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	<title>Armut Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</title>
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		<pubDate>Thu, 21 May 2026 09:58:11 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Heute, am 21. Mai 2026, wurde der „Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Jubiläumsausgabe des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Heute, am <strong>21. Mai 2026</strong>, wurde der <em>„Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“</em> in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt.</p>
<p>Die <strong>Jubiläumsausgabe</strong> des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den Waffen“: Zum einen bewaffnet sich der Staat durch Sondervermögen mit Rekordausgaben für Militär und durch eine Stärkung der Bundeswehr – und greift dabei in Grundrechte der Bürger*innen ein. Zum anderen weiten Bund und Länder ihre Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse für Polizei, Geheimdienste und andere Behörden aus, von Staatstrojanern über Datenanalysen mit Palantirs „Gotham“ bis zu biometrischen Abgleichen und automatischer Gesichtserkennung. Daneben verschärfen sich die Krisen für die Menschenrechte mit Blick auf den Wohnungsmangel, den Klimawandel, die Rechte von Geflüchteten und Menschen am Rande des Existenzminimums.</p>
<p>Der Report versteht sich als <strong>„alternativer Verfassungsschutzbericht“</strong> und bespricht Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Er wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p><strong>Herta Däubler-Gmelin</strong>, Rechtsanwältin, frühere Bundesministerin der Justiz und langjährige Bundestagsabgeordnete, präsentierte den Grundrechte-Report. Sie hob die aktuell immense Bedeutung des Grundrechtsschutzes hervor: „In unserer Zeit ist Sorge um die Wirksamkeit der Grund- und Menschenrechte besonders geboten. Nicht allein wegen der Aggressionskriege, Konflikte und immer noch zunehmenden autoritären Tendenzen, sondern auch, weil globale – technische – Standards, z.B. in KI-Systemen, trotz ihrer Nützlichkeit und Bequemlichkeit immer häufiger unsere Freiheitsrechte einengen – oder auch die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefährden.“</p>
<p><strong>Leo D’Andola</strong>, Schüler, berichtete über die Schulstreiks gegen die Wehrpflicht: „Oft redet die Bundesregierung, wenn sie beispielsweise über das Wehrdienstmodernisierungsgesetz spricht, über Sicherheit. Aber wir Jugendliche fühlen uns nicht sicher – nicht, wenn wir einen Fragebogen bekommen, den wir für die Bundeswehr ausfüllen müssen; nicht, wenn wir der Bundesregierung mitteilen müssen, wenn wir für längere Zeit ins Ausland gehen; und nicht, wenn wir über die kommenden Maßnahmen nachdenken – über Musterung, Sammlung unserer persönlichen Daten und die mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht.&#8220;</p>
<p><strong>Ahmad Mosamem Rahimi</strong>, der vor den Taliban fliehen musste, berichtete über den Umgang der Bundesregierung mit ihm und anderen Afghan*innen, denen Deutschland Schutz zugesagt hatte: „Obwohl ich alle meine Unterlagen hatte und mir versprochen worden war, dass ich nach Deutschland kommen dürfe, wartete ich in Pakistan fast zwei Jahre lang auf mein Visum. Während dieser Zeit wusste ich nicht, ob und wann ich nach Deutschland einreisen könnte oder ob die pakistanische Polizei mich nach Afghanistan zurückschicken würde, wo ich der Verfolgung durch die Taliban ausgesetzt wäre. Während dieser ganzen Zeit musste ich Ausbeutung, Misshandlung und einen tiefen Mangel an Respekt erdulden.“</p>
<p><strong>Athena Möller</strong>, Jura-Studentin und Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte, führte für die Redaktion durch die Veranstaltung. Sie stellte fest: „Es ist zunehmend anmaßend, von der Bevölkerung und insbesondere der jüngeren Generation Loyalität gegenüber dem deutschen Staat zu erwarten, während dieser ihre Grundrechte nicht ausreichend wahrt. Obwohl die Grundrechte 2025 besorgniserregend oft und intensiv verletzt wurden, scheinen Politik und Staatsapparat diesbezüglich kaum Konsequenzen tragen zu müssen. Der Grundrechte-Report nimmt sie in die Pflicht und stellt klar, welche Vorgehensweisen aus welchen Gründen zu beanstanden und zu verurteilen sind.“</p>
<p>Das Buch ist ab dem <strong>27. Mai 2026</strong> über den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen (<a href="http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/">http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/</a>). Rezensionsexemplare (auch als pdf) zu Pressezwecken können über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interview-Wünsche wenden Sie sich bitte an Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey unter 030/2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2026 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Nina Diarra, Franziska Görlitz, Rolf Gössner, Max Putzer, Rainer Rehak, Theresa Tschenker, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2026, ISBN: 978-3-596-71370-7, 240 Seiten, 15,00 Euro.</p>
<p><img decoding="async" width="160" height="243" class="size-full wp-image-20538 alignleft" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/grr2026-e1779113755894.jpeg" alt="" /></p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2026 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.</em></p>
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		<title>Armut und soziale Ungleichheit – eine Gefahr für die Demokratie</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 11:55:17 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Armut, die wegen der Covid-19-Pandemie, der Energiepreisexplosion und der Inflation allmählich in die Mitte der Gesellschaft vordringt, und die auch durch Konzentration des Reichtums in wenigen Händen wachsende soziale Ungleichheit sind das Kardinalproblem unserer Gesellschaft, wenn nicht der Menschheit. Während daraus im globalen Maßstab ökonomische Krisen, ökologische Katastrophen, Kriege und Bürgerkriege resultieren, die wiederum größere [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Armut, die wegen der Covid-19-Pandemie, der Energiepreisexplosion und der Inflation allmählich in die Mitte der Gesellschaft vordringt, und die auch durch Konzentration des Reichtums in wenigen Händen wachsende soziale Ungleichheit sind das Kardinalproblem unserer Gesellschaft, wenn nicht der Menschheit. Während daraus im globalen Maßstab ökonomische Krisen, ökologische Katastrophen, Kriege und Bürgerkriege resultieren, die wiederum größere Migrationsbewegungen nach sich ziehen, ist hierzulande der gesellschaftliche Zusammenhalt bedroht. Denn sozioökonomische Polarisierungstendenzen ziehen in der Regel auch politische Polarisierungstendenzen nach sich, die aus Deutschland schon vor Beginn der Covid-19-Pandemie eine „zerrissene Republik“ gemacht haben (Butterwegge 2020).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Aus mehreren Gründen bildet die wachsende sozioökonomische Ungleichheit eine akute Gefahr für die Demokratie: Erstens beteiligen sich Armutsbetroffene immer weniger an Wahlen, die für das parlamentarische Repräsentativsystem konstitutiv und zudem sein niedrigschwelligstes politisches Partizipationsangebot sind. Zweitens verlieren Angehörige der (unteren) Mittelschicht, die armutsbedroht sind oder besonders in Krisensituationen Angst vor einem sozialen Abstieg haben, ihr Vertrauen in das politische und Parteiensystem, was den Aufstieg extrem rechter „Alternativen“ begünstigt. Drittens konzentrieren sich das Kapital und der Medienbesitz immer stärker bei wenigen Hochvermögenden, deren Machtgewinn es ihnen ermöglicht, staatliche Entscheidungen so massiv in ihrem Sinne zu beeinflussen, dass von einer demokratischen Willensbildung keine Rede mehr sein kann.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Verschärft wird die materielle Ungleichheit sowie die von ihr ausgelöste Krise der parlamentarischen Demokratie durch weitere ökonomische, soziale und politische Entwicklungsmomente, etwa die Finanzialisierung ganzer Lebensbereiche, die Entsolidarisierung durch neoliberale Reformmaßnahmen und die Militarisierung der Gesellschaft im Rahmen eines gigantischen Aufrüstungsprogramms, das die Mittel für Soziales, Bildung und Kultur beschneidet. Auch bekommt die Demokratie wegen der andauernden Zuwanderung von Geflüchteten und zahlreichen Arbeitsmigrant*innen aus aller Welt, die hierzulande kein Wahlrecht haben, sowie einer Demografie, die nach amtlichen Prognosen längerfristig zur kollektiven Alterung und zur tendenziellen Abnahme der autochthonen Bevölkerung führt, einen zunehmend exklusiven, auf Staatsbürger*innen beschränkten und größere Teile der Bewohner*innen ausgrenzenden Charakter.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Christoph Butterwegge,</strong> geboren 1951, war von 1998 bis 2016 Hochschullehrer für Politikwissenschaft an der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Wichtige Buchveröffentlichungen: Die zerrissene Republik (2020), Deutschland im Krisenmodus (2024) und Umverteilung des Reichtums (2024).</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift vorgänge zur Verfügung. Sie können das Heft im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 14.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 5.- €.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<item>
		<title>Autoritärer Sozialstaat: Die Verschärfung des Sozialrechts bedroht die Rechte aller!</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/autoritaerer-sozialstaat-die-verschaerfung-des-sozialrechts-bedroht-die-rechte-aller/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Nov 2025 09:48:07 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bundesregierung hat einen &#8222;Herbst der Reformen&#8220; angekündigt &#8211; hinter dem scheinbar zukunftsgewandten Begriff verbergen sich jedoch umfassende Angriffe auf sozialrechtliche Errungenschaften. Das Sozialrecht soll mehr denn je als Strafinstrument gegenüber Betroffenen eingesetzt werden. Um Maßnahmen eines zunehmend autoritären Sozialstaats zu legitimieren, betreibt die Bundesregierung eine Rhetorik der Spaltung und Abwertung gegenüber armen Menschen. Nicht [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/autoritaerer-sozialstaat-die-verschaerfung-des-sozialrechts-bedroht-die-rechte-aller/">Autoritärer Sozialstaat: Die Verschärfung des Sozialrechts bedroht die Rechte aller!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundesregierung hat einen &#8222;Herbst der Reformen&#8220; angekündigt &#8211; hinter dem scheinbar zukunftsgewandten Begriff verbergen sich jedoch umfassende Angriffe auf sozialrechtliche Errungenschaften. Das Sozialrecht soll mehr denn je als Strafinstrument gegenüber Betroffenen eingesetzt werden. Um Maßnahmen eines zunehmend autoritären Sozialstaats zu legitimieren, betreibt die Bundesregierung eine Rhetorik der Spaltung und Abwertung gegenüber armen Menschen. Nicht nur der Sozialstaat wird repressiver, auch die bürgerlichen Freiheiten stehen unter Druck.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht leitet aus der Würde des Menschen (Artikel 1 GG) und dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG) ein „Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“ ab, das auch die Gesetzgebung beachten muss. Sanktionen, mit denen Leistungen unter das Niveau des Existenzminimums abgesenkt werden, hat das Bundesverfassungsgericht nur in sehr engen Grenzen für zulässig erklärt. Sanktionen, die einen strafenden Charakter haben, sind grundsätzlich verboten.</p>
<p>Mit dem Gesetzesvorschlag für eine &#8222;Neue Grundsicherung&#8220; unternimmt die Bundesregierung einen systematischen Angriff auf die Würde des Menschen und das Sozialstaatsprinzip. Geplant sind u.a. Totalsanktionen bei drei versäumten Terminen, eine Begrenzung der Unterkunftskosten für Betroffene ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs und umfangreiche Nachweispflichten für Bewerbungen, die bei Nichterbringen auch Sanktionen zur Folge haben können. Es steht bereits fest, wen diese Maßnahmen besonders hart treffen werden: psychisch kranke und vulnerable Menschen. Anstatt ihnen mit einem Ausbau Sozialer Arbeit zu helfen, werden sie schikaniert. Auch Kinder werden überproportional von den Sanktionen betroffen sein. Mittlerweile lebt jeder vierte Minderjährige in einem Haushalt, in dem Sozialleistungen bezogen werden. Zunehmend werden auch mächtige digitale Werkzeuge zur detaillierten Überwachung und Repression eingesetzt, siehe etwa Ideen ähnlich der „Asylcard“ oder Socialmedia-Überwachung.</p>
<p>Die Angriffe auf den Sozialstaat laufen parallel zu einer stark steigenden Staatsverschuldung. Diese Verschuldung ist aber nicht die Folge eines ausufernden Sozialstaats, sondern einer beispiellosen Aufrüstung der Bundesrepublik. Wirksame Maßnahmen, um Finanzbedarfe zu decken oder das Leben der Menschen zu verbessern, wie eine gerechte Besteuerung von Reichen und Erbschaften, die Verfolgung von Steuerhinterziehung oder eine Deckelung der Mieten und Vergesellschaftung von Wohnraum, geht die Bundesregierung nicht an. Der Kampf der Regierung gegen arme und hilfebedürftige Menschen soll von diesen sozialpolitischen Leerstellen ablenken.</p>
<p>Die Verschärfung des Sanktionsregimes im Sozialrecht ist zugleich ein Angriff auf die Arbeitnehmer*innen. Im Kontext von Werkschließungen und einer angespannten wirtschaftlichen Lage droht vielen Beschäftigten in die soziale Bedürftigkeit zu fallen, wo nun sogar der Verlust der eigenen Wohnung droht. Damit wird der Druck erhöht, schlechtbezahlte Jobs zu akzeptieren und unterhalb der eigenen Qualifikation zu arbeiten. Angriffe auf den Sozialstaat sind immer auch Instrumente, um Lohndumping zu vereinfachen. Die Verteidigung eines Sozialstaats, der eine angemessene Sicherheit des Lebensstandards effektiv sicherstellt, ist deshalb das Interesse aller Lohnabhängigen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Unterzeichnende Organisationen:</p>
<p>FIfF – Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V.</p>
<p>Humanistische Union e.V.</p>
<p>Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.</p>
<p>Neue Richter*innenvereinigung (NRV)</p>
<p>Republikanischer Anwältinnen und Anwälteverein (RAV)</p>
<p>Vereinigung Demokratischer Jurist:innen (VDJ)</p>
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		<title>Berichte aus den Regionen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-255/publikation/berichte-aus-den-regionen-6/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Aug 2025 13:18:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Marburg: Helena Steinhaus hat das Marburger Leuchtfeuer 2025 erhalten Helena Steinhaus erhielt das „Marburger Leuchtfeuer“ 2025. Die Preisbegründung der Jury hat deren Sprecher Egon Vaupel am 12. Juni 2025 im Marburger Rathaus vorgetragen. Mit dem „Marburger Leuchtfeuer für Soziale Bürgerrechte“ würdigen die Universitätsstadt Marburg und die Humanistische Union (HU) das Eintreten von Helena Steinhaus für [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="">Marburg: Helena Steinhaus hat das Marburger Leuchtfeuer 2025 erhalten</h3>
<p>Helena Steinhaus erhielt das „Marburger Leuchtfeuer“ 2025. Die Preisbegründung der Jury hat deren Sprecher Egon Vaupel am 12. Juni 2025 im Marburger Rathaus vorgetragen.</p>
<p>Mit dem „Marburger Leuchtfeuer für Soziale Bürgerrechte“ würdigen die Universitätsstadt Marburg und die Humanistische Union (HU) das Eintreten von Helena Steinhaus für einen angstfreien Bezug von Sozialleistungen. Die Trägerin des Marburger Leuchtfeuers 2025 ermutigt Leistungsberechtigte, ihr Recht auf Teilhabe selbstbewusst und ohne Scham wahrzunehmen.</p>
<p>Helena Steinhaus fügt sich hervorragend ein in die lange Liste der bisherigen Preisträgerinnen und Preisträger. Sie macht da weiter, wo die Leuchtfeuer-Preisträgerin Inge Hannemann aus gesundheitlichen Gründen kürzertreten musste. Gemeinsam mit ihr hat Steinhaus 2016 den Verein „Sanktionsfrei“ gegründet.</p>
<p>Vehement wendet sich dieser Verein gegen eine Drangsalierung von Menschen im Leistungsbezug. Er räumt auf mit Vorurteilen und Falschbehauptungen über Bezieherinnen und Bezieher des Bürgergelds und anderer staatlicher Sozialleistungen. Entschieden weist auch die Jury Narrative zurück, wonach sich Menschen im Leistungsbezug angeblich auf Kosten des Staates ein angenehmes Leben leisten wollen.</p>
<p>Erschreckend viele Kinder, Alleinerziehende sowie Menschen mit Behinderungen sind auf Leistungen angewiesen, weil Staat und Gesellschaft im Alltag ihre Lebensumstände nicht ausreichend berücksichtigen. Armut ist in aller Regel nicht das Ergebnis von Faulheit, sondern die Folge staatlichen oder gesellschaftlichen Versagens und unsolidarischer Gesetzgebung. Auf diese Zusammenhänge weist Helena Steinhaus mit ihrem Verein „Sanktionsfrei“ immer wieder hin.</p>
<p>In zahlreichen öffentlichen Auftritten hat sie auf die psychischen Folgen hingewiesen, die eine Sanktionierung von Menschen im Leistungsbezug haben kann: Ohnehin schon benachteiligte Menschen werden durch die Androhung von Sanktionen eingeschüchtert, gedemütigt sowie in Angst und Schrecken versetzt. Rechtsbehelfsbelehrungen in Bescheiden wirken für viele wie eine seelische Strafe. Nicht zu Unrecht sehen sie in Sanktionsandrohungen einen Ausdruck staatlichen Misstrauens und eine subtile Vorverurteilung.</p>
<p>Obwohl die Regelsätze des Bürgergelds das soziokulturelle Existenzminimum kaum ausreichend gewährleisten, können Sanktionen der Sozialbehörden die Leistungen noch verringern. Die Furcht vor solchen Sanktionen kann – und soll vermutlich auch – Überanpassung und Duckmäusertum der Leistungsbeziehenden bewirken. Insbesondere Eltern und Familien geraten dadurch zunehmend unter Druck, da sie eine weitere Vermehrung der Not ihrer Angehörigen unbedingt vermeiden wollen.</p>
<p>Helena Steinhaus weiß aus eigener Erfahrung, was das bedeutet: Als Tochter einer alleinerziehenden Mutter hat die Geschäftsführerin des Vereins „Sanktionsfrei“ in ihrer Jugend zeitweise selbst staatliche Leistungen – „Hartz IV“ – bezogen. Unermüdlich weist sie auf die Folgen hin, die Sanktionen, die Stigmatisierung sowie die finanzielle Not im Allgemeinen für die Betroffenen, ihre Angehörigen und ihr soziales Umfeld haben. Zudem unterstützt und berät der Verein „Sanktionsfrei“ Leistungsbeziehende juristisch und finanziell.</p>
<p>Eine menschenwürdige Existenzsicherung ist elementare Grundbedingung jeder Demokratie. Ausgrenzung und Abstiegsängste hingegen gefährden die Demokratie in ihren Grundfesten. Die immer weiter auseinanderklaffende Schere zwischen gigantischen Vermögen und schambehafteter Armut stellt nach Auffassung der Jury eine der größten Gefahren für die Demokratie dar.</p>
<p>Mit Sorge muss die Jury feststellen, dass die Stigmatisierung sozial benachteiligter Gruppen in jüngster Zeit zunimmt und einer gesellschaftlichen Spaltung in angeblich „Faule“ und „Fremde“ sowie die vermeintlich „fleißigen Deutschen“ Vorschub leistet. Solchen Sündenbock-Strategien stellt sich die diesjährige Leuchtfeuer-Preisträgerin mit Argumenten und Engagement entgegen. Mit dem Marburger Leuchtfeuer für Soziale Bürgerrechte möchte die Jury Helena Steinhaus ermutigen, ihre wichtige Arbeit als Aufklärerin über Armut und Anwältin der davon Betroffenen mit der bisherigen Kraft und Konsequenz weiterzuführen.</p>
<p>Weitere Informationen finden Sie unter: <a href="https://marburger-leuchtfeuer.de/">https://marburger-leuchtfeuer.de/</a>.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Humanistische Union Marburg</em></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Wie die Themen der Rechten zu Themen der Mitte werden</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Sep 2024 12:59:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Asyl & Migration]]></category>
		<category><![CDATA[Demokratische Mitte]]></category>
		<category><![CDATA[Extremismus]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einer wahren Publikationsflut zum Thema „Rechtsextremismus, Rassismus und Gewalt“ wurde es in jüngster Zeit um das Problem wieder erschreckend ruhig. Darin spiegelte sich das aufgrund des Bombenanschlags in Düsseldorf am 27. Juli 2000 nur vorübergehend gestiegene Interesse der (medialen) Öffentlichkeit an diesem Problemkreis wider. Wenn man allerdings genauer hinschaut, stellt sich ohnehin heraus, dass [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einer wahren Publikationsflut zum Thema „Rechtsextremismus, Rassismus und Gewalt“ wurde es in jüngster Zeit um das Problem wieder erschreckend ruhig. Darin spiegelte sich das aufgrund des Bombenanschlags in Düsseldorf am 27. Juli 2000 nur vorübergehend gestiegene Interesse der (medialen) Öffentlichkeit an diesem Problemkreis wider. Wenn man allerdings genauer hinschaut, stellt sich ohnehin heraus, dass der Rechtsextremismus, überwiegend als „Rand-“ oder „Jugendproblem“ relativiert, seine Verwurzelung inmitten der kapitalistischen Konkurrenzgesellschaft ignoriert und auch nicht erkannt wird, dass diese davon in gewisser Weise profitiert. Sofern der Mainstream in Politik, Medien und Forschung die Opfer zu Verursachern rechter, fremdenfeindlicher Gewalt erklärt, liefert er nicht zuletzt Vorwände für einen restriktiven Zuwanderungskurs. Will man den davon ausgehenden Gefahren erfolgreich begegnen, muss die „Mitte“ an ihre politische Verantwortung für ein friedliches Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft erinnert und es muss gezeigt werden, wo die eigentlichen Ursachen für rassistische Ausgrenzungspraktiken liegen.</p>
<p>Argumentationsmuster rechter bzw. rechtsextremer Strömungen beziehen sich häufig auf Diskurse der Mitte und versuchen, diese in ihrem Sinne zu instrumentalisieren. Die Mitte wiederum greift zunehmend Problemstellungen auf, die zunächst in ultrarechten Kreisen erörtert worden sind, weshalb es immer mehr Überlappungen zwischen Themen der Rechten und jenen der Mitte gibt. Trotz ihrer miserablen Ergebnisse bei der Bundestagswahl am 22. September 2002 (NPD: 0,4 Prozent, REPublikaner: 0,6 Prozent, Schill-Partei: 0,8 Prozent der Zweitstimmen) beeinflussen die rechtsextremen bzw. -populistischen Parteien, von denen sich alle etablierten Konkurrenten beinahe rituell und reflexartig distanzieren, zumindest indirekt öffentliche Diskurse, den Inhalt politischer Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse sowie das gesellschaftliche Klima.</p>
<h3 class="">Die Umdeutung des Rechts&shy;ex&shy;tre&shy;mismus zu einem &bdquo;Rand-&ldquo; oder &bdquo;Jugend&shy;pro&shy;blem&ldquo;</h3>
<p>Politiker/innen und Publizist(inn)en begegnen dem Problem eines zunehmend offener, offensiver und brutaler agierenden Rassismus bzw. Nationalismus fast ausschließlich ereignisfixiert, sensationslüstern und entweder banalisierend oder hysterisierend. Nicht ihre häufig spürbare moralische Empörung über furchtbare Gewalttaten ist fragwürdig, wohl aber der vielfach unreflektierte und opportunistische Umgang damit. Diskussionen über Angriffe auf Migrant(inn)en oder Demokrat(inn)en sind keineswegs frei von widersprüchlichen Deutungen, Verkürzungen und Bemühungen um eine politische Instrumentalisierung, wie man überhaupt den Eindruck gewinnt, dass in der politischen wie der Fachöffentlichkeit häufiger Entschuldigungen als Erklärungen für rassistische Gewalttaten gesucht werden (vgl. Butterwegge 2001).</p>
<p>Im Mittelpunkt des Interesses stehen nach wie vor Themenkomplexe wie „Jugendgewalt“, fremdenfeindliche Übergriffe und Hetzjagden, antisemitische Vorfälle (z.B. die Schändung jüdischer Friedhöfe und von Synagogen) oder die Forderung nach einem Verbot der NPD. Weitgehend unberücksichtigt bleiben hingegen die politisch-sozialen Strukturbedingungen für Rechtsextremismus, Rassismus und Nationalismus. Eine monokausale Reduzierung des Problems auf seine verfassungsrechtlichen oder jugend- bzw. gewaltspezifischen Aspekte verengt den Blick auf sichtbare Phänomene und verhindert so, dass analytische Erkenntnisse in Bezug auf die Ursachen des Rechtsextremismus gewonnen werden.</p>
<p>Rechtsextremismus wird als <em>Rand</em>phänomen im doppelten Wortsinn &#8211; als Problem marginalisierter Gruppen einerseits und als politische Marginalie andererseits &#8211; oder sogar als Protestphänomen behandelt, das sich gegen die ganze Gesellschaft, ihre Führungskräfte bzw. den parlamentarisch-demokratischen Staat richtet (vgl. Butterwegge 2002: 112 ff.). Dadurch entlastet sich die Mitte und delegiert die Verantwortung für „extremistische Auswüchse“ oder rechte, „fremdenfeindliche“ Gewaltexzesse an „die Jugend“ oder „die Skinheads“. Sie selbst trifft folglich keine Schuld an rechtem Terror und rassistischen Übergriffen mehr, die zu einer bloßen „Abwehrreaktion“ sozial benachteiligter Gruppen am untersten Ende der Schichtungshierarchie entschärft werden.</p>
<p>Neben dem rechtsextremen Parteienspektrum avancierte in der öffentlichen Debatte die so genannte Skinhead-Szene zum Identifikationsobjekt für Ansätze zur Erklärung der Rechtsentwicklung. Die gesellschaftlichen Ethnisierungstendenzen wurden allerdings nicht kritisch analysiert, sondern durch die öffentliche Fokussierung auf das Thema „Jugend und Gewalt“ in den Hintergrund gedrängt. Zitiert sei hier nur eine Zeitungsmeldung, die suggeriert, es handle sich lediglich um eine Modifikation unpolitischer, an Phänomene im Tierreich erinnernde Rivalitäten in der männlichen Adoleszenz: „,Revierkämpfe&#8216; wurden unter Heranwachsenden auch in früherer Zeit zuweilen mit den Fäusten ausgetragen. Doch wenn aus ,Langeweile, Frust und Hass&#8216; geschlagen, getreten oder gar getötet wird, dann sind Tabugrenzen überschritten, taugen alte Maßstäbe nicht zur Erklärung.“ (<em>Weser-Kurier</em> v. 29.1.2001)</p>
<h3 class="">Die demokra&shy;ti&shy;sche Mitte als &bdquo;blinder Fleck&ldquo; der Extre&shy;mis&shy;mus&shy;for&shy;schung</h3>
<p>Eine ähnliche Reduktion spiegelt sich auch in den Bewertungen des Verfassungsschutzes wider. Beispielsweise erklärte Ernst Uhrlau, damals Direktor des Hamburger Landesamtes: „Wegen der Aggressivität der von der Musik und den Texten erzeugten Stimmung können bei den Konzerten gerade politisch noch nicht eindeutig festgelegte Skins leicht rekrutiert und für Aktionen gegen einen personifizierten Gegner gewonnen werden.“ (Uhrlau 1993: 166) Mit solchen Begründungen könnten genauso gut Anhänger/innen international bekannter Rockgruppen wie der Rolling Stones als „extremistisch“ gebrandmarkt werden.</p>
<p>Ob radikal gegen rechts oder militant rassistisch &#8211; aus Sicht der politikwissenschaftlichen Extremismusforschung werden linke und rechte Szenen ungeachtet ihrer politischen Wertmaßstäbe gleichgesetzt. Im Zentrum einer solchen ideologisch motivierten Zuschreibung steht der Verweis auf ein den „politischen Rändern“ gleichermaßen zugeordnetes Gewaltpotenzial. Rassistische Gewaltakte werden zu willkürlichen Ereignissen und systematisch verharmlost: „Die ,Szene&#8216; der rechtsextremen und fremdenfeindlichen Skinheads entwickelte überwiegend keine formalisierten Organisationsstrukturen, sondern bestand aus lockeren Cliquen ohne Programmatik und Planung. Fremdenfeindliche Anschläge geschahen zumeist spontan und unter Alkoholeinfluß.“ (Backes 1998: 33)</p>
<p>In solchen Ausführungen paart sich Bagatellisierung mit glatten Unwahrheiten. Denn neben dem Phänomen alltäglicher rassistisch motivierter Gewalt ohne organisierten politischen Bezugsrahmen weisen diverse in so genannten Freien Kameradschaften organisierte rechtsextreme Skinheadszenen und andere Gruppen, etwa die „Hammerskins“, sowohl straffe Organisationsstrukturen als auch einen programmatischen NS-Bezug auf. Neonazistische Rechtsrock-Netzwerke wie „Blood &amp; Honour“ oder militante Neonazi-Gruppen wie die „Skinheads Sächsische Schweiz“ (SSS) wurden daher verboten. Bei der zuletzt genannten Vereinigung handelte es sich um eine Terrorgruppe, die Waffen und Sprengstoff besaß; sie rekrutierte sich nicht etwa aus „Modernisierungsverlierern“, sondern aus „angesehenen Bürgern“ &#8211; vom Handwerksmeister über den Bankkaufmann bis zum Gemeinderat (vgl. Carstens 2000). Unter der Überschrift „Nazis aus der Mitte der Gesellschaft“ schrieb Peter Gärtner (2001) in der <em>Hersfelder Zeitung</em>: „Sie kommen aus der Mitte der Gesellschaft und gehen ganz normalen Berufen nach.“</p>
<p>Die wissenschaftliche Konzentration auf die Extreme lenkt von der Mitte und ihrer Verantwortung für die politische Entwicklung des Landes ab. Extremismusforscher/innen blenden den historischen Entstehungszusammenhang und die Rolle des Staates bei der Entwicklung von Rechtsextremismus aus. Sie kritisieren Personen, Organisationen und Ideologien, ignorieren aber die Reaktion von Institutionen. „Das von der konventionellen Extremismusforschung übernommene Begriffspaar Demokratie/Extremismus setzt voraus, daß die Institutionen sich ,demokratisch&#8216; verhalten gegenüber dem ,antidemokratischen&#8216; Extremismus. Praktisch wird dieser empirisch zweifelhafte Zusammenhang jedoch kaum thematisiert.“ (Jaschke 1991: 46)</p>
<p>Extremismustheoretiker behandeln den Rechts- wie den Linksextremismus primär als Gegner der politischen bzw. Staatsordnung, nicht als ein soziales Phänomen, das in der Gesellschaft wurzelt. Sie setzen auf eine „wehrhafte Demokratie“, die Extremisten von links und rechts nicht an ihrem Engagement hindern, aber aus dem politischen Machtzentrum heraushalten soll; eine Maßgabe, die sich schon angesichts der in Europa seit den 1990er Jahren entstandenen Bündnisse zwischen den Volksparteien und rechtspopulistischen, separatistischen oder auch rechtsextremen Strömungen als kontraproduktiv erwiesen hat. „Extremismus“-Forscher geben sich sachlich-objektiv, rein wissenschaftlich und nüchtern-neutral; ihre Relativierungen dienen aber vielfach nicht nur der Diskreditierung antifaschistischen Engagements, sondern auch der Abwehr von Kritik an strukturellem Rassismus. In einem solchen argumentativen Kontext werden institutionelle Einschränkungen von Minderheits- und Bürgerrechten als notwendig zum Schutz vor Rechtsextremismus interpretiert. Dass neben den Publikationen des Bundesamtes und der Landesämter für Verfassungsschutz auch die Ergebnisse der Extremismusforschung ganz eindeutig politisch motiviert sind, zeigt die Kooperation ihrer führenden Repräsentanten mit Rainer Zitelmann, einem Wortführer der so genannten Neuen Rechten, auf die Wolfgang Wippermann (2000: 24f.) hinweist. Solche Allianzen sind es auch, die aus Wippermanns Perspektive die ganze Forschungsrichtung unter Ideologieverdacht stellen.</p>
<p>Umstritten ist auch die von Seymour Martin Lipset 1958 geprägte Bezeichnung „Extremismus der Mitte“ (vgl. dazu: Kraushaar 1994), weil sie zwar auf die soziale Basis des Phänomens bzw. auf die bürgerliche Herkunft seiner Hauptprotagonisten verweist, jedoch seine Richtungsbezogenheit und die Wechselbeziehungen zwischen Zentrum und Peripherie negiert. Termini wie „Extremismus der Mitte“, &#8222;Rechtspopulismus&#8220; oder &#8222;Neue Rechte&#8220; dokumentieren die zunehmende Unsicherheit der (Fach-)Öffentlichkeit in Bezug auf Wesen, Wurzeln und Ausdrucksformen eines sich wandelnden Phänomens.</p>
<h3 class="">Rechts&shy;ex&shy;tre&shy;mismus als Problem der gesell&shy;schaft&shy;li&shy;chen Mitte</h3>
<p>In der Fachdiskussion wird verbal zunehmend anerkannt, dass Fremdenfeindlichkeit, Rassismus bzw. rechtsextreme Tendenzen, wie sie hierzulande feststellbar waren und sind, nicht losgelöst von Diskursen der Mitte begriffen werden können. Exemplarisch sei nur die häufig zitierte Bemerkung Wilhelm Heitmeyers genannt, Rechtsextremismus entwickle sich „aus der Mitte der Gesellschaft“ heraus. Bezogen auf die im Sommer 2000 geführte Debatte über den organisierten Rechtsextremismus, seine Ursachen und Erfolg versprechende Gegenstrategien stellte Heitmeyer (2000: 10) fest: „Die aktuelle Diskussion ist defensiv und hechelt den rechtsextremen Gruppen hinterher. Man setzt am Ende der Entwicklungsprozesse von menschenfeindlichen Einstellungen an, die in die Wählerschaften der demokratischen Parteien hineinragen und auf die man bei knappen Wahlentscheidungen angewiesen ist.“</p>
<p>Was bedeutet die Feststellung, dass der Rechtsextremismus in der gesellschaftlichen Mitte wurzelt, für seine Erforschung? Einen wichtigen Hinweis zur Beantwortung dieser Frage verdanken wir Thomas Herz (1993: 246): „Man muß die Eliten in den Blick nehmen.“ Führungsgruppen in Wirtschaft, Politik und Verwaltung prägen durch die Art ihres Denkens und Handelns nicht nur das geistige Klima eines Landes, sondern beeinflussen auch die Entwicklung des öffentlichen Lebens und der außerparlamentarischen Kräfte ganz entscheidend. Unter Berufung auf Pierre Bourdieu schreibt Herz (ebd.: 247) weiter: „Da politische Kultur öffentlich ist und kollektive Geltung besitzt, kommt es für die Forschung darauf an, die ,Wort-Führer&#8216; in den Blick zu nehmen.“</p>
<p>Ethnisierende Zuschreibungen und nationalistische Positionen finden auch in der gesellschaftlichen Mitte verstärkt Resonanz. Daher hat der viel beschworene „Konsens der Demokraten“ gegen den grassierenden Rechtsextremismus auch eine problematische Note. Denn die dringend notwendige Abwehr von Rechtsextremismus, Rassismus und Nationalismus kann nur Wirkung zeigen, sofern die Bekämpfung seiner strukturellen Ursachen nicht vernachlässigt wird. Wenn es allerdings um die eigene Mitverantwortung an exzessivem Rassismus sowie Auswüchsen rechtsextremer Militanz geht, wandelt sich der öffentlich proklamierte Antifaschismus der etablierten Politik zu völliger Ignoranz bzw. Verweigerung: „Ich halte nichts von der These, dass der Extremismus aus der Mitte kommt“, bekundete etwa Innenminister Schily, von der <em>Zeit</em> danach gefragt, ob das Gerede über die „deutsche Leitkultur“ die Übergriffe auf Ausländer mit hervorbringe und dem Rechtsextremismus Vorschub leiste</p>
<p>Wie die Mitte und Nationalkonservative, welche sich ihr zugehörig fühlen, jede Urheberschaft im Hinblick auf eine längst „normal“ gewordene rassistische Alltagsrealität leugnen und stattdessen linke Parteien oder Protestbewegungen für schuldig erklären, entbehrt nicht grotesker Züge. So macht der Konstanzer Erziehungswissenschaftler Wolfgang Brezinka (1995: 10f.) die Außerparlamentarische Opposition der 1960er Jahre und ihre Nachwirkungen auf das Bildungswesen für den aktuellen Rechtsextremismus verantwortlich: „Alle höheren Ideale wurden herabgesetzt; Ehrfurcht, Treue, Unterordnung, Gehorsam und selbstlose Dienstbereitschaft sind verspottet worden. Die folgenreichste Veränderung für die normative Kultur aber war das Absterben des christlichen Glaubens, der ,Tod Gottes&#8216; im Bewußtsein der meisten Menschen. Damit ist die stärkste Quelle für Geborgenheit und Grundvertrauen, für moralische Anstrengungsbereitschaft und für sicheres Rechts- und Unrechtsbewußtsein versiegt.“</p>
<p>Rechtsextremismus, das zeigen diese Erklärungen, wird &#8211; herausgelöst aus seinem politischen und gesamtgesellschaftlichen Kontext &#8211; als etwas „Fremdes“ begriffen. „Rechts“ oder „rechtsextrem“ sind demnach nur „die Ewiggestrigen“ oder „die gewaltbereiten Jugendlichen“, „die Skinheads“ oder Parteien wie die NPD. Auf solche wahrnehmbaren &#8211; besser: nicht mehr zu übersehenden &#8211; Erscheinungsformen des Rechtsextremismus beschränkt sich die öffentliche und institutionelle Auseinandersetzung mit ihm. Massenmedien beziehen sich dabei meist auf besonders spektakuläre Vorfälle oder Gewaltverbrechen, um mittels dämonisierender Berichterstattung in entpolitisierender Form die „Abartigkeit“ und „Andersartigkeit“ der Rechtsextremisten hervorzuheben. Eine solche Entpolitisierung der Debatte drängt die strukturellen Bedingungen von Entstehung bzw. Entfaltung rassistischer Haltungen und für deren systematische Verbreitung in den Hintergrund.</p>
<h3 class="">Zuwan&shy;de&shy;rungs&shy;dis&shy;kurse: T&auml;ter/Op&shy;fer-Um&shy;keh&shy;rungen im Zeitalter der Globa&shy;li&shy;sie&shy;rung</h3>
<p>Zugleich werden Bedrohungsszenarien im Kontext von Zuwanderung entworfen, die Ressentiments und Abwehrhaltungen gegenüber Arbeitsmigrant(inn)en und Flüchtlingen erzeugen. Dabei ist es gerade die Umdeutung sozioökonomischer Krisenprozesse in ethnische Konfliktkonstellationen, welche dem Rassismus argumentativ Nahrung gibt. Hier spielt die Boulevardpresse eine besonders unrühmliche Rolle, aber auch Journalist(inn)en der seriösen Medien werden ihrer Verantwortung nicht gerecht (vgl. Butterwegge/Hentges 2001). Wellen rassistisch motivierter Gewalt und rechtsextremer Anschläge stehen im Zusammenhang mit der öffentlichen Diskussion um Zuwanderung, „Asylmissbrauch“ und „Ausländerkriminalität“. Rechte Straftäter können sich &#8211; teilweise nicht ohne Grund &#8211; als Vollstrecker eines breit bekundeten „Volkswillens“ fühlen, was durch entsprechende Erklärungen und Stellungnahmen etablierter Politiker unterstrichen wird. Die immer wieder behauptete Weltoffenheit scheint auf für den „eigenen“ Wirtschaftsstandort bzw. die nationale Kapitalakkumulation „nützliche“ Migrant(inn)en beschränkt zu sein; den oft als „Sozialschmarotzer“ oder „Parasiten“ diffamierten Asylbewerber(inne)n schlägt jedoch eine wachsende Ablehnung entgegen.</p>
<p>Für die Eskalation rechter Aggression wurden teilweise nicht die Täter, sondern die Opfer von Brandanschlägen und Übergriffen auf Migrant(inn)en selbst verantwortlich gemacht. So schrieben Fachwissenschaftler/innen, nachdem sie mehrere Erklärungsmuster für fremdenfeindliche Gewalt empirisch getestet hatten: „Die Gewalt hat etwas mit unverarbeiteten Einwanderungsschüben zu tun. Eine singuläre Situation, nämlich die Überforderung der Kommunen durch zwei sich überlappende Einwanderungswellen (der Aussiedler und der Asylbewerber) hat zu Konflikten geführt, die nun in einer zweiten Phase die Konstitution einer fremdenfeindlichen Bewegung in Deutschland möglich machen.“ (Willems u.a. 1998: 212) Werner Bergmann (1994: 184) sah Versuche zur „Protestmobilisierung von rechts“ gleichfalls in eine soziokulturelle Bewegung münden, die sich aus der persönlichen „Erfahrung von Fremdheit im Zuge massenhafter Migrationsprozesse“ speise.</p>
<p>Die im Zeichen der Globalisierung eher noch zunehmende Migration erscheint nicht als Auslöser, sondern als Ursache gewalttätiger „Abwehrreaktionen“, denen in Wahrheit die Mobilisierung entsprechender Ressentiments durch Medien und etablierte Politik vorausgingen. So hat Anne Claire Groffmann (2001: 67) im Rahmen ihrer Analyse der kampagnenartig zugespitzten Asyldiskussion 1991/92 überzeugend nachgewiesen, dass die jugendlichen Gewalttäter von der Union und ihren publizistischen Helfern in doppelter Hinsicht funktionalisiert wurden: „Zum einen dienten sie als Beweis dafür, wie die Zuwanderung die Bevölkerung in eine Notlage gebracht habe. Zum anderen lenkte die starke Stigmatisierung von der inhaltlichen Nähe ab und stellte eine scheinbar klare Distanz zwischen den Argumenten der Unionsparteien und den Taten der Jugendlichen her.“</p>
<p>Jens Alber (1995: 64) hebt die Verantwortung der etablierten Parteien und Politiker für die Akzeptanz von Arbeitsmigrant(inn)en und Flüchtlingen hervor: „Ausländerfeindliche Einstellungen wachsen nicht automatisch auf der Basis von Zuwanderung, sondern entstehen in einem politischen Klima, zu dem die politischen Eliten ganz wesentlich beitragen. Jürgen Fijalkowski (1996: 221) weist die von vermehrter Migration auf zunehmende Fremdenfeindlichkeit und Gewalt schließende Kausalkette gleichfalls zurück: „Die Ideologen und Täter eines ausländerfeindlichen Rechtsextremismus benennen die Zuwanderung und ihre Folgen zwar selbst gern als Motiv und Rechtfertigung ihres Verhaltens. Aber man muss einen Unterschied zwischen Geschehnisverursachungen und ideologiekritisch zu betrachtenden Rechtfertigungsversuchen machen.“</p>
<p>Die rechtsextreme Propaganda solcher Parteien wie der NPD, der DVU oder der REPublikaner und rassistisch motivierte Gewalttaten, über die nur noch selten berichtet wird, vollziehen sich in einem gesellschaftlichen Klima, das durch Horrormeldungen über den demografischen Wandel (angebliche „Vergreisung“ und Schrumpfung der Bevölkerung) einerseits sowie eine Auseinandersetzung über Formen der Zuwanderung und des interkulturellen Zusammenlebens andererseits geprägt ist (vgl. dazu: Butterwegge u.a. 2002). In der öffentlichen Debatte darüber droht die Gefahr einer Ethnisierung sozialer Beziehungen und ökonomischer Konflikte (vgl. Bukow 1996). Typisch hierfür waren Diskussionen um die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts („Doppelpass“), um Initiativen zur Anwerbung ausländischer Fachkräfte („Green Card“) sowie um die von Zuwanderern erwarteten Integrationsleistungen (Anpassung an die „deutsche Leitkultur“).</p>
<p>Auch die Kontroversen um das am 1. März 2002 vom Bundestag und drei Wochen später vom Bundesrat beschlossene Zuwanderungsgesetz, welche mit seiner Unterzeichnung durch das Staatsoberhaupt am 20. Juni 2002 noch lange nicht beendet waren, sondern sich besonders in der Schlussphase des Wahlkampfes fortsetzten, spielten weiterhin eine Schlüsselrolle (vgl. dazu: Reißlandt 2002). Dabei wurde das Schlüsselthema „Bekämpfung der Arbeitslosigkeit“ in demagogischer Manier mit dem „Ausländerproblem“ verkoppelt. Besonders perfide war ein Plakat des Leverkusener CDU-Vorsitzenden und Bundestagskandidaten Helmut Nowak, das die platte Doppelforderung zierte: „Weniger Zuwanderung! Mehr Arbeitsplätze!“</p>
<p>In der Boulevardpresse erschien Zuwanderung gleichfalls überwiegend als Bedrohung und Belastung für „die Deutschen“. Man brachte sie mit Arbeitsplatzverlust, „Überfremdung“ Wohnungsknappheit, (Gewalt-)Kriminalität und Sozialleistungsmissbrauch in Verbindung. Bedeutsam war dabei die Komposition von Artikeln, Kommentaren und Berichten. BILD platzierte zum Beispiel am 9. Juli 2002 die Meldung, dass die Zahl der Arbeitslosen im Monat davor wieder auf knapp 4 Millionen gestiegen war, und einen Bericht über den drohenden Bankrott des Maschinenbaukonzerns Babcock-Borsig („Jetzt stehen rund 13.500 deutsche Jobs auf dem Spiel.“) direkt unter der Ankündigung eines Streitgesprächs zwischen den beiden Spitzenkandidaten zu mehreren Themen mit der Überschrift „Schröder und Stoiber im Duell bei BILD: Wie viele Ausländer sind genug?“ Neben einer schwarzen Bikini-Schönheit ging da die Kurzmeldung „Weniger Asylbewerber“ über einen Rückgang von 11,2 Prozent gegenüber dem Vorjahreshalbjahr nahezu unter.</p>
<p>Oft unterschieden sich die Stellungnahmen rot-grüner Spitzenpolitiker nicht wesentlich von denen prominenter Christdemokraten. So verteidigte Otto Schily eine Anzeigenserie der Bundesregierung, die Zuwanderung eng mit dem Zwang zur Begrenzung und Verringerung in Verbindung brachte, in einem Interview mit der <em>Süddeutschen Zeitung</em> am 27. Juni 2002 mit folgender Begründung: „Eine unbegrenzte Zuwanderung kann das Land nicht verkraften. Deshalb ist es auch falsch zu behaupten, wir könnten die demographische Lücke einfach durch Zuwanderung auffüllen.“ Gleichzeitig wandte sich Schily dagegen, durch die staatliche Förderung des Erwerbs der Herkunftssprache „irgendeine neue Minderheit in Deutschland“ zu schaffen, und warnte vor sonst möglicherweise entstehenden „Parallelgesellschaften“. Als „beste Form der Integration“ bezeichnete der alte und neue Bundesinnenminister &#8211; damit noch hinter seinen bayerischen Fachkollegen Günther Beckstein zurückfallend &#8211; die Assimilation, worunter er „eine gewisse Anpassung und Angleichung an die hiesigen Lebensverhältnisse“ versteht: „Die Türken müssen hineinwachsen in unseren Kulturraum.“ Davon, dass Integration „keine Einbahnstraße“ ist, sondern eine Herausforderung für die Aufnahmegesellschaft, war kaum mehr die Rede.</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p><em>Alber, Jens</em> 1995: Zur Erklärung von Ausländerfeindlichkeit in Deutschland; in: <em>Mochmann, Ekkehard/Gerhardt, Uta</em> (Hg.): Gewalt in Deutschland. Soziale Befunde und Deutungslinien, München, S. 39-77</p>
<p><em>Backes, Uwe</em> 1998: Rechtsextremismus in Deutschland. Ideologien, Organisation und Strategien; in: <em>Aus Politik und Zeitgeschichte</em>. Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament 9/10, S. 27-35</p>
<p><em>Bergmann, Werner</em> 1994: Ein Versuch, die extreme Rechte als soziale Bewegung zu beschreiben; in: <em>Ders./Erb</em>, <em>Rainer</em> (Hg.): Neonazismus und rechte Subkultur, Berlin, S. 183-207</p>
<p><em>Brezinka, Wolfgang</em> 1995: Gewalt, Staat und Erziehung; in: <em>Pädagogische Rundschau</em> 1/1995, S. 3-17</p>
<p><em>Bukow, Wolf-Dietrich</em> 1996: Feindbild: Minderheit. Zur Funktion von Ethnisierung, Opladen</p>
<p><em>Butterwegge, Christoph</em> 2001: Entschuldigungen oder Erklärungen für Rechtsextremismus, Rassismus und Gewalt? Bemerkungen zur Diskussion über die Entstehungsursachen eines unbegriffenen Problems; in: <em>Ders./Lohmann, Georg</em> (Hg.): Jugend, Rechtsextremismus und Gewalt. Analysen und Argumente, 2. Aufl., Opladen, S. 13-36</p>
<p><em>Butterwegge, Christoph/Hentges, Gudrun</em> 2001: &#8222;Ausländer und Asylmissbrauch&#8220; als Medienthema: Verantwortung und Versagen von Journalist(inn)en; in: <em>Ders./ Lohmann, Georg</em> (Hg.): Jugend, Rechtsextremismus und Gewalt. Analysen und Argumente, 2. Aufl. Opladen, S. 83-99</p>
<p><em>Butterwegge, Christoph</em> 2002: Rechtsextremismus, Freiburg i. Br./Basel/Wien</p>
<p><em>Butterwegge, Christoph</em> <em>u.a.</em> 2002: Themen der Rechten &#8211; Themen der Mitte. Zuwanderung, demografischer Wandel und Nationalbewusstsein, Opladen</p>
<p><em>Carstens, Peter</em> 2000: Die angesehenen Bürger von den &#8218;Skinheads Sächsische Schweiz&#8216;; in: <em>Frankfurter Allgemeine Zeitung</em> v. 30.6.</p>
<p><em>Fijalkowski, Jürgen</em> 1996: Transnationale Migration und Rechtsradikalismus; in: <em>Falter, Jürgen W./Jaschke, Hans-Gerd/Winkler, Jürgen R</em>. (Hg.): Rechtsextremismus. Ergebnisse und Perspektiven der Forschung, Opladen (PVSSonderheft 27), S. 221-231</p>
<p><em>Gärtner, Peter</em> 2001: &#8218;Skinheads Sächsische Schweiz&#8216;: Nazis aus der Mitte der Gesellschaft; in: <em>Hersfelder Zeitung</em> v. 6.4.</p>
<p><em>Groffmann, Anne Claire</em> 2001: Das unvollendete Drama. Jugend- und Skinheadgruppen im Vereinigungsprozeß, Opladen</p>
<p><em>Heitmeyer, Wilhelm</em> 2000: Rechts kommt nicht aus dem Nichts; in: <em>SozialExtra</em> 9/2000, S. 10f.</p>
<p><em>Herz, Thomas</em> 1993: Politische Kultur im neuen Staat. Eine Kritik der aktuellen Forschung; in: PROKLA 91, S. 231-250</p>
<p><em>Jaschke, Hans-Gerd</em> 1991: Streitbare Demokratie und Innere Sicherheit. Grundlagen, Praxis und Kritik, Opladen</p>
<p><em>Kraushaar, Wolfgang</em> 1994: Extremismus der Mitte. Zur Geschichte einer soziologischen und sozialhistorischen Interpretationsfigur; in: <em>Lohmann, Hans-Martin</em> (Hg.): Extremismus der Mitte. Vom rechten Verständnis deutscher Nation, Frankfurt/M., S. 23-50</p>
<p><em>Reißlandt, Carolin</em> 2002: Kontroversen über Zuwanderung: Migrations- und Integrationspolitik unter neuen Vorzeichen?; in: <em>Christoph Butterwegge u.a.</em> (Hg.): Themen der Rechten &#8211; Themen der Mitte. Zuwanderung, demografischer Wandel und Nationalbewusstsein, Opladen, S. 11-42</p>
<p><em>Uhrlau, Ernst</em> 1993: Gefahr von rechts; in: <em>Kursbuch</em> 113 (1993), S. 160-171</p>
<p><em>Willems, Helmut/Würtz, Stefanie/Eckert, Roland</em> 1998: Erklärungsmuster fremdenfeindlicher Gewalt im empirischen Test; in: <em>Eckert, Roland</em> (Hg.): Wiederkehr des &#8218;Volksgeistes&#8216;? Ethnizität, Konflikt und politische Bewältigung, Opladen, S. 195-227</p>
<p><em>Wippermann, Wolfgang</em> 2000: &#8222;Doch ein Begriff muß bei dem Worte sein&#8220;. Über &#8222;Extremismus&#8220;, &#8222;Faschismus&#8220;, &#8222;Totalitarismus&#8220; und &#8222;Neofaschismus&#8220;; in: <em>Jäger, Siegfried/Schobert, Alfred</em> (Hg.): Weiter auf unsicherem Grund. Faschismus &#8211; Rechtsextremismus &#8211; Rassismus. Kontinuitäten und Brüche, Duisburg, S. 21-47 .</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-160/publikation/wie-die-themen-der-rechten-zu-themen-der-mitte-werden/">Wie die Themen der Rechten zu Themen der Mitte werden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Rezension: OFW statt RAF: Klaus Jünschkes Kampf gegen die Wohnungslosigkeit</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-243/publikation/rezension-ofw-statt-raf-klaus-juenschkes-kampf-gegen-die-wohnungslosigkeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Mar 2024 10:10:53 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Obgleich diese Problematik keine neue ist und zuletzt wenigstens in der Diskussion um die Sinnhaftigkeit der Ersatzfreiheitsstrafe Platz gehabt hätte, werden die Themen Obdachlosigkeit und Gefängnis weitestgehend getrennt voneinander diskutiert, wobei sie auch dann in der Wissenschaft wie der Sozialpolitik ein Nischenthema darstellen. Mit seinem Buch unternimmt Jünschke den Versuch, eine breitere Öffentlichkeit auf die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-243/publikation/rezension-ofw-statt-raf-klaus-juenschkes-kampf-gegen-die-wohnungslosigkeit/">Rezension: OFW statt RAF: Klaus Jünschkes Kampf gegen die Wohnungslosigkeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-einzug-western">Obgleich diese Problematik keine neue ist und zuletzt wenigstens in der Diskussion um die Sinnhaftigkeit der Ersatzfreiheitsstrafe Platz gehabt hätte, werden die Themen Obdachlosigkeit und Gefängnis weitestgehend getrennt voneinander diskutiert, wobei sie auch dann in der Wissenschaft wie der Sozialpolitik ein Nischenthema darstellen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mit seinem Buch unternimmt Jünschke den Versuch, eine breitere Öffentlichkeit auf die extreme Überrepräsentation wohnungsloser Menschen in deutschen Gefängnissen aufmerksam zu machen. Zu diesem Zweck hat Jünschke in den Justizvollzugsanstalten Köln, Siegburg und Rheinbach ausführlich mit insgesamt 20 Gefangenen gesprochen, die alle Erfahrung mit Obdachlosigkeit hatten. In Siegburg ging es um Ersatzfreiheitsstrafen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese Gespräche hat Jünschke aufgezeichnet und anschließend für das Buch transkribiert. Ursprünglich sollte Christiane Niesel von der Obdachloseninitiative an den Gesprächen teilnehmen. Das wurde von der JVA Köln verhindert. Für ein Gespräch in der JVA Rheinbach bekam sie aber problemlos die Erlaubnis zur Teilnahme (22), was auf eine gewisse Beliebigkeit solcher Entscheidungen hinweist. Inzwischen hat sie mit obdachlosen Frauen auf der Straße gesprochen, die auch Knasterfahrung haben und plant dazu ein eigenes Buch.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Den Gesprächen vorangestellt ist eine kurz gehaltene Einleitung zur Geschichte des Strafrechts und der rechtlichen Stellung der Obdachlosen, die einen guten Einstieg in die Thematik ermöglicht. Dann folgen zunächst drei Gespräche mit einzelnen Gefangenen, die sehr anschaulich deren Lebensläufen nachgehen. Vier Gruppen-Gespräche betreffen die Ersatzfreiheitsstrafen und zeigen plastisch, wie man in diese „hineinrutscht“.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Hauptteil des Buches betrifft Gespräche in einer wöchentlich stattfindenden „Erzählwerkstatt“, wie Jünschke die Zusammenkünfte in der JVA Köln nennt. Dort sprach er in Kleingruppen mit maximal vier Teilnehmern über Kindheit, verschiedene Stationen von Obdachlosigkeit, über Situationen in der JVA und nach der Entlassung. Thematisch sortiert bietet dieses Gesprächsmaterial auf über 300 Seiten einen direkten Einblick in die Lebenswelt von Menschen, die häufig aus allen bestehenden Hilfesystemen herausfallen und sich in eine schier unüberwindbare Abwärtsspirale wiederfinden, die von bitterer Armut, physischer- wie psychischer Gewalt, Ausgrenzung, Einsamkeit, Suchtkrankheit, Kriminalisierung, Straffälligkeit, immer wiederkehrenden Haftstrafen und ständig wachsenden Schulden geprägt ist. Und &#8211; so darf vorweggenommen werden – viele von Ihnen werden auch zukünftig wieder mit Obdachlosigkeit in Berührung kommen. Aber auch die Gefängniserfahrungen werden Punkt für Punkt abgebildet: vom Zugangshaus bis zur Entlassung und den „Wünschen für die Zeit nach der Haft“. Der häufigste Wunsch, der sowohl in der „Erzählwerkstatt“ als auch bei den anderen Gesprächen geäußert wird, ist der nach einer Wohnung, einem sicheren Ort, einem menschlichen Zuhause. „Eine Zelle“, so schrieb Jünschke bereits 1988 in seiner nüchternen Beschreibung dieses Unortes, „ist kein menschliches Zuhause“ (<i>Spätlese. Texte zu RAF und Knast</i>, Frankfurt am Main).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Jünschke selbst bringt sich teilnehmend und teilnahmsvoll in die Gespräche ein und schildert dabei auch persönlichen Erlebnisse, die er als langjähriger Gefangener (verurteilt für seine Taten als RAF-Mitglied), Sozialwissenschaftler, politischer Aktivist sowie Gefängnisbeirat gemacht hat.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Man muss viel Geduld und Interesse haben, um sich durch diese enorme Materialfülle hindurchzulesen. Jünschke selbst verzichtet darauf, das Material zusammenfassend zu interpretieren. Das ist ungewöhnlich, und man kann dies für eine Schwäche des Buches halten. Es lässt den Leser*innen aber auch die Freiheit, sich selbst ein Bild zu machen und eine Meinung zu bilden. Insgesamt dürfte Allen deutlich werden: Haft ist auch bei Obdachlosen keine Lösung, sondern Teil des Problems.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es bleibt zu hoffen, dass Jünschkes Buch zum Verständnis beiträgt, dass Obdachlosigkeit nicht weiter verwaltet und kriminalisiert werden darf, sondern abgeschafft werden muss.</p>
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		<title>Ersatzfreiheitsstrafe – Eine entbehrliche Sanktionsmaßnahme: Entkräftung sechs gängiger Thesen von Verteidiger*innen des Freiheitsentzugs wegen Zahlungsunfähigkeit</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Mar 2024 15:33:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
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		<category><![CDATA[Sozialpolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Etwa jede*r zehnte Inhaftierte sitzt eine Ersatzfreiheitsstrafe ab, da diese Personen die verhängten Geldstrafen nicht zahlen können. Nicole Bögelein argumentiert, wie von ihr schon im Rechtsausschuss des Bundestages vorgetragen, für einen Verzicht auf die Ersatzfreiheitsstrafe, sei es de jure oder de facto, und geht dabei auch auf das Problem der sozialen Ungleichheit ein, da hier [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-243/publikation/ersatzfreiheitsstrafe-eine-entbehrliche-sanktionsmassnahme-entkraeftung-sechs-gaengiger-thesen-von-verteidigerinnen-des-freiheitsentzugs-wegen-zahlungsunfaehigkeit/">Ersatzfreiheitsstrafe – Eine entbehrliche Sanktionsmaßnahme: Entkräftung sechs gängiger Thesen von Verteidiger*innen des Freiheitsentzugs wegen Zahlungsunfähigkeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Etwa jede*r zehnte Inhaftierte sitzt eine Ersatzfreiheitsstrafe ab, da diese Personen die verhängten Geldstrafen nicht zahlen können. Nicole Bögelein argumentiert, wie von ihr schon im Rechtsausschuss des Bundestages vorgetragen, für einen Verzicht auf die Ersatzfreiheitsstrafe, sei es de jure oder de facto, und geht dabei auch auf das Problem der sozialen Ungleichheit ein, da hier Armut bestraft wird. Dazu hat sie sechs gängige Argumente für die Ersatzfreiheitsstrafe gesammelt und widerlegt diese systematisch und empirisch in ihrem Beitrag. Bögelein zufolge bestraft die Justiz Menschen ohne Geld härter, indem sie an der Ersatzfreiheitsstrafe festhält. Die Justiz sollte sich eingestehen, dass Ersatzfreiheitsstrafen Menschen für ihre Armut bestrafen, was unterbleiben muss.</em></p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Abolitionismus hat zum Ziel, das Strafrecht abzuschaffen. Für viele Kritiker*innen, aber auch einige Befürworter*innen, ist es aber nicht ganz leicht, sich das konkret vorzustellen. Sie fragen sich: Was soll an dessen Stelle treten? Was ist mit den sogenannten „gefährlichen“ Straftäter*innen, die viele vor Augen haben, wenn sie solche Szenarien durchdenken? Also verwerfen sie den Gedanken als fixe Idee von Menschen, die sich Tagträumen hingeben.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Was aber, wenn viele Menschen in Haft wären, weil sie ohne Ticket ein Verkehrsmittel des Öffentlichen Nahverkehrs benutzt haben?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die allermeisten Menschen haben nämlich ein falsches Bild davon, wer sich in Justizvollzugsanstalten befindet. Sie denken, dort befänden sich vor allem schwere Gewaltverbrecher*innen und Mörder*innen. Weist man sie auf die Faktenlage hin, so meinen plötzlich doch viele Gesprächspartner*innen, dass an der aktuellen Lage etwas geändert werden müsste. Denn tatsächlich sitzen in deutschen Gefängnissen die meisten Menschen wegen Eigentums- und Vermögensdelikten. Zudem sitzt eine große Anzahl von Menschen in Haft, weil es ihnen nicht gelang, eine Geldstrafe zu bezahlen. Sie sitzen eine Ersatzfreiheitsstrafe ab. Wie viele davon jährlich vollstreckt werden, ist nicht mehr zu beantworten, seitdem die Zugänge zur Ersatzfreiheitsstrafe nicht mehr statistisch ausgewiesen werden. Im letzten Erfassungsjahr 2002 waren es rund 56.000 Zugänge. Bis heute werden schätzungsweise<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> neun Prozent der Geldstrafen in Ersatzfreiheitsstrafen getilgt (vgl. Bögelein et al. 2014a: 27; Berliner Abgeordnetenhaus Drucksache 19/10370, eigene Berechnungen).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gute Argumente gegen die Ersatzfreiheitsstrafe werden und wurden beständig vorgetragen (vgl. Dünkel 2022; Feest 2020; Treig/Pruin 2018; Wilde 2016; Seebode 1999). Ich schließe mich dem an und greife im Folgenden sechs gängige Argumente auf, die für die Ersatzfreiheitsstrafe angeführt werden. Diese werde ich mit empirischen Fakten entkräften. Der Text argumentiert somit nicht im starken abolitionistischen Sinn für eine Abschaffung des Strafrechts per se, sondern für eine Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe. Strafe muss vollstreckt werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das zentrale Argument von Befürworter*innen der Ersatzfreiheitsstrafe lautet, dass eine einmal ausgesprochene Strafe unbedingt getilgt werden müsse. Laut § 2 Abs. 1 StVollstrO ist eine Strafe „mit Nachdruck und Beschleunigung zu vollstrecken“. Für viele Bürger*innen und Politiker*innen erscheint es beunruhigend, dass eine Strafe „verhallen“ könnte. Sie fürchten, der Staat würde seinen Strafanspruch aufgeben, sollte er Strafen nicht konsequent vollstrecken. Dahinter steckt möglicherweise ein Dammbruch- beziehungsweise Slippery-Slope-Argument, demzufolge eine nicht getilgte Strafe dazu führen würde, dass der Staat irgendwann gänzlich seine Ordnungsfunktion verliert. Tiefer vergraben darunter liegt vermutlich die Annahme, jede*r müsse in der Lage sein, sich um die eigenen Angelegenheiten zu kümmern – und eine Prise der Binsenweisheit: Strafe muss sein.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Für jede*n, die*der sich in einer gesunden psychischen Verfassung befindet, ist das absolut einsichtig. Aber für diejenigen, die einmal eine Lebenskrise durchgemacht haben, ist nachvollziehbar, dass manchmal selbst wichtige Dinge schlicht nicht zu einem durchdringen; entweder, weil man akut keine Kapazitäten hat, oder weil man auf lange andauernde Arbeitslosigkeit mit Resignation und Apathie reagiert (vgl. Jahoda et al. 1975 [1933]). Denn bei der Gruppe der Menschen in Ersatzfreiheitsstrafen handelt es sich ganz überwiegend um solche, deren Lebenslagen sich durch die Brille der kriminologischen Forschung wie folgt beschreiben lassen: arm, abgehängt und erkrankt – oder wie Dolde (1999) formuliert hat: Weil man arm und einsam ist, muss man sitzen. Die Menschen in Ersatzfreiheitsstrafen sind durch soziale, finanzielle und gesundheitliche Belastungen charakterisiert. Drei Lebenslagen sind typisch bei Menschen, die eine Geldstrafe nicht bezahlten: Sie ist mindestens (1) <i>akut schwierig</i>. Bei dieser Gruppe trat vor Kurzem ein kritisches Lebensereignis ein, etwa der Tod einer*s Angehörigen oder ein Arbeitsplatzverlust. Bei der zweiten Gruppe, deren Lebenslage man als (2) <i>dauerhaft ungeordnet</i> beschreiben kann, ist die Person seit mindestens einem Jahr arbeitslos, hat keine Tagesstruktur, und häufig besteht zusätzlich ein Suchtproblem. Und schließlich ist die Lebenslage (3) <i>desolat</i>, wenn zusätzlich der feste Wohnsitz fehlt (vgl. Bögelein et al. 2014b).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Menschen in Ersatzfreiheitsstrafen weisen häufiger Suchterkrankungen und Angststörungen auf als die Durchschnittsbevölkerung, wie Alkoholismus (Müller-Foti et al. 2007). Bei 25 Prozent war eine psychiatrische Behandlung vorausgegangen, mehr als zehn Prozent hatten einen Suizidversuch unternommen. Rund 15 Prozent galten bei Haftantritt als akut suizidgefährdet. Bis zu 20 Prozent sind ohne festen Wohnsitz, leben in sozialen Einrichtungen oder sind obdachlos. Praktiker*innen aus Justizvollzugsanstalten berichten sogar von deutlich mehr. Vor Haftantritt waren 74 Prozent arbeitslos, davon die Hälfte langzeitarbeitslos. Die Meisten haben keinen Beruf erlernt, viele sind ärztlicher Beurteilung zufolge eingeschränkt arbeitsfähig (Lobitz/Wirth 2018).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Verhängung von Geldstrafen erfolgt in bis zu 90 Prozent der Fälle durch Strafbefehl nach §§ 407ff. StPO (Heinz 2017). Dabei handelt es sich um ein rein schriftliches Verfahren, das Menschen, die wohnungslos sind, psychische Erkrankungen haben oder allgemein überfordert sind, häufig entweder nicht zur Kenntnis nehmen oder dessen Bedeutung sie nicht erfassen. Anschließend vollstreckt die Staatsanwaltschaft (§ 451 Abs. 1 StPO). Ist die Geldstrafe uneinbringlich, tritt an ihre Stelle die Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 StGB). Von der Möglichkeit, von der Vollstreckung wegen unbilliger Härte abzusehen (§ 459f StPO), wird selten Gebrauch gemacht.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> Dies liegt auch an dessen enger Auslegung, der zufolge unverschuldete Vermögenslosigkeit nicht genügt (MüKoStGB/Radtke, § 43 Rn. 16).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Betrachtet man die Vollstreckung der Geldstrafe durch die Ersatzfreiheitsstrafe, lässt sich frei nach Albert Camus sagen: Konsequenz ohne Gnade ist nicht viel mehr als Unmenschlichkeit. Gegen diese Gruppe eine Inhaftierung zu verhängen, weil es ihnen nicht gelang, die Geldstrafe zu bezahlen, nimmt eine deutliche Strafverschärfung durch Armut in Kauf (vgl. Wilde 2016). Doch nun zu den sechs Argumenten, die vermeintlich für die Ersatzfreiheitsstrafe sprechen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">1. Menschen in Ersatz&shy;frei&shy;heits&shy;s&shy;trafen haben Straftaten begangen und die Haft verdient</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Allgemeinheit wird vermuten, dass in Gefängnissen nur Menschen landen, die sich schwerer Straftaten schuldig gemacht haben. Wer sich einmal mit dem Gefängniswesen beschäftigt hat, wird sehen, dass das mitnichten der Fall ist. Geldstrafen werden bei Vergehen eingesetzt, in aller Regel handelt es sich um Massendelikte der Alltagskriminalität. 2021 wurden Geldstrafen am häufigsten wegen der folgenden Delikte verhängt: Straftaten im Straßenverkehr, Betrug und Untreue, Diebstahl und Unterschlagung. Und das zieht sich fort in die Population der Inhaftierten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Von den Menschen, die wegen Ersatzfreiheitsstrafen im Gefängnis sind, wurde ein Drittel wegen Eigentumsdelikten zur Geldstrafe verurteilt. Ein weiteres Viertel ist zur Geldstrafe verurteilt worden wegen eines Deliktes, das den Rand der Strafbarkeit im Rechtsgefühl vieler Menschen gerade berühren dürfte: Sie wurden wegen des Erschleichens von Leistungen, sogenannten Fahren ohne Fahrschein, §265a StGB verurteilt. Diese Gruppe ist statistisch gesehen diejenige, die am wahrscheinlichsten eine Geldstrafe mittels einer Ersatzfreiheitsstrafe tilgt, am höchsten ist. Jede siebte Person, die die Geldstrafe wegen Fahrens ohne Fahrschein erhält, tilgt zumindest teilweise in Haft. Zum Vergleich: Von denjenigen, die wegen Steuerdelikten verurteilt wurden, ist es nur jede 43. Person. Beim Übergang einer Geldstrafe zur Ersatzfreiheitsstrafe zeigt sich somit deutlich der Einfluss von Armut. Bei sogenannten „Reichtumsdelikten“, für die ein*e Täter*in über Zugang zu finanziellen Ressourcen verfügen muss, wird bezahlt, hingegen gelingt dies bei „Armutsdelikten“, die Personen ohne Geld verüben, deutlich seltener. Der Rest der Delikte beläuft sich auf Straßenverkehrsdelikte, Betrug und Untreue, Betäubungsmitteldelikte und erst dann folgen mit acht Prozent Körperverletzungsdelikte (Lobitz/Wirth 2018).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Letztlich zeigt sich hier eine gravierende Folge sozialer Ungleichheit. So stellt sich die Frage nach dem Delikt nicht für diejenigen, die bezahlen, wie ein Gesprächspartner einer Studie zur Ersatzfreiheitsstrafenvermeidung im Gespräch feststellte:</p>
<blockquote class="western">
<p>Also klar ist jedenfalls […], die Ersatzhaft betrifft finanziell den unteren Bereich der Gesellschaft, SICHER. Also der obere Bereich bezahlt seine Geldstrafe und damit ist das Thema zu Ende. […] Und wenn es 18.000 Euro sind, das wird bezahlt und Schluss. […] Und es ist dann eben weiter unten eben nicht so. Da muss man dann eben entweder man zahlt es ab aus Erspartem oder man legt es zurück oder man stottert es sonst wie ab oder man landet einfach hier. Man landet hier, es ist einfach so. Also den Unterschied gibt es also sicher (Bögelein 2016: 260).</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ungeachtet des Delikts erleiden nur Menschen ohne Geld das Zusatzübel des Freiheitsentzugs. Die Delikte sind in der weiten Mehrheit Armutsdelikte, die Menschen mit wenig Geld aus finanzieller Not heraus begehen. Die Allerwenigsten sind Delikte, wegen derer das allgemeine Rechtsgefühl eine Haftstrafe als angemessen erachten würde.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Menschen in Ersatzfreiheitsstrafen leiden aber, genau wie andere Gefangene, unter dem Entzug ihrer Freiheit und Autonomie. Die Ankunftsphase im Gefängnis prägt der Inhaftierungsschock (Konrad 2006): Man wird jäh aus sozialen Bezügen herausgerissen, isoliert und hat keine Kontroll- und Einflussmöglichkeiten mehr. Ebenso fehlt jede Privatsphäre, und plötzlich ist man weitgehend fremdbestimmt. Die Gefangenen sorgen sich um die Familie, die etwa auf den Bürger*innengeldsatz des*der Inhaftierten verzichten muss. Ein Gesprächspartner in einer Studie formulierte es einmal so drastisch:</p>
<blockquote class="western">
<p>[S]eit dem ersten Tag eigentlich schon/ habe ich mir dazu überlegt (&#8230;), dass man so auch gar nicht mehr leben will und ich bin froh, wenn ich das hinter mir gebracht habe und wieder nach vorne gucken kann (Bögelein 2016: 253).</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Außerdem erleben Menschen in Ersatzfreiheitsstrafen im Vergleich zu anderen Gefangenen Nachteile im Vollzug: Sie können die Haft nicht früher verlassen, weder bei tadellosem Verhalten noch zugunsten einer Therapie (§ 35 BtMG greift nicht). Weiterhin stehen ihnen Angebote der Aus- und Weiterbildung häufig nicht offen, weil Ersatzfreiheitsstrafen im Durchschnitt „nur“ 70 Tage dauern (Lobitz/Wirtz 2018: 13f.; Bögelein et al. 2021: 62f.) und somit keine Zeit für eine Ausbildung bleibt. Zudem wird das kriminalpolitische Ziel, kurze Freiheitsstrafen zu vermeiden (§ 47 StGB), um schädliche Wirkungen des Freiheitsentzugs zu umgehen, verfehlt. Und schließlich ist der Aufwand für die Justizvollzugsanstalten enorm; bis zu 40 Prozent der Neuinhaftierungen sind Ersatzfreiheitsstrafen (Bögelein et al. 2019).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">2. Wenn sie in Haft sind, bezahlen die meisten &ndash; das zeigt, das Geld da ist</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ein weiteres Argument lautet, dass die Menschen doch letzten Endes Geld hätten, da sie ja dann, wenn sie in Haft seien, den ausstehenden Betrag bezahlen würden, spätestens, sobald sie am Gefängnistor ankämen. So wird die Ersatzfreiheitsstrafe als notwendiges Druckmittel beschworen. Auf Basis empirischer Daten ist diese Annahme nicht haltbar.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Geldstrafen richten sich in den allermeisten Fällen gegen Gesellschaftsmitglieder im unteren Einkommensbereich liegt, wie die Tagessatzhöhe zeigt. Sie beträgt gesetzlich ein Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens und ist auf einen Betrag zwischen einem Euro und 30.000 Euro (§ 40 StGB) begrenzt. Gerichte vermuteten bei 59 Prozent der Menschen, die sie zu Geldstrafen verurteilt haben, ein Einkommen von höchstens 750 Euro pro Monat – so erklärt sich der Tagessatz. Die verurteilten Menschen liegen also weit unter der Armutsgefährdungsquote, die 2022 bei rund 1.250 Euro festgesetzt war. Wenn man nun aber Menschen, die bereits in Armut leben, damit bestraft, ihnen Geld zu nehmen, dann trifft man sie besonders hart, da in diesen prekären Verhältnissen keine Rücklagen bestehen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zwischen Ersatzfreiheitsstrafe oder Zahlung besteht zudem kein Wahlrecht. Wird die Vollstreckung konsequent durchgeführt (Einbezug von Gerichtsvollzieher*in), steht bei Haftantritt fest, dass kein Geld vorhanden ist. Und die Studien zeigen, dass 68 Prozent derjenigen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten, sie vollständig verbüßen (Bögelein et al. 2021; Geiter 2014). Dabei ist der Zusammenhang von Delikt und Haftverkürzung überzufällig. Mehr Personen, die wegen eines Straßenverkehrsdelikts oder Betrugs verurteilt waren, konnten sich auslösen. Hingegen gelang dies Menschen, die wegen eines Eigentumsdeliktes inhaftiert waren, seltener (Bögelein et al. 2021). Wegen Fahrens ohne Fahrschein Inhaftierten gelang die Auslösung in höchstens 30 Prozent der Fälle (Geiter 2014).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Was ist aber mit dem knappen Drittel, denen es doch noch gelingt, sich Geld zu beschaffen? Hier wird in aller Regel die große Not, in der sich Menschen befinden, wenn sie einem Freiheitsentzug begegnen, dazu führen, dass sie sprichwörtlich Himmel und Hölle in Bewegung setzen, um an Geld zu kommen. Das hat dann zur Konsequenz, dass sie in den nächsten Monaten in Freiheit das Geld abstottern müssen, wie ein Mann in Haft beschreibt:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Gestern hatte ich Besuch von zwei Freunden, die wollen mich jetzt auslösen am Ersten. Dann fängt aber bei mir das Problem wieder an. Denn, wenn ich hier raus komme, gehe ich zum Arbeitsamt, hole mir meinen Hartz-IV-Satz mit meinem Entlassungsschein und kann dann direkt an meine Freunde mein ganzes Hartz IV abgeben, weil die mir das ja von ihrem Hartz IV vorstrecken. So, dann sitze ich den ganzen Monat wieder ohne Kohle da und was mache ich denn ohne Geld? Genau dieselbe Scheiße wie vorher“ (Bögelein 2016: 188).</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dabei hatte der Befragte Glück, Freund*innen können aushelfen. Aber den Meisten ergeht es wie einem Mann in Haft, der auch im Freundes- und Bekanntenkreis keine Möglichkeit sieht: „A<i>lso ich hätte jetzt auch keinen gewusst, der mal so eben 1500 Euro auf der Hand hat und hier sagt ich löse Sie aus. Da ging irgendwie gar nichts</i>“ (Bögelein et al. 2014a: 59).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Menschen in Ersatzfreiheitsstrafen lassen sich in vier typische Gruppen einteilen: Erstens sind dies persistent Straffällige mit Suchtproblem; Straftaten sind in der Regel Bagatell- und/oder Armutsdelikte. Zweitens sind dies wenig auffällige Erstinhaftierte; sie kommen durch die nicht bezahlte Geldstrafe erstmals in Kontakt mit dem Gefängnis. Und drittens sind da noch Täter*innen mit Eigentumsdelikten und Suchtproblem sowie viertens wiederholt ohne Fahrschein Fahrende (Bögelein et al. 2019). Schon die Beschreibung dieser Charakteristika zeigt, dass es sich nicht um Menschen handelt, die viel Geld zu verschleiern haben.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">3. Ohne Ersatz&shy;frei&shy;heits&shy;s&shy;trafen haben manche Menschen einen Freibrief</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ein weiteres Argument lautet, dass bei einem Unterbleiben der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen manche Menschen immun wären gegen Strafen, weil man keine Mittel mehr gegen sie hätte. In Deutschland aber ist das System eskalierend. Jede weitere Straftat führt zu einer Verschlimmerung der Rechtsfolge. Nachdem – wenn es das Delikt zulässt – zunächst eingestellt wird, werden dann Geldstrafen ausgeurteilt, daraufhin gegebenenfalls Bewährungsstrafen und im Anschluss sogar Freiheitsstrafen verhängt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nehmen wir wieder das Beispiel des Fahrens ohne Fahrschein: Hier zeigt sich, dass circa 500 Menschen jedes Jahr in Deutschland eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung deshalb erhalten (Bögelein/Wilde 2023). Hier ist davon auszugehen, dass diese Menschen wiederholt entsprechend auffällig wurden, und die Gerichte irgendwann eine Geldstrafe für nicht mehr gerechtfertigt hielten. Diese Praxis kann man kritisch sehen, da die Frage der Sinnhaftigkeit von Bestrafung von bestimmten Delikten auf einem anderen Blatt steht. Für die hier zu besprechende Kritik der Ersatzfreiheitsstrafe kann man festhalten: Die Abschaffung würde – wenn sich nichts anderes im System ändert und insgesamt bestehender Reformbedarf einmal dahingestellt – eben nicht dazu führen, dass Menschen so oft bestimmte Delikte begehen könnten, wie sie wollen. Wenn sie dafür angeklagt werden, werden Gerichte an einem bestimmten Punkt davon absehen, weitere Geldstrafen zu verhängen. Ihnen bliebt die Möglichkeit, dann eben auch auf Bewährungs- und Freiheitsstrafen zurückzugreifen. An der Ersatzfreiheitsstrafe hängt keineswegs der Strafanspruch unseres Rechtsstaats.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">4. Wenigstens bekommen die Menschen in Haft Hilfe</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">„Wenn man es sehr krass ausdrücken würde, ist es möglicherweise auch der Haftantritt, der […] auch eine Anbindung an eine Struktur ermöglicht, die aus dieser desolaten Situation herausführt“ (Zitat der Vorsitzenden des Rechtsausschusses in Bremen; vgl. Protokolle Rechtsausschuss 2019: 36). Dieser Gedanke kommt in jeder Diskussion zur Ersatzfreiheitsstrafe als Grund, warum sie beizubehalten sei. Mit der desolaten Lebenssituation der Verurteilten wird dann argumentiert – jedoch nicht als Hinderungsgrund, diese in Haft zu schicken, sondern paradoxerweise als Grund, die Strafform beizubehalten, um die Haft als Hilfsmittel einzusetzen. Die Inhaftierung könne als Möglichkeit gelten, dass man einer ansonsten schwer zu erreichenden Gruppe Zugang zu Unterstützungsangeboten ermöglicht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hierauf ist aus straftheoretischer Sicht einzuwenden, dass der Freiheitsentzug als Ultima Ratio des Rechtsstaates kein Mittel der sozialen Hilfe ist. Er ist ein repressives, auf Sicherung der Allgemeinheit und Ausgleich von schwerwiegendem sozialen Schaden abzielendes Instrument. Wenn die Geldstrafe soziale Hilfen leisten wollte, so müsste sie diese aus Gleichbehandlungsgründen auch gutverdienenden Drogennutzer*innen mit Geldstrafe angedeihen lassen. Weiterhin reichen die kurzen Haftstrafen nicht aus, um in Freiheit Anschluss für gegebenenfalls angestoßene Therapiemaßnahmen zu erhalten. Und schließlich wird spätestens in dem Moment, in dem Geld zur sofortigen Auslösung führt, offensichtlich, dass die Ersatzfreiheitsstrafe keineswegs ein Mittel zur Hilfe, sondern zum Eintreiben von Geld ist.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">5. Ohne Ersatz&shy;frei&shy;heits&shy;s&shy;trafe entgehen dem Staat Einnahmen aus Geldstrafen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Eine Sorge könnte dahin gehen, dass dem Staat Einnahmen entgehen, wenn er die Geldstrafe nicht vollstreckt. Allerdings hinkt diese Überlegung, denn die Frage nach deren finanzieller Sinnhaftigkeit lässt sich mit einem einfachen Beispiel kontern: Schuldet einem jemand 100 Euro und man lässt die Person zur Strafe eine Woche bei sich einziehen, dann muss man für deren Kost und Logis aufkommen – und hat die 100 Euro trotzdem nicht zurückerhalten. Dieses Bestrafen kostet also mehr, als es finanziell nutzt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die finanzielle Lage der Menschen in Ersatzfreiheitsstrafen ist prekär. 16 Prozent verfügten vor Haftantritt über keinerlei Einkommen, nur 15 Prozent über Einkommen aus anderen Quellen als staatlichen Unterstützungsleistungen. Gleichzeitig waren drei Viertel verschuldet, zehn Prozent mit mehr als 20.000 Euro (Lobitz/Wirth 2018).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der ökonomische Sinn der Ersatzfreiheitsstrafe lässt sich am Beispiel des Fahrens ohne Fahrschein plastisch zeigen. Ersatzfreiheitsstrafen wegen § 265a StGB kosten den Staat im Jahr 66.993.147,20 Euro (vgl. Bögelein/Wilde 2023). Es handelt sich um schätzungsweise 5.740 Fälle im Jahr.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">6. Wer wirklich will, kann die Strafe ja auch vermeiden</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Tatsächlich tun die Bundesländer, deren Aufgabe die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen ist, so Art. 293 EGStGB, einiges, um die Haft zu vermeiden. Alle Länder haben Möglichkeiten geschaffen, um neben der Ratenzahlung auch die Ableistung gemeinnütziger Arbeit zu ermöglichen. Daher hört man das Argument, dass es doch jeder*jedem möglich sein müsse, die Strafe zu vermeiden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In der Praxis aber zeigt sich, dass die Zahl der Personen, die bundesweit Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit abwenden, sinkt: Von 32.500 Personen (2013), über 30.566 (2016) auf 21.174 (2019). Die Anzahl der vermiedenen Tagessätze fiel von 2013 bis 2019 um 30 Prozent (Bögelein/Kawamura-Reindl 2023). 2020 waren durch die Corona-Pandemie viele Einsatzstellen nicht aufnahmebereit oder -fähig, und so arbeiteten nur 15.877 Personen die Strafe ab. Ausschließlich durch gemeinnützige Arbeit wurden von 2013 bis 2015 nur zwei Prozent der Geldstrafen getilgt, der Anteil schwankt zwischen nur einem Prozent in Bayern und gerade einmal vier Prozent in Sachsen. In Nordrhein-Westfalen tilgten nicht mehr als sieben Prozent der rund 6.000 Personen, denen von 2012 bis 2016 gemeinnützige Arbeit angeboten wurde, tatsächlich die Strafe auf diese Weise (Bund-Länder-Arbeitsgruppe 2019: 75). In Berlin wurden lediglich vier Prozent vollständig durch gemeinnützige Arbeit erledigt. Über die Gründe kann mangels Studienlage nur spekuliert werden. Praktiker*innen verweisen auf die zurückgegangene Anzahl von Einsatzstellen, gerade nach Ende der Pandemiemaßnahmen seien viele Einsatz- beziehungsweise Beschäftigungsstellen nicht mehr zu dieser Tätigkeit zurückgekehrt. Weiterhin zeigt sich die zunehmende Verelendung der Adressat*innen, von denen viele täglich vier bis sechs Stunden zuverlässige Arbeit nicht leisten können.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch die Praxis der Ratenzahlung zeigt, dass viele Verurteilte keine finanziellen Ressourcen haben. Die Vollstreckungsverfahren laufen oft über Jahre, und es dauert unterschiedlich lange, bis ein Tagessatz getilgt ist (Bögelein et al. 2014a: 35-45). Eigeninitiativ Zahlende benötigten dafür rund vier Tage, Menschen, gegen die ein Haftbefehl wegen nicht geleisteter Zahlung erlassen worden war, brauchten 16 Tage und Menschen, die in anderer Sache in Haft waren, 22 Tage. Geht man von 30 Tagessätzen aus, so währte die Tilgung also im ersten Fall 120 Tage, im anderen 480 Tage, im letzten 660 Tage.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Eine Welt ohne Ersatz&shy;frei&shy;heits&shy;s&shy;trafe ist m&ouml;glich</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Politische Akteur*innen ignorieren „Armut als Kernproblem der uneinbringlichen Geldstrafe“ (Wilde 2022). Auch der Zusammenhang zwischen Armut und Kriminalisierung wird nicht anerkannt (Neubacher/Bögelein 2021). Richter*innen und Staatsanwält*innen machen Armut auch an stereotypen Bildern fest (Nagrecha/Bögelein 2019). Diejenigen, die über die Vergehen der Anderen urteilen oder darüber politische Entscheidungen treffen, scheinen weit weg von der Lebensrealität von Menschen in Armut.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nun hat die Gesellschaft zwei Möglichkeiten: Entweder sie bestraft Menschen ohne Geld härter, indem sie an der Ersatzfreiheitsstrafe festhält. Oder sie gesteht sich ein, dass Ersatzfreiheitsstrafen Menschen für ihre Armut bestrafen – und unterbleiben müssen. In der aktuellen Praxis zeichnet sich ein Menschenbild ab, das Armut und Lebensüberforderung nicht als strukturelles Problem erfasst.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Aber Menschen härter zu bestrafen, weil sie arm sind, gehört nicht in ein Strafsystem des 21. Jahrhunderts. Menschen, die zahlungsfähig sind, könnte man der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung überlassen. Diejenigen, die nicht zahlen können, stellen ein soziales Problem dar, das nicht vom Strafrecht zu lösen ist. Zahlungsunfähigkeit darf nicht länger Grund für eine Inhaftierung sein. Konsequent wäre die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe. Die Reform aus dem Jahr 2023, die die Haft aufwertet, in dem ein Tag zwei Tagessätze tilgt, ist höchstens ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr. </strong><strong class="western">Nicole Bögelein</strong> ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Kriminologie der Universität zu Köln. Aktuell forscht sie zu Ersatzfreiheitsstrafe, Justiz und Institutionellem Rassismus und dem sozialen Klima im Gefängnis.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify">Bögelein, Nicole 2016: Deutungsmuster von Strafe. Eine empirische Untersuchung am Beispiel der Geldstrafe, Wiesbaden.</p>
<p align="justify">Bögelein, Nicole/Ernst, André/Neubacher, Frank 2014a: Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen: Evaluierung justizieller Haftvermeidungsprojekte in Nordrhein-Westfalen, Baden-Baden.</p>
<p align="justify">Bögelein, Nicole/Ernst, André/Neubacher, Frank 2014b: Wie kann die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen gelingen? Zur Lebenssituation der Verurteilten und zur Zusammenarbeit staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen, in: Bewährungshilfe, Jg. 61, H. 3, S. 282-294.</p>
<p align="justify">Bögelein, Nicole et al. 2019: Bestandsaufnahme der Ersatzfreiheitsstrafe in Mecklenburg-Vorpommern, in: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, Jg. 102, H. 4, S. 282-296.</p>
<p align="justify">Bögelein, Nicole/Graaff, Anette/Geisler, Melanie 2021: Wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Verkürzung von Ersatzfreiheitsstrafen in der Justizvollzugsanstalt Köln, in: Forum Strafvollzug, Jg. 70, H. 1, S. 59-64.</p>
<p align="justify">Bögelein, Nicole/Kawamura-Reindl, Gabriele 2023: Gemeinnützige Arbeit zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen, in: Cornel, H. Et al. (Hrsg.): Resozialisierung. Handbuch für Studium, Wissenschaft und Praxis, Baden-Baden, S. 255-270.</p>
<p align="justify">Bögelein, Nicole/Wilde, Frank 2023: Der Rechtsstaat und das Fahren ohne Fahrschein (§ 265a StGB) – Was kostet die Verfolgung eines umstrittenen Straftatbestands? In: Kriminalpolitische Zeitschrift, H. 5, S. 360-370. <a href="https://kripoz.de/2023/09/20/der-rechtsstaat-und-das-fahren-ohne-fahrschein-%c2%a7-265a-stgb-was-kostet-die-verfolgung-eines-umstrittenen-straftatbestands/">https://kripoz.de/2023/09/20/der-rechtsstaat-und-das-fahren-ohne-fahrschein-%c2%a7-265a-stgb-was-kostet-die-verfolgung-eines-umstrittenen-straftatbestands/</a> (zuletzt abgerufen am 04.10.2023)</p>
<p align="justify">Bund-Länder-Arbeitsgruppe 2019: Prüfung alternativer Sanktionsmöglichkeiten – Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen gemäß § 43 StGB. Abschlussbericht.</p>
<p align="justify">Dolde, Gabriele 1999: Zum Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen, in: Feuerhelm, W./Schwind, H.-D./Bock, M. (Hrsg.): Festschrift für Alexander Böhm zum 70. Geburtstag am 14. Juni 1999, Berlin, S. 581-596</p>
<p align="justify">Dünkel, Frieder 2022: Abschaffung oder Reform der Ersatzfreiheitsstrafe? In: NK Neue Kriminalpolitik, Jg. 34, H. 3, S. 253-269.</p>
<p align="justify">Feest, Johannes 2020: Ersatzfreiheitsstrafe: Ärgernis und Lösungen, in: Feest, J. (Hrsg.): Definitionsmacht, Renitenz und Abolitionismus. Schriftenreihe des Strafvollzugsarchivs, Wiesbaden, S. 323-328. <a href="https://doi.org/10.1007/978-3-658-28809-9_21">https://doi.org/10.1007/978-3-658-28809-9_21</a></p>
<p align="justify">Geiter, H. 2014: Ersatzfreiheitsstrafe: Bitterste Vollstreckung der mildesten Hauptstrafe des StGB: Erfahrungen bei Haftreduzierungsaktivitäten im Strafvollzug, in Neubacher, F./Kubink, M. (Hrsg.): Kriminologie – Jugendkriminalrecht – Strafvollzug, Berlin, S. 559-578.</p>
<p align="justify">Heinz, Wolfgang 2017: Kriminalität und Kriminalitätskontrolle in Deutschland-Berichtsstand 2015 im Überblick. Version: 1/2017, Konstanz.</p>
<p align="justify">Jahoda, Marie/Lazarsfeld, Paul Felix/Zeisel, Hans 1975 [1933]: Die Arbeitslosen von Marienthal. Ein soziographischer Versuch über die Wirkungen langandauernder Arbeitslosigkeit, Leipzig.</p>
<p align="justify">Konrad, Norbert 2006: Psychiatrie des Strafvollzugs, in: Kröber, H.-L. et al. (Hrsg.): Handbuch der forensischen Psychiatrie, Darmstadt, S. 234-242.</p>
<p align="justify">Lobitz, Rebecca/Wirth, Wolfgang 2018: Der Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe in Nordrhein-Westfalen. Eine empirische Aktenanalyse, Düsseldorf.</p>
<p align="justify">Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 2020: Band 2, §§ 38–79b StGB, Heintschel-Heinegg, Bernd von (Bandredakteur), 4. Aufl., München.</p>
<p align="justify">Müller-Foti, G. et al. 2007. Punishing the disoriented? Medical and criminological implications of incarcerating patients with mental disorders for failing to pay a fine, in: International Journal of Prisoner Health, Jg. 3, H. 2, S. 87-97.</p>
<p align="justify">Nagrecha, Mitali/Bögelein, Nicole 2019: Criminal-Legal System Actors’ Practices and Views on Day Fines, in: Kriminologie – Das Online-Journal | Criminology – The Online Journal, Jg. 4, H. 2, S. 267–283.</p>
<p align="justify">Neubacher, Frank/Bögelein, Nicole 2021: Kriminalität der Armen – Kriminalisierung von Armut? – Untersuchungen zu einem widerspenstigen Begriffspaar, in: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, Jg. 104, H. 2, S. 107-123.</p>
<p align="justify">Protokolle Rechtsausschuss 2019: Öffentliche Niederschrift Rechtsausschuss 32. Sitzung am 16.01.2019. <a href="https://sd.bremische-buergerschaft.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZc6hVxlsb5LACTF9Pi0ChEBk19M6llyfpN4qhTHQGWIh/Oeffentliche_Niederschrift_Rechtsausschuss_16.01.2019">https://sd.bremische-buergerschaft.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZc6hVxlsb5LACTF9Pi0ChEBk19M6llyfpN4qhTHQGWIh/Oeffentliche_Niederschrift_Rechtsausschuss_16.01.2019</a>. pdf. (Zugegriffen am 04.10.2023)</p>
<p align="justify">Seebode, Manfred 1999. Problematische Ersatzfreiheitsstrafe, in: Feuerhelm, W./Schwind, H.-D./Bock, M. (Hrsg.): Festschrift für Alexander Böhm zum 70. Geburtstag am 14. Juni 1999, Berlin, S. 519-522.</p>
<p align="justify">Statistisches Bundesamt 2021: Rechtspflege. Staatsanwaltschaften 2020. Fachserie 10, Reihe 2.6, Wiesbaden.</p>
<p align="justify">Treig, Judith/Pruin, Ineke 2018. Kurze Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen als Herausforderung an den Strafvollzug – Möglichkeiten und Grenzen, in: Maelicke, B./Suhling, S. (Hrsg.): Das Gefängnis auf dem Prüfstand. Edition Forschung und Entwicklung in der Strafrechtspflege, Wiesbaden, S. 313–349. <a href="https://doi.org/10.1007/978-3-658-20147-0_14">https://doi.org/10.1007/978-3-658-20147-0_14</a></p>
<p align="justify">Wilde, Frank 2022: Der Referentenentwurf zur Reform der Ersatzfreiheitsstrafe – mehr Tradition als Fortschritt, in: Kriminalpolitische Zeitschrift, H. 5, S. 318-325.</p>
<p align="justify">Wilde, Frank 2016: Armut und Strafe. Zur strafverschärfenden Wirkung von Armut im deutschen Strafrecht, Wiesbaden.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen:</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Zu den Debatten um Abolitionismus vgl. auch die Beiträge von Otmar Hagemenn und Johannes Feest (zum Gefängnis-Abolitionismus) in diesem Heft.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>Dass man hier mit Schätzungen arbeiten muss, ist ein Ärgernis – Zugänge zur Ersatzfreiheitsstrafen müssen wieder erfasst werden, damit eine Überwachung möglich ist, auch weil ansonsten die im Regierungsentwurf angedachte – ohnehin eine kritikwürdige Minimallösung darstellende – Evaluation der geplanten Neuerungen über amtliche Zahlen schwer möglich ist. Die Stichtagszahlen zum Bestand der Gefangenen und Verwahrten zu je-dem Monatsende stiegen sogar um ein Viertel.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a>In NRW etwa sind 2010 nur rund fünf Prozent der Geldstrafen durch Verjährung, Tod und unbillige Härte getilgt worden (vgl. Bögelein 2016: 87).</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a>Lobitz und Wirth (2018: 38) zufolge können sich rund 47 Prozent „freikaufen“. Wie es zu diesem Unterschied in den Daten kommt, ist nicht ersichtlich.</p>
</div>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym"></a></p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-243/publikation/ersatzfreiheitsstrafe-eine-entbehrliche-sanktionsmassnahme-entkraeftung-sechs-gaengiger-thesen-von-verteidigerinnen-des-freiheitsentzugs-wegen-zahlungsunfaehigkeit/">Ersatzfreiheitsstrafe – Eine entbehrliche Sanktionsmaßnahme: Entkräftung sechs gängiger Thesen von Verteidiger*innen des Freiheitsentzugs wegen Zahlungsunfähigkeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Das bedingungslose Grundeinkommen: Sozialpolitische Sackgasse oder Königsweg der Demokratie?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-241/publikation/das-bedingungslose-grundeinkommen-sozialpolitische-sackgasse-oder-koenigsweg-der-demokratie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Sep 2023 09:22:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Bedingungsloses Grundeinkommen]]></category>
		<category><![CDATA[Demokratie]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Martin Kutscha]]></category>
		<category><![CDATA[Neoliberalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialstaat]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=18907</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) erfreut sich in vielen politischen Lagern und sozialen Milieus einer hohen Beliebtheit. Welche sozial- wie wirtschaftspolitischen Erwartungen damit verbunden sind und welche Folgen die Einführung eines BGE in Deutschland hätte, erörtert Christoph Butterwegge im folgender aktualisierter Version seines ursprünglich 2017 in den vorgängen publizierten Beitrags. Nach seiner Einschätzung taugt [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-241/publikation/das-bedingungslose-grundeinkommen-sozialpolitische-sackgasse-oder-koenigsweg-der-demokratie/">Das bedingungslose Grundeinkommen: Sozialpolitische Sackgasse oder Königsweg der Demokratie?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) erfreut sich in vielen politischen Lagern und sozialen Milieus einer hohen Beliebtheit. Welche sozial- wie wirtschaftspolitischen Erwartungen damit verbunden sind und welche Folgen die Einführung eines BGE in Deutschland hätte, erörtert Christoph Butterwegge im folgender aktualisierter Version seines ursprünglich 2017 in den <strong>vor</strong>gängen publizierten Beitrags. Nach seiner Einschätzung taugt das BGE allenfalls zur Bekämpfung absoluter Armut in Entwicklungsländern, in reichen Industrienationen wie Deutschland dagegen zementiere es die bestehende soziale Ungleichheit und senke die bisherigen, am (Sonder-)Bedarfsfall orientierten Sozialleistungen für die wirklich Bedürftigen. Wer mehr Gerechtigkeit wolle, komme deshalb um eine Umverteilung des Vermögens nicht herum.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Während der Covid-19-Pandemie ist das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) als mögliche Lösung für die durch das Virus ausgelösten sozialen Verwerfungen erneut auf die politische Tagesordnung gelangt. Für die beiden Soziologen Rolf G. Heinze und Jürgen Schupp (2022: 9f.) verkörpert das Jahr 2020, das Jahr des Pandemieausbruchs, in Deutschland hinsichtlich des Grundeinkommens sogar einen vorläufigen historischen Gipfel der öffentlichen Wahrnehmung.</p>
<p>Bei vielen Menschen, die durch Entlassung, Kurzarbeit oder Schließung ihres Geschäfts spürbare Einkommensverluste erlitten, herrschte vor allem im bundesweiten Shutdown, der am 22. März 2020 begann, existenzielle Verunsicherung. In einer unübersichtlichen Krisensituation wie der Pandemie nimmt die Attraktivität plakativer Losungen und simpler Lösungen für komplexe Probleme zu. BGE-Befürworter*innen warben für ihr Konzept mit dem Argument, die außergewöhnlichen Umstände erforderten unkonventionelle Lösungen. In einer Petition an den Bundestag wurde die Einführung eines BGE von monatlich 800 bis 1.200 Euro pro Person für ein halbes Jahr gefordert, was Armut und den sozialen Absturz von Millionen Menschen verhindern, aber auch die Massenkaufkraft erhöhen, den Konsum ankurbeln und die Coronakrise ökonomisch meistern helfen sollte. Ähnlich vage wie die Bezifferung des auszuzahlenden Geldbetrages in der Petition fiel der Vorschlag insgesamt aus. Von einem Konzept kann überhaupt nicht die Rede sein, gibt es doch zahlreiche Grundeinkommensmodelle, die sich etwa im Hinblick auf die Leistungshöhe und die Refinanzierung der geplanten Universalleistung unterscheiden (Blaschke/Otto/Schepers 2012; Butterwegge/Rinke 2018; Kovke/Priddat 2019).</p>
<p>Gerade in Krisensituationen kommt es für den Sozialstaat darauf an, seine begrenzten Ressourcen im Sinne der Einzelfallgerechtigkeit auf jene Personen zu konzentrieren, die sie wirklich brauchen (Butterwegge 2022: 218ff.). Beispielsweise dürfen Künstler*innen und Kulturschaffende, wenn ihnen Aufträge oder Auftritte wegbrechen, nicht pauschal unterstützt werden. Dieter Bohlen, Helene Fischer und Roland Kaiser brauchten während der Pandemie ebenso wenig Staatshilfe wie der Maler Gerhard Richter, weil sie Multimillionäre sind. Hingegen hätten die scheinselbstständige Maskenbildnerin, der freiberuflich tätige Messebauer, die Honorarkraft in der Erwachsenenbildung und die prekär beschäftigte Grafikdesignerin von dem Grundeinkommen vielleicht noch nicht einmal ihre Miete zahlen können, falls sie in einer begehrten Großstadtlage wohnen.</p>
<h3 class="">Rahmen&shy;be&shy;din&shy;gungen, Zusam&shy;men&shy;h&auml;nge und Hinter&shy;gr&uuml;nde der BGE-Dis&shy;kus&shy;sion</h3>
<p>Die sozialphilosophische Idee, sämtliche Bürger*innen vom Arbeitszwang zu befreien und Armut zu vermeiden, indem der Staat allen Gesellschaftsmitgliedern ein gleich hohes, ihre materielle Existenz auf einem Mindestniveau sicherndes Grundeinkommen zahlt, gewinnt durch die Verbindung der sehr heterogenen Gerechtigkeitsvorstellungen eines utopischen an Lafargue orientierten Sozialismus, von bürgerlichen Gleichheitsidealen und zentraler Funktionselemente der Marktökonomie an Resonanz. Gegenwärtig haben Grundeinkommensmodelle aber vor allem deshalb Hochkonjunktur, weil sie zumeist hervorragend mit dem neoliberalen Zeitgeist harmonieren (Nicoll 2013; Butterwegge/Lösch/Ptak 2017; Biebricher 2021), also die Freiheit des (Wirtschafts-)Bürgers nicht gefährden, sondern vielmehr „Selbstverantwortung“ und „Privatinitiative“ glorifizieren sowie die tradierten Mechanismen der kollektiven Absicherung von Lebensrisiken in Frage stellen, auf die prekär Beschäftigte und Erwerbslose angewiesen sind, ohne jedoch den Eindruck sozialer Kälte zu hinterlassen, welcher der Regierungspolitik nicht selten anhaftet. Darüber hinaus wird der bestehende Sozialstaat sogar von seinen Nutznießer*innen mit einer alles überwuchernden Bürokratie, Gängelungsversuchen und Schikanen der Arbeitsverwaltung, das Grundeinkommen dagegen mit Kreativität, Spontaneität und basisdemokratischer Selbstbestimmung identifiziert. Erst bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass der Sozialstaat durch die Verwirklichung des Grundeinkommens zerstört und die Demokratie zudem noch mehr als bisher schon beschädigt würde.</p>
<p>Die zunehmende Spaltung wohlhabender Gesellschaften in Arm und Reich verlangt nach einer politischen Alternative, die viele Geringverdiener*innen und Transferleistungsbezieher*innen – aus ihrer Perspektive nachvollziehbar – im bedingungslosen Grundeinkommen sehen. Unter dem Kontrolldruck ihres Jobcenters stehende Bezieher*innen von Bürgergeld erwarten, sich mit Hilfe eines ohne Papierkrieg gezahlten Grundeinkommens der Gängelung, Erniedrigung und Demütigung durch eine ausufernde Sozialbürokratie entziehen zu können. Endlich können sie hoffen, vom bisherigen Elend der Armen, die um Almosen betteln, und der ständigen Reformen, die – wie etwa Hartz IV – nur immer neue Verschlechterungen bewirkt haben (Butterwegge 2018a: 66ff.), befreit zu werden. Auch dass Mitglieder von Erwerbsloseninitiativen und von Frauenorganisationen große Sympathie für ein bedingungsloses Grundeinkommen empfinden, ist verständlich. Schließlich würden die leidige Bedürftigkeitsprüfung sowie die Anrechnung des Partnereinkommens auf die Transferleistung entfallen, weil alle Wohnbürger*innen in seinen Genuss kämen und sich damit die Forderung nach einer eigenständigen sozialen Sicherung der Frau, die so alt ist wie der Wohlfahrtsstaat selbst, möglicherweise erfüllen ließe.</p>
<p>BGE-Protagonist*innen greifen eine dritte Große Erzählung unserer Zeit – neben der Globalisierung und dem demografischen Wandel – auf, die ebenfalls als Scheinargument für angeblich notwendige tiefgreifende Veränderungen des europäischen Sozialmodells herhalten muss: „Digitalisierung“ heißt das Schlagwort, unter dem das Grundeinkommen quasi als Naturgesetzlichkeit erscheint, die aus technologischen Umbrüchen in der Arbeitswelt resultiert.</p>
<p>Timotheus Höttges, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom AG, hat sich für ein bedingungsloses Grundeinkommen ausgesprochen und ihm perspektivisch große Realisierungschancen zugebilligt: „Es könnte eine Lösung sein – nicht heute, nicht morgen, aber in einer Gesellschaft, die sich durch die Digitalisierung grundlegend verändert hat“ (Höttges 2015). Ganz ähnlich argumentiert der Sozialphilosoph Richard David Precht:</p>
<p><em>„Wenn immer weniger Menschen einer Erwerbsarbeit nachgehen, werden die Erwerbstätigen mit ihrer Arbeit den Sozialstaat nicht mehr finanzieren können. Und auch der für viele BGE-Skeptiker reizvolle Gedanke, Grundeinkommensbeziehern ohne Erwerbsarbeit bessere Anreize zu geben, sich eine zu suchen, ist unter den Vorzeichen des digital massiv verkleinerten Arbeitsmarkts eine abständige Vorstellung“</em> (Precht 2018: 134).</p>
<p>Auf diese Weise wird unterstellt, dass der Wohlfahrtsstaat, wie man ihn bisher kannte, nicht zukunftsträchtig sei und die soziale Sicherung von der Lohnarbeit entkoppelt werden müsse, weil die Arbeitsgesellschaft an ihr Ende gekommen sei. Dabei gibt es gegenwärtig – Ansätze zur Digitalisierung hin, Digitalisierung her – mit über 45 Millionen Erwerbstätigen so viele Erwerbstätige in Deutschland wie nie zuvor.</p>
<p>Modebegriffe wie „Industrie 4.0“ oder „Internet der Dinge“, Bilder einer menschenleeren Fabrik und Horrorszenarien, wonach die künftige Herrschaft der Algorithmen für einen Großteil der arbeitsfähigen Bevölkerung sämtliche Verdienstmöglichkeiten beseitigt, stilisieren das Grundeinkommen zum letzten Rettungsanker in einer automatisierten, aus den Fugen geratenen Welt empor. Dabei ist jegliche Panikmache unangebracht, weil der Gesellschaft auch bei früheren wissenschaftlich-technischen Umbrüchen wie der Mechanisierung, der Elektrifizierung, der Motorisierung und der Computerisierung – trotz gegenteiliger Prognosen – nie die (Erwerbs-)Arbeit ausging, obwohl an vergleichbaren Horrorszenarien damals kein Mangel herrschte.</p>
<p>Sollte die Arbeit irgendwann „einen immer geringeren Anteil der gesamten Wertschöpfung“ ausmachen, müssen Sozialleistungen gerade nicht „stärker steuerfinanziert“ werden, wie der Hamburger Ökonom Thomas Straubhaar behauptet (Straubhaar/Zacharakis 2016). Vielmehr könnte die Kapitalseite auch durch eine Wertschöpfungsabgabe, fälschlicherweise oft „Maschinensteuer“ genannt, stärker zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen werden. Dadurch würde der Wohlfahrtsstaat auf eine breiteres finanzielles Fundament gestellt und der Einnahmenfluss verstetigt, was der spätere Regierungsberater Hans-Adalbert („Bert“) Rürup in den 1980er Jahren folgendermaßen begründete: „Bruttowertschöpfungsbezogene Arbeitgeberbeiträge weisen, bedingt durch die Breite ihres Zugriffs, die größte Resistenz gegen Erosionen des finanziellen Fundamentes der Sozialversicherung gegenüber technologisch, arbeitsorganisatorisch und demographisch bedingten Risiken auf“ (Rürup 1987: 233).</p>
<p>Aus einem weiteren Quantensprung in der modernen Produktionstechnik, so er denn eintritt, müssten in Wahrheit ganz andere Schlussfolgerungen gezogen und radikalere Forderungen abgeleitet werden, als es die BGE-Anhänger*innen tun. „Wenn automatische Maschinen und Roboter und große gesellschaftliche Infrastrukturen und Netze immer mehr die Grundlagen der Reichtumsproduktion bilden, dann stellt sich die Frage nach Eigentum und Verfügung daran, also nach sozialistischen Alternativen jenseits des Kapitalismus“ (Krämer 2016).</p>
<h3 class="">Mehr soziale Gerech&shy;tig&shy;keit durch Abschaffung des Sozial&shy;staates und der Steuer&shy;pro&shy;gres&shy;sion?</h3>
<p>Politisch interessant und gesellschaftlich relevant wird das bedingungslose Grundeinkommens durch seine buntscheckige Anhängerschaft, die von manchen Vertreter*innen der Unionsparteien über erhebliche Teile der Bündnisgrünen, die Piraten, wenige Sozialdemokrat*innen, Gewerkschafter*innen, Männer der christlichen Kirchen, fortschrittliche Soziolog*innen (genannt seien Stephan Lessenich, Michael Opielka und Georg Vobruba), einen bekannten Ökonomen in der Tradition von Milton Friedman (Thomas Straubhaar) und einen inzwischen verstorbenen Großunternehmer (Götz W. Werner) sowie einzelne Topmanager*innen (etwa der Deutschen Telekom AG und der Siemens AG) bis zu Teilen der LINKEN (mit ihrer ehemaligen Parteivorsitzenden Katja Kipping an der Spitze) reicht.</p>
<p>Ein derart breit gefächertes politisches Spektrum verbindet mit einer Idee natürlich ganz unterschiedliche, teilweise sogar gegensätzliche Motive: „Während man am linken Rand die Erlösung des Prekariats aus kapitalistischer Lohnsklaverei und Armut sucht, zielt der rechte Rand auf die Befreiung des Kapitals von den Fesseln der Sozialstaatlichkeit“ (Kreuz 2010: 66). Ein Autorenteam um Heiner Flassbeck, unter Oskar Lafontaine kurzzeitig Staatssekretär im Bundesfinanzministerium und später Chef-Volkswirt der UN-Organisation für Welthandel und Entwicklung (UNCTAD), hält das BGE für ausgesprochen gefährlich, weil es bei Teilen des rechten politischen Spektrums die Illusion schaffe, mit einem (möglichst niedrigen) „Einkommen für alle“ darüber hinausreichende Verteilungsfragen auf Dauer zu unterbinden und so dem neoliberalen Ziel näher zu kommen, dass die „Tüchtigen“ erhalten, was sie am Markt erringen, während es auf der Linken die Illusion nähre, sowohl die Armut erfolgreich zu bekämpfen wie auch die Umwelt zu retten und die Frage nach den „wahren Werten“ des guten Lebens sinnvoll zu beantworten (Flassbeck et al. 2012: 9).</p>
<p>Neoliberale hoffen, mittels des Grundeinkommens weitreichende Deregulierungskonzepte durchsetzen zu können. Exemplarisch genannt sei Thomas Straubhaar, dessen BGE-Modell den bestehenden Sozialstaat nicht bloß ergänzen soll: „Das Grundeinkommen ersetzt alle steuer- und abgabenfinanzierten Sozialleistungen: Es gibt weder gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung noch Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Wohn- und Kindergeld“ (Straubhaar 2017: 100). Das zwischen 2005 und 2014 von ihm geleitete Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) ging in seiner Studie „Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld – mehr als sozialutopische Konzepte“ noch weiter: „Es gibt keinen Schutz gegen Kündigungen mehr, dafür aber betrieblich zu vereinbarende Abfindungsregeln. Es gibt keinen Flächentarifvertrag mehr und auch keine Mindestlöhne, sondern von Betrieb zu Betrieb frei verhandelbare Löhne. Es gibt keine Sozialklauseln mehr. Die heute zu leistenden Abgaben an die Sozialversicherungen entfallen vollständig“ (Hohenleitner/Straubhaar 2008: 20f.). Was zahlreichen Erwerbslosen fälschlicherweise als „Schlaraffenland ohne Arbeitszwang“ erscheint, wäre in Wirklichkeit ein wahres Paradies für Unternehmer*innen, in dem abhängig Beschäftigte weniger Rechte als bisher hätten und Gewerkschaften überhaupt keine (Gegen-)Macht mehr entwickeln könnten.</p>
<p>Beim bedingungslosen Grundeinkommen handelt es sich um eine alternative Leistungsart, die mit der Konstruktionslogik des bestehenden, früher als Jahrhundertwerk gefeierten Wohlfahrtsstaates bricht sowie seine ganze Architektur beziehungsweise Struktur zerstören würde. Testen kann man das bedingungslose Grundeinkommen nicht, weil es quer zu unserem Sozialsystems steht, das für ein solches Experiment außer Kraft gesetzt werden müsste. BGE-Protagonist(inn)en wie Philip Kovce und Birger P. Priddat sehen ein Durchsetzbarkeitsproblem darin, dass Experimente immer „zeitlich befristet und räumlich begrenzt“ sind:</p>
<p><em>„Wenn für ein bedingungsloses Grundeinkommen jedoch wesentlich ist, dass es zeitlich unbegrenzt, d.h. lebenslang, und räumlich unbegrenzt, d.h. allen Bürgern eines Gemeinwesens, gewährt wird, dann mindert dies die Aussagekraft angeblicher Grundeinkommensexperimente erheblich, denn die Teilnehmer solcher Experimente verhalten sich währenddessen sinnigerweise so, dass ihre Entscheidungen auf ein Leben nach dem Experiment bezogen bleiben“</em> (Kovke/Piddat 2019: 22).</p>
<p>Peter Bofinger, von 2004 bis 2019 Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, betrachtet das Grundeinkommen als „Sargnagel für den Sozialstaat“, weil dieser seiner Ansicht nach dadurch unbezahlbar und zu einem „Almosenstaat“ verkümmern würde: „Gefährlich am Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens ist das Nebeneinander von unbezahlbaren staatlichen Transfers mit einem völligen Kahlschlag bei den bisherigen sozialen Sicherungssystemen“ (Bofinger 2009: 215). Tatsächlich basiert der Wohlfahrtsstaat hierzulande auf einer Sozialversicherung, die in unterschiedlichen Lebensbereichen, -situationen und -phasen auftretende Standardrisiken (Krankheit, Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit) kollektiv absichert, sofern der*die Versicherte und sein*ihre Arbeitgeber*in vorher entsprechende Beiträge gezahlt haben. Nur wenn dies nicht der Fall oder der Leistungsanspruch bei Arbeitslosigkeit erschöpft ist, muss man auf steuerfinanzierte Leistungen (Bürgergeld, Sozialhilfe) zurückgreifen, die bedarfsabhängig – das heißt nur nach einer Prüfung der Einkommensverhältnisse, vorrangigen Unterhaltspflichten und Vermögensbestände – gezahlt werden.</p>
<p>Straubhaars BGE-Modell läuft auf die Zerstörung des lebensstandardorientierten Sozialversicherungsstaates hinaus, bezweckt die Senkung der „Lohnnebenkosten“ durch Streichung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und bewirkt eine weitere finanzielle Entlastung von Reichen und Hyperreichen durch Abschaffung der Steuerprogression, einer historischen Errungenschaft der Moderne. In seinem Buch „Radikal gerecht“ charakterisiert Straubhaar (2017: 108) das bedingungslose Grundeinkommen als „Steuersystem, das auf einem Bierdeckel erklärt werden kann.“ Ein unsoziales Konzept zur Reform der Einkommensteuer, das Paul Kirchhof, Heidelberger Steuerrechtler und früherer Bundesverfassungsrichter, sowie Friedrich Merz, damals Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag, später Aufsichtsratsvorsitzender der deutschen Tochter des Finanzkonzerns BlackRock Inc. und heute CDU-Vorsitzender, um die Jahrtausendwende entwickelt hatten, stand offenbar Pate und feiert heute im Gewand des bedingungslosen Grundeinkommens fröhliche Urständ.</p>
<p>Straubhaar will das Grundeinkommen allen Bürger*innen unabhängig von ihrem jeweiligen Einkommen steuerfrei gewähren. Dies sei „schlicht nichts anderes als ein Verrechnungsvorgang zum Zwecke der bürokratischen Vereinfachung. Alle erhalten zunächst eine Steuergutschrift. Alle zahlen danach auf alle Einkommen Steuern – der Besserverdienende mehr als der Geringverdienende.“ (Straubhaar 2017: 16) Zusätzliches, in Deutschland anfallendes Einkommen jeglicher Art soll an der Quelle erfasst und „mit einem einheitlichen und für alle Einkommen gleichbleibenden Steuersatz belastet“ werden (Straubhaar 2017: 99). Wenn es nach Straubhaar ginge, würde für Einkommensmillionär*innen also derselbe Steuersatz wie für Normalverdiener*innen gelten, was man kaum gerecht oder progessiv nennen kann.</p>
<p>Würden (fast) alle bisherigen Transferleistungen zu einem Grundeinkommen verschmolzen, wäre das Ziel neoliberaler Reformer, einen „Minimalstaat“ in Anlehnung an Hayek und Friedman zu schaffen, gewissermaßen nebenbei erreicht. Schließlich mangelt es prominenten BGE-Befürwortern an Empathie, sozialer Sensibilität und Solidarität mit Unterprivilegierten. Da bezeichnete etwa Werner, Gründer eines Drogeriekonzerns und bis zu seinem Tod im Februar 2022 bekennender Anthroposoph, ausgerechnet die Mehrwertsteuer als „erfolgreichste“ Steuerart (der Freitag 2016) Über ihre Erhöhung auf über 50 Prozent wollte er das Grundeinkommen finanzieren, obwohl sie kinderreiche Familien von Geringverdiener*innen und Transferleistungsbezieher*innen besonders hart trifft, weil diese praktisch ihr gesamtes Einkommen vor Ort in den Alltagskonsum stecken (müssen).</p>
<p>Werner, der die Steuerprogression – eine soziale Errungenschaft der Moderne – als „etwas Konstruiertes“ (soziologisch gesehen völlig unüberzeugend) deklassierte, wollte sämtliche Unternehmens-, Kapital- und Gewinnsteuern für Reiche abschaffen, während Mittelschichtangehörige und Arme ihr Grundeinkommen selbst finanzieren sollten, wenn sie einkaufen gehen. Bei dem von Straubhaar entwickelten Modell, das gleichfalls ein Grundeinkommen von 1.000 Euro pro Person vorsieht und alle Einkommen mit dem Einheitssteuersatz von 50 Prozent belegt, würden vor allem gut verdienende Mittelschichtangehörige stärker als bisher belastet.</p>
<h3 class="">(Bedarfs-)Gerech&shy;tig&shy;keit versus Bedin&shy;gungs&shy;lo&shy;sig&shy;keit des Grund&shy;ein&shy;kom&shy;mens</h3>
<p>Während beispielsweise Michael Opielka, früher bündnisgrüner „Cheftheoretiker“ im Bereich der Sozialpolitik und heute Jenaer Hochschullehrer für Soziologie, das bedingungslose Grundeinkommen als „bestes Mittel im Kampf gegen Armut“ anpreist, bestreitet Enno Schmidt, Mitbegründer der Schweizer Initiative Grundeinkommen, dass es überhaupt der Armutsbekämpfung dient (Opielka, zit. nach Rövekamp 2016; Schmidt 2016). Aufgrund seiner mangelnden Zielgenauigkeit eignet sich das bedingungslose Grundeinkommen nur sehr bedingt zur Verringerung oder zur Verhinderung der Neuentstehung von Armut. Bekämen alle Bürger*innen vom Staat beispielsweise 1.000 Euro pro Monat, nähme zwar die absolute, nicht jedoch die in Deutschland dominierende relative Armut deutlich ab. Vielmehr würde die von der EU bei 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Einkommens angesetzte Armuts(risiko)schwelle bloß so weit nach oben verschoben, dass man ihr mit diesem Betrag allein nahe bliebe. Um dies zu ändern, müsste man trotz Grundeinkommensbezug erwerbstätig sein, wodurch ein indirekter Arbeitszwang fortbestünde.</p>
<p>Als ein Kombilohn für alle könnte das bedingungslose Grundeinkommen wirken, weil der Staat für die Reproduktion der Ware Arbeitskraft aufkäme und die Unternehmer*innen entsprechend weniger dafür aufwenden müssten. Da die Menschen nicht bloß der Existenzsicherung wegen arbeiten, sondern teilweise auch, weil sie darin ihren Lebenssinn sehen, sich nützlich machen wollen und/oder der Gesellschaft etwas zurückgeben möchten, dürften die meisten BGE-Empfänger*innen an einer Weiterbeschäftigung, obgleich vielleicht nicht in Vollzeit interessiert sein. Der ausufernde Niedriglohnsektor, heute das Haupteinfallstor für Erwerbs- und spätere Altersarmut in Deutschland, würde deshalb nicht eingedämmt wie etwa durch einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in existenzsichernder Höhe, sondern womöglich noch massiver durch den Staat subventioniert.</p>
<p>Wer über die Art seiner Refinanzierung nicht sprechen will, sollte auch vom bedingungslosen Grundeinkommen schweigen. Hier liegt die politische Achillesferse des Grundeinkommens, geraten seine Befürworter*innen doch zwangsläufig in folgendes Dilemma:</p>
<ul>
<li>Entweder bekommen alle (Wohn-)Bürger*innen das Grundeinkommen, unabhängig von ihren jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. In diesem Fall müssten riesige Finanzmassen bewegt werden, die das Steueraufkommen von Bund, Ländern und Gemeinden weit übersteigen und die Verwirklichung des Grundeinkommens ins Reich der Phantasie verweisen. Auch stellt sich unter Gerechtigkeitsaspekten die Frage, warum Vermögende und Spitzenverdiener*innen vom Staat monatlich ein von ihnen als bescheiden empfundenes Zubrot erhalten sollen, während beispielsweise Schwerstbehinderte mehr als den für sämtliche Empfänger*innen einheitlichen Geldbetrag viel nötiger hätten.</li>
<li>Oder wohlhabende und reiche Bürger*innen bekommen das Grundeinkommen nicht beziehungsweise im Rahmen der Steuerfestsetzung wieder abgezogen. Dann ist es weder allgemein und bedingungslos, noch entfällt die Bedarfsprüfung, denn es müsste ja in jedem Einzelfall herausgefunden werden, ob die Anspruchsvoraussetzungen nicht durch (verdeckte) anderweitige Einkünfte etwa aus sogenannter Schwarzarbeit verwirkt sind. Somit wären Erwerbslose einem ähnlichen Kontrolldruck wie gegenwärtig ausgesetzt, auch wenn er vom Finanzamt statt von einem Jobcenter ausgeübt würde. Absurd wäre es, nur Erwerbseinkommen auf das Grundeinkommen anzurechnen, wie es die Schweizer Initiative Grundeinkommen vorschlug: Wer von Kapitalerträgen, Zinsen oder Dividenden lebt, würde das Grundeinkommen zusätzlich erhalten, wodurch sich dessen Refinanzierung erschweren und die Kluft zwischen Arm und Reich fast zwangsläufig vertiefen würde.</li>
</ul>
<p>In den vergangenen Jahrzehnten wurde von Bundesregierungen unterschiedlicher Zusammensetzung eine Steuerpolitik nach dem Matthäus-Prinzip betrieben, heißt es doch im Evangelium des Matthäus sinngemäß: „Wer hat, dem wird gegeben, und wer nicht viel hat, dem wird auch das noch genommen.“ Sie durch eine Sozialpolitik nach dem Gießkannenprinzip zu ersetzen, wie mit dem Grundeinkommen geplant, würde aber auch kaum etwas nützen. Nötig wäre vielmehr eine Konzentration staatlicher Ressourcen auf Bedürftige, wohingegen Reiche und Hyperreiche nicht zusätzliche Finanzmittel erhalten, sondern durch einen höheren Spitzensteuersatz, die Wiedererhebung der Vermögensteuer, eine progressive Ausgestaltung der Kapitalertragsteuer sowie eine konsequentere Besteuerung großer Erbschaften und Schenkungen stärker zur Kasse gebeten werden sollten.</p>
<p>Straubhaar begründet, warum das Grundeinkommen seiner Ansicht nach „gerecht“ ist, folgendermaßen: „Es behandelt alle gleich, belastet aber die Leistungsstarken mehr als die Leistungsschwachen“ (Straubhaar 2017: 29). Seit den klassisch-griechischen Philosophen ist allerdings bekannt, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden muss, soll es gerecht zugehen. Der besondere Charme des Grundeinkommens liegt hingegen in seiner organisatorischen Einfachheit, die durch den Verzicht auf eine Bedürftigkeitsprüfung entsteht, was jede Differenzierung nach der Lebenssituation ausschließt: „Es kann daher weder eine Gleichheit im Ergebnis, sei es in Ressourcen oder in Wohlergehen, erreichen noch eine Gleichheit in den Lebenschancen“ (Metschl 2015: 67).</p>
<p>Milliardär*innen denselben Geldbetrag wie Müllwerker*innen und Multijobber*innen zu zahlen, verfehlt das Ziel einer „austeilenden Gerechtigkeit“ (Aristoteles), weil die sozialen Gegensätze nicht beseitigt, sondern zementiert würden. Wer die soziale Ungleichheit verringern und die Armut wirksam bekämpfen will, muss Umverteilung von oben nach unten betreiben. Das bedingungslose Grundeinkommen trägt hierzu höchstens dann bei, wenn es über die Erhöhung/Erhebung von Gewinn- respektive Vermögensteuern finanziert wird, was jedoch nur in völlig chancenlosen Modellen der Fall ist. Beinahe scheint es, als wollten die linken BGE-Anhänger*innen den Kommunismus im Kapitalismus verwirklichen, ist es doch nach dem Lebensmodell eines Lotteriegewinners, heißt. so konstruiert, dass sich an der ungerechten Vermögensverteilung nichts ändert.</p>
<p>Um die soziale Gerechtigkeit respektive die Gleichheit der Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu fördern, muss eine staatliche Transferleistung bedarfsabhängig und nicht bedingungslos gezahlt werden. Das bedingungslose Grundeinkommen ist elitär und pseudoegalitär, weil es so tut, als bestünde die soziale Gleichheit schon, obwohl sie in Wirklichkeit erst geschaffen werden muss.</p>
<h3 class="">Fazit, Schluss&shy;fol&shy;ge&shy;rungen und Alter&shy;na&shy;tiven</h3>
<p>Das bedingungslose Grundeinkommen ist kein Patentrezept gegen die soziale Ungleichheit, die Armut oder die Erwerbslosigkeit. Höchstens würde es dem Staat erlauben, seine beschäftigungspolitische Passivität mit einer mehr oder weniger großzügigen Geldzahlung an die (potenziell) Betroffenen zu rechtfertigen. Rationalisierungsverlierer*innen per Grundeinkommen ruhigzustellen, mag im Sinne der Kapitaleigentümer, kann aber nicht das Bestreben systemkritischer Kräfte sein. Daniel Kreutz, früher Abgeordneter der Bündnisgrünen im nordrhein-westfälischen Landtag, hält das bedingungslose Grundeinkommen auch nicht für sinnvoll. Vielmehr schade die BGE-Debatte gerade sozialen und gewerkschaftlichen Bewegungen, die befähigt werden müssten, die Macht des großen Geldes zu brechen. Dafür sei die BGE-Debatte jedoch aus zwei Gründen nicht förderlich:</p>
<p>„<em>Zum einen wirkt sie eher polarisierend im Lager derer, die sich dem Kampf für soziale Gerechtigkeit verpflichtet fühlen, als dass sie gemeinsame Handlungsfähigkeit fördert. Zum anderen hält ein Großteil seiner Anhängerschaft das Grundeinkommen gerade deshalb für ‚realistisch‘, weil es scheinbar über die politischen und sozialen Lager hinweg Unterstützung findet. Es werden Konsens-Illusionen kultiviert, wo diametral entgegengesetzte Interessen mit sehr unterschiedlicher Machtausstattung im Spiel sind</em>“ (Kreutz 2018: 164).</p>
<p>Zwar kann man die absolute Armut in Entwicklungsländern des globalen Südens durch Zahlung eines niedrigen Geldbetrages an sämtliche Bewohner*innen möglicherweise nachhaltig lindern. Um die relative Armut in wohlhabenden, wenn nicht reichen Ländern wie der Bundesrepublik zu verringern, muss man jedoch den Reichtum antasten, sprich: riesige Geldsummen umverteilen. Dies tut ein Grundeinkommen, sofern es bedingungslos ist, aber gerade nicht, weil es Ungleiches gleich behandelt und Vermögende tendenziell ungeschoren lässt.</p>
<p>Außerdem stehen einer Realisierung der Forderung nach einem Grundeinkommen in Ländern des globalen Nordens erhebliche organisatorisch-technische Umsetzungsschwierigkeiten entgegen, etwa bedingt durch ihre wirtschaftlichen Verflechtungen mit anderen Staaten:</p>
<p><em>„Selbst wenn es gelänge, das unbedingte und universelle Grundeinkommen nach dem Territorialprinzip mit Erstwohnsitz in Deutschland zu beschränken – was rechtlich nicht gesichert ist – müsste mit einer starken Sogwirkung auf Zuwanderer*innen aus anderen EU-Ländern und auch aus Nicht-EU-Ländern gerechnet werden; denn jede*r EU-Bürger*in könnte sich durch Einwanderung nach Deutschland ein an den deutschen Standards orientiertes sozio-kulturelles Existenzminimum ohne jegliche Anstrengung und Gegenleistung beschaffen“</em> (Hauser 2006: 339).</p>
<p>Vermutlich würde die Migrations- und Integrationspolitik der etablierten Parteien im Falle einer Verwirklichung des bedingungslosen Grundeinkommens also noch restriktiver, weil sie die Schließung der Grenzen mit einem andernfalls drohenden Zustrom bedürftiger Ausländer/innen begründen könnten.</p>
<p>An die Stelle einer Marktgesellschaft, in der Konkurrenz, ökonomische Effizienz und soziale Selektivität herrschen, muss ein inklusiver Sozialstaat treten, der Armutsbetroffene und -bedrohte nicht ausgrenzt, sondern einschließt und sie zu gleichberechtigter politischer Partizipation befähigt. Es geht um eine nachhaltige Ermächtigung der Unterprivilegierten, die ohne eine grundlegende Änderung der bestehenden Eigentums-, Macht- und Herrschaftsverhältnisse nicht möglich ist. Damit die Demokratie eine Regierungsform ist, in der sich alle wiederfinden – sonst handelt es sich ja gar nicht um eine „Macht des Volkes“ –, muss sie eine soziale Demokratie sein, die Armut jeglicher Art energisch bekämpft. Tut sie das nicht, werden ausgerechnet jene Gesellschaftsmitglieder am meisten enttäuscht, die ihre personelle Basis bilden müssten.</p>
<p>In einem hoch entwickelten Industriestaat wie der Bundesrepublik Deutschland steht und fällt die Demokratie mit einem funktionstüchtigen Sozialsystem, das die unterschiedlichen Arbeits- und Lebensbedingungen seiner (Wohn-)Bürger*innen berücksichtigt, also zumindest dem Anspruch nach bedarfsgerecht ist und nicht alle Personen, unabhängig von ihrer spezifischen materiellen Lage, über einen Kamm schert. Durch das sich auf eine Geldleistung kaprizierende Grundeinkommen würden die Menschen zudem sämtlicher Dienst- und Sachleistungen verlustig gehen, die der moderne Sozialstaat für sie bereithält – von der ärztlichen Versorgung über diverse Beratungs- und Betreuungsangebote bis zu Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation.</p>
<p>Eine sinnvolle Alternative zum Grundeinkommen, das – wie gezeigt – das Ende des bisherigen Wohlfahrtsstaates bedeuten würde, wäre dessen Um- beziehungsweise Ausbau durch Schaffung einer solidarischen Bürgerversicherung (Butterwegge 2018b: 386ff.) Anstatt den seit Otto von Bismarck in Deutschland bestehenden Sozialversicherungsstaat zu zerstören und durch ein steuerfinanziertes System zu ersetzen, sollte man ihn durch die Aufnahme bisher nicht einbezogener Bevölkerungsgruppen (Selbstständige, Freiberufler/innen, Beamte, Abgeordnete und Minister/innen), die Verbeitragung sämtlicher Einkunftsarten (auch Zinsen, Dividenden, Tantiemen sowie Miet- und Pachterlöse) sowie die Aufhebung der Beitragsbemessungs- beziehungsweise Versicherungspflichtgrenzen auf ein solides Fundament stellen. Konstitutiver Bestandteil dieses Sozialstaates der Zukunft wäre eine soziale Grundsicherung, die ihren Namen im Unterschied zu Hartz IV und zum Bürgergeld wirklich verdient. Sie müsste bedarfsgerecht, armutsfest und repressionsfrei sein, also ohne Sanktionen auskommen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>PROF. Dr. Christoph Butterwegge   Jahrgang 1951, studierte bis 1975 Sozialwissenschaft, Philosophie, Rechtswissenschaft und Psychologie an der Ruhr-Universität Bochum. Er promovierte an der Universität Bremen mit einer Arbeit über „SPD und Staat heute“ zum Dr. rer. pol. (1980), seine Habilitation (1990) untersuchte Theorie und Praxis der österreichischen Sozialdemokratie. Nach einer wissenschaftlichen Mitarbeit in der Bremischen Stiftung für Rüstungskonversion und Friedensforschung (1991-94) und einer Vertretungsprofessur für Sozialpolitik an der FH in Potsdam (1994-1997) war er von 1998 bis zu seinem Ruhestand im Juli 2016 Professor für Politikwissenschaft am Institut für vergleichende Bildungsforschung und Sozialwissenschaften an der Universität Köln. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten zählen unter anderem Armut, soziale Gerechtigkeit und Demokratie sowie Migration, Rechtsextremismus und Rassismus. 2017 kandidierte er für das Amt des Bundespräsidenten.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p><em>Biebricher, Thomas</em> 2021: Die politische Theorie des Neoliberalismus, Berlin.</p>
<p><em>Blaschke, Ronald/Otto, Adeline/Schepers, Norbert</em> (Hrsg.) 2012: Grundeinkommen. Von der Idee zu einer europäischen politischen Bewegung. Mit einem Vorwort von Katja Kipping, Hamburg.</p>
<p><em>Bofinger, Peter</em> 2009: Ist der Markt noch zu retten? – Warum wir jetzt einen starken Staat brauchen, Berlin.</p>
<p><em>Butterwegge, Christoph</em> 2018a: Hartz IV und die Folgen. Auf dem Weg in eine andere Republik?, 3. Aufl. Weinheim/Basel.</p>
<p><em>Butterwegge, Christoph</em> 2018b: Krise und Zukunft des Sozialstaates, 6. Aufl. Wiesbaden.</p>
<p><em>Butterwegge, Christoph</em> 2022: Die polarisierende Pandemie. Deutschland nach Corona, Weinheim/Basel.</p>
<p><em>Butterwegge, Christoph/Lösch, Bettina/Ptak, Ralf</em> 2017: Kritik des Neoliberalismus, 3. Aufl. Wiesbaden.</p>
<p><em>Butterwegge, Christoph/Rinke, Kuno</em> (Hrsg.) 2018: Grundeinkommen kontrovers. Plädoyers für und gegen ein neues Sozialmodell, Weinheim/Basel.</p>
<p><em>Der Freitag</em> 2016: „Grundeinkommen? Da geht es um die Ziele der Aufklärung“. Götz Werner hat dm zum Drogerie-Riesen gemacht und will, dass der Staat jedem 1000 Euro auszahlt, in: <em>Der Freitag</em> vom 25.5.2016.</p>
<p><em>Flassbeck, Heiner et al.</em> 2012: Irrweg Grundeinkommen. Die große Umverteilung von unten nach oben muss beendet werden, Frankfurt am Main.</p>
<p><em>Hauser, Richard</em> 2006: Alternativen einer Grundsicherung – soziale und ökonomische Aspekte, in: <em>Gesellschaft – Wirtschaft – Politik</em>, Jg. 55, H. 3.</p>
<p><em>Heinze, Rolf G./Schupp, Jürgen</em> 2022: Grundeinkommen – Von der Vision zur schleichenden sozialstaatlichen Transformation, Wiesbaden.</p>
<p><em>Hohenleitner, Ingrid/Straubhaar, Thomas</em> 2008: Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld – mehr als sozialutopische Konzepte, in: Straubhaar, Thomas (Hrsg.): <em>Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld – mehr als sozialutopische Konzepte</em>, Hamburg.</p>
<p><em>Höttges, Timotheus</em> 2015: „Der Unterschied zwischen Mensch und Computer wird in Kürze aufgehoben sein“. Interview mit Timotheus Höttges, in: <em>Die Zeit</em> vom 30.12.2015.</p>
<p><em>Kovce, Philip/Priddat, Birger P.</em> (Hrsg.) 2019: Bedingungsloses Grundeinkommen. Grundlagentexte, Berlin.</p>
<p><em>Krämer, Ralf</em> 2016: Zu kurz gesprungen. Seit den 1980ern wird über eine „Maschinensteuer“ diskutiert – bisher ohne Konsequenzen, in: <em>Neues Deutschland</em> vom 15.6.2016.</p>
<p><em>Kreutz, Daniel</em> 2010: Bedingungslose Freiheit? – Warum die Grundeinkommensdebatte den Freunden des Kapitalismus in die Hände spielt, in: <em>Blätter für deutsche und internationale Politik,</em> Jg. 55, H. 4, S. 65-78.</p>
<p><em>Kreutz, Daniel</em> 2018: Eine gefährliche Illusion. Die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen führt in die Irre, in: Butterwegge, Christoph/Rinke, Kuno (Hrsg.), <em>Grundeinkommen kontrovers. Plädoyers für und gegen ein neues Sozialmodell</em>, Weinheim/Basel.</p>
<p><em>Metschl, Ulrich</em> 2015: Grundeinkommen und Gleichheit – egalitaristische Grundlagen der Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen, in: Osterkamp, Rigmar (Hrsg.): <em>Auf dem Prüfstand: Ein bedingungsloses Grundeinkommen für Deutschland?</em>, Baden-Baden.</p>
<p><em>Nicoll, Norbert</em> 2013: Neoliberalismus. Ungleichheit als Programm, Münster.</p>
<p><em>Precht, Richard David</em> 2018: Jäger, Hirten, Kritiker. Eine Utopie für die digitale Gesellschaft, München.</p>
<p><em>Rövekamp, Mari</em>e 2016: Bedingungsloses Grundeinkommen: Ein Auskommen für alle?, in: <em>Der Tagesspiegel</em> vom 4.6.2016.</p>
<p><em>Rürup, Bert</em> 1987: Wertschöpfungsbeiträge: eine Antwort auf die langfristigen Risiken der Gesetzlichen Rentenversicherung, in: Heinze, Rolf G./Hombach, Bodo/Scherf, Henning (Hrsg.): <em>Sozialstaat 2000. Auf dem Weg zu neuen Grundlagen der sozialen Sicherung</em>, Bonn.</p>
<p><em>Schmidt, Enno</em> 2016: „Bedingungslosigkeit ist weder radikal noch spektakulär“, Interview mit Enno Schmidt, in: <em>taz</em> vom 28./29.5.2016.</p>
<p><em>Straubhaar, Thomas</em> 2016: „Gegen die Lobbymacht der Senioren können Sie keine Politik machen“, Interview mit Thomas Straubhaar, in: <em>ZEIT-Online</em> vom 7.4.2016.</p>
<p><em>Straubhaar, Thomas</em> 2017: Radikal gerecht. Wie das bedingungslose Grundeinkommen den Sozialstaat revolutioniert, Hamburg.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-241/publikation/das-bedingungslose-grundeinkommen-sozialpolitische-sackgasse-oder-koenigsweg-der-demokratie/">Das bedingungslose Grundeinkommen: Sozialpolitische Sackgasse oder Königsweg der Demokratie?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Grundrechte-Report 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/grundrechte-report-2023-der-oeffentlichkeit-vorgestell-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 May 2023 08:10:35 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Susanne Baer pr&#228;sentiert den Grund&#173;rech&#173;te-Re&#173;port 2023 &#160; Präsentatorin Susanne Baer: „Zum Schutz der Grundrechte gibt es noch Einiges zu tun“ Heute, am 23. Mai 2023, dem Tag des Grundgesetzes, wurde der diesjährige „Grundrechte-Report. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ im Haus der Demokratie in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. Der 27. Grundrechte-Report wirft unter [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Susanne Baer pr&auml;sentiert den Grund&shy;rech&shy;te-Re&shy;port 2023</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Präsentatorin Susanne Baer: „Zum Schutz der Grundrechte gibt es noch Einiges zu tun“ </strong></p>
<p>Heute, am 23. Mai 2023, dem Tag des Grundgesetzes, wurde der diesjährige<em> „Grundrechte-Report. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“</em> im Haus der Demokratie in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt.</p>
<p>Der 27. Grundrechte-Report wirft unter dem Titel <strong>„Krieg, Klima, Krise“</strong> einen Blick auf die aktuellen Gefährdungen der Grundrechte und zentraler Verfassungsprinzipien anhand konkreter Fälle des Jahres 2022. Der Report analysiert und kritisiert Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen.</p>
<p>Hierzu gehören für das Jahr 2022 grundrechtliche Auswirkungen der Maßnahmen anlässlich des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und die wachsende Armut in Deutschland. Darüber hinaus werden im Report tödliche Polizeigewalt, rassistische Polizeikontrollen und Grundrechtsverletzungen an geflüchteten Menschen thematisiert sowie Einschnitte in die informationelle Selbstbestimmung und Probleme in der deutschen Justiz besprochen.</p>
<p>Der Report wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p><strong>Susanne Baer, ehemalige </strong><strong>Richterin des Bundesverfassungsgerichts</strong> und Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität zu Berlin, präsentierte den Grundrechte-Report in diesem Jahr: „Der Krieg in der Ukraine, die wirtschaftliche Lage, die viele Menschen belastet, und die Klimakrise fordern Politik und Gesellschaft – und sie fordern auch die Grundrechte heraus. Gerade wenn es eng wird, kommt es auf diese Rechte an. Der Grundrechte-Report deckt da Probleme auf. Dass im Familienrecht weiter frauenfeindliche Narrative wirksam werden, erschreckt ebenso wie der geschilderte Umgang mit Angriffen auf die Pressefreiheit. Teils müssen sich Justiz, Verwaltung und Gesetzgeber hier deutliche Kritik gefallen lassen. Ich stimme da nicht allem zu, aber das muss diskutiert werden. Berichtet wird ja auch, wo Gerichte bewegt werden können, um Grundrechte in neuen Konstellationen durchzusetzen – in der Polizeiarbeit, bei Streiks oder „Klimacamps“. Klar ist jedenfalls: Grundrechtsfragen gehen alle an – und um überzeugende Antworten müssen wir ringen“.</p>
<p><strong>Simon Lachner, Aktivist der „Letzten Generation“,</strong> berichtete bei der Pressekonferenz von seinen Erfahrungen mit dem staatlichen Umgang mit Aktionen der Klimaaktivist*innen. Er sagt: &#8222;Wie die Engagierten bei der Letzten Generation vom Rechtsstaat behandelt werden ist teils erschreckend. Immer wieder sehe ich meine Freunde, wie sie mit Schmerzgriffen von der Straße gezerrt werden oder in die Justizvollzugsanstalt gesperrt werden – teils ohne Gerichtsverfahren, sondern auf Grundlage des Polizeiaufgabengesetzes in Bayern. Auch ich war für zwei Nächte in der Justizvollzugsanstalt in München.&#8220;</p>
<p><strong>Benjamin Derin, </strong>Rechtsanwalt und Mitglied des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV), resümiert stellvertretend für die gesamte Redaktion des Grundrechte-Reports: „Ob staatliche Überwachung, Ausweitung von Straf- und Polizeigesetzen oder Abbau von sozialen Sicherungen, wir weisen immer wieder darauf hin, wo die Grundrechte in Gefahr sind. Teile von Staat und Politik scheinen aber umgekehrt die Grundrechte mancher Menschen als Gefahr zu betrachten. Das Beharren auf diesen Rechten ist deshalb ein wichtiger Teil des Einsatzes für eine freiheitliche und soziale Gesellschaft für alle.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2023 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland (FISCHER Taschenbuch Verlag). Herausgegeben von: Rolf Gössner, Rosemarie Will, Britta Rabe, Benjamin Derin, Wiebke Judith, Sarah Lincoln, Lea Welsch, Rebecca Militz, Max Putzer, Rainer Rehak.</p>
<p>ISBN 978-3-596-70882-6</p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2023 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richtervereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte</em></p>
<p>Rezensionsexemplare (auch als pdf) zu Pressezwecken können über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (service@humanistische-union.de).<br />
Für Rückfragen oder Interview-Wünsche wenden Sie sich bitte an Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey unter 030 &#8211; 2045 0256 oder info@humanistische-union.de.</p>
<p>Bezugsmöglichkeiten: Das Buch ist ab sofort über den Buchhandel, den <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/grundrechte-report/">Online-Shop der Humanistischen Union</a> und die Webseite der Herausgeber zu beziehen (<a href="http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/">http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/</a>).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/grundrechte-report-2023-der-oeffentlichkeit-vorgestell-2/">Grundrechte-Report 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Rezensionen &#8211; Ein Mann seiner Klasse</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Apr 2023 11:47:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>„Ein Mann seiner Klasse“. Hannoveraner Theaterstück beim Berliner Theatertreffen 2022 nach Christian Barons gleichnamigen Buch Staatstheater Hannover REGIE: Lukas Holzhausen BÜHNE UND KOSTÜME: Katja Haß MUSIK UND VIDEO: Robert Pawliczek DRAMATURGIE: Annika Henrich mit Nikolai Gemel, Stella Hilb u.v.a.m. Das kann doch nicht wahr sein. Wirklich nicht: Da prügelt ein permanent besoffener Vater seine Frau, [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-zwischenüberschrift-1-western" lang="zxx"><em><span style="color: #000000;">„<span style="font-family: Andika;"><span style="font-size: medium;"><span lang="de-DE">Ein Mann seiner Klasse“. </span></span></span></span><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Andika;"><span style="font-size: medium;"><span lang="de-DE">Hannoveraner Theaterstück beim Berliner Theatertreffen 2022 nach Christian Barons </span></span></span></span><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Andika;"><span style="font-size: medium;"><span lang="de-DE">gleichnamigen </span></span></span></span><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Andika;"><span style="font-size: medium;"><span lang="de-DE">Buch </span></span></span></span></em></p>
<p class="v-absatz-ohne-western"><em>Staatstheater Hannover</em></p>
<p class="v-absatz-ohne-western"><em>REGIE: Lukas Holzhausen</em></p>
<p class="v-absatz-ohne-western"><em>BÜHNE UND KOSTÜME: Katja Haß</em></p>
<p class="v-absatz-ohne-western"><em>MUSIK UND VIDEO: Robert Pawliczek</em></p>
<p class="v-absatz-ohne-western"><em>DRAMATURGIE: Annika Henrich</em></p>
<p class="v-absatz-ohne-western"><em>mit Nikolai Gemel, Stella Hilb u.v.a.m.</em></p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Das kann doch nicht wahr sein. Wirklich nicht: Da prügelt ein permanent besoffener Vater seine Frau, tritt ihr sogar in der Schwangerschaft in den Bauch, nachts hören die verängstigten Kinder das Wimmern der Mutter, oft genug sind auch sie Opfer dieses gewalttätigen Familienoberhaupts.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dennoch hält einer der Söhne am Sterbebett dessen Hand und gibt ihm zu verstehen: „<i>Ich verzeihe Dir. Ich hab Dich lieb.</i>“ Und der andere Sohn sagt als Erwachsener nach einem Besuch am Grab des Vaters, er werde mit all seinem Zorn, Glück, Schmerz, Scham und Stolz, mit all seiner Angst und Liebe, mit all seiner Hoffnung und Zweifeln „<i>kurz vor meinem Tod dieses eine Wort aussprechen, das mein Vater sein Leben lang nie von mir zu hören bekam: Papa.</i>“</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Was geschehen ist zwischen dieser brutalen Kindheitserfahrung in den 1990er Jahren in Kaiserslautern und der zugleich liebevollen Zuwendung zu diesem Monster, das hat das Schauspiel Hannover im Oktober 2021 nach dem autobiographischen szenischen Roman von Christian Baron auf die Bühne gebracht. In der Bearbeitung von Lukas Holzhausen und Annika Henrich erregte das Stück die Aufmerksamkeit der Berliner und wurde unter den zehn Besten zum Theatertreffen im Mai 2022 nach Berlin eingeladen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Programm gibt es eine sogenannte Triggerwarnung: „<i>Die Inszenierung thematisiert häusliche Gewalt und Depressionen. Diese Inhalte können bei betroffenen Personen negative Reaktionen auslösen.</i>“ Fürwahr, zumindest für ein zartbesaitetes bürgerliches Publikum. Was sich da in den 90er Jahren in einem der sozialen Brennpunkte Kaiserslauterns abspielt, bringt das Schauspiel Hannover in verstörender Weise auf die Bühne. Krasseste Armut und Gewalttätigkeit sind plötzlich Themen einer Inszenierung, die mit der großartigen Stella Hilb, die sowohl die Mutter als auch die Tante Juli in einer Doppelrolle spielt, und einem genialen Bühnenbild die autobiografische Buchvorlage gekonnt verdichtet. Mit dieser Inszenierung ist das Schauspiel Hannover zu Recht als eine der besten Theateraufführungen des Jahres 2021 ausgewählt worden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Vater, ein ungelernter muskulöser Möbelpacker bei der Firma Schulz &amp; Kuhnert, die für die zahlreichen US-Soldaten in und um Kaiserslautern die Umzüge erledigt, umbaut während der ganzen Aufführung, den Elektroschrauber in der Hand, mit Holzrahmen und Platten die Wohnung, Währenddessen erzählen die Mutter bzw. Tante und die beiden Söhne Christian und Benny ihre Leidensgeschichte. Nur ab und zu unterbricht der Vater (Michael „Minna“ Sebastian) aus dem Audio-Off. Nach und nach wird der Raum immer mehr zugebaut – Sinnbild für die Abgeschlossenheit, mit der die Familie unter allen Umständen versucht, ihre Armut vor den Mitmenschen zu verbergen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dramaturgisch beeindruckend ist es, dass die Rolle des eigentlich älteren Bruders Benny ein kleiner Junge spielt, dessen Fragilität uns die Prügeleien des Vaters in seinem verbrecherischen Ausmaß umso schrecklicher erkennen lässt. Christian ist auf der Bühne der schon junge Student.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Armuts&shy;dar&shy;stel&shy;lungen in Film, Literatur und Theater</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Wir kennen die von sozialem Überlebenskampf in England geprägten proletarischen und kleinbürgerlichen Geschichten aus den humanen Filmen von Ken Loach, den der Autor von „<i>Ein Mann seiner Klasse</i>“, Christian Baron, besonders schätzt. Und in der französischen und amerikanischen Literatur konnten wir in der Vergangenheit bereits Einblick in die Welten der Armut nehmen. So heisst es im Klappentext der „<i>Hillbilly Elegie</i>“ (2016): „<i>J.D. Vance erzählt die Geschichte seiner Familie – eine Geschichte vom gescheiterten Aufstieg und der Resignation einer ganzen Bevölkerungsschicht. Sein Buch bewegte Millionen von Lesern in den USA und erklärt nicht zuletzt den Wahltriumph eines Donald Trump.</i>“</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Aus Frankreich hat uns Didier Eribon mit „<i>Rückkehr nach Reims</i>“ (2009 in Frankreich erschienen als „<i>Retour à Reims</i>“) seine Armuts- und Aufstiegsgeschichte zum weithin bekannten Geisteswissenschaftler erzählt. Allerdings mit einem Unterschied zu Barons Kindheit: Deribon ist schwul. Das hat insofern Bedeutung, als man sich heutzutage in einer relativ liberalen Gesellschaft offen bekennen und auch einen sozialen bzw. emotionalen Kokon unter seinesgleichen finden kann. Anders verhält es sich mit der Armut. Die Scham, von ganz unten zu kommen, bleibt lebenslang und verwandelt sich vielleicht mit dem Outen der eigenen Herkunft, wie dies Didier Eribon getan hat.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In einem Interview mit dem Deutschlandfunk am 24. Juli 2022 spricht der Autor Baron darüber, weshalb die Armut in Deutschland auf den Theaterbühnen eher selten bis gar nicht vorkommt: Er vermutet, dass es mit der meist akademischen Herkunft der Theaterleute zu tun hat, die die Welt der Armut in diesem Land des „<i>Wohlstands für Alle</i>“ (Ludwig Erhard) einfach nicht kennen. Das hat gewiss auch damit zu tun, dass die diskursive Herrschaft des Neoliberalismus der vergangenen Jahre den Klassenkonflikt in etwas umbog, das man meinte, sozialtechnologisch bewältigen zu können. Die realen Lebenswelten der unteren Schichten waren in der öffentlichen Diskussion eher marginal oder wurden – in bestimmten Medien – dem Gespött der Privilegierten preisgegeben, mit Hinweis auf die geschmacklose Kleidung, das Übergewicht oder auch die Ausdrucksweise dieser Leute.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Paral&shy;lel&shy;welt Kneipe</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">In der von Alkohol und Prügel bestimmten Kindheit des Autors Baron gibt es immer wieder Momente von Freude und Leichtigkeit. Der hart arbeitende Vater, dessen Chef, so wundert sich der kleine Christian, ihn einfach nicht genug verdienen lässt, um die Familie zu ernähren, lässt ab und an etwas mitgehen aus den Umzugskartons der amerikanischen Soldaten. Ein Nintendo Game Boy, der „<i>vom Laster gefallen ist</i>“, macht Vater und Söhne zu glücklichen Dauerzockern. Das sind Dinge, die sich die Familie niemals leisten konnte. „<i>Es ist nicht recht, aber gerecht</i>“, sagt der Vater. Als der Möbelpacker einen zweiten Videorekorder („<i>vom Laster gefallen</i>“) anschleppt, fragt Tante Juli: „<i>Was willste denn domit, mir habbe doch schon eenen?</i>“ Erklärung: Jetzt konnte die Familie von allen geliehenen Videofilmen Raubkopien machen. Christian: „<i>Ich war im Himmel.</i>“</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nur einmal ist der Möbelpacker unvorsichtig, wird beim Klauen erwischt und fristlos gekündigt. Der arbeitslose Vater geht tagsüber nicht aus dem Haus, damit die Nachbarn nicht mitkriegen, was los ist, und streicht nachts um die Abfalleimer auf der Suche nach Essbarem. Er sei zu stolz gewesen, die ihm zustehende damals noch Sozialhilfe genannte staatliche Unterstützung zu beantragen. Zu stolz? Oder zu schwach, um diesen Weg zu gehen? Er ist gefangen in seiner Vorstellung, nur die „Kanaken“ schnorrten den Staat an, da will er sich nicht einreihen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auf der Bühne wird die Szene gezeigt, wie der jüngere Sohn Christian vor lauter Hunger, nachdem die letzte Ravioli-Dose leer ist, den Schimmel an der Kinderzimmerwand unterhalb des Fensters essen will, weil man doch Pilze essen kann. Sein grösserer Bruder schreit entsetzt: „<i>Tu</i><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: small;"><span lang="de-DE"><i>’</i></span></span></span></span><i>s nich, davon kannste sterben.</i>“ Nach einigen Wochen wird der Möbelpacker bei derselben Firma wieder angestellt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Viel zu jung stirbt die Mutter an Krebs. Tante Juli nimmt die Kinder, die beiden Brüder und deren zwei Schwestern, zu sich. Der Alte lässt sich nicht mehr blicken. Wenn Sohn Christian durch Kaiserslautern geht, denkt er, irgendwo muss mein Vater doch hier rumlaufen. Der Vater soll da sein, das ist sein tiefer Wunsch: „<i>Ich wollte immer, dass er bleibt.</i>“ Christian hat als Asthmatiker einmal so viel Blut gespuckt, dass die Ärzte um sein Leben kämpfen mussten. Und der Vater ist da, küsst ihn gar auf die Stirn und rettet ihn davor, dass die „<i>Gestalten in Wei</i><i>ß</i><i> mich in den Himmel schickten</i>“. Er sieht ihn dann im Gerichtssaal, wo die Richterin der Tante Juli das Sorgerecht für alle Kinder zuspricht und der Vater danach mit seiner neuen Freundin abzieht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Musik spielt eine lebenswichtige Rolle in der Familie. Vater hatte einen echt guten Musikgeschmack, heißt es. Er liebt Freddy Mercury von Queen und hat einen ähnlich roten Schnäuzer wie dieser. Es kommt zu Szenen, wo die ganze Familie ausgelassen tanzt – für Christian Oasen des Glücks. Die Geschichten der oft coolen Typen in den Songtexten sind ihm Vorbilder.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Kneipe „Schnorres“ ist die Parallelwelt zur Familie, in der sich der Möbelpacker voll laufen lässt und der König ist. Sohn Christian wird manchmal mitgenommen und erlebt, dass sein Vater dort eine große Nummer ist. Als der Junge sein erstes Bier trinken soll, stellt ihm die Wirtin eine Sinalco hin und die Welt ist in diesem Augenblick an der Seite des Vaters für den Kleinen in Ordnung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Was sonst unter Sozialkitsch laufen würde, ist für Christian überlebenswichtig. Als Tante Juli den brutalsten Satz sagt, den Christian je gehört hat – „<i>Eure Mutter ist tot</i>“ –, kann er absolut nichts sagen, wortlos verstockt kann er nur singen. Und er singt „<i>unser Lied</i>“, Heintjes: „<i>Aber Heidschi bumbeidschi, schlaf lange./ Und ist auch Dein‘ Mutter gegangen./ Und ist die gegangen und kehrt nicht mehr heim./ Und lässt ihr klein’s Bübchen so ganz allein./ Aber Hei</i><i>d</i><i>schi bumbeidschi bum, bum./ Aber Heidschi bumbeidschi bum, bum.</i>“</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Impulse f&uuml;r den Aufstieg gibt das Umfeld</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Auch nach dem frühen Krebstod der Mutter, die Gedichte geschrieben hat und deren Liebe er bei all ihren Depressionen spüren konnte, sind es vor allem Frauen, die Christian die Impulse geben, ohne die er niemals aus diesem Milieu rausgekommen wäre, wie er später sagt. Viel zu spät, aber doch noch findet eine Lehrerin zu Christian nach Hause und verhilft, schockiert vom Blick hinter die Kulissen der Familie, durch eine Gymnasiumsempfehlung Christian zum Bildungsaufstieg. Allerdings musste Tante Juli wie eine Löwin beim Jugendamt gegen erhebliche Widerstände kämpfen, damit der Junge in die integrierte Gesamtschule aufgenommen wird.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die bürgerlich lebende andere Tante, die Christian mit in die Oper und zu Autorenlesungen nimmt und wo er die andere Lebenswelt das erste Mal mitbekommt, meint, er könne bestimmt mal ein guter Journalist werden, weil er sich selber Spielberichte des FC Kaiserslautern ausgedacht und aufgeschrieben hat. Als Tante Juli, bei der die Kinder leben, das erfährt, greift sie sich das Impressum der Rheinpfalz, ruft den Sportchef an und erklärt ihm, was für ein begnadeter Sportreporter ihr Sohn sei. Das Lachen am Ende der Leitung konnte Christian mithören. Tante Juli lässt nicht locker und meint, er könne dem Jungen doch mal einen Auftrag für eine Reportage geben. Und schiebt nach: „<i>Oder sind Sie zu feige, dem jungen Mann eine Chance zu geben?</i>“. Der Junge bekommt den Auftrag und hat damit seinen Einstieg in eine Journalismus- und Schriftstellerkarriere geschafft.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anekdoten zeigen Strukturen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ebenso wie in der Autobiographie reflektiert auch das Theaterstück nicht explizit die strukturellen Faktoren, die ein Leben in Armut bestimmen. Vielmehr kann man sie sich durch die erzählten Anekdoten erschließen. Nur im Schauspiel wird es konkreter, wenn am Schluss ein Ausschnitt aus einem TV-Beitrag die verheerenden Folgen von Hartz IV mit Niedriglohnsektor und Konkurrenz der ohnehin schon Benachteiligten anklagt. Baron nennt sich Sozialist. Mit Blick auf das geplante und bessere Bürgergeld anstelle von Hartz IV meint er, es gehe nicht darum, die Armen besser zu behandeln, sondern darum, die Armut in diesem reichen Land abzuschaffen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Titel von Theaterstück und Buch „<i>Ein Mann seiner Klasse</i>“ zielt auf den Vater, lässt aber auch an den Sohn denken, der trotz akademisch-intellektueller Karriere den (Scham-)Gefühlen seiner Herkunft verhaftet bleibt. Dass Armut von Generation zu Generation perpetuiert werden kann, zeigt Baron in seinem jüngst erschienenen Roman „<i>Schön ist die Nacht</i>“. Darin schildert er die Proletariergeschichte der Freundschaft zwischen den Grossvätern von Christian. Beide leben in sogenannten prekären Verhältnissen. Während Willy versucht, anständig durchs Leben zu kommen, sucht Horst, der Vater des Möbelpackers, als gewalttätiger Tricksermit allen Mitteln seinen Vorteil. Und so umreißt Christian Baron die Vor- und Leidensgeschichte seiner Familie: „<i>Unser Vater war ein Mann seiner Klasse. Ein Mann, der kaum eine Wahl hatte, weil er wegen seines gewalttätigen Vaters und einer ihn nicht auffangenden Gesellschaft zu dem werden musste, der er nun einmal war. Das entschuldigt nichts, aber es erklärt alles.</i>“</p>
<p class="v-unterschrift-western">Werner Koep-Kerstin</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/237-238-vorgaenge/publikation/rezensionen-ein-mann-seiner-klasse/">Rezensionen &#8211; Ein Mann seiner Klasse</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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