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	<title>Datenschutz Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Termine / Veranstaltungen in den Regionen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/termine-veranstaltungen-in-den-regionen-7/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2026 12:29:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Asylpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgerrechtspreise]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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		<category><![CDATA[Roland Schäfer]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Marburg: Einsatz f&#252;r Gefl&#252;ch&#173;tete: Marburger Leuchtfeuer 2026 w&#252;rdigt gleich zwei engagierte Mitmenschen Preisverleihung am 30. Oktober 2026 um 10 Uhr im Marburger Rathaus Das „Marburger Leuchtfeuer für Soziale Bürgerrechte“ erhalten in diesem Jahr Prof. Dr. Bilal Farouk El Zayat und Dr. Kurt Bunke. Die Laudatio wird die Theologin Prof. Dr. Margot Käßmann halten. Die undotierte [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="">Marburg: Einsatz f&uuml;r Gefl&uuml;ch&shy;tete: Marburger Leuchtfeuer 2026 w&uuml;rdigt gleich zwei engagierte Mitmenschen</h3>
<p><em>Preisverleihung am 30. Oktober 2026 um 10 Uhr im Marburger Rathaus</em></p>
<p>Das „Marburger Leuchtfeuer für Soziale Bürgerrechte“ erhalten in diesem Jahr Prof. Dr. <strong>Bilal Farouk El Zayat</strong> und Dr. <strong>Kurt Bunke</strong>. Die Laudatio wird die Theologin Prof. Dr. <strong>Margot Käßmann</strong> halten.</p>
<p>Die undotierte Auszeichnung wird am Freitag (30. Oktober) im Historischen Saal des Marburger Rathauses durch Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies und den Jury-Vorsitzenden Egon Vaupel überreicht. Vergeben wird sie von der Humanistischen Union Marburg und der Universitätsstadt Marburg. Die Feierstunde zur Preisverleihung beginnt um 10 Uhr.</p>
<p>Der Arzt Prof. Dr. Bilal Farouk El Zayad erhält das Leuchtfeuer für sein Engagement als Vorsitzender der muslimischen Gemeinde Marburg bei der Zusammenarbeit im „Runden Tisch der Religionen“ und für sein Engagement zur psychotherapeutischen Unterstützung geflüchteter Musliminnnen und Muslime. Der pensionierte Universitätsbedienstete Dr. Kurt Bunke wird für sein langjähriges Engagement in der Flüchtlingshilfe ausgezeichnet, das inzwischen über mehr als 40 Jahre andauert. Beide haben sich für Mitmenschlichkeit, Toleranz und Respekt sowie das aktive Eintreten für geflüchtete Menschen ohne Ansehen ihrer Herkunft oder Religionszugehörigkeit eingesetzt und zugleich auch durch ihr Eintreten für Demokratie und gegen Rechtsextremismus hervorgetan.</p>
<p>Mehr Informationen zum Marburger Leuchtfeuer und seinen bisherigen Preisträger*innen finden Interessierte auf</p>
<p><a href="http://www.marburger-leuchtfeuer.de">www.marburger-leuchtfeuer.de</a></p>
<p style="text-align: right;"><em>Franz-Josef Hanke</em></p>
<h3 class="">Marburg: &bdquo;Abgeh&auml;ngt durch Digita&shy;li&shy;sie&shy;rung?&ldquo; Infor&shy;ma&shy;ti&shy;ons&shy;ver&shy;an&shy;stal&shy;tung mit Roland Sch&auml;fer am 5. November 2026, 19 Uhr</h3>
<p>Wer bei seiner Bank oder Sparkasse eine Papierüberweisung nutzt, zahlt ein Vielfaches an Gebühr als beim Online-Banking. Termine beim Job-Center sollen nur noch über eine App im Handy vergeben werden. Von einem Tag auf den anderen gibt es keinen gedruckten RMV-Fahrplan mehr.</p>
<p>Digitalisierung wird vom Helfer zum Glaubenspostulat, das scheinbar alles besser macht. Auf der Strecke bleibt die analoge Alternative – die benötigt wird, damit Menschen nicht vom gesellschaftlichen Leben und von privaten und öffentlichen Dienstleistungen abgehängt werden. Insbesondere für Menschen mit Behinderungen ist ein Recht auf analoge Teilhabe von enormer Bedeutung.</p>
<p>Die gemeinsame Veranstaltung der Humanistischen Union Marburg, der Blindenbund-Bezirksgruppe Marburg, der DVBS-Bezirksgruppe Hessen und der Bürgerinitiative Recht auf analoges Leben Rhein-Main liefert Denkanstöße für kritische Nutzende digitaler Hilfsmittel, Argumente gegen eine alternativlose Digitalisierung und benennt Datenschutz-Instrumente für mehr Transparenz. Eine anschließende Diskussion vertieft das Thema.</p>
<p>Der Referent <strong>Roland Schäfer</strong> ist Fachkraft für Datenschutz und arbeitet freiberuflich u. a. als externer Datenschutzbeauftragter bei kleinen und mittleren Unternehmen. Auch ehrenamtlich engagiert er sich neben den Datenschutz und Informationsfreiheit auch für das Recht auf analoges Leben. So ist er aktives Mitglied der Bürgerrechtsgruppe ReaL RM – Recht auf analoges Leben Rhein-Main</p>
<p>Der Veranstaltungsort wird noch bekanntgegeben.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Franz-Josef Hanke</em></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<item>
		<title>Gemeinsame Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit u.a.</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/gemeinsame-stellungnahme-zu-den-gesetzentwuerfen-zur-staerkung-digitaler-ermittlungsbefugnisse-in-der-polizeiarbeit-u-a/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2026 11:26:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gemeinsame gutachterliche Stellungnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Anti-Terror-Kampf]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Gotham]]></category>
		<category><![CDATA[Gutachten/Stellungnahmen]]></category>
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		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Stellungnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Terrorismus]]></category>
		<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gemeinsame Stellungnahme im Rahmen der Verbändebeteiligung zu den Gesetzentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit sowie zum Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zu den Gesetzentwürfen betreffend §§ 98d, 98e StPO sowie §§ 9a, 9b, 22a,39a, 39b, 63b, 63c BKAG, §§ 46, 58a, 58b BPolG, § 15b AsylG [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class=""><em>Gemeinsame Stellungnahme im Rahmen der Verbändebeteiligung zu den Gesetzentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit sowie zum Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zu den Gesetzentwürfen betreffend §§ 98d, 98e StPO sowie §§ 9a, 9b, 22a,39a, 39b, 63b, 63c BKAG, §§ 46, 58a, 58b BPolG, § 15b AsylG</em></p>
<h3 class="">I. Einleitung und Gegenstand der Stellung&shy;nahme</h3>
<p>Die unterzeichnenden Verbände nehmen gemeinsam Stellung zu den zwei vorliegenden Gesetzentwürfen, die einen automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich verfügbaren Internetdaten sowie die automatisierte Datenanalyse &#8211; wie etwa durch Systeme wie PimEyes und von Palantir &#8211; für Bundes- und Landespolizeibehörden ermöglichen sollen. Das Vorhaben umfasst einen Entwurf des Bundesinnenministeriums zum Gefahrenabwehrrecht sowie einen Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Strafverfolgung. Wir lehnen die Regelungen aus grundsätzlichen verfassungs- und menschenrechtlichen Erwägungen ab – und zwar sowohl für den strafprozessualen als auch für den gefahrenabwehrrechtlichen Bereich.</p>
<p>Die Bundesregierung trägt Verantwortung dafür, dass die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger auch im Zeitalter automatisierter Massenüberwachung wirksam geschützt bleiben. Die vorgesehene Einführung dieser Überwachungsinstrumente steht dieser Verantwortung diametral entgegen.</p>
<h3 class="">II. Grund&shy;s&auml;tz&shy;liche Ablehnung der Vorhaben</h3>
<p>Der automatisierte biometrische Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten – wie er durch Systeme wie PimEyes oder Clearview AI ermöglicht wird – stellt einen qualitativen Sprung in der Überwachungsinfrastruktur dar. Mit enormer Streubreite greift er in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller Menschen ein, die im Internet Fotos, Videos und andere Inhalte mit biometrischen Merkmalen veröffentlichen, ohne dass diese dafür einen Anlass gegeben hätten. Betroffen sind ferner Personen, die auch ohne ihr Wissen und Wollen etwa im Hintergrund auf einem Foto abgebildet sind. Auch &#8222;Nicht-Treffer&#8220; stellen einen Grundrechtseingriff dar. [1] Da Meinungs- und Versammlungsfreiheit heute wesentlich auch im digitalen Raum ausgeübt werden – etwa über die Publikation von Aufnahmen von Versammlungen in den sozialen Medien, um auf das eigene Anliegen aufmerksam zu machen – geht mit der Befugnis zudem auch ein möglicher Abschreckungseffekt auf die Ausübung dieser Rechte einher.</p>
<p>Der biometrische Abgleich erlaubt die Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum und im Netz auf der Grundlage biometrischer Merkmale und schafft damit die technischen Voraussetzungen für eine flächendeckende Verfolgbarkeit der Bevölkerung. Dies ist mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) sowie dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten (Art. 8 GRCh und Art. 8 EMRK) aus unserer Sicht unvereinbar. Eine zusätzliche Gefährdung des Diskriminierungsverbots (Art. 3 Abs. 3 GG) ergibt sich aus der zahlreich empirisch belegten erhöhten Fehleranfälligkeit biometrischer Systeme insbesondere bei People of Colour. Diese könnten häufiger zu Unrecht von polizeilichen Folgemaßnahmen betroffen sein.</p>
<p>Gleiches gilt für die automatisierte Datenanalyse mittels Systemen wie denen von Palantir. Die in den Regelungen vorgesehene Zusammenführung und algorithmische Auswertung massenhafter Datenbestände erlaubt die Erzeugung tiefgreifender Persönlichkeitsprofile. Sie ermöglicht Schlussfolgerungen, die weit über die ursprünglichen Erhebungszwecke der analysierten Daten und auch über das Ziel der eigentlichen Suchanfrage an das Analysesystem hinausgehen. Solche Systeme sind strukturell fehleranfällig, intransparent und diskriminierungsfördernd. Dies gilt in verstärktem Maße für KI-Systeme, die auch nach Einführung weiterhin selbstlernend sind und in den Entwürfen nicht ausgeschlossen werden. Ihre Funktionsweise ist für Betroffene und möglicherweise auch Anwendende nicht nachvollziehbar. Für die Bevölkerung ist auch nicht vorhersehbar, welche grundrechtlich geschützten Verhaltensweisen Datenspuren hinterlassen könnten, die zu einem verdachtserzeugenden &#8222;Treffer&#8220; führen (etwa eine Anzeige zu erstatten; eine Versammlung zu besuchen, bei der es zu einer Identitätsfeststellung kommt; Kontakt zu bestimmten Personen; Social-Media-Aktivitäten u.v.m). Dies kann zu einschüchternden Auswirkungen auf die Grundrechtsausübung führen.</p>
<p>Besonders problematisch ist der Umfang der in die automatisierte Datenanalyse einbezogenen Daten. So ist etwa in § 9b BKAG-E ausdrücklich vorgesehen, dass das BKA alle Daten, auf die es im Rahmen seiner Aufgabe als Zentralstelle zugreifen darf, zur automatisierten Datenanalyse einbeziehen kann. Dies setzt ausweislich der Gesetzesbegründung voraus, dass die entsprechenden Datenbestände weitgehend zusammengeführt und in einem einheitlichen Format und vom Einzelfall unabhängig vorliegen und aufbereitet sind. Angesichts der schieren Masse dieser Daten &#8211; sämtliche im polizeilichen Informationsverbund vorliegenden Fall- und Vorgangsdaten, Daten aus Asservaten und Telekommunikations- Verkehrs- und Nutzungsdaten sowie im Einzelfall auch automatisiert abzurufende Registerdaten und Daten aus dem Internet &#8211; entsteht eine umfassende &#8222;Super-Datenbank&#8220;. Diese würde neben den Daten von Beschuldigten und Verdächtigen auch die Daten von Opfern, Zeugen und sogar gänzlich unbeteiligten Personen enthalten und zum Objekt einer automatisierten Datenanalyse werden.</p>
<p>Die Einführung dieser Systeme bedeutet einen fundamentalen Eingriff in Grundrechte und eine Gefahr für rechtsstaatliche Grundsätze wie Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und effektiven Rechtsschutz, der durch die im Entwurf vorgesehenen Zwecke nicht gerechtfertigt wird.</p>
<p>Ferner führen die Regelungen die Möglichkeit ein, sensible personenbezogene Daten der Bevölkerung zum Testen und Trainieren von IT-Produkten, einschließlich Künstlicher Intelligenz, zu verwenden. Die ermöglichte Verwendung des nahezu gesamten Datenbestandes, auch in nicht anonymisierter Form, ist unverhältnismäßig. Dieser umfasst u.a. Daten von Zeug*innen, aus Maßnahmen mit großer Streubreite wie etwa aus Funkzellendatenabfragen, persönliche Informationen aus Asservaten oder Telekommunikationsüberwachung und besonders sensible Daten wie biometrische Informationen.</p>
<p>Die Entwürfe lassen die Nutzung personenbezogener Daten bereits zu, wenn der Aufwand einer Anonymisierung oder Pseudonymisierung als unverhältnismäßig hoch angesehen wird – und zwar selbst dann, wenn für das Training gar keine unveränderten Daten benötigt würden (§ 22 BKAG-E, § 46 BPolG-E). Da einerseits unbestimmt ist, wann ein Aufwand als unverhältnismäßig gilt, und dies andererseits der Selbsteinschätzung der Behörden überlassen ist, besteht das Risiko, dass häufig nicht anonymisierte Daten zur Verwendung kommen werden.</p>
<p>Zudem ist die Sicherheit der genutzten Daten und die Einhaltung ihrer Löschfristen gefährdet. Wie wissenschaftliche Arbeiten belegen [2], konnten Trainingsdaten oftmals wieder aus KI-Anwendungen extrahiert werden. Belegt ist die erfolgreiche Rekonstruktion von Text- und Bilddaten, etwa Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Bildern. Nutzer*innen können sogenanntes &#8222;Data Leakage&#8220; auch unabsichtlich auslösen. Es besteht daher ein grundsätzliches, in der konkreten Ausprägung vom jeweiligen KI-System abhängiges Risiko, dass sensible personenbezogene Daten selbst nach Ablauf ihrer Löschvorschriften und durch Unbefugte (darunter auch private Unternehmen, die das Training durchführen dürfen, § 22Abs. 4 BKAG-E, § 46 Abs.4 BPolG-E) rekonstruierbar sind.</p>
<h3 class="">III. Keine verfas&shy;sungs&shy;kon&shy;forme Ausge&shy;stal&shy;tung m&ouml;glich</h3>
<p>Die von BMI und BMJV vorgeschlagene konkrete Ausgestaltung der Eingriffsbefugnisse verschärft die grundrechtliche Problematik weiter. Im Einzelnen:</p>
<ul>
<li><strong>Kein Richtervorbehalt:</strong> Weder §§ 98d, 98e StPO noch die parallelen Regelungen im BKAG, BPolG und AsylG sehen einen Richtervorbehalt vor. Angesichts der Eingriffstiefe der biometrischen Identifizierung und der automatisierten Massenauswertung ist dies mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und dem Schutz der Grundrechte nicht vereinbar. Dies gilt erst recht, wenn die Polizei solche Maßnahmen bei &#8211; selbst definierter &#8211; &#8222;Gefahr im Verzug&#8220; selbst anordnet.</li>
<li><strong>Ungenügende Transparenz für Betroffene:</strong> Die Entwürfe sehen zwar [teilweise] eine Benachrichtigungspflicht gegenüber den von dem biometrischen Abgleich betroffenen Personen vor. Ohne Kenntnis eines Eingriffs ist es den Betroffenen faktisch unmöglich, ihre Rechte geltend zu machen. Angesichts der enormen Streubreite der vorgesehenen Maßnahmen ist davon auszugehen, dass das Problem der unzureichenden Benachrichtigung Betroffener [3] sich weiter verschärfen wird. In Bezug auf die vorgesehene automatisierte Datenanalyse ist eine Benachrichtigung der betroffenen Personen gar nicht erst vorgesehen. Beides verletzt das Recht auf effektiven Rechtsschutz.</li>
<li><strong>Unzureichende Dokumentation:</strong> Zwar sehen die Entwürfe im Grundsatz Protokollierungspflichten nach § 76 BDSG vor. Allerdings wird der Vorgang der automatisierten Datenanalyse respektive des biometrischen Abgleichs dadurch nicht aktenkundig. Es wird offenbleiben, wie genau die eingesetzten Programme arbeiten; das Black-Box-Problem, das mit derartigen Systemen einhergeht, wird nicht gelöst. Ohne belastbare Dokumentation sind parlamentarische, gerichtliche und unabhängige datenschutzrechtliche Kontrolle strukturell ausgehöhlt.</li>
<li><strong>Kaum Einschränkung von Art und Umfang der in die automatisierte Analyse einbezogenen Daten:</strong> Wie das BVerfG festgestellt hat, stellt die Verarbeitung bereits erhobener Daten im Rahmen einer automatisierten Datenanalyse einen eigenen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar. Dieser wiegt umso schwerer, je weniger die in die Analyse einbezogenen Daten ihrer Art und ihrem Umfang nach eingeschränkt werden. [4] Die Entwürfe erlauben die automatisierte Analyse kaum eingeschränkter, enormer Datenmengen. Dazu gehören Daten aus Eingriffen mit großer Streubreite wie Funkzellenabfragen, besonders sensible Daten wie biometrische Daten, Daten von Personen, die keinen Anlass zu polizeilicher Beobachtung gegeben haben wie Zeug*innen aus Vorgangsdaten, Daten persönliche Natur aus Telekommunikationsüberwachung oder Asservaten oder gesondert hinzugefügte Daten aus Social Media u.v.m. Positiv zu werten ist, dass nach § 98e Abs.2 StPO-E einige Datenbestände explizit ausgewählt werden müssen, um in die Analyse einbezogen zu werden, und dies nur zulässig ist, &#8222;soweit dies erforderlich ist&#8220;. Diese Regelung findet sich in den Entwürfen zu BPolG und BKAG jedoch nicht und hat ohnehin keinen tatsächlich einschränkenden Charakter. Im Umkehrschluss zeigt sich zudem, dass die umfangreichen sonstigen Datenbestände offenbar auch dann in die Analyse einbezogen werden, wenn dies nicht erforderlich ist und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die einzubeziehenden Daten in Verbindung zum konkreten Suchanlass stehen könnten. Die Einführung der automatisierten Datenanalyse birgt im polizeilichen Alltag die Gefahr, dass Daten weniger verdachtsgeleitet und deutlich zahlreicher ausgewertet werden, da dies in sehr kurzer Zeit mit geringem Aufwand automatisiert möglich ist.</li>
<li><strong>Unzureichende Einschränkung der Analysemethode:</strong> Neben Art und Umfang der einbezogenen Daten wird das Eingriffsgewicht auch durch die zugelassene Methode der Datenanalyse bestimmt. [5] Zwar gibt es eine abschließende Aufzählung der erlaubten Analyseschritte, doch erlauben diese maschinelle Sachverhaltsbewertungen und gehen weit über einen einfachen Datenabgleich hinaus (z.B. automatisierte qualitative und quantitative Klassifizierung und Analyse von Beziehungen und Zusammenhängen). Dabei ist auch die Nutzung von nach ihrer Einführung im behördlichen Einsatz weiter selbstlernender KI nicht ausgeschlossen. Der Einsatz solcher KI-Systeme stellt ein inakzeptables Risiko für die Rechte auf Nicht-Diskriminierung und effektiven Rechtsschutz dar. Durch die insoweit fehlende Einschränkung stellen sich die Regelungen auch als evident unverhältnismäßig dar.</li>
<li><strong>Schwerwiegende Grundrechtseingriffe durch private Unternehmen:</strong> Erkennbar wurde sich darum bemüht, den Grundrechtseingriff beim biometrischen Abgleich durch die Vorgabe zu verringern, dass hierfür aus dem Internet erhobene Daten anschließend zu löschen sind. Dieses Bemühen konterkariert, dass der Abgleich auch durch andere öffentliche und nichtöffentliche Stellen &#8211; also insbesondere auch private Unternehmen &#8211; und (außer im Asylverfahren) sogar Stellen in nichteuropäischen Drittstaaten durchgeführt werden darf. Es bleibt offen, ob und wie die Löschpflichten durch Dritte sichergestellt werden sollen oder ob diese durch die Auslagerung der Maßnahme umgangen werden können. Die Übermittlung biometrischer Daten an private Unternehmen birgt zudem ein Risiko für die Datensicherheit. Bereits aus grundsätzlichen Erwägungen sollten derart schwerwiegende Grundrechtseingriffe auch nicht an private Unternehmen ausgelagert werden. Dies gilt auch für das durch die Regelungen ermöglichte Training von IT-Produkten mit personenbezogenen Daten durch private Unternehmen.</li>
<li><strong>Unzureichende Sicherstellung menschlicher Entscheidungsfindung und mangelnder Schutz vor nachteiligen Folgen automatisierter Entscheidungen:</strong> Die Regelungen zur automatisierten Datenanalyse sehen jeweils vor, dass &#8222;eine ausschließlich auf der Maßnahme (…) beruhende automatisierte Entscheidungsfindung, die unmittelbar eine nachteilige Rechtsfolge für die betroffene Person hat oder diese erheblich beeinträchtigt&#8220;, unzulässig ist (§§ 9b Abs.5, 39b Abs.5, 63c Abs.5 BKAG-E, § 58b Abs.5 BPol-GE). Eine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung ist aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten jedoch per se inakzeptabel. Dies gilt auch, wenn diese zusätzlich auf anderen automatisierten Maßnahmen beruhen sollte, nur eine mittelbar nachteilige Rechtsfolge für Betroffene hätte oder diese nur in einer Weise beeinträchtigt, die noch nicht als erheblich gilt.</li>
</ul>
<p>Wir betonen, dass eine grundrechtskonforme Ausgestaltung dieser Befugnisse auch durch Nachbesserungen im Verfahrensrecht nicht erreichbar wäre. Die genannten Mängel sind keine bloßen Ausgestaltungsfehler, sondern symptomatisch für das strukturelle Defizit des gesamten Regelungsvorhabens. Schon dem Grunde nach fehlt es an einem verfassungsrechtlich tragfähigen Fundament.</p>
<h3 class="">IV. Besondere Kritik: &sect; 15b AsylG</h3>
<p>§ 15b AsylG gibt Anlass zu besonderer Besorgnis. Asylsuchende befinden sich in einer strukturellen Schutzlosigkeit: Sie sind auf staatliche Verfahren angewiesen, verfügen häufig über eingeschränkte Möglichkeiten zur Rechtswahrnehmung und sind besonders vulnerabel gegenüber staatlichem Missbrauch. Die Erstreckung biometrischer Massenabgleiche auf diesen Personenkreis verschärft ihre vulnerable und exponierte Situation. Sie birgt das ernste Risiko, dass biometrisch erhobene Daten für Zwecke genutzt werden, die dem Schutzzweck des Asylrechts diametral widersprechen.</p>
<p>Gegenüber dem derzeitigen § 15b AsylG entfallen bisher explizit im Wortlaut des Gesetzes aufgenommene Schutzmaßnahmen. Auch insofern sich diese aus anderweitigen gesetzlichen Vorgaben ergeben, verstieße die Streichung der Schutzvorschriften aus der Norm selbst aus unserer Sicht gegen das Gebot der Normenklarheit und ist daher abzulehnen.</p>
<p>Problematisch ist weiterhin der extrem weite Identitätsbegriff, der der Regelung zugrunde liegt. Zur Identität, zu deren Feststellung der biometrische Abgleich genutzt werden darf, gehören ausweislich der Begründung &#8222;Merkmale, die einen Menschen von anderen Menschen unterscheidet [sic] und damit zu einer individuellen Persönlichkeit macht&#8220;. Nicht abschließend werden Merkmale aufgezählt, &#8222;die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität der Person sind&#8220;, außerdem &#8222;Geburtsland, das Land des gewöhnlichen Aufenthalts, der Familienstand, die Volks- und Religionszugehörigkeit sowie die Sprachkenntnisse des Ausländers.&#8220; Dies erlaubt, sofern keine Identitätsdokumente vorliegen, den biometrischen Abgleich als Standardmaßnahme. Es ermöglicht das &#8222;Weitersuchen&#8220; und zahlreiche weitere Abgleiche auch dann, wenn zentrale Fragen bereits beantwortet und Angaben der Schutzsuchenden, wie sie sich aus einem Identitätsdokument ergeben hätten, bereits bestätigt sind. Eine derart umfassende Ausforschung von Asylsuchenden ist für die Durchführung eines Asylverfahrens nicht erforderlich und mit dem Recht auf Privatsphäre nach Art. 7 GRCh sowie Art. 8 EMRK nicht vereinbar. Der Entwurf reiht sich damit in eine lange Kette von Maßnahmen zum Abbau der Rechte von Schutzsuchenden ein.</p>
<h3 class="">V. Empfeh&shy;lungen</h3>
<p>Wir empfehlen:</p>
<ul>
<li>die Rücknahme der Gesetzentwürfe;</li>
<li>ein grundsätzliches gesetzliches Verbot des Einsatzes biometrischer Massenerkennungssysteme;</li>
<li>eine transparente parlamentarische und gesamtgesellschaftliche Debatte über den Einsatz algorithmischer Datenanalysesysteme sowie verbindliche Regelungen zu Transparenz, Kontrolle und Haftung;</li>
<li>die Stärkung des Richtervorbehalts sowie effektiver Benachrichtigungs- und Protokollierungspflichten bei allen Befugnissen zur digitalen Überwachung;</li>
<li>umfassende Transparenz über den Einsatz Künstlicher Intelligenz durch Sicherheitsbehörden, die über die Anforderungen der EU KI-Verordnung hinausgeht, da diese Transparenzausnahmen für die Bereiche Strafverfolgung und Asyl vorsehen.</li>
</ul>
<h4 class="">Unter&shy;zeich&shy;nende Organi&shy;sa&shy;ti&shy;o&shy;nen:</h4>
<ul>
<li>AG Kritis</li>
<li>Algorithm Watch</li>
<li>Amnesty International</li>
<li>Chaos Computer Club</li>
<li>D64 Zentrum für Digitalen Fortschritt</li>
<li>Digitale Gesellschaft</li>
<li>Humanistische Union</li>
<li>LOAD e.V.</li>
<li>Komitee für Grundrechte und Demokratie</li>
<li>Neue Richter*innenvereinigung</li>
<li>Pro Asyl Bundesarbeitsgemeinschaft BAG</li>
<li>Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein</li>
<li>Seebrücke</li>
<li>Vereinigung Demokratischer Jurist*innen</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Hier können Sie die Stellungnahme als PDF herunterladen: </strong><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/04/2026-04-01_Gemeinsame-Stellungnahme-gegen-Lex-Palantir.pdf"><strong>https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/04/2026-04-01_Gemeinsame-Stellungnahme-gegen-Lex-Palantir.pdf</strong></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>[1] BVerfG, Urteil vom 18. Dezember 2018, 1 BvR 142/15, Rn. 51.</p>
<p>[2] Vgl. etwa Shokri et. al., Membership Inference Attacks Against Machine Learning Models, 2017 IEEE Symposium on Security and Privacy, 2017, S. 3-18; Ahmed et. al., Extracting Books from Production Language Models, 2026, online abrufbar: <a href="https://arxiv.org/abs/2601.02671">https://arxiv.org/abs/2601.02671</a>; verschiedene Studien von Nicholas Carlini, online abrufbar: <a href="https://nicholas.carlini.com/papers/">https://nicholas.carlini.com/papers/</a>.</p>
<p>[3] Vgl. dazu nur Kahmen, Die Vorschriften zur Benachrichtigungspflicht gemäß § 101 IV-VI StPO und ihre praktische Umsetzung, 2017</p>
<p>[4] BVerfG, Urteil vom 16. Februar 2023, 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20, Rn. 78 ff.</p>
<p>[5] BVerfG, Urteil vom 16. Februar 2023, 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20, Rn. 77, 90ff.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/gemeinsame-stellungnahme-zu-den-gesetzentwuerfen-zur-staerkung-digitaler-ermittlungsbefugnisse-in-der-polizeiarbeit-u-a/">Gemeinsame Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit u.a.</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Editorial</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/editorial-101/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2026 11:12:05 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder der Humanistischen Union, im Sommer 2026 bestimmen zwei Themen die Berichterstattung der Medien und damit unsere Wahrnehmung: Die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer und die Hitzeglocke, die über Deutschland liegt. Dass US-Präsident Trump versucht, die Fußball-Weltmeisterschaft in Nordamerika für sein eigenes Prestige zu instrumentalisieren, ist ihm nicht einmal vorzuwerfen, eher FIFA-Präsident Infantino, der schon in [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/editorial-101/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder der Humanistischen Union,</p>
<p>im Sommer 2026 bestimmen zwei Themen die Berichterstattung der Medien und damit unsere Wahrnehmung: Die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer und die Hitzeglocke, die über Deutschland liegt.</p>
<p>Dass US-Präsident Trump versucht, die Fußball-Weltmeisterschaft in Nordamerika für sein eigenes Prestige zu instrumentalisieren, ist ihm nicht einmal vorzuwerfen, eher FIFA-Präsident Infantino, der schon in der Vergangenheit – und in der absehbaren Zukunft wird sich das wohl nicht ändern – bei seinen Allianzen nicht wählerisch war. Einziges Kriterium scheint zu sein, dass die Kasse stimmt. Ähnlich wie bei früheren Sport-Großereignissen scheint das aber in der Berichterstattung anscheinend keine Rolle mehr zu spielen.</p>
<p>Wesentlich kritischer in heutiger Zeit ist die <em>Hitzewelle</em>. Warum einige Akteure den Klimawandel weiterhin leugnen und warum die Bundesregierung – obwohl sie den menschengemachten Klimawandel offiziell als existenzielle Bedrohung identifiziert – keine sichtbaren Schritte gegen den Klimawandel oder den Hitzeschutz für die Bevölkerung ergreift, ist mit den Maßstäben der Vernunft und Wissenschaft nicht zu erklären, sondern nur damit, welche Gewinne weiterhin mit fossilen Brennstoffen erzielt werden. Völlig verrückt wird es, wenn von der „Seele“ eines Verbrennungsmotors schwadroniert wird und ein großer deutscher Sportwagenhersteller versucht, Fahrverhalten und Fahrgeräusche eines Verbrenners elektronisch zu simulieren. Fazit: Sportwagen werden nicht wegen ihres Komforts und ihrer Fahrleistungen gekauft, sondern weil sie Krach machen und stinken.</p>
<p>All dies hat auch abseits der unmittelbaren Konsequenzen des Klimawandels dramatische Folgen: Wir sind durch die Ignoranz des Klimawandels auf die hohen Temperaturen nicht eingestellt. Schätzungen sprechen inzwischen von über 5.000 Hitzetoten; das sind erheblich mehr, als jährlich im Straßenverkehr ums Leben kommen. Wenigstens ein Wort des Bedauerns hätte ich mir von der Bundesregierung gewünscht – doch das passt wohl nicht zu der von ihr betriebenen Politik.</p>
<p>Auch an anderer Stelle sind die Pläne der Bundesregierung auf Kritik gestoßen. Besonders kritisch aus Sicht der Bürgerrechte ist die De-facto-Abschaffung des <em>Informationsfreiheitsgesetzes</em> (IFG). Bei Nichtregierungsorganisationen und einem Teil der Medien formiert sich breiter Widerstand. Gemeinsam mit über hundert Organisationen hat die Humanistische Union eine Erklärung unterzeichnet, die klar gegen die Regierungspläne Stellung bezieht.</p>
<p>Ein Gründungsimpuls der Humanistischen Union war die Kritik an der Macht der Kirchen in Deutschland – immer sind wir für die klare <em>Trennung zwischen Staat und Kirche</em> eingetreten. Dabei ging es uns früher vor allem um die in Deutschland etablierten christlichen Konfessionen, die katholische und die evangelische Kirche.</p>
<p>Aktuell sind weltweit zwei Strömungen zu beobachten: einerseits der Vatikan, der – bei aller berechtigen und notwendigen Kritik – seit dem Pontifikat Franzikus’ eine deutlich sozialpolitische Agenda verfolgt. Dazu kommt die aktuelle Enzyklika von Papst Leo XIV, die sich intensiv mit den aktuellen Entwicklungen der Künstlichen Intelligenz auseinandersetzt.</p>
<p>Im Kontrast dazu entwickelt sich eine Mischung aus religiösem Fundamentalismus einerseits und einem libertären und individualistischen Kapitalismus andererseits, die auf Carl Schmitt und Ayn Rand beruht. Damit wird die <em>Broligarchie</em> gerechtfertigt, eine Herrschaft der Tech-Milliardäre. Diese Männer [sic!] sehen sich als Aufhalter – Katechon – gegen den Antichristen. Peter Thiel, milliardenschwerer Investor, der insbesondere für PayPal und Palantir verantwortlich ist und die Karriere von US-Vizepräsident J.D. Vance massiv gefördert hat, ist ein wesentlicher Protagonist dieses religiösen Fundamentalismus.</p>
<p>Ende Mai wurde die 30. Ausgabe des <em>Grundrechte-Reports</em> veröffentlicht. „Ausgangspunkt für die staatlichen Verfassungsschutzberichte sind angebliche Sicherheitsbedürfnisse; Ausgangspunkt für den Grundrechte-Report sind Menschenwürde, Grundrechte und Rechtsstaat“, schrieb es Till Müller-Heidelberg, Mitbegründer und langjähriger Mitherausgeber des Grundrechte-Reports. Diese Worte leiten auch das Vorwort der aktuellen Ausgabe ein.</p>
<p>Seit 1997 dokumentieren wir Einschränkungen der Grundrechte durch Gesetze, Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsakte und sonstiges staatliches Handeln. Der autoritäre Staat kommt immer unverhohlener zum Vorschein. Prägend für das Jahr 2025 war die sprunghafte Militarisierung Deutschlands, deren Ausmaß seit dem Zweiten Weltkrieg beispiellos ist. Die schwarz-rote Koalition bereitet mit dem Erlass des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes die Wiedereinführung der Wehrpflicht vor und verpflichtet junge Männer zu einer Selbstauskunft über ihre „Wehrtüchtigkeit“ und zu einer umfangreichen Musterung. Damit steht in Aussicht, die Errungenschaft der Aussetzung der Wehrpflicht zu verlieren. In der Begründung des Wehrdienständerungsgesetzes hieß es 2011 noch: „Die mit gesetzlichen Pflichtdiensten verbundenen Grundrechtseingriffe [sind] nicht mehr zu rechtfertigen.“ Heute kommt der Gesetzgeber offenbar zu einer anderen Bewertung.</p>
<p>Doch neben dem Ausbau von Militär und Sicherheitsbehörden ist auch der zunehmende <em>Überwachungskapitalismus</em> eine Gefahr für die Menschenrechte. Teilweise geht er mit staatlichen Überwachungsmaßnahmen und der parallel stattfindenden Militarisierung Hand in Hand, wie die Nutzung von Palantir für die staatliche Überwachung zeigt. Teilweise fördern solche Unternehmen eine faschistische Politik, wie sie in Deutschland auch auf politischer Ebene verstärkt zu beobachten ist.</p>
<p>Die Zeitschrift <strong>vor</strong><em>gänge</em> ist seit vielen Jahren das zentrale Organ der Humanistischen Union, mit dem wir unsere inhaltlichen Positionen und Themen voranbringen wollen. Um dies zu verstärken, wollen wir mit einem neuen Veranstaltungsformat die behandelten Themen in die Öffentlichkeit tragen: <strong>vor</strong><em>gänge im Hier und Jetzt</em> ist eine Reihe von weitgehend virtuellen Diskussionsveranstaltungen, in der wir künftig eine Debatte über die Themen der <strong>vor</strong><em>gänge</em> führen wollen. Die ersten beiden Veranstaltungen befassten sich mit den Ausgaben zu <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-diskursraeume-videoaufzeichnung/"><em>Einengung der Diskursräume</em></a> und <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-weniger-demokratie-wagen-videoaufzeichung/"><em>Weniger Demokratie wagen?</em></a>. Deren Aufzeichnungen sind auf unserer Homepage humanistische-union.de zu finden. Ich wünsche viel Freude und viele neue Erkenntnisse und Einsichten beim Ansehen der Aufzeichnungen und der Lektüre der Ausgaben. Wir werden die Reihe nach der Sommerpause fortführen.</p>
<p>Es grüßt Sie und Euch herzlich</p>
<p><em>Stefan Hügel</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/editorial-101/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Hände weg vom IFG! – Retten Sie die Informationsfreiheit</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-an-die-bundesregierung-das-bundesinnenministerium-und-die-bundestagsabgeordneten-im-innenausschuss-haende-weg-vom-ifg-retten-sie-die-informationsfreiheit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Jul 2026 11:24:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Informationsfreiheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung, sehr geehrter Herr Bundesminister des Innern, sehr geehrte Mitglieder des Innenausschusses im Bundestag, die vom Koalitionsausschuss geplanten Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) bedeuten einen massiven Rückschritt für die gesellschaftlichen Freiheitsrechte und alarmieren uns zutiefst. In Zeiten wachsenden Misstrauens gegenüber Politik und staatlichen Institutionen will die Regierungskoalition eines der wichtigsten Transparenzinstrumente der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-an-die-bundesregierung-das-bundesinnenministerium-und-die-bundestagsabgeordneten-im-innenausschuss-haende-weg-vom-ifg-retten-sie-die-informationsfreiheit/">Hände weg vom IFG! – Retten Sie die Informationsfreiheit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung,<br />
sehr geehrter Herr Bundesminister des Innern,<br />
sehr geehrte Mitglieder des Innenausschusses im Bundestag,</p>
<p><strong>die vom Koalitionsausschuss geplanten Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) bedeuten einen massiven Rückschritt für die gesellschaftlichen Freiheitsrechte und alarmieren uns zutiefst.</strong></p>
<p>In Zeiten wachsenden Misstrauens gegenüber Politik und staatlichen Institutionen will die Regierungskoalition eines der wichtigsten Transparenzinstrumente der Bundesrepublik de facto abschaffen. Das IFG ermöglicht seit 20 Jahren, dass Korruption und Machtmissbrauch konsequent aufgedeckt werden. Sollten die geplanten Anpassungen von Ihnen umgesetzt werden, so wäre das nicht nur das Aus für einen Großteil der IFG-Anträge, sondern auch ein fataler Einschnitt in die Pressefreiheit in Deutschland.</p>
<p>Im Koalitionsvertrag von 2025 hatten Union und SPD noch vereinbart, das IFG „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“ zu reformieren. Der jetzige Beschluss kehrt dieses Versprechen ins Gegenteil: Kein einziger der angekündigten Punkte verspricht einen Mehrwert für die Bevölkerung, jeder von ihnen bedeutet einen massiven Rückschritt für die Informationsfreiheit. Als breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus <strong>110 </strong>Organisationen, Vereinen und Projekten fordern wir Sie dazu auf:<strong> Stoppen Sie diese Pläne! Schützen Sie das IFG und die Informationsfreiheit in ihrer heutigen Form!</strong></p>
<p>Der Beschluss von Union und SPD sieht vor, künftig nur noch IFG-Anträge mit einem nachgewiesenen „berechtigten Interesse“ zuzulassen und zivilgesellschaftliche Organisationen, Pressevertreter:innen sowie Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft oder Unionsbürgerschaft auszuschließen. Behörden könnten Anträge über weitere Bereichsausnahmen noch leichter ablehnen, Namen von allen Behördenmitarbeiter:innen – auch in leitenden Funktionen – sollen konsequent geschwärzt werden. Künftig wären fast alle Anträge nicht mehr zulässig und die verbleibenden könnten zu massiven Kosten für die Antragstellenden führen oder wichtige Informationen vorenthalten. Das Resultat:<strong> Das Ende der Informationsfreiheit.</strong></p>
<p>Unter dem Vorwand des „Bürokratierückbaus“, der „staatlichen Resilienz“ und dem Schutz Kritischer Infrastruktur wird das Informationsfreiheitsgesetz ausgehöhlt. Dabei gilt bereits heute: Die bestehenden Regelungen ermöglichen es Behörden, sensible Sicherheitsinformationen zu schützen. Die Argumente der Bundesregierung, eingebettet in Wachstumsmaßnahmen, wirken daher vielmehr wie ein Deckmantel, um ein für die Verwaltung und Politik unbequem gewordenes Recht loszuwerden.</p>
<p>Die Zahlen zeigen: Die Koalitionsparteien arbeiten hier gegen den Willen der Bürger*innen.</p>
<ul>
<li>Ein Großteil der Bevölkerung (83 %) wünscht sich laut einer aktuellen Studie im Auftrag des Bundes mehr proaktive Transparenz und Informationsfreiheit der Behörden.</li>
<li>Hunderttausende stellten sich während der Koalitionsverhandlungen 2025 in einer Petition gegen den Angriff auf das IFG und konnten diesen abwehren.</li>
</ul>
<p>Sollten die Regierungspläne wie geplant umgesetzt werden, würde Millionen Bürger*innen sowie Journalist*innen und Organisationen das Recht auf Informationsfreiheit verwehrt. Darunter leiden werden: faktenbasierte Berichterstattung, öffentliche Kontrolle, das zivilgesellschaftliche Engagement sowie das Vertrauen in die Politik. Die Demokratie braucht ein starkes IFG!</p>
<p><strong>Wir als zivilgesellschaftliches Bündnis aus 110 Organisationen, Vereinen und Projekten fordern Sie daher auf: Stoppen Sie die Pläne zur Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes und schützen Sie die Transparenz für alle!</strong></p>
<p>abgeordnetenwatch<br />
Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V. (ABNR)<br />
AlgorithmWatch<br />
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club, Landesverband Berlin – ADFC Berlin eV.<br />
Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”<br />
Amnesty International<br />
anna elbe &#8211; Weitblick für Hamburg<br />
Ärztlicher Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit e.V.<br />
attac Deutschland<br />
betterplace lab gGmbH<br />
BLUE 21 e.V.<br />
BUND &#8211; Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V.<br />
BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN)<br />
Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel &#8211; KOK e.V.<br />
BUNDjugend Bayern<br />
Bürger*innenInitiative A100 (BI A100)<br />
Bürgerbewegung Finanzwende e.V.<br />
Campact e.V<br />
Cannabis Verband Deutschland<br />
Center for Democracy and Information Integrity<br />
chaos computer club e.V<br />
Cinematographinnen<br />
Climate+Tech Think-tank für Klima und Resilienz<br />
codetekt e.V. &#8211; mit Nachrichtenkompetenz gegen Desinformation!<br />
Coordination gegen BAYER-Gefahren<br />
D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt<br />
Democracy International e.V.<br />
Der Freitag<br />
Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit e.V.<br />
Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di<br />
Deutsche Umwelthilfe<br />
Deutscher Fundraising Verband e.V.<br />
Deutscher Journalisten-Verband e. V.<br />
Deutscher Naturschutzring (DNR)<br />
Deutsches Netz Rauchfreier Krankenhäuser &amp; Gesundheitseinrichtungen e.V.<br />
die tageszeitung (taz)<br />
Digitalcourage e.V.<br />
Digitale Gesellschaft e.V.<br />
ECCHR (European Center for Constitutional and Human Rights)<br />
Europäisches Zentrum für Presse und Medienfreiheit (ECPMF)<br />
FEMNET<br />
FIAN Deutschland e.V.<br />
Filmzirkel Hannover<br />
foodwatch<br />
Forum Fairer Handel<br />
Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF)<br />
Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V.<br />
Forum Umwelt &amp; Entwicklung<br />
FragDenStaat<br />
Frauen Aktiv Contra Tabak e.V.<br />
Fridays for Future Deutschland<br />
futur eins e.V.<br />
Gesellschaft für Klima und Demokratie e.V.<br />
Global Policy Forum Europe<br />
Green Legal Impact Germany e.V.<br />
Greenpeace e.V.<br />
GRÜNE LIGA e.V.<br />
Humanistische Union e.V.<br />
Initiative Offene Gesellschaft e.V.<br />
INKOTA Netzwerk e.V.<br />
innn.it e.V.<br />
Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit e.V.<br />
Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung, IFT-Nord gGmbH<br />
Interface Tech analysis and policy ideas for Europe e.V.<br />
Internationale Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen &#8211; Organisation Intersex International Germany e.V.<br />
Jugendpresse Deutschland e.V.<br />
kleindatenverein<br />
KURVE Wustrow e.V.<br />
Landesnetzwerk Bürgerengagement Berlin e.V.<br />
Lausitzer Perspektiven e.V.<br />
LOAD e.V. &#8211; Verein für liberale Netzpolitik<br />
LobbyControl<br />
Mehr Demokratie e.V.<br />
NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V.<br />
NACOA Deutschland Interessenvertretung für Kinder aus Suchtfamilien e.V.<br />
Netzwerk Klimajournalismus Deutschland e.V.<br />
Netzwerk Recherche e.V.<br />
Neue deutsche Medienmacher*innen e. V.<br />
Nichtraucherschutzverband Deutschland e.V. (NRSV)<br />
Open Knowledge Foundation Deutschland e. V.<br />
Open Parliament TV<br />
openPetition<br />
Paper Trail Media<br />
Politics for Tomorrow / nextlearning e. V.<br />
PowerShift<br />
PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.<br />
Pro Rauchfrei e.V.<br />
ProjectTogether gGmbH<br />
QueerScope | Verband der unabhängigen queeren Filmfestivals in Deutschland e.V.<br />
Reporter ohne Grenzen<br />
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV e.V.)<br />
Rettet den Regenwald e.V.<br />
Romero Initiative e.V.<br />
Schrödinger &amp; Katze e. V.<br />
Sea-Eye e.V.<br />
Sea-Watch e.V.<br />
SÜDWIND e.V.<br />
SUPERRR Lab gGmbH<br />
teilensWert e.V.<br />
Transparency International Deutschland e.V.<br />
Umweltinstitut München e.V.<br />
urgewald<br />
Verband der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V.<br />
Verband der Requisite &amp; Set Decoration e.V.<br />
Verein für Natur und Landschaft in Brandenburg e.v.<br />
Verfassungsblog gGmbH<br />
Weltladen Hailer<br />
Werkstatt Ökonomie e.V.<br />
Wikimedia Deutschland<br />
Women Engage for a Common Future (WECF) Deutschland e.V.<br />
zerforschung</p>
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		<title>Keine Aushändigung sensibler Gesundheitsdaten an die Polizei!</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/keine-aushaendigung-sensibler-gesundheitsdaten-an-die-polizei/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Apr 2026 08:26:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Niedersachsen plant unter Rot-Grün derzeit eine verschärfte Neufassung des PsychKHG (Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke). Der Gesetzentwurf soll in Kürze im Landtag beschlossen werden. Es bedeutet das Ende der ärztlichen Schweigepflicht und stellt Menschen mit psychiatrischen Diagnosen unter Generalverdacht. Laut Gesetzentwurf (Drs. 19/9722) sollen Gesundheitseinrichtungen auf Verdacht sensible Gesundheitsdaten von Menschen mit psychiatrischen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/keine-aushaendigung-sensibler-gesundheitsdaten-an-die-polizei/">Keine Aushändigung sensibler Gesundheitsdaten an die Polizei!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Niedersachsen plant unter Rot-Grün derzeit eine verschärfte Neufassung des PsychKHG (Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke). Der <a class="cursor-init" href="https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/landesregierung-stimmt-dem-entwurf-eines-gesetzes-zur-neufassung-des-niedersachsischen-gesetzes-uber-hilfen-und-schutzmassnahmen-fur-psychisch-kranke-zu-247999.html%0a">Gesetzentwurf soll in Kürze im Landtag beschlossen</a> werden. Es bedeutet das Ende der ärztlichen Schweigepflicht und stellt Menschen mit psychiatrischen Diagnosen unter Generalverdacht.</p>
<p>Laut Gesetzentwurf (Drs. 19/9722) sollen Gesundheitseinrichtungen auf Verdacht sensible Gesundheitsdaten von Menschen mit psychiatrischen Diagnosen an Polizeibehörden weitergeben. Diese umfassen den Gesundheitszustand und Krankheitsbild, den Behandlungsverlauf sowie Behandlungsinhalte (§38, 1-3). Als Voraussetzung reichen Anhaltspunkte, dass eine Person zu einer erheblichen Gefahr für andere werden könnte. Konkret geht es im §38, 1-3 um drei Stufen, nach denen Kliniken und sozialpsychiatrische Dienste Daten an die örtliche Polizei übermitteln <em>können</em>, <em>sollen </em>oder letztendlich <em>müssen</em>.</p>
<p>Der Vorgang ist Teil eines bundesweiten Vorstoßes von Politik und Sicherheitsbehörden gegen Menschen mit psychiatrischen Diagnosen. Er geht zurück auf die Forderung nach einem Register für „psychisch kranke Gefährder“ von <a href="https://www.lto.de/recht/presseschau/p/presseschau-2025-01-02-register-psychisch-kranke-body-mass-index-verbeamtung-verhuellungsverbot-schweiz">CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann</a>. dies vorgeblich zur Verhinderung möglicher Gewalttaten. Damit werden Personen pauschal zum Sicherheitsrisiko erklärt, die ihrerseits besonders vulnerabel sind. Derartige <a href="https://netzpolitik.org/2026/niedersaechsisches-psychisch-kranken-hilfe-gesetz-wann-daten-bei-der-polizei-landen-koennen-sollen-oder-muessen/">Prognosen einer potentiellen „drohenden“ Gefahr</a> haben in den letzten Jahren bereits Einzug in die Polizeigesetze gehalten und haben zu einer besorgniserregenden Vorverlagerung polizeilicher Befugnisse geführt.</p>
<p>Zwar wird nach massiver Kritik der Begriff „Register“ von Politiker*innen inzwischen vermieden, doch stellt die jetzt geplante verpflichtende Meldung und Aushändigung von persönlichen Gesundheitsdaten an Polizeibehörden faktisch weiterhin die zentrale Erfassung von vulnerablen Personen dar.</p>
<p>Die Gesetzesverschärfung in Niedersachsen ist Teil eines alarmierenden, bundesweiten Vorstoßes gegen Menschen in psychischen Krisen oder mit psychiatrischen Diagnosen: Es wird auf althergebrachte Vorurteile zurückgegriffen, nach denen diese Menschen als unberechenbar und potentiell gefährlich gelten. Diese Vorurteile werden schamlos zur Durchsetzung sicherheitspolitischer Verschärfungen benutzt und befeuert. Doch weisen Menschen in psychischen Ausnahmezuständen selbst ein erhöhtes Risiko auf, physische Gewalt zu erfahren.</p>
<p>Das Niedersächsische Vorgehen ist Teil eines generellen Trends hin zu einer zunehmend abwertenden, behindertenfeindlichen Politik.</p>
<p>In mehreren Bundesländern werden gerade ähnliche Gesetzesvorhaben vorangetrieben, parallel durchforsten Polizeibehörden ihre Datenbanken nach ihnen verdächtig erscheinenden Personen. Alle Personen, die dort jetzt schon mit dem Vermerk „Psychische und Verhaltensstörung“ (PSYV) gelistet sind, werden aktuell polizeilich überprüft. Niedersachsen hat außerdem über den Bundesrat eine bundesweite Initiative angestoßen, den Austausch von Gesundheitsdaten zu erleichtern und Gesetze anzupassen.</p>
<p>Während damit mehr und mehr Ressourcen in Maßnahmen der Kontrolle gesteckt werden, müssen wir beobachten, wie Gelder für soziale und gesundheitliche Belange empfindlich zusammengestrichen werden. Damit werden die vielfältigen Ursachen für psychische Krisen in unserer Gesellschaft nicht behoben. Soziale Fragen werden sicherheitspolitisch beantwortet, ein fataler Fehler.</p>
<p>Diese Vernetzung von „Erkenntnissen zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und anderen Behörden geschieht vor dem Hintergrund der möglichen behördlichen Nutzung automatisierter Datenanalysen wie „Palantir“. Der häufig geäußerte Verweis auf die Konsequenzen aus den gesammelten <a href="https://www.bundesarchiv.de/im-archiv-recherchieren/archivgut-recherchieren/nach-themen/euthanasie-im-dritten-reich/">Patientenakten von Menschen in psychiatrischen Einrichtungen während des Nationalsozialismus</a> ist vor diesem Hintergrund als ernste Warnung zu verstehen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Erstunterzeichnende Organisationen und Einzelpersonen:</strong></p>
<p>Berliner Organisation Psychiatrie-Erfahrener und Psychiatrie-Betroffener e.V.<br />
<a href="http://www.die-bpe.de/">Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.</a><br />
Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE) e.V.<br />
CILIP | Bürgerrechte &amp; Polizei, Berlin<br />
Enthinderungsselbsthilfe von Autisten für Autisten – ESH<br />
EXPA-Trialog e.V., Expert*innen Partnerschaft im Trialog, Genesungsbegleitung in Bremen e.V.<br />
Humanistische Union e.V.<br />
Initiative Gerechtigkeit für Lorenz<br />
Institut für Bürgerrechte &amp; öffentliche Sicherheit e.V., Berlin<br />
<a class="cursor-init" href="http://www.antipsychiatrie.de/">Irren-Offensive e.V.</a><br />
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.<br />
<a class="cursor-init" href="https://www.psychiatrie-erfahren.de/">Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg e.V.</a><br />
LVPE Bremen e.V., Landesverband Psychiatrie-Erfahrene-Bremen e.V.<br />
My Brain My Choice Initiative<br />
Netzwerk Kritische Psychotherapie Köln/Bonn<br />
Neue Richter*innenvereinigung e.V.<br />
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.<br />
Selbsthilfegruppe Psychiatrie-Erfahrene Osnabrück<br />
Widersprüche. Zeitschrift für sozialistische Politik im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich</p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" width="300" height="215" class="aligncenter size-full wp-image-20518" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/04/PM-Logos-1-300x215-1.jpg" alt="" /></p>
<p>sowie</p>
<p>Funny Badeda, Berlin<br />
Marlene Baues, Berlin<br />
Ruth Berthold<br />
Yaw Boateng, Berlin<br />
Detlef J.F. Briese<br />
RA Dr. Sven-U. Burkhardt, Vertretungsprofessor an der HS Neubrandenburg<br />
Prof. Dr. Helga Cremer-Schäfer, Bad Vilbel<br />
Hubert Cremer, Dipl. Psychologe<br />
Petra Fiedler<br />
Alaska Gahrenberg<br />
Magda v. Garrel<br />
Carl Grünheid, Berlin<br />
Annegret Heinker<br />
Uli Herding, Frankfurt<br />
Dobroslawa Ewa Hergemöller, Herne<br />
Wolfgang Hille<br />
Ines Hoffmann Berlin<br />
John Jannik, Berlin<br />
Melek Khaled, Berlin<br />
Florian Klose, Berlin<br />
Espen Knapp, Berlin<br />
Jennifer Kriehmig, Berlin<br />
Sören Kriehmig, Berlin<br />
Martina Maier Berlin<br />
Sabine Meier, Berlin<br />
Uwe Pankow, Berlin<br />
Prof. Dr. Helmut Pollähne, Bremen<br />
Monika v. Richthofen (Beirat Ruth Fricke Stiftung)<br />
Moussa Röber, Berlin<br />
Swen Romanski, Dortmund<br />
Julia Schnabel, Berlin<br />
Christoph Schröder, Hannover<br />
Dipl.-Ing. Sabrina Schwanczar<br />
Anne Seeck, Teilhabe e.V., Berlin<br />
Tessa Sieverts, Berlin<br />
Manuel Sommer, Berlin<br />
Thies Sorgenfrei, Berlin<br />
Doris Steenken, Osnabrück<br />
Rene Talbot Berlin<br />
Sandra Tapfer, Berlin<br />
Lothar Tiedtke, Stralsund<br />
Arda Turhan, Berlin<br />
Anne Vommer, Berlin<br />
Thanh Vu Nguyen, Berlin<br />
Andrea Wichmann, Wittendörp (MV)<br />
Beate Winzer<br />
Dr. Martin Zinkler, Psychiater und Psychotherapeut, Bremen</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Offener Brief zur geplanten Änderung des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-zur-geplanten-aenderung-des-berliner-polizei-und-ordnungsrechts/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Oct 2025 09:55:36 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Sehr geehrte Abgeordnete des Berliner Abgeordnetenhauses, mit Antrag vom 02.07.2025 haben die Fraktionen der CDU und der SPD den Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin (ASOG-E, Abgh-Drs. 19/2553) vorgelegt. Das wäre die zweite Novelle innerhalb kürzester Zeit. Sie [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Sehr geehrte Abgeordnete des Berliner Abgeordnetenhauses,</p>
<p align="justify">mit Antrag vom 02.07.2025 haben die Fraktionen der CDU und der SPD den Entwurf für ein <em>Gesetz zur Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin</em> (ASOG-E, Abgh-Drs. 19/2553) vorgelegt. Das wäre die zweite Novelle innerhalb kürzester Zeit. Sie ist nicht bloß ein Update polizeilicher Befugnisse. Der Gesetzesentwurf umfasst insgesamt 736 Seiten. Inhaltlich ermöglicht er u.a. automatisierte <a href="https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/alle-werden-ueberwacht-biometrische-ueberwachung-im-internet-stoppen-1159">Superdatenbanken</a> (§ 47a ASOG-E), Videoüberwachung und automatisierte Verhaltensmustererkennung an „kriminalitätsbelasteten Orten/gefährdeten Orten“ (§ 24e ASOG-E/§ 24 a ASOG-E) oder biometrische Abgleiche mit im Internet öffentlich zugänglichen – personenbezogenen – Daten (§ 28a ASOG-E). Das Diskriminierungsrisiko ist alarmierend. Es ist zu befürchten, dass unüberwachter Aufenthalt in weiten Teilen Berlins unmöglich wird. Dazu treten Ermächtigungen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung („Staatstrojaner“).</p>
<p align="justify">Dass der Entwurf unmittelbar vor der Sommerpause und ohne erkennbares Bemühen um öffentliche Debatte und fachliche Auseinandersetzung eingebracht wurde, lässt sich schwer als Versehen lesen. Die geplanten Änderungen sind gravierend. Die Wahrung der Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung sowie Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme („IT Grundrecht“) ist nicht gewährleistet. Ohne noch zu wissen, wie effektiv verdachtsunabhängige Kontrollbefugnisse an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten (kbO) sind, sieht die Novelle kurzerhand eine Erweiterung um Videoüberwachung und automatisierte Verhaltensmustererkennung vor.</p>
<p align="justify"><strong>Wir fordern Sie auf, das Gesetzgebungsverfahren auszusetzen, um eine öffentliche Debatte und fachliche Auseinandersetzung zu ermöglichen, die dem Gewicht der geplanten Grundrechtseingriffe gerecht wird.</strong></p>
<p align="justify">Grundrechtlich besonders drastisch erscheinen u.a. die Ermächtigungen zur Errichtung einer orts- und verhaltensübergreifenden Analyseplattform (<em>Data Mining</em> / Superdatenbank, § 47a ASOG-E), zum biometrischen Abgleich mit über das Internet öffentlich zugänglichen personenbezogenen Daten (<em>Data Scraping</em>, § 28a ASOG-E) oder zur automatisierten Verhaltensmustererkennung (§ 24e ASOG-E). So lässt es § 47a ASOG-E in seiner derzeitigen Fassung zu, Datenbestände der Polizei losgelöst von konkreten Anlässen dauerhaft zusammen zu führen. Die Möglichkeiten zum Erstellen von Bewegungsprofilen, Verhaltensmuster- und Sozialkontaktanalysen machen die „Superdatenbank“ zu einem Instrument eines <em>Predictive Policing</em>, das in den verbotenen oder zumindest Hochrisikobereich der KI-VO fällt. Zwar dürfte nach aktuellem Stand keine Nutzung von Palantir Produkten in Berlin geplant sein. Verstöße gegen EU-Recht sind damit aber nicht automatisch abgewendet. Der ASOG-E selbst verschreibt sich der Umsetzung der jüngsten Judikatur des Bundesverfassungsgerichts. Umfang, Art/Herkunft und Methode des <em>Data Minings</em> dürften jedoch nicht ausreichend festgelegt sein, um den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts im <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/02/rs20230216_1bvr154719.html?nn=68080">Urteil</a> zur automatisierten Datenverarbeitung in Hamburg und Hessen gerecht zu werden (1 BvR 1547/19; 1 BvR 2634/20).</p>
<p align="justify">Mit § 28a ASOG-E (<em>Data Scraping</em>) ist die Möglichkeit geschaffen, biometrische Daten wie Gesichtsbilder oder Stimmmerkmale mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet abzugleichen. Das bedeutet, jedes – etwa auf einer Versammlung, Veranstaltung oder auch gegen den Willen &#8211; erstellte Foto oder Video, steht einem automatisierten, KI-gestützten Abgleich zur Verfügung. Derzeit ist nicht vorgesehen, dass die personenbezogenen Daten nach einem Abgleich zu löschen sind. Damit droht der Aufbau einer ungezielt ausgelesenen Datenbank, was ebenfalls nicht mit der KI-VO und den vom Bundesverfassungsgericht etablierten Standards vereinbar sein dürfte.</p>
<p align="justify">Aus <a href="https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Rechtsgutachten/polizei_studie_lang.html?nn=305458">Erkenntnissen</a> zu verdachtsunabhängigen Kontrollen an „kriminalitätsbelasteten Orten“ wissen wir derzeit v.a.: Sie sind anfällig für Diskriminierungen, insbesondere <em>Racial Profiling</em>. Weitgehend unklar ist, wie effektiv sie sind; ob registrierte Straftaten Resultat der Gefahrenlage oder des polizeilichen Kontrollfokus ist. Ungeachtet dessen erweitert § 24e ASOG-E polizeiliche Eingriffsbefugnisse – ebenso wie an gefährdeten Orten – um Videoüberwachung und automatische Datenauswertung. Hier schafft der Entwurf eine Grundlage für flächenmäßig umfassende Überwachung in Berlin. Diskriminierungsgefahren steigen weiter; insbesondere „atypische“ Verhaltensmuster, Praxen jenseits normativer Gesellschaftsvorstellungen, vermitteln im Rahmen automatisierter Auswertung „Gefahr“. Menschen mit Einschränkungen werden intensiver behindert, Wohnungslose weiter ausgegrenzt. Ermächtigungen wie die in § 42d ASOG-E vorgesehene Weiterverwendung von Daten zum KI-Training verschärfen diesen Kreislauf. Das mag § 17a ASOG-E, der nun eine Festlegung der kbO über Rechtsverordnung vorsieht, nicht auszugleichen. Die in § 12 Abs. 3 ASOG-E enthaltene Aufforderung, polizeiliche Maßnahmen nur im Einklang mit dem (verfassungs-)rechtlich gewährleistetem Schutz vor staatlicher Diskriminierung aus Art. 3 Abs. 3 GG, Art. 10 Abs. 2 VvB und § 2 LADG durchzuführen, irritiert im Gesamtzusammenhang des Entwurfs nahezu. Dies umso mehr, als die Formulierung im Umkehrschluss (Ungleichbehandlung mit jeglichem sachlichen Grund rechtfertigbar) die verfassungsrechtlichen Standards der Diskriminierungsverbote unterschreitet.</p>
<p align="justify"><strong>Wir fordern Sie auf, das Recht zu schützen, hier in Berlin frei von Massenüberwachung, Kontrolle und Diskriminierung zu leben. Das bedeutet für den Moment, die geplante Novellierung des ASOG zu stoppen.</strong></p>
<p align="justify">Mit freundlichen Grüßen<br />
Humanistische Union e.V. // <a href="https://www.humanistische-union.de/">https://www.humanistische-union.de/</a><br />
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. // <a href="https://www.grundrechtekomitee.de/">https://www.grundrechtekomitee.de/</a><br />
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) // <a href="https://www.rav.de/start">https://www.rav.de/start</a><br />
Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e. V. // <a href="https://strafverteidiger-berlin.de/">https://strafverteidiger-berlin.de/</a><br />
Vereinigung Demokratischer Jurist:innen e. V. (VDJ) // <a href="https://www.vdj.de">https://www.vdj.de</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-zur-geplanten-aenderung-des-berliner-polizei-und-ordnungsrechts/">Offener Brief zur geplanten Änderung des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Zivilgesellschaft kritisiert Unsicherheitspaket 2.0</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/zivilgesellschaft-kritisiert-unsicherheitspaket-2-0/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Aug 2025 09:03:19 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis fordert in einem offenen Brief den Stopp des Gesetzentwurfs zur „Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse“. Die geplante Neuauflage des Sicherheitspakets droht, fundamentale Grundrechte zu untergraben. Der Brief kritisiert die fehlende Verhältnismäßigkeit: Der vorgesehene Abgleich biometrischer Daten mit Social-Media-Plattformen käme einer dauerhaften Massenüberwachung gleich. Der dafür nötige Aufbau KI-gestützter „Superdatenbanken“ steht zudem im Widerspruch [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/zivilgesellschaft-kritisiert-unsicherheitspaket-2-0/">Zivilgesellschaft kritisiert Unsicherheitspaket 2.0</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis fordert<a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/08/Offener-Brief.pdf"> in einem offenen Brief den Stopp des Gesetzentwurfs zur „Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse“</a>. Die geplante Neuauflage des Sicherheitspakets droht, fundamentale Grundrechte zu untergraben.</p>
<p>Der Brief kritisiert die fehlende Verhältnismäßigkeit: Der vorgesehene Abgleich biometrischer Daten mit Social-Media-Plattformen käme einer dauerhaften Massenüberwachung gleich. Der dafür nötige Aufbau KI-gestützter „Superdatenbanken“ steht zudem im Widerspruch zur EU-KI-Verordnung.</p>
<p>Auch die geplante automatisierte Datenauswertung durch Bundespolizei und BKA gefährdet Grundrechte massiv, denn sie ermöglicht weitreichende Profilbildung auch von Unbeteiligten. Besonders kritisch ist die vorgesehene Zusammenarbeit mit privaten Firmen, etwa dem umstrittenen US-Unternehmen Palantir.</p>
<p><strong>Stefan Hügel</strong>, Vorsitzender der <strong>Humanistischen Union</strong>: &#8222;Die geradezu dystopisch anmutenden Datenbanken in Verbindung mit KI-gestützter Auswertung, biometrischer Massenüberwachung und Profilbildung verstoßen gegen die KI-Verordnung und sind mit einer Demokratie unvereinbar. Eine denkbare künftige antidemokratische Regierung wird solche Mittel begierig aufgreifen und gegen die Demokratie wenden. Dazu kommt das Risiko des &#8218;programmierten Rassismus&#8216;, der systematischen Diskriminierung marginalisierter Gruppen.”</p>
<p><strong>Erik Tuchtfeld</strong>, Co-Vorsitzender von <strong>D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt</strong>, kommentiert: „Das Bundesinnenministerium schlägt vor, zukünftig willkürlich privat aufgenommene Bilder – von Grill-Partys über Klima-Demonstrationen bis hin zu Pride-Paraden – massenhaft auszuwerten und sensibelste persönliche Daten den Palantirs dieser Welt zur Verfügung zu stellen. Sollte dieser Vorschlag Realität werden, gefährdet er die Sicherheit und Grundrechte von Millionen Menschen, die keiner Straftat verdächtig sind. Darüber hinaus würden neue Abhängigkeiten vom Trump-Regime geschaffen, die die digitale Souveränität Deutschlands weiter einschränken. Es wäre ein Zeichen für eine Koalition der Verantwortungslosigkeit.“</p>
<p><strong>Manuel &#8218;HonkHase&#8216; Atug</strong>, Gründer und Sprecher der <strong>AG KRITIS</strong>: „Freiheitsrechte sind kritische Infrastruktur für die Demokratie.“</p>
<p><strong>Kilian Vieth-Ditlmann</strong>, Head of Policy bei <strong>AlgorithmWatch</strong>: &#8222;Innenminister Dobrindt schlägt im Prinzip vor, eine gigantische Gesichtsdatenbank aller Bürgerinnen und Bürger aus dem Internet zu bauen – ganz egal, ob jemand verdächtig ist oder nicht. Familienfotos, Party-Selfies, Screenshots aus Videos oder Bilder, auf denen man nur im Hintergrund zu sehen ist – alles soll erfasst und durch KI analysiert werden. Das ist restlos unverhältnismäßig und genau deshalb durch EU-Recht verboten.&#8220;</p>
<p><strong>Lena Rohrbach</strong>, Referentin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter und Rüstungsexportkontrolle bei <strong>Amnesty International Deutschland</strong>: &#8222;Der Entwurf für das sogenannten &#8218;Sicherheitspaket&#8216; birgt erhebliche demokratische und menschenrechtliche Risiken. Alle Videos, Fotos und andere biometrische Daten im Netz zu durchsuchen, um einige wenige Personen zu finden, die nicht einmal einer Straftat verdächtig sein müssen, ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf Privatsphäre. Die automatisierte Datenanalyse, auch mittels KI, führt zur umfassenden Profilbildung über unzählige Menschen. Amnesty International hat durch Recherchen zum Einsatz von KI in Behörden immer wieder gezeigt, dass dieser oft zu Diskriminierung gegen marginalisierte Bevölkerungsgruppen führt. Soll dafür Palantir-Software eingesetzt werden, so handelt es sich außerdem um ein Unternehmen, das seinen Pflichten zur Achtung der Menschenrechte unter den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte nicht nachkommt. Deutsche Behörden sollten eine Beschaffungsrichtlinie erhalten, die die Menschenrechtsbilanz eines Unternehmens zwingend berücksichtigt.&#8220;</p>
<p><strong>Constanze Kurz</strong>, Sprecherin des <strong>Chaos Computer Clubs</strong>: „Die Pläne Dobrindts zur biometrischen Fahndung im Netz sind gefährlich und rundweg abzulehnen. Denn sie würden den öffentlichen Raum Internet verändern: Millionen Gesichter in Bildern oder Filmen, die Menschen alltäglich im Netz teilen, würden zum biometrischen Rohstoff für automatisierte polizeiliche Suchen. Dass der Innenminister dabei über europäische Datenschutzregeln einfach hinweggeht, zeigt eine beunruhigende Ignoranz gegenüber bestehenden Rechten. Auch Dobrindts Plan in seinem &#8218;Sicherheitspaket&#8216;, alle Polizei-Datenbestände zusammenzuführen und automatisiert zu analysieren, muss gestrichen werden. Es würde die alltäglichen Polizeikontakte von Menschen in eine undurchsichtige Analyse-Maschinerie hineingeben, die nichts mehr mit dem eigentlichen Zweck der Datenerhebung zu tun hat. Dass dazu auch nur erwogen wird, den US-Konzern Palantir mit der Polizeidatenanalyse zu beauftragen, lässt die Aussagen zur ‚digitalen Souveränität‘ im Koalitionsvertrag geradezu lächerlich erscheinen.“</p>
<p><strong>Konstantin Macher</strong>, Vorstandsmitglied bei der <strong>Digitalen Gesellschaft</strong>: &#8222;Die Bundesregierung will die Gesellschaft durch Überwachung und Kontrolle regieren, aber damit werden keine Probleme gelöst. Wir wollen eine nachhaltige Sicherheitspolitik, die Steuergelder stattdessen dafür nutzt, um Menschen ein gutes Leben zu ermöglichen.&#8220;</p>
<p><strong>Rainer Rehak</strong>, Ko-Vorsitz des <strong>Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung</strong>: &#8222;Ein solch mächtiges, in den USA für das Militär entworfene Werkzeug in den Händen der Polizei würde zudem die leider anderweitig schon beobachtbare Militarisierung der Polizei nun im Digitalen fortschreiben. Diese Militarisierung der Polizei und Auflösung der Zweckbindung lehnen wir ab, auch deshalb, weil der Nutzen nie transparent dargelegt wurde und somit die demokratisch gebotenen Verhältnismäßigkeitsüberlegungen unmöglich sind.“</p>
<p><strong>Bianca Kastl</strong>, Erste Vorsitzende des <strong>Innovationsverbunds Öffentliche Gesundheit e.V.</strong>: &#8222;Anlasslose Massenüberwachung hilft genau niemanden – außer dem Niedergang des Vertrauens in den Staat und dessen demokratische Kontrolle.”</p>
<p><strong>Teresa Morrkopf-Widlok</strong>, Vorsitzende von <strong>LOAD e.V.</strong>: &#8222;Was Dobrindt als Sicherheitspaket verkauft, ist in Wahrheit ein Blankoscheck für digitale Massenüberwachung. Biometrische Rasterfahndung und automatisierte Datenanalyse sind nicht verhältnismäßig und haben einen zu hohen grundrechtlichen Preis. Statt auf funktionierende Daten, bessere Vernetzung, gezielte Strafverfolgung und rechtsstaatliche Kontrolle zu setzen, entsteht ein schlüsselfertiger Überwachungsapparat. Der Schulterschluss mit einem Unternehmen wie Palantir, das (rechts-)staatliche Strukturen als Hindernis für Effizienz begreift, ist brandgefährlich. Wer so Politik macht, riskiert nicht nur Bürgerrechte, sondern auch die eigene digitale Souveränität.&#8220;</p>
<p><strong>Michael W.</strong>, Vorstand bei <strong>Topio e.V.</strong>: &#8222;Eine ausufernde und zunehmend unkontrollierte Massenüberwachung ist der falsche Weg. Sie schafft kein Vertrauen in Demokratie und Staat, sondern fördert eine Haltung des Misstrauens und der Verdächtigung.&#8220;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Den gemeinsamen offenen Brief an Bundeskanzler Merz, Vizekanzler Klingbeil, Bundesinnenminister Dobrindt und Bundesjustizminister Hubig können können Sie hier lesen: <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/08/Offener-Brief.pdf">https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/08/Offener-Brief.pdf</a>.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/zivilgesellschaft-kritisiert-unsicherheitspaket-2-0/">Zivilgesellschaft kritisiert Unsicherheitspaket 2.0</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Koalitionsverhandlungen: Frontalangriff auf unsere Grundrechte</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-254/publikation/koalitionsverhandlungen-frontalangriff-auf-unsere-grundrechte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 May 2025 14:16:12 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Mit großer Besorgnis beobachtet die Humanistische Union den aktuellen Stand der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD. Während das öffentlich gewordene Verhandlungspapier[1] im Ganzen durchaus auch positive Aspekte beinhaltet – wie eine angekündigte und dringend nötige Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes und der Gemeinnützigkeit –, so finden sich darin auch Abschnitte und Forderungen, die wir aus bürgerrechtlicher Sicht [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-254/publikation/koalitionsverhandlungen-frontalangriff-auf-unsere-grundrechte/">Koalitionsverhandlungen: Frontalangriff auf unsere Grundrechte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit großer Besorgnis beobachtet die Humanistische Union den aktuellen Stand der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD. Während das öffentlich gewordene Verhandlungspapier<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a> im Ganzen durchaus auch positive Aspekte beinhaltet – wie eine angekündigte und dringend nötige Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes und der Gemeinnützigkeit –, so finden sich darin auch Abschnitte und Forderungen, die wir aus bürgerrechtlicher Sicht für höchst problematisch halten. Diese finden sich vor allem im Papier der „AG 1 – Innen, Recht, Migration und Integration“<a href="#_ftn2" name="_ftnref2">[2]</a>. Insbesondere einige noch in den Verhandlungen umstrittene Vorschläge und Forderungen von Seiten der Unionsparteien sehen wir als weitere Angriffe auf zentrale Bürgerrechte.</p>
<p>Statt die Freiheit und Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, setzen viele Vorschläge auf Überwachung, Kriminalisierung und eine gefährliche Aushöhlung des Datenschutzes. Wir appellieren daher insbesondere an die SPD, sich für den Grundrechtsschutz in den Koalitionsverhandlungen einzusetzen.</p>
<p>Viele katastrophale migrationspolitische Ankündigungen sowie den Vorstoß der CDU/CSU, das 2006 verabschiedete Informationsfreiheitsgesetz (IFG)<a href="#_ftn3" name="_ftnref3">[3]</a> wieder abzuschaffen, sehen wir als Bürgerrechtsorganisation, die jahrelang für das IFG gekämpft hat, als überaus kritisch. Für beide haben sich auch bereits breite zivil-gesellschaftliche Bündnisse gegen die Abschaffung gebildet. Es gibt jedoch auch viele andere bürgerrechtlich problematische Aspekte im Papier, die bislang weniger intensiv in der Öffentlichkeit kritisiert wurden. Komplementär zum staatlichen Transparenzgebot ist nämlich der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Überwachung sowie der Datenschutz<a href="#_ftn4" name="_ftnref4">[4]</a>. Hier finden es besonders alarmierend, dass die CDU/CSU die faktische Einführung der Chatkontrolle und die anlasslose Vorratsdatenspeicherung fordern. Das sind Maß-nahmen, die grundlegende Freiheitsrechte infrage stellen und eine Massenüberwachung etablieren würden.</p>
<p>Folgende Punkte sind aus unserer Sicht besonders zu kritisieren:</p>
<p><strong>Einführung der Vorratsdatenspeicherung</strong></p>
<p>Einig sind sich die Koalitionäre, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen und Portnummern<a href="#_ftn5" name="_ftnref5">[5]</a> wieder eingeführt werden soll. Diese Wiedereinführung ist ein gefährlicher und verfassungsrechtlich höchst problematischer Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Diese Speicherung stellt eine Gesellschaft unter General-verdacht und widerspricht mehrfachen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts sowie des Europäischen Gerichtshofs. Solch eine Massenüberwachung öffnet zudem Tür und Tor für Missbrauch durch Behörden. Statt gezielter Kriminalitätsbekämpfung setzen die Verhandlungsparteien auf ein Instrument, das in keiner Weise nachweislich zur Sicherheit beiträgt, aber eine digitale unverhältnismäßige Massenüberwachung ermöglicht. Es ist ein Frontalangriff auf die informationelle Selbstbestimmung und den Datenschutz.</p>
<p><strong>Einführung der Chatkontrolle</strong></p>
<p>Der CDU/CSU zufolge sollen auch elektronische Kommunikationsdienste „im Einzelfall zur Entschlüsselung und Ausleitung von Kommunikationsinhalten an Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden“ verpflichtet werden. Das wäre eine Zustimmung zur Chatkontrolle auf EU-Ebene.</p>
<p>Nachrichten und Onlineinhalte von Nutzenden zu entschlüsseln, zu über-wachen und damit die freie und private Kommunikation zu untergraben, halten wir für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte. Bedroht werden dadurch die digitale Privatsphäre und faktisch auch die Äußerungsfreiheit. Zudem hat sich gezeigt, dass solche Maßnahmen beispielsweise Kinder nicht besser schützen. Stattdessen verengen sie den Blick auf technokratische Überwachungsinstrumente, die unsere Freiheitsrechte auf skandalöse Weise bedrohen<a href="#_ftn6" name="_ftnref6">[6]</a>. Mit einer solchen Chatkontrolle wird ein umfassendes Überwachungspaket geschaffen, das sich potentiell gegen die gesamte Bevölkerung der EU richtet. Es nimmt den Menschen die Möglichkeit, selbstbestimmt über ihr Leben mit einer Technologie zu entscheiden<a href="#_ftn7" name="_ftnref7">[7]</a>.</p>
<p><strong>Biometrische Rasterfahndung</strong></p>
<p>Sicherheitsbehörden sollen beiden Parteien zufolge eine „automatisierte Datenrecherche und -analyse sowie den nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten, auch mittels künstlicher Intelligenz, vornehmen können“. Dadurch würden eine Big-Data-Software und biometrische Internetrasterfahndung eingeführt werden. Dafür benötigen Sicherheitsbehörden eine riesige biometrische Datenbank. Das eröffnet auch die Gefahr, dass große Datenmengen von problematischen KI-Softwares wie Palantir ausgewertet werden. Dem AI Act der EU<a href="#_ftn8" name="_ftnref8">[8]</a> zufolge ist eine solche biometrische Datenbank, die Massenüberwachung ermöglichen würde, aber verboten. Daher halten wir auch diese Idee für grundrechtswidrig und skandalös<a href="#_ftn9" name="_ftnref9">[9]</a>.</p>
<p><strong>Ausweitung der KFZ-Kennzeichenkontrolle</strong></p>
<p>Die Koalitionäre möchten „zu Strafverfolgungszwecken den Einsatz von automatisierten Kennzeichenlesesystemen im Aufzeichnungsmodus“ erlauben. Dies spricht dafür, dass sie § 163g STPO ausweiten wollen, der derzeit das Kennzeichenscanning nur zur Ermittlung des Aufenthaltsortes oder der Identität von Täterinnen und Tätern bei Straftaten von erheblicher Bedeutung und nur vorüber-gehend und nicht flächendeckend ermöglicht. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Koalitionäre an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.12.2018 (1 BvR 142/15) erinnern, das dem KFZ-Kennzeichenscanning deutliche Grenzen gesetzt hat<a href="#_ftn10" name="_ftnref10">[10]</a>.</p>
<p><strong>Änderung vom Datenschutzbeauftragten zum Datennutzungsbeauftragten</strong></p>
<p>Die Umbenennung des Amtes der Datenschutzbeauftragten in eine „Daten-nutzungsbeauftragte“ könnte man für eine reine semantische Spielerei oder einen Imagewechsel halten. Dem ist aber nicht so: Dies offenbart eine tiefgreifende Veränderung der Prioritäten. Der Datenschutz – bislang als fundamentales Bürgerrecht anerkannt – wird nun dem wirtschaftlichen Verwertungsinteresse unter-geordnet. Diese Neuausrichtung droht, sensible Daten von Nutzenden für kommerzielle und staatliche Zwecke freizugeben, anstatt sie davor zu schützen. Diese Begriffstransformation macht deutlich, dass Grundrechte zunehmend zur Verhandlungsmasse für ökonomische Interessen werden.</p>
<p><strong>Abschaffung des Bundespolizeibeauftragten</strong></p>
<p>Während die SPD daran festhalten will, möchte die CDU/CSU das immer noch junge Amt des Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag abschaffen. Bei aller bürgerrechtlichen Kritik, die man am Polizeibeauftragtengesetz haben kann: Gerade diese Stelle ist es, die polizeiliches Fehlverhalten durch Eingaben zumindest dokumentieren soll. Die Auflösung des Amts würde das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei gefährden und den Menschen in Deutschland ein wichtiges Mittel entziehen, um sich gegen unverhältnismäßige Maß-nahmen oder Übergriffe zu wehren. Im Zusammenhang mit der unverhältnismäßigen Ausweitung der Kompetenzen von Sicherheitsbehörden ist es umso schlimmer, dass dieses Amt durch einen überbordenden und kaum kontrollierbaren Überwachungs-apparat ersetzt werden soll.</p>
<p><strong>Fehlende Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbruch</strong></p>
<p>Die Weigerung der CDU/CSU, den § 218 StGB zu reformieren und Schwangerschaftsabbrüche<a href="#_ftn11" name="_ftnref11">[11]</a> aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, ist ein eklatanter Rückschritt in der Gewährleistung reproduktiver Rechte. Während viele europäische Nachbarn längst eine entkriminalisierte und medizinisch fundierte Lösung gefunden haben, bleibt Deutschland in der Vergangenheit verhaftet. Frauen werden weiterhin durch bürokratische Hürden, moralische Bevormundung und eingeschränkte Zugänglichkeit zu sicheren Abbrüchen in ihrer körperlichen Selbstbestimmung massiv eingeschränkt. Dies ist nicht nur frauenfeindlich, sondern auch ein Verstoß gegen internationale Menschenrechtsstandards, die das Recht auf eine selbstbestimmte Familienplanung als grundlegendes Menschenrecht anerkennen.</p>
<p><strong>Geplante Rekriminalisierung des Cannabiskonsums</strong></p>
<p>Nach Jahrzehnten der Kriminalisierung und einer mühsam erkämpften Reform für mehr Selbstbestimmung von Konsumierenden plant die CDU/CSU, diesen kleinen Fortschritt wieder rückgängig zu machen und Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten abermals dem straf-rechtlichen Zugriff auszusetzen. Dies zeugt nicht nur von ideologischer Sturheit, sondern ignoriert auch die positiven Erfahrungen anderer Staaten, in denen Entkriminalisierung zu weniger Kriminalität und besserem Jugendschutz geführt hat<a href="#_ftn12" name="_ftnref12">[12]</a>. Die Rekriminalisierung verhindert aber keinen Drogenkonsum, sondern macht Menschen zu Kriminellen, die diese Droge konsumieren– dadurch werden Schwarzmarktstrukturen gestärkt. Diese Pläne sind rückständig, wissenschaftsfern und konterkarieren jegliche fortschrittliche Drogenpolitik.</p>
<p>Insgesamt ist kaum von Entkriminalisierung im Vertragspapier die Rede, höchstens von Kriminalisierung. Das setzt falsche Signale.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Die aktuellen Pläne der zukünftigen Bundesregierung reihen sich ein in eine lange Kette von rückwärtsgewandten Angriffen auf unsere Freiheitsrechte und gefährden aktiv unsere Demokratie. Statt eine fortschrittliche, freiheitliche und transparente Politik zu gestalten, setzen die Koalitionsverhandlungsparteien oder zumindest Teile davon auf Repression, Überwachung und Kontrolle.</p>
<p>Viele der Forderungen halten wir für grundrechtsverletzend, da sie unverhältnismäßig sind und in die Rechte und das Leben der breiten Masse eingreifen. Wer glaubt, die Demokratie mit Massenüberwachung beispielsweise durch oligarchische Überwachungsuntenehmen im Dienste des Staates zu retten, liegt offensichtlich falsch. Denn wer Bürgerrechte derart leichtfertig aufgibt, sollte sich nicht wundern, wenn das Vertrauen in den Staat und in die Parteien weiter erodiert.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Philip Dingeldey, Carola Otte und </em><em>Thomas Schindelbeck</em></p>
<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> <a href="https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2025/03/koalitionsverhandlungen-cducsuspd/">https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2025/03/koalitionsverhandlungen-cducsuspd/</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref2" name="_ftn2">[2]</a> <a href="https://fragdenstaat.de/dokumente/258013-koalitionsverhandlungen-cdu-csu-spd-ag-1-innen-recht-migration-und-integration/">https://fragdenstaat.de/dokumente/258013-koalitionsverhandlungen-cdu-csu-spd-ag-1-innen-recht-migration-und-integration/</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref3" name="_ftn3">[3]</a> Siehe weiterführend: <a href="https://www.humanistische-union.de/themen/informationsfreiheit/">https://www.humanistische-union.de/themen/informationsfreiheit/</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref4" name="_ftn4">[4]</a> Siehe weiterführend: <a href="https://www.humanistische-union.de/themen/datenschutz/">https://www.humanistische-union.de/themen/datenschutz/</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref5" name="_ftn5">[5]</a> Siehe weiterführend: <a href="https://www.humanistische-union.de/themen/datenschutz/vorratsdaten/">https://www.humanistische-union.de/themen/datenschutz/vorratsdaten/</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref6" name="_ftn6">[6]</a> <a href="https://netzpolitik.org/2025/verschluesselte-kommunikation-breite-ablehnung-fuer-skandaloesen-hintertueren-vorschlag-der-union/">https://netzpolitik.org/2025/verschluesselte-kommunikation-breite-ablehnung-fuer-skandaloesen-hintertueren-vorschlag-der-union/</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref7" name="_ftn7">[7]</a> <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/chatkontrolle-stoppen/">https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/chatkontrolle-stoppen/</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref8" name="_ftn8">[8]</a> Siehe auch Aden, Hartmut: Künstliche Intelligenz menschenrechtlich einhegen? Die Europäische Union auf dem Weg zu einer KI-Verordnung, in: <em>vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em>, Nr. 242 = Jg. 62, H. 2, S. 55-61.</p>
<p><a href="#_ftnref9" name="_ftn9">[9]</a> Siehe auch <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/eine-digitale-brandmauer-errichten/">https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/eine-digitale-brandmauer-errichten/</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref10" name="_ftn10">[10]</a> Siehe auch <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/bundesverfassungsgerichtsurteil-zur-kfz-kennzeichenkontrolle-ein-grosser-sieg-fuer-die-buergerrechte/">https://www.humanistische-union.de/thema/bundesverfassungsgerichtsurteil-zur-kfz-kennzeichenkontrolle-ein-grosser-sieg-fuer-die-buergerrechte/</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref11" name="_ftn11">[11]</a> Siehe weiterführend <a href="https://www.humanistische-union.de/themen/lebensweisen-pluralismus/recht-auf-selbstbestimmte-schwangerschaft/">https://www.humanistische-union.de/themen/lebensweisen-pluralismus/recht-auf-selbstbestimmte-schwangerschaft/</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref12" name="_ftn12">[12]</a> Siehe auch <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2024/was-ist-von-der-cannabis-freigabe-zu-halten/">https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2024/was-ist-von-der-cannabis-freigabe-zu-halten/</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-254/publikation/koalitionsverhandlungen-frontalangriff-auf-unsere-grundrechte/">Koalitionsverhandlungen: Frontalangriff auf unsere Grundrechte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Grundrechte-Report 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt</title>
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		<pubDate>Wed, 21 May 2025 10:00:08 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Heute, am 21. Mai 2025, wurde der „Grundrechte-Report 2025. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ im Haus der Demokratie in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. Der 29. Grundrechte-Report behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2024. In bislang nicht gekanntem Ausmaß stehen die Kommunikationsgrundrechte und damit die Grundlagen der pluralistischen Demokratie unter [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/grundrechte-report-2025-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">Grundrechte-Report 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Heute, am 21. Mai 2025, wurde der <strong><em>„Grundrechte-Report 2025. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“</em></strong> im Haus der Demokratie in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt.</p>
<p>Der 29. Grundrechte-Report behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2024. In bislang nicht gekanntem Ausmaß stehen die Kommunikationsgrundrechte und damit die Grundlagen der pluralistischen Demokratie unter Druck. Bestimmte Arten von Versammlungen werden pauschal verboten und Protestcamps mit Gewalt geräumt, die Äußerung von Meinungen wegen ihres Inhalts kriminalisiert, Kulturschaffende und Wissenschaftler*innen unter Generalverdacht gestellt. Der Report behandelt außerdem unter anderem die anhaltende Einschränkung von Rechten Geflüchteter, den Umgang mit Menschen in Haft und Strafvollzug sowie die Militarisierung von Politik und Gesellschaft.</p>
<p>Der Report versteht sich als „alternativer Verfassungsschutzbericht“ und bespricht Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Er wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Maximilian Steinbeis</strong>, freier Publizist und Geschäftsführer des Verfassungsblogs, präsentierte den Grundrechte-Report heute in Berlin. Er unterstrich, wie wichtig der Einsatz für die Grundrechte aktuell ist: „Wir leben in dunklen Zeiten. Die täglichen Nachrichten aus den USA dürfen nicht überdecken, wie sehr auch im Geltungsbereich des Grundgesetzes die autoritäre Wende voranschreitet. Das legt der Grundrechte-Report offen. Genau zur richtigen Zeit.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Sevda Can Arslan</strong>, die in der Initiative 2. Mai aktiv ist, trug vor: „Die vielen Fälle von tödlicher Polizeigewalt haben ein Muster: Die Getöteten sind marginalisiert und befinden sich häufig in psychischen Krisen. Immer ist im Polizeinarrativ von Notwehr die Rede, nie von institutionellem Rassismus. Die Hinterbliebenen werden allein gelassen und müssen selbst für Aufklärung und Gerechtigkeit sorgen. Doch die Deutungshoheit der Polizei beginnt immer mehr zu bröckeln, zu viele Menschen sagen inzwischen, dass dies keine Einzelfälle sind.“</p>
<p><strong>Jessica Grimm</strong>, Strafverteidigerin in Berlin, berichtete über Strafverfahren gegen Studierende, die aus Protest u.a. gegen den Krieg in Gaza Teile der Humboldt-Universität zu Berlin sowie der Freien Universität besetzt haben: „Meinungsfreiheit versus Staatsräson: Die in Deutschland wiederauflebenden Studierendenproteste werden von staatlichen Institutionen mit drastischen Grundrechtseinschränkungen beantwortet. Das Recht auf Protest ist fundamental und muss verteidigt werden. Dem geht der Grundrechte-Report nach.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Charlotte Ellinghaus,</strong> die Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg studiert und Mitglied im Bundesvorstand der Vereinigung Demokratischer Jurist:innen (VDJ) ist, erläuterte die Ziele der Redaktion des Grundrechte-Reports: „Die im Report erläuterten Fälle zeigen deutlich, wie unsere per Grundgesetz geschützten Bürgerrechte zunehmend durch den deutschen Staat eingeschränkt werden. Der Report dokumentiert, an welchen Stellen und mit welchen Mitteln diese Entwicklung vorangetrieben wird und möchte damit zum politischen Engagement gegen diese Tendenz motivieren.“</p>
<p>Das Buch ist ab dem <strong>28. Mai 2025</strong> über den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen (<a href="http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/">http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/</a>). Rezensionsexemplare (auch als pdf) zu Pressezwecken können über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interviewwünsche wenden Sie sich bitte an Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey unter 030 &#8211; 2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2025 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Charlotte Ellinghaus, Rolf Gössner, Martin Heiming, Max Putzer, Britta Rabe, Rainer Rehak, John Philipp Thurn, Marie Volkmann, Rosemarie Will, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2025, ISBN: 978-3-596-71238-0, 240 Seiten, 14,00 Euro.</p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2025 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/grundrechte-report-2025-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">Grundrechte-Report 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Keine Geschäfte mit Palantir und Peter Thiel!</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Apr 2025 10:54:19 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Besorgt zeigt sich die Humanistische Union (HU) über die innenpolitischen Pläne der künftigen Koalition aus CDU/CSU und SPD. Die CDU-Hessen rühmt sich indes ihrer Erfolge bei den Koalitionsverhandlungen. Die CDU/CSU möchte die Software HessenDATA von Palantir Technologies künftig bundesweit einsetzen. Dieses Überwachungsprogramm sieht die HU Hessen hingegen überaus kritisch. Ihr stellvertretender Landessprecher Franz-Josef Hanke hatte dagegen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Besorgt zeigt sich die Humanistische Union (HU) über die <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/koalitionsverhandlungen-frontalangriff-auf-unsere-grundrechte/">innenpolitischen Pläne</a> der künftigen Koalition aus CDU/CSU und SPD. Die CDU-Hessen rühmt sich indes ihrer Erfolge bei den Koalitionsverhandlungen.</p>
<p>Die CDU/CSU möchte die Software HessenDATA von <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Palantir_Technologies">Palantir Technologies</a> künftig bundesweit einsetzen. Dieses Überwachungsprogramm sieht die HU Hessen hingegen überaus kritisch. Ihr stellvertretender Landessprecher Franz-Josef Hanke hatte dagegen mit <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-018.html">Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht</a> (BVerfG) geklagt.</p>
<p>„Es wäre eine Katastrophe für Demokratie und Freiheitsrechte, wenn die US-Regierung Zugriff auf sensible Daten der Bundesbürgerinnen und -bürger bekäme“, erklärte Hanke. Gegenüber dem <a href="https://www.hessenschau.de/tv-sendung/diskussion-um-polizei-software,video-209472.html">Hessischen Rundfunk (HR)</a> hatte er vor dem Hersteller Palantir und seinem Gründer Peter Thiel gewarnt. Niemand könne ernsthaft ausschließen, dass der Gründer des Softwarehauses Zugriff auf die Daten bekäme.</p>
<p>„Peter Thiel ist die braune Eminenz hinter Elon Musk und Mark Zuckerberg“, erläuterte Hanke. „Mit seinen Investitionen hat er beiden beim Aufbau ihrer Firmenimperien geholfen. US-Vizepräsident J. D. Vance ist Ziehsohn des erklärten Demokratiegegners.“</p>
<p>Den Namen „Palantir“ hatte der gebürtige Frankfurter Thiel aus J. R. R. Tolkins Romantrilogie <em>Herr der Ringe</em> entlehnt. Die Fantasy-Geschichte bezeichnet damit Steine, mit deren Hilfe man die gesamte Welt überblicken und die Zukunft voraussagen kann. „Thiels Unternehmensziel mit Palantir ist nicht weniger als die Weltherrschaft“, resümierte Hanke.</p>
<p>Aufgrund einer Verfassungsbeschwerde von Hanke hatte das BVerfG das Land Hessen im Februar 2023 verpflichtet, das Hessische Gesetz für Sicherheit und Ordnung (HSOG) binnen eines halben Jahres zu ändern. Doch auch die geänderte Fassung erfüllt nach Hankes Auffassung nicht die strengen Anforderungen, die das Karlsruher Gericht an eine polizeiliche Datenerfassung und -auswertung formuliert hat. Seine erneute Verfassungsbeschwerde ist in Karlsruhe anhängig.</p>
<p>Dennoch hat der Hessische Innenminister Roman Poseck die Software von Palantir nun der Bundesebene weiterempfohlen. Dabei haben sich die Gefahren für die Demokratie nach dem Regierungswechsel in den USA noch vergrößert. „Wir sehen ja leider, dass Donald Trump und Elon Musk auch Gerichtsurteile ignorieren“, erklärte Hanke. „Was sie mit den Daten hessischer Bürgerinnen und Bürger anstellen können, das ist nicht unbedingt immer menschenfreundlich.“</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/keine-geschaefte-mit-palantir-und-peter-thiel/">Keine Geschäfte mit Palantir und Peter Thiel!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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