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	<title>Jürgen Seifert Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Hoheitliche Verrufserklärungen?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Jul 2013 21:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Geheimdienste: BfV]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern im Vergleich. Aus: vorgänge 201/202 (1/2-2013), S. 40-50 Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern im Vergleich [Nachdruck aus: vorgänge Nr. 55 &#150; Heft 1/1982, S. 46-60]Problematisch am Verfassungsschutz ist nicht nur, was er im Verborgenen treibt &#150; sondern auch das, was er mit seinen &#132;Erkenntnissen&#147; in der Öffentlichkeit macht. Immer wieder werden [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/201-202/publikation/hoheitliche-verrufserklaerungen-1/">Hoheitliche Verrufserklärungen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern im Vergleich. Aus: vorgänge 201/202 (1/2-2013), S. 40-50</p>
<p>Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern im Vergleich [Nachdruck aus: vorgänge Nr. 55 &#150; Heft 1/1982, S. 46-60]<br />Problematisch am Verfassungsschutz ist nicht nur, was er im Verborgenen treibt &#150; sondern auch das, was er mit seinen &#132;Erkenntnissen&#147; in der Öffentlichkeit macht. Immer wieder werden Organisationen, einzelne Personen oder politische Bewegungen dadurch diskreditiert, dass sie in den VS-Berichten als extremistische oder verfassungsfeindliche Bestrebungen dargestellt werden. Warum diese Berichte eher ein Instrument der politischen Auseinandersetzung (mit Minderheiten) denn der Gefahrendiagnose sind, hat Jürgen Seifert bereits 1982 in den vorgängen beschrieben. Wir drucken hier eine gekürzte Fassung seines Textes ab. Die vollständige Urfassung ist über die Webseite der Zeitschrift abrufbar.</p>
<p>[&#133;] Die Veröffentlichung der Verfassungsschutzberichte erfolgt nicht durch die Verfassungsschutzämter, sondern unter der politischen Verantwortung des Innenministers. Die politische Verantwortlichkeit des Ministers schließt nicht aus, dass solche Berichte janusköpfig sind: Einerseits bleibt der vorgelegte Bericht ein typisches Behördenprodukt und wird von der Öffentlichkeit, anderen Behörden und Gerichten als das Ergebnis systematischer Nachforschungen und als fachlich qualifizierte Aussage angesehen; andererseits enthalten die veröffentlichten Berichte nicht nur politische Wertungen der verantwortlichen Behörde (bzw. des Ministers), sondern werden als Beitrag zur &#132;politischen&#148; oder &#132;geistigen Auseinandersetzung&#147; (1) im Rahmen der sogenannten &#132;Extremistenbekämpfung&#148; angesehen. Die Berichte werden veröffentlicht als Beitrag oder Information zur &#132;Auseinandersetzung&#148; (so immer wieder in den Vorworten der Innenminister), teilweise mit der erklärten Absicht, dass Bürger &#132;selbst aktiv&#148; werden (Bad.-Württ. VSB 1979, Vorwort) und schließlich, um dem Bürger zu zeigen, &#132;wo sein guter Wille unter dem Deckmantel unverfänglicher Zielsetzungen missbraucht werden soll&#148; (Hess. VSB 1980, S. 2).<br />Diese unterschiedlichen politischen Wertungen sollen im folgenden durch den Vergleich verschiedener Berichte nachgewiesen werden. Ein solcher Vergleich liegt bislang nicht vor. Es gibt lediglich Analysen über die Sprache und Entwicklung der vom Bundesminister des Innern herausgegebenen Verfassungsschutzberichte. (2) Der Vergleich der Verfassungsschutzberichte der Länder untereinander und einzelner Länderberichte mit dem des Bundes macht nicht nur deutlich, in welcher Weise unterschiedlich politische Wertungen vorgenommen werden, sondern gibt Aufschlüsse darüber, mit welch unterschiedlichen Methoden die sogenannte Extremistenbekämpfung erfolgt. Da es keine Vorarbeiten gibt, kann der Vergleich nur exemplarisch geführt werden.<br />1. These: Die Veröffentlichung der Verfassungsschutzberichte im Bund und in den Ländern erfolgt innerhalb eines gemeinsamen Rahmens. Zwar werden Akzente unterschiedlich gesetzt; doch kein Verfassungsschutzbericht durchbricht den gemeinsamen Rahmen.<br />Zu diesem Rahmen gehört die Gliederung in Rechts- und Linksextremismus (damit wurde 1975 unter dem Einfluss von Werner Maihofer die Kategorie des Links- und Rechtsradikalismus abgelöst) (3), Spionageabwehr sowie sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern (in NRW: &#132;Ausländerextremismus&#8220;). Diese Kategorien wurden Ende 1976 auf einer Innenminister-Konferenz als &#132;Rahmen für die Berichterstattung über extremistische Bestrebungen&#148; festgelegt (10). Zusätzlich gibt es in einigen Berichten (entsprechend der seit 1973 im Bundesamt für Verfassungsschutz bestehenden Abteilung Terrorismus) einen besonderen Abschnitt &#132;Terrorismus&#148; (Bayern seit VSB 1977; NRW seit VSB 1977; Bund VSB 1978 u. 1979). [&#133;] Daneben gibt es in den meisten Berichten den Unterpunkt Terrorismus oder gewalttätige Auseinandersetzungen bei Ausländern.<br />Die Berichte beschränken sich nicht immer auf eine zurückhaltende, gleichsam wissenschaftliche Darstellung, wie sie beispielsweise der bedeutende deutsch-amerikanische Politikwissenschaftler Franz L. Neumann im US-Dienst 1946 auf der Grundlage von Geheimdienstunterlagen erstellte. (4) Die Berichte enthalten Wertungen, häufig sogar in der Form von Rechtskategorien (etwa &#132;verfassungsfeindlich&#148;) oder Worte, die zugleich rechtliche Bedeutung haben. Diese Wertungen erfolgen in der Regel in Form apodiktischer Feststellungen. Die Verfasser der Berichte lassen zumindest nicht erkennen, dass die den Wertungen zu Grunde liegenden juristischen Würdigungen ohne Kompetenz zu einer rechtlich relevanten Entscheidung getroffen werden. Es gibt nicht einmal den Ansatz dazu, die Kategorie eines abgestuften Verdachts (man denke an die Kategorie des dringenden oder hinreichenden Tatverdachts) aus dem Bereich staatsanwaltlicher Ermittlungsverfahren zu übernehmen.<br />Selbst dann, wenn nicht ausdrücklich eine Einordnung unter der Kategorie &#132;verfassungsfeindliche Zielsetzung und Betätigung&#148; vorgenommen wird (wie neuerdings in mehreren Berichten) bleibt die Tatsache der Erwähnung einer Organisation im Verfassungsschutzbericht und zwar im Abschnitt Rechts- oder Linksextremismus. Eine solche Rubrizierung ist deshalb von Gewicht, weil der Bundesminister des Innern in einem seiner Vorworte zum eigentlichen Bericht ausdrücklich betont hat, dass &#132;ausschließlich solche Organisationen als extremistisch gewertet werden, deren politische Ziele gegen den Kernbestand der freiheitlich demokratischen Grundordnung gerichtet sind&#148; (VSB 1977; ähnlich bereits Werner Maihofer im Vorwort VSB 1974). Auf diese Weise wird Definitionsmacht usurpiert; daran ändert auch die Tatsache nichts, dass im Vorwort des Ministers neuerdings beim Bund und in Hessen betont wird, mit der Erwähnung oder Nichterwähnung im Bericht dürfen &#132;Rechtsfolgen nicht verbunden werden&#148; (VSB 1978 u. 1979; Hess. VSB 1979).<br />Besonders problematisch ist dies bei den Organisationen, die &#8211; punktuell oder grundsätzlich &#8211; bereit sind, mit der als &#132;verfassungsfeindlich&#148; apostrophierten DKP zusammenzuarbeiten oder in deren Vorständen es Mitglieder der DKP gibt. Auf einer Innenminister-Konferenz wurde im Dezember 1976 festgelegt, was unter einer &#132;kommunistisch beeinflussten Organisation&#148; verstanden werden soll. Durch diesen bisher nicht veröffentlichten Beschluss wurde nach Ansicht der Bundesregierung lediglich der &#132;Rahmen für die Berichterstattung über extremistische Bestrebungen&#148; vereinbart; Ziel war es jedoch &#132;nicht, eine einheitliche, Wort gleiche Formulierung in den Jahresberichten des Bundes und der Länder zu erreichen&#148; (BT-Drucksache 8/3615, S. 7). Nach Ansicht der Bundesregierung soll im Verfassungsschutzbericht der &#132;jeweilige kommunistische Einfluss&#8220; dargestellt werden, eine &#132;undifferenzierte Zuordnung der beeinflussten Organisationen&#148; sei jedoch zu vermeiden (ebda.). [&#133;] Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU hält es dagegen für eine &#132;Irreführende Formulierung&#148;, wenn in den Bundesberichten den &#132;demokratisch eingestellten Mitgliedern&#148; zugebilligt wird, in solchen Organisationen &#132;ihre Vorstellungen vertreten zu können&#148; (BT-Drucksache 8/3214, Frage V. 5). [&#8230;]<br />Der gemeinsame Rahmen der Verfassungsschutzberichte beruht nicht nur auf der durch das &#132;Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Fragen des Verfassungsschutzes&#148; festgelegten Verpflichtung zur Zusammenarbeit. Die Einhaltung eines gemeinsamen Rahmens ist zugleich Ausdruck der Tatsache, dass in Fragen des Verfassungsschutzes &#8211; wie im Bereich der &#132;Inneren Sicherheit&#148; generell &#150; im Rahmen der Innenminister-Konferenz gleichsam eine Allparteienkoalition der jetzt im Bundestag vertretenen Parteien besteht, die allerdings Politiker der CDU und CSU nicht hindert, den Rahmen in ihrem Sinne zu verschieben.<br />2. These: Die Unionsparteien versuchen, auf den vom Bundesminister des Innern veröffentlichten Jahresbericht Einfluss zu nehmen. Dies geschieht zum einen durch parlamentarische Anfragen; Grundlage dafür sind Verfassungsschutzberichte und andere Informationen aus einigen Ländern. Zum anderen werden Verfassungsschutzberichte aus Bundesländern, die von der Union regiert werden<br />, als Instrument gehandhabt zur Beeinflussung des Bundesberichtes im Rahmen der &#132;gegenseitigen Erörterung und Abstimmung&#148; des Bundes mit den jeweiligen Landesbehörden.<br />Besonders markant für den Versuch solcher Einflussnahme ist der von der Fraktion der CDU/CSU am 21.2.1975 als Drucksache im Bundestag eingebrachte (Gegen-)&#132;Bericht über rechts- und linksradikale Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1974&#147; (BT-Drucksache 7/3259). Durch Anfragen provozierte die Opposition Äußerungen der Bundesregierung über die Studentenbewegung (7/3222), die Verfassungsfeindlichkeit der DKP (7/4231), über die Vereinigung Demokratischer Juristen (VDJ) (BT, Sten. Ber. 14.1.1976, S. 14587ff), das Russell-Tribunal in der Bundesrepublik (8/1205), das Komitee für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit (KFZE) (8/1661), die Weltjugendfestspiele (8/1786), kommunistische Gewerkschaftsarbeit (8/3280) und auch eine Äußerung zum Rechtsextremismus (8/2463). Schließlich musste die Bundesregierung speziell auf eine Anfrage über die &#132;Berichterstattung der Bundesregierung über den Verfassungsschutz&#148; antworten (8/3615).<br />Die These, dass Berichte aus den Ländern gehandhabt werden, um auf den Bundesbericht Einfluss zu nehmen, soll dargelegt werden am Beispiel des &#132;Sozialistischen Büros&#148; (SB). Der Hessische Verfassungsschutzbericht, d. h. des Landes, in dem das SB seinen Sitz hat, erwähnt das SB nicht. Der Niedersächsische Innenminister dagegen hat in seinem vor der Veröffentlichung des Bundesberichtes vorgelegten Bericht dem SB über zwei Seiten gewidmet. Dabei fehlt jeder Bezug auf Aktivitäten des SB im Lande Niedersachsen. Stattdessen wird aus den 1975 veröffentlichten &#132;Thesen des SB&#148; zitiert, ohne zu erwähnen, dass diese Thesen für die Zugehörigkeit zum SB keine Verbindlichkeit haben. Die &#132;Thesen&#148; werden wie ein Parteiprogramm behandelt, Sätze werden aus dem Zusammenhang gerissen. [&#8230;]<br />Das Beispiel des SB macht deutlich, dass die Länder Bayern und Niedersachsen in den von ihnen vorgelegten Berichten akzentuierte Wertungen vorgenommen haben, die für die Beurteilung im Bundesbericht nicht ohne Einfluss waren. Allerdings hat auch das Bundesinnenministerium dem SB eine &#132;maßgebliche&#148; Rolle bei der Vorbereitung des Russell-Tribunals in der Bundesrepublik zugesprochen; charakteristisch sowohl für den niedersächsischen wie den bayerischen Bericht ist der mit fragwürdigen Mitteln unternommene Versuch, dem SB &#132;verfassungsfeindliche Zielsetzung&#148; nachzuweisen.<br />3. These: Trotz des gemeinsamen Rahmens können Verfassungsschutzberichte politische Funktionen in der parteipolitischen und auch in der innerparteilichen Auseinandersetzung spielen.<br />Diese Funktion wird deutlich, wenn z. B. der niedersächsische Bericht seit 1979 im Parteiorgan der niedersächsischen CDU unter der Überschrift &#132;CDU-Argumentationen zur Politik&#148; nachgedruckt wird. Verfassungsschutzberichte können eine parteipolitische Rolle deshalb spielen, weil die Berichte bestimmte Feindbilder und bewusst unscharfe Kategorien verwenden.<br />Die Funktion solcher Kategorien in der politischen Auseinandersetzung wird besonders deutlich an Hand der Umschreibung als &#132;prokommunistisch&#148; und am Begriff des &#132;Sympathisanten&#148;. Die Einordnung als Sympathisanten diente in der Auseinandersetzung mit dem Terrorismus auch zur Abrechnung mit all jenen, die ohne Gewalt und Blutvergießen die Gesellschaft verändern wollen. Dieser Begriff wurde in den Verfassungsschutzberichten 1974 bis 1976 verwendet (VSB 1974, S. 104; VSB 1975, S. 107; VSB 1976, S. 126). In den Bundesberichten seit 1977 ist er auf Grund politischer Interventionen, denen sich Bundespräsident Walter Scheel anschloss, verschwunden.1 In Rheinland-Pfalz hat man sich dadurch nicht beirren lassen. [&#8230;] Diesem Beispiel folgend kehrten Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in 1981 vorgelegten Berichten zum Begriff des &#132;Sympathisanten&#148; der RAF zurück (Bay. VSB 1980, S. 105; Nds. VSB 1980, S. 47; SH VSB 1980, S. 37). Auch im Jahresbericht des Bundes 1980 ist erneut die Rede von &#132;Kommunisten und deren Sympathisanten&#148;. [&#8230;]<br />Ungerechtfertigt ist es, wenn Jugend- oder Studentenorganisationen der etablierten Parteien ohne zwingend-sachlichen Grund in Berichten erwähnt werden. Die Betroffenen sehen dies in der Regel als gezielte Diskreditierung an.<br />Im Abschnitt &#132;Linksextremistische Bewegungen&#148; wurden im Verfassungsschutzbericht 1975 beispielsweise unter der Überschrift &#132;SEW-Aktivität gegen die Bundesrepublik Deutschland&#148; die &#132;offiziellen Kontakte&#148; zwischen der FDJ und der Deutschen Jungdemokraten abgehandelt, die &#132;trotz kontroverser Standpunkte&#148; fortgesetzt worden seien. Die Erwähnung (die in den folgenden Berichten nicht mehr erfolgte) ist nicht nur deshalb sachfremd, weil Kontakte führender Parteipolitiker in den Berichten eben so wenig auftauchen wie die Kontakte der Gewerkschaften, sondern weil es keinen Anhaltspunkt dafür gibt, dass es bei diesen Kontakten um Bestrebungen ging, &#132;die eine Aufhebung, Änderung oder Störung der verfassungsmäßigen Ordnung im Bund oder in einem Land oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern verfassungsmäßiger Organe des Bundes oder eines Landes zum Ziele haben&#148;.<br />Vergleichbares gilt für den Unterpunkt: Bemühungen der DKP um &#132;Aktionseinheit&#148; mit Sozialdemokraten. Hier findet man seit dem Verfassungsschutzbericht 1978 den Satz, dass &#132;es zu regional und zeitlich begrenztem Zusammenwirken mit meist jüngeren Sozialdemokraten&#147; kam (VSB 1978, S. 83;1979, S. 72; ähnlich 1980). Der im Bericht 1978 noch hinzugefügte Satz, &#132;Die DKP war jedoch mit den Ergebnissen ihrer Bündnispolitik unzufrieden&#147;, fehlt in den folgenden Jahresberichten des Bundes.<br />Im Verfassungsschutzbericht 1980 von Schleswig-Holstein wird eine &#132;gemeinsame Liste von Jungsozialisten und basisorientierten Linken&#148; erwähnt, durch die die &#132;Linksextremisten die Chance&#148; erhalten hätten, &#132;die &#130;undogmatische Szene&#8216; Kiels zu beleben&#148; (S. 36). Im bayerischen Verfassungsschutzbericht von 1977 findet man den Satz: &#132;Die Jungsozialisten in der SPD und die Jungdemokraten begrüßten die Abhaltung des &#130;Russell-Tribunals&#8216; &#8220; (S. 68). Da das Russell-Tribunal nicht als eine verfassungsfeindliche Bestrebung angesehen werden kann, dient eine solche Äußerung dazu, die in Bayern in der Opposition stehenden parteipolitischen Gegner zu diskreditieren; in der politischen Auseinandersetzung wird dann auf solche Sätze zurückgegriffen.<br />Der 1981 vorgelegte Verfassungsschutzbericht Niedersachsen geht noch einen Schritt weiter. In diesem Bericht findet man Äußerungen zur &#132;Arbeitsfähigkeit&#148; studentischer Gremien und einen Kommentar zu einer Wahlbeteiligung von 22 % [&#133;] Hier wird nicht nur diskreditiert, hier entscheidet eine Behörde darüber, wer &#132;Demokrat&#148; ist und wer &#132;Extremist&#148;; hier usurpiert eine Behörde die Kompetenz, Noten zu erteilen über Koalitionen, bewertet Wahlverhalten und die Arbeitsfähigkeit der Organe der studentischen Selbstverwaltung.<br />4. These: Verfassungsschutzberichte dienen &#150; zumindest teilweise &#150; als Instrument, mit dem in der öffentlichen Auseinandersetzung politische Oppositionsbewegungen diskreditiert werden, auch wenn diese sich nicht gegen den Kernbestand der Verfassung richten, sondern lediglich unbequem sind oder eine partielle oder grundsätzliche Veränderung der Gesellschaft nötig halten.<br />Es ist nicht neu, dass die Autoren der Verfassungsschutzberichte die Unterscheidung zwischen dem durch das Kürzel fdGO begrenzten Teil der Verfassungsordnung und der Gesellschaftsordnung verwischen. Eine &#132;Änderung der Gesellschaftsordnung der BRD&#147; (VSB 1969/70, S. 29), Feindseligkeit gegenüber &#132;unserer gesellschaftlichen Ordnung&#148; (Bad. Württ. VSB 1980, S. 38) und der Versuch, &#132;in politischen Diskussionen und öffentlichen Demonstrationen die Bevölkerung für eine Änderung der Gesellschaftsordnung zu gewinnen&#8220; (VSB 1968, S. 99), ist unzulässig und geht den Verfassungsschutz dann nichts an, wenn nicht erkennbar ist, dass bei einer solchen Umwälzung der Kernbestand der Verfassung angetastet werden soll. Zulässig (und damit für den Verfassungsschutz belanglos) ist es und muss es ein, wenn &#132;Gruppierungen offenbar aus diesem Staat und dieser Gesellschaft &#130;aussteigen&#8216; &#8220; wollen, wenn Bürger versuchen, &#132;sich Freiräume zu schaffen, in denen sie innerhalb ihrer Subkultur unbehelligt und autonom ihren eigenen Lebensstil pflegen können&#148; (Nds. VSB 1981, S. 35). Selbst wenn man in Hausbesetzungen und in der &#132;Republik Freies Wendland &#8230; offenbar einen Ausdruck dieses allgemeinen Bedürfnisses nach eigenmächtig geschaffenen &#130;Freiräumen&#8217;&#147; sieht (ebda.), gehört die Beobachtung solcher Aktivitäten nicht zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes sofern nicht Gewaltanwendung zu befürchten ist, die zu einer &#132;Störung der verfassungsmäßigen Ordnung des Bundes oder eines Landes&#148; führt.<br />Die Beobachtung der Anti-Atom-Bewegung gehört an sich nicht zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes. Doch bereits in den Verfassungsschutzberichten 1977 des Bundes und einiger Länder findet man eine Unterwanderungshypothese: &#132;Linksextremisten aller Schattierungen waren &#8230; bestrebt, die Bewegung gegen die Kernkraftwerke für ihre revolutionären Ziele auszunutzen.&#147; Zugleich war die Rede von einer &#132;Unterwanderung von Bürgerinitiativen&#148; (VSB 1977, S. 107; VSB 1978, S. 109; SH VSB 1977, S. 24; Nds. VSB 1977, S. 12; Bay. VSB 1977, S. 64). In Schleswig-Holstein sprach man vom &#132;Missbrauch der &#130;Anti-Kernkraft-Bewegung&#8217;&#147; (SH VSB 1977, S. 24), in Niedersachsen von einem Umfunktionieren von Bürgerinitiativen &#132;im Sinne verfassungsfeindlicher Zielsetzung&#148; (Nds. VSB 1978, S. 21). [&#8230;]<br />In einigen Verfassungsschutzberichten gibt es übersteigerte Darstellungen oder Prognosen, die eine bestimmte Erwartungshaltung schaffen. So heißt es in dem 1977 in Niedersachsen vorgelegten Bericht, &#132;die &#130;Entscheidungsschlacht&#8216; gegen Kernenergieversorgung&#147; solle in Niedersachsen geschlagen werden (S. 261). Ein Jahr später wird Gorleben genannt als &#132;,Entscheidungsschlacht&#8216; gegen den Bau von Kernenergie&#147; (S. 22). Im niedersächsischen Bericht 1980/81 wird dann Brokdorf stilisiert zum &#132;Symbol der Anti-AKW-Bewegung&#148; (S. 55). Solche Überbewertung, auch wenn sie sich auf Äußerungen stützen lassen, hat unmittelbar Bedeutung für Entscheidungen und das Verhalten von Politikern.<br />(5). These: Verfassungsschutzberichte in einigen Bundesländern tragen nicht nur nicht zu einer Scheidung von &#132;Gewaltfreien und Gewalttätigen&#148; (Nds. VSB 1979, S. 18) bei, sondern verwischen vielmehr eine solche Grenzziehung und beeinflussen damit in gefährlicher Weise Polizeieinsätze in diesen Ländern und das Verhalten einzelner Polizisten.<br />Im Verfassungsschutzbericht Schleswig-Holstein 1979 heißt es: &#132;Es erweist sich &#8230; zunehmend als schwierig, linksextremistische Militanz von terroristischen Bestrebungen abzugrenzen&#148;; &#132;militante Kreise der Kernkraftgegner&#148; machten sich das &#132;Konzept der &#130;Revolutionären Zellen&#8216; zunutze&#148;, allerdings &#132;ohne jedoch erkennbar deren &#130;revolutionäre Gesamtstrategie&#8216; zu übernehmen&#8220; (S. 33ff). In Niedersachsen hieß es schon 1977 und 1978 über die &#132;undogmatische Neue Linke und Spontaneisten&#148;, daß die &#132;Grenzen zum Terrorismus fließend sind&#148; (Nds. VSB 1977, S. 13 u. 1978, S. 19); den &#132;Undogmatischen Gruppen&#148; wird die an eine Wand gesprühte Drohparole (&#132;Ponto, Buback und Schleyer, der nächste ist ein Bayer&#8220;) zugerechnet, obwohl ausdrücklich festgestellt werden muss: &#132;Auch in diesen Fällen konnten die Täter nicht ermittelt werden&#148; (VSB 1981, S. 44). In Baden-Württemberg heißt es: &#132;Das Spektrum der undogmatischen ,Neuen Linken&#8216; könne die eigentliche Nahtstelle zu den terroristischen ,Revolutionären Zellen&#8216; werden&#148; (VSB 1980, S. 33; ähnlich auch schon Bad.-Württ. VSB 1979, S. 28). In Schleswig-Holstein wird über das Jahr 1980 berichtet, in &#132;Kreisen gewaltablehnender Kernkraftgegner&#148; sei &#132;eine gewisse Bereitschaft erkennbar, gewalttätige ,Widerstandsformen&#8216; zu ..tolerieren, um eine Spaltung der ,Bewegung&#8216; zu vermeiden&#148; (SH VSB 1980, S. 36). Ähnlich heißt es im niedersächsischen Bericht des Jahres 1979 (S. 18), dass &#132;die Gewaltfreien es tolerieren, wenn Gewalttätige aus der Mitte der Demonstration Sabotageakte u. ä. begingen&#148; (vgl. auch Nds. VSB 1980, S. 55). Es ist nicht zufällig, dass in diesem Zusammenhang der Begriff des &#132;Sympathisanten&#148; erneut verwendet wird und die Redewendung von einem &#132;Abtauchhintergrund&#148; für ein &#132;Gewaltpotential&#148; aufkommt (Nds. VSB 1981, S. 39). [&#8230;]<br />(6). These: In den Verfassungsschutzberichten einiger Bundesländer werden Gruppen nicht auf der Grundlage eines konkreten politischen Verhaltens dargestellt, sondern als &#132;staatszerstörende&#148; Gesinnungstäter.<br />Berichte von Geheimdiensten werden von jeher dadurch bestimmt, dass sie von geronnenen Formen ausgehen, d. h. von dem einmal erfassten Netz von Beziehungen, von programmatischen Äußerungen und anderen in dieser oder jener Form fixierten Sätzen. Das macht Geheimdienste häufig unfähig, dynamische Prozesse in Organisationen zu erfassen und jemandem die Bildung seiner Persönlichkeit auch über einen Umweg der sogenannten Verfassungsfeindlichkeit zuzubilligen. Diese spezifische Verdinglichung des Denkens im Geheimdienstbereich gilt auch für den Einzelfall, d. h. für Personen und macht dann das Objekt der steten Beobachtung in den Vorstellungen des Observierenden zu einem Täter, der sonst würde man ihn doch nicht beobachten &#8211; auch eine Tat begehen müsse.<br />Auf solche Weise werden in Schleswig-Holstein observierte &#132;undogmatische Gruppen&#148; der sogenannten &#132;Neuen Linken&#148; zu Tätern, die nichts anderes wollen als &#132;Widerstand gegen den Staat&#147;, &#132;Auseinandersetzung mit dem Staat&#148;, &#132;Front&#148; machen &#132;gegen den Staat&#148; (SH VSB 1980, S. 34f). Auch in Bayern wird mit dem unpräzisen Begriff &#132;die Gruppen der Neuen Linken&#148; gearbeitet; ohne jeden Beleg wird über sie behauptet: &#132;Erkennbar ging es ihnen nur vordergründig um die Verhinderung möglicher Gefahren&#148; der Atomkraftwerke. [&#8230;] Das sind Schritte dazu, neben dem &#132;Verfassungsfeind&#148; den Begriff des &#132;Staatsfeindes&#148; zu setzen. Im Bundesbericht 1980 wird immerhin deutlich gemacht, daß nur &#132;manche Gruppen&#148; den &#132;Koloß Staat &#8230; mit &#8218;dezentralen Aktionen&#8216;, mit Phantasie und Flexibilität&#148; anzugreifen suchen und dass &#132;manche &#8230; Hausbesetzungen als Teil solcher Widerstandsformen&#148; verstehen würden. Hinzugefügt wird hier der Satz: &#132;Nahezu alle Gruppen sahen sich als Teil einer über die Grenzen der Bundesrepublik hinweg &#8230; reichenden Protestbewegung, die ihren Anspruch, nach eigenen Vorstellungen zu leben, verteidigen und sich gegen die sie bedrohende staatliche Gewalt wehren müsse&#148;. [&#8230;]<br />7. These: Einige Verfassungsschutzberichte rubrizieren nicht nur Parteien, Organisationen und Gruppierungen unter bestimmte Kategorien, sondern stellen in extensiver &#132;Extremistenbekämpfung&#148; sogar einzelne Bürger, die von keinem Gericht für schuldig befunden worden sind, durch hoheitliche Verrufserklärungen gleichsam an den Pranger.<br />Die Verfassungsschutzämter haben &#150; außer im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen und Spionageabwehr &#150; lediglich die Kompetenz &#132;Bestrebungen&#148; zu beobachten, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung etc. gerichtet sind. Bei der Beobachtung verfassungswidriger Bestrebungen können nebenher personenbezogene Informationen anfallen; doch weder die Verfassungsschutzgesetze noch andere Gesetze ermächtigen dazu, dass solche Informationen zum Nachteil der Betroffenen veröffentlicht werden. Solche ohne gerichtliche Feststellung veröffentlichten Informationen sind der Sache nach ein Schritt in Richtung zur Einführung der Reichsacht2 &#150; weit außerhalb jeder Legalität.<br />Konrad Adenauer kann für sich in Anspruch nehmen, in der Bundesrepublik als erster Politik mit hoheitlichen Verrufserklärungen gegen einzelne Personen betrieben zu haben. Auf Grund von Informationen aus dem Geheimbereich behauptete er im Bundestagswahlkampf 1953, der Gelsenkirchener Gewerkschaftsfunktionär Scharlay und der Solinger SPD-Vorsitzende Schroth hätten aus Ost-Berlin je 10.000 DM Wahlkampfgelder erhalten. Nach der Wahl musste er im Februar 1954 diese Behauptung &#132;mit dem Ausdruck des Bedauerns&#148; zurücknehmen.5 Einen Schritt weiter in die Richtung hoheitlicher Verrufserklärungen gegenüber einzelnen Personen ging man, als im Verfassungsschutzbericht 1968 (S. 881) einzelne SDS-Mitglieder namentlich mit Zitaten erwähnt wurden zum Nachweis dafür, daß der SDS &#132;verfassungsfeindliche Ziele&#148; vertritt, und als die &#132;Professoren Flechtheim, Heydom und Bartsch&#148; und der &#132;Kommunist Willi Höhn&#147; als Mitglieder eines Solidaritätskomitees &#132;Demokratie in Spanien&#148; genannt wurden (ebda., S. 103). In vergleichbarer Weise wie die Mitglieder des Solidaritätskomitees wurden im Verfassungsschutzbericht 1973 &#132;acht Rechtsanwälte, die Mitglieder der RAF verteidigen oder mit ihnen in Verbindung stehen&#148; (!) angeprangert, weil diese &#132;vor dem Bundesgerichtshof mit einem Hungerstreik gegen &#130;Isolationsfolter&#8216; demonstrierten&#147; (S. 93). Diese Anwälte, gegen die allenfalls der Verdacht bestand, gegen Strafgesetze verstoßen zu haben (die Ermittlungsverfahren mussten eingestellt werden), hatten keine verfassungswidrige Bestrebung. Dennoch wurden sie, ebenso wie andere Anwälte in den folgenden Berichten, an den Pranger gestellt. [&#133;] <br />Während die Verfassungsschutzberichte des Bundes &#150; möglicherweise im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Frage der Werturteile in Verfassungsschutzberichten &#150; seit einigen Jahren derartige individuelle Anprangerungen vermieden, findet man in den Verfassungsschutzberichten der Länder Bayern und Niedersachsen noch heute entsprechende Verrufserklärungen. In Bayern wurde beispielsweise im Zusammenhang der Darstellung des &#132;Anti-Strauß-Komitees&#148; ein Bürger namentlich genannt, in dessen Verlags- und Wohnräumen &#132;Schriften mit beleidigendem Inhalt gefunden worden seien&#148; (Bay. VSB 1978, S. 64). In Niedersachsen hielt man es sogar für geboten, zwei Rechtsanwälte mit vollem Namen als Angehörige einer bestimmten Organisation anzuprangern [&#133;] <br />Auch Institutionen, die keinerlei Anlass geben, als eine &#132;Bestrebung&#148; bezeichnet zu werden, die der Verfassungsschutz in seine Berichterstattung aufnehmen darf, werden dennoch an den Pranger gestellt. So wurde in Rheinland-Pfalz einer Evangelischen Studentengemeinde im Verfassungsschutzbericht vorgeworfen, &#132;eines der wesentlichen Versammlungs- und Veranstaltungszentren der linksextremen Szene geworden&#148; zu sein (Rh.-Pf. VSB 1979, S. 52). Es wurde auch beanstandet, dass die &#132;Betreiber&#148; des illegalen Radio Freies Wendland &#132;sogar Gelegenheit hatten, sich einer breiten Öffentlichkeit in einer Fernsehsendung&#148; vorzustellen, die dann mit Namen und Zeitangabe genannt wird (Nds. VSB 1981, S. 54). In Hannover wurde ein Unabhängiges Jugendzentrum durch die Behauptung in den Jahresbericht gebracht, &#132;Spuren von Tätern&#148; einer Plünderung führten in das Jugendzentrum (ebda., S. 40). Das alles geschieht, ohne dass ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, die Gegendarstellung des Jugendzentrums in der Presse wird schlicht unterschlagen.<br />Die Verfassungsschutzbehörden dürfen auf Grund der geltenden Gesetze und auf Grund spezifischer Erfahrungen aus gutem Grund keine Exekutivgewalt ausüben. Sie haben dies meines Erachtens außerhalb der Legalität &#150; durch Verrufserklärungen gegen Personen (oder verantwortliche Personen in nicht extremistischen Einrichtungen) &#150; auszugleichen versucht. Demgegenüber ist daran festzuhalten, dass &#150; wie es im Jahresbericht des Bundes heißt &#150; der Begriff der &#132;verfassungsfeindlichen Zielsetzung&#148; sich nicht auf Personen bezieht (VSB 1979, S. 5). Bundesinnenminister Gerhart Baum hat ferner betont, Berichte dürften &#132;Personen und Einrichtungen&#148; nicht &#132;dem unberechtigten Verdacht aussetzen, sie würden extremistische Bestrebungen unterstützen&#148; (Handelsblatt, 17.7.1981, S. 20). Bloßer Verdacht darf nach dem Verfassungsprinzip der Gewaltentrennung jedoch in keinem Fall dazu führen, dass die Exekutive sich zum Zensor für Verhalten macht und das allein zulässige Strafverfahren oder ein Verfahren nach Art. 18 Grundgesetz zur Verwirkung der Grundrechte durch spezifische hoheitliche Verrufserklärungen unterläuft.<br />8. These: In einigen Verfassungsschutzberichten wird versucht, eine öffentliche Diskussion über die Tätigkeit der Verfassungsschutzämter dadurch zu unterbinden, dass eine solche als &#132;Verunglimpfung&#147; oder als &#132;unsachlich&#147; abgestempelt wird, oder als Versuch von politischen Extremisten, die Öffentlichkeit zu beeinflussen.<br />In Niedersachsen heißt es, an der Kritik am Verfassungsschutz haben &#132;politische Extremisten einen nicht unerheblichen Anteil&#148;; den &#132;verbesserten Propagandamethoden politischer Extremisten, &#8230; die Öffentlichkeit in ihrem Sinne zu beeinflussen&#148;, müsse daher &#132;stärker Rechnung getragen&#148; werden (Verfassungsschutz in Niedersachsen 1975, S. 103). In Bayern wird offen die &#132;Bereitschaft&#148; kritisiert, &#132;unsachliche Kritik am Verfassungsschutz ungeprüft zu übernehmen&#148;; das erschwere dem Verfassungsschutz nicht nur die Arbeit, &#132;sondern stellt das Prinzip der wehrhaften Demokratie in Frage&#147; (Bay. VSB 1976, S. 69). In Schleswig-Holstein wird nicht unterschieden zwischen einer Kritik an Grenzüberschreitungen der Verfassungsschutzämter und den &#132;Versuchen, das verfassungsmäßige Schutzsystem auszuhöhlen oder zu verunglimpfen&#147;, &#132;unsere Verfassungsschutzbehörden in Frage zu stellen oder in ihrer Arbeit zu beeinträchtigen&#147; (SH VSB 1978, S. 1; 1980, S. 1). In Hamburg ging der inzwischen abgelöste Behördenleiter des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz Hans Josef Horchem noch einen Schritt weiter: Unter Hinweis auf &#132;Sachkenner&#147; sprach er von einer &#132;vom KGB beeinflußten Kampagne&#147; und warf einer &#132;qualifizierten Minderheit der Medien&#147; vor, sich &#132;geradezu auf den Verfassungsschutz eingeschossen&#147; zu haben. Kritik am Verfassungsschutz ist für ihn nicht ungerechtfertigt, sondern &#132;unberechtigt&#147;! (Die Zeit, 26.10.1979, S. 3). [&#8230;]<br />Schlussfolgerungen<br />[&#133;] Die Verfassungsschutzberichte zeigen sehr anschaulich, in welcher Weise Behörden, die ursprünglich nichts anderes sein sollten als Informationsstellen zur Beratung der Innenminister bei Verboten oder Verbotsanträgen gegen verfassungswidrige Organisationen (Art. 9 Abs. 2 u. Art. 21 Abs. 2 GG) sowie bei Verfahren mit dem Ziel der Verwirkung von Grundrechten (Art. 19 GG)6 sich zu einem Staat im Staate verselbständigt haben. <br />Angesichts dieser Entwicklung ist es entweder geboten, die Verbreitung von Verfassungsschutzberichten außerhalb des Bereichs der Innenministerien zu unterbinden oder restlos jeden Anschein einer rechtlichen Würdigung aus den Berichten herauszunehmen und jede Form hoheitlicher Verrufserklärung zu beseitigen. Dennoch bleiben die Auswirkungen einer solchen Reform gering, solange die gegenwärtige Machtposition des Verfassungsschutzes nicht begrenzt und die Kompetenzen der Behörden auf die ursprünglich zugewiesenen Aufgaben zurück gestutzt werden. Bis dahin bedürfen die Verfassungsschutzberichte weiterhin einer kritischen Durchsicht &#8230;</p>
<p>Anmerkungen</p>
<p>1 Entscheidung des 2. Senats des BVerfG vom 25.10.1975, BVerfGE. Bd. 40, S. 293.</p>
<p>2 Vgl. Jürgen Seifert, &#132;Die Definitionsgewalt des Verfassungsschutzes&#8220;, in: 3. Internationales Russell- Tribunal. Zur Situation der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 4, Einschränkung von Verteidigungsrechten, Verfassungsschutz, Berlin, 1979, S 127ff; Erich Küchenhoff, &#132;Abhilfe gegen schwerwiegende Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien durch die Bundes-Verfassungsschutzberichterstattung 19731975&#8243; (unveröffentlichtes Manuskript) Juni 1977; Norman Paech, &#132;Zur Rechtmäßigkeit der Verfassungsschutzberichte. Gutachten im Auftrage der Vereinigung demokratischer Juristen (VDJ)&#8220;, in: Blätter für dt. und internationale Politik, 1979, S. 1141 ff.</p>
<p>3 Werner Maihofer, &#132;Politische Kriminalität&#8220; (Auszug aus einem Beitrag für Meyers Enzyklopädisches Lexikon), in: Innere Sicherheit. Informationen des Bundesministeriums des Innern, Nr. 30, 23.10.1975, S. 3: Der &#132;Extremist&#8220; stellt sich &#132;außerhalb des Grundbestandes unserer Verfassung&#8220;, der &#132;Radikale&#8220; steht &#132;auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung&#8220; und vertritt beispielsweise die &#132;Vergesellschaftung von Grund und Boden oder von Produktionsmitteln oder der Naturschätze&#8220;.</p>
<p>4 (Franz L. Neumann u. a.), &#132;Die Erneuerung des politischen Lebens in Deutschland (11.1.1946)&#8220;, in: Ulrich Borsdorf, Lutz Niethammer, Fig., Zwischen Besatzung und Befreiung. Analysen des US-Geheimdienstes über Positionen und Strukturen deutscher Politik 1945. Wuppertal 1976, S. 275ff.</p>
<p>5 S. dazu: Der Spiegel, 1954, Heft 5, S. 6ff. u. Heft 9, S. 41 ff.</p>
<p>6 S. dazu die Debatte im 1. Deutschen Bundestag, 65. Sitzung am 11.8.1950; insbes. die Äußerung des damaligen DP-Abgeordneten und späteren Bundesministers Hans von Merkatz, S. 2392: &#132;Auch bei einem solchen Amt, auch bei einer solchen Stelle entstehen Gefahren, und zwar in zweierlei Richtung. Erstens haben wir allen Grund, mit dem Schnüffel- und Denunziantenwesen, das unser gesamtes öffentliches Leben und das Verhalten der Menschen untereinander vergiftet, ein Ende zu machen. Zweitens wird unbedingt &#8230; notwendig sein, bei den mit dieser schwierigen Aufgabe betrauten Menschen eine Erziehung vorzunehmen, damit die Institution, die zur Abwehr von Gefahren, zur Ermittlung von Nachrichten geschaffen wird, nicht zu einer Schnüffelstelle ersten Ranges wird, die dann noch dazu beiträgt, die Atmosphäre zu vergiften, und die die Entstehung eines ge sunden Gemeinsinns, den die Demokratie zur Wahrung ihrer Autorität braucht, unmöglich macht.&#8220; Merkatz ging davon aus, dass es bei den Aufgaben des Verfassungsschutzes um die &#132;Sammlung der Unterlagen&#8220; geht, &#132;die die Regierung dann in Beschlüsse verarbeiten kann&#8220; (S. 2393).</p>
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		<title>Vierzehn Aphorismen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/173-vorgaenge/publikation/vierzehn-aphorismen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Mar 2006 08:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus der Sammlung &#8222;Unterm Wolfspelz&#8220; (1958)*, aus: vorgänge Nr. 173 (Heft 1/2006), S. 114-115 Autoren sind nur &#132;überholt&#147; für den, der niemanden selbst überholte. Die Dogmatiker haben Marx nur verändert; es kommt aber darauf an, ihn zu interpretieren. Vom Berge versetzen träumt, wer vor einem Sandkorn versagt. Rotkäppchen zu Hobbes: &#132;Mußte ich auch zum Wolfe [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus der Sammlung &#8222;Unterm Wolfspelz&#8220; (1958)*,</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 173 (Heft 1/2006), S. 114-115</p>
<p>Autoren sind nur &#132;überholt&#147; für den, der niemanden selbst überholte.</p>
<p>Die Dogmatiker haben Marx nur verändert; es kommt aber darauf an, ihn zu interpretieren.</p>
<p>Vom Berge versetzen träumt, wer vor einem Sandkorn versagt.</p>
<p>Rotkäppchen zu Hobbes: &#132;Mußte ich auch zum Wolfe Wolf sein?&#147;</p>
<p>Das Ich trifft auf sich selbst als Objekt.</p>
<p>Bei Verzicht auf den Sinn blüht die Anmaßung zu wissen, was zu tun sei.</p>
<p>Entsagen zum Wert gemacht, spekuliert mit dem Verzicht als Guthaben.</p>
<p>Das Wahre erstickt, wer es zur Wahrheit macht.</p>
<p>Nichtbesitz macht besessen &#150; Besitz besitzt uns.</p>
<p>Furchtsame herrschen durch Furcht.</p>
<p>Etikette können mehr berauschen als der Wein.</p>
<p>Das letzte Bürgerglück: auf kein Glück mehr zu hoffen.</p>
<p>Die letzte Ideologie: keine Ideologie zu haben.</p>
<p>Der bloße Entschluß zu verändern bleibt abstrakt und ohne Folgen: wir ändern nur durch Hingabe &#150; und werden selbst verändert.</p>
<p><i>*</i> Diese Sammlung umfasst 106 Aphorismen, die Jürgen Seifert 1958 als kleine Broschüre zusammen stellte. Eine jeweils spezifische Auswahl wurde mit Ergänzungen unter folgenden Titeln publiziert: Randbemerkungen, in: <i>Neue Deutsche Hefte</i>, H. 49, August 1958; Die Antithese, in: <i>alternative</i>, Jg. 1, H. 2, Oktober 1958; Schnitzeljagd, in: <i>werkhefte</i>, Jg. 16, H. 5, Mai 1962. Einige Aphorismen wurden von Ernst Jünger und Klaus Ulrich Leistikow ohne Wissen von Jürgen Seifert in <i>Mantrana</i>. <i>Ein Spiel </i>(1964) aufgenommen. Wir danken Mechthild Rumpf für die freundliche Genehmigung der vorliegenden Auswahl zum Abdruck.</p>
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		<title>Theorie im Gespräch</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 04 Dec 2004 17:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Nachtrag zu Oskar Negts 70. Geburtstag aus: Vorgänge Nr. 168 ( Heft 4/2004 ), 107-108 Ich kenne keinen Menschen, der in einer Gesprächsrunde so lange und so gut zuhören kann, bis er etwas sagt, wie Oskar Negt. Egal ob im wissenschaftlichen Disput unter Kollegen, in politischen Diskussionen (beispielsweise mit Rudi Dutschke, Peter von Oertzen, [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Nachtrag zu Oskar Negts 70. Geburtstag</p>
<p>aus: Vorgänge Nr. 168 ( Heft 4/2004 ), 107-108</p>
<p><i>Ich kenne keinen Menschen, der in einer Gesprächsrunde so lange und so gut zuhören kann, bis er etwas sagt, wie Oskar Negt. Egal ob im wissenschaftlichen Disput unter Kollegen, in politischen Diskussionen (beispielsweise mit Rudi Dutschke, Peter von Oertzen, dem DGB-Vorsitzenden Ernst Breit oder Gerhard Schröder) oder in der Runde des von Negt mitbegründeten Montagsgesprächs in Hannover: Oft dachte ich, nun ist alles Wesentliche gesagt, was mag jetzt noch kommen? Da setzt Oskar Negt an. Meist nimmt er Stichworte auf, die jeder noch im Kopf hat. Nie ist es eine bloße Zusammenfassung: Negt versteht es, die Frage, um die es geht, auf eine neue und andere Ebene zu heben. Solche Schritte lassen meist das, was zuvor gesagt wurde, in einem anderen Licht erscheinen.</i></p>
<p>In der Philosophie haben Gespräche seit Sokrates Tradition. Für Negt ist das Diskutieren eine Voraussetzung für die Lebendigkeit von Wissenschaft. Erst im Widerstreit von Rede und Gegenrede strukturiert sich ein Problem. So bezeichnen Negt und sein Freund Alexander Kluge ihre gemeinsamen Bücher, die aus solchen Gesprächen, aus Tonbandaufzeichnungen, aus dem erneuten kritischen Durchgehen der Texte hervorgegangen sind, als &#132;gemeinsame Philosophie&#148;. Ob dies auch für die Leser gilt, bleibt offen. So <i>ist Geschichte und Eigensinn </i>(1981) kaum rezipiert worden.</p>
<p>Negt hat in Hannover von 1970 bis zu seiner Emeritierung vor einem Jahr Soziologie gelehrt. Bücher von ihm behandeln sowohl bürgerliche wie proletarische Öffentlichkeit und die Geschichte der Arbeiterbewegung. Negt hat auch mitgewirkt an einer Reform von Erziehung und Bildung durch seine Beteiligung am Aufbau der Glockseeschule in Hannover und durch seine Texte über Selbstregulierung und exemplarisches Lernen. Dies und sein Buch über Kindheit und Schule (1997) haben dazu geführt, dass er zuweilen auch als Erziehungswissenschaftler bezeichnet wird. Andere sehen in Negt, weil er vor Gewerkschaftern redet und mit Kluge über Maßverhältnisse des Politischen (1992) geschrieben hat, einen Politikwissenschaftler</p>
<p>Doch Negt ist nicht nur Wissenschaftler, er will immer auch politisch eingreifen. Ich erinnere mich an seine Auseinandersetzung mit der stalinistischen Marx-Auslegung am Ende der 1960er Jahre. Jürgen Habermas hatte Negt gerade als seinen Assistenten zu sich nach Heidelberg geholt. Den knappen und prägnanten Text nannte Negt Marxismus als Legitimationswissenschaft (1969). Damit hat er<br />eine Studentengeneration gegen DDR-Propaganda immunisiert und zugleich den Weg freigelegt für eine kritische, produktive Marx-Rezeption in der Studentenbewegung.</p>
<p>Wenn Negt etwas gesagt oder geschrieben hat, steht das für ihn immer zur Diskussion. Früh in seinem Leben hat Negt Kants Kritik der Urteilskraft für sich entdeckt. Als akademischer Lehrer wie als politischer Redner sieht er seine Aufgabe darin, die in jedem angelegte Urteilsfähigkeit zur Urteilskraft zu entwickeln. So gibt es für ihn in der &#132;Sphäre des Politischen&#148; keinen Vorrang des Allgemeinen. Wie für Hannah Arendt gilt für Negt im &#132;Politischen&#148; nur ein Ausgehen vom Besonderen. Wir müssen versuchen, sagt er, im Besonderen das Allgemeine zu finden, zu treffen. Negt formuliert damit das Gegenbild zum Ideologen.</p>
<p>Ich schätze an Oskar Negt seinen politischen Blick. Politisch relevant war seine unmissverständliche Aussage Anfang Juni 1972 in Frankfurt am Main auf dem Angela-Davis-Kongress: &#132;Es gab und es gibt, für die politische Linke nicht die geringste Gemeinsamkeit mit dem, für das Leute um Andreas Baader und Ulrike Meinhof die Verantwortung übernommen haben&#148;. Nichts, sagte er, &#132;darf die politische Linke in der Bundesrepublik zur Solidarität mit dieser Gruppe veranlassen&#148;. Zu Negt gehört auch, dass er einen politischen Konflikt mit Joschka Fischer nicht vergessen wollte: Noch Jahrzehnte später hat Negt Fischer nachgetragen, dass dieser sich 1976 weigerte, gegen die RAF Stellung zu nehmen. Negts Verhalten kann nur derjenige verstehen, der weiß oder erfahren hat, wie wichtig für ihn persönliche Beziehungen sind. Ich bin dank-bar, seine Freundschaft gewonnen zu haben. Inzwischen verstehe ich auch, weshalb es für ihn so wichtig war, sich bei Habermas noch Jahrzehnte später für die Herausgabe von Die Linke antwortet Habermas (1968) zu entschuldigen, die Negt inzwischen als politisch falsch erkannt hatte.</p>
<p>Das letzte bedeutende Werk von Negt hat den Titel Arbeit und menschliche Würde (2001). Es enthält seine Gegenposition zur gegenwärtigen Wirtschaftspolitik, also auch gegenüber der Politik von Bundeskanzler Schröder, zu dessen Beratern Negt sich zuweilen zählen lässt. Wir wissen seit Platos missglücktem Abenteuer in Syrakus, welche Anziehungskraft die Vorstellung eines Einflusses auf Politik für einen Denker haben kann. Auch wenn es vergeblich bleibt: Es verdient Achtung, wenn Negt unermüdlich versucht, auch persönlichen Kontakt zur Einwirkung auf Politik zu nutzen.</p>
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		<title>Innere Sicherheit im Streit der Parteien: Die Grünen haben das Schlimmste verhindert, die Union fordert das Unmögliche</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-159/publikation/innere-sicherheit-im-streit-der-parteien-die-gruenen-haben-das-schlimmste-verhindert-die-union-for/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 Sep 2002 10:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anti-Terror-Kampf]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die dunklen Wolken des Herbstes 2001 sind noch nicht vergessen. Erst schockierten uns die Bilder vom 11. September. Dann waren viele zerrissen über die Frage eines deutschen Beitrags zum „Anti-Terrorkrieg&#8220; der USA. Schließlich erregten uns in der Bundesrepublik die Pläne zu einem Anti-Terrorismus-Paket. Protest einigte eine Vielzahl von Bürgerrechtsvereinigungen. So viele kritische Kommentare zum eingeschlagenen [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die dunklen Wolken des Herbstes 2001 sind noch nicht vergessen. Erst schockierten uns die Bilder vom 11. September. Dann waren viele zerrissen über die Frage eines deutschen Beitrags zum „Anti-Terrorkrieg&#8220; der USA. Schließlich erregten uns in der Bundesrepublik die Pläne zu einem Anti-Terrorismus-Paket. Protest einigte eine Vielzahl von Bürgerrechtsvereinigungen. So viele kritische Kommentare zum eingeschlagenen Kurs in Sachen „innere Sicherheit&#8220; hat es in den langen Regierungsjahren von Helmut Kohl nie gegeben.</p>
<p>Der „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus&#8220; wurde von den Regierungsfraktionen in den Bundestag eingebracht. Das war erforderlich, wenn die zusätzlichen Befugnisse zum Jahreswechsel 2002 Gesetz werden sollten. Nur wenige wissen, welche Abstriche die Verhandlungsführer der GRÜNEN damals vom ursprünglich geplanten „Otto-Katalog&#8220; durchgesetzt haben. Bei der öffentlichen Anhörung am 30. November 2001 im Innenausschuss des Bundestages überwogen die kritischen Stellungnahmen von Datenschützern, Verfassungsjuristen und Bürgerrechtlern. Lediglich die Präsidenten von Landeskriminalpolizei und Verfassungsschutz Bayerns forderten weitere Verschärfungen. Allerdings verlangten später im Bundesrat auch sozialdemokratische Landesregierungen weitergehende Verschärfungen. Eine Intervention aus dem Kanzleramt verhinderte, dass sozialdemokratisch geführte Länder die Union im Bundesrat bei ihrem Ruf nach schärferen Gesetzen unterstützen.</p>
<p>Es bedarf juristischer Sachkenntnis und des Vergleichs vieler Papiere, um zu erkennen, was im Spätherbst 2001 im Detail noch von sozialdemokratischen und grünen Bundestagsabgeordneten erreicht wurde. In den Medien wurde darüber kaum berichtet. So blieb der überzogene Vorwurf von einem „Terrorismusbekämpfungsgesetz&#8220; hängen, gegen das „sich die Notstandsgesetze wie Träumereien am Kamin ausnehmen&#8220;. Solche Lesarten mögen für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit im Hinblick auf die zum Teil einschneidenden Maßnahmen nützlich sein, zu einer angemessenen Einschätzung des verabschiedeten Gesetzespakets tragen sie wenig bei. Eine Analyse in wichtigen Detailpunkten liefert der <em>Grundrechte-Report 2002</em> (hgg. v. Till Müller-Heidelberg u.a., Hamburg: rowohlt aktuell 23058). Hier soll nur ein kurzer Überblick gegeben werden.</p>
<h3 class="">Neue Befugnisse f&uuml;r die Geheim&shy;dienste, doch die Kontrolle bleibt gew&auml;hr&shy;leistet</h3>
<p>Der Verfassungsschutz erhält neu die Kompetenz, auch solche Bestrebungen zu beobachten, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung und des friedlichen Zusammenlebens richten. Dies bedeutet in der Praxis vor allem erweiterte Befugnisse für Observationen und schließt die Möglichkeit ein, das Brief, Post- und Telekommunikationsgeheimnis in Rahmen der üblichen Verfahren einzuschränken. Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst (MAD) und Bundesnachrichtendienst (BND) erhalten zudem das Recht, von Banken und Geldinstituten, von Luftverkehrsunternehmen und Dienstleistern sowie Post- und Telekommunikationsunternehmen Auskünfte einzuholen. Soweit diese das Bank-, Post- und Telekommunikationsgeheimnis betreffen, ist eine Entscheidung der Kommission des Deutschen Bundestages nach Artikel 10 Grundgesetz über Zulässigkeit und Notwenigkeit der Maßnahme erforderlich. Dies bedeutet: Das Primat der Kontrolle wurde weitgehend gewahrt.</p>
<p>Besondere Aufmerksamkeit verdient die neue Befugnis des Verfassungsschutzes, unter den Voraussetzungen des G-10-Gesetzes, „auch technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkgerätes und zur Ermittlung der Geräte- und Kartennummern&#8220; einzusetzen. Von der Polizei wurden solche Geräte unter Berufung auf die problematische Formel vom „rechtfertigenden Notstand&#8220; bereits genutzt.</p>
<p>Da die Polizei der Länder in der Vergangenheit ihre Befugnisse immer mehr in den „Vorfeldbereich&#8220; ausgedehnt hatte, wollte Otto Schily im Rahmen des Gesetzespakets dieses Defizit für das ihm unterstellte BKA dadurch ausgleichen, dass das Amt die Befugnis erhält, „Initiativermittlungen&#8220; durchzuführen, die „verdachtsunabhängig&#8220; sind. Bürgerrechtler und Datenschützer sind dem vehement entgegengetreten, da dies tatsächlich die Grenze zwischen Nachrichtendiensten und Polizeien ausgehöhlt hätte. Aus diesem Streit gingen die Grünen als „klare Punktsieger&#8220; (so die Formulierung in Kommentaren) hervor.</p>
<h3 class="">Unzumutbare Einschr&auml;n&shy;kungen der Rechte von Ausl&auml;ndern</h3>
<p>Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat künftig die Befugnis, von sich aus den Verfassungsschutzämtern und Ausländerbehörden Informationen und Daten über Ausländer zu übermitteln. Der Ermessensspielraum, was an wen übermittelt wird, ist weit gefasst. Fortan werden die Informationen bei Entscheidungen über Asylgesuche, Aufenthaltsgenehmigungen und Einbürgerungen herangezogen werden, ebenso wie Erkenntnisse des Verfassungsschutzes. Bayern hatte bereits anlässlich der Änderung des Staatsangehörigkeitgesetzes durch die rot-grüne Regierung im Zuge von Einbürgerungsverfahren eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz eingeführt. Jetzt liefert das neue Gesetz die Legitimation dafür, diese Praxis bundesweit auszudehnen. Diese neue Praxis kann nicht nur den Ausgang von Asylverfahren beeinflussen, sondern ist Teil eines Geflechts von Bestimmungen, die in ihrer Gesamtheit dazu führen können, dass in konkreten Situationen für einen bestimmten Kreis von Ausländern Freiheitsrechte des Grundgesetzes nicht mehr gewährt werden.</p>
<p>In der Frage der Änderung des Passgesetzes gelang es den Grünen, eine endgültige Entscheidung über die Aufnahme von biometrischen Merkmalen zu vertagen. Zwar darf in Zukunft der Pass „neben dem Lichtbild und der Unterschrift weitere biometrische Merkmale von Fingern oder Händen oder Gesicht des Passinhabers enthalten&#8220;; allerdings muss die Art der Speicherung und die sonstige Verarbeitung und Nutzung gesetzlich geregelt werden. Ausdrücklich wurde festgelegt: &#8222;Eine bundesweite Datei wird nicht eingerichtet.&#8220; Dagegen gab es den Einwand, eine Vergleichsdatei sei notwendig, um auszuschließen, dass Ausländer etwa nach einer Ausweisung erneut unter falschem Namen in die Bundesrepublik einreisen. Deswegen beharren Polizeiinstanzen darauf, eine solche Vergleichsdatei einzuführen. Hier stehen noch Konflikte ins Haus.</p>
<h3 class="">Ein proble&shy;ma&shy;ti&shy;sches Instrument: Der IMSI-&shy;Cat&shy;cher</h3>
<p>Ein neues technisches Gerät, der so genannte IMSI-Catcher (<em>International Mobile Subscriber Identity</em>), macht es möglich, die üblichen Verbindungen von Mobilfunktelefonen zur jeweiligen Basisstation zu unterbrechen und durch die Simulation einer „Funkzelle&#8220; die Kennung jedes Handys und seinen Standort zu erfassen (eine neue Version des „Catchers&#8220; kann auch eingehende Gespräche mitschneiden). Nicht der exakte Standort, wohl aber ein Handy im Bereich der vorgetäuschten Funkzelle wird somit geortet. Auch ein Handy, das lediglich aktiv geschaltet ist, mit dem also nicht telefoniert wird, kann mit diesem Gerät eingefangen werden. Der Einsatz des IMSI-Catchers ist verfassungsrechtlich problematisch, weil dieser nicht mehr gegen einen bestimmten Mobilfunkteilnehmer gerichtet ist, sondern weil alle in Reichweite der simulierten Funkzelle befindlichen Handys betroffen sind; durch das Zwischenschalten des Catchers sind zunächst alle betroffenen Handys für eine Zeitspanne, die Minuten dauern kann, nicht einsatzfähig. Nach dem Gesetz darf nur das Bundesamt für Verfassungsschutz dieses Gerät einsetzen. Voraussetzung ist eine Anordnung des Bundesinnenministers, verbunden mit einer Entscheidung der G- 10-Kommission über die Notwendigkeit und Zulässigkeit eines solchen Eingriffs.</p>
<p>Die Verwendung des Gerätes ist verfassungsrechtlich umstritten, da durch die Verwendung des „Catchers&#8220; auch Unbeteiligte in ihrem Telekommunikationskontakt gestört werden und das Gerät auch ohne einen konkreten Tatverdacht eingesetzt werden kann. Die rot-grünen Koalitionsfraktionen haben versucht, den Einsatz des IMSICatchers einerseits auf Verfassungsschutz und Militärischen Abschirmdienst zu beschränken, andererseits an die Voraussetzung der Strafverfolgung zu binden. So wurde eine Änderung der Strafprozessordnung verabschiedet, die es gestattet, den IMSI-Catchers unter der Voraussetzung einer Entscheidung des Ermittlungsrichters bei der Verfolgung eines Strafverdächtigen einzusetzen. Der Streit zwischen Bundestag und der Mehrheit des Bundesrates ging am Ende nur noch um eine engere oder weitere Formulierung des entsprechenden Paragraphen.</p>
<p>Eine solche Kompetenz nur im Rahmen der Strafverfolgung geht der Polizei in einigen von der Union regierten Bundesländern nicht weit genug. Ein Vorreiter dieser Bestrebungen ist das Land Thüringen, das im Juni 2002 eine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes verabschiedete, durch die — neben den beiden Säulen der Telekommunikationsüberwachung — eine dritte Form der Überwachung von Telekommunikationen tritt. Bisher war eine solche Telekommunikationsüberwachung nur entweder auf Grund der Entscheidung eines Richters im Rahmen der Strafverfolgung zulässig oder auf Grund einer Entscheidung der jeweiligen G-10-Kommission des Bundes oder eines Landes im Rahmen des vorverlegten Staatsschutzes. Erstmals erhält nach diesem Gesetz die Polizei das Recht, solche Überwachungen auch außerhalb der Strafverfolgung zu „präventivpolizeilichen Zwecken&#8220; einzusetzen. Zwar soll formell ein Richter die Entscheidung treffen; doch was bleibt diesem anderes übrig als die bloße Billigung (die keine Subsumtion im Rahmen einer Gesetzesauslegung mehr ist) einer solchen präventiven Polizeimaßnahme? Dem entspricht auch, dass in Situationen, in denen besondere Eile geboten ist, die Entscheidung des Leiters des Landeskriminalamtes oder eines Polizeidirektors genügt. Die „Anordnung&#8220; eines Einsatzes trifft nicht mehr eine unabhängige Instanz; faktisch kann damit die Polizei — sofern sie feststellt, dass ein „Eilfall&#8220; vorliegt — Kraft eigener Entscheidung den Catcher einsetzen.</p>
<p>Die HUMANISTISCHE UNION hat zudem geltend gemacht, dass dieses Gesetz verfassungswidrig sei, weil der Bund nach Art. 73 Abs. 7 Grundgesetz die alleinige Gesetzgebungskompetenz in Telekommunikationsfragen besitzt. Außerdem habe der Bund für die „Sicherheit&#8220; in diesem vorgelagerten Bereich nach Art. 13 Abs. 10b Grundgesetz bereits eine abschließende Regelung getroffen.</p>
<h3 class="">Ein &bdquo;Sicher&shy;heits&shy;ge&shy;schenk&ldquo;, das Freiheits&shy;rechte preisgibt</h3>
<p>Seit Jahrzehnten ist jener Bereich, der „innere Sicherheit&#8220; genannt wird, ein Feld auf dem die Union nicht um Balance bemüht ist, sondern um Zuspitzung. Es geht um ein Thema, mit dem CDU/CSU meinen, Wahlkämpfe gewinnen zu können. Immer wieder aufs Neue nutzt die Union die Ängste der Bürger aus, verspricht, was nie einzulösen sein wird, und hat auf diese Weise dazu beigetragen, dass der Schutz der Freiheitsrechte immer wieder zurücktreten musste hinter „neuen Instrumenten&#8220;, die zunächst als entscheidend angepriesen wurden, um Kriminalität zu besiegen. Im Nachhinein will keiner mehr wahrhaben, welche Allheilwirkung etwa dem „maschinenlesbaren Personalausweis&#8220;, den „verdeckten Ermittlern&#8220; des „Verbrechensgesetzes&#8220; von 1994 oder dem „großen Lauschangriff&#8216; (1998) auf die „Kriminalitätsbekämpfung&#8220; zugesprochen wurde.</p>
<p>Auch in der Situation des Bundestagswahlkampfes 2002 hatte die Union eine neue Forderung nachgeschoben, bei der einerseits absehbar war, dass es dafür keine verfassungsändernde Mehrheit gibt, die andererseits aber geeignet war, rechtskonservative Wähler anzusprechen. So haben sowohl Edmund Stoiber als Herausforderer als auch der ehemalige CDU-Verteidigungsminister Rupert Scholz gefordert, die Bundeswehr müsse auch in Krisenfällen über die bisherigen engen Begrenzungen hinaus „im Innern&#8220; eingesetzt werden können.</p>
<p>Mit der Forderung, die Bundeswehr auch im Innern einzusetzen, geht es nicht nur um das Hamstern neuer Kompetenzen und die Abgrenzung gegenüber den anderen Parteien, sondern um den Versuch, für einen Fall der Fälle erneut eine Form von „Staatsmacht&#8220; herzustellen, die außerhalb des Grundgesetzes steht. Edmund Stoiber und Rupert Scholz versprechen eine Sicherheit, die geeignet ist, gerade das zu zerstören, was Sicherheit bietet: <em>die demokratischen Verfassungsordnung</em>. Es gibt in Deutschland immer noch manches Geißlein, das im Glauben an ein „Sicherheitsgeschenk&#8220; die verfassungsrechtlichen Riegel zerstört, die nicht nur Freiheit, sondern Sicherheit garantieren.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-159/publikation/innere-sicherheit-im-streit-der-parteien-die-gruenen-haben-das-schlimmste-verhindert-die-union-for/">Innere Sicherheit im Streit der Parteien: Die Grünen haben das Schlimmste verhindert, die Union fordert das Unmögliche</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Anmerkungen zur Rubrizierung der &#8222;Jungdemokraten&#8220; als verfassungsfeindlich</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/170/publikation/anmerkungen-zur-rubrizierung-der-jungdemokraten-als-verfassungsfeindlich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jun 2000 16:49:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Geheimdienste]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 170, S. 34 Im Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 1999 werden neuerdings auch die &#132;Jungdemokraten/Junge Liste&#147; als linksextremistische Bestrebungen rubriziert (S. 136f.). I. Die Rubri&#173;zie&#173;rung wird folgen&#173;der&#173;ma&#223;en begr&#252;ndet 1. Die JD/JL hätten sich &#132;zu einem ständigen Partner von linksextremistischen Aktionsbündnissen&#147; entwickelt. 2. Die JD/JL vertrete eine &#132;sozialrevolutionär begründete Ablehnung der freiheitlichen demokratischen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 170, S. 34</p>
<p>Im Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 1999 werden neuerdings auch die &#132;Jungdemokraten/Junge Liste&#147; als linksextremistische Bestrebungen rubriziert (S. 136f.).</p>
<h5>I. Die Rubri&shy;zie&shy;rung wird folgen&shy;der&shy;ma&szlig;en begr&uuml;ndet</h5>
<p>1. Die JD/JL hätten sich &#132;zu einem ständigen Partner von linksextremistischen Aktionsbündnissen&#147; entwickelt.</p>
<p>2. Die JD/JL vertrete eine &#132;sozialrevolutionär begründete Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung&#147;.</p>
<p>3. Das Grundsatzprogramm folge der &#132;marxistischen Lehre, nachdem der politischen Ordnungsform (&#145;gesellschaftlicher Überbau&#145;) gegen-über der angeblich entscheidenden Wirtschaftsform (&#145;sozialökono-mische Basis&#145;) lediglich eine nachgeordnete Bedeutung zukomme&#147;.</p>
<p>4. Eine Unterorganisation, die &#145;Junge Liste Hannover&#145;, &#132;bezeichne sich als kommunistische Organisation&#147; und wolle andere Menschen &#132;aufklären&#147;, um die Erkenntnis zu verbreiten, &#132;daß Staat und Kapital sich abschaffen lassen und abgeschafft werden müssen&#147;.</p>
<h5>II. Ausein&shy;an&shy;der&shy;set&shy;zung mit der Begr&uuml;ndung</h5>
<p>ad 1: Der Vorwurf der &#132;Partnerschaft&#147; mit linksextremistischen Bestrebungen ist für eine Rubrizierung als verfassungsfeindliche Bestrebung nicht ausreichend. Die Argumentation mit einer &#132;Kontaktschuld&#147; widerspricht der freiheitlichen demokratischen Grundordnung!</p>
<p>ad 2: Der Vorwurf einer &#132;sozialrevolutionären Ablehnung der freiheitlichen Grundordnung&#147; wird nicht belegt. Die Verfasser verkennen, dass der Begriff &#132;sozialrevolutionäre&#147; ein Gegenbegriff gegen das &#132;politisch Revolutionäre&#147; ist und eine Umgestaltung der Gesellschaft der Verfassung meint.</p>
<p>ad 3: Das BVerfG hat im KPD-Urteil weder die &#132;marxistische Lehre&#147; noch die Unterscheidung zwischen &#132;gesellschaftlichen Überbau&#147; und einer &#132;sozialökonomischen Basis&#147; für verfassungswidrig erklärt. Eine freiheitliche Grundordnung kennt keine Denkverbote. Das Grundge-setz ist nach der Rechtsprechung des BVerfG wirtschaftpolitisch neutral. Derjenige ist kein Verfassungsfeind, der den Bedeutungs-verlust von Politik gegenüber den Gesetzmäßigkeiten der Wirtschaft registriert!</p>
<p>ad 4: Das Verhalten einer Unterorganisation ist einem Gesamtver-band nur dann zuzurechnen, wenn nachgewiesen wird, dass dieses Verhalten von der Gesamtorganisation getragen wird. Der Bericht unterläßt nicht nur diesen Nachweis, sondern auch den Beweis dafür, dass die auf Seite 137 zitierte Äußerung in der Zeitschrift &#132;RAZZ&#147; der &#132;Jungen Liste Hannover&#147; verantwortlich zugeschrieben werden kann. Im Übrigen beachtet der Verfassungsschutzbericht nicht, dass auch das Vertreten der bloßen Auffassung, Staat und Kapital seien abschaffbar, im Rahmen der Verfassung der Bundesrepublik zulässig ist.</p>
<h5>III. Aktions&shy;felder und Aktions&shy;formen f&uuml;r sich recht&shy;fer&shy;tigen keine Rubri&shy;zie&shy;rung</h5>
<p>Aktionsfelder wie &#132;Antifaschismus&#147;, &#132;Antimilitarismus&#147;, &#132;Antirassis-mus&#147; und gegen &#132;Staatliche Repression&#147; sind im Rahmen einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung ebenso zulässig wie Kampagnen &#132;Kein Mensch ist Illegal&#147; oder Aktionen gegen öffentliche Gelöbnisse der Bundeswehr. Selbst wenn dabei Bestimmungen des Strafgesetzbuches verletzt würden (nach meiner Kenntnis sind solche gegen die Störungen am 20. Juli 1999 nicht erfolgt), begründen &#132;militante Störungen staatlicher Veranstaltungen&#147; nicht ohne weitere Faktoren eine Rubrizierung als &#132;linksextremistische Bestrebung&#147;.</p>
<h5>IV. Schlu&szlig;&shy;fol&shy;ge&shy;rung</h5>
<p>In meiner Sicht ist aus rechtlichen und politischen Gründen dringend die sofortige Rücknahme dieser Rubrizierung geboten.</p>
<p>Prof. Dr. Jürgen Seifert</p>
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		<title>Laudatio für Hanne und Klaus Vack</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/136-vorgaenge/publikation/laudatio-fuer-hanne-und-klaus-vack/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 Dec 1996 21:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Fritz-Bauer-Preis]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ihr habt dazu beigetragen, die Bundesrepublik zu veändern Aus: vorgänge 136 (Heft 4/ 1996) S. 107- 111 Es geschah vor 13 Jahren am 1. September 1983 um 4.45 Uhr in Mutlangen. Einige hundert Demonstranten (und nahezu ebenso viele Reporter aus aller Welt) rückten vor auf die US-Basis für Mittelstreckenraketen, um diese zu blockieren. Das Aufblinken [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ihr habt dazu beigetragen, die Bundesrepublik zu veändern</p>
<p>Aus: vorgänge 136 (Heft 4/ 1996) S. 107- 111</p>
<p><b>Es geschah vor 13 Jahren am 1. September 1983 um 4.45 Uhr in Mutlangen. Einige hundert Demonstranten (und nahezu ebenso viele Reporter aus aller Welt) rückten vor auf die US-Basis für Mittelstreckenraketen, um diese zu blockieren. Das Aufblinken oder Kreisen amerikanischer Scheinwerfer zeigte uns, wem wir gegenüberstanden. Ich fragte Werner Holtfort, der neben mir stand: &#132;Was hast Du um diese Zeit, 1939, gemacht?&#148; Der auf vielen Feldern aktive Bürgerrechtler antwortete: &#132;Ich saß als Fähnrich auf dem Pferde. Wir überschritten die Grenze nach Polen. Ich hielt das für richtig.&#148; Das Symbolische der Situation und die Offenheit dieser Worte (die uns zu Freunden werden ließ) werde ich nicht vergessen. Noch war ungewiss, wie die Polizei gegen uns (und das hieß konkret: auch gegen Teilnehmer wie Heinrich Albertz, Heinrich Böll, Erhard Eppler, Helmut Gollwitzer, Günter Grass, Oskar Lafontaine und Walter Jens) vorgehen würde. Doch als wir uns vor den Toren der US-Basis auf die Straße setzten, war zu erkennen: Die Amerikaner hatten sich selbst mit Stacheldraht verbarrikadiert. Damit war klar: Niemand von und würde weggetragen. Der zivile Ungehorsam der &#132;Promis&#148; wurde von Roman Herzog, der damals in Baden-Württemberg als Innenminister amtierte, als solcher anerkannt. Bei späteren Blockaden war das anders.<br />Vielleicht hat gerade dies dazu geführt, dass die dreitägige Blockade in Mutlangen in der Öffentlichkeit eine heute unvorstellbare Resonanz hatte. Mutlangen wurde zum Beispiel. Wir sind heute hier, um diejenigen zu ehren, die durch harte Organisationsarbeit wesentlich dazu beigetragen haben, dass dieser Ort zum Symbol für die Friedensbewegung wurde. Die Form des zivilen Ungehorsams &#8211; wie sie seit Mutlangen praktiziert wurde &#8211; hat gewalttätige Aktionen verhindert und gegenüber der Öffentlichkeit (und auch dem Bundesverfassungsgericht) deutlich gemacht, wie unsinnig es ist, gewaltlose Aktionen juristisch als Anwendung von Gewalt zu bestrafen. Vermutlich hat auch der Blick auf die Rechtskultur der Vereinigten Staaten dazu beigetragen, dass auch in der Bundesrepublik die Gleichsetzung einer symbolischen Grenzüberschreitung mit einem &#132;Angriff auf den Rechtsstaat&#148; weithin überwunden werden konnte.<br />Das politische Wirken von Hanne und Klaus Vack zeigt, dass sie seit über vier Jahrzehnten für die Wahrung des Friedens und die Geltung der Grundrechte eingetreten sind. Das tun heute in der Bundesrepublik mehr Menschen als früher. Weshalb Hanne und Klaus Vack unsere Aufmerksamkeit verdienen, will ich in vier Sätzen zusammenfassen:</b></p>
<p>&#8211; Es reicht nicht aus, mit Herz oder Kopf (aber für sich allein) für Frieden und Menschenrechte zu sein.<br />&#8211; Es genügt meist auch nicht, für den Geist der Menschenrechte und des Friedens öffentlich nur mit Worten zu streiten.<br />&#8211; Es gibt vielmehr Situationen, da ist es notwendig, dass Menschen massenhaft aktiv werden, sich zusammentun, um so zu zeigen: wir sind bereit, uns mit unserer Person für Menschenrechte und Frieden einzusetzen; (gerade das droht heute erneut in Vergessenheit zu geraten).<br />&#8211; Damit dies gelingt, braucht es Menschen, die glaubwürdig sind und genügend Phantasie und Fähigkeiten haben, um eine latente Bereitschaft anzusprechen und Protest organisatorisch in Handlungen umzusetzen.</p>
<p>Der Name von Hanne und Klaus Vack steht für solche Menschen, die Vertrauen besitzen und die Fähigkeit, Massen für die Sache des Friedens und der Menschenrechte in jeweils neuen Formen zu mobilisieren. Es war Eure Glaubwürdigkeit, die Menschen dazu gebracht hat, sich gemeinsam einzumischen. Das, was Ihr mit in Gang gesetzt habt, hat die Bundesrepublik verändert.<br />Ein untrügliches Gespür dafür, wann Menschenrechte und Frieden gefährdet sind, und die Fähigkeit, in solchen Situationen massenhaften Protest zu organisieren, sind in Hanne und Klaus Vack wie zwei Seiten einer Medaille untrennbar miteinander verschmolzen. Wer Klaus Vack nur flüchtig kennt (und mir ist es vor drei Jahrzehnten zunächst auch so gegangen), denkt bald: Das ist ein guter Organisator. Ich weiß noch wie ich 1966 von Klaus Vack eine dicke Mappe erhielt zur Vorbereitung des entscheidenden Gespräches mit dem IG-Metallvorsitzenden Otto Brenner, bei dem der Grundstein für das &#132;Kuratorium Notstand der Demokratie&#148; gelegt wurde. Vack durfte (es waren taktische Gründe der IG-Metall) nicht dabei sein. Ich habe ihn damals Brenner gegenüber mit den Worten gerühmt: &#132;Er gehört zu den fähigsten Organisatoren der Bundesrepublik.&#148; Ich konnte nicht ahnen, wie beide das weiter unter Beweis stellen würden. Einige unter uns werden sich an den Sternmarsch auf Bonn 1968 gegen die Notstandsgesetzgebung erinnern oder an den Angela Davis-Kongress 1972 in Frankfurt (mit der Abgrenzung gegenüber der RAF), andere an die großen Veranstaltungen gegen Berufsverbote wie den Antirepressions -Kongress in Frankfurt und das Russell-Tribunal zur Verteidigung der Menschenrechte 1977/78. Wieder andere haben ihre Fähigkeiten bei den Sitzdemonstrationen in Mutlangen, Fischbach, Hesselbach oder bei den phantasievollen Protestformen der Friedensbewegung kennen gelernt oder seit Jahren beim vielfältigen Engagement für Frieden und Humanität in Bosnien mitgewirkt oder mit geholfen.<br />Es ging bei diesen Aktivitäten &#150; das will ich noch anmerken &#150; nicht immer um die Organisation von Kampagnen, die vom Sozialistischen Büro, dem &#132;Komitee&#148; oder einer sich entfaltenden sozialen Bewegung getragen wurde. Können und Professionalität haben auch dazu geführt,dass Hanne und Klaus Vack, quasi eine Institution, Kampagnen in Gang gesetzt habt, die erst darauf zielten, von einer Basis aufgenommen zu werden &#150; und das auch taten. Vermutlich geschah das unbewusst &#150; oder es ging darum, das &#132;Komitee&#148; damit nicht zu belasten. In gewisser Weise halten beide dabei Schritt mit einer Tendenz, die sich international immer mehr durchsetzt und die auch &#132;Greenpeace&#148; zu seinem Erfolg verholfen hat. Von ihren Fähigkeiten her könntet sie das betreiben, was man in Amerika als &#132;public-interest-firms&#148; bezeichnet, und dabei gegen Erfolgsanteil vielleicht Millionen verdienen. Das zeigt jedoch den Unterschied ums Ganze:<br />Beide sind zwar Meister der Organisation; aber sie können und wollen gerade nicht für Alles und Jedes Kampagnen in Gang setzen &#150; wie das die erwähnten amerikanischen Firmen oder auch Sekretäre stalinistischer Organisationen machen. Das, was beide hindert, so zu agieren, ist schwer in Worte zu fassen. Es ist das, weshalb die Humanistische Union ihnen einen Preis verleiht und was Hanne und Klaus Vack an die Seite von Fritz Bauer stellt. Es berührt das, was so viele dazu gebracht hat hierher zu kommen. Ich will versuchen, dies näher zu bestimmen:</p>
<ol>
<li>
<p> Es klingt pathetisch, wenn ich sage, es ist die Sache der Menschenrechte und des Friedens, der beide ihr Leben gewidmet haben. Klaus Vack gehört zu der Generation, die in ihrer Kindheit Krieg und Rassismus kennen gelernt hat. Er hat Bombennächte erlebt und war fast 10 Jahre alt, als deutsche Soldaten im April 45 eine thüringische 1000-Seelen-Gemeinde, in die er damals gebracht worden war, zu verteidigen suchten. Klaus Vack erinnert sich: &#132;Die Angreifer ziehen sich vorübergehend zurück. Aus Jagdbombern beschießen sie nun mit Maschinengewehren und mit Brandgeschossen in dreistündigen ununterbrochenen Anflügen das Dorf. Nun, beim erneuten Einmarsch der englischen und US-Truppen, ergeben sich die deutschen Einheiten. Weit über die Hälfte des Dorfes brennt nieder. Tote und Verletzte &#8230;&#148;<br />Es war das Verarbeiten solcher Erfahrung, das ihn (wie viele andere) dazu brachte, die Antwort in Demokratie, Menschenrechten und Frieden zu suchen. Doch die Alternative kommt nicht von selbst. Sie muss erstritten und bewahrt werden. Hanne und Klaus Vack sind in diesem Sinne für Demokratie als Basis gemeinsamen Handelns eingetreten, haben sich dagegen gewandt, wenn Menschenrechte verletzt oder für teilbar erklärt wurden und sind &#132;fundamentale Pazifisten&#148;. &#8222;. In der pazifistischen Grundsätzlichkeit, die bei beiden nicht außerhalb jedes Zweifelns steht, können einige hier ihnen nicht folgen. Ungeteilte Zustimmung findet jedoch die Einsicht, dass Frieden (anders als Waffenstillstand) auf der gewaltfreien, nicht-militärischen Konfliktlösung ruht. </p>
</li>
<li>
<p>Hanne und Klaus Vack haben es oft verstanden, diejenigen zu Gesprächen zusammen zu bringen, von denen sie treffende Antworten auf die politische Situation erwartet haben. Ich erinnere mich daran, dass diese Gespräche ihre Eigengesetzlichkeit hatten und zu Ergebnissen führten, die niemand voraussehen konnte. Ihr habt daraus gelernt, habt strukturiert und auch selbst versucht, das zu formulieren, was wichtig ist. Ihr habt zuhören und von Eitelkeiten der so genannten Prominenten absehen können </p>
</li>
<li>
<p>Beide haben auf solche Gespräche Wert gelegt, weil sie wissen, dass kein Protest und kein Widerstand gelingen kann, wenn das treffende Wort fehlt. Deshalb war es Euch besonders wichtig, Redner zu gewinnen, die auf das Wort achten und nach Antworten suchen. Deshalb spielen Zeitschriften und Bücher für Euch eine so wichtige Rolle. Ihr habt selbst geschrieben, redigiert, zusammengestellt, herausgegeben und selbst verlegt. Ich erinnere hier nur an &#132;links&#148;, &#132;Widerspruch&#148; oder &#132;vorgänge&#148;, an &#132;Jahrbücher&#148; und Broschüren des Komitees, an das &#132;Lesebuch zu Verfassungsfragen&#148; und das Buch aus diesem Jahr: &#132;Friedenspolitik mitten im Krieg&#148;. </p>
</li>
<li>
<p>Hanne und Klaus Vack haben Organisationen gegründet (so das &#132;Sozialistische Büro und das &#132;Komitee für Grundrechte und Demokratie&#8220;); aber Ihr habt Euer Leben nie an Organisationen gekettet, sondern Euch die Fähigkeit bewahrt, Euch auch zu lösen und neue Anfänge zu wagen. </p>
</li>
<li>
<p>Hanne und Klaus Vack haben die Menschen, mit denen sie zu tun hatten, als Menschen genommen. Sie haben versucht &#8211; soweit das in der Politik überhaupt möglich ist -, sie nicht zur bloßen Funktion im Rahmen einer zuvor festgelegten Politik zu machen. Ihr habt Partner gesucht, die mithandeln oder allein weitermachen. </p>
</li>
<li>
<p>Zu dieser anderen Seite gehört schließlich auch persönlicher Mut. Hanne und Klaus Vack haben Diffamierung durch den Verfassungsschutz hingenommen, haben es aus Protest gegen die jahrelang praktizierte (heute durch das Bundesverfassungsgericht korrigierte) unrechte Gerichtspraxis in Sachen Nötigung hingenommen, selbst vor Gericht zu stehen &#8211; oder als Verweigerer in Sachen Volkszählung mit Bußgeld belegt zu werden. Sie haben an risikoreichen Aktionen planend und handelnd mitgewirkt &#8211; ich erwähne nur die &#132;Friedliche Belagerung des Deutschen Bundestages&#148; angesichts der Grundgesetzänderung, die das politische Asyl weitgehend zu einer Farce gemacht hat. Ihr habt Euch nie gescheut, Konflikte einzugehen, auch mit Kommunisten; aber </p>
</li>
</ol>
<p>Ihr habt Partei genommen, wenn Menschen allein wegen ihrer Gesinnung mit Mitteln des Strafrechts, juristischen Sanktionen oder politisch-gesellschaftliche Ausgrenzung verfolgt wurden.<br />Ich halte es bei einer solchen Ehrung für wichtig, nach der Kraft zu fragen, die dieses permanente politische Engagement von Hanne und Klaus Vack speist.</p>
<p>Beide sind &#8211; das wissen alle diejenigen, die hierher gekommen sind &#8211; nicht das, was heute als &#132;Work-&#148; oder &#132;Politik -Alkoholiks&#148; bezeichnet wird. Es sind drei Mutmaßungen über Hanne und Klaus Vack, die ich hier zu skizzieren versuche:<br />Erstens: Hanne und Klaus Vack kommen aus der Naturfreunde-Jugend. Dort haben sie sich kennen &#8211; und auch lieben &#8211; gelernt. Diese Organisation ist ein Teil der bürgerlichen und proletarischen Jugendbewegung, die um die Jahrhundertwende entstand und die unter den besonderen Bedingungen der Nachkriegszeit noch einmal relevant wurde. Wandern, Lagerfeuer, Lieder und Solidarität, kurz: eine Kultur außerhalb der Gesetzmäßigkeiten der bürgerlichen Gesellschaft, hat diese Gruppen geprägt. In dieser oder jener Form wirkte die Formel von 1913 nach: &#132;nach eigener Bestimmung, vor innerer Verantwortung, in innerer Wahrhaftigkeit&#148; das Leben zu gestalten. Wer aus dieser Tradition kommt &#8211; bei der Naturfreunde-Jugend war dies verbunden mit den sozialistischen Ideal einer freien Gesellschaft &#8211; bemüht sich, den Vereinahmungstendenzen der kapitalistischen Gesellschaft ebenso zu widerstehen wie denen von Organisationen. Die Sozialdemokratie mit dem Organisationskonzept eines Herbert Wehners hat damit (weil er selbst ähnliche Erfahrungen verdrängt hatte) nichts anfangen können. In der spezifischen Prägung durch den vorpolitischen Raum solcher Jugendgruppen liegt in meiner Sicht auch ein Schlüssel für das Entstehen einer im konkreten Leben begründeten außerparlamentarischen Protestbewegung. Diese Voraussetzung für die &#132;APO&#148; und die folgenden Bewegungen sind bisher kaum untersucht worden. Doch Ihr seid exemplarisch dafür.<br />Zweitens: Hanne und Klaus Vack verstehen sich &#8211; spätestens seit sie Aktive in der Naturfreunde-Jugend wurden &#8211; als Sozialisten. Doch sie haben kein ein abstraktes Modell von Sozialismus vor sich her getragen, sondern sind davon ausgegangen, dass eine andere, eine freiere Gesellschaft nur dann zum Zuge kommen kann, wenn sie hier und jetzt entwickelt wird. Auch das Wort Utopie bedeutet für diese Generation nicht die Fixierung auf ein bloßes Wunschbild, sondern eine Unbeirrbarkeit, dass die Welt verbessert werden kann. Hanne und Klaus, Euch bestimmt kein abstraktes Ziel, sondern Eure Vorstellungen von der Zukunft ruhen auf Eurem Widerstand gegen das, was nicht sein soll. Ihr habt Eure Kraft gezogen aus der Gegenposition im Konkreten und daran festgehalten, dass im Heute die Gesellschaft von Morgen entsteht.<br />Der Name von Hanne und Klaus Vack steht zugleich &#8211; das will ich hier einschieben &#8211; für eine Linke, die sich (trotz Friedenspolitik) nicht durch Zusammenarbeit mit der SED und ihrem Machtsystem korrumpiert hat, sondern auch eingetreten ist für die Bürgerrechtsbewegung in der DDR. Aus diesem Grund braucht Ihr Euch nicht zu entschuldigen oder (wie manche) im Angriff auf andere auf die eigene Vergangenheit zu schlagen. Ihr könnt selbstbewusst darauf verweisen, dass die Gewaltfreiheit der Friedensbewegung im Westen gerade in ihrer Aktionsvielfalt (an der Ihr beide großen Anteil habt) auch auf die Friedens- und Bürgerrechtsbewegung in der DDR eingewirkt hat.<br />Hanne und Klaus Vack schöpfen &#8211; das ist nicht mehr als eine Vermutung von mir &#8211; drittens Kraft aus dem, was man als Humanität bezeichnet. Ich habe Vorbehalte gegen dieses Wort und habe lange Zeit damit gehadert, dass die Vereinigung, in die ich viel Arbeit gesteckt habe, den Namen Humanistisch proklamiert. Je älter ich werde, desto mehr bin ich überzeugt, dass wir Menschen unsere Kraft zum Handeln nie aus Menschenrechtsproklamationen und Friedenssehnsucht ziehen, sondern aus einem spezifischem Umgang mit Menschen und einen konkreten Eintreten für andere in bestimmten Situationen.<br />Ich vermute heute: Weil Fritz Bauer das ähnlich gesehen hat, gehört der linke Sozialdemokrat zu den Mitbegründern der Humanistischen Union. Er wusste, dass selbst die besten Ziele leer werden oder sich ins Gegenteil verkehren können, wenn die Menschen, um die es geht, darin nicht mehr vorkommen. Der Zusammenhalt mit anderen und das gemeinsame Kämpfen hat Euch immer wieder Kraft gegeben. Das gilt auch für Eure Beziehung. Deshalb bekommt Ihr beide den Preis. Es ist das Leuchten in den Augen oder innere Teilnahme (man spricht dann von Menschlichkeit oder Humanität), die Ermüdung oder Resignation weg scheuchen. So steht Ihr in der Tradition von Fritz Bauer. Er würde sich über Euch beide freuen. Ihr seid in seine Fußstapfen getreten.<br />Hanne und Klaus Vack sind für die Bundesrepublik fast zu einer Institution geworden. Das könnte dazu führen, dass der eine oder andere sagt, &#132;die Vacks werden es schon richten&#148;. Doch wenn heute so viele alte Freunde, Mitstreiterinnen und Mitstreiter hierher gekommen sind, so ist das ein gutes Zeichen. Wir wollen Euch auch in Zukunft nicht allein lassen. Wir wollen Euch beiden dafür danken, dass Ihr Wege gefunden habt, wie wir gemeinsam handeln konnten, dass Ihr Formen entwickelt habt, die wirksam waren und in denen wir uns meist wiederfinden konnten. Diese Preisverleihung schafft einen Ausdruck dafür, Euch zu sagen, wie wichtig das war und ist, was Ihr beide macht. Dazu gehört auch &#8211; das will ich nicht vergessen, sondern besonders betonen: das bloße Eintüten der vielen Papiere, mit denen Ihr Eure Mitstreiter versorgt, das Frankieren der Post und das Eintreiben von Spenden oder Beiträgen.<br />Die Aufgabe, das alles hier zu sagen, ist mir aufgetragen worden. Ich wünschte, es könnte noch Heinrich Albertz, Heinrich Böll, Helmut Gollwitzer oder Robert Jungk diese Laudatio halten. Ich nenne diese Namen und erinnere zugleich an die anderen, die Euch beigestanden haben, und die heute nicht mehr dabei sein können.<br />Die Gustav Heinemann-Initiative, das Komitee für Grundrechte und Demokratie und die Humanistische Union sind gegenwärtig wieder enger zusammengerückt. Das gilt auch für die Zusammenarbeit in der von diesen Bürgerrechtsvereinigungen herausgegebene Zeitschrift &#132;vorgänge&#148;. Es gibt zwischen uns viele Gemeinsamkeiten, unterschiedliche Schwerpunktsetzungen und (auch das gehört dazu): eine freundschaftliche Konkurrenz. Aus der Sicht der Bürgerrechtsvereinigungen hat die Zahl der Aufgaben zugenommen. Es wird deutlich, dass es bei manchen Grundrechtsverletzungen immer schwieriger wird, diese zu vermitteln und deutlich zu machen, dass es um die Sache eines jeden geht. Es gibt Grundrechte, die können Bürgerinnen und Bürger nicht einfach in Besitz nehmen.<br />Eine Preisverleihung wie diese gibt uns die Chance, einen Moment inne zu halten und über uns nachzudenken. Ein solches Nachdenken will ich auch mit dem Satz anregen: Hanne und Klaus Vack haben viel dazu beigetragen, die Flamme am Brennen zu halten, um die es auch Fritz Bauer ging, und die um Demokratie, Menschenrechte und des Friedens willen immer wieder Nachfolger finden muss, wenn sie nicht verlöschen soll.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/136-vorgaenge/publikation/laudatio-fuer-hanne-und-klaus-vack/">Laudatio für Hanne und Klaus Vack</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Anwalt mit aufrechtem Gang</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Dec 1995 17:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Heinrich Hannover zum 70sten aus: vorgänge Nr. 132 (Heft 4/1995), S. 27-28 Ein streitbarer Jurist ein kritischer Historiker der politischen Justiz der Weimarer und Bonner Republiken und ein Autor guter Jugendbücher wurde am 31. Oktober 1995 siebzig Jahre. Die größte Beachtung verdient er als Rechtsanwalt. Heinrich Hannover stammt aus der Generation die noch durch die [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Heinrich Hannover zum 70sten</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 132 (Heft 4/1995), S. 27-28</p>
<p>Ein streitbarer Jurist ein kritischer Historiker der politischen Justiz der Weimarer und Bonner Republiken und ein Autor guter Jugendbücher wurde am 31. Oktober 1995 siebzig Jahre. Die größte Beachtung verdient er als Rechtsanwalt.</p>
<p>Heinrich Hannover stammt aus der Generation die noch durch die Hitler-Jugend geprägt worden war; doch er hat den demokratischen Neuanfang als Chance begriffen. Er ist seit 1954 Rechtsanwalt in Bremen. Als Anwalt der sich als demokratischer Sozialist versteht, hat er die Schattenseiten der Bundesrepublik nicht nur aus nächster Nähe kennen gelernt sondern vielfach auch am eigenen Leib erfahren. Hannover hat Kommunisten vertreten &#8211; und damit in Kauf genommen, wie ein Kommunist behandelt zu werden. Er hat in Stammheim verteidigt &#8211; und mußte erfahren daß er damit für die Bundesanwaltschaft zum Feind wurde. Er hat versucht, NS-Verbrechen vor Gericht zu bringen (so den Mord an an dem KPD-Führer Ernst Thälmann in Buchenwald) &#8211; und konnte nicht verhindern daß Mord ungesühnt blieb. Er hat sich für die juristische Rehabilitierung von Carl von Ossietzky eingesetzt.</p>
<p>Hannover gehört zu jenen Juristen, die frühzeitig auf die Gefahren der Notstandsgesetzgebung aufmerksam gemacht und wesentlich zum Entstehen der Antinotstandsbewegung beigetragen haben. Die &#132;Humanistische Union&#147; hat ihm 1973 den Fritz-Bauer-Preis verliehen. Charlotte Maack hat für &#132;die Humanistische Union&#147; dazu bei der Preisverleihung gesagt: <i>&#132;Wir wollen &#132;ihn stellvertretend</i>&#147;<i> für alle jene Rechtsanwälte auszeichnen, die sich in den gegenwärtig anstehenden politisch-strafrechtlichen Verfahren &#8211; z.B, gegen Angehörige der Baader-Meinhof Gruppe &#8211; exponieren und sich damit ihre Integrität anzweifelten Diskriminierungen aussetzen</i>&#147; (vorgänge Nr. 5 1973, S. 147; Heinrich Hannover ist in seiner Rede auch auf die damalige Diffamierengskampagne eingegangen ebd. S. 159f). Rudolf Wiethöher hat eine bemerkenswerte Laudation &#132;über die Parteilichkeit der Justiz&#147; gehalten (ebd. S.148ff.) .</p>
<p>Heinrich Hannover gehört zu den großen Verteidigern in Politischen Strafsachen der Nachkriegszeit. Als Verteidiger hat er darauf bestanden, seine Unabhängigkeit als Anwalt zu wahren; was bei Ulrike Meinhof dazu führte daß die Inhaftierte ihm das Mandat entzog. In Kommunistenprozessen und Verfahren von Kriegsdienstverweigerern hatte er gelernt, daß es gerade dann, wenn es um Gesinnung geht, auf die Kunst des Juristen ankommt, Als Verteidiger von Karl-Heinz Roth hat er zusammen mit Sebstian Cobler vielen jungen Anwälten Mut gemacht und gezeigt, daß es trotz der Schieflage in der &#132;Waffengleichheit&#148; vor Gericht einem Anwalt (der sein juristisches Handwerk versteht) gelingen kann, einen Freispruch zu erreichen. Das hat damals mehr bewirkt als theoretische Aufsätze über den Nutzen der &#132;Scheißlegalität&#148;.</p>
<p>Auch als Schriftsteller hat Heinrich Hannover zum Entstehen einer neuen, kritischen Juristengeneration beigetragen. Das gilt insbesondere für die Bücher (mit Elisabeth Hannover-Drück) über <i>Politische Justiz 1918-1933 </i>sowie über den <i>Mord an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht</i>. Wichtig sind auch die Berichte über Prozesse, an denen er beteiligt war. Hinweisen will ich noch auf das heute verschollene Büchlein <i>Politische Diffamierung der Opposition</i> (1962). Die Begriffe, die Hannover damals prägte (und Gustav Heinemann durch ein Vorwort abzusichern suchte), verraten viel über diese (heute meist verdrängte) Zeit: Wer die Berührung mit Kommunisten nicht scheute, den traf der Vorwurf der <i>Kontaktschuld</i>; wurde ein Argument gebraucht, das bei Kommunisten auch auftauchte, fiel dies unter das Verdikt der Konsensschuld; wenn Opposition damit nicht mundtot zu machen war, hieß es einfach: <i>Ihr nützt den Kommunisten</i>.<br />Den aufrechten Gang von Heinrich Hannover hat Ausgrenzung nicht gekrümmt.</p>
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		<title>Medienkampagnen mit Feindbildern und strategische Interaktion</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/132-vorgaenge/publikation/medienkampagnen-mit-feindbildern-und-strategische-interaktion/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Dec 1995 16:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 132 (Heft 4/1995), S. 72-81 Politische Kampagnen, also Feldzüge, sind ein Kind des modernen Parteienstaates; sie sind ebenfalls in modernen Diktaturen zu finden. Aber auch soziale Bewegungen haben auf spezifische Weise versucht, politische Kampagnen zu inszenieren. Ob alles und jedes zum Gegenstand einer politischen Kampagne werden kann, ist umstritten. Alte Kämpfen der [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 132 (Heft 4/1995), S. 72-81</p>
<p>Politische Kampagnen, also Feldzüge, sind ein Kind des modernen Parteienstaates; sie sind ebenfalls in modernen Diktaturen zu finden. Aber auch soziale Bewegungen haben auf spezifische Weise versucht, politische Kampagnen zu inszenieren. Ob alles und jedes zum Gegenstand einer politischen Kampagne werden kann, ist umstritten. Alte Kämpfen der Arbeiterbewegung sagen, nicht alles sei &#8222;kampagnenfähig&#8221;; amerikanische Public interestfirms sind bereit, für Geld in jeder Sache eine Kampagne zu inszenieren. Ich greife diese Frage auf, doch sie kann hier nicht beantwortet werden. Sie weist jedoch auf eine neue technische Voraussetzung politischer Kampagnen: Die neuen elektronischen Medien verändern sowohl die Struktur politischer Kampagnen und als auch von Politik.</p>
<p>Für politische Kampagnen gilt mehr und mehr der Grundsatz: Nur wer in Medien Gehör findet, ist politisch existent. Noch knapper und einprägsamer hat das der israelische Politikwissenschaftler Yehezkel Dror formuliert: <i>Vedeor ergum sum</i>, ich werde gesehen, also bin ich.</p>
<p>Kampagnen arbeiten mit Feindbildern. Mit Feindbildern arbeiten nicht nur Feinde, sondern auch politische Gegner in parlamentarischen Demokratien mit pluralistischen Grundstrukturen. Seit den Erfahrungen mit der Kriegspropaganda in den beiden Weltkriegen und in totalitären Systemen gibt es auch in Demokratien so etwas wie eine wissenschaftliche Produktion von Kampagnen mit Feindbildern.<br />Neu ist die Form der Umsetzung und neu ist der Versuch, mittels der Herrschaft über das Ausstrahlen von Bildern das zu beherrschen, was als Politik gilt. Kurz: Neu sind die gegenwärtigen Medienkampagnen mit Feindbildern. In der Öffentlichkeit wird dieses Thema seit den Kampagnen von Greenpeace gegen die Versenkung der Ölplattform durch Shell und gegen die französischen Atomtestversuche auf Mururoa diskutiert.</p>
<p>Der Sozialwissenschaftler Eric Hobsbawm hat dazu gesagt, daß das Neue an diesen Kampagnen das &#8222;Entstehen transnationaler politischer Aktionseinheiten&#8221; ist; sie werden ausgelöst, mittels einer &#8222;straff gelenkten Organisation, welche die technischen Möglichkeiten ausnutzt&#8221;. Hobsbawm meint: &#8222;Ob eine solche Kampagne Erfolg hat oder nicht, hängt ganz und garnicht von ihrer politischen oder intellektuellen Rechtfertigung ab, sondern von der Manipulation der Massenpsychologie.&#8221; Dazu heißt es noch präziser: &#8222;Greenpeace hat die Öffentlichkeit auf die gleiche Weise zu mobilisieren versucht wie etwa Berlusconi &#8230;, nämlich durch direkte Ansprache an das Publikum mittels der modernen Medien.&#8221;<br />Auf die für soziale Bewegungen wichtige Frage, ob solche Kampagnen in der Lage sind, die Aktionen sozialer Bewegungen abzulösen, antwortet Hobsbawm: &#8222;Sozialrevolutionen werden aus diesen Kampagnen nicht herauskommen.&#8221; Doch auch dieses Problem und die Frage, ob Medienkampagnen mit Feindbildern die Antwort von rechts auf das, was soziale Bewegungen von links in Gang zu setzen versuchten, will ich in diesem Rahmen nicht antworten.</p>
<p>Auch Greenpeace ist bei seinen Aktionen von der Herrschaft über Bilder abhängig. Greenpeace ist nur dann in der Lage, die von dieser Organisation mitproduzierten Bilder durchzusetzen, wenn sie mit Feindbildern arbeitet und &#8222;ihre&#8221; Bilder verbreiten kann. Es verdient Beachtung, daß der Kampf gegen die Killer der Wale als &#8222;Feinde&#8221; zu den meisten Spendengelder geführt hat und daß Greenpeace seine Bilder über Mururoa in Frankreich nicht verbreiten konnte.</p>
<p>Ich konzentiere mich im Folgenden auf Medienkampagnen mit Feindbildern. Ich skizziere zunächst die Struktur solcher Kampagnen, untersuche die Gefahren und Frage nach den Möglichkeiten strategischer Gegenwehr.</p>
<h2 class="auto-created">Zur Struktur der Medien&shy;kam&shy;pa&shy;gnen mit Feind&shy;bil&shy;dern</h2>
<p><i>Das Feindbild:</i> Feindbilder sind nicht identisch mit einem Feind, sondern etwas Drittes, ein spezifisches Bild, das zwischen uns und den &#8222;Feind&#8221; oder ein Problem geschoben wird: Durch dieses Bild wird alles reduziert auf ein Entweder-Oder, auf schwarz oder weiß, ein Dazwischen &#8211; und damit Differenzierungen &#8211; gibt es nicht. Auf der einen Seite steht der &#8222;Feind&#8221;, auf der anderen &#8222;Wir&#8221;. Der Feind ist eine Bedrohung, unheimlich und nicht greifbar. Er verursacht Angst. Das &#8222;Wir&#8221; entsteht aufgrund dieser Angst, weil jeder befürchten muß, selbst betroffen zu sein. Neu ist dabei in diesem Jahrhundert eine spezifische Instrumentalisierung von Medien, die versuchen, den Einzelnen in seinen Ängsten unmittelbar &#8222;anzusprechen&#8221;.</p>
<p>Die Funktion solcher spezifischen Feindbilder ist erstens die Enddifferenzierung. Zweitens eine besondere Form der Entlastung; der eigene Anteil an einem Konflikt wird ausgestoßen und dem &#8222;Feind&#8221; als Sündenbock aufgeladen. Drittens dienen Feindbilder und die durch sie produzierten Ängste dem Zusammenschluss; auf Grund von Feindbildern kann das produziert werden, was als künstlich erzeugte Kampfgemeinschaft keine eigenständige Solidarität ist. Schließlich verhindern Feindbilder jede Zwischenposition und versuchen, Oppositionsbildung auszuschließen; wer nicht für die vorgeschlagene Form der Feindbekämpfung ist, hilft direkt oder indirekt dem &#8222;Feind&#8221;.</p>
<p>Feindbilder brauchen keinen realen Feind, es genügt der imaginäre Feind. Nicht selten sind es gerade diejenigen, die nicht sehen wollen, daß es Feindschaft geben kann, die besonders zum Produzieren von Feindbildern beitragen. Deshalb finden wir auch in den parlamentarischen Demokratien des Westens eine rege Feindbildproduktion. Es werden Konstellationen erfunden, in denen es Feinde geben könnte, oder es werden Feindbilder ersonnen, um den politischen Gegner durch ein Feindbild schaden zu können.</p>
<p>Feindbilder werden verstärkt durch das Produzieren von Ereignissen: Ein besonderer Fall dieser auf Medien zielenden Verwendung von Feindbildern ist das Herstellen von Fakten, die der Gegenseite untergeschoben werden. Waffen oder besondere Beweisstücke werden an einen Ort gebracht, Papiere werden gefälscht oder falsche Zeugenaussagen fabriziert und verbreitet, um ein Feindbild aufzubauen. Diese meist kriminelle Feindbildproduktion schafft eine &#8222;qualitative&#8221; Veränderung. Besonders markant wurde dies durch den Überfall auf den Sender Gleiwitz, der vom NS-Regime selbst inszeniert, aber als &#8222;polnischer Angriff&#8221; zum Signal für Hitlers &#8222;Gegenangriff` auf Polen ausgegeben wurde.<br />Nicht immer beruht diese &#8222;materialistische&#8221; Form einer Feindbildproduktion auf strategischem oder kriminellem Kalkül. Zuweilen wird ein Vorfall aufgegriffen und für den Aufbau eines Feindbildes verwendet. So ist weder beim Reichstagsbrand von 1933 (oder der Barschel -&#8222;Affäre&#8221;) bis heute nicht eindeutig geklärt, ob die Nazis den Brand gelegt (bzw. ob und wie weit Barschel die Machenschaften Pfeiffers angeregt hat). Beiden Fällen gemeinsam ist, daß &#8222;Fakten&#8221; zur Basis wurden für eine Feindbildproduktion. Gerade der Verdacht, daß diese Fakten fabriziert wurden, hat dann zu entsprechenden Gegenkampagnen mit umgedrehten Feindbildern geführt.</p>
<p>Zusammengefaßt läßt sich sagen, solche Kampagnen mit Feindbildern übertragen die im Rahmen von Kriegspropaganda, psychologischer Kriegsführung und totalitärer Propaganda entwickelten Methoden auf Wahlkämpfe und das Bekämpfen des innenpolitischen Gegners. Feindbilder werden als Instrumente produziert, entweder um die eigene Macht ausweiten oder und den politischen Gegner einem Feind zuordnen zu können.<br />Machtausweitung geschieht durch durch Feindbildproduktion: Feindbilder sind ein Instrument, um aus Sachproblemen einen imaginären Feind zu konstruieren, den es zu bekämpfen gilt (&#8222;Die&#8220; Drogenbosse, &#8222;die&#8221; Mafia, &#8222;das&#8221; Organisierte Verbrechen, OK). Der bestimmte Artikel deutet darauf hin, daß ein Feind fast magisch beschworen wird. Damit wird so etwas wie ein Ersatzkrieg geschaffen. Der gescheiterte Antidrogenkrieg der USA bleibt Vorbild für das, was in der Bundesrepublik &#8222;Verbrechensvorbeugung&#8221; und &#8222;Verbrechensbekämpfung&#8221; genannt wird. Hier wie dort geht es (wie im Krieg) darum, Bürgerrechte einzuschränken und neue Machtbefugnisse durchzusetzen.</p>
<p>Die Zuordnung des Gegners zum Feind: Eine besondere Form solcher Machtausweitung durch Feindbildkampagnen ist die Feindzuordnung. Der politische Gegner wird dabei mittels spezifischer Feindbilder in Zusammenhang mit einem Feind gebracht. Die Zuordnung zum Feind kann zum einen erfolgen, um den politischen Gegner unglaubwürdig zu machen, zu diskreditieren oder diskriminieren und zum anderen auch deshalb, um ihn zu einer Distanzierung vom &#8222;Feind&#8221; zu zwingen und damit dazu zu bringen, ein Feindbild als herrschend zu bestätigen.<br />Für die genannte Inszenierung und Instrumentalisierung von Feindbildern gibt es in der Nachkriegsgeschichte Westdeutschland viele Fälle. Ich erinnere an die Kampagne gegen die sogenannten Sympathisanten der RAF und den immer wieder vorgebrachten Vorwurf, friedliche Demonstranten schützten den harten Kern der Gewalttätigen. Neu (in der Bundesrepublik) und damit eine Bedrohung des demokratischen Verfassungsstaates ist es, daß nicht nur gewählte Politiker, sondern Exekutivorgane, also Beamte (die zu der einem Beamten gebotenen Zurückhaltung verpflichtet sind) sich an der Proktion von Feindbildern beteiligen oder die genannte Zuordnung zum Feind vornehmen. Neu ist auch, daß beispielsweise das Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundesnachrichtendienst (BND), selbst derartige Medienkampagnen inszenieren. BKA, Verfassungsschutzbehörden und BND können nicht nur selbständig entscheiden, wann sie etwas als Faktum an die Medien geben. Sie haben auch andere spezifische Einfußchancen auf Medien, und sie können selbst Ereignisse produzieren, die als solche eine öffentliche Kampagne in Gang setzen.<br />Als Beispiel für das Letzte erwähne ich hier die Plutoniumaffäre. Als im Herbst 1994 die SPD im Deutschen Bundestag und der Bundesrat gegen die Ausweitung der BND-Befugnisse auf die elektronischen Fernmeldeaufklärung votiert hatte, das Gesetz also zu scheitern drohte, gab es plötzlich auffallend viele Funde von Plutonium auf deutschem Boden. Da in diesen Fällen die Polizei unmittelbar zugreifen konnte, entstand schon damals der Verdacht, daß hier etwas inszeniert sei. Heute kann man als bewiesen davon ausgehen, daß zwar nicht das Amt mit Wissen des Präsidenten tätig wurde, wohl aber Angehörige des Amtes für diese &#8222;Gleiwitz-Aktion&#8221; und dafür verantwortlich sind, daß 400 Gramm Plutonium von Moskau nach München geflogen wurden.</p>
<p>Wer noch einmal nachliest, was mit diesem provozierten Kriminalfall produziert wurde (es erinnert in der Täuschung der Bevölkerung fatal an Hitlers Fall Gleiwitz), dem wird deutlich, daß damit jede Opposition gegen die neuen Befugnisse (Erfassen des Fernmeldeverkehrs zwischen der Bundesrepublik und dem Ausland durch den BND) mundtot gemacht wurde.</p>
<h2 class="auto-created">Feind&shy;bild&shy;kam&shy;pa&shy;gnen ver&auml;ndern Politik und demokra&shy;ti&shy;sche Strukturen</h2>
<p>Machtpolitik versus &#8222;das Politische&#8220;: Inszenierte und instrumentalisierte Medienkampagnen wären nicht möglich, ohne eine zunehmende Vermarktung der Medienwelt. Eng mit dieser Vermarktung verbunden ist die zunehmende Mediatisierung von Politik. Kampagnen mit Feindbildern zielen auf Macht: auf Machterhalt, auf Machtgewinnung oder auf die Macht neuer Befugnisse. Sozialen Bewegungen dagegen geht es weder um Politik im Sinne solcher Kampagnen noch um Macht oder um das bloße Durchsetzen von Figuren. Soziale Bewegungen (als Bürgerinitiativen oder sozialer Protest) leben davon, daß sie bei aller Politik zugleich &#8222;das Politische&#8221; entwickeln als ein (Widerspruch ertragendes) gemeinsames Denken und Handeln von Bürgerinnen und Bürgern. Es ist etwas anderes, ob Menschen &#8222;politisch&#8221; werden und sich von sich aus zusammenfinden, weil sie glauben, daß der Zustand der Wirklichkeit ein Handeln erfordert, das Wirklichkeit verändert oder ob, Medienkampagnen mit Feindbildern inszeniert werden, die dabei mit genau kalkulierten Methoden die Psyche von Menschen &#8222;ansprechen&#8221;.</p>
<p>Veränderung des demokratischen Verfassungsstaates: Medienkampagnen mit Feindbildern versuchen nicht nur das auszulöschen, was Hannah Arendt das Politische genannt hat; sie sind zugleich eine permanente Bedrohung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und für den Schutz von Minderheiten. Zum einen verselbständigen sich damit Organe der vollziehenden Gewalt zu immer weniger politisch kontrollierbaren, aber dennoch innerhalb bestimmter Grenzen unter bestimmten Voraussetzungen (Deckung durch die Bundesregierung) selbständig agierenden Exekutivmacht. Man hat das früher (im Blick auf die Reichswehr) als Staat im Staate bezeichnet. Zum anderen wird durch Feindbildkampagnen nicht nur Opposition still gestellt, sondern die Axt an die Substanz der Opposition gelegt. Gegen solche Instrumentalisierung kann &#8211; wenn sie nicht aufgedeckt wird und politische Konsequenzen gezogen werden &#8211; Opposition nur mit spezifischen Methoden und hoher Intelligenz ankommen.</p>
<p>Angriff auf die Mündigkeit der Bürgerinnen und Bürger: Durch solche Kampagnen (insbesondere dann, wenn es nicht mehr um Worte geht, sondern um die über die Medien transportierten Bilder) werden unmittelbar Ängste von Menschen angesprochen und zu politischen Zwecken instrumentalisiert. Mündige Bürgerinnen und Bürger können potentiell wieder zu dankbaren und ängstlichen Untertanen einer Schutz gewährenden Obrigkeit verwandelt werden. Das ist dank der neuen elektronischen Medien möglich, die in der Lage sind, eine künstliche (&#8222;zweite&#8220;) Wirklichkeit herzustellen.</p>
<h2 class="auto-created">Zum Erkennen von Feind&shy;bild&shy;kam&shy;pa&shy;gnen</h2>
<p>Vielfach werden die zunehmende Mediatisierung von Politik und der spezifische Charakter von Kampagnen mit Feindbildern nicht wahrgenommen. Die letzten Jahre zeigen, daß vor allem die SPD, fixiert auf die Ergebnisse von Meinungsumfragen (und bisher getragen von sozialen Bewegungen), weder die Struktur noch die Bedeutung solcher Kampagnen erkannt hat (obwohl sie selbst solche inszenierte). Das macht das konkrete Verhalten führender Sozialdemokraten deutlich. Sowohl Björn Engholm als auch Rudolf Scharping haben die (von der Gegenseite ihnen im Rahmen der Kampagne vom politischen Gegner zugedachte) Rolle haargenau mitgespielt. Sozialdemokraten haben damit durch eigenes Verhalten diese Kampagnen unterstützt &#8211; und nicht erkannt, daß sie sich damit selbst schaden.</p>
<p>Vielfach werden Oppositionsparteien gerade deshalb zum Opfer solcher Kampagnen oder selbst inszenierter Gegenkampagnen, weil weder die Struktur solcher Kampagnen erkannt wird noch eine Problemlösung im Vordergrund steht. Das Ergebnis ist eine fatale Fixierung auf &#8222;Erfolg&#8221;, die zum Teil dadurch zum Ausdruck kommt, daß es nur noch darum geht, einen Politiker der Lüge oder einer anderen Schwäche zu überführen und dadurch zu kippen.<br />Es gibt keine Patentrezepte, wie solchen Kampagnen begegnet werden kann. Dennoch gibt es einige Merkpunkte, die dargelegt werden sollen, bevor ich mich auf Einzelheiten der strategischen Interaktion einlasse.</p>
<p>Zum einen kommt es darauf an, Feindbilder zu erkennen. Dazu ist es wichtig, daß der Unterschied zwischen einem Problem (oder einem gefährlichen Gegner) gesehen und herausgearbeitet wird. Warum, so gilt es zu fragen, gelingt es, ein Drittes zwischen uns und ein Sach- oder Personenproblem zu schieben? Zum anderen kommt es darauf an, zu begreifen, welche Funktion einem Feindbild für die Seite zukommt, die es aufbaut, und welche Rolle der eigenen Seite dabei zugeschoben wird. Konkret ist zu fragen: Dient das Feindbild zum Durchsetzen neuer Befugnisse oder zielt das Manöver mehr auf die Schwächung der eigenen Seite? Ferner muß man wissen, daß gegenüber solchen Feindbildkampagnen (weil Feindbilder auf der steten Widerholung beruhen und Zwischenpositionen ausschließen) jeder Versuch des Argumentierens und Überzeugens unfruchtbar ist &#8211; und daß es dennoch zugleich darauf ankommt, die besseren Argumente zu finden. Schließlich ist es bei Feindbildkampagnen wichtig, den richtigen Zeitpunkt zur Reaktion nicht zu verpassen. Häufig versucht &#8211; wie bei dem bekannten Brettspiel &#8211; der politische Gegner eine Zwickmühle aufzubauen. Wer dies nicht bemerkt und nicht rechtzeitig die Gegensteine setzt, hat bereits verloren.</p>
<h2 class="auto-created">Strate&shy;gi&shy;sche Interaktion</h2>
<p>Gegenüber Kampagnen mit Feindbildern hilft kein Bitten und Betteln. Es geht um politische Konkurrenz, bei der es &#8211; wie in der Ökonomie &#8211; hart zugeht. Jeder, der die von Ökonomen entwickelte Spieltheorie studiert hat, weiß, daß das strategische Verhalten im Wettstreit ein unerbittliches Geschäft ist. Wer in der politischen Konkurrenz die strategische Bedeutung von Begriffen wie &#8222;Solidarität der Demokraten&#8221; oder &#8222;staatstragende Funktion der Volksparteien&#8221; nicht erkennt, gibt wichtige Ausgangspositionen preis.<br />Es kommt darauf an, auf die Abwehr von Feindbildkampagnen das zu übertragen, was in der Spieltheorie unter dem Namen &#8222;strategische Interaktion&#8221; entwickelt worden ist. Politik muß &#8211; so meine These &#8211; aus dem Verhalten im Rahmen ökonomischer Konkurrenz und aus der &#8222;Spieltheorie&#8221; strategisch lernen. Es wäre verfehlt zu glauben, man könnte aus der im Rahmen der Spieltheorie entwickelten strategischen Interaktion konkrete Handlungsanweisungen für Politik ableiten. Gerade das macht das &#8222;Politische&#8221; auch im Rahmen von Machtpolitik aus, ob Politiker im konkreten Zusammenhang jeweils spezifisch die entscheidenden &#8222;Gegensteine&#8221; setzen. Man kann das als Kunst des Politischen bezeichnen.</p>
<p>Dennoch ist es (für Lernzwecke) sinnvoll, wenigstens die Grundmuster solcher Kampagnen und mögliche Gegenstrategien darzulegen. Ich stelle formal an Hand von drei Beispielen einige Reaktionsmöglichkeiten dar.</p>
<p>Beispiel 1: Der Gegner wird durch ein Feindbild selbst zum Feind gemacht: Damit wird die Gegenseite zum Feind. Das kann auf unterschiedliche Weise erfolgen: Man spricht den Gegner die Loyalität gegenüber der Verfassung oder dem Staatswesen ab, sagt die Politik der Gegenseite führe zum Untergang des Staates oder man behauptet, die Partei X bestehe aus Chaoten und gefährde wirtschaftspolitisch den &#8222;Standort&#8221; des eigenen Landes.</p>
<p>Ich skizziere fünf exemplarische Reaktionsweisen:</p>
<p>Die Argumentation mit der Unwahrheit. Diese Verhaltensweise ist die primitivste Reaktion. Sie ist deshalb meist wirkungslos, weil mit der argumentativen Widerlegung in der Regel verbunden ist, daß der Vorwurf des Gegners wiederholt wird. Wer so argumentiert verhält sich hilflos. Er entschuldigt sich, gerät in die Defensive und läßt sich letztlich von der Gegenseite den Boden unter den eigenen Füßen entreißen. Entscheidend ist der Gestus; man verhält sich so und sagt mitunter am Ende selbst: &#8222;Wir sind doch gar nicht so schlimm.&#8221; Auch die im Ausgrenzungs- und Diffamierungsvorwurf versteckte Reaktionsweise bleibt auf der Ebene der einfachen Negation. Man wird diffamiert und regt sich darüber auf (was erreicht werden soll) und was meistens in der Öffentlichkeit nicht ankommt.</p>
<p>Erst der Gegenvorwurf, alles sei nur parteipolitische Taktik bedeutet den entscheidenden Schritt über die einfache Reaktion hinaus. Die Kunst besteht darin, formal zu bleiben und nicht in der Sache zu antworten, sondern der Gegenseite lässig zu sagen, das berührt uns nicht, denn das ist bloße Parteitaktik. Dazu kann auch gehören, das Feindbild als ein Zugeständnis an einen Parteiflügel zu bezeichnen, der dies verlangt. Auf dieser Ebene liegt auch das Argument, die Gegenseite will nichts anderes als von ihren eigenen Problemen ablenken.</p>
<p>Die Selbststilisierung als Opfer ist eine weitere Form des Schritts über die einfache Negation hinaus: Seht wie autoritär und undemokratisch die Gegenseite ist! Ein parteipolitischer Gegenspieler schwingt sich zum Richter auf! Wir sind ein Opfer bloßer Machtpolitik! Wer so mit dem Gegner oder Andersdenkenden umgeht, grenzt aus, ist kein Demokrat.</p>
<p>Gegenvorwurf: Wer Feindbilder braucht, ist schwach. Von einem wirklichen Gegenangriff kann erst dann gesprochen werden, wenn es gelingt, den Feindbildvorwurf der Gegenseite zu wenden und deutlich zu machen: Die Gegenseite braucht ein abstruses Feindbild über uns, weil sie Angst hat.</p>
<p>Beispiel 2: Eine Zuordnung eines Gegners zum Feind hat es (wie oben dargelegt) in der Geschichte der Bundesrepublik häufig gegeben. Der politische Gegner wird als Unterstützer, Sympathisant oder als trojanischer Esel mit einem &#8222;Feind&#8221; in Verbindung gebracht, um ihn unglaubwürdig zu machen, zu diskriminieren oder zu diskreditieren. Zweck dieser Feindzuordnung ist: Die Gegenseite dazu zu zwingen, der eigenen Feinderklärung zuzustimmen. Der politische Gegner soll sich vom Feind distanzieren und damit zur Festigung des hergestellten Bildes vom Feind gebracht werden. Die Gegenseite soll erklären, daß sie nicht auf der Seite des Feindes steht und nicht versuchen wird, den Feind auf diese oder jene Weise in die eigenen Strategien einzubeziehen; d.h. keinerlei Bündnisse, Koalitionen oder andere Verbindungen mit dem &#8222;Feind&#8221; einzugehen. Die Gegenseite soll dadurch schließlich daran gehindert werden, zum Feind Kontakt aufzunehmen (&#8222;Kontaktschuld&#8220;), vom Feind sachlich richtige Positionen zu übernehmen (&#8222;Konsensschuld&#8220;) und Vorstellungen des &#8222;Feindes&#8221; in die eigene Politik aufzunehmen.</p>
<p>Ich stelle folgende Reaktionsmöglichkeiten dar:</p>
<p>Die Übernahme der Gegnerposition: Man reagiert so, wie es die Gegenseite es erwartet, d.h. erkennt den Feind an, und schließt sich durch die eigene Distanzierung der Feinderklärung der Gegenseite an bzw. baut mit am Feinbild, um der Feindzuordnung zu entgehen. Politik wird ersetzt durch bloße Reaktion. Die Distanzierungsfalle wird überhaupt nicht erkannt.</p>
<p>Die Position des &#8222;Ja, abers&#8221;: Zur Konstruktion dieser Distanzierungsfalle gehört auch die Reaktion eines unklaren &#8222;Ja, abers&#8221;. Man distanziert sich von Feind, um einer Feindzuordnung zu entgehen, macht aber Einwände hinsichtlich der Auseinandersetzung mit dem Feind. Das Feindbild wird übernommen, eventuell modifiziert. Doch weil das Feindbild im Prinzip anerkannt wird, ist die Gegenposition im Ansatz in der Regel gelähmt. Das historische Beispiel dieser Reaktionsweise in der Geschichte der Bundesrepublik wurde in dem Satz zusammengefasst: &#8222;Wir sind gegen Adenauer, aber auch gegen Ulbricht.&#8221;</p>
<p>Der Vorwurf: Zuordnung zum Feind ist unmoralisch und undemokratisch: Diese Reaktionsweise versucht deutlich zu machen, daß das Prinzip der Zuordnung zum Feind unmoralisch ist und auch den Prinzipien einer demokratischen Republik widerspricht. Ein Beispiel für eine solche Gegenkampagne war die Reaktionsweise des &#8222;Spiegel&#8221; 1962 gegenüber dem Vorwurf, dem Feind nicht nur zu nützen, sondern Landesverrat betrieben zu haben. Dem wurde vom &#8222;Spiegel&#8221; auch mit juristischen Argumenten entgegengetreten. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht das am Ende (in einer 4 zu 4-Entscheidung) diese Position nicht bestätigt hat: Für die Mehrheit der Bevölkerung der Bundesrepublik war damals klar, die Zuordnung zum Feind war verfassungswidrig und verletzte die Pressefreiheit. Den Sozialdemokraten in Berlin dagegen ist die Abwehr der ihnen von CDU (ihrem Koalitionspartner in der Regierung) vorgeworfenen künftige Zusammenarbeit mit der PDS nach der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im Herbst 1995 nicht gelungen.</p>
<p>Das Zurückführen auf die Funktion: Man macht deutlich, daß die Feindzuordnung nichts mit Realität zu tun hat, daß die Gegenseite damit nur versucht, jede abweichende Auffassung durch den Hinweis auf den Feind zu unterbinden. (Beispiele: Der Vorwurf des Landesverrats war schon immer ein Versuch zur Ausschaltung des politischen Gegners mit juristischen Mitteln; der Sympathisanten begriff ordnet auch diejenigen dem Feind zu, die auf strikte Rechtsstaatlichkeit bei der Bewältigung des Terrorismus bestehen und Terrorismus strikt ablehnen, aber gesellschaftliche Veränderungen für erforderlich hielten.)<br />Der Vorwurf.&#8216; die Feindzuordnung ist kontraproduktiv: Jede Feindzuordnung versucht im Prinzip den &#8222;Feind&#8221; dadurch zu schwächen, daß man ihm deutlich macht, daß er faktisch isoliert ist. Wenn sich die Feindzuordnung auf Grund von Medienkampagnen verselbstständigt, kann das dazu führen, daß der &#8222;Feind&#8221; nicht isoliert wird, sondern auf Grund der verselbständigten Feindzuordnung sich von einer breiten Basis von &#8222;Sympathisanten&#8221; unterstützt fühlt. Alle diejenigen, die aus Gründen der Schwächung des politischen Gegners (der SPD) zu Sympathisanten gestempelt wurden, wurden aufgrund der ideologischen Feindzuordnung &#8212; obwohl sie nichts zu tun hatten mit tatsächlichen Unterstützern &#8211; den Terroristen als ihre Basis zugerechnet. So hat die aus politischen Gründen betriebene Übertreibung der Zahl der &#8222;Sympathisanten&#8221; die Gewalttäter und ihre aktiven Unterstützer faktisch bestärkt, ihren Kampf fortzusetzen.</p>
<p>Feindzuordnung setzen gegen Feindzuordnung: Wenn die eine Seite ihren Gegner durch die Zuordnung zum Feind zu schwächen und diskriminieren versucht, kann die Gegenseite kontern mit dem Gegenvorwurf: Ihr unterstützt durch Eure Eskalation und Zuordnung den Feind. Jede Seite wirft der Gegenseite eine direkte oder indirekte Unterstützung des Terrors oder unterschiedlicher Feinde vor. Das geschieht nach dem Motto: &#8222;Ihr auch!&#8221;. Aber es gibt auch Modifizierungen. Die eine Seite wirft der Partei X vor, sie ziehe sich &#8222;rote Socken&#8221; an, weil sie der Nachfolgepartei der SED (dem &#8222;Feind&#8221; also) Einflußchancen einräume. Die andere Seite antwortet: &#8222;Ihr habt Euch die Parteien B und C einverleibt, die als &#8222;Blockparteien&#8221; (mit dem &#8222;Feind&#8221;) kooperierten und für den Mauerbau mitverantwortlich sind.&#8221;</p>
<p>Das Zurückspiegeln der Feindzuordnung: In diesem Fall wird nicht gekontert mit einer Feindzuordnung nach dem Muster &#8222;Ihr auch&#8221;, sondern die Fragen gestellt: Warum braucht Ihr einen Feind? Warum könnt Ihr nicht leben, ohne jeden Andersdenkenden einem Feind zuzuordnen. Das Suchen nach Feinden und das Produzieren von Feindbildern wird entlarvt als ein Zeichen von Schwäche, von fehlender Souveränität.</p>
<p>Beispiel 3: Die Zwickmühle: Wie bei dem bekannten Brettspiel &#8222;Mühle&#8221; ist es eine besondere Kunst auch in der Politik gegenüber dem Gegnerspieler eine Zwickmühle aufzubauern. Jeder kennt das Spiel: der Aufbau einer Zwickmühle gelingt dann, wenn die Gegenseite nicht rechtzeitig reagiert, wenn nicht rechtzeitig der Gegenstein gesetzt wird. Die Partei, die eine Zwickmühle aufbaut, setzt darauf, daß ihr Ziel nicht bemerkt wird. In der Politik wird man deshalb etwa zu Gesprächen über &#8222;große Politik&#8221; gebeten. Es geht angeblich um grundsätzliche Fragen der Außen- oder &#8222;Staatspolitik&#8221;, tatsächlich jedoch darum, daß der entscheidenden Stein beim Aufbau einer Zwickmühle zu spät gesetzt wird. Wer sich täuschen läßt und nicht wenigstens vorsorglich einen Gegenstein setzt, hat die Partie verloren.</p>
<p>Nur wer die Struktur solcher &#8222;Zweckmühlen&#8221; in der Politik frühzeitig durchschaut, ist in der Lage, den Gegenstein rechtzeitig zu setzen, d.h. die Funktion der Feindbildkampagne gegen die Gegenseite zu wenden. Eine klassisch gewordene Zwickmühle hat Helmut Kohl (vielleicht war es auch Wolfgang Schäuble) 1990 bei den Verhandlungen über den Vertrag über die Währungsunion mit der DDR aufgebaut. Die Konzeption sah so aus: Entweder stimmen SPD und GRÜNE der Währungsunion zu, dann votieren sie für die Politik des Bundeskanzlers, oder sie stimmen dagegen, dann wenden sie sich gegen die Wiedervereinigung (unterstützen also den Feind). Die SPD hat diese Zwickmühle nicht erkannt. Sie hätte nur zu Beginn der Verhandlungen sagen können: Wir bestehen darauf, die Verhandlungen mitbestimmen zu können. Das ist nicht geschehen. Oskar Lafontaine, der damalige Kanzlerkandidat, konnte auf Grund seiner Verletzung nur sehr spät reagieren. Das damalige Hickhack in der SPD-Bundestagsfraktion war nicht mehr als das Lamento über den nicht rechtzeitig gesetzten Gegenzug.</p>
<h2 class="auto-created">Strate&shy;gi&shy;sche Interaktion ist kein Patent&shy;re&shy;zept</h2>
<p>Politik heißt Entscheiden. Wer in der Auseinandersetzung mit einem Feind oder einem politischen Gegner nicht erkennt, daß es auf die rechtzeitige Entscheidung gegen Feindbildkampagnen auf der Grundlage strategischer Interaktion ankommt, hat schon verloren. Wer meint, sich auf die fragwürdigen Ergebnisse momentaner Meinungsumfragen verlassen zu können und deshalb weder fähig ist, eigene politische Positionen zu setzen noch auf die Feindbildkampagnen der Gegenseite rechtzeitig, angemessen und überlegen zu reagieren, erweist sich als unfähig, Politik zu betreiben.</p>
<p>Die heutige mediale Machtpolitik lebt davon, eigene Kampagnen durchsetzen und Feindbildkampagnen abwehren zu können. Wer dazu nicht in der Lage ist, wird über kurz oder lang abtreten müssen. Der Marktwert eines Politikers wird nicht nur an Programmpunkten gemessen. Auf dem Markt wird ein Produkt abgesetzt, das sich sich nicht verkaufen läßt. Das ist auf dem Wahlstimmenmarkt (das zeigte die SPD auf dem Parteitag in Mannheim) nicht anders.</p>
<p>Modelle strategischer Interaktion können nicht mehr sein, als eine Art Leitlinie für die rechtzeitige und angemessene Reaktion. Im Nachhinein haben solche Modelle noch eine andere Qualität. Sie sind unbarmherzige Messlatten, wenn nachgewiesen wird, daß nicht einmal die Grundkenntnisse strategischer Interaktion beherrscht wurden. In der Politik ist derjenige verloren, der über nicht über dies handwerkliche Können verfügt. Politisch durchsetzen vermag sich nur derjenige, der das politische Reagieren &#8211; wie beim Segeln beherrscht &#8211; und dennoch in der Lage ist, Kurs zu halten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/132-vorgaenge/publikation/medienkampagnen-mit-feindbildern-und-strategische-interaktion/">Medienkampagnen mit Feindbildern und strategische Interaktion</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Vom „58er zum „68er. Ein biographischer Rückblick</title>
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		<pubDate>Wed, 15 Dec 1993 21:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 124 (Heft 4/1993), S. 1-6 Das Leben richtet sich nicht nach Jahrzehnten. Die &#132;60er Jahre&#148; beginnen für mich 1958. Ich wurde damals 30; hatte nach dem Krieg (in dem ich ein Jahr Luftwaffenhelfer war und nach kurzer Kriegsgefangenschaft auf dem Lande gearbeitet, eine Lehre als Werkzeugmacher absolviert, war in die IG Metall [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 124 (Heft 4/1993), S. 1-6</p>
<p>Das Leben richtet sich nicht nach Jahrzehnten. Die &#132;60er Jahre&#148; beginnen für mich 1958. Ich wurde damals 30; hatte nach dem Krieg (in dem ich ein Jahr Luftwaffenhelfer war und nach kurzer Kriegsgefangenschaft auf dem Lande gearbeitet, eine Lehre als Werkzeugmacher absolviert, war in die IG Metall und 1954 in die SPD eingetreten. Ich begann nach einem (von der Studienstiftung unterstützten) Jura-Studium in Münster/Westfalen und zusätzlichen Studien in anderen Wissenschaften und an anderen Orten (Bristol und Bologna) in Münster meine Referendarzeit. Ich arbeitete an einer Dissertation, war Korrekturassistent, nahm am Collegium philosophicum von Joachim Ritter teil und gehörte seit meiner Rückkehr aus Italien 1957 auch dem sozialdemokratischen &#132;Sozialistischen Deutschen Studentenbund&#148; (SDS) an. Das Jahr 1958 führte zu vier Freundschaften, die in den sechziger Jahren zu wichtigen Bezugspunkten meines Lebens wurden: Ich begegnete Ulrike Meinhof und Monika Mitscherlich, Peter von Oertzen und Wolfgang Abendroth.</p>
<p>Ulrike Meinhof kam im Februar 1958 in die Münsteraner SDS-Gruppe und warb für den Aufbau einer studentischen Gruppierung gegen die atomare Aufrüstung. Ich habe nur wenige Menschen kennengelernt, die wie sie fähig waren, Menschen so zu politisieren. Auch ich &#150; damals nicht gerade unpolitisch &#150; wurde durch ihren konzentierten politischen Willen (und die Adenauer-Restauration) neu angestoßen. Doch mich störte im Laufe der Zeit immer mehr ein hartes Entweder-oder. Wir bildeten einen studentischen &#132;Arbeitskreis für ein kernwaffenfreies Deutschland&#148;. Damals entstand an den Universitäten eine studentische Anti-Atombewegung. In kurzer Zeit veränderten wir &#150; eine Gruppe von 18 Leuten &#150; das politische Leben der Universität. Ulrike und ich haben Flugblätter und andere politische Texte gemeinsam geschrieben. Wir waren uns sehr nahe. Für sie ging es darum: &#132;Was sagen wir einst unseren Kindern, wenn sie uns fragen, was habt ihr damals gegen einen neuen Faschismus getan?&#148; Für mich ging es von Anfang an auch darum, daß diese Bewegung nicht von den Parteigängern des DDR-Regimes &#132;verheizt&#148; wurde. Wir haben um den Vorrang der Bewegung gegenüber solchen Interessen gerungen; als Ulrike kam, war sie das, was man damals &#132;Fellow traveller&#148; nannte, dann stieß sie im Herbst 1958 fest zu dem von mir nicht nur politisch abgelehnten Klaus Rainer Röhl und der Gruppe um die ost-finanzierte Zeitschrift &#132;konkret&#148; (nach Angaben von Röhl wurde Ulrike Meinhof später Mitglied der illegalen KPD).</p>
<p>Damals war die Einbindung der wenigen Studierenden, die mit der KPD sympathisierten oder mit ihr liiert waren, im Rahmen der besonderen Struktur der kleinen SDS-Gruppen eine Gegebenheit. Einige von ihnen wurden später treue SPD-Mitglieder. Nach dem spektakulären Anti-Atomkongress Anfang 1959 in Berlin, der wegen des Begriffs &#132;interimistische Konföderation&#8220; zu einem Eklat führte, schalteten sich SPD und Westpolitik der DDR ein. Die studentischen Anti-Atomausschüsse und der SDS wurden vor die Frage gestellt: Für wen seit ihr? Das hat sie zerrieben. Damals habe ich gelernt: Sowohl SPD als auch KPD fürchten jeden unabhängigen Ansatz; beide haben in jahrzehntelangen Auseinandersetzungen Methoden entwickelt, jeden Keim dazu zu zertreten. Im Frühjahr 1959 hatte die &#132;konkret&#148; -Gruppe alle Schaltstellen der studentischen Atombewegung besetzt. Doch es ging ihr wie dem König Midas: Es war nur ein Scheinerfolg, die studentische Anti-Atombewegung verschwand; übrig blieb für die &#132;konkret&#148; &#8211; Gruppe nichts als eine Handvoll neuer Leute vermutlich auch mehr Gelder aus der DDR)</p>
<p>Monika Mitscherlich hatte ich im Sommer 1958 m der studentischen Anti-Atombewegung kennengelernt. Wir wurden im Herbst beide in den fünfköpfigen Bundesvorstand des SDS gewählt. Für uns bedeutete das Ende der studentischen Anti Atombewegung Konzentration auf die Arbeit im SDS. Sozialistische Positionen &#151; wie sie damals vor allem Abendroth, von Oertzen und Fritz Lamm vertraten &#151; waren für mich in doppelter Hinsicht wichtig zur Abgrenzung von kommunistischer Politik: Einmal als Alternative zum Stalinismus; zum anderen gegenüber dem bloßen &#132;Friedenskampf&#148;, wie ihn die Interessenvertreter der DDR damals im Blick auf die Gründung einer parteipolitischen Alternative (,&#130;Deutsche Friedensunion&#8220;, gegründet 1960) betrieben. Marx und vor allem Rosa Luxemburg, Georg Lukács, Ernst Bloch und die Kritische Theorie gaben ein Fundament m einem nach zwei Seiten geführten Konflikt. Wir hatten die rechten Genossen, die den SDS als ein Sprungbrett für eine Parteikarriere ansahen, aus dem Bundesvorstand des SDS abgewählt. Diese Leute versuchten nun, uns gegenüber dem Parteivorstand der SPD madig zu machen; zugleich gab es im Verband Leute aus dem Umkreis von &#132;konkret&#148; oder der illegalen KPD, die einen Unvereinbarkeitsbeschluß der SDP gegenüber dem SDS zu provozieren suchten, um den SDS zueinem Faktor bei der Gründung einer Friedenspartei zu machen.</p>
<p>In dieser Phase wurde für mich die Zusammenarbeit mit Peter von Oertzen und Wolfgang Abendroth wichtig. Beide waren, als ich sie kennenlernte, in der Redaktion des monatlich erscheinenden Blättchens ,Sozialistische Politik&#8220; (1454-1966) tätig. Ich schrieb Beiträge, die meist mit der Überschrift &#132;Diskussion&#148; versehen wurden. Bald habe ich selbst an Redaktionssitzungen teilgenommen. Diese Sitzungen und die SOPO waren für meine sozialistische Sozialisation von großer Bedeutung. Von Abendroth lernte ich nicht nur den Kampf um Verfassungspositionen, sondern auch die Analyse von Kräfte- und Klassenkonstellation; Erich Gerlach vermittelte mir durch seine prägnanten ökonomischen Analysen mehr als alle Lehrbücher; durch ihn lernte ich auch den mir damals völlig unbekannten Anarcho-Syndikalismus kennen. In der Redaktion gelang es vorübergehend unterschiedliche sozialistische Positionen zusammenzubringen: revolutionär denkenden, aber realistischen Reformismus, libertären Anarcho-Syndikalismus und trotzkistischen Internationalismus. Ernest Mandel fand ich damals beeindruckend; dennoch war ich mir bald klar: Vom Trotzkismus kann man lernen; aber das ist nicht mein Weg. Erich Gerlach und Peter von Oertzen machten mich auf Karl Korsch aufmerksam. Orientiert habe ich mich auch an der sozialistischen, aber strikt antistalinistischen Zeitschrift &#132;Funken&#148; (herausgegeben von Fritz Lamm und Fritz Opel). Mit von Oertzen, der später in Distanz zu Abendroth ging, gab es für mich und meine Freunde eine sehr enge Zusammenarbeit mit linken Sozialdemokraten in dem der Öffentlichkeit gegenüber abgeschirmten &#132;Elzer Kreis&#148; und dann in der Zeitschrift &#132;Arbeitshefte&#148;. In dieser Zeitschrift ging es um die Rolle der Gewerkschaften, um Mitbestimmung und Arbeiterselbstverwaltung. Die Gewerkschaften erschienen uns als eine dritte Ebene. Bald galt ich als ein &#132;Gewerkschaftstheoretiker&#148;.</p>
<p>Wir verstanden den SDS als einen theoretisch fundierten, zugleich politisch eingreifenden Studentenverband. Demokratischer Sozialismus war sowohl eine Alternative gegenüber Adenauer als auch gegenüber Ulbricht. Eine linkssozialistische Partei haben weder ich noch die Mehrheit meiner Freunde angestrebt. Wir orientierten uns an der IG Metall. Wir wußten, die Grenze zu dem, was damals als &#132;demokratische Politik&#148; definiert wurde, verlief am linken Rand der SPD. Im &#132;Initiativ-Ausschuß für die Amnestie und der Verteidiger in politischen Strafsachen&#148; hatte ich erfahren, was nur wenige in der Bundesrepublik wußten; Bei der Verfolgung von Kommunisten und allen, die man diesen zurechnete, wurden rechtstaatliche Prinzipien schwer verletzt. Eines der prägendsten Erlebnisse in diesem Zusammenhang war das Auftreten und das evangelische Pathos des damaligen Rechtsanwaltes Dieter Posser (Freund von Gustav Heinemann und später SPD-Minister in Nordrhein-Westfalen): &#132;Das kann doch nicht rechtens sein!&#148;</p>
<p>In der SPD bleiben, hieß Kröten schlucken. Doch gab es auch erfreuliche Begegnungen, beispielsweise mit Waldemar von Knöringen und Fritz Erler. Wir stellten die Mitarbeiter von &#132;konkret&#148; vor die Alternative entweder SDS oder &#132;konkret&#148;. Ich formulierte den Beschluß (und die Begründung) über eine Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft im SDS und der Mitarbeit in der &#132;konkret&#148;-Gruppe. Im Klima des blinden Antikommunismus sagte ich nicht, ihr betreibt DDR-Politik denn das hätte Staatsanwälte an den Plan gerufen), sondern &#132;konkret&#148; ist &#132;keine sozialistische Zeitung&#148; und &#132;konkret&#148; hat sich &#132;verbandsschädigend&#148; verhalten und &#132;einen Keil zwischen SDS und SPD getrieben&#148;. Wer aus diesem Vorstandsbeschluß keine Konsequenzen zog, wurde aus dem SDS ausgeschlossen. Das bedeutete nicht nur einen harten politischen Eingriff in die meist kleinen SDS-Gruppen, sondern die Ausschaltung der politischen Freunde von Ulrike Meinhof aus der SDS-Arbeit. Das fiel mir schwer. Ulrike Meinhof ging von Münster nach Hamburg und meldete sich bei der Hamburger SDS-Gruppe nicht wieder an.</p>
<p>Doch all unsere Bemühungen um die SPD blieben erfolglos. Als ein &#132;Sozialdemokratischer Hochschulbund&#148; (SHB) gegründet wurde,  brach die SPD jeden Kontakt mit uns ab. Das hieß auch, SPD-Mitgliedern, die im SDS waren, wurde vom SPD-Parteivorstand jedes Gespräch verweigert. Dieses Verhalten (wir sprachen damals von einem &#132;Stalinismus von rechts&#148;) hat wesentlich zu unserer Reaktion beigetragen. Nicht zuletzt unter dem Einfluß von Oertzens hatte der Führungskreis im SDS beschlossen (es war 1960 am Tage nach der Hochzeit Mitscherlich / Seifert), den SDS aufzulösen, um unsere SPD-Mitgliedschaft zu behalten. Doch von Herbert Wehner, Helmut Schmidt und anderen wie der letzte Dreck behandelt, verhielten wir uns &#132;existentialistisch&#148; : &#132;Wir brechen uns selbst das Rückgrat, wenn wir jetzt klein beigeben.&#8220; Beschlüsse und stundenlange Debatten galten nichts mehr im Augenblick der Entscheidung. Wer unsicher war, wurde fast immer durch die Entschiedenheit von Monika Seifert überzeugt. Wir hatten in den Monaten zuvor die Distanzierung der SPD uns gegenüber genutzt. Viele Studierende waren zu uns gekommen, weil wir jetzt &#132;offiziell&#148; parteiunabhängig waren. Nun fragten noch mehr, wie können wir euch unterstützen? Wir wußten, daß wir nicht allein standen. Da waren Soziologen, die zu uns hielten (wie Jürgen Habermas und Hans Paul Bahrdt), Politologen, die sich unseretwegen aus der SPD ausschließen ließen (wie Wolfgang Abendroth) oder aus der Partei austraten (wie Ossip K. Flechtheim), da standen Sozialdemokraten und Gewerkschafter zu uns (wie Walter Hesselbach und Otto Brenner), da erklärten politische Frauen wie Helga Einsele und Carola Stern ihre Solidarität.</p>
<p>Wir brauchten diese Solidarität. Wer von uns halbwegs namhaft war, wurde aus der SPD ausgeschlossen. Das bedeutete nicht nur gesellschaftliche Ausgrenzung, sondern auch hoheitliche Verrufserklärungen (zielend auch auf Beeinträchtigung der ökonomischen Existenz). Da tauchte ein Herr beim Rektor der Technischen Hochschule in Darmstadt auf und sagte. &#132;Wissen Sie, wen Professor Gurland als Assistent eingestellt hat?&#148; Der Emigrant Arkadij Gurland, seit seiner Jugend Sozialdemokrat, antwortete: &#132;Ich weiß es, denn Herr Seifert berichtet mir sehr genau über seine politische Tätigkeit.&#148; Da unterrichte jemand Werner Hansen, Mitglied des Bundesvorstandes des DGB; Hansen schrieb daraufhin einen Brief an Walter Fabian, Chefredakteur der &#132;Gewerkschaftlichen Monatshefte&#148;, in dem es heißt: &#132;Vielleicht dürfte Dir nicht bekannt sein, daß Jürgen Seifert Ende 1961 wegen seiner Tätigkeit als führender Funktionär des SDS ausgeschlossen wurde.&#8220; Walter Fabian, ebenfalls Emigrant, ließ mich weiter schreiben. Meine erste Buchveröffentlichung über die Notstandsgesetzgebung konnte nur erscheinen, weil der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer (wiederum ein Emigrant) durch ein Vorwort für mich eintrat. Auch die Weichenstellungen von Peter von Oertzen für Oskar Negt und mich vor den Ernennungen zum Ordinarius 1970/71 gehören in diesen Zusammenhang.</p>
<p>Die eigene Ausstoßung hat mich sensibler und fähig gemacht, Ausgrenzungen besser entgegenzutreten. Allerdings habe ich fortan jeden politischen DDR-Kontakt vermieden. Die Wunden sind vernarbt, doch gibt es noch immer Situationen, in denen sie aufbrechen. Dann ahne ich, was diejenigen leiden, die solche Solidarität nicht erhalten.</p>
<p>Die Unabhängigkeit gegenüber der SPD erwies sich als Befreiungsakt. Wir konzentrierten uns nun auf politische Alternativen. Die Sache stand im Vordergrund. Wir schrieben eine Hochschuldenkschrift, die später in Teilen von der SPD als Hochschulreform umgesetzt wurde. Wir glaubten, Industriesoziologie in gewerkschaftlicher Arbeit in Richtung Arbeiterselbstverwaltung übertragen zu können. Wir entwickelten rechtspolitische Gegenpositionen gegenüber dem Erosionsprozeß der rechtsstaatlichen Demokratie. (u. a. die Aufarbeitung der &#132;Ungesühnten NS-Justiz&#148;, Aktionen in der SPIEGEL-Affäre, Aufklärung über die Notstandsgesetzgebung und politische Strafjustiz). Wir entdeckten die Psychoanalyse, lasen Wilhelm Reich, Texte der Frankfurter Schule und entwickelten das, was dann zur antiautoritären Bewegung wurde. Wir suchten neue Formen internationaler Solidarität durch Hilfestellung im französischen Algerien-Krieg (und dann vor allem im Vietnam-Krieg). Wir verstanden uns (in Anlehnung an vergleichbare Ansätze in England, Frankreich und den USA) als &#132;Neue Linke&#148;. Wir übernahmen von dort neue Aktionsformen. Wir entwickelten &#151; trotz der Finanzprobleme &#151; in der Zeitschrift &#8222;neuen kritik&#148; interessante Diskussionen. Wir konstituierten auf einer anderen Ebene als SPD und KPD eine öffentlich anerkannte &#8222;nichtkommunistische Linke&#8220;.</p>
<p>Ich wirkte in Theorie und Praxis mit an der Entstehung einer Protestbewegung, die später zum Mythos &#132;1968&#148; wurde. So bin ich nicht nur &#8222;58er&#8220;, sondern auch etwas &#132;68er&#148;. Mein Feld war bald die Auseinandersetzung um die Notstandsgesetze, die im Jahre 1968 ihren Höhepunkt erreichte. Ich war auch beteiligt an dem, was Monika Seifert (durch die Gründung der Frankfurter Kinderschule 1967) in der antiautoritären Protestbewegung realisierte. Allerdings wollte ich nur noch in Sachen Notstandsgesetze Wortführer sein. Ich hatte Unbehagen gegenüber der für mich überzogenen Sicherheit dieser Protestbewegung.</p>
<p>Der Auseinandersetzung um die Notstandsgesetzgebung habe ich sechs Jahre meines Lebens gewidmet. Heute will man vielfach nicht mehr wahrhaben, in welcher Weise die Pläne zu einer Grundgesetzänderung die Demokratie in der Bundesrepublik bedrohten. Ich war tätig sowohl als Initiator von Widerstand und Bewegung als auch als Berater auf verschiedenen Ebenen. Das reichte vom SDS zur Theologischen Sozietät Baden, von der IG Metall bis zur FDP-Bundestagsfraktion, von Basisbewegungen in Betrieben und Schulen bis zur SPD-Gruppe in der Bundestagsfraktion um Hans Matthöfer. Ich habe auf zwei Schultern getragen: Verbreiterung des grundsätzlichen Neins zur Notstandsgesetzgebung, um auf dieser Basis inhaltliche Veränderungen durchzusetzen. Das war eine Gratwanderung.</p>
<p>Ich ging angesichts der Beschlußlage der Gewerkschaften davon aus, daß es unmöglich sei, die Notstandsverfassung zu verhindern. Für mich kam es seit Ende 1962 darauf an, eine Auffangposition vorzubereiten. Die SPD bejahte die Notstandsverfassung grundsätzlich und war damit den Manipulationen der Regierung ausgeliefert; die Gewerkschaften und die anderen Notstandsgegner mußten auf dem grundsätzlichen Nein beharren; dabei versuchte ich, (und wurde dabei unterstützt) Giftzähne zu ziehen, damit die Sache ungefährlich wurde oder die Promotoren dieser Politik, die Lust an diesem Unternehmen verloren. Das Ergebnis ist bekannt: Auf der verfassungsrechtlichen Ebene haben die &#132;Notstandsgegner&#148;, gesiegt (die Sicherungen haben bis heute gehalten), politisch war es eine Niederlage. Ich habe damals nicht die verfassungsrechtlichen Erfolge betont, sondern die verbliebenen Gefahren.</p>
<p>Das, was ich machte, bezeichnete ich (in Anlehnung an Rudolf von Iherings &#132;Kampf ums Recht&#148;) als &#132;Kampf um Verfassungspositionen&#148;. Es es ging mir darum, die demokratische und rechtsstaatliche Substanz der Verfassung gegen einen neuen Faschismus oder ein autoritäres  System zu verteidigen. Im Unterschied zu Ulrike Meinhof und ihren Freunden habe ich rechtzeitig die Problematik des bei den &#132;konkret&#8220;- Leuten üblichen Faschismusverdikts erkannt. Dabei hat mir ein Freund geholfen: &#132;Phänomen der sterbenden Zeit. Ich habe in den letzten 20 Minuten gezählt, wie oft du das Wort Faschismus gebraucht hast. Hast Du keine anderen Kategorien? Wann hast du das letzte Buch gelesen?&#148; Der Verfassungskampf gegen autoritative Tendenzen ist in meinen Augen nicht das Ziel von Politik, sondern ist nur ein Ausgangspunkt für Politik, die auf einer anderen Ebene eingreifen muß.</p>
<p>Ich habe nach 1968 weiterhin versucht, politische Demokratie zu sichern; zunächst vor allem durch die Verteidigung persönlicher und politischer Rechte (seit 1968 in der Zeitschrift &#132;kritische Justiz fast    1 1/2 Jahrzehnte im Vorstand der Humanistischen Union und seit 10 Jahren in der Redaktionsarbeit der &#132;vorgänge&#8220;); bei diesen Aktivitäten teilweise auch durch Versuche, Demokratie zu erneuern (jetzt besonders in der Vorarbeit für neue Länderverfassungen, im  &#132;Verfassungskuratorium&#148; und bei der Reform von Polizei und Verfassungsschutz in Niedersachsen).</p>
<p>Nachhaltiger beeinflußt ist das demokratische Verhalten von Menschen in der Bundesrepublik möglicher Weise durch das, was Monika Seifert im Bereich der antiautoritären Erziehung in Gang setzte. Ich dachte zunächst, es ginge nur um eine angemessene Erziehung unserer Tochter Anna. Dann erkannte ich, daß die eingerichtete Kindergruppe und das Prinzip &#132;Selbstregulierung&#148; mehr bedeuten, auch mich und autoritäre Strukturen der Gesellschaft in Frage stellte. Monika Seifert wollte eine Veränderung der Kindergarten und versuchte dies durch sogenannte &#132;Kinderläden&#148; zu realisieren, in denen Kinder fähig werden sollten,  &#132;sich selbst zu regulieren&#148;. Diese Formel war eine Antwort auf die damalige Fremdbestimmung in der Erziehung. Monika Seifert orientierte sich neben Wilhelm Reich vor allem an A. S. Neil. Ihr Ansatz provozierte andere Gruppen, die in der Ersetzung autoritärer Erziehung durch eine (doktrinierende)  &#132;sozialistische&#148; einen Fortschritt sahen. Auch auf dieser Ebene kippten  &#132;Jung-68er&#148; den ursprünglichen Ansatz um. Mich hat die &#132;Kinderladenbewegung&#148; verändert. Doch habe ich auf diesem Gebiet das Schreiben Monika Seifert überlassen.</p>
<p>Zur antiautoritären Bewegung gehörten die &#132;begrenzte Regelverletzung&#148; und eine spezifische Provokationstechnik, die das Ziel verfolgt  (dank einer Überreaktion der Polizei), Solidarität hervorzurufen. Beide Techniken haben sich in der politischen Auseinandersetzung verselbständigt. Instrumente zum Beseitigen von Publizitätsbarrieren und zum In-Gang-Setzen von massenhaften Aufklärungs- oder Solidarisierungprozessen wurde (in einer &#132;Romantik der Illegalität&#148;) reduziert auf den Gesetzesbruch als kriminellen Akt. Die RAF kam dadurch zu der irrealen Vorstellung, man müsse Faschismus provozieren, um dadurch Gegenkräfte zu mobilisieren (oder der DDR den Nachweis für Faschismus in der Bundesrepublik zu liefern).</p>
<p>1969 wandte ich mich gegen die ersten Ansätze einer neuen &#132;Romantik der Illegalität&#148;. Als Ulrike Meinhof in der Baader-Befreiung verwickelt wurde, war ich erschrocken. Ebenso ging es mir bei den Aktionen der RAF. Die alte Freundschaft von Monika Seifert und mir zu Ulrike Meinhof (die von politischen Meinungsunterschieden absehen konnte) machte uns damals verdächtig. Gegen Monika Seifert lief ein Ermittlungsverfahren, das Aufsehen erregte, aber eingestellt wurde. Ich habe Erfahrungen sammeln können, wie Hausdurchsuchungen, Observationen, offene Beschattung und ähnliches auf Betroffene wirken.</p>
<p>Mein Eintreten für den Hannoverschen Psychologie-Kollegen Peter Brückner (der 1972 beschuldigte wurde, Ulrike Meinhof beherbergt zu haben) und mein &#132;Plädoyer wider die Ächtung des politischen Gegners&#148; wurden nicht verstanden. Der Unterschied zwischen einer von mir abgelehnten &#132;politischen Solidarität&#148; (als Identifizierung) mit der RAF und der von mir geübten Sensibilität für die Opfern von Verstrickung und dem selbstverständlichen Eintreten für die Errungenschaften des Rechtsstaates auch gegenüber Gewalttätern wurde damals (von beiden Seiten) nicht erkannt. Für die einen war ich ein &#132;Brandstifter der Demokratie&#148; (so ein CDU-Repräsentant) oder ein &#132;Sympathisant des Terrorismus&#148; (so ein &#132;Verfassungsschützer&#148; in Niedersachsen), für die anderen wurde ich (so ein Flugblatt aus dem Umkreis der RAF) zum &#132;Faschisten Seifert&#148;. Es herrschte Freund-Feind-Denken. Dazu kamen Versuche, Solidarität zu erpressen. Ich habe in diese Zeit unter der (wie ich es dann nannte) &#132;bleiernen Solidarität&#148; gelitten, weil Solidarität dabei damals verheizt, kurz: um ihre produktive Kraft gebracht wurde.</p>
<p>Nicht disziplinarrechtliche Vorermittlungen (wegen einer Solidaritätsrede für Brückner) haben mich blockiert. Auch neue Ausgrenzungen habe ich ertragen. Gelähmt hat mich jedoch die Provokation politischer Freunde, die als &#132;organisierte Selbstbefreiung&#148; definiert wurde, aber (im Widerspruch zu hehren Zielen) Solidarität zum Nutzen der eigenen Politik verrechnete. Es dauerte lange, bevor ich dieses Kalkül erkannte und mich befreite. </p>
<p>In meiner Sicht sind die Voraussetzungen für ein Ineinandergreifen des Kampfes um Verfassungspositionen und gesellschaftsverändernder Praxis gegenwärtig nicht gegeben. Vielleicht liegt das an der zunehmenden Arbeitsteilung, der vorherrschenden Fragmentierung von Politik und dem Unvermögen, globale Kapitalbewegungungen, gesellschaftliche Zusammenhänge und politische Frontstellungen noch wahrzunehmen. Wenn man mich fragt, ob ich Sozialist bin, sage ich Ja; aber ich kann &#132;Sozialismus&#148; (der in meinen Augen nur weltweit möglich ist) heute nur unscharf bestimmen und vermeide deshalb dieses Wort.</p>
<p>Meine Tätigkeit wird (auch wenn ich darüber hinaus will) gegenwärtig verengt auf das zwar wichtige, aber nicht ausreichende Eintreten für die Erhaltung der Substanz der Menschen- und Bürgerrechte.</p>
<p>Meine Biographie zeigt: Es gibt in der alten Bundesrepublik seit Jahrzehnten eine meist nicht wahrgenommene Bürgerrechtsbewegung. Für mich waren das 35 Jahre meist leidenschaftlicher Auseinandersetzung.</p>
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		<title>Illegale Gewalt durch Polizeibeamte</title>
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		<pubDate>Mon, 31 Jul 1989 21:40:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 100 (4 Juli 1989), S. 7ff Wenn ein Bürgerrechtler bei einem Symposium über &#8222;Polizei und Gewalt&#8220; spricht, muß er damit rechnen, daß ihm unterstellt wird, es ginge ihm darum, die Polizei für die Zunahme von Gewalttätigkeiten in der gegenwärtigen Gesellschaft verantwortlich zu machen. Solche Versuche der einen Seite, dem anderen den &#8222;schwarzen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/100/publikation/illegale-gewalt-durch-polizeibeamte/">Illegale Gewalt durch Polizeibeamte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 100 (4 Juli 1989), S. 7ff</p>
<p><b>Wenn ein Bürgerrechtler bei einem Symposium über &#8222;Polizei und Gewalt&#8220; spricht, muß er damit rechnen, daß ihm unterstellt wird, es ginge ihm darum, die Polizei für die Zunahme von Gewalttätigkeiten in der gegenwärtigen Gesellschaft verantwortlich zu machen. Solche Versuche der einen Seite, dem anderen den &#8222;schwarzen Peter&#8220; zuzuschieben, hat es gegeben; doch eine ernsthafte Analyse, zumal eines Wissenschaftlers, muß sich freimachen, vor jeglicher Form einer Verschwörungstheorie.<br />Deshalb werde ich nicht über illegale Gewalt &#8222;verdeckter Ermittler&#8220; reden oder über das, was Lockspitzel anrichten können. Ich werde auch nicht das individuelle Fehlverhalten von Polizeibeamten zum Thema meiner Ausführungen machen, d.h. den Fall, in dem Polizeibeamte selbst Straftäter geworden sind. Straftaten gibt es in jeder Berufsgruppe. Sie dürfen &#8211; das ist meine Auffassung &#8211; dieser nie in ihrer Gesamtheit (also auch nicht der Polizei) zur Last gelegt werden. Allerdings gibt es das Problem der Ahndung solcher Straftaten und die Schwierigkeit der Aufklärung durch die Polizei angesichts eines Korpsgeistes, der in dieser Form heute allenfalls noch bei den Ärzten zu finden ist. Doch auch um diese Frage geht es mir nicht.<br />Ich greife im Rahmen dieses Statements und der begrenzten Zeit, die mir eingeräumt wurde, nur einen Fragenkomplex heraus. Den rechts-technisch unscharfen Begriff &#8222;illegale Gewalt durch Polizeibeamte&#8220; beziehe ich auf Grenzüberschreitungen durch die Polizei. </b></p>
<p>Ich frage: In welchem Umfang trägt fehlerhaft oder rechtsmissbräuchlich angewandte hoheitliche Gewalt der Polizei dazu bei, Bürgerinnen und Bürger dazu zubringen, durch Anwendung physischer Gewalt strafbar zu werden?<br />An den Anfang meiner Erörterungen stelle ich die Feststellung, die Ministerialrat Lenhard aus dem Bayerischen Staatsministerium des Innern am 26. Juni 1986 auf einer Arbeitstagung auf der Polizei-Führungsakademie in Münster gemacht hat: &#8222;Besonders bedrückend ist, daß wir in Wackersdorf die Situation haben, daß zwischenzeitlich auch die anfangs &#8222;stillen Demonstranten&#8220; mitagieren, indem sie Chaoten Wurfgeschosse zureichen. Wenn das Wurfgeschoß sein Ziel verfehlt, wird dies von allen bedauert, wenn es trifft, wird laut Beifall bekundet. Das hatten wir vor ein paar Monaten noch nicht&#8220; (Protokoll, S. 24). Hier wird zumindest ein Problem dargelegt, das man zur Kenntnis nehmen muß, auch wenn man die Verallgemeinerung (&#8222;alle&#8220; stillen Demonstranten bedauern) nicht akzeptiert. Als bedrückend habe ich bei der Lektüre dieses Protokolls empfunden, daß weder der Redner noch die anwesenden Polizeiexperten sich die Frage nach der Ursache für diese Veränderung gestellt haben, für die das Stichwort Tschernobyl (da ist Ministerialrat Lenhard zuzustimmen) nicht ausreicht.<br />Angesichts dieser Problemskizzierung formuliere ich meine erste These: Die Polizei trägt durch fehlerhaft oder sogar rechtsmissbräuchlich ausgeübte hoheitliche Gewalt gegenüber sogenannten &#8222;friedlichen&#8220; oder &#8222;stillen Demonstranten&#8220; (das sind nach der exakten Terminologie des Polizeirechts &#8222;Nichtstörer&#8220;) dazu bei, daß es nicht nur zu Solidarisierungen mit denjenigen kommt, die gewalttätig werden, sondern daß aus gewaltfreien Demonstranten Leute werden, die Gewaltanwendung für legitim halten.<br />Ich verkenne nicht das Problem, das für die Polizei dadurch entsteht, daß &#8222;Störer&#8220; aus der Menge von friedfertigen Demonstranten heraus gewalttätige Aktionen vorbereiten und durchführen. Es ist auch nicht zu bestreiten, daß ein großer Teil der Polizei sich bemüht, das Differenzierungsgebot ernst nimmt, d.h. die rechtliche Verpflichtung der Polizei zwischen &#8222;Störern&#8220; und &#8222;Nichtstörern&#8220; zu unterscheiden. Doch es kommt nach wie vor zu Ausübung hoheitlicher Gewalt durch die Polizei gegen &#8222;Störer&#8220; wie &#8222;Nichtstörer&#8220;. Ich erinnere nur an den Abwurf von Tränengasbomben auf fliehende &#8222;friedliche&#8220; Demonstranten und an die &#8222;Kessel&#8220; (in Hamburg und Mainz). Unbestreitbar wird von Leuten innerhalb der Polizei nach Konzeptionen gesucht, nicht nur Störer und diejenigen zu verunsichern, die durch die Anwendung von Gewalt strafbar geworden sind, sondern auch die bloßen &#8222;Teilnehmer&#8220; an Demonstrationen, die für Störer Schutz und &#8222;Kulisse&#8220; bieten. So forderte der Leitende Polizeidirektor Frenzl, München, auf der bereits erwähnten Tagung vor zwei Jahren: &#8222;Für künftige Einsätze sollen ständig wechselnde Konzeptionen praktiziert werden, um Teilnehmer (!!!), Störer und Gewalttäter zu verunsichern&#8220; (a.a.O., S. 43).<br />Solche Ausführungen, die unwidersprochen blieben, veranlassen mich zu einem Exkurs, den ich in der Form einer zweiten These vortrage: Jeder, der die rechtlich gebotene Unterscheidung zwischen Anwendung physischer Gewalt und gewaltlosem Protest in der Form des zivilen Ungehorsams dadurch verwischt, daß er die gewaltfreie Aktion zu einer Anwendung von Gewalt stempelt, trägt dazu bei, daß gewalttätige Aktionen zunehmen oder unterstützt werden.</p>
<p>Es gibt bei der Polizei Leute, die sehr genau wissen, daß der aus moralischen Gründen ausgeübte, öffentlich erklärte Ungehorsam des Bürgers gegenüber einem konkreten Rechtsgebot (civil disobedience), auf der Anerkennung des Rechtes beruht; aber es gibt auch viele Äußerungen innerhalb der Öffentlichkeit, die auch innerhalb der Polizei wiederholt werden oder Gehör gefunden haben, daß die Teilnahme an Aktionen des zivilen Ungehorsams als Vorstufe oder Brücke zur Gewalttätigkeit anzusehen sei. Jeder weiß (oder könnte wissen), daß die gewaltfreie Aktion mehr Mut, mehr Disziplin und mehr Selbstüberwindung kostet als ein Sich abreagieren in Gewalttätigkeit. Deshalb vermindert eine Polizeitaktik, die die Teilnahme an gewaltfreien Aktionen des zivilen Ungehorsams ebenso behandelt wie denjeniger, der durch die Anwendung physischer Gewalt strafbar geworden ist, nicht Gewalttätigkeit, sondern vermehrt die Anwendung physischer Gewalt; denn die Beschränkung auf die gewaltfreie Aktion zahlt sich nicht aus.<br />Daraus folgt meine dritte These: Die Polizei wendet die ihr zustehende hoheitliche Gewalt nicht nur fehlerhaft, sondern rechtsmissbräuchlich an, sofern sie sich nicht auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die Strafverfolgung derjenigen beschränkt, die Straftäter geworden sind, sondern ihre Befugnis ausweitet, zum Anspruch darauf alle diejenigen zu &#8222;bekämpfen&#8220; die ihrem abstrakten Feindbild entsprechen.<br />Wer Berichte über Polizeieinsätze untersucht, stößt immer wieder auf abstrakte Feindbilder. Da ist nicht die Rede von konkreten Straftätern oder solchen, die hinreichend verdächtigt sind, strafbar geworden zu sein, sondern von &#8222;Chaoten&#8220; oder &#8222;Autonomen&#8220;, ja von &#8222;harten&#8220; bzw. &#8222;richtigen&#8220; Chaoten, von einem &#8222;Umfeld der Gewaltbereiten&#8220;. Dazu gehört der Satz, der vor zwei Jahren auf der bereits zitierten Arbeitstagung gefallen ist und unwidersprochen blieb: &#8222;Man wird alle greifen müssen, die hier in das Chaotenbild passen&#8220; (a.a.O., S. 29). Das heißt doch nichts anderes, als daß entgegen der verfassungsrechtlich verbürgten Unschuldsvermutung jemand als Täter gilt, ohne sich strafbar gemacht zu haben &#8211; sofern er nur in ein bestimmtes Täterbild paßt.<br />Solche abstrakten Feindbilder führen dazu, daß Bürgerinnen und Bürger unter ein spezifisches Täterbild subsumiert und behandelt werden nach dem makabren Satz: &#8222;Den Täter haben wir, die Tat wird sich schon finden: &#8222;Solche Grenzüberschreitungen der Polizei bewirken, daß Hemmschwellen gelockert oder beseitigt werden und Bürger Sanktionen hoheitlicher Gewalt hinnehmen müssen, weil sie &#8211; obwohl sie nicht straffällig geworden sind &#8211; allein auf Grund ihrer Kleidung oder ihres Haarschnitts als verdächtig gelten.&#8220;<br />Ich leugne nicht, daß es in dieser Gesellschaft auch Menschen gibt, die zum Beispiel im Umkreis von Fußballspielen oder Demonstrationen Krawalle, Rabbatz und gewalttätige Auseinandersetzungen suchen. Es ist jedoch ein Unterschied, ob die Polizei durch einen massiven Einsatz die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht erhält und &#8211; soweit möglich &#8211; Straftäter dingfest macht, oder ob die Polizei zur Bekämpfung übergeht, den Grabenkampf annimmt und alle meint festnehmen zu müsen, die in ein bestimmtes Feindbild passen.<br />Daraus folgt meine vierte These: Eine Polizei, die durch &#8222;offensive&#8220; Kontrolle &#8222;Verdächtiger&#8220; von der Gefahrenabwehr und der Verfolgung strafbar gewordener Täter übergeht zur Bekämpfung vermeintlicher Störer, vermindert nicht, sondern vermehrt das unter den gegenwärtigen gesellschaftlichen Bedingungen vorhandene Gewaltpotential. Einschüchterung in der Form der &#8222;offensiven&#8220; Kontrolle erzeugt Gewalttätigkeit; denn solche Einschüchterung und Gewalttätigkeit sind Zwillingsbrüder.<br />Das Gerede von vorbeugender Verbrechensbekämpfung hat dazu geführt, daß Polizeiexperten und einzelne Polizeibeamte die Aufgabe der<br />Polizei nicht mehr primär in der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie in der Verfolgung von Straftätern sehen. Das hat Losungen produziert, die die Grenzen verletzen, die der Polizei gesetzt sind: &#8222;Alle greifen, die in das Chaotenbild passen&#8220; oder &#8222;Die Kontrolle Verdächtiger ist offensiv, konsequent und unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten durchzuführen&#8220; (Einsatzbefehl für den Einsatz für Brokdorf am 7. 6. 1986, a.a.O. , S. 70). Darf man sich wundern, wenn Polizeibeamte sich auf Grund solcher Einsatzbefehle verpflichtet sehen, zur unmittelbaren Bekämpfung oder zur illegalen Einkesselung von vermeintlich Verdächtigen überzugehen? Die herkömmliche Kategorie des hinreichenden Tatverdachtes ist etwas grundsätzlich anderes als der abstrakte Begriff des &#8222;Verdächtigen&#8220;. Im übrigen ist die Bekämpfung des &#8222;Verdächtigen&#8220; auch problematisch. Erstens, weil sich die Polizei damit auf den unmittelbaren Kampf mit denjenigen einläßt, die an einem solchen Kampf nicht nur interessiert sind, sondern alles tun, daß es gerade dazu kommt. Und zweitens, weil die Polizei bei solcher Bekämpfung unvermeidlich auch Bürgerinnen und Bürger in den Kampf mit einbezieht, die vielleicht auf Grund des Augenscheins verdächtig, tatsächlich aber unbescholten sind und auch keine Straftaten begehen wollen.<br />Polizeibeamte, die so vorgehen, überschreiten nicht nur die ihnen durch Gesetz übertragene Aufgabe. Eine Polizei, die in dieser Form die ihr gestellte Aufgabe ausweitet, trägt auch dazu bei, daß die einen den Kitzel und die Lust finden, die sie suchen, und daß andere empört sind über die ihnen widerfahrene Ungerechtigkeit und über die hoheitliche Gewalt, die sie von Polizeibeamten erfahren haben. Nicht wenige solidarisieren sich auf Grund solch spezifischer Erfahrungen zunächst nur gegen &#8222;die Polizei&#8220; einige sogar mit Gewalttätigkeiten gegenüber der Polizei.</p>
<p>An dieser Stelle halte ich es für geboten, danach zu fragen, warum Menschen an einem unmittelbaren Kampf mit der Polizei interessiert sind oder Lust daran finden. Niemand &#8211; das ist eine Binsenweisheit &#8211; wird als jemand geboren, der Lust an einem Kampf mit der Polizei hat, und einen solchen Kampf sucht oder sogar provoziert.<br />Für mich gibt es vor allem zwei Antworten: &#8211; Bei den einen ist Gewalttätigkeit ein Ausdruck des Hasses gegen die Polizei. Ich bin der Auffassung: Dieser Haß gegen Uniformträger &#8211; auch wenn er für etwas anderes steht &#8211; ist erzeugt worden, er ist eine Reaktion auf das, was diesen Menschen zuvor angetan ist. Daß es einen solchen Haß gibt, bezeugt beispielsweise der Inspekteur der niedersächsischen Schutzpolizei Hinz, wenn er sagt, &#8222;mit haßerfülltem Gesicht&#8220; habe man unsere Beamten angestarrt (a.a.O., S. 20). Auch von Demonstranten, selbst von Bewohnern der Hafenstraße wird dies bestätigt, wenn Vermummte als &#8222;Haßkappen&#8220; bezeichnet werden.<br />Bei den anderen handelt es sich um eine m.E. primär unpolitische Romantik, mit der junge Menschen aus der Langeweile oder aus dem Rahmen der gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzung auszubrechen versuchen (und dabei zuweilen auch rechten oder linken Ideologien verfallen). Doch entscheidend ist: Man braucht den Stachel, das Außergewöhnliche; man sucht den Kampf und zugleich eine Gemeinschaft (selbst auf die Gefahr hin, daß es sich bloß um den Schein von Gemeinschaft handelt). Wir begegnen hier einem Phänomen, das Ernst Jünger in der Weimarer Zeit durch das Wort zusammengefaßt hat: &#8222;Der Kampf als inneres Erlebnis&#8220;. Mehr als die abstrakten Feindbilder zeigen dies etwa folgende Sätze: &#8222;Ich schmeiße die Steine nicht wegen der Bullen, sondern wegen mir.&#8220; &#8222;Es ist vor allem der Nervenkitzel. Der Moment kurz bevor es losgeht. &#8230; Entweder bist du der Geilere oder die anderen&#8220;<br />Daraus folgt meine fünfte These: Weder diejenigen, die den Kampf um des &#8222;inneren Erlebnis&#8220; willen suchen, noch diejenigen, die im Kampf ihren Haß abreagieren, sind durch unmittelbare Bekämpfung oder durch schärfere Gesetze abzuschrecken. Im Gegenteil: Je schwieriger der Kampf wird, je größer die potentielle Gefahr (sprich: die Strafverfolgung) ist, desto größer ist der Nervenkitzel oder die Befriedigung von Haß.<br />Es gibt unter den gegenwärtigen gesellschaftlichen Bedingungen insbesondere bei Jugendlichen ein spezifisches Aggressionspotential. Frühere Gesellschaften haben versucht, solche latente Gewalt durch Institutionalisierung aufzufangen. Ich nenne nur die Wanderschaft der Handwerksgesellen, bestimmte Formen des Sports, die Flucht in die Ferne, auf die See oder &#8211; auch das dürfen wir nicht verdrängen &#8211; in das soldatische Kriegserlebnis. Heute will man das latente psychische Aggressionspotential nicht wahrhaben, meint, daß Jugendliche innerhalb der Bahnen groß werden müssen, die man ihnen vorschreibt, oder stempelt aggressives Verhalten zum individuellen Versagen. Es gibt nicht wenige, die ausgerechnet von polizeilichen Uniformträgern erwarten, daß diese solchen Jugendlichen Mores lehren könnten.<br />Wenn es richtig ist, daß Gewalttätigkeiten auf gesellschaftlichen Ursachen und spezifischen individuellen Erfahrungen beruht, dann folgt daraus, daß die Polizei überfordert ist, wenn Polizeiexperten oder Polizeibeamte ihr die gesellschaftssanitäre Aufgabe der Verbrechensverhütung oder der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung übertragen wollen. Der Grund für diese Überforderung der Polizei ist eine spezifisch politisch-ideologische Verschwörungsideologie. Man meint, Gewalttaten verhindern zu können, wenn man spezifische Gewalttäter wie Bakterien ausmerzt. Demgegenüber meine ich: Erst wenn die Polizei den utopischen Anspruch aufgibt, Verbrechen verhüten und Kriminalität vorbeugend bekämpfen, d.h. wie eine Krankheit ausmerzen zu können, wird sie nicht mehr wie gegenwärtig Fixpunkt von Aggressionen sein und durch ihre Praxis zur Vermehrung des gesellschaftlichen Gewaltpotentials beitragen.<br />Damit komme ich zu meiner sechsten und letzten These: Die Beschränkung von Polizeifunktion auf ihre rechtsstaatlichen, bald 200 Jahre bewährten Aufgaben der Abwehr unmittelbar drohender Gefahren und der Verfolgung strafbar gewordener Täter bietet dem Bürger mehr Sicherheit als die gegenwärtig betriebene Grenzüberschreitung, als der Wahn, die Polizei sei in der Lage, Verbrechen vorbeugend zu verhindern.<br />Wir würden jeden Arzt für größenwahnsinnig erklären, der beansprucht, jede Krankheit ausmerzen zu können; aber wir haben es hingenommen, daß der Polizei die Aufgabe der Verbrechensverhütung zugedacht wurde. Nur eine Polizei, die wieder gelernt hat, mit Gewalt zu leben (wie wir mit Krankheit und Tod), wird &#8211; das ist meine Überzeugung &#8211; erfolgreich Gewalt zurückdrängen und kanalisieren können. Die Gefahr illegaler Gewalt durch Polizeibeamte wird erst dann gemindert, wenn sich die Polizei wieder auf die ihr gesetzten Grenzen besinnt.</p>
<p>Text einer Stellungnahme anläßlich des Symposions der Bundeskriminalamtes &#8222;Polizei und Gewalt&#8220;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/100/publikation/illegale-gewalt-durch-polizeibeamte/">Illegale Gewalt durch Polizeibeamte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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