Beitragsbild Yes, we CanG (C) Ketama, Morocco. Lizenz CC BY-SA 4.0
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Yes, we CanG

26. Februar 2024

„Schafft das Betäubungsmittelgesetz ab!“ titelte schon im Jahre 1989 die Zeitschrift der Humanistischen Union. Abgedruckt war eine Rede, die Jürgen Roth auf der Delegiertenkonferenz der HU in Frankfurt gehalten hatte. Darin hieß es: „Die nationalen Regierungen müssen endlich zur Kenntnis nehmen, dass ihre Prohibitions-Politik gescheitert ist. Sie hat Abhängigen großes Leid zugefügt und gleichzeitig einen profitablen Drogenhandel geschaffen. Diese Organisationen bedrohen den Frieden und die soziale Stabilität überall auf der Welt“. Konsequent wurde eine Entkriminalisierung des Drogengebrauchs gefordert.

Noch ist es nicht so weit, aber mit dem vom Bundestag beschlossenen Cannabis-Gesetz ist ein erster Durchbruch erzielt worden. Die Einsicht beginnt sich zu verbreiten, dass das Problem nicht in erster Linie der Konsum von Drogen ist, sondern das „Drogenelend“, dem wir in unseren Innenstädten auf Schritt und Tritt begegnen. Dagegen müssen wir uns etwas Anderes, Besseres einfallen lassen als Strafmaßnahmen. Dazu kann dieses Gesetz nur ein erster, kleiner Schritt auf einem langen Weg sein, der schon von der nächsten Regierung wieder unterbrochen werden kann.

Wir müssen uns und Anderen klarmachen, dass die Legalisierung über Cannabis-Clubs nur einen sehr kleinen, privilegierten Teil der Nutzenden erreichen wird. Es würde der geplanten, aber momentan aufgeschobenen „zweiten Säule“ bedürfen, einem legalen Verkauf, wie wir dies bei Alkohol- und Tabakprodukten kennen. Dazu gehört auch eine komplette Herausnahme des Cannabiskonsums aus dem Strafrecht und einer Übertragung der nötigen Kontrollen in das Recht der Nahrungs- und Genussmittel beziehungsweise in das Gesundheitsrecht.

Wenn sich erwiesen hat, dass das funktioniert, kann man überlegen, das Erprobte auf andere noch illegale Drogen zu übertragen. Denn nur dadurch wird der eigentliche Kern des Drogenelends zu beseitigen sein. Das wird Änderungen des europäischen und internationalen Rechts erfordern, die aber auch von anderen Staaten zunehmend gefordert werden. Am Ende könnte tatsächlich eine Abschaffung des Betäubungsmittelgesetzes stehen, mindestens in seinen strafrechtlichen Abschnitten.

Johannes Feest für den Bundesvorstand

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