<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:media="http://search.yahoo.com/mrss/"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Krieg Archive - Humanistische Union</title>
	<atom:link href="https://www.humanistische-union.de/schlagwort/krieg/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.humanistische-union.de/schlagwort/krieg/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Thu, 02 Apr 2026 16:23:28 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.0</generator>
	<item>
		<title>Was können wir heute aus der Friedensbewegung der 1980er Jahre lernen?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/was-koennen-wir-heute-aus-der-friedensbewegung-der-1980er-jahre-lernen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Mar 2026 11:43:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[1980er]]></category>
		<category><![CDATA[Ausstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Bellizismus]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin: Veranstaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Bettina Deutsch]]></category>
		<category><![CDATA[BRD]]></category>
		<category><![CDATA[DDR]]></category>
		<category><![CDATA[Friedensbewegung]]></category>
		<category><![CDATA[Hajo Funke]]></category>
		<category><![CDATA[Hilde Schramm]]></category>
		<category><![CDATA[Krieg]]></category>
		<category><![CDATA[Militarisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Pazifismus]]></category>
		<category><![CDATA[Podiumsdiskussion]]></category>
		<category><![CDATA[UdSSR]]></category>
		<category><![CDATA[USA]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[West-Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Wolfram Beyer]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=termin&#038;p=20410</guid>

					<description><![CDATA[<p>In Zeiten der Militarisierung, des Bellizismus, der atomaren Bedrohung und des neuen Wehrdienstes in Deutschland, braucht es mehr denn je eine Friedensbewegung und pazifistische Kräfte in Politik und Zivilgesellschaft. Doch wie kann dies gelingen? Wie können sich Menschen im Angesicht zunehmender internationaler Konflikte und Kriege für den Frieden einsetzen? Und welche Lehren können wir dabei [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/was-koennen-wir-heute-aus-der-friedensbewegung-der-1980er-jahre-lernen/">Was können wir heute aus der Friedensbewegung der 1980er Jahre lernen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In Zeiten der Militarisierung, des Bellizismus, der atomaren Bedrohung und des neuen Wehrdienstes in Deutschland, braucht es mehr denn je eine Friedensbewegung und pazifistische Kräfte in Politik und Zivilgesellschaft. Doch wie kann dies gelingen? Wie können sich Menschen im Angesicht zunehmender internationaler Konflikte und Kriege für den Frieden einsetzen? Und welche Lehren können wir dabei aus der bislang größten Friedensbewegung – jener der 1980er Jahre – ziehen? Über die historische Perspektive zu Erfolgen und Misserfolgen der Friedensbewegung der 1980er Jahre hinaus, stellt sich die Frage, wo Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu heutigen Kontexten bestehen und welche Anknüpfungspunkte an die damalige Friedensbewegung möglich sind.</p>
<p>Darum lädt die Humanistische Union <em>am 24. März, um 19 Uhr</em> zur Podiumsdiskussion <em>Was lernen wir aus der Friedensbewegung der 1980er Jahre heute?</em> ein. Diese findet im <em>Robert-Havemann-Saal im Haus der Demokratie und Menschenrechte (Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin)</em> statt.</p>
<p>Die Podiumsdiskussion ist der Abschluss unserer Ausstellung <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/die-friedensbewegung-1980er-jahre-in-der-brd-fokus-west-berlin/"><em>Die</em> <em>Friedensbewegung der 1980er Jahre in der BRD – mit Fokus auf West-Berlin</em></a>, die von der Landeszentrale für politische Bildung &#8211; anlässlich des diesjährigen Abiturschwerpunkts im Fach Geschichte &#8211; gefördert wird. Vom 4. März bis 10. April 2026 wird die Ausstellung im Foyer des Robert-Havemann-Saals gezeigt. Auf sechs Roll-Ups werden ausschließlich Dokumente (Fotos, Flugblätter, Zeitungsartikel, Karikaturen etc.) der Jahre 1980 bis 1988 von beteiligten Gruppen, Parteien, Gewerkschaften, Kirchen und Hochschulen gezeigt. Die Ausstellung bietet die Möglichkeit, sich mit den Debatten, Zielen und (Miss-)Erfolgen der Friedensbewegung auseinanderzusetzen.</p>
<p>Im Rahmen dieser Finissage soll auch diskutiert werden, wie ein Interesse an Friedenspolitik und Friedensbewegungen bei jungen Menschen entstehen kann oder verstärkt wird, und was die Ausstellung und Friedenspädagogik dazu beitragen können. Daher wird auch diskutiert, wie Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte auf die Ausstellung reagiert haben, und inwiefern die Ausstellung nicht nur historisches Wissen vermittelt, sondern auch zu Diskussionen anregen will.</p>
<p>Die Ausstellung kann während der Veranstaltung besichtigt werden.</p>
<p>Es diskutieren:</p>
<ul>
<li><strong>Hilde Schramm</strong>, Zeitzeugin, Mitwirkung an der Ausstellung</li>
<li><strong>Bettina Deutsch</strong>, Geschichtslehrerin, Mitwirkung an der Ausstellung</li>
<li><strong>Wolfram Beyer</strong>, IdK (Internationale der Kriegsgegner*innen)</li>
</ul>
<p><strong>Moderation: Hajo Funke</strong>, Politikwissenschaftler</p>
<p><em>Die Teilnahme an der Podiumsdiskussion ist, wie auch die Besichtigung der Ausstellung, </em><em>kostenlos. Um Anmeldung wird jedoch gebeten. Schreiben Sie dazu bitte eine Mail an: <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/was-koennen-wir-heute-aus-der-friedensbewegung-der-1980er-jahre-lernen/">Was können wir heute aus der Friedensbewegung der 1980er Jahre lernen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/03/3643.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Die Ukraine nach Ende des Kriegs: Perspektiven und Unterstützungsmöglichkeiten</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/die-ukraine-nach-ende-des-kriegs-perspektiven-und-unterstuetzungsmoeglichkeiten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 15:07:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Asylpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[Asyl & Migration]]></category>
		<category><![CDATA[Eu]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Europäische Union]]></category>
		<category><![CDATA[Krieg]]></category>
		<category><![CDATA[Russland]]></category>
		<category><![CDATA[Ukraine]]></category>
		<category><![CDATA[Ukraine-Krieg]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=20311</guid>

					<description><![CDATA[<p>Derzeit sieht es nicht so aus, als ob der Krieg in der Ukraine durch einen schnellen Waffenstillstand oder gar durch ein Friedensabkommen beendet wird. Trotzdem ist es sinnvoll, sich schon jetzt klar zu machen, was wir über die zahlreichen Aufgaben wissen, die teilweise schon jetzt, spätestens aber mit Beendigung des „heißen“ Krieges anstehen. Welche Probleme [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/die-ukraine-nach-ende-des-kriegs-perspektiven-und-unterstuetzungsmoeglichkeiten/">Die Ukraine nach Ende des Kriegs: Perspektiven und Unterstützungsmöglichkeiten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Derzeit sieht es nicht so aus, als ob der Krieg in der Ukraine durch einen schnellen Waffenstillstand oder gar durch ein Friedensabkommen beendet wird. Trotzdem ist es sinnvoll, sich schon jetzt klar zu machen, was wir über die zahlreichen Aufgaben wissen, die teilweise schon jetzt, spätestens aber mit Beendigung des „heißen“ Krieges anstehen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Welche Probleme gibt es in der Ukraine durch den Krieg?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">In der Ukraine sind in den inzwischen dreieinhalb Jahren des vollumfänglichen russischen Angriffskriegs zahlreiche Menschen verletzt oder getötet und in großem Umfang Wohngebiete, Industrieanlagen und Infrastrukturen zerstört oder beschädigt worden, zum Teil mit gravierenden Umweltfolgen. Millionen Menschen haben das Land verlassen, andere sind aus den Kampfgebieten oder den russisch besetzten Gebieten in andere Regionen des Landes geflohen. Die ökonomische Lage hat sich dramatisch verschlechtert.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch wenn wir derzeit nicht wissen, wie lange der Krieg dauert, welche weiteren Schäden dabei entstehen, wie viele weitere Menschen getötet oder an Körper und Seele schwer verletzt werden, ob oder welche Teile der Ukraine unter russischer Besatzung bleiben werden und wer beziehungsweise wie viele von den Millionen Geflüchteten an ihre Wohnorte zurückkehren können und wollen: Der Krieg und seine Folgen werden – wie es bei anderen länger andauernden Kriegen der Fall war – die Ukraine auf Jahre und Jahrzehnte hinaus prägen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Da sind zunächst die Toten, Verletzten und Traumatisierten, deren Zahl jetzt schon in die Hunderttausende, wenn nicht in die Millionen geht. Die Trauer um die Toten wird auch nach einem Ende des Krieges nicht aufhören, diejenigen, die dauerhaft behindert bleiben, werden weiter behandelt und versorgt werden müssen, benötigen Hilfsmittel, vielleicht Umschulungen, um weiter berufstätig bleiben zu können. Auch Kriegstraumata sind oft langwierig oder können im Lauf des späteren Lebens reaktiviert werden. Zahlreiche Leben sind durch den Verlust oder die bleibende Behinderung von Angehörigen unwiderruflich verändert worden – aus Eltern, die gemeinsam für ihr Kind oder ihre Kinder gesorgt haben, sind Alleinerziehende oder Alleinverdienende geworden, Kinder zu Halbwaisen oder Waisen, wer sein Kind oder seine Kinder verloren hat, wird niemals Enkel haben. Auch die, die das Land verlassen haben und nicht zurückkehren können oder wollen hinterlassen eine Lücke, die oft nicht oder nur schwer zu schließen ist.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dazu kommen die Zerstörungen im weiteren Sinne, die oft mit gravierenden Umweltschäden einhergehen. Dazu gehören nicht nur zerstörte Gebäude und Infrastrukturen, sondern auch die Belastung von Flächen durch Schadstoffe, Munitionsreste, Blindgänger und Minen (Macguire et al. 2025).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Welche Konflikte sind absehbar?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Wie in jedem Krieg werden die Kriegsfolgen sehr ungleich verteilt sein. Die einen haben Glück, ihr Haus oder ihre Wohnung sind unversehrt, ihr Beruf wurde auch im Krieg gebraucht, sie selber und ihre Angehörigen haben den Krieg psychisch und physisch im Wesentlichen gut überstanden. Andere werden buchstäblich alles verloren haben – ihre Wohnung, ihre Angehörigen, ihre Gesundheit, ihren Beruf, ihre Heimat. Es wird daher zu Konflikten kommen zwischen denjenigen, die ihr vorheriges Leben einigermaßen wieder aufnehmen können und denjenigen, die auf Dauer unter den Kriegsfolgen leiden; zwischen denjenigen, die ihre Wohnungen noch haben und denjenigen, die in Notquartieren oder beengt bei Freunden oder Verwandten leben müssen; zwischen denjenigen, deren Qualifikation noch oder wieder gefragt ist, und denjenigen, deren Arbeitsplatz oder Lebensgrundlage zerstört wurde. Dazu kommen Konflikte zwischen denen, die in andere, sichere Länder geflohen waren oder ihre Angehörigen im Ausland in Sicherheit bringen konnten und denjenigen, die nicht fliehen konnten oder wollten und jahrelang Luftangriffen ausgesetzt waren. Ein großes Problem ist auch der Umgang mit denjenigen, die als Soldaten gekämpft haben, dabei verletzt oder traumatisiert wurden, vielleicht auch in Kriegsgefangenschaft geraten sind (Thirion 2025). Soldaten werden demobilisiert werden müssen, werden nach Jahren im Krieg vor der Frage stehen, ob und wie sie wieder in ihren zivilen Beruf zurückkehren können.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es wird politische Konflikte darum geben, wie die knappen menschlichen und finanziellen Ressourcen verwendet werden. Was kann und soll im alten Stil wiederaufgebaut werden, wo sind Änderungen nötig, wer entscheidet beispielsweise darüber, ob das Kohlekraftwerk wieder instandgesetzt oder durch einen Windpark und Solaranlagen ersetzt wird? Sollen neue Häuser möglichst schnell und preiswert oder langsamer und aufwendiger, dafür besser isoliert und zumindest teilweise barrierearm oder barrierefrei gebaut werden? Oder gibt es für den Wiederaufbau in dünn besiedelten Gebieten ganz andere Möglichkeiten (Schmitter 2025)? Was soll – außer Wohnungen – in welcher Reihenfolge wieder instand gesetzt oder gebaut werden – Straßen, Eisenbahnen, Häfen, Sportanlagen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Verwaltungsgebäude, Universitäten, Produktionsstätten? Was ist mit Großbauten wie dem Kachowka-Staudamm – soll er wieder hergestellt werden (Garashuk 2025)? Wie hoch sollen die Entschädigungen und Renten für Kriegsversehrte, für Verwitwete oder für Halb- oder Vollwaisen sein? Wird es Umschulungen geben für die, die nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten können, oder müssen diese Menschen massive Lohnverluste hinnehmen? Wer muss die Kosten für Minen- und Kampfmittelräumung tragen – der Staat oder diejenigen, denen die Grundstücke gehören? Werden die vielen Selbsthilfeeinrichtungen, die im Krieg aus der Not heraus entstanden sind, professionalisiert und erhalten oder werden diejenigen, die sich darin engagiert haben, einfach nach Hause geschickt und alte Strukturen wiederhergestellt? Wer kann und will aus dem Exil zurückkehren, welche Erwartungen bringen diejenigen mit, welche Hilfen sollen sie bekommen (Zaitseva-Chipak 2025; Strelnyk 2025)? Was ist mit denjenigen, die aus dem Exil zurückkehren und denen manches, was sie dort kennen gelernt haben, besser gefallen hat als die Vorkriegsstrukturen in der Ukraine – können sie ihre Erfahrungen mit andersartigen Bildungs-, Verkehrs-, Verwaltungssystemen einbringen oder müssen sie sich wohl oder übel anpassen? Wie wirken sich veränderte Rollenverteilungen zwischen den Geschlechtern aus (Strelnyk 2025)?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dabei ist zu beachten, dass die Ukraine schon vor dem vollumfänglichen Angriffskrieg Russlands mit ungelösten Problemen kämpfte. Eines davon war die „Großkorruption“ (Europäischer Rechnungshof 2021). Durch den Krieg ist es schwierig geworden, Daten zur Korruption zu erheben, es gab aber immer wieder Pressemeldungen dazu, sowohl im militärischen Beschaffungswesen als auch bei der Einberufung von Wehrpflichtigen. Andererseits hat die EU durch die Entscheidung im Juni 2022, der Ukraine den Status eines Beitrittskandidaten zu geben, stärkere Einflussmöglichkeiten, die sie auch nutzt und weiter nutzen sollte (Jackson/Huss/Keudel 2024; Zhernakov/Barchuk 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein ebenfalls aktuell schon vorhandenes Problem ist der Umgang mit Menschen, die in zeitweise von der russischen Armee besetzten Gebieten lebten und massivem Druck ausgesetzt waren, sich an die Vorgaben der russischen Besatzungsbehörden anzupassen. Was aus ihrer Sicht eine Überlebensstrategie war, ist aus Sicht der ukrainischen Behörden teilweise strafbare Kollaboration. Die Frage, wie möglichst trennscharf zwischen strafbarer Kollaboration und sinnvoller Weise nicht strafbaren Überlebensstrategien unterschieden werden kann, wird jetzt schon von ukrainischen Fachleuten diskutiert (Lunova 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Konfliktträchtig sind auch die unterschiedlichen Narrative von Krieg und Frieden, die sich während der Sowjetzeit und seit der ukrainischen Unabhängigkeit 1991 in verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und verschiedenen Regionen entwickelt haben. Diese veränderten sich deutlich ab 2014 durch die Maidan-Proteste, die Annexion der Krim und den Krieg im Donbas und nochmals durch den vollumfänglichen Angriff Russlands auf die Ukraine ab dem 24. Februar 2022 (Holyk 2025).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">R&auml;ume f&uuml;r Planungen und Konzepte schaffen und erhalten &ndash; auch in Deutschland</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Unter den Menschen, die aus der Ukraine nach Deutschland geflohen sind, sind viele, die bereit und in der Lage sind, sich mit diesen Themen zu befassen. Ukrainische Wissenschaftler*innen arbeiten zum Beispiel am Zentrum für Osteuropa und internationale Studien (ZOiS) oder im Kompetenznetzwerk für interdisziplinäre Ukrainestudien (KIU) der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder dazu. Auch in den seit 2006 von mehreren Forschungseinrichtungen gemeinsam herausgegebenen Ukraine-Analysen kommen regelmäßig ukrainische Wissenschaftler*innen zu Wort. Städte, die Partnerschaften mit ukrainischen Städten haben, leisten nicht nur praktische Hilfe, sondern unterstützen auch ihre Partnerstädte dabei, Zukunftsperspektiven zu entwickeln. Auch zivilgesellschaftliche Organisationen, die teilweise schon lange vor dem Angriff Russlands auf die gesamte Ukraine mit ukrainischen Organisationen zusammengearbeitet haben, entwickeln mit ihren Partnerorganisationen Ideen für eine Nachkriegs-Ukraine. Dazu zählen Organisationen wie Pro Peace (früher: forumZFD), CRISP (Crisis Simulation for Peace e. V.), die Kurve Wustrow und die aus der DDR-Frauenbewegung hervorgegangene Organisation OWEN &#8211; Mobile Akademie für Geschlechterdemokratie und Friedensförderung e.V.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Denn auch in der Ukraine gibt es Menschen, die schon aktuell trotz des Krieges bereit und in der Lage sind, über die Bewältigung der Kriegsfolgen einschließlich der schon bestehenden oder sich abzeichnenden Konflikte nachzudenken. Und es gibt Geldgeber aus vielen Ländern, die diese Arbeit unterstützen. Im März 2023 wurde von der Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Plattform Wiederaufbau Ukraine<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> gegründet, die den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den vielen Organisationen, die mit ukrainischen Partnern zusammenarbeiten, unterstützen soll (Hopp-Nishanka 2024). Es ist zu hoffen, dass diese Plattform nicht den geplanten Mittelkürzungen im Haushalt des BMZ zum Opfer fällt.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Ausblick</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Ukraine ist als Mitglied des Europarates und aufgrund des Assoziierungsabkommens von 2014 und durch den Kandidatenstatus für den Beitritt zur Europäischen Union (seit Juni 2022) eng mit der EU und weiteren europäischen Staaten verbunden. Daraus ergibt sich, dass die EU nicht nur beim wirtschaftlichen Wiederaufbau, sondern vermutlich auch bei der Absicherung eines Waffenstillstandes oder eines Friedensvertrages eine wichtige Rolle spielen wird. Und es wird notwendig sein, eine neue europäische Friedensordnung zu entwickeln. Dazu wird es hilfreich sein, auf die Erfahrungen des Kalten Kriegs zurückzugreifen, wo etwa mit dem KSZE-Prozess Anfang der 1970er Jahre ein Rahmen für wirtschaftliche, technologische, wissenschaftliche und humanitäre Zusammenarbeit zwischen den damaligen Blöcken geschaffen wurde, die sich hoch gerüstet und in tiefem Misstrauen gegenüber standen (Ehrhart 2025).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr. Ute Finckh-Krämer,</strong> geb. 1956, Dr. rer. nat., MdB a.D. (2013-2017, unter anderem im Auswärtigen Ausschuss). Sie ist Co-Vorsitzende des Sprecher*innenrates der Plattform Zivile Konfliktbearbeitung. Zahlreiche Veröffentlichungen zu friedenspolitischen Themen.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Ehrhart, Hans-Georg</em> 2025: Europäische Sicherheit nach dem Ukrainekrieg, in: Ivanov, Johan/Schäfer, Paul (Hrsg.): <em>Krise der Weltpolitik – Multilateralismus gefragt. Beilage zu Wissenschaft und Frieden</em>, H. 2 (Dossier 100), S. 16-18.</p>
<p align="justify"><em>Europäischer Rechnungshof</em> 2021: Bekämpfung der Großkorruption in der Ukraine: mehrere EU-Initiativen, jedoch nach wie vor unzureichende Ergebnisse, Luxemburg, <a href="https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR21_23/SR_fight-against-grand-corruption-in-Ukraine_DE.pdf">https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR21_23/SR_fight-against-grand-corruption-in-Ukraine_DE.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Gardashuk, Tetiana</em> 2025: Zerstörung des Kachowka-Staudamms in der Ukraine &#8211; zwei Jahre danach, in: <em>Europa-Universität Viadrina KIUrious (Interview series)</em>, <a href="https://www.kiu.europa-uni.de/en/publications/kiurious/3kiurious-2/index.html">https://www.kiu.europa-uni.de/en/publications/kiurious/3kiurious-2/index.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Holyk, Roman</em> 2025: Memories of the War and the War of Memories; in: Sereda, Viktoriya (Hrsg.): <em>War, Migration, Memory. Perspectives on Russia’s War Against Ukraine</em>, Bielefeld, S. 29-50, <a href="https://www.transcript-verlag.de/media/pdf/2c/8d/78/oa9783839475874AOauXKQIbLAn3.pdf">https://www.transcript-verlag.de/media/pdf/2c/8d/78/oa9783839475874AOauXKQIbLAn3.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Hopp-Nishanka, Ulrike</em> 2025: The German Platform for the Reconstruction of Ukraine – Working Together for Greater Efficiency, Effectiveness, and Transparency, in: Charlemagne Prize Academy (Hrsg.): <em>Report on the Future of the Union</em>, Aachen, S. 82-84.</p>
<p align="justify"><em>Jackson, David/Huss, Oksana/Keudel, Oleksandra</em> 2024: Advancing corruption prevention in Ukraine: a constructive approach, Bergen, <a href="https://www.u4.no/publications/advancing-anti-corruption-in-ukraine-a-constructive-prevention-approach.pdf">https://www.u4.no/publications/advancing-anti-corruption-in-ukraine-a-constructive-prevention-approach.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Lunova, Alena</em> (Hrsg.) 2024: Survival or Crime: how Ukraine punishes collaborationism, Kyiv, <a href="https://zmina.ua/wp-content/uploads/sites/2/2025/04/colaboratz_eng_web.pdf">https://zmina.ua/wp-content/uploads/sites/2/2025/04/colaboratz_eng_web.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Macguire, Eoghan/Csák, Gyula/Williams, Logan/Reich, Galen/Bachorz, Boris</em> 2025: Ukraine’s Contaminated Land: Clearing Landmines With Rakes, Tractors and Drones, in: <em>Bellingcat </em>vom 02.07.2025, <a href="https://www.bellingcat.com/news/2025/07/02/ukraines-contaminated-land-clearing-landmines-with-rakes-tractors-and-drones/">https://www.bellingcat.com/news/2025/07/02/ukraines-contaminated-land-clearing-landmines-with-rakes-tractors-and-drones/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Schmitter, Elke</em> 2025: Hier hat jede Fuge Sinn, in: <em>taz</em> vom 21.06.2025, <a href="https://taz.de/Wiederaufbau-in-der-Ukraine/!6092662/">https://taz.de/Wiederaufbau-in-der-Ukraine/!6092662/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Strelnyk, Olena</em> 2025: Gender, War, and Forced Displacement; in: Sereda, Viktoriya (Hrsg.): <em>War, Migration, Memory. Perspectives on Russia’s War Against Ukraine</em>, Bielefeld, S. 263-279, <a href="https://www.transcript-verlag.de/media/pdf/82/87/b4/oa9783839475874SsE4yVvguAMvT.pdf">https://www.transcript-verlag.de/media/pdf/82/87/b4/oa9783839475874SsE4yVvguAMvT.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Thirion, Caroline </em>2025: Die Seele im Krieg, in: <em>Le Monde Diplomatique</em>, H. 6, S. 11.</p>
<p align="justify"><em>Zaitseva-Chipak, Natalia</em> 2025: Ukrainian Forcibly Displaced Persons in Germany; in: Sereda, Viktoriya (Hrsg.): <em>War, Migration, Memory. Perspectives on Russia’s War Against Ukraine</em>, Bielefeld, S. 291-312, <a href="https://www.transcript-verlag.de/media/pdf/82/87/b4/oa9783839475874SsE4yVvguAMvT.pdf">https://www.transcript-verlag.de/media/pdf/82/87/b4/oa9783839475874SsE4yVvguAMvT.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Zhernakov, Mykhailo/Barchuk, Nestor</em> 2024: Ukraine’s judicial reform agenda: Strengthening democracy amid war, in: <em>CMI U4 Anti corruption center</em> vom 18.03.2024, <a href="https://www.u4.no/blog/ukraines-judicial-reform-agenda-strengthening-democracy-amid-war">https://www.u4.no/blog/ukraines-judicial-reform-agenda-strengthening-democracy-amid-war</a>.</p>
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a><a href="https://www.ukraine-wiederaufbauen.de/">https://www.ukraine-wiederaufbauen.de/</a>.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/die-ukraine-nach-ende-des-kriegs-perspektiven-und-unterstuetzungsmoeglichkeiten/">Die Ukraine nach Ende des Kriegs: Perspektiven und Unterstützungsmöglichkeiten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kriegsdienstverweigerung: Kein Grundrecht wie jedes andere auch</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/kriegsdienstverweigerung-kein-grundrecht-wie-jedes-andere-auch/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 14:40:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[Bundeswehr]]></category>
		<category><![CDATA[Grundgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Krieg]]></category>
		<category><![CDATA[Kriegsdienstverweigerung]]></category>
		<category><![CDATA[Militärdienst]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=20310</guid>

					<description><![CDATA[<p>Sobald Russland in der Ukraine nicht mehr gebunden sein wird, droht ein russischer Angriff auf NATO-Territorium (Masala 2025). Wir werden dieses Jahr den letzten Friedenssommer in Deutschland erleben, sagt ein Militärexperte (Neitzel 2025). Deshalb muss Deutschland kriegstüchtig werden, sagt die Bundesregierung. Mäßigende Stimmen im angsterzeugenden Säbelrasseldiskurs (Bröckling 2025) werden dem Lager der nützlichen Idioten Moskaus [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/kriegsdienstverweigerung-kein-grundrecht-wie-jedes-andere-auch/">Kriegsdienstverweigerung: Kein Grundrecht wie jedes andere auch</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Sobald Russland in der Ukraine nicht mehr gebunden sein wird, droht ein russischer Angriff auf NATO-Territorium (Masala 2025). Wir werden dieses Jahr den letzten Friedenssommer in Deutschland erleben, sagt ein Militärexperte (Neitzel 2025). Deshalb muss Deutschland kriegstüchtig werden, sagt die Bundesregierung. Mäßigende Stimmen im angsterzeugenden Säbelrasseldiskurs (Bröckling 2025) werden dem Lager der nützlichen Idioten Moskaus zugeschlagen. Dieser politische Reflex traf bereits die Kriegsdienstverweigerer während des Ost-West-Konflikts: Sie würden die Existenz ihres Staates aufs Spiel setzen und wollten anscheinend lieber rot als tot sein. Heute ist der Personalmangel eines der gravierendsten Probleme der Bundeswehr. Ihr zur Notwendigkeit erklärter Aufwuchs wird allein mit Freiwilligen wohl nicht in Gang kommen. Eine aufschiebend bedingte Wehrpflicht ist in Planung. Sie wird wohl eine Kontingent- oder Auswahlwehrpflicht mit Bestenauslese sein, weil die Bundeswehr absehbar nicht in der Lage sein wird, ganze Jahrgänge an Wehrpflichtigen auszubilden. Trotzdem steigen bereits jetzt die Zahlen der Kriegsdienstverweigerer an. Ein Motiv hierfür ist sicherlich die Diskussion um einen dräuenden Dritten Weltkrieg, der in Deutschland den Bündnis- respektive Verteidigungsfall auslösen und die Aussetzung der Wehrpflicht seit 2011 nach § 2 WPflG automatisch aufheben würde.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wie wird sich dieses Schreckensszenarium auf das Grundrecht auf Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Art. 4 Abs. 3 GG auswirken? Wird das Grundrecht, wie der vierte Strafsenat des BGH in einem Beschluss orakelt (BGH Beschl. v. 16.1.2025 – 4 ARs 11/24), im äußeren Staatsnotstand ausgesetzt werden? Wenn die Existenz des Staates durch einen militärischen Angriff von außen bedroht ist, müssen dann nicht alle Bürger zu den Waffen gezwungen werden dürfen, um ihn zu verteidigen?</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Kriegs&shy;dienst&shy;ver&shy;wei&shy;ge&shy;rung ist f&uuml;r den Krieg da</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die männlichen Staatsbürger in Deutschland haben die verfassungsrechtliche Grundpflicht aus Art. 12a Abs. 1 GG, ihren Staat mit Waffengewalt zu schützen. Diese Pflicht ist gemeinschaftsbezogen und beruht auf Gegenseitigkeit: Der Staat schützt seinerseits die Freiheit und die Würde seiner Bürger*innen. Wird er von außen angegriffen, kann er als Schutzmacht nur überleben, wenn seine Bürger*innen mit Waffengewalt für seine Existenz kämpfen. Und deshalb darf er seine männlichen Bürger zum Wehrdienst verpflichten. Wehrpflichtige dürfen im Gegenzug nach Art. 4 Abs. 3 GG den Kriegsdienst verweigern, wenn es sie in arge Gewissensnot bringt, andere Menschen im Krieg mit Waffen töten zu müssen. Die deutsche Verfassung hat mit dem vorbehaltlos garantierten Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung eine außergewöhnlich starke Exit-Option für die Wehrpflichtigen geschaffen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wäre Art. 4 Abs. 3 GG allerdings ein Grundrecht wie jedes andere auch, würde ihm seine Vorbehaltlosigkeit im Kriegsfall nicht viel nützen. In der juristischen Dogmatik sind auch vorbehaltlose Grundrechte einschränkbar, wenn ihnen andere Verfassungsgüter entgegengehalten werden können, die für widerstreitende Interessen stehen. Das BVerfG hat die spärlichen Kompetenz- und Ermächtigungsnormen aus der Wehrverfassung zu den kollidierenden Verfassungsgütern der wirksamen Landesverteidigung und damit auch der Einrichtung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr verdichtet. Es erscheint zwar kontraintuitiv, dass als Verfassungsgut, das das Recht auf Kriegsdienstverweigerung einschränken darf, ausgerechnet diejenige Staatstätigkeit herangezogen werden soll, gegen die das Grundrecht sich richtet – nämlich Krieg zu führen. Ebenso widersinnig klingt es aber zunächst auch, dass der Staat dann, wenn seine Existenz in höchstem Maße durch einen Krieg von außen bedroht wird, nicht alle seine Bürger*innen mobilisieren darf, um ihn zu verteidigen, sondern auf deren Gewissen Rücksicht nehmen soll. Einige Staaten wie die Ukraine setzen ihr Recht auf Kriegsdienstverweigerung im Falle eines völkerrechtswidrigen Angriffs aus. In anderen Staaten – etwa in Finnland – soll das Recht auf Kriegsdienstverweigerung überhaupt nur in Friedenszeiten gelten (Lennert 2004).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Laufen sich verfassungsrechtlich geschützte Interessen zuwider – hier die effektive Landesverteidigung, dort das Gewissen des Wehrpflichtigen –, versuchen deutsche Jurist*innen regelmäßig einen Ausgleich zwischen den kollidierenden Verfassungsgütern zu schaffen. Zunächst probieren sie, die sogenannte praktische Konkordanz herzustellen, was nichts anderes heißt, als einen Kompromiss zwischen den widerstreitenden Interessen zu finden. Im Idealfall muss nämlich keines der Verfassungsgüter dem anderen ganz weichen. Zwischen dem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung und der effektiven Landesverteidigung ist ein Kompromiss aber nicht möglich. Dem Gewissen des Einzelnen nutzt es nichts, wenn der Staat etwa bis zur Überschreitung einer kritischen Masse Kriegsdienstverweigerer anerkennt und danach nicht mehr. Es nutzt ihm auch nichts, wenn ein Wehrpflichtiger ein halbes Jahr mit der Waffe dienen muss und ein halbes Jahr nicht. Funktioniert die praktische Konkordanz nicht, wenden Jurist*innen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz an. In der Verhältnismäßigkeitsprüfung mutiert auch ein vorbehaltlos garantiertes Grundrecht zum reinen Abwägungsobjekt. Es kann nach dem Übermaßverbot umso leichter eingeschränkt werden, je gewichtiger das kollidierende Verfassungsgut ist. Ist der Staat in seiner Existenz bedroht, drängt es sich auf, dass sich seine Verteidigungsfähigkeit gegen das Gewissen des Einzelnen durchsetzen muss. Diese Konsequenz lässt das BVerfG im Rahmen der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen aber gerade nicht zu: Der Kernbereich des Grundrechts aus Art. 4 Abs. 3 GG ist abwägungsfest.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Gewissensentscheidung nach Art. 4 Abs. 3 GG hindert die Heranziehung von Wehrpflichtigen zu jeder Tätigkeit, die „in einem nach dem Stande der jeweiligen Waffentechnik unmittelbaren Zusammenhang zum Einsatz von Kriegswaffen“ steht (BVerfGE 69, 1 [56]). Das gilt in Krieg und Frieden. In Friedenszeiten ergibt es keinen Sinn, dem Wehrpflichtigen eine Ausbildung aufzuzwingen und ihn auf einen Kampf mit einer Waffe vorzubereiten, die er nicht benutzen würde. Der Ernstfall des Grundrechts ist aber die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe im Kriegsfall. Das Grundrecht unterteilt sich deshalb in einen Kern- und einen Randbereich.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Kriegsdienstverweigerung in Friedenszeiten fällt in seinen Randbereich. Im Randbereich des Grundrechts ist die Abwägung der Gewissensentscheidung mit der effektiven Landesverteidigung, der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr und vor allem auch ihrer Personalplanungssicherheit zumindest bedingt möglich. Der Friedensfall lässt deshalb Einschränkungen der Wirkung von Verweigerungsanträgen von Wehrpflichtigen (§ 1 Abs. 2 KDVG) und insbesondere auch von gedienten Soldat*innen zu, da die Gewissensnot der Verweiger*innen im Frieden nicht besonders akut ist. Nach § 3 Abs. 2 S. 1 KDVG ist die Einberufung ungedienter Wehrpflichtiger zwar grundsätzlich erst zulässig, wenn ihr Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer unanfechtbar abgelehnt wurde. Einberufene und vorbenachrichtigte Wehrpflichtige, die die Bundeswehr bereits verplant hat, können aber trotzdem so lange eingezogen werden, bis ihre Anerkennung endgültig durch ist (Brecht 2004: 10ff.). Verweigern gediente Soldat*innen den Kriegsdienst, ist es zulässig, sie bis zu ihrer Anerkennung weiterhin Dienst mit der Waffe tun zu lassen, um den ungestörten Dienstbetrieb der Bundeswehr und die Disziplin in der Truppe nicht zu stören (BVerfGE 28, 243 [261f.]).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Kriegsfall entfaltet das Grundrecht dagegen sein volles Potential. Im äußeren Notstand des Staates fällt die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe in den unantastbaren Kernbereich des Grundrechts. Das Grundrecht setzt der verfassungsrechtlichen Grundpflicht aller männlichen Staatsbürger, die Existenz ihres Staates unter Aufopferung ihres Lebens mit Waffengewalt verteidigen zu müssen, hier eine verfassungsdogmatisch unüberwindliche Schranke entgegen. Der einfache Gesetzgeber darf den Kernbereich des vorbehaltlosen Grundrechts auch über kollidierendes Verfassungsrecht nicht einschränken. Das Grundrecht ist stärker als die Verfassungsgüter der wirksamen Landesverteidigung und der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr (BVerfGE 48, 127 [163ff.]; 69, 1 [54f.]). Ungediente Kriegsdienstverweigerer können nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 KDVG im Spannungs- und Verteidigungsfall zwar bereits zu den Streitkräften einberufen werden, bevor eine Ablehnung ihrer Anerkennung unanfechtbar ist. Verfassungskonform ist ihre Heranziehung bis dahin allerdings nur zum waffenlosen Dienst (BVerfGE 69, 1 [54f.]). Allein diese verfassungskonforme Auslegung des einfachen Rechts wird dem Stellenwert des Grundrechts gerecht.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Grundrecht in Gefahr?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung fließt aus dem allgemeineren Grundrecht auf Gewissensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 GG. Als Besonderheit der deutschen Verfassung ist es aus gutem Grund eigenständig in einem Extra-Grundrecht garantiert. Der Parlamentarische Rat zog damit seine Schlüsse aus zwei brutalen Weltkriegen, die auf das Konto von Deutschland gingen. Insbesondere die Nationalsozialisten hatten zwischen 1939 und 1945 etwa 50.000 Männer, die den Kriegsdienst verweigerten, desertierten oder sich selbst kampfuntauglich machten, wegen Wehrkraftzersetzung hingerichtet (Ferretti/Bernhard 2007: 58ff.). Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zählt – wie die Gewissensfreiheit auch – zu den wenigen vorbehaltlosen Grundrechten des Grundgesetzes: Es enthält keinen Gesetzesvorbehalt. § 1 KDVG regelt deshalb heute ohne Einschränkungen, dass diejenigen, die unter Berufung auf Art. 4 Abs. 3 GG den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigern, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden, und im Spannungs- oder Verteidigungsfall keinen Wehrdienst, sondern nach Art. 12a Abs. 2 GG einen Ersatzdienst außerhalb der Bundeswehr leisten müssen. Die Möglichkeit des Gesetzgebers nach Art. 4 Abs. 3 S. 2 GG, „das Nähere“ zu regeln, ist ein reiner Verfahrensvorbehalt des Grundrechts. Der Gesetzgeber darf lediglich ein Verfahren zur Überprüfung der Ernst- und Glaubhaftigkeit der Gewissensentscheidung eines Kriegsdienstverweigerers einführen und muss es so ausgestalten, dass es das Recht in seinem Kern nicht antastet.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das Grundrecht geriet aber bereits mit Gründung der Bundeswehr im Jahre 1955 unter Druck. Deutschland hatte der NATO ein Massenheer von 500.000 Soldaten versprochen. Die Zahl der als Drückeberger verschrienen Kriegsdienstverweigerer musste also möglichst klein gehalten werden, um das Soll zu erfüllen. Das BVerfG deutete das Recht auf Kriegsdienstverweigerung deshalb in ein Ausnahmerecht zur Wehrpflicht um, das restriktiv gehandhabt werden müsse (BVerfGE 12, 45 [61]), um es vor Missbrauch zu schützen. Das Gewissen der Kriegsdienstverweigerer wurde folglich einer immer strengeren Prüfung unterzogen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Beweislast für die Ernst- und Glaubhaftigkeit seiner Gewissensentscheidung lag (und liegt) bei den Kriegsdienstverweigerer. Nach § 25 WPflG a.F. wurde zunächst als Verweigerer noch anerkannt, wessen Gewissen sich der Beteiligung an jeder organisierten Waffenanwendung auf Befehl zwischen den Staaten widersetzte. Später musste der Kriegsdienstverweigerer nachweisen, dass sein Gewissen ihm ein absolutes und zwingendes, nicht bloß im Krieg geltendes Verbot auferlegte, irgendwann irgendwo irgendeinen Menschen aus welchen Gründen auch immer zu töten. Über eine Gewissensentscheidung als sogenannte „innere Tatsache“ lässt sich ein Wahrheitsbeweis allerdings nicht gut führen. Die hinreichende Sicherheit (BVerfGE 48, 127 [169]) beziehungsweise der hohe Grad an Wahrscheinlichkeit (BVerwG NVwZ 1984, 798), dass sie vorliegt, lässt sich nur aus Indizien erschließen. Und hier setzen die Verfahrensregeln zur Überprüfung der Gewissensentscheidung an, die der Gesetzgeber – je nach Sicherheitslage und personellem Bedarf der Bundeswehr – modifizieren darf.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Gestaltung des Überprüfungsverfahrens im Kalten Krieg spielte dem hohen Personalbedarf der Bundeswehr in die Hände (Krölls 1980). Das Gewissen des Kriegsdienstverweigerers wurde zunächst in zwei Gremien geprüft, dem Prüfungsausschuss und der Prüfungskammer als Widerspruchsinstanz. Beiden Gremien saß ein Jurist vor, den das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) ausgewählt hatte. Die Ressortinteressen des BMVg waren also an prominenter Stelle im Anerkennungsverfahren vertreten. Die Prüfungsgremien köderten den Kriegsdienstverweigerer mit Fangfragen, den sogenannten Konfliktfragen, um ihn in Widersprüche zu verwickeln, die die Ernst- und Glaubhaftigkeit seiner Gewissensentscheidung erschüttern sollten:<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> Die jeweiligen Antworten des Prüflings konnten nur falsch sein. Beharrte der Kriegsdienstverweigerer auf seinem absoluten Tötungsverbot, hielten die Gremien ihn für unglaubwürdig. Entschied er sich dafür, in diesen Ausnahmesituationen Menschen zu opfern, waren Ernst- und Glaubhaftigkeit der Gewissensentscheidung widerlegt. Die Landesverwaltungsgerichte und das BVerwG als Klage- und Revisionsinstanzen griffen korrigierend ein. Viele der Konfliktfragen zu Notwehr und Nothilfe taugten für sie nicht, um die Gewissensentscheidung des Kriegsdienstverweigerers in Frage zu stellen. Die Prüfungsgremien versuchten dennoch, alles, was ging, aus der juristischen Gewissensdefinition als K.O.-Kriterium für die Kriegsdienstverweigerer herauszuholen. Eine Gewissensentscheidung wird definiert als jede ernste sittliche, das heißt an den Kategorien von Gut und Böse orientierte Entscheidung, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so dass er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte (BVerfGE 48, 127 [173]); oder auch als eine Entscheidung, die für den Betroffenen als innerer Zwang verbindlich ist, sodass ein Zuwiderhandeln gegen diesen Zwang die sittliche Persönlichkeit schädigen oder zerbrechen würde (BVerwGE 7, 242 [247]). Die Gremien stürzten sich auf die Tatbestandsmerkmale der Gewissensnot und der Persönlichkeitsschädigung. Sie versagten psychisch besonders resilienten Kriegsdienstverweigerern die Anerkennung, da sie nicht glaubten, dass diese Männer durch den Kriegsdienst mit der Waffe tatsächlich einen persönlichen Schaden davontragen könnten. Die Gerichtsbarkeit setzte auch diesem Spuk ein Ende: Niemand – auch die Prüfungsgremien nicht – könne eine derart fiktive Prognose zuverlässig treffen (Daum/Forkel 1984: 46f.).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Anerkennungsquote der Gremien lag in der Hochzeit von Kaltem Krieg und Kriegsdienstverweigerung weit unter der Anerkennungsquote der Gerichte. Letztlich erlag das inquisitorische Gremienverfahren aber seiner eigenen Überbürokratisierung. Es war zu teuer und zu langwierig und musste vereinfacht werden. Die „Postkartennovelle“ der sozialliberalen Koalition scheiterte zwar 1978 noch am BVerfG (Bernhard 2005). Entgegen dem Regel-Ausnahmeverhältnis von Art. 12a Abs. 1 GG und Art. 4 Abs. 3 GG suggerierte die Postkartenlösung nämlich, dass Wehrpflichtige ein Wahlrecht hätten zwischen dem Kriegsdienst mit der Waffe und dem zivilen Ersatzdienst, und dieses Wahlrecht durch die kurze schriftliche Erklärung ausüben könnten, dass ihr Gewissen ihnen den Dienst mit der Waffe verbiete (BVerfGE 48, 127).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Anfang der 1980er Jahre rechnete die Bundeswehr allerdings mit einem großen Überschuss an Wehrpflichtigen. Ab 1983 wurden die geburtenstarken Jahrgänge eingezogen, die die Bundeswehr nicht voll unterbringen konnte. Nach dem Ende des Kalten Krieges Anfang der 1990er Jahre sank der Personalbedarf der Bundeswehr rapide, weil sich ihr Fokus zunehmend auf Auslandseinsätze mit weniger und besser geschultem Personal verlagerte. Seit 1983 (BGBl. 1983 I 203) ist deshalb für ungediente Wehrpflichtige und seit 2004 (BGBl. 2003 I 1593) auch für gediente Soldat*innen dann doch das schriftliche Anerkennungsverfahren zur Regel geworden. Dieses wird vom Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben, einer zivilen Behörde im Geschäftsbereich des Bundesfamilienministeriums, durchgeführt. In der schriftlichen Begründung ihrer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe müssen die Verweiger*innen ihre persönliche Entwicklung, Lebensführung und Motive darlegen und aufdecken, wer oder was ihre Entscheidung beeinflusst hat. Der Begründungsaufwand für gediente Soldat*innen ist hier höher, denn sie haben mit ihrem Dienst an der Waffe bereits signalisiert, dass sie eigentlich kein Gewissensproblem damit haben, andere Menschen im Krieg zu töten. Sie müssen deshalb darlegen, welches Schlüsselereignis ihre innere Umkehr ausgelöst hat (BVerwG Beschl. v. 31.3.2021 – 6 B 55.20). Das gilt auch für Reservist*innen. Bleiben im schriftlichen Verfahren Zweifel an ihrer Wahrheit, können die Antragsteller*innen mündlich angehört werden. Gelingt es ihnen nicht, die Zweifel auszuräumen, wird ihr Antrag abgelehnt (§§ 5-8 KDVG). Gleiches gilt, wenn die vorgebrachten Gründe die Gewissensentscheidung nicht tragen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das schriftliche Verfahren wird mittlerweile vollständig vor dem Bundesamt abgewickelt. Prüfungsumfang und Prüfungsaufwand sind sehr viel weniger intensiv, als sie im abgeschafften Gremienverfahren waren. Die aktuelle Anerkennungsquote ist hoch. Das BVerfG hatte sich 1985 auf das Absenken der Anforderungen an die Gewissensprüfung allerdings nur deshalb eingelassen, weil der Gesetzgeber gleichzeitig die Dauer des zivilen Ersatzdienstes für Kriegsdienstverweigerer über die Dauer des Grundwehrdienstes hinaus wesentlich erhöht und so eine „Probe aufs Gewissen“ auch ohne eine inquisitorische mündliche Befragung des Verweigerers ermöglicht hatte: Wer die längere Dauer des Zivildienstes in Kauf nahm, dem glaubte man seine Gewissensentscheidung (BVerfGE 69, 1). Der Zivildienst als ungeliebter Bruder des Wehrpflichtdienstes ist aber ebenfalls ausgesetzt (§ 1a ZDG). Ob und wie er für den Fall einer neuerlichen Wehrpflicht – etwa als allgemeine Dienstpflicht – oder im Rahmen der Gesamtverteidigung im Kriegsfall wiederkommen wird, ist derzeit unklar. Stimmen aus der juristischen Literatur halten die Prüfung des Kriegsdienstverweigerergewissens im schriftlichen Verfahren ohne den längeren Zivildienst als Gegenprobe deshalb für verfassungswidrig (Burkiczak 2004).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Aufhebung von Anerken&shy;nungs&shy;be&shy;scheiden m&ouml;glich?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Krisenzeiten verführen darüber hinaus dazu, die Gesetzesvorbehalte von Grundrechten umfassender auszunutzen, ihre abwehrrechtlichen Dimensionen stärker einzuschränken und die Gemeinschaftsbezogenheit von Freiheit intensiver zu betonen. Das kann auf einfachgesetzlichem Wege auch dem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung blühen, indem nämlich die Uhr durch eine gesetzliche Verschärfung des Anerkennungsverfahrens zurückgedreht wird. Sollte dieser Fall eintreten – was bislang nicht zur Diskussion steht –, behalten die auf altem Recht beruhenden Anerkennungsbescheide dann ihre Gültigkeit?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Bescheid über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist ein feststellender, begünstigender Verwaltungsakt. Er erwächst nach Ablauf aller Anfechtungsfristen in Bestandskraft und gilt für alle Zeit. Er verliert durch eine nachträgliche Änderung seiner Rechtsgrundlagen nicht automatisch seine Wirksamkeit. Bestandskräftige Verwaltungsakte dürfen in den Fällen des § 49 VwVfG von der erlassenden Behörde allerdings aufgehoben werden. Ändert sich die Gesetzeslage, nach der ein rechtmäßiger Anerkennungsbescheid erlassen wurde, käme ein Widerruf dieses Bescheids nach § 49 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG in Betracht. Da der einfache Gesetzgeber aber ausschließlich an den Verfahrensregeln zur Überprüfung der Gewissensentscheidung des Kriegsdienstverweigerers schrauben darf, liegen die Voraussetzungen für einen Widerruf bestandskräftiger Anerkennungsbescheide nicht vor. Denn ein Widerruf nach dieser Bestimmung setzt voraus, dass die Erlassbehörde nach der neuen Gesetzeslage unmittelbar berechtigt wäre, die Anerkennung eines Kriegsdienstverweigerers abzulehnen. Eine Änderung allein des formalen Überprüfungsverfahrens hat aber keine kausalen Auswirkungen auf die materiellrechtlichen Voraussetzungen einer Anerkennung nach Art. 4 Abs. 3 GG. Und diese dürfen, so das BVerfG, nicht eingeschränkt werden. Die Vorschrift des § 49 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG, nach der bestandskräftige Verwaltungsakte widerrufen werden können, um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten, ist auf die Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern ebenfalls nicht anwendbar. Der äußere Notstand des Staates ist zwar genau derjenige schwere Nachteil für das Gemeinwohl, den die Regelung adressiert. Der Widerruf eines Verwaltungsaktes nach § 49 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG ist aber nur zugunsten solcher Gemeinwohlgüter möglich, die bei sorgfältiger Abwägung Vorrang vor dem individuellen Grundrecht haben können, das tangiert wird. Diesen Vorrang können die Rechtsgüter der effektiven Landesverteidigung und der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr vor dem Gewissen des Kriegsdienstverweigerers im Kriegsfall aber gerade nicht haben, wie das BVerfG in ständiger Rechtsprechung betont. Die einmal erfolgte, bestandskräftige Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer können einfacher Gesetzgeber und zuständige Behörden also nicht wieder einkassieren.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Streichung des Grundrechts aus der Verfassung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">In Krisenzeiten flirren ebenfalls regelmäßig Begriffe wie <i>Ausnahmezustand</i> oder <i>Staatsnotstand</i> durch die Medien. Sie bedeuten für ein antidemokratisches Mindset à la Carl Schmitt, dass sich die Geltungskraft von (insbesondere auch verfassungsrechtlichen) Normen auf die Normalität beschränkt. Im Ausnahmezustand dürfen Normen dagegen außer Kraft gesetzt werden, um die Existenz des Staates zu retten. Das ist nicht das Staatsverständnis des Grundgesetzes. Das Grundgesetz hat sich bewusst gegen eine systemsprengende Generalklausel entschieden, mit der alle oder auch nur bestimmte Grundrechte wie Art. 4 Abs. 3 GG zur Bekämpfung von Notständen suspendiert werden dürften. Nichts anderes gilt für den Kriegsfall. Durch die Einfügung der Notstandsverfassung von 1968, zu der mit den Art. 80a und 115aff. GG präzise Regelungen für den äußeren Notstand gehören, hat sich der verfassungsändernde Gesetzgeber explizit gegen einen Rückgriff auf ungeschriebenes Notstandsrecht in Kriegszeiten ausgesprochen. Die verfassungsrechtliche Grundpflicht aus Art. 12a Abs. 1 GG, die ihr Pendant in der Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gewissensgründen findet, wird nicht von ungeschriebenen und damit für das Verfassungsrecht nicht relevanten besonderen Treuepflichten des Bürgers überlagert (missverständlich hier BVerfGE 12, 45 [57 f.]; BGH Beschl. v. 16.1.2025 – ARs 11/24 Rn. 38). Ohne eine Verfassungsänderung gilt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung gerade auch im Krieg. Und selbst wenn eine Verfassungsänderung zulässig wäre, mit der Art. 4 Abs. 3 GG aus dem Grundgesetz herausgestrichen würde, änderte sich die Rechtslage für Kriegsdienstverweigerer nicht. Sie fielen dann unter das Grundrecht auf Gewissensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 GG, dessen juristische Dogmatik parallel zu der von Art. 4 Abs. 3 GG läuft.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zunächst ist aber überhaupt fraglich, ob durch eine Verfassungsänderung Art. 4 Abs. 3 GG gestrichen oder mit einem Gesetzesvorbehalt für den Krieg versehen werden dürfte. Eine Verfassungsänderung muss an der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG gemessen werden, die dem verfassungsändernden Gesetzgeber unüberwindbare Schranken setzt. Ein verfassungsänderndes Gesetz, das den Grundsatz der Menschenwürdegarantie aus Art. 1 Abs. 1 GG oder das Bekenntnis der Verfassung zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten aus Art. 1 Abs. 2 GG berührte, wäre verfassungswidrig und nichtig. Alle höchsten Gerichte in Deutschland stellen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in einen engen sachlichen Zusammenhang mit der Menschenwürde oder bezeichnen es als Menschenrecht (BVerfGE 28, 243 [260]; BVerwGE 7, 242 [259]; BGH NJW 1977, 1599). Der Nexus zwischen dem Recht auf Kriegsdienstverweigerung und der Menschenwürde muss den verfassungsändernden Gesetzgeber aber nicht zwangsläufig an einer Streichung des Art. 4 Abs. 3 GG hindern. Bereits die Reichweite der Unantastbarkeitsgarantie aus Art. 79 Abs. 3 GG ist unklar. Fest steht aber, dass ihr nicht alle Grundrechte, die einen Menschenwürdekern haben, vollumfänglich unterfallen. Die Konkretisierungen der Menschenwürde in speziellen Grundrechten dürfen modifiziert, ganze Grundrechte sogar gestrichen werden, wenn sachgerechte Gründe dafürsprechen (BVerfGE 94, 49 [103]; 109, 279 [310 ff.]). Gegen seine unwahrscheinliche Abschaffung wäre Art. 4 Abs. 3 GG also nicht gefeit, da sein Menschenwürdekern in der allgemeinen Gewissensfreiheit weiterleben würde. Auch seine Bezeichnung als Menschenrecht schützt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht vor seiner Streichung. Die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG adressiert lediglich die Menschrechtsidee als solche. Sie ist nicht dazu gedacht, einen bestimmten Katalog an Menschenrechten im Grundgesetz zu zementieren, wie den der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) – in die ein eigenständiges Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung im Übrigen nicht aufgenommen worden ist.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wenn das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nach einer Streichung von Art. 4 Abs. 3 GG also in den Anwendungsbereich der ebenfalls vorbehaltlos garantierten allgemeinen Gewissensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 GG fiele, würde sich nicht viel ändern. Das Grundrecht auf Gewissensfreiheit gewährt den Einzelnen das Recht, in Situationen, die sie selbst nicht herbeigeführt haben, ihrem Gewissen zu folgen und Rechtspflichten, die der Staat ihnen auferlegen will, abwehren zu dürfen, wenn deren Erfüllung sie andernfalls in Gewissensnot brächte. Die allgemeine Gewissensfreiheit ist einer Kompromisslösung oder Abwägung in aller Regel genauso wenig zugänglich wie das speziellere Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Sie hat aber ebenfalls Grenzen. Die Weigerung, staatliche Pflichten aus Gewissensgründen zu befolgen, muss nicht kostenfrei sein (Muckel 2000: 690ff.). Auch im Regelungsbereich der allgemeinen Gewissensfreiheit würde ein Kriegsdienstverweigerer Nachteile in Kauf nehmen müssen wie verhältnismäßige Sanktionen oder gewissensschonende, alternative Beschäftigungspflichten (BVerwG NJW 2006, 77 [88]).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Eine Verfassungsänderung, mit der ein Gesetzesvorbehalt in Art. 4 GG aufgenommen werden würde, über den das Recht auf Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen für den Fall eines Verteidigungskrieges unter Androhung von beispielsweise strafrechtlicher Verfolgung und (langjährigen) Haftstrafen für Wehrpflichtige ausgesetzt werden könnte, würde Art. 79 Abs. 3 GG dagegen widersprechen. Sie würde gegen den Menschenwürdegehalt der Gewissensfreiheit in ihrem Kernbereich verstoßen, das Gewissen von Wehrpflichtigen ignorieren, sie instrumentalisieren und damit zu Objekten staatlichen (Kriegs-)Handelns degradieren. Selbst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der das Recht auf Kriegsdienstverweigerung als Ausfluss aus der Gewissensfreiheit des Art. 9 EMRK erst seit 2011 anerkennt, meint, dass einem Kriegsdienstverweigerer die Möglichkeit eines Ersatzdienstes eingeräumt werden müsse. Ein alternativloses Bestrafungssystem für Kriegsdienstverweigerer hält er – jedenfalls in Friedenszeiten – nicht für einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen eines Staates an seiner Verteidigung und den Interessen der Kriegsdienstverweigerer an der Integrität ihres Gewissens. Die strafbewehrte Aussetzung des Rechts auf Verweigerung des Kriegsdienstes ist deshalb in einer demokratischen Gesellschaft grundsätzlich nicht notwendig und damit völkerrechtswidrig (EGMR NVwZ 2012, 1603 Rn. 121ff.). Ob der EGMR das auch für den Kriegsfall so sehen würde, weil ein Staat in Lebensgefahr über die Notstandsklausel des Art. 15 EMRK Menschenrechte, die seinen Überlebenskampf stören könnten, aussetzen darf, kann hier dahinstehen. Zum einen würde eine Berufung auf die europäische Notstandsklausel dem Notstandspositivismus des deutschen Grundgesetzes widersprechen. Zum anderen würde wegen des Günstigkeitsprinzips aus Art. 53 EMRK das stärkere, deutsche Grundrecht gelten. Die Alternative Kriegsdienst mit der Waffe oder Gefängnisstrafe wäre in Deutschland damit jedenfalls verfassungswidrig.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Fazit</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Grundrechte auf Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe und auf Gewissensfreiheit sind im deutschen Verfassungsrecht starke Rechte. Sie würden selbst eine Verfassungsänderung überstehen und damit auch für den Fall, dass Deutschland in einen Verteidigungskrieg hineingezogen wird, halten, was sie versprechen. Solange die deutsche Lesart von Rechts- und Verfassungsstaatlichkeit gilt, die aus den schmerzvollen Erfahrungen mit der Zerstörung der Weimarer Republik und den anschließenden Gräueln des Nationalsozialismus stammt, muss kein Wehrpflichtiger damit rechnen, gegen sein Gewissen für den Kriegsdienst mit der Waffe zwangsrekrutiert zu werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Kathrin Groh</strong> ist Professorin für Öffentliches Recht an der Bundeswehruniversität in München. Sie hat zu Wehrpflicht und Kriegsdienstverweigerung auf dem Verfassungsblog veröffentlicht. Webseite: <a href="https://www.unibw.de/recht/oeffentliches-recht/groh">https://www.unibw.de/recht/oeffentliches-recht/groh</a>.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Bernhard, Patrick</em> 2005: Kriegsdienstverweigerung per Postkarte. Ein gescheitertes Reformprojekt der sozialliberalen Koalition 1969-1978, in: <em>Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte</em>, Jg. 53, H. 1, S. 109-139.</p>
<p align="justify"><em>Brecht, Hans-Theo </em>2004: Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst, 5. Aufl., München.</p>
<p align="justify"><em>Bröckling, Ulrich </em>2025: Gegen die geistige Mobilmachung, in: <em>Der Spiegel</em> Nr. 18, S. 48-49.</p>
<p align="justify"><em>Burkiczak, Christian</em> 2005: Zur Verfassungswidrigkeit des neu geregelten Kriegsdienstverweigerungsrechts, in: <em>Bayerische Verwaltungsblätter</em>, Jg. 136, H. 3, S. 70-76.</p>
<p align="justify"><em>Daum, Ulrich/Forkel, Werner</em> 1984: Grundsatzurteile zur Kriegsdienstverweigerung, 3. Aufl., München.</p>
<p align="justify"><em>Ferretti, Alessandra/Bernhard, Patrick </em>2007: Pazifismus per Gesetz? Krieg und Frieden in der deutschen Verfassungsdiskussion 1945-1949, in: <em>Militärgeschichtliche Zeitschrift</em>, Jg. 66, S. 45-70.</p>
<p align="justify"><em>Krölls, Albert </em>1980: Kriegsdienstverweigerung. Das unbequeme Grundrecht, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Lennert, Gernot</em> 2004: Kriegsdienstverweigerung in der EU und den Beitrittsländern, in: <em>Wissenschaft &amp; Frieden</em> Nr. 2, <a href="https://wissenschaft-und-frieden.de/artikel/kriegsdienstverweigerung-in-der-eu-und-den-beitrittslaendern/">https://wissenschaft-und-frieden.de/artikel/kriegsdienstverweigerung-in-der-eu-und-den-beitrittslaendern/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Masala, Carlo</em> 2025: Wenn Russland gewinnt: Ein Szenario, München.</p>
<p align="justify"><em>Muckel, Stefan</em> 2000: Die Grenzen der Gewissensfreiheit, in: <em>Neue Juristische Wochenschrift</em>, S. 689-692.</p>
<p align="justify"><em>Neitzel, Sönke </em>2025: Letzter Sommer im Frieden, in: <em>NDR-Info</em> vom 04.04.2025, <a href="https://www.ardaudiothek.de/episode/streitkraefte-und-strategien/letzter-sommer-in-frieden-tag-1136-mit-soenke-neitzel/ndr-info/14382677/">https://www.ardaudiothek.de/episode/streitkraefte-und-strategien/letzter-sommer-in-frieden-tag-1136-mit-soenke-neitzel/ndr-info/14382677/</a>.</p>
<p>Anmerkungen</p>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Fragen dieser Art waren beispielsweise: Würde er seine eigene Mutter gegen einen Angreifer nicht mit tödlicher Gewalt verteidigen wollen? Wenn er die Gelegenheit hätte, durch den Abschuss eines Flugzeugs, in dem 100 Personen sitzen, eine Million Menschenleben zu retten, wie würde er sich entscheiden? Wenn er sich als Schiffbrüchiger an eine Einpersonenplanke klammere und ein weiterer Schiffbrüchiger ihm diese streitig mache, würde er den anderen nicht ertrinken lassen, um sein eigenes Leben zu retten?</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/kriegsdienstverweigerung-kein-grundrecht-wie-jedes-andere-auch/">Kriegsdienstverweigerung: Kein Grundrecht wie jedes andere auch</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/12/vorg252_cover-e1764589673460.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Armut und soziale Ungleichheit – eine Gefahr für die Demokratie</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/armut-und-soziale-ungleichheit-eine-gefahr-fuer-die-demokratie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 11:55:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Entdemokratisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Krieg]]></category>
		<category><![CDATA[Militarisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Neoliberalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Polarisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Prekariat]]></category>
		<category><![CDATA[Prekarisierung]]></category>
		<category><![CDATA[soziale Ungleichheit]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialstaat]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=20287</guid>

					<description><![CDATA[<p>Armut, die wegen der Covid-19-Pandemie, der Energiepreisexplosion und der Inflation allmählich in die Mitte der Gesellschaft vordringt, und die auch durch Konzentration des Reichtums in wenigen Händen wachsende soziale Ungleichheit sind das Kardinalproblem unserer Gesellschaft, wenn nicht der Menschheit. Während daraus im globalen Maßstab ökonomische Krisen, ökologische Katastrophen, Kriege und Bürgerkriege resultieren, die wiederum größere [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/armut-und-soziale-ungleichheit-eine-gefahr-fuer-die-demokratie/">Armut und soziale Ungleichheit – eine Gefahr für die Demokratie</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Armut, die wegen der Covid-19-Pandemie, der Energiepreisexplosion und der Inflation allmählich in die Mitte der Gesellschaft vordringt, und die auch durch Konzentration des Reichtums in wenigen Händen wachsende soziale Ungleichheit sind das Kardinalproblem unserer Gesellschaft, wenn nicht der Menschheit. Während daraus im globalen Maßstab ökonomische Krisen, ökologische Katastrophen, Kriege und Bürgerkriege resultieren, die wiederum größere Migrationsbewegungen nach sich ziehen, ist hierzulande der gesellschaftliche Zusammenhalt bedroht. Denn sozioökonomische Polarisierungstendenzen ziehen in der Regel auch politische Polarisierungstendenzen nach sich, die aus Deutschland schon vor Beginn der Covid-19-Pandemie eine „zerrissene Republik“ gemacht haben (Butterwegge 2020).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Aus mehreren Gründen bildet die wachsende sozioökonomische Ungleichheit eine akute Gefahr für die Demokratie: Erstens beteiligen sich Armutsbetroffene immer weniger an Wahlen, die für das parlamentarische Repräsentativsystem konstitutiv und zudem sein niedrigschwelligstes politisches Partizipationsangebot sind. Zweitens verlieren Angehörige der (unteren) Mittelschicht, die armutsbedroht sind oder besonders in Krisensituationen Angst vor einem sozialen Abstieg haben, ihr Vertrauen in das politische und Parteiensystem, was den Aufstieg extrem rechter „Alternativen“ begünstigt. Drittens konzentrieren sich das Kapital und der Medienbesitz immer stärker bei wenigen Hochvermögenden, deren Machtgewinn es ihnen ermöglicht, staatliche Entscheidungen so massiv in ihrem Sinne zu beeinflussen, dass von einer demokratischen Willensbildung keine Rede mehr sein kann.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Verschärft wird die materielle Ungleichheit sowie die von ihr ausgelöste Krise der parlamentarischen Demokratie durch weitere ökonomische, soziale und politische Entwicklungsmomente, etwa die Finanzialisierung ganzer Lebensbereiche, die Entsolidarisierung durch neoliberale Reformmaßnahmen und die Militarisierung der Gesellschaft im Rahmen eines gigantischen Aufrüstungsprogramms, das die Mittel für Soziales, Bildung und Kultur beschneidet. Auch bekommt die Demokratie wegen der andauernden Zuwanderung von Geflüchteten und zahlreichen Arbeitsmigrant*innen aus aller Welt, die hierzulande kein Wahlrecht haben, sowie einer Demografie, die nach amtlichen Prognosen längerfristig zur kollektiven Alterung und zur tendenziellen Abnahme der autochthonen Bevölkerung führt, einen zunehmend exklusiven, auf Staatsbürger*innen beschränkten und größere Teile der Bewohner*innen ausgrenzenden Charakter.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Christoph Butterwegge,</strong> geboren 1951, war von 1998 bis 2016 Hochschullehrer für Politikwissenschaft an der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Wichtige Buchveröffentlichungen: Die zerrissene Republik (2020), Deutschland im Krisenmodus (2024) und Umverteilung des Reichtums (2024).</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift vorgänge zur Verfügung. Sie können das Heft im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 14.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 5.- €.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/armut-und-soziale-ungleichheit-eine-gefahr-fuer-die-demokratie/">Armut und soziale Ungleichheit – eine Gefahr für die Demokratie</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Butter oder Kanonen: Wer zahlt für die Aufrüstung?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-250/publikation/butter-oder-kanonen-wer-zahlt-fuer-die-aufruestung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Sep 2025 10:59:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Autoritärer Sozialstaat]]></category>
		<category><![CDATA[Boris Pistorius]]></category>
		<category><![CDATA[Bundeswehr]]></category>
		<category><![CDATA[Butter]]></category>
		<category><![CDATA[CDU]]></category>
		<category><![CDATA[CSU]]></category>
		<category><![CDATA[Kanonen]]></category>
		<category><![CDATA[Krieg]]></category>
		<category><![CDATA[Militär]]></category>
		<category><![CDATA[Militäretat]]></category>
		<category><![CDATA[Neoliberalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Russland]]></category>
		<category><![CDATA[soziale Ungleichheit]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialstaat]]></category>
		<category><![CDATA[SPD]]></category>
		<category><![CDATA[Ukraine]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Zeitenwende]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=20188</guid>

					<description><![CDATA[<p>„Die Zeiten des Paradieses sind vorbei.“ So bereitete der damals noch designierte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die Gesellschaft noch vor seiner Amtseinführung auf harte Sozialkürzungen vor. Es war immer schon eine neoliberale Grundüberzeugung, dass die Menschen über ihre Verhältnisse leben würden und deshalb der Gürtel enger zu schnallen sei. Die neuere Version dieser Doktrin lautet, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-250/publikation/butter-oder-kanonen-wer-zahlt-fuer-die-aufruestung/">Butter oder Kanonen: Wer zahlt für die Aufrüstung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">„Die Zeiten des Paradieses sind vorbei.“ So bereitete der damals noch designierte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die Gesellschaft noch vor seiner Amtseinführung auf harte Sozialkürzungen vor. Es war immer schon eine neoliberale Grundüberzeugung, dass die Menschen über ihre Verhältnisse leben würden und deshalb der Gürtel enger zu schnallen sei. Die neuere Version dieser Doktrin lautet, dass die Sozialausgaben gekürzt werden sollten, um im Rüstungswettlauf gegen Putin bestehen zu können. Dass der militärischen Zeitenwende eine fundamentale fiskalpolitische Zeitenwende folgen würde, ahnte niemand. Ein Abrücken vom Dogma der Schuldenbremse schien undenkbar. Und doch haben Union und SPD noch vor Regierungsantritt mit der Lockerung der Schuldenbremse für die Militärausgaben und der Bereitstellung eines Sondervermögens von 500 Milliarden Euro für Investitionen eine fundamentale fiskalpolitische Zeitenwende eingeleitet. Alle Verteidigungsausgaben oberhalb von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts sollen von den Beschränkungen der Schuldenbremse ausgenommen werden. Es gibt also keine politisch definierte Grenze für die Aufrüstung. Zusätzlich wurde ein Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz in der Höhe von 500 Milliarden vereinbart.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Milit&auml;&shy;ri&shy;sche Zeiten&shy;wende: Wer zahlt?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Es steht jedoch ein Elefant im Raum mit der Frage: Wer zahlt für die massive militärische Aufrüstung? Für Ökonomen stellt sich die Alternative <i>Kanonen oder Butter</i>. So stellte Clemens Fuest, Präsident des Münchener Wirtschaftsforschungsinstituts ifo, im Februar 2024 die ökonomische Entscheidungsfrage: „Kanonen und Butter – das wäre schön, wenn das ginge. Aber das ist Schlaraffenland. Das geht nicht. Sondern Kanonen ohne Butter“ (Zeit 2024). Der Sozialstaat werde kleiner ausfallen. Der damalige Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) unterstützte Fuest und forderte ein mehrjähriges Moratorium bei Sozialausgaben, um mehr Geld in Verteidigung investieren zu können. Auch für Moritz Schularick, Chef des renommierten Instituts für Weltwirtschaft in Kiel (IfW), ist klar: „Mittelfristig wird kein Weg daran vorbeiführen, harte Budgetentscheidungen zwischen ‚Kanonen und Butter‘ zu treffen, also Ausgaben für Verteidigung und Sozialem“ (Schularick 2024b). Die Neoliberalen nutzen also die Gelegenheit für einen Angriff auf den Sozialstaat und die Lebensbedingungen der Mehrheit der Bevölkerung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der NATO-Gipfel in Vilnius hatte 2023 aus dem bisherigen bloßen Richtwert für Militärausgaben in Höhe von zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) eine verpflichtende Untergrenze gemacht, den die Bundesrepublik 2024 erstmals mit Militärausgaben von 90,6 Milliarden Euro erfüllte. Das Zwei-Prozent-Ziel klingt zunächst harmlos. Doch ein Vergleich zeigt die Dimensionen: Der offizielle Verteidigungshaushalt macht im Jahr 2024 mit dem Zwei-Prozent-Ziel knapp 20 Prozent des Haushalts aus und übersteigt die Gesamtsumme der Bundeshaushalt für Bildung (20,3 Milliarden), Gesundheit (16,8 Milliarden), Entwicklung (11,5 Milliarden), Klima (10,9 Milliarden), Wohnen (6,9 Milliarden), Auswärtiges (6,1 Milliarden) und Umwelt (2,4 Milliarden) um etwa 10 Milliarden Euro.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Um das NATO-Ziel erreichen zu können, plante die Ampelregierung schon für den Haushalt 2024 massive Kürzungen in der Höhe von 16 Milliarden Euro in nahezu allen Ressorts: Bundesfreiwilligendienste minus 26 Prozent, Wohngeld minus 16 Prozent, Freie Jugendhilfe minus 19 Prozent, psychosoziale Zentren minus 60 Prozent, Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer minus 30 Prozent, Asylverfahrensberatung sowie besondere Rechtsberatung für Geflüchtete minus 50 Prozent. Der Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sollte auf 10,3 Milliarden Euro und die humanitäre Hilfe im Etat des Auswärtigen Amtes um rund 500 Millionen Euro gekürzt werden, sodass Letztere auf 2,23 Milliarden Euro absinkt. Alle Etats waren von Kürzungen betroffen – mit Ausnahme des Militärhaushalts, der abermals Zuwächse verzeichnen konnte. Doch nachdem das Bundesverfassungsgericht der Regierung in seinem Urteil vom November 2023 die Rechtswidrigkeit des Haushaltsentwurfs attestiert hatte, musste noch einmal drastisch gekürzt werden (BverfGE Az 2 BvF 1/22). Am Ende blieb eine Deckungslücke im Haushalt von 17 Milliarden Euro.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Union und SPD haben noch vor Regierungsantritt im Frühjahr 2025 im Vorgriff auf ihre Regierungskoalition mit der Lockerung der Schuldenbremse und der Bereitstellung eines Sondervermögens von 500 Milliarden Euro eine fiskalpolitische Wende vollzogen: Alle Militärausgaben oberhalb von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts werden von den Beschränkungen der Schuldenbremse ausgenommen. Zusätzlich wurde ein Sondervermögen für Infrastruktur und einen Klimaschutz in der Höhe von 500 Milliarden geschaffen. Die Staatsverschuldung wird demnach um etwa eine Billion Euro ansteigen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> Im Gegensatz zum Militärhaushalt, der unbegrenzt aufgestockt werden kann, ist die Defizitfinanzierung für die Infrastruktur auf 0,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts begrenzt und die Klimafinanzierung auf 0,2 Prozent. Diese Zahlen zeigen eine klare Priorisierung der Militärausgaben. „Das Bekenntnis zum militärischen Keynesianismus ist auch eine Entscheidung gegen ambitionierten Klimaschutz.“ (Krebs/Weber 2025: 20)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bei einem Treffen der Außenminister der NATO-Staaten hat sich (nach einem Gespräch mit US-Außenminister Marco Rubio) Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) hinter die Forderung von US-Präsident Donald Trump gestellt, die Militärausgaben um fünf Prozent der Wirtschaftsleistung zu erhöhen. (DPA 2025) In den fünf Prozent sind die klassische Verteidigungsausgaben in Höhe von 3,5 Prozent des BIP sowie 1,5 Prozent des BIP für militärisch nutzbare Infrastruktur enthalten. Damit würde ein Teil des Sondervermögens dort wohl Verwendung finden, wobei zu bedenken ist, dass „verteidigungsnahe Bereiche“ immer schon in die NATO-Zahlen eingerechnet wurden. Der Bundeshaushalt 2024 hat einen Umfang von rund 476,8 Milliarden Euro. Bei fünf Prozent wären Bundeskanzler Merz zufolge Verteidigungsausgaben in Höhe von 225 Milliarden Euro pro Jahr notwendig, somit fast die Hälfte des Bundeshaushalts. Bereits bei 3,5 Prozent des BIP entstünde eine Finanzierungslücke im Bundeshaushalt in der Höhe von 40 Milliarden Euro. (Heiming 2025) Wie hoch die Lücke bei fünf Prozent wäre, ist schwer einzuschätzen. Doch die Frage bleibt: Woher soll das Geld kommen? Wo wird gekürzt oder umgeschichtet? Was bedeuten fünf Prozent für das Leben in Deutschland? Jedenfalls geschieht dies alles vor dem Hintergrund einer Explosion der Rüstungsausgaben von 34 Milliarden Euro (2014: 1,19 Prozent des BIP) auf 225 Milliarden. Euro (2025: 5 Prozent des BIP).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Versch&auml;rfte Vertei&shy;lungs&shy;de&shy;batte</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (2025) (SPD) gesteht in einer Publikation der Körber-Stiftung eine große Zurückhaltung der Bevölkerung ein. Gefragt, ob sie Kürzung von Sozial-, Umwelt-, Kultur- und Entwicklungsbudgets zur Erhöhung von Verteidigungsausgaben in Deutschland befürworten würden, antworteten 56 Prozent mit „nein“ oder „auf keinen Fall“. Angesichts dieser eindeutig ablehnenden Haltung ermunterte Pistorius (2025: 14): „Wir brauchen eine robuste und widerstandsfähige Gesellschaft, die versteht, was auf dem Spiel steht und bereit ist, auf mögliche Sicherheitsrisiken zu reagieren.“ Die Gesellschaft soll also auf die Alternative <i>Butter oder Kanonen</i> eingestimmt werden. Das tat Ole Henckel, Chefredakteur des Militärjournals Europäische Sicherheit &amp; Technik, bereits 2023. Er erwartete angesichts des – mittlerweile wohl schon überholten – Zwei-Prozent-Ziels harte soziale Folgen und stellte die Entscheidungswahl: „entweder die Kürzung sozialer Leistungen oder das Scheitern der Zeitenwende für die Bundeswehr“. Er macht sogleich auch das Einsparpotenzial aus: „Der einzige Posten im Bundeshaushalt, der die Masse dieses zusätzlichen Bedarfes decken könnte, ist der des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. […] Rüstung oder Soziales“ (Henkel 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Schularick (2024a) sieht zwar auch die Alternative <i>Kanonen oder Butter</i>, schlägt aber vor, einen militärisch-industriellen Komplex aufzubauen. Unter dem programmatischen Titel <i>Aufrüsten für den Wohlstand</i> fordert er Militärausgaben in der Höhe von 150 Milliarden Euro im Jahr, um einen ökonomischen Wachstumsimpuls auslösen zu können. Ethan Ilzetzki (2025) geht in einer Publikation des IfW <i>Waffen und Wachstum: Die wirtschaftlichen Folgen steigender Militärausgaben</i> davon aus, dass das BIP um 0,9 bis 1,5 Prozent im Jahr steigen könnte, wenn die EU-Staaten ihre Militärausgaben auf 3,5 Prozent des BIP anheben und auf heimische Hightech-Waffen umsteigen würden. Wenn aber die zusätzliche Verteidigungsausgaben durch höhere Steuern finanziert würden, werde das Wachstum nicht nur geringer ausfallen, sondern möglicherweise sogar negativ sein (vgl. Grunert 2025).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es zeichnet sich der Entwicklungspfad in eine „Militärrepublik“ (Pflüger/ Wagner 2025) ab. Die Zeiten sind vorbei, in denen eine sozial-ökologische Transformation gefördert wurde, um Wachstumsimpulse auszulösen. Stattdessen wird jetzt der Aufbau eines militärisch-industriellen Komplexes priorisiert. So will die CDU/CSU-SPD-Koalition erstmals ein eigenes Raumfahrtministerium schaffen, um eine nationale Weltraumsicherheitsstrategie eröffnen zu können. In Görlitz hat der Rüstungskonzern KNDS ein Eisenbahnwerk übernommen. Der Rüstungskonzern Rheinmetall erwägt, zwei zivile Werke auf Waffenproduktion umzustellen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Schul&shy;den&shy;bremse, Sonder&shy;ver&shy;m&ouml;gen und Umver&shy;tei&shy;lung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Bei Haushaltsdefiziten stehen grundsätzlich drei Wege zur Verfügung: Steuererhöhung, Schuldenaufnahme oder Kürzungen. Seit der neoliberalen Wende wurden erhebliche Steuersenkungen durchgesetzt und Steuerprivilegien für die Vermögenden und Überreichen geschaffen. Bei den wichtigen Steuern – auf Erbschaften, Vermögen, Kapitalerträge, Unternehmensgewinne und hohe Einkommen – wurden in diesem Zeitraum die Steuersätze gesenkt und verfassungswidrige Ausnahmen eingebaut. In den vergangenen 30 Jahren wurden einseitig Steuern gekürzt und neue Steuerschlupflöcher geschaffen. Allein die Einnahmeverluste aus den zehn wichtigsten dieser Steuerprivilegien summieren sich auf etwa 80 Milliarden Euro pro Jahr (Finanzwende/Netzwerk Steuergerechtigkeit/Tax Me Now 2021). Würde Deutschland etwa Vermögensteuern auf Schweizer Niveau erheben, entspräche das Einnahmen von 73 Milliarden Euro. Allein die Steuerprivilegien für Vermögende kosten der Gesellschaft 80 Milliarden Euro jährlich. Dieser „Triumph der Ungerechtigkeit“ (Saez/ Zucman 2020) ist politisch gewollt und hat nach dem Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung dazu geführt, dass die reichere Hälfte der deutschen Bevölkerung 99,5 Prozent aller Vermögen besitzen (Bundesregierung 2021: 74). So besitzen zwei Familien mehr als die ärmere Hälfte der deutschen Bevölkerung (42 Millionen Menschen). Mehr als die Hälfte aller Privatvermögen werden zudem nicht erwirtschaftet, sondern vererbt oder verschenkt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Für die Infrastruktur und den Militärhaushalt sind Zins und Tilgung zu leisten. Es ist jedoch ökonomisch irreführend, wenn behauptet wird, dass mit den Schulden zukünftige Generationen belastet würden. Die Verschuldung findet nicht allein auf Kosten künftiger Generationen statt, sondern führt auch zu einer Umverteilung zwischen Arm und Reich innerhalb einer Generation, nämlich den jetzt Armen und den jetzt Reichen. Zugespitzt gesagt: Die Vermögenden, denen der Staat zuvor die Steuern gesenkt hatte, leihen dem Staat nun Geld, indem sie Staatsanleihen kaufen. Für sie sind die verliehenen Gelder sich vermehrendes Finanzkapitals. Schulden und Vermögen sind zwei Seiten der gleichen Medaille. Wenn der Staat sich verschuldet, findet demnach eine Umverteilung von denjenigen statt, die mit ihren Steuern die Zins- und Tilgungszahlungen bezahlen, und zu denen hin, die jährlich als Besitzer*innen von Staatspapieren Zinsen kassieren. Das kreditfinanzierte Sondervermögen und die Zinsen für die Darlehen für den Militärhaushalt wirken wie eine gigantische Umverteilung von der Gesamtgesellschaft zu den vermögenden Kreditgeber*innen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">2024 beliefen sich die Zinsausgaben des Bundes auf eine Summe von rund 34,2 Milliarden Euro. Bei drei Prozent des BIP für Militärausgaben können nach der neuen Finanzierungsregel zwei Prozent schuldenfinanziert werden. Da für die Schulden des Sondervermögens für die Infrastruktur und die Militärausgaben die exakten Zinslasten für die Staatsanleihen noch nicht genau festgelegt sind, ist ihre Höhe auch nicht zu beziffern. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Belastung für den Bundeshaushalt bis auf 29 Milliarden Euro im Jahr 2039 klettern und die letzte Rate 2069 getilgt ist (Sackmann 2025). Somit können allein 811 Milliarden Euro für Tilgung und Zinsen auf das Sondervermögen für die Infrastruktur in der Höhe von 500 Milliarden Euro entfallen. Die SPD hat in den Koalitionsgesprächen ein Konzept vorgelegt, wie sich mit Steuern Mehreinnahmen zur Finanzierung des Sondervermögens generieren ließen. Bis zur Tilgung des Sondervermögens im Jahr 2069 könnte knapp die Hälfte der Gesamtsumme von 811 Milliarden Euro durch Steuern erzielt werden, wenn dafür vor allem Vermögende der oberen zehn Prozent belasten würden; zugleich könnte sogar die Steuerbelastung der unteren 90 Prozent noch sinken. Doch die Koalition hat dann jegliche Steuererhöhung ausgeschlossen. Die reformierte Schuldenbremse bei gleichzeitig angekündigten Steuersenkungen für die Vermögenden liegt im Interesse der Vermögenden. Die Fiskal- und Steuerpolitik von CDU/CSU und SPD des Koalitionsvertrags, die vorsieht, Steuern und Abgaben zu senken, ist nach wie vor neoliberal, verteilt von unten nach oben um und versteht Steuern als eine zu minimierende Last. Große Vermögen werden nicht an der Krisenbewältigung beteiligt, sehr hohe Vermögenseinkommen werden gar weiter entlastet.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Reform der Schuldenbremse hat zwar eine militärische Aufrüstung ohne Grenzen ermöglicht, doch für Aufgaben, wie der Bekämpfung von Armut, bessere Kitas und Schulen, Gesundheit und Pflege, Rente, Kunst und Kultur, Schwimmbäder und Bibliotheken, den ökologischen Umbau wird auch künftig kein Geld da sein oder nur dann, wenn es an einer anderen Stelle zu Umschichtungen im Haushalt kommt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der wohl berühmteste Text zur Finanzierung von Rüstungsausgaben stammt vom Ökonom John Maynard Keynes. Als sich die britische Regierung auf einen möglichen Angriff der Deutschen Wehrmacht vorbereitete, publizierte er eine Schrift mit der Frage <i>How to Pay for the War </i>mit dem Untertitel<i> A Radical Plan for the Chancellor of the Exchequer?</i> (Keynes 1940) Diese Publikation kann als Musterbeispiel für eine keynesianische Analyse gelten. Damit die Finanzierung gerecht und fair erfolgen könne, war für Keynes eine Steuererhöhung für Vermögende unumgänglich. Auch wenn sich Rüstungsausgaben nicht vollständig aus den laufenden Steuereinnahmen finanzieren ließen, sei eine Belastung der Bevölkerung nur rechtfertigen, wenn es zugleich auch eine Besteuerung großer Kapitalvermögen gäbe.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Als Deutschland 1957 die jetzige Form des umlagefinanzierten Rentensystems verankerte, hatte es Rüstungsausgaben in der Höhe von 4,1 Prozent des BIP. Auch nach 1970 gab es unter Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) in Zeiten der Hochrüstung im Kalten Krieg einen kräftigen Ausbau des Sozialstaates. Es ist also sehr wohl möglich, einen hohen Rüstungsetat mit einem Aufbau einer umlagefinanzierten Rente zu vereinbaren. Doch diese Politik war nur möglich, weil eine wichtige Grundvoraussetzung beachtet wurde, auf die Keynes (1940) hingewiesen hatte: hohe Steuern auf große Vermögen und Kapitaleinkünfte. Der hohe Rüstungsetat und der Ausbau des Sozialstaates wurden bis zur neoliberalen Wende durch eine Vermögenssteuer und einen Spitzensteuersatz von 56 Prozent in den Jahren von 1964 bis 1988 ermöglicht. Doch all dies wird derzeit zum Tabu erklärt. Die Alternative <i>Kanonen oder Brot</i> stellt sich nur dann als ökonomischer Sachzwang dar, wenn die Verteilungsverhältnisse nicht angetastet werden. Ökonomisch gesehen können nämlich mehrere Ziele gleichzeitig verfolgt werden, wenn dies politisch gewollt wird. Doch dazu müsste der Staat den Konflikt mit den Vermögenden und Überreichen wagen, um die Einnahmeseite des Bundeshaushalts zu verbessern. Nötig wären Steuern auf hohe Einkommen und Vermögen, etwa eine Vermögenssteuer, eine Vermögensabgabe, eine Vermögenssteuer, eine Reichensteuer oder eine faire Erbschafts-steuer.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Statt gerechte Steuern zur Finanzierung der Staatsaufgaben zu schaffen, wird die militärische Aufrüstung zu einem Vorwand, den bei Neoliberalen unbeliebten Sozialstaat anzugreifen. So fordert Schularick (2025: 57):</p>
<blockquote class="western">
<p>„Länger arbeiten, Kapitaldeckung hochfahren und den Lebensstandard der Ruheständler durch einen Inflationsausgleich einfrieren. Man wird auch an den Rentenzuschuss des Bundes von über 100 Milliarden herangehen müssen. Es war die ältere Generation, die es versäumt hat, in den vergangenen Jahrzehnten ausreichend in unsere Sicherheit zu investieren. Stattdessen hat sie die Friedensdividende konsumiert.“</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Er kann sich dabei auf Vorschläge des Sachverständigenberichts der Wirtschaftsweisen 2024/2025, beziehen: „<b>Nur wenn der Anstieg der Sozialausgaben gedämpft wird, kann erreicht werden, dass Mindestquoten (etwa für Bildungs- oder Verteidigungsausgaben) auch langfristig eingehalten werden können</b>“ (Sachverständigenrat 2024: 144 – Hervorhebung i. O.). Dazu zählt: Die Kopplung des Renteneinstiegsalters an die Entwicklung der Lebenserwartung, die Dämpfung des Anstiegs der Bestandsrenten sowie die Stärkung der privaten Altersvorsorge (Sachverständigenrat 2024: 144f.).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Umbau zum autorit&auml;ren Sozialstaat</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Noch vor seiner Wahl zum Bundeskanzler machte Merz „überbordende Sozialausgaben“ aus. Es gäbe eine Haushaltslücke von circa 80 Milliarden Euro, die zum Teil durch Schulden geschlossen werden könnte. „Aber auch dann fehlen noch 30 bis 40 Milliarden Euro.“ Trotz des gewaltigen Schuldenpakets gibt es also ein gewaltiges Haushaltsdefizit. So kündigte der Chef des Bundeskanzleramtes, Thorsten Frei (CDU), an: „Gesundheit, Pflege und Rente, das sind die großen Herausforderungen, Da werden auch unangenehme Entscheidungen getroffen werden müssen.“ (zit. n. Braungart 2025) Von einer Kindergrundsicherung will die neue Regierung nichts mehr wissen. Der Ton gegenüber Menschen in Armut wird schärfer. Es sind somit erhebliche Einschnitte bei Sozialleistungen, beim Bürgergeld, der Rente zu erwarten. Dabei kann von einem „überbordenden Sozialstaat“ (Merz) gar keine Rede sein. Denn die Staatsquote, die das Verhältnis von gesamten staatlichen Ausgaben einschließlich der Sozialausgaben und dem BIP anzeigt, ist mit 48,2 Prozent nicht nur geringfügig niedriger als der EU-Durchschnitt von 48,9 Prozent (Dullien/Rietzler 2024). Auch im internationalen Vergleich liegt Deutschland unter den 27 Ländern der OECD mit einem Zuwachs von insgesamt 26 Prozent auf dem drittletzten Platz, ist also im internationalen Vergleich eines der Länder mit dem geringsten Wachstum an öffentlichen Sozialausgaben in den vergangenen 20 Jahren. Zu fragen aber ist: Warum gilt gerade der Sozialstaat mit seinen Leistungen bei Rente, im Gesundheitswesen oder Bürgergeld als Ressource, um Haushaltsdefizite zu schließen?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, das Bürgergeld in seiner jetzigen Form abzuschaffen und in einer „Neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende“ Mitwirkungspflichten und Sanktionen im Sinne von Fördern und Fordern zu verschärfen. Obwohl es ein verfassungsrechtlich unabdingbares soziokulturelles Existenzminimum gibt, wird ein vollständiger Leistungsentzug bei Totalverweigerern nicht ausgeschlossen (CDU/CSU/SPD 2025: 16). Ein vom Umfang her völlig unbedeutendes Problem der Totalverweigerung hat es in den Koalitionsvertrag geschafft. Denn zahlenmäßig gib es nur etwa 1.400 Totalverweigerer*innen oder 0,4 Prozent aller Bürgergeldbeziehenden. Es ist eine dermaßen marginale Gruppe, dass die Bundesanstalt für Arbeit für sie keine eigene Rubrik in der Statistik aufweist. Dass dennoch ein harter Ton gegen Arme eingeschlagen wird, zeigt: Es geht nicht um die Lösung eines vermeintlich gravierenden gesellschaftlichen Problems, sondern um bloße Ressentiments. Der verschärfte Druck auf Bürgergeldbeziehende bis zur Totalsanktionierung soll kein Problem lösen, sondern fungiert als symbolischer Test dafür, ob sich drastische Sozialkürzungen ohne Widerstand durchsetzen lassen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die militärische Aufrüstung ist ein Vorwand für die Absicht, das neoliberal-konservative Projekt durchzusetzen, den bisherigen Sozialstaat mit sozialen Rechten für alle in einen autoritären Sozialstaat umzubauen (Segbers 2016a). Ein autoritärer Sozialstaat teilt seine Leistungen nicht mehr nach Bedarf und Hilfebedürftigkeit zu, sondern verknüpft sie mit einer sanktionierenden Bestrafung bis zur Androhung einer kompletten Streichung des Bürgergelds. Die Prämisse lautet: Wer arbeiten kann, aber nicht will, der kann nicht mit Solidarität rechnen. Das Recht auf Existenzsicherung wird dabei abgeschafft und in ein Tauschgeschäft von Leistung und Gegenleistung umformt. Wer sozialstaatliche Leistungen in Anspruch nimmt, nimmt kein Recht mehr wahr, sondern erhält eine Leistung nur durch eine entsprechende Gegenleistung. Erst auf diesem Hintergrund wird der Angriff des autoritären Sozialstaats in seiner ganzen Schärfe erkenntlich.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Sozialstaat steht für eine humane, friedliche und demokratische Entwicklung der Gesellschaft und ist ein Mittel, den inneren gesellschaftlichen Frieden zu schaffen und zu garantieren. Er hat nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1967 (BVerfGE 97, 169 (177); 22, 180 (204); 100, 271 (284)) die Doppelaufgabe, eine „gerechte Sozialordnung“ zu schaffen und „für einen Ausgleich der sozialen Gegensätze zu sorgen“. Im Sozialstaat sind die Bürger*innen nicht Bittstellende, sondern Inhaber*innen von sozialen Menschenrechten. Diese Rechte können deshalb nicht in Konkurrenz zu „Kanonen“ stehen. Denn der Staat hat verfassungsrechtlich ein prioritäres soziales Staatsziel. Gleiches kann von der militärischen Aufrüstung nicht gesagt werden. Auch wenn die Verteidigung zu den Kernaufgaben des Staates gehrt, ist sie dennoch kein Staatsziel. Die Frage der militärischen Aufrüstung darf deshalb auch nicht gegenüber dem sozialen Staatsziel Vorrang bekommen. (Segbers 2016b) Der Sozialstaat und seine Ausstattung sind somit nicht von der Haushaltslage abhängig und stehen auch nicht zur beliebigen Disposition.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die neue Regierungskoalition hat mit der Reform der Schuldenbremse die Entscheidung getroffen, den Militärausgaben prinzipiell keine Grenzen zu setzen. Gleichzeitig aber stellt sie Sozialleistungen, Renten oder die Zuschüsse zur Elternzeit zur Debatte, um den Militärhaushalt gegenfinanzieren zu können. Die verfassungsrechtliche Grundlegung des Sozialstaates setzt jedoch im Zielkonflikt von <i>Brot oder Kanonen</i> eine andere Priorität. Vorrang haben die essenziellen sozialstaatlichen Aufgaben wie Soziales, soziale Sicherheit, Bildung oder sozial-ökologische Transformation. Unabhängig von der strittigen Frage, wie sinnvoll und notwendig eine militärische Aufrüstung erachtet wird, ist der Staat allemal gehalten, die ökonomischen Ressourcen über Steuern und andere Einnahmen in einem Umfang zu erheben, dass er in der Lage ist, seine Aufgaben zu finanzieren. Er hat sicherzustellen, dass zur Finanzierung eines Militärhaushalts die soziale Grundlegung der Demokratie und ihre Grundausstattung im Sozialstaat nicht zurücktreten müssen. Bevor den Bürger*innen Einschnitte im Sozialstaat für den Militärhaushalt abverlangt werden, ist der Staat gefordert, durch eine entsprechende Steuerpolitik die Lasten fairer zu verteilen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Abkehr von der starren Schuldenbremse hat der Politik einen finanziellen Spielraum verschafft, doch die Verteilungsfrage und eine gerechte Besteuerung der Vermögenden bleiben weiterhin tabuisiert. Wenn Keynes‘ Rat nicht befolgt wird, die Vermögenden steuerlich fairer zu belasten, folgt zwangsläufig auf die militärische Zeitenwende eine sozialpolitische Zeiten-wende, bei der die sozialen Menschenrechte und die Klimagerechtigkeit auf der Strecke bleiben. Aus Gründen der Gerechtigkeit ist es deshalb an der Zeit für eine steuerpolitische Wen-de, die sich vom neoliberalen Zeitgeist der steuerlichen Entlastung und Privilegierung der Vermögenden und Überreichen verabschiedet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr. Franz Segbers</strong> geb. 1949, war bis 2014 außerplanmäßiger Professor für Sozialethik an der Universität Marburg, Gastprofessuren auf den Philippinen, Referatsleiter für Arbeit, Ethik und Sozialpolitik im Diakonischen Werk in Hessen und Nassau, zahlreiche Veröffentlichung zur sozial- und wirtschaftsethischen Themen, wichtige Veröffentlichung: Ökonomie, die dem Leben dient. Die Menschenrechte als Grundlage einer christlichen Wirtschaftsethik, Kevelaer/Neukirchen-Vluyn 2015.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Braungart, Eva Maria</em> 2025: Rüstung statt Rente? Frei kündigt „unangenehme Entscheidungen“ an, in: <em>Berliner Zeitung</em> vom 18.04.2025, <a href="https://www.berliner-zeitung.de/news/einschnitte-im-sozialsystem-thorsten-frei-kuendigt-unangenehme-entscheidungen-an-li.2317856">https://www.berliner-zeitung.de/news/einschnitte-im-sozialsystem-thorsten-frei-kuendigt-unangenehme-entscheidungen-an-li.2317856</a>.</p>
<p align="justify"><em>Bundesregierung </em>2021: Lebenslagen in Deutschland, Der Sechste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, Berlin <a href="https://www.armuts-und-reichtumsbericht.de/SharedDocs/Downloads/Berichte/sechster-armuts-reichtumsbericht.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2">https://www.armuts-und-reichtumsbericht.de/SharedDocs/Downloads/Berichte/sechster-armuts-reichtumsbericht.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2</a>.</p>
<p align="justify"><em>CDU/CSU/SPD </em>2025: Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag 2025, Berlin, <a href="https://www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf">https://www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>DPA </em>2025: Wadephul stellt sich hinter Trump-Plan für Militärausgaben, in: <em>Tagesspiegel-Online</em> vom 16.05.2025, <a href="https://www.tagesspiegel.de/berlin-brandenburg-wadephul-stellt-sich-hinter-trump-plan-fur-militarausgaben-13704073.html">https://www.tagesspiegel.de/berlin-brandenburg-wadephul-stellt-sich-hinter-trump-plan-fur-militarausgaben-13704073.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Dullien, Sebastian/Rietzler, Katja </em>2024: Die Mär vom aufgeblähten Sozialstaat, in: <em>Böckler-Impuls</em>, Nr. 4, <a href="https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-die-mar-vom-aufgeblahten-sozialstaat-57956.htm">https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-die-mar-vom-aufgeblahten-sozialstaat-57956.htm</a>.</p>
<p align="justify"><em>Finanzwende/Netzwerk Steuergerechtigkeit/Tax Me Now</em> 2021: Steuerprivilegien für Superreiche kippen, in: <em>Finanzwende</em> vom 10.09.2021, <a href="https://www.finanzwende.de/themen/steuergerechtigkeit/steuerprivilegien-fuer-superreiche-kippen">https://www.finanzwende.de/themen/steuergerechtigkeit/steuerprivilegien-fuer-superreiche-kippen</a>.</p>
<p align="justify">Grunert, Günter 2025: Rüstungsausgaben. Ein olivgrünes Wirtschaftswunder? In: <em>Makroskop</em>, Nr. 12 vom 26. März 2025, <a href="https://makroskop.eu/12-2025/ein-olivgrunes-wirtschaftswunde">https://makroskop.eu/12-2025/ein-olivgrunes-wirtschaftswunde</a>r.</p>
<p align="justify"><em>Heiming, Gerhard</em> 2025: Einigung über die Finanzierung der Bundeswehr, in: <em>Europäische Sicherheit und Technik</em> vom 05.03.2025, <a href="https://esut.de/2025/03/meldungen/57882/einigung-ueber-die-finanzierung-der-bundeswehr">https://esut.de/2025/03/meldungen/57882/einigung-ueber-die-finanzierung-der-bundeswehr</a>.</p>
<p align="justify"><em>Henkel, Ole</em> 2023: Die neue Nationale Sicherheitsstrategie – Vorbote einer harten Debatte, in: <em>Europäische Sicherheit und Technik</em> vom 07.07.2023, <a href="https://esut.de/2023/07/fachbeitraege/42896/die-neue-nationale-sicherheitsstrategie-vorbote-einer-harten-debatte">https://esut.de/2023/07/fachbeitraege/42896/die-neue-nationale-sicherheitsstrategie-vorbote-einer-harten-debatte</a>.</p>
<p align="justify"><em>Ilzetzki, Ethan</em> 2024: Waffen und Wachstum: Die wirtschaftlichen Folgen steigender Militärausgaben, Kiel Report, Nr. 2, Kiel, <a href="https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/fis-import/78d4d746-2284-4431-bd95-4c4ef055e042-Kiel_Report_Nr2_DE_FINAL-27-2.pdf">https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/fis-import/78d4d746-2284-4431-bd95-4c4ef055e042-Kiel_Report_Nr2_DE_FINAL-27-2.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Keynes, John M. </em>1940: How to Pay for the War. A Radical Plan for the Chancellor of the Exchequer, London, <a href="https://archive.org/details/in.ernet.dli.2015.499597/page/n1/mode/2up">https://archive.org/details/in.ernet.dli.2015.499597/page/n1/mode/2up</a>.</p>
<p align="justify"><em>Krebs, Tom/Weber, Isabella</em> 2025: Deutschland entdeckt seine Liebe zum Militär-Keynesianismus, in: <em>Surplus. Das Wirtschaftsmagazin</em>, Nr. 2, S. 20-21.</p>
<p align="justify"><em>Oxfam Deutschland e. V./Netzwerk Steuergerechtigkeit</em> 2024: Superreiche (wieder) gerecht besteuern. Eine Analyse des effektiven Steuerbeitrags von Superreichen in der Schweiz, Österreich und Deutschland, Berlin, <a href="https://www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/wp-content/uploads/2024/04/Besteuerung_Reichtum_D_Aut_CHE.pdf">https://www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/wp-content/uploads/2024/04/Besteuerung_Reichtum_D_Aut_CHE.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Pflüger, Tobias/Wagner, Jürgen</em> 2025: Koalitionsvertrag der Aufrüster – Auf dem Weg in die Militärrepublik, in: <em>Imi-Online</em> vom 10.04.2025, <a href="http://www.imi-online.de">www.imi-online.de</a>.</p>
<p align="justify"><em>Pistorius, Boris</em> 2025: Count on us, in: Körber-Stiftung (Hrsg.): <em>The Berlin Pulse. Reliable Unreliable? Germany’s Struggle for Standing</em>, S. 12-14, <a href="https://koerber-stiftung.de/site/assets/files/43886/the-berlin-pulse_2024-25.pdf">https://koerber-stiftung.de/site/assets/files/43886/the-berlin-pulse_2024-25.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung</em> 2024: Versäumnis angehen, entschlossen modernisieren, Jahresgutachten 2024/2025, Wiesbaden, <a href="https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutachten/jg202425/JG202425_Gesamtausgabe.pdf">https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutachten/jg202425/JG202425_Gesamtausgabe.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Sackmann, Christoph</em> 2025: Massive Steuererhöhungen: So will die SPD die Schulden aus dem Sondervermögen tilgen, in: <em>Focus-Online</em> vom 27.03.2025, <a href="https://www.focus.de/finanzen/steuern/massive-steuererhoehungen-so-will-die-spd-die-schulden-aus-dem-sondervermoegen-tilgen_b3eae710-9994-4b17-a89c-aa9405c748f4.html">https://www.focus.de/finanzen/steuern/massive-steuererhoehungen-so-will-die-spd-die-schulden-aus-dem-sondervermoegen-tilgen_b3eae710-9994-4b17-a89c-aa9405c748f4.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Saez, Emmanuel/Zucman, Gabriel </em>2020: Der Triumph der Ungerechtigkeit. Steuern und Ungleichheit im 21. Jahrhundert, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Schularick, Moritz</em> 2024a: Aufrüsten für den Wohlstand. Wirtschaftspolitischer Beitrag, Kiel Focus, Nr. 4, <a href="https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/kiel-focus/aufruesten-fuer-den-wohlstand">https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/kiel-focus/aufruesten-fuer-den-wohlstand</a>.</p>
<p align="justify"><em>Schularick, Moritz </em>2024b: Viel Geld für mehr Verteidigung, in: <em>Süddeutsche Zeitung</em> vom 05.01.225.</p>
<p align="justify"><em>Schularick, Moritz</em> 2025: »Zeche sollten auch die Alten zahlen.« Interview mit Moritz Schularick, in: <em>Der Spiegel</em>, Nr. 3, 57.</p>
<p align="justify"><em>Segbers, Franz</em> 2016a: Das Menschenbild von Hartz IV: Die Pädagogisierung von Armut, die Zentralität von Erwerbsarbeit und autoritärer Sozialstaat, in: Anhorn, Roland/Balzereit, Marcus (Hrsg.): <em>Handbuch Therapeutisierung und Soziale Arbeit</em>, Wiesbaden, S. 687-708.</p>
<p align="justify"><em>Segbers, Franz</em> 2016b: Wie Armut in Deutschland Menschenrechte verletzt, Oberursel.</p>
<p align="justify"><em>Steinbach, Armin/Zettelmeyer, Jeromin</em> 2025: Germany’s fiscal rules dilemma, Bruegel Analysis, <a href="http://www.bruegel.org/sites/default/files/2025-04/Germany%27s%20fiscal%20rules%20dilemma.pdf">www.bruegel.org/sites/default/files/2025-04/Germany%27s%20fiscal%20rules%20dilemma.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Zacher, Hans Friedrich</em> 1978: Das soziale Staatsziel. in: Isensee, Josef/Kirchhof, Paul (Hrsg.): <em>Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland. Bd. 1</em>, Heidelberg, S. 145-1111.</p>
<p align="justify"><em>Zeit </em>2024: Lindner will keine neuen Sozialausgaben in den nächsten Jahren, in: <em>Zeit-Online</em> vom 23.02.2024, <a href="https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-02/bundesfinanzminister-christian-lindner-keine-neuen-sozialausgaben">https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-02/bundesfinanzminister-christian-lindner-keine-neuen-sozialausgaben</a>.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Hingewiesen wird auf eine Studie der Brüsseler Denkfabrik Tank Bruegel, der zufolge die milliardenschwere Verschuldung mit den strengen EU-Schuldenvorgaben unvereinbar sei. Diese erlauben nicht, den Schuldenstand eines Mitgliedstaates um sechzig Prozent der Wirtschaftsleistung zu überschreiten. Angesichts der Verschuldungshöhe für den Militärhaushalt gäbe es keinen Spielraum zur Nutzung des neuen Infrastrukturfonds, es sei denn, es werde an anderen Stellen gekürzt. Ein Ausweg sei eine erneute Reform der EU-Schuldenregel. (Vgl. Steinbach/Zettelmeyer 2025)</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>Grunert kommt zum Fazit: „Die Priorisierung der Verteidigungs- gegenüber den Infrastrukturausgaben, wie sie im Finanzpaket vorgenommen wird, ist ökonomisch nicht zu begründen. Wenn überhaupt, sollten nicht die unreproduktiven Militärausgaben, sondern die reproduktiven Infrastrukturausgaben (weitgehend) von der Schuldenbremse ausgenommen werden. Am besten wäre freilich, die Schuldenbremse ganz abzuschaffen […] – aber natürlich nicht, um dies für eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben zu nutzen.“</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-250/publikation/butter-oder-kanonen-wer-zahlt-fuer-die-aufruestung/">Butter oder Kanonen: Wer zahlt für die Aufrüstung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/09/vorg250-251_U1_page-0001-2-e1757940675662.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Völkerrecht oder Recht des Stärkeren: Anmerkungen zu den Entwicklungen im Gazakrieg seit dem 7. Oktober</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-249/publikation/voelkerrecht-oder-recht-des-staerkeren-anmerkungen-zu-den-entwicklungen-im-gazakrieg-seit-dem-7-oktober/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 May 2025 12:37:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[Gaza]]></category>
		<category><![CDATA[Hamas]]></category>
		<category><![CDATA[IGH]]></category>
		<category><![CDATA[internationale Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Internationaler Gerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Internationaler Strafgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Israel]]></category>
		<category><![CDATA[IStGH]]></category>
		<category><![CDATA[Krieg]]></category>
		<category><![CDATA[Netanjahu]]></category>
		<category><![CDATA[Palästina]]></category>
		<category><![CDATA[Völkerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=20016</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der brutale Terrorakt der Hamas am 7. Oktober, bei dem die Terroristen ein Massaker auf einem Musikfestival verübten, mehrere Kibbuzim überfielen, mehr als 200 Bewohner*innen entführten, folterten und ermordeten, forderte weit über tausend Tote. Es waren die höchsten Opferzahlen seit dem Holocaust, die Israel bis ins Mark getroffen und ein nationales Trauma ausgelöst haben. Dies [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-249/publikation/voelkerrecht-oder-recht-des-staerkeren-anmerkungen-zu-den-entwicklungen-im-gazakrieg-seit-dem-7-oktober/">Völkerrecht oder Recht des Stärkeren: Anmerkungen zu den Entwicklungen im Gazakrieg seit dem 7. Oktober</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western">Der brutale Terrorakt der Hamas am 7. Oktober, bei dem die Terroristen ein Massaker auf einem Musikfestival verübten, mehrere Kibbuzim überfielen, mehr als 200 Bewohner*innen entführten, folterten und ermordeten, forderte weit über tausend Tote. Es waren die höchsten Opferzahlen seit dem Holocaust, die Israel bis ins Mark getroffen und ein nationales Trauma ausgelöst haben. Dies geht zurück auf eine lange Chronik an gegenseitiger Gewalt zwischen Israel und den Palästinenser*innen und verschiedene politische Narrative. Zudem hat es zu zahlreichen Völkerrechtsverstößen, auch durch die israelische Regierung, geführt.</p>
<p class="v-teaser-western">In seinem Beitrag versucht Manfred Pappenberger dies zu rekonstruieren und politisch einzuordnen. Dabei plädiert er weiterhin für eine Zwei-Staaten-Lösung und betont die Bedeutung eines humanitären Völkerrechts und Völkerstrafrechts ohne Doppelstandards, damit die internationale Weltordnung nicht endgültig zum Recht des Stärkeren verkommt.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Natürlich wäre es vermessen zu behaupten, man könnte den Nahost-Konflikt im Rahmen eines kurzen Artikels ausgewogen oder gar vollumfänglich beschreiben. Genauso problematisch ist es, willkürlich den 7. Oktober 2023 als Beginn einer Analyse zu setzen, hat dieser Konflikt doch eine lange Vorgeschichte. „Der 7. Oktober ist nicht der Beginn der Geschichte der Gewalt. […] Wenn wir aber verstehen wollen, wie es zu diesen Anschlägen kam, dann müssen wir viel früher mit der historischen Erklärung beginnen“ (Butler 2023).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Unter&shy;schied&shy;liche Narrative</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ein zentrales Datum innerhalb des palästinensischen Narrativs stellt die sogenannte Nakba (arabisch für <i>Katastrophe</i>) dar, als geschätzt 700.000 Palästinenser*innen nach der Gründung des Staates Israel im Mai 1948 im Zuge des arabisch-israelischen Krieges teilweise gewaltsam vertrieben wurden (siehe das Massaker von Deir Yassin).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> Es erzählt weiterhin die Gewalt der Siedler*innen gegen palästinensische Dörfer, von Diskriminierungen und von flächendeckenden Bombardierungen im Gazastreifen mit vielen Toten unter der Zivilbevölkerung. Die israelische Vorgeschichte beginnt oftmals mit der Erfahrung eines gesteigerten Antisemitismus, der in der industriellen Tötung während der NS-Herrschaft gipfelte, den Selbstmord-Attentaten in Israel, dem andauernden Raketenbeschuss von Hisbollah und Hamas und nicht zuletzt dem brutalen Terrorakt des 7. Oktober 2023. Historisch zu verstehen, wie sich Gewalt und Gegengewalt immer wieder neu reproduzieren, ist nicht gleichbedeutend mit ihrer Billigung. Allerdings liegt, so meine Annahme, in der historischen Analyse der Schlüssel für die Lösung dieses Konflikts. Diese unterschiedlichen Narrative müssen allesamt – in Anlehnung an die südafrikanischen Wahrheitskommissionen – verstanden werden. Auch wenn es derzeit auf beiden Seiten extreme Gruppierungen mit gegenseitigen Vertreibungs- oder Vernichtungsphantasien gibt, nur so wird sich langfristig eine realistische Friedenschance für den Nahen Osten entwickeln können. Muriel Asseburg (2023: 52) schreibt dazu:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Ein friedlicher Ausgleich kann nur gelingen, wenn die nationalen Ambitionen von jüdischen Israelis und Palästinenser*innen einbezogen, die geschichtlichen Erfahrungen und kollektiven Traumata beider Seiten anerkannt und vergangenes und gegenwärtiges Unrecht benannt werden. […] Das bedeutet ausdrücklich nicht, die beiden Katastrophen Shoah und Nakba gleichzusetzen oder das Leid einer Seite durch das der anderen zu relativieren. Es bedeutet aber, den Erfahrungen, Sichtweisen und Interessen beider Seiten Raum zu geben.“</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Doch mit dem palästinensischen Narrativ tut sich die Bundesrepublik bis heute sehr schwer (vgl. Wiedemann 2023). Um nach dem Zweiten Weltkrieg wieder einen Platz unter den Völkern zu bekommen, hatte es für das Land der Täter oberste Priorität, dass ihnen das Land der Opfer vergibt (vgl. Marwecki 2024). In diesem Kontext schadet die palästinensische Erzählung nur.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Eine lange Chronik gegen&shy;sei&shy;tiger Gewalt zwischen Israel und den Pal&auml;s&shy;ti&shy;nen&shy;ser*innen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Wie immer bei lang andauernden Konflikten mit leidvollen, traumatischen Erfahrungen auf beiden Seiten über Generationen hinweg, haben sich die Positionen extrem verhärtet und polarisiert. Wenn es nur noch die bedingungslose Solidarität mit der einen oder anderen Seite gibt, ist die gegenseitige Kommunikation und Vermittlung unmöglich. Dies hat sich zuletzt wieder bei dem Eklat auf der Berlinale 2024 oder um die jüdische Fotokünstlerin Nan Goldin in Berlin gezeigt. Auch wenn sich dieser Konflikt mittlerweile zu einem Kreislauf ohne Anfang und Ende verselbständigt hat, dient jede Aktion der einen Seite als Rechtfertigung für die Reaktion der anderen Seite. Diese Konstruktion der Wirklichkeit hat Paul Watzlawick (1990: 57ff.) als Interpunktion von Ereignisfolgen beschrieben, bei der jede Partei einen willkürlichen Anfangspunkt setzt, um das eigene Handeln zu begründen und zu legitimieren. Verstärkt werden die bestehenden unterschiedlichen Narrative im digitalen Zeitalter durch die vielfältigen Möglichkeiten zur Herstellung von Fake News und Desinformation, insbesondere in den sozialen Medien. Die Flut an Desinformationen und die aufgeheizte Stimmung im Netz vergiften das Klima, und führen sukzessive zu einem Schwarz-Weiß-Denken.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Seit dem brutalen Terrorangriff der Hamas auf die israelische Zivilbevölkerung am 7. Oktober 2023 und der militärischen (Über-)Reaktion Israels darauf hat die Debatte um den Nahost-Konflikt und seine Bewertung in Deutschland an Schärfe und Unversöhnlichkeit zugenommen. Der Hamas wird vollkommen korrekt ein blutiges Massaker an der Zivilbevölkerung vorgehalten, das Vorgehen Israels im Gazastreifen hat aber mittlerweile mehr als 40.000 Menschenleben auf palästinensischer Seite gefordert, mehrheitlich davon Frauen und Kinder. Zudem wurden circa zwei Millionen palästinensische Menschen vertrieben. Die unzähligen Bilder aus Gaza im Netz und die teilweise bewusste Inszenierung des Terrorangriffs in den sozialen Medien tragen zu einer deutlichen Emotionalisierung und damit zu einer nicht unerheblichen Dynamisierung und Verhärtung des Konflikts bei (vgl. Paul 2009).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Der 7. Oktober 2023</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der brutale Terrorakt der Hamas am Sukkot-Fest, bei dem die Terroristen ein Massaker auf einem Musikfestival verübten, mehrere Kibbuzim überfielen, mehr als 200 Bewohner*innen entführten, folterten und ermordeten, forderte weit über tausend Tote. Es waren die höchsten Opferzahlen seit dem Holocaust, die Israel bis ins Mark getroffen und ein nationales Trauma ausgelöst haben – ähnlich 9/11 in den USA und ihrem „war on terror“. Der 7. Oktober war kein Akt des dekolonialen Widerstands. Das an der israelischen Zivilbevölkerung begangene Massaker war entsetzlich und kann weder toleriert noch rationalisiert werden. Es begründet das Recht Israels, sich gegen den barbarischen Terrorakt der Hamas zu verteidigen. Doch das legitime Selbstverteidigungsrecht Israels muss an das Völkerrecht gebunden sein. Dasselbe gilt für die Palästinenser*innen und ihr Recht auf Widerstand. Beide Seiten verstoßen auf unterschiedliche Weise massiv gegen das Völkerrecht.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Politische Einordnung &ndash; Die Katastrophe nach der Katastrophe</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Terrorangriff am 7. Oktober führte zur flächendeckenden Zerstörung Gazas mit unermesslichem Leid und zehntausenden zivilen Opfern. Das hat wiederum als Konsequenz, dass die anfängliche internationale Legitimation für Israels Gegenschlag sich mittlerweile in ihr Gegenteil verkehrt hat. Je länger der Krieg dauert und je höher die Zahl der Toten in der palästinensischen Zivilbevölkerung, desto größer wird die weltpolitische Isolation Israels. Selbst der engste Verbündete Israels, die USA, üben teilweise scharfe Kritik an Israels Militäraktionen. Nichtsdestotrotz hält Israels Premierminister Benjamin Netanjahu an der Utopie eines „vollständigen Sieges“ im Kampf gegen die Hamas fest. Demgegenüber legt die Inkaufnahme tausender ziviler Opfer die Saat für neuen, zukünftigen Hass und die nächste Generation von Terroristen. So wird selbst aus einem möglichen militärischen Sieg eine politische Niederlage, zumal es bislang auch keinerlei Pläne für eine politische Neuordnung im Gazastreifen gibt.</p>
<blockquote class="western">
<p>„Aus der israelischen Macht und dem Willen zur Vernichtung des Gegners resultiert so die eigene Ohnmacht, den Frieden zu gewinnen, und sogar umgekehrt die Stärkung des Gegners. Denn mit jedem getöteten Kind in Gaza wächst die Wahrscheinlichkeit einer neuen anti-israelischen und letztlich sogar antisemitischen Bewegung, wie die Reaktionen nicht nur in der arabischen Welt beweisen.“ (Lucke 2024: 39)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Einen Krieg ohne Rücksicht auf die Prinzipien des Völkerrechts und die Haltung der Weltgemeinschaft zu führen, darf nicht tatenlos hingenommen werden. Von daher sind die Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) und die Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) zu begrüßen, da ihnen eine hohe normative Bedeutung zukommt. Kurzfristig geht es darum, einen längeren Waffenstillstand in Gaza zu erreichen, die israelischen Geiseln zu befreien und die humanitäre Versorgung der Bevölkerung in Gaza zu gewährleisten. Sinnvoll wäre ein Mandat der Vereinten Nationen zur Erhaltung der Sicherheit im Gazastreifen und zu einer Befriedung des Konflikts. Langfristige Perspektive für eine dauerhafte Befriedung des Konflikts bleibt aus meiner Sicht weiterhin die Zweistaatenlösung, auch wenn es für eine solche Lösung seit langem immer weniger Anhaltspunkte gibt.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Der Inter&shy;na&shy;ti&shy;o&shy;nale Gerichtshof (IGH)</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">In den Leitlinien der im Dezember 2022 neu gewählten israelischen Regierungskoalition, der neben dem Likud unter Netanjahu auch rechtsextreme und nationalistisch-religiöse Parteien angehören, wird unter anderem ausgeführt: „Das jüdische Volk hat ein exklusives und unbestreitbares Recht auf alle Teile des Landes Israel. Die Regierung wird die Besiedlung in allen Teilen des Landes, in Galiläa, dem Negev, dem Golan und Judäa und Samaria fördern und entwickeln“ (Poppe 2022). Damit verschärft die israelische Regierung den Konflikt, indem sie den Siedlungsausbau in Gebieten forciert, die Palästinenser*innen im Rahmen der Zwei-Staaten-Lösung für sich beanspruchen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Daraufhin hatte die UN-Generalversammlung am 30. Dezember 2022 den IGH beauftragt, die israelische Besatzungspolitik in den Palästinensergebieten zu untersuchen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> Der IGH mit Sitz im niederländischen Den Haag wurde 1945 gegründet und ist zuständig für Konflikte zwischen UN-Mitgliedstaaten. Dabei kommt der IGH in seinem nichtbindenden Gutachten vom 19. Juli 2024<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> unter anderem zum Ergebnis, dass die Besetzung des Westjordanlands, Ostjerusalems sowie des Gazastreifens Merkmale aufweisen, die als illegal einzustufen sind. Demzufolge übe Israel eine derart massive und effektive Kontrolle in den besetzten Gebieten aus, dass das Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung beziehungsweise auf eine freie Entwicklung einer palästinensischen Kultur und Identität verhindere.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der IGH kommt zum Schluss, dass Israel seine widerrechtliche Präsenz in den besetzten palästinensischen Gebieten beenden und seine unrechtmäßige Siedlungspolitik einstellen müsse. Des Weiteren verfügt der IGH das Prinzip der Restitution, das heißt die Evakuierung israelischer Siedler aus den besetzten Gebieten, die Rückführung der umgesiedelten respektive vertriebenen palästinensischen Bevölkerung in ihre ursprüngliche Heimat sowie die Rückgabe beziehungsweise Entschädigung der enteigneten Ländereien und Güter. Der UN-Sicherheitsrat und die UN-Vollversammlung werden aufgefordert, die Modalitäten auszuarbeiten, die für diesen Prozess erforderlich sind. Die internationale Staatengemeinschaft wird angehalten, die widerrechtlichen Praktiken Israels nicht als legal anzuerkennen. (Vgl. Feest 2024)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Unverhältnismäßigkeit der israelischen Militäraktionen auf den 7. Oktober – mit einer vollständigen Zerstörung des Gazastreifens, die völlige Zerstörung der Infrastruktur zur humanen Versorgung und die exorbitant hohe Zahl von verletzten und getöteten Menschen aus der Zivilbevölkerung – waren Anlass dafür, dass Südafrika im Dezember 2023 eine Klage vor dem IGH gegen Israel anstrengte. Bereits im Januar 2024 verhängte der IGH „vorläufige Maßnahmen“ zum Schutz der Zivilbevölkerung. Inwieweit sich der in der Klage gegen Israel erhobene Vorwurf eines Genozids im Gazastreifen erhärtet, wird Gegenstand umfangreicher Ermittlungen des IGH sein.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Der Inter&shy;na&shy;ti&shy;o&shy;nale Straf&shy;ge&shy;richtshof (IStGH)</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Zurückgehend auf den Geist von Nürnberg, als das Internationale Militärtribunal zum ersten Mal in der Geschichte führende Repräsentanten eines verbrecherischen Regimes angeklagt und verurteilt hat, verfolgt der IStGH (im Gegensatz zum IGH) Personen, denen Straftaten wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen, insbesondere gegen die Zivilbevölkerung vorgeworfen werden (Gössner 2024). Alle Personen, die Kriegsverbrechen begehen, müssen mit einer Anklage rechnen, auch wenn sie die Taten als Mitglieder eines Staatsapparates verüben, der sie hierzu bevollmächtigt hat. Der Chef-Ankläger des IStGH, Karim Khan, beantragte im Mai 2024 Haftbefehle gegen drei Anführer der Hamas<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a> sowie Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und Ex-Verteidigungsminister Yoav Galant. Im November 2024 folgten die Richter*innen des IStGH dem Antrag und erließen Haftbefehle gegen Netanjahu, Galant und Mohammed Deif, der von Israel für tot erklärt wurde. Israel ist kein Vertragsstaat des Gerichts. Da der IStGH keine Polizeivollzugsmacht besitzt, um die Haftbefehle zu vollstrecken, sind alle Staaten gefragt, die den völkerrechtlichen Vertrag, das „Römische Statut“, ratifiziert haben. Sollte eine gesuchte Person das Staatsgebiet eines Mitgliedslandes betreten, müsste sie festgenommen und dem Gericht überstellt werden. Der IStGH hat aktuell 125 Mitgliedstaaten (Stand Januar 2025). Allerdings haben wichtige und mächtige Staaten wie die USA, Russland, China und Israel das Römische Statut bezeichnenderweise nicht ratifiziert.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Zur Rolle Deutsch&shy;lands</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Bundesrepublik Deutschland hat 2002 das Weltrechtsprinzip übernommen. Mit der Errichtung des Völkerstrafgesetzbuchs wurde sichergestellt, dass die deutsche Justiz gegen die Kernverbrechen des Völkerstrafrechts ermitteln kann. Danach können Völkerstraftaten unabhängig vom Tatort und von der Staatsangehörigkeit des*r Täter*in vor nationalen Gerichten verfolgt werden. In diesem Kontext hat die Bundesanwaltschaft unter anderem mehrere Verfahren gegen Mitglieder des syrischen Staatsapparates wegen systematischer Menschenrechtsverletzungen und Foltervorwürfen durchgeführt. Die Umsetzung des Weltrechtsprinzips ist umso bedeutsamer, weil Syrien das Römische Statut nicht ratifiziert und der UN-Sicherheitsrat aufgrund des russischen Vetos kein Verfahren an den IStGH, der eigentlichen Instanz zur Verfolgung von Völkerstraftaten, überwiesen hat.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Weiterhin gehört Deutschland zu den Unterzeichnerstaaten des Römischen Statuts, das am 1. Juli 2002 in Kraft getreten ist. Die (finanzielle) Stärkung und Weiterentwicklung des Völkerrechts sowie die Unterstützung der internationalen Strafjustiz sind seitdem Grundpfeiler deutscher (Außen-)Politik. Andererseits gilt die Unterstützung Israels als fundamentale politische Verpflichtung der Bundesrepublik. Der Terroranschlag der Hamas vom 7. Oktober hat das Existenzrecht Israels negiert.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte 2008 vor dem israelischen Parlament betont, es sei deutsche Staatsräson, dass die Sicherheit und die Existenz Israels für Deutschland niemals verhandelbar sei. Insofern hat die Bundesregierung unmittelbar nach dem Attentat zurecht den israelischen Anspruch auf Selbstverteidigung unterstützt. Doch: Völkerrecht geht über Staatsräson. Die Universalität der Menschenrechte gebietet es, sich insbesondere für die Bedürfnisse der palästinensischen Zivilbevölkerung einzusetzen, die in extremer Weise von Zerstörung, Vertreibung, Hunger und Tod betroffen ist. Eine wirklich wertegeleitete, menschenrechtsbasierte deutsche Außenpolitik muss frei von Doppelstandards sein (vgl. Othman 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Besonders problematisch in diesem Kontext sind deutsche Waffenlieferungen an Israel. Sowohl nach dem internationalen Waffenhandelsvertrag ATT (Arms Trade Treaty) als auch nach dem deutschen Kriegswaffenkontrollgesetz darf die Bundesregierung keine Rüstungsexporte genehmigen, wenn ein Risiko besteht, dass diese das humanitäre Völkerrecht oder die Menschenrechte gefährden. Mit dem Inkrafttreten des ATT im Dezember 2014 wurden erstmals international verbindliche Regeln für den Handel mit konventionellen Rüstungsgütern festgelegt. Er erstreckt sich auf Panzer, bewaffnete Fahrzeuge, schwere Artilleriesysteme, Kampfflugzeuge und -hubschrauber, Kriegsschiffe, Raketen und Raketenwerfer sowie auf kleine und leichte Waffen. Bis heute haben 135 Staaten den Vertrag unterzeichnet. Die Vertragsstaaten sind seitdem verpflichtet, vor einer Exportgenehmigung zu prüfen, ob mit den Waffen schwere Verletzungen der internationalen Menschenrechtsnormen begangen oder erleichtert werden können. In diesem Kontext hat das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) Klage gegen deutsche Waffenlieferungen an Israel eingereicht. Weiterhin hat Nicaragua im März 2024 Deutschland vor dem IGH verklagt. Der inhaltliche Kern der Klage besteht im Vorwurf, dass Deutschland zwar nicht selbst einen möglichen Genozid im Gazastreifen verübt, aber Beihilfe dazu leiste. Allerdings sollte ein Waffenexportverbot die Verteidigungsfähigkeit Israels gegen Bedrohungen wie durch Raketenbeschuss nicht einschränken.</p>
<blockquote class="western">
<p>„Deutschland hat eine historische Verantwortung, die sich in erster Linie aus den deutschen Menschheitsverbrechen des Holocaust und den deutschen Angriffskriegen des 20. Jahrhunderts ergibt. Aufgrund der historischen Verkettung der beiden Katastrophen – der Shoah und der Nakba – und ihrer Wurzeln im modernen Antisemitismus und europäischen Imperialismus gibt es auch eine deutsche (und europäische) Mitverantwortung für die Vertreibung und Enteignung der Palästinenser*innen.“ (Asseburg 2023: 52)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Bundesrepublik Deutschland steht auf der richtigen Seite der Geschichte, wenn sie sich für eine stärkere Achtung und Fortentwicklung des Völkerrechts einsetzt – auch und gerade gegenüber befreundeten Staaten.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Zur Bedeutung des V&ouml;lker&shy;rechts</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts ist häufig eine Folge von Kriegserfahrungen. So führten die Beobachtungen Henry Dunants, dem Mitbegründer des Internationalen Komitees des Roten Kreuz, bei der Schlacht von Solferino zum ersten Genfer Abkommen 1864 der Verbesserung des Schicksals der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde. Es waren die systematischen Giftgaseinsätze im Ersten Weltkrieg, die 1925 zum Genfer Protokoll und zu einem Verbot des Einsatzes biologischer und chemischer Kampfmittel führten. Die unbeschreiblichen Grausamkeiten des Zweiten Weltkriegs mit weit über 60 Millionen Toten führten 1949 zur Verabschiedung der vier Genfer Konventionen, dem Kernbestand des heutigen humanitären Völkerrechts, verbunden mit der Schaffung einer neuen Kategorie zum Schutz der Zivilbevölkerung. Neuere Entwicklungen wie autonome (KI-basierte) Waffensysteme, asymmetrische, nichtstaatliche Kriege (vgl. Münkler 2004) oder Kriege im Cyber Space machen eine ständige Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts nötig. Von daher ist das Völkerrecht nicht das einzige und schon gar kein perfektes Instrument, um militärische Konflikte zu lösen, weil sie erst im Nachhinein greifen und keine große präventive Wirkung entfalten. Doch Krieg darf nicht im rechtsfreien Raum stattfinden. Eine juristische Aufarbeitung kann politische Lösungen nicht ersetzen, doch wenn Staaten und verantwortliche Personen damit rechnen müssen, für ihre Taten rechtlich belangt zu werden, könnte dadurch eine gewisse abschreckende Wirkung erzielt werden.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Das V&ouml;lkerrecht als S&auml;ule einer regel&shy;ba&shy;sierten Weltordnung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Während im privaten Rechtsbereich die Selbstjustiz zugunsten einer richterlichen Rechtsprechung überwunden wurde, wird sie im zwischenstaatlichen Bereich noch wesentlich häufiger praktiziert. Solange es der Menschheit nicht gelingt, politisch Verantwortliche vor Gericht zu bringen, werden Akte der (militärischen) Selbstjustiz bestehen bleiben. Nur wenn das Recht auf einem starken, international legitimierten Rechtssystem basiert, wird es in der Lage sein, Racheakte und Selbstjustiz entschiedener zu verhindern. In diesem Kontext ist es von größter Bedeutung, dass die westlichen Staaten die Existenz von Doppelstandards nicht länger ignorieren. Die Instrumente des Völkerrechts dürfen nicht nur bei afrikanischen Militärs oder Putin angewendet werden, sondern auch bei Menschenrechtsverstößen befreundeter Staaten. Solange China auf Guantanamo verweisen kann, wird es keine universelle Gültigkeit von menschenrechtlichen (Mindest-)Standards geben, im Gegenteil: Das humanitäre Völkerrecht wird weiter ausgehöhlt, und es läuft Gefahr weiter zu erodieren, nach dem Motto: Beachtung menschenrechtlicher Standards nur solange sie den eigenen Interessen dienen. Nur wenn die westlichen Staaten im Hinblick auf den Gazakrieg viel stärker als bisher auf die Einhaltung völkerrechtlicher Prinzipien bestehen, wird deren Glaubwürdigkeit nicht noch weiter untergraben. Ansonsten könnten sich die Vorwürfe vieler Länder, insbesondere des Globalen Südens, der Westen würde die von ihm vertretenen außenpolitischen Werte lediglich selektiv anwenden, zu langfristigen Belastungen für die internationale Zusammenarbeit entwickeln. Die selektive Anwendung des Rechts durch den Westen ist eine Gefahr für die Glaubwürdigkeit des globalen Rechtssystems (vgl. Samour 2023; Kaleck 2012). Solange sich verschiedene Staaten in Hinblick auf ihre sicherheitspolitischen Interessen und staatlichen Souveränitätsansprüche nicht einschränken lassen wollen und dadurch eine supranationale Institution zur Rechtsetzung oder Rechtsdurchsetzung verhindern, werden sich Kriege nicht wirklich humanisieren oder verhindern lassen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dennoch ist das humanitäre Völkerrecht ein wesentlicher Grundpfeiler einer regelbasierten, wertegeleiteten Weltordnung, und es bleibt weiterhin eine wichtige politische Aufgabe, dem humanitären Völkerrecht zu mehr Gewicht und zu größerer Achtung zu verhelfen. Denn ohne das humanitäre Völkerrecht wäre die Welt noch viel grausamer. Wird das Völkerrecht jedoch weiter geschwächt und ausgehöhlt oder gar mit Sanktionen bedroht (wie durch US-Präsident Trump) ist der Versuch, die Weltordnung auf einem regelbasierten Fundament zu errichten, endgültig Geschichte. Es bedeutet den Beginn einer Epoche des Rechts des Stärkeren. Die Herrschenden dieser Welt werden sich in einem noch deutlich stärkeren Maße nach ihren Interessen und ohne Rücksichtnahme Gebiete oder gar Länder einverleiben und Rohstoffe weltweit ausbeuten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Manfred Pappenberger</strong> Jahrgang 1958, Diplom-Pädagoge, studierte Erziehungswissenschaft, Soziologie, Psychologie und Kriminologie an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Von 1990 bis bis zu seiner Rente im Jahr 2024 war er Dozent für politische Bildung am Bildungszentrum Bad Staffelstein.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Asseburg, Muriel </em>2023: 75 Jahre nach der Nakba. Die Katastrophe dauert an, in: <em>Aus Politik und Zeitgeschichte</em>, H. 18-19, S. 46-52.</p>
<p align="justify"><em>Butler, Judith</em> 2023: Die Gräueltaten waren entsetzlich, in: <em>Frankfurter Rundschau</em> vom 17.11.2023.</p>
<p align="justify"><em>Feest, Johannes</em> 2024: Zum Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs: Die Besetzung der palästinensischen Gebiete „so schnell wie möglich“ beenden, in: <em>Humanistische Union</em> vom 22.07.2024, <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/zum-rechtsgutachten-des-internationalen-gerichtshofs-die-besetzung-der-palaestinensischen-gebiete-so-schnell-wie-moeglich-beenden/">https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/zum-rechtsgutachten-des-internationalen-gerichtshofs-die-besetzung-der-palaestinensischen-gebiete-so-schnell-wie-moeglich-beenden/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Gössner, Rolf</em> 2024: War and Justice oder die Ungleichheit vor dem Völkerrecht, in: <em>vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em>, Nr. 247/248 = Jg. 63, H. 3-4, S. 227-233.</p>
<p align="justify"><em>Kaleck, Wolfgang</em> 2012: Mit zweierlei Maß. Der Westen und das Völkerstrafrecht, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Lucke, Albrecht von</em> 2024: Schicksalsjahr 2024. Putin, Hamas, Trump und die Logik der Zerstörung, in: <em>Blätter für deutsche und internationale Politik</em>, Jg. 69, H. 1, S. 35-42.</p>
<p align="justify"><em>Marwecki, Daniel</em> 2024: Absolution? Israel und die deutsche Staatsräson, Bonn.</p>
<p align="justify"><em>Münkler, Herfried</em> 2004: Die neuen Kriege, Reinbek.</p>
<p align="justify"><em>Othman, Riad</em> 2023: Doppelstandards, in: <em>medico-Rundschreiben</em> Nr. 2.</p>
<p align="justify"><em>Paul, Gerhard</em> 2009: Kriegsbilder – Bilderkriege, in: <em>Aus Politik und Zeitgeschichte</em>, H. 31, S. 39-46.</p>
<p align="justify"><em>Poppe, Judith</em> 2022: Regierungsbildung in Israel: Regierung der Theokraten, in: <em>taz </em>vom 29.12.2022.</p>
<p align="justify"><em>Samour, Nahed</em> 2023: Zur postkolonialen Kritik der Menschenrechte, in: <em>Aus Politik und Zeitgeschichte</em>, H. 49-50, S. 12-18.</p>
<p align="justify"><em>Watzlawick, Paul/Beavin, Janet H./Jackson, Don D.</em> 1990: Menschliche Kommunikation. Formen, Störungen, Paradoxien, 8. Aufl., Bern/Stuttgart/Toronto.</p>
<p align="justify"><em>Wiedemann, Charlotte </em>2023: Über die Nakba sprechen lernen, in:<em> Geschichte der Gegenwart</em> vom 16.04.2023, <a href="https://geschichtedergegenwart.ch/ueber-die-nakba-sprechen-lernen/">https://geschichtedergegenwart.ch/ueber-die-nakba-sprechen-lernen/</a>.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen:</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Die israelische Staatengründung resultierte aus dem Teilungsbeschluss der Vereinten Nationen des ehemaligen britischen Mandats Palästina von 1947 als völkerrechtlich bindendes Instrument.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>Die Entscheidung der UN fiel mit 87 Ja- zu 26-Nein-Stimmen (darunter Israel, USA und Deutschland) bei 53 Enthaltungen aus. Der IGH berücksichtigt keine Ereignisse, die sich nach dem 30. Dezember 2022 ereignet haben.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a>Der vollständige Text des Gutachtens ist abrufbar unter: <a href="https://www.icj-cij.org/node/204160">https://www.icj-cij.org/node/204160</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a>Yahya Sinwar, Chef der Hamas in Gaza, getötet am 16. Oktober 2024 in Rafah, Ismail Haniyeh, Chef des politischen Büros der Hamas, getötet am 31. Juli 2024 in Teheran, und Mohammed Deif, Chef des militärischen Flügels der Hamas, mutmaßlich getötet am 13. Juli 2024 in Chan Yunis.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-249/publikation/voelkerrecht-oder-recht-des-staerkeren-anmerkungen-zu-den-entwicklungen-im-gazakrieg-seit-dem-7-oktober/">Völkerrecht oder Recht des Stärkeren: Anmerkungen zu den Entwicklungen im Gazakrieg seit dem 7. Oktober</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Rezension: War and Justice oder die Ungleichheit vor dem Völkerrecht</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-247-248/publikation/rezension-war-and-justice-oder-die-ungleichheit-vor-dem-voelkerrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Feb 2025 09:41:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[ICC]]></category>
		<category><![CDATA[Internationaler Strafgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Krieg]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[Völkerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[War and Justice]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=19837</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der folgende Text basiert auf einer Einführung des Autors zum Film War and Justice während des Oldenburger Filmtags gegen den Krieg 2024 (September). &#160; Der Dokumentarfilm War and Justice erzählt die 25-jährige Geschichte des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC, Den Haag) in seiner Mission, die schwersten Verbrechen an der Menschheit zu ahnden, zu begrenzen, zu beenden. Der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-247-248/publikation/rezension-war-and-justice-oder-die-ungleichheit-vor-dem-voelkerrecht/">Rezension: War and Justice oder die Ungleichheit vor dem Völkerrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Der folgende Text basiert auf einer Einführung des Autors zum Film War and Justice während des Oldenburger Filmtags gegen den Krieg 2024 (September).</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Dokumentarfilm <em>War and Justice</em> erzählt die 25-jährige Geschichte des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC, Den Haag) in seiner Mission, die schwersten Verbrechen an der Menschheit zu ahnden, zu begrenzen, zu beenden. Der Film läuft seit Juni 2024 in den Kinos und befasst sich mit der Arbeit und mit den Protagonisten des ICC, aber auch mit den immensen völkerrechtlichen Problemen, mit denen er zu kämpfen hat.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>War and Justice</em> – der Titel des Films könnte zumindest auf den ersten Blick verstören; nämlich dann, wenn man <em>Justice</em> mit <em>Gerechtigkeit</em> übersetzt – denn Krieg und Gerechtigkeit, das passt nicht zusammen. Versuchen wir es also mit einer anderen Übersetzung: <em>Justice</em> gleich <em>Justiz</em> beziehungsweise <em>Gerichtsbarkeit</em>; und damit kommen wir dem Schwerpunktthema dieses spannenden Dokumentarfilms auf die Spur.</p>
<p><em>War and Justice</em> erzählt nämlich die etwa 25-jährige Geschichte des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag – kurz: ICC für International Criminal Court. Der Film beleuchtet dessen Entstehung, Entwicklung und Bedeutung, aber auch die schwerwiegenden Probleme, mit denen er zu kämpfen hat. Dabei kann die Komplexität etwa von Zuständigkeitsfragen, juristischen Sachverhalten und Beweisführung im Film oft nur angerissen werden. Im Kern geht es um den verwegenen Anspruch, die schwersten Verbrechen an der Menschheit, Angriffskriege, Kriegsverbrechen und Völkermord zu ahnden, zu begrenzen, ja womöglich zu beenden. Doch wie wir zuletzt angesichts des Ukraine- und Gaza-Kriegs besonders drastisch vor Augen geführt bekommen, können solche Verbrechen im Krieg tatsächlich noch immer nicht verhindert oder begrenzt werden, und allzu häufig können die völkerrechtswidrig handelnden Staaten und ihre verantwortlichen Funktionäre nicht zur Rechenschaft gezogen werden.</p>
<p>Denn: Das größte Verbrechen ist der Krieg selbst, und jeder Krieg führt letztlich zu Kriegsverbrechen und Gräueltaten an der Zivilbevölkerung – so sah es schon der ehemalige Chefankläger bei den Nürnberger Prozessen, Benjamin Ferencz, der auch einer der Wegbereiter des Internationalen Strafgerichtshofs war. Er stellte die Arbeit des Gerichts in die direkte Tradition der Nürnberger Prozesse gegen die Hauptkriegsverbrecher des NS-Regimes (1945-49). Ferencz, der 2023 verstarb und dem der Film gewidmet ist, steht auch im Mittelpunkt des Films und zwar zusammen mit dem Argentinier Luis Moreno-Ocampo, der 2003 zum ersten Chefankläger ernannt wurde, und Karim Khan, dem aktuellen Chefankläger des ICC.</p>
<p><em>War and Justice</em> ist ein Film, der aktueller nicht sein könnte. Denn neben früheren Kriegen und Gerichtsverfahren werden darin auch die zwei grausamen Kriege der Jetztzeit verhandelt: der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, der seit Februar 2022 mit Tausenden von zivilen Todesopfern, zigtausend Verletzten und verheerenden Zerstörungen tobt sowie der Gaza-Krieg, den Israel seit Oktober 2023 als Verteidigungskrieg gegen die Hamas führt, die zuvor ein grausames Massaker in Israel mit zahlreichen Todesopfern, Geiselnahmen und Misshandlungen verübt hatte. Dieser Krieg Israels gegen die Hamas soll bislang mehrere zehntausend Todesopfer in der palästinensischen Bevölkerung gefordert haben, von den unzähligen verletzten und vertriebenen Zivilist*innen, von systematischen Zerstörungen, Aushungern, unsäglichem Elend und Chaos ganz zu schweigen. Weltweit ist deshalb immer häufiger von „Rachefeldzug“ Israels, von „Vernichtungskrieg“, ja von „Völkermord“ die Rede – Kategorisierungen, mit denen sich auch nationale wie internationale Gerichte befassen müssen.</p>
<p>Darüber hinaus toben weltweit noch viele andere Kriege und militärische Konflikte, die früher oder später den ICC möglicherweise ebenfalls beschäftigen. Es geht in War and Justice tatsächlich um die großen Menschheitsprobleme in Zusammenhang mit Krieg und Terror, Vertreibung und Tod, Zerstörung und Elend. Und es geht im Kern um die Frage, ob das humanitäre Völkerrecht und das System der internationalen Gerichtsbarkeit tatsächlich in der Lage sind, ihren Hauptsinn zu erfüllen: Zivilist*innen zu schützen, Kriegsverbrechen und Völkermord zu ahnden oder Kriege zu verhindern oder zu beenden. Außerdem schwebt über allem die Frage: Wie können Angriffskriege und Kriegsverbrechen vor Gericht gebracht werden, wenn die größten Weltmächte und notorisch völkerrechtswidrig agierenden Staaten sich kategorisch weigern, den ICC als globales Gericht anzuerkennen? Zumeist aus geopolitischen und -strategischen Machtinteressen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Angesichts der katastrophalen Erfahrungen mit zwei Weltkriegen hat sich nach 1945 auf dem Hintergrund der Nürnberger Prozesse ein neues Völkerrechtssystem entwickelt, das als zivilisatorischer Fortschritt gilt. Von zentraler Bedeutung sind dabei die Charta der Vereinten Nationen von 1945, die Allgemeine Menschenrechtserklärung von 1948, die Völkermord-Konvention von 1948 (Konvention über Verhütung und Bestrafung des Völkermordes) sowie die Genfer Konventionen von 1949 plus deren Zusatzprotokolle, mit denen der Grundstein des „humanitären Völkerrechts“ gelegt worden ist. Die Schattenseite dieses humanitären Völkerrechts gleich vorweg: Kriege bleiben quasi „sakrosankt“ und sollen letztlich „humanisiert“ werden – was im Krieg, dem eigentlichen Verbrechen, kaum bis nie gelingt.</p>
<p>Diese Problematik führt uns zum thematischen Schwerpunkt des Films: zum Internationalen Strafgerichtshof, dem ICC, der auf Grundlage der skizzierten völkerrechtlichen Regelungen arbeitet, sofern die Voraussetzungen für seine Tätigkeit vorliegen. Er ist ein ständiges internationales Strafgericht mit Sitz in Den Haag – und zwar außerhalb der UNO.<a href="#_edn1" name="_ednref1"><strong>[i]</strong></a> Rechtsgrundlage des Strafgerichtshofs ist das Römische Statut von 1998. Seine Tätigkeit begann 2002. Zuvor sind für bestimmte kriegerische Konflikte und staatliche Konfliktparteien vom UN-Sicherheitsrat ad hoc internationale Tribunale ins Leben gerufen worden – wie für das ehemalige Jugoslawien oder Ruanda.</p>
<p>Die rechtliche Zuständigkeit des ICC ist bei vier Kernverbrechen des Völkerstrafrechts gegeben: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen der Aggression, also Angriffs-kriege, und Kriegsverbrechen. Er soll damit auch der Abschreckung vor solchen Taten dienen. Die formelle Zuständigkeit des Strafgerichtshofs ist jedoch mehrfach begrenzt: Er kann, anders als der Internationale Gerichtshof, nur über beschuldigte Individuen, nicht über Staaten urteilen. Die beschuldige Person muss Staatsangehörige eines Staates sein, der die Zuständigkeit des ICC anerkennt (als Mitglied- beziehungsweise Vertragsstaat oder als Staat, der die Zuständigkeit des Gerichts formell anerkennt), oder die Tat muss auf dem Territorium eines solchen Vertragsstaates begangen worden sein. Außerdem ist die formelle Zuständigkeit des ICC nachrangig gegenüber nationaler Gerichtsbarkeit, das heißt, er kann gemäß Art. 17 des ICC-Statuts eine Tat nur dann verfolgen, wenn eine nationale Strafverfolgung nicht möglich oder nicht gewollt ist oder aber nicht ernsthaft betrieben wird (Grundsatz der Komplementarität).</p>
<p>Unterstützt respektive anerkannt wird der ICC von 124 Vertragsstaaten, darunter alle Staaten der EU. Dies verleiht ihm zwar hohe Legitimität, doch zahlreiche Mitgliedstaaten der UNO (etwa 70) haben ihn nicht anerkannt: Es sind darunter die USA, China, Russland und Indien, aber auch Israel und die Türkei. Die Zuständigkeit des Strafgerichtshofs umfasst 60 Prozent aller Staaten mit etwa 30 Prozent der Weltbevölkerung.</p>
<p>Tätig werden kann der ICC aufgrund der Anrufung durch einen Vertragsstaat, der (einstimmigen) Übertragung eines Falles durch den UN-Sicherheitsrat oder aufgrund eigener Initiative des Chefanklägers. Der ICC kann Ermittlungen durchführen, Haftbefehle erlassen und durch seine Mitgliedsstaaten vollstrecken und die mutmaßlichen Delinquenten an den ICC nach Den Haag überstellen lassen. Beschuldigte können in Untersuchungshaft genommen und in mündlichen Verhandlungen zu Freiheitsstrafen, Wiedergutmachung und Entschädigungsleistungen verurteilt werden. Ihre Freiheitsstrafen verbüßen die Verurteilten im Gefängnis des Gerichtshofs – spöttisch auch „Den Haag Hilton“ genannt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In <em>War and Justice</em> werden diese komplizierten Hürden und komplexen juristischen Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof exemplarisch aufgezeigt und problematisiert. Doch im Kern geht es immer wieder um das Grundproblem, das dem Prinzip der souveränen Gleichheit aller Staaten gemäß UN-Charta diametral widerspricht: die faktisch nicht bestehende Gleichheit vor dem Völkerrecht. Es geht dabei um die Tatsache, dass politisch und militärisch einflussreiche Nationen, insbesondere Staaten, die notorisch das Völkerrecht brechen, sich der Gerichtsbarkeit des ICC auf Dauer entziehen können, weil sie dessen Statuten nicht ratifiziert haben.</p>
<p>2013 monierte die Afrikanische Union eine einseitige Verfolgung mutmaßlicher Kriegsverbrecher nach rassistisch-neokolonialen Kriterien durch den ICC. Die Begründung: Bis dahin hatte das Gericht ausschließlich Verfahren gegen Afrikaner eröffnet, was sich erst allmählich änderte. Auch Menschenrechtsorganisationen kritisieren die konzeptionelle Ungerechtigkeit und notorische Straflosstellung bestimmter Staaten und ihrer Vertreter*innen. Diese Doppelstandards und die Gefahr der Instrumentalisierung des ICC werden auch im Film immer wieder thematisiert.</p>
<p>Ganz besonders deutlich wird dies im Fall der USA und ihrer NATO-Bündnispartner: Bekanntlich haben die sicherheitsstaatlichen Reflexe der westlichen Welt auf islamistische Terroranschläge in New York City am 11. September 2001 mit fast 3.000 Todesopfern eine Gewaltwelle ausgelöst, die zu Krieg und Terror, Folter und Elend führte. Und zwar durch die Art und Weise westlicher Terrorbekämpfung, eines verheerenden „Kriegs gegen den Terror“ der USA und ihrer Verbündeten, der zu wahren Verwüstungen im arabischen Raum führte (und zu dramatischen Einschränkungen der Bürger- und Freiheitsrechte in westlichen Demokratien).</p>
<p>Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg der USA und der „Koalition der Willigen“ gegen den Irak (Ahnefeld/Kühn 2023) und der 20 Jahre währende Afghanistankrieg der NATO waren Kriege mit zahlreichen Kriegsverbrechen, mehreren hunderttausend Toten und unzähligen Verletzten. Hinzu kommen extralegale Hinrichtungen von Terrorverdächtigen per US-Drohneneinsätzen, denen immer wieder Zivilist*innen als sogenannte „Kollateralschäden“ zum Opfer fallen und für die auch Deutschland als wichtige Leitstelle (so über Ramstein) Mitverantwortung trägt; des Weiteren: das US-Foltercamp Guantànamo und das CIA-Folterprogramm und nicht zuletzt auch das jahrelange skandalöse Flucht- und Gefangenen-Schicksal des Wikileaks-Journalisten Julian Assange, dem die Aufdeckung von US-Kriegsverbrechen zum Verhängnis wurde – wohingegen die Kriegsverbrecher weitgehend unbehelligt blieben.</p>
<p>Und nicht zu vergessen: die massiven Waffenexporte an autoritäre Regime, in Krisen- und Kriegsgebiete mit der Folge, damit Beihilfe zu Kriegsverbrechen zu leisten. Das sind nur einige Beispiele für die zahlreichen Exzesse dieses weitgehend völker- und menschenrechtswidrigen „Antiterrorkampfes“ der USA und ihrer Verbündeten. Keiner der beteiligten Staaten, kein*e verantwortliche*r Staatschef*in und keine Minister*innen oder Militärchef*innen sind deshalb je wegen Völkerrechtsverbrechen des Angriffskriegs, wegen Kriegsverbrechen oder Beihilfe zu solchen zur Rechenschaft gezogen und verurteilt worden. Angesichts der aktuellen Kriegsszenarien geraten diese dunkle Kehrseite „westlicher Werte“, die Doppelmoral des Westens, mehr und mehr in Vergessenheit. Der Film versucht, die Verdrängung zu durchbrechen.</p>
<p>Doch die USA verlassen sich nicht nur auf ihre Nichtanerkennung des ICC, sondern sichern sich auch noch rigoros gegen dessen Ermittlungsversuche ab. Da diese Komponente im Film nur beiläufig vorkommt, hier ein paar Beispiele dieser Obstruktionspolitik: Durch den Abschluss bilateraler Verträge mit ICC-Vertragsparteien und anderen Staaten versuchen die USA, eine Überstellung von beschuldigten US-Staatsangehörigen an den ICC vorsorglich auszuschließen. Seit 2002 sind US-Präsidenten dazu ermächtigt, eine militärische Befreiung von US-Staatsbürger*innen anzuordnen, die sich in Den Haag verantworten müssten. Eine Zusammenarbeit mit dem Gericht wird US-Behörden verboten. Anlässlich eines Ermittlungsersuchens des ICC gegen US-Streitkräfte und Geheimdienste wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in Afghanistan, das den ICC anerkennt, drohten die USA im Fall von Ermittlungen gegen US-Bürger mit Einreiseverboten und Finanzsanktionen gegen Richter*innen und Staatsanwälte des ICC sowie mit deren Verfolgung durch Strafjustizbehörden der USA (Deutsche Welle 2018). 2019 setzten die USA erstmals die Sanktionen auch um, erließen Einreiseverbote und entzogen erteilte Visa (beck aktuell 2019). Auch wenn die Sanktionen wieder aufgehoben wurden: Die feindliche Haltung gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof und der geo- und herrschaftspolitische Völkerrechts-Nihilismus der USA sind bis heute geblieben.</p>
<p>Übrigens: Nach Artikel 70 des ICC-Statuts stellen Behinderung, Einschüchterung oder Vergeltungsmaßnahmen gegen Bedienstete des ICC eine Straftat dar, die mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet wird – bislang ohne Konsequenzen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zum Schluss noch ein paar Takte zur aktuellen Entwicklung auf dem Hintergrund des Ukraine- und des Gaza-Kriegs: Mit Bezug auf beide Kriege untersuchen und ermitteln sowohl der Internationale Gerichtshof der UN als auch der Internationale Strafgerichtshof. Es gibt mehrere Klagen und Verfahren, unter anderem wegen Völkermords und Kriegsverbrechen. Doch es fehlt dieser internationalen Justiz immer noch an breiter Akzeptanz, politischer Unterstützung und an Durchsetzungsfähigkeit (Kaleck/Schüller 2024). Doch womöglich stärken diese grausamen Kriege paradoxerweise auch die Bedeutung des internationalen Justizsystems, worauf einiges hinzudeuten scheint (vgl. Paech 2024).</p>
<p>(1) 43 Vertragsstaaten haben 2023 beantragt, dass der ICC wegen möglicher Kriegsverbrechen Russlands in der Ukraine ermittelt. Im März 2023 erlässt er Haftbefehle gegen Russlands Präsidenten Wladimir Putin und weitere russische Staats- und Militärvertreter, wegen begründeten Verdachts auf völkerrechtswidrige Deportation ukrainischer Kinder nach Russland, auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Erstmals wird ein Regierungschef eines Mitgliedstaates des UN-Sicherheitsrats mit Haftbefehl gesucht, der von ICC-Mitgliedstaaten vollstreckt werden müsste – was jedoch häufig, etwa wegen ökonomischer oder geopolitischer Interessen, nicht passiert (wie etwa im September 2024, als Putin unangefochten in die Mongolei reisen konnte, obwohl das Land den ICC anerkennt). Die Zuständigkeit des ICC gegen russische Vertreter ist bei mutmaßlichen russischen Völkerrechtsverbrechen auf dem Gebiet der Ukraine nur deshalb gegeben, weil die Ukraine das Gericht insoweit formell anerkannt hat – auch wenn Russland selbst dieses nicht anerkennt. Speziell wegen des Verdachts eines Angriffskriegs kann gegen Russland allerdings nach einer 2017 erfolgten Statuten-Änderung nicht ermittelt werden, weil dafür die Anerkennung des Strafgerichtshofs durch den mutmaßlichen Aggressor erforderlich ist.</p>
<p>(2) Was im Film, der 2023 fertig gestellt wurde, noch nicht vorkommt: Im Mai 2024 beantragte ICC-Chefankläger Karim Khan Haftbefehle gegen Hamas-Führer wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, darunter Mord, Geiselnahmen, Vergewaltigungen und Folter. Auch gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu, Regierungsmitglieder und Militärs beantragte er Haftbefehle. Ihnen werden Kriegsverbrechen, die Kriegsmethode des Aushungerns, einschließlich der Verweigerung humanitärer Hilfslieferungen sowie gezielte Bekämpfung von Zivilist*innen zum Vorwurf gemacht (Khan 2024; Neuber 2024). Solche Gerichtsverfahren mit Haftbefehlen – die im Fall Hamas und Israel allerdings noch nicht erlassen wurden (Stand: Oktober 2024) – sind nur möglich, weil Palästina als UN-Beobachterstaat dem ICC 2015 beitrat (Art. 125 Abs. 3 ICC-Statut; vgl. Epik/Geneuss 2024); damit ist er auch für die Strafverfolgung von Völkerrechtsverbrechen in den von Israel besetzten Gebieten des Westjordanlands und im von der Hamas kontrollierten Gazastreifen zuständig – auch wenn Israel die Zuständigkeit des Gerichtshofs selbst nicht nur nicht anerkennt, sondern Ermittlungen auch noch tatkräftig behindert: So lässt Israel die ICC-Ermittler nicht in den Gazastreifen einreisen; und die israelische Regierung ließ schon jahrelang eine Geheimdienst-Operation des Mossad gegen amtierende ICC-Chefankläger durchführen. Dabei sollen Mitarbeiter*innen des Gerichts und ihre Familien abgehört, observiert, eingeschüchtert und bedroht worden sein (Davies et al. 2024; ORF 2024).</p>
<p>Die waghalsige Begründung der israelischen Regierung für ihre Verweigerungs- und Obstruktionshaltung gegenüber dem ICC, die auch von der deutschen Ampelregierung staatsräsontreu übernommen wird: Israel sei ein Rechtsstaat und den Grundwerten des internationalen Rechts verpflichtet und voll und ganz in der Lage, angebliche Rechtsverletzungen selbst zu untersuchen. Deshalb gebe es keinen Platz für die Einmischung des ICC in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit Israels fallen (Steinke 2024).</p>
<p>Solange der ICC von geostrategisch mächtigen, militärisch hochgerüsteten kriegführenden Staaten nicht anerkannt, zudem attackiert und behindert wird, so lange wird dieses internationale Strafrechtssystem unvollkommen, ineffizient sowie instrumentalisierungsanfällig sein. Entscheidende Ziele sind jedenfalls: Gleichheit vor dem Völkerrecht und damit ein Ende von Doppelmoral und Straflosigkeit. Alle begangenen oder mutmaßlichen Völkerrechtsverbrechen, die nicht verjähren, müssen dringend von unabhängiger internationaler Seite aufgeklärt und geahndet werden. Im Zweifel auch mithilfe von UN-Sondertribunalen oder nach dem sogenannten Weltrechtsprinzip, wonach die einzelnen Staaten, so auch die Bundesrepublik, mit ihren nationalen Gerichten für die strafrechtliche Verfolgung von Völkerstraftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch zuständig und ermächtigt sind, um mutmaßliche Täter zur Verantwortung zu ziehen (vgl. Kaleck/Schüller 2024); und zwar auch dann, wenn die Taten nicht auf ihren Hoheitsgebieten, nicht durch einen ihrer Staatsbürger oder gegen einen ihrer Staatsbürger begangen wurden.</p>
<p>So viel zu den völkerrechtlichen Hintergründen, Widersprüchlichkeiten und Defiziten der Filmthematik von War and Justice. Der Film stellt das große Engagement der Protagonisten des ICC für internationale Verbrechensaufklärung und -ahndung sowie gegen den Krieg als das größte Verbrechen in den Mittelpunkt und vermittelt insoweit auch, bei aller Skepsis, so dringend nötige Zuversicht.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Rolf Gössner</em></p>
<h3 class="">Zus&auml;tzlich verwendete Literatur</h3>
<p><em>Ahnefeld, Anna-Katharina/Kühl, Christiane</em> 2023: Irak-Invasion: An der Strafverfolgung im Ukraine-Krieg zeigt sich Doppelmoral des Westens, in: <em>Frankfurter Rundschau</em> vom 27.03.2023, <a href="https://www.fr.de/politik/irak-krieg-ukraine-strafverfolgung-voelkerrecht-bush-usa-putin-russland-sondertribunal-92173467.html">https://www.fr.de/politik/irak-krieg-ukraine-strafverfolgung-voelkerrecht-bush-usa-putin-russland-sondertribunal-92173467.html</a>.</p>
<p><em>Beck-aktuell. Heute im Recht</em> 2019: USA sanktionieren Ermittler beim Internationalen Strafgerichtshof, in: <em>beck-aktuell</em> vom 18.03 2019, <a href="https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/usa-sanktionieren-ermittler-beim-internationalen-strafgerichtshof">https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/usa-sanktionieren-ermittler-beim-internationalen-strafgerichtshof</a>.</p>
<p><em>Davies, Harry et al.</em> 2024: Spying, hacking and intimidation: Israel’s nine-year ‘war’ on the ICC exposed, in: <em>The Guardian</em> vom 28.05.2024, <a href="https://www.theguardian.com/world/article/2024/may/28/spying-hacking-intimidation-israel-war-icc-exposed">https://www.theguardian.com/world/article/2024/may/28/spying-hacking-intimidation-israel-war-icc-exposed</a>.</p>
<p><em>Deutsche Welle</em> 2018: USA drohen Strafgerichtshof Sanktionen an, in: <em>Deutsche Welle</em> vom 10.09.2018, <a href="https://www.dw.com/de/usa-drohen-dem-internationalen-strafgerichtshof-sanktionen-an/a-45435352">https://www.dw.com/de/usa-drohen-dem-internationalen-strafgerichtshof-sanktionen-an/a-45435352</a>.</p>
<p><em>Kaleck, Wolfgang/Schüller, Andreas</em> 2024: Das humanitäre Völkerrecht zwischen Anspruch und Wirklichkeit, in: <em>APuZ. Aus Politik und Zeitgeschichte</em>, Nr. 30-32, <a href="https://www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/ApuZ_2024-30-32_online.pdf">https://www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/ApuZ_2024-30-32_online.pdf</a>.</p>
<p><em>Khan, Karim</em> 2024: UN-Strafgerichtshof: „Ungeachtet etwaiger militärischer Ziele sind die Mittel Israels kriminell“, in: <em>Telepolis</em> vom 21.05.2024, <a href="https://www.telepolis.de/features/UN-Strafgerichtshof-Ungeachtet-etwaiger-militaerischer-Ziele-sind-die-Mittel-Israels-kriminell-9724991.html?seite=all">https://www.telepolis.de/features/UN-Strafgerichtshof-Ungeachtet-etwaiger-militaerischer-Ziele-sind-die-Mittel-Israels-kriminell-9724991.html?seite=all</a>.</p>
<p><em>Neuber, Harald</em> 2024: Anklagen im Nahost-Konflikt: Die Weltunordnung steht vor Gericht, in: <em>Telepolis</em> vom 22.05.2024, <a href="https://www.telepolis.de/features/Anklagen-im-Nahost-Konflikt-Die-Weltunordnung-steht-vor-Gericht-9726157.html">https://www.telepolis.de/features/Anklagen-im-Nahost-Konflikt-Die-Weltunordnung-steht-vor-Gericht-9726157.html</a>.</p>
<p><em>ORF</em> 2024: Israel spionierte IStGH aus, in: <em>ORF</em> vom 28.05.2024, <a href="https://orf.at/stories/3359013/">https://orf.at/stories/3359013/</a>.</p>
<p><em>Paech, Norman</em> 2024: Gaza: Krieg und Justiz, in: <em>Ossietzky</em>, H. 12, 2024, <a href="https://www.ossietzky.net/artikel/gaza-krieg-und-justiz/">https://www.ossietzky.net/artikel/gaza-krieg-und-justiz/</a>.</p>
<p><em>Steinke, Ronen</em> 2024: Ein gutes Wort für Netanjahu, in: <em>Süddeutsche Zeitung</em> vom 25.07.2024.</p>
<p><a href="#_ednref1" name="_edn1">[i] </a>Zur UNO gehört der Internationale Gerichtshof (IGH), ebenfalls in Den Haag.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-247-248/publikation/rezension-war-and-justice-oder-die-ungleichheit-vor-dem-voelkerrecht/">Rezension: War and Justice oder die Ungleichheit vor dem Völkerrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Offener Brief an die Fraktion der CDU/CSU zum &#8222;Zustrombegrenzungsgesetz&#8220;</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-an-die-die-fraktion-der-cdu-zum-zustrombegrenzungsgesetz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Jan 2025 12:24:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Asylpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Asyl & Migration]]></category>
		<category><![CDATA[CDU]]></category>
		<category><![CDATA[CSU]]></category>
		<category><![CDATA[Geflüchtete]]></category>
		<category><![CDATA[Krieg]]></category>
		<category><![CDATA[Migrationswende]]></category>
		<category><![CDATA[Zustrombegrenzungsgesetz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=presse&#038;p=19689</guid>

					<description><![CDATA[<p>Sehr geehrte Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, am Freitag, 31. Januar 2025, stellt die Unions-Bundestagsfraktion ihren Entwurf zum &#8222;Zustrombegrenzungsgesetz&#8220; zur Abstimmung. Dieser kann im Bundestag auch endgültig beschlossen werden. Mit Inkrafttreten aber würde der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auf unabsehbare Zeit ausgesetzt &#8211; das betrifft die große Mehrheit der in Deutschland anerkannten Flüchtlinge! Als schutzbedürftig anerkannte Menschen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-an-die-die-fraktion-der-cdu-zum-zustrombegrenzungsgesetz/">Offener Brief an die Fraktion der CDU/CSU zum &#8222;Zustrombegrenzungsgesetz&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,</p>
<p>am Freitag, 31. Januar 2025, stellt die Unions-Bundestagsfraktion ihren Entwurf zum &#8222;Zustrombegrenzungsgesetz&#8220; zur Abstimmung. Dieser kann im Bundestag auch endgültig beschlossen werden. Mit Inkrafttreten aber würde der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auf unabsehbare Zeit ausgesetzt &#8211; das betrifft die große Mehrheit der in Deutschland anerkannten Flüchtlinge!</p>
<p>Als schutzbedürftig anerkannte Menschen werden damit dauerhaft von ihren engsten Familienangehörigen getrennt.</p>
<p>Schon jetzt ist der Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge, die aus Kriegsgebieten oder wegen unmenschlicher Behandlung aus ihrem Heimatland fliehen, auf 1000 Visavergaben pro Monat begrenzt. Etwas mehr als 11.000 Angehörige ließ die Bundesregierung im Jahr 2024 nachziehen.</p>
<p>Knapp 5000 der Nachzugsberechtigten im vergangenen Jahr waren Eltern. Nur minderjährige Geflüchtete dürfen in der Regel ihre Väter oder Mütter nachholen. Erwachsene Flüchtlinge können nur Ehegatten und minderjährige Kinder nachholen. Zum Problem wird das etwa für ältere Jugendliche, die ohne ihre Eltern nach Deutschland geflohen sind, etwa um rechtzeitig dem drohenden Einzug ins Militär eines Bürgerkriegslandes zu entgehen. Denn die Eltern von Jugendlichen mit subsidiärem Schutzstatus dürfen nur nach Deutschland kommen, wenn sie vor dem 18. Geburtstag ihres Kindes einreisen.</p>
<p>Doch das schaffen die Meisten aufgrund der langen Visaverfahrensdauer nicht. Unbegleitete Minderjährige müssen länger als ein Jahr auf einen Termin in einem Konsulat in einem der umliegenden Länder warten, um die Voraussetzungen für den Nachzug ihrer Familienangehörigen zu erwirken. Die Botschaft im libanesischen Beirut beispielsweise nimmt wegen der Lage im Land derzeit keine Visaanträge an. Angehörige in Afghanistan müssen sich an die Botschaft in Pakistan wenden.</p>
<p>Wir, die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union, fordern Sie daher auf, diesen inhumanen Gesetzentwurf, der ohne Expertenanhörung beschlossen werden soll, <em>nicht zur Abstimmung</em> zu stellen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Humanistische Union e.V.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-an-die-die-fraktion-der-cdu-zum-zustrombegrenzungsgesetz/">Offener Brief an die Fraktion der CDU/CSU zum &#8222;Zustrombegrenzungsgesetz&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2023/06/Fotolia_94265237_L-e1687250321269.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Editorial</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-252/publikation/editorial-86/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Aug 2024 08:54:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[Künstliche Intelligenz]]></category>
		<category><![CDATA[Verein]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgerrechte in Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz]]></category>
		<category><![CDATA[Grundmandatsklausel]]></category>
		<category><![CDATA[KI]]></category>
		<category><![CDATA[Krieg]]></category>
		<category><![CDATA[Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Olympische Spiele]]></category>
		<category><![CDATA[Quo vadis]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Wahlrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wehrpflicht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=19492</guid>

					<description><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder der Humanistischen Union, gerade sind in Paris die Olympischen Spiele zu Ende gegangen. Olympische Spiele gelten traditionell als Fest des Friedens; ihr Begründer Pierre de Coubertin hatte die Vorstellung, dass sich die Jugend der Welt lieber in sportlichen Disziplinen als auf dem Schlachtfeld misst. Heute kann von Frieden keine Rede sein. Der Krieg [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-252/publikation/editorial-86/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder der Humanistischen Union,</p>
<p>gerade sind in Paris die Olympischen Spiele zu Ende gegangen. Olympische Spiele gelten traditionell als Fest des Friedens; ihr Begründer Pierre de Coubertin hatte die Vorstellung, dass sich die Jugend der Welt lieber in sportlichen Disziplinen als auf dem Schlachtfeld misst.</p>
<p>Heute kann von Frieden keine Rede sein. Der Krieg in der Ukraine dauert an; ebenso in Gaza, wo in Folge des brutalen Terrorakts der Hamas vom 7. Oktober 2023 durch Israel ein Krieg geführt wird, den der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen als völkerrechtswidrig bezeichnet. In unserer Stellungnahme forderten wir die Verantwortlichen in Deutschland dazu auf, diese Feststellung zum Anlass eines Kurswechsels zu nehmen. Insbesondere darf sachgerechte Kritik an der Regierungspolitik des Staates Israel nicht mit Antisemitismus in Verbindung gebracht werden – unbeschadet der Forderung, tatsächlichen Antisemitismus keinesfalls hinzunehmen.</p>
<p>In Deutschland wird erneut Russland als Feind propagiert – wir kennen das zuletzt aus der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts. Doch selbst die US-amerikanischen Geheimdienste halten es für unwahrscheinlich, dass Russland auf einen militärischen Konflikt mit dem Westen aus ist. Dies schließt sicherlich kleinere Operationen – etwa im Cyberraum – nicht aus. Doch müssen wir wirklich mit einem bevorstehenden Angriff rechnen?</p>
<p>Bundesverteidigungsminister Pistorius scheint das so zu sehen. Die sogenannte Zeitenwende lässt ihn nach „Kriegstüchtigkeit“ der deutschen Gesellschaft verlangen, vor jedem militärischen Gerät posieren, dessen er habhaft werden kann, und bei jeder Gelegenheit weitere Rüstungsbudgets fordern. Vielen Deutschen scheint das zu gefallen – als Verteidigungsminister genießt er höchste Beliebtheitswerte. Auch die wieder in der Diskussion befindliche Wehrpflicht stößt anscheinend auf die Zustimmung einer knappen Mehrheit.</p>
<p>Andere werden noch deutlicher: Wir erinnern uns daran, dass der Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter schwadronierte, der Krieg müsse nach Russland getragen werden. Dass die Ukraine sich gegen einen Angriff auch auf russischem Boden verteidigt, ist wohl legitim. Doch wir Deutschen sollten uns nicht zuletzt angesichts unserer eigenen Geschichte mehr Zurückhaltung auferlegen: Die „Operation Barbarossa“ des national-sozialistischen Deutschlands forderte Millionen Menschenleben auf sowjetischer Seite, wozu damals nicht nur Russland, sondern auch die Ukraine und weitere Staaten gehörten. Es war die sowjetische Armee, die eine der furchtbarsten Einrichtungen befreite, die von Menschen geschaffen wurde: das Vernichtungslager von Auschwitz, das der industriellen Ermordung von bis zu 1,5 Millionen Menschen diente.</p>
<p>Natürlich ist der deutsche Staat heute ein anderer, und natürlich muss ein Staat sich im Fall eines Angriffs verteidigen können. Aber (nicht nur) die deutsche Geschichte sollte uns zu wesentlich größerer Sensibilität mahnen.</p>
<p>Andere Pläne der NATO erinnern uns an die 1980er Jahre: Es sollen neue Mittelstreckenraketen auf deutschem Boden aufgestellt werden, die mit atomaren Sprengköpfen ausgestattet werden können. Dass es diese perverse Waffe immer noch gibt, stellt denen, die für die Menschheit politische Verantwortung tragen, kein gutes Zeugnis aus. Vor vierzig Jahren gab es den sogenannten NATO-Doppelbeschluss, der die Stationierung dieser Waffen zumindest noch mit einem Verhandlungsangebot koppelte. Die massiven Proteste blieben am Ende ohne Wirkung. Heute sind Proteste kaum mehr wahrnehmbar, und auch auf das Verhandlungsangebot hat man diesmal verzichtet.</p>
<p>Das oft wiederholte Gerede von einer „Aufblähung“ des Deutschen Bundestags, das zu einer weiteren Delegitimierung des Parlaments in der Öffentlichkeit beige-tragen hat, ist zweifelhaft. Notwendig war es wohl trotzdem, dem Wachstum effektiv entgegenzuwirken. Eine wichtige Weichenstellung nahm nun das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss zur Änderung des Wahlrechts vor. Die Abschaffung von Überhang- und Ausgleichsmandaten ist demnach verfassungsgemäß, auch um den Preis, dass einzelne Wahlkreise möglicherweise keinen Abgeordneten mehr in den Bundestag entsenden. Dies begrüßen wir, da es das Verhältniswahlrecht stärkt. Leider wurde aber gleichzeitig die Fünf-Prozent-Sperrklausel für legitim erklärt, die die Stabilität des Parlaments über die Repräsentation kleiner Parteien stellt. In der derzeitigen Fassung muss aber die Grundmandatsklausel (vorerst) erhalten bleiben. Als Lösung schlägt das Bundesverfassungsgericht eine Regelung vor, die einseitig die CSU begünstigen würde und die Linke als die andere Partei, die in den letzten Jahren von der Grundmandatsklausel profitiert hat, außen vor lassen würde – im Sinne der Wahlrechtsgleichheit ein fragwürdiger Vorschlag.</p>
<p>Für die inhaltliche Arbeit in der Humanistischen Union sind zwei Dinge wichtig: zum einen naht die diesjährige Mitgliederversammlung, die am 16. und 17. November 2024 in Berlin und digital stattfinden wird. Wichtiger Tagesordnungspunkt ist die Neuwahl des Bundesvorstands – wer die Arbeit in der Humanistischen Union aktiv mitgestalten will, sei auch an dieser Stelle dazu aufgerufen, eine Kandidatur in Betracht zu ziehen. Zum Zweiten unsere Arbeitskreise: Der Arbeitskreis „Quo vadis, HU?“, der die Zukunft der HU im Blick und inzwischen seine Arbeit aufgenommen hat. Um inhaltliche Themen kümmern sich der Arbeitskreis „Demokratisierung“, der schon einige Zeit besteht, und ein neuer Arbeitskreis „Bürgerrechte in Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz“, dessen Gründungsaufruf in dieser Ausgabe der <em>Mitteilungen</em> zu finden ist.</p>
<p>Ich freue mich darauf, viele von Euch und Ihnen bei der Mitgliederversammlung in Berlin wiederzusehen und grüße Sie herzlich</p>
<p><em>Stefan Hügel</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-252/publikation/editorial-86/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Friedenspädagogik im Schatten des Krieges gegen die Ukraine</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/friedenspaedagogik-im-schatten-des-krieges-gegen-die-ukraine/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 May 2024 11:40:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[Friedensethik]]></category>
		<category><![CDATA[Friedenspädagogik]]></category>
		<category><![CDATA[Konflikt]]></category>
		<category><![CDATA[Krieg]]></category>
		<category><![CDATA[Russland]]></category>
		<category><![CDATA[Ukraine-Krieg]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=19355</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Friedenspädagogik ist durch den Ukrainekrieg in Argumentationsnöte geraten. Ulrich Frey erörtert in seinem Beitrag, der auf einem Vortrag im Evangelischen Bildungszentrum in Bad Alexandersbad basiert, einige Problemfelder, die in der Perspektive der Friedenslogik zu bearbeiten sind. Beleuchtet werden Aspekte wie die zweifelhafte Sinnhaftigkeit des Abbruchs von Beziehungen zu Russland und die Rolle der Ruski [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/friedenspaedagogik-im-schatten-des-krieges-gegen-die-ukraine/">Friedenspädagogik im Schatten des Krieges gegen die Ukraine</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Die Friedenspädagogik ist durch den Ukrainekrieg in Argumentationsnöte geraten. Ulrich Frey erörtert in seinem Beitrag, der auf einem Vortrag im Evangelischen Bildungszentrum in Bad Alexandersbad basiert, einige Problemfelder, die in der Perspektive der Friedenslogik zu bearbeiten sind. Beleuchtet werden Aspekte wie die zweifelhafte Sinnhaftigkeit des Abbruchs von Beziehungen zu Russland und die Rolle der Ruski Mir-Ideologie, außerdem die Bedeutung der Zivilgesellschaft für die Gewaltprävention und die prinzipielle Friedensbotschaft von Kultur. Andere Bereiche sind das verfassungsrechtliche Friedensgebot des Grundgesetzes nach Helmut Simon und das „zivilisatorische Hexagon“ nach Dieter Senghaas sowie die international unterstützte Peace Education als Bildungskonzept. Seine Sorge gilt dem Debattenbeitrag Maß des Möglichen der evangelischen Militärseelsorge. Gewürdigt wird das beeindruckende pazifistische Testament der 2023 verstorbenen ehemaligen Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Antje Vollmer.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-absatz-ohne-western"><i>Vorbemerkung</i>: Ich bin ein Zeitzeuge für Frieden und Krieg und lebenslang Lernender der Friedenserziehung, aber kein Wissenschaftler. Geboren 1937 in Schlesien, habe ich Krieg, Hunger, Elend, Vertreibung aus der Heimat, Kalten Krieg, Entspannung und Versöhnungsarbeit hautnah und intensiv über Jahrzehnte erlebt sowie zum Aufbau von Friedensstrukturen in Deutschland und Europa beitragen können und zwar seit meinem 15. Lebensjahr in der internationalen Jungendarbeit, beruflich nach dem zweiten juristischem Staatsexamen in der Entwicklungspolitik und als langjähriger Geschäftsführer der Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF) (1972 -2000) und danach bis heute ehrenamtlich in der kirchlichen (Friedensethik) und säkularen Friedensarbeit auf zivilgesellschaftlichen Feldern. Einige Erlebnisse aus dieser reichen Zeit werden hier verarbeitet.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">1. Prinzipien der Friedens&shy;er&shy;zie&shy;hung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Einleitend möchte ich zunächst kurz nach dem Verständnis von Friedenserziehung im Kontext des Ukraine-Krieges fragen. Uli Jäger konstatiert ganz allgemein, der „Friedenserziehung gehe es immer um die Förderung friedensorientierter und gewaltfreier Lernprozesse“, sei es im Verhältnis von Eltern zu Kindern, von Lehrenden zu Schüler*innen, bei der Reaktion auf militärische Interventionen oder im Verhältnis verfeindeter Konfliktparteien. Jäger bestimmt Friedenspädagogik aber noch mehr als „ein umfassendes, internationales Projekt mit dem anspruchsvollen Ziel, einen substantiellen Beitrag zur Etablierung einer Kultur des Friedens zu leisten – in den jeweiligen Gesellschaften und weltweit. […] Erziehung zum Frieden heißt in erster Linie Erziehung zur Politik“ (Jäger 2006: 537f./543). Das passendste Verständnis von Frieden für unser Thema hat Johan Galtung auf die Formel „Frieden = direkter Friede + struktureller Friede + kultureller Friede“ gebracht. Zum kulturellen Frieden zählen nach Galtung zum Beispiel die Bereiche Religion, Ideologie, inklusive Nationalismus, Sprache und Kunst (Galtung 2007: 18/341-366; Werkner/Ebeling 2016: 22f.).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das Konzept der Friedenslogik, das ich meinem Beitrag zugrunde lege, stützt sich auf die Erkenntnisse der Friedens- und Konfliktforschung und die Erfahrungen aus einer langjährigen Praxis der zivilen Konflikbearbeitung (Plattform Zivile Konflikbearbeitung 2022). Hanne-Margret Birckenbach hat das Konzept der Friedenslogik als eine aufeinander abgestimmte Abfolge von fünf Prinzipien beschrieben, die einen methodischen Leitfaden ergeben, „<i>wie</i> […] Lösungen für konkrete Friedensprobleme gefunden werden können“: „<i>Gewaltprävention</i> vermindert Gewalt durch Vorbeugung. <i>Konflikttransformation</i> überführt konfrontative in kooperative Formationen. Die <i>Dialogverträglichkeit</i> der Mittel erweitert Denk- und Kooperationsräume. <i>Normorientierte</i> <i>Interessenentwicklung</i> verknüpft die Ethik des Friedens mit den Anwendungsbedingungen in der Wirklichkeit. <i>Fehlerfreundlichkeit</i> wird gebraucht, um aus den Erfahrungen zu lernen“ (Birkenbach 2023a: 6; vgl. auch Birkenbach 2023b: 43-46).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">2. Erl&auml;uterung der Friedens&shy;logik durch einige Beispiele der aktuellen Konflikt&shy;lage</h3>
<h4 class="">2.1 Russland und der Ukrai&shy;ne&shy;krieg</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ist es klug, alle Kontakte zu Russland abzubrechen?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der russische Präsident Putin hat durch seinen völkerrechtswidrige Angriff mit dem Ziel, die Ukraine zu zerstören, die politische Frage auf die Tagesordnung gesetzt, ob alle Kontakte zu Russland abgebrochen werden sollten. Die Ukraine fordert, Russland aus internationalen Gremien auszuschließen. Aber nein: Verfeindete Staaten – wie übrigens auch Privatpersonen – müssen die Möglichkeit haben, direkt oder auf dem Umweg über Dritte auf einander zuzugehen, wenn es um Fragen des gemeinsamen Interesses geht, um nicht gemeinsam in den Abgrund zu stürzen. Das Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH)<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> hat analysiert, Kontakte zu Russland seien nötig, um gegenseitige militärische Fehlwahrnehmungen, etwa bei der Eskalation des Waffeneinsatzes bis hin zu Nuklearwaffen wie in der Kubakrise 1962 zu vermeiden. Je mehr Kooperation in Konflikten in den wichtigen Bereichen erhalten bleibt, desto mehr Friedensgestaltung ist möglich. Der Beirat der Bundesregierung „Zivile Krisenprävention und Friedensförderung“ (2022) empfiehlt in seiner <i>Stellungnahme zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine</i>: „Auch wenn die russische Regierung ihre Glaubwürdigkeit verspielt hat, sind diplomatische Möglichkeiten weiterhin voll auszureizen, um eine Verhandlungslösung auf verschiedenen Ebenen voranzubringen“.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dem steht die russische Position gegenüber, wie sie Dmitri Trenin (2022), Mitglied des Rates für Außen- und Verteidigungspolitik Russlands, bei dessen 30. Jahrestagung am 14. Mai 2022 formuliert hat:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Tatsächlich strebt der Westen danach, Russland als unabhängigen Faktor aus der Weltpolitik zu drängen und die russische Wirtschaft vollständig zu zerstören. Ein Erfolg dieser Strategie würde es dem US-geführten Westen ermöglichen, die ‚Russland-Frage‘ endgültig zu lösen und günstige Bedingungen für einen Sieg in der Konfrontation mit China zu schaffen. […] Die Haltung eines solchen Gegners lässt keinen Raum für einen ernsthaften Dialog, da auf der Grundlage eines Interessenausgleichs praktisch keine Aussicht auf einen Kompromiss besteht, vor allem nicht zwischen den Vereinigten Staaten und Russland“.</p>
</blockquote>
<h4 class="">2.2 Ideologien</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ruskij Mir-Ideologien fördern gegenseitige Bedrohungen und mindern die Dialogverträglichkeit und normorientierte Interessenentwicklung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bei meinen sieben Reisen in die Sowjetunion von 1977 bis 1990 lernte ich, mit der ideologiegesättigten Kalten-Kriegs-Mentalität in Ost und West umzugehen. Bei den offiziellen Partner*innen aus Politik, Wissenschaft und Kirchen brauchte es Zeit, um nach vielen Sachgesprächen Vertrauen aufzubauen. Die Gastfreundschaft bei mehr „privaten“ Begegnungen berührte – trotz der immer präsenten Erinnerung an den Großen Vaterländischen Krieg. Frieden zu schaffen, war der sehnlichste Wunsch. Ein besonderes Erlebnis war ein Empfang nach altem russischem Brauch mit Brot und Salz, bei dem Panzersperren an der Straße nach Moskau vor dem Flughafen Scheremetjewo, bis wohin die deutschen Panzer 1941 vorgedrungen waren. In meiner Dankesrede betonte ich, dass wir ohne Waffen aus Deutschland gekommen seien und nach Versöhnung nach dem Grauen der gegenseitigen Vernichtung strebten. Viele andauernde Freundschaften sind bei den Besuchen unserer Leute in den Republiken von Archangelsk bis Georgien entstanden. Wir waren offizielle Gäste im Auswärtigen Amt in Moskau. Heute werden dort aber Vertreter*innen der AfD empfangen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Jahr 2014 (Hallbach 2019), als Russland die Krim annektierte und einen Stellvertreterkrieg im ukrainischen Donbas begann, bis hin zum Beginn des völkerrechtswidrigen Krieges ab dem 24. Februar 2022 gegen die Ukraine, haben Putin und Patriarch Kyrill I. (russisch-orthodoxe Kirche) die „Russische-Welt“-Ideologie als Hauptbegründung für die Invasion verwendet. Diese Lehre besagt, dass es eine transnationale russische Sphäre oder Zivilisation gibt, die „Heiliges Russland“ oder „Heilige Rus“ genannt wird. Sie umfasst vom Anspruch her Russland, die Ukraine und Weißrussland (und manchmal Moldawien und Kasachstan) sowie ethnische Russ*innen und russischsprachige Menschen in der ganzen Welt. Sie geht davon aus, dass diese „russische Welt“ ein gemeinsames politisches Zentrum (Moskau), ein gemeinsames geistiges Zentrum (Kiew als „Mutter aller Rus“), eine gemeinsame Sprache (Russisch), eine gemeinsame Kirche (die russisch-orthodoxe Kirche, das Moskauer Patriarchat) und einen gemeinsamen Patriarchen (den Patriarchen von Moskau) hat, der – dem Konzept der <i>symphonia</i> entsprechend – mit einem gemeinsamen Präsidenten/Nationalen Führer (Putin) zusammenarbeitet, um diese russische Welt zu regieren und eine gemeinsame, unverwechselbare Spiritualität, Moral und Kultur aufrecht zu erhalten. Gegen diese „Russische Welt“ steht der „korrupte Westen“, angeführt von den Vereinigten Staaten und den westeuropäischen Nationen, der vor dem „Liberalismus“, der „Globalisierung“, der „Christenfeindlichkeit“, den in Schwulenparaden propagierten „Rechten von Homosexuellen“ und dem „militanten Säkularismus“ kapituliert hat. Gegenüber dem Westen und denjenigen Orthodoxen, die dem Schisma und dem Irrtum verfallen sind (wie der ökumenische Patriarch Bartholomäus I. und andere orthodoxe Ortskirchen), stehen das Moskauer Patriarchat und Wladimir Putin als die wahren Verteidiger der orthodoxen Lehre, die sie im Sinne einer traditionellen Moral, eines rigorosen und unflexiblen Traditionsverständnisses und der Verehrung des Heiligen Russlands verstehen und akzentuieren. Bei einer Reise auf die Krim im Jahre 2017 pries Putin den Zar Alexander III. (1881-1894) für seinen Einsatz für „nationale Traditionen“. Der Zar habe fest daran geglaubt, „dass es für eine große Nation entscheidend ist, ihre Identität zu wahren, dass jede Bewegung vorwärts unmöglich ist ohne Respekt für die eigene Geschichte und Kultur und die eigenen spirituellen Werte.“</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es gibt Widerspruch.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Orthodoxe Theologen wenden sich mit einer Erklärung gegen die Lehre von der „Russischen Welt“: „Für den Frieden der ganzen Welt, für das Wohlergehen der heiligen Kirchen Gottes, und für die Einheit aller lasst uns zum Herrn beten“ (Göttliche Liturgie)<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> (Raiser 2022: 33):</p>
<blockquote class="western">
<p>„Die russische Invasion in die Ukraine am 24. Februar 2022 ist eine historische Bedrohung für ein Volk mit orthodoxer christlicher Tradition. Noch beunruhigender für die orthodoxen Gläubigen ist, dass die leitende Hierarchie der Russischen Orthodoxen Kirche sich geweigert hat, diese Invasion als das zu bezeichnen, was sie ist, und stattdessen vage Erklärungen über die Notwendigkeit des Friedens angesichts der ‚Ereignisse‘ und ‚Feindseligkeiten‘ in der Ukraine abgegeben hat, während sie die brüderliche Natur des ukrainischen und des russischen Volkes als Teil der ‚Heiligen Rus‘ betonte, die Feindseligkeiten dem bösen ‚Westen‘ anlastete und sogar ihre Gemeinden anwies, in einer Weise zu beten, die die Feindseligkeit noch zusätzlich fördert. Die Unterstützung des Krieges von Präsident Wladimir Putin gegen die Ukraine durch viele Mitglieder der Hierarchie des Moskauer Patriarchats hat ihre Wurzeln in einer Form von orthodoxem ethnophyletischem religiösem Fundamentalismus mit totalitärem Charakter, genannt ‚Ruskii Mir‘ oder ‚die Russische Welt‘, eine falsche Lehre, die viele in der orthodoxen Kirche anzieht, obgleich sie von der extremen Rechten und auch von katholischen und protestantischen Fundamentalisten aufgegriffen und verbreitet wurde.“</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Gruppe <i>„Christliche Vision“ des Koordinierungsrats von Belarus</i> hat den Angriff auf die Ukraine am 24.2.2022 scharf verurteilt<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a>:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Wir, Priester, Theolog*innen und aktive Laien der orthodoxen, römisch-katholischen, griechisch-katholischen, anglikanischen und evangelischen Kirche, verurteilen aufs Schärfste die Aggression des Putin-Regimes gegen die Ukraine. Im Namen Jesu Christi rufen wir dazu auf, den Angriff und die militärische Aggression zu stoppen! Wir sind empört über das verfassungswidrige Vorgehen des Lukaschenka-Regimes, das Territorium der Republik Belarus der ausländischen Armee zur Durchführung von Aggressionen gegen ein anderes Land zur Verfügung zu stellen.“ An Kirchenleitungen von Russland und Belarus appelliert die Gruppe, ihre Stimmen zur Verteidigung des Friedens zu erheben, die Aggression zu verurteilen und die Regierungen beider Länder aufzufordern, die Feindseligkeiten einzustellen.“</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Gruppe segnet, „jeden belarussischen und russischen Soldaten, der sich weigert, an einer militärischen Aggression teilzunehmen“.</p>
<h4 class="">2.3 Gewalt&shy;frei&shy;heit</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Zivilgesellschaft, Freiwilligen – und Friedensdienste fördern Verständigung und Versöhnung und damit die Gewaltprävention.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">OKR i.R. Klaus Eberl, Evangelische Kirche im Rheinland, ist der Motor der versöhnenden <i>Initiative Pskow</i>. Seine Kirchengemeinde hat in 30-jähriger Arbeit ein Heilpädagogisches Zentrum in Pskow in der Nähe von St. Petersburg für Behinderte eingerichtet: „Wir waren von Anfang an überzeugt, dass zur Versöhnung auch Taten gehören. Die bedrückende Situation von Menschen mit einer Behinderung, die wir auf unserer Reise erlebt hatten, bot sich dafür besonders an“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a>. Eine Förderschule für geistig- und schwerstmehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche wurde gebaut. Mitarbeitende wurden gesucht und ein Konzept für die Arbeit mit Behinderten entwickelt. Das Zentrum wurde zum Leuchtturmprojekt für die Arbeit mit Behinderten in Russland. Die Initiative Pskow verurteilte den Überfall Putins — nicht der russischen Bevölkerung — auf die Ukraine. Die Rahmenbedingungen des Projektes für die Zukunft sind unsicher.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der <i>Freiwilligen- und Friedensdienst „Forum Ziviler Friedensdienst“</i> unterstützt auch während des laufenden Krieges ukrainische Partnerorganisationen mit Fachkräften des Zivilen Friedensdienstes (ZFD), humanitäre Hilfe bei der Bewältigung der Kriegsfolgen, bei der Dokumentation und Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen und Traumatisierungen, bei der Stabilisierung der Projektpartner und ihrer Teams, um zivilgesellschaftliche Strukturen aufrechtzuerhalten sowie Gewalt in gesellschaftlichen Konflikten vorzubeugen und zu reduzieren. Ein besonderes Projekt ist zusammen mit der Nachbarschaftsinitiative „Zatsikavleni“ („Gute Nachbarschaft“) die Belebung der Tradition der Hinterhöfe in Odessa. Sie sind wie früher Orte der sozialen Interaktion und Basis für eine starke und widerstandsfähige Zivilgesellschaft. Ausgebildete Community-Koordinator*innen (CK) animieren zu Nothilfe und gegenseitiger Unterstützung. (Ziviler Friedensdienst in der Ukraine 2023)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Friedensdienst <i>Kurve Wustrow</i>, seit 2017 in der Ukraine mit dem Zivilen Friedensdienst aktiv, zielt auf eine Reduzierung und Prävention innerukrainischer Gewalt in politischen Konflikten in den unter ukrainischer Kontrolle stehenden Gebieten der Regionen Donezk und Luhansk. Sie sind Schauplatz kriegerischer Auseinandersetzungen zwischen ukrainischen Truppen und prorussischen Separatist*innen. Die <i>Kurve Wustrow</i> unterstützt die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen unabhängig davon, auf welcher Seite sie geschehen sind, die Schaffung von Lernorten zur Information über Verbrechen und die gesellschaftliche Auseinandersetzung dazu. Außerdem werden Trainer*innen und Berater*innen aus sozialen Bewegungen mehrerer ukrainischer Regionen ausgebildet. Sie werden langfristig begleitet, um eigene Gruppen, andere Akteur*innen und Netzwerke zur konstruktiven Konfliktbearbeitung zu befähigen<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a>.</p>
<h4 class="">2.4 Kunst und Kultur</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Eklats und Skandale (zer)stören die Friedensbotschaft der Kultur und damit die normorientierte Entwicklung von Interessen an einer gemeinsamen Kultur.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Klassische Konflikte zwischen Kunst und Kultur einerseits und Politik andererseits sind wegen des Ukrainekrieges wieder aktuell. Wir erinnern uns an die Auseinandersetzungen um Bertolt Brecht wegen seiner Verteidigung der DDR. Im Rahmen der Maifestspiele 2023 des Staatstheaters Wiesbaden war die russisch-österreichische Sopranistin Anna Netrebko, nach eigenen Angaben „weder Mitglied einer politischen Partei noch mit irgendeinem Führer Russlands verbunden“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a>, in der Rolle der Abigaille in Giuseppe Verdis Oper <i>Nabucco</i> mit dem berühmten „Gefangenenchor“ vor ausverkauftem Haus aufgetreten. Diese Festspiele waren dem Thema „politische Gefangene“ (!!) gewidmet. Das hat im Vorfeld des Abends zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen der Stadt Wiesbaden und dem Land Hessen einerseits und dem streiterprobten Intendanten des Staatstheaters, Uwe Eric Laufenberg, geführt, der sich als Kämpfer für die Freiheit der Kunst sieht. Künstler*innen dürften nicht ausgeschlossen werden. Der Skandal zog Kreise bis in die Ukraine und in das internationale Musikleben. Weil das Taras-Schewtschenko-Theater aus Charkiv, das auch zu den Festspielen eingeladen war, nicht über das Engagement für die Netrebko informiert wurde, sagte es die Tournee ab.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch im Literaturbetrieb geht es um Politik und Kunst. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels 2022 an den ukrainischen Schriftsteller und Musiker Zhadan verliehen, der die Russen „hasst“. Das ist das Gegenstück zum Fall Netrebko. Zhadan hat in seinem Buch <i>Himmel über Charkiv, </i>so etwa die Wochenzeitung <i>Die Zeit</i> die Russen als „Horde“, Verbrecher“, „Tiere“ und „Unrat“ bezeichnet und mit „Brennt in der Hölle“ verunglimpft. <i>Die Zeit</i> antwortet auf die Frage „Darf das sein?“ mit: „Leider ja“. Zhadan begründet seinen Ausfall so: „Die Russen sind Barbaren, sie sind gekommen, um unsere Geschichte, unsere Kultur, unsere Bildung zu vernichten“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote7sym" name="sdendnote7anc"><sup>vii</sup></a>. Der Schriftsteller unterscheidet nicht zwischen Putin und dem russischen Volk. Der Börsenverein verstärkt mit der Preisverleihung den sich ausbreitenden Russenhass.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dagegen ist ein Nachdenken über die Dimensionen des Ukrainekrieges nötig, um sich dem Frieden zu nähern. Für einen Anreiz sorgte bei der Eröffnung der Leipziger Buchmesse 2023 die Auszeichnung der russischen Lyrikerin Maria Stepanova mit dem Leipziger Buchpreis zur Europäischen Verständigung. Lothar Schröder schrieb in der „Rheinischen Post“ vom 25. April 2023 über ihr Langgedicht <i>Winterpoem 20/21</i>: „Sie ist eine Erkunderin der menschlichen Seele, des Leids, der Hoffnung, der Trauer“ und von einem öffentlichen Auftritt aus Anlass der Buchmesse:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Der Ukrainekrieg habe auch ihren Blick als Dichterin verändert. Sie schaue jetzt anders auf ihre eigenen Texte und die der anderen. Denn lange Zeit habe sie in dem Glauben gelebt, dass wir nach den Gewaltexzessen des 20. Jahrhunderts in einem ‚post-katastrophalen Zeitalter‘ angekommen seien. Doch habe sie jetzt erkannt, dass es sich tatsächlich nur um ein ‚Leben im Vorfeld der Katastrophe‘ gehandelt habe“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote8sym" name="sdendnote8anc"><sup>viii</sup></a>.</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der freie Journalist Roland Bathon macht den Kreml wegen umfangreicher Repressionen für einen Niedergang der russischen Kultur verantwortlich. Doch es gäbe „Hoffnungen für das Überleben einer Gegenszene“ (Bathon 2023; vgl. auch Golowina 2023: 22). Zu Beginn hätten sich zahlreiche Musiker*innen, Schauspieler*innen und Künstler*innen gegen den Krieg ausgesprochen. Wegen der Repressionen seien die „kulturell Aktiven in drei Fraktionen“ zerfallen: diejenigen, die bei der öffentlichen Verurteilung der Invasion bleiben, zweitens die verstummen, aber jede öffentliche Unterstützung vermeiden und drittens die, die sich dem Feldzug ihrer Mächtigen öffentlich anschließen. Im Ausland würden die angepassten Künstler*innen nicht mehr akzeptiert, während die regimekritischen „umso mehr gefeiert“ würden, so russische Filmemacher 2022 beim Filmfestival in Cannes. Der Film des geflohenen Regisseurs Kiril Serebrennikow <i>Tschaikowskys Frau</i> nahm am Hauptwettbewerb teil. Regimekritische Künstler*innen seien in Russisch verstehende Länder geflohen, jedoch nicht in den „zahlungskräftigen, aber sprachlich meist inkompatiblen Westen“. Dort seien sie finanziell nicht überlebensfähig. In der Musikszene seien die nicht angepassten russischen Musiker immer noch die erfolgreichsten. Deshalb bemühe sich die russische Regierung gegenwärtig <i>YouTube</i> zu sperren, „das letzte frei zugängliche westliche Soziale Netzwerk“. Über das Internet finde die nicht erwünschte Musik über schwer kontrollierbare Wege ins Land. Zu erwarten sei, dass verbotene Musik wie zu Sowjetzeiten wieder in die Subkultur von Moskau und St. Petersburg abwandere. „So liegt die größte Hoffnung der russischen Kultur tatsächlich auf der kreativen Musikszene – ob jung oder alt. Sie ist auch geeignet, […] ein Licht für den Frieden zu verbreiten, inmitten einer trüben, rückwärtsgewandten ‚Russischen Welt‘ des grauen Heldenpatriotismus“ (Barton 2023).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">3. Verschie&shy;dene Zug&auml;nge zur Friedens&shy;er&shy;zie&shy;hung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Friedenserziehung betrifft sehr unterschiedliche Lebensbereiche von der Religion bis zur Politik. Entsprechend divers verwurzelt ist Friedenserziehung. Ich akzentuiere drei Bereiche.</p>
<h4 class="">3.1 Verfas&shy;sungs&shy;recht</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht Helmut Simon hat das Friedensgebot des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland aus seinem Text in neun Punkten extrapoliert:</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Leitend bekennt die Präambel, „von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“, habe sich „das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“. Art. 1 Abs. 2 bekräftigt „die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“, Art. 20 Abs. 3 die Bindungen an „Recht und Gesetz“ und an die „allgemeinen Regeln des Völkerrechts“ (Art. 25), wozu auch das völkerrechtliche Gewaltverbot gehört. Art. 26 Abs. 1 Satz 1 konkretisiert das Verbot des „Angriffskrieges und von friedensstörenden Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören“ und den Auftrag an den Gesetzgeber zur Pönalisierung aller Verstöße gegen dieses verfassungsrechtliche Verdikt (Art. 26 Abs. 1 Satz 2) sowie die Genehmigungspflichtigkeit von „zur Kriegsführung bestimmter Waffen“ (Art. 26 Abs. 2). Art. 24 Abs. 1 erlaubt es, Hoheitsrechte durch (einfaches) Bundesgesetz auf „zwischenstaatliche Einrichtungen“ zu übertragen. Art. 23 enthält eine Verpflichtung zur Mitwirkung an der europäischen Einigung, Art. 24 Abs. 2 die Möglichkeit der Einordnung in ein „System gegenseitiger kollektiver Sicherheit“. Art. 24 Abs. 3 gebietet die Unterwerfung unter eine allgemeine, umfassende, obligatorische internationale Gerichtsbarkeit. Art. 20 Abs. 1 regelt das Demokratiegebot und seine besondere Relevanz für das Verhältnis von Gesetzgeber und Exekutive in der Friedens- und Sicherheitspolitik. (Deieroth 2010)</p>
<h4 class="">3.2 Zivili&shy;sierte Konflikt&shy;be&shy;a&shy;r&shy;bei&shy;tung: das zivili&shy;sa&shy;to&shy;ri&shy;sche Hexagon</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Das <i>zivilisatorische Hexagon</i> von Dieter Senghaas (1995: 37ff.) mit sechs Komponenten für eine „zivilisierte Konfliktbearbeitung“ als „theoretischer Unterbau für die Entwicklung der Friedensfähigkeit von Menschen, Gesellschaften und Staaten“ (Jäger 2015) ist ein Ergebnis der Forschung zu Entwicklungsländern und der Friedensforschung. Die Komponenten Gewaltmonopol, Rechtsstaatlichkeit, demokratische Partizipation, soziale Gerechtigkeit, konstruktive Konfliktstruktur und Interdependenzen und Affektkontrolle können im Verbund der vielfältigen Rückkoppelungen Gewalt transformieren und so eine „Kultur des Friedens“ fördern.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western"><i><img fetchpriority="high" decoding="async" width="286" height="176" class="size-full wp-image-19356 alignleft" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/05/Hexagon.png" alt="" /><br clear="left" />Ább. 1: Schaubild „Das zivilisatorische Hexagon“.</i></p>
<h4 class="">3.3 Vereinte Nationen: Peace Education</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western"><i>Im internationalen Bereich</i> hat <i>Peace Education</i> als Bildungskonzept nach dem Zweiten Weltkrieg in offiziellen internationalen Dokumenten und Rahmenvereinbarungen einen festen Platz gefunden, unter anderem in der Präambel der UNESCO: „Da Kriege im Geist der Menschen entstehen, muss auch der Frieden im Geist der Menschen verankert werden“ (UNESCO 1945). Die Vereinen Nationen haben in dem Beschluss zu einer „Dekade für eine Kultur des Friedens und der Erziehung zur Gewaltlosigkeit für die Kinder der Welt 2000-2010“ das Konzept der Kultur des Friedens als Bildungsziel festgehalten. „Kultur des Friedens wird dort definiert als ein Set von Werten, Einstellungen, Verhaltensweisen und Lebensweisen, die Gewalt ablehnen und Konflikte verhindern, indem sie an den tieferen Wurzeln der Probleme ansetzen durch Dialog und Verhandlungen zwischen Individuen, Gruppen und Nationen […] Bildung ist zentral für die Schaffung einer Kultur des Friedens“ (Kruck 2022: 5f.).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dieses Verständnis einer Kultur des Friedens wird aber in der kritischen Friedenspädagogik und in der „dekolonialen Perspektive“ als „liberales Peacebuilding“ kritisiert, das „nur auf reine Haltungs- und Verhaltensänderungen abziele und dabei die strukturellen Bedingungen vernachlässige. […] Es diene der Befriedung mithilfe eines nicht-kontextualisierten Curriculums, das den Opfern (z.B. Bewohner*innen von Flüchtlingslagern) die Notwendigkeit der Haltungs- und Verhaltensänderung aufbürde ohne die strukturellen und geopolitischen Faktoren zu berücksichtigen, welche Konflikte und Gewalt fördern“ (Kruck 2022: 8).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In Aufnahme dieser Kritik spricht das Inter-Agency Network for Education in Emergencies (INEE, Internationales Netzwerk für Bildung in Notsituationen) von „konfliktsensiblen Bildungssystemen“. INEE hat Leitprinzipien der konfliktsensiblen Bildung formuliert. In einer Bildungs – und Konfliktanalyse sind unter anderem der Kontext von Bildung und Konflikten sowie Möglichkeiten der Konfliktverschärfung oder -entschärfung zu untersuchen. In Anwendung des „Do no harm“-Prinzipes dürfen keine Gruppen bevorzugt werden. Unzulässig sind die Förderung von Hass und Ausgrenzung sowie die Verstärkung von Geschlechterungerechtigkeit. Zentral ist die Beteiligung der Betroffenen. Die Priorität liegt bei der Prävention, sprich dem Schutz von Einrichtungen und Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch und Ausbeutung. Zur Umsetzung dieser Leitprinzipien müssen praktische und theoretische Ansatzpunkte im jeweiligen Kontext gefunden werden sowie Institutionen und Strukturen des Bildungswesens. (Kruck 2022: 12ff.)</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">4. Friedens&shy;logik versus Sicher&shy;heits&shy;lo&shy;gik: Antje Vollmers Niederlage?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Evangelische Militärseelsorge konzipiert die Friedenspädagogik in der Konsequenz des Krieges in der Ukraine von der Sicherheitslogik her. Reiner Anselm (Ludwig-Maximilians-Universität München), schreibt unter Verweis auf den Diskussionsbeitrag der Evangelischen Militärseelsorge <i>Ma</i><i>ß</i><i> des Möglichen</i>, einem Policy-Papier: „In der jetzt anstehenden Neuakzentuierung gilt es dann auch, die anderen Felder evangelischer Friedensethik, gerade auch die zivile Friedensarbeit und die Friedenspädagogik mit den Elementen der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik zu verklammern“ (Anselm 2023: 44f.) Der „Debattenbeitrag“ ist nach Meinung des Herausgebers, des Evangelischen Militärbischofs Felmberg, „anschlussfähig an vorangegangene Diskurse in den Kirchen, aber auch pointiert genug, um die Diskussion, die jetzt nötig ist, weiterzubringen“ (Evangelisches Bundesamt für die Bundeswehr im Auftrag des Evangelischen Militärbischofs 2023: 4).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Autor*innen des Textes, die alle der Militärseelsorge verbunden sind (Dirck Ackermann, Reiner Anselm, Katja Bruns, Michael Haspel, Friedrich Lohmann, Bernd Oberdorfer), möchten im Rahmen der „Friedensbildung“ (Evangelisches Bundesamt für die Bundeswehr im Auftrag des Evangelischen Militärbischofs 2023: 63) konstruktiv überlegen, „wie mit den Erfahrungen der vergangenen Jahre umgegangen werden soll, die eine werteorientierte Motivation und Legitimation von militärischen Einsätzen weitgehend diskreditiert haben, nicht zuletzt, weil Ziele benannt wurden, die mit den bereitgestellten Mitteln nicht zu erreichen waren.“ Zusammenfassend schließt das Papier:</p>
<blockquote class="western">
<p>„In einem solchen Ordnungsmodell [des menschenrechtsorientierten Multilateralismus] werden das Recht auf Selbstverteidigung und die Pflicht zu einer an Verhältnismäßigkeit orientierten Nothilfe wichtig bleiben, […] Evangelische Ethik wird sich an der Debatte um die Verhältnismäßigkeit beteiligen. Hierzu bedarf es komplexer Güterabwägungen und einer Orientierung bei Pflichtenkollisionen. Am ehesten gelingen kann dies in einem Ethiktypus, der Friedensethik als Verantwortungsethik entwickelt. Dietrich Bonhoeffers Überlegungen zur ‚Struktur des verantwortlichen Lebens‘ in seinen Fragmenten zur ‚Ethik‘ können gerade mit Blick auf die Aporien und Dilemmata des Politischen Anknüpfungspunkte bieten. Im Begriff der Verantwortung werden die moralischen Bindungen und Pflichten mit den Folgen des eigenen, individuellen und kollektiven, Handelns vermittelt. Damit wird evangelische Friedensethik im Horizont einer Ethik des Politischen responsiv, wirklichkeitsgesättigt, situationskompatibel, nah an Handlungskontexten politischer Verantwortung – mit einem Wort: ‚realistisch‘ – entwickelt werden können“ (Evangelisches Bundesamt für die Bundeswehr im Auftrag des Evangelischen Militärbischofs 2023: 64).</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die nicht nur von mir sehr geschätzte frühere Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Antje Vollmer, verstorben am 15. März 2023, eine lebenslange Kämpferin der aktiven Gewaltfreiheit und damit der Friedenslogik, hat in ihrem Vermächtnis <i>Was ich noch zu sagen hätte</i> unter dem Eindruck von Panzertransporten von West nach Ost und von Ost nach West geschrieben:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Nein, sie [die Panzer im Ukraine-Krieg] würden diesmal erneut den waffenstarrenden Abgrund zwischen zwei Machtblöcken markieren, an dem die Welt sich vielleicht zum letzten Mal in einer Konfrontation mit möglicherweise apokalyptischem Ausgang gegenübersteht. Wir befanden uns also wieder im Kalten Krieg und in einer Spirale der gegenseitigen existenziellen Bedrohung – ohne Ausweg, ohne Perspektive. Alles, wogegen ich mein Leben lang politisch gekämpft habe, war mir in diesem Moment präsent als eine einzige riesige Niederlage“ (Vollmer 2023).</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Vollmer folgt dem Konzept der Friedenslogik. Friedensethisch und friedenspolitisch hat sie im Sinne des Bildungsziels der „Dekade für eine Kultur des Friedens und der Erziehung zur Gewaltlosigkeit für die Kinder der Welt 2000-2010“ gearbeitet (Kruck 2022: 8). Sie kritisiert den Niedergang der europäischen Friedenspolitik nach 1989, weil die von Gorbatschow gewollten gewaltfreien Initiativen für ein Europa im Sinne der „Charta von Paris für ein neues Europa“ (1990) von der Hybris des Westens, „sich zum Sieger zu erklären“ nicht mitgetragen wurden. Gorbatschows gewaltfreier Ansatz zur Umwandlung der Sowjetunion wurde in Russland und im Westen als Schwäche gedeutet. „Neben diesem Hang zum Heroischen und zur Selbsterhöhung liegt hier die Wurzel, die ich für den Grundirrtum einer europäischen Identität halte: das scheinbar unausrottbare Bedürfnis nach nationalem Chauvinismus.“ Antje Vollmer endet mit der schlichten pazifistischen Bitte zum Lernen: „Der Hass und die Bereitschaft zum Krieg und zur Feindbildproduktion ist tief verwurzelt in der Menschheit, gerade in Zeiten großer Krisen und existentieller Ängste. Heute aber gilt: Wer die Welt wirklich retten will, diesen kostbaren einzigartigen wunderbaren Planeten, der muss den Hass und den Krieg gründlich verlernen. Wir haben nur diese eine Zukunftsoption“ (Vollmer 2023).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Ulrich Frey</strong> ist Mitglied des Vorstandes der Martin-Niemöller-Stiftung e.V. und des Ökumenischen Instituts für Friedenstheologie; Mitarbeit zu Friedensfragen in der Evangelischen Kirche im Rheinland. eMail: ulrich.frey@web.de.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Anselm, Reiner</em> 2023: Maß des Möglichen. Die Friedensethik muss in Konsequenz des Krieges in Osteuropa zwar nicht neu geschrieben werden, aber anders, in: <em>Zur Sache BW</em>, Nr. 43 = H., S. 44-45.</p>
<p align="justify"><em>Bathon, Roland</em> 2023: Zurück in den Untergrund, in: <em>IPG-Demokratie und Gesellschaft</em> vom 02.03.2023.</p>
<p align="justify"><em>Beirat der Bundesregierung Zivile Krisenprävention und Friedensförderung</em> 2022: Stellungnahme: Zum Russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Empfehlungen des Beirats der Bundesregierung Zivile Krisenprävention und Friedensförderung, Berlin; <a href="https://beirat-zivile-krisenpraevention.org/wp-content/uploads/2022/05/Stellungnahme_russischer_Angriffskrieg_ge-gen_die_Ukraine_Beirat_Zivile_Krisenpraevention_2022_05_11.pdf">https://beirat-zivile-krisenpraevention.org/wp-content/uploads/2022/05/Stellungnahme_russischer_Angriffskrieg_ge-gen_die_Ukraine_Beirat_Zivile_Krisenpraevention_2022_05_11.pdf</a> (letzter Aufruf 16.6.223).</p>
<p align="justify"><em>Birckenbach, Hanne-Margret</em> 2023a: Friedenslogik verstehen. Frieden hat man nicht. Frieden muss man machen, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Birckenbach</em> 2023b: Dennoch friedenslogisch denken und handeln! Fünf zivilgesellschaftliche Arbeitsfelder, in: <em>Wissenschaft &amp; Frieden</em>, H. 2, S. 43-46.</p>
<p align="justify"><em>Deiseroth, Dieter</em> 2010: Das Friedensgebot des Grundgesetzes. Anspruch und Wirklichkeit nach 60 Jahren, in: <em>vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em>, Nr. 189 = Jg. 49, H. 1, S. 103-115.</p>
<p align="justify"><em>Evangelisches Bundesamt für die Bundeswehr im Auftrag des Evangelischen Militärbischofs</em> (Hrsg.) 2023: Maß des Möglichen. Perspektiven evangelischer Friedensethik angesichts des Krieges in der Ukraine. Ein Debattenbeitrag, Berlin, <a href="https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5586906/60b681196328321d90e4fcf9297a7501/mass-des-moeglichen-data.pdf">https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5586906/60b681196328321d90e4fcf9297a7501/mass-des-moeglichen-data.pdf</a> (letzter Aufruf 31.05.2023).</p>
<p align="justify"><em>Galtung, Johann</em> 2007: Frieden mit friedlichen Mitteln. Friede und Konflikt, Entwicklung und Kultur, Münster.</p>
<p align="justify"><em>Golowina, Maria</em> 2023: Die Wischmopp-Falle, in: <em>Der Freitag</em> vom 25.05.2023, S. 22.</p>
<p align="justify"><em>Hallbach, Uwe</em> 2019: Kirche und Staat in Russland. Nationale und außenpolitische Akzente von Orthodoxie, SWP-Studie 2019/S 08, <a href="https://www.swp-berlin.org/publikation/kirche-und-staat-in-russland-1">https://www.swp-berlin.org/publikation/kirche-und-staat-in-russland-1</a> (letzter Aufruf 11.05.2023).</p>
<p align="justify"><em>Jäger, Uli</em> 2006: Friedenserziehung: Grundlagen, Herausforderungen und Chancen einer Erziehung zum Frieden, in: Imbusch, Peter/Zoll, Ralf (Hrsg.): <em>Friedens- und Konfliktforschung. Eine Einführung</em>, 4. überarbeitete Auflage, Wiesbaden, S. 537-557; <a href="https://www.friedensbildung-bw.de/fileadmin/friedensbildung-bw/redaktion/Literatur/JAEGER-fbs-friedenspaedagogik-2006.pdf">https://www.friedensbildung-bw.de/fileadmin/friedensbildung-bw/redaktion/Literatur/JAEGER-fbs-friedenspaedagogik-2006.pdf</a>., 1ff., 7 (letzter Aufruf 6.5.2023).</p>
<p align="justify"><em>Jäger, Uli</em> 2015: Frieden, in: <em>Bundeszentrale für politische Bildung</em> vom 19.03.2015, <a href="https://www.bpb.de/lernen/politische-bildung/193093/frieden/">https://www.bpb.de/lernen/politische-bildung/193093/frieden/</a> (letzter Aufruf: 15.02.2024).</p>
<p align="justify"><em>Kruck, Anne </em>2022: Friedensbildung international: Erkenntnisse aus Peace-Education-Programmen. Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Plattform Zivile Konflikbearbeitung</em> 2022: Stellungnahme aus der der AG Friedenslogik der Plattform Zivile Konfliktbearbeitung „Für konsequent friedenslogisches Handeln im Ukraine-Konflikt“, in: <em>Plattform Zivile Konflikbearbeitung</em> vom 17.2.2022, <a href="https://pzkb.de/friedenslogik/">https://pzkb.de/friedenslogik/</a> (letzter Aufruf 15.5.2023).</p>
<p align="justify"><em>Raiser, Konrad</em> 2022: Orthodoxe Theologen verurteilen die Lehre von der „Russischen Welt“, in: <em>Junge Kirche</em>, H. 2, S. 33.</p>
<p align="justify"><em>Senghaas, Dieter</em> 1995: Hexagon-Variationen. Zivilisierte Konfliktbearbeitung trotz Fundamentalpolitisierung., in: Ropers, Norbert/Debiel, Tobias (Hrsg.): <em>Friedliche Konfliktbearbeitung in der Staaten-und Gesellschaftswelt</em>, Bonn, S. 37-54.</p>
<p align="justify"><em>Trenin, Dmitri </em>2022: Die Politik und die Umstände. Können wir das Land erhalten und es weiterentwickeln? Vortrag bei der 30. Jahrestagung des Rates für Außen- und Verteidigungspolitik am 14.5.2022 in Moskau, in: Wilfried Schreiber: Aktuelles220530_WT_IIP vom 30.05.2022 (letzter Aufruf 17.05.2023).</p>
<p align="justify"><em>Vollmer, Antje</em> 2023: Antje Vollmers Vermächtnis einer Pazifistin: Was ich noch zu sagen hätte, in: <em>Berliner Zeitung</em> vom 23.02.2023, <a href="https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/ein-jahr-ukraine-krieg-kritik-an-gruenen-antje-vollmers-vermaechtnis-einer-pazifistin-was-ich-noch-zu-sagen-haette-li.320443">https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/ein-jahr-ukraine-krieg-kritik-an-gruenen-antje-vollmers-vermaechtnis-einer-pazifistin-was-ich-noch-zu-sagen-haette-li.320443</a> (letzter Aufruf 26.05.2023).</p>
<p align="justify"><em>Werkner, Ines-Jacqueline/Ebeling, Klaus</em> 2016: Zum Friedensbegriff der Friedensforschung, in: Werkner, Ines-Jacqueline/Ebeling, Klaus (Hrsg.): <em>Handbuch Friedensethik</em>, Wiesbaden, S. 17-31.</p>
<p align="justify"><em>Ziviler Friedensdienst in der Ukraine</em> 2023: FriEnt-Impulse 02/2023; Publikation „Die Zukunft wird aus den ukrainischen Kellern kommen“ des Forums Ziviler Friedensdienst; <a href="https://www.forumzfd.de/de/Kovbasyuk">https://www.forumzfd.de/de/Kovbasyuk</a> (letzter Aufruf 11.05.2023).</p>
<p align="justify">
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen:</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a><a href="https://ifsh.de/news-detail/neue-ifsh-kurzanalyse-trotz-angriffskrieg-kontakt-zu-russland-halten">https://ifsh.de/news-detail/neue-ifsh-kurzanalyse-trotz-angriffskrieg-kontakt-zu-russland-halten</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a><a href="https://jochenteuffel.files.wordpress.com/2022/06/erklaerung-orthodoxer-theologen-zur-lehre-von-der-e2809erussischen-welt-ruskij-mir.pdf">https://jochenteuffel.files.wordpress.com/2022/06/erklaerung-orthodoxer-theologen-zur-lehre-von-der-e2809erussischen-welt-ruskij-mir.pdf</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a><a href="https://www.noek.info/nachrichten/osteuropa/belarus/2299-belarus-gruppe-christliche-vision-verurteilt-angriff-auf-die-ukraine">https://www.noek.info/nachrichten/osteuropa/belarus/2299-belarus-gruppe-christliche-vision-verurteilt-angriff-auf-die-ukraine</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a><a href="https://www.braunschweiger-zeitung.de/wirtschaft/presseportal/article234726141/Putins-Krieg-gegen-die-Ukraine-Sorge-um-deutsches-Versoehnungsprojekt-Behindertenarbeit-in-der-Stadt-Pskow-ist-seit-Jahrzehnten-ein-Leuchtturmprojekt.html">https://www.braunschweiger-zeitung.de/wirtschaft/presseportal/article234726141/Putins-Krieg-gegen-die-Ukraine-Sorge-um-deutsches-Versoehnungsprojekt-Behindertenarbeit-in-der-Stadt-Pskow-ist-seit-Jahrzehnten-ein-Leuchtturmprojekt.html</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v </a><a href="https://www.kurvewustrow.org/ukraine">https://www.kurvewustrow.org/ukraine</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi </a><a href="https://www.merkur.de/kultur/anna-netrebko-wiesbaden-maifestspiele-streit-ukraine-pussy-riot-laufenberg-zr-92111571.html">https://www.merkur.de/kultur/anna-netrebko-wiesbaden-maifestspiele-streit-ukraine-pussy-riot-laufenberg-zr-92111571.html</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote7">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote7anc" name="sdendnote7sym">vii </a><a href="https://www.telepolis.de/features/Friedenspreis-fuer-Russen-Hass-7317325.html?seite=all">https://www.telepolis.de/features/Friedenspreis-fuer-Russen-Hass-7317325.html?seite=all</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote8">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote8anc" name="sdendnote8sym">viii </a><a href="https://rp-online.de/kultur/wie-die-lyrikerin-maria-stepanova-den-ukraine-krieg-in-ihren-versen-vorauserahnte_aid-89156951">https://rp-online.de/kultur/wie-die-lyrikerin-maria-stepanova-den-ukraine-krieg-in-ihren-versen-vorauserahnte_aid-89156951</a>.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/friedenspaedagogik-im-schatten-des-krieges-gegen-die-ukraine/">Friedenspädagogik im Schatten des Krieges gegen die Ukraine</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/05/vorg244_U1-U4-1-1-e1716544817908.png" medium="image"></media:content>
            	</item>
	</channel>
</rss>
