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	<title>vorgänge 6/1965 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Gesetz und Recht im Wandel unserer Zeit</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Jun 1970 21:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 6/ 1965, S. 251-255 (vg) Wir veröffentlichen nachfolgend das Referat, das Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer beim Nürnberger Gespräch 1965 gehalten hat. Dieser Wissenschaftliche Kongreß der Stadt Nürnberg, der 1965 zum erstenmal stattfand und künftig jedes Jahr veranstaltet werden soll, stand unter dem Generalthema &#132;Haltungen und Fehlhaltungen in Deutschland&#148;. Die Nürnberger Gespräche sollen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/6-1965-vorgaenge/publikation/gesetz-und-recht-im-wandel-unserer-zeit/">Gesetz und Recht im Wandel unserer Zeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 6/ 1965, S. 251-255</p>
<p><i>(vg) Wir veröffentlichen nachfolgend das Referat, das Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer beim Nürnberger Gespräch 1965 gehalten hat. Dieser Wissenschaftliche Kongreß der Stadt Nürnberg, der 1965 zum erstenmal stattfand und künftig jedes Jahr veranstaltet werden soll, stand unter dem Generalthema &#132;Haltungen und Fehlhaltungen in Deutschland&#148;. Die Nürnberger Gespräche sollen generell soziologische, politologische und anthropologische Fragen behandeln, deren Erörterung dazu beitragen kann, insbesondere die Begriffskomplexe Vorurteil, Leitbild und politische Bildung zu erhellen. Der diesjährige Kongreß behandelte in öffentlichen Veranstaltungen, Forumsgesprächen, Seminaren und Arbeitsgruppen unter anderen die Themen &#132;Vaterland &#8211; wirkende Vergangenheit &#8211; erfüllbare Zukunft?&#148;, &#132;Was hat Auschwitz mit dem &#145;deutschen Menschen&#146; zu tun? &#132;Vorurteile Leitbilder &#8211; Politische Verantwortung, &#132;Ideologische Stereotype und Leitbildmodelle als Integrationsformen der Gesellschaft, &#132;Urbilder und Tabus in ihrer Auswirkung auf die Gesellschaftsstruktur&#8220;. Zu den Veranstaltungen waren eine große Zahl bedeutender Wissenschaftler und Publizisten in Nürnberg versammelt. Das von Fritz Bauer abgehandelte Thema war Gegenstand eines wissenschaftlichen Seminars des Nürnberger Gesprächs 1965.</i></p>
<p>Im deutschen Völkerrecht wurde bis 1945 einhellig der sogenannten Kriegsräson der Vorrang vor dem auf Humanisierung bedachten Kriegsrecht gegeben; die nationale Staatsräson wurde überhaupt über das internationale Recht gestellt. Im heimischen Bereich gab es im Zug der Romantik und der Schellingschen Lehre von der bewußtlosen Entwicklung des absoluten Geistes auch die historische Rechtsschule unter Führung Savignys. Das Recht entsteht nach ihm aus dem innersten Wesen der Nation und ihrer Geschichte. Im Jahrhundert der deutschen Kodifikationen blieb Savigny jedoch ohne praktische Auswirkungen.</p>
<p>Im Hintergrund steht die Frage nach den juristischen Leitbildern. Es gibt aber noch andere Alternativen als Humanität oder Nation. Die meisten anderen Sprachen haben es zudem leichter als wir. Humanity und humanite bedeuten zunächst Menschheit, was eine klare Antithese zu Nation darstellt, darüberhinaus aber auch Menschlichkeit. In der Verjährungsdebatte hat es sich wieder gezeigt, daß wir in Deutschland nicht wissen, ob wir die Worte des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 &#132;Crime against humanity&#148; mit Verbrechen gegen die Menschheit oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit übersetzen sollen. In manchen Teilen der Welt hat man aus der Deutung &#132;Verbrechen gegen die Menschheit&#148; die Konsequenz der Unverjährbarkeit der Taten gezogen.</p>
<p>Um an das Problem der Leitlinien deutscher Gesetzgebung und Rechtsprechung heranzukommen, lautet die letzte Formulierung unserer Aufgabe &#132;Gesetz und Recht im Wandel unserer Zeit&#148;.</p>
<p>Die Worte Gesetz und Recht werden von dem Nichtjuristen als Pleonasmus, als synonym empfunden. Die durch ihren reichen Wortschatz berühmte oder berüchtigte englische Sprache kennt in Wahrheit auch nur ein Wort &#132;law&#148;, was damit zusammenhängt, daß das angelsächsische und ihm nahestehende Recht vorzugsweise auf Herkommen beruht, ungeschrieben ist und in den Richtersprüchen artikuliert wird, wogegen das geschriebene Gesetz oder die Rechtsverordnung in den Hintergrund treten. Am deutlichsten ergibt sich dies aus dem Fehlen einer geschriebenen Verfassung in England.</p>
<p>Von &#132;Gesetz und Recht&#148; spricht unser Grundgesetz in seinem Artikel 20. Dort heißt es: &#132;Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.&#148; Es ist kaum zweifelhaft, daß diese Fassung nicht allein um des sprachlichen Wohlklangs willen gewählt wurde, was sich z. B. schon daraus ergibt, daß Artikel 102 der Weimarer Verfassung lautete: &#132;Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.&#148; Im deutschen Richtergesetz vom 8. September 1961 ist freilich auf diese Fassung wieder zurückgegriffen worden. Paragraph 25 heißt: &#132;Der Richter ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.&#148; Da aber das Grundgesetz auch Gesetz ist, bleibt es bei der in Artikel 20 Grundgesetz festgesetzten Bindung an Gesetz und Recht.</p>
<p>Gesetz ist das Gebot oder Verbot, das durch die jeweilige Gesetzgebungsinstanz an die Bürger gerichtet ist. Recht ist aber eine platonische Idee; sie dürfte mit der ldee Gerechtigkeit identisch sein.</p>
<p>Daß hier ein Spannungsverhältnis möglich ist, bedarf keiner Begründung. Um dies deutlich zu machen, sei zitiert, was Paul Johann Anselm von Feuerbach im benachbarten Ansbach anläßlich seiner Einführung in das Amt des Präsidenten des Appellationsgerichtes im Jahre 1817 ausführte:</p>
<p>&#132;Der Richter empfängt aus des Königs Hand sein Amt &#151; aber ein Amt, das die Pflicht auf sich hat, keinem anderen Herrn zu dienen als der Gerechtigkeit. So sind also die Richter innerhalb der Grenzen ihres Richteramtes so wenig Diener der obersten Gewalt, daß sie dieser, wenn sie jene Grenzen überschreiten sollte, sogar den Gehorsam zu versagen nicht etwa nur berechtigt, sondern kraft ihres Eides verbunden sind. Der Ungehorsam ist dem Richter eine heilige Pflicht, wo der Gehorsam Treubruch sein würde gegen die Gerechtigkeit, in deren Dienst er allein gegeben ist. Der König, welcher heute einem Richter eine Ungerechtigkeit befiehlt, kann ihn morgen vor Gericht stellen, dafür daß er ihm Gehorsam erwiesen hat.&#148;</p>
<p>Um keinen Zweifel aufkommen zu lassen, Anselin von Feuerbach war in Deutschland ein weißer Rabe; er wird hier genannt, weil selten von richterlicher Seite so deutlich auf die Möglichkeit eines Gegensatzes von Recht und Gesetzesbefehl hingewiesen wurde. Das deutsche Verhältnis zu Gesetz und Recht hat sich im Laufe der Jahrhunderte gewandelt, wenn auch die Entwicklung keineswegs so eindeutig vom Gesetzespositivismus zum sogenannten Naturrecht verläuft, wie häufig behauptet wird. Das Wort Naturrecht wird übrigens selten gebraucht; an seine Stelle treten Worte wie oberste Grundsätze des Rechts, überpositive Rechtsgrundsätze, allgemeine Leitideen, ungeschriebenes Gesetz, Gebote der Gerechtigkeit, materiale Gerechtigkeit, Sittengesetz &#151; vom &#132;Volksempfinden&#148;, &#132;allgemeinem Rechtsempfinden&#148; und dergleichen ganz zu schweigen. Daß unsere Rechtstheorie und Praxis nie rein positivistisch sein konnte, ergibt sich aus den Generalklauseln wie &#132;gute Sitten&#148; und &#132;Treu und Glauben&#148;.</p>
<p>Laband, um mit der Reichsgründung zu beginnen, erklärte das juristische Tun für eine rein logische Denktätigkeit; diese Logik könne durch historische, politische oder philosophische Betrachtungen nicht ersetzt werden, sie dienten in Wahrheit nur dazu, einen Mangel an konstruktiver Denktätigkeit zu verhüllen. Anschütz folgte in seinem Kielwasser. Nach Anschütz &#8211; Thoma &#132;darf&#148; der Staat zwar nicht alles tun, was ihm beliebt, aber er &#132;kann&#148; es mit rechtsverbindlicher Wirkung für Verwaltung, Rechtsprechung und Bürger tun. Die Rechtsidee schiebt dem Gesetzgeber zwar die Rechtspflicht zur Gerechtigkeitstendenz in das Gewissen, hat jedoch nicht die Kraft, ihr widersprechendes positives Recht außer Kraft zu setzen. Radbruch konnte vor 1933 noch schreiben: &#132;Der Jurist ist der Diener der Form, nicht der Sache: der Gerechtigkeit.&#148; Der Richterverein beim Reichsgericht hat zwar in Verbindung mit der Inflationsgesetzgebung der Weimarer Republik darauf hingewiesen, daß der Gedanke von Treu und Glaube außerhalb der einzelnen Gesetze, außerhalb einer einzelnen positiv-rechtlichen Bestimmung stehe und daß keine Rechtsordnung, die diesen Ehrennamen verdiene, ohne diesen Grundsatz bestehen könne. Darum dürfe der Gesetzgeber nicht ein Ergebnis, das Treu und Glauben gebieterisch fordern, durch sein Machtwort vereiteln; es werde erwogen, ob nicht der Eingriff des Gesetzgebers selbst als ein Verstoß gegen Treu und Glaube, als unsittlich seiner unsittlichen Folgen wegen rechtsunwirksam wäre (Jur. Wochenschrifl 1924, 90). Dies war der Richterverein. Dagegen hat das Reichsgericht selbst &#151; z. B. RGZ 125, 279 &#151; dem Richter die Machtbefugnis abgesprochen, &#132;verfassungsmäßig zustandegekommene Gesetze darauf nachzuprüfen, ob sie mit Treu und Glauben oder mit den guten Sitten zu vereinbaren sind&#148;.</p>
<p>Rechtspositivismus dieser Art garantiert Rechtssicherheit; Gesetz und Recht sind aber hier nichts anderes als gute oder böse, kluge oder schlechte Politik, ein Instrument der herrschenden Gewalt. Goethe hat in einem kurzen Dialog im Götz die Problematik klar angedeutet. Wenn Olearius das Corpus juris als ein Buch aller Bücher, eine Sammlung aller Gesetze nennt, meint der Abt: &#132;Eine Sammlung aller Gesetze. Potz! Dann müssen wohl auch die Zehn Gebote drin sein.&#148; Olearius antwortet: &#132;Implicite wohl, nicht explicite.&#148; Die Zehn Gebote mögen implicite im Corpus juris gestanden haben; ob sie aber in allen späteren Gesetzen auch implicite gewesen sind, das eben ist die Frage. Im Unrechtsstaat waren und sind sie gewiß nicht implicite enthalten gewesen.</p>
<p>Der Grundsatz &#132;Treu und Glauben&#148;, der nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts keineswegs nur das Schuldrecht beherrscht, sondern das ganze Privatrecht und das gesamte Gebiet des öffentlichen Rechts, und das Verbot der gegen die guten Sitten verstoßenden Rechtsgeschäfte und Handlungen war von jeher die Eingangsstelle für das, was man Naturrecht zu nennen pflegt. Es ist meines Erachtens bei der Fülle der in aller Regel auf den Einzelfall abgestellten Entscheidungen unmöglich, zu sagen, welche politischen und sozialen Vorstellungen die Richter gehabt haben. Als gute Sitten wurden die &#132;Auffassungen aller anständigen Menschen&#148; oder &#132;das Rechtsgefühl aller billig und gerecht Denkenden&#148; ausgegeben. Vor Schaffung der Demoskopie war es schwer, die Auffassungen der Menschen oder ihre Rechtsgefühle festzustellen. Das Reichsgericht hat sich auch nie &#151; auch nicht annäherungsweise &#151; darum bemüht. Es hat in aller Regel seine eigene Auffassung selbstherrlich als die aller anständigen, aller billig und gerecht Denkenden dekretiert, ohne rational eine Rechenschaft über seine Gründe abzulegen.</p>
<p>Am ehesten zeigt sich noch das Leitbild der deutschen Rechtsprechung bis 1933 im Wirtschaftsrecht, speziell im Recht der modernen Monopole und Obligopole. Man hat mit den Kartellen sympathisiert, weil sie im angeblichen Chaos der freien Marktwirtschaft Ordnung schaffen. Man hat &#151; typischerweise &#151; der Freiheit die kartellierte Ordnung vorgezogen, obwohl Wettbewerb gewiß den Verbrauchern nützt. Im Vernichtungskampf der Monopole gegen Außenseiter sah man ein Spiegelbild der Natur, die &#151; wie später im Nazismus &#8211; sozialdarwinistisch interpretiert wird. Zitieren wir einen Mann wie Nippercley, dem auch in der Bundesrepublik eine sehr maßgebliche Rolle zu spielen bestimmt war. Auf dem Juristentag 1928 erklärte er zur Kartellfrage: &#132;Die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze über Sittenwidrigkeit führen ohne unmännliche Sentimentalität praktisch zu einer weitgehenden Sicherung der Koalitionsfreiheit (gemeint ist Kartellierungsfreiheit), der Kampffreiheit und der Vertragsfreiheit, indem sie nur die gröbsten Auswüchse bekämpfen. Und das ist gut so. Die Privatrechtsordnung ist nicht dazu da, reine Ethik zu treiben und das Leben zu verweichlichen.&#148; Worte wie &#132;unmännliche Sentimentalitäten&#148; und &#132;Verweichlichung des Lebens&#148; sind charakteristisch für die naturalistisch-nazistische Infizierung des deutschen Rechtes selbst in der Weimarzeit.</p>
<p>Ihr entsprach auch der bewußte oder unbewußte hegelianische Einschlag in Lehre und Praxis. Bei Binder &#132;Staatsräson und Sittlichkeit&#148; lesen wir, daß der Staat &#132;als die geschichtliche und rechtliche Wirklichkeit eines Volkes ein sittliches Wesen&#148; sei, alles, was er zur eigenen und zur Förderung der Nation unternehme, sei &#132;sittlich gerechtfertigt&#148;, sofern nur die Nation ihr Daseinsrecht vor dem &#132;Richterstuhl der Geschichte und der Vernunft&#148; darzutun vermöge. Er bekennt sich in seiner &#132;Philosophie des Rechts&#148; zu einer antiindividualistischen, &#132;transpersonalen oder, wenn man will, universalistischen Metaphysik&#148;, nach der das Recht &#132;seiner ldee nach Zwang des einzelnen zur Gemeinschaft&#148; ist, wobei allerdings der Zwang für sich allein nicht genüge, er vielmehr seine sittliche Rechtfertigung in dem Gedanken finden müsse, &#132;daß ohne ihn Gemeinschaft und Kultur nicht möglich wäre&#148;. Mit dergleichen Vorstellungen, seien sie rechtspositivistischer oder naturrechtlicher Art, wurde, wie heute kaum noch zweifelhaft sein kann, dem nazistischen &#132;Naturrecht&#148; der Weg geebnet. In seiner Schrift vom &#132;Gesetzesstaat zum Rechtsstaat&#148; erklärte Heinrich Lange 1934, der Weg vom Liberalismus zum Nationalsozialismus bedeute &#132;den Weg vom Gesetz zum Recht&#148;. &#132;Reinerhaltung, Erhaltung, Förderung und Schutz des deutschen Volkes&#148; ist Ziel und Zweck des Rechts, so Oberlandesgericht Jena. Die rassenbiologische Interpretation dieses Satzes braucht hier nicht expressis verbis genannt zu werden. Das Reichsgericht erklärte beispielsweise: &#132;Die frühere Vorstellung vom Rechtsinhalt der Persönlichkeit machte keine grundsätzlichen Wertunterschiede nach der Gleichheit oder Verschiedenheit des Blutes; sie lehnte deshalb eine rechtliche Gliederung und Abstufung der Menschen nach Rassengesichtspunkten ab.&#148; Anders der Nationalsozialismus. &#132;Naturgegeben&#148;, schrieb z. B. Dietze, &#132;sind die Unterschiede zwischen den Völkern und jedes Recht, welches wahrhaft natürlich sein will, muß auf diesem Unterschied aufbauen: jedes Naturrecht muß arteigen, aber nicht allen eigen, d. h. allgemein sein wollen, es muß an den natürlichen Grenzen der Rassen und Völker aufhören&#148;, usw. Als &#132;Naturrecht&#148; wurde der Kampf der Arten und &#132;the survival of the fittest&#148; eventuell mittels Gas verstanden.</p>
<p>Wichtiger als all das ist die Gegenwart und Zukunft. Nach dem Zusammenbruch des Unrechtsstaates importierten die Siegermächte ein humanistisches Naturrecht nach Deutschland. Es entsprach im wesentlichen den angelsächsischen Vorstellungen. Zu nennen ist vor allem das Kontrollratsgesetz Nr. 10. Hier wurden, um den entscheidenden Satz zu zitieren, Verfolgungen aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen zu Verbrechen erklärt, ohne Rücksicht darauf, ob durch die Handlung das nationale Recht verletzt worden war oder nicht. Radbruch, der bis 1933 dem Gesetzespositivismus gefolgt war, weil ihm die Möglichkeit eines Unrechtsstaates nie in den Sinn gekommen ist, schrieb seinen berühmten Aufsatz über &#132;Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht&#148;. Schon in seinen &#132;5 Minuten Rechtsphilosophie&#148; (1945) stand der entscheidende Satz: &#132;Das muß sich dem Bewußtsein des Volkes und der Juristen tief einprägen: Es kann Gesetze mit einem solchen Maße von Ungerechtigkeit und Gemeinschädlichkeit geben, daß ihnen die Geltung, ja der Rechtscharakter abgesprochen werden muß.&#148;</p>
<p>Deutschland in West und Ost bekannte sich nunmehr zu übergesetzlichen Leitideen, der Osten zu der Leitidee eines dialektischen Materialismus, der Richtschnur für die Auslegung der Gesetze wurde, die Rechtsprechung der Bundesrepublik im wesentlichen zu einem Naturrecht katholischer Färbung, jedenfalls in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, während das Bundesverfassungsgericht wesentlich zurückhaltender war. Die Herkunft aus katholischen Quellen wurde in der Bundesrepublik freilich nicht ausdrücklich ausgesprochen; die Grundsätze des übergesetzlichen Rechtes wurden und werden in aller Regel nur postuliert, sozusagen als Bekenntnis abgelegt, ohne daß ihr Geltungsgrund dargelegt würde.</p>
<p>Beispielsweise sprach der Bundesgerichtshof von einer &#132;angeborenen Gesundheit der Menschen nach Natur- und Schöpfungsordnung&#148;, was offensichtlich im Widerspruch zu aller Naturwissenschaft steht. Er postulierte, daß sich der Verkehr der Geschlechter grundsätzlich in der Einehe vollziehe, weil der Sinn und die Folge des Verkehrs das Kind ist. Es heißt weiter: &#132;Indem das Sittengesetz dem Menschen die Einehe und die Familie als verbindliche Lebensform gesetzt und indem es diese Ordnung auch zur Grundlage des Lebens der Völker und Staaten gemacht hat, spricht es zugleich aus, daß sich der Verkehr der Geschlechter grundsätzlich nur in der Ehe vollziehen soll.&#148; Nichts von alledem ist jedoch in selbstverständlicher Eindeutigkeit gegeben. Ein anderes Mal heißt es, &#132;daß jeder Selbstmordversuch &#151; von äußersten Ausnahmefällen vielleicht abgesehen &#151; vom Sittengesetz streng mißbilligt ist, da niemand selbstherrlich über sein eigenes Leben verfügen darf&#148;. Auch das ist seit Jahrtausenden strittig. Pilatus fragte &#132;Was ist Wahrheit?&#148; Hinter seiner Frage erhebt sich eine noch viel gewaltigere Frage: Was ist Recht und Gerechtigkeit? Sie ist mit der Bindung von Verwaltung und Rechtsprechung an Gesetz und Recht gestellt. Gewiß kann die eine oder andere Wahrheit oder Gerechtigkeit bekenntnishaft geglaubt werden; die Frage ist, ob Recht und Gerechtigkeit wissenschaftlich in ihrem Grundbestand erweisbar sind. In der DDR gilt der historische Materialismus mit seinen rechtlichen Konsequenzen als Wissenschaft; die Menschenrechte werden im Grundgesetz der Bundesrepublik als oberste Werte deklariert; es wird in Theorie und Praxis davon ausgegangen, doziert und im Richterspruch gesagt, daß sie, gleichgültig ob sie im Grundgesetz stünden oder nicht, vorgegeben sind und vom Grundgesetzgeber vorgefunden wurden. Sie sind unzerbrechlich wie die Sterne selbst. Kann dies bewiesen werden? Radbruch hat es versucht, und sein Versuch ist, wie ich glaube, gelungen.</p>
<p>Ausgangspunkt bleibt die nicht zu bestreitende Subjektivität und Relativität der Wertentscheidungen eines jeden Menschen. Seit Max Weber wissen wir, daß jede menschliche Wertentscheidung nicht Erkenntnis, sondern Bekenntnis ist. Die wissenschaftliche Wertbetrachtung vermag nach Max Weber zwar zu lehren, was man kann und was man will, nicht aber, was man soll. Die Entscheidung des Einzelnen für den Vorrang der Freiheit vor der Ordnung oder der Ordnung vor der Freiheit, für Selbstbestimmung oder Autorität ist eine Funktion von Charakter und Umgebung des Einzelnen; sie mag subjektiv aufrichtig und wahr sein, ihre objektive Richtigkeit ist nicht nachprüfbar. Am deutlichsten ist dies bei allen politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen, wobei ganz dahingestellt bleiben kann, daß wir weder über alle Daten der Gegenwart noch über die der Zukunft verfügen und verfügen können. Gemeinwohl ist ein offener Begriff; sein Inhalt verändert sich bei kurz- und langfristiger Betrachtung. Welche wir wählen, ist eine freie Entscheidung. Eine Planwirtschaft, bei der das Problem besonders deutlich ist, kann auf kurze Frist ein hohes Maß von Verbrauchsgütern produzieren, sie kann auch einen gegenwärtigen Konsumverzicht fordern, Arbeitskraft und Rohstoffe in Maschinen investieren, um den Kindern und Enkeln ein höheres Maß von Konsum zu ermöglichen. Objektive Kriterien für die Richtigkeit der einen oder anderen Entscheidung gibt es nicht.</p>
<p>Die eigene Wertentscheidung des Menschen ist nicht beweisbar, die Wertentscheidung des Anderen, die inhaltlich abweicht, ist nicht widerlegbar. Diese Skepsis aus sokratischem Geist ist alles andere als negativ, sie meint in Wahrheit Toleranz als logische, politische und moralische Konsequenz.</p>
<p>Der Staat und sein Recht darf an dem wissenschaftlich belegten Faktum der Fülle individueller Wertentscheidungen und der wissenschaftlichen Tatsache ihrer Unbeweisbarkeit nicht vorübergehen; selbstverständlich, er kann es, dann geht aber Macht vor Wahrheit und damit auch vor Recht.</p>
<p>Da es wissenschaftliche Kriterien für die Wahrheit der Bekenntnisse religiöser, ethischer, politischer, kultureller und künstlerischer Art nicht gibt, lehrt Skepsis und Relativismus Gerechtigkeit gegen fremde Entscheidungen. Alle Bekenntnisse stehen in einem fruchtbaren Spannungsverhältnis und unendlichen Wettstreit. Die Ring-Parabel von Lessings &#132;Nathan der Weise&#148; ist angesprochen.</p>
<p>Die Demokratie ist die ideale Staatsform, die den individuellen Wertentscheidungen Raum gibt. Jeder kann die Macht erhalten und kraft Majorität den Machtkampf beenden.</p>
<p>Die Wahrheit der Gesetze bleibt jedoch offen. Selbst die Mehrheit kann daher den Meinungsstreit nicht beenden; auch die Mehrheit, die das Wahrheitsmonopol nicht besitzt und besitzen kann, muß die Freiheit des Gewissens, des Denkens, der Wissenschaft und Kunst, der Presse achten; diese Freiheiten setzen eine unübersteigbare Schranke. Weil keine Wertentscheidung beweisbar ist, sind alle Wertentscheidungen gleichberechtigt. Sind die individuellen Vorstellungen von dem Wahren, Guten und Schönen gleichberechtigt, sind auch die Menschen gleichberechtigt und jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Jede Meinung wird geduldet; ausgenommen ist nur, was mit dem Anspruch auf absolute Wahrheit auftritt. Toleranz ja, aber nicht Toleranz gegenüber Intoleranz. Der Einparteienstaat ist nicht legitim; ein Gesetz oder Befehl, die die Menschenrechte verletzten, ist Unrecht.</p>
<p>In seinem 1934 in Lyon gehaltenen, zuerst in &#132;Archives de Philosophie de Droit&#148; veröffentlichten Vortrag über &#132;Relativismus in der Rechtsphilosophie&#148; konnte Radbruch mit berechtigtem Stolz sagen: &#132;Ein logisches Wunder hat sich vollzogen; das Nichts hat aus sich heraus das All geboren, wir sind ausgegangen von der Unmöglichkeit, das gerechte Recht zu erkennen, und wir enden damit, bedeutende Erkenntnisse über das gerechte Recht in Anspruch zu nehmen. Wir haben aus dem Relativismus selbst absolute Folgerungen abgeleitet, nämlich die überlieferten Forderungen des klassischen Naturrechts. Im Gegensatz zum methodischen Prinzip des Naturrechts ist es uns gelungen, die sachlichen Forderungen des Naturrechts zu begründen. Die Ideen von 1789 sind wieder aufgetaucht aus der Skepsis, in der sie zu ertrinken schienen.&#148;</p>
<p>Hieraus sind die rechtlichen und gesetzlichen Konsequenzen eines pluralistischen Staates zu ziehen.</p>
<p>Mit &#132;guten Sitten&#148;, &#132;Sittengesetz&#148;, &#132;Recht&#148; und ähnlichen Begriffen unserer Grundgesetzgebung und unserer Gesetze ist nicht gemeint, was ex cathedra oder von irgendeinem Richterstuhl aus hierfür gehalten wird, auch nicht, was die Mehrheit des Volkes hierfür hält. Auch überlegt denkende Minderheiten der Bevölkerung sind zu beachten. Neben den Grundrechten ist &#151; unter Berücksichtigung der vielfältigen Vorstellungen der Menschen hier und heute über das sittlich Zulässige &#151; der sich deckende Kernbereich ihrer Auffassungen, das &#132;All&#148;gemeingut der Ethiken, damit zwangsläufig ein ethisches Minimum gemeint. Von hier aus ergeben sich Konsequenzen für unser gesamtes Recht, nicht zuletzt die umstrittenen Fragen unseres Strafrechts, Eherechts und dergleichen. Ich nenne die Abtreibung, die künstliche Insemination, unser Sexualstrafrecht, die freiwillige Sterilisierung, die Geburtenbeschränkung und Familienplanung überhaupt. Im Zweifel ist stets die Freiheit des Einzelnen und sein Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit entscheidend.</p>
<p>Auf der Suche nach dem richtigen Recht postulieren wir nicht nur die Humanität, wir glauben sie auch mit der Logik der Vernunft, die nicht national, sondern allgemein menschlich ist, als Inhalt dieses Rechts beweisen zu können. Sie zu schützen und zu achten ist Aufgabe aller staatlichen und gesellschaftlichen Gewalt; der Jurist spricht auch von einer &#132;Drittwirkung&#148; der Menschenrechte, worunter er versteht, daß sie nicht nur das Verhältnis des Kollektivs zum Individuum bestimmen müssen, sondern auch die Beziehungen des privaten &#132;Ich&#148; zum privaten &#132;Du&#148;, das menschliche &#132;Wir&#148;, das uns aufgegeben ist.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die SPD-Entschließung zum Notstandsrecht</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/6-1965-vorgaenge/publikation/die-spd-entschliessung-zum-notstandsrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Jun 1970 21:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 6/ 1965, S. 262-264 (vg) Den Monat Mai über hat es so ausgesehen, als solle die Notstandsgesetzgebung nun doch noch in einem Parforceritt in den letzten Parlamentswochen, die dem Bundestag in dieser Wahlperiode noch bleiben, durchgebracht werden. Die Verhandlungen über die noch strittigen Punkte zwischen den Parteien wurden unter Ausschluß der öffentlichen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/6-1965-vorgaenge/publikation/die-spd-entschliessung-zum-notstandsrecht/">Die SPD-Entschließung zum Notstandsrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 6/ 1965, S. 262-264</p>
<p>(vg) Den Monat Mai über hat es so ausgesehen, als solle die Notstandsgesetzgebung nun doch noch in einem Parforceritt in den letzten Parlamentswochen, die dem Bundestag in dieser Wahlperiode noch bleiben, durchgebracht werden. Die Verhandlungen über die noch strittigen Punkte zwischen den Parteien wurden unter Ausschluß der öffentlichen Diskussion in interfraktionellen Gesprächen geführt. Was an dem zuletzt der Öffentlichkeit zugänglich gewordenen veränderten Regierungsentwurf immer noch problematisch und gefährlich für die freiheitliche Demokratie war, hat Jürgen Seifert in seinem Kommentar in vg 5/65, S. 194 ff, dargestellt. Die Besorgnis der Öffentlichkeit wurde vor allem laut in dem Brief von 250 Professoren an den DGB-Bundesvorstand, dann auch in Erklärungen der Gewerkschaften, daß sie weiterhin zu ihren früheren Erklärungen insachen Notstandsgesetzgebung stehe und daß, sollten die Gesetze jetzt eilfertig verabschiedet werden, mit Proteststreiks zu rechnen sei. Nachdem dann mehreremal aus den interfraktionellen Verhandlungen verlautete, man stehe kurz vor einer Einigung, haben sich die Führungsgremien der SPD, die allerdings betont Wert darauf legten, daß sie nicht von &#132;außerparlamentarischen&#148; Kräften in ihrer Entscheidung beeinflußt worden seien, am 29. Mai entschlossen, in dieser Legislaturperiode nicht mehr an einer Verabschiedung der Notstandsverfassung mitzuwirken. Wegen der benötigten Zweidrittelmehrheit für die Verfassungsänderung ist damit die Verabschiedung vorerst verhindert und eines der wesentlichen Anliegen der Professoren, daß sie nicht übereilt erfolgen darf, erfüllt. Die Entschließung der SPD-Führungsgremien geben wir hier mit geringfügigen Kürzungen wieder, weil sie sowohl über die erzielten Kompromisse wie über die noch bestehenden Gegensätze orientiert. (Die mehrfach erwähnte Entschließung des Kölner SPD-Parteitags von 1962 wurde in vg 9/63, S. 296 wiedergegeben.)</p>
<p>&#132;Parteivorstand, Parteirat und Kontrollkommission der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands haben am 29. Mai 1965 in Saarbrücken einstimmig nachstehende Entschließung zum Notstandsrecht verabschiedet: . . .</p>
<p>2. Die Führungskörperschaften der SPD stellen fest, daß es eine gemeinsame Aufgabe aller verantwortlichen Kräfte ist, im Falle von Not und Gefahr alles für ihre Überwindung zu tun, den Menschen zu helfen und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen alle Gefahren zu schützen. Zur Zeit sind den drei ehemaligen Besatzungsmächten im Deutschlandvertrag unbeschränkte Notstandsvollmachten vorbehalten. Diese in den Händen der Alliierten liegenden Befugnisse sind jederzeit ohne parlamentarische Mitwirkung auf deutsche Behörden übertragbar; ihre Ausübung unterliegt keiner parlamentarischen Kontrolle. Es ist notwendig, diese Befugnisse durch deutsches Verfassungsrecht abzulösen und zum Erlöschen zu bringen. Eine solche Ablösung liegt auch und gerade im Interesse der Arbeitnehmer und ihrer Organisationen, die nach jetzigem Recht nicht vor einer Anwendung oder gar vor dem Mißbrauch dieser Befugnisse gegen ihre Interessen geschützt sind.</p>
<p>3. Um die bisherigen Versäumnisse der Bundesregierung auf dem Gebiete des Schutzes der Zivilbevölkerung nicht weiterhin andauern zu lassen, werden die SPD und ihre Bundestagsfraktion aus ihrer Verantwortung für die Sicherheit der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland bereit sein, auch ohne Ergänzung des Grundgesetzes das Selbstschutzgesetz, das Schutzbaugesetz und das Gesetz über das Zivilschutzkorps zu verabschieden. Sie gehen dabei von den in den Ausschüssen einmütig erarbeiteten Vorlagen aus.</p>
<p>4. Zur Ablösung der alliierten Vorbehaltsrechte ist außer der Regelung einer Notstandsverfassung auch eine rechtsstaatliche Regelung der Post- und Fernmeldeüberwachung erforderlich. Obwohl ihr die Problematik hinreichend bekannt ist, hat es die Bundesregierung bis zum letzten Tage der bisherigen interfraktionellen Behandlungen verabsäumt, eine vollständige Vorlage im Parlament ordnungsgemäß einzubringen. Eine Verabschiedung der Grundgesetzergänzung zur Regelung des Problems der Notstandsverfassung ohne Regelung der Post- und Fernmeldeüberwachung würde nur eine teilweise Ablösung der alliierten Vorbehaltsrechte ermöglichen. Die alliierte Telefon- und Postkontrolle würde auch weiterhin bestehen. Sinn und Zweck einer verantwortungsvollen Notstandsgesetzgebung ist aber nach übereinstimmender Auffassung aller Fraktionen die uneingeschränkte Ablösung aller alliierten Vorbehaltsrechte. Die SPD hat immer darauf bestanden, daß eine Gesamtablösung gesichert sein muß. Damit ist Punkt 7 der Kölner Entschließung vom Mai 1962 nicht erfüllt.</p>
<p>5. Die Sicherung der Pressefreiheit im Sinne des Punktes 3 der Kölner Entschließung ist leider immer noch nicht in dem notwendigen Umfang gewährleistet. Es ist zwar gelungen, die Vorschläge der Bundesregierung über eine Pressezensur zu Fall zu bringen und eine Einschränkung der Pressefreiheit auf die Wiedergabe militärischer Nachrichten im Verteidigungsfall oder bei äußerer Gefahr zu beschränken. Die seit zwei Jahren ständig vertretene Forderung der SPD, die Rechtstellung der Presse auch für diesen Fall durch eine klare gesetzliche Regelung zu fixieren, ist jedoch nicht erfüllt. Die Bundesregierung hatte bis zum letzten Tag der bisherigen interfraktionellen Verhandlung einen von ihr beratenen und beschlossenen Entwurf nicht vorgelegt. Nur die Verabschiedung eines ordnungsgemäß beratenen Gesetzes kann einem Mißbrauch vorbeugen. Die im Kabinett beschlossene Vorlage entspricht den sozialdemokratischen Vorstellungen nicht. Der Vorschlag der Verhandlungskommission der SPD-Bundestagsfraktion, unter diesen Umständen jede Einschränkung des Artikels 5 des Grundgesetzes aus der Verfassungsergänzung herauszunehmen, wurde von den anderen Fraktionen nicht akzeptiert, obwohl damit der Weg für eine spätere Lösung dieses Problems eröffnet gewesen wäre.</p>
<p>6. Einigkeit zwischen den Fraktionen bestand darüber, daß im Falle des äußeren Notstandes Dienstleistungen für die Sicherung der Verteidigung auch außerhalb der Bundeswehr erforderlich sind; dabei müssen aber die Rechte der Arbeitnehmer gesichert werden. Über die rechtliche Sicherung dieses Anspruches konnte keine Einigung erzielt werden. Punkt 4 der Kölner Entschließung ist damit nicht erfüllt.</p>
<p>7. Die Funktionsfähigkeit der Länder und der Landesregierungen darf nicht dadurch beschränkt werden, daß die Bundesregierung im Notstand andere Personen beauftragen kann, in ihrem Namen Weisungsbefugnisse gegenüber den Ländern auszuüben. Punkt 5 der Kölner Entschließung ist damit nicht erfüllt.</p>
<p>8. Seit zwei Jahren haben die Vertreter der SPD in den Beratungsgremien des Bundestages immer wieder darauf hingewiesen, daß die Lösung dieser Probleme Voraussetzung für eine Verabschiedung der Gesetzgebung für den Fall von Not und Gefahr sein muß. Schon 1960 hatte die SPD-Fraktion interfraktionelle Gespräche vorgeschlagen. Fünf Jahre hat man sich dieser Anregung versagt. Durch die erst Anfang Mai zustande gekommenen interfraktionellen Verhandlungen lassen sich die seit Jahren anstehenden Versäumnisse in den wenigen verbleibenden Beratungswochen des gegenwärtigen Bundestags nicht mehr aufholen. Die Zeit reicht für eine sachgerechte Lösung der obengenannten Probleme nicht mehr aus. Die Erklärung guter Absichten ist kein Ersatz für klare Gesetzestexte.</p>
<p>9.Verfassungsrecht darf nicht aus dem Ärmel geschüttelt werden. Seine Bedeutung und seine Würde gebieten ordnungsgemäße, nicht überhastete Beratung im Parlament und in seinen Ausschüssen sowie die Teilnahme unseres politisch mündigen Volkes an dieser verfassungspolitisch wichtigen Diskussion unter Vorlage der wirklich zu beschließenden Texte und nicht der längst überholten Vorlagen. Gesetzgebung muß offen sein, Verfassungsgesetzgebung erst recht. Dunkelkammer und Hast können kein Vertrauen schaffen. Aber gerade dieses Vertrauen in unsere freiheitliche Rechtsordnung ist die unentbehrliche Grundlage dafür, daß unser Volk sie mit allen seinen Kräften auch und gerade in Zeiten der Not zu schützen gewillt ist&#8230;</p>
<p>11. Parteivorstand, Regierungsmannschaft und Parteirat der SPD begrüßen, daß es der Verhandlungsdelegation der Bundestagsfraktion auf einigen wichtigen Gebieten gelungen ist, die anderen Fraktionen des Bundestags von der Richtigkeit der von der Sozialdemokratischen Partei seit Jahren erarbeiteten Vorstellungen zu überzeugen. Dies gilt vor allem für folgende Punkte: a) Die Gewaltenteilung bleibt unangetastet. Die volle politische Verantwortung des Parlamentes in jeder möglichen Gefahrenlage wird nicht gemindert. Äußerstenfalls wird die Verantwortung durch das Notparlament, das für Bundesrat und Bundestag handelt, wahrgenommen. b) Die Wahrung der vollen Handlungsfähigkeit des Parlamentes macht nach nunmehriger Überzeugung auch den Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und FDP das von der Bundesregierung geforderte Notverordnungsrecht überflüssig. c) Übereinstimmung konnte mit den anderen Fraktionen auch darüber erzielt werden, daß Entscheidungen der Bundesregierung zur Herstellung der Verteidigungsbereitschaft nur nach vorheriger Billigung zumindest durch das Notparlament möglich sind. d) Einigung konnte mit den anderen Fraktionen auch darüber erzielt werden, daß für den Fall der Not die Regierung sich nicht nur auf eine einfache parlamentarische Mehrheit stützen darf, sondern alle demokratischen Kräfte umfassen muß. Feststellungsentscheidungen können demnach nur so ergehen, daß Bundestag oder Notparlament mit Zweidrittelmehrheit zu entscheiden haben, mindestens aber die Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder zustimmen muß. e) Einigung ist darüber erzielt worden, daß Bestand und Handlungsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichtes gewahrt bleiben. f) Einigkeit ist darüber erzielt worden, daß es der von der Bundesregierung ursprünglich vorgesehenen Sonderregelung für den Fall des inneren Notstandes nicht bedarf. Artikel 91 GG bleibt weiterhin die Grundlage für die Regelung dieses Problems mit seiner Erweiterung dahingehend, daß die Bundeswehr zur Ergänzung der Polizeikräfte herangezogen werden kann. g) Einigkeit besteht darüber, daß Arbeitskämpfe kein Fall des inneren Notstandes sind. h) Nach übereinstimmender Meinung bleibt es dabei, daß Frauen nicht zum Dienst im Verbande der Streitkräfte verpflichtet werden können. i) Übereinstimmung besteht darüber, daß die Bundesrepublik Deutschland fähig sein muß, im Rahmen des Bündnisses die ihr im Falle der Not obliegenden Aufgaben schnell und wirksam wahrzunehmen. &#151; Die vom Rechtsausschuß des Bundestages verabschiedete Vorlage trägt leider dem Ergebnis der interfraktionellen Besprechungen nicht in allen Punkten Rechnung&#8230;&#8220;</p>
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		<title>Die Diffamierung der 215 Professoren</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Jun 1970 20:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vorgänge 6/1965, S. 264-266 (vg) Die folgende Dokumentation behandelt am Beispiel der Behandlung des Notstandsappells von 215 Professoren (s. vg 5/65, 214 f) einen Fall politischer Diffamierung. Das, was Rechtsanwalt Heinrich Hannover in der 1962 erschienenen Broschüre &#132;Politische Diffamierung der Opposition im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat« noch als eine von den Regierungsparteien gegenüber der SPD angewandte Methode [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Vorgänge 6/1965, S. 264-266</p>
<p>(vg) Die folgende Dokumentation behandelt am Beispiel der Behandlung des Notstandsappells von 215 Professoren (s. vg 5/65, 214 f) einen Fall politischer Diffamierung. Das, was Rechtsanwalt Heinrich Hannover in der 1962 erschienenen Broschüre &#132;Politische Diffamierung der Opposition im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat« noch als eine von den Regierungsparteien gegenüber der SPD angewandte Methode beschreiben konnte, wird heute, das zeigt die Dokumentation, leider auch von einigen Sozialdemokraten gegenüber einer ihr unbequemen außerparlamentarischen Opposition angewandt.</p>
<p>Am 15. April 1965 erklärte der Marburger Ordinarius für Soziologie, Professor Dr. Heinz Maus auf einer Pressekonferenz in Frankfurt am Main, daß er einige Tage zuvor an den Deutschen Gewerkschaftsbund, die dem DGB angeschlossenen Gewerkschaften und an die Gewerkschaft der Polizei einen Appell gesandt habe, sich den beabsichtigten Notstandsgesetzen zu widersetzen, &#132;die an die Fundamente unserer demokratischen Ordnung rühren und die Existenz unseres Volkes aufs Spiel setzen&#148;. Er verteilte den Text des Appells und eine Namensliste von insgesamt 215 Hochschullehrern, die bis zu diesem Zeitpunkt den Aufruf unterzeichnet hatten. Am 14. Mai gab er bekannt, daß die Zahl auf über 250 Professoren angestiegen sei.<br />Die Namensliste ist deshalb interessant, weil sie &#8211; wie schon der Appell der Humanistischen Union an die Bundestagsabgeordneten im Herbst 1964 &#8211; im wesentlichen die Namen von<br />Hochschullehrern enthielt, die sonst nicht jeden Aufruf unterschreiben. Acht der Unterzeichner waren auf dem Karlsruher Parteitag der SPD im Herbst 1964 als wissenschaftliche Berater Willy Brandts bezeichnet worden; etwa zwanzig sind nach vorsichtigen Schätzungen Mitglieder der SPD. Von den 215 Professoren hatten lediglich 9 den aus dem DFU-Umkreis stammenden Aufruf der &#8222;Angehörigen des Kultur- und Geisteslebens&#8220; gegen die Notstandsgesetzgebung aus dem Jahre 1963 unterschrieben, den damals insgesamt 53 Professoren unterzeichnet hatten.<br />Mit dem Datum &#8222;Mitte April 1965&#8220; verbreitete die Deutsche Volkszeitung, eine vom Bund der Deutschen herausgegebene Wochenzeitung, auf einem &#8222;Extrablatt&#8220; den Aufruf mit der gesamten Liste der Unterzeichner. Eingerückt und besonders umrandet steht in diesem Text unter der Überschrift &#8222;Letzte Meldung&#8220; ein Bericht über die von Professor Maus veranstaltete Pressekonferenz. Beim flüchtigen Lesen kann diese Anordnung zu dem &#8211; sicher beabsichtigten &#8211; Eindruck führen, es handele sich um eine Aktion der Deutschen Volkszeitung. Der Kenner solcher in der Politik einflußloser Gruppen weiß allerdings, daß diese journalistische Praxis zu den Methoden der-artiger Gruppierungen gehört, durch die sie ihre Unbedeutendheit zu überspielen versuchen.<br />Der Vorsitzende des DGB Ludwig Rosenberg bestätigte am 23. April 1965 dankend den Empfang des Appells, wies darauf hin, daß der DGB auch den politischen Parteien gegenüber wiederholt seine ablehnende Haltung begründet habe und er-klärte, daß sich der DGB &#8222;auch weiterhin mit dieser Frage beschäftigen werde&#8220;. Der Vorsitzende der IG Metall, Otto Brenner, begrüßte auf einer Bezirkskonferenz in Stuttgart den Appell. Nach einer Meldung des IG-Metall-Organs Metall vom 4. Mai 1965 sagte er: &#8222;Es ist unbestreitbar, daß die Professoren gleich uns von tiefer Sorge um die weitere demokratische Entwicklung der Bundesrepublik erfüllt sind. Schon ein-mal haben sich Wissenschaftler gegen die Gefahren gewandt, die der Menschheit durch die Entfesselung der atomaren Kräfte drohen. Auch die Göttinger Achtzehn haben seinerzeit ihre Mahnung vor allem an die Gewerkschaften gerichtet. Dieses Vertrauen ehrt uns, und wir haben uns bemüht, es zu rechtfertigen. Wir sind uns unserer Verantwortung für die Erhaltung der Demokratie in unserem Lande durchaus bewußt. Wir sind allerdings keine politische Partei und können den Politikern ihre Verantwortung nicht abnehmen &#8211; genauso wenig, wie uns jemand unsere Verantwortung abnehmen kann. Wir können nur unseren Beitrag dazu leisten, daß alle demokratischen Kräfte sich des Ernstes der Situation bewußt werden und dafür sorgen, daß aus der von der Bundesregierung geplanten Notstandsgesetzgebung nichts wird!&#8220;<br />In einem Interview mit dem Kölner Stadtanzeiger (4. Mai 1965) bemerkte er: &#8222;Der Aufruf der 215 ist uns nicht gelegen gekommen. Aber er wurde von uns durchaus begrüßt. Wir verstehen auch sehr gut, warum sich diese Leute an uns wenden. Wir sind doch im Grunde die größte demokratische Organisation, die die Notstandsgesetzgebung entschieden ablehnt.&#8220; Brenner begrüßte auch die Äußerung von Professor Eugen Kogon, der als einer der Mit-Initiatoren des Appells in einem Interview in derselben Zeitung (1. Mai 1965) zu der Frage, ob die Gewerkschaften sich den Appell zu eigen machen würden, geantwortet hatte: &#8222;Ich habe keine Illusionen. Aber die Gewerkschaften haben hier eine Initiative, die ihr eigenstes Daseinsgefühl berühren muß. Die Arbeiter haben hier die Chance einer wirklich ernstgemeinten geistigen Übereinkunft von Intellektuellen und Arbeitern in einer Lebensfrage unserer Demokratie, des Staatsbürgers im einzelnen. Daran kann das Parlament nicht vorbei, denke ich. Man kann später, in der nächsten Legislaturperiode über diesen Gesetzeskomplex ruhig und im Geiste der Verfassung reden. Aber jetzt noch durchpeitschen<br />&#8211; das darf nicht sein.&#8220;<br />Auch die Vorstände anderer Gewerkschaften haben den Appell begrüßt. In dem Pressedienst Schlagzeilen und Stichworte. Übersicht über die wichtigsten Pressemitteilungen aus Ost-Berlin vom 6. Mai 1965, die vom DGB &#8211; Abteilung Vorsitzender<br />&#8211; herausgegeben werden, war dagegen in Nr. 6/65 auf Seite 1 folgende Notiz zu finden: &#8222;Zwei überraschende Ereignisse im April gaben der SED und ihren Anhängern im Bundesgebiet eine unvorhergesehene Schützenhilfe. 1. Mit großer Wahrscheinlichkeit vom &#8222;Bund der Deutschen&#8220; organisiert, erfolgte an den Hochschulen eine Umfrage zur Notstandsgesetzgebung. 215 Professoren setzten ihre Unterschrift unter eine an den DGB-Bundesvorstand adressierte Aufforderung, angesichts der bevor-stehenden Notstandsgesetzgebung alles zu tun, ,um die Demokratie ernsthaft zu verteidigen. Die SED und ihre Anhänger im Bundesgebiet setzen ihre bisherigen Bemühungen in der Frage der Notstandsgesetze unverändert, jedoch in der Weise fort, daß sie jetzt behaupten, die Sache der 215 Professoren zu vertreten. . . .&#8220;<br />In einem am 8. Juni 1965 vom Kölner Stadtanzeiger veröffentlichten Interview griff Bundesinnenminister Höcherl diese Notiz auf und stellte die Frage, man wisse ja nicht, ob die Umfrage nicht vom Bund der Deutschen veranstaltet worden sei. Die Kölnische Rundschau folgte am 11. Mai 1965 mit einem &#8222;Is&#8220; gezeichneten Beitrag der Landesredaktion Düsseldorf. Der Artikel war überschrieben mit dem Titel: &#8222;Die Professoren und ihre Hintermänner. Protest gegen Notstandsgesetze wurde mit der roten Tinte des ,Bundes der Deutschen&#8216; geschrieben&#8220;:<br />&#8222;215 Hochschulprofessoren appellierten unlängst in einem offenen Brief an den Deutschen Gewerkschaftsbund, die Notstandsgesetze zu verhindern. Es besteht kein Zweifel, daß diese Gelehrten nicht wußten, wer den Brief, den sie so bereitwillig unterschrieben, aufgesetzt hatte. Inzwischen ist jedoch offenbar geworden, wer die Briefsteller und Briefträger, wer also die Hintermänner dieser Aktion sind. Verdacht mußte man bereits schöpfen, daß ausgerechnet die in Düsseldorf erscheinende ,Deutsche Volkszeitung&#8216; den Professoren-Appell in einem Extrablatt mit einer Auflage von über einer halben Million unter das Volk brachte. Das vom Ex-Reichskanzler Joseph Wirth gegründete Wochenblatt gab das Schreiben der Gelehrten in Auszügen wieder und nannte jeden der 215 Unterzeichner in alphabetischer Reihenfolge (von Professor Abel bis Professor Zwölfer) beim Namen. Die ,Deutsche Volkszeitung&#8216; steht dem &#8222;Bund der Deutschen&#8220; nahe. Der BdD ist bereits 1958 von dem damaligen Bundesinnenminister vor dem Bundestag unverblümt als kommunistische Hilfs- und Tarnorganisation bezeichnet worden. Derselbe BdD hat, wie inzwischen durchgesickert ist, in Gemeinschaftsarbeit mit dem Marburger Professor Dr. phil. Heinz Maus das Schreiben an den DGB entworfen. Der BdD selbst hat alsdann dafür gesorgt, daß der Entwurf zusammen mit einem Begleitbrief von Professor Maus in die Hände von einigen tausend Hochschullehrern in der Bundesrepublik gelangte. Auch der spätere Versand des von 215 Gelehrten unterschriebenen Briefes erfolgte durch den BdD. Diesmal mit Hilfe der ,Deutschen Friedens-Union&#8216;. Die DFU leistete schließlich auch wertvolle Dienste bei der Verbreitung des Extrablatts der Deutschen Volkszeitung.<br />Im &#8222;Bund der Deutschen&#8220; und in der &#8222;Deutschen Friedens-Union&#8220; sind also die Hintermänner zu suchen, denen etliche Professoren nichtsahnend auf den Leim gegangen waren. Der Adressat des Schreibens jedoch hatte den Leim beizeiten gerochen. Der DGB wußte, mit wessen roter Tinte der Brief geschrieben war, und reagierte herausfordernd kühl.&#8220;<br />&#8222;Normalerweise hätte der Deutsche Gewerkschaftsbund die protestierenden Professoren als willkommene Bundesgenossen in die Arme geschlossen. Auf dem letzten ordentlichen Bundeskongress 1962 in Hannover hatte der DGB in einer Entschließung ,jede zusätzliche gesetzliche Regelung des Notstandes und Notdienstes&#8216; abgelehnt, weil beide Vorhaben geeignet sind, elementare Grundrechte &#8230; einzuschränken und die demokratischen Kräfte in der Bundesrepublik zu schwächen. Ungeachtet dieser Übereinstimmung in der Sache erteilt der DGB den Professoren und ihren obskuren Hintermännern auf diplomatische Weise eine deutliche Abfuhr: Wir bestätigen dankend den Empfang Ihres offenen Briefes, heißt es höflich, aber kühl in der knappen Antwort an Professor Maus. Im übrigen werden die Professoren darüber belehrt, daß die politischen Parteien im Bundestag ,allein nach dem Grundgesetz für die Entscheidung in dieser Frage zuständig sind&#8216;. Der DGB verspricht abschließend, daß die zuständigen Organe, Bundesvorstand und Bundesausschuß, sich auch weiterhin mit dieser Frage beschäftigen würden. Hochachtungsvoll pp. Auch mit der Antwort an Professor Maus haben sich die zuständigen Organe des DGB beschäftigt. Bevor der Brief frankiert und aufgegeben wurde, fand er die Billigung des Geschäftsführenden Bundesvorstandes. Nachträglich wurde noch die Zustimmung des Gesamtvorstandes eingeholt. In diesem Gremium sitzt auch Otto Brenner, Vorsitzender der IG Metall und einer der energischen Kämpfer gegen Notstandsgesetze. In einem Zeitungsinterview hatte Brenner offenbar nur in Unkenntnis der Hintergründe die 215 gelehrten Widerstandskämpfer gegen Notstandsgesetze zunächst gelobt. Aufgeklärt über die Mitwirkung der DFU und des BdD, ließ der IG-Metall-Vorsitzende durch seinen Stellvertreter im DGB-Vorstand später jedoch mitteilen, daß er nichts dagegen einzuwenden habe, den Professoren eine Abfuhr zu erteilen. Daß es sich tatsächlich um eine Abfuhr handelt, bestätigte der Leiter der DGB-Pressestelle, Walter Fritze. Auf Anfrage der Kölnischen Rundschau stellte er fest: Mit diesem Aufruf der Professoren identifizieren wir uns nicht.&#148;<br />Die Zeitung mußte am 14. Mai 1965 folgende Richtigstellung der IG Metall bringen: &#8222;Bezugnehmend auf Ihre Ausgabe vom 11. Mai 1965, in der Sie einen Artikel &#8222;Die Professoren und ihre Hintermänner&#8220; veröffentlicht haben, bitte ich unter Hinweis auf Paragraph 11 des Reichspressegesetzes um folgende Richtigstellung:</p>
<p>1. Es ist falsch, daß Herr Brenner in seinem Interview mit dem Kölner Stadtanzeiger die 215 Professoren, die zur Ablehnung der Notstandsgesetze aufgerufen haben ,nur in Unkenntnis der Hintergründe&#8216; gelobt hat. Richtig ist, daß Herr Brenner von irgendwelchen Hintergründen nichts gewußt hat, und daß er nur aus sachlichen Gründen dem Appell der Professoren zustimmt.</p>
<p>2. Es ist unrichtig, daß Herr Brenner über die Mitwirkung der Deutschen Friedens-Union (DFU) und des Bundes der Deutschen aufgeklärt worden sei. Richtig ist, daß Herr Brenner am 3. Mai nach den USA gereist ist. Vor diesem Datum hat kein Gespräch über die angebliche Mitwirkung der DFU und des Bundes der Deutschen mit Herrn Brenner stattgefunden.</p>
<p>3. Es ist unrichtig, daß Herr Brenner durch seinen Stellvertreter im DGB-Bundesvorstand mitteilen ließ, daß er nichts dagegen einzuwenden habe, den Professoren eine Abfuhr zu erteilen. Richtig ist, daß Herr Brenner einen derartigen Auftrag an seinen Stellvertreter, Herrn Alois Wöhrle, nicht erteilt hat, und daß Herr Wähle im DGB-Vorstand keine derartige Erklärung abgegeben hat. Vielmehr hat der Vorstand der IG Metall noch am 11. Mai in Recklinghausen seine Übereinstimmung mit dem Appell der Professoren erklärt.</p>
<p>Professor Maus schickte an die Kölnische Rundschau folgende Gegendarstellung: &#8222;Unter Bezugnahme auf den obengenannten Artikel bitte ich unter Hinweis auf § 11 des Reichspressegesetzes folgende Gegendarstellung zu bringen:</p>
<p>1. Es ist falsch, daß die &#8222;Deutsche Volkszeitung&#8220; dank einer besonderen Verbindung zu mir in der Lage war, die Namen der Unterzeichner zu veröffentlichen. Vielmehr sind die Namen der Unterzeichner in alphabetischer Reihenfolge mitsamt dem Wortlaut des Briefes an die Gewerkschaften am 15. April in der Pressekonferenz in Frankfurt allen dort anwesenden Pressevertretern überreicht worden, u. a. auch an die DVZ. Im übrigen sind sie auch in der den Gewerkschaften nahestehenden Zeitung &#8222;Atomzeitalter&#8220; veröffentlicht worden.</p>
<p>2. Es ist unrichtig, daß der Appell vom ,Bund der Deutschen&#8216; in Zusammenarbeit mit mir aufgesetzt worden ist. Richtig ist vielmehr, daß ich den offenen Brief mit Kollegen und Freunden beriet. Mein Entwurf wurde von mir den Kollegen Kogon, Scheuch und Flechtheim mit der Bitte um Stellungnahme und Korrektur vorgelegt. Den Entschluß, unverzüglich unseren Appell einem größeren Kreis von Hochschullehrern zu unterbreiten, faßte ich zusammen mit Herrn Kogon auf einer wissenschaftlichen Tagung der IG Metall, als bekannt geworden war, daß die Notstandsgesetzgebung doch noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden sollte.</p>
<p>3. Es ist unrichtig, daß der &#8222;Bund der Deutschen&#8220; den Text an einige tausend Hochschullehrer versandt hat. Richtig ist vielmehr, daß der Versand durch mich erfolgte.</p>
<p>4. Es ist falsch, daß der ,Bund der Deutschen&#8216; oder die &#8222;Deutsche Friedensunion&#8220; bei der Weitergabe des Briefes, dem bis dahin bereits 215 Kollegen zugestimmt hatten, an den DGB und die angeschlossenen Gewerkschaften Hilfe geleistet haben. Richtig ist, daß er von mir weitergeleitet wurde. &#8211; Die &#8222;Hintermänner&#8220; des Aufrufes sind somit weder der Bund der Deutschen noch die DFU. Es gibt keine Hintermänner! Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß ich seit Jahren Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft bin.&#8220;<br />Im Namen der DGB-Pressestelle schrieb Walter Fritze (der in dem Artikel der Kölnischen Rundschau genannt worden war) am 18. Mai 1965 an Professor Heinz Maus: &#8222;Ich möchte Ihnen versichern, daß von der Bundespressestelle des DGB niemals unterstellt worden ist, daß die Ausarbeitung und Verbreitung des von Ihnen aufgesetzten &#8222;Professoren Briefes&#8220; zur Frage der Notstandsgesetzgebung im Zusammenwirken mit dem ,Bund der Deutschen&#8216; bzw. der &#8222;Deutschen Volkszeitung&#8220; erfolgt wäre. Wenn die &#8222;Kölnische Rundschau&#8220; und die Agentur ,dmt&#8216; solche Behauptungen aufgestellt haben, dann sind sie allein dafür verantwortlich. Ebensowenig ist von unserer Pressestelle jemals erklärt worden, daß der DGB dem Appell der Hochschul-Professoren eine Absage erteilt hätte. Wenn die &#8222;Kölnische Rundschau&#8220; die Ihnen zugegangene und von uns seinerzeit veröffentlichte Antwort des DGB-Vorsitzenden, Herrn Rosenberg, als eine &#8222;deutliche Abfuhr&#8220; bezeichnete, dann ist das eine Auslegung, die dem Inhalt in keiner Weise entspricht. Genauso verhält es sich mit der Behauptung, daß ich angeblich persönlich auf Anfrage eine solche Abfuhr bestätigt hätte. Ich habe<br />vielmehr darauf hingewiesen, daß für die Gewerkschaften der vom Bundeskongreß in Hannover gefaßte Beschluß für eine Ablehnung der Notstandsgesetzgebung nach wie vor maßgebend ist und wir dafür auch eine eigene Begründung haben, so daß wir uns insofern nicht mit dem Inhalt des Aufrufes der Professoren identifizieren.&#8220;<br />Professor Maus erklärte am 14. Mai 1965 in einer Stellungnahme zu den Vorgängen unter anderem: &#8222;Weil der Brief der Professoren ernstgenommen wird und in der breiten Öffentlichkeit endlich eine Diskussion über den Zweck einer Notstandsverfassung ausgelöst hat, wird uns neuerdings vorgeworfen, wir hätten uns politisch falsch verhalten und seien auf &#8222;kommunistische Drahtzieher&#8220; hereingefallen, &#8211; eine perfide Verleumdung! Nichts leichter übrigens, als ,&#8220;Hintergrundmaterial&#8220; bereitzustellen, aus dem sich jede Behauptung, also auch diese, belegen ließe. Vermutlich ist die Hauptabsicht dabei nicht einmal so sehr, die Initiatoren des Appells zu treffen; sie soll wohl mehr den Zweck haben, in der Öffentlichkeit und besonders in Gewerkschaftskreisen Unsicherheit zu erzeugen. Was die Unterzeichner des ,Offenen Briefes&#8216; angeht &#8211; und hier darf ich wohl im Namen aller sprechen -, ist es, gelinde gesagt, eine Unverschämtheit, anzunehmen, daß Universitätslehrer des Lesens unkundig seien und nicht wüßten, was sie und warum sie unterschreiben.&#8220;<br />Die Sache könnte als einer der üblichen Diffamierungsversuche abgetan werden, wenn nicht der Vorsitzende der SPD, Willy Brandt, am 30. Mai 1965 die Angelegenheit erneut aufgegriffen hätte. Eine dpa-Meldung (30. 5. 1965/1025 kl) berichtet über die SPD-Frauenkonferenz in Koblenz: &#8222;An die Unterzeichner des Appells von über 200 Hochschullehrern gegen Notstandsrechte für die Bundesregierung appellierte der Kanzlerkandidat der SPD, sich nicht mit Kräften zu verbinden, ,die mit der Demokratie nichts Gutes im Sinn haben. Brandt nannte den &#8222;Bund der Deutschen&#8220; als &#8222;notorische kommunistische Tarnorganisation&#8220;. Anders seien die meisten besorgten Stimmen aus den Gewerkschaften zu beurteilen &#8230;&#8220;<br />Es ist von dem Regierenden Bürgermeister Berlins und von dem Vorsitzenden der SPD nicht zu erwarten, daß er die hier dargelegten Vorgänge verfolgt hat. Es ist ihm jedoch &#8211; ebenso wie dem Vorsitzenden des DGB &#151; zuzumuten, daß er denjenigen, der seine Reden aufsetzt (bzw, denjenigen, der im Namen des DGB Äußerungen abgibt) sorgfältig auswählt. An dieser Sorgfalt bei der Auswahl haben es jedoch Brandt und Rosenberg fehlen lassen. Beide Äußerungen enthalten nicht einmal eine Sachbehauptung, die zu überprüfen ist, sondern eine pauschale Diffamierung, die sich &#8211; nach der eindeutigen Darstellung von Professor Maus &#8211; auf nichts anderes stützen kann als auf den Abdruck des Appells in einem Extrablatt der Wochenzeitung des Bundes der Deutschen. Wer das als beweiskräftig für die Beziehung zwischen den Unterzeichnern des Appells und dem Bund der Deutschen ansieht, muß Konrad Adenauer zubilligen, daß er sich vergleichsweise bei seinem Urteil über den &#8222;Abgrund von Landesverrat&#8220; noch auf Tatsachen stützen konnte. Im übrigen müßte dann die ausgesprochene Verdächtigung auch für den Bundesvorstand des DGB gelten: Die Deutsche Volkszeitung druckte bereits am 30. April unter dem Titel &#8222;Kriegshysterie und Kriegsgefahr bannen!&#8220; den die Notstandsgesetzgebung berührenden Text der ,&#8220;Rededisposition des DGB-Bundesvorstandes für die Maifeiern 1965&#8243;.</p>
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		<title>Aktionen gegen die Notstandsgesetzgebung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/6-1965-vorgaenge/publikation/aktionen-gegen-die-notstandsgesetzgebung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Jun 1970 20:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 6/ 1965, S. 272 (vg) die Aktionen der fünf politischen Studentenverbände Bund Deutsch- Israelischer Studiengruppen (BDIS), Liberaler Studentenbund (LSD), Sozialistischer Studentenbund (SDS), Sozialdemokratischer Hochschulbund (SHB) und der Humanistischen Studentenunion, denen sich auf örtlicher Ebene oft noch die Evangelische Studentengemeinde (ESG) anschloß, zeitigten erste Erfolge. Nachdem in fast allen Universitätsstädten der Bundesrepublik Protestveranstaltungen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 6/ 1965, S. 272</p>
<p>(vg) die Aktionen der fünf politischen Studentenverbände Bund Deutsch- Israelischer Studiengruppen (BDIS), Liberaler Studentenbund (LSD), Sozialistischer Studentenbund (SDS), Sozialdemokratischer Hochschulbund (SHB) und der Humanistischen Studentenunion, denen sich auf örtlicher Ebene oft noch die Evangelische Studentengemeinde (ESG) anschloß, zeitigten erste Erfolge. Nachdem in fast allen Universitätsstädten der Bundesrepublik Protestveranstaltungen und Studentendemonstrationen stattfanden, veranstalteten die 5 Verbände am 30.Mai in Bonn einen Kongreß &#132;Die Demokratie vor dem Notstand&#147;, zu dem etwa 1200 Mitglieder der beteiligten Verbände aus der ganzen Bundesrepublik angereist waren. Daß die Führungsgremien der SPD knapp 20 Stunden vor Beginn des Kongresses einstimmig beschlossen, die Notstandsgesetzgebung in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu verabschieden, wird von den 5 Verbänden, ohne dabei unbedingt einen Zusammenhang konstruieren zu wollen, als großer politischer Erfolg gewertet und dürfte das Selbstvertrauen und politische Engagement der beteiligten Verbände nur gestärkt haben. Das Beiratsmitglied der Humanistischen Union, Prof. W. Maierhofer, hielt das Hauptreferat unter dem Titel &#132;Die Demokratie vor dem Notstand&#147;. In einer abschließenden Erklärung versichern die 5 Verbände ihren weiteren und gesteigerten Widerstand gegen die Notstandsplände der Bundesregierung. Grußbotschaften zum Kongreß gingen u.a. ein von Jean Paul Sartre, Nobelpreisträger Lord Orr, Prof. Dr. Max Born, Prof. E. Bloch, Prof. A. Mitscherlich, Prof. K. Schlechta, von über 60 weiteren Professoren und zahlreichen Organisationen.</p>
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