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	<title>Europa / Internationales Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Nachruf: Klaus von Freyhold (1939 – 2026)</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/nachruf-klaus-von-freyhold-1939-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2026 11:21:30 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Klaus von Freyhold starb in Bremen am 14. Januar 2026. Er wäre am 4. August dieses Jahres 87 Jahre alt geworden, wäre er nicht seinem Krebsleiden erlegen. Wir haben mit ihm ein langjähriges und sehr aktives Mitglied verloren. Klaus wurde in Frankfurt am Main 1962, kurz nach Gründung des Vereins, Mitglied der Humanistischen Union. In [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/nachruf-klaus-von-freyhold-1939-2026/">Nachruf: Klaus von Freyhold (1939 – 2026)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Klaus von Freyhold starb in Bremen am 14. Januar 2026. Er wäre am 4. August dieses Jahres 87 Jahre alt geworden, wäre er nicht seinem Krebsleiden erlegen. Wir haben mit ihm ein langjähriges und sehr aktives Mitglied verloren.</p>
<p>Klaus wurde in Frankfurt am Main 1962, kurz nach Gründung des Vereins, Mitglied der Humanistischen Union. In Frankfurt, Aachen, Makerere (Uganda) und Dar-es-Salaam (Tanzania) studierte er Soziologie, Politikwissenschaft, Psychologie, Wirtschaft und Landwirtschaft, unter anderem bei Horkheimer und Adorno.</p>
<p>Zusammen mit seiner ersten Frau Michaela von Alth ging er nach Tansania, wo er von 1970 bis 1980 im Landwirtschaftsministerium in Dar-es-Salaam beschäftigt war. Zuvor, 1965, wurde der gemeinsame Sohn Hanno geboren. 1974 kam Klaus zweiter Sohn, Joachim Makoye, zur Welt. Sodann war Klaus in mindestens 31 Ländern in Afrika, Asien und in der Karibik in der Entwicklungshilfe als Consultant, Projektmanager, Organisator von Planungsworkshops, Moderator und als Vortragender tätig.</p>
<p>Auch privat erkundete er die Welt und war vor allem in den Bergen – skifahrend oder wandernd – und auf den Meeren – segelnd – unterwegs. Er bestieg den Kilimandscharo, überquerte die Alpen und reiste durch Chile auf den Spuren von Pablo Neruda. In Bewegung blieb er bis zuletzt und radelte zu seiner Chemotherapie.</p>
<p>Nach Bremen kam Klaus Anfang der 1980er Jahre, nachdem seine damalige Frau Michaela an der hiesigen Universität Professorin für Soziologie mit dem Schwerpunkt Entwicklungssoziologie wurde. Hier in Bremen lernte er auf einer Gartenparty der Humanistischen Union Ilse Wolfram, seine zweite Ehefrau kennen, mit der er bis zu seinem Tod verheiratet war.</p>
<p>Manches Mal trafen wir Bremer HU-Mitglieder uns an Klaus‘ und Ilses Wohnzimmertisch. Oft versorgte er uns mit Artikeln zu Themen, die ihn interessierten. Bis zuletzt war er an internationaler Politik und insbesondere Entwicklungspolitisch interessiert und in der Arbeitsgemeinschaft entwicklungspolitischer Gutachter aktiv.</p>
<p>Klaus habe ich als sehr regen, für jedes Gespräch offenen Menschen in Erinnerung. Wir beide stritten regelmäßig über die Zulässigkeit des Kopftuchtragens im öffentlichen Dienst, die Klaus als Laizist ablehnte. Zugewandt blieben wir uns trotz unter-schiedlicher Positionen immer.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Kirsten Wiese</em></p>
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		<title>Editorial</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/editorial-101/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2026 11:12:05 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder der Humanistischen Union, im Sommer 2026 bestimmen zwei Themen die Berichterstattung der Medien und damit unsere Wahrnehmung: Die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer und die Hitzeglocke, die über Deutschland liegt. Dass US-Präsident Trump versucht, die Fußball-Weltmeisterschaft in Nordamerika für sein eigenes Prestige zu instrumentalisieren, ist ihm nicht einmal vorzuwerfen, eher FIFA-Präsident Infantino, der schon in [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/editorial-101/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder der Humanistischen Union,</p>
<p>im Sommer 2026 bestimmen zwei Themen die Berichterstattung der Medien und damit unsere Wahrnehmung: Die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer und die Hitzeglocke, die über Deutschland liegt.</p>
<p>Dass US-Präsident Trump versucht, die Fußball-Weltmeisterschaft in Nordamerika für sein eigenes Prestige zu instrumentalisieren, ist ihm nicht einmal vorzuwerfen, eher FIFA-Präsident Infantino, der schon in der Vergangenheit – und in der absehbaren Zukunft wird sich das wohl nicht ändern – bei seinen Allianzen nicht wählerisch war. Einziges Kriterium scheint zu sein, dass die Kasse stimmt. Ähnlich wie bei früheren Sport-Großereignissen scheint das aber in der Berichterstattung anscheinend keine Rolle mehr zu spielen.</p>
<p>Wesentlich kritischer in heutiger Zeit ist die <em>Hitzewelle</em>. Warum einige Akteure den Klimawandel weiterhin leugnen und warum die Bundesregierung – obwohl sie den menschengemachten Klimawandel offiziell als existenzielle Bedrohung identifiziert – keine sichtbaren Schritte gegen den Klimawandel oder den Hitzeschutz für die Bevölkerung ergreift, ist mit den Maßstäben der Vernunft und Wissenschaft nicht zu erklären, sondern nur damit, welche Gewinne weiterhin mit fossilen Brennstoffen erzielt werden. Völlig verrückt wird es, wenn von der „Seele“ eines Verbrennungsmotors schwadroniert wird und ein großer deutscher Sportwagenhersteller versucht, Fahrverhalten und Fahrgeräusche eines Verbrenners elektronisch zu simulieren. Fazit: Sportwagen werden nicht wegen ihres Komforts und ihrer Fahrleistungen gekauft, sondern weil sie Krach machen und stinken.</p>
<p>All dies hat auch abseits der unmittelbaren Konsequenzen des Klimawandels dramatische Folgen: Wir sind durch die Ignoranz des Klimawandels auf die hohen Temperaturen nicht eingestellt. Schätzungen sprechen inzwischen von über 5.000 Hitzetoten; das sind erheblich mehr, als jährlich im Straßenverkehr ums Leben kommen. Wenigstens ein Wort des Bedauerns hätte ich mir von der Bundesregierung gewünscht – doch das passt wohl nicht zu der von ihr betriebenen Politik.</p>
<p>Auch an anderer Stelle sind die Pläne der Bundesregierung auf Kritik gestoßen. Besonders kritisch aus Sicht der Bürgerrechte ist die De-facto-Abschaffung des <em>Informationsfreiheitsgesetzes</em> (IFG). Bei Nichtregierungsorganisationen und einem Teil der Medien formiert sich breiter Widerstand. Gemeinsam mit über hundert Organisationen hat die Humanistische Union eine Erklärung unterzeichnet, die klar gegen die Regierungspläne Stellung bezieht.</p>
<p>Ein Gründungsimpuls der Humanistischen Union war die Kritik an der Macht der Kirchen in Deutschland – immer sind wir für die klare <em>Trennung zwischen Staat und Kirche</em> eingetreten. Dabei ging es uns früher vor allem um die in Deutschland etablierten christlichen Konfessionen, die katholische und die evangelische Kirche.</p>
<p>Aktuell sind weltweit zwei Strömungen zu beobachten: einerseits der Vatikan, der – bei aller berechtigen und notwendigen Kritik – seit dem Pontifikat Franzikus’ eine deutlich sozialpolitische Agenda verfolgt. Dazu kommt die aktuelle Enzyklika von Papst Leo XIV, die sich intensiv mit den aktuellen Entwicklungen der Künstlichen Intelligenz auseinandersetzt.</p>
<p>Im Kontrast dazu entwickelt sich eine Mischung aus religiösem Fundamentalismus einerseits und einem libertären und individualistischen Kapitalismus andererseits, die auf Carl Schmitt und Ayn Rand beruht. Damit wird die <em>Broligarchie</em> gerechtfertigt, eine Herrschaft der Tech-Milliardäre. Diese Männer [sic!] sehen sich als Aufhalter – Katechon – gegen den Antichristen. Peter Thiel, milliardenschwerer Investor, der insbesondere für PayPal und Palantir verantwortlich ist und die Karriere von US-Vizepräsident J.D. Vance massiv gefördert hat, ist ein wesentlicher Protagonist dieses religiösen Fundamentalismus.</p>
<p>Ende Mai wurde die 30. Ausgabe des <em>Grundrechte-Reports</em> veröffentlicht. „Ausgangspunkt für die staatlichen Verfassungsschutzberichte sind angebliche Sicherheitsbedürfnisse; Ausgangspunkt für den Grundrechte-Report sind Menschenwürde, Grundrechte und Rechtsstaat“, schrieb es Till Müller-Heidelberg, Mitbegründer und langjähriger Mitherausgeber des Grundrechte-Reports. Diese Worte leiten auch das Vorwort der aktuellen Ausgabe ein.</p>
<p>Seit 1997 dokumentieren wir Einschränkungen der Grundrechte durch Gesetze, Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsakte und sonstiges staatliches Handeln. Der autoritäre Staat kommt immer unverhohlener zum Vorschein. Prägend für das Jahr 2025 war die sprunghafte Militarisierung Deutschlands, deren Ausmaß seit dem Zweiten Weltkrieg beispiellos ist. Die schwarz-rote Koalition bereitet mit dem Erlass des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes die Wiedereinführung der Wehrpflicht vor und verpflichtet junge Männer zu einer Selbstauskunft über ihre „Wehrtüchtigkeit“ und zu einer umfangreichen Musterung. Damit steht in Aussicht, die Errungenschaft der Aussetzung der Wehrpflicht zu verlieren. In der Begründung des Wehrdienständerungsgesetzes hieß es 2011 noch: „Die mit gesetzlichen Pflichtdiensten verbundenen Grundrechtseingriffe [sind] nicht mehr zu rechtfertigen.“ Heute kommt der Gesetzgeber offenbar zu einer anderen Bewertung.</p>
<p>Doch neben dem Ausbau von Militär und Sicherheitsbehörden ist auch der zunehmende <em>Überwachungskapitalismus</em> eine Gefahr für die Menschenrechte. Teilweise geht er mit staatlichen Überwachungsmaßnahmen und der parallel stattfindenden Militarisierung Hand in Hand, wie die Nutzung von Palantir für die staatliche Überwachung zeigt. Teilweise fördern solche Unternehmen eine faschistische Politik, wie sie in Deutschland auch auf politischer Ebene verstärkt zu beobachten ist.</p>
<p>Die Zeitschrift <strong>vor</strong><em>gänge</em> ist seit vielen Jahren das zentrale Organ der Humanistischen Union, mit dem wir unsere inhaltlichen Positionen und Themen voranbringen wollen. Um dies zu verstärken, wollen wir mit einem neuen Veranstaltungsformat die behandelten Themen in die Öffentlichkeit tragen: <strong>vor</strong><em>gänge im Hier und Jetzt</em> ist eine Reihe von weitgehend virtuellen Diskussionsveranstaltungen, in der wir künftig eine Debatte über die Themen der <strong>vor</strong><em>gänge</em> führen wollen. Die ersten beiden Veranstaltungen befassten sich mit den Ausgaben zu <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-diskursraeume-videoaufzeichnung/"><em>Einengung der Diskursräume</em></a> und <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-weniger-demokratie-wagen-videoaufzeichung/"><em>Weniger Demokratie wagen?</em></a>. Deren Aufzeichnungen sind auf unserer Homepage humanistische-union.de zu finden. Ich wünsche viel Freude und viele neue Erkenntnisse und Einsichten beim Ansehen der Aufzeichnungen und der Lektüre der Ausgaben. Wir werden die Reihe nach der Sommerpause fortführen.</p>
<p>Es grüßt Sie und Euch herzlich</p>
<p><em>Stefan Hügel</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/editorial-101/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/</link>
		
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		<pubDate>Thu, 21 May 2026 09:58:11 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Heute, am 21. Mai 2026, wurde der „Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Jubiläumsausgabe des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Heute, am <strong>21. Mai 2026</strong>, wurde der <em>„Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“</em> in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt.</p>
<p>Die <strong>Jubiläumsausgabe</strong> des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den Waffen“: Zum einen bewaffnet sich der Staat durch Sondervermögen mit Rekordausgaben für Militär und durch eine Stärkung der Bundeswehr – und greift dabei in Grundrechte der Bürger*innen ein. Zum anderen weiten Bund und Länder ihre Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse für Polizei, Geheimdienste und andere Behörden aus, von Staatstrojanern über Datenanalysen mit Palantirs „Gotham“ bis zu biometrischen Abgleichen und automatischer Gesichtserkennung. Daneben verschärfen sich die Krisen für die Menschenrechte mit Blick auf den Wohnungsmangel, den Klimawandel, die Rechte von Geflüchteten und Menschen am Rande des Existenzminimums.</p>
<p>Der Report versteht sich als <strong>„alternativer Verfassungsschutzbericht“</strong> und bespricht Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Er wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p><strong>Herta Däubler-Gmelin</strong>, Rechtsanwältin, frühere Bundesministerin der Justiz und langjährige Bundestagsabgeordnete, präsentierte den Grundrechte-Report. Sie hob die aktuell immense Bedeutung des Grundrechtsschutzes hervor: „In unserer Zeit ist Sorge um die Wirksamkeit der Grund- und Menschenrechte besonders geboten. Nicht allein wegen der Aggressionskriege, Konflikte und immer noch zunehmenden autoritären Tendenzen, sondern auch, weil globale – technische – Standards, z.B. in KI-Systemen, trotz ihrer Nützlichkeit und Bequemlichkeit immer häufiger unsere Freiheitsrechte einengen – oder auch die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefährden.“</p>
<p><strong>Leo D’Andola</strong>, Schüler, berichtete über die Schulstreiks gegen die Wehrpflicht: „Oft redet die Bundesregierung, wenn sie beispielsweise über das Wehrdienstmodernisierungsgesetz spricht, über Sicherheit. Aber wir Jugendliche fühlen uns nicht sicher – nicht, wenn wir einen Fragebogen bekommen, den wir für die Bundeswehr ausfüllen müssen; nicht, wenn wir der Bundesregierung mitteilen müssen, wenn wir für längere Zeit ins Ausland gehen; und nicht, wenn wir über die kommenden Maßnahmen nachdenken – über Musterung, Sammlung unserer persönlichen Daten und die mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht.&#8220;</p>
<p><strong>Ahmad Mosamem Rahimi</strong>, der vor den Taliban fliehen musste, berichtete über den Umgang der Bundesregierung mit ihm und anderen Afghan*innen, denen Deutschland Schutz zugesagt hatte: „Obwohl ich alle meine Unterlagen hatte und mir versprochen worden war, dass ich nach Deutschland kommen dürfe, wartete ich in Pakistan fast zwei Jahre lang auf mein Visum. Während dieser Zeit wusste ich nicht, ob und wann ich nach Deutschland einreisen könnte oder ob die pakistanische Polizei mich nach Afghanistan zurückschicken würde, wo ich der Verfolgung durch die Taliban ausgesetzt wäre. Während dieser ganzen Zeit musste ich Ausbeutung, Misshandlung und einen tiefen Mangel an Respekt erdulden.“</p>
<p><strong>Athena Möller</strong>, Jura-Studentin und Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte, führte für die Redaktion durch die Veranstaltung. Sie stellte fest: „Es ist zunehmend anmaßend, von der Bevölkerung und insbesondere der jüngeren Generation Loyalität gegenüber dem deutschen Staat zu erwarten, während dieser ihre Grundrechte nicht ausreichend wahrt. Obwohl die Grundrechte 2025 besorgniserregend oft und intensiv verletzt wurden, scheinen Politik und Staatsapparat diesbezüglich kaum Konsequenzen tragen zu müssen. Der Grundrechte-Report nimmt sie in die Pflicht und stellt klar, welche Vorgehensweisen aus welchen Gründen zu beanstanden und zu verurteilen sind.“</p>
<p>Das Buch ist ab dem <strong>27. Mai 2026</strong> über den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen (<a href="http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/">http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/</a>). Rezensionsexemplare (auch als pdf) zu Pressezwecken können über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interview-Wünsche wenden Sie sich bitte an Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey unter 030/2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2026 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Nina Diarra, Franziska Görlitz, Rolf Gössner, Max Putzer, Rainer Rehak, Theresa Tschenker, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2026, ISBN: 978-3-596-71370-7, 240 Seiten, 15,00 Euro.</p>
<p><img decoding="async" width="160" height="243" class="size-full wp-image-20538 alignleft" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/grr2026-e1779113755894.jpeg" alt="" /></p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2026 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Editorial</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-257/publikation/editorial-99/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Apr 2026 09:13:28 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder der Humanistischen Union, der Schwerpunkt unserer bürgerrechtlichen Arbeit liegt in der deutschen Innenpolitik. In den vergangenen Wochen wurde aber auch der hiesige Mediendiskurs von zwei Vorgängen beherrscht, die ihren Ursprung in den USA haben. Welchen Einfluss sie mittelfristig auf die deutsche (Innen-)Politik haben, ist noch nicht abzusehen. Im Januar 2026 wurden durch Beamte [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-257/publikation/editorial-99/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder der Humanistischen Union,</p>
<p>der Schwerpunkt unserer bürgerrechtlichen Arbeit liegt in der deutschen Innenpolitik. In den vergangenen Wochen wurde aber auch der hiesige Mediendiskurs von zwei Vorgängen beherrscht, die ihren Ursprung in den USA haben. Welchen Einfluss sie mittelfristig auf die deutsche (Innen-)Politik haben, ist noch nicht abzusehen.</p>
<p>Im Januar 2026 wurden durch Beamte der US-amerikanischen Einwanderungsbehörde ICE (Immigration and Customs Enforcement) zwei Menschen erschossen, was international ungewöhnlich hohe Wellen schlug – womöglich auch deswegen, weil es weiße, gut integrierte US-Bürgerinnen und -Bürger betraf. Die ICE, deren Haushaltsmittel durch die Regierung Trump massiv erhöht wurden, fällt bereits seit längerer Zeit durch rabiates Vorgehen gegen „illegale“ Immigrantinnen und Immigranten in den USA auf. Nach den Tötungen solidarisierte sich Präsident Trump schnell mit den Tätern und sprach von „Notwehr“. Bilder, die in den sozialen Medien kursieren, lassen einen anderen Eindruck entstehen.</p>
<p>In Deutschland ist es vor allem die AfD, die nun offenbar eine der ICE vergleichbare Behörde fordert. Doch der Diskurs über „irreguläre“ Migration ist inzwischen weit in die bürgerlichen Parteien vorgedrungen – bis hin zu den Grünen, wo Cem Özdemir, immerhin Kandidat für das Amt des Ministerpräsidenten in Baden-Württemberg, schon lange vor dem dafür zu Recht kritisierten Bundeskanzler Friedrich Merz seine <em>Tochter</em> als Argument gegen Migranten ins Feld geführt und sich bereits 2016 mindestens implizit für <em>Racial Profiling</em> ausgesprochen hat – gegen seine damalige Co-Vorsitzende Simone Peter.</p>
<p>Als besonders gruselig erweisen sich die Veröffentlichungen und Erkenntnisse im Fall des <em>Sexualstraftäters</em> Jeffrey Epstein. Dabei scheint das Leid, das offenbar vielen jungen Frauen und Mädchen angetan wurde, nur die (justiziable) Spitze des Eisbergs zu sein. Gesamtgesellschaftlich bedeutungsvoller ist, dass hier allem Anschein nach gerade ein Elitennetzwerk offengelegt wird, das sich Verschwörungserzählerinnen und -erzähler kaum fantasievoller hätten ausmalen können. Und noch erschütternder: Herkunft und politische Ausrichtung scheinen keine Rolle zu spielen; es zählt offenbar allein die Zugehörigkeit zu einer wie auch immer definierten „Elite“. In den veröffentlichten Dokumenten wird aus der US-amerikanischen Politik Bill Clinton ebenso genannt wie Donald Trump – dieser freilich wesentlich häufiger –, aus dem europäischen Hochadel Prinz (i. R.) Andrew von Großbritannien ebenso wie Kronprinzessin Mette-Marit von Norwegen, und auch der linke Intellektuelle Noam Chomsky unterhielt offenbar beste Beziehungen zu Epstein und seinem Netzwerk. Immerhin: Nach Epstein selbst vor vielen Jahren sind jetzt in Großbritannien auch Andrew Mountbatten-Windsor und Peter Mandelson ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten. Grund dafür – und vielleicht auch das ein Indiz, dass es nicht primär um Sexualstraftaten geht – war offenbar die Weitergabe vertraulicher Dokumente. Es sieht aber gerade ganz danach aus, dass viele Täterinnen und Täter keine wesentlichen Konsequenzen zu befürchten haben.</p>
<p>Aber Vorsicht: Nicht jeder Name, der in den veröffentlichten Unterlagen auftaucht, gehört allein deswegen schon zum Kreis der Verantwortlichen. Dennoch ist es letztlich eine Herausforderung für den Rechtsstaat, zu verhindern, dass Personen aufgrund ihrer Machtposition – gesellschaftlich, politisch oder wirtschaftlich – über dem Gesetz stehen. Daran, wie gut ihm das gelingt, werden wir seine Effektivität und Resilienz messen müssen. Und auch die Medien müssen bei der Aufklärung solcher Netzwerke unterstützen – auch über kurzfristige Tagesereignisse und die berechtigte Aufregung über Sexualstraftaten hinaus.</p>
<p>Eine Frage der Zugehörigkeit zu Eliten ist auch die militärische Ausrichtung einer Gesellschaft einschließlich der Frage der Wehrpflicht. Seit Januar 2026 gilt wieder die Wehrerfassung für junge Männer und Frauen – für letztere bekanntlich freiwillig – in Deutschland. Erste Zahlen deuten darauf hin, dass die Betroffenen sich eher abwartend verhalten. „Ühr Schachfijure hann et Denke jeliert / un springen einfach vum Brett“, sang der Kölner Sänger Wolfgang Niedecken, damals mein großes Idol, Anfang der 1980er-Jahre. 40 Jahre und zwei Bundesverdienstkreuze später hat er seine Meinung geändert: Heute hält er die damalige Militärpolitik anscheinend für richtig. Was wir wirklich gelernt haben, sei dahingestellt, doch die Schachfiguren sind auch heute noch der richtige Begriff: Wenn wir schon über Militär und Wehrpflicht sprechen, sollte uns klar sein, dass gerade das Leben „einfacher“ Soldatinnen und Soldaten – wie bei Bauern im Schach – jederzeit zur Disposition der militärischen Führung steht, wenn es einem strategischen Vorteil dient. Gerade im Zeitalter von KI-gestützten Präzisionswaffen und Kampfdrohnen hat ein Soldat oder eine Soldatin der Infanterie im Gefecht kaum eine Überlebenschance. 2016 gedachten wir des Gemetzels von Verdun mit (zeitbedingt) wesentlich weniger fort-entwickelten Waffen – haben wir das alles schon wieder vergessen?</p>
<p>In den 1980er Jahren warnte die Friedensbewegung angesichts der atomaren Hochrüstung auf beiden Seiten des Eisernen Vorhangs vor einem Krieg, der vermutlich das Ende der Menschheit bedeutet hätte. Das wird übrigens nicht schon allein dadurch falsch, dass die Gegenseite versucht hat, politischen Einfluss zu nehmen. Die politische Führung in Ost und West hat damals die Zukunft von uns allen aufs Spiel gesetzt, und wir verdanken es vielleicht nur dem Zufall, dass es nicht zum Äußersten gekommen ist – erinnert sei hier nur an den Fall des sowjetischen Offiziers Stanislaw Jewgrafowitsch Petrow, dessen mutiges und umsichtiges Handeln 1983 einen Atomkrieg gerade noch verhinderte. Diese Form des <em>Russisch Roulette</em> heute als politischen Er-folg darzustellen, ist zynisch.</p>
<p>Die Friedensbewegung der 1980er Jahre ist in diesem Jahr in Berlin Abiturschwerpunkt im Fach Geschichte – und wir freuen uns, dazu etwas beitragen zu können: Mit einer Förderung der Berliner Landeszentrale für politische Bildung konnten wir die Ausstellung <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/die-friedensbewegung-1980er-jahre-in-der-brd-fokus-west-berlin/"><em>Friedensbewegung der 1980er Jahre in der BRD – Dokumente mit Fokus auf West-Berlin</em></a> zusammenstellen, die auch online frei verfügbar ist und noch bis Ende März im Foyer des Robert-Havemann-Saals im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin gezeigt wird. Bei dieser Gelegenheit sei gerne an unser Angebot für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende erinnert, im ersten Jahr beitrags-frei Mitglied der Humanistischen Union zu werden.</p>
<p>An dieser Stelle will ich noch auf die <strong>vor</strong><em>gänge</em> hinweisen, in denen wir wichtige Schwerpunkte unserer Arbeit behandeln. Die Humanistische Union sieht sich bekanntlich besonders der Äußerungsfreiheit verpflichtet. Diese steht gerade von unterschiedlichen Seiten unter Druck: vom digitalen Kapitalismus und von Inhalts-fluten, die es schwermachen, Information, Falschinformation, Desinformation, massenhaft vervielfältigte Verschwörungsnarrative und Meinung auseinanderzuhalten. Von einer (vermeintlichen?) <em>Cancel Culture</em>, die gerne von der rechten Seite des politischen Spektrums der Linken vorgehalten wird, während gleichzeitig rechte Akteure gegen subalterne, linke, progressive, feministische, antifaschistische Akteure oder sexuelle und kulturelle Minderheiten auf-wiegeln und somit mindestens ebenso zu reaktionär begrenzten öffentlichen Diskurs(räum)en führen. Und nicht zuletzt von rechtlichen Einschränkungen, durch die versucht wird, gegen kritische Äußerungen das Strafrecht und den Verfassungsschutz in Stellung zu bringen. Unsere gerade erscheinende neue Ausgabe der <strong>vor</strong><em>gänge</em> Nummer 253 will es unternehmen, dieses Feld differenziert zu betrachten und der direkten und indirekten Einengung von Diskursräumen entgegenzuwirken.</p>
<p>Alle diese Beispiele zeigen, dass die Bedeutung und die Bedrohung der bürgerrechtlichen Grundfreiheiten unvermindert fortbesteht. Darum lohnt es sich, für diese Grundrechte zu kämpfen. Und dafür steht die Humanistische Union.</p>
<p>Herzliche Grüße</p>
<p><em>Stefan Hügel</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-257/publikation/editorial-99/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>REZENSION: Von der völkerrechtswidrigen Blockade Gazas zum Völkermord</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/rezension-von-der-voelkerrechtswidrigen-blockade-gazas-zum-voelkermord/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Mar 2026 12:23:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Völkermord in Gaza – Eine politische und rechtliche Analyse ist der Titel des im März 2025 erschienen Buches von Helga Baumgarten und Norman Paech. Darin analysieren die Autor*innen die Hintergründe des Überfalls der Hamas und anderer Gruppen am 7. Oktober 2023. Als Antwort auf den Angriff im Oktober begann Israel mit der Bombardierung des Gazastreifens. [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/rezension-von-der-voelkerrechtswidrigen-blockade-gazas-zum-voelkermord/">REZENSION: Von der völkerrechtswidrigen Blockade Gazas zum Völkermord</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><i>Völkermord in Gaza – Eine politische und rechtliche Analyse</i> ist der Titel des im März 2025 erschienen Buches von Helga Baumgarten und Norman Paech. Darin analysieren die Autor*innen die Hintergründe des Überfalls der Hamas und anderer Gruppen am 7. Oktober 2023. Als Antwort auf den Angriff im Oktober begann Israel mit der Bombardierung des Gazastreifens. Daraus ist Völkermord geworden, der sich bis heute fortsetzt, so die Autor*innen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Baumgarten und Paech setzen sich seit Jahrzehnten mit den vielfältigen Problemen in Israel auseinander. Baumgarten lehrte als Politikwissenschaftlerin von 1993 bis 2020 an der Universität Birzeit im Westjordanland und lebt in Ost-Jerusalem. Paech ist Völkerrechtler und war Professor an der Universität Hamburg.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das Buch besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil analysiert Baumgarten die Anfänge des Siedlerkolonialismus, beginnend 1897 mit dem Gründungskongress der zionistischen Bewegung in Basel unter der Ägide von Theodor Herzl bis zur letzten Phase des Siedlerkolonialismus und des Krieges gegen Gaza. In Teil zwei analysiert Paech die israelische Politik auf der Basis des internationalen Rechts. Er untersucht dabei die juristischen Grundlagen dieses Konflikts, der seit dem Ende des 19. Jahrhunderts zwischen zionistischen Siedlern und der palästinensischen Bevölkerung besteht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Grausamkeiten, mit der die Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung in dem ehemaligen britischen Mandatsgebiet seit den 1930er Jahren vorangetrieben wurde, erinnern stark an die heutige Situation. Nur ist die Tötungstechnologie mit KI-gestützten Drohnen und anderen High-Tech-Waffen wesentlich „entwickelter und akkurater“, so dass gezielte Tötungen von Politiker*innen, Journalist*innen und medizinischem Personal „effizienter“ sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Baumgarten beschreibt im ersten Teil nicht nur die verschiedenen Aspekte der Vertreibung, begleitet von Terror gegen die Zivilbevölkerung, Folterungen und Vergewaltigungen, sondern auch den palästinensischen Widerstand gegen den Landraub. Wie bis heute gängige Praxis, zwangen israelische Armeeangehörige Palästinenser*innen, ihre Häuser selbst zu zerstören, um Platz für Siedler*innen zu schaffen. Dörfer, die sich zur Wehr setzten, wurden dem Erdboden gleich gemacht; auch das wird weiterhin praktiziert. Baumgarten zitiert in diesem Kontext Fayez Sayegh, einen syrisch-amerikanischen Wissenschaftler und Diplomaten, der bereits 1965 den Begriff des Siedlerkolonialismus prägte und ihm drei Eigenschaften zuschrieb: a) Rassismus gegenüber der endogenen Bevölkerung, b) Gewalt und Terror gegen die einheimischen Palästinenser, c) territoriale Expansion „from the river to the sea“ – das gesamte Gebiet der Palästinenser*innen im Besitz des zionistischen Siedlerstaates (S. 25).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Erschütternd zu lesen sind Baumgartens Ausführungen über die Reaktionen auf den Überfall vom 7. Oktober. Mit der Entmenschlichung der Palästinenser*innen wird ihnen jegliches Recht auf eine humane Behandlung abgesprochen. Das erklärt die hohe Zahl der getöteten Zivilist*innen, aber auch des medizinischen Personals, was Baumgarten <i>Medizid</i> nennt. Die Folterungen, Verhaftungen und Morde an Ärzt*innen und Pflegepersonal sind Verbrechen, die von zahlreichen UN-Organisationen und humanitären NGOs heftig kritisiert werden, bislang aber straflos bleiben. Dasselbe trifft auf Journalist*innen zu: Etliche von ihnen sind gezielt ermordet worden. Es wird deutlich, dass Israel keine Zeugen für seine Folterungen und seine Verbrechen gegen die Menschlichkeit haben will.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Unter dem Titel <i>Scholastizid</i> beschreibt die Wissenschaftlerin die Zerstörung des akademischen Sektors. Alle Universitäten in Gaza wurden bereits in den ersten 100 Tagen bombardiert. „Parallel dazu wurden 195 Bibliotheken und Archive regelrecht ausgelöscht, darunter das Zentralarchiv Gazas, das Dokumente zur Geschichte der letzten 150 Jahre aufbewahrte“ (S. 107).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es ist ein veritabler „kultureller Völkermord“ – ein Begriff, der leider nicht in der Konvention zur Verhinderung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermords enthalten ist. Raphael Lemkin, einer der maßgeblichen Initiatoren der Konvention, bemühte sich mit allen Kräften, den „kulturellen Völkermord“ dort zu verankern, scheiterte aber damit. Für Lemkin lag „der kulturelle Aspekt im Zentrum des Konzeptes von Völkermord“: „Die Zerstörung der Kultur ist der erste Schritt zur vollständigen Zerstörung einer Nation“ (S. 115).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Baumgartens letztes Kapitel widmet sie den getöteten Kindern. Berührend sind die Gedanken eines 27-jährigen Vaters (S. 122), der im Dezember 2024 getötet wurde und seinen Tod ahnte:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Ich bin keine Nummer und ich erlaube nicht, dass mein Tod zu einer beiläufigen Nachricht gemacht wird. Sagt, dass ich das Leben liebe, das Glücklichsein, Freiheit, das Lachen von Kindern, das Meer, Kaffee, Schreiben, die Lieder von Fairuz, alles, was Freude bringt […] auch wenn all diese Dinge im Verlauf eines Moments verschwinden.“</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Am Schluss ihrer Ausführungen stellt Baumgarten die entscheidende Frage, wie lange wohl noch die deutsche Unterstützung, „militärisch, finanziell, politisch und ideologisch“, für den „Völkermord in Gaza und die ethnische Säuberung in der West Bank“ andauern wird. Denn diese Unterstützung ist völkerrechtswidrig, skandalös und politisch völlig inakzeptabel.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im zweiten Teil des Buches analysiert Norman Paech die These des Völkermords auf der Basis des Völkerrechts. Für ihn ist der Krieg ein „unbeschreibliches und unfassbares Szenario“, das mit „seinem täglichen Horror unser Vorstellungsvermögen“ überschreitet. Paech prangert die „Einseitigkeit der Medien“ an, die nur mit einer falschen Staatsräson und der Angst vor dem Vorwurf des Antisemitismus zu erklären ist. Er betont, dass „z.B. der Vorwurf des Völkermords weder antisemitisch“ ist noch er die Existenz Israels gefährde. Dagegen erzeugt „die permanente Besatzung […] permanenten Krieg und eine immer mehr in den Faschismus treibende Regierung ist es, die allein die Existenz des Staates gefährdet“, so Paech und weist in diesem Zusammenhang auf das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom Juli 2024 hin.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Kapitel über das Humanitäre Völkerrecht erinnert Norman Paech an die Haager Landkriegsordnung (HLKO), die nicht nur Regeln zur Behandlung von Kriegsgefangenen, Verwundeten und Kranken aufstellte, sondern auch Regeln für den Schutz der Zivilbevölkerung sowie Verbote bestimmter Waffen- und Munitionsarten. Artikel 50 verbietet Kollektivstrafen gegen die Bevölkerung, die aber gegen die Palästinenser*innen vielfach angewandt werden. Obwohl Israel die HLKO weder unterzeichnet noch ratifiziert hat, gilt sie dennoch für alle Staaten, auch für Israel, da sie Teil des Völkergewohnheitsrechts geworden ist. Dies hat der Oberste Gerichtshof in Jerusalem 1978 festgestellt und ist Konsens unter allen Staaten. Die israelische Regierung jedoch erkennt die Verpflichtungen aus der HLKO für die besetzten Gebiete und Gaza nicht an (S. 153). Daneben schützen auch die Genfer Konventionen die Zivilbevölkerung in Kriegen. Obwohl die erste israelische Regierung die Genfer Konventionen 1951 unterzeichnet hat, haben alle Regierungen nach dem Krieg von 1967 die Anwendbarkeit der Konventionen für die besetzten Gebiete bestritten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Kapitel <i>Legitimer Widerstand oder Terror – das Recht auf Selbstbestimmung</i> analysiert Paech die UN-Charta sowie die beiden Pakte über bürgerliche und politische sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte mit Bezug auf das dort verankerte Selbstbestimmungsrecht. Die Pakte traten 1976 in Kraft, heute wird allgemein davon ausgegangen, „dass sich die Verbindlichkeit auf alle 193 Mitgliedsstaaten erstreckt“ (S. 162).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Für den Völkerrechtler Paech stellt sich „grundsätzlich die Frage, ob der Widerstand und seine Bewegung ein Recht auf Gewalt haben“. In diesem Kontext weist er auf den Kampf der Befreiungsbewegungen hin und die Bemühungen der Staaten Afrikas, Asiens und Lateinamerikas, in den UN-Resolutionen „die Zulässigkeit eines nationalen Befreiungskampfes mit Mitteln auch des bewaffneten Kampfes“ zu verankern. Die westlichen Staaten haben immer gegen diese Resolutionen gestimmt. „Die Erkenntnis, dass die Gewalt ihren Ursprung in der Kolonialherrschaft und nicht in dem Widerstand dagegen hat, kam den Staaten erst später“ (S. 168).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mit Bezug auf die Hamas erklärt Paech, dass das Ziel der Hamas immer die Befreiung Palästinas von der israelischen Besatzung war und weist auf die erste Hamas-Charta von 1988 hin, die unter anderem auf die Vernichtung Israels abzielte. Dass aber das neue Hamas-Grundsatzprogramm von 2017 nie in den Medien erwähnt wird, obwohl es ins Deutsche übersetzt und in der aktualisierten Fassung von Baumgartens Buch über die Hamas von 2006 zu finden ist, kritisiert Paech heftig.</p>
<blockquote class="western">
<p>„In diesem Programm erklärt die Hamas eindeutig, dass ihr Kampf sich gegen das zionistische Israel und die Besatzung richte, ausdrücklich aber nicht gegen Juden. Zudem fordert sie, ganz in Übereinstimmung mit der UN-Resolution 194 (II) der UN-Generalversammlung vom 11. Dezember 1948, das Rückkehrrecht für alle Palästinenserinnen und Palästinenser, ungeachtet ihrer Religion, Kultur und politischen Ausrichtung […] In einer realpolitischen Wendung akzeptiert sie jedoch die Errichtung eines souveränen und unabhängigen palästinensischen Staates mit Jerusalem als Hauptstadt in den Grenzen vom Juni 1967. Das kommt einer faktischen, wenn auch nicht rechtlichen Anerkennung des zionistischen Staates gleich […] Von der Vernichtung Israels, die der Hamas als Beweis ihres Terrorismus immer noch vorgeworfen wird, kann seit dem Grundsatzprogramm von 2017 nicht mehr gesprochen werden“. (S. 171)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Kapitel <i>Plan zur Auslöschung </i>führt der Völkerrechtler akribisch die Zerstörung des Gazastreifens aus und weist auf den „koordinierten Plan zur Auslöschung der Palästinenser in Gaza“ hin, wie ihn die internationale Recherchegruppe Forensic Architecture zeichnet. „Die Gruppe registrierte bis Juni 2024 mehr als 1.000 israelische Bombenabwürfe mit etwa 25.000 Tonnen Sprengstoff, eine Sprengkraft doppelt so stark wie die der Hiroshima-Atombombe“ (S. 186).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Zitate israelischer Politiker und Armeeangehörigen zeigen die Menschenverachtung und die Absicht zum Völkermord auf. So sagte der Politiker und Vorsitzende von Zehut (Zentren zur Vertiefung der jüdischen Identität), Moshe Feiglin: „Es ist nicht die Hamas, die beseitigt werden sollte. Gaza sollte dem Erdboden gleichgemacht werden und die Herrschaft Israels sollte an diesem Ort wiederhergestellt werden. Dies ist unser Land.“ (S. 189) Am 3. März 2024 ließ der damalige Verteidigungsminister Yoav Gallant Folgendes verlautbaren: „Wir nehmen ein Viertel nach dem anderen auseinander.“ Am 30. Mai 2024 bekräftigte der israelische Finanzminister Smotrich die von der israelischen Regierung verfolgte Politik in Gaza und richtete folgende Botschaft an die Palästinenser*innen in der Westbank: „Wir werden euch in Schutt und Asche legen, wie wir es jetzt im Gazastreifen tun“ (S. 191). Die Vertreibung und Zerstörung von palästinensischem Eigentums wie Olivenbäume, Viehherden und Häuser geschieht jetzt vor den Augen der Weltöffentlichkeit.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die heutige Situation, die vollständige Blockade Gazas, hat der ehemalige Generalmajor Giora Eiland bereits im September 2024 vorausgesagt: Er wolle alle Menschen, die sich in den Ruinen von Gaza-Stadt und Umgebung aufhalten, auffordern, das Gebiet zu verlassen. „Danach würden alle Zugänge abgeriegelt und eine vollständige Belagerung verhängt. Es würden kein Wasser, kein Treibstoff, keine Lebensmittel und humanitären Güter geliefert werden“. Dieses Szenario ist seit März 2025 Realität. Seitdem werden keine Medikamente, keine Zelte und Hilfsgüter, kein Wasser nach Gaza gelassen – ein monströses Verbrechen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Völkermord in Gaza</i> ist ein wichtiges, empfehlenswertes Buch. Auch wenn die derzeitige Lage hoffnungslos erscheint, ist es dringend erforderlich, immer wieder an das Völkerrecht zu erinnern. Wir müssen das Urteil des IGH und die Ausstellung des Haftbefehls gegen Netanjahu ernst nehmen. Es darf nicht sein, dass ein Bundeskanzler dieses Urteil umgeht. Der Internationale Gerichtshof ist mit tatkräftiger Unterstützung der deutschen Regierung ins Leben gerufen worden, und zwar wegen der deutschen Geschichte und dem Holocaust. Das sollte nie vergessen werden. Ohne Völkerrecht droht die Barbarei!</p>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="right"><i>Annette Groth</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/rezension-von-der-voelkerrechtswidrigen-blockade-gazas-zum-voelkermord/">REZENSION: Von der völkerrechtswidrigen Blockade Gazas zum Völkermord</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>REZENSION: Chinas ökonomische Entwicklung seit 1978 aus schumpeterianischer Perspektive</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/rezension-chinas-oekonomische-entwicklung-seit-1978-aus-schumpeterianischer-perspektive/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Mar 2026 12:21:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[China]]></category>
		<category><![CDATA[Rainer Land]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit seiner Monografie Chinas gelenkte Marktwirtschaft. Hintergründe eines Booms verfolgt der freiberufliche Wirtschaftswissenschaftler Rainer Land zwei aus seiner Sicht miteinander zusammenhängende Anliegen: Zum einen geht es ihm darum, die Theorie der wirtschaftlichen Entwicklung von Joseph Schumpeter im Kontext des 21. Jahrhunderts zu betrachten und damit stärker in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Zum anderen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit seiner Monografie <em>Chinas gelenkte Marktwirtschaft. Hintergründe eines Booms</em> verfolgt der freiberufliche Wirtschaftswissenschaftler Rainer Land zwei aus seiner Sicht miteinander zusammenhängende Anliegen: Zum einen geht es ihm darum, die Theorie der wirtschaftlichen Entwicklung von Joseph Schumpeter im Kontext des 21. Jahrhunderts zu betrachten und damit stärker in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Zum anderen verfolgt er das Ziel, die ökonomische Entwicklung der Volksrepublik China (im Folgenden: China) seit Beginn der wirtschaftlichen Reform- und Öffnungspolitik im Jahr 1978 nachzuzeichnen. Der Zusammenhang beider Anliegen bestehe darin, dass ebendiese Entwicklung mithilfe von Schumpeter deutlich besser nachvollzogen werden könne als anhand neoklassischer und keynesianischer Ansätze (S. 7).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Zuge seiner dahingehenden Argumentation macht Land keinen Hehl aus seiner ökonomisch dezidiert linken Haltung. In dieses Bild fügt sich ein, dass Land im Rahmen seiner Darstellung ökonomischer Zusammenhänge primär an die Positionen linker Ökonom*innen anknüpft, wie Yanis Varoufakis oder Heiner Flassbeck. Trotz des mitunter sehr subjektiven und persönlichen Charakters des Buches sei angemerkt, dass sich die Auseinandersetzung mit Lands theoretisch und empirisch fundiertem Werk lohnt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das Buch ist in fünf übergeordnete Kapitel sowie ein Vorwort und ein kurzes Schlusskapitel gegliedert. Dabei sind die Kapitel eins und fünf jeweils theoretischer Natur und bilden damit eine konzeptionelle Klammer für die chinabezogenen Kapitel zwei bis vier, in denen Chinas ökonomische Entwicklung beschrieben und analytisch betrachtet wird. Die gewählte Struktur trägt dabei positiv zum Verständnis seiner Argumentationslinie bei, da sämtliche für die Analyse zentralen theoretischen Begriffe und Konzepte ausführlich erläutert und präzise definiert werden, bevor sie auf China angewendet werden. Exemplarisch hierfür steht das theoretische Kapitel eins, in dem der Terminus der <i>gelenkten Marktwirtschaft</i> durch eine klare und überzeugende Abgrenzung von der Planwirtschaft einerseits und der freien respektive regulierten Marktwirtschaft andererseits umfassend erläutert wird (insb. S. 13-19/85-98). Konkret definiert Land das oberste Ziel der gelenkten Marktwirtschaft folgendermaßen: „[…] <i>[</i><i>D</i><i>]</i><i>ie wirtschaftliche Entwicklung durch die Gesellschaft zu gestalten, statt sie den Märkten oder der Dominanz kleiner, aber mächtiger Interessengruppen zu überlassen!</i> [Hervorhebung im Original]“ (S. 91). Wirtschaftliche Entwicklung begreift er dabei im Sinne Schumpeters nicht zwangsläufig beziehungsweise nicht allein als Wirtschaftswachstum, sondern vielmehr als „[…] <b>Entdeckung bzw. Erfindung</b> und [die] <b>selektive Durchsetzung neuer Produktionsfunktionen, neuer Produkte und Verfahren</b> [Hervorhebung im Original], die mit neuen Produktionsmitteln, Arbeitsweisen und Erkenntnissen verbunden sind“ (S. 21).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Während Lands Auseinandersetzung mit Schumpeters ökonomischer Theorie im Kontext des 21. Jahrhunderts – insgesamt betrachtet – überzeugt, fällt die Analyse der wirtschaftlichen Entwicklung Chinas, an deren Schluss Chinas Einordnung als gelenkte Marktwirtschaft steht, hingegen stellenweise zu oberflächlich aus beziehungsweise erfolgt teils weder auf Basis hinreichend belegter noch überzeugend erläuterter Grundannahmen. Denn Land zufolge sind die drei essenziellen Komponenten einer gelenkten Marktwirtschaft „Geteilte Ziele“, „Gesellschaftlicher Grundkonsens“ und „Instrumente der Lenkung des Wirtschaftsprozesses“ (S. 94-98). Die Herstellung eines gesellschaftlichen Grundkonsenses und damit auch geteilter Ziele erfolge in der Realität allerdings nicht allein durch einen pluralistisch demokratischen Diskurs, sondern in Kombination mit meritokratischen und autokratischen Elementen (S. 96f.). In China sieht Land zwar letztere beiden Elemente als dominant an, er geht nichtsdestotrotz grundsätzlich von der Existenz eines demokratischen Diskurses oder der langsamen Entstehung eines solchen – wenn auch nicht im parlamentarischen Sinne – aus (S. 188/194-196).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der zentrale Kritikpunkt diesbezüglich ist, dass Land in seiner Analyse des gegenwärtigen Chinas die aktuelle politikwissenschaftliche Forschungsdebatte hinsichtlich der Möglichkeiten und des Einflusses (zivil-)gesellschaftlicher Akteure am und auf den politischen Prozess in China nicht hinreichend würdigt, obwohl er die Widersprüche zwischen den Elementen <i>Demokratie</i>, <i>Meritokratie</i> und <i>Autokratie</i> erkennt (S. 190). Zwar belegt er seine Ausführungen zu China größtenteils mit relevanter und meist aktueller Fachliteratur. Doch setzt er sich insbesondere im Zuge seiner Betrachtung der Entstehung und Existenz eines vermeintlichen gesellschaftlichen Grundkonsenses sowie geteilter Ziele kaum mit den zahlreichen Stimmen im Forschungsdiskurs auseinander, die unter Xi Jinpings Führung (seit 2012) einen signifikanten Abbau (zivil-)gesellschaftlicher Beteiligungsformen und Diskursräume beobachten, die es unter Xis Vorgängern in Ansätzen bisweilen gab. Eine tiefergehende Auseinandersetzung mit dieser von vielen Sinolog*innen und Politikwissenschaftler*innen vertretenen Position wäre essenziell gewesen, insofern Lands These von China als gelenkter Marktwirtschaft unter anderem auf der Annahme basiert, dass in China ein gesellschaftlicher Grundkonsens und geteilte Ziele hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes prinzipiell nach wie vor vorhanden sind (S. 97/187-189). Doch inwieweit diese Voraussetzungen in China in den vergangenen Jahrzehnten und derzeit tatsächlich gegeben sind, ist mindestens fragwürdig. Eine tiefergehende kritische Auseinandersetzung mit dieser zentralen Frage wäre daher notwendig gewesen. In Anbetracht dessen steht Lands ansonsten weitgehend schlüssige Darstellung von China als gelenkter Marktwirtschaft gemäß seiner Definition schlussendlich auf einem wackeligen Fundament.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Tatsache, dass Land an vielen Stellen seines Werks zum einen vermehrt Artikel aus der Online-Enzyklopädie Wikipedia als Belege anführt und zum anderen, so seine editorische Notiz, Informationen mithilfe von auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierenden Anwendungen wie ChatGPT und DeepSeek recherchiert und verwendet hat. Letzteres betrifft vor allem Kapitel 3.4 (S. 157-167). Dementsprechend weist dieses Kapitel auch kaum konkrete Verweise auf die den Darstellungen zugrundeliegende Primär- und Sekundärliteratur auf. Wenngleich Land schreibt, sämtliche mithilfe von KI erlangten Informationen sorgfältig gegengeprüft zu haben, stellt sich dennoch die Frage, warum er nicht konsequent auf aussagekräftige Primärliteratur, etablierte Standardwerke und aktuelle Forschungsliteratur zu den betreffenden Aspekten verweist, anstatt auf fehleranfälligere Informationen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Obgleich beide Kritikpunkte nicht zu vernachlässigen sind und vor allem ersterer ein zentrales Argument des Werks kritisch hinterfragt, soll dies nicht bedeuten, dass Land nicht dennoch eine überwiegend gelungene und anschauliche Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklung Chinas seit 1978, basierend auf einer interessanten und intellektuell anregenden theoretischen Perspektive gelungen ist. Seine zwei eingangs erwähnten Hauptanliegen erreicht Land damit grundsätzlich. Das Werk bietet somit allen Leser*innen die Möglichkeit, die ökonomische Entwicklung Chinas aus einer schumpeterianischen Perspektive heraus nachzuvollziehen. Es handelt sich angesichts der dargelegten Besonderheiten und Kritikpunkte jedoch nicht um ein im engeren Sinne wissenschaftliches Werk, sondern vielmehr um eine überblicksartige Darstellung des behandelten Themas für ein interessiertes Publikum ohne spezifisches Vorwissen. Denn Land gelingt es durchweg, sowohl wirtschaftswissenschaftliche Begriffe und Konzepte als auch Chinas Entwicklung anschaulich zu erklären und darzustellen.</p>
<p align="right"><em>Lars Konheiser</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/rezension-chinas-oekonomische-entwicklung-seit-1978-aus-schumpeterianischer-perspektive/">REZENSION: Chinas ökonomische Entwicklung seit 1978 aus schumpeterianischer Perspektive</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Gaza und Völkerrecht</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/gaza-und-voelkerrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Mar 2026 11:13:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=20461</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Hamas gilt zumindest in der Vorstellung der westlichen Regierungen und ihrer Medien als Terrororganisation, da ihr Ziel die Vernichtung Israels sei, und das nicht erst seit dem 7. Oktober 2023. Sie verfolge dieses Ziel seit ihrer Gründung im Jahr 1987 unmittelbar nach der ersten Intifada mit Terroranschlägen und illegaler Gewalt. Auch in der internationalen [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-einzug-western">Die Hamas gilt zumindest in der Vorstellung der westlichen Regierungen und ihrer Medien als Terrororganisation, da ihr Ziel die Vernichtung Israels sei, und das nicht erst seit dem 7. Oktober 2023. Sie verfolge dieses Ziel seit ihrer Gründung im Jahr 1987 unmittelbar nach der ersten Intifada mit Terroranschlägen und illegaler Gewalt. Auch in der internationalen Öffentlichkeit hat sich dieses Bild einer Terrororganisation verfestigt, jenseits von Recht und Gesetz. Ihre Verfolgung und Vernichtung bis auf den letzten Mann sei daher das Gebot der Verteidigung und des Überlebens des Staates Israel.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Noch hält die Euphorie über die ersten Schritte auf dem langen Weg zu einem endgültigen Frieden an. Der Austausch der israelischen Geiseln und eines Teils der palästinensischen Gefangenen ist vollzogen. Nun ist die dringendste Aufgabe die Versorgung der in Gaza zusammengepferchten Palästinenser. Doch dann wartet die wohl komplizierteste Aufgabe, die im Trump-Plan offengeblieben ist: der vollständige Rückzug der israelischen Armee aus dem Gaza-Streifen und die Wiederherstellung seiner Souveränität, die er für nur kurze Zeit im Jahr 2005/2006 gehabt hat, als Scharon Armee und Siedler aus dem Streifen herausgezogen hatte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wir kennen diese Stigmatisierung aus den Zeiten des antikolonialen Kampfes der 1960er und 1970er Jahre, als sich die Befreiungsbewegungen vorwiegend in Afrika und Asien gegen die koloniale Herrschaft mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzten und schließlich gewannen – und dies nicht nur auf dem Kriegsschauplatz, sondern schließlich auch in der UNO. Ob ANC (African National Congress, Südafrika), SWAPO (South West Africa People’s Organisation, Süd-West Afrika), MPLA (Movimento Popular de Libertacao de Angola), Frelimo (Frente de Libertacao de Mocambique), FLN (Front de Liberation National, Algerien) oder PLO (Palestine Liberation Organisation): Sie alle wurden in der westlichen Staatenwelt, noch lange nach ihrer Anerkennung in der UNO als Befreiungsbewegungen, als Terrororganisationen diskriminiert. Das endete erst mit der Übernahme der Macht in den befreiten Staaten und dem Wechsel ihrer Führer aus dem Versteck in die Regierung. Wie schnell die alten Kolonialmächte bereit sind, ihre Einschätzung von Terror auf Partner umzuwandeln, zeigt die internationale Anerkennung, die jetzt dem syrischen Präsidenten Ahmed Al Scharaa zuteilwird. Zuvor war er der Führer der Rebellenorganisation Hara’at Tahir asch-Scham (HTS) in der nordwestlichen Provinz Idlib, von wo aus er den Sturz der Regierung von Assad in Damaskus organisierte. Die HTS als Nachfolgeorganisation der terroristischen Al Nusrafront wurde als Terrororganisation, ihr Führer Al Scharaa als Terrorist eingestuft.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nur noch wenige Territorien befinden sich unter fremder, kolonialer Besetzung, die von einer nationalen Bewegung auch mit Mitteln der Gewalt bekämpft wird, wie etwa in der Westsahara der Kampf der Frente Polisario – oder auch in Gaza der Kampf der Hamas, nachdem sich die PLO auf eine Art Kooperation mit der Besatzungsmacht zurückgezogen hat. Die Frage stellt sich also, welchen völkerrechtlichen Status die Hamas (harakat almuqawama al-islamya) hat. Können sich ihre Kämpfer zum Beispiel auf den Kombattantenstatus gemäß Art. 35ff. Erstes Zusatzprotokoll (ZPI) von 1977 berufen, oder sind es schlicht Terroristen, die mit dem nationalen Strafrecht Israels verfolgt und abgeurteilt werden können?</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Die Hamas</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Dazu zunächst einige Fakten. Wie bereits erwähnt, spielt die Feststellung, die Hamas wolle den Staat Israel vernichten, eine zentrale Rolle für ihre Qualifizierung als Terrororganisation. In ihrer Charta von 1988 waren in der Tat neben der Befreiung Palästinas die Vernichtung Israels, die Ablehnung der Zwei-Staaten-Lösung und das Bekenntnis zu einem muslimischen Staat und zum Jihad die zentralen Aussagen, verbunden mit antisemitischen Passagen. Als ein jüdischer Siedler im Jahr 1994 29 palästinensische Muslime in der Abraham-Moschee in Hebron tötete, setzte die Hamas Selbstmordattentäter gegen Zivilisten ein. Sie festigte damit ihren Ruf als Terrororganisation, da der Angriff auf Zivilpersonen absolut verboten ist und ein Kriegsverbrechen darstellt (vgl. Art. 8 Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17.07.1998). Mit der Freilassung eines ihrer Gründer und prominentesten Führers, Ahmad Yasin, im Jahr 1997 durch einen Gefangenenaustausch aus der israelischen Haft, gab sie diese Form des Kampfes auf und mäßigte ihre Strategie. Bereits im Wahlkampf 2005/06 nach dem Rückzug der Siedler und der israelischen Armee aus Gaza, ließ die Führung der Hamas erkennen, dass sie mit der Zwei-Staaten-Lösung einverstanden sei, wenn Israel die Grüne Linie als ihre Staatsgrenze und die Souveränität eines palästinensischen Staates anerkenne. Dieses Bekenntnis wurde dann in der neuen Charta der Hamas von 2017<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> ausdrücklich festgehalten. Seitdem hat die Hamas bis in die Gegenwart immer wieder behauptet, dass ihr Kampf ausschließlich die Befreiung von der israelischen Besatzung erreichen wolle (Baumgarten 2024: 6).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Das Recht auf Selbst&shy;be&shy;stim&shy;mung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Völkerrechtliche Basis dieses Kampfes ist dementsprechend das Recht auf Selbstbestimmung der Völker, welches in der UNO-Charta nur unauffällig an einer Stelle erwähnt wird (Art. 1 Ziff. 2 UN-Charta). Doch schon auf der Konferenz der blockfreien Staaten 1955 in Bandung wurde es eingefordert, und in den Befreiungskämpfen gegen die koloniale Herrschaft in den 1960ern und 1970ern gewann es zunehmend an Bedeutung zur Legitimierung des bewaffneten Kampfes. 1960 machte die UN-Generalversammlung in ihrer berühmten Resolution 1514 (XV) <i>Über die Gewährung der Unabhängigkeit an die kolonialen Länder und Völker</i><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> das Recht auf Selbstbestimmung zur zentralen Grundlage der Befreiung von kolonialer Unterdrückung und Fremdherrschaft. Die Resolution wurde mit überwältigender Mehrheit der Staaten bei nur wenigen Stimmenthaltungen aus dem Kreis der alten Kolonialmächte angenommen. Unter Bezug auf diese Resolution wurde das Selbstbestimmungsrecht 1966 in die jeweiligen Artikel 1 der beiden Internationalen Pakte über bürgerliche und politische sowie über wirtschaftliche, soziale, und kulturelle Rechte aufgenommen und somit auch als individuelles Menschenrecht anerkannt. Nachdem das Selbstbestimmungsrecht wenige Jahre später in der sogenannten <i>Prinzipiendeklaration</i><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a> auch von den alten Kolonialstaaten ohne Widerspruch akzeptiert wurde, gibt es keine Zweifel mehr an der Verbindlichkeit des Selbstbestimmungsrechts als Gewohnheitsrecht.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Die Frage der Gewalt</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Damit war allerdings noch nicht geklärt, mit welchen Mitteln, friedlich oder auch mit Gewalt, das Recht ausgeübt werden durfte. Die in jenen Jahren heftigen Befreiungskämpfe insbesondere in Afrika und Asien und das sich allmählich verändernde Stimmenverhältnis in der Generalversammlung zugunsten der Staaten des Südens und Ostens, zwang die Versammlung schließlich doch, die Realität anzuerkennen, und die Gewalt als Mittel des Kampfes um Selbstbestimmung und Unabhängigkeit zu akzeptieren. In mehreren Resolutionen wurde den Kämpfern der Kombattantenstatus zuerkannt, und der antikoloniale Befreiungskampf kann somit nicht mehr mit dem Begriff der (verbotenen) Aggression illegalisiert werden.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a> Damit ist der Befreiungskampf allerdings nicht von den Regeln des humanitären Völkerrechts befreit. Der absolute Schutz von Zivilisten und zahlreiche Einschränkungen der Kriegsführung gelten auch für sie. Die historische Erfahrung zeigt allerdings, dass in den Befreiungskämpfen immer wieder zum Mittel des Terrors gegriffen wurde – und zwar auf beiden Seiten. Das delegitimiert allerdings noch nicht den Befreiungskampf und nimmt ihm seine völkerrechtliche Rechtfertigung, es sei denn, der Terror nimmt überhand und bestimmt Charakter und Ziel der Kampfhandlungen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es ist trotz aller Bemühungen nie gelungen, eine Definition des Terrors vertraglich zu vereinbaren. Das lag vor allem darin, dass jede Partei versuchte, ihren Gegner in die Definition aufzunehmen. So wollten die alten Kolonialmächte die Befreiungsbewegungen und ihren Kampf unter die Definition bringen, die Befreiungsbewegungen wiederum den Staatsterrorismus. Einigkeit scheint jedoch darüber zu bestehen, dass es bei der Unterscheidung nicht auf die Mittel und Methoden der Kriegsführung ankommt, sondern auf die Ziele und Motive, wie es eine AD-Hoc-Kommission der UNO formulierte:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Völker, die darum kämpfen, sich von fremder Unterdrückung und Ausbeutung zu befreien, haben das Recht, alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, auch Gewalt. Es wurde betont, dass der Ausschuss nicht alle Gewaltakte auf internationaler Ebene, unabhängig von ihrem Zweck und ihren Motiven, unter den allgemeinen Begriff des internationalen Terrorismus fassen sollte; Handlungen, die von Bürgern von Staaten begangen werden, die sich im Kriegszustand befinden und die sich dem Angreifer in den besetzten Gebieten widersetzen oder für ihre nationale Befreiung kämpften, können nicht als Akte des internationalen Terrorismus betrachtet werden; Handlungen jedoch, die von einem einzelnen Staat gegen Menschen mit dem Ziel durchgeführt wurden, ihre nationalen Befreiungsbewegungen auszulöschen und den Widerstand gegen die Besatzer zu brechen, sind wahre Manifestationen des internationalen Terrorismus im weitesten Sinne.“ (UN.DOC. 6/418, S. 7 vom 02.11.1972)<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a></p>
</blockquote>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Befreiungsbewegung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Seit dem Angriff Israels auf Gaza im Jahr 2014 (Operation Protective Edge) hat der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag Untersuchungen über die Kriegsführung sowohl Israels als auch der Hamas aufgenommen. Mit seinen Haftbefehlen vom 21. November 2024 gegen den israelischen Ministerpräsident Benjamin Netanjahu, den ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant sowie den Hamas-Führer Mohammed Diab Ibrahim Al-Masri (Mohammed Deif) wirft er den Beschuldigten vor, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit dem Überfall auf die israelische Zivilbevölkerung seit dem 7. Oktober 2023 begangen zu haben. Die Hamas wird hier juristisch auf die gleiche Stufe wie die israelische Armee (IDF) gestellt. Das hat auf israelischer Seite zwar für Empörung gesorgt, ist jedoch juristisch vollkommen korrekt. Denn unabhängig von ihrer Religion und ihrem Gesellschaftsverständnis ist die Hamas als eine Befreiungsbewegung des palästinensischen Volkes – sie hatte 2006 die gesamtpalästinensischen Wahlen gewonnen &#8211; berechtigt, auch Gewalt gegen die Besatzungsmacht zur Befreiung ihres Territoriums anzuwenden. Am 19. Juli 2024 hatte der Internationale Gerichtshof (IGH) in einem Gutachten<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote7sym" name="sdendnote7anc"><sup>vii</sup></a> noch einmal bestätigt, dass Israel das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser verletzt und die Besatzung durch Israel von Anfang an (1967) rechtswidrig ist. Der Widerstand dagegen ist daher gerechtfertigt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Allerdings wird dieses Recht, wie bereits betont, durch die Vorschriften des humanitären Völkerrechts auf die Gewalt ausschließlich gegen Kombattanten, das heißt israelisches Militär und Militäreinrichtungen, beschränkt. Selbstmordattentate und Angriffe gegen Siedler im Westjordanland sind genauso verboten wie die Angriffe am 7. Oktober 2023 auf Zivilisten in den Kibbuzim oder dem Rave-Festival. Sie sind Kriegsverbrechen, die verfolgt werden müssen. Das stellt jedoch den Ausbruch aus dem Gazastreifen, den Durchbruch durch die Absperrung, die Überwindung der Grenze und den Angriff auf Teile der israelischen Armee und ihre militärischen Einrichtungen nicht unter Terrorverdacht und nimmt ihnen nicht die völkerrechtliche Legitimität.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dieses Ergebnis mag dem öffentlichen Verständnis vollkommen widersprechen. Wenig hilfreich ist auch, dass gerade der türkische Präsident Erdogan, der die kurdische Bewegung PKK immer noch als Terrororganisation verfolgt, die Hamas als Befreiungsbewegung anerkennt. Dennoch müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die internationale Entwicklung des Völkerrechts hier bereits weiter ist als das in der deutschen Staatsräson gefangene öffentliche Bewusstsein.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Norman Paech</strong> geb. 1938, war von 1975 bis 1982 als Professor für Politische Wissenschaft in der Juristenausbildung der Universität Hamburg und von 1982 bis 2003 für Öffentliches Recht an der Hochschule für Wirtschaft und Politik in Hamburg tätig. Als MdB von 2005 bis 2009 war er Außenpolitischer Sprecher der LINKEN. Paech ist unter anderem im Wissenschaftlichen Beirat von IALANA und IPPNW sowie attac.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Baumgarten, Helga</em> 2024: Warum der 7. Oktober? Der US-Journalist Jeremy Scahill hat Mitglieder der Palästinenserorganisation Hamas befragt, in: <em>Junge Welt</em> vom 30.07.2024, S. 6, https//www.jungewelt.de/artikel/480546.nahostkonflikt-warum-der-7-oktober.html.</p>
<p align="justify"><em>Baumgarten, Helga/Paech, Norman</em> 2025: Völkermord in Gaza, Wien.</p>
<p align="justify">
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Vgl. zum Folgenden auch Baumgarten/Paech 2025: 170ff.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a><a href="https://www.middleeasteye.net/news/hamas-2017-document-full">https://www.middleeasteye.net/news/hamas-2017-document-full</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a>UNGV Res. 1514 (XV) vom 14.12.1960, 89+, 0-, 9./. (<a href="https://www.un.org/german/de">https://www.un.org/german/de</a>).</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a>UNGV Res. 2625 (XXV) vom 24.10.1970, <i>Erklärung über Grundsätze des Völkerrechts betreffend freundschaftliche Be-ziehungen und Zusammenarbeit zwischen den Staaten im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen </i>(<a href="https://www.un.org/depts/german/gv-early/ar2625.pdf">https://www.un.org/depts/german/gv-early/ar2625.pdf</a>).</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v </a>Zum Beispiel UNGV-Res. 3103 (XXVIII) vom 12.12.1973 (<a href="https://digitallibrary.un-or/record/191382?=pdf">https://digitallibrary.un-or/record/191382?=pdf</a>) 8nd UNGV-Res. 3314 (XXIX) vom 14.12.1974 (<a href="https://www.un.org/depts/german/gv-early/ar3314_neu.pdf">https://www.un.org/depts/german/gv-early/ar3314_neu.pdf</a>).</p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi </a><a href="https://documents/un-org/doc/undoc/gen^/n72/204/67pdf/n7220467.pdf2." rel="nofollow noopener">https://documents/un-org/doc/undoc/gen^/n72/204/67pdf/n7220467.pdf2.</a></p>
</div>
<div id="sdendnote7">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote7anc" name="sdendnote7sym">vii</a>I GH-Gutachten vom 19.07.2024, <a href="https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/186/186-20240719-adv-01-00-en.pdf">https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/186/186-20240719-adv-01-00-en.pdf</a>.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/gaza-und-voelkerrecht/">Gaza und Völkerrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>„Vermutlich bekommen Sie ja Geld aus Moskau …“</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/vermutlich-bekommen-sie-ja-geld-aus-moskau-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2026 15:35:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>„Jedes Unterbinden einer Erörterung ist eine Anmaßung von Unfehlbarkeit.“ John Stuart Mill „Der Opportunismus ist die eigentliche Geisteskrankheit der Intellektuellen.“ Oskar Negt &#160; „… für die Propaganda, die Sie hier treiben!“ Mit dieser Invektive bedacht fand sich der Autor des vorliegenden Beitrages im Verlaufe der Jahrestagung des Arbeitskreises Militär und Sozialwissenschaften e. V. (AMS), die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/vermutlich-bekommen-sie-ja-geld-aus-moskau-2/">„Vermutlich bekommen Sie ja Geld aus Moskau …“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="right">„<span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: xx-small;"><i>Jedes Unterbinden einer Erörterung ist eine Anmaßung von Unfehlbarkeit.“</i></span></span></p>
<p align="right"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: xx-small;"><i>John Stuart Mill</i></span></span></p>
<p align="right">„<span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: xx-small;"><i>Der Opportunismus ist die eigentliche Geisteskrankheit der Intellektuellen.“</i></span></span></p>
<p align="right"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: xx-small;"><i>Oskar Negt</i></span></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">„… für die Propaganda, die Sie hier treiben!“ Mit dieser Invektive bedacht fand sich der Autor des vorliegenden Beitrages im Verlaufe der Jahrestagung des Arbeitskreises Militär und Sozialwissenschaften e. V. (AMS), die unter dem Rubrum <i>Wehrhaft – verteidigungsbereit – kriegstüchtig – resilient. Welche Ziele verfolgt die deutsche Sicherheitspolitik in der Zeitenwende?</i> vom 22. bis 24. Oktober 2025 an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg-Blankenese stattfand. Der Autor trug bei dieser Tagung zum Thema <i>Kriegstüchtigkeit und Resilienz oder Gemeinsame Sicherheit? Deutsche Sicherheitspolitik im Wolkenkuckucksheim</i> vor – die Formulierung des Vortragstitels lässt dessen kritische Stoßrichtung wohl erahnen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Jürgen Rose</strong> ist ein Publizist und ehemaliger Offizier. 2007 verweigerte er als Oberstleutnant als erster Soldat der Bundeswehr aus Gewissensgründen seine Beteiligung am Tornado-Einsatz in Afghanistan. Er ist Vorstandsmitglied des Arbeitskreises Darmstädter Signal.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<div id="sdendnote7">
<p><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift <strong>vor</strong>gänge zur Verfügung. Sie können das Heft im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 15.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 6.- €.</em></p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/vermutlich-bekommen-sie-ja-geld-aus-moskau-2/">„Vermutlich bekommen Sie ja Geld aus Moskau …“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Autoritärer Anti-Antisemitismus</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/autoritaerer-anti-antisemitismus-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2026 15:24:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=20442</guid>

					<description><![CDATA[<p>Sind Einige im Kalender h&#228;ngen geblieben? Viel ist über den 7. Oktober 2023 geschrieben worden, auch darüber, was diese Ereignisse an Geschmacklosigkeiten mit zum Vorschein brachten, unter anderem die weitgehende Empathielosigkeit gewisser Teile der campistischen Linkeni gegenüber den israelischen, überwiegend – aber nicht nur – jüdischen Opfern des Hamas-Angriffs. In deren Perspektive wurde der reaktionäre [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/autoritaerer-anti-antisemitismus-2/">Autoritärer Anti-Antisemitismus</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Sind Einige im Kalender h&auml;ngen geblieben?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Viel ist über den 7. Oktober 2023 geschrieben worden, auch darüber, was diese Ereignisse an Geschmacklosigkeiten mit zum Vorschein brachten, unter anderem die weitgehende Empathielosigkeit gewisser Teile der campistischen Linken<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> gegenüber den israelischen, überwiegend – aber nicht nur – jüdischen Opfern des Hamas-Angriffs. In deren Perspektive wurde der reaktionäre Gewaltexzess zur „militärischen Operation“ des „palästinensischen Widerstands“ (so unter anderem Klasse gegen Klasse), kurz ein „day to be proud of“ (Palästina spricht). Ein weltbildhafter Antizionismus<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> mit Anschlussfähigkeit an den Antisemitismus und mit teils antisemitischen Ausformungen feiert seitdem fröhliche Urständ und steht in Teilen der (vielfältigen und widersprüchlichen) propalästinensischen und Anti-Kriegs-Proteste vor einer neuen weltweiten Konjunktur. Während dies alles weiterhin stimmt, befinden wir uns nun, mehr als zwei Jahre nach dem 7. Oktober 2023, in einer völlig anderen Situation, die längst eine neue Sicht auf die Dinge und eine andere Priorisierung der Kritik erforderlich macht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Denn der Versuch, die gegenwärtige Lage und die anhaltenden Gaza-Proteste vor allem durch die Brille der Erschütterung des 7./8. Oktober zu betrachten, leitet auch in die Irre – wenngleich viele an genau dieser Interpretationslinie mit aller Macht festhalten, um sich nicht der schrecklichen Realität stellen zu müssen, dass ihr Identifikationsobjekt Israel wegen Völkermordverdachts vor der internationalen Gerichtsbarkeit angeklagt ist und immer mehr Menschenrechtsorganisationen, UN-Gremien und Genozid-Forscher*innen davon ausgehen, dass der Gaza-Krieg nicht nur durch eine Vielzahl schrecklicher Verbrechen gekennzeichnet ist, sondern tatsächlich einen Völkermord im Sinne der UN-Konvention darstellt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Binäre Freund-Feind-Schemata sind nämlich nicht nur bei den campistischen Truppen der Gegner*innen Israels zu finden. Vielmehr erreichte der Nahostkonflikt zweiter Ordnung, der „Konflikt über den Konflikt“ (Stern 2020), nach dem 7. Oktober in Gestalt einer Antisemitismusdebatte schnell eine neue Eskalationsstufe. In einer regelrechten <i>moral panic</i> (Della Porta 2024; Thompson/Tuzcu 2024; zum Konzept vgl. Cohen 2011) bestand bald die Tendenz, spiegelbildlich zum eingangs Geschilderten jeden Ausdruck (pro-)palästinensischer Perspektiven und Forderungen, des (Mit-)Leidens mit den palästinensischen Opfern des israelischen Gaza-Krieges (der sehr schnell keine legitime Gegenwehr mehr darstellte, sondern sich in rasanter Geschwindigkeit zum Kriegsverbrechen mit womöglich genozidalen Ambitionen auswuchs), letztlich jedes Engagement gegen den Gaza-Krieg unter Antisemitismusverdacht zu stellen. Die direkt nach dem Massaker in Berlin-Neukölln Süßigkeiten verteilenden Hamas-Sympathisant*innen setzen den Rahmen, innerhalb dessen fortan beinahe alles (Pro-)Palästinensische als Gefahr gedeutet werden konnte – eine oft vielleicht nicht intentionale, aber im Effekt sich doch klar realisierende Form eines antipalästinensischen Rassismus‘. Der zeigte sich am deutlichsten in den Allgemeinverfügungen, mit denen in manchen Städten Polizeibehörden über längere Zeiträume alle Versammlungen mit Palästinabezug untersagten, oder in polizeilichen Gewalterwartungen aufgrund der „typischen Emotionalität“ der Teilnehmer*innen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr</strong><strong class="western">. Dr. </strong><strong class="western">Peter Ullrich</strong><strong class="western">,</strong> Jg. 1976, ist Soziologe und Kulturwissenschaftler, Senior Researcher am Zentrum Technik und Gesellschaft und Fellow am Zentrum für Antisemitismusforschung der TU Berlin. Seine Forschungsschwerpunkte sind Antisemitismusverständnisse, Wissenssoziologie des Antisemitismus und der Kommunikation über Antisemitismus, Protestforschung und Protest Policing. Ullrich ist unter anderem Ko-Herausgeber von &#8222;Was ist Antisemitismus? Begriffe und Definitionen von Judenfeindschaft&#8220; (Wallstein Verlag 2024).</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift <strong>vor</strong>gänge zur Verfügung. Sie können das Heft im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 15.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 6.- €.</em></p>
<p align="justify">
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Damit sind Weltbilder überwiegend marxistisch-leninistischer Gruppen gemeint, die sich um binär einander gegenüberstehende (weltpolitische) Lager drehen, von denen jeweils eines als objektiv fortschrittliches unterstützt wird. Absolute Parteilichkeit in allen Fragen wird damit zum tragenden Prinzip, innere Widersprüche hingegen geraten aus dem Blick.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>Eine Weltsicht, die den Zionismus mit Kapitalismus, Imperialismus, Rassismus und Krieg zu den Grundübeln der Welt zählt und nicht mit – auch radikaler – Zionismuskritik zu verwechseln ist.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a>Es sei daran erinnert, dass der Anlass der meisten Proteste ein Krieg mit zehntausenden Toten ist, und viele Proteste wesentlich von Menschen mit engen persönlichen, familiären Beziehungen in das Kriegsgebiet getragen wurden (vgl. Arzt/Bosch 2023; Arzt 2025).</p>
</div>
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		<title>Permanenter Ausnahmezustand? Wenn die Suspendierung von Recht freie öffentliche Diskursräume gefährdet</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Mar 2026 14:56:08 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Ausnah&#173;me&#173;zu&#173;stand: Von Schmitt zu Agamben „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“ Auf diese Weise definiert bekanntlich Carl Schmitt ([1922] 1979: 11) staatliche Souveränität am Grenzfall, da ein Ausnahmezustand im eminenten Sinne Entscheidung sei und nicht vom juristischen Normalfall erfasst werden könne. Konstitutionell könne nur geregelt werden, wer in einem solchen Fall die Entscheidungsbefugnis [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Der Ausnah&shy;me&shy;zu&shy;stand: Von Schmitt zu Agamben</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">„Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“ Auf diese Weise definiert bekanntlich Carl Schmitt ([1922] 1979: 11) staatliche Souveränität am Grenzfall, da ein Ausnahmezustand im eminenten Sinne Entscheidung sei und nicht vom juristischen Normalfall erfasst werden könne. Konstitutionell könne nur geregelt werden, wer in einem solchen Fall die Entscheidungsbefugnis habe, und dies müsse der Souverän als höchste, nicht deduzierbare Macht sein (Schmitt [1922] 1979: 11f.). Zahlreiche politische Denker*innen und Jurist*innen haben diese Theorie kritisiert und rezipiert und stellen so die Frage nach der Beziehung von Recht, Macht und Gewalt. Heute ist wohl am prominentesten die Theorie des Ausnahmezustands von Giorgio Agamben, der sich in seiner Werkreihe <i>Homo sacer</i> die vergangenen Jahrzehnte damit intensiv befasst hat. Während Schmitt den staatlichen Ausnahmezustand zum Lackmustest für die Souveränität macht – und Sondervollmachten in einem solchen Zustand affirmativ begreift –, kritisiert Agamben darüber hinaus Ausnahmezustände in Form einer Kritik des Rechts und der Souveränität. Dabei kommt er zum Schluss, dass heutige Gesellschaften sich in einem <i>latenten</i> <i>dauerhaften Ausnahmezustand</i> befinden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im vorliegenden Beitrag soll gefragt werden, welche Auswirkungen eine solche These für öffentliche Diskursräume hat und ob sich daran, wie Diskursräume rechtlich reguliert werden, ein dauerhafter Ausnahmezustand ablesen lässt – eines von Agambens Pardoxa, da ein Ausnahmezustand konstitutionell beschränkt ist und auf eine Ausnahme hinauswill, die möglichst schnell beseitigt werden soll, woraufhin Staaten wieder in den Normalzustand übergehen würden. Letzteres passiere aber nicht mehr, sodass die Ausnahme die Regel werde.</p>
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<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr. Philip Dingeldey</strong> ist einer von zwei Bundesgeschäftsführer*innen der Humanistischen Union und hauptamtlicher Redakteur der <b>vor</b>gänge. Zuvor war er Gastprofessor für kritische Gesellschaftstheorie an der Universität Gießen. Dingeldey hat in Politikwissenschaft an der Technischen Universität Darmstadt promoviert. Seine Forschungsinteressen sind Demokratietheorie, Rechtstheorie und -philosophie, kritische Theorie, Republikanismus, Liberalismus, ökologisches politisches Denken und politische Ideengeschichte. Zuletzt von ihm erschienen: &#8222;Von unmittelbarer Demokratie zur Repräsentation. Eine Ideengeschichte der großen bürgerlichen Revolutionen&#8220; (Transcript: Bielefeld 2022).</em></p>
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<p class="sdendnote-western"><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift <strong>vor</strong>gänge zur Verfügung. Sie können das Heft im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 15.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 6.- €.</em></p>
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