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	<title>Jutta Roitsch Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Lehrlinge &#8211; die (noch immer) vergessene Majorität? Freie Berufswahl und Chancengleichheit: Seit dreißig Jahren eine uneingelöste Herausforderung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Nov 2024 10:32:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Auszubildende]]></category>
		<category><![CDATA[Bildung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vom gesellschaftspolitischen Standpunkt aus wirken […] die meisten Reformen der vergangenen Jahre fatal: zwar ist begonnen worden, das Bildungswesen in seiner Spitze zu verbessern und auszubauen, an der breiten Basis der Berufsausbildung ist jedoch kaum etwas geschehen. Es besteht somit ein Widerspruch zwischen dem grundgesetzlichen Gleichheitsgebot und der sozialen Realität, in der die Ungleichheit in [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-163/publikation/lehrlinge-die-noch-immer-vergessene-majoritaet-freie-berufswahl-und-chancengleichheit-seit-dreissig-jahren-eine-uneingeloeste-herausforderung/">Lehrlinge &#8211; die (noch immer) vergessene Majorität? Freie Berufswahl und Chancengleichheit: Seit dreißig Jahren eine uneingelöste Herausforderung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Vom gesellschaftspolitischen Standpunkt aus wirken […] die meisten Reformen der vergangenen Jahre fatal: zwar ist begonnen worden, das Bildungswesen in seiner Spitze zu verbessern und auszubauen, an der breiten Basis der Berufsausbildung ist jedoch kaum etwas geschehen. Es besteht somit ein Widerspruch zwischen dem grundgesetzlichen Gleichheitsgebot und der sozialen Realität, in der die Ungleichheit in der Qualität und der finanziellen Förderung der beruflichen Bildung der Bevölkerung noch erheblich verstärkt wird.</em></p>
<p style="text-align: right;">Wolfgang Dietrich Winterhager, Lehrlinge — die vergessene Majorität, Weinheim 1970</p>
<p><em>Unternehmer und Unternehmen tragen auch gesellschaftliche Verantwortung. Diese Verantwortung zeigt sich zunächst und vor allem im Engagement für diejenigen, die am Anfang des Berufslebens stehen. Das ist ein zentrales Gebot der Wirtschaftsethik, aber auch der blanken Nützlichkeit für unsere Gesellschaft. Der Wirtschaft kann nicht erlaubt werden, sich zurückzuziehen, sondern sie muss zu der getroffenen Verabredung zurückkehren. Diese lautet: Jeder, der einen Ausbildungsplatz sucht und ausbildungsfähig ist, muss einen Ausbildungsplatz bekommen. Davon können wir nicht abweichen. […] Wenn nicht, werden wir auch in diesem Bereich zu einer gesetzlichen Regelung kommen müssen. […] Junge Menschen haben ein Recht auf neue Chancen, auf Ausbildung und dieses Recht muss ihnen die Gesellschaft gewähren. Diesem Recht — das muss genauso klar festgestellt werden — entspricht allerdings die Pflicht, zumutbare Angebote auch anzunehmen. Geschieht dies nicht, wird dies zu Sanktionen führen müssen. Wir werden dafür sorgen, dass das funktioniert.</em></p>
<p style="text-align: right;">Bundeskanzler Gerhard Schröder am 14. März 2003 vor dem Deutschen Bundestag</p>
<p>Wie kann das sein? 1970 und 2003 wird das „Recht auf Ausbildung&#8220; für die Mehrheit der Jugendlichen beschworen, die nicht studieren, und gleichzeitig seine Verletzung im praktischen Alltag dieser Republik beklagt. Dreiunddreißig Jahre und kein Fortschritt? Ist diese Gesellschaft immer nur auf dem Königsweg der Bildung marschiert, der mit Abitur und Studium gepflastert ist? Sind über drei Jahrzehnte lang die Rechte der Jungen und Mädchen, die mit einer Lehre ihren Start in den Beruf beginnen wollen, sträflich missachtet worden? Fehlte den Jugendlichen eine stimmmächtige Lobby, obwohl sie zur Mehrheit in dieser Bevölkerung gehören, sind sie doch die Kinder der ungelernten Arbeiter, der Facharbeiter, der Angestellten in Wirtschaft, Handel und Handwerk, der Eltern mit kleinen Betrieben in Handwerk, Handel und Landwirtschaft? Haben sich Politik, Medien, Gewerkschaften, die Öffentlichkeit insgesamt, einlullen lassen von den Versprechungen der Wirtschaft, von Jahr zu Jahr für ausreichend Ausbildungsplätze zu sorgen? Oder interessiert sich niemand ernsthaft für jene Jugendlichen, die in der allseits beschworenen Wissensgesellschaft mit Informationstechnik und globaler Vernetzung nicht viel im Sinn haben, sondern bodenständig und ortsgebunden Maurer, Gärtnerin, Elektriker, Bürokauffrau, Koch oder Friseurin werden möchten? Und schließlich: Wieso kreisen dreißig Jahre lang die Fragen noch immer nahezu ausschließlich um Zahlen — um die Zahl der Ausbildungsplätze und um ihre Finanzierung?</p>
<h3 class="" style="text-align: center;">I</h3>
<p>Es lohnt sich ein Rückblick auf die erste Phase der Berufsbildungsdebatte, als Ende der 1960er Jahre zum ersten Mal Bildungsforscher wie Friedrich Edding und Wolfgang D. Winterhager im Deutschen Bildungsrat auf die Misere der bundesrepublikanischen Lehrlingsausbildung aufmerksam machten. Sie durchleuchteten im Auftrag des Bundestags Kosten und Finanzierung der beruflichen Bildung und erstellten für den Bildungsrat Gutachten zu einer grundlegenden Reform. Für sie gehörten die Lehrlinge zu der „vergessenen Majorität&#8220;. In dem schmalen Büchlein, das 1970 als Band 12 der <em>Beltz Bibliothek</em> erschien, deckte Winterhager schonungslos auf, was die Deutschen mit ihrem gängigen Spruch „Lehrjahre sind keine Herrenjahre&#8220; nicht wahrhaben wollten: die damals 1,5 Millionen Lehrlinge waren billige Arbeitskräfte zum Bierholen, Putzen, Fegen, Feilen. Lehrzeit als Leerzeit, nicht als Lernzeit. Ältere Lehrlinge zeigten den jüngeren, was zu tun sei, dann und wann gesellten sich Gesellen zu den Jugendlichen, die gerade erst die Kindheit hinter sich gelassen hatten. Der Meister, der eigentlich als einziger über die Berechtigung zur Ausbildung verfügte, ließ sich in der Ausbildung nicht blicken.</p>
<p>Arbeits- und Schutzgesetze galten für die meist 14- bis 16-jährigen nicht. Pädagogik in der Berufsausbildung blieb ein Fremdwort. Niemand unterband es, wenn namhafte Hotels ihren Küchenbetrieb von einem Koch und zehn Lehrlingen „schmeißen&#8220; ließen oder Lokalzeitungen neunzehn Volontäre „ausbildeten&#8220;, die ohne jegliche journalistische Grundbildung täglich eine Regionalseite zu verantworten hatten. Das Handwerk bildete weit über den eigenen Bedarf hinaus für die Industrie und den Öffentlichen Dienst aus. „Wer ist die größte Bäckerei in Hessen?&#8220;, lautete in den frühen 1970er Jahren eine Rätselfrage. Antwort: Opel in Rüsselsheim. Nur in den Großunternehmen ging es schon damals mit Lehrwerkstatt, pädagogischer Betreuung durch Ausbildungsmeister und Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes geordneter zu. Doch die Zahl der jährlich angebotenen Plätze blieb klein — im Vergleich zum Handwerk.</p>
<p>Aber woher kam der plötzliche Anstoß von Wissenschaftlern, sich um die vergessene Majorität zu kümmern und Reformen einzuklagen? Friedrich Edding, der damals einzige deutsche Wissenschaftler mit einem Lehrstuhl (in Berlin) für Bildungsökonomie, setzte auf seine Art einen ersten Schlusspunkt unter die Debatte, die Georg Picht 1964 mit der „deutschen Bildungskatastrophe&#8220; begonnen und Ralf Dahrendorf ein Jahr später mit dem „Recht auf Bildung&#8220; fortgesetzt hatte: Alle drei Professoren drangen auf eine Modernisierung des gesamten Bildungs- und Ausbildungssystems. Mehr Lehrer, Mobilisierung der Begabungsreserven, mehr Mädchen mit Abitur, mehr Studenten, mehr Qualität in der Berufsausbildung, eine gesicherte, von Konjunktur und einzelbetrieblichen Interessen unabhängige Finanzierung. Ihre Appelle richteten sich an Wirtschaft und Politik, den Anschluss an die technische Entwicklung, die zunehmende internationale Wirtschaftsverflechtung und die veränderten Anforderungen einer neu entstandenen Dienstleistungsgesellschaft nicht zu verpassen. Nicht die uneingelöste Chancengleichheit von Mädchen und Jungen, Katholiken und Protestanten, Landkindern und Städtern stand im Vordergrund, sondern die Nutzung von Begabungsreserven und die Verbesserung der eigenen Chancen im weltweiten Konkurrenzkampf. Bei Georg Picht taucht das Recht auf Bildung oder die Chancengleichheit nach dem Grundgesetz nicht auf. Auch Winterhager argumentierte in seiner Streitschrift für eine verbesserte Berufsausbildung vor allem mit der drohenden Qualifikationslücke und einem &#8222;Altersproletariat&#8220; im Jahr 2000. Immerhin waren die Lehrlinge und ihre Vernachlässigung für ihn auch ein demokratisches Problem: „Die heutigen Lehrlinge, das heißt mehr als die Hälfte der Jugendlichen, bleiben [&#8230;] bei allen Bemühungen mündige Staatsbürger zu erziehen und ein ,Bürgerrecht auf Bildung&#8216; zu verwirklichen, für einen entscheidenden Abschnitt ihres Lebens außer acht.&#8220; Als der Bildungsforscher dies schrieb, gab es rund 1,5 Millionen Lehrlinge und 300.000 Studenten.</p>
<p>Blieb die massive Einmischung der Wissenschaftler, als deren Nachhall die Bildungskommission des Deutschen Bildungsrats im Februar 1970 mit dem immer noch wegweisenden Strukturplan für das Bildungswesen ein schlüssiges Konzept vorlegte, folgenlos? So folgenlos, wie es die &#8222;Agenda&#8220;-Rede des Bundeskanzlers im März des Jahres 2003 nahe legt? Mitnichten.</p>
<p>Zehn Jahre lang stand die Reform der Lehrlingsausbildung auf der Tagesordnung von vier Bundesbildungsministern, die alle der Sozialdemokratischen Partei angehörten (Klaus von Dohnanyi, Helmut Rohde, Jürgen Schmude, Björn Engholm), und zwei Bundeskanzlern (Willy Brandt und Helmut Schmidt). Im Berufsbildungsgesetz und im Ausbildungsplatzförderungsgesetz, das 1976 nach erheblichen Auseinandersetzungen mit dem wirtschaftsliberalen Koalitionspartner FDP verabschiedet wurde (mit Mehrheit im Bundestag, gegen die Mehrheit im Bundesrat), ging es im Kern um zwei Fragen. Erstens: Ist die Berufsausbildung ein Teil des Bildungssystems, das in der Verantwortung des Staates liegt, oder ist sie Teil des Arbeitsmarktes und wird nach „dem Recht der Wirtschaft&#8220; (Artikel 74 Grundgesetz) allein von den Interessenvertretungen der Wirtschaft (Industrie, Handel und Handwerk) über ihre Kammern gesteuert? Und zweitens: Wenn es ein Recht auf Ausbildung gibt, muss es nach Artikel 12 des Grundgesetzes auch eine Freiheit der Berufswahl geben. Logisch leitet sich daraus ab, dass nicht nur das Angebot an Lehrstellen, welches der einzelne Betrieb für sich von Jahr zu Jahr neu festlegt, Ausschlag gebend sein kann, sondern auch die Nachfrage. Damit war seit den 1970er Jahren die Frage nach der Finanzierung der Berufsausbildung auf dem Tisch.</p>
<p>Beide Kernfragen wurden in den harten Auseinandersetzungen der siebziger Jahre nur halbherzig beantwortet. Die Berufsbildungsplanung und -forschung sowie der jährliche Berufsbildungsbericht lagen in der Verantwortung des Bundesbildungsministeriums, die Federführung für die Ausbildungsordnungen, in denen mit Gesetzeskraft über die nationalen Standards in der Ausbildung entschieden wurde und immer noch wird, blieben beim Wirtschaftsminister. Strittige Fragen wie die Qualifizierung der Ausbilder gingen jahrelang zwischen den Ressorts hin und her, die Lösungen zum Beispiel in der Ausbildungseigner-Verordnung bewegten sich stets am untersten Rand eines Kompromisses. Die Idee, die gesamte Durchführung der Lehrlingsausbildung in einem Bundesamt für Berufsbildung zu bündeln und der Bundesanstalt für Arbeit einen Teil der Zuständigkeiten zu nehmen, scheiterte nicht zuletzt an den Gewerkschaften, die die Nürnberger Selbstverwaltung, in der sie mit Sitz und Stimme beteiligt waren, zäh verteidigten.</p>
<p>Die zweite Frage entschied das Kabinett von Helmut Schmidt politisch: Eine Ausbildungs-Umlage sollte erhoben werden, wenn sich jeweils im Frühjahr abzeichnen sollte, dass das Angebot an Lehrstellen zu Beginn des Ausbildungsjahres im September bundesweit nicht 12,5 Prozent über der Nachfrage läge. Die Zahl 12,5 war gewürfelt: Berufsbildungsforscher waren von einem Angebotsüberhang von 20 Prozent ausgegangen, die Bildungspolitiker ließen sich auf 15 herunter handeln. Doch in der sozialliberalen Koalition setzte die FDP ihren Widerstand gegen jede Form der Umlage fort, bis der Bundeskanzler entschied. Die Formel freilich blieb eine politische Drohgebärde: Welche Regierung beschließt schon im April, dass das Angebot an Lehrstellen im September nicht reicht und bittet für den folgenden Winter zur Kasse, um dann Ausbildungsplätze zu bezahlen? Dennoch landete das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht. Die bayerische Staatsregierung beharrte in einem Normenkontrollverfahren darauf, dass die &#8222;Sonderabgabe&#8220; eine Steuer und daher in der Länderkammer zustimmungspflichtig gewesen sei.</p>
<p>Am 10. Dezember 1980 entschied der zweite Senat des Gerichts (2BvF 3/77) und erklärte die Sonderabgabe für verfassungsgemäß. Das Gesetz kippte der Senat dennoch, weil Umsetzung und Durchführung, also das Verwaltungsverfahren, der Zustimmung des Bundesrates bedurft hätten. Zur Ausbildungs-Abgabe formulierten die Richter einen weitreichenden Satz: &#8222;Die Aufgabe, die mit Hilfe des Abgabeaufkommens erfüllt werden soll, muss […] ganz überwiegend in die Sachverantwortung der belasteten Gruppe, nicht in die der staatlichen Gesamtverantwortung fallen. Andernfalls würde es sich bei der Verfolgung des Zwecks um eine öffentliche Angelegenheit handeln, deren Lasten nur die Allgemeinheit treffen dürfen und die deshalb nur mit von der Allgemeinheit zu erbringenden Mitteln, das heißt im wesentlichen mit Steuermitteln finanziert werden darf.&#8220; Vor über zwanzig Jahren entschieden die Richter, dass die Lehrlinge und der &#8222;Fragenkreis der praktischen beruflichen Ausbildung&#8220; traditionell und strukturell „von den in der Wirtschaft tätigen Arbeitgebern wahrzunehmen ist.&#8220; Bei ihnen sahen sie die „Sachverantwortung&#8220;. Die Regierung unter Bundeskanzler Helmut Schmidt strich nach dem Urteil die Berufsausbildungsabgabe aus dem Gesetz.</p>
<h3 class="" style="text-align: center;">II</h3>
<p>„Wer nicht ausbildet, wird umgelegt&#8220;. Mit diesem grobschlächtigen Slogan begannen die Jungsozialisten in der SPD und die Gewerkschaftsjugend Ende der 1990er Jahre eine erneute Debatte über die Abgabe. Sie zogen im Vorwahlkampf 1998 den damaligen Parteivorsitzenden Oskar Lafontaine und in der SPD-Bundstagsfraktion die bildungspolitische Sprecherin Edelgard Bulmahn auf ihre Seite, schließlich drehte sich seit Jahren die gesamte Berufsbildungsdiskussion um nichts anderes als um Zahlen. Wieder und wieder handelten Bundeskanzler Helmut Kohl und seine häufig wechselnden Bildungsminister der Wirtschaft Versprechen ab, die weder im Westen noch im Osten Deutschlands je eingelöst wurden. Der Versuch, nach dem Fall der Mauer in den neuen Bundesländern die traditionelle Lehrlingsausbildung mit Betrieb und Berufsschule zu verankern, scheiterte. Ohne Ersatz wurden die volkseigenen Betriebe, die in der DDR die Berufsausbildung in Theorie und Praxis organisiert hatten, abgewickelt. Für die Übernahme der Berufsschulen fehlte den Kommunen nahezu alles: Lehrer, Managementkenntnisse, Geld, kleine und mittlere Unternehmen zur praktischen Ausbildung. Den (wenigen) neuen Betrieben standen schließlich genügend gut ausgebildete Männer und Frauen zwischen dreißig und vierzig zur Verfügung. Warum also noch ausbilden und sich den Wust an Vorschriften zumuten?</p>
<p>Doch auch im Westen schlug der dramatische Stellenabbau in der gewerblichen Industrie und im Handwerk auf das Angebot an Ausbildungsplätzen durch. Wie in kaum einem Jahrzehnt zuvor mussten die Jugendlichen in Ost und West, in den Großstädten und auf dem Land die Ausbildungsplätze annehmen, die ihnen geboten wurden: in der Gastronomie in Bayern, in den Bau- und Baunebenberufen in den neuen Bundesländern. Dass die Freiheit der Berufswahl auch Jungen und Mädchen mit Haupt- oder Realschulabschluss zusteht, war in den 1990er Jahren kein Thema, das Partei- oder Gewerkschaftstage bewegte. Auch bei der Wiederbelebung der Debatte über die Abgabe ging es um den symbolischen Akt, sich von den gut verdienenden Unternehmen und den globalen Spielern, für die gesellschaftliche Verantwortung ein Fremdwort ist, Geld zu holen: „Von oben&#8220; umzuverteilen statt von unten. Wofür das Geld eingesetzt werden soll, wenn es denn in einem Fonds läge, ist bis heute unklar: Bekommen die Unternehmer Geld, wenn sie zusätzlich ausbilden, oder erhalten die Jugendlichen ihr Lehrgeld aus dem Fonds und suchen sich selbst einen Ausbildungsplatz? Oder werden mit dem Geld Ausbildungszentren gebaut und unterhalten? Und wenn ja: in welchen Branchen?</p>
<p>Diese Fragen waren bald ohnehin obsolet: In der ersten rot-grünen Regierungsperiode verschwand die Forderung nach der Umlage in der tiefsten Schublade der inzwischen zur Bundesbildungsministerin aufgestiegenen Edelgard Bulmahn. Stattdessen begann eine üppige staatliche Finanzierung über das Programm „Jugend mit Perspektive&#8220; (Jump-Programm), über direkte und indirekte Prämien an Ausbildungsbetriebe (vor allem im Osten), über die Errichtung und den Ausbau von außerbetrieblichen Zentren, die eine vollständige Ausbildung anboten. Im Westen schlossen große Unternehmen ihre Lehrwerkstätten und übertrugen die Aufgaben Ausbildungsverbünden, Kompetenzzentren oder Ausbildungs-Serviceagenturen (zum Beispiel ABB). Das Volkswagenwerk gliederte Aus- und Weiterbildung in ein eigenständiges Unternehmen aus. Den Nachwuchs im Handwerk förderte das Bundesministerium mit einer Ausweitung der staatlichen Ausbildungsförderung auf die Gesellen. Nach großen Anlaufschwierigkeiten etablierte sich in den letzten Jahren das so genannte Meister-Bafög als eine staatlich geförderte Aufstiegsmöglichkeit im Handwerk. Eine grundlegende Neuordnung und damit verbunden auch eine Aufwertung der Handwerksberufe nach Branchen, eine Reform der Kammern und des großen Befähigungsnachweises (besser bekannt als Meisterprüfung) scheiterten an den Zünften und ihren Interessenvertretungen.</p>
<p>Ohne Ausbildungsabgabe schritt in den letzten fünf Jahren mit einer Fülle von Einzelmaßnahmen die „heimliche&#8220; Verstaatlichung der Berufsausbildung fort. In den neuen Bundesländern sprechen die Berufsbildungsexperten schon längst nicht mehr von einem &#8222;dualen System&#8220;, höchstens von einem &#8222;trialen System&#8220; von Ausbildungszentrum, Berufsschule und Betrieb. Zumindest bei der Finanzierung mischt der Staat im Osten kräftig mit: siebzig bis achtzig Prozent der Ausbildungsplätze sind subventioniert — aus Steuermitteln (<em>vgl. Berufsbildungsbericht</em> <em>2003</em> und das dazugehörige Minderheitsvotum der Arbeitnehmervertreter). Die Maßnahmen, in denen Jugendliche zwischen dem Schulabgang und einer möglichen Lehre &#8222;Warteschleifen&#8220; drehen, ihre fehlende Ausbildungsreife oder Schulabschlüsse nachholen, werden über die Bundesanstalt für Arbeit oder Sonderprogramme der Länder finanziert und summieren sich auf über 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Ein reibungsloser Übergang von der Schule in die Berufsausbildung gelingt vielen Jugendlichen schon lange nicht mehr: Rund 35.000 Schulabgänger landeten im vergangenen Jahr in Auffangmaßnahmen. Seit der Hartz-Kommission sind diese Maßnahmen schöngetauft worden und nennen sich jetzt &#8222;Ausbildungsvorbereitung&#8220;, ohne dass Lehrern wie Jugendlichen klar wäre, auf welche Ausbildung sie denn vorbereiten. Die Jugendlichen gehören zu den Abgestempelten, Ausgegrenzten und durch das deutsche Schulsystem Aussortierten. Je niedriger und je schlechter ihr Schulabschluss ist, um so größer sind die Probleme der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. In Großstädten und den Stadtstaaten häufen sich die Probleme: Je schlechter das Image eines Stadtteils ist, umso größer sind die Schwierigkeiten der Kinder und Jugendlichen, gefördert und gefordert zu werden, die gleichen Chancen in der Schule und der Berufsausbildung zu haben wie die Kinder aus &#8222;besseren&#8220; Stadtteilen. Die „Sachverantwortung&#8220;, die die Verfassungsrichter 1980 noch klar bei &#8222;der Wirtschaft&#8220; sahen, ist in der Verfassungswirklichkeit des 21. Jahrhunderts für einen Teil der jungen Generation längst an Bund, Länder und Kommunen, an die Bundesanstalt für Arbeit sowie die zahllosen Träger der Jugend- und Sozialhilfe übergegangen.</p>
<p>Das gilt nicht nur für die Auffangmaßnahmen des Bundes. Auch in den Ländern hat sich die &#8222;Sachverantwortung&#8220; verschoben. Der Weg in den Beruf ist nicht mehr zweigleisig: Lehre oder Studium &#8211; das galt noch 1970, als Winterhager an seine vergessene Majorität erinnerte und mehr Qualität auch für die nichtakademischen Berufswege einklagte. Seit dem Urteil der Karlsruher Richter, verstärkt aber seit den 1990er Jahren, haben sich in den Ländern vielfältige Haupt-, Neben- und Seitenwege etabliert, die auch zu Berufen führen. Die unterschiedlichen Wege entfernen sich von dem traditionellen „dualen System&#8220;, in dem ein Jugendlicher mit einem Unternehmen einen Ausbildungsvertrag abschließt. Die Zahlen sprechen eine eigene Sprache. Von 1970 bis 2000 sind die offiziell registrierten Lehrverhältnisse mehr oder weniger bei rund 1,5 Millionen geblieben. Aus den damals rund 300.000 Studenten wurden 1,8 Millionen; die unübersichtlichen vollschulischen Ausbildungsangebote dürften weit über einer halben Million liegen. Die Größenverhältnisse zeigen vor allem, was sich gesellschaftlich verschoben hat. Zwar versucht auch heute noch die Mehrheit der Schulabgänger, den Start in den Beruf über ein Ausbildungsverhältnis zu organisieren, aber Lehre wie auch Schulausbildungen sind häufig nur Durchgangsstationen: an den Fachhochschulen bringt heute nahezu jeder dritte Student einen Ausbildungsabschluss mit. In der Praxis entfernt sich die Entwicklung immer weiter von der klassischen Lehrlingsausbildung.</p>
<p>Jenseits aller parteipolitischen oder ideologischen Bekenntnisse zum dreigliedrigen Schulsystem und dem &#8222;dualen System&#8220; verfügt derzeit Baden-Württemberg über die vielfältigste Bildungs- und Ausbildungslandschaft: Berufliche Gymnasien, Berufsakademien, berufliche Vollzeitschulen, Schulen für die Gesundheitsberufe, „duale Ausbildung&#8220; auf dem Niveau der Fachhochschule. Vollgültige Berufe (wie die Altenpflegerin) werden in Schulen gelehrt und gelernt, zwischen Hochschulen und Unternehmen gibt es Verträge über praktische Studienabschnitte und Austauschsemester: der Auszubildende ist allerdings Student. Die Vielfalt der Wege führt im Land von Daimler und Bosch, von Handwerkstradition und Kleinbetrieben zu Konsequenzen. Als „modern&#8220; gelten in den Augen der Jugendlichen die Angebote in den Schulen, Akademien und Hochschulen. Eine Ausbildung im Handwerk ist selbst für Hauptschüler nur zweite Wahl, wie eine Befragung des Baden-Württembergischen Handwerkskammertages belegt. Wer es sich von den Noten her leisten kann, wagt den Sprung in weiterführende, berufsqualifizierende Schulen, nicht in die Lehre. Das Handwerk ist für den „Rest&#8220;, nicht sehr geachtet und beliebt. Damit verliert das Handwerk nicht nur seinen goldenen Boden, sondern auch seine bisher unangefochtene und einflussreiche gesellschaftliche Stellung. Eine ähnliche Entwicklung ist im Übrigen (trotz einer zentralen Umlage) im Nachbarland Frankreich zu beobachten, wo in der Provinz Tischlereien, Bäckereien, Gaststätten wegen Nachwuchsmangel verschwinden und eine Kultur der kleinen Geschäfte und Betriebe wegbricht.</p>
<p>Folgenreich ist die schleichende Verstaatlichung auch für die Gewerkschaften. Ihnen rutscht quasi unter der Hand ein wesentliches Argument für ihr Engagement zu Gunsten der traditionellen Berufsausbildung weg: Bisher warben sie mit der Ausbildungsvergütung, die in den jährlichen Tarifverhandlungen oft eine wichtige Rolle gespielt hat und für viele Jugendliche ein Anstoß zum Eintritt in die Gewerkschaft war. Zwar spielt bei den jugendlichen Bewerbern die Ausbildungsvergütung noch immer eine wichtige Rolle, weil sie damit „eigenes Geld&#8220; verdienen. Aber nicht um jeden Preis und um jeden Lehrvertrag. Vor allem die jungen Frauen gehen seit rund zehn Jahren eigene Ausbildungswege in (fach)schulischen Systemen. Die aufwändigen Modellversuche Ende der 1970er Jahre „Mädchen in Männerberufe&#8220; blieben einmalig, neue Perspektiven öffneten sich dadurch kaum. Im Gegenteil: Alle Versuche, das auf den männlichen Facharbeiter ausgerichtete Ausbildungssystem gleichberechtigt auf beide Geschlechter auszuweiten, sind gescheitert. Die gesamte Breite der neuen Berufe im Gesundheitswesen, eine weibliche Domäne, ist „der Wirtschaft&#8220; und damit auch den Tarifvertragsparteien entzogen. Käme es in Deutschland (mit Zustimmung der Länderkammer) je zu einem Ausbildungsfonds, stünde die Ausbildungsvergütung zur Disposition, denn ein Anrecht auf eine Finanzierung der Berufsausbildung oder ein Anrecht auf ein Ausbildungsgeld hätten alle jungen Männer und Frauen, welchen Weg in den Beruf sie auch wählen. Bedacht worden sind diese Folgen weder von den Gewerkschaften noch von den Jusos oder der SPD insgesamt.</p>
<h3 class="" style="text-align: center;">III</h3>
<p>Nun also, im Jahr 2003, erneut ein Aktivitätsschub einer sozialdemokratisch geführten Bundesregierung. Die Zahl der Bewerber um Lehrstellen steigt und steigt, zumindest bei den Arbeitsämtern, die Zahl der Ausbildungsbetriebe nimmt ständig weiter ab. Nur die Hälfte der Unternehmen und Betriebe, die über eine Ausbildungsberechtigung verfügen, stellt tatsächlich Lehrlinge ein, im Schnitt sind es 2,6 Lehrlinge je Betrieb im Alter von rund 19 Jahren (<em>Berufsbildungsbericht 2003</em>). Jugendliche mit Migrationshintergrund haben immer geringere Chancen, einen Ausbildungsvertrag zu bekommen. Ihre Zeugnisse und Schulabschlüsse sind in den 1990er Jahren ebenfalls schlechter geworden. Vierzig Prozent der 15-jährigen, die an dem weltweiten PISA-Test teilgenommen haben, lagen unter jener Kompetenzstufe III, die Wissen, Fähigkeiten und Kenntnisse für eine Ausbildungsreife misst. Die soziale Herkunft entscheidet in Deutschland nach wie vor über Chancen und Karrieren, in der Schule, beim Berufsstart und auf dem Arbeitsmarkt. In keinem vergleichbaren Industrieland funktioniert die soziale Selektion und der Ausschluss von der gesellschaftlichen Teilhabe so nachweisbar wie in Deutschland, urteilten die Bildungsforscher des Max-Planck-Instituts in ihren Studien zu den PISA-Tests.</p>
<p>Und die Antwort der rot-grünen Bundesregierung auf diese undemokratischen Tatbestände? Sie setzt für fünf Jahre (und damit dauerhaft) die Ausbildungseignungsverordnung aus und hebt die ohnehin nicht sehr hohen Qualitätsstandards für die Eignung der Ausbilder auf; für die Breite der Handwerksberufe soll der Meisterzwang nicht mehr oder nur noch freiwillig gelten. Damit durchkreuzt die Regierung ihren eigenen Schritt zu einer gleichberechtigten Ausbildungsförderung von Schülern, Studenten und erfolgreichen Lehrlingen: Wozu dient das in der letzten Legislaturperiode erst eingeführte Meister-Bafög noch, wenn der bisherige Aufstieg zum Ausbilder und Meister (politisch wie gesetzlich) nicht mehr gefragt ist? Und das mühselige Geschäft, über eine pädagogische Qualifizierung der Ausbilder auch Verantwortlichkeit zu wecken und zu stärken, ist als gescheitert zu betrachten. Am 1. Juli dieses Jahres ist mit 300 Millionen Euro ein weiteres &#8222;Jump plus&#8220;-Programm für 100.000 benachteiligte Jugendliche angelaufen, gleichzeitig wurden mit der Umsetzung des so genannten Hartz-Konzepts die ausbildungsbegleitenden Programme der Arbeitsämter für ebendiese Gruppe von Jugendlichen drastisch gekürzt. Und schließlich noch die doppelte Drohgebärde des Kanzlers in seiner &#8222;Agenda&#8220;-Rede: Gesetzliches Handeln, wenn die Wirtschaft bis zum 30. September 2003 nicht genügend Plätze schafft, Sanktionen für die Jugendlichen, wenn sie vorhandene Angebote nicht annehmen. Aus dem Mund des Kanzlers tönt der strafende Staat: „Wir werden dafür sorgen, dass das funktioniert.&#8220;</p>
<p>Aber was eigentlich soll funktionieren? Die reibungslose Unterbringung der Jugendlichen in irgendwelchen Unternehmen, die eigentlich überhaupt nicht ausbilden wollen und es auch nicht können? Das Einsammeln von Geld aus kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu fünfzig Beschäftigten? Sie sind es schließlich, die sich in den letzten fünfzehn Jahren vor allem aus der Ausbildung zurückgezogen haben, während über neunzig Prozent der großen Betriebe mit über 500 Beschäftigten nach wie vor ausbilden — wenn auch zahlenmäßig weniger. Soll die Entfernung der Jugendlichen aus der Bewerberstatistik „funktionieren&#8220;, weil es Jungen und Mädchen, die oft ein robustes Selbstwertgefühl haben, ablehnen, irgendein Angebot in einem Betrieb anzunehmen, der möglicherweise in der eigenen Zunft schief angesehen ist, weil er keinen Meisterbrief über der Tür hängen hat?</p>
<p>Hat denn niemand im Bundeskanzleramt zur Kenntnis genommen, dass schon jetzt jeder vierte Ausbildungsvertrag wieder gelöst wird, weil es zu Auseinandersetzungen zwischen Ausbilder und Auszubildendem gekommen war? Um wen und um was geht es der Bundesregierung eigentlich bei ihrem Aktivitätsschub? Um die Chancen und Rechte der Jugendlichen? Mit Strafen und Sanktionen werden sie nicht eingelöst. Die Politik für die Mehrheit der Jugendlichen, die sich erst in der Schule, dann zwischen Schule und Arbeitsmarkt irgendwie durchwursteln müssen, ist Flickwerk geblieben: Ein Krisenmanagement ohne System. Also doch seit Jahrzehnten eine vergessene Majorität?</p>
<p>Die jungen Frauen und Männer, die ihren mühselig gewordenen Weg in die Berufs-und Arbeitsgesellschaft suchen, tauchen Jahr für Jahr als statistische Größe in der öffentlichen Auseinandersetzung auf. Was fehlt, wird kurzatmig und eher schlecht als recht mit Geld verwaltet. Eine Politik der nachhaltigen Ermutigung, der Unterstützung und der Zuwendung bleibt der Majorität versagt. Vom Vergessen zur Lieblosigkeit. Zu verantworten hat diese Entwicklung ausgerechnet eine Generation, die weder in der eigenen Schulzeit, noch in der Ausbildung oder im Studium von Ängsten vor Arbeitslosigkeit geplagt worden ist. Welch&#8216; eine Ignoranz oder gar Arroganz der politischen Klasse.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-163/publikation/lehrlinge-die-noch-immer-vergessene-majoritaet-freie-berufswahl-und-chancengleichheit-seit-dreissig-jahren-eine-uneingeloeste-herausforderung/">Lehrlinge &#8211; die (noch immer) vergessene Majorität? Freie Berufswahl und Chancengleichheit: Seit dreißig Jahren eine uneingelöste Herausforderung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Menschenwürde, doch antastbar</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/240/publikation/die-menschenwuerde-doch-antastbar/</link>
		
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		<pubDate>Wed, 04 Dec 2019 15:05:00 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Soziale Grundrechte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 240 (3/2019), S. 6-9 Es ist schon erstaunlich, mit welcher Schnelligkeit und Leichtigkeit &#252;ber das j&#252;ngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen in der Grundsicherung (volkst&#252;mlich Hartz IV genannt) hinweggegangen und hinweggeschrieben worden ist. &#8222;Breite Zustimmung&#8220; titelt &#8222;Zeit Online&#8220; kurz nach der Verk&#252;ndung am 5. November. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) spricht von einem [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 240 (3/2019), S. 6-9</p>
<p>Es ist schon erstaunlich, mit welcher Schnelligkeit und Leichtigkeit &uuml;ber das j&uuml;ngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen in der Grundsicherung (volkst&uuml;mlich Hartz IV genannt) hinweggegangen und hinweggeschrieben worden ist. &#8222;Breite Zustimmung&#8220; titelt &#8222;Zeit Online&#8220; kurz nach der Verk&uuml;ndung am 5. November. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) spricht von einem &#8222;sehr weisen&#8220; und &#8222;ausgewogenen&#8220; Urteil, das &#8222;eine Chance auf gesellschaftliche Befriedung&#8220; biete und Rechtssicherheit in der 15-j&auml;hrigen Debatte. Wenn er sich da nicht t&auml;uscht.<br />So empfiehlt sich ein genauer Blick in das Urteil 1 BvL 7/16 und seine beiden Vorg&auml;nger-Urteile aus dem Jahr 2010 und 2012. Alle drei Urteile f&auml;llte der 1. Senat, der &uuml;ber die Grundrechte wacht. Vor neun Jahren ging es um das Geld in der Grundsicherung, zwei Jahre sp&auml;ter um die Frage, was Asylbewerbern zusteht. Nun im, dritten Urteil, um die Strafen, wenn sich Arbeitslose verweigern, zumutbare Arbeit oder andere Angebote der Jobcenter anzunehmen. Die Richterinnen und Richter haben inzwischen gewechselt: Nur noch ein Richter, Johannes Masing, war an allen drei Urteilen beteiligt. Zumindest er h&auml;tte sich an dem einstimmigen Urteil nicht beteiligen und in einem Sondervotum auf einen Widerspruch hinweisen sollen: Denn in seiner nun fast zehnj&auml;hrigen Rechtsprechung verf&auml;ngt sich das h&ouml;chste Gericht in seiner eigenen Setzung zur unantastbaren Menschenw&uuml;rde.<br />So las sich in dem Urteil vom 9. Februar 2010 im ersten Leitsatz in aller Deutlichkeit und Klarheit: &#8222;Das Grundrecht auf Gew&auml;hrleistung eines menschenw&uuml;rdigen Existenzminimums aus Art.1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebed&uuml;rftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die f&uuml;r seine physische Existenz und f&uuml;r ein Mindestma&szlig; an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerl&auml;sslich sind.&#8220; Dieses Grundrecht, so hei&szlig;t es in dem zweiten Leitsatz weiter, &#8222;ist dem Grunde nach unverf&uuml;gbar und muss eingel&ouml;st werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungs-pielraum zu.&#8220; Diesen h&ouml;chst richterlich gesetzten Ma&szlig;stab legte der 1. Senat auch zwei Jahre sp&auml;ter an das Asylbewerberleistungsgesetz an (1 BvL 10/10 vom 18. Juli 2012). Er wiederholte die Garantie eines &#8222;menschenw&uuml;rdigen Existenzminimums&#8220; als Grundrecht und weitete dieses als ein Menschenrecht aus, das &#8222;deutschen und ausl&auml;ndischen Staatsangeh&ouml;rigen, die sich in der Bundesrepublik aufhalten, gleicherma&szlig;en zu(steht).&#8220; Und auch migrationspolitisch nicht zu instrumentalisieren sei. Beide Urteile enthalten keine Bedingungen an die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger, kein Wohlverhalten.<br />Die Richterinnen und Richter korrigieren sich selbst<br />Und nun das dritte Urteil zum menschenw&uuml;rdigen Existenzminimum. Setzen die Richterinnen und Richter auf die schnelle Vergesslichkeit in Politik und Medien? Oder passen sie sich der Grundstr&ouml;mung in der deutschen Bev&ouml;lkerung an, die sich emp&ouml;rt, wenn Clan-Chefs im Porsche vorfahren, um &#8222;St&uuml;tze&#8220; zu kassieren oder wohlgen&auml;hrte M&auml;nner sich &uuml;ber die Boulevard-Presse bei den Richtern bedanken, dass ihnen Hartz IV auf dem Silbertablett serviert wird?<br />In dem Urteil vom 5. November korrigieren sich die Richter und Richterinnen selbst, relativieren die unantastbare Menschenw&uuml;rde und machen sie antastbar. Zwar wiederholen sie im ersten Leitsatz das Grundrecht auf eine Sicherung der &#8222;physischen und soziokulturellen Existenz&#8220; und betonen, dass dieser Anspruch auch nicht durch &#8222;unw&uuml;rdiges&#8220; Verhalten verlorenginge. Dann folgt das gro&szlig;e Aber.<br />Dieses Aber hat einen Namen: der Nachranggrundsatz, dem das Grundgesetz nicht entgegen stehe. Danach kann der Gesetzgeber &#8222;abverlangen&#8220;, &#8222;selbst zumutbar an der Vermeidung oder &Uuml;berwindung der eigenen Bed&uuml;rftigkeit aktiv mitzuwirken&#8220;( zweiter Leitsatz). Was aber ist eine zumutbare Aktivit&auml;t? Und was verbirgt sich hinter dem Abverlangen?<br />Der 1. Senat windet sich, die unantastbare Menschenw&uuml;rde und die staatliche M&ouml;glichkeit, soziale Leistungen an Bedingungen und Sanktionen zu kn&uuml;pfen, irgendwie grundrechtlich abzusichern. Er verwahrt sich gegen staatliche Bevormundung und verlangt bei der aktiven Mitwirkung &#8222;Respekt vor der autonomen Selbstbestimmung des Einzelnen&#8220;. Das w&auml;re der Ansatz gewesen, sich kritisch mit der Praxis auseinanderzusetzen und die Wirkung der Sanktionen, die bei j&uuml;ngeren und &auml;lteren Arbeitslosen, bei Frauen mit Kindern oder M&auml;nnern mit Familie h&ouml;chst unterschiedlich sind, zu &uuml;berpr&uuml;fen. So blieb es bei einem vagen Schutz und dem formulierten Unbehagen der Richterinnen und Richter (Fundstelle: Randnotiz 141): Die Mitwirkungspflichten d&uuml;rften auch in der Praxis nicht &#8222;zur Bevormundung, Erziehung oder Besserung missbraucht werden&#8220;. Hier schimmert auch die Geschichte des Sozialrechts durch, die in der Weimarer Republik mit einer Gesetzgebung gegen die &#8222;Arbeitsscheuen&#8220; begann. In seinem Urteil streift der Senat dieses tr&uuml;be Kapitel.<br />Eigentlich zielt diese Passage auf die Anh&ouml;rungen der Verb&auml;nde, Gewerkschaften, Institute und Wissenschaftler sowie des Ministeriums &uuml;ber die Praxis der Sanktionen (hier vor Gericht nur die Praxis f&uuml;r die &uuml;ber 25j&auml;hrigen). Ihren Unmut dar&uuml;ber dr&uuml;cken die Richter und Richterinnen deutlich aus: aus den Stellungnahmen, Studien und Begutachtungen ergebe sich kein &#8222;durch tragf&auml;hige Daten gef&uuml;lltes Bild&#8220;. Das ist eine samtig verpackte Ohrfeige f&uuml;r den Gesetzgeber (zur Erinnerung: es war die rot-gr&uuml;ne Regierungskoalition in Berlin), der eine &#8222;regelm&auml;&szlig;ige und zeitnahe&#8220; &Uuml;berpr&uuml;fung vorgegeben habe. &#8222;Doch liegt eine solche umfassende Untersuchung f&uuml;r sanktionierte Mitwirkungspflichten &#8230; nicht vor.&#8220; Auch fehlten eindeutige empirische Erkenntnisse, ob der Zweck alle Mittel heilige und die Betroffenen durch Leistungsentzug oder auch nur die Androhung motiviert w&uuml;rden, sich an der &Uuml;berwindung ihrer Hilfsbed&uuml;rftigkeit st&auml;rker zu beteiligen.<br />Vom Grundrecht auf ein Existenz-minimum bleibt nicht viel &uuml;brig<br />Nach diesen f&uuml;r Politik und die begleitende Wissenschaft vernichtenden Feststellungen w&auml;re es folgerichtig gewesen, Aufgaben an den Gesetzgeber zur&uuml;ckzugeben und die bisherige Praxis der Sanktionen vorerst zu kippen, dann wohl auch f&uuml;r alle Altersgruppen, nicht nur die &uuml;ber 25-J&auml;hrigen, um die es in diesem Fall ging. So wie es der 1. Senat vor neun Jahren mit den &#8222;freih&auml;ndig gesch&auml;tzten&#8220; Geldleistungen f&uuml;r die Erwachsenen und vor allem die Kinder getan hatte. Der jetzige Senat aber l&auml;sst sich trotz aller Bedenken gegen&uuml;ber den empirischen Erkenntnissen auf die abgestuften Sanktionen ein und w&auml;gt ab, wann das menschenw&uuml;rdige Existenzminimum nicht einzul&ouml;sen sei. Die Richterinnen und Richter geben dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum und gehen in ihrem Urteil den Bef&uuml;rwortern der Sanktionen sehr weit entgegen. Zwar halten sie eine Sperre &uuml;ber drei Monate f&uuml;r &#8222;deutlich zu lang&#8220; und empfehlen mehr Flexibilit&auml;t oder die k&uuml;rzeren Sperrzeiten f&uuml;r die unter 25-J&auml;hrigen (sechs Wochen). Auch den Geldentzug bis zu 30 Prozent winken sie mit geringen Auflagen wie einer m&uuml;ndlichen Anh&ouml;rung durch. Und selbst die K&uuml;rzungen um 60 Prozent seien im Einzelfall nicht auszuschlie&szlig;en, &#8222;wenn sich dies tragf&auml;hig belegen l&auml;sst&#8220;. Da bleibt von dem Grundrecht auf ein menschenw&uuml;rdiges Existenzminimum nicht mehr viel &uuml;brig.<br />Vollends n&auml;hern sich die Richterinnen und Richter aber gegen Ende der Urteilsbegr&uuml;ndung der Geschichte mit den Arbeitsscheuen. Es geht im Kern um die Zumutbarkeit von Arbeit und Arbeitsangeboten f&uuml;r Menschen in der Grundsicherung. Auch diesen Punkt wollte das Sozialgericht Gotha, das dieses gesamte Verfahren angesto&szlig;en hatte, vom Bundesverfassungsgericht &uuml;berpr&uuml;fen lassen: Haben die Jobcenter das Grundrecht auf Berufswahlfreiheit zu achten? Der Fall, den das Gothaer Gericht zum Anlass f&uuml;r seinen Gang nach Karlsruhe nahm, ist einer der extremen Verweigerung von Mitwirkung und Eigenverantwortung. Aber die Karlsruher Richter gehen nicht auf diesen Einzelfall ein, sondern sagen allgemein: die Arbeitslosenversicherung (SGB&nbsp;III) und die Grundsicherung (SGB&nbsp;II) seien strukturell verschieden. Aus Artikel 12 des Grundgesetzes zur Berufswahlfreiheit lasse sich &#8222;kein Recht auf einen bestimmten Arbeitsplatz oder unver&auml;nderten Arbeitslohn&#8220; ableiten. Der Gesetzgeber verfolge mit den Sanktionen, mit dem &#8222;F&ouml;rdern und Fordern&#8220; ein legitimes Ziel. Daher: Wenn jemand die Aufnahme einer ihm angebotenen zumutbaren Arbeit verweigere und damit nicht mitwirke, aus der Hilfsbed&uuml;rftigkeit heraus zu kommen, dann urteilen die Richterinnen und Richter ruppig: &#8222;Wird eine solche tats&auml;chlich existenzsichernde und im Sinne des &sect; 10&nbsp;SGB&nbsp;II zumutbare Erwerbst&auml;tigkeit ohne wichtigen Grund im Sinne des &sect; 31 Abs.1 Satz 2&nbsp;SGB&nbsp;II willentlich verweigert, obwohl im Verfahren die M&ouml;glichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der pers&ouml;nlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen k&ouml;nnten, ist daher ein vollst&auml;ndiger Leistungsentzug zu rechtfertigen.&#8220; Der &Auml;rger &uuml;ber den konkreten Fall in Gotha ist sp&uuml;rbar. Aber rechtfertigt er letztlich doch den erziehenden Staat, der &#8222;unw&uuml;rdiges&#8220; Verhalten bestraft? Und lenkt dieser Schluss nicht von Zumutungen in Jobcentern ab, &uuml;ber die es &#8222;tragf&auml;hige Daten&#8220; und Erkenntnisse gibt? Nachdenklichere Antworten auf diese Fragen w&auml;ren angebrachter als ein &#8222;Weiter so&#8220;. Sie k&ouml;nnten zur tats&auml;chlichen gesellschaftlichen Befriedung beitragen.<br />zun&auml;chst erschienen in Faustkultur: <a href="https://faustkultur.de/4104-0-Jutta-Roitsch-ueber-das-Hartz-IV-Urteil-des-BVerfG.html" target="_blank" rel="noopener">https://faustkultur.de/4104-0-Jutta-Roitsch-ueber-das-Hartz-IV-Urteil-des-BVerfG.html</a></p>
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		<title>Editoral</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/200-vorgaenge/publikation/editoral-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Dec 2012 21:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: Vorgänge Nr. 200 (Heft 4/2012), S. 1 Die digitale Demokratie ist spätestens mit den Wahlsiegen der &#132;Piraten&#147; in Deutschland in das Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit gerückt, doch weist das Potenzial demokratischer Partizipation, das sich mit dem Internet eröffnet, weit über diese Partei hinaus. Davon zeugt nicht zuletzt dessen Rolle bei den Aufständen in den [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: Vorgänge Nr. 200 (Heft 4/2012), S. 1</p>
<p>Die digitale Demokratie ist spätestens mit den Wahlsiegen der &#132;Piraten&#147; in Deutschland in das Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit gerückt, doch weist das Potenzial demokratischer Partizipation, das sich mit dem Internet eröffnet, weit über diese Partei hinaus. Davon zeugt nicht zuletzt dessen Rolle bei den Aufständen in den arabischen und anderen repressiv regierten Ländern. &#132;Digitale Demokratie&#147; bedeutet jedoch nicht nur die Eröffnung neuer Freiheiten und Möglichkeiten der politischen Teilhabe, es ist zugleich normativer Bezugspunkt der inneren Verfasstheit des Internets, das seine rasante Verbreitung nicht zuletzt seiner offenen Netzstruktur verdankt, die sich bislang gegen Versuche des hierarchischen Regierens und Regulierens weitgehend behaupten konnte. Zugleich hat diese rasante Entwicklung auch neue Formen der Vermachtung, der Nutzung und des Missbrauchs gezeitigt, welche die Frage nach den rechtlichen Grundlagen des Internets dringlicher werden lassen. Diesen Problemfeldern will sich die vorliegende Ausgabe der vorgänge widmen.</p>
<p>Thomas Bevc vertritt die These, dass das durch die neuen Formen der Öffentlichkeit im soziale Netz entstandene Potential zur Emanzipation der Bürger und zur Demokratisierung der Gesellschaft nicht genutzt wird, sondern vielmehr das Internet in seiner momentanen Erscheinungsform zur Zementierung der bestehenden gesellschaftlichen Ungleichheit entscheidend beiträgt. Dem entgegen zu steuern, hieße die Fähigkeit zur Rezeption und Artikulation, kurz, die Bildung allgemein zu verbessern.</p>
<p>Jennifer Paetsch und Daniel Reichert betrachten die sich durch Liquid Democracy eröffnenden Partizipationsmöglichkeiten als Ergänzung der repräsentativen Demokratie und als eine Antwort auf das Demokratie-und Legitimationsdefizit des bestehenden Systems. Die Einsatzmöglichkeiten von Liquid Democracy-Verfahren beschränken sich nicht auf den politischen Bereich, sondern zielen auf eine Demokratisierung möglichst <br />vieler Lebensbereiche ab.</p>
<p>Jasmin Siri sieht die politische Rolle der Massenmedien durch Social Media auf die Probe gestellt, denn diese verlangen Präsenz und verschließen sich der Organisation. Die Echtzeitlichkeit und Diversität der Social Media macht sie für Letztere nur schwer strategisch steuerbar, die politische Performance in ihnen muss sich der jeweiligen Eigenlogik des Web-Mediums beugen.</p>
<p>Dieter Rulff erkennt in der Philosophie der Piraten eine digitale Übersetzung des Habermasschen Diskurmodells. Das ist einer der Gründe, weshalb ihnen die linken Parteien so ehrfürchtig begegnen. Doch ihr technik-affiner Diskurs kann keine normative Klärung der programmatischen Orientierung ersetzen. Ihre querulatorische Selbstbeschäftigung korrespondiert mit der Unfähigkeit zur Bildung eines handlungsfähigen politischen <br />Willens.</p>
<p>Benjamin-Immanuel Hoff sieht in den Piraten die Repräsentanten einer sozialen Formation, die derzeit von den anderen Parteien nicht vertreten wird. Die Selbsteinschätzung ihrer sozialen Lage ist prekärer als die anderer Parteianhänger, ihre politische Verortung linksliberal. Noch ist nicht ausgemacht, ob ihr Cleavage ihnen Dauerhaftigkeit <br />im Parteienspektrum sichern wird.</p>
<p>Wolfgang Kleinwächter sieht die Internet Governance an einem Scheideweg. Zwar haben sich die in den letzten Jahrzehnten entwickelten Multi-Stakeholder-Modelle der Selbstregierung bewährt und ein erstaunliches Wachstum des Netzes ermöglicht, doch <br />zeichnen sich bei einigen Staaten deutlich Begehrlichkeiten ab, das Internet stärker unter die eigene Kontrolle zu bekommen.</p>
<p>Für Jan Schallaböck verweist die Problematik der Vorratsdatenspeicherung auf die <br />Notwendigkeit, die Prozesse der Informationsverarbeitung transparent zu machen. Die Gesellschaft muss entscheiden können, welche Arten der Verarbeitung sinnvoll sind, ohne dabei in eine totale Medienkontrolle zu verfallen. Der Einsatz von quelloffener Software könnte diesem Anliegen dienen.</p>
<p>Nils Leopold sieht durch die vernetzte Zusammenführung und Auswertung unterschiedlicher Datenbestände in Big Data zentrale Prinzipien des Datenschutzes gefährdet. Da dieser nur mit präventiver Zielrichtung effektiv bleiben könne, bleibe es deshalb richtig, auf eine Vorverlagerung des Schutzes in die Technikebene selbst zu dringen. <br />Zudem bedürfe es bei der Regelung der Profilbildung, der Einwilligung und den Transparenzbestimmungen deutlicher Verbesserungen zugunsten der Bürger.</p>
<p>Volker Grassmuck plädiert im Streit um das Urheberrecht für Peer-to-Peer-Modelle, da die überkommenen Markt-Modelle augenscheinlich keine angemessene Bezahlung der Urheber gewährleisten und den veränderten Nutzungsweisen entsprechen können.</p>
<p>In seinem Essay verortet Christoph Butterwegge die Gründe der Altersarmut in der Deformation des Sozialstaates, der Deregulierung des Arbeitsmarktes und der Demontage der Gesetzlichen Rentenversicherung. Er empfiehlt den Ausbau Letzterer zu einer <br />solidarischen Bürgerversicherung.</p>
<p>Stefan Wallaschek legt mit seiner Analyse des literarischen Werkes von Ayn Rands eine hierzulande wenig bekannte Wurzel des radikalen libertären Denkens der US-amerikanischen Republikaner frei.</p>
<p>Christoph Gusy sieht in der Beobachtung des thüringischen Fraktionschefs der Linken Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz, aber auch in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das diese Praxis bestätigt, eine eklatante Missachtung elementarer <br />Normen des Grundgesetzes.</p>
<p>Michael Spörke zieht eine bittere Bilanz der Behindertenpolitik in der Regierungszeit der Bundeskanzlerin Merkel. Gemessen an den inhaltlichen Fortschritten und der Einbindung der Betroffenen, die unter der rot-grünen Vorgängerregierung erreicht worden waren, bedeute sie einen klaren Rückschritt.</p>
<p>Karl Adam hat das neue Europa-Buch von Walter Laqueur gelesen und kann dessen düsteren Ausblick angesichts der zu beobachtenden Integrationsfortschritte, auch wenn sie teils erzwungen sind, nicht teilen.</p>
<p>Diese Ausgabe der vorgänge ist die zweihundertste und zugleich die letzte, die wir als Redaktion betreuen. Es war immer unser Anspruch, gesellschaftliche und politische Prozesse kritisch zu begleiten und dafür wissenschaftliche Handreichungen zu geben. Mit den Beiträgen sollten nicht nur dem akademischen Fachpublikum sondern einem interessierten Leserkreis auf verständliche und informative Weise Probleme der Zeit nahe gebracht werden. Leider hatten die vorgänge, wie die meisten Printmedien, in den letzten Jahren mit einem nachlassenden Leserinteresse zu kämpfen. Um die Kosten zu begrenzen, hat die Humanistische Union, die die Zeitschrift seit Kurzem im Eigenverlag herausgibt, beschlossen, ab dem kommenden Jahr die vorgänge mit dem Verbandsorgan HU-Mitteilungen zu fusionieren und den Redaktionsetat zu reduzieren. Die Redaktionsarbeit <br />wird zu einem großen Teil vom Geschäftsführer der HU übernommen. Ein alternatives Konzept der Redaktion, die vorgänge fortzuführen, wurde verworfen. Wir sind der Ansicht, dass sich damit der Charakter der Zeitschrift grundlegend ändert, ihre Unabhängigkeit <br />nicht mehr gewahrt und weder der einen noch der anderen Leserschaft gedient ist. Wir stellen deshalb geschlossen unsere Arbeit an den vorgängen ein. Wir danken allen, die mit ihrem Engagement am Zustandekommen der jeweiligen Ausgaben <br />beteiligt waren, und allen, die uns mit Interesse, Anregungen und (meist wohlwollender) Kritik begleitet haben und wünschen auch zu dieser zweihundertsten Ausgabe eine anregende Lektüre.</p>
<p>Ihre Redaktion</p>
<p>Christian Egbering, Stephan Glienke, Dirk Jörke, <br />Jutta Roitsch, Dieter Rulff und Veith Selk</p>
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		<title>Regierungs-Bildung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/188-vorgaenge/publikation/regierungs-bildung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Dec 2009 15:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zum Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP; aus: vorgänge Nr. 188, Heft 4/2009, S. 123-127 &#8222;Bildung ist eine Bedingung für die innere und äußere Freiheit des Menschen. Sie schafft geistige Selbständigkeit, Urteilsvermögen und Wertebewusstsein. (&#8230;) Bildung ist Voraussetzung für umfassende Teilhabe des Einzelnen in der modernen Wissensgesellschaft. Bildung ist daher für uns Bürgerrecht.&#8220; Die Sätze [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Zum Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP;</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 188, Heft 4/2009, S. 123-127</p>
<p>&#8222;Bildung ist eine Bedingung für die innere und äußere Freiheit des Menschen. Sie schafft geistige Selbständigkeit, Urteilsvermögen und Wertebewusstsein. (&#8230;) Bildung ist Voraussetzung für umfassende Teilhabe des Einzelnen in der modernen Wissensgesellschaft. Bildung ist daher für uns Bürgerrecht.&#8220; Die Sätze klingen wie ein Zitat aus den legendären &#8222;Freiburger Thesen&#8220; der Liberalen um Karl-Hermann Flach und Werner Maihofer. Oder wie ein Ausschnitt aus Ralf Dahrendorfs Serie in der Hamburger Wochenzeitung &#8222;Die Zeit&#8220; zum &#8222;Bürgerrecht auf Bildung&#8220;, geschrieben vor mehr als vierzig Jahren. Doch &#8222;für uns&#8220;, das sind CDU, CSU und FDP, die sich in ihrem Koalitionsvertrag vom Herbst 2009 auf diese Sätze verständigt haben. Mit ihnen sagen sie der &#8222;Bildungsarmut den Kampf an&#8220; und rufen die &#8222;Bildungsrepublik Deutschland&#8220; aus. Die drei großen Altliberalen, für die das Soziale zum Freiheitlichen gehörte, sind tot, ihre Spuren in der heutigen FDP verwischt. Und so bleibt es in dem Koalitionsvertrag bei den Anklängen aus längst vergangenen Zeiten. Es überwiegen die Töne aus dem Wahlkampf: Wohlstand für alle, mehr Netto vom Brutto, Bürgergeld, kein Mindestlohn, Leistung. Viel Wolkiges, wenig Eindeutiges. Das kleine Wörtchen Solidarität taucht in den 124 Seiten nicht auf, Chancengleichheit ebenso wenig.</p>
<p>Warum auch: Die Unionsparteien haben die Gleichheit längst durch die unverbindliche Gerechtigkeit ersetzt. Und den Auftrag zu erfüllen, Bildung als Bürgerrecht tatsächlich und wirksam in der &#8222;Bildungsrepublik Deutschland&#8220; um- und durchzusetzen, das hat die schwarz-gelbe Regierung unter Helmut Kohl bereits vor fünfzehn Jahren aufgegeben. Damals stimmten CDU/CSU und FDP (nicht zu vergessen: mit Justizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger) einer einschneidenden Änderung des Grundgesetzes zu. Aus dem bis dahin breit auslegbaren Auftrag an den Bund, für &#8222;einheitliche Lebensverhältnisse&#8220; zu sorgen, wurde ein stark beschnittener, vom Bundesverfassungsgericht stets (auch inhaltlich) überprüfbarer Auftrag, für &#8222;gleichwertige Lebensverhältnisse&#8220;, vorzugsweise im Bereich der Wirtschaft und des Arbeitsmarkts zu sorgen.</p>
<p>Die Bildungsrepublik geriet aus dem Blick und in den Strudel der Reform des deutschen Bundesstaats. Diese wurde massiv von der FDP- nahen Friedrich Naumann Stiftung, arbeitgebernahen Stiftungen und dem 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts betrieben. Mit der so genannten Föderalismusreform I schließlich setzte die Große Koalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel 2006 der langen Ära des kooperativen Bundesstaats ein Ende. In der neuen Ära des föderalen Wettbewerbs und der Ungleichheit als Element des Bundesstaats (seit 2002 nennt es das Bundesverfassungsgericht &#8222;partikulare Differenz&#8220;) hat der Bund keinerlei Gestaltungsmöglichkeiten mehr in der Bildungspolitik. Auch die direkte Kooperation von Bund und Kommunen ist seither blockiert, was unmittelbare Auswirkungen auf die Um- und Durchsetzung der Sozial-, Familien-, Jugend- oder Arbeitsmarktpolitik hat. An den Ministerpräsidenten der Länder vorbei geht in diesen gesellschaftspolitischen Feldern nichts mehr. Umgehungsversuche, wie die Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe in einer Bundkommunalen Arbeitsgemeinschaft, straft das Verfassungsgericht ab.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund enthält der Koalitionsvertrag im Kapitel II (Bildungsrepublik Deutschland) neben den schönen Eingangssätzen nur Beschwörungsformeln. Und viel Nationales wie die &#8222;nationale Anstrengung&#8220;, die &#8222;gesamtstaatliche Aufgabe&#8220; und die &#8222;enge Partnerschaft aller Verantwortlichen entlang der gesamten Bildungskette&#8220;. Die neue Bundesregierung strebt eine &#8222;Bildungspartnerschaft von Bund, Ländern und Kommunen&#8220; an. Sie will &#8222;Bildungsbündnisse aller relevanten Akteure&#8220; fördern und winkt diesen Bündnissen mit Geld: &#8222;Bildungsschecks zur Weitergabe an benachteiligte Kinder und Jugendliche&#8220;. Anstreben, fördern, unterstützen, unentwegt das Nationale bemühen &#8211; mehr kann der Bund zur Gestaltung der Bildungsrepublik &#8222;mit den besten Kindertagesstätten, den besten Schulen und Berufsschulen sowie den besten Hochschulen und Forschungseinrichtungen&#8220; nicht beitragen. Das Hochschulrahmengesetz, eine Errungenschaft des kooperativen Bundesstaats aus dem Jahr 1969, soll endgültig aus dem Grundgesetz gestrichen werden. Einen verbindlichen Rahmen für die verkündete &#8222;Bildungspartnerschaft&#8220; gibt es nicht mehr.</p>
<p>Die Verantwortung für alles &#8222;Beste&#8220; liegt so bei den Ländern. Die im Koalitionsvertrag geforderten Sprachtests für die Vierjährigen fallen nicht in die Bundeskompetenz, die Qualifizierung und Weiterbildung der Erzieherinnen und Lehrer ebenso wenig. Die Projekte &#8222;Stipendien&#8220;, &#8222;Bildungssparen&#8220; und &#8222;Betreuungsgeld für die unter Dreijährigen&#8220; fördern die Privatisierung bei der Bildungsfinanzierung. Großspurig verkünden die Koalitionäre, den Anteil der Stipendiaten in den Hochschulen &#8222;mittelfristig&#8220; von heute zwei auf zehn Prozent zu erhöhen. 300 Euro soll es unabhängig vom Einkommen der Eltern für begabte Studierende geben, aber keineswegs aus einem Bundesfonds, sondern aus einem &#8222;nationalen Stipendienprogramm&#8220;: Die Hälfte sollen die Hochschulen &#8222;bei Wirtschaft und Privaten&#8220; einwerben, den reichlich schäbigen Rest sollen sich Bund und Länder teilen. Dieser &#8222;Wille zur Elite&#8220; (so allen Ernstes die SZ am 2. November 2009, S. 11) fällt äußerst schwach aus. Mehr Markt, mehr Wettbewerb, mehr Privatisierung &#8211; die neoliberale Handschrift ist klar erkennbar.</p>
<p>Das gilt auch für das Anreizprogramm für die Banken, das sich hinter dem Projekt &#8222;Zukunftskonto&#8220; verbirgt. Der Bund will &#8222;jedem neugeborenen Kind beispielsweise&#8220; 150 Euro überweisen lassen. Einzahlungen von Eltern, Großeltern oder Paten sollen bis zur Volljährigkeit &#8222;mit einer Prämie&#8220; unterstützt werden. Von einer verlässlichen Ausbildungsversicherung für alle, besonders aber für die bildungsfernen und armen Kinder, die in der &#8222;Bildungsrepublik&#8220; aufwachsen, ist dieses Vorhaben weit entfernt. Es unterstützt im Gegenteil diejenigen Schichten, die den Wert von Bildung und Ausbildung kennen. Spätestens bei diesem Projekt hat sich der angekündigte Kampf gegen die Bildungsarmut im Koalitionsvertrag verflüchtigt.</p>
<p>Die merkwürdigste Schenkaktion der Schwarz-Gelben ist aber das &#8222;Betreuungsgeld&#8220; ab 2013, dem Jahr der nächsten Bundestagswahl. Das &#8222;Betreuungsgeld&#8220; für die unter Dreijährigen ist keine &#8222;Herdprämie&#8220; nach CSU-Wünschen, sondern die 150 Euro (monatlich?) &#8211; &#8222;gegebenenfalls als Gutschein&#8220; &#8211; sollen dazu dienen, &#8222;Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen zu ermöglichen&#8220;. Baby-Turnen und frühkindliches Englisch statt Tagesmutter oder Kindertagesstätte? Grotesk, wie die Koalition dem Konflikt mit den Christsozialen aus dem Weg zu gehen versucht.</p>
<p>Überhaupt bleibt alles ausgeklammert, was die Entwicklung zur Bildungsrepublik Deutschland blockiert. Über die gesellschaftliche Spaltung, die Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen durch das hoch selektive und damit undemokratische Bildungswesen verlieren die neuen Koalitionäre kein Wort. Zur nichtakademischen beruflichen Bildung, die immer noch für die Mehrheit der Jugendlichen der wichtigste Zugang zum Arbeitsmarkt, aber auch zum Erwachsenwerden ist, steht im Vertrag nur Altbekanntes. Das duale System von Betrieb und Berufsschule und das deutsche &#8222;Berufsprinzip&#8220; bleiben das unangetastete &#8222;Herzstück&#8220;, allen in den Nationalen Bildungsberichten breit dokumentierten Problemen und Schwierigkeiten im europäischen Raum zum Trotz. Bildungsministerin Annette Schavan macht einfach weiter wie bisher, lockt mit Forschungsprogrammen und internationalen Vergleichen. Die halbe Million Jugendliche im unübersichtlichen &#8222;Übergangssystem&#8220; ohne verwertbare Berufsqualifikation sind der Koalition zwei Sätze wert. Das System soll (mal wieder) neu strukturiert und effizienter werden.</p>
<p>Neue Strukturen und Effektivität sind überhaupt schwarz-gelbe Lieblingsvokabeln wie auch die Formel, &#8222;alles auf den Prüfstand&#8220; stellen zu wollen. Nur: das Bildungssystem erreicht dieser Elan nicht. Der Föderalismus des Wettbewerbs und der Ungleichheit bleibt unangetastet. Das bedeutet in der Praxis: Weder wird es eine bitter notwendige Rahmenkompetenz des Bundes bei den Strukturen, Lehrplänen oder Standards geben, noch wird das Kooperationsverbot zwischen dem Bund und den Kommunen aufgehoben, obwohl letztere alle Steuerversprechungen dieser Koalition werden mitbezahlen müssen. Auch der Wildwuchs und Wirrwarr bei den Maßnahmen für die benachteiligten Jugendlichen bleibt bestehen: eine aktive und an tatsächlicher Partnerschaft orientierte Bildungspolitik für die Kinder und Jugendlichen des unteren Drittels müsste die unzähligen Bundes-, Landes- und EU-Programme miteinander verzahnen und die bisherigen Hürden zwischen Bildungspolitik, Sozialpolitik und Arbeitmarktpolitik überwinden.</p>
<p>Doch so wie die Dinge liegen, wird sich die &#8222;Bildungsrepublik Deutschland&#8220; in der föderalen Unübersichtlichkeit einrichten: mit rund zwanzig verschiedenen Hauptschulabschlüssen, von Land zu Land unterschiedlichen Lehrerausbildungen und zwei bis sechs verschiedenen Schulformen, mögen sie Gymnasium, Stadtteilschule, Produktionsschule oder Werkrealschule heißen. Das gegliederte Schulsystem, das die soziale Herkunft der Kinder nicht ausgleicht, sondern verstärkt, zerfasert weiter und setzt sich im Übergang von der Schule in den Beruf fort &#8211; so genannten Königswegen, Nebenwegen, Umwegen oder eben Sackgassen. Von einer Chancengleichheit, die überall gilt, und einem Ausgleich sozialer Benachteiligungen entfernt sich Deutschland immer weiter.</p>
<p>Eine gesamtstaatliche Verantwortung, beschworen im neuen Koalitionsvertrag, gibt es in der Realität nicht. Auch Hoffnungen auf oder Erwartungen an europäische Angleichungsprozesse werden sich nicht erfüllen. Denn die derzeitige Entwicklung erfährt massive Unterstützung von einer Seite, die sich früher einmal für das Bürgerrecht auf Bildung und den offenen Zugang zu den Bildungsstätten für alle Kinder stark gemacht hat: dem Bundesverfassungsgericht. In dem Urteil zum Vertrag von Lissabon (BVerfG, 2 BvE 2/08 vom 30. Juni 2009) zog der 2. Senat, dem die Bundesrepublik bereits die &#8222;partikulare Differenz&#8220; als Element des Bundesstaats verdankt, klare Grenzlinien und errichtete Schranken für die weitere europäische Integration. Zur &#8222;Selbstgestaltungsfähigkeit eines Verfassungsstaates&#8220; gehören nach Meinung der Karlsruher Richter fünf Kernbereiche: das Strafrecht, die Verfügung über das Gewaltmonopol polizeilich nach innen und militärisch nach außen, die fiskalischen Grundentscheidungen über Einnahmen und Ausgaben, die sozialstaatliche Gestaltung von Lebensverhältnissen sowie &#8222;kulturell besonders bedeutsame Entscheidungen etwa im Familienrecht, Schul- und Bildungssystem oder über den Umgang mit religiösen Gemeinschaften&#8220;. Das, was die Verfassungsrechtler die &#8222;Ewigkeitsklauseln&#8220; nennen, erläutern die Richter des 2. Senats in dem Urteil ausführlich und unmissverständlich. Da der Wortlaut bisher öffentlich weder zur Kenntnis genommen noch kommentiert worden ist, sei er ausführlich zitiert: &#8222;Demokratische Selbstbestimmung ist schließlich auf die Möglichkeit, sich im eigenen Kulturraum verwirklichen zu können, besonders angewiesen bei Entscheidungen, wie sie insbesondere im Schul- und Bildungssystem, im Familienrecht, bei der Sprache, in Teilbereichen der Medienordnung und zum Status von Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften getroffen werden.&#8220; Die bereits wahrnehmbaren Aktivitäten der Europäischen Union, so fahren die Richter fort, griffen zu weit in die Gesellschaft ein. Daher: &#8222;Die Gestaltung von Lehrplänen und Bildungsinhalten sowie etwa die Struktur eines gegliederten Schulsystems sind politische Grundentscheidungen, die einen starken Bezug zu den kulturellen Wurzeln und Wertvorstellungen eines jeden Staates haben. Die Gestaltung von Schule und Bildung berührt (&#8230;) in besonderem Maße gewachsene Überzeugungen und Wertvorstellungen, die in spezifischen historischen Traditionen und Erfahrungen verwurzelt sind. Demokratische Selbstbestimmung erfordert hier, dass die jeweilige durch solche Tradition und Überzeugungen verbundene politische Gemeinschaft das Subjekt demokratischer Legitimation bleibt.&#8220;</p>
<p>Mit dieser Randziffer 260 werden die bildungspolitischen Verhältnisse in Deutschland unter den verfassungsrichterlichen Schutzschirm gestellt. Gleichzeitig öffnet das Gericht Tür und Tor den Gegnern einer europäischen Angleichung und Vergleichbarkeit, wie sie in Bologna für die akademischen und in Kopenhagen für die nichtakademisch-beruflichen Ausbildungswege beschlossen worden sind. Das deutsche Staatsexamen, das deutsche Diplom, das deutsche &#8222;Herzstück&#8220; duales System sowie das Gymnasium oder die Hauptschule &#8211; all das gehört zu den spezifischen historischen Traditionen, sicher auch zu den kulturellen Wurzeln. Aber sind diese deutschen Sonderwege im Bildungs- und Ausbildungswesen deshalb im europäischen Integrationsprozess unantastbar? Wen die Furcht vor Veränderungen durch die Europäisierung umtreibt, wer die immer noch nicht eingelöste grundlegende Demokratisierung des deutschen Bildungssystems ablehnt und das gegliederte, hoch selektive deutsche Schulsystem als begabungsgerecht nach wie vor verteidigt, wird sich an den Sätzen der Verfassungshüter laben. Einer solchen Ausdehnung der &#8222;Ewigkeitsklauseln&#8220; aber muss massiv widersprochen werden.</p>
<p>Und dieser Widerspruch liegt bereits auf dem Tisch, formuliert von einem professoralen Gremium, dem die Spaltung der Gesellschaft und die benachteiligten Kinder bisher kein Gutachten wert war. Kurz vor der Wahl, am 18. September, legte der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium, in dem sich überwiegend Ökonomen und Wirtschaftswissenschaftler der herrschenden Lehre versammeln, eine Stellungnahme zur &#8222;Akzeptanz der Marktwirtschaft: Einkommensverteilung, Chancengleichheit und die Rolle des Staates&#8220; vor, die verblüffend klar eine Revision der deutschen Bildungspolitik einfordert: &#8222;Zum einen geht es (&#8230;) darum, die Durchlässigkeit des Bildungssystems zu erhöhen und begabten Kindern aus bildungsfernen Schichten einen Zugang zum Abitur und Hochschulstudium zu ermöglichen. Dabei ist besonderes Augenmerk auf Kinder zu legen, die vom Elternhaus zu wenig gefördert werden können. Zum anderen ist es erforderlich, auch den weniger begabten Kindern durch intensive Betreuung eine Qualifikation zu ermöglichen, die sie von den Leistungen des Sozialstaats unabhängig macht&#8220;. Die Politik solle dafür sorgen, &#8222;dass möglichst alle jungen Menschen Qualifikationen erwerben, mit denen sie auf freien Märkten auskömmliche Löhne verdienen können. Denn die Chancen einer Person am Arbeitsmarkt hängen in erheblichem Maße von ihrem Bildungsstand und damit von den Bildungsinvestitionen ab, die dieser Person zugutegekommen sind.&#8220; Konsequent fordern sie, die benachteiligten Kinder am stärksten zu fördern, die Bildungsgelder von oben nach unten umzuverteilen, längeres gemeinsames Lernen zu ermöglichen, mehr und besser ausgebildete wie bezahlte Lehrer in die Haupt- und Berufsschulen zu schicken. Bildung, so formuliert es die illustre Schar der Professoren, eröffnet &#8222;im Idealfall die Freiheit, dass alle Individuen beim Eintritt in den Arbeitsmarkt unabhängig von ihrer Herkunft mit gleichen Bedingungen und Startchancen in einen ergebnisoffenen Marktwettbewerb eintreten können&#8220;. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP findet sich kein Gedanke aus dieser Stellungnahme wieder. Was tun gegen diese Mischung aus Beratungsresistenz und Ignoranz? Sich massiver einmischen.</p>
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		<title>Zwischen FDP und FR</title>
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		<pubDate>Sat, 04 Nov 2006 12:09:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wirken und Wirkung des Politikers und Publizisten Karl-Hermann Flach. Aus: vorgänge Nr.175, (Heft 3/2006), S. 140-147 &#132;Demokratisierung bedeutet immer ein Stück Verflachung, zumindest in einer Übergangszeit. Nicht-Demokratisierung hieße aber Qualität bei einer Minderheit auf Kosten breiter Schichten.&#147;1 Der Satz steht in einem schmalen grünen Bändchen  des Fischer-Verlags. Er ist 35 Jahre alt und stammt von [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wirken und Wirkung des Politikers und Publizisten Karl-Hermann Flach.</p>
<p>Aus: vorgänge Nr.175, (Heft 3/2006), S. 140-147</p>
<p><i>&#132;Demokratisierung bedeutet immer ein Stück Verflachung, zumindest in einer Übergangszeit. Nicht-Demokratisierung hieße aber Qualität bei einer Minderheit auf Kosten breiter Schichten.&#147;1</i></p>
<p>Der Satz steht in einem schmalen grünen Bändchen  des Fischer-Verlags. Er ist 35 Jahre alt und stammt von Karl-Hermann Flach, einem Politiker und Publizisten, vielmehr einem Publizisten, der seinen Beruf politisch nutzte.<br />Er gehörte zu jenem in Deutschland raren Typus eines Intellektuellen, der sich als Journalist einmischte und als Politiker handelte. Ein Grenzgänger also war er zwischen Macht und Medien. Ein Grenzgänger aber mit einem inneren Kompass und mit Charisma. &#132;Jeder muss seinen Weg nach dem Gesetz gehen, nach dem er einmal angetreten ist&#147;, sagte er am 25. Oktober 1971 auf dem Freiburger Parteitag der FDP2, die ihn gerade  zu ihrem ersten Generalsekretär gewählt hatte. Und alle Versuche der Freunde und der Familie, alle Petitionen der Redakteurinnen und Redakteure der Frankfurter Rundschau, deren stellvertretender Chefredakteur er war,  ihn von diesem Schritt abzuhalten, waren gescheitert. Zwei Jahre später war dieser Mann, der sich selbst einen linken Radikal-Demokraten nannte, tot. Er bezahlte den &#132;Preis der Macht&#147;, den er Jahre zuvor (1967) beschrieben hatte. &#132;Er besteht vor allem in ihrer Auslieferung an eine physisch und psychisch ununterbrochen anhaltende Spannungslage&#147;3.</p>
<p>I.</p>
<p>Wer war dieser Mann, dem Hierarchien fremd waren und der eine in sich ruhende Autorität und Menschlichkeit ausstrahlte, die im hektischen Journalismus und im strapaziösen Parteialltag selten war und ist?<br />Karl-Hermann Flach, am 17. Oktober 1929 in Königsberg als Sohn eines Sägewerksdirektors geboren,  nannte sich selbst einen liberalen Preußen, verpflichtet der Aufklärung, der kritischen Vernunft und der Sittlichkeit. Im letzten Kriegsjahr wurde der 15 jährige zum Volkssturm eingezogen, mit der Mutter und zwei Schwestern flüchtete er von Ostpreußen nach Mecklenburg-Vorpommern, der Vater wurde mutmaßlich von den Sowjets ermordet. Als 17jähriger trat er in Rostock der Liberal-Demokrati-schen Partei bei, versuchte sein Abitur nachzuholen, musste jedoch die Schule abbrechen, weil er schwer an Tuberkulose erkrankte: eine Krankheit, die nie richtig ausheilte und ihn zeichnete. Bei der Parteizeitung der LDP lernte er sein journalistisches Handwerk. In der Partei stieg er 1949 in den Landesvorstand auf. Er gehörte zu dem politischen Freundeskreis um den Mecklenburger Radikal-Liberalen Arno Esch, dem nach Art der Schauprozesse Stalins 1949 in der DDR der Prozess gemacht wurde: Von den 14 Angeklagten wurden acht zum Tode verurteilt; andere erhielten bis zu 20 Jahre Haft, einige in den berüchtigten Lagern Sibiriens. Flach, geschützt und gewarnt durch Freunde, gelang noch gerade die Flucht nach West-Berlin. <br />Mit knapp zwanzig Jahren hatte Flach zwei Fluchten, eine Vertreibung und eine Verfolgung, hinter sich. Er knüpfte Kontakte zur West-Berliner FDP und studierte an der damaligen Hochschule für Politik, dem späteren Otto -Suhr-Institut an der Freien Universität Berlin, bis zum Abschluss, ging dann in der Bundeshauptstadt Bonn auf Arbeitssuche und schlug sich publizistisch durch. In der FDP   gehörte er zu den jungen, treibenden Männern, die einen modernen Liberalismus einforderten. Er beschrieb den &#132;dritten Weg&#147; zwischen dem klerikalen Konservativismus eines Konrad Adenauer und dem marxistischen Sozialismus der SPD, die ihren Godesberger Parteitag (1959) noch vor sich hatte. In seiner ersten &#132;Praxisphase&#147; versuchte er zwischen 1959 und 1962 als Bundesgeschäftsführer der FDP die Partei zu öffnen, nicht nur für neue Wählergruppen sondern vor allem für eine sozialliberale Koalition mit der SPD eines Willy Brandt. Er scheiterte mit seinem Kurs am Parteivorsitzenden Erich Mende, einer rechts-national angehauchten, schillernden Figur, die weiter auf die Karten Adenauer und CDU/CSU setzte. Mit dieser &#132;Kanzlerdämmerung&#147; wollte Flach nichts zu tun haben, so wechselte er von der Macht zu den Medien. <br />Mit 32 Jahren ging er als Ressortleiter Politik zur Frankfurter Rundschau, zwei Jahre später war er stellvertretender Chefredakteur bei einem Blatt, dessen Chefredakteur-Verleger-Herausgeber Karl Gerold  diesen streitbaren linksliberalen Kopf für ein neues politisches und überregionales Image brauchte. Acht, neun Jahre lang war Flach nicht nur der ruhende, intellektuelle Pol der Redaktion, sondern auch der einzige Mensch in der FR, den der gefürchtete, unbeherrschte und schwerkranke Gerold ertrug und respektierte. Von ihm duldete er Widerworte und akzeptierte, dass seine flammen werfenden, teilweise grauslich-emotionalen Rundumschläge von Flach in die lesbare Form eines Leitartikels gebracht wurden: Flach verzog sich dafür oft auf die Herrentoilette, um Gerolds Daueranrufen aus seinem Schweizer Haus zu entgehen.<br />Der schwierige Verleger und Chefredakteur aber ließ Flach als seinem Stellvertreter jeden publizistischen Freiraum, gab ihm schließlich in der Geschäftsführung Prokura. Hinter Flachs durch die Krankheit massig gewordenem Körper konnte sich eine junge Redaktion erproben, entfalten, austesten. Er schützte widerständige Geister, ermunterte die Jungen zu entschiedenen Kommentaren und verabscheute das Einerseits, Andererseits und Außerdem. Er verteidigte in Redaktionskonferenzen klare, aber begründete Meinungsäußerungen gegenüber allen Angriffen und Anfeindungen von innen und außen. Seine Toleranz gegenüber Andersdenkenden vor allem auch in der Redaktion war eine Herausforderung: für die einen, besonders verantwortungsbewusst und sorgfältig mit den Möglichkeiten des Journalismus umzugehen, schließlich definierte Flach Pressefreiheit als &#132;treuhänderisch wahrgenommene Bürgerfreiheit&#147;4. Für andere lag die Verführung nahe, den gewährten Freiraum für Kampagnen (zum Beispiel gegen die Notstandsgesetze) zu nutzen. Aus der Sicht einer kleinen Gruppe von eher älteren Kollegen  räumte er den Jungen viel zu viele Chancen ein, schickte sie auf Termine, Kongresse und Parteitage, um Politik dicht sehen und erfassen zu lernen.<br />Für die politische  Reaktion, zu der ich seit dem 1. Mai 1968 gehörte, war er der &#132;Garant für die Unabhängigkeit und das Profil des Blattes&#147;. So schrieben wir es in der Petition, mit der wir ihn zum Bleiben bewegen wollten. Als er am 25. August 1973 nach einer Hirnblutung aus dem Koma nicht mehr aufwachte, saßen wir in den Reaktionen, hackten auf den Schreibmaschinen herum, schnipselten, klebten und redigierten unsere Texte mit Tränen. Ich habe eine solche Trauer und ein solches Gefühl des Verlusts in den 33 Jahren meines aktiven Journalismus nie wieder erlebt.</p>
<p>II.</p>
<p>Wofür stand dieser Karl-Hermann Flach, der mit seinem Beruf Politik gemacht hat? War er Journalist oder Politiker? In seiner berühmten Rede über &#132;Politik als Beruf&#147; am 25. Januar 1919 sah der Soziologe Max Weber die Antriebskraft eines Berufspolitikers im Machtgefühl. Er band dieses Machtgefühl aber an drei Bedingungen: an die Leidenschaft, an das Verantwortungsgefühl und an das Augenmaß. Flach erfüllte die drei Bedingungen, das Machtgefühl fehlte ihm allerdings. Seine Stärke lag in der Sprache und der Überzeugungskraft, mit der er für einen modernen Liberalismus warb. &#132;Wer sich nicht klar und präzise ausdrücken kann, denkt auch meist verquollen,&#147;5 ist einer seiner Sätze, an denen er sich selbst immer wieder maß. Er war darin so konsequent, dass er auf einen seiner Leitartikel mit einem Leserbrief in der FR antwortete und Punkt für Punkt seine Argumentation auseinander nahm. Der Brief wurde gedruckt und Flach enthüllte sehr vergnügt seine Autorenschaft.<br />Mit großer Entschiedenheit nutzte er &#8211; wie im übrigen zur selben Zeit auch die FDP-Mitglieder Ralf Dahrendorf über die &#132;Zeit&#147; und Rudolf Augstein mit dem &#132;Spiegel&#147; &#8211; seinen Beruf zur Aufklärung, eher noch zur Klärung, was Liberalismus im 20. Jahrhundert sein könnte und was er auf keinen Fall (mehr) sein dürfte. &#132;Liberalismus&#147;, so schreibt er in der Streitschrift, jenem legendären &#132;grünen Buch&#147;, &#132;heißt Einsatz für größtmögliche Freiheit  des einzelnen Menschen und Wahrung der menschlichen Würde in jeder gegebenen oder sich verändernden gesellschaftlichen Situation.&#147; Das ist ein Liberalismus, der die Grundrechte des Grundgesetzes allen Menschen einräumt, die unter ihm leben, aufwachsen und arbeiten. &#132;Liberalismus bedeutet demgemäß nicht Freiheit und Würde einer Schicht, sondern persönliche Freiheit und Menschenwürde der größtmöglichen Zahl&#147;. Eine solche Auslegung erforderte eine offene Auseinandersetzung mit dem Kapitalismus und derjenigen Schicht, die zum Kernmilieu der  FDP gehörte: Dem Besitzbürgertum. Und so spitzte Flach die Feder: &#132;Der Kapitalismus als vermeintliche logische Folge des Liberalismus lastet auf ihm wie eine Hypothek. Die Befreiung des Liberalismus aus seiner Klassengebundenheit und damit vom Kapitalismus  ist daher die Voraussetzung seiner Zukunft&#147; (S.18).<br />Zwei weitere Sätze aus seiner Kapitalismuskritik verdienen es, aus der Versenkung geholt zu werden. Der eine lautet: &#132;Das große Wort von der Gleichheit der Chancen blieb lange eine Phrase, hinter der sich extreme Ungleichheit tarnte.&#147; Und der zweite: &#132;Der Kapitalismus wird nur überleben, wenn er  die Entwicklung zur ständig zunehmenden Ungleichheit stoppt und allmählich umkehrt.&#147; Auf diese Sätze wird zurückzukommen sein. Sie mögen sich als Widerhaken im Kopf festsetzen. <br />Wie aber bricht der Journalist Flach die Auslegungen des  Parteitheoretikers Flach herunter auf den politischen Alltag? Womit beginnt er seinen Kampf um die Köpfe der Menschen? &#132;Man muss die Menschen nicht zu ihrem Glück zwingen: man muss mit ihnen diskutieren, um sie werben, sie zu überzeugen versuchen, auf ihre Emotionen Rücksicht nehmen&#147;, schreibt er und räumt gleichzeitig ein: &#132;Überzeugungsarbeit ist die härteste Arbeit, sie setzt Geduld und innere Stärke voraus.&#147; Und so drehte sich Flachs Kommentierung in den sechziger und frühen siebziger Jahren immer wieder um die Einlösung der Menschen- und Bürgerrechte in der deutschen Innenpolitik. Aus gegebenem aktuellen Anlass ist zu unterstreichen: vor über dreißig Jahren ging es diesem leidenschaftlichen Liberalen um die Verwirklichung von Sozialität und Chancengleichheit in der Gesellschaft, um die Bildungspolitik wie die Humanisierung des Arbeitslebens. Unbestritten war für ihn ein aktiver, selbstbewusster Staat, der seine &#132;Ausgleichsfunktion&#147; wahrnimmt, &#132;indem er die großen Einkommen und Vermögen stärker heranzieht, um die für alle gleichen sozialen Leistungen weiter zu steigern&#147;. Der Rechtsanspruch auf eine Sozialversicherung war für ihn &#132;wichtigster Besitztitel in der industriellen Massengesellschaft&#147;. Und er leitete daraus für seine Partei ab: &#132;Die Befreiung von der Existenzangst, soweit menschenmöglich, gehört zu den entscheidenden liberalen Aufgaben in der Massengesellschaft&#147; (S.33). Bürgerrechte am Arbeitsplatz, Mitbestimmung,  Mitwirkung und Mitbeteiligung waren für ihn selbstverständliche Arbeitsfelder der Liberalen &#132;des 20. und 21. Jahrhunderts&#147;: Er wusste, wie dick diese Bretter vor den Köpfen der meisten FDP- Funktionäre waren. Und er überzog sie mit schonungsloser Kritik. <br />In der Bildungspolitik hat  er für neue durchlässige Bildungssysteme plädiert, den Schulkindergarten, die Gesamtschule und die Gesamthochschule. Ihm ging es nicht um formale Gleichheit, sondern um tatsächliche Startchancen in der Gesellschaft. Die Vorbehalte  und massiven Widerstände in den Reihen seiner Partei, die Rundumschläge der Konservativen und ihrer publizistischen Sprachrohre gegen die angebliche Nivellierung und sozialistische Gleichmacherei  konterte er mit einer schier unglaublichen Gelassenheit und Souveränität: &#132;Dass mehr Gleichheit immer eine gewisse Nivellierung bedeutet, ein Einpendeln auf vergleichsweise mittlerem Niveau, wird nicht zu umgehen sein&#147;.<br />Dieser Mann hatte keine Angst vor einer Demokratisierung und vor dem Verlust von Privilegien. &#132;Ein Recht, das früher Privileg kleiner Schichten war, verliert an Bedeutung, wenn es demokratisiert wird.&#147;  Seine Kritik an der akademischen Oberschicht, Wissenschaftlern und Richtern, die ihre Privilegien  mit allen Mitteln zu verteidigen suchte, fiel beißend aus. &#132;Es kann nicht darum gehen, elitäre Privilegien ein wenig zu verbreitern, sondern veraltete Institutionen tatsächlich zu demokratisieren, zu rationalisieren und effektiver zu machen&#147;, schrieb er im &#132;grünen Buch&#147;. Scharf rechnete er mit dem &#132;Mummenschanz Roben behafteter Richter&#147; ab und wandte sich &#132;gegen jene akademische Arroganz, die sich für die Ausgebeuteten der Dritten Welt stark macht, aber nur eigene Privilegien im Sinn hat&#147;.<br />Von keinem Professor ließ er sich vorhalten, systemkritische Fragen seien unangemessen und ungehörig für einen Journalisten. Die Unruhe an den Hochschulen, die Studentenproteste und die antiautoritäre Bewegung begrüßte er, um die &#132;eingeschläferte Gesellschaft&#147; zu provozieren und aufzuwecken. Doch zunehmend empfindlich reagierte er Ende der sechziger Jahre auf akademische Linke und den Studentenführer Rudi Dutschke, denen er ideelle Maßlosigkeit, pathologische Unduldsamkeit gegenüber Andersdenkenden und leichtfertiges Gerede von der Revolution vorwarf. &#132;Wer die Massen verschreckt, sich im Grunde über sie erhebt und sich von der hohen Warte des Intellektuellen über sie lustig macht, der hat das Recht verwirkt, sich als Apostel des gesellschaftlichen Fortschritts auszuspielen&#147;, hielt er fest. Klar und entschieden die Abgrenzung zu jeder Form von Gewalt, Krieg und Terror: &#132;Man kann nicht Freiheit predigen und Terror provozieren oder produzieren&#147;. An diesem Widerspruch seien die USA in Vietnam gescheitert, an diesem Widerspruch, so schrieb er bereits 1967 in der FR, könnte auch die außerparlamentarische Opposition in Deutschland scheitern. Und die heraus gebellten Angriffe eines Rudi Dutschke auf die bürgerlichen Schreiberlinge und die &#132;Scheißliberalen&#147; beantwortete Flach kurz und knapp: &#132;Ich bin jedenfalls lieber ein (linker) Spätliberaler als ein (linker) Frühfaschist&#147;(FR vom 8.9.1967).</p>
<p>III.</p>
<p>Hinterließ der Politiker Flach irgendeine Spur in der Partei, die er auf den &#132;dritten Weg&#147; bringen und zu einer liberalen Volkspartei machen wollte? Prägte der Publizist Flach mit seinem klaren Kopf und kritischem Verstand einen liberalen Journalismus, der sich der Aufklärung verpflichtet und mit der &#132;treuhänderisch wahrgenommenen Bürgerfreiheit&#147; verantwortlich umzugehen weiß?<br />Die Antworten auf die Fragen nach den Wirkungen und Spuren dieses Mannes sind ernüchternd. Die Erinnerung an Flach ist auch eine Erinnerung an die Geschichte eines Scheiterns. Die FDP verlor mit seinem Tod eine charismatische Figur, die die auseinanderstrebenden Flügel der  zunehmend marxistisch-orthodox angehauchten Jungdemokraten, der Bildungsbürgerlichen und der konservativen Mittelständler hätte zusammenhalten können. Spätestens Mitte der siebziger Jahre wurden die Bruchlinien in den FDP/SPD-Regierungsbündnissen auf Bundes- und Landesebene deutlich. Ausgehend von Hessen zeichnete sich das Ende der sozialliberalen Ära ab. Der bildungsbürgerliche Flügel mit der streitbaren Hildegard Hamm -Brücher, die mit der demokratischen Schulreform in Hessen begonnen hatte, wurde Zug um Zug von den Wirtschaftsliberalen an den Rand gedrängt, die Jungdemokraten durch Spaltung geschwächt und schließlich durch die biederen Jungliberalen, die Julis, als Nachwuchsorganisation ersetzt. Nach dem fliegenden Regierungswechsel der FDP von Helmut Schmidt zu Helmut Kohl verließen prominente Linksliberale wie Ingrid Matthäus-Maier und Günter Verheugen die Partei. Von dem Weg zu einer liberalen Volkspartei der Bürger- und Menschenrechte, der breiten Demokratisierung der Gesellschaft, war die FDP bereits zehn Jahre nach Flachs Tod weit abgekommen. Und den Bogen zurück fand sie bis heute nicht. <br />Von der intellektuellen Kraft und Leidenschaft eines Karl-Hermann Flach ist im heutigen politischen Liberalismus nichts zu spüren, wer immer sich als Berufspolitiker, als Generalsekretär oder Geschäftsführer darauf beruft. Sie machen ihren Job als brave bis biedere Sachverwalter, fern jeder Intellektualität.<br />Gescheitert ist auch der kurze Traum eines Peter Glotz,  Flachs linke Liberalität und seine entschiedene bürgerrechtliche Sozialität in der Sozialdemokratie zu verankern. Glotz , wie  Flach ein hochintellektueller Grenzgänger zwischen Politik und Publizistik, versuchte in seiner Zeit als Bundesgeschäftsführer der SPD in Bonn (1981 bis 1987) die Partei auf Flachs dritten Weg zu orientieren und zu öffnen. Glotz setzte auf die SPD-nahen Intellektuellen, die Linksliberalen der FDP und vor allem die Jungen in der Partei, die durch die Bildungsreform und Bildungsexpansion in den sechziger und siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts an die Hochschulen gekommen, durch die Studentenunruhen politisiert und bewegt worden waren und den &#132;Marsch durch die Institutionen&#147; angetreten hatten. <br />Doch Glotz irrte sich grundlegend. Mit der Parteigründung der Grünen und ihren ersten parlamentarischen Erfolgen sprangen viele jungen Wissenschaftler vom alten Tanker SPD ab und hüpften auf die modernen, wendigen grünen Boote. Aber vor allem: Der unaufhaltsame Aufstieg der sozialdemokratischen  Funktionärsschicht in ein akademisch geprägtes, betont bürgerliches Milieu mit Theater-Abonnement und Gymnasialbesuch der Kinder führte keineswegs zu einem Denken, das sich aus dem engstirnigen, kleinbürgerlichen Mief gelöst hätte: zu Offenheit und großer Liberalität, zu bürgerlicher und bürgerrechtlicher Toleranz, zu individueller Freiheit und gesellschaftlicher Verantwortung gegenüber demokratischer Teilhabe von möglichst vielen, auch den Menschen, die aus Europa oder anderen Teilen der Welt nach Deutschland geholt wurden oder eingewandert sind. <br />Kurz gefasst: die radikal-demokratische Liberalität, die ein Mann wie Flach einforderte, hat heute keine parteipolitische Plattform. Aber hatte sie das in Deutschland wirklich jemals? Die große Herausforderung für einen politischen Liberalismus, der dem Sozialen wie der Demokratie verpflichtet ist,  wäre heute, ein Gesellschaftsbild für eine deutsche Einwanderungsgesellschaft zu entwickeln, in dem sich unterschiedliche Kulturen, aber auch die unterschiedlichen Geschichten der Menschen in Ost und West wiederfinden, und in dem der Spaltung in Gewinner und Verlierer, in Dazugehörige und Ausgegrenzte wieder durch Politik begegnet wird. Erinnert sei noch einmal an die Sätze Flachs mit den Widerhaken: &#132;Liberalismus heißt Einsatz für größtmögliche Freiheit des einzelnen Menschen und Wahrung menschlicher Würde in jeder gegebenen oder sich verändernder gesellschaftlichen Situation&#147;. Und: &#132;Das große Wort von der Gleichheit der Chancen blieb lange eine Phrase, hinter der sich extreme Ungleichheit tarnte&#147;.  Diese Aufträge an eine demokratische Gesellschaft sind noch immer uneingelöst. Im Gegenteil: die  im Sommer vollzogenen Grundgesetzänderungen und der beschlossene  Wettbewerbsföderalismus mit der Spaltung in arme und reiche Bundesländer, mit unterschiedlichen, vom Bundesverfassungsgericht als Element eines Bundesstaates bewusst gewollten, &#132;partiell-differenzierten&#147; Zugängen zu Bildung und Arbeitsmarkt wird die Ungleichheit noch vertiefen. Und der Kapitalismus schaltet und waltet gegenwärtig, ohne im geringsten &#132;die Entwicklung zur  ständig zunehmenden Ungleichheit&#147; (Flach) zu stoppen und allmählich umzukehren. Er ist damit zu einer Gefahr für eine demokratische Gesellschaftsordnung geworden. Nur: Wer schreibt darüber noch?<br />Daher ein kritischer Blick auf die Medien im Allgemeinen und zunächst die Frankfurter Rundschau im Besonderen. Flachs große Liberalität nach Innen und sein Respekt vor der &#132;geistigen Arbeit&#147; der Journalisten verlangte den Redakteurinnen und Redakteuren ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit und Kompetenz ab. Die Art, wie er mit seiner &#132;inneren Stärke&#147; die Ebenen von Politik und Publizistik auseinander zu halten verstand, war für uns in der FR eine Herausforderung, immer wieder Distanz und Nähe zu Politikern wie politischen Parteien oder Organisationen von der Kirche bis zu den Gewerkschaften zu überprüfen. Diese Spannung hielten nicht viele aus. Es folgten Debatten über aktiv-einmischenden Journalismus und reaktiv-begleitenden Journalismus, aber auch Debatten über  straffe Führung und Vorgaben durch den Chefredakteur und den Stellenwert des Politischen in der Zeitung insgesamt. So habe ich mit gespannter Neugier den Text von Uwe Vorkötter gelesen, der in diesem Jahr die Ringvorlesung &#132;Macht und Medien&#147; am Otto -Suhr-Institut eröffnete und nun neuer Chefredakteur der FR ist. Mit zwei Sätzen möchte ich mich auseinander setzen. Zum Beruf des Journalisten sagte er, es sei nicht seine Aufgabe, die Wirklichkeit eins zu eins abzubilden: &#132;Unsere Aufgabe ist es, das Interessante rauszufischen und nicht das Langweilige&#147;.  Die Medien, so führte er weiter aus, seien &#132;Mittler zwischen Politik und Wähler und politische Inhalte, die nicht über die Medien transportiert werden, werden dann im Zweifel gar nicht transportiert oder nur so, dass sie ganz wenige Leute erreichen&#147;. Was aber ist das Langweilige, das aus der Zeitung gestrichen wird? Die Demokratieentwicklung in Deutschland, die alltägliche Missachtung der Bürgerrechte, die fehlende Liberalität und Menschlichkeit in der deutschen Politik? Fallen intellektuelle Analysen, kluges Nachdenken über schwierige politische Zusammenhänge unter den Verdacht des Langweiligen? <br />Und wieso sind Medien Mittler zwischen Politik und Wähler? Wo sind die treuhänderisch wahrgenommenen Bürgerfreiheiten geblieben: für die Menschen, die nicht wählen &#150; dürfen und können? Uwe Vorkötters Blick reicht so weit nicht. Oder sollte ich mit einem Schuss Optimismus sagen: noch nicht?  Vielleicht aber hat der neue Chefredakteur auch eine völlig andere Aufgabe, nämlich eine ökonomische: Unter Verzicht auf die Überregionalität die FR rentabel zu machen als Regionalzeitung. Dann ist auch in der FR die Erinnerung an Karl-Hermann Flach gelöscht.<br />Mit großer Sorge beobachtete er bereits zu Beginn der siebziger Jahre des vorigen Jahrhunderts den Konzentrationsprozess im Pressewesen. &#132;Wo der Wettbewerb meinungsmäßig unterschiedlicher Organe verschwindet, endet die Informationsfreiheit&#147;, schrieb er 1972. Vehement setzte er sich für die innere Freiheit in den Redaktionen ein, für Mitbestimmung und Mitwirkung, denn: &#132;Journalistische Arbeit ist geistige Arbeit hoher Qualität, man kann sie auf Dauer nicht nach überkommenen hierarchischen Strukturen organisieren.&#147; Die heutigen inneren und äußeren Bedingungen in den Medien weisen in eine andere Richtung: gefragt ist der rundum flexible Redakteur, der vom Sport bis zur Spätschicht einsetzbar ist  und möglichst keine hohen Ansprüche stellt. Um die Redaktionen herum kreisen (kostenlose) Praktikanten, Ich-AGs  und Pressebüros, in denen sich die so genannten Freien gegenseitig stützen. Für die Ausübung der &#132;geistigen Arbeit&#147; bleibt wenig Raum. <br />Aber ist sie überhaupt noch gewollt? Flach setzte seinen Beruf politisch ein, versuchte massiv die politische Meinungsbildung zu beeinflussen, um seiner Vorstellung von einer liberalen und sozialen Demokratie näher zu kommen. Er warb immer wieder neu um die Leser und Leserinnen, eindringlich, klar und unverschnörkelt. Eine profilierte Meinung war ihm wichtiger als eine schöne Feder, auf die heute die Journalistenpreise herabrieseln wie Konfetti in einer Galaparade. Sein politisches und intellektuelles Verständnis vom Beruf des  sich aktiv einmischenden Journalisten teilen die wenigsten Nachfolgerinnen und Nachfolger. Die schön geschriebene Reportage zählt mehr als ein meinungsfreudiger, sachlich kompetenter Leitartikel. Wo sind jenseits der unsäglichen mittelmäßigen Talkshows die intellektuellen Plattformen, auf denen gestritten werden kann? Wo sind die Zeitschriften für die theoretischen Debatten, die für eine lebendige Streitkultur notwendig sind? Sang- und klanglos verschwinden sie ganz vom Markt wie die Gewerkschaftlichen Monatshefte oder &#132;virtuell&#147; ins Internet.<br />Wo sind die profilierten Meinungsmacher, die die Sorge über die demokratische Entwicklung in Deutschland umtreibt, die sich trauen, Systemfragen zu stellen und die alltägliche Ungleichheit, an der zum Beispiel das deutsche Bildungswesen maßgeblich beteiligt ist, zu kritisieren? Immer wieder, wachsam, hellhörig und misstrauisch gegenüber falschen Tönen oder Worten? <br />Es ist doch kein Zufall, dass politische Essays, kritisch zugespitzte Analysen und Kommentare heute in den deutschen Medien in die Feuilletons ausgewandert sind und dort ihr Dasein fristen, ohne von der politischen Klasse überhaupt wahrgenommen zu werden. Einer der wenigen, der durchdringt und sich von der politischen Meinungsseite nicht verdrängen lässt, ist Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung. Doch ein Prantl reicht nicht, um journalistisch das demokratische &#132;Wächteramt&#147; oder die treuhänderisch wahrgenommene Bürgerfreiheit einzulösen. An diese Aufgabe müssen sich schon mehr Verantwortliche in Politik und Publizistik wagen, wenn der politische Liberalismus noch eine Chance haben soll, persönliche Freiheit und Menschenwürde für eine größtmögliche Zahl zu sichern.  <br /> <br />1    Karl-Hermann Flach, Noch eine Chance für die Liberalen. Eine Streitschrift, Frankfurt a.M., 1971, S.82<br />2     Karl-Hermann Flach, Liberaler aus Leidenschaft, München, Gütersloh, Wien, 1974, S.115<br />3     a.a.O., S.41<br />4     a.a.O., S.220<br />5     a.a.O., S.54<br /> <br /> </p>
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		<title>Die SPD in der zweiten Großen Koalition</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/171-172/publikation/die-spd-in-der-zweiten-grossen-koalition/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Dec 2005 20:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: Vorgänge Nr. 171/172 ( Heft 3/3/2005 ), S. 23-27 &#132;Die SPD ist die Bildungspartei des 21. Jahrhunderts.&#148;&#132;,Links` bedeutet immer Bewegung und Aufbruch.,Links` bedeutet Aufklärung, Ideen und Zuversicht.,Links` bedeutet Weltoffenheit und nicht Abschottung,bedeutet Kreativität und nicht Verweigerung.&#148;&#132;,Links` ist die beharrliche Arbeit daran, dass unterden neuen Bedingungen dieses Jahrhunderts neueChancen für möglichst viele erarbeitet werden können.&#148;Matthias [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: Vorgänge Nr. 171/172 ( Heft 3/3/2005 ), S. 23-27</p>
<p><i>&#132;Die SPD ist die Bildungspartei des 21. Jahrhunderts.&#148;<br />&#132;,Links` bedeutet immer Bewegung und Aufbruch.<br />,Links` bedeutet Aufklärung, Ideen und Zuversicht.<br />,Links` bedeutet Weltoffenheit und nicht Abschottung,<br />bedeutet Kreativität und nicht Verweigerung.&#148;<br />&#132;,Links` ist die beharrliche Arbeit daran, dass unter<br />den neuen Bedingungen dieses Jahrhunderts neue<br />Chancen für möglichst viele erarbeitet werden können.&#148;<br />Matthias Platzeck am 1 S.November 2005 in Karlsruhe</i></p>
<h5>Ein R&uuml;ckblick</h5>
<p>Der Kandidat redete Sätze, die so selbstverständlich klangen, als sei er mit ihnen verwoben und verwachsen: Glaubenssätze aus einer Partei, die 142 Jahre alt ist. Selbst die traditionelle Anrede der &#132;Genossinnen und Genossen&#148; gelang dem in der DDR sozialisierten Matthias Platzeck vergleichsweise mühelos, auch wenn die &#132;Freundinnen und Freunde&#148; leichter klangen und ihm einmal sogar die &#132;Damen und Herren&#148; durchrutschten. Da lachte er den Bruchteil einer Sekunde über sich selbst, korrigierte sich und fuhr selbstbewusst fort. Mit seiner Rede auf dem Parteitag der Sozialdemokratie in Karlsruhe schlug der Mann aus Brandenburg, der erst nach dem Fall der Mauer in die Politik ein-gestiegen ist, zunächst beim Bündnis 90, dann seit zehn Jahren in der SPD, Töne an, die schon lange nicht mehr zu hören waren. Erst recht nicht von den sechs Vorsitzenden, die in immer schnellerer Folge die Partei seit dem Rücktritt von Willy Brandt 1987 geführt hatten. Was die über 500 Delegierten sofort nach dem letzten Wort von den Stühlen aufspringen ließ, waren nicht mitreißende politische Visionen oder aufputschendes Kampfgetöse. Es waren die Töne der Zuwendung, der Zugewandtheit, die den Delegierten gefielen. Da warb der künftige Parteivorsitzende um jeden einzelnen in diesem Land mit einfachen, menschenfreundlichen Sätzen: &#132;Unser Land braucht jedes einzelne Kind&#148;. Oder: &#132;Gebraucht zu werden, schafft Lebenssinn&#148;. Es gelang dem Seiteneinsteiger in die Politik, solche eigentlich platten Sätze mit Wärme zu füllen. Und sie auch nach Innen in die eigene Partei hinein zu wenden: &#132;Wer als einen wichtigen Grundwert Solidarität auf seinen Fahnen stehen hat, wer Solidarität in die Gesellschaft hinein vermitteln will, der muss vor allen Dingen und zuvorderst zur Solidarität in den eigenen Reihen fähig sein; denn sonst kauft uns in diesem Land niemand etwas ab.&#8220;</p>
<p>Mit dem spontanen Aufspringen von den Stühlen nach der Rede zeigten die Delegierten ihre Erleichterung, sogar ihre Freude über diesen Kandidaten, den sie bis dahin nur von Bildern kannten und der ihnen nach Tagen der Irrungen und Wirrungen vorgesetzt worden war: Kurt Beck, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident, und Matthias Platzeck hatten es unter sich ausgemacht, wer antritt als Parteivorsitzender. Es war wie-der einmal eine jener einsamen Entscheidungen, die unter Gerhard Schröder und Franz Müntefering zum Prinzip des Herrschens in der SPD-Spitze geworden waren. So wie Oskar Lafontaine einst Gerhard Schröder in einer einsamen Entscheidung als Kanzlerkandidaten präsentierte, dann Schröder sich selbst den Vorsitz nahm, um ihn an allen Gremien der Partei vorbei an Müntefering weiter zu reichen. Das &#132;Durchregieren&#148;, das ironischer Weise Angela Merkel für ihre Politik als Bundeskanzlerin angekündigt hat, ist in der Sozialdemokratischen Partei seit einem Jahrzehnt, seit Oskar Lafontaines Putsch auf dem Mannheimer Parteitag 1995 System. Die Partei und ihre gewählten Gremien spielten &#151; im wahrsten Sinne des Wortes &#151; eine Randrolle, von der Agenda 2010, die die SPD in den Ländern und Europa mit einer Wahlniederlage nach der anderen zahlen durfte, bis zur Entscheidung über die Neuwahlen. Vieles, meist das Wichtigste, er-fuhren die Funktionäre der Partei aus den Medien, aus den Talkshows und den Interviews. Kommunikation, ein Schlüsselwort für eine lebendige Demokratie, auch die in einer Partei oder Fraktion, fand schon lange nicht mehr statt. Und Franz Müntefering wollte sich dieses Systems als Vizekanzler und Parteivorsitzender nahtlos weiter bedienen, noch vier, fünf Jahre lang, wie er am Tag seiner Rücktrittsankündigung freimütig vor der Presse einräumte, um dann erst die Verjüngung einzuleiten. Hoch gepokert, naiv gespielt oder bewusst gezündelt: Es ist das Verdienst von Andrea Nahles und jener Zufallsmehrheit im Parteivorstand für ihre Kandidatur zur Generalsekretärin, dass dieses System einstürzte, nicht erst in weiteren lähmenden vier, fünf Jahren, sondern vor dem Beginn der zweiten Großen Koalition in dieser Republik. Wird diese altehrwürdige, aber intellektuell und personell ausgezehrte Partei die Chance wahrnehmen (können)?</p>
<h5>Ein Innenblick</h5>
<p>Spätestens auf dem Parteitag in Karlsruhe hat für die Sozialdemokratische Partei ein neuer Zeitabschnitt begonnen. Die Ära der Jusos aus den 1970er Jahren, die sich gern mit dem Etikett der Enkel Willy Brandts schmückten, ist vorbei. Die Schröders, Münteferings oder Wieczorek -Zeuls, die in der SPD der Bonner Republik seit dreißig Jahren eher im Vorder- denn im Hintergrund die Strippen ziehen, sind Berufspolitiker, Profis der Macht seit Jahrzehnten. Sie neigen nicht zu Sentimentalitäten, wie Gerhard Schröder in seiner Karlsruher Abschiedsrede noch einmal unterstrich. Franz Müntefering gar sieht sich in der Rolle von &#132;Straßenkötern, die oft durchsetzungsfähiger sind&#148; als die hochgezüchteten Sensibelchen: Auf ein solches Bild muss man erst einmal kommen.</p>
<p>Diese politische Klasse der SPD, die weder Wärme noch Charisma ausstrahlt, räumte in Karlsruhe die Posten in der Partei, nicht allerdings in der Regierung. Bedeutet das, dass sie ihr bisheriges &#132;Durchregieren&#148; doch fortsetzt und der neuen Parteiführung von außen, über die Große Koalition die Linie vorgibt? Ist Matthias Platzeck stark genug, die Partei aus den fest gezurrten Verstrickungen und der Unfähigkeit zur Kommunikation zu lösen? Führt sein neuer Ton auch zu einem neuen Umgang und zu neuen Formen der innerparteilichen Demokratie? Es gibt erste vage Anzeichen dafür.</p>
<p>Bemerkenswert ist, dass zwei wichtige Führungspositionen in der Partei von Politikern wahrgenommen werden, die aus dem Osten kommen. Der Parteivorsitzende Platzeck ist ein Mann, der nicht seit den Studentenzeiten Politik als Beruf fest im Blick hatte, sondern sich mit 35 Jahren neu orientieren musste, der Lebensbrüche hinter sich hat trotz der steilen Karriere von der Kommunalpolitik bis an die Spitze der SPD. Er wird die Fragwürdigkeit von ewigen Gewissheiten und Glaubenssätzen kennen. Er wird gelernt oder zumindest erfahren haben, dass die Deutschen zwei Eigenschaften zutiefst prägen: Unsicherheit aus mangelndem Selbstvertrauen und Ängstlichkeit gegenüber Neuem, Fremden, Anderem. Und in seinen Erfahrungen wird er unterstützt von Wolf-gang Thierse, der die seit sechs Jahren in der Partei schmorende Debatte über ein neues Grundsatzprogramm zum Abschluss führen soll: bis zu einem außerordentlichen Parteitag in zwei Jahren. Thierses Ansehen in der Partei ist unbestritten. Wenn er redet, wird es ruhig in dem sonst summenden Saal: Er ist intellektuelle und moralische In-stanz, was nicht zuletzt sein hohes Wahlergebnis für den Parteivorstand beweist. In den parteiinternen Auseinandersetzungen seit der Bundestagswahl hat er bewiesen, dass er sich selbst zurücknehmen kann. Jetzt hat er die Chance, der völlig erlahmten Diskussionskultur in der SPD Raum zu schaffen, Denker und Querdenker(innen) wieder für die Partei zu interessieren. Thierse ordnet die Inhalte und, so nannte er es in Karlsruhe, &#132;die große Erzählung&#148;, die aber kein Märchen sein dürfe; Platzeck die Umgangsformen der Partei, die er in die &#132;linke Mitte&#148; rückt: das könnte zu einer neuen Offenheit gegenüber der Gesellschaft und in ihr führen, die einladend wirkt. Und die schon einmal, unter Willy Brandt in der ersten Großen Koalition in Bonn, ein Weg zum Erfolg war, schließlich tauschte die SPD im Verlauf der 1970er Jahre ihre Mitgliedschaft nahezu aus.</p>
<h5>Ein Ausblick</h5>
<p>Doch vor einem Neuanfang der SPD steht die zweite Große Koalition, jetzt in Berlin: mit einem Koalitionsvertrag, der bruchlos die Politik Schröders vor allem in der Agenda 2010 fortführt und der im Anhang eine Einigung über eine Reform des Föderalismus enthält, die alles andere als eine Reform ist. Sie ist, sollte sie Gesetz werden, ein Strukturbruch: Aus dem kooperativen föderalen Staat wird ein Föderalismus des Wettbewerbs, dem die gleichen Lebenschancen für alle seine Bürger untergeordnet sind, ein neoliberaler Bundesstaat also, der regionalen Egoismen und Lobbyisten Tür und Tor weit öffnet. Auf beide politischen Folgen ist die Sozialdemokratie nicht vorbereitet.</p>
<p>Wenn es vor den Bundestagswahlen und in dem Wahlkampf in der Partei noch irgendeine Erwartung an Schröder und Müntefering gegeben hat, dann die: Sie mögen ihre Radikalität gegenüber den Menschen im unteren Drittel der Gesellschaft korrigieren; sie mögen in der Agenda-Politik des Förderns und Forderns jetzt das Gewicht auf das Fördern legen; sie mögen ihr politisches Handeln an der sozialen Gerechtigkeit messen, nicht nur mit einer symbolischen &#132;Reichensteuer&#148;, sondern als Prinzip. Ein Blick in den Koalitionsvertrag wirkt ernüchternd.</p>
<p>In dem wieder eigenständigen Arbeitsministerium unter Müntefering sitzen unverändert die Agenda-Beamten, die längst auf der nächsten Stufe des Forderns angekommen sind. Die Pläne müssen schon in der Schublade gelegen haben. Jetzt steht es im Vertrag (unter 2.5. Aktive Arbeitsmarktpolitik), wie die &#132;Bedarfsgemeinschaften&#148; noch strenger zu kontrollieren sind: durch eine Pflicht zur Telefonabfrage, &#132;in der die aktuellen Lebenssituationen überprüft werden&#148;. Vertraglich vereinbart ist, wie die arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren wieder zu den Eltern zu schicken sind oder wie ein Umzug in eine eigene Wohnung an eine amtliche Zustimmung zu binden ist. Bis ins Detail werden die Verschärfungen, die immer ausgeklügelteren Kontrollen fortgeschrieben. Das heißt nichts anderes, als dass Müntefering und vor allem der Beamtenapparat im Arbeitsministerium auf diese Politik längst vorbereitet waren. Und weit davon entfernt sind, das Menschenbild, das diese Agenda prägt, zu korrigieren: Es bleibt beim misstrauischen Blick auf die Arbeitslosen, die eigentlich den Staat nur missbrauchen und auf Schnäppchen aus sind; es bleibt beim Blick des Verdachts auf die ausländischen Arbeitslosen, die auf Auslandskonten und Depots überprüft werden sollen: So als seien die &#132;frei-gesetzten&#148; Bergmänner und Fließbandarbeiter eigentlich alles verkappte Millionäre. Und es bleibt bei dem strengen Blick auf die Jugendlichen, die es zur Arbeit zu erziehen gilt.</p>
<p>Wie wird die Partei, wie wird die Fraktion auf diese Fortführung der Politik eines Wolfgang Clement reagieren? Wie wird sie die Widersprüche zwischen der menschenfreundlichen Zuwendung eines Matthias Platzeck und den Strafaktionen in der Agenda-Politik eines Franz Müntefering auflösen? Wird sie diese Unvereinbarkeiten überhaupt erkennen, erkennen wollen? Oder wird sie auf die Vertragspassagen zur Kinder- und Familienpolitik verweisen, die tatsächlich in einer anderen Sprache abgefasst sind und in der sogar das Wort von der Chancengleichheit auftaucht, das CDU und CSU bereits seit längerem durch Chancengerechtigkeit ersetzt hatten. Nur verantwortet diesen Bereich die CDU-Politikerin Ursula von der Leyen und Verknüpfungen zur Arbeitsmarktpolitik sind so wenig erkennbar wie sie dies bereits unter der früheren Familienministerin Renate Schmidt (SPD) waren.</p>
<p>Völlig unvorbereitet ist die SPD in Bund und Ländern auf die Auswirkungen der so genannten Föderalismus-Reform. Sollte das Ergebnis, für das Müntefering und Edmund Stoiber verantwortlich zeichnen und das als Anlage 2 in den Koalitionsvertrag eingebaut worden ist, tatsächlich im Grundgesetz verankert werden, dann sind die Folgen für die Bundesrepublik tiefgreifender und nachhaltiger als jede Große Koalition.</p>
<p>Diese &#132;Reform&#148;, die im ersten Schritt 1994 als die so genannte kleine Verfassungsreform im Grundgesetz durchgesetzt, durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts inden letzten Jahren weit ausgelegt wurde, verschiebt endgültig die Machtbalance vom Bund, genauer vom Bundestag, zu den Ländern, genauer den Landesparlamenten. Sie beendet die bisherige Ära des kooperativen Föderalismus, die 1969 mit einer verstärkten Rahmenkompetenz des Bundes begonnen hatte. An die Stelle der Zusammenarbeit tritt der Wettbewerb, der gefordert und gefördert wird: vom Ladenschluss über die Jagdgesetze bis zur Lehrerbesoldung. Den Begriff, den das Bundesverfassungsgericht für diese neue Struktur des föderalen Wettbewerbs geprägt hat, heißt &#132;partikulardifferenziert&#148; (so erstmals in einem Urteil vom 24. Oktober 2002).</p>
<p>Im Namen von Ungleichheit und Differenz verzichtet diese verabredete neue Struktur darauf, die Länder zu verpflichten, für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen. Für den Bund gilt diese Verpflichtung nach der Auslegung des Verfassungsgerichts ohnehin nur noch für Fragen der Wirtschaft und der Sicherheit.</p>
<p>Damit entfällt für den Bund die Möglichkeit, ein Feld zu gestalten, das Matthias Platzeck selbst in den Mittelpunkt gerückt hat. &#132;Die SPD ist die Bildungspartei des 21. Jahrhunderts&#148;, sagte er und knüpfte damit an die Politik der Emanzipation und Aufklärung an, mit der die Arbeiterbewegung im 19. Jahrhundert begann. Doch wie sieht die Realisierung im Alltag der Großen Koalition aus? Gesamtstaatliche Bildungsplanung, für eine Volkspartei die Plattform, sich auf ein einheitliches Konzept zu verständigen, haben Müntefering und Stoiber einvernehmlich gestrichen. Die Begründung muss Bildungsplanern und Bildungsforschern schrill in den Ohren klingen: &#132;Der Begriff der 1969 übergreifend gedachten, aber nicht realisierten Gemeinschaftsaufgabe gesamtstaatlicher Bildungsplanung wird ersetzt durch die Grundlage für eine zukunftsorientierte gemeinsame Evaluation und Bildungsberichterstattung zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich&#148;. Ist Münteferings bildungspolitische Ahnungslosigkeit so groß, dass er nicht (mehr) weiß, an welchen Ministerpräsidenten der CDU und CSU diese Gemeinschaftsaufgabe gescheitert ist? Wer das wichtigste nationale Beratungsgremium, den deutschen Bildungsrat, aufgelöst hat? Und an wem bis heute eine eigentlich dringend notwendige größere Einheitlichkeit im Bildungswesen scheitert, die keineswegs durch den Vergleich von Leistungstests herzustellen ist?</p>
<p>Der ausdrückliche und möglicher Weise durch eine Änderung des Grundgesetzes vollzogene Verzicht auf eine gesamtstaatliche Bildungsplanung erschwert es der SPD und Matthias Platzeck, so er seine Ankündigung ernst meint, überhaupt einen Ansatz zu finden, &#132;Bildungspartei des 21. Jahrhunderts&#148; zu werden. Die Sozialdemokratie müsste im neu strukturierten partikular-differenzierten Bundesstaat Formen der Kooperation unter den Ländern, unter den Kultusministern und den Landesparlamentariern finden, die heute nicht einmal im Ansatz vorhanden sind. Jeder der sechs Kultusminister und Kultusministerinnen, die die SPD gegenwärtig in den Ländern noch stellt, betreibt eine eigene Politik; eine bildungspolitische Linie ist nicht zu erkennen. Ute Erdsiek &#8211; Rave, Kultusministerin in Schleswig-Holstein, rang sich auf dem Parteitag in Karlsruhe einen Stoßseufzer ab: &#132; Es muss doch einen roten Faden geben.&#148; Es muss, es müsste. Die Zukunft der Partei der linken Mitte</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Partikulardifferenz statt Bundesstaat?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/170-vorgaenge/publikation/partikulardifferenz-statt-bundesstaat/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jun 2005 15:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht marschiert im Eiltempo in eine andere Republik aus: Vorgänge Nr.170 ( Heft 2/2005 ), S.117-127 Noch immer stimmen viele Ministerpräsidenten, ihnen nahestehende Wissenschaftler und Institute lauthals das Klagelied von der Krise des  Föderalismus an. Noch immer arbeiten große und kleine Kommissionen auf unterschiedlichen Ebenen an Papieren, Stellungnahmen und Empfehlungen, wie die Balance zwischen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht marschiert im Eiltempo in eine andere Republik</p>
<p>aus: Vorgänge Nr.170 ( Heft 2/2005 ), S.117-127</p>
<p>Noch immer stimmen viele Ministerpräsidenten, ihnen nahestehende Wissenschaftler und Institute lauthals das Klagelied von der Krise des </p>
<p><i>Föderalismus an. Noch immer arbeiten große und kleine Kommissionen auf unterschiedlichen Ebenen an Papieren, Stellungnahmen und Empfehlungen, wie die Balance zwischen Bund und Ländern neu auszutarieren wäre. Seit der deutschen Vereinigung durchläuft die Debatte über das Verhältnis von Bund und den nunmehr 16 Ländern immer neue Höhen und Tiefen. So ist mal von der Fundamentalreform die Rede, mal von der &#132;Degeneration des deutschen Föderalismus&#148; (so die grüne Fraktionschefin Krista Sager im Bundestag) oder von der Reföderalisierung (vgl. Niess 2004). Nur unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ist vergleichbar intensiv über den Föderalismus geschrieben und gestritten worden. Doch seltsam einmütig enden nahezu alle Beiträge mit einem resignativen Seufzer: Es wird viel überlegt und verhandelt, aber kaum etwas realisiert.</i></p>
<p>Die aufgeregten Debatten in den politischen Parteien, unter den interessierten Wissenschaftlern und den Medien blenden dabei jedoch einen entscheidenden Punkt bisher aus: Die Weichen im deutschen Föderalismus sind längst neu gestellt. Der Streit über den &#132;unitarischen Bundesstaat&#148; (Konrad Hesse 1962), der im Namen der Gleichheit der Lebensverhältnisse und Gerechtigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger immer mehr Funktionen und Aufgaben an sich gezogen habe, oder über den kooperativen Föderalismus, der seit der verstärkten Bundes-Rahmengesetzgebung in den 1970er Jahren für die Lähmung und die Undurchschaubarkeit staatlichen Handelns verantwortlich gemacht wird, ist bereits entschieden. Auf der Grundlage einer Verfassungsreform aus dem Jahr 1994, die als die &#132;kleine&#148; und damit noch nicht &#132;wirkliche&#148; gilt, konstruiert der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter dem Vizepräsidenten Winfried Hassemer den deutschen Föderalismus neu. Zehn Jahre nach dieser Korrektur des Grundgesetzes wird durch drei Urteile aus Karlsruhe deutlich, dass die Mehrheit der Richterinnen und Richter eine neue föderale Verfassungssystematik Schritt für Schritt aufbaut und durchsetzt.</p>
<h5>Eine Kurskor&shy;rektur in drei Urteilen des Bundes&shy;ver&shy;fas&shy;sungs&shy;ge&shy;richts</h5>
<p>In drei Urteilen zur Berufsbildungs- und Hochschulpolitik des Bundes, verkündet in knapper Folge (2002, 2004 und 2005), räumte der Senat alle bisherigen Auslegungen vom Tisch, inklusive der eigenen Rechtsprechung. Den Auftakt bildete das Altenpflegegesetz, in dem der Bundesgesetzgeber im Jahr 2000 die bis dahin höchst uneinheitliche Ausbildung zu den Berufen in der Altenpflege erstmals bundeseinheitlich geregelt hatte. Der Beruf sollte angesichts der demografischen Entwicklung und des Fachkräftemangels modernisiert und attraktiver werden (vgl. Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2000). Anders als im traditionellen deutschen System der Berufsbildung (Betrieb und Berufsschule), in der Berufsbilder und Ausbildungsordnungen vom Wirtschaftsminister gesetzlich geregelt werden, findet die Ausbildung für die Gesundheits-, Pflege- und Heilberufe betrieblich in Krankenhäusern, aber vor allen in (privaten wie öffentlichen) Schulen statt, die der Kulturhoheit der Länder unterstehen. Die bayerische Staatsregierung bestritt daher in dem Verfahren, dass der Bund überhaupt eine Kompetenz habe, das Berufsbild neu zu gestalten und den Ausbildungsweg bis zur Berufszulassung vorzuschreiben.</p>
<p>Anders als in den folgenden beiden Urteilen zur akademischen Ausbildung und ihrer &#132;partikular differenzierten&#148; Regelung durch die 16 Länder gingen die acht Richterinnen und Richter in diesem ersten Fall erstaunlich knapp mit der nichtakademischen Ausbildung um. Die &#132;Doppelzuständigkeit&#148; von konkurrierender Gesetzgebung und ausschließlicher Länderkompetenz leugnete der Senat in seiner einstimmigen Entscheidung nicht. Im Gegenteil: Weil sie vorhanden ist, muss das Verfassungsgericht entscheiden (BVerfG, 2 BvF 1/01 v. 24.10.2002: 205).</p>
<p>Ihre Begeisterung über den modernen, ganzheitlichen Ansatz des neuen Berufsbildes verhehlten die Richter nicht. Er trage zu einer &#132;Flexibilisierung&#148; und einer &#132;Aufwertung des Berufs&#148; bei, urteilten sie ganz im Zeichen der Zeit. Und übertrugen dann knapp und kurz dem Bund die Zuständigkeit: &#132;Bei der Verfolgung eines solchen ,ganzheitlichen` Ansatzes ist der Gesetzgeber hinsichtlich der Festlegung des Berufsbildes Altenpflege nicht starr an bestehende, traditionelle Vorprägungen gebunden; er ist vielmehr befugt, zur Durchsetzung wichtiger Gemeinschaftsinteressen die Ausrichtung des überkommenen Berufsbildes zeitgerecht zu verändern.&#148; (ebd.: 210) Zu den &#132;wichtigen Gemeinschaftsinteressen&#148; jedoch zählten die Richterinnen und Richter nicht das Grundrecht auf freien und gleichen Zugang zu Ausbildungsstätten (Art. 12) für alle jungen Frauen und Männer, sondern allgemeine &#132;arbeitsmarktpolitische Belange&#148; und &#132;die Wahrung der Wirtschaftseinheit&#148; (ebd.: 216, 286).</p>
<p>Damit folgte der Zweite Senat weiterhin seiner Rechtsprechung, die seit jeher deutlich zwischen der akademischen Bildung und der nichtakademischen Berufsausbildung getrennt hat. Bereits 1980 entschieden die Richter im berühmten Urteil zur damals gesetzlich verankerten Berufsausbildungsabgabe, dass die Ausbildung der Lehrlinge und der &#132;Fragenkreis der praktischen beruflichen Ausbildung&#148; traditionell und strukturell &#132;von den in der Wirtschaft tätigen Arbeitgebern wahrzunehmen ist&#148; (BVerfG, 2 BvF3/77 v.10.12.1980: 309). Über zwanzig Jahre später hatte sich das Blickfeld der Richter nicht erweitert. Nach wie vor gilt, dass die Ausbildung außerhalb der Hochschulen und Universitäten nichts mit Bildung oder Chancengleichheit bei der Berufswahl, sondern ausschließlich etwas mit Arbeitsmarkt und Wirtschaftseinheit zu tun hat.</p>
<p>Aber im Grunde interessierte den Senat diese Frage auch nicht. Ihm bot das Altenpflegegesetz die Plattform, die &#132;kleine Verfassungsreform&#148; und den Artikel 72 Abs. 2 in seinem Sinne zu interpretieren und die neue Richtung der Rechtsprechung zu begründen.</p>
<p>Die acht Frauen und Männer des Senats wischten die bisherigen wissenschaftlichen Auslegungen der Verfassungsreform, die einschneidende Gewichtsverschiebungen (noch) nicht einräumen wollten, kurzerhand vom Tisch: Diese Auslegungen stünden &#132;in klarem Widerspruch zum gesetzgeberischen Willen&#148; (BVerfG, 2 BvF 1/01 v. 24.10. 2002: 311). Der Rest dieses Urteils beschäftigt sich nahezu ausschließlich mit diesem gesetzgeberischen Willen und seiner Auslegung durch den Senat. Die Formulierungen, auf die sich die Richter geeinigt haben, tauchen in den folgenden Urteilen immer wieder auf. Sie bestätigen vor allem die Rolle, die sich der Zweite Senat im Föderalismus selbst zuweist: Er entscheidet nicht nur über die Handlungsspielräume des Bundesgesetzgebers, sondern darüber, ob Chancengleichheit im bundesstaatlichen Sozialgefüge noch als eine verfassungsrechtliche Verpflichtung eingestuft werden kann.</p>
<p>Nicht sonderlich bescheiden leitet der Senat seine eigene Aufgabe aus der Grundgesetzänderung ab. Deren Ziel sei es, die Position der Länder zu stärken und eine &#132;effektive verfassungsgerichtliche Überprüfung sicher(zu)stellen&#148;. Auch die Tendenz der Überprüfung ist für die Richterinnen und Richter eindeutig: &#132;In der Grundgesetzänderung kann eine klare Anweisung des verfassungsändernden Gesetzgebers an das Bundesverfassungsgericht gesehen werden, seine bisherige, als korrekturbedürftig bewertete Rechtsprechung zu ändern.&#148; (ebd.: 292) Sie sind auserkoren, den Kompetenzverlust der Länder, vor allem der Länderparlamente, seit den 1970er Jahren nicht nur aufzuhalten, sondern rückgängig zu machen. Sie sehen sich in dieser Linie bestätigt, da der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl Bundestag, Bundesrat und Vermittlungsausschuss vergeblich beschwor, die Zuständigkeiten des Bundes nicht einzuschränken und die des Bundesverfassungsgerichts nicht zu erweitern. Kohl sah in der Neufassung &#132;erhebliche Gefahren für die Handlungsfähigkeit des Gesamtstaates und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland&#148; (ebd.: 305). Doch da er die Zustimmung der Länder zu den europäischen Verträgen brauchte, steckte er in der letzten Abstimmung zurück. Aus dem jetzt gültigen Text, der ein Handeln des Bundesgesetzgebers an die Erforderlichkeit knüpfte, lasen die Karlsruher Richter eine bewusste &#132;Distanz zur früheren Rechtsprechung&#148;. Und dies gelte in doppelter Hinsicht, so zunächst für die Ersetzung der einheitlichen Lebensverhältnisse durch die gleichwertigen. Dieser Begriff entspräche mehr dem föderalistischen Gedanken als die &#132;Idee der ,nivellierenden Vereinheitlichung&#148; (ebd.: 318). Den leichthändigen Abschied von den Idealen der Französischen Revolution (&#132;Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit&#8220;) kommentieren die Richterinnen und Richter mit Wohlwollen. &#132;Der nunmehr gewählte Begriff nimmt das Niveau der kompetentiell legitimierten Vereinheitlichung vielmehr deutlich zurück.&#8220; Der Bundesgesetzgeber könne auch nicht mit der Notwendigkeit argumentieren, die Lebensverhältnisse seiner Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Nur ihre Bedrohung lässt der Senat noch gelten. &#132;Dem Bundesgesetzgeber obliegt es, das für die Einschätzung dieser Lagen fundierte Tatsachenmaterial sorgfältig zu ermitteln. Erst wenn das Material fundierte Einschätzungen der gegenwärtigen Situation und der künftigen Entwicklung zulässt, darf der Bund von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz Gebrauch machen&#148; (ebd.: 322). Unterschiedliche Lebensverhältnisse und in weit gefassten Grenzen Rechtszersplitterung seien mit der Änderung des Grundgesetzes gewollt, urteilen die Richter.</p>
<p>Nur beim Wirtschaftsstandort Deutschland wiegen sie bedenklich ihre Häupter und denken nicht daran, die föderale Verfassungssystematik zu korrigieren. Im Bereich der Ökonomie eröffnen sie den Ländern keine eigenständigen Kompetenzräume für &#132;partikulardifferenzierte&#148; Regelungen. Im Gegenteil: &#132;Unterschiedliche Ausbildungs- und Zulassungsvoraussetzungen können aber im deutschen Wirtschaftsgebiet störende Grenzen aufrichten, sie können eine Ballung oder Ausdünnung des Nachwuchses in bestimmten Regionen bewirken, sie können das Niveau der Ausbildung beeinträchtigen und damit erhebliche Nachteile für die Chancen des Nachwuchses sowie für die Berufssituation im Gesamtstaat begründen.&#148; (ebd.: 330)</p>
<p>Diese Sätze der acht Richterinnen und Richter zum Wirtschaftsstandort Deutschland und der Neuordnung der Ausbildung zum Altenpfleger sollte man dick anstreichen. Die Verfassungshüter stimmen der Modernisierung und Attraktivität, der Chancenerweiterung und dem Kompetenzzuwachs für diesen nichtakademischen Beruf mit deutlichem Wohlwollen für bundesstaatliches Handeln zu. Zwei Jahre später werden sie bei ihrem Urteil vom 27. Juli zum 5. Änderungsgesetz des Hochschulrahmengesetzes, in dem mit dem Juniorprofessor der Berufsweg des Hochschullehrers durch den Bundesgesetzgeber neu geordnet wurde, dieses Wohlwollen in einem mit Mehrheit gefällten Urteil zurücknehmen. Für den Hochschullehrerberuf, dessen Professionalität für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort mindestens so wichtig ist wie der des Altenpflegers, legen die akademisch ausgebildeten Juristinnen und Juristen andere Maßstäbe an Tradition und Althergebrachtes an. Die Verfassungsreform ermöglicht den Richtern des Zweiten Senats ein Urteil in eigener Sache und zum eigenen Stand, denn in der Mehrheit kommen sie aus dem Beruf des Hochschullehrers.</p>
<h5>Verfas&shy;sungs&shy;rich&shy;ter&shy;li&shy;cher Radika&shy;lis&shy;mus: Junio&shy;r&shy;pro&shy;fes&shy;suren und Studien&shy;ge&shy;b&uuml;h&shy;ren&shy;-&shy;Ur&shy;teile</h5>
<p>Der Vorwurf ist durch einen genauen Blick in das Urteil zu belegen.</p>
<p>Die Richter kommen schnell zum Wesentlichen, der Verfassungsreform von 1994: &#132;Hierdurch sollten die bisherige allzu großzügige Verfassungspraxis eingedämmt und der kooperative Charakter der Rahmengesetzgebungskompetenz wieder stärker betont werden&#148; (BVerfG 2 BvF 2/02: 90). Da es ihnen wichtig ist, die Linie aus dem Altenpflege-Urteil fortzuführen und festzuzurren, fällt die Wiederholung des Leitsatzes noch knapper, noch zugespitzter aus: &#132;Das Erfordernis der ,Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse&#8216; ist nicht schon dann erfüllt, wenn es lediglich um das Inkraftsetzen bundeseinheitlicher Regelungen oder um eine Verbesserung der Lebensverhältnisse geht.&#148; (ebd.: 98) Kurz und schneidig räumt das Gericht auch mit der Rechtseinheit auf. Unterschiedliche Rechtslagen seien die &#132;notwendige Folge des bundesstaatlichen Aufbaus&#148;. Bei der Rechtfertigung für ein Bundesgesetz stehe dem Gesetzgeber &#132;eine Einschätzungsprärogative zu&#148;, die jedoch &#132;verfassungsgerichtlich auf seine methodischen Grundlagen und seine Schlüssigkeit hin überprüft werden (kann).&#148; (ebd.: 102) Und schlüssig sei es nach der Verfassungsreform nicht (mehr), dass der Bund den Beruf des Hochschullehrers neu gestaltet und darin die Habilitation abschafft. Denn seit 1994 müssten die Länder die Möglichkeit der konzeptionellen Gestaltung &#132;behalten oder wiedererlangen&#148; (ebd.: 108). Das ist ein deutlicher Fingerzeig, mit dem die Richter bewusst den Ländern Aufgaben zuweisen und gleichzeitig weite Spielräume öffnen wollen. Erforderlich sei ein Bundesgesetz nur dann, &#132;wenn gerade durch unterschiedliches Recht in den Ländern eine Gefahrenlage entsteht. Das wäre etwa der Fall, wenn die Lebensverhältnisse sich zwischen Ländern in einer unerträglichen Weise auseinander entwickeln oder ein beruflicher Wechsel von einem Land der Bundesrepublik Deutschland in ein anderes erheblich erschwert oder gar praktisch ausgeschlossen wäre.&#148; Es versteht sich, dass sich die Richter selbst vorbehalten, über die &#132;unerträgliche Weise&#148; des Auseinanderentwickelns zu entscheiden. Unterschiedliche Wege zum Beruf des Hochschullehrers zählen sie mit Sicherheit nicht dazu. Einschränkung der persönlichen Mobilität oder Wettbewerbsnachteile für den Hochschulstandort werden als irrelevant betrachtet. Im Vergleich zu den Begründungen beim Altenpfleger liest sich die Begründung für Vielfalt und Uneinheitlichkeit beim Professorenberuf verblüffend schlicht. Die Senatsmitglieder schließen sich ihren akademischen Sachverständigen an, die unterstrichen hätten: &#132;Konkurrenz und Reaktionsfähigkeit auf schnelle Entwicklungen im Wissenschaftsbereich erforderten vielmehr Offenheit unterschiedlicher Qualifikationswege.&#148; (ebd.: 134)</p>
<p>Die Rahmengesetzgebung des Bundes begrenzen sie auf die &#132;Vorgabe eines Leitbildes für das deutsche Hochschulwesen&#148; (ebd.: 148) oder &#132;Konzepte und Anreize&#148; (ebd.: 152).</p>
<p>Zwei Richterinnen und einem Richter geht diese rigorose Beschneidung des Bundesgesetzgeber dann doch entschieden zu weit. In einem bemerkenswerten Minderheitsvotum kritisieren Lerke Osterloh, Gertrude Lübbe-Wolff und Michael Gerhardt die enge Auslegung der Senatsmehrheit, &#132;die dem Bund praktisch jede Möglichkeit zu neu-er politischer Gestaltung [&#8230;] verschließt&#148; (ebd.: 155). Sie bleiben in ihrem Votum beim Tenor des Altenpflege-Urteils. Im Falle der Juniorprofessur gehe es schließlich auch um die Kernfrage, ob es erforderlich sei, die Zugangsvoraussetzungen zum Amt des Professors bundeseinheitlich zu regeln. Die Minderheit bejaht diese Kernfrage, weil es zur Wahrung der Wirtschaftseinheit erforderlich sei, gleiche Zugangsmöglichkeiten zu Berufen zu schaffen. Dies gelte auch für die akademischen Berufe, schließlich seien die Hochschulen &#132;Orte der Ausbildung&#148; und &#132;Träger wirtschaftsrelevanter Forschung&#148;. Mit ihrer Ablehnung verschiebe die Senatsmehrheit &#132;den Maßstab verfassungsgerichtlicher Kontrolle&#8220; und &#132;lässt politische Präferenzen einfließen&#148; (ebd.: 165). Deutlicher lässt sich die Kritik an diesem Urteil, in dem Standespräferenzen zu Gunsten der Habilitation mit der Neujustierung des Bundesstaates verknüpft werden, kaum noch formulieren.</p>
<p>Ein halbes Jahr später sind die kritischen Anmerkungen der Minderheit verschwunden. Fest geschlossen sind die Reihen des Zweiten Senats in den Urteilen zur Gebührenfreiheit und zur studentischen Selbstverwaltung. Die Urteile fallen immer kürzer aus. Sie sind fast unwirsch und ungeduldig formuliert, nach dem Motto: Der Bund solle endlich begreifen, dass er sich herauszuhalten habe. &#132;Dem Bund ist gegenwärtig verwehrt, die Länder auf den Grundsatz der Gebührenfreiheit des Studiums und zur Bildung verfasster Studierendenschaften zu verpflichten.&#148; (BVerfG, 2 BvF 1/03 v. 26.1.2005, Leitsatz) Auch bei den Begründungen geben sich die Richter immer weniger Mühe, ihre Argumentation nachprüfbar zu machen. So kommen sie zu dem kühnen Schluss: Es gäbe keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass Studiengebühren zu unvereinbaren Benachteiligungen führen könnten und damit der Grundsatz der gleichwertigen Lebensverhältnisse verletzt sei. Mit ebenso leichter Hand urteilen die Richter: Geld spiele bei der Entscheidung für ein Studium keine Rolle. &#132;Soweit finanzielle Erwägungen [&#8230;] überhaupt eine Rolle spielen, ist zu beachten, dass die Studiengebühren in der bislang diskutierten Größenordnung von 500 Euro je Semester im Vergleich zu den [&#8230;] Lebenshaltungskosten von nachrangiger Bedeutung sind.&#148; (ebd.: 72)</p>
<p>Koste was es wolle &#150; dieser Senat des Bundesverfassungsgerichts will Studiengebühren. Aber nicht nur das: Er schiebt den Ländern die ausschließliche Zuständigkeit für das sozialstaatliche Gefüge der Bundesrepublik und die Wahrung gleicher Bildungschancen zu. Es sei davon auszugehen, dass die Länder bei einer Einführung von Studiengebühren &#132;den Belangen einkommensschwacher Bevölkerungskreise angemessen Rechnung tragen werden&#148; (ebd.). Woher die Richter diesen Optimismus nehmen, wird nicht belegt. Keinen einzigen Gedanken verschwenden sie offenbar daran, dass der Föderalismus mitnichten zu gleichen Bildungschancen geführt hat. Mit keinem Wort, mit keinem Minderheitsvotum gehen sie auf die lange Liste der nationalen und internationalen Untersuchungen zur sozialen Selektion des deutschen Schul- und Hochschulsystems ein. Diese Befunde erschüttern die Richter nicht. Aus ihrer Sicht bewegen sie sich vielmehr im Rahmen der &#132;Bandbreite unterschiedlicher Lebensverhältnisse&#148;.</p>
<p>Deutlich ermuntern sie die Länder zu &#132;partikular-differenzierten Regelungen&#148;. Zugangsbarrieren oder sonstige störende Grenzen, die die Richter bei der beruflichen Bildung noch abgebaut wissen wollten, zählen beim Zugang zum Studium nicht mehr. Negative politische wie ökonomische Effekte habe schließlich der Bund &#132;nicht ausreichend wahrscheinlich gemacht.&#148; (ebd.: 81)</p>
<p>Die Richter selbst schlagen sich eindeutig auf die Seite der Gebührenbefürworter. Gebühren böten die Möglichkeit, Qualität und &#132;wertbewusste Inanspruchnahme&#148; der Ausbildungsleistungen (ebd.: 82) zu verfolgen. Durch solche Sätze schimmert eine unverhohlene professorale Arroganz gegenüber den Studentinnen und Studenten. Mit diesem wertenden Urteil, das einstimmig erfolgte, verlässt der Zweite Senat die verfassungsrichterliche Distanz und nimmt in einer hochpolitischen Auseinandersetzung Partei. Auch in diesem Urteil vermischt somit der Senat akademische Standesinteressen und Standes(vor)urteile mit der neuen Linie zum Föderalismus, in der Partikularität und Differenz, Ungleichheit und Unterschiedlichkeit zu bundesstaatlichen Prinzipien erhoben werden.</p>
<h5>Verfas&shy;sungs&shy;richter beim &#132;Schwert&shy;streich der Verein&shy;fa&shy;chung&#148;</h5>
<p>Diese explosive Mischung führt zu der Frage, was die acht Richterinnen und Richter eigentlich antreibt, sich so forciert in die Politik einzumischen und den Ländern einen derartigen Machtzuwachs nicht nur zuzugestehen, sondern vielmehr aktiv zuzuweisen.<br />In den Urteilen selbst finden sich, wie zu sehen war, erste Hinweise. Den bemerkenswertesten Einblick in das Selbstverständnis dieses Senats gewährte jedoch Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio: In seinem Referat auf dem 65. Deutschen Juristentag am 23. September 2004 in Bonn zeichnete er &#132;Wege zu besserer Gesetzgebung&#148;. Aus seinem Widerwillen gegen die vielen &#132;Blitzgesetze&#148; aus Berlin machte der Verfassungsrichter kein Hehl. Das beste Gesetz sei dasjenige, das nicht erlassen werde. Und er wird gegenüber der amtierenden Bundesregierung noch deutlicher. &#132;Ungleichheiten und Differenzen, die das gesellschaftliche Leben hervorbringt, sind das Ergebnis der Freiheit, sie dürfen deshalb nur punktuell und maßvoll korrigiert werden,&#148; befindet di Fabio und fährt fort: &#132;Die Politik sollte aufhören, politische Moden, moralisierende Aufmerksamkeiten und gesellschaftspolitisch umstrittene Positionen mit Gesetzen zum Sieg zu verhelfen.&#8220;[4] Die Rolle, in der er sich selbst (und damit auch seinen Senat) sieht, ist eine kampfesfreudige. &#132;Die Hydra der Komplexität ruft nach dem Schwertstreich der Vereinfachung,&#148; meint der oberste Hüter der Verfassung martialisch. Auch die Richtung seines Kampfes kennt er: &#132;Wir müssen uns in der politischen Leitvorstellung also wie-der stärker als Gemeinschaft im Wettkampf definieren, alte Stärken wiederentdecken und darauf Gesetzesvorhaben ausrichten.&#148; Auf, auf zum Kampf bläst dieser neue Ritter Roland:. &#132;Der völkerrechtlich offene und europäisch integrierte deutsche Föderalstaat braucht eine neue politische Konzeption für die Gesetzgebung.&#148; Gegen wen sich eine neue Konzeption zu wenden habe, ist für den Verfassungsrichter auch klar: &#132;gegen den zentralistischen paneuropäischen Superstaat&#148;. Eine bessere Gesetzgebung erfordere es deshalb, &#132;periodisch ein klärendes Gegengewicht zu setzen: und zwar gegen die zentralisierende und unitarisierende Ebene, das war früher und ist mitunter auch heute noch der Bund, aber immer deutlicher auch der europäische Gesetzgeber.&#148; Womit auch der künftige, selbst erteilte Auftrag dieses Senats bereits umschrieben wäre. Er versucht aktiv über die nationale Verfassungsgerichtsbarkeit diese klärenden Gegengewichte zu schaffen, insbesondere durch die Stärkung der nationalen Parlamente vor allem auf der Länderebene. Deutlich räumt der Senat diesem Auftrag Vorrang ein, wie das ungewöhnlich schnell abgewickelte Verfahren zum Europäischen Haftbefehl und dem Fall des Deutsch-Syrers Mamoun Darkazanli zeigt, der gegen seine Auslieferung an Spanien Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte (Aktenzeichen 2BvR 2236/04). Berichterstatter war in diesem Fall Udo di Fabio und in den zweitägigen mündlichen Verhandlungen Mitte April ließ er in seinen Fragen keinen Zweifel an seinen Vorbehalten, Schutzrechte des einzelnen deutschen Bürgers an die EU abzutreten, also auch Auslieferungen innerhalb der Europäischen Union zuzulassen (Süddeutsche Zeitung vom 15. April 2005). Auch Richter Hassemer warf in der Verhandlung die Frage auf, ob mit dem Haftbefehl &#132;zu viel nach Europa transferiert&#148; wurde (Frankfurter Rundschau vom 16. April 2005). Alle Anzeichen deuten darauf hin, dass dieser Zweite Senat des Verfassungsgerichts entschlossen ist, alle Möglichkeiten zu nutzen, nicht nur den deutschen Föderalstaat neu zu positionieren, sondern auch dessen Verhältnis zur Europäischen Union. Und er forciert vor allem, um vor einem möglichen Inkrafttreten einer EU-Verfassung Fakten zu schaffen.</p>
<h5>Die Entmachtung des Bundes als Gefahr f&uuml;r die Demokratie</h5>
<p>Die neue föderale Vielfalt, die der Zweite Senat in drei Urteilen kurz hintereinander einforderte, beendet ein verfassungsgeschichtliches Kapitel, in dem Chancengleichheit, einheitliche Lebensverhältnisse und bundeseinheitlicher Sozialstaat zum unbestrittenen Verfassungsauftrag des gesamtstaatlichen Handelns zählten. Die politischen Folgewirkungen dieser Kurskorrektur durch das Bundesverfassungsgericht sind bisher nicht einmal ansatzweise erkannt worden &#150; allenfalls in der bayerischen Staatskanzlei, die in allen drei Verfahren die Federführung hatte.</p>
<p>Der Bundesgesetzgeber ist in seinen Kompetenzen zurückgeworfen auf Fragen der Sicherheit und der Wirtschaftseinheit. Der politische Gestaltungsspielraum ist um die gleichwertigen wie die verbesserten Lebensverhältnisse beschnitten. Was das für die Kinder-, Jugend- und Familienpolitik künftig bedeutet, ist nicht absehbar. Es sei denn, der Bundesgesetzgeber schafft es, jedes Gesetz der konkurrierenden Gesetzgebung so zu verbiegen, dass demnach stets der Wirtschaftsstandort Deutschland bedroht sei, sollte dieses oder jenes Gesetz nicht in Kraft treten. Das wäre eine absurde Entwicklung.</p>
<p>Doch auch die Vorstellung der Richter von den Bundesländern und deren Kompetenzen zielt an der heutigen Wirklichkeit vorbei. Sie weisen den 16 Ländern die Aufgabe zu, über das bundesstaatliche Sozialgefüge künftig zu wachen. Nach der neuen Verfassungssystematik des Zweiten Senats fällt es ihnen zu, über den sozialen und kulturellen Zusammenhalt dieser Gesellschaft zu entscheiden. Sie müssen die Werte Vielfalt und Differenz, Unterschied und Ungleichheit politisch so ausgestalten, dass sie mit den Grundrechten, die jeder einzelne Bürger und jede einzelne Bürgerin hat, vereinbar sind. Allein die praktische Bildungspolitik in fast allen Ländern führt zur Verletzung von Chancengleichheit und zu immer feiner ausgestalteter Selektion. Die soziale Herkunft entscheidet in den Ländern über Bildungs- und damit nach wie vor über Lebenschancen. Damit wachen die Länder nicht über das bundesstaatliche Sozialgefüge, sondern sichern Privilegien und Status der oberen Dienstklassen aus Politik, Wirtschaft, Beamtenapparat und Wissenschaft. Künftig können sich die Landesparlamentarier sogar auf die Verfassungsrichter berufen, wenn sie partikulare und differenzierte Interessen weiter gesetzlich ausfächern. Denn die Richter und Richterinnen haben mit keinem Satz erwähnt,dass ihre neue Wortschöpfung von den partikulardifferenzierten Regelungen auch in Sinne von mehr Teilhabe und Emanzipation, von einer positiven Förderung des Anders artigen oder der benachteiligten Minderheit verstanden werden könnte. Sie haben nun Machtbalancen und gesetzgeberische Institutionen im Blick, nicht die Entwicklung de Demokratie. In diese Richtung aber ließe sich die neue Verfassungssystematik auch wenden. Im öffentlichen politischen Diskurs müsste nicht mehr die Frage &#132;Was hält die Gesellschaft zusammen?&#148; im Mittelpunkt stehen: Sondern wichtiger wäre die Frage Wer hält sie zusammen?</p>
<p>Wie dringend eine Antwort hierauf ist, zeigen jüngste Untersuchungen zur Zufriedenheit der Deutschen mit der Demokratie. Nur noch 28 Prozent der Ostdeutschen und 56 Prozent der Westdeutschen sind zufrieden damit, wie unsere Demokratie funktioniert. Das Vertrauen in das demokratische System ist in den letzten beiden Jahren um 1&#8242; Prozentpunkte schlagartig abgesackt: gegen den Trend in den übrigen europäischen Ländern und quer durch alle Bevölkerungsgruppen (vgl. Böckler Impuls 03/2005 Scheuer 2005). Hier bahnt sich eine völlig andere Bedrohung des bundesstaatlichen Sozialgefüges an, die in dem gegenwärtigen Machtpoker zwischen der EU, dem Bund und den Ländern noch niemand zu sehen gewillt ist. Auch die Hüter der Verfassung in Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts bleiben auf diesem Auge blind.</p>
<p>[1] Erhard Denninger verwies schon 1994 darauf, dass aus der &#132;neuen Lust an der Vielfalt&#148; oder den &#132;gleichen Recht auf Ungleichheit&#148; auch Gefahren für das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes entstehen könnten (Denninger 1994: 38).<br />[2 Den Hinweis verdankt die Verf. Erhard Denninger.<br />[3 Hier ist auch der bemerkenswerte Hinweis enthalten, dass der Gedanke von Hans-Jochen Voge (SPD) eingebracht worden sei.<br />[4] Der Redetext liegt der Verf. vor. In einem kommentierenden Bericht Revolution auf dem Juristen tag verweist Heribert Prantl als einziger Journalist auf dieses Referat (Süddeutsche Zeitung v 25.126. September 2004).</p>
<p><b>Literatur </b></p>
<p>Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2000: Beschlussempfehlung und Bericht des fe derftihrenden Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestag; vom 3. Juli 2000, BT-Drucks. 14/3736<br />Denninger, Erhard 1994: Menschenrechte und Grundgesetz, Weinheim<br />Leibholz, GerhardJRinckh, Hans-Justus 1968: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Korn mentar, 3. Aufl., Köln<br />Niess, Frank 2004: Kooperations- vs. Konkurrenz-Föderalismus; in: Blätter für deutsche und internationale Politik H,11, S.1353-1363 Scheuer, Angelika 2005: Demokratiezufriedenheit in Deutschland sinkt unter EU-Niveau; in: Informationsdienst Soziale Indikatoren (ISI) 33, H. 1<br />Verfassungskommission 1993: Bericht der Gemeinsamen Verfassungskommission, BT-Drucks 12/6000 vom 5.11.1993</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/170-vorgaenge/publikation/partikulardifferenz-statt-bundesstaat/">Partikulardifferenz statt Bundesstaat?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Lehrlinge &#8211; die (noch immer) vergessene Majorität?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Sep 2003 10:58:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Freie Berufswahl und Chancengleichheit: Seit dreißig Jahren eine uneingelöste Herausforderung aus: vorgänge Nr. 163 (Heft 3/2003) , S. 40-48 Vom gesellschaftspolitischen Standpunkt aus wirken [&#8230; ] die meisten Reformen der vergangenen Jahre fatal: zwar ist begonnen worden, das Bildungswesen in seiner Spitze zu verbessern und auszubauen, an der breiten Basis der Berufsausbildung ist jedoch kaum [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Freie Berufswahl und Chancengleichheit: Seit dreißig</p>
<p>Jahren eine uneingelöste Herausforderung</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 163 (Heft 3/2003) , S. 40-48</p>
<p><i>Vom gesellschaftspolitischen Standpunkt aus wirken [&#8230; ] die meisten Reformen der vergangenen Jahre fatal: zwar ist begonnen worden, das Bildungswesen in seiner Spitze zu verbessern und auszubauen, an der breiten Basis der Berufsausbildung ist jedoch kaum etwas geschehen. Es besteht somit ein Widerspruch zwischen dem grundgesetzlichen Gleichheitsgebot und der sozialen Realität, in der die Ungleichheit in der Qualität und der finanziellen Förderung der beruflichen Bildung der Bevölkerung noch erheblich verstärkt wird.<br /></i></p>
<p>Wolfgang Dietrich Winterhager, Lehrlinge &#150; die vergessene Majorität, Weinheim 1970</p>
<p><i>Unternehmer und Unternehmen tragen auch gesellschaftliche Verantwortung. Diese Verantwortung zeigt sich zunächst und vor allem im Engagement für diejenigen, die am Anfang des Berufslebens stehen. Das ist ein zentrales Gebot der Wirtschaftsethik, aber auch der blanken Nützlichkeit für unsere Gesellschaft. Der Wirtschaft kann nicht erlaubt werden, sich zurückzuziehen, sondern sie muss zu der getroffenen Verabredung zurückkehren. Diese lautet: Jeder, der einen Ausbildungsplatz sucht und ausbildungsfähig ist, muss einen Ausbildungsplatz bekommen. Davon können wir nicht abweichen. [&#8230; ] Wenn nicht, werden wir auch in diesem Bereich zu einer gesetzlichen Regelung kommen müssen. [&#8230; ] Junge Menschen haben ein Recht auf neue Chancen, auf Ausbildung und dieses Recht muss ihnen die Gesellschaft gewähren. Diesem Recht &#150; das muss genauso klar festgestellt werden &#150; entspricht allerdings die Pflicht, zumutbare Angebote auch an-zunehmen. Geschieht dies nicht, wird dies zu Sanktionen führen müssen. Wir werden dafür sorgen, dass das funktioniert.</i></p>
<p>Bundeskanzler Gerhard Schröder am 14. März 2003 vor dem Deutschen Bundestag</p>
<p>Wie kann das sein? 1970 und 2003 wird das &#8222;Recht auf Ausbildung&#8220; für die Mehrheit der Jugendlichen beschworen, die nicht studieren, und gleichzeitig seine Verletzung im praktischen Alltag dieser Republik beklagt. Dreiunddreißig Jahre und kein Fortschritt? Ist diese Gesellschaft immer nur auf dem Königsweg der Bildung marschiert, der mit Abitur und Studium gepflastert ist? Sind über drei Jahrzehnte lang die Rechte der Jungen und Mädchen, die mit einer Lehre ihren Start in den Beruf beginnen wollen, sträflich missachtet worden? Fehlte den Jugendlichen eine stimmmächtige Lobby, obwohl sie zur Mehrheit in dieser Bevölkerung gehören, sind sie doch die Kinder der ungelernten Arbeiter, der Facharbeiter, der Angestellten in Wirtschaft, Handel und Handwerk, der Eltern mit kleinen Betrieben in Handwerk, Handel und Landwirtschaft? Haben sich Politik, Medien, Gewerkschaften, die Öffentlichkeit insgesamt, einlullen lassen von den Versprechungen der Wirtschaft, von Jahr zu Jahr für ausreichend Ausbildungsplätze zu sorgen? Oder interessiert sich niemand ernsthaft für jene Jugendlichen, die in der allseits beschworenen Wissensgesellschaft mit Informationstechnik und globaler Vernetzung nicht viel im Sinn haben, sondern bodenständig und ortsgebunden Maurer, Gärtnerin, Elektriker, Bürokauffrau, Koch oder Friseurin werden möchten? Und schließlich: Wieso kreisen dreißig Jahre lang die Fragen noch immer nahezu ausschließlich um Zahlen &#150; um die Zahl der Ausbildungsplätze und um ihre Finanzierung?</p>
<p>I.</p>
<p>Es lohnt sich ein Rückblick auf die erste Phase der Berufsbildungsdebatte, als Ende der 1960er Jahre zum ersten Mal Bildungsforscher wie Friedrich Edding und Wolfgang D. Winterhager im Deutschen Bildungsrat auf die Misere der bundesrepublikanischen Lehrlingsausbildung aufmerksam machten. Sie durchleuchteten im Auftrag des Bundes-tags Kosten und Finanzierung der beruflichen Bildung und erstellten für den Bildungsrat Gutachten zu einer grundlegenden Reform. Für sie gehörten die Lehrlinge zu der &#8222;vergessenen Majorität&#8220;. In dem schmalen Büchlein, das 1970 als Band 12 der <i>Beltz Bibliothek</i> erschien, deckte Winterhager schonungslos auf, was die Deutschen mit ihrem gängigen Spruch &#8222;Lehrjahre sind keine Herrenjahre&#8220; nicht wahrhaben wollten: die damals 1,5 Millionen Lehrlinge waren billige Arbeitskräfte zum Bierholen, Putzen, Fegen, Feilen. Lehrzeit als Leerzeit, nicht als Lernzeit. Ältere Lehrlinge zeigten den jüngeren, was zu tun sei, dann und wann gesellten sich Gesellen zu den Jugendlichen, die gerade erst die Kindheit hinter sich gelassen hatten. Der Meister, der eigentlich als einziger über die Berechtigung zur Ausbildung verfügte, ließ sich in der Ausbildung nicht blicken.</p>
<p>Arbeits- und Schutzgesetze galten für die meist 14- bis 16 jährigen nicht. Pädagogik in der Berufsausbildung blieb ein Fremdwort. Niemand unterband es, wenn namhafte Hotels ihren Küchenbetrieb von einem Koch und zehn Lehrlingen &#8222;schmeißen&#8220; ließen oder Lokalzeitungen neunzehn Volontäre &#8220; ausbildeten&#8220;, die ohne jegliche journalistische Grundbildung täglich eine Regionalseite zu verantworten hatten. Das Handwerk bildete weit über den eigenen Bedarf hinaus für die Industrie und den Öffentlichen Dienst aus. &#8222;Wer ist die größte Bäckerei in Hessen?&#8220;, lautete in den frühen 1970er Jahren eine Rätselfrage. Antwort: Opel in Rüsselsheim. Nur in den Großunternehmen ging es schon damals mit Lehrwerkstatt, pädagogischer Betreuung durch Ausbildungsmeister und Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes geordneter zu. Doch die Zahl der jährlich angebotenen Plätze blieb klein &#150; im Vergleich zum Handwerk.</p>
<p>Aber woher kam der plötzliche Anstoß von Wissenschaftlern, sich um die vergesse-ne Majorität zu kümmern und Reformen einzuklagen? Friedrich Edding, der damals einzige deutsche Wissenschaftler mit einem Lehrstuhl (in Berlin) für Bildungsökonomie, setzte auf seine Art einen ersten Schlusspunkt unter die Debatte, die Georg Picht 1964 mit der &#8222;deutschen Bildungskatastrophe&#8220; begonnen und Ralf Dahrendorf ein Jahr später mit dem &#8222;Recht auf Bildung&#8220; fortgesetzt hatte: Alle drei Professoren drangen auf eine Modernisierung des gesamten Bildungs- und Ausbildungssystems. Mehr Lehrer, Mobilisierung der Begabungsreserven, mehr Mädchen mit Abitur, mehr Studenten, mehr Qualität in der Berufsausbildung, eine gesicherte, von Konjunktur und einzelbetrieblichen Interessen unabhängige Finanzierung. Ihre Appelle richteten sich an Wirtschaft und Politik, den Anschluss an die technische Entwicklung, die zunehmende internationale Wirtschaftsverflechtung und die veränderten Anforderungen einer neu entstandenen Dienstleistungsgesellschaft nicht zu verpassen. Nicht die uneingelöste Chancengleichheit von Mädchen und Jungen, Katholiken und Protestanten, Landkindern und Städtern stand im Vordergrund, sondern die Nutzung von Begabungsreserven und die Verbesserung der eigenen Chancen im weltweiten Konkurrenzkampf. Bei Georg Picht taucht das Recht auf Bildung oder die Chancengleichheit nach dem Grundgesetz nicht auf. Auch Winterhager argumentierte in seiner Streitschrift für eine verbesserte Berufsausbildung vor allem mit der drohenden Qualifikationslücke und einem &#8222;Altersproletariat&#8220; im Jahr 2000. Immerhin waren die Lehrlinge und ihre Vernachlässigung für ihn auch ein demokratisches Problem: &#8222;Die heutigen Lehrlinge, das heißt mehr als die Hälfte der Jugendlichen, bleiben [&#8230;] bei allen Bemühungen mündige Staatsbürger zu erziehen und ein, Bürgerrecht auf Bildung&#8216; zu verwirklichen, für einen entscheidenden Abschnitt ihres Lebens außer acht.&#8220; Als der Bildungsforscher dies schrieb, gab es rund 1,5 Millionen Lehrlinge und 300.000 Studenten.</p>
<p>Blieb die massive Einmischung der Wissenschaftler, als deren Nachhall die Bildungskommission des Deutschen Bildungsrats im Februar 1970 mit dem immer noch wegweisenden Strukturplan für das Bildungswesen ein schlüssiges Konzept vorlegte, folgenlos? So folgenlos, wie es die &#8222;Agenda&#8220;-Rede des Bundeskanzlers im März des Jahres 2003 nahe legt? Mitnichten.</p>
<p>Zehn Jahre lang stand die Reform der Lehrlingsausbildung auf der Tagesordnung von vier Bundesbildungsministern, die alle der Sozialdemokratischen Partei angehörten (Klaus von Dohnanyi, Helmut Rohde, Jürgen Schmude, Björn Engholm), und zwei Bundeskanzlern (Willy Brandt und Helmut Schmidt). Im Berufsbildungsgesetz und im Ausbildungsplatzförderungsgesetz, das 1976 nach erheblichen Auseinandersetzungen mit dem wirtschaftsliberalen Koalitionspartner FDP verabschiedet wurde (mit Mehrheit im Bundestag, gegen die Mehrheit im Bundesrat), ging es im Kern um zwei Fragen. Erstens: Ist die Berufsausbildung ein Teil des Bildungssystems, das in der Verantwortung des Staates liegt, oder ist sie Teil des Arbeitsmarktes und wird nach &#8222;dem Recht der Wirtschaft&#8220; (Artikel 74 Grundgesetz) allein von den Interessenvertretungen der Wirtschaft (Industrie, Handel und Handwerk) über ihre Kammern gesteuert? Und zweitens: Wenn es ein Recht auf Ausbildung gibt, muss es nach Artikel 12 des Grundgesetzes auch eine Freiheit der Berufswahl geben. Logisch leitet sich daraus ab, dass nicht nur das Angebot an Lehrstellen, welches der einzelne Betrieb für sich von Jahr zu Jahr neu festlegt, Ausschlag gebend sein kann, sondern auch die Nachfrage. Damit war seit den 1970er Jahren die Frage nach der Finanzierung der Berufsausbildung auf dem Tisch.</p>
<p>Beide Kernfragen wurden in den harten Auseinandersetzungen der siebziger Jahre nur halbherzig beantwortet. Die Berufsbildungsplanung und -forschung sowie der jährliche Berufsbildungsbericht lagen in der Verantwortung des Bundesbildungsministeriums, die Federführung für die Ausbildungsordnungen, in denen mit Gesetzeskraft über die nationalen Standards in der Ausbildung entschieden wurde und immer noch wird, blieben beim Wirtschaftsminister. Strittige Fragen wie die Qualifizierung der Ausbilder gingen jahrelang zwischen den Ressorts hin und her, die Lösungen zum Beispiel in der Ausbildungseigner-Verordnung bewegten sich stets am untersten Rand eines Kompromisses. Die Idee, die gesamte Durchführung der Lehrlingsausbildung in einem Bundesamt für Berufsbildung zu bündeln und der Bundesanstalt für Arbeit einen Teil der Zuständigkeiten zu nehmen, scheiterte nicht zuletzt an den Gewerkschaften, die die Nürnberger Selbstverwaltung, in der sie mit Sitz und Stimme beteiligt waren, zäh verteidigten.</p>
<p>Die zweite Frage entschied das Kabinett von Helmut Schmidt politisch: Eine Ausbildungs-Umlage sollte erhoben werden, wenn sich jeweils im Frühjahr abzeichnen sollte, dass das Angebot an Lehrstellen zu Beginn des Ausbildungsjahres im September bundesweit nicht 12,5 Prozent über der Nachfrage läge. Die Zahl 12,5 war gewürfelt: Berufsbildungsforscher waren von einem Angebotsüberhang von 20 Prozent ausgegangen, die Bildungspolitiker ließen sich auf 15 herunter handeln. Doch in der sozialliberalen Koalition setzte die FDP ihren Widerstand gegen jede Form der Umlage fort, bis der Bundeskanzler entschied. Die Formel freilich blieb eine politische Drohgebärde: Welche Regierung beschließt schon im April, dass das Angebot an Lehrstellen im September nicht reicht und bittet für den folgenden Winter zur Kasse, um dann Ausbildungsplätze zu bezahlen? Dennoch landete das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht. Die bayerische Staatsregierung beharrte in einem Normenkontrollverfahren darauf, dass die &#8222;Sonderabgabe&#8220; eine Steuer und daher in der Länderkammer zustimmungspflichtig gewesen sei.</p>
<p>Am 10. Dezember 1980 entschied der zweite Senat des Gerichts (2BvF 3/77) und erklärte die Sonderabgabe für verfassungsgemäß. Das Gesetz kippte der Senat dennoch, weil Umsetzung und Durchführung, also das Verwaltungsverfahren, der Zustimmung des Bundesrates bedurft hätten. Zur Ausbildungs-Abgabe formulierten die Richter einen weitreichenden Satz: &#8222;Die Aufgabe, die mit Hilfe des Abgabeaufkommens erfüllt werden soll, muss [&#8230;] ganz überwiegend in die Sachverantwortung der belasteten Gruppe, nicht in die der staatlichen Gesamtverantwortung fallen. Andernfalls würde es sich bei der Verfolgung des Zwecks um eine öffentliche Angelegenheit handeln, deren Lasten nur die Allgemeinheit treffen dürfen und die deshalb nur mit von der Allgemeinheit zu erbringenden Mitteln, das heißt im wesentlichen mit Steuermitteln finanziert werden darf.&#148; Vor über zwanzig Jahren entschieden die Richter, dass die Lehrlinge und der &#8222;Fragenkreis der praktischen beruflichen Ausbildung&#8220; traditionell und strukturell &#8220; von den in der Wirtschaft tätigen Arbeitgebern wahrzunehmen ist.&#8220; Bei ihnen sahen sie die &#8222;Sachverantwortung&#8220;. Die Regierung unter Bundeskanzler Helmut Schmidt strich nach dem Urteil die Berufsausbildungsabgabe aus dem Gesetz.</p>
<p>II.</p>
<p>&#8222;Wer nicht ausbildet, wird umgelegt&#8220;. Mit diesem grobschlächtigen Slogan begannen die Jungsozialisten in der SPD und die Gewerkschaftsjugend Ende der 1990er Jahre eine erneute Debatte über die Abgabe. Sie zogen im Vorwahlkampf 1998 den damaligen Parteivorsitzenden Oskar Lafontaine und in der SPD-Bundestagsfraktion die bildungspolitische Sprecherin Edelgard Bulmahn auf ihre Seite, schließlich drehte sich seit Jahren die gesamte Berufsbildungsdiskussion um nichts anderes als um Zahlen. Wieder und wieder handelten Bundeskanzler Helmut Kohl und seine häufig wechselnden Bildungsminister der Wirtschaft Versprechen ab, die weder im Westen noch im Osten Deutschlands je eingelöst wurden. Der Versuch, nach dem Fall der Mauer in den neuen Bundesländern die traditionelle Lehrlingsausbildung mit Betrieb und Berufsschule zu verankern, scheiterte. Ohne Ersatz wurden die volkseigenen Betriebe, die in der DDR die Berufsausbildung in Theorie und Praxis organisiert hatten, abgewickelt. Für die Übernahme der Berufsschulen fehlte den Kommunen nahezu alles: Lehrer, Managementkenntnisse, Geld, kleine und mittlere Unternehmen zur praktischen Ausbildung. Den (wenigen) neuen Betrieben standen schließlich genügend gut ausgebildete Männer und Frauen zwischen dreißig und vierzig zur Verfügung. Warum also noch ausbilden und sich den Wust an Vorschriften zumuten?</p>
<p>Doch auch im Westen schlug der dramatische Stellenabbau in der gewerblichen Industrie und im Handwerk auf das Angebot an Ausbildungsplätzen durch. Wie in kaum einem Jahrzehnt zuvor mussten die Jugendlichen in Ost und West, in den Großstädten und auf dem Land die Ausbildungsplätze annehmen, die ihnen geboten wurden: in der Gastronomie in Bayern, in den Bau- und Baunebenberufen in den neuen Bundesländern. Dass die Freiheit der Berufswahl auch Jungen und Mädchen mit Haupt- oder Realschulabschluss zusteht, war in den 1990er Jahren kein Thema, das Partei- oder Gewerkschaftstage bewegte. Auch bei der Wiederbelebung der Debatte über die Abgabe ging es um den symbolischen Akt, sich von den gut verdienenden Unternehmen und den globalen Spielern, für die gesellschaftliche Verantwortung ein Fremdwort ist, Geld zu holen: &#8222;Von oben&#8220; umzuverteilen statt von unten. Wofür das Geld eingesetzt werden soll, wenn es denn in einem Fonds läge, ist bis heute unklar: Bekommen die Unternehmer Geld, wenn sie zusätzlich ausbilden, oder erhalten die Jugendlichen ihr Lehrgeld aus dem Fonds und suchen sich selbst einen Ausbildungsplatz? Oder werden mit dem Geld Ausbildungszentren gebaut und unterhalten? Und wenn ja: in welchen Branchen?</p>
<p>Diese Fragen waren bald ohnehin obsolet: In der ersten rot-grünen Regierungsperiode verschwand die Forderung nach der Umlage in der tiefsten Schublade der inzwischen zur Bundesbildungsministerin aufgestiegenen Edelgard Bulmahn. Stattdessen begann eine üppige staatliche Finanzierung über das Programm &#8222;Jugend mit Perspektive&#8220; (Jump-Programm), über direkte und indirekte Prämien an Ausbildungsbetriebe (vor allem im Osten), über die Errichtung und den Ausbau von außerbetrieblichen Zentren, die eine vollständige Ausbildung anboten. Im Westen schlossen große Unternehmen ihre Lehrwerkstätten und übertrugen die Aufgaben Ausbildungsverbünden, Kompetenzzentren oder Ausbildungs-Serviceagenturen (zum Beispiel ABB). Das Volkswagenwerk gliederte Aus- und Weiterbildung in ein eigenständiges Unternehmen aus. Den Nachwuchs im Handwerk förderte das Bundesministerium mit einer Ausweitung der staatlichen Ausbildungsförderung auf die Gesellen. Nach großen Anlaufschwierigkeiten etablierte sich in den letzten Jahren das so genannte Meister-Bafög als eine staatlich geförderte Aufstiegsmöglichkeit im Handwerk. Eine grundlegende Neuordnung und damit verbunden auch eine Aufwertung der Handwerksberufe nach Branchen, eine Reform der Kammern und des großen Befähigungsnachweises (besser bekannt als Meisterprüfung) scheiterten an den Zünften und ihren Interessenvertretungen.</p>
<p>Ohne Ausbildungsabgabe schritt in den letzten fünf Jahren mit einer Fülle von Einzelmaßnahmen die &#8222;heimliche&#8220; Verstaatlichung der Berufsausbildung fort. In den neuen Bundesländern sprechen die Berufsbildungsexperten schon längst nicht mehr von einem &#8222;dualen System&#8220;, höchstens von einem &#8222;trialen System&#8220; von Ausbildungszentrum, Berufsschule und Betrieb. Zumindest bei der Finanzierung mischt der Staat im Osten kräftig mit: siebzig bis achtzig Prozent der Ausbildungsplätze sind subventioniert &#150; aus Steuermitteln (vgl. <i>Berufsbildungsbericht 2003</i> und das dazugehörige Minderheitsvotum der Arbeitnehmervertreter). Die Maßnahmen, in denen Jugendliche zwischen dem Schulabgang und einer möglichen Lehre &#8222;Warteschleifen&#8220; drehen, ihre fehlende Ausbildungsreife oder Schulabschlüsse nachholen, werden über die Bundesanstalt für Arbeit oder Sonderprogramme der Länder finanziert und summieren sich auf über 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Ein reibungsloser Übergang von der Schule in die Berufsausbildung gelingt vielen Jugendlichen schon lange nicht mehr: Rund 35.000 Schulabgänger landeten im vergangenen Jahr in Auffangmaßnahmen. Seit der Hartz-Kommission sind diese Maß-nahmen schöngetauft worden und nennen sich jetzt &#8222;Ausbildungsvorbereitung&#8220;, ohne dass Lehrern wie Jugendlichen klar wäre, auf welche Ausbildung sie denn vorbereiten. Die Jugendlichen gehören zu den Abgestempelten, Ausgegrenzten und durch das deutsche Schulsystem Aussortierten. Je niedriger und je schlechter ihr Schulabschluss ist, umso größer sind die Probleme der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. In Großstädten und den Stadtstaaten häufen sich die Probleme: Je schlechter das Image eines Stadtteils ist, umso größer sind die Schwierigkeiten der Kinder und Jugendlichen, gefördert und gefordert zu werden, die gleichen Chancen in der Schule und der Berufsausbildung zu haben wie die Kinder aus &#8222;besseren&#8220; Stadtteilen. Die &#8222;Sachverantwortung&#8220;, die die Verfassungsrichter 1980 noch klar bei &#8222;der Wirtschaft&#8220; sahen, ist in der Verfassungswirklichkeit des 21. Jahrhunderts für einen Teil der jungen Generation längst an Bund, Länder und Kommunen, an die Bundesanstalt für Arbeit sowie die zahllosen Träger der Jugend- und Sozialhilfe übergegangen.</p>
<p>Das gilt nicht nur für die Auffangmaßnahmen des Bundes. Auch in den Ländern hat sich die &#8222;Sachverantwortung&#8220; verschoben. Der Weg in den Beruf ist nicht mehr zweigleisig: Lehre oder Studium &#150; das galt noch 1970, als Winterhager an seine vergessene</p>
<p>Majorität erinnerte und mehr Qualität auch für die nichtakademischen Berufswege einklagte. Seit dem Urteil der Karlsruher Richter, verstärkt aber seit den 1990er Jahren, haben sich in den Ländern vielfältige Haupt-, Neben- und Seitenwege etabliert, die auch zu Berufen führen. Die unterschiedlichen Wege entfernen sich von dem traditionellen &#8222;dualen System&#8220;, in dem ein Jugendlicher mit einem Unternehmen einen Ausbildungsvertrag abschließt. Die Zahlen sprechen eine eigene Sprache. Von 1970 bis 2000 sind die offiziell registrierten Lehrverhältnisse mehr oder weniger bei rund 1,5 Millionen geblieben. Aus den damals rund 300.000 Studenten wurden 1,8 Millionen; die unübersichtlichen vollschulischen Ausbildungsangebote dürften weit über einer halben Million liegen. Die Größenverhältnisse zeigen vor allem, was sich gesellschaftlich verschoben hat. Zwar versucht auch heute noch die Mehrheit der Schulabgänger, den Start in den Beruf über ein Ausbildungsverhältnis zu organisieren, aber Lehre wie auch Schulausbildungen sind häufig nur Durchgangsstationen: an den Fachhochschulen bringt heute nahezu jeder dritte Student einen Ausbildungsabschluss mit. In der Praxis entfernt sich die Entwicklung immer weiter von der klassischen Lehrlingsausbildung.</p>
<p>Jenseits aller parteipolitischen oder ideologischen Bekenntnisse zum dreigliedrigen Schulsystem und dem &#8222;dualen System&#8220; verfügt derzeit Baden-Württemberg über die vielfältigste Bildungs- und Ausbildungslandschaft: Berufliche Gymnasien, Berufsakademien, berufliche Vollzeitschulen, Schulen für die Gesundheitsberufe, &#8222;duale Ausbildung&#8220; auf dem Niveau der Fachhochschule. Vollgültige Berufe (wie die Altenpflegerin) werden in Schulen gelehrt und gelernt, zwischen Hochschulen und Unternehmen gibt es Verträge über praktische Studienabschnitte und Austauschsemester: der Auszubildende ist allerdings Student. Die Vielfalt der Wege führt im Land von Daimler und Bosch, von Handwerkstradition und Kleinbetrieben zu Konsequenzen. Als &#8222;modern&#8220; gelten in den Augen der Jugendlichen die Angebote in den Schulen, Akademien und Hochschulen. Eine Ausbildung im Handwerk ist selbst für Hauptschüler nur zweite Wahl, wie eine Befragung des Baden-Württembergischen Handwerkskammertages belegt. Wer es sich von den Noten her leisten kann, wagt den Sprung in weiterführende, berufsqualifizierende Schulen, nicht in die Lehre. Das Handwerk ist für den &#132;Rest&#148;, nicht sehr geachtet und beliebt. Damit verliert das Handwerk nicht nur seinen goldenen Boden, sondern auch seine bisher unangefochtene und einflussreiche gesellschaftliche Stellung. Eine ähnliche Entwicklung ist im Übrigen (trotz einer zentralen Umlage) im Nachbarland Frankreich zu beobachten, wo in der Provinz Tischlereien, Bäckereien, Gaststätten wegen Nachwuchsmangel verschwinden und eine Kultur der kleinen Geschäfte und Betriebe wegbricht.</p>
<p>Folgenreich ist die schleichende Verstaatlichung auch für die Gewerkschaften. Ihnen rutscht quasi unter der Hand ein wesentliches Argument für ihr Engagement zu Gunsten der traditionellen Berufsausbildung weg: Bisher warben sie mit der Ausbildungsvergütung, die in den jährlichen Tarifverhandlungen oft eine wichtige Rolle gespielt hat und für viele Jugendliche ein Anstoß zum Eintritt in die Gewerkschaft war. Zwar spielt bei den jugendlichen Bewerbern die Ausbildungsvergütung noch immer eine wichtige Rolle, weil sie damit &#8222;eigenes Geld&#8220; verdienen. Aber nicht um jeden Preis und um jeden Lehr-Vertrag. Vor allem die jungen Frauen gehen seit rund zehn Jahren eigene Ausbildungswege in (fach)schulischen Systemen. Die aufwändigen Modellversuche Ende der 1970er Jahre &#8222;Mädchen in Männerberufe&#8220; blieben einmalig, neue Perspektiven öffneten sich dadurch kaum. Im Gegenteil: Alle Versuche, das auf den männlichen Facharbeiter ausgerichtete Ausbildungssystem gleichberechtigt auf beide Geschlechter auszuweiten, sind gescheitert. Die gesamte Breite der neuen Berufe im Gesundheitswesen, eine weibliche Domäne, ist &#8222;der Wirtschaft&#8220; und damit auch den Tarifvertragsparteien entzogen. Käme es in Deutschland (mit Zustimmung der Länderkammer) je zu einem Ausbildungsfonds, stünde die Ausbildungsvergütung zur Disposition, denn ein Anrecht auf eine Finanzierung der Berufsausbildung oder ein Anrecht auf ein Ausbildungsgeld hätten alle jungen Männer und Frauen, welchen Weg in den Beruf sie auch wählen. Bedacht worden sind diese Folgen weder von den Gewerkschaften noch von den Jusos oder der SPD insgesamt.</p>
<p>III.</p>
<p>Nun also, im Jahr 2003, erneut ein Aktivitätsschub einer sozialdemokratisch geführten Bundesregierung. Die Zahl der Bewerber um Lehrstellen steigt und steigt, zumindest bei den Arbeitsämtern, die Zahl der Ausbildungsbetriebe nimmt ständig weiter ab. Nur die Hälfte der Unternehmen und Betriebe, die über eine Ausbildungsberechtigung verfügen, stellt tatsächlich Lehrlinge ein, im Schnitt sind es 2,6 Lehrlinge je Betrieb im Alter von rund 19 Jahren (<i>Berufsbildungsbericht 2003</i>). Jugendliche mit Migrationshintergrund haben immer geringere Chancen, einen Ausbildungsvertrag zu bekommen. Ihre Zeugnisse und Schulabschlüsse sind in den 1990er Jahren ebenfalls schlechter geworden. Vierzig Prozent der 15 jährigen, die an dem weltweiten PISA-Test teilgenommen haben, lagen unter jener Kompetenzstufe III, die Wissen, Fähigkeiten und Kenntnisse für eine Ausbildungsreife misst. Die soziale Herkunft entscheidet in Deutschland nach wie vor über Chancen und Karrieren, in der Schule, beim Berufsstart und auf dem Arbeitsmarkt. In keinem vergleichbaren Industrieland funktioniert die soziale Selektion und der Ausschluss von der gesellschaftlichen Teilhabe so nachweisbar wie in Deutschland, urteilten die Bildungsforscher des Max-Planck-Instituts in ihren Studien zu den PISA-Tests.</p>
<p>Und die Antwort der rot-grünen Bundesregierung auf diese undemokratischen Tat-bestände? Sie setzt für fünf Jahre (und damit dauerhaft) die Ausbildungseignungsverordnung aus und hebt die ohnehin nicht sehr hohen Qualitätsstandards für die Eignung der Ausbilder auf; für die Breite der Handwerksberufe soll der Meisterzwang nicht mehr oder nur noch freiwillig gelten. Damit durchkreuzt die Regierung ihren eigenen Schritt zu einer gleichberechtigten Ausbildungsförderung von Schülern, Studenten und erfolgreichen Lehrlingen: Wozu dient das in der letzten Legislaturperiode erst eingeführte Meister-Bafög noch, wenn der bisherige Aufstieg zum Ausbilder und Meister (politisch wie gesetzlich) nicht mehr gefragt ist? Und das mühselige Geschäft, über eine pädagogische Qualifizierung der Ausbilder auch Verantwortlichkeit zu wecken und zu stärken, ist als gescheitert zu betrachten. Am 1. Juli dieses Jahres ist mit 300 Millionen Euro ein weiteres &#8222;Jump plus&#8220;-Programm für 100.000 benachteiligte Jugendliche angelaufen, gleichzeitig wurden mit der Umsetzung des so genannten Hartz-Konzepts die ausbildungsbegleitenden Programme der Arbeitsämter für ebendiese Gruppe von Jugendlichen drastisch gekürzt. Und schließlich noch die doppelte Drohgebärde des Kanzlers in seiner &#8222;Agenda&#8220;-Rede: Gesetzliches Handeln, wenn die Wirtschaft bis zum 30. September 2003 nicht genügend Plätze schafft, Sanktionen für die Jugendlichen, wenn sie vorhandene Angebote nicht annehmen. Aus dem Mund des Kanzlers tönt der strafende Staat: &#8222;Wir werden dafür sorgen, dass das funktioniert.&#8220;</p>
<p>Aber was eigentlich soll funktionieren? Die reibungslose Unterbringung der Jugendlichen in irgendwelchen Unternehmen, die eigentlich überhaupt nicht ausbilden wollen und es auch nicht können? Das Einsammeln von Geld aus kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu fünfzig Beschäftigten? Sie sind es schließlich, die sich in den letzten fünfzehn Jahren vor allem aus der Ausbildung zurückgezogen haben, während über neunzig Prozent der großen Betriebe mit über 500 Beschäftigten nach wie vor ausbilden &#151; wenn auch zahlenmäßig weniger. Soll die Entfernung der Jugendlichen aus der Bewerberstatistik &#8222;funktionieren&#8220;, weil es Jungen und Mädchen, die oft ein robustes Selbstwertgefühl haben, ablehnen, irgendein Angebot in einem Betrieb anzunehmen, der möglicherweise in der eigenen Zunft schief angesehen ist, weil er keinen Meisterbrief über der Tür hängen hat?</p>
<p>Hat denn niemand im Bundeskanzleramt zur Kenntnis genommen, dass schon jetzt jeder vierte Ausbildungsvertrag wieder gelöst wird, weil es zu Auseinandersetzungen zwischen Ausbilder und Auszubildendem gekommen war? Um wen und um was geht es der Bundesregierung eigentlich bei ihrem Aktivitätsschub? Um die Chancen und Rechte der Jugendlichen? Mit Strafen und Sanktionen werden sie nicht eingelöst. Die Politik für die Mehrheit der Jugendlichen, die sich erst in der Schule, dann zwischen Schule und Arbeitsmarkt irgendwie durchwursteln müssen, ist Flickwerk geblieben: Ein Krisenmanagement ohne System. Also doch seit Jahrzehnten eine vergessene Majorität?</p>
<p>Die jungen Frauen und Männer, die ihren mühselig gewordenen Weg in die Berufs-und Arbeitsgesellschaft suchen, tauchen Jahr für Jahr als statistische Größe in der öffentlichen Auseinandersetzung auf. Was fehlt, wird kurzatmig und eher schlecht als recht mit Geld verwaltet. Eine Politik der nachhaltigen Ermutigung, der Unterstützung und der Zuwendung bleibt der Majorität versagt. Vom Vergessen zur Lieblosigkeit. Zu verantworten hat diese Entwicklung ausgerechnet eine Generation, die weder in der eigenen Schulzeit, noch in der Ausbildung oder im Studium von Ängsten vor Arbeitslosigkeit geplagt worden ist. Welch&#8216; eine Ignoranz oder gar Arroganz der politischen Klasse.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-163/publikation/lehrlinge-die-noch-immer-vergessene-majoritaet/">Lehrlinge &#8211; die (noch immer) vergessene Majorität?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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