<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:media="http://search.yahoo.com/mrss/"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Memorandum Archive - Humanistische Union</title>
	<atom:link href="https://www.humanistische-union.de/schlagwort/memorandum/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.humanistische-union.de/schlagwort/memorandum/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Mon, 15 May 2023 12:30:03 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.0.2</generator>
	<item>
		<title>Brauchen wir den Verfassungsschutz? Nein!</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/hu-schriften/publikation/brauchen-wir-den-verfassungsschutz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Sep 2013 08:17:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Geheimdienste: BfV]]></category>
		<category><![CDATA[Memorandum]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: Sonstige]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/brauchen-wir-den-verfassungsschutz/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Gemeinsames Memorandum. Berlin/Norderstedt 2013 Hrsg. von Humanistische Union, vereinigt mit Gustav Heinemann-Initiative, Internationale Liga für Menschenrechte und Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen. Als Ende 2011 eher zufällig die NSU-Mordserie aufflog, war die Empörung groß: Warum hatte der „Verfassungsschutz“ trotz intensiver Überwachung der „rechtsextremen Szene“, trotz zahlreicher V-Leute im unmittelbaren NSU-Umfeld angeblich weder etwas von der rassistisch motivierten [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/hu-schriften/publikation/brauchen-wir-den-verfassungsschutz/">Brauchen wir den Verfassungsschutz? Nein!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Gemeinsames Memorandum. Berlin/Norderstedt 2013</p>
<p>Hrsg. von Humanistische Union, vereinigt mit Gustav Heinemann-Initiative, Internationale Liga für Menschenrechte und Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen.</p>
<div>
<p><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/hu2013vs-s.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-3745 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/hu2013vs-s-330x450.jpg" alt="Brauchen wir den Verfassungsschutz? Nein!" width="330" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/hu2013vs-s-330x450.jpg 330w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/hu2013vs-s-768x1047.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/hu2013vs-s-550x750.jpg 550w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/hu2013vs-s-440x600.jpg 440w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/hu2013vs-s-247x337.jpg 247w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/hu2013vs-s.jpg 877w" sizes="(max-width: 330px) 100vw, 330px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Als Ende 2011 eher zufällig die NSU-Mordserie aufflog, war die Empörung groß: Warum hatte der „Verfassungsschutz“ trotz intensiver Überwachung der „rechtsextremen Szene“, trotz zahlreicher V-Leute im unmittelbaren NSU-Umfeld angeblich weder etwas von der rassistisch motivierten Gewaltbereitschaft, noch den mörderischen Zusammenhängen geahnt? Für viele Beobachter hatte sich die Behörde als untauglich, ja überflüssig erwiesen. Wegen ihrer heillosen Verstrickung in die gewalttätige Neonazi-Szene wird sie zunehmend als gefährlich angesehen.</p>
<p>Das vorliegende Memorandum erinnert an die vergessenen Skandale und Bürgerrechtsverletzungen der Verfassungsschutzbehörden. Dabei wird deutlich: Die Geschichte dieses Geheimdienstes ist eine Geschichte der Rechtsbrüche, des Machtmissbrauchs und der demokratischen Zumutungen. Sein Fortbestehen verdankt er vor allem dem schnellen Vergessen der Öffentlichkeit. Die strukturelle Blindheit gegenüber echten Gefährdungen, die permanente Übertretung gesetzlicher Befugnisse und die Grenzverwischung zwischen vermeintlichen Beschützern und Gefährdern der Demokratie begleiten den Verfassungsschutz von Beginn an.</p>
<p>Das Memorandum hinterfragt, ob ein demokratisches Gemeinwesen überhaupt durch einen Geheimdienst zu schützen sei, der sich Deutungshoheit in den politischen Auseinandersetzungen anmaßt, die Meinungsfreiheit bedroht und mit seiner demokratisch nicht zu kontrollierenden Arbeit im Verborgenen selbst zum rechtsstaatlichen Problemfall wird.</p>
<p>Die Autoren zeigen, wie überflüssig der „Verfassungsschutz“ ist: Sie analysieren seine gesetzlichen Aufgaben und heimlichen Befugnisse. Für zahlreiche Aufgaben sind bereits andere Stellen und Behörden zuständig; bei Gewalt- und Straftaten werden Polizei und Staatsanwaltschaft tätig. Durch einen Wegfall des „Verfassungsschutzes“ entstünden also keine Sicherheitslücken. Seine eigentliche, zentrale Aufgabe eines „demokratieschützenden Frühwarnsystems“ schließlich kann der „Verfassungsschutz“ mit seinen fragwürdigen Mitteln und Methoden gar nicht erfüllen. Dafür erweisen sich jedoch zivilgesellschaftliche Initiativen, Medien und Wissenschaft als weitaus wirksamer.</p>
<p>Das Fazit des Memorandums ist deshalb eindeutig: Wir brauchen keine überflüssigen, teuren und unkontrollierbaren Verfassungsschutzbehörden &#8211; die selbst immer wieder zur Gefahr für unsere Grundrechte, für die Verfassung und den demokratischen Rechtsstaat werden. Der „Verfassungsschutz“ ist ersatzlos abzuschaffen.</p>
<h5>Bezugsm&ouml;glichkeiten</h5>
<p>Das vollständige Memorandum sowie weitere Informationen zum Verfassungsschutz finden Sie in unserem Weblog <a href="http://www.verfassung-schuetzen.de/" target="_blank" rel="noopener">www.verfassung-schuetzen.de</a>. Eine gedruckte Fassung des Memorandums kann über den <a href="https://www.humanistische-union.de/shop/buecher/" target="_blank" rel="noopener">Online-Shop der Humanistischen Union</a> oder den Buchhandel bezogen werden.</p>
<h5>Inhaltsverzeichnis:</h5>
<p>Fünf Thesen (Seite 5)</p>
<p>Einleitende Bemerkungen zum „Verfassungsschutz“ (Seite 7)<br />
Frage nach der Notwendigkeit von Geheimdiensten<br />
Gesellschaftliche Vergesslichkeit als Bedingung des Weiterbestehens  des VS</p>
<p>1. Braucht die Demokratie ein politisches Frühwarnsystem gegen „Extremisten“? (Seite 13)<br />
Was stimmt an dieser Argumentation?<br />
Das BVerfG 2010: &#8222;Extremismus&#8220; ist ein politischer Kampfbegriff</p>
<p>2. Der „Verfassungsschutz“ ist schädlich (Seite 19)<br />
Die Fluktuation in den Führungsetagen der Ämter &#8230;<br />
Der deutsche Sonderweg: Berufsverbote<br />
Von der Datensammelwut der &#8222;Verfassungsschützer&#8220;<br />
V-Leute<br />
Einsicht: Fehlanzeige</p>
<p>3. Der „Verfassungsschutz“ ist entbehrlich (Seite 37)<br />
Mythos: Unverzichtbarkeit<br />
Aufgabenanalyse im Detail<br />
Fazit</p>
<p>4. Der „Verfassungsschutz“ ist unkontrollierbar (Seite 55)<br />
Geheimhaltung verhindert Kontrolle<br />
Kontrollverbesserungen sind keine Lösung</p>
<p>Fazit: Der „Verfassungsschutz“ ist ersatzlos abzuschaffen (Seite 63)<br />
Der VS ist kein Frühwarnsystem<br />
Der VS ist schädlich<br />
Der VS ist entbehrlich<br />
Der VS ist unkontrollierbar<br />
Vergeheimdienstlichung der Polizei durch Abschaffung des VS?<br />
Die Grundrechte &#8211; zu kostbar für den VS!<br />
&#8222;Merken, wenn sich etwas zusammenbraut&#8220;<br />
Verbesserung druch Zentralisierung?<br />
Der VS &#8211; eine abzubauende Großbürokratie<br />
Es gibt die aktive Zivilgesellschaft</p>
<p>Anhang (Seite 71)<br />
Texte und Materialien zum Thema<br />
Parlamentarische Untersuchungsausschüsse<br />
Beratungsstellen und Initiative<br />
Informationen zu Rechtsextremismus und Rassismus<br />
Stellungnahme zur Debatte um &#8222;Verfassungsschutz&#8220; und Geheimdienste<br />
Texte zur Forderung nach Abschaffung des VS<br />
Forschungseinrichtungen/-initiativen zum Rechtsextremismus<br />
Stellen und Haushaltsmittel der VS-Behörden<br />
Abkürzungen</p>
<h5>Biblio&shy;gra&shy;phi&shy;sche Angaben</h5>
<p><i>Humanistische Union, Internationale Liga für Menschenrechte und Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen (Hg.): Brauchen wir den Verfassungsschutz? Nein! Memorandum. 2. Aufl. Berlin/Norderstedt 2013<br />
ISBN: 978-3-930416-30-1</i></p>
<p><i>Herstellung und Verlag: Books on Demand GmbH, Norderstedt<br />
Endredaktion und Gestaltung: Sven Lüders</i></p>
<p><i>Erarbeitet von einem Arbeitskreis der Humanistischen Union unter Beteiligung von Johann-Albrecht Haupt (Hannover), Dr. Udo Kauß (Freiburg), Dr. Till Müller-Heidelberg (Bingen), Thomas von Zabern (Bremen) unter Mitwirkung von Dr. Rolf Gössner (Bremen, Internationale Liga für Menschenrechte).</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/hu-schriften/publikation/brauchen-wir-den-verfassungsschutz/">Brauchen wir den Verfassungsschutz? Nein!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/hu2013vs-s.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Memorandum an den neuen Bundestag</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/179/publikation/memorandum-an-den-neuen-bundestag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Sep 2002 14:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Informationsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Memorandum]]></category>
		<category><![CDATA[TKÜ]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/memorandum-an-den-neuen-bundestag/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 179, S.60-61 Das im nachfolgenden hier dokumentierte Anschreiben wurde Ende August 2002 an die wahrscheinlichsten Abgeordneten des kommenden Bundestages gesendet.Das Memorandum basiert auf einem Entwurf des Bundesvorstands der HUMANISTISCHEN UNION und wurde von drei verbündeten Bürgerrechtsorganisationen mit getragen:Gustav Heinemann-Initiative, Komitee für Grundrechteund Demokratie, Internationale Liga für Menschenrechte.Sehr geehrte/ r &#8230;.wir wenden uns heute [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/179/publikation/memorandum-an-den-neuen-bundestag/">Memorandum an den neuen Bundestag</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 179, S.60-61</p>
<p>Das im nachfolgenden hier dokumentierte Anschreiben wurde Ende August 2002 an die wahrscheinlichsten Abgeordneten des kommenden Bundestages gesendet.<br />Das Memorandum basiert auf einem Entwurf des Bundesvorstands der HUMANISTISCHEN UNION und wurde von drei verbündeten Bürgerrechtsorganisationen mit getragen:<br />Gustav Heinemann-Initiative, Komitee für Grundrechte<br />und Demokratie, Internationale Liga für Menschenrechte.<br />Sehr geehrte/ r &#8230;.<br />wir wenden uns heute an Sie, damit Sie als Abgeordnete des<br />15. Deutschen Bundestages gravierende Fehlentscheidungen aus der vorangegangenen Legislaturperiode korrigieren. Nach den Anschlägen in den USA vom 11. September 2001 hat das Parlament in großer Eile, ohne den sonst üblichen Vorlauf an öffentlicher und parlamentarischer Anhörung und Beratung eine Serie von fatalen Sicherheitsgesetzen verabschiedet.</p>
<p>Mit dem nicht einhaltbaren Versprechen, Sicherheit gegen terroristische Anschläge zu schaffen, wurden die Befugnisse von<br />Geheimdiensten und Polizei massiv ausgebaut. Kennzeichen<br />aller dieser Gesetze ist es, dass sie erneut staatliche Eingriffe in die Rechte von Unverdächtigen legalisieren. Die Bürgerinnen und Bürger werden damit pauschal zu Sicherheitsrisiken umdefiniert.<br />Nach dem Ende Dezember verabschiedeten &#132;Terrorismusbe-kämpfungsgesetz&#147; dürfen Geheimdienste ohne Straftatverdacht<br />und ohne unser Wissen die Bewegungen von (Giro-) Konten erfassen und analysieren, ob wir durch unser finanzielles Gebaren von Terrorismus-Verdächtigen zu unterscheiden sind. Der Bundestag soll demnächst festlegen, welche biometrischen Merkmale auf unseren neuen Personalausweisen (unsichtbar) gespeichert sind; damit wird unterstellt, dass solche Daten für eine spätere Strafverfolgung erforderlich sein könnten.<br />Die Entscheidung darüber, welche Daten in Ausländerausweisen<br />eingetragen werden, haben die Parlamentarierinnen und Parlamentarier der letzten Legislaturperiode gar ins Belieben der Exekutive gestellt. Sie sollen per Verordnung bestimmt werden. Geheimdienste und Polizei sollen noch enger kooperieren, als sie es bisher schon tun. Das Gebot zur Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten, das nach dem &#132;Polizeibrief&#147; der Westalliierten zu Recht ein fester Bestandteil unseres Verfassungsrechtes war und die Machtvollkommenheit einer politischen Polizei, wie sie unser Land<br />unter dem NS-Regime kennen lernen musste, verhindern sollte, wird faktisch abgeschafft.<br />Menschen, die in sogenannten sicherheitsempfindlichen Bereichen tätig sind (dazu können auch Rundfunkanstalten, Krankenhäuser, Verkehrs- und Versorgungsbetriebe und selbst [Groß-] Bäckereien zählen), werden sich gefallen lassen müssen, dass sie am Arbeitsplatz wie im Privaten ausgeforscht werden und bei &#132;Auffälligkeiten&#147; ihre Existenzgrundlage verlieren können. Und die uns besuchenden Mitbürger anderer Staaten dürfen zusammen mit uns, die wir sie eingeladen haben, auf &#132;Zuverlässigkeit&#147; hin überprüft werden.<br />Am 26. April 2002 beschloss der Bundestag ferner eine Ausweitung<br />des politischen Strafrechts: Die § § 129 und 129 a des<br />Strafgesetzbuchs einschließlich des an sie geknüpften Repertoires<br />strafprozessualer Zwangsmaßnahmen sollen auch auf sog. terroristische Vereinigungen im Ausland angewendet werden.<br />Es ist kaum anzunehmen, dass dieser neue § 129 b dazu<br />führt, dass ausländische Terroristen verurteilt werden. Um begründbar zu entscheiden, ob es sich bei einer Organisation um<br />Terroristen oder um eine Befreiungsbewegung handelt, müsste<br />die deutsche Justiz auf dem Rechtshilfeweg umfangreiche<br />Abklärungen in Staaten vornehmen lassen, bei denen es höchst zweifelhaft ist, ob sie das Prädikat eines demokratischen<br />Rechtsstaats verdienen. Weil dies in einem fairen Strafverfahren<br />kaum machbar ist, dürften Urteile nach der neuen Bestimmung kaum möglich sein. Zu befürchten ist allerdings, dass die höchst bedenklichen Straftatbestände des &#132;Werbens&#147; und &#132;Unterstützens&#147; solcher Vereinigungen wiederum dazu missbraucht werden, politisches Verhalten &#150; in diesem Falle ausländischer Organisationen &#150; auszuforschen.<br />Letztes Glied in der Kette angeblicher Anti-Terror-Gesetze war die öffentlich kaum wahrgenommene Entscheidung des Bundestages vom 18.6.2002, auch der Polizei den Einsatz des sog. IMSI-Catchers zu erlauben. Damit werden künftig alle Mobil-Telefone polizeilich registriert, die sich im Bereich der von einem solchen Gerät imitierten Funkzelle aufhalten. Erst im Zuge einer Abgleichung werden die für polizeiliche Belange uninteressanten Daten ausgesondert.<br />Die Überwachung von Unverdächtigen ist also zum Normalfall<br />staatlicher Aufgabenerfüllung im Bereich der Inneren Sicherheit geworden, ohne dass eine den Staat und seine Bürgerinnen und Bürger existentiell gefährdende Lage besteht. Nicht einmal in Zeiten des kalten Krieges, der zeitweise in einen heißen Krieg umzuschlagen drohte, waren offensichtlich derart weitreichende Befugnisse für Sicherheitsbehörden erforderlich. Heute wird regelmäßig betont, dass es in Deutschland keine Hinweise auf bevorstehende Anschläge gibt.<br />Durch die &#132;Anti-Terror-Pakete&#147; ist dem demokratischen Rechtsstaat schwerer Schaden zugefügt worden. Und das, obwohl die Regelungen der &#132;Sicherheitspakete&#147; die Anschläge von New York und Washington, hätten sie schon gegolten, nach Auffassung aller Sachverständigen nicht hätten verhindern können. Gleichwohl hat die bloße Möglichkeit, dass es wieder irgendwann einmal irgendeinen Anschlag von irgendjemandem geben könnte, dem Gesetzgeber genügt, den Ausnahmezustand per Terrorismusbekämpfungsgesetz<br />zum Normalfall zu proklamieren.<br />Die Konsequenzen sind nicht absehbar. Jedenfalls ist aber schon heute festzustellen:<br />Die Menschen in der Bundesrepublik werden angesichts der<br />permanenten Möglichkeit überwacht zu werden, einem latenten Anpassungsdruck unterworfen, was das Bundesverfassungsgericht<br />zu Recht in seinem Volkszählungsurteil als demokratiegefährdend gebrandmarkt hat. Unauffälliges Verhalten könnte &#132;versprechen&#147;, von staatlichen Organen in Ruhe gelassen zu werden. Indessen ist ein solches Verhalten unverträglich mit einem Gemeinwesen, das auf die Mitwirkung seiner Angehörigen angewiesen ist.<br />Demokratie ist nur dann lebendig, wenn auch kritische Geister ohne Befürchtung, in ein &#132;Gefährdungsraster&#147; hinein zu fallen, ihre Meinungen äußern können.<br />Die Bürgerrechtsorganisationen kann es nicht beruhigen, dass ein Teil dieser neuen Befugnisse nach fünf Jahren überprüft werden sollen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Eingriffsbefugnisse in Deutschland überaus zählebig sind. Die Befristung entsprechender Gesetze kann eine an rechtsstaatlichen Grundsätzen orientierte Gesetzgebung nicht ersetzen.<br />Wir fordern Sie, die Abgeordneten des 15. Deutschen Bundestags,<br />dazu auf, in der Politik der &#132;Inneren Sicherheit&#147; eine Umkehr<br />einzuleiten. Statt immer neuer Befugnisse für Polizei und<br />Geheimdienste bedarf es einer Stärkung der Rechte und Freiheiten<br />der Bürgerinnen und Bürger. Statt die Macht des staatlichen<br />Sicherheitsapparates weiter auszubauen, sollten Sie sich<br />im Interesse auch des Parlamentes selbst dafür einsetzen, dass<br />diese Institutionen kontrollierbar werden. Verweigern Sie sich der Allparteien-Koalition der Inneren Sicherheit und wagen Sie mehr Demokratie. Ein erster Schritt in diese Richtung ist die Aufhebung der jüngsten Sicherheitsgesetze.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/179/publikation/memorandum-an-den-neuen-bundestag/">Memorandum an den neuen Bundestag</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>MEMORANDUM IN SACHEN MENSCHEN- UND BÜRGERRECHTE DER BÜRGERRECHTSORGANISATIONEN</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/164/publikation/memorandum-in-sachen-menschen-und-buergerrechte-der-buergerrechtsorganisationen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Dec 1998 17:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Memorandum]]></category>
		<category><![CDATA[Pluralismus]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/memorandum-in-sachen-menschen-und-buergerrechte-der-buergerrechtsorganisationen/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 164, S. 111-114 Gustav-Heinemann-Initiative Humanistische Union Internationale Liga für Menschenrechte Strafverteidiger-Vereinigungen Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen BAG Kritische Polizistinnen und Polizisten Deutsche Vereinigung für Datenschutz Europäische Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt UMDENKEN UND UMSTEUERNIN DER POLITIK DER >INNEREN SICHERHEIT Zumutungen an eine rot-grüne Bundesregierung Verfasser: RA [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/164/publikation/memorandum-in-sachen-menschen-und-buergerrechte-der-buergerrechtsorganisationen/">MEMORANDUM IN SACHEN MENSCHEN- UND BÜRGERRECHTE DER BÜRGERRECHTSORGANISATIONEN</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 164, S. 111-114</p>
<ul>
<li>Gustav-Heinemann-Initiative</li>
<li>Humanistische Union</li>
<li>Internationale Liga für Menschenrechte</li>
<li>Strafverteidiger-Vereinigungen</li>
<li>Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen</li>
<li>BAG Kritische Polizistinnen und Polizisten</li>
<li>Deutsche Vereinigung für Datenschutz</li>
<li>Europäische Vereinigung von Juristinnen und Juristen für</li>
<li>Demokratie und Menschenrechte in der Welt</li>
</ul>
<h5>UMDENKEN UND UMSTEUERN<br />IN DER POLITIK DER >INNEREN SICHERHEIT<br />
</h5>
<p>Zumutungen an eine rot-grüne Bundesregierung</p>
<p>Verfasser: RA Dr. Rolf Gössner (Bremen),<br />veröffentlicht in der Frankfurter Rundschau vom 14.10.1998</p>
<h6>&#132;Arbeit, Arbeit, Arbeit&#147; über alles?</h6>
<p>Die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben begonnen. Nach bisheriger Erkenntnis konzentrieren sie sich auf den alles entscheidenden Großbereich &#132;Arbeit&#147; &#150; auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, eines Bündnisses für Arbeit, auf Senkung der &#132;Lohnnebenkosten&#147; etc. Abgesehen davon, daß es dabei nicht allein auf die Quantität, sondern ganz entscheidend auf die sozialen Bedingungen für Arbeit ankommen wird, dürfen über diese Problematik jedoch andere wichtige Politikbereiche nicht vernachlässigt werden.</p>
<h6>Problemzone &#132;Innere Sicherheit&#147; und Bürgerrechte</h6>
<p>Einer dieser wichtigen Bereiche ist die sog. Innere Sicherheit, besser: die Öffentliche Sicherheit. Hier sind die Erwartungen an Rot-grün hoch: Das Bürgerrechtsspektrum in der Bundesrepublik erwartet nicht weniger als ein deutliches Umdenken und Umsteuern in der bislang herrschenden Politik der &#132;Inneren Sicherheit&#147;: Der stete Abbau von Grund- und Bürgerrechten in diesem Land muß endlich gestoppt werden; die prekäre Lage der Menschen- und Bürgerrechte muß entscheidende Verbesserungen erfahren; darüber hinaus braucht dieses Land einen Demokratisierungs- und Humanisierungsschub; die Exekutive muß transparenter werden und sich konsequenter als bisher der öffentlichen Kontrolle stellen.<br />Nun wird auch vielen Bürgerrechtlern klar sein, daß von einer rot-grünen Regierungskoalition nicht erwartet werden kann, daß sie die gesamte Misere der Kantherschen law-and-order-Hinterlassenschaften in nur vier Jahren würde bewältigen können. Das wäre illusorisch. Allein schon deshalb werden die Erwartungen von vornherein stark gedämpft. Auch ist abzusehen, daß etliche bürgerrechtliche Forderungen entweder dem über allem schwebenden Diktat der leeren Kassen oder aber vorrangig erscheinenden Forderungen aus anderen Bereichen zum Opfer fallen werden. Auf der anderen Seite ist zu berücksichtigen, daß viele Reformen, sofern sie in anderen Politikfeldern &#150; etwa der Wirtschafts- und Sozialpolitik &#150; Gegenstand der Koalitionsvereinbarung sind und tatkräftig angepackt werden, sich positiv auf die Entwicklung von Kriminalität und Gewalt auswirken können.<br />Die ständigen Beteuerungen der potentiellen Koalitionspartner &#132;Wir wollen nicht alles anders, aber vieles besser machen&#147; und &#132;Wir wollen keine andere Republik&#147;, die ständige Rede von &#132;Kontinuität&#147; und &#132;Normalität&#147; lassen zwar nichts Gutes ahnen und dämpfen die Aussichten auf einen wirklichen Politikwechsel erheblich. Doch will man trotz alledem nicht einem lähmenden Realitätspessimismus erliegen, sondern noch an einen angemessenen politischen Entscheidungsspielraum glauben, und dabei vor allem ins Kalkül ziehen, daß es zu Rot-grün keine Alternative gibt, so stellt sich die entscheidende Frage: Wird Rot-grün nicht nur Akzente und Signale setzen, sondern auch Weichen in eine bürgerrechtsorientierte Zukunft stellen? Der Erfolg des rot-grünen Projektes wird nicht zuletzt entscheidend davon abhängen, ob diese Gesellschaft und dieser Staat im Verlaufe der anstehenden Regierungsperiode ein Stück menschlicher, demokratischer und bürgerrechtsverträglicher geworden sein werden. Diese Entwicklung wird schonungslos, aber differenziert zu analysieren und zu beurteilen sein.</p>
<h6>16 Jahre law-and-order-Politik</h6>
<p>Um was geht es beim Thema &#132;Innere Sicherheit&#147;? Wir erlebten in der 16jährigen Ära der schwarz-gelben Regierungskoalition eine permanente Erweiterung von Polizeibefugnissen, eine Expansion der Geheimdienste und immer wieder einschneidende Strafrechtsverschärfungen &#150; streckenweise angerichtet und serviert von einer faktischen Großen Koalition der &#132;Inneren Sicherheit&#147;. Legalisiert wurden u.a. nachrichtendienstliche Ermittlungsmethoden für die Polizei &#150; Verdeckte Ermittler, präventive Lausch- und Spähangriffe, zuletzt der Große Lauschangriff zur Strafverfolgung. Verdachtsunabhängige Kontrollen wurden legalisiert, Strafverfahren beschleunigt, die Hauptverhandlungshaft eingeführt, das Asylrecht ausgehöhlt, Abschiebungen erleichtert. Stattgefunden hat eine Umstrukturierung des öffentlichen Raumes, die mit fatalen Folgen für &#132;Randständige&#147; verbunden ist. In den Städten werden dichte &#132;Sicherheitsnetze&#147; geknüpft, unter denen präventive Intoleranz herrscht: Mithilfe von Platzverweisen, Aufenthaltsverboten und Vorbeugehaft werden Angehörige störender sozialer Minderheiten aus Bahnhöfen und Konsummeilen vertrieben &#150; nach der verhängnisvollen Masche: kollektive Verdrängung von Armut und sichtbarem Elend mit Polizeigewalt statt Lösung der zugrundeliegenden sozialen Problemlagen und Konflikte. In den vergangenen Jahren ist der &#132;Sicherheitsstaat&#147; in dem Maße aufgerüstet worden, wie der Sozialstaat abgetakelt wurde &#150; was letztlich zu einem dramatischen Grundrechtezerfall und zu einem entsprechenden staatlichen Machtzuwachs geführt hat.<br />Die Zahl der gesetzlich legitimierten polizeilichen Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten und damit die Kontrolldichte in der Bundesrepublik hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Der bürgerliche Rechtsstaat hat sich &#150; im Zuge innerer Feindbekämpfung &#150; auf den Weg von der Disziplinar- zur Kontrollgesellschaft gemacht, einer Gesellschaft, die dem Kontrollideal der Geheimdienste folgend, präventiv kontrolliert und Überwachungsdaten auf Vorrat sammelt und verarbeitet &#150; ohne damit allerdings &#132;Sicherheit&#147; produzieren zu können. Verdachtsunabhängige Kontrollen machen alle zu potentiell Verdächtigen, aus deren Kreis die wirklich Verdächtigen herausgefiltert werden sollen: jeder Mensch ein (potentielles) Sicherheitsrisiko. Doch die Ausforschung von Unverdächtigen ist prinzipiell grund- und menschenrechtswidrig.</p>
<h6>Herrschende Sicherheitspolitik längst gescheitert</h6>
<p>&#8211; Die permante innere Nachrüstung, der stete Abbau von Bürgerrechten, die geradezu hilflos erscheinende Einfallslosigkeit des &#132;more of the same&#147; im Bereich der &#132;Inneren Sicherheit&#147; ist längst schon kläglich gescheitert &#150; schließlich ist trotz dieser Aufrüstungspolitik die (Massen- und Gewalt-) Kriminalität in bestimmten Bereichen und Regionen weiter angewachsen und haben sich Phänomene herausgebildet, die bis in jüngste Zeiten als sogenannte Organisierte Kriminalität die immer neue Legitimation abgeben für das beharrliche Weiterschrauben an der inneren &#132;Aufrüstungsspirale&#147;.</p>
<p>&#8211; Kriminalität und Gewalt gibt es in jeder Gesellschaft &#150; mehr oder weniger, je nach dem, welche Definition zugrunde gelegt wird, je nach den systemimmanenten krimininalitätsverursachenden bzw. -fördernden Bedingungen, Strukturen und Faktoren. Kriminalität und Gewalt können auch mit noch so viel und einer noch so mächtigen und geheimen Polizei, mit einer noch so schnellen und schlagkräftigen Strafjustiz nicht aus der Welt geschafft werden.</p>
<p>&#8211; In der deutschen Geschichte war die Freiheit mehr von der Obrigkeit und der Staatsgewalt bedroht, mehr bedroht von ökonomischen Expansionsinteressen, von staatlich-gesellschaftlichen Strukturdefekten und vom &#132;gesunden Volksempfinden&#147; als etwa von gewöhnlicher Kriminalität, gesellschaftlichen Außenseitern oder von sozialen und politischen Minderheiten, denen sich Polizei, Strafjustiz und Geheimdienste traditionell so überaus vehement widmen.</p>
<p>&#8211; Solange nicht die (psycho-)sozialen und (sozio-)ökonomischen Ursachen und Bedingungen von Kriminalität und Gewalt bekämpft werden, sondern mit polizeilichen und strafrechtlichen Scheinlösungen ausschließlich an den Symptomen angesetzt wird, solange wird sich nichts zum Positiven ändern. Statt Ausgrenzung und Drohgebärden ist eine Verbesserung der Lebensqualität, vor allem der Lebensperspektiven für sozial Schwache und insbesondere für Jugendliche gefragt. In bestimmten Bereichen &#150; wie in der Drogenpolitik &#8211; sind Entkriminalisierungen und in politischen Konfliktfällen konsequent angewandte Deeskalationskonzepte vonnöten und dazu gehört auch ein kritischer Dialog mit den betroffenen Szenen und Gruppen.</p>
<h6>Historische Chance ergreifen</h6>
<p>Der durch die Bundestagswahl 1998 möglich gewordene Machtwechsel bietet die historische Chance, den in Jahren und Jahrzehnten systematisch malträtierten Grund- und Bürgerrechten wieder Geltung zu verschaffen &#150; eine Geltung, wie sie ihnen nach dem Anspruch einer freiheitlichen, demokratisch verfaßten Gesellschaft und eines liberalen, demokratischen Rechtsstaates zukommt.<br />Um diese Chance ergreifen zu können, ist ein grundlegendes Umdenken in der Politik der sogenannten Inneren Sicherheit Voraussetzung. Es wird mittelfristig einer strukturellen Neuorientierung bedürfen, die bereits in der anstehenden Legislaturperiode eingeleitet werden muß.</p>
<p>1. Zeichen setzen, Weichen stellen<br />Wichtig ist zunächst, daß von beiden potentiellen Koalitionspartnern ein neues Staatsbürger-schaftsrecht geschaffen wird, mit dem auf Geburtsort und Lebensmittelpunkt statt auf &#132;deutsches Blut&#147; bzw. Abstammung abgestellt wird. Dies wird die Rechtsposition von hier geborenen und langfristig lebenden AusländerInnen erheblich stärken und damit ihre Integration, wozu auch das Wahlrecht für Ausländer beitragen wird. Die Bedeutung eines solchen Reformschrittes ist jedenfalls nicht zu unterschätzen. Doch schon beim Problem der doppelten Staatsbürgerschaft und eines Einwanderungsgesetzes wird es Dissens zwischen beiden Koalitionären geben. Die einverständliche, wenn auch überfällige Feststellung, daß Deutschland ein Einwanderungsland ist, wird hier nicht ausreichen.<br />Für den Bürgerrechtsbereich seien folgende weitergehenden Merkposten als vorrangig erwähnt:</p>
<p>&#8211; Eine neue Politik muß sich grundlegend von der bislang herrschenden Sicherheitspolitik unterscheiden: Diese setzt auf eine polizeiliche &#132;Lösung&#147; sozialpolitisch und ökonomisch (mit) verursachter Probleme und Konflikte; der Polizeieinsatz gerät zum Politik-Ersatz, repressive Kriminalpolitik per Strafrecht zur Kompensation wirtschafts- und sozialpolitischer Versäumnisse. Demgegenüber muß eine deutliche Absage an die Dominanz polizeilicher bzw. strafrechtlicher Lösungsversuche sichtbar werden; gefordert ist der Mut zu einschneidenden sozial- und wirtschaftspolitischen Lösungsansätzen, die geeignet sind, die soziale Desintegration und Entsolidarisierung in dieser Gesellschaft zu beenden, Angehörige sozialer Minderheiten zu schützen und gleichzeitig der sozialschädlichen Kriminalität und Gewalt den Nährboden zu entziehen, ohne dabei die Grundrechte zu unterhöhlen.</p>
<p>&#8211; Viele Bereiche, die gegenwärtig als Probleme der &#132;Inneren Sicherheit&#147; gehandelt und entsprechend (unverhältnismäßig) behandelt werden, gehören schwerpunktmäßig in andere Ressorts, etwa in das Sozialressort (u.a. Migrationspolitik, Drogenproblematik, Kinderkriminalität, Jugendgewalt). Das trifft auch für notwendige Programme gegen Neonazismus und rechte Gewalt zu sowie für ein zivilrechtlich orientiertes Antidiskriminierungsgesetz.</p>
<p>&#8211; Das nach wie vor verfassungskräftige Gebot der organisatorischen und funktionellen Trennung von Geheimdiensten und Polizei muß wieder in Kraft gesetzt werden, nachdem es in der Vergangenheit &#150; u.a. durch Legalisierung von nachrichtendienstlichen Mitteln für die Polizei, durch Zusammenarbeit und Informationsaustausch &#150; bis zur Unkenntlichkeit durchlöchert wurde. Das Trennungsgebot dient der Verhinderung staatlicher Machtkumulation. Auch die Aufgabenüberschneidungen zwischen Polizei und Geheimdiensten &#150; insbesondere beim Staatsschutz &#150; gilt es zu entflechten.</p>
<p>&#8211; Die demokratische Kontrolle der Apparate der &#132;Inneren Sicherheit&#147; ist dringend zu verbessern, insbesondere die der Bundespolizeien. Darüber hinaus steht eine Verbesserung des Datenschutzes auf der Tagesordnung: Zunächst gilt es, die Europäische Datenschutz-Richtlinie als Mindeststandard innerstaatlich umzusetzen. Hierbei ist den neuen technischen Entwicklungen der Informationsgesellschaft (Internet, Chipkarten, CD-ROM, Videoüberwachung etc.) Rechnung zu tragen. Datenschutz steht nicht in Widerspruch zur Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes (freedom of information act); beides ergänzt sich gegenseitig. Die Verbesserung des Datenschutzes erfordert auch eine bessere Regelung und Kontrolle der Privaten Sicherheitsdienste. Denn hier finden umfangreiche Datensammlungen und Grundrechtseingriffe in einer rechtlichen Grauzone statt.</p>
<p>&#8211; Die &#132;Europäisierung der Inneren Sicherheit&#147; ist einer kritischen Überprüfung zu unterziehen &#150; insbesondere Europol und das Schengener Informationssystem. Dabei geht es u.a. um die mangelhafte demokratische Legitimation, das angegriffene Föderalprinzip, die problematischen exekutiven Polizei-Kom-petenzen, die mangelhafte öffentliche Kontrolle und den fehlenden Grundrechtsschutz von Betroffenen sowie um die unerträgliche Immunität der Europolizisten.</p>
<p>&#8211; Die in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten im Zuge einer repressiven Law-and-order-Politik erfolgten Gesetzesverschärfungen und staatlichen Befugniserweiterungen dürfen nicht tabu sein. Das bedeutet: Sämtliche problematischen bzw. umstrittenen Gesetze sollten &#150; was ihre Bürger- und Menschenrechtsverträglichkeit sowie ihre Effizienz anbelangt &#8211; auf den (unabhängigen) Prüfstand und je nach Erkenntnisstand wieder rückgängig gemacht oder aber modifiziert werden. Eine solche Revision ist eine rot-grüne Koalition sich und dem Wählerauftrag schuldig.</p>
<p>&#8211; Das Erfordernis, Gesetze einer gründlichen Revision zu unterziehen, muß für den Großen Lauschangriff, die (BGS-) Schleierfahndung und das Gen-Datei-Gesetz ebenso gelten wie u.a. für das Demonstrationsrecht, das politische Strafrecht, die Kronzeugenregelung und insbesondere für die &#132;Anti-Terror&#147;-Gesetze und das §129a-Sonderrechtssystem, das aus rechtsstaatlichen, bürgerrechtlichen und politischen Gründen aufgelöst werden sollte. Auch bei künftigen Gesetzen sollten solche Prüfungen nach angemessener Zeit vorgenommen werden. Dabei muß dafür Sorge getragen werden, daß die gesetzesausführenden Bundesländer die nötigen Daten für eine solche Überprüfung zur Verfügung stellen.</p>
<p>2. Konfliktpotentiale<br />Schwierig wird, so ist vorauszusehen, eine entsprechende Verständigung bei jenen Grundrechtsdemontagen dieses Jahrzehnts, an denen Teile der SPD in einer faktischen Großen Koalition mit der nun abgewählten CDU/CSU-FDP-Bundesregierung mitgewirkt haben: Das betrifft insbesondere den sogenannte Asylkompromiß, der eine Aushöhlung des Asylgrundrechts bewirkte, sowie den Großen Lauschangriff, der zur Aushöhlung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung führte. Eine Aufhebung der Grundrechtsände-rungen würde bereits an der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit scheitern. Allerdings sollte im Koalitionsvertrag festgeschrieben werden, daß ein Ausbau des Großen Lausch-angriffs zum Großen Spähangriff nicht in Betracht kommt.<br />Einfache Gesetze sind durch die neue Mehrheit ohne weiteres änderbar: So sollte die Regelung des Großen Lauschangriffs in der Strafprozeßordnung ersatzlos gestrichen werden; zumindest aber müßte dringend eine einschränkende Abänderung vorgenommen werden &#150; u.a. durch Erweiterung des vom Lauschangriff ausgenommenen Personenkreises auf alle Personen, die ein Aussage- und Zeugnisverweigerungsrecht haben, und durch Reduzierung des Katalogs von Straftaten, die im Falle eines Verdachts Abhörmaßnahmen rechtfertigen.<br />Darüber hinaus müssen aus der Tatsache, daß Deutschland seit Jahren Weltmeister im Abhören von Telefongesprächen ist, geeignete Konsequenzen gezogen werden &#150; u.a. per Entrümpelung des §100a StPO mit seinen über 80 Anlaß-Tatbeständen sowie einer intensiveren Richterkontrolle (Verlaufs- und Ergebniskontrolle).<br />Insbesondere für das Asylrecht gibt es &#150; unterhalb der grundgesetzlichen Vorgaben &#150; Handlungsbedarf, um endlich zu einem menschlicheren Umgang mit AusländerInnen zu finden. Das gesamte Asyl- und Ausländerrecht ist zu überprüfen und den völkerrechtlichen Standards anzupassen; mittelfristig muß es um den Verfahrenszustand vor dem &#132;Asylkompromiß&#147; von 1993 gehen.</p>
<p>3. Strukturelle Veränderungen<br />Neben den wichtigsten Gesetzesänderungen wird eine rot-grüne Bundesregierung daran gemessen werden, ob sie strukturelle Richtungsentscheidungen trifft und umsetzt. Hierfür seien wenige Beispiele aufgeführt:</p>
<p>&#8211; Umfassende Polizeireform auf Bundesebene (im Zuge einer demokratischen Verwaltungsreform), die u.a. eine Struktur- und Ausbildungsreform umfaßt: In einem demokratischen und liberalen Rechtsstaat führt kein Weg vorbei an dem Reformziel einer demokratischen &#132;Bürger-Polizei&#147; und einer &#132;Entpolizeilichung&#147; der Zivilgesellschaft &#150; das gilt auch für Bundeskriminalamt und den Bundesgrenzschutz, der in den vergangenen Jahren &#8211; entgegen dem machtbegrenzenden föderalen Prinzip &#150; immer mehr zu einer zentralen Bundespolizei ausgebaut worden ist. Die Zentralisierung der Polizei erschwert die Kontrolle. Der zunehmende Einsatz des BGS in den Ländern und Städten zur Bekämpfung von Alltagskriminalität ist aus verfassungsrechtlichen (föderalen) Gründen zu stoppen.</p>
<p>&#8211; Zu einer Polizeireform gehört auch die Verbesserung der notorisch mangelhaften Kontrolle von Polizeihandeln und des Polizeiapparates. Deshalb sollte ein unabhängiges Kontrollorgan &#150; Polizeibeauftragte/r oder Polizeikontrollkommission &#150; geschaffen werden, mit eigenen Kontrollbefugnissen, um etwa Fehlentwicklungen und Polizeiübergriffe besser, als dies bislang geschieht, aufarbeiten zu können. Sowohl betroffene BürgerInnen als auch Polizeibeamte sollten dieses Kontrollorgan direkt aktivieren können (vgl. z.B. das rot-grüne Hamburger Modell).</p>
<p>&#8211; Bekämpfung der &#132;Organisierten Kriminalität&#147;: In diesem Bereich hat sich in der Bundesrepublik schon allzu viel an geheimpolizeilichen Strukturen zusammengebraut, die längst nicht mehr kontrollierbar sind (auf europäischer Ebene stehen demnächst weitreichende Entscheidungen an). Bei der bisherigen Bekämpfung der sogenannten Organisierten Kriminalität, für die es keine Legaldefinition gibt, geht es im Kern um die &#132;Unterwelt-Kriminalität&#147; und kaum um Wirtschafts-, Steuer- und Umweltkriminalität. Gerade hier sollten entsprechende Signale gesetzt werden, die deutlich machen, daß die Schonzeit für die in hohem Maße sozialschädliche Oberweltkriminalität der Mächtigen zu Ende geht. Hier sind verstärkt präventive Instrumente außerhalb des Strafrechts anzusetzen: u.a. Korruptionsregister, Kapitalverkehrskontrollen, gewerbliche Kontroll- und Meldepflichten.</p>
<p>&#8211; Keine &#132;Geheim-Polizei&#147;: Was die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität anbelangt, so kann sich dieses Land keine staatlich organisierte &#132;Gegen-Mafia&#147; leisten, die mit der &#132;Organisierten Kriminalität&#147; Schritt hält und sie bis zur Verwechselbarkeit zu durchdringen versucht. Dieses Land verträgt &#150; schon aus historischen Gründen &#150; keine &#132;Geheim-Polizei&#147;, die in der Lage ist, gesellschaftliche Bereiche zu infiltrieren und die sich der öffentlichen Kontrolle mehr und mehr entziehen kann. Denn: Im Rechtsstaat kann es keine &#132;Waffengleichheit&#147; mit dem organisierten Verbrechen geben, es sei denn um den Preis von staatlich (mit-) organisierter Kriminalität (was es teilweise schon gibt), von staatlicher Machtkonzentration zu Lasten der Bürgerrechte, um den Preis einer nicht mehr kontrollierbaren Geheim-Polizei und einer partiellen Geheimjustiz. Der Staat muß sich nicht nur in der Zielsetzung, sondern auch in den Methoden von der &#132;Organisierten Kriminalität&#147; unterscheiden.</p>
<p>&#8211; Wende in der Drogenpolitik: Die repressive Drogenpolitik, die Kriminalität erst schafft und dann mit viel polizeilichem und justitiellem Aufwand und wenig Effizienz &#132;verwaltet&#147;, ist grandios gescheitert. Hier werden allzu viele Kräfte der Polizei und Justiz gebunden &#150; die allerdings nichts bewältigen, sondern die Situation vor Ort noch verschärfen, etwa durch Vertreibung der Drogenabhängigen und durch Drogen-Beschlagnahmen, die die Schwarzmarktpreise in die Höhe treiben und zu verstärkter Beschaffungskriminalität und letztlich zu sozialer Verelendung führen. Dieser Teufelskreis muß endlich wirksam mit einer Liberalisierung und Entkriminalisierung (u.a. kontrollierte Heroinabgabe an Schwerabhängige, Entkriminalisierung von weichen Drogen) durchbrochen werden. Motto: &#132;Hilfe statt Strafe&#147;. Die Polizei muß aus diesem Bereich weitgehend herausgezogen werden, denn eine sinnvolle Drogenpolitik ist im Kern Gesundheitspolitik. Im übrigen hat sich die Polizei mit ihren klandestinen Mitteln und Methoden schon heillos in die kriminellen Szenen verstrickt. Dabei sind die Drogenkonsum-Szenen und nicht etwa die Drogen-Kartelle durchsetzt mit Verdeckten Ermittlern, V-Leuten und agents provocateurs der Polizei; hier kommt es zu regelrechten Verflechtungen, Geschäfte werden von polizeilichen Schein(ver)käufern angezettelt und auf diese Weise kleine Fische (Kleindealer) zu großen Fischen befördert. Doch an die Drogenbosse und Drahtzieher ist offenbar auch mit solchen Mitteln nicht heranzukommen &#150; das zeigen auch die Erfahrungen aus anderen Ländern. Solange der schwarze Markt solche Profite abwirft wie im Drogenbereich, wird sich nicht viel ändern lassen.</p>
<p>&#8211; Der illegale Drogenhandel bildet mit bis zu 60 Prozent den Kern dessen, was als sogenannte Organisierte Kriminalität gilt; und die Beschaffungskriminalität, eine der gravierenden Folgen der prohibitiven Drogenpolitik, bildet in Ballungszentren mit über 50 Prozent das Schwergewicht der Alltags- bzw. Massenkriminalität. Gerade hier und an der zunehmenden Verelendung der Drogenabhängigen wird deutlich, wie kontraproduktiv und letztlich inhuman sich der &#132;starke Staat&#147; auswirken kann. Nur eine Politik der behutsamen Liberalisierung und Entkriminalisierung, wie sie selbst von vielen Polizeipräsidenten gefordert wird, kann hier etwas verändern und dem harten Kern der OK und der Massenkriminalität mit sozial- und bürgerrechtsverträglichen Methoden die Geschäftsgrundlage entziehen.</p>
<p>&#8211; Zu den notwendigen rechtspolitischen Reformen, insbesondere zur Justizreform gehören u.a. eine Justizentlastung durch Entkriminalisierung im Drogenbereich und von Bagatelldelikten (z.B. bei Ladendiebstahl, Schwarzfahren). Dabei sollte der Wiedergutmachung vor einer Strafverfolgung Vorrang eingeräumt werden; im übrigen wären Bagatelldelikte auch mit Bußgeldern ausreichend sanktionierbar. Insgesamt geht es um die Suche nach Alternativen zur repressiven Kriminalpolitik: u.a. Ausbau des Täter-Opfer-Ausgleichs, Wiedergutmachung, Haftvermeidung; verbesserter Opferschutz. Eine solche Umorientierung könnte auch Justiz und Justizvollzug entlasten. Auf den Prüfstand müssen u.a. Hauptverhandlungshaft und lebenslange Haftstrafe.</p>
<p>&#8211; Einstieg in eine geheimdienstfreie Gesellschaft: Geheimdienste &#132;entschleiern&#147; (Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst). Es gibt gute Gründe für eine Auflösung der Geheimdienste: Demokratie und Geheimdienste sind &#150; was Strukturen und me-thodische Ansätze betrifft &#150; grundsätzlich unvereinbar. Geheimdienste, die als Schutz der Demokratie legitimiert werden, widersprechen ihrerseits selbst dem Prinzip der demokratischen Transparenz und der öffentlichen Kontrolle. Eine Kontrolle kann nur sehr eingeschränkt stattfinden gegenüber einer Institution, die geheim und abgeschottet arbeitet und zu deren auftragsgemäßer Kunstfertigkeit es gehört, ihre eigenen Machenschaften gewerbsmäßig zu verdunkeln. Die Parlamentarischen Kontrollkommissionen liefern zahlreiche Belege für chronische Kontrolldefizite. Regelmäßig beklagten sich Parlamentarier über die Unmöglichkeit einer effektiven Kontrolle: so Gerhard Jahn, Gerhard Schröder, Alfred Emmerlich, Burkhard Hirsch, Manfred Such u.a.. Daher ist eine Überprüfung der Bürgerrechts- und Demokratieverträglichkeit dieser Geheimdienste vorzunehmen sowie kurzfristig eine deutliche Verbesserung der (parlamentarischen) Kontrolle sowie des Auskunfts- und Akteneinsichtsrechts (per Gesetz). Ein schrittweiser personeller und finanzieller Abbau dürfte aus unterschiedlichen (u.a. Effizienz- und finanziellen) Gründen konsensfähig sein. Das Anfang der 90er Jahre in Niedersachsen realisierte rot-grüne Beispiel einer &#132;rechtsstaatlichen Zähmung&#147; könnte &#150; neben entsprechenden Passagen aus den Verfassungsschutzgesetzen Berlins und Schleswig-Holsteins &#150; Vorbild sein.<br />&#8211; Von einer rot-grünen Regierungskoalition wird die Humanisierung der Gesellschaft und ein konsequenter Ausbau demokratischer Strukturen erwartet: die Verbesserung von Transparenz und demokratischer Kontrolle in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, die Schaffung von Strukturen, die sozialverträgliche Problemlösungen und Konfliktbewältigung unter verstärkter Bürgerbeteiligung ermöglichen &#150; etwa über direkte Teilhabe (plebiszitäre Elemente), Runde Tische, Präventionsräte (ohne polizeiliche Federführung), jedoch keine sog. Sicherheitspartnerschaften. Die aus vordemokratischer Zeit stammende Bannmeile um Parlamente und andere öffentliche Gebäude ist aufzuheben.</p>
<h6>&#132;Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche!&#147;?</h6>
<p>Dieser Satz, der Che Guevara zugeschrieben wird, kommt einem leicht in den Sinn, wenn man die Anforderungen an eine Politikveränderung im Bereich der &#132;Inneren Sicherheit&#147; liest. Politik unter den gegebenen Verhältnissen heißt jedoch: &#132;Seien wir realistisch: Versuchen wir das Mögliche und Machbare&#147;. Es wäre in der Tat unrealistisch, wenn all die aufgeworfenen Punkte umgesetzt würden. Doch die alles entscheidende Frage wird sein: Ist von einer rot-grünen Bundesregierung ein Politik- und Klimawechsel (auch) im Bereich der Öffentlichen Sicherheit zu erwarten? Um dies mit Ja beantworten zu können, darf rot-grüne Politik nicht zur Zementierung der gewachsenen, bürgerrechtsfeindlichen Realität verkommen, darf nicht ungebrochen auf der fatalen Polizeientwicklung hin zu einer neuen Geheim-Polizei aufbauen.<br />Der Koalitionsvertrag muß es rechtfertigen, Rot-grün überhaupt als politische Alternative begreifen zu können. Das hängt davon ab, ob die Menschen- und Bürgerrechte in diesem Lande wieder stärkere Bedeutung und Beachtung gewinnen. Um wenigstens dies zu erreichen, ist es von entscheidender Bedeutung, daß sich die in der Bundesrepublik aktiven Bürgerrechtsgruppen einmischen, daß sie nicht lockerlassen mit der Einforderung von bürgerrechtlichen Essentials. Gerade in rot-grünen Zeiten scheint die Entwicklung einer Bürgerrechtsbewegung ganz besonders sinnvoll und notwendig, um die rot-grüne Regierungsära kritisch zu begleiten und den vorhandenen Gestaltungsspielraum optimal zu nutzen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/164/publikation/memorandum-in-sachen-menschen-und-buergerrechte-der-buergerrechtsorganisationen/">MEMORANDUM IN SACHEN MENSCHEN- UND BÜRGERRECHTE DER BÜRGERRECHTSORGANISATIONEN</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Berliner Aufruf gegen eine Politik des Aushungerns von Flüchtlingen in Deutschland</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/162/publikation/berliner-aufruf-gegen-eine-politik-des-aushungerns-von-fluechtlingen-in-deutschland/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Jun 1998 14:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Asyl & Migration]]></category>
		<category><![CDATA[Memorandum]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/berliner-aufruf-gegen-eine-politik-des-aushungerns-von-fluechtlingen-in-deutschland/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Frankfurter Rundschau vom 29. April 1998 Mitteilungen Nr. 162, S. 60 Der Bundesvorstand der Humanistischen Union hat auf seiner letzten Sitzung in Lübeck die Unterstützung einer Resolution gegen die Neuregelung des Asylberwerber-Leistungsgesetzes beschlossen. Wir dokumentieren den Text des Berliner Aufrufs an dieser Stelle im Original (Ausschnitt aus der Frankfurter Rundschau vom 29. April 1998): Berliner [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/162/publikation/berliner-aufruf-gegen-eine-politik-des-aushungerns-von-fluechtlingen-in-deutschland/">Berliner Aufruf gegen eine Politik des Aushungerns von Flüchtlingen in Deutschland</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Frankfurter Rundschau vom 29. April 1998</p>
<p>Mitteilungen Nr. 162, S. 60</p>
<p>Der Bundesvorstand der Humanistischen Union hat auf seiner letzten Sitzung in Lübeck die Unterstützung einer Resolution gegen die Neuregelung des Asylberwerber-Leistungsgesetzes beschlossen. Wir dokumentieren den Text des Berliner Aufrufs an dieser Stelle im Original (Ausschnitt aus der Frankfurter Rundschau vom 29. April 1998):</p>
<h5>Berliner Aufruf gegen eine Politik des Aushungerns von Fl&uuml;cht&shy;lingen in Deutschland</h5>
<p>Am 6. Februar 1998 hat der Bundesrat einen Entwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen. Diese Änderung sieht vor, bis zu 250 000 geduldeten und ausreisepflichtigen Flüchtlingen die Sozialleistungen (d.h. Nahrungsmittel, Unterkunft, Bekleidung und medizinische Versorgung) gänzlich zu entziehen. Menschen, die nicht abgeschoben werden können, sollen durch Aushungern gezwungen werden, &#8222;freiwillig&#8220; auszureisen. In ihren Herkunftsländern, derzeit vorallem Bosnien, Jugoslawien, Afghanistan, Türkei, Irak, (Palästinenser aus dem) Libanon, Algerien, Somalia, Angola und Vietnam, droht ihnen aber von vielen dieser Staaten oder Dritten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit. Sie müssen erneute Vertreibung oder existenzielle Notlagen in Kriegs- und Krisengebieten befürchten. Vielfach weigern sich die Staaten, ihre Bürger bzw. Flüchtlinge wieder aufzunehmen.</p>
<p>Unabhängig von einer Entscheidung, welche Gruppen von Menschen genau betroffen sein werden, verletzt der Entzug von Sozialleistungen die Rechte Schutzbedürftiger und von Menschen in Not. Er verweigert Flüchtlingen die Möglichkeit, in unserem Land menschenwürdig zu leben. Sozialhilfeentzug und gleichzeitiges Arbeitsverbot führen die Flüchtlinge erkennbar in ausweglose Situationen und gesellschaftliche Ausgrenzung. Das Sozialrecht wird als Ordnungsrecht mißbraucht, humanitäres Flüchtlingsrecht und die grundsäzliche Garantie der Menschenwürde sind akut in Gefahr.</p>
<h5>Die unter&shy;zeich&shy;nenden Organi&shy;sa&shy;ti&shy;onen und Einzel&shy;per&shy;sonen fordern daher die Abgeord&shy;neten des Deutschen Bundestages und die Regierungen der L&auml;nder und des Bundes auf, den Grundsatz der Unantast&shy;bar&shy;keit der Menschen&shy;w&uuml;rde zu verteidigen und diesem Gesetz ihre Zustimmung zu verweigern.</h5>
<p>Bisher haben mindestens 1300 Einzelpersonen (u.a. Richter, ÄrztInnen, ZahnärztInnen, RechtsanwältInnen, LehrerInnen, Superintendenten, ProfessorInnen, PfarrerInnen, SozialarbeiterInnen, PsychologInnen, TherapeutInnen, SchriftstellerInnen, JournalistInnen, Abgeordnete, StadträtInnen, BeamtInnen, StudentInnen, SchülerInnen &#8230;), Organisationen, Gewerkschaften, kirchliche Institutionen, Menschenrechtsorganisationen, Flüchtlingsräte, Ausländerbeauftragte, Flüchtlingsgruppen und Parteien bundesweit den Aufruf unterzeichnet. ErstunterzeichnerInnen sind u.a.: Günter Grass/Schriftsteller, und Ute Grass; Michael Bouteiller/Bürgermeister von Lübeck; Dr. Klaus Schütz, Präsident der LV DRK und Ex-Regierender Bürgermeister von Berlin; Prof. Dr. Helmut Essinger und Michael Findeisen, Vizepräsidenten der Internationalen Liga für Menschenrechte; Bundesvorstand, Geschäftsführer, Beiräte und Mitglieder der Humanistischen Union; Dr. Till Müller-Heidelberg, Ingeborg Rürup, Helga und Wolfgang Killinger, Gisela und Friedrich Goymann, Professoren Dr. Fritz Sack, Dr. Jürgen Seifert und Dr. Erich Küchenhoff; Gunda Diercks-Elsner, u.a.; Weltfriedensdienst, PRO ASYL; amnesty International Lübeck/Karin Weber, Peter Wagener/Caritas Berlin; Caritas-Beratungsstellen Wiesbaden, Berlin u.a.; Petra Thobaben/OKR (Landespastorin), Diakon. Werk Schleswig-Holstein, Udo Siebert/OKR, Diakon. Werk Thüringen, Diakon. Werke Hannover, Görlitz, Westfalen, Berlin u.a.; Ev. Lutherisches Missionswerk Leipzig/Dieter Braun; DRK-Beratungsstellen; Romani Union; Jesuiten Flüchtlingsdienst; Gemeinde Kirchenräte der Ev. Johanneskirchengemeinde Berlin und der Ev. Kirchengemeinde Berlin-Schlachtensee; Dr. Jürgen Miksch, Beauftragter der Ev. Kirche Hessen/Nassau; Kirchengemeinde-Mitglieder bundesweit; Büro gegen ethn. Diskriminierungen/Berlin; Weltfriedensdienst; BIEP e.V./PATTHAI Berlin; OMRAS; Liga zur Verteidigung der Menschenrechte im Iran; Gossner-Mission/Berlin; Berliner Missionswerk; Reistrommel e.V./Berlin; Xenion-Psychoth. Beratungsstelle für pol. Verfolgte/Berlin; BABEL/Verein für interkult. Zusammenarbeit/Berlin; IG Medien Berlin und Wiesbaden; KSG-Thomas Morus/Berlin; Pax Christi; ZAPO/Anlaufst. für PendlerInnen aus Osteuropa, Poln. Sozialrat/Berlin; Ostdeutsches Kuratorium; DGB-AG gegen Rassismus; DGB-Jugend Berlin-Brandenburg + Jugendzentrum; GEW Berlin/Dr. Brigitte Reich; JuSos LV/Berlin; Asyl in der Kirche/Berlin; Initiative kein Mensch ist illegal, Initiative gegen das AsylbLG/Berlin; Forschungsgesellschaft Flucht u. Migration; Bündnis90/Die Grünen Niedersachsen, Berlin, Bayern, Sachsen u.a.; PDS-Bundesvorstand und Länder; Dr. Uwe Klett, Bürgermeister von Berlin-Hellersdorf;SüdOst-Europa-Kulturzentrum Berlin; FDCL Berlin; Oase Pankow, Berlin isci ve genclik halkevi; SJD Die Falken; Kurdisches Zentrum Berlin; Palästina-Gemeinde Deutschland; Verlag und Buchladen Schwarze Risse/Rote Straße Berlin und Göttingen; Aric Al-Nadi (arab. Frauen), Netzwerk Mehringhof, Islamische Gemeinschaft deutschsprachiger Muslime, antirassistische Initiative/Berlin; Antifaschistische Initiative Moabit; Aktionskreis Solidarische Welt/Berlin; Afrika Center, BAOBAB Infoladen; FelS; Zielona Gá³ra Stadtteilladen/Berlin; SOS Rassismus, Papiertiger-Archiv/Berlin; 30 KollegInnen der Ev. Berufsschularbeit, ProfessorInnen Dr. Fanny-Michaela Reisin, Dr. Helmut Essinger, Dr. Peter Welten, Dr. Wolfgang Richter, Dr. Hajo Funke, Dr. Wolfgang Wippermann (Sinti und Roma); Dr. Heinz Schade u. a.; RechtsanwältInnen Annette Jansen, Petra Schlagenhauf, Rainnenbüro Kottbusser Damm 72, Beate Böhler, Sabine Willutzki, Caroline v. Wedel-Parlow, Martina Zünkler, Lena Holtkötter, Rüdiger Jung, Harald Schandl, Becher&#038;Dieckmann, Ronald Reimann, Dieter Kierzynowski u.v.a.; PfarrerInnen Bernd Krause, Beate Herrnschuh-Böhm, Kristina Westerhoff, Dagmar Henke, Hartmut Lucas, Ulrich Finckh/Pfarrer i.R. Bremen, u.a.; Ludwig Ammer/Theologe; Klaus-D. Wahl/IG Medien Wiesbaden; Hans-Gerd Öfinger/IG Medien, Dolmetscher/Wiesbaden; Hiltrud Illich/Biologielaborantin/Wiesbaden; Yvonne Schmelzer, Hotelfachfrau/Wiesbaden; Sarah Schumann, Schülerin/Wiesbaden; Meike Bielefeld, SPD, Schauspieler/Gräfelfing; Rita Lohr, Künstlerin/Hannover; Helga Engel, Lehrerin a.D./Dabendorf; Klaus Waterstradt, Arzt/Lübeck; Heinrich Grundmeier, Geschäftsführer, Sozialarbeiter/Niedernwöhr; Siegfried Pöppel, Heimleiter/Berlin; Arzu Önal, Azubi/Berlin, Klaus D. Baer, Referent/Berlin; Florian Quaisor, Student, Yldiz Bade, Pflegerin, Dagmar Gerster, Dipl.-Pol., Mehrangis und Reza Dabui, FilmemacherInnen, Bernd Kubiessa, Beamter (alle Berlin); Cornelia Reinhauer, Stadträtin/Berlin; Christian Gäbler, MdA/Berlin; Karin Hopfmann MdA/Berlin; Thuy Nonnemann, Bankangestellter; LehrerInnen Almuth Jörns, Michael Rump, Eva Wolf, Holger Johannsen, Rosmarie Welten, Marianne Klaus, Theodor Gocht u.v.m.; 160 TeilnehmerInnen einer Berliner Fachtagung &#8222;Interkulturelle Kompetenz&#8220;; BesucherInnen der Ausstellung &#8222;Flucht&#8220; in Berlin-Kreuzberg; Flüchtlingsräte in Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Leverkusen, Magdeburg, Leipzig, Sachsen, Schleswig-Holstein, Wiesbaden (mit sehr vielen Unterschriften), Köln, München, Bayern, Hessen, Ausländerbeirat Frankfurt/O., DPWV-Frankfurt/O.; laf e.V./Frankfurt; Gruppe Penumbra, Dritte-Welt-Haus/Frankfurt; Feministische Partei DIE FRAUEN/Bayern, Sabine Voigtländer, Ulla Jelpke, MdB, Lili Schlumberger-Dogu, Elisabeth Köhler/Bündnis90/Die Grünen, Eva Bulling-Schröter/MdB, Cem Özdemir/MdB, Dagmr Roth-Behrend/EU-Parl.-Abgeordnete; JournalistInnen Katina Schubert, Simone Sitte, Osman Okkan, Stephan Lohr, Albrecht Kieser, Gigi Deppe, Birgit Morgenrath, Rheinisch. JournalistInnenbüro u. a.; u.v.a.m&#8230;</p>
<h5>Um diese und weitere Anzeigen und das Kampa&shy;gnen&shy;b&uuml;ro zu finanzieren, bitten wir sehr herzlich um gro&szlig;z&uuml;gige Spenden an die FFM, Kto. Nr. 61 00 24 264, BLZ 100 500 00, Berliner Sparkasse, Stichwort: Berliner Aufruf.</h5>
<p>V.i.s.d.P:R: Flüchtlingsrat Berlin, Frau Hoyer</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/162/publikation/berliner-aufruf-gegen-eine-politik-des-aushungerns-von-fluechtlingen-in-deutschland/">Berliner Aufruf gegen eine Politik des Aushungerns von Flüchtlingen in Deutschland</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Humanistische Union zu Personenkennzeichen und Datenschutzgesetz</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/24-vorgaenge/publikation/humanistische-union-zu-personenkennzeichen-und-datenschutzgesetz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Dec 1976 09:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[50 Jahre HU]]></category>
		<category><![CDATA[Bund Informationsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[IFG: Bund]]></category>
		<category><![CDATA[Memorandum]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer-ID: Hintergründe]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/humanistische-union-zu-personenkennzeichen-und-datenschutzgesetz/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Erklärung der Humanistischen Union zum Personenkennzeichen und Datenschutz / Memorandum zum Bundes-Datenschutzgesetz. Aus: vorgänge Nr. 24 (Heft 6/1976), S. 113 &#8211; 117 (vg) Das Gesetz zur Einführung eines Personenkennzeichens wurde gottseidank vorerst durch den Rechtsausschuß des Bundestags gestoppt. Das sogenannte Datenschutzgesetz wurde &#8211; unzulänglich &#8211; inzwischen verabschiedet. Durch ein für die elektronische Datenverarbeitung nützliches Personenkennzeichen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/24-vorgaenge/publikation/humanistische-union-zu-personenkennzeichen-und-datenschutzgesetz/">Humanistische Union zu Personenkennzeichen und Datenschutzgesetz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Erklärung der Humanistischen Union zum Personenkennzeichen und Datenschutz / Memorandum zum Bundes-Datenschutzgesetz. Aus: vorgänge Nr. 24 (Heft 6/1976), S. 113 &#8211; 117</p>
<p><i>(vg) Das Gesetz zur Einführung eines Personenkennzeichens wurde gottseidank vorerst durch den Rechtsausschuß des Bundestags gestoppt. Das sogenannte Datenschutzgesetz wurde &#8211; unzulänglich &#8211; inzwischen verabschiedet. Durch ein für die elektronische Datenverarbeitung nützliches Personenkennzeichen wie durch die umsichgrei f ende Einrichtung von Datenbanken über Personen wird ohne Zweifel tief und gefährlich eingegriffen in die Privatsphäre der Bürger. Die Humanistische Union konnte dazu nicht schweigen. Im Mai 1976 hat ihr Bundesvorstand deutlich zur Sache Stellung genommen. Die offizielle Erklärung veröffentlichen wir hier an erster Stelle.</i></p>
<p><i>Zur Frage des Datenschutzes hat die &#8222;Arbeitsgemeinschaftt Datenbanken und Datenschutz&#8220; der HU in Dortmund in einem Memorandum Probleme dargelegt und schwerwiegende Einwände formuliert. Mag sein, daß dieses Memorandum &#8211; man hörte das Sowohlalsauch von &#8222;Fachleuten&#8220; &#8211; einiges zu schwarz, anderes offenbar aber nicht schwarz genug sieht. Wir verstehen leider von dieser geheimnisvollen Materie allesamt wohl nur allzuwenig. Die im ganzen doch wohl fundierte Warnung vor den möglichen Mißbräuchen elektronischer Informationssysteme darf nicht in den Wind geschlagen werden; zumal auch im Deutschen Bundestag allenfalls eine oder zwei Hände voll Abgeordneter Kompetenz in der Sache erworben haben, aber (nominell) 496 Abgeordnete ihre Hand dafür oder dawider erhoben haben. Immerhin: dieses Gesetz soll nach zweijähriger Erprobung neu behandelt und gegebenenfalls novelliert werden.</i></p>
<h2 class="auto-created">Erkl&auml;rung der Humanis&shy;ti&shy;schen Union zum Perso&shy;nen&shy;kenn&shy;zei&shy;chen und Datenschutz</h2>
<p>Der Bundesvorstand der Humanistischen Union begrüßt das einstimmige Votum des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages vom 5. Mai 1976, durch das die geplante Einführung eines Personenkennzeichens im Meldegesetz als unzulässig bezeichnet wurde.</p>
<p>Die Humanistische Union ist der Auffassung, daß die Einführung einer bundeseinheitlichen Bevölkerungsnumerierung durch eine die elektronische Datenverarbeitung erleichternde Kennziffer (Personenkennzeichen) als eine einschneidende Änderung des Verhältnisses zwischen den Verwaltungen (in Staat und Wirtschaft) und dem Staatsbürger anzusehen ist. Die möglichen verfassungspolitischen Konsequenzen sind bisher nicht ausreichend diskutiert worden. Das ist deshalb besonders bedenklich, weil ein einmal eingeführtes Personenkennzeichen praktisch nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Ein einmal eingeführtes Personenkennzeichen kann dagegen leicht auf immer neue Bereiche ausgedehnt werden. Wegen der nach der Einführung des PK möglichen totalen Erfassung des Individuums würde eine durch keinerlei gesellschaftliche oder verfassungspolitische Entscheidung legitimierte Machtverschiebung zugunsten der Verwaltung eintreten &#8211; auch wenn die Verwaltungen dies zunächst weder wollen noch nutzen &#8211; und es würden Verhaltensänderungen der Bürger zu erwarten sein.</p>
<p>In der gegenwärtigen Auseinandersetzung zweifelt der Rechtsausschuß an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Einführung einer zwölfstelligen computergerechten Kennzeichnung jeder Person. Bundesregierung und Innenausschuß des Bundestages treten einer solchen Auslegung des &#8222;Grundgesetzes&#8220; entgegen und verweisen nicht nur auf die von einzelnen Bundesländern aufgewandten Millionenbeträge, sondern auch auf einen nur erwarteten Rationalisierungseffekt. Bedenken gegen das Personenkennzeichen werden von dieser Seite immer wieder als emotional oder als Affekt gegen den technischen Fortschritt abgetan.<br />Die Humanistische Union ist der Auffassung, daß es nicht genügt, die Einführung des PK vorerst zurückzustellen, zudem sie befürchtet, daß dies nur aus wahltaktischen Erwägungen geschehen könnte. Die konsequenzenreiche Bedeutung des Personenkennzeichens muß jetzt im Blick auf die verfassungspolitischen Auswirkungen  öffentlich erörtert werden:</p>
<ul>
<li>Es geht um die Frage, ob die Verwalter von Staatsgewalt im modernen Verfassungsstaat noch bereit sind, den Schutz der Persönlichkeit höher zu setzen als bloße Rentabilität und Perfektion der Verwaltung.</li>
<li>Es geht um die Frage, ob der Staatsbürger auch im demokratischen Sozialstaat absolut sicher sein kann, daß mit Hilfe des Personenkennzeichens nicht mit dem Motiv sozialer Daseinsvorsorge, unter dem Aspekt vorbeugenden Staatsschutzes oder mißbräuchlich nahezu lückenlose Persönlichkeits- und Lebensprofile einzelner Bürger zusammengestellt werden können, ohne daß dieser etwas dagegen tun kann.</li>
<li>Es geht um die Frage, ob in einer rechtsstaatlichen Demokratie nicht auch Vorsorge dagegen getroffen werden muß, daß ein (auf welchem Wege auch immer) an ihrer Stelle an die Macht gelangtes antidemokratisches Regime oder ein solches, das sich an rechtsstaatliche Prinzipien nicht gebunden fühlt, die für den demokratischen Rechtsstaat geschaffenen und in ihm möglicherweise akzeptablen Instrumente nun zur Herrschaftssicherung, zur Überwachung und Überprüfung<br />jedes Staatsbürgers und damit zum Zwecke politischer Unterdrückung einsetzen kann.</li>
</ul>
<p>Solche Fragen werden in den Vereinigten Staaten nicht nur diskutiert. Der &#8222;Privacy Act&#8220; vom 31. 12. 1974 hat der Fortentwicklung der &#8222;Social Security Number&#8220; hin auf ein allgemeines Personenkennzeichen vorerst eine Grenze gesetzt. Es gibt Entwürfe für ein grundsätzliches Verbot jedes allgemeinen Personenkennzeichens. In der Bundesrepublik wurde demgegenüber von den Befürwortern des PK die grundsätzliche verfassungspolitische Entscheidung ausgeklammert, verharmlost oder sogar verschleiert. Ein Beispiel dafür ist die Tatsache, daß das Personenkennzeichen damit angepriesen wird, die polizeiliche Abmeldung könne dann beim Wohnungswechsel der Bürger wegfallen.</p>
<p>Der Bundesvorstand der Humanistischen Union begrüßt, daß der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Burkhard Hirsch, in Erkenntnis der Bedeutung des Datenschutzes eine Grundgesetzergänzung angeregt hat, durch die ausdrücklich der &#8222;Anspruch auf Schutz der persönlichen Daten&#8220; als Grundrecht verfassungsrechtlich verankert wird. Unabhängig von einer solchen Grundgesetzänderung hält die Humanistische Union die Verabschiedung eines Datenschutzgesetzes noch in dieser Legislaturperiode für zwingend notwendig. Der vom Innenausschuß des Bundestages vorgelegte Entwurf enthält zwar noch immer erhebliche Mängel (beispielsweise die Ausnahmebestimmungen für den Adressenhandel, die noch nicht ganz präzise Regelung der Grenzen der Amtshilfe bei persönlichen Daten, d.h. der nahezu uneingeschränkten Zugriffsmöglichkeiten der staatlichen Verwaltung auf persönliche Daten). Gegenüber dem Mißbrauch von Daten, der gegenwärtig möglich ist, sind solche Mängel jedoch nicht gewichtig genug, um die Verabschiedung eines Datenschutzgesetzes zu verzögern.</p>
<h2 class="auto-created">Memorandum zum Bundes&shy;-&shy;Da&shy;ten&shy;schutz&shy;ge&shy;setz</h2>
<p><b>1 Grundsätzliche Mängel</b></p>
<p>Sosehr die Bestrebungen zu begrüßen sind, die negativen sozialen Auswirkungen einer bisher weitgehend unkontrollierten Entwicklung hochtechnisierter Informationssysteme durch die Verabschiedung eines Datenschutzgesetzes in den Griff zu bekommen, so sehr ist zu bezweifeln, daß dies durch den z.Z. im Bundestag und Bundesrat behandelten Gesetzentwurf auch nur annähernd gelingt.</p>
<p>1.1 Mangelhafter Erfassungsschutz: Das Gesetz bezieht sich auf den Schutz vor Mißbrauch bereits erhobener Daten. Die grundlegendere Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen bestimmte Daten überhaupt erfaßt werden dürfen, wird sowohl für den öffentlichen Bereich ( § 6; alle Paragraphenangaben nach Bundestagsdrucksache 7/5277; die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses &#8211; Bundestagsdrucksache 7/5568 sind berücksichtigt) als auch für den privatwirtschaftlichen Bereich ( § § 17 und 24) durch die völlige Unbestimmtheit der entsprechenden Regelungen praktisch unbeantwortet gelassen. Demgegenüber ist zu fordern, daß das Gesetz für die einzelnen Verwaltungen die Erstellung von Katalogen der Daten vorschreibt, die zur Erfüllung der jeweiligen Verwaltungsaufgaben unbedingt erforderlich sind und daher erfaßt werden dürfen. Desgleichen muß im Gesetz ein Schutz vor Datenerfassung durch private Unternehmen, soweit sie ohne Einwilligung und Wissen geschieht, klar formuliert werden.</p>
<p>1.2 Fehlender Schutz vor Mißbrauch neuer Datentechnologien (Datenverbund, internationaler Datenverkehr): Einer der wichtigsten Gründe für die Ausarbeitung eines Datenschutzgesetzes bestand in der geplanten Einführung eines bundeseinheitlichen Personenkennzeichens, das die Zusammenführung verschiedener Datensätze zu einem Dossier oder Persönlichkeitsprofil wesentlich vereinfacht und dadurch die Gefahr einer völligen Transparenz der Privatsphäre heraufbeschwört. Die schon zum Schutz von Einzeldaten &#8211; wie weiter unten gezeigt wird &#8211; in vieler Hinsicht unzureichenden Bestimmungen des Gesetzes reichen zum Schutz der auf die Gesamtpersönlichkeit gerichteten (und eine neue Qualität darstellenden) hochsensiblen Verbunddaten (Dossiers) in keiner Weise aus. Der Gesetzentwurf geht nirgendwo auf diesen Tatbestand der Persönlichkeitsgefährdung durch Datenverbundsysteme ein. Dagegen muß die Forderung aufgestellt werden, daß die Anfertigung von Dossiers durch Datenverbund generell zu verbieten ist.</p>
<p>Jeder Datenschutz reicht nur bis an die Grenzen seines territorialen Geltungsbereichs. Das vorliegende Bundesdatenschutzgesetz sieht keinerlei eigene Maßnahmen oder Aufträge an die Regierung vor, eine die Schutzbestimmungen dieses Gesetzes umgehende Datenverarbeitung personenbezogener Daten deutscher Staatsbürger in ausländischen Rechenzentren und Datenbanken zu verhindern. Solchem das Gesetz umgehenden grenzüberschreitendem Datenverkehr (Datenflucht, Entstehung von Datenoasen) muß durch eigene Bestimmungen des Gesetzes und geeignete Maßnahmen der Exekutive entgegengewirkt werden.</p>
<p>1.3 Fehlender Schutz für gruppenbezogene und gesellschaftsbezogene Daten: Das Gesetz bezieht sich ausdrücklich nur auf den Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten. Es fehlt der Schutz für gruppenbezogene Daten und für gesellschaftsbezogene Daten.</p>
<p>Unter gruppenbezogenen Daten sollen solche Daten verstanden werden, die sich unmittelbar auf Vereinigungen als solche beziehen. Das heißt insbesondere, daß Daten über politische und weltanschauliche Positionen von Vereinigungen dem Datenschutz unterliegen müssen.</p>
<p>Datenschutz &#8211; in einem umfassenderen Sinn &#8211; muß schließlich auch vor dem Zurückbehalten gesamtgesellschaftlich wichtiger Daten (gesellschaftsbezogener Daten) schützen; als Beispiele mögen hier die Daten zum Umweltschutz und zur Bildungsplanung genannt werden. Das Vorenthalten solcher gesellschaftsbezogener Daten droht von seiten derjenigen, die die Verfügungsgewalt über die entsprechenden technologischen Mittel innehaben, nämlich staatliche Exekutive und private Wirtschaft. Ohne die Verankerung eines solchen Schutzes gesellschaftsbezogener Daten wird sich die Schere zwischen Bevölkerung und Volksvertretung einerseits und staatlicher Exekutive andererseits hinsichtlich der Verfügung über planungs- und entscheidungsrelevante Daten und Datentechnologien weiter öffnen.</p>
<p>Das Gesetz konkretisiert durch den Schutz personenbezogener Daten das Grundrecht auf freie Persönlichkeitsentfaltung des Einzelnen (Art 2, Grundgesetz) für den Bereich der Informationsverarbeitung. Die Aufnahme gruppenbezogener und gesellschaftsbezogener Daten in den Schutz des Gesetzes würde zur Sicherung anderer durch die Datenverarbeitung gefährdeter Verfassungsnormen, vor allem der Grundrechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (Art 8 und 9, Grundgesetz) sowie die Souveränität des Volkes und seiner Vertretung (Art 20, Grundgesetz) beitragen.</p>
<p>1.4 Notwendige Ergänzung des Grundrechtskatalogs: Die große Gefährdung, die der Gesellschaft und jedem Einzelnen aus dem Mißbrauch der neuen Informationstechnologien erwachsen kann, gibt Anlaß zu der Forderung nach einer zweifachen Ergänzung des Grundrechtskatalogs des Grundgesetzes: Zum einen muß ein &#8222;Grundrecht auf personenbezogenen und gruppenbezogenen Datenschutz&#8220; eingeführt werden. Zum anderen ist &#8211; im Sinne eines &#8222;Grundrechts auf Information&#8220; &#8211; der Art. 5, Abs. 1 des Grundgesetzes (&#8222;Jeder hat das Recht, &#8230; sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.&#8220;) zu einem Gebot für den Staat zu verstärken, gesellschaftlich und politisch wichtige Daten allgemein zugänglich zu machen.</p>
<h2 class="auto-created">2 Nicht&shy;ge&shy;sch&uuml;tzte Daten</h2>
<p>2.1 Freie Daten, allgemein zugängliche Daten: Auch die de-facto-Ausklammerung der in der Privatwirtschaft verfügbaren sog &#8222;freien Daten&#8220; (Name, Titel, akademische Grade, Geburtsdatum, Beruf, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung, Anschrift, Rufnummer; Zugehörigkeit zu einer Personengruppe) aus dem Datenschutz ( § § 18, Abs. 2; 24, Abs 3) stellt eine erhebliche Gefährdung der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen dar, vor allem da die &#8222;Zugehörigkeit zu einer Personengruppe&#8220; beliebig spezifiziert werden kann (z.B. besteht die Gefahr, daß ein &#8222;Industrieschutzunternehmen&#8220; X die &#8222;schutzwürdigen Belange des Betroffenen&#8220; nicht beeinträchtigt sieht, wenn es für einen Industriebetrieb Y eine Liste aller in diesem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer erstellt, die Gewerkschaftsmitglieder sind, am letzten &#8222;wilden&#8220; Streik teilgenommen haben und in den zurückliegenden beiden Monaten mehr als 3mal verspätet zur Arbeit erschienen sind).</p>
<p>Schließlich sind auch die &#8222;Daten aus allgemein zugänglichen Quellen&#8220; durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht hinreichend geschützt ( § § 24, Abs 1, Satz 2; 20, Abs 4, Nr 4); d.h. selbst wenn solche Daten aus allgemein zugänglichen Quellen, etwa aus einer Pressenotiz, falsch sind oder wenn die Speicherung und Übermittlung solcher allgemein zugänglicher Daten zur Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange des Betroffenen führt, unterliegen sie bei Datenverarbeitung für fremde Zwecke (4. Abschnitt) nicht dem Datenschutz.</p>
<p>Hier kann die Forderung nur lauten: Vollständige Einbeziehung der freien und allgemein zugänglichen Daten in den Datenschutz!</p>
<p>2.2 Daten des &#8222;Geheimbereichs&#8220; (Verfassungsschutz, Nachrichtendienste, Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft, Finanzbehörden): Die Datensammlung, die Datenspeicherung und der Datenaustausch bei den genannten Behörden ist fast uneingeschränkt zulässig und unterliegt nicht der Kontrolle des Gesetzes ( § 10, Abs 2, Nr 1). Darüberhinaus können die genannten Behörden des &#8222;Geheimbereichs&#8220; bei allen anderen Behörden beliebig viele &#8222;normale&#8220; Daten anfordern; diese Übermittlung unterliegt nicht mehr der behördlichen Auskunftspflicht gegenüber dem Betroffenen ( § 11, Abs 3, Nr 4), so daß die mögliche Unrichtigkeit dieser Daten vom Bürger nicht mehr beanstandet werden kann. Der Datenspezialist Prof. Dr. Wilhelm Steinmüller vertritt die Ansicht, daß § 11, Abs 3, Nr 4 die Auslegung zuläßt, daß dann, wenn eine Behörde des staatlichen Geheimbereichs personenbezogene Daten abruft, der Bürger von diesem Zeitpunkt an nicht mehr Auskunft über diese Daten verlangen kann. (Prof. Dr. Wilhelm Steinmüller, Bild der Wissenschaft, 7/76, S 77). Eine derartige Ausweitung des &#8222;Geheimbereichs&#8220; wäre verfassungswidrig. Der Tendenz zur Aushöhlung des Datenschutzgesetzes durch den &#8222;Geheimbereich&#8220; muß die Forderung nach Eingrenzung dieses &#8222;Geheimbereichs&#8220; und nach Kontrolle auch dieser Datenverarbeitungsaktivitäten durch einen unabhängigen Bundesbeauftragten für Datenschutz entgegengesetzt werden.</p>
<h2 class="auto-created">3 Unzurei&shy;chender Schutz gegen Datenhandel</h2>
<p>Bereits die oben erläuterten ungeschützten &#8222;freien Daten&#8220; und &#8222;allgemein zugänglichen Daten&#8220; bieten für kommerzielle Rechercheunternehmen genügend Material zur Herstellung von und zum Handel mit Dossiers über Einzelpersonen und Personengruppen. Information über Menschen wird zur reinen Ware, ihre Herstellung kennt keine Grenzen außer denen des Marktes und der Gewinnoptimierung.</p>
<p>Diese Tendenz wird durch das Gesetz nicht &#8211; wie man aufgrund seines Namens vermuten sollte &#8211; eingedämmt, sondern noch gefördert: Die Weitergabe von Behördendaten an Privatfirmen (z.B. auch an Adressenhändler, Auskunfteien usw) ist entgegen bisher geltendem Recht in § 8, Abs 1, Satz 1 ausdrücklich zugelassen, wenn der Empfänger ein &#8222;berechtigtes Interesse&#8220; an den Daten glaubhaft machen kann, was in aller Regel nicht sehr schwer sein dürfte. Die Interessen des Betroffenen sind dagegen nur durch die vage Formel berücksichtigt, daß die Weitergabe nicht seine &#8222;schutzwürdigen Belange&#8220; beeinträchtigen dürfe. So besteht die Gefahr, daß in Zukunft ein Unternehmen bei der Einstellung eines Arbeitnehmers den Verfassungsschutz nach seinen &#8211; möglicherweise nicht einmal zutreffenden &#8211; Erkenntnissen über frühere politische Aktivitäten des Bewerbers befragt, und dies mit dem Argument der Aufrechterhaltung des sozialen Friedens im Betrieb als einem &#8222;berechtigten Interesse&#8220; rechtfertigt. Ein Gesetz, das so etwas legitimiert, dient nicht dem Schutze des Bürgers, sondern macht diesen zunehmend schutzlos.</p>
<p>Aber auch der umgekehrte Datenhandel, die Belieferung staatlicher Behörden durch private Rechercheunternehmen ist durch das neue Gesetz ermöglicht (da § 24, Abs 3 insofern keine Beschränkung enthält). Das erschließt den privaten Detekteien, Schutzunternehmen usw. ganz neue Absatzmärkte, etwa die systematische Sammlung und den Verkauf politisch relevanter Daten an den Verfassungsschutz (nach DER SPIEGEL 48/ 1973 eine Praxis, deren sich die Industrieschutzfirma G. &amp; F. Mihm OHG in Kassel, nach eigenen Angaben &#8222;größte private Abwehrorganisation Europas&#8220;, schon vor einigen Jahren rühmte). Soll das Datenschutzgesetz nicht in sein Gegenteil entarten, so muß der Handel der Behörden mit personenbezogenen Daten generell verboten werden. Auch die nicht-kommerzielle Weitergabe staatlich erfaßter Daten muß auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben, d.h. die Formel vom &#8222;berechtigten Interesse&#8220; des Empfängers muß durch eine genaue Definition der Ausnahmen ersetzt werden. Insbesondere ist auch die Generalklausel zur praktisch unbeschränkten Übermittlung staatlich erfaßter Daten an die Kirchen ( § 7, Abs 2) ersatzlos zu streichen.</p>
<h2 class="auto-created">4 Unzurei&shy;chende Regelung der Auskunfts&shy;pflicht</h2>
<p>Hängt über dem Datenschutzgesetz ohnehin schon das Damoklesschwert der Wirtschaftlichkeit (&#8222;Erforderlich sind [Schutz-]Maßnahmen nur, wenn ihr Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht&#8220; § 4, Abs. 1, Satz 2), so führt insbesondere die im Gesetz vorgesehene Gebührenpflichtigkeit eines Auskunftsbegehrens der Betroffenen ( § § 11, Abs. 4; 20, Abs. 3; 26, Abs. 3) zu einer wesentlichen Aushöhlung dieses für das gesamte Gesetz zentralen Auskunftsrechts. Der Rationalisierungseffekt der automatischen Datenverarbeitung darf nicht einseitig von Privatwirtschaft und öffentlicher Verwaltung vereinnahmt werden; vielmehr sind zu den Gesamtkosten der Automatisierung neben den Installations- und Betriebsaufwendungen auch die sozialen Folgekosten, wie sie etwa durch die Auskunftspflicht entstehen, zu rechnen. Diese Gesamtkosten sind von der automatisierenden Stelle zu tragen.<br />Die Gebührenpflichtigkeit ist daher zu streichen. Gleichzeitig ist im Gesetz zu verankern, daß für Nachteile, die durch unrichtige Daten oder unzulässige Datenverarbeitung entstanden sind, Schadenersatz zu leisten ist.</p>
<h2 class="auto-created">5 Unzurei&shy;chende Kontrolle des Daten&shy;schutzes</h2>
<p>Die institutionelle Kontrolle des Datenschutzes durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz ( § § 15 a-e) und den betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz ( § § 22, 22a, 30) ist völlig unzureichend.</p>
<p>Der Bundesdatenschutzbeauftragte wird auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten ernannt und beim Bundesinnenminister angesiedelt ( § 15 a, Abs 1, Satz 1 bzw Abs 5). Angesichts der Tatsache, daß die Institution des Bundesdatenschutzbeauftragten gerade zur Kontrolle der Exekutive in das Gesetz aufgenommen wurde, bedeutet die Auswahl der entsprechenden Person durch die Bundesregierung eine Schwächung dieser nur als unabhängig zu denkenden Institution. Die Bestellung des Beauftragten für den Datenschutz kann daher nur Aufgabe des Parlamentes sein. Die Aufgaben und Rechte des Bundesdatenschutzbeauftragten aus § § 15 c, 15 d sind: Erarbeitung von Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes, Beratung der Behörden, Erstellung von Gutachten, Vorlage von Tätigkeitsberichten, Beanstandung mangelhafter Datenschutzmaßnahmen im öffentlichen Bereich; er besitzt Rederecht im Bundestag. Diese Rechte bleiben so lange eine stumpfe Waffe gegen Datenmißbrauch, so lange sie nicht durch wirksame Sanktionsmöglichkeiten des Beauftragten gegenüber einer illegalen Datenverarbeitungspraxis staatlicher Behörden (einschl. des &#8222;Geheimbereichs&#8220;) und durch ausreichende personelle und sachliche Mittel für eine effektive Überwachung des Datenschutzes ergänzt werden.</p>
<p>Schließlich ist auch die Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten durch im Gesetz eingebaute Abhängigkeiten und wegen fehlender Kompetenzen mehr als geschwächt. Der Datenschutzbeauftragte ist unmittelbar der Geschäftsleitung, deren Praxis er hinsichtlich der Datenverarbeitung kontrollieren soll, unterstellt ( § 22, Abs 3, Satz 1). Er ist zwar laut Gesetz nicht weisungsgebunden und darf auch wegen seiner Tätigkeit nicht benachteiligt werden. Dennoch erfüllt der Datenschutzbeauftragte in seiner jetzigen Form weitgehend Alibi-Funktion, da ein Datenschutzbeauftragter ohnehin nur eingestellt werden wird, wenn er sich der Geschäftsleitung gegenüber loyal verhält. Insofern ist seine Anstellung im zu kontrollierenden Unternehmen selbst sicher nicht unproblematisch! Zu alledem wurde auch noch auf die gesetzliche Verankerung eines Anrufungsrechts des Datenschutzbeauftragten durch die Arbeitnehmer eines Betriebs verzichtet, ebenso wie auf die Einführung eines Kündigungsschutzes für den Datenschutzbeauftragten. Hier wird deutlich, daß auch der Datenschutzbeauftragte im Interessenkonflikt zwischen Kapital und Arbeit steht und daß eine solche Institution besonderer Sicherungen und Befugnisse bedarf.</p>
<p>Die Forderung lautet: Einführung unabhängiger Kontrollinstanzen mit dem Recht zur Verhängung von Sanktionen, mit Anrufungsrecht für die Belegschaft, mit Kündigungsschutz und mit einer sachlichen und personellen Ausstattung, die einen wirkungsvollen betrieblichen Datenschutz ermöglicht.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/24-vorgaenge/publikation/humanistische-union-zu-personenkennzeichen-und-datenschutzgesetz/">Humanistische Union zu Personenkennzeichen und Datenschutzgesetz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Erklärung über Glaubensfreiheit, Kirchenprivilegien und das Verhältnis von Staat und Kirche in der BRD</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/16/publikation/erklaerung-ueber-glaubensfreiheit-kirchenprivilegien-und-das/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 16 Nov 1975 08:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Memorandum]]></category>
		<category><![CDATA[Religion]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/erklaerung-ueber-glaubensfreiheit-kirchenprivilegien-und-das/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 16 (Heft 4/1975), S. 114-17 1. Grund&#173;s&#228;tz&#173;li&#173;ches Immer wieder wird die Humanistische Union als religions- und kirchenfeindlich, als ein Atheisten-Verein dargestellt. Das ist unrichtig. In der Humanistischen Union gibt es Gottgläubige und Atheisten, Katholiken, Juden, Protestanten und viele, die keiner organisierten Glaubensgemeinschaft angehören, gleichwohl aber nach der Maxime leben: &#8222;Es gibt mehr [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/16/publikation/erklaerung-ueber-glaubensfreiheit-kirchenprivilegien-und-das/">Erklärung über Glaubensfreiheit, Kirchenprivilegien und das Verhältnis von Staat und Kirche in der BRD</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 16 (Heft 4/1975), S. 114-17</p>
<h2 class="auto-created">1. Grund&shy;s&auml;tz&shy;li&shy;ches</h2>
<p>Immer wieder wird die Humanistische Union als religions- und kirchenfeindlich, als ein Atheisten-Verein dargestellt. Das ist unrichtig. In der Humanistischen Union gibt es Gottgläubige und Atheisten, Katholiken, Juden, Protestanten und viele, die keiner organisierten Glaubensgemeinschaft angehören, gleichwohl aber nach der Maxime leben: &#8222;Es gibt mehr Ding&#8216; im Himmel und auf Erden, als unsere Schulweisheit sich träumt.&#8221;</p>
<p>Die verkehrte Auffassung über die Humanistische Union ist vor allem auf die Propaganda kirchlicher Kreise zurückzuführen, eine Propaganda, die vermutlich ausgelöst wurde durch die Kritik der Humanistischen Union an Sonderrechten der Großkirchen. Die Stellung der Humanistischen Union zu den Kirchen ist von ihrer Gründung an völlig klar gewesen. Ihr Gründer, Gerhard Szczesny, hat im September 1962 aufgrund von ungerechtfertigten Angriffen drei Thesen aufgestellt, die heute noch genau so gelten wie damals:</p>
<p>1. Die Humanistische Union hält die Freiheit des einzelnen Bürgers, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen, für ein hohes Gut, das schützen oder nicht schützen zu wollen über die Ernsthaftigkeit der demokratischen Anstrengungen einer Demokratie unmißverständlich Auskunft gibt.</p>
<p>2. Die Humanistische Union tritt daher ebenso entschieden für die allgemeine Förderung des religiösen Lebens ein, wie sie die Privilegierung einzelner Glaubensgemeinschaften bekämpft. Diese muß zwangsläufig zur Benachteiligung und Diskriminierung aller Andersgläubigen führen. Da in der Bundesrepublik die vom Grundgesetz vorgesehene Gleichbehandlung aller Staatsbürger durch Privilegien der evangelisch-lutherischen und der römisch-katholischen Kirchen beeinträchtigt wird, wendet sich die Humanistische Union gegen Mißstände, die auf ungerechtfertigte christliche Machtansprüche zurückzuführen sind. Sie würde sich mit gleicher Entschlossenheit gegen Machtansprüche eines staatlich geförderten Islam oder Buddhismus oder Atheismus wenden.</p>
<p>3. Die Humanistische Union vertritt die Überzeugung, daß allen zivilisierten Völkern ein Bestand von allgemeinverbindlichen humanitären Vorstellungen und Verhaltensweisen eigen ist, den es stärker als bisher zu sehen und zur Geltung zu bringen gilt. In der Humanistischen Union haben daher alle Menschen ihren rechtmäßigen Platz, die die Möglichkeit, human zu sein, nicht für die Bekenner ihres eigenen Glaubens (oder Unglaubens) reservieren.</p>
<p>Kein vorurteilsfreier Mensch kann hier eine Spur grundsätzlicher Kirchenfeindlichkeit finden, wohl aber kann jeder daraus die Überzeugung der Humanistischen Union entnehmen, daß bedingungslose Rechtsgleichheit und gegenseitige Duldung für das humane und friedliche Zusammenleben von Menschen verschiedener Überzeugungen notwendig sind.</p>
<h2 class="auto-created">2. Trennung von Staat und Kirche</h2>
<p>Wenn unsere öffentlichen Angelegenheiten so geregelt wären, wenn es also völlige Rechtsgleichheit gäbe, würde es auch keinen Anlaß zum Streit geben. Da das aber nicht der Fall ist, da insbesondere die beiden christlichen Großkirchen erhebliche Privilegien besitzen und immer wieder versuchen, Glaubenssätze der christlichen Bekenntnisse zu allgemein verbindlichen Normen zu erklären, wird die Humanistische Union immer wieder zur Abwehr genötigt. Nach unserer Meinung soll jeder die Freiheit haben, seinen Überzeugungen gemäß zu leben, soweit dies mit den allgemeinen Rechtsregeln vereinbar ist. Niemand hingegen soll das Recht haben, in diese Grundfreiheit einzugreifen.</p>
<p>Nach unserem Grundgesetz sind auch die Kirchen frei, für ihre Glaubenssätze einzutreten und ihre Angelegenheiten selber zu ordnen. Genauso kann jeder Bürger sich in Glaubensdingen nach eigener Überzeugung verhalten, und daraus darf ihm kein Nachteil erwachsen. Der Staat endlich ist verpflichtet, diese Freiheitsrechte durch strengste Neutralität zu sichern.</p>
<p>Es verträgt sich also nicht mit dem Geist unserer Verfassung, Kirchen Vorrechte zu gewähren oder zu versuchen, mit Hilfe der Staatsgewalt den Bürgern Verhaltensformen aufzuzwingen, nur weil sie den Glaubenssätzen einer Religionsgesellschaft entsprechen.<br />Deswegen hat die Humanistische Union immer wieder gefordert &#8212; und sie hat darin auch Anhänger innerhalb der Religionsgesellschaften selbst gefunden &#8212;, die im Grundgesetz angelegte Trennung von Staat und Kirche ausnahmslos durchzuführen. Sie hat diese Forderung in zwölf Punkten im einzelnen formuliert. Hauptsächlich umstritten sind die Fragen des Kirchensteuer-Privilegs und des konfessionellen Religionsunterrichtes an staatlichen Schulen.</p>
<h2 class="auto-created">3. Das Kirchen&shy;steu&shy;er-Pri&shy;vileg</h2>
<p>Schon der Name &#8222;Kirchensteuer&#8221; ist verkehrt. Seit 1919 wird in unseren Verfassungen nicht von Kirchen, sondern von Religionsgesellschaften gesprochen. Steuern hingegen sind Abgaben der Bürger an den Staat oder dessen Unterorgane. Es handelt sich also nicht um Steuern, um öffentliche Abgaben, sondern um Beiträge der Mitglieder zu ver schiedenen Religionsgesellschaften.<br />Die Humanistische Union mißgönnt den Kirchen ihre Einkünfte nicht, soweit sie freiwillig von Kirchenmitgliedern aufgebracht werden. Sie wendet sich jedoch dagegen, daß durch die Form des staatlichen Einzugs</p>
<p>1. die Freiwilligkeit leidet und<br />2. jeder Arbeitnehmer (nicht aber alle anderen) verpflichtet ist, dritten Personen (Arbeitgebern und oder dessen Beauftragten) Auskunft darüber zu geben, wie er es &#8222;mit der Religion hält&#8221;.</p>
<p>Das betrachten wir als einen unstatthaften Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des einzelnen, den der Staat zugunsten einiger Religionsgesellschaften vornimmt. Daß dies nicht alle betrifft, sondern nur die Arbeitnehmer, ist ein besonders unerfreulicher und undemokratischer Zug der Regelung.</p>
<h2 class="auto-created">4. Religi&shy;ons&shy;un&shy;ter&shy;richt</h2>
<p>In der Auseinandersetzung über staatlichen Religionsunterricht wird der Humanistischen Union stets vorgeworfen, sie wollten die heranwachsenden Menschen von jeder Bildung und Erziehung in Sachen der Religion ausschließen. Das Gegenteil ist richtig. Die Huma -nistische Union wünscht dringend, daß an den staatlichen Schulen auch existentielle Fragen (Woher kommt der Mensch? Wohin geht er? Sinn des Lebens, Schicksal und Zufall?) mit den Schülern behandelt und erörtert werden, denn bei der Beschäftigung mit solchen Fragen wächst der Mensch. Auch lernt er dabei die Vielfalt der philosophischen und religiösen Antworten auf diese Fragen kennen. Ein solches &#8222;ordentliches Schulfach&#8221; kann zur Toleranz erziehen und zur Erkenntnis führen, daß es keine Lehre gibt, die die reine, alleinige und alle Menschen verpflichtende Wahrheit besitzt.<br />Der im Grundgesetz (Art 7,3) vorgesehene Unterricht ist im Gegensatz hierzu &#8222;in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften&#8221; zu erteilen. Er führt daher zur Betonung des allgemein verbindlichen Wahrheitscharakters der jeweiligen religiösen Lehrmeinung und widerspricht damit einer Erziehung zur Toleranz. Er ist im Prinzip ein konfessioneller Indoktrinationsunterricht. Daß in der Praxis oft im Religionsunterricht an staatlichen Schulen auf Dogma und Wahrheitsverkündung verzichtet wird, begrüßt die Humanistische Union als einen Fortschritt. Sie begrüßt es insbesondere, wenn dies von den Kirchenbehörden geduldet und unterstützt wird. Sie sieht darin ein Zeichen der Annäherung der Kirchen an das allgemeine Toleranzgebot unseres Staates in Glaubensdingen. Je mehr sich eine solche Haltung der Kirchen durchsetzt, desto näher rückt die Änderung der unzeitgemäßen, den Religionsunterricht betreffenden Bestimmungen unserer Verfassung.</p>
<h2 class="auto-created">5. &bdquo;Part&shy;ner&shy;schaft&rdquo; zwischen Staat und Kirchen</h2>
<p>Das Verlangen der Humanistischen Union, in der staatlichen Praxis das Gebot strengster Neutralität gegenüber allen Religionsgesellschaften zu beachten, ist keine Kirchenfeindlichkeit. Diese Neutralität dient den Kirchen genau wie jedem einzelnen. Neutralität bedeutet aber, daß es kein besonderes Partnerschaftsverhältnis des Staates mit irgendwelchen Gruppen geben kann.</p>
<p>Wenn Bundeskanzler Brandt in der Regierungserklärung vom 18. sagte: &#8222;Wir betrachten sie (die Kirchen) nicht als eine Gruppe unter den vielen der pluralistischen Gesellschaft und wollen ihren Repräsentanten darum auch nicht als Vertretern bloßer Gruppeninteressen begegnen&#8230;&#8220;, dann hat er damit dem Prinzip der pluralistischen Gesellschaft selber eine Absage erteilt. Denn in einer pluralistischen Gesellschaft kann es keine wertende Abstufung einzelner Gruppen geben. Jede differenzierende Bewertung solcher Gruppen &#8211; Kirchen, Gewerkschaften, Offizierskorps, Landwirtschaft, Universitätslehrer, Handel und Industrie oder Studentenschaft &#8211; ist ein Schritt zurück zur korporativen Staatsidee, zurück zum Ständestaat.</p>
<p>Die Humanistische Union hat in einem Brief den Bundeskanzler von ihrer Auffassung unterrichtet, daß die Bundesregierung mit einer partnerschaftlichen Heraushebung der Kirchen sich einer überholten Ideologie angeschlossen hat, die mit der grundgesetzlichen Ordnung des Verhältnisses von Staat und Kirche nicht übereinstimmt. Dieses Verhältnis beruht auf der Religionsfreiheit als einer wertentscheidenden Grundsatznorm höchsten verfassungsrechtlichen Ranges. Eine Stellungnahme ist uns vom Bundeskanzleramt nicht zugegangen.</p>
<h2 class="auto-created">6. Sind diese Fragen wichtig?</h2>
<p>Viele unserer Mitbürger halten diese Fragen für unwichtig. Die Auseinandersetzung über sie stört. Sie lenkt möglicherweise von wichtigen Problemen ab. Die Humanistische Union versteht durchaus, daß und warum andere Fragen, zum Beispiel der Wirtschaftspolitik oder der Gesellschaftsreform oder der Bildung und Erziehung mehr Anteilnahme auf sich ziehen. Auch die Humanistische Union ist in hohem Grade an solchen Fragen, insbesondere des Rechtswesens und der Bildung beteiligt.</p>
<p>Wir betonen jedoch mit großem Ernst, daß keinerlei Reformen auf anderen Gebieten auf die Dauer erfolgreich sein können, wenn nicht die Grundlagen unseres Zusammenlebens in Freiheit und Duldsamkeit erhalten bleiben. Vorrechte welcher Gruppe auch immer gefährden diese Grundlage. Deswegen kämpft die Humanistische Union unverdrossen für ihre Abschaffung!</p>
<h2 class="auto-created">Grund&shy;s&auml;tz&shy;liche Erkl&auml;rung der Humanis&shy;ti&shy;schen Union zum Verh&auml;ltnis von Kirche und Staat</h2>
<p>Seit ihrer Gründung hat die Humanistische Union sich für die weltanschauliche und religiöse Freiheit jedes einzelnen Bürgers und für sein Recht eingesetzt, sich zu einer Religion oder Weltanschauung frei zu bekennen oder das zu unterlassen. <br />Ebenso nachhaltig hat sie stets jede Privilegierung irgendeiner Glaubensgemeinschaft oder weltanschaulichen Gruppe, bekämpft, weil dies unvermeidlich zur Benachteiligung und Diskriminierung aller Andersdenkenden und Andersgläubigen führt. Daher hat sie immer wieder gefordert, die im Grundgesetz angelegte Trennung von Staat und Kirche zu vollziehen. Nur so kann die weltanschauliche Neutralität des Staates gewährleistet, und nur so können die Kirchen von allen Staatsabhängigkeiten befreit werden.</p>
<p>Im einzelnen fordert die Humanistische Union:</p>
<ol>
<li>
<div>Die Kirchen sind von öffentlich-rechtlichen Körperschaften in privatrechtliche Institutionen nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechts umzuwandeln.</div>
</li>
<li>
<div>Die Staats-Kirchenverträge und Konkordate sind aufzukündigen, insoweit sie bestimmte Bekenntnisse privilegieren und damit das Gebot weltanschaulicher und religiöser Neutralität verletzen. Die auf historischen Rechtstiteln beruhenden staatlichen Leistungsverpflichtungen gegenüber den Kirchen sind endgültig aufzuheben.</div>
</li>
<li>
<div>Auf die Verwendung sakraler Symbole und Formeln ist im Bereich aller staatlichen Institutionen zu verzichten.</div>
</li>
<li>
<div>Eine Befragung nach der Konfession ist in Personalangelegenheiten unzulässig &#8212; es sei denn, sie sei zur Aufklärung des Sachverhaltes bei Rechtsstreitigkeiten erforderlich oder erfolge zum Zweck von allgemeinen statistischen Erhebungen, bei denen die Anonymität gesichert ist.</div>
</li>
<li>
<div>Die religiös und weltanschaulich neutrale Gemeinschaftsschule ist als staatliche Schule in allen Bundesländern einzuführen.</div>
</li>
<li>
<div>Ein konfessioneller oder konfessionell beeinflußter Religionsunterricht findet an staatlichen Schulen nicht statt. Soweit Religionsunterricht als<br />besonderes Fach erteilt wird, ist er von allen konfessionellen und kirchlichen Bindungen zu lösen.</div>
</li>
<li>
<div>Jegliche Privilegierung konfessioneller Bildungseinrichtungen und Ausbildungsstätten gegenüber staatlichen wie anderen privaten ist zu beseitigen.</div>
</li>
<li>
<div>Die Theologischen Fakultäten an den Universitäten sind in &#8212; von den Kirchen völlig unabhängige &#8212; religionswissenschaftliche Abteilungen umzuwandeln. Die Ausbildung von Geistlichen ist nicht Aufgabe des Staates.</div>
</li>
<li>
<div>Das zur Zeit im Wohlfahrtsrecht geltende Subsidiaritätsprinzip ist zu beseitigen. Die sozial-caritative Tätigkeit kirchlicher Einrichtungen ist in dem Umfang zu fördern, wie andere vergleichbare private Einrichtungen gefördert werden.</div>
</li>
<li>
<div>Die Militärseelsorge als staatliche Einrichtung ist abzuschaffen. Hinsichtlich ihrer Befreiung vom Wehrdienst sind Geistliche nach den für alle Bürger geltenden Kriterien zu beurteilen. Die bisherige Sonderstellung der Geistlichen verletzt den Gleichheitsgrundsatz.</div>
</li>
<li>
<div>Eine privatrechtlich verbindliche Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft setzt Religionsmündigkeit voraus. Die Taufe allein begründet eine solche privatrechtlich verpflichtende Mitgliedschaft nicht.</div>
</li>
<li>
<div>Die Mitwirkung der Kirchen in staatlichen, kommunalen und mit hoheitlichen Aufgaben befaßten Entscheidungsgremien ist zu beenden. In Gremien, in denen weiterhin Vertreter der Großkirchen mitwirken, ist die Teilnahme von Vertretern anderer Glaubensgemeinschaften und Weltanschauungsgruppen in angemessener Weise sicherzustellen.</div>
</li>
</ol>
<p>Für die Erfüllung dieser Forderungen wird sich die Humanistische Union einsetzen. Auch wird sie versuchen, durch eine Petition eine Gesetzgebung im Sinne dieser Forderungen in die Wege zu leiten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/16/publikation/erklaerung-ueber-glaubensfreiheit-kirchenprivilegien-und-das/">Erklärung über Glaubensfreiheit, Kirchenprivilegien und das Verhältnis von Staat und Kirche in der BRD</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Das Memorandum zur Strafrechtsreform</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/12-1963-vorgaenge/publikation/das-memorandum-zur-strafrechtsreform/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 15:29:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Memorandum]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/das-memorandum-zur-strafrechtsreform/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 12/ 1963, S.380-383 (vg) Die Mitgliederversammlung der HU verabschiedete am 16. November Vorschläge zur Strafrechtsreform, als Memorandum dem Strafrechtsausschuß des Deutschen Bundestages überreicht, das nach längeren Vorbereitungen durch Umfragen bei den Mitgliedern und die Mitarbeit sachkundiger Mitglieder der Union erstellt worden war. Die strittigen Paragraphen des Entwurfs eines neuen Strafgesetzbuches, mit denen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/12-1963-vorgaenge/publikation/das-memorandum-zur-strafrechtsreform/">Das Memorandum zur Strafrechtsreform</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 12/ 1963, S.380-383</p>
<p><i>(vg) Die Mitgliederversammlung der HU verabschiedete am 16. November Vorschläge zur Strafrechtsreform, als Memorandum dem Strafrechtsausschuß des Deutschen Bundestages überreicht, das nach längeren Vorbereitungen durch Umfragen bei den Mitgliedern und die Mitarbeit sachkundiger Mitglieder der Union erstellt worden war. Die strittigen Paragraphen des Entwurfs eines neuen Strafgesetzbuches, mit denen sich das Memorandum nach der Darlegung allgemeiner Prinzipien speziell befaßt, wurden in den Vorgängen 2&#151;5/63 unter der Rubrik &#132;Materialien&#148; zur Kenntnis gebracht.</i></p>
<p><i>Das Memorandum wurde am 17. November in einer öffentlichen Veranstaltung mit anschließender Pressekonferenz der Öffentlichkeit bekanntgemacht. Die Veranstaltung stand unter dem Thema ;,Was an der Strafrechtsreform reformbedürftig ist&#148;. Die Vorstandsmitglieder der HU, Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer und Professor Dr. Alexander Mitscherlich, hielten dabei grundsätzliche Referate. Sie gingen beide von der Feststellung aus, daß die Zeit für eine wirkliche Strafrechtsreform nicht reif sei, weil die neuen Erkenntnisse über Anlage und Umweltbedingungen des Menschen, über die psychischen und sozialen Ursachen und Bedingungen von Straftaten und Verbrechen, über die Probleme von Schuld und Strafe und über die praktischen Möglichkeiten einer Resozialisierung von Straffälligen noch nicht. ins Bewußtsein der breiten Öffentlichkeit gedrungen seien und de Abgeordneten des Bundestages weithin an diesem Mangel teilhätten bzw. sich scheuten, neue Einsichten gegen die atavistischen Meinungen und Neigungen in der Bevölkerung zum Zuge zu bringen. Darum könne es zur Zeit nur darum gehen, wenigstens einige kleinere Reformen hinsichtlich einzelner Straflatbestände anzuregen und durchsetzen zu wollen und auf eine Verbesserung des Strafvollzuges zu dringen. (Die beiden Referate werden von den &#132;Vorgängen&#148; noch veröffentlicht bzw. zusammenfassend referiert werden.)</i></p>
<p><i>Das Memorandum zur Strafrechtsreform hat folgenden Wortlaut:</i></p>
<p>Der &#132;Entwurf eines Strafgesetzbuches (E StGB 1962) mit Begründung&#148; (Bundesratsdrucksache 200/62) entspricht in wichtigen Teilen nicht den Anforderungen, die an eine moderne Kriminalgesetzgebung zu stellen sind. Die grundsätzlichen Mängel des Entwurfes und seiner Begründung sind u. E. in folgendem zu erblicken:</p>
<p>Der Entwurf läßt den in der modernen Gesellschaft bestehenden Pluralismus ethischer Wertvorstellungen unberücksichtigt: Er ist bei der Regelung weltanschaulich umstrittener Straftatbestände &#151; z. B. bei der ethischen Abtreibungsindikation, der Homosexualität und der künstlichen Samenübertragung &#151; in Text und Begründung ganz unverkennbar einseitig an der katholischen Moraltheologie und dem scholastischen &#132;Naturrecht&#148; orientiert. Das widerspricht dem Wesen und den Prinzipien eines demokratisch-pluralistischen Rechtsstaates, in dem neben katholischen auch evangelische Christen und Nicht-Christen gleichberechtigt zusammenleben. Das Strafrecht ist ein Recht für alle und muß deshalb von Gruppenwertungen frei bleiben. Andernfalls wird die Gerichtsbarkeit vom Gesetz zu schwerwiegenden Eingriffen in die Gewissensfreiheit und die Intimsphäre genötigt.</p>
<p>Die Ergebnisse der empirischen Wissenschaften, insbesondere der Anthropologie, Psychologie, Psychiatrie und der Sozialwissenschaften sind in dem Entwurf nicht genügend berücksichtigt. Ebenso fanden die rechtlichen Regelungen und rechtspolitischen Erfahrungen des Auslands keinen wesentlichen Niederschlag.</p>
<p>Wenn das geplante Gesetzgebungswerk der realen menschlichen und gesellschaftlichen Situation der westlichen Welt in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts gerecht werden und den verpflichtenden Namen &#132;Reform&#148; verdienen will, muß es von folgenden Grundüberzeugungen getragen sein:</p>
<p>I. Das neue Strafrecht muß vom Geist des Grundgesetzes ausgehen. Der Kern des Grundgesetzes ist die konkrete Freiheit der einzelnen Person. Die Auswirkungen der Grundfreiheiten, die auf dem Gedanken der Toleranz beruhen, sind deshalb im Zusammenhang mit der Strafrechtsreform noch einmal zu überprüfen und in die Überlegungen viel mehr als bisher einzubeziehen. Überall, wo Strafvorschriften mit den Grundrechten der freien Entfaltung der Persönlichkeit, der Freiheit des Gewissens, der Meinung und der Information, der Freiheit der Kunst oder mit dem Gebot des Schutzes der Intimsphäre zu kollidieren drohen, ist für den Gesetzgeber äußerste Zurückhaltung am Platz. Als Richtschnur für solche strittigen Entscheidungen muß der für den modernen Rechtsstaat charakteristische, vom Grundgesetz (Art. 1, I und Art. 2, II) und von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gestützte Grundsatz gelten: &#132;Im Zweifelsfalle für die Freiheit!&#148;</p>
<p>II. Die einzige legitime Aufgabe des Strafrechts ist die Abwehr antisozialer Angriffe auf den Rechtsfrieden. Keinesfalls gehört es dagegen zu den Aufgaben des Staates, Handlungen unter Strafandrohung zu verbieten; die weder Einzelpersonen noch der Allgemeinheit einen Schaden zufügen.</p>
<p>III. Strafvorschriften, die nicht auf diesen Voraussetzungen beruhen oder die sich als praktisch wirkungslos oder gesellschaftspolitisch bedenklich erwiesen haben, sind abzuschaffen, auch wenn eine solche Entscheidung im einen oder anderen Fall nicht sofort von der öffentlichen Meinung verstanden werden sollte. Der Staat muß in solchen</p>
<p>Fällen darauf hinwirken, daß sich in der Öffentlichkeit allmählich ein Verständnis für die begrenzten Aufgaben des Strafrechts und die Unterschiede zwischen Recht und Moral ausbreitet. Der Gesetzgeber hat auf keinen Fall &#132;allgemeine&#148; Emotionen, Vorurteile oder Gebräuche zur Grundlage seiner Entscheidungen zu machen.</p>
<p>IV.Das Parlament sollte sich mit den internationalen Rechtsentwicklungen befassen und nur solche Handlungen unter Strafe stellen, die in den Strafgesetzen aller westlichen Kulturnationen als strafwürdig angesehen werden. Ein modernes Gesetz, dessen Geist nicht provinziell und partikularistisch sein soll, muß vor allem den europäischen Einigungsentwicklungen Rechnung tragen.</p>
<p>V.Die Bundestagsabgeordneten und die zuständigen</p>
<p>Ausschüsse sollten in jedem Fall vor endgültigen Entscheidungen von der Möglichkeit der Befragung der wissenschaftlichen Sachverständigen Gebrauch machen und die gesicherten Erkenntnisse der Wissenschaft auch dann objektiv berücksichtigen, wenn sie ihren subjektiven politischen oder weltanschaulichen Meinungen zuwiderlaufen.</p>
<p>Auf der Grundlage der genannten allgemeinen rechts-und sozialpolitischen Erwägungen bittet die Humanistische Union den Bundestag, folgende Einzelvorschläge und Formulierungsentwürfe zu prüfen und in die Vorarbeiten zur Strafrechtsreform mit einzubeziehen (wir folgen dabei der Reihenfolge des Strafrechtsentwurfs E 1962 der Bundesregierung) :</p>
<p>1. Die Zuchthausstrafe sollte wegen der außerordentlichen Erschwerung der Resozialisierung der Verurteilten und der praktischen Undurchführbarkeit im modernen Strafvollzug in ein neues Strafrecht nicht mehr übernommen werden. (Siehe allgemeine Richtlinien, Punkt III). Der neue § 12, der die Straftaten nach ihren strafrechtlichen Folgen einstuft, könnte in Absatz 1 lauten: &#132;Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die mit Gefängnis über 10 Jahre und Verlust öffentlicher Rechte bedroht sind.&#148;</p>
<p>2. Die §§ 24 und 25 des Entwurfs (&#132;Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen&#8220; und &#132;Verminderte Schuldfähigkeit&#148;, also § 51 des geltenden Rechts) mögen in folgender Gesetzesvörschrift zusammengefaßt werden: &#132;Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Täter zur Zeit der Tat wegen einer in ihren Ursachen für ihn nicht erkennbaren, vom Bewußtsein willentlich nicht zu beeinflussenden, körperlich oder seelisch bedingten krankhaften Störung unfähig ist, das Unerlaubte der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.</p>
<p>War die Fähigkeit, das Unerlaubte der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, zur Zeit der Tat aus diesem Grunde erheblich vermindert, so kann der Richter die Strafe nach freiem Ermessen mildern oder von Strafe absehen.&#148;</p>
<p>Begründung:</p>
<p>Die Dreiteilung in Bewußtseinsstörung, krankhafte Störung der Geistestätigkeit und Geistesschwäche hat sich nach Ansichten von Juristen und medizinischen Sachverständigen nicht bewährt und ist auch begrifflich unscharf. Sie wird insbesondere dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft über den Aufbau der Persönlichkeit nicht gerecht.</p>
<p>Die vorgeschlagene Neufassung versucht, in Absatz 1 einen einheitlichen Begriff zu schaffen, der wie bisher von der Unfähigkeit des Täters, das Unerlaubte der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, ausgeht. Gleichzeitig sollte erreicht werden, daß das Wesen psychischer Erkrankungen nicht mehr ausschließlich auf die Krankheitsbegriffe einer nur naturwissenschaftlich-erbbiologisch fundierten Psychiatrie gegründet wird, sondern daß die namentlich in den angelsächsischen Ländern unter dem :Sammelbegriff der &#132;behavioral sciences&#148; zusammengefaßten Forschungen berücksichtigt werden. Dies ist insofern notwendig, als eine Rechtsprechung, die einerseits auf dem Schuld- und Sühzieprinzip, andererseits auf einer Schuldunfähigkeit nur aus naturwissenschaftlichen Gründen fußt, keinerlei Raum für eine sachgerechte Beurteilung der eigentlichen psychogenen Erkrankungen und vor allem der neurotischen Kriminalität hat.</p>
<p>In Absatz 2 wird dem Richter in der Beurteilung der Täterpersönlichkeit mehr Spielraum als bisher gewährt und ihm die Möglichkeit gegeben, gleichzeitig mit der Feststellung einer strafbaren Handlung die Strafe qualitativ weitgehend zu modifizieren.</p>
<p>3. Das Problem der Abtreibungsindikationen bedarf insgesamt der nochmaligen Prüfung. In jedem Fall ist die Unterbrechung einer durch Notzucht aufgezwungenen Schwangerschaft aus den im allgemeinen Teil hinreichend dargelegten menschlichen, sittlichen und verfassungsrechtlichen Gründen zuzulassen und gesetzlich zu regeln. Als zusammenfassende Lösung der Frage der Abtreibungsindikationen schlagen wir vor, dem Absatz (1) des neuen § 157 (&#132;ärztliche Unterbrechung der Schwangerschaft&#8220;) folgende Form zu geben:</p>
<p>&#132;Die Abtötung einer Leibesfrucht durch einen Arzt ist nicht strafbar, wenn die Frucht aus einer Notzucht ( §§ 204&#151;208) herrührt oder wenn nach den Erkenntnissen und Erfahrungen der Heilkunde nur durch eine Fruchttötung die Gefahr von ärztlich nicht zu verantwortenden Gesundheitsschäden von Mutter oder Kind abzuwenden ist.&#148;</p>
<p>4. Der neue § 176 (&#132;Beleidigung von Persönlichkeiten des politischen Lebens&#8220;) sowie die in den Reformentwurf aufgenommene neue Bestimmung gegen Indiskretionen (§ 182) ist zu streichen. Diese Gesetze bieten bei entsprechender Auslegung zu viele Möglichkeiten, die öffentliche Information und Kritik zu beschneiden und die Arbeit der Presse zu behindern, als daß sie mit dem Grundgesetz zu vereinbaren wären. Sie sind außerdem überflüssig, da die Strafdrohungen gegen &#132;üble Nachrede&#148;, &#132;Verleumdung&#148; und &#132;Kundgabe von Mißachtung&#148; sowie nicht zuletzt die Schadenersatzbestimmungen des Zivilrechts genügend Schutz gegen Indiskretionen und soziale Schädigungen bieten. Ein Sonder-Ehrenschutz für Politiker verstößt außerdem gegen den Verfassungsgrundsatz der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz.</p>
<p>5. Besonders fragwürdig sind die neuen §§ 187 und 188 &#132;Gotteslästerung&#148; und &#132;Beschimpfung einer Religionsgesellschaft (§ 166 alt).</p>
<p>Die beiden Bestimmungen gehen an den tatsächlichen weltanschaulichen Gegebenheiten, an der Vielfalt der Glaubensvorstellungen und Überzeugungen und an dem Faktum, daß die Bundesrepublik ein säkularisierter Staat ist, vorbei. Weder geht es an, in unserer pluralistischen Gesellschaft allein die mit dem Begriff &#132;Gott&#148; verbundenen religiösen Höchstwert-Gefühle zu schützen, noch gibt es heute in unserem Lande ein &#132;allgemeines&#148; religiöses Empfinden, noch ist es rechtmäßig, als alleinigen Maßstab für den Tatbestand der &#132;Beschimpfung einer Religionsgesellschaft&#148; das Empfinden der Betroffenen einzuführen.</p>
<p>Sollte sich der Gesetzgeber nicht zu der von prominenten Vertretern der christlichen Kirchen vorgeschlagenen vollständigen Streichung der für diese Vergehen angedrohten Strafen entschließen können, empfiehlt die Humanistische Union, die sich als unparteiische Vertreterin aller Glaubensrichtungen in unserem Lande betrachtet, die beiden §§ 187 und 188 in folgender Weise zusammenzufassen:</p>
<p>&#132;(1) Wer öffentlich in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften eine im Inland bestehende Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Glaubensvorstellungen oder Überzeugungen, ihre Einrichtungen oder ihre Gebräuche in beleidigender Absicht beschimpft, wird mit Strafhaft oder Geldstrafe bestraft.</p>
<p>(2) Werke der Kunst fallen nicht unter diese Bestimmung.&#148;</p>
<p>6. Aus den Bereichen &#132;Straftaten gegen die Ehe&#148; und</p>
<p>&#132;Straftaten gegen die Sittlichkeit&#148; (§§ 192&#151;231 neu, insbesondere §§ 193, 203 mit § 5 Abs. 1 Ziff. 13, 216 und 217, 218, 220 a, 223) sind, wie sich aus den oben unter I und V dargelegten Prinzipien ergibt und wie es der Praxis fortschrittlicher Kulturstaaten entspricht, alle sexuellen Handlungen auszuschließen, die</p>
<p>a) keine Gewaltanwendung oder Nötigung,</p>
<p>b) keine Schädigung Minderjähriger bedeuten und</p>
<p>c) nicht in der Öffentlichkeit ausgeführt werden. Bestimmungen, die darüber hinausgehen, führen zu einer willkürlichen Auswahl weniger Verfolgungsfälle und dienen vorzugsweise den Interessen von Erpressern. Strafandrohungen schrecken weiter wahrscheinlich auch davon ab, psychiatrische oder andere ärztliche Hilfe für sexuelle Probleme zu suchen. Davon abgesehen sind Verurteilung und Freiheitsentzug einer Heilung von psychischen Erkrankungen eher im Wege als förderlich. Letztlich geht es, solange ein Mensch andere nicht schädigt, um die fundamentale Frage des jedermann gebührenden Schutzes gegen staatliche Einmischung in seine Intimsphäre.</p>
<p>7. Der neue § 20 &#132;Unzüchtige Schriften und Sachen&#148;, falls er beibehalten wird, müßte laut Artikel 5, Abs. 3 des Grundgesetzes den Zusatz erhalten:</p>
<p>&#8222;(2) Werke der Kunst fallen nicht unter diese Bestimmung.&#8220;</p>
<p>8. Die vorgesehene Vorschrift des § 452 &#132;Störung der Strafrechtspflege&#148; (E 1962) ist in dieser Form ausgesprochen pressefeindlich. Über schwebende Strafverfahren könnte nach Inkrafttreten einer solchen Strafbestimmung praktisch nicht mehr berichtet werden. Die Humanistische Union schlägt deshalb folgende Umformulierung vor:</p>
<p>&#132;Wer öffentlich während eines Strafverfahrens vor dem Urteil des ersten Rechtszuges in Druckschriften, in einer Versammlung oder in Darstellungen des Ton- oder Fernseh-Rundfunks oder des Films den künftigen Ausgang des Verfahrens oder den Wert eines Beweismittels in einer Weise zu beeinflussen sucht, die die Unparteilichkeit der Rechtsprechung gefährdet, wird mit Strafhaft oder mit Geldstrafe bestraft.&#148;</p>
<p>9. Verstöße gegen das Grundgesetz, soweit sie Grundrechte betreffen und wissentlich geschehen, sollten in Zukunft strafrechtlich geahndet werden. Die Humanistische Union hält es für untragbar und gefährlich, daß ausgerechnet diese fundamentalen, unsere gesellschaftliche Ordnung tragenden Rechtsgüter bisher weder strafrechtlich noch zivilrechtlich noch disziplinarrechtlich eigenen Schutz genießen.</p>
<p>10. Gemäß Artikel 26 des Grundgesetzes ist eine Strafbestimmung gegen die Vorbereitung eines Angriffskrieges zu fordern. Der Entwurf der Bundesregierung sieht</p>
<p>erstaunlicherweise keine derartige Vorschrift vor. (§ 388 E &#132;Landesverräterische Friedensgefährdung&#148; vermag eine solche keinesfalls zu ersetzen.) Entsprechend den Genfer Konventionen von 1949 bedarf es außerdem der Einführung von Strafvorschriften zur Wahrung der Menschenwürde bei bewaffneten Konflikten. Die allgemeinen Strafvorschriften reichen zur Gewährung des darin vorgesehenen Schutzes nicht aus.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/12-1963-vorgaenge/publikation/das-memorandum-zur-strafrechtsreform/">Das Memorandum zur Strafrechtsreform</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
