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	<title>Frieden Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</title>
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		<pubDate>Thu, 21 May 2026 09:58:11 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Heute, am 21. Mai 2026, wurde der „Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Jubiläumsausgabe des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Heute, am <strong>21. Mai 2026</strong>, wurde der <em>„Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“</em> in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt.</p>
<p>Die <strong>Jubiläumsausgabe</strong> des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den Waffen“: Zum einen bewaffnet sich der Staat durch Sondervermögen mit Rekordausgaben für Militär und durch eine Stärkung der Bundeswehr – und greift dabei in Grundrechte der Bürger*innen ein. Zum anderen weiten Bund und Länder ihre Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse für Polizei, Geheimdienste und andere Behörden aus, von Staatstrojanern über Datenanalysen mit Palantirs „Gotham“ bis zu biometrischen Abgleichen und automatischer Gesichtserkennung. Daneben verschärfen sich die Krisen für die Menschenrechte mit Blick auf den Wohnungsmangel, den Klimawandel, die Rechte von Geflüchteten und Menschen am Rande des Existenzminimums.</p>
<p>Der Report versteht sich als <strong>„alternativer Verfassungsschutzbericht“</strong> und bespricht Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Er wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p><strong>Herta Däubler-Gmelin</strong>, Rechtsanwältin, frühere Bundesministerin der Justiz und langjährige Bundestagsabgeordnete, präsentierte den Grundrechte-Report. Sie hob die aktuell immense Bedeutung des Grundrechtsschutzes hervor: „In unserer Zeit ist Sorge um die Wirksamkeit der Grund- und Menschenrechte besonders geboten. Nicht allein wegen der Aggressionskriege, Konflikte und immer noch zunehmenden autoritären Tendenzen, sondern auch, weil globale – technische – Standards, z.B. in KI-Systemen, trotz ihrer Nützlichkeit und Bequemlichkeit immer häufiger unsere Freiheitsrechte einengen – oder auch die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefährden.“</p>
<p><strong>Leo D’Andola</strong>, Schüler, berichtete über die Schulstreiks gegen die Wehrpflicht: „Oft redet die Bundesregierung, wenn sie beispielsweise über das Wehrdienstmodernisierungsgesetz spricht, über Sicherheit. Aber wir Jugendliche fühlen uns nicht sicher – nicht, wenn wir einen Fragebogen bekommen, den wir für die Bundeswehr ausfüllen müssen; nicht, wenn wir der Bundesregierung mitteilen müssen, wenn wir für längere Zeit ins Ausland gehen; und nicht, wenn wir über die kommenden Maßnahmen nachdenken – über Musterung, Sammlung unserer persönlichen Daten und die mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht.&#8220;</p>
<p><strong>Ahmad Mosamem Rahimi</strong>, der vor den Taliban fliehen musste, berichtete über den Umgang der Bundesregierung mit ihm und anderen Afghan*innen, denen Deutschland Schutz zugesagt hatte: „Obwohl ich alle meine Unterlagen hatte und mir versprochen worden war, dass ich nach Deutschland kommen dürfe, wartete ich in Pakistan fast zwei Jahre lang auf mein Visum. Während dieser Zeit wusste ich nicht, ob und wann ich nach Deutschland einreisen könnte oder ob die pakistanische Polizei mich nach Afghanistan zurückschicken würde, wo ich der Verfolgung durch die Taliban ausgesetzt wäre. Während dieser ganzen Zeit musste ich Ausbeutung, Misshandlung und einen tiefen Mangel an Respekt erdulden.“</p>
<p><strong>Athena Möller</strong>, Jura-Studentin und Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte, führte für die Redaktion durch die Veranstaltung. Sie stellte fest: „Es ist zunehmend anmaßend, von der Bevölkerung und insbesondere der jüngeren Generation Loyalität gegenüber dem deutschen Staat zu erwarten, während dieser ihre Grundrechte nicht ausreichend wahrt. Obwohl die Grundrechte 2025 besorgniserregend oft und intensiv verletzt wurden, scheinen Politik und Staatsapparat diesbezüglich kaum Konsequenzen tragen zu müssen. Der Grundrechte-Report nimmt sie in die Pflicht und stellt klar, welche Vorgehensweisen aus welchen Gründen zu beanstanden und zu verurteilen sind.“</p>
<p>Das Buch ist ab dem <strong>27. Mai 2026</strong> über den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen (<a href="http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/">http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/</a>). Rezensionsexemplare (auch als pdf) zu Pressezwecken können über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interview-Wünsche wenden Sie sich bitte an Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey unter 030/2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2026 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Nina Diarra, Franziska Görlitz, Rolf Gössner, Max Putzer, Rainer Rehak, Theresa Tschenker, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2026, ISBN: 978-3-596-71370-7, 240 Seiten, 15,00 Euro.</p>
<p><img decoding="async" width="160" height="243" class="size-full wp-image-20538 alignleft" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/grr2026-e1779113755894.jpeg" alt="" /></p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2026 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>REZENSION: Friedenspolitik in Bremen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Apr 2026 12:07:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frieden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Februar 2026 war ich Zeuge einer Veranstaltung in Bremen. Im überfüllten Wallsaal der Bremer Stadtbibliothek wurde ein Buch vorgestellt. Jetzt liegt nicht nur das Buch vor, sondern auch ein Video der Präsentation sowie die Transkripte der dabei gehaltenen Reden, Schon der Titel des Buches weist auf einen doppelten Inhalt hin. Es gibt einerseits Auskunft [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-257/publikation/rezension-friedenspolitik-in-bremen/">REZENSION: Friedenspolitik in Bremen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Februar 2026 war ich Zeuge einer Veranstaltung in Bremen. Im überfüllten Wallsaal der Bremer Stadtbibliothek wurde ein Buch vorgestellt. Jetzt liegt nicht nur das Buch vor, sondern auch <a href="https://bremerfriedensforum.de/2026/02/15/friedenspolitik-in-bremenrueckblick-auf-die-buchvorstellung/">ein Video der Präsentation sowie die Transkripte der dabei gehaltenen Reden,</a></p>
<p>Schon der Titel des Buches weist auf einen doppelten Inhalt hin. Es gibt einerseits Auskunft über die facettenreiche Bremer Friedensbewegung, ist aber zugleich Gedächtnisschrift für den Pastor Hartmut Drewes (1939-2025). Im Vorwort des Herausgebers und der Herausgeberin, Barbara Alms und Gerhard Schäfer, wird der vorläufige, lückenhafte Charakter dieser „Geschichtsschreibung“ betont. Die zehn Kapitel des Buches bestehen aus einem einleitenden Essay und beispielhaften (zum Teil unveröffentlichten) Vorträgen und Predigen von Hartmut Drewes.</p>
<p>Erstes Kapitel: <em>Hartmut Drewes</em>: Er trat 1971 trat eine Pfarrstelle in Bremen an, engagierte sich jedoch im Laufe der Jahre in einer Fülle zivilgesellschaftlicher Aktivitäten. Aus seinem Nachlass stammt ein erheblicher Teil der hier veröffentlichten Bilder und Texte. Anstelle einer Biographie steht eine Rede, die der DDR-Historiker Kurt Pätzold im Jahre 1999 zu seinem 60. Geburtstag gehalten hat. Wir erfahren daraus die Bedeutung der Christlichen Friedenskonferenzen, an denen Drewes seit 1971 teilnahm und dabei „Friedenspastoren“ aus aller Welt, nicht zuletzt aus der DDR, kennenlernte. Folgerichtig war er 1977 an der Abrüstungsinitiative Bremer Kirchengemeinden beteiligt, aus der später die Lidice-Initiative hervorging, was seine Kontakte nach Osteuropa verstärkte. Sehr weise ist die Bemerkung des (damals an der Humboldt Universität zu Berlin gerade abgewickelten Historikers): „Vielleicht ist von diesen 60 Jahren einmal zu sagen, es seien aus ihnen Erfahrungen erwachsen, die gemacht werden mussten, um daraus Lehren und Nutzen zu ziehen. Vielleicht ergibt eine fernere Perspektive, dass nach dem Be-schreiten von Irrwegen und der Umkehr aus Sackgassen, befreiende Wege dennoch gefunden worden sind“ (15).</p>
<p>Zweites Kapitel: <em>„Nie wieder Faschismus, nie wieder Krieg“</em>: Hier thematisiert Schäfer den Zusammenhang, den diese Begriffe für Drewes hatten: Ohne Faschismus, kein Zweiter Weltkrieg, „ohne Machtübergabe an die Nazis am 30. Januar 1933 kein Überfall auf Polen und dann auf ganz Europa“ (27). Diese antifaschistisch begründete Politik habe „den zentralen Ausgangspunkt von Drewes Denken und Handeln“ (36) dargestellt. Sie bilden auch den roten Faden zwischen den im Folgenden genannten Organisationen und Aktivitäten.</p>
<p>Drittes Kapitel: <em>Bremer Friedensforum</em>: Dazu hatten sich im Jahr 1983 verschiedene   Friedensinitiativen zusammengeschlossen. Entstanden aus dem Kampf gegen die Stationierung von US-Mittelstreckenraketen, hat das Friedensforum sich zu einem Zentrum des organisierten Pazifismus entwickelt. Barbara Heller, seit Mitte der 1990er-Jahre mit Drewes im Sprecherkreis, beschreibt die „Kritik an der Rüstungshochburg Bremen“ als eines der zentralen Themen: „Rheinmetall, Thyssen-Krupp, Airbus, Lüssen, OHB sind die bekanntesten Namen der Bremer Rüstungskonzerne, die am Tod verdienen“ (62). Ein wöchentliche Mahnwache auf dem Bremer Marktplatz und später eine Webpage sollen den Protest dagegen wachhalten.</p>
<p>Viertes Kapitel: <em>MASCH Bremen</em>: Diese freie Bildungseinrichtung existiert seit 1974 und organisiert regelmäßig Veranstaltungen mit namhaften Referenten (von Christoph Butterwegge über Rudolph Hickel bis Norman Paech). Mit dem Namen wird an die Tradition der Marxistischen Abendschule angeknüpft, die Ende der 1920er Jahre von der KPD gegründet und 1933 von den Nazis verboten worden war. „Das Programm hat bis heute seine Schwerpunkte in der Tradition des marxistischen Denkens zu Fragen der Ökonomie, Politik, Geschichte, Literatur und Kultur“ (103). Charakteristisch für die Bremer MASCH ist die personelle und inhaltliche Öffnung gegenüber anderen linken Organisationen und den neuen sozialen Bewegungen. Drewes konnte hierfür aufgrund seiner vielfältigen Kontakte Referenten gewinnen, aber auch als Moderator wirken.</p>
<p>Fünftes Kapitel: <em>Deutsch-russische Friedenstage</em>: Sie gehen auf eine Initiative des Bremer Friedensforums zurück und werden seit 2019 jährlich veranstaltet. Im Gründungsaufruf wird der Sorge Ausdruck verliehen, „wie in Teilen der Politik und der Medien in Deutschland gegenüber Russland eine konfrontative Haltung eingenommen wird“ (113). Bei einer Kranzniederlegung auf dem „Gräberfeld NN, Ausländische Kriegsopfer“ erinnerte Drewes daran, dass der deutsche Angriffskrieg in der Sowjetunion 27 Millionen Tote gefordert und 71.000 Städte und Dörfer vernichtet hat. Leider würden „diese Tatsachen bis heute nicht gewürdigt. Im Gegenteil: Russland wird zunehmend wieder als Bedrohung und als Feind hingestellt […]“ (125). Um dem entgegenzuwirken, wird 14 Tage lang wird ein breites Kulturprogramm mit russischer Kunst, Musik und Literatur geboten. Als Schirmherr für die ersten Friedenstage konnte der bekannte Bremer Politiker Willy Lemke gewonnen werden.</p>
<p>Sechstes Kapitel: <em>Literatur und Kunst in der Friedenspolitik:</em> Alms beschreibt, wie die Künste als „Lebenselexier“ den Lebensgrund des Bremer Friedensforums und seiner Freunde gestärkt haben. Zu diesen Freunden gehören namhafte Bremer Menschen aus den Bereichen Kunst und Wissenschaft. Für Drewes sei die ästhetische Kraft und Wirkung künstlerischer Werke „eine Art der Notwehr gegen die Unerträglichkeiten der Gegenwart“ gewesen (125). Als Beleg werden zwei Texte von ihm abgedruckt: <em>Die Bundesrepublik Deutschland im Spiegel der Lyrik von Erich Fried</em> (2021) und sein Beitrag zum Katalog der Ausstellung <em>Rüste-Wüste</em> von Rudolph Bauers militarismuskritischen Bildmontagen.</p>
<p>Siebtes Kapitel: <em>Theologie und Politik bei Hartmut Drewes</em>: Schäfer zeigt, dass Drewes in der theologischen Traditionslinie der Bekennenden Kirche stand und Karl Barth „zentraler Bezugspunkt seines Denkens“ gewesen sei (145). Detailliert wird dieser Einfluss auf die Friedensarbeit innerhalb der Bremer Kirchen dargelegt. Genannt wird vor allem die Abrüstungsinitiative Bremer Kirchengemeinden Ende der 1970er/Anfang der 1980er Jahre. Allerdings: „Ohne den Rückenwind der sozialliberalen Entspannungspolitik ist die zwei Jahrzehnte währende Versöhnungsarbeit über die System-grenzen hinweg nicht vorstellbar“ (151). Zugleich wird betont, dass Drews die „indifferente Haltung der offiziellen Bremischen Evangelischen Kirche gegenüber dem Thema Krieg und Frieden ein immerwährender Stachel blieb“ (153).</p>
<p>Achtes Kapitel: <em>Großwulkow – Wege der Solidarität</em>: Aus den Kontakten im Rahmen der Christlichen Friedenskonferenz war eine praktische Kooperation mit Pastoren aus sozialistischen Ländern entstanden. Alms beschreibt diese am Beispiel der Gemeinde Großwulkow, mit deren Pfarrer und seiner Frau, einer Katechetin und Marionettenbauerin, mit denen Drewes über Jahrzehnte in Verbindung blieb. Am Beispiel einer Rede, die Drewes 2014 in der Kirche von Großwulkow hielt, zeigt Alms, wie die Auslegung biblischer Texte mit einer Analyse der Machtstrukturen in der kapitalistischen Welt verschränkt wird. „Drewes benennt die Rating-Agenturen, Börsen, Banken und Konzerne als die eigentlichen Herrscher dieser Welt. „Dagegen skizziert er das Wirken der Gemeinde als Widerstandsarbeit und gleichermaßen ‚Lobgesang Gottes‘“ (166). Auch diese Rede ist im Wortlaut wiedergegeben.</p>
<p>Neuntes Kapitel: <em>Hartmut Drewes – Fotograf und Dokumentarist</em>: Dieses Kapitel stammt von Sönke Hundt, der über Jahrzehnte die Kundgebungen und Demonstrationen des Friedensforums und des Nahostkreises Bremen mittels Videos dokumentiert. Er weiß also wovon er spricht, wenn er Drewes als den „bislang wichtigsten Berichterstatter und Dokumentaristen der Friedensbewegung in Bremen“ bezeichnet (181).</p>
<p>Zehntes Kapitel: Den Abschluss des Buches bilden vielfältige „Stimmen zum Gedächtnis“ an Hartmut Drewes, die den Einfluss belegen, den „einer der Stillen im Lande“ (Thomas Metscher) hatte und hat.</p>
<p>In einer Zeit, in der <em>Friedenspolitik</em> in Gefahr steht, zum Unwort des Jahres zu werden, ist das Erscheinen eines solchen Buches sehr erwünscht. Auch der Pazifismus als eine, gerade heute, ernst zu nehmende friedenspolitische Position wird dadurch wieder ins Bewusstsein gehoben. Natürlich bleiben Fragen offen. Welche Bedeutung hat die „Friedensbewegung“ heute? Wer gehört dazu und wer nicht? Was sind die praktischen Konsequenzen eines entschiedenen Pazifismus?</p>
<p>Vor allem aber: Darf Russland von Kritik ausgenommen werden? In einer der abgedruckten Reden heißt es, der „Staatspräsident Russlands“ werde „aus dem Kreis unserer herrschenden Politik und Medien ständig an den Pranger gestellt“ (125). Das sollte Putin aber auch, vor allem, wenn es um seine „militärische Sonderaktionen“ geht. Es ist daher gut zu wissen, dass das Bremer Friedensforum sofort und öffentlich gegen den russischen Einmarsch in der Ukraine am 24. Februar 2022 protestiert hat (69).</p>
<p>Insgesamt ist festzustellen, dass dieses Buch – samt Personenregister und bibliographischen Nachweisen – die vorbildliche Dokumentation einer lokalen pazifistischen Szene darstellt, die auch bundesweit Beachtung verdient. Zum Gesamteindruck tragen wesentlich die 175 Fotos bei, die den Band fast wie ein Familienalbum der Bremer Friedensszene erscheinen lassen. Dieses Album bildet die Vielfalt der Beteiligten ab, stellt jedoch leider zugleich einen Nekrolog wichtiger Akteure dar. Aus der Rede des Mitherausgebers Gerhard Schäfer bei der Buchvorstellung ist zu entnehmen, dass Barbara Alms einen Löwenanteil der Arbeit an diesem Buch geleistet hat. Es kann sehr zur genaueren Lektüre empfohlen werden.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Johannes Feest</em></p>
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		<title>Die Friedensbewegung der 1980er Jahre in der BRD – Fokus West-Berlin</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-257/publikation/die-friedensbewegung-der-1980er-jahre-in-der-brd-fokus-west-berlin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Apr 2026 11:44:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausstellung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Derzeit wird in Berlin die Ausstellung Friedensbewegung der 1980er Jahre in der BRD – Dokumente mit Fokus auf West-Berlin gezeigt. Die Ausstellung wurde von der Humanistischen Union entworfen und wird von der Berliner Landeszentrale für politische Bildung gefördert. Auf sechs Roll-Ups werden ausschließlich Dokumente (Fotos, Flugblätter, Zeitungsartikel, Karikaturen etc.) der Jahre 1980-1988 aus den beteiligten [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Derzeit wird in Berlin die Ausstellung <em>Friedensbewegung der 1980er Jahre in der BRD – Dokumente mit Fokus auf West-Berlin</em> gezeigt. Die Ausstellung wurde von der Humanistischen Union entworfen und wird von der Berliner Landeszentrale für politische Bildung gefördert.</p>
<p>Auf sechs Roll-Ups werden ausschließlich Dokumente (Fotos, Flugblätter, Zeitungsartikel, Karikaturen etc.) der Jahre 1980-1988 aus den beteiligten Gruppen, Parteien, Gewerkschaften, Kirchen und Hochschulen gezeigt. Die Ausstellung bietet – anlässlich des Berliner Abiturschwerpunkts in den Jahren 2026 und 2027 – die Möglichkeit, sich mit den Debatten, Zielen und (Miss-)Erfolgen der Friedensbewegung auseinanderzusetzen.</p>
<p>Die Ausstellung konnte <em>vom 9. bis zum 27. Februar 2026</em> dienstags, mittwochs und freitags von 10 bis 18 Uhr in der <em>Berliner Landeszentrale für politische Bildung</em> (Revaler Str. 29, 10245 Berlin) besucht werden. Zur vertiefenden Behandlung der Themen wird zusätzlich digital abrufbares Begleitmaterial angeboten.</p>
<p><em>Vom 4. März bis 3. April 2026</em> ist die Ausstellung im Foyer des Robert-Havemann-Saals im <em>Haus der Demokratie und Menschenrechte</em> zu sehen: Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin. Die Ausstellung kann dort montags und mittwochs zwischen 10:00 und 16:00 Uhr besichtigt werden, dazu wird eine Anmeldung bei Lucia Trias erbeten: <a href="mailto:veranstaltung@hausderdemokratie.de">veranstaltung@hausderdemokratie.de</a> oder Tel. 030 – 2016 5520. Das Foyer muss für Sie aufgeschlossen werden. Wenn Sie ankommen, melden Sie sich dazu bei der Hausverwaltung im Vorderhaus (1. OG).</p>
<p>Außerhalb dieser Zeiten kann bei Bedarf eine Gruppenbesichtigung der Ausstellung über die Humanistische Union organisiert werden. Dazu kontaktieren Sie bitte die Bundesgeschäftsstelle der Humanistischen Union unter <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a> oder Tel. 030 – 2045 0256.</p>
<p><em>Vollständige Exemplare der Ausstellung können von Schulen ausgeliehen werden.</em> Bei Interesse schreiben Sie bitte an Bettina Deutsch: <a href="mailto:deutsch@leibniz-gymnasium.berlin">deutsch@leibniz-gymnasium.berlin</a>.</p>
<h3 class="">Die digitale Ausstellung</h3>
<p>Wie bieten zudem die Ausstellung <em>Friedensbewegung der 1980er Jahre in der BRD – Dokumente mit Fokus auf West-Berlin </em>als kostenlose digitale Version an. Um sich die Ausstellung als PDF-Datei anzusehen und herunterzuladen, klicken Sie bitte hier:</p>
<p><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/02/80erFriedenTafeln_www.pdf">https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/02/80erFriedenTafeln_www.pdf</a>.</p>
<p><em>An der Ausstellung haben mitgewirkt: Kurt Blank-Markard, Bettina Deutsch, Philip Dingeldey, Claus Kittsteiner, Carola Otte, Wilhelm Quitzow, Brigitte Reich, Hilde Schramm und Laura von Wimmersperg.</em></p>
<h3 class="">Begleit&shy;ma&shy;te&shy;rial als Angebot zur Vertiefung einiger Aspekte der Ausstellung</h3>
<p>Zudem haben wir Begleitmaterial für die Ausstellung in Form von historischen Quellen aufbereitet. Das Begleitmaterial enthält ebenso wie die Ausstellung ausschließlich Dokumente aus den 1980er Jahren, ohne Kommentierung aus heutiger Sicht. Dieses ist auch dazu gedacht, Lehrkräften und Personen aus der politischen Bildung Arbeitsmaterial im Kontext des Schulunterrichts oder Seminaren zu bieten. Um das gesamte Begleitheft herunterzuladen, klicken Sie bitte hier:</p>
<p><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/02/80erFriedenBegleitmaterial_www.pdf">https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/02/80erFriedenBegleitmaterial_www.pdf</a>.</p>
<p>Die einzelnen Quellen, die die sechs Ausstellungstafeln ergänzen, können Sie auch unten einzeln ansehen und herunterladen. Sie finden Sie auf Website der Humanistischen Union:</p>
<p><a href="https://www.humanistische-union.de/thema/die-friedensbewegung-1980er-jahre-in-der-brd-fokus-west-berlin/">https://www.humanistische-union.de/thema/die-friedensbewegung-1980er-jahre-in-der-brd-fokus-west-berlin/</a>.</p>
<p><em>Das Begleitmaterial wurde zusammengestellt von Hilde Schramm, Wilhelm Quitzow, Brigitte Reich und Philip Dingeldey.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-257/publikation/die-friedensbewegung-der-1980er-jahre-in-der-brd-fokus-west-berlin/">Die Friedensbewegung der 1980er Jahre in der BRD – Fokus West-Berlin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Was können wir heute aus der Friedensbewegung der 1980er Jahre lernen?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/was-koennen-wir-heute-aus-der-friedensbewegung-der-1980er-jahre-lernen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Mar 2026 11:43:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bildung]]></category>
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		<category><![CDATA[Wolfram Beyer]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In Zeiten der Militarisierung, des Bellizismus, der atomaren Bedrohung und des neuen Wehrdienstes in Deutschland, braucht es mehr denn je eine Friedensbewegung und pazifistische Kräfte in Politik und Zivilgesellschaft. Doch wie kann dies gelingen? Wie können sich Menschen im Angesicht zunehmender internationaler Konflikte und Kriege für den Frieden einsetzen? Und welche Lehren können wir dabei [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In Zeiten der Militarisierung, des Bellizismus, der atomaren Bedrohung und des neuen Wehrdienstes in Deutschland, braucht es mehr denn je eine Friedensbewegung und pazifistische Kräfte in Politik und Zivilgesellschaft. Doch wie kann dies gelingen? Wie können sich Menschen im Angesicht zunehmender internationaler Konflikte und Kriege für den Frieden einsetzen? Und welche Lehren können wir dabei aus der bislang größten Friedensbewegung – jener der 1980er Jahre – ziehen? Über die historische Perspektive zu Erfolgen und Misserfolgen der Friedensbewegung der 1980er Jahre hinaus, stellt sich die Frage, wo Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu heutigen Kontexten bestehen und welche Anknüpfungspunkte an die damalige Friedensbewegung möglich sind.</p>
<p>Darum lädt die Humanistische Union <em>am 24. März, um 19 Uhr</em> zur Podiumsdiskussion <em>Was lernen wir aus der Friedensbewegung der 1980er Jahre heute?</em> ein. Diese findet im <em>Robert-Havemann-Saal im Haus der Demokratie und Menschenrechte (Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin)</em> statt.</p>
<p>Die Podiumsdiskussion ist der Abschluss unserer Ausstellung <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/die-friedensbewegung-1980er-jahre-in-der-brd-fokus-west-berlin/"><em>Die</em> <em>Friedensbewegung der 1980er Jahre in der BRD – mit Fokus auf West-Berlin</em></a>, die von der Landeszentrale für politische Bildung &#8211; anlässlich des diesjährigen Abiturschwerpunkts im Fach Geschichte &#8211; gefördert wird. Vom 4. März bis 10. April 2026 wird die Ausstellung im Foyer des Robert-Havemann-Saals gezeigt. Auf sechs Roll-Ups werden ausschließlich Dokumente (Fotos, Flugblätter, Zeitungsartikel, Karikaturen etc.) der Jahre 1980 bis 1988 von beteiligten Gruppen, Parteien, Gewerkschaften, Kirchen und Hochschulen gezeigt. Die Ausstellung bietet die Möglichkeit, sich mit den Debatten, Zielen und (Miss-)Erfolgen der Friedensbewegung auseinanderzusetzen.</p>
<p>Im Rahmen dieser Finissage soll auch diskutiert werden, wie ein Interesse an Friedenspolitik und Friedensbewegungen bei jungen Menschen entstehen kann oder verstärkt wird, und was die Ausstellung und Friedenspädagogik dazu beitragen können. Daher wird auch diskutiert, wie Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte auf die Ausstellung reagiert haben, und inwiefern die Ausstellung nicht nur historisches Wissen vermittelt, sondern auch zu Diskussionen anregen will.</p>
<p>Die Ausstellung kann während der Veranstaltung besichtigt werden.</p>
<p>Es diskutieren:</p>
<ul>
<li><strong>Hilde Schramm</strong>, Zeitzeugin, Mitwirkung an der Ausstellung</li>
<li><strong>Bettina Deutsch</strong>, Geschichtslehrerin, Mitwirkung an der Ausstellung</li>
<li><strong>Wolfram Beyer</strong>, IdK (Internationale der Kriegsgegner*innen)</li>
</ul>
<p><strong>Moderation: Hajo Funke</strong>, Politikwissenschaftler</p>
<p><em>Die Teilnahme an der Podiumsdiskussion ist, wie auch die Besichtigung der Ausstellung, </em><em>kostenlos. Um Anmeldung wird jedoch gebeten. Schreiben Sie dazu bitte eine Mail an: <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</em></p>
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		<item>
		<title>Ausstellungseröffnung: Die Friedensbewegung der 1980er Jahre in der BRD &#8211; Fokus West-Berlin</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/ausstellungseroeffnung-die-friedensbewegung-der-1980er-jahre-in-der-brd-fokus-west-berlin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Jan 2026 16:15:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frieden]]></category>
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		<category><![CDATA[BRD]]></category>
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		<category><![CDATA[West-Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Wilhelm Quitzow]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vom 9. bis 27. Februar 2026 wird in der Berliner Landeszentrale für politische Bildung (Revaler Str. 29, 10245 Berlin) die Ausstellung &#8222;Friedensbewegung der 1980er Jahre in der BRD &#8211; Dokumente mit Fokus auf West-Berlin&#8220; gezeigt. Die Ausstellung wurde der Humanistischen Union entworfen und wird von der Landeszentrale für politische Bildung gefördert. Auf sechs Roll-Ups werden [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Vom 9. bis 27. Februar 2026 wird in der Berliner Landeszentrale für politische Bildung (Revaler Str. 29, 10245 Berlin) die Ausstellung &#8222;Friedensbewegung der 1980er Jahre in der BRD &#8211; Dokumente mit Fokus auf West-Berlin&#8220; gezeigt. Die Ausstellung wurde der Humanistischen Union entworfen und wird von der Landeszentrale für politische Bildung gefördert.</p>
<p>Auf sechs Roll-Ups werden ausschließlich Dokumente (Fotos, Flugblätter, Zeitungsartikel, Karikaturen etc.) der Jahre 1980-1988 aus den beteiligten Gruppen, Parteien, Gewerkschaften, Kirchen und Hochschulen gezeigt. Die Ausstellung bietet – anlässlich des diesjährigen Berliner Abiturschwerpunkts – die Möglichkeit, sich mit den Debatten, Zielen und (Miss-)Erfolgen der Friedensbewegung auseinanderzusetzen.</p>
<p>Am 9. Februar von 16:30 bis 18:00 Uhr laden wir herzlich zur Eröffnungsveranstaltung ein, die mit einer Fortbildung für Lehrkräfte verbunden ist. Die teilnehmenden Lehrkräfte und Multiplikator*innen werden in die Thematik eingeführt und haben die Möglichkeit, die Ausstellung zu besichtigen. Gemeinsam soll überlegt werden, wie die Ausstellung im Unterricht und zur gezielten Abiturvorbereitung eingesetzt werden kann. Außerdem gibt es ein Gespräch mit drei Zeitzeug*innen und Initiator*innen der Ausstellung, die sich in den 1980er Jahren in der Friedensbewegung, vor allem in West-Berlin, engagierten:</p>
<ul>
<li><strong>Hilde Schramm</strong>, ehem. Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin. In den 1980er Jahren lokal aktiv in der Friedensinitiative Steglitz und stadtweit in der West-Berliner Friedenskoordination aktiv sowie eine der Redakteur*innen der Berliner Friedenszeitung (FRIZ).</li>
<li><strong>Brigitte Reich</strong>, Mitbegründerin der Initiative &#8222;Pädagoginnen und Pädagogen für den Frieden&#8220; und Leiterin der &#8222;Arbeits- und Dokumentationsstelle Friedenserziehung&#8220; der Hochschule der Künste Berlin.</li>
<li><strong>Wilhelm Quitzow</strong>, Akad. Rat für Bildung in den Naturwissenschaften, TU Berlin, Arbeitsgebiet: Naturwissenschaften und gesellschaftliche Entwicklungen, speziell Friedenserziehung im naturwissenschaftlichen Unterricht.</li>
</ul>
<p>Die Ausstellung kann vom 9. bis zum 27. Februar jeweils dienstags, mittwochs und freitags von 10 bis 18 Uhr in der Berliner Landeszentrale für politische Bildung, Revaler Str. 29, 10245 Berlin besucht werden. Klassen- und Gruppenanmeldungen sind obligatorisch mindestens 3 Tage vorher über <a href="mailto:anja.witzel@senbjf.berlin.de">anja.witzel@senbjf.berlin.de</a> vorzunehmen. Zur vertiefenden Behandlung der Themen wird zusätzlich digital abrufbares Begleitmaterial angeboten. Die Ausstellung sowie das Begleitmaterial sind ab dem 10. Februar 2026 unter folgendem Link einsehbar: <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/die-friedensbewegung-1980er-jahre-in-der-brd-fokus-west-berlin/">https://www.humanistische-union.de/thema/die-friedensbewegung-1980er-jahre-in-der-brd-fokus-west-berlin/</a></p>
<p>Vollständige Exemplare der Ausstellung können von Schulen ausgeliehen werden. Bei Interesse schreiben Sie bitte an Bettina Deutsch: <a href="mailto:deutsch@leibniz-gymnasium.berlin">deutsch@leibniz-gymnasium.berlin</a>.</p>
<p>Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Um daran teilnehmen zu können, ist eine Anmeldung bei der Berliner Landeszentrale für politische Bildung nötig. Hier kommen Sie direkt zum Anmeldeformular der Landeszentrale:</p>
<p><a href="https://www.berlin.de/politische-bildung/veranstaltungen/veranstaltungen-der-berliner-landeszentrale/online-anmelden/formular.680951.php?veranstaltung=friedensbewegung_09.02.2026">https://www.berlin.de/politische-bildung/veranstaltungen/veranstaltungen-der-berliner-landeszentrale/online-anmelden/formular.680951.php?veranstaltung=friedensbewegung_09.02.2026</a></p>
<p><em>Mit freundlicher Unterstützung der Berliner Landeszentrale für politische Bildung</em></p>
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		<item>
		<title>REZENSION: „Krieg ist die ‚Umkehrung des Endzwecks der Schöpfung selbst‘“</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/rezension-krieg-ist-die-umkehrung-des-endzwecks-der-schoepfung-selbst/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 15:25:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[Jörg Arnold]]></category>
		<category><![CDATA[Peter-Michael Diestel]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[Völkerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die politischen und weltanschaulichen Provenienzen der beiden Autoren des vorliegenden Essays können unterschiedlicher kaum sein. Der Rechtsanwalt Peter Michael Diestel, ehemaliger Innenminister der DDR, langjähriges Mitglied der CDU, auf der einen Seite und der mit einem marxistischen Theorieverständnis und umfangreicher wissenschaftlicher Expertise ausgestattete Rechtswissenschaftler am Max-Planck-Institut und Honorarprofessor an der Universität Münster, Jörg Arnold, auf [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die politischen und weltanschaulichen Provenienzen der beiden Autoren des vorliegenden Essays können unterschiedlicher kaum sein. Der Rechtsanwalt Peter Michael Diestel, ehemaliger Innenminister der DDR, langjähriges Mitglied der CDU, auf der einen Seite und der mit einem marxistischen Theorieverständnis und umfangreicher wissenschaftlicher Expertise ausgestattete Rechtswissenschaftler am Max-Planck-Institut und Honorarprofessor an der Universität Münster, Jörg Arnold, auf der anderen. Die einleitenden Sätze verfasst der Literat Eugen Ruge unter dem Titel Anzeige der Verwahrlosung des Rechtsverständnisses der Mächtigen und Hoffnung auf eine künftige Friedensbewegung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In der Tat ist das Anliegen der beiden Juristen eine Klage gegen die Verwahrlosung des Rechtsverständnisses bezüglich des Völkerrechts. Zugleich ist es eine Kampf- und Streitschrift für das Völkerrecht. Dazu stellen die Autoren das Gewaltverbot und das Friedensgebot des Völkerrechts in den Mittelpunkt ihrer Betrachtungen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In einem einleitenden Problemaufriss wird der aktuelle Umgang mit dem Völkerrecht beschrieben, das für den jeweiligen Gebrauch instrumentalisiert werde, es unterliege dem Zugriff der Politik und werde somit willkürlich gebraucht. Ausgehend von ihren Positionen als „kritischer bürgerlich-christlicher Rechtsanwalt und als kritischer, linker Rechtswissenschaftler“ (14) beschreiben sie menschliches Leben als universell und unabdingbar schützenswert. Kriegstüchtigkeit bedeute aber, besser darin zu werden, Menschen zu töten. Aus dieser aus unterschiedlichen ethischen Motiven gespeisten Haltung beider sei der Essay eine Streitschrift für Frieden, Abrüstung und Entmilitarisierung angesichts der drohenden Gefahr eines großen Krieges, ja eines atomaren Schlagabtauschs. Der Essay führe somit auch einen Gegendiskurs zur hegemonialen Politik. Ausgangspunkt der Autoren ist dabei die Charta der Vereinten Nationen und besonders das Gewaltverbot und das Friedensgebot. Im Kontrast dazu steht die Tatsache, dass die Zahl bewaffneter Konflikte und Kriege aktuell zunimmt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In einem zentralen Teil des Essays befassen sich die Autoren mit dem Friedensgebot und dem Gewaltverbot, die differenziert und mit juristischen Begründungen beschrieben werden. Kritisch wird darauf verwiesen, wie friedenssichernde Maßnahmen torpediert werden und wie Blockaden des UN-Sicherheitsrates als Argument genutzt werden, um sich bei Verletzungen der UN-Charta dahinter verstecken zu können. Das Gewaltverbot wird als bestimmendes Element der UN-Charta und des Grundgesetzes beschrieben. Die Regeln des allgemeinen Völkerrechts seien Bestandteil des Bundesrechts und gingen den nationalen Gesetzen vor. Gleichzeitig generieren sie auch Rechte und Pflichten für die Bewohner*innen Deutschlands und damit für diejenigen, die Politik gestalten. Die mit der „Zeitenwende“ einhergehende Politik bedeute somit eine Abkehr vom Friedensgebot und vom Gewaltverbot.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In einem zweiten Teil des Essays wird deshalb die Diskrepanz zwischen der völkerrechtlich umstrittenen Metapher der „regelbasierten Ordnung“ und der Abkehr von völkerrechtlichen Maximen diskutiert, was in einem dritten Teil dazu führt, den Zwei-plus-Vier-Vertrag und seine Verletzung durch deutsche Außenpolitik in den Blick zu nehmen, die nicht mehr einer Politik für den Weltfrieden verpflichtet sei. Das geschieht anhand des Krieges Israels in Gaza und gegen den Iran. Am Gewaltverbot und Friedensgebot gemessen, sei die deutsche Außenpolitik in der Pflicht, Israel nicht mit Waffen in diesen Kriegen zu unterstützen, um nicht der Beihilfe in einem Vernichtungskrieg schuldig zu werden. In diesem Zusammenhang machen Arnold und Diestel deutlich, dass eine Kritik am Krieg Israels mitnichten den Terror der Hamas relativiere oder gar ignoriere, die Selbstverteidigung Israels völkerrechtlich auch gerechtfertigt sei, nicht jedoch das Schweigen zu schwersten Kriegsverbrechen, die auch den Hunger als Waffe nutzen. So sei es völlig unverständlich, wenn der Bundeskanzler äußert, den israelischen Präsidenten in Deutschland nicht verhaften zu wollen, obwohl Deutschland das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ratifizierte. Deutschland trüge gerade wegen seiner historischen Schuld keine Verantwortung für einen Staat, wohl aber für die Einhaltung der Menschenrechte und des Völkerrechts.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Strafanzeige gegen den Bundeskanzler angesichts seiner Bemerkung, Israel habe für uns die Drecksarbeit erledigt, wird in einem weiteren Teil des Essays unter strafrechtlichen Aspekten reflektiert und zugleich mit dem Völkerstrafgesetzbuch in Beziehung gesetzt. Auch wenn es sich bei dieser Anzeige vornehmlich um einen symbolischen Akt handelt, bestünde sein Wert darin, die öffentliche Debatte im Interesse des Gewaltverbots und des Friedensgebotes zu intensivieren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Breiten Raum widmen die Autoren dem Ukraine-Krieg. Ihre Prämisse ist die Völkerrechtswidrigkeit des russischen Angriffskrieges. Die geltenden universellen Rechtsmaßstäbe müssten jedoch auf alle handelnden Staaten angewandt werden. Zudem entstand die Gefahr, dass durch die Intensivierung westlicher Waffenlieferungen der Krieg in der Ukraine zu einem Stellvertreterkrieg wird, der das Ziel haben könnte, Russland zu schwächen. Auch die Wahrnehmung völkerrechtlich abgesicherter Selbstverteidigung müsse sich am Gewaltverbot und Friedensgebot orientieren. In dem Kontext gelte es auch, demokratische Prinzipien zu wahren, so die Unabdingbarkeit der Information der Bevölkerung. Wenn Friedrich Merz die Bevölkerung nicht mehr über Waffenlieferungen an die Ukraine informieren wolle, ist dies eine Preisgabe eines demokratischen Prinzips. Die Autoren beschreiben den Weg bis zum Stellvertreterkrieg und Russlands Schwächung. Dazu ist eine ideologische Vorbereitung notwendig, die mit dem Kapitel <i>Die russische Gefahr</i> überschrieben wird. Die in Westdeutschland verankerte „Russophobie“ bietet hier einen fruchtbaren Boden. Schlüssig verweisen die Autoren auf eine Kontinuitätslinie der vermeintlichen russischen Gefahr, die die Geschichte der Bundesrepublik durchzieht. Nicht unerwähnt bleibt dabei die Repression, die zunehmend gegenüber demokratischen und nicht zuletzt auch linken Organisationen in Russland existiert (64).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Schlüssig setzen sich die Autoren mit dem Zusammenhang von Hochrüstung und der Gefährdung des Sozialstaates, der Umwelt und des Klimas auseinander. Die Friedensfrage werde von der sozialen Frage abgekoppelt, statt sie organisch zu verbinden. Die Leitmedien stehen dabei dem Mainstream der Hochrüstungspolitik zur Verfügung, so ein weiterer Abschnitt des Essays.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zum Schluss kommend beschreiben die Autoren die Doppelstandards bei der Betrachtung der Verletzungen des Friedensgebotes und des Gewaltverbotes. Die Behauptung des Westens, es seien allein die anderen, die das Völkerrecht verletzten, hält einer Überprüfung nicht stand. Mit dieser Vorgehensweise setze der Westen seine ethische und politische Glaubwürdigkeit aufs Spiel. Den Sterbeprozess von Gewaltverbot und Friedensgebot aufzuhalten, bedarf es, so der eindringliche Aufruf der Autoren, einer sozialen Friedensgegenmacht. Der Ausblick auf die politische Realität gibt aber zu wenig Hoffnung Anlass.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mit dem vorliegenden Essay liegt zugleich ein Plädoyer für das Völkerrecht und für den Frieden vor. Es ginge vornehmlich darum, eine Friedensbewegung, die eine Renaissance erfahren müsse, als Bewegung erneut zu formieren. Nur so haben es die Verfechter*innen eines Krieges schwerer, Kriege zu realisieren. Ein vollständiges und striktes Bekenntnis zum Völkerrecht sei das Gebot der Stunde.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Arnold und Diestel haben ein Buch geschrieben, das juristisch äußerst differenziert und kenntnisreich ist und zugleich unkompliziert verstehbar ist. Es liefert umfangreiche Einblicke in das politische Geschehen der aktuellen Situation und in die Notwendigkeit einer Gegenmacht als Friedensbewegung, der es zugleich ein hilfreicher Leitfaden sein kann. Dem Buch sind viele Leser*innen zu wünschen.</p>
<p align="right"><em>Wolfram Grams und Stefan Hügel</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Ukraine nach Ende des Kriegs: Perspektiven und Unterstützungsmöglichkeiten</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/die-ukraine-nach-ende-des-kriegs-perspektiven-und-unterstuetzungsmoeglichkeiten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 15:07:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Asylpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Derzeit sieht es nicht so aus, als ob der Krieg in der Ukraine durch einen schnellen Waffenstillstand oder gar durch ein Friedensabkommen beendet wird. Trotzdem ist es sinnvoll, sich schon jetzt klar zu machen, was wir über die zahlreichen Aufgaben wissen, die teilweise schon jetzt, spätestens aber mit Beendigung des „heißen“ Krieges anstehen. Welche Probleme [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/die-ukraine-nach-ende-des-kriegs-perspektiven-und-unterstuetzungsmoeglichkeiten/">Die Ukraine nach Ende des Kriegs: Perspektiven und Unterstützungsmöglichkeiten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Derzeit sieht es nicht so aus, als ob der Krieg in der Ukraine durch einen schnellen Waffenstillstand oder gar durch ein Friedensabkommen beendet wird. Trotzdem ist es sinnvoll, sich schon jetzt klar zu machen, was wir über die zahlreichen Aufgaben wissen, die teilweise schon jetzt, spätestens aber mit Beendigung des „heißen“ Krieges anstehen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Welche Probleme gibt es in der Ukraine durch den Krieg?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">In der Ukraine sind in den inzwischen dreieinhalb Jahren des vollumfänglichen russischen Angriffskriegs zahlreiche Menschen verletzt oder getötet und in großem Umfang Wohngebiete, Industrieanlagen und Infrastrukturen zerstört oder beschädigt worden, zum Teil mit gravierenden Umweltfolgen. Millionen Menschen haben das Land verlassen, andere sind aus den Kampfgebieten oder den russisch besetzten Gebieten in andere Regionen des Landes geflohen. Die ökonomische Lage hat sich dramatisch verschlechtert.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch wenn wir derzeit nicht wissen, wie lange der Krieg dauert, welche weiteren Schäden dabei entstehen, wie viele weitere Menschen getötet oder an Körper und Seele schwer verletzt werden, ob oder welche Teile der Ukraine unter russischer Besatzung bleiben werden und wer beziehungsweise wie viele von den Millionen Geflüchteten an ihre Wohnorte zurückkehren können und wollen: Der Krieg und seine Folgen werden – wie es bei anderen länger andauernden Kriegen der Fall war – die Ukraine auf Jahre und Jahrzehnte hinaus prägen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Da sind zunächst die Toten, Verletzten und Traumatisierten, deren Zahl jetzt schon in die Hunderttausende, wenn nicht in die Millionen geht. Die Trauer um die Toten wird auch nach einem Ende des Krieges nicht aufhören, diejenigen, die dauerhaft behindert bleiben, werden weiter behandelt und versorgt werden müssen, benötigen Hilfsmittel, vielleicht Umschulungen, um weiter berufstätig bleiben zu können. Auch Kriegstraumata sind oft langwierig oder können im Lauf des späteren Lebens reaktiviert werden. Zahlreiche Leben sind durch den Verlust oder die bleibende Behinderung von Angehörigen unwiderruflich verändert worden – aus Eltern, die gemeinsam für ihr Kind oder ihre Kinder gesorgt haben, sind Alleinerziehende oder Alleinverdienende geworden, Kinder zu Halbwaisen oder Waisen, wer sein Kind oder seine Kinder verloren hat, wird niemals Enkel haben. Auch die, die das Land verlassen haben und nicht zurückkehren können oder wollen hinterlassen eine Lücke, die oft nicht oder nur schwer zu schließen ist.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dazu kommen die Zerstörungen im weiteren Sinne, die oft mit gravierenden Umweltschäden einhergehen. Dazu gehören nicht nur zerstörte Gebäude und Infrastrukturen, sondern auch die Belastung von Flächen durch Schadstoffe, Munitionsreste, Blindgänger und Minen (Macguire et al. 2025).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Welche Konflikte sind absehbar?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Wie in jedem Krieg werden die Kriegsfolgen sehr ungleich verteilt sein. Die einen haben Glück, ihr Haus oder ihre Wohnung sind unversehrt, ihr Beruf wurde auch im Krieg gebraucht, sie selber und ihre Angehörigen haben den Krieg psychisch und physisch im Wesentlichen gut überstanden. Andere werden buchstäblich alles verloren haben – ihre Wohnung, ihre Angehörigen, ihre Gesundheit, ihren Beruf, ihre Heimat. Es wird daher zu Konflikten kommen zwischen denjenigen, die ihr vorheriges Leben einigermaßen wieder aufnehmen können und denjenigen, die auf Dauer unter den Kriegsfolgen leiden; zwischen denjenigen, die ihre Wohnungen noch haben und denjenigen, die in Notquartieren oder beengt bei Freunden oder Verwandten leben müssen; zwischen denjenigen, deren Qualifikation noch oder wieder gefragt ist, und denjenigen, deren Arbeitsplatz oder Lebensgrundlage zerstört wurde. Dazu kommen Konflikte zwischen denen, die in andere, sichere Länder geflohen waren oder ihre Angehörigen im Ausland in Sicherheit bringen konnten und denjenigen, die nicht fliehen konnten oder wollten und jahrelang Luftangriffen ausgesetzt waren. Ein großes Problem ist auch der Umgang mit denjenigen, die als Soldaten gekämpft haben, dabei verletzt oder traumatisiert wurden, vielleicht auch in Kriegsgefangenschaft geraten sind (Thirion 2025). Soldaten werden demobilisiert werden müssen, werden nach Jahren im Krieg vor der Frage stehen, ob und wie sie wieder in ihren zivilen Beruf zurückkehren können.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es wird politische Konflikte darum geben, wie die knappen menschlichen und finanziellen Ressourcen verwendet werden. Was kann und soll im alten Stil wiederaufgebaut werden, wo sind Änderungen nötig, wer entscheidet beispielsweise darüber, ob das Kohlekraftwerk wieder instandgesetzt oder durch einen Windpark und Solaranlagen ersetzt wird? Sollen neue Häuser möglichst schnell und preiswert oder langsamer und aufwendiger, dafür besser isoliert und zumindest teilweise barrierearm oder barrierefrei gebaut werden? Oder gibt es für den Wiederaufbau in dünn besiedelten Gebieten ganz andere Möglichkeiten (Schmitter 2025)? Was soll – außer Wohnungen – in welcher Reihenfolge wieder instand gesetzt oder gebaut werden – Straßen, Eisenbahnen, Häfen, Sportanlagen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Verwaltungsgebäude, Universitäten, Produktionsstätten? Was ist mit Großbauten wie dem Kachowka-Staudamm – soll er wieder hergestellt werden (Garashuk 2025)? Wie hoch sollen die Entschädigungen und Renten für Kriegsversehrte, für Verwitwete oder für Halb- oder Vollwaisen sein? Wird es Umschulungen geben für die, die nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten können, oder müssen diese Menschen massive Lohnverluste hinnehmen? Wer muss die Kosten für Minen- und Kampfmittelräumung tragen – der Staat oder diejenigen, denen die Grundstücke gehören? Werden die vielen Selbsthilfeeinrichtungen, die im Krieg aus der Not heraus entstanden sind, professionalisiert und erhalten oder werden diejenigen, die sich darin engagiert haben, einfach nach Hause geschickt und alte Strukturen wiederhergestellt? Wer kann und will aus dem Exil zurückkehren, welche Erwartungen bringen diejenigen mit, welche Hilfen sollen sie bekommen (Zaitseva-Chipak 2025; Strelnyk 2025)? Was ist mit denjenigen, die aus dem Exil zurückkehren und denen manches, was sie dort kennen gelernt haben, besser gefallen hat als die Vorkriegsstrukturen in der Ukraine – können sie ihre Erfahrungen mit andersartigen Bildungs-, Verkehrs-, Verwaltungssystemen einbringen oder müssen sie sich wohl oder übel anpassen? Wie wirken sich veränderte Rollenverteilungen zwischen den Geschlechtern aus (Strelnyk 2025)?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dabei ist zu beachten, dass die Ukraine schon vor dem vollumfänglichen Angriffskrieg Russlands mit ungelösten Problemen kämpfte. Eines davon war die „Großkorruption“ (Europäischer Rechnungshof 2021). Durch den Krieg ist es schwierig geworden, Daten zur Korruption zu erheben, es gab aber immer wieder Pressemeldungen dazu, sowohl im militärischen Beschaffungswesen als auch bei der Einberufung von Wehrpflichtigen. Andererseits hat die EU durch die Entscheidung im Juni 2022, der Ukraine den Status eines Beitrittskandidaten zu geben, stärkere Einflussmöglichkeiten, die sie auch nutzt und weiter nutzen sollte (Jackson/Huss/Keudel 2024; Zhernakov/Barchuk 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein ebenfalls aktuell schon vorhandenes Problem ist der Umgang mit Menschen, die in zeitweise von der russischen Armee besetzten Gebieten lebten und massivem Druck ausgesetzt waren, sich an die Vorgaben der russischen Besatzungsbehörden anzupassen. Was aus ihrer Sicht eine Überlebensstrategie war, ist aus Sicht der ukrainischen Behörden teilweise strafbare Kollaboration. Die Frage, wie möglichst trennscharf zwischen strafbarer Kollaboration und sinnvoller Weise nicht strafbaren Überlebensstrategien unterschieden werden kann, wird jetzt schon von ukrainischen Fachleuten diskutiert (Lunova 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Konfliktträchtig sind auch die unterschiedlichen Narrative von Krieg und Frieden, die sich während der Sowjetzeit und seit der ukrainischen Unabhängigkeit 1991 in verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und verschiedenen Regionen entwickelt haben. Diese veränderten sich deutlich ab 2014 durch die Maidan-Proteste, die Annexion der Krim und den Krieg im Donbas und nochmals durch den vollumfänglichen Angriff Russlands auf die Ukraine ab dem 24. Februar 2022 (Holyk 2025).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">R&auml;ume f&uuml;r Planungen und Konzepte schaffen und erhalten &ndash; auch in Deutschland</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Unter den Menschen, die aus der Ukraine nach Deutschland geflohen sind, sind viele, die bereit und in der Lage sind, sich mit diesen Themen zu befassen. Ukrainische Wissenschaftler*innen arbeiten zum Beispiel am Zentrum für Osteuropa und internationale Studien (ZOiS) oder im Kompetenznetzwerk für interdisziplinäre Ukrainestudien (KIU) der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder dazu. Auch in den seit 2006 von mehreren Forschungseinrichtungen gemeinsam herausgegebenen Ukraine-Analysen kommen regelmäßig ukrainische Wissenschaftler*innen zu Wort. Städte, die Partnerschaften mit ukrainischen Städten haben, leisten nicht nur praktische Hilfe, sondern unterstützen auch ihre Partnerstädte dabei, Zukunftsperspektiven zu entwickeln. Auch zivilgesellschaftliche Organisationen, die teilweise schon lange vor dem Angriff Russlands auf die gesamte Ukraine mit ukrainischen Organisationen zusammengearbeitet haben, entwickeln mit ihren Partnerorganisationen Ideen für eine Nachkriegs-Ukraine. Dazu zählen Organisationen wie Pro Peace (früher: forumZFD), CRISP (Crisis Simulation for Peace e. V.), die Kurve Wustrow und die aus der DDR-Frauenbewegung hervorgegangene Organisation OWEN &#8211; Mobile Akademie für Geschlechterdemokratie und Friedensförderung e.V.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Denn auch in der Ukraine gibt es Menschen, die schon aktuell trotz des Krieges bereit und in der Lage sind, über die Bewältigung der Kriegsfolgen einschließlich der schon bestehenden oder sich abzeichnenden Konflikte nachzudenken. Und es gibt Geldgeber aus vielen Ländern, die diese Arbeit unterstützen. Im März 2023 wurde von der Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Plattform Wiederaufbau Ukraine<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> gegründet, die den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den vielen Organisationen, die mit ukrainischen Partnern zusammenarbeiten, unterstützen soll (Hopp-Nishanka 2024). Es ist zu hoffen, dass diese Plattform nicht den geplanten Mittelkürzungen im Haushalt des BMZ zum Opfer fällt.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Ausblick</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Ukraine ist als Mitglied des Europarates und aufgrund des Assoziierungsabkommens von 2014 und durch den Kandidatenstatus für den Beitritt zur Europäischen Union (seit Juni 2022) eng mit der EU und weiteren europäischen Staaten verbunden. Daraus ergibt sich, dass die EU nicht nur beim wirtschaftlichen Wiederaufbau, sondern vermutlich auch bei der Absicherung eines Waffenstillstandes oder eines Friedensvertrages eine wichtige Rolle spielen wird. Und es wird notwendig sein, eine neue europäische Friedensordnung zu entwickeln. Dazu wird es hilfreich sein, auf die Erfahrungen des Kalten Kriegs zurückzugreifen, wo etwa mit dem KSZE-Prozess Anfang der 1970er Jahre ein Rahmen für wirtschaftliche, technologische, wissenschaftliche und humanitäre Zusammenarbeit zwischen den damaligen Blöcken geschaffen wurde, die sich hoch gerüstet und in tiefem Misstrauen gegenüber standen (Ehrhart 2025).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr. Ute Finckh-Krämer,</strong> geb. 1956, Dr. rer. nat., MdB a.D. (2013-2017, unter anderem im Auswärtigen Ausschuss). Sie ist Co-Vorsitzende des Sprecher*innenrates der Plattform Zivile Konfliktbearbeitung. Zahlreiche Veröffentlichungen zu friedenspolitischen Themen.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Ehrhart, Hans-Georg</em> 2025: Europäische Sicherheit nach dem Ukrainekrieg, in: Ivanov, Johan/Schäfer, Paul (Hrsg.): <em>Krise der Weltpolitik – Multilateralismus gefragt. Beilage zu Wissenschaft und Frieden</em>, H. 2 (Dossier 100), S. 16-18.</p>
<p align="justify"><em>Europäischer Rechnungshof</em> 2021: Bekämpfung der Großkorruption in der Ukraine: mehrere EU-Initiativen, jedoch nach wie vor unzureichende Ergebnisse, Luxemburg, <a href="https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR21_23/SR_fight-against-grand-corruption-in-Ukraine_DE.pdf">https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR21_23/SR_fight-against-grand-corruption-in-Ukraine_DE.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Gardashuk, Tetiana</em> 2025: Zerstörung des Kachowka-Staudamms in der Ukraine &#8211; zwei Jahre danach, in: <em>Europa-Universität Viadrina KIUrious (Interview series)</em>, <a href="https://www.kiu.europa-uni.de/en/publications/kiurious/3kiurious-2/index.html">https://www.kiu.europa-uni.de/en/publications/kiurious/3kiurious-2/index.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Holyk, Roman</em> 2025: Memories of the War and the War of Memories; in: Sereda, Viktoriya (Hrsg.): <em>War, Migration, Memory. Perspectives on Russia’s War Against Ukraine</em>, Bielefeld, S. 29-50, <a href="https://www.transcript-verlag.de/media/pdf/2c/8d/78/oa9783839475874AOauXKQIbLAn3.pdf">https://www.transcript-verlag.de/media/pdf/2c/8d/78/oa9783839475874AOauXKQIbLAn3.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Hopp-Nishanka, Ulrike</em> 2025: The German Platform for the Reconstruction of Ukraine – Working Together for Greater Efficiency, Effectiveness, and Transparency, in: Charlemagne Prize Academy (Hrsg.): <em>Report on the Future of the Union</em>, Aachen, S. 82-84.</p>
<p align="justify"><em>Jackson, David/Huss, Oksana/Keudel, Oleksandra</em> 2024: Advancing corruption prevention in Ukraine: a constructive approach, Bergen, <a href="https://www.u4.no/publications/advancing-anti-corruption-in-ukraine-a-constructive-prevention-approach.pdf">https://www.u4.no/publications/advancing-anti-corruption-in-ukraine-a-constructive-prevention-approach.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Lunova, Alena</em> (Hrsg.) 2024: Survival or Crime: how Ukraine punishes collaborationism, Kyiv, <a href="https://zmina.ua/wp-content/uploads/sites/2/2025/04/colaboratz_eng_web.pdf">https://zmina.ua/wp-content/uploads/sites/2/2025/04/colaboratz_eng_web.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Macguire, Eoghan/Csák, Gyula/Williams, Logan/Reich, Galen/Bachorz, Boris</em> 2025: Ukraine’s Contaminated Land: Clearing Landmines With Rakes, Tractors and Drones, in: <em>Bellingcat </em>vom 02.07.2025, <a href="https://www.bellingcat.com/news/2025/07/02/ukraines-contaminated-land-clearing-landmines-with-rakes-tractors-and-drones/">https://www.bellingcat.com/news/2025/07/02/ukraines-contaminated-land-clearing-landmines-with-rakes-tractors-and-drones/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Schmitter, Elke</em> 2025: Hier hat jede Fuge Sinn, in: <em>taz</em> vom 21.06.2025, <a href="https://taz.de/Wiederaufbau-in-der-Ukraine/!6092662/">https://taz.de/Wiederaufbau-in-der-Ukraine/!6092662/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Strelnyk, Olena</em> 2025: Gender, War, and Forced Displacement; in: Sereda, Viktoriya (Hrsg.): <em>War, Migration, Memory. Perspectives on Russia’s War Against Ukraine</em>, Bielefeld, S. 263-279, <a href="https://www.transcript-verlag.de/media/pdf/82/87/b4/oa9783839475874SsE4yVvguAMvT.pdf">https://www.transcript-verlag.de/media/pdf/82/87/b4/oa9783839475874SsE4yVvguAMvT.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Thirion, Caroline </em>2025: Die Seele im Krieg, in: <em>Le Monde Diplomatique</em>, H. 6, S. 11.</p>
<p align="justify"><em>Zaitseva-Chipak, Natalia</em> 2025: Ukrainian Forcibly Displaced Persons in Germany; in: Sereda, Viktoriya (Hrsg.): <em>War, Migration, Memory. Perspectives on Russia’s War Against Ukraine</em>, Bielefeld, S. 291-312, <a href="https://www.transcript-verlag.de/media/pdf/82/87/b4/oa9783839475874SsE4yVvguAMvT.pdf">https://www.transcript-verlag.de/media/pdf/82/87/b4/oa9783839475874SsE4yVvguAMvT.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Zhernakov, Mykhailo/Barchuk, Nestor</em> 2024: Ukraine’s judicial reform agenda: Strengthening democracy amid war, in: <em>CMI U4 Anti corruption center</em> vom 18.03.2024, <a href="https://www.u4.no/blog/ukraines-judicial-reform-agenda-strengthening-democracy-amid-war">https://www.u4.no/blog/ukraines-judicial-reform-agenda-strengthening-democracy-amid-war</a>.</p>
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a><a href="https://www.ukraine-wiederaufbauen.de/">https://www.ukraine-wiederaufbauen.de/</a>.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/die-ukraine-nach-ende-des-kriegs-perspektiven-und-unterstuetzungsmoeglichkeiten/">Die Ukraine nach Ende des Kriegs: Perspektiven und Unterstützungsmöglichkeiten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kriegsdienstverweigerung: Kein Grundrecht wie jedes andere auch</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/kriegsdienstverweigerung-kein-grundrecht-wie-jedes-andere-auch/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 14:40:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[Bundeswehr]]></category>
		<category><![CDATA[Grundgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Krieg]]></category>
		<category><![CDATA[Kriegsdienstverweigerung]]></category>
		<category><![CDATA[Militärdienst]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sobald Russland in der Ukraine nicht mehr gebunden sein wird, droht ein russischer Angriff auf NATO-Territorium (Masala 2025). Wir werden dieses Jahr den letzten Friedenssommer in Deutschland erleben, sagt ein Militärexperte (Neitzel 2025). Deshalb muss Deutschland kriegstüchtig werden, sagt die Bundesregierung. Mäßigende Stimmen im angsterzeugenden Säbelrasseldiskurs (Bröckling 2025) werden dem Lager der nützlichen Idioten Moskaus [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/kriegsdienstverweigerung-kein-grundrecht-wie-jedes-andere-auch/">Kriegsdienstverweigerung: Kein Grundrecht wie jedes andere auch</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Sobald Russland in der Ukraine nicht mehr gebunden sein wird, droht ein russischer Angriff auf NATO-Territorium (Masala 2025). Wir werden dieses Jahr den letzten Friedenssommer in Deutschland erleben, sagt ein Militärexperte (Neitzel 2025). Deshalb muss Deutschland kriegstüchtig werden, sagt die Bundesregierung. Mäßigende Stimmen im angsterzeugenden Säbelrasseldiskurs (Bröckling 2025) werden dem Lager der nützlichen Idioten Moskaus zugeschlagen. Dieser politische Reflex traf bereits die Kriegsdienstverweigerer während des Ost-West-Konflikts: Sie würden die Existenz ihres Staates aufs Spiel setzen und wollten anscheinend lieber rot als tot sein. Heute ist der Personalmangel eines der gravierendsten Probleme der Bundeswehr. Ihr zur Notwendigkeit erklärter Aufwuchs wird allein mit Freiwilligen wohl nicht in Gang kommen. Eine aufschiebend bedingte Wehrpflicht ist in Planung. Sie wird wohl eine Kontingent- oder Auswahlwehrpflicht mit Bestenauslese sein, weil die Bundeswehr absehbar nicht in der Lage sein wird, ganze Jahrgänge an Wehrpflichtigen auszubilden. Trotzdem steigen bereits jetzt die Zahlen der Kriegsdienstverweigerer an. Ein Motiv hierfür ist sicherlich die Diskussion um einen dräuenden Dritten Weltkrieg, der in Deutschland den Bündnis- respektive Verteidigungsfall auslösen und die Aussetzung der Wehrpflicht seit 2011 nach § 2 WPflG automatisch aufheben würde.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wie wird sich dieses Schreckensszenarium auf das Grundrecht auf Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Art. 4 Abs. 3 GG auswirken? Wird das Grundrecht, wie der vierte Strafsenat des BGH in einem Beschluss orakelt (BGH Beschl. v. 16.1.2025 – 4 ARs 11/24), im äußeren Staatsnotstand ausgesetzt werden? Wenn die Existenz des Staates durch einen militärischen Angriff von außen bedroht ist, müssen dann nicht alle Bürger zu den Waffen gezwungen werden dürfen, um ihn zu verteidigen?</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Kriegs&shy;dienst&shy;ver&shy;wei&shy;ge&shy;rung ist f&uuml;r den Krieg da</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die männlichen Staatsbürger in Deutschland haben die verfassungsrechtliche Grundpflicht aus Art. 12a Abs. 1 GG, ihren Staat mit Waffengewalt zu schützen. Diese Pflicht ist gemeinschaftsbezogen und beruht auf Gegenseitigkeit: Der Staat schützt seinerseits die Freiheit und die Würde seiner Bürger*innen. Wird er von außen angegriffen, kann er als Schutzmacht nur überleben, wenn seine Bürger*innen mit Waffengewalt für seine Existenz kämpfen. Und deshalb darf er seine männlichen Bürger zum Wehrdienst verpflichten. Wehrpflichtige dürfen im Gegenzug nach Art. 4 Abs. 3 GG den Kriegsdienst verweigern, wenn es sie in arge Gewissensnot bringt, andere Menschen im Krieg mit Waffen töten zu müssen. Die deutsche Verfassung hat mit dem vorbehaltlos garantierten Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung eine außergewöhnlich starke Exit-Option für die Wehrpflichtigen geschaffen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wäre Art. 4 Abs. 3 GG allerdings ein Grundrecht wie jedes andere auch, würde ihm seine Vorbehaltlosigkeit im Kriegsfall nicht viel nützen. In der juristischen Dogmatik sind auch vorbehaltlose Grundrechte einschränkbar, wenn ihnen andere Verfassungsgüter entgegengehalten werden können, die für widerstreitende Interessen stehen. Das BVerfG hat die spärlichen Kompetenz- und Ermächtigungsnormen aus der Wehrverfassung zu den kollidierenden Verfassungsgütern der wirksamen Landesverteidigung und damit auch der Einrichtung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr verdichtet. Es erscheint zwar kontraintuitiv, dass als Verfassungsgut, das das Recht auf Kriegsdienstverweigerung einschränken darf, ausgerechnet diejenige Staatstätigkeit herangezogen werden soll, gegen die das Grundrecht sich richtet – nämlich Krieg zu führen. Ebenso widersinnig klingt es aber zunächst auch, dass der Staat dann, wenn seine Existenz in höchstem Maße durch einen Krieg von außen bedroht wird, nicht alle seine Bürger*innen mobilisieren darf, um ihn zu verteidigen, sondern auf deren Gewissen Rücksicht nehmen soll. Einige Staaten wie die Ukraine setzen ihr Recht auf Kriegsdienstverweigerung im Falle eines völkerrechtswidrigen Angriffs aus. In anderen Staaten – etwa in Finnland – soll das Recht auf Kriegsdienstverweigerung überhaupt nur in Friedenszeiten gelten (Lennert 2004).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Laufen sich verfassungsrechtlich geschützte Interessen zuwider – hier die effektive Landesverteidigung, dort das Gewissen des Wehrpflichtigen –, versuchen deutsche Jurist*innen regelmäßig einen Ausgleich zwischen den kollidierenden Verfassungsgütern zu schaffen. Zunächst probieren sie, die sogenannte praktische Konkordanz herzustellen, was nichts anderes heißt, als einen Kompromiss zwischen den widerstreitenden Interessen zu finden. Im Idealfall muss nämlich keines der Verfassungsgüter dem anderen ganz weichen. Zwischen dem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung und der effektiven Landesverteidigung ist ein Kompromiss aber nicht möglich. Dem Gewissen des Einzelnen nutzt es nichts, wenn der Staat etwa bis zur Überschreitung einer kritischen Masse Kriegsdienstverweigerer anerkennt und danach nicht mehr. Es nutzt ihm auch nichts, wenn ein Wehrpflichtiger ein halbes Jahr mit der Waffe dienen muss und ein halbes Jahr nicht. Funktioniert die praktische Konkordanz nicht, wenden Jurist*innen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz an. In der Verhältnismäßigkeitsprüfung mutiert auch ein vorbehaltlos garantiertes Grundrecht zum reinen Abwägungsobjekt. Es kann nach dem Übermaßverbot umso leichter eingeschränkt werden, je gewichtiger das kollidierende Verfassungsgut ist. Ist der Staat in seiner Existenz bedroht, drängt es sich auf, dass sich seine Verteidigungsfähigkeit gegen das Gewissen des Einzelnen durchsetzen muss. Diese Konsequenz lässt das BVerfG im Rahmen der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen aber gerade nicht zu: Der Kernbereich des Grundrechts aus Art. 4 Abs. 3 GG ist abwägungsfest.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Gewissensentscheidung nach Art. 4 Abs. 3 GG hindert die Heranziehung von Wehrpflichtigen zu jeder Tätigkeit, die „in einem nach dem Stande der jeweiligen Waffentechnik unmittelbaren Zusammenhang zum Einsatz von Kriegswaffen“ steht (BVerfGE 69, 1 [56]). Das gilt in Krieg und Frieden. In Friedenszeiten ergibt es keinen Sinn, dem Wehrpflichtigen eine Ausbildung aufzuzwingen und ihn auf einen Kampf mit einer Waffe vorzubereiten, die er nicht benutzen würde. Der Ernstfall des Grundrechts ist aber die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe im Kriegsfall. Das Grundrecht unterteilt sich deshalb in einen Kern- und einen Randbereich.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Kriegsdienstverweigerung in Friedenszeiten fällt in seinen Randbereich. Im Randbereich des Grundrechts ist die Abwägung der Gewissensentscheidung mit der effektiven Landesverteidigung, der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr und vor allem auch ihrer Personalplanungssicherheit zumindest bedingt möglich. Der Friedensfall lässt deshalb Einschränkungen der Wirkung von Verweigerungsanträgen von Wehrpflichtigen (§ 1 Abs. 2 KDVG) und insbesondere auch von gedienten Soldat*innen zu, da die Gewissensnot der Verweiger*innen im Frieden nicht besonders akut ist. Nach § 3 Abs. 2 S. 1 KDVG ist die Einberufung ungedienter Wehrpflichtiger zwar grundsätzlich erst zulässig, wenn ihr Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer unanfechtbar abgelehnt wurde. Einberufene und vorbenachrichtigte Wehrpflichtige, die die Bundeswehr bereits verplant hat, können aber trotzdem so lange eingezogen werden, bis ihre Anerkennung endgültig durch ist (Brecht 2004: 10ff.). Verweigern gediente Soldat*innen den Kriegsdienst, ist es zulässig, sie bis zu ihrer Anerkennung weiterhin Dienst mit der Waffe tun zu lassen, um den ungestörten Dienstbetrieb der Bundeswehr und die Disziplin in der Truppe nicht zu stören (BVerfGE 28, 243 [261f.]).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Kriegsfall entfaltet das Grundrecht dagegen sein volles Potential. Im äußeren Notstand des Staates fällt die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe in den unantastbaren Kernbereich des Grundrechts. Das Grundrecht setzt der verfassungsrechtlichen Grundpflicht aller männlichen Staatsbürger, die Existenz ihres Staates unter Aufopferung ihres Lebens mit Waffengewalt verteidigen zu müssen, hier eine verfassungsdogmatisch unüberwindliche Schranke entgegen. Der einfache Gesetzgeber darf den Kernbereich des vorbehaltlosen Grundrechts auch über kollidierendes Verfassungsrecht nicht einschränken. Das Grundrecht ist stärker als die Verfassungsgüter der wirksamen Landesverteidigung und der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr (BVerfGE 48, 127 [163ff.]; 69, 1 [54f.]). Ungediente Kriegsdienstverweigerer können nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 KDVG im Spannungs- und Verteidigungsfall zwar bereits zu den Streitkräften einberufen werden, bevor eine Ablehnung ihrer Anerkennung unanfechtbar ist. Verfassungskonform ist ihre Heranziehung bis dahin allerdings nur zum waffenlosen Dienst (BVerfGE 69, 1 [54f.]). Allein diese verfassungskonforme Auslegung des einfachen Rechts wird dem Stellenwert des Grundrechts gerecht.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Grundrecht in Gefahr?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung fließt aus dem allgemeineren Grundrecht auf Gewissensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 GG. Als Besonderheit der deutschen Verfassung ist es aus gutem Grund eigenständig in einem Extra-Grundrecht garantiert. Der Parlamentarische Rat zog damit seine Schlüsse aus zwei brutalen Weltkriegen, die auf das Konto von Deutschland gingen. Insbesondere die Nationalsozialisten hatten zwischen 1939 und 1945 etwa 50.000 Männer, die den Kriegsdienst verweigerten, desertierten oder sich selbst kampfuntauglich machten, wegen Wehrkraftzersetzung hingerichtet (Ferretti/Bernhard 2007: 58ff.). Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zählt – wie die Gewissensfreiheit auch – zu den wenigen vorbehaltlosen Grundrechten des Grundgesetzes: Es enthält keinen Gesetzesvorbehalt. § 1 KDVG regelt deshalb heute ohne Einschränkungen, dass diejenigen, die unter Berufung auf Art. 4 Abs. 3 GG den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigern, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden, und im Spannungs- oder Verteidigungsfall keinen Wehrdienst, sondern nach Art. 12a Abs. 2 GG einen Ersatzdienst außerhalb der Bundeswehr leisten müssen. Die Möglichkeit des Gesetzgebers nach Art. 4 Abs. 3 S. 2 GG, „das Nähere“ zu regeln, ist ein reiner Verfahrensvorbehalt des Grundrechts. Der Gesetzgeber darf lediglich ein Verfahren zur Überprüfung der Ernst- und Glaubhaftigkeit der Gewissensentscheidung eines Kriegsdienstverweigerers einführen und muss es so ausgestalten, dass es das Recht in seinem Kern nicht antastet.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das Grundrecht geriet aber bereits mit Gründung der Bundeswehr im Jahre 1955 unter Druck. Deutschland hatte der NATO ein Massenheer von 500.000 Soldaten versprochen. Die Zahl der als Drückeberger verschrienen Kriegsdienstverweigerer musste also möglichst klein gehalten werden, um das Soll zu erfüllen. Das BVerfG deutete das Recht auf Kriegsdienstverweigerung deshalb in ein Ausnahmerecht zur Wehrpflicht um, das restriktiv gehandhabt werden müsse (BVerfGE 12, 45 [61]), um es vor Missbrauch zu schützen. Das Gewissen der Kriegsdienstverweigerer wurde folglich einer immer strengeren Prüfung unterzogen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Beweislast für die Ernst- und Glaubhaftigkeit seiner Gewissensentscheidung lag (und liegt) bei den Kriegsdienstverweigerer. Nach § 25 WPflG a.F. wurde zunächst als Verweigerer noch anerkannt, wessen Gewissen sich der Beteiligung an jeder organisierten Waffenanwendung auf Befehl zwischen den Staaten widersetzte. Später musste der Kriegsdienstverweigerer nachweisen, dass sein Gewissen ihm ein absolutes und zwingendes, nicht bloß im Krieg geltendes Verbot auferlegte, irgendwann irgendwo irgendeinen Menschen aus welchen Gründen auch immer zu töten. Über eine Gewissensentscheidung als sogenannte „innere Tatsache“ lässt sich ein Wahrheitsbeweis allerdings nicht gut führen. Die hinreichende Sicherheit (BVerfGE 48, 127 [169]) beziehungsweise der hohe Grad an Wahrscheinlichkeit (BVerwG NVwZ 1984, 798), dass sie vorliegt, lässt sich nur aus Indizien erschließen. Und hier setzen die Verfahrensregeln zur Überprüfung der Gewissensentscheidung an, die der Gesetzgeber – je nach Sicherheitslage und personellem Bedarf der Bundeswehr – modifizieren darf.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Gestaltung des Überprüfungsverfahrens im Kalten Krieg spielte dem hohen Personalbedarf der Bundeswehr in die Hände (Krölls 1980). Das Gewissen des Kriegsdienstverweigerers wurde zunächst in zwei Gremien geprüft, dem Prüfungsausschuss und der Prüfungskammer als Widerspruchsinstanz. Beiden Gremien saß ein Jurist vor, den das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) ausgewählt hatte. Die Ressortinteressen des BMVg waren also an prominenter Stelle im Anerkennungsverfahren vertreten. Die Prüfungsgremien köderten den Kriegsdienstverweigerer mit Fangfragen, den sogenannten Konfliktfragen, um ihn in Widersprüche zu verwickeln, die die Ernst- und Glaubhaftigkeit seiner Gewissensentscheidung erschüttern sollten:<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> Die jeweiligen Antworten des Prüflings konnten nur falsch sein. Beharrte der Kriegsdienstverweigerer auf seinem absoluten Tötungsverbot, hielten die Gremien ihn für unglaubwürdig. Entschied er sich dafür, in diesen Ausnahmesituationen Menschen zu opfern, waren Ernst- und Glaubhaftigkeit der Gewissensentscheidung widerlegt. Die Landesverwaltungsgerichte und das BVerwG als Klage- und Revisionsinstanzen griffen korrigierend ein. Viele der Konfliktfragen zu Notwehr und Nothilfe taugten für sie nicht, um die Gewissensentscheidung des Kriegsdienstverweigerers in Frage zu stellen. Die Prüfungsgremien versuchten dennoch, alles, was ging, aus der juristischen Gewissensdefinition als K.O.-Kriterium für die Kriegsdienstverweigerer herauszuholen. Eine Gewissensentscheidung wird definiert als jede ernste sittliche, das heißt an den Kategorien von Gut und Böse orientierte Entscheidung, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so dass er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte (BVerfGE 48, 127 [173]); oder auch als eine Entscheidung, die für den Betroffenen als innerer Zwang verbindlich ist, sodass ein Zuwiderhandeln gegen diesen Zwang die sittliche Persönlichkeit schädigen oder zerbrechen würde (BVerwGE 7, 242 [247]). Die Gremien stürzten sich auf die Tatbestandsmerkmale der Gewissensnot und der Persönlichkeitsschädigung. Sie versagten psychisch besonders resilienten Kriegsdienstverweigerern die Anerkennung, da sie nicht glaubten, dass diese Männer durch den Kriegsdienst mit der Waffe tatsächlich einen persönlichen Schaden davontragen könnten. Die Gerichtsbarkeit setzte auch diesem Spuk ein Ende: Niemand – auch die Prüfungsgremien nicht – könne eine derart fiktive Prognose zuverlässig treffen (Daum/Forkel 1984: 46f.).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Anerkennungsquote der Gremien lag in der Hochzeit von Kaltem Krieg und Kriegsdienstverweigerung weit unter der Anerkennungsquote der Gerichte. Letztlich erlag das inquisitorische Gremienverfahren aber seiner eigenen Überbürokratisierung. Es war zu teuer und zu langwierig und musste vereinfacht werden. Die „Postkartennovelle“ der sozialliberalen Koalition scheiterte zwar 1978 noch am BVerfG (Bernhard 2005). Entgegen dem Regel-Ausnahmeverhältnis von Art. 12a Abs. 1 GG und Art. 4 Abs. 3 GG suggerierte die Postkartenlösung nämlich, dass Wehrpflichtige ein Wahlrecht hätten zwischen dem Kriegsdienst mit der Waffe und dem zivilen Ersatzdienst, und dieses Wahlrecht durch die kurze schriftliche Erklärung ausüben könnten, dass ihr Gewissen ihnen den Dienst mit der Waffe verbiete (BVerfGE 48, 127).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Anfang der 1980er Jahre rechnete die Bundeswehr allerdings mit einem großen Überschuss an Wehrpflichtigen. Ab 1983 wurden die geburtenstarken Jahrgänge eingezogen, die die Bundeswehr nicht voll unterbringen konnte. Nach dem Ende des Kalten Krieges Anfang der 1990er Jahre sank der Personalbedarf der Bundeswehr rapide, weil sich ihr Fokus zunehmend auf Auslandseinsätze mit weniger und besser geschultem Personal verlagerte. Seit 1983 (BGBl. 1983 I 203) ist deshalb für ungediente Wehrpflichtige und seit 2004 (BGBl. 2003 I 1593) auch für gediente Soldat*innen dann doch das schriftliche Anerkennungsverfahren zur Regel geworden. Dieses wird vom Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben, einer zivilen Behörde im Geschäftsbereich des Bundesfamilienministeriums, durchgeführt. In der schriftlichen Begründung ihrer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe müssen die Verweiger*innen ihre persönliche Entwicklung, Lebensführung und Motive darlegen und aufdecken, wer oder was ihre Entscheidung beeinflusst hat. Der Begründungsaufwand für gediente Soldat*innen ist hier höher, denn sie haben mit ihrem Dienst an der Waffe bereits signalisiert, dass sie eigentlich kein Gewissensproblem damit haben, andere Menschen im Krieg zu töten. Sie müssen deshalb darlegen, welches Schlüsselereignis ihre innere Umkehr ausgelöst hat (BVerwG Beschl. v. 31.3.2021 – 6 B 55.20). Das gilt auch für Reservist*innen. Bleiben im schriftlichen Verfahren Zweifel an ihrer Wahrheit, können die Antragsteller*innen mündlich angehört werden. Gelingt es ihnen nicht, die Zweifel auszuräumen, wird ihr Antrag abgelehnt (§§ 5-8 KDVG). Gleiches gilt, wenn die vorgebrachten Gründe die Gewissensentscheidung nicht tragen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das schriftliche Verfahren wird mittlerweile vollständig vor dem Bundesamt abgewickelt. Prüfungsumfang und Prüfungsaufwand sind sehr viel weniger intensiv, als sie im abgeschafften Gremienverfahren waren. Die aktuelle Anerkennungsquote ist hoch. Das BVerfG hatte sich 1985 auf das Absenken der Anforderungen an die Gewissensprüfung allerdings nur deshalb eingelassen, weil der Gesetzgeber gleichzeitig die Dauer des zivilen Ersatzdienstes für Kriegsdienstverweigerer über die Dauer des Grundwehrdienstes hinaus wesentlich erhöht und so eine „Probe aufs Gewissen“ auch ohne eine inquisitorische mündliche Befragung des Verweigerers ermöglicht hatte: Wer die längere Dauer des Zivildienstes in Kauf nahm, dem glaubte man seine Gewissensentscheidung (BVerfGE 69, 1). Der Zivildienst als ungeliebter Bruder des Wehrpflichtdienstes ist aber ebenfalls ausgesetzt (§ 1a ZDG). Ob und wie er für den Fall einer neuerlichen Wehrpflicht – etwa als allgemeine Dienstpflicht – oder im Rahmen der Gesamtverteidigung im Kriegsfall wiederkommen wird, ist derzeit unklar. Stimmen aus der juristischen Literatur halten die Prüfung des Kriegsdienstverweigerergewissens im schriftlichen Verfahren ohne den längeren Zivildienst als Gegenprobe deshalb für verfassungswidrig (Burkiczak 2004).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Aufhebung von Anerken&shy;nungs&shy;be&shy;scheiden m&ouml;glich?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Krisenzeiten verführen darüber hinaus dazu, die Gesetzesvorbehalte von Grundrechten umfassender auszunutzen, ihre abwehrrechtlichen Dimensionen stärker einzuschränken und die Gemeinschaftsbezogenheit von Freiheit intensiver zu betonen. Das kann auf einfachgesetzlichem Wege auch dem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung blühen, indem nämlich die Uhr durch eine gesetzliche Verschärfung des Anerkennungsverfahrens zurückgedreht wird. Sollte dieser Fall eintreten – was bislang nicht zur Diskussion steht –, behalten die auf altem Recht beruhenden Anerkennungsbescheide dann ihre Gültigkeit?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Bescheid über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist ein feststellender, begünstigender Verwaltungsakt. Er erwächst nach Ablauf aller Anfechtungsfristen in Bestandskraft und gilt für alle Zeit. Er verliert durch eine nachträgliche Änderung seiner Rechtsgrundlagen nicht automatisch seine Wirksamkeit. Bestandskräftige Verwaltungsakte dürfen in den Fällen des § 49 VwVfG von der erlassenden Behörde allerdings aufgehoben werden. Ändert sich die Gesetzeslage, nach der ein rechtmäßiger Anerkennungsbescheid erlassen wurde, käme ein Widerruf dieses Bescheids nach § 49 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG in Betracht. Da der einfache Gesetzgeber aber ausschließlich an den Verfahrensregeln zur Überprüfung der Gewissensentscheidung des Kriegsdienstverweigerers schrauben darf, liegen die Voraussetzungen für einen Widerruf bestandskräftiger Anerkennungsbescheide nicht vor. Denn ein Widerruf nach dieser Bestimmung setzt voraus, dass die Erlassbehörde nach der neuen Gesetzeslage unmittelbar berechtigt wäre, die Anerkennung eines Kriegsdienstverweigerers abzulehnen. Eine Änderung allein des formalen Überprüfungsverfahrens hat aber keine kausalen Auswirkungen auf die materiellrechtlichen Voraussetzungen einer Anerkennung nach Art. 4 Abs. 3 GG. Und diese dürfen, so das BVerfG, nicht eingeschränkt werden. Die Vorschrift des § 49 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG, nach der bestandskräftige Verwaltungsakte widerrufen werden können, um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten, ist auf die Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern ebenfalls nicht anwendbar. Der äußere Notstand des Staates ist zwar genau derjenige schwere Nachteil für das Gemeinwohl, den die Regelung adressiert. Der Widerruf eines Verwaltungsaktes nach § 49 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG ist aber nur zugunsten solcher Gemeinwohlgüter möglich, die bei sorgfältiger Abwägung Vorrang vor dem individuellen Grundrecht haben können, das tangiert wird. Diesen Vorrang können die Rechtsgüter der effektiven Landesverteidigung und der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr vor dem Gewissen des Kriegsdienstverweigerers im Kriegsfall aber gerade nicht haben, wie das BVerfG in ständiger Rechtsprechung betont. Die einmal erfolgte, bestandskräftige Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer können einfacher Gesetzgeber und zuständige Behörden also nicht wieder einkassieren.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Streichung des Grundrechts aus der Verfassung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">In Krisenzeiten flirren ebenfalls regelmäßig Begriffe wie <i>Ausnahmezustand</i> oder <i>Staatsnotstand</i> durch die Medien. Sie bedeuten für ein antidemokratisches Mindset à la Carl Schmitt, dass sich die Geltungskraft von (insbesondere auch verfassungsrechtlichen) Normen auf die Normalität beschränkt. Im Ausnahmezustand dürfen Normen dagegen außer Kraft gesetzt werden, um die Existenz des Staates zu retten. Das ist nicht das Staatsverständnis des Grundgesetzes. Das Grundgesetz hat sich bewusst gegen eine systemsprengende Generalklausel entschieden, mit der alle oder auch nur bestimmte Grundrechte wie Art. 4 Abs. 3 GG zur Bekämpfung von Notständen suspendiert werden dürften. Nichts anderes gilt für den Kriegsfall. Durch die Einfügung der Notstandsverfassung von 1968, zu der mit den Art. 80a und 115aff. GG präzise Regelungen für den äußeren Notstand gehören, hat sich der verfassungsändernde Gesetzgeber explizit gegen einen Rückgriff auf ungeschriebenes Notstandsrecht in Kriegszeiten ausgesprochen. Die verfassungsrechtliche Grundpflicht aus Art. 12a Abs. 1 GG, die ihr Pendant in der Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gewissensgründen findet, wird nicht von ungeschriebenen und damit für das Verfassungsrecht nicht relevanten besonderen Treuepflichten des Bürgers überlagert (missverständlich hier BVerfGE 12, 45 [57 f.]; BGH Beschl. v. 16.1.2025 – ARs 11/24 Rn. 38). Ohne eine Verfassungsänderung gilt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung gerade auch im Krieg. Und selbst wenn eine Verfassungsänderung zulässig wäre, mit der Art. 4 Abs. 3 GG aus dem Grundgesetz herausgestrichen würde, änderte sich die Rechtslage für Kriegsdienstverweigerer nicht. Sie fielen dann unter das Grundrecht auf Gewissensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 GG, dessen juristische Dogmatik parallel zu der von Art. 4 Abs. 3 GG läuft.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zunächst ist aber überhaupt fraglich, ob durch eine Verfassungsänderung Art. 4 Abs. 3 GG gestrichen oder mit einem Gesetzesvorbehalt für den Krieg versehen werden dürfte. Eine Verfassungsänderung muss an der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG gemessen werden, die dem verfassungsändernden Gesetzgeber unüberwindbare Schranken setzt. Ein verfassungsänderndes Gesetz, das den Grundsatz der Menschenwürdegarantie aus Art. 1 Abs. 1 GG oder das Bekenntnis der Verfassung zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten aus Art. 1 Abs. 2 GG berührte, wäre verfassungswidrig und nichtig. Alle höchsten Gerichte in Deutschland stellen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in einen engen sachlichen Zusammenhang mit der Menschenwürde oder bezeichnen es als Menschenrecht (BVerfGE 28, 243 [260]; BVerwGE 7, 242 [259]; BGH NJW 1977, 1599). Der Nexus zwischen dem Recht auf Kriegsdienstverweigerung und der Menschenwürde muss den verfassungsändernden Gesetzgeber aber nicht zwangsläufig an einer Streichung des Art. 4 Abs. 3 GG hindern. Bereits die Reichweite der Unantastbarkeitsgarantie aus Art. 79 Abs. 3 GG ist unklar. Fest steht aber, dass ihr nicht alle Grundrechte, die einen Menschenwürdekern haben, vollumfänglich unterfallen. Die Konkretisierungen der Menschenwürde in speziellen Grundrechten dürfen modifiziert, ganze Grundrechte sogar gestrichen werden, wenn sachgerechte Gründe dafürsprechen (BVerfGE 94, 49 [103]; 109, 279 [310 ff.]). Gegen seine unwahrscheinliche Abschaffung wäre Art. 4 Abs. 3 GG also nicht gefeit, da sein Menschenwürdekern in der allgemeinen Gewissensfreiheit weiterleben würde. Auch seine Bezeichnung als Menschenrecht schützt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht vor seiner Streichung. Die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG adressiert lediglich die Menschrechtsidee als solche. Sie ist nicht dazu gedacht, einen bestimmten Katalog an Menschenrechten im Grundgesetz zu zementieren, wie den der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) – in die ein eigenständiges Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung im Übrigen nicht aufgenommen worden ist.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wenn das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nach einer Streichung von Art. 4 Abs. 3 GG also in den Anwendungsbereich der ebenfalls vorbehaltlos garantierten allgemeinen Gewissensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 GG fiele, würde sich nicht viel ändern. Das Grundrecht auf Gewissensfreiheit gewährt den Einzelnen das Recht, in Situationen, die sie selbst nicht herbeigeführt haben, ihrem Gewissen zu folgen und Rechtspflichten, die der Staat ihnen auferlegen will, abwehren zu dürfen, wenn deren Erfüllung sie andernfalls in Gewissensnot brächte. Die allgemeine Gewissensfreiheit ist einer Kompromisslösung oder Abwägung in aller Regel genauso wenig zugänglich wie das speziellere Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Sie hat aber ebenfalls Grenzen. Die Weigerung, staatliche Pflichten aus Gewissensgründen zu befolgen, muss nicht kostenfrei sein (Muckel 2000: 690ff.). Auch im Regelungsbereich der allgemeinen Gewissensfreiheit würde ein Kriegsdienstverweigerer Nachteile in Kauf nehmen müssen wie verhältnismäßige Sanktionen oder gewissensschonende, alternative Beschäftigungspflichten (BVerwG NJW 2006, 77 [88]).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Eine Verfassungsänderung, mit der ein Gesetzesvorbehalt in Art. 4 GG aufgenommen werden würde, über den das Recht auf Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen für den Fall eines Verteidigungskrieges unter Androhung von beispielsweise strafrechtlicher Verfolgung und (langjährigen) Haftstrafen für Wehrpflichtige ausgesetzt werden könnte, würde Art. 79 Abs. 3 GG dagegen widersprechen. Sie würde gegen den Menschenwürdegehalt der Gewissensfreiheit in ihrem Kernbereich verstoßen, das Gewissen von Wehrpflichtigen ignorieren, sie instrumentalisieren und damit zu Objekten staatlichen (Kriegs-)Handelns degradieren. Selbst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der das Recht auf Kriegsdienstverweigerung als Ausfluss aus der Gewissensfreiheit des Art. 9 EMRK erst seit 2011 anerkennt, meint, dass einem Kriegsdienstverweigerer die Möglichkeit eines Ersatzdienstes eingeräumt werden müsse. Ein alternativloses Bestrafungssystem für Kriegsdienstverweigerer hält er – jedenfalls in Friedenszeiten – nicht für einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen eines Staates an seiner Verteidigung und den Interessen der Kriegsdienstverweigerer an der Integrität ihres Gewissens. Die strafbewehrte Aussetzung des Rechts auf Verweigerung des Kriegsdienstes ist deshalb in einer demokratischen Gesellschaft grundsätzlich nicht notwendig und damit völkerrechtswidrig (EGMR NVwZ 2012, 1603 Rn. 121ff.). Ob der EGMR das auch für den Kriegsfall so sehen würde, weil ein Staat in Lebensgefahr über die Notstandsklausel des Art. 15 EMRK Menschenrechte, die seinen Überlebenskampf stören könnten, aussetzen darf, kann hier dahinstehen. Zum einen würde eine Berufung auf die europäische Notstandsklausel dem Notstandspositivismus des deutschen Grundgesetzes widersprechen. Zum anderen würde wegen des Günstigkeitsprinzips aus Art. 53 EMRK das stärkere, deutsche Grundrecht gelten. Die Alternative Kriegsdienst mit der Waffe oder Gefängnisstrafe wäre in Deutschland damit jedenfalls verfassungswidrig.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Fazit</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Grundrechte auf Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe und auf Gewissensfreiheit sind im deutschen Verfassungsrecht starke Rechte. Sie würden selbst eine Verfassungsänderung überstehen und damit auch für den Fall, dass Deutschland in einen Verteidigungskrieg hineingezogen wird, halten, was sie versprechen. Solange die deutsche Lesart von Rechts- und Verfassungsstaatlichkeit gilt, die aus den schmerzvollen Erfahrungen mit der Zerstörung der Weimarer Republik und den anschließenden Gräueln des Nationalsozialismus stammt, muss kein Wehrpflichtiger damit rechnen, gegen sein Gewissen für den Kriegsdienst mit der Waffe zwangsrekrutiert zu werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Kathrin Groh</strong> ist Professorin für Öffentliches Recht an der Bundeswehruniversität in München. Sie hat zu Wehrpflicht und Kriegsdienstverweigerung auf dem Verfassungsblog veröffentlicht. Webseite: <a href="https://www.unibw.de/recht/oeffentliches-recht/groh">https://www.unibw.de/recht/oeffentliches-recht/groh</a>.</em></p>
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<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Bernhard, Patrick</em> 2005: Kriegsdienstverweigerung per Postkarte. Ein gescheitertes Reformprojekt der sozialliberalen Koalition 1969-1978, in: <em>Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte</em>, Jg. 53, H. 1, S. 109-139.</p>
<p align="justify"><em>Brecht, Hans-Theo </em>2004: Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst, 5. Aufl., München.</p>
<p align="justify"><em>Bröckling, Ulrich </em>2025: Gegen die geistige Mobilmachung, in: <em>Der Spiegel</em> Nr. 18, S. 48-49.</p>
<p align="justify"><em>Burkiczak, Christian</em> 2005: Zur Verfassungswidrigkeit des neu geregelten Kriegsdienstverweigerungsrechts, in: <em>Bayerische Verwaltungsblätter</em>, Jg. 136, H. 3, S. 70-76.</p>
<p align="justify"><em>Daum, Ulrich/Forkel, Werner</em> 1984: Grundsatzurteile zur Kriegsdienstverweigerung, 3. Aufl., München.</p>
<p align="justify"><em>Ferretti, Alessandra/Bernhard, Patrick </em>2007: Pazifismus per Gesetz? Krieg und Frieden in der deutschen Verfassungsdiskussion 1945-1949, in: <em>Militärgeschichtliche Zeitschrift</em>, Jg. 66, S. 45-70.</p>
<p align="justify"><em>Krölls, Albert </em>1980: Kriegsdienstverweigerung. Das unbequeme Grundrecht, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Lennert, Gernot</em> 2004: Kriegsdienstverweigerung in der EU und den Beitrittsländern, in: <em>Wissenschaft &amp; Frieden</em> Nr. 2, <a href="https://wissenschaft-und-frieden.de/artikel/kriegsdienstverweigerung-in-der-eu-und-den-beitrittslaendern/">https://wissenschaft-und-frieden.de/artikel/kriegsdienstverweigerung-in-der-eu-und-den-beitrittslaendern/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Masala, Carlo</em> 2025: Wenn Russland gewinnt: Ein Szenario, München.</p>
<p align="justify"><em>Muckel, Stefan</em> 2000: Die Grenzen der Gewissensfreiheit, in: <em>Neue Juristische Wochenschrift</em>, S. 689-692.</p>
<p align="justify"><em>Neitzel, Sönke </em>2025: Letzter Sommer im Frieden, in: <em>NDR-Info</em> vom 04.04.2025, <a href="https://www.ardaudiothek.de/episode/streitkraefte-und-strategien/letzter-sommer-in-frieden-tag-1136-mit-soenke-neitzel/ndr-info/14382677/">https://www.ardaudiothek.de/episode/streitkraefte-und-strategien/letzter-sommer-in-frieden-tag-1136-mit-soenke-neitzel/ndr-info/14382677/</a>.</p>
<p>Anmerkungen</p>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Fragen dieser Art waren beispielsweise: Würde er seine eigene Mutter gegen einen Angreifer nicht mit tödlicher Gewalt verteidigen wollen? Wenn er die Gelegenheit hätte, durch den Abschuss eines Flugzeugs, in dem 100 Personen sitzen, eine Million Menschenleben zu retten, wie würde er sich entscheiden? Wenn er sich als Schiffbrüchiger an eine Einpersonenplanke klammere und ein weiterer Schiffbrüchiger ihm diese streitig mache, würde er den anderen nicht ertrinken lassen, um sein eigenes Leben zu retten?</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/kriegsdienstverweigerung-kein-grundrecht-wie-jedes-andere-auch/">Kriegsdienstverweigerung: Kein Grundrecht wie jedes andere auch</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Editorial</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Nov 2025 14:10:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder der Humanistischen Union, zwei menschen- und bürgerrechtliche Themen prägen gerade die öffentliche Debatte. Zum einen wird der Diskurs über die Migration und den Umgang mit ihr vor allem durch rechtspopulistische Kräfte bestimmt, deren Narrative aber zunehmend durch andere Parteien übernommen werden. Zum anderen wird die militärische Verteidigung – ausgehend vom Angriffskrieg Russlands gegen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-256/publikation/editorial-96/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder der Humanistischen Union,</p>
<p>zwei menschen- und bürgerrechtliche Themen prägen gerade die öffentliche Debatte. Zum einen wird der Diskurs über die Migration und den Umgang mit ihr vor allem durch rechtspopulistische Kräfte bestimmt, deren Narrative aber zunehmend durch andere Parteien übernommen werden. Zum anderen wird die militärische Verteidigung – ausgehend vom Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine – und damit auch die seit einigen Jahren ausgesetzte Wehrpflicht, die in der Vergangenheit besonders von konservativen Kräften gefordert wurde, inzwischen von einem Großteil des öffentlichen Diskurses als notwendig akzeptiert.</p>
<p>Nachdem wir es zumindest in Europa gewohnt waren, frei in unsere Nachbarländer reisen zu können – zumindest, wenn wir das Privileg besaßen, nicht nur in einem Land der Europäischen Union zu leben, sondern auch dort geboren zu sein – leiden wir inzwischen in Deutschland wieder unter einer rückschrittlichen Politik der nationalen Abschottung, die wir längst überwunden glaubten. Es erschreckt, wie rechtsextremen Narrativen gefolgt und eine erneute Politik der Ausgrenzung von Minderheiten, Migrantinnen und Migranten, gesellschaftlich Benachteiligte betrieben wird.</p>
<p>Gleichzeitig wird inzwischen wieder aktiv Kriegsangst geschürt: Mit einem Angriff auf NATO-Gebiet sei ab 2029 zu rechnen. Die Bevölkerung wird aufgefordert, Vorräte anzulegen, das Militär soll aufgerüstet werden, die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht soll für Personal sorgen. Darüber toben gerade heftige Debatten. Befeuert wird in diesen Diskurs die vermeintliche Notwendigkeit einer Armee, die uns im Ernstfall verteidigt. Junge Menschen sollen wieder zu einem Dienst herangezogen werden, der viel mit Töten, Zerstören und Sterben zu tun hat. Ob Wehrpflichtige in einem modernen Krieg noch mehr sind als Kanonenfutter, wird kaum thematisiert. Zumindest wer der Feind ist, scheinen alle zu wissen: Es ist <em>„der Russe“</em>, der angeblich kein anderes Ziel hat, als die Welt mit Krieg zu überziehen.</p>
<p>Bei solchen Gelegenheiten erinnere ich gerne daran, dass es Deutschland war, das zweimal die Welt mit Kriegen überzogen hat, die Millionen Opfer gekostet haben. Zweifellos hat sich Deutschland seither geändert, und die damaligen Geschehnisse haben mit der zweifellos aggressiven Politik des heutigen Russlands nichts zu tun. Wir täten aber gut daran, aus der Geschichte und unserer historischen Verantwortung zu lernen.</p>
<p>Eine Wiedereinführung der Wehrpflicht würde tief in das Leben und die persönliche Autonomie der Betroffenen eingreifen und ist damit ein zentrales bürgerrechtliches Thema. Nach monatelangem medialem Stakkato ist Umfragen zufolge nun auch in Deutschland die Mehrheit für die Einberufung von Wehrpflichtigen – mindestens unter denen, die selbst nicht damit rechnen müssen, davon betroffen zu sein.</p>
<p>In den vergangenen Tagen wurde von mehreren Vorfällen berichtet, bei denen der Luftraum von NATO-Staaten durch Drohnen verletzt oder GPS-Signale gestört wurden. Ob solche Vorfälle nun völlig neu sind, und ob es angesichts grenznaher NATO-Manöver auch Verletzungen in der anderen Richtung geben kann, wird seltener thematisiert. Entweder wird hier tatsächlich die Verteidigungsfähigkeit der NATO getestet – oder es werden unbedeutende Vorfälle aufgebauscht, um damit Stimmung zu machen. Beides wäre höchst beunruhigend, auch in Verbindung mit der Drohkulisse, bis 2029 sei mit einem Angriff Russlands auf das Gebiet der NATO oder Deutschlands zu rechnen. Wenn es das Ziel ist, in Europa Unsicherheit zu schüren, kann man sich dabei zusätzlich auf die Unterstützung zahlreicher Medien mit ihren Meldungsfluten jedes einzelnen Vorfalls verlassen.</p>
<p>Kriege werden von gesellschaftlichen Eliten geführt und letztlich von der Bevölkerung verloren – auf beiden Seiten. Am Ende werden beide Konfliktparteien behaupten, sie hätten sich gegen die Aggression des Gegners verteidigen müssen, wie bereits Carlo Schmid in den Verhandlungen des Parlamentarischen Rats vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland feststellte. Zweifellos gibt es Kriege, bei denen der Aggressor eindeutig feststeht – manchmal entstehen sie aber auch durch eine Dynamik vieler Einzelereignisse, die irgendwann nicht mehr zu kontrollieren ist. Wenn es zum Äußersten kommt, helfen wohl nur noch gegenseitige Verständigung und ein Mindestmaß an Vertrauen.</p>
<p>Danach sieht es im Moment nicht aus – und das ist die eigentliche Gefahr. Wir wissen nicht, welche diplomatischen Initiativen es hinter den Kulissen gegenüber Russland gibt; die sichtbare Politik setzt jedoch auf Konfrontation, Abgrenzung und Abschreckung durch Hochrüstung. Dieses Prinzip, so glaubt man, sei bereits im <em>Ersten Kalten Krieg</em> erfolgreich gewesen. Vergessen wird, dass die Welt damals mehr als einmal am Rande eines Atomkrieges stand. Eines steht fest: Die Erhöhung der aktuell gerne geforderten Kriegstüchtigkeit bedeutet vor allem, besser darin zu werden, Menschen zu töten.</p>
<p>Auf unserer diesjährigen Mitgliederversammlung haben wir der Rechtsanwältin Gabriele Heinecke den Fritz-Bauer-Preis verliehen. Denn ein wesentlicher Grund da-für war ihr Engagement bei der Verfolgung von Verbrechen Hitlerdeutschlands, besonders bei der rechtlichen Aufarbeitung des Massakers von Sant’Anna di Stazzema, nachdem die Geschichte der juristischen Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen in der Bundesrepublik wohl auch mit größtem Wohlwollen nur als eine Geschichte des organisierten institutionellen Versagens gelesen werden kann.</p>
<p>Doch das Engagement von Gabriele Heinecke im Verfahren von Sant’Anna di Stazzema ist nur ein kleiner Ausschnitt aus ihrem Wirken: Seit Jahrzehnten vertritt sie antifaschistische Akteure im Spannungsfeld von Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht und Strafrecht und erwirkt in diesem Zusammenhang grundlegende Entscheidungen der Justiz.</p>
<p>In ihrer beeindruckenden Dankesrede zur Preisverleihung stellt sie dar, wie ihre Arbeit auch im 21. Jahrhundert noch von den zuständigen Behörden – im Fall von Sant’Anna di Stazzema die Staatsanwaltschaft Stuttgart, ironischerweise der Geburtsort Fritz Bauers – erschwert wurde: „Man könnte – frei nach Fritz Bauer – sagen: Wenn ich das Gebäude der Staatsanwaltschaft Stuttgart besucht habe, betrat ich feindliches Inland“, betonte sie in ihrer Rede. Sie beschreibt auch den Verlauf des Verfahrens nach dem Tod von Oury Jalloh im Dessauer Polizeigewahrsam. Beide Fälle scheinen Musterbeispiele dafür zu sein, die Verteidigung staatlicher Institutionen und ihrer Vertreterinnen und Vertreter um jeden Preis durchzusetzen &#8211; das ist die sogenannte Staatsräson. Die Ansprachen zum Fritz-Bauer-Preis mit der Dankesrede und der Laudatio von Jörg Arnold sind in der aktuellen Ausgabe 252 der <strong>vor</strong><em>gänge</em> dokumentiert.</p>
<p>Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Im Namen des Bundesvorstands wünsche ich erhol-same Feiertage und einen guten Start in ein neues Jahr, in dem der innere und äußere Friede bewahrt und gefördert wird – gegen Militarisierung und rechtsextreme Politik</p>
<p>Es grüßt herzlich</p>
<p><em>Stefan Hügel</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-256/publikation/editorial-96/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Butter oder Kanonen: Wer zahlt für die Aufrüstung?</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Sep 2025 10:59:50 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>„Die Zeiten des Paradieses sind vorbei.“ So bereitete der damals noch designierte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die Gesellschaft noch vor seiner Amtseinführung auf harte Sozialkürzungen vor. Es war immer schon eine neoliberale Grundüberzeugung, dass die Menschen über ihre Verhältnisse leben würden und deshalb der Gürtel enger zu schnallen sei. Die neuere Version dieser Doktrin lautet, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-250/publikation/butter-oder-kanonen-wer-zahlt-fuer-die-aufruestung/">Butter oder Kanonen: Wer zahlt für die Aufrüstung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">„Die Zeiten des Paradieses sind vorbei.“ So bereitete der damals noch designierte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die Gesellschaft noch vor seiner Amtseinführung auf harte Sozialkürzungen vor. Es war immer schon eine neoliberale Grundüberzeugung, dass die Menschen über ihre Verhältnisse leben würden und deshalb der Gürtel enger zu schnallen sei. Die neuere Version dieser Doktrin lautet, dass die Sozialausgaben gekürzt werden sollten, um im Rüstungswettlauf gegen Putin bestehen zu können. Dass der militärischen Zeitenwende eine fundamentale fiskalpolitische Zeitenwende folgen würde, ahnte niemand. Ein Abrücken vom Dogma der Schuldenbremse schien undenkbar. Und doch haben Union und SPD noch vor Regierungsantritt mit der Lockerung der Schuldenbremse für die Militärausgaben und der Bereitstellung eines Sondervermögens von 500 Milliarden Euro für Investitionen eine fundamentale fiskalpolitische Zeitenwende eingeleitet. Alle Verteidigungsausgaben oberhalb von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts sollen von den Beschränkungen der Schuldenbremse ausgenommen werden. Es gibt also keine politisch definierte Grenze für die Aufrüstung. Zusätzlich wurde ein Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz in der Höhe von 500 Milliarden vereinbart.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Milit&auml;&shy;ri&shy;sche Zeiten&shy;wende: Wer zahlt?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Es steht jedoch ein Elefant im Raum mit der Frage: Wer zahlt für die massive militärische Aufrüstung? Für Ökonomen stellt sich die Alternative <i>Kanonen oder Butter</i>. So stellte Clemens Fuest, Präsident des Münchener Wirtschaftsforschungsinstituts ifo, im Februar 2024 die ökonomische Entscheidungsfrage: „Kanonen und Butter – das wäre schön, wenn das ginge. Aber das ist Schlaraffenland. Das geht nicht. Sondern Kanonen ohne Butter“ (Zeit 2024). Der Sozialstaat werde kleiner ausfallen. Der damalige Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) unterstützte Fuest und forderte ein mehrjähriges Moratorium bei Sozialausgaben, um mehr Geld in Verteidigung investieren zu können. Auch für Moritz Schularick, Chef des renommierten Instituts für Weltwirtschaft in Kiel (IfW), ist klar: „Mittelfristig wird kein Weg daran vorbeiführen, harte Budgetentscheidungen zwischen ‚Kanonen und Butter‘ zu treffen, also Ausgaben für Verteidigung und Sozialem“ (Schularick 2024b). Die Neoliberalen nutzen also die Gelegenheit für einen Angriff auf den Sozialstaat und die Lebensbedingungen der Mehrheit der Bevölkerung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der NATO-Gipfel in Vilnius hatte 2023 aus dem bisherigen bloßen Richtwert für Militärausgaben in Höhe von zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) eine verpflichtende Untergrenze gemacht, den die Bundesrepublik 2024 erstmals mit Militärausgaben von 90,6 Milliarden Euro erfüllte. Das Zwei-Prozent-Ziel klingt zunächst harmlos. Doch ein Vergleich zeigt die Dimensionen: Der offizielle Verteidigungshaushalt macht im Jahr 2024 mit dem Zwei-Prozent-Ziel knapp 20 Prozent des Haushalts aus und übersteigt die Gesamtsumme der Bundeshaushalt für Bildung (20,3 Milliarden), Gesundheit (16,8 Milliarden), Entwicklung (11,5 Milliarden), Klima (10,9 Milliarden), Wohnen (6,9 Milliarden), Auswärtiges (6,1 Milliarden) und Umwelt (2,4 Milliarden) um etwa 10 Milliarden Euro.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Um das NATO-Ziel erreichen zu können, plante die Ampelregierung schon für den Haushalt 2024 massive Kürzungen in der Höhe von 16 Milliarden Euro in nahezu allen Ressorts: Bundesfreiwilligendienste minus 26 Prozent, Wohngeld minus 16 Prozent, Freie Jugendhilfe minus 19 Prozent, psychosoziale Zentren minus 60 Prozent, Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer minus 30 Prozent, Asylverfahrensberatung sowie besondere Rechtsberatung für Geflüchtete minus 50 Prozent. Der Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sollte auf 10,3 Milliarden Euro und die humanitäre Hilfe im Etat des Auswärtigen Amtes um rund 500 Millionen Euro gekürzt werden, sodass Letztere auf 2,23 Milliarden Euro absinkt. Alle Etats waren von Kürzungen betroffen – mit Ausnahme des Militärhaushalts, der abermals Zuwächse verzeichnen konnte. Doch nachdem das Bundesverfassungsgericht der Regierung in seinem Urteil vom November 2023 die Rechtswidrigkeit des Haushaltsentwurfs attestiert hatte, musste noch einmal drastisch gekürzt werden (BverfGE Az 2 BvF 1/22). Am Ende blieb eine Deckungslücke im Haushalt von 17 Milliarden Euro.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Union und SPD haben noch vor Regierungsantritt im Frühjahr 2025 im Vorgriff auf ihre Regierungskoalition mit der Lockerung der Schuldenbremse und der Bereitstellung eines Sondervermögens von 500 Milliarden Euro eine fiskalpolitische Wende vollzogen: Alle Militärausgaben oberhalb von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts werden von den Beschränkungen der Schuldenbremse ausgenommen. Zusätzlich wurde ein Sondervermögen für Infrastruktur und einen Klimaschutz in der Höhe von 500 Milliarden geschaffen. Die Staatsverschuldung wird demnach um etwa eine Billion Euro ansteigen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> Im Gegensatz zum Militärhaushalt, der unbegrenzt aufgestockt werden kann, ist die Defizitfinanzierung für die Infrastruktur auf 0,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts begrenzt und die Klimafinanzierung auf 0,2 Prozent. Diese Zahlen zeigen eine klare Priorisierung der Militärausgaben. „Das Bekenntnis zum militärischen Keynesianismus ist auch eine Entscheidung gegen ambitionierten Klimaschutz.“ (Krebs/Weber 2025: 20)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bei einem Treffen der Außenminister der NATO-Staaten hat sich (nach einem Gespräch mit US-Außenminister Marco Rubio) Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) hinter die Forderung von US-Präsident Donald Trump gestellt, die Militärausgaben um fünf Prozent der Wirtschaftsleistung zu erhöhen. (DPA 2025) In den fünf Prozent sind die klassische Verteidigungsausgaben in Höhe von 3,5 Prozent des BIP sowie 1,5 Prozent des BIP für militärisch nutzbare Infrastruktur enthalten. Damit würde ein Teil des Sondervermögens dort wohl Verwendung finden, wobei zu bedenken ist, dass „verteidigungsnahe Bereiche“ immer schon in die NATO-Zahlen eingerechnet wurden. Der Bundeshaushalt 2024 hat einen Umfang von rund 476,8 Milliarden Euro. Bei fünf Prozent wären Bundeskanzler Merz zufolge Verteidigungsausgaben in Höhe von 225 Milliarden Euro pro Jahr notwendig, somit fast die Hälfte des Bundeshaushalts. Bereits bei 3,5 Prozent des BIP entstünde eine Finanzierungslücke im Bundeshaushalt in der Höhe von 40 Milliarden Euro. (Heiming 2025) Wie hoch die Lücke bei fünf Prozent wäre, ist schwer einzuschätzen. Doch die Frage bleibt: Woher soll das Geld kommen? Wo wird gekürzt oder umgeschichtet? Was bedeuten fünf Prozent für das Leben in Deutschland? Jedenfalls geschieht dies alles vor dem Hintergrund einer Explosion der Rüstungsausgaben von 34 Milliarden Euro (2014: 1,19 Prozent des BIP) auf 225 Milliarden. Euro (2025: 5 Prozent des BIP).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Versch&auml;rfte Vertei&shy;lungs&shy;de&shy;batte</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (2025) (SPD) gesteht in einer Publikation der Körber-Stiftung eine große Zurückhaltung der Bevölkerung ein. Gefragt, ob sie Kürzung von Sozial-, Umwelt-, Kultur- und Entwicklungsbudgets zur Erhöhung von Verteidigungsausgaben in Deutschland befürworten würden, antworteten 56 Prozent mit „nein“ oder „auf keinen Fall“. Angesichts dieser eindeutig ablehnenden Haltung ermunterte Pistorius (2025: 14): „Wir brauchen eine robuste und widerstandsfähige Gesellschaft, die versteht, was auf dem Spiel steht und bereit ist, auf mögliche Sicherheitsrisiken zu reagieren.“ Die Gesellschaft soll also auf die Alternative <i>Butter oder Kanonen</i> eingestimmt werden. Das tat Ole Henckel, Chefredakteur des Militärjournals Europäische Sicherheit &amp; Technik, bereits 2023. Er erwartete angesichts des – mittlerweile wohl schon überholten – Zwei-Prozent-Ziels harte soziale Folgen und stellte die Entscheidungswahl: „entweder die Kürzung sozialer Leistungen oder das Scheitern der Zeitenwende für die Bundeswehr“. Er macht sogleich auch das Einsparpotenzial aus: „Der einzige Posten im Bundeshaushalt, der die Masse dieses zusätzlichen Bedarfes decken könnte, ist der des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. […] Rüstung oder Soziales“ (Henkel 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Schularick (2024a) sieht zwar auch die Alternative <i>Kanonen oder Butter</i>, schlägt aber vor, einen militärisch-industriellen Komplex aufzubauen. Unter dem programmatischen Titel <i>Aufrüsten für den Wohlstand</i> fordert er Militärausgaben in der Höhe von 150 Milliarden Euro im Jahr, um einen ökonomischen Wachstumsimpuls auslösen zu können. Ethan Ilzetzki (2025) geht in einer Publikation des IfW <i>Waffen und Wachstum: Die wirtschaftlichen Folgen steigender Militärausgaben</i> davon aus, dass das BIP um 0,9 bis 1,5 Prozent im Jahr steigen könnte, wenn die EU-Staaten ihre Militärausgaben auf 3,5 Prozent des BIP anheben und auf heimische Hightech-Waffen umsteigen würden. Wenn aber die zusätzliche Verteidigungsausgaben durch höhere Steuern finanziert würden, werde das Wachstum nicht nur geringer ausfallen, sondern möglicherweise sogar negativ sein (vgl. Grunert 2025).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es zeichnet sich der Entwicklungspfad in eine „Militärrepublik“ (Pflüger/ Wagner 2025) ab. Die Zeiten sind vorbei, in denen eine sozial-ökologische Transformation gefördert wurde, um Wachstumsimpulse auszulösen. Stattdessen wird jetzt der Aufbau eines militärisch-industriellen Komplexes priorisiert. So will die CDU/CSU-SPD-Koalition erstmals ein eigenes Raumfahrtministerium schaffen, um eine nationale Weltraumsicherheitsstrategie eröffnen zu können. In Görlitz hat der Rüstungskonzern KNDS ein Eisenbahnwerk übernommen. Der Rüstungskonzern Rheinmetall erwägt, zwei zivile Werke auf Waffenproduktion umzustellen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Schul&shy;den&shy;bremse, Sonder&shy;ver&shy;m&ouml;gen und Umver&shy;tei&shy;lung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Bei Haushaltsdefiziten stehen grundsätzlich drei Wege zur Verfügung: Steuererhöhung, Schuldenaufnahme oder Kürzungen. Seit der neoliberalen Wende wurden erhebliche Steuersenkungen durchgesetzt und Steuerprivilegien für die Vermögenden und Überreichen geschaffen. Bei den wichtigen Steuern – auf Erbschaften, Vermögen, Kapitalerträge, Unternehmensgewinne und hohe Einkommen – wurden in diesem Zeitraum die Steuersätze gesenkt und verfassungswidrige Ausnahmen eingebaut. In den vergangenen 30 Jahren wurden einseitig Steuern gekürzt und neue Steuerschlupflöcher geschaffen. Allein die Einnahmeverluste aus den zehn wichtigsten dieser Steuerprivilegien summieren sich auf etwa 80 Milliarden Euro pro Jahr (Finanzwende/Netzwerk Steuergerechtigkeit/Tax Me Now 2021). Würde Deutschland etwa Vermögensteuern auf Schweizer Niveau erheben, entspräche das Einnahmen von 73 Milliarden Euro. Allein die Steuerprivilegien für Vermögende kosten der Gesellschaft 80 Milliarden Euro jährlich. Dieser „Triumph der Ungerechtigkeit“ (Saez/ Zucman 2020) ist politisch gewollt und hat nach dem Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung dazu geführt, dass die reichere Hälfte der deutschen Bevölkerung 99,5 Prozent aller Vermögen besitzen (Bundesregierung 2021: 74). So besitzen zwei Familien mehr als die ärmere Hälfte der deutschen Bevölkerung (42 Millionen Menschen). Mehr als die Hälfte aller Privatvermögen werden zudem nicht erwirtschaftet, sondern vererbt oder verschenkt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Für die Infrastruktur und den Militärhaushalt sind Zins und Tilgung zu leisten. Es ist jedoch ökonomisch irreführend, wenn behauptet wird, dass mit den Schulden zukünftige Generationen belastet würden. Die Verschuldung findet nicht allein auf Kosten künftiger Generationen statt, sondern führt auch zu einer Umverteilung zwischen Arm und Reich innerhalb einer Generation, nämlich den jetzt Armen und den jetzt Reichen. Zugespitzt gesagt: Die Vermögenden, denen der Staat zuvor die Steuern gesenkt hatte, leihen dem Staat nun Geld, indem sie Staatsanleihen kaufen. Für sie sind die verliehenen Gelder sich vermehrendes Finanzkapitals. Schulden und Vermögen sind zwei Seiten der gleichen Medaille. Wenn der Staat sich verschuldet, findet demnach eine Umverteilung von denjenigen statt, die mit ihren Steuern die Zins- und Tilgungszahlungen bezahlen, und zu denen hin, die jährlich als Besitzer*innen von Staatspapieren Zinsen kassieren. Das kreditfinanzierte Sondervermögen und die Zinsen für die Darlehen für den Militärhaushalt wirken wie eine gigantische Umverteilung von der Gesamtgesellschaft zu den vermögenden Kreditgeber*innen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">2024 beliefen sich die Zinsausgaben des Bundes auf eine Summe von rund 34,2 Milliarden Euro. Bei drei Prozent des BIP für Militärausgaben können nach der neuen Finanzierungsregel zwei Prozent schuldenfinanziert werden. Da für die Schulden des Sondervermögens für die Infrastruktur und die Militärausgaben die exakten Zinslasten für die Staatsanleihen noch nicht genau festgelegt sind, ist ihre Höhe auch nicht zu beziffern. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Belastung für den Bundeshaushalt bis auf 29 Milliarden Euro im Jahr 2039 klettern und die letzte Rate 2069 getilgt ist (Sackmann 2025). Somit können allein 811 Milliarden Euro für Tilgung und Zinsen auf das Sondervermögen für die Infrastruktur in der Höhe von 500 Milliarden Euro entfallen. Die SPD hat in den Koalitionsgesprächen ein Konzept vorgelegt, wie sich mit Steuern Mehreinnahmen zur Finanzierung des Sondervermögens generieren ließen. Bis zur Tilgung des Sondervermögens im Jahr 2069 könnte knapp die Hälfte der Gesamtsumme von 811 Milliarden Euro durch Steuern erzielt werden, wenn dafür vor allem Vermögende der oberen zehn Prozent belasten würden; zugleich könnte sogar die Steuerbelastung der unteren 90 Prozent noch sinken. Doch die Koalition hat dann jegliche Steuererhöhung ausgeschlossen. Die reformierte Schuldenbremse bei gleichzeitig angekündigten Steuersenkungen für die Vermögenden liegt im Interesse der Vermögenden. Die Fiskal- und Steuerpolitik von CDU/CSU und SPD des Koalitionsvertrags, die vorsieht, Steuern und Abgaben zu senken, ist nach wie vor neoliberal, verteilt von unten nach oben um und versteht Steuern als eine zu minimierende Last. Große Vermögen werden nicht an der Krisenbewältigung beteiligt, sehr hohe Vermögenseinkommen werden gar weiter entlastet.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Reform der Schuldenbremse hat zwar eine militärische Aufrüstung ohne Grenzen ermöglicht, doch für Aufgaben, wie der Bekämpfung von Armut, bessere Kitas und Schulen, Gesundheit und Pflege, Rente, Kunst und Kultur, Schwimmbäder und Bibliotheken, den ökologischen Umbau wird auch künftig kein Geld da sein oder nur dann, wenn es an einer anderen Stelle zu Umschichtungen im Haushalt kommt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der wohl berühmteste Text zur Finanzierung von Rüstungsausgaben stammt vom Ökonom John Maynard Keynes. Als sich die britische Regierung auf einen möglichen Angriff der Deutschen Wehrmacht vorbereitete, publizierte er eine Schrift mit der Frage <i>How to Pay for the War </i>mit dem Untertitel<i> A Radical Plan for the Chancellor of the Exchequer?</i> (Keynes 1940) Diese Publikation kann als Musterbeispiel für eine keynesianische Analyse gelten. Damit die Finanzierung gerecht und fair erfolgen könne, war für Keynes eine Steuererhöhung für Vermögende unumgänglich. Auch wenn sich Rüstungsausgaben nicht vollständig aus den laufenden Steuereinnahmen finanzieren ließen, sei eine Belastung der Bevölkerung nur rechtfertigen, wenn es zugleich auch eine Besteuerung großer Kapitalvermögen gäbe.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Als Deutschland 1957 die jetzige Form des umlagefinanzierten Rentensystems verankerte, hatte es Rüstungsausgaben in der Höhe von 4,1 Prozent des BIP. Auch nach 1970 gab es unter Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) in Zeiten der Hochrüstung im Kalten Krieg einen kräftigen Ausbau des Sozialstaates. Es ist also sehr wohl möglich, einen hohen Rüstungsetat mit einem Aufbau einer umlagefinanzierten Rente zu vereinbaren. Doch diese Politik war nur möglich, weil eine wichtige Grundvoraussetzung beachtet wurde, auf die Keynes (1940) hingewiesen hatte: hohe Steuern auf große Vermögen und Kapitaleinkünfte. Der hohe Rüstungsetat und der Ausbau des Sozialstaates wurden bis zur neoliberalen Wende durch eine Vermögenssteuer und einen Spitzensteuersatz von 56 Prozent in den Jahren von 1964 bis 1988 ermöglicht. Doch all dies wird derzeit zum Tabu erklärt. Die Alternative <i>Kanonen oder Brot</i> stellt sich nur dann als ökonomischer Sachzwang dar, wenn die Verteilungsverhältnisse nicht angetastet werden. Ökonomisch gesehen können nämlich mehrere Ziele gleichzeitig verfolgt werden, wenn dies politisch gewollt wird. Doch dazu müsste der Staat den Konflikt mit den Vermögenden und Überreichen wagen, um die Einnahmeseite des Bundeshaushalts zu verbessern. Nötig wären Steuern auf hohe Einkommen und Vermögen, etwa eine Vermögenssteuer, eine Vermögensabgabe, eine Vermögenssteuer, eine Reichensteuer oder eine faire Erbschafts-steuer.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Statt gerechte Steuern zur Finanzierung der Staatsaufgaben zu schaffen, wird die militärische Aufrüstung zu einem Vorwand, den bei Neoliberalen unbeliebten Sozialstaat anzugreifen. So fordert Schularick (2025: 57):</p>
<blockquote class="western">
<p>„Länger arbeiten, Kapitaldeckung hochfahren und den Lebensstandard der Ruheständler durch einen Inflationsausgleich einfrieren. Man wird auch an den Rentenzuschuss des Bundes von über 100 Milliarden herangehen müssen. Es war die ältere Generation, die es versäumt hat, in den vergangenen Jahrzehnten ausreichend in unsere Sicherheit zu investieren. Stattdessen hat sie die Friedensdividende konsumiert.“</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Er kann sich dabei auf Vorschläge des Sachverständigenberichts der Wirtschaftsweisen 2024/2025, beziehen: „<b>Nur wenn der Anstieg der Sozialausgaben gedämpft wird, kann erreicht werden, dass Mindestquoten (etwa für Bildungs- oder Verteidigungsausgaben) auch langfristig eingehalten werden können</b>“ (Sachverständigenrat 2024: 144 – Hervorhebung i. O.). Dazu zählt: Die Kopplung des Renteneinstiegsalters an die Entwicklung der Lebenserwartung, die Dämpfung des Anstiegs der Bestandsrenten sowie die Stärkung der privaten Altersvorsorge (Sachverständigenrat 2024: 144f.).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Umbau zum autorit&auml;ren Sozialstaat</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Noch vor seiner Wahl zum Bundeskanzler machte Merz „überbordende Sozialausgaben“ aus. Es gäbe eine Haushaltslücke von circa 80 Milliarden Euro, die zum Teil durch Schulden geschlossen werden könnte. „Aber auch dann fehlen noch 30 bis 40 Milliarden Euro.“ Trotz des gewaltigen Schuldenpakets gibt es also ein gewaltiges Haushaltsdefizit. So kündigte der Chef des Bundeskanzleramtes, Thorsten Frei (CDU), an: „Gesundheit, Pflege und Rente, das sind die großen Herausforderungen, Da werden auch unangenehme Entscheidungen getroffen werden müssen.“ (zit. n. Braungart 2025) Von einer Kindergrundsicherung will die neue Regierung nichts mehr wissen. Der Ton gegenüber Menschen in Armut wird schärfer. Es sind somit erhebliche Einschnitte bei Sozialleistungen, beim Bürgergeld, der Rente zu erwarten. Dabei kann von einem „überbordenden Sozialstaat“ (Merz) gar keine Rede sein. Denn die Staatsquote, die das Verhältnis von gesamten staatlichen Ausgaben einschließlich der Sozialausgaben und dem BIP anzeigt, ist mit 48,2 Prozent nicht nur geringfügig niedriger als der EU-Durchschnitt von 48,9 Prozent (Dullien/Rietzler 2024). Auch im internationalen Vergleich liegt Deutschland unter den 27 Ländern der OECD mit einem Zuwachs von insgesamt 26 Prozent auf dem drittletzten Platz, ist also im internationalen Vergleich eines der Länder mit dem geringsten Wachstum an öffentlichen Sozialausgaben in den vergangenen 20 Jahren. Zu fragen aber ist: Warum gilt gerade der Sozialstaat mit seinen Leistungen bei Rente, im Gesundheitswesen oder Bürgergeld als Ressource, um Haushaltsdefizite zu schließen?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, das Bürgergeld in seiner jetzigen Form abzuschaffen und in einer „Neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende“ Mitwirkungspflichten und Sanktionen im Sinne von Fördern und Fordern zu verschärfen. Obwohl es ein verfassungsrechtlich unabdingbares soziokulturelles Existenzminimum gibt, wird ein vollständiger Leistungsentzug bei Totalverweigerern nicht ausgeschlossen (CDU/CSU/SPD 2025: 16). Ein vom Umfang her völlig unbedeutendes Problem der Totalverweigerung hat es in den Koalitionsvertrag geschafft. Denn zahlenmäßig gib es nur etwa 1.400 Totalverweigerer*innen oder 0,4 Prozent aller Bürgergeldbeziehenden. Es ist eine dermaßen marginale Gruppe, dass die Bundesanstalt für Arbeit für sie keine eigene Rubrik in der Statistik aufweist. Dass dennoch ein harter Ton gegen Arme eingeschlagen wird, zeigt: Es geht nicht um die Lösung eines vermeintlich gravierenden gesellschaftlichen Problems, sondern um bloße Ressentiments. Der verschärfte Druck auf Bürgergeldbeziehende bis zur Totalsanktionierung soll kein Problem lösen, sondern fungiert als symbolischer Test dafür, ob sich drastische Sozialkürzungen ohne Widerstand durchsetzen lassen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die militärische Aufrüstung ist ein Vorwand für die Absicht, das neoliberal-konservative Projekt durchzusetzen, den bisherigen Sozialstaat mit sozialen Rechten für alle in einen autoritären Sozialstaat umzubauen (Segbers 2016a). Ein autoritärer Sozialstaat teilt seine Leistungen nicht mehr nach Bedarf und Hilfebedürftigkeit zu, sondern verknüpft sie mit einer sanktionierenden Bestrafung bis zur Androhung einer kompletten Streichung des Bürgergelds. Die Prämisse lautet: Wer arbeiten kann, aber nicht will, der kann nicht mit Solidarität rechnen. Das Recht auf Existenzsicherung wird dabei abgeschafft und in ein Tauschgeschäft von Leistung und Gegenleistung umformt. Wer sozialstaatliche Leistungen in Anspruch nimmt, nimmt kein Recht mehr wahr, sondern erhält eine Leistung nur durch eine entsprechende Gegenleistung. Erst auf diesem Hintergrund wird der Angriff des autoritären Sozialstaats in seiner ganzen Schärfe erkenntlich.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Sozialstaat steht für eine humane, friedliche und demokratische Entwicklung der Gesellschaft und ist ein Mittel, den inneren gesellschaftlichen Frieden zu schaffen und zu garantieren. Er hat nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1967 (BVerfGE 97, 169 (177); 22, 180 (204); 100, 271 (284)) die Doppelaufgabe, eine „gerechte Sozialordnung“ zu schaffen und „für einen Ausgleich der sozialen Gegensätze zu sorgen“. Im Sozialstaat sind die Bürger*innen nicht Bittstellende, sondern Inhaber*innen von sozialen Menschenrechten. Diese Rechte können deshalb nicht in Konkurrenz zu „Kanonen“ stehen. Denn der Staat hat verfassungsrechtlich ein prioritäres soziales Staatsziel. Gleiches kann von der militärischen Aufrüstung nicht gesagt werden. Auch wenn die Verteidigung zu den Kernaufgaben des Staates gehrt, ist sie dennoch kein Staatsziel. Die Frage der militärischen Aufrüstung darf deshalb auch nicht gegenüber dem sozialen Staatsziel Vorrang bekommen. (Segbers 2016b) Der Sozialstaat und seine Ausstattung sind somit nicht von der Haushaltslage abhängig und stehen auch nicht zur beliebigen Disposition.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die neue Regierungskoalition hat mit der Reform der Schuldenbremse die Entscheidung getroffen, den Militärausgaben prinzipiell keine Grenzen zu setzen. Gleichzeitig aber stellt sie Sozialleistungen, Renten oder die Zuschüsse zur Elternzeit zur Debatte, um den Militärhaushalt gegenfinanzieren zu können. Die verfassungsrechtliche Grundlegung des Sozialstaates setzt jedoch im Zielkonflikt von <i>Brot oder Kanonen</i> eine andere Priorität. Vorrang haben die essenziellen sozialstaatlichen Aufgaben wie Soziales, soziale Sicherheit, Bildung oder sozial-ökologische Transformation. Unabhängig von der strittigen Frage, wie sinnvoll und notwendig eine militärische Aufrüstung erachtet wird, ist der Staat allemal gehalten, die ökonomischen Ressourcen über Steuern und andere Einnahmen in einem Umfang zu erheben, dass er in der Lage ist, seine Aufgaben zu finanzieren. Er hat sicherzustellen, dass zur Finanzierung eines Militärhaushalts die soziale Grundlegung der Demokratie und ihre Grundausstattung im Sozialstaat nicht zurücktreten müssen. Bevor den Bürger*innen Einschnitte im Sozialstaat für den Militärhaushalt abverlangt werden, ist der Staat gefordert, durch eine entsprechende Steuerpolitik die Lasten fairer zu verteilen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Abkehr von der starren Schuldenbremse hat der Politik einen finanziellen Spielraum verschafft, doch die Verteilungsfrage und eine gerechte Besteuerung der Vermögenden bleiben weiterhin tabuisiert. Wenn Keynes‘ Rat nicht befolgt wird, die Vermögenden steuerlich fairer zu belasten, folgt zwangsläufig auf die militärische Zeitenwende eine sozialpolitische Zeiten-wende, bei der die sozialen Menschenrechte und die Klimagerechtigkeit auf der Strecke bleiben. Aus Gründen der Gerechtigkeit ist es deshalb an der Zeit für eine steuerpolitische Wen-de, die sich vom neoliberalen Zeitgeist der steuerlichen Entlastung und Privilegierung der Vermögenden und Überreichen verabschiedet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr. Franz Segbers</strong> geb. 1949, war bis 2014 außerplanmäßiger Professor für Sozialethik an der Universität Marburg, Gastprofessuren auf den Philippinen, Referatsleiter für Arbeit, Ethik und Sozialpolitik im Diakonischen Werk in Hessen und Nassau, zahlreiche Veröffentlichung zur sozial- und wirtschaftsethischen Themen, wichtige Veröffentlichung: Ökonomie, die dem Leben dient. Die Menschenrechte als Grundlage einer christlichen Wirtschaftsethik, Kevelaer/Neukirchen-Vluyn 2015.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Braungart, Eva Maria</em> 2025: Rüstung statt Rente? Frei kündigt „unangenehme Entscheidungen“ an, in: <em>Berliner Zeitung</em> vom 18.04.2025, <a href="https://www.berliner-zeitung.de/news/einschnitte-im-sozialsystem-thorsten-frei-kuendigt-unangenehme-entscheidungen-an-li.2317856">https://www.berliner-zeitung.de/news/einschnitte-im-sozialsystem-thorsten-frei-kuendigt-unangenehme-entscheidungen-an-li.2317856</a>.</p>
<p align="justify"><em>Bundesregierung </em>2021: Lebenslagen in Deutschland, Der Sechste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, Berlin <a href="https://www.armuts-und-reichtumsbericht.de/SharedDocs/Downloads/Berichte/sechster-armuts-reichtumsbericht.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2">https://www.armuts-und-reichtumsbericht.de/SharedDocs/Downloads/Berichte/sechster-armuts-reichtumsbericht.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2</a>.</p>
<p align="justify"><em>CDU/CSU/SPD </em>2025: Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag 2025, Berlin, <a href="https://www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf">https://www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>DPA </em>2025: Wadephul stellt sich hinter Trump-Plan für Militärausgaben, in: <em>Tagesspiegel-Online</em> vom 16.05.2025, <a href="https://www.tagesspiegel.de/berlin-brandenburg-wadephul-stellt-sich-hinter-trump-plan-fur-militarausgaben-13704073.html">https://www.tagesspiegel.de/berlin-brandenburg-wadephul-stellt-sich-hinter-trump-plan-fur-militarausgaben-13704073.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Dullien, Sebastian/Rietzler, Katja </em>2024: Die Mär vom aufgeblähten Sozialstaat, in: <em>Böckler-Impuls</em>, Nr. 4, <a href="https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-die-mar-vom-aufgeblahten-sozialstaat-57956.htm">https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-die-mar-vom-aufgeblahten-sozialstaat-57956.htm</a>.</p>
<p align="justify"><em>Finanzwende/Netzwerk Steuergerechtigkeit/Tax Me Now</em> 2021: Steuerprivilegien für Superreiche kippen, in: <em>Finanzwende</em> vom 10.09.2021, <a href="https://www.finanzwende.de/themen/steuergerechtigkeit/steuerprivilegien-fuer-superreiche-kippen">https://www.finanzwende.de/themen/steuergerechtigkeit/steuerprivilegien-fuer-superreiche-kippen</a>.</p>
<p align="justify">Grunert, Günter 2025: Rüstungsausgaben. Ein olivgrünes Wirtschaftswunder? In: <em>Makroskop</em>, Nr. 12 vom 26. März 2025, <a href="https://makroskop.eu/12-2025/ein-olivgrunes-wirtschaftswunde">https://makroskop.eu/12-2025/ein-olivgrunes-wirtschaftswunde</a>r.</p>
<p align="justify"><em>Heiming, Gerhard</em> 2025: Einigung über die Finanzierung der Bundeswehr, in: <em>Europäische Sicherheit und Technik</em> vom 05.03.2025, <a href="https://esut.de/2025/03/meldungen/57882/einigung-ueber-die-finanzierung-der-bundeswehr">https://esut.de/2025/03/meldungen/57882/einigung-ueber-die-finanzierung-der-bundeswehr</a>.</p>
<p align="justify"><em>Henkel, Ole</em> 2023: Die neue Nationale Sicherheitsstrategie – Vorbote einer harten Debatte, in: <em>Europäische Sicherheit und Technik</em> vom 07.07.2023, <a href="https://esut.de/2023/07/fachbeitraege/42896/die-neue-nationale-sicherheitsstrategie-vorbote-einer-harten-debatte">https://esut.de/2023/07/fachbeitraege/42896/die-neue-nationale-sicherheitsstrategie-vorbote-einer-harten-debatte</a>.</p>
<p align="justify"><em>Ilzetzki, Ethan</em> 2024: Waffen und Wachstum: Die wirtschaftlichen Folgen steigender Militärausgaben, Kiel Report, Nr. 2, Kiel, <a href="https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/fis-import/78d4d746-2284-4431-bd95-4c4ef055e042-Kiel_Report_Nr2_DE_FINAL-27-2.pdf">https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/fis-import/78d4d746-2284-4431-bd95-4c4ef055e042-Kiel_Report_Nr2_DE_FINAL-27-2.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Keynes, John M. </em>1940: How to Pay for the War. A Radical Plan for the Chancellor of the Exchequer, London, <a href="https://archive.org/details/in.ernet.dli.2015.499597/page/n1/mode/2up">https://archive.org/details/in.ernet.dli.2015.499597/page/n1/mode/2up</a>.</p>
<p align="justify"><em>Krebs, Tom/Weber, Isabella</em> 2025: Deutschland entdeckt seine Liebe zum Militär-Keynesianismus, in: <em>Surplus. Das Wirtschaftsmagazin</em>, Nr. 2, S. 20-21.</p>
<p align="justify"><em>Oxfam Deutschland e. V./Netzwerk Steuergerechtigkeit</em> 2024: Superreiche (wieder) gerecht besteuern. Eine Analyse des effektiven Steuerbeitrags von Superreichen in der Schweiz, Österreich und Deutschland, Berlin, <a href="https://www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/wp-content/uploads/2024/04/Besteuerung_Reichtum_D_Aut_CHE.pdf">https://www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/wp-content/uploads/2024/04/Besteuerung_Reichtum_D_Aut_CHE.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Pflüger, Tobias/Wagner, Jürgen</em> 2025: Koalitionsvertrag der Aufrüster – Auf dem Weg in die Militärrepublik, in: <em>Imi-Online</em> vom 10.04.2025, <a href="http://www.imi-online.de">www.imi-online.de</a>.</p>
<p align="justify"><em>Pistorius, Boris</em> 2025: Count on us, in: Körber-Stiftung (Hrsg.): <em>The Berlin Pulse. Reliable Unreliable? Germany’s Struggle for Standing</em>, S. 12-14, <a href="https://koerber-stiftung.de/site/assets/files/43886/the-berlin-pulse_2024-25.pdf">https://koerber-stiftung.de/site/assets/files/43886/the-berlin-pulse_2024-25.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung</em> 2024: Versäumnis angehen, entschlossen modernisieren, Jahresgutachten 2024/2025, Wiesbaden, <a href="https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutachten/jg202425/JG202425_Gesamtausgabe.pdf">https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutachten/jg202425/JG202425_Gesamtausgabe.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Sackmann, Christoph</em> 2025: Massive Steuererhöhungen: So will die SPD die Schulden aus dem Sondervermögen tilgen, in: <em>Focus-Online</em> vom 27.03.2025, <a href="https://www.focus.de/finanzen/steuern/massive-steuererhoehungen-so-will-die-spd-die-schulden-aus-dem-sondervermoegen-tilgen_b3eae710-9994-4b17-a89c-aa9405c748f4.html">https://www.focus.de/finanzen/steuern/massive-steuererhoehungen-so-will-die-spd-die-schulden-aus-dem-sondervermoegen-tilgen_b3eae710-9994-4b17-a89c-aa9405c748f4.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Saez, Emmanuel/Zucman, Gabriel </em>2020: Der Triumph der Ungerechtigkeit. Steuern und Ungleichheit im 21. Jahrhundert, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Schularick, Moritz</em> 2024a: Aufrüsten für den Wohlstand. Wirtschaftspolitischer Beitrag, Kiel Focus, Nr. 4, <a href="https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/kiel-focus/aufruesten-fuer-den-wohlstand">https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/kiel-focus/aufruesten-fuer-den-wohlstand</a>.</p>
<p align="justify"><em>Schularick, Moritz </em>2024b: Viel Geld für mehr Verteidigung, in: <em>Süddeutsche Zeitung</em> vom 05.01.225.</p>
<p align="justify"><em>Schularick, Moritz</em> 2025: »Zeche sollten auch die Alten zahlen.« Interview mit Moritz Schularick, in: <em>Der Spiegel</em>, Nr. 3, 57.</p>
<p align="justify"><em>Segbers, Franz</em> 2016a: Das Menschenbild von Hartz IV: Die Pädagogisierung von Armut, die Zentralität von Erwerbsarbeit und autoritärer Sozialstaat, in: Anhorn, Roland/Balzereit, Marcus (Hrsg.): <em>Handbuch Therapeutisierung und Soziale Arbeit</em>, Wiesbaden, S. 687-708.</p>
<p align="justify"><em>Segbers, Franz</em> 2016b: Wie Armut in Deutschland Menschenrechte verletzt, Oberursel.</p>
<p align="justify"><em>Steinbach, Armin/Zettelmeyer, Jeromin</em> 2025: Germany’s fiscal rules dilemma, Bruegel Analysis, <a href="http://www.bruegel.org/sites/default/files/2025-04/Germany%27s%20fiscal%20rules%20dilemma.pdf">www.bruegel.org/sites/default/files/2025-04/Germany%27s%20fiscal%20rules%20dilemma.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Zacher, Hans Friedrich</em> 1978: Das soziale Staatsziel. in: Isensee, Josef/Kirchhof, Paul (Hrsg.): <em>Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland. Bd. 1</em>, Heidelberg, S. 145-1111.</p>
<p align="justify"><em>Zeit </em>2024: Lindner will keine neuen Sozialausgaben in den nächsten Jahren, in: <em>Zeit-Online</em> vom 23.02.2024, <a href="https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-02/bundesfinanzminister-christian-lindner-keine-neuen-sozialausgaben">https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-02/bundesfinanzminister-christian-lindner-keine-neuen-sozialausgaben</a>.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Hingewiesen wird auf eine Studie der Brüsseler Denkfabrik Tank Bruegel, der zufolge die milliardenschwere Verschuldung mit den strengen EU-Schuldenvorgaben unvereinbar sei. Diese erlauben nicht, den Schuldenstand eines Mitgliedstaates um sechzig Prozent der Wirtschaftsleistung zu überschreiten. Angesichts der Verschuldungshöhe für den Militärhaushalt gäbe es keinen Spielraum zur Nutzung des neuen Infrastrukturfonds, es sei denn, es werde an anderen Stellen gekürzt. Ein Ausweg sei eine erneute Reform der EU-Schuldenregel. (Vgl. Steinbach/Zettelmeyer 2025)</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>Grunert kommt zum Fazit: „Die Priorisierung der Verteidigungs- gegenüber den Infrastrukturausgaben, wie sie im Finanzpaket vorgenommen wird, ist ökonomisch nicht zu begründen. Wenn überhaupt, sollten nicht die unreproduktiven Militärausgaben, sondern die reproduktiven Infrastrukturausgaben (weitgehend) von der Schuldenbremse ausgenommen werden. Am besten wäre freilich, die Schuldenbremse ganz abzuschaffen […] – aber natürlich nicht, um dies für eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben zu nutzen.“</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-250/publikation/butter-oder-kanonen-wer-zahlt-fuer-die-aufruestung/">Butter oder Kanonen: Wer zahlt für die Aufrüstung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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