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	<title>KI Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2026 12:23:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ahmad Mosamem Rahimi]]></category>
		<category><![CDATA[Athena Möller]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrechte-Report]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrechte-Report 2026]]></category>
		<category><![CDATA[Herta Däubler-Gmelin]]></category>
		<category><![CDATA[KI]]></category>
		<category><![CDATA[Leo D'Andola]]></category>
		<category><![CDATA[Militarisierung]]></category>
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		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Heute, am 21. Mai 2026, wurde der „Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Jubiläumsausgabe des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Heute, am 21. Mai 2026, wurde der „<em>Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland</em>“ in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt.</p>
<p>Die <strong>Jubiläumsausgabe</strong> des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den Waffen“: Zum einen bewaffnet sich der Staat durch Sondervermögen mit Rekordausgaben für Militär und durch eine Stärkung der Bundeswehr – und greift dabei in Grundrechte der Bürger*innen ein. Zum anderen weiten Bund und Länder ihre Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse für Polizei, Geheimdienste und andere Behörden aus, von Staatstrojanern über Datenanalysen mit Palantirs „Gotham“ bis zu biometrischen Abgleichen und automatischer Gesichtserkennung. Daneben verschärfen sich die Krisen für die Menschen-rechte mit Blick auf den Wohnungsmangel, den Klimawandel, die Rechte von Geflüchteten und Menschen am Rande des Existenzminimums.</p>
<p>Der Report versteht sich als „<strong>alternativer Verfassungsschutzbericht</strong>“ und bespricht Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Er wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p><strong>Herta Däubler-Gmelin</strong>, Rechtsanwältin, frühere Bundesministerin der Justiz und langjährige Bundestagsabgeordnete, präsentierte den Grundrechte-Report. Sie hob die aktuell immense Bedeutung des Grundrechtsschutzes hervor: „In unserer Zeit ist Sorge um die Wirksamkeit der Grund- und Menschenrechte besonders geboten. Nicht allein wegen der Aggressionskriege, Konflikte und immer noch zunehmenden autoritären Tendenzen, sondern auch, weil globale – technische – Standards, z.B. in KI-Systemen, trotz ihrer Nützlichkeit und Bequemlichkeit immer häufiger unsere Freiheitsrechte einengen – oder auch die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefährden.“</p>
<p><strong>Leo D’Andola</strong>, Schüler, berichtete über die Schulstreiks gegen die Wehrpflicht: „Oft redet die Bundesregierung, wenn sie beispielsweise über das Wehrdienstmodernisierungsgesetz spricht, über Sicherheit. Aber wir Jugendliche fühlen uns nicht sicher – nicht, wenn wir einen Fragebogen bekommen, den wir für die Bundeswehr ausfüllen müssen; nicht, wenn wir der Bundesregierung mitteilen müssen, wenn wir für längere Zeit ins Ausland gehen; und nicht, wenn wir über die kommenden Maßnahmen nachdenken – über Musterung, Sammlung unserer persönlichen Daten und die mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht.“</p>
<p><strong>Ahmad Mosamem Rahimi</strong>, der vor den Taliban fliehen musste, berichtete über den Umgang der Bundesregierung mit ihm und anderen Afghan*innen, denen Deutschland Schutz zugesagt hatte: „Obwohl ich alle meine Unterlagen hatte und mir versprochen worden war, dass ich nach Deutschland kommen dürfe, wartete ich in Pakistan fast zwei Jahre lang auf mein Visum. Während dieser Zeit wusste ich nicht, ob und wann ich nach Deutschland einreisen könnte oder ob die pakistanische Polizei mich nach Afghanistan zurückschicken würde, wo ich der Verfolgung durch die Taliban ausgesetzt wäre. Während dieser ganzen Zeit musste ich Ausbeutung, Misshandlung und einen tiefen Mangel an Respekt erdulden.“</p>
<p><strong>Athena Möller</strong>, Jura-Studentin und Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte, führte für die Redaktion durch die Veranstaltung. Sie stellte fest: „Es ist zunehmend anmaßend, von der Bevölkerung und insbesondere der jüngeren Generation Loyalität gegenüber dem deutschen Staat zu erwarten, während dieser ihre Grundrechte nicht ausreichend wahrt. Obwohl die Grundrechte 2025 besorgniserregend oft und intensiv verletzt wurden, scheinen Politik und Staatsapparat diesbezüglich kaum Konsequenzen tragen zu müssen. Der Grundrechte-Report nimmt sie in die Pflicht und stellt klar, welche Vorgehensweisen aus welchen Gründen zu beanstanden und zu verurteilen sind.“</p>
<p>Das Buch ist ab dem 27. Mai 2026 über den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen:</p>
<p><a href="http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/">http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/</a></p>
<p>Rezensionsexemplare (auch als pdf) zu Pressezwecken können über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interview-Wünsche wen-den Sie sich bitte an Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey unter 030/2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2026</strong> – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Nina Diarra, Franziska Görlitz, Rolf Gössner, Max Putzer, Rainer Rehak, Theresa Tschenker, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2026, ISBN: 978-3-596-71370-7, 240 Seiten, 15,00 Euro.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2026 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.</em></p>
<p style="text-align: right;"><em>Die Redaktion des Grundrechte-Reports 2026</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Gemeinsame Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit u.a.</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/gemeinsame-stellungnahme-zu-den-gesetzentwuerfen-zur-staerkung-digitaler-ermittlungsbefugnisse-in-der-polizeiarbeit-u-a/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2026 11:26:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gemeinsame gutachterliche Stellungnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Anti-Terror-Kampf]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Gotham]]></category>
		<category><![CDATA[Gutachten/Stellungnahmen]]></category>
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		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
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		<category><![CDATA[Terrorismus]]></category>
		<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gemeinsame Stellungnahme im Rahmen der Verbändebeteiligung zu den Gesetzentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit sowie zum Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zu den Gesetzentwürfen betreffend §§ 98d, 98e StPO sowie §§ 9a, 9b, 22a,39a, 39b, 63b, 63c BKAG, §§ 46, 58a, 58b BPolG, § 15b AsylG [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/gemeinsame-stellungnahme-zu-den-gesetzentwuerfen-zur-staerkung-digitaler-ermittlungsbefugnisse-in-der-polizeiarbeit-u-a/">Gemeinsame Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit u.a.</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class=""><em>Gemeinsame Stellungnahme im Rahmen der Verbändebeteiligung zu den Gesetzentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit sowie zum Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zu den Gesetzentwürfen betreffend §§ 98d, 98e StPO sowie §§ 9a, 9b, 22a,39a, 39b, 63b, 63c BKAG, §§ 46, 58a, 58b BPolG, § 15b AsylG</em></p>
<h3 class="">I. Einleitung und Gegenstand der Stellung&shy;nahme</h3>
<p>Die unterzeichnenden Verbände nehmen gemeinsam Stellung zu den zwei vorliegenden Gesetzentwürfen, die einen automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich verfügbaren Internetdaten sowie die automatisierte Datenanalyse &#8211; wie etwa durch Systeme wie PimEyes und von Palantir &#8211; für Bundes- und Landespolizeibehörden ermöglichen sollen. Das Vorhaben umfasst einen Entwurf des Bundesinnenministeriums zum Gefahrenabwehrrecht sowie einen Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Strafverfolgung. Wir lehnen die Regelungen aus grundsätzlichen verfassungs- und menschenrechtlichen Erwägungen ab – und zwar sowohl für den strafprozessualen als auch für den gefahrenabwehrrechtlichen Bereich.</p>
<p>Die Bundesregierung trägt Verantwortung dafür, dass die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger auch im Zeitalter automatisierter Massenüberwachung wirksam geschützt bleiben. Die vorgesehene Einführung dieser Überwachungsinstrumente steht dieser Verantwortung diametral entgegen.</p>
<h3 class="">II. Grund&shy;s&auml;tz&shy;liche Ablehnung der Vorhaben</h3>
<p>Der automatisierte biometrische Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten – wie er durch Systeme wie PimEyes oder Clearview AI ermöglicht wird – stellt einen qualitativen Sprung in der Überwachungsinfrastruktur dar. Mit enormer Streubreite greift er in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller Menschen ein, die im Internet Fotos, Videos und andere Inhalte mit biometrischen Merkmalen veröffentlichen, ohne dass diese dafür einen Anlass gegeben hätten. Betroffen sind ferner Personen, die auch ohne ihr Wissen und Wollen etwa im Hintergrund auf einem Foto abgebildet sind. Auch &#8222;Nicht-Treffer&#8220; stellen einen Grundrechtseingriff dar. [1] Da Meinungs- und Versammlungsfreiheit heute wesentlich auch im digitalen Raum ausgeübt werden – etwa über die Publikation von Aufnahmen von Versammlungen in den sozialen Medien, um auf das eigene Anliegen aufmerksam zu machen – geht mit der Befugnis zudem auch ein möglicher Abschreckungseffekt auf die Ausübung dieser Rechte einher.</p>
<p>Der biometrische Abgleich erlaubt die Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum und im Netz auf der Grundlage biometrischer Merkmale und schafft damit die technischen Voraussetzungen für eine flächendeckende Verfolgbarkeit der Bevölkerung. Dies ist mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) sowie dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten (Art. 8 GRCh und Art. 8 EMRK) aus unserer Sicht unvereinbar. Eine zusätzliche Gefährdung des Diskriminierungsverbots (Art. 3 Abs. 3 GG) ergibt sich aus der zahlreich empirisch belegten erhöhten Fehleranfälligkeit biometrischer Systeme insbesondere bei People of Colour. Diese könnten häufiger zu Unrecht von polizeilichen Folgemaßnahmen betroffen sein.</p>
<p>Gleiches gilt für die automatisierte Datenanalyse mittels Systemen wie denen von Palantir. Die in den Regelungen vorgesehene Zusammenführung und algorithmische Auswertung massenhafter Datenbestände erlaubt die Erzeugung tiefgreifender Persönlichkeitsprofile. Sie ermöglicht Schlussfolgerungen, die weit über die ursprünglichen Erhebungszwecke der analysierten Daten und auch über das Ziel der eigentlichen Suchanfrage an das Analysesystem hinausgehen. Solche Systeme sind strukturell fehleranfällig, intransparent und diskriminierungsfördernd. Dies gilt in verstärktem Maße für KI-Systeme, die auch nach Einführung weiterhin selbstlernend sind und in den Entwürfen nicht ausgeschlossen werden. Ihre Funktionsweise ist für Betroffene und möglicherweise auch Anwendende nicht nachvollziehbar. Für die Bevölkerung ist auch nicht vorhersehbar, welche grundrechtlich geschützten Verhaltensweisen Datenspuren hinterlassen könnten, die zu einem verdachtserzeugenden &#8222;Treffer&#8220; führen (etwa eine Anzeige zu erstatten; eine Versammlung zu besuchen, bei der es zu einer Identitätsfeststellung kommt; Kontakt zu bestimmten Personen; Social-Media-Aktivitäten u.v.m). Dies kann zu einschüchternden Auswirkungen auf die Grundrechtsausübung führen.</p>
<p>Besonders problematisch ist der Umfang der in die automatisierte Datenanalyse einbezogenen Daten. So ist etwa in § 9b BKAG-E ausdrücklich vorgesehen, dass das BKA alle Daten, auf die es im Rahmen seiner Aufgabe als Zentralstelle zugreifen darf, zur automatisierten Datenanalyse einbeziehen kann. Dies setzt ausweislich der Gesetzesbegründung voraus, dass die entsprechenden Datenbestände weitgehend zusammengeführt und in einem einheitlichen Format und vom Einzelfall unabhängig vorliegen und aufbereitet sind. Angesichts der schieren Masse dieser Daten &#8211; sämtliche im polizeilichen Informationsverbund vorliegenden Fall- und Vorgangsdaten, Daten aus Asservaten und Telekommunikations- Verkehrs- und Nutzungsdaten sowie im Einzelfall auch automatisiert abzurufende Registerdaten und Daten aus dem Internet &#8211; entsteht eine umfassende &#8222;Super-Datenbank&#8220;. Diese würde neben den Daten von Beschuldigten und Verdächtigen auch die Daten von Opfern, Zeugen und sogar gänzlich unbeteiligten Personen enthalten und zum Objekt einer automatisierten Datenanalyse werden.</p>
<p>Die Einführung dieser Systeme bedeutet einen fundamentalen Eingriff in Grundrechte und eine Gefahr für rechtsstaatliche Grundsätze wie Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und effektiven Rechtsschutz, der durch die im Entwurf vorgesehenen Zwecke nicht gerechtfertigt wird.</p>
<p>Ferner führen die Regelungen die Möglichkeit ein, sensible personenbezogene Daten der Bevölkerung zum Testen und Trainieren von IT-Produkten, einschließlich Künstlicher Intelligenz, zu verwenden. Die ermöglichte Verwendung des nahezu gesamten Datenbestandes, auch in nicht anonymisierter Form, ist unverhältnismäßig. Dieser umfasst u.a. Daten von Zeug*innen, aus Maßnahmen mit großer Streubreite wie etwa aus Funkzellendatenabfragen, persönliche Informationen aus Asservaten oder Telekommunikationsüberwachung und besonders sensible Daten wie biometrische Informationen.</p>
<p>Die Entwürfe lassen die Nutzung personenbezogener Daten bereits zu, wenn der Aufwand einer Anonymisierung oder Pseudonymisierung als unverhältnismäßig hoch angesehen wird – und zwar selbst dann, wenn für das Training gar keine unveränderten Daten benötigt würden (§ 22 BKAG-E, § 46 BPolG-E). Da einerseits unbestimmt ist, wann ein Aufwand als unverhältnismäßig gilt, und dies andererseits der Selbsteinschätzung der Behörden überlassen ist, besteht das Risiko, dass häufig nicht anonymisierte Daten zur Verwendung kommen werden.</p>
<p>Zudem ist die Sicherheit der genutzten Daten und die Einhaltung ihrer Löschfristen gefährdet. Wie wissenschaftliche Arbeiten belegen [2], konnten Trainingsdaten oftmals wieder aus KI-Anwendungen extrahiert werden. Belegt ist die erfolgreiche Rekonstruktion von Text- und Bilddaten, etwa Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Bildern. Nutzer*innen können sogenanntes &#8222;Data Leakage&#8220; auch unabsichtlich auslösen. Es besteht daher ein grundsätzliches, in der konkreten Ausprägung vom jeweiligen KI-System abhängiges Risiko, dass sensible personenbezogene Daten selbst nach Ablauf ihrer Löschvorschriften und durch Unbefugte (darunter auch private Unternehmen, die das Training durchführen dürfen, § 22Abs. 4 BKAG-E, § 46 Abs.4 BPolG-E) rekonstruierbar sind.</p>
<h3 class="">III. Keine verfas&shy;sungs&shy;kon&shy;forme Ausge&shy;stal&shy;tung m&ouml;glich</h3>
<p>Die von BMI und BMJV vorgeschlagene konkrete Ausgestaltung der Eingriffsbefugnisse verschärft die grundrechtliche Problematik weiter. Im Einzelnen:</p>
<ul>
<li><strong>Kein Richtervorbehalt:</strong> Weder §§ 98d, 98e StPO noch die parallelen Regelungen im BKAG, BPolG und AsylG sehen einen Richtervorbehalt vor. Angesichts der Eingriffstiefe der biometrischen Identifizierung und der automatisierten Massenauswertung ist dies mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und dem Schutz der Grundrechte nicht vereinbar. Dies gilt erst recht, wenn die Polizei solche Maßnahmen bei &#8211; selbst definierter &#8211; &#8222;Gefahr im Verzug&#8220; selbst anordnet.</li>
<li><strong>Ungenügende Transparenz für Betroffene:</strong> Die Entwürfe sehen zwar [teilweise] eine Benachrichtigungspflicht gegenüber den von dem biometrischen Abgleich betroffenen Personen vor. Ohne Kenntnis eines Eingriffs ist es den Betroffenen faktisch unmöglich, ihre Rechte geltend zu machen. Angesichts der enormen Streubreite der vorgesehenen Maßnahmen ist davon auszugehen, dass das Problem der unzureichenden Benachrichtigung Betroffener [3] sich weiter verschärfen wird. In Bezug auf die vorgesehene automatisierte Datenanalyse ist eine Benachrichtigung der betroffenen Personen gar nicht erst vorgesehen. Beides verletzt das Recht auf effektiven Rechtsschutz.</li>
<li><strong>Unzureichende Dokumentation:</strong> Zwar sehen die Entwürfe im Grundsatz Protokollierungspflichten nach § 76 BDSG vor. Allerdings wird der Vorgang der automatisierten Datenanalyse respektive des biometrischen Abgleichs dadurch nicht aktenkundig. Es wird offenbleiben, wie genau die eingesetzten Programme arbeiten; das Black-Box-Problem, das mit derartigen Systemen einhergeht, wird nicht gelöst. Ohne belastbare Dokumentation sind parlamentarische, gerichtliche und unabhängige datenschutzrechtliche Kontrolle strukturell ausgehöhlt.</li>
<li><strong>Kaum Einschränkung von Art und Umfang der in die automatisierte Analyse einbezogenen Daten:</strong> Wie das BVerfG festgestellt hat, stellt die Verarbeitung bereits erhobener Daten im Rahmen einer automatisierten Datenanalyse einen eigenen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar. Dieser wiegt umso schwerer, je weniger die in die Analyse einbezogenen Daten ihrer Art und ihrem Umfang nach eingeschränkt werden. [4] Die Entwürfe erlauben die automatisierte Analyse kaum eingeschränkter, enormer Datenmengen. Dazu gehören Daten aus Eingriffen mit großer Streubreite wie Funkzellenabfragen, besonders sensible Daten wie biometrische Daten, Daten von Personen, die keinen Anlass zu polizeilicher Beobachtung gegeben haben wie Zeug*innen aus Vorgangsdaten, Daten persönliche Natur aus Telekommunikationsüberwachung oder Asservaten oder gesondert hinzugefügte Daten aus Social Media u.v.m. Positiv zu werten ist, dass nach § 98e Abs.2 StPO-E einige Datenbestände explizit ausgewählt werden müssen, um in die Analyse einbezogen zu werden, und dies nur zulässig ist, &#8222;soweit dies erforderlich ist&#8220;. Diese Regelung findet sich in den Entwürfen zu BPolG und BKAG jedoch nicht und hat ohnehin keinen tatsächlich einschränkenden Charakter. Im Umkehrschluss zeigt sich zudem, dass die umfangreichen sonstigen Datenbestände offenbar auch dann in die Analyse einbezogen werden, wenn dies nicht erforderlich ist und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die einzubeziehenden Daten in Verbindung zum konkreten Suchanlass stehen könnten. Die Einführung der automatisierten Datenanalyse birgt im polizeilichen Alltag die Gefahr, dass Daten weniger verdachtsgeleitet und deutlich zahlreicher ausgewertet werden, da dies in sehr kurzer Zeit mit geringem Aufwand automatisiert möglich ist.</li>
<li><strong>Unzureichende Einschränkung der Analysemethode:</strong> Neben Art und Umfang der einbezogenen Daten wird das Eingriffsgewicht auch durch die zugelassene Methode der Datenanalyse bestimmt. [5] Zwar gibt es eine abschließende Aufzählung der erlaubten Analyseschritte, doch erlauben diese maschinelle Sachverhaltsbewertungen und gehen weit über einen einfachen Datenabgleich hinaus (z.B. automatisierte qualitative und quantitative Klassifizierung und Analyse von Beziehungen und Zusammenhängen). Dabei ist auch die Nutzung von nach ihrer Einführung im behördlichen Einsatz weiter selbstlernender KI nicht ausgeschlossen. Der Einsatz solcher KI-Systeme stellt ein inakzeptables Risiko für die Rechte auf Nicht-Diskriminierung und effektiven Rechtsschutz dar. Durch die insoweit fehlende Einschränkung stellen sich die Regelungen auch als evident unverhältnismäßig dar.</li>
<li><strong>Schwerwiegende Grundrechtseingriffe durch private Unternehmen:</strong> Erkennbar wurde sich darum bemüht, den Grundrechtseingriff beim biometrischen Abgleich durch die Vorgabe zu verringern, dass hierfür aus dem Internet erhobene Daten anschließend zu löschen sind. Dieses Bemühen konterkariert, dass der Abgleich auch durch andere öffentliche und nichtöffentliche Stellen &#8211; also insbesondere auch private Unternehmen &#8211; und (außer im Asylverfahren) sogar Stellen in nichteuropäischen Drittstaaten durchgeführt werden darf. Es bleibt offen, ob und wie die Löschpflichten durch Dritte sichergestellt werden sollen oder ob diese durch die Auslagerung der Maßnahme umgangen werden können. Die Übermittlung biometrischer Daten an private Unternehmen birgt zudem ein Risiko für die Datensicherheit. Bereits aus grundsätzlichen Erwägungen sollten derart schwerwiegende Grundrechtseingriffe auch nicht an private Unternehmen ausgelagert werden. Dies gilt auch für das durch die Regelungen ermöglichte Training von IT-Produkten mit personenbezogenen Daten durch private Unternehmen.</li>
<li><strong>Unzureichende Sicherstellung menschlicher Entscheidungsfindung und mangelnder Schutz vor nachteiligen Folgen automatisierter Entscheidungen:</strong> Die Regelungen zur automatisierten Datenanalyse sehen jeweils vor, dass &#8222;eine ausschließlich auf der Maßnahme (…) beruhende automatisierte Entscheidungsfindung, die unmittelbar eine nachteilige Rechtsfolge für die betroffene Person hat oder diese erheblich beeinträchtigt&#8220;, unzulässig ist (§§ 9b Abs.5, 39b Abs.5, 63c Abs.5 BKAG-E, § 58b Abs.5 BPol-GE). Eine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung ist aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten jedoch per se inakzeptabel. Dies gilt auch, wenn diese zusätzlich auf anderen automatisierten Maßnahmen beruhen sollte, nur eine mittelbar nachteilige Rechtsfolge für Betroffene hätte oder diese nur in einer Weise beeinträchtigt, die noch nicht als erheblich gilt.</li>
</ul>
<p>Wir betonen, dass eine grundrechtskonforme Ausgestaltung dieser Befugnisse auch durch Nachbesserungen im Verfahrensrecht nicht erreichbar wäre. Die genannten Mängel sind keine bloßen Ausgestaltungsfehler, sondern symptomatisch für das strukturelle Defizit des gesamten Regelungsvorhabens. Schon dem Grunde nach fehlt es an einem verfassungsrechtlich tragfähigen Fundament.</p>
<h3 class="">IV. Besondere Kritik: &sect; 15b AsylG</h3>
<p>§ 15b AsylG gibt Anlass zu besonderer Besorgnis. Asylsuchende befinden sich in einer strukturellen Schutzlosigkeit: Sie sind auf staatliche Verfahren angewiesen, verfügen häufig über eingeschränkte Möglichkeiten zur Rechtswahrnehmung und sind besonders vulnerabel gegenüber staatlichem Missbrauch. Die Erstreckung biometrischer Massenabgleiche auf diesen Personenkreis verschärft ihre vulnerable und exponierte Situation. Sie birgt das ernste Risiko, dass biometrisch erhobene Daten für Zwecke genutzt werden, die dem Schutzzweck des Asylrechts diametral widersprechen.</p>
<p>Gegenüber dem derzeitigen § 15b AsylG entfallen bisher explizit im Wortlaut des Gesetzes aufgenommene Schutzmaßnahmen. Auch insofern sich diese aus anderweitigen gesetzlichen Vorgaben ergeben, verstieße die Streichung der Schutzvorschriften aus der Norm selbst aus unserer Sicht gegen das Gebot der Normenklarheit und ist daher abzulehnen.</p>
<p>Problematisch ist weiterhin der extrem weite Identitätsbegriff, der der Regelung zugrunde liegt. Zur Identität, zu deren Feststellung der biometrische Abgleich genutzt werden darf, gehören ausweislich der Begründung &#8222;Merkmale, die einen Menschen von anderen Menschen unterscheidet [sic] und damit zu einer individuellen Persönlichkeit macht&#8220;. Nicht abschließend werden Merkmale aufgezählt, &#8222;die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität der Person sind&#8220;, außerdem &#8222;Geburtsland, das Land des gewöhnlichen Aufenthalts, der Familienstand, die Volks- und Religionszugehörigkeit sowie die Sprachkenntnisse des Ausländers.&#8220; Dies erlaubt, sofern keine Identitätsdokumente vorliegen, den biometrischen Abgleich als Standardmaßnahme. Es ermöglicht das &#8222;Weitersuchen&#8220; und zahlreiche weitere Abgleiche auch dann, wenn zentrale Fragen bereits beantwortet und Angaben der Schutzsuchenden, wie sie sich aus einem Identitätsdokument ergeben hätten, bereits bestätigt sind. Eine derart umfassende Ausforschung von Asylsuchenden ist für die Durchführung eines Asylverfahrens nicht erforderlich und mit dem Recht auf Privatsphäre nach Art. 7 GRCh sowie Art. 8 EMRK nicht vereinbar. Der Entwurf reiht sich damit in eine lange Kette von Maßnahmen zum Abbau der Rechte von Schutzsuchenden ein.</p>
<h3 class="">V. Empfeh&shy;lungen</h3>
<p>Wir empfehlen:</p>
<ul>
<li>die Rücknahme der Gesetzentwürfe;</li>
<li>ein grundsätzliches gesetzliches Verbot des Einsatzes biometrischer Massenerkennungssysteme;</li>
<li>eine transparente parlamentarische und gesamtgesellschaftliche Debatte über den Einsatz algorithmischer Datenanalysesysteme sowie verbindliche Regelungen zu Transparenz, Kontrolle und Haftung;</li>
<li>die Stärkung des Richtervorbehalts sowie effektiver Benachrichtigungs- und Protokollierungspflichten bei allen Befugnissen zur digitalen Überwachung;</li>
<li>umfassende Transparenz über den Einsatz Künstlicher Intelligenz durch Sicherheitsbehörden, die über die Anforderungen der EU KI-Verordnung hinausgeht, da diese Transparenzausnahmen für die Bereiche Strafverfolgung und Asyl vorsehen.</li>
</ul>
<h4 class="">Unter&shy;zeich&shy;nende Organi&shy;sa&shy;ti&shy;o&shy;nen:</h4>
<ul>
<li>AG Kritis</li>
<li>Algorithm Watch</li>
<li>Amnesty International</li>
<li>Chaos Computer Club</li>
<li>D64 Zentrum für Digitalen Fortschritt</li>
<li>Digitale Gesellschaft</li>
<li>Humanistische Union</li>
<li>LOAD e.V.</li>
<li>Komitee für Grundrechte und Demokratie</li>
<li>Neue Richter*innenvereinigung</li>
<li>Pro Asyl Bundesarbeitsgemeinschaft BAG</li>
<li>Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein</li>
<li>Seebrücke</li>
<li>Vereinigung Demokratischer Jurist*innen</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Hier können Sie die Stellungnahme als PDF herunterladen: </strong><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/04/2026-04-01_Gemeinsame-Stellungnahme-gegen-Lex-Palantir.pdf"><strong>https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/04/2026-04-01_Gemeinsame-Stellungnahme-gegen-Lex-Palantir.pdf</strong></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>[1] BVerfG, Urteil vom 18. Dezember 2018, 1 BvR 142/15, Rn. 51.</p>
<p>[2] Vgl. etwa Shokri et. al., Membership Inference Attacks Against Machine Learning Models, 2017 IEEE Symposium on Security and Privacy, 2017, S. 3-18; Ahmed et. al., Extracting Books from Production Language Models, 2026, online abrufbar: <a href="https://arxiv.org/abs/2601.02671">https://arxiv.org/abs/2601.02671</a>; verschiedene Studien von Nicholas Carlini, online abrufbar: <a href="https://nicholas.carlini.com/papers/">https://nicholas.carlini.com/papers/</a>.</p>
<p>[3] Vgl. dazu nur Kahmen, Die Vorschriften zur Benachrichtigungspflicht gemäß § 101 IV-VI StPO und ihre praktische Umsetzung, 2017</p>
<p>[4] BVerfG, Urteil vom 16. Februar 2023, 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20, Rn. 78 ff.</p>
<p>[5] BVerfG, Urteil vom 16. Februar 2023, 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20, Rn. 77, 90ff.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/gemeinsame-stellungnahme-zu-den-gesetzentwuerfen-zur-staerkung-digitaler-ermittlungsbefugnisse-in-der-polizeiarbeit-u-a/">Gemeinsame Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit u.a.</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Offener Brief zur geplanten Änderung des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-zur-geplanten-aenderung-des-berliner-polizei-und-ordnungsrechts/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Oct 2025 09:55:36 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Sehr geehrte Abgeordnete des Berliner Abgeordnetenhauses, mit Antrag vom 02.07.2025 haben die Fraktionen der CDU und der SPD den Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin (ASOG-E, Abgh-Drs. 19/2553) vorgelegt. Das wäre die zweite Novelle innerhalb kürzester Zeit. Sie [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Sehr geehrte Abgeordnete des Berliner Abgeordnetenhauses,</p>
<p align="justify">mit Antrag vom 02.07.2025 haben die Fraktionen der CDU und der SPD den Entwurf für ein <em>Gesetz zur Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin</em> (ASOG-E, Abgh-Drs. 19/2553) vorgelegt. Das wäre die zweite Novelle innerhalb kürzester Zeit. Sie ist nicht bloß ein Update polizeilicher Befugnisse. Der Gesetzesentwurf umfasst insgesamt 736 Seiten. Inhaltlich ermöglicht er u.a. automatisierte <a href="https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/alle-werden-ueberwacht-biometrische-ueberwachung-im-internet-stoppen-1159">Superdatenbanken</a> (§ 47a ASOG-E), Videoüberwachung und automatisierte Verhaltensmustererkennung an „kriminalitätsbelasteten Orten/gefährdeten Orten“ (§ 24e ASOG-E/§ 24 a ASOG-E) oder biometrische Abgleiche mit im Internet öffentlich zugänglichen – personenbezogenen – Daten (§ 28a ASOG-E). Das Diskriminierungsrisiko ist alarmierend. Es ist zu befürchten, dass unüberwachter Aufenthalt in weiten Teilen Berlins unmöglich wird. Dazu treten Ermächtigungen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung („Staatstrojaner“).</p>
<p align="justify">Dass der Entwurf unmittelbar vor der Sommerpause und ohne erkennbares Bemühen um öffentliche Debatte und fachliche Auseinandersetzung eingebracht wurde, lässt sich schwer als Versehen lesen. Die geplanten Änderungen sind gravierend. Die Wahrung der Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung sowie Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme („IT Grundrecht“) ist nicht gewährleistet. Ohne noch zu wissen, wie effektiv verdachtsunabhängige Kontrollbefugnisse an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten (kbO) sind, sieht die Novelle kurzerhand eine Erweiterung um Videoüberwachung und automatisierte Verhaltensmustererkennung vor.</p>
<p align="justify"><strong>Wir fordern Sie auf, das Gesetzgebungsverfahren auszusetzen, um eine öffentliche Debatte und fachliche Auseinandersetzung zu ermöglichen, die dem Gewicht der geplanten Grundrechtseingriffe gerecht wird.</strong></p>
<p align="justify">Grundrechtlich besonders drastisch erscheinen u.a. die Ermächtigungen zur Errichtung einer orts- und verhaltensübergreifenden Analyseplattform (<em>Data Mining</em> / Superdatenbank, § 47a ASOG-E), zum biometrischen Abgleich mit über das Internet öffentlich zugänglichen personenbezogenen Daten (<em>Data Scraping</em>, § 28a ASOG-E) oder zur automatisierten Verhaltensmustererkennung (§ 24e ASOG-E). So lässt es § 47a ASOG-E in seiner derzeitigen Fassung zu, Datenbestände der Polizei losgelöst von konkreten Anlässen dauerhaft zusammen zu führen. Die Möglichkeiten zum Erstellen von Bewegungsprofilen, Verhaltensmuster- und Sozialkontaktanalysen machen die „Superdatenbank“ zu einem Instrument eines <em>Predictive Policing</em>, das in den verbotenen oder zumindest Hochrisikobereich der KI-VO fällt. Zwar dürfte nach aktuellem Stand keine Nutzung von Palantir Produkten in Berlin geplant sein. Verstöße gegen EU-Recht sind damit aber nicht automatisch abgewendet. Der ASOG-E selbst verschreibt sich der Umsetzung der jüngsten Judikatur des Bundesverfassungsgerichts. Umfang, Art/Herkunft und Methode des <em>Data Minings</em> dürften jedoch nicht ausreichend festgelegt sein, um den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts im <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/02/rs20230216_1bvr154719.html?nn=68080">Urteil</a> zur automatisierten Datenverarbeitung in Hamburg und Hessen gerecht zu werden (1 BvR 1547/19; 1 BvR 2634/20).</p>
<p align="justify">Mit § 28a ASOG-E (<em>Data Scraping</em>) ist die Möglichkeit geschaffen, biometrische Daten wie Gesichtsbilder oder Stimmmerkmale mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet abzugleichen. Das bedeutet, jedes – etwa auf einer Versammlung, Veranstaltung oder auch gegen den Willen &#8211; erstellte Foto oder Video, steht einem automatisierten, KI-gestützten Abgleich zur Verfügung. Derzeit ist nicht vorgesehen, dass die personenbezogenen Daten nach einem Abgleich zu löschen sind. Damit droht der Aufbau einer ungezielt ausgelesenen Datenbank, was ebenfalls nicht mit der KI-VO und den vom Bundesverfassungsgericht etablierten Standards vereinbar sein dürfte.</p>
<p align="justify">Aus <a href="https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Rechtsgutachten/polizei_studie_lang.html?nn=305458">Erkenntnissen</a> zu verdachtsunabhängigen Kontrollen an „kriminalitätsbelasteten Orten“ wissen wir derzeit v.a.: Sie sind anfällig für Diskriminierungen, insbesondere <em>Racial Profiling</em>. Weitgehend unklar ist, wie effektiv sie sind; ob registrierte Straftaten Resultat der Gefahrenlage oder des polizeilichen Kontrollfokus ist. Ungeachtet dessen erweitert § 24e ASOG-E polizeiliche Eingriffsbefugnisse – ebenso wie an gefährdeten Orten – um Videoüberwachung und automatische Datenauswertung. Hier schafft der Entwurf eine Grundlage für flächenmäßig umfassende Überwachung in Berlin. Diskriminierungsgefahren steigen weiter; insbesondere „atypische“ Verhaltensmuster, Praxen jenseits normativer Gesellschaftsvorstellungen, vermitteln im Rahmen automatisierter Auswertung „Gefahr“. Menschen mit Einschränkungen werden intensiver behindert, Wohnungslose weiter ausgegrenzt. Ermächtigungen wie die in § 42d ASOG-E vorgesehene Weiterverwendung von Daten zum KI-Training verschärfen diesen Kreislauf. Das mag § 17a ASOG-E, der nun eine Festlegung der kbO über Rechtsverordnung vorsieht, nicht auszugleichen. Die in § 12 Abs. 3 ASOG-E enthaltene Aufforderung, polizeiliche Maßnahmen nur im Einklang mit dem (verfassungs-)rechtlich gewährleistetem Schutz vor staatlicher Diskriminierung aus Art. 3 Abs. 3 GG, Art. 10 Abs. 2 VvB und § 2 LADG durchzuführen, irritiert im Gesamtzusammenhang des Entwurfs nahezu. Dies umso mehr, als die Formulierung im Umkehrschluss (Ungleichbehandlung mit jeglichem sachlichen Grund rechtfertigbar) die verfassungsrechtlichen Standards der Diskriminierungsverbote unterschreitet.</p>
<p align="justify"><strong>Wir fordern Sie auf, das Recht zu schützen, hier in Berlin frei von Massenüberwachung, Kontrolle und Diskriminierung zu leben. Das bedeutet für den Moment, die geplante Novellierung des ASOG zu stoppen.</strong></p>
<p align="justify">Mit freundlichen Grüßen<br />
Humanistische Union e.V. // <a href="https://www.humanistische-union.de/">https://www.humanistische-union.de/</a><br />
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. // <a href="https://www.grundrechtekomitee.de/">https://www.grundrechtekomitee.de/</a><br />
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) // <a href="https://www.rav.de/start">https://www.rav.de/start</a><br />
Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e. V. // <a href="https://strafverteidiger-berlin.de/">https://strafverteidiger-berlin.de/</a><br />
Vereinigung Demokratischer Jurist:innen e. V. (VDJ) // <a href="https://www.vdj.de">https://www.vdj.de</a></p>
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		<title>&#8230; Bedenken second? Ethische, gesellschaftliche und rechtliche Problemfelder rund um ChatGPT und Co</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2024/bedenken-second-ethische-gesellschaftliche-und-rechtliche-problemfelder-rund-um-chatgpt-und-co/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Nov 2024 11:22:44 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Mit dem Slogan &#8222;Digitalisierung first, Bedenken second&#8220; zog Christian Lindner 2017 in den Wahlkampf. Nun, rund zwei Jahre nach der Veröffentlichung von ChatGPT ist Prompten &#8211; also das &#8218;richtige Reden&#8216; mit der Maschine &#8211; von einigen Autor*innen bereits zur &#8222;Kulturtechnik&#8220; erhoben worden. So überzogen diese Metapher auch sein mag, eines verdeutlicht sie indes sehr präzise: [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2024/bedenken-second-ethische-gesellschaftliche-und-rechtliche-problemfelder-rund-um-chatgpt-und-co/">&#8230; Bedenken second? Ethische, gesellschaftliche und rechtliche Problemfelder rund um ChatGPT und Co</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem Slogan &#8222;Digitalisierung first, Bedenken second&#8220; zog Christian Lindner 2017 in den Wahlkampf. Nun, rund zwei Jahre nach der Veröffentlichung von ChatGPT ist Prompten &#8211; also das &#8218;richtige Reden&#8216; mit der Maschine &#8211; von einigen Autor*innen bereits zur &#8222;Kulturtechnik&#8220; erhoben worden. So überzogen diese Metapher auch sein mag, eines verdeutlicht sie indes sehr präzise: Die Hoffnung in ein neues technologisches Heilsversprechen. Bilder vom Chatbot als Problemlöser, Kreativitätsmaschine und Produktivitätsassistent dominieren diesen Diskurs und gehen einher mit politischen Forderungen und wirtschaftlichen Erwartungen. Auf der Gegenseite stehen das disruptive Potential täuschend echter Fälschungen, aber auch viele weniger stark diskutierte Problemfelder, über deren Auswirkungen auf die Gesellschaft nachzudenken lohnenswert wäre. Um in diese Diskussion einzutreten werden wir uns zunächst ein wenig damit beschäftigen, was hinter ChatGPT und anderen großen Sprachmodellen steckt, und anschließend an einigen konkreten Fallbeispielen danach zu fragen, ob wir die Bedenken wirklich an die zweite Stelle setzen sollten.</p>
<p>Im Rahmen der Mitgliederversammlung 2024 der Humanistischen Union wird Armin Glatzmeier einen Abendvortrag in Berlin zu diesem Thema halten. Anschließend gibt es eine Diskussion. Die Veranstaltung ist öffentlich und kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht nötig.</p>
<p>Die Veranstaltung findet im Haus der Demokratie und Menschenrechte, Robert-Havemann-Saal, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin statt. Zudem besteht die Möglichkeit, per Videokonferenz teilzunehmen. Klicken Sie dazu am Samstagabend auf folgenden Link: <a href="https://vk1.minuskel.de/b/hu--rgm-ykp-twd">https://vk1.minuskel.de/b/hu&#8211;rgm-ykp-twd</a>.</p>
<p><strong>Dr. Armin Glatzmeier</strong> ist promovierter Politikwissenschaftler und Trainer für gute wissenschaftliche Praxis. In seiner Tätigkeit an der Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin befasst er sich seit rund zwei Jahren auch mit großen Sprachmodellen wie ChatGPT, ihrer Nutzung und ihren Auswirkungen im Wissenschaftsbereich. Glatzmeier wurde 1972 in Burghausen an der Salzach geboren und besuchte dort das humanistische Kurfürst-Maximilian-Gymnasium. Nach seinem Magisterstudium mit den Nebenfächern Rechtswissenschaft und Psychologie an der Universität Passau war er zunächst an verschiedenen Universitäten in Forschung und Lehre tätig. Als sog. &#8222;Arbeiterkind&#8220; kennt er die Probleme Studierender aus nichtakademischen Elternhäuser aus erster Hand und widmet sich in seiner aktuellen Tätigkeit u.a. der Konzeption und Durchführung von Schulungsangeboten, mit denen Studierende bereits früh im Studium an gut-wissenschaftliches Arbeiten herangeführt werden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2024/bedenken-second-ethische-gesellschaftliche-und-rechtliche-problemfelder-rund-um-chatgpt-und-co/">&#8230; Bedenken second? Ethische, gesellschaftliche und rechtliche Problemfelder rund um ChatGPT und Co</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Aufruf zur Bildung eines Arbeitskreises zum Thema „Bürgerrechte in Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz“</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-252/publikation/aufruf-zur-bildung-eines-arbeitskreises-zum-thema-buergerrechte-in-digitalisierung-und-kuenstlicher-intelligenz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Aug 2024 09:17:30 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der gesellschaftliche Prozess der Digitalisierung aller Lebensbereiche wird von Wirtschaft und Politik massiv vorangetrieben. Auch Dienstleistungen des täglichen Lebens werden zunehmend und vorrangig auf digitalem Weg angeboten. Künstliche Intelligenz verstärkt diese Entwicklung und gibt ihr so einen neuen Schub. Gerade hat das Europäische Parlament die KI-Verordnung (AI Act) verabschiedet, welche die juristische Grundlage der weiteren [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-252/publikation/aufruf-zur-bildung-eines-arbeitskreises-zum-thema-buergerrechte-in-digitalisierung-und-kuenstlicher-intelligenz/">Aufruf zur Bildung eines Arbeitskreises zum Thema „Bürgerrechte in Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der gesellschaftliche Prozess der Digitalisierung aller Lebensbereiche wird von Wirtschaft und Politik massiv vorangetrieben. Auch Dienstleistungen des täglichen Lebens werden zunehmend und vorrangig auf digitalem Weg angeboten. Künstliche Intelligenz verstärkt diese Entwicklung und gibt ihr so einen neuen Schub.</p>
<p>Gerade hat das Europäische Parlament die KI-Verordnung (<em>AI Act</em>) verabschiedet, welche die juristische Grundlage der weiteren Entwicklung bildet. Auch wenn der Hype gerade wieder ein Wenig abzuklingen scheint: Techniken der Künstlichen Intelligenz werden sich weiter verbreiten und in vielen Bereichen genutzt werden. Aus einem zunächst „technischen“ Thema ergeben sich so gesellschaftspolitische und bürgerrechtliche Fragestellungen, mit der sich die Humanistische Union als Bürgerrechtsvereinigung auseinandersetzen muss. Der Bundesvorstand hat deswegen in seiner Strategie für die Humanistische Union das Thema Künstliche Intelligenz als eines seiner Schwerpunktthemen festgelegt. In den <em>Mitteilungen</em> Nr. 251 haben wir im Rahmen unserer Strategie <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-251/publikation/zur-zukunft-der-humanistischen-union-buergerrechte-und-kuenstliche-intelligenz/">dazu Thesen veröffentlicht</a>; in der <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorgaenge-nr-242-kuenstliche-intelligenz-und-menschenrechte/">Ausgabe 242 der <strong>vor</strong><em>gänge</em></a> haben wir eine weitere inhaltliche Grundlage für die Diskussion gelegt.</p>
<p>Als nächsten Schritt rufen wir zur Gründung eines Arbeitskreises „Bürgerrechte in Digitalisierung und Künstliche Intelligenz“ auf. Ein konstituierendes Treffen soll am 26. September 2024 um 19 Uhr per Videokonferenz auf BigBlueButton stattfinden. Der Arbeitskreis gibt sich seine Arbeitsthemen und -aufträge selbst. In unserem Strategiepapier sind als mögliche, aber nicht alleinige Optionen der Themenbearbeitung folgende gesellschaftliche Bereiche genannt: Bildung, Medien, Strafverfolgung, innere Sicherheit und Überwachung, Datenschutz, Arbeit, Urheberrecht, Militär, politische Kommunikation, Medizin sowie demokratische Kontrolle.</p>
<p>Alle Mitglieder der Humanistischen Union sind eingeladen, an dem Arbeitskreis teilzunehmen und ein wichtiges Zukunftsthema bei der Humanistischen Union mitzugestalten. Interessierte werden gebeten, sich bei der Bundesgeschäftsführung für den Arbeitskreis anzumelden. Die Bundesgeschäftsführung schickt Ihnen dann den Zugangslink. Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>. Weitere Fragen beantwortet Ihnen auch gerne die Bundesgeschäftsstelle.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Stefan Hügel</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-252/publikation/aufruf-zur-bildung-eines-arbeitskreises-zum-thema-buergerrechte-in-digitalisierung-und-kuenstlicher-intelligenz/">Aufruf zur Bildung eines Arbeitskreises zum Thema „Bürgerrechte in Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Zwischenbericht vom Arbeitskreis „Quo vadis, HU?“</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-252/publikation/zwischenbericht-vom-arbeitskreis-quo-vadis-hu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Aug 2024 09:08:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 18. Juni fand die konstituierende Sitzung des Arbeitskreises „Quo vadis, HU?“ statt. Das Ziel dieses Arbeitskreises ist es, die Humanistische Union fit für die Zukunft zu machen. Die Mitglieder diskutieren dafür verschiedene Ideen und Formate. Das Ziel könnte etwa ein Antrag an die Mitgliederversammlung bezüglich des Modus Operandi der HU sein. Zwar sind die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-252/publikation/zwischenbericht-vom-arbeitskreis-quo-vadis-hu/">Zwischenbericht vom Arbeitskreis „Quo vadis, HU?“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 18. Juni fand die konstituierende Sitzung des Arbeitskreises „<a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-251/publikation/aufruf-zur-bildung-eines-arbeitskreises-quo-vadis-hu/">Quo vadis, HU?</a>“ statt. Das Ziel dieses Arbeitskreises ist es, die Humanistische Union fit für die Zukunft zu machen. Die Mitglieder diskutieren dafür verschiedene Ideen und Formate. Das Ziel könnte etwa ein Antrag an die Mitgliederversammlung bezüglich des Modus Operandi der HU sein.</p>
<p>Zwar sind die Bundesvorstände auch Mitglieder des Arbeitskreises, aber der AK arbeitet eigenständig, wählt seine konkreten Aufgaben und Anliegen selbst, trifft sich einmal im Monat per Videokonferenz, verfügt über eine eigene Mailingliste und erfreut sich inzwischen an einer großen Teilnehmerzahl.</p>
<p>Es wurden bereits mehrere Themen in den vergangenen beiden Sitzungen besprochen und konstruktiv diskutiert. Dazu gehören der neue Themenschwerpunkt „<a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-251/publikation/zur-zukunft-der-humanistischen-union-buergerrechte-und-kuenstliche-intelligenz/">Künstliche Intelligenz und Menschenrechte</a>“, Patientenverfügungen, Europa und Demokratie, aber auch neue Ideen zu virtuellen Veranstaltungsformaten wie ein virtueller Stammtisch (siehe hierzu den Artikel in dieser Ausgabe) und Fragen des Haushalts.</p>
<p>Weiterhin sind alle Mitglieder der HU dazu eingeladen, an diesem AK teilzunehmen und gemeinsam mit anderen zu diskutieren und die Zukunft der Humanistischen Union mitzuprägen. Wenn Sie Teil des Arbeitskreises werden wollen, dann melden Sie sich dafür gerne bei der Bundesgeschäftsführung per E-Mail (<a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-252/publikation/zwischenbericht-vom-arbeitskreis-quo-vadis-hu/">Zwischenbericht vom Arbeitskreis „Quo vadis, HU?“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Editorial</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-252/publikation/editorial-86/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Aug 2024 08:54:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder der Humanistischen Union, gerade sind in Paris die Olympischen Spiele zu Ende gegangen. Olympische Spiele gelten traditionell als Fest des Friedens; ihr Begründer Pierre de Coubertin hatte die Vorstellung, dass sich die Jugend der Welt lieber in sportlichen Disziplinen als auf dem Schlachtfeld misst. Heute kann von Frieden keine Rede sein. Der Krieg [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-252/publikation/editorial-86/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder der Humanistischen Union,</p>
<p>gerade sind in Paris die Olympischen Spiele zu Ende gegangen. Olympische Spiele gelten traditionell als Fest des Friedens; ihr Begründer Pierre de Coubertin hatte die Vorstellung, dass sich die Jugend der Welt lieber in sportlichen Disziplinen als auf dem Schlachtfeld misst.</p>
<p>Heute kann von Frieden keine Rede sein. Der Krieg in der Ukraine dauert an; ebenso in Gaza, wo in Folge des brutalen Terrorakts der Hamas vom 7. Oktober 2023 durch Israel ein Krieg geführt wird, den der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen als völkerrechtswidrig bezeichnet. In unserer Stellungnahme forderten wir die Verantwortlichen in Deutschland dazu auf, diese Feststellung zum Anlass eines Kurswechsels zu nehmen. Insbesondere darf sachgerechte Kritik an der Regierungspolitik des Staates Israel nicht mit Antisemitismus in Verbindung gebracht werden – unbeschadet der Forderung, tatsächlichen Antisemitismus keinesfalls hinzunehmen.</p>
<p>In Deutschland wird erneut Russland als Feind propagiert – wir kennen das zuletzt aus der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts. Doch selbst die US-amerikanischen Geheimdienste halten es für unwahrscheinlich, dass Russland auf einen militärischen Konflikt mit dem Westen aus ist. Dies schließt sicherlich kleinere Operationen – etwa im Cyberraum – nicht aus. Doch müssen wir wirklich mit einem bevorstehenden Angriff rechnen?</p>
<p>Bundesverteidigungsminister Pistorius scheint das so zu sehen. Die sogenannte Zeitenwende lässt ihn nach „Kriegstüchtigkeit“ der deutschen Gesellschaft verlangen, vor jedem militärischen Gerät posieren, dessen er habhaft werden kann, und bei jeder Gelegenheit weitere Rüstungsbudgets fordern. Vielen Deutschen scheint das zu gefallen – als Verteidigungsminister genießt er höchste Beliebtheitswerte. Auch die wieder in der Diskussion befindliche Wehrpflicht stößt anscheinend auf die Zustimmung einer knappen Mehrheit.</p>
<p>Andere werden noch deutlicher: Wir erinnern uns daran, dass der Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter schwadronierte, der Krieg müsse nach Russland getragen werden. Dass die Ukraine sich gegen einen Angriff auch auf russischem Boden verteidigt, ist wohl legitim. Doch wir Deutschen sollten uns nicht zuletzt angesichts unserer eigenen Geschichte mehr Zurückhaltung auferlegen: Die „Operation Barbarossa“ des national-sozialistischen Deutschlands forderte Millionen Menschenleben auf sowjetischer Seite, wozu damals nicht nur Russland, sondern auch die Ukraine und weitere Staaten gehörten. Es war die sowjetische Armee, die eine der furchtbarsten Einrichtungen befreite, die von Menschen geschaffen wurde: das Vernichtungslager von Auschwitz, das der industriellen Ermordung von bis zu 1,5 Millionen Menschen diente.</p>
<p>Natürlich ist der deutsche Staat heute ein anderer, und natürlich muss ein Staat sich im Fall eines Angriffs verteidigen können. Aber (nicht nur) die deutsche Geschichte sollte uns zu wesentlich größerer Sensibilität mahnen.</p>
<p>Andere Pläne der NATO erinnern uns an die 1980er Jahre: Es sollen neue Mittelstreckenraketen auf deutschem Boden aufgestellt werden, die mit atomaren Sprengköpfen ausgestattet werden können. Dass es diese perverse Waffe immer noch gibt, stellt denen, die für die Menschheit politische Verantwortung tragen, kein gutes Zeugnis aus. Vor vierzig Jahren gab es den sogenannten NATO-Doppelbeschluss, der die Stationierung dieser Waffen zumindest noch mit einem Verhandlungsangebot koppelte. Die massiven Proteste blieben am Ende ohne Wirkung. Heute sind Proteste kaum mehr wahrnehmbar, und auch auf das Verhandlungsangebot hat man diesmal verzichtet.</p>
<p>Das oft wiederholte Gerede von einer „Aufblähung“ des Deutschen Bundestags, das zu einer weiteren Delegitimierung des Parlaments in der Öffentlichkeit beige-tragen hat, ist zweifelhaft. Notwendig war es wohl trotzdem, dem Wachstum effektiv entgegenzuwirken. Eine wichtige Weichenstellung nahm nun das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss zur Änderung des Wahlrechts vor. Die Abschaffung von Überhang- und Ausgleichsmandaten ist demnach verfassungsgemäß, auch um den Preis, dass einzelne Wahlkreise möglicherweise keinen Abgeordneten mehr in den Bundestag entsenden. Dies begrüßen wir, da es das Verhältniswahlrecht stärkt. Leider wurde aber gleichzeitig die Fünf-Prozent-Sperrklausel für legitim erklärt, die die Stabilität des Parlaments über die Repräsentation kleiner Parteien stellt. In der derzeitigen Fassung muss aber die Grundmandatsklausel (vorerst) erhalten bleiben. Als Lösung schlägt das Bundesverfassungsgericht eine Regelung vor, die einseitig die CSU begünstigen würde und die Linke als die andere Partei, die in den letzten Jahren von der Grundmandatsklausel profitiert hat, außen vor lassen würde – im Sinne der Wahlrechtsgleichheit ein fragwürdiger Vorschlag.</p>
<p>Für die inhaltliche Arbeit in der Humanistischen Union sind zwei Dinge wichtig: zum einen naht die diesjährige Mitgliederversammlung, die am 16. und 17. November 2024 in Berlin und digital stattfinden wird. Wichtiger Tagesordnungspunkt ist die Neuwahl des Bundesvorstands – wer die Arbeit in der Humanistischen Union aktiv mitgestalten will, sei auch an dieser Stelle dazu aufgerufen, eine Kandidatur in Betracht zu ziehen. Zum Zweiten unsere Arbeitskreise: Der Arbeitskreis „Quo vadis, HU?“, der die Zukunft der HU im Blick und inzwischen seine Arbeit aufgenommen hat. Um inhaltliche Themen kümmern sich der Arbeitskreis „Demokratisierung“, der schon einige Zeit besteht, und ein neuer Arbeitskreis „Bürgerrechte in Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz“, dessen Gründungsaufruf in dieser Ausgabe der <em>Mitteilungen</em> zu finden ist.</p>
<p>Ich freue mich darauf, viele von Euch und Ihnen bei der Mitgliederversammlung in Berlin wiederzusehen und grüße Sie herzlich</p>
<p><em>Stefan Hügel</em></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Special Screening: Eternal You &#8211; Vom Ende der Endlichkeit</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2024/special-screening-eternal-you/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Jun 2024 10:54:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Künstliche Intelligenz]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In Kooperation mit der Humanistischen Union und D64 (Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. ) findet am 26. Juni eine Sonderveranstaltung vom Dokumentarfilm ETERNAL YOU – VOM ENDE DER ENDLICHKEIT statt. Uhrzeit: 20 Uhr Ort: Kino delphi lux (Kantstraße 10 / Yva-Bogen, 10623 Berlin) &#160; Im Anschluss an den Film werden Dr. Philip Dingeldey (Bundesgeschäftsführung der [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In Kooperation mit der Humanistischen Union und D64 (Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. ) findet am 26. Juni eine Sonderveranstaltung vom Dokumentarfilm ETERNAL YOU – VOM ENDE DER ENDLICHKEIT statt.</p>
<p><strong>Uhrzeit</strong>: 20 Uhr</p>
<p><strong>Ort</strong>: Kino delphi lux (Kantstraße 10 / Yva-Bogen, 10623 Berlin)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im Anschluss an den Film werden <a href="https://www.humanistische-union.de/dr-philip-dingeldey/">Dr. Philip Dingeldey</a> (Bundesgeschäftsführung der Humanistischen Union) und Corinna Vetter (D64-Vertreterin) zusammen mit dem Regisseur, Hans Block, über den Film diskutieren. Moderiert wird das Gespräch von Monika Ilves, Beisitzerin im Vorstand von D64.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Über den Film:</strong></p>
<p>Menschen aus aller Welt nutzen Services, die mit Künstlicher Intelligenz Tote &#8222;zum Leben erwecken&#8220;. Der Film begleitet die Pioniere und ersten User einer Technologie, die den Tod obsolet machen will. Joshua chattet Tag und Nacht mit dem digitalen Klon seiner verstorbenen ersten Liebe und lässt sie an seinem Alltag teilhaben. Christi möchte nur die Bestätigung, dass es ihrem verstorbenen besten Freund im Himmel gut geht, hat aber eine erschütternde Erfahrung mit seinem KI-Konterfei. Jang Ji-Sung trifft den VR-Klon ihrer verstorbenen 7-jährigen Tochter. Die Erfinder der Dienste lehnen jede Verantwortung für die tiefgreifenden psychologischen Folgen dieser Erfahrungen ab. Zahlreiche Wettbewerber hoffen auf einen lukrativen Markt, da religiöse und kollektive Trauerformen an Relevanz verlieren. Ist das der Anfang vom Ende der Endlichkeit?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Tickets</strong> für das Special Screening erhalten Sie über das Kino. Klicken Sie dafür <a href="https://www.yorck.de/specials/special-screening-eternal-you">hier</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Regie</em>: Moritz Riesewick &amp; Hans Block</p>
<p><em>Originalsprachen</em>: Koreanisch, Englisch</p>
<p>OmU • SV</p>
<p>2024</p>
<p>Deutschland, Niederlande, USA</p>
<div>
<p><em>Genre</em>: Dokumentation</p>
<p>FSK 12</p>
<p><em>Länge</em>: 87 Minuten</p>
<p><em>Kinostart</em>: 20.06.2024</p>
</div>
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            	</item>
		<item>
		<title>Offener Brief: Menschenrechte schützen – Biometrische Fernidentifizierung verbieten</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-menschenrechte-schuetzen-biometrische-fernidentifizierung-verbieten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Mar 2024 09:33:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit & Freiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Videoüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[AI Act]]></category>
		<category><![CDATA[Biometrie]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz: Biometrie]]></category>
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		<category><![CDATA[Euorpäisches Parlament]]></category>
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		<category><![CDATA[Künstliche Intelligenz]]></category>
		<category><![CDATA[Massenüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Offener Brief]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages, heute, am 13. März 2024, beschließt das Europäische Parlament den Artificial Intelligence (AI) Act. Als erstes umfassendes Gesetz zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) weltweit schafft der AI Act in der gesamten Europäischen Union einheitliche Regeln für die Entwicklung und den Einsatz von KI. Die finale Fassung des AI Acts [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-menschenrechte-schuetzen-biometrische-fernidentifizierung-verbieten/">Offener Brief: Menschenrechte schützen – Biometrische Fernidentifizierung verbieten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages,</p>
<p>heute, am 13. März 2024, beschließt das Europäische Parlament den Artificial Intelligence (AI) Act. Als erstes umfassendes Gesetz zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) weltweit schafft der AI Act in der gesamten Europäischen Union einheitliche Regeln für die Entwicklung und den Einsatz von KI.</p>
<p>Die finale Fassung des AI Acts verbietet biometrische Überwachung im öffentlichen Raum zwar grundsätzlich, lässt jedoch eine Vielzahl an Ausnahmen zu. Diese weitreichenden Ausnahmen für Strafverfolgung und Sicherheitsbehörden laden europaweit zum Ausbau öffentlicher Überwachung ein. Eine solche Überwachungsinfrastruktur führt dazu, dass Menschen unter dem ständigen Gefühl der Kontrolle ihre Freiheitsrechte nicht mehr ungehindert ausüben. Der Schutz von Menschenrechten darf jedoch nicht unter Vorbehalt stehen. Insbesondere im aktuellen politischen Klima müssen die demokratischen Kräfte gemeinsam die Möglichkeit des institutionellen Machtmissbrauchs minimieren. Deshalb gilt es nun, die im AI Act explizit vorgesehene Möglichkeit der nationalen Verschärfung europäischer Regeln sowohl für Echtzeit- als auch für nachträgliche biometrische Fernidentifizierung zu nutzen.</p>
<p><strong>Wir fordern Sie als Abgeordnete des Deutschen Bundestages daher auf, jede Form der biometrischen Fernidentifizierung in Deutschland zu verbieten!</strong></p>
<p>Im Koalitionsvertrag verpflichten sich die Regierungsparteien gleich an zwei Stellen, biometrische Überwachung in Deutschland zu verhindern. So heißt es, dass „[b]iometrische Erkennung im öffentlichen Raum“ europarechtlich auszuschließen sei, auch der „Einsatz von biometrischer Erfassung zu Überwachungszwecken“ wird explizit abgelehnt. Nachdem das europarechtliche Verbot biometrischer Überwachung nun nicht vollständig umzusetzen war, muss ein nationales Verbot das Mittel der Wahl sein.</p>
<p>Die Durchführung biometrischer Echtzeit-Fernidentifikation im öffentlichen Raum öffnet die Tür in dystopische Verhältnisse, in denen jeder Mensch bei jeder Bewegung im öffentlichen Raum permanent identifizierbar und überwachbar wird. Ähnliches gilt auch für nachträgliche biometrische Fernidentifikation, die ebenfalls die Bildung umfassender Personenprofile ermöglicht. Anonymität im öffentlichen Raum ist eine der Grundvoraussetzungen für freie Meinungsäußerung und demokratischen Protest. Insbesondere Angehörige marginalisierter Gruppen werden von der Ausübung ihrer Meinungs- und Demonstrationsfreiheit abgehalten, wenn sie Repressalien befürchten müssen. Auch der Ampel-Koalitionsvertrag betont: „Das Recht auf Anonymität sowohl im öffentlichen Raum als auch im Internet ist zu gewährleisten.“</p>
<p><strong>Wir fordern Sie deshalb auf, sich für den Schutz der Menschen in Deutschland und das Recht auf ein Leben frei von Massenüberwachung und Kontrolle einzusetzen.</strong></p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Alphabetisch sortiert:</p>
<ul>
<li>AlgorithmWatch</li>
<li>Amnesty International</li>
<li>Antidiskriminierungsverband Deutschland e.V.</li>
<li>Chaos Computer Club</li>
<li>D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt</li>
<li>Dachverband der Fanhilfen e.V.</li>
<li>Deutscher Caritasverband e.V.</li>
<li>Digitale Freiheit e.V.</li>
<li>Digitale Gesellschaft e.V.</li>
<li>Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V.</li>
<li>Humanistische Union e.V.</li>
<li>LOAD e.V. – Verein für liberale Netzpolitik</li>
<li>netzforma* e.V. – Verein für feministische Netzpolitik</li>
<li>Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.</li>
<li>SUPERRR Lab</li>
<li>Topio e.V.</li>
<li>Wikimedia Deutschland e. V.</li>
</ul>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-menschenrechte-schuetzen-biometrische-fernidentifizierung-verbieten/">Offener Brief: Menschenrechte schützen – Biometrische Fernidentifizierung verbieten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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