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	<title>Zur religiösen Legitimation... Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Literaturverzeichnis</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/literaturverzeichnis/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Nov 1991 13:17:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Zur religiösen Legitimation...]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: ders., Zur religiösen Legitimation der Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland, Tübingen 1991, S. 62-65 Adam K., Deutsches Volkstum und katholisches Christentum, in: Theologische Quartalschrift 114, 1933, 40-67; Bamberg. H.-D., Militärseelsorge in der Bundeswehr. Schule der Anpassung und des Unfriedens, Köln 1970; ders., Kirchen und Bundeswehr, in: P. Rath (Hg.), Trennung von Staat und Kirche? [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: ders., Zur religiösen Legitimation der Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland, Tübingen 1991, S. 62-65</p>
<p><u>Adam K.,</u> Deutsches Volkstum und katholisches Christentum, in: Theologische Quartalschrift 114, 1933, 40-67;</p>
<p><u>Bamberg. H.-D.,</u> Militärseelsorge in der Bundeswehr. Schule der Anpassung und des Unfriedens, Köln 1970;</p>
<p><u>ders.,</u> Kirchen und Bundeswehr, in: P. Rath (Hg.), Trennung von Staat und Kirche? Dokumente und Argumente, Reinbek 1974, 145-154;</p>
<p><u>Beilmann. Ch.,</u> Eine christliche Jugend in Gottes und dem Dritten Reich. Briefe, Berichte, Gedrucktes 1930-1945. Kommentare 1988/89, Wuppertal 1989;</p>
<p><u>Beyme. K.</u> von, Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, München 1979;</p>
<p><u>Czermak. G.,</u> Christen gegen Juden. Geschichte einer Verfolgunq, Nördlingen 1989;</p>
<p><u>Dekret</u> über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen, in: Lexikon für Theologie und Kirche: Das II. Vatikanische Konzil, II. Teil, Freiburg-Basel-Wien 1967, 405-495, bes. 426-434 und 491-495;</p>
<p><u>Delp, A.,</u> Der Krieg als geistige Leistung, in: Stimmen der Zeit 137, 1949, 207-210;</p>
<p><u>Denzler, G.</u> Widerstand oder Anpassung? Katholische Kirche und Drittes Reich, München 1984;</p>
<p><u>Denzler. G.</u> und <u>Fabricius. V.,</u> Die Kirchen im Dritten Reich. Christen und Nazis Hand in Hand? 2 Bde., Frankfurt 1984;</p>
<p><u>Deschner. K.,</u> Mit Gott und dem Führer. Die Politik der Päpste zur Zeit des Nationalsozialismus, Köln 1988;</p>
<p><u>Fischer. E.,</u> Trennung von Staat und Kirche. Die Gefährdung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit in der Bundesrepublik, Frankfurt 1984, 3. Auflage;</p>
<p><u>ders.,</u> Das Bundesverfassungsgericht und das Gebot der Trennung von Staat und Kirche, in: Kritische Justiz, 1989, 295-307;</p>
<p><u>Fischer. M.W,</u> Nation als völkische Vision. Genetische Perspektiven zum Nationalismus, in: Aufklärungsperspektiven, hg. v. K. Salamon, (FS f. E. Topitsch) Tübingen 1989, 18-39;</p>
<p><u>Fleckenstein (H.),</u> zur Gewissensbildung in der heutigen wehr-politischen Lage Deutschlands, Sonderbeilage zur Zeitschrift<br />&#8222;Pax Christi&#8220; Nr. 1/1956, Aachen;</p>
<p><u>Gotto, K.,</u> Christlich-Demokratische Union, in: Staatslexikon I, Freiburg-Basel-Wien &#8218;1985, 1116-1121;</p>
<p><u>Heckel. J.,</u> Lex charitatis. Eine juristische Untersuchung über das Recht in der Theologie Martin Luthers, hg. v. Heckel. M., Köln-Wien &#8218;1973;</p>
<p><u>ders.,</u> Der Einbruch des jüdischen Geistes in das deutsche Staats- und Kirchenrecht durch Friedrich Julius Stahl, in: Historische Zeitschrift 155, 1937, 506-541;</p>
<p><u>Herrmann. H.,</u> Ein unmoralisches Verhältnis. Bemerkungen eines Betroffenen zur Lage von Staat und Kirche in der Bundesrepublik Deutschland, Düsseldorf 1974;</p>
<p><u>Jaspers. K.,</u> Die Schuldfrage. Von der politischen Haftung Deutschlands (erstmals 1946, Heidelberg-Zürich), München 1907;</p>
<p><u>Kaas, L.,</u> Der Konkordatstyp des faschistischen Italien, in: Zeitschrift für ausländisches und öffentliches Recht und Völkerrecht 3/1, 1933, 488-522;</p>
<p><u>Kienitz. E.R. von,</u> Die Gestalt der Kirche, Frankfurt 1937;</p>
<p><u>Kringels-Kemen</u> und <u>Lemhöfer, L.</u> (Hg.), Katholische Kirche und NS-Staat. Aus der Vergangenheit lernen? Frankfurt 1981;</p>
<p><u>Lilje. H.,</u> Der Krieg als geistige Leistung, Berlin 1941;</p>
<p><u>Morsey. R.,</u> Bundeswehr I, in: Staatslexikon I. &#8218;1985, 1024-1026;</p>
<p><u>Müller-Kent. J.,</u> Militärseelsorge im Spannungsfeld zwischen kirchlichem Auftrag und militärischer Einbindung, Hamburg 1990;</p>
<p><u>Mutius. A. v.,</u> Militärseelsorge, in: Religion in Geschichte und Gegenwart VI, &#8218;1960, 946-949;</p>
<p><u>Neuhäusler, J.,</u> Kreuz und Hakenkreuz. Der Kampf des Nationalsozialismus gegen die katholische Kirche und der kirchliche Widerstand, München 1946;</p>
<p><u>Neumann. J.,</u> Auf Wegen der Versöhnung. Zu einigen Grundproblemen des Verhältnisses von Kirche und Staat im Deutschland der Neuzeit, in: Versöhnung. Gestalten-Zeiten-Modelle, hg, v. H. Fries und Valeske, U., Frankfurt 1975, 263-297;</p>
<p><u>ders.,</u> Die Rolle der Amtskirche in der Bundesrepublik Deutschland, in: Concilium 1982, 497-503;</p>
<p><u>ders.,</u> Die gesellschaftliche und religionspolitische Bedeutung der katholischen Kirche in Deutschland, in: Die Rolle der Großkirchen in der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland, hg. v. J. Albertz, Wiesbaden 1983, 59-87;</p>
<p><u>ders.,</u> Toleranz als grundlegendes Verfassungsprinzip, i.n: J. Neumann und M.W. Fischer (Hg.), Toleranz und Repression, Frankfurt 1987, 71-98;</p>
<p><u>Niemann,E.,</u> Militärseelsorge, in: Staatslexikon III, 1987, 1156-1158;</p>
<p><u>Papst Pius XII.,</u> Gerechtigkeit schafft Frieden. Reden und Enzykliken, hg. v. W. Jussen, Hamburg 1946;</p>
<p><u>Polikav, L.</u> und <u>Wulf J.,</u> Das Dritte Reich und seine Denker,<br />Wiesbaden 1989 (Erstausgabe Berlin 1959);</p>
<p><u>Polingheuer, H.,</u> Ausgetan aus dem Land der Lebendigen. Leidensgeschichten unter Kreuz und Hakenkreuz, Neukirchen 1983;</p>
<p><u>Rahner, H.,</u> Kirche und Staat im frühen Christentum. Dokumente aus acht Jahrhunderten und ihre Deutung, München 1961;</p>
<p><u>Rehmann, J. ,</u> Die Kirchen und der deutsche Faschismus, irl: Das Argument 146, 1984, 559-563;</p>
<p><u>ders.,</u> Die Kirchen im NS-Staat. Untersuchung zur Interaktion ideologischer Mächte, Berlin 1986;</p>
<p><u>Röhm. E.</u> und Thierfelder. J., Juden &#8211; Christen &#8211; Deutsche, Bd.<br />I, 1933-1935, Stuttgart 1990;</p>
<p><u>Schmitt, C.,</u> Völkerrechtliche Großraumordnung mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte. Ein Beitrag zum Reichsbegriff im Völkerrecht, Berlin-Leipzig-Wien 1940;</p>
<p><u>Scholder, K.,</u> Die Kirchen und das Dritte Reich. Bd. Vorgeschichte und Zeit der Illusionen 1918-1934, Frankfurt/M.-Berlin-Wien 1977; Bd. II. Das Jahr der Ernüchterung 1934. Barmen und Rom, Frankfurt &#8211; Berlin 1988;</p>
<p><u>Siegele-Wenschkewitz, L.,</u> Nationalsozialismus und Kirchen. Religionspolitik von Partei und Staat bis 1935, Düsseldorf 1974;</p>
<p><u>dies.,</u> Neutestamentliche Wissenschaft vor der Judenfrage. Gerhard Kittels theologische Arbeit im Wandel deutscher Geschichte, München 1980;</p>
<p><u>Staatslexikon</u>. Recht, Wirtschaft, Gesellschaft, hg. v. der Görres-Gesellschaft, 6. Auflg. Freiburg ab 1957, 11 Bde.; 7. Auflg., Freiburg-Basel-Wien ab 1985, 5 Bde.;</p>
<p><u>Stuttgarter Erklärung,</u> amtlicher Text, in: Verordnungs- und Nachrichtenblatt der EKD Nr. 1, 1946. &#8211; Vgl. dazu Kurzkommentar mit Auszügen v. 11. Asmussen, in: Religion in Geschichte und Gegenwart VI, Tübingen 1962, 445;</p>
<p><u>Weber. K.,</u>  US-Bischöfe gegen nukleare Bewaffnung, in: Orientierung (Zürich) 46, 1982, 27-30;</p>
<p><u>ders.,</u> US-amerikanische Bischofskonferenz &#8222;Herausforderung zum Frieden&#8220;, in: Orientierung (Zürich) 47, 1983, 112;</p>
<p><u>Weinacht. P.-L.,</u> Die CDU in Baden-Württemberg und ihre Geschichte, Stuttgart 1978;</p>
<p><u>Wenner, J.,</u> Zum Schutz des deutschen Volkes, in: Theologie und Glaube 25, 1933, 479-484;</p>
<p><u>Weyer. J.,</u> Soziologie im Faschismus. Ein Literaturbericht, in: Das Argument 146, 1984, 564-576;</p>
<p><u>Wichert, E.,</u> Rede an die deutsche Jugend, s.L. 1945.</p>
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		<title>Anmerkungen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/anmerkungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Nov 1991 12:39:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Zur religiösen Legitimation...]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: ders., Zur religiösen Legitimation der Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland, Tübingen 1991, S. 49-61 Diese Stelle ist nicht zuletzt deshalb interessant, weil sie zeigt, wie wenig Tertullian die Wiederkunft des Auferstandenen herbeiwünscht. Die eschatologische Endzeit wird eher gefürchtet denn erhofft. Unter vielen anderen Stellen: Von weltlicher Obrigkeit, 1523: WA XI, 257; Der 82. Psalm, [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: ders., Zur religiösen Legitimation der Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland, Tübingen 1991, S. 49-61</p>
<ol>
<li>Diese Stelle ist nicht zuletzt deshalb interessant, weil sie zeigt, wie wenig Tertullian die Wiederkunft des Auferstandenen herbeiwünscht. Die eschatologische Endzeit wird eher gefürchtet denn erhofft.</li>
<li>Unter vielen anderen Stellen: Von weltlicher Obrigkeit, 1523: WA XI, 257; Der 82. Psalm, ausgelegt 1530: WA XXXI 1, 192; Magnificat 1521, WA VII, 603: Wider die räuberischen&#8230;. Rotten der Bauern 1525: WA XVIII, 360.</li>
<li>Der 82. Psalm: WA XXXI 1, 196, 16; selbst beim (erlaubten) Widerstand gegen den (gottlosen) Tyrannen muss die Befehlsgewalt der Obrigkeit als solche anerkannt werden: Zahllose Nachweise bei: J. Heckel, 1973, 241; Wider Hans Worst 1541: WA LI, 557).</li>
<li>WA Ti IV Nr. 4342; WA XXXIX 2, 77,3.</li>
<li>Dementsprechend schreibt Kardinal Ottaviani (von 1965 &#8211; 1968 Chef der obersten Glaubensbehörde der römischen Kirche): &#8222;Du sagst vielleicht, die katholische Kirche messe mit zweierlei Maß und Gewicht. Denn wo sie herrscht, will sie die Rechte der Andersgläubigen einschränken, wo sie aber in der Minderheit ist, will sie die gleichen Rechte haben wie die anderen. Darauf ist zu antworten: In der Tat, mit zweierlei Maß und Gewicht ist zu messen, das eine für die Wahrheit, das andere für den Irrtum.&#8220; (Institutiones iuris publici ecclesiastici II: Ecclesia et status Rom 41960, 72f.. Vgl. zum Ganzen: Neumann, 1987, 71-83).</li>
<li>&#8222;Diese neuen staatlichen Maßnahmen&#8230; treffen in vielen<br />Punkten mit den kirchlichen Vorschriften und Bestrebungen zusammen dass es der katholische Klerus als seine Berufs- und Gewissenspflicht ansieht, mitzuarbeiten, damit das große Werk mit Gottes Hilfe gelinge.&#8220; (484). Damit wird bestätigt, dass nationalsozialistische und katholischkirchliche Ideologie miteinander nicht nur korrespondieren, sondern kongenial sind: Beide sind totalitär (nicht nur autoritär) und um ihrer Dogmen willen menschenverachtend. So schrieb E.R. v. Kienitz (1937, 27): &#8222;Durch die Beschlüsse des Trienter Konzils wurde der kirchliche Führergedanke für alle Stufen der Hierarchie wieder ganz stark betont.&#8220;</li>
<li>Als Kardinal Faulhaber bereits kurz nach Abschluss des Reichskonkordats erkennen musste, dass die Nationalsozialisten die katholischen Positionen konsequent angriffen, hielt er seine &#8222;theologischen Adventspredigten über das Alte und Neue Testament&#8220; (vgl. Anm. 12). Von diesen Adventspredigten konnten trotz staatlicher Pressionen weit mehr als 150 000 Exemplare verkauft werden. Wenn in dieser Situation die deutschen evangelischen wie katholischen Kirchenführer und der Vatikan mit einer Stimme der Menschlichkeit gesprochen hätten, wäre vielleicht eine &#8222;Wende&#8220; noch möglich gewesen. Doch dem Kardinal ging es gar nicht &#150; wie Himmlers Sicherheitssamt fälschlich annahm &#8211; um einen &#8222;grundsätzlichen oppositionellen Kurs&#8230; &#8220; (Scholder 1977, 661). Scholder verweist in diesem Zusammenhang auf das unwürdige Lavieren des heiligen Stuhles wie der deutschen Bischöfe und stellt dazu fest: &#8222;Diese Politik war ein Irrtum. Aber sie war nicht ein Irrtum des heiligen Stuhles. Sie war der Irrtum Europas&#8220;, er geht damit an dem Kern des Problems vorbei: Das Dilemma &#8211; auch der evangelischen Christen &#8211; war selbstgemacht: hätte man nicht anfangs die &#8222;Bewahrer deutscher Sitte&#8220; und die sinnverwandten Hüter des positiven Christentums hofiert, hätte man nicht vom Herbst 1933 an zu lamentieren brauchen (1977, 662).</li>
<li>E.R. v. Kienitz (33) nennt nicht nur die &#8222;ständische Gliederung&#8220; ein &#8222;fundamentales Verfassungsprinzip der katholischen<br />Kirche&#8220;. &#8222;Nach göttlichem Recht sind Klerus und Laien scharf voneinander geschieden als Stand der Führung&#8230;. und Stand der Gefolgschaft.&#8220; Die katholische Kirche ist also die Kirche des &#8222;besonderen Priestertums&#8220; und muss, &#8222;da ihr das ständefeindliche Prinzip der liberalen Demokratien durchaus fremd ist, als eine &#8218;ungleiche Gemeinschaft&#8216; bezeichnet werden&#8230;  Diese Ordnungen sind derartig voneinander getrennt, dass allein die Hierarchie das Recht und die Vollmacht hat&#8230;&#8220; &#8211; &#8222;die Pflicht der Menge aber ist es, sich regieren zu lassen und der Führung der Leiter gehorsam zu folgen (Pius X., Enzyklika &#8218;vehementer&#8216; vom 11.2.190G)&#8220;. Kienitz gibt auch ohne jeden Anflug von Scham zu, dass &#8222;das Schwert der deutschen Markgrafen und Deutschordensritter&#8230; der Kirche den Weg in den deutschen Osten gebahnt&#8220; habe; &#8220; Das Schwert der Konquistadoren hat schließlich Lateinamerika&#8230;  der katholischen Kirche unterworfen&#8220;.<br />&#8222;Aus der Eigenart dieser kirchlichen Liebesgesinnung löst sich das scheinbare Paradox, dass die Kirche große Inquisitoren, einen heiligen Petrus Martyr, Pedro Arbues, Papst Pius V. zur Ehre der Altäre erhoben hat und damit Lehramtlich festgestellt, dass diesen Männern nicht nur eine vorbildliche Glaubensfestigkeit, sondern auch eine heldenmütige Liebe eigen war&#8220; . Diese &#8222;heldenmütige Liebe&#8220; hat  Hunderttausenden von Menschen Qual und Tod, ihren Familien Verbannung, Leid und Armut gebracht. Eine Organisation, die Massenmörder als Heilige verehrt und als Vorbilder hinstellt, wird man mit Fug und Recht als eine kriminelle Organisation bezeichnen dürfen.</li>
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<li>So unter vielen anderen die Physiker Prof. Dr. Ih. Lenard und J. Stark (Nobelpreisträger von 1919): Vgl. L. Poliakov und J. Wulf, 1989, 293-305. &#8211; Allerdings gab es auch eine nicht geringe Zahl von Wissenschaftlern, die sich dem Ausverkauf des Geistes, dem Verrat der Wissenschaft und dem Dienst der Unmenschlichkeit widersetzt haben (ebenda 306-308). Zu den Protagonisten der neuen Lehre vom germanischen Menschen zählten nicht wenige Biologen, Psychologen, Mediziner und Anthropologen (ebenda 395-430). &#8211; Der Jurist C. Schmitt, der Jas deutsche Recht und die deutsche Rechtswissenschaft schon vor 1933 für die Ideen und &#8222;Maßnahmen&#8220; des Nationalsozialismus bereit gemacht hatte, präsentiert 1940 eine neue &#8218;internationale Großraumordnung&#8220;, nämlich &#8222;unseren Begriff des Reiches&#8220; als den neuen Ordnungsbegriff eines neuen Völkerrechts (Völkerrechtliche Großraumordnung 42-43).</li>
<li>Die ganze Verlogenheit der kirchlich-religiösen Haltung wird deutlich durch drei erschütternde Zeitdokumente: M. Kringels-Kemen und M. Lehmhüfer (1981), II. Prolinger (1983) und Chr. Beilmann (1969): &#8222;Das Schweigen der Bischöfe&#8220; &#8211; zu den Mordaktionen der Nazis vom 30.6.1934 &#8211; &#8222;ist vielleicht noch furchtbarer als alles andere, was am 30. Juni geschehen ist, denn es zerstörte die letzte moralische Autorität in Deutschland,&#8220; &#8211; &#8222;Es war nicht nur die Angst vor Repressalien des nationalsozialistischen Staates&#8230;.: Es waren auch die Parteinahme für den Obrigkeitsstaat, die Parteinahme für den &#8222;Kampf des Dritten Reiches gegen die Macht des Bolschewismus&#8220; (mit Genugtuung pflichteten die deutschen katholischen Bischöfe 1941 dem Krieg gegen die UdSSR zu) und die Identifizierung mit dem &#8222;wehrhaften Patriotismus&#8220;. die zur Einordnung der katholischen Kirche als Institution in das Dritte Reich bis zu dessen katastrophalem Ende  führten.&#8220;  (398).</li>
<li>Nur die Nationalsozialisten, wie Reichsleiter Martin Bormann hielten &#8222;nationalsozialistische und christliche Auffassung&#8220; für miteinander &#8222;unvereinbar&#8220;. (Neuhäusler 1946, 358-360. Dagegen glaubte Kardinal Bertram noch im April 1940 dem &#8222;hochgebietenden Reichskanzler und Führer&#8220; versichern zu können, dass das Streben der katholischen Kirche &#8222;nicht im Widerspruch steht mit dem Programm der nationalsozialistischen Partei&#8230;&#8220; (zitiert bei: Denzler 1984, 63).</li>
<li>Auch die berühmten Adventpredigten von Kardinal Faulhaber vom Spätjahr 1933 über das Alte Testament dürfen nicht als ein Plädoyer für die Juden (miss-)verstanden werden (vgl. oben Anm. 7), vielmehr bekräftigten sie lediglich den Standpunkt der katholischen Kirche, dass das Alte Testament der Vorläufer des Neuen Testamentes und damit der christlichen _(katholischen) Kirche sei. Die lange Protestnote des Kardinals vom 30.7.1935 &#8211; wie auch andere Proteste der Kirchenführer und des Vatikans &#8211; kämpften nur für die Freiheit der katholischen Vereine und keineswegs für die Freiheit von jedermann (Neuhäusler II, 315-321). Aus den von J. Neuhäusler veröffentlichter) Dokumenten wird deutlich dass die kirchlichen Stellen immer dann protestierend reagierten,<br />wenn die antijüdische Hetze direkt oder indirekt gegen katholische Geistliche gerichtet war oder &#8211; allerdings minder heftig &#8211; wenn getaufte Juden davon betroffen waren (l,<br />321-332). Viele der pauschalen Worte des Protestes bei Neuhäusler stammen übrigens aus der Zeit nach dem Ende des Krieges und behaupten einen Widerstand, der in dieser grundsätzlichen Weise nicht stattgefunden hat (u.a. 375f.).<br />&#8211; Die von H. Prolingheuer (1903) vorgestellte Zusammenarbeit der evangelischen Kirchen mit dem NS-System gegen die eigenen &#8222;nicht arischen&#8220; Pfarrer und &#8222;Marxisten&#8220;, die für diese tödlich war, ist systembedingt und nicht &#8222;menschliches Versagen&#8220; einiger Kirchenbeamten.</li>
<li>Seit 1919 hatte der Heilige Stuhl die deutschen Beichtväter ermächtigt, aus der Kirche ausgetretene (und vom Glauben abgefallene) Katholiken von ihrer Sünde und der Kirchenstrafe loszusprechen. Diese Vollmacht wurde vom Heiligen Stuhl alle drei Jahre erneuert. Der Erzbischof von Köln hatte am 14.6.1945 diese Ermächtigung für seine Erzdiözese außer Kraft gesetzt um den genannten Missbräuchen vorzubeugen. Der Apostolische Nuntius in Deutschland Cesare Orsenigo hat jedoch mit Schreiben vom 19.1.1946 diese Vollmacht ausdrücklich verlängert. Es war nun jedoch eine  &#8222;Bewährungsfrist&#8220; und ein förmlicher Akt vor Zeugen vorgeschrieben, wenn durch den Kirchenaustritt großes Ärgernis entstanden war. Abgedruckt in: Meyer, S., Neueste Kirchenrechts-Sammlung III. Bd., Freiburg 1955, 490f..</li>
<li>Papst Pius XII. hat in seiner Weihnachtsansprache vom 24.12. 1944 das Problem der Kollektivschuld mit einem Satz vom Tisch gewischt: &#8222;Wenn indessen nicht mehr die Einzelnen, sondern die ganze Gemeinschaft bestraft werden sollte&#8230; wer würde in einem solchem Vorgehen nicht eine Verletzung der Regeln sehen, die jeden menschlichen Richtspruch lenken?&#8216; (110 und 139). Damit war jegliches Nachdenken über die eigene Schuld (der Kirche wie des deutschen Volkes und anderer Völker) vom Tisch, noch ehe sich die einzelnen Gemeinschaften ihrer Verantwortung überhaupt bewusst werden konnten.</li>
<li>Das entsetzliche Kapitel der christlich-kirchlich motivierten Judenverfolgung in der abendländischen Geschichte hat. G. Czernak (1989) erschütternd dargestellt und belegt, dass<br />der christliche Antijudaismus und Antisemitismus von Bedeutung für die Machtübernahme durch die Nazis gewesen sei (11F.), Auch Leonore Siegele-Wenschkewitz (1960, 25f.) zeigt anhand der diesbezüglichen Tragödie des evangelischen Exegeten Gerhard Kittel, wie sehr die nationalsozialistische Judenpolitik von christlichen Gesichtspunkten mitbestimmt gewesen ist. Bereits am 20. Oktober 1933 hatte das Evangelische Konsistorium der Rheinprovinz den Geistlichen Ernst Flatow für den Kirchendienst nicht geeignet befunden, &#8222;weil er nicht arischer Abstammung ist. Aber auch eine Beschäftigung als Hilfsgeistlicher kommt nicht mehr in Frage, wie er selbst einsieht. Flatow hat in seinem Äußeren und in seinem Wesen so in die Augen springend diejenigen Merkmale an sich, die von dem Volke als der jüdischen Rasse eigen angesehen werden, dass eine Beschäftigung in der Gemeinde unmöglich ist.&#8220; (Prolingheuer, 1983, 182). Ausführlich auch: E. Röhm-J. Thierfelder, 1990.</li>
<li>Ein Element dieser verhängnisvollen Vorgeschichte hat M.W. Fischer (1989, 33f.), dargestellt und als eine Form sozialer Modernität analysiert: Rüstungsindustrie,   Kommunikationsmittel (Volksempfänger in jedes laus) und Automobileuphorie waren gewissermaßen modernistische Elemente des Nationalsozialismus. Vgl. auch: Cancik, II., &#8222;Wir sind eins&#8220;. Rhetorik und Mystik in einer Rede Hitlers, in: Kehrer. G. (11g.), Zur Religionsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland, München 1900,13-48; M. Volle, das religiöse Pathos im Nationalsozialismus untersucht an Land des Konzepts der charismatischen Herrschaft bei Max Weber (Typoskript) Tübingen 1989.</li>
<li>Wie konträr hier die Positionen waren bezeugt eine Beschwerde eines der führenden (katholischen) Mitbegründers der CBU in Südbaden, Bücha, an den Erzbischof Gröber vom 21.9.1945 über den Prälaten Föhr, der erklärt habe, die Universität Freiburg &#8222;könne 6 bis 7 Jahre schlecht sein, wenn nur die Katholiken an ihr zum Zuge kämen.&#8220; Bücha bemerkt dazu: &#8222;Wird hier nicht Einhalt geboten, so wird der Freiburger Katholizismus und die Freiburger Hochschule zugleich in den Abgrund getrieben.&#8220; (Zitiert nach: Weinacht 1978, 106, Anmerkung 59). : Im Grunde jedoch geht es lediglich um taktisch bedingte Unterschiede.</li>
<li>Bei dem &#8222;Reichstreffen&#8220; im Dezember 1945 in Bad Godesberg setzten sich drei Leitvorstellungen durch:<br /><strong>1.</strong> Der Brückenschlag zwischen katholischen und evangelischen Christen (Union);<br /><strong>2.</strong> Das Bemühen um die Integration unterschiedlicher sozialer Schichten und politischer Ausgangspositionen (Volkspartei);<br /><strong>3.</strong> Der Wille zur Gestaltung eines neuen Deutschland (Programm- und Mehrheitspartei). <br />Die unterschiedlichen Motive der Gründer wurden überwölbt von der gemeinsamen Überzeugung, dem deutschen Volk in den christlichen Grundsätzen der Staats- und Gesellschaftsordnung geistig moralische Orientierung für den Neuaufbau geben zu können und zu sollen. Die Programm- und Grundsatzdiskussion besonders in der britischen Zone seit 1946 Führten vom christlichen Sozialismus des Ahlener Programms von 1947 zu den Düsseldorfer Leitsätzen von 1949 mit der Bejahung der sozialen Marktwirtschaft (zum Ganzen: Gotto, 1985, 1116).</li>
<li>Die Ruhigstellung der Bürger scheint eine umfassende und dauernde Dienstleistung der Kirchen für den Staat geworden zu sein: Im September 1989 beispielsweise ist eine Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Kirchen über die Zusammenarbeit bei Katastrophenfällen und anderen Notlagen unterzeichnet worden. Dadurch soll in solchen fällen die seelsorgliche Betreuung der Opfer, der Angehörigen und Helfer sichergestellt werden. Deshalb sollen Beauftragte der Kirchen in den Landesbeirat für Katastrophenschutz aufgenommen werden (Offenburger Tagblatt vom 15.9.89).</li>
<li>Es dürfte bezeichnend sein, dass Matthias Defregger, der in den Abwehrkämpfen in Italien in Filetto 1944 eine Vergeltungsexekution zur befehlen hallen, gleichwohl Bischof werden konnte, obwohl seine Tat dem kirchlichen Vorgesetzten bekannt war. Es soll hier nicht darum gehen, einen Menschen, der in einer schwierigen Situation vor eine harte Entscheidung gestellt wurde, zu verurteilen. Es scheint aber bezeichnend, dass eine solche Verstrickung für eine bischöfliche Karriere nicht nur nicht hinderlich war, sondern vielmehr die kirchliche Administration einer menschlich hristlichen Bewältigung dieser Tat im Wege stand. Kardinal Döpfner räumte nämlich damals ein, &#8222;er hätte Defregger nicht zum Weihbischof vorgeschlagen, wäre er sich über die möglichen öffentlichen Auswirkungen klar gewesen.&#8220; (Herder-Korrespondenz 23,1969, 393-398; hier: 397). Nur die öffentliche Reaktion war peinlich, nicht offenbar die Tatsache als solche!</li>
<li>In der Bundesrepublik Deutschland gibt es auf katholischer Seite erst seit 1968 eine &#8222;Zentralstelle für die Seelsorge an Zivildienstleistenden&#8220;. Die traditionelle katholische Auffassung ging auch bezüglich des Kriegdienstes von der Gehorsampflicht aus. War ursprünglich die Verweigerung des<br />Kriegsdienstes nur als Ausdruck eines irrigen Gewissens möglich, wurde im Verlauf der Einführung der bürgerlichen Wehrpflicht die Kriegsdienstverweigerung dem Einzelnen für den äußersten Gewissensnotfall zugestanden. So etwa selbst der fortschrittliche Moraltheologe B.<br />
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<p>Häring (Das Gesetz Christi, Freiburg 1956. 975 und 981). Der Jesuit Prof. J. Hirschmann erklärte in dem gleichen Jahr: &#8222;Dass jede Anwendung der Atomwaffe in sich unsittlich ist, ist nicht bewiesen und unbeweisbar&#8230;  die Unvermeidlichkeit des Übergangs jedes kommenden Verteidigungskrieges in einen totalen Vernichtungskrieg ist eine unbewiesene, gefährliche und verhängnisvolle Behauptung, die dem Einfluss der menschlichen Freiheit in der Durchführung&#8220; (müsste wohl heißen: &#8218;bei der&#8216;) &#8222;jeden Krieges nicht gerecht wird.&#8220; Der tiefste Grund des Verteidigungsrechtes des Staates ist für Hirschmann mit der zum Wesen des Menschen gehörigen &#8222;Erzwingbarkeit des Rechts&#8220; gegeben. Alles andere sei mit dem Naturrecht nicht vereinbar. Wenn der Staat also die allgemeine Wehrpflicht einführt, bedeutet sie für alle Bürger eine Gewissenspflicht. Der Kriegsdienstverweigerer handelt gegebenenfalls aufgrund eines irrigen Gewissensurteils. Doch auch ein solches müsse vom Staat respektiert werden. Das bedeutet jedoch, dass sich die Kriegsverweigerer nicht in der gleichen Rechtslage wie Wehrdienstwillige befinden: Die Verhaltensweise der letzteren steht in Übereinstimmung mit  dem objektiven Grundsatz, mit der sittlichen Ordnung.&#8220; (Zitiert nach: Herder-Korrespondenz 10, 1955/56, 577). &#8211; Das waren keine einzelnen wilden Patrioten; sie gaben vielmehr nur &#8211; reichlich unreflektiert zwar &#8211; die katholische Lehre wider. So konnte auch der gutmeinende Pastoraltheologe Fleckenstein sagen: &#8230; eine absolute Kriegsdienstverweigerung ist mit der Lehre der Kirche nicht vereinbar&#8220; (S. 5). Es sei kontrovers, ob &#8222;es gegen die Kriegslehre der Kirche für den Katholiken ein gutgläubiges irrendes Gewissen geben kann.&#8220; (S. 6) (!!) Von der &#8222;zeichenhaften&#8220; Gewaltlosigkeit kommt er dann sogar zu einem gewissermaßen charismatischen Argument für die Befreiung der Kleriker und Ordensleute vom Militärdienst Sie<br />&#8211; verweigern gleichsam &#8222;für die anderen&#8220; den Kriegsdienst (Sonderbeilage der Zeitschrift Pax Christi Nr. 3/1956).<br />Die evangelischen Kirchen kamen in ihren Organen (Rat der EKD) damals zu keinen eindeutigen Ergebnissen. Weil bei ihnen dem individuellen Gewissen traditionell ein höherer Stellenwert zukommt, gelangten sie bald zu einer seelsorglichen Praxis, die die Gewissensentscheidung der Wehrdienstverweigerer grundsätzlich zu reflektieren suchte. Die Erklärung des Rates der EKD von 1956 sagte, es gäbe keine eindeutige und klare Lehre zur Frage des Krieges. Gleichwohl hatten die Vertreter der Militärseelsorge noch im Jahr 1969 am Plan einer etatistischen Verschärfung der Regelung der Kriegsdienstverweigerung mitgewirkt und dadurch ihre geistliche Eigenständigkeit diskreditiert (Müller-Kent, 269ff.). Zu den oben genannten Äußerungen von P. Hirschmann muss man wissen, dass die &#8222;Frankfurter Allgemeine Zeitung&#8220; bereits am 21.6.1955 die strategischen Pläne der us-amerikanischen Militärs publiziert hatte, die vorsahen ganz Deutschland vom ersten Augenblick an zum Kriegsschauplatz und zum Einsatzgebiet der Atomwaffen zu machen. &#8211; Die Kirchenführer haben angesichts der Tatsache, dass durch die nukleare Waffentechnik die Völker ganzer Länder vernichtet werden können, keine eindeutig verurteilende Stellungnahme bezogen. Erst im Kontext der weltweiten Friedensbewegung der 80er Jahre, die in Amerika von einigen Jesuitenpatres wesentlich initiiert worden war, verfasste Erzbischof Hunthausen am 12.6.1981 einen Hirtenbrief gegen die nukleare Bewaffnung. Zwei Jahre später legte die Deutsche Bischofskonferenz (am 18.4.1983) unter dem Titel &#8222;Gerechtigkeit schafft Frieden&#8220; eine beachtliche Stellungnahme vor, die auch das Verhältnis zu den C-Parteien hätte neu bestimmen können. Vor allem aber hat die nordamerikanische Bischofskonferenz am 3.5.1&#8217;J83 als Ergebnis eines mehrstufigen Meinungsbildungsprozesses einen Hirtenbrief zum Thema &#8222;Herausforderung zum Frieden&#8220; veröffentlicht. Darin erklären die us-amerikanischen Bischöfe nicht nur die Anwendung, sondern bereits den Besitz atomarer Waffen für moralisch verwerflich. Zum Ganzen vgl.: K. Weber 1982, 27-30; 1983, 112.</p>
<li>So obliegt den Militärgeistlichen neben der Erteilung des allgemeinen Lebenskundlichen beispielsweise in &#8222;Ethik des Offiziersberufs&#147;. Insgesamt ist das permanente Bestreben der leitenden Militärgeistlichen unverkennbar, möglichst umfassend und einflussreich in der Bundeswehr präsent zu sein um sich durch Veränderung von Realität der Wunschvorstellung von der Bedeutung der eigenen Rolle zu nähern (Müller-Kent 63ff.; 246ff.)</li>
<li>Prälat Werthmann hatte bereits 1935 tritt in die Wehrmachtsseelsorge &#8211; wollen dienen!&#8220; seine Nützlichkeit für bewiesen. Er forderte von den Soldaten unbedingte Treue zum Führer (S. 40) und pries das Soldat sein als Schule opfervollen Patriotismus und Manneszucht (48ff.). Bereits 1936 avancierte er zum &#8222;Feldgeneralvikar&#8220;. Zwanzig Jahre später &#8211; 1956 &#8211; wurde Werthmann zum ersten Nil Militärgeneralvikar der katholischen Militärseelsorge in der Bundeswehr ernannt.<br />Eine wirklich stimmige Tradition. (Müller-Y.enL, 46 Anm.45).</li>
<li>Zitiert nach Müller-Kent, 66.</li>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/anmerkungen/">Anmerkungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Die Kirchen als Instrumente und Legitimatoren der Wiederaufrüstung der Bundesrepublik Deutschland</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/die-kirchen-als-instrumente-und-legitimatoren-der-wiederaufruestung-der-bundesrepublik-deutschland/</link>
		
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		<pubDate>Wed, 06 Nov 1991 11:19:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Zur religiösen Legitimation...]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: ders., Zur religiösen Legitimation der Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland, Tübingen 1991, S. 35-48 Auf Dauer gesehen sind die Forderungen der Kirchen insgesamt nicht unwirksam geblieben. Das hat die Kirchen ermutigt sich mit immer neuen Forderungen an die staatlichen Organe zu wenden. Bald nach der Gründung der Bundesrepublik jedoch sollte der Staat seinerseits in [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/die-kirchen-als-instrumente-und-legitimatoren-der-wiederaufruestung-der-bundesrepublik-deutschland/">Die Kirchen als Instrumente und Legitimatoren der Wiederaufrüstung der Bundesrepublik Deutschland</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: ders., Zur religiösen Legitimation der Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland, Tübingen 1991, S. 35-48</p>
<p>Auf Dauer gesehen sind die Forderungen der Kirchen insgesamt nicht unwirksam geblieben. Das hat die Kirchen ermutigt sich mit immer neuen Forderungen an die staatlichen Organe zu wenden. Bald nach der Gründung der Bundesrepublik jedoch sollte der Staat seinerseits in die Lage kommen, seinerseits auf Gegenleistungen der Kirchen zurückzugreifen. Nach dem Zusammenbruch des staatspolitischen und bürgerlich-soldatischen Ideale des Dritten Reiches misstrauten die Bürger allen staatlichen Kundgaben. Im ersten Schock der Niederlage hatten fast alle beteuert, keinem obrigkeitlichen Befehl mehr blind gehorchen zu wollen. Die öffentlichen Institutionen der Besatzungsmächte abhängig und auf die wohlwollende Unterstützung der Kirchen angewiesen: In allen Angelegenheiten und allerorten bedurften die neuen, oft unkundigen und überforderten Verwaltungsorgane der kirchlichen Protektion. Da sie anfangs auch keine demokratische Legitimation besaßen vielmehr von den Besetzungsmächten einfach &#8211; willkürlich &#8211; eingesetzt waren, verschaffte ihnen die Zustimmung und die Unterstützung der kirchlichen Funktionäre das notwendige Vertrauen der irritierten Bevölkerung. Jeder Bürgermeister brauchte die Koalition mit dem Pfarrer der traditionellen lokalen Mehrheitskonfession. Ob bei der Wiedereinrichtung der Kindergärten oder Schulen jeglicher Art, ob bei der Betreuung der Flüchtlinge und Heimkehrer, der Verteilung von Hilfsgütern ausländischer Organisationen oder der Auswahl von Personen für öffentliche Ämter, alles lief über kirchliche Agenturen. Je mehr die alliierten Truppen sich bei den Regierungsgeschäften in den Hintergrund zurückzogen, umso mehr wurden die kirchlichen Amtsträger zu Legitimationsvermittlern für hoheitliche Maßnahmen und zu Loyalitätsbeschaffern. Kurz nach der Gründung der Bundesrepublik begann, begünstigt durch den Ausbruch des Koreakrieges im Jahr 1950, die Adenauer-Regierung unter nachdrücklicher &#8222;Ermunterung der Nestalliierten die Wiederbewaffnung vorzubereiten. Am 26. Oktober 1950 &#8211; also nur dreizehn Monate nach Berufung der ersten Bundesregierung &#8211; wurde das sogenannte &#8222;Amt Blanko als Vorläuferorgan des späteren Verteidigungsministeriums gegründet. Viele Deutsche hatten angesichts des erlebten Grauens im Krieg und durchstandener Ängste und Schmerzen geschworen, niemals wieder eine Waffe in die Hand zu nehmen. Die Meisten wollten keine Soldaten und schon gar nicht selbst Soldat werden. Allerdings gab es auch eine keineswegs geringe Gruppe von Berufssoldaten, die nichts anderes als dieses Handwerk gelernt hatten. Sie standen als Kader für die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik zur Verfügung. Angesichts dieses Zwiespalts in dem sich die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland befand, kam die große Stunde der Kirchen: Hatten die Bischöfe noch vor fünfeinhalb Jahren &#8222;für Führer und Vaterland&#8220; beten lassen, so wurde auch jetzt wieder das alte Schreckensbild des &#8222;gottlosen Bolschewismus&#8220; beschworen, gegen das die Christen wachsam sein und rasch rüsten müssten, sollte das Abendland nicht von den kommunistischen Horden überrannt werden. Zwar hatten Hunderttausende Deutsche die Gewalttaten der Roten Armee zu Ende des Zweiten Weltkriegs persönlich zu spüren bekommen, und hatten nicht wenige die furchtbaren Begegnungen noch nicht verwunden, doch wollten die &#8218;meisten diese Wunden heilen und die Herzen gesunden lassen. Sie wollten Frieden und keine Rache. Remilitarisierung war nicht gefragt, nachdem gestern noch alle Deutschen als Militaristen gescholten worden waren. Also durften jetzt die Kirchen, die mit ihren Gebeten seit dem 19. Jahrhundert die preußische Aufrüstung und danach die Rüstung des Deutschen Reiches sowie schließlich Hitlers Wiederbewaffnung begleitet hatten, auch diesmal helfen. Und sie taten es ausgesprochen gern, denn es ent sprach ihrer tiefsten Überzeugung: &#8222;Wer betet, zittert nicht&#8220;, dieser Spruch des vom katholischen Militärbischofsamt (1967)  herausgegebenen Düchleins &#8222;Komm gut durch&#8220; bringt es auf den Begriff: Religion, diese Religion, eine solchermaßen vermittelte Religion, ersetzt im Notfall Valium. Diese Religion ist gewissermaf5en die geborene Verbündete jeder aufrüstungswilligen Regierung wie auch sicherheitsbedürftiger Landesregierungent). Nichts dürfte mit dem Christentum vom emotionalen Ansatz her so harmonisieren wie die soldatischen Tugenden des blinden Gehorsams und der strikten Ordnung, des tapferen Dreinschlagens und der uniformen Gefolgschaft (vgl. 55. 2f.; 13f.). Dem entspricht auch die formale Übereinstimmung dieser beiden hierarchisch gestuften Herrschaftsgebilden. Auf dem Hintergrund der jesuanischen Lehre mag das erstaunlich erscheinen. Dennoch ist festzustellen, dass das Christentum eine durchgängige Affinität zum Soldaten- und Kriegswesen sowohl in seiner ideologischen Grundlegung als auch in seiner religiösen Sprechweise hat: Es gab seit altershehr Bischöfe als Heerführer und es gab Kreuzzüge, Ritterorden und die kirchliche Legitimation der Kriege als &#8222;gerechte&#8216; Unternehmungen. Das kirchlich-hierarchische System, mit seinen repressiven Mechanismen bis ins Innere des Individuums, setzt notwendig nach außen lenkbare Aggressionspotentiale frei. Wer sich weigert, als Soldat zu töten, wer desertiert &#8211; von welch mörderischem Heer auch immer &#8211; wurde von den christlichen Kirchen geächtet und bestraft; nicht dagegen jener, der &#8222;seine Pflicht erfülle&#8220; und mordete. Für die Aufrüstungspläne der Bundesregierung als Erfüllungsgehilfin der Westalliierten war angesichts der breiten Ablehnung jeder Remilitarisierung in der deutschen Öffentlichkeit die Unterstützung der Kirchen lebensnotwendig. Bejahte als erste gesellschaftliche Großgruppe die katholische Kirche die Wiederbewaffnung (Morsey 1965. 1026), so führten die Auseinandersetzungen um die Militärseelsorge auf der evangelischen Synode beinahe zu deren Bruch. Nach trickreichen Manövern gelang es den, der formalen Militärseelsorge zugetanen Kirchenleitungen und Kirchenbeamten &#8211; oft ehemaligen Wehrmachtspfarrern &#8211; entgegen einem Beschluss vom 29.6.1956, mit der Militärseelsorge dilatorisch zu verfahren, die Synode der EKD am 8.3.1957 dazu zu bewegen, dem Militärseelsorgevertrag zuzustimmen. Der Rat der EKD hatte nämlich bereits am 22.2.1957 den Vertrag unterzeichnet(Müller-Kent, 1990, 77-84; Mutius 1960, 946). Damit hatten sich die Kirchen einmal mehr als die besten Verbündeten der westlichen Alliierten und des militärischen Gedankens erwiesen. Die katholische Kirche zumal erklärte noch bis in die Zeit des II. Vatikanischen Konzils (bis 1965) die Kriegsdienstverweigerurig für Katholiken als eitlen Verstoß gegen die objektive Ordnung und als Ungehorsam gegen die kirchliche Lehre; sie konnte höchstens als Ausdruck des irrigen Gewissens eines Individuums -toleriert werden).Die &#8222;Wiederherstellung&#8220; der katholischen Militärseelsorge in der Bundesrepublik Deutschland wurde am 4.2.1956 durch ein Dekret des II1. Stuhls mit der Ernennung eines Militärbischofs definitiv abgeschlossen. Die Militärseelsorge ist &#8222;exemt&#8220;, also von der Jurisdiktion des jeweils zuständigen Ortsbischofs ausgenommen und wird von einem Militärgeneralvikar bzw. auf evangelischer Seite von einem Militärgeneraldekan im Generalsrang geleitet. Die übrigen Militärgeistlichten sind Beamte auf Zeit und werden vom Militärbischofsamt bzw.Militärkirchenamt, oberen Bundesbehörden die direkt dem Bundesverteidigungsministerium nachgeordnet sind, jeweils bestimmten militärischen Kommandostellen zugeordnet (Niermann 1987, 1157). Diese institutionelle Verzahnung von weltlicher Militärmacht und geistlicher Herrschaft ist eindeutig verfassungswidrig (Fischer,319ß4. 253f.). Im militärischen Bereich sind nämlich staatliche Behörde und kirchlicher Auftrag unlöslich miteinander verquickt insofern einerseits die kirchlichen Instanzen staatliche Aufgaben wahrnehmen und andererseits die kirchliche Verkündigung mit staatlicher Hoheitsmacht ausgestattet ist und nach staatlich-militärischen Regeln durchgeführt wird. Der von den Geistlichen beider Konfessionen zu erteilende &#8222;lebenskundliche Unterricht) eben so wie die Eidesunterweisung, sin militärische Pflichtveranstaltungen. Die Militärseelsorge muss somit als Ort und Instrument religiöser Motivationsbildung für auf andere Weise, etwa durch Politische Argumentation offenbar nicht zu vermittelnde Legitimationsspiele herhalten, (vgl.: Bamberg 1974, 145-154). Insbesondere im Bereich der &#8222;Inneren Führung&#8216; war die Militärseelsorge von Anfang an als legitimatorischer Bestandteil gegenüber der Gesellschaft und als stabilisierendes und motivierendes Element in der Truppe geplant. Graf Baudissin hatte 1953 in seinem Entwurf &#8222;Lebenskundlicher Unterricht im Rahmen der Aufgaben des Militärseelsorgers&#8220; vorgesehen, dieser Unterricht sollte dem (wehrpflichtigen!) Soldaten zu einer positiven Einstellung zum Verteidigungsauftrag der Bundeswehr verhelfen: &#8222;Dadurch wird jede Verzerrung, besonders die bolschewistisch materialistische, in ihrem folgenschweren Irrtum durchschaubar werden und das Bewusstsein uni den Wert unserer Lebensordnung sich festigen. Dies wird damit&#8230;zur unabdingbaren Voraussetzung für die<br />Bereitschaft zur militärischen Abwehr.&#8220; (Zitiert nach Müller-Kent,). Darum sollte der Seelsorger diesen Unterricht nicht als Seelsorger, sondern als Angehöriger Der Streitkräfte &#8222;im Auftrag des für die Gesamterziehung seiner Einheit allein verantwortlichen Kommandeurs&#8216; geben (Müller-Kent, 65). Der Verhandlungsführer der katholischen Seite mit der Bundesregierung. Prälat Herthmann23), setzte sich für eine möglichst starke und unabhängige Position des Militärseelsorgers ein, wollte aber den dienstlichen Charakter der &#8222;Kasernenstunden&#8220; gewahrt wissen, da freiwillige Regelungen sich im militärischen Bereich kaum durchsetzen konnten&#8216; (sic!) (Memorandum für eine Militärseelsorge für etwaige deutsche Einheiten im Rahmen der Europäischen Verteidigung vom 29.1.1952, 151f.) (zitiert nach: Müller-Kent, 66). Der zweite Verhandlungsführer auf Seiten der katholischen Kirche, Prälat Döhler, lehnte jeden überkonfessionellen und für jeden Soldaten verpflichtenden Unterricht ab und forderte eine konfessionelle Ausrichtung, da sonst &#8222;allzu leicht der Eindruck (entstehe), als ob dem Militärgeistlichen die Rolle eines militärischen An- und Eintreibers zufallen würde&#8220; (zitiert nach: Müller-Kent 66). Es waren also weniger grundsätzliche Bedenken als vielmehr taktische Überlegungen, die zu einer gewissen Behutsamkeit ratn ließen. Der schlussendlich zwischen den Kirchen und der Bundesregierung erzielte Kompromiss ist in der zentralen Dienstvorschrift 66/2 (1959) formuliert: Der lebenskundliche Unterricht &#8222;hat die Aufgabe, dem Soldaten Hilfen für sein tägliches leben zu geben und damit einen Beitrag zur Förderung der sittlichen, geistigen und seelischen Kräfte zu leisten, die mehr noch als fachliches Können den Wert des Soldaten bestimmen&#8230; Er soll dem Einzelnen die Quellen zeigen, die dem Leben Sinn geben, und zu Ordnungen hinführen, durch die die Gemeinschaft lebenswerte und damit verteidigungswert wird.&#8220;<br />Das Problem der Freiwilligkeit der Teilnahme am Unterricht wurde so gelöst, dass der Unterricht während der Dienstzeit stattfindet und alle Soldaten teilzunehmen haben; wenn sich jemand &#8222;nach gründlicher Überlegung&#8220; zur Abmeldung entschließt, ist für ihn entsprechende Selbstbeschäftigung anzusetzen. Auch für das Konfessionsproblem wurde eine ein-vernehmliche Lösung gefunden: Während die Mannschaften konfessionell getrennt unterwiesen werden (sollen), findet der Unterricht für Offiziere und zum Teil für Unteroffiziere überkonfessionell in Arbeitsgemeinschaften statt (Müller-Kent 68). In der Praxis werden diejenigen, die an diesem Unterricht nicht teilnehmen, meist nicht zur &#8222;entsprechenden Selbstbeschäftigung&#8216; abgeordnet, sondern zu besonders unangenehmen Dienstleistungen herangezogen.<br />Es dürfte kein Zweifel bestehen, dass der lebenskundliche Unterricht tatsächlich &#8211; wie Graf Baudissin es gewollt hatte &#8222;eindeutig eine militärische Erziehungsaufgabe&#8220; wahrnimmt (Müller-Kent, 65).<br />Mit der katholischen Kirche war die Bundesregierung &#8211; wie dargestellt &#8211; recht komplikationslos einig geworden. In der Sache bestanden kaum Differenzen: Verteidigungsauftrag und Verteidigungsziel waren die gleichen geblieben wie bei der ehemaligen Deutschen Wehrmacht. Es ging für die katholische Seite im wesentlichen um die Sicherung möglichst günstiger Positionen. Aufgrund des Art. 27 Abs. 4 des Reichkonkordats von 1933 wurde bereits am 4.2.1956 durch Dekret des III. Stuhls die Militärseelsorge mit Ernennung des ersten römischkatholischen Militärbischofs für die Bundeswehr errichtet. Einzelheilen wurden erst später, am 31.7.19G5, von Papst Paul Vt. im Einvernehmen mit der Bundesregierung durch Erlass der Statuten für die Seelsorge in der Deutschen Bundeswehr geordnet. Die evangelische Seite war dadurch in eine gewisse Zwangslage geraten. Wenn eine katholische Militärseelsorge existierte, durfte eine legale Grundlage für eine evangelische nicht fehlen. Wie oben angedeutet, war die Opposition in den evangelischen Kirchen gegen den Militärseelsorgevertrag im März 1957 zusammengebrochen. Die einlenkende Opposition glaubte, wie Bischof Jacobi seine nunmehrige Zustimmung begründete: &#8222;Hier tut sich eine missionarische Möglichkeit auf, die Möglichkeit den lebendigen Gott und seinen Sohn den jungen Menschen in Uniform zu verkündigen und diese Möglichkeit ergreifen wir ohne theologische Pauken und Trompeten, sondern schlicht und sorgsam und sehr besorgt. &#8222;Müller-Kent, 108). Was im Klartext wohl nichts anderes heißt: Wir wissen, dass wir Staat, Politik und Militär den unschätzbaren  Dienst  emotionaler Stabilisierung leisten (müssen bzw. dürfen), da wir für die Legitimation des Krieges und die Loyalität der Soldaten sorgen. Wir tun das, weil wir darin die einzige Chance sehen nach der Konfirmation noch junge Männer unter unsere Kanzeln zu bekommen. So wurde die Etablierung der Militärseelsorge tatsächlich zur bedeutsamen ökumenischen Legitimation der deutschen Streitkräfte (Müller-Kent 111). Sie war &#8218;keineswegs nur &#8222;Dienst der Kirche unter den Soldaten&#8220;, sondern &#8211; in erster Linie &#8211; Unterstützung der Institution Bundeswehr: Sie legitimiert die Abschreckungspolitik, hilft bei der inneren Führung und kämpft nachdrücklich, wenn auch nicht besonders erfolgreich gegen die Folgen des gesellschaftlichen Wertewandels und gegen die sinkende Wehrmotivation unter den Soldaten (Müller-Kent, 402). Die evangelischen Kirchen sind synodal organisiert. Die Synoden kontrollieren und normieren die Arbeit der Kirchenleitungen. Die evangelische Militärseelsorge dagegen wurde und wird von keinem kirchlich-synodalen Organ kritisch begleitet. Wenn es auch in der katholischen Kirche keine ähnlichen Organe gibt, so existieren doch wenigstens sogenannte Diözesan- bzw. Pastoralräte als beratende Organe der Bischöfe bzw. Pfarrer. Diese Organe sind im Bereich der Militärseelsorge auf den militärischen Bereich allein beschränkt. Es gibt keinen Einfluss der &#8222;Zivilkirche&#8220; auf die bürokratisch-hierarchisch organisierte Militärseelsorge.<br />Im Gegenteil: Militäradministration und Militär-Seelsorger&#8220; sind nach wie vor bemüht unliebsame zivile Einflüsse äut5envor-zuhalLen und die durch die Militärseelsorge vermittelte militärische Prägung zu Gehorsam und Opferbereitschaft als vorbildlich für die gesamte Gesellschaft hinzustellen. Graf Castell &#8211; Rüdeshausen (Militärdekan seit I968) formuliert das geradezu symbiotische Zusammenwirken zwischen staatlich-militärischer und kirchlich-religiöser Autorität im Jahr 1984 trefflich, wenn er sagt: &#8222;Indem die Kirche in die Bundeswehr Pfarrer entsendet, vermittelt sie z.b. den wichtigen Wert &#8222;Solidarität&#8220;&#8230; Kirche übt Solidarität und legitimiert und stabilisiert damit den Auftrag der Bundeswehr.&#8220;(Müller-Kent, 390).<br />Das die evangelischen Kirchen in der ehemaligen DDR &#8211; insbesondere seit 1957 &#8211; eine geistliche Daseinsweise entwickelt haben, die sich keineswegs als unpolitisch, sondern als öffentlich-kritische Begleitung der politischen Gewalt versteht, hat ihnen ihre besondere, ihre wahre Freiheit ermöglicht und neue geistliche Kraft gegeben. Diesen Entwicklungsvorsprung vermögen westdeutsche Militärbürokraten und Militärgeistliche offensichtlich nicht zu verstehen. Der Leiter der ostdeutschen Außenstelle des Bundesverteidigungsministeriums, Werner Ablaß, forderte im November 1990 die (evangelischen) Kirchen der neuen Bundesländer auf, ihre Ablehnung der geplanten Übernahme des bundesrepublikanischen Militärseelsorgevertrages zu überprüfen. Die (evangelischen) Kirchen seien &#8211; so meinte er &#8211; in alten Denkstrukturen verhaftet (Frankfurter Rundschau vom 8.11. 1990). Es wäre zu überprüfen, ob nicht die westdeutsche Auffassung den alten Denkstrukturen entspricht und die ostdeutsche neues religiöses Leben und eigenes Selbstverständnis signalisiert. &#8211; Wie sehr die westdeutsche Militärführung einer vordemokratischen Einheit von Kanone und Altar verhaftet zu sein scheint, beleuchtet eine Pressemeldung (Südwestpresse vom 6.4.1991). Danach soll der Chef des Bundeswehrkommandos Ost, Generalleutnant Jörg Schönbohm bei seinen Antrittsbesuchen bei den evangelischen Bischöfen &#8211; warum macht er die eigentlich? &#8211; sagen: &#8222;Herr Bischof, hiermit biete ich Ihnen eine atheistische Armee zur Missionierung an.&#8220; Wenn dieses nicht nur ein schlechter Scherz ist, dürfte eine solche Redensart nicht nur eine grobe Geschmacklosigkeit sein, sondern eine schwerwiegende Verletzung unseres Grundgesetzes. Wo bleiben hier die Hüter der Verfassung? Die (evangelischen) Christen in der ehemaligen DDR haben erfahren, da &#8222;jeder Christ, der vor die Frage des Wehrdienstes gestellt ist, prüfen muss, ob seine Entscheidung mit dem Evangelium des Friedens zu vereinbaren ist.&#8220; (Friedenspapier der Bundessynode &#8222;Bekennen in der Friedensfrage&#8220; von 1987). In der DDR war bekennendes Christentum Pazifismus&#8220;. Die Synode des Evangelischen Bundes der Kirchen der (ehemaligen) DDR hat darum &#8211; ohne Gegenstimme, bei einer Enthaltung &#8211; im September 1990 einer Ausweitung des westdeutschen Militärseelsorgevertrages eine Absage erteilt. Sie bekannte sich damit ausdrücklich zu ihrem Beschluss von 1987 (vgl.: A. Noack, in: Frankfurter Rundschau vom 7.11. 1990). Auf der EKD-Synode &#8222;in Travemünde im November 1990 sind auch von westdeutschen Synodalen die Wünsche der ostdeutschen auf Revision des Militärseelsorgevertrages unterstützt worden. Zwar steht für den Rat der EKD der Vertrag nicht zur Disposition, doch ist die Debatte auch in den westdeutschen Landeskirchen neu entfacht. Der Ausgang dieser Diskussion bleibt abzuwarten. Vermutlich werden die westdeutschen Kirchen von der ihnen lieb und vor allem teuer gewordenen Einheit von Thron und Altar, von Heer und Pastor, nicht lassen wollen. Am Ende könnte es noch gar die Kirchensteuer kosten: Und was dann? Mir steht es nicht an, darüber zu spekulieren, was dann geschehen könnte. Darum sei nur ein kurzer Rückblick auf die evangelischen Kirchen in der ehemaligen DDR gestattet: Sicher, sie waren eingequetscht zwischen staatlich parteilicher Kontrolle und den wohlmeinenden Ratschlägen der reichen westdeutschen Landeskirchen, an deren finanziellem Tropf sie hingen. Dennoch haben sie in dieser scheinbaren Eingeengtheit ihre geistliche Freiheit und ihre eigene christliche gemeindliche Identität gefunden. Sie erfuhren unter äußerer Behinderung etwas von der &#8222;Freiheil der Kinder &#8222;Gottes&#8220; in ganz neuer, vielleicht erstmaliger Form und überwältigender Stärke. Eine Stärke, die endlich die vom Stasi-Staat geschürte Vereinzelung, die ohnmächtig machende Angst überwinden konnte und die geballte Gewalt des Spitzel- und Parteienstaates schließlich ins Wanken brachte. Zwar war es nur eine kleine Gemeinde, eine geringe Zahl; aber diese wenigen Menschen hatten die Freiheit erlernt und die Angst besiegt. Kein Wunder, dass auch jetzt die Herrschenden vor dieser kleinen, armen und wehrlosen Gemeinde bangen: Das parteiinterne Papier des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU über den Umgang mit den (evangelischen) Kirchen vom Herbst 1990 (Frankfurter Rundschau vom 5.10.1990) zeigt, die angstvolle Strategie der C-Parteien zur Neutralisierung dieser geistlichen Kraft: Durch Beteiligung an den Machtstrukturen und finanziellen Ressourcen (= Kirchen-Steuer) sind die Kirchen der demokratischen Gesellschaft, gegen die Widerstand grundsätzlich verwerflich ist, zu integrieren. Vorzüglichstes Mittel der Integration in die neuen staatlich-gesellschaftlichen Machtstrukturen ist die Militärseelsorge. In ihr sind staatliche Gewalt und geistliche Autorität zur universalen Herrschaft in vordemokratischer und voraufgeklärter Manier verschmolzen. In ihr sind verflossene Macht-, Gesellschafts- und Herrschaftsvorstellungen lebendig geblieben: Sie passen heute genauso wenig in eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft wie vor vierzig Jahren. Sie sind obsolet gewordene Relikte einer staatskirchenrechtlichen Mentalität die unter der Verfassung des Grundgesetzes keinen Ort haben können. Sie offenbaren ein autoritäres Verständnis, das Art. 4 des GG in sein Gegenteil zu verkehren droht. Es ist zu wünschen, dass jene kleinen Teile der evangelischen Gemeinden der ehemaligen DDR, die die &#8222;Wende&#8220; angestoßen, erbetet, erlitten und erstritten haben, nicht nach dem Sieg über eine unchristliche Gewaltherrschaft nun von einer christlichen Herrschaftsgewalt auch noch um ihr geistliches Selbstverständnis und ihre christliche Identität gebracht werden, nachdem ihnen die politischen Früchte bereits abgejagt wurden. Sie hatten die Verheißung Mariens an sich erfahren:</p>
<ul>
<li>&#8222;Macht hat er geübt mit seinem Arm und zerstreut, die stolzen Herzens sind. Herrscher hat er vom Thron gestürzt. Niedrige aber erhoben.&#8220; (Lk 1, 52-53).</li>
</ul>
<p>Sie hatten die Macht der Ohnmächtigen erfahren, weil sie nichts hatten als ihren Glauben an ihre eigene Stärke, weil sie gelernt hatten, ohne Angst zu leben, da sie nichts zu verlieren hatten. Darum waren sie frei: Wer Angst hat, ist unfrei; er Ist Gefangener seiner Besitztümer, er ist erpressbar. Die Kirchen in der Bundesrepublik sind reich; sie haben viel und vieles zu verlieren; sie verlieren vor allem auch Kirchensteuerzahler. Darum haben Sie Angst. Die Gläubigen nämlich haben sie zum großen Teil bereits verloren. Die leben Ihren Glauben ohne die mächtigen Seelenhüter. die gewalttätigen Glaubenswächter und die frommen Unterdrücker der Freiheiten der Christenmenschen. Es hat seinen guten Grund, dass der republikanisch-demokratische Staat wesentlich ein Rechtsstaat ist und ein Gebilde, in dem staatliche Herrschaft und religiöse Autorität voneinander getrennt sein, in dem Glaubens-, Gewissens- und Informationsfreiheit herrschen sollen. No die Bereiche der bürgerlichen Rechte und Pflichten mit dem Glauben des Einzelnen und der geistlichen Macht religiöser Organisationen ineinander fliesen, sind sowohl die bürgerlichen Rechte der Menschen als auch die Freiheit der Religion gefährdet. Religion wird dann zur Sklavin der Staatsgewalt: Die diesbezüglichen Beispiele reichen von der russischen Kirche unter den Zaren zur protestantischen Kirche in Preußen und Württemberg, vom Kirchenstaat des machtpolitischen Papsttums bis zu Mussolini, vom katholischen Ständestaat Schuschniggs zu Francos terroristischem Gottesstaat. Im islamischen Bereich sind &#8211; allerdings in einem gänzlich anderen gesellschaftlichen und ökonomischen Kontext &#8211; Iran, Libyen und Saudi-Arabien, in sich freilich sehr unterschiedliche Formen fundamentalistischer Herrschaft, Beispiele für eine innige, der menschlichen Freiheit und der persönlichen Verantwortung und Entfaltungsmöglichkeit abträglichen Verquikkung von politischer Herrschaft mit religiöser Autorität&#8230; Dadurch wird diese umfassende Autorität schnell zu einer menschenverachtenden, die Völker terrorisierenden Gewalt. Vom Staat beigetriebene Kirchensteuer und die staatlich organisierte Militärseelsorge sind darum nicht nur unter verfassungstheoretischen Gesichtspunkten als unzulässige Verquickungen des politisch-weltlichen mit dem religiöskirchlichen Bereich abzulehnen. Sie sind in einem freiheitlichen Staat nicht nur systemwidrig, sondern sie sind eine ständige Gefahr sowohl für die Freiheit der Bürger als auch für die Religion, als einer eigenen &#8211; möglichen &#8211; geistlichen Dimension menschlicher Würde.</p>
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		<title>Die Rekonstruktion des politischen Einflusses</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Nov 1991 16:02:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Zur religiösen Legitimation...]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: ders., Zur religiösen Legitimation der Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland, Tübingen 1991, S. 24-35 An die alten, wenig glaubwürdigen gesellschaftlichen Muster aber knüpften die Kirchen nach 1945 wieder an: Sie versuchten Ihre alten Positionen zu restituieren. Sie nahmen massiven Einfluss auf die Konzeption der nach 1945 einsetzenden Ausarbeitungen der Verfassungen der deutschen Länder. Abgesehen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: ders., Zur religiösen Legitimation der Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland, Tübingen 1991, S. 24-35</p>
<p>An die alten, wenig glaubwürdigen gesellschaftlichen Muster aber knüpften die Kirchen nach 1945 wieder an: Sie versuchten Ihre alten Positionen zu restituieren. Sie nahmen massiven Einfluss auf die Konzeption der nach 1945 einsetzenden Ausarbeitungen der Verfassungen der deutschen Länder. Abgesehen von Bayern waren diese neuen Länder weitgehend durch die Grenzen der Besatzungszonen, also durch politische Zufälligkeiten bedingt; sie besaßen wenig traditionelle, ethnische oder geographische Gemeinsamkeiten. Dazu kam, dass die Bevölkerung vor allem in den amerikanischen und britischen Besatzungszonen stark mit Flüchtlingen und heimatvertriebenen durchsetzt war. Darum glaubten die neugeschaffenen Länder einer &#8222;übergreifenden&#8220; Legitimationsinstanz zu bedürfen. Die Kirchen machten ihnen sehr nachdrücklich klar, dass dies nur die christliche Religion, vertreten durch die sie repräsentierenden Kirchen, sein könne: &#8222;Der Herrgott, der das deutsche Volk aus diesem Abgrund von gestern (sic!!) errettet hat, hat es gewiss nicht gerettet, um es morgen in einen neuen Abgrund versinken zu lassen!&#8220; (Neuhäusler 1946, 4). Das war Drohung, Aufforderung und Angebot 1n einem: Das Volk hatte nach Auffassung der Kirchenmänner nur dann die Chance der neuerlichen Rettung, wenn es sich dem Willen der Kirchen, die den Willen Gottes vertraten, unterwarf. Denn für Christen scheinen Lebensverhältnisse Immer nur als Unterwerfung vorstellbar zu sein; entweder unter &#8222;böse, weil weltliche Machthaber&#8220; oder aber unter den &#8222;lieben Gott und seine gütige Kirche&#8220;. In einem solchen geistigen Umfeld war es dann fast selbstverständlich, dass die Verfassungen der neugebildeten Länder Garantien für Freiheit und Selbständigkeit der christlichen Kirchen sowie vor allem Garantien ihres Vermögens enthielten. Teilweise räumten die Länder den Kirchen weitreichenden Einfluss auf Schule und Jugendpflege ein; manche, wie Nordrhein-Westfalen, sichern in den Verfassungen sogar die kirchliche Anstaltsseelsorge. Besonders pathetisch ist die Präambel der Verfassung des Freistaates Bayern (vom 2.12. 1946). Sie lautet: &#8222;Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen die überlebenden des Zweiten Weltkrieges geführt hat&#8230;Diese Redeweise macht &#8211; bewusst oder unbewusst &#8211; vergessen, dass die herrschenden Ideen und leitenden Wertvorstellungen, die den Nationalsozialismus &#8211; vor allem in Bayern &#8211; die Machtübernahme ermöglicht hatten, die kirchlichen gewesen waren. Christlicher Religionsunterricht und kirchliche Verkündigung gab es vor 1933 wie nachher. Und der &#8222;Heldentod in Treue&#8220; war ein oft gepredigtes christliches Ideal ebenso wie der Gehorsam der staatlichen Autorität gegenüber. Es darf nicht übersehen werden, dass der Religionsunterricht während des Dritten Reiches nie gänzlich abgeschafft worden war, dass die Kirchen als Kultinstitutionen in Liturgie und Predigt so gut wie nicht eingeschränkt waren. &#8222;Die Auseinandersetzung zwischen Kirche und NS-Staat vollziehen sich auf einem anderen Terrain: Die Kirchen fordern einen seelsor9lichen Zugang zu den KZ-Insassen, die SS verweigert dies&#8230; In der Denkschrift an Hitler vom August 1935 verurteilen die katholischen Bischöfe diese Einschränkung kirchlicher Tätigkeiten als illegale &#8222;Verweigerung des Bußsakraments&#8220;. In ihrer Argumentation geht es ausschließlich um die Grenzziehung zwischen kirchlicher und weltlicher Kompetenz: &#8222;Die Verwaltung der heiligen Sakramente aber, also auch die Zulassung zur Beichte, ist eine rein kirchliche Angelegenheit und dem Befinden des weltlichen Richters entzogen.&#8220; In einer späteren Eingabe (Juli 1938) an die Gestapo-Zentrale sichert die Kirche zu, die Priester würden sich strikt an die Lagerregeln halten und seien verpflichtet, &#8222;insbesondere auch strengstes Stillschweigen zu bewahren&#8220; (Rehmann 1986, 92). Für die Bischöfe scheint das einzig Skandalöse die Versagung der Sakramentesspendung zu sein, nicht die wider-rechtliche Inhaftierung nicht verurteilter Menschen und die in den Lagern herrschende menschenverachtende Brutalität. Bis Kriegsende waren in allen Einheiten der deutschen Wehrmacht Feldgeistliche zur Stärkung der Kampfmoral tätig. Bis zum Ende des Krieges fast gab es eine Konkurrenz zwischen dem Nationalsozialismus und der Kirche um die ideologische Besetzung des Krieges (Rehmann 1986, 93). Dessen ungeachtet überschwiegen die Kirchen nach 1945 diese Verstrickung in die NS-Geschichte der Deutschen geflissentlich und pochten auf die notwendige Anerkennung des göttlichen Sittengesetzes und der christlichen Religion in den staatlichen fundamentalen Normen. Tatsächlich sprechen die meisten Verfassungen, so die von Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz von der &#8222;Verantwortung vor Gott und den Menschen&#8220;. Die christliche Tradition und die kirchlichen Institutionen sind somit, in unterschiedlicher Dichte, in die einzelnen Verfassungen als Leerformeln eingewoben. Unter dem Schock der Niederlage und der Wucht der Informationen über die Greueltalen der Nationalsozialisten, glaubten die Politiker, solche Gefahren für die Zukunft nur dadurch abwehren zu können, dass man sich Gott und seinen Kirchen anvertraute. Das ist deshalb so erstaunlich, weil die meisten Politiker die damals zu entscheiden hatten, entweder aus der Tradition der Sozialisten der Liberalen oder des Zentrums kamen. Sie alle wussten, welch verhängnisvolle Rolle, die Kirchen &#8211; auf evangelischer Seite entweder der Wahn der deutschen Christen oder die deutschnationale Fixierung auf konservative Werte und auf katholischer Seite die &#8211; durchaus unchristliche &#8211; Hoffnung der römischen Kurie und der deutschen Bischöfe auf den Abschluss des Reichskonkordates und damit auf formale und institutionelle Sicherungen, &#8211; für die Entwicklung in den entscheidenden Wochen und Monaten des Jahres 1933 gehabt hatten. Dennoch war die akute Bedeutung und der unmittelbare politische Einfluss der Kirchen nach dem Zusammenbruch so stark, dass die kirchlichen Interessen sich überall bis in die Verfassungen der Länder hinein und in die Realität der politischen Gestaltung durchsetzen konnten. Das verwundert dann nicht, wenn man weiß, dass &#8211; insbesondere in gewissen Gebieten Süd- und Westdeutschlands katholische Bischöfe und Prälaten nicht selten maßgeblich an der Gründung der C-Parteien &#8211; die Bezeichnungen gingen anfangs noch sehr durcheinander &#8211; beteiligt waren (u.a. Weinacht 1978, 88ff., 90, 143, 168)17). Weil die Kirchen in den letzten Kriegsjahren insgesamt einigermaßen auf Distanz gegenüber dem Nationalsozialismus gegangen waren, galt nun das Christentum als Grundlage der gemeinsamen abendländischen Kultur. Evangelische Kirchenführer, wie der württembergische Landesbischof D. Wurm waren hier aus theologischen wie pragmatischen Gründen zurückhaltender, wenn auch manche evangelische Politiker eine Trennung von Christentum und Politik glaubten ablehnen zu sollen (Weinacht, 1978, 142).<br />Nach dem Zweiten Weltkrieg wollten viele Menschen sich der christlichen Grundlagen der zerstörten Zivilisation und der durch das diktatorische Regime in Frage gestellten Kulturwerte erneut vergewissern. In Deutschland konnte der &#8222;Katholizismus&#8220; dabei vor allem auf die ehemaligen Mitglieder bzw. Wähler der (katholischen) Zentrumspartei zurückgreifen. Auf evangelischer Seite standen die Reste der Gruppierungen &#8222;christlich-sozialer Volksdienste&#8220; zur Verfügung. Die Gründung der C-Parteien nach dem Zusammenbruch ist sowohl Abschluss der Entwicklung eines eigenständigen christlich-konfessionellen Parteientyps als auch Beginn einer neuen &#8211; oft bewusst liberalen &#8211; Entwicklung. Unmittelbar nach der Niederlage entstanden überall in Deutschland politische Gruppierungen, die eine interkonfessionelle christlich orientierte Volkspartei anstrebten. Der Gründerkreis in Berlin unter Führung von A. Hermes prägte den Namen CDU und veröffentlichte am 26.6.1945 einen Aufruf zur Sammlung christlicher, demokratischer und sozialer Kräfte. Zur gleichen Zeit fiel in Köln und im Rheinland, der ehemaligen Hochburg der deutschen Zentrumspartei, die Entscheidung für die Gründung einer christlich-demokratischen Partei (Kölner Leitsätze vom Juli 1945)18). Die Idee, eine überkonfessionelle Volkspartei sein zu wollen, die vor allem starke wirtschaftspolitische Akzente betonte, veränderte die Einflussmöglichkeilen der Amtskirchen auf die Partei.  Es gab abgesehen von der CSU in Bayern &#8211; auch in den ersten Jahren nach 1945 nur vergleichsweise wenige Geistliche unter den Abgeordneten und in führenden Parteifunktionen. Dennoch war der moralische Einfluss der Kirchen, besonders der katholischen, unverhältnismäßig stark. Das machte besonders deutlich der Anteil der katholischen Mitglieder in CDU und CSU. Im Vergleich zur Wählerschaft waren bei den CDU/CSU-Mitgliedern Männer, Katholiken und Selbständige überrepräsentiert (Gotto, 1985, 1117). Die bei allen C-Parteien ursprünglich vorhandene Vorstellung eines &#8222;Sozialismus aus christlicher Verantwortung&#8220; trat nicht erst unter dem Einfluss von Ludwig Erhard s sozialer Marktwirtschaft in den Hintergrund, sondern war schon vorher durch die Interessenkoalition der Großgrundbesitzer, nämlich Kirche und Adel, gefährdet, die etwa in Südbaden bereits 1948 zu einer gefährlichen Regierungskrise führte (Weinacht, 1978, 99). Das umgreifende Band, das die christlichen Parteien. die Kirchen und breite Schichten des Wählervolkes einte. war der latente, seit dem Korea-Krieg auch manifeste Antikommunismus. Für die Amtskirche (aber wohl nicht nur für sie) stellte sich die Situation so dar, dass der NS-Feind zwar geschlagen, der viel größere Feind, nämlich der Kommunismus und der nicht minder gefürchtete Sozialismus, noch mächtiger geworden war. Obwohl in den Konzentrationslager Christen, Sozialisten, Kommunisten, Liberale und Atheisten politische Solidarität beim Aufbau eines demokratischen Gemeinwesens geschworen hatten, gerieten vornehmlich die Kommunisten, nicht zuletzt wegen der sowjetisch-stalinistischen Gewalttätigkeiten, sehr bald und gründlich in eine gesellschaftliche und politische Außenseiterposition. Mehr noch als in der politischen Organisation der Christen, nämlich den C-Parteien, wurde von den Kirchen, hier wieder insbesondere von der katholischen Kirche, die allgemeine Kommunistenfurcht geschürt. Diese Taktik hatte zur Folge, dass auch die Sozialdemokratie in die sozialistisch-kommunistische Ecke gedrängt wurde. Erst nach dem Godesberger Programm (1959) gelang es den Sozialdemokraten sich langsam aus dieser Diskriminierung als antichristliche, atheistische und materialistische Partei zu lösen. In bezug auf die Wirtschafts- und Sozialpolitik haben die deutschen Bischöfe sich weithin positiver Anregungen enthalten. Sie forderten zwar soziale Gerechtigkeit, doch standen im wesentlichen die alten Themen im Mittelpunkt ihrer Ermahnungen. Sie plädierten abstrakt für Gerechtigkeit, verurteilten die allgemeine Unsittlichkeit, sie dramatisierten die Gefahren für die Tugend der Reinheil, priesen die Heiligkeit der Familie und forderten die katholische Bekenntnisschule. Letztere wird zum Prüfstein erklärt, an dem die katholischen Wähler die Abgeordneten zu messen haben: &#8222;Wir erwarten von den Abgeordneten, denen das katholische Volk seine Stimme gibt, ein mannhaftes Eintreten für die kirchlichen Forderungen&#8220; (Hirtenbrief der deutschen katholischen Bischöfe vom 23.2.1947). Dass es unter den Kandidaten für die Abgeordnetenmandate auch &#8211; allerdings viel zu wenige &#8211; Frauen gab, ist dem männlichen Blickwinkel der Bischöfe offenbar voll entgangen. Im Blick auf die Ausarbeitung einer Bundesverfassung betonten die Bischöfe, die Katholiken wollten dafür sorgen, dass die Grundsteine des staatlichen Aufbauwerks &#8222;mit Ehrfurcht vor Gott gesalbt und nicht in den Schatten der Gottesferne gelegt werden. Jeder Baustein soll nach den Bauplänen Gottes geformt und gesetzt werden, ob es sich um unverletzliche Personenrechte handelt oder um Gemeinschaftspflichten, um den Schutz der Familie und die Heiligkeit der Ehe oder das Lebensrechts des Kindes und das naturgegebene Erziehungsrecht der Eltern oder ob Eigentumsrechte gewährleistet und Eigentumspflichten eingeschärft werden  die Nahrung der Rechte und Freiheiten der Kirche werden für die christliche Lebensgestaltung im Staat von ausschlaggebender Bedeutung&#8230; sein. Dieser Verantwortung müssen sich die Wähler bewusst sein, die durch ihre Stimme die Bauleute berufen, die die Verfassung des Staates zu gestalten&#8230; haben diejenigen aber, die vom christlichen Volk zur christlichen Aufbauarbeit erwählt worden sind, haben die heilige Pflicht, ganz und gar nach den Grundsätzen Christi zu handeln&#8230;&#8220; (Hervorhebung von J.N.). Die Hierarchie zeichnet also ein klares Handlungskonzept vor: Die Bischöfe sagen, was das christliche Volk zu tun, worauf es seine Forderungen zu richten hat. Die Bereiche werden allgemein vorformuliert und das demgemä0e christliches Handeln zur heiligen Pflicht erklärt, da für einen Christen nur ein Handeln nach den &#8222;Grundsätzen Christi&#8220; in Frage kommen kann. Wie das im Einzelfall auszusehen hat, bestimmen die Bischöfe.<br />Es ging hier also nicht nur um die Durchdringung, sondern um die Beherrschung aller gesellschaftlich bedeutsamen Positionen, denn nur jene Positionen, die von den Bischöfen als christlich definiert worden waren, sollten &#8211; weil natur-rechtlich begründet &#8211; allgemein verbindlich sein. Im Prozess der Verfassungsgesetzgebung waren die Kirchen und die Gewerkschaften diejenigen Interessengruppen, die einerseits den Alliierten am wenigstens suspekt erschienen und die zum anderen über eine beträchtliche mobilisierbare Anhängerschaft unter den Wählern verfügten. Beide jedoch setzten sich in diesem Prozess nur zugunsten von Teilinteressen ein (vgl. v. Beyme, 1979, 15): Die Kirchen vor allem in den Bereichen Erziehung und Familie, sowie bezüglich des Verhältnisses von Kirche und Staat; die Gewerkschaften im Bereich Wirtschafts- und Sozialordnung. Während die Kirchen das gesamte politische Feld unter den Anspruch Gottes, so wie ihn die Bischöfe deuteten und verstanden, stellen wollten, waren die Gewerkschaften gelegentlich von erstaunlicher Kurzsichtigkeit in bezug auf ihre eigene Position und die Reichweite ihrer eigenen Interessen, wenn sie beispielsweise erklärten, es sei nicht ihre Sache sich über Fragen der Kompetenzverteilung zwischen Ländern und Bund ein Urteil zu bilden, soweit dabei nicht direkt die Interessen der arbeitenden Bevölkerung berührt würden (v. Beyme, 79, 15). Darum verwundert es nicht, dass die Kirchen bei der Mitgestaltung der Verfassung im ganzen erfolgreicher als die Gewerkschaften waren, vor allem in Fragen des Verhältnisses von Kirche und Staat, in der Schulpolitik und bei der Verfechtung eines unter dem Patronat der Kirche stehenden Elternrechts. Trotz dieser günstigen Ausgangslage erreichten die katholischen Bischöfe ihre zu hoch gesteckten ziele nicht,. Sie beklagten deshalb in ihrem &#8222;Hirtenwort zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland&#8220; vom 20.5.1949, dass es nicht gelungen sei, &#8222;dem ganzen Grundgesetz die tiefere religiöse Bedeutung zu geben.&#8220; Dabei haben die Kirchen viele ihrer Forderungen im parlamentarischen Rat durchsetzen können. Entgegen den ursprünglichen Absichten dieser verfassungsgebenden Versammlung gelang es den Kirchen über Art. 4 hinaus noch beachtliche Positionen grundrechtlich zu sichern (Art. 6: Ehe und Familie; Elternrecht und Art. 7 Abs. 3 Religionsunterricht als Pflichtfach an öffentlichen Schulen). Vor allem aber ist auf nachdrückliches Drängen der Kirchen zurückzuführen, dass über Art. 140 die wichtigsten staatskirchenrechtlichen Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung in das Grundgesetz inkorporiert wurden. Damit ist teilweise, wie Erwin Fischer es formuliert hat, verfassungswidriges Verfassungsrecht geschaffen worden, weil diese Normen aus einer anderen Verfassungskonzeption stammen. Die Weimarer Reichsverfassung war nicht nur weithin noch der Vorstellung eines Obrigkeitsstaates verpflichtet, sondern hatte auch die Unveräußerlichkeit der individuellen Grundrechte weder erkannt geschweige denn zu sichern versucht. Dennoch monierten die Bischöfe in ihrem Hirtenbrief, dass der Parlamentarische Rat es abgelehnt habe, von den Menschenrechten als &#8222;von Gott gegebenen Rechten&#8220; zu sprechen. Dies gäbe Anlass zu ernsten Bedenken. Insbesondere beanstandeten sie, dass das Elternrecht auf eine religiöse öffentliche Schule-verletzt sei. Im Namen des ganzen katholischen Volkes, das sie selbstverständlich nicht gefragt hatten, erklärten sie darum feierlich: &#8222;Wir können dieses Grundgesetz, das es an der Anerkennung eines so wesentlichen und unveräußerlichen Grundrechts &#8211; wie des vollen Elternrechts &#8211; fehlen lässt, nur als vorläufiges betrachten.&#8220; Ausdrücklich erklären sie, sie würden auf diese Forderungen weder verzichten können noch wollen. Offenbar konnten sie sich nicht vorstellen, wie sie und das katholische Volk ohne Gegner zusammenhalten und ohne Kampf auskommen könnten, denn sie drohen: &#8222;Mit dieser Ablehnung unserer Forderungen ist uns ein Kampf aufgezwungen, der zu verhindern gewesen wäre, wenn man unseren ernsten Mahnungen  Gehör geschenkt hätte.&#8220; Den Bischöfen ist offenbar weder das Anmaßende ihres Verhaltens noch das Makabre ihrer Formulierung aufgefallen, denn auch Hitler hatte immer vom &#8222;dem deutschen Volk aufgezwungenen Kampf&#8220; gesprochen. Mit geradezu apokalyptischer Rhetorik rufen sie schließlich &#8222;unser ganzes katholisches Volk&#8220; auf zur Verteidigung des Elternrechts und der Gewissensfreiheit. &#8222;Unser Volk weiß jetzt, welche wichtigen kulturellen Fragen&#8230; zur Entscheidung stehen. Bei den zukünftigen Wahlen wird es Antwort geben, auf die in Bonn durch die parlamentarische Mehrheit erfolgte Zurückweisung seines Rechtsanspruchs.&#8220; Die Bischöfe wollten die Vorstellungen und Idealforderungen einer &#8211; wenn auch zahlenmäßig nicht geringen &#8211; Minderheit des deutschen Volkes zum rechtlichen Maßstab für alle gesetzt wissen. &#8211; Tatsächlich wählten die Deutschen, wohl auch die deutschen Katholiken den Weg der sozialen Marktwirtschaft, des WirLSUcaftswunder5 und ständig steigender Produktion und zunehmenden Konsums. Betrachtet man die Texte des Grundgesetzes, muss einem heute mehr denn je die Schelte der Bischöfe unverständlich erscheinen. Die Präambel spricht davon, das deutsche Volk habe sich &#8222;im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen&#8220; diese Verfassung gegeben; der Artikel 2 redet zwar lediglich vom Sittengesetz, statt vorn christlichen Sittengesetz, doch wenn es denn tatsächlich keine Staatskirche mehr in der Bundesrepublik unter dem Grundgesetz geben sollte, verbot sich jede präzisere Formulierung von selbst. Andererseits ist nicht nur der Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen als ordentliches Lehrfach fest-geschrieben, sondern sind auch die massiven Vorrechte der Kirchen aus der Weimarer Reichsverfassung in das Grundgesetz übernommen worden: Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet danach ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes (Art. 137 Abs. 111 WRV). Die Religionsgesellschaften bleiben auch Körperschaften des öffentlichen Rechts (Art. 137 Abs.WRY), und sind als solche berechtigt auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten Steuern zu erheben (Art. 137 Abs. VI WRV). Selbst die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften behalten ihren Bestand, bis sie durch Landesgesetzgebung nach einem reichseinheitlichen Verfahren abgelöst werden können (Art. 138 Abs. I WRV); ebenso wird ihr Eigentum in jeder Weise gesichert (Art. 138 Abs. 11 WRV). Die unbehinderte Seelsorge in sogenannten besonderen Gewaltverhältnissen ist gewährleistet (Art. 141 WRV). Durch diese Sonderrechte der Kirchen ist die Eindeutigkeit des Artikel 4, der die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses für unverletzlich erklärt und die ungestörte Religionsausübung gewährleistet, in folgenschwerer Weise modifiziert. Die Kirchen erscheinen nun als die (ausschließlichen) Repräsentanten des Religiösen, ja des Gewissens; vor allem ihre Freiheit scheint gewährleistet. Staatsrechtliche Doktrin und höchstrichterliche Rechtssprechung haben diese Deutung weithin verfestigt und verhängnisvoll ausgeweitet (Fischer 1989, 295-307). Es ist nicht verwunderlich, wenn damals Kritiker die restaurative Entwicklung in den drei Westzonen mit den &#8222;vier großen K = kapitalistisch, kartellistisch, konservativ und katholisch&#8220; umschrieben und den Vatikan als 5. Besatzungsmacht bezeichneten (0. Köhler, in: Staatslexikon I1, 61950, 724f.).</p>
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		<title>Die (Nicht-)Verarbeitung der gemeinsamen deutschen Schuld</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/die-nicht-verarbeitung-der-gemeinsamen-deutschen-schuld/</link>
		
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		<pubDate>Tue, 05 Nov 1991 15:24:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Zur religiösen Legitimation...]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: ders., Zur religiösen Legitimation der Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland, Tübingen 1991, S. 21-24 Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde von Seiten der Sieger vielfach eine Kollektivschuld des ganzen deutschen Volkes für die Taten der nationalsozialistischen Verbrecher behaupteL14J, zumal die große Masse des deutschen Volkes den Aufstieg des Nationalsozialismus tatsächlich gebilligt hatte und sich deshalb [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/die-nicht-verarbeitung-der-gemeinsamen-deutschen-schuld/">Die (Nicht-)Verarbeitung der gemeinsamen deutschen Schuld</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: ders., Zur religiösen Legitimation der Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland, Tübingen 1991, S. 21-24</p>
<p>Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde von Seiten der Sieger vielfach eine Kollektivschuld des ganzen deutschen Volkes für die Taten der nationalsozialistischen Verbrecher behaupteL14J, zumal die große Masse des deutschen Volkes den Aufstieg des Nationalsozialismus tatsächlich gebilligt hatte und sich deshalb auch die in seinem Namen durchgeführten Diskriminierungen, Unterdrückungen und Verbrechen zurechnen lasse müsse. Der Philosoph Karl Jaspers hat 1946 sich mit diesem schwierigen und alle Deutschen betreffenden Problemen auseinandergesetzt. Die christlichen Theologen, insbesondere die Kirchenführer, haben sich auffällig wenig um&#8216; eine konkrete Auseinandersetzung mit der eigenen Schuld bemüht. Dabei war aus der Theologiegeschichte die Kollektivschuld der Juden an der Kreuzigung Christi nachdrücklich und verhängnisvoll tradiert. Warum sollte es jetzt nicht auch für das deutsche Volk gelten, in dessen Namen Juden millionenfach ermordet worden waren? Immerhin hat erst 1965 das Zweite Vatikanische Konzil die Schuld an der Kreuzigung Christi nur denjenigen Juden zugeschrieben, die persönlich dazu beigetragen haben, und damit die Zuweisung einer Kollektivschuld an die Juden erstmals abgelehnt (Dekret über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen n.4).<br />Bei der Durchsicht der Hirtenbriefe der deutschen katholischen Bischöfe nach 1945 fällt auf, wie wenig ernsthaft sie darüber nachgedacht haben, warum und wie es zur Katastrophe des Nationalsozialismus und der schlieslichen Niederlage kommen konnte. Offenbar haben die Bischöfe im tiefsten Winkel ihres Vorbewussten gespürt, wie sehr sie in diese Entwicklungen verstrickt und wie tief sie in diese Schuld mitverwickelt waren. Wenn Fragen nach den Ursachen des nationalen Unglücks überhaupt angesprochen wurden, wird vor allem das Unglück mit peinlicher Wehleidigkeit beklagt: Es müssten nun alle leiden müssen, weil einige (sic!) gottlos gehandelt haben und den Lehren der Kirche (sic!) nicht gefolgt sind; die politisch-nationale Katastrophe wird gleichsam zum erlebten Beweis dafür umstilisiert, was geschieht, wenn Lehre und Freiheit der Kirche nicht hinreichend geachtet werden. Der Erschütterung über das gemeinsam zu verantwortende Versagen und Verbrechen, dem ehrlichen Versuch nach Ursachen und Auswegen zu suchen, wie sie in der Rede von Ernst Wiechert vom 11.11.1945 ihren Ausdruck gefunden hat, haben die deutschen katholischen Bischofe nichts Ebenbürtiges an die Seite zu steilen. Gegenüber der katholischen Wehleidigkeit, der Selbstbemitleidung und der Herausstellung des angeblich glänzenden Widerstandes der Kirche gegen den Nationalsozialismus, hebt sich die sogenannte Stuttgarter Schulderklärung vom 18./19. Oktober 1945 der Evangelischen Kirchen Deutschlands in ihrer spröden Nüchternheit geradezu wohltuend ab. Gegenüber einer Delegation von Vertretern des ökumenischen Rates der Kirchen &#8211; also auch nicht ganz aus eigenem Antrieb &#8211; erklärte der Rat der deutschen Kirchen in der berühmt gewordenen Formulierung: &#8222;Durch uns ist unendliches Leid über viele Länder und Völker gebracht worden. Was wir in unseren Gemeinden oft bezeugt haben, das sprechen wir jetzt im Namen der ganzen Kirche aus: Wohl haben wir lange Jahre hindurch im Namen Jesu Christi gegen den Geist gekämpft, der im nationalsozialistischen Gewaltregime seinen furchtbaren Ausdruck gefunden hat; aber wir klagen uns an, dass wir nicht mutiger bekannt, nicht treuer gebetet, nicht fröhlicher geglaubt und nicht brennender geliebt haben.&#8220;<br />Auf katholischer Seite sollte es bis 1988 dauern, dass der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz, Bischof Lehmann, eine ähnliche Erklärung abgab, die allerdings um dreiundvierzig Jahre zu spät kam. Vom Vatikan, über dessen Kanäle nach 1945 zahlreiche nationalsozialistische Verbrecher ins Ausland, insbesondere nach Südamerika fliehen konnten, fehlt bis heute jedes Wort einer Mitschulderklärung. Gerade der Vatikan hat mehr noch als die deutschen Bischöfe den Widerstandswillen der deutschen Katholiken und der deutschen katholischen Politiker gegen das NS-Regime in den ersten Monaten des Jahres 1933 untergraben. Das waren die entscheidenden Monate! Danach war Widerstand praktisch nur noch für todesmutige Heroen möglich und politisch für den einzelnen Bürger, die einzelne Bürgerin so gut wie sinnlos. Sie konnten nur noch Zeichen setzen. Und nicht wenige haben es getan! Nicht aber die Kirchenführer! Betrachtet man die amtlichen kirchlichen Stellungnahmen abgesehen von der Stuttgarter Erklärung von 1945, so muss man feststellen, dass die Kirchen, ganz besonders die katholische Kirche, keinen Beitrag zur Aufarbeitung der Frage geleistet haben, wie es überhaupt zum Massenwahn des Nationalsozialismus und in seinem Gefolge zu den furchtbaren Greueltaten des Zweiten Weltkrieges, der millionenfachen Tötung von Juden, Polen und Russen, sowie von sogenanntem lebensunwertem Leben kommen konnte. Alle diese Entwicklungen und Taten waren ja nicht wie ein Gewitter plötzlich vorn Himmel gefallen, sondern hatten eine lange Vorgeschichte, die zurückreicht in die letzten Jahrzehnte des vergangen Jahrhunderts). Die alten religiösen Institutionen konnten den Entrechteten und Armen, den Verlierern der industriellen Revolution und des Ersten Weltkrieges weder konkrete Hilfe noch realisierbare Zukunftsperspektiven anbieten.</p>
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		<title>Die &#8222;Stunde Null&#8220; und das neue Selbstbewusstsein der Kirchen</title>
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		<pubDate>Tue, 05 Nov 1991 09:16:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>aus: ders., Zur religiösen Legitimation der Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland, Tübingen 1991, S. 1-21 Die &#8222;Stunde Null&#8220; vom 8. Mai 1945 war auch bezüglich des Verhältnisses von Staat und Religion kein Neuanfang, sondern eine Fortsetzung. Erst recht war die Gründung der neuen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, kein revolutionärer Umbruch aufgrund der schrecklichen Erfahrung des [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: ders., Zur religiösen Legitimation der Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland, Tübingen 1991, S. 1-21</p>
<p>Die &#8222;Stunde Null&#8220; vom 8. Mai 1945 war auch bezüglich des Verhältnisses von Staat und Religion kein Neuanfang, sondern eine Fortsetzung. Erst recht war die Gründung der neuen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, kein revolutionärer Umbruch aufgrund der schrecklichen Erfahrung des Krieges und des Widerstandes weniger gegen das nationalsozialistische Unrecht, sondern eine konsequente Fortsetzung der rechtlichen, politischen und religiösen Entwicklungslinien die Jahrzehnte vorher begonnen hatten. Lediglich durch die Auflagen der alliierten Siegermächte hatten manche Traditionen punktuell neue Differenzierungen, aber auch deutliche Verstärkungen der impliziten Inklinationen gegenüber den religiösen Institutionen erhalten. Die Jahre nach 1945 stellen also die Fortsetzung einer verhängnisvollen Geschichte dar, die über die NS-Zeit und die Weimarer Republik hineinreicht in die ungeschminkte Verquickung der Herrschaft von Thron und Altar über Leib und Seelen der Untertanen in den deutschen Monarchien.</p>
<p>Es ist wichtig, sich vor Augen zu halten, dass es mit Hilfe der (Christlichen) Religion &#8211; katholischer wie evangelischer Provenienz &#8211; den (absolutistischen) Herrschern möglich geworden war aus Bürgern gehorsame Untertanen zu machen. Die &#8222;Kinder Gottes und Erben des Himmels&#8220; waren von den geistlichen Hirten mit Hilfe der von Gott gesetzten Obrigkeit (Röm 13, 1-6) zu gehorsam ergebenen, blind vertrauenden Schafen dressiert worden. Das verwundert nicht, wenn man genau liest, was Paulus am Anfang des 13. Kapitels des Römerbriefes schreibt: &#8222;Jedermann sei der obrigkeitlichen Gewalt untertan; denn es gibt Gewalt nur von Gott, und die bestehende Gewalt ist von Gott geordnet. Wer sich also gegen die Obrigkeit auflehnt, widersteht der Anordnung Gottes: die Widersetzlichen ziehen sich selbst das Gericht zu. Die Regierenden sind Anlass zur Furcht nicht wegen der guten Tat, sondern wegen der bösen. Willst du dich vor der Obrigkeit nicht fürchten, so tue das Gute, und du wirst Lob von ihr erhalten; denn sie ist Gottes Dienerin, dir zum Guten. Tust du freilich das Böse, so hast du Grund zu fürchten: Sie trägt das Schwert nicht umsonst; sie ist doch Gottes Dienerin, Richterin zur Vollstreckung des Zornes an den Übeltätern. Also, muss man sich (zu ergänzen: der weltlichen Autorität: J.N.) unterwerfen, nicht allein des Zornes wegen, sondern auch um des Gewissens Willen. Deshalb zahlt ihr ja auch die Steuer. Sie walten in Gottes Namen und sind gerade deshalb in ihrem Amt.&#8220;</p>
<p>Nicht zuletzt dank dieser Ermahnung des Paulus, die in eine ganz bestimmte Situation der Gemeinde Roms gesagt war, hatten die Christen seit frühester Zeit sich den Herrschern als treueste Untertanen empfohlen: Schon zwei Jahrhunderte vor Augustinus hat Origenes (185-254 n.Zw.) es so formuliert: &#8222;Die Christen erweisen ihrem Vaterland mehr Wohltaten als die übrigen Menschen. Denn sie sind die erzieherischen Vorbilder für die anderen Staatsbürger, weil sie lehren, Gott treu zu sein, der über dem Staat steht&#8230;&#8220; (Contra Celsum VIII, 74: Rahner, 1961, 39. &#8211; Tertullian (ca. 160-220 n.Zw.) nannte auch die Motive der Christen für ihre Kooperation mit dem Staat und ihre Erwartung, über alles herrschen zu können: &#8222;Wir beten nämlich für das Heil der Kaiser zu Gott dem Ewigen wir beten allezeit für alle Kaiser um ein langes Leben, um friedvolle Herrschaft, um die Sicherheit ihres Hauses, um ein tapferes Kriegsheer, einen getreuen Senat, um die Ruhe des Erdkreises&#8230;  Es besteht aber für uns noch eine andere, weil dringlichere Pflicht für die Kaiser, ja für den Fortbestand des Imperiums und des römischen Staates zu beten: Wir wissen nämlich, dass die der ganzen Welt drohende Endkatastrophe und das Ende der Zeiten mit all seinen dräuenden Schrecken nur durch den Fortbestand des römischen Imperiums aufgehalten wird. Weil wir nun die Zeiten nicht mit erleben wollen und deshalb um ihren Aufschub beten sind wir auch die Freunde Roms und seiner dauernden Wohlfahrt&#8230; &#8220; schließlich: &#8222;Der Kaiser gehört uns, denn er ist von unserem Gott eingesetzt. Und weil er so mein eigener Kaiser ist, fördere ich sein Heil mehr&#8230; &#8220; (Apologetikum 28, 3-33,3: Rahner, 1961, 47-49; Hervorhebung im Zitat von J.N.)<br />Von solch unverblümter Darstellung der eigenen Interessen führt ein gerader Weg zu Martin Luthers Lehre, dass der Christ der rechtmäßigen Obrigkeit nicht nur zeitlicher Strafen willen gehorchen müsse, sondern weil er sonst Gottes Zorn wecken und sein Seelenheil gefährden würde. Der Christ wird also nach Luthers Meinung dem irdischen Recht mit größerer Gewissenhaftigkeit folgen als ein Heidenaher ist das Christentum die festeste Stütze weltlicher Herrschaft &#8218;. So gingen denn mit Luthers Ermunterung und Segen die Fürsten gegen die &#8222;räuberischen Bauern&#8220;, Wiedertäufer und Juden vor. Sie durften sich als &#8222;Gottes amptmann und seyns Zornes diener&#8220; wissen (W.A. XVI, 360).<br />In dieser ungebrochenen christlichen Tradition stehend konnte im Zweiten Weltkrieg Hanns Lilje, der spätere Landesbischof und seit 1953 leitender Bischof der Vereinigten Evangelischen-Lutherischen Kirche Deutschlands, in seiner Schrift mit dem Titel &#8222;Der Krieg als geistliche Leistung&#8220; schreiben: &#8222;Es muss nicht nur auf den Koppelschlössern der Soldaten, sondern in Herz und Gewissen stehen: Mit Gott! Nur im Namen Gottes kann man dieses Opfer legitimieren.&#8220; (1941, 14) Das stimmt zweifellos: Der verbrecherische Angriffskrieg der Deutschen konnte nur im Namen des Christengottes legitimiert werden, wenn er als Kampf gegen den gottlosen Bolschewismus und das die christliche Sitte zersetzende Judentum dargestellt wurde. Und wer konnte das besser beurteilen, als die Kirchen. Das war gut lutherisch gedacht, denn kein Unrecht der Obrigkeit gibt dem Untertan das Recht zum Aufruhr: &#8222;misprauch verstöret das ampt nicht&#8216;. Was allerdings das Recht der evangelischen Fürsten anlangt, so dürfen sie im Fall eines Religionskrieges &#8211; aktiven Widerstand leisten gegen den (papistischen) Kaiser, da dieser gegen die reine Lehre vom Evangelium, wie Luther sie versteht, vorgehen will&#8220; . Ein guter Theologe ist, wer aus der Bibel jeden Grundsatz der Macht zu rechtfertigen vermag, sofern er dem eigenen Vorteil dient. Es kommt in einem Konflikt eben immer darauf an, auf welcher Seite das Recht Gottes streitet.</p>
<p>Ganz im Sinne dieser theologischen und kirchlich-machtpolitischen Tradition hatten die Römische Kurie und der Deutsche Episkopat ebenso wie die Evangelischen Landeskirchen der jungen Weimarer Republik weder Entgegenkommen noch gar Wohl-wollen, ja nicht einmal Respekt gezeigt (vgl. zum Ganzen: Neumann 1983, 62-70). Diese Republik hatte es ja gewagt die kirchlichen Privilegien und Machtpositionen, wenn nicht zubeseitigen, so doch in Frage zu stellen. Darum versagten ihr die kirchlichen Repräsentanten jede auch noch so zarte legitimierende Geste mit der sie sonst der staatlichen Gewalt gegenüber nicht geizten. Die protestantischen Landeskirchen, des Fürsten als oberstem Landesbischof beraubt. schufen sich zwar nach demokratischem Muster synodale Organe der Kirchenleitung, trauerten aber den Vorstellungen der alten Einheit von Thron und Altar vielleicht noch stärker nach als die Katholiken, denn sie halten insbesondere in Preußen und Württemberg mit vielen Privilegien aus-gestattete Positionen räumen müssen.<br />Das Zusammenspiel und die Legitimationskraft der Kirchen gegenüber den staatlichen Institutionen in Deutschland nach 1945 insgesamt und der Bundesrepublik seit 1949, wird man erst dann zu würdigen wissen, wenn man weiß, wie sich die Kirchen den staatlichen Organen während der Weimarer Republik gegenüber verhalten haben. So wurde beispielsweise die von staatlichen Behörden erbetenen empfehlenden Hinweise auf den Verfassungstag (11. August) mit dem Bemerken abgelehnt, &#8222;das Ansinnen der bestehenden Verfassung die Treue zu halten&#8220;, sei nicht akzeptabel. In diesem Sinn schrieb Kardinal Faulhaber am 23.7.1923 an den Reichsinnenminister Jarres: &#8222;Wir Bischöfe können nicht den Geburtstag einer Verfassung feiern, gegen die wir bald nach ihrer Geburt Einspruch erhoben haben, weil vier oder fünf Punkte (Sie.J.N.) der Verfassung mit kirchlichen Gesetzen und Grundsätzen und darum mit dem katholischen Gewissen in Widerspruch stehen.&#8220; (Akten 1, 337) Der Bischof macht sich gar nicht die Mühe die beschwerenden Normen überhaupt zu benennen, es kommt ihm offensichtlich gar nicht auf Einzelheiten an, vielmehr passt ihm die ganze Richtung nicht. Und aus diesen politischen bzw. juristischen Differenzen folgert er, diese Normen &#8211; die kirchlichen Grundsätzen widersprachen &#8211; würden deshalb mit dem &#8218;katholischen Gewissen&#8220; in Widerspruch stehen. Der Bischof überschweigt dabei, dass an dem Zustandekommen dieser Verfassung durchaus die katholischen Politiker der Zentrumspartei &#8211; aber auch in anderen Parteien &#8211; mitgewirkt hatten. In gleicher Weise wurde eine Würdigung des verstorbenen Reichspräsidenten Friedrich Eberl (1671-1925) und ein kirchliches Glockengeläut zum Zeitpunkt seiner Beerdigung vielfach abgelehnt, wenn auch nicht überall so &#8217;schroff wie in Bayern. Dort begründete Kardinal Faulhaber seine ablehnende Haltung seinem Klerus gegenüber wie folgt: &#8222;i. Reichspräsident Ebert stand auf dem Boden der Weimarer Verfassung, die grundsätzlich auf eine Trennung von Staat und Kirche abzielte&#8230; &#8222;. <br />Außerdem solle mit der  Trauerkundgebung &#8222;nur eine Nachbildung der Bestattungsfeierlichkeiten der früheren Reichsoberhäupter&#8220; dargestellt werden (Akten 1, 364). Diesen Gedanken formulierte der Bischof von Passau, Sigismund Felix Freiherr von Ow-Felldorf ganz ungeniert, wenn er schreibt: Ein Trauergeläute käme schon deshalb nicht in Frage, &#8222;weil &#8218;Republik&#8216; und &#8218;Staatsoberhaupt&#8216; doch eigentlich zwei logisch unvereinbare Begriffe sind und es einer Irreführung der öffentlichen Meinung gleichkäme, wenn dem ersten Beamten der Republik die gleichen kirchlichen Ehren erwiesen würden wie dem Oberhaupt eines angestammten Herrscherhauses&#8220; (Akten 1, 365). &#8211; Vielleicht ist es gut, sich an dieser Stelle zu vergegenwärtigen, dass es die gleichen Bischöfe waren, die nach den Siegen über das (katholische) Polen und über Frankreich die Kirchenglocken läuten ließen und die bis 1945 zur gehorsamen Pflichterfüllung aufgerufen haben.</p>
<p>Anlässlich der Überführung des toten bayerischen Königspaares nach München im Jahr 1921 erteilte Kardinal Faulhaber der jungen Republik und ihrer ldee von der Volkssouveränität eine klare Absage, als er feststellte: &#8222;Könige von Volkesgnaden&#8220; seien &#8222;keine Gnade für das Volk&#8216; vielmehr werde, &#8222;wo das Volk sein eigener König ist&#8230;  es über kurz oder lang auch sein eigener Totengräber&#8220; (Akten 1, LXII). Seine Ablehnung des demokratischen Staatswesens macht Faulhaber dann noch einmal anlässlich des Katholikentages in München 1922 unmissverständlich deutlich. Dort führte er aus: &#8222;Die Revolution war Meineid und Hochverrat. bleibt in der Geschichte erblich belastet, mit dem Kainsmal gezeichnet. Auch wenn der Umsturz ein paar Erfolge brachte, wenn er den Bekennern des katholischen Glaubens den Weg zu höheren Ämtern weit mehr als früher erschloss &#8211; ein sittlicher Charakter wertet nicht nach den Erfolgen, eine Untat darf nicht der Erfolge wegen heilig gesprochen werden&#8220; (Akten 1, 278). Das war nicht nur ein Affront gegen die Republik; das war ein Aufruf an alle deutschen Katholiken zur Illoyalität gegenüber der jungen Demokratie, das war eine Desavouierung auch der katholischen Zentrumspartei, die eine der tragenden Kräfte dieser Republik war. Zwar stellte Konrad Adenauer, damaliger Präsident des Katholikentages, in seiner Schlussansprache nachdrücklich fest, dass hinter dieser staatspolitischen Wertung des Erzbischofs von München &#8222;die Gesamtheit der deutschen Katholiken nicht stehe,&#8220; doch war damit das Verhältnis von Kirche und Staat In der Weimarer Republik nicht gebessert worden. Adenauer wurde für diese Parteinahme zu Gunsten der Republik von Teilen des Episkopats übel geschmäht (vgl. u.a. Kardinal Faulhaber an Kardinal Pizzardo am 19.9.1922: Akten I, 278). Angesichts solcher Äußerungen der Kirchenführer über die Republik muss es verwundern, dass die deutschen Katholiken überhaupt doch in so großer Zahl zu den demokratischen Wahlen gingen und &#8222;ihrer&#8220; Zentrumspartei die Treue hielten. Aber nicht nur das Verhältnis zwischen den Kirchen und der Demokratie war problematisch, vielmehr fanden sich die Kirchen in der geistigen Auseinandersetzung mit ihren Gegnern nur schlecht zurecht. Dass Meinungsfreiheit und öffentliche Auseinandersetzung zu einer lebendigen Demokratie, zu einer demokratischen Gesellschaft, gehören, war für sie unfassbar. Dass das Recht, das man selbst beansprucht auch den anderen gewährt werden müsse, für die Bischöfe war es unvorstellbar Liberalismus, Kommunismus und Sozialismus waren die großen Abfalleimer in die alles geworfen wurde, was der eigenen Ideologie zuwider war. Man kämpfte für die (katholische bzw. evangelische) Bekenntnisschule, für kirchliche Schulaufsicht und Religionsunterricht sowie für die Hoheit der Kirche über die Familie; hier sah man die entscheidenden Konfliktpunkte mit dem jungen Staat und den eigenen Interessen. So orientierte sich denn auch die kirchliche Ablehnung gegenüber dem Nationalsozialismus zunächst nur an seinen kirchenfeindlichen Äußerung, seiner kulturpolitischen Ablehnung des kirchlichen Einflusses auf Politik und Gesellschaft.</p>
<p>Seine wesentlich menschenverachtende, Recht und Grundrechte verletzenden Ideen und Propaganda, standen niemals ernsthaft in der kirchlichen Kritik_ Darum konnten die deutschen katholischen Bischöfe am 28.3.1933 &#8211; also nur wenige Tage nachdem der Reichstag mit den Stimmen des (katholischen) Zentrums das verhängnisvolle Ermächtigungsgesetz (14.3.1933) verabschiedet hatte, &#8211; feststellen: Der Episkopat &#8222;glaube, &#8222;das Vertrauen hegen zu können, dass die allgemeinen Verbote und Warnungen (nämlich vor dein Nationalsozialismus: J.N.) nicht mehr als notwendig betrachtet zu werden brauchen.&#8220; Die Bischöfe versichern sodann die Treue der Katholiken gegenüber der neuen, &#8218;rechtmäßigen Obrigkeit&#8220; und ermahnen die Gläubigen, &#8222;einzutreten für Frieden und soziale Wohlfahrt des Volkes, für Schutz der christlichen Religion und Sitte, für Freiheit und Recht der katholischen Kirche und Schutz der konfessionellen Schule und der katholischen Jugendorganisationen.&#8220; Dabei übersahen die Bischöfe geflissentlich, dass die Freiheit, und die Rechte der Kirche untrennbar verwoben waren mit den politischen Rechten aller, sowohl der Gläubigen als auch der nicht gläubigen Menschen insgesamt. Sie vermochten offenbar nicht wahrzunehmen, dass die kirchlichen Jugendorganisationen und Vereine nur gedeihen konnten, wenn auch andere Organisationen frei existieren durften. Sie schienen anzunehmen, die Kirchen könnten in Freiheil existieren, auch wenn andere gesellschaftliche und politische Gruppen, die Sozialisten und Liberalen, die Juden und Freidenker, unterdrückt und eingekerkert würden. Freiheil verstanden sie als &#8222;Freiheit für die Wahrheit der katholischen Kirche&#8220;) Sie übersahen darum geflissentlich, dass zu jener Zeit bereits zahlreiche sozialistische und kommunistische, aber auch andere, selbst christliche und katholische Politiker ihrer Freiheit, sogar ihres Lebens beraubt worden waren. Wenn damals der katholische Kirchenrechtsprofessor Josef Nenner die von den<br />Nazis initiierte &#8222;Notverordnung des Reichspräsidenten Schutz des deutschen Volkes&#8220; vom 4.2.1933 als energische und zielbewusste Maßnahme der &#8222;Regierung der nationalen Erhebung&#8220; im &#8222;Kampf gegen die Feinde der deutschen Kultur und christlichen Sitte&#8220; begrüßte, nahm er kaum eine Außenseiter-Position ein. Dem entspricht die Würdigung der sogenannten LaLerverträge des lll. Stuhls mit dein faschistischen Italien von 1929 aus der Feder des Prälaten Ludwig Kaas, dem damaligen Vorsitzenden der Zentrumspartei im Reichstag. Er schrieb, man hoffe, &#8222;die konkordatäre Begegnung zwischen dem Vatikan und dem &#8218;totalitären Staat&#8216; (werde) nicht. als flüchtige Episode, sondern als lebensfähiges Dauerwerk in die Geschichte übergehen.&#8220; (1933, 522).<br />Im &#8222;gemeinsamen Hirtenbrief der Oberhirten der Diözesen Deutschlands über die Kirche im neuen Reich&#8220; vom 3.6_1933 stellten die Bischöfe fest: &#8222;In unserer heiligen katholischen Kirche kommen Wert und Sinn der Autorität besonders zur Geltung&#8230;  Es fällt deswegen auch uns Katholiken keineswegs schwer, diese neue starke Betonung der Autorität im deutschen Staatswesen zu würdigen und uns mit jener Bereitschaft ihr zu unterwerfen die sich nicht nur als eine natürliche Tugend, sondern wiederum als eine übernatürliche kennzeichnet&#8230;  (Röm. 13, tff). Zu unserer großen Freude haben die führenden Männer des neuen Staates ausdrücklich erklärt, dass sie sich selbst und ihr Werk auf den Boden des Christentums stellen. Es ist ein öffentliches, feierliches Bekenntnis, das den herzlichen Dank aller Katholiken verdient.&#8220; Diese Worte erhalten ihr ganzes Gewicht, wenn man sich vergegenwärtigt, dass zu jenem` Zeitpunkt bereits viele politische Gegner aller Couleur zusammengeschlagen, verschwunden oder In &#8222;Schutzhaft&#8220; waren; auch hatte die ersten Pogrome gegen Juden und Kommunisten stattgefunden. Die Bischöfe mussten also wissen, wozu die &#8222;führenden Männer des neuen Staates&#8220; fähig waren, die &#8222;auf dem Boden des Christentums&#8220; standen. Sie nahmen diese Untaten offenbar billigend in Kauf, hoffend, die katholische Kirche würde durch die Vernichtung ihrer traditionellen Gegner gestärkt. Und könnte überdies vom Heiligen Stuhl geschützt werden.</p>
<p>Dementsprechend fuhren sie auch &#8211; geradezu triumphierend &#8211; in dem genannten Hirtenbrief fort: &#8222;Nicht mehr soll also Unglaube und die von ihm entfesselte Unsittlichkeit das Mark des deutschen Volkes vergiften, nicht mehr der mörderische Bolschewismus mit seinem Gotteshass die deutsche Seele bedrohen und verwüsten&#8230; &#8222;. Sie schließen den Hirtenbrief mit der Hoffnung, dass es der &#8222;Umsicht und Tatkraft der deutschen Führer&#8220; gelingen möge, &#8222;alle jene Funken und glimmenden Kohlen zu ersticken, die man da und dort zu furchtbaren Bränden gegen die katholische Kirche anfachen möchte&#8220; (Archiv f. Kath. Kirchenrecht 63, 1933, 530-551). Vor der Gefahr eines &#8222;Brandes&#8220; gegen andere hatten die Kirchenführer offenbar ebenso wenig Angst wie vor dem Weltbrand eines großen Krieges. Die Bischöfe wussten zur damaligen Zeit, dass sie zum Unrecht schwiegen; sie schwiegen, weil sie hofften auf diese Weise Wohlwollen für die katholische Kirche, also für ihre Interessen, erkaufen zu können. Sie bringen zwar am Schluss ihres Hirtenbriefes noch die Bitte vor, dass nämlich &#8222;die Gerechtigkeit (sic! J.N.) sich nun auch denen gegenüber großmütig bewähre, die bisher unter den Zusammenbrüchen, Umschaltungen und Ausschaltungen unsägliches erlitten haben und die unser innigstes Mitleid verdienen.&#8220; Dieser Vorbehalt ist erstaunlich behutsam formuliert, wenn man bedenkt, was in jenen tagen bereits geschehen war und wie viele Menschen &#8211; auch Katholiken &#8211; schon &#8222;ausgeschaltet&#8220;, ja ermordet waren. Diese bischöfliche Unbehutsamkeit wird insbesondere dann unbegreiflich, wenn man vergleicht, wie brüsk die Bischöfe jede Unterstützung der Weimarer Republik, in der die katholische Zentrumspartei meistens mit der SPD Koalitionsregierungen bildete, abgelehnt hatten.Es braucht hier auf die weitere Entwicklung des Verhältnisses der Kirchen zum nationalsozialistischen Deutschland nicht weiter eingegangen zu werden. Es ist heute nicht mehr zu bestreiten, dass der Nationalsozialismus ohne die freudige und tatkräftige, freiwillig geleistete Unterstützung eines Großteils der Christen und fast der Gesamtheit der Kirchenführer beider Konfessionen, sich nicht hätte an die Macht bringen und dort nicht hätte hallen können ).<br />Während die Kirchen der Republik jegliche legitimatorische Hilfe versagten, priesen sie die reinigende Tatkraft und die sittliche Strenge des Nationalsozialismus: Noch 1937 schrieb der spätere Münchener Domkapitular Dr. Erwin R. von Kienitz, dass die Katholiken &#8222;die kirchenzersetzenden Folgen dieses demokratisch-parlamentarischen Gebarens&#8220; &#8218;(gemeint sind der Konzilzarismus und die Reformation) zwar spät, aber immerhin noch erkannt hätten (1937, 27j. Die innere Affinität des Christentums, besonders in seiner römisch-katholischen Gestalt, zu den Ideen des Nationalsozialismus ist bestürzend: Hier wie dort gilt ein zentralistisch-patriarchalisches Führerprinzip, blinder Gehorsam und unterwürfiger Glaube, wird die Bestrafung aller Abweichler und Sittenstrolche gefordert, werden human-autonome Freiheit und personale Verantwortung als subjektivistische Willkür und Zerfall der Sitten diffamiert. Von KieniLz weist unter vielfachen Bezugnahmen auf alte katholische Texte darauf hin), dass die ständisch gegliederte Kirche eine unitäre und autoritär regierte Monarchie Petri sei, in der allein das Führerprinzip und der Grundsatz der Autorität gelten. In der Kirche, als,Jem Heerlager Gottes gegen die Gottlosigkeit, müsse eiserne Disziplin und absoluter Gehorsam herrschen. &#8222;Siege werden nur erfochten, wenn ein Wille befiehlt.&#8216; (Ebenda 13, 29, 77ff., 209 u.a.)</p>
<p>Besonders deutlich formulierte der Tübinger Dogmatiker Karl Adam die völkisch-rassistische Ideologie. Seine Vorstellungen fanden sich der Sache nach auch bei vielen anderen theologischen Autoren. In seinem Aufsatz &#8222;Deutsches Volkstum und katholisches Christentum&#8220; (ThQ 114, 1933, 40-63) pries er den Volkskanzler Adolf Hitler als einen Menschen, &#8222;der ganz und gar Volk und nichts als Volk war&#8220;. Dieser sei nun gekommen: &#8222;Aus dem Süden. aus dem katholischen Süden kam er, aber wir kannten ihn nicht. Denn durch Nut und Gefahr war er hindurchgegangen, und gewaltige Blöcke deutschen Ingrimms hatte er gegen die geschleudert, die wir bislang unsere Führer genannt hatten. So züngelte der Hass um sein Bild und entstellte es. Aber dann kam die Stunde. Da wir ihn sahen und erkannten. Und nun steht er vor uns als der, den die Stimmen unserer Dichter und Weisen gerufen, als der Befreier des deutschen Genius, der die Binden von unseren Augen nahm und uns durch alle politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, konfessionellen Höhen hindurch wieder das eine Wesenhafte sehen ließ: Unsere bluthafte Einheit, unser deutsches Selbst, den homo Germanus&#8220;. Karl Adam wollte keineswegs den Katholizismus zum Instrument des Nationalismus oder gar des Nationalsozialismus machen, er wollte vielmehr die ethisch- politische Überlegenheit des Katholizismus anhand der Vitalität des Nationalsozialismus gegenüber dem müde gewordenen Protestantismus belegen. Realitätsfern hoffte er offenbar darauf, durch solche Lobsprüche, den Nationalsozialismus den katholischen Interessen unterzuordnen bzw. der Kirche zu Rehintegrieren. Am Phänomen dieser Bewegung, so meinte er, werde deut1ich, was der scholastische Satz meine, &#8222;die Gnade setzt die Natur voraus&#8220;. Es zeige sich, dass das &#8222;Christentum nicht bloß Tat Gottes, nicht bloß &#8218;Übernatur&#8220; vielmehr &#8222;irgendwie&#8220; auch Natur sei: &#8222;Es ist Mensch gewordene Gnade, fleischgewordenes Wort, irgendwie ein von Menschenhänden gebauter Tempel des Heiligen Geistes,&#8220; der &#8222;müden Resignation&#8216; der protestantischen Auffassung vom Verhältnis von Gnade und Natur, Volkstum und Glaube, Blut und Geist, wollte Adam die katholische Harmonie und Größe gegenüberstellen. Für den Katholizismus sei das Christentum &#8217;nicht Übernatur, nicht Geist allein, nicht mystischer Spiritualismus, sondern Geist und Blut oder vielmehr Blut und Geist.&#8220; Deshalb seien &#8222;Nationalismus und Katholizismus kein innerer Gegensatz, vielmehr gehörten sie zusammen wie Natur und Übernatur.&#8220; Von dieser Basis ausgehend vermag er dann nicht nur festzustellen dass &#8222;der Jude als Semit der Rasse fremd ist und uns rassefremd bleiben wird&#8220;, sondern auch die &#8222;deutsche Forderung der Blutreinheit&#8220; noch aus der &#8222;alttestamentlichen Gottesoffenbarung&#8220; zu begründen. Karl Adam &#8211; wie auch andere protestantische und katholische Vertreter dieser Art von politischer Theologie &#8211; wurde bald selbst von den Sanktionen dieses &#8222;Volkskanzlers aus dem katholischen Süden&#8220; getroffen. Die angekündigte Fortsetzung seines Aufsatzes ist denn auch nie mehr erschienen. Es geht hier somit gar nicht um die Feststellung von persönlichem Politischen Irrtum oder gar um die Zuweisung von individueller Schuld. Dazu ist dieses Problem viel zu komplex. Es geht vielmehr an dieser Stelle um folgendes: Ideologien, also absolutistische Gedankengebäude, und totalitäre Wirklichkeiten sind fast beliebig gegeneinander austauschbar und durcheinander zu ersetzen. Darum ist es kein Zufall, dass katholische Kirchenführer stets eine innere Affinität zu totalitären Regenten haben und islamische Image unmittelbar als politische Tyrannen auftreten. Karl Adam hat das seinerzeit nicht als einsamer politischer Opportunist geschrieben, sondern er konnte das als katholischer Theologe ehrlichen Herzens schreiben, weil er in der katholisch-kirchlichen Tradition dafür eine lückenlose Kette von Belegen nachweisen konnte. Im damaligen deutschen Christentum katholischer wie evangelischer Herkunft lauteten die üblichen Schlagworte:</p>
<ul>
<li>germanische Sitte und Treue</li>
<li>deutsches Volkstum und Antisemitismus &#8211; Führer und Gefolgschaft</li>
<hr class="clearer-white">
<p>		<!--
			List browsing box:
		--></p>
</ul>
<li>Autorität und Gehorsam</li>
<li>Schönheit und Glaube</li>
<li>Sieg und Weltherrschaft.</li>
<p>Das waren in allen bürgerlichen Schichten &#8211; die jüdischen makabrerweise keineswegs ausgenommen &#8211; weitverbreitete Stereotypen, gleichsam Trostpflaster für die verflossene Monarchie und den verlorenen Krieg. Sie sind von den Theologen und Kirchenführern beider Konfessionen und (fast) aller Richtungen in unterschiedlichen Formen und in verschiedenen Konstellationen durchdekliniert und übernommen worden. Eben darin liegt das Problem: Was ist eine religiöse Ideologie, die sich als sinnstiftende Lehre versteht, wert, wenn sie nicht nur nicht in der Lage ist, ihre Anhänger gegen in humanes Kollektiverhalten und menschenverachtende Theorien von Geist und Blut, von Gott und Rasse, zu feien, sondern sie auch noch theologisch-ideologische Argumente liefert um die Vernichtung von Freiheit und Recht. Menschenleben mit Menschenwürde zu rechtfertigen, wenn sie demokratische Mitbestimmung und republikanische Institutionen als verächtliche Machwerke und Ausschweifungen menschlichen Geistes und als törichtes, unmoralisches Verhallen diffamiert.</p>
<p>Zweifellos sind auch Wissenschaftler aller Disziplinen nicht nur den Herolden der Unmenschlichkeit begeistert nachgelaufen, sondern haben sie auch beispielsweise die nationalsozialistische Rassenlehre &#8222;wissenschaftlich&#8220; begründet und den Angriffskrieg mit &#8222;wissenschaftlichen Methoden&#8220; gerechtfertigt. Zwar haben die Universitäten als wissenschaftliche Institutionen und viele Wissenschaftler versagt, doch gab es auch eine nicht geringe Zahl von Wissenschaftlern. die sich dieser Unterwerfung auf die eine oder andere Art entzogen haben, wie sich auch viele katholische und evangelische Christen als Individuen diesem totalitären Zugriff zu entziehen suchten, ja ihm widerstanden haben, widerstanden oft um den Preis ihres Lebens oder wenigstens ihrer Güter 10).<br />Es geht hier also nicht darum, das sei nochmals betont bestimmte Personen oder Personengruppen zu verurteilen. Viel mehr wird versucht, zu zeigen, aus welchen geistigen Grundlagen es möglich war, dass Menschen, die sich selbst für gewissenhaft hielten, Verbrechern, wenn nicht applaudierten, so doch deren Untaten durch ihr wohlwollendes Schweigen oft erst ermöglichten. Vor allem aber soll bewusst gemacht werden:<br />1. Totalitäre Systeme können erst dann die Herrschaft an sich reißen und gewalttätig werden, wenn sie sich auf eine breite Übereinstimmung mit den Eliten einer Gesellschaft stützen können. Der Durchbruch totalitärer Systeme in den 20er und 30er Jahre unseres Jahrhunderts in fast allen Teilen Europas (von Polen über Italien, Spanien bis nach Portugal) macht deutlich, dass die christliche Lehre und Tradition &#8211; vornehmlich in seiner katholischen Ausprägung &#8211; offenbar ein geeigneter Nährboden für total ihre Ideologien war.<br />2. In dem Augenblick, da sich ein totalitäres System etabliert und die Machtpositionen an sich gerissen hat, ist es für den einfachen Bürger und den normal ausgestatteten Menschen so gut wie unmöglich diesem Gewaltregime zu widerstehen. Allerdings ist eine solche Machtergreifung in der Regel nur unter Zustimmung der gesellschaftlichen Eliten möglich. Wollte der einfache Bürger nach der Etablierung der Gewaltherrschaft noch Widerstand leisten, bezahlt er dies in der Regel mit seinem Leben ohne die Situation jetzt noch ändern zu können. Die Entscheidung fällt also wesentlich früher, nämlich in jener Zeit, da die totalitären Potentiale noch nicht voll zur Herrschaft gelangt sind. Am Ende der Weimarer Republik verhielt es sich so, dass die Führer der Kirchen, nicht auf Seiten der demokratischen Freiheit, nicht auf Seiten des republikanischen Rechtsstaates, nicht auf Seiten der Menschenwürde und nicht auf seilen der Unterdrückten standen, sondern aus vielerlei ideologischen Gründen mit den künftigen, bald siegreichen Machthabern insgeheim sympathisierten.</p>
<p>Dies zeigt, dass der Kirchen angeblich sinnstiftende Kraft und ihre vorgeblich ethosbildende Bedeutung nicht größer sind als die anderer gesellschaftlichen Gruppen, die für sich keine besonderen Prärogative in bezug auf Glaubwürdigkeit und gesellschaftliche Privilegierung verlangen bzw. erwarten können. Auf dem Hintergrund der Erfahrungen der Geschichte lässt sich der Anspruch der Kirchen, &#8222;Wächter&#8216; der Gesellschaft, Vermittler individuellen Lebenssinns zu sein und soziale Integrität und Lauterkeit zu lehren, nicht stützen. Wir haben hier nicht die Zeit des schrecklichen Versagens der christlichen Kirchen im Drillen Reich zu schildern; wir dürfen diese schlimme Zeit deshalb hier überspringen. Nur soviel sei noch erwähnt: In der Zeit des Dritten Reiches ist tatsächlich niemals eine grundsätzliche Diskrepanz zwischen dem organisierten und institutionalisierten Christentum evangelischer und katholischer Provenienz einerseits und dem Nationalsozialismus andererseits unüberbrückbar deutlich gewordenl1). Die vielfältigen Proteste der christlichen Kirchen, auch der katholischen, richteten sich gegen unmittelbar erlittenes Unrecht, betrafen also stets die eigene Position, die eigenen Mitglieder, interessierten sich aber kaum für die verfolgten Menschen In ihrer Gesamtheit. Juden und Kommunisten, Sozialisten und Freimaurer, homosexuelle und sogar Kriegsdienstverweigerer aus den eigenen Reihen blieben außerhalb der kirchlich-christlichen Fürsprache, selbst dann, wenn es sich bei den Betroffenen um Christen handelte, die um ihrer christlichen Haltung willen verfolgt wurden (Rehmann, 1986, 97)12i.<br />Darum verzweifelt gebeten, gegen die Massenvernichtung der Juden zu protestieren, hat Kardinal Bertram geäußert, der Episkopat solle seine Einflussmöglichkeiten &#8218;zunächst auf andere, kirchlich wichtigere und weittragendere Belange konzentrieren, ganz besonders auf die . . .Frage, wie eine christentums- und kirchenfeindliche Beeinflussung in der Erziehung der katholischen Jugend wirksam zu verhindern ist&#8220; (zitiert nach Denzler-Fabricius 1984, I, 153).<br />Kein Geringerer als Konrad Adenauer, 1933 von den Nazis als Oberbürgermeister von Köln abgesetzt, urteilt darum unter dem 23. Februar 1946 in einem Brief an den Donner Pastor Dr. D. Custodis folgendermaßen: &#8222;Nach meiner Meinung trägt das deutsche Volk und tragen auch die Bischöfe und der Klerus eine große Schuld Ich glaube, dass wenn die Bischöfe alle miteinander an einem bestimmten Tag öffentlich von den Kanzeln dagegen Stellung genommen hätten, sie vieles hätten verhüten können. Das ist nicht geschehen und dafür gibt es keine Entschuldigung&#8230;.&#8220; (zitiert nach Denzler, 1984, 125f.). Die katholischen Bischöfe ließen sich nicht einmal &#8211; wie die bekennende Kirche, die der Namen der vertriebenen, verhafteten und verfolgten Pfarrer und Gemeindemitglieder gedachte &#8211; allgemein für die ermordeten und geschändeten Plenschen beten; nur das Gebet nach der Messe für &#8222;Führer, Volk und Vaterland&#8220; wurde treu verrichtet! Kardinal Faulhaber ließ nach dem mißglückten Attentat vom 9. November 1939 in seiner Münchener Bischofskirche Gott ein Loblied für die Errettung Hitlers singen. Als er nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 von der Gestapo verhört wurde, weil sie ihn der Mitwisserschaft verdächtigte, gab er folgende Antwort: &#8222;Ich bin erschüttert, weil ich als Bischof das Verbrechen eines Mordplanes und vollends eines Planes gegen das Staatsoberhaupt vor aller Welt verdammen und brandmarken muss.&#8220; Er nannte den &#8218;Putschversuch, den viele der Beteiligten aus christlicher Verantwortung zu unternehmen geglaubt hatten, &#8222;einen solchen Wahnsinn, der unser Volk in das furchtbarste Chaos gestürzt und den Bolschewismus in der radikalsten Form zum Siege geführt hätte&#8220; und vergaß nicht anzufügen, das er sich &#8222;persönlich die Verehrung zum Führer seit der langen Aussprache vom 4. November 1936&#8220; bewahrt habe. Mehr kann sich ein Mensch nicht erniedrigen; stärker kann jemand die Institution, der er vorsteht, nicht desavouieren. Trefflich hatte es Pius XII. in seiner Ansprache vom 20. Oktober 1939 formuliert: &#8222;Die Not der Gegenwart ist eine Rechtfertigung des Christentums, wie sie erschüttender nicht gedacht werden kann&#8220; (Pius XII., 1946, 142)!</p>
<p>Dennoch hallen die beiden großen Kirchen den Zusammenbruch des Dritten Reiches als Einrichtungen von starkem Einfluss und ansehnlicher organisatorischer Festigkeit relativ unbeschadet überstanden. Die demokratischen Parteien und die von den Nazis aufgelösten Organisationen, wie die Gewerkschaften, mussten zunächst ihre Apparate wieder aufbauen und neue Programme entwickeln. Andere Organisationen, etwa die verschiedenen Kammern und Verbände, waren ebenso wie die öffentliche Verwaltung durch das Verhalten ihrer Mitglieder bzw. Vertreter im Dritten Reich kompromittiert. Sie alle mussten unter der oftmals weder fachkundigen noch wohlmeinenden Kuratel der Besatzungsmächte mühsam am Nullpunkt beginnen. Dieser organisatorische Wiederaufbau blieb den Kirchen nicht nur erspart, vielmehr hatten sie bis in jedes Dorf hinein ihre &#8222;Agenturen&#8220;. Vor allem die katholische Kirche fühlte sich nicht nur auf der Seite der Sieger, sondern wurde auch von den Alliierten wie von der Bevölkerung dementsprechend behandelt und geschätzt. Die Kirchen galten &#8211; allen Tatsachen der jüngsten Geschichte zum Trotz &#8211; als Hort der Freiheit und Zentrum des Widerstands gegen den<br />Nationalsozialismus. In den Verfassungen der deutschen Länder konnten sich die Kirchen darum teilweise eine beachtliche Stellung und in der politischen Realität beträchtlichen Einfluss sichern. Die Kirchen und ihre Repräsentanten, vor allem die Bischöfe, wurden generell wie Verfolgte des Naziregimes behandelt, ohne dass das Verhalten der einzelnen Kirchenmänner überprüft wurde. Lediglich offenkundige Sympathisanten des Nationalsozialismus unter den Geistlichen wurden als fatale Einzelgänger aus dem öffentlichen Wirken abgezogen. Das wohlwollende Verhalten vieler Bischöfe und mancher Priester und führender Laien gegenüber dem Nationalsozialismus, als dem Bollwerk christlich-deutschen Volkstums und Vorkämpfer gegen den kulturzersetzenden Bolschewismus, Sozialismus und verjudeten Liberalismus in den entscheidenden Monaten, war verdrängt. Die späteren bzw. verspäteten Bischofsworte und der Kampf der Bekennenden Kirche wurden zum allgemeinen Zeugnis für einen grundsätzlichen, allgemeinen und totalen Widerstand der Kirchen gegen das Naziregime hochstilisiert, obwohl sie fast &#8211; ausschließlich gegen Obergriffe, Klosterstürmereien, Konkordatsverletzungen oder Euthanasie (christlicher) Behinderter und gegen die Behinderung der Verkündigung des Evangeliums gerichtet waren; sie galten zunächst der Sicherung der eigenen kirchlichen Interessen. Dennoch wurde der Kampf zwischen &#8222;Kreuz und Hakenkreuz&#8220; zum Kampf zwischen Gott und Satan, zwischen Freiheit und Unfreiheit, verfälscht (Neuhäusler 1946, u.a. 1, 11; II, 402f.). Diese kühnen, aber selbstbewusst vorgetragenen Behauptungen verfehlten bei der irritierten, ihrer Idole beraubten deutschen Bevölkerung weithin nicht ihre Wirkung: Damit aber war der Weg zu einer reinigenden Selbstbesinnung verbaut: Die Tatsache, dass der kirchliche Widerstand nicht der nationalsozialistischen Macht als solcher galt, sich vielmehr innerhalb eines gemeinsamen ideologischen Konsenses bewegte, wurde verschwiegen. Der kirchliche Widerstand &#8211; abgesehen von der späteren bruderrätlichen Kirche &#8211; war eingebettet in eine grundsätzliche Anerkennung der nationalsozialistischen Innen- und Außenpolitik. Allein die Bekennende Kirche versuchte sich radikal am Evangelium zu orientieren und konnte langfristig eine wirksame Neuorientierung in Teilen des deutschen Protestantismus in Gang setzen. Diese Neuorientierung entwickelte eine Langzeitperspektive. die in den Jahren 1988 und 1989 in der Deutschen Demokratischen Republik von entscheidender politischer Bedeutung werden sollte. Aus der protestantischen Gewissensnot, die von keinem Papst entlastet werden konnte, entstand unter dem Einfluss der Theologie Karl Barths ein neues Kirchenverständnis. Diese Theologie hat einen Teil des Protestantismus aus seiner traditionellen Verzahnung mit der Staatsideologie zu lösen vermocht. Als eine Kirche der Verteidigung hatte sie aber keine breite gesellschaftliche und unmittelbare Wirkung; zur Entwicklung eines Volkswiderstandes gegen das verbrecherische System hat ihre Radikalität damals kaum etwas beizutragen vermocht. Sie war zu sehr auf das Ausharren in einer umzingelten Festung fixiert. So nimmt es nicht wunder, dass diese Richtung auch nach 1945 keine Breitenwirksamkeit erzielen konnte. &#8222;Als die Pfarrer der bruderrätlichen Bekennenden Kirche von der Front oder aus der Gefangenschaft zurückkehrten, sind die entscheidenden Positionen in den kirchlichen Gremien schon von der konservativen Strömung der Bekenntnisfront besetzt&#8230;Die Bekennende Kirche wird in eine geistige Bewegung zurückverwandelt und als Minderheitsströmung in die Behördenkrche reintegriert&#8220; (J. Rehmann 1984, 563; 1986, 137-139). Die in den deutschen Ländern und Kommunen aufzubauende Gewalt bedurfte teilweise nicht nur der kirchlichen Infrastrukturen zur Kommunikation, sondern auch deren geistigen Rückhalt. Darum hüteten sich die politisch Verantwortlichen den von den Kirchen behaupteten Besitzständen zu nahe zu treten. Dies galt auch für solche Regierungen, die den Positionen der Kirchen traditionellerweise fern standen. Sie wollten und konnten sich nicht dem Verdacht aussetzen, die &#8222;Kirchenverfolgung&#8220; der Nationalsozialisten fortzuführen. Dazu kam, daß die Besatzungsmächte in den deutschen Kirchen ihre wichtigsten Verbündeten sahen, da sie ihnen bei der Versorgung und der sozialen Beruhigung der Bevölkerung behilflich und (vorzüglich den Amerikanern) bei der Entnazifizierung nützlich sein konnten. In zahllosen Konflikten der örtlichen deutschen Instanzen mit den lokalen Besatzungsmächten fungierten die Geistlichen als Mittelsmänner und legitimierten zivile Amtshandlungen etwa Eidesleistungen. Hinzu kam, dass die Geistlichkeit vielfach als Fürsprecher für politisch belastete Personen auftrat. Krass gesagt verlief das häufig so, dass Nazis, die im Dritten Reich aus den Kirchen ausgetreten waren, nun &#8222;reumütig&#8220; zurückkehrten, sich in die Kirche aufnehmen ließen &#8211; also kirchensteuerpflichtig wurden &#8211; und dafür den &#8222;Persilschein&#8220; erhielten, niemals aktive oder gar &#8222;böse&#8220; Nazis gewesen zu sein.</p>
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