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	<title>Andreas Fisahn Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Neue Intoleranz – Rückkehr zum Freund-Feind-Denken</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2026 14:29:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Neonazis]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>1. Nach der repressiven Toleranz Viele waren zurecht erschrocken, mit welcher Rigorosität seitens der staatlichen Gewalt gegen pro-palästinensische Demonstrationen vorgegangen wurde. Andere sind entsetzt darüber, dass antifaschistische Menschen, die in Ungarn Nazis gejagt und verprügelt hatten, nach Ungarn ausgeliefert wurden, wo ihnen der Prozess gemacht werden soll, an dessen Fairness zurecht gezweifelt wird. Viel berichtet [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/neue-intoleranz-rueckkehr-zum-freund-feind-denken/">Neue Intoleranz – Rückkehr zum Freund-Feind-Denken</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">1. Nach der repressiven Toleranz</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Viele waren zurecht erschrocken, mit welcher Rigorosität seitens der staatlichen Gewalt gegen pro-palästinensische Demonstrationen vorgegangen wurde. Andere sind entsetzt darüber, dass antifaschistische Menschen, die in Ungarn Nazis gejagt und verprügelt hatten, nach Ungarn ausgeliefert wurden, wo ihnen der Prozess gemacht werden soll, an dessen Fairness zurecht gezweifelt wird. Viel berichtet wurde über Maja T., deren Auslieferung vom Kammergericht Berlin genehmigt, vom Bundesverfassungsgericht aber als rechts- und verfassungswidrig beurteilt wurde, weil die Haftumstände nicht hinreichend aufgeklärt waren (BVerfG, Beschluss vom 24.1.2025 &#8211; 2 BvR 1103/24). Groß war die Aufregung auch, als der israelische Dirigent Lahav Shani im September 2025 von einem belgischen Musikfestival ausgeladen wurde. Dessen Vorstand fand, dass er sich nicht ausreichend von Netanjahu distanziert habe (Deutschlandfunk Kultur 2025). Weniger aufgeregt reagierte der mediale Mainstream, als die Stadt München den Chefdirigenten der Philharmoniker, Waleri Gergijew, entließ, weil dieser sich nicht ausreichend von Putin distanziert und den Angriff auf die Ukraine verurteilt habe (BR 2022). Doppelte Standards lassen auf eine unterschiedliche Beziehung schließen, einer ist Freund, der andere Feind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ist die Bundesrepublik auf dem Weg zurück zu repressiver Verfolgung politischer und kultureller Abweichung, gibt es ein Zurück zur Verfolgung von „Staatsfeinden“? Aber wieso zurück? Spätestens seit 1970 wird der Weg in den Sicherheitsstaat, den Überwachungsstaat, den Polizeistaat, den autoritären Staat oder den tiefen Staat konstatiert. Verbunden wird diese Kritik der rechtsstaatlichen Entwicklung meist mit einem Abgesang auf die Demokratie. Schon 1967 meinte Johannes Agnoli die Transformation der Demokratie feststellen zu können. Andere sprachen später von Zuschauerdemokratie, von der Demokratie in der Globalisierungsfalle, der Postdemokratie oder der Fassadendemokratie (Überblick bei Fisahn 2022, 81ff).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es ist in der Tat problematisch, die Entwicklung von Rechtsstaat und Demokratie in der Bundesrepublik als Verfallsgeschichte zu rekonstruieren, bei der man sich seit fast 50 Jahren auf dem Weg in eine Postkonstellation begibt – Postrechtsstaat und Postdemokratie. Es lässt sich vielmehr zeigen, dass der Rechtsstaat in der fordistischen Periode repressiver war als in der neoliberalen Ära, in der sich eine eigenartige Mischung aus Repressivität und Toleranz, also <i>repressive Toleranz</i>, entwickelt hat. Dagegen war die Demokratie der fordistischen Periode inklusiver und offener als in der neoliberalen Periode (Fisahn 2022: 25).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zur kulturellen Liberalisierung des Rechtsstaates ein Beispiel: Homosexualität zwischen erwachsenen Männern war bis 1973 gemäß § 175 StGB strafbar. Danach gab es unterschiedliche Altersgrenzen für heterosexuelle und homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Heranwachsenden. Erst 1994 wurde der Paragraph aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Das BVerfG befand 1957, dass die Strafbarkeit von männlicher Homosexualität mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Im Jahre 2002 befand das Gericht, dass die Lebenspartnerschaft zwischen Homosexuellen verfassungskonform ist, inzwischen auch die Ehe und ein Adoptionsrecht. Im Text des Grundgesetzes hatte sich mit Blick auf diese Frage kein Wort geändert. Die politische Kultur war schlicht liberaler geworden. Die Gegentendenzen dürfen dabei aber nicht außer Acht gelassen werden. Sie lassen sich vor allem in einer massiven, insbesondere informationellen Aufrüstung der Polizei und ihrer Zentralisierung erkennen. Das führt zum Paradoxon der repressiven Toleranz.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Umgekehrt wurde die Demokratie exklusiver, indem informelle Verhandlungsmechanismen formalisiert wurden, das heißt es wurden Gremien etabliert, in denen der Staat weitgehend exklusiv mit „der Wirtschaft“ über zukünftige Entwicklungen berät. Die Teilnahme anderer gesellschaftlicher Gruppen hat eher eine Feigenblattfunktion. Ein Beispiel für diese Entwicklung sind die neueren Wasserräte, die sich in der Zusammensetzung deutlich unterscheiden von den alten, pluralistisch besetzten Rundfunkräten (Fisahn 2022: 449ff.).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">2. Entdeckung der Billigung von Straftaten</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Nun also scheint – nicht nur mit Blick auf die Ökologie, sondern auch mit Blick auf rechtsstaatliche Liberalität – ein Backlash eingesetzt zu haben. Es sind die jüngeren Entwicklungen zu betrachten, die Anlass für diese Diagnose geben: Das Strafgesetzbuch stellt die „Billigung von Straftaten“ (§ 140 StGB) unter Strafe. Die Vorschrift fristete bis 2022 ein Nischendasein. Im Jahre 2018 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik, in der Ermittlungsverfahren aufgelistet werden, insgesamt 40 Fälle registriert.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> Die Zahl stieg bis 2021 leicht an, als 146 Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> und schnellte 2022 in die Höhe auf 2041 Ermittlungsverfahren.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> Diese Zahl wurde gehalten: So wurden 2024 insgesamt 2045 dieser Straftaten gemeldet.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a> In der überwiegenden Zahl der Fälle wurde wegen der Billigung eines Angriffskrieges, also wegen Rechtfertigung des russischen Überfalls auf die Ukraine ermittelt. Dabei reichte es oftmals, wenn der Tatverdächtige ein „Z“ zeigte. Nach dem Morden der Hamas in Israel und dem Kriegsbeginn in Gaza gesellten sich pro-palästinensische Äußerungen hinzu. Anfang 2024 durchsuchte die Berliner Polizei die Wohnung einer Frau und beschlagnahmte Handys, Computer und eine Festplatte. Die Frau soll „From the river to the sea“ in „sozialen Medien“ gepostet und dadurch Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet haben, (Brockhaus/Düsberg/Göllner 2024) wobei umstritten ist, ob und ab wann die Meinungsfreiheit bei solchen Äußerungsdelikten nicht mehr schützt.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">3. Die neue kriminelle Vereinigung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Gegen die Mitglieder der „Letzten Generation“ wurden Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung eingeleitet. Die entsprechende Strafvorschrift (§ 129 StGB) wird schon sehr lange kritisiert, weil die Strafbarkeit weit nach vorn verlagert wird, bevor also überhaupt ein Schaden an einem Rechtsgut eingetreten ist. Die Behörden ersparen sich so den Tatnachweis für einzelne Tatpersonen. Nach der Logik der neuen Praxis hätten die Mitglieder der NSDAP alle wegen Bildung einer kriminellen oder gar terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) angeklagt und verurteilt werden müssen, was natürlich nicht geschah. Bis in die jüngste Zeit wurde die Vorschrift eher restriktiv verwendet, vor allem bei Verfahren gegen die organisierte Kriminalität.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nun entdeckte vor allem die Bayerische Staatsanwaltschaft, wie weit die Vorschrift ausgelegt werden kann: Aus Bayern kam die Initiative, bei Mitgliedern der „Letzten Generation“ Hausdurchsuchungen durchzuführen und das Telefon ihrer Pressestelle abzuhören. Zu Recht regten sich Medien mit Verweis auf den besonderen Quellenschutz in der Pressefreiheit auf. (Beck-aktuell 2024) Nicht erwähnt wurde meist, dass die Telefonüberwachung (§ 100a StPO) und die Hausdurchsuchung nur bei Verdacht einer schweren Straftat<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a> angeordnet werden dürfen. Dazu gehört nicht die Nötigung durch das Festkleben auf einer Straße. Als schwere Straftat gilt allerdings die Bildung einer kriminellen Vereinigung. Bisher hat sich aber – so weit ersichtlich – kein Gericht dazu durchgerungen, die „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung zu verurteilen. Die strafprozessualen Maßnahmen wurden allerdings vom LG München gebilligt. Das LKA-Bayern schämte sich nicht einmal, seine Homepage mit einem Hinweis zu versehen, dass Spenden an die „Letzte Generation“ als Unterstützung einer kriminellen Vereinigung strafbar seien. Die Beschlagnahme einer Website der „Letzten Generation“ sei allerdings ein Fehler gewesen, räumte die Staatsanwaltschaft München ein. (Engert 2023)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wie auch immer: Der Zweck der Aktionen liegt wohl nicht in der Verfolgung von Straftaten, sondern in der politischen Einschüchterung und Diskreditierung. Ein typischer Fall von politischer Justiz, wie Otto Kirchheimer (1972; 1985) sie definiert hat. Es geht darum, einen politischen Gegner oder ein System über die Justiz moralisch zu desavouieren. Dazu passen die Ausfälle von Unionspolitikern. Alexander Dobrindt warnte vor einer Klima-RAF (Höhne 2022) und Friedrich Merz pflichtete bei: Gewalt gegen Sachen sei der Ursprung des Terrorismus. Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Haldenwang, übernahm die Rolle des Besonnenen und wies auf die Differenz zwischen Terrorismus und den Aktionen der Letzten Generation hin, die er nicht als extremistisch einstuft (Anastasiadis 2022).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nun sind nicht alle Maßnahmen der Strafverfolgung im Bereich politischer Delikte als Indiz für das Schwinden von Liberalität und für eine Einschränkung von Äußerungsfreiheiten und Versammlungsfreiheit zu werten. Wenn etwa selbsterklärte „Reichsbürger“, die vermutlich – wenn auch dilettantisch – einen Umsturz planten, vor Gericht gestellt werden oder wenn Personen auf Pegida- oder AfD-Demonstrationen den Hitlergruß zeigen und ein Bußgeld kassieren, dann entspricht das der Gesetzeslage und der Absicht des Gesetzgebers, ein entsprechendes Verhalten zu ahnden. Vereinsverbote werden seitens des Bundesinnenministeriums (BMI) seit längerer Zeit vor allem gegenüber Nazi-Gruppen oder islamistischen Gruppen ausgesprochen. Seltener erwischte es − in den vergangenen Jahren − linke Gruppen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Lina E. befand sich von November 2020 bis Juni 2023 in Untersuchungshaft. Zur Last gelegt wurde ihr und den Mitangeklagten Körperverletzung oder schwere Körperverletzung und die Bildung einer kriminellen Vereinigung. Sie und die Mitangeklagten hatten Nazis oder vermeintliche Nazis aufgelauert und brutal verprügelt. Das ist selbstverständlich strafbar und auch moralisch nicht zu rechtfertigen. Aber: Wegen einer Körperverletzung wird in der Regel keine Untersuchungshaft angeordnet. Anders ist dies bei der Bildung einer kriminellen Vereinigung, was das Problem der Strafvorschrift, nämlich die unbestimmte Weite, verdeutlicht. Die in diesem Fall politische Straftat führte bei den Behörden zu einem besonderen Verfolgungsinteresse und zu einer mehrjährigen Untersuchungshaft. Das OLG Dresden verurteilte Lina E. im Juni 2023 zu fünf Jahren Haft, setzte die Untersuchungshaft allerdings aus (Schmidt 2023). Die Rechnung ist einfach: Nach Verbüßung der halben Strafe werden viele Strafgefangene auf Bewährung entlassen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">4. Gegen die Meinungs- und Versamm&shy;lungs&shy;frei&shy;heit</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Auch nach dem Urteil zeigte die Staatsmacht ihre Werkzeuge. Solidaritätsdemonstrationen in Leipzig wurden bis auf eine Ausnahme verboten. Teile dieser Demonstration wurden stundenlang eingekesselt. Das BVerfG hat in mehreren Urteilen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14.2.2017 &#8211; 1 BvR 2639/15 -, Rn. 1-25; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8.3.2011 &#8211; 1 BvR 142/05 -, Rn. 1-29; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8.3.2011 &#8211; 1 BvR 47/05 -, Rn. 1-33) Polizeikessel für verfassungswidrig erklärt und nur in einem Fall (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2.11.2016 &#8211; 1 BvR 289/ 15 -, Rn. 1-28) anders entschieden. Auf diese Entscheidung, bei der es um Personen ging, die sich bei einer Demonstration vermummt und mit Feuerwerkskörpern geworfen hatten, berief sich die Polizei in Leipzig.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Einkesselung ist immer wieder beliebt bei der Polizei und rechtlich hoch problematisch. Am 30. August 2025 veranstaltete das Bündnis „Rheinmetall entwaffnen“ eine Demonstration in Köln, die von der Polizei am frühen Abend eingekesselt wurde. Die Berichte sind sehr unterschiedlich, im Neuen Deutschland heißt es:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Die Attacke der Polizei richtete sich vor allem gegen den revolutionären und pro-palästinensischen Block. Faktisch gab es dazu zwei Kessel. Ein Teil, darunter der Solibus, durfte die Maßnahme nach einigen Stunden verlassen. Alle übrigen sollten nach über einen Lautsprecherwagen mitgeteilten Polizeiangaben ‚der Strafverfolgung zugeführt‘ werden. Gegen 22 Uhr begann die Polizei, die Eingeschlossenen einzeln abzuführen – teils unter erheblicher Gewaltanwendung, mit Schlägen und Tritten. Menschen wurden am Kopf oder an den Haaren gepackt, herausgezogen und zu einer ‚Bearbeitungsstraße‘ gebracht.“ (Monroy 2025)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Erst am frühen Morgen des nächsten Tages wurde der Kessel aufgelöst. Die Polizei räumte selbstkritisch ein: Die ab etwa 19:30 Uhr Eingekesselten hätten erst spät Getränke bekommen, auch mobile Toiletten seien „nicht in einem angemessenen Zeitrahmen“ bereitgestellt worden. Zudem sei die Ansprache Minderjähriger und eventuell Hilfsbedürftiger in der Gruppe zu spät erfolgt (WDR 2025). Es liegt der Verdacht nahe, dass das Einkesseln von Demonstrationen gelegentlich strategisch eingesetzt wird und der Rechtsverstoß billigend in Kauf genommen wird.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In den Räumen der Universität Hamburg sollte im April 2023 eine Konferenz mit dem Titel <i>We want our world back</i> stattfinden, die von linken Organisationen ausgerichtet wurde. Das Amt für Verfassungsschutz – vorgeblich immer gut informiert – setzte die Universitätsleitung davon in Kenntnis, dass bei Teilen der Teilnehmenden eine Nähe zur PKK anzunehmen sei. Darauf verweigerte die Universitätsleitung die Nutzung der Räume (Universität Hamburg 2023). Die PKK wird von der EU als Terrororganisation eingestuft. Die Bundesrepublik, die zur Flüchtlingsabwehr einen Pakt mit Erdogan geschlossen hat, verfolgt angebliche PKK-Mitglieder strafrechtlich wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129b StGB). Die Vorschrift ist ähnlich weit und unpräzise wie die Strafbarkeit wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Sie wurde 2002 als Antwort auf die islamistischen Anschläge in den USA und das Erstarken des islamischen Terrors eingeführt. Es wurde schon damals kritisiert, dass „sie ihrem Wortlaut nach auch die Mitgliedschaft in Vereinigungen unter Strafe stellt, die als legitime Opposition gegen diktatorische Systeme angesehen werden können“ (Petri/Kremer 2021: Rnr 33).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Jahre 2017 hat das BMI die Plattform Indymedia verboten und sie vom Netz nehmen lassen. Zur Begründung wurde angegeben, es handle sich um ein Organ der gewaltbereiten autonomen Szene, die unter anderem für Ausschreitungen während des G20-Gipfels in Hamburg verantwortlich gewesen sei. Zudem werde auf der Webseite öffentlich zur Begehung von Gewaltstraftaten gegen Polizeibeamte und politische Gegner sowie zu Sabotageaktionen gegen staatliche und private Infrastruktureinrichtungen aufgerufen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Geschichte hat ein Nachspiel, das Anlass zur Kritik gibt. Die Legal Tribune Online berichtete, dass beim Radio Dreyeckland aus Freiburg Hausdurchsuchungen stattgefunden haben und ein Journalist wegen Billigung von Straftaten angeklagt wird. Sein Vergehen: Er hatte einen Link zu Indymedia ins Netz gestellt. Der Journalist blieb am Ende in Freiheit, weil die Staatsanwaltschaft eine angekündigte Revision gegen den Freispruch nicht rechtzeitig begründete (LTO 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Bayerische Landesregierung hat sich auf den schlechten, alten Radikalenerlass aus dem Jahre 1972 besonnen und gegen Lisa Poettinger und Benjamin Ruß ein Beschäftigungsverbot beim Freistaat erlassen. Poettinger durfte ihre Referendarstelle als Lehrerin nicht antreten, weil sie eine Marxistin sei (Wangerin 2025). Ruß durfte als Linksradikaler nicht an der TU München arbeiten (Nowak 2024). Luca Schäfer erging es in Hessen ähnlich, auch er durfte nicht Referendar werden (Frielinghaus 2025). Die Berufsverbote waren in den 1990ern stillschweigend begraben oder vergessen worden – die politische Kultur hatte sich liberalisiert. Das wird wieder zurückgedreht, aber nicht etwa gegen die (verkappten) Nazis in der AfD, sondern meist gegen links. Zwar hat das Land Rheinland-Pfalz angeordnet, dass AfD-Mitglieder vor der Einstellung in den öffentlichen Dienst auf Verfassungstreue geprüft werden, andere Bundesländer wollen folgen. Aber ein negatives Ergebnis der Prüfung ist bislang nicht bekannt geworden.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a> Der AfD-Abgeordnete und Richter Jens Maier bleibt so eher eine Ausnahme. Nach rassistischen Ausfällen als Abgeordneter durfte er nicht wieder in den Justizdienst zurückkehren, sondern wurde in den Ruhestand versetzt – bei vollen Ruhestandsbezügen allerdings (MDR Sachsen 2024).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">5. Speziell: Umgang mit der &bdquo;Pal&auml;s&shy;ti&shy;na-&shy;So&shy;li&shy;da&shy;rit&auml;t&ldquo;</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Im Kontext des Krieges in Gaza und der Hamas-Morde in Israel reagierten die deutschen Behörden zunächst höchst repressiv auf pro-palästinensische Aktivitäten. Demonstrationen und Solidaritäts-Camps wurden verboten oder aufgelöst. Amnesty International (2024) fasst zusammen: „Wer in Deutschland auf die Straße geht, um sich mit Palästina zu solidarisieren, muss mit Repression rechnen: Seit Oktober 2023 überwachen Behörden diese Proteste mit beispielloser Härte, verbieten sie häufig oder erlassen strenge Auflagen.“ Zwischen Oktober 2023 und März 2024 seien – so die Zählung einer Forschungsgruppe – mindestens 89 Demonstrationen mit pro-palästinensischem Hintergrund verboten worden (Zengerling/Biallas 2024). Die Gerichte hoben einige Verbotsverfügungen wieder auf.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Freie Universität Berlin hat im Februar 2025 einen Vortrag der UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese als Präsenzveranstaltung abgesagt und in den digitalen Raum verwiesen, weil die Sicherheit nicht gewährleistet werden könne, was leider eine häufige Begründung ist, wenn umstrittene Veranstaltungen abgesagt werden. Hier wäre es umgekehrt Aufgabe der Behörden, die Sicherheit zu gewährleisten. Diskutiert wird über ein Verbot des sogenannten Palästinenser-Tuches (Kufiya). Der Berliner Senat hat es im September 2023 den Schulen gestattet, ein solches Verbot auszusprechen (Memarnia 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im April 2024 sollte in Berlin ein Palästina-Kongress stattfinden. Eingeladen waren als Redner unter anderem Yanis Varoufakis, ehemaliger griechischer Finanzminister, und Ghassan Abu Sitteh. Gegen beide erließ die Bundespolizei Einreiseverbote,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote7sym" name="sdendnote7anc"><sup>vii</sup></a> die beide gerichtlich aufgehoben wurden – aber nachträglich, also nach dem Ende des Kongresses (Steinke 2024). Der Kongress wurde außerdem nach wenigen Stunden von der Polizei aufgelöst, weil eine Videobotschaft eines Mannes gezeigt worden sei, der ein politisches Betätigungsverbot habe. Berühmt ist ein Reiseverbot aus den 1950er Jahren geworden, nämlich das gegen Wilhelm Elfes, dem untersagt wurde, im Ausland Reden gegen die Wiederbewaffnung zu halten. Das BVerfG hat das Verbot mit einer Begründung passieren lassen, die heute nicht mehr möglich wäre: Es gehe um das Ansehen der Bundesrepublik (BVerfGE 6, 32.). Auch die Verweigerung der Ausreise erlebt fröhliche Urständ: Die Bundespolizei hat zwischen 2018 und 2022 insgesamt 131 Deutschen die Ausreise verweigert, wobei es überwiegend um Personen ging, die von Erdogan als Staatsfeinde eingestuft werden (Pehlivan 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Liste repressiver Maßnahmen des Staates ließe sich beliebig lang fortsetzen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">6. Intoleranz in der Zivil&shy;ge&shy;sell&shy;schaft</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Werfen wir einen Blick auf die Zivilgesellschaft – die Intoleranz wächst auch dort. Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit bekämpft nach eigenem Bekunden alle „Bestrebungen, die Freiheit von Forschung und Lehre aus ideologischen Motiven einzuschränken“. Gemeint sind das „Gendern“ und antirassistische oder antisexistische Codizes, denen Ideologie und nicht Wissenschaftlichkeit bescheinigt wird. Wer andere Meinungen als Ideologie abqualifiziert, achtet die Freiheit der Wissenschaft selbst nicht. Wie dem auch sei, umgekehrt zeigte der arbeitskreis kritischer jurist*innen (akj) Berlin wenig Toleranz, als er zu einer Protestveranstaltung gegen einen Vortrag der Biologin Marie Vollbrecht aufrief, die im Rahmen der Langen Nacht der Wissenschaft 2021 an der Humboldt-Universität zu Berlin einen Vortrag halten wollte mit dem Titel <i>Geschlecht ist nicht gleich (Ge)schlecht. Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt</i>. Das sei transfeindlich, meinten die Jura-Studierenden, und es sei skandalös, dass dieser Vortrag erlaubt worden sei (AKJ Berlin 2021). Die Universität sagte den Vortrag daraufhin ab.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Während hier die Wissenschaftsfreiheit tangiert war, ging es bei der Diskussion um das antisemitische Kunstwerk, das auf der documenta in Kassel 2022 gezeigt wurde, um die Kunstfreiheit – oder eben gerade nicht. Die Kunstfreiheit wurde zunächst nicht diskutiert und mit dem möglicherweise antisemitischen Gehalt des Bildes – die Wenigsten haben es gesehen, ich auch nicht – abgewogen. Von vornherein stand fest, dass das Bild abgehängt werden muss und die documenta-Generaldirektorin Sabine Schormann zurücktreten müsse. Die einst liberale Grüne Claudia Roth begrüßte den Rücktritt explizit (Berins 2022). Erst gut ein halbes Jahr später, im Februar 2023, wurde aufgrund eines Gutachtens des Rechtswissenschaftlers Christoph Möllers, der auf die schwierige Abwägung mit der Kunstfreiheit hingewiesen hatte, dieser Aspekt überhaupt diskutiert.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote8sym" name="sdendnote8anc"><sup>viii</sup></a></p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">7. Unsicher&shy;heit und neue Feindbilder</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Es wurde davon ausgegangen, dass sich der Rechtsstaat in der Geschichte der Bundesrepublik in dem Sinne liberalisiert hat, dass seit den 1980er Jahren politisch und kulturell größere Spielräume eröffnet wurden, als beispielsweise in den Jahrzehnten von 1950 bis 1970 bestanden. Das heißt nicht, dass nicht gleichzeitig neue Formen der Repression wie die Überwachung oder beispielsweise das Racial Profiling entstanden sind (Fisahn 2022: 159ff.). Ende der 1980er Jahre war der Feind, der Ostblock, weggefallen und die fordistische Massengesellschaft hatte sich zugunsten einer individualistischen, neoliberalen Gesellschaft gewandelt. Die neue Form der Individualisierung wurde gefeiert, von den Neoliberalen als Aufbruch in eine neue Freiheit verkündet. Die Normen und Zwänge der Disziplinargesellschaft (Foucault [1973] 2003: 117) wurden angeblich abgelegt und überwunden zugunsten einer neuen Freiheit bei der Arbeit und im Leben. Mit dieser Änderung der ökonomischen und gesellschaftlichen Bedingungen musste das Recht Schritt halten. Es wurde teils verändert, das heißt liberalisiert, oder anders ausgelegt, nämlich liberaler.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mit dem russischen Angriff auf die Ukraine ist der Feind zurück und damit die verhängnisvolle Bestimmung der Politik als „Freund-Feind-Verhältnis“, das in der politischen Rechten ohnehin geläufig ist. Andersdenkende werden zu Feinden erklärt; Toleranz und Liberalität sind nicht gefragt. Die Diskursräume werden eng gezogen, sodass der öffentliche Diskurs verschwindet und die veröffentlichte Meinung linienförmig wird und gleichsam wie Propaganda wirkt. Mit dem Gaza-Krieg erhielt das Freund-Feind-Denken eine neue Dimension, indem der Freund über die Staatsräson definiert wurde. Die kollektive Schuld der Deutschen, die aus dem Nazi-Terror gegen jüdische Menschen in ganz Europa resultiert, ist sicherlich Grund genug, auf der Seite jüdischen Lebens zu stehen und Israel zu unterstützen. Nur ist das kein Grund, andere Meinungen, auch wenn sie überspitzt vorgetragen werden, auszuschließen. Das Bild wandelte sich mit der Brutalität des Vorgehens der israelischen Armee in Gaza.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nun lässt sich einwenden, dass die mögliche Trendwende älter ist. Die Diskussion um Corona führte von beiden Seiten oft in eine ähnliche Freund-Feind-Situation. Aber weiterdenkenden Menschen war klar, dass der Virus-Spuk irgendwann ein Ende hat. Der Liberalität nützte das wenig, weil auch das alte Feindbild, „der Russe“, wiederbelebt wurde; es gibt einen repressiven oder autoritären Backlash. Nun ist es auffällig, dass sich diese Trendwende in mehr oder weniger allen entwickelten kapitalistischen Staaten finden lässt – mal stärker, mal weniger stark ausgeprägt und nicht immer oder nur unter rechtsautoritären Regierungen. Die USA sind hier möglicherweise wieder mal Vorreiter oder Trendsetter. Eine Erklärung für den Trend zu neuer Repression und Intoleranz muss also tiefer ansetzen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Erläuterung der Ursachen kann an dieser Stelle nicht erfolgen. Grundsätzlich lässt sich allerdings eine große Verunsicherung der Gesellschaft und in der Folge auch der Politik konstatieren, die zur Flucht in scheinbare Sicherheiten und die angebliche Normalität führt. Die Unsicherheit ist keineswegs nur Ausdruck der veränderten Weltlage. Genannt seien der Aufstieg Chinas und die Abstiegskämpfe von Russland und den USA, welche die Stellung der EU oder ganz Europas unsicher machen. Gemeint ist auch eine Unsicherheit im Inneren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Freiheitsversprechungen des Neoliberalismus haben sich in Luft aufgelöst: Die gefeierte Individualisierung wurde zur Atomisierung und Entsolidarisierung, die ökologische Krise hat sich verschärft und die ökonomischen Unsicherheiten oder Irrwege des neoliberalen Umbaus der Gesellschaft liegen offen zutage, ohne dass der Markt von sich aus zu einer ökologischen Transformation in der Lage wäre. Da klammern sich Viele an das Alte. Die Bauern haben die antiökologische Wende eingeleitet – verunsichert über ihre Perspektiven, wenn sie in einer globalen Marktwirtschaft ökologisch produzieren sollen. Die Diskussionen um das Verbrenner-Aus oder um die Renaissance der Atomkraft zeigen nur die Verunsicherung, die zum kontrafaktischen Festhalten am Alten führt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Verunsicherung ergibt sich auch aus der Gesamtschau dieser unterschiedlichen Krisenmomente, weil – wohl nicht ganz zu Unrecht – das Gefühl verbreitet ist, dass es eher bergab geht, nicht besser, sondern deutlich schlechter wird. Das Alte und die Anlehnung an die starke Führungsperson erscheinen da als Ausweg. Im Osten der Republik kann sich die Hälfte in einer Befragung nicht dazu durchringen, einer starken Führerperson eine Absage zu erteilen: „Jeder zweite Person wünscht sich eine ‚starke Partei‘, die die ‚Volksgemeinschaft‘ insgesamt verkörpert. Statt pluralistischer Interessensvielfalt wird eine völkische Gemeinschaft gewünscht“, ergab eine Studie der Universität Leipzig (Doering 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die neue Sehnsucht nach Autorität, dem „starken Mann“ oder starken Staat, schlägt durch auf das politische Klima und die Kräfteverhältnisse in Teilen der Staatsmacht. Der Diskurs wird hysterisch oder mutiert zum Kulturkampf und das bekanntlich nicht nur in Deutschland. Die Verschiebungen dürften also tief verwurzelt sein und einen Umbruch signalisieren, der auf allen Seiten zu Unsicherheit und gleichzeitig zur Sehnsucht nach (altem) Sicherem, der scheinbaren Normalität führt, die im Zweifel repressiv hergestellt wird.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. </strong><strong class="western">Andreas Fishan</strong> hat den Lehrstuhl für öffentliches Recht, Umwelt- und Technikrecht und Rechtstheorie an der Universität Bielefeld inne. Zuletzt von ihm erschienen: &#8222;Ökologische Demokratie&#8220; (Springer, 2025).</em></p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>AKJ Berlin</em> 2021: Studierende geschlossen gegen Transfeindlichkeit. Gegenprotest gegen Marie-Luise Vollbrecht, in: <em>AKJ Berlin</em>, <a href="https://akj.rewi.hu-berlin.de/index.php?post=studierende-geschlossen-gegen-transfeindlichkeit-n-gegenprotest-gegen-marie-luise-vollbrecht">https://akj.rewi.hu-berlin.de/index.php?post=studierende-geschlossen-gegen-transfeindlichkeit-n-gegenprotest-gegen-marie-luise-vollbrecht</a>.</p>
<p align="justify"><em>Amnesty International</em> 2024: Einschränkung der Versammlungsfreiheit in Deutschland: „Jetzt ist der Moment, um aktiv zu werden“, in: <em>Amnesty International Deutschland</em> vom 13.11.2024, <a href="https://www.amnesty.de/aktuell/deutschland-proteste-palaestina-gaza-israel-einschraenkung-meinungsfreiheit-interview-rechtswissenschaftlerin-nahed-samour">https://www.amnesty.de/aktuell/deutschland-proteste-palaestina-gaza-israel-einschraenkung-meinungsfreiheit-interview-rechtswissenschaftlerin-nahed-samour</a>.</p>
<p align="justify"><em>Anastasiadis, Georg</em> 2022: Präventivhaft für „letzte Generation“: Keine Märtyrer, keine Terroristen – sondern schlicht Wiederholungstäter, in: <em>Merkur </em>vom 18.11.2022, <a href="https://www.merkur.de/politik/klima-proteste-letzte-generation-in-praeventivhaft-opfer-bayerns-91922764.html">https://www.merkur.de/politik/klima-proteste-letzte-generation-in-praeventivhaft-opfer-bayerns-91922764.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Beck-Aktuell</em> 2024: Nach Abhöraktion gegen Letzte Generation: Beschwerden in Karlsruhe eingegangen, in: <em>Beck-Aktuell</em> vom 11.09.2024, <em><a href="https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/pressegepraeche-letzte-generation-verfassbeschwerden-abhoeraktion" rel="nofollow noopener">https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/pressegepraeche-letzte-generation-verfassbeschwerden-abhoeraktion</a></em>.</p>
<p align="justify"><em>Berins, Lisa</em> 2022: documenta 15: Claudia Roth begrüßt Rücktritt von Sabine Schormann, in: <em>Frankfurter Rundschau</em> vom 16.07.2022, <a href="https://www.fr.de/kultur/kunst/documenta-antisemitismus-kassel-direktorin-ruecktritt-claudia-roth-news-91671309.html">https://www.fr.de/kultur/kunst/documenta-antisemitismus-kassel-direktorin-ruecktritt-claudia-roth-news-91671309.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>BR Klassik</em> 2022: Münchner Philharmoniker trennen sich von Putin-Freund Gergiev, in: <em>BR Klassik</em> vom 04.03.2022, <a href="https://www.br-klassik.de/gergiev-dirigent-muenchner-philharmoniker-reiter-ukraine-krieg-trennung-100.html">https://www.br-klassik.de/gergiev-dirigent-muenchner-philharmoniker-reiter-ukraine-krieg-trennung-100.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Brockhaus, Robert/Düsberg, Benjamin/Göllner, Nikolas</em> 2024: Zwischen Fluss, Meer und Strafbefehl, in: <em>Verfassungsblog</em> vom 26.03.2024, <a href="https://verfassungsblog.de/zwischen-fluss-meer-und-strafbefehl/">https://verfassungsblog.de/zwischen-fluss-meer-und-strafbefehl/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Deutschlandfunk Kultur</em> 2025: Das Flanders Festival Gent lädt israelischen Dirigenten aus, in: <em>Deutschlandfunk Kultur</em> vom 12.09.2025, <a href="https://www.deutschlandfunkkultur.de/lahav-shani-muenchner-philharmoniker-gent-antisemitismus-100.html">https://www.deutschlandfunkkultur.de/lahav-shani-muenchner-philharmoniker-gent-antisemitismus-100.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Doering, Kai</em> 2023: Studie der Uni Leipzig: Darum ist die AfD in Ostdeutschland so stark, in: <em>Vorwärts</em> vom 28.06.2023, <a href="https://www.vorwaerts.de/inland/studie-der-uni-leipzig-darum-ist-die-afd-ostdeutschland-so-stark">https://www.vorwaerts.de/inland/studie-der-uni-leipzig-darum-ist-die-afd-ostdeutschland-so-stark</a>.</p>
<p align="justify"><em>Engert, Marcus</em> 2023: Behördenfehler bei Razzia gegen „Letzte Generation“, in: <em>Tagesschau </em>vom 24.05.2023, <a href="https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/letzte-generation-website-behoerden-bayern-100.html">https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/letzte-generation-website-behoerden-bayern-100.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Fisahn, Andreas</em> 2022: Repressive Toleranz und marktkonforme Demokratie, Köln.</p>
<p align="justify"><em>Foucault, Michel</em> [1973] 2003: Die Wahrheit und die juristischen Formen, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Frielinghaus, Jana</em> 2025: Lisa Poettinger und andere: Die neue Welle gegen Linke, in: <em>Neues Deutschland</em> vom 11.02.2025, <a href="https://www.nd-aktuell.de/artikel/1188897.berufsverbote-lisa-poettinger-und-andere-die-neue-welle-gegen-linke.html">https://www.nd-aktuell.de/artikel/1188897.berufsverbote-lisa-poettinger-und-andere-die-neue-welle-gegen-linke.html</a><em>.</em></p>
<p align="justify"><em>Höhne, Valerie</em> 2022: „Staat muss klare Kante zeigen“: Union fordert Mindestfreiheitsstrafe für radikale Klimaaktivisten, in: <em>Tagesspiegel</em> vom 06.11.2022, <a href="https://www.tagesspiegel.de/politik/union-will-radikale-proteste-hart-bestrafen-dobrindt-warnt-vor-entstehung-einer-klima-raf-8839504.html">https://www.tagesspiegel.de/politik/union-will-radikale-proteste-hart-bestrafen-dobrindt-warnt-vor-entstehung-einer-klima-raf-8839504.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Hotstegs, Robert</em> 2025: Mehr als eine Frage des Charakters, in: <em>LTO </em>vom 13.05.2025, <a href="https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/afd-verfassungsschutz-rechtsextrem-parteimitglied-oeffentlicher-dienst-beamte%20">https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/afd-verfassungsschutz-rechtsextrem-parteimitglied-oeffentlicher-dienst-beamte%20</a>.</p>
<p align="justify"><em>Kirchheimer, Otto</em> 1985: Politische Justiz, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Kirchheimer, Otto</em> 1972: Politische Justiz, in: Ders.: <em>Funktionen des Staates und der Verfassung – 10 Analysen</em>, Frankfurt am Main, S. 143ff.</p>
<p align="justify"><em>LTO </em>2024: Freispruch für Radio-Dreyeckland-Journalisten rechtskräftig, in: <em>LTO </em>vom 25.09.2024, <a href="https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/landgericht-karlsruhe-revision-begruendung-frist-staatsanwaltschaft-verstrichen-kienert-dreyeckland">https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/landgericht-karlsruhe-revision-begruendung-frist-staatsanwaltschaft-verstrichen-kienert-dreyeckland</a>.</p>
<p align="justify"><em>MDR Sachsen</em> 2024: Nach Disziplinarklage: AfD-Politiker Jens Maier behält Pensionsansprüche, in: <em>MDR </em>vom 28.11.2024, <em><a href="https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/afd-richter-maier-klage-ruhestand-rechtsextremist-100.html" rel="nofollow noopener">https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/afd-richter-maier-klage-ruhestand-rechtsextremist-100.html</a></em>.</p>
<p align="justify"><em>Memarnia, Susanne</em> 2023: Nicht im Sinne des Schulfriedens, in: <em>taz </em>vom 01.11.2023, <a href="https://taz.de/Nahost-Konflikt-in-Berlin/!5967030/">https://taz.de/Nahost-Konflikt-in-Berlin/!5967030/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Monroy, Matthias</em> 2025: Anti-Kriegs-Demo in Köln: Brutaler Polizeikessel, in: <em>Neues Deutschland</em> vom 01.09.2025, <a href="https://www.nd-aktuell.de/artikel/1193688.rheinmetall-entwaffnen-anti-kriegs-demo-in-koeln-brutaler-polizeikessel.html">https://www.nd-aktuell.de/artikel/1193688.rheinmetall-entwaffnen-anti-kriegs-demo-in-koeln-brutaler-polizeikessel.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Nowak, Peter </em>2024: Benjamin Ruß: Antikapitalismus als Ausschlusskriterium, in: <em>Neues Deutschland</em> vom 01.08.2024, <a href="https://www.nd-aktuell.de/artikel/1184159.berufsverbot-benjamin-russ-antikapitalismus-als-ausschlusskriterium.html">https://www.nd-aktuell.de/artikel/1184159.berufsverbot-benjamin-russ-antikapitalismus-als-ausschlusskriterium.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Pehlivan, Erkan</em> 2023: Zahlen steigen: Bundesrepublik untersagt immer mehr Deutschen die Ausreise, in: <em>Frankfurter Rundschau</em> vom 18.01.2023, <a href="https://www.fr.de/politik/immer-mehr-deutsche-duerfen-nicht-mehr-ausreisen-92008671.html">https://www.fr.de/politik/immer-mehr-deutsche-duerfen-nicht-mehr-ausreisen-92008671.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Petri, Thomas/Kremer, Karsten</em> 2021: Rnr. 33, in: Lisken, Hans/Denninger, Erhard (Hrsg.): <em>Handbuch des Polizeirechts. Gefahrenabwehr, Strafverfolgung, Rechtsschutz</em>, 7. Aufl. München.</p>
<p align="justify"><em>Schmidt, Joel</em> 2023: Verbot der Tag-X-Demo für Lina E.: Deeskalation auf Sächsisch, in:<em> Neues Deutschland</em> vom 02.06.2023, <a href="https://www.nd-aktuell.de/artikel/1173693.leipzig-verbot-der-tag-x-demo-fuer-lina-e-deeskalation-auf-saechsisch.html">https://www.nd-aktuell.de/artikel/1173693.leipzig-verbot-der-tag-x-demo-fuer-lina-e-deeskalation-auf-saechsisch.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Steinke, Ronen</em> 2024: Einreiseverbot war rechtswidrig, in: <em>Süddeutsche Zeitung</em> vom 15.05.2024, <a href="https://www.sueddeutsche.de/politik/palaestina-einreiseverbot-1.7251504">https://www.sueddeutsche.de/politik/palaestina-einreiseverbot-1.7251504</a>.</p>
<p align="justify"><em>Universität Hamburg</em> 2023: Zum Widerruf der Genehmigung der Veranstaltung „We want our world back“, in: <em>Universität Hamburg</em> vom 05.04.2023, <a href="https://www.uni-hamburg.de/newsroom/im-fokus/2023/0405-stellungnahme-tagung.html">https://www.uni-hamburg.de/newsroom/im-fokus/2023/0405-stellungnahme-tagung.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Wangerin, Claudia</em> 2025: Lisa Poettinger will das Berufsverbot verhindern, in: <em>Neues Deutschland</em> vom 02.02.2025, <a href="https://www.nd-aktuell.de/artikel/1188707.klimaaktivismus-lisa-poettinger-will-das-berufsverbot-verhindern.html">https://www.nd-aktuell.de/artikel/1188707.klimaaktivismus-lisa-poettinger-will-das-berufsverbot-verhindern.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>WDR </em>2025: Nach Gewalt bei Anti-Kriegs-Demo: Bericht rechtfertigt Polizei-Einsatz, in: <em>WDR </em>vom 11.09.2025, <a href="https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/protestmarsch-rheinmetall-entwaffnen-100.html">https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/protestmarsch-rheinmetall-entwaffnen-100.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Zengerling, Zita/Biallas, Manuel</em> 2024: Weniger als ein Prozent verboten, in: <em>Tagesschau </em>vom 22.11.2024, <a href="https://www.tagesschau.de/investigativ/funk/demonstrationsverbote-100.html">https://www.tagesschau.de/investigativ/funk/demonstrationsverbote-100.html</a>.</p>
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p><a href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a><a href="https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2018/Standardtabellen/Faelle/STD-F-01-T01-Faelle_excel.xlsx">https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2018/Standardtabellen/Faelle/STD-F-01-T01-Faelle_excel.xlsx</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p><a href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a><a href="https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2021/Bund/Faelle/BU-F-01-T01-Faelle_xls.xlsx">https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2021/Bund/Faelle/BU-F-01-T01-Faelle_xls.xlsx</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p><a href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a><a href="https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2022/Bund/Faelle/BU-F-01-T01-Faelle_xls.xlsx">https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2022/Bund/Faelle/BU-F-01-T01-Faelle_xls.xlsx</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p><a href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a><a href="https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2024/Bund/Faelle/BU-F-01-T01-Faelle_xls.xlsx">https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2024/Bund/Faelle/BU-F-01-T01-Faelle_xls.xlsx</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p><a href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v </a>Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, auch wenn kein Straftatenkatalog für Durchsuchungen existiert.</p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p><a href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi </a>Eine Referendarin für das Lehramt wurde in Brandenburg aus dem Dienst entfernt. Sie war nicht nur Mitarbeiterin bei Compact, dem rechten Magazin, sondern hatte über diese Mitgliedschaft auch arglistig getäuscht (Hotstegs 2025).</p>
</div>
<div id="sdendnote7">
<p><a href="#sdendnote7anc" name="sdendnote7sym">vii </a>Dem Grundgesetz zufolge existiert dies überhaupt nicht und es gibt auch keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes, welche nur für das Bundeskriminalpolizeiamt besteht. Im GG gibt es immer noch den Bundesgrenzschutz, den es allerdings faktisch nicht mehr gibt.</p>
</div>
<div id="sdendnote8">
<p><a href="#sdendnote8anc" name="sdendnote8sym">viii </a><a href="https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw06-pa-kultur-medien-929282">https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw06-pa-kultur-medien-929282</a>.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/neue-intoleranz-rueckkehr-zum-freund-feind-denken/">Neue Intoleranz – Rückkehr zum Freund-Feind-Denken</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Frieden und Demokratie</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/223/publikation/frieden-und-demokratie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Aug 2018 19:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/frieden-und-demokratie/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Kriegsbeteiligung als Symptom für Demokratieschwäche. In: vorgänge Nr. 223 (3/2018), S. 131-141 Eng verwandt mit der „Theorie des gerechten Krieges“ (s. vorgänge Nr. 218) ist die Behauptung eines demokratischen Friedens. Doch wie steht es um die Empirie der angeblich friedvollen (westlichen) Demokratien? Andreas Fisahn rekonstruiert zunächst die Ursprünge des Theorems, stellt dem eine Bestandsaufnahme jener [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/223/publikation/frieden-und-demokratie/">Frieden und Demokratie</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Kriegsbeteiligung als Symptom für Demokratieschwäche. In: vorgänge Nr. 223 (3/2018), S. 131-141</p>
<p><i>Eng verwandt mit der „Theorie des gerechten Krieges“ (s. vorgänge Nr. 218) ist die Behauptung eines demokratischen Friedens. Doch wie steht es um die Empirie der angeblich friedvollen (westlichen) Demokratien? Andreas Fisahn rekonstruiert zunächst die Ursprünge des Theorems, stellt dem eine Bestandsaufnahme jener Kriege gegenüber, in die die westlichen Demokratien nach 1946 verwickelt waren, und setzt sich abschließend mit den ideologischen Absichten und Verkehrungen des Begriffs auseinander. </i></p>
<h2 class="auto-created">1. Theorie des demokra&shy;ti&shy;schen Friedens</h2>
<p>Die Friedensdividende nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion scheint verbraucht. Die USA drängen die Nato-Staaten, endlich wieder 2 % ihres Etats für Rüstung auszugeben. Die Rüstungsausgaben steigen, so das Friedensforschungsinstitut SIPRI, im Mittleren Osten, in Afrika südlich der Sahara, in Südamerika, Zentral-, Süd- und Ostasien sowie in West- und Mitteleuropa wieder an.[1] Demokratie wurde zum Vorwand, um Krieg zu rechtfertigen, etwa in Syrien oder in Libyen, womit die Verpflichtungen der UNO-Charta uminterpretiert wurden. Demokratie wird zu einer wirkmächtigen Apologie, um Kriege zu rechtfertigen und um sich selbst Friedfertigkeit zu attestieren. Das bringt Katrin Kinzelbach etwas naiv so auf den Punkt: „<i>Die Geschichte lehrt uns, dass individuelle Rechte, gesellschaftlicher und zwischenstaatlicher Frieden am besten von Demokratien geschützt werden. Von dieser Einsicht sollte Deutschland nicht abrücken.</i>“[2] Sie plädiert deshalb für eine bundesdeutsche Demokratieförderung im Rest der Welt. Holger Nehring formuliert in seinem Tagungsbericht zur Konferenz „Frieden durch Demokratie“ vorsichtiger: „<i>Dass Frieden und Demokratie aufeinander bezogen sind, zählt zu einer der Grundüberzeugungen des politischen Liberalismus, wenn nicht sogar der gesamten (internationalen) Politik im 20. Jahrhundert</i>.“[3] Zu diesem Bezug hat sich eine ganze Ideologiefabrik gebildet, eine Schule des „demokratischen Friedens“, deren Publikationen[4] ganze Regalwände füllen, ohne dass der Erkenntnisgewinn weit über den des angeblichen Urvaters der Theorie sonderlich hinaus ginge.</p>
<p>Als Urvater wird Immanuel Kant gehandelt, der &#8211; obwohl deutlich älter als Marx &#8211; im herrschenden Diskurs keineswegs auf die Müllhalde der Geschichte gewünscht wird. Kant formulierte in seiner Schrift zum „ewigen Frieden“: „<i>Nun hat aber die republikanische Verfassung, außer der Lauterkeit ihres Ursprungs, aus dem reinen Quell des Rechtsbegriffs entsprungen zu sein, noch die Aussicht in die gewünschte Folge, nämlich den ewigen Frieden</i>.“ Deshalb solle „<i>die bürgerliche Verfassung in jedem Staate republikanisch sein.</i>“[5] Wenn man genauer hinschaut, findet man die nämliche Auffassung schon beim Baron de Montesquieu. Der schrieb:</p>
<p>„<i>Es widerspricht der Natur der Sache, dass bei föderativem Staatsaufbau ein konföderierter Staat einen anderen erobert. … Es widerspricht noch mehr der Natur der Sache, dass eine demokratische Republik Städte erobert, die nicht in den Kreis der Demokratie einbezogen werden können. … Wenn eine Demokratie ein Volk erobert, um es als unterworfenes zu regieren, setzt sie ihre eigene Freiheit aufs Spiel. Sie muss nämlich ihren Beamten, die sich in den eroberten Staat schickt, eine zu große Macht anvertrauen</i>.“[6]</p>
<p>Montesquieu spricht von demokratischer Republik. Kant verwahrt sich &#8211; vermutlich unter dem Eindruck des französischen Wohlfahrtsausschusses &#8211; explizit dagegen und grenzt die Republik von der Demokratie ab. Den Unterschied macht für ihn die Gewaltentrennung. In der Republik sind gesetzgebende und ausführende Gewalt getrennt, in der Demokratie ist das Volk nicht nur Gesetzgeber, sondern auch Vollzugsorgan. In einer Republik dagegen müsse die Zahl der Herrscher klein, die Repräsentation aber groß sein &#8211; die Demokratie bezeichnet er als Despotismus.[7] Kurz: die Republik ist für ihn eine monarchische oder aristokratische Regierung mit einem gewählten, gesetzgebenden Parlament.</p>
<h2 class="auto-created">2. Empirie und Einschr&auml;n&shy;kung des Theorems</h2>
<p>Nimmt man diese Definition, kommt man schon beim Ersten Weltkrieg in eine empirische Bredouille. Das Kaiserreich war eine parlamentarische Monarchie, jedenfalls musste der Reichstag dem Haushalt, also auch dem Militärhaushalt zustimmen – was er auch tat. Das deutsche Kaiserreich war in der Definition Kants eine Republik, die nicht nur einen Krieg anfing, sondern ihn auch gegen andere Republiken (die französische, englische und US-amerikanische) führte.</p>
<p>Die liberale Grundüberzeugung vom demokratischen Frieden konnte das nicht erschüttern. Man ging hin und definierte die Republik anders, nämlich &#8211; man ahnt es &#8211; nach dem Vorbild der parlamentarischen Systeme in Europa und Nordamerika. Rummel, einer der wichtigen Vertreter des „demokratischen Friedens”, verwendet ‚Republik‘ und ‚Demokratie‘ synonym und definiert letztere so: “<i>By democracy is meant liberal democracy, where those who hold power are elected in competitive elections with a secret ballot and wide franchise (loosely understood as including at least 2/3rds of adult males); where there is freedom of speech, religion, and organization; and a constitutional framework of law to which the government is subordinate and that guarantees equal rights.</i>”[8] Dann war das deutsche Kaiserreich natürlich keine Demokratie, der Kaiser und die Regierung wurden nicht gewählt.</p>
<p>Empirisch überzeugend ist die These von der Friedfertigkeit parlamentarischer Systeme allerdings immer noch nicht. Die älteste, die US-amerikanische Demokratie, startete mit einem Völkermord an den nordamerikanischen Indianern, d.h. sie führte einen Vernichtungskrieg gegen diese Völker. Nach dem zweiten Weltkrieg intervenierten die USA militärisch in Korea, Kuba, Vietnam, Nicaragua, Grenada, Irak, Sudan, Angola und Jugoslawien und beteiligten sich in vielen weiteren Fällen militärisch in der ein oder anderen Form am „Regime-Change“ oder an einer „Dictatorship-Protection“. All das waren Interventions- oder Angriffskriege, keineswegs Verteidigungskriege, die bei der Diskussion des demokratischen Friedens sicher anders zu beurteilen wären. Und die europäischen Demokratien sind keineswegs besser (s. Abbildung 1).</p>
<p>Es lässt sich schlicht nicht leugnen, dass auch „westliche“ parlamentarische Systeme nach 1945 weltweit an Kriegen beteiligt waren. Gantzel zählt für die „<i>relativ hoch entwickelten Industrieländer</i>“ (von den USA bis Brasilien) eine durchschnittliche Beteiligung an 4,5 Kriegen zwischen 1945 und 1992 (s. Abbildung 2).[9]</p>
<p>Die Apologeten des demokratischen Friedens modifizierten ihre Argumentation daraufhin. Nida-Rümelin etwa führt aus: „<i>Die Demokratie ist in der Tat eine Ordnung des zivilen Friedens, gesichert durch einen Konsens über sekundäre Regeln und durch die wechselseitige Zuschreibung von Autonomie und Kooperationsbereitschaft. Das gilt national, das gilt aber auch international. Wenn Kant mit seinem ersten Definitivartikel aus seiner Schrift Zum ewigen Frieden von 1795 Recht hat – und alles spricht bislang dafür – dann ist allein die Tatsache, dass Staaten, wie er sagt, republikanisch verfasst sind, eine Friedensgarantie. Und in der Tat haben noch nie zwei Demokratien gegeneinander Krieg geführt. Das zeigt die normativ-ethische Verfasstheit auch der außenpolitischen Praxis von Demokratien.</i>“[10]</p>
<p>Der schon zitierte Rummel sekundiert: “<i>What specifically has been uncovered or verified about democracy and violence? First, well established democracies do not make war on and rarely commit lesser violence against each other. … Second, the more two nations are democratic the less likely war or lesser violence between them. There is a scale of democraticness here, at one end of which are two undoubted democracies with no likelihood of war and virtually zero probability of lesser violence between them, and at the other end are those nations most undemocratic (the totalitarian ones) that have the greatest chance of war and other violence among themselves</i>.“[11]</p>
<p>Kurz: Aus dem Satz „<i>Demokratie führt zu Frieden</i>“ wird die These: Demokratien führen „<i>mit geringerer Wahrscheinlichkeit untereinander Krieg</i>“.[12] Die Phrase „<i>mit geringerer Wahrscheinlichkeit</i>“ signalisiert: Auch davon gibt es Ausnahmen, etwa der Britisch-Amerikanische Krieg von 1812, der mit einer Kriegserklärung der USA begann; oder der erste und dritte pakistanisch-indische Krieg (1947-49, 1999), wobei die Situation der Demokratie in Pakistan zugegebenermaßen undurchsichtig war. Trotzdem ist der Befund äußerst dürftig – Luhmann würde sagen: kontingent. Der Verdacht liegt nahe, dass andere Faktoren (wie etwa der Systemgegensatz zwischen West und Ost) dazu führten, dass die westlichen Demokratien sich nicht gegenseitig angegriffen haben.</p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/fisahn1a.jpg" alt="" width="354" height="500" border="1" /><img decoding="async" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/fisahn1b.jpg" alt="" width="340" height="500" border="1" /></p>
<p>Abbildung 1: Liste der von europäischen Nationen geführten Kriege nach 1945</p>
<p><img decoding="async" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/fisahn2b.jpg" alt="" width="380" height="296" border="1" /><br />
Abbildung 2: Status der Länder und Häufigkeit ihrer Kriegsbeteiligung 1945-1992*</p>
<p>(aus: Klaus Jürgen Gantzel, Über die Kriege nach dem Zweiten Weltkrieg. Tendenzen, ursächliche Hintergründe, Perspektiven, S. 310 f.; abrufbar unter <a href="http://www.zeithistorische-forschungen.de/sites/" target="_blank" rel="noopener">http://www.zeithistorische-forschungen.de/sites/</a> default/files/medien/material/gantzel_mge.pdf?language=en).</p>
<h2 class="auto-created">3. Die vollst&auml;n&shy;dige Gleichung</h2>
<p>In Wahrheit wollen die Apologeten des „demokratischen Friedens“ auch etwas anderes beschwören. Sie unterschlagen nämlich einen Teil der Gleichung. Sie diskutieren die Gleichung: Demokratie = Frieden. Andere diskutieren den anderen Teil der Gleichung, der lautet: Marktwirtschaft = Demokratie. Udo di Fabio etwa formulierte die weit verbreitet These so: „<i>Die Demokratie braucht die Marktwirtschaft, weil hier die Mittel für eine Gemeinschaft wachsen, auch um den Sozialstaat zu finanzieren. Eine solide Marktwirtschaft braucht aber auch den Rechtsstaat und die Demokratie.</i>“[13] Beide Teile der Formel heißen dann: Marktwirtschaft = Demokratie; Demokratie = Frieden. Im Ergebnis ergibt sich folgerichtig: Kapitalismus = Frieden.</p>
<p>Geschulte Leninisten werden diese Gleichung empört zurückweisen. Für sie gilt die Gleichung: Kapitalismus = Imperialismus und Imperialismus = Krieg. Also: Kapitalismus = Krieg, oder umgekehrt: Frieden gibt es nur durch Sozialismus, wobei die Praxis der Sowjetunion und ihrer Bruderstaaten als Sozialismus definiert wurde.</p>
<p>Beide Gleichungen scheinen gleich ideologisch und gleich weit von der Empirie entfernt zu sein. Vielleicht sollte man es deshalb umgekehrt versuchen und fragen, ob die Prämissen richtig sind. Man kann erstens fragen, ob Kants Argument theoretisch einleuchtet und zweitens fragen, ob die parlamentarischen Systeme des Westens Republiken im Sinne Kants sind, oder ob sie es <i>noch </i>sind.</p>
<h2 class="auto-created">4. Kants Argumen&shy;ta&shy;tion</h2>
<p>Kants Argumentation war ziemlich schlicht, verglichen mit jener der „Theoretiker“ des „demokratischen Friedens“. Diese müssten ja erklären, warum parlamentarische Systeme über andere, undemokratische Staaten herfallen, aber untereinander friedlich sind. Sie erklären nur Letzteres mit einer Kultur der Verständigung und Kooperation.[14] Kant ist dagegen konkret und handfest. Die Republik, meint er, sei dadurch definiert, dass die Staatsbürger dem Krieg zustimmen müssen. Dabei sind die Staatsbürger auch diejenigen, welche die Lasten des Krieges tragen müssen, also Steuern, Einberufung zum Kriegsdienst, tote Angehörige, zerstörte Städte und Landschaften. Folglich würden sie sich hüten, dem Krieg zuzustimmen.</p>
<p>Kant schrieb schöner, aber auch komplizierter: „<i>Wenn (wie es in dieser [republikanischen A.F.] Verfassung nicht anders sein kann) die Beistimmung der Staatsbürger dazu erfordert wird, um zu beschließen, »ob Krieg sein solle, oder nicht«, so ist nichts natürlicher, als dass, da sie alle Drangsale des Krieges über sich selbst beschließen müßten (als da sind: selbst zu fechten; die Kosten des Krieges aus ihrer eigenen Habe herzugeben; die Verwüstung, die er hinter sich läßt, kümmerlich zu verbessern; zum Übermaße des Übels endlich noch eine, den Frieden selbst verbitternde, nie (wegen naher immer neuer Kriege) zu tilgende Schuldenlast selbst zu übernehmen), sie sich sehr bedenken werden, ein so schlimmes Spiel anzufangen.</i>“[15]</p>
<p>Kurz: das Volk ist nicht so dusselig, einem Krieg zuzustimmen, unter dem es selbst mehr oder weniger direkt leiden muss. Nun heißt es schon in „<i>Die Jungfrau von Orleans</i>“ von Schiller: „<i>Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens</i>“ &#8211; und in der Tat möchte man ja manchmal verzweifeln. Aber im Grundsatz kann man Kants Argument wohl zustimmen. Etwas dogmatistisch formuliert geht das Argument so: „<i>Die Zustimmung zum Krieg widerspricht den objektiven Interessen der übergroßen Mehrheit der Bevölkerung</i>.“ Mittels der „objektiven Interessen“ kann man sich über manche Widersprüche hinwegretten, auch über die empirische Zustimmung zum oder die freiwillige Teilnahme am Krieg. Bevor wir aber anfangen, darüber nachzudenken, wie man denn die objektiven Interessen ermittelt, ist es einfacher auf die Empirie zu schauen. Und da sieht es &#8211; jedenfalls mit Blick auf Deutschland &#8211; bekanntlich gar nicht so schlecht aus mit der empirischen Bestätigung von Kants Annahme.</p>
<p>Einige Beispiele: Das Portal „Statista“ kam in einer Studie aus dem Jahr 2011 zu dem Ergebnis, dass 59% der Deutschen den Bundeswehreinsatz in Afghanistan ablehnen und nur 37 % zustimmen.[16] Die Zeit schreibt: „<i>Eine Mehrheit von 55 Prozent der Deutschen ist für den Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan. Das ergab eine INSA-Umfrage für die ‚Bild’-Zeitung. Nur jeder fünfte Befragte ist für den Verbleib der deutschen Soldaten in Afghanistan</i>.“[17] &#8211; weder INSA noch der Bild dürfte das in den Kram gepasst haben.</p>
<p>Der Freitag berichtet: Eine deutliche Mehrheit der Deutschen ist gegen zusätzliche Bundeswehr-Einsätze im Ausland. Nur 18 Prozent der Bürger vertreten die Meinung, Deutschland solle „<i>in der Welt größeres militärisches Engagement zeigen</i>“. 78 Prozent und damit fast vier Fünftel lehnen diese Forderung ab.[18] Gegen eine Ausweitung der Bundeswehreinsätze sprechen sich 66% der Befragten aus, während nur 28% dafür sind.[19]</p>
<p>In den USA sieht das Bild nur auf den ersten Blick anders aus. Vor Beginn des Afghanistan- und Irak-Krieges gab es eine Mehrheit, die dem Krieg zustimmte. Afghanistan war die Antwort auf den 11. September, d.h. auf die Zerstörung der Twin-Tower in New York. Deshalb überrascht die Zustimmung zunächst nicht. Zu bedenken ist außerdem, dass die Mehrheit der US-Amerikaner von einem Krieg sonstwo auf der Welt zunächst nicht betroffen ist. Das Kanonenfutter wird vornehmlich aus der schwarzen Unterschicht rekrutiert, die nicht wählen geht. Im Verlaufe der genannten Kriege wandelte sich aber die Einstellung. Ab 2005 sank die Zustimmung zum Irak-Krieg unter 40 % und blieb dann bei 30 %. Schon 2009 ergab eine Umfrage von CNN, dass nur noch 39 % den Afghanistan-Krieg unterstützten, während ihn 58 % ablehnten.[20] Das Verhältnis verbesserte sich bis 2012 auf 69 % zu 23 % gegen den Krieg.[21] Der Grund für den Meinungswandel lässt sich möglicherweise aus einer weiteren Umfrage erschließen. Danach meinten 2003 noch ungefähr gleich viele Amerikaner, die Kosten des Irak-Krieges hätten sich rentiert. Im Jahre 2014 war die Zahl auf 18 % gesunken, während 75 % der gegenteiligen Auffassung waren.[22] Kants Argument, dass die Bürger die Kosten des Krieges übernehmen müssen, erfordert offenbar Lernprozesse oder wird erst mit Zeitablauf bewusst. Im Ergebnis kann man sagen: Das Volk hält tatsächlich nicht viel vom Krieg.</p>
<h2 class="auto-created">5. Mit der Demokratie stimmt was nicht</h2>
<p>Wenn Kants Argument theoretisch einleuchtet und sogar mit der Empirie übereinstimmt, bleibt nur eine Schlussfolgerung: Irgend etwas stimmt mit der Demokratie nicht. Oder anders gesagt: die Meinung der Bürger in Fragen der Kriegsbeteiligung wird in den politischen Entscheidungen nicht repräsentiert. Der Grund für die fehlende Repräsentanz ist für die USA leicht zu ermitteln: Die US-Verfassung von 1787 lässt sich nach heutigen Maßstäben kaum noch der parlamentarischen Demokratie subsumieren. Die Kompetenzen des Präsidenten gleichen eher einem Monarchen des 19. Jahrhunderts als demokratischen Präsidenten – mit dem kleinen Unterschied, dass seine Amtszeit begrenzt ist. Das Wahlsystem mit Wahlmännern mag 1787 angemessen gewesen sein, heute weiß man, dass es eher randomisierte Ergebnisse produziert als zuverlässige Mehrheitsentscheidungen. Einmal im Amt &#8211; die Welt erleidet es gegenwärtig &#8211; ist der Präsidentenmonarch nicht abzuwählen und kaum absetzbar, egal welchen Unfug er treibt.</p>
<p>Das Hauptproblem der US-amerikanischen Demokratie dürfte aber sein, dass die Wahlchancen von persönlichem Reichtum und privaten Spenden abhängen, so dass mehr oder weniger direkte Abhängigkeiten und personelle Allianzen zwischen ökonomisch und politisch Mächtigen entstehen müssen. Hören wir noch einmal Kant: „<i>Da hingegen in einer Verfassung, wo der Untertan nicht Staatsbürger, die also nicht republikanisch ist, es die unbedenklichste Sache von der Welt ist, weil das Oberhaupt nicht Staatsgenosse, sondern Staatseigentümer ist, an seinen Tafeln, Jagden, Lustschlössern, Hoffesten u. d. gl. durch den Krieg nicht das mindeste einbüßt, diesen also wie eine Art von Lustpartie aus unbedeutenden Ursachen beschließen, und der Anständigkeit wegen dem dazu allezeit fertigen diplomatischen Korps die Rechtfertigung desselben gleichgültig überlassen kann.</i>“[23] Heute würde man wohl sagen: Die ökonomische Elite hat in ihren <i>gated communities</i>, auf ihren Poolpartys, beim Golfen und in ihren exklusiven Clubs wenig zu fürchten, so dass sie Krieg wie in einem Computerspiel beginnen und inzwischen auch ähnlich führen kann.</p>
<p>Und wie steht es um die Demokratie in Deutschland? Nach den bisherigen Überlegungen müsste mit dem Beginn der Auslandseinsätze der Bundeswehr auch die bundesdeutsche Demokratie an Substanz verloren haben. Viele meinen das und viel spricht dafür. Die asymmetrische Kooperation des Fordismus hat das neoliberale Regime beiseite geschoben und an seine Stelle einen Pluralismus der Eliten etabliert. Darüber wäre noch viel zu sagen – ich belasse es bei diesen Behauptungen.[24]</p>
<p>Im Ergebnis jedenfalls ist die Distanz zwischen Repräsentanten und Repräsentierten größer geworden. Einige sprechen von einer „Krise der Repräsentation“, andere von der „Zuschauer-“ oder „Fassadendemokratie“. Und mit der zunehmenden Distanz zwischen Staatsbürgern und politischen Entscheidungen wuchs auch die Zahl der deutschen Militäreinsätze. Deren Tendenz ist eindeutig: nämlich steigend.</p>
<p>Schlussfolgerung: Kant hatte recht mit seiner Annahme, dass Republiken den ewigen Frieden befördern. Daraus ergibt sich aber kein Freifahrtschein für die „westlichen Demokratien“. Aus der Existenz von Wahlen lässt sich nicht auf ihre Friedfertigkeit schließen, sondern aus ihrem Militarismus auf die fehlende republikanische Substanz.</p>
<p><i>ANDREAS FISAHN   Prof. Dr., Jahrgang 1960, hat den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Umwelt- und Technikrecht sowie Rechtstheorie an der Universität Bielefeld inne.</i></p>
<h2 class="auto-created">Anmerkungen:</h2>
<p>1. <a href="https://www.sipri.org/sites/default/files/2017-11/yb_17_summary_de.pdf" target="_blank" rel="noopener">https://www.sipri.org/sites/default/files/2017-11/yb_17_summary_de.pdf</a> (17.5.2018).</p>
<p>2. Kinzelbach, Katrin, Ohne Demokratie keine Menschenrechte und kein Frieden, <a href="http://www.peacelab2016.de/peacelab2016/debatte/menschenrechte/article/ohne-demokratie-keine-menschenrechte-und-kein-frieden/" target="_blank" rel="noopener">http://www.peacelab2016.de/peacelab2016/debatte/menschenrechte/article/ohne-demokratie-keine-menschenrechte-und-kein-frieden/</a>.</p>
<p>3. <a href="https://www.hsozkult.de/conferencereport/id/tagungsberichte-2952" target="_blank" rel="noopener">https://www.hsozkult.de/conferencereport/id/tagungsberichte-2952</a>.</p>
<p>4. Vgl. etwa: Czempiel, E.-O., Kants Theorem, Oder: Warum sind Demokratien (noch immer) nicht friedlich? in: Zeitschrift für Internationale Beziehungen, Nr. 1 1966; Nielebock, T., Frieden zwischen Demokratien: Ein empirisches Gesetz der Internationalen Beziehungen auf der Suche nach seiner Erklärung, in: Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft, Nr. 2., 1993; Rittberger, V., Zur Friedensfähigkeit von Demokratien. Betrachtungen zur politischen Theorie des Friedens, in: Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, B 44, 31.10.1987; Rousseau, D.L./Gelpi, C./Reiter, D./Huth, P.K., Assessing the Dyadic Nature of the Democratic Peace, 1918-88, in: American Political Science Review, No. 3. 1987; Russett, B., Grasping the Democratic Peace. Principles for a Post Cold War World, Princeton 1993.</p>
<p>5. Kant, Immanuel, Zum ewigen Frieden,in: ders. Kleinere Schriften zur Geschichtsphilosophie, Ethik und Politik, (Hamburg 1973), Erster Definitivartikel, S. 127.</p>
<p>6. Montesquieu, Charles-Louis, Vom Geist der Gesetze (Stuttgart 1965), 10. Buch, 6. Kapitel, S. 208.</p>
<p>7. In Zum ewigen Frieden heißt es: „Damit man die republikanische Verfassung nicht (wie gemeiniglich geschieht) mit der demokratischen verwechsele, muß folgendes bemerkt werden. Die Formen eines Staats (civitas) können entweder nach dem Unterschiede der Personen, welche die oberste Staatsgewalt inne haben, oder nach der Regierungsart des Volks durch sein Oberhaupt, er mag sein welcher er wolle, eingeteilt werden, die erste heißt eigentlich die Form der Beherrschung (forma imperii), und es sind nur drei derselben möglich, wo nämlich entweder nur einer, oder einige unter sich verbunden, oder alle zusammen, welche die bürgerliche Gesellschaft aus machen, die Herrschergewalt besitzen (Autokratie, Aristokratie und Demokratie, Fürstengewalt, Adelsgewalt und Volksgewalt). Die zweite ist die Form der Regierung (forma regiminis), und betrifft die auf die Konstitution (den Akt des allgemeinen Willens, wodurch die Menge ein Volk wird) gegründete Art, wie der Staat von seiner Machtvollkommenheit Gebrauch macht: und ist in dieser Beziehung entweder republikanisch oder despotisch. Der Republikanism ist das Staatsprinzip der Absonderung der ausführenden Gewalt (der Regierung) von der gesetzgebenden;[ der Despotism ist das der eigenmächtigen Vollziehung des Staats von Gesetzen, die er selbst gegeben hat, mithin der öffentliche Wille, sofern er von dem Regenten als sein Privatwille gehandhabt wird. – Unter den drei Staatsformen ist die der Demokratie, im eigentlichen Verstande des Worts, notwendig ein Despotism, weil sie eine exekutive Gewalt gründet, da alle über und allenfalls auch wider Einen (der also nicht mit einstimmt), mithin alle, die doch nicht alle sind, beschließen; welches ein Widerspruch des allgemeinen Willens mit sich selbst und mit der Freiheit ist. Alle Regierungsform nämlich, die nicht repräsentativ ist, ist eigentlich eine Unform, weil der Gesetzgeber in einer und derselben Person zugleich Vollstrecker seines Willens (so wenig, wie das Allgemeine des Obersatzes in einem Vernunftschlusse zugleich die Subsumtion des Besondern unter jenem im Untersatze) sein kann, und, wenn gleich die zwei andern Staatsverfassungen so fern immer fehlerhaft sind, daß sie einer solcher Regierungsart Raum geben, so ist es bei ihnen doch wenigstens möglich, daß sie eine dem Geiste eines repräsentativen Systems gemäße Regierungsart annähmen, wie etwa Friedrich II. wenigstens sagte: er sei bloß der oberste Diener des Staats, da hingegen die demokratische es unmöglich macht, weil alles da Herr sein will. – Man kann daher sagen: je kleiner das Personale der Staatsgewalt (die Zahl der Herrscher), je größer dagegen die Repräsentation derselben, desto mehr stimmt die Staatsverfassung zur Möglichkeit des Republikanism, und sie kann hoffen, durch allmähliche Reformen sich dazu endlich zu erheben. Aus diesem Grunde ist es in der Aristokratie schon schwerer, als in der Monarchie, in der Demokratie aber unmöglich, anders, als durch gewaltsame Revolution zu dieser einzigen vollkommen rechtlichen Verfassung zu gelangen. Es ist aber an der Regierungsart6 dem Volk ohne alle Vergleichung mehr gelegen, als an der Staatsform (wiewohl auch auf dieser ihre mehrere oder mindere Angemessenheit zu jenem Zwecke sehr viel ankommt). Zu jener aber, wenn sie dem Rechtsbegriffe gemäß sein soll, gehört das repräsentative System, in welchem allein eine republikanische Regierungsart möglich, ohne welches sie (die Verfassung mag sein welche sie wolle) despotisch und gewalttätig ist. – Keine der alten sogenannten Republiken hat dieses gekannt, und sie mußten sich darüber auch schlechterdings in dem Despotism auflösen, der unter der Obergewalt eines Einzigen noch der erträglichste unter allen ist.“</p>
<p>8. Rummel, R.J., Power kills, Appendix 1.1., <a href="https://www.hawaii.edu/powerkills/PK.APPEN1.1.HTM" target="_blank" rel="noopener">https://www.hawaii.edu/powerkills/PK.APPEN1.1.HTM</a>.</p>
<p>9. Gantzel, Klaus Jürgen, Über die Kriege nach dem Zweiten Weltkrieg Tendenzen, ursächliche Hin140<br />
tergründe, Perspektiven <a href="http://www.zeithistorische-forschungen.de/sites/default/files/medien/" target="_blank" rel="noopener">http://www.zeithistorische-forschungen.de/sites/default/files/medien/</a> material/gantzel_mge.pdf?language=en, S. 310 f.</p>
<p>10. Nida-Rümelin, Julian, Was ist Demokratie?, in Davy, U./ Lenzen, M. (Hg.), Demokratie Morgen – Überlegungen aus Wissenschaft und Politik, Bielefeld 2013, S. 17/ 32.</p>
<p>11. Rummel, R. J., Power kills, Summary and Conclusions, <a href="https://www.hawaii.edu/powerkills/PK" target="_blank" rel="noopener">https://www.hawaii.edu/powerkills/PK</a>. CHAP1.HTM.</p>
<p>12. Fischer, Lars, Demokratischer Friede ist eine Illusion, <a href="http://www.spektrum.de/news/demokratischer-friede-ist-eine-illusion/1364449" target="_blank" rel="noopener">http://www.spektrum.de/news/demokratischer-friede-ist-eine-illusion/1364449</a>.</p>
<p>13. Di Fabio, Udo, Interview in der Badischen Zeitung vom 23.11.2013, <a href="http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/udo-di-fabio-demokratie-braucht-marktwirtschaft--77509780.html" target="_blank" rel="noopener">http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/udo-di-fabio-demokratie-braucht-marktwirtschaft&#8211;77509780.html</a>.</p>
<p>14. Etwas differenzierter argumentiert Dieter Senghaas. Er formuliert in seinem „zivilisatorischen Hexagon“ insgesamt sechs Bedingungen, welche die Wahrscheinlichkeit von Frieden erhöhen, nämlich: Gewaltmonopol, Rechtsstaatlichkeit, Affektkontrolle durch Interdependenzen, demokratische Partizipation, soziale Gerechtigkeit und konstruktive Konfliktkultur (Senghaas, D., Frieden als Zivilisierungsprozess. In D. Senghaas (Hrsg.), Den Frieden denken: si vis pacem, para pacem (Frankfurt/M.1952) S. 196-223/ 203).</p>
<p>15. Kant, Immanuel, Zum ewigen Frieden,in: ders. Kleinere Schriften zur Geschichtsphilosophie, Ethik und Politik, (Hamburg 1973), Erster Definitivartikel, S. 127 f.</p>
<p>16. <a href="https://de.statista.com/statistik/daten/studie/37270/umfrage/beteiligung-der-bundeswehr-am-einsatz-in-afghanistan/" target="_blank" rel="noopener">https://de.statista.com/statistik/daten/studie/37270/umfrage/beteiligung-der-bundeswehr-am-einsatz-in-afghanistan/</a>.</p>
<p>17. Die Zeit vom 15.6.2017., <a href="http://www.zeit.de/news/2017-06/15/konflikte-umfrage-deutsche-fuer-abzug-der-bundeswehr-aus-afghanistan-15045804" target="_blank" rel="noopener">http://www.zeit.de/news/2017-06/15/konflikte-umfrage-deutsche-fuer-abzug-der-bundeswehr-aus-afghanistan-15045804</a>.</p>
<p>18. Der Freitag vom 2.7.2014, <a href="https://www.freitag.de/autoren/vorabmeldung/deutsche-gegen-militaer-einsaetze-im-ausland" target="_blank" rel="noopener">https://www.freitag.de/autoren/vorabmeldung/deutsche-gegen-militaer-einsaetze-im-ausland</a>.</p>
<p>19. <a href="https://de.statista.com/statistik/daten/studie/188269/umfrage/meinung-zur-ausweitung-der-auslandseinsaetze-der-bundeswehr/" target="_blank" rel="noopener">https://de.statista.com/statistik/daten/studie/188269/umfrage/meinung-zur-ausweitung-der-auslandseinsaetze-der-bundeswehr/</a>.</p>
<p>20. <a href="http://edition.cnn.com/2009/POLITICS/09/15/afghan.war.poll/index.html" target="_blank" rel="noopener">http://edition.cnn.com/2009/POLITICS/09/15/afghan.war.poll/index.html</a>.</p>
<p>21. <a href="http://www.nytimes.com/2012/03/27/world/asia/support-for-afghan-war-falls-in-us-poll-finds.html" target="_blank" rel="noopener">http://www.nytimes.com/2012/03/27/world/asia/support-for-afghan-war-falls-in-us-poll-finds.html</a>.</p>
<p>22. <a href="https://www.cbsnews.com/news/most-americans-say-iraq-war-wasnt-worth-the-costs-poll/" target="_blank" rel="noopener">https://www.cbsnews.com/news/most-americans-say-iraq-war-wasnt-worth-the-costs-poll/</a>.</p>
<p>23. Kant, Immanuel, Zum ewigen Frieden,in: ders. Kleinere Schriften zur Geschichtsphilosophie, Ethik und Politik, (Hamburg 1973), Erster Definitivartikel, S. 127 f.</p>
<p>24. S. auch die Besprechung aktueller Bücher zu diesem Thema von Kutscha in vorgänge Nr. 217 (Heft 1/2017), S. 149-151.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/223/publikation/frieden-und-demokratie/">Frieden und Demokratie</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Bundesverfassungsgericht auf dem Weg in die nationalegoistische Sackgasse &#8211; Politische Demokratie in Gefahr</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/bundesverfassungsgericht-auf-dem-weg-in-die-nationalegoistische-sackgasse-politische-demokratie-in/</link>
		
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		<pubDate>Thu, 23 May 2013 00:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 20]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 167 Im Juni und September 2012 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gleich zweimal binnen kurzer Zeit über die Europapolitik der Bundesregierung geurteilt. Beide Male stand der permanente Rettungsschirm der EU (ESM: European Stability Mechanism) im Fokus der Verfassungsrichter. In beiden Fällen hat das Gericht Korrekturen an den Gesetzen vorgenommen, die allerdings das zentrale [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/bundesverfassungsgericht-auf-dem-weg-in-die-nationalegoistische-sackgasse-politische-demokratie-in/">Bundesverfassungsgericht auf dem Weg in die nationalegoistische Sackgasse &#8211; Politische Demokratie in Gefahr</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 167</p>
<p>Im Juni und September 2012 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gleich zweimal binnen kurzer Zeit über die Europapolitik der Bundesregierung geurteilt. Beide Male stand der permanente Rettungsschirm der EU (ESM: European Stability Mechanism) im Fokus der Verfassungsrichter.</p>
<p>In beiden Fällen hat das Gericht Korrekturen an den Gesetzen vorgenommen, die allerdings das zentrale Problem, den Abbau gesellschaftlicher Demokratie, nur streifen. Seit dem Lissabon-Urteil durchzieht ein roter Faden die Entscheidungen des Verfassungsgerichts. Es versucht, das strukturelle Demokratiedefizit der EU durch Stärkung der nationalen Organe zu kompensieren. Diese Strategie geht jedoch am Kern des Problems vorbei und forciert eine national orientierte Europapolitik, wie aus den jüngsten Urteilen hervor geht.</p>
<h2 class="auto-created">Urteil &uuml;ber Betei&shy;li&shy;gungs&shy;rechte des Bundestags</h2>
<p>Dreh- und Angelpunkt des Urteils vom 19. Juni 2012 (Az. 2 BvE 4/11)  waren die Informations- und Beteiligungsrechte des Bundestages im Rahmen der Verhandlung der Regierung über den ESM-Vertrag. Die Fraktion der Grünen hatte gerügt, dass sie nicht ausreichend und frühzeitig über die Verhandlungen zu ESM und Euro-Plus Pakt informiert wurde.</p>
<p>Artikel 23 Absatz 2 GG normiert explizit, dass die Bundesregierung den Bundestag in Angelegenheiten der EU umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten hat. Die Bundesregierung ist nach Ansicht der Grünen ihrer Pflicht zur Unterrichtung nicht nachgekommen. Dabei hatte sie argumentiert, dass der ESM-Vertrag ein völkerrechtlicher Vertrag sei, der &#8222;intergouvernemental&#8220; zustande gekommen sei und damit keine Unionsangelegenheit im Sinne der Norm darstelle. Dieser Argumentation ist das BVerfG im konkreten Fall nicht gefolgt, und hat den Anwendungsbereich des Artikels 23 Absatz 2 GG auch auf völkerrechtliche Verträge, die in einem Näheverhältnis zum Recht der EU stehen, erweitert. Der Bundestag hätte also über die Verhandlungen zum ESM-Vertrag informiert werden müssen, um eine &#8222;frühzeitige und effektive Einflussnahme auf die Willensbildung der Bundesregierung&#8220; zu gewährleisten.</p>
<p>Im Lissabonurteil vom 30.6.2009 hatte das BVerfG versucht, das Demokratiedefizit auf europäischer Ebene durch Kontroll- und Entscheidungsrechte des Bundestages auszugleichen. Neben unverbindlichen Stellungnahmen solle der Bundestag der Regierung in bestimmten Fällen Weisungen zu ihrem Abstimmungsverhalten im Rat erteilen können. Diese Weisungsbefugnis des Parlaments gegenüber der Regierung war eine folgerichtige und der Zeit angemessene Weiterentwicklung des Demokratieprinzips für die Gesetzgebung im Mehrebenensystem. Diesen positiven Ansatz greift das Gericht nicht wieder auf. Es bleibt dabei, dass die Regierung Stellungnahmen des Bundestages lediglich berücksichtigen muss &#8211; also nur Mitsprache statt Mitentscheidung. Die an sich begrüßenswerte Ausweitung der Informationsrechte bleibt ein Papiertiger, mit dem eine ausreichende demokratische Legitimation intergouvernementaler Vereinbarungen, die letztlich zumindest für die Regierungsfraktionen politische Fakten schaffen, nicht herzustellen ist.</p>
<p>Für die politische Demokratie in einem Mehrebenensystem wird die Entscheidung problematisch, weil der Ansatz des Lissabonurteils nicht nur nicht aufgegriffen wird, sondern in einem obiter dictum als verfehlt charakterisiert wird. Das Gericht behauptet nun, dass eine Programmierung der Exekutive über bindende Weisungen nicht vorgesehen sei. Dies ergäbe sich aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung, die das Gericht nur funktional interpretiert und nicht als Versuch der Dekonzentration von Macht. In der Außenpolitik habe die Bundesregierung &#8222;einen weit bemessenen Spielraum zu eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung&#8220;, der das Parlament konsequent außen vor lässt. Sofern der Kernbereich der Exekutive, der &#8222;einen grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt&#8220;, betroffen sei, habe das Parlament nicht mal einen Anspruch auf Unterrichtung und schon gar nicht auf Entscheidungen.</p>
<p>Eine angemessene Legitimation politischer Entscheidungen im (europäischen) Mehrebenensystem ist so nicht mehr zu konstruieren, wenn sie je gerechtfertigt war und nicht der etatistischen Tradition deutscher Staatsrechtslehre entspringt. Schon Weisungsrechte des Bundestages wären nur ein Hilfskonstrukt gegenüber einer parlamentarischen Legitimation auf europäischer Ebene, weil die Abgeordneten des Bundestages nicht die Unionsbürger vertreten, sondern &#8211; aus europäischer Perspektive &#8211; immer nur regionale Interessen. Die Willensbildung muss perspektivisch auf der Ebene demokratisch werden, auf der die Entscheidungen fallen. Informationsrechte des Bundestages jedenfalls reichen nicht aus, um ausreichend Einfluss auf präjudiziell wirkende politische Entscheidungen der Exekutive im europäischen Kontext zu gewinnen. &#8222;Schon mal ganz nett, aber unzureichend&#8220;, ließe sich das Parlamentsrecht zusammenfassen.</p>
<h2 class="auto-created">ESM und Fiskalpakt- Urteil &ndash; Haftungs&shy;be&shy;schr&auml;n&shy;kung f&uuml;r den Rettungs&shy;schirm</h2>
<p>In der Eilentscheidung zum ESM und Fiskalpakt vom 12. September 2012 ging es um zwei sehr unterschiedliche Verträge, mit denen die europäischen Regierungen glaubten, die Folgen der Finanzkrise in der EU begegnen zu können, die sich darin zuspitzten, dass die Euro-Staaten des Südens Refinanzierungsschwierigkeiten hatten. Mit dem ESM-Vertrag wurde ein europäischer Rettungsschirm geschaffen, der direkt auf die Probleme der Refinanzierung oder Kreditaufnahme auf den Finanzmärkten antworteten sollte. Wirkungsvoller als dieser Fonds, das lässt sich Ende 2012 schon erkennen, war ein Satz des Präsidenten der Europäischen Zentralbank (EZB), Draghi, der kurz vor Verkündung des Urteils erklärte, die EZB werde unbegrenzt Staatsanleihen aufkaufen. Der Fiskalpakt sieht vor, dass alle Vertragsstaaten eine Schuldenbremse in ihre Verfassung aufnehmen. Auch hier ist deren Folge abzusehen: entweder sie bleibt politisches Geklingel und wird ausgetrickst oder sie vergrößert die Probleme der Staaten, angemessen auf wirtschaftliche Krisen zu reagieren, verschärft also die Krisen. Das hat das europäische Spardiktat für die Länder des Südens im Realexperiment deutlich vor Augen geführt.</p>
<p>Die Kläger hatten gerügt, dass mit der unkontrollierten Schuldverpflichtung des ESM die Budgethoheit des Bundestages als wesentliches Element des Demokratieprinzips ausgehebelt wird. Mit dem Fiskalpakt kann sie direkt ausgehebelt werden, weil dieser für Defizitstaaten vorsieht, dass diese Haushaltsprogramme von Kommission und Rat genehmigen lassen sollen. Im Wesentlichen hält das Gericht die Verträge für verfassungskonform und mit dem Demokratieprinzip für vereinbar.</p>
<p>Mit Blick auf den ESM hatte das Gericht insbesondere Zweifel an der Begrenzung der Höhe der deutschen Einlagen. Da das Einlagevolumen des ESM vertraglich festgeschrieben ist, befürchtete es einen Haftungsautomatismus. Der Vertrag lasse sich unterschiedlich auslegen, aber er lasse auch verfassungskonforme Auslegung zu, die völkervertraglich abgesichert werden müsse. Es forderte &#8222;faktisch&#8220; eine Beschränkung der Haftung auf die festgeschriebene Summe von ca. 190 Mrd. Euro, solange der Bundestag nicht ausdrücklich beschließt, die Haftungssumme zu erhöhen.</p>
<h2 class="auto-created">Suspen&shy;die&shy;rung von Stimm&shy;rechten &bdquo;nicht unpro&shy;ble&shy;ma&shy;tisch&ldquo;</h2>
<p>Neben der Haftungsbeschränkung erachtet das Gericht die Suspendierung von Stimmrechten im ESM-Vertrag als &#8222;nicht unproblematisch.&#8220; Mitglieder des ESM schicken jeweils je nach Finanzkraft Vertreter in den Gouverneursrat des ESM, wo die relevanten Entscheidungen fallen. Ist nun ein Land nicht in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen für den Fonds nachzukommen, wird sein Stimmrecht solange ausgesetzt. Das hieße, dass in diesem Fall auch gegen Deutschland entschieden werden kann, was sonst wegen einer Vetoposition nicht geht. Dazu meinte das BVerfG lapidar: Der Bundestag müsse sicherstellen, dass er seine Verpflichtungen erfüllen kann. Dann wäre eine Aussetzung der Stimmrechte &#8222;praktisch ausgeschlossen&#8220; und somit auch die Budgethoheit gewahrt. Das ist fast gut genug fürs Kabarett.</p>
<p>Demokratie wird in der Entscheidung wieder nur national gedacht. &#8222;Wir Deutschen&#8220; müssen souverän über &#8222;unser&#8220; Geld entscheiden können &#8211; dann ist alles in Ordnung. Völlig unproblematisiert blieb das sogenannte &#8222;Memorandum of Understanding&#8220;, das Staaten unterschreiben müssen, die Kredite vom ESM bekommen wollen. Dahinter verbirgt sich nichts anderes als die Vereinbarung von Spar- und Austeritätsprogrammen, wie sie im Falle der Südländer ausreichend demonstriert worden sind. Inzwischen hat sich herum gesprochen, dass der Krise auf diese Weise nicht zu begegnen ist. Die Folgen für die Demokratie bleiben aber noch außerhalb des Blickfeldes. Letztlich diktieren die gerade zufällig wohlhabenden Staaten den anderen, die zentralen politischen Entscheidungen, wo Leistungen gekürzt, was privatisiert und wo Löhne zu senken sind. Demokratische Entscheidungen sind in diesen Staaten zur Farce geworden, die ihren Höhepunkt in der Absetzung gewählter Ministerpräsidenten (Griechenland, Italien) ebenso wie in der Anordnung einer Neuwahl fand, so dass eine der EU genehme Regierung gebildet werden konnte (Griechenland). Demokratie kann unter einer einheitlichen Währung nicht mehr national gedacht werden. Das kann allerdings nicht ins Blickfeld des BVerfG rücken; vorzuwerfen ist diesen, dass es schon an einer Transferleistung mangelt: auch die BRD könnte ja in die missliche Situation geraten ein Memorandum of Understanding unterzeichnen zu müssen. Da hilft die obige Weisheit: die Regierung muss dafür sorgen, dass genügend Geld da ist.</p>
<h2 class="auto-created">Fiskalpakt durch&shy;ge&shy;wunken</h2>
<p>Wenig erstaunlich ist es da, in welcher Form sich das BVerfG mit dem Fiskalpakt beschäftigt hat. In wenigen Seiten winkt es die Regelungen durch. Zwar erkennt das Gericht an, dass der Fiskalpakt die demokratischen Spielräume beschränkt, jedoch &#8222;dient sie doch zugleich deren Sicherung für die Zukunft.&#8220; Hier wird die neoliberale Grundhaltung deutlich, frei nach dem Motto: erst müssen Schulden abgebaut werden, damit Handlungsspielräume für Politik bestehen. Die umgekehrte Argumentation, dass die Demokratie zu einer inhaltsleeren Hülle verkommt, wenn es nur noch darum geht, wo der Haushalt gekürzt wird, scheint nicht auf fruchtbaren Boden zu stoßen.</p>
<p>Das Gericht lässt vor allem Artikel 5 des Fiskalpaktes unbeanstandet, wonach Länder mit hohem Defizit ihre Wirtschafts- und Haushaltsprogramme der Kommission und dem Rat zur &#8222;Genehmigung vorlegen&#8220; müssen. Die Kläger sahen dadurch die Haushaltshoheit des Bundestages verletzt. Das BVerfG bemerkt dazu nur gleichsam nebenbei in einem Satz: &#8222;Ein unmittelbarer &#8218;Durchgriff&#8217; der Organe auf die nationale Haushaltsgesetzgebung ist in Artikel 5 SKSV nicht vorgesehen.&#8220; Die Aussage stimmt insofern, als &#8222;nur&#8220; Haushaltsprogramme genehmigt werden müssen. Aber diese Programme dürften gerade die Funktion haben, den Haushalt entsprechend zu strukturieren. Das BVerfG argumentiert nicht, sondern behauptet apodiktisch und verharrt dabei in einem überzeichneten Formalismus, d.h. es verkennt die faktische Wirkung der Genehmigung. Man kann wohl nicht davon ausgehen, dass das von der EU genehmigte Haushaltsprogramm für den vom Bundestag zu verabschiedenden Etat irrelevant ist.</p>
<h2 class="auto-created">Schutz der demokra&shy;ti&shy;schen Fassade</h2>
<p>Die Bundesregierung hat inzwischen deutlich erklärt, wohin die Reise gehen soll: nämlich zu einem europäischen Finanzminister mit einer Vetoposition gegenüber den Haushaltsentscheidungen der nationalen Parlamente. Schäuble hat dafür in 2012 noch keine Unterstützer gewinnen können, aber die europäische Politik funktioniert bekanntlich nach der Salamitaktik &#8211; immer ein Scheibchen mehr. Die Haushaltskontrolle durch einen Finanzminister gibt es nicht nach dem GG und auch nicht nach den Landesverfassungen. Mit einer Vetoposition der EU gegenüber nationalen Haushalten begibt man sich auf den Weg in eine neue Form der autoritären Aushöhlung demokratischer Rechte; befördert wird ein Regime mit einer autoritären Wirtschaftsregierung. Eines der wesentlichen Parlamentsrechte, das Budgetrecht, läuft leer, bleibt nur formale Hülle einer europäischen Finanzautokratie. Der Fiskalpakt ist der erste Schritt in diese Richtung. Das ist dem BVerfG verborgen geblieben. Ausgeglichen wird dieser Demokratieabbau sicher nicht durch die Stärkung parlamentarischer Informationsrechte. Das BVerfG hat mit den Urteilen nur die demokratische Fassade geschützt.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p>BVerfG vom 12.9.2012 (Az. 2 BvR 1390/12)</p>
<p>BVerfG vom 30.6.2009 (Az. 2 BvE 2/08)</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/bundesverfassungsgericht-auf-dem-weg-in-die-nationalegoistische-sackgasse-politische-demokratie-in/">Bundesverfassungsgericht auf dem Weg in die nationalegoistische Sackgasse &#8211; Politische Demokratie in Gefahr</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Europa braucht einen neuen Gesellschaftsvertrag</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/196-vorgaenge/publikation/europa-braucht-einen-neuen-gesellschaftsvertrag/</link>
		
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		<pubDate>Sun, 04 Dec 2011 18:30:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>aus: Vorg&#228;nge 196 ( Heft 4/2011), S. 48-60 1. Politische Symbolik Die politische Symbolik l&#228;sst an Klarheit kaum W&#252;nsche offen: Als der ehemalige griechische Ministerpr&#228;sident Giorgos Papandreou ank&#252;ndigte, er wolle &#252;ber sein Sparprogramm eine Volksabstimmung durchf&#252;hren, ging ein Aufschrei durch Europa. Mit mehr oder weniger offenen Drohungen wurde Papandreou von den politischen &#8222;Eliten&#8221; Europas unter [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/196-vorgaenge/publikation/europa-braucht-einen-neuen-gesellschaftsvertrag/">Europa braucht einen neuen Gesellschaftsvertrag</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: Vorg&auml;nge 196 ( Heft 4/2011), S. 48-60</p>
<h5>1. Politische Symbolik</h5>
<p>Die politische Symbolik l&auml;sst an Klarheit kaum W&uuml;nsche offen: Als der ehemalige griechische Ministerpr&auml;sident Giorgos Papandreou ank&uuml;ndigte, er wolle &uuml;ber sein Sparprogramm eine Volksabstimmung durchf&uuml;hren, ging ein Aufschrei durch Europa. Mit mehr oder weniger offenen Drohungen wurde Papandreou von den politischen &#8222;Eliten&#8221; Europas unter Druck gesetzt, das Projekt zu stornieren. Die Kurse an der Wall Street fielen und der Dax gab zeitweise um 5 Prozent nach. Papandreou sah sich schlie&szlig;lich zum R&uuml;ckzug gezwungen, was mit allgemeiner Erleichterung zur Kenntnis genommen wurde. Kommentiert wurde die Ank&uuml;ndigung der Volksabstimmung als Schachzug Papandreous, um sich Legitimation f&uuml;r die Sparpolitik zu beschaffen &#8211; aber eben als riskanter Schachzug. Nur wenige hielten dagegen und erkl&auml;rten es f&uuml;r eine gute demokratische Praxis, bei existenziellen Entscheidungen f&uuml;r ein Land, die Bev&ouml;lkerung abstimmen zu lassen.</p>
<p>Das n&auml;chste Symbol folgte unmittelbar: die gew&auml;hlten Regierungen in Griechenland und Italien wurden durch &#8222;Experten&#8220;-Regierungen ersetzt, deren Legitimation h&ouml;chst fragw&uuml;rdig ist, die sich aber bereit erkl&auml;rten, die wirtschaftspolitischen Vorgaben der EU technisch einwandfrei und z&uuml;gig umzusetzen. Auch das demokratische Verfahren der repr&auml;sentativen Demokratie wird kurzerhand ausgesetzt. Die nationalen Parlamente d&uuml;rfen nur noch akklamieren oder werden gar &#8211; wie in Griechenland -gen&ouml;tigt, sich auch f&uuml;r die Zukunft auf wirtschaftspolitische Austerit&auml;t zu verpflichten.</p>
<p>Schlie&szlig;lich stellte sich Volker Kauder auf dem Parteitag der CDU vor die Delegierten und erkl&auml;rte: &#8222;Jetzt auf einmal wird in Europa Deutsch gesprochen.&#8221; In dem Satz fehlte nur noch ein &#8222;wieder&#8221;. Die europ&auml;ischen Nachbarn haben es aber so verstanden und reagierten entsprechend emp&ouml;rt auf den F&uuml;hrungsanspruch aus Deutschland. Die Symbolik weist die Richtung: Die Demokratie in Europa wird ausgehebelt und Deutschland gibt das Kommando. Auf einer analytischeren Ebene l&auml;sst sich die These formulieren, dass sich Europa inmitten eines Modellwechsels befindet, den man beschreiben k&ouml;nnte als &Uuml;bergang von der Standortkonkurrenz zur autorit&auml;ren Wirtschaftsregierung. Diese These soll nun begr&uuml;ndet werden.</p>
<h5>II. Europa als Zollunion<br /></h5>
<p>Die Europ&auml;ische Union hat sich seit ihrer Gr&uuml;ndung von einer Zollunion mit einem starken Zug zur staatlichen Kontrolle der Wirtschaft &uuml;ber eine Freihandelszone zu einer Union der Kapitalverkehrsfreiheit entwickelt. In den Gr&uuml;ndungsdokumenten der EWG, den R&ouml;mischen Vertr&auml;gen von 1957 wurde die Zollunion zur Grundlage der Gemeinschaft erkl&auml;rt (Art. 9) und die Bedingungen normativ aufgef&auml;chert, wie Z&ouml;lle abgebaut und gemeinsame Z&ouml;lle entwickelt werden sollen. Im geltenden Lissabonner Vertrag bleibt die Zollunion Grundlage der Gemeinschaft, aber es er&uuml;brigt sich, pr&auml;zise Kautelen zu normieren. Die Aufgabe wird schlicht der Kommission &uuml;bertragen.</p>
<p>Der Zollunion von 1957 war die &#8222;Gemeinschaft f&uuml;r Kohle und Stahl&#8221; (EGKS), die Montanunion, vorangegangen, was dem Gesamtgebilde einen anderen Charakter verlieh als die heute vertraglich geltende Konkurrenzordnung. Mit der Montanunion wurde zwischen Deutschland und Frankreich schon 1951 eine Zollunion f&uuml;r Kohle und Stahl vereinbart, gleichzeitig wurde die Kohle und Stahlindustrie einer gemeinsamen Kontrolle unterworfen. Das war f&uuml;r die junge Bundesrepublik die Chance, die im so genannten Ruhrstatut geregelten Beschr&auml;nkungen und damit verbunden &Auml;ngste vor Demontage zu beseitigen, w&auml;hrend Frankreich sich versprach, Zugang zu den umfangreichen Kohle-und Stahlvorkommen in der BRD zu erhalten. Einig war man sich au&szlig;erdem, dass eine gemeinsame Kontrolle und Verf&uuml;gung &uuml;ber die Ressourcen die kriegswichtigen Industrien und gleichzeitig &#8211; vorsichtig formuliert &#8211; &#8222;kriegsinteressierten&#8221; Industrien erstens eine zuk&uuml;nftige autorit&auml;re Wendung in Deutschland und zweitens zuk&uuml;nftige kriegerische Konfrontationen zwischen beiden Staaten verhindern k&ouml;nne.</p>
<p>Auf deutscher Seite trieb Adenauer mit der Montanunion die Westintegration der BRD voran, w&auml;hrend Ludwig Erhard zun&auml;chst Vorbehalte gegen die EGKS hatte, weil er ein &#8222;Missverh&auml;ltnis zwischen dem franz&ouml;sischen Preisniveau und dem amtlichen franz&ouml;sischen Wechselkurs&#8221; sah, das &#8222;zweifellos ein St&ouml;rungselement&#8220;[1] darstellen w&uuml;rde. Schon Erhard bef&uuml;rchtete einen Verlust nationaler Souver&auml;nit&auml;t, wenn die Sektoren der nationalen Wirtschaftspolitik vergemeinschaftet w&uuml;rden. Die Zielformulierungen des Vertrages von 1951 unterscheiden sich von der heute propagierten &#8222;wettbewerbsf&auml;higsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaft der Welt&#8221; deutlich. Ziel war die &#8222;geordnete Versorgung des gemeinsamen Marktes&#8221;, allen Verbrauchern des gemeinsamen Marktes gleichen Zugang zu den Produkten zu erm&ouml;glichen sowie auf &#8222;eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeiter hinzuwirken&#8221; (Art. 3 EGKS-Vertrag). Der Vertrag sah eine Preiskontrolle und entsprechende Interventionen durch die &#8222;hohe Beh&ouml;rde&#8221; vor und normierte &#8211; anders als der Lissabonner Vertrag &#8211; eine eigenst&auml;ndige Kompetenz, Abgaben zu erheben (Art. 49 EGKS-Verlrag).</p>
<p>Die R&ouml;mischen Vertr&auml;ge legten den Grundstein f&uuml;r eine Freihandelsunion &uuml;ber die Zollunion hinaus, indem sich erstmals das Verbot mengenm&auml;&szlig;iger Einfuhrbeschr&auml;nkungen sowie aller Ma&szlig;nahmen gleicher Wirkung im Text des Vertrages findet, was aber sofort wieder relativiert wurde. Die vorhandenen Beschr&auml;nkungen sollten Schritt f&uuml;r Schritt beseitigt werden &#8211; letztlich unter dem Vorbehalt: soweit die &#8222;wirtschaftliche Gesamtlage und die Lage des betreffenden Wirtschaftszweiges dies zulassen&#8221; (Art. 35 EWG-Vertrag).</p>
<h5>II. Stand&shy;ort&shy;kon&shy;kur&shy;renz</h5>
<p>Diese Klausel mit dem Verbot &#8222;mengenm&auml;&szlig;iger Beschr&auml;nkungen und Ma&szlig;nahmen gleicher Wirkung&#8221; schlummerte bis Ende der 1970er Jahre weitgehend unbeachtet vor sich hin, wurde dann allerdings Mitte der 1970er Jahre noch vor der &#8222;Einheitlichen Europ&auml;ischen Akte&#8221;, mit der 1987 politisch der Binnenmarkt beschlossen wurde, vom EuGH aus dem Dornr&ouml;schenschlaf gerissen. Der EuGH bet&auml;tigte sich euphemistisch gesprochen als &#8222;Motor der Integration&#8221;, kritisch l&auml;sst sich von einem Startschuss in die neoliberale Konkurrenzordnung sprechen, der von dem Gericht gegeben wurde. In der so genannten Dassonville-Entscheidung[2] subsumierte das Gericht weitgehend alle nationalen Produktregelungen, welchen Zweck sie auch immer verfolgten, der &#8222;Ma&szlig;nahme gleicher Wirkung&#8221;, die ebenso wie eine mengenm&auml;&szlig;ige Einfuhrbeschr&auml;nkung nach den Vertr&auml;gen verboten sei. Das war nat&uuml;rlich zu weit nach vorn galoppiert und in sp&auml;teren Entscheidungen[3] musste das Gericht zur&uuml;ckrudern und bestimmte Regulierungsgr&uuml;nde wie etwa die menschliche Gesundheit f&uuml;r zul&auml;ssig erkl&auml;ren.[4] Das Signal war aber angekommen: Der EuGH nahm sich das Recht heraus, direkt aus dem Prim&auml;rrecht wirtschaftspolitische Pflichten f&uuml;r die Staaten abzuleiten und zwar Deregulierungspflichten mit Blick auf die Warenverkehrsfreiheit. Das ist ein sch&ouml;nes Beispiel f&uuml;r nicht intendierte Folgen rechtlicher Regelungen und die zeitliche Verz&ouml;gerung, mit der diese auftreten k&ouml;nnen. Denn selbstverst&auml;ndlich hatte 1957 kein Mensch daran gedacht, dass das Verbot &#8222;mengenm&auml;&szlig;iger Beschr&auml;nkungen und Ma&szlig;nahmen gleicher Wirkungen&#8221; einst dazu herhalten m&uuml;sste, das Reinheitsgebot f&uuml;r deutsches Bier als europarechtswidrig zu kippen.[5] Umgekehrt: Der Auftakt zum Marsch in die Wettbewerbsordnung war von einem keineswegs dazu legitimierten Organ gesetzt, wurde aber allzu gern aufgegriffen. Mit der Einheitlichen Europ&auml;ischen Akte von 1987 und dem Maastricht-Vertrag von 1992 machte sich die Union auf in den einheitlichen Binnenmarkt und in die W&auml;hrungsunion.</p>
<p>Der Binnenmarkt wird konzipiert als Wettbewerbsordnung, in der zun&auml;chst die Unternehmen der Mitgliedstaaten konkurrieren sollen, was, so die Theorie, am Ende zu einer Wohlstandsmehrung f&uuml;r alle f&uuml;hren soll. Der Lissabonner Vertrag h&auml;lt sich mit diesem Prinzip als Grundsatz der Wirtschaftspolitik auch gar nicht zur&uuml;ck.[6] Diese solle &#8211; so Art. 120 AEUV &#8211; &#8222;im Einklang mit dem Grundsatz einer <i>offenen </i>Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, wodurch ein effizienter Einsatz der Ressourcen gef&ouml;rdert wird,&#8221; stehen,&#8216; Der Wettbewerb braucht nicht nur einen Abbau der Zollschranken und Ein fuhrbeschr&auml;nkungen, sondern muss dem Prinzip der Nichtdiskriminierung folgen, d. h. muss so genannten Wettbewerbsverzerrungen den Kampf ansagen. Die EU musste f&uuml;r den wettbewerbsf&auml;higsten Raum der Welt eine Ordnung ohne &#8222;Wettbewerbsverzerrungen&#8221; schaffen. Und eine solche Ordnung stellt sich keineswegs von selbst her. Sie braucht Regeln unmittelbar f&uuml;r den Wettbewerb wie das Verbot mengenm&auml;&szlig;iger Beschr&auml;nkungen oder ein europ&auml;isches Kartellrecht. Sie braucht schlie&szlig;lich Regeln, um mittelbar gleiche Bedingungen zu schaffen beispielsweise umweltrechtliche Regeln, &uuml;ber die auch vergleichbare Kosten f&uuml;r die Unternehmen hergestellt werden.</p>
<p>Auch eine Wettbewerbsordnung braucht Rahmenbedingungen. Konkurriert werden soll um die &ouml;konomische Effizienz, was vergleichbare Startbedingungen und Parcoursvoraussetzt. Deshalb hat sich die Europ&auml;ische Union daran gemacht, Rechtsvorschriften im Bereich des Kapital- und Warenverkehrs zu harmonisieren, f&uuml;r alle Mitgliedstaaten einen ann&auml;hernd gleichen Rechtsrahmen f&uuml;r den &#8222;freien&#8221; Waren- und Kapitalverkehr zu schaffen. Das f&auml;ngt an mit Mindeststandards im Umweltrecht und endet l&auml;ngst nicht bei den Qualit&auml;tsanforderungen an die Waren zur Herstellung von Kompatibilit&auml;t. Kurz: Zum Zwecke der Herstellung eines europ&auml;ischen Binnenmarktes werden die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten &uuml;ber das Europarecht harmonisiert.</p>
<p>Es gibt zwei wichtige Ausnahmen von der Harmonisierung: Steuern und Soziales. Im Bereich des Steuerrechts kann die EU nur einstimmige Entscheidungen und diese nur &uuml;ber indirekte Steuern treffen (Art. 113 AEUV). Das Problem der Einstimmigkeit wird gegenw&auml;rtig in der Diskussion um die Transaktionssteuer sichtbar, die allein am Veto Gro&szlig;britanniens scheitern d&uuml;rfte. Die wichtigen Kapitalsteuern, die z. Z. wegen der niedrigen S&auml;tze in Irland und den &ouml;stlichen EU L&auml;ndern in der Diskussion sind, fallen nicht in die&#8216; Rechtsetzungskompetenz der EU; die angestrebte Vereinheitlichung kann nur &uuml;ber eine Vertrags&auml;nderung oder neben den Vertr&auml;gen hergestellt werden. Der Rettungsschirm f&uuml;r Irland wurde u. a. mit der Auflage verbunden, die Steuern zu erh&ouml;hen. Dabei hat Irland folgerichtig gehandelt, d. h. die Konstruktion der EU-Vertr&auml;ge ernst genommen oder ausgenutzt. In den EU Vertr&auml;gen ist nicht nur die Konkurrenz zwischen den Unternehmen, sondern auch zwischen den Staaten als Standortkonkurrenz normiert &#8211; vor allem als Konkurrenz um niedrige Steuern, L&ouml;hne und Sozialabgaben.</p>
<p>Die Kompetenzvorschriften im AEUV zur Sozialgesetzgebung sind etwas komplizierter als die kurze Kompetenzvorschrift im Bereich des Steuerrechts. Auch hier wird mit Einstimmigkeitsregein gearbeitet, werden die Kompetenzen explizit eng gefasst und Schutzklauseln etwa f&uuml;r kleine und mittlere Unternehmen normiert. Kurz: Es gibt zwar Kompetenzen der EU im Bereich der Sozialgesetzgebung, aber sehr eingeschr&auml;nkte, so dass diese als zweites wichtiges Feld der Standortkonkurrenz zwischen den Mitgliedstaaten definiert wird. Der Druck auf die Sozialsysteme l&auml;sst sich mit H&auml;nden greifen.</p>
<p>Der Wettbewerb des EU-Binnenmarktes findet keineswegs nur zwischen den Unter-nehmen statt, sondern auch zwischen den Nationalstaaten als Konkurrenz um Unternehmensansiedlungen. Die Kohl-Regierung hat dies in den 1990er Jahren geradezu zum Regierungsprogramm erhoben: Good Governance ist gute Standortpolitik. Das war nicht konservative Ideologie, sondern folgt zwingend aus den strukturellen Vorgaben der europ&auml;ischen Vertr&auml;ge. Die Nationalstaaten werden zu Standorten: Politik reduziert sich auf die Bereitstellung g&uuml;nstiger Standortfaktoren &#8211; der Staat wird zum Wettbewerbsstaat.[8] Wenn aber weite Bereiche des i. w. S. Wirtschaftsrechts harmonisiert sind, kann der Wettbewerb, die Standortkonkurrenz nur in den nicht harmonisierten Bereichen stattfinden, d. h. im Steuerrecht und Sozialrecht. Standortwettbewerb im Steuer-recht l&auml;sst aber nur eine Entscheidung offen: Die Unternehmenssteuern senken! Oder allgemeiner gesprochen: die Belastungen f&uuml;r die Unternehmen. Genau diese Politik verfolgt die Bundesrepublik seit mehreren Jahrzehnten.</p>
<p>Eine Standortkonkurrenz um niedrige Steuern und sonstige Abgaben muss im Ergebnis dazu f&uuml;hren, dass die Haushalte auf der Einnahmeseite wegbrechen und sich die Staaten folglich verschulden. Die Abgabenquote sank im Euroraum nach Angaben von Eurostat von 41,2 Prozent im Jahre 2000 auf 39,7 Prozent im Jahre 2008, &auml;hnlich sehen die Zahlen f&uuml;r Deutschland aus, die Quote fiel im gleichen Zeitraum von 41,9 Prozent auf 39,3 Prozent. Der Spitzensteuersatz f&uuml;r Einkommen- und K&ouml;rperschaftssteuer sank zwischen 2000 und 2008 im Euroraum von 48,4 Prozent auf 42,4 Prozent. Die h&ouml;chsten R&uuml;ckg&auml;nge bei der Einkommen- und K&ouml;rperschaftssteuer sind zwischen 2000 und 2008 in Bulgarien (von 32,5 Prozent auf 10,0 Prozent), Deutschland (von 51,6 Prozent auf 29,8 Proeznt), Zypern (von 29,0 Prozent auf 10,0 Prozent) und Griechenland (von 40,0 Prozent auf 24,0 Prozent) zu verzeichnen .9 Dabei verzichtet nicht etwa nur Griechenland inoffiziell darauf Steuern einzutreiben. Der Bundesrechnungshof bemerkte zur Quote der Steuerpr&uuml;fungen in der BRD: &#8222;Die Pr&uuml;fungsquote schwankt im L&auml;ndervergleich. F&uuml;r das Jahr 2004 liegt die Pr&uuml;fungsquote zwischen rd. 3,5 Prozent in Sachsen-Anhalt und rd. 1,3 Prozent in Bayern bzw, rd. 1,35 Prozent in Hessen. Noch im Jahr 1994 reichte die Schwankungsbreite von 8,5 Prozent in Brandenburg bis 0,6 Prozent in Hessen. Inzwischen hat man sich im niedrigen Bereich eingependelt.&#8220;[10] Die Pr&uuml;fquote sinkt, um sich vermeintliche oder wirkliche Standortvorteile zu verschaffen.</p>
<h5>III. Destruk&shy;tiv&shy;kraft der Finanz&shy;m&auml;rkte</h5>
<p>Die in den Vertr&auml;gen der Warenverkehrsfreiheit gleichgeordnete Dienstleistungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit wurde erst im neuen Jahrtausend voll &#8222;entfaltet&#8221;. Der Vor-schlag des Kommissars Bolkestein f&uuml;r eine Dienstleistungsrichtlinie [11] schaffte erstmals so etwas wie eine europ&auml;ische Protest&ouml;ffentlichkeit gegen diese Richtlinie. Mit ihr wurde f&uuml;r die Dienstleistungen ein europaweiter Binnenmarkt geschaffen, indem einheitliche Rahmenbedingungen f&uuml;r alle Dienstleistungen in ganz Europa erlassen, und damit ein Wettbewerb vor allem zwischen den Arbeitsvermittlern geschaffen wurde, die in der Lage sein sollen, Arbeitnehmer aus jedem Mitgliedsland in jedem anderen Mitgliedsland einsetzen zu k&ouml;nnen. Der EuGH tat das Seinige, um auch im Dienstleistungsbereich &#8222;unverzerrten Wettbewerb&#8221; durchzusetzen. Er hat Ende 2007 zwei B&ouml;mbchen explodieren lassen, indem er in den F&auml;llen Viking[12] und Laval[13] das Streikrecht mehr oder weniger zu Gunsten der Europ&auml;ischen Wirtschaftsfreiheiten ausgehebelt hat. Das muss zu einem innereurop&auml;ischen Lohnwettbewerb f&uuml;hren, der die L&auml;nder mit h&ouml;heren L&ouml;hnen wie Skandinavien und selbst Deutschland im Vergleich zu z. B. Rum&auml;nien unter Lohndruck setzt, d, h. Lohndumping provoziert. Das Resultat l&auml;sst sich an den Lohnentwicklungen der letzten Jahre in Deutschland ablesen.</p>
<p>Die europ&auml;ische Harmonisierung erfolgte nur in einem Bereich ausschlie&szlig;lich als Deregulierung &#8211; n&auml;mlich im Bereich des Kapitalverkehrs, d. h. im Bereich der Finanz-m&auml;rkte. Hier normieren die Vertr&auml;ge ein Liberalisierungsgebot und auch im Verh&auml;ltnis zu Drittstaaten ein Re-Regulierungsverbot (Art. 63 f AEUV). Entsprechend wurde agiert: Kapitalverkehrskontrollen der Mitgliedstaaten wurden in der Form von Einfuhrgenehmigungen vom EuGH verboten[14] und von den Mitgliedstaaten in den 1990er Jahren in den unterschiedlichsten Formen abgeschafft.[15] Die rot-gr&uuml;ne Bundesregierung setzte in Deutschland, veranlasst durch eine &Auml;nderung der OGAW-Richtlinie [16] der EU, im Jahre 2004 mit dem Investmentmodernisierungsgesetz&#8220; das I-T&uuml;pfelchen bei der Deregulierung der deutschen Finanzm&auml;rkte und beklagte sich anschlie&szlig;end &uuml;ber den Einfall der Heuschrecken.</p>
<p>Die Freisetzung der Finanzm&auml;rkte war nicht nur ein europ&auml;isches Ph&auml;nomen, sondern auch Teil der Politik der WTO und der G 20. Nach dem gro&szlig;en Finanzmarktcrash im Jahre 2007/ 08 verabschiedeten die Regierungschefs der G20 Staaten eine Erkl&auml;rung, die angesichts der vorangegangenen Liberalisierungsorgien wie der Gang nach Canossa anmutete. Spiegel-Online titelte im April 2009 zum G20-Treffen: &#8222;Die Liste der Ziele, die sich die Regierungschefs der G20-Staaten in London gesteckt hatten, war lang: eine internationale Aufsichtsbeh&ouml;rde f&uuml;r die Akteure auf den Finanzm&auml;rkten, ein T&Uuml;V f&uuml;r Derivate und andere undurchsichtige Finanzprodukte, Kampf gegen die Steuerparadiese.&#8220;[18] Von diesen Ank&uuml;ndigungen wurde nicht viel umgesetzt, der Gang nach Canossa blieb Symbolpolitik. Die Regulierungsbem&uuml;hungen der EU bleiben dem Marktfetisch verhaftet, d. h. die Richtung der Rechtssetzung unterstellt, dass transparente und offene M&auml;rkte, rationale Ergebnisse produzieren und ein Gleichgewicht finden. Folglich unter-bleiben staatliche Eingriffe weitgehend,[19] Un&uuml;bersehbares Indiz f&uuml;r die unzureichende Regulierung der Finanzm&auml;rkte sind die Stresstests der neuen Bankenaufsicht der EU, der EBA. Die Testergebnisse des Juni 2011 muss die EBA schon ein knappes halbes Jahr sp&auml;ter offiziell f&uuml;r unzureichend erkl&auml;ren, um im November 2011 einen nun echten Krisen-Stresstest durchzufiihren.[20]</p>
<h5>IV. Rettungs&shy;schirme</h5>
<p>Die europ&auml;ische Schuldenkrise wird im herrschenden Diskurs von der Finanzmarktkrise isoliert als eigenst&auml;ndige Krise behandelt, die zwar m&ouml;glicherweise eine Stabilisierung der &#8222;Finanzindustrie&#8221; n&ouml;tig macht, ihre Ursache aber nicht in den deregulierten Finanzm&auml;rkten hat und Ergebnis der Krisenintervention aus dem Jahre 2009 ist, sondern der schludrigen Finanzpolitik der &#8222;Krisenstaaten&#8221; zugerechnet wird. Tats&auml;chlich machten die Schulden der Mitgliedstaaten mit den Rettungsschirmen f&uuml;r die Banken und den Konjunkturprogrammen des Jahres 2009 einen gewaltigen Sprung nach oben. Griechenland hatte im Jahre 2007 noch eine Gesamtverschuldung von 105 Prozent des BIP, was allerdings deutlich &uuml;ber den 60 Prozent, die nach den Maastricht Kriterien erlaubt sind, liegt. Nach OECD Angaben stieg die Quote 2009 allerdings auf 131,6 Prozent und kletterte &uuml;ber 147,3 Prozent auf 157,1 Prozent f&uuml;r das Jahr 2011.[21] W&auml;hrend Griechenland seine Gesamtschulden zwischen 2000 und 2007 um 3,3 Prozent reduzieren konnte, stiegen sie zwischen 2008-10 um 42,2 Prozent. Auch Deutschland konnte sich diesem Trend nicht entziehen. Lagen die Gesamtschulden 2008 mit 66,3 Prozent schon &uuml;ber der erlaubten Maastricht Grenze, kletterten sie bis 2010 auf 80 Prozent, wo sie nach Sch&auml;tzungen der OECD auch in 2011/12 liegen werden.</p>
<p>Anfang 2010 begann das &#8222;griechische Drama&#8221;. Gegen Griechenland leitete die Kommission ein Verfahren wegen Versto&szlig;es gegen die Maastricht Kriterien ein und &#8222;empfahl&#8221; dem Staat erstmalig ein hartes Sparprogramm. Im M&auml;rz wurde der (provisorische) ESFM[22] eingerichtet und mit 60 Mrd. Euro ausgestattet, um Griechenland kurzfristig zu helfen. Am 10. Mai 2010 beschloss der ECOFIN[23] den EFSF[24] einzurichten, um die &uuml;berschuldeten Staaten mit Liquidit&auml;t zu versorgen. Dieser verf&uuml;gte zun&auml;chst &uuml;ber Finanzmittel von 440 Mrd. Euro, die von den EU Mitgliedstaaten garantiert werden, weiteren 60 Mrd. aus dem EU-Etat und weiteren 250 Mrd. Euro, die vom IWF bereitgestellt werden sollen.[25] Griechenland, Portugal und Irland refinanzierten ihre Schulden mit Geldern des EFSF. Im Juni 2011 wurde beschlossen den EFSF, der 2013 auslaufen sollte, in eine permanente Institution, die dann den Namen ESM[26] erh&auml;lt, umzuwandeln. Im Juli 2011 wurde der EFSF finanziell aufgestockt, indem die Garantiesumme der Mitgliedstaaten von 440 Mrd. auf 780 Mrd. erh&ouml;ht wurde [27]. Au&szlig;erdem wurde vereinbart, ihn flexibler agieren zu lassen. Der Fonds soll berechtigt sein, am Sekund&auml;rmarkt Staatsanleihen aufzukaufen und pr&auml;ventiv Darlehen an Regierungen vergeben d&uuml;rfen, um &#8222;die M&auml;rkte&#8221; zu stabilisieren[28] Schlie&szlig;lich soll das Volumen des Fonds &#8222;gehebelt&#8221; werden, indem er selbst Anleihen begibt.</p>
<p>Mit den Krediten verordnete die EU (&uuml;ber den EFSF) den Schuldnerstaaten ein brutales Austerit&auml;ts- und Sparprogramm. Angeordnet wurde die Senkung der Geh&auml;lter nicht nur der &ouml;ffentlich Bediensteten, sondern Ma&szlig;nahmen, um &#8222;Flexicurity&#8221; auf dem Arbeitsmarkt herzustellen, womit in guter Orwellscher Tradition versucht wird, den Abbau von K&uuml;ndigungs- und sonstigen Schutzvorschriften f&uuml;r Arbeitnehmer mit dem Begriff Sicherheit zu verbinden. Verordnet wird allgemein eine Privatisierung &ouml;ffentlicher Betriebe, konkreter eine &Auml;nderung, d, h, im Zweifel Privatisierung des Renten- und Gesundheitssystems und nach schlechtem deutschen Vorbild die Erh&ouml;hung des Rentenalters auf 67. Sozialleistungen sollen allgemein gek&uuml;rzt werden; die Liste muss nicht explizit verl&auml;ngert werden &#8211; die Richtung d&uuml;rfte klar sein. Im Fall Irlands ist erstmalig eine Steuererh&ouml;hung als Mittel der Wahl in die Diskussion gebracht worden. Die irische Regierung hat darauf beschlossen, die Unternehmensteuer auf dem niedrigen Satz von 12,5 Prozent zu belassen, daf&uuml;r aber die Mehrwertsteuer bis 2014 auf 24 Prozent anzuheben.[29]</p>
<p>Die &#8222;Strukturma&szlig;nahmen&#8221; wurden den Schuldnerstaaten gleichsam im Wege der Verhandlungen abgetrotzt &#8211; Geld gibt es nur gegen die Versch&auml;rfung des neoliberalen Regimes. Insbesondere die deutsche Regierung unternahm bald Anstrengungen, diese spezifische Form der europ&auml;ischen Wirtschaftsregierung auf eine dauerhafte rechtliche Grundlage zu stellen. Im ersten Schritt initiierte sie den &#8222;Pakt f&uuml;r den Euro&#8221;, den die Staats- und Regierungschefs der Euro-L&auml;nder im M&auml;rz 2011 beschlossen[30] und der von den &uuml;brigen EU-Regierungschefs einen Monat sp&auml;ter &uuml;bernommen wurde. Der Pakt f&uuml;r den Euro ist kein Rechtsakt der Europ&auml;ischen Union, ist also nicht rechtlich bindend, sondern eine politische Absichtserkl&auml;rung, die sich aber auf dem Weg der Umsetzung befindet. Ziel des Paktes ist, dass die Mitgliedstaaten zuk&uuml;nftig im Bereich der Wirtschafts- und Finanzpolitik gemeinsame Ziele vereinbaren und diese gleichsam runter-brechen auf &#8222;konkrete nationale Verpflichtungen&#8221;, die sie jedes Jahr eingehen und deren Umsetzung von der Kommission mittels j&auml;hrlicher Berichte im so genannten. &#8222;Europ&auml;ischen Semester&#8221; &uuml;berwacht wird.</p>
<p>Im Vordergrund des Paktes steht die Reduktion der Haushaltsdefizite durch eine Versch&auml;rfung der so genannten Maastrichtkriterien, also des Stabilit&auml;tspaktes. Um die Staatsverschuldung zu reduzieren, sei &#8222;eine strukturelle Haushaltsanpassung von deutlich mehr als 0,5 Prozent des BIP pro Jahr erforderlich.&#8221; Um eine Senkung der Gesamtverschuldung, die inzwischen bei fast allen Euro-L&auml;ndern &uuml;ber 60 Prozent liegt, zu er-reichen, wird den Staaten eine Schuldenbremse vorgeschlagen. Vorbild ist nat&uuml;rlich die deutsche Schuldenbremse, die eine Neuverschuldung &uuml;ber 0,35 Prozent des BIP verbietet [31] Dazu soll es eine zentrale Europ&auml;ische Koordinierung und &Uuml;berwachung der Wirtschafts- und Finanzpolitik der Mitgliedstaaten geben. Weiter geht es um ein zentral koordiniertes Benchmarking der Lohnkosten. Die Entwicklung der L&ouml;hne soll gebremst werden, wenn die Lohnst&uuml;ckkosten gegen&uuml;ber den anderen Mitgliedstaaten zu hoch geraten. Umgekehrt meint der Pakt immer noch, die Produktivit&auml;t durch Privatisierung, Markt&ouml;ffnungen und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren verbessern zu k&ouml;nnen. Die Besch&auml;ftigung soll durch &#8222;Flexicurity&#8221; und durch Steuersenkung gef&ouml;rdert werden.Die &#8222;Tragf&auml;higkeit der &ouml;ffentlichen Finanzen&#8221; soll durch die &#8222;langfristige Tragf&auml;higkeit von Renten, Gesundheitsvorsorge und Sozialleistungen&#8221; verbessert werden &#8211; gemeint sind nat&uuml;rlich K&uuml;rzungen im gesamten Bereich der Sozialleistungen und die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters. Vergleichsweise neu ist folgender Vorschlag: &#8222;&Uuml;ber die vorgenannten Fragen hinaus wird der Koordinierung der Steuerpolitik Auf merksamkeit gewidmet.[32] Das geht ans Eingemachte der nationalen Souver&auml;nit&auml;t.</p>
<h5>V. &bdquo;Sixpack&rdquo;</h5>
<p>Die Kommission[33] hatte im September 2010 ein Gesetzespaket vorgeschlagen, das die Euro-B&uuml;rokraten in einem Anflug von schwarzem Humor als &#8222;Sixpack&#8221; bezeichneten, weil es aus sechs verschiedenen Gesetzesvorschl&auml;gen besteht, die im November vom Ecofin angenommen wurden. [34] Das &#8222;Sixpack&#8221; l&auml;sst sich in Teilen schon als Umsetzung des Paktes f&uuml;r den Euro verstehen. Mit dem &#8222;Sixpack&#8221; soll die gesetzliche Grundlage f&uuml;r einen &#8222;gemeinsamen haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedsstaaten&#8221; geschaffen werden, der die Mitgliedstaaten auf eine so genannte &#8222;vorsichtige Haushaltspolitik&#8221; verpflichtet. Die angestrebte neue &#8222;vorsichtige Haushaltspolitik&#8221; versch&auml;rft den Stabilit&auml;tspakt noch einmal deutlich, so soll erreicht werden, dass &#8222;die EU-Mitgliedstaaten in guten Zeiten eine vorsichtige Finanzpolitik betreiben, um die f&uuml;r schlechte Zeiten not-wendigen Polster zu bilden. Um der bisherigen Selbstzufriedenheit in Zeiten g&uuml;nstiger Konjunktur ein Ende zu setzen&#8221;, soll die Neuverschuldungsgrenze unter die ber&uuml;hmten 3 Prozent fallen k&ouml;nnen. Das j&auml;hrliche Ausgabenwachstum soll nicht gr&ouml;&szlig;er sein als die vorsichtige Sch&auml;tzung des BIP-Wachstums, bei gro&szlig;em Schuldenstand soll es sogar deutlich darunter liegen. Ziel ist also ein ausgeglichener Haushalt im Sinne der Schuldenbremse des Grundgesetzes. Stolz verk&uuml;ndet die Kommission, dass sie Verwarnungen aussprechen wird, wenn die Mitgliedstaaten von der &#8222;vorsichtigen Haushaltspolitik&#8221; abweichen. Das hei&szlig;t die Kommission &uuml;berwacht die Wirtschafts- und Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten, l&auml;sst sich Zielvorgaben und Berichte vorlegen und spricht &#8222;Empfehlungen&#8221; aus wenn sie meint, die Mitgliedstaaten verfolgen eine &#8222;falsche Politik&#8221;.</p>
<p>Gleichzeitig soll der Sanktionsmechanismus bei Verst&ouml;&szlig;en gegen die Haushaltsdisziplin versch&auml;rft werden, was &ouml;ffentlich als Automatismus der Sanktionen des Stabilit&auml;ts- und Wachstumspakts verhandelt wird. Zun&auml;chst wird der Sanktionsmechanismus erweitert. Bisher konnten Sanktionen nur verh&auml;ngt werden, wenn das Ziel, unter der Neuverschuldung von 3 Prozent des BIP zu bleiben, verfehlt wurde, nun soll es auch Sanktionen geben k&ouml;nnen, wenn die Gesamtverschuldung &uuml;ber 60 Prozent des BIP liegt. Sanktionen sollen auch schon greifen, wenn von der vorsichtigen Haushaltspolitik ab-gewichen wird: Der Mitgliedstaat muss dann 0,2 Prozent seines BIP als verzinsliche Einlage bei der Kommission hinterlegen.</p>
<p>Gefeiert und vom Europ&auml;ischen Parlament versch&auml;rft wurde eine Automatisierung der Sanktionen. Das europ&auml;ische Recht sah bisher vor, dass bei Verst&ouml;&szlig;en gegen die Maastricht-Kriterien nach Zwischenschritten als Sanktion gegen die Mitgliedstaaten Geldstrafen in empfindlicher H&ouml;he verh&auml;ngt werden k&ouml;nnen, was schon immer als Schildb&uuml;rgerstreich gewertet werden musste. Bisher mussten die Sanktionen aber im Rat, d. h. von den Vertretern der Regierungen mit Mehrheit beschlossen werden. Die hatten bisher kein besonders gro&szlig;es Interesse daran, weil sie nicht ausschlie&szlig;en konnten, demn&auml;chst selbst die 3-Prozent-Marke zu rei&szlig;en. Es blieb beim so genannten &#8222;blau-en Brief` der Kommission. Die Automatisierung sieht nun vor, dass der Sanktionsmechanismus automatisch abl&auml;uft, wenn er von der Kommission initiiert wurde und im Rat nicht mit qualifizierter Mehrheit gestoppt wird. Zun&auml;chst muss der Staat bei Verletzung der Maastricht Kriterien eine unverzinsliche Einlage von 0,2 Prozent des BIP leisten. Die Kommission gibt gleichzeitig &#8222;Empfehlungen&#8221;, was zu tun ist. Wie die aussehen, kann man in Griechenland, Portugal und inzwischen Italien sehen: Privatisierung, Lohn-und Rentenk&uuml;rzungen, Abbau von Arbeitsschutzgesetzen, K&uuml;rzungen im Gesundheitswesen. Folgt der betreffende Mitgliedstaat der &#8222;Empfehlung&#8221; zur Korrektur des &#8222;&uuml;ber-m&auml;&szlig;igen Defizits&#8221; nicht, werden die unverzinslichen Einlagen zuk&uuml;nftig in eine Geldbu&szlig;e umgewandelt[35].</p>
<p>Insgesamt bewegt man sich mit diesen Gesetzen in Richtung einer zentralen Wirtschaftsregierung, die einer strikten Austerit&auml;tspolitik folgt und demokratisch nicht kontrolliert ist. Die Kommission wird erm&auml;chtigt, weitreichende Vorschl&auml;ge f&uuml;r die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten zu machen und wurde mit einem Instrumentenkasten an Sanktionen versehen, so dass man in der Tat von einer wirtschaftspolitischen Steuerung durch die EU sprechen kann. Die Spielr&auml;ume der Mitgliedstaaten in ihrer Wirtschafts- und Finanzpolitik werden damit, sobald ein Ungleichgewicht eintritt, erheblich eingeschr&auml;nkt. Die Strategie l&auml;uft bisher nur zum Teil auf Grundlage der Vertr&auml;ge, zum Teil neben den Vertr&auml;gen her, was der Intervention in die Budgethoheit der nationalen Parlamente Grenzen setzt.</p>
<h5>VI. Geschei&shy;terte Strategie</h5>
<p>Am 9. Dezember 2011 haben die Regierungschefs des Euroraumes beschlossen, einen neuen, zus&auml;tzlichen Vertrag &uuml;ber eine Fiskalunion aufzusetzen[36], nachdem die deutsch-franz&ouml;sische Initiative, die bestehenden EU-Vertr&auml;ge zu &auml;ndern, am Widerstand der Briten gescheitert war.In einem Strategiepapier hatte das deutsche Ausw&auml;rtige Amt die Richtung vorgegeben.[37] Zur Schaffung einer &#8222;echten Stabilit&auml;tsunion&#8221; wurden &#8222;Durchgriffsm&ouml;glichkeiten, um Mitgliedstaaten mit massiven Haushaltsproblemen zur Disziplin anzuhalten&#8221; gefordert &#8211; gemeint sind Durchgriffsm&ouml;glichkeiten der EU auf die nationalen Haushalte in Form eines Vetorechts gegen Haushaltsentw&uuml;rfe von Mitgliedstaaten, die den ESM in Anspruch genommen haben. Dieser Richtung sind die Regierungschefs des Euroraumes gefolgt und fordern: &#8222;Mitgliedstaaten, die sich in einem Defizitverfahren befinden, legen der Kommission und dem Rat ein Wirtschaftspartnerschaftsprogramm zur Billigung vor, in dem die notwendigen Strukturreformen beschrieben sind, mit denen sie eine wirklich dauerhafte Korrektur ihres &uuml;berm&auml;&szlig;igen Defizits erreichen wollen. Die Durchf&uuml;hrung des Programms und die entsprechende j&auml;hrliche Haushaltsplanung werden von der Kommission und vom Rat &uuml;berwacht.&#8221; In-zwischen hat die EU Kommission einen Vertragsentwurf f&uuml;r die Fiskalunion vorgelegt 3&szlig; Am meisten diskutiert wurde die Einf&uuml;hrung einer Schuldenbremse in den jeweiligen nationalen Verfassungen, nach der eine Neuverschuldung von mehr als 0,5 Prozent des BIP unzul&auml;ssig sein soll und auf nationaler Ebene sanktioniert werden soll. Bei einer Gesamtverschuldung &uuml;ber 60 Prozent sollen die Staaten au&szlig;erdem j&auml;hrlich 5 Prozent der Gesamtverschuldung abbauen. Um diese Ziele zu erreichen, verpflichten sich die Staaten der Kommission und dem Rat ihre Haushaltspl&auml;ne und Kreditaufnahmen zu melden. Weiter wird der halbautomatische Sanktionsmechanismus bei einer &uuml;berm&auml;&szlig;igen Neuverschuldung (&uuml;ber 3 Prozent) festgeschrieben, d. h. die Staaten werden in diesem Fall, verpflichtet die &#8222;Empfehlungen&#8221; der Kommission umzusetzen,, wenn nicht eine qualifizierte Mehrheit des Rates Anderes entscheidet. Schlie&szlig;lich wird es f&uuml;r Kommission und Staaten m&ouml;glich, einen Defizits&uuml;nder vor dem EuGH zu verklagen, womit in letzter Konsequenz weitere Strafzahlungen initiiert werden k&ouml;nnen.</p>
<p>Es wurde gefragt, wie mit diesen Ma&szlig;nahmen die Umschuldungsprobleme in Griechenland oder Italien beseitigt werden k&ouml;nnten. Da hilft es auch nicht weiter, dass der EFSF, der europ&auml;ische Rettungsschirm, ein halbes Jahr fr&uuml;her zum ESM umfunktioniert wird &#8211; das Kreditvolumen w&auml;chst nicht. Man kann auch fragen, wie eine Versch&auml;rfung der normativen Vorgaben dazu f&uuml;hren soll, dass Staaten, die schon die 3-Prozent-Neuverschuldensgrenze nicht einhalten konnten, nun erfolgreicher &#8222;sparen&#8221; sollen.</p>
<p>Der Kern ist etwas anderes, n&auml;mlich die wirtschafts- und haushaltspolitische &Uuml;berwachung durch Kommission und Rat, die die &ouml;konomische Situation der Staaten nicht verbessert, aber die sozialpolitischen Spielr&auml;ume erheblich einengen d&uuml;rfte. Als Richtung dieser Politik ist der Marsch in eine autorit&auml;re, zentrale Wirtschaftsregierung, bei der die Parlamentsrechte europ&auml;isch und national ausgehebelt werden, deutlich erkenn-bar. Diese Strategie ist allerdings nicht nur in Zukunft zum Scheitern verurteilt, sie ist schon gescheitert. W&auml;hrend die BRD nach der Rezession 2009 in den folgenden Jahren ein vergleichsweise starkes Wirtschaftswachstum verzeichnen konnte, haben die &#8222;Strukturma&szlig;nahmen&#8221; f&uuml;r Griechenland die Krise dort weiter versch&auml;rft. Von 2001 bis 2007 hatte Griechenland ein Wirtschaftswachstum von 28,3 Prozent &#8211; also weit &uuml;ber dem der BRD. In der Zeit von 2008 bis 2010 sank das BIP kontinuierlich um insgesamt 6,6 Prozent. Das hat nicht nur Folgen f&uuml;r die soziale Situation der Menschen, es hat auch direkte Auswirkungen auf den Staatshaushalt. Der Schuldenstand &#8211; das wurde schon gesehen &#8211; stieg. W&auml;hrend der Staat im Jahre 2007 noch 5,9 Prozent f&uuml;r den Schuldendienst aufbringen musste, waren es 2010 schon 18 Prozent. Eine Erholung ist so nicht m&ouml;glich. Durch den Wechsel zum autorit&auml;ren Durchgriff schlittert Europa aus der Wirtschafts- auch in eine Demokratie- und Integrationskrise.</p>
<h5>VII. F&uuml;r einen neuen europ&auml;&shy;i&shy;schen Gesell&shy;schafts&shy;ver&shy;trag</h5>
<p>Eine Versch&auml;rfung der falschen Politikkonzepte f&uuml;hrt die Europ&auml;ische Union nicht aus der Krise. Es scheint vielmehr als w&uuml;rden die Fehler von Weimar wiederholt: Auf wirtschaftliche Probleme reagiert die Politik mit erh&ouml;htem Spardruck, der nicht aus der Krise f&uuml;hrt, sondern diese versch&auml;rft. Dies hat unabsehbare Folgen nicht nur f&uuml;r die europ&auml;ische Integration, sondern auch f&uuml;r die politische Entwicklung in den Mitgliedstaaten. Eine Zunahme rechtspopulistischer Str&ouml;mungen ist unschwer zu erkennen, die in Ungarn deutlich antidemokratische und anti-rechtsstaatliche Z&uuml;ge angenommen haben. Die europ&auml;ische Krise kann nur durch einen grunds&auml;tzlichen Richtungswechsel &uuml;berwunden werden, der den in den 1970er Jahren eingeschlagenen Weg verl&auml;sst und nicht versucht, diesen dirigistisch abzusichern. Europa braucht einen neuen Gesellschaftsvertrag, eine Verfasstheit, die an die Stelle der Standortkonkurrenz eine Integration von Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialpolitik und an die Stelle der entfesselten Finanzm&auml;rkte, abgesichert durch die Kapitalverkehrsfreiheit, eine rigide Kontrolle der Finanzm&auml;rkte setzt.</p>
<p>Als Antwort auf die Krise ist das Spardiktat genau so falsch wie die Hoffnung, aus der Krise herauswachsen zu k&ouml;nnen.</p>
<p>Der &ouml;kologische Diskurs ist mit der Finanzkrise vollst&auml;ndig in den Hintergrund gedr&auml;ngt worden. Die Halbierung der Demokratie auf die Politik, w&auml;hrend die Wirtschaft als selbstreferenzielles System betrachtet wird, f&uuml;hrt schlie&szlig;lich auch zur Entleerung der politischen Demokratie, zu einem Diktat der Finanzm&auml;rkte, dem die politischen Akteure aktionistisch folgen. Ein neuer Gesellschaftsvertrag muss die &ouml;konomische Entwicklung der demokratischen Kontrolle und bewussten gesellschaftlichen Steuerung unterstellen, um ein blindes Wachstum, das gleichzeitig &ouml;kologische Probleme und &ouml;konomische Krisen verursacht, durch verantwortliche Richtungsentscheidungen zu ersetzen. Das funktioniert nicht unter dem Paradigma der Konkurrenz und des Wachstums als Prinzip des Wirtschaftens, das die europ&auml;ische Politik bis in die Haarspitzen durchzieht.</p>
<p>In ersten Schritten hei&szlig;t dies, dass der Finanzsektor zu kontrollieren und auf ein gesellschaftlich erforderliches Ma&szlig; zu reduzieren ist. Dazu braucht es einer strikten Regulierung der Finanzm&auml;rkte: eine Finanztransaktionssteuer in einer H&ouml;he, die zu einer Entschleunigung der Finanzm&auml;rkte f&uuml;hrt. &#8222;Finanzprodukte&#8221; sind auf ihren gesellschaftlichen Nutzen zu pr&uuml;fen, vieles wie Leerverk&auml;ufe, der Handel mit Optionen und Derivaten kann verboten oder eingeschr&auml;nkt werden. Die Banken haben unterschiedliche Funktionen, die in der amerikanischen Unterteilung von Kredit- und Investmentgesch&auml;ft zum Ausdruck kommt &#8211; auf die sinnvolle Funktion des Kreditgesch&auml;fts sind sie perspektivisch zu begrenzen, insbesondere dort, wo der Staat st&uuml;tzend einspringt. Man fragt sich doch, warum den Staaten Spardiktate verordnet werden, w&auml;hrend bei der Bankenrettung die Verstaatlichung formal bleibt, d. h, auf steuernde Funktionen verzichtet wird. Die Kapitalverkehrsfreiheit gegen&uuml;ber Drittstaaten, die im EU Vertrag festgeschrieben ist, erleichtert der Finanz&#8222;industrie&#8220;, sich Kontrollen und demokratischer Steuerung zu entziehen, muss also in einem neuen europ&auml;ischen Gesellschaftsvertrag aufgegeben werden. Stattdessen braucht es strengere Kapitalverkehrskontrollen.</p>
<p>Die Gesellschaft kann die unproduktiven Anspr&uuml;che auf einen gro&szlig;en Teil des gesellschaftlichen Reichtums aus Kapitalanlagen nicht mehr erf&uuml;llen. Deshalb scheint ein Schuldenschnitt unumg&auml;nglich, bei dem die gro&szlig;en Gl&auml;ubiger auf den gr&ouml;&szlig;ten Teil ihrer Zinsanspr&uuml;che auf das gesellschaftliche Verm&ouml;gen verzichten m&uuml;ssen. Gleichzeitig braucht Europa eine einheitliche Steuer- und Sozialpolitik an Stelle des race to the bottom als Folge der Standortkonkurrenz. Die Euro-Memo Gruppe fordert im Memorandum 2012 einen Spitzensteuersatz[39] von 75 Prozent und das Verbot von so genannten Flat Taxes.[40] Es ist an der Zeit, in solchen Alternativen zu denken. Der eingeschlagene Kurs der Europ&auml;ischen Union mit dem Antreiber Bundesregierung wird die fundamentale Krise nicht l&ouml;sen und allenfalls eine unkontrollierte Bereinigung mit unabsehbaren sozialen und politischen Folgen herbeif&uuml;hren.</p>
<p>[1] Erhard, L.: Gedanken von Ludwig Erhard zum Problem der Kooperation oder der Integration in Eu-<br />ropa, httpa/www,cvice.eu/viewer/-/content/e9a3ab7a-442a-47ab-8e8f-3947d565a5f2/37cce613-def<br />f-4b6e-9708-d 1 flfObe0a471de; j sessionid=l F7ABA9D42DD3A02540FAA7BE 16A73B9.<br />[2] EuGH, Urteil v. 11. Juli 1974, Rs. 8/74.<br />[3] EuGH, vom 20. Februar 1979, Rs. 120/78 &#8211; Cassis de Dijon.<br />[4] Vgl. f&uuml;r viele: Haltern, U.: Europarecht, T&uuml;bingen 2007, &sect; 14.<br />[5] EuGH, Urteil v.12, M&auml;rz 1987, Rs.178184, S1g.1987,1227.<br />[6] Die offene Marktwirtschaft findet sich nicht nur einmal im Vertrag &#8211; sie wird insgesamt vier Mal als Prinzip der unterschiedlichen Politikfelder geradezu beschworen.<br />[7] Vgl, zur Kritik: Oberndorfer, L.: Economic Governance rechtswidrig &#8211; Eine Krisenerz&auml;hlung ohne Kompetenz, in: AK wien, infobrief eu &amp; international, Juni 2011, S. 8.<br />[8]Joachim Hirsch hat schon 1998 diese Entwicklung zum Wettbewerbsstaat konstatiert und prognostiziert (Hirsch, J. : Vom Sicherheitsstaat zum nationalen Wettbewerbsstaat (Berlin 1998), pa ssim.<br />[9]Eurostat Pressemitteilung vom 28.6.2014, http;//epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_PUBLIC/2-28062010-BP/DE/2-28062010-BP-DE.PDF.<br />[10] Der Pr&auml;sident des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter f&uuml;r Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, &#8222;Probleme beim Vollzug der Steuergesetze&#8221; (2006), S. 82.<br />[11] Richtlinie des Europ&auml;ischen Parlaments und des Rates &uuml;ber Dienstleistungen im Binnenmarkt vom 12. Dezember 2006.<br />[12] EuGH, v.11.12.2007; Rs. C-438/05.<br />[13] EuGH v. 18.12.2007, Rs. C-341/05, Rn. 94.<br />[14] EuGH RS-C-163/94, C-165/94 und C-250/94.<br />[15] Vgl. Huffschmidt, J., Politische &Ouml;konomie der Finanzm&auml;rkte, (HH 2O02), S. 272.<br />[16] Richtlinie 8S/611/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen f&uuml;r gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und Richtlinie 2001/107/EG des Europ&auml;ischen Parlaments und des Rates vom 21. Januar 2002 zur &Auml;nderung der Richtlinie 85/611/EWG usw.<br />[17] BT-Drs.1S/1553, S. 67.<br />[18] httpa/www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,617228,00.htm1.<br />[19] Ausf&uuml;hrlich Fisahn, A., Re-Regulierung der Finanzm&auml;rkte nach der Kernschmelze im Finanzsektor, <a href="http://www.rosalux.de/fileadmin/rls" target="_blank" rel="noopener">http://www.rosalux.de/fileadmin/rls</a> uploads/pdfs/rlsPapers/Paper-Fisahn.pdf.<br />[20] Den Stresstest aus Juli 2011 hatten alle deutschen Banken bestanden, acht der 91 europ&auml;ischen Banken waren durchgefallen. Im November stellt die Beh&ouml;rde im noch laufenden Test offenbar gro&szlig;e L&uuml;cken in der Kapitalausstattung fest (FTD v. 25.11.2011).<br />[21] <a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_138100/DE/BMF_Startseite/Publikationen/Monatsbe" target="_blank" rel="noopener">http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_138100/DE/BMF_Startseite/Publikationen/Monatsbe</a> richt_des_BMF/2011 /08/statistiken -und-dokumentationen/03-gesamtwirtschaftliche-entwicklung /tabellen/TabelleS47.htm1.<br />[22] Europ&auml;ischer Finanzstabilisierungsmechanismus.<br />[23] Als Ecofin-Rat (auch EcoFin oder ECOFIN) wird der Rat der Europ&auml;ischen Union in der Zusammensetzung &#8222;Wirtschaft und Finanzen&#8221; bezeichnet. Dem Rat geh&ouml;ren die Wirtschafts- und Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten an. Er tagt in der Regel einmal im Monat.<br />[24] Europ&auml;ische Finanzstabilisierungsfazilit&auml;t.<br />[25] Pressemitteilung zur au&szlig;erordentlichen Sitzung des ECOFIN am 9./10.5. 2010, <a href="http://www.consilium/" target="_blank" rel="noopener">http://www.consilium</a>. europ a. eu/uedocs/cros_data/docs/pres s data/en/ecofin/ 1143 24.pdf.<br />[26] Europ&auml;ischer Stabilit&auml;tsmechanimus.<br />[27] EFSF FAQ, <a href="http://www.efs%C2%A3europa.eu/attachments/faqen.pdf" target="_blank" rel="noopener">http://www.efs&pound;europa.eu/attachments/faqen.pdf</a>, <a href="http://www.efsf.europa.eu/attachm" target="_blank" rel="noopener">http://www.efsf.europa.eu/attachm</a> ents/faq_en.pdf<br />[28] Erkl&auml;rung der Staats- und Regierungschefs des Euro-W&auml;hrungsgebietes und der EU-Organe vom<br />21.7.2011, <a href="http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cros_data/docs/pressdata/de/ec" target="_blank" rel="noopener">http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cros_data/docs/pressdata/de/ec</a> /124011 .pdf.<br />[29] The National Recovery Plan 2011-2014, <a href="http://www.budget.gov.ie/The%20National%20Recovery" target="_blank" rel="noopener">http://www.budget.gov.ie/The%20National%20Recovery</a><br />%20Plan%202011 2014.pdf<br />30 <a href="http://presseeuropa.de/press-releases/european-council-24-25-march" target="_blank" rel="noopener">http://presseeuropa.de/press-releases/european-council-24-25-march</a> 2011 -conclusions = Schlussfolgerungen des Europ&auml;ischen Rates vom 24./25. M&auml;rz 2011, <a href="http://www.consilium.europa.eu/" target="_blank" rel="noopener">http://www.consilium.europa.eu</a> /uedocs/cros_data/docs/pressdata/de/ec/ 120313.pdf<br />[31] Vgl. Dellheim, J. : Die EU wird deutscher, <a href="http://ifg.rosalux.de/2011/03/14/die-eu-wird-deutscher/" target="_blank" rel="noopener">http://ifg.rosalux.de/2011/03/14/die-eu-wird-deutscher/</a>.<br />[32] Schlussfolgerungen der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Euro-W&auml;hrungsgebietes vom 11.3.2011, Anlage I, Pakt f&uuml;r den Euro.<br />[33] Gesetzgebungsvorschl&auml;ge der Kommission mit den Nummern: Kom (2010) 522-527.<br />[34] <a href="http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cros_data/docs/pressdata/en/ecofin/125952.pdf" target="_blank" rel="noopener">http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cros_data/docs/pressdata/en/ecofin/125952.pdf</a><br />[35] Gefeiert haben die Gr&uuml;nen, dass ein Bestandteil des Pakets auch ein Rechtsakt ist, nach dem ein &#8222;&uuml;berm&auml;&szlig;igen Ungleichgewicht&#8221; in der Wirtschaftsleistung vermieden wird. Das Ungleichgewicht bezieht sich auf die Leistungsbilanz, d. h. es wird am Im- und Exporten gemessen. Das trifft den EU-Hauptexporteur Deutschland, dessen Leistungsbilanz in diesem Sinne nach oben unausgeglichen ist. Hier sollen auch Sanktionen greifen, wenn der Leistungsbilanz&uuml;berschuss oberhalb der Grenze von 6 Prozent des BIP liegt. 2010 lag die BRD bei einem &Uuml;berschuss von 5,7 Prozent. Gleichzeitig wurden Sanktionen bei zu hohen &Uuml;bersch&uuml;ssen (Ecofin v. 8.11.2011; 15781/2/11) ausgeschlossen, so dass die FTD titelte &#8222;Extrawurst f&uuml;r Deutschland &#8211; &Uuml;bersch&uuml;sse in der Leistungsbilanz sollen nicht bestraft werden&#8221; (FTD 9.11.2011, S. 12). Die Diskussion wird hier also trotz verabschiedetem Sixpack weiter gehen &#8212; da gibt es nicht viel zu feiern.<br />[36] Erkl&auml;rung der Staats- und Regierungschefs des Eurow&auml;hrungsgebietes vom 9. Dezember 2010,<br />http ://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms data/docs/pressdata/de/ec/126678.pdf<br />[37] Ausw&auml;rtiges Amt, Zur Zukunft der EU: Erforderliche integrationspolitische Fortschritte zur Schaf-<br />fung einer Stabilit&auml;tsunion, <a href="http://s3.documentcloud.org/documents/267782/1l" target="_blank" rel="noopener">http://s3.documentcloud.org/documents/267782/1l</a> 101 8-eu-wipol-<br />integration.pdf<br />[38] Draft agreement on reinforced economic union, <a href="http://www.irishtimes.com/newspaper/breaking/" target="_blank" rel="noopener">http://www.irishtimes.com/newspaper/breaking/</a> 201l/1220/breaking46.html<br />[39] Die &ouml;sterreichische Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaft erinnert daran, das in den USA nach dem New Deal ein Spitzensteuersatz von 90 % existierte, der keineswegs zum Verderben, sondern zu Aufstieg des Landes zur f&uuml;hrenden &ouml;konomischen Macht gef&uuml;hrt hat. http:l/diealternativewirtschaft.at/solidarische_oekonomie.php?part=Spitzensteuersatz.<br />[40] European Economists for an Alternative Economic Policy in Europe, European integration at the crossroads:Democratic deepening for stability, solidarity and social justice, Manuskript 2011, S. 35.</p>
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		<title>Zur Notwendigkeit einer europäischen Öffentlichkeit</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/192-vorgaenge/publikation/zur-notwendigkeit-einer-europaeischen-oeffentlichkeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Dec 2010 20:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorg&#228;nge Nr. 192, Heft 4/2010, S. 35-45 I. Das Problem der europ&#228;&#173;i&#173;schen &#214;ffent&#173;lich&#173;keit Das BVerfG hat im Urteil zum Lissabon Vertrag die europ&#228;ische Demokratie klein geschrieben und die Legitimation europ&#228;ischer Regeln aus der Legitimation der nationalen Parlamente abgeleitet. Eine der Begr&#252;ndungen fair den nationalstaatlichen Fokus in dem Urteil ist das &#8222;Problem&#8221; der europ&#228;ischen &#214;ffentlichkeit. [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 192, Heft 4/2010, S. 35-45</p>
<h2 class="auto-created">I. Das Problem der europ&auml;&shy;i&shy;schen &Ouml;ffent&shy;lich&shy;keit</h2>
<p>Das BVerfG hat im Urteil zum Lissabon Vertrag die europ&auml;ische Demokratie klein geschrieben und die Legitimation europ&auml;ischer Regeln aus der Legitimation der nationalen Parlamente abgeleitet. Eine der Begr&uuml;ndungen fair den nationalstaatlichen Fokus in dem Urteil ist das &bdquo;Problem&rdquo; der europ&auml;ischen &Ouml;ffentlichkeit. Im Urteil hei&szlig;t es w&ouml;rtlich: &bdquo;Demokratie bedeutet nicht nur die Wahrung formaler Organisationsprinzipien und nicht allein eine korporative Einbindung von Interessengruppen. Demokratie lebt zuerst von und in einer funktionsf&auml;higen &ouml;ffentlichen Meinung, die sich auf zentrale politische Richtungsbestimmungen und die periodische Vergabe von politischen Spitzen&auml;mtern im Wettbewerb von Regierung und Opposition konzentriert. Diese &ouml;ffentliche Meinung macht f&uuml;r Wahlen und Abstimmungen erst die Alternativen sichtbar und ruft diese auch f&uuml;r einzelne Sachentscheidungen fortlaufend in Erinnerung, damit die politische Willensbildung des Volkes &uuml;ber die f&uuml;r alle B&uuml;rger zur Mitwirkung ge&ouml;ffneten Parteien und im &ouml;ffentlichen Informationsraum best&auml;ndig pr&auml;sent und wirksam bleiben. &#8230; Auch wenn durch die gro&szlig;en Erfolge der europ&auml;ischen Integration eine gemeinsame und miteinander im thematischen Zusammenwirken stehende europ&auml;ische &Ouml;ffentlichkeit in ihren jeweiligen staatlichen Resonanzr&auml;umen ersichtlich w&auml;chst, so ist doch nicht zu &uuml;bersehen, dass die &ouml;ffentliche Wahrnehmung von Sachthemen und politischem F&uuml;hrungspersonal in erheblichem Umfang an nationalstaatliche, sprachliche, historische und kulturelle Identifikationsmuster angeschlossen bleibt.&#8220;[1]</p>
<p>Daraus folgert das Gericht, dass es eine sachliche Begrenzung der Kompetenz&uuml;bertragung an die EU geben m&uuml;sse. Das ist erstens ein Schwindel oder zumindest eine Selbstt&auml;uschung, weil inzwischen alle wesentlichen Politikfelder, also solche, die zentral die Lebensbedingungen der B&uuml;rger in der EU bestimmen, auch in deren Kompetenzbereich f&auml;llt &#8211; mit dem Lissabon Vertrag nicht zuletzt das Strafrecht. Zweitens ist die Forderung nach einer Begrenzung der Kompetenzen nur mittelbar eine logische Schlussfolgerung &ndash; es fehlt der Zwischenschritt: ohne eine lebendige, politische &Ouml;ffentlichkeit mangelt es an einer wesentlichen Voraussetzung f&uuml;r eine europ&auml;ische Demokratie.</p>
<p>Weil diese nicht zu haben ist &mdash; und genau das wollte das Gericht offenbar nicht explizit festhalten &mdash; bleibt es bei der Legitimation &uuml;ber die nationalen Parlamente und der Fiktion begrenzter Einzelerm&auml;chtigungen, also der &Uuml;bertragung einzelner Kompetenzen an die EU.[2]</p>
<p>Dieter Grimm hat das problematische Verh&auml;ltnis zwischen europ&auml;ischer &Ouml;ffentlichkeit und demokratischer Konstitution der EU ausf&uuml;hrlicher diskutiert. Sein vielleicht &uuml;berraschendes Fazit: eine &bdquo;volle Parlamentarisierung der Europ&auml;ischen Union nach dem Muster des nationalen Verfassungsstaats (w&uuml;rde) das europ&auml;ische Demokratieproblem eher versch&auml;rfen&rdquo; als l&ouml;sen.[3] Er weist zun&auml;chst darauf hin, dass Demokratie nicht mit Parlamentarismus gleichgesetzt werden d&uuml;rfe, sondern ein Mehr beinhalte. &bdquo;Der parlamentarische Betrieb allein gew&auml;hrleistet jedoch noch keine demokratischen Strukturen.&#8220;[4] Vielmehr brauche es intermedi&auml;re Vermittlungen und R&uuml;ckbindungen der parlamentarischen Willensbildung an die gesellschaftlichen Meinungen und Interessen durch gesellschaftliche Arenen. Unter Berufung auf Habermas (Faktizit&auml;t und Geltung) konstatiert er: &bdquo;Die Verbindung zwischen den Einzelnen, ihren gesellschaftlichen Assoziationen und den staatlichen Organen (wird) vor allem von den Kommunikationsmedien aufrecht erhalten, die jene &Ouml;ffentlichkeit herstellen, durch welche allgemeine Meinungsbildung und demokratische Teilhabe erst m&ouml;glich werden.&#8220;[5] Diese Vermittlung und R&uuml;ckbindung, die erst die &bdquo;demokratische Substanz&rdquo; ausmachen, funktioniere auch in den Nationalstaaten wegen der Selbstbez&uuml;glichkeit der Parteien, der Defizite im Kommunikationssystem und der asymmetrischen Repr&auml;sentation der Interessen mit einem Vorrang &bdquo;&ouml;konomischer Imperative&rdquo; nur h&ouml;chst unzureichend. In Europa versch&auml;rfe sich das Problem aber noch, weil es v&ouml;llig an intermedi&auml;ren Strukturen mangele. Es fehle an einem europ&auml;ischen Parteiensystem, an europ&auml;ischen Verb&auml;nden und B&uuml;rgerbewegungen und vor allem an europ&auml;ischen Medien. Und hier liegt die Schwachstelle seiner Argumentation: europ&auml;ische Medien seien deutlich von nationalen Medien, auch wenn diese europ&auml;ischen Themen ansprechen, zu unterscheiden, weil letztere sich an ein &bdquo;nationales Publikum&rdquo; richten und &bdquo;damit nationalen Sichtweisen und Kommunikationsgewohnheiten verhaftet&rdquo; blieben.[6] Europ&auml;ische Medien m&uuml;ssten vielmehr zwingend einen europ&auml;ischen Markt bedienen, was voraussetze, dass die europ&auml;ischen B&uuml;rger eine gemeinsame Sprache (nicht sprechen, aber) verstehen. &bdquo;Damit ist das gr&ouml;&szlig;te Hemmnis f&uuml;r eine Europ&auml;isierung der politischen Substruktur, von der das Funktionieren eines demokratischen Systems und das Leistungsverm&ouml;gen eines Parlaments abh&auml;ngen, benannt. Es liegt in der Sprache.&#8220;[7] Dabei sieht Grimm durchaus kritisch, dass das Verst&auml;ndigungsproblem zu oligarchischen Tendenzen f&uuml;hrt, die den Abstand zwischen &ouml;konomischen und politischen Eliten im Vergleich zum Nationalstaat noch vergr&ouml;&szlig;ern. Der Grad der Oligarchisierung sei richtungsabh&auml;ngig, die Unterschichten h&auml;tten gr&ouml;&szlig;ere Probleme repr&auml;sentiert zu werden oder sich in ihrer Repr&auml;sentation wiederzufinden als die Oberschichten &bdquo;und ein &auml;hnliches Gef&auml;lle muss zwischen Verb&auml;nden, die massenhafte Mitgliederinteressen, und solchen, die anonyme Unternehmensinteressen vertreten, erwartet werden.&#8220;[8]</p>
<p>Die Diagnose l&auml;sst sich inzwischen empirisch best&auml;tigen &mdash; die Bef&uuml;rchtungen sind (leider) eingetreten. Die Wahlbeteiligung an den Europawahlen sinkt kontinuierlich, wobei insbesondere die unteren Schichten zur Wahlenthaltung neigen. Dagegen ist in Europa ein Lobbyismus entstanden, der die asymmetrische Interessenvertretung in den Nationalstaaten als eher l&auml;ssliche Verzerrung der Repr&auml;sentativit&auml;t und der demokratischen R&uuml;ckbindung parlamentarischer Willensbildung erscheinen l&auml;sst. Grimm argumentiert aus der Perspektive der Massengesellschaft, die auf intermedi&auml;re Instanzen nicht verzichten kann.</p>
<p>Der nahe liegende Einwand gegen die Diagnose &bdquo;Es liegt in der Sprache&rdquo; ist der Verweis auf bi- oder multilinguale Demokratien wie die Schweiz, Kanada oder auch die USA. Grimm antwortet, dass &bdquo;ein Land wie die Schweiz lange vor der Konstitutionalisierung eine nationale Identit&auml;t ausgebildet&rdquo; h&auml;tten. Die USA h&auml;tten sich auf eine Mehrheitssprache als Voraussetzung landesweiter Kommunikation eingelassen.[9] F&uuml;r die EU treffen beide Kriterien nicht zu, Englisch ist allenfalls die lingua latina der Eliten. Die Frage ist allerdings, wie sich die ber&uuml;hmte nationale Identit&auml;t herausbildet. Meistens folgte historisch die Nationenbildung und Identit&auml;tsbildung der Staatsbildung.[10] Wichtiger ist allerdings die Frage, ob es technisch ausgeschlossen ist, europ&auml;ische Kommunikationsmittel zu etablieren. Der deutsch-franz&ouml;sische Sender Arte zeigt, dass ein gemeinsamer Sender auch mit mehreren Sprachen funktionieren kann. Das gleiche l&auml;sst sich f&uuml;r eine europ&auml;ische Zeitung in mehrsprachigen Ausgaben denken. Allerdings wird das etwas kosten und l&auml;sst sich kaum als private Einrichtung denken &#8211; die Einrichtung europ&auml;ischer Medien k&ouml;nnte so nicht nur ein Beitrag zur Identit&auml;tsbildung der Europ&auml;er, sondern auch zur Anhebung des Niveaus in Rundfunk und Printmedien und damit des &ouml;ffentlichen Diskurses insgesamt sein. Die Sprache wird so eher zur technischen Frage als zu einem grunds&auml;tzlichen Problem europ&auml;ischer Demokratie &#8211; was nicht hei&szlig;t, das dieses Problem nicht existiert. Multilinguale Medien garantieren nun keineswegs, dass die Politik der EU Thema des &ouml;ffentlichen Diskurses wird, dazu bedarf es intensiverer Umgestaltungen, die unten diskutiert werden.</p>
<h2 class="auto-created">II. Inter&shy;me&shy;di&auml;re Instanzen</h2>
<p>Die Grundposition Grimms ist mit Blick auf das Verh&auml;ltnis Demokratie, Willensbildung und &Ouml;ffentlichkeit keineswegs unumstritten. Als erster hat wohl Rousseau die Gegenthese vertreten, n&auml;mlich mit der Auffassung, dass intermedi&auml;re Instanzen der Demokratie eher abtr&auml;glich sind, weil sie die &ouml;ffentliche Willensbildung oder den Allgemeinwillen verf&auml;lschen. Mit der Bildung des allgemeinen Willens ist es unvereinbar, wenn sich in der Gesellschaft Teilgesellschaften bilden, also die Gesellschaft nach St&auml;nden, Schichten, Klassen oder Religionsgemeinschaften getrennt ist oder in Verb&auml;nde, Parteien, Gewerkschaften usw. gespalten ist. Rousseau schreibt: &bdquo;Um die genaue Stimme des allgemeinen Willens zu erhalten, ist es wichtig, dass es im Staat keine Teilgesellschaften gibt und dass jeder B&uuml;rger nur seinen eigenen Standpunkt vertritt. &#8230; Wenn es jedoch Teilgesellschaften gibt, muss ihre Anzahl vermehrt und ihrer Ungleichheit vorgebeugt werden.&ldquo;[11] Rousseau sieht Repr&auml;sentation und die Vertretung von Interessen als Problem f&uuml;r die Demokratie, deren Ideal f&uuml;r ihn die Meinungsbildung und die Abstimmung aller B&uuml;rger auf dem Forum ist, also demokratische Entscheidung nach dem Vorbild des Kantons Appenzell-Innerrhoden.[12]</p>
<p>J&uuml;rgen Habermas pr&auml;sentierte diese Grundposition eloquent ausgefeilt. Der &Uuml;bergang zur interventionistischen Massengesellschaft und die Entstehung intermedi&auml;rer Institutionen werden als &bdquo;Strukturwandel der &Ouml;ffentlichkeit&rdquo; analysiert bzw. als Niedergang der b&uuml;rgerlich-liberalen &Ouml;ffentlichkeit beklagt. Die Anf&auml;nge der b&uuml;rgerlich-liberalen &Ouml;ffentlichkeit bilden f&uuml;r ihn literarische Klubs und Kaffeeh&auml;user, die gegen Ende des 17. Jahrhunderts entstehen und sich allm&auml;hlich zu einer r&auml;sonierenden &Ouml;ffentlichkeit entwickeln.[13] In den Salons, Kaffeeh&auml;usern und Tischgesellschaften sei eine permanente Diskussion der Privatleute organisiert worden. Der &ouml;ffentliche Diskurs wird schon in dieser fr&uuml;hen Schrift zum Garanten der Rationalit&auml;t, unterstellt wird mehr als die R&uuml;ckbindung der Macht an Meinungen, Werte und Interessen. Das &ouml;ffentliche R&auml;sonnement der Privatleute wird charakterisiert als &bdquo;gewaltlose Ermittlung des zugleich Richtigen und Rechten&rdquo;, das sich in der Gesetzgebung bzw. im Recht des liberalen Rechtsstaates wiederfinde.[14]</p>
<p>Der Interventionismus des Staates l&ouml;se die Trennung zwischen Privatem und Staatlichem auf, weil Interessenkonflikte aus der Privatsph&auml;re (der Wirtschaft) in den Staat getragen w&uuml;rden. Die staatliche Gewalt dehne sich so ins Private aus und zerst&ouml;re die Grundlage der b&uuml;rgerlichen &Ouml;ffentlichkeit. Habermas formuliert das komplizierter: &bdquo;Erst diese Dialektik einer mit fortschreitender Verstaatlichung der Gesellschaft sich gleichzeitig durchsetzenden Vergesellschaftung des Staates zerst&ouml;rt allm&auml;hlich die Basis der b&uuml;rgerlichen &Ouml;ffentlichkeit &mdash; die Trennung von Staat und Gesellschaft. Zwischen beiden, und gleichsam &bdquo;aus&rdquo; beiden, entsteht eine repolitisierte Sozialsph&auml;re, die sich der Unterscheidung von &bdquo;&ouml;ffentlich&rdquo; und &bdquo;privat&rdquo; entzieht.&#8220;[15]</p>
<p>Nun ist es prima facie nicht evident, dass mit der Verschr&auml;nkung von Privatem und Politischem das kritische R&auml;sonnement leidet. Es muss ein weiteres Element hinzutreten, das Habermas in der Verdr&auml;ngung des kritischen R&auml;sonnements durch strategisches Handeln von Verb&auml;nden und Parteien ausmacht. Diese sind es, die sich in der intermedi&auml;ren Sph&auml;re, die einstmals den Raum der kritischen &Ouml;ffentlichkeit darstellte, breit gemacht haben und das an Wahrheit und Richtigkeit orientierte R&auml;sonnement verdr&auml;ngt haben.[16] Parteien und Verb&auml;nde fungierten, so Habermas, als Interessenvertreter, die nicht das Wahre und Richtige f&uuml;r das Allgemeinwohl im Auge haben, sondern die Durchsetzung ihrer Interessen bzw. derjenigen ihrer Klientel verfolgen. Beim notwendigen Ausgleich der Interessen komme nun nicht das Wahre und Richtige heraus, sondern der &#8222;faule&#8220; Kompromiss.&rdquo;[17] Auch das Parlament verliere mit dem Interventionsstaat seinen r&auml;sonierenden Charakter, Ziel sei nicht die &Uuml;berzeugung anderer Parlamentarier, sondern die Mobilisierung des Publikums.[18] Die Massenpresse habe ihre politische Funktion eingeb&uuml;&szlig;t[19] und Funk und Fernsehen verhinderten das kritische R&auml;sonnement, weil sie die Distanz zum Verschwinden br&auml;chten, die beim Buch existiert, die Privatheit seiner Aneignung garantiert und den r&auml;sonierenden Austausch von Gedanken erm&ouml;glicht habe.[20]</p>
<h2 class="auto-created">III. Der Einbruch der Massen in die Politik</h2>
<p>Vor der Wertung muss eine Kontrastierung mit der Position Grimms erfolgen. Wenn es mit Habermas die Organisationen der intermedi&auml;ren Sph&auml;re sind, die den rationalen, herrschaftsfreien Diskurs unterminieren, dann &mdash; m&uuml;sste man gegen Grimm folgern &mdash; ist es f&uuml;r die Europ&auml;ische Union geradezu vorteilhaft, dass es diese Form der strategisch handelnden &Ouml;ffentlichkeit nicht gibt und der B&uuml;rger frei in seinen nationalen Klubs und Vereinen &uuml;ber die europ&auml;ische Politik r&auml;sonieren kann. Man bemerkt hoffentlich, dass diese Schlussfolgerung eher ironisch gemeint ist. Was Habermas als Verfall beschreibt, ist der Einbruch der Massen in das Politische und ihre Teilhabe an der &Ouml;ffentlichkeit. Die Mehrheit der Bev&ouml;lkerung blieb von der von Habermas beschriebenen b&uuml;rgerlichen, den herrschaftsfreien Diskurs &uuml;benden &Ouml;ffentlichkeit ausgeschlossen. Ihr mangelte es sowohl an Bildung wie an Zeit und Mu&szlig;e, um sich als kritisches Publikum dem R&auml;sonnement in Kaffeeh&auml;usern hinzugeben. Der zentrale Einwand gegen die Idealisierung der b&uuml;rgerlichen &Ouml;ffentlichkeit bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts richtet sich gegen die Tatsache, dass es eine b&uuml;rgerliche &Ouml;ffentlichkeit blieb, die &Ouml;ffentlichkeit von Honoratioren. Massendemokratie funktioniert eben nicht in elit&auml;ren Klubs, die Victor Hugo &mdash; zeitlich deutlich n&auml;her dran &mdash; als Hort der Reaktion gegen die Neuerungen der franz&ouml;sischen Revolution beschreibt. Habermas beschreibt die b&uuml;rgerliche Gesellschaft als Gesellschaft der B&uuml;rger unter sich, die das allgemein Beste herausfinden. In der Massengesellschaft kommen nun die Interessen antagonistischer Klassen hinzu, das gerade ist Evolution und nicht Verfall. Die Interessenunterschiede lassen sich aber nur teilweise zum &bdquo;Allgemeinen&rdquo; destillieren, der Rest ist &bdquo;fauler&rdquo; Kompromiss, aber der ist ebenso notwendig wie die Interessenvertretung ein demokratischer Fortschritt ist. Grimm ist deutlich realit&auml;tstauglicher als Habermas, wenn er bef&uuml;rchtet, die unzureichende Kommunikation wegen fehlender intermedi&auml;rer Instanzen in der EU f&uuml;hre zu einer Oligarchisierung der Politik.</p>
<p>Habermas hat in Faktizit&auml;t und Geltung die Position gewendet. Der rationale Diskurs, meint er nun, finde im Parlament statt[21], die &Ouml;ffentlichkeit stehe au&szlig;erhalb und fungiere in Arenen des Diskurses als Seismograf f&uuml;r politische Verwerfungen, die das Parlament nicht wahrnehmen k&ouml;nne, nach dem Hinweis der &Ouml;ffentlichkeit aber einer rationalen und effektiven Bearbeitung zuf&uuml;hren k&ouml;nne, welche die &Ouml;ffentlichkeit gerade nicht[22] leiste. Habermas fasst das Verh&auml;ltnis von allgemeiner &Ouml;ffentlichkeit und politischem System so zusammen: &bdquo;Die politische &Ouml;ffentlichkeit wurde als Resonanzboden f&uuml;r Probleme beschrieben, die vom politischen System bearbeitet werden m&uuml;ssen, weil sie andernorts nicht gel&ouml;st werden. Insoweit ist die &Ouml;ffentlichkeit ein Warnsystem mit unspezialisierten, aber gesellschaftsweit empfindlichen Sensoren. Aus demokratietheoretischer Sicht muss die &Ouml;ffentlichkeit dar&uuml;ber hinaus den Problemdruck verst&auml;rken, d. h. Probleme nicht nur wahrnehmen und identifizieren, sondern auch &uuml;berzeugend und einflussreich thematisieren, mit Beitr&auml;gen ausstatten und so dramatisieren, dass sie vom parlamentarischen Komplex &uuml;bernommen und bearbeitet werden.&#8220;[23]</p>
<p>Folgt man dieser Analyse einer doch sehr bescheidenen Bedeutung &ouml;ffentlicher Diskurse, braucht es nicht zwingend europ&auml;ischer Diskurse, sehr wohl aber europ&auml;isch wirksamer Mechanismen, um wahrgenommene Problemlagen in den parlamentarischen Diskurs oder besser in den Entscheidungsprozess der europ&auml;ischen Organe einzuspeisen. Die Machtasymmetrien oder normativ gewendet das Postulat gleicher Teilhabem&ouml;glichkeiten, auf das Grimm richtigerweise insbesondere mit Blick auf den Einfluss &bdquo;der Wirtschaft&rdquo; in Europa hingewiesen hat, ist aus dieser Perspektive weniger relevant. Ein Resonanzboden funktioniert nicht unter Ber&uuml;cksichtigung von Gleichheitsgesichts-punkten, sondern von Lautst&auml;rke. Grimms klassische Repr&auml;sentationslehre f&uuml;hrt hier zu deutlich kritischeren Ergebnissen als die Nachfolge &bdquo;kritischer Theorie&rdquo;, die dem Einfluss der Massen und der Legitimit&auml;t einer Repr&auml;sentanz schn&ouml;der Interessen immer noch distanziert gegen&uuml;ber steht. Eben diese Machtasymmetrien sind nicht nur ein Problem der &Ouml;ffentlichkeit, sondern der europ&auml;ischen Integration insgesamt, wie zu zeigen ist.</p>
<p>Interessant ist aber ein anderer Gesichtspunkt: Grimm versteht die &Ouml;ffentlichkeit als Voraussetzung der Demokratie im Sinne einer der politischen Demokratie vorgelagerten Sph&auml;re oder Substanz, die nicht durch das demokratische Verfahren erzeugt werden kann.4 Im Strukturwandel der &Ouml;ffentlichkeit wird implizit ein anderer Zusammenhang sichtbar. Die r&auml;sonierende &Ouml;ffentlichkeit der Privatleute entsteht in einem Prozess der Entfeudalisierung, in dem sich das &Ouml;ffentliche und das Private sowie die politische Macht von der &ouml;konomischen Sph&auml;re trennen. Das ist gleichsam die Bedingung und Folge der Entstehung eines kapitalistischen Marktes, weil u. a. die Garantie des Marktgeschehens nicht den Marktteilnehmern selbst &uuml;berlassen werden kann. Der Strukturwandel setzt dann ein als Folge der Industrialisierung und der Entstehung von Massengesellschaften, die mehr oder weniger zusammen f&auml;llt mit der Entstehung repr&auml;sentativer Systeme. F&uuml;r Habermas degeneriert der rationale Diskurs der &Ouml;ffentlichkeit durch den Einfluss neuer Institutionen, Verfahren und einer Ver&auml;nderung der sozio&ouml;konomischen Situation. Im Hintergrund wird die Dialektik von institutionellen Verschiebungen und parallel verlaufenden Verschiebungen der Diskurskultur sichtbar, die Grimm nicht sieht bzw. explizit leugnet. Politische Institutionen und &Ouml;ffentlichkeit stehen f&uuml;r ihn nebeneinander oder zeitlich hintereinander. Die &Ouml;ffentlichkeit beeinflusst die Politik oder soll dies zumindest &ndash; der Weg umgekehrt ist aber seltsamerweise versperrt.</p>
<h2 class="auto-created">IV. Perso&shy;na&shy;li&shy;sie&shy;rung der Politik</h2>
<p>Ziehen wir noch eine andere ber&uuml;hmt gewordene Diagnose zur Entwicklung der &Ouml;ffentlichkeit zu Rate. F&uuml;r Richard Sennett dringt in &bdquo;Verfall und Ende des &ouml;ffentlichen Lebens&rdquo; nicht der Staat in die Privatsph&auml;re vor, sondern die Privatsph&auml;re in den &ouml;ffentlichen Bereich. Die Pers&ouml;nlichkeit erobere die &ouml;ffentliche Sph&auml;re, was zu einem Strukturwandel der &ouml;ffentlichen wie der privaten Sph&auml;re f&uuml;hre. Er beklagt gleichsam die Entpolitisierung der (amerikanischen) Politik und Gesellschaft, in der Politiker nicht nach ihren Programmen und der tats&auml;chlich verwirklichten Politik beurteilt werden, sondern aufgrund ihrer Person, nach ihrer Wahrhaftigkeit und Glaubw&uuml;rdigkeit, zu deren Beurteilung auch alle nicht-politischen oder privaten Lebens&auml;u&szlig;erungen herangezogen w&uuml;rden.</p>
<p>Die Pers&ouml;nlichkeit als Ausdruck des individuellen Charakters ist nach Sennett eine Erfindung oder Entwicklung des sp&auml;ten 19. Jahrhunderts. Den Wandel der Pers&ouml;nlichkeitsauffassung k&ouml;nnte man als ersten Individualisierungsschub bezeichnen. Der Charakter war keine Rolle mehr, die den Personen nach Stand und sozialer Stellung zufiel und den sie deshalb in der &Ouml;ffentlichkeit zu spielen hatten, sondern er wurde aufgefasst als Ausdruck der individuellen Pers&ouml;nlichkeit, deren Innerstes sich durch unterschiedliche Merkmale offenbart, die in der &Ouml;ffentlichkeit gezeigt werden.</p>
<p>Den Wandel der Auffassung vom Charakter oder der Pers&ouml;nlichkeit f&uuml;hrt Sennett auf die gewandelten gesellschaftlichen Strukturen, die sich durchsetzende Dominanz der kapitalistischen Warenproduktion und den &Uuml;bergang zur Massengesellschaft zur&uuml;ck. So entstehe eine Ideologie der Intimit&auml;t, wonach soziale Beziehungen umso glaubhafter und realer seien, je n&auml;her sie den inneren, psychischen Bed&uuml;rfnissen der Einzelnen k&auml;men. Ergebnis dieser Ideologie sei die Zerst&ouml;rung der &Ouml;ffentlichkeit und das Entstehen einer unzivilisierten Kultur. Es werde erwartet, dass die Person in der &Ouml;ffentlichkeit ihr Selbst zur Schau stelle oder offenbare. Zivilisiertheit setze Distanz voraus, die durch das Vordringen der Pers&ouml;nlichkeit in die &ouml;ffentliche Sph&auml;re verloren gegangen sei.[25] Den Verfall der &Ouml;ffentlichkeit spitzt Sennett schlie&szlig;lich zur Tyrannei der Intimit&auml;t zu: die Intimit&auml;t beherrsche das Alltagsleben, ihre Tyrannei bestehe darin, dass sie zum einzigen Wahrheitskriterium werde, nach dem die Wirklichkeit erfasst und strukturiert werde.[26] Obwohl die Tyrannei der Intimit&auml;t einen spezifischen Narzissmus mobilisiere, zu einer Gesellschaft narzisstischer Pers&ouml;nlichkeiten f&uuml;hre, finde eine &ouml;ffentliche Artikulation von Interessen nicht statt. Die Pers&ouml;nlichkeit beziehe sich nur auf sich selbst, mache auch sich selbst f&uuml;r ihr Schicksal verantwortlich, was sie davon ab-halte, soziale Interessen zu formulieren, individuelle Interessen auch als Gruppeninteressen zu erkennen.[27]</p>
<p>Zun&auml;chst ist zu bemerken, dass auch Sennett die &Ouml;ffentlichkeit als abh&auml;ngige Variable analysiert, als in gesellschaftliche Strukturen eingebettet und keineswegs diesen vorgelagert. Weiter l&auml;sst sich Sennetts Beschreibung folgen. Die Entstehung demokratischer Massengesellschaften ist mit einer Personalisierung der Politik verbunden. Die normative Bewertung muss allerdings ambivalent ausfallen: die Personalisierung bedeutet einerseits eine Abdr&auml;ngung der politischen Inhalte und Programme aus dem &ouml;ffentlichen Diskurs und f&uuml;hrt angesichts der Dominanz des Fernsehens tendenziell zu einer Ann&auml;herung der politischen Sph&auml;re an das Showbusiness zumindest zur &Uuml;bernahme von Show-Elementen, die in den Ph&auml;nomenen Reagan, Berlusconi, Schwarzenegger oder Erdogan auch als Degeneration des Politischen begriffen werden k&ouml;nnen. Umgekehrt wird durch die Personalisierung Politik verst&auml;ndlich und gleichsam transportabel und vermittelbar. Personen stehen f&uuml;r eine politische Richtung, verk&ouml;rpern gleichsam ein politisches Programm, das erst &uuml;ber die personale Vermittlung die Mehrheit der Menschen, die Politik nur neben ihrem arbeitsintensiven Alltag verfolgen k&ouml;nnen, erreichen kann. Der Charakter der Person wird dann auch Teil des Programms, aber das politische Programm eben auch Teil des Charakters der politischen Pers&ouml;nlichkeit.</p>
<h2 class="auto-created">V. &Ouml;ffent&shy;lich&shy;keit und Europ&auml;ische Insti&shy;tu&shy;ti&shy;onen</h2>
<p>Folgt man der Beobachtung, dass die &Ouml;ffentlichkeit eine abh&auml;ngige Variable ist oder Teil einer relationalen Beziehung zwischen sozio-&ouml;konomischen Strukturen und politischen Institutionen, dann ist ein Blick auf diese Beziehungen und die potenziellen Wirkungen auf die europ&auml;ische &Ouml;ffentlichkeit zu richten. Eine politische &Ouml;ffentlichkeit entsteht, wandelt sich oder bleibt fragmentiert auch in Abh&auml;ngigkeit von der Anordnung der politischen Institutionen. Ihr Funktionieren h&auml;ngt davon ab, dass die Institutionenordnung das Entstehen der &Ouml;ffentlichkeit bef&ouml;rdern. Eine demokratischen Verfahren angemessene politische &Ouml;ffentlichkeit kann nur entstehen, wenn die politische Institutionenordnung den politischen Konflikt, den Streit um politische Richtungen, Werte und Interessen in den Mittelpunkt des Geschehens stellt. Denn nur in diesem Fall besteht die M&ouml;glichkeit der politischen Repr&auml;sentanz unterschiedlicher Weltbilder oder Interessen: Die Repr&auml;sentanz ist bekanntlich keine Einbahnstra&szlig;e. Die Repr&auml;sentanten wirken &mdash; nach dem GG ausdr&uuml;cklich &mdash; &uuml;ber die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mit. Die politische Willensbildung ist kein dem demokratischen Prozess vorgelagerter Akt, sondern inklusiver Bestandteil demokratischer Entscheidungsverfahren. Stehen andere Konflikte wie ethnische, religi&ouml;se oder nationale Konflikte im Vordergrund oder anders gesagt, gibt es strukturelle Minderheiten, st&ouml;&szlig;t das demokratische Verfahren an seine Grenzen, weil die Minderheiten &uuml;ber kurz oder lang oder in schwierigen Zeiten die Legitimit&auml;t der Mehrheits-Entscheidungen zur Disposition stellen. Nur der politische Konflikt erlaubt &Uuml;berzeugungsarbeit mittels der &Ouml;ffentlichkeit oder um-gekehrt: die &Ouml;ffentlichkeit ist Bestandteil und in diesem Sinne Voraussetzung demokratischer Verfahren, wenn diese auf die reale Chance angelegt sind, dass Minderheiten und Mehrheiten sich gegenseitig abl&ouml;sen. Diese Chance muss wiederum begriffen wer-den als normatives Postulat an einen demokratischen Prozess mit einem Minimum an Substanz. Kurz: die Institutionen m&uuml;ssen eine Zentralit&auml;t des politischen Konflikts organisieren, wenn eine demokratische &Ouml;ffentlichkeit funktionieren soll.</p>
<p>Die Zentralit&auml;t des politischen Konflikts fehlt aber in der Konstitution der Europ&auml;ischen Union. Dabei spielen zwei Gesichtspunkte eine wesentliche Rolle: die Entpersonalisierung der Politik und die Zentralit&auml;t des Ausgleichs nationaler Interessen. Akzeptiert man zun&auml;chst bei aller Ambivalenz des Ph&auml;nomens, dass Politik faktisch &uuml;ber ihre Personalisierung in dem Sinne vermittelt wird, dass der Unterschied politischer Inhalte sichtbar und &bdquo;verst&auml;ndlich&rdquo; wird, dann m&uuml;sste die Europ&auml;ische Konstitution eine Personalisierung von Politik zulassen. Das Gegenteil ist der Fall, die Personalauswahl in der EU l&auml;uft weitgehend unabh&auml;ngig vom Parlament, wird hinter verschlossenen T&uuml;ren im Rat (vor)entschieden und kann so in der &Ouml;ffentlichkeit allenfalls am Rande wahrgenommen werden. Das Parlament best&auml;tigt die Kommission weiterhin nur, w&auml;hlt aber nicht nach eigenen Vorschl&auml;gen. Im Ergebnis d&uuml;rfte eine &uuml;bergro&szlig;e Mehrheit der Bev&ouml;lkerung die Namen der EU-Kommissare noch weniger kennen als diejenigen der Bundesminister. Grimm hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass es europ&auml;ische, politische Parteien nicht gibt, sondern nur Fraktionsb&uuml;ndnisse nationaler Parteien im EU-Parlament.</p>
<p>Das ist sicher auch darauf zur&uuml;ckzuf&uuml;hren, dass die europ&auml;ischen Parteien weder einen Spitzenkandidaten f&uuml;r das Amt des Kommissionspr&auml;sidenten noch f&uuml;r irgendein anderes Amt nominieren m&uuml;ssen[28] und die Wahl zum EU-Parlament als nationale Wahl mit nationalem Wahlrecht organisiert ist und nicht als europ&auml;ische Wahl.</p>
<p>Wenn politische Richtungsunterschiede innerhalb der EU als Differenz &uuml;ber Weltbilder, Werte und soziale Interessen sichtbar werden, dann als erstes im europ&auml;ischen Parlament. Das Parlament ist durch die Erweiterung der zustimmungspflichtigen Rechtsakte im Lissaboner Vertrag zwar in seinen Rechten gest&auml;rkt worden, dennoch bleibt es gegen&uuml;ber dem Rat zweite Kammer mit weniger und weniger wahrnehmbaren Entscheidungskompetenzen. Nur wenn das Parlament einheitlich gegen den Rat auftritt, seine Interessen gegen&uuml;ber den anderen Institutionen vertritt, wie im Fall des Initiativ-rechts f&uuml;r Rechtsakte, das nach den Vertr&auml;gen nur der Kommission zusteht, bekommt es eine entsprechende &ouml;ffentliche Resonanz, dann geht es aber grade nicht um den Richtungsstreit zwischen den politischen Farben. So l&auml;sst sich das &bdquo;&Ouml;ffentlichkeitsdefizit der Europ&auml;ischen Union als institutionelles Problem fassen.&#8220;[29] Die von Grimm richtiger-weise geforderte Anbindung des Parlaments, seiner Diskussionen und Willensbildung an die Diskurse, Meinungen und Interessen in der Bev&ouml;lkerung, die Herstellung einer &ouml;ffentlich kontrollierten Repr&auml;sentanz bleibt Illusion, wenn das Parlament wenig zu entscheiden hat. Das Ohnmachtsgef&uuml;hl der unteren Klassen, das sich angesichts der unzureichenden Repr&auml;sentation schon im nationalen Raum breit macht, versch&auml;rft sich auf europ&auml;ischer Ebene und wird zur Wahlabstinenz und zum Desinteresse. Umgekehrt ist richtig: &bdquo;In der Europapolitik erlangen unter solchen Umst&auml;nden fachlich-technische Gesichtspunkte, namentlich &ouml;konomischer Art, &uuml;berm&auml;&szlig;iges Gewicht.&#8220;[30]</p>
<p>Die Entscheidungen im Rat werden dagegen nicht &ouml;ffentlich getroffen, eine kritische Beobachtung des Verhaltens der nationalen Regierung ist kaum m&ouml;glich &mdash; die &Ouml;ffentlichkeit ist ausgeschlossen, ein Diskurs &uuml;ber das Ratsverfahren soll nicht stattfinden. Die Institutionen der EU sind nicht um den politischen Konflikt, sondern um nationale Interessen zentralisiert, die im Rat ausgehandelt werden und vom Parlament nur nach-vollzogen werden k&ouml;nnen. Im Rat treffen die Regierungsvertreter aufeinander, die versuchen, unter Ausgleich der nationalen Interessen eine gemeinsame Politik zu formulieren, wobei die nationalen Interessen meist &uuml;ber die Interessen der &bdquo;nationalen&rdquo; &Ouml;konomie definiert werden. So wird die politische Richtungsentscheidung nicht mehr sichtbar &mdash; was in Diskussionen um europ&auml;ische Politik, wo sie denn stattfinden, sich offenbart: Kritik wird allzu schnell zur Kritik an der europ&auml;ischen Integration, nicht Kritik bestimmter Politiken.</p>
<p>Das Arrangement der europ&auml;ischen Institutionen ist so angeordnet, dass eine europ&auml;ische &Ouml;ffentlichkeit nicht entstehen kann[31] und nicht entstehen soll. Grimm und das BVerfG haben insofern recht: Eine europ&auml;ische Demokratie ist problematisch, was in erster Linie am Aufbau der Institutionen der EU liegt. Woraus zwanglos gefolgert wer-den kann, dass eine europ&auml;ische Demokratie nicht gewollt ist. Die Konstitution der EU verschiebt gleichsam den nationalen Klassenkompromiss und organisiert eine Dominanz wirtschaftlicher Interessen unter Ausschluss der &Ouml;ffentlichkeit. Die EU ist als Wirtschafts- und W&auml;hrungsunion konzipiert, nicht als Sozialunion, nicht als Solidargemeinschaft und nicht als Union der abh&auml;ngig Besch&auml;ftigten. Dominant sind die wirtschaftlichen Freiheiten einschlie&szlig;lich der Kapitalverkehrsfreiheit mit der Forderung nach liberalisierten Finanzm&auml;rkten. Eine Kontrolle oder ein Gegendiskurs durch eine demokratische &Ouml;ffentlichkeit findet nicht oder nur sehr begrenzt statt. Die Entscheidungen der EU schlagen sich schlie&szlig;lich als scheinbarer Sachzwang &bdquo;unvereinbar mit Europarecht&rdquo; in der nationalen Politik nieder und h&ouml;hlen die Substanz auch der nationalen Demokratie aus. Sie m&uuml;ssen zwangsl&auml;ufig den Anteil des Showbusiness erh&ouml;hen, wenn nationale Politik in ihren Entscheidungsbefugnissen europ&auml;isch streng limitiert wird; kurz: mit dem Ausschluss der europ&auml;ischen &Ouml;ffentlichkeit degeneriert auch die nationale &Ouml;ffentlichkeit.</p>
<p>Die Parlamentarisierung der EU, hatte Grimm argumentiert, w&uuml;rde das Demokratieproblem eher versch&auml;rfen als l&ouml;sen, weil bei fehlender &Ouml;ffentlichkeit die &ouml;konomischen Interessen eine ungerechtfertigte Dominanz erhielten. Die Diagnose ist richtig, aber die Ursache-Folge Wirkung umgekehrt. Die Interessen &bdquo;der Wirtschaft&rdquo; sind auch deshalb so dominant, weil eine demokratische Kontrolle auf europ&auml;ischer Ebene fehlt und den-noch die wirtschaftspolitischen Weichenstellungen in der EU getroffen werden. Die demokratische Kontrolle durch das Parlament und eine kritische &Ouml;ffentlichkeit oder eine &Ouml;ffentlichkeit, in der sich andere als wirtschaftliche Interessen artikulieren, ist unzureichend, weil das Institutionengef&uuml;ge geradezu als Abschottung gegen&uuml;ber der &Ouml;ffentlichkeit funktioniert.</p>
<p>Die Dominanz wirtschaftlicher Interessen hat aber nicht nur &ndash; hier nicht zu diskutierende &ndash; Folgen f&uuml;r die sozialen Beziehungen in den Nationalstaaten und zwischen diesen. Die gegenw&auml;rtige Finanz- und Wirtschaftskrise zeigt vielmehr, dass eine europ&auml;ische Integration, deren Grundlage die Koordinierung und der Ausgleich nationaler &ouml;konomischer Interessen ist, in &ouml;konomisch schwierigen Zeiten ins Straucheln ger&auml;t. Die EU ist konstitutionell auf eine Krisensituation nicht eingestellt, deshalb lief das Krisenmanagement bisher zu gro&szlig;en Teilen neben den Vertr&auml;gen ab oder gar gegen sie[32], d. h. &uuml;ber Konsense der Nationalstaaten, die aber br&uuml;chig werden, wenn Interessenkonflikte auftreten. Umgekehrt wird also ein Schuh daraus: Die europ&auml;ische Union ben&ouml;tigt eine politische Vertiefung und Demokratisierung inklusive einer europ&auml;ischen &Ouml;ffentlichkeit, wenn sie stabil bleiben soll. Die Chancen stehen nicht gut, weil Akteure und Perspektiven f&uuml;r eine Weiterentwicklung der EU in der herrschenden Politik fehlen.</p>
<p>[1] BVerfG, 2 BvE 2/08 vom 30.6.2009, Absatz-Nr. 250 f, <a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/es200" target="_blank" rel="noopener">http://www.bverfg.de/entscheidungen/es200</a> 90630_2bve000208.html.</p>
<p>[2] Die EU selbst denkt durchaus in Kategorien europ&auml;ischer Demokratie und eines Konzeptes aktiver B&uuml;rgerschaft, vgl. Lemke, Ch.: Aktive B&uuml;rgerschaft und Demokratie in der EU, in: Klein, A. u. a. (Hrsg.): B&uuml;rgerschaft &Ouml;ffentlichkeit und Demokratie in Europa, (Opladen 2003), S. 101 ff.</p>
<p>[3] Grimm, D.: Braucht Europa eine Verfassung? Vortrag, gehalten in der Carl-Friedrich-von-Siemens-Stiftung am 19. Januar 1994, M&uuml;nchen, Carl-Friedrich-von-Siemens-Stiftung, 1995, S. 45.</p>
<p>[4] Grimm, D.: a. a. 0., S. 37.</p>
<p>[5] Ebenda.</p>
<p>[6] Zum Problem der Diagnose &bdquo;europ&auml;isches &Ouml;ffentlichkeitsdefizit&rdquo; vgl. Gerhards, J.: Das &Ouml;ffentlichkeitsdefizit der EU im Horizont normativer &Ouml;ffentlichkeitstheorien, in: Kaelble, H., u.a. (Hrsg.): Transnationale &Ouml;ffentlichkeiten und Identit&auml;ten im 20. Jahrhundert, (Frankfurt 2002), S. 135 ff m. w. N..</p>
<p>[7] Grimm, a.a.O., S. 42.</p>
<p>[8] Grimm, a.a.O., S. 40.</p>
<p>[9] Grimm, a.a.0., S. 43.</p>
<p>[10] Vgl. ausf&uuml;hrlicher: Fisahn, A: Demokratie in Europa &mdash; ein Volk oder das Volk?, in: Bovenschulte/ Grub! L&ouml;hr/ von Schwanenfl&uuml;gel/ Wietschel, Demokratie und Selbstverwaltung in Europa, Festschrift f&uuml;r Dian Schefold zum 65. Geburtstag, Baden-Baden 2001, S. 131.</p>
<p>[11] Rousseau, Vom Gesellschaftsvertrag, S. 43 f.</p>
<p>[12] Abstimmungsberechtigt in den Gemeinden waren alle S&auml;beltr&auml;ger &#8211; in dem durchaus doppeldeutigen Sinn. Erst 1990 wurde nach einer Klage vor dem Schweizer Bundesgericht in Appenzell-Innerrhoden das Frauenstimmunrecht eingef&uuml;hrt. Der Rest der Schweiz hatte sich &bdquo;schon&rdquo; 1971 dazu entschlossen.</p>
<p>[13] Habermas, Strukturwandel der &Ouml;ffentlichkeit (Darmstadt und Neuwied 1962 ), S. 48.</p>
<p>[14] Habermas, Strukturwandel, S. 103 f.</p>
<p>[15] Habermas, Strukturwandel, S. 173.</p>
<p>[16] Habermas, Strukturwandel, S. 183.</p>
<p>[17] Habermas, Strukturwandel, S. 215.</p>
<p>[18] Habermas, Strukturwandel, S. 215.</p>
<p>[19] Habermas, Strukturwandel, S. 203.</p>
<p>[20] Habermas, Strukturwandel, S. 205.</p>
<p>[21] Habermas, Faktizit&auml;t und Geltung (Frankfurt 1992), S. 413.</p>
<p>[22] Vielleicht auch nicht mehr leistet &mdash; das w&uuml;rde eine Kontinuit&auml;t zum Strukturwandel darstellen.</p>
<p>[23] Habermas, a. a. 0., S. 435; ausf&uuml;hrlicher: Fisahn, A.: Plurale Kommunikation und Demokratie, in: Bisky, Kriese, Scheele (Hrsg.), Medien-Macht-Demokratie. Neue Perspektiven, S. 70 &#8211; 90.</p>
<p>[24] Grimm, D.: Braucht Europa eine Verfassung?, S. 25.</p>
<p>[25] Sennett, Verfall und Ende, S. 335 ff. Umgekehrt f&uuml;hre der Verfall der &Ouml;ffentlichkeit auch zu einer Deformation des Privaten, die hier aber nicht von Interesse ist.</p>
<p>[26] Sennett, Verfall und Ende, S. 425.</p>
<p>[27] Sennett, Verfall und Ende, S. 334.</p>
<p>[28] &Auml;hnlich: Gerhards, J.: Das &Ouml;ffentlichkeitsdefizit der EU im Horizont normativer &Ouml;ffentlichkeitstheorien, in: Kaelble, H., u. a. (Hrsg.): Transnationale &Ouml;ffentlichkeiten und Identit&auml;ten im 20. Jahr-hundert, (Frankfurt 2002), S. 154.</p>
<p>[29] Kanter, C.: &Ouml;ffentliche politische Kommunikation in der EU, in: Klein, A. u. a. (Hrsg.): B&uuml;rgerschaft &Ouml;ffentlichkeit und Demokratie in Europa, (Opladen 2003), S. 227.</p>
<p>[30] Grimm, D.: Braucht Europa eine Verfassung?, S. 44.</p>
<p>[31] Zur Reformdiskussion vgl. Liebert, U.: Transformationen europ&auml;ischen Regierens: Grenzen und Chancen transnationaler &Ouml;ffentlichkeiten, in: Klein, A. u.</p>
<p>a. (Hrsg.): B&uuml;rgerschaft &Ouml;ffentlichkeit und Demokratie in Europa, (Opladen 2003), S. 75 ff.</p>
<p>[32] Wie der Ankauf griechischer Staatsanleihen durch die EZB, was politisch richtig ist, aber durch Art. 123 AEUV verboten wird.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/192-vorgaenge/publikation/zur-notwendigkeit-einer-europaeischen-oeffentlichkeit/">Zur Notwendigkeit einer europäischen Öffentlichkeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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