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Memorandum an den neuen Bundestag

Mitteilungen17909/2002Seite 60-61

Mitteilungen Nr. 179, S.60-61

Das im nachfolgenden hier dokumentierte Anschreiben wurde Ende August 2002 an die wahrscheinlichsten Abgeordneten des kommenden Bundestages gesendet.
Das Memorandum basiert auf einem Entwurf des Bundesvorstands der HUMANISTISCHEN UNION und wurde von drei verbündeten Bürgerrechtsorganisationen mit getragen:
Gustav Heinemann-Initiative, Komitee für Grundrechte
und Demokratie, Internationale Liga für Menschenrechte.
Sehr geehrte/ r ….
wir wenden uns heute an Sie, damit Sie als Abgeordnete des
15. Deutschen Bundestages gravierende Fehlentscheidungen aus der vorangegangenen Legislaturperiode korrigieren. Nach den Anschlägen in den USA vom 11. September 2001 hat das Parlament in großer Eile, ohne den sonst üblichen Vorlauf an öffentlicher und parlamentarischer Anhörung und Beratung eine Serie von fatalen Sicherheitsgesetzen verabschiedet.

Mit dem nicht einhaltbaren Versprechen, Sicherheit gegen terroristische Anschläge zu schaffen, wurden die Befugnisse von
Geheimdiensten und Polizei massiv ausgebaut. Kennzeichen
aller dieser Gesetze ist es, dass sie erneut staatliche Eingriffe in die Rechte von Unverdächtigen legalisieren. Die Bürgerinnen und Bürger werden damit pauschal zu Sicherheitsrisiken umdefiniert.
Nach dem Ende Dezember verabschiedeten „Terrorismusbe-kämpfungsgesetz“ dürfen Geheimdienste ohne Straftatverdacht
und ohne unser Wissen die Bewegungen von (Giro-) Konten erfassen und analysieren, ob wir durch unser finanzielles Gebaren von Terrorismus-Verdächtigen zu unterscheiden sind. Der Bundestag soll demnächst festlegen, welche biometrischen Merkmale auf unseren neuen Personalausweisen (unsichtbar) gespeichert sind; damit wird unterstellt, dass solche Daten für eine spätere Strafverfolgung erforderlich sein könnten.
Die Entscheidung darüber, welche Daten in Ausländerausweisen
eingetragen werden, haben die Parlamentarierinnen und Parlamentarier der letzten Legislaturperiode gar ins Belieben der Exekutive gestellt. Sie sollen per Verordnung bestimmt werden. Geheimdienste und Polizei sollen noch enger kooperieren, als sie es bisher schon tun. Das Gebot zur Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten, das nach dem „Polizeibrief“ der Westalliierten zu Recht ein fester Bestandteil unseres Verfassungsrechtes war und die Machtvollkommenheit einer politischen Polizei, wie sie unser Land
unter dem NS-Regime kennen lernen musste, verhindern sollte, wird faktisch abgeschafft.
Menschen, die in sogenannten sicherheitsempfindlichen Bereichen tätig sind (dazu können auch Rundfunkanstalten, Krankenhäuser, Verkehrs- und Versorgungsbetriebe und selbst [Groß-] Bäckereien zählen), werden sich gefallen lassen müssen, dass sie am Arbeitsplatz wie im Privaten ausgeforscht werden und bei „Auffälligkeiten“ ihre Existenzgrundlage verlieren können. Und die uns besuchenden Mitbürger anderer Staaten dürfen zusammen mit uns, die wir sie eingeladen haben, auf „Zuverlässigkeit“ hin überprüft werden.
Am 26. April 2002 beschloss der Bundestag ferner eine Ausweitung
des politischen Strafrechts: Die § § 129 und 129 a des
Strafgesetzbuchs einschließlich des an sie geknüpften Repertoires
strafprozessualer Zwangsmaßnahmen sollen auch auf sog. terroristische Vereinigungen im Ausland angewendet werden.
Es ist kaum anzunehmen, dass dieser neue § 129 b dazu
führt, dass ausländische Terroristen verurteilt werden. Um begründbar zu entscheiden, ob es sich bei einer Organisation um
Terroristen oder um eine Befreiungsbewegung handelt, müsste
die deutsche Justiz auf dem Rechtshilfeweg umfangreiche
Abklärungen in Staaten vornehmen lassen, bei denen es höchst zweifelhaft ist, ob sie das Prädikat eines demokratischen
Rechtsstaats verdienen. Weil dies in einem fairen Strafverfahren
kaum machbar ist, dürften Urteile nach der neuen Bestimmung kaum möglich sein. Zu befürchten ist allerdings, dass die höchst bedenklichen Straftatbestände des „Werbens“ und „Unterstützens“ solcher Vereinigungen wiederum dazu missbraucht werden, politisches Verhalten – in diesem Falle ausländischer Organisationen – auszuforschen.
Letztes Glied in der Kette angeblicher Anti-Terror-Gesetze war die öffentlich kaum wahrgenommene Entscheidung des Bundestages vom 18.6.2002, auch der Polizei den Einsatz des sog. IMSI-Catchers zu erlauben. Damit werden künftig alle Mobil-Telefone polizeilich registriert, die sich im Bereich der von einem solchen Gerät imitierten Funkzelle aufhalten. Erst im Zuge einer Abgleichung werden die für polizeiliche Belange uninteressanten Daten ausgesondert.
Die Überwachung von Unverdächtigen ist also zum Normalfall
staatlicher Aufgabenerfüllung im Bereich der Inneren Sicherheit geworden, ohne dass eine den Staat und seine Bürgerinnen und Bürger existentiell gefährdende Lage besteht. Nicht einmal in Zeiten des kalten Krieges, der zeitweise in einen heißen Krieg umzuschlagen drohte, waren offensichtlich derart weitreichende Befugnisse für Sicherheitsbehörden erforderlich. Heute wird regelmäßig betont, dass es in Deutschland keine Hinweise auf bevorstehende Anschläge gibt.
Durch die „Anti-Terror-Pakete“ ist dem demokratischen Rechtsstaat schwerer Schaden zugefügt worden. Und das, obwohl die Regelungen der „Sicherheitspakete“ die Anschläge von New York und Washington, hätten sie schon gegolten, nach Auffassung aller Sachverständigen nicht hätten verhindern können. Gleichwohl hat die bloße Möglichkeit, dass es wieder irgendwann einmal irgendeinen Anschlag von irgendjemandem geben könnte, dem Gesetzgeber genügt, den Ausnahmezustand per Terrorismusbekämpfungsgesetz
zum Normalfall zu proklamieren.
Die Konsequenzen sind nicht absehbar. Jedenfalls ist aber schon heute festzustellen:
Die Menschen in der Bundesrepublik werden angesichts der
permanenten Möglichkeit überwacht zu werden, einem latenten Anpassungsdruck unterworfen, was das Bundesverfassungsgericht
zu Recht in seinem Volkszählungsurteil als demokratiegefährdend gebrandmarkt hat. Unauffälliges Verhalten könnte „versprechen“, von staatlichen Organen in Ruhe gelassen zu werden. Indessen ist ein solches Verhalten unverträglich mit einem Gemeinwesen, das auf die Mitwirkung seiner Angehörigen angewiesen ist.
Demokratie ist nur dann lebendig, wenn auch kritische Geister ohne Befürchtung, in ein „Gefährdungsraster“ hinein zu fallen, ihre Meinungen äußern können.
Die Bürgerrechtsorganisationen kann es nicht beruhigen, dass ein Teil dieser neuen Befugnisse nach fünf Jahren überprüft werden sollen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Eingriffsbefugnisse in Deutschland überaus zählebig sind. Die Befristung entsprechender Gesetze kann eine an rechtsstaatlichen Grundsätzen orientierte Gesetzgebung nicht ersetzen.
Wir fordern Sie, die Abgeordneten des 15. Deutschen Bundestags,
dazu auf, in der Politik der „Inneren Sicherheit“ eine Umkehr
einzuleiten. Statt immer neuer Befugnisse für Polizei und
Geheimdienste bedarf es einer Stärkung der Rechte und Freiheiten
der Bürgerinnen und Bürger. Statt die Macht des staatlichen
Sicherheitsapparates weiter auszubauen, sollten Sie sich
im Interesse auch des Parlamentes selbst dafür einsetzen, dass
diese Institutionen kontrollierbar werden. Verweigern Sie sich der Allparteien-Koalition der Inneren Sicherheit und wagen Sie mehr Demokratie. Ein erster Schritt in diese Richtung ist die Aufhebung der jüngsten Sicherheitsgesetze.

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