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Armut - Zwang zur Kinder­a­r­beit

aus vorgänge Nr. 73 (Heft 1/1985), S. 46-15

Im Dunkeln der » Wohlstandsgesellschaft«

Nur selten gelangt das an das Licht der Öffentlichkeit, wovon manche meinen: »So lernen sie am schnellsten, was sie im Leben erwartet«, wie z.B. Arthur Laffer, Berater des US-Präsidenten Ronald Reagan, ein Freund der Kinderarbeit (Plus. Jg. 1980, H.52, S. 17) oder »Kinderarbeit gibt es bei uns nicht, denn sie ist verboten« – wie z.B. der zuständige Ministerialrat für Arbeitsrecht und Arbeitsschutz im Bundesarbeitsministerium, Dr. Zmarzlik (Die Welt vom 07.11.80). Im Schatten der sogenannten Wohls tandsgesellschaft müssen Kinder, die zur Schule gehen und außerdem hart arbeiten — in der Bundesrepublik etwa 300 000 — einen Acht- bis Zehnstundentag bewältigen — mehr als das, was manche Erwachsenen leisten müssen.
Unter »Kinderarbeit« wird hier die Erwerbstätigkeit von Kindern zum Zwecke der Gewinnerzielung seitens der Unternehmer verstanden, und zwar unabhängig davon, wie lange die Kinderarbeit dauert, wie oft sie stattfindet und ob sie verboten ist oder nicht.  Zur Kinderarbeit zählt nicht die Mitarbeit im elterlichen Haushalt sowie die Arbeitslehre einschließlich des Betriebspraktikums. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz gilt das Beschäftigungsverbot für Kinder unter 14 Jahren und ältere, soweit diese noch vollzeitschulpflichtig sind. Mit der Einführung der 10jährigen Schulpflicht gelten also auch 15-und evtl. 16jährige als Kinder im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Seitens der Kinder ist die familiäre Armut einer der wesentlichen Gründe der Kinderarbeit neben anderen – wie z.B. der Angst um einen Ausbildungsplatz bei der »Probearbeit«.

Kinderarbeit für den Lebensunterhalt der Familie

Kinderarbeit gibt es in der Bundesrepublik seit Beginn ihrer Existenz. In den 50er Jahren stand bei der Kinderarbeit aufgrund der Arbeitslosigkeit, Obdachlosigkeit, Elternlosigkeit usw. das nackte Überleben im Vordergrund. Für Hungerlöhne — überwiegend zwischen 15 und 75 Pfennigen pro Stunde —schufteten die Kinder vielfach aus bitterer Not für die einfachsten Lebensbedürfnisse. In den 60er Jahren spielte die Kinderarbeit aufgrund des gestiegenen Wohlstands eine teilweise geringere und teilweise veränderte Rolle: Zum Ausgleich des zunehmenden Arbeitskräftemangels werden Kinder vielfach als feste Hilfsarbeitskräfte in den Produktionsprozeß eingesetzt —soweit die schnelle technische Entwicklung das noch zuläßt, und zwar besser bezahlt. Im Vordergrund der öffentlichen Diskussion steht der »Taschengelderwerb« für die Finanzierung eines Fahrrads, der Kleidung, der Ferienreise, eines Fotoapparates usw.. Die Kinderarbeit für unmittelbare Lebensmittel, für die Wohnungsmiete usw. spielte jedoch nach wie vor eine – wenn auch untergeordnete – Rolle.

Mit der zunehmenden Verarmung vieler Arbeiter- und Angestelltenfamilien seit der Krise 1974/75 werden immer mehr Kinder genötigt, zum Lebensunterhalt der Familie beizutragen. Inzwischen hat die Hälfte aller Familien mit vier oder mehr Kindern ein Einkommen unter dem Existenzminimum. Andauernde Arbeitslosigkeit, vermehrte  Obdachlosigkeit, Reallohnverlust, Sozialabbau, drastische Mietsteigerungen usw. sind die Gründe, die den Zwang zur vermehrten Lohnarbeit von Kindern – auch aus nicht kinderreichen Familien – für den Lebensunterhalt verstärken. Das gelegentliche Jobben zur Erfüllung von ein paar Kinderträumen ist noch das geringste Übel. Diese Kinder hören meist dann auf, wenn die Arbeit zu viel, die Bezahlung zu niedrig ist oder wenn das begehrte Fahrrad oder der Fußball erarbeitet sind. Viel schlimmer ist die Kinderarbeit, wenn damit der Lebensunterhalt der Familie gesichert werden muß, wenn der geringe Verdienst der Eltern die Kinder regelrecht zur Arbeit zwingt. Der Zusammenhang zwischen niedrigem Familieneinkommen und der daraus für die einzelnen Familien resultierenden Notwendigkeit, die Kinder auch zum Unterhalt beitragen zu lassen, wird in vielen Einzelfällen deutlich. Dies macht die Handlungsweise der Eltern verständlich und wirft gleichzeitig ein bezeichnendes Licht auf die kapitalistischen Produktionsverhältnisse, die die Eltern mehr oder weniger zwingen, ihre Kinder zur Lohnarbeit zu nötigen. In zahllosen Einzelbeispielen wird deutlich, daß Kinder direkt für den Lebensunterhalt der Familie arbeiten:

Ein 12jähriger Junge arbeitet täglich 12 Stunden in den großen Ferien in einer Autowaschanlage. Seine Eltern  kassieren die Hälfte des verdienten Geldes (vgl. Semmler 1974, 24).
So zeigt sich auch in den Gewerbeaufsichtsberichten, daß insbesondere Sonder- und Hauptschüler bei verbotener Kinderarbeit angetroffen werden – wie z.B. im folgenden Fall: »In einem Betrieb wurde ein 14jähriger Junge beschäftigt, den seine Eltern von der Schule abgemeldet hatten, um sich durch die Arbeit des Kindes eine zusätzliche finanzielle Einnahmequelle zu verschaffen« (Jahresbericht der Gewerbeaufsicht (JdG) Baden-Württemberg 1972, 41).

So muß sich z.B. das Jugendamt in München mit einem 12jährigen türkischen Trebegänger befassen, aus dessen Lebensgeschichte hervorgeht, daß er bereits vier Jahre zuvor, als damals achtjähriger Junge, seiner Familie beim Geldverdienen helfen mußte. Sein älterer Bruder brachte ihn zur Zeitungsausträger-Arbeit mit. In der kinderreichen Familie habe damals ein fürchterliches Elend geherrscht, so schlimm, daß sich einem das Herz umdrehen müßte (vgl. Frankfurter Rundschau vom 27.04.81).

Die durchschnittliche Entlohnung beträgt – obwohl die Kinder teilweise schon wie Erwachsene arbeiten — im Durchschnitt zwischen 2 und 3 DM die Stunde. Diese niedrigen Löhne werden nicht nur im Handel oder in der Landwirtschaft gezahlt. So haben z.B. etwa 30 Kinder im Alter von 11 bis 15 Jahren – teilweise mit Lohnsteuerkarten — ca. 5 000 Stunden in einer Spielwarenfabrik für durchschnittlich 2 DM pro Stunde  gearbeitet (JdG Bayern 1974, 66). Der »Spiegel« verkennt daher die Situation der Kinder, wenn er zu dem abenteuerlichen Schluß kommt, daß nicht nur die Unternehmer, sondern auch die Kinder selbst Schuld an ihrer verheerenden Lage trügen: »Verstoßen wird gegen das Verbot der Kinderarbeit gleichermaßen durch gewinnsüchtige Arbeitgeber wie geldhungrige Kinder« (Kinderarbeit 1972, 63 und 65).

Kinderarbeit für das Existenzminimum

Die Krisenfolgen zeigen sich in einer Reihe von unterschiedlichen Formen und Anlässen  der familiären Armut, die zur Kinderarbeit führen: Dazu gehören neben der Arbeitslosigkeit, der Heimarbeit und der Ruinierung von Kleinbauern insbesondere

– Reallohnsenkung,
– Scheidung der Eltern,
– Krankheit eines Elternteils,
– Kinderreichtum,
– frühzeitige Arbeitsunfähigkeit, usw.,

wozu im folgenden einige Beispiele zur Illustration angeführt werden:

Auf dem Frankfurter Flughafen passiert jeden Abend eine Frau in Begleitung ihrer 12jährigen Tochter die  Sicherheitskontrollen, um von 23 Uhr bis 4 Uhr früh die Maschinen zu säubern. Das zu bewältigende Arbeitspensum ist so gewaltig, daß sie ohne die Mithilfe ihrer Tochter nicht zurecht käme. Das Flughafenpersonal nimmt keinen Anstoß an dem ungleichen Duo. Die Mutter, die von ihrem geschiedenen Mann nur unregelmäßig Unterhalt bezieht, ist auf diesen nächtlichen Job angewiesen — der Arbeitgeber spart eine zweite Arbeitskraft. Nach getaner Arbeit kann die 12jährige Tochter gerade drei Stunden schlafen, ehe sie dann müde und unkonzentriert zur Schule geht (vgl. Körner 1984, 14).

In einem Supermarkt arbeiten die noch schulpflichtigen Zwillinge, Kinder eines ehemaligen Mitarbeiters, über mehrere Monate lang täglich nach der Schule im Warenlager. Der Vater der Zwillinge war nach einem  Herzinfarkt frühzeitig Rentner geworden. Nach Aussage der Personalchefin wollte die Firma der Familie mit der Beschäftigung der Kinder finanziell helfen (JdG Nordrhein-Westfalen 1981, 181).

Für die 13jährige Beate Petri beginnt der Tag nicht wie für ihre Klassenkameraden um sieben Uhr, sondern schon gegen fünf Uhr. Dann ist Beate bereits auf den Beinen und trägt Brötchen aus. Den Vertrag mit dem Bäckermeister hat ihre Mutter unterschrieben, den Lohn liefert das Kind zu Hause ab. Wenn Beate nach Früharbeit und Schule endgültig gegen Mittag nach Hause kommt, warten neue Pflichten auf sie. Dann muß das Mädchen auf ihre beiden jüngeren Geschwister aufpassen und den Haushalt versorgen, während ihre Mutter als Verkäuferin arbeitet. Wenn Beate schließlich ihre Geschwister zu Bett bringt, ist es 18.30 Uhr. Wenn sich die kleine Schwerarbeiterin dann endlich über ihre Schularbeiten beugt, hat sie einen 13-Stunden-Tag hinter sich. Meist ist sie viel zu erschöpft, um noch Lernstoff in sich aufzunehmen. Im Leben der 13jährigen wird sich sobald nichts ändern, denn ihre Mutter ist auf den Zusatzverdienst von 100 DM angewiesen. Frau Petri ist geschieden, Beates Vater zahlt nur unregelmäßig Unterhalt (vgl. Plus. Jg. 1980, 17) Die 10- und 12jährigen Söhne einer alleinstehenden Frau »helfen dem Bauern, der ihrer Mutter sein ehemaliges Gesindehaus vermietet hat, täglich 2 1/2 Stunden…. Jeder … bekommt dafür in der Woche 10 Mark, das sind 60 Pfennig für die Stunde. In Niedersachsen bekommen Hilfsarbeiter in der Landwirtschaft sonst einen Stundenlohn von 3 Mark. Doch die Arbeit dieser beiden Jungen wird hauptsächlich als Gegenleistung für eine billige Wohnung bewertet« (Richter 1973, 5).

Gerade bei kinderreichen Arbeiterfamilien und bei den ärmere Familien auf dem Lande führt die schlechtere materielle Situation dazu, daß die Kinder arbeiten oder mitarbeiten müssen, damit die Familien sich das Lebensnotwendige leisten können. Insbesondere Sonder- und Hauptschüler werden bei der Kinderarbeit angetroffen. Dieser Druck zur Kinderarbeit nimmt in der Krise zu, obwohl die Kinderarbeit sich jetzt schlechter realisieren läßt. Zahlreiche Familien sind bereits bei normaler Konjunktur auf die Nebenarbeit ihrer Kinder angewiesen, noch mehr Familien sind es in Krisenzeiten. Niedrige Löhne, Kinderreichtum und Obdachlosigkeit führen auch infolge des Sozialabbaus vermehrt zur Kinderarbeit.

Kinderarbeit und Arbeitslosigkeit

Kinderarbeit mit ihren negativen Folgen trifft in erster Linie die materiell schwächsten  Gruppen der Gesellschaft, die auf einen Zusatzverdienst angewiesen sind. Dies zeigt sich insbesondere bei Arbeiterfamilien, Heimarbeiterfamilien, Familien, in denen der Vater oder die Mutter arbeitslos ist und obdachlosen Familien. Für Kinder aus Arbeiterfamilien gilt generell, daß in Krisensituationen die Arbeitslosigkeit viele un- und angelernte Arbeiterfamilien zwingt, ihre Kinder arbeiten zu lassen. Nach Berechnungen des IAB sind gegenwärtig weit über 1 Million Kinder von der Arbeitslosigkeit in ihren Familien mitbetroffen. Für viele Kinder, die in der eigenen Familie erleben, wie drückend sich die Arbeitslosigkeit des Vaters oder der Mutter auswirkt, hat die Arbeit einen so hohen Wert bekommen, daß sie bereit sind, vieles dafür in Kauf zu nehmen.

»Bei uns zu Hause wird eigentlich nur über Arbeit geredet, wie froh man sein darf, wenn man welche hat,  wie schlimm es ist, wenn man keine hat« berichtet die 11jährige Martina, deren Vater seit drei Jahren vergeblich auf Arbeitsuche ist. »Wenn Vater sich wünscht, endlich wieder arbeiten zu können, wieso soll dann Arbeit für mich etwas Schlechtes sein?«, fragt das Mädchen, das seit zwei Jahren regelmäßig in einer Gaststätte beim Gläserspülen hilft (Körner 1984, 169).

Gerade in Wirtschaftskrisen wirkt sich das materielle Elend eines Teils der Arbeitneh mer verschärft auf die Lebenslage ihrer Kinder aus. Zunehmende Kinderarbeit als Folge von Verarmung durch Arbeitslosigkeit? Der Trend, das Jugendarbeitsschutzgesetz den wirtschaftlichen Interessen zu opfern, macht auch denkbar, Kinderarbeit zu erlauben, mit der Begründung »schließlich hänge die Existenz tausender Familien daran«. Horrorvision? Nein. Schon die sogenannte Reform des Jugendarbeitsschutzgesetzes von 1976 hat weite Teile vorher verbotener Kinderarbeit legalisiert. Das Unterbinden der Kinderarbeit allein allerdings schafft noch keine Lösung der familiären Existenzprobleme. Nicht nur die Kinderarbeit muß gänzlich verboten und verhindert werden, sondern auch die Arbeitslosigkeit wie die Armut generell: Der Schaffung und auch politischen Förderung eines großen Arbeitslosen- und Armenheeres seit Mitte der siebziger Jahre als Druckmittel gegen soziale Reformen muß nachdrücklich begegnet werden.

Kinderarbeit im Rahmen der Heimarbeit

Die Löhne sind besonders in der Heimarbeit für die mehr als 200000 Heimarbeiter mit  ca. 50000 heimarbeitenden Kindern niedrig. Kinder werden hier extrem massiv ausgebeutet. Während andere spielen, müssen sie daheim hart arbeiten: kleben, flechten, häkeln, sticken usw. Die Schularbeiten können oftmals nur »schnell, nebenbei« erledigt  werden. Zeit ist Geld. Und die Familie braucht Geld. Das Einkommen reicht nicht aus. Oder der Vater ist arbeitslos. Die Gewerbeaufsicht ist machtlos. Aber einer profitiert: der Unternehmer. Denn Heimarbeit ist billig. Vor allem die Schwächsten dieser Gesellschaft, kinderreiche Familien, sind bei den Unternehmern besonders beliebt: Ihre Heimarbeitsproduktivität ist hoch, das Entgelt gering, sozialer Schutz bei Krankheit, Unfall oder Auftragsmangel weitgehend unbekannt. In der Heimarbeit spielt vielfach bei der materiellen Not der Familie die Mitarbeit der Kinder eine entscheidende Rolle: Da heute noch in der Heimarbeit der Stundenlohn teilweise unter der Zweimarkgrenze liegt, könnten viele Familien auch gar nicht existieren, »wenn nicht selbst der Kanarienvogel Zwirnfäden mitzöge« — wie man im Bayerischen Wald, dem klassischen Heimarbeitergebiet, zu sagen pflegt. Wo Mütter Papierblumen drehen oder Schmuckkästchen falten, kleben und beziehen, packen die Kinder fleißig zu:

Die Mutter des 9jährigen Gerd R. fertigt Knöpfe. Gerd: »Mein Vater hilft auch mit. Der ist Soldat und geht zur Bundeswehrschule. Meine Schwester ist 13, und die hilft fast jeden Tag. Und wenn sie nicht will, dann muß sie halt ins Bett, genau wie ich, wenn ich nicht arbeiten will« (Deutsche Zeitung vom 22.3.74). In der süddeutschen Stadt Altötting knüpfen Hunderte von Heimarbeiterinnen — zusammen mit ihren Kindern — Rosenkränze für 1,30 DM (durchschnittlichen) Stundenlohn. Andere Kinder stellen mit ihren Müttern dort Topfreiniger her, und zwar in der Stunde etwa 100 Stück für 1,05 DM Stundenlohn (Merseburger in: »Panorama«-Fernsehsendung im März 1971; vgl. auch: Arbeitnehmer. Heimarbeiter: Fäden zieht der Vogel 1971, 84).

»Ich fertige in Heimarbeit Topfreiniger und kann aber nur ausreichend verdienen, wenn ich ein ungeheueres Pensum schaffe. Das geht eben nur, wenn alle Kinder mithelfen, und zwar ohne Pause den ganzen Nachmittag lang«, erzählt eine Mutter, die sich und die vier Kinder fast ausschließlich über Heimarbeit ernähren muß. Für sie ist unbegreiflich, weshalb die Gewerbeaufsichtsämter oder Pädagogen die Kinderarbeit als »moralisch verurteilenswert und gesundheitsschädlich« hinstellen und verbieten wollen. Sie sieht den Sachverhalt ganz anders. »Verurteilt werden müßten die Ausbeuter, die uns wenig Lohn für die monotone Arbeit geben, keine Sozialleistungen zahlen, und genau wissen, daß wir es nur durch die Mithilfe der Kinder schaffen, die sind verantwortlich, nicht ich als Mutter«, argumentiert sie verbittert (vgl. Körner 1984, 16).

Ein Beispiel aus Friedrichskoog in Schleswig-Holstein. Für Sophie Jäger, Mutter von neun Kindern, ist das Krabbenpulen eine Erwerbsquelle, auf die sie angewiesen ist, ebenso wie Karl-Heinz Söhl, Vater von acht Kindern. Der gelernte Maurer ist arbeitslos. Für den Krabbenhaufen braucht Familie Söhl etwa vier Stunden — dafür gibt es ganze 9 Mark. Frau Söhl: »Mein Mann ist Schäfer von Beruf und die Schäferei geht jetzt ganz schlecht, die Wolle kostet nichts. Die Schafe sind im Preis gesunken, also muß ich schon das als Heimarbeit annehmen«. Die Kinder, »die kriegen jeden Tag 50 Pfennig, wenn Badewetter ist … ein bißchen mehr. …, die kriegen kein Taschengeld, Anziehsachen kauf ich dafür«. Ab dem 5. oder 6. Lebensjahr arbeiten die Kinder mit. »Puhlen alle, die hier in Friedrichskoog wohnen, praktisch Krabben?« »Alle, ich tät sagen, doch zum größten Teil«. »Und überall helfen auch die Kinder mit?« »Ja, das ist hier überhaupt, das ist hier so Brauch und Sitte, daß die Kinder mit ran müssen«. Für ein Kilo Krabbenfleisch müssen drei Kilo Krabben entschält werden. Die Fischer bekommen 4,50 DM, die Heimarbeiter 3 DM. Der Konsument zahlt im Laden für das Kilo Krabbenfleisch 28 DM (vgl. Schröder-Jahn 1976, 4 f.).

Zusammenfassend ist hervorzuheben, daß angesichts wirtschaftlicher Krisen die Verarmung vieler Familien dazu führt, daß die billige Arbeitskraft von Kindern wieder Konjunktur hat. In der Bundesrepublik, einem der reichsten Länder der Welt, arbeiten wieder zigtausende Kinder aus Armut. Ohne Rücksicht auf körperliche und seelische Belastungen der Kinder machen die Unternehmer Sondergewinne. Bei zuständigen Regierungsstellen wird das Problem nicht zur Kenntnis genommen. Im Gegenteil: Die Streichungen und Kürzungen bei der Sozialhilfe, der Arbeitslosenunterstützung, dem Bafög usw. verstärken den Druck zur Kinderarbeit mit all den bekannten verheerenden Folgen. In erster Linie sind wieder Arbeiterkinder betroffen, die materiell, sozial und bildungsmäßig sowieso schon besonders benachteiligt sind.

Literatur:

Arbeitnehmer. Heimarbeiter: Fäden zieht der Vogel. In: Der Spiegel.  25. Jg. 1971, H. 13, S. 84-90
Jahresberichte der Gewerbeaufsicht (JdG)
Körner, Irmela: Kinderarbeit. In: Sozialmagazin.  9. Jg. 1984, H. 6, S. 12-17
Richter, Bernt: Kinderarbeit in der Bundesrepublik. Manuskript einer Sendung des NDR vom  21.6.73
Schröder-Jahn, Jürgen: Kinderarbeit. Informationen über ein altes Übel. Manuskript einer Fernsehsendung des NDR vom 28.2.76
Semmler, Nortrud: Der 12-Stunden-Tag des Oliver T. Kinderarbeit 74: Das große Geschäft mit den kleinen Helfern. In: Deutsche Zeitung, 22.3.74
Stark-von der Haar, Elke: Stichwort »Kinderarbeit«. In: Auernheimer, Georg (Hrsg.): Handwörterbuch Ausländerarbeit. Weinheim-Basel 1984, S. 211-215
Stark-von der Haar, Elke/ von der Haar, Heinrich: Kinderarbeit in der Bundesrepublik und im Deutschen Reich. Eine Bestandsaufnahme über Ausmaß und Folgen der Beschäftigung von Kindern und über den gesetzlichen Kinderarbeitsschutz. Berlin  1980

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