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	<title>Burkhard Hirsch Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Karlsruhe sollte auch die neue Vorratsdatenspeicherung verwerfen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Apr 2016 16:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vorratsdaten]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bemerkungen zu unserer erneuten Verfassungsbeschwerde. In: vorgänge Nr. 213 (Heft 1/2016), S. 4-6 Am 18. Dezember trat das &#132;Gesetz zur Einführung einer Speicherfrist und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten&#147; (BGBl. 2015 Teil 1 Nr. 51, S. 2218) in Kraft. Damit wurde zum zweiten Mal in Deutschland eine Mindestspeicherfrist für alle Kommunikations-Verbindungsdaten bei deutschen Providern eingeführt. Das [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/213/publikation/karlsruhe-sollte-auch-die-neue-vorratsdatenspeicherung-verwerfen/">Karlsruhe sollte auch die neue Vorratsdatenspeicherung verwerfen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Bemerkungen zu unserer erneuten Verfassungsbeschwerde. In: vorgänge Nr. 213 (Heft 1/2016), S. 4-6</p>
<p><i>Am 18. Dezember trat das &#132;Gesetz zur Einführung einer Speicherfrist und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten&#147; (BGBl. 2015 Teil 1 Nr. 51, S. 2218) in Kraft. Damit wurde zum zweiten Mal in Deutschland eine Mindestspeicherfrist für alle Kommunikations-Verbindungsdaten bei deutschen Providern eingeführt. Das erste Gesetz war 2010 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden, u.a. mit der Begründung, dass es über den von einer EU-Richtlinie vorgegebenen Rahmen hinausgehend Verpflichtungen enthielt. Diese Richtlinie wurden später vom Europäischen Gerichtshof in Gänze verworfen &#150; was die Bundesregierung nicht davon abhielt, ein neues Gesetz einzubringen. </i></p>
<p><i>Die Kritiker_innen sehen in der Vorratsdatenspeicherung nach wie vor einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und die Privatsphäre, erlaubt sie doch die lückenlose Erfassung des gesamten digitalen Kommunikationsverhaltens. Gegen das neue Gesetz sind daher mehrere Verfassungsbeschwerden angekündigt (etwa von der Humanistischen Union) bzw. schon eingereicht worden, darunter auch von führenden FDP-Politiker_innen. Sie begründen im Folgenden ihren neuen &#132;Gang nach Karlsruhe&#147;.</i></p>
<p>Das vorhergehende Gesetz über eine Vorratsdatenspeicherung hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 als verfassungswidrig verworfen. Trotz dieses Urteils drängte die CDU auf eine massive Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses durch eine Neuauflage der elektronischen Überwachung. Sie scheiterte lange an der FDP. Nun setzte sie ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung durch &#150; wie zuvor das alte gemeinsam mit der SPD. Damals hatte sich der Gesetzgeber auf eine Europäische Richtlinie berufen können, die nicht nur in Deutschland, sondern auch in einer Reihe anderer europäischer Staaten äußerst umstritten war. Der Europäische Gerichtshof hat sie dankenswerter Weise aufgehoben, weil die Speicherung &#132;anlasslos&#148; erfolgen sollte, flächendeckend, ohne konkreten Anlass.<br />Genau daran aber soll nach Meinung der Koalition auch das neue Gesetz festhalten, das wir mit der Verfassungsbeschwerde angreifen. Es fängt schon damit an, dass es maskiert ist: es trägt einen falschen Namen. Es führt keine &#132;Höchstspeicherpflicht für Verkehrsdaten&#148; ein, sondern eine &#132;Mindestspeicherfrist&#148; der Telekommunikationsverbindungen aller Bundesbürger &#132;auf Vorrat&#148;, also ohne konkreten Anlass. Das ist keine technische Kleinigkeit, sondern ein Eingriff in die Privatsphäre von Millionen Menschen, die keinen irgendwie gearteten Anlass für ihre Überwachung gegeben haben.<br />Aus den gespeicherten Daten kann man schon durch ihre technische Auswertung, unabhängig davon wer dabei was gesagt hat, tiefe Einblicke in private Beziehungen aller Art gewinnen. Das Bundesverfassungsgericht hatte eindringlich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um einen Eingriff in die Privatsphäre in einer Tiefe und einem Umfang handelt, die bisher im deutschen Recht nicht möglich waren.<br />Es geht uns bei der Verfassungsbeschwerde nicht nur um die technische Frage, ob das neue Gesetz die sehr differenzierten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu der früheren Fassung korrekt umgesetzt hat. Schon diese Frage ist zu verneinen. Nicht umsonst hat der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer den Bundespräsidenten aufgefordert, das Gesetz nicht zu unterzeichnen. Es gefährdet elementar die Berufsgeheimnispflichten zum Nachteil von Anwälten und ihrer Mandanten, von Ärzten und ihrer Patienten und natürlich auch der recherchierenden Journalisten. Man kann auch andere kaum nachzuvollziehende Details nicht unberührt lassen: dass über die Funkzellenabfragen Bewegungsprofile unbescholtener Bürger entstehen, dass bei SMS-Nachrichten nicht nur die Verbindungsdaten, sondern auch ihr kompletter Inhalt gespeichert werden muss &#8230;<br />Es geht auch darum, dass das deutsche Verfassungsrecht Europa nicht einfach übergehen kann. Die Europäische Grundrechte-Charta verlangt nach der neuen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, dass bei elektronischen Übermittlungen ein konkreter Anlass zu der Speicherung gegeben sein muss. Das gehört zu den fundamentalen Grundregeln des europäischen Schutzes der Privatsphäre. Und es geht schließlich auch darum, dass die gut gemeinte Klausel des neuen Gesetzes, die Speicherung der Daten müsse in Deutschland erfolgen, mit der Europäischen Dienstleistungsfreiheit nicht vereinbar ist. Die Kommission hat das bereits formell mitgeteilt.<br />Das Grundproblem aber liegt darin, dass sich heute niemand der Benutzung elektronischer Kommunikationstechniken entziehen kann, ohne ein kontaktloser Einsiedler zu werden. Sie ersetzen weitgehend das persönliche Gespräch in Gegenwart des Partners. Sie ersetzen &#132;normale&#148; Briefe. Sie überwinden Zeit und Raum wie niemals zuvor. Der Einzelne muss sicher sein können, dass er sich auf die Vertraulichkeit und Integrität der benutzten Technologie verlassen kann, solange nicht tatsächliche Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für ein wichtiges Rechtsgut bestehen. Denn die Kontakte des Bürgers einer digitalen Gesellschaft hinterlassen elektronische Spuren, deren weiteres Schicksal er nicht übersehen kann. <br />Das klassische Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis des Artikels 10 GG darf keine museale Erinnerung an graue Vorzeiten werden, in denen man noch unbefangen Kontakte mit anderen Menschen haben konnte. Er muss seine Kraft gerade unter den technischen Bedingungen unserer heutigen Gesellschaft entfalten können. Es muss möglich bleiben, miteinander vertraulich zu kommunizieren, eine Privatsphäre zu besitzen, sich in ihr zu bewegen und dabei sicher zu sein, dass in sie nur aus einem konkreten individuellen Anlass staatlich eingedrungen wird. Deswegen hat auch die Forderung des EuGH nach dem konkreten Anlass der &#132;Vorratsdatenspeicherung&#147; und die immer wieder gestellte Frage, ob sie sich bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität überhaupt bewährt hat, eine erhebliche Bedeutung bekommen, die nicht auf eine Aufzählung von Einzelfällen reduziert werden kann. <br />Es ist besonders zu bedauern, dass der Gesetzgeber die Aufforderung nicht berücksichtigt hat, eine Bilanz zu ziehen, welche Verhaltensweisen oder Tatbestände schon heute über jedermann elektronisch erfasst und verdatet werden. Die technische Fortsetzung wird schließlich zu einer elektronischen Gesamtkontrolle selbst derjenigen Bürger führen, die &#132;nichts zu verbergen&#147; haben &#150; als eben ihr Privatleben, das in einer freien Gesellschaft niemanden etwas angeht.<br />Darum ist es notwendig, &#132;nach Karlsruhe zu gehen&#147;. Und darum sind wir der Überzeugung, dass auch dieses Gesetz keinen Bestand haben wird, von Rechts wegen.</p>
<p>Die drei Autor/innen sind prominente Mitglieder des sog. &#132;Freiburger Kreises&#147; der FDP und haben sich mehrfach für den Schutz demokratischer Bürgerrechte und gegen staatliche Überwachungsmaßnahmen eingesetzt. Burkhard Hirsch gehört darüber hinaus dem Beirat der Humanistischen Union (HU) an und wurde 2006 von ihr mit dem Fritz-Bauer-Preis ausgezeichnet.</p>
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		<title>Nothelfer Bundeswehr? &#8211; Bemerkungen zur &#8222;Sicherheitsstrategie für Deutschland&#8220; der CDU/CSU-Bundestagsfraktion</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2009/publikation/nothelfer-bundeswehr-bemerkungen-zur-sicherheitsstrategie-fuer-deutschland-der-cducsu-bundestag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 23 May 2009 00:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 20]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2009, Seite 169 &#8222;Nacht muss es sein, wo Friedlands Sterne strahlen!&#8220; Wer sich als Retter profilieren und unentbehrlich machen will, der muss sein Opfer davon überzeugen, dass es in einer Welt dräuender apokalyptischer Schrecken und Gefahren lebt. Da hat man nur noch die Wahl, entweder überwältigt zu werden, oder sich rechtzeitig den tatkräftigen Kriegsherren [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2009/publikation/nothelfer-bundeswehr-bemerkungen-zur-sicherheitsstrategie-fuer-deutschland-der-cducsu-bundestag/">Nothelfer Bundeswehr? &#8211; Bemerkungen zur &#8222;Sicherheitsstrategie für Deutschland&#8220; der CDU/CSU-Bundestagsfraktion</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2009, Seite 169</p>
<p>&#8222;Nacht muss es sein, wo Friedlands Sterne strahlen!&#8220; Wer sich als Retter profilieren und unentbehrlich machen will, der muss sein Opfer davon überzeugen, dass es in einer Welt dräuender apokalyptischer Schrecken und Gefahren lebt. Da hat man nur noch die Wahl, entweder überwältigt zu werden, oder sich rechtzeitig den tatkräftigen Kriegsherren in Gestalt des Bundesinnen- und des Verteidigungsministers anzuvertrauen, vor allem, wenn es Konservative sind: Retter im &#8222;war on terror, on drugs, on organized crime&#8220;, überall in einem Krieg, der nicht erklärt wurde und ohne Frieden sein wird.</p>
<p>Der Mechanismus ist seit Jahrzehnten unverändert. Ein Staat, der aufgerüstet werden soll, braucht Gegner. Es sind immer welche da, Mafia, Geldwäscher und kriminelle Schlepperbanden, Kinderschänder, Rauschgifthändler, Organisierte Kriminalität, Wirtschaftsflüchtlinge &#8211; jedenfalls wenn es zu viele sind &#8211; und vor allem Terroristen, Rote Zellen und RAF, terroristische Vereinigungen nationaler, internationaler und transnationaler Art und ihre Sympathisanten, Islamisten, &#8222;Gefährder&#8220;, Hassprediger und &#8222;Schläfer&#8220;, die noch nichts getan haben. Terroristen sind die apokalyptischen Reiter der Reaktion.</p>
<p>Wo die Gefahr wächst, da wächst das Rettende auch. So haben wir eine innenpolitische Aufrüstung bis an die Grenze des Erträglichen und darüber hinaus erlebt. Sie führte von der ständig wachsenden Ausdehnung heimlicher und präventiver Überwachungsmaßnahmen durch Polizei und &#8222;Dienste&#8220; bis zur Datensammlung aller Telekommunikationskontakte aller Bürger Europas nur mal eben so, auf Vorrat, und zu ernst gemeinten, beschämenden Diskussionen darüber, ob man wenigstens im Notfall ein bißchen foltern dürfe und ob man unser gutes Recht überhaupt auf Feinde des Rechtsstaats anwenden müsse. Es ist eine dünne Decke, die uns vom Rückfall in brutale Barbarei trennt. Kann es da bei dem Verbot bleiben, die Bundeswehr mit militärischen Mitteln nach Kriegsrecht im Inland einzusetzen?</p>
<h2 class="auto-created">Histo&shy;ri&shy;scher R&uuml;ckblick</h2>
<p>Deutsche Verfassungen waren nicht immer so zurückhaltend wie das Grundgesetz. Die Reichsverfassung von 1871 erlaubte dem Kaiser, jeden Teil des Reiches &#8211; natürlich nur außerhalb Bayerns! &#8211; &#8222;als in Kriegszustand&#8220; zu erklären. Immerhin hatte sich der spätere Kaiser Wilhelm schon im März 1848 den Namen &#8222;Kartätschenprinz&#8220; verdient und ließ das Militär wiederholt bei Arbeitskämpfen einsetzen. Der Weimarer Reichspräsident konnte &#8222;erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten&#8220; und bestimmte Bürgerrechte &#8222;außer Kraft setzen&#8220;. Dazu bestand mehr Anlass als Bereitschaft. Geholfen hat es nichts. Der dritte Reichspräsident hatte ohnehin andere Vorstellungen über die Anwendung der bewaffneten Macht.</p>
<p>Das Grundgesetz schwieg bis zur Notstandsverfassung von 1969. Bei der Einführung der Wehrpflicht bestand die damalige Opposition darauf, den Einsatz der Bundeswehr im Inland auf wenige Fälle zu beschränken, auf die logistische und polizeiliche Katastrophenhilfe, auf bürgerkriegsartige Vorgänge und den Objektschutz im Spannungsfall. Aufgabe der Wehrpflichtarmee sollte die in Artikel 115a GG definierte Verteidigung sein und sonst nur das, was in der Verfassung ausdrücklich zugelassen wird &#8211; eine nach dem &#8222;Gebot der strikten Texttreue&#8220; auszulegende Einschränkung. Die Bundeswehr soll bei innenpolitischen Auseinandersetzungen nicht als ungelernte Hilfspolizei der Bundesregierung und auch sonst nicht nach irgendwelchen kunstvollen Auslegungen des Verfassungstextes eingesetzt werden, sondern nur mit dem ausdrücklichen, in der Verfassung niedergelegten Willen der Rechtsgemeinschaft. Man war sich der Möglichkeiten des Missbrauchs bewusst. Und tatsächlich würde es weder die Sicherheit, noch das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung fördern, wenn man bewaffnete Militärposten nach südamerikanischem Vorbild vor U-Bahnen, Hotels, Banken und Supermärkte stellen würde.</p>
<p>Diese Selbstbeschränkung scheint nicht mehr allen zu passen. Am Ende des kalten Krieges war die Republik zu ihrer Überraschung nur noch von Freunden umgeben. Sie hatte &#8211; und hat! &#8211; im Bundesgrenzschutz eine anscheinend fast vergessene militärähnliche Bundespolizei und musste die Rolle der Bundeswehr und der Wehrpflicht neu definieren.</p>
<p>Da gab es mehr Motive und Beteiligte als nur jenen Feldwebel, der bei dem ersten internationalen Einsatz der Bundeswehr in Somalia aus dem eben gelandeten Flugzeug mit den Worten kletterte: &#8222;Zurück in der Familie&#8220;! Es ging ihm wohl darum, endlich als vollwertiger Soldat diesen ganzen elenden historischen Ballast, die lästige Erinnerungskeule an Krieg und Verbrechen abzuwerfen und wieder frisch anfangen zu können. Wo die Fahne weht, ist der Verstand eben in der Trompete.</p>
<p>Andere begriffen, dass Umfang und Kosten der Armee ebenso wie die allgemeine Wehrpflicht ausschließlich männlicher Berufsanfänger immer stärkere öffentliche Zweifel ausgelöst haben. Womit erwerben wir mehr Sicherheit, mit immer teureren Waffen oder besser mit größeren Aufwendungen für die politische, soziale und kulturelle Stabilität der Problemländer unserer Region? Dient die seit 1999 veränderte Aufgabenstellung der NATO und ihre ständige Ausdehnung nach Osten dem Frieden oder führt sie zu neuem Wettrüsten? Zwingt die Übertragung von Hoheitsrechten nach Artikel 24 GG auf ein kollektive Sicherheitssystem zum weltweiten Einsatz der Bundeswehr auch ohne ausdrücklichen Auftrag des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen? Muss die Bundesrepublik jahrzehntelang, ob gerufen oder nicht, auf dem Balkan, in Somalia, am Horn von Afrika, im Sudan, im Kongo, am Libanon, im Indischen Ozean, am Hindukusch und vielleicht demnächst am Elbrus verteidigt werden?</p>
<h2 class="auto-created">Mit rhetorische Kunst&shy;griffen zum Vertei&shy;di&shy;gungs&shy;fall </h2>
<p>Den Verfassern der Schrift zur &#8222;Sicherheitsstrategie&#8220; der Unionsfraktion sind solche Fragen fremd. Sie glauben, die Bedrohungslücke mit einem rhetorischen Kunstgriff schließen zu können. Das Papier erklärt jede denkbare Beeinträchtigung der ökonomischen oder ökologischen Interessen der Bundesrepublik, die Störung von Verkehrs-, Energie- und Finanzinteressen, die Offenhalten des globalen Zugangs zu Kapital-, Absatz- oder Beschaffungsmärkten, zu Kommunikationsnetzen und die Nutzung der Pipelines, die Energie- und Rohstoffversorgung, den Klimawandel, die Stabilität oder Schwäche anderer Staaten in gleicher Weise zu einer Sicherheitsfrage, wie Terrorismus oder militärische Bedrohung. Zu all dem könne der Einsatz militärischer Mittel weltweit notwendig werden, auch vorbeugend. &#8222;Um Konflikten und Krisen vorzubeugen&#8220;, schreiben die Verfasser, &#8222;müssen wir gemeinsam mit unseren Partnern unsere Fähigkeiten zur Prävention gezielt stärken, um kulturell und religiös angepasste Stabilisierungslösungen anbieten zu können.&#8220; Neben der militärischen Terrorismusbekämpfung rangieren gleichrangig die Beschränkung der Rüstungsexporte und die Verhinderung der Proliferation &#8211; natürlich nicht für die Bundesrepublik selbst, deren &#8222;seit langem bestehende nukleare Teilhabe&#8220; und deren Einfluss auf Raketenabwehrsysteme bestehen bleiben müsse. Auch mit militärischen Mitteln müssen die Energie- und Rohstoffversorgung gesichert und die Folgen des Klimawandels bewältigt werden, auf dem Balkan, rund um das Mittelmeer und bei den Ländern &#8222;des kaukasischen, kaspischen und des zentralasiatischen Raums&#8220; und im &#8222;Nahen und Mittleren Osten&#8220;. Auch Asien und Lateinamerika werden nicht ausgelassen. Die europäische Politik sei &#8222;in ihrer spezifischen zivil &#8211; militärischen Reaktionsfähigkeit weiter zu stärken und komplementär und interoperabel zur NATO&#8220; aufzubauen. Eine &#8222;Europäische Gendarmerie oder schnelle zivile Krisenreaktionsteams&#8220; seien einzurichten und &#8222;das Völkerrecht den zentralen Herausforderungen anzupassen.&#8220; &#8211; nicht umgekehrt! Das Papier betont zwar die nötige Stärkung der internationalen Bündnisse und der Vereinten Nationen. Aber militärische Einsätze müssten auch ohne Mandat der Vereinten Nationen möglich sein. Das Papier fordert ohne Umschweife den Einsatz der Bundeswehr im Inland, die Transformation der Bundeswehr zu &#8222;flexiblen, und auf Distanz verlegbaren, durchhaltefähigen Streitkräften&#8220;, eine eigene und europäische Rüstungspolitik, die Änderung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes und dementsprechend einen &#8222;Nationalen Sicherheitsrat&#8220; mit Entscheidungskompetenzen.</p>
<p>Da fehlt nichts zur durchgängigen Militarisierung der Außen- und Innenpolitik mit dem Ziel, wenn nicht als Deutschland, dann doch als transatlantischer Bündnispartner die Welt an unseren Interessen ausrichten zu können. Die Verfasser spielen mit dem Feuer: Wenn die Gefährdung oder Beeinträchtigung von Interessen zum Verteidigungsfall wird, der militärische Mittel rechtfertigen könnte, dann bedeutet das eine klare Absage an das bisherige Völkerrecht, an den in der UN-Satzung vereinbarten Gewaltverzicht und den offenkundigen Missbrauch des Rechtes auf Selbstverteidigung.</p>
<h2 class="auto-created">Bundes&shy;mi&shy;nister reden Milita&shy;ri&shy;sie&shy;rung das Wort</h2>
<p>Das Papier beruht auf Überlegungen, die seit Jahrzehnten in der CDU und nun auch im Verteidigungsministerium entwickelt wurden. Schon vor der Veröffentlichung des Weißbuchs 2006 hatte der Minister gefordert, den Begriff der Verteidigung um wirtschaftliche Interessen, zum Beispiel die Sicherung von Energielieferungen, zu erweitern und eine zivil-militärische Zusammenarbeit aufzubauen. Er hat inzwischen ohne gesetzliche Grundlage ein mit Reservisten bestücktes, bis in jeden Regierungsbezirk der Bundesländer organisiertes &#8222;SKUKdo&#8220; (Streitkräfteunterstützungskommando) als &#8222;ZMZ&#8220; (zivil-militärische Zusammenarbeit) eingerichtet, deren Aufgaben auch beim Katastrophenschutz unklar bleiben. Natürlich fordert auch er den Einsatz der Bundeswehr im Inland. Trotz des ausdrücklichen Verbots des Bundesverfassungsgerichts berühmte er sich ungerührt, bei einer mutmaßlichen Bedrohung den Abschuss eines Passagierflugzeugs zu &#8222;befehlen&#8220;, also einen Kampfpiloten zum massenhaften Rettungstotschlag anzustiften.</p>
<p>Der Bundesinnenminister ahnt immerhin, dass er mit der Verfassung kollidiert, wenn er terroristische, also politisch motivierte Verbrechen als &#8222;asymmetrischen Krieg&#8220; bezeichnet oder die &#8222;Auflösung des Gegensatzes von innerer und äußerer Sicherheit&#8220; behauptet, um den Einsatz der Bundeswehr im Inland als &#8222;Verteidigung&#8220; darstellen und dabei den Einsatz militärischer Waffen nach ungeschriebenem Kriegsrecht rechtfertigen zu können. &#8222;Die Verfassung&#8220;, klagt Schäuble schon 1996, &#8222;ist immer weniger das Gehege, in dem sich demokratisch legitimierte Politik entfalten kann, sondern immer stärker die Kette, die den Bewegungsspielraum der Politik lahmlegt.&#8220; Das ist ein bedauernswerter Offenbarungseid eines bis dahin verdienten Ministers, der für die Verfassung zuständig sein will.</p>
<p>Es ist äußerste Aufmerksamkeit geboten, wenn versucht wird, die Grenzen zwischen Krieg und Frieden zu verwischen und den Einsatz der Bundeswehr mit militärischen Mitteln im Inland zu erlauben. Wer erklärt da wem den Krieg? Sind Terroristen Soldaten oder Verbrecher, bei deren Bekämpfung nicht Polizei- und Strafrecht, sondern zu Lasten der Bevölkerung allgemeines, nicht kodifiziertes Kriegsrecht gelten soll? Die inflationäre Übernahme des amerikanischen Sprachgebrauchs vom &#8222;Krieg&#8220; gegen Drogen, organisierte Kriminalität und gegen Terror verführt dazu, fundamentale Grundsätze unseres Rechts niederzureißen. Es geht nicht um juristischen Formalismus. Es geht völkerrechtlich um die Vorstellung, eigene Interessen mit militärischer Gewalt durchsetzen zu können. Und es geht innerstaatlich um die Loslösung von mühsam erkämpften rechtsstaatlichen Begrenzungen staatlichen Handelns bis hin zu dem Anspruch der Regierung, selbst über das Leben der Bürger verfügen zu können, wenn sie es für sinnvoll hält.</p>
<h2 class="auto-created">Milit&auml;r im Innern durch Vertrag von Lissabon?</h2>
<p>Es hat den Anschein, dass der Innenminister mit dem Vertrag von Lissabon, den der Deutsche Bundestag nahezu im Blindflug verabschiedet hat, seinem Ziel einen Schritt näher kommen wird. In der &#8222;Solidaritätsklausel&#8220; des Artikel 222 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) versprechen sich die Mitgliedstaaten auch den Einsatz militärischer Mittel im Inland zur Abwehr und zum Schutz vor terroristischen Bedrohungen, also vorbeugend, und natürlich ohne jede parlamentarische Beteiligung. Schon wird gefordert, die Bundesrepublik habe sich durch den Vertrag verpflichtet, ihre Verfassung dieser europäischen Regelung anzupassen. Denn mit dem Vertrag sei statuiert, dass es sich um ein transnationales Problem handele. Der massive Einsatz der Bundeswehr mit militärischen Mitteln zum Schutz des G 8-Gipfels in Heiligendamm war ein unrühmlicher Anfang. Die von der Koalition vorgeschlagene Änderung des Artikel 35 Absatz 4 Grundgesetz geht erheblich weiter. Sie ist eine Ermächtigung zum Einsatz der Bundeswehr im Inland mit militärischen Mitteln, die das &#8222;ob&#8220; kaum begrenzt und das &#8222;wie&#8220; vorsätzlich offenlässt.</p>
<p>Wer Notstand predigt, wird Krieg ernten. Innere Sicherheit ist kein Selbstzweck. Sie muss dem inneren Frieden einer Gesellschaft dienen und nicht dazu, sie in einen Ausnahmezustand zu versetzen. Terrorismus ist nicht nur politisch motivierte Kriminalität, sondern auch die Einladung zur Selbstzerstörung. Wir wissen, dass es Terrorismus gibt. Aber wir verlieren deswegen nicht die Fassung. Und wir sollten auch nicht bereit sein, seinetwegen unsere Verfassung zu verlieren.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2009/publikation/nothelfer-bundeswehr-bemerkungen-zur-sicherheitsstrategie-fuer-deutschland-der-cducsu-bundestag/">Nothelfer Bundeswehr? &#8211; Bemerkungen zur &#8222;Sicherheitsstrategie für Deutschland&#8220; der CDU/CSU-Bundestagsfraktion</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Menschenwürde und die Verteidigung der Luftsicherheit</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2007/publikation/menschenwuerde-und-die-verteidigung-der-luftsicherheit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Mar 2007 21:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 1]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2007, Seiten 21 &#8211; 25 Man müsse dem System vertrauen und schulde ihm Gehorsam, hatten Offiziere eines Jagdgeschwaders erklärt, deren Aufgabe es sein sollte, über der Bundesrepublik auch ein vollbesetztes Passagierflugzeug auf Befehl abzuschießen, wenn seine Entführer es allem Anschein nach als Waffe einsetzen wollen. Das System heißt NLFZSiLuRa &#8211; Nationales Lage- und Führungszentrum [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2007/publikation/menschenwuerde-und-die-verteidigung-der-luftsicherheit/">Menschenwürde und die Verteidigung der Luftsicherheit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2007, Seiten 21 &#8211; 25</p>
<p>Man müsse dem System vertrauen und schulde ihm Gehorsam, hatten Offiziere eines Jagdgeschwaders erklärt, deren Aufgabe es sein sollte, über der Bundesrepublik auch ein vollbesetztes Passagierflugzeug auf Befehl abzuschießen, wenn seine Entführer es allem Anschein nach als Waffe einsetzen wollen. Das System heißt NLFZSiLuRa &#8211; Nationales Lage- und Führungszentrum Sicherheit im Luftraum -, sitzt in Kalkar, alarmiert die Abfangjäger-Rotte, gibt seine Befürchtungen an den Inspekteur der Luftwaffe weiter, und der lässt den IBUK &#8211; den Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt, also den Verteidigungsminister &#8211; entscheiden, ob abgeschossen wird oder nicht. Wonach soll der sich entscheiden? Wie kann er wissen, was sich an Bord des sich irregulär bewegenden Flugzeuges ereignet: ob es tatsächlich eine ernsthafte Entführung und mit welcher wirklichen Absicht ist oder ob es sich nur um einen Instrumentenausfall, einen ohnmächtigen oder unfähigen Piloten handelt? Wie kann er wissen, ob die Maschine &#8211; wenn sie abgeschossen werden würde &#8211; auf eine Schule, ein Krankenhaus, oder den Potsdamer Platz stürzt? Soll der Minister seine Entscheidung davon abhängig machen, ob sich an Bord der Maschine eine beliebte Fußballmannschaft, eine ausländische Delegation oder nur normale Menschen &#8211; und dann wie viele befinden? Das Gesetz schweigt. Die Entscheidung sei schwer, meinte der Minister, und er werde zurücktreten, wenn er sie treffen müsste, allerdings erst danach. Der Inspekteur der Luftwaffe, ein Herr Stieglitz, gab sich vor dem Verfassungsgericht soldatisch: »Wenn wir den Befehl bekommen abzuschießen, dann wird abgeschossen. Befehlsverweigerung gibt&#8217;s nicht. Wer den Befehl verweigert, kommt vors Wehrstrafgericht.« Immer diese Zivilisten, wird der Mann sich gedacht haben. Bedenkenträger. Auf die Frage, ob denn die Piloten auch gehorchen würden, wenn sie die Passagiere &#8211; Männer, Frauen, Kinder &#8211; nicht durch Knopfdruck, sondern einzeln erschießen müssten, gab es keine Antwort. Mit anderen Worten, es war ein System, dem man besser weder Vertrauen noch Gehorsam schulden sollte.</p>
<p>Das schienen auch Vertreter der Politik so zu sehen. Die Länder Hessen und Bayern hatten zwar keine Einwendungen gegen das Abschießen eines Passagierflugzeugs. Es fehle dem Gesetz aber die Zustimmung des Bundesrates &#8211; und die hätte es nur gegeben, wenn der Einsatz der Bundeswehr im Inland umfassender und unter Änderung des Grundgesetzes geregelt worden wäre.</p>
<p>Der Innenminister, der das Gesetzeswerk maßgeblich betrieben hatte, meinte dagegen, Deutschland sei so dicht besiedelt, dass er sich keinen Vorgang vorstellen könne, bei dem das Gesetz bei richtiger Auslegung angewendet werden könne. Die Frage blieb offen, warum denn das Gesetz dann eingebracht worden war.</p>
<p>Die beteiligten Abgeordneten der beiden Koalitionsfraktionen waren unterschiedlicher Meinung. Der Abgeordnete Wiefelspütz (SPD) erklärte, es sei zwar bedauerlich, dass die unschuldigen Passagiere, die mit dem Flugzeug entführt worden seien, bei einem Abschuss getötet werden würden. Das sei aber nicht zu ändern. Ihr Leben würde ohnehin nur noch kurze Zeit dauern. Der Abgeordnete Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen) meinte dagegen, seine Fraktion habe immer erklärt, dass sie die Tötung der Passagiere ablehne. Genau deswegen habe man ja die Kompromissformulierung gefunden, in der die Insassen des Flugzeugs nicht mehr vorkommen: »Die unmittelbare Einwirkung (der Kampfflugzeuge auf die Passagiermaschine) mit Waffengewalt ist nur zulässig, wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll.« Das Gesetz regele nur eine Zuständigkeitsfrage, erlaube aber keine vorsätzliche Tötung von Menschen. Das habe er auch im Plenum des Bundestages als seine persönliche Meinung gesagt.</p>
<h2 class="auto-created">T&auml;uschung der &Ouml;ffent&shy;lich&shy;keit</h2>
<p>Der Vorgang verdient, festgehalten zu werden: Die Bundesregierung bringt ein Gesetz ein, das sie bei korrekter Auslegung für unanwendbar hält. Und die Fraktionen des Bundestages, die die entscheidende Mehrheit bildeten, verdecken vorsätzlich durch eine Kompromissformel, dass sie in Wirklichkeit in einer Kernfrage des Gesetzes diametral entgegengesetzter Meinung waren, ohne sich geeinigt zu haben. Sie täuschten der Öffentlichkeit eine Mehrheit in einer Frage vor, bei der es um das Leben von Hunderten unschuldiger Menschen ging &#8211; und darum, ob Soldaten der Bundeswehr mit einem rechtswidrigen Befehl konfrontiert werden würden, der den Tatbestand des Totschlags erfüllt hätte.</p>
<p>Es gibt in der Geschichte der deutschen Parlamente keinen vergleichbaren Vorgang. Man mag darüber streiten, was man für richtig hält. Aber man kann eine Gesetzgebung über Leben und Tod nicht zu einem politischen Spiel machen, in dem die Akteure der einen Seite etwas darstellen, was sie für wehrhafte Handlungsfähigkeit ausgeben wollen, und die andere Seite sich die Schüssel hinstellt, in der sie ihre Hände in Unschuld waschen kann, wenn etwas schief geht.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht ist in seiner Entscheidung auf diese empörende Vorgeschichte des Gesetzes nicht eingegangen. »Es ist«, formuliert das Gericht, »unter der Geltung des Artikel 1 Absatz 1 GG schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen, die sich wie die Besatzung und die Passagiere eines entführten Luftfahrzeugs in einer für sie hoffnungslosen Lage befinden, vorsätzlich zu töten.« Der Gesetzgeber darf dazu gegenüber unschuldigen Menschen weder ermächtigen noch eine solche Handlung als rechtmäßig qualifizieren und damit erlauben. Das sei als »Streitkräfteeinsatz nichtkriegerischer Art mit dem Recht auf Leben und der Verpflichtung des Staates zur Achtung und zum Schutz der menschlichen Würde nicht zu vereinbaren.«</p>
<p>Die einmütig beschlossene Begründung dieser Sätze auf Artikel 1 des Grundgesetzes zeigt dem Gesetzgeber, dass er sich hier auf ein Feld begeben hat, auf dem er keine Macht und nichts mehr zu entscheiden hat. Das Leben der Bürger ist keine Verfügungsmasse, über die der Staat nach opportunistischen Gründen verfügen könnte, aus welchen Motiven auch immer. Er hat das Leben der Bürger zu schützen, und zwar mit allen Mitteln, die die Verfassung ihm erlaubt &#8211; und die sind bei weitem nicht ausgeschöpft. Die Verfassung erlaubt es jedenfalls nicht, Bürger, die selbst Opfer eines Verbrechens sind, vorsätzlich zu töten, weil der Verteidigungsminister denkt, das sei  vermutlich für alle besser so. Er ist nicht Herr über Leben und Tod.</p>
<p>Dem Minister fiel es offenbar schwer, sich aus dieser spektakulären Rolle zu lösen. Er werde, meinte er wiederholt in öffentlichen Erklärungen, im Notfall den Einsatzbefehl gleichwohl erteilen und dann, natürlich, zurücktreten. Er sei der Meinung, das sei ein Verteidigungsfall. Er übersieht, dass die Befehlsgewalt im Verteidigungsfall auf den Bundeskanzler übergeht. Er übersieht auch, dass wir nicht mehr im 19. Jahrhundert leben, in dem die Regierungen nach eigenem Ermessen den Belagerungszustand, also das Kriegsrecht ausrufen konnten, und dass sich aus dein Urteil des Bundesverfassungsgerichts eben ergibt, dass die Entführung eines Flugzeugs durch Terroristen, sonstige Straftäter oder Geistesgestörte kein Krieg, sondern ein Verbrechen ist. Und er übersieht schließlich, dass sein Befehl rechtswidrig und ungültig wäre, weil er die Begehung eines Verbrechens anordnet. Solange die Bundesrepublik ein Rechtsstaat ist, müsste er nicht nur zurücktreten, sondern gemeinsam mit den Piloten, die einen solchen Befehl ausführen, wegen Totschlags vor Gericht gestellt werden. Es wäre angebracht, dass der Inspekteur der Luftwaffe, der schon erwähnte Herr Stieglitz, die Offiziere der beiden für diese Einsätze vorgesehenen Jagdgeschwader über diese Rechtslage aufklären würde.</p>
<h2 class="auto-created">Wehrpflich&shy;tige als Hilfs&shy;po&shy;li&shy;zis&shy;ten?</h2>
<p>Die Bundesregierung spielt mit dem Gedanken, ein Gesetz einzubringen, in dem die Bundeswehr zu Einsätzen mit militärischen Mitteln im Inland ermächtigt werden soll. Fast hatte sie es schon erreicht, diesen Gedanken mit der »Solidaritätsklausel« des Artikel 1-43 des Europäischen Verfassungsvertrages in unser Rechtssystem einzuschmuggeln, der in der Debatte des Bundestages mit keinem einzigen Wort erwähnt worden ist. Wollen wir wirklich Wehrpflichtige als ungelernte Hilfspolizisten mit Kriegswaffen im Inland einsetzen, damit sie wenigstens die Länderhaushalte bei den Polizeikosten entlasten? Wer das will, der könnte genauso gut oder schlecht die Bundespolizei wieder mit den alten Uniformen und den einstigen militärischen Rängen des Bundesgrenzschutzes ausstatten und ihr die schweren Waffen geben, die die Polizei in der Nachkriegszeit allmählich und manchmal zögernd abgelegt hat, Panzerfahrzeuge, Handgranaten, schwere Maschinengewehre. So drängt sich ein anderer Gedanke auf, dass nämlich der »Einsatz der Bundeswehr mit militärischen Mitteln« im Inland in Wirklichkeit bedeuten soll, dass die Bundesregierung unter dem Stichwort »Bekämpfung des Terrorismus« nicht nur Kriegswaffen, sondern stillschweigend und unter Bruch ihrer verfassungsrechtlichen Pflichten Kriegsrecht einführen, also das erlauben will, was man dann schönfärberisch »Kollateralschäden« nennt: die heim Einsatz militärischer Kriegswaffen unvermeidbare und darum hingenommene vorsätzliche Tötung Unschuldiger?</p>
<p>Die Militarisierung der Innenpolitik wird kein Problem lösen. Aber die Fortsetzung der Demontage unserer Verfassung beginnt, unsere Rechtsordnung und damit unseren Staat zu zerstören. In bester Absicht, versteht sich.</p>
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		<title>Der attackierte Rechtsstaat: Bürgerrechte und „Innere Sicherheit&#8220; nach dem 11. September</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-159/publikation/buergerrechte-und-innere-sicherheit-nach-dem-11-september/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 Sep 2002 10:54:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anti-Terror-Kampf]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Terrorismus ist ein Verbrechen. Es ist durch nichts zu rechtfertigen. Was immer die Motive der Täter sind: Sie erzeugen Hass und Gewalt. Terrorismus ist ein Angriff auf die Gewaltlosigkeit und damit auf eine der wesentlichsten Grundlagen der modernen Zivilisation. Terroristen sind die apokalyptischen Reiter der Diktatoren. Allerdings: Über die Ursachen der Anschläge vom 11. September [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Terrorismus ist ein Verbrechen. Es ist durch nichts zu rechtfertigen. Was immer die Motive der Täter sind: Sie erzeugen Hass und Gewalt. Terrorismus ist ein Angriff auf die Gewaltlosigkeit und damit auf eine der wesentlichsten Grundlagen der modernen Zivilisation. Terroristen sind die apokalyptischen Reiter der Diktatoren. Allerdings: Über die Ursachen der Anschläge vom 11. September in New York und Washington ist damit nichts gesagt.</p>
<p>Die besondere Erschütterung der Öffentlichkeit beruhte nicht nur auf der unerhörten Fernsehnähe des Vorgangs. Beim Terrorismus der RAF war es das Infragestellen der Gesellschaft durch Täter aus ihrer eigenen Mitte, das zu Debatten und politischen Reaktionen weit über die Bekämpfung der bewaffneten „Kommandos&#8220; hinaus führte; später dann romantisierend zum „Deutschen Herbst&#8220; verklärt. Der 11. September war jedoch von einer ganz anderen Qualität: Entscheidend war die Erschütterung des politischen Weltbilds des Westens, das bisher ohne die geringsten Zweifel und ganz selbstverständlich von der Überlegenheit und Anziehungskraft des <em>american way of life</em>, der westlichen Zivilisation, der segensreichen Kraft des individuellen Gewinnstrebens und des unersättlichen Strebens nach materiellem Wohlstand ausging. In den bisher so selbstsicheren Vereinigten Staaten mag zudem das Gefühl der persönlichen Bedrohung in den Wochen und Monaten danach eine besondere Rolle gespielt haben. Da grenzte die naheliegende Frage an Ketzerei, ob es wirklich richtig ist, dass sich die Amerikaner in aller Welt zum Maßstab des Glücks, zu Weltenrichtern und Weltpolizisten zugleich aufspielen wie weiland die Römer im dritten nachchristlichen Jahrhundert (vgl. Peter Bender in <em>vorgänge</em> 156: 100ff.).</p>
<p>Könnte es sein, dass der Erfolg der einen Seite der anderen als Bedrohung und Demütigung erscheint — und umgekehrt? Handelt es sich bei den Attentätern um wenige fehlgeleitete Fanatiker, oder zeigen sie uns bisher verborgen gebliebene Veränderungen im Lebensgefühl der Bevölkerung der 56 islamisch geprägten Staaten, die Mitglieder der Vereinten Nationen sind?</p>
<h3 class=""><strong>Die bequeme Antwort auf den Terro&shy;ris&shy;mus: der starke Staat</strong></h3>
<p>Von allgemeinen Phrasen abgesehen ist die wesentliche Frage unbeantwortet geblieben:</p>
<p>Was trieb die Terroristen eigentlich an? Was war ihr Angriffsziel? Wollten sie Freiheit und Demokratie zerstören? Warum wählten sie dann ausgerechnet das Pentagon und das World Trade Center als Ziel? Sie kannten die Symbole der westlichen Welt und wussten, dass beide Gebäude keine steinernen Synonyme für Freiheit und Demokratie waren. War es Hass auf den staatlich geschützten Privatkapitalismus der westlichen Welt? Betrachteten sie ihn samt der satellitengestützten privaten Schmuddelsender als zerstörerisch für ihre eigenen kulturellen Traditionen? Ging es um die US-amerikanische wirtschaftliche und politische Hegemonie? Ging es um die Nahost-Politik der Vereinigten Staaten und ihre Zusammenarbeit mit den mittelalterlichen Feudalstaaten der zersplitterten arabischen Welt? All diese Fragen sind nicht einmal ernsthaft analysiert worden. Das Ausbleiben dieser Diskussion in der politischen Öffentlichkeit weckt den Verdacht, dass sie zu durchaus unerwünschten Überlegungen und Fragen führen könnte.</p>
<p>So ist es nicht verwunderlich, dass sich seither die politischen Anstrengungen auf militärische und polizeiliche Maßnahmen konzentrieren. Handlungskraft soll demonstriert werden — „action!&#8220; heißt die Parole. Je verschwommener die Bedrohung ist, desto bedrohlicher kann sie dargestellt werden. Je weniger der „normale&#8220; Bürger befürchtet, von einer Maßnahme des „wehrhaften Staates&#8220; selbst getroffen zu werden, desto leichter ist er bereit, Entscheidungen hinzunehmen, die er sonst mit Empörung ablehnen würde.<br />
In den <em>Vereinigten Staaten</em> verhaftete man etwa 1.500 Ausländer und Personen arabischer Herkunft ohne richterliche Entscheidung, ohne anwaltlichen Beistand und ohne klare Rechtsgrundlage. Es wurden Militärgerichte eingerichtet, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandeln und die Todesstrafe verhängen können, gegen die es außer der Begnadigung durch den Präsidenten keine Rechtsmittel gibt. Man erklärte den Krieg gegen den Terror, ohne den Gefangenen den Schutz der Genfer Konvention einzuräumen (vgl. den Beitrag von Katharina Rürup in diesem Heft). In <em>Großbritannien</em> erhielt der Innenminister die Vollmacht, verdächtige Ausländer auf unbegrenzte Zeit einzusperren. Die Einführung von Personalausweisen oder einer polizeilichen Meldepflicht lehnte man dagegen mit der Begründung ab, dass man ich durch Terroristen nicht dazu verleiten lassen werde, so weit von der klassischen Rechtstradition des Landes abzuweichen. Davon wären freilich nicht nur verdächtige Ausländer, sondern jedermann betroffen gewesen. All dies sind nicht gerade überzeugende Beispiele für eine selbstbewusste Verteidigung der Freiheiten und Grundwerte der westlichen Welt.</p>
<h3 class=""><strong>Der lange Weg in den Pr&auml;ven&shy;ti&shy;ons&shy;s&shy;taat</strong></h3>
<p>In<em> Deutschland</em> traf die Ausrufung des Krieges gegen den Terror auf einen lang vorbereiteten Boden. Überwiegend konservative Politiker betrieben schon lange den schleichenden Wandel zum Präventionsstaat, in dem die Polizei vorbeugend handeln, also im Grunde nach Möglichkeit vor dem Täter am Tatort sein müsse. Sie freuten sich über den angeblichen Paradigmenwechsel zum „wehrhaften Staat&#8220; wie Numismatiker über die Neuprägung eines Dukaten. Das in jedem Wahlkampf beschworene &#8222;Recht auf Sicherheit&#8220; wurde ein Universalinstrument zur Einschränkung von Grundrechten. Privatheit wurde vom Datenschutz zum Täterschutz umdefiniert und die polizeiliche Kriminalitätsstatistik zum jährlichen Kriegsbericht der Innenminister, mit dessen Veröffentlichung sie nur dann zögerten, wenn die Zahlen besser wurden. „Katastrophen sind die Stunde der Exekutive&#8220;, „Vorbeugen ist besser als heilen&#8220; — so lauten die immer gleichen rhetorischen Figuren der Innenpolitiker. Vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung wurde zum Gebot der Stunde, damit die Bundesrepublik nicht zum „Ruheraum&#8220; der geradezu liebevoll ausgemalten Organisierten Kriminalität werde.</p>
<p>Präventionsstaat bedeutet konkret: Polizeirechte existieren schon im Vorfeld strafbarer Handlungen und ohne konkreten äußeren Anlass. Das heißt: Verdatung von Personen, die zwar noch nichts getan haben, denen die Polizei das aber bei Würdigung ihrer Gesamtpersönlichkeit durchaus zutraut. Das heißt: Strafbarkeit von Absichten und bedeutet Ermittlungsmethoden, die sich an der Effektivität der Strafverfolgung und nicht etwa an der Unschuldsvermutung orientieren.</p>
<p>In den letzten zwanzig Jahren haben wir eine innenpolitische Aufrüstung ohne Beispiel erlebt. Sicherheit wurde zum absoluten Rechtsgut, die Strafverfolgung zum Kampf gegen Kriminalität, die Ölzeugjacke zur passiven Bewaffnung, die Wanze zum harmlosen „Abhören des nichtöffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln ohne Wissen des Betroffenen&#8220;, oder etwas schlichter zur „Überwachung von Gangsterwohnungen&#8220;. Die Aufzählung der Instrumente ist beeindruckend: Vermummungsverbot und passive Bewaffnung; Rasterfahndung und Beobachtende Fahndung; INPOL, NADIS und EURODAC, REMO und LIMO -Dateien rechts- oder linksmotivierter Gewalttäter; polizeiliche Ingewahrsamnahme — eine Art Vorbeugehaft, die in Sachsen-Anhalt bis zur Dauer eines Jahres zulässig werden soll —; der maschinenlesbare Ausweis, der nun auch verschlüsselte Daten enthalten soll; verdeckte Ermittler, deren Identität auch in der Hauptverhandlung nicht offenbart wird; die Einziehung des gesamten Vermögens als „Vermögensstrafe&#8220; — nun vom Bundesverfassungsgericht vorerst gestoppt —; das Beschleunigte Verfahren mit Hauptverhandlungssicherungshaft bis zu einer Woche; erleichterte U-Haft ohne Flucht- und Verdunklungsgefahr; der mehrfach veränderte Kronzeuge; die Kundenkontrolle durch Banken und ihre Anzeigepflicht beim Verdacht auf Geldwäsche, entsprechende Anzeigepflicht auch der Anwälte zu Lasten eines verdächtigen Mandanten; Bargelddeklarierung an der Grenze bei Androhung seiner Einziehung; elektronisches Belauschen von Gesprächen in einer Wohnung bei einfachem Tatverdacht; Telefonkontrolle bei 80 Verdachtskomplexen und ggf. das Abhören ganzer Unternehmen, Kontrolle aller Auslandsgespräche und Telekommunikationen durch den BND nach Stichworten; Verdachtsdateien und Erfassung von Zeugen, Hinweisgebern, Kontakt- und Begleitpersonen; vorsorgliche Speicherung von Tätern und u.U. auch von freigesprochenen Angeklagten in einer DNA — Datei; Schleierfahndung, also Kontrollen ohne äußeren Anlass; Ausreiseverbote auf Verdacht ohne vorherige Benachrichtigung des Betroffenen; Ausweisungen auf Verdachtsbasis; EUROPOL ohne staatsanwaltschaftliche Kontrolle und bei praktischer Immunität auch für im Dienst begangene Straftaten; die Verpflichtung von Netzbetreibern, Verbindungsdaten einschließlich der Bankverbindungen anzugeben; nachträgliche Sicherungsverwahrung — die Aufzählung könnte fortgesetzt werden.</p>
<p>Eine Erfolgskontrolle all dieser Maßnahmen gibt es nicht — oder wurde jedenfalls nicht veröffentlicht. Der damalige Bundesinnenminister teilte dem Bundestag schon 1995 mit, die Länder hielten dies für zu arbeitsaufwendig. In Wirklichkeit glaubten die Länder, dass eine solche Kontrolle auch rechtspolitisch unerwünschte Konsequenzen haben könne: wenn nämlich ein Erfolgsnachweis nicht gelänge. So entschlossen sie sich, der „Rechtstatsachensammelstelle&#8220; beim Bundeskriminalamt nur solche Fälle zu melden, aus denen sie weitere rechtspolitische Forderungen herleiten könnten. Beim Lauschangriff unterließen sie es wohlweislich, die Fragen zu beantworten, die dieser gestellt hatte, um den vom Bundestag geforderten rechts- und kriminalpolitischen Ergebnisbericht liefern zu können.</p>
<h3 class=""><strong>Nach dem 11. September: Sicherheit versus Rechtsstaat</strong></h3>
<p>Das ist die Grundlage, auf der die Sicherheitspakete Schily Ⅰ und Schily II aufbauen konnten. Alle Restposten der ministeriellen Schreibtischschubladen sind für beide Pakete verwendet worden: weitgehende Informationsrechte der Nachrichtendienste auch über Personen, die keiner Straftat oder sicherheitsrelevanter Tatbestände verdächtig sind; Aufweichung der Trennung von „Diensten&#8220; und Polizei; Einführung von Sicherheitsprüfungen der Mitarbeiter in sog. sicherheitsempfindlichen Einrichtungen (Rundfunk- und Fernsehanstalten, Krankenhäuser, Versorgungseinrichtungen, chemischen Fabriken); Mitteilungspflichten der Ausländerämter an den Verfassungsschutz schon bei der bloßen Möglichkeit, dass eine Information für diesen von Interesse sein könnte; Verdachtsausweisung auf Grund rechtlich kaum abgrenzbarer Sachverhalte; Fingerabdrücke bei Visa-Anträgen und Sicherheitsüberprüfung der deutschen Einlader; Aufnahme verschlüsselter Fingerabdrücke oder anderer biometrischer und sonstiger verschlüsselter Daten in Personalausweisen und Pässen.</p>
<p>Die Fähigkeit der CDU/CSU, weitere Eingriffe in rechtsstaatliche Positionen zu fordern, setzt einen unerschrockenen Erfindungswillen voraus. Die Union fordert die Ausdehnung des Kronzeugeneinsatzes, die Verwendung der Bundeswehr im Inland, gemeinsame Dateien aller Nachrichtendienste mit dem Bundeskriminalamt, die Aufhebung des Verfassungsgebotes ihrer Trennung — also eine Polizei befreit von den lästigen Begrenzungen durch die Polizeigesetze —, anlasslose Kontrollen überall. Dabei störe das Grundgesetz? Dann müsse man es eben ändern.</p>
<h3 class=""><strong>&bdquo;Man verteidigt die Freiheit nicht mit deren Einschr&auml;n&shy;kung&ldquo;</strong></h3>
<p>Werden wir dadurch sicherer? Der Ruf nach dem starken Mann, dem Retter in der Not, bleibt nie ungehört. Er meldet sich meistens schon, bevor er gerufen wird. Der Überwachungsstaat ist immer dann nicht fern, wenn die Freiheit als Gefahr erscheint, vor der man bei der Sicherheit Zuflucht nehmen müsse. Wollen wir das wirklich? Die Bewahrung der Grundrechte und eines Kernbereichs der Privatheit liegt nicht nur im elementaren Interesse des Einzelnen, sondern sie ist ein unverzichtbarer Teil unserer Rechtsordnung. Denn es gibt keine gesellschaftliche Freiheit ohne die Freiheit des Einzelnen. Wir müssen uns entscheiden, auf welchem Fundament der Staat und die Rechtsordnung beruhen sollen: auf Überwachung, auf Kontrollen und wohlmeinender Entmündigung oder auf der Anerkennung seiner Rechtsordnung durch den Bürger als richtig und gerecht und auf der Bereitschaft des letzteren, Verantwortung zu übernehmen. Wir werden nur standhalten, wenn wir unbeirrt die Grundlagen einer freien, offenen und toleranten Rechtsordnung bewahren.</p>
<p>Es bleibt ein offenkundiger politischer Fehler, den Terrorismus allein mit militärischen, kriegsähnlichen Methoden zu bekämpfen, ohne eine zweite, gleichsam zivile Front zu eröffnen. Dauerhaften Erfolg werden wir nur dann haben, wenn wir uns darum bemühen, die Ursachen des Terrorismus, seine religiösen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Ursachen zu verstehen und für sie eine politische Lösung zu finden. Das heißt nicht, den Terror zu rechtfertigen oder gar zu entschuldigen. Aber es ist notwendig, sich nicht nur um seine Symptome, sondern auch um seine Wurzeln zu kümmern und daraus Konsequenzen zu ziehen.</p>
<p>„Man bekämpft&#8220;, heißt es in einem Aufruf der HUMANISTISCHEN UNION, „die Feinde des Rechtsstaats nicht mit dessen Abbau und man verteidigt die Freiheit nicht mit deren Einschränkung.&#8220; Der Erstunterzeichner dieses Aufrufs war Otto Schily. Das war 1978. Richtig ist es auch heute noch.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-159/publikation/buergerrechte-und-innere-sicherheit-nach-dem-11-september/">Der attackierte Rechtsstaat: Bürgerrechte und „Innere Sicherheit&#8220; nach dem 11. September</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Zur Lage der Bürgerrechte  Bemerkungen zum Grundgesetz.</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/166/publikation/zur-lage-der-buergerrechte-bemerkungen-zum-grundgesetz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 1999 18:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Beitrag aus der Woche der Bürgergesellschaft* &#150; 50. Geburtstag des Grundgesetzes: Mitteilungen Nr. 166, S. 33 &#132;Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/166/publikation/zur-lage-der-buergerrechte-bemerkungen-zum-grundgesetz/">Zur Lage der Bürgerrechte  Bemerkungen zum Grundgesetz.</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Beitrag aus der Woche der Bürgergesellschaft* &#150; 50. Geburtstag des Grundgesetzes:</p>
<p>Mitteilungen Nr. 166, S. 33</p>
<p>&#132;Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.&#147; Das sind die Anfangsworte unserer Verfassung. Wir wollen wissen, was in der Verfassungswirklichkeit aus dieser Verheißung geworden ist. <br />Niemand könnte heute ernsthaft bestreiten, daß wir in einer funktionierenden Demokratie, in einem freien Staat und in einer Gesellschaft leben, die sich der Bedeutung dieser Werte bewußt ist. Wir achten die Verfassung und betonen bei jeder Gelegenheit, daß sie die freieste ist, die es je in Deutschland gab. Gelegentlich wird die Meinung vertreten, unsere Demokratie sei nicht stabil, weil wir sie nicht erkämpft hätten. Das Grundgesetz sei uns von den Besatzungsmächten oktroyiert worden. Das ist so nicht richtig. Der Kampf um eine demokratische Verfassung beginnt nicht erst zum Ende des zweiten Weltkriegs, sondern mit dem 17. März 1848, als der Aufstand der Berliner Demokraten auf dem Schloßplatz zusammengeschossen wurde, spätestens mit dem Zusammentritt des Paulskirchenparlamentes am 18. Mai 1848. Er endete auch nicht mit der Kapitulation von Rastatt am 22. Juli 1849, sondern dauerte 100 blutige Jahre. Es ist richtig, daß die Besatzungsmächte erheblichen Anteil daran hatten, daß das Grundgesetz vor 50 Jahren als Verfassung eines westdeutschen Staates überhaupt zustande kam. Wir wollten eigentlich keinen Teilstaat und akzeptierten ihn schließlich als &#132;Provisorium&#147;, seine Verfassung als &#132;Grundgesetz&#147;. Aber die Struktur der Verfassung, ihr Grundrechtskatalog, ihre föderalistische Organisation entsprach alter deutscher Verfassungstradition.</p>
<p>Im Prinzip ist also bei uns alles in Ordnung. Allerdings tauchen in den internationalen Stellungnahmen zur inneren Lage der Bundesrepublik Schönheitsfehler auf, die wir ganz gerne verdrängen. So wird z.B. im Bericht der UN-Menschenrechtskommission über Deutschland Ende 1996 insbesondere auf Übergriffe der Polizei gegenüber Ausländern, ethnischen Minderheiten und Asylbewerbern hingewiesen. Die Kommission führt dazu aus, es sei offenbar schwer, dazu zuverlässige Stellungnahmen für eine Strafverfolgung zu treffen. Sie drückt ihre Sorge darüber aus, daß es trotz aller Anstrengungen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus gibt. Sie fordert im übrigen eine gerichtliche Entscheidung, wenn eine Einzelhaft länger als drei Monate dauern solle. Es müsse auch mehr Rechtssicherheit in der Frage geben, wann Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes der früheren DDR entlassen werden können, obwohl das Grundgesetz eine Benachteiligung wegen politischer Überzeugungen ausdrücklich verbietet. Der UN-Ausschuß gegen Folter rügt im Mai 98 die erhebliche Anzahl polizeilicher Übergriffe gegen Minderheiten und Ausländer. Er fordert einen weiteren Bericht an über Selbstmorde von Ausländern in Abschiebungshaft, von denen die Bundesregierung für die Jahre 96 bis 98 insgesamt 10 Fälle berichtet. Im Menschenrechtsbericht 1998 des US-Außenministeriums wird zur Bundesrepublik zwar hervorgehoben, daß fremdenfeindliche und antisemitische Übergriffe und Straftaten zurückgegangen seien. Es gebe sie aber auch weiterhin, ebenso wie Diskriminierungen von Ausländern im gesellschaftlichen Bereich.<br />Wir haben also trotz unserer Verfassungsgewißheit konkrete Veranlassung, Licht und Schatten näher zu betrachten. Wir leben in einer stabilen Demokratie und nicht in einem <br />Polizeistaat. Es gibt &#150; im Gegensatz zur Weimarer Republik &#150; kein Bürgertum, das den Staat ablehnt und ihn mehr oder weniger offen verhöhnt. Der Anteil der demokratischen Wähler ist mit regelmäßig gut 95% der abgegebenen Stimmen größer und beständiger als bei allen unseren westlichen Nachbarn. Trotz der bestehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten gibt es einen unvergleichlichen Massenwohlstand und eine langfristige wirtschaftliche Stabilität, die ihresgleichen sucht. Tarifhoheit, Koalitionsfreiheit und Streikrecht sind unbestritten. Die Währung ist stabil, jedenfalls droht keine richtige Inflation. Außenpolitisch sind wir ein geachteter Partner in der Europäischen Union und ausschließlich von befreundeten Demokratien umgeben. Wir haben auf eigene atomare Waffen verzichtet und Angriffskriege als verfassungswidrig verboten. Wir diskutieren keine heimliche Rüstung, sondern die Abschaffung der Wehrpflicht oder die Frage, ob wir zum Schutz elementarer Menschenrechte in anderen Staaten militärische Mittel einsetzen dürfen. Zur Feldherrnhalle marschieren allenfalls Touristen. Es gibt keine bewaffneten Privatarmeen und unser politisches System ist nicht ernsthaft bedroht &#150; übrigens auch nicht von der sogenannten &#132;Organisierten&#147; oder von der normalen gutbürgerlichen Kriminalität. Für die meisten unserer jüngeren Mitbürger ist das sogenannte &#132;Dritte Reich&#147; kaum nachvollziehbare Geschichte. Dieses positive Bild ist die eine Seite der Republik. Wir müssen uns aber auch die andere Seite ansehen. Das wird nicht jedem in gleicher Weise gefallen.<br />Zur Verfassungswirklichkeit der Bundesrepublik gehört auch, daß wir nicht nur rechtsradikale Wähler, sondern fremdenfeindliche, faschistoide Gewalttaten haben, und das nicht erst seit der Wiedervereinigung, aber doch mit einem deutlichen Schwergewicht in den neuen Bundesländern. Das Potential rechtsradikaler Wähler wird &#150; wie bei unseren westlichen Nachbarn &#150; als zweistellig geschätzt. Wir haben Straftaten mit rechtsradikalem Hintergrund erlebt, die wir noch vor kurzem für in Deutschland undenkbar hielten. In Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen, Mölln, Solingen, Lübeck, Magdeburg und anderswo leben plötzlich junge Leute Fremdenhaß in einer Umgebung aus, in der es kaum Ausländer gibt.<br />Manche Erwachsene verharmlosen das und sehen weg. Wo ein festes &#132;Halt&#147; geboten wäre, lassen sie die Menschenjäger gewähren. Die gehen kurzgeschoren in uniformähnlicher Aufmachung mit der Reichskriegsflagge auf die Straße und sind auf der Suche nach Sündenböcken für ihre eigenen Probleme. Dabei fühlen sie sich als Vollstrecker der wahren Wünsche der Bürger, die von der &#145;political correctness&#145; daran gehindert werden, sie zu verwirklichen. Da spuken dümmliche Wahlparolen demokratischer Politiker von einer &#132;durchraßten&#147; oder &#132;multikriminellen&#147; Gesellschaft in den Köpfen und vom &#132;Mißbrauch des Gastrechts&#147;. Die anheizende Wirkung dieser politischen Parolen ist offensichtlich, wenn sich solche Pogrome in Ländern ereignen, in denen der ausländische Bevölkerungsanteil so minimal ist wie in Sachsen-Anhalt.<br />Die praktische Politik unseres Staates &#150; von uns selbst als weltoffen und der Menschenwürde verpflichtet gerühmt &#150; beginnt, auf diese Befindlichkeit Rücksicht zu nehmen. Der sozialdemokratische Bundesinnenminister versichert, wir könnten Flüchtlinge nicht mehr aufnehmen. Die Grenzen der Belastbarkeit seien überschritten. Er sagt nicht, wie er diese Grenzen definiert und ermittelt. Er verstärkt den Eindruck vieler Bürger, Ausländer seien Belastungen, die man eigentlich loswerden müsse. Es ist richtig, daß es Integrationslasten gibt und daß diese Integrationslasten in der deutschen Bevölkerung unterschiedlich verteilt sind, je danach, ob der Ausländer als Wettbewerber um Bildung, Arbeitsplatz und Wohnung erscheint oder nicht. Aber der Minister sagt nichts vom Recht der Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union. Er sagt nicht, daß keine europäische Regierung mehr über die Zahl der Ausländer im eigenen Land entscheiden kann. Er sagt nichts darüber, daß wir inzwischen einen negativen Wanderungssaldo haben und daß sich die Zunahme der ausländischen Wohnbevölkerung aus der Familienzusammenführung und aus den Geburten im Inland ergibt. Er sagt nicht, daß diese &#132;Gäste&#147; dieselben Steuern &#150; einschließlich des Solitaritätszuschlages! &#150; und Sozialabgaben zahlen wie wir auch, und daß ein wesentlicher Teil von ihnen hier geboren wurde &#150; nämlich über 40% aller Ausländer unter 25 Jahren und gut 25% aller überhaupt in Deutschland lebenden Ausländer. Wirtschaftswachstum und Wohlstand könnten nicht erhalten werden, wenn diese &#132;Gäste&#147; Deutschland verlassen würden. Sie investieren hier ihre Lebensarbeitskraft. Darum wollen sie als Bürger akzeptiert werden und nicht als bewegliche Teile irgendwelcher Maschinen.<br />Es ist richtig, daß wir mehr Flüchtlinge aufgenommen haben als die anderen europäischen Länder zusammengenommen. Das Asylrecht war unsere Freiheitsstatue im sicheren Hafen unserer Verfassung. Inzwischen haben wir es bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt. Wer töricht genug ist, sich an den Grenzen als politischer Flüchtling zu erkennen zu geben, wird über die Grenze zurückgeschickt, mag er politisch verfolgt sein oder nicht, gleichviel, es interessiert uns nicht. Da muß man schon mit dem Flugzeug kommen oder mit einem Touristenvisum. In den letzten Jahren haben sich etwa 50 Menschen in Abschiebungshaft das Leben genommen, ohne daß das die Öffentlichkeit wesentlich berührt hätte. Die Bundesregierung hat zwar gegenüber den UN versichert, sie prüfe sorgfältig jeden Einzelfall gemeinsam mit den Ländern und nehme das sehr ernst. Anfang dieses Jahres hat sie auf eine parlamentarische Anfrage im Bundestag hingegen erklärt, und zwar durch den Staatsminister Vollmer von den &#132;Grünen&#147;, das gehe sie nichts an. Es sei Sache der Länder und sie wissen nicht, wie viele es gewesen seien.<br />Zur Verfassungswirklichkeit der BRD gehört, daß vor allem die moderne Informationstechnik das Verhältnis vom Staat zum Bürger so tiefgreifend verändert hat, daß das Bundesverfassungsgericht sich &#150; anläßlich der Volkszählung &#150; veranlaßt sah, aus dem Grundrecht der Menschenwürde ein verfassungsmäßiges Recht auf informationelle Selbstbestimmung herzuleiten. In meiner Zeit als Innenminister bin ich zum ersten Mal mit Dossiers des Verfassungsschutzes über einzelne Personen bekannt geworden. Sie waren nicht rechtswidrig. Der Verfassungsschutz ist das legitime Kind des Kalten Krieges. Ich war erstaunt, was da alles vorhanden war. Die Unterlagen reichten teilweise bis in die Studentenzeit einzelner Personen, ja bis in ihre Schulzeit zurück. Woher hatte man das? Wieso hat man etwas über Kinder aufgehoben? Ich habe erst 1990, also 15 Jahre später, Vorschriften über einen Minderjährigenschutz durchsetzen und gesetzlich einführen können.<br />Zusammen mit den Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung bot sich mir eine neue Welt. Während der Staat sonst in einem Wust von Akten untergegangen wäre wie einst das Reichsgericht zu Wetzlar, ermöglicht es die neue Technik, das gesamte staatliche Wissen über eine Person jederzeit verfügbar zu machen, zu nutzen, das Wissen ebenso wie die Irrtümer. Es gibt höchst bemerkenswerte und verdienstvolle Datensammlungen. Moderne Kriminalitätsbekämpfung ist ohne Datenverarbeitung nicht möglich. Aber man speichert nicht nur Tatverdächtige, sondern in geeigneten Fällen auch sogenannte Kontakt- und Begleitpersonen, Zeugen, Hinweisgeber und potentielle Opfer. Der Polizeipräsident in München hatte zeitweise mehr Leute in seiner örtlichen Datei als Straftäter gespeichert, als München Einwohner hat. Im SIS sind ca. 490.000 Personen und 3,8 Mio. Sachen gespeichert, ein System mit Zugriff auf ca. 40.000 Terminals. Das ist legal. <br />Wir haben heftige Auseinandersetzungen um den maschinenlesbaren Personalausweis gehabt. Wir haben sichergestellt, daß er nichts enthält, was nicht auch augenlesbar ist. Soll der <br />Bürger sein eigenes polizeiliches Führungszeugnis präsentieren müssen ohne zu wissen, was er offenbart? Nun wird seit Monaten an der sogenannten Asylcard gebastelt, die als Ausweis für Asylbewerber dienen soll und auf deren Chip alles &#150; einschließlich der Fingerabdrücke &#150; gespeichert werden soll, was der Staat über ihn weiß und über ihn entschieden hat. Nicht so schlimm, trifft ja nur Fremde. Aber wenn es funktioniert, dann wäre es ein schönes Vorbild für Bezieher von Sozialleistungen. Technisch fabelhaft und gibt es in diesem Bereich etwa nicht genug Betrug?<br />Wir haben heftige Auseinandersetzungen um das sogenannte Vermummungsverbot gehabt. In meiner Verfassung steht nicht, daß das Demonstrationsrecht davon abhängt, daß man dabei photographiert, erkannt und registriert werden kann. Vermummungen, gleichzeitig Provokation und Signal der Angst besonders junger Leute vor Verdatung, vor Speicherung auf unbestimmte Zeit und vor Beeinträchtigung ihrer späteren beruflichen Chancen. Die Vermummung wurde schließlich ein Straftatbestand. Heute amüsiert es mich fast, daß ich nicht einen Fall kenne, in dem jemand tatsächlich nur wegen der Vermummung bestraft worden ist. Im Fernsehen sehe ich inzwischen mehr vermummte Polizeibeamte als vermummte Demonstranten. Die Öffentlichkeit war mit der Strafandrohung zufrieden. Sie hat sich auch nicht über den merkwürdigen Tatbestand erheitert, der unter dem Begriff &#132;passive Bewaffnung&#147; Eingang in das Strafgesetzbuch gefunden hat. Die wasserfeste Jacke als Waffe &#150; das ist ein hübscher Einfall.<br />Besondere Erfahrungen haben wir mit dem Fernmeldegeheimnis des Art. 10 GG gemacht. Dabei gilt meine Beschwerde nicht mehr dem sogenannten G 10-Gesetz, nachdem schließlich durchgesetzt wurde, daß der Innenminister Telefongespräche nur überwachen kann, wenn eine unabhängige Kommission zuvor der Maßnahme zugestimmt hat, und nachdem schließlich auch die merkwürdige Bestimmung gefallen ist, daß der Betroffene nicht mehr benachrichtigt werden mußte, wenn das fünf Jahre lang nicht möglich war. Dafür haben die Telefonkontrollen mit richterlicher Zustimmung einen bemerkenswerten Umfang angenommen. Die Telefonkontrolle ist inzwischen bei etwa 80 Straftaten zulässig, für 1996 hat die Bundesregierung 6428 Anordnungen über 9002 Anschlüsse angegeben. Man kann demnach davon ausgehen, daß jährlich etwa 500.000 Personen als Gesprächsteilnehmer in eine Telefonkontrolle geraten, ohne es zu wissen oder später darüber benachrichtigt zu werden.<br />Erst nach der Wiedervereinigung wurde bekannt, daß man heute Telefongespräche über weite Entfernungen mithören kann, die über Richtfunk abgewickelt werden. Das ist die Mehrzahl. Computer und Wortbanken ermöglichen es, aus dem ungeheuren Wortsalat Gespräche herauszufiltern. Für den BND wurde das gesetzlich bei allen Auslandsgesprächen ohne besonderen Anlaß zugelassen. Unsere Bemühungen, dazu ein Berichtswesen einzuführen, das etwa dem amerikanischen Wireless Tape Report entspricht, sind bisher fehlgeschlagen, auch bei Einführung der Wanze.<br />In diesem Zusammenhang muß ich schließlich die Einführung des sogenannten Großen Lauschangriffs erwähnen, also den Einbruch in eine Wohnung und ihre Verwanzung, um heimlich mithören und aufnehmen zu können, was in ihr gesprochen wird. Es ist ein brutaler Eingriff in die Privatsphäre, die bewußte Ausnutzung der Arglosigkeit des Belauschten. Bei der vom Bundestag beschlossenen Regelung halte ich es für verfassungswidrig, daß sich der Lauschangriff auch gegen Personen richten kann, die nicht einmal verdächtig sind, eine Straftat begangen zu haben, daß auch das Vier-Augen-Gespräch eines Ehepaares in seiner eigenen Wohnung belauscht werden darf und schließlich, daß die Benachrichtigung des Betroffenen auf unabsehbare Zeit verschoben werden kann, und zwar auch aus Gründen, die mit den Ermittlungen im konkreten Fall nichts zu tun haben. Diese Darstellung könnte ich mit vielen Beispielen auch aus dem privaten Bereich der Wirtschaft, des Arbeitslebens oder anderer Bereiche ergänzen.<br />Ist Datenschutz Täterschutz? Wenn er das wäre, dann würden nicht nur Strafprozeßordnung und Polizeigesetze, sondern weite Teile der Rechtsordnung zu störenden Erblasten liberalistischer Bürgerlichkeit, zu klassischen Bremsklötzen am Siegeswagen des staatlichen Strafanspruchs. Der Datenschutz, also das Recht auf Privatheit, will den Staat nicht dumm machen, sondern nur verhindern, daß er allwissend wird. Ein Staat, der nichts vergißt, was er einmal erfahren hat, gleicht dem Räderwerk einer seelenlosen Maschine. Er wird unmenschlich, allwissend, gottgleich.<br />Unbestreitbar haben die Überwachungsmöglichkeiten des Staates zu Lasten der Privatheit und der klassischen bürgerlichen Freiheitsrechte drastisch zugenommen. Motor dieser Entwicklungen war nicht die Lust zur Unterdrückung, sondern der Wunsch nach Perfektion, Effektivität und Sicherheit. Die wohlmeinende Entmündigung des Bürgers ist die große Versuchung aller Regierenden. Begründet wurde die Entwicklung stets mit dem Argument, es handele sich um die Abwehr einer dringenden, gegenwärtigen und anders nicht zu behebenden Gefahr. Der Staat war nicht so sehr auf dem Wege zum Bürger, sondern auf der Suche nach einem Gegner: Kommunisten, Terroristen, Kernkraftgegner, Sitzblockierer, Friedensfreunde, Volkszählungsgegner, reisende Gewalttäter, militante Tierschützer, Dealer und schließlich als geniales Passepartout die &#132;Organisierte Kriminalität&#147;. Natürlich gibt es sie alle und natürlich hat der Staat die Verpflichtung, den Bürger vor Gewalt und Straftaten zu bewahren, indem er die Rechtsordnung durchsetzt. Das ist wirklich nicht neu, sondern gilt seit dem Mainzer Ewigen Landfrieden von 1495.<br />Der Bundesminister des Innern, Schily hat gefragt, wenn es eine Kontinuität der Außenpolitik gebe, warum es denn keine Kontinuität der Innenpolitik geben könne? Die Frage ist schon deswegen bemerkenswert, weil man ja eine neue Regierung normalerweise nicht deswegen wählt, damit sie die Politik der alten Regierung fortsetzt. Die Antwort ist einfach: weil es in den letzten Jahren in der Innenpolitik eine Politik der Aufrüstung ohnegleichen gegeben hat. Wir haben in den letzten drei Legislaturperioden in Bund und Ländern zur Abwehr der angeblich steigenden Bedrohung durch &#132;organisierte Kriminalität&#147; die Straf- und Strafverfahrensgesetze drastisch verändert. Ich sage deswegen &#132;angeblich steigende Bedrohung&#147;, weil sich aus den internen Lageberichten &#132;Organisierte Kriminalität&#147; des Bundeskriminalamtes eine solche steigende Bedrohung nicht erkennen läßt und wir eine ganz andere Kriminalitätsproblematik haben, die sich mit gesetzgeberischen Heldentaten nicht bewältigen läßt.</p>
<p>Als Beispiele nenne ich eine ganze gesetzgeberische Heldentatenliste, der Innenpolitischen Aufrüstung, nämlich</p>
<p>&#150; die ständige Verschärfung zahlreicher Strafdrohungen,</p>
<p>&#150; die Ausdehnung der Untersuchungshaft, bei der die klassischen Voraussetzungen Verdunklungs- oder Fluchtgefahr zurückgedrängt werden,</p>
<p>&#150; die polizeirechtliche Vorbeugehaft bis zu 14 Tage für Taten, die man nicht begangen hat, sondern von denen die Polizei fürchtet, daß man sie begehen könnte,</p>
<p>&#150; Kontrollstellen, Rasterfahndung und &#132;beobachtende Fahndung&#147;,</p>
<p>&#150; eine DNA-Datei,</p>
<p>&#150; ein besonderes Ausländerzentralregister und die erkennungsdienstliche Behandlung aller Flüchtlinge und Asylbewerber,</p>
<p>&#150; die Ausdehnung der sogenannten Kronzeugenregelung trotz ihrer Erfolglosigkeit,</p>
<p>&#150; der erweiterte Verfall, also die Einziehung von Gegenständen, auch wenn man nicht genau weiß, ob sie tatsächlich für eine Straftat verwendet wurden,</p>
<p>&#150; die sogenannten Vermögensstrafe, also die völlige Expropriierung des Täters, so daß die Höhe der Strafe nicht mehr von der persönlichen Schuld, sondern vom Umfang des Vermögens des Täters abhängt,</p>
<p>&#150; die Verpflichtung, Geldbeträge ab 30.000,&#150; DM an der Grenze zu deklarieren bei Androhung ihrer Einziehung,</p>
<p>&#150; die ständige Ausdehnung der Telefonkontrolle, in der wir unter den Demokratien inzwischen mengenmäßig Weltmeister sind,</p>
<p>&#150; die Beteiligung des BND an Telefonüberwachungen, für die ein konkreter Verdacht nicht erforderlich ist und für die weder eine richterliche, noch eine parlamentarische Kontrolle vorgesehen wurde,</p>
<p>&#150; das elektronische Belauschen innerhalb und außerhalb von Wohnungen schon bei einfachem Tatverdacht und ohne zwingende Benachrichtigung der belauschten Personen, so daß eine gerichtliche Nachprüfung der Rechtmäßigkeit nicht gesichert ist,</p>
<p>&#150; die strafrechtliche Immunität der Beamten von Europol für Straftaten, die sie im Zusammenhang oder auch nur bei Gelegenheit ihrer dienstlichen Aufgaben begehen. Sie dürfen praktisch nur dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn der Direktor von Europol seine Zustimmung gibt. Wir haben übrigens bei dieser Gelegenheit festgestellt, daß alle europäischen Beamten, selbst die des Europäischen Patentamtes in München, diplomatische Immunität genießen,</p>
<p>&#150; die Ausschließung der Anrufung des Europäischen Gerichtshofes bei Datenmißbrauch durch Europol,</p>
<p>&#150; schließlich die sogenannte Schleierfahndung, also das Recht der Polizei, Personen ohne polizeilichen Anlaß anzuhalten und zu identifizieren, was zur Mitnahme und Festhaltung auf der Wache führen kann &#150; jetzt z.B. neu eingeführt für das gesamte Gebiet Sachsens. Das gab es zuletzt im preußischen Polizeirecht von 1850, aber nur nach Verhängung des Belagerungszustandes.</p>
<p>Eine Erfolgsbilanz aller dieser Maßnahmen wurde bisher nicht vorgelegt. Eine spezielle Untersuchung haben die Länder mit der bemerkenswerten Begründung abgelehnt, daß sie &#132;unerwünschte rechtspolitische Folgen&#147; haben könne. Gegen diese innenpolitische Aufrüstung hat es kaum öffentlichen Widerstand gegeben. Konservative und freidemokratische, neuerdings auch sozialdemokratische Politiker versichern übereinstimmend, es gehe doch nur um den Schutz der Bürger, es treffe ihn also nicht oder höchstens aus Versehen, sozusagen &#132;kollateral&#147;. Man ziele auf den &#132;Ganoven&#147; und seine Wohnung, auf den organisierten oder sonstigen Kriminellen, also nicht auf den guten Bürger, sondern auf die anderen. &#132;Ich habe nichts zu verbergen&#147;, heißt die Formel des guten Bürgers mit dem guten Gewissen, und &#132;Der Staat sind wir doch schließlich selbst&#147;. Sollten wir Demokraten uns etwa vor uns selbst fürchten?<br />Wer staatliche Eingriffsrechte nur zu Lasten der anderen verstärken will, der möchte politische Zechprellerei begehen. Natürlich muß der Bürger für die aufgezählten Errungenschaften selbst zahlen, wenn nicht mit dem Verlust der persönlichen, dann zumindest mit dem Verlust an gesellschaftlicher Freiheit.<br />Es beunruhigt mich, daß die notwendigen Grenzen legitimer staatlicher Machtausübung mit leichter Hand verwischt worden sind, und immer zu Lasten der freiheitlichen und humanitären Substanz unserer Verfassung. Man kann die Werte einer Gesellschaft nicht dadurch verteidigen, daß man sie immer weiter einschränkt. Wir haben uns in den letzten Jahren vom Ideal der Bürgergesellschaft immer weiter entfernt. Es ist notwendig sich diesen Prozeß bewußt zu machen, weil er sonst fortgesetzt werden wird. Wir leben in keinem Polizeistaat. Aber die freiheitliche Substanz unserer Verfassung ist ohne den Nachweis einer zwingenden Notwendigkeit spürbar verringert worden. Man muß leider auch festhalten, daß es nach der Wiedervereinigung und nach bis dahin 40 Jahren gelebter Verfassung nicht gelungen ist, die veränderten Hoffnungen, Erwartungen und unsere eigenen Erfahrungen in das bewährte System des Grundgesetzes aufzunehmen. Die nach der Wiedervereinigung eingeleitete Verfassungsreform ist im <br />wesentlichen gescheitert.</p>
<p>Ich möchte abschließend 6 Thesen aufstellen:</p>
<p>1. Wir sollten keine weiteren Einschränkungen unserer persönlichen Freiheit und unserer verfassungsmäßigen Rechte mehr akzeptieren. Das sollte auch für einen Europäischen Grundrechtskatalog gelten.</p>
<p>2. In einen modernen Grundrechtskatalog gehören nicht nur die klassischen Freiheitsrechte, sondern auch ein moderner Schutz der Privatheit und als Staatsziele die sozialen Grundwerte, die aus formalen Freiheitsrechten überhaupt erst erlebbare Menschenwürde machen. Ich fordere kein Recht auf Arbeit, aber die verfassungsmäßige Pflicht des Staates, sich um bestimmte soziale Grundlagen zu kümmern, deren Sicherung durch den Generationenvertrag in wenigen Jahren nicht mehr selbstverständlich sein wird. Soziale Gerechtigkeit wird sich auch in Zukunft nicht sozusagen im Selbstlauf als zwangsläufige Folge erfolgreicher Wirtschaftspolitik einstellen. Diesen Glauben werden auch die Neoliberalen aufgeben müssen. Soziale Gerechtigkeit muß staatliche Aufgabe bleiben.</p>
<p>3. Wir müssen die Zuschauerdemokratie überwinden, der Bürger muß mehr Verantwortung für sich und die Gesellschaft übernehmen. Der Bürger kann nicht zu politischer Tätigkeit gezwungen werden, aber er sollte auch nicht gezwungen werden, Berufspolitiker zu werden, wenn er an politischen Entscheidungen mitwirken will. Darum sollten Formen der direkten Demokratie auch in das Grundgesetz aufgenommen werden.</p>
<p>4. Zu mehr Eigenverantwortung und Mitwirkung der Bürger gehört das Recht auf Information. Dazu gehört auch die steuerliche Erleichterung für Stiftungen und für Arbeiten in gemeinnützigen Einrichtungen.</p>
<p>5. Wir müssen mehr für die Integration der unter uns lebenden Ausländer tun. Das ist nicht nur eine Frage der Staatsbürgerschaft und des Wahlrechts oder nur des Gesetzgebers, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Für unbescholtene Staatsangehörige von Ländern der Europäischen Union mit dauerndem Aufenthaltsrecht sollte grundsätzlich auch die doppelte Staatsangehörigkeit hingenommen werden.</p>
<p>6. Wir sollten fremdenfeindlichen und extremistischen Straftaten und Aktionen überall entgegentreten, wo immer wir mit ihnen konfrontiert werden. Wir brauchen weder diese Brandstifter noch die Biedermänner, die ihnen in Wort und Schrift scheinbare Rechtfertigungen liefern. Wir müssen allerdings erheblich mehr dafür tun, die sozialen Ursachen dieser Vorgänge auszuräumen. Dafür bedarf es auch einer nachhaltigen Reform in den Bereichen Bildung und Ausbildung.</p>
<p>Von der Verwirklichung dieser Ziele sind wir noch ziemlich weit entfernt. Aber das Ziel muß die praktische Politik bestimmen. Die zivile Bürgergesellschaft ist das Leitbild unserer Verfassung. Sie muß das Leitbild der Politik werden.</p>
<p>Dr. Burkhard Hirsch</p>
<p>*Der gekürzt dokumentierte Beitrag des HU-Beiratsmitgliedes Dr. Burkhard Hirsch steht stellvertretend für zahlreiche HU-Veranstaltungen zum &#132;runden&#147; Verfassungstag (&#132;40&#147; + &#132;10&#147;). Die Rede wurde im Rahmen einer Vortragsreihe des HU Ortsverbandes München (in Zusammenarbeit mit der VHS München und der Initiative Bayerischer StrafverteidigerInnen) zur &#132;Woche der Bürgergesellschaft&#147; vorgetragen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/166/publikation/zur-lage-der-buergerrechte-bemerkungen-zum-grundgesetz/">Zur Lage der Bürgerrechte  Bemerkungen zum Grundgesetz.</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Laudatio für Hans Lisken anläßlich der Verleihung des Fritz-Bauer-Preises am 7. Juni 1995 in Düsseldorf</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/131-vorgaenge/publikation/laudatio-fuer-hans-lisken-anlaesslich-der-verleihung-des-fritz-bauer-preises-am-7-juni-1995-in-duess/</link>
		
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		<pubDate>Fri, 01 Sep 1995 09:45:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Fritz-Bauer-Preis]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 131(Heft 3/1995),S. 123- 127 Die Humanistische Union verleiht den Fritz-Bauer-Preis an unbequeme und unerschrockene Frauen und Männer für Verdienste um Recht und Gerechtigkeit.Sie würdigt in jedem Preisträger &#8211; als herausragende Beispiele sollen Gustav Heinemann, Ruth Leuze, Ossip Flechtheim und Liselotte Funke genannt werden &#8211; das politische und rechtliche Lebenswerk und die Persönlichkeit [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/131-vorgaenge/publikation/laudatio-fuer-hans-lisken-anlaesslich-der-verleihung-des-fritz-bauer-preises-am-7-juni-1995-in-duess/">Laudatio für Hans Lisken anläßlich der Verleihung des Fritz-Bauer-Preises am 7. Juni 1995 in Düsseldorf</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 131(Heft 3/1995),S. 123- 127</p>
<p>Die Humanistische Union verleiht den Fritz-Bauer-Preis an unbequeme und unerschrockene Frauen und Männer für Verdienste um Recht und Gerechtigkeit.<br />Sie würdigt in jedem Preisträger &#8211; als herausragende Beispiele sollen Gustav Heinemann, Ruth Leuze, Ossip Flechtheim und Liselotte Funke genannt werden &#8211; das politische und rechtliche Lebenswerk und die Persönlichkeit Fritz Bauers.<br />Nach Haft im Konzentrationslager gemeinsam mit Kurt Schumacher und nach Jahren der Emigration war Fritz Bauer nach Deutschland zurückgekehrt. Er trat wieder in den Justizdienst ein und ist zuletzt hessischer Generalstaatsanwalt geworden. Er kämpfte gegen die staatsdienernde politische Justiz der frühen 60er Jahre. Er verlangte die Rehabilitierung der damals Landesverräter genannten Widerstandskämpfer und er stritt unermüdlich für eine Strafrechtsreform, in der der Strafvollzug nicht der Vergeltung, sondern der Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft dienen sollte.<br />Fritz Bauer war anfangs der 60er Jahre einer der Mitbegründer der Humanistischen Union. Humanität und geistige Freiheit sind der Kern ihres Gründungsaufrufs: &#132;Wir machen die Erfahrung&#148;, heißt es da, &#132;dass auch ein Staat, in dem die Spielregeln der Demokratie Gültigkeit haben, die Vielgestaltigkeit der Einheitlichkeit, die Toleranz der Parteilichkeit und die Wahrhaftigkeit der Bequemlichkeit opfern kann.&#148; Und weiter &#8211; es lohnt sich wirklich, diese Formulierungen Gerhard Szeczesny&#8217;s im Wortlaut zu zitieren: &#132;Die Befreiung des Menschen aus den Fesseln obrigkeitsstaatlicher und klerikaler Bindungen, die Verkündung der Menschenrechte und Menschenpflichten, der Umbau von Erziehungs-, Bildungs- und Fürsorgeeinrichtungen, die allen Bürgern offen stehen, die Entfaltung einer freien Wissenschaft, Presse, Literatur und Kunst &#8211; dies alles sind nicht Entartungen, sondern Grundbedingungen des Lebens in einer zivilisierten Gesellschaft. Es ist unsere Überzeugung, dass nur die Freiheit, zwischen sehr verschiedenen Weltdeutungen und Existenzweisen wählen zu dürfen, ein menschenwürdiges Dasein möglich macht.&#148; Das sind Worte von beeindruckender und bedrückender Aktualität.<br />Sieben Jahre später wurden in Studentenunruhen und unter Erschütterung von Staat und Gesellschaft die Voraussetzungen für Reformen erkämpft, die auf friedlichem Wege nicht erreicht worden waren. Und es begann das, was manche heute so leicht hin den &#132;deutschen Herbst&#148; nennen.<br />Hans Lisken hat sich in Wort, Schrift und Tat als Richter, als Kommunalpolitiker, als akademischer Lehrer und als Polizeipräsident unbeirrt für eine im Sinn der Humanistischen Union offene und zivilisierte Gesellschaft und für die Herrschaft des Rechts eingesetzt.<br />Es ist ungewöhnlich und stimmt unverbesserliche Liberale hoffnungsfroh, wenn ein Polizeipräsident öffentlich erklärt, es sei ein populistischer Irrtum, &#132;schärfere Gesetze und polizeiliches ,Durchgreifen` als Heilmittel (gegen Kriminalität) zu preisen.&#148;<br />Man könne Kriminalität nicht dadurch besser bekämpfen, dass man die Bindung der Polizei an die Gesetze lockere. &#132;Wo die Polizei alles könnte, gäbe es keine Freiheit&#148; sagt Lisken dem Deutschen Richterbund in seiner Rede über den Rechtsstaat. Er sagt das nicht aus Misstrauen gegen die Polizei, sondern in der zutreffenden Überzeugung, dass Macht immer missbraucht wurde, immer missbraucht werden kann und dass der Schutz vor Missbrauch eben auch darin liegt, dass die Herrschaft des Rechts nicht angetastet werden darf.<br />Es besteht umso mehr Veranlassung, an diese Kontroverse zu erinnern, weil die Forderung ununterbrochen wiederholt wird, man müsse der Polizei Straftaten erlauben, wenn das zur Bekämpfung der Kriminalität erforderlich, besser gesagt: als nützlich erscheint.<br />Die gesetzliche Regelung über den Einsatz verdeckter Ermittler gestattet ihnen, bestimmte Straftaten zu begehen, z. B. einen falschen Namen zu führen, eine Scheinfirma zu betreiben, also unter einer Legende zu arbeiten. Das schädige ja niemanden. Darüber hinaus wird gefordert, so genanntes &#132;milieutypisches Verhalten&#148; zu erlauben. Es ist schon verdächtig, dass man mit dieser schönen Formel verbirgt, dass der Ermittler Straftaten begehen oder sich an ihnen beteiligen soll, wenn es einem höheren Zweck diene. Wo ist die Grenze?<br />Vor einigen Jahren soll sich ein verdeckter Ermittler bei den Busch-Krawallen in Krefeld am Steine werfen auf die Kolonne der Ehrengäste beteiligt haben, mag es nun ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes oder der Polizei gewesen sein. Hat er dem Rechtsstaat damit gedient?<br />In diesen Tagen sollen verdeckte Ermittler den Import von Plutonium mit einer Linienmaschine in Kauf genommen oder ihn gar provoziert haben. Sie haben sich also an einer erheblichen Straftat beteiligt, ohne bisher deswegen angeklagt worden zu sein. War die Festnahme der Haupttäter ein Erfolg polizeilicher Arbeit oder die Hinnahme der Gefährdung hunderttausender Menschen aus Unfähigkeit zur internationalen Zusammenarbeit? Es war bisher nicht einmal zu erfahren, wer die Entscheidung getroffen hat, obwohl es gut gegangen ist. Wer hätte sich zu seiner Verantwortung bekannt, wenn es schief gegangen wäre?<br />Wer die Polizei von der Befolgung der Gesetze löst, missachtet die Freiheit aller anderen, folgert Lisken. Und er fragt, was man eigentlich dem Polizeibeamten zumute, der im zivilen Leben unbedingt rechtstreu sein, aber im Beruf lügen, betrügen und provozieren solle, um des höheren Rechtes willen. Und ich denke an die Bemerkung eines amerikanischen Staatsanwaltes, sie hätten die meisten Verluste von under Cover arbeitenden Agenten bei der Teilnahme an bewaffneten Raubüberfällen zu beklagen.<br />Natürlich ist die Gefährdung des einzelnen Beamten nicht der Kern des Problems. Es ist auch nicht die Frage, wer solche Einsätze zu entscheiden hätte, also welche institutionellen Sicherheiten es geben sollte. Der Kern ist der von Lisken eingeforderte Grundsatz der staatlichen Redlichkeit.<br />Wenn der Zweck auch unredliche Mittel heiligt, dann herrscht nicht das Recht, sondern die Effektivität. Dann gilt nicht das faire Verfahren, sondern dann zählt der Erfolg. Dann werden die rechtsstaatlichen Sicherungen der StPO oder der Polizeigesetze zum lästigen Hindernis, zum Täterschutz &#8211; Zeugnisverweigerungsrechte, die Pflicht zur Belehrung, das Verbot unter Täuschung oder unter Drogen zu vernehmen, die Wahrung der Berufsgeheimnisse bis hin zum Beichtgeheimnis. &#132;Juristisches Rankenwerk&#148; hat dergleichen der damalige Fraktionsvorsitzende Prof. Carstens einmal genannt. Aber in diesem Rankenwerk verwirklicht sich der Rechtsstaat.<br />Als das Bundesverfassungsgericht zur Postkontrolle durch den BND entschied, die Rechtsschutzgarantie könne durch eine parlamentarische Kontrolle ersetzt werden, veröffentlichte Lisken als Sprecher des Richterbundes in dessen Informationsblatt eine Todesanzeige für den Rechtsstaat des Grundgesetzes. Das hat ihm viel Ärger eingebracht.<br />Aber es ist ja richtig, dass der individuelle Rechtsschutz nicht Sache des Parlaments sein kann, in dem Politiker politische Entscheidungen treffen. Richter können sie um so weniger sein, als sie nur eine Seite hören, diejenige nämlich, die in einem konkreten Fall verfassungsmäßig garantierte Bürgerrechte, eben das Postgeheimnis, verletzen will. Das gilt natürlich auch, wenn ein Richter einer Abhörmaßnahme zustimmen soll. Es bleibt eine Verwaltungsentscheidung und es ist ein pseudorichterlicher Schutz, wenn der Entscheidung kein faires kontradiktorisches Verfahren zugrunde liegt.<br />Die Einschaltung eines parlamentarischen Gremiums mag den Machtmissbrauch erschweren, vor allem, wenn das Parlament bei der Zusammensetzung des Gremiums nicht nur auf die Wahrung des Proporzes achtet, sondern auch Personen wählt, die für die Aufgabe geeignet sind. Aber die Beteiligung an der Entscheidung erschwert auch eine spätere parlamentarische Kritik und ersetzt in keinem Fall die Benachrichtigung des Betroffenen mit der Möglichkeit der wenigstens nachträglichen gerichtlichen Kontrolle.<br />Es ist uns erst in diesen Tagen gelungen, wenigstens bei der Telefonkontrolle die Verpflichtung zu lückenloser späterer Benachrichtigung des Betroffenen durchzusetzen, wobei freilich die Verletzung der Rechte der zahl- und ahnungslosen Gesprächspartner des Betroffenen nur inzidenter überprüft werden.<br />Wir erleben in der Wohlstandsgesellschaft unserer Zeit ein wachsendes Unsicherheitsgefühl, ein wachsendes Sicherheitsbedürfnis und die zunehmende Bereitschaft, immer neue gesetzliche Eingriffs- und Strafmöglichkeiten zu schaffen. In aller Unschuld wird in bester Reagan-Manier ein &#132;Krieg gegen die Kriminalität&#148; gefordert oder die Waffengleichheit des Staates mit den Verbrechern, markiger Unfug, als ob es ein Standrecht über Straftäter gäbe oder der Staat mit terroristischen oder mafiosen Mitteln arbeiten könnte, sofern er ein Rechtsstaat bleiben soll. Schon Augustinus hat uns im vierten nach christlichen Jahrhundert erklärt, dass der Staat sich von einer organisierten Räuberbande durch nichts unterscheidet als durch das Recht. Und Lisken fragt treffend, wie eine Gesellschaft, die sich als wert bezogen sehen möchte, gerade diese Werte dadurch verteidigen will, dass sie sie immer weiter beseitigt.<br />Wir wissen, dass das Bedrohungsgefühl in keinem Verhältnis zu Art und Umfang der tatsächlichen Kriminalität steht. Es wird durch politische Parolen leichtfertig verstärkt, die eine Notstandssituation unterstellen.<br />So haben wir eine innenpolitische Aufrüstung erlebt, die ihresgleichen sucht: die Anhebung zahlreicher Strafdrohungen, die Vermögensstrafe, also die totale Enteignung eines Täters, der erweiterte Verfall, also der Einzug verdächtigen Vermögens ohne Nachweis seiner kriminellen Herkunft, die private Registrierung von Geldeinzahlern und die Verpflichtung zu Verdachtsanzeigen, Kontrollstellen mit Ausweispflicht für jedermann, Rasterfahndung, Kronzeugen, die sich durch Aussagen Absolution verschaffen können, das elektronische Belauschen des nichtöffentlichen Wortes und das heimliche Filmen, die Telefonkontrolle ganzer Firmen und die Beteiligung des BND an der Ermittlung von Straftaten, die Ausdehnung der Untersuchungshaft &#8211; und so weiter. &#132;Krieg gegen die Kriminalität&#148;: wer an äußere Machtmittel glaubt, ohne die eigentlichen Ursachen der Kriminalität zu beheben, wer das Ideal einer kriminalitätsfreien Gesellschaft als realistisch erreichbar verkündet, wer jede neue Eingriffsmöglichkeit gegen Einzelne nicht abwägt gegen die darin gleichzeitig enthaltene Freiheitsbeschränkung aller, der wird zwar unsere Rechtsordnung vollkommen ruinieren und das Rechtsbewusstsein dazu, seinen Krieg aber verlieren.<br />Zweifellos ist es die provozierendste These Liskens, es sei nicht Aufgabe der Polizei, Kriminalität zu bekämpfen, sondern das Recht zu verwirklichen. Sie habe im Strafprozess an der Wahrheitsfindung teilzunehmen und im Bereich der Gefahrenabwehr die Rechtsordnung zu wahren, nicht &#132;Recht und Ordnung&#148;, sondern die Rechtsordnung. Welche Ordnung sollte es denn neben dem Recht geben, wenn man damit nicht Eingriffsbefugnisse behaupten wolle, für die es keine gesetzliche Grundlage gebe?<br />Die Beschränkung der Polizei auf konkrete Rechtsverletzungen ist äußerst bedeutsam. Denn sie entscheidet die Frage, ob die Polizei auch dann eingreifen darf, wenn weder eine Rechtsverletzung, noch eine konkrete Gefahr vorliegt.<br />In den gegenwärtigen Polizeigesetzen verfestigt sich zunehmend die Tendenz, &#132;vorbeugende&#148; Zuständigkeiten der Polizei zu bejahen. Sie soll tätig werden, bevor eine konkrete Gefahr eingetreten ist. Vorbeugen ist besser als heilen. Also müsse sie schon im Vorfeld handeln können.<br />Was aber heißt Vorfeld? Wann beginnt es? Und was soll &#132;im Vorfeld&#148; zulässig sein?<br />Es geht konkret zunächst um die datenmäßige Erfassung von Personen, die freigesprochen wurden, aber nach Meinung der Polizei zu Unrecht. Es geht weiter um die Erfassung von Personen, von denen die Polizei meint, sie könnten in Zukunft eine Straftat begehen, von Zukünftigen Opfern, von zukünftigen Zeugen und Hinweisgebern, schließlich von zukünftigen sog. Begleit- und Kontaktpersonen. Das ist eine schöne Umschreibung von Lebensgefährten, Eltern, Mitarbeitern und Freunden. Sie brauchen keine Ahnung davon zu haben, dass sie polizeirelevante Kontaktpersonen sind, der Ausforschung unterliegen und im Konnex mit einer anderen Person gespeichert werden, obwohl sie unter keinerlei Verdacht stehen, eine strafbare Handlung begangen oder an ihr mitgewirkt zu haben.<br />Diese Ausdehnung ist nicht wüste Phantasie. Man findet das alles im Entwurf der Bundesregierung eines BKA-Gesetzes. Rechnet man zum Bestand unserer Rechtsordnung nicht nur materielle Güter, sondern in gleicher Weise die Privatheit, das Recht, vom Staat unbehelligt zu bleiben, solange man seine Gesetze befolgt, das informationelle Selbstbestimmungsrecht, dann ist das alles ein Eingriff in verfassungsmäßig verbürgte Rechte.<br />Das erinnert an die Vision des früheren BKA-Präsidenten Herold, die Polizei müsse schon vor dem Täter am Tatort sein können &#8211; ein Gedanke, von dem er später vernünftigerweise abgerückt ist. Es erinnert auch an die sog. Kieler Strafrechtsschule, die die Strafverfolgung vom Täter lösen und den Tätertyp erfassen wollte, das kriminogene Milieu, die Typen, die sich zwar &#8211; noch &#8211; nicht strafbar gemacht haben, denen die Polizei das aber aus welchen Gründen auch immer zutraut.<br />Dann ist der Weg nicht mehr weit, bestimmte politische oder ethnische Minderheiten als Gefahr zu betrachten, und sie nicht nur zu verdaten, sondern dieses &#132;Gesindel&#148; auch gleich vorbeugend einzusperren. Natürlich ist das eine Übertreibung. Niemand will das. Der Tyrann Dyonisos ließ einen Untertanen hinrichten, weil er von der Ermordung des Herrschers geträumt hatte. Wir aber leben in einem Rechtsstaat. Herr Zachert ist kein Tyrann. Aber es geht um die Struktur, die tendenziell zu immer weiterer Ausdehnung der Kontrollen treibt, vom Rechtsstaat zum Mißtrauensstaat. Bis vor kurzem hat es gesonderte sog. Landfahrerdateien gegeben, vulgo: Zigeuner, die nach Volkes Meinung bekanntlich stehlen. Wir haben eine Ausländerzentraldatei, in der alle Lebensäußerungen der in der Bundesrepublik lebenden Ausländer zentral erfasst werden. Asylbewerber werden grundsätzlich erkennungsdienstlich behandelt. Die Flensburger Verkehrsdatei ist online mit allen Polizeien verbunden. Was hindert uns eigentlich, vorsorglich alle Bundesbürger erkennungsdienstlich zu behandeln? Immerhin sind &#8211; man möge mir die Bemerkung nicht verübeln &#8211; die meisten Straftäter immer noch Deutsche.<br />Lisken hält dem entgegen: &#132;Der Gesetzgeber ist nicht befugt, jedermann &#8211; wenn es nützlich erscheint &#8211; gefahren vorsorgend polizeipflichtig zu machen. Es kann Eingriffsbefugnisse für den Fall konkreter Drittgefährdungen geben. Aber: Die Kontrolle dessen, der niemanden gefährdet, ist nicht erlaubt. Seine Freiheit ist Polizeifest.&#148;<br />Die provozierende Bemerkung Liskens, es sei nicht die Aufgabe der Polizei, Kriminalität zu bekämpfen, muss um die Frage ergänzt werden, wer das denn tun solle.<br />Niemand kann bestreiten, dass es eine der hervorragendsten Aufgaben des Staates ist, die Rechtsgüter seiner Bürger zu schützen. Das ist nicht, wie manche meinen, eine gewaltige Neuigkeit, ein Paradigmenwechsel, der in unserer etablierten Demokratie, an deren Unverbrüchlichkeit zu zweifeln schon wieder verdächtig macht, endlich wieder zulässig sei: Bürgerrechte nicht gegen den Staat, sondern ihre Gewährleistung durch ihn.<br />Dass der Staat die Pflicht hat, das Recht zu schützen, wissen wir seit mindestens 500 Jahren, seit dem Mainzer Ewigen Landfrieden von 1495. Aber der Staat kann damit keinen Erfolg haben, wenn er diese Aufgabe zuerst mit der immer weiteren Ausdehnung staatlicher Macht erfüllen will, also mit den äußeren Mitteln seiner Herrschaft. Polizeiliche Tätigkeit richtet sich zwangsläufig nicht gegen &#132;Ganoven&#148;, wie der heute politisch beliebte Ausdruck für mutmaßliche, aber noch nicht verurteilte Straftäter lautet, sondern gegen Menschen, die zu Recht oder möglicherweise zu Unrecht in Verdacht geraten und daher Objekt polizeilicher Tätigkeit geworden sind.<br />Die Bezeichnung &#132;Ganove&#148; ist einfach ein rhetorischer Trick, der dem Bürger vorspiegeln soll, dass sich eine polizeiliche Maßnahme, z. B. eine Wanze, niemals gegen ihn, den Bürger, richten könne, weil er selbstverständlich kein Ganove ist. Aber das hängt nicht von ihm, nicht einmal von seinem tatsächlichen Verhalten, sondern allein davon ab, ob er oder seine Kontaktperson in Verdacht geraten ist, eine Straftat begangen zu haben.<br />Darum ist für den Bürger das faire Verfahren, die Redlichkeit staatlicher Tätigkeit entscheidend für die Frage, ob er den Staat und seine Rechtsordnung als richtig und gerecht anzuerkennen vermag, oder ob ihm der Staat als ein Herrschaftsapparat gegen übertritt, in dem man besser nicht auffällt und den man zu fürchten hat. Die innere Sicherheit eines Staates beruht nicht auf seiner Stärke, sondern auf der Anerkennung seiner Bürger und ihrer Bereitschaft, in ihm Verantwortung zu übernehmen. Innere Sicherheit heißt nicht Aufbesserung der Kriminalstatistik, sondern innerer Frieden, kennzeichnet eine Gesellschaft, die mit sich im Reinen ist.<br />Lisken warnt unermüdlich vor dem Wandel des Rechtsdenkens zum Sicherheitsdenken, vom Rechtsstaat zum Präventionsstaat: &#132;Der Irrtum liegt in der Annahme, dass der Mangel an politischer und moralischer Kraft, die strukturellen Begünstigungen illegaler Bereicherungen zu ändern, durch mehr Polizeimacht und härteres Vorgehen ausgeglichen werden könne.&#8220;<br />Er fügt hinzu, dass das in Wirklichkeit ein Symptom der Schwäche, ein Armutszeugnis sei. Und das stimmt ja auch.<br />Wie kann so einer Polizeipräsident sein?<br />Als Polizeipräsident hat Lisken für eine enge Verbindung von Bürgerschaft und Polizei, für leicht zugängliche Beratungsstellen für jedermann, für eine möglichst enge Zusammenarbeit der Polizei mit allen denkbaren Bereichen der städtischen Verwaltung gesorgt. Er hat auf die praktischen Probleme der Polizeiarbeit hingewiesen, die zu einer ungleichen Strafverfolgung dann führen, wenn die personelle und technische Ausstattung der Polizei nicht einmal ausreicht, um das geltende Recht anzuwenden. Und er hat vor allem Erfolg gehabt.<br />Er hat gezeigt, dass es nicht pure Theorie ist, wenn er am Ende eines Aufsatzes über die &#132;inneren Gefahren für den Rechtsstaat des Grundgesetzes&#148; zusammenfasst: &#132;Das unvermeidliche Spannungsverhältnis zwischen den grundrechtlich garantierten Freiheiten für jedermann mit ihren immanenten Risiken einerseits und dem Verlangen nach höchstmöglicher Sicherheit vor Gefahren aller Art andererseits muss ertragen werden. Der Nächste schuldet mir Achtung meiner Rechte, aber nicht seine Freiheit zur Minderung meiner Risiken. Wer mehr verlangt, gefährdet die Freiheit aller.&#148;<br />Hans Lisken hat sich in Lehre und Praxis unerschrocken und unbequem für die Freiheit des Einzelnen und für eine humane Gesellschaft verbürgt. Und darum gratulieren wir ihm und freuen uns mit ihm über die Verleihung eines Preises, dessen er wirklich würdig ist.</p>
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