Baden-Württemberg: Streit um die Tennenbacher Kapelle
In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 14
Bereits im vergangenen Jahr plante der Landesverband Baden-Württemberg eine Veranstaltung mit dem Thema „Zum Stand der Trennung von Staat und Kirche“ in der Tennenbacher Kapelle. Diese Kapelle, der einzige erhaltene Teil des Zisterzienserklosters Tennenbach, befindet sich im Besitz des Landes Baden-Württemberg und ist seit über hundert Jahren entwidmet. Sie wurde schon mehrfach für säkulare Veranstaltungen genutzt. In letzter Zeit wurden entsprechende Anfragen, auch die der Humanistischen Union, vom zuständigen Amt Vermögen und Bau Baden-Württemberg mit Verweis auf eine Vereinbarung mit der katholischen Kirchengemeinde Emmendingen aus dem Jahre 1897 abgelehnt, die der Kirche nur ein gelegentliches Nutzungsrecht einräumt; keineswegs ein andere ausschließendes Mietrecht. Wir bereiten eine gerichtliche Klärung vor.