Baden-Württemberg: Bundesverfassungsgerichtsurteil zur KfZ-Kennzeichenkontrolle
In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 15
Am 18. Dezember 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die in den Polizeigesetzen Bayerns, Baden-Württembergs und Hessens aufgenommenen Befugnisse zur polizeilichen automatisierten Kennzeichenkontrolle im öffentlichen Straßenverkehr verfassungswidrig sind.
Aus der Pressemitteilung der Humanistischen Union vom 5. Februar 2019:
Der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Udo Kauß, der die Beschwerdeführer aus Bayern und Baden-Württemberg mit Unterstützung der Humanistischen Union vertritt, erklärt hierzu: „Mit den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts werden der pauschalen und anlasslosen Kontrolle des öffentlichen Raumes durch die Polizei enge Bandagen angezogen. Das Bundesverfassungsgericht hat unter ausdrücklicher Aufgabe früherer Auffassungen allein schon im Tatbestand der elektronischen Video-Kontrolle einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gesehen. Vor allem hat das Bundesverfassungsgericht der anlasslosen Kontrolle eine Absage erteilt und die Zulässigkeit solcher Massenkontrollen vom Vorliegen einer konkreten Gefahrensituation abhängig gemacht. Auch dürfen nicht mehr pauschal polizeiliche Dateien für den Abgleich mit den eine Kontrollstelle passierenden Fahrzeugen eingesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat damit den Phantasien einer rundherum und ohne konkreten Anlass permanent überwachten Gesellschaft einen Riegel vorgeschoben. Ein großer Sieg für Bürgerrechte!“