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	<title>Dokumentation Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Vorschläge zur Neuregelung der Suizidbeihilfe</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Jul 2020 14:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorg&#228;nge Nr. 229 (1/2020), S. 77-92 In seiner Entscheidung vom 26.&#160;Februar 2020, mit der der bisherige &#167;&#160;217 StGB vom Bundesverfassungsgericht f&#252;r nichtig erkl&#228;rt wurde, hat das Gericht die M&#246;glichkeit einer staatlichen Regulierung organisierter Suizidhilfe ausdr&#252;cklich bejaht. Unmittelbar nach dem Urteil setze eine Diskussion dar&#252;ber ein, wie eine verfassungskonforme Neuregelung aussehen k&#246;nnte. Wir dokumentieren im [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorg&auml;nge Nr. 229 (1/2020), S. 77-92</p>
<p><i>In seiner Entscheidung vom 26.&nbsp;Februar 2020, mit der der bisherige &sect;&nbsp;217 StGB vom Bundesverfassungsgericht f&uuml;r nichtig erkl&auml;rt wurde, hat das Gericht die M&ouml;glichkeit einer staatlichen Regulierung organisierter Suizidhilfe ausdr&uuml;cklich bejaht. Unmittelbar nach dem Urteil setze eine Diskussion dar&uuml;ber ein, wie eine verfassungskonforme Neuregelung aussehen k&ouml;nnte. Wir dokumentieren im Folgenden die uns bekannten, bis zum Redaktionsschluss der Ausgabe vorliegenden Entw&uuml;rfe:</i></p>
<p><i>I. Den Anfang machte ein Eckpunkte-Papier der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, das Vorschl&auml;ge f&uuml;r die prozedurale Regulierung der organisierten Suizidhilfe enthielt. Der Vorschlag sieht neben den &auml;rztlichen Pr&uuml;f- und Informationspflichten auch die obligatorische Teilnahme an einer ergebnisoffenen Suizidberatung vor. Daf&uuml;r soll ein Netzwerk unabh&auml;ngiger Suizid-Beratungsstellen aufgebaut werden (analog dem Verfahren zum Schwangerschaftsabbruch). Nach der Erf&uuml;llung dieser Voraussetzungen soll die organisierte Suizidhilfe jedoch von allen durchgef&uuml;hrt werden d&uuml;rfen &#8211; egal ob &Auml;rzte, Organisationen oder Vereine. Die Abgeordnete Helling-Plahr geh&ouml;rt der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag an, der Vorschlag ist jedoch fraktions&uuml;bergreifend angelegt. </i></p>
<p><i>II. Der Bundesverband des Humanistischen Verbands Deutschlands (HVD) hat im Mai 2020 den Vorschlag f&uuml;r ein &#8222;Gesetz zur Bew&auml;ltigung von Suizidhilfe- und Suizidkonflikten&#8220; vorgelegt, das die Errichtung eines bundesweiten Netzes an Suizidkonfliktberatungsstellen vorsieht. Diese Einrichtungen k&ouml;nnen nach einer ergebnisoffenen Beratung eine entsprechende Bescheinigung ausstellen, dass der Suizidwunsch des/der Betreffenden nach ihrem Ermessen als frei verantwortlich anzusehen ist. Die Teilnahme an einer Beratung ist nicht verpflichtend, sie entbindet durchf&uuml;hrende &Auml;rzte nur von der Verpflichtung, eine zweite, unabh&auml;ngige &auml;rztliche Meinung vor einer Suizidhilfe einzuholen. Die Durchf&uuml;hrung der Suizidhilfe soll dem Entwurf zufolge sowohl f&uuml;r &Auml;rzte wie f&uuml;r Sterbehilfe-Organisationen zul&auml;ssig bleiben; f&uuml;r beide werden Verfahrensvorgaben zur Durchf&uuml;hrung gemacht. Zudem soll ein Werbeverbot f&uuml;r Sterbehilfe erlassen werden. </i></p>
<p><i>III. Am 19. Juni 2020 pr&auml;sentierte die Deutsche Stiftung Patientenschutz einen Vorschlag zur Neuregelung von &sect;&nbsp;217 StGB, mit dem die gewerbsm&auml;&szlig;ige (d.h. gewinnorientierte) Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt werden soll. Der Vorschlag ist im Vergleich zum alten &sect;&nbsp;217 StGB (mit dem Merkmal der Gesch&auml;ftsm&auml;&szlig;igkeit) deutlich enger gefasst und greift insoweit einen Entwurf der Bundesregierung aus dem Jahr 2012 auf, der damals nicht umgesetzt wurde (vgl. BT-Drs. 17/11126). Zudem soll die Zul&auml;ssigkeit der gesch&auml;ftsm&auml;&szlig;igen (d.h. nicht gewinnorientierten, aber wiederholten und organisierten) Suizidbeihilfe an das Vorliegen fachlicher Qualifikationen sowie die Erf&uuml;llung prozeduraler Voraussetzungen gekn&uuml;pft werden, die dem Urteil des BVerfG vom 26. Februar entnommen sind.</i></p>
<p><i>IV. Drei Tage sp&auml;ter, am 22. Juni 2020 pr&auml;sentierten der Palliativmediziner Gian Domenico Borasio sowie die Professoren Ralf J. Jox, Jochen Taupitz und Urban Wiesing einen (&uuml;berarbeiteten) Vorschlag zur Regelung des assistierten Suizids in den &sect;&sect;&nbsp;217 und 217a&nbsp;StGB. Dieser beschr&auml;nkt die zul&auml;ssige Suizidhilfe auf &Auml;rzte sowie Angeh&ouml;rigen und vergleichbar nahestehende Personen. Die Straffreiheit der &auml;rztlichen Suizidhilfe ist dabei u.a. von einer vorherigen, lebensbejahenden Beratung sowie der Beratung bzw. Begutachtung durch mindestens zwei &Auml;rzte abh&auml;ngig. Die Suizidhilfe durch Vereine oder andere einzelne Personen wird explizit unter Strafe gestellt, ebenso wie die Werbung f&uuml;r Suizidbeihilfe. Der Vorschlag sieht dar&uuml;ber hinaus eine &Auml;nderung des Bet&auml;ubungsmittelrechts vor, um die Abgabe des t&ouml;dlichen Medikaments durch die &Auml;rzte zu erlauben.</i></p>
<p><i>V. Im Juni 2020 wurde zudem bekannt, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) an einer Neuregelung der Suizidbeihilfe arbeitet. Dazu hat das Ministerium bereits im April ein Schreiben an &Auml;rztevertreter, Verb&auml;nde und Kirchen verschickt und diese um Eckpunkte f&uuml;r eine gesetzliche Neuregelung gebeten.1 Der Adressatenkreis war jedoch sehr einseitig gehalten: das Schreiben ging nur an Organisationen, die der Suizidbeihilfe kritisch gegen&uuml;ber stehen bzw. sie ablehnen. Diese Vorgehensweise (keine Beteiligung der in Karlsruhe obsiegenden Organisationen) sowie die Erarbeitung eines ministeriellen Gesetzentwurfs (anstelle parlamentarischer Gruppenantr&auml;ge) rief Kritik hervor. Bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe lag noch kein &ouml;ffentlicher Gesetzentwurf aus dem BMG vor.</i><i> </i></p>
<p>Leider steht dieser Artikel nur in der Kaufversion der Zeitschrift <b>vor</b>g&auml;nge zur Verf&uuml;gung. Sie k&ouml;nnen das Heft hier im <a href="https://www.humanistische-union.de/shop/vorgaenge/">Online-Shop der Humanistischen Union </a>erwerben: die Druckausgabe f&uuml;r 14.- &#8364; zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version f&uuml;r 5.- &#8364;.</p>
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		<title>Zahlen zur Anwendungspraxis des Netzwerk­durchsetzungs­gesetzes</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/225-226/publikation/zahlen-zur-anwendungspraxis-des-netzwerkdurchsetzungsgesetzes/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Jul 2019 20:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 225/226 (1-2/2019), S. 57-59 Am 1. Oktober 2017 trat das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft. Im Kontrast zu den breiten öffentlichen Debatten um das Gesetz steht die Zahl der davon betroffenen Netzwerkanbieter, für die die Vorschriften des Gesetzes gelten: in Deutschland sind es ganze drei! Nach der Definition in § 1 Abs. 2 NetzDG sind [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 225/226 (1-2/2019), S. 57-59</p>
<p>Am 1. Oktober 2017 trat das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft. Im Kontrast zu den breiten öffentlichen Debatten um das Gesetz steht die Zahl der davon betroffenen Netzwerkanbieter, für die die Vorschriften des Gesetzes gelten: in Deutschland sind es ganze drei! Nach der Definition in § 1 Abs. 2 NetzDG sind davon nämlich nur Anbieter von bestimmten Telemediendiensten betroffen, die hier mindestens 2 Millionen angemeldete Nutzer*innen vorweisen können. Dies gilt derzeit nur für Facebook, Google+ und YouTube.</p>
<p>Nach § 2 Abs. 1 NetzDG sind die unter die Anwendung des Gesetzes fallenden Anbieter von Dienstleistungen verpflichtet, aller sechs Monate einen &#8222;<i>Bericht über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte auf ihren Plattformen</i>&#8220; zu veröffentlichen, erstmals zum Ende des ersten Halbjahres 2018. Bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe der vorgänge lagen von den betroffenen Betreibern &#8211; dazu zählen bisher in Deutschland nur Facebook, Google und Youtube &#8211; jeweils zwei solcher Berichte vor. Deren wichtigste Angaben über gemeldete bzw. gelöschte Beiträge dokumentieren wir auf den folgenden Seiten.</p>
<p>Die mit dem NetzDG vorgeschriebenen Berichte sollen die Zahl der Beschwerden und der darauf erfolgenden Löschungen dokumentieren, u.a. aufgeschlüsselt nach dem Beschwerdegrund. Das Gesetz selbst benennt in § 1 Abs. 3 eine Liste an Straftatbeständen (s. Übersicht 1), bei deren Vorliegen die Provider zur umgehenden Löschung der Beiträge verpflichtet werden. An dieser Liste ist zunächst einmal auffällig, dass sie nicht nur Schutzgüter aus dem Bereich der Persönlichkeitsrechte enthält, sondern auch eine ganze Reihe von Staatsschutzdelikten (die mit <i>Hate Speech </i>wenig zu tun haben). Auf der anderen Seite fehlen in dieser Liste einige Tatbestände, die für den Persönlichkeitsschutz in der digitalen Sphäre durchaus eine Rolle spielen und die man &#8211; den Intentionen des Gesetzes folgend &#8211; an dieser Stelle erwartet hätte. Dazu zählen etwa die Anleitung zu Straftaten (§ 130a StGB), die falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) oder das Cybergrooming (§ 176 Abs. 4 Nr. 3).</p>
<p>Der Vergleich der Transparenzdaten der drei Anbieter ist trotz der ausführlichen gesetzlichen Vorgaben zu den Berichten leider nicht einfach. Im Gegensatz zu Facebook, das die Beschwerden und Löschvorgänge nach dem Katalog des NetzDG aufschlüsselt, werden die Daten für Google und YouTube nur in aggregierter Form (für verschiedene Deliktsgruppen) veröffentlicht. Deshalb wurde in der Übersicht versucht, die Facebook-Zahlen in vergleichbarer Weise zu aggregieren. Dies ist jedoch nur eingeschränkt möglich, da Google auf Nachfrage keine Angaben dazu machen konnte, welche der Normen unter welcher Kategorie zusammengefasst wurden: Angeblich erfasse / wisse die Firma nicht, nach welchen Regeln die Zuordnung in den Beschwerdezentren vorgenommen wird.[1] Das wirft nebenbei ein bezeichnendes Licht auf das Beschwerdeverfahren bei Google, denn es stellt sich die Frage, wie Google sicher stellen kann, dass eine Beschwerde zu den im NetzDG geregelten Fälle gehört, wenn sie sich eindeutig unter einen der im Gesetz genannten Straftatbestand subsummiert wird.</p>
<h2 class="auto-created">&Uuml;bersicht 1: Rechts&shy;wid&shy;rige Inhalte gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 NetzDG</h2>
<p>§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen</p>
<p>§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen</p>
<p>§ 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat</p>
<p>§ 91 Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat</p>
<p>§ 100a Landesverräterische Fälschung</p>
<p>§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten</p>
<p>§ 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten</p>
<p>§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen</p>
<p>§ 129a Bildung terroristischer Vereinigungen</p>
<p>§ 129b Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung</p>
<p>§ 130 Volksverhetzung</p>
<p>§ 131 Gewaltdarstellung</p>
<p>§ 140 Belohnung und Billigung von Straftaten</p>
<p>§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen</p>
<p>§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften i.V.m. § 184d Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien</p>
<p>§ 185 Beleidigung</p>
<p>§ 186 Üble Nachrede</p>
<p>§ 187 Verleumdung</p>
<p>§ 201a Verletzung d. höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen</p>
<p>§ 241 Bedrohung</p>
<p>§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten</p>
<p>Was lässt sich aus den dokumentierten Zahlen nun ablesen? Auf den ersten Blick zumindest folgende Erkenntnisse:</p>
<ul>
<li>Es werden sehr viele Hinweise auf vermeintlich rechtswidrige Inhalte an die Anbieter gemeldet (vor allem wenn man berücksichtigt, dass es sich um eine neue gesetzliche Vorgabe handelt).</li>
<li>Die Netzwerkanbieter löschen aufgrund dieser Hinweise zahlreiche Inhalte, jedoch variiert die Löschquote (bezogen auf die Zahl der Meldungen) sehr stark je nach Anbieter und Thema zwischen einem Minimum von 7 % (Pornografische Inhalte bei Facebook) und einem Maximum von 61 % (Terroristische/verfassungswidrige Inhalte bei Google). Bei den Extremwerten handelt es sich um Bereiche mit vergleichsweise niedrigen Fallzahlen &#8211; die durchschnittliche Löschquote variiert bei den Anbietern zwischen 24 % (Facebook) und 50 % (Google).<br />&#8226;In nahezu allen Bereichen ist der Anteil der Löschungen, bei denen ein Beitrag als Verstoß gegen Community-Standards gewertet wird, deutlich höher als die Zahl der Löschungen, die als Verstoß gegen das NetzDG (d.h. mit Bezug auf eine der darin genannten Straftaten) gewertet werden. Die einzige Ausnahme: die Meldung bzw. Löschung terroristischer bzw. verfassungswidriger Inhalte.</li>
<li>Es ist keineswegs so, dass die Hinweise offizieller Beschwerdestellen von den Netzwerken in jedem Fall als stichhaltiger angesehen werden als jene Hinweise, die von &#8222;einfachen&#8220; Nutzer*innen der Plattformen kommen. Bei YouTube etwa liegt die Löschquote für Beschwerdestellen unter der Löschquote für einfache Nutzer*innen &#8211; in beiden Berichtszeiträumen.</li>
<li>Für die beiden Netzwerke Google+ bzw. YouTube wurden ganze 21 Meldungen auch an die Urheber*innen der inkriminierten Nachrichten weiter geleitet (was ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme gibt).</li>
<li>Bisher haben die Anbieter die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit einer Überweisung der Beschwerden an anerkannte Einrichtungen der Selbstregulierung nicht genutzt (auch wenn das für die Zukunft z.T. angekündigt wird) &#8211; weil entsprechende Stellen noch nicht eingerichtet wurden.</li>
</ul>
<p>Dokumentation: Sven Lüders.</p>
<h2 class="auto-created">Anmerkungen:</h2>
<p><i>1 Telefonische Auskunft v. Lutz Mache, Google Germany GmbH vom 7. Juni 2019. Zudem würden die strafrechtlichen Tatbestände mitunter in verschiedenen bzw. mehreren Kategorien erfasst.</i></p>
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		<title>Zwischen Anpassung, Erweiterung und Abschaffung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/225-226/publikation/zwischen-anpassung-erweiterung-und-abschaffung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Jul 2019 19:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Vorschläge der Oppositionsparteien zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz. In: vorgänge Nr. 225/226 (1-2/2019), S. 91-93 Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz &#8211; NetzDG) trat am 1. Oktober 2017 in Kraft. Damit wurden die betroffenen Netzwerkanbieter verpflichtet, ab dem 1. Januar 2018 leicht zugängliche Meldeformulare für mutmaßlich rechtswidrige Beiträge auf ihren Plattformen bereitzustellen sowie [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Vorschläge der Oppositionsparteien zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz. In: vorgänge Nr. 225/226 (1-2/2019), S. 91-93</p>
<p>Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz &#8211; NetzDG) trat am 1. Oktober 2017 in Kraft. Damit wurden die betroffenen Netzwerkanbieter verpflichtet, ab dem 1. Januar 2018 leicht zugängliche Meldeformulare für mutmaßlich rechtswidrige Beiträge auf ihren Plattformen bereitzustellen sowie ein Verfahren zur kurzfristigen Prüfung und ggf. Sperrung bzw. Löschung rechtswidriger Beiträge zu gewährleisten. Gegen diesen Versuch einer gesetzlichen Regulierung bestimmter Telemediendienstleister gab es von Anfang an viel Kritik aus verschiedenen Richtungen. Deshalb verwundert es nicht, dass bereits wenige Wochen nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes erste Vorschläge zu seiner Abschaffung bzw. Reform in den Bundestag eingebracht wurden. Die meisten dieser Vorschläge bezogen sich nicht auf Erfahrungen in der Anwendung des Gesetzes (die bis dato gar nicht vorlagen), sondern formulierten grundsätzliche Einwände gegen das im Gesetz gewählte Verfahren der Entscheidung über die Rechtswidrigkeit einzelner Beiträge durch die Anbieter. (Die einzige Ausnahme ist insofern der Reformvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen, der erkennbar auf Anwendungsprobleme des NetzDG reagiert.)</p>
<p>Im Einzelnen handelt es sich um folgende Vorschläge, die im Bundestag vorliegen:</p>
<ul>
<li>AfD: Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes in BT-Drs. 19/81 vom 20.11.2017</li>
<li>FDP: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bürgerrechte (Bürgerrechtestärkungs-Gesetz) in BT-Drs. 19/204 vom 8.12.2017</li>
<li>DIE LINKE: Entwurf eines Gesetzes zur Teilaufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes in BT-Drs. 19/218 vom 11.12.2017</li>
<li>Bündnis 90/Die Grünen: Entschließungsantrag &#8222;Netzwerkdurchsetzungsgesetz weiterentwickeln &#8211; Nutzerrechte stärken, Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken sicherstellen&#8220; in BT-Drs. 19/5950 vom 22.11.2018.</li>
</ul>
<h2 class="auto-created">Unter&shy;schied&shy;liche Wahrneh&shy;mungen</h2>
<p>Die Vorschläge der Parteien unterscheiden sich bereits im Ansatz darin, dass sie die gesellschaftliche Realität der sozialen Netzwerke, vor allem aber deren Risiken und Probleme sehr verschieden wahrnehmen:</p>
<ul>
<li>Für die AfD sind die Netzwerke vor allem ein Garant der Meinungsfreiheit und der Meinungsvielfalt. Diese würden in den klassischen Medien eingeschränkt, das gelte nicht nur für den gebührenfinanzierten Rundfunk und das Fernsehen, sondern auch für ein parteipolitisch geprägtes Verlagswesen. Die sozialen Netzwerke besäßen dagegen eine vergleichsweise große parteipolitische Unabhängigkeit und Meinungsvielfalt. Zudem verweist die AfD darauf: &#8222;<em>Meinungsfreiheit schützt auch unbegründete Meinungen und sogar Vorurteile</em>&#8220; (S. 5). Bei der Frage der Regulierung sozialer Netzwerke steht für die AfD deshalb die Meinungsfreiheit im Vordergrund &#8211; in ihrer Perspektive durchaus konsequent, sieht sich die Partei doch durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sowie große Teile der Presse ungerecht behandelt und hat deshalb einen Schwerpunkt ihrer Öffentlichkeits- und Kampagnenarbeit in die Sozialen Medien verlagert, wo ihre Positionen mehr Resonanz erfahren.</li>
<li>Ganz anders die LINKE: Für sie ist unstrittig, dass <em>Hate Speech (&#8222;unter Wahrung der Kommunikationsfreiheit</em>&#8220;) bekämpft werden müsse. &#8222;<em>Beleidigende, volksverhetzende, rassistische, sexistische und homophobe Äußerungen sind im Internet an der Tagesordnung. &#8230; Dies findet oft unter dem Deckmantel der freien Meinungsäußerung statt. Doch auch diese findet dort ihre Grenzen, wo sie beispielsweise in die Persönlichkeitsrechte Dritter eingreift. Die Betreiber der sozialen Netzwerke gehen bisher nur unzureichend gegen solche Äußerungen vor. Aber auch die staatlichen Ermittlungsbehörden sind derzeit zum Teil nicht willens oder in der Lage, selbst bei offensichtlich rechtswidrigen Äußerungen zu handeln. Eine Strafverfolgung findet so gut wie nicht statt.</em>&#8220; (S. 5)</li>
<li>Die FDP verweist in ihrem Gesetzespaket &#8211; mit dem neben dem NetzDG auch die Vorratsdatenspeicherung aufgehoben werden soll &#8211; auf die unterstützenswerte Motivation des Gesetzes, gegen <em>Hate Speech </em>vorzugehen (S. 8). Sie sieht durch das Gesetz aber die Gewährleistung der Meinungsfreiheit bedroht, denn die Netzwerke hätten eine &#8222;<em>hohe Relevanz für die Meinungsbildung und den Informationsaustausch. Was sie als rechtswidrig oder unerwünscht einstufen, wird nur noch von einer sehr viel geringeren Zahl von Nutzern wahrgenommen.&#8220; </em>(ebd.)</li>
<li>Bündnis 90/Die Grünen zeichnen ein gemischteres Bild von der Netzwerk-Realität. Sie sehen drei Herausforderungen:              a) für die vielen jüngeren Nutzer*innen der Plattformen (ein Drittel Minderjährige), die &#8222;<em>besonders gefährdet [sind], Opfer von Hate Speech, Cybermobbing oder Cybergrooming zu werden und dabei nachhaltig in ihrer Entwicklung gestört zu werden.&#8220; </em>(S. 2)                                                                                        b) in der fehlenden Medienkompetenz vieler Nutzer*innen (um schlecht recherchierte oder Persönlichkeitsrechte verletzende bzw. strafbare Nachrichten/Inhalte zu erkennen)                      c) im zunehmenden Einfluss der Netzwerke auf die politische Willensbildung und &#8222;<em>die missbräuchliche Nutzung von &#8218;social bots&#8216;</em>&#8220;: &#8222;<em>Dies erfordert unter anderem eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung einer automatisch ausgelösten Kommunikation und Verbreitung von Inhalten durch automatisierte Programme. Hierdurch soll eindeutig zu erkennen sein, ob Mensch oder Maschine agiert.&#8220; </em>(S. 2)</li>
</ul>
<h2 class="auto-created">Unter&shy;schied&shy;liche L&ouml;sungs&shy;vor&shy;schl&auml;ge</h2>
<p>Entsprechend der divergierenden Wahrnehmung der Netzwerk-Realitäten unterscheiden sich auch die Lösungsvorschläge der Parteien sehr stark:</p>
<p>&#8226;Die AfD will das NetzDG umstandslos und ohne kompensierende Regulierungen aufheben.</p>
<p>&#8226;Die LINKE will zentrale Teile des NetzDG aufheben, um so die Beschränkungen der Meinungsfreiheit zu beenden. In Kraft bleiben sollen allerdings die Regelungen zum Anwendungsbereich des Gesetzes (§ 1) inkl. dem dort zitierten Katalog an Straftaten, auf die sich die Anwendung des NetzDG beschränkt; die Verpflichtung zu halbjährlichen Transparenzberichten (§ 2); eine allgemeine Vorgabe zur Bereitstellung eines leicht zugänglichen Meldeformulars für rechtswidrige Beiträge und zur Gewährleistung eines Sperr-/ Löschverfahrens (§ 3 Abs. 1 und 5) seitens der Anbieter (wobei alle Vorgaben, innerhalb welcher Frist rechtswidrige Beiträge zu löschen sind, entfallen); einige Bußgeldvorschriften (§ 4) sowie die Benennung eines Inländischen Zustellungsbevollmächtigten (§ 5). Darüber hinaus regt die Linke an, gemeinsam mit der Zivilgesellschaft konkrete Vorschläge zur Neugestaltung der Melde-/Löschverfahren zu entwickeln.</p>
<p>&#8226;Die Grünen dagegen benennen in ihrem Entschließungsantrag zahlreiche Punkte, in denen das Gesetz weiterentwickelt werden soll: u.a. detailliertere Vorgaben für die Transparenzberichte der Anbieter, damit diese vergleichbarer werden (s. S. 57ff. dieser Ausgabe); die Erweiterung des Meldeverfahrens auf <i>Social Bots </i>und <i>Fake Profile </i>sowie eine kontinuierliche Information der Beteiligten über den Bearbeitungsstand. Darüber hinaus soll der Gesetzgeber zusätzliche Schritte unternehmen, um die Betroffenen von <i>Hate Speech </i>besser zu schützen, etwa durch die Schaffung eines besonderen Gerichtsstandes in der StPO/ZPO oder die Verteilung des Prozesskostenrisikos bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.</p>
<p>&#8226;Die FDP will das NetzDG ebenfalls komplett streichen. Sie betont aber, dass die Netzwerkbetreiber auch nach dem geltenden Telemediengesetz (TMG) dazu verpflichtet sind, rechtswidrige Beiträge nach einem &#8222;<i>Notice-and-Take-down</i>&#8220;-Verfahren zu sperren (§ 10 Satz 1 Nr. 2 TMG), sobald sie Kenntnis davon erlangen. Das Verfahren der Meldung/Verarbeitung solcher Hinweise könne in Anlehnung an das TMG konkretisiert werden. Zudem will die FDP die Regelung zur verpflichtenden Benennung eines inländischen Zustellungsberechtigten durch die Netzwerkbetreiber (§ 5 NetzDG) in das TMG übernehmen und derart ausweiten, dass dieser für alle behördlichen und gerichtlichen Anliegen zuständig sein soll (um die Rechtsdurchsetzung gegenüber den Plattformen im Inland zu erleichtern).</p>
<p><i>Dokumentation: Sven Lüders</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/225-226/publikation/zwischen-anpassung-erweiterung-und-abschaffung/">Zwischen Anpassung, Erweiterung und Abschaffung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Bewegung für Digitalisierung und Nachhaltigkeit</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/225-226/publikation/die-bewegung-fuer-digitalisierung-und-nachhaltigkeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Jul 2019 19:15:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Forderungen der Konferenz Bits und B&#228;ume. In: vorg&#228;nge Nr. 225/226 (1-2/2019), S. 94-96 Wir, zehn Organisationen aus der Netz-, Umwelt- und Entwicklungspolitik, haben mit der Konferenz &#8222;Bits &#38; B&#228;ume&#8220; eine gemeinsame Grundlage daf&#252;r geschaffen, wie die Digitalisierung so gestaltet werden kann, dass sie dem Gemeinwohl und Frieden dient, Datenschutz ernst nimmt und soziale und &#246;kologische [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Forderungen der Konferenz Bits und B&auml;ume. In: vorg&auml;nge Nr. 225/226 (1-2/2019), S. 94-96</p>
<p><i>Wir, zehn Organisationen aus der Netz-, Umwelt- und Entwicklungspolitik, haben mit der Konferenz &bdquo;Bits &amp; B&auml;ume&ldquo; eine gemeinsame Grundlage daf&uuml;r geschaffen, wie die Digitalisierung so gestaltet werden kann, dass sie dem Gemeinwohl und Frieden dient, Datenschutz ernst nimmt und soziale und &ouml;kologische Ziele gleicherma&szlig;en f&ouml;rdert. Die fast 2.000 Teilnehmer*innen der Konferenz in Berlin, die Ergebnisse der Workshops und die zahlreichen Diskussionen auf und vor der B&uuml;hne zeigen: Die Zivilgesellschaft und eine kritische Wissenschaft haben gemeinsam die Wissensgrundlage, die Kompetenzen, die Weitsicht, den Willen und auch die Kraft, eine nachhaltige Digitalisierung mitzugestalten, wenn sie sich zusammenschlie&szlig;en. </i></p>
<p><i>Wir k&ouml;nnen die Digitalisierung nicht alleine der Wirtschaft und der Politik &uuml;berlassen. Deshalb werden wir uns zuk&uuml;nftig noch st&auml;rker und gemeinsam in die gesellschaftliche Diskussion und die praktische Umsetzung einbringen. Als B&uuml;ndnis von Organisationen mit zehn verschiedenen Perspektiven auf die notwendigen Ver&auml;nderungen stellen wir gemeinsam diese Forderungen:</i></p>
<h2 class="auto-created">Sozia&shy;l-&shy;&ouml;ko&shy;lo&shy;gi&shy;sche Zielsetzung bei Gestaltung der Digita&shy;li&shy;sie&shy;rung</h2>
<p>1. Die Gestaltung der Digitalisierung soll dem Gemeinwohl dienen. Sie darf nicht einseitig auf die F&ouml;rderung einer wirtschafts- und wachstumspolitischen Agenda abzielen, sondern muss auf sozial-, umwelt-, entwicklungs- und friedenspolitische Ziele ausgerichtet sein. Die Digitalisierung soll zu einer nachhaltigen Energie-, Verkehrs-, Agrar- oder Ressourcenwende beitragen und konkrete Beitr&auml;ge zur umfassenden Gew&auml;hrleistung der Menschenrechte, der Klimaschutzziele und zur Beendigung von Hunger und Armut leisten. Eine nachhaltige Digitalisierung in unserem Sinne setzt auf sinnvolle, menschenw&uuml;rdige Arbeit, soziale Gerechtigkeit und suffiziente Lebensstile.</p>
<h2 class="auto-created">Demokratie</h2>
<p>2. Basis einer gerechten Gesellschaft sind demokratische Entscheidungen: Die Digitalisierung muss in sich demokratischer gestaltet werden und gleichzeitig demokratische Prozesse unterst&uuml;tzen, statt diesen entgegenzuwirken. Daf&uuml;r muss sie konsequent darauf ausgerichtet werden, emanzipatorische Potenziale, dezentrale Teilhabe, offene Innovationen und zivilgesellschaftliches Engagement zu f&ouml;rdern.</p>
<h2 class="auto-created">Datenschutz und Kontrolle von Monopolen</h2>
<p>3. Datenschutz, Manipulationsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung sollen als Grundlage von freien, demokratischen, friedlichen und langfristig souver&auml;nen Gesellschaften national und global vorangetrieben werden.</p>
<p>4. Es m&uuml;ssen Rahmenbedingungen zur Kontrolle digitaler Monopole geschaffen werden, damit sich im Norden und globalen S&uuml;den eine eigene, selbstbestimmte digitale Wirtschaft entwickeln kann. Bestehende Monopole von Betreiber*innen kommerzieller Plattformen m&uuml;ssen gebrochen werden, indem beispielsweise eine definierte Schnittstelle zum Austausch zwischen Social-Media-Diensten verpflichtend eingef&uuml;hrt wird.<br />Bildung</p>
<p>5. Politische Regulierung muss darauf zielen, auch Informationen und Bildungsangebote zu Technik und Wirkungsweisen als einen Teil des &ouml;ffentlichen Gemeinguts zu begreifen, sie m&uuml;ssen elementarer Bestandteil des &ouml;ffentlichen Wissens sein. Ein kritischer und emanzipatorischer Umgang mit digitaler Technik soll Teil von digitaler Bildung sein, dazu geh&ouml;rt auch der kompetente Umgang mit Falschinformationen und Hassrede in digitalen Medien.</p>
<h2 class="auto-created">Entwick&shy;lungs- und Handels&shy;po&shy;li&shy;ti&shy;sche Aspekte</h2>
<p>6. L&auml;nder des globalen S&uuml;dens m&uuml;ssen die M&ouml;glichkeit haben, eine eigene auf die lokalen und nationalen Bed&uuml;rfnisse ausgerichtete Digitalisierung zu entwickeln. Alle Gesellschaften sollen gleichen Anteil an Nutzen und Kosten der Digitalisierung haben k&ouml;nnen. Die negativen Seiten wie menschenunw&uuml;rdige Arbeitsbedingungen, Umweltverschmutzung, Gesundheitssch&auml;den und Elektroschrott d&uuml;rfen nicht einseitig auf den globalen S&uuml;den abgew&auml;lzt werden.</p>
<p>7. Bilaterale und multilaterale Handelsabkommen d&uuml;rfen keine Verbote und Einschr&auml;nkungen in den Bereichen Besteuerung (Taxation), Offenlegung des Quellcodes (Open Source) und Ort der Datenverarbeitung (Localisation) enthalten.</p>
<p>8. Die Technologie-Branche muss verpflichtet werden, in Fragen der Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit die Prinzipien menschenrechtlicher und &ouml;kologischer Sorgfaltspflichten in den Abbau- und Produktionsl&auml;ndern konsequent anzuwenden.</p>
<h2 class="auto-created">IT-Sicherheit</h2>
<p>9. Mangelhafte Software hat negative Folgen f&uuml;r deren Nutzer*innen, die Sicherheit ihrer Daten und die digitale Infrastruktur insgesamt. Es bedarf einer Softwarehaftung, damit Software-Hersteller die Verantwortung f&uuml;r die entstehenden Risiken (z. B. Sicherheitsl&uuml;cken) tragen, statt die Qualit&auml;t ihrer Software dem Profit zu unterwerfen. IT-Sicherheit ist die Grundlage einer nachhaltigen digitalen Gesellschaft.<br />Langlebigkeit von Software und Hardware</p>
<p>10. Software muss selbstbestimmt nutzbar sein, reparierbar sein und langfristig instand gehalten werden k&ouml;nnen, so wie es Open-Source-Software bereits verwirklicht. Hersteller m&uuml;ssen daher beispielsweise Sicherheitsupdates f&uuml;r die Hardware-Lebensdauer von Ger&auml;ten bereitstellen und nach Ende des Supports den Quellcode als Open-Source-Variante freigeben, statt &bdquo;Software Locks&ldquo; einzubauen.</p>
<p>11. Elektronische Ger&auml;te m&uuml;ssen reparierbar und recyclebar sein &#8211; geplante Obsoleszenz darf es nicht geben. Daf&uuml;r m&uuml;ssen Garantiefristen massiv ausgeweitet werden; Hersteller m&uuml;ssen Ersatzteile, Reparaturwerkzeug und Know-How f&uuml;r alle anbieten und langfristig vorhalten. Dies soll unterst&uuml;tzt werden durch eine st&auml;rkere finanzielle F&ouml;rderung offener Werkst&auml;tten bzw. Repair-Caf&eacute;s und gemeinwohlorientierter Forschung und Produktentwicklung. &Ouml;ffentliches Forschungsgeld darf es nur f&uuml;r Open-Source-Produkte geben.</p>
<p><a href="https://bits-und-baeume.org/forderungen/d" target="_blank" rel="noopener"><i>https://bits-und-baeume.org/forderungen/d</i></a></p>
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		<title>Vorschläge zur Reform der Europäischen Union</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/220-vorgaenge/publikation/vorschlaege-zur-reform-der-europaeischen-union/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Dec 2017 09:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>vorg&#228;nge Nr. 220 (Heft 4/2017), S. 105-113 Emmanuel Macrons &#8222;Initiative f&#252;r Europa&#8220; Am 26. September 2017 hielt der franz&#246;sische Staatspr&#228;sident eine vielbeachtete Rede an der Pariser Sorbonne, in der er seine Vorschl&#228;ge zur Reform der Europ&#228;ischen Union erl&#228;uterte. Angesichts der globalen Herausforderungen k&#246;nne die Antwort nur eine neu begr&#252;ndete, st&#228;rkere EU sein: &#8222;Es liegt an [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>vorg&auml;nge Nr. 220 (Heft 4/2017), S. 105-113</p>
<h5>Emmanuel Macrons &bdquo;Initiative f&uuml;r Europa&ldquo;</h5>
<p>Am 26. September 2017 hielt der franz&ouml;sische Staatspr&auml;sident eine vielbeachtete Rede an der Pariser Sorbonne, in der er seine Vorschl&auml;ge zur Reform der Europ&auml;ischen Union erl&auml;uterte. Angesichts der globalen Herausforderungen k&ouml;nne die Antwort nur eine neu begr&uuml;ndete, st&auml;rkere EU sein:</p>
<p>&#8222;<i>Es liegt an uns und an euch, den einzigen Weg, der unsere Zukunft sichert, zu ebnen, und davon m&ouml;chte ich heute sprechen. Es ist die Neubegr&uuml;ndung eines souver&auml;nen, geeinten und demokratischen Europa. Haben wir gemeinsam den Mut, uns diesen Weg zu bahnen. &#8230; Das Europa, wie wir es kennen, ist zu schwach, zu langsam, zu ineffizient, aber allein Europa kann uns eine Handlungsf&auml;higkeit in der Welt geben angesichts der gro&szlig;en Herausforderungen dieser Zeit. &#8230; Allein Europa kann tats&auml;chliche Souver&auml;nit&auml;t gew&auml;hrleisten, das hei&szlig;t, die F&auml;higkeit, in der heutigen Welt zu bestehen, um unsere Werte und unsere Interessen zu verteidigen. Es gilt, eine europ&auml;ische Souver&auml;nit&auml;t aufzubauen und es besteht eine Notwendigkeit, sie aufzubauen.</i>&#8220; (S. 3)</p>
<p>Inwiefern Macrons Vorschlag eine genuine Souver&auml;nit&auml;t der EU oder eine St&auml;rkung der nationalen Souver&auml;nit&auml;ten meint, erschlie&szlig;t sich nicht eindeutig aus dem Text. Folgende konkreten politischen Vorschl&auml;ge bzw. Forderungen nennt Macron in seiner Rede (ohne Anspruch auf Vollst&auml;ndigkeit):</p>
<p><b>Sicherheit</b>: st&auml;rkere Zusammenarbeit bei der Cybersicherheit; Schaffung eines gemeinsamen Raums der Sicherheit und des Rechts (S. 4); Schaffung einer europ. Zivilschutztruppe f&uuml;r Katastrophenf&auml;lle mit eigenen Rettungskr&auml;ften (S. 5)</p>
<p><b>Verteidigung</b>: die EU soll neben der NATO milit&auml;risch selbst&auml;ndig handlungsf&auml;hig werden; die im Juni 2017 beschlossene verst&auml;rkte Zusammenarbeit in Verteidigungsfragen ist rasch zu konkretisieren, z.B. durch die Entwicklung gemeinsamer milit&auml;rischer Strategien, die Integration von Soldaten anderer Mitgliedsstaaten in die eigenen Streitkr&auml;fte; mittelfristig: Schaffung einer gemeinsamen Einsatztruppe, eines gemeinsamen Verteidigungshaushalts und einer gemeinsamen Milit&auml;rdoktrin (S. 4)</p>
<p><b>Terrorismusbek&auml;mpfung</b>: Schaffung einer Europ&auml;ischen Akademie f&uuml;r nachrichtendienstliche T&auml;tigkeit (S. 4); Einrichtung einer Europ&auml;ischen Staatsanwaltschaft f&uuml;r organisierte Kriminalit&auml;t und Terrorismus, deren Kompetenzen &uuml;ber die bestehender Einrichtungen hinausgeht (ebd.)</p>
<p><b>Migration</b>: Reform der europ&auml;ischen Asylpolitik; Schaffung einer echten Europ&auml;ischen Asylbeh&ouml;rde zur Beschleunigung und Vereinheitlichung der Asylverfahren; (st&auml;rker?) vernetzte Datenbanken und sichere biometrische Ausweisdokumente; schrittweise &Uuml;bernahme der Kontrollen an den Au&szlig;engrenzen durch eine europ&auml;ische Grenzpolizei; gemeinsames Bildungs- und Integrationsprogramm und abgestimmtes Verfahren der Lastenverteilung (S. 5)</p>
<p><b>Au&szlig;enpolitik</b>: gemeinsame (Entwicklungs-)Politik gegen&uuml;ber Afrika und anderen Anrainerstaaten</p>
<p><b>Finanzen &amp; Steuern</b>: Einf&uuml;hrung einer europ&auml;ischen Finanztransaktionssteuer, aus der u.a. entwicklungspolitische Ma&szlig;nahmen finanziert werden (S.&nbsp;6); Einf&uuml;hrung des Prinzips einer Wertsch&ouml;pfungssteuer, die Gewinne am Ort der Wertsch&ouml;pfung besteuert (um die Steuervermeidung globaler Unternehmen zu unterbinden; S.&nbsp;10); Ausweitung der Eurozone; st&auml;rkerer gemeinsamer Haushalt, der Reserven f&uuml;r Kriseninterventionen bereith&auml;lt (S.&nbsp;12); st&auml;rkere politische Steuerung und parlamentarische Kontrolle des EU-Haushalts (ebd.); Harmonisierung der K&ouml;rperschaftssteuer und anderer nationaler Steuern als Voraussetzung f&uuml;r den Zugang zu einem europ. Koh&auml;sionsfond (S.&nbsp;13)</p>
<p><b>Wirtschaftspolitik</b>: einheitliche Besteuerung von CO2-Emmissionen, um den &ouml;kologischen Wandel der Wirtschaft zu beschleunigen und Ausgleichsma&szlig;nahmen zu finanzieren; europ&auml;ische Energie-Verbundnetze (S.&nbsp;7); europ&auml;isches F&ouml;rderprogramm zur Entwicklung sauberer Fahrzeuge (S.&nbsp;8); Koordination der nationalen Wirtschaftspolitiken; volle Integration der M&auml;rkte und einheitliches Unternehmensrecht (S.&nbsp;21)</p>
<p><b>Sozialpolitik</b>: gemeinsame wirtschaftspolitische Strategien zum Abbau der Arbeitslosigkeit (S. 11); Konvergenz der Sozialsysteme (S. 12/14); St&auml;rkung sozialer Gerechtigkeit, z.B. durch europ&auml;ische Aufsichtsbeh&ouml;rden zur Einhaltung von Sozialstandards (etwa bei Entsenderichtlinie/S. 13); Entwicklung eines europ&auml;ischen Sozialmodells (S. 14)</p>
<p><b>Agrarpolitik</b>: Neuausrichtung der GAP auf den Schutz vor Weltmarkeinfl&uuml;ssen (die die Nahrungsmittelsouver&auml;nit&auml;t Europas gef&auml;hrden) sowie Steuerung des Wandels (S.&nbsp;8f.); europaweit einheitliche Standards zur Sicherheit und Qualit&auml;t von Lebensmitteln (S.&nbsp;9); europ&auml;ische Forschung zu Umweltrisiken</p>
<p><b>Digitalisierung</b>: Gr&uuml;ndung einer europ&auml;ischen Agentur f&uuml;r radikale Innovationen (z.B. K&uuml;nstliche Intelligenz oder Weltraum/S. 10); Schaffung eines digitalen Binnenmarktes mit einheitlichen Regulierungsvorgaben; St&auml;rkung digitaler Urheberrechte zur gerechten Entlohung der Autoren/Schaffenden (S. 11)</p>
<p><b>Bildung</b>: St&auml;rkung des europ. Sch&uuml;ler- und Studentenaustauschs; Einrichtung europ&auml;ischer Universit&auml;ten (S. 15)</p>
<p><b>Struktur &amp; Dynamik der EU</b>: Vereinfachung des Europarechts; Verkleinerung der Kommission auf 15 Mitglieder &#8211; gro&szlig;e Mitglieder sollten auf &#8222;ihren&#8220; Kommissar verzichten (S.&nbsp;19); Gemeinschaft der verschiedenen Geschwindigkeiten, d.h. partielle Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen interessierten Mitglieder (S.&nbsp;20); &ouml;ffentliche Diskussion &uuml;ber die Reformen der EU in Konventen (S. 17)</p>
<p><b>Erweiterung</b>: Beitrittsperspektive f&uuml;r die Balkanl&auml;nder (S.&nbsp;19f.); R&uuml;ckkehr Gro&szlig;britanniens in eine reformierte EU (S. 20)</p>
<h5>Die EU der 27 im Jahr 2025 &ndash; &Uuml;berle&shy;gungen und Szenarien<br />Wei&szlig;buch zur Zukunft Europas</h5>
<p>Im M&auml;rz 2017 stellte die Kommission ihr Wei&szlig;buch zur Zukunft Europas vor. Im Mittelpunkt stehen dabei f&uuml;nf Szenarien zu verschiedenen m&ouml;glichen Entwicklungspfaden der Gemeinschaft, die auf den folgenden Seiten kurz zusammengefasst werden. Den Szenarien stellt die Kommission eine Diagnose der gegenw&auml;rtigen Herausforderungen voran, mit der die Rahmenbedingungen und der Handlungsbedarf skizziert werden:</p>
<ul>
<li>Die abnehmende Bedeutung Europas in der Welt: Im Jahr 2060 werden weniger als 5 Prozent der Weltbev&ouml;lkerung in Europa leben (1900: 60 Prozent), der Anteil der europ&auml;ischen Wirtschaft am weltweiten Bruttoinlandsprodukt wird unter 20 Prozent sinken, ebenso verliert der Euro als Handelsw&auml;hrung an Bedeutung.</li>
<li>Die Gefahr einer milit&auml;rischen Eskalation von Konflikten nimmt zu, die friedensstiftende/-wahrende Funktion der EU ger&auml;t unter Druck. Die Kommission erwartet deshalb f&uuml;r die meisten Mitgliedstaaten eine Verdopplung ihrer j&auml;hrlichen Milit&auml;rausgaben bis 2045.</li>
<li>Die wirtschaftliche Entwicklung gew&auml;hrleistet nicht mehr &#8211; wie bisher &#8211; einen automatischen Wohlstandsgewinn f&uuml;r nachfolgende Generationen: erstmals drohen die J&uuml;ngeren im Vergleich zu ihren Eltern zu verarmen.</li>
<li>Die zunehmender Alterung der europ&auml;ischen Gesellschaften stellt die Renten- und Sozialversicherungssysteme vor gro&szlig;e Herausforderungen.</li>
<li>Der industrielle Wandel (Digitalisierung), die zunehmende Rohstoffknappheit und der notwendige &ouml;kologische Umbau der Wirtschaft (zur Verringerung der Klimafolgen) verlangen nach technologischen Innovationen und stellen neue Anforderungen an Bildungssysteme und die Regulierung der Arbeitsverh&auml;ltnisse.</li>
<li>Die zunehmende Migration in die EU hinein stellt die Freiz&uuml;gigkeit innerhalb der Gemeinschaft sowie den Lastenausgleich und die Solidarit&auml;t der Mitglieder untereinander auf eine harte Bew&auml;hrungsprobe.</li>
<li>Eine steigende Unzufriedenheit mit der europ&auml;ischen Politik f&uuml;hrt zu einem Vertrauensverlust und einer Legitimit&auml;tskrise der Gemeinschaft &#8211; was u.a. im Erstarken antieurop&auml;ischer Parteien und Bewegungen sichtbar wird (s. dazu die Beitr&auml;ge von Ukrow &amp; Peter in diesem Heft). Eine zentrale Ursache dieser Entt&auml;uschung sieht die Kommission vor allem in der Kluft zwischen (zu hohen) Erwartungen/ Versprechen und (zu schlechten) Ergebnissen der Gemeinschaftspolitik. Erschwerend komme hinzu, dass europ&auml;ische Rechtsetzung und dessen Umsetzung in den Mitgliedstaaten oft getrennt sind, die EU meist nicht &uuml;ber die n&ouml;tigen Mittel zur Durchsetzung einmal verabschiedeter Standards verf&uuml;ge.</li>
</ul>
<p><i><br />Europ&auml;ische Kommission, Die EU der 27 im Jahr 2025 &#8211; &Uuml;berlegungen und Szenarien. Wei&szlig;buch zur Zukunft Europas. Br&uuml;ssel, COM(2017)2025.</i></p>
<p>[die tabellarischen &Uuml;bersichten finden sich in der angeh&auml;ngten PDF-Version des Beitrags]</p>
<h5>Reformen jenseits der Vertrags&shy;&auml;n&shy;de&shy;rung</h5>
<p>Die aktuelle Rechtsgrundlage der Europ&auml;ischen Union ist der Lissaboner Vertrag, der eigentlich aus zwei separaten Vertr&auml;gen besteht:</p>
<ul>
<li>dem Vertrag &uuml;ber die Europ&auml;ische Union (EUV)</li>
<li>dem Vertrag &uuml;ber die Arbeitsweise der Europ&auml;ischen Union (AEUV).</li>
</ul>
<p>Beide Vertr&auml;ge wurden am 13. Dezember 2007 in Lissabon von den Regierungschefs der damals 27 Mitgliedstaaten unterzeichnet und traten am 1. Dezember 2009 in Kraft. In ihnen sind die Kompetenzen der Europ&auml;ischen Union, also jene Politikfelder definiert, in denen die Gemeinschaft die Rechtsetzung &uuml;bernommen hat. Dar&uuml;ber hinaus beschreiben die Vertr&auml;ge die Organe, die Struktur und Arbeitsweise der Union.</p>
<p>Eine regul&auml;re &Auml;nderung der Rechtsgrundlagen der Union ist nur durch neu ausgehandelte Vertr&auml;ge m&ouml;glich &#8211; der alle Mitglieder zustimmen m&uuml;ssen. Eine solche &Auml;nderung wird jedoch mit der zunehmenden Mitgliederzahl der Gemeinschaft immer schwieriger, weil zuvor ein Konsens &uuml;ber die Neuausrichtung der EU hergestellt werden m&uuml;sste.</p>
<p>Obwohl die Europ&auml;ische Union nicht &uuml;ber eine juristische Souver&auml;nit&auml;t im engeren Sinne verf&uuml;gt, also ihre Kompetenzen selbst und unabh&auml;ngig von den sie begr&uuml;ndenden Mitgliedsstaaten festlegen kann (s. dazu das Interview mit Dieter Grimm in diesem Heft ab S. 5), sieht der Lissaboner Vertrag f&uuml;r einige Verfahren und Kompetenzen bereits vereinfachte &Auml;nderungsklauseln vor, die unterhalb der Schwelle einer formalen Vertrags&auml;nderung m&ouml;glich sind. Diese sogenannten &#8222;Passerelle-Klauseln&#8220; erlauben beispielsweise, dass f&uuml;r bestimmte Fragen vom Prinzip der Einstimmigkeit abgewichen wird und Mehrheitsentscheidungen im Europ&auml;ischen Rat m&ouml;glich werden. Zum Ausgleich f&uuml;r die generelle Passerelle-Klausel (in Artikel 48 Absatz 7 EUV) wurde den nationalen Parlamenten ein sechsmonatiges Vetorecht einger&auml;umt.</p>
<p>Auf den folgenden Seiten dokumentieren wir die generellen und einige spezielle Passerelle-Klauseln des Vertrags von Lissabon, da sie die kurzfristigen und realistischen Handlungsm&ouml;glichkeiten f&uuml;r eine Reform der EU jenseits der Vertrags&auml;nderung beschreiben.</p>
<p><i>Rat der Europ&auml;ischen Union: Konsolidierte Fassungen des Vertrags &uuml;ber die Europ&auml;ische Union und des Vertrags &uuml;ber die Arbeitsweise der Europ&auml;ischen Union, Ratsdok. 6655/08, Br&uuml;ssel den 15.4.2008, abrufbar unter </i><a href="http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/08/st06/st06655.de08.pdf" target="_blank" rel="noopener"><i>http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/08/st06/st06655.de08.pdf</i></a></p>
<p>[die tabellarischen &Uuml;bersichten finden sich in der angeh&auml;ngten PDF-Version des Beitrags]</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Beschlüsse der Mitgliederversammlung 2017</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/233/publikation/beschluesse-der-mitgliederversammlung-2017/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Aug 2017 14:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/beschluesse-der-mitgliederversammlung-2017/</guid>

					<description><![CDATA[<p>in: Mitteilungen Nr. 233 (3/2017), S. 4-7 Beschl&#252;sse 1-3: Socia&#173;l-&#173;Me&#173;dia-&#173;Pr&#228;&#173;senz der Humanis&#173;ti&#173;schen Union Die Mitgliederversammlung 2016 der Humanistischen Union (HU) beauftragte eine Arbeitsgruppe mit der Konzeption einer Social-Media-Strategie. Der Beschluss lautete: Der Vorstand wird beauftragt, mit Hilfe einer Arbeitsgruppe bis zur n&#228;chsten Mitgliederversammlung ein Online-Kommunikationskonzept unter Einschluss Sozialer Medien und unter Ber&#252;cksichtigung der daf&#252;r n&#246;tigen [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>in: Mitteilungen Nr. 233 (3/2017), S. 4-7</p>
<h2 class="auto-created">Beschl&uuml;sse 1-3: Socia&shy;l-&shy;Me&shy;dia-&shy;Pr&auml;&shy;senz der Humanis&shy;ti&shy;schen Union</h2>
<p>Die Mitgliederversammlung 2016 der Humanistischen Union (HU) beauftragte eine Arbeitsgruppe mit der Konzeption einer Social-Media-Strategie. Der Beschluss lautete:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext"><i>Der Vorstand wird beauftragt, mit Hilfe einer Arbeitsgruppe bis zur n&auml;chsten Mitgliederversammlung ein Online-Kommunikationskonzept unter Einschluss Sozialer Medien und unter Ber&uuml;cksichtigung der daf&uuml;r n&ouml;tigen Ressourcen vorzulegen.</i></p>
</blockquote>
<p>Social Media werden in der HU seit Jahren kontrovers diskutiert. Bisher hat die HU darauf verzichtet, sie in gr&ouml;&szlig;erem Umfang zu nutzen. Neben dem &bdquo;klassischen&ldquo; Webauftritt und einzelnen Blogs gibt es seit einiger Zeit einen (eher punktuell genutzten) Twitter-Account; zus&auml;tzlich gibt es vereinzelt Initiativen auf lokaler Ebene.</p>
<p>Neben den Chancen von Social Media gibt es zweifellos auch Risiken. Die Arbeitsgruppe hat im Vorfeld der Mitgliederversammlung Chancen und Risiken untersucht und gegeneinander abgewogen. Angesichts zunehmender Schwierigkeiten der HU (und anderer NGOs), mittels klassischer &Ouml;ffentlichkeitsarbeit ein gr&ouml;&szlig;eres Publikum zu erreichen, erachtet sie eine Nutzung von Social Media durch die HU &ndash; trotz Bedenken &ndash; f&uuml;r sinnvoll und angezeigt. Dies sollte dann konsequent geschehen. Ein halbherziger Einsatz (etwa Nutzung nur als Verk&uuml;ndungsplattform oder ohne zus&auml;tzliche Ressourcen) kann nicht die n&ouml;tige Reichweite erzielen und w&auml;re am Ende wirkungslos.</p>
<p>Ziel der Pr&auml;senz ist es, neue Interessierte und Mitglieder f&uuml;r die HU zu gewinnen und neue Kommunikationskan&auml;le f&uuml;r die politischen Inhalte der HU zu erschlie&szlig;en. Dabei wollen wir vermeiden, Interessierte zus&auml;tzlich zu animieren, die Plattform zu nutzen. Inhalte sollen stets auch in klassischen Medien angeboten werden, es soll keine exklusiven Social-Media-Inhalte geben. Wir wollen auch zun&auml;chst erproben, ob der Auftritt den erwarteten Nutzen stiftet. Dazu wird es eine Erprobungsphase geben, nach der der Mitgliederversammlung eine Empfehlung &uuml;ber die Weiterf&uuml;hrung der Aktivit&auml;ten vorgelegt wird.</p>
<p>Bei der Wahl der Plattform f&uuml;r die Social-Media-Pr&auml;senz muss die Reichweite als wichtiger Aspekt ber&uuml;cksichtigt werden. Deswegen fiel die Entscheidung, Facebook zu nutzen. Andere Plattformen sind datenschutzfreundlicher; durch die teilweise deutlich geringere Reichweite werden wir aber nicht den gew&uuml;nschten Effekt erzielen.</p>
<p>Einzelheiten werden vor der Einf&uuml;hrung in einem detaillierten Konzept festgelegt. Die Beschl&uuml;sse lauten im Einzelnen:</p>
<h2 class="auto-created">Beschluss 1</h2>
<p>Die Mitgliederversammlung beschlie&szlig;t nach eingehender Diskussion der Pro- &amp; Contra-Argumente:</p>
<ul>
<li>die Mitgliederversammlung spricht sich daf&uuml;r aus, dass die HU &ndash; zun&auml;chst begrenzt auf eine zweij&auml;hrige Erprobungsphase &ndash; sich eine Pr&auml;senz in den Social Media aufbaut und diese f&uuml;r ihre politische &Ouml;ffentlichkeitsarbeit aktiv nutzt</li>
<li>der Bundesvorstand wird beauftragt, das Konzept f&uuml;r diesen Auftritt in Abstimmung mit den weiteren Arbeitsschwerpunkten der HU zu entwickeln und die notwendige Arbeitskapazit&auml;t in der Bundesgesch&auml;ftsstelle daf&uuml;r vorzusehen,</li>
<li>eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die das Engagement begleitet und evaluiert, und nach zwei Jahren der Mitgliederversammlung eine Empfehlung vorlegt, ob und in welcher Form es weitergef&uuml;hrt werden soll. </li>
</ul>
<p><i>Abstimmungsergebnis:<br />20 Ja, 4 Nein, 3 Enthaltungen</i></p>
<h2 class="auto-created">Beschluss 2</h2>
<p>Die Mitgliederversammlung beschlie&szlig;t:</p>
<ul>
<li>Die Social Media Aktivit&auml;ten der HU konzentrieren sich auf den Aufbau einer Facebook-Pr&auml;senz und die erweiterte Nutzung des bestehenden Twitter-Accounts.</li>
<li>Die neu einzurichtenden Facebook-Pr&auml;senz soll Externe ansprechen, Arbeitsergebnisse und Positionen der HU zeitgem&auml;&szlig; pr&auml;sentieren und nach M&ouml;glichkeit an bestehende Onlinedebatten ankn&uuml;pfen. Zugleich sollen dort Angebote f&uuml;r Mitglieder und Freunde unterbreitet werden, die auf eine st&auml;rkere Beteiligung am Verbandsleben und Mitwirkungsm&ouml;glichkeiten ausgerichtet sind.</li>
<li>Mit dem Ausbau des Twitter-Accounts soll die Vernetzung mit Medien und Fach&ouml;ffentlichkeit verbesser werden, um die &Ouml;ffentlichkeitsarbeit des Vereins wirkungsvoller zu gestalten.</li>
<li>F&uuml;r die Einbindung multimedialer Daten sollten Flickr (Bilderpool) sowie YouTube (Einbindung von Audio-/Videomitschnitten) genutzt werden &ndash; jedoch mit deutlichem Hinweis auf den &bdquo;Ablagecharakter&ldquo; dieser Angebote und Verweis auf die eigenen Webangebote der HU.</li>
<li>Begleitend wird eine redaktionelle Mitarbeit an der Wikipedia vorgeschlagen, um Argumente und Informationen der HU in relevanten Themenfeldern der Onlineenzyklop&auml;die zu verankern. </li>
</ul>
<p><i>Abstimmungsergebnis:<br />17 Ja, 7 Nein, 3 Enthaltungen</i></p>
<h2 class="auto-created">Beschluss 3</h2>
<p>Die Mitgliederversammlung beauftragt den Bundesvorstand, ein Social-Media-Konzept f&uuml;r die HU zu erarbeiten, dass sich an den (k&uuml;nftigen) Arbeitsschwerpunkten des Vereins orientiert und auf m&ouml;glichst gro&szlig;e Reichweite ausgelegt ist. Dazu sollte auch in geeignete Werbema&szlig;nahmen investiert werden. Das Konzept sollte die M&ouml;glichkeiten der Sozialen Medien voll aussch&ouml;pfen und mehr als nur eine Abbildung der bisherigen Verbandsaktivit&auml;ten leisten. Im Rahmen dieses Konzepts sollten neue Formate der Darstellung / Vermarktung von HU-Positionen erprobt werden.</p>
<p><i>Abstimmungsergebnis:<br />16 Ja, 4 Nein, 9 Enthaltungen</i></p>
<p>Das vorgelegte <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/SoMe-Strategie_Entwurf2017-06-12.pdf">Papier der Arbeitsgruppe </a>mit den detaillierten Analysen und Begr&uuml;ndungen f&uuml;r diese Vorschl&auml;ge finden sich auf der Webseite der HU bzw. k&ouml;nnen in der Bundesgesch&auml;ftsstelle abgerufen werden.</p>
<h2 class="auto-created">Beschluss 4: Das ist der Gipfel</h2>
<p>Anl&auml;sslich des G20-Gipfels soll das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit f&uuml;r zwei Tage ausgesetzt werden. Laut der &bdquo;Versammlungsrechtlichen Allgemeinverf&uuml;gung&ldquo; soll ab dem 7. Juli um 6 Uhr morgens bis zum 8. Juli um 20 Uhr eine Demonstrationsverbotszone von 38 Quadratkilometer, und damit f&uuml;r weite Teile der Stadt, gelten.</p>
<p>Im Namen der Sicherheit wird das Aushebeln des Demonstrationsrechts auf 66 Seiten von Hamburgs Polizeipr&auml;sidenten verf&uuml;gt. W&auml;hrend von den 20 Gipfelteilnehmern eine Stadt besetzt wird, ist f&uuml;r ein Camp der Protestierenden kein Platz.</p>
<p>Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist das Grundrecht der Versammlungsfreiheit unverzichtbar f&uuml;r eine funktionierende Demokratie. Dieses Grundrecht umfasst auch das Selbstbestimmungsrecht &uuml;ber den Ort der Versammlung. Deshalb unterst&uuml;tzt die HU die Klage des B&uuml;ndnisses gegen den G20 gegen die Allgemeinverf&uuml;gung und die &bdquo;demokratie- und grundrechtsfreien Zonen&ldquo; und fordert den Hamburger Senat auf, sein Versprechen einzuhalten, keine Demonstrationsverbotszonen zuzulassen. <br />Initiativantrag von Helga Lenz, L&uuml;beck</p>
<p><i>Abstimmungsergebnis:<br />einstimmig ohne Enthaltungen angenommen</i></p>
<h2 class="auto-created">Beschluss 5: Das &uuml;berholte Gef&auml;ngnis &ndash; F&uuml;r einen humanen Umgang mit Straf&shy;f&auml;l&shy;ligen</h2>
<p>Die Mitgliederversammlung beschlie&szlig;t:</p>
<p>Die Humanistische Union veranstaltet &ndash; vorzugsweise in M&uuml;nchen &ndash; eine Tagung &uuml;ber den Sinn und Unsinn von Freiheitsstrafen. Dort sollen PraktikerInnen des Strafvollzugs, KriminologInnen, PsychologInnen, SoziologInnen und VertreterInnen der Straff&auml;lligenhilfe Perspektiven entwickeln f&uuml;r Alternativen zum Gef&auml;ngnis als Resozialisierungseinrichtung. Erw&uuml;nscht sind auch Szenarien f&uuml;r den &Uuml;bergang vom heutigen Strafvollzug zu der Zukunftsvision.&nbsp; Auch M&ouml;glichkeiten zur Humanisierung des Strafvollzugs und zur Pr&auml;vention von Straftaten sollen vorgeschlagen werden. Das Ergebnis dieser Tagung soll die HU in aufkl&auml;rende Ma&szlig;nahmen und Gesetzesvorschl&auml;ge umsetzen.</p>
<p><i>Abstimmungsergebnis:<br />bei wenigen Enthaltungen ohne Gegenstimmen angenommen</i></p>
<h2 class="auto-created">Beschluss 6: Arbeits&shy;gruppe Whist&shy;leblo&shy;wing</h2>
<p>Die Mitgliederversammlung beschlie&szlig;t:</p>
<p>Die Humanistische Union setzt in Zukunft eine AG Whistleblowing ein. Aufgabe dieser AG w&auml;re, ein Konzept auszuarbeiten, um eine Gesetzesinitiative zum Schutz von Whistleblowern anzuregen.&nbsp; Nach M&ouml;glichkeit ist eine Kooperation mit anderen Initiativen anzustreben, die zu diesem Thema arbeiten.</p>
<p><i>Abstimmungsergebnis:<br />bei wenigen Gegenstimmen und mehreren Enthaltungen angenommen</i></p>
<h2 class="auto-created">Beschluss 7: Aktion 18. M&auml;rz</h2>
<p>Die Mitgliederversammlung beschlie&szlig;t:</p>
<p>Die Humanistische Union unterst&uuml;tzt die &bdquo;Aktion 18. M&auml;rz&ldquo;. Ziel ist, den 18. M&auml;rz als bundeseinheitlichen Feiertag zu etablieren.</p>
<p><i>Abstimmungsergebnis:<br />bei wenigen Gegenstimmen und mehreren Enthaltungen mehrheitlich angenommen</i></p>
<h2 class="auto-created">Beschluss 8: Stellung&shy;nahme gegen Pl&auml;ne zur Abschaffung des Bargelds</h2>
<p>Die Mitgliederversammlung beschlie&szlig;t:</p>
<p>Die Mitgliederversammlung der Humanistischen Union erkl&auml;rt, dass das Bargeld keinesfalls abgeschafft werden darf, da dies zu einer totalen &Uuml;berwachung aller B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger f&uuml;hren w&uuml;rde.</p>
<p><i>Initiativantrag von Stefan H&uuml;gel, Ingo J&uuml;rgensmann und Franz-Josef Hanke<br />Abstimmungsergebnis:<br />bei zwei Enthaltungen einstimmig angenommen<br /></i></p>
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		<title>Ergebnisse der Verbandswahlen 2017</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/233/publikation/ergebnisse-der-verbandswahlen-2017/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Aug 2017 14:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/ergebnisse-der-verbandswahlen-2017/</guid>

					<description><![CDATA[<p>in: Mitteilungen Nr. 233 (3/2017), S. 7 Bei der Mitgliederversammlung der Humanistischen Union am 17.6.2017 in Hamburg waren satzungsgemäß alle Vereinsgremien neu zu wählen. Bundesvorsitzender Für die Wahlen zum/zur Bundesvorsitzenden kandidierte Werner Koep-Kerstin, der die Humanistische Union seit 2013 leitet.  Die geheime Abstimmung ergab folgendes Ergebnis für ihn: abgegebene Stimmen: 29; davon 28 gültigJa: 27   [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>in: Mitteilungen Nr. 233 (3/2017), S. 7</p>
<p>Bei der Mitgliederversammlung der Humanistischen Union am 17.6.2017 in Hamburg waren satzungsgemäß alle Vereinsgremien neu zu wählen.</p>
<h2 class="auto-created">Bundesvorsitzender</h2>
<p>Für die Wahlen zum/zur Bundesvorsitzenden kandidierte Werner Koep-Kerstin, der die Humanistische Union seit 2013 leitet.  Die geheime Abstimmung ergab folgendes Ergebnis für ihn:</p>
<p>abgegebene Stimmen: 29; davon 28 gültig<br />Ja: 27   <br />Nein: 0   <br />Enthaltung: 1</p>
<h2 class="auto-created">Mitglieder des Bundes&shy;vor&shy;stands</h2>
<p>Für den neuen Bundesvorstand kandidierten weitere 7 Mitglieder. Alle Kandidatinnen und Kandidaten wurden in geheimer Abstimmung mit folgendem Ergebnis (Ja-Stimmen) gewählt:</p>
<p>Tobias Baur (Berlin)   20<br />Anja Heinrich (Berlin)  26<br />Stefan Hügel (FfM)   27<br />Martin Kutscha (Berlin)  27<br />Fredrik Roggan (Berlin)  25<br />Kirsten Wiese (Bremen)  22<br />Rosemarie Will (Berlin)  21.</p>
<p>abgegebene Stimmen: 29, davon 29 gültig</p>
<h2 class="auto-created">Weitere Verbands&shy;funk&shy;ti&shy;onen</h2>
<p>Als <b>Diskussionsredakteur </b>der HU-Mitteilungen wurde einstimmig gewählt: Johann-Albrecht Haupt (Hannover).</p>
<p>Als <b>Revisoren</b> für Vereinsfinanzen wurden einstimmig bestätigt: Kilian Schmuck (Berlin) und Mathias Wittmann (Köln).</p>
<p>In die vereinsinterne <b>Schiedskommission </b>wurden einstimmig bei fünf Enthaltungen gewählt: Klaus von Freyhold, Helga Killinger, Till Müller-Heidelberg, Roland Otte, Ingeborg Rürup.</p>
<p>Als Mitglieder der <b>HU-Wahlkommission </b>wurden einstimmig bei einigen Enthaltungen gewählt: <br />Johann-Albrecht Haupt, Wolfgang Killinger und Matthias Schulz als Hauptmitglieder <br />sowie Walburga Büchel, Robin Krahl und Hansjörg Siebelshorst als Ersatzmitglieder.</p>
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		<item>
		<title>Anträge an die Mitgliederversammlung 2017</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/232/publikation/antraege-an-die-mitgliederversammlung-2017/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 May 2017 14:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/antraege-an-die-mitgliederversammlung-2017/</guid>

					<description><![CDATA[<p>in: Mitteilungen Nr. 232 (2/2017), S. 3/4 Bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe der HU-Mitteilungen lagen folgende Antr&#228;ge an die Versammlung vor. Weitere Antr&#228;ge (sofern sie sich nicht auf Satzungs&#228;nderungen beziehen) sind bis zum Beginn der Mitgliederversammlung m&#246;glich. Alle bis zum 12. Juni in der Gesch&#228;ftsstelle vorliegenden Antr&#228;ge werden den Mitgliedern vorab zur Kenntnis gegeben. Mitglieder, [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>in: Mitteilungen Nr. 232 (2/2017), S. 3/4</p>
<p><i>Bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe der HU-Mitteilungen lagen folgende Antr&auml;ge an die Versammlung vor. Weitere Antr&auml;ge (sofern sie sich nicht auf Satzungs&auml;nderungen beziehen) sind bis zum Beginn der Mitgliederversammlung m&ouml;glich. Alle bis zum 12. Juni in der Gesch&auml;ftsstelle vorliegenden Antr&auml;ge werden den Mitgliedern vorab zur Kenntnis gegeben. Mitglieder, die nicht per E-Mail erreichbar sind, k&ouml;nnen diese Antr&auml;ge per Post zugeschickt bekommen &#8211; dazu bitte im Berliner B&uuml;ro (s. Impressum) melden.</i></p>
<h5>&bdquo;Das &uuml;berholte Gef&auml;ngnis &ndash; F&uuml;r einen humanen Umgang mit Straf&shy;f&auml;l&shy;ligen&ldquo;</h5>
<p>Die Mitgliederversammlung m&ouml;ge beschlie&szlig;en:</p>
<p>Die Humanistische Union veranstaltet &#8211; vorzugsweise in M&uuml;nchen &#8211; eine Tagung &uuml;ber den Sinn und Unsinn von Freiheitsstrafen. Dort sollen PraktikerInnen des Strafvollzugs, KriminologInnen, PsychologInnen, SoziologInnen und VertreterInnen der Straff&auml;lligenhilfe Perspektiven entwickeln f&uuml;r Alternativen zum Gef&auml;ngnis als Resozialisierungseinrichtung. Erw&uuml;nscht sind auch Szenarien f&uuml;r den &Uuml;bergang vom heutigen Strafvollzug zu der Zukunftsvision.&nbsp; Auch M&ouml;glichkeiten zur Humanisierung des Strafvollzugs und zur Pr&auml;vention von Straftaten sollen vorgeschlagen werden. Das Ergebnis dieser Tagung soll die HU in aufkl&auml;rende Ma&szlig;nahmen und Gesetzesvorschl&auml;ge umsetzen.</p>
<p><b>Begr&uuml;ndung: </b>Zu dem Selbstverst&auml;ndnis der HU geh&ouml;ren Themen wie &#8222;Kriminalpolitik, die nicht nur auf Gef&auml;ngnisse setzt&#8220; und &#8222;Menschenw&uuml;rdigere Haftbedingungen und Resozialisierung&#8220; (siehe HU-Website). In Bayern wird der Vollzug des Strafrechts besonders restriktiv gehandhabt.</p>
<p>Der Strafvollzug soll resozialisieren, aber immer noch wird ein nennenswerter Teil (30% &#8211; 65%) der z.Zt. 60.000 Gefangenen r&uuml;ckf&auml;llig. Woran liegt dies? Wissenschaftler beklagen, dass zu wenig auf diesem Gebiet geforscht wird, auch bei der Erforschung der Resozialisierungs-Methoden fehle es.</p>
<p>Praktiker, wie Dr. Galli und andere nennen die wesentlichen Folgen des Freiheitsentzugs:</p>
<p>a) Manche Gefangenen kommen erst im Gef&auml;ngnis so richtig auf falsche Ideen oder geraten in falsche Kreise. Aktuelles Beispiel sind die Attent&auml;ter von Paris, die erst im Gef&auml;ngnis radikalisiert worden sein sollen.</p>
<p>b) Der Selbstwert der Gefangenen wird durch und in Haft eher zerst&ouml;rt.</p>
<p>c) Allgemein wird die soziale Einbindung in vielen F&auml;llen zerst&ouml;rt (gerade bei langen Freiheitsstrafen oft unwiderruflich).</p>
<p>d) Oft ist es gar nicht so sehr die Tat an sich, sondern die Gef&auml;ngniszeit, die zum Makel wird: Er macht die Wiedereingliederung schwierig. Niemanden sagt zu einem Entlassenen: &#8222;Du hast jetzt 15 Jahre in Straubing verb&uuml;&szlig;t, jetzt sind wir wieder gut, wir fangen wieder bei Null auf Augenh&ouml;he an.&#8220; Wir wissen alle, genau das Gegenteil ist der Fall.</p>
<p><i>Antragsteller: RV M&uuml;nchen-S&uuml;dbayern, vertreten durch Wolfgang Killinger</i></p>
<h5>&bdquo;AG Whist&shy;leblo&shy;wing&ldquo;</h5>
<p>Die Mitgliederversammlung m&ouml;ge beschlie&szlig;en:</p>
<p>Die Humanistische Union setzt in Zukunft eine AG Whistleblowing ein. Aufgabe dieser AG w&auml;re, ein Konzept auszuarbeiten, um eine Gesetzesinitiative zum Schutz von Whistleblowern anzuregen.&nbsp; Nach M&ouml;glichkeit ist eine Kooperation mit anderen Initiativen anzustreben, die zu diesem Thema arbeiten.</p>
<p><b>Begr&uuml;ndung: </b>Whistleblower setzen sich f&uuml;r die Allgemeinheit ein, weil sie Missst&auml;nde (von Firmen und Beh&ouml;rden) und Verbrechen &ouml;ffentlich machen und sorgen so f&uuml;r Transparenz und Information. Whistleblower werden vor dem deutschen Gesetz nicht gesch&uuml;tzt. Ziel ist, eine Gesetzesinitiative anzuregen, um diese vor Strafverfolgung zu sch&uuml;tzen.</p>
<p>Ein Beispiel aus Deutschland: Inge Hannemann. Sie war Arbeitsvermittlerin&nbsp; im Jobcenter Hamburg-Altona, brachte &ouml;ffentlich Missst&auml;nde bei der Vermittlung von Arbeitslosen innerhalb des Systems Hartz IV zur Sprache. Aus diesen Gr&uuml;nden wurde sie im April 2013 durch ihren Arbeitgeber mit sofortiger Wirkung vom Dienst freigestellt und erhielt Hausverbot (Quelle: de.wikipedia.org).</p>
<p><i>Antragsteller: RV M&uuml;nchen-S&uuml;dbayern, vertreten durch Nadine Freialdenhoven</i></p>
<h5>Aktion 18.M&auml;rz</h5>
<p>Die Mitgliederversammlung m&ouml;ge beschlie&szlig;en:</p>
<p>Die Humanistische Union unterst&uuml;tzt die &#8222;Aktion 18. M&auml;rz&#8220;. Ziel ist, den 18. M&auml;rz als bundeseinheitlichen, konfessionslosen Feiertag zu etablieren.</p>
<p><b>Begr&uuml;ndung: </b>In Deutschland gibt es mindestens sieben christliche (auf regionaler Ebene mehr) und nur zwei nichtkonfessionelle Feiertage (1. Mai und 3. Oktober). Die &#8222;Aktion 18. M&auml;rz&#8220; (siehe auch: <a href="http://www.maerzrevolution.de/" target="_blank" rel="noopener">www.maerzrevolution.de</a>) ist eine &uuml;berparteiliche B&uuml;rgerinitiative, deren Ziel es ist, den 18. M&auml;rz als Feiertag zu erkl&auml;ren. Hintergrund ist das Gedenken an die M&auml;rzrevolution von 1848 bis 1849. Die M&auml;rzrevolution hatte das Ziel, liberale und b&uuml;rgerlich-demokratische Werte gegen die wieder erstarkende Restauration zu verteidigen. Dieser Gedanke hat bis heute nicht an Bedeutung verloren. Wir als B&uuml;rgerrechtsorganisation setzen uns ebenfalls gegen demokratiefeindliche Str&ouml;mungen ein, die momentan wieder erstarken.</p>
<p><i>Antragsteller: RV M&uuml;nchen-S&uuml;dbayern, vertreten durch Nadine Freialdenhoven</i></p>
<p><b>Ank&uuml;ndigung: Bericht &amp; Beschlussempfehlung der AG Social Media</b></p>
<p>Zur diesj&auml;hrigen Mitgliederversammlung bereitet die nach der letzten MV begr&uuml;ndete AG Social Media eine umfangreiche Empfehlung f&uuml;r die Erprobung dieser Medien durch die HU vor. Die AG hat sich ausf&uuml;hrlich mit Risiken und Chancen eines solchen Engagements befasst und Ideen gesammelt, wof&uuml;r und wie diese durch die HU genutzt werden k&ouml;nnten. Die Vorlage ist ab dem 5. Juni &uuml;ber die HU-Gesch&auml;ftsstelle bzw. die HU-Webseite abrufbar. Die Mitgliederversammlung wird dar&uuml;ber entscheiden, ob und in welcher Form der Verein k&uuml;nftig Dienste wie Facebook nutzen soll oder nicht.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/232/publikation/antraege-an-die-mitgliederversammlung-2017/">Anträge an die Mitgliederversammlung 2017</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Sicherheit bedeutet Gefahr  jedenfalls für die Grundrechte</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/232/publikation/sicherheit-bedeutet-gefahr-jedenfalls-fuer-die-grundrechte-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 May 2017 12:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Gemeinsame Pressemitteilung zur Pr&#228;sentation des Grundrechte-Reports 2017, in: Mitteilungen Nr. 232 (2/2017), S. 14f. Am Verfassungstag, dem 23. Mai 2017, stellen in Karlsruhe acht deutsche B&#252;rger- und Menschenrechtsorganisationen den neuen Grundrechte-Report vor. Der Bericht listet in 41 Beitr&#228;gen verschiedener Autor/innen die Defizite (und einen kleinen Fortschritt) in der Anerkennung und Durchsetzung einzelner Grundrechte in Deutschland [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Gemeinsame Pressemitteilung zur Pr&auml;sentation des Grundrechte-Reports 2017, in: Mitteilungen Nr. 232 (2/2017), S. 14f.</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/grr2017_01.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-3985 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/grr2017_01-295x450.jpg" alt="Sicherheit bedeutet Gefahr &#8211; jedenfalls f&uuml;r die Grundrechte" width="295" height="450"></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Am Verfassungstag, dem 23. Mai 2017, stellen in Karlsruhe acht deutsche B&uuml;rger- und Menschenrechtsorganisationen den neuen Grundrechte-Report vor. Der Bericht listet in 41 Beitr&auml;gen verschiedener Autor/innen die Defizite (und einen kleinen Fortschritt) in der Anerkennung und Durchsetzung einzelner Grundrechte in Deutschland auf. Zu den Themen des Grundrechte-Reports z&auml;hlen die zahlreichen &#8222;Verschlimmbesserungen&#8220; in der Anerkennung bzw. Abweisung von Gefl&uuml;chteten, die der Gesetzgeber nach dem kurzen &#8222;Sommer der Migration&#8220; in Gang setzte, ebenso wie diskriminierende Praktiken aufgrund des Geschlechts, der Rasse, Herkunft oder anderer Merkmale. Einen breiten Raum nehmen auch die zahlreichen neuen gesetzlichen Beschr&auml;nkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, des Post- und Fernmeldegeheimnisses sowie rechtsstaatlicher Grundprinzipien ein, die immer h&auml;ufiger mit der Notwendigkeit sicherheitspolitischer Ma&szlig;nahmen und der Terrorbek&auml;mpfung begr&uuml;ndet werden.</p>
<p>Den diesj&auml;hrigen Grundrechte-Report stellt der Journalist und Leiter des TV-Magazins Monitor, Georg Restle, vor. Er appelliert angesichts der negativen Bilanz des Reports daran, die Werteordnung unserer Verfassung nicht aus dem Blick zu verlieren: &#8222;In einer Zeit, in der Sicherheit &uuml;ber allem steht, ger&auml;t die Freiheit in Gefahr. Wie selten zuvor in der Geschichte des Grundgesetzes stehen Grundrechte in diesem Land unter Druck. &#8218;In dubio pro libertate&#8216; wurde abgel&ouml;st durch &#8218;in dubio pro securitate&#8216;: Im Zweifel f&uuml;r die Sicherheit. Der Grundrechte-Report 2017 liefert eine erschreckende Chronik der Einschr&auml;nkung von B&uuml;rger- und Menschenrechten und zeigt: Der Kampf um die Grundrechte muss in diesem Land neu aufgenommen werden.&#8220;</p>
<p>Ein besonderer Schwerpunkt des diesj&auml;hrigen Berichtes sind zahlreiche Einschr&auml;nkungen sozialer Grundrechte, etwa bei der l&uuml;ckenhaften Umsetzung des Mindestlohns, der Ungleichbehandlung durch die Erbschaftssteuerreform oder die Kostenvorbehalte im Bundesteilhabegesetz. Besondere Aufmerksamkeit widmet die Redaktion den Gefangenen. Martin Singe prangert den Zynismus einer &#8222;aufgeschobenen Inkraftsetzung&#8220; von &sect; 190 ff Strafvollzugsgesetz an, das seit 1977 eine gesetzliche Rentenversicherung f&uuml;r Gefangene vorschreibt. Sie f&uuml;hrt dazu, dass Gefangene zus&auml;tzlich zur menschenunw&uuml;rdigen Bezahlung ihrer Arbeit weit unterhalb des Mindesteinkommens auch noch dadurch bestraft werden, dass ihr Verdienst nicht in die Rentenversicherung einflie&szlig;t &#8211; Altersarmut vorprogrammiert ist. Die Begr&uuml;ndungen f&uuml;r die Verweigerung dieser Sozialstandards sind so verschieden wie widerspr&uuml;chlich und belegen vor allem eines: dass sich Bund und L&auml;nder wechselseitig aus der Verantwortung stehlen wollen.</p>
<p>Vanessa Hellmann berichtet von der verweigerten Substitutionstherapie f&uuml;r einen Langzeit-Drogenabh&auml;ngigen im bayerischen Strafvollzug, die den Europ&auml;ischen Gerichtshof f&uuml;r Menschenrechte besch&auml;ftigte. Auf eine weitere Entrechtung von Gefangenen macht Kirstin Drenkhahn aufmerksam: Sie geht der Frage nach, ob Gefangene eine Gewerkschaft gr&uuml;nden und betreiben d&uuml;rfen. W&auml;hrend die L&auml;nder dies bisher bestreiten &#8211; bei Gefangenenarbeit handle es sich um Zwangsdienste (was nicht mehr f&uuml;r alle Bundesl&auml;nder gilt) und Gefangene seien deshalb keine echten Arbeitnehmer/innen (was auch f&uuml;r Wehrdienstleistende galt, die eine Gewerkschaft gr&uuml;nden durften) &#8211; sieht Drenkhahn keine &uuml;berzeugenden Gr&uuml;nde daf&uuml;r, Gefangenen ihr Recht auf Koalitionsfreiheit gem. Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz abzusprechen. Bei der Pr&auml;sentation wird stellvertretend f&uuml;r viele Betroffene Oliver Rast, Sprecher der Gefangenen-Gewerkschaft / Bundesweite Organisation anwesend sein und &uuml;ber den aktuellen Stand der Anerkennung seiner Organisation informieren.</p>
<p><i>Grundrechte-Report 2017 &#8211; Zur Lage der B&uuml;rger- und Menschenrechte in Deutschland.</i></p>
<p><i>Herausgeber: Till M&uuml;ller-Heidelberg, Elke Steven, Marei Pelzer, Martin Heiming, Cara R&ouml;hner, Rolf G&ouml;ssner, Julia Heesen und Arthur Helwich. </i></p>
<p><i>Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main, Juni 2017, ISBN 978-3-596-29819-8, 224 Seiten, 10.99 Euro. </i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/232/publikation/sicherheit-bedeutet-gefahr-jedenfalls-fuer-die-grundrechte-1/">Sicherheit bedeutet Gefahr  jedenfalls für die Grundrechte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Beschlüsse der Mitgliederversammlung 2016</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/231/publikation/beschluesse-der-mitgliederversammlung-2016/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Jan 2017 15:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/beschluesse-der-mitgliederversammlung-2016/</guid>

					<description><![CDATA[<p>in: HU-Mitteilungen Nr. 231 (1/2017), S. 4 Keine Wohnsitz&#173;auf&#173;lagen f&#252;r anerkannte Fl&#252;chtlinge Die Humanistische Union lehnt die Wohnsitzauflagen f&#252;r anerkannte Fl&#252;chtlinge ab und fordert die Landesregierungen auf, diese nicht anzuwenden. Die Humanistische Union unterst&#252;tzt politisch eine entsprechende Musterklage. Abstimmung: bei einer Gegenstimme mit gro&#223;er Mehrheit angenommen Zusam&#173;me&#173;n&#173;a&#173;r&#173;beit mit anderen Organi&#173;sa&#173;ti&#173;onen Die Humanistische Union strebt &#8211; [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: HU-Mitteilungen Nr. 231 (1/2017), S. 4</p>
<h5>Keine Wohnsitz&shy;auf&shy;lagen f&uuml;r anerkannte Fl&uuml;chtlinge</h5>
<p>Die Humanistische Union lehnt die Wohnsitzauflagen f&uuml;r anerkannte Fl&uuml;chtlinge ab und fordert die Landesregierungen auf, diese nicht anzuwenden. Die Humanistische Union unterst&uuml;tzt politisch eine entsprechende Musterklage.</p>
<p><i>Abstimmung: bei einer Gegenstimme mit gro&szlig;er Mehrheit angenommen</i></p>
<h5>Zusam&shy;me&shy;n&shy;a&shy;r&shy;beit mit anderen Organi&shy;sa&shy;ti&shy;onen</h5>
<p>Die Humanistische Union strebt &#8211; bei Wahrung ihrer Eigenst&auml;ndigkeit &#8211; die Zusammenarbeit mit Organisationen an, die sich f&uuml;r die Trennung von Staat und Religion/ Religionsgemeinschaften einsetzen.</p>
<p><i>Abstimmung: 13 Ja, 6 Nein, 4 Enthaltungen -&gt; Antrag mehrheitlich angenommen</i></p>
<p>Anmerkung: Die in der urspr&uuml;nglichen Begr&uuml;ndung des Antrags aufgef&uuml;hrte Entscheidung, dass die HU nicht dem Koordinationsrat s&auml;kularer Organisationen (KORSO) beitritt, wird in der Diskussion von vielen Mitgliedern verteidigt, der entsprechende Verweis vom Antragsteller daraufhin zur&uuml;ckgezogen.</p>
<h5>St&auml;rkere Online-&shy;Pr&auml;&shy;senz der Humanis&shy;ti&shy;schen Union</h5>
<p>Die Humanistische Union m&ouml;ge in Zukunft mehr aktuelle Beitr&auml;ge mit bundesweiter Relevanz erstellen und auf der Startseite der Homepage <a href="http://humanistische-union.de/" target="_blank" rel="noopener">http://humanistische-union.de</a> ver&ouml;ffentlichen. Aktuell fehlt beispielsweise der &#8222;Aufrechte Gang&#8220; oder ist zu tief vergraben. <br />Der Vorstand wird beauftragt, mit Hilfe einer Arbeitsgruppe bis zur n&auml;chsten Mitgliederversammlung ein Online-Kommunikationskonzept unter Einschluss Sozialer Medien und unter Ber&uuml;cksichtigung der daf&uuml;r n&ouml;tigen Ressourcen vorzulegen.</p>
<p><i>Abstimmung: 18 Ja, 3 Nein, 3 Enthaltungen -&gt; Antrag mehrheitlich angenommen</i></p>
<p>Anmerkung: Die im urspr&uuml;nglichen Antrag enthaltene Entscheidung, die Inhalte der HU auch in Medien wie Facebook, Twitter oder YouTube zu verbreiten, wurde kontrovers diskutiert. Nach Diskussionen auf der Delegiertenkonferenz 2011 hatte die HU bisher auf eine Nutzung von Facebook wegen der Nutzerdatenerhebung durch die Firma verzichtet. Diese Entscheidung wird nun in Frage gestellt, da immer mehr Menschen Nachrichteninhalte &uuml;ber soziale Medien anstatt &uuml;ber klassische Webseiten rezipieren und die HU neue Zielgruppen erreichen will. Ob und wie die HU mit den vorhandenen Ressourcen Facebook und andere Medien sinnvoll einsetzen kann, soll die n&auml;chste Mitgliederversammlung entscheiden.</p>
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