
Vom „Herbst der Reformen“ zum Winter der sozialen Eiseskälte: Warum der Wohlfahrtsstaat und die Demokratie akut gefährdet sind
Bundeskanzler Merz stimmte die Bevölkerung im Sommer 2025 auf einen „Herbst der Reformen“ und bevorstehende Kürzungen im System der sozialen Sicherung ein. Christoph Butterwegge kritisiert diese neoliberale Aushöhlung des Sozialstaates. In seiner Analyse kommt er zu dem Schluss, dass von den 13 Gesetzen, die im Laufe von 20 Jahren mehr oder weniger gravierende Änderungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende vorgenommen haben, die aktuelle Rückabwicklung des Bürgergeldes wahrscheinlich die folgenschwerste sein wird. Während Reiche und Hyperreiche großzügige Steuergeschenke erhalten und der Militäretat anschwillt, wird so gleichzeitig eine Front gegen Transferleistungsempfangende eröffnet, die mit der neuen Grundsicherung in eine Sanktionsspirale gelangen.
Seit dem Bruch der Ampelkoalition am 6. November 2024 häuften sich die Anzeichen dafür, dass der außen-, energie- und militärpolitischen Zeitenwende, vom damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz zu Beginn des Ukrainekrieges ausgerufen, eine wirtschafts-, finanz- und sozialpolitische Zeitenwende folgen würde. Das erste Opfer dieser Entwicklung bildete mit der Kindergrundsicherung ein familien- und sozialpolitisches Prestigeprojekt von Bündnis 90/Die Grünen und SPD, das zwar seinen Niederschlag im Koalitionsvertrag mit der FDP gefunden hatte, dann aber von dieser Partei und ihrem damaligen Vorsitzenden, Bundesfinanzminister Christian Lindner, über zwei Jahre lang torpediert, unter Hinweis auf die zu erwartenden Kosten geschrumpft und schließlich ganz zu Fall gebracht worden war (vgl. Butterwegge 2024a: 170ff.).
Hatten die Unionsparteien und der frühere BlackRock-Manager Friedrich Merz als ihr gemeinsamer Kanzlerkandidat im Wahlkampf eine höhere Staatsverschuldung noch vehement abgelehnt und die „Schuldenbremse“ (Art. 109 Abs. 3 GG) als Kern der Staatsräson entschlossen verteidigt, so vollzogen sie unmittelbar nach der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 eine fiskalpolitische Kehrtwende, die ihnen den Vorwurf des Wortbruchs und der Wählertäuschung eintrug. Unter ausdrücklicher Berufung auf die Provokationen Donald Trumps sowie dessen Bemühungen um eine Waffenruhe mit anschließendem Friedensschluss zwischen Russland und der Ukraine ließen CDU, CSU und SPD noch vor der Konstituierung des 21. Deutschen Bundestages (mit zu ihren Ungunsten veränderten Mehrheitsverhältnissen) das eigentlich aufgelöste, kaum mehr zu Richtungsentscheidungen solcher Tragweite legitimierte Parlament eine Aufweichung der Schuldenbremse für Rüstungsausgaben und ein kreditfinanziertes Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für öffentliche Infrastrukturinvestitionen beschließen.
Davon sollen (auf massives Drängen der zur Mehrheitsbildung benötigten Bündnisgrünen) 100 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds fließen. Verteidigungsausgaben, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts überschreiten, sind von der Kreditsperre im Grundgesetz ausgenommen. Eine solche Privilegierung der Rüstung gegenüber anderen Staatsausgaben gibt es sonst nur in faschistischen und Militärdiktaturen. Sie stellt eine verfassungspolitische Militarisierung der Gesellschaft dar und wird auf Pump finanziert, was Antimilitarist*innen von „Kriegskrediten“ sprechen lässt. An dem Sondervermögen, das zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur, Bildungseinrichtungen und Digitalisierungsmaßnahmen ermöglichen soll, werden auch die Bundesländer mit 100 Milliarden Euro beteiligt. Durch eine gleichzeitig beschlossene Reform der Schuldenbremse erhalten die Länder den gleichen Neuverschuldungsspielraum wie der Bund (0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts).
Finanzschwache als Hauptleidtragende der Regierungspolitik
Hatten sich die Spitzenpolitiker*innen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei der Vorstellung ihres Koalitionsvertrages am 24. November 2021 noch medienwirksam als „Fortschrittskoalition“ inszeniert, so machten CDU, CSU und SPD im Grunde keinen Hehl aus ihrer Bildung einer Rückschrittskoalition. Die ideologische Basis der amtierenden Bundesregierung bildet der Neoliberalismus mit seiner Richtschnur, mehr „Leistungsgerechtigkeit“ durch Belohnung der Leistungsträger*innen und Schlechterstellung der Transferleistungsbeziehenden herzustellen und den eigenen „Wirtschaftsstandort“ durch Deregulierung, Privatisierung und Flexibilisierung wettbewerbsfähiger (als die Konkurrenten auf den Weltmärkten) zu machen.
Leistung und Wettbewerbsfähigkeit waren die Signalworte des am 8. März 2025 beschlossenen Sondierungspapiers wie auch des am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrages, in dem sie jeweils 146 Mal vorkommen. Es scheint, als wäre dieses Dokument kurz nach der Jahrtausendwende entstanden, das heißt auf dem Gipfelpunkt des Neoliberalismus, der heute von zahlreichen Kommentator*innen für tot erklärt wird, obwohl er durch seine Normalisierung in fast alle Lebensbereiche eingedrungen ist (vgl. Butterwegge/Lösch/Ptak 2017). Dass die Kapitalverwertungsinteressen der Wirtschaft beziehungsweise von (großen) Unternehmen ganz oben auf der Regierungsagenda stehen, zeigt ein Blick in den Koalitionsvertrag (CDU/CSU/SPD 2025), der den Titel Verantwortung für Deutschland trägt.
Wie die populäre Denkfigur der Abschreckung im militärpolitischen Bereich zu einem Wettrüsten zwischen den Staaten führt, so führt die wahnhafte Fixierung auf Wettbewerbsfähigkeit im wirtschafts- und finanzpolitischen Bereich zu einem Steuersenkungswettlauf der Staaten, bis diese im Extremfall den Unternehmern noch Geld dafür zahlen müssen, dass sie etwas unternehmen. Während die Abschreckungsideologie primär den ökonomisch Starken nützt, die von Kurssteigerungen der Rüstungskonzerne profitieren, nützt die neoliberale Standortlogik reichen Wirtschaftsstandorten, weil sie darauf basiert, schwächeren Mitbewerbern etwas vom gemeinsamen Kuchen abzuschneiden.
Angesichts der Exportlastigkeit von Deutschlands Industrie wäre es viel sinnvoller gewesen, die unberechenbare Außenwirtschaftspolitik (willkürliche Verhängung von Schutzzöllen) des US-Präsidenten mit einer Stärkung der Binnenkaufkraft zu beantworten. John Maynard Keynes folgend, sollte man die Nachfrage- statt der Angebotsseite stärken und durch eine deutliche Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns sowie der Sozialtransfers die Geringverdiener*innen und die Menschen im Transferleistungsbezug materiell besserstellen, weil sie das zusätzliche Einkommen zeitnah ausgeben und dadurch die Konjunktur ankurbeln würden. So könnte man die Unternehmen – viel eher als mit Steuervergünstigungen und Direktsubventionen – veranlassen, mehr zu investieren, um die wachsende Nachfrage zu befriedigen.
Soziales, Bildung und Kultur haben für CDU, CSU und SPD einen deutlich geringeren Stellenwert als die Ökonomie. Da wundert es kaum, dass die Stärkung der „Attraktivität Deutschlands als Reiseziel“ und die Förderung der Tourismusindustrie im Koalitionsvertrag vor dem Sozialstaatskapitel stehen, das wiederum mit Ausführungen zur „Arbeits- und Fachkräftesicherung“ beginnt (vgl. CDU/CSU/SPD 2025: 13).
Schon im Vorgriff auf eine Kommission zur Sozialstaatsreform, die der Bund gemeinsam mit Ländern und Kommunen einzusetzen gedachte (vgl. hierzu und zum Folgenden: CDU/CSU/SPD 2025: 15ff.), vereinbarten die Regierungsparteien, das bestehende Bürgergeldsystem zu einer „neuen Grundsicherung“ für Arbeitsuchende umzugestalten. Von den wenigen Verbesserungen und Erleichterungen für Leistungsberechtigte, die mit der Bürgergeld-Reform von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verbunden waren (vgl. Butterwegge 2023: 121ff.), werden die meisten wieder abgeschafft. Zwar blieb die von „Regelsatz“ in „Regelbedarf“ umbenannte Geldleistung trotz anderslautender Forderungen führender Unionspolitiker und des CDU-Wirtschaftsrates von Kürzungen letztlich verschont, beseitigt wurde aber der Anpassungsmechanismus, mit dem die Ampelkoalition dafür gesorgt hatte, dass inflationäre Entwicklungen der Lebenshaltungskosten von Menschen im Transferleistungsbezug schneller als bis dahin Berücksichtigung fanden.
Entfallen sollte die Karenzzeit für Vermögen, von denselben Regierungsparteien während der Covid-19-Pandemie im März 2020 eingeführt, um materiell bessergestellten, aber in Not geratenen Facharbeiter*innen und (Solo-)Selbstständigen den Hartz-IV-Zugang zu erleichtern. Ähnliches gilt hinsichtlich der Karenzzeit für die Unterkunftskosten: Wenn das Jobcenter die Miete oder die Heizkosten von Arbeitsuchenden für „unverhältnismäßig hoch“ hält, sollte es keine Karenzzeit dafür mehr geben. Selbst viele Angehörige der Mittelschicht, die bisher nie Angst vor Armut hatten, mussten wegen des Ukrainekrieges, der anschließenden Energiepreisexplosion und der Inflation allerdings jeden Cent dreimal umdrehen. Umso unverständlicher war, dass vor allem CDU und CSU die genannten Regelungen jetzt nicht mehr für notwendig hielten.
Ein wichtiger Kerngedanke der Bürgergeld-Reform, von dem sich CDU, CSU und SPD verabschiedet haben, war die Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung – nicht zuletzt begriffen als notwendige Qualifizierung von Transferleistungsbeziehenden für den Arbeitsmarkt, auf dem erklärtermaßen Fachkräfte fehlen. Stattdessen führt die schwarz-rote Koalition unter Merz den Vermittlungsvorrang in abgeschwächter Form wieder ein, der bei Hartz IV bewirkt hatte, dass selbst kurz vor dem Abitur stehende Kinder einer alleinerziehenden Mutter im Sozialgeldbezug vom zuständigen Jobcenter aus dem Gymnasium heraus in einen McJob hineingezwungen werden konnten.
Mitwirkungspflichten und Sanktionen sollten „im Sinne des Prinzips Fördern und Fordern“ verschärft werden: „Bei Menschen, die arbeiten können und wiederholt zumutbare Arbeit verweigern, wird ein vollständiger Leistungsentzug vorgenommen“ (CDU/CSU/SPD 2025: 17). Einvernehmen war zwischen den Regierungsparteien darüber erzielt worden, dass die im Volksmund „Hartz IV“ genannte Grundsicherung für Arbeitsuchende in modifizierter Gestalt zurückkehren und es arbeitsmarkt- wie sozialpolitisch vorwärts in die Vergangenheit gehen sollte.
Nichts kann für ein neues Regierungsbündnis, das mit demokratischen oder sozialen Richtungsvorgaben der Verfassung hadert, entlarvender sein als ein schriftliches Bekenntnis, sich an das Grundgesetz halten zu wollen, wie es CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag festhielten: „Für die Verschärfung von Sanktionen werden wir die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beachten“ (CDU/CSU/ SPD 2025: 17). In seinem Hartz-IV-Sanktionsurteil vom 5. November 2019 (Az. 1 BvL 7/16) hatte das Bundesverfassungsgericht, gestützt auf Art. 1 Abs. 1 GG zur Würde des Menschen und das Sozialstaatsgebot von Art. 20 Abs. 1 GG, ausdrücklich erklärt, dass ein vollständiger Leistungsentzug nur zu rechtfertigen ist, wenn eine existenzsichernde und zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund willentlich verweigert wird, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten.
War die Ampelkoalition nicht zuletzt daran gescheitert, dass sich die FDP-Bundestagsfraktion im Unterschied zu ihren Kabinettsmitgliedern geweigert hatte, mit dem sogenannten Rentenpaket II das derzeitige Sicherungsniveau vor Steuern in Höhe von 48 Prozent bis zum 1. Juli 2040 zu garantieren, so versprachen CDU, CSU und SPD (2025: 19) nunmehr wenigstens, es gesetzlich bis zum Jahr 2031 abzusichern. 18 von den Massenmedien als „Rentenrebellen“ bezeichnete junge Unionsabgeordnete hielten die Belastung des Bundeshaushaltes jedoch für zu hoch, wenn das Sicherungsniveau vor Steuern anschließend nicht sofort um einen Prozentpunkt abgesenkt würde, ganz so, als wäre der „Nachhaltigkeitsfaktor“ gar nicht ausgesetzt gewesen. Trotz der knappen Mehrheit im Bundestag brachte die CDU/CSU/SPD-Koalition das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten, welches die Verlängerung der „Haltelinie“ und die Ausweitung der „Mütterrente“ (Berücksichtigung von drei Entgeltpunkten für alle vor 1992 geborenen Kinder) regelt, am 5. Dezember 2025 durch den Bundestag und anschließend durch den Bundesrat. Die sich dadurch ergebenden Mehrausgaben sollen aus Steuermitteln finanziert werden. Das „Rentenpaket 2025“ enthielt außerdem die „Aktivrente“ genannte Steuerbefreiung eines Monatseinkommens bis 2.000 Euro für im Ruhestand weiterarbeitende Beschäftigte und das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, mit dem die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Geringverdiener*innen gefördert werden soll.
Neben dem kollektiven Solidarsystem der Gesetzlichen Rentenversicherung, das sich mehr als ein Jahrhundert lang bewährt, zahlreiche Wirtschaftskrisen und zwei Weltkriege überdauert hat, nahm sich die CDU/CSU/SPD-Koalition vor, durch Einführung der „Frühstart-Rente“ ein individuelles Ansparmodell zu etablieren, das die Altersvorsorge von der Entwicklung an den Finanzmärkten abhängig macht:
„Wir wollen für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen. Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann anschließend bis zum Renteneintritt durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag weiter bespart werden. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein.“ (CDU/CSU/SPD 2025: 19)
Nicht bloß wegen der zusätzlichen Kapitalmarktrisiken, sondern auch aus Gerechtigkeitsgründen und wegen des Sozialstaatsgebotes im Grundgesetz spricht nichts dafür, in Form einer Rentenpolitik nach dem Gießkannenprinzip aus Steuermitteln ein Altersvorsorgedepot auch für die Sprösslinge von Wohlhabenden, Reichen und Hyperreichen zu schaffen, deren Sicherheit im Alter schon aufgrund eines Steuersystems gewährleistet ist, das ihre Eltern weitgehend schont. Einer verbesserten Altersvorsorge bedürfen hingegen die Kinder aus sozial benachteiligten Familien, sofern aus ihnen arme Erwachsene werden, die als Geringverdiener*innen, prekär Beschäftigte oder Transferleistungsbeziehende nicht genügend Rentenanwartschaften erwerben. Profitieren dürften von der Frühstart-Rente allerdings hauptsächlich Finanzmarktakteure, neben Broker*innen und Investmentbanker*innen vornehmlich solche, deren Anlageportfolio unverhoffte Kursgewinne durch zusätzliche, langfristige und milliardenschwere Anlagen des Staates verzeichnen kann. Wie risikoreich ein solches System verglichen mit der umlagefinanzierten, lohn- und beitragsbezogenen Rente trotzdem ist, haben die weltweiten Börsenturbolenzen nach der Verhängung von Schutzzöllen durch Trump abermals gezeigt.
Der Bismarck’sche Sozialstaat als Sündenbock und finanzieller Steinbruch der Bundesregierung
Bundeskanzler Merz stimmte die Bevölkerung im Sommer 2025 durch prägnante Formulierungen auf einen „Herbst der Reformen“ und bevorstehende Kürzungen im System der sozialen Sicherung ein. Auf dem Landesparteitag der niedersächsischen CDU in Osnabrück sagte er am 23. August: „Der Sozialstaat, wie wir ihn heute haben, ist mit dem, was wir volkswirtschaftlich leisten, nicht mehr finanzierbar.“ Zwar hatte Merz womöglich recht, wenn die von ihm geführte Regierung den Einzelplan 14 (Wehretat) von knapp 52 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf 152,8 Milliarden Euro im Jahr 2029 nahezu verdreifacht, ohne dass sie irgendwelche Steuern erhöht. Aber ohne eine übertriebene Vergrößerung der Bundeswehr und gigantische Rüstungsprojekte, die man über Kredite finanziert, wodurch damit zwangsläufig verbundene Zins- und Tilgungslasten enorm steigen, erweist sich der Sozialstaat als zukunftsfähig.
Die vor allem in der unteren Mittelschicht grassierenden Existenzsorgen und Abstiegsängste erzeugen Sozialneid nach unten, wenn maßgebliche Entscheidungsträger*innen in Regierung und Parlament den von Reichskanzler Bismarck begründeten, über 140 Jahre alten deutschen Sozialstaat zum Sündenbock für ihre verfehlte Politik und zum finanziellen Steinbruch machen, in dem sich angeblich zweistellige Milliardensummen „einsparen“ lassen. Auch in den Massenmedien wird der in tiefen Krisen und historischen Umbruchsituationen bewährte Sozialstaat heute zum Sanierungsfall erklärt.
Dass „nicht nur beim Bürgergeld die Kosten aus dem Ruder laufen“, wie Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 16. September 2025 auf dem 83. Deutschen Fürsorgetag in Erfurt behauptete, ist aber eindeutig falsch. Wenn man das deutsche Bruttoinlandsprodukt, die wegen der Preisinflation ebenfalls gestiegenen Steuereinnahmen und/oder den inzwischen erheblich höheren Staatshaushalt berücksichtigt, reichen die Kosten für das Bürgergeld gar nicht an die staatlichen Ausgaben für Hartz IV vor zehn oder 15 Jahren heran. Vielmehr ist der Anteil der Ausgaben für die „alte“ Grundsicherung für Arbeitsuchende (bis 2022: Hartz IV; ab 2023: Bürgergeld) am Bundeshaushalt zwischen 2014 und 2024 von 14 auf 10 Prozent zurückgegangen. Das bei der Hans-Böckler-Stiftung angesiedelte Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung kommt in seiner Untersuchung der Sozialausgaben zu dem Schluss, dass deren Entwicklung im historischen und internationalen Vergleich unauffällig ist (vgl. Dullien/Rietzler 2024).
Trotzdem überboten sich Politiker*innen, Ökonom*innen und Publizist*innen mit Rufen nach „schmerzhaften Reformen“, durch die statt der Armut letzten Endes die Armen bekämpft werden. Als „mutiger Reformer“ galt ihnen nicht mehr, wer als Regierungspolitiker*in gegen den erklärten Willen der ökonomisch und politisch Mächtigen im Land soziale Verbesserungen für abhängig Beschäftigte, Arbeitslose und Rentner*innen durchsetzte, sondern wer im Einklang mit den Wirtschaftslobbyist*innen und der von ihren Leitmedien veröffentlichten Meinung eine weitere Verschlechterung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Millionen Menschen herbeiführen möchte.
Lars Klingbeil, Vizekanzler, Finanzminister und SPD-Vorsitzender, lobte den früheren Bundeskanzler Gerhard Schröder der ZEIT zufolge (Schieritz 2025), weil er „mutige Reformen angepackt“ habe, und TV-Talkmasterin Caren Miosga vertrat in ihrer Sendung Deutschland im Herbst: Wo bleibt der Ruck für Reformen, Herr Bundeskanzler? mit Merz als alleinigen Gast am 5. Oktober 2025 sogar die Auffassung, Schröder sei der einzige Bundeskanzler, der „echte Sozialreformen“ durchgeführt habe. Der Journalist Konstantin von Hammerstein wurde im Spiegel noch deutlicher: „Schröder hatte den Mut zum Risiko, den Merz bisher vermissen lässt“ (Hammerstein 2025). Da vergisst oder verzeiht man ihm für einen Moment sogar seine skurrile Männerfreundschaft mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin. Dass die „Agenda 2010“ mitsamt den Hartz-Gesetzen jetzt als Vorbild für eine „Agenda 2030“ herhalten muss, ist da nur folgerichtig.
Zugrunde liegt dem Reformdrang die steile These, dass Wohlfahrtsstaatlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit einander ausschließen. Dabei entfalten abhängig Beschäftigte ihre Arbeitsproduktivität nicht unter Druck, sondern nur dann optimal, wenn sie und ihre Familie sozial abgesichert sind. Angst vor Armut und sozialem Abstieg schafft keine intrinsische Motivation, die mehr Innovation ermöglicht, sondern führt eher zu Resignation und in die wirtschaftliche Depression.
Reichtumsförderung statt Armutsbekämpfung: Steuer- und Sozialstaat im „Herbst der Reformen“
Einkommensarmut dringt seit geraumer Zeit bis in die Mitte der Gesellschaft vor. Im Jahr 2019 lag die Armuts(risiko)quote auf der Datengrundlage des Mikrozensus-Kernprogramms, der größten und seriösesten Sozialstatistik unseres Landes, bei 15,9 Prozent. Das waren damals mehr als 13,2 Millionen Menschen, die als armutsgefährdet galten. Präziser ausgedrückt, waren sie einkommensarm, weil Alleinstehende damals mit weniger als 1.074 Euro im Monat auskommen mussten. Im Jahr 2024, nach all den Krisen, die als Katalysatoren der sozialen Spaltung wirkten – der Covid-19-Pandemie, der Energiepreisexplosion durch den Ukraine-Krieg und der Inflation (vgl. Butterwegge 2024a) – soll die Armutsrisikoquote – inzwischen nach dem vom Statistischen Bundesamt bevorzugten Mikrozensus-SILC gemessen – bei nur noch 15,5 Prozent und knapp 13 Millionen betroffenen Menschen liegen. Demnach wäre die Armutsbetroffenheit gesunken. Das erscheint jenen Personen, die sich an die früheren Zahlen (aus dem Mikrozensus-Kernprogramm) erinnern, absurd. Tatsächlich ist die vom Statistischen Bundesamt nicht mehr veröffentlichte Quote weiter auf 16,5 Prozent gestiegen. Man kann also von rund 14 Millionen Menschen ausgehen, die, wenn sie alleinstehend sind, weniger als 1.381 Euro im Monat zur Verfügung haben.
Zugleich wachsen der Reichtum und das Privatvermögen einer kleinen Minderheit: Die fünf reichsten deutschen Familien – Albrecht/Heister, Boehringer/von Baumbach, Kühne, Quandt/Klatten und Schwarz – besitzen zusammen etwa 250 Milliarden Euro und damit mehr als die ärmere Hälfte der Bevölkerung, sprich: weit über 40 Millionen Menschen (vgl. Butterwegge 2024b: 189f.). Knapp 40 Prozent der Bevölkerung haben dagegen überhaupt kein nennenswertes Vermögen (vgl. Fratzscher 2016: 154). In der wohlhabenden, wenn nicht gar reichen Bundesrepublik leben rund 30 Millionen Menschen – streng genommen – von der Hand in den Mund, weil ihnen Rücklagen fehlen, die man in einer finanziellen Krisensituation braucht.
Dass relative Einkommensarmut häufiger in absolute, extreme und existenzielle Armut (Wohnungs- und Obdachlosigkeit) umschlägt, während sich beinahe unvorstellbarer Reichtum in wenigen Händen konzentriert, ist einer Regierungspolitik geschuldet, die den Steuer- und den Sozialstaat über Jahrzehnte hinweg in einen Schraubstock zwingt. Einerseits wurden alle Besitz-, Kapital- und Gewinnsteuern entweder abgeschafft wie die Börsenumsatz- und die Gewerbekapitalsteuer, einfach nicht mehr erhoben wie die Vermögensteuer seit 1997 oder die entsprechenden Steuersätze massiv gesenkt (vgl. Hentschel/Eibl 2024: 110ff.; Jirmann 2024: 45ff.). Andererseits wurden die Unterstützungsleistungen für Bedürftige gestrichen oder drastisch beschnitten (vgl. Butterwegge 2018b: 113ff.).
Am 26. Juni 2025 hat der Bundestag das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beschlossen. Diesen noch konkurrenzfähiger auf den Weltmärkten zu machen ist das Leitmotiv der CDU/CSU/SPD-Koalition. Merz und Klingbeil gehen von der Grundüberzeugung aus, dass man nur die Gewinnerwartungen der (großen) Unternehmen verbessern muss, um den Konjunkturmotor in Schwung zu bringen. Dadurch – so hofft man allen Ernstes – lasse sich „Wohlstand für alle“ schaffen, wie es die Präambel ihres Koalitionsvertrages in Anlehnung an Ludwig Erhard verspricht.
Gemäß der neoliberalen Standortlogik, von der sich CDU, CSU und SPD leiten lassen, erscheint es folgerichtig, dass sie als erste wichtige Maßnahme nach ihrer Regierungsübernahme den „Investitionsbooster“ umsetzten. Eine degressive „Turbo-Abschreibung“ auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens von je 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027 verschafft großen Unternehmen höhere Gewinne, die anschließend geringer besteuert werden, weil der Körperschaftsteuersatz ab 2028 in fünf Jahresschritten von 15 auf 10 Prozent sinkt. Die für den Bund dadurch allein in dieser Legislaturperiode entstehenden Kosten betragen nach Regierungsangaben über 45 Milliarden Euro.
Zum Vergleich: Unter dem christdemokratischen Bundeskanzler Helmut Kohl betrug die Körperschaftsteuer, gewissermaßen die Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften (AGs und GmbHs), noch 30 respektive 45 Prozent, je nachdem, ob die Gewinne ausgeschüttet oder einbehalten wurden. Demnächst müssen selbst hochprofitable Konzerne kaum noch Steuern zahlen, wenn sie die Gewerbesteuer durch eine Verlagerung des Firmensitzes in eine Steuerdumping betreibende Gemeinde minimieren.
Auch das nächste steuerpolitische Gesetzgebungsverfahren der CDU/CSU/SPD-Koalition bezweckte keine materielle Besserstellung von Menschen im Niedriglohnsektor oder Transferleistungsbezug, sondern eine Verbesserung der Gewinnaussichten von Unternehmen. Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurde die Umsatzsteuer von Restaurants und Hotels für Speisen dauerhaft von 19 auf sieben Prozent reduziert, was vor allem der Systemgastronomie (große Fast-Food-Ketten, die teilweise über hundert Millionen Euro mehr Gewinn erwarten, wenn sie die Steuersenkung nicht an ihre Kunden weitergeben) und sonst eher besserverdienenden Konsument*innen zugutekommt, die es sich leisten können, häufiger in teure Restaurants zu gehen. Zwischen den Jahren 2026 und 2030 werden dem Staat dadurch etwa 19 Milliarden Euro entgehen, obwohl auf Getränke weiterhin 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden. Unsozial und unökologisch ist auch die Anhebung der für die Zersiedlung der Landschaft mitverantwortlichen, bisher für die ersten 20 Kilometer 30 Cent betragenden Pendlerpauschale auf 38 Cent vom ersten Kilometer an. Denn Besserverdienende profitieren davon aufgrund ihres höheren Steuersatzes bei der Einkommenssteuer mehr als Geringverdiener*innen, die im Extremfall sogar leer ausgehen und keine Steuerersparnis haben. Positiv wirkt demgegenüber geradezu die Anhebung der sogenannten Ehrenamtspauschale und des Übungsleiterfreibetrages.
Während die Wohlhabenden, Reichen und Hyperreichen mit großzügigen Steuergeschenken bedacht wurden, zwingt man die Menschen im Transferleistungsbezug, den Gürtel noch enger zu schnallen. So wurde der Regelsatz des Bürgergeldes von 563 Euro im Monat für Alleinstehende weder im Jahr 2025 erhöht, noch steigt er bis zum 31. Dezember 2026, obwohl sich die Lebenshaltungskosten laufend erhöhen. Betroffen davon sind allein 500.000 alleinerziehende Mütter im Bürgergeldbezug, die am 20. eines Monats oft nicht wissen, ob sie für ihre Kinder noch etwas Warmes auf den Tisch bekommen.
Die „neue Grundsicherung“ – eine arbeitsmarkt- und sozialpolitische Rolle rückwärts
Ausgerechnet in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten brachte das Bundeskabinett eine Woche vor Heiligabend den Gesetzentwurf, mit dem das Bürgergeld abgeschafft und ein härteres Sanktionsregime als bei Hartz IV etabliert wird, auf den Weg. Eigentlich hätte die Beschlussfassung der Bundesregierung über den Gesetzentwurf zur Grundsicherung für Arbeitsuchende früher erfolgen sollen; weil zwei ausgesprochene Hardliner im Kabinett, Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), bei der finalen Ressortabstimmung ihr Veto eingelegt hatten, kam es aber zu einer Verzögerung. Den beiden Unionspolitiker*innen war der ursprüngliche Entwurf aus dem Hause von Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) noch zu lasch formuliert, weil er nach ihrer Meinung eine Hinhaltetaktik der „Totalverweigerer“ durch Bestehen auf einer persönlichen Anhörung zuließ.
Pflichtverletzungen wie die Ablehnung eines Jobangebots, einer beruflichen Weiterbildung oder eines Bewerbungstrainings sollen künftig mit Kürzungen von 30 Prozent der Leistungen beantwortet werden. Wenn ein*e Transferleistungsbezieher*in zwei Termine beim Jobcenter verpasst, bleiben ihm*ihr 30 Prozent der Geldleistung vorenthalten. Nach dem dritten Meldeversäumnis erfolgt ein vollständiger Leistungsentzug, nach dem vierten werden außerdem die Miet- und Heizkosten nicht mehr vom Jobcenter übernommen.
Diese gesetzlich fixierte Sanktionsspirale birgt ein hohes Verelendungsrisiko für Betroffene, die ihre Wohnung verlieren und obdachlos werden können. Die relative Einkommensarmut der Menschen im Transferleistungsbezug schlägt durch die geplanten Sanktionsverschärfungen möglicherweise in absolute, extreme und existenzielle Armut um, was zu einer Bundesregierung passt, deren Steuerpolitik maßgeblich zur Konzentration des Reichtums beiträgt und die allen Umverteilungsforderungen eine Absage erteilt.
Bas will zwar durch eine Härtefallregelung im Gesetz verhindern, dass Menschen, die psychisch beeinträchtigt sind, sanktioniert werden. Leistungsberechtigte, die keinen Telefonanschluss haben und aus Angst vor dem Jobcenter seine Schreiben nicht mehr öffnen, dürften die neue Härte im Umgang mit den Armen jedoch zu spüren bekommen, auch wenn sie kaum dem Bild der „Totalverweigerer“ entsprechen.
Eine zivilisierte Gesellschaft garantiert ihren Mitgliedern das soziokulturelle Existenzminimum auch dann, wenn diese gesetzlich festgelegte Verhaltensnomen missachten. Das unterscheidet sie positiv von faschistischen und Militärdiktaturen, in denen drakonische Strafen und institutionalisierte Gewalt zum Lebensalltag der Menschen gehören. Wenn das Gesetz zur Abschaffung des Bürgergeldes die Menschenwürde und das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes missachtet, folgt dem „Herbst der Reformen“ ein Winter der sozialen Eiseskälte.
Wer als politisch Verantwortlicher heute den Sozialstaat ins Visier nimmt, dessen Leistungsdichte in Frage stellt sowie für Arbeitslose, Arme, Wohnungslose, Behinderte und/oder anderweitig Benachteiligte notwendige Transferleistungen abschaffen oder drastisch kürzen will, ist nicht bloß unsozial und inhuman, sondern gefährdet hierdurch auch – gewollt oder unbewusst – die Demokratie, weil sie erfordert, dass sich alle Mitglieder einer so wohlhabenden Gesellschaft wie unserer aufgrund der ihnen zur Verfügung stehenden beziehungsweise gestellten materiellen Ressourcen gleichberechtigt an demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen beteiligen können, ohne von Existenznot davon abgehalten zu werden. Dies ist bei einer sich in die Mitte der Gesellschaft hinein ausbreitenden Armut und einer wachsenden Ungleichheit nicht der Fall (vgl. Butterwegge 2025).
Der am 8./9. Oktober 2025 in einer Nachtsitzung des Koalitionsausschusses geschlossene Kompromiss zur Abschaffung des Bürgergeldes und zur Einführung der „neuen Grundsicherung“ für Arbeitsuchende war im Grunde eine Kapitulation der SPD, die ihr arbeitsmarkt- und sozialpolitisches Prestigeprojekt, mit dem sie Hartz IV in der Ampelkoalition hatte „überwinden“ wollen, nach einer beispiellosen Hetzkampagne gegen das Bürgergeld und eine kleine Gruppe seiner Beziehenden, die als „Totalverweigerer“ verteufelt wurden, preisgab. Umso lauter war das Triumphgeschrei führender Unionspolitiker*innen, die aus ihrer Freude über das Ende des Bürgergeldes, in dem sie fälschlicherweise eine Variante des bedingungslosen Grundeinkommens sahen, keinen Hehl machten. Voll des Lobes war mit BILD auch das größte deutsche Boulevardblatt, das es im Aufmacher am 10. Oktober auf die Kurzformel Merz streicht Faulpelzen Bürgergeld brachte.
Es war dem Boulevard mit Unterstützung von marktfixierten Ökonom*innen, konservativen Politiker*innen und Rechtspopulist*innen gelungen, eine Diskursfront zwischen abhängig Beschäftigten und Menschen im Transferleistungsbezug zu errichten, indem Letztere als „faul“ und „arbeitsscheu“, wenn nicht als „Totalverweigerer“, „Sozialschmarotzer“ und potenzielle Betrüger*innen diffamiert wurden.
Auch sozialdemokratische Reformbefürworter*innen argumentierten, dass gerade die oft hart arbeitenden Bezieher*innen niedriger Einkommen demoskopischen Untersuchungen zufolge für mehr Druck auf Transferleistungsbeziehende und schärfere Sanktionen eintreten. Allerdings fragt sich, ob eine der Solidarität und der sozialen Gerechtigkeit verpflichtete Partei ihre Regierungspolitik nach den Resultaten von Meinungsumfragen ausrichten darf oder ob sie nicht besser die ökonomischen und sozialen Interessen ihrer Wählerklientel zugrunde legt. Die SPD hätte gut daran getan, der falschen Frontlinie zwischen Leistungsbereiten und Leistungsberechtigten durch Betonung der gemeinsamen Interessen von Arbeitenden, Niedriglöhner*innen und Transferleistungsbezieher*innen entgegenzutreten. Schließlich ist fast jede*r Lohnabhängige nur eine Kündigung oder eine schwere Krankheit vom Transferleistungsbezug entfernt.
Weil die SPD den Gegensatz von Kapital und Arbeit mittlerweile kaum mehr thematisiert, sondern in der Regierungsverantwortung lieber tabuisiert, gelang es ihren politischen Antipoden, einen Antagonismus zwischen Beschäftigten und Menschen im Transferleistungsbezug zu konstruieren. Mit der neuen Sozialfigur des „Totalverweigerers“ wurde ein Feindbild aufgebaut, mit dem es Neoliberalen, Konservativen sowie Rechtspopulist*innen und -extremist*innen gelang, die Gesellschaft in „Leistungsträger“ und „Leistungsverweigerer“ zu spalten. SPD und Gewerkschaften traten dieser falschen Frontstellung nicht konsequent entgegen. Vielmehr schloss sich die SPD-Führung der Missbrauchskampagne am Ende immer mehr an und verschaffte ihr sogar noch einen rassistischen Akzent, indem sie unter Verweis auf Duisburg (Wahlkreis der früheren Bundestagspräsidentin Bas) von „mafiösen Strukturen“ sprach und den angeblich massenhaften Sozialbetrug von häufig in heruntergewirtschafteten „Schrottimmobilien“ hausenden Bulgar*innen und Rumän*innen skandalisierte.
Von den 13 Gesetzen, die im Laufe von 20 Jahren mehr oder weniger gravierende Änderungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende vorgenommen haben, ist die von CDU/CSU und SPD verabredete Rückabwicklung des Bürgergeldes wahrscheinlich die folgenschwerste. Denn dadurch erhöht die Bundesregierung nicht bloß den Druck auf Langzeiterwerbslose, jeden Job anzunehmen, sondern baut auch eine weitere Drohkulisse gegenüber Belegschaften, Betriebsräten und Gewerkschaften auf, die unter dem Damoklesschwert von Hartz V, wie man die neue Grundsicherung nennen sollte, gezwungen sein könnten, schlechtere Arbeitsbedingungen und niedrigere Löhne zu akzeptieren.
Hartz IV hatte als Disziplinierungsinstrument für die Beschäftigten gewirkt, mit dem Deutschlands Niedriglohnsektor zum größten dieser Art in Europa wurde (vgl. Butterwegge 2018a: 115ff.). Zwar verkleinerte sich der Niedriglohnsektor durch die Einführung und mehrfache Erhöhung des Mindestlohns wieder, nunmehr droht aber seine weitere Expansion. Nicht zufällig erreichte der Dax nach Bekanntwerden der Beschlüsse des Koalitionsausschusses, einem Schwarzen Tag für den Sozialstaat, einen historischen Höchststand.
Prof. Dr. Christoph Butterwegge, geboren 1951, war von 1998 bis 2016 Hochschullehrer für Politikwissenschaft an der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Wichtige Buchveröffentlichungen: „Die zerrissene Republik“ (2020), „Deutschland im Krisenmodus“ (2024) und „Umverteilung des Reichtums“ (2024).
Literatur
Butterwegge, Christoph 2018a: Hartz IV und die Folgen. Auf dem Weg in eine andere Republik?, 3. Aufl., Weinheim/Basel.
Butterwegge, Christoph 2018b: Krise und Zukunft des Sozialstaates, 6. Aufl., Wiesbaden.
Butterwegge, Christoph 2023: Bürgergeld und Kindergrundsicherung – Abschaffung oder Abmilderung von Hartz IV, in: Troost, Axel/Hickel, Rudolf/Reuter, Norbert (Hrsg.): Soziale Kipppunkte, bedrohte Existenzen, wachsende Armut. Alternativen zu Geldentwertung und Kaufkraftverlusten, Hamburg, S. 119-137.
Butterwegge, Christoph 2024a: Deutschland im Krisenmodus. Infektion, Invasion und Inflation als gesellschaftliche Herausforderung, Weinheim/Basel.
Butterwegge, Christoph 2024b: Umverteilung des Reichtums, Köln.
Butterwegge, Christoph 2025: Armut und soziale Ungleichheit – eine Gefahr für die Demokratie, in: vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik Nr. 252 = Jg. 64, H. 5, S. 19-31.
Butterwegge, Christoph/Lösch, Bettina/Ptak, Ralf 2017: Kritik des Neoliberalismus, 3. Aufl., Wiesbaden.
CDU/CSU/SPD 2025: Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode, https://www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf.
Dullien, Sebastian/Rietzler, Katja 2024: Die Mär vom ungebremst wachenden Sozialstaat, in: Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung (Hrsg.): IMK Kommentar Nr. 11.
Fratzscher, Marcel 2016: Verteilungskampf. Warum Deutschland immer ungleicher wird, München.
Hammerstein, Konstantin von 2025: So versucht Friedrich Merz aus seinem Loch zu kommen, in: Spiegel-Online vom 09.10.2025, https://www.spiegel.de/politik/deutschland/friedrich-merz-fernsehauftritte-hilft-die-medienoffensive-der-beliebtheit-des-kanzlers-a-c3b8e470-1651-4580-91d3-30f9d3b30e97.
Hentschel, Karl-Martin/Eibl, Alfred (2024): Steuerrevolution. Ein Konzept zur Rückverteilung von Reichtum, zu mehr Gerechtigkeit und Klimaschutz, Hamburg.
Jirmann, Julia 2024: Blackbox Steuerpolitik. Wie unser Steuersystem Ungleichheit fördert, 2. Aufl., Bonn.
Schieritz, Mark 2025: Der schon wieder, in: Die Zeit Nr. 38, https://www.zeit.de/2025/38/herbst-der-reformen-friedrich-merz-agenda-2010-gerhard-schroeder/komplettansicht.