vorgänge Nr. 242: Künstliche Intelligenz und Menschenrechte

vorgänge Nr. 242: Künstliche Intelligenz und Menschen­rechte

Künstliche Intelligenz (KI) gibt dem gesellschaftlichen Prozess der Digitalisierung einen neuen Schub. Damit ergeben sich aus dem „technischen“ Thema Künstliche Intelligenz gesellschaftspolitische und juristische Fragestellungen, mit denen sich die Humanistische Union und die vorgänge auseinandersetzen müssen.

Ziel der Künstlichen Intelligenz ist die technische Nachbildung menschlicher Denkfähigkeiten. Dabei unterscheiden wir zwischen starker Künstlicher Intelligenz, der umfassenden Nachbildung des menschlichen Gehirns bis hin zu maschinellem (Selbst-)Bewusstsein und maschineller Ethik, die den Menschen langfristig ablösen und im Sinne einer überlegenen Superintelligenz ersetzen kann – dies ist nach heutigem Erkenntnisstand immer noch Science Fiction –, und schwacher Künstlicher Intelligenz, die als fortgeschrittene Methode der Informatik, in der Regel in Form des maschinellen Lernens, kognitive und generative Leistungen erbringt, die über die zuvor bekannten rein algorithmischen Systeme weit hinausgehen. Dabei werden besonders Verfahren der Logik sowie der Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie genutzt.

Diese hohe Leistungsfähigkeit führt in der Anwendung zu einer Reihe von Fragestellungen ethischer, juristischer und politischer Art, auf die die Gesellschaft eine Antwort finden muss – besonders, da sich die Entwicklung noch zu beschleunigen scheint. Der Schwerpunkt dieser Ausgabe der vorgänge will einen Beitrag zur Debatte leisten.

nach oben