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Pressemeldungen / Asylpolitik

Offener Brief an die Fraktion der CDU/CSU zum "Zustrom­begren­zungs­ge­setz"

30. Januar 2025

Sehr geehrte Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,

am Freitag, 31. Januar 2025, stellt die Unions-Bundestagsfraktion ihren Entwurf zum „Zustrombegrenzungsgesetz“ zur Abstimmung. Dieser kann im Bundestag auch endgültig beschlossen werden. Mit Inkrafttreten aber würde der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auf unabsehbare Zeit ausgesetzt – das betrifft die große Mehrheit der in Deutschland anerkannten Flüchtlinge!

Als schutzbedürftig anerkannte Menschen werden damit dauerhaft von ihren engsten Familienangehörigen getrennt.

Schon jetzt ist der Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge, die aus Kriegsgebieten oder wegen unmenschlicher Behandlung aus ihrem Heimatland fliehen, auf 1000 Visavergaben pro Monat begrenzt. Etwas mehr als 11.000 Angehörige ließ die Bundesregierung im Jahr 2024 nachziehen.

Knapp 5000 der Nachzugsberechtigten im vergangenen Jahr waren Eltern. Nur minderjährige Geflüchtete dürfen in der Regel ihre Väter oder Mütter nachholen. Erwachsene Flüchtlinge können nur Ehegatten und minderjährige Kinder nachholen. Zum Problem wird das etwa für ältere Jugendliche, die ohne ihre Eltern nach Deutschland geflohen sind, etwa um rechtzeitig dem drohenden Einzug ins Militär eines Bürgerkriegslandes zu entgehen. Denn die Eltern von Jugendlichen mit subsidiärem Schutzstatus dürfen nur nach Deutschland kommen, wenn sie vor dem 18. Geburtstag ihres Kindes einreisen.

Doch das schaffen die Meisten aufgrund der langen Visaverfahrensdauer nicht. Unbegleitete Minderjährige müssen länger als ein Jahr auf einen Termin in einem Konsulat in einem der umliegenden Länder warten, um die Voraussetzungen für den Nachzug ihrer Familienangehörigen zu erwirken. Die Botschaft im libanesischen Beirut beispielsweise nimmt wegen der Lage im Land derzeit keine Visaanträge an. Angehörige in Afghanistan müssen sich an die Botschaft in Pakistan wenden.

Wir, die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union, fordern Sie daher auf, diesen inhumanen Gesetzentwurf, der ohne Expertenanhörung beschlossen werden soll, nicht zur Abstimmung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Humanistische Union e.V.

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