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	<title>§ 218 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Nachruf: Monika Frommel</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-255/publikation/nachruf-monika-frommel/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Aug 2025 12:46:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verein]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[§ 218]]></category>
		<category><![CDATA[Monika Frommel]]></category>
		<category><![CDATA[Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Nachrufe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine ebenso brillante wie streitbare Frau und Wissenschaftlerin ist nicht mehr unter uns. Sie ist am 30. Mai 2025 im Alter von 78 Jahren verstorben. Sie gehörte zur Avantgarde einer interdisziplinären und, wie sie es nannte, „strafrechtsskeptischen“ Generation der Rechtswissenschaft. Ihr Interesse und ihre Kompetenz umspannten die unterschiedlichsten Aspekte der Kriminalwissenschaften: Empirie, Geschichte, Philosophie und [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Eine ebenso brillante wie streitbare Frau und Wissenschaftlerin ist nicht mehr unter uns. Sie ist am 30. Mai 2025 im Alter von 78 Jahren verstorben.</p>
<p>Sie gehörte zur Avantgarde einer interdisziplinären und, wie sie es nannte, „strafrechtsskeptischen“ Generation der Rechtswissenschaft. Ihr Interesse und ihre Kompetenz umspannten die unterschiedlichsten Aspekte der Kriminalwissenschaften: Empirie, Geschichte, Philosophie und eine rechtssoziologisch aufgeklärte Kriminologie. Selbst eine Feministin der ersten Stunde, verhielt sie sich zunehmend kritisch gegenüber punitiven Spielarten des Feminismus.</p>
<p>Einige charakteristische Beispiele aus ihren Schriften, in ihren eigenen Worten:</p>
<ul>
<li>Über Jahre begleitete sie den „mühsamen Prozess der Reform des 218 StGB“. Zuletzt überwarf sie sich dabei mit ihren Kolleginnen vom Deutschen Juristinnenbund über die Frage, ob die Forderung nach einer totalen Abschaffung der Bestimmung zielführend wäre.</li>
<li>Sie betonte die Grenzen des Sexualstrafrechts: „Die Faustregel lautet: Klare Fälle von Zwang und Gewalt gehören ins Strafrecht, Grenzfälle ins Zivilrecht, Beziehungsdelikte werden am besten von Familiengerichten geregelt.“</li>
<li>Den Versuch des Opferschutzes durch hohe Strafen kennzeichnete sie als „vergifteten Apfel vom Baum des Punitivismus“.</li>
</ul>
<p>Sie war Professorin für Rechtsphilosophie und Strafrecht an der Universität in Frankfurt am Main und später Direktorin des Instituts für Sanktionsrecht und Kriminologie der Universität Kiel. Viele Jahre leitete sie die Redaktion der einflussreichen Zeitschrift Neue Kriminalpolitik. Dort heißt es in einem ausführlichen Nachruf „Es bleibt die Erinnerung an einen Menschen, der nicht immer einfach war, aber authentisch, liebenswert und absolut verlässlich.“<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a></p>
<p>Bis zuletzt war sie wissenschaftlich und rechtspolitisch aktiv, nicht zuletzt auch im Rahmen der HU, deren Beirat sie seit 1998 angehörte.</p>
<p>Beiträge von Monika Frommel in den <strong>vor</strong><em>gängen</em>:</p>
<ul>
<li>Strategien für eine Reform der 218ff. StGB, <em>vorgänge</em> Nr. 105, 1990, S. 5-12.</li>
<li>Die feministische Forderung nach angemessener Sanktionierung von Gewalt gegen Frauen, in: <em>vorgänge</em> 155, 2001, S. 344-381.</li>
<li>Pädosexualität und Sexualpolitik der Parteien. Eine Debatte, bei der fast alle im Glashaus sitzen, sich aber dennoch gerne mit Steinen bewerfen, in: <em>vorgänge</em> 203, 2013, S. 111-120.</li>
<li>Der Fall Edathy, in: <em>vorgänge</em> 204, 2013, S. 3-9.</li>
<li>Symbolisches Strafrecht, in: <em>vorgänge</em> 212, 2016, 107-114.</li>
<li>Gewalt als attraktive Lebensform, in: <em>vorgänge</em> 219, 2017, S. 91-102.</li>
</ul>
<p>Hinzukommen zwei Beiträge in den <em>Mitteilungen</em> der Humanistischen Union</p>
<ul>
<li>Reform der Sexualdelikte, in: <em>Mitteilungen</em> 172, 2000, S. 83-95</li>
<li>Vergewaltigung: Hände weg vom Sexualstrafrecht, in: <em>Mitteilungen</em> 225, 2015, S. 9-13.</li>
</ul>
<p style="text-align: right;"><em>Johannes Feest</em>.</p>
<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> <em>Herzog, Felix</em> 2025: Zum Gedenken an Monika  Frommel, in: <em>Neue Kriminalpolitik</em>, H. 2, S. 174.</p>
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		<title>Berichte aus den Regionalgruppen: Marburg</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/239/publikation/berichte-aus-den-regionalgruppen-marburg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Sep 2019 10:44:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[§ 218]]></category>
		<category><![CDATA[Marburg: Leuchtfeuer]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 239, S.13 -14 Zwei &#196;rztinnen als Beistand in Not: Marburger Leuchtfeuer f&#252;r Hartbrich und H&#228;nel, 09.07.2019Mit 120 Anwesenden war der Historische Saal des Marburger Rathauses am 9. Juli bis auf den letzten Platz besetzt. Aus den H&#228;nden von Oberb&#252;rgermeister Dr. Thomas Spies und Jury-Sprecher Egon Vaupel erhielten die beiden &#196;rztinnen Ruby Hartbrich aus [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 239, S.13 -14</p>
<p><b>Zwei &Auml;rztinnen als Beistand in Not: Marburger Leuchtfeuer f&uuml;r Hartbrich und H&auml;nel, 09.07.2019<br /></b>Mit 120 Anwesenden war der Historische Saal des Marburger Rathauses am 9. Juli bis auf den letzten Platz besetzt. Aus den H&auml;nden von Oberb&uuml;rgermeister Dr. Thomas Spies und Jury-Sprecher Egon Vaupel erhielten die beiden &Auml;rztinnen Ruby Hartbrich aus Marburg und Kristina H&auml;nel aus Gie&szlig;en das &#8222;Marburger Leuchtfeuer f&uuml;r Soziale B&uuml;rgerrechte&#8220;.<br />H&auml;nel k&auml;mpft f&uuml;r das Recht von Frauen auf Zugang zur Information &uuml;ber Schwangerschaftsabbr&uuml;che und gegen den Paragraphen 219a des Strafgesetzbuchs (StGB). Hartbrich arbeitet ehrenamtlich auf dem Rettungsschiff &#8222;Sea Watch 3&#8220; im Mittelmeer.<br />Unsere Gesellschaft behandle Frauen noch immer als unf&auml;hig zu moralischen Entscheidungen &uuml;ber ihre eigenen Notlagen, kritisierte die langj&auml;hrige Bundestagspr&auml;sidentin Prof. Dr. Rita S&uuml;ssmuth in ihrer &#8211; auf Video vorgef&uuml;hrten &#8211; Laudatio. Die Marburger Kulturhistorikerin Prof. Dr. Marita Metz-Becker erinnerte an die Fahrten abtreibungswilliger Frauen nach Holland und die Gefahren unsachgem&auml;&szlig; vorgenommener Behandlungen bei sogenannten &#8222;Engelmachern&#8220; sowie eine gro&szlig;e Selbstbezichtigungskampagne im Magazin &#8222;Der Stern&#8220;.<br />H&auml;nel handele sehr moralisch, betonte S&uuml;ssmuth. Ebenso wie Metz-Becker forderte sie die Streichung des Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch.<br />Beide Laudatorinnen forderten die Rettung Schiffbr&uuml;chiger ohne Ansehen ihrer Herkunft und Hautfarbe. Das anhaltende Sterben auf dem Mittelmeer sei ein besch&auml;mendes Zeugnis des Versagens europ&auml;ischer Werte.<br />Auch der HU-Bundesvorsitzende Werner Kooep-Kerstin bekr&auml;ftigte die Haltung der Humanistischen Union (HU) zu diesen beiden Themen. Angesichts heftiger Kritik an der Entscheidung der Jury war er eigens zur Preisverleihung von Berlin nach Marburg angereist.<br />Einen kurzen Einblick in ihre Arbeit gew&auml;hrte die Marburger Medizinerin Ruby Hartbrich in ihrer Dankesrede. Kristina H&auml;nel rundete ihren Dank durch ein selbst getextetes Lied in englischer Sprache ab.<br />Die Beitr&auml;ge sind teilweise als Manuskripte auf der Internetpr&auml;senz des Marburger Leuchtfeuers abrufbar unter<br /><a href="http://www.marburger-leuchtfeuer.de/" target="_blank" rel="noopener">http://www.marburger-leuchtfeuer.de</a><br />Au&szlig;erdem wurden sie auf Video aufgezeichnet und auf den Youtube-Kanal der HU Marburg hochgeladen.</p>
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		<item>
		<title>Lesung Kristina Hänel in Lübeck: Das Politische ist persönlich!</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2019/lesung-kristina-haenel-in-luebeck-das-politische-ist-persoenlich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 14 Apr 2019 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2020]]></category>
		<category><![CDATA[§ 218]]></category>
		<category><![CDATA[Lübeck: Termine]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Lesung: Das Politische ist persönlich! Das Tagebuch einer Abtreibungsärztin, die sich nicht mundtot machen lässt 14.04.2019, 18 Uhr Haus der Kulturen, Parade 12, Lübeck Von einer, die auszog, einen Unrechtsparagrafen zu kippen: Die Gie&#223;ener &#196;rztin Kristina H&#228;nel und ihr Kampf f&#252;r das Recht auf Information zum Schwangerschaftsabbruch. Als Kristina H&#228;nel am 3. August 2017 nach [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><i>Lesung: Das Politische ist persönlich!</p>
<p>Das Tagebuch einer Abtreibungsärztin, die sich nicht mundtot machen lässt</p>
<p>14.04.2019, 18 Uhr</p>
<p>Haus der Kulturen, Parade 12, Lübeck</i></p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/2019-04-14_haenel-flyer.pdf" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-5272 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/94f19ba385.jpg" alt="Lesung Kristina H&auml;nel in L&uuml;beck: Das Politische ist pers&ouml;nlich!" width="127" height="180"></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Von einer, die auszog, einen Unrechtsparagrafen zu kippen: Die Gie&szlig;ener &Auml;rztin Kristina H&auml;nel und ihr Kampf f&uuml;r das Recht auf Information zum Schwangerschaftsabbruch.</p>
<p>Als Kristina H&auml;nel am 3. August 2017 nach Hause kommt, erwartet sie ein Brief vom Amtsgericht. &#8222;Strafverfahren gegen Sie wegen Werbens f&uuml;r den Abbruch einer Schwangerschaft &#8230;&#8220; Laut &sect;219a StGB gilt die Sachinformation auf ihrer Homepage als Werbung und ist verboten, ein Umstand, den Abtreibungsgegner nutzen, um Mediziner*innen bundesweit anzuzeigen. Bis dato unbemerkt von einer breiteren &Ouml;ffentlichkeit. Dies &auml;ndert sich mit der &#8222;Causa H&auml;nel&#8220;, als die &Auml;rztin ihren Fall mit einer Petition &ouml;ffentlich macht und mit Haut und Haar f&uuml;r die Aufkl&auml;rung &uuml;ber &sect;219a und seine Abschaffung eintritt.</p>
<p>Als Galionsfigur der Kampagne f&uuml;r das Recht auf Information zum Schwangerschaftsabbruch wird Kristina H&auml;nel gro&szlig;e mediale Aufmerksamkeit zuteil, doch die Reduzierung auf den Begriff &#8222;Abtreibungs&auml;rztin&#8220; akzeptiert sie nicht. In ihrem pers&ouml;nlichen Tagebuch h&auml;lt sie mit ungefilterter Offenheit fest, welche inneren und &auml;u&szlig;eren K&auml;mpfe sie vor, w&auml;hrend und nach dem Prozess begleiten und wie sie zu der &ouml;ffentlichen Person wurde, die sie heute ist. Dabei ordnet sie ihr Engagement gegen den &sect;219a ebenso in die Geschichte des Kampfes f&uuml;r Frauengesundheit ein wie in den Kontext ihres Wirkens als &Auml;rztin und Mensch. Erkennbar wird eine beherzte Frau, die stets versucht, anderen zu helfen und das Richtige zu tun.</p>
<p><i>Veranstalter*innen: Humanistische Union &#8211; Beratung f&uuml;r Frauen, Familien u. Jugendliche e.V.; Hansestadt L&uuml;beck &#8211; Frauenb&uuml;ro; Rosa-Luxemburg-Stiftung SH</i></p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Der Preis &#8218;Aufrechter Gang&#8216;</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/hu-schriften/publikation/der-preis-aufrechter-gang/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Jun 2008 17:39:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[Klagen gegen Polizeigesetze]]></category>
		<category><![CDATA[§ 218]]></category>
		<category><![CDATA[Asyl & Migration]]></category>
		<category><![CDATA[Frauenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: Sonstige]]></category>
		<category><![CDATA[Rassismus]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsextremismus]]></category>
		<category><![CDATA[Unrecht & Widerstand]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Preis und die PreisträgerInnen Bibliographische Angaben: HUMANISTISCHE UNION e.V., Regionalverband München-Südbayern: &#8222;Der Preis &#8218;Aufrechter Gang'&#8220;, 20 Seiten Eigendruck im Selbstverlag Siebte Auflage: Juni 2008 Inhalt: Der Preis &#8218;Aufrechter Gang&#8216; ist eine kleine Figur, die entweder als Kaktus mit Stacheln oder als aufrechter Mensch mit dem Grundgesetz unter dem Arm gesehen werden kann. Er wurde 1988 [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Preis und die PreisträgerInnen</p>
<div>
<p><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/AG_Frontpage.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-3950 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/AG_Frontpage-311x450.jpg" alt="Der Preis 'Aufrechter Gang'" width="311" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/AG_Frontpage-311x450.jpg 311w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/AG_Frontpage-768x1112.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/AG_Frontpage-518x750.jpg 518w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/AG_Frontpage-1060x1536.jpg 1060w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/AG_Frontpage-414x600.jpg 414w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/AG_Frontpage-233x337.jpg 233w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/AG_Frontpage.jpg 1144w" sizes="(max-width: 311px) 100vw, 311px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Bibliographische Angaben:<br />
HUMANISTISCHE UNION e.V., Regionalverband München-Südbayern:<br />
&#8222;Der Preis &#8218;Aufrechter Gang'&#8220;, 20 Seiten<br />
Eigendruck im Selbstverlag<br />
Siebte Auflage: Juni 2008</p>
<p><b>Inhalt:</b></p>
<p>Der Preis &#8218;Aufrechter Gang&#8216; ist eine kleine Figur, die entweder als<br />
Kaktus mit Stacheln oder als aufrechter Mensch mit dem Grundgesetz unter dem Arm gesehen werden kann. Er wurde 1988 vom Ortsverband München der Humanistischen Union geschaffen und seitdem dreizehnmal verliehen.</p>
<p>Mit dem Preis werden Frauen oder Männer ausgezeichnet, die sich in Bayern für Bürgerrechte und Demokratie einsetzen und mit dieser Haltung zur Entfaltung einer demokratischen Kultur beitragen.</p>
<p>Die Preisträgerinnen und Preisträger:</p>
<p>2008 Christiane Ernst-Zettl<br />
2002 Winfried Maier<br />
2000 Anneliese und Klaus Lintzmeyer<br />
1998 Sepp Obermeier und Chung Yee Tang-Obermeier<br />
1997 Gerti Kiermeier<br />
1996 Unterstützerkreis Regensburger Kichenasyl<br />
1994 Helga Ballauf<br />
1993 Wunibald Heigl<br />
1992 Gisela Forster<br />
1991 Siegfried Krempl<br />
1990 Hannes Fischer<br />
1989 Magdalena Federlin<br />
1988 Irmgard Gietl</p>
<p>Eine <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Brosch__re_2008.pdf">PDF-Fassung</a> (1 MByte) der Broschüre ist online verfügbar.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/hu-schriften/publikation/der-preis-aufrechter-gang/">Der Preis &#8218;Aufrechter Gang&#8216;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Bayerischer Sonderweg zu § 218 ist weitgehend verfassungswidrig</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/164/publikation/bayerischer-sonderweg-zuue-218-ist-weitgehend-verfassungswidrig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Dec 1998 17:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[§ 218]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Landesverbandes Bayern der Humanistischen Union vom 27.10.1998: HU begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus: Mitteilungen Nr. 164, S. 106 Das Bundesverfassungsgericht hat heute die wesentlichen Verschärfungen des bayerischen Schwangerenberatungsgesetzes und des bayerischen Schwangerenhilfeergänzungsgesetzes für verfassungswidrig und nichtig erklärt.Dazu erklärte Sophie Rieger, die Vorsitzende des Landesverbands Bayern der Humanistischen Union: &#132;Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Landesverbandes Bayern der Humanistischen Union vom 27.10.1998: HU begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts</p>
<p>aus: Mitteilungen Nr. 164, S. 106</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat heute die wesentlichen Verschärfungen des bayerischen Schwangerenberatungsgesetzes und des bayerischen Schwangerenhilfeergänzungsgesetzes für verfassungswidrig und nichtig erklärt.<br />Dazu erklärte Sophie Rieger, die Vorsitzende des Landesverbands Bayern der Humanistischen Union: &#132;Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung dem Freistaat Bayern klar gemacht, wo die Länderkompetenzen ihre Grenzen haben. Weitgehend selbstbestimmt werden Frauen nun auch in Bayern darüber entscheiden können, ob sie eine Schwangerschaft austragen wollen. Auch wenn die Humanistische Union weiterhin fordert, daß die Beratung auf freiwilliger Basis stattfinden sollte, steht nun zumindest fest, daß weder Staat noch Kirche Frauen dazu zwingen können, einen Grund für ihren Abtreibungswunsch zu offenbaren.&#147;<br />Weiter weist Sophie Rieger darauf hin, daß die Staatsregierung und die CSU ein Eigentor geschossen haben, in dem sie nur Frauenärzte zu Schwangerschaftsabbrüchen zulassen. Da das Bundesverfassungsgericht die Bestimmung, daß nur 25% der Einkünfte der Ärzte aus Schwangerschaftsabbrüchen herrühren dürfen, aufgehoben hat, werden in Zukunft &#150; und das ist ausdrücklich zu begrüßen &#150; vermehrt gut ausgerüstete, auf Schwangerschaftsabbrüche spezialisierte Praxen entstehen. Genau das wollte der Bayerische Sonderweg verhindern.<br />Im Sinne der Frauen ist auch die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Übergangsregelung, denn sie gewährleistet, daß die bereits zuverlässig praktizierenden Ärzte weiterhin zur Verfügung stehen.<br />Sophie Rieger fährt fort: &#132;Die Humanistische Union begrüßt ausdrücklich die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die dem Bayerischen Sonderweg endlich ein Ende setzt. Der Bayerische Landtag ist nun aufgefordert, die entsprechenden Gesetzesänderungen umgehend vorzunehmen. Als wirksamste Methode, die Anzahl unerwünschter Schwangerschaften zu minimieren, haben sich eine weitgehende Freigabe von Verhütungsmitteln und fundierte Sexualaufklärung erwiesen. Hier sehen wir noch erheblichen Nachholbedarf bei der Bayerischen Staatsregierung und der CSU, indem sie sich von den überholten Sexualmoralvorgaben der katholischen Kirchenführung emanzipieren.<br />Der vorallem von der Koalition der Frauen aus allen Parteien im Bundestag 1995 herbeigeführte Kompromiß der Abtreibungsregelung hat Bestand. Der höhere Frauenanteil im neuen Bundestag läßt uns hoffen, auf Fortschritte auf dem Weg der faktischen Gleichstellung von Frauen in unserer Gesellschaft.&#147;</p>
<p>Wolfgang Killinger, i. A. des LV Bayern der Humanistischen Union</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Im Namen des Volkes</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/hu-schriften/publikation/im-namen-des-volkes/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jul 1993 12:21:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[§ 218]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Schriften]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unfreundliche Bemerkungen zum § 218-Urteil von Karlsruhe, HU-Schriften 19, München 1993 Bibliographische Angaben: Humanistische Union e.V. (Hrsg.): Im Namen des Volkes. Redaktion: Ulrich Vultejus und Ursula Neumann, HU-Schriften 19, Eigenverlag, 44 Seiten, Müchen 1993 Bestellmöglichkeit: Sie können dieses Buch im Online-Shop der Humanistischen Union bestellen. Inhalt Wally Walfisch: Vorwort &#8211; Das wirre Urteil (4) Ulrich Vultejus: [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><i>Unfreundliche Bemerkungen zum § 218-Urteil von Karlsruhe, HU-Schriften 19, München 1993</i></p>
<div>
<p><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/huschrift19_01.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-3737 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/huschrift19_01-318x450.jpg" alt="Im Namen des Volkes" width="318" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/huschrift19_01-318x450.jpg 318w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/huschrift19_01-238x337.jpg 238w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/huschrift19_01.jpg 400w" sizes="(max-width: 318px) 100vw, 318px" /></a></span></p>
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</div>
<p>Bibliographische Angaben:<br />
Humanistische Union e.V. (Hrsg.): Im Namen des Volkes. Redaktion: Ulrich Vultejus und Ursula Neumann, HU-Schriften 19, Eigenverlag, 44 Seiten, Müchen 1993</p>
<p>Bestellmöglichkeit: Sie können dieses Buch im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/buecher/">Online-Shop</a> der Humanistischen Union bestellen.</p>
<p><b>Inhalt</b></p>
<p>Wally Walfisch: Vorwort &#8211; Das wirre Urteil (4)</p>
<p>Ulrich Vultejus: Das Urteil verstößt gegen die Verfassung (6-9)</p>
<p>Ulrich Vultejus: Der Stil des Urteils (9)</p>
<p>Ulrich Vultejus: Urteilskritik (10-26)</p>
<p>I     Rechtswidrigkeit</p>
<p>II    Die Beratung</p>
<p>III   Das Sozialrecht</p>
<p>IV   Krankenversicherung im Europarecht</p>
<p>V    Auslandstaten</p>
<p>VI   Datenschutz</p>
<p>VII  Obiter dictum</p>
<p>VIII Die Übergangsregelung</p>
<p>Ulrich Vultejus: Die abweichenden Meinungen (27)</p>
<p>Ulrich Vultejus: Zwänge und Freiräume (28)</p>
<p>Ulrich Vultejus: Schlußfolgerung (29-30)</p>
<p>Ursula Neumann: Brief an den Herrn Bundesverfassungsgericht (31-42)</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Das Urteil von Memmingen. Vom Elend der Indikation</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/hu-schriften/publikation/das-urteil-von-memmingen-vom-elend-der-indikation/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Jan 1990 11:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[§ 218]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: Sonstige]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/das-urteil-von-memmingen-vom-elend-der-indikation/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Kommentierung und Dokumentation des Memminger Urteils, mit Beiträgen zum Frauenbild der Richter, der Rechtsgeschichte des § 218 u.a.m. Herausgeber: Humanistische Union / Ulrich Vultejus. Köln 1990 Humanistische Union, Ulrich Vultejus (Hrsg.): Das Urteil von Memmingen. Vom Elend der Indikation Volksblatt Verlag, 187 Seiten, Köln 1990 (ISBN: 3-923243-68-5) Das Buch ist leider vergriffen. Ein Bestandsexemplar kann [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Kommentierung und Dokumentation des Memminger Urteils, mit Beiträgen zum Frauenbild der Richter, der Rechtsgeschichte des § 218 u.a.m.</p>
<p>Herausgeber: Humanistische Union / Ulrich Vultejus. Köln 1990</p>
<div>
<p><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vultejus1990.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-3964 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vultejus1990-317x450.jpg" alt="Das Urteil von Memmingen. Vom Elend der Indikation" width="317" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vultejus1990-317x450.jpg 317w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vultejus1990-768x1090.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vultejus1990-528x750.jpg 528w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vultejus1990-423x600.jpg 423w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vultejus1990-237x337.jpg 237w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vultejus1990.jpg 787w" sizes="(max-width: 317px) 100vw, 317px" /></a></span></p>
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</div>
<p>Humanistische Union, Ulrich Vultejus (Hrsg.):<br />
Das Urteil von Memmingen. Vom Elend der Indikation<br />
Volksblatt Verlag, 187 Seiten, Köln 1990<br />
(ISBN: 3-923243-68-5)</p>
<p>Das Buch ist leider vergriffen. Ein Bestandsexemplar kann in der <a href="https://www.humanistische-union.de/ueber-uns/kontakt/">Bundesgeschäftsstelle</a> der Humanistischen Union eingesehen werden.</p>
<p><b>Inhalt:</b></p>
<p>Humanistische Union: Vorwort (7-8)</p>
<p>Ulrich Vultejus: Das Urteil von Memmingen. Richter nehmen Frauen das Recht auf Selbstbestimmung (9-34)</p>
<p>Heide Hering: Magd und Mutter &#8211; lebenslänglich. Das Frauenbild der Memminger Richter (37-42)</p>
<p>Uta Ranke-Heinemann: Abtreibung (45-57)</p>
<p>Jürgen Roth: Die unendliche Geschichte. Zur Rechtsgeschichte des § 218 StGB (59-67)</p>
<p>Hans-Ernst Böttcher: Verdammt in alle Ewigkeit? Plädoyer für den Versuch, wenn schon nicht § 218 StGB abzuschaffen, dann jedenfalls § 218a StGB im Sinner der &#8222;Fristenregelung&#8220; zu reformieren (69-75)</p>
<p>Dokumentation:<br />
Das Urteil von Memmingen (77-185)</p>
<p>Die AutorInnen (187)</p>
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		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vultejus1990.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Wer braucht &#8211; missbraucht den §218?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/hu-schriften/publikation/wer-braucht-missbraucht-den-218/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Nov 1988 13:21:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[§ 218]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Schriften]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Praxis, Theorie und Ideologoe des Schwangerschaftsabbruchs &#8211; Eine Bestandsaufnahme, HU-Schriften 15, München 1988 Bibliographische Angaben:Humanistische Union e.V. (Hrsg.): Wer braucht &#8211; missbraucht den &#167;218?, HU-Schriften 15, Eigenverlag,&#160;62 Seiten, M&#252;nchen 1988 Bestellm&#246;glichkeit: Sie k&#246;nnen dieses Buch im Online-Shop der Humanistischen Union bestellen. Inhalt Elke K&#252;gler: Vorwort (5-6) Symposium vom 17. November 1987 in Mainz (9-61) [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><i>Praxis, Theorie und Ideologoe des Schwangerschaftsabbruchs &#8211; Eine Bestandsaufnahme, HU-Schriften 15, München 1988</i></p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/huschrift15.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-3741 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/huschrift15-305x450.jpg" alt="Wer braucht - missbraucht den &sect;218?" width="305" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/huschrift15-305x450.jpg 305w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/huschrift15-768x1135.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/huschrift15-508x750.jpg 508w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/huschrift15-406x600.jpg 406w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/huschrift15-228x337.jpg 228w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/huschrift15.jpg 787w" sizes="(max-width: 305px) 100vw, 305px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Bibliographische Angaben:<br />Humanistische Union e.V. (Hrsg.): Wer braucht &#8211; missbraucht den &sect;218?, HU-Schriften 15, Eigenverlag,&nbsp;62 Seiten, M&uuml;nchen 1988</p>
<p>Bestellm&ouml;glichkeit: <br />Sie k&ouml;nnen dieses Buch im <a href="https://www.humanistische-union.de/shop/">Online-Shop</a> der Humanistischen Union bestellen.</p>
<p><b>Inhalt</b></p>
<p>Elke K&uuml;gler: Vorwort (5-6)</p>
<p>Symposium vom 17. November 1987 in Mainz (9-61)</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/hu-schriften/publikation/wer-braucht-missbraucht-den-218/">Wer braucht &#8211; missbraucht den §218?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Bayerische Justiz darf nicht geltendes Recht durch kirchliche Moralvorstellungen ersetzen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/96/publikation/bayerische-justiz-darf-nicht-geltendes-recht-durch-kirchliche-moralvorstellungen-ersetzen-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Feb 1988 13:18:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[§ 218]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: vorgänge Nr. 96 (6/1988), S. 107f. Der Frauenarzt Dr. H. Theissen ist angeklagt, weil er entgegen den Bestimmungen des § 218 StGB Schwangerschaftsabbrüche bei Frauen vorgenommen habe, die ihn in Notlagen um Hilfe baten. Ob und ggf. in welchem Umfang hierbei tatsächlich gegen geltendes Recht verstoßen wurde, werden Gerichte zu klären haben. Worauf im [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In: vorgänge Nr. 96 (6/1988), S. 107f.</p>
<p>Der Frauenarzt Dr. H. Theissen ist angeklagt, weil er entgegen den Bestimmungen des § 218 StGB Schwangerschaftsabbrüche bei Frauen vorgenommen habe, die ihn in Notlagen um Hilfe baten. Ob und ggf. in welchem Umfang hierbei tatsächlich gegen geltendes Recht verstoßen wurde, werden Gerichte zu klären haben.</p>
<p>Worauf im Zusammenhang mit diesem Prozeß hingewiesen werden muß, weil der hier behandelte Fall nur bei Kenntnis dieses Hintergrunds zu verstehen ist, sind die eindeutigen Verstöße gegen geltendes Recht durch Landesregierung und kommunale Gremien im Süden der Bundesrepublik Deutschland.</p>
<p>Nach geltendem Recht entscheiden Ärzte und Pflegepersonal selbst, ob sie Schwangerschaftsabbrüche bei Vorliegen der erforderlichen Indikation vornehmen bzw. dabei mitwirken oder nicht. Gerade im oberschwäbischen Raum werden durch politische Gremien, beispielsweise Kreistage, Schwangerschaftsabbrüche in kommunalen Krankenhäusern bei Notlagen-Indikationen generell untersagt; eine Entscheidungsfreiheit des Krankenhauspersonals existiert nicht mehr. So hat beispielsweise der Landrat des Landkreises Biberach, Dr. Steuer, bei der Einweihung des neuen Kreiskrankenhauses festgestellt, daß »<i>es auch im neuen Haus keine Abtreibungen aus sozialer Notlage gebe</i>« (siehe Schwäbische Zeitung vom 21.8.87 &#8211; Die Schwäbische Zeitung gehört zu 50% der bischöflichen Finanzkammer der Diözese Rottenburg).</p>
<p>Privatkliniken, die bereit sind, bei Vorlage der erforderlichen Bescheinigungen Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, werden in der dortigen Lokalpresse (siehe Schwäbische Zeitung vom 10.6.88) als »Abtreibungskliniken« denunziert und ständig durch sog. »Mahnwachen« der »Paneuropa Union« vor diesem Krankenhaus terrorisiert, bis sich dann der Leiter zur Aufgabe der Klinik entschließt; so geschehen in Ravensburg.</p>
<p>Schwangerschaftsabbrüche in ambulanter Behandlung sind sowohl in Kliniken als auch in Arztpraxen in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg untersagt. Vor diesem Hintergrund wird verständlich, warum ein menschlich handelnder Arzt, der Patientinnen hilft, die weder über die finanziellen Mittel noch über die Freizügigkeit verfügen, in andere Bundesländer ausweichen zu können, notwendigerweise strafbar wird.</p>
<p>Als anläßlich der Volkszählung einige Organisationen zum Boykott dieses Vorhabens aufriefen, wurden sie von vielen Politikern und Presseorganen, gerade auch im Süden der Bundesrepublik, in die Nähe von Staatsfeinden gerückt, in Aufrufen, ein parlamentarisch beschlossenes Gesetz zu unterlaufen, sah man eine staatsgefährdende Handlungsweise. Akzeptiert man diese Bewertung, ist die Frage zu stellen, wie unter diesem Gesichtspunkt Kommunal- und Landespolitiker einzuschätzen sind, die seit der Neufassung des § 218 StGB nichts unversucht lassen, um dieses Bundesgesetz zu unterlaufen und auszuhöhlen, und die sich dieser Handlungsweise noch in aller Öffentlichkeit rühmen.</p>
<p>Das Gericht wird deshalb nicht nur zu prüfen haben, ob bei Dr. Theissen ein Gesetzesverstoß vorliegt, sondern mit derselben Gewissenhaftigkeit prüfen müssen, ob die bayerische Landesregierung und der Kreistag gegen geltendes Recht verstoßen und Bundesrecht unterlaufen haben, sodaß die Schwangerschaftsabbrüche durch Dr. Theissen als Nothilfe gerechtfertigt sind.</p>
<p>Dieser Fall zeigt erneut die Richtigkeit der Auffassung der Humanistischen Union, die jegliche strafrechtliche Sanktionen bei Schwangerschaftsabbrüchen ablehnt.</p>
<p><i>München, den 2. September 1988</i></p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Über Schwangerschaftskonfliktberatungen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/42/publikation/ueber-schwangerschaftskonfliktberatungen-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Dec 1979 11:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[§ 218]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bericht der Freien Frauen- und Familienberatung der Humanistischen Union Schleswig-Holstein in Lübeck. Aus: vorgänge Nr. 42 (Heft 6/1979), S. 135-138 Unsere ärztliche Beratung arbeitet seit 1974. Bereits vor der Reform des §218 StGB, noch zur Zeit der Gutachterstellen, wurden Frauen in Schwangerschaftskonfliktsituationen, wie auch in Sexual-, Kontrazeptions- und Partnerschaftsfragen beraten. Die HU hatte 1970 die [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Bericht der Freien Frauen- und Familienberatung der Humanistischen Union Schleswig-Holstein in Lübeck. Aus: vorgänge Nr. 42 (Heft 6/1979), S. 135-138</p>
<p>Unsere ärztliche Beratung arbeitet seit 1974.</p>
<p>Bereits vor der Reform des §218 StGB, noch zur Zeit der Gutachterstellen, wurden Frauen in Schwangerschaftskonfliktsituationen, wie auch in Sexual-, Kontrazeptions- und Partnerschaftsfragen beraten. Die HU hatte 1970 die parlamentarische Behandlung dieses Strafrechtsparagraphen mit dem Ziel einer Fristenregelung initiiert, die nach vierjähriger in der Öffentlichkeit emotional geführter Diskussion vom Bundestag mit Mehrheit verabschiedet wurde.<br />Nach den bekannten Einsprüchen und über einjähriger Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht wurde 1975 gegen das Votum zweier Richter, der einzigen Frau, Rupp von Brünneck und Richter Simon, die Unvereinbarkeit von Teilen des Strafrechtsänderungsgesetzes mit der Verfassung festgestellt. Die Rechtsunsicherheit in der Folgezeit führte zu erschreckender Zunahme der Ungleichbehandlung. So erhielt am 21. 6. 1976 ein geänderter § 218 StGB Rechtswirksamkeit, der nicht als &#8222;zweitbeste&#8220; Lösung angesehen werden kann.<br />Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte die neue Gesetzesformulierung den vom Bundesverfassungsgericht belassenen engen Spielraum voll ausnutzen und den Frauen doch noch eine gewisse Hilfe bringen.</p>
<p>Um jedoch &#8222;von der Schwangeren die Gefahr einer Notlage abzuwenden, die a) so schwerwiegt, daß von der Schwangeren die Fortsetzung der Schwangerschaft nicht verlangt werden kann, und b) nicht auf eine andere für die Schwangere zumutbare Weise abgewendet werden kann&#8220; ( § 218a, Abs. 2 Nr. 3), wurden Zwangsberatungen verordnet, die das Recht auf Selbstbestimmung eines jeden Menschen, der sonst eine ärztliche Behandlung ablehnen kann, ein Krankenhaus verlassen kann und in einem Testament sein Recht auf ein menschenwürdiges Sterben verlangen kann, außeracht lassen. Vom &#8222;Sachverstand&#8220; Dritter hängt das Erkennen und Anerkennen einer Notlage ab. Die bekannte Praxis führte wiederum dazu, daß den Frauen in Not häufig Un-Recht widerfährt. Hinzu kommt, daß nennenswerte prophylaktische Maßnahmen zur rechtzeitigen und vorbeugenden Beratung bis zu dem Zeitpunkt nicht vorhanden waren und daß sie bis heute unzureichend sind.</p>
<p>Nachdem vor der Gesetzesreform in unserer ärztlichen Frauenberatung 5 Ärzte zur Verfügung standen &#8211; l Praktiker, l Kliniker, l Gynäkologe und 2 Sozialmediziner &#8211; erforderte die Notlagen-Indikation eine Umstellung des Angebots.<br />Jetzt können für jede erdenkliche Situation neben 3 Ärzten, die ohnehin die ärztliche Beratung durchführen, für die soziale Beratung zusätzlich Psychologen, Pädagogen, Erzieher, Sozialarbeiter und Juristen herangezogen werden. Unsere ausführliche und präzise Indikationsstellung wird im Gegensatz zu flüchtig unterstrichenen Vordrucken von der beachtlichen Zahl klinisch und ambulant tätiger Gynäkologen, die hilfsbereit mit uns zusammenarbeiten, sehr geschätzt. Sie sehen wie wir in der uns gegenübersitzenden Frau den ungewollt in eine Notlage geratenen Menschen. Eine Modelleinrichtung, wie sie begrüßenswerterweise durch Pro Familia in Bremen eingerichtet wurde, ist bei uns deshalb nach dem derzeitigen Stand nicht vonnöten.</p>
<p>Insgesamt wurden bisher circa 1450 Beratungen durchgeführt. Es handelte sich dabei um 538 Frauen und 87 Männer. Jede Frau wurde mindestens zweimal beraten, viele kamen öfter. 344 Frauen konnten nach dem Abbruch weiter beraten werden, das sind 64 %. Wir lesen daraus ein großes Zutrauen zu der Richtigkeit und Wirksamkeit unserer Beratungen ab.</p>
<p>Diese Frauen führen die oft angeführte These, eine Vielzahl von Frauen sei nach der Abtreibung depressiv und habe Schuldgefühle, ad absurdum. 3 von 344 Frauen äußerten hinterher Zweifel an der Richtigkeit ihres Entschlusses (0,9 %). Nach unserer Meinung können Schuldgefühle durch die Art der Beratung erzeugt werden. Frauen fühlen sich erleichtert und befreit, wenn sie aus ihrer trotz aller erdenklichen Verhütungsmaßnahmen (was ist das allein schon für eine Belastung) unerwünscht eingetretenen Situation wieder heraus sind.</p>
<p>Zum zweitenmal kamen 37, zum drittenmal 2 Frauen zum Abbruch, das sind lediglich 7,2%. Auch hier waren also die Befürchtungen mancher Seiten von 1976 grundlos, die Frauen würden hemmungslos und gesundheitsschädigend die neue Möglichkeit in Anspruch nehmen. Damit entfällt auch die Grundlage für &#8222;Abschreckungsmerkblätter&#8220; mancher Ärztekammern. Für Hinweise auf die möglichen Gefahren ist die gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Beratung zuständig.</p>
<p>Dagegen gelang es nur bei 7 von 538 Frauen (1,3%), sie zum Austragen der Schwangerschaft zu bewegen und sie davon zu überzeugen, daß eine Abtreibung ihrer psychischen und sozialen Lage nicht angemessen ist.<br />Das durchschnittliche Alter betrug 26,6 Jahre (von 13 bis 45), davon</p>
<table bordercolor="#000000" cellspacing="0" cellpadding="2" border="0">
<tbody>
<tr>
<td>
<p class="bodytext"> unter 18 Jahre</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">  37</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext"> 18-27 Jahre</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">274</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext"> 28-37 Jahre </p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">196 </p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext"> 38-45 Jahre</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">  31 </p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext"> zusammen: </p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">538</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Die durchschnittliche Schwangerschaftswoche lag bei 9,1 und zeigt sich seit 1977 von der 10. auf die 8. Woche rückläufig. &#8211; Frauen mit Kindern hatten im Schnitt 2,15 Kinder, das bedeutet auf alle Frauen umgerechnet 1,41 Kinder.<br />Mit ihrem Partner kamen zur Beratung 119 Frauen (22,2%). &#8211; Von den Partnern im Stich gelassen wurden 87 Frauen (16,2%). &#8211; 69 Ausländerinnen entsprechen 12,8%. Von allen Frauen waren       </p>
<table bordercolor="#000000" cellspacing="0" cellpadding="3" border="0">
<tbody>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">ledig</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">184</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">verheiratet </p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">231= 42,9%</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">geschieden</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">  84</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">getrennt lebend </p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">  31</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">verwitwet </p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">   8</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">zusammen:</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">538 </p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Angaben über die Anwendung verschiedener Verhütungsmaßnahmen:<br />Keine Verhütung wurde nur von 8 Frauen angegeben (größtenteils beim ersten Verkehr) =1,5%.</p>
<p>1 Frau war durch Eileiterkauterisierung &#8222;sterilisiert&#8220;;<br />2 Frauen übten Selbstbeobachtung;<br />6 Frauen wurden bei liegendem IUP (Spirale oder Kupfer-T) schwanger;<br />24 Frauen übten Coitus interruptus (davon 20 Ausländerinnen);<br />26 Frauen maßen die Basaltemperatur (zum Teil neben anderen Methoden);<br />109 Frauen benutzten Kondome (im Wechsel oder neben anderen Methoden);<br />116 Frauen richteten sich nach dem Kalender (unter anderem);<br />158 Frauen nahmen die Pille;<br />253 Frauen hatten sich auf chemische Verhütungsmittel verlassen:<br />&#8212;&#8211;</p>
<p>695 (157 Doppelangaben).</p>
<p>110 Frauen wünschten Sterilisation, das sind 20,5% (dazu 21 Männer). Eine zusätzliche medizinische Indikation bestand gleichzeitig bei:</p>
<table bordercolor="#000000" cellspacing="0" cellpadding="3" background="" border="0">
<tbody>
<tr>
<td>
<p class="bodytext"> </p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">143 Frauen = 26,5%</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">eugenische bei </p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">  49 Frauen = 9,2%</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">kriminologische bei </p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">    2 Frauen = 0,37%</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Eine Wandlung ist ebenfalls eingetreten in der Art und Technik der Abbrüche. Bei den 538 Frauen wurden 273 stationäre und 265 ambulante Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Dabei stiegen die ambulanten Eingriffe in den dafür zugelassenen Praxiseinrichtungen stetig an.</p>
<table bordercolor="#000000" cellspacing="0" cellpadding="3" background="" border="0">
<tbody>
<tr>
<td>
<p class="bodytext"> </p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">1977</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">1978</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">1979 (bis Sept.) </p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">ambulant</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">27% </p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">49%</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">61%</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">stationär</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">73%</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">51%</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">39%</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Nach den uns zur Verfügung stehenden Informationen ist die Komplikationsrate bei den ambulanten Abbrüchen geringer als bei den stationären. Dies liegt offensichtlich daran, daß der ambulante Eingriff zwischen der 6. bis 10. Woche mit Schwerpunkt in der 8. Woche durchgeführt wird, während stationär mehr Risikofälle von der 8. bis zur 12. Woche anfallen.<br />Die Absaugmethode setzt sich immer mehr durch und wurde bei den von uns betreuten Frauen im letzten Jahr in 59% aller Fälle durchgeführt.</p>
<p>Auch aus unserer Kenntnis der klinischen Abbrüche bestätigt sich die Mitteilung verschiedener Autoren, daß durch die Legalisierung des Eingriffs die Zahl der prognostisch ungünstigen und kostenträchtigen langwierigen Komplikationen der früheren sogenannten &#8222;kriminellen&#8220; Aborte in den Kliniken eklatant zurück gegangen ist. Während die legalen Abbrüche einen stationären Aufenthalt zwischen 3 und 7 Tagen benötigen, lagen die früheren fieberhaften Abort-Personen oft 5 bis 7 Wochen im Krankenhaus. Dieser Faktor hat nicht nur weitreichende prophylaktische und gesundheitspolitische Bedeutung, sondern auch ökonomische.</p>
<p>Schätzungen der Abtreibungszahlen vor der Reform lagen bei Berücksichtigung aller Dunkelwerte weit über den heutigen Abbruchzahlen der Bundesstatistik. Damals wurden Elend, lebenslanges Siechtum und Todesfolgen nicht von denen beklagt, die heute wieder das Rad der Entwicklung zurückdrehen wollen und die damit die Frauen wieder in die Illegalität abdrängen. Sechs Jahre lang mußte in der Phase vor der letzten Verabschiedung der Reform gekämpft werden, um menschlichen Gesichtspunkten gegen arrogante patriarchalische Bevormundung zu einem so geringen Erfolg zu verhelfen. Bei den Schätzungen des Sachverständigen der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht von 200.000 bis 300.000 illegalen Aborten pro Jahr zeigt die Zahl von 70.000 legalen Notlagen-Indikationen lediglich, wie viele Hindernisse noch dazu beitragen, daß die Zahl nicht über 100.000 steigt. Und solange noch Tausende von Frauen nach Holland fahren müssen, ist die Absicht des Gesetzes, die Eingriffe aus der Illegalität in die Legalität zu verlagern, nicht gelungen. Wer steigende Zahlen der legalen Abbrüche beklagt, verschweigt, daß über doppelt so viele zu erwarten waren und daß sie seit zwei Jahren erstmalig erfaßt werden. Daran gemessen kann es bei zunehmender Aufklärung und Information zum Rückgang der Abtreibungen kommen.</p>
<p>Ebenso wie die mangelhafte Aufklärung zur Familienplanung und zu Verhütungsmaßnahmen nicht nur durch unzureichende Beratungsstellen, sondern auch durch nicht ausreichend informierte Ärzte zu beklagen ist, muß auch bedauert werden, wenn Repräsentanten öffentlicher Ämter inkompetente Verlautbarungen geben und Geburtenrückgang, &#8222;Pillenknick&#8220; und Schwangerschaftsabbrüche in einen Topf werfen (von ideologisch begründeter Diffamierung ganz zu schweigen). Alle Kenner der Sachlage wissen, daß primär der fehlende Wunsch nach Kindern bzw. Nachkommenschaft und erst sekundär die entsprechenden Verhinderungsmaßnahmen wirksam wurden.<br />Ganz andere Einflußnahmen auf die Herstellung einer menschenwürdigen Lebensqualität sind vonnöten, um bei den Menschen den Wunsch nach mehr Kindern hervorzurufen. Mit Zwangsaustragungen nach ungewollten Konzeptionen kann einem Bevölkerungsrückgang nicht begegnet werden, der zudem gegenwärtig sicher keine Katastrophe bedeutet.<br />Als diskriminierend müssen veröffentlichte Vorschläge aus manchen Beratungen gewertet werden, die Frau solle doch ein Kind, wenn sie es schon nicht selbst haben könne, in ein Heim geben und zur Adoption freigeben. Eine solche inhumane Zumutung degradiert die Frau vollends zur Gebärmaschine. &#8211; Alle von uns beratenen 538 Frauen wiesen diesen Gedanken zurück.<br />Übrigens geben nicht wenige Frauen heute an, daß die Angst vor einer ungewissen Zukunft aus ökologischer Sicht sie hindert, dem Wunsch nach Kindern nachzugeben. Sie fürchten für die kommende Generation eine Zunahme der Umweltverseuchung bei den bekannt mangelhaften Kontrollmöglichkeiten und sie bangen vor dem Risiko der Strahlenverseuchung. Wer kann ihnen solche Angst nehmen?</p>
<p>Es hilft uns nicht weiter, darauf hinzuweisen, daß die von der Humanistischen Union 1970 vertretene Fristenregelung der bessere Weg zur Reform des § 218 gewesen wäre. Am 21.6.76 hat die HU erklärt, daß sie sich gegen alle Versuche wenden werde, die geringen neuen Chancen zur Hilfe für Frauen in Not durch Umgehung und Außerachtlassung der gesetzlichen Regelung zunichte zu machen.<br />Zur Einhaltung der Gesetze sind nicht nur die Bürger, sondern auch die Behörden und öffentlichen Einrichtungen verpflichtet. Dies gilt in der pluralistischen Gesellschaft auch für große Religionsgemeinschaften, die nach dem Grundgesetz kein Recht haben, auf der allgemeinverbindlichen human-ethischen Basis Prioritätsansprüche für ihre Moralvorstellung zu erheben.<br />Prof. Dr. Ulrich Klug, der Vorsitzende der Humanistischen Union, wies am 19.5.79 in Lübeck darauf hin, daß das Bundesverfassungsgericht in seinem § 218-Urteil gegen die Fristenregelung im 4. Leitsatz und in der Begründung zum Ausdruck brachte, die Strafverfolgung durch den Staat sei keineswegs unabdingbar. &#8211; So scheint sich also als bester Ausweg aus dem Dilemma des umstrittenen und unglücklichen § 218 StGB seine ersatzlose Streichung anzubieten. Als Entscheidungshilfe bliebe dem hilfsbereiten Arzt, der betroffenen Frau und ihrem Partner die schwere Last der eigenen Gewissenserforschung.</p>
<p><i>Dr. med. Klaus Waterstradt</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/42/publikation/ueber-schwangerschaftskonfliktberatungen-1/">Über Schwangerschaftskonfliktberatungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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