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Johannes Feest in den HU-Beirat berufen

Mitteilungen19911/2007Seite 25

Mitteilungen Nr. 199, Seite 25

Johannes Feest in den HU-Beirat berufen

Es braucht kein Geheimnis daraus gemacht zu werden, dass der Bundesvorstand der Humanistischen Union keine fünf Minuten brauchte, um dem Vorschlag, Johannes Feest in den Beirat der HU aufzunehmen, einstimmig zu folgen. Die einzige Nachfrage könnte darin bestehen, warum ein so naheliegender Akt erst zum jetzigen Zeitpunkt vollzogen wurde. Die Antwort dürfte schwer fallen …
Prof. Dr. Johannes Feest (Jahrgang 1939) studierte die Rechtswissenschaft in Wien und München sowie Soziologie in Tübingen und Berkeley. 1974 gehörte er zur Gründergeneration der Bremer Universität, deren einstufige Juristenausbildung er im Bereich des Strafrechts maßgeblich mitprägte. Als publizistisches und mittlerweile zur Volljährigkeit herangewachsenes „Kind“ von Johannes Feest gilt der Alternativ-Kommentar zum Strafvollzugsgesetz, der 2006 in fünfter Auflage erschienen ist und seit der ersten Auflage zum Standard-Rüstzeug von kritischen Kriminologen, Strafvollzugsrechtlern und – nicht zuletzt – Rechtsanwälten gehört. Er ist vor allem für jene Rechtsanwälte gedacht, die die Betreuung ihrer Mandanten nicht mit der Rechtskraft des freiheitsentziehenden Urteils beenden. Der Kommentar befasste sich zuletzt unter anderem mit der Rechtslage und der Regelungsbedürftigkeit des Jugendstrafvollzugs und schaute und schaut den (Länder-)Gesetzgebern auf die Finger, auf dass diese ihren „Wettlauf der Schäbigkeit“ nicht allzu rücksichtslos gegenüber den Belangen der Inhaftierten und dem Resozialisierungsgedanken vollführten. Die offenbar mit unerschöpflicher Spannkraft ausgestattete Triebfeder von Johannes Feest ist sein Streben nach einem humanen Strafvollzug – so sich der Freiheitsentzug denn überhaupt als unvermeidbar darstellt. Schon früh wandte er sich dem Recht und der Realität der Gefängnisse als totaler Institution zu und gründete 1983 das Strafvollzugsarchiv, das sich seitdem dem Sammeln von Gesetzesmaterialien, Gerichtsentscheidungen, Literatur und Forschungsarbeiten, der Publikation von Informationen über Gefängnisse und der konkreten Beratung von Gefangenen in Fragen des Vollzugsrechts widmet. Letztes wird in der 2005 erschienenen „Feestschrift“ wie folgt illustriert: „Wer glaubt, Johannes Feest habe in seinem akademischen Leben ja nicht gerade viel zu Papier gebracht (eine mit Blick in sein Schriftenverzeichnis bereits im Ansatz unberechtigte Annahme – R.W.) der weiß nicht, wovon, besser: von wem, er redet. Die von ihm verfassten Briefe könnten Regale füllen: Briefe an Gefangene und an die, die sie gefangen halten; Briefe an Gefangene und an die sie nicht erhörenden Gerichte; Briefe an Gefangene und deren Zeitungen; Briefe an Gefangene und die, die sich für sie einsetzen; Briefe an Gefangene und an die, die welche waren  und es nicht wieder werden wollen; Briefe an Gefangene (und andere Untergebrachte, Internierte) und an die, die für und/oder über sie schreiben – oder gar promovieren – wollen; Briefe, Briefe, Briefe …“. Fürwahr: Dass Johannes Feest seit 2005 im Ruhestand ist, ist eigentlich ausschließlich am Wegfall seiner Lehrverpflichtung an der Universität Bremen zu registrieren.  Johannes Feest, herzlich willkommen im Beirat der Humanistischen Union!

Rosemarie Will
Bundesvorsitzende der Humanistischen Union

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