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	<title>Publikationen: vorgänge Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Anti-Exremismus</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Mar 2012 08:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Publikationen: vorgänge]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: Vorgang 197 (Heft 1/2012), S.101-108 I. Was ist Extre&#173;mis&#173;mus? Der Extremismus als Erscheinungsform ist nicht so umstritten wie die Definition desselbigen. Keinem w&#252;rde es einfallen davon zu sprechen, dass es Extremismus nicht g&#228;be, doch was genau Extremismus ist, dar&#252;ber besteht kaum eine Einigkeit. Von bin&#228;ren Definitionen bis hin zu Funktionen mit zwei oder drei [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/197-vorgaenge/publikation/anti-exremismus/">Anti-Exremismus</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: Vorgang 197 (Heft 1/2012), S.101-108</p>
<h5>I. Was ist Extre&shy;mis&shy;mus?</h5>
<p>Der Extremismus als Erscheinungsform ist nicht so umstritten wie die Definition desselbigen. Keinem w&uuml;rde es einfallen davon zu sprechen, dass es Extremismus nicht g&auml;be, doch was genau Extremismus ist, dar&uuml;ber besteht kaum eine Einigkeit. Von bin&auml;ren Definitionen bis hin zu Funktionen mit zwei oder drei Variablen reicht die Definitionsbreite. Einige verwenden einen starken Ph&auml;nomenbezug, dies sind alle Definitionen die nicht den Extremismus als solchen, sondern z. B. ausschlie&szlig;lich den Rechtsextremismus beschreiben, andere sind breiter, definieren den Extremismus insgesamt.</p>
<p>Die bekannteste allgemeine Definition des Extremismus entwickelten Uwe Backes und Eckhard Jesse. Ihre normative Definition basiert auf einer bimodalen Verteilung, der Extremismus gilt als das Gegenteil der Demokratie und ist definiert als einstellungsm&auml;&szlig;ige Gegnerschaft zu den wichtigsten Spielregeln des demokratischen Verfassungsstaates und wird im engeren Sinne als eine Fundamentalopposition gegen den Verfassungsstaat verstanden, was sich in Gesinnung oder Handlung manifestiert. Der verfassungspolitische Ansatz des Extremismus ist dem klassischen Konstitutionalismus zuzuordnen und arbeitet in der Regel mit interdisziplin&auml;ren Kopplungen, etwa kommunikationstheoretischen &Uuml;berlegungen oder sozialpsychologischen Theoremen. Der verfassungspolitische Ansatz greift immer wieder auf juristische Sachverhalte zur&uuml;ck.[1] Damit ist dieser Ansatz dem institutionell ausgestalteten Verst&auml;ndnis des Extremismus als Form der Verfassungsfeindlichkeit sehr nah. Das verfassungspolitische Modell ist eine Klassifikation und kann zur Ursachenforschung selbst nichts beitragen.</p>
<p>Ein Problem f&uuml;r das verfassungspolitische Extremismuskonstrukt ergibt sich aus Erscheinungen der bewegungsinh&auml;renten Abweichung, der gro&szlig;en Heterogenit&auml;t der Ph&auml;nomene: Sind Nationalbolschewisten linksextremistisch oder rechtsextremistisch? Was haben Anarchisten, Autonome und Anh&auml;nger des marxistisch-leninistischen Sozialismus miteinander gemein? Oft wird hier seitens des verfassungspolitischen Konstrukts mit der Utopie und dem Gleichheitsideal argumentiert, doch die sozialwissenschaftlich messbaren Abweichungen sind so gro&szlig;, dass eine Skala zur Messung linksextremistisehen Gedankenguts noch nicht gefunden ist.[2] Gleiches gilt im Ubrigen nicht f&uuml;r den Rechtsextremismus.</p>
<p>All diese Erscheinungen k&ouml;nnen modelltheoretisch nur ungen&uuml;gend eingebunden werden. Mehrere Modelle des Extremismus verlassen die bimodale Rahmung, wie die Modelle Eysencks, Minkenbergs, De Witt Pooles, Helmars, St&ouml;ss&#8216; und Lipsets. Daneben steht der eher soziologische Zugang, der Extremismus als Pathologie westlicher Industriegesellschaften fasst, wie Erwin K. Scheuch und Hans-Dieter Klingemann ihn beschrieben.[3] Hier wird der Extremismus als Begleiterscheinung von Strukturen der modernen Gesellschaft erkl&auml;rt, Statusinkonsistenzen w&uuml;rden den permanenten Wechsel von Einstellungen verursachen. Die intermedi&auml;ren Instanzen des Sozialsystems geraten hier in den Blick. Der Extremismus ist dementsprechend ein sozialer Prozess. Der historisch-genetische Ansatz, z. B. durch Peter Dudek und Hans-Gerd Jaschke vertreten, entwickelt den Extremismus als abh&auml;ngige Variable von historischen, kulturellen und gesellschaftlichen Bedingungen. Extremismus wird hier als &#8222;kommunikativ dichtes Netzwerk&#8221;, als &#8222;selbstst&auml;ndige Subkultur&#8221; beschrieben, eine Wechselwirkung mit der Mehrheitsgesellschaft ger&auml;t in den Blick. Dieses Verst&auml;ndnis des Extremismus findet eine Kopplung zu den Ausarbeitungen Klingemanns und Scheuchs.[4]</p>
<p>Ein an die Ideengeschichte gekoppeltes, ideologiekritisches Verst&auml;ndnis des Extremismus erarbeiteten Grieder und Salamun. Alfons Grieder unterscheidet drei Arten von Ideen. Bei der ldee der ersten Art handelt es sich um Ideen dar&uuml;ber, dass bestimmte Sachverhalte vorliegen. Ideen der zweiten Art sind normative Ideen, also Ideen des Sollens oder ldeen moralischer Bewertung. &#8222;Bei den Ideen zweiter Art sieht es so aus, als ob Sachverhalte vorliegen, die sich jedoch bei n&auml;herem Zusehen als obskure, wenn nicht Pseudosachverhalte herausstellen.&#8220;[5] Die Ideen dritter Art, so f&uuml;hrt Grieder aus, sind Ideen des idealen Zustandes. Bei diesen Ideen handelt es sich um Allgemeinbegriffe und auch ganze Begriffssysteme. Die Idee der zweiten Art bleibt ein Vollzug dieser Setzung. Grieder geht darauf ein, wie Idee und &Uuml;berzeugung zusammenh&auml;ngen und deutet einen Katalog der verschiedenen Ideologien an, die von ihm nach Gl&auml;ubigkeit der Tr&auml;gergruppen unterteilt werden[6]. Salamun unterscheidet Basisannahmen und Randbezirke einer ldeologie. Diese haben ein reziprokes Verh&auml;ltnis zueinander und einen essentiellen oder komplement&auml;ren Charakter. Die Ideologie teilt sich auf in Basisannahmen und Randbezirke. Sie besteht im Kern aus einem Axiom. Dieses Axiom, der Kern der ldeologie, ist nicht wandelbar. &Auml;hnlich wie bei einer Zwiebel f&uuml;gen sich um den Kern der ldeologie mehrere Randannahmen an. Diese Randannahmen sind die &Auml;u&szlig;erungen, die dazu dienen die Ideologie zu implementieren. Sie k&ouml;nnen sich an die Zeit anpassen und verhelfen der ldeologie durch ihre Flexibilit&auml;t, am Leben zu bleiben.</p>
<p>Das Salamunsche Instrumentarium zur Analyse von Ideologien basiert auf einer Definition von Ideologie als &#8222;[.,.] Gedankengebilde, die durch spezifische tendenzielle Merkmale gekennzeichnet sind und gesellschaftlichen Gruppen als allgemeine Orientierungsrahmen bei der Interpretation der gesellschaftlichen Wirklichkeit dienen, die Machtanspr&uuml;che dieser Gruppen im politischen Leben legitimieren und neben echten wissenschaftlichen Einsichten und neben offenen Wertungen, Normen und Handlungsappellen viele kryptonormative und falsche Vorstellungen enthalten, deren ungerechtfertigte Wahrheitsanspr&uuml;che oder Unwahrheiten auf eine interessenbedingte Befangen-heit ihrer Produzenten zur&uuml;ckzuf&uuml;hren ist&#8220;[7]. Darauf aufbauend entwickelte Salamun M&ouml;glichkeiten zur Dekonstruktion von Ideologien. So ist der Absolutheitsanspruch einer Weltanschauung prinzipiell unvereinbar mit der prinzipiellen Fehlbarkeit von Vernunft- und Wissenschaft. Der Absolutheitsanspruch wirkt sich auf die Toleranz aus, sie wird zur Intoleranz und f&ouml;rdert durch die Kategorien &#8222;absolut richtig&#8221; und &#8222;absolut falsch&#8221; den Fanatismus.[8] Er unterscheidet (nach Martin Seliger[9] die Dimensionen de&#8217;r Ideologie in struktureller Hinsicht. Einmal gibt es Basisannahmen, so genannte Kerns&auml;tze, die nicht ver&auml;nderlich sind und als absolut wahr und nicht revidierbar gesetzt sind. Daneben existieren Randbezirke, die den operativen Teil einer ldeologie ausmachen und ver&auml;nderbar sind.[10] In Zusammenhang mit der absoluten Wahrheitsbehauptung steht das Denkmotiv eines &#8222;h&ouml;heren Wissens&#8221; und damit einhergehend, die Inanspruchnahme eines &#8222;Privilegs der Erkenntnis&#8221;.</p>
<p>Das Erkenntnismonopol wirkt sich auf die Struktur der Gruppe aus. Diese besteht laut Salamun aus einer Elite, die das Privileg besitzt die Wahrheit zu kennen und einem Gefolge, welches gl&auml;ubig und vertrauensvoll gehorcht. Die Unterscheidung zwischen nicht revidierbaren Basiss&auml;tzen und operativen Aussagen ist hier insofern wichtig, als dass diejenigen, welche Elite sind, dar&uuml;ber entscheiden, zu welchem Bereich Aussagen zuzuordnen sind.[11] Auch hilft uns diese Unterteilung, den Fortgang ideologischer Str&ouml;mungen besser zu verstehen. Die Art und Weise der Unterdr&uuml;ckungsformen von Kritik ist nach Salamun ein dritter Gesichtspunkt der bei der Untersuchung von Ideologien beachtet werden sollte. Dieser Untersuchungsschritt fragt ob Kritik durch Gewalt, Zensur oder Frageverbote durchgesetzt wird. Dogmatische Deutungsraster sind laut Salamun der vierte Gesichtspunkt,[12] Die Dichotomie, oder Lehre von der Einteilung, die auch als Methode Teil der Wissenschaft sein kann,[13] ergibt sich, indem ein Merkmal bestimmt wird, welches f&uuml;r die Teilmenge zutrifft und f&uuml;r eine weitere Teilmenge nicht.[14] Die Ideologie nutzt die Methode der Dichotomie laut Salamun als Feinddefinitionsfunktion. Die Ideologie &auml;u&szlig;ert sich also in Form von Gegensatzpaaren, wie etwa &#8222;arisch-j&uuml;disch&#8221;, &#8222;sozialistisch-b&uuml;rgerlich&#8221; oder &#8222;freiheitlich-sozialistisch&#8221;, &#8222;gottgefallendgottabf&auml;llig&#8221;. Der Absolutheitsanspruch verst&auml;rkt diesen Gegensatz.</p>
<p>In Zusammenhang mit der Feindsetzung steht als f&uuml;nfter Gesichtspunkt die Aufstellung von Verschw&ouml;rungstheorien. Der sechste Punkt ist die Verbindung ideologischer Gedankengebilde mit utopisch-messianischen Heilsideen. Ein siebenter Gesichtspunkt zur Untersuchung der ldeologie ist die Frage, ob politische Wertentscheidungen zu Sachentscheidungen umgedeutet werden.[15] Darin sieht Salamun gewisse Gefahren, &#8222;z. B. in der M&ouml;glichkeit der manipulativen Indoktrination von politischen Wertvorstellungen unter dem M&auml;ntelchen der Wissenschaftlichkeit, in der Verdr&auml;ngung der Tatsache, da&szlig; politische Entscheidungen letztlich Wertentscheidungen sind, sowie in der Beg&uuml;nstigung einer Experten- und Technokratenideologie, aus der heraus eine &ouml;ffentliche Diskussion und ein vern&uuml;nftiger Konsens &uuml;ber Wertentscheidungen gar nicht mehr an-gestrebt wird, sondern &uuml;ber die K&ouml;pfe der betroffenen Staatsb&uuml;rger hinweg Wertentscheidungen gleich von sogenannten Experten vorgenommen werden.&#8220;[16]</p>
<p>Extremismus ist ein gewaltvolles, politisch abweichendes Verhalten, dass durch die Einstellung beg&uuml;nstigt wird, aber sich nicht darauf reduzieren l&auml;sst. Der Extremismus beinhaltet prinzipiell eine menschenverachtende Komponente und enth&auml;lt partikularmoralische Elemente, die den ihm anh&auml;ngenden Personen Sinnstiftung bieten bis hin zu einer das eigentlich Religi&ouml;se ersetzenden Spiritualit&auml;t. Der Extremismus als ideologie- verkapselte selbstst&auml;ndige Subkultur befindet sich in einem st&auml;ndigen Austausch mit der Mehrheitsgesellschaft, auf die er reagiert und gegen die er agitiert, wenn es ihm m&ouml;glich ist und in der er existiert.</p>
<h5>II. Was ist Anti-&shy;Ex&shy;tre&shy;mis&shy;mus?</h5>
<p>Extremismus gilt als Bedrohung der modernen demokratischen Gesellschaft, er hat das<br />Potential zur Zerst&ouml;rung der offenen Gesellschaft, bewirkt Angst und den Wunsch, sich zu sch&uuml;tzen. Demokratieschutz ist der Sinn anti-extremistischer Ma&szlig;nahmen staatlicher<br />und gesellschaftlicher Akteure. Diese Definition des Anti-Extremismus inkorporiert quasi die Extremismus-Definition nach Backes und Jesse. Der Anti-Extremismus l&auml;sst sich verstehen als Gesamtheit von Aktivit&auml;ten, die gegen den Extremismus gerichtet sind und die Absicht haben, die Demokratie zu erhalten oder zu entwickeln. Dies w&uuml;rde im Umkehrschluss bedeuten, dass all jene Formen anti-extremistischen Wirkens nicht erfasst werden, die sich nicht speziell auf die Demokratie gerichtet sind. Die Anwendung dieses Paradigmas ist ebenso schwierig, wie eine allzu breite Auffassung des Anti-Extremismus, die z. B. Formen der Kriminalit&auml;tsbek&auml;mpfung mit umfasst Ein Kompromiss findet sich, indem Anti-Extremismus als ein Ma&szlig;nahmekatalog verstanden wird, dessen Elemente (seien sie institutionell oder nicht institutionell) nicht gewaltvoll im Sinne politisch abweichenden Verhaltens sind, keine menschenverachtenden Komponenten und partikular-moralische Elemente enthalten, sich in ihrer Gegnerschaft nicht hin zu einer, das eigentlich Religi&ouml;se ersetzenden Spiritualit&auml;t bequemen und selbst keine ideologieverkapselte (Gegen-)Subkultur bef&ouml;rdern. Es handelt sich beim Anti- Extremismus um einen Katalog an Sicherheitsma&szlig;nahmen, Bildungsma&szlig;nahmen und Umgangsweisen, die auf verschiedene Weisen ausbuchstabiert werden &#8212; z.B. Programme gegen Rechtsextremismus, Programme zur Demokratief&ouml;rderung oder Toleranz, bildungspolitische Ma&szlig;nahmen, Anti-Gewalt-Trainings &#8212; aber auch zielgerichtetes,Ideologie zersetzendes Verhalten kann als anti-extremistisch gelten. Backes und Jesse definieren vier Merkmale[17]:</p>
<p>&#8226;&nbsp;Der politische Extremismus wird in allen seinen Formen abgelehnt.<br />&#8226;&nbsp;Die wertgebundene Toleranz darf nicht zur Intoleranz missbraucht werden.<br />&#8226;&nbsp;Alle Tendenzen, die Freiheit oder Menschenw&uuml;rde untergraben, werden abgelehnt.<br />&#8226;&nbsp;Eine Diabolisierung von Extremisten ist abzulehnen.</p>
<h5>III. Staats&shy;kon&shy;zep&shy;tion und Anti-&shy;Ex&shy;tre&shy;mismus</h5>
<p>Der Anti-Extremismus bezieht sich auf verschiedene Demokratiekonzeptionen, die tolerante Demokratie und die militante Demokratie, die in Deutschland auch oft als ,wehrhafte Demokratie&#8216; bezeichnet wird.&#8217;g Das Konzept der wehrhaften Demokratie bzw. mi litante Demokratie wurde theoretisch von Karl Loewenstein entwickelt&#8217;9 und fand ir Grundgesetz seinen Niederschlag. Hier finden sich eine Vielzahl an Bestimmungen, die dazu beitragen die Demokratie zu sichern, weshalb sich in Bezug auf die Bundesrepu blik Deutschland auch von einer demokratischen Sicherheitskultur sprechen l&auml;sst?[20] Die Wesensmerkmale der streitbaren bzw, wehrhaften Demokratie sind die Wertgebunden heit, die Abwehrbereitschaft und die Vorverlagerung der Sicherheit durch Risiko mini mierende staatliche Aktivit&auml;ten?[21]</p>
<p>Andreas Klump erarbeitete im Rahmen seiner Auseinandersetzung mit der wehrhai ten Demokratie konkrete Varianten des Anti-Extremismus[22]:<br />&#8226;&nbsp;Wertrelativismus &#8211; &#8222;Gleiche Freiheit den Feinden der Freiheit&#8221;.<br />&#8226;&nbsp;Autoritarismus &#8211; &#8222;Keine Freiheit den Feinden der Freiheit&#8221;.<br />&#8226;&nbsp;Antikommunismus &#8212; &#8222;Keine Freiheit den Linksextremisten&#8221;.<br />&#8226;&nbsp;Antifaschismus &#8212; &#8222;Keine Freiheit den Rechtsextremisten&#8221;.<br />&#8226;&nbsp;Liberale Demokratie &#8212;&#8222;Keine unbedingte Freiheit zur Abschaffung der Freiheit&#8220;</p>
<p>Die von Klump erarbeiteten Varianten des Anti-Extremismus sind heute insofer veraltet, als dass der religi&ouml;s motivierte Extremismus darin nicht korporiert ist. Denkba sind also weitere Unterarten, &auml;hnlich den Punkten drei und vier.<br />Die Bundesrepublik Deutschland ist eine wehrhafte Demokratie. Die Rechtsnormei zu ihrem Schutz finden sich in mannigfaltiger Weise, deshalb bietet es sich an, di Wehrhaftigkeit auch als eine Form von Sicherheitskultur zu betrachten. Zwei Bestim mungen dienen dem Schutz der Grundwerte vor legislativen &Auml;nderungen. Der Artike 19 Absatz 2 des Grundgesetzes besagt: &#8222;In keinem Falle darf ein Grundrecht in seiner Wesensgehalt angetastet werden.&#8221; Neben diesem Artikel beinhaltet das Grundgesetz ei ne Art Bestandsschutz (GG Art. 79 Abs. 3). Legislative, Exekutive und Judikative sin~ an Recht und Gesetz gebunden. Es existiert das Recht zum Widerstand, wenn jemand e unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen (GG Art. 20 Abs. 4). Verfassungsfeindlich Vereinigungen (Art. 9 Abs. 2) und Parteien (Art. 21. Abs. 2) sind verboten. Auch de Schutz von Abgeordneten (GG Art. 46) ist eine Schutzfunktion, diese h&auml;ngt mit der Ei fahrung des Erm&auml;chtigungsgesetzes, dass unter Hitler erlassen wurde, zusammen. Ins besondere folgende Gesetzesparagraphen sind f&uuml;r die wehrhafte Demokratie, de: Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, zu nennen: Art. 1 Abs. 1 und. (GG) (Definition des Staatsziels, Bindung der Legislative, Judikative und Exekutive a die Grundrechte); Art. 5, Abs. 3 (GG) (Verfassungstreue in der Lehre); Art. 8, Abs. : (GG) (Beschr&auml;nkungsm&ouml;glichkeit von Versammlungen unter freiem Himmel); Art. S Abs. 2 (GG) (Verbot von Vereinigungen, die sich gegen die Verfassung wenden, ode dem Gedanken der V&ouml;lkerverst&auml;ndigung zuwiderlaufen); Art. 10 Abs. 2 (GG) (Be schr&auml;nkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses zum Schutze der freiheitli chen demokratischen Grundordnung); Art. 11, Abs. 2 (GG) (Einschr&auml;nkung der Freiz&uuml; gigkeit zur Abwehr einer drohenden Gefahr f&uuml;r die freiheitliche demokratisch Grundordnung); Art. 18 (GG) (Beim Missbrauch der Grundrechte zum K&auml;mpfte gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung d&uuml;rfen diese durch Urteil des Bundesverfassungsgerichtes verwirkt werden); Art. 19, Abs. 2 (GG) (Grundrechte d&uuml;rfen in ihrem Wesensgehalt nicht angetastet werden); Art. 20, Abs. 4 (GG) (Das Recht zum Wider-stand gegen jeden, der es unternimmt, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht m&ouml;glich ist); Art. 21, Abs. 2 (GG) (Regelung zur Verfassungswidrigkeit von Parteien); Art. 26, Abs. 1 (GG) (Strafbarkeit von Handlungen, die gegen die V&ouml;lkerverst&auml;ndigung gerichtet sind); Art. 46, Abs. 1-3 (GG) (Indemnit&auml;t und Immunit&auml;t von Abgeordneten); Art. 61, Abs. 1 und 3 (GG) (wegen vors&auml;tzlicher Verletzung des Grundgesetzes kann der Bundespr&auml;sident vor dem Bundesverfassungsgericht angeklagt werden und es kann ihm das Amt entzogen wer-den); Art. 79, Abs. 3 (GG) (Grundgesetz&auml;nderungen, die die f&ouml;derale Ordnung beseitigen oder die Artikel 1 und 20 des Grundgesetzes ber&uuml;hren, sind unzul&auml;ssig). Jakub Sedo [23] erw&auml;hnt die in Deutschland als F&uuml;nf-Prozent-H&uuml;rde bekannte, oft als Sperrklausel bezeichnete Wahlrechtsausgestaltung, die sich ebenfalls als anti-extremistisch deuten lie&szlig;e. Gerade aber diese Sperrklausel ist f&uuml;r politische Minderheiten, also die Kleinstparteien, hoch problematisch. Sie wirkt sich auf die Vertretung aller politischen Minderheiten im Bundestag aus. Neben der demokratischen Konzeption beschreibt Capoccia das Ausleben der Demokratie als eine Form von Demokratieschutz. Leben wir die Werte der Demokratie, nutzen wir unsere Rechte, kommen die staatlichen Institutionen ihrem Auftrag die menschliche W&uuml;rde zu bewahren nach, so ist dies der beste langfristige Schutz vor Extremismus.[24]</p>
<h5>IV. Anti-&shy;ex&shy;tre&shy;mis&shy;ti&shy;sche PoIicy- Netzwerke</h5>
<p>In der Sicherheitspolitik existiert ein anti-extremistisches Subfeld mit eigenen Netzwerkstrukturen.[25] Auf institutioneller Ebene geh&ouml;ren dazu die Polizeien des Bundes und der L&auml;nder, die Inlandsgeheimdienste auf Bundes- und Landesebene, das Bundeskriminalamt, der Bundesnachrichtendienst, der f&uuml;r die Auslandsaufkl&auml;rung zust&auml;ndig ist, so-wie das Amt f&uuml;r den milit&auml;rischen Abschirmdienst, als Teil der Streitkr&auml;fte. Das Bundesinnenministerium ist zust&auml;ndig f&uuml;r die Bundespolizei, das Bundesamt f&uuml;r Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt und die Bundeszentrale f&uuml;r Politische Bildung. Der Bundesnachrichtendienst ist dem Bundeskanzleramt, das Amt f&uuml;r den milit&auml;rischen Abschirmdienst dem Verteidigungsministerium untergeordnet.</p>
<p>Neben diesen Netzwerken der exekutiven Ebene haben sich zahlreiche private Initiativen gegen Extremismus gebildet. Dazu z&auml;hlen etwa die Amadeu Antonio Stiftung, die sich gegen Rassismus engagiert, die Freudenberg Stiftung, die sich f&uuml;r Teilhaberechte von Minderheiten engagiert, das violence-prevention network und zahllose weitere Stiftungen, R&auml;te und Initiativen. Auch die Gewerkschaften, der Deutsche Fu&szlig;ballbund und weitere Akteure der Zivilgesellschaft engagieren sich gegen Extremismus.</p>
<p>Beraten werden diese Akteure, seien sie nun zivilgesellschaftlich oder institutionell, durch die Wissenschaft, doch ist die Wissenschaftslandschaft im Bereich der Extremismusforschung h&ouml;chst differenziert. W&auml;hrend eher konservative Kreise sich oft durch Wissenschaftler beraten lassen, die den &#8222;verfassungspolitischen&#8221; Ansatz nutzen, lassen sich eher sozialliberale Kreise durch Wissenschaftler beraten, die z. B. diskursanalytischarbeiten, sich im Rahmen der Sozialpsychologie mit dem Ph&auml;nomen Extremismus besch&auml;ftigen, oder mit dem soziologisch orientierten ,Extremismus der Mitte&#8216; arbeiten. Ein gemeinsamer Rahmen, innerhalb dessen der Nutzen der verschiedenen Ans&auml;tze einer kritischen Pr&uuml;fung unterzogen werden k&ouml;nnte, existiert nicht, auf beiden Seiten wird oft gegen die methodisch-theoretischen Gegner argumentiert &#8212; auch unter Nutzung des Extremismusvorwurfes. Das Feld ist von wechselseitiger Ignoranz gepr&auml;gt. Doch fmdet sich diese Kontroverse nicht nur in Deutschland wieder &#8212; auch in England streitet man sich &uuml;ber die ,Orthodox Terrorism Studies&#8216; und die ,Critical Terrorism Studies&#8216;, &auml;hnlich Schlagworte finden sich hier. W&auml;hrend die orthodoxe Richtung sich eher auf einen starken Staat der Risikopr&auml;vention st&uuml;tzt, sehen die Anh&auml;nger der kritischen Studien nicht so sehr im Staat ein Allheilmittel, als vielmehr in einer aufgekl&auml;rten B&uuml;rgerschaft, die sich weder durch Extremisten, noch durch einen Pr&auml;ventionsstaat einsch&uuml;chtern lassen wollen. Gerade das v&ouml;llige Versagen der Sicherheitsinstitutionen im Fall des NSU macht die Notwendigkeit der Auseinandersetzung jedoch deutlich: Auf den Staat kann nicht verzichtet werden, wenn menschenverachtende T&auml;ter eine Spur der Verw&uuml;stung hinterlassen, doch ebenso wichtig ist ein zivilgesellschaftliches Engagement und ein kritisches Auge auf den Staat.</p>
<p>* Die Autoren danken dem Forschungsprojekt der Grantagentur der Tschechischen Republik, deren Unterst&uuml;tzung den Artikel m&ouml;glich machte.</p>
<p>[1] Ma&szlig;geblich sind dies die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der SRP (1952) und der KPD (1956).<br />[2] Viola Neu legte hier einen interessanten Versuch vor: Das Janusgesicht der PDS: W&auml;hler und Partei zwischen Demokratie und Extremismus, Baden-Baden, 2004.<br />[3] Erwin K. Scheuch/Hans-Dieter Klingemann (1967): Theorie des Radikalismus in westlichen Industriegesellschaften. In: Hamburger Jahrbuch f&uuml;r Wirtschafts- und Sozialpolitik 1967 (12). S. 11-29. Siehe dazu auch: Kai Arzheimer, J&uuml;rgen W. Falter: Die Pathologie des Normalen. Eine Anwendung des Scheuch-Klingemann-Modells zur Erkl&auml;rung rechtsextremen Denkens und Verhaltens. In: Dieter Fuchs, Edeltraud Roller und Bernhard Wessels (Hrsg.): B&uuml;rger und Demokratie in Ost und West. Studien zur politischen Kultur und zum politischen Proze&szlig;. Festschrift f&uuml;r Hans-Dieter Klingemann. Wiesbaden 2002. S. 85-107.<br />[4] Peter Dudek/Hans-C&#8217;ierd Jaschke (1984): Entstehung und Entwicklung des Rechtsextremismus in der Bundesrepublik. 2 B&auml;nde. Opladen.<br />[5] Grieder, Alfons (1992): Ideologie, Unbegriffenes an einem abgegriffenen Begriff. In: Salamun, Kurt (Hg.): Ideologien und Ideologiekritik. Ideologietheoretische Reflexionen. 1. Aufl. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 5.17&#8211;31, S. 22.<br />[6]&#8222;Je nachdem, ob die Ideen des Systems (wenigstens angen&auml;hert) die &Uuml;berzeugungen aller Gruppenmitglieder zum Ausdruck bringen oder nicht, l&auml;&szlig;t zwischen rein bezeugenden und teilweise oder &uuml;berhaupt nicht bezeugenden (insbesondere luziferischen) Ideologien unterscheiden&#8220; Luziferisch, so f&uuml;hrt er in einer Fu&szlig;note weiter aus, nennt er ldeologien dann, wenn der ma&szlig;gebliche Kern der Tr&auml;gergruppe das Gegenteil dessen glaubt, was sie mit dem System der ldeen zu propagieren vor-gibt. Grieder, Alfons (1992): Ideologie. Unbegriffenes an einem abgegriffenen Begriff. In: Salamun, Kurt (Hg.): Ideologien und Ideologiekritik. Ideologietheoretische Reflexionen. 1. Aufl. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, S.17&#8211;31, S. 20.<br />[7] Salamun, Kurt (Hg.) (1992): Ideologien und Ideologiekritik. Ideologietheoretische Reflexionen. 1. Aufl. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, S. 45.<br />108&nbsp;vorg&auml;nge Heft 1/2012, S. 101&#8211;108<br />[8] Salamun, Kurt: Ist mit dem Verfall der Gro&szlig;ideologien auch die Ideologiekritik zu Ende? In: Ebd. (Hg.) (1992): Ideologien und Ideologiekritik. Ideologietheoretische Reflexionen. 1. Aufl. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, S. 45.<br />[9] Salamun bezieht sich auf die Arbeiten The Two Principal Dimensions of Political Argumentation (In: Policy Sciences 1, 1970) und Ideology and Politics (London 1976) von Martin Seliger.<br />[10] Salamun, Kurt: Ist mit dem Verfall der Gro&szlig;ideologien auch die Ideologiekritik zu Ende? In: Ebd.<br />(Hg.) (1992): Ideologien und Ideologiekritik. Ideologietheoretische Reflexionen. 1. Aufl. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, S. 46.<br />[11] Salamun, Kurt: Ist mit dem Verfall der Gro&szlig;ideologien auch die Ideologiekritik zu Ende? In: Ebd. (Hg.) (1992): Ideologien und Ideologiekritik. Ideologietheoretische Reflexionen. 1. Aufl. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, S. 46.<br />[12] Salamun, Kurt: Ist mit dem Verfall der Gro&szlig;ideologien auch die Ideologiekritik zu Ende? In: Ebd.<br />(Hg.) (1992): Ideologien und Ideologiekritik. Ideologietheoretische Reflexionen. 1. Aufl. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, S. 46.<br />[13] Vgl. Peter Prechtl/Franz-Peter Burkhard (Hg.) (1999): Metzler Philosophie Lexikon (2.Auflg.), Verlag J.B. Metzler, Stuttgart Weimar, Stichwort Dichotomie S. 112, hier S. 129.<br />[14] &#8222;Auf der Sprachebene manifestieren sich solche Deutungsraster in emotional aufgeladenen Polarisierungskategorien und Schwarz-Wei&szlig;-Zeichnungen des politischen Geschehens. Damit werden in<br />ideologischen Denkgebilden komplexe gesellschaftliche Beziehungen und politische Sachverhalte immer wieder auf ein Entweder-Oder [&#8230;] reduziert.&#8221; Salamun, Kurt: Ist mit dem Verfall der Gro&szlig;-<br />ideologien auch die Ideologiekritik zu Ende? In: Ebd. (Hg.) (1992): Ideologien und Ideologiekritik. Ideologietheoretische Reflexionen. 1. Aufl. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, S. 47.<br />[15]Salamun, Kurt: Ist mit dem Verfall der Gro&szlig;ideologien auch die Ideologiekritik zu Ende? In: Ebd.<br />(Hg.) (1992): Ideologien und Ideologiekritik. Ideologietheoretische Reflexionen. 1. Aufl. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, S. 48.<br />[16] Salamun, Kurt: Ist mit dem Verfall der Gro&szlig;ideologien auch die Ideologiekritik zu Ende? In: Ebd. (Hg.) (1992): Ideologien und Ideologiekritik. Ideologietheoretische Reflexionen. 1. Aufl. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, S. 48.<br />[17]Uwe Backes/Eckhard Jesse (2005): Vergleichende Extremismusforschung. Baden-Baden, S. 186 f.<br />[18] Markus Thiel: Comparative Aspects. In: Ebd. (Hrsg.): The Militant democracy &#8211; Principle in Modern Democracies. Farnham, Burlington (2009), S. 379-424. Hier S. 387.<br />[19] Karl Loewenstein (1937): Militant Democracy and Fundamental Rights. Part one. American Political Science Review 31: 3, 1937. S. 417&#8211;432; Karl Loewenstein: Militant Democracy and Fundamental Rights. Part two. American Political Science Review 31:4, 1937. S. 638-658.<br />[20] Astrid B&ouml;tticher/Hans-J&uuml;rgen Lange (2011): Wehrhafte Demokratie. In: Ulrich Dovermann (Hrsg.):<br />Linksextremismus in der Bundesrepublik Deutschland. Bundeszentrale f&uuml;r politische Bildung, Schriftenreihe Bd. 1135. Bonn. S. 281&#8211;290.<br />[21] Uwe Backes/Eckhard Jesse (1989): Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland. Bd. II. K&ouml;ln, S. 279 f.<br />[22] Andreas Klump: Freiheit den Feinden der Freiheit? &#8211; Die Konzeption der streitbaren Demokratie als<br />demokratietheoretisches Fundament zur Auseinandersetzung mit politischem Extremismus. Extremismus.com 2001. <a href="http://www.extremismus.com/texte/streitbar.htm" target="_blank" rel="noopener">http://www.extremismus.com/texte/streitbar.htm</a> 10.08.2011.<br />[23] Jakub Sedo: Volebni reformy a pozice antisystemovych stran v Ceske republice. Rexter 2 (1) <a href="http://www.barrister.cz/stratlrexter/page.php?ici=4" target="_blank" rel="noopener">http://www.barrister.cz/stratlrexter/page.php?ici=4</a>.<br />[24] Giovanni Capoccia (2005): Defending Democracy: reactions to Extremism in Interwar Europe. Baltimore.<br />[25] Sonja Blum/Klaus Schubert (2009): Politikfeldanalyse. Wiesbaden, S. 33.</p>
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		<title>Die Bomben aus Stahl, das Pathos aus Hollywood: Die Wiederentdeckung des „gerechten Krieges&#8220; im Medienzeitalter</title>
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		<dc:creator><![CDATA[thorsten]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 Sep 2002 11:42:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anti-Terror-Kampf]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Alle, die „für die Freiheit sind, sind auf unserer Seite&#8220;, verkündete Präsident Bush jr., als am 10. Oktober 2001 die Bombardierung Afghanistans begann (zit. n. Trampert 2002: 26). Keine Frage, dass auch die deutsche Bevölkerung für die Freiheit ist und im Zuge der „uneingeschränkten Solidarität&#8220; ohne Proteste der Entsendung von Bundeswehrsoldaten nach Afghanistan, an das [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Alle, die „für die Freiheit sind, sind auf unserer Seite&#8220;, verkündete Präsident Bush jr., als am 10. Oktober 2001 die Bombardierung Afghanistans begann (zit. n. Trampert 2002: 26). Keine Frage, dass auch die deutsche Bevölkerung für die Freiheit ist und im Zuge der „uneingeschränkten Solidarität&#8220; ohne Proteste der Entsendung von Bundeswehrsoldaten nach Afghanistan, an das Horn von Afrika und nach Kuwait zusah. Die Ereignisse des 11. Septembers weckten offenbar kollektive Gerechtigkeitsreflexe. Das geht auch aus den Umfragewerten hervor: Im Golfkrieg waren in Deutschland nur 17 Prozent für den Einsatz von Bodentruppen, im Krieg gegen Jugoslawien 19 Prozent und gegen Afghanistan wünschten sich 58 Prozent der Deutschen sogar eigene Truppen am Hindukusch (vgl. <em>Der Spiegel</em>, 41/2001). „Infinite Justice&#8220; lautete der Arbeitstitel der US-Militärkampagne gegen das Talibanregime in Kabul und die Terrororganisation Al Quaida in den Bergen des zentralasiatischen Landes. Schon diese Bezeichnung verweist auf die Strategie, mit der der Krieg weltweit legitimiert werden sollte. Offenbar eine glückliche Wahl; zumindest im Hinblick auf die westlichen Länder. Denn Deutschlands Regierung stellte sich — wie andere EU-Staaten auch — demonstrativ an die Seite der USA und bat geradezu darum, gebeten zu werden: um Beteiligung am „gerechten Krieg&#8220; gegen den Feind unserer Zivilisation.</p>
<p>Doch die Idee des „gerechten Krieges&#8220; wurde nicht am 11. September 2001 geboren. Sie ist von geradezu biblischem Alter und lieferte allein im letzten Jahrzehnt das Grundmuster für die Inszenierung und Vermarktung von zwei vorausgegangenen, von den USA geführten militärischen Kampagnen: für <em>Desert Storm</em>, den zweiten Golfkrieg, und für <em>Allied Force</em>, den Krieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien. Als George Bush sen. am 17. Januar 1991 den Einsatzbefehl zur Operation <em>Desert Storm</em> am Golf gab, deklamierte er: „We know that this is a just war, and we know that, God willing, this is a war we will win.&#8220; (zit. n. Zürn 1991: 1) Dies sei ein „gerechter Krieg&#8220;, erklärte auch — diesmal im Hinblick auf den Kosovo-Krieg — der britische Premierminister Tony Blair im März 1999; ein Krieg, der nicht um „territoriale Ziele&#8220;, sondern allein um westliche „Werte&#8220; geführt würde (Die Zeit v. 10. Juni 1999).</p>
<p>Bei solchen Aussagen handelt es sich nicht nur um rhetorisches Pathos. Die Figur vom „gerechten Krieg&#8220; liefert auch ein ziemlich präzises Blueprint, eine Art Masterplan dafür, wie ein Konflikt inszeniert und PR-mäßig begleitet werden muss, um in der Öffentlichkeit als „gerechter&#8220; und damit legitimer Krieg akzeptiert zu werden. Doch wie lauten diese Spielregeln und wer hat sie definiert?</p>
<h3 class="">Die Geschichte des &bdquo;gerechten Krieges&ldquo; &mdash; von Augustinus bis Bush</h3>
<p>Die Denkfigur des „gerechten Krieges&#8220; lässt sich über eineinhalb Jahrtausende Kriegsgeschichte zurückverfolgen. Die Vorstellung, dass es Kriege gibt, die gerechter sind als andere oder deren Führung sogar moralisch geboten ist, wurde vor rund 1.500 Jahren vom Kirchengelehrten Augustinus (354 bis 410 n. Chr.) entwickelt. Gemäß der christlichen Tradition geht es bei der Idee vom „gerechten Krieg&#8220; nicht darum, Kriege zu befördern, sondern sie einzudämmen und im Idealfalle ganz zu verhindern (Fuchs 2001: 36). Da Krieg jedoch, so argumentierten die Apologeten der Lehre, in der unvollkommenen irdischen Wirklichkeit nun einmal existiere, müsse er — wenn schon nicht gänzlich aus der Welt verbannbar — zumindest in seiner Frequenz und seiner Brutalität begrenzt werden. Entsprechend wurden bestimmte Spielregeln definiert, die das Recht zur Kriegführung sowie die Wahl seiner Mittel eingrenzten. Daraus entstand die Dichotomie von „gerechtem&#8220; und „ungerechtem&#8220; Krieg. Diese steht allerdings in einem Spannungsverhältnis zum Urtext der Christenheit, der Bibel, denn ein Recht auf „gerechte Kriege&#8220; lässt sich aus ihr nicht ableiten. Vielmehr legt das Gebot der Nächstenliebe —noch einmal verstärkt durch Jesus&#8216; Aufruf zum Gewaltverzicht — eine Pflicht zum Pazifismus nahe. In Kombination mit dem fünften Gebot wurde der Gewaltverzichtsaufruf von Kirchenlehrern bis ins 4. Jahrhundert n. Chr. als absolutes Tötungs- und Kriegsverbot verstanden (Engelhardt 1980: 72). Allerdings wurden die Christen zu dieser Zeit auch nicht in Versuchung geführt, da ihre Gemeinde über keinerlei politische Macht verfügte. So änderte sich die Bibelauslegung just zu dem Zeitpunkt, an dem christliche Religion und politische Macht erstmals zusammenflossen <a href="#_edn1" name="_ednref1">[1]</a> und Christen erste Kriege führten. In der Interpretation des Ambrosius von Mailand, dankbar aufgegriffen von Kaiser Gratian, verkehrte sich das absolute Gewaltverbot in eine Pflicht zur Kriegführung in bestimmten Fällen: „Wer nicht gegen das Unrecht, das seinem Nächsten droht, soweit er kann, kämpft, ist ebenso schuldig wie der, der es diesem antut.&#8220; (zit. n. ebd. 1980: 74)</p>
<p>Augustinus, ein bekennender Ambrosius-Verehrer, wird allgemein als der Urheber der Lehre vom „gerechten Krieg&#8220; betrachtet. Unter dem Eindruck des zusammenbrechenden römischen Reiches vor den heranrückenden Völkern aus dem Norden Europas verfasste er sein Hauptwerk „De civitate Dei&#8220; (Über den Gottesstaat). Hier definiert der Kirchengelehrte drei Kriterien für den „gerechten Krieg&#8220;, aus denen sich ein <em>ius ad bellum</em> ableiten lässt. „Um [&#8230;] Ausschreitungen gerecht zu bestrafen, müssen oft die Guten selbst im Kriege streiten, sei es auf Geheiß Gottes, sei es auf Befehl einer rechtmäßigen Staatsgewalt, und gegen die Gewalttätigkeit ihrer Gegner kämpfen [&#8230;]&#8220; (zit. n. ebd.: 76). Aus diesem Text leiteten die Augustinus-Exegeten die erste Bedingung des „gerechten Krieges&#8220; ab, die Kriegserklärung durch eine rechtmäßige Obrigkeit (<em>auctoritas principis</em>), die „gerechte Krieg führende Partei&#8220;. Zur Beurteilung gegenwärtiger Kriegslegitimierungs-Ansätze ist jedoch Augustinus&#8216; zweiter Grundsatz des „gerechten Krieges&#8220; entscheidender: der „gerechte Grund&#8220;. So vermerkte Augustinus: „Gerechte Kriege pflegt man als solche zu definieren, die Unrecht ahnden [A&#8220; (zit. n. ebd.: 77). Der augustinische Text definiert also exakt jene Kategorien als Vorbedingungen, mit denen militärische Interventionen auch heutzutage gerechtfertigt werden. Hier findet sich nicht nur die Idee, dass es in bewaffneten Konflikten eine „gute&#8220; und eine „böse&#8220; Seite gibt, sondern auch die Vorstellung, dass die gute Seite sowohl das Recht als auch die Pflicht hat, den gewalttätigen Gegner zu bestrafen. Augustinus&#8216; „gerechter Krieg&#8220; präsentiert sich somit als Strafaktion der „Gerechten&#8220; gegenüber den „Ungerechten&#8220;. Besonders wichtig war Augustinus die dritte Bedingung des „gerechten Krieges&#8220;, die auf das Verhalten der Kämpfenden im Krieg abzielt: „Berechtigte Einwände gegen den Krieg sind die in ihm hervortretenden Gesinnungen, wie Lust zu schaden, grausame Rachgier, Unversöhnlichkeit, Vergeltungswut, Eroberungssucht [A&#8220; (zit. n. ebd.: 77). Das Töten an sich ist für Augustinus allerdings legitim: „Was ist am Kriege zu tadeln? Ist es die Tatsache, dass darin Menschen getötet werden — die doch alle eines Tages sterben müssen —, damit die Sieger in Frieden leben können?&#8220; (zit. n. ebd.: 77)</p>
<p>Die Lehre vom „gerechten Krieg&#8220; wurde seit Augustinus&#8216; Zeiten von verschiedenen Kirchengelehrten rezipiert und weiterentwickelt. Im 13. Jahrhundert nahm sich Thomas von Aquino (1225-1274) des Problems an. Geboren in Italien, das sich in jahrhundertelangen inneren Zwistigkeiten aufrieb und zudem unter ständigen Angriffen von außen zu leiden hatte, stellte der Gelehrte die Frage, ob das Führen von Kriegen per se Sünde sei. In seiner „Summa Theologica&#8220; definiert er drei Gründe, die den grundsätzlich unrechten Krieg „gerecht&#8220; machen können: Erstens müsse die Autorität des Herrschers legitim sein, zweitens müsse sich der Krieg gegen ein Unrecht richten und drittens müsse die Absicht der Kriegführenden gegeben sein, das Gute zu befördern und das Böse zu verhindern.</p>
<p>Die Idee vom „gerechten Krieg&#8220; ist völkerrechtlich nie wirksam geworden, und die UN-Charta hob das<em> ius ad bellum</em> definitiv auf. Auch die Kirche als Urheberin selbst hat sich — unter dem Eindruck der atomaren Bedrohung — von der Idee des „gerechten Krieges&#8220; verabschiedet.</p>
<p>Die völkerrechtliche und kirchliche Verneinung der Legitimation des „gerechten Krieges&#8220; hinderte die Vereinigten Staaten nicht daran, ihre Interventionen mit dem Etikett des „gerechten Krieges&#8220; zu versehen. In den militärisch ausgefochtenen Konflikten der USA wird in der Regel ein „gerechtes Ziel&#8220; proklamiert: die „Verteidigung und Sicherung der demokratischen Welt&#8220; (Beharr 1996: 77). Einen solchen Anspruch hatten die USA bereits im Ersten und Zweiten Weltkrieg erhoben und im Ost-West-Konflikt zum zentralen Dogma zementiert. Nach dem Sieg über den Faschismus galten die amerikanischen Kriege dem Gegner Kommunismus. Aus dem Systemkonflikt speiste sich die für den „gerechten Krieg&#8220; notwendige Polarität von „Gut&#8220; und „Böse&#8220;. Im Zuge der Systemkonfrontation wurden eine Reihe „gerechter Kriege&#8220; geführt. Schon der Koreakrieg beinhaltete die entscheidenden Merkmale des amerikanischen Interventionsmusters zur Zeit des Kalten Krieges. McCarthys Kommunisten-Paranoia sorgte für den entsprechenden ideologischen Überbau, um die Containment-Strategie zu legitimieren, die es zwingend erschienen ließ, dass die USA auf Seiten von Süd-Korea intervenierten: zur Rettung der demokratischen Welt. In diesen Kontext gehört auch der einzige nicht gewonnene Krieg der Amerikaner: der Vietnamkrieg. Er diente (offiziell) dazu, eine Invasion Südvietnams durch das kommunistische Nordvietnam zu verhindern. Je länger sich die Intervention hinzog, desto weiter entfernte sie sich von den Prinzipien des „gerechten Krieges&#8220;. Diese Entwicklung gab den Anstoß zu einer politisch-philosophischen Debatte über den „gerechten Krieg&#8220;: „Um den Vietnam-Krieg zu verstehen und zu bewerten, griff die amerikanische Philosophie auf die traditionelle Lehre vom gerechten Krieg zurück und versuchte, sie auf die heutige Zeit, auf die Zeit der Völkermorde, der Atombombe und der Menschheitsvernichtungswaffen, die Zeit von Auschwitz, Hiroshima, Nagasaki und den Killing Fields anzuwenden.&#8220; (Kersting 1988: 10). Doch die Konzeption blieb fragwürdig angesichts der Tatsache, dass im Rahmen des Systemantagonismus jeder bewaffnete Konflikt die mögliche Konsequenz des atomaren Overkills in sich barg und ihn dann automatisch zu einem im höchsten Maße „ungerechten&#8220; Krieg gemacht hätte. Erst das Ende des Ost-West-Konflikts ließ die Idee vom „gerechten Krieg&#8220; wieder plausibel erscheinen. Nur ein zentrales Grundproblem blieb ungelöst: Welche Instanz sollte entscheiden, wann ein Krieg „gerecht&#8220; ist? Die Antwort der politisch-philosophischen Vordenker war der Ruf nach einem festgeschriebenen internationalen Normen- und Wertesystem, einer „weltbürgerlichen Verfassung&#8220;. Wolfgang Kersting formuliert den Anspruch folgendermaßen: „Es kann nicht länger hingenommen werden, daß die Gemeinschaft der Staaten eine ,anarchical society` bleibt.&#8220; (ebd.: 10)<a href="#_edn2" name="_ednref2">[2]</a> Die von George Bush sen. 1991 verkündete <em>new world order</em> nach dem Ende des Ost-West-Konflikts war die amerikanische Variante einer solchen Welt, die nach allgemeingültigen Werten funktionieren sollte — mit den USA als ihren Garanten. Und der Golfkrieg, George Bushs „gerechter Krieg&#8220;, war das beste Beispiel dafür, wie eine solche neue Weltordnung aussehen könnte. Zuvor hatte das Feindbild neu definiert werden müssen: Von nun an waren es die so genannten „Schurkenstaaten&#8220;, vor denen Amerika die demokratische, freie Welt zu schützen hatte.</p>
<p>Die drei Spielregeln sowohl für den Augustinischen als auch den medial inszenierten „gerechten Krieg&#8220; lauten: Es muss einen „gerechten Grund&#8220; für den Krieg geben; die Krieg führende Partei muss „gerecht&#8220; sein, ebenso wie die Art und Weise der Kriegführung. Die glaubwürdige Einhaltung dieser <em>rules of the game</em> ist die unerlässliche Voraussetzung für die Kriegsakzeptanz in der öffentlichen Meinung. Und so zeigt der Blick auf die Inszenierung der medientauglichen „gerechten Kriege&#8220; der Jahrtausendwende drei Spielarten eines immer gleichen Grundmusters.</p>
<h3 class="">Die &bdquo;gerechten Kriege&ldquo; des Medien&shy;zeit&shy;al&shy;ters: <em>Desert Storm, Allied Force</em> und <em>Enduring Freedom</em></h3>
<h4 class="">1.<em>Desert Storm</em>: Der Krieg als Polizei&shy;ak&shy;tion</h4>
<p>Am 2. August 1990 überfiel der Irak das ölreiche Scheichtum Kuwait. Ein „gerechter Kriegsgrund&#8220; war gegeben: Dem „Räuber von Bagdad&#8220; musste die Beute entrissen werden. Gleichzeitig ergab sich die Gelegenheit, dem „Schurkenstaat&#8220; Irak die illegal und geheim produzierten Massenvernichtungswaffen aus der Hand zu schlagen. Nach einem dramatisch inszenierten diplomatischen Vorlauf, flankiert von einem enormen Truppenaufmarsch am Golf, endete am 15. Januar 1991 ein UN-Ultimatum, ohne dass Saddam Hussein einlenkte. Die USA hatten inzwischen eine weltweite „Allianz der Gerechten&#8220; geschmiedet. Ihre Mission: eine internationale Polizeiaktion, um begangenes Unrecht zu ahnden. Gleichzeitig war es eine Befreiungsaktion. Kuwait, das angeblich letzte Bollwerk der Demokratie auf der arabischen Halbinsel, musste aus der Geiselhaft des in der Presse inzwischen zum Hitler-Wiedergänger umgedeuteten Saddam gerettet werden.</p>
<p>Zu Beginn des Krieges führten die USA ihr Arsenal an „intelligenten&#8220; Waffen vor. Ihr vermeintlich „klinischer&#8220; Charakter wurde dem Fernsehzuschauer mittels Videoanimationen und dank rigider Nachrichtenselektion<a href="#_edn3" name="_ednref3">[3]</a> tagtäglich eindrucksvoll vorgeführt. Für jedermann musste deutlich werden: Hier handelte es sich um „gerechte Kriegführung&#8220;. Das Bild blieb bestehen, obwohl schon nach wenigen Tagen der Schaulauf der amerikanischen Präzisionswaffen beendet war; nun wurden alte B-52-Bomber eingesetzt, die alle möglichen Ziele flächendeckend bombardierten und enorme Zerstörungen anrichteten.</p>
<p>Der zweite Golfkrieg endete am 28. Februar 1991. Nach einer nur hundertstündigen Bodenoffensive wurde das Feuer eingestellt. „Kuwait ist befreit&#8220;, triumphierte George Bush sen. (zit. n. Voß 1991: 54). Die Bilanz des Krieges: Alliierte Kampfflugzeuge waren über 100.000 Einsätze geflogen und hatten dabei mehr als 50 Millionen Kilogramm Bomben über dem Irak und Kuwait abgeworfen. Im Irak hatte es zwischen 100.000 und 200.000 Tote gegeben. Doch diese waren schnell vergessen. Nicht nur im Mutterland des neuen <em>just war</em>, sondern auch in Deutschland, wo inzwischen die Idee vom „gerechten Krieg&#8220; über das Hintertürchen Einzug gehalten hatte.</p>
<p>Am Feldzug „zur Befreiung Kuwaits&#8220; war Deutschland nur finanziell und logistisch beteiligt. Auf den Krieg reagierte die Öffentlichkeit mit Massenprotesten, Menschenketten und Mahnwachen. Weil für Deutschland seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges militärische Abstinenz geboten war, hatte die Idee vom „gerechten Krieg&#8220; hier zu Lande bislang keine Rolle gespielt. Die Menschenmassen auf den Straßen zeigten jedoch nicht das ganze Bild: Jenseits der durch Apokalypse-Ängste aus dem Schlaf geschreckten Friedensbewegung wurde die Frage nach dem Ende des deutschen „Sonderweges&#8220; und der „neuen deutschen Verantwortung&#8220;, diskutiert — und im Zuge dessen der „gerechte Krieg&#8220; neu entdeckt. Die <em>Frankfurter Allgemeine Zeitung</em> reagierte als erstes Leitmedium auf die von Bush vorgegebene Legitimationsfigur und erörterte noch vor Kriegsbeginn die Theorie vom „gerechten Krieg&#8220; als akzeptable Variante der Kriegführung (FAZ v. 15. Januar 1991). Die Analyse der Kriegsdebatte in den Printmedien <em>Die Zeit</em>, <em>FAZ</em> und <em>taz</em> (Schildmann 2001: 36-50) zeigt: Im Verlauf des Golfkrieges wurde die PR-Strategie „gerechter Krieg&#8220; sukzessive auch vom Rest der Presse übernommen. Die Mehrheit der Kommentatoren ging von der prinzipiellen Legitimität eines solchen Krieges aus, wenngleich nicht alle bereit waren, den Golfkrieg dazu zu zählen. Kontroverser verlief die Debatte über die Frage, ob militärische Gewalt eine Option der deutschen Außenpolitik sein könne und ob man sich auch militärisch am Golfkrieg beteiligen solle. Das Meinungsspektrum reichte von prinzipiell pazifistischen Standpunkten über die Sonderrollen- und Sonderpflicht-Argumentation bis hin zur Forderung nach „Normalität&#8220; für Deutschland.</p>
<h4 class="">2.<em>Allied Force</em>: Der Menschen&shy;rechts&shy;krieg</h4>
<p>Das so genannte „Massaker von Rnak&#8220; am 15. Januar 1999 bildete den Auftakt — und den „gerechten Grund&#8220; — für den Krieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien. Presseagenturen berichteten zwar zunächst nur von einer Polizeiaktion gegen UK-Rebellen (Johnstone 1999: 51), doch William Walker, zu dieser Zeit Leiter der OSZEBeobachter-Mission im Kosovo, ging mit einer anderen Version an die Öffentlichkeit: In einer stark emotional eingefärbten Rede beklagte er, serbische Sicherheitskräfte hätten in dem Dorf Raok 46 Zivilisten auf schreckliche Weise hingerichtet.<a href="#_edn4" name="_ednref4">[4]</a> Prompt sprachen die Medien unisono vom „Massaker von Raak&#8220;; die westliche Öffentlichkeit war entsetzt. Die US-Regierung forderte die sofortige Bombardierung Serbiens. Bereits im August 1998 hatte ein Ausschuss des amerikanischen Senats festgestellt, es fehle nur noch „ein Ereignis — gepaart mit der entsprechenden Berichterstattung in den Medien&#8220; —das eine Intervention „politisch verkäuflich machen&#8220; könne (FAZ v. 2. Juni 1999). Das „Massaker von Raok&#8220; wurde zum Symbol für den Konflikt: serbische Barbaren gegen unschuldige albanische Zivilisten (vgl. ebd.: 52).</p>
<p>Ob Präsident Slobodan Milosevic im Kosovo einen Bürgerkrieg gegen die Untergrundorganisation UK führte oder tatsächlich eine systematische Vertreibung der kosovo-albanischen Bevölkerung im Schilde führte, ist nach wie vor schwer zu beurteilen.<a href="#_edn5" name="_ednref5">[5]</a> Doch spätestens als Milosevic seine Unterschrift unter den Vertrag von Rambouillet verweigerte, war die Rollenverteilung klar: Die UK wurde von der Nato zur Befreiungsorganisation umetikettiert, Milosevic als Quasi-Hitler stigmatisiert. Als am 24. März 1999 der Krieg der Nato gegen Jugoslawien begann, lautete die Botschaft der Krieg führenden Regierungen: Im Kosovo gelte es, einen Massenexodus, wenn nicht gar einen Völkermord zu verhindern. Das war dann der „gerechte Kriegsgrund&#8220;. Die Nato nutzte die Chance als ersten Testfall für ihre gerade beschlossene neue Doktrin und verkaufte sich der Öffentlichkeit gleichzeitig als eine Art bewaffnete Rot-Kreuz-Truppe in humanitärer Mission. Auch dieser Krieg wurde als „saubere Militärkampagne&#8220; präsentiert, die sich nur gegen strategische Ziele richte.</p>
<p>Deutschland führte zum ersten Mal seit 1945 einen Krieg — und das ohne Mandat der UN. Ein solcher Vorgang musste von den Entscheidungsträgern nicht nur moralisch begründet, sondern auch in die deutsche Geschichte eingereiht werden; schließlich war so manchem Belgrader der Klang deutscher Wehrmachtsbomber noch in den Ohren. Zu diesem Zweck inszenierten Bundeskanzler Gerhard Schröder, Verteidigungsminister Rudolf Scharping und Außenminister Joschka Fischer einen „Gewissenskrieg&#8220;, der paradoxerweise einen erneuten Angriff auf Jugoslawien als historische Sühne für den letzten darstellte. Die deutschen Großstrategen traten mit verteilten Rollen auf: Scharping verkörperte Moral und Mitleid und spielte mit Rekurs auf dubiose Horrorstories den emotionalen Aufpeitscher; Schröder mimte den besonnenen und sorgenvollen Staatsmann, und Fischer repräsentierte mit zergrübelter Mine den Fleisch gewordenen Gewissenskonflikt, die Zerrissenheit der deutschen Seele in Kriegszeiten. Mit der militärischen Eskalation eskalierte auch die Rhetorik der verantwortlichen Politiker: Von der „humanitären Katastrophe&#8220; steigerte sich das Vokabular stufenweise zum „planmäßigen Völkermord&#8220;, benutzt wurden historisch bisher für den Nationalsozialismus reservierte Zuschreibungen wie „Deportationen&#8220; und „Konzentrationslager&#8220;. Damit gelang es dem rot-grünen Kleeblatt, die öffentliche Meinung in Deutschland nahezu geschlossen von der Notwendigkeiten und moralischen Legitimität des Krieges zu überzeugen. Er wurde zunehmend als moralischer Imperativ betrachtet. Wie deutlich sich die Parameter des Kriegsdiskurses in Deutschland inzwischen verschoben hatten, zeigte sich bei einer Printmedien-Analyse (Schildmann 2001: 83-101). Die Idee vom „gerechten Krieg&#8220; wurde im Frühjahr und Sommer 1999 in den herangezogenen meinungsführenden Medien nicht mehr angezweifelt und die Frage nach einer deutschen Beteiligung an der Militäroperation überhaupt nicht diskutiert: Die Vorstellung von der Sonderrolle für Deutschland hatte sich erledigt, erst recht der pazifistische Standpunkt.</p>
<p>Am 9. Juni 1999 endete der Krieg um das Kosovo — nach 78 Tagen Non-StopBombardement. Etwa die Hälfte der 30.000 Luftangriffe hatten primär zivile Ziele (Welfens 1999: 46). Die Folge war die Zerstörung der Infrastruktur in vielen Teilen des Landes. Die jugoslawische Seite meldete mindestens 1.500 getötete und 5.000 verletzte Zivilisten. Zurück blieb in Deutschland dennoch das gute Gefühl, an einem „gerechten Krieg&#8220; beteiligt gewesen zu sein.</p>
<h4 class="">3.<em>Enduring Freedom</em>: Der Krieg gegen den Terror</h4>
<p>Nach dem Attentat islamistischer Terroristen auf das World Trade Center und das amerikanische Verteidigungsministerium am 11. September 2001 erwartete die Weltöffentlichkeit einen schnellen und gewaltigen Gegenschlag der USA. Schließlich war der „gerechte Kriegsgrund&#8220; eindeutig gegeben — und die Quelle des Terrors in Afghanistan schnell verortet. Doch die amerikanische Regierung gab sich besonnen und verhandelte nach dem Prinzip der Ultima ratio vier Wochen lang über die Auslieferung des Strippenziehers Bin Laden. Dabei konnten die Vereinigten Staaten gleich zwei Asse ausspielen: Denn das Talibanregime zeigte sich nicht nur unkooperativ durch sture Nichtauslieferung des amerikanischen Staatfeindes Nummer Eins; es handelte sich auch um ein Terrorregime, das Frauen brutal unterdrückte und wehrlose Buddha-Statuen beschoss. Daraus ergab sich eine doppelte moralische Mission: die Befreiung eines unterdrückten Volkes und der Kampf gegen den die zivilisierte Welt bedrohenden Terror.</p>
<p>Nachdem die reichlich einseitig geführten Verhandlungen dann wie vorhersehbar gescheitert waren, begann am 10. Oktober 2001 der amerikanisch geführte Einsatz gegen Afghanistan. Wiederum war eine weltweite Allianz zusammengetrommelt worden: „Mutige Soldaten kämpfen für eine sichere Welt&#8220;, resümierte Chris Patten (<em>Die Zeit</em> v. 27. März 2002). Die PR-Neuheit des Afghanistan-Krieges war der moralische Doppelbeschuss von Brot und Bomben. Dort, wo kein Brot vom Himmel kam, waren es —glaubt man der Propaganda — Bomben, die so <em>clever</em> und<em> smart</em> sind, dass sie Terroristen von friedlichen Zivilisten unterscheiden. Dass es trotzdem tote Zivilisten gab, ist schwer zu kommunizieren — aber „wo gehobelt wird, da fallen auch Späne&#8220;<a href="#_edn6" name="_ednref6">[6]</a> (Shea 1999: 108). Diese Späne werden von der Öffentlichkeit toleriert, solange die Medien die Lesart vom „gerechten Krieg&#8220; aufgreifen und transportieren. Dann läuft im Kopf des Lesers oder Zuschauers ein Film ab: der <em>Blockbuster</em> vom „gerechten Krieg&#8220;. Die Drehbücher für solche Erfolgs-Inszenierungen entsprechen ziemlich genau den Regeln, die der amerikanische Drehbuchexperte C. P. Hant seinen Schülern empfiehlt, um einen echten Kassenhit zu landen.</p>
<h3 class="">Das Drehbuch des &bdquo;gerechten Krieges&ldquo;</h3>
<p>In jedem erfolgreichen Film gibt es, so lehrt uns C. P. Hang<a href="#_edn7" name="_ednref7">[7]</a>, einen unvereinbaren Konflikt. Bei diesem ist „von Anfang an klar, dass es keinen Kompromiss zwischen den beiden Gegensätzen geben kann. Es gibt nur ein Entweder-Oder, nur Sieg oder Niederlage.&#8220; (Hant 2000: 59) Das wird im Film vom „gerechten Krieg&#8220; folgendermaßen umgesetzt: Die „Allianz der Gerechten&#8220; rettet ein bedrohtes Volk vor einem Terror-Regime, das sich nicht davor scheut, auch Frauen und Kinder auf bestialische Weise zu ermorden — und bewahrt zugleich die gesamte Welt vor dem Rückfall in die Barbarei. Auch die Protagonisten-Konstellation entstammt Hants übersichtlichem Schwarz-Weiß Schema: ein Held und sein böser Kontrahent. Im Film vom „gerechten Krieg&#8220; kämpft daher der Gute (hervorragende Besetzung: ein furchtloser amerikanischer Präsident) gegen seinen bösen Antagonisten. In den Nebenrollen stehen dem Guten eine Reihe von Helfern zur Seite, sie bilden die „Allianz der Gerechten&#8220;. Es gibt drei Arten von Statistenrollen: Erstens eine geschundene und terrorisierte Volksgruppe, die in ihrem Herzen demokratische, westliche Werte trägt. Zweitens eine diese Ethnie unterdrückende, wehrmachtsähnliche, skrupellose Soldateska, entstammend aus einem verführten, dem nationalistischen oder ideologischen Wahn verfallenen Volk. Drittens eine „Friedensarmee&#8220; — moderne Kreuzritter ohne Furcht und Tadel —, die die unterdrückte Volksgruppe von ihrem Joch befreit.</p>
<p>Der Szenenverlauf folgt einem fest gefügten Schema: Am Anfang steht der Hook. Das bedeutet Angelhaken — und damit ist seine dramaturgische Funktion präzise beschrieben. In <em>Action-Adventure</em>-Filmen beginnt die Handlung oft damit, dass ein Unrecht geschieht, das geahndet werden muss (Hant 2000: 80). So beginnt der Plot des Filmes „Wüstensturm im Irak — Der gerechte Krieg&#8220; mit der Besetzung Kuwaits durch den Irak. Der <em>Hook</em> im Film „Mit vereinter Kraft für das Kosovo — Der noch gerechtere<br />
Krieg&#8220; ist das „Massaker von Raçak&#8220;. Dieses Ereignis schaffte Aufmerksamkeit, weckte Emotionen und die Erwartung, dass unbedingt etwas geschehen muss. Am besten eignet sich „eine Folge von Bildern mit starker suggestiver Kraft&#8220; (Hant 2000: 74). Zwei Flugzeuge, die in das <em>World Trade Center</em> rasen und es einstürzen lassen, sind — zynisch betrachtet — ein grandioser <em>Hook</em> für den Film „Unendliche Gerechtigkeit — der gerechteste aller gerechten Kriege&#8220;.<a href="#_edn8" name="_ednref8">[8]</a></p>
<p>Bevor sich Gut und Böse im Showdown gegenüber stehen, muss dem Publikum vermittelt werden, wie absolut perfide der Gegner ist. Es gilt, den Zuschauer mit der <em>Backstory</em> vertraut zu machen. Durch diese Vorgeschichte „erhält die Geschichte Glaubwürdigkeit, Bedeutung und Tiefe. Dem Zuschauer wird bewusst, dass die Spitze des Eisberges, die er sieht, tatsächlich auf einer gewaltigen Basis ruht.&#8220; (Hant 2000: 64) Die <em>Backstory</em>, die für die Dramaturgie wie eine zusammengedrückte Sprungfeder funktioniert, hält viele abschreckende und bluttriefende Beispiele bereit. Sie wird nun durch <em>Flashbacks</em> wieder an das Tageslicht befördert. Im Film „Mit vereinter Kraft für das Kosovo — Der noch .gerechtere Krieg&#8220; ist der Fall „Srebrenica&#8220; aus dem Bosnien-krieg die wichtigste Rückblende. Das Massaker wird dem Zuschauer als Mahnmal vor Augen geführt: als der größte Rückfall in die Barbarei auf europäischem Boden nach dem Zweiten Weltkrieg.</p>
<p>Im Zeitraffer zeigt der Film dann einen hochdiplomatischen Vorlauf, in dem alles unternommen wird, um die Katastrophe abzuwenden und die militärische Konfrontation zu verhindern. Ein Ultimatum bringt Spannung in die Handlung: Während der Countdown abläuft und gleichzeitig die Truppen am Schauplatz aufmarschieren, zittert die Welt: Wird der Tyrann klein beigeben? Natürlich gibt der Schurke nicht klein bei. Er brüskiert die ganze Welt, indem er ihr ins Gesicht lacht. Nun muss gehandelt werden. Die Welt kann nicht länger warten. Der Plot-Beginn löst eine Folge von Aktion und Reaktion aus, „die den Ablauf der Geschichte als etwas Zwangsläufiges erscheinen lässt&#8220; (Hant 2000: 81).</p>
<p>Der erste Höhepunkt des Filmes, der<em> Plot Point</em> eins, ist der Ablauf des Ultimatums. Er führt unvermeidlich zur Konfrontation der beiden Gegner. Nun beginnt der Krieg. Denn es geht um das Überleben der Menschheit! Eine Tragödie ungeahnten Ausmaßes muss verhindert werden. Darum zieht die militärische Speerspitze der zivilisierten Welt jetzt in die Schlacht für Humanität und Menschenrechte. Durch „humanes Bomben&#8220; mit „chirurgischen&#8220; Waffen zeigt sich die „Allianz der Gerechten&#8220; maßvoll, sie schont die Zivilbevölkerung und trifft nur den Bösen und seine willigen Vollstrecker — ein Krieg aus Mitleid und ohne Nebenwirkungen.</p>
<p>Im Filmverlauf dringend zu vermeiden sind Ungereimtheiten, so genannte<em> Story Holes</em>. Sie ergeben sich beispielsweise, wenn im Film die Bomben statt Frieden einen Massenexodus (wie im Kosovo) bewirken. Falls sich solche <em>Story Holes</em> absolut nicht umgehen lassen, „sollten sie vom Zuschauer zumindest nicht erkannt werden&#8220; (Hant 2000: 113). Ein Beispiel für die Kompensation eines <em>Story Holes</em> demonstrierte der Co-Regisseur des Films vom „gerechten Krieg im Kosovo&#8220;. Als die Story allzu zweifelhaft wird, zaubert Verteidigungsminister Scharping den „Hufeisenplan&#8220;<a href="#_edn9" name="_ednref9">[9]</a> aus dem Ärmel —und die Geschichte macht auf einen Schlag wieder Sinn.</p>
<p>Ebenfalls zu vermeiden sind Szenarien, die das Schwarz-Weiß-Raster konterkarieren und Zwischentöne aufkommen lassen. Das Image vom sauberen Krieg lässt sich schwer aufrechterhalten, wenn statt Hightech nun uralte B-52-Bomber zum Einsatz kommen und die auch bildtechnisch gesehen unschönen „Kollateralschäden&#8220; überhand nehmen. Beim Film vom „gerechten Krieg&#8220; wird daher im Verlauf der Schlacht auch der Gegner immer monströser, seine Verbrechen immer perfider. Der Kriegsfilm mutiert kurzfristig zum Horror- oder auch Splatterfilm. Es ereignet sich eine Apokalypse an Verstümmlungen und Exekutionen, es gibt Hinrichtungsopfer mit ausgestochenen Augen und Schwangere mit aufgeschlitzten Bäuchen (so Rudolf Scharpings Schilderung auf einer Pressekonferenz am 16. April 1999) — und alles, was die Genrekonventionen sonst noch hergeben.</p>
<p>Die Menschenrechtskrieger fechten die Schlacht bis zum Schluss aus — bis zum <em>Plot Point</em> zwei, dem szenischen Höhepunkt des Films. Ungeeignet ist ein Höhepunkt, bei dem sich „Protagonist und Antagonist auf einen Kompromiss einigen&#8220; (Hant 2000: 91). Daher muss der Gegner bedingungslos kapitulieren, die gute Seite muss auf ganzer Linie siegen. Es gelte, so erklärte 1991 ein Vertreter der Bush-Administration, Saddam Hussein durch Beibringung einer „totalen Niederlage&#8220; zum „politischen Selbstmord&#8220; zu zwingen (taz v. 28. Februar 1991).</p>
<p>In der amerikanischen Version des „gerechten&#8220; Kriegsfilms triumphiert die Nation angesichts des erneuten Sieges der Freiheit und der Gerechtigkeit. Die Generäle werden als Helden gefeiert, die zurückkehrenden Soldaten mit Konfetti-Paraden in den Straßen begrüßt. Triumphgeheul ist in der deutsche Adaption nicht vorgesehen. Mit Demut und Understatement kehren die Politiker zur Tagesordnung zurück — allein ein paar zusätzliche Falten in den Gesichtern erinnern an das Geschehene. Und das gute Gefühl: Deutschland war in diesem „gerechten Krieg&#8220; endlich auf der richtigen Seite. Fortsetzung folgt.</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p><em>Beham, Mira</em> 1996: Kriegstrommeln. Medien, Krieg und Politik, München</p>
<p><em>Larry Beinhart</em> 1994: American Hero (aus dem Amerikanischen v. Jürgen Bürger u. Peter Torberg; amerik. Ausgabe 1993), Köln</p>
<p><em>Engelhardt, Paulus</em> 1980: Die Lehre vom „gerechten Krieg&#8220; in der vorreformatorischen und katholischen Tradition. Herkunft — Wandlung — Krise; in: <em>Steinweg, Reiner</em> (Hg.): Der gerechte Krieg: Christentum, Islam, Marxismus, Frankfurt/Main, S. 72-162</p>
<p><em>Fuchs, Albert</em> 2001: Gerechter Krieg?; in: <em>Friedensforum. Rundbrief der Friedensbewegung</em>, Jg. 14, Heft 1, S. 36-38</p>
<p><em>Hant, C. P</em>. 2000: Das Drehbuch. Praktische Filmdramaturgie, 2. Aufl., Frankfurt/Main</p>
<p><em>Kersting, Wolfgang</em> 1988: Philosophische Friedenstheorie und internationale Friedensordnung; in:<br />
<em>Chwaszcza, Christine/ Kersting, Wolfgan</em>g (Hgg.): Politische Philosophie der internationalen Beziehungen, Frankfurt/Main</p>
<p><em>Johnstone, Diana</em> (1999): Das Racak-Massaker als Auslöser des Krieges; in: <em>Bittermann, Klaus/Deichmann, Thomas</em> (Hgg.): Wie Dr. Joseph Fischer lernte, die Bombe zu lieben. Die Grünen, die SPD, die Nato und der Krieg auf dem Balkan, Berlin, S. 51-67</p>
<p><em>Michal, Wolfgang</em> 1999: Orientalische Fragen. Deutschlands Rolle im Kosovo-Krieg; in: <em>Bittermann, Klaus/Deichmann, Thomas</em> (Hgg.): Wie Dr. Joseph Fischer lernte, die Bombe zu lieben. Die Grünen, die SPD, die Nato und der Krieg auf dem Balkan, S. 77-83</p>
<p><em>Schildmann, Christina</em> 2001: Die (Neu-)Entdeckung des „gerechten Krieges&#8220;. Eine vergleichende Analyse der Mediendebatte während des Golfkriegs und während des Kosovokriegs über den Einsatz militärischer Mittel zur Durchsetzung außenpolitischer Ziele, Magisterarbeit im Fach Politikwissenschaft an der Universität zu Köln</p>
<p><em>Trampert, Rainer</em> 2002: Pipelines in der Postmoderne. Viele Linke finden Empirie blöde und die Kritik der politischen Ökonomie noch blöder. So geraten die imperialistischen Interessen aus dem Blick; in: <em>Elsässer, Jürgen</em> (Hg.): Deutschland führt Krieg. Seit dem 11. September wird zurückgeschossen, Hamburg, S. 11-30</p>
<p><em>Voß, Peter</em> 1991: Sechs Wochen Golfkrieg — eine Bewährungsprobe für die Aktualität des ZDF; in: <em>Felix, Jürgen/Zimmermann, Peter</em> (Hgg.): Medien-Krieg. Zur Berichterstattung über die Golfkrise, Marburg, S. 54-56</p>
<p><em>Welfens, Paul J. J.</em> 1999: Der Kosovo-Krieg und die Zukunft Europas: Diplomatieversagen, Kriegseskalation, Wiederaufbau, Euroland, München</p>
<p><em>Zürn, Michael</em> 1991: Vorbemerkungen zu einer notwendigen Diskussion; in: <em>Arbeitsgruppe Friedensforschung</em> (Hg.): Analysen zum Golf-Krieg (<em>Tübinger Arbeitspapiere aktuell</em>), Tübingen</p>
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<p><a href="#_ednref1" name="_edn1">[1]</a> Nach dem Mailänder Edikt des christenfreundlichen Kaisers Konstantin aus dem Jahr 313.</p>
<p><a href="#_ednref2" name="_edn2">[2]</a> Ein prominenter Fürsprecher einer solchen These ist beispielsweise Jürgen Habermas.</p>
<p><a href="#_ednref3" name="_edn3">[3]</a> Pressezensur wäre das falsche Wort. Die Nachrichten werden in der Presse nicht unterdrückt, sie gelangen gar nicht erst an die Presse.</p>
<p><a href="#_ednref4" name="_edn4">[4]</a> Ob dieser Vorgang sich tatsächlich in dieser Form ereignet hat, ist stark umstritten. Ein finnisches Untersuchungsteam meldet erhebliche Zweifel daran an, dass es sich bei den Toten um Zivilisten handelte.</p>
<p><a href="#_ednref5" name="_edn5">[5]</a> Noch am 12. Januar 1999 hatte beispielsweise das Auswärtige Amt in seinem Lagebericht festgestellt: „Eine explizit an die albanische Volkszugehörigkeit anknüpfende<br />
politische Verfolgung ist auch im Kosovo nicht festzustellen.&#8220; (Michal 1999: 78)</p>
<p><a href="#_ednref6" name="_edn6">[6]</a> So erläuterte Jamie Shea, Nato-Sprecher während des Kosovokrieges, die Lage 1999 in Jugoslawien.</p>
<p><a href="#_ednref7" name="_edn7">[7]</a> Krieg nach Drehbuch — diese Idee findet sich auch in dem Roman „American Hero&#8220; von Larry Beinhart.</p>
<p><a href="#_ednref8" name="_edn8">[8]</a> Diese drei Filmtitel sind natürlich eine reine Erfindung der Autorin.</p>
<p><a href="#_ednref9" name="_edn9">[9]</a> Der angebliche Plan der jugoslawischen Regierung zur systematischen Vertreibung der KosovoAlbaner aus dem Kosovo.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-159/publikation/19003/">Die Bomben aus Stahl, das Pathos aus Hollywood: Die Wiederentdeckung des „gerechten Krieges&#8220; im Medienzeitalter</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>HU fordert Erfüllung des Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/18-vorgaenge/publikation/hu-fordert-erfuellung-des-verfassungsauftrags-zur-abloesung-der-staatsleistungen-an-die-religionsges/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Jan 1975 10:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Publikationen: vorgänge]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: Vorgänge Nr.18 (vg) Am 3. Oktober 1975 hat die Humanistische Union an die Bundesminister des Inneren und der Finanzen, an die Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages, an die Innen-, Finanz- und Kultusminister bzw -senatoren der Bundesländer sowie an die Fraktionsvorsitzenden der Landtage folgenden Brief über die notwendige Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften gerichtet: [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: Vorgänge Nr.18</p>
<p><i>(vg) Am 3. Oktober 1975 hat die Humanistische Union an die Bundesminister des Inneren und der Finanzen, an die Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages, an die Innen-, Finanz- und Kultusminister bzw -senatoren der Bundesländer sowie an die Fraktionsvorsitzenden der Landtage folgenden Brief über die notwendige Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften gerichtet:</i></p>
<p>Sehr geehrter Herr Minister/Senator</p>
<p>Die derzeitige Finanzsituation des Bundes und der Länder hat verschiedene Überlegungen zur Stabilisierung der öffentlichen Haushalte ausgelöst. Bei der Durchleuchtung der Ausgaben sollte es &#8211; offiziellen Verlautbarungen zufolge &#8211; keine Tabus geben. Ansprüche sollten auf ihre Legitimation überprüft und Privilegien abgebaut werden.</p>
<p>Um so mehr hat es uns erstaunt, daß ein nicht unwesentlicher Bereich der öffentlichen Ausgaben von den Sparüberlegungen offenbar ausgenommen worden ist: Wir meinen die Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften. 1973 betrugen die von den Ländern gezahlten Staatsleistungen rund 280 Millionen DM. Hinzu kommen die sogenannten &#132;negativen Staatsleistungen&#8220; in Form von Steuerbefreiungen und Befreiungen von Gerichtskosten und Verwaltungsgebühren. Die dem Fiskus dadurch verlorengehenden Einnahmen werden auf jährlich Hundert Millionen DM geschätzt.</p>
<p>Es wird Ihnen bekannt sein, daß seit 1919 ein Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen besteht. Dieser Verfassungsauftrag wurde 1949 durch die Inkorporation des Art 138 der WRV in das Grundgesetz erneuert. Gleichwohl ist die Erfüllung des Verfassungsauftrags bisher unterblieben. Nicht nur die angespannte Haushaltslage des Bundes und der Länder, sondern vor allem der Respekt vor der Verfassung gebietet es, die Sonderrechte der Religionsgemeinschaften endlich aufzuheben. Bei einem entsprechenden politischen Willen wäre die Erfüllung des Verfassungsauftrags bereits während der 1. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags möglich gewesen. Selbst wenn damals Bund und Länder eine sehr großzügig bemessene Ablösungssumme festgesetzt hätten, wäre diese Summe durch die seit 1949 an die Religionsgemeinschaften gezahlten Beträge bei weitem überschritten. Rechnet man noch die seit 1919 geleisteten Zahlungen hinzu, so ergibt sich, daß die Staatsleistungen inzwischen nicht nur abgelöst, sondern bereits übererfüllt worden sind. Um so notwendiger ist die Beseitigung des dem Verfassungsauftrag widersprechenden Zustands.</p>
<p>Wir bitten Sie daher, durch eine Gesetzesinitiative die Voraussetzungen für die Beendigung der Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften zu schaffen.</p>
<p>Für eine Stellungnahme wären wir Ihnen dankbar. Wir erlauben uns, diesen Brief in den nächsten Tagen zu veröffentlichen.</p>
<p>Mit vorzüglicher Hochachtung</p>
<p>Humanistische Union</p>
<p>Dr. Charlotte Maack</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/18-vorgaenge/publikation/hu-fordert-erfuellung-des-verfassungsauftrags-zur-abloesung-der-staatsleistungen-an-die-religionsges/">HU fordert Erfüllung des Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Aktion „Saubere Leinwand&#8220; und Zensurforderungen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/5-1965/publikation/aktion-saubere-leinwand-und-zensurforderungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Publikationen: vorgänge]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 5/1965, S. 215 &#8211; 216 (vg) Nachdem im vergangenen Jahr 2300 Schweinfurter Bürger aus Anlaß der Filme &#132;Das Schweigen&#8220; und &#132;491&#8243; mit der Aktion &#132;Saubere Leinwand&#8220; begonnen haben, sind ähnliche Aktionen mit tatkräftiger Unterstützung der Kirchen, kommunaler Behörden und von Politikern der CDU/CSU und der SPD in zahlreichen anderen Städten angelaufen. In [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/5-1965/publikation/aktion-saubere-leinwand-und-zensurforderungen/">Aktion „Saubere Leinwand&#8220; und Zensurforderungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 5/1965, S. 215 &#8211; 216</p>
<p>(<i>vg</i>) Nachdem im vergangenen Jahr 2300 Schweinfurter Bürger aus Anlaß der Filme &#132;Das Schweigen&#8220; und &#132;491&#8243; mit der Aktion &#132;Saubere Leinwand&#8220; begonnen haben, sind ähnliche Aktionen mit tatkräftiger Unterstützung der Kirchen, kommunaler Behörden und von Politikern der CDU/CSU und der SPD in zahlreichen anderen Städten angelaufen. In der Frage der Mittel, wie diese Aktionen einer lautstarken Minderheit den Effekt einer &#132;sauberen Leinwand&#8220; erzielen wollen, besteht unter ihnen keine Einigkeit. Die Forderungen gehen von Boykottdrohungen gegen Kinobesitzer, Pressionen gegen die FSK, Unterschriftensammlungen an den Bundespräsidenten und an Politiker, gesetzliche Einschränkungen zu schaffen, bis zu klaren Forderungen nach Einführung einer Zensur oder der Forderung verschiedener dieser Grüppchen, es solle die Aufführung aller der Filme verboten werden, die von der Katholischen Filmkommission mit 4 (&#132;Abzulehnen&#8220;) eingestuft wurden (dazu gehören so bedeutende Filme wie &#132;Außer Atem&#8220;, &#132;Scheidung auf italienisch&#8220;, &#132;Die Bienenkönigin&#8220;, &#132;Mutter Johanna von den Engeln&#8220; u. a.).</p>
<p>Im baden-württembergischen Landtag führte die Welle der Proteste gegen die sogenannte &#132;Sexualisierung der Öffentlichkeit&#8220; zu einer Großen Anfrage des CDU -Abgeordneten <i>Otto Dullenkopf </i>an die Regierung mit der Aufforderung, der &#132;Bedrohung von Anstand und Sitte&#8220; entgegenzuwirken und darauf hinzuwirken, daß die ihr unterstellten Ordnungsorgane &#132;die häufig beobachtete Zurückhaltung gegenüber eindeutig obszönen und unsittlichen Tatbeständen aufgeben&#8220;. Er war der Ansicht, die Staatsanwaltschaften und Gerichte hätten sich offensichtlich mit der Entwicklung abgefunden und seien unsicher geworden in der Beurteilung des Anstandsgefühls &#132;der normal, billig und gerecht Denkenden in unserem Volk&#8220;. Er bedauerte, daß die Abwehrbemühungen der Kirchen und anderer &#132;gesellschaftlicher Kräfte&#8220; nicht unterstützt würden. Dullenkopf fand Zustimmung bei seiner Partei und auch bei der SPD, die sich bereiterklärte, jeden &#132;vernünftigen Vorschlag&#8220; zu unterstützen. Der FDP-Abgeordnete widersprach ihm mit der Bemerkung, der Weg zum Polizeistaat werde eingeschlagen, wenn man die Grenzen zu eng ziehe. Das Begehren Dullenkopfs sei jeder Unterstützung würdig, sei aber an den falschen Adressaten gerichtet. Richtig sei es, an den einzelnen und die Gesellschaft zu appellieren, nicht aber vom Staat oder Gesetzgeber eine Entscheidung zu verlangen. Der Innenminister des Landes sicherte zu, daß die Landesregierung fest entschlossen sei, ihren Beitrag zum Schutz von Anstand und Sitte zu leisten, und teilte mit, daß die Innenministerkonferenz einen Arbeitskreis damit beauftragt habe, festzustellen, welche gesetzlichen Maßnahmen über die geltenden Regelungen hinaus ergriffen werden könnten. In seinem Ministerium werde eine Sachverständigenkommission gebildet, die sich mit den anstehenden Fragen befasse, dieser Kommission sollten auch Vertreter der Kirchen angehören. Der Landtag verabschiedete schließlich bei nur einer Stimmenthaltung einen CDU-Antrag, der bewirken soll, daß die Grundsätze der Filmselbstkontrolle so geändert werden, daß den Ländern ein allgemeines Appellationsrecht gegen die Freigabe von Filmen eingeräumt wird. (Diese Forderung, die die Einführung einer versteckten Staatszensur bedeutet, war auch schon von der Katholischen Aktion Bayerns erhoben worden.)</p>
<p>Auf der Generalversammlung des Katholischen Deutschen Frauenbundes wandte sich die Frau des Bundespräsidenten, <i>Wilhelmine Lübke</i>, gegen die Aufführung &#132;sittlich zersetzender Filme&#8220; in der Bundesrepublik. Die verschiedenen Aktionen &#132;Saubere Leinwand&#8220; hätten inzwischen die Politiker und Behörden zu &#132;entsprechenden Initiativen&#8220; veranlaßt. &#132;Es wäre ein gutes Zeichen, wenn sich der seit langem aufgestaute Zorn über die Herabsetzung menschlicher Würde Bahn zu brechen vermöchte in einem klaren, entschlossenen und allgemeinen Bekenntnis zur Durchsetzung der inneren Ordnung, in der destruktive Kräfte keine Chance mehr haben&#8220;, meinte Frau Lübke.</p>
<p>Den weitesten Vorstoß machte inzwischen der frühere Justizminister von Rheinland-Pfalz und CDU-MdB Prof. <i>Adolf Süsterhenn</i> auf einer CDU-Versammlung in Bad Kreuznach. Die Protestaktion &#132;Saubere Leinwand&#8220; müsse unwirksam bleiben, wenn nicht der Gesetzgeber eingreife. Er wolle darum gemeinsam mit anderen CDU-Abgeordneten im Bundestag noch vor den Wahlen einen Antrag auf Änderung des Grundgesetzes einbringen. Danach soll die in Artikel 5, Absatz 3 GG garantierte Freiheit der Kunst &#132;durch die ausdrückliche Bindung an das Sittengesetz&#8220; begrenzt werden. Bei der gegenwärtigen Verfassungslage zeige sich in der Rechtsprechung die Tendenz, &#132;die gröbsten Unsittlichkeiten&#8220; unbeanstandet zu lassen, &#132;wenn sie sich nur irgendwie als sogenannte Kunst präsentieren&#8220;. Um die Abgeordneten unter Druck zu setzen, will Süsterhenn für die Abstimmung über seinen Antrag namentliche Abstimmung verlangen, damit &#132;die deutsche Öffentlichkeit genau weiß, welche Abgeordneten ernsthaft bereit sind, sich für die Sauberkeit im deutschen Kulturleben einzusetzen&#8220;.</p>
<p>Gegen eine drohende Bevormundung erwachsener Filmbesucher durch die in mehreren Städten der Bundesrepublik gestartete Aktion &#132;Saubere Leinwand&#8220; wandte sich die <i>Spitzenorganisation der Filmwirtschaft </i>(SPIO) in Wiesbaden. In einer Plakataktion will die Filmwirtschaft die Angriffe der Aktion &#132;Saubere Leinwand&#8220; sachlich, aber entschieden zurückweisen. Die Plakate sollen im Saarland und in den Städten angeschlagen werden, in denen die Aktion &#132;Saubere Leinwand&#8220; Unterschriften sammelt. Unter dem Titel &#132;Bevormundung droht!&#8220; weisen die Plakate auf das garantierte Recht der freien Meinungsäußerung und das Zensurverbot des Grundgesetzes hin. Die Filmwirtschaft habe sich freiwillig ein Kontrollorgan geschaffen, das keine Filme zur öffentlichen Vorführung zuläßt, die das religiöse Empfinden verletzen, entsittlichend oder verrohend wirken oder gegen die Strafgesetze verstoßen. Diese FSK, der Delegierte des Bundes, der Länder, der Kirchen, der Landesjugendbehörden, des Bundesjugendrings und der Filmwirtschaft angehörten, werde seit fünfzehn Jahren im In- und Ausland als vorbildlich anerkannt. Der Jugendschutz im Kino werde in der Bundesrepublik besonders streng gehandhabt. Kein anderes Land der Welt kenne so viele Altersschutzgrenzen wie die Bundesrepublik. Der erwachsene Bundesbürger aber brauche keine Bevormundung.</p>
<p>Vernünftige Argumente wurden erfreulicherweise schließlich auf der Arbeitstagung des Arbeitskreises Aktion Jugendschutz der Arbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern, die auf Burg Rothenfels/Main stattfand, vorgebracht. Vor der Tagung sprach der evangelische Pfarrer Dr. <i>Heinz Hunger </i>über die Rolle der Geschlechtlichkeit in der heutigen Gesellschaft. Er wandte sich gegen kirchliche und weltliche Institutionen und Autoritäten, die die Sexualität rundweg als dubios abwerteten. Es sei unverständlich, daß z. B. eine Stadtverwaltung bei der Aktion &#132;Saubere Leinwand&#8220; gegen &#132;Schamlosigkeit und Sexualität&#8220; protestiert habe. Gegen natürliche Tatsachen ließe sich schlecht protestieren, meinte Hunger. Auch fand er, daß Masturbation oder voreheliche Beziehungen nicht unbedingt als schlecht zu werten seien. Der Sozialpädagoge <i>Hans Böttcher</i>, ebenfalls aus Münster, schlug vor, an der Pädagogischen Hochschule die Lehrer mit den Fragen der Sexualpädagogik zu befassen. Auch Eltern und Geistliche sollten über dieses Thema in Seminaren oder Lehrgängen unterrichtet werden. In Diskussionsbeiträgen wurde darauf hingewiesen, daß in Schulklassen, in denen Jungen und Mädchen gemeinsam unterrichtet würden, frühzeitige sexuelle Neugier kaum vorhanden sei, die Trennung der Geschlechter in der Schule aber verschärfe die Spannungen zwischen Jungen und Mädchen. Professor <i>Erich Wasena </i>von der Pädagogischen Hochschule München wandte sich in seinem Vortrag über das heutige Filmangebot gegen die Attacken, die ausschließlich das Ziel hätten, den Film zu kritisieren. Auch sollten sich die Proteste nicht lediglich gegen Sex-Filme, sondern auch gegen die brutalen Gangster- und Wildwestfilme richten. Zu den Absichten des Abgeordneten <i>Süsterhenn </i>meinte er, es sei wenig überzeugend, im Wahljahr den &#132;Verlust an Sitte&#8220; durch die Beschränkung von Grundrechten ausgleichen zu wollen. Den Initiatoren der Aktion &#132;Saubere Leinwand&#8220; gab er schließlich zu bedenken, daß umstrittene Filme für Jugendliche unter 18 Jahren ja grundsätzlich verboten seien. Die Jugend könne also garnicht ernsthaft gefährdet werden, wenn der Vollzug der Jugendschutzbestimmungen straff gehandhabt werde.</p>
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