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	<title>Generationen Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Vom Kampf der Gesellschaftsklassen zum „Krieg der Generationen&#8220;?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Sep 2000 08:55:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Generationen]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus vorgänge Nr. 151 (Heft 3/2000), S. 121-126 Seit einiger Zeit wird das geistig-politische Klima der Bundesrepublik stark durch einen Diskurs über Veränderungen im Altersaufbau der Gesellschaft und im Generationenverhältnis beeinflusst. Dieser demografische Wandel erfordere, so heißt es, Eingriffe in soziale Besitzstände und staatliche Sicherungssysteme. Vorgeschlagen wird ein &#132;neuer Generationenvertrag&#148;, der auf die Entwertung des [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/151-vorgaenge/publikation/vom-kampf-der-gesellschaftsklassen-zum-krieg-der-generationen/">Vom Kampf der Gesellschaftsklassen zum „Krieg der Generationen&#8220;?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus vorgänge Nr. 151 (Heft 3/2000), S. 121-126</p>
<p><b>Seit einiger Zeit wird das geistig-politische Klima der Bundesrepublik stark durch einen Diskurs über Veränderungen im Altersaufbau der Gesellschaft und im Generationenverhältnis beeinflusst. Dieser demografische Wandel erfordere, so heißt es, Eingriffe in soziale Besitzstände und staatliche Sicherungssysteme. Vorgeschlagen wird ein &#132;neuer Generationenvertrag&#148;, der auf die Entwertung des Alters hinausläuft: &#132;Der alte Mensch wird zum ,Sozialballast&#8216; oder ,Humanballast&#8216;, der eigentlich entsorgt werden müsse.&#148; (Guha 2000: 41)<br />&#132;Gierige Greise&#148; bzw. &#132;unersättliche Senior(inn)en&#148; fungieren als Feindbilder, während &#132;Kind&#148; und &#132;Familie&#148; geradezu Fetischcharakter annehmen. &#132;Doppelverdiener&#148; und &#132;hedonistische Singles&#148; ohne Nachwuchs werden bezichtigt, die Finanzprobleme des Wohlfahrtsstaates, insbesondere der Alterssicherung, erzeugt und nicht der Reproduktion der Gesellschaft gedient zu haben. Vom &#132;Luxus eines unabhängigen, kinderlosen Lebens&#148; ist die Rede, durch den die Betreffenden ihre Verantwortung dem &#132;eigenen Volk gegenüber&#148; missachteten (Susteck 1995: 20). Als mögliche Gegenmaßnahme werden &#132;Strafsteuern&#148; für Kinderlose erwogen, wobei ignoriert wird, dass die Steuerbelastung der Ledigen ohne Kinder wesentlich höher ist als jene der Familienväter) (vgl. Dinkel 1995: 13).<br />  Sozial- wird auf Familienpolitik reduziert, diese jedoch zur &#132;Gesellschaftsreform&#148; empor stilisiert (Wingen 1995). Entsolidarisierung und (Teil-)Privatisierung des Sozialstaates firmieren unter dem Gütezeichen einer größeren Generationengerechtigkeit. So schrieb etwa Elisabeth Niejahr in der &#132;Zeit&#148; vom 21.10.1999 über Alternativen zum Umlageverfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung: &#132;Bei kapitalgedeckten Systemen sorgt jede Generation für sich selbst, etwa durch Aktienfonds, Lebensversicherungen oder durch Einzahlungen in staatliche oder betriebliche Pensionsfonds.&#148;<br /> Die von der rot-grünen Bundesregierung zusammen mit den früheren Regierungsparteien CDU/CSU und FDP geplante Rentenreform soll einen &#132;fairen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen von Jung und Alt&#148; herbeiführen, beinhaltet jedoch eine Kürzung der Zahlungen an die Versicherten und eine finanzielle Entlastung der Arbeitgeber, die sich am Aufbau eines Kapitalstocks zur privaten Alterssicherung nicht beteiligen müssen. Zwar sind die Leistungen des Sozial- (versicherungs)staates in Deutschland wegen seiner Bindung an die &#132;Normalbiografie&#148;, das &#132;Normalarbeitsverhältnis&#148; und die &#132;Normalfamilie&#148; ungleich auf die Generationen verteilt. Man könnte von einem sozialpolitischen Altersbias sprechen, sollte ihn jedoch weder überschätzen noch daraus den Schluss ziehen, dass ein Abbau des Wohlfahrtsstaates für Jüngere einen (wie auch immer gearteten) Vorteil bedeuten würde.<br /> In einer alternden, aber nicht &#132;vergreisenden&#148; Gesellschaft mit sich &#8211; aus anderen Gründen: Stichwort &#132;Globalisierung&#148; &#8211; verschärfenden Interessengegensätzen hat die populärwissenschaftliche Literatur über einen angeblich bevorstehenden &#132;Krieg der Generationen&#148; medial Hochkonjunktur. Hierbei handelt es sich um die journalistische Dramatisierung eines gesellschaftlichen Verteilungskampfes (vgl. Behrend 1996: 264), der &#150; auf dem Rücken von Rentner(inne)n ausgetragen &#150;, von den tatsächlichen Konfliktlinien ungerechter Einkommens- und Vermögensverteilung (vgl. dazu: Schäfer 1999) eher ablenkt.<br />Mit dem zunächst einmal plausibel klingenden Ruf nach (mehr) Generationengerechtigkeit wird das eigentliche Problem (einer wachsenden sozialen Ungleichheit innerhalb jeder Generation) eskamotiert. Pointiert formuliert: Wer Junge gegen Alte aufwiegelt, nimmt die Arbeitgeber aus der Schusslinie, lenkt von unternehmerischen Rationalisierungsstrategien, Massenentlassungen und zunehmender Mehrarbeit ab.</b></p>
<h5>Famili&shy;en&shy;fun&shy;da&shy;men&shy;ta&shy;lis&shy;mus: &#132;Gene&shy;ra&shy;ti&shy;o&shy;nen&shy;ge&shy;rech&shy;tig&shy;keit&#148; statt Solida&shy;ri&shy;t&auml;t?</h5>
<p>In einer reichen Gesellschaft wie der Bundesrepublik sind viele Kinder arm (vgl. Butterwegge 2000), was umso mehr erstaunt, als sie gleichzeitig die Überalterung, mangelnden Nachwuchs und einen nachlassenden Kinderreichtum der Familien beklagt. Im Unterschied zu den meisten anderen Erscheinungsformen der Armut weckt Kinderarmut tiefe Emotionen und negative Assoziationen im Zusammenhang mit dem Reizthema &#132;Sicherung der Renten&#148; und &#132;Generationenvertrag&#148;, das in den Massenmedien oft unter dem Titel &#132;Krieg der Generationen&#148; abgehandelt wird. Typisch für die polemische und wenig gehaltvolle Art, in der der Sensationsjournalismus das Thema aufgreift, war ein Bericht des &#132;Stern&#148; (11.5.1995) über den angeblichen &#132;Sozialfall Deutschland&#148; unter dem Titel &#132;Die Verlierer&#148; , welcher mit den Worten beginnt: &#132;Kinder, die heute geboren werden, sind eigentlich schon pleite. Denn eine Generation von Egoisten hat sich den Sozialstaat zur Beute gemacht und verpraßt die Zukunft ihrer Kinder. Sie hinterlässt Schulden in Billionenhöhe und ein Sozialsystem, das vor dem Kollaps steht. Doch jetzt fangen die Jungen an, gegen die Schmarotzer im Wohlfahrtsstaat aufzumucken.&#148;<br /> Faktisch wirkt die soziale Polarisierung bei Jüngeren nicht anders als bei Älteren: Die tendenziell zunehmende Armut geht mit wachsendem Wohlstand und vermehrtem Reichtum einher, ja sie bildet geradezu dessen Kehrseite. Es gab noch nie vergleichbar viele Haushalte ohne materielle Sorgen und noch nie so viele Kinder mit einem riesigen Vermögen in der Bundesrepublik wie heute. Um dadurch Steuervorteile (z.B. mehr Freibeträge pro Familie) zu erlangen, übertragen Eltern ihren Wertpapierbesitz schon kurz nach der Geburt auf ihre Kinder, was durch die Erbschaftssteuerreform der liberal-konservativen Bundesregierung begünstigt wurde.<br /> Das traditionelle Leitbild der Familie, worunter Konservative immer noch die sog. Hausfrauenehe mit zwei oder mehr Kindern verstehen, erhielt neuen Glanz. Seit der Fünfte Familienbericht eine &#132;neue Familienorientierung&#148; zwecks Zukunftssicherung des gesellschaftlichen &#132;Humanvermögens&#148; proklamierte (Bundesministerium 1994: 138), mutierte die Sozialpolitik zur Familienpolitik. Der öffentliche Diskurs über Kinderarmut hat sich nicht erst seit der Kontroverse um den Zehnten Kinder- und Jugendbericht bzw. die Kritik der damaligen Familienministerin Claudia Nolte (CDU) an seinem Armutsbegriff vor der Bundestagswahl am 27. September 1998 intensiviert, ist aber eher ambivalent, weil keineswegs immer auf die Belange von Kindern und Jugendlichen fokussiert, die man zum Teil für andere Ziele instrumentalisiert.<br />   Ähnliches gilt für Debatten über die &#132;Vergreisung&#148; der Gesellschaft und hieraus möglicherweise erwachsende Finanzierungsprobleme. Statt darüber nachzudenken, wie man aus einer Verschiebung der Altersstruktur resultierende Schwierigkeiten solidarisch (z.B. durch Verbreiterung der Basis des Rentensystems: Einbeziehung von Selbstständigen, Freiberuflern und Beamten) bewältigen kann, benutzt man sie als willkommenes Argument für Kürzungen und funktioniert die Demografie zu einem Mittel sozialpolitischer Demagogie um.<br /> Mit der Begründung, letztlich entscheide die Kinderzahl über das Funktionieren der Alterssicherung (Albers 1997: 137) wird eine pronatalistische Sozial-, Familien- und Bevölkerungspolitik, durch das NS-Regime jahrzehntelang diskreditiert, wieder salonfähig gemacht. Wiewohl es auf den ersten Blick so scheinen mag, hängen die Renten nicht von der Biologie ab (vgl. Schui 1994; ergänzend dazu: Rosenberg 1990). Vielmehr handelt es sich hierbei um eine politische Frage, um Entscheidungen zur (Um -) Verteilung des trotz einer stagnierenden bzw. sinkenden Bevölkerungszahl weiter wachsenden Bruttoinlandsprodukts. Tatsächlich fehlen keine (deutschen) Babys, höchstens Beitragszahler/innen, die man durch eine konsequente Bekämpfung der Arbeitslosigkeit genauso gewinnen kann wie durch die Erhöhung der Frauenerwerbsquote, Erleichterung der Zuwanderung und/ oder die Erweiterung des Versichertenkreises (Einbeziehung neuer Bevölkerungsgruppen in die Sozialversicherung).<br />&#132;Familienfundamentalismus&#148; nennt Thomas Ebert (1995: 365f) jene &#132;theoretisch radikale und auch politisch militante Rückbesinnung auf vormoderne Wertorientierungen&#148;, die eine systematische &#132;Transferausbeutung&#148; der Eltern durch den Sozialstaat unterstellt und ihn zur Wiedergutmachung durch höhere Entlastungen und/oder Leistungen für die Kindererziehung auffordert. Er kritisiert, dass diese Ideologie den gesellschaftlich produzierten Reichtum auf den Fortpflanzungsmechanismus zurückführt, letztlich selbst das von der Kindergeneration erarbeitete Sozialprodukt als Eigentum der Eltern begreift und ein partnerschaftliches Verständnis der Geschlechterrollen konterkariert.<br /> Martin Kohli (1999: 128) erinnert daran, dass der Diskurs über &#132;intergenerationelle Gerechtigkeit&#148;, wie er in den USA schon seit Mitte der 80er-Jahre geführt wurde, meist &#132;eine verkappte Kritik am Wohlfahrtsstaat überhaupt&#148; war, und hebt hervor, dass er auch hierzulande als &#132;Vehikel für den neo-liberalen Versuch zum Sozialstaatsabbau insgesamt&#148; herhalten muss. Schon bei Reimer Gronemeyer (1991: 128) verband sich der Diskurs über die Generationengerechtigkeit mit einer Abqualifizierung der Bismarckschen Sozialpolitik: &#132;Die Vorsorge für das Alter wird seit dem Ende des neunzehnten Jahrhunderts der individuellen Entscheidung entzogen und geregelt durch die Großinstitutionen der sozialen Sicherung. Damit sind der Familie als dem Dach der Generationen die Stützpfeiler entzogen worden: Bismarck hat der Familie den Rest gegeben.&#148; Gronemeyer schiebt dem modernen Sozialstaat die Schuld am &#132;demografischen Niedergang&#148; unserer Gesellschaft zu. Heidi Schüller (1995: 74) sieht darin gleichfalls die Wurzel allen Übels: &#132;Unser Sozialsystem entwickelt sich zur Generationenfalle.&#148;<br />  Schließlich moniert Jörg Tremmel (1996: 26) die seines Erachtens unsolide Haushaltspolitik: &#132;Um den immer teurer werdenden Sozialstaat zu finanzieren, stellt die herrschende Generation ungedeckte Wechsel auf die Zukunft aus. Die Zeche zahlen eines Tages jene, die heute jung sind.&#148;</p>
<h5>Bek&auml;mpfung der Kinderarmut oder der Kinder&shy;lo&shy;sig&shy;keit?</h5>
<p>Immer häufiger erscheinen Kinder nicht nur als &#132;Kostenfaktor auf zwei Beinen&#148;, sondern auch als Privateigentum ihrer Eltern, das eine staatliche Subventionierung verdient. Karin Müller-Heine (1999: 60) stellt fest, &#8222;dass in Deutschland die Auffassung an Bedeutung gewinnt, Kinder zu haben und aufzuziehen, sei primär eine Leistung für die Gesellschaft, für die diese auch zu bezahlen habe.&#8220; Konrad Adam (1996: 13) erklärt die sinkende Geburtenrate ökonomi(sti)sch: &#132;Nachdem der Nutzen, den die Kinder bringen, sozialisiert worden ist, die Kosten dagegen zu weit überwiegenden Teilen an den Privaten hängenblieben, ist die Familie zum schlechten Geschäft geworden. Und schlechte Geschäfte sucht der Rendite bewusste Deutsche zu vermeiden.&#148; Statt hieraus den Schluss zu ziehen, dass Renditeerwägungen nicht in den Mittelpunkt der Familienplanung gehören, fordert der FAZ-Journalist, dass die Kindererziehung eine höhere Rendite (auf Kosten der Kinderlosen) abwerfen müsse. Er behauptet, die Jungen würden seitens der Alten übervorteilt, zeiht die kinderlosen Paare des Egoismus und geißelt die Benachteiligung der Familien mit Kindern durch die Politik, möchte ihnen aber im Grunde noch mehr Verpflichtungen (z.B. die Familienpflege der Alten) aufbürden, um den Sozialstaat auf diese Weise zu &#132;entschlacken&#148; .<br />Wer über Kinderarmut spricht, um das Armutsproblem insgesamt verniedlichen und den sozialen Abstieg von Millionen Erwachsenen ignorieren zu können, missbraucht die junge Generation. Ein weiteres Beispiel dafür, wie deren vermeintliche Interessen für eine unsoziale Politik vereinnahmt werden, liefert Hans-Olaf Henkel (1998: 11f) mit seiner Aufforderung, Nachhaltigkeit auch im Rahmen der Sozialpolitik zu verwirklichen: &#132;Mein Anliegen verweist auf die Verantwortung für die Interessen unserer Kinder. Der Grundgedanke ist ebenso faszinierend wie einfach. Wenn es möglich war, die Verpflichtung zum Umweltschutz in allen Schichten, in allen Generationen und in allen Parteien zu verankern, wenn die gesamte deutsche Gesellschaft heute bereit ist, zugunsten nachfolgender Generationen in saubere Flüsse, klarere Seen und mehr Wälder zu investieren, dann müßte sie doch auch bereit sein, unseren Kindern nicht immer weiter steigende Zinszahlungen und marode Sozialversicherungssysteme zu hinterlassen.&#148;<br /> Henkels Vorwort zu seinem Buch &#132;Jetzt oder nie&#148; endet mit einer vermutlich die eigene Taktik charakterisierenden Überlegung,<br />einem Rat an die Regierung und einem pathetischen Schlusssatz: &#132;Reformen, die mit der Verantwortung für kommende Generationen plausibel begründet werden können, haben eine gute Chance, von Medien und Öffentlichkeit akzeptiert und vom Wähler honoriert zu werden. Nachhaltigkeit ist kein Reservat der Umweltpolitik. Wenn die Politik schon zu ,Bündnissen&#8216; aufruft, dann sollte sie zu einem ,Bündnis für Nachhaltigkeit&#8216; in der Finanz-, Wirtschafts-, Sozial- und Bildungspolitik einladen. Wir schulden es unseren Kindern.&#148; (Henkel 1998: 12) Was der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) meint, wird erkennbar, wenn er das neoliberale Modell eines um Markt- und Konkurrenzmechanismen &#132;angereicherten&#148; Wohlfahrtsstaates mit den Lebensinteressen künftiger Generationen legitimiert: &#132;Ludwig Erhard hat die Marktwirtschaft sozial gemacht. Heute müssen wir die Sozialpolitik mit marktwirtschaftlichen Instrumenten renovieren, im eigenen Interesse und weil wir es unseren Kindern schulden.&#148; (Henkel 1998: 250<br /> Auch die SPD benutzte solche Argumentationsmuster, um das &#132;Zukunftsprogramm 2000&#148; der von ihr geführten Bundesregierung zu rechtfertigen. Finanzminister Eichel habe, hieß es in einer Broschüre der Bundestagsfraktion (1999: 11 und 9), sein Sparkonzept &#132;(a)us Verantwortung gegenüber der Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder&#148; vorgelegt: &#132;Um die Zukunft Deutschlands sichern zu können, ist eine harte Konsolidierungspolitik notwendig. Das sind wir unseren Kindern schuldig. (&#8230;) Es geht um das Deutschland auch unserer Kinder.&#148;<br /> Selbst die Verfassung der Bundesrepublik steht zur Disposition, wenn Heidi Schüller (1997: 57) den &#132;Besitzstandsklammernden Seniorenverbänden&#148;, einer &#132;routineerschöpften Politikerkaste&#148; sowie &#132;erstarrten Verwaltungen und Lobbyistenorganisationen&#148; zugunsten &#132;mutiger Reformen für unsere Kinder&#148; entgegentritt: &#132;Das berechtigte Vertrauen der Jungen auf eine Zukunft mit realistischen Chancen, auf eine Zukunft, in der sich persönliches Engagement und Leistungsbereitschaft lohnen, darf nicht enttäuscht werden. Insofern sind wir aufgefordert, das Bestehende in Frage zu stellen &#150; bis hin zum Grundgesetz.&#148; Sie (1995: 1790 plädierte gar dafür, Hochbetagten das Wahlrecht zu entziehen, wie das Pluralwahlrecht den Eltern umgekehrt mehr Stimmen und damit den Interessen ihrer Kinder mehr Gewicht verleihen soll.<br /> Veränderungen der gesellschaftlichen Altersstruktur können sowohl zu einem wachsenden Einfluss der Senior(inn)en auf die öffentlichen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse wie auch zu dem genauen Gegenteil führen. Ob sich letztlich die &#132;Logik der Politik&#148; (mehr Stimmen für ältere Wahlbürger/innen entsprechend einem größeren Gewicht) oder die &#132;Logik der Ökonomie&#148; (Kinder als &#132;knappes Gut&#148; , das besonders hofiert werden muss) durchsetzt, wird ganz maßgeblich über die demokratische Qualität der Gesellschaftsentwicklung entscheiden.<br />    Kaum eine politische Grundsatzentscheidung wurde in der Öffentlichkeit so einhellig begrüßt wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Besteuerung der Familien (genauer: von Ehepaaren mit Kindern) vom 10. November 1998. Was die Medien als höchstrichterlichen Ukas zur Besserstellung &#132;der Familien&#148; feierten, war ein verfassungsrechtlich wie (sozial)politisch fragwürdiger Eingriff in die Steuerhoheit des Gesetzgebers zugunsten der Besserverdienenden und Vermögensbesitzer/innen. Statt durch Konzentration des Familienlastenausgleichs auf ein eiheitliches Kindergeld die sozialen Unterschiede zu verringern, vertiefen die Erhöhung des Kinderfreibetrages bzw. die Einführung eines Betreuungs- sowie eines Erziehungsfreibetrages für (gut verdienende) Ehepaare die Kluft zwischen Arm und Reich, was weder bedürftigen Kindern noch der Gesellschaft insgesamt dient. Denn davon profitieren die Reichen mit Kindern, nicht die armen Kinderreichen, um deren Besserstellung es geht.<br /> Kinderarmut sollte bekämpft werden, ohne in einen &#132;Familienfundamentalismus&#148; zu verfallen, der die Rückkehr zu vormodernen und &#8211; demokratischen Werthaltungen impliziert. Bevölkerungspolitik bietet keinen Ausweg im Hinblick auf demografische Veränderungen der Gesellschaftsstruktur. Wer (seine) Kinder als Kapitalanlage (&#132;Humankapital&#8220; ) begreift, gelangt leicht zu einer &#132;biologischen Produktionstheorie&#148;, der die menschliche Fortpflanzung auch noch im Zeitalter der Hochtechnologie und der Globalisierung als Quelle des gesellschaftlichen Reichtums gilt (vgl. Ebert 1995: 367). Man kann zwischen einer &#132;fundamentalistischen&#148;, auf Statussicherung für Eltern gegenüber Kinderlosen derselben Schicht gerichteten, und einer &#132;emanzipatorischen&#148; Familienpolitik unterscheiden, die ganz andere Ziele verfolgt: &#132;Sie geht von der Diagnose aus, daß gesellschaftliche Strukturprobleme, sei es am Arbeitsmarkt, in der Einkommensverteilung, am Wohnungsmarkt, im Verkehr und im Städtebau, in der Chancenverteilung zwischen Männern und Frauen oder im Bildungswesen, in erster Linie zu Lasten von Kindern gehen.&#148; (Ebert 1995: 369)<br />    Statt jene Menschen materiell besser zu stellen, die Kinder haben, sind jene Kinder besser zu stellen, die keine gut situierten Eltern haben oder von ihnen vernachlässigt werden. Es muss darum gehen, Kinder direkt und unabhängig von der jeweiligen Familienform wie von der Erwerbsbiografie ihrer Eltern zu unterstützen. Dies impliziert, dass sich die Rechte eines Kindes aus seiner eigenen Identität als Kind statt aus seiner Beziehung zu einem anspruchsberechtigten Elternteil ableiten (vgl. Joos 1997: 76). Kinderarmut kann nicht durch Aufwertung traditioneller Fam-ilienformen, sondern nur durch die Bereitstellung bzw. Verbesserung der sozialen Infrastruktur und entsprechender Dienste für die davon (potenziell) Betroffenen wirksam bekämpft werden (vgl. Bäcker/Stolz-Willig 1994: 13ff.; Bäcker 2000: 267).</p>
<p>Literatur<br />Adam, Konrad 1996: Für Kinder haften die Eltern. Die Familie als Opfer der Wohlstandsgesellschaft; Weinheim/Berlin<br />Albers, Willi 1997: Die Alterssicherung kindererziehender Mütter und Witwen; in: Sozialer Fortschritt 6/7: 137-141<br />Bäcker, Gerhard 2000: Armut und Unterversorgung im Kindes- und Jugendalter: Defizite der sozialen Sicherung; in: Christoph Butterwegge (Hg.), Kinderarmut in Deutschland. Ursachen, Erscheinungsformen und Gegenmaßnahmen; Frankfurt am Main/New York: 244-269<br />Bäcker, Gerhard/Stolz-Willig. Brigitte 1994: Vereinbarkeit von Beruf und Familie als eine Zukunftsaufgabe des Sozialstaats; in: dies. (Hg.), Kind, Beruf, Soziale Sicherung. Zukunftsaufgabe des Sozialstaats; Köln: 13-52<br />Behrend, Christoph 1996: Krieg der Generationen statt Generationenvertrag &#8211; ein realistisches Szenario?; in: Sozialer Fortschritt 11: 264-269<br />Bundesministerium für Familie und Senioren (Hg.) 1994: Familien und Familienpolitik im geeinten Deutschland &#151; Zukunft des Humanvermögens, Fünfter Familienbericht; Bonn<br />Butterwegge, Christoph 1999: Wohlfahrtsstaat im Wandel. Probleme und Perspektiven der Sozialpolitik; Opladen<br />Butterwegge, Christoph (Hg.) 2000: Kinderarmut in Deutschland. Ursachen, Erscheinungsformen und Gegenmaßnahmen; Frankfurt am Main/New York<br />Dinkel, Reiner Hans 1995: Die Kinderlosen: das neue Feindbild der Familien-, Steuer- und Sozialpolitik; in: Sozialer Fortschritt 1: 11-13<br />Ebert, Thomas 1995: Familienfundamentalismus und Alterssicherung; in: WSI-Mitteilungen 6: 365-373<br />Gronemeyer, Reimer 1991: Die Entfernung vom Wolfsrudel. Über den drohenden Krieg der Jungen gegen die Alten; Frankfurt am Main<br />Guha, Anton-Andreas 2000: Von der Entwertung des Alters. Einige unsystematische Anmerkungen zu einem schwierigen<br />       Problem; in: vorgänge 150: 37-43<br />Henkel, Hans-Olaf 1998: Jetzt oder nie. Ein Bündnis für Nachhaltigkeit in der Politik; Berlin<br />Joos, Magdalena 1997: Armutsentwicklung und familiale Armutsrisiken von Kindern in den neuen und alten Bundesländern; in: Ulrich Otto (Hg.), Aufwachsen in Armut. Erfahrungswelten und soziale Lagen von Kindern armer Familien; Opladen: 47-78<br />Kohli, Martin 1999: Ausgrenzung im Lebenslauf; in: Sebastian Herkommer (Hg.), Soziale Ausgrenzungen. Gesichter des neuen Kapitalismus; Hamburg: 111-129<br />Müller-Heine, Karin 1999: Ziele und Begründungen von Familienpolitik; in: Arbeit und Sozialpolitik 9/10: 56-64<br />Rosenberg, Peter 1990: Das soziale Netz vor der Zerreißprobe?. Ökonomische, technologische und demographische Herausforderungen; Frankfurt am Main<br />Schäfer, Claus 1999: Von massiven Verteilungsproblemen zu echten Wettbewerbsnachteilen?, Daten, Fakten und Argumente zur Entmythologisierung der &#132;Standort &#8220; -Debatte; in: Christoph Butterwegge u.a. (Hg.), Herrschaft des Marktes &#151; Abschied vom Staat?; Opladen: 63-81<br />Schui, Herbert 1994: Die Rentenversicherung ist kein biologisches Problem; in: Frankfurter Rundschau v. 7.1.<br />Schüller, Heidi 1995: Die Alterslüge. Für einen neuen Generationenvertrag; Berlin<br />Schüller, Heidi 1997: Wir Zukunftsdiebe. Wie wir die Chancen unserer Kinder verspielen; Berlin<br />SPD-Bundestagsfraktion (Hg.) 1999: Zukunftsprogramm kompakt. Daten &#151; Fakten &#151; Argumente; Berlin<br />Susteck, Herbert 1995: Das gesellschaftliche Verständnis der Familie in der Bundesrepublik Deutschland; in: Aus Politik und Zeitgeschichte 52/53: 16-25<br />Tremmel, Jörg 1996: Der Generationsbetrug. Plädoyer für das Recht der Jugend auf Zukunft; Frankfurt am Main<br />Wingen, Max 1995: Familienpolitik als Gesellschaftsreform; in: Aus Politik und Zeitgeschichte 52/53: 26-39</p>
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			</item>
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		<title>Krieg oder Vertrag der Generationen?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/138/publikation/krieg-oder-vertrag-der-generationen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Jun 1997 10:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Generationen]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialstaat]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ältere Menschen und die Zukunft des Sozialstaates Aus: vorgänge Nr. 138 (Heft 2/1997), S. 20-28 Der für seine polemischen Darstellungen bekannte Gießener Sozialwissenschaftler Reimer Gronemeyer prophezeite bereits Ende der 80er Jahre in seinem Buch &#132;Die Entfernung vom Wolfsrudel&#148; den bevorstehenden &#132;Krieg&#8216; der Generationen&#148; auf politischer und wirtschaftlicher Ebene: &#132;Die Alten haben vorerst gesiegt, sie besetzen die [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ältere Menschen und die Zukunft des Sozialstaates</p>
<p>Aus: vorgänge Nr. 138 (Heft 2/1997), S. 20-28</p>
<p>Der für seine polemischen Darstellungen bekannte Gießener Sozialwissenschaftler Reimer Gronemeyer prophezeite bereits Ende der 80er Jahre in seinem Buch &#132;Die Entfernung vom Wolfsrudel&#148; den bevorstehenden &#132;Krieg&#8216; der Generationen&#148; auf politischer und wirtschaftlicher Ebene: &#132;Die Alten haben vorerst gesiegt, sie besetzen die Schlüsselpositionen, und ihre Zahl wächst unaufhörlich. Immer mehr Junge müssen immer mehr arbeiten, um Renten und Intensivstationen zu bezahlen &#8211; auf Kosten der eigenen Zukunft. Bald werden viele glauben, wir könnten die ganz Alten nicht mehr versorgen, ihr Leben nicht mehr verlängern mit hohem Aufwand. Und: Wann werden die Jungen sich rächen für das vergiftete Erbe, das sie anzutreten haben?&#148;</p>
<p>Ungeachtet einer Erläuterung der Fragen (Von welchen alten Menschen soll hier die Rede sein? Und: Welche Schlüsselpositionen sollen alte Menschen wo besetzt haben?) geistern derartige Szenarien durch die Medienlandschaft: Der Spiegel wählte Anfang Februar dieses Jahres den Aufmacher: &#132;Die Rentenreform oder Wie die Alten die Jungen ausplündern&#148;. Neben dem stempelartigen Schriftzug &#132;Modellrechnung: Was bleibt wem im Alter&#148; sind &#8211; obwohl der Titeltext zu einer derart einseitigen Fragestellung keinen Anlaß gibt &#8211; fünf unbekleidete &#150; offensichtlich von den gierigen Alten ausgeplünderte bzw. ausgezogene &#8211; junge Menschen zu sehen.</p>
<p>Die Gemüter erregende Titel wie &#132;Leben wir zu lange?&#148; oder &#132;Altersexplosion&#148; und Reizworte wie &#132;Altenlast&#148; oder &#132;Pflegerisiko Alter&#148; tragen wohl ebenfalls kaum zur Erklärung, geschweige denn zur Lösung von Problemlagen bei.</p>
<p>Den einstweiligen Höhepunkt einer lustvoll geführten alten feindlichen Debatte markiert die Ärztin Heidi Schüller &#150; ehemalige Leistungssportlerin und Gesundheitsministerin im SPD-Schattenkabinett zur Bundestagswahl 1994 &#150; mit ihrem Vorschlag, &#132;unwürdigen Greisen&#148; das Wahlrecht zu nehmen und ihnen teure Operationen zu verweigern. Politikerinnen, die derartige Vorschläge in aller Öffentlichkeit meinen unterbreiten zu müssen, erregen zwar Aufsehen, tragen zur sachlichen Erörterung anstehender Handlungsnotwendigkeiten jedoch nicht bei.</p>
<p>Nach dem Ende der Klassenkampfdiskussion und dem einstweiligen Verstummen des Geschlechterkrieges kommt einigen JournalistInnen, Politikerinnen und WissenschaftlerInnen die angebliche neue Front zwischen den Generationen anscheinend gerade Recht &#150; zumal sie, wie die Journalistin Cora Stephan zurecht feststellt, angesichts der Feminisierung des Alters latent ein Angriff auf die Frauen ist (1996, S.50).</p>
<p>Es stellt sich die Frage: Auf welche Argumente stützt sich die These vom &#132;Krieg der Generationen&#148;? Um zunächst der polemisierenden Rhetorik vom &#132;Krieg zwischen den Generationen&#148; gleich zu Beginn den Wind aus den Segeln zu nehmen, sollen Ergebnisse einer Umfrage der Infas Sozialforschung GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Verhältnis der Generationen angeführt werden: Nach dieser Untersuchung sind 84% der im August und September 1996 befragten 3000 Männer und Frauen ab dem 14. Lebensjahr der Meinung, ältere Menschen sollten abgesichert sein, weil sie viel für das Land getan hätten. 98% der Befragten bezeichneten es als wünschenswert, daß alt und jung sich gegenseitig unterstützten (Lohse 1996). Nach einer Umfrage des Alterswissenschaftlers Martin Kohli sprachen sich nicht einmal 3% der 18 bis 44jährigen Befragten dafür aus, die Höhe der Renten zu kürzen (Perina 1996, S.54). Von einem Krieg zwischen den Generationen kann angesichts dieser Zahlen keine Rede sein. Im Gegenteil: Offensichtlich gibt es starke intergenerative Solidaritätsbeziehungen. Trotzdem wäre es unangmessen und vorschnell zu behaupten, das Verhältnis der Generationen sei unbelastet.</p>
<p>Ausgangspunkt v.a. der finanzpolitischen Überlegungen zur Rentenversicherung ist vielfach die demographische Entwicklung. Es gibt derzeit mindestens 15 verschiedene Prognosen bezüglich der Bevölkerungsentwicklung. Allen ist eine Plausibilität nicht abzusprechen. Auch wenn angesichts dieser prognostischen Vielfalt das Ergebnis der demographischen Entwicklung nicht sicher voraussagbar ist, so sind doch eindeutig einige nicht nur rentenpolitisch bedeutsame Tendenzen zu erkennen. Es wird in Zukunft immer mehr alte im Vergleich zu immer weniger jungen Menschen geben, wobei die Menschen zudem noch immer älter werden (&#132;dreifaches Altem&#8220;).</p>
<p>Die demographische Entwicklung deutet zum einen einen grundlegenden Strukturwandel des Alters an: Die Lebensphase &#132;Alter&#148; dehnt sich aus und dank des medizinischen Fortschritts und des weit vorangetriebenen sozialen Sicherungssystems gewinnt das Alter an Lebensqualität (ich werde später auf die Strukturveränderungen aus sozial gerontologisch Perspektive zurückkommen). Zum anderen hat die Bevölkerungsentwicklung finanzpolitisch Auswirkungen auf die Rentenversicherung; Der sogenannte &#132;Rentenquotient&#148; verschlechtert sich: Die Relation von Beitragszahlern zu Leistungsempfängern verändert sich ungünstig Es gibt immer mehr Leistungsempfänger, die zudem infolge der steigenden Lebenserwartung immer länger Leistungen beziehen.</p>
<p>Zu beachten ist jedoch, daß die Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung nicht direkt von der demographischen Entwicklung, sondern &#8211; sicherlich in Abhängigkeit von ihr &#8211; vom <i>Verhältnis der Erwerbstätigen zu dei Nichterwerbstätigen </i>abhängt. Das Schrumpfei der Anzahl von Erwerbstätigen belastet maßgeblich das bestehende Versicherungssystem. Das sozialstaatliche Zentralproblem ist nicht die demographische Entwicklung, die gleichsam als unveränderbares Faktum v.a. dem medizinischen Fortschritt geschuldet ist, sondere die hohe Arbeitslosenquote (vgl. Schwanz 1997; Bäcker/Ebert 1996, S.81). Nicht ein möglicher politischer Machtkampf der Generationen bedroht ihr Verhältnis, sondern die Tatsache, daß der Markt weniger und weniger Arbeitskräfte aufnimmt. Nicht der Sozialstaat, sondern v.a. die Arbeitslosigkeit ist zu teuer. Mit Cora Stephan läßt sich die sozialstaatliche Krise wie folgt präzisieren: Das Gerede vom Generationenkonflikt lenkt ab vom eigentlichen Problem, nämlich von der Infragegestellung der Arbeitsgesellschaft (1996, S.53). Die für die Zukunft des Sozialversicherungssystems entscheidende Frage lautet, ob es möglich sein wird, die hohe Zahl Arbeitsloser in absehbarer Zeit zu reduzieren.</p>
<p>Die Ausführungen verdeutlichen, daß die Rede vom intergenerativen, sozialstaatlichen Konflikt wohl zu allererst in einer &#132;Zeit der knappen Haushaltskassen&#148; einen Verteilungskonflikt meint: Es geht um die Renten. Ernster als das medial vermittelte Gerede vom &#132;Krieg der Generationen&#8220; aufgrund der wachsenden politischen Macht der alten Menschen ist der finanzpolitische Anschlag auf das soziale Sicherungssystem zu nehmen, u.a. auf das Rentenversicherungssystem &#150; zurecht haben die Kirchen in einem &#132;Sozialwort&#148; die Sozialverträglichkeit der finanzpolitischen Maßnahmen eingeklagt.</p>
<p>Das Verhältnis der Generationen zueinander läßt sich, das haben die bisherigen Ausführungen bereits deutlich gemacht, auf verschiedenen Ebenen beschreiben. Den bisher angesprochenen politischen und wirtschaftlichen Aspekten auf der Grundlage der demographischen Entwicklung ließen sich noch weitere Dimensionen hinzufügen, etwa kulturell-normative, intergenerative Unterschiede auf der Grundlage des allgemeinen gesellschaftlichen Wertewandels.</p>
<p>In<b> </b>der öffentlichen Diskussion wird primär der ökonomische Faktor isoliert fokussiert. Eine finanzpolitisch verengte Perspektive übersieht jedoch, worum es letztlich geht: das Verhältnis der Menschen unterschiedlicher Generationen zueinander. Die Einbeziehung ausgewählter Ergebnisse der Sozialgerontologie zu der Frage: Wer sind die alten Menschen? vermag den Blick auf die Menschen und deren &#150; letztlich auch wieder finanzpolitisch relevanten &#150; Potentiale zu öffnen. Eine Ergänzung der Erläuterung des Genetationenverhältnisses über das Rentenversicherungssystem mit sozialwissenschaftlichen Beschreibungsmodellen zu alten Menschen ist, so werde ich im folgenden aufzuzeigen versuchen, eine gewinnbringende Perspektiverweiterung. Damit ist zugleich der Weg der weiteren Ausführungen vorgegeben: Zunächst werden das Rentenversicherungsmodell und Reformvorschläge erläutert. An-schließend werden auf der Grundlage von sozialwissenschaftlichen Beschreibungsmodellen zu alten Menschen politische Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung des Genetationenverhältnisses thesenhaft skizziert.</p>
<p>Der Generationenvertrag traditioneller Prägung bestimmte in Deutschland bis ins 19. Jahr-hundert hinein die Beziehungen zwischen den Generationen. Er beruht auf einer stillschweigenden Übereinkunft dreier Generationen innerhalb einer (Groß-)Familie: Die jeweils erwerbstätige Generation versorgt sowohl die jüngeren, noch nicht erwerbstätigen als auch die älteren Menschen aus dem erwirtschafteten Einkommen. Dieser familiären beziehungsweise sozialen Norm lag weder ein expliziter Vertragsabschluss noch ein staatliches Arrangement zugrunde. Es handelte sich um eine historisch begründete wechselseitige Verpflichtung zwischen den Generationen.</p>
<p>Mit Beginn der Industrialisierung wurde aufgrund der massenhaften Verarmung infolge der Landflucht und dem Zerfall der Institution Großfamilie ein staatlich geregeltes, kollektives Sicherungssystem notwendig. Die Rentenversicherung wurde 1889 vom Reichskanzler Otto von Bismarck als Ausdruck eines <i>Generationenvertrages moderner Prägung </i>neben weiteren Versicherungssystemen gesetzlich fixiert.</p>
<p>Das System der öffentlichen sozialen Sicherung ist in der Folgezeit ausgeweitet und vielfach differenziert worden. Es umfaßt drei Bereiche: die Sozialversorgung, die Sozialversicherung und die Sozialfürsorge. Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine der sogenannten &#132;fünf Säulen&#148; des Sozialversicherungssystems in Deutschland neben der Arbeitslosenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der sozialen Pflegeversicherung. Noch vor der Krankenversicherung beinhaltet die Rentenversicherung die mit Abstand größte Ausgabensumme von Sozialleistungen mit 317,7 Milliarden DM im Jahr 1993.</p>
<p>Der heutige, &#132;moderne&#148; Generationenvertrag ist ein staatlich verfügtes, weitgehend versicherungsmäßig organisiertes Beitrags-Transfersystem, das zwei Generationen umfaßt: Die jeweils erwerbstätige und beitragspflichtige Generation finanziert die laufenden Sozialrenten. Diese finanziell einseitige Geber-Nehmer-Beziehung ist geknüpft an die staatliche Zusage, daß die durch die Beitragszahlung erworbenen Anwartschaften von der nachwachsenden Generation aus deren Beiträgen bedient werden. Das &#132;moderne&#148; intergenerative Sicherungssystem ist im Vergleich zum traditionellen Generationenvertrag halbiert: Die Finanzierung der jüngeren Generation muß durch einen Familienlastenausgleich zusätzlich sichergestellt werden.</p>
<p>Die gesetzliche Rentenversicherung basiert zudem auf den folgenden <i>Grundsätzen: </i>Die Höhe der Renten ist lohn- und beitragsbezogen (Äquivalenzprinzip). Zudem ist sie über die &#132;Rentenformel&#148; an das Durchschnittseinkommen gekoppelt. Damit ist sie in ihrer Grundgestalt dynamisch. Die Renten werden finanziert nach dem sogenannten Umlageverfahren, nicht nach dem alternativ denkbaren Kapitaldeckungsverfahren: D.h. die Beiträge der heutigen Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden nicht angespart bis zu ihrer Rente, sondern aus ihnen werden, wie bereits dargestellt, die jetzigen Renten finanziert. Des weiteren gibt es gesetzlich geregelt Leistungsbemessungsgrenzen, die ohne Brechung des Äquivalenzprinzips aus Beitragsbemessungsgrenzen resultieren.</p>
<p>Aus der Rentenversicherung werden neben dem durch die Beitragszahlungen abgedeckten Lebensunterhalt im Alter die folgenden Leistungen mitfinanziert: arbeitsmarktbedingte Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten, vorgezogene Altersrenten, Berufsbildungszeiten und Anrechnungszeiten des Studiums, Krankenversicherung der Rentner, Kindererziehungszeiten sowie Zuschläge für Ostrenten. Diese Aufzählung verdeutlicht, daß viele Leistungen entgegen dem Äquivalenzprinzip nicht zuvor durch Beitragszahlungen erworben wurden. Als Ausgleich für die zu finanzierenden sogenannten &#132;versicherungsfremden Leistungen&#148; wird die Rentenversicherung nicht nur von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch, sondern zudem vom Bund aus Steuermitteln finanziert &#150; zu bedenken ist jedoch daß nicht eindeutig geklärt ist, welche Leistungen als &#132;versicherungsfremd&#148; einzustufen sind.</p>
<p>Die demographischen Veränderungen &#8211; d.h. für die Finanzierung der Rentenversicherung: die Verschlechterung des Verhältnisse: der Anzahl von Beitragszahlern zu Leistungsempfängern, die steigende Lebenserwartung und die damit einhergehende längere Inanspruchnahme von Rentenbezügen &#150; sowie das im Durchschnitt niedrige Rentenzugangsalter (59 Jahre) führten 1992 zur <i>Rentenreform. </i>Ziel dieser Reform ist es, sprunghaft ansteigende Beitragszahlungen zu verhindern. Dies soll neben einigen anderen Maßnahmen vornehmlich erreicht werden durch eine Anhebung der Altersgrenze. Diese Maßnahme hat einen doppelten Entlastungseffekt: Die Zahl der Beitragszahler steigt bei gleichzeitig sinkender Zahl der Rentenempfänger. Zweitens wird der Rentenanspruch bei vorzeitiger Pensionierung pro Jahr um 3,6 Prozent verringert. Bei gleichzeitigem Interesse der Unternehmen, junge Arbeitnehmer zu beschäftigen, geht diese Maßnahme auf Kosten der dem formellen und informellen Druck ausgesetzten und / oder Frühinvaliden Erwerbstätigen. (Zu alternativen Modellen der Neuorganisation der Alterserwerbstätigkeit s. Bäcker / Nägele 1993.) Schließlich hat drittens die Nettolohnbezogenheit der Rente einen nicht unerheblichen &#132;Schatteneffekt&#148; zur Folge. Sie trägt zur Herabsetzung der Rentenbezüge bei, wenn entweder die Lohnsteuer oder die Sozialbeiträge der Arbeitnehmer erhöht werden.</p>
<p>Trotz der Reformbemühungen ist ein neuerliches Reagieren auf die Progression der Rentenbeiträge notwendig geworden. Ende des letzten Jahres setzte die Bundesregierung eine Rentenreformkommission unter der Leitung des Bundesministers für Arbeit und Soziales, Norbert Blüm, ein. Ohne die Details der Erörterungen der Rentenkommission aufzuzählen, lassen sich unübersehbar zentrale Entwicklungstendenzen ausmachen: Die Lebensarbeitszeit soll zum einen früher als in der Rentenreform 1992 vorgesehen heraufgesetzt werden, um einerseits den Rentenquotienten zu verbessern und andererseits einem möglichen Arbeitnehmermangel ab dem Jahr 2010 frühzeitig vorzubeugen. Zum zweiten ist eine deutliche Schlechterstellung künftiger Rentenbezieher unter den bestehenden Bedingungen zu erwarten: Die heutigen jungen Erwerbstätigen zahlen mehr in die Rentenkasse ein und werden später weniger Rente herausbekommen im Vergleich zur jetzigen Rentenhöhe. Der Auszahlungsbetrag soll von 70% des Nettolohnes auf ca. 63% im Jahr 2030 sinken. Bedenkt man zudem, daß immer weniger Arbeitnehmer die Mindestzahl von 45 Beitragsjahren zum Erhalt der vollen Rente aufweisen können, so wird deutlich, daß betriebliche und private Versicherungen in Zukunft als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung an Bedeutung gewinnen werden. Eine private Vorsorge wird jedoch um so schwerer, je größer die Steuerbelastungen werden. Setzt die Rentenkommission ganz offensichtlich auch auf private Vorsorgemöglichkeiten für das Alter, so ist es erforderlich, daß die Steuer- und die Rentenpolitik aufeinander abgestimmt werden. Belasten beide die Erwerbstätigen, so sinkt das Rentenniveau unaufhaltsam und geht für viele auf das Sozialhilfeniveau zu.</p>
<p>Bei allen diskutierten Maßnahmen geht es letztlich um die Kürzung der (zukünftigen) Renten und um die Erhöhung der Beitragssumme insgesamt durch eine Anhebung der Anzahl der Einzahlenden und / oder eine Anhebung des Beitragssatzes für jeden einzelnen.</p>
<p>Trotz der aufgezeigten Misere spricht in einer individualisierten Gesellschaft vieles dafür, die gesetzliche Rentenversicherung in ihren Grundzügen aufrechtzuerhalten. Sie garantiert im Alter Sicherheit und entpflichtet die jüngere Generation moralisch von ihrer Fürsorgepflicht. Das bestehende System muß jedoch reformiert werden, wenn es finanzierbar bleiben soll: es besteht unübersehbar Handlungsbedarf.</p>
<p>In der Diskussion um die Rentenversicherung werden &#150; ungeachtet der bereits herausgestellten arbeits- und rentenpolitischen Priorität, die hohe Arbeitslosenzahl zu verringern &#150; verschiedene Reformvorschläge kontrovers erörtert. Es gibt jedoch keine bedenkenlos umsetzbare Globallösung. Einige Vorschläge sollen im folgenden kurz angesprochen werden: Die Diskussion um &#132;versicherungsfremde Leistungen&#148; ist voranzutreiben, um diese Leistungen nicht der Rentenversicherung und damit den Beitragszahlern weiterhin unhinterfragt aufzubürden.</p>
<p>Die Beiträge für die Renten könnten sich darüber hinaus stärker personenunabhängig aus der Wertschöpfung der Betriebe ergeben. Das hätte den Vorteil, dass personenintensive Bereiche, wie z.B. der Dienstleistungsbereich, finanziell entlastet und produktionsorientierte und maschinenintensive Betriebe stärker an der Rentenfinanzierung beteiligt würden. Erhöht würde mit dieser Maßnahme jedoch die Wahrscheinlichkeit, daß noch mehr Betriebe ins Ausland abwandern.</p>
<p>Weiterhin wäre es möglich, mittels einer bevölkerungsdynamischen Rente die Anzahl der Kinder zu berücksichtigen. So könnte verhindert werden, dass Frauen, die zwar viele Kinder großgezogen haben, jedoch keine Rentenbeiträge einzahlen konnten, eine Rente unter Sozialhilfeniveau erhalten. Im Zusammenhang mit der Anerkennung von Erziehungsjahren für die Rente ist hier zu denken an die Einführung einer &#132;Familienkasse&#148;.</p>
<p>Des weiteren wird über die Finanzierung der Pensionen von Beamten zu diskutieren sein. Auch sie werden einen Beitrag zur Finanzierung ihrer eigenen Ruhegelder leisten müssen.</p>
<p>Zudem wird die steigende Lebenserwartung und die damit einhergehende längere Inanspruchnahme der Rente in die Rentenformel eingerechnet werden müssen.</p>
<p>Quer zu den Reformen auf der Basis der Prinzipien des bestehenden Versicherungssystems wird auch die Möglichkeit einer steuerfinanzierten Grundrente gekoppelt mit einer privaten Altersvorsorge, die nach dem Kapitaldeckungsverfahren funktioniert, erörtert (vgl. Miegel, in: FR, 6.2.1997). Zu bedenken ist jedoch bei einem Systemwechsel, dass die derzeitigen Beitragszahler einer doppelten Belastung ausgesetzt werden: Sie müssen das staatliche Versprechen einlösen, die bestehenden Rentenansprüche zu sichern, und zugleich ihre eigene Rente (privat) finanzieren.</p>
<p>Bei allen Vorschlägen ist zu berücksichtigen, dass die zu erzielenden Einsparungen, um nichts anderes geht es letztlich, sozialverträglich bleiben. Ziel der Maßnahmen muß es m.E. sein, die Bedürftigen quer zu den Generationen zu entlasten. Nicht die Rente der verwitweten alten Frau, die am Sozialhilfeniveau lebt &#150; und davon gibt es nicht wenige &#150;, darf in Frage gestellt und weiter gesenkt werden, wohl aber die Höhe der Bezüge derjenigen alten Menschen, die nicht wissen, wie sie ihren finanziellen, für ihren Lebensunterhalt unnötigen Überschuss am effektivsten anlegen sollen. Angesichts einer angeblichen &#132;Diskussion ohne Tabus&#148; zur Sicherung der Finanzierbarkeit des sozialen Sicherungssystems ist es doch erstaunlich, daß z.B. der Vorschlag, die Beitragsbemessungsgrenzen aufzuheben und zugleich die Höhe der Renten nach oben zu begrenzen, um nicht finanzierbare Rentenansprüche zu verhindern, kaum erörtert wird.</p>
<p>Die Rede vom &#132;Krieg der Generationen&#148; lenkt ab vom eigentlich anstehenden Verteilungskampf quer zu den Generationen: das voranschreitende Auseinanderfallen der Schere zwischen Reichen und Armen ist zu verhindern.</p>
<p>Ein Generationenvertrag, der für eine solidarische Verteilung der Rentenbezüge Sorge trägt, ist notwendig. Zwar gibt es rentenpolitischen Handlungsbedarf, aber es muß angesichts des bestehenden Veränderungsdrucks nicht zum Zusammenbruch des System kommen. Zur Lösung der anstehenden Probleme ist es notwendig, dass Konfliktpotential nüchtern ins Auge zu fassen und Dramatisierungen, die das Diskussionsklima unnötig anheizen, zu vermeiden. Die Anstrengungen können nur gemeinsam, und das heißt in diesem Zusammenhang intergenerativ, erfolgreich unternommen werden. Die gewagte konstruktive Auseinandersetzung schafft Kultur. Politik in einer alternden Gesellschaft ist Politik für alle Lebensalter: Das Kapital der Solidaritätsbeziehungen sollte nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden, sondern im Gegenteil Ausgangspunkt der Überlegungen sein.</p>
<p>Die medizinische Beobachtung des körperlichen Abbaus im Alter und die genetische Begründung der Abnahme körperlicher Leistungsfähigkeit haben sehr früh in der gerontologischen Theoriebildung zum sogenannten Defizit-Modell geführt: Im Vergleich zum jungen Erwachsenenalter nehme die Leistungsfähigkeit auf geistiger und körperlicher Ebene mit zunehmendem Alter ab. Diese These steht in engem Zusammenhang mit der Annahme daß der Rückzug alter Menschen aus der Gesellschaft sowohl ihnen zur gewünschten Ruhe verhelfe und der Vorbereitung auf den Tod diene, als auch für das Fortbestehen und die Weiterentwicklung der Gesellschaft notwendig sei (Disengagement). Diese Überlegungen konnten durch die Bonner Altersforschung ir den 70er/80er Jahren eindeutig widerlegt werden. Diese wies in einer Längsschnittstudie nach, daß auch größere körperliche und sensorische Einschränkungen kompensiert werden können. So ist es durchaus möglich, im gerontologischen Sinn &#132;erfolgreich zu altem&#148; (Kompetenzmodell). Im Anschluß an die Bonner Altersforschung wird u.a. die <i>Differenziertheit des Alters </i>betont: &#132;Den&#148; alten Menschen gibt es nicht. Vielmehr lassen sich biographisch und sozialisatorisch bedingte, geschlechts- und auch schichtspezifische Unterschiede des Lebens im Alter ausmachen. Altem als Prozeß ist demnach zu unterscheiden nach unterschiedlichen Entwicklungsverläufen zwischen unterschiedlichen Personen (interpersonal), zudem auch nach unterschiedlichen Potentialen verschiedener Funktionsbereiche innerhalb einer Person (intrapersonal) und schließlich nach dem Lebensalter. Die Berliner Altersstudie hat die These des englischen Historikers Peter Laslett vom Entstehen des &#132;dritten Lebensalters&#148; bestätigt und inhaltlich ergänzt um ein &#132;viertes Lebensalter&#148; (Mayer/-Baltes u.a. 1996, S.631). Die meisten alten Menschen erfreuen sich einer relativ stabilen Gesundheit bei einer guten finanziellen Absicherung bis zum 80./ 85. Lebensjahr. Mit dem &#132;dritten Lebensalter&#148;, das, so Laslett, der Selbsterfüllung des Menschen auf der Grundlage seiner finanziellen und persönlich-sozialen Errungenschaften diene, ist im Alter eine Lebensphase mit einer neuen Lebensqualität entstanden.</p>
<p>Auch die Beschreibung des Strukturwandels des Alters durch den Soziologen Hans Peter Tews legt eine Differenzierung des Alters u.a. nach Lebensabschnitten nahe. Tews charakterisiert die Veränderungen des Alters mit den Begriffen: Verjüngung, Hochaltrigkeit, Feminisierung, Singularisierung und Entberuflichung. Niemand käme auf die Idee, alle Menschen zwischen dem 1. und 30. Lebensjahr soziologisch unter einen Sammelbegriff zu subsumieren. Die Differenziertheit des Alters rechtfertigt eine derartige Kategorie auch nicht für Menschen vom 60. bis 90. Lebensjahr. Das Leben ab dem 60. Lebensjahr hat sich nicht nur in quantitativer, sondern v.a. auch in qualitativer Hinsicht verändert.</p>
<p>Historisch gesehen ist grundlegend neu, daß es für relativ viele Menschen ab dem 60./65. Lebensjahr eine Phase gibt, in der sie körperlich und geistig vergleichsweise leistungsstark, finanziell abgesichert und zudem von gesellschaftlichen, beruflichen und sozialen Verpflichtungen frei sind oder sich freimachen können, ca. 25% der Menschen im Alter von 60-75 Jahren machen diese Gruppe der <i>&#132;neuen Alten&#148; </i>aus: Sie begegnen uns beispielsweise als Reiselustige im Ausland, als Studierende an den Universitäten oder als sozial Engagierte.</p>
<p>Die &#132;neuen Alten&#148; unterstreichen, daß traditionelle Sichtweisen vom Alter &#151; alte Menschen seien hinfällig und pflegebedürftig, lästig und unproduktiv &#151; gründlich korrigiert werden müssen. Ausgangspunkt der Überlegungen zum Verhältnis zwischen jungen und alten Menschen muß ein neues Altenbild sein. Alte Menschen sind nicht nur Leistungsempfänger, deren Not durch staatliche oder karitative Einrichtungen gelindert werden muß, sondern auch kompetente BürgerInnen und KonsumentInnen, die ihre Lebenslage selbst bestimmen und zwischen verschiedenen Möglichkeiten der Lebensführung wählen können. Sie bringen sich nicht nur als Wähler, sondern auch als kulturelle Mitgestalter und nicht zuletzt als Geldgeber und Erblasser ins Spiel.</p>
<p>Angesichts der Diskrepanz zwischen der einseitigen Betrachtung alter Menschen unter sozialökonomischen Gesichtspunkten auf der einen Seite und der vielfältigen, unbeachteten ehrenamtlich inner- und außerfamilialen Aktivitäten alter Menschen auf der anderen Seite titelte die tageszeitung am 19.2.97: &#132;Eins ist sicher: Die Rentner sind sauer. RentnerInnen arbeiten auch: Ehrenamtlich und engagiert. Mehr noch als die Rentenkürzungen ärgert sie, daß sie als Last der Gesellschaft diskriminiert werden.&#148;</p>
<p>Unsere Gesellschaft braucht m.E. die Potentiale alter Menschen. Dazu bedarf es neuer Formen demokratischer Beteiligung bis ins Alter hinein. Ein Vorbild könnte diesbezüglich Dänemark sein. Dort ist die Mitbestimmung von alten Menschen in Seniorenbeiräten seit Januar 1996 gesetzlich geregelt.</p>
<p>Die Rhetorik vom &#132;Krieg der Generationen&#148; ist wahrscheinlich nur möglich, weil es keine kulturellen, geschweige denn gesetzlich geregelten, intergenerativen, demokratischen Aushandlungsverfahren gibt. Hierbei ist jedoch weniger an eine Verlängerung ausgeübter Funktionen einzelner politisch Aktiver bis ins hohe Alter hinein zu denken &#151; beispielsweise in Seniorenabteilungen der Parteien oder in Stadtbeiräten. Vielmehr können <i>politische Aktivbürgerschaften </i>der Gesellschaft Impulse geben (vgl. Kohli/Neckel/Wolf 1997, S.22): neue Formen des intergenerativen Austausches und der Aktivität alter Menschen müssen ortsbezogen, prozeßhaft, dialogisch, kreativ, themen- und projektbezogen und gleichsam basispolitisch gefunden werden (vgl. auch Schmidt/Schweppe 1995).</p>
<p>Die Angst vor der Übermacht alter Menschen und das Gerede vom &#132;Krieg der Generationen&#148; sind nicht nur faktisch in dieser Einseitigkeit unbegründet, sie verstellen auch &#151; und das ist folgenreicher &#151; den Weg für die Vorstellung eines intergenerativ gestalteten, d.h. nicht nur Jugend fixierten Gemeinwesens. Denn in der Tat: Das kulturelle und soziale Potential alter Menschen ist durch die einseitige gesellschaftliche Wertschätzung ökonomisch verwertbarer Leistungen noch gar nicht ins Blickfeld geraten. Eine Öffnung der ökonomisch und leistungs- fixierten Interpretation von Produktivität wird eine vertiefte Wertschätzung der Fähigkeiten alter Menschen zur Folge haben. &#132;Man wünscht dem Thema (der Beziehung zwischen den Generationen, H.M.) endlich unverstellte Neugier und Wahrnehmungsfreude, denn es reizt doch eigentlich ungemein, sich eine Gesellschaft vorzustellen, die nicht mehr Jugend fixiert und altersvergessen, sondern anders ist&#148; (Stephan 1996, S.53).</p>
<p>Die vielfältigen Produktivitätspotentiale der &#132;neuen&#148; Alten geben allen Grund, Demokratisierungsbemühungen voranzutreiben bis ins hohe Alter. Die sozial gerontologischen Ausführungen und die rentenpolitischen Erörterungen laufen auf einen gemeinsamen Zielpunkt hinaus: Es wird wichtig sein, Lösungen <i>mit </i>den alten Menschen gemeinsam zu finden.</p>
<p><b>Literatur</b></p>
<p><i>Bäcker, Gerhard/Naegele, Gerhard: </i>Geht die Entberuflichung des Alters zu Ende? &#150; Perspektiven einer Neuorganisation der Alterserwerbsarbeit. In: Naegele, Gerhard/ Tews, Hans Peter (Hrsg.): Lebenslagen im Strukturwandel des Alters. Alternde Gesellschaft &#150; Folgen für die Politik. Westdeutscher Verlag: Opladen 1993, S.135-15</p>
<p><i>Bäcker, Gerhard/Ebert, Thomas: </i>Zukunft des Sozialstaates. Defizite und Reformbedarf in ausgewählten Bereichen der sozialen Sicherung. Hrsg. vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, satz+druck gmbh: Düsseldorf 1996</p>
<p><i>Behrend, Christoph: </i>Krieg der Generationen statt Generationenvertrag &#150; ein realisitisches Szenario?. In: Sozialer Fortschritt 11, 1996, S.264-268</p>
<p>&#132;Eine Grundversorgung widerspricht dem Leistungsprinzip&#148;. Vorschläge der Kommission &#132;Fortentwicklung der Rentenversicherung&#148; und ein Sondervotum. In: Frankfurter Rundschau 31, 6. Februar 1997, S.12</p>
<p><i>Gronemeyer, Reimer: </i>Die Entfernung vom Wolfsrudel. Über den drohenden Krieg der Jungen gegen die Alten. Claassen: Düsseldorf, 2. Auflage 1989</p>
<p><i>Kohli, Martin/Neckel, Sighard/Wolf, Jürgen: </i>Krieg der Generationen? Die politische Macht der Älteren. In: Studienbrief 7 zum Funkkolleg Altern, TC Druck: Tübingen 1997, Studieneinheit 20</p>
<p><i>Lohse, Eckart: </i>&#132;Gib mir eine Zukunft, Opa, und ich bezahle deine Rente&#148;. In der jungen Generation greift Angst um sich. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung 1.11.1996</p>
<p><i>Mayer, Karl Ulrich/Baltes, Paul </i><b>B. u.a.: </b>Wissen über das Alter(n): Eine Zwischenbilanz der Berliner Altersstudie. In: Dies. (Hrsg.): Die Berliner Altersstudie. Akademie Verlag Berlin 1996, S.599-634</p>
<p><i>Perina, Udo: </i>Der konstruierte Konflikt. In: ZeitPunkte. Keine Angst vor dem Alter. Der Krieg der Generationen findet nicht statt. Zeitverlag 1, 1996, <i>S.54-56</i></p>
<p><i>Rürup, Bert: </i>Hält der Generationenvertrag? Soziale Sicherung im Alter. In: Studienbrief 6 zum Funkkolleg Altern, TC Druck: Tübingen 1997, Studieneinheit 16</p>
<p><i>Schmidt, Roland/Schweppe, Cornelia: </i>Zur Entwicklung und Profilierung Sozialer Altenarbeit im offenen Bereich. In: <i>Hedtke-Becker, Astrid/Schmidt, Roland: </i>Profile Sozialer Arbeit mit alten Menschen. &#132;Weiße Reihe&#148; des Deutschen Zentrums für Altersfragen e.V.: Berlin; Frankfurt am Main 1995, 5.135-157</p>
<p><i>Schwartz, Rolf Dietrich: </i>Junge Menschen in der Gesellschaft der Greise? Arbeitslose und Erwerbstätige bestimmen die Rentenproblematik weit mehr als die Alterspyramide. In: Frankfurter Rundschau, 31, 1997</p>
<p><i>Stephan, Cora: </i>Droht ein Krieg der Generationen? In: ZeitPunkte. Keine Angst vor dem Alter. Der Krieg der Generationen findet nicht statt. Zeitverlag 1, 1996, S.50-53</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/138/publikation/krieg-oder-vertrag-der-generationen/">Krieg oder Vertrag der Generationen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Bafög &#8211; Mißbrauch des Sozialstaats?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/133-vorgaenge/publikation/bafoeg-missbrauch-des-sozialstaats/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Sep 1996 12:33:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Generationen]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialstaat]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus vorgänge Nr. 133 (Heft 1/1996), S. 105-18 Als ich den Titel des Aufsatzes akzeptierte, war mir klar, daß er das entscheidende Reizwort eines sehr komplizierten politischen Diskurses enthält: Missbrauch. Der Begriff wird regelmäßig verwendet, wenn eine soziale Leistung oder ein erworbenes Recht eingeschränkt oder abgebaut werden soll und diese Einschränkung mit dem Fehlverhalten der [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus vorgänge Nr. 133 (Heft 1/1996), S. 105-18</p>
<p>Als ich den Titel des Aufsatzes akzeptierte, war mir klar, daß er das entscheidende Reizwort eines sehr komplizierten politischen Diskurses enthält: Missbrauch. Der Begriff wird regelmäßig verwendet, wenn eine soziale Leistung oder ein erworbenes Recht eingeschränkt oder abgebaut werden soll und diese Einschränkung mit dem Fehlverhalten der Begünstigten und nicht mit anderen politischen Schwerpunktsetzungen begründet wird. Also wird nicht gesagt: Dafür haben wir kein Geld, weil wir es für etwas anderes ausgeben wollen, sondern: wir haben zu wenig Geld dafür, weil so viele Menschen das an sich zu verteidigende Recht missbrauchen.<br />Wir kennen diese Missbrauchsdiskussion vom Asylrecht, aus dem Gesundheitswesen und vor allem aus der Sozialhilfe. Die an sich starke moralische Begründung für die Sozialstaatsagenda wird entpolitisiert, d.h. von ihren rationalen Zwecken abgetrennt, und negativ moralisiert, d.h. die Inanspruchnahme einer Staatsleistung für pauschal oder individuell unmoralisch erklärt &#8211; wer ein ihm zustehendes Recht in Anspruch nimmt, muß sich zusätzlich rechtfertigen, daß und ob er diese Inanspruchnahme verdient. Auf der anderen Seite enthält die Abwehr des Missbrauchsverdachts dementsprechend viele Prämissen über die gesellschaftliche Tragfähigkeit des jeweils in Frage stehenden Rechts; sie ist umso defensiver, je prekärer ein solches Recht sich darstellt. Es handelt sich dann meist um Besitzstände, denn als solche erscheinen Leistungen aus dem ideellen Sozialstaatsvertrag, wenn ihnen keine realen Vertragsverhältnisse, z.B. mit Gegenleistungsanspruch, zugrunde liegen.</p>
<p>Für den studentischen Lebensunterhalt, und damit verbunden für das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög), wird zwar eine ähnlich defensive Argumentation wie in der Mißbrauchsdebatte angewandt, aber schon die Fragestellung ist falsch. Bafög ist nicht der Mißbrauch des Sozialstaats, sondern seine logische Konsequenz, und die falsche Focussierung des Sozialstaats hat das jetzige Dilemma systemlogisch produziert.</p>
<p>Der Bafög-Diskussion sollen vielmehr zwei Fragen zugrundeliegen:</p>
<p>1. Ist der studentische Lebensunterhalt Bestandteil eines Rechts auf Bildung und somit nichtdiskriminierende Voraussetzung für die Studienleistungen (real oder prognostiziert)?, oder <br />2. soll der studentische Lebensunterhalt als kontingentes Element der gesellschaftlichen Aufstiegsgestaltung den Studienleistungen meritokratisch nachgebildet werden?</p>
<p>Ich werde versuchen, die Grundlinien der aktuellen Diskussion im Lichte dieser Fragen darzustellen. Dabei will mich vorrangig mit den System- und Strukturfragen beschäftigen, die im Kontext der Hochschulstudien mit diesem Bereich sozialer Sicherung verbunden sind. Meine Fragestellung ist weder, wie der Titel verheißen mag, ob Bafög missbräuchlich angewendet wird, noch, ob das System der Sicherung des Lebensunterhalts an und für sich gut oder verbesserungsfähig ist.</p>
<p>Die folgenden Fragenkomplexe gliedern die Darstellung anschaulich:<br />1. Welches sind die staatlichen, welches die gemeinschaftlich-öffentlichen und welches die individuellen Komponenten, die zu einem vermittelbaren und politisch operationalen Standpunkt bezüglich der Sicherung des studentischen Lebensunterhalts gehören? Die Adjektive &#8222;gemeinschaftlich-öffentlich&#8221; und &#8222;staatlich&#8221; sind nicht deckungsgleich: Der Staat ist der Träger der meisten Hochschulen, aber auch ein bedeutender Arbeitgeber für<br />Hochschulabsolventen (Lehramt, Justiz, allgemeine Verwaltung u.v.m.). Sein Interessenkonflikt, für alle Tätigkeitsbereiche wissenschaftliche Ausbildung koordinieren zu müssen und erhebliche institutionelle Eigeninteressen zu vertreten, wird hier thematisch.<br />2. Wie kommt die sozialstaatliche Dominanz der Argumentation zustande, die mit dem Recht auf Bildung verknüpft wird? Wie ist die staatliche Verantwortung der Sicherung dieses  Rechts mit der individuellen ökonomischen Regulierung für die Studierenden vereinbar?<br />3. Welche Rolle spielen der Generationenvertrag und die individuelle Verantwortung der Studierenden in diesem Kontext? Besonders das Ausmaß der Elternabhängigkeit des studentischen Lebensunterhalts und die Berechtigung, Optionen auf künftige Privilegierung (von Absolventen) zu erheben, sind hier von Bedeutung.</p>
<h2 class="auto-created">Staatliche, gemein&shy;schaft&shy;lich-&ouml;f&shy;fent&shy;liche und indivi&shy;du&shy;elle Elemente der studen&shy;ti&shy;schen Lebens&shy;si&shy;che&shy;rung</h2>
<p>Der wirtschaftswissenschaftliche Sprachgebrauch hat es mit sich gebracht, daß die veröffentlichte Bafög-Debatte mit der Feststellung von &#8222;Bildung als einem öffentlichen Gut&#8221; eingeleitet wird. Daraus wird die primäre staatliche Verantwortung für die Hochschulfinanzierung abgeleitet. Problematisch an diesem Begriff ist erstens, daß er eine Analogie zur allgemeinenbildenden Schule bzw. zur Berufsgrundbildung darstellt und nicht geprüft wird, wieweit Wissenschaft (incl. der Hochschulausbildung) ganz oder überwiegend dem Bildungssystem einer Gesellschaft zuzuordnen ist, und ob sie nicht eher anteilig mit Wirtschaft, Technologie und Infrastrukturbereichen assoziiert ist (d.h. gar nicht erst assoziiert zu werden braucht). Es macht nämlich einen Unterschied, ob gesagt wird, daß ein zivilisierter Kultur- und Sozialstaat eine allgemeine      (= für alle eingerichtete) möglichst breite Schulbildung incl. ihrer Erziehungsanteile braucht oder ob gesagt. wird, daß wissenschaftlich-technische Entwicklung neben ihrer Kulturanteile &#8222;allen&#8221; in der Gesellschaft zugute kommt. Aus der Gleichsetzung ziehen nicht nur studentische Funktionäre den Schluß, daß der Staat aus dem allgemeinen Steueraufkommen das Studium aller Studenten zu bezahlen habe und, als dessen Voraussetzung, für den studentischen Lebensunterhalt aufkommen müsse.</p>
<p>Dem lassen sich drei Einwände entgegenhalten:<br />1. Anders als das allgemeine Schulwesen (oder das Gesundheitssystem) ist das  Wissenschaftssystem keineswegs grundlegende Konstitution einer bestimmten  Gesellschaftsform. Es liegen prinzipielle Wert- und Handlungsentscheidungen vor, wonach das nationale (staatliche) Interesse eine aktive Rolle in der Wissenschaftspolitik, in breiter  Ausbildung und/oder Forschung usw. gebietet (denkbar ist auch, und dafür gibt es Beispiele,  daß ein Land Wissenschaft im großen Stil als Dienstleistung einkauft oder daß seine  Studierenden hohe Gebühren bezahlen, um interne Eliten zu reproduzieren). Wenn eine  solche Entscheidung fällt, dann meist in Zusammenhang mit hegemonialen Überlegungen als  Akteur auf dem Weltmarkt: &#8222;Für eine hochentwickelte Industriegesellschaft ohne  nennenswerte natürliche Rohstoffe hat eine leistungsfähige und im internationalen  Wettbewerb konkurrenzfähige Forschung eine besondere Bedeutung. Sie kompensiert  natürlich Ressourcenarmut durch wissenschaftlich-technischen Reichtum.&#8221;<b>1</b> In diesem Fall<br />ist  es erwünscht, daß viele Studenten mit guten Ergebnissen &#8222;bedarfsorientiert&#8221; studieren (wie das z.B. der Entwurf des neuen österreichischen Bundesgesetzes über Studien an  Universitäten <b>2 </b>mit seinem Verwendungsnachweis anstrebt), und der Staat muß alle materiellen Voraussetzungen (Hochschulbau, Personal, Ausstattung) treffen. Das Ergebnis  der staatlichen Akteursrolle ist also eine nutzenorientierte Kompetenz- und damit  verantwortungsübernahme, deren Resultate konsequent die folgenden sein müssen:<br />&#8212; Sicherung einer international vergleichbaren Ausstattung der Hochschulen;<br />&#8212; Garantie des freien Zugangs und gesetzlich geregelter Zulassungsbedingungen (Abschöpfung von Eliten aus der Breite bzw. Chancengleichheit);<br /> &#8212; Vorsorge für eine sozial nicht-diskriminierende Studiendurchführung.<br /> Der letzte Punkt ist entscheidend: es kommt dem Staat in diesem Kontext nicht auf  irgendwelche individuellen Aufstiegs- oder Lebensstandard-Aspirationen seiner Studenten  an, sondern auf deren &#8222;Performance&#8221; in einem &#8212; seinem &#8212; Machtspiel. Das wird zu Konflikten mit den sozialstaatlichen Verantwortlichkeiten führen, wie wir sehen  werden.<br />2. Obwohl der Staat natürlich Akteur und nicht einfach Erfüllungsgehilfe partikularer wirtschaftlicher Interessen ist, agiert er als Umverteilungsinstanz. Bei der Berufsqualifikation (erst seit 1968 thematisch, ab 1976 im Hochschulrahmengesetz) verteilt er allgemeine Steuerabschöpfung zugunsten der Unternehmungen in Produktion und Dienstleistung um, die von der akademisch qualifizierten Arbeitskraft am meisten profitieren. D.h. prosaisch, er privilegiert einen &#8222;Stand&#8221; (Hochschulabsolventen) kollektiv, aber noch mehr seine Arbeitgeber bzw. im Falle von Selbständigen, seine Auftraggeber. Das öffentliche Gut   Hochschulbildung hat eine höchst private Innenseite.<br />3. Schließlich privilegiert der Staat die einzelnen Studierenden mehrfach, wobei hier der Frage der individuellen Gegenleistung besondere Bedeutung zukommt. Das Studium privilegiert die individuelle Biographie durch einen umfassenden kulturellen Vorsprung vor anderen Tätigkeiten; (darauf gehe ich in diesem Aufsatz nicht ein, obwohl dieser Aspekt für mich ganz entscheidend ist: von hier konstruieren sich die Lebensqualitätsentscheidungen über den akademischen Habitus, verbunden mit allen  <br />Vorsprüngen im sozialen und kulturellen Kapital) <b>3</b>; der Studienabschluß, und vielfach auch nur ein nichtabgeschlossenes Studium, erzielt (heute noch) ein nachweislich so  <br />überdurchschnittlich hohes Lebenseinkommen in der zweiten Lebenshälfte, daß das Studium schon durch die staatliche Vorhalteleistung der Produktionsmittel privilegiert ist.</p>
<p>Diese Privilegierungsthese ist höchst umstritten. Die Studenten rechnen gegen den privilegierenden Befund sowohl eine (unrealistisch) pessimistische Beschäftigungsprognose als auch den Verzicht auf &#8222;normales&#8221; Erwerbseinkommen (also ohne Doppelbelastung) auf. Der populistischere Einwand aber ist, daß bei steigendem Studentenaufkommen die Privilegierungsdifferenz gegenüber den Nichtstudierten notwendigerweise sich abflachen oder gar umkehren würde. In der derzeitigen Auseinandersetzung um Bafög hat diese These zu einer ständig wiederholten Kontroverse v.a. mit Thorsten Bultmann, dem Geschäftsführer des BDWI, geführt, der die Privilegierung über soziales und kulturelles Kapital zwar anerkennt, aber sehr viel geringer für eine biographische Kollektivperspektive veranschlagt als ich.<br />Doch die Zahlen sprechen für sich: Die Arbeitslosenquote unter Akademikern ist noch immer nur halb so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote und das beinahe konjunkturunabhängig. Auch Geisteswissenschaftler finden binnen Monaten Arbeit, allerdings kaum im gewünschten Berufsfeld. Die Einkommensentwicklung holt im Durchschnitt nach einem bestimmten Lebensalter auch das geringere Einkommen aus der Studienzeit wieder auf, bzw. kompensiert die in die studentische Lebenshaltung eingebrachte Investition.<br />Wenn aber die Privilegien durch Studium und Akademikerexistenz so nachhaltig sind, wie wir aus der Vergangenheit wissen und für die nächste Zukunft vorhersagen können, dann wäre es gerade ein sozialstaatliches Gebot, sie einzudämmen. Andernfalls müßte sie nämlich zu einer weiteren Diskriminierung sowohl der Nichtstudierenden als auch deren Eltern führen, also mehr und nicht weniger Ungerechtigkeit produzieren. Wenn nämlich mehr Menschen studieren und die damit verbundene lebenslange Besserstellung in Anspruch nehmen, dann geht dies auch dann zu Lasten der nichtstudierenden bzw. nichtstudierten Bevölkerungsanteile, wenn die relative individuelle Privilegierung sich analog zur massenhaften Inanspruchnahme des Studiums ermäßigt.<br />Die Konsequenz aus diesen Überlegungen geht noch nicht direkt an das studentische Lebenseinkommen, sondern würde zu einer Diskussion über eine reale oder symbolische Beteiligung der Studierenden entweder während oder nach ihrem Studium an den Ausbildungskosten führen, also Studiengebühren thematisieren. Gerade eine sozialstaatliche Position müßte um Gerechtigkeit bemüht sein und deshalb eine Abschöpfung der Vorteile aus dem privaten Gut der Hochschulausbildung vornehmen. Wenn HRK-Präsident Erichsen seine neueste Forderung nach Studiengebühren für akademische Großverdiener ab 85000 DM erhoben hätte statt für alle, wäre dieses Prinzip von Leistung und Gegenleistung erfüllt. <b>4</b><br />Hier erkennt man die Bedeutung der Trennung von bildungspolitischer und sozial-politischer Diskursebene. Für die Bildungspolitiker soll nämlich das soziale Argument plötzlich dann keine Rolle mehr spielen, wenn es nicht benachteiligt, sondern begünstigt &#8230;</p>
<h2 class="auto-created">Das Recht auf Bildung und der studen&shy;ti&shy;sche Lebens&shy;un&shy;ter&shy;halt</h2>
<p>Die moralische und sozialanthropologische Idealaussage könnte &#8222;Bildung&#8221; als Lebensmittel im Wortsinn idealisieren und damit, wie Essen und Trinken, zu den Grundvoraussetzungen zivilisierter Gesellschaften erklären.<br />Schließlich ist es auch sinnvoll zu postulieren, daß in wissenschaftlich-technisch orientierten &#8222;Wissensgesellschaften&#8220; immer mehr Menschen kompetent mitreden und, wenn möglich, sogar kritische Positionen zu diesem Gesellschaftstragenden Wissen beziehen können. Die Emanzipationsstrategie der 68er hat hier einen durchaus noch uneingelösten Anspruch erhoben.<br />Das Recht auf Bildung ist dennoch keine revolutionäre Formulierung, sondern einfach ein verkürzter Titel aus dem Bündnis von Demokratie und Technokratie, das die Hochschulreform nach 1968 so erfolgreich kennzeichnete. Es meinte &#8212; neben Dahrendorfs politisch-liberalen Überlegungen <b>5 </b>&#8212; u.a. ein Recht auf Studienplätze, vor allem im Zusammenhang mit der Lehramtsausbildung, die wiederum die Voraussetzung für die Bildungswerbung in Richtung auf Teilnahme am weiterführenden Schulwesen war.<br />Pessimisten erwähnen an dieser Stelle den &#8222;Fahrstuhleffekt&#8221;, mit dem Ulrich Beck die Fortschreibung der sozialen Ungleichheit auf höherem Niveau meint. Es steht zu den sozialliberalen und sozialstaatlichen Ideen keineswegs im Widerspruch, wenn wir klarstellen, daß das Recht auf Bildung zunächst die Einlösung eines bürgerlichen Marktzugangsversprechens ist. Das ist auch nicht abwegig, wenn man von der Grundthese ausgeht, daß sozialer Frieden und ein hohes Maß an Konfliktregulierung mit dem durchschnittlichen Ausbildungsstand der Bevölkerung korrelieren. Gerade die Verbindung dieses Elements mit der Umstellung des Bildungssystems von einer Elitenförderung zur demokratischen Massenausbildung war ja der große Erfolg der Bildungsexpansion im Gefolge der politischen Bewegungen, die mit der Ausrufung der Bildungskatastrophe (1963) ihre Gestalt erhielten.</p>
<p>Das Recht auf Bildung wird in der Tat durch einen &#8222;Pakt&#8221; eingelöst, der bis heute den Referenzpunkt der Argumentation der Hochschulen in ihren Ansprüchen gegen den Staat darstellt. Im Zuge der Beratungen zum Hochschulrahmengesetz, das selbst Ausdruck der Einführung einer staatlich koordinierten Massenausbildung an den Hochschulen ist, werden zwei politische Prämissen zur operationalen Praxis wirksam: Die Quantifizierung der Parameter als typisches Kennzeichen massendemokratischer Ausbildungssysteme mit starkem Rekurs auf bildungsökonomische und demographische Meßwerte; typische Ergebnisse dieser Implementation sind die Kapazitätsrechnung und die Berechnung der flächenbezogenen Studienplätze als Bedarfsangabe und als Meßwert für die jeweils erreichte Leistungsfähigkeit innerhalb einer vorgegebenen politischen Rahmensetzung; von daher war die &#8222;Überlastdebatte&#8221; überhaupt nachvollziehbar zu veröffentlichen. Sie aber bestimmte die zweite Voraussetzung für das Gelingen der Umsetzung der Expansionspläne: Der Öffnungsbeschluß der Hochschulen (durch die Westdeutsche Rektorenkonferenz im Juni 1976). Hierin wird, ohne ausdrücklichen Bezug dazu, Abschied von Humboldt genommen und quasi-vertraglich bestätigt, daß in Anerkennung des öffentliches Gutes der Hochschulausbildung und als Legitimation der enormen Nachfrage nach Studienabschlüssen die Hochschulen auf alle diskriminierenden Zugangsregeln verzichten werden, obwohl sie der Belastung durch die steigende Nachfrage kaum standhalten würden.<br />Damit erst ist das Hochschulstudium in sein sozialstaatliches Stadium getreten. Es ging nicht mehr darum, sozial benachteiligten Studenten den Zugang zur Hochschule zu erleichtern oder Diskriminierungen auszuschalten, sondern um die Garantie von Studienmöglichkeiten unabhängig von den individuellen Konstellationen der Nachfrage. Staat und Institutionen (Hochschulen) haben gemeinsam ein &#8222;Recht&#8221; etabliert, das andere Begründungen und Motive zur Grundlage hatte als sie in der staatlichen Ausgabengestaltung für den Wissenschaftsbereich verankert waren. Die kulturstaatliche Zugangsgleichheit ist um eine Ausstattungsgarantie erweitert worden, die einzulösen allein dem Bringschuldner Staat bzw. seinen Agenturen, als Hochschulen, überlassen wurde. Keine der drei möglichen Gegenleistungen von seiten der damit erst begünstigten Studierenden wurde in Anspruch genommen, als da wären Studiengebühren,verbindliche Leistungsnormen und nicht verhandelbare Studienzeitbegrenzungen zum ersten Abschluss.</p>
<p>Dafür gibt es eine Reihe von guten Gründen, die ich heute noch vertrete. Was aber versäumt wurde, wenn schon diese Gegenleistungen nicht kodifiziert wurden, war die Regelung der sozialen Folgen des Öffnungsbeschlusses. Es wurde also nicht gefragt, welche Kosten auf den Staatshaushalt als kumulierte Effekte zukommen müßten, wenn der Öffnungsbeschluß langfristig wirksam würde.<br />Die Gründe dieser Unterlassung hängen teilweise mit der nichterfolgten Normierung von individuellen Gegenleistungen zusammen, teilweise aber mit dem Paradox, daß für die Studenten eine kollektive sozialstaatliche Option eröffnet wurde, die für die Akteure in den Hochschulen (Lehrkörper, Verwaltung) aber möglichst keine korporativen Folgen haben sollte. In der Aufzählung der Gründe werden wir abschließend das Problem des Generationenvertrags nennen, um dann zur Schlußfolgerung in Bezug auf die Sicherung des studentischen Lebensunterhalts zu kommen. Denn obwohl dieser ja mein eigentliches Thema ist, muß ich so weit ausholen, um auch deutlich zu machen, daß und ggf. warum er kein Thema bei der Expansion und Studienreform der Hochschulen war, bzw. immer nur als abgetrenntes Sozialleistungsfeld bearbeitet wurde.<br />Ein Gegenleistungskonzept hätte von vornherein legitimiert werden können durch die Aussage, daß die kollektive Privilegierung durch das Studium ihre Berechtigung in der gesamtgesellschaftlichen Notwendigkeit einer kritischen und intellektuellen sowie qualifizierenden Akademisierung fände, daß die individuellen Akademisierungsgewinne gerade in der nicht-elitären Massenakademisierung aber in die Gemeinschaftskasse rückverteilt werden müßten, weil die nicht-monetären Begünstigungen ohnedies überdurchschnittlich hoch sind, also Leistungsanreize hinreichend bestehen bleiben würden. Man verzichtete aber darauf, u.a. weil die Bildungswerbung, vor allem für das Lehramt, nicht gestoppt werden sollte und weil die sozialliberale Politik (auch der Opposition! hier trifft die These von der Sozialdemokratisierung einmal zu) keine weiteren Abbrüche in der Loyalität der jungen Generation hinnehmen wollte:</p>
<p>&#8212; Studiengebühren und rigorose Leistungsanforderungen auch solche im Lehrkörper der Hochschulen erforderlich gemacht hätten, was standespolitisch und rechtlich kaum durchsetzbar gewesen wäre (und heute noch ein fundamentales Problem der Modernisierung unserer Hochschulpolitik darstellt),<br />&#8212; die Voraussetzungen für kurze Studienzeiten weder durch ein gegliedertes Abschlußsystem (mindestens zwei gestufte Abschlüsse vor dem Doktorat) noch eine hinreichende nachfrageorientierte Versorgung mit Lehrkapazität vorhanden waren; die Konjunkturerwartungen und der wirtschaftsideologische Konsens bis Mitte der siebziger Jahre noch einen beliebigen Verteilungsspielraum für staatliche Dauerleistungen insinuierten, wobei sicher auch eine Überschätzung der kurzfristigen Bildungsrendite eine Rolle spielte.</p>
<p>Dazu kommen noch zwei komplexere Gründe. Den ersten verorte ich in einem sozial-staatlichen Mißverständnis, den zweiten in der politischen Psychologie. Der erste Grund, ich nannte ihn ein sozialstaatliches Mißverständnis, liegt darin, die guten Argumente für Bafög 1969 trotz der gewandelten quantitativen Situation weiter als Prämissen für die Bildungs-, Familien- und Hochschulpolitik gelten zu lassen. Da es keinen gesellschaftlichen Konsens über den Wert und den Rang von Hochschulausbildung gibt, verwundert es nicht, daß &#8212; anders als in anderen sozialstaatlichen Kernbestandteilen wie der Renten- und Kranken- sowie der Arbeitslosenversicherung &#8212; keine Rede von einem Generationenvertrag und einer solidarischen Lastenteilung besteht.<br />Der zweite Grund: Mit der Hochschulreform einschließlich der Einführung der Gruppenuniversität hatte man sicherlich einen Schritt hin zur massendemokratischen Ausbildung geleistet. Aber innerlich hatten sich die Studierenden sehr viel weiter von der alten Universität verabschiedet als die Lehrenden, die Hochschulverwaltung und die politische Wissenschaftsadministration. Das führte zum einen zu einer bis heute ziemlich verlogenen Selbststilisierung der deutschen Universität im historischen Kontext, zum andern zu einer höchst unwillig geführten Diskussion um die tatsächlichen wirtschaftlichen und sozialen Implikationen einer massenhaften Hochschulausbildung, die nur mit Mühe den Anschein einer institutionellen Einheit von Forschung und Lehre aufrecht erhalten kann. Das zeigte sich u.a. an der völlig hilflosen bis naiven Reaktion der Hochschulen auf die Standortdebatte und vor allem der letztlich zu zögerlichen Wissenschaftsaußenpolitik gegenüber der EU und den USA.<br />Der Zusammenhang zu unserem Thema mag überraschen: Ich habe den belegbaren Eindruck, daß die deutsche Studentenpopulation in gewisser Hinsicht &#8222;abgehängt&#8221; wird, was ihren sozialen Status betrifft. Das bedeutet sehr drastisch, daß sie viel mehr als ökonomisch abhängige künftige Eliten vom staatlich gelenkten Hochschulsystem behandelt werden, als daß sie, ihrem Status als Erwachsenen gemäß, Akteure bei der Gestaltung ihrer biographischen und beruflichen Zukunft mit in die ökonomische Verantwortung eingebunden werden. Man kann verstehen, daß Deutschland sich aufgrund seines Reichtums entschlossen hat, bislang weder Studiengebühren noch einen Beitrag zur Lebenshaltung im Falle von Stipendien zu verlangen &#8212; das ist ja die Arroganz eines Landes gewesen, jedes Strukturdefizit mit Geld glattzubügeln. Aber wenn solche Beiträge nicht erfolgen, dann können es die europäischen und amerikanischen Partner noch weniger verstehen, daß es keine Gegenleistungen auf der materiellen Ebene des Studiums gibt (&#8222;Performance&#8220;, Studienzeit, Noten &#8212; irgendetwas, das der Öffentlichkeit klar macht, daß für &#8222;ihr&#8221; Geld verantwortlich und erfolgreich gearbeitet wird).<br />Man kann mit einem gewissen &#8222;linken&#8221; Stolz die Errungenschaften der sozialen Absicherung von Studium und Lebensunterhalt verteidigen, aber man kann sich dann nicht zugleich unter Berufung auf anachronistische Standesregeln einer nicht ausweispflichtigen Korporation berufen, in der plötzlich die Freiheit der Wissenschaft als Hinderungsgrund für &#8222;Accountability&#8221; herhalten muß.</p>
<p>Dieser Zusammenhang ist so explosiv, daß er &#8212; gemeinsam mit dem zweiten Hinderungsgrund für die Einführung eines Gegenleistungsprinzips beim studentischen Lebensunterhalt &#8212; zu einer spontanen Politisierung geführt hat, die ihren Ausdruck im letztlich bislang erfolglosen Kampf gegen Minister Rüttgers Darlehenslösung (1995) und &#8212; endlich &#8212; in einem Überdenken der Bafög-Grundposition bei einigen Hochschulpolitikern geführt hat.</p>
<h2 class="auto-created">Elter&shy;nu&shy;n&shy;ab&shy;h&auml;ng&shy;keit und indivi&shy;du&shy;elle Leistungs&shy;bei&shy;tr&auml;ge der Studie&shy;renden zu ihrem Lebens&shy;un&shy;ter&shy;halt &mdash; der Genera&shy;ti&shy;o&shy;nen&shy;ver&shy;trag</h2>
<p>Eltern haften für ihre Kinder &#8212; das gilt für ungesicherte Baustellen als Versicherung für den Bauunternehmer. Aber so einfach kann das in modernen Staatsgebilden nicht mehr gelten, wenn es um die Ausbildung künftiger Generationen geht.<br />Nehmen wir ein liberales Grundsicherungsmodell als Folie: In einer wohlhabenden Gesellschaft könnte die Bildungszukunft der Kinder ganz in die Verantwortung der Eltern und der Studierenden gelegt werden. Wer begabt ist, studienberechtigt und willig dazu, dem wird ein Zuschuss zum Lebensunterhalt gewährt, damit er oder sie nicht unter die Armutsgrenze fällt. Das ist ein Idealtypus für stark familienorientierte Marktwirtschaften, in denen der Wert von Ausbildung als Bestandteil eines weitgehend konsensfähigen Aufstiegsmodells anerkannt wird. Die Anerkennung des öffentlichen Bedarfs an breiter Ausbildung wird ausschließlich durch die soziale Unterstützung dokumentiert, ansonsten wird unterstellt, daß der private Nutzen mit dem öffentlichen koinzidiert. In einem solchen Modell ist es konsequent, wenn ein großer Teil des Familieneinkommens vorsorglich für die Ausbildung der Kinder reserviert wird (Schulgeld, Studiengebühren, Lebensunterhalt), und zwar in Form von Versicherungen, steuerbegünstigtem Ansparen usw. (Es überrascht nicht, daß in einem solchen System die Krankheitsvorsorge ähnlich funktioniert.) Für die staatliche Unterstützung ist es nur von sekundärer Bedeutung, ob die Zuschüsse als Darlehen oder als Zuschüsse gezahlt werden, das wird sich je nach sozialpolitischer Position der jeweiligen Regierung und nach der Konjunktur richten.<br />Ich habe hier einen idealtypischen Zustand beschrieben, der sich als Folie deshalb so gut eignet, weil er dem erfolgreichsten akademischen System unserer Zeit, den USA, sehr nahekommt. Die Schwächen des Ansatzes sind sofort erkennbar: Je geringer das Familienkommen, desto größer die Belastung durch die Bildungsvorsorge; im Extremfall müssen andere wichtige Lebensgestaltungen einschließlich der Gesundheits- und Altersvorsorge der Eltern geopfert werden. Vor allem driften die sozialen Lager in einem solchen System dann weiter auseinander, wenn sich seine Grundannahme bestätigt, daß nämlich eine gute Ausbildung alle Kapitalien (monetär, sozial, kulturell) beim Individuum vergrößert. Eine reiche Herkunftsfamilie kann daher ohne große Opfer für ihre Kinder eine bessere Bildungszukunft kaufen als eine arme, diese aber wird sich sozial an den Rand der Existenzkrise bewegen, wenn sie &#8212; wie das in den USA weitgehend der Fall ist &#8212; den massendemokratischen Konsens über den Vorrang der Ausbildung vor allen anderen Zukunftsinstrumenten anerkennt.<br />Damit ist ein wichtiges Stichwort gefallen: &#8222;Massendemokratie&#8221;, d.h. in diesem Fall eine fast alle Schichten übergreifende republikanische Werthaltung, die sich wenig hinterfragt in allen Bereichen der Gesellschaft wiederfindet (z.B. in den USA neben der Bildungspriorität in Werthaltungen gegenüber Mobilität, Seif-Made, Geschmackskonventionen). Wenn nun in einer Gesellschaft mit vielen kommunitaristischen Anteilen die jeweiligen Gerechtigkeitsansprüche auf ihre &#8222;Sphären&#8221; begrenzt bleiben <b>6,</b> dann bedeutet es keinen Widerspruch, wenn die individuelle Familie für den lokalen Generationenvertrag haftet, aber z.B. die Studierenden massenhaft ihren Lebensunterhalt durch Erwerbsarbeit subventionieren oder, z.B. im Medizinstudium, genau kalkulierte Verschuldungsstrategien eingehen.</p>
<p>Damit ist aber auch schon deutlich, warum die Hoffnungen vieler Wirtschaftsliberaler, man könnte das US-System für uns übernehmen, unsinnig sind. Sozialstaatliche Elemente werden nämlich in den USA in einer Weise von der Steuergesetzgebung, der privaten Wirtschaft und vom individuellen &#8222;Gemeinsinn&#8221; übernommen, die der deutschen Gesellschaft historisch und systematisch fremd ist (bislang; ich denke, konvergente Entwicklungen sind sinnvoll und notwendig, aber das gehört nur am Rande hierher. Ich erwähne es deshalb, weil mit dem Abnehmen der beschriebenen Systemmerkmale in den USA unter den republikanischen Administrationen seit Nixon genau die gleichen Probleme, die wir in Deutschland mit Bafög haben, anwachsen).<br />Die sozialstaatliche Alternative, die Deutschland gewählt hat, konnte sich in ihren Anfängen u.a. deshalb bewähren, weil sie ebenfalls auf einem Konsens beruhte und die eklatanten Nachteile der Marktorientierung (Studium und Abschlüsse als geldwerte Bestandteile ständig gehandelter Arbeitskraft) und des privaten Vorsorgerisikos frühzeitig erkannte.<br />Bafög ist das Ergebnis eines Modernisierungskonsenses (und nicht einer sozialen Überlegung). Weil die Bildungswerbung nach 1961 sich auf die Ausschöpfung der Begabungsreserven konzentrierte, durfte sie nicht aus sozialen Gründen gebremst werden oder gar in soziale Konfliktpotentiale einmünden. Also &#8222;sozialisierte&#8221; Bafög das Risiko für die einkommensschwache Familie, ohne aber auf den Konsens rechnen zu können, daß alle Familien die gleiche Grundorientierung bezüglich des Studiums ihrer Kinder inclusive der Haftungsübernahme teilen. Hier schließt nun die bereits oben erfolgte Aufzählung der Gründe an, warum keine Gegenleistungskonzepte eingeführt wurden. Weil vor der Einführung von Bafög das Studium in der Tat sozial besonders diskriminierend für wenig wohlhabende Herkunftsfamilien zu erreichen war, mußte es geradezu erfolgreich wirken &#8212; ein großer Teil der Studierenden wurde gefördert, deren Familien wurden tatsächlich entlastet und das erstrebte Ziel eines sozial weniger diskriminierenden Zugangs ist erreicht. Diesen Erfolg anerkenne ich uneingeschränkt, und er ist eine der ganz großen Leistungen der sozialstaatlich ausgerichteten Gesellschaftspolitik bis in die Mitte der siebziger Jahre. Dennoch liegt in der Gestaltung der Bafögpolitik schon sein Versagen und seine künftige Unhaltbarkeit, gerade unter sozialen Aspekten.<br />Das klingt nach &#8222;ungerechter&#8221; Beckmesserei, weil sozialpolitische Überforderungen ja ganz im Trend der Diskussion liegen. Aber nichts liegt mir ferner, als diesem Trend über die notwendige grundsätzliche Sozialsstaatskritik hinaus zu folgen, im Gegenteil, ich behaupte, daß zunehmende Ineffektivität und Unbezahlbarkeit von Bafög ebenso in seinen Grundlagen angelegt sind wie seine künftige Inkonsistenz.</p>
<p>Bafög bindet die Studenten an die soziale Herkunft ihrer Eltern. Wenn ein Zuschuss oder Darlehen gewährt wird, werden primär die Eltern entlastet, aber doch von einer Pflicht, die für sie, anders als in den USA, gar nicht zum Bestandteil der gesellschaftlichen Prioritätenliste gehört. (In den USA sind die Studenten auch jünger, die Eltern bezahlen also in gewisser Hinsicht für die Fortführung der Erziehungsarbeit durch das College. In loco parentis ist eine Philosophie, die sich bei uns nie durchgesetzt hat. Sie wäre aber &#8222;Bafög&#8220;-logisch, weil sie dann ein gewisses &#8222;Zugriffsrecht der Eltern&#8221; auf die biographische Gestaltung wenigstens der ersten Studienjahre plausibel, quasi kontraktuell machen würde. So kommt es im Zweifelsfall zu höchst unerfreulichen Klagen der Studenten gegen ihre Eltern, bevor Bafög greifen kann, aber nicht zu einem regelmäßigen Generationenvertrag.<br />Das stark angelsächsisch inspirierte Mischmodell, das der Hamburger Universitätspräsident Lüthje vorschlägt, krankt genau daran: Er vertritt die Position, daß die Eltern &#8222;natürlich&#8221; verantwortlich für die Studienzukunft ihrer Kinder sind, daß aber im Fall ärmerer Familien Bafög-Rückzahlungen und/oder Studiengebühren vom Staat übernommen werden sollen. Lüthje schlägt dazu eine Reihe von sozial begünstigenden Randleistungen vor, wie z.B. steuerbegünstigtes Bildungssparen. Alle Leistungen werden von Lüthje unter dem Satz zusammengefasst, der Staat solle nicht aus seiner Verantwortung entlassen werden. Wir erinnern an die Argumentation zu Beginn dieser Abhandlung: Es wird für die Betroffenen &#8212; Eltern und Studierende &#8212; ein Recht konstituiert, das sich aus der Verantwortung des Staates speist. Paradoxerweise entwickelt dieses &#8222;Recht&#8221; aber nicht eine generationenübergreifende Solidarität, sondern erzeugt eine sozial induzierte Abhängigkeit zwischen der Eltern- und der Studentengeneration; im Grunde eine Voraussetzung für soziale Entfremdung, denn nun wird eine nicht-kodifizierte rein ökonomische Beziehung zwischen den Generationen gefordert, während in allen anderen Entscheidungen (Studienfach, -ort, -leistung) die Studenten als Erwachsene nichts mit ihren Eltern zu tun haben als intentionale Bindungen (über die der Staat bekanntlich wenig Macht hat).</p>
<p>Die ökonomische Elternunabhängigkeit ist demgegenüber die Grundforderung, an der sozialstaatliche Weiterentwicklungen von Bafög oder sein Ersatz durch ein neues System sinnvoll zu denken sind. Drehen wir die Argumentation von Lüthje um und überprüfen zugleich die Arbeitshypothesen zur erfolgreichen Installierung von Bafög vor mehr als 20 Jahren. Gehen wir davon aus, daß das deutsche Hochschulsystem auch in Zukunft von der Ausbildung erwachsener, mündiger, volljähriger Studierender bestimmt sein wird, also einen Bildungsauftrag formulieren kann, aber keinen Erziehungsauftrag. Dann ist die Bedingung der Möglichkeit von Autonomie der einzelnen Studierenden innerhalb der korporativen Autonomie der Institution die ökonomische Selbstbestimmung, bzw. der nicht extern gesteuerte Zugriff auf die Mittel zum eigenen Lebensunterhalt. Diese Autonomie ist einerseits die Voraussetzung zur Herstellung einer freiwilligen Solidarität, die jedes Generationenverhältnis bestimmen sollte. Andererseits stellt sie eine Beziehung zwischen dem Zweck des Studiums und der indivduellen Lebensgestaltung her. Ein erwachsener Mensch ist für seine ökonomische und kulturelle Biographie verantwortlich. Es ist keine Frage der sozialen Herkunft, und darf es nicht sein, daß jemand, der verantwortlich studiert, nicht zugleich ebenso verantwortlich über ein bestimmtes, sehr begrenztes Maß hinaus, für seinen Lebensunterhalt durch Erwerbsarbeit aufkommen muß.<br />Das bedeutet jedoch nicht, daß der Lebensunterhalt für die Dauer des Studiums vom Staat, also aus dem allgemeinen Steueraufkommen, finanziert werden muß. Daß es einige Jahre, während der Bildungswerbung, so finanziert wurde, konstituiert noch kein weiter wirkendes Recht.<br />Gerade weil die sozialstaatliche Grundlegung des Rechts auf Bildung den Hochschulzugang und die staatliche Vorhalteleistung an Personal, Gebäuden und Grundausstattung garantiert, wäre es höchst unsozial, den studentischen Lebensunterhalt als sekundäre Privilegierung auch noch weiter zu subventionieren. Also folgt fast zwingend, daß dieser Teil der biographischen Verantwortung von den studierenden Individuen getragen werden muß, und zwar in jener sozialen Solidarität, die die Rückerstattung erhaltener Leistungen zumutbar und langfristig gestaltet und einen Studienbeginn ohne soziale Abstiegsängste ermöglicht.<br />Dazu gibt es einige einfache Prämissen. Wenn wir die Hochschulen offenhalten wollen &#8212; und das ist die sozialstaatliche Grundforderung &#8212; müssen wir dafür sorgen, daß alle dazu geeigneten Studenten auch ohne finanziellen Druck studieren können. Wir können dies nur über eine Kasse oder ein Darlehensmodell bewerkstelligen, bei dem die jeweiligen Rückflüsse (als Beiträge oder als Tilgung) die Liquidität der Zuwendungen an die nächste Generation garantieren. (Eine Kasse wird nach dem Rentenkassenmodell gestaltet: alle Studierenden können Leistungen bis zu einer gewissen Höhe beziehen, die sie als Beiträge, also in sehr kleinen Raten, bis zum Ende ihres Erwerbslebens zurückzahlen; ein sozial ausgewogenes Darlehensmodell, wie es das deutsche Studentenwerk als Gegenentwurf zu den derzeitigen Plänen der Bundesregierung vorgelegt hat, oder wie es in Teilen des mit dem Kassenmodell verwandten BAFF-(Bundesausbildungsförderungsfonds)-Modells der GRÜNEN dargestellt wird, sieht begünstigende Rückzahlungsmodalitäten unterhalb der Ebene einer nicht zumutbaren Verschuldung vor.).</p>
<p>Das Ziel, als idealtypischer Gegenentwurf zur derzeitigen Situation, ist es, völlige Elternunabhängigkeit durch Beteiligungsmöglichkeit aller Studenten an der Förderung ihres Lebensunterhalts aus einem sozial gelenkten Fonds mit vollständiger Rückzahlungspflicht aller erhaltenen Leistungen zu erreichen. (Die soziale Lenkung am Ein-kommen zu orientieren, hat den Nachteil, daß Kapitalvermögen und Ererbtes wieder einmal nicht eingehen und dadurch eine gewisse Schräglage entsteht, aber eine so tief greifende Reform erscheint in der heutigen politischen Konstellation unmöglich).<br />Übergangsmodelle können durchaus (abnehmende) elternabhängige Komponenten enthalten, jedoch dürfen keine Bezüge zwischen Anspruch und Studienleistung hergestellt werden &#8211; weil sonst die Inanspruchnahme von Leistungen in die Richtung von Mehrbelastung der Bedürftigen abgedrängt wird. (Die Leistungskomponenten spielen in der Gebührendebatte eine viel größere Rolle; viele der Argumente, die für den studentischen Lebensunterhalt gelten, sind auf diese Studiengebührendiskussion zwar auch anzuwenden, aber es kommen derart viele zusätzliche Bedingungen dazu, daß eine Verknüpfung höchst schädlich wäre.) <b>7</b><br />Dieser Gegenentwurf muß einlösen, was wohl den Minimalkonsens aller ausmacht, die die Studienbedingungen durch eine Absicherung des studentischen Lebensunterhalts effektiv und sozial gerecht gestalten wollen (in dieser Reihenfolge): daß das doppelt privilegierende Studium nicht zweifach durch diejenigen subventioniert wird, die subjektiv und individuell am wenigsten von der Hochschulausbildung und seiner staatlichen Verallgemeinerung haben: die Eltern derer, die nicht studieren (werden, wollen, können) und die, die jetzt nicht studieren, aber erwerbstätig sind und Steuern zahlen. Andererseits muß sichergestellt sein, daß es für hinreichend viele auch wohlhabende Familien attraktiv ist, wenn studierende Kinder an der Ausbildungskasse teilnehmen.<br />Man kann das alles auch in Richtung auf staatliche Verantwortung und legitime Erwartungen wenden: Der Staat hat ein Recht darauf, daß die Studierenden, für die er die Hochschulen baut und unterhält, effektiv studieren und nicht durch unangemessene Erwerbsarbeit daran gehindert werden. Hier setzt die Argumentation über das Recht auf Bildung zu Recht wieder an.</p>
<h2 class="auto-created">Einige Schlu&szlig;&shy;fol&shy;ge&shy;rungen</h2>
<p>Ein effektives System ist nur dann gegeben, wenn die Förderung des studentischen Lebensunterhalts hinreichend viele Personen erfaßt. Nun sind die Befunde bezüglich der jetzigen Situation eindeutig:<br />1. Bei einer Gefördertenquote von unter 25 Prozent kann von einer zieladäquaten Effektivität nicht die Rede sein;<br />2. bei einem Höchstfördersatz von ca. 1000 DM ist die Anzahl derer, die weniger erhalten, viel zu groß, als daß eine einigermaßen homogene leistungsorientierte Studentenpopulation erzielt werden könnte. Der Betrag entspricht in etwa dem Beitrag, den alle Studierenden erhalten sollten, damit sie ordentlich studieren önnen. Die Differenz, die tatsächlich auftritt, zwingt sie entweder zu übermäßiger Erwerbsarbeit oder belastet die Eltern im oben beschriebenen entsolidarisierenden Sinn.<br />3. Die Transferleistungen (Kindergeld, Ausbildungsfreibetrag usw.) kommen den Eltern und nicht den Studierenden direkt zugute.<br />4. Die Studienleistungen werden durch die erzwungene übermäßige Erwerbsarbeit beeinträchtigt.<br />5. Eine Anhebung der Höchstsätze und eine Ausweitung des Kreises der Berechtigten ist aus finanzpolitischen Gründen nicht urchsetzbar, wenn sie denn verteilungspolitisch möglich wäre. D.h. selbst wenn eine Quelle gefunden würde, aus der die Erweiterung innerhalb des Bafögmodells bezahlt werden könnte &#8211; z.B. Budgetumverteilungen aus dem Verteidigungs-, Straßenbau oder Sozialhaushalt, so käme es doch bald wieder zu finanziellen Engpässen, wenn dann mehr Studierende mehr Geld erhielten, ohne daß die Rücklaufsumme sich überproportional erhöhen könnte.</p>
<p>Von daher ist die Alternative nur eine Einschränkung der sozialen Bedingungen für den Hochschulzugang, d.h. brutal formuliert: seine völlige Marktförmigkeit, oder eine Lastenteilung zwischen den aktuell und den künftig Studierenden in einem solidarischen Generationenvertrag mit hoher Autonomie während des Studiums und angemessener Rückzahlung der Leistungen danach.<br />Eine wichtige Voraussetzung des Generationenvertrages ist seine allgemeine Akzeptanz, was an anderer Stelle zu der leicht zu widerlegenden, aber wohl immer noch vermittelbaren Beteuerung führt, die Renten seien sicher.<br />Bei der studentischen Basis und vielen Hochschulpolitikern gibt es eine leichte Tendenz zum zweiten Verfahren, allerdings mit erheblichen Befürchtungen, durch die Elternunabhängigkeit den Klientenstatus der an sich profitierenden Elterngeneration zu verlieren und in das Dickicht einer absehbar komplizierten Umgestaltung der sozial-staatlichen Bildungspolitik zu geraten, wie wir sie eingangs dieser Abhandlung skizziert haben.<br />Ein Schlaglicht zur Position der studentischen Funktionäre: der ASTA der FH Aachen gibt eine Zeitung heraus, deren letzte Nummer den Bildungs-&#8222;Mördern&#8220; Rüttgers, Waigel, Daxner u.a. gewidmet ist. u.a. mit folgenden Argumenten:</p>
<p>&#8222;Modell Ausbildungskasse</p>
<p>Dieses vom Präsident der Uni Oldenburg vorgeschlagene Modell würde jedeM StudentIn elternunabhängig einen monatlichen Betrag von 1000.- DM bringen. Nachteil ist, daß der Betrag nicht dem tatsächlichen Bedarf entspricht und die vorgeschlagene Akademikersteuer als Bestandteil eines Generationenvertrages nicht tragbar ist, da nicht alle AbsolventInnen einen entsprechenden Job bekommen.&#8221;<br />So geehrt, schlage ich ein paar Seiten weiter die folgende Anzeige auf: &#8222;Alma-Winter-Sportcamp &#8230; Ort: Champéry/Schweiz, südlich des Genfer Sees. Skigebiet: Champéry gehört zum Skigebiet ,Les Portes du Soleil&#8216;. 160 Seilbahnen und Lifts erschließen Pisten aller Schwierigkeitsgrade. &#8230; Kostenbeitrag: DM 500.- (per Überweisung) Zusätzliche Kostenbeiträge: Skipass für 6 Tage für das Gesamtgebiet ,Portes du Soleil&#8216; ca. DM 220.-&#8221;<br />Eine Woche Champéry summiert sich auf mehr als 1000.- DM multikulturellen Urlaubs auf. Recht so: Studenten sind Erwachsene, sie haben Recht auf Urlaub, sie werden sich dafür ihr Geld schon verdienen. Das Recht auf Bildung sollte ihnen aber nicht von denen verdient werden, die sich auch ohne ASTA-Vermittlung keinen Urlaub in Champéry leisten können.</p>
<p>1 Wissenschaftsrat: Empfehlungen zu den Perspektiven der Hochschulen in den 90er Jahren, Köln 1988<br />2 Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Entwurf: Bundesgesetz über Studien an Universitäten (UniStG), Wien, Juni 1995<br />3 Für ein genaueres Durchdringen dieser Begriffe vgl. Bourdieu, P.: Die feinen Unterschiede, Frankfurt/M. 1982<br />4 Bonner Generalanzeiger, 29.2.96, Seite 1<br />5 Ralf Dahrendorf: Bildung ist Bürgerrecht. Plädoyer für eine aktive Bildungspolitik, Hamburg 1968<br />6 vgl. Michael Walzer, Sphären der Gerechtigkeit, Frankfurt 1990 (Suhrkamp)<br />7 Michael Daxner, Die Wiederherstellung der Hochschule, Köln 1993; und: ders., Ist die Uni noch zu retten? Reinbek 1996, S. 218-224</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/133-vorgaenge/publikation/bafoeg-missbrauch-des-sozialstaats/">Bafög &#8211; Mißbrauch des Sozialstaats?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Die Entstaatlichung staatlicher Aufgaben</title>
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		<pubDate>Sun, 15 Sep 1996 10:24:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Generationen]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Privatisierung sozialer Risiken in der gesetzlichen Rentenversicherung? aus: vorgänge Nr. 135 (Heft 3/1996), S. 77-88 Die Standort-Diskussion unterliegt ebenso wie die Debatte über die &#132;Krise des Sozialstaates&#148; politischen Konjunkturen. Solche Diskussionen pflegen &#8211; analog zu ökonomischen Konjunkturzyklen &#151; im Konjunkturtief ihren Höhepunkt zu haben und zugleich an fundamentalistischer Schärfe zuzunehmen. Der Antrieb für solche Diskussionen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/135-vorgaenge/publikation/die-entstaatlichung-staatlicher-aufgaben/">Die Entstaatlichung staatlicher Aufgaben</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Privatisierung sozialer Risiken in der gesetzlichen Rentenversicherung?</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 135 (Heft 3/1996), S. 77-88</p>
<p><b>Die Standort-Diskussion unterliegt ebenso wie die Debatte über die &#132;Krise des Sozialstaates&#148; politischen Konjunkturen. Solche Diskussionen pflegen &#8211; analog zu ökonomischen Konjunkturzyklen &#151; im Konjunkturtief ihren Höhepunkt zu haben und zugleich an fundamentalistischer Schärfe zuzunehmen. Der Antrieb für solche Diskussionen sind dem Sozialstaat immanente Verteilungskonflikte (Mayer 1996, bes. 3f), durch die Interessen der beteiligten Akteure im Sozialstaat um- oder neu definiert werden. Das ist nichts außergewöhnliches. Bleibt ein konjunktureller Aufschwung jedoch aus, verfliegt die Debatte nicht, sondern verfestigt sich und wird zum sozial- und verteilungspolitischen &#132;Stellungskrieg&#148;; manchmal wandeln sich dann Interessen im Sozialstaat zu Interessen gegen ihn. Dies ist die heutige Lage.<br />In der gegenwärtigen Debatte wird eine eigentümliche Verschiebung in der Argumentation deutlich. Seit seiner Entstehung ist der Sozialstaat als Reaktion auf die innere Bedrohung der Gesellschaft durch die Arbeiterklasse entstanden und hatte seither die soziale Integration mittels Verbesserung der materiellen Lagen von Individuen, Haushalten und sozialen Gruppen zu seiner normativen Antriebskraft gemacht. Heute dagegen wird die externe Bedrohung der Gesellschaft durch die Globalisierung der Weltwirtschaft zum Motor der sozialpolitischen Entwicklung.<br />Damit untrennbar verbunden ist eine Veränderung der sozialpolitischer Politikproduktion. Der Ausbau des Sozialstaates vollzog sich stückweise, und in Zeiten des wirtschaftlichen Wachstums konnte jeder Gruppe etwas gegeben werden, ohne anderen ets wegzunehmen. Die Zuteilung von Verbesserungen mußte sichtbar und einem politischen Akteur bzw. politischer Partei zurechenbar sein, um Sozialpolitik in wahlpolitische Unterstützung umzumünzen. Manchmal wurde &#132;Sozialpolitik zur Wahlpolitik&#148; (Bank 1972). Nicht nur die großen Rentenreformen von 1957 und 1972 waren hierfür typisch.<br />Der Abbau sozialstaatlicher Positionen dagegen folgt einer anderen Logik. Unter Bedingungen hoher Unsicherheit und bei Einschränkungen sozialstaatlicher Position, die von den Betroffenen sensibler wahrgenommen werden als Verbesserungen, droht der Entzug von politischer Unterstützung bei Wahlen. Die Politik wiederum ist sich dieses Sachverhalts bewußt und wird negative Rückkoppelungseffekte durch &#132;Koalitionsbildungen&#148; zu minimieren versuchen, um die politische Verantwortung breit zu streuen, wenn möglich auf nicht-staatliche Akteure zu verlagern oder im Extremfall Regieren durch Selbststeuerung der Systeme der sozialen Sicherung zu automatisieren (vgl. dazu Pierson 1996; Weaver 1986). Privatisierung im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) &#150; in welcher Form auch immer &#150; muß sich dessen bewußt sein. Eine Analyse der (Re-)Privatisierung sozialstaatlicher Positionen muß dies berücksichtigen und in Rechnung stellen, daß die Politik des Abbaus Folgen für die politische Programmatik zeitigt.</b></p>
<h5>Optionen der Priva&shy;ti&shy;sie&shy;rung renten&shy;recht&shy;li&shy;cher Positionen</h5>
<p>Die Privatisierung rentenrechtlicher Positionen kann grundsätzlich drei Formen annehmen: Die radikale Privatisierung der umlagefinanzierten und staatlich organisierten Institution der GRV, wie sie u.a. in einem Bericht der Weltbank für die industrialisierten Länder gefordert wurde (Weltbank 1994), in Chile unter der Militärdiktatur 1981 mit zwiespältigen Ergebnissen eingeführt und praktiziert (vgl. dazu Schulz-Weidner 1996). Hier wurde das staatlich garantierte Umlageverfahren durch ein Kapitaldeckungsverfahren ersetzt, an die Stelle öffentlicher Rentenversicherungsträger traten private, gewinnorientierte Fonds und die Beziehung zwischen Beitrag und Leistung wurde streng auf versicherungsäquivalente Größen umgestellt. Peru, Kolumbien und Argentinien sind dem Anfang der neunziger Jahre gefolgt. Von wirtschaftsliberalen Kräften wird dies auch als Konzept für die Bundesrepublik seit längerem propagiert (vgl. etwa Kronberger Kreis 1987; modifiziert: Schwarz-Schilling (Hg.) 1988). Des weiteren ist eine Teilprivatisierung möglich, die die Einführung einer steuerfinanzierten Grundsicherung mit einer darüber hinausgehenden privaten Versicherung gegen die Risiken des Alters und der Invalidität koppelt. Auch diese Position hat hierzulande prominente Vertreter (vgl. statt vieler Miegel/Biedenkopf 1981; Miegel/Wahl 1985). Schließlich ist eine Anpassung an veränderte Bedingungen unter Wahrung, besser: Straffung der bisherigen institutionellen Strukturen und normativen Muster denkbar. Dies führt zu dem Paradox, daß durch die permanente Stabilisierung der grundlegenden Prinzipien der GRV die Auflösung ihrer eigentlichen Funktion betrieben wird. Es ist dies die schleichende Privatisierung, die als kumulativer Prozeß Mitte der siebziger Jahre einsetzte und in der 1989 verabschiedeten Rentenreform &#8217;92 ihren vorläufigen Höhepunkt fand. Dieser ist jedoch nicht identisch mit seinem Abschluß, denn die Eigentümlichkeit dieser schleichenden Privatisierung liegt in ihrer prinzipiellen Unabgeschlossenheit. Dieses Politikmuster war in der Vergangenheit dominierend und wird &#150; bei aller Vorsicht hinsichtlich solcher Prognosen &#150; es auch in der Zukunft bleiben, solange der rentenpolitische Konsens zwischen den beiden großen Parteien SPD und CDU bestehen bleibt und der katholische Arbeitnehmerflügel in der CDU die Sozial- und Rentenpolitik dominiert und den Wirtschafts- liberalen Flügel um die Mittelstandsvereinigung in Schach halten kann (vgl. dazu Nullmeier 1996).<br />Schleichende Privatisierung ist ein spezifischer und komplizierter Modus der Rückführung sozialstaatlicher Positionen; seine finanzielle, normative und technische Logik soll deshalb kurz umrissen werden. Zuvor jedoch muß geklärt werden, aus welchen Elementen und Eigenschaften sich ein sozialstaatlicher Status zusammensetzt.</p>
<h5>Renten als zusam&shy;men&shy;ge&shy;setzter sozial&shy;staat&shy;li&shy;cher Status</h5>
<p>Die Rentenleistung ist nach dem bundesrepublikanischen Selbstverständnis eine zusammengesetzte Position und hat als normative Zielvorgabe, die im Lebensverlauf erzielte Einkommensposition auf dem Arbeitsmarkt auf die im Sozialstaat zu übertragen. Die Rente hat Einkommensersatzfunktion, und über die Rentenformel <b>1</b> wird das im Lebenslauf erzielte Einkommen auf die Lebenslage jenseits des Arbeitsmarktes übertragen. Deshalb lag es in ihrer Logik, nur das am Arbeitsmarkt erzielte Einkommen als rechtliche Grundlage und als Ausgangspunkt der technisch-finanziellen Berechnung zu nehmen.<br />Entgegen einer weit verbreiteten Annahme beruht die Leistung der GRV nicht auf einer wie auch immer gedachten und von der Privatversicherung entlehnten Äquivalenz zwischen Beitrag und Leistung, sondern auf einer normativen Konstruktion: Sie soll bei Eintritt bestimmter, vom politischen System in demokratischen Verfahren entschiedenen sozialen Risiken einen Ausgleich vornehmen und Brüche bzw. rapide Veränderungen im Lebenslauf abfangen und ausgleichen. Dazu ist es notwendig, die Rente als zusammengesetzte sozialstaatliche Position zu konzipieren. Nehmen wir ein Beispiel: Ein Mann, der mit 20 Jahren eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beginnt, wird im Alter von 35 Jahren Invalide und hätte bei seiner Rentenberechnung nur 15 Jahre in Anschlag zu bringen. Deshalb hat der Gesetzgeber die sogenannte Zugrechnungszeit eingeführt, die &#150; grob vereinfacht &#150; unterstellt, der Betreffende hätte bis zu seinem 60. Lebensjahr gearbeitet und während dieses Zeitraumes sein bis zum 35 Lebensjahr erzieltes lebensdurchschnittliches Einkommen weiter verdient. Ähnlich verhält es sich bei der Rente nach Mindesteinkommen. Bei bestimmten Personengruppen (momentan jene, die länger als 35 Jahre der Rentenversicherung angehört haben) erfahren Einkommen eine Höherbewertung auf 75% des Durchschnittseinkommens aller Versicherten. Ziel dieser Regelung ist es, die Auswirkungen niedriger Löhne durch sozialpolitische Maß-nahmen zu korrigieren. Vor allem Frauen profitieren davon. Die Höherbewertung der ersten Berufsjahre, die Anrechnung von Ausbildungszeiten, der Ausgleich von Kriegsfolgelasten (wie Kriegsdienst, Vertreibung, Flucht o.ä.), dies alles sind Maßnahmen, die politisch gewollte Korrekturen der ausschließlich durch Erwerbsarbeit begründeten Rentenpositionen vornehmen.<br />Es ist ja gerade die Aufgabe des Sozialstaates und der von ihm gewährten sozialen Rechte, die dominierende Wirkung des Arbeitsmarktes und seiner Kräfte zu begrenzen, damit verbundene Risiken zu kompensieren und eine vom demokratischen Staat gewollte politische Gestaltung der Lebenslagen von Individuen und sozialen Gruppen vorzunehmen? <b>2</b>  In der GRV sind deshalb Leistung, Bedarf und Teilhabe <b>3 </b> in einer spezifischen Weise kombiniert: Die Rente(nleistung) erfolgt nur bei vorangegangener Erwerbsarbeit(sleistung), die Bedarfssicherung wird am Ziel der Lebensstandardsicherung ausgerichtet und umschließt notwendig soziale Ausgleichsmechanismen, und Teilhabe wird durch die Dynamisierung der Renten an die ökonomische Entwicklung der Gesellschaft realisiert. Dieses &#132;magische Dreieck&#148; (Nullmeier/Rüb 1994: 70) ist konstitutiv für die GRV und es kann nur um den Preis ihrer eigenen Selbstaufhebung zerstört werden. Die Beziehung der drei Elemente dieses Dreiecks ist zwar in sich variabel und die Zusammenstellung der je einzelnen Komponenten ist der demokratischen Gestaltbarkeit geöffnet. Wird aber eine oder werden zwei Komponenten einseitig betont und die jeweils Dritte in einen minderen Status versetzt oder ganz verdrängt, so löst sich die Identität der GRV auf.<br />Findet eine Privatisierung von sozialen Risiken statt, so bedeutet dies, den Menschen wieder näher an die Kräfte des Marktes zu rücken und zugleich das Ausmaß der demokratischen Gestaltungsmöglichkeiten sozialstaatlicher Positionen zu reduzieren, wobei letztere Dimension zu oft vergessen wird. Der demokratische Sozialstaat ist nicht &#151; wie der Bismarcksche &#151; ein obrigkeitsstaatlicher Verteiler von sozialen Sicherungen, sondern ein System zur Bearbeitung gesellschaftlicher Konflikte. Sozialstaatlichkeit ist deshalb nicht allein (oder primär) ein mehr oder weniger an sozialer Umverteilung, sondern auch und vor allem der &#132;Anspruch aller auf Teilhabe an den Entscheidungsprozessen und an den in diesen Prozessen abgearbeiteten Problemlagen. &#8230; Wichtiger als immer neue Umverteilungsschlüssel sind die dem demokratischen Staat angemessenen Entscheidungssituationen, -mechanismen und Akteure.&#148; (Hartwich 1990: 21). Eine Analyse und Bewertung der Privatisierung rentenrechtlicher Positionen hat dies ebenso zu berücksichtigen wie veränderte Verteilungsmechanismen.</p>
<h5>Finanzielle Auswir&shy;kungen des Abbaus renten&shy;recht&shy;li&shy;cher Positionen</h5>
<p>Beginnen wir mit der Veränderung sozialstaatlicher Verteilungspositionen und ihren finanziellen Dimensionen. Hier lassen sich drei unterschiedliche Stufen erkennen Die erste Stufe, die Mitte der siebziger Jahre begann, ist durch eine Unzahl unterschiedlicher, noch weitgehend konzeptionsloser und kaum übersehbarer Eingriffe in das Rentenrecht charakterisiert (als Überblick vgl. Rüb 1988). Es war die Phase der Intensivierung vorhandener Ressourcen, und sie endete etwa Mitte der achtziger Jahre. Danach begann die Suche und Entwicklung nach umfassenden, in sich konsistenten politischen Programmen, die bis zum Ende der achtziger Jahre dauerte. Es war die Phase der Konturierung von Langfristperspektiven, die vor allem im federführenden Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) vorangetrieben wurde. Es war ein Zwischenstadium, das in der Reform des Hinterbliebenenrechts und der damit verbundenen Anrechnung von Kindererziehungszeiten im Rentenrecht (vgl. dazu unten) von 1985 sein Ende fand. Die Rentenreform &#8217;92, die von ihrem Selbstverständnis eine Strukturreform der GRV sein sollte, markiert den systematischen Höhepunkt. <br />Zu den wichtigsten Maßnahmen der Rentenreform &#8217;92, die Ende 1989 im Bundestag verabschiedet wurde, sind zu zählen: Die Erhöhung der Altersgrenzen ab 2001 und die Einführung von individuellen Abschlägen von 3,6% jährlich bei vorzeitiger Inanspruchnahme von Renten; die Umstellung der Rentenanpassung von Brutto- auf Nettogrößen und eine damit verbundene Stabilisierung des Nettorentenniveaus (nach 45 Versicherungsjahren und lebenslangen Durchschnittsverdienst sollte dies bei rd. 70% des momentanen durchschnittlichen Nettoentgeltes liegen); die Neufassung der sogenannten beitragsgeminderten und beitragslosen Zeiten durch das &#132;Gesamtleistungsmodell&#148;; die (veränderte) Fortführung der Rente nach Mindesteinkommen, die im ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung zunächst nicht vorgesehen war; und der Ausbau und die Erweiterung der Leistung für Kindererziehung (siehe dazu unten).<br />Das damit verbundene Einsparvolumen sollte im Vergleich zum bisher geltenden Recht bis zum Jahre 2010 rd. 100,7 Mrd. DM umfassen, wobei allein drei Maßnahmen &#151; die Umstellung von der Brutto auf die Nettoanpassung, die Erhöhung des Bundeszuschusses und die vorgesehene Beitragserhöhung &#151; 94% des gesamten Einsparvolumens ausmachten. Die Erhöhung der Altersgrenzen sollte rd. 3,3 Mrd. DM Ersparnis, die Neuregelung der beitragsfreien und geminderten Zeiten rd. 1,9 Mrd. DM und die veränderte Berechnungsbasis bei Lohnersatzleistungen rd. 3,8 Mrd. DM erbringen (BMAS 1989). Verteilt man die Belastungen auf die drei Hauptbeteiligten, so würden auf den Bund 14%, auf die BeitragszahlerInnen 52% und auf die RentenempfängerInnen jeweils 34% des Einsparvolumens entfallen. Nur bei letzteren könnte man von einer Privatisierung sprechen, weil hier die Einsparungen einer spezifischen Personengruppe direkt zurechenbar sind. Bei den Beitragszahlern ist die genaue Zuordnung weitaus schwieriger, da man davon ausgehen kann, daß der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen zu einem erheblichen Anteil auf die Preise und Konsumenten abgewälzt werden könnte. In welchem Umfang dies gelingt, ist von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig (vgl. dazu Groser 1994). Mehrkosten entstanden bei der Rentenre -form &#8217;92 allein bei der (veränderten) Weiterführung der Renten nach Mindesteinkommen, sie beliefen sich bis zum Jahr 2010 auf rd. 4,2 Mrd. DM.<br />Im &#132;Programm für mehr Wachstum und Beschäftigung&#148;, das die Bundesregierung im April diese Jahres vorgelegt hat, ist wiederum ein umfassender und komplizierter Maßnahmenkatalog im Bereich der GRV vorgesehen (BMAS 1996). Die wichtigsten Maßnahmen sind die Erhöhung der Altersgrenzen bei vorangegangener Arbeitslosigkeit und die Einführung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme dieser Renten von 3,6% jährlich, eine Neuregelung der Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, Reduzierung der Anerkennung von Ausbildungszeiten und stufenweise Erhöhung der Altersgrenzen für Frauen von 60 Jahren auf 65 Jahren bis zum Jahr 2001 <b>4</b>, wobei frühzeitiger Rentenbezug bei Abschlägen von 3,6% jährlich möglich bleibt. Das angepeilte Einsparvolumen soll allein im Jahr 1997 11,5 Mrd. DM betragen (BMAS 1996: 15). Ziel dieser noch nicht endgültig verabschiedeten Maßnahmen ist es, den Beitragssatz der GRV zumindest bis zum Jahr 2000 unter 20% zu halten. Diese Maßnahmen zielen ausschließlich und einseitig auf die Leistungsempfänger, wobei vorwiegend durch Arbeitslosigkeit und den Arbeitsmarkt bedingte Risiken von der Sozialversicherung auf die Individuen zurückverlagert werden.</p>
<h5>Die normativen Leitlinien des Abbaus</h5>
<p>Der Abbau oder Umbau eines sozialstaatlichen Status quo erfolgt nicht beliebig und nicht beliebig in jede Richtung, sondern ist pfadabhängig. Vorangegangene normative Muster und politische Entscheidungen werfen lange Schatten auf Gegenwart und Zukunft. Veränderungen müssen innerhalb gegebener normativer Grundmuster oder Ordnungsvorstellungen erfolgen oder diese langsam, aber stetig umdefinieren. Die den bundesrepublikanischen Sozialstaat, insbesondere aber die GRV, dominierende normative Leitlinie, die alle einzelnen Maßnahmen in einen übergreifenden Rahmen zusammenfügt, war die Stärkung des Versicherungsprinzips. Eine Stärkung des Versicherungsprinzips in der GRV wirkt in zwei Richtungen. Es verändert einmal die (Um-)Verteilung zwischen Einkommensposition und Rentenanspruch und zweitens den Umfang der politischen Gestaltbarkeit sozialstaatlicher Positionen.<br />Die verteilungspolitische Zuordnung zwischen Einkommen und Rente wird so interpretiert, daß zwischen einkommensbezogenem Beitrag und Rentenhöhe ein direkte Verbindung besteht und alle interpersonellen Umverteilungen als ungerecht betrachtet werden. &#132;Das Prinzip: ,Gegenleistung für Vorleistung&#8216; ist zum einen einsichtig, zum anderen gerecht&#148;, formulierte das BMAS im Vorfeld der Rentenreform &#8217;92 (BMAS 1990: 34). Und zur Begründung der Maßnahmen im &#132;Programm für mehr Wachstum und Beschäftigung&#148; formuliert das BMAS, daß steuerfinanzierte Maßnahmen die &#132;Beitragsäquivalenz als tragenden Pfeiler der Rentenversicherung zerstört, da die ,Beiträge` dem Versicherten nicht mehr individuell zurechenbar sind.&#148; (BMAS 1996: 24). Versicherungsfremd bzw. der Sozialversicherung fremd ist dann grundsätzlich aller Gestaltungsspielraum, der sich außerhalb der konstruierten Äquivalenz von Beitrag und Rente bewegt. Alle Leistungen der GRV werden in versicherungsgemäße und solche des sozialen Ausgleichs dichotomisiert, wobei letzterer nicht mehr genuiner Bestandteil sozialstaatlicher Positionen, sondern in einen Status minderen Rangs versetzt wird. Sozialer Ausgleich, der als Gegensatz zu einem Versicherungs- bzw. Äquivalenzprinzip konstruiert wird, muß dann notwendig konturlos, unscharf und als systematischer Fremdkörper innerhalb einer vom Versicherungsprinzip dominierten Sozialversicherung erscheinen.<br />Ein Stärkung des Versicherungsprinzips in der GRV erhöht die Anforderungen an eine erwerbsbezogene &#132;Normalbiographie&#8220;<b> 5</b>, die der Rentenberechnung im Rahmen der Lebensstandardsicherung zugrunde gelegt werden. Alle Brüche, Unterbrechungen, Bildungspausen etc, wirken sich bei der Rentenberechnung mindernd aus und werden da-durch zum privaten Risiko. Bei der Erhöhung der Altersgrenzen wird diese Logik besonders deutlich: Während die Erhöhung der Altersgrenzen im Rentenreformgesetz &#8217;92 noch ausdrücklich an eine Überprüfung der Arbeitsmarktlage gekoppelt war, um eine Erhöhung angesichts hoher Arbeitslosigkeit zu umgehen oder zumindest zu verzögern, ist die Lage heute grundlegend verschieden. Im &#132;Programm für mehr Wachstum und Beschäftigung&#147; ist trotz hoher Arbeitslosigkeit die vorgezogene Anhebung der Alters-grenzen geplant. Wenn deshalb jemand früher in Rente gehen muß, so wird dies zu seinem privaten Risiko. Immerhin vermindert zukünftig ein Rentenbezug ab 60 (statt ab 65) Jahren die Renten um 18%, gerade bei Frauen wegen niedrigen Löhnen eine nicht unerhebliche Minderung. Gesellschaftlich produzierte Risiken werden auf diese Weise in die Individuen zurückverlagert.<br />Unmittelbar damit verbunden ist eine weitgehende Aufhebung aller Gestaltungsmöglichkeiten des sozialen Status. Wenn als &#132;versicherungsfremd&#148; all das betrachtet wird, was außerhalb einer fiktiven Äquivalenz von Beitrag und Leistung steht, dann sind konsequent alle Zeiten und alle Leistungen, die nicht durch Beiträge gedeckt sind, nicht gerechtfertigt und nicht gerecht. Da sich ein Versicherungsprinzip bzw. eine Beitrags-Leistungs-Äquivalenz allein auf der Basis eines mathematischen Kalküls herstellen läßt, erledigen sich alle weitergehende Fragen jenseits diese Kalküls. Wozu noch Beratung, Diskussion und politische Konflikte? Dagegen muß erneut festgehalten wer-den, daß sowohl Beitragssatz, Leistungsumfang und die Beziehung zwischen Erwerbseinkommen und Rentenhöhe das Ergebnis politischer Prozesse sind, denn alles sind &#132;gewillkürte Instrumente gewillkürter Zurechnung&#148; (Zacher 1993: 282) des demokratischen Staates.<br />Alle Fragen der sozialen Gerechtigkeit sind zusätzlich aus dem sozialpolitischen Diskurs eliminiert. Die GRV wird ausschließlich vom Prinzip der Leistungsgerechtigkeit, besser der Arbeitswertgerechtigkeit, dominiert, das normativ und kognitiv ausgesprochenen anspruchslos ist. Es macht es jedem Beitragszahler leicht, &#132;die doppelte Gewissheit zu hegen, daß er bekommt, was ihm zusteht &#150; ebenso wie es die Gewissheit nährt, daß niemand etwas bekommt, das ihm nicht zusteht.&#148; (Offe 1990: 185) Diese &#132;doppelte Anspruchslosigkeit&#148; (ebd.) überwölbt sowohl Arbeitsmarkt wie Sozialstaat mit einem einzigen Gerechtigkeitsprinzip &#150; eben der Leistungs- bzw. Arbeitswertgerechtigkeit. Es verhindert eine Betrachtung der Gesellschaft als in multiple Sphären von Gerechtigkeit eingeteilte Gesellschaft, denn dann müssen sich Gerechtigkeitsvorstellungen aus den je spezifischen Sphären oder institutionellen Bereichen jeweils spezifisch und eigenständig begründen (Walzer 1992). Erst dann läßt sich der sozialpolitische Diskurs wieder für Fragen der sozialen Gerechtigkeit bzw. der Bedarfsgerechtigkeit öffnen und erst dann wird die Forderung nach angemessenen Verfahren der demokratischen Entscheidungsfindung plausibel.</p>
<h5>Automa&shy;ti&shy;sches Regieren durch Selbst&shy;steu&shy;e&shy;rung der GRV</h5>
<p>Zu den hier nur unzulässig grob skizzierten Eingriffen in den Rechtsbestand der GRV trat eine weitere Maßnahme, die in ihrer Tragweite (noch?) nicht angemessen erfaßt wurde, nämlich die quasi-automatische Selbststeuerung der GRV. Sie wurde 1989 durch die Rentenreform &#8217;92 eingeführt. Während bis dahin der Beitragssatz im normalen Gesetzgebungsverfahren für einen längeren Zeitraum bestimmt wurde, ist er eine variable Größe, die so festgelegt wird, daß sie am Jahresende die Schwankungsreserve von einem Monat deckt. Diese Festlegung erfolgt nun im Verordnungsverfahren nach Maßgabe statistischer Größen durch die Bundesregierung, konkret das federführende BMAS, ebenso wie die Höhe der Rentenanpassung. Alle Strukturen der GRV &#151; Rechtsbestand, normative Grundlegung, Rentenniveau und Verteilungsstruktur &#151; werden dadurch aus dem demokratischen Prozeß herausgenommen. Änderungen des Anpassungsverfahrens bedürfen einer besonderen Begründung und eines besonderen Verfahrens, weil ansonsten die entscheidenden Werte nach Maßgabe des Selbststeuerungsmechanismus festgelegt werden.<br />Jede kybernetische Selbststeuerung setzt einen Sollwert voraus, dessen laufende Aktualisierung ein System anstrebt, und dieser Sollwert ist das normative Kriterium seiner Wirkung. Der Zielwert des Rentenversicherungssystems verschiebt sich dadurch unmerklich auf seine eigene Selbststabilisierung, während die finanzielle Stabilität nur notwendiges Mittel für die eigentlichen Ziele eines Alterssicherungssystems ist, die politische Gestaltung der Lebenslagen nach Aufgabe der Erwerbsarbeit. In der Institution aufgespeicherte normative Bestände verlieren dadurch an Bedeutung und als konditional programmierte Institution werden alle arbeitsmarktpolitischen, ökonomischen und sozialstrukturellen Veränderungen auf der Beitrags- wie Leistungsseite lautlos aufgenommen und verarbeitet. Der Kern von Sozialstaatlichkeit &#151; angemessene Entscheidungsinstitutionen, -mechanismen und die angemessene Beteiligung von verschiedenen Akteuren bei der Gestaltung von Lebenslagen und Teilhabechancen von Individuen und sozialen Gruppen &#151; wird unter solchen Prämissen ausgehöhlt.</p>
<h5>Politischer Eigenzyklus, geschlos&shy;sene Entschei&shy;dungs&shy;zirkel und Depar&shy;la&shy;men&shy;ta&shy;ri&shy;sie&shy;rung</h5>
<p>Sofern die Stärkung des Versicherungsprinzips und dessen Straffung die zentrale Leitlinie aller rentenpolitischen Entscheidungen darstellt und sich die Rentenversicherung zugleich quasi-auomatisch selbst steuert, ist dies gleichbedeutend mit ihrer Schließung gegenüber allen Innovationen. Insofern nimmt es nicht Wunder, daß der faktische Entscheidungsprozeß im Bereich der Rentenpolitik auch nur von einem kleinen und exklusiven Zirkel von Rentenmännern dominiert wird: Der Entscheidungsprozeß wird privatisiert.<br />Nimmt man wiederum die Rentenreform &#8217;92 als Maßstab, so läßt sich beginnend mit der Reform des Hinterbliebenenrechts im Jahr 1984 eine Formwandel politischer Entscheidungsproduktion beobachten, der als &#132;eigenzyklische Politik&#148; (Nullmeier/Rüb 1993: 162) bezeichnet werden kann. Sie ist dadurch charakterisiert, daß in Phasen der Problemartikulation, der Problemrezeption und Problemkoordination im politischen System, der vorläufigen Problemdefinition und abschließenden Problemlösung keine bedeutsame Vermittlung mehr über Öffentlichkeit und relevante Verbände stattfindet. Politik reagiert dann vorwiegend auf selbstgeschaffene Probleme, und politische Entscheidungen tragen den Charakter von Reaktionen der politisch-administrativen Entscheidungsträger auf sich selbst (detailliert Nullmeier/Rüb 1993, bes. 185ff.). <br />Grundlage eigenzyklischer Politik ist ein für die Rentenversicherung typischer, zweifacher &#132;Rentenkonsens&#148; (ausführlich: Nullmeier 1996). Er ist zunächst ein parteipolitischer Konsens zwischen den Parteien der Regierungskoalition und der oppositionellen SPD, begrenzt auf einen fachpolitisch spezialisierten, kleinen Kreis von Personen, der informelle oder formelle Formen annehmen. kann. Noch 1994, in einer Debatte um den &#132;Standort Deutschland&#148;, hatte Bundeskanzler Kohl ausdrücklich betont, daß &#132;der zwischen den Regierungsparteien und der SPD vereinbarte Rentenkonsens unangetastet (bleibt).&#8220;<b>6</b> Zum zweiten ist er ein Verbändekonsens zwischen den Gewerkschaften (DGB und DAG) und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Dieser Konsens wird durch die paritätisch besetzten Selbstverwaltungsgremien der Rentenversicherungsträger und ihres Dachverbandes, des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), abgesichert und reproduziert. In einem Zusammen-spiel zwischen Ministerium, Selbstverwaltung der Rentenversicherung und Spitzen der Interessenverbände hat sich ein exklusives Netz herausgebildet, innerhalb dessen alle zentralen Entscheidungen vorbereitet und entschieden werden.<br />Dieser Konsens droht jetzt aufzubrechen. Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rudolf Dreßler, hat ihn im Mai dieses Jahres im Bundestag für offiziell beendet erklärt, und der Verbandskonsens zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern zerfiel ebenfalls im Lauf dieses Jahres, nachdem das &#132;Bündnis für Arbeit&#148; von Seiten der Arbeitgeber als gescheitert bezeichnet wurde (Nullmeier 1996: 2f). Hinsichtlich des parteipolitischen Konsenses scheint jedoch das letzte Wort noch nicht gefallen zu sein. Wie dem auch sei: Zerbricht der Rentenkonsens, dann werden rentenpolitische Entscheidungen wieder nach dem Mehrheitsprinzip gefällt und nicht in konsensualen, gleichwohl exklusiven Netzwerken. Rentenpolitische Konfliktlinien würden dann wieder deutlicher zu Tage treten.</p>
<h5>Innovation oder Stagnation? Die Anrechnung von Kinder&shy;er&shy;zie&shy;hungs&shy;zeiten</h5>
<p>Hinsichtlich der skizzierten Entwicklung kann von sozialstaatlicher Sklerose gesprochen werden. Stagnation ist nie Stagnation des immer gleichen, sondern schließt partielle Innovationen ein, die für die Selbstreproduktion eines institutionellen Gefüges wie die GRV von den entscheidungsrelevanten Akteuren für notwendig betrachtet wird. Eine solche Innovation ist die Anrechnung von Kindererziehungszeiten.<br />Mit der Anrechnung von Kindererziehungszeiten hat die GRV ihre Lohnarbeitszentrierung und die damit verbundene Gerechtigkeitskonzeption grundsätzlich durchbrochen. Nicht beitragspflichtige Lohnarbeit ist Grund und Bemessungsgrundlage für eine soziale Teilhabeleistung, sondern der Tatbestand der Geburt eines Kindes. Mit Kindererziehung als beitragsloser Beitragszeit, deren Dauer und Höhe allein politisch bewertet werden kann, betritt ein grundsätzlich neues Regelungsinstrument die GRV. Die Gründe hierfür sind nicht eindeutig, und der Begründungszusammenhang variiert. Den-noch: Ein Grund war, die demographische Selbstreproduktion der GRV in ihr eigenes rechtliches Programm einzubauen. In dieser Sicht waren Kindererziehungszeiten ein notwendiger &#132;Beitrag zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Rentenversicherung in der Zukunft&#148; &#151; so ein mit der Ausarbeitung befaßter Ministerialbeamter des BMAS (zit, nach Heine 1986: 117). Kindererziehungszeiten werden mit 75% des durchschnittlichen Bruttoentgelts und für die Dauer von drei Jahren berechnet; bei Zusammentreffen mit Erwerbsarbeit wird diese auf die Basis von 75% angehoben. Liegt das erzielte Erwerbseinkommen darüber, kommt die Anrechnung von Kindererziehungszeiten ganz zum erliegen, da Erwerbsarbeit und Kindererziehung nicht kumuliert werden kann. Nach dieser Sichtweise ist es auch konsequent, die Kosten für Kindererziehung der GRV nicht zweckgebunden zu erstatten, sondern in den allgemeinen Bundesanteil ein-zuschließen.<br />Die Rentenversicherungsträger sehen hierin die Gefahr, daß die Leistungen für Kindererziehung, die sie als versicherungsfremd betrachten, nicht ausreichend kompensiert werden und als familienpolitische Aufgabe ausschließlich vom Bund über Steuern zweckgebunden zu finanzieren seien.</p>
<h5>Zusammenfassung</h5>
<p>Ziehen wir das Netz an Land. Auf der Ebene der Konflikt- und Konsensprozesse herrschen politische Eigenzyklen vor und markieren einen spezifischen Modus der politischen Schließung. Sie konzentrieren sich auf die Stabilisierung des in Umlage finanzierten Rentenversicherungssystems und reformulieren sozialpolitische Probleme als Systemnotwendigkeiten, hier das Festzurren des Beitragssatzes unter 20%. Seinen institutionellen Niederschlag fand dieser Eigenzyklus in der Deinstitutionalisierung der politischen Entscheidungsproduktion. Alle wichtigen Entscheidungen im Bereich der Rentenpolitik fielen in kurzfristig zusammengestellten ad hoc-Gremien, sogenannten &#132;Koalitionsrunden&#148; oder &#132;Koalitionsarbeitsgruppen&#148;. Ursprünglich als vorgeschaltete Beratungsgremien vorgesehen, dominieren sie nun den Entscheidungsprozeß und sind zu &#132;quasi-staatliche Entscheidungsorganen&#148; (Schreckenberger 1994, S. 340) aufgestiegen. Ihre Problemdefinitionen strukturieren den politischen Diskurs vor und sind begleitet von einem erheblichen Mangel an öffentlicher Transparenz.<br />Parallel dazu verläuft eine Verengung der normativen Prinzipien des Sozialstaates durch die Rigidisierung des Versicherungsprinzips. In seiner extremen Position liegt die Differenz zwischen Privat- und Sozialversicherung nur nicht in der &#132;Wegtypisierung des individuellen Risikos&#148;. (Ruland 1996, S. 31) Alles was sich außerhalb einer so definierten Äquivalenz zwischen Beitrag und Leistung befindet, ist per definitionem versicherungsfremd und folgerichtig durch den Bund bzw. durch Steuern zu finanzieren. Nach einer neuen Rechnung des VDR betragen die sogenannten versicherungsfremden Leistungen in der GRV rd. 83 Mrd. DM, wovon durch den Bundeszuschuss in Höhe 49,6 Mrd. DM nur knapp 60% abgedeckt sind (nach Ruland 1996: 36f.). Die restlichen 40% wären genuine staatliche Aufgaben. Die sozialpolitisch Konsequenz einer solchen Argumentation wäre, entweder die völlige Ausgliederung solcher &#132;versicherungsfremden Leistungen&#148; aus dem Leistungskatalog der GRV oder ihre vollständige und zweckgebundene Finanzierung durch den Bundesanteil. Da letztere Variante angesichts der Haushaltslage unwahrscheinlich ist, bleibt erstere Variante als die wahrscheinlichere übrig. Es wäre dies die Simulation einer Privatversicherung innerhalb des staatlichen Sektors, die sich gleichwohl durch die oben beschriebenen Elemente von einer Privatversicherung unterscheidet.<br />Seinen Abschluß findet eine so gedachte entstaatliche (Sozial-) Versicherung in ihrer kybernetischen Selbststeuerung, die lautlos und bewußtlos alle Veränderungen der individuellen Lebensläufe und Brüche im &#132;Normalarbeitsverhältnisses&#148; in sich aufnimmt, aber nicht mehr sozialpolitisch darauf reagieren kann. Damit wäre der bewegende Kern aller Sozialstaatlichkeit, nämlich die demokratische Gestaltbarkeit von Gesellschaft, aus seinem Programm entfernt. Aber vielleicht bietet die nun fundamental werdende Diskussion auch die Chance, diesen Kern von Sozialstaatlichkeit zurückzugewinnen.</p>
<p>1 Die Formel zur Berechnung der Rente und und der momentane Stand des Rentenrechts ist über-sichtlich dargestellt in der vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung herausgegebenen &#132;Übersicht über das Sozialrecht&#148; (BMAS 1994).<br />2 Dies war und ist die fundamentale Erkenntnis der Analysen von T.H. Marshall (Marshall 1992). <br />3 Diese Idee geht zurück auf Hans F. Zacher, der den Sozialstaat als aus Teilhabe-, Bedarfs- und Leistungsgerechtigkeit zusammengesetzt betrachtet; vgl. Zacher 1993a.<br />4 Eine Erhöhung dieser Altersgrenzen war bereits bei der Rentenreform &#8218;&#130;92 vorgesehen, jedoch erst ab dem Jahr 2001; dies wurde nun auf das Jahr 1997 vorgezogen.<br />5 Zu den impliziten und expliziten Annahmen dieses Paradigmas grundlegend Mückenberger 1990. <br />6 BT-StenBer 12/15655 vom 21. Oktober 1994.</p>
<p><b>Literatur</b><br />Bank, Hans-Peter (1970): Die Sozialgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland und ihr zeitlicher<br />Zusammenhang mit den Wahlterminen seit 1949, in: Recht der Arbeit 23, S. 101-108.<br />BDA (1994): Sozialstaat vor dem Umbau. Leistungsfähigkeit und Finanzierbarkeit sichern, hrsg. von<br />der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Köln.<br />BMAS (1989): Rentenreform &#8217;92. Informationen zum Entwurf, hrsg. vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Bonn.<br />BMAS (1994): Übersicht über das Sozialrecht, 3., neubearbeitete und erw. Aufl., Bonn.<br />BMAS (1996): Programm für Wachstum und Beschäftigung &#150; Maßnahmen im sozialpolitischen Bereich -, Bonn.<br />Groser, Manfred (1994): Der Arbeitgeberbeitrag &#150; eine sozialpolitische Illusion?, in: Riedmüller, Barbara/Olk, Thomas (Hrsg.), Grenzen des Sozialversicherungsstaates, Leviathan-Sonderheft 14, Opladen, S. 205-216.<br />Hartwich, Hans-Hermann (1990): Gefährdungen des demokratischen Sozialstaates in historischer Perspektive, in: Bermbach, Udo/Blanke, Bernhard/Böhret, Carl (Hrsg.): Spaltungen der Gesellschaft und die Zukunft des Sozialstaates, Opladen, S. 11-24.<br />Heine, Wolfgang (1986): Die Neuregelung der Witwen- und Witwerrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung, in: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 33, S. 113-122.<br />Kronberger Kreis (1987): Reform der Alterssicherung, Frankfurter Institut für wirtschaftspolitische Forschung e.V., Bad Homburg.<br />Lamping, Wolfram (1996): &#132;Versicherungsfremde Leistungen&#148;. Anmerkungen zu einem sozialpolitischen Schlüsselbegriff,<br />unv. Ms., Hannover (erscheint in: Zeitschrift für Sozialreform).<br />Marshall, Thomas K. (1992): Bürgerrechte und soziale Klassen. Zur Soziologie des Wohlfahrtsstaates, Frankfurt a.M.<br />Mayer, Otto G. (1996), Standort Deutschland &#150; neue Herausforderungen angesichts veränderter Wettbewerbsbedingungen?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte B 26/1996.<br />Miegel, Meinhard/Biedenkopf, Kurt (1981): Sicherheit im Alter. Plädoyer für die Weiterentwicklung des Rentensystems, Stuttgart.<br />Miegel, Meinhard/Wahl, Stephanie (1985): Gesetzliche Grundsicherung &#150; Private Vorsorge. Der Weg aus der Rentenkrise, Stuttgart.<br />Mückenberger, Ulrich (1990): Normalarbeitsverhältnis: Lohnarbeit als normativer Horizont sozialer Sicherung?, in: Sachße, Christoph/Engelhardt, Tristram H. (Hrsg.): Sicherheit und Freiheit. 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Zur Ethik des Wohlfahrtsstaates, Frankfurt a.M., S. 179-202.<br />Pierson, Paul (1996): The New Politics of the Welfare State, in: World Politics, 48 (2), S. 143-179. Rüb, Friedbert W. (1988): Entwicklungstendenzen des Rentenrechts in der ökonomischen Krise, in: Kritische Justiz 21, Jg., S. 377-402.<br />Ruland, Franz (1995): Versicherungsfremde Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, in: Deutsche Rentenversicherung, Heft 1, S. 28-37.<br />Schreckenberger, Waldemar (1994): Informelle Verfahren der Entscheidungsvorbereitung zwischen der Bundesregierung und den Mehrheitsfraktionen: Koalitionsgespräche und Koalitionsrunden, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen 25, S. 329-346.<br />Schulz-Weidner, Wolfgang (1996): Das &#132;chilenische Modell&#148; einer Privatiserung der Rentenversicherung &#150; mehr Leistung für weniger Beiträge?, in: Deutsche Rentenversicherung, Heft 3, S. 158-175.<br />Schwarz-Schilling, Christian (Hrg.) (1988): Langfristig sichere Rente. 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<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/135-vorgaenge/publikation/die-entstaatlichung-staatlicher-aufgaben/">Die Entstaatlichung staatlicher Aufgaben</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
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		<title>Zivildienstleistende: Zwangsarbeiter im sozialen Kleid</title>
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		<pubDate>Tue, 31 May 1988 10:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitswelt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus vorgänge Nr. 93 (Heft 3/1988), S. 58-65 Lechts und rinksdas kann man nicht verwechsern Werch ein Illtum! Ernst Jandl Viele Hoffnungen verbinden sich mit dem Zivil&#173;dienst. So werden Zivil&#173;dienst&#173;leisten de (ZDL) als Tr&#228;ger einer k&#252;nftigen &#187;sozialen Vertei&#173;di&#173;gung&#171; gesehen. Siegfried Rupnow, haupt&#173;amt&#173;li&#173;cher Mitarbeiter bei der &#187;Evange&#173;li&#173;schen Arbeits&#173;ge&#173;mein&#173;schaft zur Betreuung der Kriegs&#173;dienst&#173;ver&#173;wei&#173;gerer&#171; (EAK) schreibt in der [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus vorgänge Nr. 93 (Heft 3/1988), S. 58-65</p>
<p><i>Lechts und rinks<br />das kann man nicht verwechsern <br />Werch ein Illtum!</i></p>
<p><i>Ernst Jandl</i></p>
<h2 class="auto-created">Viele Hoffnungen verbinden sich mit dem Zivil&shy;dienst. So werden Zivil&shy;dienst&shy;leisten de (ZDL) als Tr&auml;ger einer k&uuml;nftigen &raquo;sozialen Vertei&shy;di&shy;gung&laquo; gesehen. Siegfried Rupnow, haupt&shy;amt&shy;li&shy;cher Mitarbeiter bei der &raquo;Evange&shy;li&shy;schen Arbeits&shy;ge&shy;mein&shy;schaft zur Betreuung der Kriegs&shy;dienst&shy;ver&shy;wei&shy;gerer&laquo; (EAK) schreibt in der &raquo;Gewalt&shy;freien Aktion&laquo;: &raquo;Insofern w&auml;re eine Grund&shy;aus&shy;bil&shy;dung zur sozialen Vertei&shy;di&shy;gung auch nicht subversiv &hellip; F&uuml;r den Kriegs&shy;dienst&shy;ver&shy;wei&shy;gerer mu&szlig; hiermit nat&uuml;rlich das Bewusstsein verbunden sein k&ouml;nnen, da&szlig; er einen voraus&shy;wei&shy;senden Beitrag zur Landes&shy;ver&shy;tei&shy;di&shy;gung im Rahmen einer neuen defensiven Vertei&shy;di&shy;gung leistet.&laquo; (1) Die DFG-VK erhofft sich hingegen aufgrund der steigenden KDV-Zahlen eher eine Gef&auml;hrdung der Vertei&shy;di&shy;gung: &raquo;Die Kriegs&shy;dienst&shy;ver&shy;wei&shy;ge&shy;rung gewinnt aufgrund des krassen R&uuml;ckganges der St&auml;rke der Wehrpflich&shy;ti&shy;gen&shy;jahr&shy;g&auml;nge in den neunziger Jahren an politischer Brisanz und wird den geplanten Perso&shy;nal&shy;be&shy;stand der Bundeswehr gef&auml;hrden.&laquo; (2)</h2>
<p>Tatsächlich ist die Zahl derjenigen Kriegsdienstverweigerer (KDV), die sich auf den  Zivildienst einlassen wollen, in den letzten Jahren massiv gestiegen: Mit 63.073 Anträgen haben 1987 14,75% der wehrpflichtigen Männer nach Artikel 4, Absatz 3 des Grundgesetzes verweigert. Ende 1987 gab es 75.422 ZDL 3. Die steigende Zahl von KDV nach 4/3 hat jedoch keineswegs zu einer erhöhten Politisierung dieses Bereiches geführt. Obwohl die Zahl der Disziplinarmaßnahmen beim Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) und der Zivildienstabbrüche &#8212; auch relativ &#8212; steigt (4), kann Hintze, Bundesbeauftragter für den Zivildienst, behaupten: »Der Zivildienst ist entpolitisiert und individualisiert.« (5)</p>
<p>Welche Bedeutung hat nun der Zivildienst, zu welcher Art von Hoffnungen könnte er Anlaß geben? Der Zivildienst wird in weiten Teilen der KDV-Bewegung mit zugleich positiven wie  negativen Aspekten dargestellt. Eine intensive Auseinandersetzung hat bisher nur in Ansätzen stattgefunden. Uns geht es hier darum, diese Debatte weiter auszuführen und in erster Linie die zahlreichen Funktionen des Zivildienstes im sozialen Arbeitsbereich zu diskutieren.</p>
<p>Es geht uns an dieser Stelle nicht darum, die schon oft dargestellten Zusammenhänge zwischen Zivildienst und zivil-militärischer Zusammenarbeit bzw. Wehrpflicht auszuführen. Der Zivildienst soll als Zwangsdienst eine Abschreckungs- und Bestrafungsfunktion gegenüber KDV ern wahrnehmen und er hat im Rahmen der »Zivildienstverteidigung« den Charakter eines waffenlosen Kriegsdienstes. Der Zivildienst ist ein äußerlich zivil durchgeführter, dem Militär zuarbeitender und militärisch strukturierter Zwangsdienst im Rahmen der Wehrpflicht. (6)</p>
<h2 class="auto-created">Quanti&shy;ta&shy;tive Bedeutung des Zivil&shy;dienstes</h2>
<p>1971 stellte sich für die SPD/FDP-Koalition die Frage, wo die steigende Zahl der  KDV zwangszuverpflichten wäre. Während der Regierungsentwurf von einem möglichen Einsatz von Ersatzdienstleistenden bei Post, Bahn und Feuerwehr ausging, plädierten die Verbände der KDV, der DGB und die Postgewerkschaft für eine Ausweitung des Zivildienstes im sozialen Bereich. (7) Diese Forderung der KDV-Verbände und des DGB wurden erfüllt. Das Zivildienstgesetz vom 25.6.1973 führte unter anderem im § 1 aus, daß der Zivildienst »vorrangig im sozialen Bereich« abgeleistet werden solle. Dabei sind drei Aspekte von Interesse:</p>
<p>1. Die Gewerkschaft  ÖTV &#8211; für die Beschäftigten des sozialen Bereiches zuständig &#8212; hat sich in den Auseinandersetzungen um den Zivildienst schon 1973 zurückgehalten, nach 1973 die Ausweitung des Zivildienstes im sozialen Bereich nicht als Problem wahrgenommen und erkannt und nimmt bis heute keine ZDL als Mitglieder auf.</p>
<p>2. Der soziale Bereich leidet unter ständigem Personalmangel. Obwohl die Beschäftigtenzahl in den siebziger Jahren erheblich ausgeweitet wurde, schätzte das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in der Krankenpflegeenquete 1979, daß zu diesem Zeitpunkt ein Mangel an Pflegepersonal von etwa 50000 Personen bestand und prognostizierte für 1989 einen Mangel von 12 540 Planstellen. Auch aktuell wird ein Planstellenmangel besonders von der Gewerkschaft festgestellt: »Sie arbeiten oft bis zum Umfallen &#8230; Die Pausen sind meistens nur kurz oder fallen ganz aus.« Die ÖTV spricht von »Stellenplänen, die den tatsächlichen Personalbedarf in den Krankenhäusern nicht berücksichtigen. Eine humane Versorgung der Kranken &#8230; ist nicht möglich.« (8) Statt der notwendigen Fachkräfte werden in zunehmendem Maße ZDL eingesetzt. Dies verhindert zugleich eine qualifizierte soziale Arbeit. Opfer dieser Politik sind daher auch die Menschen, denen geholfen werden soll.</p>
<p>3. Die Zahl der Arbeitslosen mit Sozialberufen steigt seit 1977 in höherem Maße als  gesellschaftlich durchschnittlich. Dies gilt insbesondere für einige Bereiche, in denen massiv ZDL eingesetzt werden wie z.B. Altenpflegerin, Rettungssanitäterin und KrankenpflegehelferIn. (9)</p>
<p>Für Millionen Menschen wurden in den Krisenjahren ungeschützte und unsichere  Beschäftigungsverhältnisse eingerichtet. Die Zahl der Beschäftigten mit Zeitvertrag wuchs von 1985 &#8211; 86 von 4,1% auf 8,5%. Die Zahl der (legalen) Leiharbeiter erhöhte sich im selben Zeitraum um 44,5% (10). Hinzu kommt ein ebenso steigender Teil von Heim- und AbrufarbeiterInnen. Für den sozialen Bereich sind hier insbesondere Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Zwangsarbeit nach dem Bundessozialhilfegesetz, das »freiwillige soziale Jahr«, aber auch Arbeitsverhältnisse im Rahmen von »Resozialisierungsmaßnahmen« und auch Praktika bzw. die Ausbildung von KrankenpflegeschülerInnen relevant. Diese Personengruppen arbeiten dort aufgrund von gesetzlichen, psychologischen, moralischen oder ökonomischen Zwängen. Subsumiert unter Begriffen wie »Selbsthilfe« und »Nachbarschaftshilfe« wird im sozialen Bereich zusätzlich ein hoher Anteil ehrenamtlicher Arbeit geleistet.</p>
<p>Der Zivildienst hat für den sozialen Bereich eine besondere Bedeutung. Welche Ausmaße dies inzwischen, etwa in Bremen, angenommen hat, läßt sich sehr deutlich anhand einer Studie von Jürgen Blandow (11) erkennen. 6,4% der Beschäftigten im Wohlfahrtswesen in Bremen sind danach ZDL. Sie erbringen als »volle« Arbeitskräfte mit 40 Stunden pro Woche 11,4% der gesamten Arbeitsleistung in der bremischen Wohlfahrtspflege. Bei aufgeführten 669 ZDL sind dies 26760 Stunden, woraus Blandow in einer Modellrechnung einen Geldwert für die ZDL-Arbeit je ZDL von 33 423 DM im Jahr, für Bremen insgesamt einen Geldwert von 22,36 Mio. DM erhält. Auf das Bundesgebiet bezogen folgert er schließlich annähernd 2,24 Mrd. DM als von den ZDL erbrachten Geldwert.<br />So kurz das an dieser Stelle dargestellt ist, und auch von Blandow Unsicherheiten der Erhebung eingeräumt werden, eins wird dennoch sehr deutlich. Die ZDL sind  ein Faktor, der aus dem sozialen Bereich nicht mehr wegzudenken ist. Insbesondere der Bereich der Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung (ISB) und des Mobilen Sozialen Hilfsdienstes (MSHD) werden fast ausschließlich von ZDL ausgeführt. Durch diese Untersuchung wird auch sehr deutlich vor Augen geführt, wie es um die sogenannte Arbeitsmarktneutralität des Zivildienstes bestellt ist. Die Palette der Tätigkeiten reicht bis weit in qualifizierte Arbeitsbereiche hinein. Die ZDL werden, von wenigen Hauptamtlichen verwaltet, häufig als Teil der Kernbelegschaft eingesetzt oder haben, wie im Beispiel des Krankentransportwesens die Funktion, den Betrieb aufrechtzuerhalten: Ohne ZDL läuft nichts! Die Arbeitsmarktneutralität ist keineswegs gegeben, kann auch grundsätzlich, wie K. Steinwender, Ministerialdirigent für den Zivildienst am 4.11.86 im Beirat für den Zivildienst klarstellt, nicht vorhanden sein. Bei strenger Beachtung der arbeitsmarktpolitischen Neutralität müsse »man den gesamten Zivildienst abschaffen.« (12)<br /> Eine von zahlreichen Reaktionen auf diese Situation ist die Forderung des Personalrates des Zentralkrankenhauses Bremen-Ost: Abschaffung der nicht arbeitsmarktneutralen Zivildienststellen. Nachdem sie durchsetzten, diese Forderung in die Pflegeverhandlungen 1988 aufzunehmen, ist es ihnen bis zum heutigen Zeitpunkt gelungen, eine Stelle im Intensivstationsbereich in eine volle hauptamtliche Stelle umzuwandeln und durch Organisations- und Strukturveränderungen weitere 3 Zivildienststellen entfallen zu lassen. Der Anfang ist dort gemacht, wenngleich der entscheidend von den ZDL getragene Bettentransport noch nicht angetastet worden ist.</p>
<h2 class="auto-created">Folgen des Einsatzes Zivil&shy;dienst&shy;leis&shy;tender</h2>
<p>Der Zivildienst gehört zu einer der kuriosen Einrichtungen dieser Gesellschaft. Man  stelle sich als &#8212; gar nicht so unrealistisches &#8212; Beispiel vor: Ein zwangsverpflichteter KDV betreut in einer psychiatrischen Klinik einen arbeitslosen Krankenpflegehelfer, der an den psychosozialen Folgen der Arbeitslosigkeit leidet. Oder: Während in den sozialen Einrichtungen Personalmangel herrscht, stehen Zehntausende qualifizierte (Sozial-) ArbeiterInnen auf der Straße. Die Lücken werden mit ZDL gestopft. Wie bei derartigen Kuriositäten üblich, steckt hinter den Fragwürdigkeiten System. Die Rechte der abhängig Beschäftigten werden eingeschränkt, und die Arbeitslosigkeit hat ein Anwachsen politisch-ökonomischer Macht der Unternehmer zur Folge. Wie der/die geneigte LeserIn weiß, ist dies ein altbekannter Effekt ökonomischer Krisen im Kapitalismus. Das Stichwort der Regierung dazu ist: »Die Regulierung«, was faktisch so viel heißt, wie Privatisierung der Profite, Sozialabbau, Umverteilung und Beschneidung von Rechten. Das »Beschäftigungs«-Förderungsgesetz hat die Möglichkeit der Schaffung von Arbeitsplätzen erweitert, bei denen der Zugriff auf die Arbeitskraft zeitlich begrenzt, flexibel und untertariflich erfolgt. Damit ist auch das gemeinsame an den oben genannten Beschäftigungsverhältnissen deutlich. Sie stabilisieren innerbetrieblich die Machtposition der Unternehmer, zusätzlich steigern sie Profite bzw. machen soziale Dienste billig.</p>
<p>Auch die Ausweitung des Zivildienstes hat solche Folgen. (13) Zwei Beispiele: Arbeiteten zu Beginn der 70er Jahre noch keine ZDL im Frankfurter Verein für soziale Heimstätten, so machen sie heute bereits 10% der Beschäftigten aus. Die Arbeit des Betriebsrates wird dadurch erschwert, daß diese ZDL keinerlei Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz haben, im Gegenteil einer dem Soldatenrecht angelehnten Disziplinarordnung unterliegen. Das Diakonische Werk Oldenburg hat am 1.10.87 seine Kosten pro ZDL bei 382,25 DM im Monat veranschlagt (plus 123,85 DM Nebenkosten). Der/die LeserIn möge sich selbst errechnen, wieviel dem Diakonischen Werk stattdessen Hauptamtliche kosten würden.<br /> Angemerkt sei hier auch, daß sich ZDL in Einrichtungen mit progressivem Anspruch keinesfalls für mehr Geld abrackern. Dabei ergibt sich in diesen Dienststellen ein im besonderen Maße auffälliges Problem: Gerade hier muß sich damit auseinandergesetzt werden, sich mit ZDL zugleich die Bestimmungen über den Zivildienst, also die zwangsgesetzliche Grundlage ins Haus zu holen. Dies ist nicht einfach abzuweisen mit dem Hinweis, »Wir machen das schon anders« &#8212; es ist davon auszugehen, daß eine von außen vorgegebene Struktur in diese Bereiche hineinragt und nur in Ausnahmefällen und nur zeitweise zurücktritt.</p>
<p>In wenigen Jahren ist trotz der Verlängerung des Zivildienstes aus demographischen  Gründen mit einem Absinken der Zahl von ZDL zu rechnen. Schon jetzt wird um die ZDL gefeilscht. Wer soll dann die Arbeit machen, die doch bisher geleistet wurde und sich als notwendig herausgestellt hat? Und schon, ob des möglichen Rückgangs der Zahl von ZDL, ist die Frage einer allgemeinen Dienstpflicht gestellt. Nicht nur Männer, auch Frauen erwartet mit dieser Möglichkeit soziale Zwangsarbeit. Über die Rechte und Pflichten der Menschen im Sozialstaat schrieb unlängst Todenhöfer (CDU-MdB): »Der Präsident des Bayerischen Roten Kreuzes &#8230; hat kürzlich darauf hingewiesen, daß der Bedarf an Pflegepersonal in Alten- und Pflegeheimen inzwischen derart groß geworden sei, daß Überlegungen notwendig seien, ob und wie in Zukunft ein soziales Jahr für junge Frauen zur Pflicht gemacht werden könnte. Ein hartes, aber offenes Wort.« (14) Faktisch leistet der Zivildienst heute einen Beitrag, Zwangsdienste im sozialen Bereich zu etablieren. Es findet eine Gewöhnung an zwangsverpflichtete Arbeitskräfte statt, ohne die die Dienststellen meinen, nicht mehr auskommen zu können. Letzteres, weil sie sich auf den Deal mit den billigen Arbeitskräften anstelle des Konfliktes mit dem Staat eingelassen haben.</p>
<h2 class="auto-created">Arbeitsam und ehrenwert &mdash; irgendwas ist da verkehrt</h2>
<p>Der ideologische Einstieg zur Erweiterung des Zivildienstes im sozialen Bereich war  schon 1973 seine angebliche Sinnhaftigkeit. Die soziale Arbeit wird als sinnvoll an sich dargestellt. Niemand solle sich solcher Arbeit verweigern.</p>
<p>Die Akzeptanz der KDV als ZDL mit wichtigen Aufgaben in dieser Gesellschaft fin det sich mittlerweile in jeder Politikerrede zu diesem Thema. So stellt Adam-Schwätzer (FDP-MdB) einen weiteren Zusammenhang zwischen Zivildienst und Landesverteidigung her: »Überall dort, wo ZDL durch ihren Dienst helfen, soziale Konflikte zu lösen, tragen sie dazu bei, den inneren und sozialen Frieden in der Bundesrepublik zu erhalten. Eine Gesellschaft wäre nicht verteidigungsfähig, wenn sie nicht in der Lage wäre, ihren sozialen und gesellschaftlichen Widerspruch zu lösen. So gesehen ist der Zivildienst sozialer Friedensdienst.« (15)  Eine klare Funktionsbeschreibung: Die Sinnhaftigkeit des Zivildienstes besteht darin, eine passende sozial-politische Ergänzung zur Bundeswehr zu sein. Der soziale Friedensdienst, wie ihn sich Teile der Kirche vorstellen, mobilisiert »seine« ZDL &#8212; bei anderen politischen Inhalten &#8212; mit einer ähnlichen Vorgehensweise. Gerhard A. Hoffmann und Wolfgang Buff, die sehr deutlich den Einfluß »staatlicher Steuerungsmechanismen &#8230; auf die Arbeit in den Dienststellen« 16 kennen, schreiben: »Die Kirche sollte im besonderen Maße darauf Wert legen, daß den jungen Menschen innerhalb des Zivildienstes eine andere Institution und eine andere soziale Arbeit begegnet, eine, die herausfordert, die sich sehen lassen kann, Mut macht und auch persönlich gewinnbringende Erfahrungen ermöglicht.« Hier wird die Wahrnehmung des Zivildienstes mit einem pädagogischen Anspruch verbunden. Unter dem Stichwort »soziales Lernen« werden die ZDL als Klienten wahrgenommen und folgende Ziele damit verbunden:</p>
<p>1.  Es soll keine quantitative, sondern eine qualifizierte Auslastung erfolgen. Es geht   also darum, die ZDL in ihre Arbeitsbereiche einzuarbeiten und diese als sinnvoll  und damit auch positiv erscheinen zu lassen. Tüten kleben, wie es schon von ZDL in Behindertenwerkstätten gemacht wurde, ist eben wesentlich langweiliger und  stupider als andere Tätigkeiten im sozialen Bereich leisten zu können. Wichtig ist  das Gefühl des »gebraucht werdens«.</p>
<p>2. Gegenüber staatlichen Stellen ist dies der Versuch, die nun von den ZDL geleistete  Arbeit als anstrengend, belastend usw. darstellen zu können, um den Schein  eines  zu lockeren Jobs zu begegnen. Damit wird die staatliche Vorgabe, der Zivildienst  sei Ersatz des Wehrdienstes und habe daher mindestens gleich belastend zu sein, wahrgenommen.</p>
<p>So läßt sich der Dienst auch verkaufen im anstehenden Wettbewerb der Dienststel len. Der Zivildienst wird mit der zumindest gleichen Belastung ausgefüllt. Zusätzlich werden damit die ZDL motiviert und zu gut funktionierenden Arbeitskräften gemacht &#8212; billig sind sie obendrein auch noch.<br />Im Bewußtsein vieler ZDL findet sich eine weitgehende Akzeptanz des sozialen Dienstes wieder. Günter Saathoff spricht hier von einer »gebrochenen Wahrnehmung«: »Bei einer großen Gruppe widersprechen sich der in den Dienststellen bzw. bei den konkreten Tätigkeiten erfahrene Nahbereich (»Dienst am Menschen«) und die Beurteilung der Rahmenbedingungen des Zivildienstes (»billiger Arbeitsdienst« »Einplanung in die Kriegsmaschinerie«). (17)<br />Eine etwas verschärfte Variation ist die in einem Bericht der Hamburger Rundschau  geäußerte Begeisterung eines ZDL: »Was gibt es Schöneres als anderen Menschen zu helfen?«</p>
<h2 class="auto-created">Resum&eacute;e</h2>
<p>Eigentlich müßte der Zustand ein großes Erstaunen hervorrufen. Wehrpflichtige verweigern den Kriegsdienst, um einen Zwangsdienst auszuführen. Dabei werden Arbeitsplätze vernichtet und die Qualität der sozialen Arbeit verschlechtert. Wie  geht das nur zusammen, was unter den Stichworten »Zwang« und »sozial« subsummiert wird?</p>
<p>Im sozialen Bereich werden unter dem Prinzip der Subsidiarität aus den gesellschaftlichen Widersprüchen heraus entstandene Situationen der Bedürftigkeit auf die möglichst kleinste gesellschaftliche Einheit verwiesen. In der konservativen Ideologie und Praxis spielt an dieser Stelle die Familie eine zentrale Rolle. Über allem steht der Staat, der sich als vorsorgende Instanz verkauft, tatsächlich aber die Versorgung in erster Linie als Gesetzgeber ausübt und somit tatsächlich, da er dies aus eigenem Interesse heraus tut, kontrolliert und reglementiert. Der soziale Bereich ist ein zentral geregelter, kontrollierter und dezentral durchgeführter gesellschaftlicher Bereich, der die Widersprüche der Gesellschaft kitten soll. Bei all dem kommen die Interessen der Militärs und Wirtschaft keineswegs zu kurz.</p>
<p>Das Interesse, möglichst billig, möglichst effektiv zu produzieren, findet in der Form des Zivildienstes seine grandiose Vollendung. Ein Zwangsdienst, der es ver steht durch den scheinbaren Gegenpart zum Militär ein positives und damit zugleich quasi freiwilliges Gesicht zu erhalten. Da freut sich des Unternehmers Herz.<br />Besonders die neu entstandenen Bereiche ISB und MSHD, die häufig als progressive  Einrichtungen dargestellt werden, arbeiten fast ausschließlich mit ZDL. Die Erweiterungen dieser Einsatzbereiche ist eine Reaktion des Staates auf die konstatierten sozialen Probleme, die der sogenannte »Pflegenotstand« mit sich bringt.<br />Parallele Tendenzen sind die massiven Versuche, gerade in diesen Bereichen Ehrenamtlichkeit und Nachbarschaftshilfe zu forcieren, also verstärkt soziale Aufgaben in familiäre und nachbarschaftliche Zusammenhänge zu verweisen. Unter dem Stichwort »Aktivierung von Selbsthilfe« führen diese Projekte eine neue Form der Subsidiarität 18 vor. Hier wurde in den letzten Jahren eine Struktur geschaffen, die erst auf den zweiten Blick zeigt, was in ihr steckt. Vielfach sicherlich nicht oder kaum wahrgenommen, lassen einige Zusammenhänge darauf schließen, daß genau diese Bereiche einen Teil der militärischen Planungen entsprechen. Zu gut passen diese Dienste auf manche schon gemachten Vorschläge.<br />Einen davon,  aus dem Gesundheitssichterstellungsgesetzentwurf der SPD/FDP von 1980/81 wollen wir hier zitieren: »Um die stationäre Versorgung von Schwerkranken und Verletzten sicherstellen zu können, muß im Verteidigungsfall die Aufnahme anderer Patienten u.U. beschränkt bzw. ihre vorzeitige Entlassung angeordnet werden. Für die Patienten, denen dann keine stationäre Behandlung mehr in einem Krankenhaus zuteil wird, gewinnt die Betreuung durch die sozialen Dienste eine besondere Bedeutung.« (19)</p>
<p>Neben dieser Möglichkeit der Betreuung von aus dem Krankenhaus geworfenen PatientInnen wird in der Literatur auch noch die Notwendigkeit der psychologischen Kriegsführung genannt, z.B. zur Beruhigung von außer Kontrolle geratenen Flüchtlingen. Ein Betreuungszug hätte »zur Aufgabe, hilfsbedürftige Personen mit Versorgungsgütern zu versehen, bei der vorläufigen Unterbringung zu helfen und sie insgesamt zu betreuen. Hierzu gehört auch die nur von den Johannitern und Maltesern vorbereitete geistliche Betreuung durch Seelsorger.« (20)<br />Das sind die auf die sozialen Dienste zu geschneiderten Einsatzbereiche im sogenannten Verteidigungsfall. Keineswegs wäre es dafür notwendig, ZDL an völlig anderen Stellen einzusetzen. Die Arbeit bleibt die gleiche, nur die Klienten wechseln.<br />Was bleibt also Positives im Zivildienst? Vielleicht nur: »Das einzig gute am Zivildienst ist, daß Männer eine Zeitlang die Arbeiten verrichten müssen, die sonst üblicherweise den Frauen aufgehalst werden«?</p>
<p>Was bleiben KDV dann noch für Möglichkeiten, außer der Konsequenz, auch den Zivildienst zu verweigern, sich aber damit dem Herrschaftssystem in seiner deutlichsten Form auszuliefern, möglicherweise dem Knast?<br />Zum einen ist es wichtig, die Auseinandersetzung mit der Frage der sozialen Dienstpflicht für Frauen verstärkt zu führen, was bisher nur ansatzweise geschieht.<br />Für den Zivildienst bietet uns oben schon angeführter K. Steinwender Möglichkeiten  an. Er spricht aus, was für den Zivildienst selbst eine Perspektive sein könnte, eine Perspektive gegen den Zwangsdienst an sich und damit auch gegen die Wehrpflicht: »Die Einhaltungen dieser Vorschriften aber kann er (der Staat d.A.) kaum überwachen. Es sind lediglich Einzelfälle, von denen er erfährt, kaum die Spitze eines Eisberges. Wenn die Dienstleistenden nicht wollen, ist er daher machtlos. Und er ist in dem Maß machtlos, in dem sie nicht wollen. Das beginnt mit einer unengagierten Wahrnehmung des Dienstes, die dazu führt, daß die Beschäftigungsstelle ihr Interesse an den Dienstleistenden verlieren, die betreffenden Dienstleistenden fortschicken und schließlich auf ihren Zivildienstplatz verzichten. Und es endet bei einer gemeinsamen Dienstverweigerung, einem sog. Streik, der der Staat bei der gegenwärtigen Organisationsform letzten Endes machtlos gegenübersteht.« (21)</p>
<h2 class="auto-created">Verweise</h2>
<p>1 Siegfried Rupnow, Grundausbildung zur Sozialen Verteidigung im Zivildienst; aus: Gewaltfreie Aktion, Berlin 1/2 1985<br />2 Deutsche Friedensgesellschaft &#8212; Vereinigte Kriegsdienstgegnerinnen, Kriegsdienstverweigerung-Zivildienst, Velbert, Juni 1987, S. 36<br />3 Antragszahlen nach DFG- VK a.a.O. März 1988, Zahl der ZDL nach Informationen des   BAZ, Stand 15. 10. 87<br />4 Die Zahl der Disziplinarverfahren stieg von 622 (1984) auf 2672 am 31.10.86, Zahlen nach DFG-VK a.a.O. 4/86<br />5 P. Hintze vor der Oldenburger Reserveoffiziersgemeinschaft am 19.9.85, zit. Nach   Ausbruch, Orkan der SOdZDL, Nr. 29<br />6 Eine ausführliche Begründung dazu findet sich in: DFG- VK Offenbach und SOdZDL (Hrsg.);   Drückeberger, Ein Ratgeber zum Zivildienst, Offenbach 1987<br />7 vgl. auch Stellungnahme des DGB zum Entwurf des 3. Gesetzes zur Änderung des Ersatzdienstgesetzes am 30. März 1971 und Resolution zur 13. ordentlichen Bundeskonferenz des DGB<br />8 Informationen der Gewerkschaft ÖTV zur Aktion »Wir müssen helfen können«, Stuttgart 1987<br />9 Antwort der Bundesregierung auf eine große Anfrage zur »Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens«, 22.5.85, Quelle: Stat. Bundesamt<br />10 Memorandum 1987, AG Alternative Wirtschaftspolitik. Pahl-Rugenstein Verlag, Köln 1987<br />11 Jürgen Blandow, Zivildienstleistende als Personalgruppe des Wohlfahrtswesens. Ergebnisse einer regionalen Arbeitsmarktstudie, aus: Ev. Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der KDVer (Hrsg.), Zivildienst nur Militärdienstersatz: Dem Pazifismus (k)eine Chance, Bremen 1988<br />12 zit. nach Ausbruch a.a.O. Jan./Feb. 1987<br />13 Eine differenzierte Darstellung findet sich in: DFG-VK Offenbach, SOdZDL (Hrsg.), Arbeitssam und ehrenwert, irgendwas ist da verkehrt, voraussichtliches Erscheinungsdatum Mitte 1988<br />14 zit. nach einem Leitartikel in der »Bunte« Jan. 1988<br />15 zit. nach Diakonisches Werk (Hrsg.), Zivildienst in Kirche und Diakonie<br />16 Buff, Hoffmann a.a.O.<br />17 zit. nach DFG- VK, Kriegsdienstverweigerung-Zivildienst, a.a.0 April 1986, vgl. z.B. auch: »Ich bin zufrieden, alles o.k.«, ZDL-Info, Caritas-Verband, Limburg 1/85<br />18 vgl. Anm. 13<br />19 aus der Begründung zu § 2 des GesSG-Entwurf von 1980/81<br />20 aus: Zivilschutzmagazin 4/86, S. 20, Hrsg.: Bundesverband für den Selbstschutz<br />21 K. Steinwender, zit. nach Ev. Arbeitsgemeinschaft a.a.0</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/93/publikation/zivildienstleistende-zwangsarbeiter-im-sozialen-kleid/">Zivildienstleistende: Zwangsarbeiter im sozialen Kleid</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
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		<title>Jugend ohne Arbeit &#8211; Jugend ohne Rechte*</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Jan 1987 11:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitslosigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Generationen]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dokumentation aus vorgänge Nr. 85 (Heft 1/1987), S. 138-142 Politiker, Theologen, Philosophen, Pädagogen und Juristen sind sich in einem einig: Arbeit und Ausbildung haben entscheidenden Anteil an der Konstitution des Individuums als personales und gesellschaftliches Wesen. Über die Ursachen und Folgen von Arbeitsmangel und Ausbildungsplatzverweigerung und die zu ziehenden rechtlichen und gesellschaftspolitischen Folgerungen jedoch herrscht [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/85-vorgaenge/publikation/jugend-ohne-arbeit-jugend-ohne-rechte/">Jugend ohne Arbeit &#8211; Jugend ohne Rechte*</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Dokumentation</p>
<p>aus vorgänge Nr. 85 (Heft 1/1987), S. 138-142</p>
<p>Politiker, Theologen, Philosophen, Pädagogen und Juristen sind sich in einem einig: Arbeit und Ausbildung haben entscheidenden Anteil an der Konstitution des Individuums als personales und gesellschaftliches Wesen. Über die Ursachen und Folgen von Arbeitsmangel und Ausbildungsplatzverweigerung und die zu ziehenden rechtlichen und gesellschaftspolitischen Folgerungen jedoch herrscht Uneinigkeit.<br />In der Beratung über den Bericht der Enquete-Kommission »Jugendprotest im demokratischen Staat« stellt in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 24.10.1985 für die SPD der Abgeordnete Müller (Düsseldorf) unter Bezugnahme auf die Unruhen in England fest: »Wenn wir sehen, daß Arbeitslosigkeit der zentrale Punkt für die Unruhen war, dann müssen wir uns auch deshalb in der Bundesrepublik mehr Gedanken machen, wie wir Jugendlichen helfen können, in Arbeit zu kommen« (1). Frau Segall (FDP) erklärt: »Die Bewältigung der Jugendarbeitslosigkeit sehe ich als ein zentrales Problem an, einerseits, weil es von ausschlaggebender Bedeutung für das Leben eines jungen Menschen und seiner weiteren Entfaltung ist, ob er eine seinen Fähigkeiten entsprechende Arbeit findet. Seine Einstellung zu diesem Staat wird davon geprägt, ob er in diesem Staat einen Platz findet, der ihm eine selbstverantwortliche Existenz ermöglicht« (2). Und die Staatssekretärin Karwatzki (CDU/CSU), resumiert: »Arbeit und Beruf haben für die meisten jungen Menschen einen zentralen Stellenwert als Kristallisationspunkt ihrer Ansprüche auf ein selbstgestaltetes Leben&#8230;. Sie werden &#8230; vom Wunsch nach einer inhaltlich befriedigenden Tätigkeit geleitet, in die sie sich als Person einbringen können, in der sie Anerkennung, Selbstbestätigung und das Gefühl sozialer Integration finden wollen« (3).<br />Auch die Eidgenössische Kommission für Jugendfragen geht in ihren »Thesen zu den Jugendunruhen 1980« davon aus, daß vor dem Hintergrund der Beschränkung der Freiheit in der Wahl von Beruf und Arbeitsplatz von den berechtigten Hoffnungen in politische Reformvorstellungen mit Wirkung auf das Bildungswesen zwischen Schule und beruflicher Weiterbildung kaum etwas übriggeblieben sein (4).<br />Das Beziehungsgefüge von Arbeit, Menschenwürde, Gesellschaft und Staat begleitet die abendländische Gesellschaft seit ihren Anfangen. Entsprechend der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung durch die Jahrhunderte wird je nach dem, ob zuviel Arbeit vorhanden ist oder aber Arb eitsmangel herrscht, der versklavte Mensch seiner Arbeitskraft wegen als Sache definiert oder der von seinem Feudalherrn zum arbeitslosen Bettler gemachte landvertriebene Bauer gebrandmarkt und mit dem Tode bestraft. Am 25. November 1818 berichtet der Regierungspräsident von Potsdam an den Oberpräsidenten v. Heydebreck, daß fünfjährige Kinder einen Fünfzehnstundenfabrikarbeitstag haben, stellt aber zugleich auch &#151; zynisch? &#8211; fest: »Die Lage der Fabrikarbeiter, die ohnehin in der Regel nur in Dürftigkeit leben und die bei eintretender Teuerung oder anderen Unglücksfällen mit dem Hunger kämpfen, würde dann noch drückender, wenn sie den Erwerb ihrer Kinder ganz entbehren sollten« (5). Aus dieser Lage hat bereits 1821 Georg Wilhelm Friedrich Hegel in seiner »Philosophie des Rechts« für die bürgerliche Gesellschaft die Folgerung gezogen, daß im Zusammenhang mit der Freiheit des Handels, des Gewerbes und der Produktion die bürgerliche Gesellschaft das Individuum aus der Familie reiße und selbst dann als allgemeine Familie ebenso rechtlich gesicherte und zu sichernde Ansprüche an den einzelnen wie dieser Ansprüche an die Gesellschaft habe. Indem einerseits die Verallgemeinerung des Zusammenhangs der Menschen durch ihre Bedürfnisse und der Weisen, die Mittel für diese zu bereiten und herbeizubringen und daraus gefolgert andererseits die Vereinzelung und Beschränktheit der besonderen Arbeit und damit die Abhängigkeit und Not der an diese Arbeit gebundenen Klasse die Anhäufung der Reichtümer produziere, komme zum Vorschein, »daß bei dem Übermaße des Reichtums die bürgerliche Gesellschaft nicht reich genug ist, d.h. an dem ihr eigentümlichen Vermögen nicht genug besitzt, dem Übermaß der Armut und der Erzeugung des Pöbels zu steuern« (6). Die Folgerungen, die Karl Marx für die Überwindung dieses Widerspruchs der bürgerlichen Gesellschaft gezogen hat, sind bekannt. &#151; Daß dieses Widerspruchssystem durch Erziehung und Recht gesichert werden muß, bedarf keiner Begründung. So ist es kein Zufall, wenn präzise 100 Jahre nach dem Oberpräsidenten von Preußen und dem Philosophen Hegel ein Pädagoge, Kerschensteiner, 1918 über die proletarische Jugend schreibt, sie sei: »Unfertig im Charakter, ja mitten im Sturm der Pubertätsjahre entlassen aus dem Erziehungsbereich der Volksschule, hinausgestoßen in den rücksichtslosen Kampf ums tägliche Brot, heim- und familienlos, preisgegeben allen Versuchungen, die in den dunklen Schatten der Großstädte wuchern, ohne Führer in das Reich der höheren Werte« 7, und der Gefängnisdirektor Krohne wird 1923 von dem Jugendrichter Herbert Francke mit der Frage zitiert, ob »wir den Glanz unserer industriellen Entwicklung zum nicht geringen Teil mit unserer Jugend bezahlt« (8) hätten. In welcher Währung zahlen wir heute? Ist dies dieselbe geblieben und sind wir nur der Inflation anheim gefallen? Hat sich der Währungsindex geändert? Währungseinheit ist unter der gegebenen Fragestellung Art. 12 GG. Sein Absatz 1 lautet: »Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden«. Zunächst muß festgehalten werden, daß Arbeits- und Berufsfreiheit sich nicht auf unterschiedliche Sachverhalte beziehen, sondern daß jede Arbeit berufliche Tätigkeit ist.</p>
<p>Bereits in einer frühen Entscheidung stellt das Bundesverfassungsgericht fest: »Art. 12 Abs. 1 unterscheidet nicht zwischen dem selbständig und dem unselbständig ausgeübten Beruf; auch abhängige Arbeit kann als Beruf gewählt werden und wird es in der modernen Gesellschaft immer mehr« (9), das heißt, jede Arbeitsaufnahme ist Berufsausübung im Sinne von Art. 12 GG. Durch Arbeit und Berufsausübung gewinnt der Mensch einen Teil seiner Identität. Damit ist Art. 12 GG kein klassisches Abwehrgrundrecht gegenüber dem Staat, sondern die staatliche Garantie der Möglichkeit selbstverantwortlicher Existenzgestaltung, individualer Persönlichkeitsbildung und sozialer Statusbestimmung. »Da soziale und wirtschaftliche Eigenverantwortlichkeit sowie Existenzsicherung dieser Art notwendiger Bestandteil einer ebenso freiheitlichen wie sozialen Persönlichkeitsbildung sind, erweist sich das Recht der Berufsfreiheit als ein besonderes Freiheits- und Persönlichkeitsrecht, das im engen Zusammenhang mit den (allgemeinen) Gewährleistungen von Menschenwürde gemäß Art. 11 und freier Entfaltung der Persönlichkeit gemäß Art. 2 I steht« (10).<br />In diesem Verständnis ist die vom Staat nicht konkret verhinderte Arbeitslosigkeit für jedes betroffene Individuum strukturell erlittene Gewalt. Verordnete Arbeitslosigkeit produziert beschädigtes Leben. Der Mensch lebt in der Zeit, und zwar nicht in einer gesellschaftlich verallgemeinerten, sondern in einer individuell zugemessenen und persönlich erfahrenen Zeit. Wenn die Persönlichkeitsentfaltung gemäß Art. 2 (1) GG ihr Freiheitsziel entscheidend zwar nicht nur, aber wesentlich auch durch Verwirklichung von Arbeit und beruflicher Tätigkeit findet, erfährt das Individuum seine durch Arbeitslosigkeit enteignete Zeit als Sein ohne Zeit und als seine Zeit ohne Sein, sich selbst als Konkretion der ihrer Substanz entleerten Würde. Die Gesellschaft, die Arbeitslosigkeit verordnet und Ausbildungsstellenmangel hinnimmt, »ruft lebensgeschichtlich kaum umkehrbare Schäden in der Identität der betroffenen Jugendlichen hervor« (11) und verwahrlost die Individuen als einzelne und sich selbst als Kollektiv.</p>
<p>Bei Jugendlichen ohne Arbeits- oder Ausbildungsplatz steht entsprechend ihrer Lebensphase nicht vorrangig der Verlust gewohnter Verhaltensnormen und wichtiger sozialer Bezüge am Arbeitsplatz im Vordergrund ihres Erlebens und Bewußtseins, sondern vor allem die Verweigerung der Chance, in eine Berufsrolle überhaupt einmal hineinwachsen zu können, durch die ihr Status als Erwachsener positiv bestimmt wäre. In einer Gesellschaft, in der die Identitätsbildung der Bürger und Bürgerinnen wesentlich durch Beruf und den beruflichen Erfolg bestimmt wird, führt die Verweigerung der Chance, in eine Berufsrolle hinein-wachsen zu können, zum Vertrauensverlust in die eigene Kraft und die gesellschaftliche Solidaritätsbereitschaft und damit zu einer existenziellen Erfahrung, ein überflüssiger Versager zu sein. Wie Befragungen ergeben haben, bietet auch die Familie hiergegen keineswegs Schutz und sie kann das auch, systembedingt, nicht tun. Vielmehr führt im allgemeinen die »verlängerte materielle und nicht-materielle Abhängigkeit vom Elternhaus &#8230; offen-bar in erheblichem Umfang zu häuslichen Konflikten&#8230;. Nach diesen Ergebnissen scheint die Familie nicht &#8230; (12) eine Position gegen den Druck der Arbeitslosigkeit darzustellen, sondern eher zusätzlichen Druck auf die Jugendlichen auszuüben, was auch in der DJI-Studie zum Ausdruck kam (13)« (14).<br />Ob die von Arbeitslosigkeit bedrohte und betroffene Jugend sich in faschistoiden Gruppen zusammenfinden und damit nicht nur ein Randgruppenphänomen wird &#151; das wäre ja schon traurig genug &#151;, sondern zu einem die Gesellschaft in ihrer zentralen Mitte treffenden Problem wird &#151; nämlich durch Rassismus und Rechtsradikalismus &#151; muß mitdiskutiert werden.<br />Die demokratische Zukunft dieser Gesellschaft steht und fällt mit der Lösung der Arbeitslosigkeits- und Ausbildungsplatzproblematik, mit der Beantwortung der Frage also, ob Staat und Gesellschaft die freiheitsverbürgende Wirkung des Art. 12 GG erkennen und politisch nutzen.</p>
<p>Nun weist zwar das geltende Recht »keinen Rechtssatz aus, aus dem sich unmittelbar und eindeutig eine Ausbildungsverpflichtung von Unternehmen ableiten ließe« (15), jedoch stellt das Bundesverfassungsgericht in seinem das Ausbildungsplatzförderungsgesetz aus föderativen Gründen für nichtig erklärenden Urteil vom 12.12.1980 (16) gleichwohl positiv fest, daß, nachdem der Staat im Rahmen der geschichtlich gewachsenen dualen Aufgabenteilung den Arbeitgebern die praxisbezogene Berufsausbildung überlassen habe, erwartet werden müsse, »daß die gesellschaftliche Gruppe der Arbeitgeber diese Aufgabe &#8230; so erfüllt, daß grundsätzlich alle ausbildungswilligen Jugendlichen die Chance erhalten, einen Ausbildungsplatz zu bekommen« (17). Dieses Recht aller Jugendlichen, also aller Mitglieder des Kollektivs Jugend, findet seine Schranken nicht an der bürgerlich-rechtlichen Vertragsfreiheit der Unternehmer, auszubilden oder nicht; es findet seine Schranke auch nicht an Inhalt und Ausgestaltung der Berufsfreiheit der Unternehmer oder an der ihnen gegenüber geltenden Eigentumsgarantie &#151; für Ausbildung müssen sie mehr aufwenden &#151; als klassischen Grundrechten gegen Übergriffe durch den Staat. Diese Qualität haben die Unternehmergrundrechte natürlich auch &#151; aber nicht im vorliegenden Beziehungsgefüge. Vielmehr finden die Unternehmergrundrechte ihre Grenze von Verfassungswegen in dem ihnen zugeordneten Grundrecht der Jugendlichen auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch Ausbildung mit dem Ziel der eigenverantwortlichen Gestaltung des Lebens, auch durch solidarisch getragene Daseinsvorsorge, von der der Arbeitslose systematisch ausgeschlossen ist.</p>
<p>Es handelt sich bei dem Ausbildungsanspruch der Jugend nicht um einen Ausflug des Sozialstaatsprinzips und nicht um die sogenannte Drittwirkung von Grundrechten, sondern es handelt sich um kollidierende Grundrechte, die der Gesetzgeber in ein Verhältnis zueinander bringen muß. Bei der Konkurrenzabwägung wird er zu beachten haben, daß es sich bei der Berufsfindungs- und Berufswahlfreiheit um Kernbereiche von Würde und Freiheit in den »existenziellen Bezügen individueller und gesellschaftlicher ldentitätsfindung« 18, bei der unternehmerischen Berufsausübung insoweit mehr nur um ökonomische und soziale Funktionen handelt. Dem durch das Grundgesetz verfaßten Staat obliegt im Rahmen seiner Grundrechtspolitik nicht nur die Sicherung von Freiräumen, sondern auch die Förderung der Bedingungen der Grundrechtsverwirklichung, d.h. er hat insoweit in die Wirtschaftsstruktur von Verfassungswegen einzugreifen. Folgt der Staat diesem Verfassungsauftrag nicht, degeneriert also das Grundrecht der Jugend auf Berufsausbildung gemäß Art. 12 GG im Rahmen des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zu einem »Grundrecht unter Konjunkturvorbehalt« (19), wird er denjenigen die Argumente liefern, die in der Verfassung nur den legitimatorischen Überbau für eine kapitalistische Wirtschaftsstruktur sehen. Ein Grundrecht unter Konjunkturvorbehalt läuft leer. Die konkrete personale Freiheitsverwirklichung durch Berufsausübung hat unter dem Schutzschild des Würdebegriffes teil an der Staatszielbestimmung der Bundesrepublik Deutschland. Wird die auch in bezug auf die individuelle Freiheitsverwirklichung durch das Angebot der Berufsausbildung konkretisierte Staatszielbestimmung ihres Wesens beraubt, entzieht sich der Staat seine demokratische Basis.</p>
<p>In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, daß in dem als Grundrecht zu definierenden Recht auf Erziehung des minderjährigen Bürgers 20 das Recht auf berufliche Bildung notwendig enthalten ist, und zwar auch in Hinsicht auf Art. 3 GG (Gleichheit). Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen zum Recht auf Hochschulzugang (numerus-clausus-Beschlüsse) entschieden, daß das Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte »ohne die tatsächliche Voraussetzung, es in Anspruch nehmen zu können, wertlos« (21) sei. Was aber dem angehenden Arzt recht ist, muß dem angehenden Schreiner billig sein: Wenn praktisch kein Sonderschul- oder Hauptschulabgänger noch eine Möglichkeit des Zugangs zu einem seinem Schulabschluß entsprechenden Ausbildungsberuf hat, ist er dem Abiturienten unter dem Gesichtspunkt beruflicher Ausbildung in seiner Grundrechtsverwirklichung nicht mehr gleichgestellt (21a). Gustav W. Heinemann hat als Bundesjustizminister anläßlich des Attentates auf Rudi Dutschke in seiner Erklärung vom 14. April 1968 gesagt: »Das Kleid unserer Freiheit sind die Gesetze, die wir uns selber gegeben haben« (22). Wenn der Gesetzgeber seiner Rechtspflicht zur Ausfüllung der Lücke zwischen den Grundrechten der Jugendlichen und denen der Unternehmer nicht nachkommt: Könnten die betroffenen Jugendlichen vielleicht finden, daß die Kleider bisher nur eine Lücke verdeckt haben und nun, da kein Stoff mehr vorhanden ist, die Blöße zu bedecken, wahrnehmen, daß der Platz von Freiheit und Demokratie leer ist, daß die so entkleidete Demokratie auch keine nackte Freiheit mehr birgt? Verändert also die Arbeits- und Ausbildungsproblematik die Bundesrepublik Deutschland in ihrer Struktur?</p>
<p>Am 25.01.1965 wurde von einem Amtsgericht gegen einen Jugendlichen wegen Arbeitsbummelei Fürsorgeerziehung angeordnet, das Landgericht hob den Beschluß auf, weil die Voraussetzungen der Fürsorgeerziehung nicht erfüllt seien. Das Oberlandesgericht Köln hob den Beschluß des Landesgerichtes am 02.06.1965 mit folgender Begründung auf: »Der Ausgangspunkt des LG, daß keine Verpflichtung zur Arbeit bestehe, ist zwar insofern richtig, als in normalen Zeiten keine Rechtspflicht zur Arbeit gegenüber dem Staate anzunehmen ist. Aus diesem Grunde kann auch die im Kriege erlassene Entscheidung des KG vom 13.08.1943 (vgl. DFG 1943 S. 129) nicht zum Vergleich herangezogen werden.<br />Das ändert aber nichts daran, daß die Arbeit ein unentbehrliches Erziehungsmittel zur seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit im Sinne des § 11 JWG (Jugendwohlfahrtsgesetz) darstellt, worauf es hier allein ankommt. Die Arbeit ist eine der menschlichen Natur angemessene Verhaltensweise; durch sie wird der Mensch angeregt, die eigenen Kräfte zu entwickeln, die Trägheit zu überwinden und sich innerlich freien, sittlich gefertigten Persönlichkeit zu entfalten« (23). &#151; Ein Vormundschaftsrichter, der 1985 Fürsorgeerziehung wegen Arbeitsbummelei verhängen würde, wäre sich des Hohngelächters der gesamten Zunft sicher.</p>
<p>Während in der ersten Hälfte der zeitlichen Dauer der Bundesrepublik Deutschland Unterschichtjugendliche zur Arbeit geprügelt wurden, wird heute in den Heimen der Fürsorgeerziehung aus disziplinären Gründen mit dem Ausbildungsplatzverlust gedroht, das heißt, der Paradigmawechsel ist perfekt: Erziehungsziel ist auch der Jugendliche, der Arbeitslosigkeit aggressionslos erträgt, und die zuständigen Ämter übersehen geflissentlich die Lage der Jugendlichen, deren lebendige Persönlichkeit der Enteignung ihrer Zeit zum Opfer fällt. Bis in die 70er Jahre stand um der Verwertung der Arbeitskraft willen die Freiheit der Person, heute steht wegen der Nichtverwertbarkeit der Arbeitskraft die freie Entfaltung der Persönlichkeit zur Disposition des Staates. Die Verfassung, unter deren Geltung beides geschieht, ist »im Bewußtsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen« (Präambel) beschlossen, und sowohl für die Jugendliche und calvinistische als auch für die nach scholastische katholische Kirche gilt 1985: »In der Arbeit läßt Gott den Menschen teilhaben an der Erhaltung und Gestaltung seiner Schöpfung&#8230;. Es ist Gottes Wille, daß der Mensch arbeite. &#8230; Arbeitslosigkeit schränkt den Menschen ein, seinem Auftrag zu entsprechen, Treuhänder Gottes zu sein und für Schöpfung und Mitmensch tätig zu werden« (24). &#151; »Arbeit gehört zum menschlichen Leben. &#8230; Arbeitslosigkeit greift die sozialen Bindungen in Ehe und Familie, im nachbarschaftlichen Leben an und zerstört Solidarität« (25).</p>
<p>Damit schließt sich der Kreis zu den Rechten der Jugendlichen, die ohne Arbeit oder Ausbildungsplatz sind: Als symptomatisch sei noch hervorgehoben, daß unsere Gesellschaft sich bisher konstant geweigert hat, die hier diskutierte Problema tik auch über eine jugendspezifische Gesetzgebung anzugehen. Ein neues Jugendhilfrecht zur Ablösung des Jugendwohlfahrtsgesetzes von 1922 ist systematisch verhindert worden. § 24 des Diskussionsentwurfes zu einem neuen Jugendhilferecht von 1973 lautet: »Der Förderung der Jugend dienen alle Hilfen, die geeignet sind, junge Menschen generell zu befähigen, ihre körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte zu entfalten und sich zu selbstbestimmten Persönlichkeiten zu entwickeln, die in der Lage sind, ihre Stellung in Familie, Beruf, Staat und Gesellschaft auszufüllen, ihre Interessen und Rechte wahrzunehmen, sich solidarisch zu verhalten und am wirtschaftlichen, sozialen und politischen Leben verantwortlich mitzuwirken (Hilfen zur Jugendarbeit) &#8230;« (26).</p>
<p>Was aber bedeutet denn die Hervorhebung von  Solidarität aus theologischer und gesellschaftlicher Sicht konkret?</p>
<p>Gustav W. Heinemann hat am 3. Mai 1974 erklärt:  »Der organisierte Arbeitnehmer trägt dazu bei, daß durch seine Gewerkschaft der Gedanke des sozialen Fortschritts lebendig bleibt und daß die Gleichgültigen aufgerüttelt werden, sich ebenfalls dem Kampf um mehr Menschlichkeit im Arbeitsleben zu stellen. &#8230; Er ist kein Trittbrettfahrer der Gesellschaft, er ist vielmehr ein Schrittmacher auf dem Wege zum sozialen Fortschritt« (27).<br />Wenn aber die Einzelgewerkschaften schulentlassene Arbeitslose nicht aufnehmen? Eine solche  ausgegrenzte Jugend ohne Beruf wird ihre sozialen Rückschritte um die Gewerkschaften (ohne Jugend) herumlenken 28. Damit bleibt in Verbindung mit Arbeitslosigkeit und Ausbildungsplatzverweigerung ebenso wie Art. 2 (1) GG, nämlich die freie Entfaltung der Persönlichkeit, Art. 3 § § Art. 9 GG (Koalitionsfreiheit) zwar abstrakt im Grundrechtshimmel versammelt, ist aber konkret wie die anderen Grundrechte leer. Arbeitslose junge Menschen auf ihre abstrakt weiter bestehenden Grundrechte zum Beispiel gemäß Art. 6 GG (Familiengründung) oder Art. 14 GG (Recht auf Eigentumsbildung) zu verweisen, könnte wohl nur zynisch genannt werden. Die Jugend ohne solche Rechte ist die, die keine Arbeit hat.<br />Damit gilt für die hier Betroffenen nicht mehr Gustav W. Heinemanns Satz: »Unser Grundgesetz ist ein großes Angebot«. &#151; Gegenüber diesen Jugendlichen verweigert die Gesellschaft die Erfüllung dieses Angebotes (29). Diese Jugendlichen können das Wort Grundgesetz nicht mehr buchstabieren.</p>
<p><b>Verweise</b></p>
<p>1 Plenarprotokoll 10/168 des Deutschen Bundestages vom 24. Oktober 1985, S. 12568 D.<br />2 ib., 12569 D.<br />3 ib., 12575 D.<br />4 &#8222;Thesen zu den Jugendunruhen 1980&#8220;, aufgestellt von  der Eidgenössischen Kommission für Jugendfragen, November 1980, S. 16 f.<br />5 Jürgen Kuczynski, Geschichte des Alltags des deutschen Volkes, Bd. 3, 1981, S. 237.<br />6  G. W.F. Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, 1821, § § 230 ff., § 245 (s. auch § 238).<br />7 Archiv für Kriminologie, Bd. 70, 1918, S. 224.<br />8 Herbert Francke, Das Jugendgerichtsgesetz vom 16. Februar 1923, 19262, S. 16.<br />9 BVerfGE 7, 377,  298. &#151; Vgl. zum Verhältnis von Ausbildung, Beruf und Arbeit u.a. Ingo Richter, Ausbildung und Arbeit, in: Juristenzeitung, 1981, S. 176-184.<br />10 Maunz, Düring u.a., Grundgesetz, Kommentar, Art. 12, Rdnr. 9 (Scholz).<br />11Ulrich Mückenberger, Gibt es eine verfassungsrechtliche Verpflichtung für Unternehmen, Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen? Manuskript, 1986, S. 110. &#151; Vgl. zu Identitätsproblematik auch Peter Alheit, Christian Glasß, Beschädigtes Leben. Soziale Biographien arbeitsloser Jugendlicher, 1986, und Christine Morgenroth, Zwischen Selbstorganisation und Selbstzerstörung, Identitätsprobleme jugendlicher Arbeitsloser, 1985. &#151; Zum Zeitbewußtsein vgl. auch Klaus Heinemann, Arbeitslosigkeit und Zeitbewußtsein, in: Soziale Welt, 1982, H. 1, S. 87 ff.<br />12 »wie bei Kluth  (H. Kluth, Der arbeitslose Jugendliche und seine Familie, in: H. Schelsky (Hrsg.), Arbeitslosigkeit und Berufsnot der Jugendlichen, Bd. 2, 1952) und Opaschowski (H. Opaschowski, Zur Lebenssituation arbeitsloser Jugendlicher) ausgeführt«.<br />13  Angelika Burger, Gerlinde Seidenspinner, Jugend unter dem Druck der Arbeitslosigkeit, 1977.<br />14  Karen Schober, Arbeitslose Jugendliche: Belastungen und Reaktionen der Betroffenen, in: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, cd. Karl Martin Bolte u.a., 1978, S. 198-215, S. 207 &#151; Vgl. auch Arno Giesebrecht, Jugend ohne Arbeit, 1983, insb. S. 51 ff.<br />15 Mückenberger, S. 15.<br />16 BVerfGE 55, 274-348.<br />17 ib., S. 313.<br />18 Mückenberger, S. 81. &#151; Zum Verhältnis von verfassungsrechtlicher zu verfassungspolitischer Dimension   vgl. Bernhard Schlink, Acht Thesen zur Kodifizierung eines Grundrechts auf Ausbildung, in: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 1980, S. 209-216.<br />19  Hans Peter Schneider, Artikel 12 GG &#151; Freiheit des Berufs und Grundrecht der Arbeit, Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer, H. 43, 1985, S. 45.<br />20 Vgl. hierzu  Klaus Rehbein, Öffentliche Erziehung im Widerspruch, 1980, S. 24 ff und S. 49 ff mit weiteren Nachweisen.<br />21 BVerfGE 33, 303, 331; vgl. auch 39, 258, 270 f.<br />21aVon der Entwertung der Bildungszertifikate sind Mädchen besonders kraß betroffen (vgl. Martin Baethge, Berufliche Sozialisation in der gegenwärtigen Krise, in: Sozialisation durch den heimlichen Lehrplan des Betriebs, Hg. Helmut Held und Wolfgang Lempert, 1982, S. 59 ff.; Helga Bilden u.a., Arbeitslose junge Mädchen, in: Zeitschrift für Pädagogik, 1981, S. 677 ff.<br />22 Gustav W. Heinemann, Es gibt schwierige Vaterländer &#8230;, Reden und Aufsätze 1919-1969, ed. Helmut Lindemann, 1977, S. 335.<br />23 Beschluß des OLG Köln, v. 2.6.1965, 2 Wx 59/65, veröffentlicht in: Sammlung jugendrechtlicher Entscheidungen, hrsg. v. Karl-Heinz Deutsch u. Paul Seipp (Ausgabe &#8217;54), E 16, S. 243 ff., S. 244 f.<br />24 Wort der Landessynode der Ev.-luth. Landeskirche Hannover vom 20. Juli 1985 zu Fragen der Arbeitslosigkeit, Loccumer Protokolle 16/&#8217;84, cd. Manfred Pluskwa, 1985 2, S. 315 f.<br />25 Gemeinsames Wort des Rtes der Evangelischen Kirche  in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz zur Arbeitslosigkeit, Loccumer Protokolle 16/&#8217;84, 19852, S. 320.<br />26 Diskussionsentwurf eines Jugendhilfegesetzes, ed. Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, 1973, § 24.<br />27 Gustav W. Heinemann, Allen Bürgern verpflichtet, Reden des Bundespräsidenten 1969-1974, S. 221 ff: Solidarität der Arbeitnehmer. Ansprache bei der Jubilar-Ehrung der Gewerkschaft Bau-Steine-Erden am 3. Mai 1974, S. 221-226, S. 221.<br />28 Vgl.  Reinhard Crusius, Manfred Wilke, Jugend ohne Beruf &#151; Gewerkschaft ohne Jugend?, 1981.<br />29 Gilt der folgende Satz des Bundesverfassungsgerichtes  aus dem Mittelbestimmungsurteil vom 1. März 1979 konkret auch für die im vorliegenden Zusammenhang diskutierte Gruppe: »Mitbestimmung im Unternehmen beeinflußt zu einem nicht unwesentlichen Teil die Bedingungen, unter denen die Arbeitnehmer namentlich ihr Grundrecht auf Berufsfreiheit wahrnehmen, das für alle sozialen Schichten von Bedeutung ist« (BVerfGE 55, 290, 349)?</p>
<p><i> * Text des Referats, das der Verfasser auf der Jahrestagung der »Gustav-Heinemann-Initiative« am 23. und 24. Mai 1986 in Rastatt hielt. Die übrigen Referate sind dokumentiert in: GHI, &#8222;Arbeit und Bürgerrechte&#8220;, Stuttgart (Radius-Verlag) 1986.</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/85-vorgaenge/publikation/jugend-ohne-arbeit-jugend-ohne-rechte/">Jugend ohne Arbeit &#8211; Jugend ohne Rechte*</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Wirtschaftskrise, Jugendhilfe und -selbsthilfe</title>
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		<pubDate>Thu, 30 May 1985 21:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitslosigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Generationen]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kommentar aus vorgänge Nr. 75 (Heft 3/1985), S. 1-5 Um den Entstehungszusammenhang alternativer Projekte in der BRD zu begreifen, genügt der Verweis auf die ökonomische Krise, die viele Arbeitslose förmlich zur Selbsthilfe zwingt, allein nicht. Vielmehr verdanken sie sich komplexen Krisen- und Protestphänomenen, deren einige im folgenden nur angedeutet werden können. Heute wird so getan [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Kommentar</p>
<p>aus vorgänge Nr. 75 (Heft 3/1985), S. 1-5</p>
<p>Um den Entstehungszusammenhang alternativer Projekte in der BRD zu begreifen, genügt der Verweis auf die ökonomische Krise, die viele Arbeitslose förmlich zur Selbsthilfe zwingt, allein nicht. Vielmehr verdanken sie sich komplexen Krisen- und Protestphänomenen, deren einige im folgenden nur angedeutet werden können. Heute wird so getan &#151; und zwar von seiten aller traditioneller Parteien &#151;, als wären die momentanen gesellschaftlichen Probleme ganz neu, als hätte sie niemand vorhersehen, keiner frühzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen können und so erzählen auch zur Zeit noch zahlreiche Politiker, daß Arbeitslosigkeit durch Wirtschaftswachstum zu überwinden, Abrüstung durch Aufrüstung zu erreichen sei, die Ursachen der vielfältigen ökologischen Krisen noch weithin unerforscht, soziokulturelle Brüche wie die Krise des Bildungs- und Ausbildungssystems nur von linken Intellektuellen herbeigeredet seien, Dürre und Hungerkatastrophen in der Dritten Welt auf unglücklichen Zufällen beruhten &#151; aber im großen und ganzen doch alles in Ordnung sei.</p>
<p>De facto ist nichts in Ordnung und kaum ein Problem neu. Aufrüstung, wie auch immer verbrämt, hatte durch Jahrhunderte hindurch das immer gleiche Resultat: Krieg, Tod, millionenfaches Elend; und wenn die renommiertesten Friedensforscher unserer Tage von der Unvermeidlichkeit eines neuen Krieges ausgehen, und sei es »nur« aufgrund eines falsch programmierten Computers, des Ausrastens eines ideologisierten Atombombenbesitzers, z.B. in Libyen oder Pakistan, oder eines von lich der jüngsten Pershing II-Explosion bei Heilbronn, die &#151; so »Der Spiegel« (4/1985), S. 83) »das Unvorstellbare wieder ein wenig wahrscheinlicher gemacht« hat, so weiß man, was von offiziellen Fensterreden zu halten ist. Und was passiert: neue Raketenstationierungen in Ost und West und Vorbereitungen auf den Krieg der Sterne&#8230;<br />Daß Haus- und Industrieschlote Gifte ausstoßen, die Boden und Gewässer ruinieren, den Wald sterben lassen und die menschliche Gesundheit beeinträchtigen, ist spätestens seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannt und wurde bereits 1872 von dem Briten R. A. Smith beschrieben. 1896 wurde das erste deutsche Reichspatent auf ein Verfahren zur Rauchgasentschwefelung erteilt, und 1917 warnte Hofrat Julius Stocklasa aus Prag in der Vereinszeitschrift des böhmischen Forstvereins, durch die schwefeldioxydhaltigen Rauchgase und »Fabrik-Exhaltationen« würden ungeheuere Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht werden, »weshalb es schon in vielen Gegenden die höchste Zeit ist, entsprechende Maßregeln zu ihrer Beseitigung zu treffen«. Und was passiert? Die Dreckschleuder Buschhaus geht unentschwefelt ans Netz&#8230;<br />Daß das Problem der Arbeitslosigkeit durch Wirtschaftswachstum nicht zu beseitigen ist, war angesichts der ökonomischen und demographischen Daten bereits vor 10 Jahren klar. Was aber geschieht? Die Zahl der offiziell registrierten »Arbeitslosen« in der Bundesrepublik ist im Dezember 1984 um 136000 auf 2,325 Mio. gestiegen. Und doch erzielte die Bundesanstalt für Arbeit 1984 einen Jahresüberschuß von 3,1 Mrd DM &#151; durch Aussonderung von Dauerarbeitslosen und deshalb nicht mehr Anspruchsberechtigten: »Von den Arbeitslosen erhielten im Dezember 1984 nur noch etwa 1,4 Mio. oder 60,6% Leistungen vom Arbeitsamt. Arbeitslosengeld erhielten noch 803 000 Männer und Frauen oder 34,6%. Im Vergleich dazu zahlten die Arbeitsämter im Dezember 1983 bei insgesamt etwa gleich hoher Arbeitslosigkeit noch an 948 400 Empfänger Arbeitslosengeld. 606000 Erwerbslose oder 26% erhalten derzeit Arbeitslosenhilfe, der Rest von 40% geht leer aus&#8230;« (Frankfurter Rundschau v. 9.1.1985). Zählt man die vom Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung geschätzten 1,35 Mio. nicht registrierte Arbeitslose hinzu, waren 1984 ca. 3,7 Mio. Menschen arbeitslos, von denen über 2,2 Mio. keine Leistungen des Arbeitsamtes erhielten. Was also geschieht? Die Zahl der Dauerarbeitslosen steigt beständig. Die einzige Reaktion &#151; Sonntagsreden und Warten auf Godot, d.h. auf die vielbeschworenen Selbstheilungskräfte der Wirtschaft, die jedoch ganz anderes vorhat: große Rationalisierungsschübe stehen ja erst noch bevor&#8230;</p>
<p>In der Berufsbildungspolitik sieht es nicht anders aus. Bereits Mitte der sechziger Jahre war bekannt, wann geburtenstarke Jahrgänge die Schulen verlassen würden. Die Entwicklung des Ausbildungsangebots war ebenfalls Jahr für Jahr nachzuvollziehen. Nur getan wurde nichts, außer Appellen und Taschenspielertricks beim Versuch, das Problem wenigstens statistisch zu bereinigen: so verkündete Bildungsministerin Dorothee Wilms, bis Ende 1984 sei die Zahl der Jugendlichen ohne Ausbildungsstelle auf 44 500 zurückgegangen. Bis zum Jahresende werde die Zahl der Bewerber ohne Lehrstelle sogar unter 30000 sinken. Die Rechnung täuscht. Wer nach dem Ende des Berufsbildungsjahres am 30. September in den vergangenen 3 Monaten noch einen Ausbildungsplatz fand, besetzte lediglich die Stelle eines anderen Lehrlings. Der Vorgänger hat entweder die Lehrstelle von selbst aufgegeben, weil die ihm nicht paßte, oder der Meister hat ihn während der dreimonatigen Probezeit gefeuert.<br />Diese sogenannten Abbrecher aber verschwinden einfach aus Dorothee Wilms&#8216; Rechenwerk. Den Nachrücker hingegen zieht die Ministerin von der Zahl der Unversorgten ab. Ein neuer Ausbildungsplatz ist bei dieser schlichten Buchführung nicht entstanden: Lediglich die Bilanz des Jahres 1984 ist geschönt. Die Abbrecher nämlich suchen 1985 erneut eine Lehrstelle. So rechnet das Berliner Bundesinstitut für Berufsbildung für das neue Jahr wiederum mit rund 765 000 Bewerbern, davon allein 100 000 Jugendliche, die sich schon einmal beworben oder eine Ausbildung abgebrochen haben. Das Bonner Verschiebeprinzip wird an einem simplen Tatbestand deutlich: Obwohl die Zahl der Schulabgänger 1985 zurückgeht, bleibt die Nachfrage nach Lehrstellen unverändert hoch&#8230;<br />Neben jenen Jugendlichen, die ihre Lehre abbrechen und so zunächst aus der Statistik verschwinden, rechnet Dorothee Wilms noch eine zweite Gruppe aus ihrer Bilanz heraus: Die jungen Leute, die jedes Jahr auf Berufsschulen oder bei der Bundesanstalt für Arbeit in weiterbildenden Kursen »geparkt« werden, weil sich für sie kein Ausbildungsplatz finden läßt. Im Jahr der Kohl-Garantie waren es 29800, 1984 schon rund 36000. Diese Jugendlichen zählt die Bonner Ministerin einfach unter die Versorgten, obwohl sie keinen Ausbildungsplatz haben. In Wirklichkeit waren also Ende September nicht 58000, sondern über 94000 Bewerber ohne Lehrstelle. Der DGB schätzt darüber hinaus die Dunkelziffer derjenigen Jugendlichen, die inzwischen die Hoffnung auf eine Lehrstelle aufgegeben haben, auf bis zu 100000. Sie verschwinden aus der Statistik, leben von Gelegenheitsjobs oder werden von ihren Familien unterstützt&#8230;<br />Bei all diesen Zahlenspielen wird zudem zweierlei leicht vergessen: daß es sich hier nicht nur um 200000 »Unversorgte«, sondern um 200000 Einzelschicksale von Jugendlichen handelt, die um ihre Zukunft betrogen werden und daß auch viele »Versorgte« keinesfalls gut versorgt sind: »Das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat festgestellt, daß die Arbeitslosigkeit direkt nach Abschluß der Berufsausbildung steigt. Von 1981 bis 1983 wuchs die Zahl der Arbeitslosen mit Lehre sprunghaft von 18 000 auf 54000. Vor allem Bäcker, Gärtner, Kraftfahrzeugmechaniker, Stahlbauer, Tankwarte und Frisöre finden nach der Ausbildung kaum Jobs. Für Mädchen sind die Chancen besonders schlecht, wenn sie Frisörin, Gärtnerin, Tischlerin oder Arzthelferin gelernt haben. Nach einer Untersuchung des Berliner Berufsbildungsinstituts arbeiteten 1983 nur 2 von 3 frisch ausgebildeten Arzthelferinnen in ihrem erlernten Beruf, fast 20% waren arbeitslos« (Spiegel 1/1985, S. 59 f).</p>
<p>Wer über die politische Behandlung nur dieser 4 Problemkreise in der BRD nachdenkt &#151; von den anderen; eingangs Erwähnten ganz zu schweigen &#151;, wird leicht zum Zyniker, drängt sich doch der Verdacht auf, daß sich die ökonomischen und politischen Herrschafts- und Profitinteressen einer kleinen radikalen Minderheit &#151; und wie diese zusammenhängen, darüber kann man aus der Flick-Affäre eine Menge lernen &#151; letztlich stets gegen die Glücks- oder einfach Überlebensinteressen der Menschen durchsetzen. Exakt dieser Verdacht ist wesentlicher Ausgangspunkt der sogenannten »No future«-Generation:</p>
<blockquote>
<p align="justify" class="bodytext">»Nichts, nichts läuft richtig! Wie soll die Jugend einen Weg finden, wo die Erwachsenen alles falsch gemacht haben?«<br />(Carmen, 16, in: Shell 1984, S. 55)</p>
<p align="justify" class="bodytext">»Auf der Selbstmordstraße<br />laufen wir jetzt mit lautlosem Schreien das niemand hört&#8230;<br />Denken mit Grauen an die Zukunft und schreiben<br />No Future an die Wand«<br />(Bettina, 15, ebd., S. 131)</p>
<p align="justify" class="bodytext">»Ich zittere bei dem Gedanken an die Zukunft&#8230; jede Nachricht von Krieg und Bomben beißt ein kleines Loch in meine Seele. So wird, nach und nach, aus ihr ein dünn gewebtes Netz, das den Zerreißproben des Lebens kaum Widerstand bietet. Ich nehme jede Gelegenheit wahr, zu hoffen, doch die Gelegenheiten werden immer weniger«.<br />(Lutz, ebd., S. 143)</p>
</blockquote>
<p>Und auch die Jugendlichen, die den neuen sozialen und alternativen Bewegungen nahestehen, empfinden ähnlich, wie die Bundestagsenquetekommission »Jugendprotest im demokratischen Staat« feststellt: »Immer wieder wurde in den Anhörungen von seiten der Jugendlichen den Politikern Unehrlichkeit und Opportiunismus vorgehalten. Es wurde darüber Klage geführt, daß die Politiker, statt sich der Verantwortung für die Probleme zu stellen, die Justiz und die Polizei gegen die protestierenden Jugendlichen mobilisieren&#8230; Hausbesetzer würden kriminalisiert, während Spekulanten unter dem Schutz des Rechtsstaates ihr Unwesen treiben könnten&#8230; Gerade Vorgänge um die sogenannte Spendenaffäre dürften die Glaubwürdigkeit der Politik weiter erschüttert haben« (Deutscher Bundestag 1983, S. 61 f).</p>
<p>Gegen all diese (n) »Unehrlichkeit und Opportunismus« sind die neuen sozialen Bewegungen angetreten. Während die Friedens- und Ökologiebewegung den Widerstand gegen die globalen Vernichtungsstrategien probt, versuchen Selbsthilfeinitiativen und Alternativprojekte alternative Problemlösungen zu entwickeln &#151; von der biologischen Landwirtschaft bis zu alternativen Technologien, von freien Schulen bis zu selbstorganisierten Ausbildungsinitiativen, von neuen Lebensgemeinschaften bis zu selbstverwalteten Betrieben. Bei zahlreichen durchaus unterschiedlichen Motiven, Inhalten und Formen werden nahezu alle diese Bestrebungen geeint durch eine Orientierung am »Sein« statt am »Haben«, sozialen und ökologisch angepaßten Gebrauchswerten, an ganzheitlichen, überschaubaren, selbstbestimmten, dezentralen statt segmentierten, fremdbestimmten und zentralistischen Lösungen.<br />Ausgehend von der Analyse und/oder der Empfindung, daß viele traditionelle Lösungen zu Ausbeutung, Arbeitslosigkeit, Umweltzerstörung, Krieg etc. geführt und daß viele klassische Institutionen diesen Prozeß unterstützt, zumindest nicht aufgehalten haben, hat eine Suchbewegung begonnen sowohl nach anderen Inhalten, als auch nach anderen Strukturen, zum einen in Richtung selbstbestimmter, dezentraler kleiner Einheiten, zum anderen aber auch in Richtung von Gegenmacht und alternativen Großstrukturen, wie die Partei der Grünen und Alternativen; der Öko-Bank, der »tageszeitung« oder möglicherweise auch einem alternativen Wohlfahrtsverband&#8230;</p>
<p>Es treffen also zur Zeit mehrere Entwicklungen zusammen: eine objektive Verschärfung politischer, ökonomischer, ökologischer, soziokultureller und anderer Krisen, das faktische Scheitern zahlreicher traditioneller Krisenbewältigungsstrategien, das strake Anwachsen neuer sozialer Bewegungen, die sich von den genannten Krisen bedroht fühlen und tradierten Institutionen und Lösungsmustern nicht mehr trauen und Versuche, alternative Antworten auf diese neue Lage zu finden.<br />Soll deshalb über Folgerungen aus dem verstärkten Auftreten alternativer Selbsthilfeinitiativen für traditionelle Jugendhilfeträger diskutiert werden, sollte dieser Hintergrund nicht aus dem Blick geraten. Es geht nicht allein um die Frage, ob z.B. Jugend- und Wohlfahrtsverbände, Jugendämter und Heime nun in verstärktem Maße Ausbildungs- und Arbeitsinitiativen in die Wege leiten oder unterstützen &#151; additiv zu ihren klassischen Interventionsstrategien und vor allem unter der Fragestellung, wie »neue Problemgruppen« versorgt werden können. Vielmehr geht es auch darum, zu überprüfen, ob die überkommenen Inhalte, Methoden und Strukturen angesichts eines erstaunlich breiten Einstellungs- und Wertewandels insbesondere in ökologischen Fragen den neuen Erfordernissen und Problemen noch gerecht werden.</p>
<p>Denn warum sind denn die Initiativgruppen plötzlich so interessant geworden, daß das Bundesministerium für Bildung und Wirtschaft und Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband und das Sozialpädagogische Institut sowie fast jeder Verlag darüber Studien publizieren &#151; doch nicht, weil sie die Alternative zu Arbeitslosigkeit oder Ausbildungsplatzmangel darstellten, sondern weil sie zum Teil alte, zum Teil neue Bedürfnisse vieler Menschen in praktischem Handeln umzusetzen suchen: Bedürfnisse nach Vollwerternährung und einer ungiftigen Umwelt, nach solidarischen Lebenszusammenhängen, nach selbstbestimmten Arbeits-, Lern- und Wohnformen, nach einer menschlichen Gesundheits-, Kinder- und Altenversorgung, nach glaubwürdiger Politik etc. Was z.B. einige der in den letzten Jahren entstandenen selbstorganisierten Ausbildungsinitiativen anstreben, sind keine spinnerten Weltverbesserungsideen, sondern ist die für die jeweils betroffenen Jugendlichen möglicherweise letzte ernsthafte Chance, eine eigenständige Lebensperspektive zu entwickeln, und zwar &#151; Beispiel BDP-Mädchenlehrwerkstatt Nordhessen &#151;, weil sie eine qualifizierte Ausbildung in der Region vermittelt mit anschließender Arbeitsperspektive in einem sinnvollen, ökologisch wichtigen Bereich und dabei nicht nur auf handwerkliches &#8222;know how achtet, sondern auch die umfassende Kompetenz zu vermitteln sucht, das eigene Leben aufrechten Gangs selbst in die Hand zu nehmen. Dazu war es in der Planung dieses Projektes nötig, sowohl die Bedürfnisse von Mädchen im ländlichen Raum zu erkunden, als auch im Kontext einer »alternativen« Regionalplanung festzustellen, welche gesellschaftlich nützlichen und ökologisch angepaßten Produkte bzw. Dienstleistungen vor Ort chancenreich erschienen, die unterschiedlichsten Finanzierungsinstrumente zusammenzuführen, die traditionellen Handlungsgrenzen &#151; Freizeit, Pädagogik und Politik &#151; eines Jugendverbandes in Richtung Ausbildung und Arbeit zu überschreiten und die in Nordhessen bis dahin völlig unbekannte Idee der außerbetrieblichen Lehrwerkstatt eines Jugendverbandes gegen den Widerstand von Handwerkskammer und Arbeitsamt politisch durchzusetzen. Bei den »Zielgruppen« der Ausbildungswerkstatt ging es dabei nicht nur um die quantitativ Unversorgten, die keine traditionelle Lehrstelle bekommen hatten, sondern auch um die qualitativ Unversorgten, denen eine traditionelle Lehrstelle nicht bekommen wäre, weil sie nach selbstbestimmteren, sinnvolleren und perspektivenreicheren Ausbildungsverhältnissen suchten, als sie viele klassische Lehrstellen bieten.</p>
<p>Dieses Beispiel deutet die Richtung an, in der klassische Jugendhilfeträger Konsequenzen aus der Selbsthilfebewegung ziehen sollten: Es gilt, das klassische Ressort-, Schubladen- und Zuständigkeitsdenken zu überwinden in Richtung einer Orientierung an Problem- und Lebenslagen. Es gilt, die traditionellen Handlungsgrenzen der Jugendhilfe in ihrer einseitigen Fixierung auf gesellschaftliche Randgruppen und Randbereiche zugunsten einer Einbeziehung gerade auch der an gesellschaftlichen Veränderungen interessierten Gruppen und Initiativen und einer Einmischung in die gesellschaftlichen Ernstbereiche, wie Ausbildung, Arbeit, Regionalplanung und Politik, zu sprengen, in der das Wissen der Jugendhilfe um die gesellschaftlichen Gründe von sozialer Benachteiligung, Ausgrenzung und Unterprivilegierung als Veränderungswissen eingebracht und politisch fruchtbar gemacht wird. Es gilt, die Fixierung auf staatliche Fördervorgaben aufzugeben, die teilweise &#151; wie etwa die zahlreichen, oft völlig perspektivlosen »Parkmaßnahmen« für arbeitslose Jugendliche zeigen &#151; in die verkehrte Richtung weisen und problemadäquatere eigene Konzepte zu entwickeln und auf deren Grundlage staatliche Förderpolitik zu beeinflussen.<br />Dabei wird von den oben genannten Zielen und Strukturmerkmalen alternativer Projekte viel zu lernen sein &#151; u.a. daß manche Aufgaben von problemnahen, selbstorganisierten Gruppen besser zu lösen sind, als von staatlichen oder parastaatlichen Lohnerziehern. Schon deshalb verbietet sich auch eine Strategie der Vereinnahmung alternativer Projekte. Vielmehr sollte eine Kooperations-, Anregungs- und Unterstützungsstruktur entwickelt werden, in der sich die jeweiligen Stärken &#151; wie etwa die besondere Lebensweltnähe, Kreativitäts- und Innovationspotentiale von Selbsthilfeinitiativen und die Planungskompetenz, das institutionelle Wissen und die Ressourcen klassischer Jugendhilfeträger im Interesse der Unterprivilegierten und nach Alternativen zu den bekannten Holzwegen Suchenden verbinden können.</p>
<p><b>Verweise</b></p>
<p>Balon/Dehler/Hafeneger: Arbeitslosigkeit, Wider die Gewöhnung ans Elend, Frankfurt 1985<br />Bischoff/Damm:  Arbeitsplatze selber schaffen, finanzieren und behalten, München 1985<br />Damm/Müller/Rottmann:  Berufsausbildung selber organisieren, Handbuch für Ausbildungsinitiativen, Reinheim 1985<br />Deutscher Bundestag:  Jugendprotest im demokratischen Staat, Schlußbericht 1983 der Enquetekommission des 9. Deutschen Bundestages, Speyer 1983<br />Jugendwerk der Deutschen Shell (Hg.):  Jugend vom Umtausch ausgeschlossen. Eine Generation stellt sich vor, Reinbek 1984<br />Schultz-Wild, L.:  Arbeitslos leben, Ravensburg 1984 Verband der selbstverwalteten Betriebe in Hessen: Ökologisch leben, friedlich arbeiten in einer selbstbestimmten Gesellschaft, Frankfurt 1984</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/75-vorgaenge/publikation/wirtschaftskrise-jugendhilfe-und-selbsthilfe/">Wirtschaftskrise, Jugendhilfe und -selbsthilfe</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Armut und Menschenwürde</title>
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		<pubDate>Mon, 25 Feb 1985 09:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Generationen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus vorgänge Nr. 73 (Heft 1/1985), S. 23-31 Vor etwa zwei Jahren wurde Ronald Reagan von Reportern auf die sich immer noch verschlechternde Lage der Armen in den Vereinigten Staaten angesprochen. In seiner  Antwort vermied er das Wort »arm« und sprach stattdessen von den Nicht-reichen, the non-rich. Diese Ausdrucksweise hat mich schockiert, obwohl mir schon [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/73-vorgaenge/publikation/armut-und-menschenwuerde/">Armut und Menschenwürde</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus vorgänge Nr. 73 (Heft 1/1985), S. 23-31</p>
<p>Vor etwa zwei Jahren wurde Ronald Reagan von Reportern auf die sich immer noch verschlechternde Lage der Armen in den Vereinigten Staaten angesprochen. In seiner  Antwort vermied er das Wort »arm« und sprach stattdessen von den Nicht-reichen, the non-rich. Diese Ausdrucksweise hat mich schockiert, obwohl mir schon bekannt war, daß die einzige Fremdsprache, die Reagan beherrscht, das Orwellsch ist. Was bedeutet es; habe ich mich gefragt, wenn jemand das Wort »arm« nicht mehr in den Mund nimmt? Gehört es zu den schmutzigen Vier-Buchstaben-Wörtern, die man besser nicht benutzen sollte? Die Sprachverrenkung signalisiert ein neues politisches Paradigma. Vor allem drückt sie eine Verleugnung von Realität aus: die Armen sind gar nicht arm. Es gibt gar keine Armen in den USA. Es gibt keinen Hunger, wie der Präsident bei anderer Gelegenheit scherzte, die Leute sind nur gerade bei einer speziellen Diät. Die Realität darf nicht gesehen und benannt werden, und die wichtigsten Medien in den USA folgen diesem Szenario: Die Nichtreichen sind nicht sichtbar, sind Nichtpersonen. Reden von den »Nicht-reichen« enthält zugleich einen Angriff auf die Würde der Armen; das, was ich ihre spirituelle Wirklichkeit nennen möchte, muß ebenfalls »neutralisiert« werden.</p>
<p>Das Wort  »arm« enthält ja vielfältige Konnotationen und gefährliche Erinnerungen an eine andere Lebensform. In den germanischen Sprachen hängt »arm« mit »lieb« zusammen und wird auf »mitleidenswert« und »verlassen« zurückgeführt, wie wir das aus umgangssprachlichen Wendungen (&#8218;ein armer Tor&#8216;, &#8218;ein armer Hund&#8216;) noch kennen. Im Kölschen gibt es eine schöne Wendung, um auszudrücken, daß es einem psychisch schlecht geht: »Ich han et arm Dier.« Diese Ausdrücke entsprechen einer jüdisch-christlichen Mitleidtradition, die im kalkulierten Sozialabbau der Wende keinen Platz mehr haben darf. Der Nationale Kirchenrat in den USA hat schon 1981 in seinem »Wort an die Kirchen« programmatisch erklärt:</p>
<blockquote>
<p align="justify" class="bodytext">»Die neue Regierung verlangt von uns, unser bisheriges Verständnis, nämlich daß eine Regierung grundsätzlich verantwortlich dafür sei, &#8218;die allgemeine Wohlfahrt zu fördern&#8216;, zu revidieren&#8230;. Die Politik der neuen Regierung zielt nicht nur darauf ab, die sozialen Leistungen zu beschneiden, sondern leugnet auch, daß die Menschen ein Recht darauf haben.« (FR 16.9.1981, S. 14).</p>
</blockquote>
<p>Die USA hat in den letzten Jahren, was das soziale Netz angeht, allmählich einen vorrooseveltschen Zustand erreicht. Die Regierung erhebt gar nicht mehr den Anspruch,  die ganze Gesellschaft zu fördern und hat den nationalen Traum einer gerechten Gesellschaft, eines neuen Jerusalems ohne Ausbeutung und Sklaverei aufgegeben und sich  von seinen Wurzeln in Christentum und Aufklärung gelöst. Seit Beginn der 80er Jahre werden immer größere Anteile der Bevölkerung systematischer Verelendung unterworfen. (Siehe auch den Beitrag von Margit Mayer, Seite 15). Mitten im Überfluß, der die reichen Industrienationen weiter kennzeichnet, breiten sich in Europa und Nordamerika Armut und Hunger aus, während die Nahrungsmittelproduktion gleichzeitig mit Zuschüssen aus Steuergeldern reduziert wird. Aber diese wachsende Minorität darf nicht allzu sichtbar werden; es gibt keine Armen, nur einige Nicht-reiche.</p>
<p>Ohne Zweifel sind Armut und Reichtum außerordentlich relative Begriffe, die in verschiedenen Gesellschaften und zu anderen Zeiten sehr unterschiedliche Bedeutungen haben. Um sie sinnvoll zu verwenden, müssen wir lernen, kontextuell, relational und postmaterialistisch zu denken. Das sind methodische Voraussetzungen, die ein Diskurs über die neue Armut hoffentlich erfüllen wird. Mit &#8218;kontextuell&#8216; meine ich den Lebenskontext, innerhalb dessen die kalkulierte Verarmung stattfindet, also z.B. den Unterschied zwischen entlassenen älteren Arbeiterinnen und Jugendlichen, die von der Arbeitserfahrung überhaupt ausgeschlossen werden. &#8218;Relational&#8216; heißt &#8218;in Beziehung stehend&#8216;: man kann nicht über die neuen Armen reden und über die Reichen schweigen. Deswegen ist der karikative Ansatz mit staatlichen Hilfsprogrammen etwa so sinnvoll, als wolle man Schwerkranke mit Schmerztabletten heilen. Mit &#8218;postmaterialistisch` möchte ich (vorsichtig) die herkömmliche Identifikation von Arbeit mit Lohnarbeit in Frage stellen; die Menschenwürde muß anders begründet werden als im Lohnerwerb, und die Menschenrechte müssen neu, den bürgerlichen Rahmen von Religions-, Presse-und Versammlungsfreiheit überschreitend, definiert werden.</p>
<p>Diese Vorüberlegungen sind notwendig, schon um uns vor dem alles nivellierenden Relativismus zu retten. »Was heißt schon arm? Gemessen an Kalkutta&#8230;« ist zynisches Gerede für beide Gruppen, den Verhungernden der Zweidrittelwelt wie den neuen Armen in der reichen Welt gegenüber.</p>
<p>Gehen wir von anerkannten sogenannten Grundbedürfnissen von Menschen aus: Nahrung, Gesundheit, Bildung, Wohnung, Kleidung, Arbeit und Kommunikation sind Bedürfnisse, deren Beeinträchtigung oder Verweigerung Menschen »arm« macht, sie verelenden läßt oder sie vernichtet. Bekanntlich gibt es »viele Arten zu töten. Man kann einem ein Messer in den Bauch stechen, einem das Brot entziehen, einen von einer Krankheit nicht heilen, einen in eine schlechte Wohnung stecken, einen durch Arbeit zu Tode schinden, einen zum Selbstmord treiben, einen in den Krieg führen usw. Nur weniges davon ist in unserem Staate verboten.« (Bert Brecht, Gesammelte Werke 12, 466). In diesen Bemerkungen Brechts ist die Würde des Menschen vorausgesetzt. Ein kontextuelles Denken versucht, die Situation der Armut in Beziehung zu setzen zur menschlichen Würde. Der Vergleich mit Kalkutta ist für die Obdachlosensiedlung am Rand unserer Großstädte ganz unangebracht; die Fragen, die wir wirklich stellen müssen, sind: Wann wird Armut entwürdigend? Unter welchen Bedingungen zerstört sie die Würde des Menschen?</p>
<p>Nicht jede Form von Armut hat diese destruktive Qualität. Anfang November 1984 hielt der dann zum Staatspräsidenten gewählte Daniel Ortega in Nicaragua eine Rede, in der er den Zuhörern die ganze Härte des Krieges und der Vernichtungsdrohung durch die USA klarmachte. Er habe nichts zu versprechen als »Bohnen, Reis und menschliche Würde« sagte Ortega. Und eine der großen Faszinationen Nicaraguas für den Besucher aus der reichen Welt besteht gerade darin, daß er hier überall extreme Armut sieht, daß sie aber in den allermeisten Fällen nichts Entwürdigendes hat &#151; vor  allem, weil sie kollektives Schicksal, nicht Bestrafung einzelner Individuen ist. Ein Drittel der Bevölkerung Managuas lebt in den oft aus Blech, Holz und ein paar Steinen aufgebauten Hütten der Armen. Es sind »slums«, aber nicht vergleichbar mit denen, die ich in Mexico City, in Santiago de Chile oder Buenos Aires gesehen habe. Im neuen Viertel El Retiro zum Beispiel haben alle Hütten Elektrizität, der Abfall liegt nicht auf den Lehmwegen; Wasserstellen sind über das ganze Gebiet verteilt; die meisten Leute tragen Schuhe. »Was bedeutet Revolution für dich?«, fragte ich eine junge Frau, Mutter von sechs Kindern, am Stadtrand von Managua. »Meine Kinder werden etwas lernen«, sagt sie, und ein barfüssiges schönes Kind vor der Einraumhütte aus ein bißchen Holz und Blech erklärt mit einer Arroganz, die Fünfjährige manchmal aufbringen, daß sie später studieren und Doktor werden wird.<br />Es gibt Formen von Armut, die die Würde des Menschen nicht zerstören, und die christliche Tradition läßt sich nur dann verstehen, wenn wir von dieser Möglichkeit ausgehen. Warum sind dann die bei uns auftauchenden Formen der neuen Verarmung, warum ist unsere Armut der Alten, der Frauen, der Kinderreichen, der Arbeitslosen, der Unbeschäftigbaren so anders und so zerstörerisch? Unter welchen sozialen und psychosozialen Bedingungen zerstört Armut die Würde des Menschen?<br />Ich will darauf mit einer Fallbeschreibung antworten.</p>
<p>Herbert, ein entfernter Verwandter von mir, jetzt 55 Jahre alt, war fast zwei Jahre arbeitslos. Er ist Gipser von Beruf, ein Rest von handwerklicher Tätigkeit im kleinen Team ist da, er hatte eine starke loyale Bindung an die Firma, für die er tätig war. Seine Angst, daß diese Firma pleite machen könnte, war so groß, daß er zu einem relativ späten Zeitpunkt noch Geld in das Unternehmen steckte, um es zu retten.<br />Das Unternehmen und sich selber, wollte er retten. Beides mißlang. Er hat in diesen 20 Monaten eine Erfahrung der Sinnlosigkeit gemacht, die anderen, die außer der Arbeit andere Formen des Selbstausdrucks gelernt haben, fremd bleiben muß. Herbert kannte nichts als seine Arbeit. Als sie weg war, war sein Leben weg. Es fand gar nichts mehr statt. Es war nicht in erster Linie ein finanzielles Problem, er arbeitete gelegentlich schwarz und kam einigermaßen hin, das Häuschen ist fast abbezahlt, die Kinder selbständig. Es war ein existenzielles Problem, eine Frage nach dem Sinn des Lebens. Herbert saß während dieser Zeit herum. Er rauchte mehr als je, eine nach der anderen. Er nahm ab. Er las früher nicht, warum sollte er jetzt lesen. Er ist früher nie in Urlaub gefahren, hielt es woanders immer nur zwei oder drei Tage aus, ohne Arbeit schon gar nicht, warum sollte er jetzt herumreisen. Er wurde zunehmend agressiver zu seiner Frau. Zu den beiden heranwachsenden Töchtern war er schon vorher agressiv; jetzt sprach er fast nicht mehr mit ihnen. In seiner kleinen Firma hatte er ein besonders gutes Verhältnis zu den dort arbeitenden Italienern und Jugoslawen. Er beschützte sie vor Ungerechtigkeiten. Seitdem er arbeitslos war, redete er nur noch verbal-agressiv gegen sie, schimpfte über die Ausländer. Ebenfalls verschärft hat sich sein Verhältnis zu den gesellschaftlichen Institutionen, er war zwar schon immer mißtrauisch, fühlt sich aber erst jetzt, als älterer Arbeitsloser, von allen Parteien gleichermaßen verraten. Fast könnte man das große Wort Staatsverdrossenheit auf ihn anwenden. Sicher handelt es sich um eine Sinnkrise.</p>
<p>Arbeit ist ein Teil unserer Sinnerfahrung. Sie stellt unsere Selbstachtung her. Für Her bert war die Selbstachtung massiv bedroht, als ihm die Arbeit genommen war. Sie hatte ihm Wert verliehen, vor anderen und vor sich selber, sie hatte ihn integriert in das Leben der Familie, ihm Beziehung gegeben zu den Kollegen am Arbeitsplatz und den größeren gesellschaftlichen Institutionen. Als die Arbeit weg war, war plötzlich der Zusammenhalt weg. Die Maschinerie seines Lebens funktionierte nicht mehr, der Rhythmus war weg, die gute Müdigkeit, das Miteinanderreden am Abend. Das Bier schmeckte anders. Als die Arbeit weg war, stellte sich plötzlich heraus, daß Herbert kein Mensch war ohne sie.</p>
<p>Sicher gibt es Leute, die schlimmer reagieren auf den Verlust oder gar auf die Aussichtslosigkeit, eine Arbeit zu finden. Jugendliche, die von der Sinnlosigkeit ihres Lebens bedroht und überwältigt werden, fangen an, Telefonhäuschen zu zerstören, zu  saufen, kriminell zu werden. Das sind agressivere Formen desselben Krisenphänomens: Aber auch ohne diese Auffälligkeiten ist die Sache schlimm genug. Herbert ist, so will ich als These formulieren, auf doppelte Weise um sein Leben betrogen. einmal durch Arbeitslosigkeit, und zwar durch die zunehmend strukturelle. In unserer Gesellschaft hat er kein einklagbares Recht auf Arbeit, er muß vielmehr immer mit dem Verlust seines Arbeitsplatzes rechnen. Er steht unter der Drohung, wieder gehen zu müssen. Diese Drohung nimmt ihm die Sicherheit, das selbstverständliche Vertrauen in eine Gesellschaft, in der jeder seinen Platz hat und gebraucht wird. Nichts ist selbstverständlich, das Arbeitenkönnen sowenig wie das Luftholen. Der Lebenszusammenhang wird im Gegenteil immer undurchschaubarer.</p>
<p>Die Drohung nimmt ihm auch die Freiheit, umzugehen mit anderen, Vorgesetzten und  Kollegen, wie es ihm selber entspricht. Herbert ist von Natur aus rotzfrech, er sagt unaufgefordert was er denkt und fühlt. »Ich bin so frei« ist eine seiner Redensarten, und er ist es. Aber die Drohung, unter der er lebt, nimmt ihm die Frechheit, die Spontaneität, die Wärme und die Freiheit seines Umgangs mit anderen. Er hat sich anzupassen. Seine persönliche Sicherheit und seine persönliche Freiheit, dieser zu sein, sind durch die permanente Drohung ausgehöhlt; das trifft natürlich für jüngere weniger stabilisierte Menschen erst recht zu.</p>
<p>An wen eigentlich ist Herbert ausgeliefert? Es ist nicht eine politische Diktatur, die ihn  bedroht, aber er erfährt am eigenen Leib und an der eigenen Seele die ökonomische Diktatur, die undurchschaubare Fremdbestimmung seines Lebens. Arbeitslosigkeit ist nur die andere Seite der Diktatur des Kapitals, unter der er lebt.<br />Die andere Art, auf die er um sein Leben betrogen wird, ist die Sinnlosigkeit, die in der Arbeitslosigkeit sichtbar wird. Er hat niemals gelernt, sich selber auch außerhalb der Arbeit zu verwirklichen, er selber, auch arbeitsfrei, zu sein.</p>
<p>Darum trifft ihn die erzwungene Verarmung besonders; sie ist demütigend. Es gibt viele Berichte über Arbeitslose, die ihre Entlassung vor Nachbarn und oft auch vor der eigenen Familie verbergen, die morgens mit dem Bus angeblich zur Arbeit fahren und abends erst zurückkommen, weil sie die Demütigung, den sozialen Ausschluß nicht ertragen. Sie erleben sich selbst als vollständig abhängig von der Willkür anderer, die über die Vernichtung von Arbeitsplätzen durch neue Technologien entscheiden. Es gibt eine Scham der Armut, die sich lieber versteckt, den Weg durch demütigende Kontrollen und Prozeduren gar nicht erst versucht. Es fehlt den Armen an Souveränität, mit dem Leben umzugehen, Beziehungen zu anderen Menschen zu benutzen, spielerische Elemente des eigenen Lebens zu entwickeln. Das kann so weit gehen, daß die allersimpelsten Fragen von Armen nicht gestellt werden, wie die Frage »Was kostet das?« Geschichten wie die von der alleinstehenden Frau, die von einem Vertreter ein Kilo Kaffee pro Woche aufgeschwatzt bekommen hat und nicht weiß, wie aus der Falle herauskommen, sind keine Seltenheit. Die Abhängigkeit der Armen hat ihnen die Mobilität und die Neugier zerstört. Die Unsicherheit des Lebens vergrößert sich damit in Unabsehbare, und zu der objektiven Unterwerfung unter soziale Kontrollen tritt die subjektive Selbstentwürdigung. Armut ist in der Tat ein besser nicht zu erwähnendes dreckiges Wort, und dieses Bewußtsein bekommen die Armen verpaßt.</p>
<p>Ihre Kinder lernen es beim Eintritt in die Schule. Ich erinnere mich an eine Elternversammlung in der ersten Klasse der »höheren« Schule. Die Lehrerin sagte freundlich: »Wenn irgendetwas ist, können Sie mich ja anrufen. Vielleicht sollten wir alle unsere Telefonnummern austauschen.« Ich dachte mir nichts dabei, aber neben mir saß eine verschüchterte Mutter und fragte »Muß man denn ein Telefon haben?« Sie war verunsichert von der ihr fremden Geläufigkeit, Mobilität, Kommunikationsart. Sie hatte Angst, etwas falsch zu machen und sprach, wenn überhaupt, nur zu mir. Nach einem halben Jahr war ihr Kind aus der Schule weg. Ich erzähle dieses Beispiel, um auf ein Phänomen der neuen Armut hinzuweisen, das subjektive Bewußtsein der Rechtlosigkeit. Das Bedarfsprinzip wird in der Sozialhilfe so ausgehöhlt, daß die Rechtsansprüche der Betroffenen zu Ermessensentscheidungen der Bürokratie gemacht werden; die Abhängigkeit wird vergrößert, und die Entwürdigung schlägt in Selbstentwürdigung um. Das Schulkind, für dessen Eltern die angesagte Klassenreise zu teuer ist, bleibt weg, entzieht sich, und der verhängte Ausschluß von der Wohn- und Lebensgemeinschaft wird durch viele kleine Schritte internalisiert.</p>
<p>Die Armen werden ausgegrenzt aus der Gesellschaft. Das geschieht in legislativen Maßnahmen, die soziale Deklassierung, Isolierung und mangelnde kulturelle oder politische Teilhabe zur Folge haben. Die Reichen wollen den Anblick der Armen nicht ertragen. Einem Bericht der New York Times entnehme ich, daß eine wachsende Anzahl reicher Ortschaften in den USA sich heute durch Mauern von den übrigen Menschen abgrenzt. Es gibt eine Architektur der »Reichen in Angst«, die bewaffnete Häuser bauen: kleine Kastelle mit hohen Hecken, scharfen Hunden und Alarmanlagen. Meist liegen diese eingemauerten Ortschaften in USA noch nicht einmal in der Nähe von Orten mit hoher Kriminalität; dennoch ist die Furcht der Reichen vor den Armen bereits so groß, daß elektronische Sicherheitsgürtel und bewaffnetes Wachpersonal notwendig werden. Die ältere Vorstellung von der Stadt, der Polis, in der freie Bürger zusammenleben, ist aufgegeben zugunsten einer Architektur der Apartheid, mittels derer die Armen unsichtbar gemacht werden. Sie sind Nonpersonen, und Reagans Ableugnung ihrer Realität spricht nur das Bewußtsein seiner Klasse aus. Es gibt keine Armen.</p>
<p>In Südafrika wachsen die weißen Jugendlichen in der übergroßen Mehrzahl in vollständiger kultureller Apartheid auf: sie kennen ihr eigenes Land nicht, sie wissen nichts über die Versorgung mit Wasser und Strom in den Townships wie Soweto, die Arbeitsbedingungen der Nicht-weißen sind ihnen vollständig unbekannt. Diese geistig-kulturelle Apartheid ist aber nicht nur eine Erfindung südafrikanischer Rassisten, sie ist grundlegend für die gesamte Kultur der Reichen. Es gibt z.B. ganze Theologien und auf ihnen gegründete Institutionen, in denen die Armen, die nach einer Aussage der lateinamerikanischen Bischofskonferenz von Puebla (1979) »die Lieblingskinder Gottes« sind, gar nicht vorkommen, unsichtbar bleiben. Die reiche Welt braucht immer mehr Mauern, um sich gegen die Armen zu verschanzen und immer mehr Waffen, um sich gegen sie zu sichern.</p>
<p>Die Ausgrenzung der Armen, ihre Unsichtbarmachung ist ideologisch notwendig. Darum sind Reagans Sprachverrenkungen kein Zufall. Die Abfallprodukte, die zunehmende Marginalisierung ganz neuer Generationen von Armen wird, so gut es eben geht, verschleiert. Ungefähr zur gleichen Zeit wie die Studie des DGB über die neue Armut erschien ein Hirtenbrief der französischen Bischöfe zum Thema. »Man hat heute Hunger in Frankreich«. so beginnt diese Deklaration, und damit ist nicht eine Randerscheinung gemeint oder eine Art »Unfall« in einer sonst florierenden Wirtschaftsordnung, sondern die Realität von 600000 bis zu einer Million ganz normaler Franzosen, die im wirtschaftlichen System, das sich für die Anwendung der neuesten Technologien stark macht und Arbeitslose in Kauf nimmt, vorgegeben ist. Diese wirtschaftspolitische Entwicklung wird heute durch neue Ideologien, wie sie in der immer beliebteren philosophischen Schule der Nouvelle Droite, der Neuen Rechten, gang und gäbe sind, abgesichert. Jede Woche popularisiert das Figaromagazin auf Glanzpapier den neuen »Kult der Stärkeren«, identifiziert die Stärkeren als die Besseren, Schönen und Mächtigen und verschafft den Reichen ein gutes Gewissen. So werden die ideologischen Apartheidsmauern hochgezogen; das Ideal der Gleichheit wird als »Nivellierung« und »Gleichmacherei« verteufelt. Der Kult der Stärke, der auch in der jüngsten Schüler- und Studentengeneration immer mehr Anhänger findet, wird offen als »neues Heidentum« proklamiert. Endlich fort mit den Resten einer Solidargemeinschaft aus Starken und Schwachen! Die Armen sind es selber Schuld &#151; das ist die neue Ideologie, die von den Franzosen antiklerikal und heidnisch, von Reagan fundamentalistisch und christofaschistisch ausgesprochen wird. Die Würde der Armen ist in der Tat antastbar.</p>
<p>In der BRD hinkt die Ideologie vielleicht noch etwas hinterher, aber die praktisch-bürokratische Verwaltung der Armen ist schon perfekt. Indem man die finanziellen Kosten für die Armen vom Bund auf die Länder und Gemeinden verlegt, arbeitet man ihrer Isolierung und Dezentralisierung zu. Die sozialen Probleme sollen entpolitisiert bleiben. Die Armen, die Arbeitslosen und die ohne Aussicht auf eine Änderung Lebenden müssen voneinander isoliert werden. Die Verlagerung der Kompetenzen dient der politischen Entmündigung der an den Rand Gedrängten. Auf einer Gesprächsrunde zwischen Wirtschaftsführern und Repräsentanten des deutschen Protestantismus wurde kürzlich der Auftrag der Wirtschaft an die Kirche in zynischer Offenheit formuliert. Die Kirche solle die Arbeitnehmer auch für sinnlose Arbeiten motivieren und ihnen eine neue Arbeitsmoral nahebringen. Die Arbeitslosen solle sie unter Hinweis auf den »Sinn des Lebens« ruhig halten. Diese Art, mit dem Problem der neuen Armut umzugehen, ist nicht nur zynisch, sondern auch realitätsblind. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Angehörigen der Machteliten in der Bundesrepublik tatsächlich so leben wollen, wie es ihnen die Ideologie des Reichtums vorschreibt: in bewaffneten Häusern, hinter Mauern in privaten Siedlungen, mit Atombunkern ausgerüstet und im Besitz der bezahlten Wächter, die die nachrückenden Eindringlinge vor den Schutzräumen abknallen. Eine Gesellschaft, die die Armen ausgrenzt, die die Solidargemeinschaft zwischen den Starken und den Schwachen, den Arbeitsbesitzern und den Arbeitslosen, den Kinderlosen und den Kinderreichen aufkündigt, muß auch die politische Lebensform der Demokratie aufkündigen. Demokratie funktioniert nicht unter den Voraussetzungen des Sozialdarwinismus, sondern setzt genossenschaftliches Denken, gegenseitige Verantwortlichkeit, ein bonum commune voraus. Die Aufkündigung dieser Gemeinsamkeit und gegenseitigen Abhängigkeit bedeutet den Krieg der Reichen gegen die Armen.</p>
<p>Krieg wird in der ldeologie der Neuen Rechten zur Vision des Lebens; als das natürlich  Gegebene ist der Krieg das jederzeit Vorzubereitende. Der Zustand der Verelendung, in den die Eliten der reichen Welt die Ärmsten in der Dritten Welt stürzen, ist ohne Krieg und Gewalt nicht aufrechtzuerhalten. Der unerklärte Krieg des reichsten Landes der Erde gegen eines der ärmsten, Nicaragua, sollte das auch den naivsten Verfechter westlicher ldeologien klargemacht haben.<br />Die Reichen zerstören nicht nur die Menschenwürde der Armen, sondern auch ihre eig ene. Sie haben ihre Würde am Besitz und an die mit Besitz verbundenen Gewaltmittel gekettet. Nicht jede Form von Reichtum, der unbezogen bleibt auf die Abhängigen und sich hinter Apartheidsmauern isolieren muß, ist eine Selbstzerstörung der Menschenwürde der Reichen. Daß ein Reicher ins Himmelreich kommt, ist so wahrscheinlich wie daß ein Kamel durch ein Nadelöhr geht.</p>
<p>Die christliche Tradition hat in die Auseinandersetzung um Armut und Reichtum etwas  einzubringen, was heute in Gefahr steht, vergessen zu werden. Sie geht nämlich nicht von der Annahme aus, alle Menschen seien Kapitalisten, manche erfolgreich (= reich), andere erfolglos, verhindert (= arm). Diese Annahme ist in unserer Kultur selbstverständlich, und die Würde der Armen, der Grund, warum Jesus sie seligpries, ist von diesem Horizont aus schlechterdings unverständlich. Es ist aber ein materialistischer Aberglaube anzunehmen, jede Form von Armut zerstöre unsere Würde und sei um jeden Preis zu vermeiden. Wer immer innerhalb der Mittelklasse lebend sich in Solidarität auf die Armen einläßt, der verfehlt ihre Wirklichkeit, solange er sie unter dem allein herrschenden Gesichtspunkt, nämlich als verhinderte Kapitalisten, betrachtet. Die Würde der Armen liegt in ihrem Sein, nicht in ihrem Haben und Nicht-haben; die Zerstörung ihrer Würde ist die Zerstörung ihrer Solidarität untereinander, ihrer Vision miteinander.</p>
<p>Ich habe die Kriterien, die Armut zerstörerisch und selbstdestruktiv machen, genannt: Demütigung, Scham, Isolation und Sinnlosigkeit. Aber das definiert die Armen nicht,  nicht jederzeit und nicht überall. Die Bibel ist ein erklärter Gegner jeden Schicksalglaubens, jeder Beschreibung der menschlichen Wirklichkeit als schicksalhaft ablaufend. Sie setzt gegen das »Weil du arm bist, muß du früher sterben« ihr: »Weil du reich bist, hast du nie gelebt.« Das Evangelium ist voll von Weherufen gegen die Reichen und Seligpreisungen der Armen. Es verspricht den Hungrigen, Entrechteten und künstlich Verarmten Befreiung und Fülle des Lebens. Innerhalb der christlichen Tradition lassen sich zwei Arten von Armut unterscheiden: die erzwungene, über Menschen verhängte Verelendung, die im Extrem von den Ökonomen »absolute« Armut genannt wird, und die freiwillig gewählte, in der Menschen ihre von Natur aus unbegrenzten materiellen Bedürfnisse zurückstellen und Freiheit füreinander gerade aus Einfachheit und relativer Besitzlosigkeit gewinnen. Das Versprechen ist nicht, daß alle wie die Reichen werden sollen, das Ideal ist nicht der Millionär und seine Generale; es sind die kleinen Leute, die Frauen, die Kinder, denen das »Leben in seiner Fülle« physisch, geistig, psychisch versprochen wird in einer Kultur des Teilens, in der fünf Brote und zwei Fische unter fünftausend Menschen geteilt werden und ausreichen.</p>
<p>Die befremdlichen Wundergeschichten in den Evangelien können uns Distanz von uns selber (und dem Kapitalisten in uns) geben und uns ein besseres Verständnis von der  Rolle der Armen geben. Ein Grundsatz der Theologie der Befreiung, die man auch eine Theologie der Armen nennen kann, ist, daß die Armen die Lehrer sind, die uns auf das Leben aufmerksam machen. Was lehren denn die Armen? Sie warten auf Wunder. Sie brauchen Wunder &#151; während für die Reichen die Wunder nur Aberglaube, Illusion, Realitätsflucht sind. Die Armen brauchen das Wunder: die Außerkraftsetzung der Realitätsgesetze, daß wer fällt, auch noch gestoßen wird, daß der Starke über die Schwachen siegt und ihnen Gewalt antut; sie brauchen das Wunder, daß Solidarität stärker ist als die strukturelle Gewalt der Mächtigen. Die Armen brauchen nicht Reformen, Hilfsprogramme, &#8218;Placebos&#8216;, sondern das Wunder, dessen Kern die Umverteilung ist. Die neue Verteilung der Arbeitszeit, der Einkommen und der Freizeit nach dem Prinzip der Bedürfnisse &#151; das sind Hoffnungen, ohne die die Armen nicht ihre Würde bewahren können. In diesem Sinn ist die sandinistische Revolution, die das Land, das Essen, die Gesundheit und die Bildung umverteilt hat, eine Wunder-geschichte, in der das Unmöglich-scheinende möglich wurde. »Alles ist möglich dem, der da glaubt«, sagt Jesus. An Wunder »glauben« bedeutet in seiner Botschaft, sich an ihnen zu beteiligen, sie zu tun.</p>
<p>Das Versprechen einer solchen solidarischen Kultur ist eine Einladung zum Kampf, zum Eintreten für die Opfer und zum Mitleiden. Die Menschen, die sich auf die Seite der Armen ziehen lassen, kommen mit dem Grund allen Lebens in Berührung: das  drückt die Bibel so aus, daß ihnen Gott in den Armen begegnet. Bei diesem Schritt von der Bewußtlosigkeit zum Bewußtsein, von der apathischen Hoffnungslosigkeit einem Verhängnis gegenüber zum Glauben an den befreienden Gott der Armen verändert sich auch die Qualität der Armut, weil sich das Verhältnis zu ihr ändert. Wenn der Arme nur ein verhinderter Kapitalist ist, so kann sich sein Verhältnis zur Armut nicht ändern, und er wird weiter Lotterie spielen und auf den Zufall der Einstellung und der individuellen Lösung eines gesellschaftlichen Problems warten. Er wird sich weiterhin der Armut schämen und die Isolation für natürlich halten. Er wird die Kultur der Apartheid internalisieren und seine eigene Würde kapitalistisch, in Besitz und Leistung, definieren. Wird er sich aber seiner Lage bewußt, so verändert sich sein Verhältnis zu sich selber. Seine Armut, quantitativ gesehen, kann größer werden, weil der Kampf und das Mitleid Opfer fordern; sie kann auch geringer werden, weil der Kampf und das Mitleiden eine bessere Verteilung der Güter schon jetzt bedeutet. In beiden Fällen ist aber die erzwungene, verhängte Armut nicht mehr dieselbe; sie nimmt die Züge der freiwilligen Armut an; es leuchtet die Realität der Freiheit in der Armut auf; sie wird Gottes Armut, wie sie es für Jesus, für Franziskus, für Oscar Romero und viele andere war. Die Armen werden so in die Befreiungskämpfe verwickelt. Was sich jetzt wie ein Traum anhört &#151; das Bewußtsein der Bewußtlosen &#151; hat in der Dritten Welt seine Vorbilder. Die Armen haben sich dort ja schon zusammengeschlossen, die Befreiungskämpfe finden ja statt, die Kultur der Apathie und des entwürdigenden Schweigens wird überwunden, Reis, Bohnen und menschliche Würde werden geteilt. Warum sollte es nicht auch bei uns eine Gewerkschaft derer, die vom Arbeitsleben ausgeschlossen werden, geben? Eine neue Solidarität zwischen denen, die noch Arbeit haben, und denen, deren Würde durch die Verweigerung des Menschenrechts auf Arbeit bedroht ist? Eine Bewegung für den Frieden, die die Marginalisierung und Entwürdigung der Armen als Teil des erbarmungslosen Krieges begreift, den die Erste Welt gegen zwei Drittel der menschlichen Familie, gegen die Natur und gegen sich selber führt? » Warum wollt Ihr sterben?« fragte der Prophet Hesekiel (33,11). Warum eigentlich?</p>
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		<title>Armut im Alter</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/73-vorgaenge/publikation/armut-im-alter/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 24 Feb 1985 09:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Frauen]]></category>
		<category><![CDATA[Generationen]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 73 (Heft 1/1985), S. 41-45 »Es war einmal ein armes Kind, dem waren Vater und Mutter gestorben«. Diese klassische Märchenformel faßt jene Komplexität von Armut in einprägsamer, jedem Zuhörer beim Erzählen verständliche Form, die zu operationalisieren und der abzuhelfen mit Hilfe etwa der Sozialgesetzgebung so schwer fällt: Dem Kind mangelt es an [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 73 (Heft 1/1985), S. 41-45</p>
<p><i>»Es war einmal ein armes Kind, dem waren Vater und Mutter gestorben«.</i></p>
<p>Diese klassische Märchenformel faßt jene Komplexität von Armut in einprägsamer, jedem Zuhörer beim Erzählen verständliche Form, die zu operationalisieren und der abzuhelfen mit Hilfe etwa der Sozialgesetzgebung so schwer fällt:</p>
<p>Dem Kind mangelt es an Nahrung, Kleidung und schützendem Wohnraum; sein bloßes  Überleben ist gefährdet. Die Waise ist zudem schutzlos, weil ohne Menschen, zu denen sie gehört und die ihr hülfen; sie verfügt (noch) nicht über jene Kräfte und Fähigkeiten, die einem anderen (erwachsenen und mächtigeren) Menschen eher erlauben, sein Leben so zu führen, wie es eigenen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Das Kind im Märchen ist »arm« &#151; im materiellen Sinn, und »arm dran« &#151; in einem immateriellen Sinn. Beide Komponenten von Armut hängen meist eng miteinander zusammen, bedingen sich teilweise &#151; aber nicht unbedingt.</p>
<p>Die Armutsformel ließe sich auch auf alte Menschen übertragen: wenn man in Klammer statt »noch« ein »nicht mehr« setzt. Damit wäre ein Unterschied markiert: jungen Menschen werden generell eher Chancen zugestanden, dafür, daß sich ihre Armutssituation ändern könne; in aller Regel wachsen ihnen noch Kräfte und Fähigkeiten zu, ihr Lebensgefühl ist daher eher von Hoffnung auf eine Wende der Lebenssituation in Zukunft bestimmt als bei alten Menschen. Deren Leben scheint »gelaufen«, deren  Kräfte nehmen ab, sie bangen darum, welche Fähigkeiten ihnen zuletzt überhaupt noch bleiben werden&#8230; Armut im Alter wäre demnach etwas anderes als Armut in der Jugend &#151; selbst bei äußerlich vergleichbaren Lebenssituationen, z.B. ohne Möglichkeiten zu sinnvoller Beschäftigung, ohne befriedigende soziale Beziehungen und ohne anderes als Einkommen aus der Sozialhilfe.</p>
<p>Aber auch arme Alte erleben ihre jeweilige Lebenssituation sehr verschieden: unzählige  Einflüsse, die jeden lebenslang in einmaliger Weise prägen, wirken hinein in äußerlich vergleichbare Lebensumstände, sie bestimmen Verhalten und Einstellung zum eigenen Alter und zur eigenen Alterssituation in unterschiedlichster Weise: <i>Das Alter hat viele Gesichter. Und: Armut im Alter hat viele Wurzeln.</i></p>
<p><i>Agathe A.</i></p>
<p>Sie ist 76 Jahre alt, wohnt allein in einer 50 qm großen Zweizimmerwohnung, gebaut wohl Ende der 20er Jahre für »Asoziale«; das Industriegebiet außerhalb des Ortes grenzt an das Grundstück, auf dem das Wohnhaus steht, eine Hauptverkehrsstraße führt unmittelbar vorbei. Die Wohnung kostet &#151; kalt &#151; 171 DM Miete; im Wohnzimmer steht ein Kohleofen, die Küche ist ohne Spüle, die Badewanne hochbeinig und alt. Agathe  A. kann sie allein nicht benützen. Eine Waschmaschine und eine Trockenmaschine stehen im Bad: angeschafft auf Sozialamtskosten, denn Frau A. ist inkontinent &#151; sie muß täglich waschen: Bettwäsche und Leibwäsche. Die Küche ist nicht heizbar, auf dem 2flammigen Gasherd macht Agathe A. aber Wasser warm für den Kaffee, den sie regelmäßig morgens trinkt (wobei sie Kaffeepulver mehrmals verwendet); und sie wärmt sonntags das »Essen auf Rädern« auf, das sonst täglich warm und fürs Wochenende kalt mitgeliefert wird. Die ganze Wohnung riecht stark nach Urin &#151; obwohl fast täglich eine Altenpflegerin kommt, für Lüften und Waschen sorgt &#151; soweit es die alte Frau nicht schon allein getan hat &#151; und obwohl der Fußboden ebenfalls auf Antrag vom Sozialamt bezahlt, ziemlich neu ist und sich gut reinigen läßt: grau-weiß melierter PVC-Boden, an manchen Stellen schon etwas vergilbt. Alle Möbel &#151; die nötigsten nur &#151; sind organisiert von Sozialarbeiterin und Altenpflegerin: aus Nachlässen anderer Alter. Die Kleider, die Agathe A. trägt, stammen teilweise von einer verstorbenen Nachbarin. »Das paßt mir alles, ist noch gut. &#151; Da brauche ich mir nichts zu kaufen.« An der getünchten Wand im Wohnzimmerchen hängen farbige Tierposter: die hat Agathe A. zusammen mit der Altenpflegerin ausgesucht: »Die können da hängen, das ist ganz schön. « Jeden Montag legt sie 4 Zehnmark-scheine in die Steropor-Behälter fürs Essen: davon bekommt sie ein Fünfmarkstück zurück. Das Geld ist fürs Mittagessen der kommenden Woche. Sonst kauft ihr ein Zivildienstleistender ein. Ihm schreibt sie auf, was sie möchte; er berät sie. Für Sonntag gönnt sie sich sogar drei Brötchen: »Die eß&#8216; ich so gern.« So kommt sie »ganz gut hin«, mit ihrer Rente von 412.&#151; DM; Miete und Kohlen werden ihr bezahlt; was sie sonst braucht, bekommt sie auf Antrag &#151; seit ihr dabei geholfen wird.<br />Das ist der Fall seit etwa einem Jahr. Damals war sie auf der Straße bewußtlos umgefallen, kam dann ins Krankenhaus; ihre Unterernährung &#151; genauer: ihre Mangelernährung &#151; wurde ausgeglichen, ihre geistige Leistungsfähigkeit kam wieder, nach kurzer psychiatrischer Beobachtung und Behandlung wurde sie nach Hause entlassen: unter der Voraussetzung mindestens zunächst regel-mäßiger Betreuung durch »Fachkräfte«. Ihre »Freundin«, die Alten-pflegerin, hat viel mit ihr geredet, hat erfahren, warum sie immer in Mülltonnen nach Abfällen suchte: weil sie immer Hunger hatte und nie Geld, um sich was zu kaufen. Wie sich dann herausstellte, hatte sie ihr Enkel jahrelang und regelmäßig um fast ihre ganze Rente betrogen: statt der »20« Mark, die sie &#151; ohne genaue Vorstellungen dafür, was sie brauche, was sie habe und was Lebensmittel kosten &#151; auf Schecks schrieb, hob er »200« DM ab, den Rest von 180 Mark zweimal monatlich für sich behaltend. (Inzwischen hat sie gelernt, daß sie auch in Buchstaben angeben muß, was abgehoben werden soll!). Nachbarn hatten wohl bemerkt, daß sie ab und zu auf der Straße torkelte, auch gelegentlich, daß sie &#151; vor allem abends &#151; in Mülltonnen wühlte, aber sich nicht »eingemischt«, da ja der Enkel kam. Und man wollte nichts mit ihr zu tun haben; man mied sie, weil sie verwahrlost aussah und stank; sie ließ niemanden in ihre Wohnung, sprach jahrelang mit keinem »Fremden«, mißtrauisch und scheu geworden. Ihr Leben lang war sie verachtet gewesen &#151; schon im Elternhaus, als »Mädchen« unerwünscht; dann »in Stellung«, als Magd seit dem 14. Lebensjahr; sie heiratete spät: »Die Burschen im Dorf wollten eine, die was hatte.« &#151; Nach der Totgeburt einer Tochter erlitt sie einen Schock, kam in eine Nervenklinik; ihr Mann reichte die Scheidung ein. Ohne Unterhaltsbeihilfe lebte sie mehr schlecht als recht vom »Lohn« für Putzdienste, der oft ohne Sozialabgaben bezahlt wurde; als es schwieriger mit den Arbeitsangeboten wurde, begann sie zu trinken&#8230; Inzwischen redet sie gern mit ihren Betreuern und auch mit anderen Leuten, die sie besuchen oder anspre chen; sie geht selbst Kleinig-keiten einkaufen, lernt wieder, mit Geld umzugehen und plant mit dem Kalender: Am Sonntag zieht sie sogar eine »schöne« Weste an; und an Weihnachten geht sie zu einer »Einladung«, die ihre Betreuer für Leute wie sie organisiert haben. »So schön wie jetzt habe ich es noch nie in meinem Leben gehabt«, meint sie. Nie seien Leute so freundlich zu ihr gewesen, und nie habe sie so gutes Essen und eine so schöne Wohnung gehabt.</p>
<p><i>Berta B.</i></p>
<p>Sie ist 72 Jahre alt, wohnt allein in einer ehemaligen Werkswohnung der Fabrik, in der sie jahrelang arbeitete;  gegenüber sind Häuserzeilen der Obdachlosenunterkünfte, wo es laut zugeht, Männer trinken, ihre Frauen schlagen, Hauseingänge offen stehen und verschmierte Wände zu sehen sind. In ihrem Wohnblock wohnen »bessere« Leute: arme Rentner zumeist, ehemalige »Werksangehörige«  oft, mit Einkommen knapp über den geltenden Regelsätzen &#151; keine Sozialhilfeempfänger also, wie sie. Ihre Küche ist blitzsauber &#151; sauber ist alles an ihr und um sie. Darauf ist sie auch stolz: »Meine Wohnung war schon immer ein Schmuckkästchen« &#151; nur, heute ist alles so teuer, auch Scheuerpulver: »und man möchte doch auch noch ein bißchen Glanz auf dem Boden.« Auf dem Küchentisch liegt eine rötliche Dralondecke, passend zu Vorhängen und tadellos geplätteten Deckchen auf Waschmaschine, Kühlschrank und Küchenbord. Eine Thermoskanne mit frisch aufgebrühtem Kaffee und dunkelblaue Melittatässchen stehen bereit: »Trinken Sie, den habe ich für Sie gemacht.« Die Küche ist bunt tapeziert: »Das hat mein Sohn gemacht.« &#8211; »Alle Möbel, die Sie sehen, sind geschenkt: Küchentisch und Stühle von mein&#8216; Bruder, auch Küchenschrank und Schlafzimmer &#151; der hat im Lotto gewonnen und sich neu eingerichtet. Waschmaschine hat mir mein Sohn gekauft &#151; da wasche ich jetzt auch für ihn mit.« Der Herd ist vom Sozialamt, und die Spüle gehört dem Bauträger. Auch der alte Kühlschrank ist geschenkt und die gesamte Wohnzimmereinrichtung, die das etwa 15 qm große Zimmer völlig ausfüllt: Schrankwand, Sessel und Polstercouch. »Hier liege ich abends, wenn ich fernsehen will, decke mich mit einer Wolldecke zu, daß ich warm bleib &#151; sonst wird die Heizung zu teuer.« In der Küche kann man nur mit dem Gasherd heizen &#151; das tat sie heute, »weil ich Besuch bekam.« Seit einiger Zeit beantragt sie Sozialhilfe, damit hat sie lange gezögert, aus Angst, ihr Sohn müßte dann für sie zahlen. Nun besteht sie auf ihren Rechten, weiß auf den Pfennig genau über jeden Posten und Änderungen bei Antragsbewilligungen Bescheid. Denn sie fühlt sich nicht als Bettlerin: »Betteln war nie meine Art. Aber: ist das richtig, daß ich so wenig bekomme, daß meine Schwägerin drei Renten bekommt &#151; fast 3000 Mark &#151; und hat nie soviel gearbeitet wie ich? &#151; Ist das richtig, daß wir die Erhöhungen bekommen in Prozenten &#151; wo ich so wenig habe und sie so viel?«<br />Mit ihren zwei kleinen Kindern ist sie allein von Polen nach Kriegs-ende nach Westdeutschland geflohen, lebte  dann 12 Jahre in England, in der BRD ließ sie sich &#151; gegen den Willen ihres Mannes &#151; scheiden; aus Stolz aber klagte sie nicht auf Unterhalt. Vielmehr wollte sie arbeiten &#151; Akkordarbeit, damit sie viel verdiene. Sie fühlte sich kräftig &#151; bis der erste Herzinfarkt kam. Nach dem zweiten wurde sie invalidiert &#151; mit 54. Sie putzte noch, gelegentlich, bis heute &#151; aber es geht immer schwerer von der Hand. Und die Rente wird davon nicht höher.</p>
<p><i>Cecilie C.</i></p>
<p>Sie ist 70 geworden und wohnt in einem Altenheim, in einem kleinen Appartement mit »Miniküche«, Sanitärzelle und Vorräumchen. Im Wohn-Schlafraum, 16 qm groß, liegt ein Perserteppich, hängen Bilder in Goldrahmen, steht eine Polstergarnitur. Das Sofa wird abends ihr Bett. Mittags ißt sie im Speisesaal, drei Stock-werke tiefer; abends holt sie sich aus dem Angebot, zugleich für den nächsten Morgen, was ihr zusagt. &#151; Ein großer Fernsehapparat steht so, daß sie ihn liegend sehen und bedienen kann: sie muß bzw. mußte schon viel liegen &#151; wegen eines Hüftleidens. »Als ich hier einzog, brauchte ich täglich Hilfe und konnte kaum gehen.« Sonntags holt sie ihr Sohn zum Kaffee; aber sie fühlt sich trotzdem oft einsam: »Die vielen Leute hier, die alle schon so abgebaut sind &#151; ich kann mit ihnen nicht reden.« Weg kann sie auch nicht &#151; mal ins Cafe gehen oder zu den Kindern ihres zweiten Sohnes fahren: »Dazu fehlt mir das Geld, jede Fahrt müßte ich beantragen. Das mag ich nicht.« Geschenke kann sie diesen Enkeln auch nicht so machen, wie sie möchte: »Es ist alles so teuer&#8230; ich kann denen keinen Transistor oder sowas schenken. Und das sind die gewöhnt. « Selbst Weihnachtskarten sind für sie ein Problem: »Da kostet eine mindestens eine Mark zwanzig, mit Goldrand. Und noch Porto dazu« (und andere als Goldrandkarten mag sie nicht schenken). Die Schwiegertochter soll Parfüm bekommen: »So eine Geschenkpackung, damit es wenigstens ein bißchen was hermacht.« Und für die Schwägerin muß sie noch einkaufen, wenn die zu Besuch kommt: »Einen Tee kann ich meinen Leuten nicht anbieten. Die sind mindestens einen ordentlichen Cognac gewohnt.«<br />Frau C. hatte ihr Leben lang keine Geldsorgen, ihre Eltern hatten ein Baugeschäft, das später ihr Mann führ te, bis zum Konkurs. Sie war Krankenschwester, bis zur Heirat, half unentgeltlich jahrelang in einem Krankenhaus &#151; heute hat sie kaum Rente, die zudem einbehalten wird. Ihr Mann starb, hinterließ Schulden, sie wurde krank, kam ins Heim. Anfangs litt sie dort sehr unter Depressionen. Sie empfand ihre Verarmung zugleich als Deklassierung und als doppelte Abhängigkeit: abhängig war sie von Hilfe durch fremde Menschen &#151; ohne jeden Einfluß auf ihre Dienstwilligkeit und Dienstfähigkeit, und abhängig vom Sozialamt, das ihr Sozialhilfe und Anträge auf Kleiderbeihilfe, auf Fahrtkostenerstattung und auf jede Beihilfe für »Sonderwünsche« &#151; wie eine Handtasche und dazu passende Handschuhe &#151; bewilligen mußte oder auch nicht bewilligte. Als »Katastrophe« erlebte sie den Diebstahl ihrer Fernlenkung zum Fernsehgerät im Wert von 100 Mark &#151; mitten im Monat. Versichert war sie nicht, Geld hatte sie keines. Dabei lag sie zu der Zeit fest im Bett, hatte starke Schmerzen, von denen sie sich am besten hätte durch Sendungen ablenken lassen können. »Damals war ich richtig verzweifelt. &#151; Jetzt geht es mir gesundheitlich besser. Aber in Geldnot bin ich oft: Man braucht so viel Alltägliches: Frisör, Arzneimittel, Gesichtscreme, Zeitung&#8230; Da bleibt von 116 Mark Taschengeld nichts übrig. &#151; Am liebsten würde ich hier ausziehen &#151; in eine kleine Wohnung, wo täglich eine Pflegerin für ein paar Stunden kommt&#8230; Aber mit 600 Mark Rente müßte ich schlechter leben als hier. Ich bin eine Gefangene meiner Armut &#151; und eine »echte Frau«, die sich zu sehr von ihrem Mann abhängig hat machen lassen.«</p>
<p>Drei alte Frauen unter uns, nicht die ärmsten, nicht die ältesten. Alle sind sie arm, obwohl keine von ihnen vom Verhungern bedroht ist, jede sich so kleiden kann, daß ihre Gesundheit nicht gefährdet ist und jede ihren eigenen, heizbaren und gesicherten Wohnraum hat. Jede der Frauen ist heute abhängig von Sozialhilfe, obwohl jede viel in ihrem Leben gearbeitet hat, aber billigste oder unbezahlte Arbeit getan, mit Unterbrechungen und ohne ausreichende Sozialabgaben  &#8230;  Jede von ihnen ist geschieden  bzw. verwitwet, keine ist ganz allein. Jede hat mindestens einen lebenden Sohn und Enkel, und jede Frau ist inzwischen vom »Netz der sozialen Sicherheit« gehalten; das heißt: sie hat auch noch professionelle Helfer, die sich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten (z.B. BSHG § 75 Altenhilfe) um sie kümmern.  Agathe A. will vom Sohn und seiner Familie nichts wissen, »die haben mich nur ausgenützt«; Beate B. hat ständigen und guten Kontakt zum Sohn &#151; er hilft ihr und sie ihm, soweit beiden das möglich ist. Cecilie C.&#8217;s Verhältnis zu den Kindern ist ambivalent: zwar wird sie »pflichtgemäß« sonntags abgeholt, aber sie fühlt sich bei der Schwiegertochter nie ganz wohl. Der andere Sohn und dessen Familie sind weit weg&#8230; Sie ist beinahe befreundet mit einer Pflegerin, und sie hilft auch mit im Heim; aber die freundschaftliche Beziehung muß fast geheim gehalten werden &#151; zuviel Mißgunst gefährdet sie. Und: wer garantiert, daß die Pflegerin nicht plötzlich entlassen wird &#151; wie so viele Mitarbeiter? &#151;<br />Jede der Frauen ist »alt«, obgleich gegenüber den vielen über 80 Jahre Alten fast »jung«. Agathe A. war »vorgealtert« &#151; vor Erreichen ihrer gesetzlichen »Altersgrenze«. Ihr Leben schien gelaufen, ehe sie »alt« wurde. Ihre Armut im Alter ist Fortsetzung lebenslanger Armut, nunmehr, allerdings durch Zufall, verbrämt: durch das Engagement ihrer professionellen »Freunde«. Beate B. fühlt sich erst »alt«, seit ihre Kräfte spürbar nachlassen. Erst seither fühlt sie sich auch »arm«. Sie hat nie resigniert, obwohl es ihr oft schlecht ging. »Organisieren« im doppelten Sinn, mit Witz und List, wurde ihr fast zum Sport &#151; selbst noch nach dem zweiten Herzinfarkt. Nun kann sie das immer weniger, Resignation überfällt sie manchmal. Trotz der Sozialhilfe, die sie erst neuerdings beansprucht, fühlt sie sich ärmer als je zuvor. Und sie betrachtet ihre Armut als Unrecht, ohne einen Ausweg zu sehen.  Cecilie C. fühlt sich selbst schuldig an ihrer Situation, als willfähriges »Opfer« einer Frauenrolle, die ihr Berufsaufgabe und Verzicht auf eigenes Alterseinkommen nahelegte, die sie »fraulich«-ehrenamtlich arbeiten ließ und »Geschäftliches« allein ihrem Mann überlassen. Und zudem wurde sie »Opfer« einer Rolle als Konsumentin, deren Wertorientierung am Herzeigekonsum ohne Nachdenken über Zusammenhänge zwischen (unverdientem) Sozialstatus und »Verdienst« sie leben ließ, als sei verfügbares Geld selbstverständlich. Nun zählt sie zu denen, die früher allenfalls ihr Mitleid erregten. Sie schämt sich gegenüber denen, die aus ihrer früheren Welt stammen, und kann sich nicht identifizieren mit denen aus ihrer »neuen« Lebenswelt. Daß sie eine Art »ehrenamtliche Mitarbeiterin« geworden ist, läßt sie ihre Taschengeld-Armut leichter ertragen.</p>
<p>Jede der Frauen weiß, daß ihre augenblickliche »Sicherheit« gefährdet ist; jede weiß, daß ihre nachlassenden Kräfte im Verein mit materieller Armut bereits bestehende Abhängigkeiten vergrößern werden und unzureichende Hilfen nicht mehr ausgleichen können. »Lebenssattheit« am »Lebensabend«, mit dem Rückblick auf ein Leben, dessen Bilanz positiv getönt ist, scheint ihnen nicht vergönnt. Statt Ruhe beherrscht sie Sorge &#151; am wenigsten Agathe A., die im komplexen Sinn am ärmsten ist; am meisten leidet Cecilie C., die objektiv »am besten dran« ist.</p>
<p><i>Armut im Alter hat viele Gesichter:</i></p>
<ul>
<li>
<div align="justify">das von Agathe A., zum Beispiel: mit Augen, die rasch wechseln vom wachen, zwischen Mißtrauen und Lustigkeit schwankenden Blick zum erschreckten, scheuen; mit  einem meist zahnlosen Mund und mit gelblich-grauem strähnigen Haar, das sie nur gelegentlich in ein Zöpfchen flicht und am Hinterkopf aufsteckt; mit dunkelrandigen Fingernägeln, die sichtbar werden, wenn sie ihre Strickjacke zusammenhält, weil ein Knopf fehlt&#8230;;</div>
</li>
<li>
<div align="justify">das von Beate B. zum Beispiel: mit Fältchen, als lache sie immer &#151; auch wenn sie ernst ist, mit kleinen roten Backen und aufblitzenden Schelm in den Augen, wenn sie erzählt; säuberlich gerahmt vom weißen Rollkragen und der selbstgedrehten Lockenfrisur&#8230;;</div>
</li>
<li>
<div align="justify">das von Cecilie C., zum Beispiel: das rund und mütterlich wirkt, ein bißchen aufge dunsen (von ihrer Nierenkrankheit her) und bleich &#151; trotz Rouge auf den Lippen; mit mattem Blick fast immer, gelegentlich allerdings Empörung spiegelnd: dann wenn »jugendlich« wirkende Kraft spürbar wird, die dem modisch geschnittenen und getönten Haar eher entspricht und sie sich aufrichten läßt, als ihre meist schlaffe Haltung, die drückender, andauernder Resignation Ausdruck verleiht&#8230;;</div>
</li>
<li>
<div align="justify">das von vielen, meist hochbetagten alten Menschen, die in Pflegeheimen leben müssen und &#151; fast ausnahmslos &#151; deswegen Sozialhilfeempfänger werden&#8230;</div>
</li>
</ul>
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			</item>
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		<title>Armut &#8211; Zwang zur Kinderarbeit</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 24 Feb 1985 08:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Generationen]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus vorgänge Nr. 73 (Heft 1/1985), S. 46-15 Im Dunkeln der » Wohlstandsgesellschaft« Nur selten gelangt das an das Licht der Öffentlichkeit, wovon manche meinen: »So lernen sie am schnellsten, was sie im Leben erwartet«, wie z.B. Arthur Laffer, Berater des US-Präsidenten Ronald Reagan, ein Freund der Kinderarbeit (Plus. Jg. 1980, H.52, S. 17) oder [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus vorgänge Nr. 73 (Heft 1/1985), S. 46-15</p>
<p><i>Im Dunkeln der » Wohlstandsgesellschaft«</i></p>
<p>Nur selten gelangt das an das Licht der Öffentlichkeit, wovon manche meinen: »So lernen sie am schnellsten, was sie im Leben erwartet«, wie z.B. Arthur Laffer, Berater des US-Präsidenten Ronald Reagan, ein Freund der Kinderarbeit (Plus. Jg. 1980, H.52, S. 17) oder »Kinderarbeit gibt es bei uns nicht, denn sie ist verboten« &#8211; wie z.B. der zuständige Ministerialrat für Arbeitsrecht und Arbeitsschutz im Bundesarbeitsministerium, Dr. Zmarzlik (Die Welt vom 07.11.80). Im Schatten der sogenannten Wohls tandsgesellschaft müssen Kinder, die zur Schule gehen und außerdem hart arbeiten &#151; in der Bundesrepublik etwa 300 000 &#151; einen Acht- bis Zehnstundentag bewältigen &#151; mehr als das, was manche Erwachsenen leisten müssen.<br />Unter »Kinderarbeit« wird hier die Erwerbstätigkeit von Kindern zum Zwecke der Gewinnerzielung seitens der Unternehmer verstanden, und zwar unabhängig davon, wie lange die Kinderarbeit dauert, wie oft sie stattfindet und ob sie verboten ist oder nicht.  Zur Kinderarbeit zählt nicht die Mitarbeit im elterlichen Haushalt sowie die Arbeitslehre einschließlich des Betriebspraktikums. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz gilt das Beschäftigungsverbot für Kinder unter 14 Jahren und ältere, soweit diese noch vollzeitschulpflichtig sind. Mit der Einführung der 10jährigen Schulpflicht gelten also auch 15-und evtl. 16jährige als Kinder im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Seitens der Kinder ist die familiäre Armut einer der wesentlichen Gründe der Kinderarbeit neben anderen &#8211; wie z.B. der Angst um einen Ausbildungsplatz bei der »Probearbeit«.</p>
<p><i>Kinderarbeit für den Lebensunterhalt der Familie</i></p>
<p>Kinderarbeit gibt es in der Bundesrepublik seit Beginn ihrer Existenz. In den 50er Jahren stand bei der Kinderarbeit aufgrund der Arbeitslosigkeit, Obdachlosigkeit, Elternlosigkeit usw. das nackte Überleben im Vordergrund. Für Hungerlöhne &#151; überwiegend zwischen 15 und 75 Pfennigen pro Stunde &#151;schufteten die Kinder vielfach aus bitterer Not für die einfachsten Lebensbedürfnisse. In den 60er Jahren spielte die Kinderarbeit aufgrund des gestiegenen Wohlstands eine teilweise geringere und teilweise veränderte Rolle: Zum Ausgleich des zunehmenden Arbeitskräftemangels werden Kinder vielfach als feste Hilfsarbeitskräfte in den Produktionsprozeß eingesetzt &#151;soweit die schnelle technische Entwicklung das noch zuläßt, und zwar besser bezahlt. Im Vordergrund der öffentlichen Diskussion steht der »Taschengelderwerb« für die Finanzierung eines Fahrrads, der Kleidung, der Ferienreise, eines Fotoapparates usw.. Die Kinderarbeit für unmittelbare Lebensmittel, für die Wohnungsmiete usw. spielte jedoch nach wie vor eine &#8211; wenn auch untergeordnete &#8211; Rolle.</p>
<p>Mit der zunehmenden Verarmung vieler Arbeiter- und Angestelltenfamilien seit der Krise 1974/75 werden immer mehr Kinder genötigt, zum Lebensunterhalt der Familie beizutragen. Inzwischen hat die Hälfte aller Familien mit vier oder mehr Kindern ein Einkommen unter dem Existenzminimum. Andauernde Arbeitslosigkeit, vermehrte  Obdachlosigkeit, Reallohnverlust, Sozialabbau, drastische Mietsteigerungen usw. sind die Gründe, die den Zwang zur vermehrten Lohnarbeit von Kindern &#8211; auch aus nicht kinderreichen Familien &#8211; für den Lebensunterhalt verstärken. Das gelegentliche Jobben zur Erfüllung von ein paar Kinderträumen ist noch das geringste Übel. Diese Kinder hören meist dann auf, wenn die Arbeit zu viel, die Bezahlung zu niedrig ist oder wenn das begehrte Fahrrad oder der Fußball erarbeitet sind. Viel schlimmer ist die Kinderarbeit, wenn damit der Lebensunterhalt der Familie gesichert werden muß, wenn der geringe Verdienst der Eltern die Kinder regelrecht zur Arbeit zwingt. Der Zusammenhang zwischen niedrigem Familieneinkommen und der daraus für die einzelnen Familien resultierenden Notwendigkeit, die Kinder auch zum Unterhalt beitragen zu lassen, wird in vielen Einzelfällen deutlich. Dies macht die Handlungsweise der Eltern verständlich und wirft gleichzeitig ein bezeichnendes Licht auf die kapitalistischen Produktionsverhältnisse, die die Eltern mehr oder weniger zwingen, ihre Kinder zur Lohnarbeit zu nötigen. In zahllosen Einzelbeispielen wird deutlich, daß Kinder direkt für den Lebensunterhalt der Familie arbeiten:</p>
<blockquote>
<p align="justify" class="bodytext">Ein 12jähriger Junge arbeitet täglich 12 Stunden in den großen Ferien in einer Autowaschanlage. Seine Eltern  kassieren die Hälfte des verdienten Geldes (vgl. Semmler 1974, 24).<br />So zeigt sich auch in den Gewerbeaufsichtsberichten, daß insbesondere Sonder- und Hauptschüler bei verbotener Kinderarbeit angetroffen werden &#8211; wie z.B. im folgenden Fall: »In einem Betrieb wurde ein 14jähriger Junge beschäftigt, den seine Eltern von der Schule abgemeldet hatten, um sich durch die Arbeit des Kindes eine zusätzliche finanzielle Einnahmequelle zu verschaffen« (Jahresbericht der Gewerbeaufsicht (JdG) Baden-Württemberg 1972, 41).</p>
</blockquote>
<p>So muß sich z.B. das Jugendamt in München mit einem 12jährigen türkischen Trebegänger befassen, aus dessen Lebensgeschichte hervorgeht, daß er bereits vier Jahre zuvor, als damals achtjähriger Junge, seiner Familie beim Geldverdienen helfen mußte. Sein älterer Bruder brachte ihn zur Zeitungsausträger-Arbeit mit. In der kinderreichen Familie habe damals ein fürchterliches Elend geherrscht, so schlimm, daß sich einem das Herz umdrehen müßte (vgl. Frankfurter Rundschau vom 27.04.81).</p>
<p>Die durchschnittliche Entlohnung beträgt &#8211; obwohl die Kinder teilweise schon wie Erwachsene arbeiten &#151; im Durchschnitt zwischen 2 und 3 DM die Stunde. Diese niedrigen Löhne werden nicht nur im Handel oder in der Landwirtschaft gezahlt. So haben z.B. etwa 30 Kinder im Alter von 11 bis 15 Jahren &#8211; teilweise mit Lohnsteuerkarten &#151; ca. 5 000 Stunden in einer Spielwarenfabrik für durchschnittlich 2 DM pro Stunde  gearbeitet (JdG Bayern 1974, 66). Der »Spiegel« verkennt daher die Situation der Kinder, wenn er zu dem abenteuerlichen Schluß kommt, daß nicht nur die Unternehmer, sondern auch die Kinder selbst Schuld an ihrer verheerenden Lage trügen: »Verstoßen wird gegen das Verbot der Kinderarbeit gleichermaßen durch gewinnsüchtige Arbeitgeber wie geldhungrige Kinder« (Kinderarbeit 1972, 63 und 65).</p>
<p><i>Kinderarbeit für das Existenzminimum</i></p>
<p>Die Krisenfolgen zeigen sich in einer Reihe von unterschiedlichen Formen und Anlässen  der familiären Armut, die zur Kinderarbeit führen: Dazu gehören neben der Arbeitslosigkeit, der Heimarbeit und der Ruinierung von Kleinbauern insbesondere</p>
<p>&#8211; Reallohnsenkung,<br />&#8211; Scheidung der Eltern,<br />&#8211; Krankheit eines Elternteils,<br />&#8211; Kinderreichtum,<br />&#8211; frühzeitige Arbeitsunfähigkeit, usw.,</p>
<p>wozu im folgenden einige Beispiele zur Illustration angeführt werden:</p>
<blockquote>
<p align="justify" class="bodytext">Auf dem Frankfurter Flughafen passiert jeden Abend eine Frau in Begleitung ihrer 12jährigen Tochter die  Sicherheitskontrollen, um von 23 Uhr bis 4 Uhr früh die Maschinen zu säubern. Das zu bewältigende Arbeitspensum ist so gewaltig, daß sie ohne die Mithilfe ihrer Tochter nicht zurecht käme. Das Flughafenpersonal nimmt keinen Anstoß an dem ungleichen Duo. Die Mutter, die von ihrem geschiedenen Mann nur unregelmäßig Unterhalt bezieht, ist auf diesen nächtlichen Job angewiesen &#151; der Arbeitgeber spart eine zweite Arbeitskraft. Nach getaner Arbeit kann die 12jährige Tochter gerade drei Stunden schlafen, ehe sie dann müde und unkonzentriert zur Schule geht (vgl. Körner 1984, 14).</p>
<p align="justify" class="bodytext">In einem Supermarkt arbeiten die noch schulpflichtigen Zwillinge, Kinder eines ehemaligen Mitarbeiters, über mehrere Monate lang täglich nach der Schule im Warenlager. Der Vater der Zwillinge war nach einem  Herzinfarkt frühzeitig Rentner geworden. Nach Aussage der Personalchefin wollte die Firma der Familie mit der Beschäftigung der Kinder finanziell helfen (JdG Nordrhein-Westfalen 1981, 181).</p>
<p align="justify" class="bodytext">Für die 13jährige Beate Petri beginnt der Tag nicht wie für ihre Klassenkameraden um sieben Uhr, sondern schon gegen fünf Uhr. Dann ist Beate bereits auf den Beinen und trägt Brötchen aus. Den Vertrag mit dem Bäckermeister hat ihre Mutter unterschrieben, den Lohn liefert das Kind zu Hause ab. Wenn Beate nach Früharbeit und Schule endgültig gegen Mittag nach Hause kommt, warten neue Pflichten auf sie. Dann muß das Mädchen auf ihre beiden jüngeren Geschwister aufpassen und den Haushalt versorgen, während ihre Mutter als Verkäuferin arbeitet. Wenn Beate schließlich ihre Geschwister zu Bett bringt, ist es 18.30 Uhr. Wenn sich die kleine Schwerarbeiterin dann endlich über ihre Schularbeiten beugt, hat sie einen 13-Stunden-Tag hinter sich. Meist ist sie viel zu erschöpft, um noch Lernstoff in sich aufzunehmen. Im Leben der 13jährigen wird sich sobald nichts ändern, denn ihre Mutter ist auf den Zusatzverdienst von 100 DM angewiesen. Frau Petri ist geschieden, Beates Vater zahlt nur unregelmäßig Unterhalt (vgl. Plus. Jg. 1980, 17) Die 10- und 12jährigen Söhne einer alleinstehenden Frau »helfen dem Bauern, der ihrer Mutter sein ehemaliges Gesindehaus vermietet hat, täglich 2 1/2 Stunden&#8230;. Jeder &#8230; bekommt dafür in der Woche 10 Mark, das sind 60 Pfennig für die Stunde. In Niedersachsen bekommen Hilfsarbeiter in der Landwirtschaft sonst einen Stundenlohn von 3 Mark. Doch die Arbeit dieser beiden Jungen wird hauptsächlich als Gegenleistung für eine billige Wohnung bewertet« (Richter 1973, 5).</p>
</blockquote>
<p>Gerade bei kinderreichen Arbeiterfamilien und bei den ärmere Familien auf dem Lande führt die schlechtere materielle Situation dazu, daß die Kinder arbeiten oder mitarbeiten müssen, damit die Familien sich das Lebensnotwendige leisten können. Insbesondere Sonder- und Hauptschüler werden bei der Kinderarbeit angetroffen. Dieser Druck zur Kinderarbeit nimmt in der Krise zu, obwohl die Kinderarbeit sich jetzt schlechter realisieren läßt. Zahlreiche Familien sind bereits bei normaler Konjunktur auf die Nebenarbeit ihrer Kinder angewiesen, noch mehr Familien sind es in Krisenzeiten. Niedrige Löhne, Kinderreichtum und Obdachlosigkeit führen auch infolge des Sozialabbaus vermehrt zur Kinderarbeit.</p>
<p><i>Kinderarbeit und Arbeitslosigkeit</i></p>
<p>Kinderarbeit mit ihren negativen Folgen trifft in erster Linie die materiell schwächsten  Gruppen der Gesellschaft, die auf einen Zusatzverdienst angewiesen sind. Dies zeigt sich insbesondere bei Arbeiterfamilien, Heimarbeiterfamilien, Familien, in denen der Vater oder die Mutter arbeitslos ist und obdachlosen Familien. Für Kinder aus Arbeiterfamilien gilt generell, daß in Krisensituationen die Arbeitslosigkeit viele un- und angelernte Arbeiterfamilien zwingt, ihre Kinder arbeiten zu lassen. Nach Berechnungen des IAB sind gegenwärtig weit über 1 Million Kinder von der Arbeitslosigkeit in ihren Familien mitbetroffen. Für viele Kinder, die in der eigenen Familie erleben, wie drückend sich die Arbeitslosigkeit des Vaters oder der Mutter auswirkt, hat die Arbeit einen so hohen Wert bekommen, daß sie bereit sind, vieles dafür in Kauf zu nehmen.</p>
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<p align="justify" class="bodytext">»Bei uns zu Hause wird eigentlich nur über Arbeit geredet, wie froh man sein darf, wenn man welche hat,  wie schlimm es ist, wenn man keine hat« berichtet die 11jährige Martina, deren Vater seit drei Jahren vergeblich auf Arbeitsuche ist. »Wenn Vater sich wünscht, endlich wieder arbeiten zu können, wieso soll dann Arbeit für mich etwas Schlechtes sein?«, fragt das Mädchen, das seit zwei Jahren regelmäßig in einer Gaststätte beim Gläserspülen hilft (Körner 1984, 169).</p>
</blockquote>
<p>Gerade in Wirtschaftskrisen wirkt sich das materielle Elend eines Teils der Arbeitneh mer verschärft auf die Lebenslage ihrer Kinder aus. Zunehmende Kinderarbeit als Folge von Verarmung durch Arbeitslosigkeit? Der Trend, das Jugendarbeitsschutzgesetz den wirtschaftlichen Interessen zu opfern, macht auch denkbar, Kinderarbeit zu erlauben, mit der Begründung »schließlich hänge die Existenz tausender Familien daran«. Horrorvision? Nein. Schon die sogenannte Reform des Jugendarbeitsschutzgesetzes von 1976 hat weite Teile vorher verbotener Kinderarbeit legalisiert. Das Unterbinden der Kinderarbeit allein allerdings schafft noch keine Lösung der familiären Existenzprobleme. Nicht nur die Kinderarbeit muß gänzlich verboten und verhindert werden, sondern auch die Arbeitslosigkeit wie die Armut generell: Der Schaffung und auch politischen Förderung eines großen Arbeitslosen- und Armenheeres seit Mitte der siebziger Jahre als Druckmittel gegen soziale Reformen muß nachdrücklich begegnet werden.</p>
<p><i>Kinderarbeit im Rahmen der Heimarbeit</i></p>
<p>Die Löhne sind besonders in der Heimarbeit für die mehr als 200000 Heimarbeiter mit  ca. 50000 heimarbeitenden Kindern niedrig. Kinder werden hier extrem massiv ausgebeutet. Während andere spielen, müssen sie daheim hart arbeiten: kleben, flechten, häkeln, sticken usw. Die Schularbeiten können oftmals nur »schnell, nebenbei« erledigt  werden. Zeit ist Geld. Und die Familie braucht Geld. Das Einkommen reicht nicht aus. Oder der Vater ist arbeitslos. Die Gewerbeaufsicht ist machtlos. Aber einer profitiert: der Unternehmer. Denn Heimarbeit ist billig. Vor allem die Schwächsten dieser Gesellschaft, kinderreiche Familien, sind bei den Unternehmern besonders beliebt: Ihre Heimarbeitsproduktivität ist hoch, das Entgelt gering, sozialer Schutz bei Krankheit, Unfall oder Auftragsmangel weitgehend unbekannt. In der Heimarbeit spielt vielfach bei der materiellen Not der Familie die Mitarbeit der Kinder eine entscheidende Rolle: Da heute noch in der Heimarbeit der Stundenlohn teilweise unter der Zweimarkgrenze liegt, könnten viele Familien auch gar nicht existieren, »wenn nicht selbst der Kanarienvogel Zwirnfäden mitzöge« &#151; wie man im Bayerischen Wald, dem klassischen Heimarbeitergebiet, zu sagen pflegt. Wo Mütter Papierblumen drehen oder Schmuckkästchen falten, kleben und beziehen, packen die Kinder fleißig zu:</p>
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<p align="justify" class="bodytext">Die Mutter des 9jährigen Gerd R. fertigt Knöpfe. Gerd: »Mein Vater hilft auch mit. Der ist Soldat und geht zur Bundeswehrschule. Meine Schwester ist 13, und die hilft fast jeden Tag. Und wenn sie nicht will, dann muß sie halt ins Bett, genau wie ich, wenn ich nicht arbeiten will« (Deutsche Zeitung vom 22.3.74). In der süddeutschen Stadt Altötting knüpfen Hunderte von Heimarbeiterinnen &#151; zusammen mit ihren Kindern &#151; Rosenkränze für 1,30 DM (durchschnittlichen) Stundenlohn. Andere Kinder stellen mit ihren Müttern dort Topfreiniger her, und zwar in der Stunde etwa 100 Stück für 1,05 DM Stundenlohn (Merseburger in: »Panorama«-Fernsehsendung im März 1971; vgl. auch: Arbeitnehmer. Heimarbeiter: Fäden zieht der Vogel 1971, 84).</p>
<p align="justify" class="bodytext">»Ich fertige in Heimarbeit Topfreiniger und kann aber nur ausreichend verdienen, wenn ich ein ungeheueres Pensum schaffe. Das geht eben nur, wenn alle Kinder mithelfen, und zwar ohne Pause den ganzen Nachmittag lang«, erzählt eine Mutter, die sich und die vier Kinder fast ausschließlich über Heimarbeit ernähren muß. Für sie ist unbegreiflich, weshalb die Gewerbeaufsichtsämter oder Pädagogen die Kinderarbeit als »moralisch verurteilenswert und gesundheitsschädlich« hinstellen und verbieten wollen. Sie sieht den Sachverhalt ganz anders. »Verurteilt werden müßten die Ausbeuter, die uns wenig Lohn für die monotone Arbeit geben, keine Sozialleistungen zahlen, und genau wissen, daß wir es nur durch die Mithilfe der Kinder schaffen, die sind verantwortlich, nicht ich als Mutter«, argumentiert sie verbittert (vgl. Körner 1984, 16).</p>
<p align="justify" class="bodytext">Ein Beispiel aus Friedrichskoog in Schleswig-Holstein. Für Sophie Jäger, Mutter von neun Kindern, ist das Krabbenpulen eine Erwerbsquelle, auf die sie angewiesen ist, ebenso wie Karl-Heinz Söhl, Vater von acht Kindern. Der gelernte Maurer ist arbeitslos. Für den Krabbenhaufen braucht Familie Söhl etwa vier Stunden &#151; dafür gibt es ganze 9 Mark. Frau Söhl: »Mein Mann ist Schäfer von Beruf und die Schäferei geht jetzt ganz schlecht, die Wolle kostet nichts. Die Schafe sind im Preis gesunken, also muß ich schon das als Heimarbeit annehmen«. Die Kinder, »die kriegen jeden Tag 50 Pfennig, wenn Badewetter ist &#8230; ein bißchen mehr. &#8230;, die kriegen kein Taschengeld, Anziehsachen kauf ich dafür«. Ab dem 5. oder 6. Lebensjahr arbeiten die Kinder mit. »Puhlen alle, die hier in Friedrichskoog wohnen, praktisch Krabben?« »Alle, ich tät sagen, doch zum größten Teil«. »Und überall helfen auch die Kinder mit?« »Ja, das ist hier überhaupt, das ist hier so Brauch und Sitte, daß die Kinder mit ran müssen«. Für ein Kilo Krabbenfleisch müssen drei Kilo Krabben entschält werden. Die Fischer bekommen 4,50 DM, die Heimarbeiter 3 DM. Der Konsument zahlt im Laden für das Kilo Krabbenfleisch 28 DM (vgl. Schröder-Jahn 1976, 4 f.).</p>
</blockquote>
<p>Zusammenfassend ist hervorzuheben, daß angesichts wirtschaftlicher Krisen die Verarmung vieler Familien dazu führt, daß die billige Arbeitskraft von Kindern wieder Konjunktur hat. In der Bundesrepublik, einem der reichsten Länder der Welt, arbeiten wieder zigtausende Kinder aus Armut. Ohne Rücksicht auf körperliche und seelische Belastungen der Kinder machen die Unternehmer Sondergewinne. Bei zuständigen Regierungsstellen wird das Problem nicht zur Kenntnis genommen. Im Gegenteil: Die Streichungen und Kürzungen bei der Sozialhilfe, der Arbeitslosenunterstützung, dem Bafög usw. verstärken den Druck zur Kinderarbeit mit all den bekannten verheerenden Folgen. In erster Linie sind wieder Arbeiterkinder betroffen, die materiell, sozial und bildungsmäßig sowieso schon besonders benachteiligt sind.</p>
<p><b>Literatur:</b></p>
<p>Arbeitnehmer. Heimarbeiter: Fäden zieht der Vogel. In: Der Spiegel.  25. Jg. 1971, H. 13, S. 84-90<br />Jahresberichte der Gewerbeaufsicht (JdG)<br />Körner, Irmela: Kinderarbeit. In: Sozialmagazin.  9. Jg. 1984, H. 6, S. 12-17<br />Richter, Bernt: Kinderarbeit in der Bundesrepublik. Manuskript einer Sendung des NDR vom  21.6.73<br />Schröder-Jahn, Jürgen: Kinderarbeit. Informationen über ein altes Übel. Manuskript einer Fernsehsendung des NDR vom 28.2.76<br />Semmler, Nortrud: Der 12-Stunden-Tag des Oliver T. Kinderarbeit 74: Das große Geschäft mit den kleinen Helfern. In: Deutsche Zeitung, 22.3.74<br />Stark-von der Haar, Elke: Stichwort »Kinderarbeit«. In: Auernheimer, Georg (Hrsg.): Handwörterbuch Ausländerarbeit. Weinheim-Basel 1984, S. 211-215<br />Stark-von der Haar, Elke/ von der Haar, Heinrich: Kinderarbeit in der Bundesrepublik und im Deutschen Reich. Eine Bestandsaufnahme über Ausmaß und Folgen der Beschäftigung von Kindern und über den gesetzlichen Kinderarbeitsschutz. Berlin  1980</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/73-vorgaenge/publikation/armut-zwang-zur-kinderarbeit/">Armut &#8211; Zwang zur Kinderarbeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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