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	<title>Hartz IV Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Vom „Herbst der Reformen“ zum Winter der sozialen Eiseskälte: Warum der Wohlfahrtsstaat und die Demokratie akut gefährdet sind</title>
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		<pubDate>Thu, 19 Mar 2026 11:04:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit dem Bruch der Ampelkoalition am 6. November 2024 häuften sich die Anzeichen dafür, dass der außen-, energie- und militärpolitischen Zeitenwende, vom damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz zu Beginn des Ukrainekrieges ausgerufen, eine wirtschafts-, finanz- und sozialpolitische Zeitenwende folgen würde. Das erste Opfer dieser Entwicklung bildete mit der Kindergrundsicherung ein familien- und sozialpolitisches Prestigeprojekt von Bündnis [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/vom-herbst-der-reformen-zum-winter-der-sozialen-eiseskaelte-warum-der-wohlfahrtsstaat-und-die-demokratie-akut-gefaehrdet-sind/">Vom „Herbst der Reformen“ zum Winter der sozialen Eiseskälte: Warum der Wohlfahrtsstaat und die Demokratie akut gefährdet sind</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Seit dem Bruch der Ampelkoalition am 6. November 2024 häuften sich die Anzeichen dafür, dass der außen-, energie- und militärpolitischen Zeitenwende, vom damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz zu Beginn des Ukrainekrieges ausgerufen, eine wirtschafts-, finanz- und sozialpolitische Zeitenwende folgen würde. Das erste Opfer dieser Entwicklung bildete mit der Kindergrundsicherung ein familien- und sozialpolitisches Prestigeprojekt von Bündnis 90/Die Grünen und SPD, das zwar seinen Niederschlag im Koalitionsvertrag mit der FDP gefunden hatte, dann aber von dieser Partei und ihrem damaligen Vorsitzenden, Bundesfinanzminister Christian Lindner, über zwei Jahre lang torpediert, unter Hinweis auf die zu erwartenden Kosten geschrumpft und schließlich ganz zu Fall gebracht worden war (vgl. Butterwegge 2024a: 170ff.).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hatten die Unionsparteien und der frühere BlackRock-Manager Friedrich Merz als ihr gemeinsamer Kanzlerkandidat im Wahlkampf eine höhere Staatsverschuldung noch vehement abgelehnt und die „Schuldenbremse“ (Art. 109 Abs. 3 GG) als Kern der Staatsräson entschlossen verteidigt, so vollzogen sie unmittelbar nach der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 eine fiskalpolitische Kehrtwende, die ihnen den Vorwurf des Wortbruchs und der Wählertäuschung eintrug. Unter ausdrücklicher Berufung auf die Provokationen Donald Trumps sowie dessen Bemühungen um eine Waffenruhe mit anschließendem Friedensschluss zwischen Russland und der Ukraine ließen CDU, CSU und SPD noch vor der Konstituierung des 21. Deutschen Bundestages (mit zu ihren Ungunsten veränderten Mehrheitsverhältnissen) das eigentlich aufgelöste, kaum mehr zu Richtungsentscheidungen solcher Tragweite legitimierte Parlament eine Aufweichung der Schuldenbremse für Rüstungsausgaben und ein kreditfinanziertes Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für öffentliche Infrastrukturinvestitionen beschließen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Davon sollen (auf massives Drängen der zur Mehrheitsbildung benötigten Bündnisgrünen) 100 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds fließen. Verteidigungsausgaben, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts überschreiten, sind von der Kreditsperre im Grundgesetz ausgenommen. Eine solche Privilegierung der Rüstung gegenüber anderen Staatsausgaben gibt es sonst nur in faschistischen und Militärdiktaturen. Sie stellt eine verfassungspolitische Militarisierung der Gesellschaft dar und wird auf Pump finanziert, was Antimilitarist*innen von „Kriegskrediten“ sprechen lässt. An dem Sondervermögen, das zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur, Bildungseinrichtungen und Digitalisierungsmaßnahmen ermöglichen soll, werden auch die Bundesländer mit 100 Milliarden Euro beteiligt. Durch eine gleichzeitig beschlossene Reform der Schuldenbremse erhalten die Länder den gleichen Neuverschuldungsspielraum wie der Bund (0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Finanz&shy;schwache als Haupt&shy;leid&shy;tra&shy;gende der Regie&shy;rungs&shy;po&shy;litik</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Hatten sich die Spitzenpolitiker*innen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei der Vorstellung ihres Koalitionsvertrages am 24. November 2021 noch medienwirksam als „Fortschrittskoalition“ inszeniert, so machten CDU, CSU und SPD im Grunde keinen Hehl aus ihrer Bildung einer Rückschrittskoalition. Die ideologische Basis der amtierenden Bundesregierung bildet der Neoliberalismus mit seiner Richtschnur, mehr „Leistungsgerechtigkeit“ durch Belohnung der Leistungsträger*innen und Schlechterstellung der Transferleistungsbeziehenden herzustellen und den eigenen „Wirtschaftsstandort“ durch Deregulierung, Privatisierung und Flexibilisierung wettbewerbsfähiger (als die Konkurrenten auf den Weltmärkten) zu machen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Leistung</i> und <i>Wettbewerbsfähigkeit</i> waren die Signalworte des am 8. März 2025 beschlossenen Sondierungspapiers wie auch des am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrages, in dem sie jeweils 146 Mal vorkommen. Es scheint, als wäre dieses Dokument kurz nach der Jahrtausendwende entstanden, das heißt auf dem Gipfelpunkt des Neoliberalismus, der heute von zahlreichen Kommentator*innen für tot erklärt wird, obwohl er durch seine Normalisierung in fast alle Lebensbereiche eingedrungen ist (vgl. Butterwegge/Lösch/Ptak 2017). Dass die Kapitalverwertungsinteressen der Wirtschaft beziehungsweise von (großen) Unternehmen ganz oben auf der Regierungsagenda stehen, zeigt ein Blick in den Koalitionsvertrag (CDU/CSU/SPD 2025), der den Titel <i>Verantwortung für Deutschland</i> trägt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wie die populäre Denkfigur der Abschreckung im militärpolitischen Bereich zu einem Wettrüsten zwischen den Staaten führt, so führt die wahnhafte Fixierung auf Wettbewerbsfähigkeit im wirtschafts- und finanzpolitischen Bereich zu einem Steuersenkungswettlauf der Staaten, bis diese im Extremfall den Unternehmern noch Geld dafür zahlen müssen, dass sie etwas unternehmen. Während die Abschreckungsideologie primär den ökonomisch Starken nützt, die von Kurssteigerungen der Rüstungskonzerne profitieren, nützt die neoliberale Standortlogik reichen Wirtschaftsstandorten, weil sie darauf basiert, schwächeren Mitbewerbern etwas vom gemeinsamen Kuchen abzuschneiden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Angesichts der Exportlastigkeit von Deutschlands Industrie wäre es viel sinnvoller gewesen, die unberechenbare Außenwirtschaftspolitik (willkürliche Verhängung von Schutzzöllen) des US-Präsidenten mit einer Stärkung der Binnenkaufkraft zu beantworten. John Maynard Keynes folgend, sollte man die Nachfrage- statt der Angebotsseite stärken und durch eine deutliche Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns sowie der Sozialtransfers die Geringverdiener*innen und die Menschen im Transferleistungsbezug materiell besserstellen, weil sie das zusätzliche Einkommen zeitnah ausgeben und dadurch die Konjunktur ankurbeln würden. So könnte man die Unternehmen – viel eher als mit Steuervergünstigungen und Direktsubventionen – veranlassen, mehr zu investieren, um die wachsende Nachfrage zu befriedigen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Soziales, Bildung und Kultur haben für CDU, CSU und SPD einen deutlich geringeren Stellenwert als die Ökonomie. Da wundert es kaum, dass die Stärkung der „Attraktivität Deutschlands als Reiseziel“ und die Förderung der Tourismusindustrie im Koalitionsvertrag vor dem Sozialstaatskapitel stehen, das wiederum mit Ausführungen zur „Arbeits- und Fachkräftesicherung“ beginnt (vgl. CDU/CSU/SPD 2025: 13).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Schon im Vorgriff auf eine Kommission zur Sozialstaatsreform, die der Bund gemeinsam mit Ländern und Kommunen einzusetzen gedachte (vgl. hierzu und zum Folgenden: CDU/CSU/SPD 2025: 15ff.), vereinbarten die Regierungsparteien, das bestehende Bürgergeldsystem zu einer „neuen Grundsicherung“ für Arbeitsuchende umzugestalten. Von den wenigen Verbesserungen und Erleichterungen für Leistungsberechtigte, die mit der Bürgergeld-Reform von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verbunden waren (vgl. Butterwegge 2023: 121ff.), werden die meisten wieder abgeschafft. Zwar blieb die von „Regelsatz“ in „Regelbedarf“ umbenannte Geldleistung trotz anderslautender Forderungen führender Unionspolitiker und des CDU-Wirtschaftsrates von Kürzungen letztlich verschont, beseitigt wurde aber der Anpassungsmechanismus, mit dem die Ampelkoalition dafür gesorgt hatte, dass inflationäre Entwicklungen der Lebenshaltungskosten von Menschen im Transferleistungsbezug schneller als bis dahin Berücksichtigung fanden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Entfallen sollte die Karenzzeit für Vermögen, von denselben Regierungsparteien während der Covid-19-Pandemie im März 2020 eingeführt, um materiell bessergestellten, aber in Not geratenen Facharbeiter*innen und (Solo-)Selbstständigen den Hartz-IV-Zugang zu erleichtern. Ähnliches gilt hinsichtlich der Karenzzeit für die Unterkunftskosten: Wenn das Jobcenter die Miete oder die Heizkosten von Arbeitsuchenden für „unverhältnismäßig hoch“ hält, sollte es keine Karenzzeit dafür mehr geben. Selbst viele Angehörige der Mittelschicht, die bisher nie Angst vor Armut hatten, mussten wegen des Ukrainekrieges, der anschließenden Energiepreisexplosion und der Inflation allerdings jeden Cent dreimal umdrehen. Umso unverständlicher war, dass vor allem CDU und CSU die genannten Regelungen jetzt nicht mehr für notwendig hielten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein wichtiger Kerngedanke der Bürgergeld-Reform, von dem sich CDU, CSU und SPD verabschiedet haben, war die Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung – nicht zuletzt begriffen als notwendige Qualifizierung von Transferleistungsbeziehenden für den Arbeitsmarkt, auf dem erklärtermaßen Fachkräfte fehlen. Stattdessen führt die schwarz-rote Koalition unter Merz den Vermittlungsvorrang in abgeschwächter Form wieder ein, der bei Hartz IV bewirkt hatte, dass selbst kurz vor dem Abitur stehende Kinder einer alleinerziehenden Mutter im Sozialgeldbezug vom zuständigen Jobcenter aus dem Gymnasium heraus in einen McJob hineingezwungen werden konnten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mitwirkungspflichten und Sanktionen sollten „im Sinne des Prinzips Fördern und Fordern“ verschärft werden: „Bei Menschen, die arbeiten können und wiederholt zumutbare Arbeit verweigern, wird ein vollständiger Leistungsentzug vorgenommen“ (CDU/CSU/SPD 2025: 17). Einvernehmen war zwischen den Regierungsparteien darüber erzielt worden, dass die im Volksmund „Hartz IV“ genannte Grundsicherung für Arbeitsuchende in modifizierter Gestalt zurückkehren und es arbeitsmarkt- wie sozialpolitisch vorwärts in die Vergangenheit gehen sollte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nichts kann für ein neues Regierungsbündnis, das mit demokratischen oder sozialen Richtungsvorgaben der Verfassung hadert, entlarvender sein als ein schriftliches Bekenntnis, sich an das Grundgesetz halten zu wollen, wie es CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag festhielten: „Für die Verschärfung von Sanktionen werden wir die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beachten“ (CDU/CSU/ SPD 2025: 17). In seinem Hartz-IV-Sanktionsurteil vom 5. November 2019 (Az. 1 BvL 7/16) hatte das Bundesverfassungsgericht, gestützt auf Art. 1 Abs. 1 GG zur Würde des Menschen und das Sozialstaatsgebot von Art. 20 Abs. 1 GG, ausdrücklich erklärt, dass ein vollständiger Leistungsentzug nur zu rechtfertigen ist, wenn eine existenzsichernde und zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund willentlich verweigert wird, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">War die Ampelkoalition nicht zuletzt daran gescheitert, dass sich die FDP-Bundestagsfraktion im Unterschied zu ihren Kabinettsmitgliedern geweigert hatte, mit dem sogenannten Rentenpaket II das derzeitige Sicherungsniveau vor Steuern in Höhe von 48 Prozent bis zum 1. Juli 2040 zu garantieren, so versprachen CDU, CSU und SPD (2025: 19) nunmehr wenigstens, es gesetzlich bis zum Jahr 2031 abzusichern. 18 von den Massenmedien als „Rentenrebellen“ bezeichnete junge Unionsabgeordnete hielten die Belastung des Bundeshaushaltes jedoch für zu hoch, wenn das Sicherungsniveau vor Steuern anschließend nicht sofort um einen Prozentpunkt abgesenkt würde, ganz so, als wäre der „Nachhaltigkeitsfaktor“ gar nicht ausgesetzt gewesen. Trotz der knappen Mehrheit im Bundestag brachte die CDU/CSU/SPD-Koalition das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten, welches die Verlängerung der „Haltelinie“ und die Ausweitung der „Mütterrente“ (Berücksichtigung von drei Entgeltpunkten für alle vor 1992 geborenen Kinder) regelt, am 5. Dezember 2025 durch den Bundestag und anschließend durch den Bundesrat. Die sich dadurch ergebenden Mehrausgaben sollen aus Steuermitteln finanziert werden. Das „Rentenpaket 2025“ enthielt außerdem die „Aktivrente“ genannte Steuerbefreiung eines Monatseinkommens bis 2.000 Euro für im Ruhestand weiterarbeitende Beschäftigte und das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, mit dem die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Geringverdiener*innen gefördert werden soll.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Neben dem kollektiven Solidarsystem der Gesetzlichen Rentenversicherung, das sich mehr als ein Jahrhundert lang bewährt, zahlreiche Wirtschaftskrisen und zwei Weltkriege überdauert hat, nahm sich die CDU/CSU/SPD-Koalition vor, durch Einführung der „Frühstart-Rente“ ein individuelles Ansparmodell zu etablieren, das die Altersvorsorge von der Entwicklung an den Finanzmärkten abhängig macht:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Wir wollen für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen. Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann anschließend bis zum Renteneintritt durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag weiter bespart werden. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein.“ (CDU/CSU/SPD 2025: 19)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nicht bloß wegen der zusätzlichen Kapitalmarktrisiken, sondern auch aus Gerechtigkeitsgründen und wegen des Sozialstaatsgebotes im Grundgesetz spricht nichts dafür, in Form einer Rentenpolitik nach dem Gießkannenprinzip aus Steuermitteln ein Altersvorsorgedepot auch für die Sprösslinge von Wohlhabenden, Reichen und Hyperreichen zu schaffen, deren Sicherheit im Alter schon aufgrund eines Steuersystems gewährleistet ist, das ihre Eltern weitgehend schont. Einer verbesserten Altersvorsorge bedürfen hingegen die Kinder aus sozial benachteiligten Familien, sofern aus ihnen arme Erwachsene werden, die als Geringverdiener*innen, prekär Beschäftigte oder Transferleistungsbeziehende nicht genügend Rentenanwartschaften erwerben. Profitieren dürften von der Frühstart-Rente allerdings hauptsächlich Finanzmarktakteure, neben Broker*innen und Investmentbanker*innen vornehmlich solche, deren Anlageportfolio unverhoffte Kursgewinne durch zusätzliche, langfristige und milliardenschwere Anlagen des Staates verzeichnen kann. Wie risikoreich ein solches System verglichen mit der umlagefinanzierten, lohn- und beitragsbezogenen Rente trotzdem ist, haben die weltweiten Börsenturbolenzen nach der Verhängung von Schutzzöllen durch Trump abermals gezeigt.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Der Bisma&shy;r&shy;ck&rsquo;&shy;sche Sozialstaat als S&uuml;ndenbock und finan&shy;zi&shy;eller Steinbruch der Bundes&shy;re&shy;gie&shy;rung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Bundeskanzler Merz stimmte die Bevölkerung im Sommer 2025 durch prägnante Formulierungen auf einen „Herbst der Reformen“ und bevorstehende Kürzungen im System der sozialen Sicherung ein. Auf dem Landesparteitag der niedersächsischen CDU in Osnabrück sagte er am 23. August: „Der Sozialstaat, wie wir ihn heute haben, ist mit dem, was wir volkswirtschaftlich leisten, nicht mehr finanzierbar.“ Zwar hatte Merz womöglich recht, wenn die von ihm geführte Regierung den Einzelplan 14 (Wehretat) von knapp 52 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf 152,8 Milliarden Euro im Jahr 2029 nahezu verdreifacht, ohne dass sie irgendwelche Steuern erhöht. Aber ohne eine übertriebene Vergrößerung der Bundeswehr und gigantische Rüstungsprojekte, die man über Kredite finanziert, wodurch damit zwangsläufig verbundene Zins- und Tilgungslasten enorm steigen, erweist sich der Sozialstaat als zukunftsfähig.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die vor allem in der unteren Mittelschicht grassierenden Existenzsorgen und Abstiegsängste erzeugen Sozialneid nach unten, wenn maßgebliche Entscheidungsträger*innen in Regierung und Parlament den von Reichskanzler Bismarck begründeten, über 140 Jahre alten deutschen Sozialstaat zum Sündenbock für ihre verfehlte Politik und zum finanziellen Steinbruch machen, in dem sich angeblich zweistellige Milliardensummen „einsparen“ lassen. Auch in den Massenmedien wird der in tiefen Krisen und historischen Umbruchsituationen bewährte Sozialstaat heute zum Sanierungsfall erklärt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dass „nicht nur beim Bürgergeld die Kosten aus dem Ruder laufen“, wie Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 16. September 2025 auf dem 83. Deutschen Fürsorgetag in Erfurt behauptete, ist aber eindeutig falsch. Wenn man das deutsche Bruttoinlandsprodukt, die wegen der Preisinflation ebenfalls gestiegenen Steuereinnahmen und/oder den inzwischen erheblich höheren Staatshaushalt berücksichtigt, reichen die Kosten für das Bürgergeld gar nicht an die staatlichen Ausgaben für Hartz IV vor zehn oder 15 Jahren heran. Vielmehr ist der Anteil der Ausgaben für die „alte“ Grundsicherung für Arbeitsuchende (bis 2022: Hartz IV; ab 2023: Bürgergeld) am Bundeshaushalt zwischen 2014 und 2024 von 14 auf 10 Prozent zurückgegangen. Das bei der Hans-Böckler-Stiftung angesiedelte Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung kommt in seiner Untersuchung der Sozialausgaben zu dem Schluss, dass deren Entwicklung im historischen und internationalen Vergleich unauffällig ist (vgl. Dullien/Rietzler 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Trotzdem überboten sich Politiker*innen, Ökonom*innen und Publizist*innen mit Rufen nach „schmerzhaften Reformen“, durch die statt der Armut letzten Endes die Armen bekämpft werden. Als „mutiger Reformer“ galt ihnen nicht mehr, wer als Regierungspolitiker*in gegen den erklärten Willen der ökonomisch und politisch Mächtigen im Land soziale Verbesserungen für abhängig Beschäftigte, Arbeitslose und Rentner*innen durchsetzte, sondern wer im Einklang mit den Wirtschaftslobbyist*innen und der von ihren Leitmedien veröffentlichten Meinung eine weitere Verschlechterung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Millionen Menschen herbeiführen möchte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Lars Klingbeil, Vizekanzler, Finanzminister und SPD-Vorsitzender, lobte den früheren Bundeskanzler Gerhard Schröder der ZEIT zufolge (Schieritz 2025), weil er „mutige Reformen angepackt“ habe, und TV-Talkmasterin Caren Miosga vertrat in ihrer Sendung <i>Deutschland im Herbst: Wo bleibt der Ruck für Reformen, Herr Bundeskanzler?</i> mit Merz als alleinigen Gast am 5. Oktober 2025 sogar die Auffassung, Schröder sei der einzige Bundeskanzler, der „echte Sozialreformen“ durchgeführt habe. Der Journalist Konstantin von Hammerstein wurde im Spiegel noch deutlicher: „Schröder hatte den Mut zum Risiko, den Merz bisher vermissen lässt“ (Hammerstein 2025). Da vergisst oder verzeiht man ihm für einen Moment sogar seine skurrile Männerfreundschaft mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin. Dass die „Agenda 2010“ mitsamt den Hartz-Gesetzen jetzt als Vorbild für eine „Agenda 2030“ herhalten muss, ist da nur folgerichtig.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zugrunde liegt dem Reformdrang die steile These, dass Wohlfahrtsstaatlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit einander ausschließen. Dabei entfalten abhängig Beschäftigte ihre Arbeitsproduktivität nicht unter Druck, sondern nur dann optimal, wenn sie und ihre Familie sozial abgesichert sind. Angst vor Armut und sozialem Abstieg schafft keine intrinsische Motivation, die mehr Innovation ermöglicht, sondern führt eher zu Resignation und in die wirtschaftliche Depression.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Reich&shy;tums&shy;f&ouml;r&shy;de&shy;rung statt Armuts&shy;be&shy;k&auml;mp&shy;fung: Steuer- und Sozialstaat im &bdquo;Herbst der Reformen&ldquo;</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Einkommensarmut dringt seit geraumer Zeit bis in die Mitte der Gesellschaft vor. Im Jahr 2019 lag die Armuts(risiko)quote auf der Datengrundlage des Mikrozensus-Kernprogramms, der größten und seriösesten Sozialstatistik unseres Landes, bei 15,9 Prozent. Das waren damals mehr als 13,2 Millionen Menschen, die als armutsgefährdet galten. Präziser ausgedrückt, waren sie einkommensarm, weil Alleinstehende damals mit weniger als 1.074 Euro im Monat auskommen mussten. Im Jahr 2024, nach all den Krisen, die als Katalysatoren der sozialen Spaltung wirkten – der Covid-19-Pandemie, der Energiepreisexplosion durch den Ukraine-Krieg und der Inflation (vgl. Butterwegge 2024a) – soll die Armutsrisikoquote – inzwischen nach dem vom Statistischen Bundesamt bevorzugten Mikrozensus-SILC gemessen – bei nur noch 15,5 Prozent und knapp 13 Millionen betroffenen Menschen liegen. Demnach wäre die Armutsbetroffenheit gesunken. Das erscheint jenen Personen, die sich an die früheren Zahlen (aus dem Mikrozensus-Kernprogramm) erinnern, absurd. Tatsächlich ist die vom Statistischen Bundesamt nicht mehr veröffentlichte Quote weiter auf 16,5 Prozent gestiegen. Man kann also von rund 14 Millionen Menschen ausgehen, die, wenn sie alleinstehend sind, weniger als 1.381 Euro im Monat zur Verfügung haben.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zugleich wachsen der Reichtum und das Privatvermögen einer kleinen Minderheit: Die fünf reichsten deutschen Familien – Albrecht/Heister, Boehringer/von Baumbach, Kühne, Quandt/Klatten und Schwarz – besitzen zusammen etwa 250 Milliarden Euro und damit mehr als die ärmere Hälfte der Bevölkerung, sprich: weit über 40 Millionen Menschen (vgl. Butterwegge 2024b: 189f.). Knapp 40 Prozent der Bevölkerung haben dagegen überhaupt kein nennenswertes Vermögen (vgl. Fratzscher 2016: 154). In der wohlhabenden, wenn nicht gar reichen Bundesrepublik leben rund 30 Millionen Menschen – streng genommen – von der Hand in den Mund, weil ihnen Rücklagen fehlen, die man in einer finanziellen Krisensituation braucht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dass relative Einkommensarmut häufiger in absolute, extreme und existenzielle Armut (Wohnungs- und Obdachlosigkeit) umschlägt, während sich beinahe unvorstellbarer Reichtum in wenigen Händen konzentriert, ist einer Regierungspolitik geschuldet, die den Steuer- und den Sozialstaat über Jahrzehnte hinweg in einen Schraubstock zwingt. Einerseits wurden alle Besitz-, Kapital- und Gewinnsteuern entweder abgeschafft wie die Börsenumsatz- und die Gewerbekapitalsteuer, einfach nicht mehr erhoben wie die Vermögensteuer seit 1997 oder die entsprechenden Steuersätze massiv gesenkt (vgl. Hentschel/Eibl 2024: 110ff.; Jirmann 2024: 45ff.). Andererseits wurden die Unterstützungsleistungen für Bedürftige gestrichen oder drastisch beschnitten (vgl. Butterwegge 2018b: 113ff.).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Am 26. Juni 2025 hat der Bundestag das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beschlossen. Diesen noch konkurrenzfähiger auf den Weltmärkten zu machen ist das Leitmotiv der CDU/CSU/SPD-Koalition. Merz und Klingbeil gehen von der Grundüberzeugung aus, dass man nur die Gewinnerwartungen der (großen) Unternehmen verbessern muss, um den Konjunkturmotor in Schwung zu bringen. Dadurch – so hofft man allen Ernstes – lasse sich „Wohlstand für alle“ schaffen, wie es die Präambel ihres Koalitionsvertrages in Anlehnung an Ludwig Erhard verspricht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gemäß der neoliberalen Standortlogik, von der sich CDU, CSU und SPD leiten lassen, erscheint es folgerichtig, dass sie als erste wichtige Maßnahme nach ihrer Regierungsübernahme den „Investitionsbooster“ umsetzten. Eine degressive „Turbo-Abschreibung“ auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens von je 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027 verschafft großen Unternehmen höhere Gewinne, die anschließend geringer besteuert werden, weil der Körperschaftsteuersatz ab 2028 in fünf Jahresschritten von 15 auf 10 Prozent sinkt. Die für den Bund dadurch allein in dieser Legislaturperiode entstehenden Kosten betragen nach Regierungsangaben über 45 Milliarden Euro.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zum Vergleich: Unter dem christdemokratischen Bundeskanzler Helmut Kohl betrug die Körperschaftsteuer, gewissermaßen die Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften (AGs und GmbHs), noch 30 respektive 45 Prozent, je nachdem, ob die Gewinne ausgeschüttet oder einbehalten wurden. Demnächst müssen selbst hochprofitable Konzerne kaum noch Steuern zahlen, wenn sie die Gewerbesteuer durch eine Verlagerung des Firmensitzes in eine Steuerdumping betreibende Gemeinde minimieren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch das nächste steuerpolitische Gesetzgebungsverfahren der CDU/CSU/SPD-Koalition bezweckte keine materielle Besserstellung von Menschen im Niedriglohnsektor oder Transferleistungsbezug, sondern eine Verbesserung der Gewinnaussichten von Unternehmen. Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurde die Umsatzsteuer von Restaurants und Hotels für Speisen dauerhaft von 19 auf sieben Prozent reduziert, was vor allem der Systemgastronomie (große Fast-Food-Ketten, die teilweise über hundert Millionen Euro mehr Gewinn erwarten, wenn sie die Steuersenkung nicht an ihre Kunden weitergeben) und sonst eher besserverdienenden Konsument*innen zugutekommt, die es sich leisten können, häufiger in teure Restaurants zu gehen. Zwischen den Jahren 2026 und 2030 werden dem Staat dadurch etwa 19 Milliarden Euro entgehen, obwohl auf Getränke weiterhin 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden. Unsozial und unökologisch ist auch die Anhebung der für die Zersiedlung der Landschaft mitverantwortlichen, bisher für die ersten 20 Kilometer 30 Cent betragenden Pendlerpauschale auf 38 Cent vom ersten Kilometer an. Denn Besserverdienende profitieren davon aufgrund ihres höheren Steuersatzes bei der Einkommenssteuer mehr als Geringverdiener*innen, die im Extremfall sogar leer ausgehen und keine Steuerersparnis haben. Positiv wirkt demgegenüber geradezu die Anhebung der sogenannten Ehrenamtspauschale und des Übungsleiterfreibetrages.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Während die Wohlhabenden, Reichen und Hyperreichen mit großzügigen Steuergeschenken bedacht wurden, zwingt man die Menschen im Transferleistungsbezug, den Gürtel noch enger zu schnallen. So wurde der Regelsatz des Bürgergeldes von 563 Euro im Monat für Alleinstehende weder im Jahr 2025 erhöht, noch steigt er bis zum 31. Dezember 2026, obwohl sich die Lebenshaltungskosten laufend erhöhen. Betroffen davon sind allein 500.000 alleinerziehende Mütter im Bürgergeldbezug, die am 20. eines Monats oft nicht wissen, ob sie für ihre Kinder noch etwas Warmes auf den Tisch bekommen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Die &bdquo;neue Grund&shy;si&shy;che&shy;rung&ldquo; &ndash; eine arbeits&shy;markt- und sozial&shy;po&shy;li&shy;ti&shy;sche Rolle r&uuml;ckw&auml;rts</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ausgerechnet in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten brachte das Bundeskabinett eine Woche vor Heiligabend den Gesetzentwurf, mit dem das Bürgergeld abgeschafft und ein härteres Sanktionsregime als bei Hartz IV etabliert wird, auf den Weg. Eigentlich hätte die Beschlussfassung der Bundesregierung über den Gesetzentwurf zur Grundsicherung für Arbeitsuchende früher erfolgen sollen; weil zwei ausgesprochene Hardliner im Kabinett, Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), bei der finalen Ressortabstimmung ihr Veto eingelegt hatten, kam es aber zu einer Verzögerung. Den beiden Unionspolitiker*innen war der ursprüngliche Entwurf aus dem Hause von Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) noch zu lasch formuliert, weil er nach ihrer Meinung eine Hinhaltetaktik der „Totalverweigerer“ durch Bestehen auf einer persönlichen Anhörung zuließ.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Pflichtverletzungen wie die Ablehnung eines Jobangebots, einer beruflichen Weiterbildung oder eines Bewerbungstrainings sollen künftig mit Kürzungen von 30 Prozent der Leistungen beantwortet werden. Wenn ein*e Transferleistungsbezieher*in zwei Termine beim Jobcenter verpasst, bleiben ihm*ihr 30 Prozent der Geldleistung vorenthalten. Nach dem dritten Meldeversäumnis erfolgt ein vollständiger Leistungsentzug, nach dem vierten werden außerdem die Miet- und Heizkosten nicht mehr vom Jobcenter übernommen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese gesetzlich fixierte Sanktionsspirale birgt ein hohes Verelendungsrisiko für Betroffene, die ihre Wohnung verlieren und obdachlos werden können. Die relative Einkommensarmut der Menschen im Transferleistungsbezug schlägt durch die geplanten Sanktionsverschärfungen möglicherweise in absolute, extreme und existenzielle Armut um, was zu einer Bundesregierung passt, deren Steuerpolitik maßgeblich zur Konzentration des Reichtums beiträgt und die allen Umverteilungsforderungen eine Absage erteilt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bas will zwar durch eine Härtefallregelung im Gesetz verhindern, dass Menschen, die psychisch beeinträchtigt sind, sanktioniert werden. Leistungsberechtigte, die keinen Telefonanschluss haben und aus Angst vor dem Jobcenter seine Schreiben nicht mehr öffnen, dürften die neue Härte im Umgang mit den Armen jedoch zu spüren bekommen, auch wenn sie kaum dem Bild der „Totalverweigerer“ entsprechen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Eine zivilisierte Gesellschaft garantiert ihren Mitgliedern das soziokulturelle Existenzminimum auch dann, wenn diese gesetzlich festgelegte Verhaltensnomen missachten. Das unterscheidet sie positiv von faschistischen und Militärdiktaturen, in denen drakonische Strafen und institutionalisierte Gewalt zum Lebensalltag der Menschen gehören. Wenn das Gesetz zur Abschaffung des Bürgergeldes die Menschenwürde und das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes missachtet, folgt dem „Herbst der Reformen“ ein Winter der sozialen Eiseskälte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wer als politisch Verantwortlicher heute den Sozialstaat ins Visier nimmt, dessen Leistungsdichte in Frage stellt sowie für Arbeitslose, Arme, Wohnungslose, Behinderte und/oder anderweitig Benachteiligte notwendige Transferleistungen abschaffen oder drastisch kürzen will, ist nicht bloß unsozial und inhuman, sondern gefährdet hierdurch auch – gewollt oder unbewusst – die Demokratie, weil sie erfordert, dass sich alle Mitglieder einer so wohlhabenden Gesellschaft wie unserer aufgrund der ihnen zur Verfügung stehenden beziehungsweise gestellten materiellen Ressourcen gleichberechtigt an demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen beteiligen können, ohne von Existenznot davon abgehalten zu werden. Dies ist bei einer sich in die Mitte der Gesellschaft hinein ausbreitenden Armut und einer wachsenden Ungleichheit nicht der Fall (vgl. Butterwegge 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der am 8./9. Oktober 2025 in einer Nachtsitzung des Koalitionsausschusses geschlossene Kompromiss zur Abschaffung des Bürgergeldes und zur Einführung der „neuen Grundsicherung“ für Arbeitsuchende war im Grunde eine Kapitulation der SPD, die ihr arbeitsmarkt- und sozialpolitisches Prestigeprojekt, mit dem sie Hartz IV in der Ampelkoalition hatte „überwinden“ wollen, nach einer beispiellosen Hetzkampagne gegen das Bürgergeld und eine kleine Gruppe seiner Beziehenden, die als „Totalverweigerer“ verteufelt wurden, preisgab. Umso lauter war das Triumphgeschrei führender Unionspolitiker*innen, die aus ihrer Freude über das Ende des Bürgergeldes, in dem sie fälschlicherweise eine Variante des bedingungslosen Grundeinkommens sahen, keinen Hehl machten. Voll des Lobes war mit BILD auch das größte deutsche Boulevardblatt, das es im Aufmacher am 10. Oktober auf die Kurzformel <i>Merz streicht Faulpelzen Bürgergeld</i> brachte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es war dem Boulevard mit Unterstützung von marktfixierten Ökonom*innen, konservativen Politiker*innen und Rechtspopulist*innen gelungen, eine Diskursfront zwischen abhängig Beschäftigten und Menschen im Transferleistungsbezug zu errichten, indem Letztere als „faul“ und „arbeitsscheu“, wenn nicht als „Totalverweigerer“, „Sozialschmarotzer“ und potenzielle Betrüger*innen diffamiert wurden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch sozialdemokratische Reformbefürworter*innen argumentierten, dass gerade die oft hart arbeitenden Bezieher*innen niedriger Einkommen demoskopischen Untersuchungen zufolge für mehr Druck auf Transferleistungsbeziehende und schärfere Sanktionen eintreten. Allerdings fragt sich, ob eine der Solidarität und der sozialen Gerechtigkeit verpflichtete Partei ihre Regierungspolitik nach den Resultaten von Meinungsumfragen ausrichten darf oder ob sie nicht besser die ökonomischen und sozialen Interessen ihrer Wählerklientel zugrunde legt. Die SPD hätte gut daran getan, der falschen Frontlinie zwischen Leistungsbereiten und Leistungsberechtigten durch Betonung der gemeinsamen Interessen von Arbeitenden, Niedriglöhner*innen und Transferleistungsbezieher*innen entgegenzutreten. Schließlich ist fast jede*r Lohnabhängige nur eine Kündigung oder eine schwere Krankheit vom Transferleistungsbezug entfernt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Weil die SPD den Gegensatz von Kapital und Arbeit mittlerweile kaum mehr thematisiert, sondern in der Regierungsverantwortung lieber tabuisiert, gelang es ihren politischen Antipoden, einen Antagonismus zwischen Beschäftigten und Menschen im Transferleistungsbezug zu konstruieren. Mit der neuen Sozialfigur des „Totalverweigerers“ wurde ein Feindbild aufgebaut, mit dem es Neoliberalen, Konservativen sowie Rechtspopulist*innen und -extremist*innen gelang, die Gesellschaft in „Leistungsträger“ und „Leistungsverweigerer“ zu spalten. SPD und Gewerkschaften traten dieser falschen Frontstellung nicht konsequent entgegen. Vielmehr schloss sich die SPD-Führung der Missbrauchskampagne am Ende immer mehr an und verschaffte ihr sogar noch einen rassistischen Akzent, indem sie unter Verweis auf Duisburg (Wahlkreis der früheren Bundestagspräsidentin Bas) von „mafiösen Strukturen“ sprach und den angeblich massenhaften Sozialbetrug von häufig in heruntergewirtschafteten „Schrottimmobilien“ hausenden Bulgar*innen und Rumän*innen skandalisierte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Von den 13 Gesetzen, die im Laufe von 20 Jahren mehr oder weniger gravierende Änderungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende vorgenommen haben, ist die von CDU/CSU und SPD verabredete Rückabwicklung des Bürgergeldes wahrscheinlich die folgenschwerste. Denn dadurch erhöht die Bundesregierung nicht bloß den Druck auf Langzeiterwerbslose, jeden Job anzunehmen, sondern baut auch eine weitere Drohkulisse gegenüber Belegschaften, Betriebsräten und Gewerkschaften auf, die unter dem Damoklesschwert von <i>Hartz V</i>, wie man die neue Grundsicherung nennen sollte, gezwungen sein könnten, schlechtere Arbeitsbedingungen und niedrigere Löhne zu akzeptieren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hartz IV hatte als Disziplinierungsinstrument für die Beschäftigten gewirkt, mit dem Deutschlands Niedriglohnsektor zum größten dieser Art in Europa wurde (vgl. Butterwegge 2018a: 115ff.). Zwar verkleinerte sich der Niedriglohnsektor durch die Einführung und mehrfache Erhöhung des Mindestlohns wieder, nunmehr droht aber seine weitere Expansion. Nicht zufällig erreichte der Dax nach Bekanntwerden der Beschlüsse des Koalitionsausschusses, einem Schwarzen Tag für den Sozialstaat, einen historischen Höchststand.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Christoph Butterwegge,</strong> geboren 1951, war von 1998 bis 2016 Hochschullehrer für Politikwissenschaft an der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Wichtige Buchveröffentlichungen: &#8222;Die zerrissene Republik&#8220; (2020), &#8222;Deutschland im Krisenmodus&#8220; (2024) und &#8222;Umverteilung des Reichtums&#8220; (2024).</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Butterwegge, Christoph </em>2018a: Hartz IV und die Folgen. Auf dem Weg in eine andere Republik?, 3. Aufl., Weinheim/Basel.</p>
<p align="justify"><em>Butterwegge, Christoph</em> 2018b: Krise und Zukunft des Sozialstaates, 6. Aufl., Wiesbaden.</p>
<p align="justify"><em>Butterwegge, Christoph</em> 2023: Bürgergeld und Kindergrundsicherung – Abschaffung oder Abmilderung von Hartz IV, in: Troost, Axel/Hickel, Rudolf/Reuter, Norbert (Hrsg.): <em>Soziale Kipppunkte, bedrohte Existenzen, wachsende Armut. Alternativen zu Geldentwertung und Kaufkraftverlusten</em>, Hamburg, S. 119-137.</p>
<p align="justify"><em>Butterwegge, Christoph</em> 2024a: Deutschland im Krisenmodus. Infektion, Invasion und Inflation als gesellschaftliche Herausforderung, Weinheim/Basel.</p>
<p align="justify"><em>Butterwegge, Christoph </em>2024b: Umverteilung des Reichtums, Köln.</p>
<p align="justify"><em>Butterwegge, Christoph</em> 2025: Armut und soziale Ungleichheit – eine Gefahr für die Demokratie, in: <em>vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> Nr. 252 = Jg. 64, H. 5, S. 19-31.</p>
<p align="justify"><em>Butterwegge, Christoph/Lösch, Bettina/Ptak, Ralf</em> 2017: Kritik des Neoliberalismus, 3. Aufl., Wiesbaden.</p>
<p align="justify"><em>CDU/CSU/SPD</em> 2025: Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode, <a href="https://www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf">https://www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Dullien, Sebastian/Rietzler, Katja</em> 2024: Die Mär vom ungebremst wachenden Sozialstaat, in: Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung (Hrsg.): <em>IMK Kommentar</em> Nr. 11.</p>
<p align="justify"><em>Fratzscher, Marcel </em>2016: Verteilungskampf. Warum Deutschland immer ungleicher wird, München.</p>
<p align="justify"><em>Hammerstein, Konstantin von</em> 2025: So versucht Friedrich Merz aus seinem Loch zu kommen, in: <em>Spiegel-Online</em> vom 09.10.2025, <a href="https://www.spiegel.de/politik/deutschland/friedrich-merz-fernsehauftritte-hilft-die-medienoffensive-der-beliebtheit-des-kanzlers-a-c3b8e470-1651-4580-91d3-30f9d3b30e97">https://www.spiegel.de/politik/deutschland/friedrich-merz-fernsehauftritte-hilft-die-medienoffensive-der-beliebtheit-des-kanzlers-a-c3b8e470-1651-4580-91d3-30f9d3b30e97</a>.</p>
<p align="justify"><em>Hentschel, Karl-Martin/Eibl, Alfred </em>(2024): Steuerrevolution. Ein Konzept zur Rückverteilung von Reichtum, zu mehr Gerechtigkeit und Klimaschutz, Hamburg.</p>
<p align="justify"><em>Jirmann, Julia</em> 2024: Blackbox Steuerpolitik. Wie unser Steuersystem Ungleichheit fördert, 2. Aufl., Bonn.</p>
<p align="justify"><em>Schieritz, Mark </em>2025: Der schon wieder, in: <em>Die Zeit </em>Nr. 38, <a href="https://www.zeit.de/2025/38/herbst-der-reformen-friedrich-merz-agenda-2010-gerhard-schroeder/komplettansicht">https://www.zeit.de/2025/38/herbst-der-reformen-friedrich-merz-agenda-2010-gerhard-schroeder/komplettansicht</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/vom-herbst-der-reformen-zum-winter-der-sozialen-eiseskaelte-warum-der-wohlfahrtsstaat-und-die-demokratie-akut-gefaehrdet-sind/">Vom „Herbst der Reformen“ zum Winter der sozialen Eiseskälte: Warum der Wohlfahrtsstaat und die Demokratie akut gefährdet sind</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Marburger Leuchtfeuer 2025 für Helena Steinhaus</title>
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		<pubDate>Wed, 21 May 2025 13:02:03 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Helena Steinhaus erhält das Marburger Leuchtfeuer 2025. Die Preisverleihung findet am 12. Juni 2025 im Marburger Rathaus statt. Mit dem Marburger Leuchtfeuer für Soziale Bürgerrechte würdigen die Universitätsstadt Marburg und die Humanistische Union (HU) das Eintreten von Helena Steinhaus für einen angstfreien Bezug von Sozialleistungen. Als Tochter einer alleinerziehenden Mutter hat die Geschäftsführerin des Vereins [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Helena Steinhaus</strong> erhält das <em>Marburger Leuchtfeuer</em> 2025. Die Preisverleihung findet am <strong>12. Juni 2025 im Marburger Rathaus</strong> statt.</p>
<p>Mit dem <em>Marburger Leuchtfeuer für Soziale Bürgerrechte</em> würdigen die Universitätsstadt Marburg und die Humanistische Union (HU) das Eintreten von Helena Steinhaus für einen angstfreien Bezug von Sozialleistungen. Als Tochter einer alleinerziehenden Mutter hat die Geschäftsführerin des Vereins „Sanktionsfrei“ in ihrer Jugend zeitweise selbst staatliche Leistungen – Hartz IV – bezogen. Unermüdlich weist sie auf die Folgen hin, die Sanktionen, die Stigmatisierung sowie die finanzielle Not im Allgemeinen für die Betroffenen, ihre Angehörigen und ihr soziales Umfeld haben. Zudem unterstützt und berät der Verein „Sanktionsfrei“ Leistungsbeziehende juristisch und finanziell.</p>
<p>Marburgs Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies und der Jury-Vorsitzende Egon Vaupel werden ihr das <em>Marburger Leuchtfeuer</em> am Donnerstag, 12. Juni 2025, 12 Uhr, im Rahmen einer Feierstunde im Historischen Saal des Marburger Rathauses (Markt 1, 25037 Marburg) überreichen. Die Laudatio auf die Preisträgerin wird der Journalist und Aktivist Arne Semsrott halten. Semsrott ist Projektleiter von „Frag den Staat“ und Gründer der Initiative „Freiheitsfonds“.</p>
<p>„Helena Steinhaus fügt sich hervorragend ein in die lange Liste der bisherigen Preisträgerinnen und Preisträger“, erklärte der Jury-Vorsitzende Egon Vaupel. „Sie macht da weiter, wo die Leuchtfeuer-Preisträgerin Inge Hannemann aus gesundheitlichen Gründen kürzertreten musste.“ Gemeinsam mit ihr hat Steinhaus 2016 den Verein „Sanktionsfrei“ gegründet.</p>
<p>„Soziale Grundrechte sind ein Schwerpunkt der HU-Arbeit in Marburg“, berichtete der HU-Regionalvorsitzende Franz-Josef Hanke. „Eine menschenwürdige Existenzsicherung ist elementare Grundbedingung jeder Demokratie. Ausgrenzung und Abstiegsängste hingegen gefährden die Demokratie in ihren Grundfesten.“</p>
<p style="text-align: right;"><em>Franz-Josef Hanke</em></p>
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		<title>Ein streitfähiger und solidarischer Geist hat uns verlassen! Detlef Hensche (13.09.1938 -13.12.2023)</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-251/publikation/ein-streitfaehiger-und-solidarischer-geist-hat-uns-verlassen-detlef-hensche-13-09-1938-13-12-2023/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 May 2024 13:46:04 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[verdi]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Humanistische Union trauert um ihr Beiratsmitglied Detlef Hensche. Der ehemalige Vorsitzende der Industriegewerkschaft Medien – Druck und Papier, Publizistik und Kunst starb nach langer schwerer Krankheit am 13. Dezember 2023 im Alter von 85 Jahren in Berlin. Detlef Hensche stellte sein Engagement der Humanistischen Union zur Verfügung, vornehmlich aber der Gewerkschaftsbewegung. Er war ein [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Humanistische Union trauert um ihr Beiratsmitglied Detlef Hensche. Der ehemalige Vorsitzende der Industriegewerkschaft Medien – Druck und Papier, Publizistik und Kunst starb nach langer schwerer Krankheit am 13. Dezember 2023 im Alter von 85 Jahren in Berlin.</p>
<p>Detlef Hensche stellte sein Engagement der Humanistischen Union zur Verfügung, vornehmlich aber der Gewerkschaftsbewegung. Er war ein Mitbegründer der großen Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Mit ihm hat die Gewerkschaftsbewegung einen außergewöhnlichen Menschen und einen solidarischen Gewerkschafter verloren, der stets mit politischem Scharfsinn, Klugheit und Durchsetzungswillen die Interessen der Arbeitenden vertrat. Er stand an ihrer Seite. Wir verloren mit Detlef Hensche einen Streiter für Bürgerrechte.</p>
<p>In Wuppertal am 13. September 1938 geboren, studierte Hensche in Bonn zuerst Kunstgeschichte und Philosophie, wechselte dann jedoch in die Rechtswissenschaft und promovierte darin 1972.</p>
<p>Für seine politische Entwicklung war seine Mutter bedeutsam, die sich in den 1950er Jahren gegen die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik engagierte, aber auch jene Bundestagesabgeordneten, die sich in den 1960er Jahren gegen die Notstandsgesetze stark machten und Hensche als Vorbild dienten, der in dieser Zeit im Bundestag sein Referendariat ablegte.</p>
<p>1969 nahm er eine Stelle als wissenschaftlicher Referent im Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) des Deutschen Gewerkschaftsbunds in Düsseldorf an. Er nahm dort als Jurist die mit dem Arbeits-, Staats- und Wirtschaftsrecht zusammenhängenden Aufgaben wahr. 1971 wechselte Detlef Hensche in den Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und wurde dort Leiter der Abteilung Gesellschaftspolitik.</p>
<p>Es war der Vorschlag des Vorsitzenden der IG Druck und Papier, Leonhard Mahlein, der zur Wahl von Hensche in den Geschäftsführenden Hauptvorstand der IG Druck und Papier führte. Hier übernahm er die Verantwortung für die politisch bedeutsame Mitgliederzeitschrift <em>Druck+Papier</em> und für <em>die feder</em>, einer in den Folgejahren relevanten Zeitschrift für die schreibende Zunft.</p>
<p>Es waren nicht nur die Organe der DGB-Gewerkschaften, in denen Hensche die Zeitläufte präzise analysierte, sich gegen den erstarkenden Rechtsextremismus stark machte und zugleich der Friedenspolitik den Rücken zu stärken verstand. Dabei scheute er nicht die Auseinandersetzung mit der sozialdemokratischen Hegemonie im DGB, wenn er unmissverständlich gegen den neoliberalen Umbau des Sozialstaats durch Peter Hartz und den damaligen sozialdemokratischen Bundeskanzler aufstand (Hensche 2002: 903-906).</p>
<p>In der Streikbewegung der zweiten Hälfte der 1970er Jahre war Hensche Diffamierungen von Teilen der Presse ausgesetzt (Stolze 1976). Gleichwohl wurde der erfolgreiche Kampf um den Einstieg in die 35-Stunden-Woche einer seiner großen tarifpolitischen Erfolge. Folgerichtig wurde er 1983 zum stellvertretenden Vorsitzenden der IG Druck und Papier gewählt, wo er zuständig war für die Tarifpolitik. Die Gewerkschaftsmitglieder goutierten seine Arbeit so, dass er wiederum stellvertretender Gewerkschaftsvorsitzender wurde, nun im Zusammenschluss der IG Druck und Papier mit der Gewerkschaft Kunst zur neuen IG Medien – Druck und Papier, Publizistik und Kunst, deren Vorsitzender er 1992 wurde.</p>
<p>Es folgten Jahre erheblicher gesellschaftlicher Umbrüche. Der Vereinigungsprozess mit der DDR und die daraus resultierenden sozioökonomischen Veränderungen bewirkten besonders für die Gewerkschaftsbewegung neue Bedingungen, nicht zuletzt in der Tarifpolitik. Zeitgleich erfolgten im Kontext von Automatisierungsprozessen und technischen Veränderungen gerade in der Druckindustrie Strukturveränderungen, die neue Anforderungen an die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter stellten. Diese Herausforderungen nahm Hensche an, indem er gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der ÖTV, der Postgewerkschaft, der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherung und der Deutschen Angestelltengewerkschaft, die sich bis dahin außerhalb des Daches des DGB befand, den Zusammenschluss zur Dienstleistungsgesellschaft ver.di betrieb. Dieser Mammutaufgabe stellte er sich erfolgreich. Leider folgte die Bildungsgewerkschaft GEW aus ständischem Interesse nicht diesem not-wendigen und erfolgreichen Veränderungsprozess. Dass aber die Dienstleistenden nun fast geschlossen in einer gemeinsamen Organisation für die Realisierung ihrer berechtigten Interessen eintreten können, ist nicht zuletzt das Verdienst von Detlef Hensche.</p>
<p>Für die Gewerkschaftsbewegung wie auch für die Humanistische Union war er angesichts seiner besonderen Fähigkeit der präzisen politischen Analyse ein wichtiger Ratgeber. Seine intellektuelle Schärfe und seine Fähigkeit zur Provokation waren nie verletzend – stattdessen halfen sie dem Denken auf die Sprünge.</p>
<p>Detlef Hensche war ein großes Glück für die Gewerkschaftsbewegung, weil er sprach, wo geschwiegen wurde und die Namen nannte, wo vom Schicksal die Rede war.</p>
<p><strong>Verwendete Literatur:</strong></p>
<p><em>Hensche, Detlef</em> 2002: Schröder, Hartz und die Realität, in: <em>Blätter für deutsche und internationale Politik</em>, Jg. 47, H. 8, S. 903–906.</p>
<p><em>Stolze, Diether</em> 1976: Klassenkampf mit Zensur, in: <em>Die Zeit</em> Nr. 21.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-251/publikation/ein-streitfaehiger-und-solidarischer-geist-hat-uns-verlassen-detlef-hensche-13-09-1938-13-12-2023/">Ein streitfähiger und solidarischer Geist hat uns verlassen! Detlef Hensche (13.09.1938 -13.12.2023)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Das bedingungslose Grundeinkommen: Sozialpolitische Sackgasse oder Königsweg der Demokratie?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-241/publikation/das-bedingungslose-grundeinkommen-sozialpolitische-sackgasse-oder-koenigsweg-der-demokratie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Sep 2023 09:22:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
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		<category><![CDATA[Bedingungsloses Grundeinkommen]]></category>
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		<category><![CDATA[Sozialstaat]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) erfreut sich in vielen politischen Lagern und sozialen Milieus einer hohen Beliebtheit. Welche sozial- wie wirtschaftspolitischen Erwartungen damit verbunden sind und welche Folgen die Einführung eines BGE in Deutschland hätte, erörtert Christoph Butterwegge im folgender aktualisierter Version seines ursprünglich 2017 in den vorgängen publizierten Beitrags. Nach seiner Einschätzung taugt [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-241/publikation/das-bedingungslose-grundeinkommen-sozialpolitische-sackgasse-oder-koenigsweg-der-demokratie/">Das bedingungslose Grundeinkommen: Sozialpolitische Sackgasse oder Königsweg der Demokratie?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) erfreut sich in vielen politischen Lagern und sozialen Milieus einer hohen Beliebtheit. Welche sozial- wie wirtschaftspolitischen Erwartungen damit verbunden sind und welche Folgen die Einführung eines BGE in Deutschland hätte, erörtert Christoph Butterwegge im folgender aktualisierter Version seines ursprünglich 2017 in den <strong>vor</strong>gängen publizierten Beitrags. Nach seiner Einschätzung taugt das BGE allenfalls zur Bekämpfung absoluter Armut in Entwicklungsländern, in reichen Industrienationen wie Deutschland dagegen zementiere es die bestehende soziale Ungleichheit und senke die bisherigen, am (Sonder-)Bedarfsfall orientierten Sozialleistungen für die wirklich Bedürftigen. Wer mehr Gerechtigkeit wolle, komme deshalb um eine Umverteilung des Vermögens nicht herum.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Während der Covid-19-Pandemie ist das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) als mögliche Lösung für die durch das Virus ausgelösten sozialen Verwerfungen erneut auf die politische Tagesordnung gelangt. Für die beiden Soziologen Rolf G. Heinze und Jürgen Schupp (2022: 9f.) verkörpert das Jahr 2020, das Jahr des Pandemieausbruchs, in Deutschland hinsichtlich des Grundeinkommens sogar einen vorläufigen historischen Gipfel der öffentlichen Wahrnehmung.</p>
<p>Bei vielen Menschen, die durch Entlassung, Kurzarbeit oder Schließung ihres Geschäfts spürbare Einkommensverluste erlitten, herrschte vor allem im bundesweiten Shutdown, der am 22. März 2020 begann, existenzielle Verunsicherung. In einer unübersichtlichen Krisensituation wie der Pandemie nimmt die Attraktivität plakativer Losungen und simpler Lösungen für komplexe Probleme zu. BGE-Befürworter*innen warben für ihr Konzept mit dem Argument, die außergewöhnlichen Umstände erforderten unkonventionelle Lösungen. In einer Petition an den Bundestag wurde die Einführung eines BGE von monatlich 800 bis 1.200 Euro pro Person für ein halbes Jahr gefordert, was Armut und den sozialen Absturz von Millionen Menschen verhindern, aber auch die Massenkaufkraft erhöhen, den Konsum ankurbeln und die Coronakrise ökonomisch meistern helfen sollte. Ähnlich vage wie die Bezifferung des auszuzahlenden Geldbetrages in der Petition fiel der Vorschlag insgesamt aus. Von einem Konzept kann überhaupt nicht die Rede sein, gibt es doch zahlreiche Grundeinkommensmodelle, die sich etwa im Hinblick auf die Leistungshöhe und die Refinanzierung der geplanten Universalleistung unterscheiden (Blaschke/Otto/Schepers 2012; Butterwegge/Rinke 2018; Kovke/Priddat 2019).</p>
<p>Gerade in Krisensituationen kommt es für den Sozialstaat darauf an, seine begrenzten Ressourcen im Sinne der Einzelfallgerechtigkeit auf jene Personen zu konzentrieren, die sie wirklich brauchen (Butterwegge 2022: 218ff.). Beispielsweise dürfen Künstler*innen und Kulturschaffende, wenn ihnen Aufträge oder Auftritte wegbrechen, nicht pauschal unterstützt werden. Dieter Bohlen, Helene Fischer und Roland Kaiser brauchten während der Pandemie ebenso wenig Staatshilfe wie der Maler Gerhard Richter, weil sie Multimillionäre sind. Hingegen hätten die scheinselbstständige Maskenbildnerin, der freiberuflich tätige Messebauer, die Honorarkraft in der Erwachsenenbildung und die prekär beschäftigte Grafikdesignerin von dem Grundeinkommen vielleicht noch nicht einmal ihre Miete zahlen können, falls sie in einer begehrten Großstadtlage wohnen.</p>
<h3 class="">Rahmen&shy;be&shy;din&shy;gungen, Zusam&shy;men&shy;h&auml;nge und Hinter&shy;gr&uuml;nde der BGE-Dis&shy;kus&shy;sion</h3>
<p>Die sozialphilosophische Idee, sämtliche Bürger*innen vom Arbeitszwang zu befreien und Armut zu vermeiden, indem der Staat allen Gesellschaftsmitgliedern ein gleich hohes, ihre materielle Existenz auf einem Mindestniveau sicherndes Grundeinkommen zahlt, gewinnt durch die Verbindung der sehr heterogenen Gerechtigkeitsvorstellungen eines utopischen an Lafargue orientierten Sozialismus, von bürgerlichen Gleichheitsidealen und zentraler Funktionselemente der Marktökonomie an Resonanz. Gegenwärtig haben Grundeinkommensmodelle aber vor allem deshalb Hochkonjunktur, weil sie zumeist hervorragend mit dem neoliberalen Zeitgeist harmonieren (Nicoll 2013; Butterwegge/Lösch/Ptak 2017; Biebricher 2021), also die Freiheit des (Wirtschafts-)Bürgers nicht gefährden, sondern vielmehr „Selbstverantwortung“ und „Privatinitiative“ glorifizieren sowie die tradierten Mechanismen der kollektiven Absicherung von Lebensrisiken in Frage stellen, auf die prekär Beschäftigte und Erwerbslose angewiesen sind, ohne jedoch den Eindruck sozialer Kälte zu hinterlassen, welcher der Regierungspolitik nicht selten anhaftet. Darüber hinaus wird der bestehende Sozialstaat sogar von seinen Nutznießer*innen mit einer alles überwuchernden Bürokratie, Gängelungsversuchen und Schikanen der Arbeitsverwaltung, das Grundeinkommen dagegen mit Kreativität, Spontaneität und basisdemokratischer Selbstbestimmung identifiziert. Erst bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass der Sozialstaat durch die Verwirklichung des Grundeinkommens zerstört und die Demokratie zudem noch mehr als bisher schon beschädigt würde.</p>
<p>Die zunehmende Spaltung wohlhabender Gesellschaften in Arm und Reich verlangt nach einer politischen Alternative, die viele Geringverdiener*innen und Transferleistungsbezieher*innen – aus ihrer Perspektive nachvollziehbar – im bedingungslosen Grundeinkommen sehen. Unter dem Kontrolldruck ihres Jobcenters stehende Bezieher*innen von Bürgergeld erwarten, sich mit Hilfe eines ohne Papierkrieg gezahlten Grundeinkommens der Gängelung, Erniedrigung und Demütigung durch eine ausufernde Sozialbürokratie entziehen zu können. Endlich können sie hoffen, vom bisherigen Elend der Armen, die um Almosen betteln, und der ständigen Reformen, die – wie etwa Hartz IV – nur immer neue Verschlechterungen bewirkt haben (Butterwegge 2018a: 66ff.), befreit zu werden. Auch dass Mitglieder von Erwerbsloseninitiativen und von Frauenorganisationen große Sympathie für ein bedingungsloses Grundeinkommen empfinden, ist verständlich. Schließlich würden die leidige Bedürftigkeitsprüfung sowie die Anrechnung des Partnereinkommens auf die Transferleistung entfallen, weil alle Wohnbürger*innen in seinen Genuss kämen und sich damit die Forderung nach einer eigenständigen sozialen Sicherung der Frau, die so alt ist wie der Wohlfahrtsstaat selbst, möglicherweise erfüllen ließe.</p>
<p>BGE-Protagonist*innen greifen eine dritte Große Erzählung unserer Zeit – neben der Globalisierung und dem demografischen Wandel – auf, die ebenfalls als Scheinargument für angeblich notwendige tiefgreifende Veränderungen des europäischen Sozialmodells herhalten muss: „Digitalisierung“ heißt das Schlagwort, unter dem das Grundeinkommen quasi als Naturgesetzlichkeit erscheint, die aus technologischen Umbrüchen in der Arbeitswelt resultiert.</p>
<p>Timotheus Höttges, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom AG, hat sich für ein bedingungsloses Grundeinkommen ausgesprochen und ihm perspektivisch große Realisierungschancen zugebilligt: „Es könnte eine Lösung sein – nicht heute, nicht morgen, aber in einer Gesellschaft, die sich durch die Digitalisierung grundlegend verändert hat“ (Höttges 2015). Ganz ähnlich argumentiert der Sozialphilosoph Richard David Precht:</p>
<p><em>„Wenn immer weniger Menschen einer Erwerbsarbeit nachgehen, werden die Erwerbstätigen mit ihrer Arbeit den Sozialstaat nicht mehr finanzieren können. Und auch der für viele BGE-Skeptiker reizvolle Gedanke, Grundeinkommensbeziehern ohne Erwerbsarbeit bessere Anreize zu geben, sich eine zu suchen, ist unter den Vorzeichen des digital massiv verkleinerten Arbeitsmarkts eine abständige Vorstellung“</em> (Precht 2018: 134).</p>
<p>Auf diese Weise wird unterstellt, dass der Wohlfahrtsstaat, wie man ihn bisher kannte, nicht zukunftsträchtig sei und die soziale Sicherung von der Lohnarbeit entkoppelt werden müsse, weil die Arbeitsgesellschaft an ihr Ende gekommen sei. Dabei gibt es gegenwärtig – Ansätze zur Digitalisierung hin, Digitalisierung her – mit über 45 Millionen Erwerbstätigen so viele Erwerbstätige in Deutschland wie nie zuvor.</p>
<p>Modebegriffe wie „Industrie 4.0“ oder „Internet der Dinge“, Bilder einer menschenleeren Fabrik und Horrorszenarien, wonach die künftige Herrschaft der Algorithmen für einen Großteil der arbeitsfähigen Bevölkerung sämtliche Verdienstmöglichkeiten beseitigt, stilisieren das Grundeinkommen zum letzten Rettungsanker in einer automatisierten, aus den Fugen geratenen Welt empor. Dabei ist jegliche Panikmache unangebracht, weil der Gesellschaft auch bei früheren wissenschaftlich-technischen Umbrüchen wie der Mechanisierung, der Elektrifizierung, der Motorisierung und der Computerisierung – trotz gegenteiliger Prognosen – nie die (Erwerbs-)Arbeit ausging, obwohl an vergleichbaren Horrorszenarien damals kein Mangel herrschte.</p>
<p>Sollte die Arbeit irgendwann „einen immer geringeren Anteil der gesamten Wertschöpfung“ ausmachen, müssen Sozialleistungen gerade nicht „stärker steuerfinanziert“ werden, wie der Hamburger Ökonom Thomas Straubhaar behauptet (Straubhaar/Zacharakis 2016). Vielmehr könnte die Kapitalseite auch durch eine Wertschöpfungsabgabe, fälschlicherweise oft „Maschinensteuer“ genannt, stärker zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen werden. Dadurch würde der Wohlfahrtsstaat auf eine breiteres finanzielles Fundament gestellt und der Einnahmenfluss verstetigt, was der spätere Regierungsberater Hans-Adalbert („Bert“) Rürup in den 1980er Jahren folgendermaßen begründete: „Bruttowertschöpfungsbezogene Arbeitgeberbeiträge weisen, bedingt durch die Breite ihres Zugriffs, die größte Resistenz gegen Erosionen des finanziellen Fundamentes der Sozialversicherung gegenüber technologisch, arbeitsorganisatorisch und demographisch bedingten Risiken auf“ (Rürup 1987: 233).</p>
<p>Aus einem weiteren Quantensprung in der modernen Produktionstechnik, so er denn eintritt, müssten in Wahrheit ganz andere Schlussfolgerungen gezogen und radikalere Forderungen abgeleitet werden, als es die BGE-Anhänger*innen tun. „Wenn automatische Maschinen und Roboter und große gesellschaftliche Infrastrukturen und Netze immer mehr die Grundlagen der Reichtumsproduktion bilden, dann stellt sich die Frage nach Eigentum und Verfügung daran, also nach sozialistischen Alternativen jenseits des Kapitalismus“ (Krämer 2016).</p>
<h3 class="">Mehr soziale Gerech&shy;tig&shy;keit durch Abschaffung des Sozial&shy;staates und der Steuer&shy;pro&shy;gres&shy;sion?</h3>
<p>Politisch interessant und gesellschaftlich relevant wird das bedingungslose Grundeinkommens durch seine buntscheckige Anhängerschaft, die von manchen Vertreter*innen der Unionsparteien über erhebliche Teile der Bündnisgrünen, die Piraten, wenige Sozialdemokrat*innen, Gewerkschafter*innen, Männer der christlichen Kirchen, fortschrittliche Soziolog*innen (genannt seien Stephan Lessenich, Michael Opielka und Georg Vobruba), einen bekannten Ökonomen in der Tradition von Milton Friedman (Thomas Straubhaar) und einen inzwischen verstorbenen Großunternehmer (Götz W. Werner) sowie einzelne Topmanager*innen (etwa der Deutschen Telekom AG und der Siemens AG) bis zu Teilen der LINKEN (mit ihrer ehemaligen Parteivorsitzenden Katja Kipping an der Spitze) reicht.</p>
<p>Ein derart breit gefächertes politisches Spektrum verbindet mit einer Idee natürlich ganz unterschiedliche, teilweise sogar gegensätzliche Motive: „Während man am linken Rand die Erlösung des Prekariats aus kapitalistischer Lohnsklaverei und Armut sucht, zielt der rechte Rand auf die Befreiung des Kapitals von den Fesseln der Sozialstaatlichkeit“ (Kreuz 2010: 66). Ein Autorenteam um Heiner Flassbeck, unter Oskar Lafontaine kurzzeitig Staatssekretär im Bundesfinanzministerium und später Chef-Volkswirt der UN-Organisation für Welthandel und Entwicklung (UNCTAD), hält das BGE für ausgesprochen gefährlich, weil es bei Teilen des rechten politischen Spektrums die Illusion schaffe, mit einem (möglichst niedrigen) „Einkommen für alle“ darüber hinausreichende Verteilungsfragen auf Dauer zu unterbinden und so dem neoliberalen Ziel näher zu kommen, dass die „Tüchtigen“ erhalten, was sie am Markt erringen, während es auf der Linken die Illusion nähre, sowohl die Armut erfolgreich zu bekämpfen wie auch die Umwelt zu retten und die Frage nach den „wahren Werten“ des guten Lebens sinnvoll zu beantworten (Flassbeck et al. 2012: 9).</p>
<p>Neoliberale hoffen, mittels des Grundeinkommens weitreichende Deregulierungskonzepte durchsetzen zu können. Exemplarisch genannt sei Thomas Straubhaar, dessen BGE-Modell den bestehenden Sozialstaat nicht bloß ergänzen soll: „Das Grundeinkommen ersetzt alle steuer- und abgabenfinanzierten Sozialleistungen: Es gibt weder gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung noch Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Wohn- und Kindergeld“ (Straubhaar 2017: 100). Das zwischen 2005 und 2014 von ihm geleitete Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) ging in seiner Studie „Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld – mehr als sozialutopische Konzepte“ noch weiter: „Es gibt keinen Schutz gegen Kündigungen mehr, dafür aber betrieblich zu vereinbarende Abfindungsregeln. Es gibt keinen Flächentarifvertrag mehr und auch keine Mindestlöhne, sondern von Betrieb zu Betrieb frei verhandelbare Löhne. Es gibt keine Sozialklauseln mehr. Die heute zu leistenden Abgaben an die Sozialversicherungen entfallen vollständig“ (Hohenleitner/Straubhaar 2008: 20f.). Was zahlreichen Erwerbslosen fälschlicherweise als „Schlaraffenland ohne Arbeitszwang“ erscheint, wäre in Wirklichkeit ein wahres Paradies für Unternehmer*innen, in dem abhängig Beschäftigte weniger Rechte als bisher hätten und Gewerkschaften überhaupt keine (Gegen-)Macht mehr entwickeln könnten.</p>
<p>Beim bedingungslosen Grundeinkommen handelt es sich um eine alternative Leistungsart, die mit der Konstruktionslogik des bestehenden, früher als Jahrhundertwerk gefeierten Wohlfahrtsstaates bricht sowie seine ganze Architektur beziehungsweise Struktur zerstören würde. Testen kann man das bedingungslose Grundeinkommen nicht, weil es quer zu unserem Sozialsystems steht, das für ein solches Experiment außer Kraft gesetzt werden müsste. BGE-Protagonist(inn)en wie Philip Kovce und Birger P. Priddat sehen ein Durchsetzbarkeitsproblem darin, dass Experimente immer „zeitlich befristet und räumlich begrenzt“ sind:</p>
<p><em>„Wenn für ein bedingungsloses Grundeinkommen jedoch wesentlich ist, dass es zeitlich unbegrenzt, d.h. lebenslang, und räumlich unbegrenzt, d.h. allen Bürgern eines Gemeinwesens, gewährt wird, dann mindert dies die Aussagekraft angeblicher Grundeinkommensexperimente erheblich, denn die Teilnehmer solcher Experimente verhalten sich währenddessen sinnigerweise so, dass ihre Entscheidungen auf ein Leben nach dem Experiment bezogen bleiben“</em> (Kovke/Piddat 2019: 22).</p>
<p>Peter Bofinger, von 2004 bis 2019 Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, betrachtet das Grundeinkommen als „Sargnagel für den Sozialstaat“, weil dieser seiner Ansicht nach dadurch unbezahlbar und zu einem „Almosenstaat“ verkümmern würde: „Gefährlich am Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens ist das Nebeneinander von unbezahlbaren staatlichen Transfers mit einem völligen Kahlschlag bei den bisherigen sozialen Sicherungssystemen“ (Bofinger 2009: 215). Tatsächlich basiert der Wohlfahrtsstaat hierzulande auf einer Sozialversicherung, die in unterschiedlichen Lebensbereichen, -situationen und -phasen auftretende Standardrisiken (Krankheit, Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit) kollektiv absichert, sofern der*die Versicherte und sein*ihre Arbeitgeber*in vorher entsprechende Beiträge gezahlt haben. Nur wenn dies nicht der Fall oder der Leistungsanspruch bei Arbeitslosigkeit erschöpft ist, muss man auf steuerfinanzierte Leistungen (Bürgergeld, Sozialhilfe) zurückgreifen, die bedarfsabhängig – das heißt nur nach einer Prüfung der Einkommensverhältnisse, vorrangigen Unterhaltspflichten und Vermögensbestände – gezahlt werden.</p>
<p>Straubhaars BGE-Modell läuft auf die Zerstörung des lebensstandardorientierten Sozialversicherungsstaates hinaus, bezweckt die Senkung der „Lohnnebenkosten“ durch Streichung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und bewirkt eine weitere finanzielle Entlastung von Reichen und Hyperreichen durch Abschaffung der Steuerprogression, einer historischen Errungenschaft der Moderne. In seinem Buch „Radikal gerecht“ charakterisiert Straubhaar (2017: 108) das bedingungslose Grundeinkommen als „Steuersystem, das auf einem Bierdeckel erklärt werden kann.“ Ein unsoziales Konzept zur Reform der Einkommensteuer, das Paul Kirchhof, Heidelberger Steuerrechtler und früherer Bundesverfassungsrichter, sowie Friedrich Merz, damals Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag, später Aufsichtsratsvorsitzender der deutschen Tochter des Finanzkonzerns BlackRock Inc. und heute CDU-Vorsitzender, um die Jahrtausendwende entwickelt hatten, stand offenbar Pate und feiert heute im Gewand des bedingungslosen Grundeinkommens fröhliche Urständ.</p>
<p>Straubhaar will das Grundeinkommen allen Bürger*innen unabhängig von ihrem jeweiligen Einkommen steuerfrei gewähren. Dies sei „schlicht nichts anderes als ein Verrechnungsvorgang zum Zwecke der bürokratischen Vereinfachung. Alle erhalten zunächst eine Steuergutschrift. Alle zahlen danach auf alle Einkommen Steuern – der Besserverdienende mehr als der Geringverdienende.“ (Straubhaar 2017: 16) Zusätzliches, in Deutschland anfallendes Einkommen jeglicher Art soll an der Quelle erfasst und „mit einem einheitlichen und für alle Einkommen gleichbleibenden Steuersatz belastet“ werden (Straubhaar 2017: 99). Wenn es nach Straubhaar ginge, würde für Einkommensmillionär*innen also derselbe Steuersatz wie für Normalverdiener*innen gelten, was man kaum gerecht oder progessiv nennen kann.</p>
<p>Würden (fast) alle bisherigen Transferleistungen zu einem Grundeinkommen verschmolzen, wäre das Ziel neoliberaler Reformer, einen „Minimalstaat“ in Anlehnung an Hayek und Friedman zu schaffen, gewissermaßen nebenbei erreicht. Schließlich mangelt es prominenten BGE-Befürwortern an Empathie, sozialer Sensibilität und Solidarität mit Unterprivilegierten. Da bezeichnete etwa Werner, Gründer eines Drogeriekonzerns und bis zu seinem Tod im Februar 2022 bekennender Anthroposoph, ausgerechnet die Mehrwertsteuer als „erfolgreichste“ Steuerart (der Freitag 2016) Über ihre Erhöhung auf über 50 Prozent wollte er das Grundeinkommen finanzieren, obwohl sie kinderreiche Familien von Geringverdiener*innen und Transferleistungsbezieher*innen besonders hart trifft, weil diese praktisch ihr gesamtes Einkommen vor Ort in den Alltagskonsum stecken (müssen).</p>
<p>Werner, der die Steuerprogression – eine soziale Errungenschaft der Moderne – als „etwas Konstruiertes“ (soziologisch gesehen völlig unüberzeugend) deklassierte, wollte sämtliche Unternehmens-, Kapital- und Gewinnsteuern für Reiche abschaffen, während Mittelschichtangehörige und Arme ihr Grundeinkommen selbst finanzieren sollten, wenn sie einkaufen gehen. Bei dem von Straubhaar entwickelten Modell, das gleichfalls ein Grundeinkommen von 1.000 Euro pro Person vorsieht und alle Einkommen mit dem Einheitssteuersatz von 50 Prozent belegt, würden vor allem gut verdienende Mittelschichtangehörige stärker als bisher belastet.</p>
<h3 class="">(Bedarfs-)Gerech&shy;tig&shy;keit versus Bedin&shy;gungs&shy;lo&shy;sig&shy;keit des Grund&shy;ein&shy;kom&shy;mens</h3>
<p>Während beispielsweise Michael Opielka, früher bündnisgrüner „Cheftheoretiker“ im Bereich der Sozialpolitik und heute Jenaer Hochschullehrer für Soziologie, das bedingungslose Grundeinkommen als „bestes Mittel im Kampf gegen Armut“ anpreist, bestreitet Enno Schmidt, Mitbegründer der Schweizer Initiative Grundeinkommen, dass es überhaupt der Armutsbekämpfung dient (Opielka, zit. nach Rövekamp 2016; Schmidt 2016). Aufgrund seiner mangelnden Zielgenauigkeit eignet sich das bedingungslose Grundeinkommen nur sehr bedingt zur Verringerung oder zur Verhinderung der Neuentstehung von Armut. Bekämen alle Bürger*innen vom Staat beispielsweise 1.000 Euro pro Monat, nähme zwar die absolute, nicht jedoch die in Deutschland dominierende relative Armut deutlich ab. Vielmehr würde die von der EU bei 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Einkommens angesetzte Armuts(risiko)schwelle bloß so weit nach oben verschoben, dass man ihr mit diesem Betrag allein nahe bliebe. Um dies zu ändern, müsste man trotz Grundeinkommensbezug erwerbstätig sein, wodurch ein indirekter Arbeitszwang fortbestünde.</p>
<p>Als ein Kombilohn für alle könnte das bedingungslose Grundeinkommen wirken, weil der Staat für die Reproduktion der Ware Arbeitskraft aufkäme und die Unternehmer*innen entsprechend weniger dafür aufwenden müssten. Da die Menschen nicht bloß der Existenzsicherung wegen arbeiten, sondern teilweise auch, weil sie darin ihren Lebenssinn sehen, sich nützlich machen wollen und/oder der Gesellschaft etwas zurückgeben möchten, dürften die meisten BGE-Empfänger*innen an einer Weiterbeschäftigung, obgleich vielleicht nicht in Vollzeit interessiert sein. Der ausufernde Niedriglohnsektor, heute das Haupteinfallstor für Erwerbs- und spätere Altersarmut in Deutschland, würde deshalb nicht eingedämmt wie etwa durch einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in existenzsichernder Höhe, sondern womöglich noch massiver durch den Staat subventioniert.</p>
<p>Wer über die Art seiner Refinanzierung nicht sprechen will, sollte auch vom bedingungslosen Grundeinkommen schweigen. Hier liegt die politische Achillesferse des Grundeinkommens, geraten seine Befürworter*innen doch zwangsläufig in folgendes Dilemma:</p>
<ul>
<li>Entweder bekommen alle (Wohn-)Bürger*innen das Grundeinkommen, unabhängig von ihren jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. In diesem Fall müssten riesige Finanzmassen bewegt werden, die das Steueraufkommen von Bund, Ländern und Gemeinden weit übersteigen und die Verwirklichung des Grundeinkommens ins Reich der Phantasie verweisen. Auch stellt sich unter Gerechtigkeitsaspekten die Frage, warum Vermögende und Spitzenverdiener*innen vom Staat monatlich ein von ihnen als bescheiden empfundenes Zubrot erhalten sollen, während beispielsweise Schwerstbehinderte mehr als den für sämtliche Empfänger*innen einheitlichen Geldbetrag viel nötiger hätten.</li>
<li>Oder wohlhabende und reiche Bürger*innen bekommen das Grundeinkommen nicht beziehungsweise im Rahmen der Steuerfestsetzung wieder abgezogen. Dann ist es weder allgemein und bedingungslos, noch entfällt die Bedarfsprüfung, denn es müsste ja in jedem Einzelfall herausgefunden werden, ob die Anspruchsvoraussetzungen nicht durch (verdeckte) anderweitige Einkünfte etwa aus sogenannter Schwarzarbeit verwirkt sind. Somit wären Erwerbslose einem ähnlichen Kontrolldruck wie gegenwärtig ausgesetzt, auch wenn er vom Finanzamt statt von einem Jobcenter ausgeübt würde. Absurd wäre es, nur Erwerbseinkommen auf das Grundeinkommen anzurechnen, wie es die Schweizer Initiative Grundeinkommen vorschlug: Wer von Kapitalerträgen, Zinsen oder Dividenden lebt, würde das Grundeinkommen zusätzlich erhalten, wodurch sich dessen Refinanzierung erschweren und die Kluft zwischen Arm und Reich fast zwangsläufig vertiefen würde.</li>
</ul>
<p>In den vergangenen Jahrzehnten wurde von Bundesregierungen unterschiedlicher Zusammensetzung eine Steuerpolitik nach dem Matthäus-Prinzip betrieben, heißt es doch im Evangelium des Matthäus sinngemäß: „Wer hat, dem wird gegeben, und wer nicht viel hat, dem wird auch das noch genommen.“ Sie durch eine Sozialpolitik nach dem Gießkannenprinzip zu ersetzen, wie mit dem Grundeinkommen geplant, würde aber auch kaum etwas nützen. Nötig wäre vielmehr eine Konzentration staatlicher Ressourcen auf Bedürftige, wohingegen Reiche und Hyperreiche nicht zusätzliche Finanzmittel erhalten, sondern durch einen höheren Spitzensteuersatz, die Wiedererhebung der Vermögensteuer, eine progressive Ausgestaltung der Kapitalertragsteuer sowie eine konsequentere Besteuerung großer Erbschaften und Schenkungen stärker zur Kasse gebeten werden sollten.</p>
<p>Straubhaar begründet, warum das Grundeinkommen seiner Ansicht nach „gerecht“ ist, folgendermaßen: „Es behandelt alle gleich, belastet aber die Leistungsstarken mehr als die Leistungsschwachen“ (Straubhaar 2017: 29). Seit den klassisch-griechischen Philosophen ist allerdings bekannt, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden muss, soll es gerecht zugehen. Der besondere Charme des Grundeinkommens liegt hingegen in seiner organisatorischen Einfachheit, die durch den Verzicht auf eine Bedürftigkeitsprüfung entsteht, was jede Differenzierung nach der Lebenssituation ausschließt: „Es kann daher weder eine Gleichheit im Ergebnis, sei es in Ressourcen oder in Wohlergehen, erreichen noch eine Gleichheit in den Lebenschancen“ (Metschl 2015: 67).</p>
<p>Milliardär*innen denselben Geldbetrag wie Müllwerker*innen und Multijobber*innen zu zahlen, verfehlt das Ziel einer „austeilenden Gerechtigkeit“ (Aristoteles), weil die sozialen Gegensätze nicht beseitigt, sondern zementiert würden. Wer die soziale Ungleichheit verringern und die Armut wirksam bekämpfen will, muss Umverteilung von oben nach unten betreiben. Das bedingungslose Grundeinkommen trägt hierzu höchstens dann bei, wenn es über die Erhöhung/Erhebung von Gewinn- respektive Vermögensteuern finanziert wird, was jedoch nur in völlig chancenlosen Modellen der Fall ist. Beinahe scheint es, als wollten die linken BGE-Anhänger*innen den Kommunismus im Kapitalismus verwirklichen, ist es doch nach dem Lebensmodell eines Lotteriegewinners, heißt. so konstruiert, dass sich an der ungerechten Vermögensverteilung nichts ändert.</p>
<p>Um die soziale Gerechtigkeit respektive die Gleichheit der Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu fördern, muss eine staatliche Transferleistung bedarfsabhängig und nicht bedingungslos gezahlt werden. Das bedingungslose Grundeinkommen ist elitär und pseudoegalitär, weil es so tut, als bestünde die soziale Gleichheit schon, obwohl sie in Wirklichkeit erst geschaffen werden muss.</p>
<h3 class="">Fazit, Schluss&shy;fol&shy;ge&shy;rungen und Alter&shy;na&shy;tiven</h3>
<p>Das bedingungslose Grundeinkommen ist kein Patentrezept gegen die soziale Ungleichheit, die Armut oder die Erwerbslosigkeit. Höchstens würde es dem Staat erlauben, seine beschäftigungspolitische Passivität mit einer mehr oder weniger großzügigen Geldzahlung an die (potenziell) Betroffenen zu rechtfertigen. Rationalisierungsverlierer*innen per Grundeinkommen ruhigzustellen, mag im Sinne der Kapitaleigentümer, kann aber nicht das Bestreben systemkritischer Kräfte sein. Daniel Kreutz, früher Abgeordneter der Bündnisgrünen im nordrhein-westfälischen Landtag, hält das bedingungslose Grundeinkommen auch nicht für sinnvoll. Vielmehr schade die BGE-Debatte gerade sozialen und gewerkschaftlichen Bewegungen, die befähigt werden müssten, die Macht des großen Geldes zu brechen. Dafür sei die BGE-Debatte jedoch aus zwei Gründen nicht förderlich:</p>
<p>„<em>Zum einen wirkt sie eher polarisierend im Lager derer, die sich dem Kampf für soziale Gerechtigkeit verpflichtet fühlen, als dass sie gemeinsame Handlungsfähigkeit fördert. Zum anderen hält ein Großteil seiner Anhängerschaft das Grundeinkommen gerade deshalb für ‚realistisch‘, weil es scheinbar über die politischen und sozialen Lager hinweg Unterstützung findet. Es werden Konsens-Illusionen kultiviert, wo diametral entgegengesetzte Interessen mit sehr unterschiedlicher Machtausstattung im Spiel sind</em>“ (Kreutz 2018: 164).</p>
<p>Zwar kann man die absolute Armut in Entwicklungsländern des globalen Südens durch Zahlung eines niedrigen Geldbetrages an sämtliche Bewohner*innen möglicherweise nachhaltig lindern. Um die relative Armut in wohlhabenden, wenn nicht reichen Ländern wie der Bundesrepublik zu verringern, muss man jedoch den Reichtum antasten, sprich: riesige Geldsummen umverteilen. Dies tut ein Grundeinkommen, sofern es bedingungslos ist, aber gerade nicht, weil es Ungleiches gleich behandelt und Vermögende tendenziell ungeschoren lässt.</p>
<p>Außerdem stehen einer Realisierung der Forderung nach einem Grundeinkommen in Ländern des globalen Nordens erhebliche organisatorisch-technische Umsetzungsschwierigkeiten entgegen, etwa bedingt durch ihre wirtschaftlichen Verflechtungen mit anderen Staaten:</p>
<p><em>„Selbst wenn es gelänge, das unbedingte und universelle Grundeinkommen nach dem Territorialprinzip mit Erstwohnsitz in Deutschland zu beschränken – was rechtlich nicht gesichert ist – müsste mit einer starken Sogwirkung auf Zuwanderer*innen aus anderen EU-Ländern und auch aus Nicht-EU-Ländern gerechnet werden; denn jede*r EU-Bürger*in könnte sich durch Einwanderung nach Deutschland ein an den deutschen Standards orientiertes sozio-kulturelles Existenzminimum ohne jegliche Anstrengung und Gegenleistung beschaffen“</em> (Hauser 2006: 339).</p>
<p>Vermutlich würde die Migrations- und Integrationspolitik der etablierten Parteien im Falle einer Verwirklichung des bedingungslosen Grundeinkommens also noch restriktiver, weil sie die Schließung der Grenzen mit einem andernfalls drohenden Zustrom bedürftiger Ausländer/innen begründen könnten.</p>
<p>An die Stelle einer Marktgesellschaft, in der Konkurrenz, ökonomische Effizienz und soziale Selektivität herrschen, muss ein inklusiver Sozialstaat treten, der Armutsbetroffene und -bedrohte nicht ausgrenzt, sondern einschließt und sie zu gleichberechtigter politischer Partizipation befähigt. Es geht um eine nachhaltige Ermächtigung der Unterprivilegierten, die ohne eine grundlegende Änderung der bestehenden Eigentums-, Macht- und Herrschaftsverhältnisse nicht möglich ist. Damit die Demokratie eine Regierungsform ist, in der sich alle wiederfinden – sonst handelt es sich ja gar nicht um eine „Macht des Volkes“ –, muss sie eine soziale Demokratie sein, die Armut jeglicher Art energisch bekämpft. Tut sie das nicht, werden ausgerechnet jene Gesellschaftsmitglieder am meisten enttäuscht, die ihre personelle Basis bilden müssten.</p>
<p>In einem hoch entwickelten Industriestaat wie der Bundesrepublik Deutschland steht und fällt die Demokratie mit einem funktionstüchtigen Sozialsystem, das die unterschiedlichen Arbeits- und Lebensbedingungen seiner (Wohn-)Bürger*innen berücksichtigt, also zumindest dem Anspruch nach bedarfsgerecht ist und nicht alle Personen, unabhängig von ihrer spezifischen materiellen Lage, über einen Kamm schert. Durch das sich auf eine Geldleistung kaprizierende Grundeinkommen würden die Menschen zudem sämtlicher Dienst- und Sachleistungen verlustig gehen, die der moderne Sozialstaat für sie bereithält – von der ärztlichen Versorgung über diverse Beratungs- und Betreuungsangebote bis zu Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation.</p>
<p>Eine sinnvolle Alternative zum Grundeinkommen, das – wie gezeigt – das Ende des bisherigen Wohlfahrtsstaates bedeuten würde, wäre dessen Um- beziehungsweise Ausbau durch Schaffung einer solidarischen Bürgerversicherung (Butterwegge 2018b: 386ff.) Anstatt den seit Otto von Bismarck in Deutschland bestehenden Sozialversicherungsstaat zu zerstören und durch ein steuerfinanziertes System zu ersetzen, sollte man ihn durch die Aufnahme bisher nicht einbezogener Bevölkerungsgruppen (Selbstständige, Freiberufler/innen, Beamte, Abgeordnete und Minister/innen), die Verbeitragung sämtlicher Einkunftsarten (auch Zinsen, Dividenden, Tantiemen sowie Miet- und Pachterlöse) sowie die Aufhebung der Beitragsbemessungs- beziehungsweise Versicherungspflichtgrenzen auf ein solides Fundament stellen. Konstitutiver Bestandteil dieses Sozialstaates der Zukunft wäre eine soziale Grundsicherung, die ihren Namen im Unterschied zu Hartz IV und zum Bürgergeld wirklich verdient. Sie müsste bedarfsgerecht, armutsfest und repressionsfrei sein, also ohne Sanktionen auskommen.</p>
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<p><em>PROF. Dr. Christoph Butterwegge   Jahrgang 1951, studierte bis 1975 Sozialwissenschaft, Philosophie, Rechtswissenschaft und Psychologie an der Ruhr-Universität Bochum. Er promovierte an der Universität Bremen mit einer Arbeit über „SPD und Staat heute“ zum Dr. rer. pol. (1980), seine Habilitation (1990) untersuchte Theorie und Praxis der österreichischen Sozialdemokratie. Nach einer wissenschaftlichen Mitarbeit in der Bremischen Stiftung für Rüstungskonversion und Friedensforschung (1991-94) und einer Vertretungsprofessur für Sozialpolitik an der FH in Potsdam (1994-1997) war er von 1998 bis zu seinem Ruhestand im Juli 2016 Professor für Politikwissenschaft am Institut für vergleichende Bildungsforschung und Sozialwissenschaften an der Universität Köln. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten zählen unter anderem Armut, soziale Gerechtigkeit und Demokratie sowie Migration, Rechtsextremismus und Rassismus. 2017 kandidierte er für das Amt des Bundespräsidenten.</em></p>
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<h3 class="">Literatur</h3>
<p><em>Biebricher, Thomas</em> 2021: Die politische Theorie des Neoliberalismus, Berlin.</p>
<p><em>Blaschke, Ronald/Otto, Adeline/Schepers, Norbert</em> (Hrsg.) 2012: Grundeinkommen. Von der Idee zu einer europäischen politischen Bewegung. Mit einem Vorwort von Katja Kipping, Hamburg.</p>
<p><em>Bofinger, Peter</em> 2009: Ist der Markt noch zu retten? – Warum wir jetzt einen starken Staat brauchen, Berlin.</p>
<p><em>Butterwegge, Christoph</em> 2018a: Hartz IV und die Folgen. Auf dem Weg in eine andere Republik?, 3. Aufl. Weinheim/Basel.</p>
<p><em>Butterwegge, Christoph</em> 2018b: Krise und Zukunft des Sozialstaates, 6. Aufl. Wiesbaden.</p>
<p><em>Butterwegge, Christoph</em> 2022: Die polarisierende Pandemie. Deutschland nach Corona, Weinheim/Basel.</p>
<p><em>Butterwegge, Christoph/Lösch, Bettina/Ptak, Ralf</em> 2017: Kritik des Neoliberalismus, 3. Aufl. Wiesbaden.</p>
<p><em>Butterwegge, Christoph/Rinke, Kuno</em> (Hrsg.) 2018: Grundeinkommen kontrovers. Plädoyers für und gegen ein neues Sozialmodell, Weinheim/Basel.</p>
<p><em>Der Freitag</em> 2016: „Grundeinkommen? Da geht es um die Ziele der Aufklärung“. Götz Werner hat dm zum Drogerie-Riesen gemacht und will, dass der Staat jedem 1000 Euro auszahlt, in: <em>Der Freitag</em> vom 25.5.2016.</p>
<p><em>Flassbeck, Heiner et al.</em> 2012: Irrweg Grundeinkommen. Die große Umverteilung von unten nach oben muss beendet werden, Frankfurt am Main.</p>
<p><em>Hauser, Richard</em> 2006: Alternativen einer Grundsicherung – soziale und ökonomische Aspekte, in: <em>Gesellschaft – Wirtschaft – Politik</em>, Jg. 55, H. 3.</p>
<p><em>Heinze, Rolf G./Schupp, Jürgen</em> 2022: Grundeinkommen – Von der Vision zur schleichenden sozialstaatlichen Transformation, Wiesbaden.</p>
<p><em>Hohenleitner, Ingrid/Straubhaar, Thomas</em> 2008: Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld – mehr als sozialutopische Konzepte, in: Straubhaar, Thomas (Hrsg.): <em>Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld – mehr als sozialutopische Konzepte</em>, Hamburg.</p>
<p><em>Höttges, Timotheus</em> 2015: „Der Unterschied zwischen Mensch und Computer wird in Kürze aufgehoben sein“. Interview mit Timotheus Höttges, in: <em>Die Zeit</em> vom 30.12.2015.</p>
<p><em>Kovce, Philip/Priddat, Birger P.</em> (Hrsg.) 2019: Bedingungsloses Grundeinkommen. Grundlagentexte, Berlin.</p>
<p><em>Krämer, Ralf</em> 2016: Zu kurz gesprungen. Seit den 1980ern wird über eine „Maschinensteuer“ diskutiert – bisher ohne Konsequenzen, in: <em>Neues Deutschland</em> vom 15.6.2016.</p>
<p><em>Kreutz, Daniel</em> 2010: Bedingungslose Freiheit? – Warum die Grundeinkommensdebatte den Freunden des Kapitalismus in die Hände spielt, in: <em>Blätter für deutsche und internationale Politik,</em> Jg. 55, H. 4, S. 65-78.</p>
<p><em>Kreutz, Daniel</em> 2018: Eine gefährliche Illusion. Die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen führt in die Irre, in: Butterwegge, Christoph/Rinke, Kuno (Hrsg.), <em>Grundeinkommen kontrovers. Plädoyers für und gegen ein neues Sozialmodell</em>, Weinheim/Basel.</p>
<p><em>Metschl, Ulrich</em> 2015: Grundeinkommen und Gleichheit – egalitaristische Grundlagen der Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen, in: Osterkamp, Rigmar (Hrsg.): <em>Auf dem Prüfstand: Ein bedingungsloses Grundeinkommen für Deutschland?</em>, Baden-Baden.</p>
<p><em>Nicoll, Norbert</em> 2013: Neoliberalismus. Ungleichheit als Programm, Münster.</p>
<p><em>Precht, Richard David</em> 2018: Jäger, Hirten, Kritiker. Eine Utopie für die digitale Gesellschaft, München.</p>
<p><em>Rövekamp, Mari</em>e 2016: Bedingungsloses Grundeinkommen: Ein Auskommen für alle?, in: <em>Der Tagesspiegel</em> vom 4.6.2016.</p>
<p><em>Rürup, Bert</em> 1987: Wertschöpfungsbeiträge: eine Antwort auf die langfristigen Risiken der Gesetzlichen Rentenversicherung, in: Heinze, Rolf G./Hombach, Bodo/Scherf, Henning (Hrsg.): <em>Sozialstaat 2000. Auf dem Weg zu neuen Grundlagen der sozialen Sicherung</em>, Bonn.</p>
<p><em>Schmidt, Enno</em> 2016: „Bedingungslosigkeit ist weder radikal noch spektakulär“, Interview mit Enno Schmidt, in: <em>taz</em> vom 28./29.5.2016.</p>
<p><em>Straubhaar, Thomas</em> 2016: „Gegen die Lobbymacht der Senioren können Sie keine Politik machen“, Interview mit Thomas Straubhaar, in: <em>ZEIT-Online</em> vom 7.4.2016.</p>
<p><em>Straubhaar, Thomas</em> 2017: Radikal gerecht. Wie das bedingungslose Grundeinkommen den Sozialstaat revolutioniert, Hamburg.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-241/publikation/das-bedingungslose-grundeinkommen-sozialpolitische-sackgasse-oder-koenigsweg-der-demokratie/">Das bedingungslose Grundeinkommen: Sozialpolitische Sackgasse oder Königsweg der Demokratie?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Rezensionen &#8211; Ein Mann seiner Klasse</title>
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		<pubDate>Tue, 25 Apr 2023 11:47:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>„Ein Mann seiner Klasse“. Hannoveraner Theaterstück beim Berliner Theatertreffen 2022 nach Christian Barons gleichnamigen Buch Staatstheater Hannover REGIE: Lukas Holzhausen BÜHNE UND KOSTÜME: Katja Haß MUSIK UND VIDEO: Robert Pawliczek DRAMATURGIE: Annika Henrich mit Nikolai Gemel, Stella Hilb u.v.a.m. Das kann doch nicht wahr sein. Wirklich nicht: Da prügelt ein permanent besoffener Vater seine Frau, [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-zwischenüberschrift-1-western" lang="zxx"><em><span style="color: #000000;">„<span style="font-family: Andika;"><span style="font-size: medium;"><span lang="de-DE">Ein Mann seiner Klasse“. </span></span></span></span><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Andika;"><span style="font-size: medium;"><span lang="de-DE">Hannoveraner Theaterstück beim Berliner Theatertreffen 2022 nach Christian Barons </span></span></span></span><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Andika;"><span style="font-size: medium;"><span lang="de-DE">gleichnamigen </span></span></span></span><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Andika;"><span style="font-size: medium;"><span lang="de-DE">Buch </span></span></span></span></em></p>
<p class="v-absatz-ohne-western"><em>Staatstheater Hannover</em></p>
<p class="v-absatz-ohne-western"><em>REGIE: Lukas Holzhausen</em></p>
<p class="v-absatz-ohne-western"><em>BÜHNE UND KOSTÜME: Katja Haß</em></p>
<p class="v-absatz-ohne-western"><em>MUSIK UND VIDEO: Robert Pawliczek</em></p>
<p class="v-absatz-ohne-western"><em>DRAMATURGIE: Annika Henrich</em></p>
<p class="v-absatz-ohne-western"><em>mit Nikolai Gemel, Stella Hilb u.v.a.m.</em></p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Das kann doch nicht wahr sein. Wirklich nicht: Da prügelt ein permanent besoffener Vater seine Frau, tritt ihr sogar in der Schwangerschaft in den Bauch, nachts hören die verängstigten Kinder das Wimmern der Mutter, oft genug sind auch sie Opfer dieses gewalttätigen Familienoberhaupts.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dennoch hält einer der Söhne am Sterbebett dessen Hand und gibt ihm zu verstehen: „<i>Ich verzeihe Dir. Ich hab Dich lieb.</i>“ Und der andere Sohn sagt als Erwachsener nach einem Besuch am Grab des Vaters, er werde mit all seinem Zorn, Glück, Schmerz, Scham und Stolz, mit all seiner Angst und Liebe, mit all seiner Hoffnung und Zweifeln „<i>kurz vor meinem Tod dieses eine Wort aussprechen, das mein Vater sein Leben lang nie von mir zu hören bekam: Papa.</i>“</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Was geschehen ist zwischen dieser brutalen Kindheitserfahrung in den 1990er Jahren in Kaiserslautern und der zugleich liebevollen Zuwendung zu diesem Monster, das hat das Schauspiel Hannover im Oktober 2021 nach dem autobiographischen szenischen Roman von Christian Baron auf die Bühne gebracht. In der Bearbeitung von Lukas Holzhausen und Annika Henrich erregte das Stück die Aufmerksamkeit der Berliner und wurde unter den zehn Besten zum Theatertreffen im Mai 2022 nach Berlin eingeladen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Programm gibt es eine sogenannte Triggerwarnung: „<i>Die Inszenierung thematisiert häusliche Gewalt und Depressionen. Diese Inhalte können bei betroffenen Personen negative Reaktionen auslösen.</i>“ Fürwahr, zumindest für ein zartbesaitetes bürgerliches Publikum. Was sich da in den 90er Jahren in einem der sozialen Brennpunkte Kaiserslauterns abspielt, bringt das Schauspiel Hannover in verstörender Weise auf die Bühne. Krasseste Armut und Gewalttätigkeit sind plötzlich Themen einer Inszenierung, die mit der großartigen Stella Hilb, die sowohl die Mutter als auch die Tante Juli in einer Doppelrolle spielt, und einem genialen Bühnenbild die autobiografische Buchvorlage gekonnt verdichtet. Mit dieser Inszenierung ist das Schauspiel Hannover zu Recht als eine der besten Theateraufführungen des Jahres 2021 ausgewählt worden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Vater, ein ungelernter muskulöser Möbelpacker bei der Firma Schulz &amp; Kuhnert, die für die zahlreichen US-Soldaten in und um Kaiserslautern die Umzüge erledigt, umbaut während der ganzen Aufführung, den Elektroschrauber in der Hand, mit Holzrahmen und Platten die Wohnung, Währenddessen erzählen die Mutter bzw. Tante und die beiden Söhne Christian und Benny ihre Leidensgeschichte. Nur ab und zu unterbricht der Vater (Michael „Minna“ Sebastian) aus dem Audio-Off. Nach und nach wird der Raum immer mehr zugebaut – Sinnbild für die Abgeschlossenheit, mit der die Familie unter allen Umständen versucht, ihre Armut vor den Mitmenschen zu verbergen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dramaturgisch beeindruckend ist es, dass die Rolle des eigentlich älteren Bruders Benny ein kleiner Junge spielt, dessen Fragilität uns die Prügeleien des Vaters in seinem verbrecherischen Ausmaß umso schrecklicher erkennen lässt. Christian ist auf der Bühne der schon junge Student.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Armuts&shy;dar&shy;stel&shy;lungen in Film, Literatur und Theater</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Wir kennen die von sozialem Überlebenskampf in England geprägten proletarischen und kleinbürgerlichen Geschichten aus den humanen Filmen von Ken Loach, den der Autor von „<i>Ein Mann seiner Klasse</i>“, Christian Baron, besonders schätzt. Und in der französischen und amerikanischen Literatur konnten wir in der Vergangenheit bereits Einblick in die Welten der Armut nehmen. So heisst es im Klappentext der „<i>Hillbilly Elegie</i>“ (2016): „<i>J.D. Vance erzählt die Geschichte seiner Familie – eine Geschichte vom gescheiterten Aufstieg und der Resignation einer ganzen Bevölkerungsschicht. Sein Buch bewegte Millionen von Lesern in den USA und erklärt nicht zuletzt den Wahltriumph eines Donald Trump.</i>“</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Aus Frankreich hat uns Didier Eribon mit „<i>Rückkehr nach Reims</i>“ (2009 in Frankreich erschienen als „<i>Retour à Reims</i>“) seine Armuts- und Aufstiegsgeschichte zum weithin bekannten Geisteswissenschaftler erzählt. Allerdings mit einem Unterschied zu Barons Kindheit: Deribon ist schwul. Das hat insofern Bedeutung, als man sich heutzutage in einer relativ liberalen Gesellschaft offen bekennen und auch einen sozialen bzw. emotionalen Kokon unter seinesgleichen finden kann. Anders verhält es sich mit der Armut. Die Scham, von ganz unten zu kommen, bleibt lebenslang und verwandelt sich vielleicht mit dem Outen der eigenen Herkunft, wie dies Didier Eribon getan hat.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In einem Interview mit dem Deutschlandfunk am 24. Juli 2022 spricht der Autor Baron darüber, weshalb die Armut in Deutschland auf den Theaterbühnen eher selten bis gar nicht vorkommt: Er vermutet, dass es mit der meist akademischen Herkunft der Theaterleute zu tun hat, die die Welt der Armut in diesem Land des „<i>Wohlstands für Alle</i>“ (Ludwig Erhard) einfach nicht kennen. Das hat gewiss auch damit zu tun, dass die diskursive Herrschaft des Neoliberalismus der vergangenen Jahre den Klassenkonflikt in etwas umbog, das man meinte, sozialtechnologisch bewältigen zu können. Die realen Lebenswelten der unteren Schichten waren in der öffentlichen Diskussion eher marginal oder wurden – in bestimmten Medien – dem Gespött der Privilegierten preisgegeben, mit Hinweis auf die geschmacklose Kleidung, das Übergewicht oder auch die Ausdrucksweise dieser Leute.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Paral&shy;lel&shy;welt Kneipe</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">In der von Alkohol und Prügel bestimmten Kindheit des Autors Baron gibt es immer wieder Momente von Freude und Leichtigkeit. Der hart arbeitende Vater, dessen Chef, so wundert sich der kleine Christian, ihn einfach nicht genug verdienen lässt, um die Familie zu ernähren, lässt ab und an etwas mitgehen aus den Umzugskartons der amerikanischen Soldaten. Ein Nintendo Game Boy, der „<i>vom Laster gefallen ist</i>“, macht Vater und Söhne zu glücklichen Dauerzockern. Das sind Dinge, die sich die Familie niemals leisten konnte. „<i>Es ist nicht recht, aber gerecht</i>“, sagt der Vater. Als der Möbelpacker einen zweiten Videorekorder („<i>vom Laster gefallen</i>“) anschleppt, fragt Tante Juli: „<i>Was willste denn domit, mir habbe doch schon eenen?</i>“ Erklärung: Jetzt konnte die Familie von allen geliehenen Videofilmen Raubkopien machen. Christian: „<i>Ich war im Himmel.</i>“</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nur einmal ist der Möbelpacker unvorsichtig, wird beim Klauen erwischt und fristlos gekündigt. Der arbeitslose Vater geht tagsüber nicht aus dem Haus, damit die Nachbarn nicht mitkriegen, was los ist, und streicht nachts um die Abfalleimer auf der Suche nach Essbarem. Er sei zu stolz gewesen, die ihm zustehende damals noch Sozialhilfe genannte staatliche Unterstützung zu beantragen. Zu stolz? Oder zu schwach, um diesen Weg zu gehen? Er ist gefangen in seiner Vorstellung, nur die „Kanaken“ schnorrten den Staat an, da will er sich nicht einreihen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auf der Bühne wird die Szene gezeigt, wie der jüngere Sohn Christian vor lauter Hunger, nachdem die letzte Ravioli-Dose leer ist, den Schimmel an der Kinderzimmerwand unterhalb des Fensters essen will, weil man doch Pilze essen kann. Sein grösserer Bruder schreit entsetzt: „<i>Tu</i><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: small;"><span lang="de-DE"><i>’</i></span></span></span></span><i>s nich, davon kannste sterben.</i>“ Nach einigen Wochen wird der Möbelpacker bei derselben Firma wieder angestellt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Viel zu jung stirbt die Mutter an Krebs. Tante Juli nimmt die Kinder, die beiden Brüder und deren zwei Schwestern, zu sich. Der Alte lässt sich nicht mehr blicken. Wenn Sohn Christian durch Kaiserslautern geht, denkt er, irgendwo muss mein Vater doch hier rumlaufen. Der Vater soll da sein, das ist sein tiefer Wunsch: „<i>Ich wollte immer, dass er bleibt.</i>“ Christian hat als Asthmatiker einmal so viel Blut gespuckt, dass die Ärzte um sein Leben kämpfen mussten. Und der Vater ist da, küsst ihn gar auf die Stirn und rettet ihn davor, dass die „<i>Gestalten in Wei</i><i>ß</i><i> mich in den Himmel schickten</i>“. Er sieht ihn dann im Gerichtssaal, wo die Richterin der Tante Juli das Sorgerecht für alle Kinder zuspricht und der Vater danach mit seiner neuen Freundin abzieht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Musik spielt eine lebenswichtige Rolle in der Familie. Vater hatte einen echt guten Musikgeschmack, heißt es. Er liebt Freddy Mercury von Queen und hat einen ähnlich roten Schnäuzer wie dieser. Es kommt zu Szenen, wo die ganze Familie ausgelassen tanzt – für Christian Oasen des Glücks. Die Geschichten der oft coolen Typen in den Songtexten sind ihm Vorbilder.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Kneipe „Schnorres“ ist die Parallelwelt zur Familie, in der sich der Möbelpacker voll laufen lässt und der König ist. Sohn Christian wird manchmal mitgenommen und erlebt, dass sein Vater dort eine große Nummer ist. Als der Junge sein erstes Bier trinken soll, stellt ihm die Wirtin eine Sinalco hin und die Welt ist in diesem Augenblick an der Seite des Vaters für den Kleinen in Ordnung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Was sonst unter Sozialkitsch laufen würde, ist für Christian überlebenswichtig. Als Tante Juli den brutalsten Satz sagt, den Christian je gehört hat – „<i>Eure Mutter ist tot</i>“ –, kann er absolut nichts sagen, wortlos verstockt kann er nur singen. Und er singt „<i>unser Lied</i>“, Heintjes: „<i>Aber Heidschi bumbeidschi, schlaf lange./ Und ist auch Dein‘ Mutter gegangen./ Und ist die gegangen und kehrt nicht mehr heim./ Und lässt ihr klein’s Bübchen so ganz allein./ Aber Hei</i><i>d</i><i>schi bumbeidschi bum, bum./ Aber Heidschi bumbeidschi bum, bum.</i>“</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Impulse f&uuml;r den Aufstieg gibt das Umfeld</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Auch nach dem frühen Krebstod der Mutter, die Gedichte geschrieben hat und deren Liebe er bei all ihren Depressionen spüren konnte, sind es vor allem Frauen, die Christian die Impulse geben, ohne die er niemals aus diesem Milieu rausgekommen wäre, wie er später sagt. Viel zu spät, aber doch noch findet eine Lehrerin zu Christian nach Hause und verhilft, schockiert vom Blick hinter die Kulissen der Familie, durch eine Gymnasiumsempfehlung Christian zum Bildungsaufstieg. Allerdings musste Tante Juli wie eine Löwin beim Jugendamt gegen erhebliche Widerstände kämpfen, damit der Junge in die integrierte Gesamtschule aufgenommen wird.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die bürgerlich lebende andere Tante, die Christian mit in die Oper und zu Autorenlesungen nimmt und wo er die andere Lebenswelt das erste Mal mitbekommt, meint, er könne bestimmt mal ein guter Journalist werden, weil er sich selber Spielberichte des FC Kaiserslautern ausgedacht und aufgeschrieben hat. Als Tante Juli, bei der die Kinder leben, das erfährt, greift sie sich das Impressum der Rheinpfalz, ruft den Sportchef an und erklärt ihm, was für ein begnadeter Sportreporter ihr Sohn sei. Das Lachen am Ende der Leitung konnte Christian mithören. Tante Juli lässt nicht locker und meint, er könne dem Jungen doch mal einen Auftrag für eine Reportage geben. Und schiebt nach: „<i>Oder sind Sie zu feige, dem jungen Mann eine Chance zu geben?</i>“. Der Junge bekommt den Auftrag und hat damit seinen Einstieg in eine Journalismus- und Schriftstellerkarriere geschafft.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anekdoten zeigen Strukturen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ebenso wie in der Autobiographie reflektiert auch das Theaterstück nicht explizit die strukturellen Faktoren, die ein Leben in Armut bestimmen. Vielmehr kann man sie sich durch die erzählten Anekdoten erschließen. Nur im Schauspiel wird es konkreter, wenn am Schluss ein Ausschnitt aus einem TV-Beitrag die verheerenden Folgen von Hartz IV mit Niedriglohnsektor und Konkurrenz der ohnehin schon Benachteiligten anklagt. Baron nennt sich Sozialist. Mit Blick auf das geplante und bessere Bürgergeld anstelle von Hartz IV meint er, es gehe nicht darum, die Armen besser zu behandeln, sondern darum, die Armut in diesem reichen Land abzuschaffen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Titel von Theaterstück und Buch „<i>Ein Mann seiner Klasse</i>“ zielt auf den Vater, lässt aber auch an den Sohn denken, der trotz akademisch-intellektueller Karriere den (Scham-)Gefühlen seiner Herkunft verhaftet bleibt. Dass Armut von Generation zu Generation perpetuiert werden kann, zeigt Baron in seinem jüngst erschienenen Roman „<i>Schön ist die Nacht</i>“. Darin schildert er die Proletariergeschichte der Freundschaft zwischen den Grossvätern von Christian. Beide leben in sogenannten prekären Verhältnissen. Während Willy versucht, anständig durchs Leben zu kommen, sucht Horst, der Vater des Möbelpackers, als gewalttätiger Tricksermit allen Mitteln seinen Vorteil. Und so umreißt Christian Baron die Vor- und Leidensgeschichte seiner Familie: „<i>Unser Vater war ein Mann seiner Klasse. Ein Mann, der kaum eine Wahl hatte, weil er wegen seines gewalttätigen Vaters und einer ihn nicht auffangenden Gesellschaft zu dem werden musste, der er nun einmal war. Das entschuldigt nichts, aber es erklärt alles.</i>“</p>
<p class="v-unterschrift-western">Werner Koep-Kerstin</p>
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		<title>Vom Argwohn gegen ‚die Armen‘: Plädoyer gegen falsche Kausalitäten von Diskriminierung und Armut und für einen neugierigen Blick auf Strategien der alltäglichen Armutsbewältigung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/237-238-vorgaenge/publikation/vom-argwohn-gegen-die-armen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Apr 2023 09:55:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
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		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Inwiefern soziale Herkunft und Armut eigenständige Dimensionen der Diskriminierung darstellen, wird seit einigen Jahren verstärkt in den Sozialwissenschaften diskutiert. Im folgenden Beitrag plädieren die Autorinnen dafür, Armut und Diskriminierung als zwei getrennte, eigenständige soziale Phänomene zu analysieren. Ihnen geht es vor allem darum, die soziale Distanz und den Argwohn gegenüber einem alltäglichen Denken und Verhalten [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/237-238-vorgaenge/publikation/vom-argwohn-gegen-die-armen/">Vom Argwohn gegen ‚die Armen‘: Plädoyer gegen falsche Kausalitäten von Diskriminierung und Armut und für einen neugierigen Blick auf Strategien der alltäglichen Armutsbewältigung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Inwiefern soziale Herkunft und Armut eigenständige Dimensionen der Diskriminierung darstellen, wird seit einigen Jahren verstärkt in den Sozialwissenschaften diskutiert. Im folgenden Beitrag plädieren die Autorinnen dafür, Armut und Diskriminierung als zwei getrennte, eigenständige soziale Phänomene zu analysieren. Ihnen geht es vor allem darum, die soziale Distanz und den Argwohn gegenüber einem alltäglichen Denken und Verhalten armer Menschen abzubauen, um deren Eigensinn und Eigenlogik anzuerkennen, die im distanzierenden Blick der Mehrheitsgesellschaft (wie auch vieler Sozialwissenschaftler*innen) ignoriert werden.</em></p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Diskriminierung und Armut werden häufig entweder nicht miteinander in Verbindung gebracht oder in einer falschen Kausalität betrachtet – so wenn behauptet wird, Armut <i>sei</i> Diskriminierung. Im ersten Teil argumentieren wir dafür, Armut und Diskriminierung als <i>eigenständige</i>, gesellschaftliche Realitäten zu kritisieren, um diskriminierende Ausschließungen verstehen zu können.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> Wir regen an, Diskriminierungsforschung klassenanalytisch und in einer doppelten Herrschaftskritik zu fundieren<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a>, da sowohl Armut als auch Diskriminierung politisch hervorgebracht werden. Im zweiten Teil stellen wir heraus, dass neben Diskriminierung auch Argwohn und ein Nicht-Verstehen-Wollen es verunmöglichen, den Alltag Armutsbetroffener in einer horizont-erweiternden Perspektive zu verstehen. Das illustrieren wir anhand von zwei Gruppendiskussionen und zeigen so unter anderem Selbstverständlichkeiten des spontanen Teilens auf.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-1-western " lang="zxx"><a name="__RefHeading___Toc5779_643308903"></a> I. Diskri&shy;mi&shy;nie&shy;rung durch Armut oder Armut durch Diskri&shy;mi&shy;nie&shy;rung?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Innerhalb des kapitalistischen Gesellschaftssystems ist nicht vorgesehen, dass alle Menschen reich werden, freien Zugang zu Bildung erhalten und gleichberechtigt sind. Soziale Ungleichheit, vor allem manifestiert durch Privateigentum, ist Voraussetzung der kapitalistischen Produktionsweise und zugleich ihr Ergebnis. (Vgl. Nuss 2019, 124) Nur dort, wo Menschen kaum Eigentum und kein Vermögen haben, sind sie darauf angewiesen – auch zu schlechten Konditionen – zu arbeiten. Das Interesse privilegierter Klassen ist es, diese Ordnung zu erhalten. Soziale Ausschließungen und strukturelle Hürden sind somit kein Missgeschick, sondern „Medium in der Herstellung und Gewährleistung von gesellschaftlicher »Ordnung« und »Stabilität«“ (Anhorn 2021, 6). Wir möchten zugleich darauf hinweisen, das Menschen grundsätzlich nicht aufgrund ihrer Verhaltens, weil sie zu faul oder zu wenig intelligent sind, sozio-ökonomisch arm sind bzw. werden.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> Klassenverhältnisse werden gesellschaftlich organisiert, beispielsweise durch das Lohnarbeitssystem, durch die Förderung bestimmter Besitzverhältnisse und indem Armutsbetroffenen strukturell finanzielle Ressourcen vorenthalten werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wir sprechen von Ausschließungsprozessen, weil bestimmte, vermeintlich oder tatsächlich erstrebenswerte Lebensweisen verunmöglicht werden, wie die Teilnahme an Freizeitaktivitäten des gesellschaftlichen Lebens (Kino, Theater, Urlaub usw.). Materielle Armut schränkt vor allem den Handlungsspielraum ein, wenn es um lebensnotwendige Versorgung geht (Lebensmittel, Kleidung, Wohnraum, medizinische Versorgung, Bildung). Ausschließungsprozesse schätzen wir als Begriff, weil er die Aufmerksamkeit eben gerade nicht auf die Position einer einzelnen Person, sondern auf einen „ökonomischen, politischen, soziale[n] Prozess“ (Cremer-Schäfer 2008, 162) lenkt. Eine weitreichende Veränderung des Prozesses kann folglich nicht punktuell ansetzen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Doch nicht nur ökonomische Armut ist Teil der Gesellschaft – auch Diskriminierung ist es: Wie die ökonomische Armut reproduzieren und manifestieren Diskriminierungen eigenständig Zuschreibungen und Ausschließungen.</p>
<h4 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Diskri&shy;mi&shy;nie&shy;rung als Schauspiel politischer Kunst der Abstands&shy;wah&shy;rung</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Zur Veranschaulichung von Ausschließungsprozessen auf finanzieller und auch diskursiver Ebene kann die Debatte um die „neue Unterschicht“ herangezogen werden. Insbesondere seit den 2000er Jahren wird in der Öffentlichkeit ein Schauspiel politischer Kunst der Abstandswahrung zwischen Gesellschaftsgruppen aufgeführt. Übertragen aus dem US-amerikanischen Diskurs um underclass, erstarkte eine Debatte um kulturelle Gegebenheiten armer Menschen, die sich ihre Lage aufgrund individuellen Fehlverhaltens selbst zuzuschreiben hätten. So kam es beispielsweise vom Mitinitiator des Bundesprogramms „Soziale Stadt“ zu Äußerungen um einen angeblichen „Sozialhilfeadel“ in der dritten Generation. Hier gäbe es Menschen, die „gar nicht mehr wüssten, wie es ist, morgens aufstehen, [sich] zu rasieren, vernünftig anziehen und zur Arbeit zu fahren“ (Rolf-Peter Löhr 2002, zit. nach Kessl 2005, 35).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Über die Debatte um die „neue Unterschicht“ und die hier unterstellte ‚Kultur‘ manifestierten sich abwertende Ansichten gegenüber Armutsbetroffenen. Diese diskriminierenden Abwertungen haben historisch zwar eine lange Tradition, wurden durch diese Debatte jedoch aktualisiert. Das Neue bestand in der Zuspitzung der angeblichen Selbstverschuldung: Verhalten – die ‚Kultur&#8216; – und ökonomische Armut werden miteinander in einen kausalen Zusammenhang gebracht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Und das nicht ohne Grund: Wohlfahrtsstaatliche Umstrukturierungen wurden u.a. mit der Agenda 2010 begleitend durchgesetzt. Gekoppelt an Abstiegsängste der Mitte und der kulturalisierenden Verbildlichung, auch ‚so zu enden‘, erhält die diskriminierende Verachtung eine soziale Funktion. Mit Loïc Wacquant lässt sich hier von der Produktion politischer Wahrnehmungs- und Bewertungskategorien sprechen, die auf eine Herbeiführung und Stabilisierung neoliberaler ökonomischer Verhältnisse zielt. Man darf dies als eine „Übung in Staatskunst“ begreifen (vgl. Wacquant 2009, 121). Parallel zur Einführung der Hartz-Gesetze, insbesondere Hartz IV, wurde über die Debatte letztlich ein Streit um die letzten Krümel des andernorts verteilten Kuchens entfacht.</p>
<h4 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Staat, Politik und Gesell&shy;schaft verursachen Diskri&shy;mi&shy;nie&shy;rung und Armut</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ausschließungsprozesse durch Diskriminierung und Armut sind in Anlehnung an die gouvernementalistischen Überlegungen Michel Foucaults jedoch nicht einzig als Kraft des Staates &#8218;von oben&#8216; zu verstehen. Am Beispiel der Klassenjustiz kann gezeigt werden, wie ausschließende Regierungsweisen gewisse gesellschaftlich-gemeinsame Überzeugungen hervorbringen. Ronen Steinke aktualisierte jüngst die Debatte, dass in Prozessen gegen Menschen, die Lebensmittel für den Eigenbedarf stehlen, immer härter entschieden wird (vgl. Steinke 2022, 12). Nichtsdestoweniger kommt es zu einem gesellschaftlichen Aufschrei, wenn sich ‚Kleinkriminelle‘ und ‚Asoziale‘ wieder <i>falsch verhalten. </i></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese in der &#8218;Dominanzgesellschaft&#8216; geteilten Überzeugungen führen dazu, „dass das Leben in der Normalität sie befugt, die Bedingungen zu diktieren, unter denen sie sich bereit erklären, den Anderen die Tür ein Stück weit zu öffnen und sie gegebenenfalls auch wieder zu schließen“ (Rommelspacher zit. nach Weinbach 2006, 19). Birgit Rommelspacher macht damit auf die Ausgrenzung und Hierarchisierung deutscher Politik und Gesellschaft aufmerksam. Sie weist auf den dynamischen Prozess des „Fremdmachens der Anderen“ hin, durch den eine stete Asymmetrie hergestellt wird. Dominanzgesellschaft und staatliche Institutionen tragen Verantwortung für Armut und Diskriminierung.</p>
<h4 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Doppelte Herrschafts&shy;kritik als Antwort auf Diskri&shy;mi&shy;nie&shy;rung!</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die bisherigen Überlegungen zeigen, dass Armut ein strukturelles Problem ist. An den strukturellen Ursachen wird <i>gewollt</i> wenig verändert. Damit dies gelingt, wird Diskriminierung als Ausschließungsprozess auf materiell-finanzieller wie diskursiver Ebene produziert. Das geschieht über &#8218;legitime&#8216; Formen der Abstandwahrung innerhalb der Gesellschaft. Diskriminierung ist eigenständig, weil sie die Armut nicht hervorruft und sie ist auch keine Folge von Armut. Die Antwort auf die oben aufgeworfene Frage „Diskriminierung durch Armut oder Armut durch Diskriminierung“ lautet daher: weder noch. Wir plädieren dafür, dass der Fokus auf die Strukturen bei der Betrachtung und Bearbeitung von Diskriminierung nicht verloren gehen darf. Wird Diskriminierung als Meinung oder als persönliches Fehlverhalten diskutiert und bearbeitet, suggeriert dies, eine individuelle Verhaltensänderung <i>löse </i>das Problem. Diskriminierung ist aber nicht einfach eine falsche individuelle Zuschreibung; Diskriminierung muss als gesellschaftliche Funktion erkannt werden.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-1-western " lang="zxx"><a name="__RefHeading___Toc5781_643308903"></a> II. Den Alltag Armuts&shy;be&shy;trof&shy;fener als Horizon&shy;t&shy;er&shy;wei&shy;te&shy;rung begreifen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die kritische Begleitung der oben genannten Debatte zur neuen Unterschicht, wie sie unter anderem in einem Themenheft der Widersprüche (2005) nachzulesen ist, halten wir für wertvoll, weil sie eine unterstellte Lebensweise ‚der Armen‘ strikt zurückweist. Sie verdeutlicht jene strukturelle Komponente zur Erzeugung auch neuer Armutslagen. Es gibt keinerlei empirische Anhaltspunkte dafür, dass Armutsbetroffene eine allen gemeinsame, andere Lebensweise haben, die eine ‚Kultur der Armut‘ bekräftigen würde (vgl. Klein et al. 2005; Schaarschuch 1995). Armutsbetroffene besitzen keine kollektive Kultur, der sie deterministisch unterworfen sind, sie ‚vegetieren‘ nicht einfach ohnmächtig oder passiv (vgl. Rein 2017, 61ff.; Piven/Cloward 1977). Im Gegenteil bewältigen sie alltäglich ihre Armutssituation. Wir möchten behaupten, dass es an der Sichtbarmachung dieser Bewältigung kaum Interesse gibt. Wenn überhaupt, wird diese für die Argumentation genutzt, Menschen in ökonomischer Armut lebten <i>auf eine bestimmte Art und Weise </i>(diskriminierende Funktion) oder Armut sei nicht so gravierend (legitimierend).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die derzeit populären autobiographischen Erzählungen von Armutsbetroffenen dokumentieren<i> individuelle </i>Bearbeitungsweisen. Sie verdeutlichen nicht nur die Realität der Ausschließungen und wie diese unsichtbar gemacht werden (Brodesser 2021, Mayr 2020, Aumair/Theißl 2020). Sie beschreiben damit, wie Armutsbetroffene ihren Alltag strukturieren und bieten damit die Möglichkeit, anders auf Armutsbewältigung zu blicken.</p>
<h4 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Den Standpunkt der Dominanz&shy;ge&shy;sell&shy;schaft verlassen</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Soziologin Dorothy Smith appelliert daran, den eigenen Standpunkt zur Kenntnis zu nehmen und bereit zu sein, diesen zu verlassen. Das Ziel einer Alltagsforschung ist es, den eigenen „Zugriff auf die Welt (…) zu reflektieren zu erweitern und zu vergrößern“ (Smith 1998, 40). Das bedeutet für uns, neugierig zu fragen, wie Armutsbetroffene mit den strukturellen Ausschließungen in Form von Armut und Diskriminierung umgehen. In Anlehnung an die feministisch-marxistische Soziologin illustrieren wir anhand von zwei Ausschnitten aus Gruppendiskussionen<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a> Situationen des Alltags und versuchen dabei nicht unseren dominanten Blick wirken zu lassen, sondern die Perspektive der Erzählenden zu verstehen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In der Diskussion erzählen drei Frauen aus zwei unterschiedlichen foodsharing-Initiativen, wie sie Lebensmittel-Abholungen von Supermärkten und Bäckereien sowie deren Weitergabe organisieren: in der heimischen Garage, auf einem öffentlichen Platz oder, wie im hier genannten Beispiel, „auf der Straße“. Die Haupterzählerin in der Sequenz, Tina, lebt mit ihrer kleinen Tochter von Hartz IV.</p>
<h4 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Die Selbst&shy;ver&shy;st&auml;nd&shy;lich&shy;keit des Kofferraums</h4>
<p class="v-zitat-western"><u>Tina:</u> Quark und Sahne und Buttermilch und sowas, die hab ich auf der Straße, ich hab den Kofferraum aufgemacht und hab jeden, der vorbeikam, gefragt, ob er was haben möchte. Die Leute haben mich alle angeguckt, umsonst?</p>
<p class="v-zitat-western"><u>Mel</u>: Ja</p>
<p class="v-zitat-western"><u>Tina:</u> Ich muss dazu sagen, ich wohn in [Name eines Stadtteils] da ist dann auch noch so ne leichte Sprachbarriere da, aber es, ich war glaub ich in den ersten zwei Wochen, wie ich da gewohnt hab, ich bin da gerade eingezogen gewesen. Ich war in den ersten zwei Wochen die Verrückte, die aus ihrem Auto Lebensmittel verschenkt (schmunzelt hörbar)</p>
<p class="v-zitat-western"><u>Tina, Mel, Anna:</u> lachen</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der gefüllte „Kofferraum“ erinnert an einen Großeinkauf. Wenn Tina die zum Wegwerfen bestimmten Lebensmittel von den Supermärkten eingesammelt hat, ist er voll. Tina (und in anderen Sequenzen auch die anderen Foodsharer*innen) erzählen, dass die Menge immer zu viel ist für eine Person alleine, zumal die Idee ist, die Lebensmittel weiter zu verteilen. Für das Verteilen öffnet Tina „auf der Straße“ den Kofferraum und fragt die Vorbeikommenden, wer etwas „haben möchte“. Die Foodsharer*innen erheben keinen Anspruch auf Eigentum, sie teilen einfach. Die drei Frauen müssen teils selbst mit ökonomischer Armut umgehen, ein Weiterverkauf der Waren kommt für sie jedoch nicht in Frage. Das Besondere ist für Tina weder die Menge noch die Praxis überhaupt. Das Besondere ist für Tina, dass die Leute erstaunt fragen, ob alles „umsonst ist“. Die Passant*innen sind in einer Situation, die sie nicht einordnen können. Tina vermutet, dass sie für die Leute die „Verrückte“ ist. Ihr ist bewusst, dass sie den Rahmen des Normalen verlässt – aber für sie ist das selbstverständlich. Sie nimmt diese vermutete Zuschreibung als „Verrückte“ mit Humor, schmunzelt hörbar und verteilt unaufgeregt weiter. Sie erzeugt eine Selbstverständlichkeit des Teilens und zerstreut damit den vorübergehenden Argwohn der Personen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Tina baut jede räumliche Distanz und offenbar selbst „leichte Sprachbarriere“ ab, in dem sie die Lebensmittel einfach allen anbietet. Weder gibt sie lange Erklärungen noch konstruiert sie sich als Retterin, sondern äußert eine einfache und direkte Anweisung: Greift zu! Anders als es von den Tafeln und staatlichen Ämtern bekannt ist, fragt sie nicht nach, wer welchen Pass hat, wo der Wohnsitz ist, welche Sprache gesprochen wird oder ob und wie arm jemand ist. Bedürftigkeit ist für Tina keine Kategorie, die hier von Bedeutung wäre. Sie hilft sich und sie hilft anderen zugleich und zwar in einer alltäglichen, unaufgeregten Art und Weise und produziert dadurch eine neue, solidarische und vor allem öffentliche Normalität. Tina reduziert bestmöglich die Distanz durch eine direkte Kommunikation und Praxis der Enthierarchisierung. Sie etabliert eine neue Selbstverständlichkeit und erweitert so den Horizont der Leute, die sich der Situation öffnen.</p>
<h4 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Argwohn gegen&uuml;ber dem (unter&shy;stellten) Alltag Armuts&shy;be&shy;trof&shy;fener</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der Argwohn, mit dem hier Leute Tinas Praxis (eventuell) begegnen, verstellt im Zweifel eine lernende Perspektive. Zuschreibungen und dominante Selbstverständlichkeiten können erst aufbrechen, wenn die Identität und das Handeln anderer zu einem Bezugspunkt werden.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a> Die Selbstverständlichkeiten der Dominanzgesellschaft machen <span style="color: #000000;"><i>neue</i></span> Selbstverständlichkeiten unsichtbar, ganz unabhängig wie und ob diesen diskriminierend begegnet wird. Argwohn spiegelt vielmehr wider, wie offen oder verstellt der Horizont der Leute ist; Argwohn verhindert, nicht-bekannten Praxen neugierig zu begegnen.</p>
<h4 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Versor&shy;gungs&shy;a&shy;r&shy;beit zwischen Notwen&shy;dig&shy;keit und Hobby</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Beim <i>f</i><i>oodsharing</i> organisieren sich Armutsbetroffene eine kostengünstige Versorgung und entwickeln Strategien, mit Armut, Diskriminierung und Argwohn umzugehen. Dafür gibt es auch andere Möglichkeiten, etwa Online-Plattformen für Kleidertausch, die Retro-Kleidung anbieten und sich selbst damit ein nachhaltiges Unternehmensimage geben.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a> Die Nutzer*innen kaufen hier ein, auch weil das Geld knapp war/ist:</p>
<p class="v-zitat-western"><u>Tamara</u>: Aber ich muss sagen dieser Nachhaltigkeitsgedanke kam bei mir später ich hab mir damals wirklich die App runtergeladen, weil ich Geld gebraucht hab</p>
<p class="v-zitat-western"><u>Mira</u>: ja ich auch</p>
<p class="v-zitat-western"><u>Tamara</u>: ist einfach so.</p>
<p class="v-zitat-western"><u>Oliver</u>: mh</p>
<p class="v-zitat-western"><u>Tamara</u>: Und mittlerweile muss ich’s nicht mehr aber ich ähm hab da echt Spaß dran</p>
<p class="v-zitat-western"><u>Mira</u>: hm hm/ (bejahend)</p>
<p class="v-zitat-western"><u>Tamara</u>: das ist so wie n Hobby</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Tamara erzählt ohne Umschweife, dass sie sich die App aus finanziellen Nöten heraus heruntergeladen hat; auch an anderen Stellen im Verlauf des Gesprächs erfahren wir, dass sowohl sehr frühe Arbeitszeiten und auch der Wohnort die Möglichkeiten eines <i>normalen </i>Konsums für sie erschweren. Das Einkaufen auf der Plattform wird für Tamara entsprechend zu einer Alternative; es ist eben „einfach so“, dass sie das Geld „gebraucht“ hat. Wir wissen nicht, ob sie die Erfahrung gemacht hat, dass sie sich dafür schämen muss oder ob ihr nicht geglaubt wird. Deutlich wird durch die Wiederholung und die Betonung des „einfach so“, dass sie ihre Praxis verteidigt bzw. diese Tatsache unterstreichen will. Als Armutsbetroffene hat sie eine Strategie entwickelt, mit der finanziellen Not umzugehen und trotzdem Kleidung (aber auch Parfum, Accessoires o.ä.) zu erwerben. Noch eindrücklicher ist diese Sequenz, weil sich die drei Personen, Tamara, Mira und Oliver, nicht kennen. Sie treffen sich in der Gruppendiskussion das erste Mal, können jedoch sofort offen auf gemeinsame Erfahrungen zurückgreifen. Das Teilen schafft Solidarität. Die beiden Frauen lassen eine spontane Beziehung erahnen, indem sie auf ihre Erfahrungen verweisen. Ihre Beziehung besteht aus einer Zustimmung, sie stärken sich den Rücken bei der Äußerung, auf der Plattform aus finanziellen Gründen einzukaufen. Oliver hingegen, der im Verlauf der Diskussion das Gespräch dominiert, kann oder will hier nichts beitragen. Wie auch in der vorherigen Sequenz mit den Foodsharer*innen wird deutlich, dass Armutsbetroffene sich befreien aus der Zuschreibung als unfähige, arme oder abhängige Menschen. Die Befreiung beginnt dort, wo Menschen bekannter- oder unbekannterweise Gemeinschaft herstellen und gemeinsame Erfahrungen teilen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote7sym" name="sdendnote7anc"><sup>vii</sup></a> Im weiteren Verlauf des Gesprächs erörtern Tamara und Mira, wie sie neue Tauschpartner*innen finden, wie sie mit Problemen umgehen. Sie nutzen das Gespräch, um sich auszutauschen und ihre Alltags-Praxis vorzustellen, nicht um den Forschenden zu gefallen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Für Tamara entwickelt sich das Einkaufen auf der Plattform erst im Laufe der Zeit zu einem „Hobby“, während es für die Dominanzgesellschaft von vornherein der Freizeit zuzuordnen ist: Günstig shoppen und dabei nachhaltig sein, ist das Gefühl, das versprochen wird. Für Tamara fällt der auch Freude machende Konsum allerdings mit notwendiger Versorgungsarbeit zusammen.</p>
<h4 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Fazit: Gegen den Argwohn</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Argwohn kann die Chance verbauen, etwas Anderes kennen zu lernen und als selbstverständlich anzunehmen. Dies wird vor allem in der ersten Sequenz deutlich. Natürlich geht es nicht darum, einfach jede irritierende Praxis als etwas Neues und Positives zu bewerten. Aber ein zweifelndes, misstrauisches oder auch irritierendes Ablehnen, kurz ein Argwohn, kann den Blick auf Neues verstellen. Gerade weil Armutsbetroffene Strategien finden, Gemeinschaften bilden und teilen, scheint es ratsam, davon lernen zu wollen. Allerdings möchten wir festhalten: Es ist eben nicht nur Argwohn, sondern in der Realität oftmals Diskriminierung, die Armutsbetroffene erleben. Angesichts der Unterschichtsdebatte wären eher diskriminierende Reaktionen zu erwarten, wie zum Beispiel ‚Sozialschmarotzer verteilen verfaultes Essen‘ oder ‚Geht doch arbeiten, statt den ganzen Tag zu shoppen‘.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-1-western " lang="zxx"><a name="__RefHeading___Toc5783_643308903"></a> III. Anerkennung der Alltags&shy;be&shy;w&auml;l&shy;ti&shy;gung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der Forschungsansatz, Alltagshandeln zu untersuchen, stellt heraus, dass sich Bewältigungsstrategien von Armutsbetroffenen weder verallgemeinern lassen, noch sich eine angebliche Kultur der Armut feststellen lässt. Zugleich ermöglicht der Ansatz, strukturelle Diskriminierung sowie Armut nicht zu unterschlagen. Es geht nicht darum, Armut zu legitimieren oder zu belegen, dass Armutsbetroffene <i>gar nicht so blöd sind</i>, sondern vielmehr darum, etwas verstehbar zu machen und damit auch den eigenen kritischen Horizont zu erweitern. Dorothy Smith (1998) argumentiert in ihren Überlegungen zur Alltagsperspektive, dass jede Forschung über Frauen – wie hier jede Forschung über Armutsbetroffene – nur schlechte Ergebnisse hervorbringen kann, wenn sie versucht zu klassifizieren oder mit den eigenen bekannten Begriffen zu beschreiben. Dies lässt sich nur vermeiden, wenn Forschende ein Interesse am Alltag von Menschen haben, an Wissen und Erfahrungen, die sie selbst nicht haben können und diese lesbar machen wollen für sich und für andere.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Nicht-&shy;Ver&shy;stehen wollen und Argwohn</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ein solcher Alltagsblick wird verhindert, wenn Strategien und Praxen unsichtbar gemacht werden<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote8sym" name="sdendnote8anc"><sup>viii</sup></a> oder wenn Argwohn den Blick verstellt. Die Soziologin Ellen Bareis (2020) arbeitet das Unsichtbar-Machen und Nichtverstehen-Wollen von alltäglichen Strategien heraus – was wir um den Begriff des Argwohns erweitern wollten. Bareis formuliert in Anlehnung an Nancy Fraser, dass Gesellschaft verstanden werden kann als „Raum, in dem die Konflikte“ ausgetragen werden. Sie macht deutlich, dass kritische Untersuchungen das Handeln als solches erkennen und überdies als Konfliktbearbeitung analysieren müssen. Leute, die sich beispielsweise das Recht nehmen „trotz Gentrifizierung in der Mitte des Quartiers zu bleiben, das Recht, wenn nötig, Grenzen zu überschreiten, aus dem ländlichen Raum in die Metropole zu gehen oder in ein anderes Land, auf einen anderen Kontinent, trotz fehlender sozialer Rechte eine Gesundheitsversorgung oder eine Schulbildung für die Kinder zu organisieren“ (Bareis 2020, 35) sind Beispiele für ein solches Handeln; ein Handeln, das sowohl eine eigensinnige Strategie im Umgang mit der eigenen Armut verdeutlicht als auch konflikthaft ist. Im Ergebnis entstehen neue Formen von Gemeinschaft, Ansätze der Selbstorganisation oder des solidarischen Miteinander Teilens.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es geht nicht darum, mit dieser Perspektive Armut eine (neue) Legitimität zu verleihen (vgl. Hezel 2021, 263). Eine Einordnung in die Verhältnisse bleibt unabdingbar, um die Funktion der Armutsbetroffenen als Klassen im System in Kritik und Praxis nicht aus dem Blick zu verlieren.</p>
<h4 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Gegen einen naiven Forts&shy;chritts&shy;glauben an Diskri&shy;mi&shy;nie&shy;rungs&shy;in&shy;ter&shy;ven&shy;tion</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Für die Entwicklung konkreter Interventionen heißt das: Nicht jede strukturelle Diskriminierung wurde nur ‚noch‘ nicht behoben, manche folgen schlicht einer politischen Agenda. An dieser Stelle ist der Verweis auf die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) interessant. Die Publizistin Heike Weinbach macht darauf aufmerksam, dass das deutsche Antidiskriminierungsgesetz mit dreijähriger Verspätung 2006 und erst nach Androhung einer hohen Geldstrafe durch den Europäischen Gerichtshof verabschiedet wurde. Kurz vor der Verabschiedung wurde das von der EU geforderte Gesetz zudem in Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz umbenannt (vgl. Weinbach 2006, 29). Man könnte fast meinen, dass sich damit der Behauptung erwehrt werden sollte, in Deutschland könne es Diskriminierung geben. Hier wird kategorisch der Blick auf diskriminierende Strukturen verstellt. Gesetze können wichtige Stellschrauben in der antidiskriminierenden Intervention darstellen. Gleichzeitig darf, unter Berücksichtigung der oben aufgezeigten doppelten Herrschaftskritik, die Hoffnung nicht allein auf ihnen ruhen. In Kenntnis des politischen und dominanzgesellschaftlichen Interesses müssen Interventionen entsprechend reflexiv gedacht werden.</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><strong class="western">Hannah-Maria Eberle</strong> M.A., promoviert zu gesellschaftlicher Wohlfahrtsproduktion an der Universität Wuppertal, lehrt derzeit an der FH für Soziale Arbeit Wien, und beschäftigt sich mit Ausschließungsprozessen von Armutsbetroffenen und freiwilligem Engagement in Projekten an der Grenze zur Sozialen Arbeit. Zuletzt erschien gemeinsam mit Jana Kavermann und Philipp Schäfer der Text „Vom hölzernen Weg zur obersten Sprosse &#8211; Zu den Parallelen der Aufstiegslogik in Sozialer Arbeit und Klassismusdebatte“ im forum 4/2021, herausgegeben von BdWi sowie „Kapitalistische Strukturlogiken in der neuen Mitleidsökonomie“, in femina politica 1-2022. Kontakt: hannah-maria.eberle@uni-wuppertal.de.</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><strong class="western">Jana Kavermann M.A., </strong>Dipl.-Soz.Päd./Soz.Arb. promoviert zum Fachdiskurs um Klasse in der Sozialen Arbeit an der Universität Wuppertal. Neben Fragen zu einer klassenanalytischen, reflexiven Sozialen Arbeit, setzt sie sich derzeit mit Wissensorganisation in transitiven Strukturen auseinander und interessiert sich dabei insbesondere für umkämpfte organisationale Räume. Zuletzt erschien gemeinsam mit Hannah-Maria Eberle und Philipp Schäfer der Text „Vom hölzernen Weg zur obersten Sprosse &#8211; Zu den Parallelen der Aufstiegslogik in Sozialer Arbeit und Klassismusdebatte“ im forum 4/2021, herausgegeben von BdWi.<br />
Kontakt: jana.kavermann@uni-wuppertal.de.</p>
<p class="v-zwischenüberschrift-2-western">Literatur</p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western">Anhorn, Roland/Stehr, Johannes (Hrsg.) (2021): Handbuch Soziale Ausschließung und Soziale Arbeit, Perspektiven kritische Sozialer Arbeit. Wiesbaden: Springer VS.</p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western">Aumair, Betina/ Theißl, Brigitte (2020): Klassenreise: wie die soziale Herkunft unser Leben prägt, Zweite unveränderte Auflage. ed. ÖGB Verlag, Wien.</p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western">Bareis, Ellen (2020): Soziale Ausschließung und die Grenzen der repräsentativen Demokratie. Die Perspektive from below. In: Die Armutskonferenz (Hrsg.): Stimmen gegen Armut: Weil soziale Ungleichheit und Ausgrenzung die Demokratie gefährden. Norderstedt: BoD – Books on Demand,S. 27–28.</p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western">Brodesser, Daniela (2021): Armut ist keine soziale Hängematte. In: Anschläge <a href="https://anschlaege.at/armut-ist-keine-soziale-haengematte/" rel="nofollow noopener">https://anschlaege.at/armut-ist-keine-soziale-haengematte/</a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western">Cremer-Schäfer, Helga (2008): Situationen sozialer Ausschließung und ihre Bewältigung durch die Subjekte. In: Anhorn, Roland, Bettinger, Frank, Stehr, Johannes (Hrsg.): Sozialer Ausschluss und Soziale Arbeit. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 161–178.</p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western">Foucault, Michel (2011): Die Regierung des Selbst und der anderen. I. Vorlesungen am Collège de France 1982/83. Berlin: Suhrkamp Verlag.</p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western">Hertel, Florian (2020): Rezension zu „Bestrafen der Armen“ von Loïc Wacquant,: <a href="https://www.pedocs.de/volltexte/2020/18653/pdf/EWR_2010_3_Hertel_Rezension_Loic_J_D_Bestrafen_der_Armen.pdf" rel="nofollow noopener">https://www.pedocs.de/volltexte/2020/18653/pdf/EWR_2010_3_Hertel_Rezension_Loic_J_D_Bestrafen_der_Armen.pdf</a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western">Hezel, Lena (2021): Ist Armut Diskriminierung? – ein Diskussionsbeitrag für die Soziale Arbeit. In: Bauer/Kechaja/Engelmann/Haug (Hrsg.): Diskriminierung und Antidiskriminierung: Beiträge aus Wissenschaft und Praxis, transcript Verlag.</p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western">Kavermann, Jana, Hannah-Maria Eberle und Philipp Schäfer (2021): Vom hölzernen Weg zur obersten Sprosse. Zu den Parallelen der Aufstiegslogik in Sozialer Arbeit und Klassismusdebatte. In: Forum Wissenschaft 4 &#8211; Themenschwerpunkt »Klassismus«.</p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western">Kessl, Fabian (2005): Das wahre Elend? Zur Rede von der &#8222;neuen Unterschicht&#8220;. In: Widersprüche 98, S. 29–42.</p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western">Klein, Alex, Sandra Landhäußer und Holger Ziegler (2005): The Salient Injuries of Class: Zur Kritik der Kulturalisierung struktureller Ungleichheiten. In: Widersprüche 98, S. 45–74.</p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western">Mayr, Anna (2020): Die Elenden. München: Hanser-LiteraturVerlage</p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western">Nuss, Sabine (2019): Keine Enteignung ist auch keine Lösung. Berlin: Dietz Verlag.</p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western">Piven, Frances Fox / Cloward, Richard (1977): Aufstand der Armen, 1. Auflage. Frankfurt am Main: Suhrkamp, Frankfurt am Main.</p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western">Rein, Harald (2013): Dreißig Jahre Erwerbslosenproteste. Neu-Ulm: AG SPAK</p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western">Rein, Harald (2017): Wenn arme Leute sich nicht mehr fügen..! Neu-Ulm: AG Spak.</p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western">Rommelspacher, Birgit (2002): Anerkennung und Ausgrenzung. Deutschland als multikulturelle Gesellschaft, Frankfurt/M., New York: Campus Verlag.</p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western">Schaarschuch, Andreas (1995): Spaltung der Gesellschaft und soziale Bürgerrechte. In: Widersprüche 54, S. 47–59.</p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western">Scherr, Albert (2010): Diskriminierung und soziale Ungleichheiten. In: Hormel, U., Scherr, A. (eds) Diskriminierung. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.</p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western">Smith, Dorothy (1998): Der aktive Text. eine Soziologie für Frauen. Hamburg: Argument Verlag</p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western">Steinke, Ronen (2022): Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich. Die neue Klassenjustiz. Berlin: Berlin Verlag.</p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western">Wacquant, Loïc (2009): Bestrafen der Armen. Zur neoliberalen Regierung der sozialen Unsicherheit. Leverkusen: Verlag Barbara Budrich.</p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western">Weinbach, Heike (2006): Social Justice statt Kultur der Kälte. Alternativen zur Diskriminierungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland. <a href="https://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/Manuskripte/Manuskripte_63.pdf" rel="nofollow noopener">https://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/Manuskripte/Manuskripte_63.pdf</a></p>
<p class="v-zwischenüberschrift-2-western">Anmerkungen</p>
<div id="sdendnote1">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i</a>In Anlehnung an Albert Scherr (2010), der auf die Aufspaltung zwischen Diskriminierung und Ungleichheiten und deren sozialhistorische Bedingtheit aufmerksam macht. </span></p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii</a>In ähnlicher Weise argumentiert Lena Hezel (2021) in ihrem Beitrag „Ist Armut Diskriminierung?“, den wir wärmstens empfehlen wollen.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii</a>Ausführlicher formulieren wir das Argument in unserem Beitrag „Vom hölzernen Weg zur obersten Sprosse. Zu den Parallelen der Aufstiegslogik in Sozialer Arbeit und Klassismusdebatte“ im Themen-Heft Klassismus des Forum Wissenschaft, 2021, gemeinsam mit dem Kollegen Philipp Schäfer. </span></p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv</a>Im Rahmen ihres Dissertationsprojekts „Gesellschaftliche Wohlfahrtsproduktion“ führte Hannah Eberle 2021 fünf Gruppendiskussionen mit Versorgungsangeboten und -projekten durch, u.a. mit einer Suppenküche, einer foodsharing-Initiative und mit Nutzer*innen von Secondhand-Online-Plattformen. Die Dissertation beinhaltet eine Analyse der kapitalistischen Strukturlogiken in den Angeboten/Projekten und befasst sich mit dem Potenzial einer anti-etatistischen, gesellschaftlichen Perspektive auf Wohlfahrt.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v</a>Dass Identität und Handeln anderer ein Bezugspunkt werden sollte, formulieren Manuela Hofer und Marc Diebäcker (2022) ganz ähnlich. </span></p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi</a>Vgl. u.a. der größte Online Second-Hand Anbieter ‚vinted‘: <span style="color: #000000;"><a href="https://www.vinted.de/about." rel="nofollow noopener">https://www.vinted.de/about.</a> </span></span></p>
</div>
<div id="sdendnote7">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote7anc" name="sdendnote7sym">vii</a>Edward P. Thompson (1963) hat bei seinen Beobachtungen und Schlussfolgerungen zur „the making of the english working class“ darauf hingewiesen, wie unabdingbar das Teilen von Erfahrungen ist, um eine widerstandsfähige und klassenkämpferische Perspektive zu entwickeln. Neuere Forschungen zu u.a. Black Lives Matter unterstreichen diese Notwendigkeit. </span></p>
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<div id="sdendnote8">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote8anc" name="sdendnote8sym">viii</a>Harald Rein stellt die These auf, dass es auch eine „Angst vor der Selbstorganisation armer Menschen“ gibt (Rein 2017: 54), da ihre Kritik auch immer an die grundsätzliche Kritik von Lohnarbeit, von Ausbeutung und einer bestimmten normalen Lebensweise erinnern kann.</span></p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/237-238-vorgaenge/publikation/vom-argwohn-gegen-die-armen/">Vom Argwohn gegen ‚die Armen‘: Plädoyer gegen falsche Kausalitäten von Diskriminierung und Armut und für einen neugierigen Blick auf Strategien der alltäglichen Armutsbewältigung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Hartz IV-Sanktionen  eingeschränkte Menschenwürde?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/228/publikation/hartz-iv-sanktionen-eingeschraenkte-menschenwuerde/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Mar 2020 16:59:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Existenzsicherung]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>vorgänge Nr. 228 (4/2019), S. 99-103 Am 5. November 2019 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger*innen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II für teilweise verfassungswidrig. Von den meisten liberalen Medien wurde diese Entscheidung positiv, als Sieg für die sozial Bedürftigen kommentiert. Im folgenden Beitrag geht Lina Schmid auf das „Kleingedruckte“ dieses Urteils ein, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/228/publikation/hartz-iv-sanktionen-eingeschraenkte-menschenwuerde/">Hartz IV-Sanktionen  eingeschränkte Menschenwürde?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>vorgänge Nr. 228 (4/2019), S. 99-103</p>
<p><i>Am 5. November 2019 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger*innen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II für teilweise verfassungswidrig. Von den meisten liberalen Medien wurde diese Entscheidung positiv, als Sieg für die sozial Bedürftigen kommentiert. Im folgenden Beitrag geht Lina Schmid auf das „Kleingedruckte“ dieses Urteils ein, denn die Entscheidung öffnet zugleich die Tür für weiterhin zulässige Kürzungen des Existenzminimums, das bisher als absolute Untergrenze für ein menschenwürdiges Leben galt. </i></p>
<p>Auf den ersten Blick wirkt das Urteil wie eine durchweg positive Entscheidung: Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger*innen, die älter als 25 Jahre sind, sind künftig auf maximal 30 Prozent begrenzt. Höhere Einschränkungen der Leistungen nach dem SGB II-sind nach der Entscheidung für diese Personengruppe i.d.R. nicht länger möglich. Zudem sollen niedrigere Sanktionen von nun an nur noch erlaubt sein, wenn sie ein legitimes Ziel wie die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verfolgen und wenn sie verhältnismäßig sind.[1] Damit entfallen auf den ersten Blick Sanktionen von bis zu 60 Prozent, die bis dato für eine wiederholte Pflichtverletzung verhängt wurden (s. Rn. 158). Auch wurde im Urteil festgehalten, dass es verfassungswidrig ist, einem*r Hartz IV-Empfänger*in „schikanöse oder unnötig beschwerliche Tätigkeiten“ zuzuweisen (Rn. 151). Die meisten Nachrichtenagenturen fokussierten sich auf diesen Teil des Urteils und nahmen die Entscheidung positiv auf. Immerhin hatte das BVerfG ja entschieden, dass Abzüge vom Existenzminimum zumindest zum Teil nicht mit der Menschenwürde vereinbar sind – und jene gilt nach Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz als unantastbar.</p>
<p>Zugleich stellt das Urteil aber fest, dass von existenzsichernden Leistungen nach SGB II weiterhin Abzüge zulässig sind. Das Problem dabei: Diese Leistungen gelten als menschenwürdiges Existenzminimum. Sie sind so berechnet, dass unter diesem Leistungssatz keine menschenwürdige Existenz möglich ist. Mit anderen Worten: eine Leistungskürzung unter diesem Mindestsatz schränkt die Menschenwürde in jedem Fall ein. Offenkundig entsteht hier eine Diskrepanz zwischen der vom Grundgesetz festgelegten unantastbaren Menschenwürde und den durch das Urteil des BVerfG legitimierten Sanktionen. Das Urteil schafft damit gleich zwei gefährliche Präzedenzfälle:</p>
<p>a) ein Eingriff in die eigentlich unantastbare, abwägungsfeste Menschenwürde kann nun legitimiert werden und</p>
<p>b) das bisherige Existenzminimum stellt faktisch doch kein absolutes Minimum dar.</p>
<p>Beides hat gravierende Folgen, nicht nur für die sozialpolitische Debatte. Dennoch kommen beide Konsequenzen der Entscheidung in der Öffentlichkeit kaum zur Sprache. Eine erfreuliche Ausnahme stellt Jutta Roitschs Artikel „Die Menschenwürde, doch antastbar“ dar, der detailreich auf die weniger auffälligen Folgen des BVerfG-Urteils eingeht.[2]</p>
<h5>Verharm&shy;lo&shy;sung von Leistungs&shy;k&uuml;r&shy;zungen</h5>
<p>Das Urteil stellt eine Art Cover dar: zunächst wirkt es so, als gäbe es nun kaum noch Kürzungen. Zudem werden jene, die weiterhin verhängt werden dürfen, als so geringfügig beschrieben, dass sie die Lebensqualität der betroffenen Menschen kaum einschränken können. Das Urteil suggeriert, dass die Betroffenen dadurch motiviert werden, ihre „Mitwirkungsanforderungen“ zu erfüllen. Damit würde sich der Eingriff in ihr Grundrecht, so das BVerfG, langfristig auch für sie lohnen. Der Eingriff in den Schutzbereich der Würde und Autonomie der Menschen wird auf diese Weise als erzieherische Maßnahme verharmlost und gerechtfertigt. Wer aber schon einmal Hartz IV bezogen hat, weiß: Jede Kürzung macht einen erheblichen Unterschied. Zur Verdeutlichung: Eine alleinstehende Person erhält nach SGB II derzeit einen Höchstsatz von 432 Euro.[3] Nach einer Kürzung von 10 Prozent (verhängt bspw. für ein Meldeversäumnis) erhält die Person nur noch 388,80 Euro, die Kürzung beträgt also satte 43,20 Euro. Bei einer erneuten Meldeversäumnis wird eine Kürzung von 20 Prozent verhängt, die betroffene Person hat dann nur noch 345,60 Euro für Essen, Kleidung, Wohnungsinstandhaltung, Gesundheitspflege, Freizeit und alles andere, was zum Leben notwendig ist.[4] Um das „Dilemma“ weiter zu verdeutlichen: Der Hartz IV-Regelsatz kalkuliert 150,60 Euro monatlich für Essen ein. Bei Leistungskürzungen von bis zu 129,60 Euro im Monat (die nach der Entscheidung des BVerfG weiterhin zulässig sind), ist es nicht mehr möglich, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und/oder überlebenswichtige Dinge wie Nahrungsmittel zu kaufen. Zu behaupten, jemand könne in einer solchen Situation noch ausreichend am öffentlichen Leben teilhaben, um eine menschenwürdige Existenz zu führen, ist zynisch. Ob die Sanktionen dabei ein legitimes Ziel verfolgen oder nicht, ist dafür unerheblich.</p>
<h5>Urteil schr&auml;nkt Sankti&shy;ons&shy;praxis kaum ein</h5>
<p>Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Natürlich ist das augenscheinliche Verbot von Sanktionen mit mehr als 30prozentiger Leistungskürzung eine ernsthafte Verbesserung für die Betroffenen. Dennoch wäre es ein Trugschluss zu glauben, mit der Karlsruher Entscheidung würde die Sanktionspraxis der Jobcenter maßgeblich eingeschränkt. Für einen Großteil der bisherigen Sanktionen greift die Entscheidung schlicht nicht: Über 70 Prozent aller Sanktionen werden für Meldeversäumnisse verhängt, was „lediglich“ zu einer Leistungseinschränkung von 20 Prozent führen kann.[5] Sie sind dementsprechend nicht vom Urteil betroffen, und gelten weiterhin als verfassungskonform. Hinzu kommt, dass die wenigsten Sanktionen eine Leistungskürzung von mehr als 30 Prozent enthalten (was jetzt nicht länger möglich wäre).</p>
<p>Schließlich lässt das Urteil offen, inwiefern die neuen Beschränkungen und Begründungsregeln für Sanktionen auch für jüngere Menschen gelten. Die Entscheidung bezog sich explizit nur auf Sanktionen für über 25 Jahre alte Hartz IV-Empfänger*innen, da es sich auf eine Vorlage des Sozialgerichts Gotha bezog, ob Leistungskürzungen bei über 25 Jahre alten Personen verfassungswidrig sind. Laut erster Weisung an die Jobcenter wird derzeit geprüft, „inwiefern die vom Gericht aufgestellten Grundsätze für die Gruppe der unter-25-Jährigen Anwendung finden“.[6] Nach derzeit geltender Rechtslage können gegen unter 25-Jährige leichter Sanktionen von bis zu 100 Prozent verhängt werden als gegen Erwachsene.[7]</p>
<h5>Vollst&auml;n&shy;dige Leistungs&shy;ent&shy;z&uuml;ge</h5>
<p>Die Entscheidung des BVerfG weist aber eine noch viel gravierendere Einschränkung auf: Unter bestimmten Voraussetzungen lässt das Gericht nämlich sogar Leistungskürzungen von mehr als 30 Prozent nach wie vor zu. Wenn sich eine solche Sanktion „tragfähig belegen lässt, mag der Gesetzgeber zur Durchsetzung wiederholter Pflichtverletzungen im Ausnahmefall auch eine besonders harte Sanktion vorsehen“, so die Karlsruher Richter*innen. Im Unterschied zu den niedrigeren Sanktionen gelte hier lediglich, dass „die allgemeine Annahme, diese Leistungsminderung erreiche ihre Zwecke … angesichts der gravierenden Belastung der Betroffenen“ nicht ausreiche, um eine Sanktion dieser Höhe legitim zu begründen (Rn. 193). Sprich: Im Falle wiederholter Pflichtverletzungen ist der Begründungsaufwand für eine Kürzung von mehr als 30 Prozent höher, aber grundsätzlich keine unüberwindbare Hürde.</p>
<p>Eine rechtmäßige Begründung für einen vollständigen Leistungsentzug wäre laut BVerfG die Weigerung, „zumutbare“ Arbeit aufzunehmen (Rn. 209). Damit beantwortet das BVerfG die Frage des Landgerichts Gotha, ob Jobcenter in das Grundrecht auf Berufswahlfreiheit (Artikel 12 GG) ihrer Leistungsempfänger eingreifen dürfen oder sogar sollen. Die Karlsruher Antwort lautet wie folgt: „Wird eine solche tatsächlich existenzsichernde und im Sinne des § 10 SGB II zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund im Sinne des § 31 Abs.1 Satz 2 SGB II willentlich verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten, ist daher ein vollständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen” (ebd.). Die betroffene Person hat dann laut BVerfG keine Bedürftigkeit mehr, durch die sie ein Anrecht auf den Erhalt der Grundsicherung hätte. Dementsprechend ist das Grundrecht auf Berufswahlfreiheit hier ausdrücklich nicht zu beachten – ein Recht auf „einen bestimmten Arbeitsplatz oder unveränderten Arbeitslohn“ (Rn. 148) ergebe sich nämlich nicht aus Artikel 12 Grundgesetz.</p>
<h5>Eingriff in die Menschen&shy;w&uuml;rde</h5>
<p>Eine zweite, verfassungsrechtliche Konsequenz des Urteils vom 5. November 2019 kann leicht übersehen werden. Mit seiner Entscheidung legitimierte das Gericht nicht nur eine Einschränkung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG; die Entscheidung bedeutet eben auch, dass ein Eingriff in die Menschenwürde allgemein möglich ist. Selbst wenn in der Praxis auch davor schon in die Menschenwürde eingegriffen wurde, ist dies doch das erste Urteil des Verfassungsgerichts, das dies explizit erlaubt und rechtfertigt. Überraschenderweise gibt das BVerfG selbst keine Begründung für diesen grundlegenden Kurswechsel, warum es von dem in Art. 1 Abs. 1 GG doch ausdrücklich festgehaltenen Prinzip der Unantastbarkeit der Würde des Menschen abweicht. Unter dem sogenannten Nachranggrundsatz argumentiert das BVerfG lediglich, dass Hartz IV-Empfänger*innen die Pflicht hätten, „selbst zumutbar an der Vermeidung oder Überwindung der eigenen Bedürftigkeit aktiv mitzuwirken“, soweit vom Gesetzgeber eingefordert (Rn. 2). Dies stellt einen weiteren Grundrechtseingriff dar, weil es ein Eingriff in die Berufswahlfreiheit ist. Es soll die Sanktionen gegen jene Mensch legitimieren, die nicht bereit sind die vom Staat vorgeschriebenen „Mitwirkungsverpflichtungen“ zu erfüllen. Warum der Nachranggrundsatz dem Grundgesetz nicht entgegensteht, wird vom BVerfG nicht begründet.</p>
<p>Damit widerspricht das BVerfG auch seiner eigenen Rechtsprechung: In den bisherigen Urteilen zur Hartz IV-Vergabe (2010 und 2012) urteilte es jeweils, dass ein „Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art.1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG“[8] bestehe und dieses Grundrecht jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zusichert, „die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.“[9] Noch vor neun Jahren bekräftigte das Gericht, dass dieses Grundrecht „dem Grunde nach unverfügbar“ sei.[10]</p>
<p>Statt aber auf diese Diskrepanz zu seiner bisherigen Rechtsprechung einzugehen, beziehen sich die aktuellen Begründungen lediglich auf die Legitimierung jener Sanktionen unter 30 Prozent. Wieso Eingriffe in das noch vor wenigen Jahren als abwägungsfest gepriesene Grundrecht jetzt grundsätzlich zulässig sind, wird nicht erläutert. Argumentiert wird wie folgt: Eingriffe wären in Ordnung, so lange sie ein legitimes Ziel wie die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verfolgen. Zusätzlich gäbe es keine „weniger belastenden Mitwirkungshandlungen oder positive[n] Anreize“, die „im gleichen Maße wirken“ (Rn. 145). Die Wirksamkeit des Sanktionssystems des SGB II (bspw. auf die Motivation, eigenständig einen Job zu suchen) oder möglicher Alternativen eines positiven Anreizsystems wurde bisher jedoch nicht untersucht. Woher das Gericht daher die Gewissheit nimmt, die Leistungskürzungen für Hartz IV-Empfänger*innen seien praktisch alternativlos, bleibt sein Geheimnis. Ebenso darf man gespannt sein, wie sich das Schutzkonzept der Menschenwürde weiter entwickelt.</p>
<p><i>LINA SCHMID   studiert Internationales und Europäisches Recht und absolvierte im Winter 2019/20 ein Praktikum bei der Humanistischen Union. Einen Fokus legt sie sowohl in ihrem ehrenamtlichen Engagement als auch in ihrer akademischen Laufbahn auf menschenrechtsverbundene Thematiken</i>.</p>
<p><b>Anmerkungen:</b></p>
<p>1 BVerfG, Urteil v. 05.11.2019, 1 BvL 7/16, Rn. 137. Alle weiteren Randnummer-Angaben im Text beziehen sich auf diese Entscheidung.</p>
<p>2 Jutta Roitsch, „Die Menschenwürde, doch antastbar“, <a href="https://faustkultur.de/4104-0-Jutta-Roitsch-ueber-das-Hartz-IV-Urteil-des-BVerfG.html" target="_blank" rel="noopener">https://faustkultur.de/4104-0-Jutta-Roitsch-ueber-das-Hartz-IV-Urteil-des-BVerfG.html</a>.</p>
<p>3 ‚Hartz IV Regelsatz‘, 01.01.2020, <a href="https://www.hartziv.org/regelbedarf.html" target="_blank" rel="noopener">https://www.hartziv.org/regelbedarf.html</a>.</p>
<p>4 ‚Hartz IV Regelsatz‘, 01.01.2020, <a href="https://www.hartziv.org/regelbedarf.html" target="_blank" rel="noopener">https://www.hartziv.org/regelbedarf.html</a>.</p>
<p>5 ‚Sanktionen im Hartz IV-System: Alte neue Zahlen und eine weiterhin offene Grundsatzfrage‘, 10.10.2018, <a href="http://aktuelle-sozialpolitik.de/2018/10/10/sanktionen-im-hartz-iv-system-alte-neue-zahlen-und-eine-weiterhin-offene-grundsatzfrage/" target="_blank" rel="noopener">http://aktuelle-sozialpolitik.de/2018/10/10/sanktionen-im-hartz-iv-system-alte-neue-zahlen-und-eine-weiterhin-offene-grundsatzfrage/</a>.</p>
<p>6 Erste Weisung zu 1 BvL 7/16 des BMAS, S. 1.</p>
<p>7 Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II Fachliche Weisungen §§ 31, 31a, 31b SGB II (2019).</p>
<p>8 BVerfG, U. v. 09.02.2010, 1 BvL 1/09, Rn. 1ff.</p>
<p>9 BVerfG, U. v. 18.07.2012. 1 BvL 10/10, Rn. 2ff.</p>
<p>10 BVerfG, U. v. 09.02.2010, 1 BvL 1/09, Rn. 2.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/228/publikation/hartz-iv-sanktionen-eingeschraenkte-menschenwuerde/">Hartz IV-Sanktionen  eingeschränkte Menschenwürde?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP  Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/stellungnahme-zum-gesetzentwurf-der-fraktionen-der-cducsu-und-fdp-entwurf-eines-gesetzes-zur-ermi/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Nov 2010 15:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Humanistische Union fordert eine Komplett-&#220;berarbeitung des vorgelegten Gesetzentwurfes. Diese muss in Zusammenhang mit einem transparenten, &#246;ffentlichen Diskurs erfolgen: Zun&#228;chst m&#252;ssen alle Zahlen und Fakten auf den Tisch und dann muss fair und realit&#228;tsgerecht diskutiert werden, welche Aufwendungen f&#252;r eine Existenz in W&#252;rde und Freiheit notwendig sind. Sachfremde Erw&#228;gungen haben dabei nichts zu suchen. Nur [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Humanistische Union fordert eine Komplett-&Uuml;berarbeitung des vorgelegten Gesetzentwurfes. Diese muss in Zusammenhang mit einem transparenten, &ouml;ffentlichen Diskurs erfolgen: Zun&auml;chst m&uuml;ssen alle Zahlen und Fakten auf den Tisch und dann muss fair und realit&auml;tsgerecht diskutiert werden, welche Aufwendungen f&uuml;r eine Existenz in W&uuml;rde und Freiheit notwendig sind. Sachfremde Erw&auml;gungen haben dabei nichts zu suchen. Nur so kann ein echtes Existenzminimum, zu dem auch ein Mindestma&szlig; an sozialer Teilhabe geh&ouml;rt, berechnet werden!</p>
<p>Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen (Bundestagsdrucksache 17/3404)</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 festgeschrieben, welche Neuregelungen durch den Gesetzgeber zu treffen sind, um die Verfassungsm&auml;&szlig;igkeit der Regelsatzbemessungen zu gew&auml;hrleisten. Im zentralen dritten Leitsatz erteilt das BVerfG in Bezug auf die Ermittlung des Anspruchsumfangs dem Gesetzgeber den unmissverst&auml;ndlichen Auftrag &bdquo;alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realit&auml;tsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verl&auml;sslicher Zahlen und schl&uuml;ssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.&ldquo;</p>
<p>Nachdem lange Zeit diesbez&uuml;glich von Seiten des Bundesministeriums f&uuml;r Arbeit und Soziales (BMAS) &uuml;berhaupt nichts geschehen ist, pr&auml;sentierte Bundesministerin von der Leyen endlich im September einen Referentenentwurf in zwei Teilen: Einen ersten Teil am 20. September 2010, mit dem der gesetzliche Rahmen f&uuml;r die Neuregelungen ab 1. Januar 2011 gesteckt werden soll und der auch das sogenannte &#8218;Bildungspaket&#8216; des BMAS enth&auml;lt, und einen zweiten Teil am 26. September 2010, der vor allem die im ersten noch fehlenden statistischen Grundlagen und die Berechnungen der Regels&auml;tze darlegt.</p>
<p>Die B&uuml;rgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) sieht in dem nun von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf die Forderungen des BVerfG jedoch nicht erf&uuml;llt &ndash; mehr noch: Die HU sieht in diesem einen eklatanten Versto&szlig; gegen die Vorgaben des h&ouml;chsten Gerichts. Die B&uuml;rgerrechtsorganisation hat bereits in Bezug auf den ersten Teil des Referentenentwurfs vom 20.&nbsp;September 2010 festgestellt, dass dieser den Anforderungen, die das BVerfG an eine Neuregelung der Regels&auml;tze gestellt hat, nicht gen&uuml;gt und die in diesem enthaltenen Konzepte &auml;u&szlig;erst problematisch sind. [1] Diese Kritik setzt sich nun am Gesamtentwurf fort.</p>
<p>Der Gesetzentwurf ist hinsichtlich der Regelsatzbemessung weder transparent noch nachvollziehbar und greift auf alte Verteilungsschl&uuml;ssel zur&uuml;ck. Daneben ist er bei der Regelsatzbemessung und -fortschreibung von sachfremden Erw&auml;gungen getragen, in seinen Wertentscheidungen und deren Begr&uuml;ndungen realit&auml;tsfremd und in der Argumentation zirkul&auml;r, indem er die alten S&auml;tze faktisch als Ma&szlig;stab f&uuml;r die neuen ansetzt. Au&szlig;erdem sind einzelne Rechnungen des Entwurfs nicht korrekt und &uuml;ber weite Strecken undurchschaubar.</p>
<p>Im Folgenden wird die Kritik anhand sechs essenzieller Punkte veranschaulicht und pr&auml;zisiert:</p>
<ol>
<li>Fehlende Transparenz und Nachvollziehbarkeit</li>
<li>Undurchsichtige Berechnung der Kinderanteile auf der Grundlage alter Verteilungsschl&uuml;ssel</li>
<li>Sachfremde Erw&auml;gungen bei der Regelsatzbemessung und -fortschreibung</li>
<li>Fragw&uuml;rdige und vorurteilsbelastete Wertentscheidungen</li>
<li>Realit&auml;tsfremde Begr&uuml;ndungen und zirkul&auml;re Bestimmung des Existenzminimums</li>
<li>Sanktionensystem unterminiert das Existenzminimum</li>
</ol>
<h5>1. Fehlende Transparenz und Nachvoll&shy;zieh&shy;bar&shy;keit</h5>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 ausdr&uuml;cklich angemahnt, dass eine Neuberechnung der Regels&auml;tze in einem &bdquo;transparenten und sachgerechten Verfahren realit&auml;tsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verl&auml;sslicher Zahlen und schl&uuml;ssiger Berechnungsverfahren&ldquo; erfolgen muss. Dieser Forderung kommt der Gesetzentwurf nicht nach. So werden wichtige Entscheidungen nicht begr&uuml;ndet und Zahlen und Quellen nicht eindeutig ausgewiesen.</p>
<p>Die vom Bundesverfassungsgericht ausdr&uuml;cklich geforderte Transparenz und Nachvollziehbarkeit ist auch bei der Bemessung der Regels&auml;tze nicht gegeben. Vielmehr muss auch hier, wie bei der Vorlage des erstens Teils des Referentenentwurfs vom 20. September 2010, von einem Fehlen von Transparenz gesprochen werden. So wird eine gro&szlig;e Anzahl der regelbedarfsrelevanten Positionen im Gesetzentwurf &uuml;berhaupt nicht in Zahlenwerten ausgewiesen. Auch wenn das Statistische Bundesamt standardm&auml;&szlig;ig in seinen Ver&ouml;ffentlichungen Werte aufgrund niedriger Validit&auml;t mit &bdquo;/&ldquo; ausweist, so m&uuml;ssen diese Werte doch im Zug einer transparenten und nachvollziehbaren Regelsatzberechnung &ouml;ffentlich gemacht werden.</p>
<p>Bei den Berechnungen einiger Abteilungen ist &uuml;berhaupt nicht nachvollziehbar, welche Werte f&uuml;r einzelne Positionen in die Regels&auml;tze einflie&szlig;en. Dies ist z.B. der Fall bei der Abteilung 5 (Innenausstattung, Haushaltsger&auml;te und -gegenst&auml;nde) der Regelbedarfsstufe 1 (alleinstehende und alleinerziehende Erwachsene) oder bei der Abteilung 9 (Freizeit, Unterhaltung, Kultur) der Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von Beginn des 14. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres). Ebenso ist bei allen aus der Sonderberechnung &#8218;Strom&#8216; entnommenen mit &bdquo;/&ldquo; gekennzeichneten Positionen ebenfalls unm&ouml;glich, die einzelnen angerechneten Betr&auml;ge nachzuvollziehen. Bei anderen Positionen wiederum lassen sich die einzelnen Werte zwar mit einigem Aufwand aus den Tabellen des Statistischen Bundesamtes erschlie&szlig;en, jedoch nicht (mit Sicherheit) auf ihre Korrektheit in der Regelsatzberechnung &uuml;berpr&uuml;fen &#8211; z.B. Abteilung 4 (Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung mit Sonderauswertung Strom) der Regelbedarfsstufe 1.</p>
<p>Daneben mangelt es auch bei einigen Positionen an Transparenz dar&uuml;ber, zu welchem Anteil diese genau regelbedarfsrelevant sein sollen. Ein schlichter erkl&auml;rungsloser Verweis auf &bdquo;nach Warenkorb&ldquo;, &bdquo;W&auml;gungsschema&ldquo; oder gar auf &bdquo;gesetzter Wert&ldquo; &ndash; was durchaus auch den Anschein einer willk&uuml;rlichen Festlegung hat &ndash; ist nicht aussagekr&auml;ftig genug, um wirkliche Transparenz herstellen zu k&ouml;nnen. Insbesondere wenn dann auch noch, wie bei Abteilung 5 (Innenausstattung, Haushaltsger&auml;te und -gegenst&auml;nde) f&uuml;r die Position &#8218;motorbetriebene Werkzeuge&#8216; etc., einmal in Bezug auf die Regelbedarfsstufe 1 das eine, dann aber bei der Regelbedarfsstufe 4 wieder das andere genannt wird, ist die Verwirrung komplett. Hier muss klar sein, um welchen prozentualen Anteil es sich genau handelt und aus welcher Quelle dieser stammt, so dass nachvollzogen werden kann, wie er Zustande kommt.</p>
<p>Den B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern auf der Homepage des Bundesministeriums f&uuml;r Arbeit und Soziales alle Auswertungen und Sonderauswertungen bereitzustellen, ist zwar sch&ouml;n und gut, hat jedoch mit Durchsichtigkeit und Klarheit wenig zu tun, sondern schafft zun&auml;chst nur Raum f&uuml;r allgemeine Verwirrung und ist daher scheinbar transparent. Begr&uuml;ndungen liefern das BMAS und der Gesetzgeber f&uuml;r seine Entscheidungen an vielen Stellen jedoch nicht &ndash; angefangen bei der Abgrenzung unterer Einkommensschichten, &uuml;ber das Heranziehen bestimmter Verteilungsschl&uuml;ssel bis hin zur Wahl des Mischindexes f&uuml;r die Fortschreibung. Zur Transparenz geh&ouml;rt aber in erster Linie, alle Entscheidungen nachvollziehbar zu begr&uuml;nden. Au&szlig;erdem m&uuml;ssen alle Zahlen preisgegeben, angewandte Verteilungsschl&uuml;ssel und Indexe pr&auml;zise ausgewiesen werden und vor allem auch zur &#8218;K&uuml;rzung&#8216; verwendete Referenzwerte und die genauen Quellen von diesen durchweg benannt werden.</p>
<h5>2. Undurch&shy;sich&shy;tige Berechnung der Kinder&shy;an&shy;teile auf der Grundlage alter Vertei&shy;lungs&shy;sch&shy;l&uuml;ssel</h5>
<p>Separate Verbraucherdaten f&uuml;r Kinder liefert die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe leider nicht. Deshalb greift der Gesetzgeber auf Verteilungsschl&uuml;ssel zur&uuml;ck, um kinderspezifische Ausgaben abgrenzen zu k&ouml;nnen. Dies geschieht jedoch in einer Art und Weise, dass nicht nachvollzogen werden kann, wie einzelne regelbedarfsrelevante Positionen zustande kommen. Au&szlig;erdem sind auch noch Zweifel an der Aktualit&auml;t der Schl&uuml;ssel angebracht.<br />Einige Probleme ergeben sich auch in Folge dessen, dass f&uuml;r Kinder im Zuge der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe separat keine Daten erhoben werden k&ouml;nnen. Deshalb m&uuml;ssen aus den vorhandenen Datens&auml;tzen zu den Verbrauchsausgaben von Paarhaushalten mit einem Kind die nur f&uuml;r das Kind get&auml;tigten Ausgaben anteilig herausgerechnet werden. Hierf&uuml;r werden im Gesetzentwurf diverse Verteilungsschl&uuml;ssel verwendet. Dabei handelt es sich um einen grunds&auml;tzlich vertretbaren Ansatz, der auch versucht, Unterschiede in der Verteilung bei verschiedenen Ausgabeposten zu ber&uuml;cksichtigen.</p>
<p>Allerdings geht hinsichtlich der Verteilungsschl&uuml;ssel, die zur Berechnung von den &#8217;spezifischen Kinders&auml;tzen&#8216; genutzt werden, aus den bisher vorgelegten Daten nicht eindeutig hervor, welcher der acht verf&uuml;gbaren Schl&uuml;ssel f&uuml;r die einzelne regelbedarfsrelevante Position verwendet wurde. Somit kann, wenn &uuml;berhaupt, nur mit einem erheblichen Aufwand herausgefiltert werden, welcher Schl&uuml;ssel auf welche Position angewandt wurde. Dies ist vom Gesetzgeber klar darzulegen. Au&szlig;erdem muss auch offengelegt werden, wie die jeweiligen Schl&uuml;ssel, insbesondere die, die in sich noch weiter ausdifferenziert sind, zur Anwendung gelangen. Nur so kann Nachvollziehbarkeit gew&auml;hrleistet werden. So ist zwar klar, dass z.B. f&uuml;r die Position &bdquo;Nahrungsmittel&ldquo; und &bdquo;alkoholfreie Getr&auml;nke&ldquo; (Code: 0110000- 0120000) der Schl&uuml;ssel S1 &bdquo;Ern&auml;hrung und Getr&auml;nke sowie Verpflegungsleistungen&ldquo; Anwendung finden soll, jedoch kommt man beim Nachrechnen auf keinen der sechs m&ouml;glichen Schl&uuml;sselwerte und kann somit nur mutma&szlig;en, dass hier Werte gemittelt werden oder aber noch weiter ausdifferenzierte Statistiken (zu Alter und Geschlecht) vorliegen, auf deren Grundlage der Anteil des Kindes ausgerechnet wurde. Nachvollziehbar und transparent ist hier jedoch nichts.</p>
<p>Dass die Verteilungsschl&uuml;ssel teilweise, wie auch der Entwurf betont, &#8218;&auml;u&szlig;erst komplex&#8216; und noch in sich nach Alter, Geschlecht und alte/neue Bundesl&auml;nder differenziert sind, ist aber in diesem Zusammenhang nicht nur vorteilhaft. Insbesondere die Differenzierung nach Alter sowohl in den Schl&uuml;sseln S1 und S2 als auch O (siehe Seite 111 f. des Gesetzentwurfs) scheint problematisch zu sein, denn die Differenzierung findet nicht analog zu den Altersgruppen der Regelbedarfsstufen statt. Dar&uuml;ber jedoch, wie die unterschiedlichen Altersstufen &#8218;passend gemacht werden&#8216;, schweigen sich die Verfasser des Entwurfs aus. Schlie&szlig;lich scheint ebenfalls der R&uuml;ckgriff auf Berechnungen und Statistiken von 1998 (zumindest teilweise) auch nicht unproblematisch zu sein. Dass hier Daten von 2003 eingeflossen sind, wie es im Entwurf suggeriert wird, ist dabei schlichtweg irref&uuml;hrend. Die angewendeten Verteilungsschl&uuml;ssel beziehen sich vor allem auf Berechnungen auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 1998 (vgl. Wirtschaft und Statistik (WiStA, Statistisches Bundesamt): Margot M&uuml;nnich, Thomas Krebs: Ausgaben f&uuml;r Kinder in Deutschland, WiSta 12/2002, Seite 1080-1100). Gerade die prozentualen Anteile des Kindes an den Ausgaben eines Paares mit einem Kind f&uuml;r Strom und Wohnungsinstandhaltung, die in alte und neue L&auml;nder differenziert sind, scheinen der aktuellen Wohnungsmarktlage nicht mehr angemessen zu sein. Hier m&uuml;sste unter anderem transparent gekl&auml;rt werden, ob die in der Studie von 1998 zugrunde liegenden Annahmen bez&uuml;glich des Wohnraumbedarfs heute &uuml;berhaupt noch zutreffen. Auf jeden Fall ist die doch recht plumpe Aussage des BMAS: &bdquo;Die Methodik und die einzelnen Verteilungsschl&uuml;ssel wurden bereits im Jahr 2002 in einem Fachaufsatz ver&ouml;ffentlicht; sie ist deshalb transparent und wird allgemein als alternativlos anerkannt&ldquo; (Seite 111 des Entwurfs) eher mit Vorsicht zu genie&szlig;en. 1998, als die Berechnungen der Kinderkosten erneut durchgef&uuml;hrt werden sollten, schien es notwendig, aufgrund seit 1988 ver&auml;nderter Tatbest&auml;nde ein Gremium einzurichten, das die statistischen-methodischen Regeln kritisch pr&uuml;fen und bessere, d.h. den Entwicklungen angemessene L&ouml;sungen erarbeiten sollte. Auch dar&uuml;ber, ob diese Verteilungsschl&uuml;ssel angemessen sind, muss im Sinne der Transparenz, wenn schon nicht der Sachm&auml;&szlig;igkeit wegen, eine &ouml;ffentliche Diskussion stattfinden. Zumindest kann jedenfalls erwartet werden, dass f&uuml;r die Wahl bestimmter Schl&uuml;ssel ernsthafte, nachvollziehbare Argumente vorgetragen werden.</p>
<h5>3. Sachfremde Erw&auml;gungen bei der Regel&shy;satz&shy;be&shy;mes&shy;sung und -fort&shy;s&shy;chrei&shy;bung</h5>
<p>Zu Recht wurde am vorliegenden Gesetzentwurf wiederholt kritisiert, dass regelsatzrelevante Betr&auml;ge f&uuml;r einzelne Positionen wie Internet, &ouml;ffentliche Verkehrsmittel oder Erwachsenenbildung zu gering ausfallen. Dies ist eine Folge der alleinigen Bezugnahme auf das Ausgabeverhalten und der Verdr&auml;ngung tats&auml;chlicher Bedarfe, insbesondere aber auch sachfremder Erw&auml;gungen einer auf die Minimierung der Regels&auml;tze ausgerichteten Politik.</p>
<p>Auch bei der &#8218;Abgrenzung der Referenzhaushalte&#8216;, der &#8218;Abgrenzung der unteren Einkommensschichten&#8216; und der &#8218;Fortschreibung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben&#8216; ist ein Mangel an Transparenz zu beanstanden, der sich wie ein roter Faden durch den gesamten Gesetzentwurf zieht. So muss z.B. nachvollziehbar begr&uuml;ndet werden, warum in Bezug auf die Abgrenzung der unteren Einkommensschichten bei den Einpersonenhaushalten nur noch die untersten 15&nbsp;Prozent &#8211; wenn &uuml;berhaupt, denn genau genommen sind es einer Grafik des BMAS (siehe: <a href="http://www.bmas.de/portal/48250" target="_blank" rel="noopener">http://www.bmas.de/portal/48250</a>) folgend nur 13,7&nbsp;Prozent &#8211; der Haushalte herangezogen werden und nicht 20&nbsp;Prozent (bzw. dem BMAS zufolge exakt: 19,5&nbsp;Prozent) wie bei den Familienhaushalten. Zumindest d&uuml;rfen hier aber nicht unterschiedliche Aussagen gemacht werden, so dass zum Schluss niemand mehr wei&szlig;, welche Auswahl von Haushalten nun genau die Basis der Berechnungen bildet.</p>
<p>Auch wenn der Gesetzgeber hier eine Begr&uuml;ndung schuldig bleibt, so zeigt sich doch recht deutlich, dass es hierbei nicht in erster Linie um eine sach- und realit&auml;tsgerechte Ermittlung des zur Existenz notwendigen Minimums gehen kann. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass sachfremde Erw&auml;gungen den Hintergrund f&uuml;r die Entscheidung bilden, nicht mehr die Ausgaben der untersten 20&nbsp;Prozent der Haushalte auf der Einkommensskala heranzuziehen (wie bei fr&uuml;heren Auswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)). Hierbei geht es vielmehr darum, einen &#8218;Abstand&#8216; zu Geringverdienern zu schaffen, d.h. Bezieher von &#8218;Hartz-IV&#8216; finanziell schlechter zu stellen. Die Ermittlung des zur Existenz notwendigen Minimums darf sich allerdings nicht an der Idee des &#8218;Lohnabstands&#8216; messen, sondern muss sich an den realen Bed&uuml;rfnissen (bzw. &#8218;Bedarfen&#8216;) und den daf&uuml;r notwendigen (existentiellen) Aufwendungen orientieren.</p>
<p>Eben dieselben sachfremden Erw&auml;gungen scheinen auch den Hintergrund f&uuml;r die Wahl des Mischindexes f&uuml;r die Anpassung der Leistungsh&ouml;he zu bilden. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 vorgeschlagen, die Fortschreibung entweder an einer &bdquo;Hochrechnung anhand der Preisentwicklung in den Ausgabepositionen&ldquo; oder anhand von Daten aus den Laufenden Wirtschaftsrechnungen des Statistischen Bundesamtes vorzunehmen. Den Vorschlag, die Entwicklung der Preise f&uuml;r die Fortschreibung heranzuziehen, scheint der Gesetzgeber allerdings weder als brauchbar noch als angemessene &Uuml;bergangsl&ouml;sung angesehen zu haben. Stattdessen setzt der Entwurf auf eine Kopplung der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zu 30&nbsp;Prozent an die Lohnentwicklung und nur zu 70&nbsp;Prozent an die Preisentwicklung. Wiederum ist hierbei auch nicht transparent, welche Zahlen genau die Grundlage f&uuml;r die 0,55&nbsp;Prozent bilden, mit denen die &uuml;bergangsweise Fortschreibung der regelbedarfsrelevanten Verbraucherausgaben erfolgen soll. Laut Begr&uuml;ndung sollte das Statistische Bundesamt extra hierf&uuml;r einen &#8217;speziellen Index&#8216; erstellen. Dieser muss nun allerdings offen gelegt werden, ebenso wie eindeutig dargelegt werden muss, wie lange genau diese &Uuml;bergangsregelung greifen soll.</p>
<p>Auch scheint die H&ouml;he von 0,55&nbsp;Prozent des Fortschreibungsmechanismus auf den ersten Blick zu gering auszufallen. Wie dieser genau zustande kommt, ist nicht nachvollziehbar, jedoch erscheint die alleinige Ber&uuml;cksichtigung der &bdquo;bundesdurchschnittliche[n] Entwicklung der Preise [und] der Nettol&ouml;hne im Vorjahr&ldquo; (erster Teil des Referentenentwurfs vom 20. September 2010, Seite 119) nicht ausreichend, werden doch Daten von 2008 bei den Berechnungen zu Grunde gelegt. Demnach (vorausgesetzt man akzeptiert den Mischindex) m&uuml;sste zur Einf&uuml;hrung der neuen Regelbedarfsstufen eine Fortschreibung eigentlich zweimal &#8211; zum 1. Juli 2009 und zum 1. Juli 2010 &#8211; erfolgen. Dadurch w&uuml;rden die Regelbedarfsstufen noch einmal angehoben.<br />Daf&uuml;r, dass es nur darum geht, die Regels&auml;tze m&ouml;glichst gering zu halten, spricht vor allem auch die Abgrenzung der Referenzhaushalte, bei der im Endeffekt nur all jene Haushalte als Basis der Regelsatzberechnung ausgeschlossen wurden, die noch den alten &#8218;Hartz-IV&#8216;-Satz bezogen haben. Jede Person, die folglich auch nur einen Euro mehr bezogen/bekommen hat &ndash; dies betrifft insbesondere sogenannte &#8218;Aufstocker&#8216; &ndash; sind somit weiterhin in den 13,7&nbsp;Prozent der Haushalte enthalten, aufgrund derer die neuen S&auml;tze berechnet werden sollen. Und auch sogenannte &#8218;verdeckte Arme&#8216; bleiben ebenfalls in den Referenzgruppen enthalten. Damit wird erreicht, dass die Regelbedarfsstufen auf einem m&ouml;glichst geringen Niveau zementiert werden.</p>
<p>Dies schl&auml;gt sich schlie&szlig;lich alles in den Positionen der EVS 2008 nieder, die bei der Berechnung der neuen Regelbedarfsstufen noch als regelsatzrelevant eingestuft wurden. Dementsprechend fallen einige dieser Posten offensichtlich in Umfang und H&ouml;he viel zu gering aus. So ist beispielsweise der f&uuml;r alleinstehende und alleinerziehende Erwachsene (Regelbedarfsstufe 1) als regelsatzrelevant anerkannte Betrag f&uuml;r Internetnutzung (&bdquo;Kommunikationsdienstleitungen &ndash; Internet-/Onlinedienste) mit 2,28 Euro erkennbar viel zu gering und absolut unrealistisch. Dasselbe gilt f&uuml;r den Betrag von 1,39 Euro, der den Bildungsbedarf (&bdquo;Geb&uuml;hren f&uuml;r Kurse u.&auml;.&ldquo;) von Erwachsenen im Regelsatz repr&auml;sentieren soll. Hierin kommt in keiner Weise der tats&auml;chliche Bildungsbedarf Erwachsener zum Ausdruck &ndash; vielmehr wird in diesem Betrag sichtbar, dass bei den ausgew&auml;hlten Referenzhaushalten in diesem Bereich bereits ein Defizit besteht.</p>
<p>Au&szlig;erdem ist der als regelsatzrelevant anerkannte Betrag f&uuml;r die Nutzung des &Ouml;ffentlichen Personennahverkehrs (&Ouml;PNV) mit 18,41 Euro (bzw. 20,41 Euro inklusive &bdquo;auf Reisen&ldquo;) offensichtlich viel zu gering angesetzt &ndash; wo den Empf&auml;ngern von Leistungen nach dem SGB II schon nicht die Nutzung eines Personenkraftwagens (PKW) zuerkannt wird. Damit sind vielerorts nicht einmal zehn Einzelfahrscheine mit &ouml;ffentlichen Verkehrsmitteln pro Monat bezahlbar, geschweige denn, dass davon eine Monatskarte finanziert werden k&ouml;nnte. Hier wird absolut an der Realit&auml;t vorbei gerechnet.</p>
<h5>4. Fragw&uuml;rdige und vorur&shy;teils&shy;be&shy;las&shy;tete Wertent&shy;schei&shy;dungen</h5>
<p>Dass bei der Ermittlung eines Existenzminimums, das auch Teilhabebed&uuml;rfnisse mit einschlie&szlig;t, Wertentscheidungen getroffen werden m&uuml;ssen, steht au&szlig;er Frage. Bisher haben sich das Bundesministerium f&uuml;r Arbeit und Soziales bzw. die Regierungsfraktionen vorbehalten, diese im Alleingang zu treffen. Hier bleiben jedoch einige Fragen offen. So erweisen sich die Wertentscheidungen teilweise als realit&auml;tsfremd und scheinen von landl&auml;ufigen Vorurteilen gegen &#8218;Hartz-IV&#8216;-Empf&auml;nger gepr&auml;gt zu sein. Dabei werden die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Ber&uuml;cksichtigung eines &#8218;Mindestma&szlig;es an Teilhabe&#8216;, wie auch die konkrete Lebenssituation der Leistungsberechtigten nicht ausreichend beachtet.</p>
<p>Bei der Regelsatzbemessung d&uuml;rfen Vorurteile keine Rolle spielen, denn hier geht es um eine realit&auml;ts- und sachgerechte Bemessung eines f&uuml;r die Existenz notwendigen Minimums. Vorurteile wie etwa ein unterstellter &uuml;berm&auml;&szlig;iger Alkoholkonsum bei &#8218;Hartz-IV&#8216;-Empf&auml;ngern sind nicht nur sachfremd, sondern vor allem auch der Realit&auml;t in keiner Weise angemessen. Eine Durchsicht der bei der Berechnung der Regelbedarfsstufen ausgeschlossenen Positionen der Einkommens- und Verbrauchstichprobe verst&auml;rkt jedoch den Eindruck, dass es dem Gesetzentwurf nicht gelingt, sich derartigen Voreingenommenheiten zu entziehen. Dies spiegelt sich vor allem auch im Ausschluss von alkoholischen Getr&auml;nken und Tabakwaren wider. Zwar handelt es sich hierbei um sogenannte &#8218;Genussgifte&#8216; &ndash; zu diesen geh&ouml;ren allerdings auch Tee, Kaffee, Zucker und Gew&uuml;rze. Bei der Einstufung als nicht regelsatzrelevant geht es also weniger darum, was diese sind, sondern vielmehr darum, womit diese assoziiert werden. Zudem scheint hier, ebenso beim Ausschluss von &bdquo;Schnittblumen und Zimmerpflanzen&ldquo;, &bdquo;Unterhaltung eines Gartens&ldquo; und Haustiere, die angelegte Messlatte f&uuml;r regelsatzrelevante Ausgaben eher von einem Sanktionsdenken als von einer realit&auml;tsgerechten Suche nach einem zu einem w&uuml;rdigen Leben notwendigen Mindestma&szlig; getragen zu sein.</p>
<p>Dabei erweisen sich einige Wertentscheidungen bei genauerer Betrachtung als au&szlig;erordentlich realit&auml;tsfremd. So z.B. der Ausschluss der Position &bdquo;Personenkraftwagen und Motorrad&ldquo; aus den Regels&auml;tzen: Man stelle sich hier einmal das Beispiel einer auf dem Land wohnenden alleinerziehenden Mutter mit drei oder vier Kindern vor &ndash; allein die notwendigen t&auml;glichen Besorgungen und Eink&auml;ufe werden f&uuml;r diese ohne PKW unm&ouml;glich, einmal ganz abgesehen davon, dass ihre Kinder mit erheblichen Einbu&szlig;en hinsichtlich ihrer M&ouml;glichkeit auf soziale Teilhabe rechnen m&uuml;ssen. Nachdem diesbez&uuml;glich im Sinne eines laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs bisher keine Leistung vorgesehen zu sein scheint, kann man diese Entscheidung nicht gerade als realit&auml;tsgerecht bezeichnen. Wie das Beispiel zeigt, kann jedenfalls nicht im Generellen davon ausgegangen werden, dass ein Auto nicht zur Existenzsicherung ben&ouml;tigt wird. Besonders auch die Entscheidung, dass Haustiere nicht regelsatzrelevant sein sollen, stellt sich als nicht realit&auml;tsgerecht dar. Gerade Haustiere k&ouml;nnen als Mittel zur sozialen Teilhabe fungieren und bergen insbesondere auch f&uuml;r Kinder die M&ouml;glichkeit, wichtige Erfahrung hinsichtlich des Erlernens von Empathie und Verantwortungsbewusstsein zu machen. Um solche essentiellen die Sozialisation betreffenden Dinge allerdings zu ber&uuml;cksichtigen, m&uuml;sste der Gesetzgeber die gesamte Realit&auml;t von Leistungsberechtigten einmal in den Blick fassen, anstatt st&auml;ndig nur in die eigene Geldb&ouml;rse zu schauen.</p>
<p>Um allerdings einen solchen &#8218;Blick &uuml;ber den Tellerrand&#8216; &uuml;berhaupt zu erm&ouml;glichen, muss die Debatte &ndash; so auch die Forderung der B&uuml;rgerrechtsorganisation Humanistische Union &ndash; endlich auf eine andere Ebene gef&uuml;hrt werden. Sie muss losgel&ouml;st von &#8218;Hartz-IV&#8216;-Klischees und stattdessen in R&uuml;ckbezug auf die im Grundgesetz verankerten gemeinsamen Werte dieser Gesellschaft, insbesondere Artikel 1 gef&uuml;hrt werden. Hier steht: &bdquo;Die W&uuml;rde des Menschen ist unantastbar&ldquo; &ndash; und das bedeutet in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 des GG (Sozialstaatsprinzip): Jenen, die am Rand der Gesellschaft stehen, neben der Sicherung der nackten Existenz auch ein Recht auf soziale Teilhabe und mithin auch auf Wohlbefinden zuzugestehen. Dies w&uuml;rde schlussendlich nicht nur dem Einzelnen zu Gute kommen, sondern auch der Gesellschaft insgesamt.</p>
<p>Solchen Gedanken allerdings scheint der Gesetzgeber, wenn &uuml;berhaupt, dann jedenfalls zu wenig Bedeutung beizumessen. Stattdessen vermittelt der vorliegende Entwurf den Anschein, dass es den Verfassern nur darum geht, die Regels&auml;tze m&ouml;glichst gering zu halten. Nicht zuletzt ist in diesem Kontext auch die Angemessenheit der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) als Grundlage f&uuml;r die Ermittlung eines Existenzminimums in Frage zu stellen. Diese erfasst schlie&szlig;lich neben Einkommens- nur Verbrauchsausgaben. Das Heranziehen der EVS als Grundlage f&uuml;r die Regelsatzberechnungen, ist letztlich von der impliziten Annahme getragen, dass mit dem erfassten Verbrauch auch gleichzeitig die lebensnotwendigen Bed&uuml;rfnisse gedeckt werden. Diese Annahme l&auml;sst sich anhand der vorliegenden Daten (zumindest in Bezug auf die unteren 15&nbsp;Prozent der Haushalte auf der Einkommensskala) nicht best&auml;tigen &ndash; eher das Gegenteil ist der Fall: Regelsatzrelevante Ausgaben, die in bestimmten Bereichen offensichtlich in Umfang und H&ouml;he viel zu gering ausfallen, widerlegen die Annahme, dass hier von tats&auml;chlichen Aufwendungen (Verbrauch) auf die existenznotwendigen Aufwendungen (Bed&uuml;rfnisse) geschlossen werden kann. Nur auf Grundlage von Daten zum Verbrauch und Konsum bestimmter G&uuml;ter und Dienstleistungen, kann keine Aussage &uuml;ber die tats&auml;chlichen Bed&uuml;rfnisse gemacht werden, an denen alleine sich letztendlich ein Existenzminimum messen l&auml;sst.</p>
<h5>5. Reali&shy;t&auml;ts&shy;fremde Begr&uuml;n&shy;dungen und zirkul&auml;re Bestimmung des Existenz&shy;mi&shy;ni&shy;mums</h5>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 unter anderem gefordert, dass eine Neuberechnung der Regels&auml;tze in einem &bdquo;sachgerechten Verfahren&ldquo; und &bdquo;realit&auml;tsgerecht&ldquo; erfolgen muss. Der vorliegende Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen erweist sich jedoch in seinen Wertentscheidungen und insbesondere auch in deren Begr&uuml;ndungen als &auml;u&szlig;erst realit&auml;tsfremd. Zudem ist er in der Argumentation zirkul&auml;r, indem er die alten &ndash; nicht verfassungsgem&auml;&szlig; ermittelten &ndash; S&auml;tze faktisch als Ma&szlig;stab f&uuml;r die neuen ansetzt.</p>
<p>Der vom Bundesverfassungsgericht ausdr&uuml;cklich herausgestellte Gedanke, dass auch &bdquo;ein Mindestma&szlig; an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben&ldquo; (vgl. erster Leitsatz des Urteils vom 9. Februar 2010) durch die Regels&auml;tze gew&auml;hrleistet werden muss, scheint bei den Entscheidungen des Gesetzgebers regelm&auml;&szlig;ig in den Hintergrund zu geraten. Dies geht besonders aus den Begr&uuml;ndungen zu den gef&auml;llten Wertentscheidungen hervor &ndash; insofern der Entwurf solche &uuml;berhaupt liefert. So wird bei etlichen Positionen nur darauf verwiesen, dass diese auch bereits bei der Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2003 als nicht regelsatzrelevant eingestuft wurden, was im Endeffekt einer Nicht-Angabe von Gr&uuml;nden gleichkommt. Ansonsten wiederholen die Verfasser haupts&auml;chlich gebetsm&uuml;hlenartig in ihren Begr&uuml;ndungen, dass diese oder jene Position nicht regelbedarfsrelevant sei, da sie nicht der Existenzsicherung diene. Der Aspekt der sozialen Teilhabe wird dabei vollkommen ausgeblendet und die tats&auml;chlichen Entscheidungsgr&uuml;nde werden verschwiegen.</p>
<p>In einigen F&auml;llen neu gestrichener Posten, d.h. neuer nicht regelsatzrelevanter Positionen der EVS 2008 (im Vergleich zur EVS 2003), bietet der Entwurf allerdings auch konkretere Begr&uuml;ndungen der Wertentscheidungen an. Diese jedoch erweisen sich teilweise als au&szlig;erordentlich realit&auml;tsfremd. Wirft man z.B. einen Blick auf die Begr&uuml;ndung des Ausschlusses von &bdquo;Chemische Reinigung, Waschen, B&uuml;geln und F&auml;rben&ldquo;, so wird zum einen mit der Seltenheit solcher Ausgaben argumentiert und zum anderen auf das Vermittlungsbudget der Jobcenter verwiesen. Insbesondere dieser Verweis aber geht an der Realit&auml;t vorbei, denn es ist kaum vorstellbar, dass ein Jobcenter in der Praxis in jedem Einzelfall derartige Ausgaben zu &uuml;bernehmen bereit ist. &Auml;hnlich ist auch die Begr&uuml;ndung in Bezug auf die Position &bdquo;Fremde Reparaturen an Handwerkzeugen&ldquo; fadenscheinig. Hier wird zum einen unterstellt, dass Empf&auml;nger von Leistungen nach dem SGB II hochwertige Werkzeuge, bei denen allein die Reparatur wirtschaftlich vertretbar w&auml;re, sowieso nicht besitzen und zum anderen behauptet, dass andere Werkzeuge nicht repariert werden m&uuml;ssen. Gerade aber Menschen mit einem eng gesteckten finanziellen Rahmen sind in der Regel darauf angewiesen, vorhandene Gegen&shy;st&auml;nde und Werkzeuge m&ouml;glichst lange zu nutzen und gegebenenfalls auch zu reparieren, da ihnen eine Neuanschaffung wirtschaftlich nicht m&ouml;glich ist. Gleiches gilt auch f&uuml;r die Position &bdquo;Anfertigung und fremde Reparaturen von Heimtextilien&ldquo;. Der Verweis auf Leistungen die f&uuml;r eine Erstausstattung der Wohnung gew&auml;hrt werden k&ouml;nnen, untermauert dabei die Argumentation des Gesetzgebers nicht. Gerade auch, wenn einmal neu Gekauftes kaputt geht &ndash; und dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass f&uuml;r &#8218;Hartz-IV&#8216;-Empf&auml;nger noch nicht einmal eine Haftpflicht- und/oder Hausratsversicherung im Regelsatz vorgesehen ist &ndash; ist eine Reparatur von allt&auml;glichen Gebrauchsgegenst&auml;nden als absolut notwendig einzustufen.</p>
<p>Nicht nur die in diesen Beispielen hervortretende einseitige Sichtweise des Entwurfs scheint hier das Problem zu sein. Jenes, was eine derartige Sichtweise beg&uuml;nstigt und viel grundlegender problematisch ist, ist, dass das Konzept der Entwurfsverfasser von Beginn an in der Argumentation zirkul&auml;r ist, indem es die alten S&auml;tze als Ma&szlig;stab f&uuml;r die neuen ansetzt. Dies wurde in der Begr&uuml;ndung zu &sect; 3 des zweiten Teils des Referentenentwurfs vom 26. September 2010 deutlich, hier schreibt das BMAS auf Seite 68: &bdquo;<i>Methodisch kn&uuml;pft die Regelung des &sect; 3 an das Existenzminimum an. Sie schlie&szlig;t sicher alle Haushalte f&uuml;r die Bestimmung der Referenzgruppe aus, die lediglich &uuml;ber ein Einkommen verf&uuml;gen, dass zur Sicherung des Lebensunterhalts notwendig ist. Nur diejenigen Haushalte, f&uuml;r die gew&auml;hrleistet ist, dass sie von Eink&uuml;nften oberhalb des Existenzminimums leben, werden in der Referenzgruppe ber&uuml;cksichtigt. Aus der Gesamtgruppe des Datensatzes sind deshalb diejenigen Haushalte ausgeschlossen, die lediglich &uuml;ber Transferleistungen verf&uuml;gen, die das Existenzminimum decken.</i>&ldquo;</p>
<p>Damit wird implizit ein Existenzminimum anhand der bisherigen Regels&auml;tze, die definitiv nicht verfassungsgem&auml;&szlig; berechnet wurden, festgesetzt (&bdquo;Transferleistungen [&hellip;], die das Existenzminimum decken.&ldquo;). Dieses als &#8218;objektiv&#8216; behandelte Existenzminimum soll nun die Basis f&uuml;r die Abgrenzung der Referenzhaushalte bilden. Das Problem ist nur: Ein so definiertes Existenzminimum ist nicht objektiv. Genaugenommen ist das Existenzminimum zu diesem Zeitpunkt (der Argumentation) &uuml;berhaupt noch nicht bekannt und somit absolut willk&uuml;rlich gesetzt &ndash; insbesondere wenn man bedenkt, dass die alten Regels&auml;tze aufgrund von &#8218;Sch&auml;tzungen ins Blaue&#8216; und &#8218;freih&auml;ndigen Setzungen&#8216; zustande kamen und mittels der daf&uuml;r v&ouml;llig ungeeigneten Rentenwertentwicklung fortgeschrieben wurden. Auch wenn in der Begr&uuml;ndung des Gesetzentwurfs der Regierungsfraktionen der zitierte Satz gestrichen wurde, so zeigt die neue Begr&uuml;ndung f&uuml;r &sect; 3 zur Abgrenzung der einbezogenen Haushalte, dass hier wiederum am &sbquo;Lohnabstandsgebot&rsquo; festgehalten wird,: &bdquo;<i>Ansonsten best&uuml;nde die Gefahr, dass sich die Regelbedarfe zumindest zum Teil nach Haushalten mit mittleren Einkommen bestimmen und damit Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und dem SGB II ein monatliches Budget zur Verf&uuml;gung gestellt w&uuml;rde, das &uuml;ber dem Einkommen von Personen liegt, die im unteren Einkommenssegment f&uuml;r ihren Lebensunterhalt selbst sorgen. Unmittelbare Wirkung w&auml;re ferner, dass die Zahl der Leistungsberechtigten drastisch ansteigt und das menschenw&uuml;rdige Existenzminimum als Ma&szlig;stab verloren geht</i>&ldquo; (Seite 142 des Gesetzentwurfs). Wo aber genau das Existenzminimum anzusetzen ist, kann gerade nicht mithilfe einer reinen und letztendlich beliebigen Einkommensschichtung festgelegt werden, denn ob untere Einkommensgruppen tats&auml;chlich und generell ein existenzsicherndes Einkommen erzielen, ist zumindest fraglich. Das Lohnabstandsgebot kann nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls keinerlei Ma&szlig;stab mehr daf&uuml;r bilden, das Existenzminimum zu bestimmen.</p>
<p>Auf die Art und Weise, wie es im Gesetzentwurf geschieht, l&auml;sst sich kein echtes Existenzminimum berechnen. So wird schlussendlich nur Armut zementiert und die M&ouml;glichkeit daf&uuml;r geschaffen, die neuen Regelbedarfsstufen unterhalb des f&uuml;r ein w&uuml;rdiges Leben notwendigen Minimums setzen zu k&ouml;nnen. Welche Aufwendungen zu einem echten Existenzminimum in &Uuml;bereinstimmung mit Artikel 1 des Grundgesetzes (GG) zu rechnen sind, muss zun&auml;chst einmal in einer &ouml;ffentlichen Diskussion er&ouml;rtert werden. Nur auf einer solchen Basis kann eine realit&auml;tsgerechte Ermittlung von Regels&auml;tzen bzw. Regelbedarfsstufen &uuml;berhaupt erfolgen.</p>
<h5>6. Sankti&shy;o&shy;nen&shy;system unter&shy;mi&shy;niert das Existenz&shy;mi&shy;nimum</h5>
<p>Bislang und auch nach dem vorliegenden Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen werden die Regelleistungen um 10, 30, 60 oder sogar um 100 Prozent gestrichen, wenn die Leistungsbezieher ihren Verpflichtungen nicht oder nicht ausreichend nachkommen, z.B. bei sogenannten Meldevers&auml;umnissen, Verst&ouml;&szlig;en gegen die Eingliederungsvereinbarung oder bei der Ablehnung einer vermeintlich zumutbaren Arbeit. Nach Auffassung der Humanistischen Union ist es mit dem Grundrecht auf ein menschenw&uuml;rdiges Existenzminimum unvereinbar, Leistungen, die genau dieses unbedingt Erforderliche abdecken, ersatzlos zu k&uuml;rzen.</p>
<p>Die alte und die geplante neue Rechtslage sehen vor, dass der Tr&auml;ger bei K&uuml;rzungen der Regelleistungen ab 30 Prozent ersatzweise Sachleistungen oder Dienstleistungen erbringen kann. Es handelt sich um Ermessensentscheidungen der zust&auml;ndigen Sachbearbeiter. Erst wenn Kinder in der betroffenen Bedarfsgemeinschaft leben, m&uuml;ssen dem Gesetz nach Ersatzleistungen erbracht werden. Bei erwerbsf&auml;higen Jugendlichen zwischen 15 und 25 Jahren wird bei einer Pflichtverletzung der Regelsatz komplett gestrichen, bei wiederholter Pflichtverletzung werden sogar die Zahlungen f&uuml;r Unterkunft und Heizung eingestellt. Auch hier gibt es lediglich &bdquo;Kann-Vorschriften&ldquo;, nach denen Sach- oder Dienstleistungen erbracht werden.</p>
<p>Die Gew&auml;hrleistung eines menschenw&uuml;rdigen Existenzminimums kann nicht allein vom Wohlverhalten der Betroffenen abh&auml;ngig gemacht und in das Ermessen von Sachbearbeitern gestellt werden. Entgegen dem Wortlaut des Gesetzes kann der Sachbearbeiter jedoch kein Ermessen aus&uuml;ben, wenn durch die K&uuml;rzung das Existenzminimum gef&auml;hrdet w&uuml;rde, denn in diesem Bereich ist der Staat verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Das Ermessen ist folglich auf Null reduziert. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, eine explizite Regelung zu schaffen, die die Tr&auml;ger dazu verpflichten, bei allen K&uuml;rzungen der Regelleistung einen Ersatz in Form von Sachleistungen oder geldwerten Leistungen anzubieten. Den Betroffenen muss freistehen, dieses Angebot anzunehmen oder von anderer Seite wie Familienangeh&ouml;rigen, Freunden vor&uuml;bergehend Unterst&uuml;tzung zu erbitten.</p>
<p>Bei einer vollst&auml;ndigen K&uuml;rzung der Unterkunftskosten bei Vollj&auml;hrigen, aber noch unter 25-J&auml;hrigen, droht schlimmstenfalls die Obdachlosigkeit. Dieses ist mit dem Grundrecht auf Gew&auml;hrleistung eines menschenw&uuml;rdigen Existenzminimums nicht vereinbar. Auch hier besteht gesetzgeberischer Nachholbedarf. Es ist unzumutbar, dass Betroffene bislang erst durch gerichtliche Klagen ihre Leistungen erhalten und die Sozialbeh&ouml;rden in diesen F&auml;llen zur &bdquo;verfassungskonformen&ldquo; Auslegung gezwungen werden m&uuml;ssen. Eine gesetzliche Klarstellung ist daher geboten.</p>
<p><i>[1] Siehe die erste Stellungnahme der Humanistischen Union vom 25.9.2010 (Link unten)</i></p>
<p><i>Weitere Informationen und Positionen der Humanistischen Union zur Sozialpolitik unter: </i><a href="https://www.humanistische-union.de/themen/sozialpolitik/hartz-iv/"><i>https://www.humanistische-union.de/themen/soziales/hartz4</i></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/stellungnahme-zum-gesetzentwurf-der-fraktionen-der-cducsu-und-fdp-entwurf-eines-gesetzes-zur-ermi/">Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP  Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>&#8218;Bildungspaket&#8216; und &#8218;Bildungskarte&#8216; für Hartz-IV-Kinder &#8211; keine angemessene Antwort auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/bildungspaket-und-bildungskarte-fuer-hartz-iv-kinder-keine-angemessene-antwort-auf-das-urteil-d/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 25 Sep 2010 11:11:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 beschrieben, wie eine verfassungskonforme Bestimmung der Hartz IV-Regels&#228;tze aussehen k&#246;nnte. Mit dem Urteil bekamen Bundesregierung und Gesetzgeber klare Vorgaben f&#252;r eine Neuregelung. Nachdem Ursula von der Leyen ihren Entwurf vorgelegt hat, pr&#252;fen wir, ob der Vorschlag des Bundesministeriums f&#252;r Arbeit und Soziales (BMAS) den [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/bildungspaket-und-bildungskarte-fuer-hartz-iv-kinder-keine-angemessene-antwort-auf-das-urteil-d/">&#8218;Bildungspaket&#8216; und &#8218;Bildungskarte&#8216; für Hartz-IV-Kinder &#8211; keine angemessene Antwort auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 beschrieben, wie eine verfassungskonforme Bestimmung der Hartz IV-Regels&auml;tze aussehen k&ouml;nnte. Mit dem Urteil bekamen Bundesregierung und Gesetzgeber klare Vorgaben f&uuml;r eine Neuregelung. Nachdem Ursula von der Leyen ihren Entwurf vorgelegt hat, pr&uuml;fen wir, ob der Vorschlag des Bundesministeriums f&uuml;r Arbeit und Soziales (BMAS) den Anordnungen des Verfassungsgerichts auch gerecht wird.</p>
<h5>Der Auftrag: Das BVerf&shy;G-&shy;Ur&shy;teil vom 9. Februar 2010 </h5>
<p><a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html" target="_blank" rel="noopener">Am 9. Februar 2010 hat das BVerfG in der Frage zur Verfassungsm&auml;&szlig;igkeit der Hartz-IV-Regels&auml;tze f&uuml;r Kinder entschieden</a>. Dabei kamen die Verfassungsrichter zu dem Schluss, dass die Kosten f&uuml;r Bildung und Teilhabe von Kindern aus Familien von Hartz-IV-Empf&auml;ngern nicht angemessen ber&uuml;cksichtigt werden, d.h. dass die <i>Art der Regelsatzbemessung verfassungswidrig </i>ist und bei der bisherigen Regelsatzberechnung Bildungsausgaben f&uuml;r Kinder und Jugendliche durch einen systematischen Fehler nicht ber&uuml;cksichtigt wurden.</p>
<p>Im ersten Leitsatz hob das Gericht hervor, dass das &#8222;Grundrecht auf Gew&auml;hrleistung eines menschenw&uuml;rdigen Existenzminimums&#8220; neben den physischen Bed&uuml;rfnissen auch &#8222;ein Mindestma&szlig; an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben&#8220; umfasst.&nbsp;</p>
<p>Dieses Grundrecht als ein &#8218;Gew&auml;hrleistungsrecht&#8216;, so f&uuml;hrt das Gericht im zweiten Leitsatz des Urteils fort, &#8222;ist dem Grunde nach unverf&uuml;gbar und muss eingel&ouml;st werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat.&#8220;</p>
<p>Im dritten Leitsatz erteilt das BVerfG dem Gesetzgeber den unmissverst&auml;ndlichen Auftrag in Bezug auf die Ermittlung des Anspruchsumfangs &#8222;<i>alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realit&auml;tsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verl&auml;sslicher Zahlen und schl&uuml;ssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.</i>&#8220;</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">Dieser Anordnung entsprechend hat der Gesetzgeber Neuregelungen bis sp&auml;testens zum 31. Dezember 2010 zu treffen. Dabei hat der Gesetzgeber laut BVerfG &#8222;bei der Neuregelung einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs [&#8230;] zur Gew&auml;hrleistung eines menschenw&uuml;rdigen Existenzminimums&#8220; zwingend vorzusehen.</p>
</blockquote>
<h5>Die Idee: Der Bildungs&shy;pa&shy;ket&shy;vor&shy;schlag des BMAS</h5>
<p>Schaut man auf die dem Gesetzgeber vorgegebene Frist, so muss man mit einigem Erstaunen feststellen, wie wenig doch seit Februar bez&uuml;glich der vom BVerfG geforderten &#8218;transparenten&#8216; Neuregelung geschehen ist.&nbsp;Wie das zuk&uuml;nftige Berechnungsverfahren genau aussehen soll, dar&uuml;ber h&ouml;rte man vom BMAS bisher noch nicht viel, die <a href="http://www.bmas.de/portal/47410/fragen__und__antworten__bildungspaket__1.html" target="_blank" rel="noopener">Internetpr&auml;senz&nbsp; des BMAS </a>verriet nur einige sp&auml;rliche Details. Am 20. September 2010 &#8211; drei Monate vor Ablauf der vom BVerfG gesetzten Frist &#8211; hat das BMAS es nun endlich geschafft, einen <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/2010-09-20_BMAS-RefE-SGBII-1.pdf">ersten Referentenentwurf </a>vorzulegen. Dieser enth&auml;lt allerdings immer noch nichts Konkretes zur Berechnung der Regels&auml;tze. Dadurch wird der Gesetzgeber durch einen engen Zeitrahmen unter Druck gesetzt.</p>
<p>Laut Homepage des BMAS soll es ein &#8222;transparent ermitteltes Arbeitslosengeld II f&uuml;r Erwachsene&#8220;, in welchem die unterschiedlichen Haushaltsstrukturen ber&uuml;cksichtigt werden, und ein &#8222;eigenst&auml;ndiges Sozialgeld f&uuml;r Kinder und Jugendliche geben.&#8220; Diese Basisleistungen sollen auf der Grundlage von Daten aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008 berechnet werden (f&uuml;r Kinder &#8222;auf der Basis von Verbrauchsausgaben von Paaren mit einem Kind&#8220;).</p>
<p>Daneben soll der vom BVerfG festgestellte zus&auml;tzliche Rechtsanspruch f&uuml;r Kinder und Jugendliche &#8222;auf gezielte F&ouml;rderung in den Bereichen Bildung und gesellschaftliche Teilhabe [&#8230;] in einem eigenst&auml;ndigen Bildungspaket erbracht werden.&#8220;</p>
<blockquote>
<p class="bodytext"><i>Im August 2010 wartete die Bundesministerin f&uuml;r Arbeit und Soziales mit dem Vorschlag&nbsp; f&uuml;r ein &#8218;Bildungspaket&#8216; mit &#8218;Bildungskarte&#8216; f&uuml;r Hartz-IV-Empf&auml;nger auf. Es soll ab Mitte 2011 zun&auml;chst in einigen Modellregionen und dann in der gesamten Bundesrepublik eingef&uuml;hrt werden. Ein Gesetzentwurf, der laut BMAS auch Details zur Berechnung der Regels&auml;tze enth&auml;lt, soll im September vorgelegt werden und im Oktober 2010 das Kabinett passieren.</i></p>
</blockquote>
<p>Das Bildungspaket soll entsprechend einer <a href="http://www.bmas.de/portal/47406/property=pdf/2010__08__18__praesentation__bildungspaket.pdf" target="_blank" rel="noopener">Brosch&uuml;re&nbsp;des BMAS</a> vier Leistungen umfassen:</p>
<ul>
<li>Lernf&ouml;rderung (wenn diese nachweislich erforderlich ist) </li>
<li>Schulmaterial als zweigeteilte Leistung (70 Euro zum Schulbeginn, 30 Euro zum 2. Halbjahr) und eine Kosten&uuml;bernahme f&uuml;r eint&auml;gige Schulausfl&uuml;ge&nbsp;</li>
<li>einen Zuschuss zum Mittagessen (wenn dies von den Schulen oder Kindertagesst&auml;tten angeboten wird)&nbsp;</li>
<li>und die F&ouml;rderung der Teilnahme an Vereins-, Kultur- und Ferienangeboten. </li>
</ul>
<p>Diese vier &#8218;S&auml;ulen&#8216; des Bildungspakets finden sich weitestgehend auch in dem momentan vorliegenden <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/2010-09-20_BMAS-RefE-SGBII-1.pdf">Referentenentwurf</a> wieder.</p>
<p>Bei der Umsetzung des Pakets legt das BMAS eine starke Betonung auf Vernetzung durch sogenannte &#8218;B&uuml;ndnisse vor Ort&#8216;. D.h., es soll ein &#8222;starkes Netz aus Staat und Zivilgesellschaft&#8220; geschaffen werden, in welches neben dem Jobcenter &#8211; als zentralem Akteur der Abwicklung und Kontrolle &#8211; Schulen, Rath&auml;user, private Unternehmen, &#8222;Sport, Kultur und andere Anbieter vor Ort&#8220;, Stiftungen und Ehrenamtliche einbezogen werden sollen.</p>
<p>Eine von der Bundesministerin f&uuml;r Arbeit und Soziales schon seit geraumer Zeit medienwirksam unter dem Motto &#8222;alles auf eine Karte&#8220; inszenierte sogenannte &#8218;Bildungskarte&#8216; soll hierbei als Zahlungsmedium fungieren. &Uuml;ber diese soll garantiert werden, dass die gew&auml;hrten Leistungen auch &#8222;unkompliziert und zweckgerecht&#8220; verwendet w&uuml;rden. Um dabei m&ouml;glichen Diskriminierungen entgegenzuwirken plant das BMAS, die Karte sukzessive f&uuml;r alle Kinder und Jugendlichen einzuf&uuml;hren. Au&szlig;erdem soll die Karte laut BMAS &#8222;anschlussf&auml;hig [sein] an bestehende &ouml;rtliche Angebote und Leistungen&#8220;, da das System offen sei f&uuml;r weitere Guthaben neben den durch den Bund auf die Karte geladenen &#8218;zweckgebundenen&#8216; Guthaben f&uuml;r SGB II Leistungen.</p>
<h5>Erste Bewertung des Konzepts vor dem Hintergrund des BVerf&shy;G-&shy;Ur&shy;teils vom 9. Februar 2010</h5>
<p>Das BVerfG hatte in seinem Urteil dem Gesetzesgeber zwar einen eindeutigen Auftrag erteilt, r&auml;umt diesem bei der konkreten Ausgestaltung jedoch einen &#8218;Gestaltungsspielraum&#8216; ein. Diesen Gestaltungsspielraum scheint man sich im BMAS wohl besonders zu Herzen genommen zu haben &#8211; was vor allem in der Betonung des populistisch anmutenden Bildungspakets mit Bildungskarte zum Vorschein kommt.</p>
<p>Vor allem Anderen muss in Bezug auf das vorliegende Konzept bem&auml;ngelt werden, dass es drei Monate vor Ablauf der vom BVerfG gesetzten Frist, immer noch nichts Konkretes zur Berechnung der Regels&auml;tze enth&auml;lt. Dies, zu einem solch sp&auml;ten Zeitpunkt (man bedenke, dass schlie&szlig;lich auch noch der Bundestag und Bundesrat beteiligt werden m&uuml;ssen), kann alleine schon nicht als &#8217;nachvollziehbar&#8216; oder &#8218;transparent&#8216; bezeichnet werden. Ebenfalls kann davon keine Rede sein, dass die Vorgehensweise &#8218;realit&auml;tsgerecht&#8216; ist: Nur weil das BVerfG eine Frist setzt, hei&szlig;t das schlie&szlig;lich nicht gleichzeitig, dass man diese bis zum letzten Tag ausreizen muss und sich die Bezieher von Arbeitslosengeld II und deren Kinder (die in ihren Grundrechten beschnitten werden) nun eben damit abfinden m&uuml;ssen.</p>
<p><i><b>Um es auf den Punkt zu bringen: Die Vorgehensweise der Bundesministerin f&uuml;r Arbeit und Soziales wird dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 nicht gerecht. Mehr noch: Das von der Ministerin gew&auml;hlte Verfahren verst&ouml;&szlig;t eklatant gegen die Vorgaben des h&ouml;chsten Gerichts. So gibt es bisher weder neue verl&auml;ssliche Zahlen noch eine &ouml;ffentliche und transparente Diskussion &uuml;ber ein realit&auml;tsgerechtes Berechnungsverfahren.</b></i></p>
<p>Eine Durchsicht des <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/2010-09-20_BMAS-RefE-SGBII-1.pdf">Referentenentwurfs vom 20. September 2010</a> bringt bez&uuml;glich der Ermittlung der Regelbedarfe, insbesondere aufgrund der noch fehlenden Berechnung, die erst am 27. September 2010 nachgereicht werden soll, keine Klarheit. Allerdings erscheint die Kopplung der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen (neben der Preisentwicklung der regelsatzrelevanten G&uuml;ter zu 70%) zu 30% an die Lohnentwicklung noch als kritikw&uuml;rdig. Hier dr&auml;ngt sich die Vermutung auf, dass diese Kopplung auf sachfremden Erw&auml;gungen beruht und dazu dienen soll, einen &#8218;Abstand&#8216; zu Geringverdienern zu schaffen, d.h. Bezieher von Hartz-IV (im Vergleich zu diesen) finanziell schlechter zu stellen. Die Ermittlung des zur Existenz notwendigen Minimums sollte sich allerdings nicht daran, sondern an den &#8218;Bedarfen&#8216; und den daf&uuml;r notwenigen (existentiellen) Aufwendungen orientieren. Eine &#8222;Hochrechnung anhand der Preisentwicklung in den Ausgabepositionen&#8220;, hat auch bereits das BVerfG als eine Option zur Fortschreibung in seinem Urteil vom 2. Februar 2010 vorgeschlagen. Dieser Vorschlag scheint vom BMAS allerdings weder als brauchbar, noch als angemessene &Uuml;bergangsl&ouml;sung angesehen zu werden, bis die (laut Referentenentwurf) &#8218;langfristig angestrebte&#8216; Fortschreibung anhand von Daten aus den laufenden Wirtschaftsrechnungen des Statistischen Bundesamtes erfolgen kann (die &uuml;brigens auch das BVerfG als zweite Option vorgeschlagen hat).</p>
<p>Zum existenziellen Bedarf hilfebed&uuml;rftiger Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler geh&ouml;ren laut dem Urteil auch &#8222;notwendige Aufwendungen zur Erf&uuml;llung schulischer Pflichten&#8220;. Diejenigen, die diese Aufwendungen aufzubringen haben, sind in erster Linie die Eltern. Ihnen steht demnach diese Position auch zu. Sollten Eltern dieser Erziehungs- und Erf&uuml;llungsaufgabe nicht nachkommen (k&ouml;nnen), so m&uuml;ssen diesen auf der lokalen Ebene Beratungsangebote zur Verf&uuml;gung gestellt werden. Vom Vertrauen in die Eltern und ihre vorrangige Erziehungsaufgabe jedoch ist in diesen Wochen &uuml;berhaupt keine Rede. Die im BMAS Zust&auml;ndigen scheinen sich stattdessen viel lieber mit der Frage besch&auml;ftigen, wie Hartz-IV-Familien mit Kindern unter &Uuml;berwachung gestellt werden k&ouml;nnen.</p>
<p>So liegt der Fokus des BMAS offensichtlich weiterhin auf dem Bildungspaket, das erkl&auml;rterma&szlig;en einen &#8218;Paradigmenwechsel&#8216; herbeif&uuml;hren soll. Die Zielrichtung dieses Wechsels ist klar: Der Bundesministerin geht es in erster Linie um eine neue Kontrollinstanz gegen&uuml;ber Kindern und Eltern im Hartz-IV-Bereich. Sie setzt auf die medienwirksam in Szene gesetzten Vorurteile gegen die Familien im untersten F&uuml;nftel der Gesellschaft. In den Jobcentern will sie &#8218;Familienlotsen&#8216; ausbilden, die es bisher nicht gibt, und konterkariert damit vielf&auml;ltige lokale Ans&auml;tze (z.B. die &#8218;B&uuml;ndnisse f&uuml;r Familie&#8216;), die sie noch als Familienministerin selbst massiv mit Geld gef&ouml;rdert hat.&nbsp;</p>
<p>Dies ist die Fortsetzung einer &#8218;Politik der institutionellen Bevormundung&#8216; &#8211; sei es nun durch Gutscheine oder mittels einer Plastikkarte: Das Vertrauen in die Eltern wird dabei ersetzt durch ein Vertrauen in die Jobcenter, die, nachdem sie &#8218;Notwendigkeit&#8216; und &#8218;Erforderlichkeit&#8216; festgestellt haben, Gutscheine ausgeben oder aber die zweckgerechte Verwendung von Geldleistungen kontrollieren sollen.</p>
<p>Schon die Aufteilung des Schulpakets von 100 Euro zum Schulanfang, &uuml;ber deren &#8218;zweckentsprechende Verwendung&#8216; der zust&auml;ndige Tr&auml;ger (sprich bei Hartz-IV-Empf&auml;ngern die Agentur f&uuml;r Arbeit) auch noch einen Nachweis verlangen kann, stellt eine offensichtlich vom BMAS gewollte Entm&uuml;ndigung der Eltern dar. Die zur Begr&uuml;ndung dieser Ma&szlig;nahme im Referentenentwurf (bzgl. SGB II, &sect; 28 Absatz 3 und SGB XII, &sect; 34 Absatz 3) vorgetragenen Argumente erscheinen dabei widerspr&uuml;chlich: Erstens, wird dort argumentiert, dass die &#8218;Praxis&#8216; gezeigt habe, &#8222;dass diese Leistungen eine gute Ausstattung auch der Kinder aus bed&uuml;rftigen Familien zum Jahresanfang bewirkt hat.&#8220; Dies spricht eindeutig daf&uuml;r, dass Hartz-IV-Eltern durchaus gew&auml;hrte Leistungen zweckgerecht einsetzen und diese auch bei den Kindern ankommen (dies wird ebenfalls vom BMAS in der Begr&uuml;ndung zu SGB II, &sect; 29 Absatz 1 Satz 2 festgestellt). Zweitens, wird f&uuml;r einen &#8218;weiteren Auszahlungspunkt zum Schulhalbjahr&#8216; das Argument, dass damit die Option &#8218;verbrauchte Gegenst&auml;nde&#8216; ersetzen zu k&ouml;nnen geschaffen w&uuml;rde, ins Feld gef&uuml;hrt &#8211; ohne jedoch dabei den ausgezahlten Betrag zu erh&ouml;hen. Damit wird den Eltern nun auferlegt, zum Jahresanfang nur 70% einer guten Ausstattung (eine m&auml;&szlig;ige Ausstattung?) beschaffen zu k&ouml;nnen, welche sie dann aber (bei gleichbleibendem Verschlei&szlig;?) zum zweiten Halbjahr teilweise ersetzen k&ouml;nnen.</p>
<p>&Auml;hnlich problematisch sieht es in Bezug auf die Bescheinigung der &#8218;Notwendigkeit&#8216; von Nachhilfe durch die Schulen aus, aufgrund welcher dann Gutscheine f&uuml;r die hilfsbed&uuml;rftigen Kinder ausgegeben werden sollen (Referentenentwurf zu SGB II, &sect; 28 Absatz 4 und SGB XII, &sect; 34 Absatz 4). Hierdurch werden die Eltern ebenfalls bevormundet: So soll &#8218;angemessene Lernf&ouml;rderung&#8216; nur dann anerkannt werden, wenn &#8222;diese geeignet und zus&auml;tzlich erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.&#8220; Diesbez&uuml;glich ist in den Begr&uuml;ndungen im Referentenentwurf noch weiter nachzulesen, dass schulische Lernf&ouml;rderung nur in &#8222;Ausnahmef&auml;llen geeignet und erforderlich und damit notwenig&#8220; und au&szlig;erdem in der Regel &#8222;nur kurzzeitig notwenig [sei], um vor&uuml;bergehende Lernschw&auml;chen zu beheben.&#8220; In der Praxis hei&szlig;t das, dass eine &#8218;Notwendigkeit&#8216; nur dann vorliegt, wenn durch die Schule in Bezug auf das wesentliche Lernziel, d.h. die Versetzung, eine positive &#8218;Prognose&#8216; abgegeben wird. Sowohl f&uuml;r Sch&uuml;ler, die &#8218;voraussichtlich&#8216; nicht versetzt werden, wie auch f&uuml;r Sch&uuml;ler, die es &#8218;voraussichtlich&#8216; aus eigener Kraft gerade noch so schaffen werden, ist demnach Lernforderung &#8222;nicht geeignet&#8220;. Damit scheint schon das absolute Minimum festgelegt und ein &#8218;lernschwaches&#8216; Hartz-IV-Kind dauerhaft auf die Note &#8218;ausreichend&#8216; fixiert. Aber es geht noch weiter: Auch Sanktionen sind im Referentenentwurf implizit schon mitgedacht. So soll beispielsweise &#8218;unentschuldigtes Fehlen&#8216; oder ein vergleichbares &#8218;Fehlverhalten&#8216; einen Grund daf&uuml;r darstellen, dass diese Leistung versagt werden kann. All diese Entscheidungen gehen an den Eltern vorbei und werden letztendlich auch den Bed&uuml;rfnissen der Kinder nicht gerecht.</p>
<p>Schlie&szlig;lich gipfelt die Politik der Bevormundung darin, dass gem&auml;&szlig; dem derzeit <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/2010-09-20_BMAS-RefE-SGBII-1.pdf">vorliegenden Referentenentwurf </a>in SGB II, &sect; 28 Absatz 6 und SGB XII, &sect; 34 Absatz 6 ein &#8218;abschlie&szlig;ender Katalog&#8216; von gef&ouml;rderten Angeboten zur gesellschaftlichen Teilhabe geschaffen werden soll &#8211; der in Form &#8218;personalisierter Gutscheine&#8216; oder durch eine Bildungskarte zug&auml;nglich gemacht werden soll. Der Begr&uuml;ndung nach sollen dabei sowohl Fahrtkosten als auch &#8218;Kinoveranstaltungen&#8216; (da diese nur &#8222;ein geringes Potential bei der Einbindung in soziale Gemeinschaftsstrukturen&#8220; h&auml;tten) von den &#8218;anerkannten Bedarfen&#8216; ausgeschlossen werden. Damit legt das BMAS zum einen eine recht enge Definition von kulturellen Zielen vor, an denen sich die Kinder von Hartz-IV-Empf&auml;ngern ausschlie&szlig;lich orientieren d&uuml;rfen. Zum anderen wird, durch den Ausschluss von Fahrtkosten bei gleichzeitiger Zur&uuml;ckweisung eines &#8218;Sicherstellungsauftrags&#8216; bez&uuml;glich der &#8218;Bereitstellung von Bildungs- und Teilhabeangeboten&#8216; (nachzulesen in der Begr&uuml;ndung zu SGB II, &sect; 29) von Seiten des Bundes billigend in Kauf genommen, dass &#8222;die sozialintegrativen Bed&uuml;rfnisse von Kindern und Jugendlichen nicht befriedigt werden.&#8220; Kinder sollen also nur die Leistungen bekommen, die an ihrem Wohnort und in ihrer Umgebung bereits vorhanden und &#8218;&uuml;blich&#8216; sind. Dies l&auml;sst zuk&uuml;nftig F&auml;lle bef&uuml;rchten, bei denen etwa ein musikbegabtes Kind zwar im &ouml;rtlichen Verein Fu&szlig;ball spielen darf &#8211; der Weg zur Musikschule in der 20 Kilometer entfernten Stadt ihm aber versperrt bleibt. Zwar k&ouml;nnten Geldleistungen auch nicht die infrastrukturellen M&auml;ngel beseitigen &#8211; jedoch w&auml;re es wenigstens den Eltern m&ouml;glich, mit einem etwas gr&ouml;&szlig;eren Budget, selbst im Sinne der Bed&uuml;rfnisse und W&uuml;nsche ihrer Kinder wirtschaften zu k&ouml;nnen.</p>
<p>Anstatt allerdings einmal in diese Richtung zu denken, favorisiert das BMAS f&uuml;r die Umsetzung des Bildungspakets offensichtlich auch weiterhin die Bildungs(chip)karte. W&auml;hrend <a href="http://www.bmas.de/portal/47882/2010__09__20__referentenentwurf__neugestaltung__grundsicherung__vdl__audio.html" target="_blank" rel="noopener">Bundesministerin von der Leyen gegen&uuml;ber der Presse </a>zwar nur von einem &sbquo;Vorschlag&#8216; spricht, wird mit dem <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/2010-09-20_BMAS-RefE-SGBII-1.pdf">Referentenentwurf</a> (unter SGB II, &sect; 29 Absatz 4) versucht, alle Voraussetzungen zu schaffen, um eine solche Karte gegebenenfalls auch gegen Widerst&auml;nde m&ouml;glichst einfach seitens des BMAS &#8222;durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates&#8220; (per Verordnungserm&auml;chtigung also) durchsetzen zu k&ouml;nnen.&nbsp;</p>
<p>Au&szlig;erdem m&ouml;chte sich das BMAS zus&auml;tzlich noch den &#8222;gesetzlichen Auftrag, ein elektronisches Abrechnungssystem f&uuml;r Leistungen nach &sect; 29 in Modellregionen zu erproben&#8220;, in dem geplanten neuen Gesetz erteilen lassen. Und auch in der vom BMAS im Internet zu Verf&uuml;gung gestellten Pr&auml;sentation &#8218;Das Gesamtkonzept: Bildung und Teilhabe f&uuml;r Kinder und Jugendliche&#8216; ist die Bildungskarte immer noch alternativlos integriert.</p>
<p><i><b>Die B&uuml;rgerrechtsorganisation Humanistische Union hat den Gesetzgeber in einem offenen Brief aufgefordert, sich an die Vorgaben des Gerichts zu halten und ein transparentes und sachgerechtes Verfahren zur Ermittlung der Regels&auml;tze zu w&auml;hlen, in dem auch andere Ans&auml;tze und Vorschl&auml;ge, wie sie z.B. <a href="http://www.kinder-verdienen-mehr.de/" target="_blank" rel="noopener">der Parit&auml;tische Gesamtverband&nbsp;vorgelegt </a>hat, gleichwertig und &ouml;ffentlich diskutiert werden.&nbsp;</b></i>Dabei sollte auch ber&uuml;cksichtigt werden, dass die im BVerfG-Urteil vom 9. Februar 2010 benannten M&auml;ngel&nbsp;auch f&uuml;r andere Personengruppen, wie z.B. Personen, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, zutreffen. Nicht zuletzt muss in diesem Zusammenhang auch an die (in Deutschland geborenen) Kinder mit &#8218;ungesichertem Aufenthaltsstatus&#8216; (der meist mit dem &#8218;ungesicherten Status&#8216; der Eltern verbunden ist) gedacht werden. Auch f&uuml;r diese Kinder m&uuml;ssen Regelsatz&auml;nderungen realit&auml;tsgerecht und in &Uuml;bereinstimmung mit dem Grundgesetz erfolgen. <i><b>Deshalb w&auml;re ein weiter gefasstes Reformpaket sinnvoll, das allen betroffenen Gruppen gerecht wird.</b></i></p>
<p>Daneben muss eine kritische &ouml;ffentliche Auseinandersetzung in Bezug auf die vom BMAS geplante Umsetzung der vom BVerfG geforderten Neuregelung zur &#8222;Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs&#8220; in Form eines &#8218;Bildungspakets&#8216; mit &#8218;Bildungskarte&#8216; stattfinden. <b>Die B&uuml;rgerrechtsorganisation Humanistische Union lehnt die Einf&uuml;hrung einer Chipkarte ab, da diese entm&uuml;ndigend, b&uuml;rokratisch, stigmatisierend, teuer und zudem unn&ouml;tig ist. </b>Bereits ein Gutscheinsystem, aber besonders ein Chipkartensystem stellt einen eklatanten Eingriff in die Privatsph&auml;re dar: Es spricht den Eltern ab, individuelle Entscheidungen und Handlungen frei treffen und w&auml;hlen zu k&ouml;nnen und bedeutet eine Einschr&auml;nkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Zudem beschr&auml;nkt die Bildungskarte als Zugangs-/Kontrollmedium soziale Teilhabe mehr als sie diese bef&ouml;rdert, ist datenschutzrechtlich bedenklich und bedeutet einen weiteren Schritt hin zum gl&auml;sernen Menschen.</p>
<p><b><i>Die B&uuml;rgerrechtsorganisation Humanistische Union fordert deshalb die Bundesregierung und die Bundestagsabgeordneten auf, von Gutschein- oder Berechtigungsscheinmodellen und insbesondere von einer Chipkarte Abstand zu nehmen und dem BMAS daf&uuml;r keinen &sbquo;Freifahrtsschein&#8216; auszustellen. </i></b>Die Eltern m&uuml;ssen in ihrer Erziehungsaufgabe best&auml;rkt und d&uuml;rfen nicht durch derartige b&uuml;rokratische Entm&uuml;ndigungen besch&auml;mt werden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/bildungspaket-und-bildungskarte-fuer-hartz-iv-kinder-keine-angemessene-antwort-auf-das-urteil-d/">&#8218;Bildungspaket&#8216; und &#8218;Bildungskarte&#8216; für Hartz-IV-Kinder &#8211; keine angemessene Antwort auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Mehr Teilhabe dank Chipkarte?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/mehr-teilhabe-dank-chipkarte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 25 Sep 2010 10:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Statt in Nachhilfeunterricht, Musikstunden oder Turnverein investiert die Bundesministerin Ursula von der Leyen lieber in Chipkarten, IT-Infrastruktur und einen neuen b&#252;rokratischen Apparat, der Vertr&#228;ge mit Anbietern aushandelt und pr&#252;ft, ob die Eltern auch die richtigen Kurse f&#252;r ihre Kinder belegen. F&#252;nf kritische Anmerkungen zum Konzept der Bildungskarte 1. Kosten&#173;in&#173;ten&#173;sit&#228;t und B&#252;rokra&#173;ti&#173;sie&#173;rung Wenn man einen Blick [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Statt in Nachhilfeunterricht, Musikstunden oder Turnverein investiert die Bundesministerin Ursula von der Leyen lieber in Chipkarten, IT-Infrastruktur und einen neuen b&uuml;rokratischen Apparat, der Vertr&auml;ge mit Anbietern aushandelt und pr&uuml;ft, ob die Eltern auch die richtigen Kurse f&uuml;r ihre Kinder belegen. F&uuml;nf kritische Anmerkungen zum Konzept der Bildungskarte</p>
<h5>1. Kosten&shy;in&shy;ten&shy;sit&auml;t und B&uuml;rokra&shy;ti&shy;sie&shy;rung</h5>
<p>Wenn man einen Blick auf das Stuttgarter FamilienCard-System und auf das ehemalige Berliner Chipkartensystem f&uuml;r Asylsuchende wirft (<i>s. &#8222;Die Bildungschipkarte &#8211; das Geheimnis des schwedischen Sozialstaates&#8220; &#8211; Verweis unten</i>), wird schnell klar, dass das vom Bundesministerium f&uuml;r Arbeit und Soziales (BMAS) vorgeschlagene Kartensystem weder kosteng&uuml;nstig noch unkompliziert ist &#8211; auch wenn das Ministerium weiterhin entschlossen das Gegenteil behauptet. Sowohl die Abwicklung und Kontrolle durch das Jobcenter als auch die Chipkarte an sich stellen ein b&uuml;rokratisches Monstrum dar, das unn&ouml;tigerweise Gelder verschlingt, die an anderer Stelle dringend gebraucht und besser eingesetzt w&auml;ren.</p>
<p>Fragw&uuml;rdig erscheint auch, dass gerade die Jobcenter daf&uuml;r verantwortlich sein sollen, die mit ihren momentanen Aufgaben schon &uuml;berlastet zu sein scheinen und in denen, glaubt man den zahlreichen Erfahrungsberichten, &uuml;berhaupt nichts unkompliziert abgewickelt werden kann.</p>
<p>Au&szlig;erdem bleibt beim BMAS-Vorschlag offen, wer letztendlich genau entscheidet, welche Leistungen, in welchem Umfang und durch welchen Anbieter f&uuml;r das Kind erforderlich sind und ob es diesbez&uuml;glich Anh&ouml;rungserfordernisse oder Einwilligungsvorbehalte (wie sie in Bezug auf die Lernf&ouml;rderung schon angedacht sind) geben soll, die den Betroffenen das Leben nur erschweren, anstatt eine unkomplizierte Leistungsabwicklung zu gew&auml;hrleisten.</p>
<p>Es w&auml;re sinnvoller, die Gelder, die f&uuml;r den Aufbau einer neuen Infrastruktur zum Auslesen der Bildungskarten sowie f&uuml;r das b&uuml;rokratisch-technische Abwicklungskonzept &uuml;ber das Jobcenter ben&ouml;tigt werden, direkt den Kindern zukommen zu lassen. Das bedeutet vor allem aber auch den Eltern zu vertrauen und diesen die Gelder auszuzahlen, damit sie ihre vorrangige Erziehungsaufgabe wahrnehmen k&ouml;nnen. Genau dieses Vertrauen aber scheint das BMAS den Eltern nicht entgegen bringen zu wollen und meint, diese bevormunden zu m&uuml;ssen.</p>
<h5>2. Entm&uuml;n&shy;di&shy;gung und Eingriff in die Privat&shy;sph&auml;re</h5>
<p>Das vorgelegte Konzept einer Bildungskarte stellt in zweierlei Hinsicht einen eklatanten Eingriff in die Privatsph&auml;re der Eltern dar.</p>
<p>Zum Einen spricht es den Eltern ab, individuelle Entscheidungen und Handlungen frei treffen und w&auml;hlen zu k&ouml;nnen. Insbesondere Familien, die auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind, w&uuml;rden durch die Bildungskarte entm&uuml;ndigt &#8211; diese k&ouml;nnten nun nicht mehr frei dar&uuml;ber entscheiden, wann, wo (welcher Anbieter) oder wie genau sie die ihnen zustehenden Mittel verwenden. Insoweit treffen alle Kritikpunkte an Gutscheinsystemen auch f&uuml;r ein Chipkartensystem zu (<i>s. &#8222;Bildungspaket und Bildungskarte f&uuml;r Hartz-IV-Kinder&#8220;, Verweis unten</i>).</p>
<p>Zum anderen stellt ein chipkatenbasiertes Leistungs- und Abrechnungssystem einen massiven Eingriff in die Privatsph&auml;re und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Ein Chipkartensystem schafft die M&ouml;glichkeit, Daten zu erheben, weiterzugeben, zusammenzuf&uuml;hren und f&uuml;r vielf&auml;ltige Zwecke zu nutzen, wie in besonderem Ma&szlig;e die Berliner Chipkarte f&uuml;r Asylbewerber gezeigt hat &#8211; und dies auch, ohne dass die jeweils betroffene Person Kenntnis von einer Weitergabe oder Nutzung der eigenen Daten, geschweige denn Kontrolle &uuml;ber derartige Vorg&auml;nge hat.</p>
<h5>3. Stigma&shy;ti&shy;sie&shy;rung und Diskri&shy;mi&shy;nie&shy;rung</h5>
<p>Dar&uuml;ber hinaus ist davon auszugehen, dass eine Bildungskarte stigmatisierende Effekte und dementsprechend auch Diskriminierung zur Folge haben wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Einf&uuml;hrung nur f&uuml;r bestimmte Personengruppen erfolgt. So w&auml;re bei einer alleinigen Einf&uuml;hrung einer Bildungskarte f&uuml;r Hartz-IV-Empf&auml;nger und/oder Eltern mit niedrigem Einkommen bei jeder (&ouml;ffentlichen) Nutzung der Karte f&uuml;r die gesamte Umwelt sichtbar, dass der jeweilige Nutzer einer dieser Gruppen angeh&ouml;rt. Dies ist insbesondere dann problematisch, wenn gegen&uuml;ber den Karteninhabern wie etwa den Hartz-IV-Beziehern, in der Gesellschaft Vorurteile bestehen, die dann zu Benachteiligungen oder letztlich gar Ausgrenzungen aus der Gemeinschaft f&uuml;hren k&ouml;nnen.</p>
<p>Sollte die Karte, wie vom BMAS vorgesehen, nach und nach f&uuml;r alle Kinder eingef&uuml;hrt werden, um &#8218;Diskriminierungen&#8216; vorzubeugen, dann ist damit das Problem allerdings nicht aus der Welt geschaffen. Soweit andere Personengruppen als Hartz-IV-Empf&auml;nger frei entscheiden k&ouml;nnen, ob sie die Karte nutzen, ist davon auszugehen, dass die stigmatisierenden Effekte erhalten bleiben. Wenn &#8211; und davon ist auszugehen &#8211; sich f&uuml;r diese Personen keine ersichtlichen Vorteile durch die Karte ergeben, gibt es f&uuml;r sie keinen vern&uuml;nftigen Grund, die Karte zu nutzen.</p>
<h5>4. Exklusion und Monopo&shy;li&shy;sie&shy;rung&nbsp;</h5>
<p>Ein weiteres Problem der Chipkarte: Die Bildungskarte ist auch eine Kontroll- und Zugangstechnik, und nicht nur ein &#8218;einfaches&#8216; Zahlungsmedium. Bei einer Ausweitung des Konzepts w&auml;re die (soziale) Teilhabe nur noch &uuml;ber die Chipkarte m&ouml;glich, weil allein die Karte&nbsp;den Zugang zu bestimmten (Dienst-)Leistungen, Waren und R&auml;umen er&ouml;ffnet.&nbsp;</p>
<p>Dies k&ouml;nnte auch schon tempor&auml;r, z.B. bei Verlust der Karte oder Defekten an Kartenleseger&auml;ten usw. zu enormen Problemen im Alltagsleben der darauf angewiesenen Kinder (und deren Eltern) f&uuml;hren.&nbsp;</p>
<p>Die Betonung der BMAS auf die &#8218;Anschlussf&auml;higkeit&#8216; der Karte an andere Systeme und Guthaben l&auml;sst noch Schlimmeres bef&uuml;rchten: Sollte die Karte wirklich fl&auml;chendeckend eingef&uuml;hrt und immer mehr Systeme daran gekoppelt werden, so droht im schlimmsten Falle die soziale Exklusion bei einem Nichtbesitz. Dann h&auml;tte man mittels der Karte nicht etwa soziale Teilhabe erzeugt, sondern genau das Gegenteil! Dieses &#8218;worst case scenario&#8216; vor Augen, dr&auml;ngt sich einem unweigerlich die Frage auf, ob eine technische Monopolisierung so zentraler sozialer Prozesse in einer demokratischen Gesellschaft, die ihre Existenz nicht zuletzt auf die M&uuml;ndigkeit ihrer B&uuml;rger st&uuml;tzt, &uuml;berhaupt erstrebenswert ist.</p>
<p>Daneben ist bereits in der ersten Ausbaustufe (bei einer Begrenzung des Kartensystems auf Hartz-IV-Kinder und spezielle Angebote) auch auf der Anbieterseite eine Monopolbildung zu bef&uuml;rchten. So ist davon auszugehen, dass ein erheblicher Teil bereits vorhandener gemeinde- und schulnaher Netzwerke f&uuml;r Nachhilfe durch z.B. &auml;ltere Sch&uuml;ler/innen oder Studenten/innen, die sich keine teuren Kartenleseger&auml;te anschaffen k&ouml;nnen oder vom zust&auml;ndigen Jobcenter nicht als Vertragspartner anerkannt werden, vom Markt verdr&auml;ngt werden.&nbsp;</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">Zwar betont das BMAS in dem <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/2010-09-20_BMAS-RefE-SGBII-1.pdf">am 20. September vorgelegten Referentenentwurf</a> an mehreren Stellen, dass &#8218;zivilgesellschaftliche Strukturen&#8216; der Vorrang einger&auml;umt werden soll &#8211; jedoch ist zu bef&uuml;rchten, dass dies in der praktischen Umsetzung nicht immer gelingen wird. Als eine erste H&uuml;rde stellt sich dabei bereits die Bindung der Anbieter an &sect; 17 Absatz 2 SGB II: Demnach m&uuml;ssen die Anbieter gleichartige Vereinbarungen abschlie&szlig;en, wie sie derzeit zwischen Einrichtungen und Diensten f&uuml;r Leistungen zur Eingliederung und den Agenturen f&uuml;r Arbeit existieren, um &uuml;berhaupt Leistungen des Bildungspakets f&uuml;r Leistungsempf&auml;nger anbieten zu k&ouml;nnen. Eine Bildungskarte, die unausweichlich auch noch Kosten (und zus&auml;tzlichen Organisationsaufwand) f&uuml;r den jeweiligen Anbieter mit sich bringt, stellt insbesondere f&uuml;r die zivilgesellschaftlich organisierte Anbieter (die schlie&szlig;lich keine gro&szlig;en Summen umsetzen) eine weitere H&uuml;rde dar.</p>
</blockquote>
<p>Durchaus vorstellbar ist, dass bereits bestehende von den L&auml;ndern, Kommunen und St&auml;dten eingerichtete &#8218;Bonussysteme&#8216; wie z.B. die BonusCard in Stuttgart, der Berlinpass oder die im Zuge der Stuttgarter FamilienCard gew&auml;hrten Leistungen praktisch durch Leistungen aus dem Bildungspaket ersetzt werden. Somit w&uuml;rde zwar nun der Bund mehr bezahlen, die L&auml;nder, Kommunen und St&auml;dte allerdings weniger bezuschussen &#8211; den Hartz-IV-Empf&auml;ngern und ihren Kindern aber bliebe im Endeffekt nicht mehr Geld als zuvor und folglich auch keine Verbesserung der Teilhabechancen.</p>
<h5>5. Daten&shy;schutz&shy;recht&shy;liche Impli&shy;ka&shy;ti&shy;onen und Entstehung panop&shy;ti&shy;scher Effekte</h5>
<p>&Uuml;beraus problematisch stellt sich schlie&szlig;lich der Umgang mit den im Zusammenhang mit einem Chipkartensystem anfallenden Daten dar. &Uuml;ber die rechtliche Ausgestaltung eines solchen Systems wurde vom BMAS bisher noch nichts bekannt gegeben. Hier allerdings stellen sich eine Menge kritischer Fragen &#8211; von der Erhebung, Speicherung und &Uuml;bermittlung der Daten &uuml;ber Zugriffs- und Nutzungsbefugnisse bis hin zur technischen Umsetzung (Datensicherheit). Welche Daten werden gesammelt und wie an wen weitergegeben? Wie lange werden die Daten gespeichert? Wer hat Zugriff? Wie werden die Daten vor unbefugten Zugriffen gesch&uuml;tzt? &#8230;</p>
<p>Im Vorschlag des BMAS wird immer wieder die &#8218;Vernetzung&#8216; durch sogenannte &#8218;B&uuml;ndnisse vor Ort&#8216; betont. Das bedeutet neben einer starken formellen sozialen Kontrolle der Eltern und Kinder auch, dass die anfallenden Daten zwischen vielen Beteiligten ausgetauscht, und und unter Umst&auml;nden auch zweckentfremdet genutzt und missbraucht werden.</p>
<p>Besonders kritikw&uuml;rdig erscheint dabei die Rolle, die die Jobcenter &#8211; als staatliche Agenten der Abwicklung und Kontrolle &#8211; in diesem Netz aus staatlichen und privaten Akteuren einnehmen sollen. Da hier im Endeffekt alle F&auml;den zusammen laufen, muss davon ausgegangen werden, dass hier auch alle m&ouml;glichen Daten &#8218;h&auml;ngen bleiben&#8216; und gegebenenfalls sogar eine zentrale Datenspeicherung in den Jobcentern angedacht ist.&nbsp;</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">Da zur Infrastruktur der Bildungskarte noch nichts Konkretes verlautbart wurde, kann es zwar nicht mit Sicherheit gesagt werden, jedoch ist eine immense Datensammlung zu bef&uuml;rchten. M&ouml;glich scheint sie hier auf jeden Fall zu sein. Und damit nicht genug: Auch &uuml;ber eine Verkn&uuml;pfung mit anderen Datens&auml;tzen (z.B. der Daten von Eltern und Kindern) muss in diesem Kontext nachgedacht werden.&nbsp;</p>
</blockquote>
<p>Leider ist auch beim Bildungskarten-Vorschlag aus dem BMAS nichts von Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu sp&uuml;ren. Aus dem Ministerium h&ouml;rt man nur von der Anschlussf&auml;higkeit der Karte und dass bald alle (Kinder) sie bekommen sollen. Dabei sollte immer auch mitbedacht werden, dass es bei den Betroffenen infolge der entstehenden (oder auch nur der vermeintlich entstehenden) Datensammlungen zu &#8218;vorgreifenden&#8216; Verhaltensanpassungen und der Internalisierung von Normen kommen kann. Solche sogenannten &#8218;panoptischen Effekte&#8216; kommen einer Selbstzensur, die sich an den Erwartungen der &#8218;&Uuml;berwachenden&#8216; ausrichtet, gleich. Sie bedeuten unter Anderem f&uuml;r jeden einzelnen allt&auml;gliche indirekte Zw&auml;nge und Freiheitsbegrenzungen &#8211; und sp&auml;testens hier muss man sich die Frage stellen, ob eine Chipkarte ein solches (pers&ouml;nliches wie gesellschaftliches) Risiko wert ist.</p>
<p><b><i>Aufgrund der vorgebrachten Bedenken gegen eine Bildungschipkarten-Infrastruktur w&auml;re es besser, man w&uuml;rde von diesem Modell Abstand nehmen und sich stattdessen lieber den wirklich dr&auml;ngenden Fragen der Existenzsicherung widmen, um diese transparent, realit&auml;tsgerecht und vor allem zum Wohl der Kinder zu gestalten.</i></b></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/mehr-teilhabe-dank-chipkarte/">Mehr Teilhabe dank Chipkarte?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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