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	<title>Verbandsnachrichten Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Termine / Veranstaltungen in den Regionen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/termine-veranstaltungen-in-den-regionen-7/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2026 12:29:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Asylpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgerrechtspreise]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Marburger Leuchtfeuer]]></category>
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		<category><![CDATA[Margot Käßmann]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Religion]]></category>
		<category><![CDATA[Roland Schäfer]]></category>
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		<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Marburg: Einsatz f&#252;r Gefl&#252;ch&#173;tete: Marburger Leuchtfeuer 2026 w&#252;rdigt gleich zwei engagierte Mitmenschen Preisverleihung am 30. Oktober 2026 um 10 Uhr im Marburger Rathaus Das „Marburger Leuchtfeuer für Soziale Bürgerrechte“ erhalten in diesem Jahr Prof. Dr. Bilal Farouk El Zayat und Dr. Kurt Bunke. Die Laudatio wird die Theologin Prof. Dr. Margot Käßmann halten. Die undotierte [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/termine-veranstaltungen-in-den-regionen-7/">Termine / Veranstaltungen in den Regionen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="">Marburg: Einsatz f&uuml;r Gefl&uuml;ch&shy;tete: Marburger Leuchtfeuer 2026 w&uuml;rdigt gleich zwei engagierte Mitmenschen</h3>
<p><em>Preisverleihung am 30. Oktober 2026 um 10 Uhr im Marburger Rathaus</em></p>
<p>Das „Marburger Leuchtfeuer für Soziale Bürgerrechte“ erhalten in diesem Jahr Prof. Dr. <strong>Bilal Farouk El Zayat</strong> und Dr. <strong>Kurt Bunke</strong>. Die Laudatio wird die Theologin Prof. Dr. <strong>Margot Käßmann</strong> halten.</p>
<p>Die undotierte Auszeichnung wird am Freitag (30. Oktober) im Historischen Saal des Marburger Rathauses durch Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies und den Jury-Vorsitzenden Egon Vaupel überreicht. Vergeben wird sie von der Humanistischen Union Marburg und der Universitätsstadt Marburg. Die Feierstunde zur Preisverleihung beginnt um 10 Uhr.</p>
<p>Der Arzt Prof. Dr. Bilal Farouk El Zayad erhält das Leuchtfeuer für sein Engagement als Vorsitzender der muslimischen Gemeinde Marburg bei der Zusammenarbeit im „Runden Tisch der Religionen“ und für sein Engagement zur psychotherapeutischen Unterstützung geflüchteter Musliminnnen und Muslime. Der pensionierte Universitätsbedienstete Dr. Kurt Bunke wird für sein langjähriges Engagement in der Flüchtlingshilfe ausgezeichnet, das inzwischen über mehr als 40 Jahre andauert. Beide haben sich für Mitmenschlichkeit, Toleranz und Respekt sowie das aktive Eintreten für geflüchtete Menschen ohne Ansehen ihrer Herkunft oder Religionszugehörigkeit eingesetzt und zugleich auch durch ihr Eintreten für Demokratie und gegen Rechtsextremismus hervorgetan.</p>
<p>Mehr Informationen zum Marburger Leuchtfeuer und seinen bisherigen Preisträger*innen finden Interessierte auf</p>
<p><a href="http://www.marburger-leuchtfeuer.de">www.marburger-leuchtfeuer.de</a></p>
<p style="text-align: right;"><em>Franz-Josef Hanke</em></p>
<h3 class="">Marburg: &bdquo;Abgeh&auml;ngt durch Digita&shy;li&shy;sie&shy;rung?&ldquo; Infor&shy;ma&shy;ti&shy;ons&shy;ver&shy;an&shy;stal&shy;tung mit Roland Sch&auml;fer am 5. November 2026, 19 Uhr</h3>
<p>Wer bei seiner Bank oder Sparkasse eine Papierüberweisung nutzt, zahlt ein Vielfaches an Gebühr als beim Online-Banking. Termine beim Job-Center sollen nur noch über eine App im Handy vergeben werden. Von einem Tag auf den anderen gibt es keinen gedruckten RMV-Fahrplan mehr.</p>
<p>Digitalisierung wird vom Helfer zum Glaubenspostulat, das scheinbar alles besser macht. Auf der Strecke bleibt die analoge Alternative – die benötigt wird, damit Menschen nicht vom gesellschaftlichen Leben und von privaten und öffentlichen Dienstleistungen abgehängt werden. Insbesondere für Menschen mit Behinderungen ist ein Recht auf analoge Teilhabe von enormer Bedeutung.</p>
<p>Die gemeinsame Veranstaltung der Humanistischen Union Marburg, der Blindenbund-Bezirksgruppe Marburg, der DVBS-Bezirksgruppe Hessen und der Bürgerinitiative Recht auf analoges Leben Rhein-Main liefert Denkanstöße für kritische Nutzende digitaler Hilfsmittel, Argumente gegen eine alternativlose Digitalisierung und benennt Datenschutz-Instrumente für mehr Transparenz. Eine anschließende Diskussion vertieft das Thema.</p>
<p>Der Referent <strong>Roland Schäfer</strong> ist Fachkraft für Datenschutz und arbeitet freiberuflich u. a. als externer Datenschutzbeauftragter bei kleinen und mittleren Unternehmen. Auch ehrenamtlich engagiert er sich neben den Datenschutz und Informationsfreiheit auch für das Recht auf analoges Leben. So ist er aktives Mitglied der Bürgerrechtsgruppe ReaL RM – Recht auf analoges Leben Rhein-Main</p>
<p>Der Veranstaltungsort wird noch bekanntgegeben.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Franz-Josef Hanke</em></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>vorgänge im Hier und Jetzt: Weniger Demokratie wagen? – Ein Veranstaltungsbericht</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-weniger-demokratie-wagen-die-videoaufzeichnung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2026 12:05:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Verein]]></category>
		<category><![CDATA[Beteiligung]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgerrat]]></category>
		<category><![CDATA[Emily Katzenstein]]></category>
		<category><![CDATA[Entdemokratisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Katharina Liesenberg]]></category>
		<category><![CDATA[Laura Schiller]]></category>
		<category><![CDATA[Oligarchie]]></category>
		<category><![CDATA[Partizipation]]></category>
		<category><![CDATA[Philip Dingeldey]]></category>
		<category><![CDATA[Repräsentation]]></category>
		<category><![CDATA[Roland Roth]]></category>
		<category><![CDATA[Veith Selk]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltung: Video]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen: Berichte]]></category>
		<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Volksentscheide]]></category>
		<category><![CDATA[Vorgänge im Hier und Jetzt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>„vorgänge im Hier und Jetzt“ ist die Veranstaltungsreihe der Humanistischen Union zu den aktuellen Themen der vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik. Datum:   Dienstag, 16. Juni 2026 Uhrzeit:  19:00 Uhr Weniger Demokratie wagen? lautete der Titel einer virtuellen Podiumsdiskussion der Humanistischen Union (HU) am 16. Juni 2026. „Wie kann man die Blockade der Parteien gegenüber [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>„<strong>vor</strong><em>gänge im Hier und Jetzt</em>“ ist die Veranstaltungsreihe der Humanistischen Union zu den aktuellen Themen der <strong>vor</strong><em>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em>.</p>
<p><em>Datum:   Dienstag, 16. Juni 2026</em></p>
<p><em>Uhrzeit:  19:00 Uhr</em></p>
<p><em>Weniger Demokratie wagen?</em> lautete der Titel einer virtuellen Podiumsdiskussion der Humanistischen Union (HU) am 16. Juni 2026.</p>
<p>„Wie kann man die Blockade der Parteien gegenüber direktdemokratischen Beteiligungsformen überwinden?“ war die Kernfrage der Moderatorin Laura Schiller zu Beginn der Onlinediskussion. Außerdem wollte sie wissen, ob sich die Parteien die Demokratie unter den Nagel gerissen haben. Im Erstarken rechtsextremistischer Positionen und der AfD sieht sie auch eine Krise der repräsentativen Demokratie.</p>
<p>PD Dr. <strong>Veith Selk</strong> sieht keine Krise der Demokratie, sondern eine „Entplausibilisierung“. Die Mehrheit befürworte die Demokratie grundsätzlich, doch immer mehr Menschen hätten Zweifel am Funktionieren der bestehenden Strukturen. Als Ursache dafür hat er eine stärkere Ausdifferenzierung der Bevölkerung ausgemacht. Außer dem Erstarken bürgerschaftlichen Engagements habe das auch zu einer Art &#8222;Beteiligungsaristokratie&#8220; von Bürgerinnen und Bürgern geführt, die sich regelmäßige Mitwirkung an demokratischen Prozessen leisten könne. Hinzu komme auch eine liberalistische Egozentrik, die demokratische Mehrheitsentscheidungen gegen den eigenen Willen als Zumutung empfinde.</p>
<p>Wirtschaftliche Strukturen als Machtfaktor rückte Dr. <strong>Emily Katzenstein</strong> ins Zentrum ihrer Betrachtungen über Demokratie. Sie forderte, die politische Einflussnahme von Reichen und Überreichen beispielsweise durch Parteispenden zu begrenzen oder gar zu zerstören. Sie befürwortete eine Demokratisierung wirtschaftlicher Strukturen beispielsweise durch genossenschaftliche Betriebe und Mitbestimmung der Beschäftigten. Außerdem müsse man auch die Macht über Medien in den Blick nehmen, die gesellschaftliche Diskurse beeinflussen könne.</p>
<p>Prof. Dr. <strong>Roland Roth</strong> plädierte für eine „vielfältige Demokratie“, in der unterschiedlichste Ansätze im Zusammen-spiel miteinander wirken können. Dem gegenüber vertreten konservative Kreise die Auffassung, allein die &#8222;repräsentative Demokratie&#8220; verfüge über eine demokratische Legitimation. Darin sieht Roth einen Ausdruck von Misstrauen gegenüber der Bevölkerung. Am wirksamsten sei derzeit aber die „autoritäre Demokratie“, die aber keine wirkliche Demokratie ist, sondern nur demokratische Strukturen wie Wahlen zur Legitimierung der eigenen Macht benutzt. Roths zufolge gibt es keine Regelung, die allein die Demokratie retten kann. Vielmehr biete das Zusammenwirken unter-schiedlichster Ansätze vom Parlament über Bürgerräte und Volksentscheide bis hin zu Bürgerinitiativen und Jugendparlamenten die Chance, durch deren Zusammenspiel für jede Situation immer die passende Antwort zu finden. Dabei unterschied er zwischen „Invited Spaces“, die den Bürgerinnen und Bürgern Teilhabemöglichkeiten gewähren, und „Invented Spaces“, die sich die Menschen selber erkämpft haben. Vor allem diese erstrittenen Freiräume betrachtet er als wirksame Möglichkeiten für demokratische Diskurse.</p>
<p>Dr. <strong>Katharina Liesenberg</strong> zufolge ist die politische Arbeit der meisten Parteien noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen. Notwendig sei, möglichst vielen Menschen eine Chance auf Selbstwirksamkeit zu eröffnen und dieses Erlebnis dann noch zu duplizieren. In ihren eigenen Projekten versucht die Gewerkschafterin und frühere Mitarbeiterin der SPD, diesen Ansatz auf Wahlkreisebene umzusetzen. Die Erfahrung von Selbstwirksamkeit war in der folgenden Debatte dann einer der wichtigsten Gesichtspunkte, die für eine lebendige Demokratie nötig sind. Gerade Parteien haben ihrer Ansicht nach noch nicht verstanden, dass Bürgerräte ein Betätigungsfeld bieten, das anschließend mit einer Parteimitgliedschaft seine Fortführung finden könnte. Auf die Frage der Moderatorin, wann ein Beteiligungsformat nur pseudodemokratische Effekte habe, wurden „Selbstwirksamkeit“ und die ernsthafte Bereitschaft der politisch Verantwortlichen zur Umsetzung von Beteiligungsverfahren angeführt, wohingegen rein formale Beteiligung oft eher kontraproduktiv wirke, wenn sie am Ende zu Ohnmachtserfahrungen führe.</p>
<p>Dr. <strong>Philip Dingeldey</strong> beobachtet einen Rückgang der Demokratie. Der Bundesgeschäftsführer der HU sprach sich für Volksentscheide auf Bundesebene und Bürgerräte aus, die Volksentscheide vor-bereiten. Das könne nur dann gelingen, wenn zivilgesellschaftliche Akteure Bundestagsparteien dazu bringen könnte, einzusehen, dass sie nicht mehr in der Lage sind, die politische Willensbildung zu monopolisieren. Das Parlament, das der CDU-Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor ebenso wie später die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner als „einzigen demokratisch legitimieren Bürgerrat“ bezeichneten, erweise sich als unfähig, den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts angemessen zu begegnen. Bürgerräte und eine geloste Bürgerkammer, der Bürgerräte einsetzt, wo Fragestellungen besonders komplex oder wichtig werden, Referenden ermöglicht und Bundestag und Bundesregierung kontrollieren kann, könnten an die Seite der gewählten Abgeordneten treten. Allerdings müsse der Bundestag diese Arbeit dann auch ernst nehmen. Am Ende könnte die Arbeit von Bürgerräten dann auch in Volksentscheiden zur Abstimmung an die Bevölkerung gestellt werden.</p>
<p>Letztlich hatten die fünf Referierenden keine einfache Antwort auf die Frage, wie der Bundestag aus seiner Blockadehaltung befreit werden könnte. Übrig bleibt am Ende wohl nur, die Erweiterung der „minimalistischen Demokratie“ um direktdemokratische Elemente zu erkämpfen.</p>
<p>Hier finden Sie die Video-Aufzeichnung der Podiumsdiskussion. Die Publikumsdiskussion im Anschluss wurde nicht aufgezeichnet:</p>
<p><a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-weniger-demokratie-wagen-videoaufzeichung/">https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-weniger-demokratie-wagen-videoaufzeichung/</a>.</p>
<p>Lektüreempfehlung zum Thema: <strong>vor</strong><em>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> Nr. 252 (= 4/2025): <em>Demokratisierung</em>:</p>
<p><a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/">https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/</a>.</p>
<p>Dort können Sie auch einige der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Beiträge zum Thema Demokratisierung kostenlos lesen. Sie können diese Ausgabe auch im Onlineshop der HU kaufen:</p>
<p><a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/</a>.</p>
<p>Mehr zu unseren Vorschlägen zur Demokratisierung, finden Sie auch in unserer Broschüre <em>Demokratisierung: Vorschläge zur Rettung der Demokratie</em>:</p>
<p><a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/hu-schriften/publikation/demokratisierung-vorschlaege-zur-rettung-der-demokratie/">https://www.humanistische-union.de/publikationen/hu-schriften/publikation/demokratisierung-vorschlaege-zur-rettung-der-demokratie/</a>.</p>
<p>Weitere Aktivitäten der HU zur Weiterentwicklung demokratischer Mitwirkungsstrukturen werden folgen.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Franz-Josef Hanke</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-weniger-demokratie-wagen-die-videoaufzeichnung/">vorgänge im Hier und Jetzt: Weniger Demokratie wagen? – Ein Veranstaltungsbericht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Gemeinsame Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit u.a.</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/gemeinsame-stellungnahme-zu-den-gesetzentwuerfen-zur-staerkung-digitaler-ermittlungsbefugnisse-in-der-polizeiarbeit-u-a/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2026 11:26:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gemeinsame gutachterliche Stellungnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Anti-Terror-Kampf]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Gotham]]></category>
		<category><![CDATA[Gutachten/Stellungnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[KI]]></category>
		<category><![CDATA[Künstliche Intelligenz]]></category>
		<category><![CDATA[Massenüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Palantir]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Privatsphäre]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
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		<category><![CDATA[Terrorismus]]></category>
		<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gemeinsame Stellungnahme im Rahmen der Verbändebeteiligung zu den Gesetzentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit sowie zum Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zu den Gesetzentwürfen betreffend §§ 98d, 98e StPO sowie §§ 9a, 9b, 22a,39a, 39b, 63b, 63c BKAG, §§ 46, 58a, 58b BPolG, § 15b AsylG [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class=""><em>Gemeinsame Stellungnahme im Rahmen der Verbändebeteiligung zu den Gesetzentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit sowie zum Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zu den Gesetzentwürfen betreffend §§ 98d, 98e StPO sowie §§ 9a, 9b, 22a,39a, 39b, 63b, 63c BKAG, §§ 46, 58a, 58b BPolG, § 15b AsylG</em></p>
<h3 class="">I. Einleitung und Gegenstand der Stellung&shy;nahme</h3>
<p>Die unterzeichnenden Verbände nehmen gemeinsam Stellung zu den zwei vorliegenden Gesetzentwürfen, die einen automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich verfügbaren Internetdaten sowie die automatisierte Datenanalyse &#8211; wie etwa durch Systeme wie PimEyes und von Palantir &#8211; für Bundes- und Landespolizeibehörden ermöglichen sollen. Das Vorhaben umfasst einen Entwurf des Bundesinnenministeriums zum Gefahrenabwehrrecht sowie einen Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Strafverfolgung. Wir lehnen die Regelungen aus grundsätzlichen verfassungs- und menschenrechtlichen Erwägungen ab – und zwar sowohl für den strafprozessualen als auch für den gefahrenabwehrrechtlichen Bereich.</p>
<p>Die Bundesregierung trägt Verantwortung dafür, dass die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger auch im Zeitalter automatisierter Massenüberwachung wirksam geschützt bleiben. Die vorgesehene Einführung dieser Überwachungsinstrumente steht dieser Verantwortung diametral entgegen.</p>
<h3 class="">II. Grund&shy;s&auml;tz&shy;liche Ablehnung der Vorhaben</h3>
<p>Der automatisierte biometrische Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten – wie er durch Systeme wie PimEyes oder Clearview AI ermöglicht wird – stellt einen qualitativen Sprung in der Überwachungsinfrastruktur dar. Mit enormer Streubreite greift er in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller Menschen ein, die im Internet Fotos, Videos und andere Inhalte mit biometrischen Merkmalen veröffentlichen, ohne dass diese dafür einen Anlass gegeben hätten. Betroffen sind ferner Personen, die auch ohne ihr Wissen und Wollen etwa im Hintergrund auf einem Foto abgebildet sind. Auch &#8222;Nicht-Treffer&#8220; stellen einen Grundrechtseingriff dar. [1] Da Meinungs- und Versammlungsfreiheit heute wesentlich auch im digitalen Raum ausgeübt werden – etwa über die Publikation von Aufnahmen von Versammlungen in den sozialen Medien, um auf das eigene Anliegen aufmerksam zu machen – geht mit der Befugnis zudem auch ein möglicher Abschreckungseffekt auf die Ausübung dieser Rechte einher.</p>
<p>Der biometrische Abgleich erlaubt die Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum und im Netz auf der Grundlage biometrischer Merkmale und schafft damit die technischen Voraussetzungen für eine flächendeckende Verfolgbarkeit der Bevölkerung. Dies ist mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) sowie dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten (Art. 8 GRCh und Art. 8 EMRK) aus unserer Sicht unvereinbar. Eine zusätzliche Gefährdung des Diskriminierungsverbots (Art. 3 Abs. 3 GG) ergibt sich aus der zahlreich empirisch belegten erhöhten Fehleranfälligkeit biometrischer Systeme insbesondere bei People of Colour. Diese könnten häufiger zu Unrecht von polizeilichen Folgemaßnahmen betroffen sein.</p>
<p>Gleiches gilt für die automatisierte Datenanalyse mittels Systemen wie denen von Palantir. Die in den Regelungen vorgesehene Zusammenführung und algorithmische Auswertung massenhafter Datenbestände erlaubt die Erzeugung tiefgreifender Persönlichkeitsprofile. Sie ermöglicht Schlussfolgerungen, die weit über die ursprünglichen Erhebungszwecke der analysierten Daten und auch über das Ziel der eigentlichen Suchanfrage an das Analysesystem hinausgehen. Solche Systeme sind strukturell fehleranfällig, intransparent und diskriminierungsfördernd. Dies gilt in verstärktem Maße für KI-Systeme, die auch nach Einführung weiterhin selbstlernend sind und in den Entwürfen nicht ausgeschlossen werden. Ihre Funktionsweise ist für Betroffene und möglicherweise auch Anwendende nicht nachvollziehbar. Für die Bevölkerung ist auch nicht vorhersehbar, welche grundrechtlich geschützten Verhaltensweisen Datenspuren hinterlassen könnten, die zu einem verdachtserzeugenden &#8222;Treffer&#8220; führen (etwa eine Anzeige zu erstatten; eine Versammlung zu besuchen, bei der es zu einer Identitätsfeststellung kommt; Kontakt zu bestimmten Personen; Social-Media-Aktivitäten u.v.m). Dies kann zu einschüchternden Auswirkungen auf die Grundrechtsausübung führen.</p>
<p>Besonders problematisch ist der Umfang der in die automatisierte Datenanalyse einbezogenen Daten. So ist etwa in § 9b BKAG-E ausdrücklich vorgesehen, dass das BKA alle Daten, auf die es im Rahmen seiner Aufgabe als Zentralstelle zugreifen darf, zur automatisierten Datenanalyse einbeziehen kann. Dies setzt ausweislich der Gesetzesbegründung voraus, dass die entsprechenden Datenbestände weitgehend zusammengeführt und in einem einheitlichen Format und vom Einzelfall unabhängig vorliegen und aufbereitet sind. Angesichts der schieren Masse dieser Daten &#8211; sämtliche im polizeilichen Informationsverbund vorliegenden Fall- und Vorgangsdaten, Daten aus Asservaten und Telekommunikations- Verkehrs- und Nutzungsdaten sowie im Einzelfall auch automatisiert abzurufende Registerdaten und Daten aus dem Internet &#8211; entsteht eine umfassende &#8222;Super-Datenbank&#8220;. Diese würde neben den Daten von Beschuldigten und Verdächtigen auch die Daten von Opfern, Zeugen und sogar gänzlich unbeteiligten Personen enthalten und zum Objekt einer automatisierten Datenanalyse werden.</p>
<p>Die Einführung dieser Systeme bedeutet einen fundamentalen Eingriff in Grundrechte und eine Gefahr für rechtsstaatliche Grundsätze wie Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und effektiven Rechtsschutz, der durch die im Entwurf vorgesehenen Zwecke nicht gerechtfertigt wird.</p>
<p>Ferner führen die Regelungen die Möglichkeit ein, sensible personenbezogene Daten der Bevölkerung zum Testen und Trainieren von IT-Produkten, einschließlich Künstlicher Intelligenz, zu verwenden. Die ermöglichte Verwendung des nahezu gesamten Datenbestandes, auch in nicht anonymisierter Form, ist unverhältnismäßig. Dieser umfasst u.a. Daten von Zeug*innen, aus Maßnahmen mit großer Streubreite wie etwa aus Funkzellendatenabfragen, persönliche Informationen aus Asservaten oder Telekommunikationsüberwachung und besonders sensible Daten wie biometrische Informationen.</p>
<p>Die Entwürfe lassen die Nutzung personenbezogener Daten bereits zu, wenn der Aufwand einer Anonymisierung oder Pseudonymisierung als unverhältnismäßig hoch angesehen wird – und zwar selbst dann, wenn für das Training gar keine unveränderten Daten benötigt würden (§ 22 BKAG-E, § 46 BPolG-E). Da einerseits unbestimmt ist, wann ein Aufwand als unverhältnismäßig gilt, und dies andererseits der Selbsteinschätzung der Behörden überlassen ist, besteht das Risiko, dass häufig nicht anonymisierte Daten zur Verwendung kommen werden.</p>
<p>Zudem ist die Sicherheit der genutzten Daten und die Einhaltung ihrer Löschfristen gefährdet. Wie wissenschaftliche Arbeiten belegen [2], konnten Trainingsdaten oftmals wieder aus KI-Anwendungen extrahiert werden. Belegt ist die erfolgreiche Rekonstruktion von Text- und Bilddaten, etwa Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Bildern. Nutzer*innen können sogenanntes &#8222;Data Leakage&#8220; auch unabsichtlich auslösen. Es besteht daher ein grundsätzliches, in der konkreten Ausprägung vom jeweiligen KI-System abhängiges Risiko, dass sensible personenbezogene Daten selbst nach Ablauf ihrer Löschvorschriften und durch Unbefugte (darunter auch private Unternehmen, die das Training durchführen dürfen, § 22Abs. 4 BKAG-E, § 46 Abs.4 BPolG-E) rekonstruierbar sind.</p>
<h3 class="">III. Keine verfas&shy;sungs&shy;kon&shy;forme Ausge&shy;stal&shy;tung m&ouml;glich</h3>
<p>Die von BMI und BMJV vorgeschlagene konkrete Ausgestaltung der Eingriffsbefugnisse verschärft die grundrechtliche Problematik weiter. Im Einzelnen:</p>
<ul>
<li><strong>Kein Richtervorbehalt:</strong> Weder §§ 98d, 98e StPO noch die parallelen Regelungen im BKAG, BPolG und AsylG sehen einen Richtervorbehalt vor. Angesichts der Eingriffstiefe der biometrischen Identifizierung und der automatisierten Massenauswertung ist dies mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und dem Schutz der Grundrechte nicht vereinbar. Dies gilt erst recht, wenn die Polizei solche Maßnahmen bei &#8211; selbst definierter &#8211; &#8222;Gefahr im Verzug&#8220; selbst anordnet.</li>
<li><strong>Ungenügende Transparenz für Betroffene:</strong> Die Entwürfe sehen zwar [teilweise] eine Benachrichtigungspflicht gegenüber den von dem biometrischen Abgleich betroffenen Personen vor. Ohne Kenntnis eines Eingriffs ist es den Betroffenen faktisch unmöglich, ihre Rechte geltend zu machen. Angesichts der enormen Streubreite der vorgesehenen Maßnahmen ist davon auszugehen, dass das Problem der unzureichenden Benachrichtigung Betroffener [3] sich weiter verschärfen wird. In Bezug auf die vorgesehene automatisierte Datenanalyse ist eine Benachrichtigung der betroffenen Personen gar nicht erst vorgesehen. Beides verletzt das Recht auf effektiven Rechtsschutz.</li>
<li><strong>Unzureichende Dokumentation:</strong> Zwar sehen die Entwürfe im Grundsatz Protokollierungspflichten nach § 76 BDSG vor. Allerdings wird der Vorgang der automatisierten Datenanalyse respektive des biometrischen Abgleichs dadurch nicht aktenkundig. Es wird offenbleiben, wie genau die eingesetzten Programme arbeiten; das Black-Box-Problem, das mit derartigen Systemen einhergeht, wird nicht gelöst. Ohne belastbare Dokumentation sind parlamentarische, gerichtliche und unabhängige datenschutzrechtliche Kontrolle strukturell ausgehöhlt.</li>
<li><strong>Kaum Einschränkung von Art und Umfang der in die automatisierte Analyse einbezogenen Daten:</strong> Wie das BVerfG festgestellt hat, stellt die Verarbeitung bereits erhobener Daten im Rahmen einer automatisierten Datenanalyse einen eigenen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar. Dieser wiegt umso schwerer, je weniger die in die Analyse einbezogenen Daten ihrer Art und ihrem Umfang nach eingeschränkt werden. [4] Die Entwürfe erlauben die automatisierte Analyse kaum eingeschränkter, enormer Datenmengen. Dazu gehören Daten aus Eingriffen mit großer Streubreite wie Funkzellenabfragen, besonders sensible Daten wie biometrische Daten, Daten von Personen, die keinen Anlass zu polizeilicher Beobachtung gegeben haben wie Zeug*innen aus Vorgangsdaten, Daten persönliche Natur aus Telekommunikationsüberwachung oder Asservaten oder gesondert hinzugefügte Daten aus Social Media u.v.m. Positiv zu werten ist, dass nach § 98e Abs.2 StPO-E einige Datenbestände explizit ausgewählt werden müssen, um in die Analyse einbezogen zu werden, und dies nur zulässig ist, &#8222;soweit dies erforderlich ist&#8220;. Diese Regelung findet sich in den Entwürfen zu BPolG und BKAG jedoch nicht und hat ohnehin keinen tatsächlich einschränkenden Charakter. Im Umkehrschluss zeigt sich zudem, dass die umfangreichen sonstigen Datenbestände offenbar auch dann in die Analyse einbezogen werden, wenn dies nicht erforderlich ist und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die einzubeziehenden Daten in Verbindung zum konkreten Suchanlass stehen könnten. Die Einführung der automatisierten Datenanalyse birgt im polizeilichen Alltag die Gefahr, dass Daten weniger verdachtsgeleitet und deutlich zahlreicher ausgewertet werden, da dies in sehr kurzer Zeit mit geringem Aufwand automatisiert möglich ist.</li>
<li><strong>Unzureichende Einschränkung der Analysemethode:</strong> Neben Art und Umfang der einbezogenen Daten wird das Eingriffsgewicht auch durch die zugelassene Methode der Datenanalyse bestimmt. [5] Zwar gibt es eine abschließende Aufzählung der erlaubten Analyseschritte, doch erlauben diese maschinelle Sachverhaltsbewertungen und gehen weit über einen einfachen Datenabgleich hinaus (z.B. automatisierte qualitative und quantitative Klassifizierung und Analyse von Beziehungen und Zusammenhängen). Dabei ist auch die Nutzung von nach ihrer Einführung im behördlichen Einsatz weiter selbstlernender KI nicht ausgeschlossen. Der Einsatz solcher KI-Systeme stellt ein inakzeptables Risiko für die Rechte auf Nicht-Diskriminierung und effektiven Rechtsschutz dar. Durch die insoweit fehlende Einschränkung stellen sich die Regelungen auch als evident unverhältnismäßig dar.</li>
<li><strong>Schwerwiegende Grundrechtseingriffe durch private Unternehmen:</strong> Erkennbar wurde sich darum bemüht, den Grundrechtseingriff beim biometrischen Abgleich durch die Vorgabe zu verringern, dass hierfür aus dem Internet erhobene Daten anschließend zu löschen sind. Dieses Bemühen konterkariert, dass der Abgleich auch durch andere öffentliche und nichtöffentliche Stellen &#8211; also insbesondere auch private Unternehmen &#8211; und (außer im Asylverfahren) sogar Stellen in nichteuropäischen Drittstaaten durchgeführt werden darf. Es bleibt offen, ob und wie die Löschpflichten durch Dritte sichergestellt werden sollen oder ob diese durch die Auslagerung der Maßnahme umgangen werden können. Die Übermittlung biometrischer Daten an private Unternehmen birgt zudem ein Risiko für die Datensicherheit. Bereits aus grundsätzlichen Erwägungen sollten derart schwerwiegende Grundrechtseingriffe auch nicht an private Unternehmen ausgelagert werden. Dies gilt auch für das durch die Regelungen ermöglichte Training von IT-Produkten mit personenbezogenen Daten durch private Unternehmen.</li>
<li><strong>Unzureichende Sicherstellung menschlicher Entscheidungsfindung und mangelnder Schutz vor nachteiligen Folgen automatisierter Entscheidungen:</strong> Die Regelungen zur automatisierten Datenanalyse sehen jeweils vor, dass &#8222;eine ausschließlich auf der Maßnahme (…) beruhende automatisierte Entscheidungsfindung, die unmittelbar eine nachteilige Rechtsfolge für die betroffene Person hat oder diese erheblich beeinträchtigt&#8220;, unzulässig ist (§§ 9b Abs.5, 39b Abs.5, 63c Abs.5 BKAG-E, § 58b Abs.5 BPol-GE). Eine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung ist aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten jedoch per se inakzeptabel. Dies gilt auch, wenn diese zusätzlich auf anderen automatisierten Maßnahmen beruhen sollte, nur eine mittelbar nachteilige Rechtsfolge für Betroffene hätte oder diese nur in einer Weise beeinträchtigt, die noch nicht als erheblich gilt.</li>
</ul>
<p>Wir betonen, dass eine grundrechtskonforme Ausgestaltung dieser Befugnisse auch durch Nachbesserungen im Verfahrensrecht nicht erreichbar wäre. Die genannten Mängel sind keine bloßen Ausgestaltungsfehler, sondern symptomatisch für das strukturelle Defizit des gesamten Regelungsvorhabens. Schon dem Grunde nach fehlt es an einem verfassungsrechtlich tragfähigen Fundament.</p>
<h3 class="">IV. Besondere Kritik: &sect; 15b AsylG</h3>
<p>§ 15b AsylG gibt Anlass zu besonderer Besorgnis. Asylsuchende befinden sich in einer strukturellen Schutzlosigkeit: Sie sind auf staatliche Verfahren angewiesen, verfügen häufig über eingeschränkte Möglichkeiten zur Rechtswahrnehmung und sind besonders vulnerabel gegenüber staatlichem Missbrauch. Die Erstreckung biometrischer Massenabgleiche auf diesen Personenkreis verschärft ihre vulnerable und exponierte Situation. Sie birgt das ernste Risiko, dass biometrisch erhobene Daten für Zwecke genutzt werden, die dem Schutzzweck des Asylrechts diametral widersprechen.</p>
<p>Gegenüber dem derzeitigen § 15b AsylG entfallen bisher explizit im Wortlaut des Gesetzes aufgenommene Schutzmaßnahmen. Auch insofern sich diese aus anderweitigen gesetzlichen Vorgaben ergeben, verstieße die Streichung der Schutzvorschriften aus der Norm selbst aus unserer Sicht gegen das Gebot der Normenklarheit und ist daher abzulehnen.</p>
<p>Problematisch ist weiterhin der extrem weite Identitätsbegriff, der der Regelung zugrunde liegt. Zur Identität, zu deren Feststellung der biometrische Abgleich genutzt werden darf, gehören ausweislich der Begründung &#8222;Merkmale, die einen Menschen von anderen Menschen unterscheidet [sic] und damit zu einer individuellen Persönlichkeit macht&#8220;. Nicht abschließend werden Merkmale aufgezählt, &#8222;die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität der Person sind&#8220;, außerdem &#8222;Geburtsland, das Land des gewöhnlichen Aufenthalts, der Familienstand, die Volks- und Religionszugehörigkeit sowie die Sprachkenntnisse des Ausländers.&#8220; Dies erlaubt, sofern keine Identitätsdokumente vorliegen, den biometrischen Abgleich als Standardmaßnahme. Es ermöglicht das &#8222;Weitersuchen&#8220; und zahlreiche weitere Abgleiche auch dann, wenn zentrale Fragen bereits beantwortet und Angaben der Schutzsuchenden, wie sie sich aus einem Identitätsdokument ergeben hätten, bereits bestätigt sind. Eine derart umfassende Ausforschung von Asylsuchenden ist für die Durchführung eines Asylverfahrens nicht erforderlich und mit dem Recht auf Privatsphäre nach Art. 7 GRCh sowie Art. 8 EMRK nicht vereinbar. Der Entwurf reiht sich damit in eine lange Kette von Maßnahmen zum Abbau der Rechte von Schutzsuchenden ein.</p>
<h3 class="">V. Empfeh&shy;lungen</h3>
<p>Wir empfehlen:</p>
<ul>
<li>die Rücknahme der Gesetzentwürfe;</li>
<li>ein grundsätzliches gesetzliches Verbot des Einsatzes biometrischer Massenerkennungssysteme;</li>
<li>eine transparente parlamentarische und gesamtgesellschaftliche Debatte über den Einsatz algorithmischer Datenanalysesysteme sowie verbindliche Regelungen zu Transparenz, Kontrolle und Haftung;</li>
<li>die Stärkung des Richtervorbehalts sowie effektiver Benachrichtigungs- und Protokollierungspflichten bei allen Befugnissen zur digitalen Überwachung;</li>
<li>umfassende Transparenz über den Einsatz Künstlicher Intelligenz durch Sicherheitsbehörden, die über die Anforderungen der EU KI-Verordnung hinausgeht, da diese Transparenzausnahmen für die Bereiche Strafverfolgung und Asyl vorsehen.</li>
</ul>
<h4 class="">Unter&shy;zeich&shy;nende Organi&shy;sa&shy;ti&shy;o&shy;nen:</h4>
<ul>
<li>AG Kritis</li>
<li>Algorithm Watch</li>
<li>Amnesty International</li>
<li>Chaos Computer Club</li>
<li>D64 Zentrum für Digitalen Fortschritt</li>
<li>Digitale Gesellschaft</li>
<li>Humanistische Union</li>
<li>LOAD e.V.</li>
<li>Komitee für Grundrechte und Demokratie</li>
<li>Neue Richter*innenvereinigung</li>
<li>Pro Asyl Bundesarbeitsgemeinschaft BAG</li>
<li>Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein</li>
<li>Seebrücke</li>
<li>Vereinigung Demokratischer Jurist*innen</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Hier können Sie die Stellungnahme als PDF herunterladen: </strong><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/04/2026-04-01_Gemeinsame-Stellungnahme-gegen-Lex-Palantir.pdf"><strong>https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/04/2026-04-01_Gemeinsame-Stellungnahme-gegen-Lex-Palantir.pdf</strong></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>[1] BVerfG, Urteil vom 18. Dezember 2018, 1 BvR 142/15, Rn. 51.</p>
<p>[2] Vgl. etwa Shokri et. al., Membership Inference Attacks Against Machine Learning Models, 2017 IEEE Symposium on Security and Privacy, 2017, S. 3-18; Ahmed et. al., Extracting Books from Production Language Models, 2026, online abrufbar: <a href="https://arxiv.org/abs/2601.02671">https://arxiv.org/abs/2601.02671</a>; verschiedene Studien von Nicholas Carlini, online abrufbar: <a href="https://nicholas.carlini.com/papers/">https://nicholas.carlini.com/papers/</a>.</p>
<p>[3] Vgl. dazu nur Kahmen, Die Vorschriften zur Benachrichtigungspflicht gemäß § 101 IV-VI StPO und ihre praktische Umsetzung, 2017</p>
<p>[4] BVerfG, Urteil vom 16. Februar 2023, 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20, Rn. 78 ff.</p>
<p>[5] BVerfG, Urteil vom 16. Februar 2023, 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20, Rn. 77, 90ff.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/gemeinsame-stellungnahme-zu-den-gesetzentwuerfen-zur-staerkung-digitaler-ermittlungsbefugnisse-in-der-polizeiarbeit-u-a/">Gemeinsame Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit u.a.</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Nachruf: Klaus von Freyhold (1939 – 2026)</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/nachruf-klaus-von-freyhold-1939-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2026 11:21:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Klaus von Freyhold starb in Bremen am 14. Januar 2026. Er wäre am 4. August dieses Jahres 87 Jahre alt geworden, wäre er nicht seinem Krebsleiden erlegen. Wir haben mit ihm ein langjähriges und sehr aktives Mitglied verloren. Klaus wurde in Frankfurt am Main 1962, kurz nach Gründung des Vereins, Mitglied der Humanistischen Union. In [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Klaus von Freyhold starb in Bremen am 14. Januar 2026. Er wäre am 4. August dieses Jahres 87 Jahre alt geworden, wäre er nicht seinem Krebsleiden erlegen. Wir haben mit ihm ein langjähriges und sehr aktives Mitglied verloren.</p>
<p>Klaus wurde in Frankfurt am Main 1962, kurz nach Gründung des Vereins, Mitglied der Humanistischen Union. In Frankfurt, Aachen, Makerere (Uganda) und Dar-es-Salaam (Tanzania) studierte er Soziologie, Politikwissenschaft, Psychologie, Wirtschaft und Landwirtschaft, unter anderem bei Horkheimer und Adorno.</p>
<p>Zusammen mit seiner ersten Frau Michaela von Alth ging er nach Tansania, wo er von 1970 bis 1980 im Landwirtschaftsministerium in Dar-es-Salaam beschäftigt war. Zuvor, 1965, wurde der gemeinsame Sohn Hanno geboren. 1974 kam Klaus zweiter Sohn, Joachim Makoye, zur Welt. Sodann war Klaus in mindestens 31 Ländern in Afrika, Asien und in der Karibik in der Entwicklungshilfe als Consultant, Projektmanager, Organisator von Planungsworkshops, Moderator und als Vortragender tätig.</p>
<p>Auch privat erkundete er die Welt und war vor allem in den Bergen – skifahrend oder wandernd – und auf den Meeren – segelnd – unterwegs. Er bestieg den Kilimandscharo, überquerte die Alpen und reiste durch Chile auf den Spuren von Pablo Neruda. In Bewegung blieb er bis zuletzt und radelte zu seiner Chemotherapie.</p>
<p>Nach Bremen kam Klaus Anfang der 1980er Jahre, nachdem seine damalige Frau Michaela an der hiesigen Universität Professorin für Soziologie mit dem Schwerpunkt Entwicklungssoziologie wurde. Hier in Bremen lernte er auf einer Gartenparty der Humanistischen Union Ilse Wolfram, seine zweite Ehefrau kennen, mit der er bis zu seinem Tod verheiratet war.</p>
<p>Manches Mal trafen wir Bremer HU-Mitglieder uns an Klaus‘ und Ilses Wohnzimmertisch. Oft versorgte er uns mit Artikeln zu Themen, die ihn interessierten. Bis zuletzt war er an internationaler Politik und insbesondere Entwicklungspolitisch interessiert und in der Arbeitsgemeinschaft entwicklungspolitischer Gutachter aktiv.</p>
<p>Klaus habe ich als sehr regen, für jedes Gespräch offenen Menschen in Erinnerung. Wir beide stritten regelmäßig über die Zulässigkeit des Kopftuchtragens im öffentlichen Dienst, die Klaus als Laizist ablehnte. Zugewandt blieben wir uns trotz unter-schiedlicher Positionen immer.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Kirsten Wiese</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Aufruf: Mitwirkung an der Social-Media-Arbeit der Humanistischen Union</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/aufruf-mitwirkung-an-der-social-media-arbeit-der-humanistischen-union/</link>
		
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		<pubDate>Tue, 04 Aug 2026 11:17:23 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Bundesvorstand der Humanistischen Union hat beschlossen, dass der Verein einen Instagram-Account anlegt. Die Bundesgeschäftsführung hat daraufhin ein Instagram-Konto erstellt und betreut diesen seitdem: https://www.instagram.com/humanistische.union/. Um diesen Account in einer hohen Frequenz mit hoher inhaltlicher Qualität zu bedienen, sind Bundesvorstand und Bundesgeschäftsführung auf Sie angewiesen! Haben Sie Erfahrung mit Instagram? Haben sie bereits Reels erstellt [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesvorstand der Humanistischen Union hat beschlossen, dass der Verein einen Instagram-Account anlegt. Die Bundesgeschäftsführung hat daraufhin ein Instagram-Konto erstellt und betreut diesen seitdem:</p>
<p><a href="https://www.instagram.com/humanistische.union/">https://www.instagram.com/humanistische.union/</a>.</p>
<p>Um diesen Account in einer hohen Frequenz mit hoher inhaltlicher Qualität zu bedienen, sind Bundesvorstand und Bundesgeschäftsführung auf Sie angewiesen!</p>
<p>Haben Sie Erfahrung mit Instagram? Haben sie bereits Reels erstellt oder ähnliches audiovisuelles Material? Haben Sie Expertise in einem bürgerrechtlichen Thema? Können Sie ein bürgerrechtliches Problem in maximal 90 Sekunden erklären? Möchten Sie Ihre Fähigkeiten und Ressourcen auf diese Weise für die Bürgerrechte einsetzen? Dann melden Sie sich gerne bei der Geschäftsstelle!</p>
<p>Schreiben Sie dazu bitte eine E-Mail (<a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>) und zu welchem bürgerrechtlichen Thema Sie in welcher Weise Reels aufnehmen wollen.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Philip Dingeldey</em></p>
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		<item>
		<title>Editorial</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/editorial-101/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2026 11:12:05 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder der Humanistischen Union, im Sommer 2026 bestimmen zwei Themen die Berichterstattung der Medien und damit unsere Wahrnehmung: Die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer und die Hitzeglocke, die über Deutschland liegt. Dass US-Präsident Trump versucht, die Fußball-Weltmeisterschaft in Nordamerika für sein eigenes Prestige zu instrumentalisieren, ist ihm nicht einmal vorzuwerfen, eher FIFA-Präsident Infantino, der schon in [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/editorial-101/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder der Humanistischen Union,</p>
<p>im Sommer 2026 bestimmen zwei Themen die Berichterstattung der Medien und damit unsere Wahrnehmung: Die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer und die Hitzeglocke, die über Deutschland liegt.</p>
<p>Dass US-Präsident Trump versucht, die Fußball-Weltmeisterschaft in Nordamerika für sein eigenes Prestige zu instrumentalisieren, ist ihm nicht einmal vorzuwerfen, eher FIFA-Präsident Infantino, der schon in der Vergangenheit – und in der absehbaren Zukunft wird sich das wohl nicht ändern – bei seinen Allianzen nicht wählerisch war. Einziges Kriterium scheint zu sein, dass die Kasse stimmt. Ähnlich wie bei früheren Sport-Großereignissen scheint das aber in der Berichterstattung anscheinend keine Rolle mehr zu spielen.</p>
<p>Wesentlich kritischer in heutiger Zeit ist die <em>Hitzewelle</em>. Warum einige Akteure den Klimawandel weiterhin leugnen und warum die Bundesregierung – obwohl sie den menschengemachten Klimawandel offiziell als existenzielle Bedrohung identifiziert – keine sichtbaren Schritte gegen den Klimawandel oder den Hitzeschutz für die Bevölkerung ergreift, ist mit den Maßstäben der Vernunft und Wissenschaft nicht zu erklären, sondern nur damit, welche Gewinne weiterhin mit fossilen Brennstoffen erzielt werden. Völlig verrückt wird es, wenn von der „Seele“ eines Verbrennungsmotors schwadroniert wird und ein großer deutscher Sportwagenhersteller versucht, Fahrverhalten und Fahrgeräusche eines Verbrenners elektronisch zu simulieren. Fazit: Sportwagen werden nicht wegen ihres Komforts und ihrer Fahrleistungen gekauft, sondern weil sie Krach machen und stinken.</p>
<p>All dies hat auch abseits der unmittelbaren Konsequenzen des Klimawandels dramatische Folgen: Wir sind durch die Ignoranz des Klimawandels auf die hohen Temperaturen nicht eingestellt. Schätzungen sprechen inzwischen von über 5.000 Hitzetoten; das sind erheblich mehr, als jährlich im Straßenverkehr ums Leben kommen. Wenigstens ein Wort des Bedauerns hätte ich mir von der Bundesregierung gewünscht – doch das passt wohl nicht zu der von ihr betriebenen Politik.</p>
<p>Auch an anderer Stelle sind die Pläne der Bundesregierung auf Kritik gestoßen. Besonders kritisch aus Sicht der Bürgerrechte ist die De-facto-Abschaffung des <em>Informationsfreiheitsgesetzes</em> (IFG). Bei Nichtregierungsorganisationen und einem Teil der Medien formiert sich breiter Widerstand. Gemeinsam mit über hundert Organisationen hat die Humanistische Union eine Erklärung unterzeichnet, die klar gegen die Regierungspläne Stellung bezieht.</p>
<p>Ein Gründungsimpuls der Humanistischen Union war die Kritik an der Macht der Kirchen in Deutschland – immer sind wir für die klare <em>Trennung zwischen Staat und Kirche</em> eingetreten. Dabei ging es uns früher vor allem um die in Deutschland etablierten christlichen Konfessionen, die katholische und die evangelische Kirche.</p>
<p>Aktuell sind weltweit zwei Strömungen zu beobachten: einerseits der Vatikan, der – bei aller berechtigen und notwendigen Kritik – seit dem Pontifikat Franzikus’ eine deutlich sozialpolitische Agenda verfolgt. Dazu kommt die aktuelle Enzyklika von Papst Leo XIV, die sich intensiv mit den aktuellen Entwicklungen der Künstlichen Intelligenz auseinandersetzt.</p>
<p>Im Kontrast dazu entwickelt sich eine Mischung aus religiösem Fundamentalismus einerseits und einem libertären und individualistischen Kapitalismus andererseits, die auf Carl Schmitt und Ayn Rand beruht. Damit wird die <em>Broligarchie</em> gerechtfertigt, eine Herrschaft der Tech-Milliardäre. Diese Männer [sic!] sehen sich als Aufhalter – Katechon – gegen den Antichristen. Peter Thiel, milliardenschwerer Investor, der insbesondere für PayPal und Palantir verantwortlich ist und die Karriere von US-Vizepräsident J.D. Vance massiv gefördert hat, ist ein wesentlicher Protagonist dieses religiösen Fundamentalismus.</p>
<p>Ende Mai wurde die 30. Ausgabe des <em>Grundrechte-Reports</em> veröffentlicht. „Ausgangspunkt für die staatlichen Verfassungsschutzberichte sind angebliche Sicherheitsbedürfnisse; Ausgangspunkt für den Grundrechte-Report sind Menschenwürde, Grundrechte und Rechtsstaat“, schrieb es Till Müller-Heidelberg, Mitbegründer und langjähriger Mitherausgeber des Grundrechte-Reports. Diese Worte leiten auch das Vorwort der aktuellen Ausgabe ein.</p>
<p>Seit 1997 dokumentieren wir Einschränkungen der Grundrechte durch Gesetze, Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsakte und sonstiges staatliches Handeln. Der autoritäre Staat kommt immer unverhohlener zum Vorschein. Prägend für das Jahr 2025 war die sprunghafte Militarisierung Deutschlands, deren Ausmaß seit dem Zweiten Weltkrieg beispiellos ist. Die schwarz-rote Koalition bereitet mit dem Erlass des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes die Wiedereinführung der Wehrpflicht vor und verpflichtet junge Männer zu einer Selbstauskunft über ihre „Wehrtüchtigkeit“ und zu einer umfangreichen Musterung. Damit steht in Aussicht, die Errungenschaft der Aussetzung der Wehrpflicht zu verlieren. In der Begründung des Wehrdienständerungsgesetzes hieß es 2011 noch: „Die mit gesetzlichen Pflichtdiensten verbundenen Grundrechtseingriffe [sind] nicht mehr zu rechtfertigen.“ Heute kommt der Gesetzgeber offenbar zu einer anderen Bewertung.</p>
<p>Doch neben dem Ausbau von Militär und Sicherheitsbehörden ist auch der zunehmende <em>Überwachungskapitalismus</em> eine Gefahr für die Menschenrechte. Teilweise geht er mit staatlichen Überwachungsmaßnahmen und der parallel stattfindenden Militarisierung Hand in Hand, wie die Nutzung von Palantir für die staatliche Überwachung zeigt. Teilweise fördern solche Unternehmen eine faschistische Politik, wie sie in Deutschland auch auf politischer Ebene verstärkt zu beobachten ist.</p>
<p>Die Zeitschrift <strong>vor</strong><em>gänge</em> ist seit vielen Jahren das zentrale Organ der Humanistischen Union, mit dem wir unsere inhaltlichen Positionen und Themen voranbringen wollen. Um dies zu verstärken, wollen wir mit einem neuen Veranstaltungsformat die behandelten Themen in die Öffentlichkeit tragen: <strong>vor</strong><em>gänge im Hier und Jetzt</em> ist eine Reihe von weitgehend virtuellen Diskussionsveranstaltungen, in der wir künftig eine Debatte über die Themen der <strong>vor</strong><em>gänge</em> führen wollen. Die ersten beiden Veranstaltungen befassten sich mit den Ausgaben zu <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-diskursraeume-videoaufzeichnung/"><em>Einengung der Diskursräume</em></a> und <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-weniger-demokratie-wagen-videoaufzeichung/"><em>Weniger Demokratie wagen?</em></a>. Deren Aufzeichnungen sind auf unserer Homepage humanistische-union.de zu finden. Ich wünsche viel Freude und viele neue Erkenntnisse und Einsichten beim Ansehen der Aufzeichnungen und der Lektüre der Ausgaben. Wir werden die Reihe nach der Sommerpause fortführen.</p>
<p>Es grüßt Sie und Euch herzlich</p>
<p><em>Stefan Hügel</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/editorial-101/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2026 09:58:11 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Heute, am 21. Mai 2026, wurde der „Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Jubiläumsausgabe des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Heute, am <strong>21. Mai 2026</strong>, wurde der <em>„Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“</em> in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt.</p>
<p>Die <strong>Jubiläumsausgabe</strong> des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den Waffen“: Zum einen bewaffnet sich der Staat durch Sondervermögen mit Rekordausgaben für Militär und durch eine Stärkung der Bundeswehr – und greift dabei in Grundrechte der Bürger*innen ein. Zum anderen weiten Bund und Länder ihre Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse für Polizei, Geheimdienste und andere Behörden aus, von Staatstrojanern über Datenanalysen mit Palantirs „Gotham“ bis zu biometrischen Abgleichen und automatischer Gesichtserkennung. Daneben verschärfen sich die Krisen für die Menschenrechte mit Blick auf den Wohnungsmangel, den Klimawandel, die Rechte von Geflüchteten und Menschen am Rande des Existenzminimums.</p>
<p>Der Report versteht sich als <strong>„alternativer Verfassungsschutzbericht“</strong> und bespricht Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Er wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p><strong>Herta Däubler-Gmelin</strong>, Rechtsanwältin, frühere Bundesministerin der Justiz und langjährige Bundestagsabgeordnete, präsentierte den Grundrechte-Report. Sie hob die aktuell immense Bedeutung des Grundrechtsschutzes hervor: „In unserer Zeit ist Sorge um die Wirksamkeit der Grund- und Menschenrechte besonders geboten. Nicht allein wegen der Aggressionskriege, Konflikte und immer noch zunehmenden autoritären Tendenzen, sondern auch, weil globale – technische – Standards, z.B. in KI-Systemen, trotz ihrer Nützlichkeit und Bequemlichkeit immer häufiger unsere Freiheitsrechte einengen – oder auch die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefährden.“</p>
<p><strong>Leo D’Andola</strong>, Schüler, berichtete über die Schulstreiks gegen die Wehrpflicht: „Oft redet die Bundesregierung, wenn sie beispielsweise über das Wehrdienstmodernisierungsgesetz spricht, über Sicherheit. Aber wir Jugendliche fühlen uns nicht sicher – nicht, wenn wir einen Fragebogen bekommen, den wir für die Bundeswehr ausfüllen müssen; nicht, wenn wir der Bundesregierung mitteilen müssen, wenn wir für längere Zeit ins Ausland gehen; und nicht, wenn wir über die kommenden Maßnahmen nachdenken – über Musterung, Sammlung unserer persönlichen Daten und die mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht.&#8220;</p>
<p><strong>Ahmad Mosamem Rahimi</strong>, der vor den Taliban fliehen musste, berichtete über den Umgang der Bundesregierung mit ihm und anderen Afghan*innen, denen Deutschland Schutz zugesagt hatte: „Obwohl ich alle meine Unterlagen hatte und mir versprochen worden war, dass ich nach Deutschland kommen dürfe, wartete ich in Pakistan fast zwei Jahre lang auf mein Visum. Während dieser Zeit wusste ich nicht, ob und wann ich nach Deutschland einreisen könnte oder ob die pakistanische Polizei mich nach Afghanistan zurückschicken würde, wo ich der Verfolgung durch die Taliban ausgesetzt wäre. Während dieser ganzen Zeit musste ich Ausbeutung, Misshandlung und einen tiefen Mangel an Respekt erdulden.“</p>
<p><strong>Athena Möller</strong>, Jura-Studentin und Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte, führte für die Redaktion durch die Veranstaltung. Sie stellte fest: „Es ist zunehmend anmaßend, von der Bevölkerung und insbesondere der jüngeren Generation Loyalität gegenüber dem deutschen Staat zu erwarten, während dieser ihre Grundrechte nicht ausreichend wahrt. Obwohl die Grundrechte 2025 besorgniserregend oft und intensiv verletzt wurden, scheinen Politik und Staatsapparat diesbezüglich kaum Konsequenzen tragen zu müssen. Der Grundrechte-Report nimmt sie in die Pflicht und stellt klar, welche Vorgehensweisen aus welchen Gründen zu beanstanden und zu verurteilen sind.“</p>
<p>Das Buch ist ab dem <strong>27. Mai 2026</strong> über den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen (<a href="http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/">http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/</a>). Rezensionsexemplare (auch als pdf) zu Pressezwecken können über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interview-Wünsche wenden Sie sich bitte an Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey unter 030/2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2026 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Nina Diarra, Franziska Görlitz, Rolf Gössner, Max Putzer, Rainer Rehak, Theresa Tschenker, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2026, ISBN: 978-3-596-71370-7, 240 Seiten, 15,00 Euro.</p>
<p><img decoding="async" width="160" height="243" class="size-full wp-image-20538 alignleft" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/grr2026-e1779113755894.jpeg" alt="" /></p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2026 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume</title>
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		<pubDate>Tue, 12 May 2026 09:19:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer neuen Ausgabe der vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik zur Einengung der öffentlichen Diskursräume veranstaltet die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten. Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum findet per [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer neuen Ausgabe der <strong>vor</strong><em>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> zur <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><em>Einengung der öffentlichen Diskursräume</em></a> veranstaltet die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten.</p>
<p><em>Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum findet per Videokonferenz am 15. Juni 2026, 19 Uhr statt. Sie ist Teil der neuen HU-Veranstaltungsreihe &#8222;</em><strong>vor</strong><em>gänge im Hier und Jetzt&#8220;.</em></p>
<p>Die wachsende Einengung und Verschiebung öffentlicher Diskursräume sowie die Einschränkung von Äußerungsfreiheiten lassen sich vielerorts feststellen. Dies zeigt sich rechtlich anhand zunehmender strafrechtlicher Konsequenzen für bestimmte Äußerungen, der Kriminalisierung ganzer Gruppen oder Demonstrationen, aber auch gesellschaftlich in der abnehmenden Diskursfähigkeit, durch Polarisierung, Emotionalisierung, Hassrede, Rechtsruck und soziale Verwerfungen. Die Ironie des Ganzen ist, dass die Einschränkung von Diskursfreiheiten oft im Namen eines (antiwoken) Kampfes für die Redefreiheit erfolgt.</p>
<p>Es diskutieren:</p>
<ul>
<li><strong>Prof. Dr. Jörg Arnold</strong>: Strafrechtswissenschaftler; er war bis zum Ruhestand Forschungsgruppenleiter am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht; Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li><strong>Dr.</strong> <a href="https://www.humanistische-union.de/ueber-uns/vorstand/#dr-wolfram-grams-stellvertrender-vorsitzender"><strong>Wolfram Grams</strong></a>: Oberstudiendirektor a. D., Sozialpädagoge, Politikwissenschaftler und Philosoph; stellvertretender Vorsitzender der HU und Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li>Moderation: <strong>Dr. Daniela Dahn</strong>: freie Schriftstellerin und Publizistin.</li>
</ul>
<p><em>Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Um an der Videokonferenz teilzunehmen, klicken Sie einfach, wenn es so weit ist, <a href="https://vk1.minuskel.de/b/hub-3hq-f9q-jbs">hier</a></em><em>. Um eine Anmeldung zur Veranstaltung per E-Mail an die </em><a href="mailto:info@humanistische-union.de"><em>info@humanistische-union.de</em></a><em> wird gebeten; diese ist jedoch nicht obligatorisch.</em></p>
<p><em>Lektüreempfehlung zum Thema: <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><strong>vor</strong>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik Nr. 253 (= 1/2026): Einengung der öffentlichen Diskursräume</a></em><em>. Dort können Sie auch einige der <strong>vor</strong>gänge-Beiträge des Heftschwerpunktes kostenlos lesen, unter anderem denjenigen der Referenten. Um den Beitrag von Jörg Arnold und Wolfram Grams zu lesen, klicken Sie bitte <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/">hier</a>.</em><em> Sie können diese Ausgabe auch im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Onlineshop der HU</a> kaufen</em><em>.</em></p>
<p><em>Der Beitrag von Jörg Arnold und Wolfram Grams wurde in aktualisierter Fassung auch im Overton Magazin publiziert, dort in zwei Teilen:</em></p>
<p><em><a href="https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/">https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/</a>.</em></p>
<p><em><a href="https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/weiter-im-gleichschritt-eingehegte-diskurse/">https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/weiter-im-gleichschritt-eingehegte-diskurse/</a>.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-zur-einengung-oeffentlicher-diskursraeume/">Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Abschied von einem Verfassungsschützer: Gerhard Saborowski (1933-2026)</title>
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		<pubDate>Wed, 08 Apr 2026 09:27:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Nachricht war schon länger zu befürchten, immerhin war er bereits 92 Jahre alt. Und obwohl er einst in allen Redaktionen der Stadt bekannt war, fand sich in den Zeitungen Hannovers keine Nachricht darüber. Nur eine Handvoll Menschen nahm davon Notiz, dass Gerhard Saborowski am 25. Januar 2026 verstorben ist. Herr Saborowski, oder auch liebevoll [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-257/publikation/abschied-von-einem-verfassungsschuetzer-gerhard-saborowski-1933-2026/">Abschied von einem Verfassungsschützer: Gerhard Saborowski (1933-2026)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Nachricht war schon länger zu befürchten, immerhin war er bereits 92 Jahre alt. Und obwohl er einst in allen Redaktionen der Stadt bekannt war, fand sich in den Zeitungen Hannovers keine Nachricht darüber. Nur eine Handvoll Menschen nahm davon Notiz, dass Gerhard Saborowski am 25. Januar 2026 verstorben ist. Herr Saborowski, oder auch liebevoll „Sabo“, wie von manchen der Humanistischen Union genannt, war seit 58 Jahren Mitglied dieser Bürgerrechtsorganisation. Mit seinem Tod heißt es nicht nur, Abschied von einem der letzten Vertreter ihrer Gründungsgeneration zu nehmen. Sein Tod stellt in mancher Hinsicht eine Zäsur dar. Er, der außer in den 1970er Jahren im niedersächsischen Landesverband keine Ämter oder Funktionen in der Humanistischen Union innehatte, verkörperte und prägte die Arbeit dieser Organisation in einmaliger Weise: als ebenso leidenschaftlicher wie disziplinierter Mistreiter; als jemand, der zugleich Vergangenheit und Gegenwart verband; als mündiger Bürger wie als institutionelles Gedächtnis.</p>
<p>Solche Zuschreibungen, wie auch jede Form der Würdigung, hat er zu Lebzeiten stets abgelehnt. Der Versuch, ihn in eine Porträt-Sammlung anlässlich des 50-jährigen Bestehens der HU aufzunehmen, scheiterte an seiner Bescheidenheit. Deshalb folgt an dieser Stelle kein klassischer Nachruf, sondern ein persönlicher Abschied in fünf Stationen und einem Vermächtnis.</p>
<h3 class="">Der m&uuml;ndige B&uuml;rger</h3>
<p>In seinem Aufruf zur Gründung einer Humanistischen Union hatte Gerhard Szczesny 1961 „<em>die Befreiung des Menschen aus den Fesseln obrigkeitsstaatlicher und klerikaler Bindungen</em>“ als Ziel dieser Organisation erklärt. Er kritisierte darin die klerikale wie politische Gleichschaltung in der bundes-republikanischen Gesellschaft, welche die freie Selbstentfaltung behindere. Szczesnys Aufruf adressierte vor allem Intellektuelle, Journalist*innen und Kunstschaffende. Der antiautoritäre Impuls der jungen Organisation sprach jedoch auch andere Kreise an, etwa den jungen Postbeamten Gerhard Saborowski, der im September 1967 der HU beitrat. Zwei Monate später, auf einer Mitgliederversammlung in Kassel, erlebte jener einen ersten Umschlagpunkt in der Ge-schichte der HU, die sich von einem „<em>Szczesny-Freundeskreis</em>“ (Braunbehrens) und einer „<em>Zweckgemeinschaft von Individualisten</em>“ (Reichling) hin zu einer demokratisch aufgestellten Bürgerrechtsorganisation entwickelte.</p>
<p>Wenn die HU sich in der Tradition der Aufklärung sah, deren Leitbild die Urteils-kraft eines mündigen Bürgers darstellte, dann kann Herr Saborowski sicherlich als ihr idealtypisches Mitglied gelten. So vielfältig die Themen sind, mit denen sich die Organisation seit ihrer Gründung befasst hat – zu fast allen davon hat er sich informiert und aktiv eingebracht: Das galt für die Medienpolitik, wo er sich in den 1980er Jahren gegen die drohende Zerschlagung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (speziell des NDRs) engagierte und vor den drohenden Folgen einer Privatisierung warnte; das galt für die Sicherheitsgesetzgebung der Polizei und Geheimdienste, die seit den 1970er Jahren zu einer bürgerrechtlichen Dauerbaustelle wurde und immer neue Grundrechtseinschränkungen mit sich brachte; das galt aber auch für die Rechte von schwangeren Frauen, von Kranken und Sterbenden. Am meisten aber galt das sicherlich für die Trennung von Staat und Kirche, für die er über viele Jahre im entsprechenden Arbeitskreis mitwirkte, sich für die Aufhebung der religiösen Verpflichtungen aus dem Reichskonkordat, die Ablösung der jährlichen Staatsleistungen an die Kirchen oder die Aufhebung der Sonderregeln im kirchlichen Arbeitsrecht einsetzte – immer darauf bedacht, dabei von der Gegenseite nicht in die gottlose Atheisten-Ecke gestellt zu werden. Auch in diesem Bereich eignete er sich über die Jahre ein beträchtliches Wissen an, besorgte sich Fachliteratur zu kirchenrechtlichen Spezialfragen, die sonst nur ausgewiesene Expert*innen zur Kenntnis nahmen, und scheute sich nicht, mit seinem gesunden Menschenverstand die Selbstgewissheiten und Verdrehungen des religiös geprägten Staatskirchenrechts in Frage zu stellen.</p>
<p>Dass er sich in all diese Themen eingearbeitet hat – obwohl er weder durch seine Ausbildung, noch beruflich oder aus privaten Gründen dazu Veranlassung hatte –, um sich darüber ein eigenes Urteil zu bilden; dass er auch nicht davor zurückschreckte, eine Position gegen den wissenschaftlichen Mainstream und den politischen Zeitgeist einzunehmen, all das zeichnete ihn als einen durch und durch politischen wie mündigen Bürger aus.</p>
<h3 class="">Der aus der Zeit Gefallene</h3>
<p>Der erste Kontakt mit Herrn Saborowski konnte schnell den Eindruck hinterlassen, es mit einem „Mann von gestern“ zu tun zu haben: Ein kleiner, älterer Herr, Jahrgang 1933, der jede und jeden in seinem Umfeld siezte, selbst wenn man sich schon viele Jahre kannte. Dabei war es nicht das strenge, autoritäre, sondern eher das höfliche, auf einen respektvollen Abstand bedachte „Sie“, das er pflegte. In einem Verein, der sich gegen überkommene Moralvorstellungen und für die Liberalisierung von Liebesbeziehungen, für antiautoritäre Erziehung, Kinderläden und die Politisierung des Privaten stark gemacht hatte, wirkte das ein wenig anachronistisch. Aber es verlieh ihm eine eigene Würde.</p>
<p>Auch der weitere Kontakt mit ihm war eigen: Seine bevorzugten Medien waren das Telefon (natürlich Festnetz), eine Schreibmaschine (Marke Olympus), ein Faxgerät – und natürlich die Briefpost. Wenn am Wochenende ein neuer politischer Skandal auftauchte, dann lag am Montagvormittag pünktlich zu „Dienstbeginn“ ein ausführliches Fax in der HU-Geschäftsstelle vor: Informationen darüber, was passiert war; Vorschläge, wie man dagegen vorgehen könne, wer die richtigen Adressaten sind, was dabei zu beachten sei und welche Journalist*innen dafür ansprechbar sind. Die erste Welle. In den nächsten Tagen folgten umfangreiche Briefkuverts: lesenswerte Zeitungsbeiträge zum Thema, aber auch Fachaufsätze und persönliche Erläuterungen zu einzelnen Hintergründen. Die zweite Welle. Dazwischen immer wieder Telefonate mit der Geschäftsführung, Vorstandsmitgliedern, anderen aktiven Mitgliedern – ob die Nachrichten angekommen, erste Schritte schon unternommen worden seien. Schnell wurde klar: Der Mann nahm seine Anliegen wirklich ernst, er war gut organisiert und blieb beharrlich am Ball. Das konnte im Tagesgeschäft manchmal nerven – nicht jeder hatte so viel Zeit wie er – aber es prägte die Beziehung. Daraus entstanden zum Teil langjährige Freundschaften (so zur früheren HU-Geschäftsführerin Helga Killinger) und eine fast familiäre Bindung, vor allem zur Familie Haupt.</p>
<p>Wie ernst Herr Saborowski sein Engagement für die Bürgerrechte nahm, wurde spätestens deutlich, wenn er sich in seinen jährlichen Urlaub nach Ramsau (Hotel Rösselhof) verabschiedete – natürlich mit Schreibmaschine, um seine Korrespondenzen fortsetzen zu können, inklusive Abmeldung in der HU-Geschäftsstelle mit seiner Erreichbarkeit per Telefon und Fax im Hotel. Dass dieses politische Engagement für ihn allmählich bedeutsamer als seine Tätigkeit als Oberinspektor bei der Deutschen Bundespost wurde, zeigte sein Versuch, während der letzten Berufsjahre einen unbezahlten Sonderurlaub oder zumindest eine Teilzeitbeschäftigung zu erwirken (die „Altersteilzeit“ war 1986 noch nicht eingeführt). Er wollte die gewonnene Zeit nutzen, um sich mehr in der HU zu engagieren. Das wurde ihm verwehrt. Der offensichtliche Groll darüber findet sich in seinem Schreiben an den Amtsvorsteher des Postamts, in dem er sich jegliche Anteilnahme des Arbeitgebers nach seinem Tod verbat. Die verpasste Zeit holte er später mehr als auf, mit den vielen Jahren, in denen er als „Ruheständler“ in der HU aktiv war.</p>
<h3 class="">Der moderne Mann</h3>
<p>Doch wie so oft: Der erste Eindruck trügt. Ein Blick zurück auf die 1970er Jahre, in denen Herr Saborowski das Gesicht und die Stimme des niedersächsischen Landesverbandes der HU war, zeigt ein anderes Bild: Als im Zuge der neuen Frauenbewegung das absolute strafrechtliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs immer mehr in die Kritik gerät, einigte sich die HU nach internen Diskussionen auf eine Reform des § 218 StGB mit einer dreimonatigen Fristenregelung. Nachdem ein erster Liberalisierungsversuch 1974 am Bundesverfassungsgericht scheiterte, engagierten sich vor allem die Frauen in der HU für einen zweiten Versuch einer liberaleren Regelung. Und mittendrin Herr Saborowski: Er verteilte in der Fußgängerzone Hannovers Flugblätter, in denen für die Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs geworben wurde; warb gegenüber dem Vorstand dafür, die Aufrufe so anzupassen, dass sie auch Männer ansprechen und für die Proteste mobilisieren; setzte sich für eine bundesweite Kampagne der HU ein. All das von einem Mann, der selbst nie in einer festen Partnerschaft lebte, für den Familienplanung kein persönliches Thema war. Sich für die Rechte der Schwangeren einzusetzen, entsprach seinem Verständnis von Selbstbestimmung und Autonomie, von Gleichberechtigung und Solidarität. Dafür bedurfte es keiner eigenen Betroffenheit.</p>
<p>Zu diesem Bedürfnis nach Autonomie und weitgehender Selbstbestimmung passte auch sein jahrzehntelanges Engagement für die Anerkennung von Patientenverfügungen und die Liberalisierung des Sterbens. Selbstbestimmung von der Geburt bis zum Lebensende: das war für ihn als Alleinstehenden nicht zuletzt eine lebenspraktische Frage. Auch in seinen letzten Jahren bestand er gegen alle Empfehlungen und jeden Rat darauf, weiterhin allein zu leben und lehnte jeglichen Umzug in ein betreutes Wohnen oder ein Heim ab. Dieser Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben ging für ihn in Erfüllung.</p>
<h3 class="">Der Sammler und das insti&shy;tu&shy;ti&shy;o&shy;nelle Ged&auml;chtnis</h3>
<p><em>Sommer 2007</em>: Der versammelte juristische Sachverstand der HU traf sich in Hannover, um eine Stellungnahme zur anstehenden Reform der Strafprozessordnung zu erarbeiten. Mit dem Gesetzentwurf sollten alle verdeckten Ermittlungsmaßnahmen neu geregelt – sprich: ausgeweitet – werden. Zur Runde gehörten unter anderem Burkhard Hirsch, Till Müller-Heidelberg, Fredrik Roggan und Rosemarie Will – sowie: Gerhard Saborowski. Im Laufe der Diskussion kam die Idee auf, die neuen Befugnisse, etwa zur Verbindungsdatenabfrage und Vorratsdatenspeicherung, mit der Überwachung des klassischen Postverkehrs (der Beschlagnahmung von Briefpost) zu vergleichen. Dabei stellt sich heraus, dass jener Eingriff in das Briefgeheimnis (anders als von den meisten erwartet) unter relativ einfachen Voraussetzungen möglich war. Dazu der Kommentar von Herrn Saborowski: „Da haben wir 1968 wohl nicht richtig aufgepasst.“ Hier offenbarte sich nicht nur ein kleiner Schalk, sondern auch der Chronist der Bürgerrechte.</p>
<p>Herr Saborowski stand für die Kontinuität der HU und ihrer Anliegen. In der 1961 gegründeten Organisation sammelten sich im Laufe der Jahre unterschiedliche Generationen, die in verschiedenen Phasen der Bundesrepublik (beziehungsweise zu einem kleinen Teil auch in der DDR) aufgewachsen waren und unterschiedliche Erfahrungen und Haltungen zu bürgerrechtlichen Kernfragen entwickelt hatten. Während für die einen die Notstandsgesetze, für andere die Rasterfahndung oder für dritte die Vorratsdatenspeicherung der maßgebliche sicherheitspolitische Tabubruch waren, gehörte Gerhard Saborowski zu den wenigen, die alle drei Debatten miterlebt hatten. Und nicht nur das: Im Unterschied zu vielen Vertreter*innen seiner Generation ruhte er sich nicht auf „seiner“ Geschichte aus, sondern mischte sich auch in die Debatten der jüngeren Generationen ein, auch wenn sie ihn persönlich nicht mehr betrafen, etwa als es um die Onlinedurchsuchung von Computern ging.</p>
<p>In diesem Engagement konnte er nicht nur auf seine Erfahrungen, sondern auch auf ein umfangreiches Wissen zu den meisten bürgerrechtlichen Themen zurückgreifen, das er sich über die Jahre angeeignet hatte. Die Grundlage dafür war sein ständiger Informationshunger. Um diesen zu stillen, besuchte er regelmäßig die Hannoveraner Stadtbibliothek, wo er sich juristische und wissenschaftliche Fachliteratur besorgte sowie die Zeitungen systematisch auswertete. Daneben hielt er laufend Kontakt zu Redaktionen, Abgeordnetenbüros und der Bundestagsverwaltung. Wenn er im Radio oder Fernsehen neue Aspekte aufschnappte, ließ er sich die Manuskripte der Sendungen zuschicken, verteilte sie anschließend in der HU. So versorgte er die HU-Geschäftsstelle nach jeder Präsentation des seit 1997 erscheinenden <em>Grundrechte-Reports</em> mit einer Medienauswertung, die jedem professionellen Ausschnittdienst zur Ehre gereicht hätte. All dies mit einer Beharrlichkeit und Disziplin, die ihresgleichen sucht.</p>
<p>Wie gut er informiert war, konnte man immer wieder bestaunen: So wusste er oft als erster davon, wann ein Gesetzentwurf zur entscheidenden Beratung im Kabinett oder in den Bundestags-Ausschüssen auf der Tagesordnung stand, während die Journalist*innen oder Mitarbeiter*innen der HU, die sich dank des Internets im Informationsvorteil wähnten, davon noch nichts gehört hatten. Seine über die Jahre gewachsene Expertise beruhte nicht zuletzt auf einer umfangreichen Sammlung von Zeitungsartikeln, Fachliteratur, Rundfunk- und Fernsehmanuskripten; Materialien, die er im Laufe der Jahrzehnte zu den Themen der HU angelegt hat und die Teil seines Nachlasses ist. Was damit geschehen soll, ist derzeit noch offen.</p>
<h3 class="">Der Verfas&shy;sungs&shy;sch&uuml;tzer, ein R&auml;tsel und ein Verm&auml;chtnis</h3>
<p>In dieser Sammlung dürften sich viele Unterlagen zu der Geschichte, den Befugnissen und politischen Skandalen des Verfassungsschutzes und anderer Geheimdienste finden – ein Themenbereich, zu dem sich Herr Saborowski immer wieder engagierte. Als Mitte der 1970er Jahre ruchbar wurde, dass der Verfassungsschutz an verdeckten Überwachungsmaßnahmen beteiligt war (ohne dass es dafür bereits gesetzliche Befugnisse gab), konfrontierte er den niedersächsischen Innenminister immer wieder mit entsprechenden Widersprüchen. Als sich 1980 erstmals ein Arbeitskreis der HU mit dem Verfassungsschutz befasste, aus dem schließlich ein <em>Memorandum zur Reform des Verfassungsschutzes</em> hervorging (HU-Schriften Nummer 11, München 1981), gehörte er neben Werner Holtfort, Till Müller-Heidelberg und Jürgen Seifert dazu. Und als die HU dreißig Jahre später – diese Tradition wiederaufnehmend – eine erneute Kampagne zum Verfassungsschutz aufnahm und sich für dessen Abschaffung einsetzte, da war er wieder dabei. Insofern ist (oder wäre) die nach seinem Tod aufgetauchte Anzeige aus der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung anlässlich seines 50. Geburtstags eine sehr treffende Gratulation.</p>
<p><img decoding="async" class="aligncenter wp-image-20504" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/04/1983-Anzeige-Saborowski.png" alt="" width="323" height="148" /></p>
<p>Ob diese Anzeige allerdings jemals erschienen ist, bleibt rätselhaft, denn keiner der Beteiligten kann sich daran erinnern, sie aufgegeben zu haben. Dass Herr Saborowski sich damit selbst eine Ehrung verschaffen wollte, ist unwahrscheinlich. Noch rätselhafter ist nur ein angebliches Antwortschreiben des niedersächsischen Innenministers, der sich über diese unrechtmäßige Verwendung des geschützten Begriffs bei den mutmaßlichen Anzeigen-Aufgebern beschwerte. Möglicherweise handelt es sich bei all dem um einen weiteren geplanten Aprilscherz auf Kosten des Verfassungsschutzes, wie sie Herr Saborowski mehrfach in Umlauf brachte.</p>
<h3 class="">&ndash;</h3>
<p>Am 19. Februar 2026 fand in Hannover die Trauerfeier für Herrn Saborowski statt. Sie sollte, so sein ausdrücklicher Wunsch, in bescheidenem Rahmen stattfinden, ohne religiöse Ansprachen, nur möglichst mit einem Grußwort der Humanistischen Union. So bescheiden er stets aufgetreten war, so bescheiden wollte er auch abtreten. Dass sein Wunsch in Erfüllung ging, dafür sorgten an diesem Tag vor allem Hannes und Evelyn Haupt sowie deren Söhne Moritz und Felix, die für viele Jahrzehnte seine zweite Familie in Hannover waren. Für die Humanistische Union sprach Wolfram Grams vom Bundesvorstand.</p>
<p>Wie es der Zufall will: Wenige Tage nach der Trauerfeier meldete DIE ZEIT vom 5. März 2026 einen neuen Skandal des Verfassungsschutzes. Demzufolge hatte die Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht vor zwei Jahren einer Mitarbeiterin nach Vorwürfen des Verfassungsschutzes in der Probezeit gekündigt. Die Verfassungsschützer hatten die Hochschule darauf hingewiesen, dass ihre Mitarbeiterin Liv H. mehrere rechte Plattformen, unter anderem ein Datingportal sowie eine Kinderwunsch-Plattform für weiße Rassist*innen betreibe, und sich in Interviews juden- und islamfeindlich sowie gewaltbefürwortend äußere. Die Hochschule entließ ihre Mitarbeiterin daraufhin kurzfristig, ohne vorher mit ihr über die Vorwürfe gesprochen oder ihr Gelegenheit zur Erwiderung gegeben zu haben. So blieb ihr nur, im Nachhinein die Verrufserklärung des Verfassungsschutzes korrigieren zu lassen. Als sie das endlich erreicht hatte – der Verfassungsschutz musste mittlerweile selbst einräumen, dass eine Dritte einfach den fremden Namen für ihre Online-Aktivitäten genutzt hatte – war sie bereits ein Jahr lang arbeitslos und ihre Stelle an der Hochschule längst wieder besetzt.</p>
<p>Für Herrn Saborowski, der in seinem Umfeld mehrere solcher „Missgeschicke“ erlebt hatte und die Wirkung solcher „Verrufserklärungen“ nur zu gut kannte, wäre dieser Fall ein weiterer Baustein in der Skandal-Chronik des Verfassungsschutzes gewesen. Ein Fax mit entsprechenden Empfehlungen, was gegen solche Ungerechtigkeit zu tun ist, wäre eine Selbstverständlichkeit gewesen.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Sven Lüders</em></p>
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		<title>Filme, Fakes, Fakten &#8211; Debatten über Dokumentationen zur Demokratie</title>
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		<pubDate>Tue, 07 Apr 2026 09:40:34 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Humanistische Union (HU) und die Volkshochschule (VHS) Marburg setzen ihre Veranstaltungsreihe Filme, Fakes, Fakten setzen auch im Sommersemester 2026 fort. An zwei Terminen werden Fernsehdokus vorgestellt und deren Inhalte diskutiert. Der erste Termin ist Mittwoch, 22. April. Zur Diskussion steht von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr die Fernsehdokumentation Aufstieg rechts: Wie die AfD wurde, [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Humanistische Union (HU) und die Volkshochschule (VHS) Marburg setzen ihre Veranstaltungsreihe <em>Filme, Fakes, Fakten</em> setzen auch im Sommersemester 2026 fort. An zwei Terminen werden Fernsehdokus vorgestellt und deren Inhalte diskutiert.</p>
<p>Der erste Termin ist Mittwoch, 22. April. Zur Diskussion steht von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr die Fernsehdokumentation <em>Aufstieg rechts: Wie die AfD wurde, was sie ist</em>. Wie wurde aus einer Euro-skeptischen Partei eine rechtsextreme Kraft? Welche Mechanismen nutzt die AfD bei ihrer Propaganda? Wie wäre ihr weiterer Aufstieg wohl noch zu verhindern? Diese Fragen stehen im Zentrum der nächsten Veranstaltung in der Reihe <em>Filme, Fakes, Fakten</em>.</p>
<p><strong>Zu der kostenfreien Veranstaltung in der Volkshochschule Marburg an der Biegenstraße ist eine Anmeldung bis Sonntag, 19. April, erforderlich. Um einen Platz für die Veranstaltung zu buchen, klicken Sie bitte <a href="https://www.vhs-marburg.de/kurssuche/kurs/Filme-Fakes-Fakten-Aufstiegs-rechts/261-11200">hier</a>.</strong></p>
<p>Der Folgetermin in der Reihe <em>Filme, Fakes, Fakten</em> ist Mittwoch, 20. Mai. Von 18:30 bis 20:00 Uhr wird die Fernsehdokumentation <em>&#8222;Der Aufsteiger&#8220;: Wie</em><br />
<em>Propaganda und Lügen Adolf Hitler zur Macht verhalfen</em> gezeigt und anschließend diskutiert. Auch zu dieser kostenfreien Veranstaltung ist eine vorherige Anmeldung bei der VHS Marburg erforderlich.</p>
<p>In seinem Buch <em>Mein Kampf</em> hat Adolf Hitler offen angekündigt, was er vorhatte. Dennoch wurde er mit den Stimmen der Zentrumsfraktion zum<br />
Reichskanzler gewählt. Die Veranstaltung in der Reihe <em>Fakes, Fakten, Filme</em> soll den Blick dafür schärfen, wie seine Propaganda wirkte und welche Strukturen daraus heute wiederzufinden sind. Sie soll den Blick auf die Lügen lenken, denen viele Menschen Glauben geschenkt haben.</p>
<p>Mit ihrer gemeinsamen Veranstaltungsreihe wollen die HU und die VHS Marburg grassierenden Verschwörungserzählungen entgegentreten. Zur Diskussion stellen sie dabei Fernsehdokumentationen aus den Mediatheken von ARD und ZDF.</p>
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