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	<title>Cannabis Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Koalitionsverhandlungen: Frontalangriff auf unsere Grundrechte</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-254/publikation/koalitionsverhandlungen-frontalangriff-auf-unsere-grundrechte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 May 2025 14:16:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Biometrische Rastfahndung]]></category>
		<category><![CDATA[Cannabis]]></category>
		<category><![CDATA[Chatkontrolle]]></category>
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		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit großer Besorgnis beobachtet die Humanistische Union den aktuellen Stand der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD. Während das öffentlich gewordene Verhandlungspapier[1] im Ganzen durchaus auch positive Aspekte beinhaltet – wie eine angekündigte und dringend nötige Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes und der Gemeinnützigkeit –, so finden sich darin auch Abschnitte und Forderungen, die wir aus bürgerrechtlicher Sicht [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-254/publikation/koalitionsverhandlungen-frontalangriff-auf-unsere-grundrechte/">Koalitionsverhandlungen: Frontalangriff auf unsere Grundrechte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit großer Besorgnis beobachtet die Humanistische Union den aktuellen Stand der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD. Während das öffentlich gewordene Verhandlungspapier<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a> im Ganzen durchaus auch positive Aspekte beinhaltet – wie eine angekündigte und dringend nötige Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes und der Gemeinnützigkeit –, so finden sich darin auch Abschnitte und Forderungen, die wir aus bürgerrechtlicher Sicht für höchst problematisch halten. Diese finden sich vor allem im Papier der „AG 1 – Innen, Recht, Migration und Integration“<a href="#_ftn2" name="_ftnref2">[2]</a>. Insbesondere einige noch in den Verhandlungen umstrittene Vorschläge und Forderungen von Seiten der Unionsparteien sehen wir als weitere Angriffe auf zentrale Bürgerrechte.</p>
<p>Statt die Freiheit und Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, setzen viele Vorschläge auf Überwachung, Kriminalisierung und eine gefährliche Aushöhlung des Datenschutzes. Wir appellieren daher insbesondere an die SPD, sich für den Grundrechtsschutz in den Koalitionsverhandlungen einzusetzen.</p>
<p>Viele katastrophale migrationspolitische Ankündigungen sowie den Vorstoß der CDU/CSU, das 2006 verabschiedete Informationsfreiheitsgesetz (IFG)<a href="#_ftn3" name="_ftnref3">[3]</a> wieder abzuschaffen, sehen wir als Bürgerrechtsorganisation, die jahrelang für das IFG gekämpft hat, als überaus kritisch. Für beide haben sich auch bereits breite zivil-gesellschaftliche Bündnisse gegen die Abschaffung gebildet. Es gibt jedoch auch viele andere bürgerrechtlich problematische Aspekte im Papier, die bislang weniger intensiv in der Öffentlichkeit kritisiert wurden. Komplementär zum staatlichen Transparenzgebot ist nämlich der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Überwachung sowie der Datenschutz<a href="#_ftn4" name="_ftnref4">[4]</a>. Hier finden es besonders alarmierend, dass die CDU/CSU die faktische Einführung der Chatkontrolle und die anlasslose Vorratsdatenspeicherung fordern. Das sind Maß-nahmen, die grundlegende Freiheitsrechte infrage stellen und eine Massenüberwachung etablieren würden.</p>
<p>Folgende Punkte sind aus unserer Sicht besonders zu kritisieren:</p>
<p><strong>Einführung der Vorratsdatenspeicherung</strong></p>
<p>Einig sind sich die Koalitionäre, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen und Portnummern<a href="#_ftn5" name="_ftnref5">[5]</a> wieder eingeführt werden soll. Diese Wiedereinführung ist ein gefährlicher und verfassungsrechtlich höchst problematischer Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Diese Speicherung stellt eine Gesellschaft unter General-verdacht und widerspricht mehrfachen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts sowie des Europäischen Gerichtshofs. Solch eine Massenüberwachung öffnet zudem Tür und Tor für Missbrauch durch Behörden. Statt gezielter Kriminalitätsbekämpfung setzen die Verhandlungsparteien auf ein Instrument, das in keiner Weise nachweislich zur Sicherheit beiträgt, aber eine digitale unverhältnismäßige Massenüberwachung ermöglicht. Es ist ein Frontalangriff auf die informationelle Selbstbestimmung und den Datenschutz.</p>
<p><strong>Einführung der Chatkontrolle</strong></p>
<p>Der CDU/CSU zufolge sollen auch elektronische Kommunikationsdienste „im Einzelfall zur Entschlüsselung und Ausleitung von Kommunikationsinhalten an Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden“ verpflichtet werden. Das wäre eine Zustimmung zur Chatkontrolle auf EU-Ebene.</p>
<p>Nachrichten und Onlineinhalte von Nutzenden zu entschlüsseln, zu über-wachen und damit die freie und private Kommunikation zu untergraben, halten wir für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte. Bedroht werden dadurch die digitale Privatsphäre und faktisch auch die Äußerungsfreiheit. Zudem hat sich gezeigt, dass solche Maßnahmen beispielsweise Kinder nicht besser schützen. Stattdessen verengen sie den Blick auf technokratische Überwachungsinstrumente, die unsere Freiheitsrechte auf skandalöse Weise bedrohen<a href="#_ftn6" name="_ftnref6">[6]</a>. Mit einer solchen Chatkontrolle wird ein umfassendes Überwachungspaket geschaffen, das sich potentiell gegen die gesamte Bevölkerung der EU richtet. Es nimmt den Menschen die Möglichkeit, selbstbestimmt über ihr Leben mit einer Technologie zu entscheiden<a href="#_ftn7" name="_ftnref7">[7]</a>.</p>
<p><strong>Biometrische Rasterfahndung</strong></p>
<p>Sicherheitsbehörden sollen beiden Parteien zufolge eine „automatisierte Datenrecherche und -analyse sowie den nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten, auch mittels künstlicher Intelligenz, vornehmen können“. Dadurch würden eine Big-Data-Software und biometrische Internetrasterfahndung eingeführt werden. Dafür benötigen Sicherheitsbehörden eine riesige biometrische Datenbank. Das eröffnet auch die Gefahr, dass große Datenmengen von problematischen KI-Softwares wie Palantir ausgewertet werden. Dem AI Act der EU<a href="#_ftn8" name="_ftnref8">[8]</a> zufolge ist eine solche biometrische Datenbank, die Massenüberwachung ermöglichen würde, aber verboten. Daher halten wir auch diese Idee für grundrechtswidrig und skandalös<a href="#_ftn9" name="_ftnref9">[9]</a>.</p>
<p><strong>Ausweitung der KFZ-Kennzeichenkontrolle</strong></p>
<p>Die Koalitionäre möchten „zu Strafverfolgungszwecken den Einsatz von automatisierten Kennzeichenlesesystemen im Aufzeichnungsmodus“ erlauben. Dies spricht dafür, dass sie § 163g STPO ausweiten wollen, der derzeit das Kennzeichenscanning nur zur Ermittlung des Aufenthaltsortes oder der Identität von Täterinnen und Tätern bei Straftaten von erheblicher Bedeutung und nur vorüber-gehend und nicht flächendeckend ermöglicht. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Koalitionäre an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.12.2018 (1 BvR 142/15) erinnern, das dem KFZ-Kennzeichenscanning deutliche Grenzen gesetzt hat<a href="#_ftn10" name="_ftnref10">[10]</a>.</p>
<p><strong>Änderung vom Datenschutzbeauftragten zum Datennutzungsbeauftragten</strong></p>
<p>Die Umbenennung des Amtes der Datenschutzbeauftragten in eine „Daten-nutzungsbeauftragte“ könnte man für eine reine semantische Spielerei oder einen Imagewechsel halten. Dem ist aber nicht so: Dies offenbart eine tiefgreifende Veränderung der Prioritäten. Der Datenschutz – bislang als fundamentales Bürgerrecht anerkannt – wird nun dem wirtschaftlichen Verwertungsinteresse unter-geordnet. Diese Neuausrichtung droht, sensible Daten von Nutzenden für kommerzielle und staatliche Zwecke freizugeben, anstatt sie davor zu schützen. Diese Begriffstransformation macht deutlich, dass Grundrechte zunehmend zur Verhandlungsmasse für ökonomische Interessen werden.</p>
<p><strong>Abschaffung des Bundespolizeibeauftragten</strong></p>
<p>Während die SPD daran festhalten will, möchte die CDU/CSU das immer noch junge Amt des Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag abschaffen. Bei aller bürgerrechtlichen Kritik, die man am Polizeibeauftragtengesetz haben kann: Gerade diese Stelle ist es, die polizeiliches Fehlverhalten durch Eingaben zumindest dokumentieren soll. Die Auflösung des Amts würde das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei gefährden und den Menschen in Deutschland ein wichtiges Mittel entziehen, um sich gegen unverhältnismäßige Maß-nahmen oder Übergriffe zu wehren. Im Zusammenhang mit der unverhältnismäßigen Ausweitung der Kompetenzen von Sicherheitsbehörden ist es umso schlimmer, dass dieses Amt durch einen überbordenden und kaum kontrollierbaren Überwachungs-apparat ersetzt werden soll.</p>
<p><strong>Fehlende Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbruch</strong></p>
<p>Die Weigerung der CDU/CSU, den § 218 StGB zu reformieren und Schwangerschaftsabbrüche<a href="#_ftn11" name="_ftnref11">[11]</a> aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, ist ein eklatanter Rückschritt in der Gewährleistung reproduktiver Rechte. Während viele europäische Nachbarn längst eine entkriminalisierte und medizinisch fundierte Lösung gefunden haben, bleibt Deutschland in der Vergangenheit verhaftet. Frauen werden weiterhin durch bürokratische Hürden, moralische Bevormundung und eingeschränkte Zugänglichkeit zu sicheren Abbrüchen in ihrer körperlichen Selbstbestimmung massiv eingeschränkt. Dies ist nicht nur frauenfeindlich, sondern auch ein Verstoß gegen internationale Menschenrechtsstandards, die das Recht auf eine selbstbestimmte Familienplanung als grundlegendes Menschenrecht anerkennen.</p>
<p><strong>Geplante Rekriminalisierung des Cannabiskonsums</strong></p>
<p>Nach Jahrzehnten der Kriminalisierung und einer mühsam erkämpften Reform für mehr Selbstbestimmung von Konsumierenden plant die CDU/CSU, diesen kleinen Fortschritt wieder rückgängig zu machen und Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten abermals dem straf-rechtlichen Zugriff auszusetzen. Dies zeugt nicht nur von ideologischer Sturheit, sondern ignoriert auch die positiven Erfahrungen anderer Staaten, in denen Entkriminalisierung zu weniger Kriminalität und besserem Jugendschutz geführt hat<a href="#_ftn12" name="_ftnref12">[12]</a>. Die Rekriminalisierung verhindert aber keinen Drogenkonsum, sondern macht Menschen zu Kriminellen, die diese Droge konsumieren– dadurch werden Schwarzmarktstrukturen gestärkt. Diese Pläne sind rückständig, wissenschaftsfern und konterkarieren jegliche fortschrittliche Drogenpolitik.</p>
<p>Insgesamt ist kaum von Entkriminalisierung im Vertragspapier die Rede, höchstens von Kriminalisierung. Das setzt falsche Signale.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Die aktuellen Pläne der zukünftigen Bundesregierung reihen sich ein in eine lange Kette von rückwärtsgewandten Angriffen auf unsere Freiheitsrechte und gefährden aktiv unsere Demokratie. Statt eine fortschrittliche, freiheitliche und transparente Politik zu gestalten, setzen die Koalitionsverhandlungsparteien oder zumindest Teile davon auf Repression, Überwachung und Kontrolle.</p>
<p>Viele der Forderungen halten wir für grundrechtsverletzend, da sie unverhältnismäßig sind und in die Rechte und das Leben der breiten Masse eingreifen. Wer glaubt, die Demokratie mit Massenüberwachung beispielsweise durch oligarchische Überwachungsuntenehmen im Dienste des Staates zu retten, liegt offensichtlich falsch. Denn wer Bürgerrechte derart leichtfertig aufgibt, sollte sich nicht wundern, wenn das Vertrauen in den Staat und in die Parteien weiter erodiert.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Philip Dingeldey, Carola Otte und </em><em>Thomas Schindelbeck</em></p>
<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> <a href="https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2025/03/koalitionsverhandlungen-cducsuspd/">https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2025/03/koalitionsverhandlungen-cducsuspd/</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref2" name="_ftn2">[2]</a> <a href="https://fragdenstaat.de/dokumente/258013-koalitionsverhandlungen-cdu-csu-spd-ag-1-innen-recht-migration-und-integration/">https://fragdenstaat.de/dokumente/258013-koalitionsverhandlungen-cdu-csu-spd-ag-1-innen-recht-migration-und-integration/</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref3" name="_ftn3">[3]</a> Siehe weiterführend: <a href="https://www.humanistische-union.de/themen/informationsfreiheit/">https://www.humanistische-union.de/themen/informationsfreiheit/</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref4" name="_ftn4">[4]</a> Siehe weiterführend: <a href="https://www.humanistische-union.de/themen/datenschutz/">https://www.humanistische-union.de/themen/datenschutz/</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref5" name="_ftn5">[5]</a> Siehe weiterführend: <a href="https://www.humanistische-union.de/themen/datenschutz/vorratsdaten/">https://www.humanistische-union.de/themen/datenschutz/vorratsdaten/</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref6" name="_ftn6">[6]</a> <a href="https://netzpolitik.org/2025/verschluesselte-kommunikation-breite-ablehnung-fuer-skandaloesen-hintertueren-vorschlag-der-union/">https://netzpolitik.org/2025/verschluesselte-kommunikation-breite-ablehnung-fuer-skandaloesen-hintertueren-vorschlag-der-union/</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref7" name="_ftn7">[7]</a> <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/chatkontrolle-stoppen/">https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/chatkontrolle-stoppen/</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref8" name="_ftn8">[8]</a> Siehe auch Aden, Hartmut: Künstliche Intelligenz menschenrechtlich einhegen? Die Europäische Union auf dem Weg zu einer KI-Verordnung, in: <em>vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em>, Nr. 242 = Jg. 62, H. 2, S. 55-61.</p>
<p><a href="#_ftnref9" name="_ftn9">[9]</a> Siehe auch <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/eine-digitale-brandmauer-errichten/">https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/eine-digitale-brandmauer-errichten/</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref10" name="_ftn10">[10]</a> Siehe auch <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/bundesverfassungsgerichtsurteil-zur-kfz-kennzeichenkontrolle-ein-grosser-sieg-fuer-die-buergerrechte/">https://www.humanistische-union.de/thema/bundesverfassungsgerichtsurteil-zur-kfz-kennzeichenkontrolle-ein-grosser-sieg-fuer-die-buergerrechte/</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref11" name="_ftn11">[11]</a> Siehe weiterführend <a href="https://www.humanistische-union.de/themen/lebensweisen-pluralismus/recht-auf-selbstbestimmte-schwangerschaft/">https://www.humanistische-union.de/themen/lebensweisen-pluralismus/recht-auf-selbstbestimmte-schwangerschaft/</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref12" name="_ftn12">[12]</a> Siehe auch <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2024/was-ist-von-der-cannabis-freigabe-zu-halten/">https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2024/was-ist-von-der-cannabis-freigabe-zu-halten/</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-254/publikation/koalitionsverhandlungen-frontalangriff-auf-unsere-grundrechte/">Koalitionsverhandlungen: Frontalangriff auf unsere Grundrechte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Was ist von der Cannabis-Freigabe zu halten?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2024/was-ist-von-der-cannabis-freigabe-zu-halten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Apr 2024 08:11:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Cannabis]]></category>
		<category><![CDATA[Cannabis-Legalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Drogen]]></category>
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		<category><![CDATA[Termine: Bundesverband]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>„Schafft das Betäubungsmittelgesetz ab!“ titelte schon im Jahre 1989 die Zeitschrift der Humanistischen Union. Abgedruckt war eine Rede, die Jürgen Roth auf der Delegiertenkonferenz der HU in Frankfurt gehalten hatte. Darin hieß es: „Die nationalen Regierungen müssen endlich zur Kenntnis nehmen, dass ihre Prohibitions-Politik gescheitert ist. Sie hat Abhängigen großes Leid zugefügt und gleichzeitig einen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2024/was-ist-von-der-cannabis-freigabe-zu-halten/">Was ist von der Cannabis-Freigabe zu halten?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>„Schafft das Betäubungsmittelgesetz ab!“ titelte schon im Jahre 1989 die Zeitschrift der Humanistischen Union. Abgedruckt war eine Rede, die Jürgen Roth auf der Delegiertenkonferenz der HU in Frankfurt gehalten hatte. Darin hieß es: „Die nationalen Regierungen müssen endlich zur Kenntnis nehmen, dass ihre Prohibitions-Politik gescheitert ist. Sie hat Abhängigen großes Leid zugefügt und gleichzeitig einen profitablen Drogenhandel geschaffen. Diese Organisationen bedrohen den Frieden und die soziale Stabilität überall auf der Welt“. Konsequent wurde eine Entkriminalisierung des Drogengebrauchs gefordert.</p>
<p>Am 1. April 2024 ist das lange erwartete Cannabis-Gesetz in Kraft getreten. Ist das ein bloßer Aprilscherz, oder ist es wenigstens ein Schritt in die richtige Richtung? Ist das Gesetz, entgegen aller Warnungen, umsetzbar? Entspricht es dem Stand der Wissenschaft oder müsste der Gesetzgeber konsequent weitergehen? Darüber diskutieren mit uns:</p>
<ul>
<li>Clivia von Dewitz (Richterin),</li>
<li>Heino Stöver (Gesundheitswissenschaftler) und</li>
<li>Philine Edbauer (Aktivistin).</li>
<li>Moderation: Johannes Feest (HU-Vorstandsmitglied).</li>
</ul>
<p>Die Podiumsdiskussion findet am Mittwoch, 17. April 2024, 18:30, rein virtuell per Videokonferenz (BigBlueButton) statt.</p>
<p>Sie können sich eine Videoaufzeichnung der Podiumsdiskussion ansehen. Sie finden die Aufzeichnung hier:</p>
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<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2024/was-ist-von-der-cannabis-freigabe-zu-halten/">Was ist von der Cannabis-Freigabe zu halten?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Kriminalisierung drogenkonsumierender Menschen in Deutschland: Wie weiter?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-243/publikation/kriminalisierung-drogenkonsumierender-menschen-in-deutschland-wie-weiter-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Mar 2024 15:41:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Strafvollzug]]></category>
		<category><![CDATA[CanG]]></category>
		<category><![CDATA[Cannabis]]></category>
		<category><![CDATA[Cannabis-Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Drogen]]></category>
		<category><![CDATA[Drogenkonsum]]></category>
		<category><![CDATA[Drogenmissbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Entkriminalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Legalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Drogenkonsum wird nach wie vor kriminalisiert. Zugleich werden Inhaftierte manchmal auch zu Drogenkonsumierenden. Heino Stöver zeichnet quantitativ nach, wie sich die Inhaftierung und Kriminalisierung von Drogenkonsum verändert hat und erklärt, dass beim Thema Drogen kein Erfahrungsaustausch, keine Informationsvermittlung und keine Begleitung stattfindet. Daher argumentiert er für eine Entkriminalisierung. Neue Formen der Prävention, Therapie und Schadensminderung [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-243/publikation/kriminalisierung-drogenkonsumierender-menschen-in-deutschland-wie-weiter-2/">Kriminalisierung drogenkonsumierender Menschen in Deutschland: Wie weiter?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Drogenkonsum wird nach wie vor kriminalisiert. Zugleich werden Inhaftierte manchmal auch zu Drogenkonsumierenden. Heino Stöver zeichnet quantitativ nach, wie sich die Inhaftierung und Kriminalisierung von Drogenkonsum verändert hat und erklärt, dass beim Thema Drogen kein Erfahrungsaustausch, keine Informationsvermittlung und keine Begleitung stattfindet. Daher argumentiert er für eine Entkriminalisierung. Neue Formen der Prävention, Therapie und Schadensminderung in der Drogenpolitik/-hilfe würden nämlich erst möglich, wenn die Repression einer konstruktiven Regulation weicht und ein gesundheitspolitischer Ansatz mit akzeptanz-/problemorientiertem Schwerpunkt zum Tragen komme. Ziel dieser Arbeit wäre eine Regulierung aller illegaler Substanzen, das heißt ein Abbau repressiver Strukturen zugunsten gesundheitlicher Unterstützungen und Hilfen.</em></p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Krimi&shy;na&shy;li&shy;sie&shy;rung von Drogen&shy;kon&shy;su&shy;mie&shy;renden</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Kriminalisierung, das heißt die Strafverfolgung, die gerichtliche Befassung, Verurteilung und Inhaftierung muss als ein langandauernder Prozess verstanden werden, der viele Konsumierende illegaler psychoaktiver Substanzen im Laufe ihrer Konsumphase betrifft. Dabei verläuft der Kriminalisierungsprozess bei den Konsumierenden verschiedener psychoaktiver Substanzen sehr unterschiedlich. Bei den Konsumierenden des bisher noch illegalen Cannabis führt die polizeiliche Auffälligkeit in der Regel – bei geringen Mengen zum Eigenbedarf und Ersttäterschaft – zu einer Einstellung des Verfahrens. Verbunden damit sind aber neben den strafrechtlichen auch oftmals zivilrechtliche Konsequenzen (zum Beispiel Beratungsauflagen oder Führerscheinentzug), und die Folgen für das soziale Nahfeld der Betroffenen sind oft erheblich (Ausgrenzung, Stigmatisierung und Diskriminierung). Anders verhält es sich bei den – oft abhängig – Konsumierenden von Opioiden (vor allem Heroin) und Kokain/Crack, die polizeilich auffällig geworden sind, wenn es um den Besitz bestimmter Mengen beziehungsweise sogenannte Beschaffungskriminalität geht. Es konnte gezeigt werden, dass die Zahlen zu Hafterfahrungen in dieser Gruppe bei über 80 Prozent liegen und zwar im Durchschnitt mit vier bis fünf Haftaufenthalten über insgesamt mehrere Jahre (Robert Koch-Institut 2016; siehe Tab. 1).</p>
<table width="100%" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr valign="top">
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western"><b>Studie</b></p>
</td>
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western"><b>Jemals inhaftiert</b></p>
</td>
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western"><b>Gesamt Haftjahre</b></p>
</td>
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western"><b>Anzahl Haftaufenthalte</b></p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">DRUCK-Studie Frankfurt am Main</p>
</td>
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western">84% der Befragten</p>
</td>
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western">Ø 5,3 Jahre</p>
</td>
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western">Ø 5,4</p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">MoSyD Szenestudie Ffm 2020</p>
</td>
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western">88% der Befragten</p>
</td>
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western">Ø 5,1 Jahre</p>
</td>
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western">Ø 4,8</p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Studie des ISFF im Rhein-Main-Gebiet</p>
</td>
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western">88% der Befragten</p>
</td>
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western">Ø 4,0 Jahre</p>
</td>
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western">Nicht erhoben</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p class="v-absatz-ohne-western"><i>Tab. 1: Daten zu Hafterfahrungen Drogenabhängiger: MoSyD-Szenestudie 2020, DRUCK-Studie des RKI und Studie des ISFF zu älteren Drogenabhängigen im Rhein-Main-Gebiet</i></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch wenn die Zahl der aufgrund von Delikten im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelgesetz Verurteilten bei nur etwa 15 Prozent aller Gefangenen liegt, gehen Expert*innen davon aus, dass wesentlich mehr Gefangene opioiderfahren oder -abhängig sind – nämlich etwa doppelt so viele (Stöver 2021a). Die Inhaftierung von Menschen mit einer Opioidgebrauchsstörung stellt für diese Personen gesundheitliche und soziale Herausforderungen dar, sowohl während der Inhaftierung als auch an den Schnittstellen der Übergänge vom Leben in Freiheit ins Gefängnis und wieder in Freiheit. Im Folgenden werden die Konsumierenden differenziert dargestellt und deren strafrechtliche Erscheinung sowie die medizinischen und psychosozialen Implikationen der Strafverfolgung und Inhaftierung näher untersucht.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Drogen&shy;be&shy;zo&shy;gene Delikte und Substanz&shy;konsum im Erwach&shy;se&shy;nen&shy;straf&shy;vollzug</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der Prozess der Kriminalisierung der Konsumierenden illegaler psychoaktiver Substanzen hat in Deutschland ein hohes Ausmaß angenommen. Die Zahl der polizeilich festgestellten Rauschgiftdelikte steigt seit vielen Jahren kontinuierlich an und belief sich 2021 auf 361.048 Rauschgiftdelikte (Bundeskriminalamt 2022). Allein Cannabis-bezogene Delikte stiegen von 50.277 im Jahr 1993 auf 214.100 im Jahr 2021. Obwohl mit dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in erster Linie der Handel und Schmuggel verfolgt und bestraft werden sollten, lag der Anteil der sogenannten konsumnahen Delikte (allgemeine Verstöße gemäß §29 BtMG in der Regel im Mengenbereich zum Eigenbedarf) nie unterhalb von 60 Prozent. Ab dem Jahr 2004 überschreitet er regelhaft die 70-Prozent-Marke und erreichte 2020 den neuen historischen Höchstwert von 79 Prozent. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 280.204 und somit geringfügig weniger konsumnahe Rauschgiftdelikte als im Vorjahr verzeichnet (2020: 287.592; -2,6 Prozent). Rund zwei Drittel aller Delikte betrafen Cannabis. Bei Cannabis-bezogenen Delikten allein lag der Anteil konsumnaher Delikte im BKA-Berichtsjahr 2020 bei 83,8 Prozent (188.465 Delikte). Das sind mehr als 51 Prozent aller Rauschgiftdelikte (vgl. auch Cous-to/Stöver 2020: 120ff.). Die Zahl der Tatverdächtigen wegen Verstoßes gegen das BtMG lag 2021 bei 280.840 Personen; circa ein Drittel davon waren Jugendliche und Heranwachsende.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="645" height="349" class="aligncenter size-full wp-image-19235" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/03/Abb.1_Feest_Stoever.jpg" alt="" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/03/Abb.1_Feest_Stoever.jpg 645w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/03/Abb.1_Feest_Stoever-600x325.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/03/Abb.1_Feest_Stoever-450x243.jpg 450w" sizes="(max-width: 645px) 100vw, 645px" /></p>
<p class="v-absatz-ohne-western"><i>Abb. 1: Betäubungsmitteldelikte in Deutschland insgesamt und Delikte bezogen nur auf Cannabis (Cousto/Stöver 2020: 120).</i></p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><img decoding="async" width="607" height="278" class="aligncenter size-full wp-image-19236" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/03/Abb.2_Feest_Stoever.jpg" alt="" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/03/Abb.2_Feest_Stoever.jpg 607w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/03/Abb.2_Feest_Stoever-600x275.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/03/Abb.2_Feest_Stoever-450x206.jpg 450w" sizes="(max-width: 607px) 100vw, 607px" /></p>
<p class="v-absatz-ohne-western"><i>Abb. 2: Anteile der diversen Cannabisdelikte in Prozent aller Cannabisdelikte (Cousto 2021).</i></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Repression gegen Drogenkonsumierende hat in den vergangenen Jahren ein Rekordniveau erreicht. Im Jahre 2019 betrug die Zahl der Delikte, die im Zusammenhang mit Cannabis standen, 221.866 Fälle. Darunter entfielen auf sogenannte konsumnahe Delikte (Mengen zum Eigenbedarf) im Zusammenhang mit Cannabis und seinen Zubereitungen 186.367 Strafanzeigen (vgl. Abb. 1 und 2).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die häufigsten Formen der Verurteilungen nach dem BtMG sind Geldstrafen, Freiheitsstrafen auf Bewährung und Freiheitsstrafen ohne Bewährung. Hinzu kommen die Sanktionen im Jugendstrafrecht. Im Jahr 2021 wurden von den 58.677 nach dem BtMG (nach allgemeinem Strafrecht) verurteilen Personen 14.607 zu einer Freiheitsstrafe und 44.070 zu einer Geldstrafe verurteilt (Statistisches Bundesamt 2022a).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Jahr 2021 wurden 67.188 Personen aufgrund eines BtMG-Verstoßes (nach allgemeinem Strafrecht und Jugendstrafrecht) verurteilt (Statistisches Bundesamt 2022a). Zum Stichtag 31. März 2022 befanden sich insgesamt 6.187 Personen, das heißt 14,6 Prozent aller Gefangenen, wegen eines BtMG-Verstoßes in Einrichtungen des Freiheitsentzugs (42.492 Strafgefangene und Sicherheitsverwahrte insgesamt) (Statistisches Bundesamt 2022b). Unklar ist, ob es sich dabei um Konsumierende, Abhängige oder Handelnde handelt. Man geht aber davon aus, dass ein erheblicher Teil, der wegen BtMG-Verstößen Inhaftierten selbst Drogen konsumiert respektive davon abhängig ist und darüber hinaus weitere Drogenkonsumierende beispielsweise wegen Beschaffungskriminalität verurteilt wurden, die in den Statistiken unter anderen Kategorien als BtMG-Verstößen aufgelistet werden (Jakob et al. 2013; Stöver 2012). Zudem sind vermutlich auch einige „unauffällige“ Drogenkonsumierende inhaftiert, das heißt Personen, die noch nie wegen ihres Drogenkonsums polizeilich auffällig geworden sind und auch solche, die erst in Haft beginnen Drogen zu konsumieren (Thane 2015).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hellmann (2014) zeigt in ihrer Untersuchung auf, dass Drogendelikte der Anlass für die gegenwärtige Haftstrafe bei 19,5 Prozent der Männer, 26,2 Prozent der Frauen und 15,4 Prozent der Jugendlichen war. Die erste bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug (Stichtag: 31. März 2018 unter der Beteiligung von zwölf Bundesländern) zeigt auf, dass zum Zeitpunkt des Haftantritts 27 Prozent der 41.896 erfassten Gefangenen eine Abhängigkeit und 17 Prozent einen schädlichen Gebrauch von psychotropen Substanzen (nach den Kriterien der WHO ICD-10) aufweisen (Drogenbeauftragte der Bundesregierung 2019). Ein erheblicher Teil der Gefangenen setzt seinen Drogenkonsum auch in Haft fort (Moazen et al. 2020). Allen voran die „DRUCK“-Studie des Robert Koch-Instituts (2016) zeigt die Kontexte der Kriminalisierung von Drogenkonsumierenden detailliert auf: Von den mehr als 2.000 in Freiheit befragten Drogenabhängigen waren 81 Prozent bereits zuvor inhaftiert. Die mediane Gesamthaftzeit betrug drei Jahre und sechs Monate. 30 Prozent der Befragten haben in Haft Drogen injiziert, elf Prozent haben in Haft mit dem intravenösen Drogenkonsum begonnen (Robert Koch-Institut 2016: 71).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gegenwärtig muss man bei etwa 42.492 (31. März 2022) Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten (Statistisches Bundesamt 2022b) und etwa 30 Prozent Opioiderfahrenen also von circa 12.700 Menschen ausgehen (ohne Maßregelvollzugsanstalten, Polizeiarrest) – im Verlaufe eines Jahres von etwa doppelt so vielen. Etwa jeder Vierzehnte der allgemein angenommenen Gesamtzahl von mindestens 166.000 Opioidabhängigen (Kraus et al 2019) ist somit gegenwärtig inhaftiert. Bei ungefähr 11.000 zur Verfügung stehenden Therapieplätzen befinden sich somit etwa genauso viele Drogenkonsumierende im Gefängnis wie in Therapieeinrichtungen (Stöver 2012). Weitere Studien in Europa zeigen, dass bis zu 60 Prozent der intravenös Drogenkonsumierenden auch nach einer Inhaftierung weiterhin Drogen konsumieren (Stöver et al. 2008).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Insgesamt muss davon ausgegangen werden, dass es sich bei drogenbezogenen Delikten im Wesentlichen um Kurzstrafen handelt, zu einem erheblichen Teil auch um Ersatzfreiheitsstrafen, weil sie die Geldstrafe nicht zahlen können (vgl. mit ähnlichen Daten: Bögelein et al. 2014; Hößelbarth et al. 2011; Neubacher/Bögelein 2021)<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a>. Durch die Kürze der Strafen bergen die Übergänge von der Freiheit in die Haft und von der Haft in die Freiheit zurück erhebliche gesundheitliche und soziale Risiken, insbesondere was fatale Überdosierungen, Infektionsrisiken unmittelbar nach Inhaftierung und Haftentlassung anbelangt (WHO 2014; Stöver/Michels 2022), aber auch den Wohnungs-/Arbeitsplatzverlust und den Wiedereintritt in die gesetzliche Krankenversicherung (Stöver 2021b). Der Strafvollzug – das zeigen diese Daten – wird zu einer Durchgangsstation, zu einem wesentlichen Teil der Biographie für die meisten Drogenkonsument*innen, der massiven Drehtüreffekten unterliegt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dies geschieht vor dem Hintergrund ohnehin hoher Vorstrafenbelastung der meisten Gefangenen. Dem Statistischem Bundesamt (2022b) zufolge waren von den 42.492 Insassen (am 31. März 2022) 29.085 vorbestraft. Gefängnisse sind seit jeher Häuser der Armen und Kranken: Soziale und gesundheitliche Auffälligkeiten finden sich hier überproportional häufig wieder: Wohnungslosigkeit, niedriger Bildungsgrad, sowie psychische Störungen einschließlich Drogenabhängigkeiten und Infektionskrankheiten sind bei den Gefangenen stark verbreitet.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Das Beispiel Entkri&shy;mi&shy;na&shy;li&shy;sie&shy;rung des Besitzes von Canna&shy;bis&shy;pro&shy;dukten</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Grundsätzlich hatten sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag 2021 darauf geeinigt, die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften zu ermöglichen. Dieses Gesetzesvorhaben ist allerdings in zwei Säulen unterteilt worden (BMG 2023 a). Der Gesetzentwurf zur Cannabislegalisierung (‚Säule 1‘; DS 20/8763) wurde am 18. Oktober 2023 in den Bundestag eingebracht (BMG 2023 b). Der ursprüngliche Plan, Cannabis auch in lizenzierten Fachgeschäften zum Verkauf anzubieten (Säule 2), wird zunächst nicht umgesetzt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Koalitionsfraktionen haben sich Ende November 2023 auf eine abschließende Fassung des Gesetzes über die Legalisierung von Cannabis verständigt. Das Gesetz soll am 1. April 2024 in Kraft treten. Zum Schutz von Konsument*innen soll die Qualität von Cannabis kontrolliert und die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert werden. Der Besitz von bis zu 50 Gramm aus dem privaten Eigenanbau durch Erwachsene sowie der gemeinschaftliche, nichtgewerbliche Eigenanbau in Anbauvereinigungen („Cannabis Social Clubs“) soll erlaubt sein. Die Strafbarkeit soll dabei im privaten Raum erst ab 60 Gramm greifen, im öffentlichen ab 30 Gramm. Darunter gilt der Besitz als Ordnungswidrigkeit (BMG 2023 c).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Zusam&shy;men&shy;fas&shy;sung und Ausblick</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Neue Formen der Prävention, Therapie und Schadensminderung in der Drogenpolitik/-hilfe werden erst möglich, wenn die Repression einer konstruktiven Regulation weicht und im Gegensatz zum heute gültigen Abstinenzdogma ein vornehmlich gesundheitspolitischer Ansatz mit akzeptanz-/problemorientiertem Schwerpunkt zum Tragen kommt. Ziel dieser Arbeit wäre eine Regulierung aller illegaler Substanzen, das heißt ein Abbau repressiver Strukturen zugunsten gesundheitlicher Unterstützungen und Hilfen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Durch eine Umverteilung der Mittel aus der Repression in die Prävention, Beratung und Therapie wäre deren Finanzierung in ganz neuen Größenordnungen möglich. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) fordert eine massive Erhöhung der Ausgaben von circa 30 Millionen Euro derzeit auf eine Milliarde Euro pro Jahr. Dies entspricht einem Viertel der Ausgaben für die Repression im Bereich illegaler Drogen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Durch das Drogenverbot und das Abstinenzdogma entstehen eine Tabuisierung sowie eine Moralisierung drogenkonsumbedingter gesundheitlicher Störungen. Konsumierende, insbesondere die vulnerable Gruppe der Jugendlichen, sind gezwungen, ihren Drogengebrauch zu leugnen und zu verheimlichen. Bei drogenbezogenen Problemen (Überdosierungen, Abhängigkeit, Psychosen, HBV/HCV- und HIV-Infektionen, Selbst- oder Fremdverletzungen im Rausch) wird Hilfe häufig nicht in Anspruch genommen. Im Gegensatz zu Themen wie Sexualität oder Gewalt finden beim Thema Drogen kein Erfahrungsaustausch, keine Informationsvermittlung und keine Begleitung durch Eltern, Lehrkräfte oder Peers statt. So entsteht auch eine Lücke zwischen Prävention, Beratung/Unterstützung und Therapie. Dieser Problemkomplex könnte durch einen regulierenden statt ausgrenzenden rechtlichen Umgangs mit Drogen beziehungsweise Drogenkonsumierenden aufgelöst werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Entkriminalisierung der Konsumierenden aller Drogen ist ein längst überfälliger erster Schritt. Parallel hierzu können Erprobungen durchgeführt werden: Cannabis als Medizin (Michels/Stöver 2019), niedrigschwellige Heroinbehandlung für Abhängige, Entkriminalisierung des Besitzes kleiner Mengen Cannabis zum Eigenbedarf – geerntet in Anbauvereinigungen, wie sie 2023 mit dem Gesetz zur Legalisierung von der Bundesregierung beschlossen werden soll. Eine wissenschaftliche Fundierung der Drogenpolitik ist dringend gefordert, begleitet von einem Beirat, einer Enquetekommission oder einer neu besetzten Drogen- und Suchtkommission der zukünftigen Bundesregierung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Beim vorgelegten Gesetzesentwurf zur Entkriminalisierung des Besitzes kleiner Mengen Cannabis handelt es sich aber bei weitem nicht um die im Koalitionsvertrag der (Ampel-)Regierung angekündigte und noch 2022 geplante vollständige Legalisierung im Sinne einer umfassenden Zugänglichkeit von qualitätsgeprüftem Cannabis für Erwachsene. Der vorliegende Gesetzentwurf „atmet“ zu großen Teilen den Geist des repressiven Betäubungsmittelgesetzes, die restriktive Auslegung des Drogenrechts durch die beteiligten Ministerien, detailversessene Regelungen und hohen bürokratischen Schranken führen im Ergebnis eher zu einem „BtMG Light“ als zu einer progressiv-pragmatischen Neuregulierung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hinzu kommt, dass die bisherige Regulierungsdebatte im Wesentlichen auf Cannabis fokussiert. Aber auch andere Substanzen müssen reguliert und damit dem Schwarzmarkt entrissen werden; beispielsweise MDMA (Schildower Kreis 2020), das nach Cannabis und Amphetamin die drittmeist genutzte illegale Droge unter den 15- bis 34-Jährigen in Deutschland ist. Seit Ende der 1980er findet die Droge in erster Linie Verbreitung in (Techno-)Partykontexten. Ecstasy kann auf dem Schwarzmarkt in sehr hohen Wirkstoffkonzentrationen angeboten werden, aber auch gefährliche Beimengungen beinhalten. Gerade in den vergangenen Jahren ist der durchschnittliche Wirkstoffgehalt deutlich gestiegen. Die Schwankungen sind erheblich, bis hin zu Tabletten mit deutlich mehr als 300 Milligramm MDMA (bei 60 bis 120 Milligramm als üblicher Einzeldosis) (EMCDDA/Europol 2016). Bei einer vernünftigen Regulierung könnten somit die Risiken des Konsums deutlich verringert werden. Der Verkauf von MDMA kann in staatlichen oder zumindest lizensierten und kontrollierten Geschäften erfolgen, die sich in der Nähe von relevanten Clubs oder Partybezirken befinden. Die Anzahl der Geschäfte sollte stark begrenzt sein.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Heino Stöver</strong> ist Sozialwissenschaftler und Hochschullehrer an der Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit an der Frankfurt University of Applied Sciences und dort seit dem 1. September 2009 Geschäftsführender Direktor des Instituts für Suchtforschung Frankfurt (ISFF). Seine Arbeitsschwerpunkte sind Drogenhilfeangebote/-strukturen, Drogenpolitik, Gender-/Männerspezifischer Drogenkonsum, Evaluationen der Wirksamkeit von Hilfeangeboten innerhalb des Justizvollzugs, der Arbeit gesundheitlich-sozialer Institutionen, neue Interventionskonzepte, Methodenentwicklung und Planung von bedarfsgerechten Gesundheitsversorgungsstrategien und Praxisentwicklung.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify">BMG – Bundesministerium für Gesundheit 2023a: Zwei-Säulen-Modell zu Cannabis, abrufbar unter <a href="http://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/cannabis-politik-2183814">www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/cannabis-politik-2183814</a>.</p>
<p align="justify">BMG – Bundesministerium für Gesundheit 2023b: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften, abrufbar unter <a href="http://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/C/Cannabisgesetz-CanG_RefE.pdf">www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/C/Cannabisgesetz-CanG_RefE.pdf</a>.</p>
<p align="justify">BMG – Bundesministerium für Gesundheit 2023c: Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften, abrufbar unter <a href="http://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Cannabis/Gesetzentwurf_Cannabis_Kabinett.pdf">www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Cannabis/Gesetzentwurf_Cannabis_Kabinett.pdf</a>.</p>
<p align="justify">Bögelein, Nicole et al. 2014: Wie kann die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen gelingen? Zur Lebenssituation der Verurteilten und zur Zusammenarbeit staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen, in: Bewährungshilfe, Jg. 61, H. 3, S. 282-294.</p>
<p align="justify">Bundeskriminalamt 2022: Rauschgiftkriminalität. Bundeslagebild 2021, abrufbar unter file://///fsa/share/home/uas0015310/Downloads/2021RauschgiftBundeslagebild-1.pdf.</p>
<p align="justify">Cousto, Hans 2021: Fahndungsziel Kiffer. 50 Jahre War on Drugs und 50 Jahre BtMG mit stetig steigender Repression in Deutschland, in: Taz-Blog vom 22.04.2021, abrufbar unter <a href="https://blogs.taz.de/drogerie/2021/04/22/fahndungsziel-kiffer-2/">https://blogs.taz.de/drogerie/2021/04/22/fahndungsziel-kiffer-2/</a>.</p>
<p align="justify">Cousto, Hans/Stöver, Heino 2020: Repression und kein Ende?! Erneute Würdigung der polizeilichen Zahlen zur Kriminalisierung von Drogengebraucher_innen, in: akzept e.V./Deutsche Aidshilfe e.V. (Hrsg.): 7. Alternativer Drogen- und Suchtbericht, Lengerich, S. 120-133.</p>
<p align="justify">Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung 2019: Drogen- und Suchtbericht 2019, abrufbar unter <a href="http://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Drogen_und_Sucht/Berichte/Broschuere/Drogen-_und_Suchtbericht_2019_barr.pdf">www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Drogen_und_Sucht/Berichte/Broschuere/Drogen-_und_Suchtbericht_2019_barr.pdf</a>.</p>
<p align="justify">EMCDDA – European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction/Europol 2016: EU drug markets report. In-depth analysis: 2016, abrufbar unter <a href="https://doi.org/10.2810/219411">https://doi.org/10.2810/219411</a>.</p>
<p align="justify">Hellmann, Deborah 2014: Repräsentativbefragung zu Viktimisierungserfahrungen in Deutschland. Forschungsbericht 122, abrufbar unter <a href="https://kfn.de/wp-content/uploads/Forschungsberichte/FB_122.pdf">https://kfn.de/wp-content/uploads/Forschungsberichte/FB_122.pdf</a>.</p>
<p align="justify">Hößelbarth, Susann et al. 2011: Lebensweisen und Gesundheitsförderung von älteren Drogenabhängigen im Rhein-Main-Gebie, in: 12. Interdisziplinärer Kongress für Suchtmedizin, München.</p>
<p align="justify">Jakob, Lisa et al. 2013: Suchtbezogene Gesundheitsversorgung von Inhaftierten in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme, in: Sucht, Jg. 59, H. 1, S. 39-50.</p>
<p align="justify">Kraus, Ludwig et al. 2019: Estimation of the number of people with opioid addiction in Germany, in: Deutsches Ärzteblatt International, Jg. 116, S. 137-143.</p>
<p align="justify">Michels, Ingo Ilja/Stöver, Heino 2019: Cannabis als Medizin in Deutschland. Gesetzesgenese, historischer Hintergrund und aktuelle Herausforderungen der Verschreibungspolitik und –praxis, in: rausch – Wiener Zeitschrift für Suchttherapie, Jg. 8, H. 3, S. 104-114.</p>
<p align="justify">Moazen, Babak et al. 2020: Availability, Accessibility, and Coverage of Needle and Syringe Programs in Prisons in the European Union, in: Epidemiologic Reviews, Jg. 42, H. 1, S. 19-26.</p>
<p align="justify">Neubacher, Frank/Bögelein, Nicole 2021: Kriminalität der Armen – Kriminalisierung von Armut? In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, Jg. 104, H. 2, S. 107-123.</p>
<p align="justify">Robert Koch-Institut 2016: Drogen und chronische Infektionskrankheiten in Deutschland –DRUCK-Studie, Berlin.</p>
<p align="justify">Schildower Kreis 2020: Regulierungsvorschläge am Beispiel von MDMA und Cannabis: Entwürfe vom 1. Antiprohibitionistischen Kongress „Vom Schaden der Prohibition“, in: akzept e.V./Deutsche Aidshilfe e.V. (Hrsg.): 7. Alternativer Drogen- und Suchtbericht, Lengerich, S. 134-140.</p>
<p align="justify">Statistisches Bundesamt 2022a: Fachserie 10, Reihe 3, abrufbar unter <a href="http://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publikationen/Downloads-Strafverfolgung-Strafvollzug/strafverfolgung-2100300217004.pdf?__blob=publicationFile">www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publikationen/Downloads-Strafverfolgung-Strafvollzug/strafverfolgung-2100300217004.pdf?__blob=publicationFile</a>.</p>
<p align="justify">Statistisches Bundesamt 2022b: Fachserie 10, Reihe 4.1, abrufbar unter <a href="http://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publikationen/Downloads-Strafverfolgung-Strafvollzug/strafvollzug-2100410227004.html">www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publikationen/Downloads-Strafverfolgung-Strafvollzug/strafvollzug-2100410227004.html</a>.</p>
<p align="justify">Stöver, Heino 2012: Drogenabhängige in Haft – Epidemiologie, Prävention und Behandlung in Totalen Institutionen, in: Suchttherapie, Jg. 13, H. 2, 74-80.</p>
<p align="justify">Stöver, Heino 2021a: Drogenabhängige in Haft, in: Feest, Johannes et al. (Hrsg.): Drogenabhängige in Haft Alternativkommentar zum Strafvollzugsgesetz, Köln, S. 1233-1263.</p>
<p align="justify">Stöver, Heino 2021b: Aktueller Umgang mit Drogengebrauchenden bei Haftentlassung, in: Jamin, Daniela/Stöver, Heino (Hrsg.): Zwischen Haft und Freiheit. Bedarfe und Möglichkeiten einer guten Entlassungsvorbereitung von Drogengebrauchenden, Baden-Baden, S. 11-40.</p>
<p align="justify">Stöver, Heino/Michels, Ingo Ilja 2022: Vermeidung drogeninduzierter Mortalität nach Haftentlassung, in: Das Gesundheitswesen, Jg. 84, S. 1113-1118.</p>
<p align="justify">Stöver, Heino et al. 2008: Final Report on Prevention, Treatment, and Harm Reduction Services in Prison, on Reintegration Services on Release from Prison and Methods to Monitor/Analyse Drug use among Prisoners. European Commission, Directorate – General for health and Consumers. Drug policy and harm reduction. SANCO/2006/C4/02, abrufbar unter <a href="http://ec.europa.eu/health/ph_determinants/life_style/drug/documents/drug_frep1.pdf">http://ec.europa.eu/health/ph_determinants/life_style/drug/documents/drug_frep1.pdf</a>.</p>
<p align="justify">Thane, Katja 2015: Strukturelle Defizite in der Gesundheitsversorgung in Haft. Das Beispiel DrogenkonsumentInnen; Dissertation, Universität Bremen, Bremen.</p>
<p align="justify">WHO – World Health Organization 2014: Preventing overdose deaths in the criminal-justice system, abrufbar unter <a href="https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/326483/9789289042048-eng.pdf">https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/326483/9789289042048-eng.pdf</a>.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen:</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Zur Ersatzfreiheitsstrafe vgl. auch den Beitrag von Nicole Bögelein in diesem Heft.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-243/publikation/kriminalisierung-drogenkonsumierender-menschen-in-deutschland-wie-weiter-2/">Kriminalisierung drogenkonsumierender Menschen in Deutschland: Wie weiter?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Yes, we CanG</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/yes-we-cang/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Feb 2024 11:12:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Ampelkoalition]]></category>
		<category><![CDATA[CanG]]></category>
		<category><![CDATA[Cannabis]]></category>
		<category><![CDATA[Cannabis-Legalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Drogen]]></category>
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		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=presse&#038;p=19170</guid>

					<description><![CDATA[<p>&#8222;Schafft das Betäubungsmittelgesetz ab!&#8220; titelte schon im Jahre 1989 die Zeitschrift der Humanistischen Union. Abgedruckt war eine Rede, die Jürgen Roth auf der Delegiertenkonferenz der HU in Frankfurt gehalten hatte. Darin hieß es: &#8222;Die nationalen Regierungen müssen endlich zur Kenntnis nehmen, dass ihre Prohibitions-Politik gescheitert ist. Sie hat Abhängigen großes Leid zugefügt und gleichzeitig einen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/yes-we-cang/">Yes, we CanG</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>&#8222;Schafft das Betäubungsmittelgesetz ab!&#8220; titelte schon im Jahre 1989 die Zeitschrift der Humanistischen Union. Abgedruckt war eine Rede, die Jürgen Roth auf der Delegiertenkonferenz der HU in Frankfurt gehalten hatte. Darin hieß es: &#8222;Die nationalen Regierungen müssen endlich zur Kenntnis nehmen, dass ihre Prohibitions-Politik gescheitert ist. Sie hat Abhängigen großes Leid zugefügt und gleichzeitig einen profitablen Drogenhandel geschaffen. Diese Organisationen bedrohen den Frieden und die soziale Stabilität überall auf der Welt&#8220;. Konsequent wurde eine Entkriminalisierung des Drogengebrauchs gefordert.</p>
<p>Noch ist es nicht so weit, aber mit dem vom Bundestag beschlossenen Cannabis-Gesetz ist ein erster Durchbruch erzielt worden. Die Einsicht beginnt sich zu verbreiten, dass das Problem nicht in erster Linie der Konsum von Drogen ist, sondern das &#8222;Drogenelend&#8220;, dem wir in unseren Innenstädten auf Schritt und Tritt begegnen. Dagegen müssen wir uns etwas Anderes, Besseres einfallen lassen als Strafmaßnahmen. Dazu kann dieses Gesetz nur ein erster, kleiner Schritt auf einem langen Weg sein, der schon von der nächsten Regierung wieder unterbrochen werden kann.</p>
<p>Wir müssen uns und Anderen klarmachen, dass die Legalisierung über Cannabis-Clubs nur einen sehr kleinen, privilegierten Teil der Nutzenden erreichen wird. Es würde der geplanten, aber momentan aufgeschobenen &#8222;zweiten Säule&#8220; bedürfen, einem legalen Verkauf, wie wir dies bei Alkohol- und Tabakprodukten kennen. Dazu gehört auch eine komplette Herausnahme des Cannabiskonsums aus dem Strafrecht und einer Übertragung der nötigen Kontrollen in das Recht der Nahrungs- und Genussmittel beziehungsweise in das Gesundheitsrecht.</p>
<p>Wenn sich erwiesen hat, dass das funktioniert, kann man überlegen, das Erprobte auf andere noch illegale Drogen zu übertragen. Denn nur dadurch wird der eigentliche Kern des Drogenelends zu beseitigen sein. Das wird Änderungen des europäischen und internationalen Rechts erfordern, die aber auch von anderen Staaten zunehmend gefordert werden. Am Ende könnte tatsächlich eine Abschaffung des Betäubungsmittelgesetzes stehen, mindestens in seinen strafrechtlichen Abschnitten.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Johannes Feest für den Bundesvorstand</em></p>
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