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Nachruf: Monika Frommel

Mitteilungen25508/2025Seite 16-17

Eine ebenso brillante wie streitbare Frau und Wissenschaftlerin ist nicht mehr unter uns. Sie ist am 30. Mai 2025 im Alter von 78 Jahren verstorben.

Sie gehörte zur Avantgarde einer interdisziplinären und, wie sie es nannte, „strafrechtsskeptischen“ Generation der Rechtswissenschaft. Ihr Interesse und ihre Kompetenz umspannten die unterschiedlichsten Aspekte der Kriminalwissenschaften: Empirie, Geschichte, Philosophie und eine rechtssoziologisch aufgeklärte Kriminologie. Selbst eine Feministin der ersten Stunde, verhielt sie sich zunehmend kritisch gegenüber punitiven Spielarten des Feminismus.

Einige charakteristische Beispiele aus ihren Schriften, in ihren eigenen Worten:

  • Über Jahre begleitete sie den „mühsamen Prozess der Reform des 218 StGB“. Zuletzt überwarf sie sich dabei mit ihren Kolleginnen vom Deutschen Juristinnenbund über die Frage, ob die Forderung nach einer totalen Abschaffung der Bestimmung zielführend wäre.
  • Sie betonte die Grenzen des Sexualstrafrechts: „Die Faustregel lautet: Klare Fälle von Zwang und Gewalt gehören ins Strafrecht, Grenzfälle ins Zivilrecht, Beziehungsdelikte werden am besten von Familiengerichten geregelt.“
  • Den Versuch des Opferschutzes durch hohe Strafen kennzeichnete sie als „vergifteten Apfel vom Baum des Punitivismus“.

Sie war Professorin für Rechtsphilosophie und Strafrecht an der Universität in Frankfurt am Main und später Direktorin des Instituts für Sanktionsrecht und Kriminologie der Universität Kiel. Viele Jahre leitete sie die Redaktion der einflussreichen Zeitschrift Neue Kriminalpolitik. Dort heißt es in einem ausführlichen Nachruf „Es bleibt die Erinnerung an einen Menschen, der nicht immer einfach war, aber authentisch, liebenswert und absolut verlässlich.“[1]

Bis zuletzt war sie wissenschaftlich und rechtspolitisch aktiv, nicht zuletzt auch im Rahmen der HU, deren Beirat sie seit 1998 angehörte.

Beiträge von Monika Frommel in den vorgängen:

  • Strategien für eine Reform der 218ff. StGB, vorgänge Nr. 105, 1990, S. 5-12.
  • Die feministische Forderung nach angemessener Sanktionierung von Gewalt gegen Frauen, in: vorgänge 155, 2001, S. 344-381.
  • Pädosexualität und Sexualpolitik der Parteien. Eine Debatte, bei der fast alle im Glashaus sitzen, sich aber dennoch gerne mit Steinen bewerfen, in: vorgänge 203, 2013, S. 111-120.
  • Der Fall Edathy, in: vorgänge 204, 2013, S. 3-9.
  • Symbolisches Strafrecht, in: vorgänge 212, 2016, 107-114.
  • Gewalt als attraktive Lebensform, in: vorgänge 219, 2017, S. 91-102.

Hinzukommen zwei Beiträge in den Mitteilungen der Humanistischen Union

  • Reform der Sexualdelikte, in: Mitteilungen 172, 2000, S. 83-95
  • Vergewaltigung: Hände weg vom Sexualstrafrecht, in: Mitteilungen 225, 2015, S. 9-13.

Johannes Feest.

[1] Herzog, Felix 2025: Zum Gedenken an Monika  Frommel, in: Neue Kriminalpolitik, H. 2, S. 174.

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