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	<title>Robin Krahl Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Baden-Württemberg</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-245/publikation/17421/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 11 Dec 2021 23:09:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verfassungsschutz abschaffen!]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Verfas&#173;sungs&#173;schutz &#8211; Fremdk&#246;rper in der Demokratie Vom 3. bis 8. Oktober zeigten wir in Freiburg zusammen mit den örtlichen Gruppen des DGB, der VVN-BdA und des AKJ die Ausstellung „Versagen mit System“, die sich mit der Geschichte und dem Wirken des Verfassungsschutzes befasste. Als Rahmenprogramm fanden zwischen dem 20. September und dem 8. Oktober fünf [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3>Verfas&shy;sungs&shy;schutz &ndash; Fremdk&ouml;rper in der Demokratie</h3>
<p>Vom 3. bis 8. Oktober zeigten wir in Freiburg zusammen mit den örtlichen Gruppen des DGB, der VVN-BdA und des AKJ die Ausstellung „Versagen mit System“, die sich mit der Geschichte und dem Wirken des Verfassungsschutzes befasste. Als Rahmenprogramm fanden zwischen dem 20. September und dem 8. Oktober fünf Veranstaltungen statt, die verschiedene Aspekte des Themas „Verfassungsschutz – Fremdkörper in der Demokratie“ beleuchteten.</p>
<h3>Ausstellung</h3>
<p>Die Ausstellung „Versagen mit System“ wurde vom Forum für kritische Rechtsextremismusforschung und von Weiterdenken – Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen e.V. entworfen. Sie konnte vom 4. bis 8. Oktober täglich von 17 bis 19 Uhr sowie nach den Veranstaltungen ab 21 Uhr besucht werden.</p>
<h3>Veranstaltungen</h3>
<p>Während der Ausstellung fanden ebenfalls im Weingut Andreas Dilger die folgenden Veranstaltungenstatt</p>
<ul>
<li>Die schützende Hand – Der Tintenfischer. Lesung von Wolfgang Schorlau am 4. Oktober 2021. Nachzusehen unter: <a href="https://www.youtube.com/watch?v=CB4cKFco0ts">https://www.youtube.com/watch?v=CB4cKFco0ts</a></li>
<li>Freiburg – Verfassungsschutzfreie Zone – Vortrag von Michael Moos und Udo Kauß am 5. Oktober 2021</li>
<li>Antifaschismus im Visier des Verfassungsschutzes – Vortrag von Cornelia Kerth am 6. Oktober 2021</li>
<li>Verfassungsschutz – Fremdkörper in der Demokratie – Vortrag von Rolf Gössner am 8. Oktober 2021. Nachzusehen unter: <a href="https://www.youtube.com/watch?v=KQ9mOrpM7mk">https://www.youtube.com/watch?v=KQ9mOrpM7mk</a></li>
</ul>
<h3>Wen oder was sch&uuml;tzt der Verfas&shy;sungs&shy;schutz?</h3>
<p>Bereits am 20. September fand im Kommunalen Kino in Freiburg die Auftaktveranstaltung dieser Veranstaltungssreihe statt. Vor dem mit circa 40 Teilnehmer*innen (unter Corona-Bedingungen) voll besetzten Kinosaal referierte und diskutierte Martin Kutscha, emeritierter Professor für Staatsrecht aus Berlin sowie ehemaliges und neues Mitglied des Bundesvorstands der Humanistischen Union, zum Thema „Wen oder was schützt der Verfassungsschutz?“.</p>
<p>Zunächst erinnerte Kutscha an die lange Liste von Verfassungsschutz-Skandalen, insbesondere an die Mordserie des NSU und den Anschlag auf dem Breitscheidplatz. In beiden Fällen waren die Terroristen nicht nur umgeben von V-Leuten, die die Taten nicht verhindern konnten. Der Verfassungsschutz behinderte sogar die polizeilichen Ermittlungen und machte eine umfassende Aufklärung unmöglich. Dennoch werden die Befugnisse, die Finanzmittel und das Personal der Verfassungsschutzbehörden ständig erweitert. Der angebliche Grund ist die Terrorismusbekämpfung, doch sei die Gefahrenabwehr eigentlich Aufgabe der Polizei.</p>
<p>Vielmehr zeige sich der Verfassungsschutz als Gefahr für den demokratischen Willenbildungsprozess. Anstatt Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung (fdGO) zu sammeln, bespitzele er Demokraten. Bekannte Fälle, in denen nachträglich die Rechtswidrigkeit der Beobachtung durch den Verfassungsschutz festgestellt wurde, seien Rolf Gössner, Anwalt und Bürgerrechtler, Bodo Ramelow, Politiker der Linkspartei und Ministerpräsident in Thüringen, und Martin Dulig, Vorsitzender der SPD Sachsen.</p>
<p>Die Behauptung, beim Verfassungsschutz handele es sich nur um einen Nachrichtendienst, stelle sich auch als falsch heraus. Tatsächlich handele er als Geheimdienst und hat mit dem V-Leute-System zum Aufbau und zur Finanzierung rechtsextremer Strukturen beigetragen. Gleichzeitig bedrohe er die Pressefreiheit, in dem er zum Beispiel die Junge Welt als verfassungsfeindlich beobachtet.<br />
Schließlich warf Kutscha die Frage auf, ob man den Verfassungsschutz überhaupt brauche. Der Verfassungsschutz sei als Kind des kalten Krieges, das von Altnazis aufgebaut wurde, ein politisches Instrument gegen links und ungeeignet zum Schutz der Verfassung, der vielmehr dem demokratischen Souverän obliege. Der Schutz vor Gewalttätern und Terrorismus sei immer schon ureigentliche Aufgabe der Polizei. Also: Nein, wir brauchen keinen Verfassungsschutz.</p>
<p>In der anschließenden Diskussion spielte die Rolle der Polizei als Ersatz für den Verfassungsschutz eine große Rolle. Ist es nicht egal, unter welchem Namen die Bespitzelung erfolgt? Gibt es nicht auch bei der Polizei rechte Zirkel? Werden nicht auch die Polizeigesetze regelmäßig um Überwachungsbefugnisse erweitert? Kutscha stellte zunächst klar, dass keine neuen Befugnisse für die Polizei geschaffen werden müssten, da die Gefahrenabwehr bereits zu ihren Zuständigkeiten gehöre. Die gerichtliche und parlamentarische Kontrolle der Polizei sei deutlich besser gewährleistet als beim Verfassungsschutz, dessen parlamentarische Kontrollorgane „blinde Richter ohne Schwert“ seien. Außerdem handele die Polizei grundsätzlich offen und nicht im Geheimen, auch wenn es Ausnahmen gibt. Er rief jedoch zur Wachsamkeit bei der Verschärfung von Polizeigesetzen und bei der Bildung rechter Gruppen nicht nur bei der Polizei, sondern auch bei der Bundeswehr auf.</p>
<p>Ein weiteres wichtiges Thema in der Diskussion war die Frage, weshalb der Verfassungsschutz trotz der vielen Skandale von der Politik weiter ausgebaut wird. Kutscha verwies hier auf verschiedene Motive: Manche nützten den Verfassungsschutz wohl bewusst als Instrument gegen den politischen Gegner und zur Verteidigung der eigenen Regierungspolitik und der herrschenden Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Bei anderen sei es eher Naivität, dass dem Verfassungsschutz die Bekämpfung von Islamismus und Rechtsextremismus zugetraut werde und ihm daher diese Aufgaben delegiert werden.</p>
<p>Eine Aufzeichnung der Veranstaltung ist auf unserer Homepage und auf dem YouTube-Kanal der Humanistischen Union Baden-Württemberg abrufbar: <a href="https://bawue.humanistische-union.de/veranstaltungen/2021/wen-oder-was-schuetzt-der-verfassungsschutz/">https://bawue.humanistische-union.de/veranstaltungen/2021/wen-oder-was-schuetzt-der-verfassungsschutz/</a><br />
<em>Robin Krahl</em>, Freiburg</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-245/publikation/17421/">Baden-Württemberg</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Baden-Württemberg &#8211; Tacheles</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/244/publikation/baden-wuerttemberg-tacheles/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Sep 2021 10:17:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 244 (01/2021), S. 16 &#8211; 17 Am 1. Dezember 2020 gab es eine Premiere bei unserer Tacheles-Veranstaltungsreihe: Aufgrund der Corona-Pandemie haben wir das erste Mal einen Online-Vortrag durchgeführt. Vor circa 80 Zuhörern diskutierte Prof. Dr. Roland Hefendehl, Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Freiburg und Tacheles-Mitveranstalter, die Frage „Gefängnisse [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 244 (01/2021), S. 16 &#8211; 17</p>
<p>Am 1. Dezember 2020 gab es eine Premiere bei unserer Tacheles-Veranstaltungsreihe: Aufgrund der Corona-Pandemie haben wir das erste Mal einen Online-Vortrag durchgeführt. Vor circa 80 Zuhörern diskutierte Prof. Dr. Roland Hefendehl, Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Freiburg und Tacheles-Mitveranstalter, die Frage „Gefängnisse in Not – Was für eine Chance?!“. Denn in allen Teilen der Welt führte die Corona-Pandemie zu einer Leerung der Gefängnisse, um das Infektionsrisiko zu reduzieren. Hefendehl zeigte in seinem Vortrag die Auslöser und Gründe für diese Entwicklung auf und warf einen Blick in die Zukunft. Kann die Corona-Pandemie Ausgangspunkt für eine Reform oder gar eine Abschaffung des Gefängnissystems sein?</p>
<p>Fast vier Jahre nach seinem ersten Tacheles-Vortrag hielt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, am 21. Januar 2021 einen Vortrag mit dem Titel „Schwierige Zeiten für Bürgerrechte – Was macht die Pandemie mit dem Datenschutz?“. In diesem Vortrag kritisierte er die Auflösungserscheinungen des Rechtsstaates, die im Umgang mit der Pandemie deutlich würden, und beschrieb die größten Problemfelder für den Datenschutz im Jahr 2020 – zum Beispiel die rechtswidrige Weitergabe von Gesundheitsdaten an die Polizei durch Gesundheitsämter und die mangelhafte Umsetzung von digitaler Lehre und digitalen Prüfungen an Schulen und Hochschulen. Brink diagnostizierte einen Glauben an den „Problemlöser Digitalisierung“, bei dem der Datenschutz sowie Bürger- und Minderheitenrechte ins Hintertreffen gerieten.</p>
<p>Schließlich referierte der Mathematiker und Medizinstatistiker Prof. Dr. Gerd Antes am 18. Februar zum Thema „Corona alias Covid-19: Wissen und Nichtwissen über Verbreitung, Gegenmaßnahmen und Öffnungen“. In seinem Vortrag erklärte er zunächst die Prinzipien der evidenzbasierten Medizin und deren Entwicklung in den vergangenen Jahren. In starkem Kontrast dazu sieht er den Umgang mit der Corona-Pandemie: Zwar gebe es eine hohe Anzahl an Forschungsprojekten zu diesem Thema, aber viele davon seien qualitativ problematisch. Außerdem fehle es an einer systematischen Auswertung der getroffenen Maßnahmen, die häufig nicht wissenschaftlich begründet werden könnten. Antes gab einen Überblick über das Wissen und Nichtwissen zu verschiedenen Aspekten der Pandemie und stellte im Ergebnis einen großen Rückschlag für die evidenzbasierte Medizin fest.</p>
<p>Robin Krahl, Freiburg</p>
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		<item>
		<title>Baden-Württemberg: Termine</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/243/publikation/baden-wuerttemberg-termine/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Oct 2020 09:05:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[BaWü: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 243 (03/2020), S. 19 &#8211; 19 Im Rahmen unserer Tacheles-Reihe sind folgende Veranstaltungen geplant: Prof. Dr. J&#246;rg Arnold vom Max-Planck-Institut f&#252;r ausl&#228;ndisches und internationales Strafrecht, Freiburg zum Thema &#8222;Strafverteidigung und Rechtsextremismus &#8220; Dr. Stefan Brink, Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Stefan Brink &#8222;ausgew&#228;hlte Probleme des Datenschutzes&#8220;; Prof. Dr. Roland Hefendehl, Institut f&#252;r Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht, Freiburg, [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 243 (03/2020), S. 19 &#8211; 19</p>
<p>Im Rahmen unserer Tacheles-Reihe sind folgende Veranstaltungen geplant:</p>
<p><b>Prof. Dr. J&ouml;rg Arnold</b> vom Max-Planck-Institut f&uuml;r ausl&auml;ndisches und internationales Strafrecht, Freiburg zum Thema &#8222;Strafverteidigung und Rechtsextremismus &#8220;</p>
<p><b>Dr. Stefan Brink</b>, Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Stefan Brink &#8222;ausgew&auml;hlte Probleme des Datenschutzes&#8220;;</p>
<p><b>Prof. Dr. Roland Hefendehl</b>, Institut f&uuml;r Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht, Freiburg, &#8222;Corona und Strafvollzug&#8220;</p>
<p>Die Ank&uuml;ndigungen folgen dann auf:</p>
<p><a href="http://strafrecht-online.org/events/tacheles/" target="_blank" rel="noopener">http://strafrecht-online.org/events/tacheles/</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Baden-Württemberg: Polizeiliche Langzeit-Videoüberwachung von zwei Tübinger Wohnprojekten unzulässig</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/242/publikation/baden-wuerttemberg-polizeiliche-langzeit-videoueberwachung-von-zwei-tuebinger-wohnprojekten-unzulaes/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Aug 2020 15:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[BaWü: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 242 (12/2020), S. 26 &#8211; 27 Mit der Pressemitteilung vom 16. Juni 2020 macht die HU den Beschluss des Landgerichts Tübingen vom 11. März 2020 bekannt. Der Beschluss verbietet der Polizei (und der Staatsanwaltschaft) in eigener Machtvollkommenheit zwei linke Wohnprojekte in Tübingen einer Langzeit-Videoüberwachung zu unterziehen. Das Landgericht hat die im Jahre 2016 [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 242 (12/2020), S. 26 &#8211; 27</p>
<p>Mit der Pressemitteilung vom 16. Juni 2020 macht die HU den Beschluss des Landgerichts Tübingen vom 11. März 2020 bekannt. Der Beschluss verbietet der Polizei (und der Staatsanwaltschaft) in eigener Machtvollkommenheit zwei linke Wohnprojekte in Tübingen einer Langzeit-Videoüberwachung zu unterziehen. Das Landgericht hat die im Jahre 2016 für zwei Monate angeordnete allnächtliche Videoüberwachung der Eingänge der Wohnprojekte für rechtwidrig erklärt und die gegenteilige Auffassung von Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Tübingen zurückgewiesen.</p>
<p>Die Videoüberwachung war angeordnet worden, weil es sich bei diesen Wohnprojekten &#132;um einschlägig bekannte linke Szeneobjekte [gehandelt habe], in welchen Angehörige der linksautonomen Szene wohnhaft sind.&#147; In &#132;fußläufiger Nähe&#147; seien vier PKW Gegenstand von Brandstiftungen geworden. Nachträgliche Bekennerschreiben in der zwischenzeitlich verbotenen Plattform linksunten.indymedia.org und ein erst nach dem Löscheinsatz am nächsten Tage festgestelltes Graffiti &#132;R94&#147; ließen die Polizei von sog. Resonanzstraftaten auf die Räumung des besetzten Hauses Rigaer Str. 94 in Berlin ausgehen. Wegen Erfolglosigkeit hat die Polizei die Überwachung nach einem Monat beendet.</p>
<p>Entgegen der Verpflichtung in der Strafprozessordnung (§ 101 Abs. 4 Nr. 12 StPO) ist keine nachträgliche Information der beobachteten Bewohner erfolgt. Diese erfuhren zufällig durch einen in der Straße wohnenden Nachbarn, bei dem Polizei die Videoanlage hatte installieren wollen, von der polizeilichen Absicht. Erst durch Einschaltung des Landesdatenschutzbeauftragten Dr. Brink war bekannt worden, dass die Polizei ihre Absicht tatsächlich auch realisiert hatte.</p>
<p>Das Landgericht Tübingen hat nun vier Jahre später die Videoüberwachung wegen fehlender richterlicher Anordnung gem. § 163f Abs. 1 Nr. 1 StPO für rechtswidrig erklärt und damit auch die Ansicht des Landesdatenschutzbeauftragten bestätigt.</p>
<p>Die nach Bekanntwerden der Videoüberwachung beantragte richterliche Überprüfung zeigt, dass sich auch eine nachträgliche juristische Gegenwehr durchaus lohnen kann.</p>
<p>Die Wohnprojekte wurden in dem Rechtsstreit von der HU unterstützt und vom dortigen Landesvorsitzenden, Rechtsanwalt Udo Kauß, vertreten.</p>
<p><b>Letzte, und vom Ergebnis her ebenfalls letzte Meldung:</b></p>
<p>Am 31.07.2020 hat das Verwaltungsgericht Freiburg die Klage der HU zurückgewiesen, mit der die HU die Erlaubnis erstreiten will, in einem seit 1806 im Staatsbesitz befindlichen und noch länger nicht mehr Sakralraum,  der malerisch gelegenen Tennenbacher Kapelle nahe Freiburg, abhalten darf.  Dieser wird zu vielfältigen musikalischen und auch kirchlichen Veranstaltungen genutzt und ist 1995 wunderbar und aufwändig auf Staatskosten restauriert worden. Konkret wurde uns eine Vortragsveranstaltung mit dem Titel &#8222;Zum Stand der Trennung von Staat und Kirche. Ein Verfassungsauftrag&#8220; mit unserem sachkundigen Referenten Johann-Albrecht Haupt verweigert.  Eine Begründung des Urteils liegt noch nicht vor. An die Badische Zeitung, die prominent hierüber berichtete, haben wir dazu geschrieben:</p>
<p>In jedem Fall bleiben wir als Bürgerrechtsorganisation, die sich seit ihrer Gründung für die Realisierung der Trennung von Staat und Kirche einsetzt, diesem Verfassungsauftrag weiterhin verpflichtet. Wir wollen als HU der Kath. Kirchengemeinde Emmendingen, mit ihrem Anteil von nur noch rd. 25 % an der Bevölkerung, keineswegs streitig machen, sie die Kapelle weiterhin auch nutzen kann. Wir meinen allerdings, dass über die Nutzung anderer Gruppen nicht der Katholische Pfarrer von Emmendingen bestimmen darf, sondern nur der Eigentümer des weltlichen Kapellenraumes. Und das sind das Land Baden-Württemberg, und seine Behörden. Nur das Land darf darüber bestimmen, ob wir eine Vortragsveranstaltung mit bürgerrechtlichen Themen, konkret dem Thema</p>
<p>Staat und Kirche, abhalten dürfen oder nicht. Das Land ist im Gegensatz zu den Kirchen an die Beachtung des Grundgesetzes.</p>
<p>Wir werden unser Recht hoffentlich eine Instanz höher, beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg finden.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Baden-Württemberg: Streit um die Tennenbacher Kapelle</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/238/publikation/baden-wuerttemberg-streit-um-die-tennenbacher-kapelle/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2019 06:54:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[BaWü: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 14 Bereits im vergangenen Jahr plante der Landesverband Baden-Württemberg eine Veranstaltung mit dem Thema &#8222;Zum Stand der Trennung von Staat und Kirche&#8220; in der Tennenbacher Kapelle. Diese Kapelle, der einzige erhaltene Teil des Zisterzienserklosters Tennenbach, befindet sich im Besitz des Landes Baden-Württemberg und ist seit über hundert Jahren entwidmet. Sie [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 14</p>
<p>Bereits im vergangenen Jahr plante der Landesverband Baden-Württemberg eine Veranstaltung mit dem Thema &#8222;Zum Stand der Trennung von Staat und Kirche&#8220; in der Tennenbacher Kapelle. Diese Kapelle, der einzige erhaltene Teil des Zisterzienserklosters Tennenbach, befindet sich im Besitz des Landes Baden-Württemberg und ist seit über hundert Jahren entwidmet. Sie wurde schon mehrfach für säkulare Veranstaltungen genutzt. In letzter Zeit wurden entsprechende Anfragen, auch die der Humanistischen Union, vom zuständigen Amt Vermögen und Bau Baden-Württemberg mit Verweis auf eine Vereinbarung mit der katholischen Kirchengemeinde Emmendingen aus dem Jahre 1897 abgelehnt, die der Kirche nur ein gelegentliches Nutzungsrecht einräumt; keineswegs ein andere ausschließendes Mietrecht. Wir bereiten eine gerichtliche Klärung vor.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/238/publikation/baden-wuerttemberg-streit-um-die-tennenbacher-kapelle/">Baden-Württemberg: Streit um die Tennenbacher Kapelle</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Baden-Württemberg: Auswertung von Daten der Verfassten Studierendenschaft durch den Verfassungsschutz</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/238/publikation/baden-wuerttemberg-auswertung-von-daten-der-verfassten-studierendenschaft-durch-den-verfassungsschut/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2019 05:56:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[BaWü: Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Geheimdienste: LfV]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 14-15 Im Rahmen des Vereinsverbotsverfahrens gegen linksunten.indymedia.de beschlagnahmte das Landeskriminalamt im August 2017 eine Festplatte, die ein verschl&#252;sseltes Backup von Daten der Verfassten Studierendenschaft Freiburg (VS) enthielt &#8211; darunter die pers&#246;nlichem Daten aller Studierenden und Personaldaten. Diese Festplatte befand sich aus Sicherheitsgr&#252;nden bei einem Mitarbeiter der VS, gegen den im [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 14-15</p>
<p>Im Rahmen des Vereinsverbotsverfahrens gegen linksunten.indymedia.de beschlagnahmte das Landeskriminalamt im August 2017 eine Festplatte, die ein verschl&uuml;sseltes Backup von Daten der Verfassten Studierendenschaft Freiburg (VS) enthielt &#8211; darunter die pers&ouml;nlichem Daten aller Studierenden und Personaldaten. Diese Festplatte befand sich aus Sicherheitsgr&uuml;nden bei einem Mitarbeiter der VS, gegen den im Rahmen des Verbotsverfahrens ermittelt wurde. <br />Nach dem Hinweis, dass unter den beschlagnahmten Datentr&auml;gern auch einer der VS sei, wurde dieser zwar zur&uuml;ckgegeben. Eine Kopie wurde aber zur Auswertung an das Bundesamt f&uuml;r Verfassungsschutz &uuml;bergeben, da ein Zusammenhang zum Verbotsverfahren &#8222;nicht von vornherein ausgeschlossen werden&#8220; k&ouml;nne. Das Bundesinnenministerium (BMI) hat ausgerechnet den Verfassungsschutz mit der Auswertung beauftragt, der aber bisher nicht die Verschl&uuml;sselung knacken konnte.</p>
<p>Dagegen wehrte sich die VS, vertreten durch Dr. Udo Kau&szlig;, vor dem VG Freiburg. Dieses hielt das Vorgehen jedoch f&uuml;r zul&auml;ssig, da es zwar &#8222;nicht naheliegend&#8220; sei, aber doch &#8222;im Bereich des M&ouml;glichen&#8220; liege, dass der Datentr&auml;ger beweiserhebliche Daten enthalte. Die Entscheidung des&nbsp; dagegen angerufenen VGH Baden-W&uuml;rttemberg steht seit einem Jahr aus. In den gegen das BMI und das Bundesamt f&uuml;r Verfassungsschutz gerichteten Verfahren vor dem OVG Berlin-Brandenburg ist im Januar 2019 Verfassungsbeschwerde eingereicht worden.</p>
<p>Ein ausf&uuml;hrlicher Bericht &uuml;ber diese Vorg&auml;nge erscheint mit dem Beitrag &#8222;Studierendendaten unter Generalverdacht&#8220; von Benjamin Gremmelspacher im Grundrechte-Report 2019. Au&szlig;erdem fand im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe Tacheles im Juli 2018 eine Podiumsdiskussion zu diesem Thema statt, deren Aufzeichnung auf YouTube eingesehen werden kann:</p>
<p><a href="https://youtu.be/Dib1QG1RkZc" target="_blank" rel="noopener">https://youtu.be/Dib1QG1RkZc</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/238/publikation/baden-wuerttemberg-auswertung-von-daten-der-verfassten-studierendenschaft-durch-den-verfassungsschut/">Baden-Württemberg: Auswertung von Daten der Verfassten Studierendenschaft durch den Verfassungsschutz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Baden-Württemberg: Bundesverfassungsgerichtsurteil zur KfZ-Kennzeichenkontrolle</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/238/publikation/baden-wuerttemberg-bundesverfassungsgerichtsurteil-zur-kfz-kennzeichenkontrolle/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2019 04:01:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[BaWü: Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz: Sonstige]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/baden-wuerttemberg-bundesverfassungsgerichtsurteil-zur-kfz-kennzeichenkontrolle/</guid>

					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 15 Am 18. Dezember 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die in den Polizeigesetzen Bayerns, Baden-Württembergs und Hessens aufgenommenen Befugnisse zur polizeilichen automatisierten Kennzeichenkontrolle im öffentlichen Straßenverkehr verfassungswidrig sind. Aus der Pressemitteilung der Humanistischen Union vom 5. Februar 2019: Der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Udo Kauß, der die Beschwerdeführer aus Bayern [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 15</p>
<p>Am 18. Dezember 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die in den Polizeigesetzen Bayerns, Baden-Württembergs und Hessens aufgenommenen Befugnisse zur polizeilichen automatisierten Kennzeichenkontrolle im öffentlichen Straßenverkehr verfassungswidrig sind.</p>
<p>Aus der Pressemitteilung der Humanistischen Union vom 5. Februar 2019:</p>
<p>Der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Udo Kauß, der die Beschwerdeführer aus Bayern und Baden-Württemberg mit Unterstützung der Humanistischen Union vertritt, erklärt hierzu: <i>&#8222;Mit den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts werden der pauschalen und anlasslosen Kontrolle des öffentlichen Raumes durch die Polizei enge Bandagen angezogen. Das Bundesverfassungsgericht hat unter ausdrücklicher Aufgabe früherer Auffassungen allein schon im Tatbestand der elektronischen Video-Kontrolle einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gesehen. Vor allem hat das Bundesverfassungsgericht der anlasslosen Kontrolle eine Absage erteilt und die Zulässigkeit solcher Massenkontrollen vom Vorliegen einer konkreten Gefahrensituation abhängig gemacht. Auch dürfen nicht mehr pauschal polizeiliche Dateien für den Abgleich mit den eine Kontrollstelle passierenden Fahrzeugen eingesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat damit den Phantasien einer rundherum und ohne konkreten Anlass permanent überwachten Gesellschaft einen Riegel vorgeschoben. Ein großer Sieg für Bürgerrechte!&#8220;</i></p>
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		<item>
		<title>Baden-Württemberg: Verfassungsbeschwerde gegen das Polizeigesetz</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/238/publikation/baden-wuerttemberg-verfassungsbeschwerde-gegen-das-polizeigesetz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2019 03:05:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Klagen gegen Polizeigesetze]]></category>
		<category><![CDATA[BaWü: Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 15-16 Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat mit Unterstützung des Chaos Computer Clubs Stuttgart (CCCS) und der Humanistischen Union Verfassungsbeschwerde gegen das Polizeigesetz Baden-Württemberg eingelegt. Aus der Pressemitteilung der GFF vom 21. Dezember 2018: Die Beschwerde richtet sich gegen die Gesetzesnovelle vom 28.  November 2017, die der Polizei in Baden-Württemberg [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 15-16</p>
<p>Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat mit Unterstützung des Chaos Computer Clubs Stuttgart (CCCS) und der Humanistischen Union Verfassungsbeschwerde gegen das Polizeigesetz Baden-Württemberg eingelegt.</p>
<p>Aus der Pressemitteilung der GFF vom 21. Dezember 2018:</p>
<p><i>Die Beschwerde richtet sich gegen die Gesetzesnovelle vom 28.  November 2017, die der Polizei in Baden-Württemberg erlaubt, durch sogenannte Staatstrojaner die elektronische Kommunikation von Personen zu überwachen. Die Polizei darf mithilfe von Trojanern Fehler in der Hard- oder Software ausnutzen, die genauso auch Kriminellen für Cyberangriffe dienen können, statt auf die Schließung dieser Sicherheitslücken hinzuwirken. Das Gesetz setzt damit grundlegend falsche Anreize für die Arbeit der Polizeibehörden und gefährdet die IT-Sicherheit in Deutschland und weltweit.</i></p>
<p><i>Unter den Beschwerdeführer*innen sind neben dem CCCS selbst die Rechtsanwälte Dr. Udo Kauß und Michael Moos, die Journalisten Peter Welchering und Hinnerk Feldwisch-Drentrup, der Freiburger Online-Versandhandel für ökologisch nachhaltig und fair produzierte Mode zündstoff sowie die ISP Service eG, eine Einkaufsgesellschaft für Internet-Service-Provider. Sie alle sehen sich besonders gefährdet, Ziel von Cyberangriffen zu werden und befürchten bei einem Zugriff Konsequenzen auch für Dritte. Denn sie sind verantwortlich für die Daten ihrer Mandant*innen, Informant*innen und Kund*innen. Prozessbevollmächtigter und Verfasser der Beschwerdeschrift ist der Rechtswissenschaftler und Kriminologe Prof. Dr. Tobias Singelnstein von der Ruhr-Universität Bochum.</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/238/publikation/baden-wuerttemberg-verfassungsbeschwerde-gegen-das-polizeigesetz/">Baden-Württemberg: Verfassungsbeschwerde gegen das Polizeigesetz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Baden-Württemberg: Künstliche Intelligenz in der Rüstungskontrolle</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/238/publikation/baden-wuerttemberg-kuenstliche-intelligenz-in-der-ruestungskontrolle/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2019 02:08:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungsberichte]]></category>
		<category><![CDATA[BaWü: Veranstaltungsberichte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 16 &#8211; 17 Jurist*innen haben im Rahmen der Tacheles-Reihe einen Vortrag zum Thema &#8222;K&#252;nstliche Intelligenz in der R&#252;stungskontrolle &#8211; Gefahr oder Chance f&#252;r die internationale Stabilit&#228;t?&#8220; gehalten. Der Referent Nico L&#252;ck, Preistr&#228;ger des Weizenbaum-Studienpreises 2018, legte zun&#228;chst die Funktionsweise des maschinellen Lernens sowie die Ziele und Mechanismen klassischer R&#252;stungskontrolle dar. [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/238/publikation/baden-wuerttemberg-kuenstliche-intelligenz-in-der-ruestungskontrolle/">Baden-Württemberg: Künstliche Intelligenz in der Rüstungskontrolle</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 16 &#8211; 17</p>
<p>Jurist*innen haben im Rahmen der Tacheles-Reihe einen Vortrag zum Thema &#8222;K&uuml;nstliche Intelligenz in der R&uuml;stungskontrolle &#8211; Gefahr oder Chance f&uuml;r die internationale Stabilit&auml;t?&#8220; gehalten. Der Referent Nico L&uuml;ck, Preistr&auml;ger des Weizenbaum-Studienpreises 2018, legte zun&auml;chst die Funktionsweise des maschinellen Lernens sowie die Ziele und Mechanismen klassischer R&uuml;stungskontrolle dar.</p>
<p>Anschlie&szlig;end erl&auml;uterte er, wie K&uuml;nstliche Intelligenz in Waffensystem eingesetzt werden kann und bereits eingesetzt wird, zum Beispiel in autonomen Drohnen oder Gesch&uuml;tzt&uuml;rmen sowie bei der Koordination und Planung von milit&auml;rischen Eins&auml;tzen. Die dahinterstehenden Systeme stellten Herausforderungen f&uuml;r die R&uuml;stungskontrolle dar, da die herk&ouml;mmlichen Ansatzpunkte &#8211; &Auml;u&szlig;erlichkeit, innere Funktionsweise, sichtbare F&auml;higkeiten und die &Auml;u&szlig;erlichkeit des Tr&auml;gersystems &#8211; nicht auf sie &uuml;bertragbar seien. M&ouml;gliche L&ouml;sungsans&auml;tze seien die Regulierung der Entwicklung solcher Systeme oder die &Uuml;berpr&uuml;fung ihres Einsatzes durch verifizierbare Protokollierung.</p>
<p>Ein weiterer Aspekt von autonomen Waffensystemen sei die Kriseninstabilit&auml;t: Die R&uuml;stungskontrolle setze auf die Langsamkeit des Menschen, die Zeit f&uuml;r deeskalierende Handlungen gebe. Bei vollautonomen Systemen falle dieser menschliche Faktor, der eine Eskalationsspirale verhindern k&ouml;nne, weg.</p>
<p>Positiv zu sehen sei, dass K&uuml;nstliche Intelligenz auch in Verifikationsma&szlig;nahmen zum Zweck der R&uuml;stungskontrolle eingesetzt werden k&ouml;nne, die Vertrauen zwischen den beteiligten Staaten schaffen sollen. Zum Beispiel k&ouml;nnten Luftbilder automatisch ausgewertet werden, um die Aktivit&auml;t von Kernkraftwerken zu &uuml;berwachen und m&ouml;gliche Verst&ouml;&szlig;e gegen den Atomwaffensperrvertrag aufzudecken. Ob diese M&ouml;glichkeiten genutzt werden, sei letztlich eine politische Entscheidung. Im Open-Skies-Vertrag beispielsweise, in dem sich NATO- und ehemalige Warschauer-Pakt-Staaten gegenseitig &Uuml;berflug- und Aufnahmerechte gew&auml;hren, sei die Aufl&ouml;sung der Aufnahmen k&uuml;nstlich begrenzt, da Staaten mit einem technologischen Vorteil m&ouml;glichst wenig Informationen preisgeben wollten.</p>
<p>Bei solchen Vorhaben m&uuml;sse auch immer ber&uuml;cksichtigt werden, dass die KI-Systeme ihre Entscheidungen auch begr&uuml;nden m&uuml;ssten, dass eine Korrelation keine Kausalit&auml;t impliziere und dass solche Systeme auch manipuliert und get&auml;uscht werden k&ouml;nnten.</p>
<p>Abschlie&szlig;end beantwortete L&uuml;ck die im Vortragstitel gestellte Frage &#8222;Gefahr oder Chance f&uuml;r die internationale Stabilit&auml;t?&#8220;: Kurzfristig sehe er die K&uuml;nstliche Intelligenz als Chance, da Systeme f&uuml;r Verifikationsma&szlig;nahmen einfacher implementiert werden k&ouml;nnten als autonome Waffensysteme, auch wenn die genannten Probleme noch zu l&ouml;sen seien. Langfristig stelle sie jedoch eine gro&szlig;e Gefahr dar, da autonome Waffensysteme aktuell nicht kontrollierbar seien.</p>
<p>Eine Aufzeichnung des Vortags ist auf YouTube verf&uuml;gbar: <a href="https://youtu.be/fO0gmcDwYs8" target="_blank" rel="noopener">https://youtu.be/fO0gmcDwYs8</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/238/publikation/baden-wuerttemberg-kuenstliche-intelligenz-in-der-ruestungskontrolle/">Baden-Württemberg: Künstliche Intelligenz in der Rüstungskontrolle</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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