<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:media="http://search.yahoo.com/mrss/"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Berlin Archive - Humanistische Union</title>
	<atom:link href="https://www.humanistische-union.de/schlagwort/berlin/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.humanistische-union.de/schlagwort/berlin/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Wed, 08 Apr 2026 11:57:10 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.0</generator>
	<item>
		<title>Die Friedensbewegung der 1980er Jahre in der BRD – Fokus West-Berlin</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-257/publikation/die-friedensbewegung-der-1980er-jahre-in-der-brd-fokus-west-berlin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Apr 2026 11:44:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[BRD]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[Friedensbewegung]]></category>
		<category><![CDATA[Friedensbewegung der 1980er]]></category>
		<category><![CDATA[Friedensbewegung der 1980er Jahre in der BRD – Dokumente mit Fokus auf West-Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Landeszentrale für politische Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen: Berichte]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=20511</guid>

					<description><![CDATA[<p>Derzeit wird in Berlin die Ausstellung Friedensbewegung der 1980er Jahre in der BRD – Dokumente mit Fokus auf West-Berlin gezeigt. Die Ausstellung wurde von der Humanistischen Union entworfen und wird von der Berliner Landeszentrale für politische Bildung gefördert. Auf sechs Roll-Ups werden ausschließlich Dokumente (Fotos, Flugblätter, Zeitungsartikel, Karikaturen etc.) der Jahre 1980-1988 aus den beteiligten [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-257/publikation/die-friedensbewegung-der-1980er-jahre-in-der-brd-fokus-west-berlin/">Die Friedensbewegung der 1980er Jahre in der BRD – Fokus West-Berlin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Derzeit wird in Berlin die Ausstellung <em>Friedensbewegung der 1980er Jahre in der BRD – Dokumente mit Fokus auf West-Berlin</em> gezeigt. Die Ausstellung wurde von der Humanistischen Union entworfen und wird von der Berliner Landeszentrale für politische Bildung gefördert.</p>
<p>Auf sechs Roll-Ups werden ausschließlich Dokumente (Fotos, Flugblätter, Zeitungsartikel, Karikaturen etc.) der Jahre 1980-1988 aus den beteiligten Gruppen, Parteien, Gewerkschaften, Kirchen und Hochschulen gezeigt. Die Ausstellung bietet – anlässlich des Berliner Abiturschwerpunkts in den Jahren 2026 und 2027 – die Möglichkeit, sich mit den Debatten, Zielen und (Miss-)Erfolgen der Friedensbewegung auseinanderzusetzen.</p>
<p>Die Ausstellung konnte <em>vom 9. bis zum 27. Februar 2026</em> dienstags, mittwochs und freitags von 10 bis 18 Uhr in der <em>Berliner Landeszentrale für politische Bildung</em> (Revaler Str. 29, 10245 Berlin) besucht werden. Zur vertiefenden Behandlung der Themen wird zusätzlich digital abrufbares Begleitmaterial angeboten.</p>
<p><em>Vom 4. März bis 3. April 2026</em> ist die Ausstellung im Foyer des Robert-Havemann-Saals im <em>Haus der Demokratie und Menschenrechte</em> zu sehen: Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin. Die Ausstellung kann dort montags und mittwochs zwischen 10:00 und 16:00 Uhr besichtigt werden, dazu wird eine Anmeldung bei Lucia Trias erbeten: <a href="mailto:veranstaltung@hausderdemokratie.de">veranstaltung@hausderdemokratie.de</a> oder Tel. 030 – 2016 5520. Das Foyer muss für Sie aufgeschlossen werden. Wenn Sie ankommen, melden Sie sich dazu bei der Hausverwaltung im Vorderhaus (1. OG).</p>
<p>Außerhalb dieser Zeiten kann bei Bedarf eine Gruppenbesichtigung der Ausstellung über die Humanistische Union organisiert werden. Dazu kontaktieren Sie bitte die Bundesgeschäftsstelle der Humanistischen Union unter <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a> oder Tel. 030 – 2045 0256.</p>
<p><em>Vollständige Exemplare der Ausstellung können von Schulen ausgeliehen werden.</em> Bei Interesse schreiben Sie bitte an Bettina Deutsch: <a href="mailto:deutsch@leibniz-gymnasium.berlin">deutsch@leibniz-gymnasium.berlin</a>.</p>
<h3 class="">Die digitale Ausstellung</h3>
<p>Wie bieten zudem die Ausstellung <em>Friedensbewegung der 1980er Jahre in der BRD – Dokumente mit Fokus auf West-Berlin </em>als kostenlose digitale Version an. Um sich die Ausstellung als PDF-Datei anzusehen und herunterzuladen, klicken Sie bitte hier:</p>
<p><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/02/80erFriedenTafeln_www.pdf">https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/02/80erFriedenTafeln_www.pdf</a>.</p>
<p><em>An der Ausstellung haben mitgewirkt: Kurt Blank-Markard, Bettina Deutsch, Philip Dingeldey, Claus Kittsteiner, Carola Otte, Wilhelm Quitzow, Brigitte Reich, Hilde Schramm und Laura von Wimmersperg.</em></p>
<h3 class="">Begleit&shy;ma&shy;te&shy;rial als Angebot zur Vertiefung einiger Aspekte der Ausstellung</h3>
<p>Zudem haben wir Begleitmaterial für die Ausstellung in Form von historischen Quellen aufbereitet. Das Begleitmaterial enthält ebenso wie die Ausstellung ausschließlich Dokumente aus den 1980er Jahren, ohne Kommentierung aus heutiger Sicht. Dieses ist auch dazu gedacht, Lehrkräften und Personen aus der politischen Bildung Arbeitsmaterial im Kontext des Schulunterrichts oder Seminaren zu bieten. Um das gesamte Begleitheft herunterzuladen, klicken Sie bitte hier:</p>
<p><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/02/80erFriedenBegleitmaterial_www.pdf">https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/02/80erFriedenBegleitmaterial_www.pdf</a>.</p>
<p>Die einzelnen Quellen, die die sechs Ausstellungstafeln ergänzen, können Sie auch unten einzeln ansehen und herunterladen. Sie finden Sie auf Website der Humanistischen Union:</p>
<p><a href="https://www.humanistische-union.de/thema/die-friedensbewegung-1980er-jahre-in-der-brd-fokus-west-berlin/">https://www.humanistische-union.de/thema/die-friedensbewegung-1980er-jahre-in-der-brd-fokus-west-berlin/</a>.</p>
<p><em>Das Begleitmaterial wurde zusammengestellt von Hilde Schramm, Wilhelm Quitzow, Brigitte Reich und Philip Dingeldey.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-257/publikation/die-friedensbewegung-der-1980er-jahre-in-der-brd-fokus-west-berlin/">Die Friedensbewegung der 1980er Jahre in der BRD – Fokus West-Berlin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/01/1983-hofgartenbonn_imagebroker_klaus-rose_s-1.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Ausstellungseröffnung: Die Friedensbewegung der 1980er Jahre in der BRD &#8211; Fokus West-Berlin</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/ausstellungseroeffnung-die-friedensbewegung-der-1980er-jahre-in-der-brd-fokus-west-berlin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Jan 2026 16:15:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin: Termine]]></category>
		<category><![CDATA[BRD]]></category>
		<category><![CDATA[Brigitte Reich]]></category>
		<category><![CDATA[Friedensbewegung]]></category>
		<category><![CDATA[Friedenspädagogik]]></category>
		<category><![CDATA[Geschichte]]></category>
		<category><![CDATA[Geschichtsunterricht]]></category>
		<category><![CDATA[Hilde Schramm]]></category>
		<category><![CDATA[Kalter Krieg]]></category>
		<category><![CDATA[Pazifismus]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[West-Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Wilhelm Quitzow]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=termin&#038;p=20353</guid>

					<description><![CDATA[<p>Vom 9. bis 27. Februar 2026 wird in der Berliner Landeszentrale für politische Bildung (Revaler Str. 29, 10245 Berlin) die Ausstellung &#8222;Friedensbewegung der 1980er Jahre in der BRD &#8211; Dokumente mit Fokus auf West-Berlin&#8220; gezeigt. Die Ausstellung wurde der Humanistischen Union entworfen und wird von der Landeszentrale für politische Bildung gefördert. Auf sechs Roll-Ups werden [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/ausstellungseroeffnung-die-friedensbewegung-der-1980er-jahre-in-der-brd-fokus-west-berlin/">Ausstellungseröffnung: Die Friedensbewegung der 1980er Jahre in der BRD &#8211; Fokus West-Berlin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Vom 9. bis 27. Februar 2026 wird in der Berliner Landeszentrale für politische Bildung (Revaler Str. 29, 10245 Berlin) die Ausstellung &#8222;Friedensbewegung der 1980er Jahre in der BRD &#8211; Dokumente mit Fokus auf West-Berlin&#8220; gezeigt. Die Ausstellung wurde der Humanistischen Union entworfen und wird von der Landeszentrale für politische Bildung gefördert.</p>
<p>Auf sechs Roll-Ups werden ausschließlich Dokumente (Fotos, Flugblätter, Zeitungsartikel, Karikaturen etc.) der Jahre 1980-1988 aus den beteiligten Gruppen, Parteien, Gewerkschaften, Kirchen und Hochschulen gezeigt. Die Ausstellung bietet – anlässlich des diesjährigen Berliner Abiturschwerpunkts – die Möglichkeit, sich mit den Debatten, Zielen und (Miss-)Erfolgen der Friedensbewegung auseinanderzusetzen.</p>
<p>Am 9. Februar von 16:30 bis 18:00 Uhr laden wir herzlich zur Eröffnungsveranstaltung ein, die mit einer Fortbildung für Lehrkräfte verbunden ist. Die teilnehmenden Lehrkräfte und Multiplikator*innen werden in die Thematik eingeführt und haben die Möglichkeit, die Ausstellung zu besichtigen. Gemeinsam soll überlegt werden, wie die Ausstellung im Unterricht und zur gezielten Abiturvorbereitung eingesetzt werden kann. Außerdem gibt es ein Gespräch mit drei Zeitzeug*innen und Initiator*innen der Ausstellung, die sich in den 1980er Jahren in der Friedensbewegung, vor allem in West-Berlin, engagierten:</p>
<ul>
<li><strong>Hilde Schramm</strong>, ehem. Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin. In den 1980er Jahren lokal aktiv in der Friedensinitiative Steglitz und stadtweit in der West-Berliner Friedenskoordination aktiv sowie eine der Redakteur*innen der Berliner Friedenszeitung (FRIZ).</li>
<li><strong>Brigitte Reich</strong>, Mitbegründerin der Initiative &#8222;Pädagoginnen und Pädagogen für den Frieden&#8220; und Leiterin der &#8222;Arbeits- und Dokumentationsstelle Friedenserziehung&#8220; der Hochschule der Künste Berlin.</li>
<li><strong>Wilhelm Quitzow</strong>, Akad. Rat für Bildung in den Naturwissenschaften, TU Berlin, Arbeitsgebiet: Naturwissenschaften und gesellschaftliche Entwicklungen, speziell Friedenserziehung im naturwissenschaftlichen Unterricht.</li>
</ul>
<p>Die Ausstellung kann vom 9. bis zum 27. Februar jeweils dienstags, mittwochs und freitags von 10 bis 18 Uhr in der Berliner Landeszentrale für politische Bildung, Revaler Str. 29, 10245 Berlin besucht werden. Klassen- und Gruppenanmeldungen sind obligatorisch mindestens 3 Tage vorher über <a href="mailto:anja.witzel@senbjf.berlin.de">anja.witzel@senbjf.berlin.de</a> vorzunehmen. Zur vertiefenden Behandlung der Themen wird zusätzlich digital abrufbares Begleitmaterial angeboten. Die Ausstellung sowie das Begleitmaterial sind ab dem 10. Februar 2026 unter folgendem Link einsehbar: <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/die-friedensbewegung-1980er-jahre-in-der-brd-fokus-west-berlin/">https://www.humanistische-union.de/thema/die-friedensbewegung-1980er-jahre-in-der-brd-fokus-west-berlin/</a></p>
<p>Vollständige Exemplare der Ausstellung können von Schulen ausgeliehen werden. Bei Interesse schreiben Sie bitte an Bettina Deutsch: <a href="mailto:deutsch@leibniz-gymnasium.berlin">deutsch@leibniz-gymnasium.berlin</a>.</p>
<p>Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Um daran teilnehmen zu können, ist eine Anmeldung bei der Berliner Landeszentrale für politische Bildung nötig. Hier kommen Sie direkt zum Anmeldeformular der Landeszentrale:</p>
<p><a href="https://www.berlin.de/politische-bildung/veranstaltungen/veranstaltungen-der-berliner-landeszentrale/online-anmelden/formular.680951.php?veranstaltung=friedensbewegung_09.02.2026">https://www.berlin.de/politische-bildung/veranstaltungen/veranstaltungen-der-berliner-landeszentrale/online-anmelden/formular.680951.php?veranstaltung=friedensbewegung_09.02.2026</a></p>
<p><em>Mit freundlicher Unterstützung der Berliner Landeszentrale für politische Bildung</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/ausstellungseroeffnung-die-friedensbewegung-der-1980er-jahre-in-der-brd-fokus-west-berlin/">Ausstellungseröffnung: Die Friedensbewegung der 1980er Jahre in der BRD &#8211; Fokus West-Berlin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/01/1983-hofgartenbonn_imagebroker_klaus-rose_s-1.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Offener Brief zur geplanten Änderung des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-zur-geplanten-aenderung-des-berliner-polizei-und-ordnungsrechts/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Oct 2025 09:55:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Künstliche Intelligenz]]></category>
		<category><![CDATA[Videoüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[AI Act]]></category>
		<category><![CDATA[ASOG]]></category>
		<category><![CDATA[automatisierte Datenverarbeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Berliner Abgeordnetenhaus]]></category>
		<category><![CDATA[Data Mining]]></category>
		<category><![CDATA[Data Scraping]]></category>
		<category><![CDATA[KI]]></category>
		<category><![CDATA[KI-Verordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Offener Brief]]></category>
		<category><![CDATA[Palantir]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Predictive Policing]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Racial Profiling]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=presse&#038;p=20228</guid>

					<description><![CDATA[<p>Sehr geehrte Abgeordnete des Berliner Abgeordnetenhauses, mit Antrag vom 02.07.2025 haben die Fraktionen der CDU und der SPD den Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin (ASOG-E, Abgh-Drs. 19/2553) vorgelegt. Das wäre die zweite Novelle innerhalb kürzester Zeit. Sie [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-zur-geplanten-aenderung-des-berliner-polizei-und-ordnungsrechts/">Offener Brief zur geplanten Änderung des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Sehr geehrte Abgeordnete des Berliner Abgeordnetenhauses,</p>
<p align="justify">mit Antrag vom 02.07.2025 haben die Fraktionen der CDU und der SPD den Entwurf für ein <em>Gesetz zur Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin</em> (ASOG-E, Abgh-Drs. 19/2553) vorgelegt. Das wäre die zweite Novelle innerhalb kürzester Zeit. Sie ist nicht bloß ein Update polizeilicher Befugnisse. Der Gesetzesentwurf umfasst insgesamt 736 Seiten. Inhaltlich ermöglicht er u.a. automatisierte <a href="https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/alle-werden-ueberwacht-biometrische-ueberwachung-im-internet-stoppen-1159">Superdatenbanken</a> (§ 47a ASOG-E), Videoüberwachung und automatisierte Verhaltensmustererkennung an „kriminalitätsbelasteten Orten/gefährdeten Orten“ (§ 24e ASOG-E/§ 24 a ASOG-E) oder biometrische Abgleiche mit im Internet öffentlich zugänglichen – personenbezogenen – Daten (§ 28a ASOG-E). Das Diskriminierungsrisiko ist alarmierend. Es ist zu befürchten, dass unüberwachter Aufenthalt in weiten Teilen Berlins unmöglich wird. Dazu treten Ermächtigungen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung („Staatstrojaner“).</p>
<p align="justify">Dass der Entwurf unmittelbar vor der Sommerpause und ohne erkennbares Bemühen um öffentliche Debatte und fachliche Auseinandersetzung eingebracht wurde, lässt sich schwer als Versehen lesen. Die geplanten Änderungen sind gravierend. Die Wahrung der Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung sowie Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme („IT Grundrecht“) ist nicht gewährleistet. Ohne noch zu wissen, wie effektiv verdachtsunabhängige Kontrollbefugnisse an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten (kbO) sind, sieht die Novelle kurzerhand eine Erweiterung um Videoüberwachung und automatisierte Verhaltensmustererkennung vor.</p>
<p align="justify"><strong>Wir fordern Sie auf, das Gesetzgebungsverfahren auszusetzen, um eine öffentliche Debatte und fachliche Auseinandersetzung zu ermöglichen, die dem Gewicht der geplanten Grundrechtseingriffe gerecht wird.</strong></p>
<p align="justify">Grundrechtlich besonders drastisch erscheinen u.a. die Ermächtigungen zur Errichtung einer orts- und verhaltensübergreifenden Analyseplattform (<em>Data Mining</em> / Superdatenbank, § 47a ASOG-E), zum biometrischen Abgleich mit über das Internet öffentlich zugänglichen personenbezogenen Daten (<em>Data Scraping</em>, § 28a ASOG-E) oder zur automatisierten Verhaltensmustererkennung (§ 24e ASOG-E). So lässt es § 47a ASOG-E in seiner derzeitigen Fassung zu, Datenbestände der Polizei losgelöst von konkreten Anlässen dauerhaft zusammen zu führen. Die Möglichkeiten zum Erstellen von Bewegungsprofilen, Verhaltensmuster- und Sozialkontaktanalysen machen die „Superdatenbank“ zu einem Instrument eines <em>Predictive Policing</em>, das in den verbotenen oder zumindest Hochrisikobereich der KI-VO fällt. Zwar dürfte nach aktuellem Stand keine Nutzung von Palantir Produkten in Berlin geplant sein. Verstöße gegen EU-Recht sind damit aber nicht automatisch abgewendet. Der ASOG-E selbst verschreibt sich der Umsetzung der jüngsten Judikatur des Bundesverfassungsgerichts. Umfang, Art/Herkunft und Methode des <em>Data Minings</em> dürften jedoch nicht ausreichend festgelegt sein, um den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts im <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/02/rs20230216_1bvr154719.html?nn=68080">Urteil</a> zur automatisierten Datenverarbeitung in Hamburg und Hessen gerecht zu werden (1 BvR 1547/19; 1 BvR 2634/20).</p>
<p align="justify">Mit § 28a ASOG-E (<em>Data Scraping</em>) ist die Möglichkeit geschaffen, biometrische Daten wie Gesichtsbilder oder Stimmmerkmale mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet abzugleichen. Das bedeutet, jedes – etwa auf einer Versammlung, Veranstaltung oder auch gegen den Willen &#8211; erstellte Foto oder Video, steht einem automatisierten, KI-gestützten Abgleich zur Verfügung. Derzeit ist nicht vorgesehen, dass die personenbezogenen Daten nach einem Abgleich zu löschen sind. Damit droht der Aufbau einer ungezielt ausgelesenen Datenbank, was ebenfalls nicht mit der KI-VO und den vom Bundesverfassungsgericht etablierten Standards vereinbar sein dürfte.</p>
<p align="justify">Aus <a href="https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Rechtsgutachten/polizei_studie_lang.html?nn=305458">Erkenntnissen</a> zu verdachtsunabhängigen Kontrollen an „kriminalitätsbelasteten Orten“ wissen wir derzeit v.a.: Sie sind anfällig für Diskriminierungen, insbesondere <em>Racial Profiling</em>. Weitgehend unklar ist, wie effektiv sie sind; ob registrierte Straftaten Resultat der Gefahrenlage oder des polizeilichen Kontrollfokus ist. Ungeachtet dessen erweitert § 24e ASOG-E polizeiliche Eingriffsbefugnisse – ebenso wie an gefährdeten Orten – um Videoüberwachung und automatische Datenauswertung. Hier schafft der Entwurf eine Grundlage für flächenmäßig umfassende Überwachung in Berlin. Diskriminierungsgefahren steigen weiter; insbesondere „atypische“ Verhaltensmuster, Praxen jenseits normativer Gesellschaftsvorstellungen, vermitteln im Rahmen automatisierter Auswertung „Gefahr“. Menschen mit Einschränkungen werden intensiver behindert, Wohnungslose weiter ausgegrenzt. Ermächtigungen wie die in § 42d ASOG-E vorgesehene Weiterverwendung von Daten zum KI-Training verschärfen diesen Kreislauf. Das mag § 17a ASOG-E, der nun eine Festlegung der kbO über Rechtsverordnung vorsieht, nicht auszugleichen. Die in § 12 Abs. 3 ASOG-E enthaltene Aufforderung, polizeiliche Maßnahmen nur im Einklang mit dem (verfassungs-)rechtlich gewährleistetem Schutz vor staatlicher Diskriminierung aus Art. 3 Abs. 3 GG, Art. 10 Abs. 2 VvB und § 2 LADG durchzuführen, irritiert im Gesamtzusammenhang des Entwurfs nahezu. Dies umso mehr, als die Formulierung im Umkehrschluss (Ungleichbehandlung mit jeglichem sachlichen Grund rechtfertigbar) die verfassungsrechtlichen Standards der Diskriminierungsverbote unterschreitet.</p>
<p align="justify"><strong>Wir fordern Sie auf, das Recht zu schützen, hier in Berlin frei von Massenüberwachung, Kontrolle und Diskriminierung zu leben. Das bedeutet für den Moment, die geplante Novellierung des ASOG zu stoppen.</strong></p>
<p align="justify">Mit freundlichen Grüßen<br />
Humanistische Union e.V. // <a href="https://www.humanistische-union.de/">https://www.humanistische-union.de/</a><br />
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. // <a href="https://www.grundrechtekomitee.de/">https://www.grundrechtekomitee.de/</a><br />
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) // <a href="https://www.rav.de/start">https://www.rav.de/start</a><br />
Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e. V. // <a href="https://strafverteidiger-berlin.de/">https://strafverteidiger-berlin.de/</a><br />
Vereinigung Demokratischer Jurist:innen e. V. (VDJ) // <a href="https://www.vdj.de">https://www.vdj.de</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-zur-geplanten-aenderung-des-berliner-polizei-und-ordnungsrechts/">Offener Brief zur geplanten Änderung des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/10/claudio-schwarz-ox-KCt-S_rQ-unsplash-scaled-e1761731648790.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Schmerzgriffe und Nervendrucktechniken der Polizei – Berliner Gericht setzt (ein paar) Grenzen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-250/publikation/schmerzgriffe-und-nervendrucktechniken-der-polizei-berliner-gericht-setzt-ein-paar-grenzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Sep 2025 10:50:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Klima]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Berliner Verwaltungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Folter]]></category>
		<category><![CDATA[Letzte Generation]]></category>
		<category><![CDATA[Nervendrucktechnik]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Polizeigewalt]]></category>
		<category><![CDATA[polizeilicher Schmerzgriff]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzgriff]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenblockade]]></category>
		<category><![CDATA[Versammlungsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Zwangsmittel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=20187</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Klimaproteste haben nach massiven Beschränkungen der Versammlungsfreiheit während der COVID-Pandemie und vor den Protesten gegen den Krieg Israels in Gaza die öffentliche Diskussion über Versammlungsfreiheit beschäftigt. Dabei ging es auch um den versammlungsbehördlichen und polizeilichen Umgang mit Klimaprotesten. Zur Auflösung demonstrativer Blockaden der für Klimaschutz Protestierenden hat die Polizei – nach anfänglicher Zurückhaltung – [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-250/publikation/schmerzgriffe-und-nervendrucktechniken-der-polizei-berliner-gericht-setzt-ein-paar-grenzen/">Schmerzgriffe und Nervendrucktechniken der Polizei – Berliner Gericht setzt (ein paar) Grenzen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Die Klimaproteste haben nach massiven Beschränkungen der Versammlungsfreiheit während der COVID-Pandemie und vor den Protesten gegen den Krieg Israels in Gaza die öffentliche Diskussion über Versammlungsfreiheit beschäftigt. Dabei ging es auch um den versammlungsbehördlichen und polizeilichen Umgang mit Klimaprotesten. Zur Auflösung demonstrativer Blockaden der für Klimaschutz Protestierenden hat die Polizei – nach anfänglicher Zurückhaltung – in breitem Ausmaß sogenannte Schmerzgriffe oder Nervendrucktechniken angewandt, eine bis dahin wenig beachtete Form der polizeilichen Gewalt. Wie kam es dazu? Autofahrer*innen, Politiker*innen und nicht selten auch die Medien waren nach einigen solcher Blockaden mehr als erregt, weil die freie Fahrt für freie Bürger*innen immer wieder kurzfristig zum Erliegen kam. Das „ADAC-Grundrecht“ war in Gefahr! Kommen Autofahrer*innen in Städten und auf Autobahnen auf ihrem beschwerlichen Weg zur Arbeit oder erschöpft auf dem Heimweg sonst vermeintlich ungehindert von Staus, Ampeln oder der Überfüllung von Straßen voran, stoppten nun Menschen den Verkehr, obgleich der doch nach verbreiteter Auffassung wirklich nichts zu tun hat mit dem Problem des Klimawandels, so es ihn denn überhaupt gibt; von der größten Oppositionspartei im Bundestag immerhin wird dies angezweifelt. Wenn Bauern (hier wird bewusst aufs Gendern verzichtet) Straßen blockieren, ist dies selbstredend etwas ganz Anderes, weil diese, wie Autofahrer*innen, ja auch von „der Politik“ schlecht behandelt werden, also Solidarität verdient haben.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Schmer&shy;z&shy;griffe und Nerven&shy;druck&shy;tech&shy;niken &ndash; ein ad&auml;quates Zwangs&shy;mittel der Polizei?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Als Schmerzgriffe oder Nervendrucktechniken werden unterschiedliche Maßnahmen der Polizei bezeichnet. Hierzu gehören einerseits punktuelle Kompressionen einzelner neuronaler Punkte oder Areale im Körper (Nervendrucktechniken), andererseits die Überstreckung oder Überbeugung einzelner Gliedmaßen (Hebeltechniken). Bei Hebeltechniken können die betroffenen Personen im Gegensatz zu Nervendrucktechniken den entstehenden Schmerz dadurch vermeiden oder beenden, dass sie mit ihrem Körper in die Richtung nachgeben, in die gehebelt wird (Espín-Grau/ Singelnstein 2023). Bei Nervendrucktechniken im Kontext von Sitzblockaden hingegen geht es nicht darum, dass die Demonstrierenden sich selbst vom Ort entfernen, zurückzuweichen oder reflexartige Bewegungen auszulösen, die der Polizei das Wegtragen ermöglichen. Schmerzgriffe sind daher auch von für das Wegtragen notwendigen (mobilisierenden) Tragegriffen der Polizei zu unterscheiden. Die Demonstrierenden sollen bei Androhung aus Angst vor Schmerzzufügung die von Polizeibeamt*innen verlangte Handlung selbst vornehmen, sprich aufstehen und weggehen oder beim Wegtragen durch die Polizei zusätzlich so eingeschüchtert werden, dass sie nicht abermals an Protesten teilnehmen. Polizist*innen drohen dabei Protestierenden gerne „unvorstellbare Schmerzen“ mit tagelanger Nachwirkung an, wenn diese nicht aufstehen und die Blockade beenden. Aktivist*innen, die Opfer von polizeilichen Schmerzgriffen wurden, müssen offenbar nicht selten wegen Traumatisierungen psychisch behandelt werden. Auch Körperverletzungen sind entgegen dem polizeilichen Narrativ möglich (von Bernstorff/Scheinfeld 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Schmerzen sind dabei, anders als beispielsweise bei einem Schlagstockeinsatz, nicht Folge der Durchsetzungsmaßnahme, sondern die Durchsetzungsmaßnahme selbst. Diese führt nicht unmittelbar zum polizeilich beabsichtigten Handeln (etwa aufzustehen und die Straße zu verlassen). Die Kompression der Nervenstränge muss vielmehr erst aufhören, damit die betroffene Person frei von Reflexen andere Bewegungen ausführen kann, da während der akuten Schmerzreizsetzung eigentlich kaum eine Handlung durchführbar ist. Die betroffene Person will nur, dass der Schmerz aufhört. Dies gelingt aber – anders als bei Schlagstockeinsatz oder dem bei der Berliner Polizei mittlerweile populären Faustschlag ins Gesicht – nicht durch Zurückweichen oder Wegrennen, sondern nur, wenn der polizeiliche Griff gelockert wird. Insofern kann durch die Anwendung einer Nervendrucktechnik de facto nur ein Dulden oder Unterlassen herbeigeführt werden, nicht aber das eigentlich von der Polizei befohlene Verlassen eines Ortes. Schmerzgriffe „im engeren Sinn zielen nicht auf eine unmittelbare körperliche Wirkung, um ein polizeiliches Ziel zu erreichen. Stattdessen sollen sie eine psychische Wirkung entfalten, indem sie den Willen der Betroffenen beugen und diese dazu bringen, das gewünschte Verhalten vorzunehmen“, wird in der Literatur resümiert (Espín-Grau/Singelnstein 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein „Vorteil“ aus Sicht der Polizei ist dabei die geringere Sichtbarkeit dieser Form der Gewaltanwendung. Das alternativ in Frage kommende Wegtragen von Demonstrant*innen ist zeitintensiv, für die Beamt*innen körperlich anstrengend – das wurde im Prozess vor dem VG Berlin (VG Berlin 20.3.2025 – 1 K 281/23) rechtfertigend seitens der Polizei so ausgeführt – und es erfordert einen erhöhten Personaleinsatz. Der Druck auf bestimmte Nervenpunkte oder das Überdehnen von Gelenken hingegen erfordert von den Beamten nahezu keinen Kraftaufwand (Ruch 2024). Zur „Professionalisierung“ polizeilichen Handelns gehört dabei, dass die Anwendung von Gewalt möglichst wenig grobschlächtig und frei von unkontrollierten Emotionen erscheinen soll. Kommt es zu Bildern überbordender Brutalität, sichtbaren Frakturen, Wunden oder gar Blut, hat das Auswirkungen auf die moralische Rechtfertigbarkeit des Gewalthandelns (von Dömming 2024), wie zuletzt die öffentliche Diskussion um Polizeigewalt am sogenannten Nakba-Tag 2025 in Berlin zeigte.</p>
<blockquote class="western">
<p>„Auch, wenn die Auswirkungen von Schmerzgriffen in den Gesichtern oder Schreien der Betroffenen abzulesen sind, ist die ästhetische Wirkung des polizeilichen Schmerzgriffs eine andere als die der stumpfen Gewaltanwendung durch Fäuste oder Schlagstöcke. Zum einen signalisiert sie, dass es sich hier nicht um einen Exzess und das Ausleben aggressiver Impulse handelt, sondern um eine erlernte Technik. Zum anderen verlegt sie den Schmerz ins Innenleben. Beides erlaubt sowohl dem Anwender als auch den Zuschauern, sich emotional zu distanzieren. Schmerzgriffe ändern das ästhetische Register, in dem sich die Schmerzzufügung abspielt.“ (von Dömming 2024)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Sie stellen dabei als „sauberer Zugriff“ eine „verselbständigte Gewaltpraxis“ dar, wie in der Literatur anschaulich dargestellt wurde (Espen-Grau/Singelnstein 2023). Fraglich ist, ob solche polizeilichen Mittel der gezielten Schmerzzufügung nicht realiter auch zu einer unzulässigen „Sanktionierung der Straßenblockade“ durch die Polizei selbst eingesetzt werden (Wieland 2024) und ob diese Maßnahmen nicht zumindest im Einzelfall auch dem Folterverbot unterfallen (vgl. Wieland 2024; Plicht 2017).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Anlass des Gerichts&shy;ver&shy;fah&shy;rens in Berlin</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Nach anfänglich eher zurückhaltendem oder sogar freundlichem Eingreifen der Berliner Polizei bei „Klimablockaden“ kam es im Frühjahr 2023, offenkundig verstärkt durch die politische und publizistische Empörung über vorsätzliche Behinderungen der „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“, zu zunehmend „robusteren“ Einsätzen der Berliner Polizei bei solchen Blockaden von Mitgliedern der sogenannten Letzten Generation auf den Straßen der Hauptstadt. Auch der Kläger in dem im März 2025 vom Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin 20.3.2025 – 1 K 281/23) entschiedenen Fall beteiligte sich am 20. April 2023 (im Urteil fälschlich 2024) an einer solchen Aktion. Er war Teilnehmer einer Versammlung im Schutzbereich der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Grundgesetz (GG), die auf der Fahrbahn der Straße des 17. Juni ab 8:30 Uhr mit einer Gruppe von 35 Teilnehmenden stattfand. Ab 8:50 Uhr setzten sich die Protestierenden auf die Fahrbahn und blockierten so den Berufsverkehr. Um 10:11 Uhr wies die Polizei der Versammlung durch eine die Versammlungsfreiheit beschränkende Verfügung den Gehweg als Versammlungsort zu. Dies kann aus Sicht des Versammlungsrechts und des Schutzes der Versammlungsfreiheit durch Art. 8 GG und Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durchaus als zulässig angesehen werden. Nachdem die Versammlungsteilnehmer*innen der Aufforderung und zwei wiederholten Durchsagen, die Fahrbahn zu verlassen, nicht nachgekommen waren, lösten Polizist*innen die Versammlung gemäß dem Berliner Versammlungs‚freiheits’gesetz (VersFG Bln) auf und erteilten einen Platzverweis. Sie drohten zudem unmittelbaren Zwang an. Die Versammlungsteilnehmer*innen und damit auch der Kläger blieben unbotmäßig dennoch auf der Fahrbahn sitzen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Rahmen eines „Gesprächs“ forderte nunmehr ein Polizist den Kläger mehrmals auf, die Fahrbahn zu verlassen und teilte ihm mit, dass er die nächsten Tage Schmerzen beim Kauen und Schlucken haben werde, wenn der Kläger „ihn [den Polizisten] zwinge“, ihm Schmerzen zuzufügen. Der Kläger verblieb im Schneidersitz mit den Armen am Körper sitzen. Nachdem der Polizist bis Drei gezählt hatte, versuchte er, den Kläger gemeinsam mit einem weiteren Polizisten unter Anwendung von Schmerzgriffen beziehungsweise Nervendrucktechniken von der Fahrbahn zu bewegen. Der Kläger äußerte hierbei „Lassen Sie mich einfach sitzen“ und begann, lautstark vor Schmerzen zu schreien. Zur Entfernung des Klägers von der Fahrbahn kam aus der dahinterstehenden Reihe von Polizisten ein weiterer Polizist hinzu. Schließlich trugen drei Polizeikräfte den Kläger von der Fahrbahn.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Die Sicht des Kl&auml;gers</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der Kläger erlitt offenbar erhebliche Schmerzen durch die polizeiliche Maßnahme. Er rief das VG Berlin an und machte im Wesentlichen geltend, dass keine Rechtsgrundlage für die Anwendung von Schmerzgriffen oder Nervendrucktechniken existiere. Die Aufforderung der Polizei, sich zu erheben und die Straße zu verlassen, stelle als sogenannter Platzverweis die rechtliche „Grundlage“ dafür dar, diesen „Verwaltungsakt“ bei Nichtbefolgung mit Zwang durchzusetzen. Bei Demonstrationen kommt hierbei regelmäßig nur „unmittelbarer Zwang“ in Betracht (vgl. zur rechtlichen Einordnung als unmittelbaren Zwang Mooser 2022: 61ff.) Als Vollstreckung einer Platzverweisung war aus Sicht des Klägers nur zulässig, den erstrebten Erfolg <i>unmittelbar</i> durch Wegtragen herbeizuführen und nicht <i>mittelbar</i> durch gezielte Schmerzzufügung, um ihn zu zwingen etwas zu tun, was seinem Willen zum Sitzenbleiben widersprach. Zudem habe ein unverhältnismäßiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Klägers und auch in seine Versammlungsfreiheit vorgelegen. Die Anwendung von Schmerzgriffen oder Nervendrucktechniken entfalte im Übrigen abschreckende Wirkung für andere Teilnehmende entsprechender Proteste. Dies sein ein Eingriff in Art. 8 GG. Ein milderes und gleich geeignetes Mittel wäre aus Sicht des Klägers das bloße Wegtragen seiner Person gewesen. Hierfür seien ausreichend Polizeikräfte vor Ort gewesen. Der damit für die Polizei möglicherweise verbundene größere Personalaufwand rechtfertige den Einsatz von Schmerzgriffen/Nervendrucktechniken nicht. Er habe die Behandlung durch die Polizei vor den Augen mehrerer Medien als erniedrigend empfunden und zudem länger andauernde Schmerzen, insbesondere Muskelverspannungen in der Schulter, erlitten. Er legte dem Gericht ein ärztliches Attest hierzu vor. Die Anwendung von Schmerzgriffen/Nervendrucktechniken stellte aus Sicht des Klägers zudem eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK („Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“) dar und verstößt gegen das Folterverbot nach Art. 1 Abs. 1 UN-Antifolterkonvention.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Die Sicht der Berliner Polizei</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die beklagte Polizeibehörde sah dies „naturgemäß“ anders und verwies hierfür zunächst auf (leider nicht im Ansatz zutreffende) Regelungen aus dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz Berlin. Inhaltlich führte die Polizei aus, die Maßnahme sei verhältnismäßig – insbesondere erforderlich – gewesen. Der Kläger habe durch Körperhaltung und Sitzposition – überkreuzte Beine, Gliedmaßen nicht greifbar – ein Wegtragen bewusst erheblich erschwert. Durch das Setzen von Schmerzpunkten sei mehr Kontrolle über den Körper des Klägers erlangt worden, sodass dieser sich nicht durch ein Herunterfallen habe verletzen können; ein wirklich fürsorglicher Ansatz. Weitere Polizeikräfte seien mit anderen Aufgaben befasst gewesen, wie der Sicherung der Fahrbahn und dem Schutz weiterer Versammlungsteilnehmer*innen, sodass nicht genügend Kräfte zur Verfügung gestanden hätten, um den Kläger von der Fahrbahn zu tragen. Die Polizeikräfte seien mindestens zwei zu eins in der „Unterzahl“ gewesen. Das Wegtragen des Klägers sei deutlich kräftezehrender (der Arbeitsschutz lässt grüßen) gewesen und hätte mehr Einsatzkräfte gebunden. Beim Kläger sei zudem davon auszugehen gewesen, dass er das Wegtragen erschweren werde. Das Recht der Allgemeinheit und der betroffenen Autofahrer*innen habe das Recht des Klägers auf körperliche Unversehrtheit überwogen. Freie Fahrt für freie Bürger*innen also. Im Rahmen eines Gesprächs sei dem Kläger auf seine Nachfrage hin „erläutert“ worden, dass Schmerzen auf ihn zukämen. Der Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 EMRK sei hier nicht relevant, da bei der nur circa 30 Sekunden andauernden Maßnahme keine außergewöhnliche Intensität angenommen werden könne; ein wenig Schmerz kann Unbotmäßigkeit also schon kosten. Daher ist auch der Schutzbereich des Art. 1 Abs. 1 UN-Antifolterkonvention nicht eröffnet und alles war rechtmäßig, so die Polizei.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Bewertung durch das Verwal&shy;tungs&shy;ge&shy;richt Berlin</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Was meint hierzu nun das Berliner Verwaltungsgericht, das in Sachen „Gaza-Proteste“ (um die es hier eben nicht ging) nicht als übermäßig „versammlungsfreundlich“ bekannt ist? Es sieht die Klage als zulässig und begründet an (Urteil Rn. 14ff.). Die Zwangsanwendung der Polizei sei als „Realakt“ einer Klage nach § 43 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung zugänglich, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme habe. Ein solches „besonderes, qualifiziertes Feststellungsinteresse“ des Klägers liege vor, es bestehe die Möglichkeit der Verletzung seines Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, denn der Kläger erlitt dem Attest zufolge eine Muskelverspannung in der linken Schulter. Daher könne offenbleiben, ob der Kläger auch in seiner Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG betroffen sei (Rn. 20f.). Die rechtliche Einordnung in das Grund- und Menschenrecht der Versammlungsfreiheit hat das Gericht damit schon einmal galant umschifft.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wie also wird mit Blick auf das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit seitens des Gerichts weiter argumentiert? Das VG führt aus, bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen sei im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG („Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.“) ein besonderes Feststellungsinteresse zu bejahen, wenn andernfalls kein wirksamer Rechtsschutz gegen solche Eingriffe zu erlangen wäre. So lag der Fall hier und auch die „Begründetheit“ der Klage wird vom Gericht bejaht: „Die Klage ist begründet. Der Kläger hat einen Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anwendung von Schmerzgriffen/Nervendrucktechniken durch den Beklagten ihm gegenüber am 20. April 2023, da diese im konkreten Einzelfall nicht erforderlich war“ (Rn. 28).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Schmerzgriffe oder Nervendrucktechniken stellten vergleichbar dem Einsatz von Hiebwaffen nach § 2 Abs. 1, 4 des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin (UZwG Bln) Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs dar. Körperliche Gewalt sei nach § 2 Abs. 1 UZwG Bln jede unmittelbare körperliche Einwirkung auf Personen oder Sachen. Diese Einwirkung erfolge bei Schmerzgriffen oder Nervendrucktechniken – anders als bei der Anwendung von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt und Waffen, bei der die Einwirkung lediglich „vermittelt“ geschieht – durch unmittelbare Anwendung von Körperkräften der Polizeibeamten (Rn. 31). Dass Schmerzgriffe und Nervendrucktechniken im UZwG Bln nicht ausdrücklich erwähnt sind, sei unerheblich. Es handele sich weder um Hilfsmittel der körperlichen Gewalt im Sinne von § 2 Abs. 3 UZwG Bln, noch stelle deren Anwendung den Einsatz einer Waffe dar. Es handele sich vielmehr um eine Maßnahme, bei der durch die Erzeugung von Druck auf empfindliche Stellen des Körpers ein Schmerzgefühl hervorgerufen wird. Es werde somit durch die direkte Anwendung von Körperkraft der handelnden Polizeibediensteten auf den Körper des Betroffenen eingewirkt (Rn. 32). Gegen eine Einordnung der Nervendrucktechniken unter den Begriff der körperlichen Gewalt im Sinne des § 2 Abs. 2 UZwG Bln spreche auch nicht, dass diese Technik mit der Zufügung von Schmerzen verbunden ist. Die Schmerzzufügung stelle dabei nicht den „Zweck“ der polizeilichen Schmerzgriffe und Nervendrucktechniken dar. Sie sei vielmehr nur „Mittel zum Zweck“, wie dies auch beim Handauflegen, Wegführen, Wegtragen und Polizeigriff der Fall sei. Wie bei diesen stehe der Handlungserfolg – hier das selbständige Aufstehen und Verlassen der Fahrbahn – im Vordergrund (Rn. 33).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Daher handelt es sich bei der Anwendung von Schmerzgriffen oder Nervendrucktechniken aus Sicht des VG Berlin auch nicht per se um Folter oder eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK. Die Anwendung von Schmerzgriffen/Nervendrucktechniken zur Verbringung (nach der Auflösung der Versammlung durch die Polizei nach § 14 VersFG Bln) ehemaliger Versammlungsteilnehmer*innen von der Fahrbahn einer Straße könne grundsätzlich aufgrund der Blockade der Straße durch das Verhalten der betreffenden Personen notwendig sein. Ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK könne sich vor diesem Hintergrund allenfalls in einem konkreten Einzelfall ergeben (Rn. 34). Es liege auch kein Verstoß gegen die UN-Antifolterkonvention vor. Der unmittelbare Zwang durch Schmerzgriffe oder Nervendrucktechniken diene zudem nicht der Nötigung einer Person, sondern stelle eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung dar (Rn. 35). Das ist eine recht saloppe Verneinung der Besonderheiten der gezielten Schmerzzufügung durch die Polizei.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nach einer Bejahung der „formellen“ Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme (Rn. 37) verneint das Gericht indes deren „materielle“ Rechtmäßigkeit (Rn. 38ff.). Die Polizei durfte also zwar grundsätzlich Zwang anwenden (das ‚Ob‘), nicht aber in dieser Form oder Intensität (das ‚Wie‘), wie Jurist*innen unterscheiden. Zwar habe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit (und Ordnung, meint das Gericht ohne plausible Begründung) vorgelegen, aber die Zwangsanwendung mittels Schmerzgriffen oder Nervendrucktechnik sei „ermessensfehlerhaft“ gewesen, weil nach dem UZwG Bln nur Maßnahmen zulässig sind, die Einzelne (und die Allgemeinheit, hier nicht relevant) „am wenigsten beeinträchtigen“. Damit hat die Polizei aus Sicht des VG nicht das mildeste Mittel angewandt. Nach § 4 Abs. 2 UZwG Bln darf indes eine Maßnahme des unmittelbaren Zwanges nicht durchgeführt werden, wenn der durch sie zu erwartende Schaden erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht (Rn. 46).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im konkreten Fall kommt das Gericht dabei zu folgendem Schluss: Der Einsatz von Schmerzgriffen oder Nervendrucktechniken sei zulässig, wenn insbesondere das Wegtragen des Klägers als mildere Ausführungsform des unmittelbaren Zwangs nicht (mehr) möglich und geeignet war, die Pflicht des Klägers zum Verlassen der Fahrbahn durchzusetzen. „Gemessen an diesem Maßstab erweist sich die Anwendung von Schmerzgriffen/Nervendrucktechniken im konkreten Einzelfall nicht als verhältnismäßig“ (Rn. 49), schlussfolgert das VG Berlin. Zwar sei die Anwendung von Schmerzgriffen beziehungsweise Nervendrucktechniken geeignet gewesen, um die Behinderung des Verkehrs auf der Fahrbahn der Straße des 17. Juni zu beseitigen. Allerdings sei sie nicht erforderlich gewesen. Vielmehr sei im konkreten Einzelfall (einfache) körperliche Gewalt in Form des Wegtragens seiner Person von der Fahrbahn ausreichend gewesen (Rn. 50). In seinen weiteren Ausführungen widerlegt das Gericht sodann die Behauptung der Berliner Polizei, ein Wegtragen anstelle der vorherigen Schmerzzufügung sei nicht möglich gewesen (Rn. 52f.).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Fazit: VG Berlin springt zu kurz trotz Entgrenzung polizei&shy;li&shy;cher Gewalt</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ist das Ergebnis also ein Erfolg vor dem Verwaltungsgericht gegen die Nutzung von Schmerzgriffen oder Nervendrucktechniken? Im Einzelfall ja, im Grundsatz nein, zeigt die nähere Betrachtung. Lassen wir außen vor, ob durch die Zwangsanwendung auch ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 GG vorliegt oder ob dieser bereits zuvor in der mündlich verfügten Auflösung der Versammlung bestand. Für Letzteres spricht Vieles. Lassen wir auch außen vor, ob hier nicht eine erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK vorlag, was die vom Gericht zitierten Ausführungen eines Polizisten (Rn. 3) durchaus nahelegen könnten. Der Kernfrage, ob Schmerzgriffe oder Nervendrucktechniken an sich ein zulässiges Mittel des Verwaltungszwangs sein können, weicht das Gericht aus und zeigt sich dabei auch nicht gewillt zu einer vertieften Betrachtung mit Blick auf die Diskussion in der Wissenschaft.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Raum steht eine vom VG Berlin nicht beantwortete Frage: Macht es rechtlich einen Unterschied, ob Schmerzen anlässlich einer polizeilichen Maßnahme mit auf den Körper einwirkenden Maßnahmen entstehen oder ob diese das Zwangsmittel selbst darstellen, um den Betroffenen zu „motivieren“, eine von der Polizei (durch Verwaltungsakt) angeordnete Handlung selbst auszuführen? Ist also gezielte Schmerzzufügung ein „normales“ Mittel der Zwangsanwendung durch die Polizei? In der juristischen Literatur wird die gezielte Schmerzzufügung als eher neue Maßnahme der Polizei anschaulich beschrieben: „Die Nervendrucktechnik ist Teil der Ju-Jutsu-Kampfkunst. Bei der Anwendung an der Nase wird die Hand mit allen vier Fingern auf den Augen/Stirnbereich gelegt und der Daumen gleichzeitig von unten gegen die Nasenscheidewand gedrückt“ (Pflicht 2017: 862). Ist diese Maßnahme etwas anderes als die Drohung mit dem Schlagstock, der die Betroffenen auch dazu bewegen soll, etwa im Rahmen einer Demonstration der polizeilichen Anordnung zu folgen, sich von einem bestimmten Ort weg zu bewegen, rückwärts zu gehen, eine Straße frei zu geben oder Ähnliches? Rechtliche Diskussionen und Rechtsprechung hierzu finden sich erst seit etwa zehn Jahren, offenbar hat die Polizei sich also neue Maßnahmen zu eigen gemacht, die noch immer rechtlich umstritten sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die gezielte Zufügung von Schmerzen durch Drucktechniken oder Schmerzgriffe stellt sogenannte körperliche Gewalt dar, die beispielsweise § 2 Abs. 2 UZwG Berlin so definiert wird: „Körperliche Gewalt ist jede unmittelbare körperliche Einwirkung auf Personen oder Sachen.“ Anders als im Zwangsrecht sonst, dient diese aber nicht unmittelbar der Handlung oder Unterlassung durch die Betroffenen. In der Literatur wurde der Unterschied schon früh darin gesehen, dass anders als bei einem Schlag mit der Faust oder dem Wegführen mittels Zwang, wo die polizeiliche Gewalt den gewünschten Erfolg unmittelbar herbeiführt, indem die*der Betroffene weggeht oder mitkommt, beim Schmerzgriff genau dies nicht erreicht wird. Bei der gezielten Schmerzzufügung steht vielmehr „Passivität“ im Vordergrund. „Es soll gerade ein Gefühl des Ausgeliefertseins und der Angst erzeugt werden, um die gewünschte Handlung zu erzwingen“ (Pflicht 2017: 862). Die gezielte Schmerzenszufügung, um ein bestimmtes Verhalten (etwa das Weggehen von der blockierten Straße) zu erreichen, sei kein zulässiges Zwangsmittel, wird in der ersten gründlicheren Auseinandersetzung mit dem Thema 2017 resümiert. Vielmehr stehe das Ausgeliefertsein des*der Betroffenen der polizeilichen Maßnahme derart im Vordergrund, dass eine Nähe zur Folter bestehe. Wolle man dem nicht folgen und die Schmerzenszufügung als unmittelbare Zwang ansehen, implizierte dies Folgefragen, insbesondere zur Bestimmtheit der Androhung und zur Verhältnismäßigkeit, die sich nur schwer stringent beantworten ließen (Pflicht 2017: 862). Die von vielen verlangte gesonderte Androhung der gezielten Schmerzzufügung lag in dem vom VG Berlin zu entscheidenden Fall vor, die Verhältnismäßigkeit wurde seitens des Gerichts verneint. Alles gut also?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die wissenschaftliche Literatur ist hier ein gutes Stück weiter als das Gericht. Es ist befremdlich, dass das VG Berlin diese offenkundig nicht im Ansatz berücksichtigt; vielleicht wurde insbesondere der Verfassungsblog offenbar nicht als hinreichend „wissenschaftliche“ Quelle angesehen, trotz immerhin sieben Beiträgen zum Thema im Zeitraum 2023 bis 2024. Wäre nicht gerade der vergleichsweise geringe Umfang an Diskussion zum Thema in herkömmlichen papierförmigen Publikationen ein Grund gewesen, sich mit den vielfältige Ansätze diskutierenden Quellen in einem mittlerweile auch vom BVerfG zitierten juristischen Blog (vgl. BVerfG 15.12.2020, 22.2.2023 oder 30.7.2024) auseinanderzusetzen? Wie auch immer, das VG Berlin ist selbstredend frei in der Auswahl seiner Erkenntnismittel. Eine Nichtkenntnisnahme des rechtswissenschaftlichen Diskurses bei diesem noch immer nicht geklärten Thema zeugt jedoch nicht unbedingt von überschießendem Erkenntnisinteresse. Das Gericht hat es damit verpasst, die rechtlichen Fragen an der Wurzel anzupacken und zu klären, ob (aus seiner Sicht) Schmerzgriffe und Nervendrucktechniken im Rechtsstaat und mit Blick auf das Folterverbot überhaupt zulässig sein können. Das hätte dann gegebenenfalls weiter in die nächste Instanz und bis zum BVerfG getragen werden können, um die Zulässigkeit dieser Maßnahme abschließend zu klären.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. </strong><strong class="western">Clemens Arzt</strong> war bis 2023 Professor für öffentliches Recht am Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement der HWR Berlin. Er ist Gründungsdirektor des Forschungsinstituts für öffentliche und private Sicherheit (FÖPS Berlin) und publiziert zum deutschen und ausländischen Polizei- und Versammlungsrecht. Er ist regelmäßig Sachverständiger zu diesen Themen in Landtagen und im Bundestag (<a href="https://www.hwr-berlin.de/prof/clemens-arzt/">https://www.hwr-berlin.de/prof/clemens-arzt/</a>).</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Bernstorff, Jochen von/Scheinfeld, Jörg</em> 2024: Effiziente Praktik oder Gift für den freiheitlichen Rechtsstaat? In: <em>Verfassungsblog </em>vom 01.07.2024, <a href="https://verfassungsblog.de/effiziente-praktik-oder-gift-fur-den-freiheitlichen-rechtsstaat/">https://verfassungsblog.de/effiziente-praktik-oder-gift-fur-den-freiheitlichen-rechtsstaat/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Dömming, Eric von</em> 2024: Versteckte Gewalt: Zur Polizei, Schmerzgriffen und moderner Empfindsamkeit, in: <em>Verfassungsblog </em>vom 05.07.2024, <a href="https://verfassungsblog.de/versteckte-gewalt/">https://verfassungsblog.de/versteckte-gewalt/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Espín Grau, Hannah/Singelnstein, Tobias</em> 2023: Schmerzgriffe als Technik in der polizeilichen Praxis: Zur Verselbständigung und Normalisierung polizeilicher Gewalt, in: <em>Verfassungsblog </em>vom 20.07.2024, <a href="https://verfassungsblog.de/schmerzgriffe-als-technik-in-der-polizeilichen-praxis/">https://verfassungsblog.de/schmerzgriffe-als-technik-in-der-polizeilichen-praxis/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Heinrich, Bernd</em> 2024: Selbstverteidigung gegen Schmerzgriffe: Notwehrbefugnisse bei rechtswidrigen Polizeieinsätzen, in: <em>Verfassungsblog </em>vom 02.07.2024, <a href="https://verfassungsblog.de/notwehr-gegen-schmerzgriffe-polizei/">https://verfassungsblog.de/notwehr-gegen-schmerzgriffe-polizei/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Mooser, Dorothee</em> 2022: Nervendrucktechniken im Polizeieinsatz, Baden-Baden.</p>
<p align="justify"><em>Plicht, Sandra</em> 2017: Schmerzzufügung als zulässiges Zwangsmittel? In: <em>Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht</em>, Jg. 36, H. 17, S. 862.</p>
<p align="justify"><em>Ruch, Andreas</em> 2024: Der hohe Preis der Effektivität: Schmerzgriffe und ihr negativer Einfluss auf das Vertrauen in eine rechtsstaatlich und fair handelnde Polizei, in: <em>Verfassungsblog</em> vom 04.07.2024, <a href="https://verfassungsblog.de/der-hohe-preis-der-effektivitat/">https://verfassungsblog.de/der-hohe-preis-der-effektivitat/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Scheinfeld, Jörg</em> 2024: Körperverletzung im Amt: Strafbarkeit und Amtshaftung bei unnötigen polizeilichen Schmerzgriffen, in: <em>Verfassungsblog </em>vom 03.07.2024, <a href="https://verfassungsblog.de/schmerzgriffe-polizei-korperverletzung-im-amt/">https://verfassungsblog.de/schmerzgriffe-polizei-korperverletzung-im-amt/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Wieland, Joachim</em> 2024: Peinigen statt Wegtragen: Unverhältnismäßigkeit von Schmerzgriffen gegen friedlich Protestierende, in: <em>Verfassungsblog </em>vom 01.07.2024, <a href="https://verfassungsblog.de/schmerzgriffe-unverhaltnismasig-und-rechtswidrig-bei-sitzblockaden/">https://verfassungsblog.de/schmerzgriffe-unverhaltnismasig-und-rechtswidrig-bei-sitzblockaden/</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-250/publikation/schmerzgriffe-und-nervendrucktechniken-der-polizei-berliner-gericht-setzt-ein-paar-grenzen/">Schmerzgriffe und Nervendrucktechniken der Polizei – Berliner Gericht setzt (ein paar) Grenzen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wir bleiben alle – Politisch motivierte Abschiebungen stoppen!</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2025/wir-bleiben-alle-politisch-motivierte-abschiebungen-stoppen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Apr 2025 08:26:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Asylpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Abschiebung]]></category>
		<category><![CDATA[Alexanderplatz]]></category>
		<category><![CDATA[Asyl]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin: Veranstaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Demonstation]]></category>
		<category><![CDATA[Israel]]></category>
		<category><![CDATA[Palästina]]></category>
		<category><![CDATA[Protest]]></category>
		<category><![CDATA[Queer]]></category>
		<category><![CDATA[trans Personen]]></category>
		<category><![CDATA[Versammlungsfreiheit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=termin&#038;p=19942</guid>

					<description><![CDATA[<p>Am 18. April um 16 Uhr findet vom Alexanderplatz eine Demonstration statt, um gegen die geplante Ausweisung der vier Aktivist*innen Cooper Longbottom, Kasia Wlaszczyk, Shane O’Brien und Roberta Murray aus Berlin zu protestieren. Ihr „Vergehen“: Alle vier haben sich an Demonstrationen gegen den anhaltenden Krieg in Gaza beteiligt und sich mit Palästina solidarisiert. Mit dieser [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2025/wir-bleiben-alle-politisch-motivierte-abschiebungen-stoppen/">Wir bleiben alle – Politisch motivierte Abschiebungen stoppen!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 18. April um 16 Uhr findet vom Alexanderplatz eine Demonstration statt, um gegen die geplante Ausweisung der vier Aktivist*innen Cooper Longbottom, Kasia Wlaszczyk, Shane O’Brien und Roberta Murray aus Berlin zu protestieren. Ihr „Vergehen“: Alle vier haben sich an Demonstrationen gegen den anhaltenden Krieg in Gaza beteiligt und sich mit Palästina solidarisiert.</p>
<p>Mit dieser Androhung der Abschiebung hat das Land Berlin nach dem Verbot unter anderem der arabischen Sprache auf Demonstrationen und dem seit Wochen anhaltenden Verbot von Lauf-Demonstrationen mit Palästina-Bezug ein weiteres düsteres Kapitel in der Unterdrückung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit aufgeschlagen.</p>
<p>Die Instrumentalisierung des Aufenthaltsrechts zur Unterdrückung politischer Haltungen, die sich gegen die herrschende Politik stellen, ist eine weitere besorgniserregende Wendung in der Migrationspolitik.</p>
<p>Die vier Betroffenen EU und US Bürger*innen sollen ihr Leben, ihre Jobs und ihre Studienplätze in Berlin aufgeben und bis zum 21. April Deutschland verlassen. Ihnen wird die Beteiligung an Protesten vorgeworfen. Niemand wurde wegen einer Straftat verurteilt. Dies stellt einen unhaltbaren Tabubruch dar, der um jeden Preis verhindert werden muss.</p>
<p>Besonders perfide ist, dass zwei der Aktivist*innen trans Personen sind, die in Polen bzw. den USA mit spezifischen Diskriminierungen und Bedrohungen aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität konfrontiert sind. Es ist eine absolute Schande, dass Deutschland diese Menschen abschieben will! Lippenbekenntnisse für Vielfalt sind nichts wert – es braucht echten Schutz für queere Menschen!</p>
<p>Das Land Berlin orientiert sich in seinen repressiven Maßnahmen offensichtlich an einem besonders schlechten Vorbild: Der menschenverachtenden Trump-Administration und ihrer „Catch and revoke“- Politik gegenüber der Studierendenbewegung in den USA. Wie in den USA sollen unbequeme Stimmen zum Schweigen gebracht werden. Indem Berlin den vier Aktivist*innen ihre Bewegungsfreiheit entzieht, verschärft es den politischen Druck auf alle politisch aktiven Migrant*innen im Land. Auch die Diskussionen in der kommenden Bundesregierung über die Entziehung der Staatsbürgerschaft und die Einschränkung des Asylverfahrens weisen in dieselbe Richtung.</p>
<p>Es liegt auf der Hand: Die Abschiebungspläne sind ein Testballon, um auszuloten, wie weit staatliche Repression gegen kritischen Aktivismus in Deutschland gehen kann. Lasst uns diesen Ballon zum Platzen bringen!</p>
<p>Wir rufen alle auf, sich solidarisch zu zeigen und gegen diese unrechtmäßigen Ausweisungen zu kämpfen. Es geht nicht nur um die vier Aktivist*innen, sondern um demokratische Grundrechte, die auf dem Spiel stehen.</p>
<p><em>Kommt zahlreich, zeigt eure Solidarität und lasst uns dem Berliner Senat zeigen, was wir von seiner Einschüchterungspolitik halten.</em></p>
<p><em>Für eine solidarische Migrationspolitik und gegen politisch motivierte Abschiebungen – Solidarität kennt keine Grenzen!</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2025/wir-bleiben-alle-politisch-motivierte-abschiebungen-stoppen/">Wir bleiben alle – Politisch motivierte Abschiebungen stoppen!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/04/Slide-Nr.1.jpeg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Berichte aus den Regionen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-253/publikation/berichte-aus-den-regionen-5/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Feb 2025 12:13:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Verein]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Brandenburg]]></category>
		<category><![CDATA[Landesverband]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen: Berichte]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungsberichte: Audio]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=19743</guid>

					<description><![CDATA[<p>Berlin-&#173;Bran&#173;den&#173;burg: Polizei&#173;be&#173;auf&#173;tragte in Berlin und Branden&#173;burg: Ein Erfolgs&#173;mo&#173;dell? Online&#173;ge&#173;spr&#228;ch mit Hartmut Aden, Inka Gossmann-Reetz und Alexander Oerke Über Jahrzehnte war die Stelle einer unabhängigen Polizeibeauftragten nur eine von deutschen Bürgerrechtlern immer wieder erhobene Forderung, die am Widerstand der Polizeigewerkschaften und konservativer Innenpolitiker scheiterte. In den vergangenen zehn Jahren änderte sich das auf Bundes- und Landesebene. [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-253/publikation/berichte-aus-den-regionen-5/">Berichte aus den Regionen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="">Berlin-&shy;Bran&shy;den&shy;burg: Polizei&shy;be&shy;auf&shy;tragte in Berlin und Branden&shy;burg: Ein Erfolgs&shy;mo&shy;dell? Online&shy;ge&shy;spr&auml;ch mit Hartmut Aden, Inka Gossmann-Reetz und Alexander Oerke</h3>
<p>Über Jahrzehnte war die Stelle einer unabhängigen Polizeibeauftragten nur eine von deutschen Bürgerrechtlern immer wieder erhobene Forderung, die am Widerstand der Polizeigewerkschaften und konservativer Innenpolitiker scheiterte. In den vergangenen zehn Jahren änderte sich das auf Bundes- und Landesebene. Meistens sind die von den Parlamenten geschaffenen Stellen Bürger- und Polizeibeauftragte. Dann sind sie für Beschwerden von Polizisten über ihre Kollegen und Vorgesetzten und von Bürgern über Polizei-beamte und die Verwaltung zuständig.</p>
<p>Im Rahmen seiner Online-Gesprächsreihe <em>HU-BB-Gespräche</em> unterhielt sich der Landesverband Berlin-Brandenburg der Humanistischen Union am 10. Oktober 2024 mit Inka Gossmann-Reetz, die Beauftragte für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg, Dr. Alexander Oerke, der Bürger- und Polizeibeauftragte des Landes Berlin, und, als externen Experten, Prof. Dr. Harmut Aden, Professor für Öffentliches Recht, Europarecht, Politik- und Verwaltungswissenschaft an der HWR Berlin (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin) über die Arbeit der Polizei-beauftragten in Berlin und Brandenburg. Moderiert wurde das informative Gespräch von Axel Bussmer.</p>
<p>In Berlin gibt es seit dem 1. August 2022 einen Bürger- und Polizeibeauftragten. Seit dem 23. Februar 2023 ist er eine Landesbehörde. In Brandenburg gibt es seit dem 22. März 2023 eine Beauftragte für Polizeiangelegenheiten. Damit setzten die benachbarten Bundesländer, unabhängig voneinander und gegen den Widerstand einiger Polizeigewerkschaften, fast gleich-zeitig eine seit Jahrzehnten von Bürger-rechtlern und zivilgesellschaftlichen Gruppen erhobene Forderung um. Seitdem bauten Gossmann-Reetz und Oerke ihre Behörde auf, bezogen Räumlichkeiten, stellten Personal ein und legten ihre ersten Jahresberichte vor. In dem Gespräch wurde nach den ersten Erfahrungen mit diesen neuen Beauftragten gefragt, wie sehr sich die damaligen Hoffnungen und Befürchtungen an die Stelle erfüllten.</p>
<p>In dem HU-BB-Gespräch sprachen Aden, Gossmann-Reetz und Oerke über die unterschiedlichen Anforderungen, die an unabhängige Polizeibeauftragte gestellt werden, über die bisherigere Arbeit der Polizeibeauftragten in Berlin und Brandenburg, Unterschiede und Gemeinsamkeiten in ihrer Arbeit und wie sie Arbeit der Polizei verbessern wollen. Dabei geht es um die Fehlerkultur innerhalb der Polizei, Konflikte bei Versammlungen, wer sich bei ihnen meldet, wie die Polizeibeauftragten versuchen Konflikte zu lösen, wie sie strukturelle Veränderungen in der Polizei versuchen anzustoßen und wie sie mit Widerständen innerhalb der Polizei um-gehen. Hier sagte Oerke, dass er zunehmend Probleme mit der Einsicht in Polizeiakten habe. So habe er jetzt auf die Herausgabe von BodyCam-Aufnahmen der Polizei geklagt.</p>
<p>Insgesamt sei ihre Arbeit als Polizei-beauftragte oft zeitaufwändig und die Resonanz von den Betroffenen gut. Das sehe man anhand der steigenden Zahl von Bürgern, die sich bei ihnen melden und von persönlichen Dankesschreiben, die sie für ihre Arbeit erhielten. Insofern schließt die Stelle eine Lücke, die bis jetzt bei Beschwerden von Bürgern über die Verwaltung und die Polizei vorhanden war.</p>
<p><em>Links:</em></p>
<p>HU-BB-Gespräch „Polizeibeauftragte in Berlin und Brandenburg: Ein Erfolgsmodell?“ (mit Hartmut Aden, Inka Gossmann-Reetz und Alexander Oerke, 10. Oktober 2024): <a href="https://www.youtube.com/watch?v=hRBTASux5mI">https://www.youtube.com/watch?v=hRBTASux5mI</a>.</p>
<p>Die Beauftragte für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg: <a href="https://www.landtag.brandenburg.de/de/startseite/die_beauftragte_fuer_polizeiangelegenheiten_des_landes_brandenburg/33814">https://www.landtag.brandenburg.de/de/startseite/die_beauftragte_fuer_polizeiangelegenheiten_des_landes_brandenburg/33814</a>.</p>
<p>Die Beauftragte für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg: Tätigkeitsbericht 2023: <a href="https://www.landtag.brandenburg.de/media_fast/6/T%C3%A4tigkeitsbericht%202023%20der%20PolB%20BB.pdf">https://www.landtag.brandenburg.de/media_fast/6/T%C3%A4tigkeitsbericht%202023%20der%20PolB%20BB.pdf</a>.</p>
<p>Der Bürger- und Polizeibeauftragte des Landes Berlin: <a href="http://www.berlin.de/buerger-polizeibeauftragter">www.berlin.de/buerger-polizeibeauftragter</a>.</p>
<p>Der Bürger- und Polizeibeauftragte des Landes Berlin: Tätigkeitsbericht 2023: <a href="https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-1576.pdf">https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-1576.pdf</a>.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Axel Bussmer</em></p>
<h3 class="">Berlin-&shy;Bran&shy;den&shy;burg: Gespr&auml;ch mit Tom Jennissen, Digitale Gesell&shy;schaft, &uuml;ber die Innen- und Netzpolitik, zur Bundes&shy;tags&shy;wahl 2025</h3>
<p>Der kleine Beitrag des HU-Landesverbandes Berlin-Brandenburg zum Bundestagswahlkampf ist ein spannendes Gespräch mit Tom Jennissen, Digitale Gesellschaft, über die Innen- und Netzpolitik der aktuellen Bundesregierung und Forderung an die künftige Regierung.</p>
<p>Tom Jennissen ist Jurist. Er ist aktiv beim Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), Mitglied im Vorstand des Komitees für Grundrechte und Demokratie sowie Redakteur der Zeitschrift <em>CILIP/Bürgerrechte und Polizei</em>. Er hat zu verschiedenen bürgerrechtlichen Themen veröffentlicht und leitet seit November 2020 gemeinsam mit Sebastian Marg die Digitale Gesellschaft.</p>
<p>Die Digitale Gesellschaft e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit seiner Gründung im Jahr 2010 für Grundrechte und Verbraucherschutz im digitalen Raum einsetzt. Zum Erhalt und zur Fortentwicklung einer offenen digitalen Gesellschaft engagiert sich der Verein gegen den Rückbau von Freiheitsrechten im Netz, gegen alle Formen von Überwachung und für die Realisierung digitaler Potentiale bei Wissenszugang, Transparenz, Partizipation und kreativer Entfaltung. Die Digitale Gesellschaft e.V. ist ein Verein mit zwei hauptamtlichen Mitarbeitern, die unter-stützt werden vom Engagement der Mitglieder.</p>
<p>Jeden Monat veranstalten sie in der c-base (Rungestraße 20, 10179 Berlin) einen Netzpolitischen Abend, der auch gestreamt und aufgezeichnet wird. Der nächste Netz-politische Abend ist am Dienstag, 4. März.</p>
<p>Mit Tom sprechen wir über die Innen- und Netzpolitik der Bundesregierung, die Vorschläge der Parteien dazu für die nächste Legislaturperiode, wie die künftige Innen- und Netzpolitik aussehen könnte und aus bürgerrechtlicher Sicht aussehen soll. Es geht auch um die immer wieder von konservativen Innenpolitikerinnen und -politikern geforderte Vorratsdatenspeicherung und die besseren Alternativen dazu. Wir unterhalten uns auch darüber, wer im Parlament die Bürgerrechte schützen und ausbauen möchte – und welche Rolle die Zivilgesellschaft hat. Das Gespräch fand am 10. Februar 2025 statt.</p>
<p><em>Links:</em></p>
<p>Das Gespräch könnt ihr hier ansehen: <a href="https://youtu.be/aL4l7PmOg6E">https://youtu.be/aL4l7PmOg6E</a>.</p>
<p>Homepage der Digitalen Gesellschaft: <a href="https://digitalegesellschaft.de/">https://digitalegesellschaft.de/</a>.</p>
<p>Netzpolitik: Netzpolitische Bilanz der Bundesregierung (30.012025): <a href="https://netzpolitik.org/2025/netzpolitische-bilanz-welche-ihrer-ziele-hat-die-ampel-erreicht-und-welche-nicht/">https://netzpolitik.org/2025/netzpolitische-bilanz-welche-ihrer-ziele-hat-die-ampel-erreicht-und-welche-nicht/</a>.</p>
<p>Tagesschau: Vergleich der innenpolitischen Programme der Parteien für die Bundestagswahl (10.02.2025): <a href="https://www.tagesschau.de/inland/bundestagswahl/programmvergleich/wahlprogramme-innere-sicherheit-100.html">https://www.tagesschau.de/inland/bundestagswahl/programmvergleich/wahlprogramme-innere-sicherheit-100.html</a>.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Axel Bussmer</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-253/publikation/berichte-aus-den-regionen-5/">Berichte aus den Regionen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kierunek Berlin &#8211; Kierunek Warszawa? Zwischen Weltpolitik und Alltag: Deutsche und Polen in Berlin</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/162-vorgaenge/publikation/kierunek-berlin-kierunek-warszawa-zwischen-weltpolitik-und-alltag-deutsche-und-polen-in-berlin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Dec 2024 12:40:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Migration]]></category>
		<category><![CDATA[Polen]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=19663</guid>

					<description><![CDATA[<p>Auf dem Bahnhofsvorplatz in Poznan stand lange Zeit eine großflächige Werbetafel der polnischen Staatsbahn PKP. &#8222;Do Warszawy i Berlina Pociagami EC, IC, Ex — Najszybciej&#8220; — ,,Nach Warschau und Berlin am schnellsten mit Eurocity, Intercity und Express&#8220;, war da zu lesen. Auch vor der Einführung des Berlin-Warszawa-Express 2001 war Berlin für die Bahnreisenden der westpolnischen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/162-vorgaenge/publikation/kierunek-berlin-kierunek-warszawa-zwischen-weltpolitik-und-alltag-deutsche-und-polen-in-berlin/">Kierunek Berlin &#8211; Kierunek Warszawa? Zwischen Weltpolitik und Alltag: Deutsche und Polen in Berlin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Auf dem Bahnhofsvorplatz in Poznan stand lange Zeit eine großflächige Werbetafel der polnischen Staatsbahn PKP. &#8222;Do Warszawy i Berlina Pociagami EC, IC, Ex — Najszybciej&#8220; — ,,Nach Warschau und Berlin am schnellsten mit Eurocity, Intercity und Express&#8220;, war da zu lesen. Auch vor der Einführung des <em>Berlin-Warszawa-Express</em> 2001 war Berlin für die Bahnreisenden der westpolnischen <em>Boomtown</em> ein Reiseziel, für das zu werben sich lohnte.</p>
<p>Auf dem Bahnsteig des Regionalbahnhofs Berlin-Alexanderplatz war vor kurzem ebenfalls eine Werbetafel zu sehen &#8211; eine recht ungewöhnliche sogar, denn sie war auf Polnisch. Die Western <em>Union Bank</em> warb: &#8222;Pewny przekaz pienizny to nasza mocna strona&#8220; &#8211; ,,Sichere Geldüberweisungen sind unsere starke Seite&#8220;. Mit dieser Bahnsteigwerbung ging das an eine nichtdeutsche Zielgruppe gerichtete Ethno-Marketing über die sonst übliche Werbung in ethnischen Printmedien hinaus. Der Schritt in Richtung <em>Outdoor</em>-Werbung wurde bemerkenswerterweise von der Privatwirtschaft gegangen, nicht von öffentlichen Institutionen wie der BVG, der Berliner Flughafengesellschaft oder den Straßenverkehrsbehörden. Es gibt offenbar einen Markt für Hinweise auf Polnisch im öffentlichen Stadtraum der Hauptstadt. Nur hat das von den offiziellen Akteuren noch keiner gemerkt.</p>
<p>Hinweise, die den deutschen Reisenden nach Poznan oder Warschau einladen, sucht man auf Berliner Bahnsteigen allerdings vergeblich. Bewegt sich das deutsch-polnische Verhältnis also auf einer Einbahnstraße?</p>
<h3 class="">Job und/oder Shopping: Die Migra&shy;ti&shy;ons&shy;me&shy;tro&shy;pole Berlin</h3>
<p>An Leitbildern hat es wahrlich nicht gefehlt im Berlin der Nachwendezeit. Aus der einstigen Mauerstadt, die sich als ,,Schaufenster des Westens&#8220; und &#8222;Bollwerk der Freiheit&#8220; trotzig über die Zeit der Teilung hinweggerettet hat, sollte nach dem Fall der Mauer beinahe über Nacht eine europäische Metropole werden. Es war vor allem die Lage der Stadt, die dieser Hoffnung Nahrung zu geben schien. Ehemals am Rand der Systeme gelegen, würde Berlin nun wieder in der Mitte liegen, würde als ,,östlichste Stadt des Westens&#8220; und ,,westlichste Stadt des Ostens&#8220; beinahe zwangsläufig aufsteigen in das ,,Orchester der europäischen Metropolen&#8220;. Doch zum ,,Tor zum Osten&#8220;, das Berlin so gerne geworden wäre, zum Sprungbrett westlicher Konzerne, Dienstleister und Waren in Richtung Osteuropa, haben sich andere hochgerappelt, Wien zum Beispiel, Warschau, aber auch Prag.</p>
<p>Berlin dagegen ist beinahe unbemerkt ein &#8222;Tor zum Westen&#8220; geworden. Im Ostberliner Plattenbaubezirk Marzahn spricht inzwischen jeder zehnte Bewohner Russisch. Insgesamt leben in Berlin über 100.000 russischsprachige Spätaussiedler beziehungsweise ihre russischen Familienangehörigen. Hinzu kommen 15.000 jüdische Migranten, die als Kontingentflüchtlinge nach 1990 aufgenommen wurden.</p>
<p>Noch deutlicher wird die Bewegung von Ost nach West, wenn man sich die polnische Migration anschaut. Neben den 30.000 polnischen Staatsbürgern, die in den 1980er Jahren wegen der Verhängung des Kriegsrechts 1981 nach Berlin kamen, sind seit dem Ende der 1980er Jahre weitere 100.000 Menschen als Spätaussiedler zugewandert. Anders als die russischsprachigen Aussiedler, die hier fernab der alten Heimat leben, halten sie den Kontakt zu Polen meistens aufrecht.</p>
<p>Nach Berlin kommen aber auch die, die in dieser Stadt nicht dauerhaft leben, sondern als Pendler arbeiten wollen. Wer am Montag morgen einmal mit dem Zug vom polnischen Kostrzyn nach Berlin fährt, bekommt eine Ahnung von der geographischen Lage Berlins als erster Stadt des Westens. Manche, wie die ehemalige Berliner Ausländerbeauftragte Barbara John, schätzen, dass sich etwa 100.000 Pendler regelmäßig in Berlin aufhalten. Für die einen sind es Arbeitsmigranten, die das noch immer sehr hohe Lohngefälle an der deutsch-polnischen Grenze ausnutzen. Anderen, wie zum Beispiel den Forschern am Institut für europäische Ethnologie der Berliner Humboldt-Universität, gelten sie bereits als Pioniere eines neuen Europa: Wegen seiner Lage als Grenzstadt wäre Berlin geradezu ein Labor für die neue Gestalt des ,,Transmigranten&#8220;, der kulturell, sozial wie wirtschaftlich sowohl auf der einen wie auch der anderen Seite der Grenze zuhause sei (vgl. Diehl/Lehmann/Naydenova 2000).</p>
<p>Und dann gibt es noch die Touristen und Shopping-Reisenden. Vor allem vor Weihnachten macht das legendäre Kaufhaus <em>KaDeWe</em> fast die Hälfte des Umsatzes mit russischen Kunden. Im November und Dezember sind die Flüge von Moskau und Petersburg nach Berlin regelmäßig ausgebucht. Aber auch die Polen haben Berlin als Einkaufsstadt entdeckt. Vierzig Prozent aller Umsätze ausländischer Kunden entfallen inzwischen auf russische und polnische Touristen. Allein in einem Umkreis von 300 Kilometern um Berlin leben zwischen Szczecin, Poznan und Wroclaw neun Millionen Polen. Das Einzugsgebiet des Kurfürstendamms, des Potsdamer-, aber auch des Alexanderplatzes, hat längst die Grenzen überschritten. Selbst die Berliner Wirtschaftsförderer werben inzwischen unter dem Slogan ,,Go West — Go Berlin&#8220;.</p>
<h3 class="">Ist die deutsch-&shy;pol&shy;ni&shy;sche Erfolgs&shy;story gef&auml;hrdet?</h3>
<p>Welches Bild von Berlin haben diejenigen, die sich auf diesen verschiedenen Wegen und aus den unterschiedlichsten Gründen auf den Weg machen? Ist es das der ersten Metropole des Westens, der Millionenstadt unweit der polnischen Grenze, in der man noch immer sein Glück sucht? Ist Berlin noch immer die Goldgräberstadt für Glücksritter aller Couleur? Oder ist es eine der Metropolen des &#8222;alten&#8220; Europa à la Donald Rumsfeld? Wendet sich Berlin wieder Paris zu und kehrt den aufstrebenden Metropolen des &#8222;neuen&#8220; Europa den Rücken zu?</p>
<p>Geht von Berlin gar wieder der &#8222;Drang nach Osten&#8220; aus, wie es das Nachrichtenmagazin <em>Wprost</em> im November 2002 in einer Titelgeschichte suggerierte (<em>Wprost</em> Nr. 1041, November 2002)? Neben der polnischen Unterzeile &#8222;Die Deutschen kolonisieren den Osten&#8220; war ein dicker Bayer in Lederhose zu sehen, die Socken schwarz-rot-gold und in der Hand ein Bier, der es sichtlich genießt, wie die Beitrittskandidaten Polen, Tschechien und Ungarn um ihn herum springen und ,,Männchen machen&#8220;.</p>
<p>Anlass dieses gezielten Griffs in die Kiste antideutscher Stereotypen war die Debatte im polnischen Parlament, dem Sejm, über die Privatisierung des Warschauer Energieversorgers SOEN an den deutschen RWE-Konzern. &#8222;Ausverkauf Polens&#8220;, riefen in einer tumultartigen Parlamentssitzung die Abgeordneten der populistischen Parteien <em>Liga polnischer Familien</em> (LPR) und <em>Selbstverteidigung</em> des rechtspopulistischen Bauernführers Andrzej Lepper. Dieses Argument nahm <em>Wprost</em> gerne auf: Noch immer, hieß es in der Ausgabe, würden die Deutschen den Osten kolonisieren wollen. Und der Osten würde dies sogar noch freiwillig mit sich machen lassen.</p>
<p>Noch vor Jahresfrist galt das deutsch-polnische Verhältnis als Erfolgsstory. Nie in der Geschichte beider Länder, einer Geschichte der Teilungen, der Kriege und des Völkermordes, sei dieses Verhältnis besser gewesen, betonten Polens Präsident Alexander Kwasniewski und Bundeskanzler Gerhard Schröder bei jeder Gelegenheit.</p>
<p>Das war nicht einmal übertrieben. Während sich Deutsche und Tschechen noch immer über die Beneg-Dekrete streiten, hat man beiderseits der Oder und Neiße längst die Geschichte der Vertreibungen aufgearbeitet &#8211; nicht nur jeder für sich, sondern auch in vielen gemeinsamen Projekten von Historikern, Kulturwissenschaftlern und Soziologen. Hinzu kommen zahlreiche Fernsehsendungen und Buchveröffentlichungen, die nun auch auf deutscher Seite verstärkt das Interesse am Nachbarn wecken sollen. Die Erfolgsstory, die mit dem Fall des Eisernen Vorhangs begonnen hatte, sollte nun, mit dem Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder zur Europäischen Union, ihrem Höhepunkt entgegengehen.</p>
<p>Seit dem Beginn der Irakkrise im Herbst 2002 scheint aber alles anders. Die Unterschrift des polnischen Ministerpräsidenten Leszek Miller unter die umstrittene Solidaritätserklärung von Tony Blair und José Maria Aznar an George W. Bush hat in Berlin einen regelrechten Schock ausgelöst. Dies betraf weniger den Inhalt als vielmehr ihr Zustandekommen. Noch am Tage der Veröffentlichung im <em>Wall Street Journal</em> am 30. Januar 2003 hatte Miller mit Schröder telefoniert &#8211; und ihn mit keinem Wort über seine Unterschrift informiert. Hinter dem Rücken der Europäischen Union, hieß es hinterher in Deutschland, sei dieser Brief verfasst worden. Der Traum einer eigenständigen Außenpolitik der EU war vorerst geplatzt.</p>
<p>In Warschau wiederum schrillten die Alarmglocken, als sich abzeichnete, dass nicht nur die Achse Paris-Berlin gegen die angloamerikanischen Pläne eines Regimewechsels im Irak mobil machte, sondern ein um Russland und China erweitertes Bündnis der &#8222;Unwilligen&#8220;. Berlin vereint mit Moskau: Das löste in Warschau alte Reflexe aus und erinnerte an die Traumata der polnischen Teilungen und des Hitler-Stalin-Paktes. Das gleiche galt für die Weigerung der Deutschen und Belgier, in der NATO den Weg für den Schutz der Türkei frei zu machen. Je größer die Furcht vor einer drohenden Spaltung der NATO wurde, die in Polen als wichtigster Garant der territorialen Souveränität angesehen wird, desto entschiedener wurde die Unterstützung des US-Kurses. Laut wurde darüber nachgedacht, ob US-amerikanische Stützpunkte nicht von Deutschland nach Polen verlegt werden sollten. Und bei einem seiner beiden Besuche in Washington sicherte Alexander Kwasniewski George W. Bush den Kauf weiterer 48 Kampfjets des Typs F-16 im Wert von 3,5 Milliarden Dollar zu. Dies wiederum bestärkte in Deutschland die Furcht, mit dem polnischen Beitritt käme ein &#8222;trojanisches Pferd der USA&#8220; in die EU.</p>
<p>Auf dem Tiefpunkt angelangt war das Verhältnis zwischen dem ,,alten&#8220; und dem ,,neuen&#8220; Europa schließlich, als der französische Staatspräsident Jacques Chirac am 17. Februar die Solidaritätsadresse der Polen, Tschechen und Ungarn an Bush mit den Worten quittierte, die Beitrittsländer hätten eine gute Gelegenheit verpasst, den Mund zu halten. In Richtung Bulgarien und Rumänien drohte Chirac gar, wenn diese ihre Beitrittschancen verspielen wollten, könnten sie nichts besseres tun, als den Kurs der US-Regierung zu unterstützen. So sprechen keine Partner im neuen Europa zueinander, sondern Europäer erster und zweiter Klasse.</p>
<p>Donald Rumsfeld konnte sich die Hände reiben. In dem er die Position Frankreichs und Deutschlands als Teil des ,,alten Europas&#8220; bezeichnete und diesem ,,alten&#8220; ein ,,neues&#8220;, osteuropäisches Europa entgegensetzte, hatte er offenbar den Finger auf eine offene Wunde gelegt.</p>
<h3 class="">Diesseits der Weltpo&shy;li&shy;tik: Das polnische Gebrauchs&shy;wissen &uuml;ber Berlin</h3>
<p>Nachdem sich der rhetorische und tatsächliche Pulverdampf allmählich verzogen hat: Was bleibt in Berlin und Warschau von den Entscheidungen der letzten Monate? Setzt man in Polen nun, je näher Berlin wieder an Paris (und an Moskau) rückt, seine Hoffnungen auf Washington? Schieben sich vor die im Alltag gewonnenen Bilder der anderen Seite nun wieder andere, mehr ideologische, nationale? Ist wieder die Zeit derer gekommen, die unvermindert alte oder auch neue Stereotypen pflegen?</p>
<p>Glaubt man dem Nachrichtenmagazin <em>Polityka</em>, ist der Fahrplan in Europa längst gedruckt. <em>Kierunek Berlin</em> — &#8222;Richtung Berlin&#8220; lautete vor einiger Zeit die Schlagzeile des Magazins (Nr. 42/1999). <em>Kierunek Berlin</em>: Das ist der Gegenentwurf zum „Drang nach Osten&#8220;. <em>Kierunek Berlin</em>: Das ist der europäische Blick, der in Polen dem der Populisten entgegengestellt wird.</p>
<p>In <em>Polityka</em> wurde in dieser Ausgabe zum Bild des Brandenburger Tores die Frage gestellt: &#8222;Co nas czeka za brama&#8220; — &#8222;Was uns hinter dem Tor erwartet&#8220;. Die Antwort lautete: nichts, was uns Angst bereiten müsste. Und schon gar nicht würde Warschau, wie manche meinen, ein Vorort von Berlin werden. Zwar würde Berlin, so lautete das Resümee der Titelgeschichte, in einem vereinigten Europa in vielem die Richtung angeben. Vor allem in den Grenzregionen würde es als natürlicher Magnet ein neues, grenzüberschreitendes Zentrum bilden. Doch diese neue Rolle macht denen, die sich in &#8222;Richtung Berlin&#8220; aufmachen, keine Angst. Diese neue Rolle entspricht der, die auch Städte in Polen eingenommen haben: Warschau natürlich oder auch Poznati. Dort wurde gleich neben dem Bahnsteig mit der ehemaligen Werbetafel der PKP das neue, gläserne Eingangsgebäude der Messe hochgezogen.</p>
<p>Berlin ist für viele Polen keine fremde Stadt mehr, sondern eine vertraute. Das liegt nicht nur an den zahlreichen, vielfältigen Berichten, die es auch in polnischen Medien über die deutsche Hauptstadt gibt. Es gibt daneben noch ein anderes Wissen über die Stadt, ein Wissen, das aus eigener Erfahrung und Anschauung herrührt. Dies ist ein ,,Gebrauchswissen&#8220;, das bis weit nach Polen hinein verbreitet ist. Der Ethnologe Norbert Cyrus hat das am Beispiel der Pendlerökonomie beschrieben: Es existiert ein engmaschiges Netz an Kontakten, das ganz Westpolen überzieht und es jedem Arbeitssuchenden ermöglicht, bereits zu Hause Kontakt zu seinem neuen Arbeitgeber aufzunehmen (vgl. Cyrus 1997).</p>
<p>Über dieses Gebrauchswissen verfügen aber nicht nur die Pendler, sondern auch die Touristen. Auch sie benutzen Berlin inzwischen mit einer Selbstverständlichkeit, von der man im Westen noch wenig weiß. Die Reisenden aus Szczecin zum Beispiel fliegen nicht von Polen, sondern von Berlin-Tegel aus in den Urlaub. Die junge Wroclawer Musikszene zieht es manchmal eher nach Berlin als nach Warschau. Und die Love Parade, die in Polen Parada Milosci heißt, hat in den vergangenen Jahren Zehntausende junger Polen nach Berlin gezogen.</p>
<p>Richtung Berlin: Das ist eine Bewegung auf vielen Wegen. Berlin ist für polnische Reisende, Besucher und Pendler eine Selbstverständlichkeit geworden, eine Stadt, die nicht mehr nur fremd ist, sondern auch vertraut. Wer von Polen nach Berlin kommt, fährt nicht mehr in die Fremde, sondern ist angekommen.</p>
<p>Die polnischen Hinweisschilder auf den Bahnsteigen von Poznan und Berlin-Alexanderplatz schaffen keine neue Realität, sie bilden sie nur ab. Diese Bewegung in Richtung Berlin ist auch während des Irakkrieges nie abgerissen. Und sie wird auch die Kollateralschäden überstehen, die Donald Rumsfelds Spaltungsversuch hinterlassen haben mag. Schließlich ist auch in Polen, wie es der Publizist Adam Krzeminski formuliert, &#8222;Amerika der Traum, Europa dagegen die Wirklichkeit&#8220; (<em>Die Zeit</em> Nr. 25/2001).</p>
<h3 class="">Kierunek Warszawa? Das deutsche Desin&shy;ter&shy;esse an Polen</h3>
<p>Wie aber sieht es umgekehrt aus? Wie selbstverständlich ist Polen für die Berliner? Gibt es auch eine <em>Kierunek Warszawa</em>, eine &#8222;Richtung Warschau&#8220;?</p>
<p>Schon ein Blick in die Zeitungen zeigt, dass im deutsch-polnischen Beziehungsgeflecht die Berichterstattung von den &#8222;großen Themen&#8220; dominiert wird, von der Osterweiterung der EU, von Staatsbesuchen oder den Schatten der Vergangenheit. Die Vermittlung eines Alltagswissens, wie es die Polen über Berlin verfügen, findet nicht statt. Selbst in den grenznahen Regionalzeitungen finden sich zumeist nur Berichte über Diebstähle oder Schlepperbanden, die Flüchtlinge aus dem so genannten &#8222;Warteraum Polen&#8220; über Oder und Neiße bringen wollen. Ambitionierte Projekte, wie eine gemeinsame wöchentliche Seite der<em> Lausitzer Rundschau</em> und der <em>Gazeta Lubuska</em> wurden inzwischen eingestellt. Die Begründung lautete von deutscher Seite: Es gebe kein Leserinteresse.<br />
Und das scheint zu stimmen. Wenn man sich den deutsch-polnischen Pressespiegel im Grenzgebiet anschaut, der bis vor anderthalb Jahren noch von der deutschpolnischen Zeitschrift <em>Transodra</em> und dem Stettiner<em> Zentrum für europäische Integration</em> herausgegeben wurde, stellt man fest, dass auch im Grenzgebiet von polnischer Seite mehr über die deutsche geschrieben wurde als umgekehrt.</p>
<p>Von einem selbstverständlichen Umgang mit Polen kann also von deutscher Seite keine Rede sein. Es herrscht vielmehr eine Asymmetrie der Interessen, wie es der Leiter des <em>Collegium Polonicum</em> in Slubice, Krzysztof Wojciechowski, einmal gesagt hat (<em>die tageszeitung</em> vom 2. September 1998). Während sich immer mehr Polen in Richtung Berlin auf den Weg machen, ist Polen für die meisten Deutschen immer noch weit entfernt.</p>
<p>Dieses Desinteresse macht sich inzwischen auch wirtschaftlich bemerkbar. Während Polen immer mehr in die Europäische Union exportiert, ist es wirtschaftlich in der deutschen Hauptstadt noch nicht wirklich angekommen. So ist der Anteil Berlins am Warenaustausch mit Polen im Vergleich zu den anderen Bundesländern in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen, von 2,87 Prozent im Jahre 1991 auf 1,82 Prozent im Jahre 2001. Spitzenreiter sind dagegen Nordrhein-Westfalen (28 Prozent), Niedersachsen (15) und Bayern (knapp 12 Prozent) (vgl. Standke 2000).</p>
<h3 class="">Berlin braucht die <em>Kierunek Polska</em></h3>
<p>Je näher der Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder in die Europäische Union rückt, desto nervöser allerdings wird man in Berlin. Ist man in der deutschen Hauptstadt wirklich auf den Beitritt vorbereitet? Wie sieht es aus mit der Europatauglichkeit nicht nur der Berliner Wirtschaft, sondern auch der Berliner? Stellvertretend für diese Zweifel widmete sich das Berliner <em>Stadtforum</em>, ein Expertenforum der Berliner Stadtentwicklungspolitik, im November 2001 auf drei Sitzungen diesem Thema. Erstmals wurde dort Klartext geredet. Es sei zum Beispiel nicht hinnehmbar, keine Direktverbindung nach Szczecin zu haben, immerhin die Berlin am nächsten gelegene Großstadt. Es sei ein Skandal, wenn die Fahrgäste im Zug von Kostrzyn nach Berlin schikaniert würden, weil dieser Zug immer noch als Schmugglerzug gilt. Das Polnische dürfe nicht länger eine exotische Sprache sein, sondern müsse Einzug halten ins Curriculum der Berliner Schulen. Endlich müsse man damit beginnen, im öffentlichen Stadtraum auch polnische Hinweisschilder anzubringen.</p>
<p>Diese Selbstkritik richtete sich auf etwas, das tatsächlich selbstverständlich sein müsste: Berlin sollte seine Lage als Grenzstadt oder Tor zum Westen auch als Chance begreifen. Es muss sich seinen Gästen und Bewohnern aus Polen noch weiter öffnen: nicht mehr aus humanitären Gründen wie noch Anfang der 1980er Jahre, als Zehntausende Flüchtlinge der <em>Solidarnosc</em> nach Berlin kamen, sondern aus purem Eigennutz. Berlin muss begreifen, dass es ein Tor zum Osten nur werden kann, wenn es seine Lage als Tor zum Westen und Grenzstadt ernst nimmt.</p>
<p>Um aber einen grundlegenden Wandel einzuleiten, um endlich den so dringend gebotenen Blickwechsel von West nach Ost zu vollziehen, bedarf es mehr als nur politischer Anstöße. Als &#8222;Tor zum Osten&#8220; braucht Berlin auch den Gegenblick, die <em>Kierunek Polska</em>. Nicht als ,,Drang nach Osten&#8220;, sondern als Gegenstand eines nachbarschaftlichen Interesses, das von nicht mehr und nicht weniger geleitet sein braucht als der Überzeugung, dass ein Abbau der gegenwärtigen Asymmetrie beiden Seiten nutzen würde.</p>
<p><em>Kierunek Polska</em> &#8211; das wäre zum Beispiel die Wahrnehmung einer neuen Geografie in einem Europa, das mit der Osterweiterung zwar nicht &#8222;neuer&#8220; im Sinne Donald Rumsfelds wird, wohl aber östlicher. Richtung Polen &#8211; das wäre auch eine neue Bewegung im Tourismus, der nicht nur die Älteren an die Ostseeküste, nach Schlesien oder Ostpreußen bringt, sondern auch die Jungen. Richtung Polen &#8211; das wäre auch das Stammeln einiger polnischer Wörter, so wie man auch in Italien und Spanien &#8222;Ja&#8220;, &#8222;nein&#8220;, &#8222;danke&#8220; oder &#8222;bitte&#8220; sagen kann.</p>
<p>In Richtung Polen sollte es nicht mehr nur die Glücksritter und Pioniere ziehen, die im &#8222;Berlin-Warszawa-Express&#8220; über ihren Laptops sitzen, sondern auch kleine und mittlere Unternehmer, die in den Wojewodschaften Lubuskie, Zachodniopomorskie oder Dolnoslaskie einen Kooperationspartner gefunden haben. Vor allem aber sollten Schüler, Jugendliche und Studenten diese Richtung nehmen und nicht mehr nur nach Westen schauen, nach London oder Paris, sondern auch nach Poznati oder Warschau. Dann würde aus der <em>Kierunek Berlin</em> und der <em>Kierunek Polska</em> auch eine Richtung ins neue Europa sichtbar, ein Aufbruch, an dem nicht nur die polnischen Europäer beteiligt sind, sondern auch die deutschen.</p>
<h3 class="">&bdquo;Risiken der Zwischen&shy;zeit&ldquo;: Zur Zukunft des neuen Europas</h3>
<p>Die Konturen dieses neuen Europas sind bereits sichtbar. Nicht nur am Bahnsteig in Poznan wo die Fahrgäste inzwischen immer öfter in den Express nach Berlin als in den nach Warschau einsteigen. Das neue Europa zeigt sich auch dort, wo es sich tatsächlich begegnet: im deutsch-polnischen Grenzgebiet. Dort hat sich, allen geschilderten Rückschlägen zum Trotz, in den letzten vierzehn Jahren beinahe im Zeitraffer eine Annäherung vollzogen, für die Deutsche und Franzosen oder Deutsche und Niederländer fünfzig Jahre gebraucht haben.</p>
<p>Es ist kein leichter Weg in dieses neue Europa. Das hatte schon der Osteuropahistoriker Karl Schlögel prophezeit, als er vor allem den Westen warnte, ihm stünde bevor, was der Osten längst bewältigt habe. Im neuen Europa, so Schlögel, heiße es, &#8222;sich auf die Risiken der Zwischenzeit einzulassen, in der ein alter Zustand unhaltbar geworden ist, ein neuer sich aber noch nicht verfestigt hat; im Provisorium leben zu können, ohne dass dies als Weltuntergang empfunden würde; nicht in Panik und Hysterie zu verfallen, wenn die Selbstverständlichkeiten einer Lebensform aufhören, selbstverständlich zu sein&#8220; (Schlögel 1999).</p>
<p>Die Pioniere, die sich in diesem neuen Europa auf den Weg gemacht haben, wissen es: Eine Alternative zur<em> Kierunek Europa</em> gibt es nicht. Eine <em>Kierunek Washington</em> würde in Polen ebenso wenig Zukunft haben, wie in Berlin ein Richtungswechsel zum Kerneuropa aus Deutschland und Frankreich.</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p><em>Diehl, Anne/Lehmann, Kathrin/Naydenova, Sascha</em> 2000: Nichts liegt näher als Polen; in: Lindner, Rolf/Kumpe, Christian (Hg.): Durch Europa. In Berlin, Berlin</p>
<p><em>Cyrus, Norbert</em> 1997: Grenzkultur und Stigmamanagement; in: Schriften des polnischen Sozialrats Berlin, April</p>
<p><em>Standke, Klaus-Heinrich</em> 2000: Die Rolle Berlins innerhalb der Ost-West-Kompetenz der Bundesländer. Rückblick auf ein Jahrzehnt; in: Arbeitspapiere des Osteuropa-Instituts der Freien Universität Berlin, Heft 12</p>
<p><em>Schlögel, Karl</em> 1999: Berlin und das Städtenetz im neuen Europa; in: Bollmann, Stefan (Hg.), Kursbuch Stadt. Stadtleben und Stadtkultur an der Jahrtausendwende, Stuttgart</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/162-vorgaenge/publikation/kierunek-berlin-kierunek-warszawa-zwischen-weltpolitik-und-alltag-deutsche-und-polen-in-berlin/">Kierunek Berlin &#8211; Kierunek Warszawa? Zwischen Weltpolitik und Alltag: Deutsche und Polen in Berlin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Guter Koalitionsvertrag. Jetzt muss geliefert werden</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/231/publikation/guter-koalitionsvertrag-jetzt-muss-geliefert-werden-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Jan 2017 14:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/guter-koalitionsvertrag-jetzt-muss-geliefert-werden-1/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Einschätzung des HU-Landesverbandes Berlin-Brandenburg zum bürgerrechtlichen Teil des rot-rot-grünen Koalitionsvertrages. In: HU-Mitteilungen Nr. 231 (1/2017), S. 7/8 Mit umfangreichen Wahlprüfsteinen, einer gut besuchten Podiumsdiskussion, einem Wahlaufruf zur Abgeordnetenhauswahl (dem Berliner Landtag) und innenpolitischen Forderungen an die jetzigen Regierungsparteien mischte sich der Landesverband Berlin-Brandenburg der Humanistischen Union letztes Jahr lautstark in das politischen Geschehen in Berlin [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/231/publikation/guter-koalitionsvertrag-jetzt-muss-geliefert-werden-1/">Guter Koalitionsvertrag. Jetzt muss geliefert werden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Einschätzung des HU-Landesverbandes Berlin-Brandenburg zum bürgerrechtlichen Teil des rot-rot-grünen Koalitionsvertrages. In: HU-Mitteilungen Nr. 231 (1/2017), S. 7/8</p>
<p>Mit umfangreichen Wahlprüfsteinen, einer gut besuchten Podiumsdiskussion, einem Wahlaufruf zur Abgeordnetenhauswahl (dem Berliner Landtag) und innenpolitischen Forderungen an die jetzigen Regierungsparteien mischte sich der Landesverband Berlin-Brandenburg der Humanistischen Union letztes Jahr lautstark in das politischen Geschehen in Berlin ein. Nach langen Verhandlungen wurde der Koalitionsvertrag im November veröffentlicht. Am 24. November veröffentlichte der Landesverband folgende Einschätzung des umfangreichen Koalitionsvertrages:</p>
<p>Der HU-Landesverband Berlin-Brandenburg sieht in dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, die Linke und Bündnis 90/Die Grünen im Bereich der Bürgerrechte viele gute Ansätze und eine eindeutige Politikwende. Einschränkungen und nur symbolpolitische Maßnahmen werden zurückgenommen. Teilweise seit Jahren erhobene bürgerrechtliche Forderungen sollen jetzt erfüllt werden.</p>
<p>So wird es einen &#8222;Beauftragten für die Landespolizeien nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz&#8220; geben. Damit würde unsere langjährige Forderung nach einem unabhängigen Polizeibeauftragten erfüllt.<br />Der Verfassungsschutz wird stärker kontrolliert und auf seine Kernaufgaben reduziert. Die personelle und sachliche Ausstattung soll daran angepasst werden. Politische Bildung gehört nicht dazu. Damit wird eine weitere HU-Forderung erfüllt.</p>
<p>Die V-Leute werden zwar nicht abgeschafft, aber bei der Polizei und dem Verfassungsschutz wird ihr Einsatz stark beschränkt. Er darf nur noch in begründeten Ausnahmefällen stattfinden. Beim Verfassungsschutz muss der zuständige Staatssekretär, bei der Polizei der Polizeipräsident in jedem Fall zustimmen. Das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung.</p>
<p>Zahlreiche hochproblematische Datenbanken, wie die &#8222;Datei Sportgewalt Berlin&#8220; oder die Versammlungsdatenbank, werden mit dem Ziel überprüft, sie abzuschaffen.</p>
<p>Es werden mehrere konkrete Maßnahmen gegen &#8222;Racial Profiling&#8220; genannt. Vor allem sollen Polizisten für die Problematik in der Aus- und Fortbildung stärker sensibilisiert werden. Die Polizeibeauftragte soll Richtlinien und Anweisungen auf institutionellen Rassismus überprüfen und gegebenenfalls Änderungsvorschläge erarbeiten.</p>
<p>Das von dem vorherigen Innensenator geplante Videoüberwachungsprojekt am Alexanderplatz wird es nicht geben. Stattdessen gibt es eine kombinierte Wache von Landes- und Bundespolizei. Bei Versammlungen soll es eine restriktive Handhabung beim Filmen geben.</p>
<p>Das ist eine erfreuliche Abkehr vom normalen Trend und Ruf nach immer mehr Videoüberwachung, die keine Verbrechen verhindert. Menschen tun das.</p>
<p>Der Wermutstropfen ist ein zweijähriges Probeprojekt zum Einsatz von Bodycams bei Polizisten. Die HU kann dieses Projekt nur begrüßen, wenn es eindeutig bürgerrechts- und nicht polizeifreundlich gestaltet wird.</p>
<p>Begrüßenswert ist die längst überfällige Veröffentlichung der Kriminalitätsbelasteten Orte, an denen die Polizei besondere Rechte hat. Dazu gehörte zuletzt auch die Rigaer Straße. Jetzt kann über sie und die Anwendung dieses Konzeptes diskutiert werden.</p>
<p>Ebenfalls begrüßenswert ist die Rücknahme der Verlängerung des Unterbindungsgewahrsam, der demnächst wieder höchstens 48 Stunden betragen darf. An unserer grundsätzlichen Kritik dieser Haft auf Verdacht ändert sich nichts.</p>
<p>Im Strafvollzug soll der offene Vollzug der Regelvollzug sein. Er soll resozialisierungsfreundlich gestaltet werden. Es soll mehr Arbeitsmöglichkeiten für die Inhaftierten geben und deren Arbeit soll in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Sie sollen Zugang zu digitalen Kommunikationsmitteln erhalten. Das deckt sich mit Forderungen, die die HU zum Strafvollzugsgesetz erhob.</p>
<p>Im Wahlkampf beteiligte die HU sich an einer Kampagne zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei den Abgeordnetenhauswahlen. Im Koalitionsvertrag steht, dass die bestehenden Altersgrenzen überprüft und gegebenenfalls geändert würden.</p>
<p>Bei der direkten Demokratie werden mehrere Maßnahmen genannt, die es für die Initiatoren von Volksbegehren einfacher und planbarer machen. Dazu gehören feste Prüfungsfristen, ein Recht auf die Nachbesserung des Begehrens (was bislang nicht möglich ist) und der verpflichtenden Zusammenlegung von Volksentscheiden mit Parlamentswahlen. Die HU begrüßt diese Klarstellung in Punkten, die in der Vergangenheit immer wieder für Ärger zwischen Initiatoren und Regierung sorgten.</p>
<p>Ebenfalls begrüßenswert und überfällig ist, unter Berücksichtigung der Besonderheiten eines Halbtagsparlaments, die Angleichung der Veröffentlichungspflichten der Mitglieder des Abgeordnetenhauses an die Regeln des Bundestages.</p>
<p>Das sind nur einige Punkte des Koalitionsvertrages, der eine eindeutige Abkehr von der Politik des vorherigen Innensenators und &#8222;Law &#038; Order&#8220;-Wünschen ist. Auch wenn er viele Absichtserklärungen enthält und vieles unter Haushaltsvorbehalt steht. Über die Umsetzung müssen jetzt die Zivilgesellschaft und die HU wachen.</p>
<p><i>Axel Bussmer<br /></i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/231/publikation/guter-koalitionsvertrag-jetzt-muss-geliefert-werden-1/">Guter Koalitionsvertrag. Jetzt muss geliefert werden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
