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	<title>60 Jahre Grundgesetz Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Religiöser Pluralismus und Grundgesetz</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2009/religioeser-pluralismus-und-grundgesetz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Jun 2009 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[60 Jahre Grundgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungsberichte: Audio]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung &#8222;60 Jahre Grundgesetz &#8211; Anspruch und Wirklichkeit&#8220; Eine staatliche Neutralit&#228;t in Religionsfragen sei im Grundgesetz gar nicht angelegt &#8211; so die Eingangsthese von Christoph M&#246;llers. Und er f&#252;gte hinzu, dass eine solche Neutralit&#228;t auch nicht wichtig sei. Staatliche Neutralit&#228;t k&#246;nne nicht die Vielfalt religi&#246;s-weltanschaulichen Lebens gew&#228;hrleisten. Dass es keine Neutralit&#228;t [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><i>Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung &#8222;60 Jahre Grundgesetz &#8211; Anspruch und Wirklichkeit&#8220;</i></p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_moellers2.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-5786 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_moellers2-450x450.jpg" alt="Religi&ouml;ser Pluralismus und Grundgesetz" width="450" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_moellers2-450x450.jpg 450w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_moellers2-150x150.jpg 150w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_moellers2-768x768.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_moellers2-750x750.jpg 750w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_moellers2-600x600.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_moellers2-337x337.jpg 337w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_moellers2-250x250.jpg 250w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_moellers2.jpg 800w" sizes="(max-width: 450px) 100vw, 450px" /></a></span></p>
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<p>Eine staatliche Neutralit&auml;t in Religionsfragen sei im Grundgesetz gar nicht angelegt &#8211; so die Eingangsthese von Christoph M&ouml;llers. Und er f&uuml;gte hinzu, dass eine solche Neutralit&auml;t auch nicht wichtig sei. Staatliche Neutralit&auml;t k&ouml;nne nicht die Vielfalt religi&ouml;s-weltanschaulichen Lebens gew&auml;hrleisten. Dass es keine Neutralit&auml;t des deutschen Staates in religi&ouml;sen Frage gebe, schade daher auch nicht der weltanschaulichen Pluralit&auml;t unseres Landes. Wie sich jene dennoch entfalten konnte, und auf welchen anderen Begriff sich das Verh&auml;ltnis von Staat und Kirchen/Religionen m&ouml;glicherweise bringen l&auml;sst, dies war Gegenstand des Vortrags von Christoph M&ouml;llers.</p>
<p>Ausgangspunkt war einmal mehr der Parlamentarische Rat: M&ouml;llers verwies auf die kontroversen Debatten um das Erziehungsrecht der Eltern, die Bekenntnisschulen oder den Religionsunterricht an staatlichen Schulen. &#8222;Wenige Fragen waren im Parlamentarischen Rat so umstritten wie die Beziehung zwischen Staat und Kirche. Und Kirchen m&uuml;ssen wir sagen, nicht Religion, denn andere religi&ouml;se Akteure waren im Jahre 1948/49 nicht in Sicht.&#8220; Mit dem Ergebnis dessen, was den beiden Kirchen im Grundgesetz an Rechtsanspr&uuml;chen garantiert wurde, k&ouml;nnten diese durchaus zufrieden sein &#8211; der komplette Bestand an Staatskirchenrechten aus der Weimarer Zeit wurde in die Bundesrepublik hin&uuml;ber gerettet. Das staatskirchenrechtliche Verh&auml;ltnis im Grundgesetz lasse sich aber nicht auf einen Nenner bringen, unsere Verfassung sei weder s&auml;kular, laizistisch oder neutral.</p>
<p>Die christliche Schieflage des Religionsbegriffes unserer Verfassung wird auch in der Praxis der Religionsfreiheit deutlich. Die Religionsfreiheit sei, so M&ouml;llers, prozessual gesehen eines der erfolgreichsten Grundrechte. Die Crux an der Geschichte: Es waren vor allem die beiden Kirchen, die das Verfassungsgericht zu einem &#8222;ausgreifenden Verst&auml;ndnis der Religionsfreiheit&#8220; verleiten und so ihre Sonderrechte erstreiten konnten. Klagten dagegen Vertreter religi&ouml;s/weltanschaulicher Minderheiten vor Gericht ihre positive oder negative Religionsfreiheit ein, waren sie zwar nicht weniger oft erfolgreich &#8211; allein die Gerichten f&auml;llten dann meist Einzelfallentscheidungen, die ausdr&uuml;cklich keine verallgemeinerbare L&ouml;sung enthielten. Christoph M&ouml;llers pointierte den bundesrepublikanischen Umgang mit der Religionsfreiheit als &#8222;Minderheitenrecht zum Schutz von Mehrheitsmilieus&#8220;.</p>
<p>Wie sich der ausgreifende Religionsbegriff des Verfassungsgerichts in den vergangenen Jahren ge&auml;ndert hat, warum die Kirchen einer Herabstufung ihrer Glaubenssymbole zu kulturellen Symbolen nicht widerstehen und was die Vorstellung staatlicher Neutralit&auml;t mit dem Obrigkeitsstaat verbindet, dies k&ouml;nnen Sie hier im Audiomitschnitt des Vortrags nachh&ouml;ren:</p>
<p>PS: Die von Christoph M&ouml;llers eingangs aufgeworfene Frage, ob eine gemeinsame Veranstaltung der Humboldt-Universit&auml;t mit der Humanistischen Union verfassungswidrig, weil mit einer weltanschaulichen Positionierung verbunden sei, stellt sich aus Sicht der Veranstalter nicht. Die Humanistische Union setzt sich f&uuml;r die strikte Trennung von Staat und Kirche ein, versteht ihren Humanismus aber nicht als Weltanschauung. Aus diesem Grund sind innerhalb der Humanistischen Union neben vielen Atheisten, Agnostikern und Christen auch Mitglieder verschiedenster Glaubensgemeinschaften organisiert. Zum Humanismus-Begriff der Humanistischen Union siehe <a href="https://www.humanistische-union.de/ueber-uns/geschichte/">hier</a>.</p>
<p><i>Zusammenfassung: Sven L&uuml;ders</i></p>
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		<title>Sicherheit und Freiheit</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2009/sicherheit-und-freiheit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Jun 2009 17:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[60 Jahre Grundgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungsberichte: Audio]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung &#8222;60 Jahre Grundgesetz &#8211; Anspruch und Wirklichkeit&#8220; &#160;&#8222;Wer seine Freiheit opfert, um mehr Sicherheit zu erlangen, wird am Ende beides verlieren.&#8220;&#8222;Freiheit stirbt mit Sicherheit.&#8220;&#8222;Freiheit ist Sicherheit.&#8220; Derlei Formeln &#252;ber das Verh&#228;ltnis von Freiheit und Sicherheit gibt es viele, sie alle sind mehr oder weniger bekannt. Immer wieder werfen sie die [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><i>Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung &#8222;60 Jahre Grundgesetz &#8211; Anspruch und Wirklichkeit&#8220;</i></p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_muenkler2.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-5785 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_muenkler2-450x450.jpg" alt="Sicherheit und Freiheit" width="450" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_muenkler2-450x450.jpg 450w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_muenkler2-150x150.jpg 150w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_muenkler2-768x768.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_muenkler2-750x750.jpg 750w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_muenkler2-600x600.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_muenkler2-337x337.jpg 337w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_muenkler2-250x250.jpg 250w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_muenkler2.jpg 800w" sizes="(max-width: 450px) 100vw, 450px" /></a></span></p>
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</div>
<p><i>&nbsp;&#8222;Wer seine Freiheit opfert, um mehr Sicherheit zu erlangen, wird am Ende beides verlieren.&#8220;<br />&#8222;Freiheit stirbt mit Sicherheit.&#8220;<br />&#8222;Freiheit ist Sicherheit.&#8220;</i></p>
<p>Derlei Formeln &uuml;ber das Verh&auml;ltnis von Freiheit und Sicherheit gibt es viele, sie alle sind mehr oder weniger bekannt. Immer wieder werfen sie die Frage auf, in welchem Verh&auml;ltnis Freiheit und Sicherheit zueinander stehen. Daran schlie&szlig;en sich weitere Fragen an, wie: Muss es eine Balance zwischen Freiheit und Sicherheit geben? Wie soll diese aussehen? Diesem Themenkreis widmete sich der Vortrag Herfried M&uuml;nklers am 22. Juni 2009. Freiheit und Sicherheit sah M&uuml;nkler in einer doppelten Relation: Beide Begriffe seien von historischen Erfahrungs- und Erwartungshorizonten gepr&auml;gt. Was Freiheit oder Unfreiheit ist, l&auml;sst sich deshalb nicht ein f&uuml;r allemal definieren.</p>
<p>Mit dem Begriff der Sicherheit machte es sich Herfried M&uuml;nkler indes leichter. Sicherheitspolitik charakterisierte er eingangs &#8211; mit Verweis auf Franz Xaver Kaufmann &#8211; als Leitbild, um gesellschaftliche Komplexit&auml;t und Ungewissheit zu bek&auml;mpfen. Ein solches Verst&auml;ndnis von Sicherheit hat auch Auswirkungen auf das Verst&auml;ndnis von Freiheit: So erscheine Sicherheitspolitik nicht per se als freiheitsfeindlich, denn eine positive, republikanisch verstandene Freiheit (&#8222;Freiheit f&uuml;r etwas&#8220;) basiere auf Sicherheit i.S.v. Geborgenheit und Selbstsicherheit. &#8222;Die Entwicklung eines selbstsicheren Menschen und die Herstellung von Sicherheit durch institutionelle Arrangements sind komplement&auml;re Vorg&auml;nge.&#8220; Die Suche nach Gewissheit sei zudem mit einem sinkenden Grenznutzen verbunden: Jedes Mehr an Information und Kontrolle biete immer weniger Sicherheit. Freiheit kann in dieser Perspektive als Faktor der Kostenbegrenzung verstanden werden, d.h. als Grenze daf&uuml;r, welchen finanziellen bzw. psychosozialen Aufwand eine Gesellschaft zur Beseitigung von Unsicherheit betreibt.</p>
<p>Wie sich Freiheit und Sicherheit zueinander in Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft verhalten, und warum b&uuml;rgerschaftliches Engagement auch als Sicherheitspolitik verstanden werden kann, k&ouml;nnen Sie in der Audiodkumentation des Vortrags von Herfried M&uuml;nkler nachh&ouml;ren:</p>
<p>(Zum Abspielen des Mitschnitts ben&ouml;tigen Sie einen installierten Flash-Player.)</p>
<p><i>Zusammenfassung: Sven L&uuml;ders</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2009/sicherheit-und-freiheit/">Sicherheit und Freiheit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>&#8222;Dem Frieden der Welt zu dienen&#8230;&#8220; &#8211; Das Grundgesetz und das Völkerrecht</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2009/dem-frieden-der-welt-zu-dienen-das-grundgesetz-und-das-voelkerrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Jun 2009 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[60 Jahre Grundgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen: Berichte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung &#8222;60 Jahre Grundgesetz &#8211; Anspruch und Wirklichkeit&#8220; Den Auftakt unserer Verfassung bildet nicht der ber&#252;hmte Artikel &#252;ber die Menschenw&#252;rde, sondern die Verpflichtung, &#8222;dem Frieden der Welt zu dienen&#8220;. Diese Forderung findet sich als Auftakt in der Pr&#228;ambel unseres Grundgesetzes. Was aus dieser Forderung in den letzten 60 Jahren geworden ist, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2009/dem-frieden-der-welt-zu-dienen-das-grundgesetz-und-das-voelkerrecht/">&#8222;Dem Frieden der Welt zu dienen&#8230;&#8220; &#8211; Das Grundgesetz und das Völkerrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><i>Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung &#8222;60 Jahre Grundgesetz &#8211; Anspruch und Wirklichkeit&#8220;</i></p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_nolte2_01.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-5784 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_nolte2_01-450x450.jpg" alt="" width="450" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_nolte2_01-450x450.jpg 450w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_nolte2_01-150x150.jpg 150w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_nolte2_01-768x768.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_nolte2_01-750x750.jpg 750w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_nolte2_01-600x600.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_nolte2_01-337x337.jpg 337w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_nolte2_01-250x250.jpg 250w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_nolte2_01.jpg 800w" sizes="(max-width: 450px) 100vw, 450px" /></a></span></p>
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<p>Den Auftakt unserer Verfassung bildet nicht der ber&uuml;hmte Artikel &uuml;ber die Menschenw&uuml;rde, sondern die Verpflichtung, &#8222;dem Frieden der Welt zu dienen&#8220;. Diese Forderung findet sich als Auftakt in der Pr&auml;ambel unseres Grundgesetzes. Was aus dieser Forderung in den letzten 60 Jahren geworden ist, inwiefern sie Wirklichkeit oder nur leeres Versprechen ist, darauf ging Georg Nolte in seinem Vortrag &uuml;ber V&ouml;lkerrecht und Grundgesetz ein.</p>
<h5>Frieden im engeren Sinne oder: Darf Deutschland Krieg f&uuml;hren?</h5>
<p>Auf den ersten Blick scheint die Sache klar geregelt: Unsere Verfassung spricht in Artikel 26 ein Verbot von Angriffskriegen aus. Hierbei bezieht sich das Grundgesetz auf das zur gleichen Zeit in der UN-Charta verankerte Gewaltverbot. Ein eindeutiger Verzicht auf milit&auml;rische Gewalt sei dies jedoch nicht, so Nolte, bei Artikel 26 handle es sich um eine eingeschr&auml;nkte Form des staatlichen Pazifismus. Anders als etwa Japan, dass nach dem 2. Weltkrieg ein ausdr&uuml;ckliches Verbot f&uuml;r die Aufstellung von Streitkr&auml;ften erlie&szlig;, wurde dies in der deutschen Verfassung nicht explizit ausgeschlossen. Bereits die erste Fassung des Grundgesetzes enthielt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, eine sp&auml;tere Aufstellung von Streitkr&auml;ften schien also zumindest denkbar.</p>
<p>Wie aber verhalten sich die immer zahlreicheren Eins&auml;tze der Bundeswehr zum Friedensgebot des Grundgesetzes? Sofern f&uuml;r derartige Missionen (bspw. Afghanistan) ein UN-Mandat vorliegt, werden Artikel 24 Abs. 2 und Artikel 87a Abs. 2 Grundgesetz als Rechtsgrundlage f&uuml;r eine Beteiligung der Bundeswehr bem&uuml;ht. Am zweitgenannten Artikel, der im Rahmen der Notstandsgesetzgebung 1968 in die deutsche Verfassung gelangte, f&uuml;hrte Nolte einen interessanten Fall von Verfassungswandel vor: Die Vorschrift (&#8222;Au&szlig;er zur Verteidigung d&uuml;rfen die Streitkr&auml;fte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdr&uuml;cklich zul&auml;&szlig;t.&#8220;) wurde bis zum Ende des Kalten Krieges dahingehend interpretiert, dass sie keine Beteiligung der Bundeswehr an UN-gef&uuml;hrten Missionen erlaube. Heute ist die Teilnahme von deutschen Soldaten an Eins&auml;tzen weltweite Realit&auml;t, sofern daf&uuml;r ein Mandat der UN vorliegt. Da sich die Bundesrepublik dem internationalen Gewaltmonopol der Vereinten Nationen (als System gegenseitiger Sicherheit) unterworfen habe, k&ouml;nne sie sich an deren Eins&auml;tzen beteiligen und zur Einhaltung des Friedens auch v&ouml;lkerrechtlich legitimierte Gewalt anwenden.</p>
<p>Die Beteiligung Deutschlands an den Kriegen im Kosovo und (indirekt) im Irak beschrieb Georg Nolte als gr&ouml;&szlig;te Herausforderung f&uuml;r das Friedensgebot des Grundgesetzes: F&uuml;r den Milit&auml;reinsatz im Kosovo habe es kein UN-Mandat gegeben, die Gewaltanwendung widerspreche eindeutig dem Gebot der gewaltfreien L&ouml;sung internationaler Konflikte. Auch sei die v&ouml;lkerrechtliche Begr&uuml;ndung, wonach die Schutzrechte bedrohter Minderheiten den Versto&szlig; gegen das v&ouml;lkerrechtliche Gebot der Gewaltfreiheit aufwiegen, nach wie vor umstritten.</p>
<h5>St&auml;rkung des V&ouml;lker&shy;rechts = Aufweichung des Grund&shy;ge&shy;set&shy;zes?</h5>
<p>Georg Nolte wies darauf hin, dass sich die Regeln des V&ouml;lkerrechts in den letzten Jahren erheblich gefestigt haben. So gelte heute f&uuml;r bewaffnete Konflikte nicht mehr allein das sog. Kriegsrecht, sondern die &#8222;Menschenrechte allgemein&#8220;. Kriege w&uuml;rden l&auml;ngst nicht mehr in der Brutalit&auml;t gegen die Bev&ouml;lkerung gef&uuml;hrt wie fr&uuml;her. Viele Milit&auml;reins&auml;tze glichen inzwischen Polizeiaktionen, bei denen die Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit der milit&auml;rischen Mitttel im Einzelfall gepr&uuml;ft werde. Nolte f&uuml;hrte diese Entwicklung auf die zunehmende Vermengung von Innen- und Au&szlig;enpolitik zur&uuml;ck. Das hei&szlig;e umgekehrt aber auch: Die innenpolitische Anwendung von Gewalt m&uuml;sse u.U. den v&ouml;lkerrechtlichen Regeln der Gewaltanwendung angeglichen werden. Vor diesem Hintergrund kritisierte Nolte die Begr&uuml;ndung der Karlsruher Richter in ihrer Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz. Indem diese ihr Abschussverbot mit der Menschenw&uuml;rde begr&uuml;ndet h&auml;tten, haben sie die Frage jeder weitergehenden Abw&auml;gung entzogen. Zugleich w&uuml;rde das Urteil die Handlungsm&ouml;glichkeiten der Bundeswehr bei Auslandseins&auml;tzen einschr&auml;nken, denn: &#8222;&#8230; wenn man die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ernst nimmt, kann man immer dann, wenn offensichtlich ein Zivilist hierzu als menschliches Schutzschild verwendet wird, nicht mehr schie&szlig;en.&#8220;</p>
<h5>Frieden im weiteren Sinne</h5>
<p>Zum Abschluss erl&auml;uterte Georg Nolte die friedenssichernden Institutionen im deutschen Staatsorganisationsrecht: Der Vorrang v&ouml;lkerrechtlicher Verpflichtungen vor deutschem Recht (Artikel 25 GG), das Pr&uuml;fverfahren zur vollst&auml;ndigen Auslegung v&ouml;lkerrechtlicher Verpflichtungen (Artikel 100 Abs. 2 GG) und die im Grundgesetz mit einfacher Mehrheit m&ouml;gliche &Uuml;bertragung von Hoheitsrechten auf internationale Institutionen (Artikel 24 Abs. 1 GG). Die Abtretung von Hoheitsrechten diene dabei in besonderer Weise der Befriedung: &#8222;Es sollte erm&ouml;glicht werden, dass sich die Bundesrepublik Deutschland selbst fesselt, um Vertrauen zu schaffen, um nicht wieder losschlagen zu k&ouml;nnen.&#8220; Pr&auml;gendes Vorbild daf&uuml;r war die Montanunion, die &Uuml;bertragung der Kohle-, Stahl- und R&uuml;stungsindustrien auf europ&auml;ische Tr&auml;ger.</p>
<p>Die Erfahrungen mit der europ&auml;ischen Integration haben die Bedenken gegen eine so weitgehende und vor allem so schrankenlose &Uuml;bertragung von Hoheitsrechten, wie sie das Grundgesetz vorsieht, verst&auml;rkt. Bei der europ&auml;ischen Integration hat das Bundesverfassungsgericht eine Grenze aufgezeigt, wonach die &Uuml;bertragung nur zul&auml;ssig sei, solange ein vergleichbarer Grundrechtsschutz gew&auml;hrleistet werde. Auch anderen Akteuren wie dem UN-Sicherheitsrat und dem V&ouml;lkerrecht werde heute nicht mehr jenes Vertrauen entgegen gebracht wie 1948, so Nolte. Angesichts der Globalisierung von Wirtschaft und Politik warnte er jedoch davor, die L&ouml;sung in einer Flucht ins Nationale zu sehen.</p>
<p><i>(Zusammenfassung: Gabrielle Pelouas-Fillon)</i></p>
<p>Eine Audiodokumentation des Vortrages von Herrn Nolte liegt nicht vor.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2009/dem-frieden-der-welt-zu-dienen-das-grundgesetz-und-das-voelkerrecht/">&#8222;Dem Frieden der Welt zu dienen&#8230;&#8220; &#8211; Das Grundgesetz und das Völkerrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Europäische Strafgesetzgebung &#8211; jenseits des Grundgesetzes?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2009/europaeische-strafgesetzgebung-jenseits-des-grundgesetzes/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Jun 2009 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[60 Jahre Grundgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungsberichte: Audio]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung &#8222;60 Jahre Grundgesetz &#8211; Anspruch und Wirklichkeit&#8220; Mark Z&#246;ller gebrauchte das Bild der drei Affen, um auf den Widerspruch zwischen wissenschaftlichem Selbstverst&#228;ndnis und politischer Praxis aufmerksam zu machen: Obwohl viele Strafrechtler ihr Fachgebiet nach wie vor als eine genuin nationalstaatliche Angelegenheit betrachten, sei das deutsche Strafrechtssystem in erheblichem Ma&#223;e &#8222;von [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2009/europaeische-strafgesetzgebung-jenseits-des-grundgesetzes/">Europäische Strafgesetzgebung &#8211; jenseits des Grundgesetzes?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><i>Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung &#8222;60 Jahre Grundgesetz &#8211; Anspruch und Wirklichkeit&#8220;</i></p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_zoeller2.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-5783 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_zoeller2-450x450.jpg" alt="Europ&auml;ische Strafgesetzgebung - jenseits des Grundgesetzes?" width="450" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_zoeller2-450x450.jpg 450w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_zoeller2-150x150.jpg 150w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_zoeller2-768x768.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_zoeller2-750x750.jpg 750w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_zoeller2-600x600.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_zoeller2-337x337.jpg 337w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_zoeller2-250x250.jpg 250w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_zoeller2.jpg 800w" sizes="(max-width: 450px) 100vw, 450px" /></a></span></p>
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<p>Mark Z&ouml;ller gebrauchte das Bild der drei Affen, um auf den Widerspruch zwischen wissenschaftlichem Selbstverst&auml;ndnis und politischer Praxis aufmerksam zu machen: Obwohl viele Strafrechtler ihr Fachgebiet nach wie vor als eine genuin nationalstaatliche Angelegenheit betrachten, sei das deutsche Strafrechtssystem in erheblichem Ma&szlig;e &#8222;von europ&auml;ischen Einfl&uuml;ssen gepr&auml;gt&#8220; &#8211; dies betreffe sowohl das formelle Straf(verfahrens-)recht als auch das materiale Strafrecht. Europol, europ&auml;ischer Haftbefehl, Schengener Informationssystem und der Austausch von Strafverfolgungsdaten kennzeichnen eine Entwicklung, die nicht mehr umkehrbar sei, so Z&ouml;ller.</p>
<p>Doch wie kam es zu dieser Entwicklung und was folgt aus ihr? Auf diese Fragen konzentrierte sich der Vortrag Mark Z&ouml;llers:</p>
<p>Gibt es &uuml;berhaupt eine <b>Kompetenz der Europ&auml;ischen Union</b>, strafrechtliche Dinge zu regeln? &#8211; Eigentlich nicht, denn in den EG-Vertr&auml;gen finde sich keine Erm&auml;chtigungsgrundlage und die EG besitze keine &#8222;Kompetenz-Kompetenz&#8220;, k&ouml;nne sich also nicht selbst neue Handlungsbereiche erschlie&szlig;en, sofern die Mitgliedsstaaten ihr das Recht dazu nicht abtreten. Bisher existiere auch keine Kompetenz zur Harmonisierung der verschiedenen Strafrechtsregime in den EU-L&auml;ndern.</p>
<p>Wie kommt es dann, dass EU <b>Richtlinien zu strafrechtlichen Sachverhalten </b>verabschieden kann? Zu dieser Entwicklung hat die Rechtsauffassung des Europ&auml;ischen Gerichtshofes (EuGH) ma&szlig;geblich beigetragen, wonach die Gemeinschaft zur Verwirklichung ihrer prim&auml;ren Ziele (z.B. Schutz der Umwelt, Verkehrssicherheit) sich aller n&ouml;tigen Instrumentarien einschlie&szlig;lich des Strafrechts bedienen d&uuml;rfe.</p>
<p>Welche &Auml;nderungen ergeben sich mit dem <b>Vertrag von Lissabon</b>? Der Vertrag f&uuml;hrt eine Kompetenz der Gemeinschaft ein, um Strafnromen gegen schwere, grenz&uuml;berschreitenden Kriminalit&auml;t zu harmonisieren. Dazu z&auml;hlt der Vertrag u.a. Terrorismus, Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung, Drogen- und Waffenhandel etc., der Katalog ist durch Ratsbeschluss jederzeit erweiterbar. Die EU-Mitgliedsstaaten werden ihre Strafvorschriften f&uuml;r diese Delikte in absehbarer Zeit also angleichen. Eine materiale strafrechtliche Kompetenz der Gemeinschaft sieht der Vertrag von Lissabon dagegen nicht vor.</p>
<p>Welche Rolle die Ausweitung strafrechtlicher Kompetenzen bei der Verhandlung &uuml;ber den Vertrag von Lissabon vor dem Bundesverfassungsgericht spielte und welche Demokratiedefizite das europ&auml;ische Strafrecht aufweist, k&ouml;nnen Sie in der Audiodkumentation des Vortrags von Mark A. Z&ouml;ller nachh&ouml;ren:</p>
<p>(Zum Abspielen des Mitschnitts ben&ouml;tigen Sie einen installierten Flash-Player.)</p>
<p><i>Zusammenfassung: Sven L&uuml;ders</i></p>
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		<item>
		<title>Die Politik und das Bundesverfassungsgericht</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2009/die-politik-und-das-bundesverfassungsgericht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 May 2009 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[60 Jahre Grundgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungsberichte: Audio]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung &#8222;60 Jahre Grundgesetz &#8211; Anspruch und Wirklichkeit&#8220; Ferdinand Lasalles Feststellung, dass alle Verfassungsfragen zugleich auch Machtfragen seien, ist trivial. Anders dagegen die Umkehrung des Satzes: Das alle Machtfragen auch zu Verfassungsfragen gemacht werden, ist nicht selbstverst&#228;ndlich. Es zeugt von gro&#223;en Erwartungen an, aber auch gro&#223;em Vertrauen in das Grundgesetz, wenn [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><i>Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung &#8222;60 Jahre Grundgesetz &#8211; Anspruch und Wirklichkeit&#8220;</i></p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_zypries2.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-5782 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_zypries2-450x450.jpg" alt="Die Politik und das Bundesverfassungsgericht" width="450" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_zypries2-450x450.jpg 450w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_zypries2-150x150.jpg 150w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_zypries2-768x768.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_zypries2-750x750.jpg 750w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_zypries2-600x600.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_zypries2-337x337.jpg 337w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_zypries2-250x250.jpg 250w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_zypries2.jpg 800w" sizes="(max-width: 450px) 100vw, 450px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Ferdinand Lasalles Feststellung, dass alle Verfassungsfragen zugleich auch Machtfragen seien, ist trivial. Anders dagegen die Umkehrung des Satzes: Das alle Machtfragen auch zu Verfassungsfragen gemacht werden, ist nicht selbstverst&auml;ndlich. Es zeugt von gro&szlig;en Erwartungen an, aber auch gro&szlig;em Vertrauen in das Grundgesetz, wenn in der bundesdeutschen Politik immer wieder Machtfragen als Streit um die Verfassung ausgetragen werden. Mit dieser Diagnose &uuml;ber den deutschen Verfassungspatriotismus er&ouml;ffnete die Justizministerin Brigitte Zypries ihren Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung &#8222;60 Jahre Grundgesetz&#8220;.</p>
<p>Im ersten Teil ihres Vortrags blickte Frau Zypries aus der Perspektive der Politikerin auf das Verfassungsgericht. Sie griff dazu einen Vorwurf auf, der in letzter Zeit immer wieder von konservativer Seite gegen das Gericht erhoben wurde: &#8218;Das Karlsruher Gericht treibe zu viel Politik!&#8216; Ihr klare Antwort lautete: Nein! Gewiss haben Entscheidungen der parlamentarischen Mehrheit manchmal vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand &#8211; das sei aus der Perspektive der Sicherung von Grundrechten aber gewollt. Grundrechte sind im Zweifelsfall Minderheitenrechte, deshalb m&uuml;ssen Mehrheitsentscheidungen auch aufhebbar sein.</p>
<p>Zypries wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Gericht die Entscheidungs- und Einsch&auml;tzungshoheit der Politik sehr weit auslege. So werde bei der Pr&uuml;fung der Verfassungskonformit&auml;t die Geeignetheit und Erforderlichkeit gesetzgeberischer Initiativen stets wohlwollend ausgelegt &#8211; es reicht aus, wenn ein Gesetz nur die abstrakte M&ouml;glichkeit biete, dass mit ihm die angestrebten Ziele erreicht werden k&ouml;nnten. (Ein Freiraum, &uuml;ber den sich manche b&uuml;rgerrechtliche Verfassungsbeschwerde schon ge&auml;rgert hat.) Und schlie&szlig;lich zeige sich die politische Zur&uuml;ckhaltung des Gerichts auch darin, dass es von sich aus die M&ouml;glichkeit eines milderen Eingriffs in verfassungswidrige Gesetzgebung geschaffen habe: das Zugest&auml;ndnis von &Uuml;bergangsfristen f&uuml;r die Heilung verfassungswidriger Gesetzgebung (wie derzeit beim Wahlrecht). Urspr&uuml;nglich war nur vorgesehen, dass die Richter Gesetze (sofort) f&uuml;r nichtig erkl&auml;ren k&ouml;nnen. Mit den &Uuml;bergangsfristen wolle das Gericht die Konsequenzen einer sofortigen Au&szlig;erkraftsetzung von Gesetzen abfedern. Paradoxerweise hat aber gerade diese L&ouml;sung &#8211; Frau Zypries wies darauf hin &#8211; dazu gef&uuml;hrt, dass sich das Verfassungsgericht als &#8222;Ersatzgesetzgeber&#8220; bet&auml;tigt habe. So passiert etwa beim 1993er Urteil zum Schwangerschaftsabbruch, wo das Gericht detaillierte Verfahrensanweisungen gab, wie bis zur Neuregelung des &sect; 218 Strafgesetzbuch zu verfahren sei.</p>
<p>Die Ministerin verteidigte die Bundesregierung nat&uuml;rlich gegen den Vorwurf der schlampigen Gesetzgebung, die immer wieder vom Verfassungsgericht korrigiert werden m&uuml;sse. Sie wies darauf hin, dass die meisten der monierten Sicherheitsgesetze, die zuletzt in Karlsruhe verworfen wurde, aus den Bundesl&auml;ndern kamen &#8211; etwa pr&auml;ventive Abh&ouml;rbefugnisse der Polizei (Niedersachsen), die Kfz-Kennzeichenfahndung (Hessen, Schleswig-Holstein) oder die Online-Durchsuchung (NRW). Ein Blick auf die Zahlen zeige keine Zunahme der verfassungswidrigen Bundesgesetzgebung: &#8222;Das Bundesverfassungsgericht hat &#8230; in den vergangenen Jahren im Schnitt acht Mal pro Jahr ein Bundesgesetz bzw. einzelne Paragraphen oder auch nur Teile von Paragraphen aufgehoben.&#8220; Angesichts von mehreren tausend Seiten Gesetzgebung j&auml;hrlich k&ouml;nne deshalb nicht von einem Qualit&auml;tsdefizit in der Gesetzgebung gesprochen werden. Allerdings: Diese Bilanz k&ouml;nnte sich bald verschieben, wenn das Verfassungsgericht &uuml;ber die noch verhandelten Bundes-Sicherheitsgesetze entscheidet &#8211; anh&auml;ngig sind u.a. noch die Antiterrordatei, die Vorratsdatenspeicherung und das BKA-Gesetz.</p>
<p>Der zweite Teil des Vortrags versuchte einen Perspektivwechsel: den kritischen Blick auf politische Einflussnahmen auf das Gericht. Die Einflussnahme beginnt nach Meinung von Brigitte Zypries bereits damit, dass viele Oppositionsparteien bestrebt seien, ihre politischen Niederlagen in Karlsruhe in Erfolge umzum&uuml;nzen. Allzu vorschnell h&auml;tten Oppositionspolitiker das Verdikt, dieses oder jenes Gesetz sei verfassungswidrig, zur Hand. Das Verfassungsgericht sei aber nicht daf&uuml;r da, &#8222;entschlusslosen Politikern die Arbeit zu erleichtern und die Verantwortung abzunehmen&#8220;. Dieser Vorwurf traf jedoch nicht: Zum einen ist die &#8222;Flucht aus der Verantwortung&#8220; nur f&uuml;r Politiker der Regierungsparteien denkbar, da die im Zweifelsfall unterlegenen Abgeordneten der Opposition kaum daf&uuml;r verantwortlich sind, was die Regierungsmehrheit beschlie&szlig;t. Au&szlig;erdem: Welcher Missbrauch soll darin bestehen, dass Politiker einmal mehr als n&ouml;tig das Verfassungsgericht anrufen? Dass die Regierungsmehrheit immer der Meinung ist, eine Anrufung des Verfassungsgerichts sei nicht n&ouml;tig, bescheinigt ihr nur, dass sie den Bruch der Verfassung nicht sehenden Auges einging.</p>
<p>Schlie&szlig;lich versuchte Frau Zypries, das bisherige Verfahren zur Auswahl von Verfassungsrichtern gegen die Vorw&uuml;rfe einer parteipolitischen Beeinflussung und der intransparenten Besetzung der Richterbank zu verteidigen. Warum ein &ouml;ffentliches Verfahren der Kandidatenaufstellung die Unabh&auml;ngigkeit der Richter gef&auml;hrde und die Parteien trotz ihrer Nominierungen nur wenig Einfluss auf die Karlsruher Rechtssprechung haben, k&ouml;nnen Sie in der Audiodokumentation des Vortrages nachh&ouml;ren:</p>
<p>(Zum Abspielen des Mitschnitts ben&ouml;tigen Sie einen installierten Flash-Player.)</p>
<p><i>(Zusammenfassung: Sven L&uuml;ders)</i></p>
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		<item>
		<title>Das Anikonische des Grundgesetzes und die Galerie der Kanzler</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2009/das-anikonische-des-grundgesetzes-und-die-galerie-der-kanzler/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Apr 2009 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[60 Jahre Grundgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen: Berichte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung &#8222;60 Jahre Grundgesetz &#8211; Anspruch und Wirklichkeit&#8220; Manchmal sagt ein Bild mehr als tausend Worte. Das zeigte Horst Bredekamp mit seinem Beitrag &#252;ber die Ikonografie des Grundgesetzes und die Galerie der Kanzler. Entgegen dem Programm, das die Verfassung noch als anikonisches Dokument angek&#252;ndige, pr&#228;sentierte der Vortrag eine Bildgeschichte des Grundgesetzes, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2009/das-anikonische-des-grundgesetzes-und-die-galerie-der-kanzler/">Das Anikonische des Grundgesetzes und die Galerie der Kanzler</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><i>Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung &#8222;60 Jahre Grundgesetz &#8211; Anspruch und Wirklichkeit&#8220;</i></p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_bredekamp2_01.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-5778 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_bredekamp2_01-450x450.jpg" alt="Das Anikonische des Grundgesetzes und die Galerie der Kanzler" width="450" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_bredekamp2_01-450x450.jpg 450w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_bredekamp2_01-150x150.jpg 150w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_bredekamp2_01-768x768.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_bredekamp2_01-750x750.jpg 750w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_bredekamp2_01-600x600.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_bredekamp2_01-337x337.jpg 337w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_bredekamp2_01-250x250.jpg 250w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gg60_bredekamp2_01.jpg 800w" sizes="(max-width: 450px) 100vw, 450px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
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<p>Manchmal sagt ein Bild mehr als tausend Worte. Das zeigte Horst Bredekamp mit seinem Beitrag &uuml;ber die Ikonografie des Grundgesetzes und die Galerie der Kanzler. Entgegen dem Programm, das die Verfassung noch als anikonisches Dokument angek&uuml;ndige, pr&auml;sentierte der Vortrag eine Bildgeschichte des Grundgesetzes, mit der Bredekamp bereits in der Typografie des Dokumentes ansetzte. Die Urkunde des Grundgesetzes zeichne sich durch einen modernen Schrifttyp aus, der sich bewu&szlig;t von traditionellen Schriftz&uuml;gen absetze. Damit distanziere sich das Grundgesetz nicht nur von der bisherigen Staats- und Verfassungstradition Deutschlands, es negiere zugleich den herrschaftlichen Charakter des Dokumentes. Dieses Motiv einer protestantischen Enthaltsamkeit gegen&uuml;ber der Macht und ihren Symbolen verfolgte Bredekamp in den Bildern des Unterzeichnungsaktes und der Galerie der Kanzler.</p>
<p>Die Aufnahmen von Erna Wagner-Hehmke zeigen die Tristesse und Enthaltsamkeit bei der Ratifikation des Grundgesetzes. Aufgereiht sitzen die Vertreter des Parlamentarischen Rates und der L&auml;nder, um einem Staatsakt beizuwohnen, der diesen Titel kaum verdient. Einziges Symbol ist eine aufgespannte Deutschlandfahne, die in das Podium hinein ragt. Die Unterzeichnung selbst findet an einem wei&szlig; eingedeckten Podium statt, an dem ein Ministerpr&auml;sident nach dem anderen auf einem Holzschemel Platz nimmt. Die Dokumentation des Geschehens vermeidet jede &Uuml;berh&ouml;hung der Protagonisten, eine feierliche Atmosph&auml;re kommt nicht auf. Bredekamp erl&auml;uterte, wie mit fotografischen Mitteln das Selbstverst&auml;ndnis einer provisorischen, in ihrer Selbsreflektion gehemmten Staatsmacht stilisiert wird.</p>
<p><img decoding="async" title="Die Galerie der Kanzler" border="0" hspace="0" alt="Die Galerie der Kanzler" vspace="5" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/galerie2.jpg" width="440" height="191"></p>
<p>Das bisweilen ironisch anmutende Selbstverst&auml;ndnis durchzieht auch die Galerie der Kanzler, der sich Bredekamp abschlie&szlig;end widmete. Fallen politische Weltbilder und Pers&ouml;nlichkeiten auch weit auseinander, so eint die Kanzlergalerie von Adenauer bis Kohl der Versuch, die Staatsm&auml;nner als reflektierte, geistvolle Menschen darzustellen und sie von ihrem ikonografischen Vorbild &#8211; dem F&uuml;rstengem&auml;lde &#8211; abzusetzen. Umstritten blieb allein die Deutung des j&uuml;ngsten Bildnisses (G. Schr&ouml;der), dessen Bruch mit der Tradition enthaltsamer Staatsmacht offensichtlich ist.</p>
<p><i>(Zusammenfassung + Fotos: L&uuml;ders/Wegwerth)</i></p>
<p><i>(Eine Audiodokumentation des Vortrages von Herrn Bredekamp liegt nicht vor.)</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2009/das-anikonische-des-grundgesetzes-und-die-galerie-der-kanzler/">Das Anikonische des Grundgesetzes und die Galerie der Kanzler</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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