Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 252: Demokratisierung

REZENSION: „Krieg ist die ‚Umkehrung des Endzwecks der Schöpfung selbst‘“

Arnold, Jörg/Diestel, Peter-Michael: Kriegstüchtig. Nein danke. Plädoyer für Frieden und Völkerrecht, Das Neue Berlin 2025, 109 S., 12,00 €

Die politischen und weltanschaulichen Provenienzen der beiden Autoren des vorliegenden Essays können unterschiedlicher kaum sein. Der Rechtsanwalt Peter Michael Diestel, ehemaliger Innenminister der DDR, langjähriges Mitglied der CDU, auf der einen Seite und der mit einem marxistischen Theorieverständnis und umfangreicher wissenschaftlicher Expertise ausgestattete Rechtswissenschaftler am Max-Planck-Institut und Honorarprofessor an der Universität Münster, Jörg Arnold, auf der anderen. Die einleitenden Sätze verfasst der Literat Eugen Ruge unter dem Titel Anzeige der Verwahrlosung des Rechtsverständnisses der Mächtigen und Hoffnung auf eine künftige Friedensbewegung.

In der Tat ist das Anliegen der beiden Juristen eine Klage gegen die Verwahrlosung des Rechtsverständnisses bezüglich des Völkerrechts. Zugleich ist es eine Kampf- und Streitschrift für das Völkerrecht. Dazu stellen die Autoren das Gewaltverbot und das Friedensgebot des Völkerrechts in den Mittelpunkt ihrer Betrachtungen.

In einem einleitenden Problemaufriss wird der aktuelle Umgang mit dem Völkerrecht beschrieben, das für den jeweiligen Gebrauch instrumentalisiert werde, es unterliege dem Zugriff der Politik und werde somit willkürlich gebraucht. Ausgehend von ihren Positionen als „kritischer bürgerlich-christlicher Rechtsanwalt und als kritischer, linker Rechtswissenschaftler“ (14) beschreiben sie menschliches Leben als universell und unabdingbar schützenswert. Kriegstüchtigkeit bedeute aber, besser darin zu werden, Menschen zu töten. Aus dieser aus unterschiedlichen ethischen Motiven gespeisten Haltung beider sei der Essay eine Streitschrift für Frieden, Abrüstung und Entmilitarisierung angesichts der drohenden Gefahr eines großen Krieges, ja eines atomaren Schlagabtauschs. Der Essay führe somit auch einen Gegendiskurs zur hegemonialen Politik. Ausgangspunkt der Autoren ist dabei die Charta der Vereinten Nationen und besonders das Gewaltverbot und das Friedensgebot. Im Kontrast dazu steht die Tatsache, dass die Zahl bewaffneter Konflikte und Kriege aktuell zunimmt.

In einem zentralen Teil des Essays befassen sich die Autoren mit dem Friedensgebot und dem Gewaltverbot, die differenziert und mit juristischen Begründungen beschrieben werden. Kritisch wird darauf verwiesen, wie friedenssichernde Maßnahmen torpediert werden und wie Blockaden des UN-Sicherheitsrates als Argument genutzt werden, um sich bei Verletzungen der UN-Charta dahinter verstecken zu können. Das Gewaltverbot wird als bestimmendes Element der UN-Charta und des Grundgesetzes beschrieben. Die Regeln des allgemeinen Völkerrechts seien Bestandteil des Bundesrechts und gingen den nationalen Gesetzen vor. Gleichzeitig generieren sie auch Rechte und Pflichten für die Bewohner*innen Deutschlands und damit für diejenigen, die Politik gestalten. Die mit der „Zeitenwende“ einhergehende Politik bedeute somit eine Abkehr vom Friedensgebot und vom Gewaltverbot.

In einem zweiten Teil des Essays wird deshalb die Diskrepanz zwischen der völkerrechtlich umstrittenen Metapher der „regelbasierten Ordnung“ und der Abkehr von völkerrechtlichen Maximen diskutiert, was in einem dritten Teil dazu führt, den Zwei-plus-Vier-Vertrag und seine Verletzung durch deutsche Außenpolitik in den Blick zu nehmen, die nicht mehr einer Politik für den Weltfrieden verpflichtet sei. Das geschieht anhand des Krieges Israels in Gaza und gegen den Iran. Am Gewaltverbot und Friedensgebot gemessen, sei die deutsche Außenpolitik in der Pflicht, Israel nicht mit Waffen in diesen Kriegen zu unterstützen, um nicht der Beihilfe in einem Vernichtungskrieg schuldig zu werden. In diesem Zusammenhang machen Arnold und Diestel deutlich, dass eine Kritik am Krieg Israels mitnichten den Terror der Hamas relativiere oder gar ignoriere, die Selbstverteidigung Israels völkerrechtlich auch gerechtfertigt sei, nicht jedoch das Schweigen zu schwersten Kriegsverbrechen, die auch den Hunger als Waffe nutzen. So sei es völlig unverständlich, wenn der Bundeskanzler äußert, den israelischen Präsidenten in Deutschland nicht verhaften zu wollen, obwohl Deutschland das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ratifizierte. Deutschland trüge gerade wegen seiner historischen Schuld keine Verantwortung für einen Staat, wohl aber für die Einhaltung der Menschenrechte und des Völkerrechts.

Die Strafanzeige gegen den Bundeskanzler angesichts seiner Bemerkung, Israel habe für uns die Drecksarbeit erledigt, wird in einem weiteren Teil des Essays unter strafrechtlichen Aspekten reflektiert und zugleich mit dem Völkerstrafgesetzbuch in Beziehung gesetzt. Auch wenn es sich bei dieser Anzeige vornehmlich um einen symbolischen Akt handelt, bestünde sein Wert darin, die öffentliche Debatte im Interesse des Gewaltverbots und des Friedensgebotes zu intensivieren.

Breiten Raum widmen die Autoren dem Ukraine-Krieg. Ihre Prämisse ist die Völkerrechtswidrigkeit des russischen Angriffskrieges. Die geltenden universellen Rechtsmaßstäbe müssten jedoch auf alle handelnden Staaten angewandt werden. Zudem entstand die Gefahr, dass durch die Intensivierung westlicher Waffenlieferungen der Krieg in der Ukraine zu einem Stellvertreterkrieg wird, der das Ziel haben könnte, Russland zu schwächen. Auch die Wahrnehmung völkerrechtlich abgesicherter Selbstverteidigung müsse sich am Gewaltverbot und Friedensgebot orientieren. In dem Kontext gelte es auch, demokratische Prinzipien zu wahren, so die Unabdingbarkeit der Information der Bevölkerung. Wenn Friedrich Merz die Bevölkerung nicht mehr über Waffenlieferungen an die Ukraine informieren wolle, ist dies eine Preisgabe eines demokratischen Prinzips. Die Autoren beschreiben den Weg bis zum Stellvertreterkrieg und Russlands Schwächung. Dazu ist eine ideologische Vorbereitung notwendig, die mit dem Kapitel Die russische Gefahr überschrieben wird. Die in Westdeutschland verankerte „Russophobie“ bietet hier einen fruchtbaren Boden. Schlüssig verweisen die Autoren auf eine Kontinuitätslinie der vermeintlichen russischen Gefahr, die die Geschichte der Bundesrepublik durchzieht. Nicht unerwähnt bleibt dabei die Repression, die zunehmend gegenüber demokratischen und nicht zuletzt auch linken Organisationen in Russland existiert (64).

Schlüssig setzen sich die Autoren mit dem Zusammenhang von Hochrüstung und der Gefährdung des Sozialstaates, der Umwelt und des Klimas auseinander. Die Friedensfrage werde von der sozialen Frage abgekoppelt, statt sie organisch zu verbinden. Die Leitmedien stehen dabei dem Mainstream der Hochrüstungspolitik zur Verfügung, so ein weiterer Abschnitt des Essays.

Zum Schluss kommend beschreiben die Autoren die Doppelstandards bei der Betrachtung der Verletzungen des Friedensgebotes und des Gewaltverbotes. Die Behauptung des Westens, es seien allein die anderen, die das Völkerrecht verletzten, hält einer Überprüfung nicht stand. Mit dieser Vorgehensweise setze der Westen seine ethische und politische Glaubwürdigkeit aufs Spiel. Den Sterbeprozess von Gewaltverbot und Friedensgebot aufzuhalten, bedarf es, so der eindringliche Aufruf der Autoren, einer sozialen Friedensgegenmacht. Der Ausblick auf die politische Realität gibt aber zu wenig Hoffnung Anlass.

Mit dem vorliegenden Essay liegt zugleich ein Plädoyer für das Völkerrecht und für den Frieden vor. Es ginge vornehmlich darum, eine Friedensbewegung, die eine Renaissance erfahren müsse, als Bewegung erneut zu formieren. Nur so haben es die Verfechter*innen eines Krieges schwerer, Kriege zu realisieren. Ein vollständiges und striktes Bekenntnis zum Völkerrecht sei das Gebot der Stunde.

Arnold und Diestel haben ein Buch geschrieben, das juristisch äußerst differenziert und kenntnisreich ist und zugleich unkompliziert verstehbar ist. Es liefert umfangreiche Einblicke in das politische Geschehen der aktuellen Situation und in die Notwendigkeit einer Gegenmacht als Friedensbewegung, der es zugleich ein hilfreicher Leitfaden sein kann. Dem Buch sind viele Leser*innen zu wünschen.

Wolfram Grams und Stefan Hügel

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