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	<title>Verband: Beirat Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Die Vergangenheit erinnern  Nachruf für Ilse Staff</title>
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		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 May 2018 05:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Beirat]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Nachrufe]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 221/222 (1-2/2018), S. 229-232 Ilse Staff ist am 15. November 2017 nach langer schwerer Krankheit im Alter von 89 Jahren gestorben. Sie war fast fünf Jahrzehnte Mitglied der Humanistischen Union und gehörte seit 1985 deren Beirat an. Der Nachruf der Juristischen  Fakultät der Universität Frankfurt/M., deren erste Professorin sie war, würdigt sie [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 221/222 (1-2/2018), S. 229-232</p>
<p>Ilse Staff ist am 15. November 2017 nach langer schwerer Krankheit im Alter von 89 Jahren gestorben. Sie war fast fünf Jahrzehnte Mitglied der Humanistischen Union und gehörte seit 1985 deren Beirat an.</p>
<p>Der Nachruf der Juristischen  Fakultät der Universität Frankfurt/M., deren erste Professorin sie war, würdigt sie als Pionierin: Ilse Staff war nicht nur die erste Professorin in der Frankfurter Juristischen Fakultät, sondern auch die erste Frau in Deutschland, die eine Professur im Öffentlichen Recht errang, und das erste weibliche Mitglied der deutschen Staatsrechtslehrervereinigung.[1]</p>
<p>In der Humanistischen Union gehörte sie altersmäßig und kulturell zur Gründungsgeneration. Sie war eine typische Vertreterin jener linksliberalen intellektuellen Elite, aus der heraus am 28. August 1961 die Humanistische Union (HU) als erste deutsche Bürgerrechtsorganisation in München gegründet wurde. Ilse Staff gehörte nicht zum Gründungskreis, sie trat erst 1971 der HU bei. Durch ihre enge Freundschaft mit zwei Mitbegründern der HU, Fritz Bauer und Alexander Mitscherlich, kannte sie die HU jedoch von Anfang an. Nach Fritz Bauers Tod organisierte sie, einem Bericht Alexander Kluges zufolge, die Trauerfeier.</p>
<p>Wie für professorale Mitglieder der HU üblich, machte sie ihre Forschungsinteressen auch zu den Themen ihrer Bürgerrechtsarbeit innerhalb der HU. Ilse Staff verfolgte zwei große wissenschaftliche Themen: die Justiz zwischen 1933 und 1945 sowie die Weimarer Staatsrechtslehrerdebatte unter besonderer Berücksichtigung von Hermann Heller. Beides findet sich in ihrer bürgerrechtlichen Arbeit wieder. Mit ihrem Buch „Justiz im Dritten Reich“[2] legte sie als erste bereits 1964 eine systematische Aufarbeitung der NS-Vergangenheit der bundesdeutschen Justiz vor und führte dabei den Nachweis, dass es nicht einfach der positivistische Gesetzesgehorsam der deutschen Juristen war, der zu ihren Verbrechen geführt hatte, sondern dass die Juristen im Dritten Reich systematisch Rechtsbeugung begangen hatten. Zu diesem Befund kam sie schon, bevor Bernd Rüthers 1973 in seinem Werk „Die unbegrenzte Auslegung“ diesen Sachverhalt für die Privatrechtsordnung im Dritten Reich aufzeigte. In die Diskussion um die Weimarer Staatsrechtslehre brachte Ilse Staff vor allem die Ideen Hermann Hellers ein. Gemeinsam mit Christoph Müller gab sie die Gedächtnisschrift für Hermann Heller heraus[3] und stellte ihn dabei als den Verfechter der sozialen Demokratie dar, der unter den prominenten Weimarer Staatsrechtslehrern nicht nur der konsequenteste politische Gegenspieler zu Carl Schmitt war, sondern auch die unter sozialen und demokratischen Gesichtspunkten weitest gehende theoretische Gegenkonzeption zu Schmitt entwickelte.<br />
Sowohl ihre Thesen zum demokratischen Sozialstaat als auch zur Justiz im Nationalsozialismus waren inhaltlich wichtig für jenen Aufbruch, den die HU gegen die geistige Bevormundung und für die „erstrebte Selbstverantwortung und Selbstverwirklichung des Einzelnen“ organisierte, wie es der Gründungsaufruf beschrieb.[4]</p>
<p>Ilse Staff verkörperte – wie die HU insgesamt – den Vor-68er-Aufbruch in der Bundesrepublik. Mit ihrer Arbeit zu den Justizverbrechen im Dritten Reich nahm sie eines der zentralen Themen der 68er, die Aufarbeitung der Nazivergangenheit, vorweg. Ebenso bereitete sie mit ihrem Eintreten für den demokratischen Sozialstaat den Boden für den 68er Umbruch. Dabei begriff sie – durchaus anders als die 68er – die freiheitlich-demokratische Ordnung des Grundgesetzes als Verheißung, die einzufordern ist. Die Mehrheitsgesellschaft sollte die Pluralität der vorhandenen Anschauungen anerkennen und bei der Formulierung des gemeinsam geteilten Wertekanons berücksichtigen. Das war die Kampfansage der HU an die damalige autoritäre, christlich dominierte Leitkultur der Adenauer-Ära.</p>
<p>Dass die Humanistische Union 1961 mit ihrem Gründungsaufruf der richtige Verein zur richtigen Zeit am richtigen Ort war und mit ihren Forderungen den Zeitgeist traf für den bevorstehenden kulturellen und politischen Umbruch der Jahre 1968-1971, ist auch Ilse Staffs Verdienst. Der frühere HU-Vorsitzende Hans Robinsohn hat dies ausdrücklich in der kurzen Rezension der 1978 erschienenen Taschenbuchausgabe von „Justiz des Dritten Reiches“ in den vorgängen[5] gewürdigt.</p>
<p>Sie selbst will 1984 in einem Beitrag für die vorgänge[6] zeigen (anlässlich einer Diskussion zur Rechtfertigung zivilen Ungehorsams gegen den Nato-Doppelbeschluss), dass ihre Thesen auch nach 68 aktuell bleiben. Unter der Überschrift „Legalität und Legitimität“ erörtert sie, ausgehend von der gleichnamigen Arbeit Carl Schmitts aus dem Jahr 1932, Thesen von John Rawls und Jürgen Habermas zur Theorie des zivilen Ungehorsams. Bei Rawls stellt sie heraus, dass er bei aller moralischen Rechtfertigung des zivilen Ungehorsams die Mehrheitsentscheidungen in der pluralistischen Gesellschaft anerkennt. Zugleich sollte die überstimmte Minderheit auch nach der Entscheidung weiter gewaltlos appellieren dürfen – um sicher zu stellen, dass aus Minderheiten auch Mehrheiten werden können. Staff ging es dabei um den von Hans Kelsen und Hermann Heller angesprochenen Charakter einer Demokratie: es muss sichergestellt werden, dass die Majorität im Bewusstsein der Argumente der Minorität entscheidet und ihre Entscheidung vor deren Argumenten zu verantworten hat.</p>
<p>Ilse Staff fand – so scheint es jedenfalls im Nachhinein – mühelos die Verbindungen zwischen den Themen der bundesdeutschen Gründungsgeneration, den Themen der 68er und den großen politischen Reformen der Nach-68er-Zeit. So verkörpert sie auch jene Neuorientierung, die nach 1968/69 bei der HU zu beobachten war. Diese Neuorientierung geht auf die Auseinandersetzungen mit den Terrorbekämpfungsgesetzen der 1970er Jahre zurück; auf sie hat der Verein nach den Anschlägen des 11. Septembers 2001 erneut zurückgegriffen. Zwei Dokumente der späten 1970er Jahre markieren diesen Wandel: das „Memorandum der HU zum Sympathisanten-Begriff“[7] vom 9. September 1977 (unterzeichnet von der HU-Vorsitzenden Dr. Charlotte Maack, maßgeblich formuliert von Jürgen Seifert) und ein Aufruf vom 23. Mai 1978 unter der Überschrift „Die Humanistische Union fragt Bundesregierung und Bundestag: Wo beginnt der Kernbereich des Rechtsstaats?“[8], der von einer Vielzahl linksliberaler Persönlichkeiten von Wolfgang Abendroth über Jürgen Habermas, Uta Ranke-Heinemann, bis Karl Zinn unterzeichnet wurde. Die HU findet in diesen Dokumenten zu ihren bis heute vertretenen Grundpositionen zur Sicherheitspolitik.</p>
<p>Die damalige Sicherheitslage wird im Memorandum wie folgt beschrieben: „Seit sechs Jahren wird von der Waagschale der Schutz- und Freiheitsrechte etwas weggenommen und auf die Waagschale der inneren Sicherheit gelegt.“</p>
<p>Ausgehend davon fragt die HU: „Wo beginnt der unantastbare Kernbereich der freiheitlichen Rechtsordnung in der Bundesrepublik, und wo darf er auch dann nicht angetastet werden, wenn das Risiko der inneren Sicherheit z.B. durch den Ausbau weiterer politischer Attentat zusätzlich belastet wird?“<br />
Das beste Rezept gegen Terrorismus sei eine offene und zum Dialog fähige Gesellschaft. Es müsse in der Bundesrepublik möglich sein, „ohne Berührungsangst mit möglichen Terroristen zu reden, ehe sie zu jenen stoßen, die Morden für ein Mittel der Politik halten.“</p>
<p>Das Memorandum gehört im Selbstverständnis der HU zu ihren größten Erfolgen. Der damalige Bundespräsident Walter Scheel machte es sich in seiner Ansprache beim Staatsakt für den von der RAF ermordeten Hanns Martin Schleyer am 25. Oktober 1977 weitgehend zu Eigen.</p>
<p>Kritisch ist zu dieser glorifizierenden Betrachtung aber anzumerken, dass das Memorandum nicht das ist, wofür es oft ausgeben wird: nämlich als Beleg für den Wandel der HU in eine kampagnenfähige Bürgerrechtsorganisation. Vielmehr bleibt sich die HU auch bei diesen beiden Aktionen treu. Sie stellt sich angesichts terroristischer Bedrohungen konsequent gegen den Abbau grundrechtlicher Freiheiten; sie kritisiert und vermittelt, indem sie Briefe schreibt; sie setzt sich aber nicht an die Spitze einer Bewegung. Die Fähigkeit zur bürgerrechtlichen Kritik der Sicherheitspolitik hatte die HU schon Ende der 1960er Jahre im Kampf gegen die Notstandsgesetzgebung erworben; in den 1970er Jahren wurde daraus anlässlich der Terrorgesetzgebung durchaus ein starkes Standbein der HU.</p>
<p>Ilse Staff hat als Hochschullehrerin an all dem engagiert mitgewirkt. Ihr war der  Brückenschlag zwischen den Generationen wichtig. Sie verhalf den studentischen Forderungen von 1968 wie auch den politischen Forderungen der 1980er Jahre nach Kräften zu einer rechtsstaatlichen Legitimation. Ihre Herangehensweise, inmitten scheinbar unüberbrückbarer gesellschaftlicher Auseinandersetzungen das Grundgesetz einzufordern, charakterisiert die HU bis heute.</p>
<p>Gleichwohl bietet der Tod von Ilse Staff als eine der letzten aus der Gründungsgeneration die Gelegenheit für einen kritischen Blick auf die Fähigkeiten der HU. Die Leistung der HU als intellektuelle Vorbereiterin notwendiger gesellschaftlicher Umbrüche, die Ideen aufgreifen und in rechtspolitische Forderungen ummünzen kann, die Grundrechte und andere Verfassungsnormen modernisiert, scheint wie das Leben von Ilse Staff vorbei zu sein. Die HU ist heute kein Honoratiorenclub mehr. Ihre Fähigkeit als gesellschaftlicher Katalysator, der ein Protestpotenzial in den gesellschaftlichen Mainstream vermitteln konnte, hat sie verloren. Viele traditionelle Themen der HU werden heute zunehmend vom Mainstream vertreten, in der Bürgerrechtsszene hat sie viel Konkurrenz von Organisationen bekommen, die sich auf einzelne Themen spezialisiert haben. Das ist kein Fehler ihrer Mitgliedschaft, sondern eine in vielen Politikbereichen zu beobachtende Erfahrung. Zugleich lässt sich aber kaum bestreiten, dass die soziale Affinität der Mitglieder eines Vereins wie der HU zu den von ihnen bearbeiteten Themen den Kern ihrer Bürgerrechtsarbeit ausmacht. Es ist die unabhängige bürgerliche Linksliberalität, der sich ihre Mitglieder verbunden fühlen und die den Kernbestand der HU-Positionen ausmacht. Dafür stand Ilse Staff. Ihr Tod sollte Anlass sein zu fragen, wofür die HU heute steht.</p>
<p><i>Rosemarie Will<br />
lehrte bis 2014 Staats- und Verfassungsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin und war von 2005 bis 2013 Vorsitzende der Humanistischen Union, deren Bundesvorstand sie heute angehört.</i></p>
<p><b>Anmerkungen:</b></p>
<p>1 Ausführlich dazu: Ute Sacksofsky, Ilse Staff – Die erste deutsche Staatsrechtslehrerin, in: 100 Jahre Rechtswissenschaft in Frankfurt. Erfahrungen, Herausforderungen, Erwartungen, Frankfurt/M. 2014; dies., Kritische Vorreiterin und erste deutsche Staatsrechtslehrerin. Nachruf auf Ilse Staff (1928–2017), in: Kritische Justiz Band 51, Nr. 1, 14.3.2018.</p>
<p>2 Ilse Staff: Justiz im Dritten Reich. Eine Dokumentation, Frankfurt/M. 1964: Fischer.</p>
<p>3 Christoph Müller/Ilse Staff, Der soziale Rechtsstaat. Gedächtnisschrift für Hermann Heller 1891-1933, Baden-Baden 1984: Nomos.</p>
<p>4 Vgl. Müller-Heidelberg, Till, Von der antiklerikalen Aufklärung zur Bürgerrechtsbewegung, Die Humanistische Union, in: Mitteilungen der Humanistischen Union Nr. 162, S. 35-39.</p>
<p>5 Hans Robinsohn, Ilse Staffs „Justiz im Dritten Reich“: ein Klassiker, in: vorgänge Nr. 39 (3/1979), S. 129ff.</p>
<p>6 Ilse Staff, Legalität und Legitimität im demokratischen Gesetzgebungsstaat, in: vorgänge Nr. 70 (4/1984), S. 6ff.</p>
<p>7 Bundesvorstand der HU: Memorandum der Humanistischen Union zum Sympathisanten-Begriff. Offener Brief an den Bundespräsidenten v. 9.9.1977, in: vorgänge Nr. 29 (5/1977), S. 128-130.</p>
<p>8 HU: Die Humanistische Union fragt Bundesregierung und Bundestag: Wo beginnt der Kernbereich des Rechtsstaats?, in: vorgänge Nr. 33 (3/1978), S. 123-125.</p>
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		<title>Wechsel im Beirat der Humanistischen Union</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/223-mitteilungen/publikation/wechsel-im-beirat-der-humanistischen-union/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Apr 2014 18:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Beirat]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 223 ( Heft 1/2014), S. 4-5 Der Bundesvorstand hat zum Jahresbeginn drei langjährige Vereinsmitglieder in den Beirat der HU berufen: Gunda Diercks-Elsner, Johann-Albrecht Haupt und Ingeborg Rürup. Alle drei haben ihrer Ernennung zugestimmt und sich für die damit verbundene Anerkennung ihres Engagements bedankt. Der Beirat berät den Vorstand in allen Sachfragen. Ihm gehören [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 223 ( Heft 1/2014), S. 4-5</p>
<p>Der Bundesvorstand hat zum Jahresbeginn drei langjährige Vereinsmitglieder in den Beirat der HU berufen: Gunda Diercks-Elsner, Johann-Albrecht Haupt und Ingeborg Rürup. Alle drei haben ihrer Ernennung zugestimmt und sich für die damit verbundene Anerkennung ihres Engagements bedankt. Der Beirat berät den Vorstand in allen Sachfragen. Ihm gehören Personen an, die sich „durch ihre wissenschaftliche Tätigkeit, durch ihr künstlerisches, publizistisches und politisches Wirken um die Ziele und Zwecke des Vereins besondere Verdienste erworben haben“, so die HU-Satzung (Art. 14).</p>
<p><i>Gunda Diercks-Elsner</i> trat 1977 der HU bei und gehörte von 1985 bis 1999 deren Bundesvorstand an. Die in Lübeck ansässige Rechtsanwältin brachte dort immer wieder ihre breite Expertise zu zahlreichen aktuellen gesellschaftspolitischen Themen in den Verband ein: etwa zur Freigabe bzw. der kontrollierten Vergabe von Drogen durch Apotheken, zu Fragen der Sterbehilfe oder dem Schutz und der Gleichstellung von Prostituierten. Diercks-Elsner entwickelte maßgeblich die HU-Patientenverfügung mit. Unvergessen sind auch ihre Veröffentlichung zum Vergleich der Frauenrechte in BRD und DDR sowie ihre Mitwirkung am alternativen Verfassungsentwurf „Frauen in bester Verfassung“ (1990/1991).</p>
<p><i>Johann-Albrecht </i>Haupt gehört der HU seit 1976 an. Der gelernte Jurist engagierte sich viele Jahre im niedersächsischen Landesverband der HU und gehörte von 2007 bis zum letzten Jahr dem Bundesvorstand der HU an, wo er für das Ressort Staat, Religion, Weltanschauungen zuständig war. Er hat sich in den vergangenen Jahren besonders um die Ablösung der sog. Staatsleistungen an die Kirchen verdient gemacht. Seiner Recherche gemeinsam mit Carsten Frerk haben wir es zu verdanken, dass heute überhaupt die Summe der bisher geleisteten Zahlungen bekannt ist; aus seiner Feder stammt der HU-Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen; er war es, der beharrlich bei den zuständigen Ministerien nachhakte und sie immer wieder an den Verfassungsauftrag hinwies. „Hannes“ Haupt überzeugte jedoch nicht nur durch seine Expertise im Bereich Staat/Kirche, sondern auch in vielen anderen Themen, zu denen er sich aktiv in die Verbandsarbeit einbrachte. So wirkte er u.a. an der Erstellung dreier Memoranden zum Verfassungsschutz mit (1981/1991/2013), verfasste zahlreiche parlamentarische Stellungnahmen, arbeitete zum Humanismus-Begriff der HU.</p>
<p><i>Ingeborg Rürup </i>ist seit 1982 Mitglied der HU. Die Historikerin und Studienrätin engagierte sich über viele Jahre im Landesverband Berlin, den sie zwischen 1990 und 1998 auch leitete. Daneben gehörte sie ab 1993 für 10 Jahre dem Bundesvorstand der HU, zuletzt als stellvertretende Bundesvorsitzende an. Mehr noch als durch die Übernahme verantwortlicher Funktionen prägte sie die HU durch ihre besonderen Kenntnisse in bildungspolitischen Fragen, im Bereich Ethik und Medizin, in Fragen der Anti-Diskriminierung und des Asylrechts. Besonders zu erinnern ist an die von Ingeborg Rürup mitinitiierte Bildungspolitische Tagung im Jahr 2003, wo sie zu den MitverfasserInnen des Manifests über „Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Bildung“ gehörten. Das Manifest wurde seinerzeit gemeinsam von Gustav Heinemann-lnitiative, HU und dem Komitee für Grundrechte und Demokratie verabschiedet und fand eine beachtliche Resonanz.</p>
<p>Auf eigenen Wunsch haben im vergangenen Jahr die Münchner Psychotherapeutin Thea Bauriedl und der Wissenschaftshistoriker und <i>Philosoph Volker Bialas </i>sowie die frühere <i>Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser</i>&#8211; Schnarrenberger ihr Ausscheiden aus dem Beirat der HU erklärt. Die Beiratsmitgliedschaft von Martin Kutscha ruht nach seiner Wahl in den Bundesvorstand der HU.</p>
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		<title>Michael Th. Greven (7. März 1947  7. Juli 2012)</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/217/publikation/michael-th-greven-7-maerz-1947-7-juli-2012/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Jul 2012 12:05:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Beirat]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 217 (Heft 2/2012), S. 28/29 Michael Th. Greven ist gestorben. Er war neben seiner wissenschaftlichen Karriere, die über lange Zeit mit einem hochschulpolitischen Engagement in den diversen Gremien verbunden war, seit den siebziger Jahren Mitglied der Humanistischen Union, deren Beirat er seit kurzem angehörte. Seit 1984 war er Mitglied der Redaktion der vorgänge [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 217 (Heft 2/2012), S. 28/29</p>
<p>Michael Th. Greven ist gestorben. Er war neben seiner wissenschaftlichen Karriere, die über lange Zeit mit einem hochschulpolitischen Engagement in den diversen Gremien verbunden war, seit den siebziger Jahren Mitglied der Humanistischen Union, deren Beirat er seit kurzem angehörte.</p>
<p>Seit 1984 war er Mitglied der Redaktion der <i>vorgänge </i>und wurde im Laufe der Jahre immer mehr zu ihrem Alter Ego, ein intellektueller Kopf und Ideengeber, der auf einem schier unerschöpflichen Fundus an Wissen zurückgreifen konnte, der seine Autorität immer nur aus der Kraft des Arguments zog, dem eine anregende Debatte mehr galt, als ein „richtiges&#8220; Ergebnis.</p>
<p>Anfang der achtziger Jahre gründete er das Komitees für Grundrechte und Demokratie mit, war in der Schader-Stiftung wie in der Aby-Warburg Stiftung tätig, zeitgleich noch in der DVPW engagiert.</p>
<p>Bereits dieser kurze Abriss weist den politischen Wissenschaftler Michael Th. Greven als einen politischen Menschen aus, für den beides eine untrennbare Einheit bildete. Seine wissenschaftliche Arbeit galt der politischen Gesellschaft, deren alle Lebensbereiche durchdringenden Kontingenz, die auch die Nicht-Haltung zur Haltung werden lässt, und der Demokratie als Modus der Selbsteinwirkung dieser Gesellschaft, nicht allein genommen als normatives Leitbild, sondern als realer, subjektiv, prozedural und institutionell voraussetzungsvoller Prozess, der zunehmend geprägt ist von der Entscheidbarkeit immer weiterer Lebensprozesse und der gleichzeitigen Nicht-Entscheidbarkeit, der Auskoppelung elementarer Fragen der Gesellschaft aus dem Prozess der Selbstregierung, indem diese in den Bereich systemischer und ökonomischer Zwänge verwiesen werden.</p>
<p>Sein treffender Blick auf die Verhältnisse ließ ihn zuletzt zweifeln, ob sie das Prädikat demokratisch noch verdienen, doch flüchtete er vor diesem Dilemma nicht in die Verästelungen normativer Betrachtungen.</p>
<p>Sein politisches Denken war geradezu hanseatisch nüchtern geprägt von „<i>Politik als </i><i>einem Feld tatsächlicher oder möglicher menschlicher Handlungen </i><i>sowie der zugehörigen Motive, Interessen und Rechtfertigungen. </i><i>Wo „politisches Denken&#8220; geäußert wird, geht es performativ in Handeln über und steht dem ebenso bezeichneten „Feld&#8220; nicht bloß anschauend gegenüber. Hier bewährt  sich die alter Weisheit, dass nicht so praktisch sei, wie eine gute Theorie ….</i>“ Damit bescheidete er sich keineswegs mit dem häufiger anzutreffenden politologischen Selbstbild, dass die Arbeit an Theorie bereits ein erschöpfender Beitrag zur gesellschaftlichen Praxis sei. Er intervenierte, und er intervenierte gerne. Er war der Initiator des letztlich erfolgreichen Protestes, als seine Hamburger Universität 2004 Wladimir Putin die Ehrendoktorwürde verleihen wollte. Er sprach sich Jahre zuvor für eine militärische Intervention im jugoslawischen Bürgerkrieg aus und ging mit dem Gesinnungs- Pazifismus, dem auch Teile seiner politischen Weggefährten frönten,Beziehungen riskierend ins Gericht.Er entwickelte nicht nur in diesenbeiden Fragen einen Gleichklang mit der Bürgerrechtsbewegung der ehemaligen DDR, von der er offen eingestanden hat, sie zu Zeiten ihrer system-oppositionellen Existenz nicht auf seinem, des westdeutschen Bürgerrechtlers Radar gehabt zu haben. Auch dieser offene Umgang mit den eigenen Brüchen machte seine Stärke aus.</p>
<p>In einer kontingenten Gesellschaftwird der Lebensentwurf des Einzelnen nicht mehr durch Tradierungen und Konventionen formiert, eröffnen sich Möglichkeiten der Gestaltung, wenngleich diese sozial voraussetzungsvoll sind. Michael Th. Greven wird diese Kontingenz als Moment der Freiheit betrachtet haben, auch wenn seine sozialen Voraussetzungen ihm zunächst keineswegs einen guten Platz zuwiesen. Seine Mutter war Vertriebene, er selbst „<i>erlebt in den 1950er Jahren eine Jugend, die keinen der üblichen soziologischen Milieus zuzuordnen gewesen wäre &#8211; gewiss nicht dem bürgerlichen. Dafür fehlte es hinten und vorne an Geld.&#8220; </i>Es ist eine Jugend, in welcher der Status von gestern für das Überleben heute keine Bedeutung mehr hat und die Ungerechtigkeit, die darin liegt, aufgrund der politischen Verhältnisse und nicht wegen eigener Leistung auf die Seite der Verlierer geschoben zu sein, eine Verletztheit hervorruft, die hart machen kann.<i> „Als meine Mutter ihren ersten fahrbaren Untersatz, ein zitronengelbes Goggomobil, Mitte der 1950er Jahre auf dem Parkplatz des Sportclubs zwischen all </i><i>den Isabellas, Opel Kapitäns und ersten Mercedes-Kabriolets </i><i>platzierte, erntete sie viel Spott und Gelächter; ich bat sie, </i><i>mich mit diesem Gefährt nicht von der Schule abzuholen.</i>&#8220;</p>
<p>Es ist die Erfahrung solcher Zurücksetzung, welche – was für viele von Grevens Generation galt – den Willen speist, sich durch Leistung nach oben zu kämpfen. Diese Erfahrung macht aber auch im späteren bürgerlichen Leben gegenüber dem eigenen Status sensibel, lässt ihn nicht als etwas Selbstverständliches, sondern als etwas Geschaffenes begreifen und schärft das Bewusstsein dafür, dass das Leben auch andere Bahnen hätte nehmen können. Michael Th. Greven hat dieses Bewusstsein gehabt, er war in der Lage, seine eigene Biografie als zweite Ebene der Reflexion in sein Denken aufzunehmen. Und es macht einen Unterschied, ob jemand über Armut oder Ungleichheit lediglich als soziale Kategorie redet oder zugleich auch über eine eigene Erfahrung. Zu dieser Erfahrung gehörte für ihn auch, dass sich die Bedingungen des Lebens aus eigenem Antrieb ändern lassen. Das bewahrte ihn davor, wie eine ganze Reihe seiner Zeitgenossen, sich theoretisch und politisch in der Klage über die Verhältnisse zu erschöpfen. Sein wissenschaftlicher Ansatz war akteurszentriert, sein politisches Denken auf ein tätiges Leben ausgerichtet, zu dem ein Jeder befähigt sein oder werden sollte. Er hat ein solches tätiges Leben gelebt. <i>„</i><i>Die Komponenten eines Lebenslaufs bestehen aus Wendepunkten, </i><i>an denen etwas geschehen ist, das nicht hätte </i><i>geschehen müssen. Das beginnt mit der Geburt</i>&#8222;, so lautet eine der wenigen Aussagen von Niklas Luhmann, denen Michael Th. Greven wohl zugestimmt hätte. Zu diesen Wendepunkten zählt auch der Tod, der ihn viel zu früh ereilt hat.</p>
<p><i>Dieter Rulff<br />
</i><i>ist Redakteur der vorgänge</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/217/publikation/michael-th-greven-7-maerz-1947-7-juli-2012/">Michael Th. Greven (7. März 1947  7. Juli 2012)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
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		<title>Neu im Beirat</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/215-216/publikation/neu-im-beirat/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Jun 2012 13:41:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Beirat]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 215/216 (Heft 1/2012), S. 23 Michael Th. Greven, Politikwissenschaftler der Universit&#228;t Hamburg und seit Jahrzehnten engagierter B&#252;rgerrechtler, ist neu in den Beirat der Humanistischen Union (HU) berufen worden. Der vor 65 Jahren in Hamburg geborene Greven promovierte 1973 bei Karl-Dietrich Bracher und lehrt seit 1995 in Hamburg Politische Theorie und Ideengeschichte. Greven ist [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/215-216/publikation/neu-im-beirat/">Neu im Beirat</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 215/216 (Heft 1/2012), S. 23</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/greven2012.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-4054 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/greven2012-450x450.jpg" alt="Neu im Beirat" width="450" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/greven2012-450x450.jpg 450w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/greven2012-150x150.jpg 150w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/greven2012-768x768.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/greven2012-750x750.jpg 750w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/greven2012-600x600.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/greven2012-337x337.jpg 337w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/greven2012-250x250.jpg 250w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/greven2012.jpg 800w" sizes="(max-width: 450px) 100vw, 450px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Michael Th. Greven, Politikwissenschaftler der Universit&auml;t Hamburg und seit Jahrzehnten engagierter B&uuml;rgerrechtler, ist neu in den Beirat der Humanistischen Union (HU) berufen worden. Der vor 65 Jahren in Hamburg geborene Greven promovierte 1973 bei Karl-Dietrich Bracher und lehrt seit 1995 in Hamburg Politische Theorie und Ideengeschichte. Greven ist seit fast vierzig Jahren Mitglied der Humanistischen Union. Er geh&ouml;rte ferner zu den Gr&uuml;ndungsmitgliedern des Komitees f&uuml;r Grundrechte und Demokratie und vertrat das Komitee in der Redaktion der Zeitschrift vorg&auml;nge, die jahrzehntelang von der HU, der Gustav Heinemann Inititiative (GHI) und dem Komitee zusammen herausgegeben wurde. Nach inhaltlichen Differenzen, die zum Ausscheiden des Komitees aus dem Herausgeberkreis f&uuml;hrten, blieb Greven den vorg&auml;ngen in der Redaktion treu. Alle H&ouml;hen und Tiefen dieser B&uuml;rgerrechtszeitschrift gestaltete und gestaltet er streitbar und ideenreich mit. Die HU dankt Greven, dass er die Berufung in den Beirat angenommen hat und gratuliert nachtr&auml;glich zum 65. Geburtstag (am 7. M&auml;rz).</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Auszeichnung für humanistisches Lebenswerk</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/publikation/auszeichnung-fuer-humanistisches-lebenswerk/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Jul 2010 08:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Beirat]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 208/209 (1+2/2010), S. 42f. Elisabeth Kilali, langjähriges Mitglied des HU-Bundesvorstandes, wurde am 9. November 2009 mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet. Zur Begründung verwies die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Doris Ahnen, die die Auszeichnung im Namen des Bundespräsidenten überreichte, auf das jahrzehntelange ehrenamtliche Engagement der Geehrten. Kilali habe sich besondere Verdienste um die Rechte psychiatrisierter [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 208/209 (1+2/2010), S. 42f.</p>
<p>Elisabeth Kilali, langjähriges Mitglied des HU-Bundesvorstandes, wurde am 9. November 2009 mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet. Zur Begründung verwies die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Doris Ahnen, die die Auszeichnung im Namen des Bundespräsidenten überreichte, auf das jahrzehntelange ehrenamtliche Engagement der Geehrten. Kilali habe sich besondere Verdienste um die Rechte psychiatrisierter Menschen sowie um ein integratives Bildungssystem erworben und dabei einen &#132;im besten Sinne traditionellen Humanismus&#8220; verfolgt, so die Begründung der Ministerin.</p>
<p>Elisabeth Kilali engagierte sich in den 1980er Jahren in der Humanistischen Union für eine umfassende Psychiatriereform, um die Selbstbestimmungsrechte der Patientinnen und Patienten zu stärken. Von 1979 bis 1993 gehörte sie dem Bundesvorstand der Humanistischen Union an, eine Zeit lang begleitete sie das Amt der stellvertretenden Bundesvorsitzenden. Die gelernte Pädagogin organisierte während dieser Zeit u.a. die Fachtagung &#132;Wege zu einer neuen Psychiatrie&#8220;, deren Ergebnisse in einer gleichnamigen Publikation dokumentiert sind. Elisabeth Kilali arbeitete eng mit Klaus Waterstradt zusammen, für dessen Auszeichnung mit dem Fritz-Bauer-Preis sie im November 2008 die Laudatio hielt. Heute ist Elisabeth Kilali im Beirat der Humanistische Union aktiv. In Mainz, wo sie von 1989 bis 2009 als schul- und kulturpolitische Sprecherin der SPD-Stradtratsfraktion wirkte, setzte sie sich für Bildungsangebote an Migrantenkinder und integratives Lernen in Gesamtschulen ein.</p>
<p><i>Quellen: Allgemeine Zeitung &#038; Rheinzeitung vom 10.11.2009</i></p>
<p>Humanistische Union: Wege zu einer neuen Psychiatrie, Protokolle einer Tagung. HU-Schriften 9, München 1980</p>
<p>Elisabeth Kilali: &#132;Alles ist im Fluss, und Politik bleibt spannend&#8220;. Laudatio anlässlich der Verleihung des Fritz-Bauer-Preises an Dr. Klaus Waterstradt. Mitteilungen 203, S. 17</p>
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		<item>
		<title>Ulrich Vultejus (1927-2009)</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/207/publikation/ulrich-vultejus-1927-2009/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Dec 2009 11:33:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Beirat]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Nachrufe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 207 (Heft 4/2009), S.26-28 Genau vor 20 Jahren hat die Humanistische Union dazu aufgerufen, die deutsch-deutsche Vereinigung zu nutzen, um in freier Selbstbestimmung nach Art. 146 GG eine gemeinsame, neue Verfassung zu schaffen. Bundesvorsitzender der Humanistischen Union war damals Ulrich Vultejus. Vorausgegangen war sein Brief an den Pr&#228;sidenten der Volkskammer der Deutschen [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 207 (Heft 4/2009), S.26-28</p>
<p>Genau vor 20 Jahren hat die Humanistische Union dazu aufgerufen, die deutsch-deutsche Vereinigung zu nutzen, um in freier Selbstbestimmung nach Art. 146 GG eine gemeinsame, neue Verfassung zu schaffen. Bundesvorsitzender der Humanistischen Union war damals Ulrich Vultejus. Vorausgegangen war sein Brief an den Pr&auml;sidenten der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik mit der wichtigen Frage, wie eine Vereinigung beider Deutscher Staaten geschehen k&ouml;nnte. Der Anschluss der DDR nach Art. 23 Satz 2 des Grundgesetzes ohne Schaffung einer neuen Verfassung wurde von der HU kategorisch abgelehnt. &#8222;Artikel 23 GG &#8211; Kein Anschlu&szlig; unter dieser Nummer&#8220; war der Slogan. In einem 10-Punkte Programm formulierten wir Forderungen f&uuml;r die Weiterentwicklung des Grundgesetzes. Ein demokratischer Rechtsstaat sollte verwirklicht werden, und dazu geh&ouml;rte ein Referendum f&uuml;r die B&uuml;rgerInnen beider Staaten. Folgerichtig geh&ouml;rte Ulrich Vultejus zu den Mitbegr&uuml;ndern des &#8222;Kuratoriums f&uuml;r einen demokratisch verfassten Bund deutscher L&auml;nder&#8220;. Wir denken heute nach 20 Jahren daran, wie viele Menschen aus Ost und West am &#8218;Runden Tisch&#8216; mit gearbeitet und schlie&szlig;lich eine neue Verfassung in der Paulskirche vorgestellt haben.</p>
<p>Und wir gedenken gleichzeitig in Trauer<br />Ulrich Vultejus, der jetzt gestorben ist.</p>
<p>Wir lernten ihn kennen und sch&auml;tzen, als er 1981 in Marburg den Fritz Bauer-Preis bekam &#8211; zum 20-j&auml;hrigen Bestehen der HU &#8211; f&uuml;r seine Zivilcourage als Richter und stellvertretender Direktor am Amtsgericht Hildesheim. Ohne R&uuml;cksicht auf seine Karriere und sein Ansehen bei Vorgesetzten hatte er stets f&uuml;r seine Unabh&auml;ngigkeit gek&auml;mpft und immer der Gerechtigkeit und Menschlichkeit in der Rechtspflege den Vorrang gegeben. In seiner Dankesrede &#8222;Der domestizierte Richter&#8220; nannte er die Justiz ein Bef&ouml;rderungssystem, das &#8222;Richter zu korrumpieren geeignet ist&#8220;. Auch damit stellte er unweigerlich seine Karriere zur Disposition. In 40 Jahren hat Ulrich Vultejus auf allen Gerichtsebenen, vom Amtsgericht bis zum Oberlandesgericht und in verschiedenen Staatsanwaltschaften gearbeitet. Aber nur als Amtsrichter konnte er verwirklichen, was er oft geschrieben und gesagt hat, den &#8222;Traum vom guten Richter &#8230;&#8220;, &#8222;&#8230;der unabh&auml;ngig ist und menschlich, der seinen Namen nicht verdiente, wenn er nicht zu einem Urteil k&auml;me, mit dem der Mensch, der vor ihm steht, nicht weiterleben kann&#8230;&#8220; &#8211; wahrhaftig im Sinne Fritz Bauers!<br />In seinen Erinnerungen &#8222;Nachrichten aus dem Inneren der Justiz&#8220; schreibt er noch: &#8222;Ein Amtsrichter hat kaum echte Bef&ouml;rderungschancen. Er wei&szlig; es, und darum ist er in seinem Denken unabh&auml;ngiger als viele Richter an Obergerichten. Die Justizverwaltung wei&szlig; es auch und leidet still unter der Unabh&auml;ngigkeit der Amtsrichter.&#8220; [1]</p>
<p>Als Bundesgesch&auml;ftsf&uuml;hrerin der Humanistischen Union habe ich Ulrich Vultejus ab 1981 als Vorstandsmitglied und von 1987 bis 1995 als Vorsitzenden erlebt und in diesen 14 Jahren mit ihm zusammengearbeitet. Es waren produktive Jahre. In jene Zeiten fallen viele politische Ereignisse, neue B&uuml;rgerrechtsthemen kamen dazu, an denen Ulrich Vultejus ma&szlig;geblich beteiligt war. Und davon wiederum stehen auch heute noch viele auf dem Programm der Humanistischen Union.</p>
<p>Die Wiedervereinigung &#8211; auch ein Thema der HU</p>
<p>Ankn&uuml;pfend an das Thema eines vereinten Deutschlands und der Arbeit an einer neuen Verfassung, fanden gleich nach der Wende die ersten Vorstandssitzungen und diverse Veranstaltungen in Ostdeutschland statt, um die dortige B&uuml;rgerrechtsarbeit mit der unsrigen zu vernetzen. Gemeinsame Themen waren u. a. Justiz, Verfassungsschutz, Datenschutz, Polizeigesetze, &sect; 218 StGB. Die Gespr&auml;chspartnerInnen kamen z. B. aus dem Neuen Forum, von Demokratie jetzt und der Initiative Frieden und Menschenrechte. Ein Ergebnis dieser Diskussionen zwischen B&uuml;rgerrechtlerInnen aus Ost und West findet sich in der Brosch&uuml;re &#8222;Weg mit dem Verfassungsschutz &#8211; der (un)heimlichen Staatsgewalt&#8220; von 1991: ein gemeinsamer Aufruf zur Abschaffung des Verfassungsschutzes. Die damalige Situation: Im Westen erhielten Bundesnachrichtendienst und Milit&auml;rischer Abschirmdienst erstmals eine gesetzliche Grundlage, zugleich verlangte der Bundeskanzler Helmut Kohl in einer TV-Sendung die Abschaffung der Verfassungsschutzbeh&ouml;rden f&uuml;r die DDR. &#8222;Hatte er die BRD vergessen?&#8220; fragte Ulrich Vultejus in einem Aufruf an die Fraktionen des Deutschen Bundestages.<br />Ein weiteres ost-/westdeutsches Gemeinschaftsprojekt war die Beteiligung der HU an der ostdeutschen Wochenzeitung &#8222;die andere&#8220;, gegr&uuml;ndet vom Neuen Forum. Da die Existenz der Zeitung gef&auml;hrdet war, wurde die HU Mitgesellschafterin. Man sah darin die M&ouml;glichkeit eines lebendigen Meinungsaustausches zwischen Ost und West, was f&uuml;r einige Zeit auch gelang, bis leider das finanzielle Defizit von der HU nicht mehr zu tragen war.</p>
<p>&#8222;Soldaten sind M&ouml;rder&#8220;</p>
<p>Gro&szlig;es Aufsehen erregte in den 1990er Jahren der Streit um Kurt Tucholskys ber&uuml;hmtes Zitat, das Carl von Ossietzky einst in der Weltb&uuml;hne ver&ouml;ffentlicht hatte. Die Anklage lautete auf Beleidigung und endete 1932 mit einem Freispruch. Das Landgericht Frankfurt stellte 1989 den abgleiteten Satz &#8222;Jeder Soldat ist ein potentieller M&ouml;rder&#8220;, gesprochen bei einer &ouml;ffentlichen Diskussion, wieder unter den Schutz der Meinungsfreiheit. Ein Sturm der Entr&uuml;stung &uuml;ber das &#8222;Soldaten-Urteil&#8220; brach los, so dass man sagen konnte: Noch nie ist ein Gericht so massiv angegangen worden, weil es das Grundrecht auf Meinungsfreiheit &uuml;ber die Staatsr&auml;son stellte. Eine Zeitungsanzeige der Humanistischen Union, unterzeichnet von &uuml;ber 1800 B&uuml;rgerInnen wurde lediglich von Frankfurter Rundschau und ZEIT ver&ouml;ffentlicht, S&uuml;ddeutsche Zeitung, Die Welt und Rheinischer Merkur weigerten sich. Zusammen mit anderen Organisationen entstand der Band &#8222;Sind Soldaten M&ouml;rder?&#8220; mit Dokumentation und Analysen.</p>
<p>Selbstbestimmungsrecht der Frauen</p>
<p>&#8222;Jede Frau hat das Recht, allein zu entscheiden, ob sie ein Kind austr&auml;gt oder nicht&#8220; &#8211; Memmingen und kein Ende, wer erinnert sich noch? Angeklagt war ein Arzt aus Memmingen. Der Vorwurf lautete: Abtreibungen an 156 Frauen, deren Indikationen vom Gericht bestritten wurden. Aus geringf&uuml;gigem Anlass, der nichts mit dem dann Folgenden zu tun hatte, wurde die gesamte PatientInnenkartei durchsucht, beschlagnahmt und damit das Arztgeheimnis unterlaufen. Im folgenden Gerichtsverfahren wurde das Vertrauen von Arzt/PatientInnenen missbraucht. Ob die Durchsuchung rechtens war, wurde vom Gericht nicht er&ouml;rtert, die Frauen, bei denen eine Abtreibung nach Indikationsstellung durch den Arzt festgestellt worden war, wurden zur Zeugenaussage vor Gericht gezwungen. Die Konsequenz aus Memmingen war f&uuml;r die HU &#8211; mal wieder &#8211; die Streichung des &sect; 218 StGB zu fordern, auch wegen der Gefahr, dass die unertr&auml;gliche Bestimmung der Indikationen auch den Frauen in der DDR aufgezwungen werden k&ouml;nnte &#8211; noch hatten jene die legale Fristenregelung. Im Buch &#8222;Das Urteil von Memmingen&#8220; ist neben Kommentaren auch der Wortlaut des Urteils enthalten. &#8222;Es geh&ouml;rt zu den erstaunlichsten Dokumenten der Rechtsgeschichte&#8220;, so Ulrich Vultejus &uuml;ber diese Entscheidung. Der Kampf f&uuml;r eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs f&uuml;hrte schlie&szlig;lich zu einem weiteren Urteil des Verfassungsgerichts, das die HU wieder als verfassungswidrig bezeichnet und kritisiert hat in der Brosch&uuml;re &#8222;Im Namen des Volkes: Unfreundliche Bemerkungen zum &sect; 218-Urteil von Karlsruhe&#8220;.</p>
<p>Religionsfreiheit</p>
<p>Immer wieder ging es um Staat/Kirche, besser deren Trennung in jener Zeit: Da gab es Klagen von Eltern gegen das Kreuz im Klassenzimmer, das das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil schlie&szlig;lich &#8211; so interpretierte es Ulrich Vultejus &#8211; f&uuml;r alle &ouml;ffentlichen Geb&auml;ude, die zwingend betreten werden m&uuml;ssen, wie eben Schulen, Universit&auml;ten, Gerichtss&auml;le, Krankenh&auml;user, Rath&auml;user &#8230;, versagt hatte. Bayern h&auml;lt sich mit seinem Gesetz bis heute nur teilweise daran, mit H&uuml;rden f&uuml;r die, die ohne Kreuz leben m&ouml;chten. Die Kreuze h&auml;ngen nach wie vor, wer sie entfernt haben will, muss sich z.B. mit dem Schulleiter auseinandersetzen.<br />Die Religionskritik: Obwohl der Begriff der Gottesl&auml;sterung bereits 1969 von der gro&szlig;en Koalition aus dem &sect; 166 StGB gestrichen wurde, besch&auml;ftigte uns der &#8222;Gottesl&auml;sterungsparagraph&#8220; immer wieder. Er verbietet die Beschimpfung der Religion, nicht aber ihre Kritik. Wie aber lassen sich Beschimpfung und Kritik in der Praxis unterscheiden? Noch eine Merkw&uuml;rdigkeit benennt Ulrich Vultejus in der &#8222;Enzyklika f&uuml;r die Freiheit der Religionskritik&#8220; (HU-Schrift 16): Weder die Religion noch die Kirchen sind das gesch&uuml;tzte Rechtsgut, sondern eine Handlung, die geeignet ist, den &#8218;&ouml;ffentlichen Frieden&#8216; zu st&ouml;ren. Ein Antrag des Landes Bayern forderte, auf dieses Merkmal zu verzichten und als Rechtsgut die Achtung des religi&ouml;sen oder weltanschaulichen Bekenntnisses Dritter anzuerkennen. Der Vorschlag fand bisher keine Mehrheit im Bundesrat&#8230; <br />Die Milit&auml;rseelsorge in staatlicher Tr&auml;gerschaft ist von der Verfassung her unzul&auml;ssig. Ulrich Vultejus protestierte scharf, als sich Bischof Dyba zum obersten Milit&auml;rbischof ernennen lie&szlig;. Dyba wurde damit geistlicher Dienstherr von 99 hauptamtlichen katholischen Milit&auml;rseelsorgern, die in Kasernen stationiert sind. In seinem ersten Brief an sie &uuml;bte Dyba kaum verhohlene Kritik an der Friedensbewegung: Die Soldaten der Alliierten am Golf seien &#8222;Diener der Sicherheit und Freiheit der V&ouml;lker&#8220;. Wenn aktive Soldaten den Wehrdienst verweigern wollen, werden sie regelm&auml;&szlig;ig zu einem (Durchhalte)-Gespr&auml;ch an die Milit&auml;rseelsorge verwiesen: St&auml;rkung der Kampfmoral oder Wehrkraftzersetzung?</p>
<p>Rechtspolitische Bem&uuml;hungen</p>
<p>Der Radikalenerlass der SPD im Jahre 1972 hat vielen Menschen die berufliche Existenz genommen und zog einen monstr&ouml;sen &Uuml;berwachungs- und Bespitzelungsapparat nach sich, die deutsche Bezeichnung &#8222;Berufsverbote&#8220; ging in fremde Sprachen ein. In einem Brief an die SPD-Parteif&uuml;hrung forderte die HU nach 15 Jahren (1988) diesen Erlass&nbsp; ebenso wie die innerparteilichen Unvereinbarkeitsbeschl&uuml;sse wieder aufzuheben. Jene wurden u.a. zur Disziplinierung aufm&uuml;pfiger Jusos und von ASF-Frauen zweckentfremdet, die in den neuen sozialen Bewegungen mit Kommunisten zusammen arbeiteten. Zwei Jahre sp&auml;ter, 1990, versuchte die HU erneut, die SPD vor politischen Fehlentscheidungen zu warnen: Zum einen vor der Legalisierung des Lauschangriffs. Zum anderen mit der eindringlichen Bitte an den Ehrenvorsitzenden Willy Brandt, er m&ouml;ge eingedenk seiner eigenen Erfahrungen verhindern, dass seine Partei einer Einschr&auml;nkung des Asylgrundrechts (Art. 16 GG) zustimmt. Beides wurde mit den Stimmen der SPD beschlossen. Ulrich Vultejus lie&szlig; sich davon nicht beirren und begr&uuml;ndete die &#8222;Rechtspolitischen Gespr&auml;che&#8220; mit VertreterInnen der Bundestagsparteien.<br />Um es nicht zu vergessen &#8211; Ulrich Vultejus hat der HU neuere Arbeitsfelder erschlossen:</p>
<p>Organtransplantation, Drogenfreigabe, Gentechnik.</p>
<p>Grundpositionen zur Gentechnik hat die HU vor und im Anschluss an den Kongress &#8222;Der Griff nach den gl&auml;sernen Genen&#8220; in Marburg beschlossen. Wichtig war uns, einen wirksamen Datenschutz zu garantieren, der die genetische Disposition eines jeden Menschen vor privatwirtschaftlichen Interessen sch&uuml;tzt, z.B. dem sog. Arbeitnehmer-Screening. Der Einsatz gentechnischer Methoden zur Ermittlung von Straft&auml;tern wurde abgelehnt, da sie uns damals nicht als sicher galten. Gegen den &#8222;Genetischen Fingerabdruck&#8220; in Ausweisen und P&auml;ssen wendet sich die HU noch heute.<br />Die Forderung nach Freigabe illegaler Drogen bezog sich auf die Straffreiheit des Besitzes geringer Mengen zum Eigengebrauch. Dies w&uuml;rde, davon waren und sind wir &uuml;berzeugt, die Beschaffungskriminalit&auml;t verringern. Die HU ging noch weiter: Wenn der Staat selbst &#8222;Drogendealer&#8220; w&auml;re (&#8222;Drogen in die Drogerie&#8220;) k&ouml;nnten Menge und Qualit&auml;t kontrolliert werden, es g&auml;be viel weniger Tote zu beklagen! Unsere Forderungen: ein Pflichtunterricht zu Drogenkunde und Suchtproblematik an den Schulen, sowie ein absolutes Werbeverbot f&uuml;r alle Drogen. Es d&uuml;rfe nicht die viel gr&ouml;&szlig;ere Gefahr der legalen Drogen Alkohol und Nikotin vergessen werden &#8211;&nbsp; auf deren Konto sehr viel mehr Tote und eine gr&ouml;&szlig;ere Abh&auml;ngigkeit gehen. <br />Die Teilnahme an einer Konferenz der Gesundheitsminister zur Organtransplantation &uuml;berzeugten Ulrich Vultejus davon, dass es n&ouml;tig sei, sich in dieser Frage f&uuml;r das Selbstbestimmungsrecht einzusetzen. Mit einem Organpass k&ouml;nne man im sog. &#8218;Zustimmungsmodell&#8216; im Voraus festlegen, ob man SpenderIn sein will oder nicht. Ulrich Vultejus war sich der Gefahr bewusst, dass angesichts steigender Transplantationsw&uuml;nsche Politiker und &Auml;rzteschaft vereint versuchen w&uuml;rden, das &#8218;Widerspruchsmodell&#8216; durchzusetzen. Dann m&uuml;sste jeder, der sich mit dieser Frage noch nicht befasste und keinen Organpass hat, damit rechnen, dass ihm im Todesfall Organe entnommen werden. Letztlich war die Initiative von Ulrich Vultejus erfolgreich: Bis heute gilt, dass eine Organentnahme nur mit eindeutiger Zustimmung der Patienten und/oder deren Angeh&ouml;rigen erfolgen darf.</p>
<p>Was lange w&auml;hrt&#8230;</p>
<p>Bevor Ulrich Vultejus als HU-Vorsitzender ausschied, kam es 1995 endlich zu einem begr&uuml;&szlig;enswerten Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Mit knapper Mehrheit best&auml;tigte das Gericht einen von jeher vertretenen Standpunkt der Humanistischen Union: &#8222;Die Sitzblockaden vor milit&auml;rischen Einrichtungen sind keine Gewalt und stellen deshalb keine N&ouml;tigung dar&#8220;. Sie seien allenfalls Ordnungswidrigkeiten. Das Gericht korrigierte damit seine Entscheidung von 1986. Die HU forderte, dass der Entscheid zum Anlass genommen werden solle, um die in der Vergangenheit abgeurteilten F&auml;lle aus dem Strafregister zu streichen. Die HU bot allen Verurteilten anwaltliche und finanzielle Hilfe an zur Durchf&uuml;hrung der jetzt n&ouml;tigen Wiederaufnahmeverfahren.</p>
<p>Der &#8222;Traum vom guten Richter&#8220;?</p>
<p>&#8222;Wie mag ein Richter gef&uuml;hlt haben, der so viele Menschen verurteilt hat, deren ehrenwerte Motive nicht zu bezweifeln sind und die er nur verurteilen konnte, wenn er ihr Tun trotzdem nach &sect;240 StGB als &#8216;verwerflich&#8217; kennzeichnete? &#8230; Er steht nicht als Mensch hinter seinen Urteilen, sondern hat nur als Richter seine Pflicht getan.&#8220; Ulrich Vultejus hat in den &#8222;Nachrichten aus dem Innern der Justiz&#8220; damit Richter Offenloch aus Schw&auml;bisch-Gm&uuml;nd beschrieben, der in den 1980er Jahren die meisten Friedensdemonstranten wegen N&ouml;tigung verurteilte. Offenloch konnte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht akzeptieren. Wie man sich damals erz&auml;hlte, pr&auml;sentierte Offenloch in seinen Vorlesungen den StudenInnen weiter den &sect;240 StGB einschlie&szlig;lich &#8218;Gewalt und Verwerflichkeit&#8216;. Dazu noch einmal Ulrich Vultejus: &#8222;In seiner &#8211; Offenlochs &#8211; Person wird die Tragik des Richterberufs sichtbar.&#8220; Damit nehmen wir Abschied von Ulrich Vultejus, der uns als Richter und Vorsitzender der Humanistischen Union Wichtiges gelehrt und vorgelebt hat.</p>
<p>Helga Killinger<br />war von 1975-1997 Gesch&auml;ftsf&uuml;hrerin der Humanistischen Union</p>
<p>[1] zitiert nach Helmut Kramer: Ulrich Vultejus zum Achtzigsten. W&uuml;rdigung eines Freundes und Mitstreiters, abrufbar unter<br /><a href="http://kramerwf.de/Ulrich-Vultejus-zum-Achtzigsten.187.0.html" target="_blank" rel="noopener">http://kramerwf.de/Ulrich-Vultejus-zum-Achtzigsten.187.0.html</a></p>
<p>Artikel von und &uuml;ber Ulrich Vultejus sind in der Onlineausgabe der HU-Mitteilungen verzeichnet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/207/publikation/ulrich-vultejus-1927-2009/">Ulrich Vultejus (1927-2009)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>60 Jahre Grundgesetz  Feierlichkeiten mit schalem Nachgeschmack</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/205-206/publikation/60-jahre-grundgesetz-feierlichkeiten-mit-schalem-nachgeschmack/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Sep 2009 13:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Beirat]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/60-jahre-grundgesetz-feierlichkeiten-mit-schalem-nachgeschmack/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 205/206 (2+3/2009), S. 11 Eingezwängt zwischen Bierständen, Wurstbuden und zur Schau gestellten Panzerfahrzeugen der Bundeswehr stand das kleine Zelt des Bundesverfassungsgerichts auf der &#132;Festmeile&#8220; am Brandenburger Tor. Nur wenige hörten zu, als die Richterin Hohmann-Dennhardt und der neue Vizepräsident Voßkuhle von zwei Journalistinnen zur Thematik der Gleichberechtigung von Mann und Frau befragt [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 205/206 (2+3/2009), S. 11</p>
<p>Eingezwängt zwischen Bierständen, Wurstbuden und zur Schau gestellten Panzerfahrzeugen der Bundeswehr stand das kleine Zelt des Bundesverfassungsgerichts auf der &#132;Festmeile&#8220; am Brandenburger Tor. Nur wenige hörten zu, als die Richterin Hohmann-Dennhardt und der neue Vizepräsident Voßkuhle von zwei Journalistinnen zur Thematik der Gleichberechtigung von Mann und Frau befragt wurden.</p>
<p>Die beiden Richter erzählten anschaulich, wie der Gesetzgeber immer wieder zur Korrektur gezwungen werden musste. Dabei lässt der Verfassungssatz &#132;Männer und Frauen sind gleichberechtigt&#8220; doch an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Aber auch in anderen Bereichen sind Verfassungsverstöße keine Ausnahme &#8211; es drängt sich sogar der Eindruck auf, dass diese sich in den letzten Jahren häufen.</p>
<p>So hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber des Bundes in den letzten fünf Jahren zweimal attestiert, gegen die Menschenwürde, das höchste Gut unserer Verfassung, verstoßen zu haben (beim &#132;Lauschangriff&#8220; in der Strafprozessordnung sowie dem &#132;Rettungsabschuss&#8220; im Luftsicherheitsgesetz). Viele Parlamentarier und Regierungsmitglieder müssten also schuldbewusst den Kopf senken, wenn an die im Grundgesetz enthaltenen Verpflichtungen erinnert wird. Statt dessen wurde Selbstbeweihräucherung im großen Stil betrieben und suggeriert, dass die Regierenden die besten Freunde der Verfassung seien.</p>
<p>Die Besonderheit des Grundgesetzes gegenüber den meisten &#132;einfachen&#8220; Gesetzen hat der ehemalige Verfassungsrichter Dieter Grimm bei einem Vortrag am 4. Mai erklärt: Während der Bürger durch Gesetze üblicherweise mit verschiedenen Pflichten belastet wird, räumt ihm unsere Verfassung bestimmte Freiheiten ein und unterwirft die Staatsgewalt entsprechenden Bindungen. Von manchen Regierungspolitikern wird denn auch geklagt, die Verfassung würde immer stärker zur &#132;Kette, die den Bewegungsspielraum der Politik lahmlegt&#8220; (Schäuble in der F.A.Z. v. 13.9.1996).</p>
<p>Die Staatsgewalt an die Kette zu legen und damit zugleich die Freiheit der Bürger zu schützen, ist aber gerade die wichtigste Funktion moderner Verfassungen. Wenn und soweit sie diese Aufgabenstellung erfolgreich bewältigen, gibt es allen Anlass, ihre Jahrestage gebührend zu feiern &#150; aber nicht durch die Regierungen als den Adressaten der Verfassungen, sondern durch den Souverän in der Demokratie, also durch das Volk und nicht zuletzt auch durch die Bürgerrechtsorganisationen, die sich als echte Verfassungsfreunde engagieren.</p>
<p>Deshalb ist es nur zu begrüßen, dass die Humanistische Union gemeinsam mit dem Berliner Institut für Recht und Gesellschaft der Humboldt-Universität eine Ringvorlesung mit dem Titel &#132;60 Jahre Grundgesetz &#150; Anspruch und Wirklichkeit&#8220; veranstaltet. Die Namen einiger Referentinnen und Referenten lassen dann auch eine bürgerrechtliche Perspektive auf die einzelnen Regelungsgegenstände erwarten, so der oben schon erwähnte Dieter Grimm sowie der angesehene Redakteur Christian Bommarius, der unlängst mit einem Buch zur Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes hervorgetreten ist, oder der Trierer Strafrechtler Mark Zöller, der die europäische Strafgesetzgebung unter die grundgesetzliche Lupe nimmt.</p>
<p>Beim Weiterlesen der Referentenliste allerdings stutzt man unwillkürlich: Über das Verhältnis zwischen Politik und Bundesverfassungsgericht soll &#8222;unsere&#8220; Justizministerin Brigitte Zypries reden, die als konsequente Verteidigerin der Grundrechte bisher kaum in Erscheinung getreten ist. Und weiter: Ein Thema, das in der Arbeit der Humanistischen Union eine zentrale Stellung einnimmt und angesichts von gesetzgeberischen Segnungen wie z. B. dem neuen BKA-Gesetz hohe Aktualität besitzt, ist &#8222;Sicherheit und Freiheit&#8220;. Hierüber referieren soll ausgerechnet der Politikwissenschaftler Herfried Münkler, der in seinen Veröffentlichungen auch völkerrechtswidrige Bundeswehreinsätze rund um die Welt rechtfertigt: &#8222;Humanitäre Militärinterventionen sind politische und finanzielle Investitionen ins Gemeinwohl&#8220; (Münkler in der F.A.Z. v. 9.10.06).</p>
<p>Hätte ein so hochsensibles Thema wie das Verhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit nicht einen Referenten oder eine Referentin verdient, der oder die die entsprechenden Vorgaben des Grundgesetzes und des Völkerrechts ernster nimmt? Sowohl die Vorsitzende unserer Bürgerrechtsorganisation als auch unser stellvertretender Vorsitzender hätten als ausgewiesene Fachleute doch sicher eine Menge zu dieser Thematik sagen können. <br />Ein anderes Thema fehlt bei der Ringvorlesung völlig, nämlich die aktuellen Folgerungen aus dem Verfassungsgebot der Sozialstaatlichkeit.</p>
<p>Wie weit sich inzwischen die soziale Schere zwischen Arm und Reich in Deutschland geöffnet hat, lässt sich in jeder guten Tageszeitung nachlesen. Und was die Möglichkeiten des Staates zur Bewältigung der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise betrifft, hüllt sich das Grundgesetz keineswegs in Schweigen, wie schon die Lektüre der Art. 14 und 15 zeigt. Die Auslassung dieser Thematik ist vermutlich kein Zufall; offenbar haben sich die Verantwortlichen nicht an diese politisch brisante und sperrige Problematik herangetraut (wie übrigens schon bei der Ringvorlesung zum 50.</p>
<p>Geburtstag des Grundgesetzes, als erst nach langen Debatten noch eine Veranstaltung zu &#132;Grundgesetz und Bundeswehr&#8220; in das Programm aufgenommen wurde &#8211; immerhin war 1999 das Jahr des Kosovo-Krieges!). Anscheinend geht es bei der jetzigen Ringvorlesung eher um Hochschulmarketing durch die Präsentation klingender Namen und weniger um eine Darstellung bürgerrechtlich orientierter Sichtweisen.</p>
<p>Die Beteiligung der Humanistischen Union an dieser Veranstaltung erhöht vielleicht unseren Bekanntheitsgrad, gefährdet allerdings unsere Glaubwürdigkeit als Nichtregierungsorganisation von engagierten Verfassungsverteidigern. Es bleibt dabei: 60 Jahre Grundgesetz sind &#132;kein Grund, sich auszuruhen!&#8220; (Voßkuhle, NJW-Editorial Heft 21/2009).</p>
<p><i>Prof. Dr. Martin Kutscha<br />ist Mitglied des Beirats der Humanistischen Union</i></p>
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		<title>Johannes Feest in den HU-Beirat berufen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/johannes-feest-in-den-hu-beirat-berufen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Nov 2007 10:23:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Beirat]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 199, Seite 25 Es braucht kein Geheimnis daraus gemacht zu werden, dass der Bundesvorstand der Humanistischen Union keine f&#252;nf Minuten brauchte, um dem Vorschlag, Johannes Feest in den Beirat der HU aufzunehmen, einstimmig zu folgen. Die einzige Nachfrage k&#246;nnte darin bestehen, warum ein so naheliegender Akt erst zum jetzigen Zeitpunkt vollzogen wurde. Die [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 199, Seite 25</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Feest.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4258 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Feest.jpg" alt="Johannes Feest in den HU-Beirat berufen" width="160" height="236"></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Es braucht kein Geheimnis daraus gemacht zu werden, dass der Bundesvorstand der Humanistischen Union keine f&uuml;nf Minuten brauchte, um dem Vorschlag, Johannes Feest in den Beirat der HU aufzunehmen, einstimmig zu folgen. Die einzige Nachfrage k&ouml;nnte darin bestehen, warum ein so naheliegender Akt erst zum jetzigen Zeitpunkt vollzogen wurde. Die Antwort d&uuml;rfte schwer fallen &#8230;<br />Prof. Dr. Johannes Feest (Jahrgang 1939) studierte die Rechtswissenschaft in Wien und M&uuml;nchen sowie Soziologie in T&uuml;bingen und Berkeley. 1974 geh&ouml;rte er zur Gr&uuml;ndergeneration der Bremer Universit&auml;t, deren einstufige Juristenausbildung er im Bereich des Strafrechts ma&szlig;geblich mitpr&auml;gte. Als publizistisches und mittlerweile zur Vollj&auml;hrigkeit herangewachsenes &bdquo;Kind&#8220; von Johannes Feest gilt der Alternativ-Kommentar zum Strafvollzugsgesetz, der 2006 in f&uuml;nfter Auflage erschienen ist und seit der ersten Auflage zum Standard-R&uuml;stzeug von kritischen Kriminologen, Strafvollzugsrechtlern und &ndash; nicht zuletzt &ndash; Rechtsanw&auml;lten geh&ouml;rt. Er ist vor allem f&uuml;r jene Rechtsanw&auml;lte gedacht, die die Betreuung ihrer Mandanten nicht mit der Rechtskraft des freiheitsentziehenden Urteils beenden. Der Kommentar befasste sich zuletzt unter anderem mit der Rechtslage und der Regelungsbed&uuml;rftigkeit des Jugendstrafvollzugs und schaute und schaut den (L&auml;nder-)Gesetzgebern auf die Finger, auf dass diese ihren &bdquo;Wettlauf der Sch&auml;bigkeit&#8220; nicht allzu r&uuml;cksichtslos gegen&uuml;ber den Belangen der Inhaftierten und dem Resozialisierungsgedanken vollf&uuml;hrten. Die offenbar mit unersch&ouml;pflicher Spannkraft ausgestattete Triebfeder von Johannes Feest ist sein Streben nach einem humanen Strafvollzug &ndash; so sich der Freiheitsentzug denn &uuml;berhaupt als unvermeidbar darstellt. Schon fr&uuml;h wandte er sich dem Recht und der Realit&auml;t der Gef&auml;ngnisse als totaler Institution zu und gr&uuml;ndete 1983 das Strafvollzugsarchiv, das sich seitdem dem Sammeln von Gesetzesmaterialien, Gerichtsentscheidungen, Literatur und Forschungsarbeiten, der Publikation von Informationen &uuml;ber Gef&auml;ngnisse und der konkreten Beratung von Gefangenen in Fragen des Vollzugsrechts widmet. Letztes wird in der 2005 erschienenen &bdquo;Feestschrift&#8220; wie folgt illustriert: &bdquo;<i>Wer glaubt, Johannes Feest habe in seinem akademischen Leben ja nicht gerade viel zu Papier gebracht (eine mit Blick in sein Schriftenverzeichnis bereits im Ansatz unberechtigte Annahme &#8211; R.W.) der wei&szlig; nicht, wovon, besser: von wem, er redet. Die von ihm verfassten Briefe k&ouml;nnten Regale f&uuml;llen: Briefe an Gefangene und an die, die sie gefangen halten; Briefe an Gefangene und an die sie nicht erh&ouml;renden Gerichte; Briefe an Gefangene und deren Zeitungen; Briefe an Gefangene und die, die sich f&uuml;r sie einsetzen; Briefe an Gefangene und an die, die welche waren&nbsp; und es nicht wieder werden wollen; Briefe an Gefangene (und andere Untergebrachte, Internierte) und an die, die f&uuml;r und/oder &uuml;ber sie schreiben &#8211; oder gar promovieren &#8211; wollen; Briefe, Briefe, Briefe</i> &#8230;&#8220;. F&uuml;rwahr: Dass Johannes Feest seit 2005 im Ruhestand ist, ist eigentlich ausschlie&szlig;lich am Wegfall seiner Lehrverpflichtung an der Universit&auml;t Bremen zu registrieren.&nbsp; Johannes Feest, herzlich willkommen im Beirat der Humanistischen Union!</p>
<p>Rosemarie Will<br />Bundesvorsitzende der Humanistischen Union</p>
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		<title>Klaus Scheunemann in den Beirat berufen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/publikation/klaus-scheunemann-in-den-beirat-berufen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Sep 2007 08:55:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frankfurt: Verein]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Beirat]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mittelungen Nr. 198, S. 28 Den Frankfurter Hörfunk-Journalisten Klaus Scheunemann hat der Bundesvorstand der Humanistischen Union (HU) jetzt in den Beirat der Bürgerrechtsorganisation berufen. Bereits im Gründungsjahr 1961 war Scheunemann der größten und ältesten deutschen Bürgerrechtsorganisation beigetreten. Jahrzehntelang hat er gemeinsam mit seiner Ehefrau Renate den HU-Ortsverband Frankfurt aufgebaut und maßgeblich mit organisiert. Zeitweilig war [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mittelungen Nr. 198, S. 28</p>
<p>Den Frankfurter Hörfunk-Journalisten Klaus Scheunemann hat der Bundesvorstand der Humanistischen Union (HU) jetzt in den Beirat der Bürgerrechtsorganisation berufen. Bereits im Gründungsjahr 1961 war Scheunemann der größten und ältesten deutschen Bürgerrechtsorganisation beigetreten. Jahrzehntelang hat er gemeinsam mit seiner Ehefrau Renate den HU-Ortsverband Frankfurt aufgebaut und maßgeblich mit organisiert. Zeitweilig war er auch im Bundesvorstand der HU aktiv.<br />Eines der Schwerpunktthemen des 71-jährigen Bürgerrechtlers ist das Recht auf qualitativ hochwertige Bildung als wesentliche Voraussetzung für eine lebendige Demokratie. Bereits lange vor den Pisa-Studien hat sich der Frankfurter Bürgerrechtler hierzu kritisch zu Wort gemeldet.<br />Bis zu seiner Pensionierung hat Scheunemann beim Hessischen Rundfunk (HR) die Redaktion &#132;Gesellschaft und modernes Leben&#8220; geleitet. Dort hat er Rundfunk-Geschichte geschrieben: Mit der Sendung &#132;Argumente&#8220; brachte Scheunemann die erste interaktive &#132;Radio-Sendung für Hörer, die mitreden wollen&#8220; an den Start. Moderatoren wie Florian Schwinn und die Leuchtfeuer-Preisträgerin Ulrike Holler prägten neben ihm selbst maßgeblich das Erscheinungsbild dieser überaus beliebten Live-Diskussion im Hörfunk.<br />Jahrelang war der Frankfurter Journalist auch ehrenamtlicher Landesvorsitzender der Gewerkschaft Kunst. Erst mit ihrer Auflösung in der IG Medien im Jahr 1988 hat er dieses Amt aufgegeben. Zudem engagiert sich Scheunemann seit Jahren in der deutsch-amerikanischen Steuben-Schurz-Gesellschaft für die Völkerverständigung zwischen Deutschen und US-Amerikanern.<br />Bekannt ist der Journalist aber auch für seine humoristischen Einlagen: Gerne schreibt er zu unterschiedlichsten Anlässen kurze heitere Limericks und trägt sie dann öffentlich vor.<br />In Scheunemanns Berufung in den Beirat der HU sieht der Bundesvorstand einerseits eine angemessene Würdigung der tatkräftigen Mitarbeit eines jahrzehntelang erprobten und engagierten Mitstreiters. Andererseits möchte der Bundesvorstand damit Scheunemanns umfassende berufliche Kenntnisse und Erfahrungen noch besser für die Bürgerrechtsarbeit nutzbar machen als bisher.</p>
<p><i>Franz-Josef Hanke</i></p>
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		<title>Fritz Sack in den Beirat der Humanistischen Union berufen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/194/publikation/fritz-sack-in-den-beirat-der-humanistischen-union-berufen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Aug 2006 15:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Beirat]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 194, S. 23 Nachdem die Meldung in der letzten Ausgabe leider vergessen wurde, m&#246;chten wir sie an dieser Stelle nachholen: Der Bundesvorstand hat auf seiner Sitzung am 12. Februar in Essen Prof. Dr. Fritz Sack in den Beirat der Humanistischen Union berufen. Fritz Sack wurde 1931 geboren. Nach einem Studium von Volkswirtschafts- und [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 194, S. 23</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/sack1a.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4296 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/sack1a.jpg" alt="Fritz Sack in den Beirat der Humanistischen Union berufen" width="248" height="226"></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p><i>Nachdem die Meldung in der letzten Ausgabe leider vergessen wurde, m&ouml;chten wir sie an dieser Stelle nachholen:</i></p>
<p>Der Bundesvorstand hat auf seiner Sitzung am 12. Februar in Essen Prof. Dr. Fritz Sack in den Beirat der Humanistischen Union berufen.</p>
<p>Fritz Sack wurde 1931 geboren. Nach einem Studium von Volkswirtschafts- und Betriebswirtschaftslehre sowie Soziologie sowie anschlie&szlig;ender Promotion (1963) und Habilitation (1970) hatte er von 1974 bis 1984 den Lehrstuhl f&uuml;r Abweichendes Verhalten und soziale Kontrolle an der Universit&auml;t Hannover inne. Danach lehrte er Kriminologie bis zu seiner Emeritierung 1996 an der Universit&auml;t Hamburg, wo er auch als Leiter des Aufbau- und Kontaktstudiengangs &#8222;Kriminologie&#8220; wirkte.</p>
<p>Fritz Sack gilt als Begr&uuml;nder einer &#8222;Kritischen Kriminologie&#8220; in Deutschland. Mit seinen fr&uuml;hen Analysen der gesellschaftlichen Produktion von Kriminalit&auml;t, der Auswirkungen des Terrorismus (Protest und Reaktion, 1984), den Beschreibungen einer zunehmenden Privatisierung sozialer Kontrolle (1995), seinen Thesen zur Straflust moderner Gesellschaften und &#8222;Governing through crime&#8220; (so sein Vortrag auf der HU-Tagung &bdquo;Sicherheit vor Freiheit&#8220; 2003) hat er sich den Ruf eines kritischen Diagnostikers erworben.</p>
<p>Vielen Mitgliedern ist Fritz Sack durch sein langj&auml;hriges Engagement im Bundesvorstand der HU (1997&ndash;2003) bekannt. Wir hoffen, dass er mit seinen Ideen und Anregungen auch in Zukunft die Arbeit der Humanistischen Union bereichert.</p>
<p><i>Sven L&uuml;ders</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/194/publikation/fritz-sack-in-den-beirat-der-humanistischen-union-berufen/">Fritz Sack in den Beirat der Humanistischen Union berufen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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