Anträge an die Mitgliederversammlung 2017
in: Mitteilungen Nr. 232 (2/2017), S. 3/4
Bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe der HU-Mitteilungen lagen folgende Anträge an die Versammlung vor. Weitere Anträge (sofern sie sich nicht auf Satzungsänderungen beziehen) sind bis zum Beginn der Mitgliederversammlung möglich. Alle bis zum 12. Juni in der Geschäftsstelle vorliegenden Anträge werden den Mitgliedern vorab zur Kenntnis gegeben. Mitglieder, die nicht per E-Mail erreichbar sind, können diese Anträge per Post zugeschickt bekommen – dazu bitte im Berliner Büro (s. Impressum) melden.
„Das überholte Gefängnis – Für einen humanen Umgang mit Straffälligen“
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Die Humanistische Union veranstaltet – vorzugsweise in München – eine Tagung über den Sinn und Unsinn von Freiheitsstrafen. Dort sollen PraktikerInnen des Strafvollzugs, KriminologInnen, PsychologInnen, SoziologInnen und VertreterInnen der Straffälligenhilfe Perspektiven entwickeln für Alternativen zum Gefängnis als Resozialisierungseinrichtung. Erwünscht sind auch Szenarien für den Übergang vom heutigen Strafvollzug zu der Zukunftsvision. Auch Möglichkeiten zur Humanisierung des Strafvollzugs und zur Prävention von Straftaten sollen vorgeschlagen werden. Das Ergebnis dieser Tagung soll die HU in aufklärende Maßnahmen und Gesetzesvorschläge umsetzen.
Begründung: Zu dem Selbstverständnis der HU gehören Themen wie „Kriminalpolitik, die nicht nur auf Gefängnisse setzt“ und „Menschenwürdigere Haftbedingungen und Resozialisierung“ (siehe HU-Website). In Bayern wird der Vollzug des Strafrechts besonders restriktiv gehandhabt.
Der Strafvollzug soll resozialisieren, aber immer noch wird ein nennenswerter Teil (30% – 65%) der z.Zt. 60.000 Gefangenen rückfällig. Woran liegt dies? Wissenschaftler beklagen, dass zu wenig auf diesem Gebiet geforscht wird, auch bei der Erforschung der Resozialisierungs-Methoden fehle es.
Praktiker, wie Dr. Galli und andere nennen die wesentlichen Folgen des Freiheitsentzugs:
a) Manche Gefangenen kommen erst im Gefängnis so richtig auf falsche Ideen oder geraten in falsche Kreise. Aktuelles Beispiel sind die Attentäter von Paris, die erst im Gefängnis radikalisiert worden sein sollen.
b) Der Selbstwert der Gefangenen wird durch und in Haft eher zerstört.
c) Allgemein wird die soziale Einbindung in vielen Fällen zerstört (gerade bei langen Freiheitsstrafen oft unwiderruflich).
d) Oft ist es gar nicht so sehr die Tat an sich, sondern die Gefängniszeit, die zum Makel wird: Er macht die Wiedereingliederung schwierig. Niemanden sagt zu einem Entlassenen: „Du hast jetzt 15 Jahre in Straubing verbüßt, jetzt sind wir wieder gut, wir fangen wieder bei Null auf Augenhöhe an.“ Wir wissen alle, genau das Gegenteil ist der Fall.
Antragsteller: RV München-Südbayern, vertreten durch Wolfgang Killinger
„AG Whistleblowing“
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Die Humanistische Union setzt in Zukunft eine AG Whistleblowing ein. Aufgabe dieser AG wäre, ein Konzept auszuarbeiten, um eine Gesetzesinitiative zum Schutz von Whistleblowern anzuregen. Nach Möglichkeit ist eine Kooperation mit anderen Initiativen anzustreben, die zu diesem Thema arbeiten.
Begründung: Whistleblower setzen sich für die Allgemeinheit ein, weil sie Missstände (von Firmen und Behörden) und Verbrechen öffentlich machen und sorgen so für Transparenz und Information. Whistleblower werden vor dem deutschen Gesetz nicht geschützt. Ziel ist, eine Gesetzesinitiative anzuregen, um diese vor Strafverfolgung zu schützen.
Ein Beispiel aus Deutschland: Inge Hannemann. Sie war Arbeitsvermittlerin im Jobcenter Hamburg-Altona, brachte öffentlich Missstände bei der Vermittlung von Arbeitslosen innerhalb des Systems Hartz IV zur Sprache. Aus diesen Gründen wurde sie im April 2013 durch ihren Arbeitgeber mit sofortiger Wirkung vom Dienst freigestellt und erhielt Hausverbot (Quelle: de.wikipedia.org).
Antragsteller: RV München-Südbayern, vertreten durch Nadine Freialdenhoven
Aktion 18.März
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Die Humanistische Union unterstützt die „Aktion 18. März“. Ziel ist, den 18. März als bundeseinheitlichen, konfessionslosen Feiertag zu etablieren.
Begründung: In Deutschland gibt es mindestens sieben christliche (auf regionaler Ebene mehr) und nur zwei nichtkonfessionelle Feiertage (1. Mai und 3. Oktober). Die „Aktion 18. März“ (siehe auch: www.maerzrevolution.de) ist eine überparteiliche Bürgerinitiative, deren Ziel es ist, den 18. März als Feiertag zu erklären. Hintergrund ist das Gedenken an die Märzrevolution von 1848 bis 1849. Die Märzrevolution hatte das Ziel, liberale und bürgerlich-demokratische Werte gegen die wieder erstarkende Restauration zu verteidigen. Dieser Gedanke hat bis heute nicht an Bedeutung verloren. Wir als Bürgerrechtsorganisation setzen uns ebenfalls gegen demokratiefeindliche Strömungen ein, die momentan wieder erstarken.
Antragsteller: RV München-Südbayern, vertreten durch Nadine Freialdenhoven
Ankündigung: Bericht & Beschlussempfehlung der AG Social Media
Zur diesjährigen Mitgliederversammlung bereitet die nach der letzten MV begründete AG Social Media eine umfangreiche Empfehlung für die Erprobung dieser Medien durch die HU vor. Die AG hat sich ausführlich mit Risiken und Chancen eines solchen Engagements befasst und Ideen gesammelt, wofür und wie diese durch die HU genutzt werden könnten. Die Vorlage ist ab dem 5. Juni über die HU-Geschäftsstelle bzw. die HU-Webseite abrufbar. Die Mitgliederversammlung wird darüber entscheiden, ob und in welcher Form der Verein künftig Dienste wie Facebook nutzen soll oder nicht.