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	<title>Helga Ehlers Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Asylanten in unseren Ländern</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/62-63/publikation/asylanten-in-unseren-laendern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jun 1983 19:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Essay aus: vorgänge Nr. 62/63 (Heft 2-3/1983), S. 11-18 »Ich bin nicht das Lichtfür die Augen von irgendjemand.Ich bin nicht die Lampefür das Herz von irgendjemand. Ich bin der Schmutz der Straße, den niemand gebrauchen kann. Ich bin das Lied der Langeweile, warum sollte jemand mir zuhören? Ich bin der Garten,den der Herbst veröden [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/62-63/publikation/asylanten-in-unseren-laendern/">Asylanten in unseren Ländern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Essay</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 62/63 (Heft 2-3/1983), S. 11-18</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">»Ich bin nicht das Licht<br />für die Augen von irgendjemand.<br />Ich bin nicht die Lampe<br />für das Herz von irgendjemand.
</p>
<p class="bodytext">Ich bin der Schmutz der Straße, <br />den niemand gebrauchen kann. <br />Ich bin das Lied der Langeweile, <br />warum sollte jemand mir zuhören?
</p>
<p class="bodytext">Ich bin der Garten,<br />den der Herbst veröden ließ.<br />Warum sollte jemand zu mir kommen? <br />Warum sollte mir jemand Blumen bringen? <br />Warum sollte jemand für mich<br />die Lampe anzünden?«</p>
</blockquote>
<p>Dieses Gedicht entstand im Oktober 1981 in einem deutschen Lager &#151; in einem Sammellager für Asylbewerber in Tübingen. Sein Titel lautet: »Öde«, und es drückt alles aus, was je Menschen empfunden haben, die man auf ungewisse Zeit in Lager gesperrt hat. Es spricht aus diesen Zeilen eine tiefe Resignation und absolute Hoffnungslosigkeit. Das Ausgeliefertsein an die Hoffnungslosigkeit aber hat der deutsche Philosoph Ernst Bloch als »das&#8217;Unaushaltbarste« bezeichnet, als »das ganz und gar den menschlichen Bedürfnissen Unverträgliche«.</p>
<p>Wie kann es in einem staatlichen Ausländerwohnheim der Bundesrepublik Deutschland, die sich als freiheitlicher Rechtsstaat begreift, zu solchen Empfindungen der Trostlosigkeit und Ausweglosigkeit kommen? Ist der Verfasser des Gedichts ein Einzelfall, vielleicht übersensibel und von einer unangemessenen Anspruchshaltung? Er ist es ganz sicher nicht, denn er lebt unter Bedingungen, die jeden Menschen krank machen würden, bei denen jeder auf längere Sicht einen Identitätsverlust zu befürchten hätte. Das Sammellager Tübingen entspricht der sogenannten »totalen Institution«, wie sie der amerikanische Soziologe Irving Goffman in seinem auch bei uns bekannt gewordenen Buch »Asyle« beschrieben hat: »Die totalen Insititianen sind die Treibhäuser, in denen unsere Gesellschaft versucht, den Charakter von Menschen zu verändern. Jede dieser Anstalten ist ein natürliches Experiment, welches beweist, was mit dem Ich des Menschen angestellt werden kann.«</p>
<p>Daß man solche »totalen Institutionen« bewußt schaffen wollte, trotz der bekannten negativen Auswirkungen, beweist die Entstehungsgeschichte des Sammellagers Tübingen und der übrigen Lager in Baden-Württemberg. Ministerpräsident Späth sprach ganz ungeniert gegenüber der Presse davon, daß die Lager zur »Abschreckung« der AsyIbewerber dienen sollten, nachzulesen in den »Stuttgarter Nachrichten« vom 19.7.1980.</p>
<p>In anderen Bundesländern, die Sammellager unterhalten, in Hessen etwa, wurden allein Unterbringungsschwierigkeiten als Gründe für die Einrichtung von Lagern genannt. Diese Motive mögen der Wahrheit entsprechen oder nicht, die Auswirkungen des Lagerlebens auf die Bewohner sind die gleichen.</p>
<p>In Tübingen faßte der FDP-Landtagsabgeordnete Hinrich Enderlein seine Eindrücke nach Besichtigung des Lagers in dem einzigen Satz zusammen: »Gefangene haben teilweise humanere Bedingungen als Asylbewerber im Lager.« Daß er damit offenbar den Nagel auf den Kopf getroffen hatte, bewies die Reaktion des zuständigen Regierungspräsidenten in Tübingen zu diesem Ergebnis parlamentarischer Kontrolle von fragwürdiger Verwaltungspraxis. Enderlein erhielt eine Rüge, und es wurde ihm bedeutet, er hätte seinen Besuch vorher anmelden müssen. In Zukunft werde deshalb der Zugang zum Lager schärfer kontrolliert, noch schärfer, muß man ergänzen, und künftig müsse auch die Presse ihre Besuche anmelden und genehmigen lassen. Begründet wurde dies offizielI gegenüber der »Südwestpresse« am 29.10.81 damit, daß die Berichterstattung über das Asylbewerber-Lager in der Presse nicht zur Zufriedenheit des Regierungssprechers ausgefallen sei. Man muß sich das auf der Zunge zergehen lassen. Nicht ein SED-Sekretär eines Bezirks der DDR rügte einen Journalisten wegen unliebsamer Berichterstattung, sondern der Regierungspräsident von Tübingen, einer der ranghöchsten Beamten auf Landesebene und selbstverständlich wie alle Beamten auf die Verfassung vereidigt, in der bekanntlich in Artikel 5 die Pressefreiheit garantiert ist. Wörtlich heißt es dort in Absatz 1: »Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.«</p>
<p>Es ist wichtig, den Wortlaut dieses Artikels genau im Gedächtnis zu haben, um den Fortgang der Ereignisse im Licht der Verfassung richtig würdigen zu können, denn auch das nun folgende würde man eher in einem Staat des Ostblocks vermuten. In Zukunft, so hieß es weiter seitens des Regierungspräsidenten, wolle man für eine »objektive Berichterstattung« sorgen, indem Pressevertretern eine Begleitperson zugestellt werde. Wie das in concreto gedacht war, erlebe ein Fotograf des »Schwäbischen Tageblatts«, als er am 27.11.1981 zu Aufnahmen ins Lager ging. Drei Begleitpersonen sollten ihn überwachen. Er protestierte, schließlich gab man nach und reduzierte die Begleitmannschaft auf eine Person. Vikar Werner Baumgarten, Mitbegründer des »Freundeskreises für die ausländischen Flüchtlinge im Sammellager Tübingen« war Zeuge dieses ungewöhnlichen Fototermins und berichtete: »Gemeinsam mit dem Fotografen begab ich mich auf Motivsuche ins Lager, einige Meter dahinter folgte der Garant der objektiven Berichterstattung. Absurdes Theater im Lande der Freiheit.« Kurz vorher hatte man schon dem Bayerischen Rundfunk die Drehgenehmigung im Lager versagt mit der Begründung, dies mache die Flüchtlinge nur noch »renitenter«. Gegen diese Beschränkung eines Grundrechts protestierten zahlreiche Journalisten aus dem Raum Tübingen, und die IG Druck und Papier nahm die Vorfälle zum Anlaß, in ihrer Februar-Nummer einen Kommentar zu veröffentlichen unter der Überschrift: »Wie Provinzfürsten die Pressefreiheit regeln wollen.« Offenbar begriffen die »Provinzfürsten«, daß sie sich zu weit vorgewagt hatten, und räumten den Journalisten seitdem das Recht ein, ohne vorherige Genehmigung das Lager zu besuchen; sie begnügten sich mit der Ausweiskontrolle an der Pforte. Daß man seitens der Behörde die Öffentlichkeit möglichst vom Lager fernhalten möchte, ist angesichts der Zustände im Lager verständlich. Von April 1981, dem Zeitpunkt der Eröffnung, bis zum Jahresende fanden mehr als 200 Polizeieinsätze in der ehemaligen Kaserne statt.</p>
<p>Was geht vor in unserem Bundesland, das 1974 noch uneingeschränkt stolz war auf »das liberalste Asylrecht der Welt«? Damals allerdings wollten auch nur 12  Asylbewerber dieses von der Verfassung garantierte Recht genießen. In der ersten Hälfte 1980 dagegen waren es 20.000; das war zwar nicht mehr als ein dünnes Rinnsal, das aus den weltweiten Flüchtlingsströmen, die man auf 15 bis 18 Millionen schätzt, bis nach Baden-Württemberg sickerte, aber man bekam es trotzdem mit der Angst zu tun und entschloß sich zur Einrichtung von Sammellagern, obwohl längst bekannt ist, daß Lager die Probleme des Zusammenlebens verschärfen. Die Einrichtung des Sammellagers<br />Tübingen ist ein trauriges Beispiel für eine Behördenreaktion; sie stellt eine Mischung dar aus Panik und Angst, Hilflosigkeit und Trotz und einem Schuß Fremdenhaß. So warnte Landtagsvizepräsident Weng vor der »Asylantenflut« und malte das Schreckgespenst der »Entdeutschung Deutschlands« an die Wand; Töne, die keine guten Erinnerungen wecken.</p>
<p>Die beiden Kirchen, vertreten durch Präsident Schober vom Diakonischen Werk und Bischof Hengsbach für die Caritas, hatten im September 1980 eindrucksvolle Stellungnahmen gegen die Einrichtung von Großlagern abgegeben und dazu eindringlich alle zu erwartenden Probleme beschrieben. Daraus leiteten sie die Forderung auf eine unserem Grundgesetz entsprechende menschenwürdige Behandlung aller Flüchtlinge ab, solange sie sich im Bundesgebiet aufhalten. Auf Pressekonferenzen hatten sie zudem erklärt, wenn es wirklich zur Errichtung von Lagern komme, könnte es hier zum ersten ernsthaften Konfliktfall zwischen Staat und Kirche seit Bestehen der Bundesrepublik kommen. Vergeblich! Wider früheres und besseres Wissen, nämlich entgegen dem 3. Asylbewerberzuweisungsgesetz von Baden-Württemberg, das die Problematik von Sammellagern genau beschreibt und solche Lager ablehnt, lud das Tübinger Regierungspräsidium am 29. zur ersten Arbeitskreissitzung mit Vertretern der Kirche ein, in der die örtliche Betreuungskonzeption für das Lager Tübingen erarbeitet werden sollte. Und wie sich zeigte, wurde das von Ministerpräsident Späth beabsichtigte Abschreckungskonzept konsequent durchgezogen:</p>
<p>So hatten die Regierungsvertreter zunächst mündlich zugesagt, die zentrale Essensversorgung zu überdenken und versprachen, stattdessen dezentrale Kochnischen einzurichten. In der nächsten Arbeitssitzung, am 23.10.1980, wurde dieses Versprechen zurückgenommen. Dafür wurde zugesagt, die Mitglieder des Arbeitskreises könnten bestimmen, welche Nationalitäten nach Tübingen kommen sollten. Dieses Versprechen wurde wiederum gebrochen. Stattdessen wurde zugesagt, es würden homogene Gruppen kommen. Auch diese Zusage wurde nicht eingehalten. Dafür wurde versichert, der Arbeitskreis könne festlegen, wann die Vorbereitungen so weit abgeschlossen sei-en, daß die ersten Flüchtlinge ins Lager kommen könnten. Auch dieses Versprechen wurde nicht gehalten. Am 22.4.1981 trafen schließlich die ersten 29 Flüchtlinge auf der Baustelle Thiepvalkaserne ein. Sie fanden ein Chaos vor. Die Essensversorgung war nicht geregelt. Von Werk-, von Sportstätten, von einem sich selbstversorgenden Dorf war nichts zu sehen. Nicht einmal Geschirr für das Frühstück war vorhanden, dafür aber wurde der Kammerjäger schon gleich zu Anfang benötigt wegen der Ungeziefer-Plage. Der trostlose Empfang entsprach exakt dem, was die Asylbewerber auf Dauer hier erwartete. Die Thiepvalkaserne, die man notdürftig zum Sammelager hergerichtet hat, macht bereits äußerlich einen abweisenden Eindruck. Es handelt sich um einen langgestreckten, türmchen- und zinnenbewehrten Palazzobau aus dem 19. Jahrhundert, der streng und düster wirkt. Man könnte auch ein Gefängnis darin vermuten. Der Bau wurde vor Jahren von französischen Soldaten verlassen, weil sie ihn als Kaserne für unzumutbar hielten, stand dann jahrelang leer und verkam, bis er von Studenten besetzt wurde. Aber selbst die zogen wieder ab, weil sie einsahen, daß das Gebäude für Studentenwohnungen ungeeignet wei. Die Stadt Tübingen weigerte sich, den Bau zu übernehmen, da seine Renovierungskosten auf 20 bis 50 Millionen DM geschätzt wurden. Für die Asylbewohner wurden dann ganze 2 Millionen DM investiert, davon war einer der größten Kostenpunkte die Rechnung für 10000 Kilo Farbe.</p>
<p>Und so präsentiert sich dieses »Staatliche Ausländerwohnheim«, wie es offizell heißt, heute dem Besucher: Wenn man den hohen, soliden Zaun hinter sich gelassen hat, den großen leeren Hof passiert hat und durch einen langen Gang geschritten ist, kommt man zu den Wohnräumen. Darin stehen in der Regel 6 Betten, 6 Nachttischchen, 2 Doppelschränke, 1 Tisch und 4 Stühle. Zur Zeit leben in den meisten Zimmern 3 bis 4 Personen zusammen, mit unterschiedlicher Herkunft. Sollte das Lager, das für knapp 700 Personen eingerichtet wurde, einmal voll belegt sein, muß mit 6 Personen je Zimmer gerechnet werden. Das heißt, es hätte nicht einmal jeder eine Schrankhälfte, und es könnten nicht alle gleichzeitig am Tisch sitzen. Auf jedem Stockwerk befindet sich ein Waschraum, in dem es ausschließlich kaltes Wasser gibt, sowie zwei bis drei Toiletten mit Waschbecken. Im Kellergewölbe, das ausschließlich mit Kunstlicht zu beleuchten ist, gibt es zwei Räume mit Tischtennisplatten, sowie 4 Speiseräume. Am Ende des 186 m langen Ganges wurden zwei Duschräume und eine Toilette eingerichtet. In den Duschen gibt es auch warmes Wasser. Etwa in der Mitte der Kaserne wurde durch Initiative des »Freundeskreises des Sammellagers« ein Spielzimmer für kleinere Kinder und eine Teestube eingerichtet. Diese Teestube ist jedoch wegen angeblicher Lärmbelästigung der Anwohner draußen nur bis 19 Uhr geöffnet. Zu dieser alles andere als anheimelnden Atmosphäre kommt eine Wohnheimordnung, die den Lagerinsassen so gravierende Beschränkungen auferlegt, daß ihnen kaum noch etwas bleibt, als die Zeit zwischen den Mahlzeiten zu verdösen. Diese Wohnheimordnung, die im übrigen ungesetzlich ist, weil sie Bestimmungen enthält, die die Menschenwürde verletzten sowie die Forderung auf Rechtsstaatlichkeit aller staatlichen Einrichtungen, diese Wohnheimordnung also hat 12 Paragraphen, darunter im Paragraphen 9 gleich 8 Verbote. Verboten sind so etwa jede politische Tätigkeit, das Anbieten von Waren und Dienstleistungen aller Art, sowie die Zubereitung von Essen und Getränken. Letzteres trifft die Lagerbewohner besonders hart, weil sie durch die eigene Essenszubereitung wenigstens etwas Beschäftigung hätten. Zudem könnten sie das Essen nach ihren Gewohnheiten kochen. In gutgeführten Ausländerheimen, auch solche gibt es (wenn auch nicht in Baden-Württemberg), kochen die Bewohner selbst. Das ist sehr viel billiger als Gemeinschaftsverpflegung. Es versteht sich, daß eine zentrale Essensversorgung auch beim besten Willen nicht alle kulturellen und religiösen Bedürfnis-se von etwa 400 Flüchtlingen aus 24 verschiedenen Ländern berücksichtigen kann. Da diese Gemeinschaftsverpflegung nur zum Zwecke der Abschreckung geschieht, wird hier ohne Zweifel gegen Art. 4 des Grundgesetzes verstoßen, der die »ungestörte Religionsausübung« garantiert. Ein Hindu, der nur die Wahl hat, Rindfleisch zu essen oder zu hungern, ist entweder in seinen religiösen Gefühlen verletzt oder in seiner Menschenwürde. Außerdem würde die eigene Essenszubereitung ein wenig zur Erhaltung des Wohlbefindens, des Selbstwertgefühls und der ldentität beitragen und überflüssige Spannungen vermeiden. Noch schlimmer und unsinniger als das Verbot der eigenen Essenszubereitung ist das Verbot, sich selbst Getränke zuzubereiten, denn es fördert den Alkoholkonsum. Es ist ja nicht verboten, zwischen den Mahlzeiten zu trinken, aber Tee oder Kaffee zuzubereiten ist untersagt. Die Versuchung ist groß, will man nicht den ganzen Tag Fruchtsäfte trinken, zumindest zur Bierflasche zu greifen. Es gibt zwei Paragraphen, die ausführlich die Pflichten der Flüchtlinge regeln, von ihren Rechten ist nirgendwo die Rede. Die Pflichten sind u.a. so fixiert:</p>
<p>»Die Gemeinschaftseinrichtungen (Toiletten, Waschräume, Treppen, Aufenthaltsräume, Küche, Außenanlagen etc.) sind täglich zu reinigen. Der Wohnheimleiter erteilt den Heimbewohnern besondere Anweisungen.</p>
<p>Arbeitsfähige Heimbewohner können zu zumutbaren Arbeitsleistungen für das Ausländerwohnheim herangezogen werden. Die Heimbewohner sind verpflichtet, sich täglich in der Zeit von 8 bis 18 Uhr in eine bei der Pforte befindliche Anwesenheitsliste unter Vorlage ihres Heimausweises selbst einzutragen.«</p>
<p>Versäumt jemand dies auch nur einmal, folgtdie Strafe gleich auf dem Fuße: er geht für die Hälfte des Monats seines Taschengeldes verlustig. Der Anspruch auf Taschengeld ist auch verwirkt, wenn der Heimbewohner den von der Heimleitung festgesetzten Zeitpunkt zur Geldauszahlung (jeweils immer nur einige Stunden an einem Tag) versäumt. Selbstverständlich ist auch diese Sanktion illegal. Im Bundessozialhilfegesetz wird ausdrücklich bestimmt, »daß die Hilfe zum Lebensunterhalt in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung auch ein angemessenes Taschengeld einschließt«. Dieser Anspruch ist ein Rechtsanspruch, der nicht vom Wohlverhalten des einzelnen abhängig gemacht werden darf, denn sonst wären ja der Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet. In der Praxis freilich nutzt der Rechtsanspruch den Lagerbewohnern wenig, denn sie wissen ja nichts davon und könnten ihn ohnehin gegenüber der Lagerleitung nicht durchsetzen. Zu erwähnen ist, daß von dem Taschengeld in Höhe von 85 Mark pro Monat auch die Artikel für die persönliche Pflege wie Seife, Zahnpasta etc. zu kaufen sind, sowie Fahrkarten für die öffentlichen Verkehrsmittel und die Fahrten zu den Anwälten.</p>
<p>Erstaunlicherweise ist es nicht verboten, das Lager zu verlassen. In hessischen Sammelunterkünften ist das teils der Fall. Für jeden Anwaltsbesuch, jeden Arztbesuch braucht man eine Sondererlaubnis, die je nach Ermessen erteilt wird. Im Bereich des Lagers Schwalbach in Hessen wurden verschiedentlich Asylbewerber, die das Eingesperrtsein in dem Lager, von einem hohen Drahtzaun umgeben, nicht länger ausgehalten hatten und nur einen kurzen Spaziergang machen wollten, von der Polizei »aufgegriffen«, wie das im Polizeijargon heißt, und ins Lager zurückgebracht, ebenso aber auch Flüchtlinge, die sich wegen akuter Zahnschmerzen zu einem Zahnarzt außerhalb des Lagers begeben wollten. Bei Strafe verboten aber ist es jedem Asylbewerber überall in der Bundesrepublik, den Stadtbezirk zu verlassen, in dem er gemeldet ist, es sei denn mit Genehmigung der Ausländerbehörde.<br />Es gibt einen Erlaß des Innenministers von Baden-Württemberg an die Ausländerbehörden, grundsätzlich keine Fahrten zu Rechtsanwälten zu genehmigen. Damit verstößt der Innenminister nicht nur gegen Artikel 16 der Verfassung, indem er den Flüchtling behindert, seine politische Verfolgung zu beweisen und daraufhin Asyl zu genießen, sondern auch noch gegen Artikel 19, der jedermann die sogenannte Rechtsweggarantie gibt, denn ein Weg zu den Gerichten ist ohne Beratun durch einen Anwalt oft unmöglich.</p>
<p>Besuche im Lager sind ebensolchen Beschränkungen unterworfen wie die Bewegungsfreiheit der Lagerbewohner. Nach der Tübinger Heimordnung werden lediglich Verwandte der Heimbewohner zugelassen, sowie Mitglieder des »Arbeitskreises für Asylbetreuung« und Mitglieder des erwähnten Freundeskreises, deren Namen in einer Liste an der Pforte eingetragen sind. Falls die Flüchtlinge also in der Stadt Tübingen Freunde haben oder finden sollten, dürften sie von denen nicht besucht werden, es sei denn, mit einer Sondergenehmigung der Heimleitung, einer Heimleitung, die in diesem Lager allgegenwärtig und allmächtig ist und selbstverständlich auch jederzeit Zutritt zu den Unterkünften hat.</p>
<p><i>Fazit: </i>Kein einziger der derzeit etwa 300 Heimbewohner hat auch nur einen Rest Intimsphäre. Er ist Tag und Nacht mit wildfremden Menschen in einem Zimmer, deren Sprache er vielleicht nicht einmal versteht, hat keinerlei Möglichkeit, sich zurückzuziehen, um allein zu sein, und er hat auch keine Möglichkeit, persönliche Gegenstände und Unterlagen wegzuschließen. Er ist nicht nur seinen Schicksalsgenossen ausgeliefert, sondern kann auch noch Tag und Nacht von der »Obrigkeit« kontrolliert werden.</p>
<p>Auch dies ist &#151; nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts &#151; widerrechtlich. Denn auch dem Bewohner einer Gemeinschaftsunterkunft »muß ein Bereich verbleiben, in dem er sich selbst besitzt und in den er sich zurückziehen kann, zu dem die Umwelt keinen Zutritt hat, in dem man in Ruhe gelassen wird und ein Recht auf Einsamkeit genießt«. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bekräftigte dies erst vergangenes Jahr noch einmal ausdrücklich, indem es ausführte, daß es bezüglich dessen, was für eine menschenwürdige Unterkunft erforderlich ist, keine Unterschiede gibt zwischen Deutschen und Ausländern. Wie sagte doch der Landtagsabgeordnete Enderlein: »Gefangene haben teilweise humanere Bedingungen als Asylbewerber im Lager!« Die Schlaflosigkeit, unter der viele leiden, rührt allerdings weniger von der Angst vor der Lagerleitung oder von den störenden Zimmergenossen her, sondern ist vielmehr bedingt durch die Lethargie und Langeweile des Lagerlebens. Außer dem täglichen Reinigen der Toiletten, Waschräume, Flure etc. haben sie ja nichts zu tun, dürfen sie nichts tun, sind also auch hier schlechter gestellt als Gefangene. Im Bundesgebiet unterliegen sämtliche Asylbewerber einem Arbeitsverbot von 2 Jahren, in Baden-Württemberg dagegen für die ganze Dauer des Verfahrens, in der Regel aber 3 bis 4 Jahre. So lange auch wird den Kindern die Teilnahme am Schulunterricht versagt. Deutsche Sprachkurse, die man früher in allen Lagern anbot, sind schon seit langem gestrichen. Alle diese Maßnahmen wurden beschlossen, als im Jahre 1980 die türkischen Asylbewerber an erster Stelle standen. Inzwischen trifft man mit den staatlich verordneten Abschreckungsmaßnahmen vor allem Polen und andere Ostblockflüchtlinge. Jedenfalls standen sie 1981 an der Spitze der Asylbewerber. Es hat darum einen bitteren Beigeschmack, wenn wir uns gegen die Lager in Polen wenden und gleichzeitig zugeben müssen, auch bei uns sitzen Tausende von Polen in Lagern, und zwar auf unabsehbare Zeit. Denn das »Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge« bearbeitet zur Zeit die polnischen Anträge nicht, weil man nicht weiß, wie man die Lage in Polen beurteilen soll. Objektiv muß man sagen, daß die Polen, die nicht für Leib und Leben zu fürchten haben, und aus politischen Gründen flüchteten, weil sie in einer »echten Demokratie« leben möchten, wie viele von ihnen angeben, in den Bundesländern, die Sammellager unterhalten, schlechter gestellt sind, als wenn sie in Polen geblieben wären.</p>
<p>Die psychischen Folgen der verordneten Untätigkeit sind erschreckend: manche Asylbewerber sitzen stundenlang wie versteinert in ihrem Zimmer, wieder andere rennen rastlos auf und ab, schlagen ihren Kopf gegen die Tür oder die Zimmerwand und reagieren ihre Aggressionen am Lagerpersonal ab. Die Heimbewohner wirkten auf die Mitglieder des Tübinger »Freudeskreises« überwiegend so stark gestört und krank, daß sie den Diplom-Psychologen Claudius Hennig um eine Untersuchung baten.</p>
<p>Diese Untersuchung &#151; eine sehr gewissenhafte empirische Arbeit &#8211; ist soeben erschienen. Die Ergebnisse sind erschreckend: 60 Prozent der Lagerbewohner leiden an Depressionen, und zwar in den verschiedensten Stadien und Ausprägungen, deren Anzeichen im einzelnen sind: allgemeine Niedergeschlagenheit und traurige Verstimmtheit, verbunden mit dem Gefühl einer totalen Hoffnungslosigkeit. Daraus folgt bei vielen ein absoluter Kontrollverlust über die äußere Realität. Viele Asylbewerber schilderten sich gegenüber Claudius Hennig und seinen Mitarbeitern als völlig initiativlos, gelähmt, kraftlos und entscheidungsunfähig. Sie sind nicht mehr in der Lage, einfachste Arbeiten, wie die Reinigung ihres Zimmers oder ihres Stockwerkes, auszuführen. Einige gehen nicht einmal mehr aus dem Lager in die Stadt. Viele geben dem Wunsche nach, die als unerträglich empfundene Realität mit Alkohol zu verdrängen. Die Folgen des Alkoholmißbrauchs sind bei vielen Lagerbewohnern bereits feststellbar, wie aus den Berichten von Ärzten und Psychologen hervorgeht: mindestens 50 Prozent der Flüchtlinge aus der Dritten Welt trinken Alkohol in gesundheitsgefährdendem Ausmaß. Zwei Drittel der Lagerbewohner leiden an Schlaflosigkeit, an Appetitlosigkeit, Kopfschmerzen und Magenschmerzen, ein Drittel der Untersuchten hat Herzrhythmusstörungen.</p>
<p>Daß dies eindeutig Folgen des Lagerlebens sind, beweist eine Kontrollgruppe, die die Tübinger Psychologen außerhalb des Lagers untersuchte. Es handelte sich dabei ebenfalls um Asylbewerber, die jedoch nicht im Lager lebten. Bei ihnen stellte man weder Depressionen noch körperliche Erkrankungen fest, die über das in der übrigen Bevölkerung übliche Maß hinausgingen. Sammellager machen also krank. Gottfried Köfner, wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der »Zentralen Dokumentationsstelle der Wohlfahrtsverbände für Flüchtlinge«, stellte in einem internen Bericht für das Diakonische Werk fest: »Das Argument, die Asylbewerber würden sich nach längerem Aufenthalt in Sammelunterkünften schon an ihr neues Leben, dessen Umstände und Bedingungen, gewöhnen, also auch an die Inaktivität und die Rolle als Almosenempfänger, ist nicht nur unlogisch, sondern auch inhuman.« Köfner vertritt die Auffassung, daß die Unterbringung in Sammellagern Tausende von Menschen zu sozialen und psychischen Krüppeln mache und eine staatlich betriebene Zerstörung der Persönlichkeit von Asylbewerbern darstelle.</p>
<p>Die vielfach geäußerte Kritik an den Zuständen in den baden-württembergischen und hessischen, teilweise auch in den bayerischen Lagern hat bisher noch keine Änderung bewirkt. Der Geschäftsführer des Caritasverbandes für den Landkreis Schwandorf, Wilhelm Ness, setzte seine Kritik an einem anderen Punkt an, der eher Erfolg zu versprechen scheint: Die Lager und die Behandlung der Flüchtlinge durch die Lagerleitung seien verfassungswidrig.</p>
<p>Er schreibt: »Alle Verhaltens- und Äußerungsformen sind letztlich Ergebnisse der Gesamtsituation im Lager, in der die elementarsten Grundbedürfnisse des Menschen wie Ruhe, Nahrung, Schmerzfreiheit, Sicherheit und Sozialkontakt weitgehend fehlen. Die Regierung verhält sich gegenüber den Asylsuchenden eindeutig repressiv. Sie läßt sich selbst Kleinigkeiten nur schwer abringen. Geist und Buchstabe des Grundgesetzes werden nicht ausreichend berücksichtigt.« Auf einer Tagung der Evangelischen Akademie Arnoldshain stellte Reinhard Marx als Vertreter von amnesty international fest, daß die Sammelunterkünfte in vielfacher Hinsicht gegen die Verfassung verstoßen &#151; so etwa gegen Artikel 1, der die menschliche Würde nicht nur für unantastbar erklärt, sondern auch »aller staatlichen Gewalt« als Verpflichtung auferlegt, »sie zu achten und zu schützen«. Wie das konkret gemeint ist, führte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil zu diesem Verfassungsgebot aus: »Hierzu gehört, daß der Mensch über sich selbst verfügen und sein Schicksal eigenverantwortlich gestalten kann.« Gerade davon kann in den Lagern keine Rede sein. Neben der Mißachtung der Menschenwürde wird gegen Artikel 2 der Verfassung verstoßen, der die »freie Entfaltung der Persönlichkeit« für jedermann garantiert, also&#8216; auch für Ausländer. Auch Artikel 3 des Grundgesetzes ist verletzt, denn dieser besagt, niemand dürfe wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Sammellager wurden erst eingerichtet, als Zehntau-sende von farbigen Asylbewerbern aus der Dritten Welt kamen. Als Ungarn und Tschechen zu Zehntausenden kamen, hat niemand von Überfremdung oder der »Entdeutschung« Deutschlands gesprochen.</p>
<p>Im Lager Tübingen und in anderen Lagern werden Farbige darüberhinaus diskriminiert, indem man sie grundsätzlich mit »Du« anredet, Ostblockflüchtlinge aber mit »Sie«. Das Lagerpersonal ist im allgemeinen zu den Ostblockflüchtlingen höflich, zu Asylbewerbern aus der Dritten Welt aber barsch und unfreundlich.</p>
<p>Auch Artikel 6 (Schutz von Ehe und Familie) wird häufig massiv verletzt, einmal, weil Familien auseinandergerissen werden, zum anderen aber auch, weil die Kinder, selbst die ungeborenen, die Folgen des Lagerlebens ihrer Eltern mittragen müssen. Es ist inzwischen hinlänglich bekannt und untersucht, wie stark sich gerade Traumata, die Eltern durch Lageraufenthalte erlitten haben, auf die Kinder übertragen. Schließlich ist noch zu erwähnen, daß auch die Verfassungsartikel 19, 20 und 28, die die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung binden und die Bundesrepublik als demokratischen und sozialen Rechtsstaat definieren, eine menschenwürdige Behandlung der Flüchtlinge gebieten. Aber man muß das nicht nur mit Hilfe der Verfassung begründen. Unsere Geschichte sollte uns eigentlich das Errichten von Lagern unmöglich machen. Andererseits wäre es gut, wenn man sich an Immanuel Kants Lehre erinnerte, nach der der Mensch immer im Mittelpunkt allen Handelns zu stehen hat und nicht Objekt sogenannter Sachzwänge und politischer Opportunität sein darf. Keinesfalls sollte ein Flüchtling aus dem sozialen Rechtsstaat Bundesrepublik weggehen mit Gefühlen, wie sie der Inder Ravinder Gidda zu dem Gedicht »Ich gehe«, beschreibt, das wir hier verkürzt wiedergeben:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">Jetzt gehe ich<br />bevor meine Einsamkeit<br />mir den Hals zudrückt<br />Ich gehe<br />bevor ich gehe<br />will ich »Danke« sagen<br />Ich bin dankbar<br />für das Scheinen der Sterne<br />im fließenden Wasser des Neckars<br />das manchmal meine Tränen stoppte.<br />Ich bin dankbar<br />dem Stefan, der mich rettete<br />aus dem Ozean der Traurigkeit<br />Ich bin dankbar<br />für alle lieben Worte von meinen Freunden,                   die mir Mut gaben<br />in dieser kalten Atmosphäre<br />Ich bin dankbar<br />für alle schönen Augen<br />die einen Menschen in mir sahen<br />und keinen Ausländer.</p>
</blockquote>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/62-63/publikation/asylanten-in-unseren-laendern/">Asylanten in unseren Ländern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Welche Opfer darf der Staat vom Bürger verlangen?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/55-vorgaenge/publikation/welche-opfer-darf-der-staat-vom-buerger-verlangen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Feb 1982 13:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Essay über den Geheimdienstfall Faust aus: vorgänge Nr. 55 (Heft 1/1982), S. 8-15 &#132;An den Ufern der Havel lebte, um die Mitte des sechzehnten Jahrhunderts, ein Roßhändler namens Michael Kohlhaas, Sohn eines Schulmeisters, einer der rechtschaffensten zugleich und entsetzlichsten Menschen seiner Zeit. &#8211; Dieser außerordentliche Mann würde, bis in sein dreißigstes Jahr, für das [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Essay über den Geheimdienstfall Faust</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 55 (Heft 1/1982), S. 8-15</p>
<p>&#132;An den Ufern der Havel lebte, um die Mitte des sechzehnten Jahrhunderts, ein Roßhändler namens Michael Kohlhaas, Sohn eines Schulmeisters, einer der rechtschaffensten zugleich und entsetzlichsten Menschen seiner Zeit. &#8211; Dieser außerordentliche Mann würde, bis in sein dreißigstes Jahr, für das Muster eines guten Staatsbürgers haben gelten können. Er besaß in einem Dorf, das noch von ihm den Namen führt, einen Meierhof, auf welchem er sich durch sein Gewerbe ruhig ernährte; die Kinder, die ihm sein Weib schenkte, erzog er in der Furcht Gottes zur Arbeitsamkeit und Treue; nicht einer war unter seinen Nachbarn, der sich nicht seiner Wohltätigkeit oder seiner Gerechtigkeit erfreut hätte; kurz, die Welt würde sein Andenken haben segnen müssen, wenn er in einer Tugend nicht aus geschweift hätte. Das Rechtsgefühl aber machte ihn zum Räuber und Mörder.&#148;</p>
<p>So beginnt die berühmte Erzählung <i>Heinrich von Kleists </i>über Michael Kohlhaas, der sich gewaltsam Recht verschaffen wollte, als es ihm von den Gerichten nicht ward. Ihm wurde schließlich genüge getan, allerdings hat er dafür bis zur Vernichtung des eigenen Lebens kämpfen müssen. Der Prozess, den er angestrengt hatte, wird zwar zu seinen Gunsten entschieden, unmittelbar danach muss er jedoch die Todesstrafe wegen Landfriedensbruches erleiden. Den Landfriedensbruch hatte er begangen, weil er keine Möglichkeit sah, anders zu seinem Recht zu kommen. Michael Kohlhaas gilt als zwiespältige Figur. Man zitiert ihn eher ablehnend als einen blinden Eiferer, der aus einem fanatischem Rechtsverständnis heraus um einer Lappalie willen seine ganze Existenz und die seiner Familie aufs Spiel setzt.</p>
<p>Eigentlich geht uns diese Figur nichts mehr an, denn heutzutage kann jeder sein Anliegen vor Gericht vorbringen. Niemand mehr braucht zum Räuber und Mörder zu werden, um recht zu bekommen. Die Zeiten haben sich gewandelt, wir leben in einem Rechtsstaat, &#8222;in dem die freiheitlichste Verfassung der deutschen Geschichte&#8220; gilt. Sie verpflichtet alle staatliche Gewalt auf die Achtung und den Schutz der Menschenwürde, gewährleistet jedem das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und verbürgt ihm die ins Grundgesetz aufgenommenen Menschenrechte. Diese Verfassung bestimmt die rechtsstaatliche Wirklichkeit in der Bundesrepublik Deutschland, in der jedem Bürger ein Höchstmaß auch an gerichtlichem Schutz gewährt wird&#148;, so die Aussage der Bundesregierung vom 21. November 1977, als Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum &#132;Russell-Tribunal&#148;.</p>
<p>Genau acht Tage später musste der Bürger <i>Hans-Georg Faust </i>daran zweifeln, ob diese Aussagen auch für ihn gültig seien. Er wurde nämlich verhaftet wegen &#132;verfassungsfeindlicher Sabotage&#148; nach § 88 des Strafgesetzbuches, ein schwerer Vorwurf, der von Anfang an auf tönernen Füßen stand und von dem er bereits am 14. Dezember 1977 vor dem Bundesgerichtshof freigesprochen wurde. Übrig blieb nur der Bagatellvorwurf, sich gegen § 353c vergangen zu haben, der die Weitergabe geheimer Gegenstände oder Nachrichten unter Strafe stellt. Auch dieser Vorwurf konnte später nicht aufrecht erhalten werden, die Anklagepunkte waren so dünn, zudem teilweise illegal erlangt und damit unverwertbar, das nicht einmal das Hauptverfahren gegen ihn eröffnet wurde. Das heißt, er erlebte vor den Gerichten das genaue Gegenteil von Michael Kohlhaas, er bekam von allem Anfang an recht, die Anklagebehörde stets unrecht. Und dennoch ist sein Schicksal in gewisser Weise vergleichbar: er hat den Kampf um sein Recht zwar nicht mit dem Leben bezahlt, so etwas kommt bei uns nicht mehr vor, die Todesstrafe ist abgeschafft, aber er hat bezahlt mit der Vernichtung seiner ganzen bisherigen Existenz.</p>
<p>Hans-Georg Faust war seit über zwölf Jahren Nordrhein-Westfalen-Korrespondent einer Illustrierten, als er verhaftet und sofort &#8211; so als sei seine Schuld bereits erwiesen &#8211; von einem bestimmten Teil der Presse zum Staatsfeind Nr. 1 hoch gejubelt wurde. Das Material, das er über das <i>Bundesamt für Verfassungsschutz </i>gesammelt habe, so wusste &#132;Bild&#148; schon wenige Tage nach der Verhaftung zu melden, &#132;wäre in der Hand einer fremden Macht oder einer Terrororganisation&#148; Sprengstoff gegen die Bundesrepublik gewesen. &#132;Bild&#148; wusste das &#8211; wohlgemerkt &#8211; schon zu einem Zeitpunkt, da weder Faust noch sein Verteidiger Akteneinsicht hatte, noch genau wussten, auf welche konkreten Tatsachen sich der Haftbefehl gründete. Akteneinsicht wurde dem Verteidiger Gert Dürr nach dessen häufigen Bemühungen darum erst im Mai des nächsten Jahres gewährt.</p>
<p>Was war geschehen? Faust sollte unter Anklage gestellt werden, weil man ihn verdächtigte, dem &#132;Spiegel&#148; geheime Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz über den Lauschangriff auf den Atommanager <i>Dr. Klaus Traube </i>gegeben zu haben.</p>
<p>Das Nachrichtenmagazin hatte im Februar-März 1977 bekanntlich darüber in drei großen Titelgeschichten berichtet und einen schweren Rechts- und Verfassungsbruch der Kölner Sicherheitsbehörde aufgedeckt. Der &#132;Spiegel&#148;, verantwortlich für diese Publikationen, wurde nicht verfolgt. Mit ihm wollte sich die Bundesregierung, die dazu die Genehmigung hätte geben müssen, aus Furcht vor einer zweiten &#132;Spiegel&#8220;-Affäre nicht anlegen. Statt dessen hielt man sich an einen einzelnen Journalisten, hinter dem nicht Macht und Einfluss eines großen politischen Blattes standen. Über Faust hoffte man zudem, an den Informanten des &#132;Spiegel&#148; beim Verfassungsschutz zu kommen.</p>
<p>Neun Monate lang belauschten sie rund um die Uhr Fausts Telefon. Dafür hatten sie sich die notwendige Genehmigung von der zuständigen Kommission geholt, die sie nur bekamen, weil sie Faust eines Staatsschutzdeliktes, eben der &#132;verfassungsfeindlichen Sabotage&#148;, bezichtigten. Obwohl diese Strafnorm vorher noch nie angewandt worden war, erhielten die Verfassungsschützer ohne besondere Prüfung die erbetene Abhörgenehmigung.</p>
<p>Es ist das Verdienst von Fausts Anwalt <i>Gert Dürr</i>, das dieser hochkarätige Paragraph, der eigentlich nur für Kriegszeiten gedacht ist, schon vierzehn Tage nach Fausts Verhaftung vom Bundesgerichtshof vom Tisch gefegt wurde.</p>
<p>Nun hatte Faust zwar Recht bekommen, doch das half ihm wenig, denn der Burda-Verlag trennte sich von ihm, andere Auftraggeber, für die er freiberuflich tätig gewesen war, zogen sich von dem vermeintlichen &#132;Agenten&#148; zurück. Bis heute hat er keine neue Stellung gefunden, und er wird wohl auch keine mehr finden, seit drei Jahren lebt er von der Arbeitslosenhilfe. Welche psychische Belastung schon dies allein für einen Mann seiner Erziehung und seiner Haltung bedeutet, kann man leicht ermessen. Er ist von Hause aus konservativ, gehört eher zu denen, die bereit sind, für den Staat Opfer zu bringen als vom Staat Almosen anzunehmen. Inzwischen ist er 60 Jahre und hat zur Zeit keine andere Zukunftsperspektive als einen Schuldenberg, von dem er nicht weiß, wie er ihn abtragen soll, und einen langwierigen Kampf um Entschädigung des erlittenen Vermögensschaden, und dies, obwohl ihm das Landgericht Bonn im Juli 1980 bereits das Recht auf Entschädigung zugesprochen hat.</p>
<p>Für einen juristischen Laien mutet die ganze Affäre um Faust wie absurdes Theater an, unbegreiflich und undurchschaubar. Wir brauchten uns hier nicht so ausführlich damit zu beschäftigen, wenn der Fall Faust ein Einzelfall wäre, wenn man sagen könnte, zwar haben hier die Anklagebehörden von Anfang an in grob fahrlässiger Weise versagt, und die Presse hat eine ungute Rolle gespielt, aber das war ein einmaliges Versagen, eine Panne. Doch dem ist nicht so.</p>
<p>Die Liste der Fälle, in denen menschliche Existenzen durch haltlose und vorschnelle Anklagen völlig vernichtet wurden, ist bedenklich lang. Ich zähle im folgenden nur die bekannteren auf, die alle durch die Presse gegangen sind. Der Leser hat sie zum größten Teil wieder vergessen, die Opfer leiden oft bis heute unter der Diffamierung. Besonders gefährdet, der öffentlichen Denunziation anheimzufallen, sind Bundesbürger mit DDR-Kontakten, mit <i>verwandtschaftlichen</i> Kontakten wohlgemerkt. Zwar tritt die Bundesregierung in allen Verlautbarungen immer für möglichst viele Beziehungen zu Verwandten in der DDR ein. Macht man davon jedoch ausgiebig Gebrauch im Rahmen des Möglichen, wird man leicht verdächtig.</p>
<p>So geschehen im Fall des Biologen Rudolf Fahrig. Er pflegte &#8211; wie offiziell gewünscht &#8211; enge Kontakte zu seinen Verwandten in der DDR, besonders enge zu seinem Schwager Christian Grundert, Journalist in Ost-Berlin. Fahrig überließ ihm im Laufe der Jahre einige wissenschaftliche Sonderdrucke, die keineswegs geheim waren. Erst durch einen Zufall erfuhr der Freiburger Wissenschaftler, das sein Schwager neben seiner journalistischen Tätigkeit Mitarbeiter im Ministerium für Staatssicherheit war, daraufhin kündigte er ihm sofort die Freundschaft auf. Das freilich half ihm wenig. Die Stuttgarter Richter fanden sein Verhalten strafwürdig und verurteilten ihn zu 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das der international anerkannte Krebs- und Vererbungsforscher Fahrig daraufhin seinen Arbeitsplatz verlor, ist zwar nicht die direkte Schuld der Richter, war aber die unmittelbare Folge dieses Urteils, das, wenn es Schule machte, Millionen von Bundesbürgern zu Vorbestraften machen würde. Denn sicher ist Fahrig nicht der einzige, der Verwandten in der DDR wissenschaftliche Literatur mitgebracht hat. Und wie kann man erkennen, wer von den Verwandten beim SSD arbeitet? Das Merkmal eines guten Agenten ist es ja gerade, das er nicht erkannt wird.</p>
<p>Zwei andere Opfer einer &#132;Ermittlungspanne&#148;, wie Generalbundesanwalt Rebmann das nannte, waren der Lektor Steffen von Bamberg und der Oberst im Generalstab Siegfried Petrelli. Bamberg, der aus einer traditionsreichen preußischen Beamtenfamilie stammt und sich selber als &#132;besonders treuen Staatsdiener&#148; bezeichnet, saß 85 Tage in Untersuchungshaft, ehe sich der Vorwurf der Spionagetätigkeit als haltlos erwies. Er verlor zwar nicht seinen Arbeitsplatz, erlebte aber, wie Verwandte und Bekannte von ihm abrückten und sagte nach dem Vorfall, er, seine Frau und sein Sohn hätten &#132;einen furchtbaren seelischen Schaden erlitten&#148;.</p>
<p>Oberst Siegfried Petrelli saß ebenfalls drei Monate in Untersuchungshaft, auch hier war der Verdacht unbegründet gewesen. Dennoch durfte der qualifizierte Generalstäbler seitdem nur noch untergeordnete Dienste verrichten, eine Beförderung fiel aus, und auch sein Versuch, sich mit einem gegen sich selbst gerichteten Disziplinarverfahren vom letzten Rest des Verdachtes rein zu waschen, scheiterte. Vom Inspekteur des Heeres erhielt er den Rat, er möge doch seine Unschuld selber beweisen, wenn er Wert auf eine solche Feststellung lege.</p>
<p>Theoretisch ist es vor Gericht so, das die Anklage die Schuld des Angeklagten zu beweisen hat, nicht aber der Angeklagte seine Unschuld. Auch gilt jeder Angeklagte so lange als unschuldig, bis seine Schuld erwiesen ist. In allen zitierten Fällen wich man von diesen rechtsstaatlichen Grundsätzen ab, stets gab es schon Vorverurteilungen in der Presse. Auch wenn dieses Verhalten der Presse sicher aufs schärfste zu rügen ist, so bleibt den Ermittlungsbehörden der Vorwurf nicht erspart, das ohne ihre Informationen die Presse gar nichts über die Betroffenen hätte schreiben können.</p>
<p>Aber fahren wir fort in der Liste unschuldig und voreilig Verfolgter. Was Sie bis jetzt lasen, waren nur die harmloseren Fälle. Weit schlimmer betroffen ist zum Beispiel das ehemalige Hauptvorstandsmitglied der IG-Metall, <i>Heinz Dürrbeck</i>. Seit 1975 ermitteln die Staatsschützer gegen ihn, ohne auch nur die Spur eines Beweises zu haben oder zu erhalten. Dürrbeck kam nach fünf Wochen Untersuchungshaft wieder frei. Auf einen Prozess oder seine Rehabilitierung durch eine Erklärung der Bundesanwaltschaft wartet er bis 1979 vergebens; dann gab er den Kampf um seinen guten Namen auf und verschwand entnervt und gesundheitlich ruiniert aus der Bundesrepublik.</p>
<p>Und wieder verleumdeten ihn die Sicherheitsbehörden, sie sprachen von einer Flucht in die DDR und werteten das leichtfertig als ein Schuldbekenntnis. Ohne auch nur eine Spur von schlechtem Gewissen zu zeigen, stellten sie fest: &#132;Für uns ist damit die Sache erledigt&#148;. In Wirklichkeit hatte sich der todkranke Heinz Dürrbeck nach Norditalien zurückgezogen.</p>
<p>Ebenso leichtfertig in den falschen Verdacht des Landesverrats gerieten der frühere DGB-Sekretär <i>Walter Böhm</i>, der auch umgehend seine Stelle verlor, der ehemalige Pressesekretär der deutschen Botschaft in Kairo <i>Erich Knapp</i>, der SPD-Bundestagsabgeordnete <i>Uwe Holtz</i>, der Bahr-Referent <i>Joachim Broudré-Gröger </i>sowie die Journalisten <i>Reinhard Spilker </i>und <i>Justus Müller</i>.</p>
<p>Wie leichtfertig die Ermittlungsbehörden dabei vorgehen, mag an einem letzten Fall demonstriert werden.</p>
<p>Im März 1980 waren der frühere Präsident der Freien Universität Berlin, <i>Rolf Kreibich</i>, und seine Frau in den Verdacht östlicher Spionagetätigkeit geraten. Im Herbst 1979 waren angebliche Erkenntnisse an den Generalbundesanwalt gelangt. Von dort wurde das Verfahren im Oktober 1979 an die Staatsanwaltschaft beim Berliner Kammergericht abgegeben. Das es sich um höchst vage &#132;Erkenntnisse&#148; handeln muss, ergibt sich schon aus dem Verhalten der Berliner Justiz: das Ehepaar Kreibich war nicht eine Sekunde vorläufig festgenommen, von einem Haftbefehl ganz zu schweigen. Dennoch wurden die beiden als Ost-Spione, selbstverständlich unter voller Namensnennung, bundesweit diffamiert. Zwei Tage, nachdem die Kreibichs Schlagzeilen gemacht hatten, musste die Justiz-Sprecherin zugeben, das das Belastungsmaterial gegen den Diplom-Physiker und seine Ehefrau mehr als dürftig sei. Dies war der Presse natürlich nur mehr eine kleine Meldung wert.</p>
<p>Hängen bleibt dagegen der Spionageverdacht. Den vergisst die Umgebung nicht so schnell, selbst wenn es zu einer der seltenen Rehabilitierungs-Erklärungen der Bundesanwaltschaft kommt, wie 1975 im Fall des Gewerkschaftlers <i>Walter Böhm</i>: &#132;Jeder Verdacht ausgeräumt&#148;, hieß es lapidar. Haften aber bleiben im Gedächtnis Riesenschlagzeilen wie diese: &#132;Neuer Super-Spion in Bonn &#8211; Mit vielen Ministern gut bekannt&#148;, daneben noch zu allem Überfluss ein Foto des Betroffenen mit zwei Ministern und dem der Spionage überführten <i>Günter Guilleaume</i>. Haften bleibt den unschuldig Verdächtigten immer ein Verdachts-Etikett, die Folgen davon sind häufig &#8211; wir sagten es schon &#8211; Familientragödien und Existenzvernichtung. Die Zahlung eines Schmerzensgeldes durch den Staat, der durch Missachtung des Persönlichkeitsrechts dem Betroffenen und seinen Angehörigen schweren Schaden zufügte, kommt so gut wie nie vor. Der einzige Fall von Schmerzensgeld in einem solchen Zusammenhang, der mir bekannt ist, wurde an <i>Eleonore Poensgen </i>bezahlt, allerdings nicht vom Staat, sondern vom <i>Springer</i>&#8211;<i>Verlag.</i> Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte den Verlag zur Zahlung von DM 25.000, weil im Zusammenhang mit der Ermordung des Bankiers Jürgen v. Ponto Eleonore als &#132;Terror-Mädchen&#148; bezeichnet worden war. Nach wochenlangen Diffamierungs-Kampagnen stellte sich auch bei Eleonore Poensgen ihre völlige Unschuld heraus. Die Staatsanwaltschaft äußert sich zu solchen Fällen meist nicht, für sie ist der Fall bei Nicht-Eröffnung oder Einstellung des Verfahrens erledigt.</p>
<p>Nur im Fall Faust, der drei Jahre lang durch die Presse ging, äußerte sie etwas von einer &#132;persönlichen Opfergrenze&#148; jedes Betroffenen. Das heißt zu deutsch und ganz konkret: vom einzelnen wird eine bestimmte Opferleistung für den Staat erwartet. Aber wie weit hat sie zu gehen, was muss jeder auf sich nehmen im &#132;Interesse des Rechtsstaates&#148;? Hier wird nicht nur ein unbestimmter, sondern ein höchst bedenklicher Rechtsbegriff ins Spiel gebracht, bedenklich umso mehr, als bei <i>Hans-Georg Faust </i>es sich nicht um eine Ermittlungspanne gehandelt hat, um einen vorschnellen Verdacht, sondern um den Versuch, ihn mit Mitteln der Justiz Mund tot zu machen. Bei den anderen Fällen, die unschuldig verfolgt wurden, lässt sich das nicht oder nur schwer behaupten, bei Faust aber ist es eindeutig. Darum ist es nötig, das wir uns mit seinem Fall noch ein wenig näher befassen. Er bietet zudem alles, was an Fehlern, Irrtümern, aber auch bewussten Diffamierungen seitens der Staatsanwaltschaft, aber auch Vertretern der Regierung möglich ist Alles, was die vorher genannten Betroffenen zum Teil erlebt haben, hat Faust bis zur Neige auskosten können.</p>
<p>Begonnen hat das Ganze schon im Jahre 1963, ohne das Faust das damals auch nur im geringsten hätte ahnen können. Es ist der klassische Fall, wie Tatsachen, für sich genommen harmlose Fakten, Banalitäten, vor Gericht zusammengezogen und zu Indizien werden, exakt so, wie <i>Kurt Tucholsky </i>es vor über fünfzig Jahren in einer Gerichtssatire dargestellt hat unter dem Titel: &#132;Ich bin ein Mörder&#148;:</p>
<p>&#132;Ich, Ignaz Wrobel, liebe es, den Schaffner auf dem Omnibus zu betrügen, dann fahre ich umsonst. Ich bin jähzornig: ich habe schon zweimal meinen Bademantel zerrissen, um ihn zu strafen; Krawatten zerschnitten, ein Glas auf den Boden hin gefeuert. Ich kann kein Blut sehen. Doch: ich kann Blut sehen, von Tieren. Ein merkwürdiges Gefühl &#8211; nicht angenehm; eigentlich doch angenehm, ich traue mich nicht, das zu sagen: doch angenehm. Ich esse unregelmäßig, manchmal tagelang nichts, dann unmäßig. Ich bin unsolide. Ich hasse meinen Vater. Ich lebe unregel. . ., aber das sagte ich schon. Was ist das alles?&#148;<br />&#132;Nichts besonderes. Sehen Sie sich um -: solchen kleinen oder großen Packen trägt jeder, jede, jeder, mit sich herum . . . alle tragen ihn. Es ist nichts Besonderes.&#148;<br />&#132;Es ist nichts Besonderes -? Ich habe nichts zu fürchten -?&#148;<br />&#132;Es ist nichts Besonderes. Sie haben nichts zu fürchten. Wenn Sie nicht&#8230;&#8220;<br />»Ja?»<br />&#132;Wenn Sie nicht vor Gericht stehen. Wenn nicht irgendein schwerer Verdacht auf Sie fällt wegen einer Tat, die Sie bestreiten. Dann &#8230;&#148;<br />&#132;Dann?&#148;<br />&#132;Nun, &#8230; dann wandeln sich diese Tatsachen, die Sie mir eben erzählt haben, in etwas anderes. Dann sind es nicht mehr die Anomalien, die jeder Richter, jeder Staatsanwalt, jeder Geschworene, jeder Schöffe im Keim bei sich fühlen könnte, wenn er nur ehrlich sein wollte. Dann, Wrobel, ist auf einmal alles ganz anders.&#148;<br />&#132;Was &#8230; was ist dann &#8230;? Wenn es aber alle haben? Und was -?&#148;<br />&#132;Indizien, Herr Wrobel!&#148;</p>
<p>Für Hans-Georg Faust begann das, was später als Indizienkette gegen ihn verwendet wurde, 1963 mit dem sogenannten Fall <i>Pätsch</i>: Pätsch, damals ein Mitarbeiter des <i>Bundesamtes für Verfassungsschutz</i>, nahm den Namen dieses Amtes wörtlich und fühlte sich in der Tat berufen, die Verfassung zu schützen. Er konnte es nämlich mit seinem Gewissen nicht vereinbaren, das schon damals in vielen Fällen illegal eine Fernsprech- und Postüberwachung vorgenommen wurde. Vor allem wollte er daran nicht mehr länger mitwirken. Als er sich deshalb an seinen Referatsleiter wandte und von diesem die lapidare Auskunft erhielt: &#132;eigentlich dürften wir das nicht tun&#148;, er, Pätsch, solle aber mitmachen und mit niemandem darüber sprechen, ließ er sich von dem Bruder des Spiegel-Herausgebers, dem Rechtsanwalt Josef Augstein, beraten. Sie kamen beide zu dem Schluss, das dem permanenten Verfassungsbruch nur durch Veröffentlichung in der Presse abzuhelfen sei. Selbstverständlich wurde Pätsch daraufhin aus dem Amt entfernt, und es kam zur Anklage, &#132;weil er vorsätzlich Staatsgeheimnisse an Unbefugte habe gelangen lassen und dadurch fahrlässig das Wohl der Bundesrepublik gefährdet habe. Außerdem habe er als Beamter vorsätzlich unbefugt Amtsgeheimnisse offenbart und dadurch vorsätzlich wichtige öffentliche Interessen gefährdet&#148;.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof entschied am 8. 11. 1965 erfreulich klar und entschieden zu Pätschs Gunsten. Die Kernsätze dieses Urteils lauten: &#132;Einen Gesetzes- und insbesondere einen Verfassungsverstoß kann jedermann wie jeden Missstand im öffentlichen Leben mit dem Ziele der Beseitigung rügen; das ergibt sich aus dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung. Der verantwortungsbewusste Staatsbürger sieht darin nicht nur ein Recht, sondern einen Aufruf zu tätiger Mitarbeit am Staate. Das Recht zur Rüge von Missständen im öffentlichen Leben tritt also, wenn die Rüge zur Preisgabe von Staatsgeheimnissen zwingt, in Widerstreit zu der Pflicht, Staatsgeheimnisse geheim zuhalten. Bei diesem Widerstreit gehen nicht ohne weiteres die Landesverrats-Vorschriften dem Grundrecht aus Art. 5 des Grundgesetzes vor. So hat auch der Sitzungsvertreter des Generalbundesanwalts der Meinung Ausdruck gegeben; ,Blinder Kadavergehorsam oder frommer Autoritätsglaube wären mit den Grundrechten nicht vereinbar&#8216;.&#148; &#8211; Der Senat gelangt zu dem Ergebnis, das ein Verstoß gegen die Grundwerte des demokratischen Verfassungsstaates, wie sie durch den Rechtsbegriff der verfassungsmäßigen Ordnung umrissen sind, zur unmittelbaren öffentlichen Rüge berechtigt. &#8211; &#132;Die Besonderheit, das der Angeklagte Behördenangestellter war, ändert an dem Ergebnis der obigen Rechtsausführungen nichts. Der Angeklagte ist zwar <i>strafrechtlich </i>als Beamter zu behandeln; <i>staatsrechtlich</i> betrachtet ist er kein Beamter. Wenn es sich schon um so schwere Verfassungsverstöße handelt, muss auch die Verschwiegenheitspflicht des Beamten hinter dem Recht zur öffentlichen Rüge zurückzutreten, dies umso mehr, als der Beamte gesetzlich verpflichtet ist, bei Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung für deren Erhaltung einzutreten.&#148;</p>
<p>Einer der wenigen, die Pätschs Haltung für richtig hielten, war <i>Hans-Georg Faust</i>, zu der Zeit ebenfalls Mitarbeiter beim <i>Bundesamt für Verfassungsschutz</i>. Im Rahmen damals einsetzender Recherchen, wer die Informationen über die illegalen Abhörpraktiken an den &#132;Spiegel&#148; und die &#132;Zeit&#148; weitergegeben haben könnte, hatte man damals auch Faust verdächtigt. Er konnte nachweisen, das der Verdacht grundlos war, war über die erniedrigende Art der Ermittlungsmethoden jedoch so empört, das er kündigte und noch mit 43 Jahren einen beruflichen Neubeginn wagte. Er zeigte damit einen Mut und eine Konsequenz, wie sie sicher nicht jeder besitzt. Außerdem war er aber auch noch ehrlich. Er beging den &#132;Fehler&#148;, die Gründe für sein Ausscheiden aus dem Amt offen darzulegen. Der letzte Satz in seinem Kündigungsschreiben vom 28. Februar 1964 lautete: &#132;Das, was mir in den letzten Wochen an Demütigungen widerfahren ist, werde ich nicht vergessen.&#148; Dieser Satz sollte ihm 13 Jahre später zum Verhängnis werden.</p>
<p>Im März des Jahres 1977 nämlich suchte man wieder einen Schuldigen, einen Sünden-Bock, ein Opfer. Wieder ging es um illegale Lauschoperationen, diesmal gegen einen der Geschäftsführer von &#132;Interatom&#148;, Dr. Klaus Traube. Man erinnert sich, man hatte Traube fälschlich für einen Atomwissenschaftler gehalten, der engen Kontakt zu Terroristen pflegte, hatte darum illegal in seine Wohnung eingebrochen und eine &#132;Wanze&#148; angebracht, um sein Telefon zu überwachen. Der &#132;Spiegel&#148; berichtete im Frühjahr 1977 in aller Breite darüber. Wieder empörte man sich beim Verfassungsschutz und auch in Bundesregierung und Opposition mehr über den &#132;Verräter&#148; des Verfassungsbruchs als über den Verfassungsbruch selbst. Diesmal war es schwerer als beim Fall Pätsch, den Schuldigen zu finden. Zu viele hatten Kenntnis gehabt von der &#132;Operation Müll&#148; genannten Abhöraktion. Im Netz hängen blieb schließlich Hans-Georg Faust, und zwar eben wegen jenes 13 Jahre alten Schlußsatzes in seinem Kündigungsschreiben. Nur der konnte das Geheimmaterial weitergegeben haben, so folgerte man messerscharf, und zwar unter Ausnutzung immer noch bestehender Verbindungen zu seinem früheren Amt. Ein Motiv war auch gefunden: Rachsucht. Daneben gab es vage Verdachtsmomente, die von Anfang an wenig stichhaltig waren, für das Amt aber ein Grund waren, Faust zumindest eins aus zu wischen, wenn man ihn nicht sogar Mund tot machen konnte.</p>
<p>Faust hatte nämlich in den letzten Jahren begonnen, als Journalist Material für ein Buch über seine ehemalige Dienststelle zu sammeln. Dabei war er keineswegs konspirativ vorgegangen, sondern hatte dieses Vorhaben ganz offen in Briefen an die Präsidenten des Amtes angekündigt und um Unterstützung gebeten. Er hatte auch zu dem Zweck verschiedene Interviews mit Mitarbeitern des Amts gemacht und Material über längst abgeschlossene Vorgänge gesammelt.</p>
<p>Es sollte ein kritisches Buch werden. Das gibt Faust unumwunden zu, weil er das Amt aus seiner intimen Kenntnis heraus für wenig effizient hielt, aber er hatte nicht vor, Staatsgeheimnisse zu verraten; zumindest nicht solche, die bei Erscheinen des Buches aktuell gewesen wären.</p>
<p>Fausts gesamtes Material ist bei der der Verhaftung vorangehenden Hausdurchsuchung beschlagnahmt worden; er hat es bis heute nicht zurückerhalten. Wer heute wissen will, was Faust in etwa beabsichtigte zu schreiben, muss in der &#132;Springer&#8220;-Presse nachlesen. Ich zitiere aus der &#132;Welt&#148; vom 17. Mai 1978 unter der Überschrift:</p>
<p>&#132;Was Hans-Georg Faust über den Verfassungsschutz noch schreiben wollte:&#148;</p>
<p>&#132;Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist eine Sicherheitsbehörde, die über das Niveau einer aufgeblähten, aber wenig effizienten Auskunftei nicht hinauskommt. Eine durchaus vernünftige und notwendige Einrichtung kann sich nicht entwickeln und ist zur Erfolglosigkeit verurteilt. Warum, werde ich begründen.&#148; Und dann stellt er die Beamten des Amtes ihren Gegenspielern aus Ost-Berlin so gegenüber: &#132;Hier biedere Juristen, ohne inneres Verhältnis zum geheimen Nachrichtendienst, zur Welt der Konspiration. Drüben dagegen erfahrene, entschlossene Verschwörer. Die einen haben die Besoldungsordnung im Kopf und den Pensionsanspruch vor Augen, die anderen wollen partout die Welt verändern!&#148;</p>
<p>Den Beweis dafür, wie treffend diese Beschreibung Fausts war, lieferten die beamteten Fahnder, zeitweise acht an der Zahl, die man seit März 1977 auf ihn ansetzte, gleich mit den Recherchen in seinem Fall selbst. Das Material, das sie zusammen trugen und das die Grundlage für Haftbefehl und Anklageerhebung bildete, war so dürftig, das Fausts Pforzheimer Anwalt Gert Dürr dazu bemerkte: &#132;Mir wurde schon beim ersten Durchlesen klar, das da Haftgründe an den Haaren herbeigezogen worden waren. Es stimmte hinten und vorn nicht.&#148;</p>
<p>Es ist nicht nötig, das wir den weiteren Leidensweg Fausts bis in alle Einzelheiten verfolgen, er wurde ausführlich in der Presse dargestellt. Aber es gilt, einige Punkte dieser Geschichte schärfer ins Licht zu rücken, weil sie in ihrer Häufung nicht mehr als zufällige Pannen eingestuft werden können, sondern als Angriff auf den Rechtsstaat selbst zu werten sind.</p>
<p>Die Schwierigkeiten begannen für Faust bereits bei der Suche nach einem Rechtsanwalt. Er machte die Erfahrung: &#132;Recht ist teuer in diesem Land, Recht kann sich eigentlich nur erhoffen, wer sich gute, also teure Anwälte leisten kann. Doch einen Anwalt für ein politisches Verfahren zu finden, gleicht einem Lotteriespiel. Zwei winkten gleich ab, sie könnten ihren Ruf riskieren, ein anderer befürchtete, danach auf ewig abgehört zu werden.&#148; Es spielt keine Rolle, ob das, was diese Anwälte befürchteten, hinterher auch eingetreten wäre. Allein, das sie diese Furcht äußern, steht dem &#132;freiheitlichsten Rechtsstaat deutscher Geschichte&#148; schlecht an.</p>
<p>Der zweite Punkt, der zu denken gibt, ist das BGH-Urteil vom 14.11.1977, in dem die Staatsanwaltschaft mit ihrer Anklage nach § 88, also &#132;verfassungsfeindlicher Sabotage&#148;, eine glatte Bauchlandung erlitt, wie die Presse kommentierte. Von dem Verfassungsfeind Faust blieb nichts übrig, man warf ihm nur noch die Weitergabe geheimen Materials vor, ein Bagatellfall, zumal für einen Journalisten. Dennoch blieb er weiterhin in Haft, wegen &#132;Verdunkelungsgefahr&#148;. Was es im Fall Traube, denn um die angebliche Weitergabe dieser Akten ging es ja, noch zu verdunkeln gab, bleibt das Geheimnis der Anklagebehörde. Gert Dürr dazu: &#132;Ein Rechtsprofessor würde das Prüfungsgespräch beenden, wenn ein Kandidat so argumentiert.&#148;</p>
<p>Den wirklichen Grund für die fortdauernde Haft erfuhr Fausts Kölner Anwalt Friedrich Paashaus in einem Telefongespräch am 2. Januar 1978 mit dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Bonn, Schmitz-Justen, der wörtlich sagte: &#132;Ich habe den Eindruck, es geht den Strafverfolgungsbehörden offensichtlich darum, zu verhindern, das der Beschuldigte sein geplantes Buch über das Bundesamt für Verfassungsschutz veröffentlicht.&#148; Dieses Ziel, wenn es das Hauptziel war, haben die Behörden erreicht. Bis heute hat Faust einen Großteil seiner beschlagnahmten Unterlagen nicht zurückerhalten, und dies, obwohl, wie schon erwähnt, die Anklagepunkte gegen ihn so schwach waren, das nie die Hauptverhandlung gegen ihn eröffnet wurde und zudem das beschlagnahmte Material zum überwiegenden Teil nichts mit dem Fall Traube zu tun hatte.</p>
<p>Faust bemerkt dazu bitter: &#132;Rudolf Bahro wurde in der DDR verhaftet, <i>nachdem </i>sein Buch in der Bundesrepublik erschienen war, mich machte man schon mundtot, <i>bevor</i> auch nur eine Zeile erschienen war.&#148;</p>
<p>Auch sonst taten die Behörden alles, um Fausts Ruf gründlich zu ruinieren, was der stellvertretende Regierungssprecher Grünewald am 23.12. 77, also eine gute Woche <i>nach</i> dem entlastenden BGH-Urteil, über Faust äußerte, grenzt an Ehrabschneidung.</p>
<p>Später, als Fausts Rechtsanwälte mit viel Mühe endlich die Haftverschonung ihres Mandanten erreicht hatten, machte man ihm solche Auflagen, das es ihm unmöglich war, seinen Beruf als Journalist weiter auszuüben. Man entzog ihm Pass und Führerschein, und er hatte sich zweimal wöchentlich bei der örtlichen Polizeidienststelle zu melden. Als Begründung wurde diesmal angegeben: Fluchtgefahr. So war es ihm unmöglich, ein Angebot seines ehemaligen Chefredakteurs anzunehmen, das im Frühjahr 1978 an ihn erging, sicher die letzte Chance für den damals 57jährigen. Vorher hatten die Verfassungsschützer schon dafür gesorgt, das sich &#132;das Klima im Hause Burda entscheidend zulasten Fausts verschlechterte&#148;, wie Gert Dürr den Rausschmiss umschreibt. Offiziell einigte man sich darauf, &#132;wegen der Probleme und Ungewissheiten im Zusammenhang mit den gegen Herrn Faust im Ermittlungs- und Haftbefehlsverfahren erhobenen Vorwürfen und zur Vermeidung eines Arbeitsrechtsstreites das Anstellungsverhältnis zum 1. März 1978 aufzulösen&#148;.</p>
<p>Hier gibt es deutliche Parallelen zum Fall Traube. Auch in seinem Fall sorgten die Staatsschützer für die Kündigung. Auch Traube fand keinen neuen Arbeitsplatz.</p>
<p>Erst am 24.11.1978 wurde der Haftbefehl gegen Faust aufgehoben und zugleich die Eröffnung der Hauptverhandlung abgelehnt. Seitdem kämpft Faust um eine Entschädigung zumindest für den erlittenen Vermögensschaden, der ihm nach dem &#132;Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen&#148; eindeutig zusteht. Wieder dauerte es ungebührlich lange, bis das Gericht über diesen juristisch so unstreitigen Fall entschied. Am 14. Juli 1980 erst erkannte ihm das Landgericht Bonn &#132;eine Entschädigung aus der Staatskasse zu, soweit er durch den Vollzug der Untersuchungshaft und andere Strafverfolgungsmaßnahmen einen Schaden erlitten hat&#148;. Das heißt aber nun nicht, das ihm seitdem auch nur eine halbwegs angemessene Entschädigung zuteil geworden wäre. Als unstrittig gilt bisher nur die Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft, dafür stehen ihm DM 10 pro Tag zu, DM 650 wurden ihm endlich im Februar dieses Jahres (1981) zugesprochen. Um alles andere muss er mühsam kämpfen, in einem Zivilprozessverfahren, weil die Landesjustizverwaltung` NRW der Meinung ist, die Untersuchungshaft habe nichts mit der Rufschädigung zu tun, die daraufhin erfolgte. Ein schlechter Ruf sei zwar bedauerlich, aber sei nicht die unmittelbare Folge der U-Haft, ebenso wenig wie seine Entlassung bei Burda.</p>
<p>Ebenso ging es seinen Verteidigern die man mit DM 1.325 im Falle Dürr bzw. DM 1.991 im Falle Paashaus abspeiste. Die wirklichen Kosten beliefen sich für beide jeweils etwa auf das Zehnfache. Allein, wenn man weiß, das die Akte Faust 10.000 Blatt umfasst, wird klar, das die Summen nicht zu hoch angesetzt sind. Die Verteidiger haben inzwischen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben.</p>
<p>Dabei kann Faust noch von Glück sagen, das ihm überhaupt &#8211; wenn auch bisher nur formal eine Entschädigung zugesprochen wurde. Eigentlich hatte man die Absicht, wie aus Pressemeldungen hervorgeht, Fausts Begehren abzuweisen mit dem Hinweis auf § 2 des Strafentschädigungsgesetzes, in dem es heißt: &#132;Die Entschädigung ist ausgeschlossen, wenn und soweit der Beschuldigte die Strafverfolgungsmaßnahmen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.&#148; Offensichtlich besann sich das Gericht noch rechtzeitig darauf, das im Falle Faust allenfalls die Ermittlungsbehörden grob fahrlässig gehandelt hatten, nicht dagegen der Beschuldigte.</p>
<p>Übrigens wurden im November 1980 zwei ehemalige SS-Angehörige, die dem Kommandanturstab des Konzentrationslagers Auschwitz angehört hatten und denen die Anklage mehrfachen Mord vorgeworfen hatte, vor dem Schwurgericht Aschaffenburg nicht nur freigesprochen, &#132;weil kein einziges schriftliches Dokument zu den Beschuldigungen vorgelegen habe&#148;, sondern sie erhielten selbstverständlich ohne weiteres eine Haftentschädigung zuerkannt.</p>
<p>Bei Faust hingegen war wieder von der ominösen Opfergrenze die Rede, die jeder einzelne im Interesse des Rechtsstaats zu erbringen habe. Diese Opfergrenze erlangte kürzlich wieder eine makabere Aktualität. Ebenfalls im November 1980 wurde bekannt, das die Akten über den &#132;<i>Fall Stoltzenberg</i>&#148; nun endgültig geschlossen werden sollen. Man erinnert sich, es handelt sich um die offene Lagerung von Kampfgasen auf dem Gelände der Hamburger Chemiefirma Stoltzenberg. Beim Spielen mit diesen Giften verunglückte ein Junge tödlich, zwei andere wurden schwer verletzt. Jetzt sind die Akten geschlossen, ohne das auch nur gegen einen einzigen Beamten disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet wurden, geschweige denn strafrechtliche. Und das, obwohl der Untersuchungsausschuss festgestellt hatte: &#132;Einzelne Erscheinungsformen des bürokratischen Handelns sind für den Untersuchungsausschuss schlicht nicht mehr fassbar.&#148; In einem Jahr oder zwei werden alle diese Beamten befördert sein. Die am Verfassungsbruch gegen Traube beteiligten Verfassungsschützer sind es inzwischen auch.</p>
<p>Auch gegen den letzten Besitzer der Firma hat die Staatsanwaltschaft die Klage rücksichtsvoll zurückgezogen. Nach zwei Herzinfarkten sei er ohnehin verhandlungsunfähig. Selbst der Verteidiger spricht hier von einer politischen Entscheidung. &#132;Die Verhandlungsunfähigkeit meines Mandanten war eine gute Gelegenheit, die Affäre Stoltzenberg endgültig unter den Tisch zu kehren.&#148; Wäre man nämlich an der Aufklärung interessiert gewesen, hätte man zumindest das Gericht die Verhandlungsunfähigkeit feststellen lassen. Man verhielt sich in diesem Falle parallel wie im Falle des &#132;Spiegel&#148; nach der Veröffentlichung über den illegalen Lauschangriff. Die Regierung erteilte hier niemals die Genehmigung, wegen § 353c zu ermitteln, desselben also, weswegen man Faust vor Gericht bringen wollte. Dabei sollte er nur geheimes Material weitergegeben haben, der &#132;Spiegel&#148; aber hatte es veröffentlicht. Man zog es vor, ganz allein Faust den Sündenbock spielen zu lassen.</p>
<p>Genauso ging man zunächst auch in Hamburg wieder vor. Man stellte nämlich einzig und allein den Vater des tödlich verunglückten Jungen unter Anklage. Begründung: Er habe die Experimente der Jungen unterstützt. Der Verteidiger nannte diese Begründung einen Skandal, bevor er mit viel Mühe die Verfahrenseinstellung erreichte. Ein Skandal war es sicher, das es überhaupt zur Anklage kam, aber abgesehen davon: War die Staatsanwaltschaft der Ansicht, die &#132;persönliche Opfergrenze&#148; dieses Mannes, der durch die Fahrlässigkeit der Behörden seinen Sohn verloren hatte, sei noch nicht erreicht? Die der SS-Soldaten, deren Verfahren mit Freispruch endete, war offenbar schon durch die Untersuchungshaft bis zur Neige ausgekostet. Zufall, oder ist Justitia wieder mal auf dem rechten Auge blind?</p>
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		<title>Das Bündnis von Kreuz und Kaserne  Militärseelsorge in der Bundesrepublik</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/16/publikation/das-buendnis-von-kreuz-und-kaserne-militaerseelsorge-in-der-bundesrepublik/</link>
		
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		<pubDate>Sun, 16 Nov 1975 11:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 16 (Heft 4/1975), S. 81-83 &#8222;Wir erwarten von einem Pfarrer, der zu uns kommt als Seelsorger, daß er zur Bundeswehr ja sagt mit allen Konsequenzen den Ernstfall eingeschlossen.&#8221; Dieser Ausspruch eines Offiziers der &#8222;Schule für Innere Führung&#8221; macht die Problematik der Militärseelsorge für jeden Pfarrer deutlich, der sich den ursprünglichen Forderungen des [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/16/publikation/das-buendnis-von-kreuz-und-kaserne-militaerseelsorge-in-der-bundesrepublik/">Das Bündnis von Kreuz und Kaserne  Militärseelsorge in der Bundesrepublik</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 16 (Heft 4/1975), S. 81-83</p>
<p>&#8222;Wir erwarten von einem Pfarrer, der zu uns kommt als Seelsorger, daß er zur Bundeswehr ja sagt mit allen Konsequenzen den Ernstfall eingeschlossen.&#8221;</p>
<p>Dieser Ausspruch eines Offiziers der &#8222;Schule für Innere Führung&#8221; macht die Problematik der Militärseelsorge für jeden Pfarrer deutlich, der sich den ursprünglichen Forderungen des Christentums nach Nächstenliebe und Toleranz verpflichtet fühlt und nicht die paulinische Forderung &#8222;Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit ohne von Gott&#8221;, für das erste aller Gebote hält.</p>
<h2 class="auto-created">Die verfas&shy;sungs&shy;recht&shy;liche Fragw&uuml;r&shy;dig&shy;keit der Milit&auml;r&shy;seel&shy;sorge</h2>
<p>Am Beispiel der Militärseelsorge in der Bundesrepublik treten alle Probleme des komplizierten Verhältnisses zwischen Staat und Kirche zutage, die auch sonst überall auftauchen, wo beide Institutionen noch immer verfilzt sind:<br />1. Die Militärseelsorge in der Bundesrepublik ist verfassungswidrig.<br />2. Die Militärseelsorge, so wie sie in der Bundeswehr gehandhabt wird, dient nicht der religiösen Unterweisung oder Betreuung der Gläubigen, sondern der moralischen Aufrüstung der Truppe. Sie widerspricht damit zu großen Teilen der Botschaft des Evangeliums.<br />3. Die Militärseelsorge verletzt den Gleichheitsgrundsatz, da sie ausschließlich die Großkirchen begünstigt.<br />4. Die Militärseelsorge steht rechtlich und moralisch auf bedenklicher Grundlage, da sie nicht von der Verfassung gedeckt wird, sondern für die katholische Seite nur durch das Reichskonkordat vom 20.7.1933, das der Vatikan mit Hitler schloß, der mit diesem Vertrag seinen ersten bedeutenden außenpolitischen Erfolg errang. Die Evangelische Kirche regelte die Militärseelsorge durch einen eigenen Vertrag vom 22.2.1957. Die historische Funktion der Militärseelsorge war seit dem 4. Jh., als das Christentum unter Konstantin zur Staatsreligion erhoben wurde, bis 1918 stets die gleiche, nämlich staatserhaltend zu wirken. Am knappsten läßt sich das Verhältnis mit dem Schlagwort von &#8222;Bündnis zwischen Thron und Altar&#8221; charakterisieren. Erschüttert wurde dieses Bündnis zum erstenmal durch die Forderungen der Aufklärung und der Französischen Revolution. Allerdings blieb es damals beim theoretischen Ansatz. Weder der Atheist Friedrich II von Preußen noch der der Kirche fernstehende Napoleon mochten während ihrer Kriegszüge auf die nützlichen Dienste der Feldprediger verzichten, ebensowenig wie später Hitler während des Zweiten Weltkriegs.<br />Die entscheidende Wende brachte erst die Weimarer Reichsverfassung mit Art 137 (1):&#8220;Es besteht keine Staatskirche&#8220;. Eigentlich ist dieser Satz so eindeutig, daß er keiner weiteren Erläuterung mehr bedarf, wie sie im 3. Absatz enthalten ist: &#8222;Jede Religions- gesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.&#8221;<br />In Art 141 WRV wird dann noch speziell auf die Belange der Soldaten, der Kranken und der Strafgefangenen Bezug genommen, obwohl auch deren Rechte in Art 136 (Freiheit der Religionsausübung) schon gewährleistet waren. Art 141 lautet: &#8222;Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist.&#8221; Alle Bestimmungen der Weimarer Verfassung, die sich auf das Verhältnis zwischen Kirche und Staat beziehen, wurden mit Ausnahme von Art 140 unverändert in das Grundgesetz übernommen. Angewandt auf die Militärseelsorge hieße das:<br />&#8212; die Soldaten haben das Recht, an Gottesdiensten der Gemeinden teilzunehmen, in denen sie stationiert sind.<br />&#8212; Bei dringenden Problemen, über die sie mit dem Pfarrer zu sprechen wünschen, müßten sie u.U. Dienstbefreiung erhalten.<br />&#8212; Ferner dürften sie im Dienst wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft weder bevorzugt noch benachteiligt werden.<br />Alle weitergehende Einmischung des Staates ist nach den Bestimmungen der Verfassung unzulässig. Der Staat ist lediglich zur Zulassung, nicht dagegen zur Einrichtung der Seelsorge verpflichtet.</p>
<h2 class="auto-created">Wie sieht es in der Realit&auml;t aus?</h2>
<p>Seit 1957 gibt es zwischen der Bundesrepublik und der Evangelischen Kirche Deutschlands einen Militärseelsorgevertrag, der in so eklatanter Weise verfassungswidrig ist, daß man sich wundert, wie er bis heute unangefochten überdauern konnte.<br />Danach verpflichtet sich der Staat, für den organisatorischen Aufbau und die Kosten der Militärseelsorge aufzukommen.<br />Dafür schlagen dann nicht etwa die Bischöfe die Kandidaten vor, die sie für die Truppenbetreuung am geeignetsten halten, sondern das Bundesininisterium für Verteidigung stellt eine Liste ihm genehmer Theologen zusammen, aus der das Militärbischofsamt dann die endgültige Auswahl trifft. Auf diese Weise ist der Staat durch die beiden Bundeswehrkirchenämter, die für die Militärseelsorge zuständig sind, der direkte Vorgesetzte der Theologen, die denn auch als Bundesbeamte eingestellt und bezahlt werden. Das heißt, der Staat beteiligt sich widerrechtlich an der Organisation der Religionsausübung. Diese Praxis verstößt nicht nur gegen die geforderte weltanschauliche Neutralität des Staates, sondern auch gegen die Kirchenfreiheit.<br />Eine weitere Mißachtung des Grundgesetzes liegt darin, daß in den Kasernen nur die Vertreter der beiden Großkirchen den sogenannten &#8222;Lebenskundlichen Unterricht&#8221;, aus dem die Militärseelsorge in der Praxis besteht, geben können, und daß dieser Unterricht auf dem Dienstplan steht, während der Dienstzeit stattfindet, und für bestimmte Chargen in den Bundeswehrschulen sogar obligatorisch ist. Inhaltlich wird er vom Verteidigungsministerium mitgeplant, und die Teilnahme ist für den Soldaten nicht etwa Privatsache, sondern eine dienstmäßige Übung, für deren Ablehnung ein Dispens beim militärischen Vorgesetzten einzuholen ist. (Verstoß gegen Art 136 (4) der Weimarer Verfassung und damit gegen die Verfassung der BRD).<br />Aber damit nicht genug. Dieser &#8222;Lebenskundliche Unterricht&#8221; dient nicht etwa der privaten Seelsorge, sondern gilt laut Dienstvorschrift als wesentlicher Bestandteil der militärischen Ausbildung. &#8222;Er hat die Aufgabe, dem Soldaten Hilfen für sein tägliches Leben zu geben und soll damit einen Beitrag zur Förderung der sittlichen, geistigen und seelischen Kräfte leisten, die mehr noch als fachliches Können den Wert des Soldaten bestimmen&#8221;, wie es in der Dienstvorschrift heißt.<br />Daraus ergibt sich, daß dieser Unterricht mit Seelsorge überhaupt nichts zu tun hat und nur der &#8222;moralischen Aufrüstung&#8221; der Soldaten im militärischen Interesse dient. Der Staat läßt hier bewußt die alte Verbindung von Thron und Altar wiederaufleben, um sie für seine Zwecke nutzbar zu machen. Wie sehr dem Staat an dem Prestige gelegen ist, das Priester und Pfarrer offenbar immer noch haben, zeigt auch der Umstand, daß den Kirchen automatisch und ohne Wissen der Betroffenen mitgeteilt wird, zu welchen Kultgemeinschaften die Soldaten gehören (Verstoß gegen Art 136 (3) WRV und damit gegen das GG).<br />Weiterhin finanziert der Staat sogenannte Rüstzeiten und Gebetswochen, die die Kirchen in den Bundeswehrschulen und Soldatenheimen organisieren. Ja, es gibt in der ganzen Bundeswehr eigentlich keinen Bereich, wo nicht Kirchenvertreter zugegen sind, selbst beim Manöver auf hoher See und im &#8222;Beirat für Innere Führung&#8221;.<br />Für diese großzügige Unterstützung zeigen sich die Kirchen denn auch erkenntlich: angefangen von ihrer wesentlichen Zustimmung und Unterstützung beim Aufbau der Bundeswehr bis zu ihrer Formel vom &#8222;gerechten&#8221; Krieg und dem Hinweis auf die Obrigkeit, die schon wisse, was richtig sei. So heißt es in den Leitlinien des katholischen Militärbischofsamtes: &#8222;Du mußt nicht alles gesehen haben, du brauchst nicht alles zu hören und du sollst nicht immer reden. Sonst wirst du nicht innerlich frei.&#8221;<br />Es erstaunt unter diesen Umständen nicht, daß der heutige Bundeskanzler und frühere Verteidigungsminister Schmidt den &#8222;Beitrag der Militärseelsorge zur Integration der Bundeswehr in die Gesellschaft&#8221; ausdrücklich hervorhob und entgegen dem Verfassungsgebot vom weltanschaulich neutralen Staat forderte:<br />&#8222;Die religiösen Strukturen der Gesellschaft sollen auch innerhalb der Streitkräfte erhalten bleiben.&#8221;</p>
<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;</p>
<p>Wenn die Priester magenkrank sind, bringe den Göttern keine schwerverdaulichen Opfer.</p>
<p><i>Stanislaw Jerzy Lec,</i> in: Unfrisierte Gedanken</p>
<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;</p>
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		<title>Trennung von Staat und Kirche</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/16/publikation/trennung-von-staat-und-kirche-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 16 Nov 1975 10:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Religion]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 16 (Heft 4/1975), S. 99-100 Trennung von Staat und Kirche? Dokumente und Argumente. Hrsg. v. Peter Rath, rororo aktuell 1771, Reinbek 1974, 254 Seiten, 4,80 DM. Der Herausgeber versieht den Titel noch mit einem Fragezeichen, obwohl er die Frage für sich längst mit einem entschiedenen &#132;ja&#148; beantwortet hat, wie er bereits in [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/16/publikation/trennung-von-staat-und-kirche-1/">Trennung von Staat und Kirche</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 16 (Heft 4/1975), S. 99-100</p>
<p><i>Trennung von Staat und Kirche? Dokumente und Argumente. Hrsg. v. Peter Rath, rororo aktuell 1771, Reinbek 1974, 254 Seiten, 4,80 DM.</i></p>
<p>Der Herausgeber versieht den Titel noch mit einem Fragezeichen, obwohl er die Frage für sich längst mit einem entschiedenen &#132;ja&#148; beantwortet hat, wie er bereits in dem deutlich wertenden Vorwort zu verstehen gibt:<br />&#132;Von einer tieferen Aufnahme der Demokratie durch die Kirchen kann noch keine Rede sein, Der mittelalterliche Absolutismus der Kirche und die jüngere Tradition von Thron und Altar leben heute unter der Ideologie der ,Partnerschaft&#8216; von Staat und Kirche fort. Sie provozieren demokratische Kritik. Orientiert sie sich am Staatsbegriff als demokratischer Selbstverwaltungsorganisation der Gesellschaft und am Kirchenbegriff als der organisierten Gemeinschaft der Gläubigen, wird die Forderung nach Trennung von Staat und Kirche zur Forderung freier Kirchen im freien Staat.&#148;<br />Peter Rath, der von einer radikaldemokratischen Position her argumentiert &#151; ein Begriff, der in letzter Zeit zu Unrecht in Verruf geraten ist &#151;, will den Band verstanden wissen als &#132;einen Beitrag zur demokratischen Gesellschaftskritik der Bundesrepublik&#148;. Diesem Anspruch wird er mit der Auswahl der Beiträge wie auch in der Dokumentation voll gerecht. Daß überwiegend engagierte Befürworter der Trennung von Staat und Kirche zu Wort kommen, mag man bedauern, ist aber sicher nicht Schuld des Herausgebers.<br />Die Tendenz der Amtskirchen und bestimmter Politiker, sich zunächst einmal um das Thema herumzudrücken, wurde schon deutlich bei dem Kongreß, den die Humanistische Union zusammen mit den Jungdemokraten und der Freireligiösen Landesgemeinde von Nordrhein-Westfalen am 15. und 16. September 1973 zu der Frage &#132;Trennung von Staat und Kirche&#148; in Dortmund veranstaltete und der den Anlaß zu vorliegender Dokumentation gab.<br />Obwohl sich die Humanistische Union damals bereits ein halbes Jahr vor der Tagung um Repräsentanten der Großkirchen bemüht hatte, erschien zum Schluß doch niemand. Die katholische Seite hatte zwar verschiedene Vertreter benannt; zu dem fraglichen Zeitpunkt gingen jedoch alle zufällig in Urlaub oder wurden krank. Als die evangelische Kirche von diesen Zufällen hörte, demonstrierte sie ökumenische Eintracht und zog ihren Vertreter ebenfalls wieder zurück. Was die CDU damals bewogen hatte, die Diskussion ebenfalls zu meiden, bleibt unerfindlich. Denn immerhin hatte ihr Sprecher Willi Weiskirch das F.D.P.-Kirchenpapier als die &#132;größte Ungeheuerlichkeit&#148; bezeichnet, die eine Partei nach Kriegsende vorgebracht habe. Er hatte die F.D.P.-Thesen offenbar ebenso ungenau gelesen wie einige Journalisten, deren Stellungnahmen Peter Rath zitiert.<br />Der erste grundlegende Irrtum besteht in der Annahme, die Befürwortung der Trennung beider Institutionen habe ihre Ursache in einer kirchenfeindlichen Tendenz oder sei gar gegen die Religionen gerichtet. Es ist das Verdienst des vorliegenden Bandes, nach den Polemiken und Begriffsverwirrungen der letzten Jahre hier klar die Positionen abzustecken. Jedem, der auch nur einige Aufsätze gelesen hat, wird klar, daß es sich nicht &#132;um Kampfparolen ungeheuerlicher Art handelt, die sich nicht nur gegen die Kirchen, sondern gegen jeden Christen, gegen die Grundrechte der Meinungsfreiheit, der Freiheit des Glaubens und des Gewissens jedes Einzelnen richten&#148;, &#151; wie der Bayernkurier emphatisch behauptete, als er sich wieder einmal zur Rettung des untergehenden Abendlandes berufen fühlte.<br />In dem vorliegenden Band streiten vielmehr überwiegend Christen, die zu einem erheblichen Teil auch noch auf ein abgeschlossenes Theologiestudium verweisen können, aus unterschiedlichen Positionen und mit unterschiedlichem Temperament für die saubere Trennung der Institutionen Kirche und Staat zum Nutzen beider Seiten.<br />Die zum Thema wichtigsten Aussagen scheinen mir in den Beiträgen von Erwin Fischer, Nikolaus Koch und Ingrid Matthäus enthalten zu sein. Die anderen Aufsätze vertiefen und ergänzen diese Beiträge allenfalls noch, alle wichtigen Sachaussagen sind bei den drei genannten Autoren zu finden:</p>
<p>Das Verhältnis Staat &#151; Kirche ist in vielen Punkten verfassungswidrig, so<br />&#8211; der Einzug der Kirchensteuer durch die Finanzämter,<br />&#8211; die theologischen Fakultäten an den Universitäten,<br />&#8211; die Finanzierung der Militär- und Anstaltsseelsorge durch den Staat oder<br />&#8211; die christlichen Gemeinschaftsschulen oder Konfessionsschulen, die es immer noch in einigen Ländern gibt.</p>
<p>Fischer hat schon an anderer Stelle, in seinem inzwischen in 2. Auflage erschienenen Buch Trennung von Staat und Kirche, gründlich und überzeugend die Verfassungswidrigkeit der oben angeführten Punkte nachgewiesen. Im vorliegenden Aufsatz kommt es ihm vor allem auf die Tatsache an, daß man unter der sozialliberalen Koalition keineswegs geneigt war, die unzulässigen Privilegien der Amtskirchen abzubauen, sondern sie eher noch bestätigt wurden durch Brandts unglückliches Wort von der &#132;Partnerschaft&#148; zwischen beiden Institutionen.</p>
<p>Nikolaus Koch zeigt in seinem sehr polemisch geschriebenen Beitrag, wie die Kirchen den Begriff &#132;Partnerschaft&#148; auszulegen pflegen. Er vertieft und ergänzt Fischers Aufsatz, der von der juristischen Seite für die Trennung eintritt, durch einen großen historischen Abriß:<br />&#132;In der Partnerschaftsideologie verabsolutieren die Kirchen, allen voran die katholische Kirche noch immer die mittelalterlich-scholastische Epoche ihrer Geschichte. Die Kirche ist der Superstaat, nach eigener Interpretation allen realen Staaten qualitativ überlegen. Kirchlich verstanden ist die Partnerschaftsideologie die heute mögliche Anwendung etatistischer Kirchenansprüche, wie sie nach 600jähriger Vorgeschichte von Bonifaz VIII formuliert worden sind. Wirkt ,Partnerschaft&#8216; zugunsten anti- und pseudodemokratischer Macht- und Gewaltstrukturen, wird sie zu antidemokratischer Parteinahme, so fordert sie alle demokratische Opposition heraus. Die Frage, wie weit ,Partnerschaft&#8216; von Staat und Kirche der Gesamtgesellschaft in der Bewältigung ihrer Existenzprobleme hilft oder behindert, wird zur demokratischen Kardinalfrage an die Kirchen und ihre Zusammenarbeit mit den Staaten.&#148;</p>
<p>Koch beantwortet die Frage nach einer möglichen Demokratisierung der Kirche für sich mit äußerstem Pessimismus und begründet dies wiederum historisch: &#132;Die demokratische Sache hat sich in den Bewegungen der Reformation, der Aufklärung, des Liberalismus und des Sozialismus im ganzen gegen die mittelalterliche Kirchlichkeit durchsetzen müssen, war also die Sache von Engagierten außerhalb und gegen die ,Kirche&#8216;.&#148;</p>
<p>Die einzige Chance zu einem Fortschritt in demokratischer Richtung sieht er im Verzicht der Kirche auf alle staatlichen Vergünstigungen. Erst wenn es der Kirche schlechter geht, kann es ihr wieder besser gehen, oder, wie Koch formuliert: &#132;Die Lage der Kirche wird immer verzweifelter und zugleich immer hoffnungsvoller.&#148;</p>
<p>Ingrid Matthäus ergänzt diese mehr philosophischen Betrachtungen durch handfeste Fakten. In ihrem Beitrag werden die Privilegien der Kirchen konkret beim Namen genannt, die sich in den sogenannten &#132;negativen Staatsleistungen&#148; niedergeschlagen haben:<br />&#8211; die Kirchen zahlen keinerlei Grundsteuer und Grunderwerbssteuer auf Grundstücke, die zu kirchlichen Zwecken genutzt werden. Und ein kirchlicher Zweck läßt sich fast immer finden, wenn es sich um Eigentum der Kirche handelt. Man schätzt, daß dem Staat dadurch mehrere hundert Millionen Mark verloren gehen;<br />&#8211; ein Prozeßrisiko kennen die Kirchen nicht, denn sie zahlen weder Gerichts- noch Verwaltungsgebühren.</p>
<p>Dagegen sind die kirchlichen Sozialaufwendungen geradezu bescheiden. Nur 10&#151;12% der Kirchensteuereinnahmen fließen jährlich in Krankenhäuser, Kindergärten und ähnliches. Hier wird auch endlich mit dem Märchen Schluß gemacht, die Kirchen seien ja so ungeheuer engagiert auf sozialem Gebiet, und wenn der staatliche Einzug der Kirchensteuer wegfiele, müßten Hunderte von Krankenhäusern oder Kindergärten schließen, die von den Kirchen finanziert werden. Mitnichten! Diese Hunderte von Krankenhäusern werden mindestens zu 80 % vom Staat finanziert, der Eigenbeitrag der Kirchen liegt bei maximal 20%, im Schnitt aber nur bei 8%!</p>
<p>Fazit: Trennung von Staat und Kirche? ist eines der wichtigsten und nützlichsten Bücher, die im letzten Jahr erschienen sind. Es bietet sachliche Argumentationen zu seinem Gegenstand und regt mit manchem polemischen Beitrag zur Diskussion an. Auf jeden Fall bewegt es sich auf anderer Höhe als die von wenig Sachkenntnis getrübten Argumente und hysterischen Verdächtigungen der Gegenseite.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/16/publikation/trennung-von-staat-und-kirche-1/">Trennung von Staat und Kirche</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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