
Neue Intoleranz – Rückkehr zum Freund-Feind-Denken
Der Rechtsstaat war noch in der fordistischen Periode repressiver als in der neoliberalen Ära, in der sich eine Mischung aus Repressivität und Toleranz entwickelt hat. Diese nennt Andreas Fisahn in seinem Beitrag "repressive Toleranz". Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine bereite sich aber eine neue Intoleranz und ein Freund-Feind-Denken aus. Fisahn zeigt auf, wie sich das neue Freund-Feind-Denken in das Strafrecht mit Forderungen nach Sprechverboten, Versammlungsverboten, Einreiseverbote, Berufsverbote und vieles mehr geschlichen hat. Er kommt zum Schluss: Die neue Sehnsucht nach Autorität schlägt durch auf das politische Klima und die Kräfteverhältnisse in Teilen der Staatsmacht. Der Diskurs wird daraufhin hysterisch oder mutiert zum Kulturkampf.
1. Nach der repressiven Toleranz
Viele waren zurecht erschrocken, mit welcher Rigorosität seitens der staatlichen Gewalt gegen pro-palästinensische Demonstrationen vorgegangen wurde. Andere sind entsetzt darüber, dass antifaschistische Menschen, die in Ungarn Nazis gejagt und verprügelt hatten, nach Ungarn ausgeliefert wurden, wo ihnen der Prozess gemacht werden soll, an dessen Fairness zurecht gezweifelt wird. Viel berichtet wurde über Maja T., deren Auslieferung vom Kammergericht Berlin genehmigt, vom Bundesverfassungsgericht aber als rechts- und verfassungswidrig beurteilt wurde, weil die Haftumstände nicht hinreichend aufgeklärt waren (BVerfG, Beschluss vom 24.1.2025 – 2 BvR 1103/24). Groß war die Aufregung auch, als der israelische Dirigent Lahav Shani im September 2025 von einem belgischen Musikfestival ausgeladen wurde. Dessen Vorstand fand, dass er sich nicht ausreichend von Netanjahu distanziert habe (Deutschlandfunk Kultur 2025). Weniger aufgeregt reagierte der mediale Mainstream, als die Stadt München den Chefdirigenten der Philharmoniker, Waleri Gergijew, entließ, weil dieser sich nicht ausreichend von Putin distanziert und den Angriff auf die Ukraine verurteilt habe (BR 2022). Doppelte Standards lassen auf eine unterschiedliche Beziehung schließen, einer ist Freund, der andere Feind.
Ist die Bundesrepublik auf dem Weg zurück zu repressiver Verfolgung politischer und kultureller Abweichung, gibt es ein Zurück zur Verfolgung von „Staatsfeinden“? Aber wieso zurück? Spätestens seit 1970 wird der Weg in den Sicherheitsstaat, den Überwachungsstaat, den Polizeistaat, den autoritären Staat oder den tiefen Staat konstatiert. Verbunden wird diese Kritik der rechtsstaatlichen Entwicklung meist mit einem Abgesang auf die Demokratie. Schon 1967 meinte Johannes Agnoli die Transformation der Demokratie feststellen zu können. Andere sprachen später von Zuschauerdemokratie, von der Demokratie in der Globalisierungsfalle, der Postdemokratie oder der Fassadendemokratie (Überblick bei Fisahn 2022, 81ff).
Es ist in der Tat problematisch, die Entwicklung von Rechtsstaat und Demokratie in der Bundesrepublik als Verfallsgeschichte zu rekonstruieren, bei der man sich seit fast 50 Jahren auf dem Weg in eine Postkonstellation begibt – Postrechtsstaat und Postdemokratie. Es lässt sich vielmehr zeigen, dass der Rechtsstaat in der fordistischen Periode repressiver war als in der neoliberalen Ära, in der sich eine eigenartige Mischung aus Repressivität und Toleranz, also repressive Toleranz, entwickelt hat. Dagegen war die Demokratie der fordistischen Periode inklusiver und offener als in der neoliberalen Periode (Fisahn 2022: 25).
Zur kulturellen Liberalisierung des Rechtsstaates ein Beispiel: Homosexualität zwischen erwachsenen Männern war bis 1973 gemäß § 175 StGB strafbar. Danach gab es unterschiedliche Altersgrenzen für heterosexuelle und homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Heranwachsenden. Erst 1994 wurde der Paragraph aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Das BVerfG befand 1957, dass die Strafbarkeit von männlicher Homosexualität mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Im Jahre 2002 befand das Gericht, dass die Lebenspartnerschaft zwischen Homosexuellen verfassungskonform ist, inzwischen auch die Ehe und ein Adoptionsrecht. Im Text des Grundgesetzes hatte sich mit Blick auf diese Frage kein Wort geändert. Die politische Kultur war schlicht liberaler geworden. Die Gegentendenzen dürfen dabei aber nicht außer Acht gelassen werden. Sie lassen sich vor allem in einer massiven, insbesondere informationellen Aufrüstung der Polizei und ihrer Zentralisierung erkennen. Das führt zum Paradoxon der repressiven Toleranz.
Umgekehrt wurde die Demokratie exklusiver, indem informelle Verhandlungsmechanismen formalisiert wurden, das heißt es wurden Gremien etabliert, in denen der Staat weitgehend exklusiv mit „der Wirtschaft“ über zukünftige Entwicklungen berät. Die Teilnahme anderer gesellschaftlicher Gruppen hat eher eine Feigenblattfunktion. Ein Beispiel für diese Entwicklung sind die neueren Wasserräte, die sich in der Zusammensetzung deutlich unterscheiden von den alten, pluralistisch besetzten Rundfunkräten (Fisahn 2022: 449ff.).
2. Entdeckung der Billigung von Straftaten
Nun also scheint – nicht nur mit Blick auf die Ökologie, sondern auch mit Blick auf rechtsstaatliche Liberalität – ein Backlash eingesetzt zu haben. Es sind die jüngeren Entwicklungen zu betrachten, die Anlass für diese Diagnose geben: Das Strafgesetzbuch stellt die „Billigung von Straftaten“ (§ 140 StGB) unter Strafe. Die Vorschrift fristete bis 2022 ein Nischendasein. Im Jahre 2018 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik, in der Ermittlungsverfahren aufgelistet werden, insgesamt 40 Fälle registriert.i Die Zahl stieg bis 2021 leicht an, als 146 Ermittlungsverfahren eingeleitet wurdenii und schnellte 2022 in die Höhe auf 2041 Ermittlungsverfahren.iii Diese Zahl wurde gehalten: So wurden 2024 insgesamt 2045 dieser Straftaten gemeldet.iv In der überwiegenden Zahl der Fälle wurde wegen der Billigung eines Angriffskrieges, also wegen Rechtfertigung des russischen Überfalls auf die Ukraine ermittelt. Dabei reichte es oftmals, wenn der Tatverdächtige ein „Z“ zeigte. Nach dem Morden der Hamas in Israel und dem Kriegsbeginn in Gaza gesellten sich pro-palästinensische Äußerungen hinzu. Anfang 2024 durchsuchte die Berliner Polizei die Wohnung einer Frau und beschlagnahmte Handys, Computer und eine Festplatte. Die Frau soll „From the river to the sea“ in „sozialen Medien“ gepostet und dadurch Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet haben, (Brockhaus/Düsberg/Göllner 2024) wobei umstritten ist, ob und ab wann die Meinungsfreiheit bei solchen Äußerungsdelikten nicht mehr schützt.
3. Die neue kriminelle Vereinigung
Gegen die Mitglieder der „Letzten Generation“ wurden Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung eingeleitet. Die entsprechende Strafvorschrift (§ 129 StGB) wird schon sehr lange kritisiert, weil die Strafbarkeit weit nach vorn verlagert wird, bevor also überhaupt ein Schaden an einem Rechtsgut eingetreten ist. Die Behörden ersparen sich so den Tatnachweis für einzelne Tatpersonen. Nach der Logik der neuen Praxis hätten die Mitglieder der NSDAP alle wegen Bildung einer kriminellen oder gar terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) angeklagt und verurteilt werden müssen, was natürlich nicht geschah. Bis in die jüngste Zeit wurde die Vorschrift eher restriktiv verwendet, vor allem bei Verfahren gegen die organisierte Kriminalität.
Nun entdeckte vor allem die Bayerische Staatsanwaltschaft, wie weit die Vorschrift ausgelegt werden kann: Aus Bayern kam die Initiative, bei Mitgliedern der „Letzten Generation“ Hausdurchsuchungen durchzuführen und das Telefon ihrer Pressestelle abzuhören. Zu Recht regten sich Medien mit Verweis auf den besonderen Quellenschutz in der Pressefreiheit auf. (Beck-aktuell 2024) Nicht erwähnt wurde meist, dass die Telefonüberwachung (§ 100a StPO) und die Hausdurchsuchung nur bei Verdacht einer schweren Straftatv angeordnet werden dürfen. Dazu gehört nicht die Nötigung durch das Festkleben auf einer Straße. Als schwere Straftat gilt allerdings die Bildung einer kriminellen Vereinigung. Bisher hat sich aber – so weit ersichtlich – kein Gericht dazu durchgerungen, die „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung zu verurteilen. Die strafprozessualen Maßnahmen wurden allerdings vom LG München gebilligt. Das LKA-Bayern schämte sich nicht einmal, seine Homepage mit einem Hinweis zu versehen, dass Spenden an die „Letzte Generation“ als Unterstützung einer kriminellen Vereinigung strafbar seien. Die Beschlagnahme einer Website der „Letzten Generation“ sei allerdings ein Fehler gewesen, räumte die Staatsanwaltschaft München ein. (Engert 2023)
Wie auch immer: Der Zweck der Aktionen liegt wohl nicht in der Verfolgung von Straftaten, sondern in der politischen Einschüchterung und Diskreditierung. Ein typischer Fall von politischer Justiz, wie Otto Kirchheimer (1972; 1985) sie definiert hat. Es geht darum, einen politischen Gegner oder ein System über die Justiz moralisch zu desavouieren. Dazu passen die Ausfälle von Unionspolitikern. Alexander Dobrindt warnte vor einer Klima-RAF (Höhne 2022) und Friedrich Merz pflichtete bei: Gewalt gegen Sachen sei der Ursprung des Terrorismus. Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Haldenwang, übernahm die Rolle des Besonnenen und wies auf die Differenz zwischen Terrorismus und den Aktionen der Letzten Generation hin, die er nicht als extremistisch einstuft (Anastasiadis 2022).
Nun sind nicht alle Maßnahmen der Strafverfolgung im Bereich politischer Delikte als Indiz für das Schwinden von Liberalität und für eine Einschränkung von Äußerungsfreiheiten und Versammlungsfreiheit zu werten. Wenn etwa selbsterklärte „Reichsbürger“, die vermutlich – wenn auch dilettantisch – einen Umsturz planten, vor Gericht gestellt werden oder wenn Personen auf Pegida- oder AfD-Demonstrationen den Hitlergruß zeigen und ein Bußgeld kassieren, dann entspricht das der Gesetzeslage und der Absicht des Gesetzgebers, ein entsprechendes Verhalten zu ahnden. Vereinsverbote werden seitens des Bundesinnenministeriums (BMI) seit längerer Zeit vor allem gegenüber Nazi-Gruppen oder islamistischen Gruppen ausgesprochen. Seltener erwischte es − in den vergangenen Jahren − linke Gruppen.
Lina E. befand sich von November 2020 bis Juni 2023 in Untersuchungshaft. Zur Last gelegt wurde ihr und den Mitangeklagten Körperverletzung oder schwere Körperverletzung und die Bildung einer kriminellen Vereinigung. Sie und die Mitangeklagten hatten Nazis oder vermeintliche Nazis aufgelauert und brutal verprügelt. Das ist selbstverständlich strafbar und auch moralisch nicht zu rechtfertigen. Aber: Wegen einer Körperverletzung wird in der Regel keine Untersuchungshaft angeordnet. Anders ist dies bei der Bildung einer kriminellen Vereinigung, was das Problem der Strafvorschrift, nämlich die unbestimmte Weite, verdeutlicht. Die in diesem Fall politische Straftat führte bei den Behörden zu einem besonderen Verfolgungsinteresse und zu einer mehrjährigen Untersuchungshaft. Das OLG Dresden verurteilte Lina E. im Juni 2023 zu fünf Jahren Haft, setzte die Untersuchungshaft allerdings aus (Schmidt 2023). Die Rechnung ist einfach: Nach Verbüßung der halben Strafe werden viele Strafgefangene auf Bewährung entlassen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
4. Gegen die Meinungs- und Versammlungsfreiheit
Auch nach dem Urteil zeigte die Staatsmacht ihre Werkzeuge. Solidaritätsdemonstrationen in Leipzig wurden bis auf eine Ausnahme verboten. Teile dieser Demonstration wurden stundenlang eingekesselt. Das BVerfG hat in mehreren Urteilen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14.2.2017 – 1 BvR 2639/15 -, Rn. 1-25; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8.3.2011 – 1 BvR 142/05 -, Rn. 1-29; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8.3.2011 – 1 BvR 47/05 -, Rn. 1-33) Polizeikessel für verfassungswidrig erklärt und nur in einem Fall (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2.11.2016 – 1 BvR 289/ 15 -, Rn. 1-28) anders entschieden. Auf diese Entscheidung, bei der es um Personen ging, die sich bei einer Demonstration vermummt und mit Feuerwerkskörpern geworfen hatten, berief sich die Polizei in Leipzig.
Einkesselung ist immer wieder beliebt bei der Polizei und rechtlich hoch problematisch. Am 30. August 2025 veranstaltete das Bündnis „Rheinmetall entwaffnen“ eine Demonstration in Köln, die von der Polizei am frühen Abend eingekesselt wurde. Die Berichte sind sehr unterschiedlich, im Neuen Deutschland heißt es:
„Die Attacke der Polizei richtete sich vor allem gegen den revolutionären und pro-palästinensischen Block. Faktisch gab es dazu zwei Kessel. Ein Teil, darunter der Solibus, durfte die Maßnahme nach einigen Stunden verlassen. Alle übrigen sollten nach über einen Lautsprecherwagen mitgeteilten Polizeiangaben ‚der Strafverfolgung zugeführt‘ werden. Gegen 22 Uhr begann die Polizei, die Eingeschlossenen einzeln abzuführen – teils unter erheblicher Gewaltanwendung, mit Schlägen und Tritten. Menschen wurden am Kopf oder an den Haaren gepackt, herausgezogen und zu einer ‚Bearbeitungsstraße‘ gebracht.“ (Monroy 2025)
Erst am frühen Morgen des nächsten Tages wurde der Kessel aufgelöst. Die Polizei räumte selbstkritisch ein: Die ab etwa 19:30 Uhr Eingekesselten hätten erst spät Getränke bekommen, auch mobile Toiletten seien „nicht in einem angemessenen Zeitrahmen“ bereitgestellt worden. Zudem sei die Ansprache Minderjähriger und eventuell Hilfsbedürftiger in der Gruppe zu spät erfolgt (WDR 2025). Es liegt der Verdacht nahe, dass das Einkesseln von Demonstrationen gelegentlich strategisch eingesetzt wird und der Rechtsverstoß billigend in Kauf genommen wird.
In den Räumen der Universität Hamburg sollte im April 2023 eine Konferenz mit dem Titel We want our world back stattfinden, die von linken Organisationen ausgerichtet wurde. Das Amt für Verfassungsschutz – vorgeblich immer gut informiert – setzte die Universitätsleitung davon in Kenntnis, dass bei Teilen der Teilnehmenden eine Nähe zur PKK anzunehmen sei. Darauf verweigerte die Universitätsleitung die Nutzung der Räume (Universität Hamburg 2023). Die PKK wird von der EU als Terrororganisation eingestuft. Die Bundesrepublik, die zur Flüchtlingsabwehr einen Pakt mit Erdogan geschlossen hat, verfolgt angebliche PKK-Mitglieder strafrechtlich wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129b StGB). Die Vorschrift ist ähnlich weit und unpräzise wie die Strafbarkeit wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Sie wurde 2002 als Antwort auf die islamistischen Anschläge in den USA und das Erstarken des islamischen Terrors eingeführt. Es wurde schon damals kritisiert, dass „sie ihrem Wortlaut nach auch die Mitgliedschaft in Vereinigungen unter Strafe stellt, die als legitime Opposition gegen diktatorische Systeme angesehen werden können“ (Petri/Kremer 2021: Rnr 33).
Im Jahre 2017 hat das BMI die Plattform Indymedia verboten und sie vom Netz nehmen lassen. Zur Begründung wurde angegeben, es handle sich um ein Organ der gewaltbereiten autonomen Szene, die unter anderem für Ausschreitungen während des G20-Gipfels in Hamburg verantwortlich gewesen sei. Zudem werde auf der Webseite öffentlich zur Begehung von Gewaltstraftaten gegen Polizeibeamte und politische Gegner sowie zu Sabotageaktionen gegen staatliche und private Infrastruktureinrichtungen aufgerufen.
Die Geschichte hat ein Nachspiel, das Anlass zur Kritik gibt. Die Legal Tribune Online berichtete, dass beim Radio Dreyeckland aus Freiburg Hausdurchsuchungen stattgefunden haben und ein Journalist wegen Billigung von Straftaten angeklagt wird. Sein Vergehen: Er hatte einen Link zu Indymedia ins Netz gestellt. Der Journalist blieb am Ende in Freiheit, weil die Staatsanwaltschaft eine angekündigte Revision gegen den Freispruch nicht rechtzeitig begründete (LTO 2024).
Die Bayerische Landesregierung hat sich auf den schlechten, alten Radikalenerlass aus dem Jahre 1972 besonnen und gegen Lisa Poettinger und Benjamin Ruß ein Beschäftigungsverbot beim Freistaat erlassen. Poettinger durfte ihre Referendarstelle als Lehrerin nicht antreten, weil sie eine Marxistin sei (Wangerin 2025). Ruß durfte als Linksradikaler nicht an der TU München arbeiten (Nowak 2024). Luca Schäfer erging es in Hessen ähnlich, auch er durfte nicht Referendar werden (Frielinghaus 2025). Die Berufsverbote waren in den 1990ern stillschweigend begraben oder vergessen worden – die politische Kultur hatte sich liberalisiert. Das wird wieder zurückgedreht, aber nicht etwa gegen die (verkappten) Nazis in der AfD, sondern meist gegen links. Zwar hat das Land Rheinland-Pfalz angeordnet, dass AfD-Mitglieder vor der Einstellung in den öffentlichen Dienst auf Verfassungstreue geprüft werden, andere Bundesländer wollen folgen. Aber ein negatives Ergebnis der Prüfung ist bislang nicht bekannt geworden.vi Der AfD-Abgeordnete und Richter Jens Maier bleibt so eher eine Ausnahme. Nach rassistischen Ausfällen als Abgeordneter durfte er nicht wieder in den Justizdienst zurückkehren, sondern wurde in den Ruhestand versetzt – bei vollen Ruhestandsbezügen allerdings (MDR Sachsen 2024).
5. Speziell: Umgang mit der „Palästina-Solidarität“
Im Kontext des Krieges in Gaza und der Hamas-Morde in Israel reagierten die deutschen Behörden zunächst höchst repressiv auf pro-palästinensische Aktivitäten. Demonstrationen und Solidaritäts-Camps wurden verboten oder aufgelöst. Amnesty International (2024) fasst zusammen: „Wer in Deutschland auf die Straße geht, um sich mit Palästina zu solidarisieren, muss mit Repression rechnen: Seit Oktober 2023 überwachen Behörden diese Proteste mit beispielloser Härte, verbieten sie häufig oder erlassen strenge Auflagen.“ Zwischen Oktober 2023 und März 2024 seien – so die Zählung einer Forschungsgruppe – mindestens 89 Demonstrationen mit pro-palästinensischem Hintergrund verboten worden (Zengerling/Biallas 2024). Die Gerichte hoben einige Verbotsverfügungen wieder auf.
Die Freie Universität Berlin hat im Februar 2025 einen Vortrag der UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese als Präsenzveranstaltung abgesagt und in den digitalen Raum verwiesen, weil die Sicherheit nicht gewährleistet werden könne, was leider eine häufige Begründung ist, wenn umstrittene Veranstaltungen abgesagt werden. Hier wäre es umgekehrt Aufgabe der Behörden, die Sicherheit zu gewährleisten. Diskutiert wird über ein Verbot des sogenannten Palästinenser-Tuches (Kufiya). Der Berliner Senat hat es im September 2023 den Schulen gestattet, ein solches Verbot auszusprechen (Memarnia 2023).
Im April 2024 sollte in Berlin ein Palästina-Kongress stattfinden. Eingeladen waren als Redner unter anderem Yanis Varoufakis, ehemaliger griechischer Finanzminister, und Ghassan Abu Sitteh. Gegen beide erließ die Bundespolizei Einreiseverbote,vii die beide gerichtlich aufgehoben wurden – aber nachträglich, also nach dem Ende des Kongresses (Steinke 2024). Der Kongress wurde außerdem nach wenigen Stunden von der Polizei aufgelöst, weil eine Videobotschaft eines Mannes gezeigt worden sei, der ein politisches Betätigungsverbot habe. Berühmt ist ein Reiseverbot aus den 1950er Jahren geworden, nämlich das gegen Wilhelm Elfes, dem untersagt wurde, im Ausland Reden gegen die Wiederbewaffnung zu halten. Das BVerfG hat das Verbot mit einer Begründung passieren lassen, die heute nicht mehr möglich wäre: Es gehe um das Ansehen der Bundesrepublik (BVerfGE 6, 32.). Auch die Verweigerung der Ausreise erlebt fröhliche Urständ: Die Bundespolizei hat zwischen 2018 und 2022 insgesamt 131 Deutschen die Ausreise verweigert, wobei es überwiegend um Personen ging, die von Erdogan als Staatsfeinde eingestuft werden (Pehlivan 2023).
Die Liste repressiver Maßnahmen des Staates ließe sich beliebig lang fortsetzen.
6. Intoleranz in der Zivilgesellschaft
Werfen wir einen Blick auf die Zivilgesellschaft – die Intoleranz wächst auch dort. Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit bekämpft nach eigenem Bekunden alle „Bestrebungen, die Freiheit von Forschung und Lehre aus ideologischen Motiven einzuschränken“. Gemeint sind das „Gendern“ und antirassistische oder antisexistische Codizes, denen Ideologie und nicht Wissenschaftlichkeit bescheinigt wird. Wer andere Meinungen als Ideologie abqualifiziert, achtet die Freiheit der Wissenschaft selbst nicht. Wie dem auch sei, umgekehrt zeigte der arbeitskreis kritischer jurist*innen (akj) Berlin wenig Toleranz, als er zu einer Protestveranstaltung gegen einen Vortrag der Biologin Marie Vollbrecht aufrief, die im Rahmen der Langen Nacht der Wissenschaft 2021 an der Humboldt-Universität zu Berlin einen Vortrag halten wollte mit dem Titel Geschlecht ist nicht gleich (Ge)schlecht. Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt. Das sei transfeindlich, meinten die Jura-Studierenden, und es sei skandalös, dass dieser Vortrag erlaubt worden sei (AKJ Berlin 2021). Die Universität sagte den Vortrag daraufhin ab.
Während hier die Wissenschaftsfreiheit tangiert war, ging es bei der Diskussion um das antisemitische Kunstwerk, das auf der documenta in Kassel 2022 gezeigt wurde, um die Kunstfreiheit – oder eben gerade nicht. Die Kunstfreiheit wurde zunächst nicht diskutiert und mit dem möglicherweise antisemitischen Gehalt des Bildes – die Wenigsten haben es gesehen, ich auch nicht – abgewogen. Von vornherein stand fest, dass das Bild abgehängt werden muss und die documenta-Generaldirektorin Sabine Schormann zurücktreten müsse. Die einst liberale Grüne Claudia Roth begrüßte den Rücktritt explizit (Berins 2022). Erst gut ein halbes Jahr später, im Februar 2023, wurde aufgrund eines Gutachtens des Rechtswissenschaftlers Christoph Möllers, der auf die schwierige Abwägung mit der Kunstfreiheit hingewiesen hatte, dieser Aspekt überhaupt diskutiert.viii
7. Unsicherheit und neue Feindbilder
Es wurde davon ausgegangen, dass sich der Rechtsstaat in der Geschichte der Bundesrepublik in dem Sinne liberalisiert hat, dass seit den 1980er Jahren politisch und kulturell größere Spielräume eröffnet wurden, als beispielsweise in den Jahrzehnten von 1950 bis 1970 bestanden. Das heißt nicht, dass nicht gleichzeitig neue Formen der Repression wie die Überwachung oder beispielsweise das Racial Profiling entstanden sind (Fisahn 2022: 159ff.). Ende der 1980er Jahre war der Feind, der Ostblock, weggefallen und die fordistische Massengesellschaft hatte sich zugunsten einer individualistischen, neoliberalen Gesellschaft gewandelt. Die neue Form der Individualisierung wurde gefeiert, von den Neoliberalen als Aufbruch in eine neue Freiheit verkündet. Die Normen und Zwänge der Disziplinargesellschaft (Foucault [1973] 2003: 117) wurden angeblich abgelegt und überwunden zugunsten einer neuen Freiheit bei der Arbeit und im Leben. Mit dieser Änderung der ökonomischen und gesellschaftlichen Bedingungen musste das Recht Schritt halten. Es wurde teils verändert, das heißt liberalisiert, oder anders ausgelegt, nämlich liberaler.
Mit dem russischen Angriff auf die Ukraine ist der Feind zurück und damit die verhängnisvolle Bestimmung der Politik als „Freund-Feind-Verhältnis“, das in der politischen Rechten ohnehin geläufig ist. Andersdenkende werden zu Feinden erklärt; Toleranz und Liberalität sind nicht gefragt. Die Diskursräume werden eng gezogen, sodass der öffentliche Diskurs verschwindet und die veröffentlichte Meinung linienförmig wird und gleichsam wie Propaganda wirkt. Mit dem Gaza-Krieg erhielt das Freund-Feind-Denken eine neue Dimension, indem der Freund über die Staatsräson definiert wurde. Die kollektive Schuld der Deutschen, die aus dem Nazi-Terror gegen jüdische Menschen in ganz Europa resultiert, ist sicherlich Grund genug, auf der Seite jüdischen Lebens zu stehen und Israel zu unterstützen. Nur ist das kein Grund, andere Meinungen, auch wenn sie überspitzt vorgetragen werden, auszuschließen. Das Bild wandelte sich mit der Brutalität des Vorgehens der israelischen Armee in Gaza.
Nun lässt sich einwenden, dass die mögliche Trendwende älter ist. Die Diskussion um Corona führte von beiden Seiten oft in eine ähnliche Freund-Feind-Situation. Aber weiterdenkenden Menschen war klar, dass der Virus-Spuk irgendwann ein Ende hat. Der Liberalität nützte das wenig, weil auch das alte Feindbild, „der Russe“, wiederbelebt wurde; es gibt einen repressiven oder autoritären Backlash. Nun ist es auffällig, dass sich diese Trendwende in mehr oder weniger allen entwickelten kapitalistischen Staaten finden lässt – mal stärker, mal weniger stark ausgeprägt und nicht immer oder nur unter rechtsautoritären Regierungen. Die USA sind hier möglicherweise wieder mal Vorreiter oder Trendsetter. Eine Erklärung für den Trend zu neuer Repression und Intoleranz muss also tiefer ansetzen.
Die Erläuterung der Ursachen kann an dieser Stelle nicht erfolgen. Grundsätzlich lässt sich allerdings eine große Verunsicherung der Gesellschaft und in der Folge auch der Politik konstatieren, die zur Flucht in scheinbare Sicherheiten und die angebliche Normalität führt. Die Unsicherheit ist keineswegs nur Ausdruck der veränderten Weltlage. Genannt seien der Aufstieg Chinas und die Abstiegskämpfe von Russland und den USA, welche die Stellung der EU oder ganz Europas unsicher machen. Gemeint ist auch eine Unsicherheit im Inneren.
Die Freiheitsversprechungen des Neoliberalismus haben sich in Luft aufgelöst: Die gefeierte Individualisierung wurde zur Atomisierung und Entsolidarisierung, die ökologische Krise hat sich verschärft und die ökonomischen Unsicherheiten oder Irrwege des neoliberalen Umbaus der Gesellschaft liegen offen zutage, ohne dass der Markt von sich aus zu einer ökologischen Transformation in der Lage wäre. Da klammern sich Viele an das Alte. Die Bauern haben die antiökologische Wende eingeleitet – verunsichert über ihre Perspektiven, wenn sie in einer globalen Marktwirtschaft ökologisch produzieren sollen. Die Diskussionen um das Verbrenner-Aus oder um die Renaissance der Atomkraft zeigen nur die Verunsicherung, die zum kontrafaktischen Festhalten am Alten führt.
Verunsicherung ergibt sich auch aus der Gesamtschau dieser unterschiedlichen Krisenmomente, weil – wohl nicht ganz zu Unrecht – das Gefühl verbreitet ist, dass es eher bergab geht, nicht besser, sondern deutlich schlechter wird. Das Alte und die Anlehnung an die starke Führungsperson erscheinen da als Ausweg. Im Osten der Republik kann sich die Hälfte in einer Befragung nicht dazu durchringen, einer starken Führerperson eine Absage zu erteilen: „Jeder zweite Person wünscht sich eine ‚starke Partei‘, die die ‚Volksgemeinschaft‘ insgesamt verkörpert. Statt pluralistischer Interessensvielfalt wird eine völkische Gemeinschaft gewünscht“, ergab eine Studie der Universität Leipzig (Doering 2023).
Die neue Sehnsucht nach Autorität, dem „starken Mann“ oder starken Staat, schlägt durch auf das politische Klima und die Kräfteverhältnisse in Teilen der Staatsmacht. Der Diskurs wird hysterisch oder mutiert zum Kulturkampf und das bekanntlich nicht nur in Deutschland. Die Verschiebungen dürften also tief verwurzelt sein und einen Umbruch signalisieren, der auf allen Seiten zu Unsicherheit und gleichzeitig zur Sehnsucht nach (altem) Sicherem, der scheinbaren Normalität führt, die im Zweifel repressiv hergestellt wird.
Prof. Dr. Andreas Fishan hat den Lehrstuhl für öffentliches Recht, Umwelt- und Technikrecht und Rechtstheorie an der Universität Bielefeld inne. Zuletzt von ihm erschienen: „Ökologische Demokratie“ (Springer, 2025).
Literatur
AKJ Berlin 2021: Studierende geschlossen gegen Transfeindlichkeit. Gegenprotest gegen Marie-Luise Vollbrecht, in: AKJ Berlin, https://akj.rewi.hu-berlin.de/index.php?post=studierende-geschlossen-gegen-transfeindlichkeit-n-gegenprotest-gegen-marie-luise-vollbrecht.
Amnesty International 2024: Einschränkung der Versammlungsfreiheit in Deutschland: „Jetzt ist der Moment, um aktiv zu werden“, in: Amnesty International Deutschland vom 13.11.2024, https://www.amnesty.de/aktuell/deutschland-proteste-palaestina-gaza-israel-einschraenkung-meinungsfreiheit-interview-rechtswissenschaftlerin-nahed-samour.
Anastasiadis, Georg 2022: Präventivhaft für „letzte Generation“: Keine Märtyrer, keine Terroristen – sondern schlicht Wiederholungstäter, in: Merkur vom 18.11.2022, https://www.merkur.de/politik/klima-proteste-letzte-generation-in-praeventivhaft-opfer-bayerns-91922764.html.
Beck-Aktuell 2024: Nach Abhöraktion gegen Letzte Generation: Beschwerden in Karlsruhe eingegangen, in: Beck-Aktuell vom 11.09.2024, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/pressegepraeche-letzte-generation-verfassbeschwerden-abhoeraktion.
Berins, Lisa 2022: documenta 15: Claudia Roth begrüßt Rücktritt von Sabine Schormann, in: Frankfurter Rundschau vom 16.07.2022, https://www.fr.de/kultur/kunst/documenta-antisemitismus-kassel-direktorin-ruecktritt-claudia-roth-news-91671309.html.
BR Klassik 2022: Münchner Philharmoniker trennen sich von Putin-Freund Gergiev, in: BR Klassik vom 04.03.2022, https://www.br-klassik.de/gergiev-dirigent-muenchner-philharmoniker-reiter-ukraine-krieg-trennung-100.html.
Brockhaus, Robert/Düsberg, Benjamin/Göllner, Nikolas 2024: Zwischen Fluss, Meer und Strafbefehl, in: Verfassungsblog vom 26.03.2024, https://verfassungsblog.de/zwischen-fluss-meer-und-strafbefehl/.
Deutschlandfunk Kultur 2025: Das Flanders Festival Gent lädt israelischen Dirigenten aus, in: Deutschlandfunk Kultur vom 12.09.2025, https://www.deutschlandfunkkultur.de/lahav-shani-muenchner-philharmoniker-gent-antisemitismus-100.html.
Doering, Kai 2023: Studie der Uni Leipzig: Darum ist die AfD in Ostdeutschland so stark, in: Vorwärts vom 28.06.2023, https://www.vorwaerts.de/inland/studie-der-uni-leipzig-darum-ist-die-afd-ostdeutschland-so-stark.
Engert, Marcus 2023: Behördenfehler bei Razzia gegen „Letzte Generation“, in: Tagesschau vom 24.05.2023, https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/letzte-generation-website-behoerden-bayern-100.html.
Fisahn, Andreas 2022: Repressive Toleranz und marktkonforme Demokratie, Köln.
Foucault, Michel [1973] 2003: Die Wahrheit und die juristischen Formen, Frankfurt am Main.
Frielinghaus, Jana 2025: Lisa Poettinger und andere: Die neue Welle gegen Linke, in: Neues Deutschland vom 11.02.2025, https://www.nd-aktuell.de/artikel/1188897.berufsverbote-lisa-poettinger-und-andere-die-neue-welle-gegen-linke.html.
Höhne, Valerie 2022: „Staat muss klare Kante zeigen“: Union fordert Mindestfreiheitsstrafe für radikale Klimaaktivisten, in: Tagesspiegel vom 06.11.2022, https://www.tagesspiegel.de/politik/union-will-radikale-proteste-hart-bestrafen-dobrindt-warnt-vor-entstehung-einer-klima-raf-8839504.html.
Hotstegs, Robert 2025: Mehr als eine Frage des Charakters, in: LTO vom 13.05.2025, https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/afd-verfassungsschutz-rechtsextrem-parteimitglied-oeffentlicher-dienst-beamte%20.
Kirchheimer, Otto 1985: Politische Justiz, Frankfurt am Main.
Kirchheimer, Otto 1972: Politische Justiz, in: Ders.: Funktionen des Staates und der Verfassung – 10 Analysen, Frankfurt am Main, S. 143ff.
LTO 2024: Freispruch für Radio-Dreyeckland-Journalisten rechtskräftig, in: LTO vom 25.09.2024, https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/landgericht-karlsruhe-revision-begruendung-frist-staatsanwaltschaft-verstrichen-kienert-dreyeckland.
MDR Sachsen 2024: Nach Disziplinarklage: AfD-Politiker Jens Maier behält Pensionsansprüche, in: MDR vom 28.11.2024, https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/afd-richter-maier-klage-ruhestand-rechtsextremist-100.html.
Memarnia, Susanne 2023: Nicht im Sinne des Schulfriedens, in: taz vom 01.11.2023, https://taz.de/Nahost-Konflikt-in-Berlin/!5967030/.
Monroy, Matthias 2025: Anti-Kriegs-Demo in Köln: Brutaler Polizeikessel, in: Neues Deutschland vom 01.09.2025, https://www.nd-aktuell.de/artikel/1193688.rheinmetall-entwaffnen-anti-kriegs-demo-in-koeln-brutaler-polizeikessel.html.
Nowak, Peter 2024: Benjamin Ruß: Antikapitalismus als Ausschlusskriterium, in: Neues Deutschland vom 01.08.2024, https://www.nd-aktuell.de/artikel/1184159.berufsverbot-benjamin-russ-antikapitalismus-als-ausschlusskriterium.html.
Pehlivan, Erkan 2023: Zahlen steigen: Bundesrepublik untersagt immer mehr Deutschen die Ausreise, in: Frankfurter Rundschau vom 18.01.2023, https://www.fr.de/politik/immer-mehr-deutsche-duerfen-nicht-mehr-ausreisen-92008671.html.
Petri, Thomas/Kremer, Karsten 2021: Rnr. 33, in: Lisken, Hans/Denninger, Erhard (Hrsg.): Handbuch des Polizeirechts. Gefahrenabwehr, Strafverfolgung, Rechtsschutz, 7. Aufl. München.
Schmidt, Joel 2023: Verbot der Tag-X-Demo für Lina E.: Deeskalation auf Sächsisch, in: Neues Deutschland vom 02.06.2023, https://www.nd-aktuell.de/artikel/1173693.leipzig-verbot-der-tag-x-demo-fuer-lina-e-deeskalation-auf-saechsisch.html.
Steinke, Ronen 2024: Einreiseverbot war rechtswidrig, in: Süddeutsche Zeitung vom 15.05.2024, https://www.sueddeutsche.de/politik/palaestina-einreiseverbot-1.7251504.
Universität Hamburg 2023: Zum Widerruf der Genehmigung der Veranstaltung „We want our world back“, in: Universität Hamburg vom 05.04.2023, https://www.uni-hamburg.de/newsroom/im-fokus/2023/0405-stellungnahme-tagung.html.
Wangerin, Claudia 2025: Lisa Poettinger will das Berufsverbot verhindern, in: Neues Deutschland vom 02.02.2025, https://www.nd-aktuell.de/artikel/1188707.klimaaktivismus-lisa-poettinger-will-das-berufsverbot-verhindern.html.
WDR 2025: Nach Gewalt bei Anti-Kriegs-Demo: Bericht rechtfertigt Polizei-Einsatz, in: WDR vom 11.09.2025, https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/protestmarsch-rheinmetall-entwaffnen-100.html.
Zengerling, Zita/Biallas, Manuel 2024: Weniger als ein Prozent verboten, in: Tagesschau vom 22.11.2024, https://www.tagesschau.de/investigativ/funk/demonstrationsverbote-100.html.
Anmerkungen
i https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2018/Standardtabellen/Faelle/STD-F-01-T01-Faelle_excel.xlsx.
ii https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2021/Bund/Faelle/BU-F-01-T01-Faelle_xls.xlsx.
iii https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2022/Bund/Faelle/BU-F-01-T01-Faelle_xls.xlsx.
iv https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2024/Bund/Faelle/BU-F-01-T01-Faelle_xls.xlsx.
v Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, auch wenn kein Straftatenkatalog für Durchsuchungen existiert.
vi Eine Referendarin für das Lehramt wurde in Brandenburg aus dem Dienst entfernt. Sie war nicht nur Mitarbeiterin bei Compact, dem rechten Magazin, sondern hatte über diese Mitgliedschaft auch arglistig getäuscht (Hotstegs 2025).
vii Dem Grundgesetz zufolge existiert dies überhaupt nicht und es gibt auch keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes, welche nur für das Bundeskriminalpolizeiamt besteht. Im GG gibt es immer noch den Bundesgrenzschutz, den es allerdings faktisch nicht mehr gibt.