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	<title>Udo Kauß Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>&#8222;Verfassungsschutz&#8220;-Wächter gegen Rechts oder Problemfall der Demokratie?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/verfassungsschutz-waechter-gegen-rechts-oder-problemfall-der-demokratie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 May 2026 09:10:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ hat die AfD auf Basis eines offiziell geheimen Gutachtens als „gesichert rechtsextrem“ hochgestuft – unter starkem öffentlichen Beifall. Wann endlich folgt auf diese Hochstufung ein AfD-Parteiverbotsverfahren, fragen sich viele und unterzeichnen entsprechende Petitionen. Schließlich ist diese vom „Verfassungsschutz“ beobachtete Partei mit ihren teils rassistisch-menschenfeindlichen Positionen – Stichwort: Remigration – schon stärkste Oppositionskraft [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/verfassungsschutz-waechter-gegen-rechts-oder-problemfall-der-demokratie/">&#8222;Verfassungsschutz&#8220;-Wächter gegen Rechts oder Problemfall der Demokratie?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ hat die AfD auf Basis eines offiziell geheimen Gutachtens als „gesichert rechtsextrem“ hochgestuft – unter starkem öffentlichen Beifall. Wann endlich folgt auf diese Hochstufung ein AfD-Parteiverbotsverfahren, fragen sich viele und unterzeichnen entsprechende Petitionen. Schließlich ist diese vom „Verfassungsschutz“ beobachtete Partei mit ihren teils rassistisch-menschenfeindlichen Positionen – Stichwort: Remigration – schon stärkste Oppositionskraft in deutschen Parlamenten und womöglich bald an Regierungen beteiligt. Und wie kann der Öffentliche Dienst vor solchen „rechtsextremen Verfassungsfeinden“ wirksam geschützt werden? Braucht es da nicht bundesweite „Verfassungstreue-Checks“ und Regelanfragen an den „Verfassungsschutz“, wie sie in einigen Bundesländern bereits eingeführt wurden?</p>
<p>Solche oder ähnliche Fragen stellen sich deutschlandweit viele Menschen. Sie hoffen auf rasche Antworten und befürworten harte Maßnahmen des Staates zur Lösung der Probleme. Der Ruf nach dem wehrhaften, dem starken und autoritären Staat wird immer lauter. Doch so einfach ist es leider nicht. Denn die Folgen staatsautoritärer „Lösungen“ können rasch nach hinten losgehen. Oder anders ausgedrückt: sich grundrechts-, freiheits- und demokratieschädigend auswirken und sich doch wieder hauptsächlich altgewohnt gegen „Links“ richten. Gerade in der Berufsverbotspraxis, wie sie seit geraumer Zeit wieder auflebt, zeigt sich diese Tendenz und erinnert fatal an vergangen geglaubte Zeiten.</p>
<p>Angesichts dieser Entwicklung und ihrer Folgen wollen wir Antworten finden etwa auf die Fragen, weshalb die AfD überhaupt so groß werden konnte, ob es sich bei den geforderten Repressionsmaßnahmen um kluge Lösungsansätze handelt oder eher um hilflose Symptombehandlung mit gravierenden „Nebenwirkungen“. Begeben wir uns auf die Suche nach Ursachen, Versäumnissen und Fehlentwicklungen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft sowie nach verfassungs-, demokratie- und sozialverträglichen Lösungsansätzen.</p>
<p>Zum Referenten: Dr. <strong>Rolf Gössner</strong> studierte Jura und Politologie an der Uni Freiburg, ist Mitherausgeber des <em>Grundrechte-Reports</em> und Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte. Er war Rechtsanwalt und stellv. Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen. Autor zahlreicher Bücher zu Innerer Sicherheit, demokratischer Rechtsstaat, Grund- und Freiheitsrechten. Mehrfach ausgezeichnet für sein demokratisches Engagement, zuletzt mit dem Hans-Litten-Preis der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ).</p>
<p><em>Der Vortrag von Rolf Gössner wird auf Video aufgenommen, um den am Vortrag Interessierten zu einem späterem Zeitpunkt im Netz zugänglich zu machen.</em></p>
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		<title>Tacheles: Von der RAF über die PKK bis zur Letzten Generation &#8211; Das Strafrecht im Kampf gegen missliebige Organisationen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2024/tacheles-von-der-raf-ueber-die-pkk-bis-zur-letzten-generation-das-strafrecht-im-kampf-gegen-missliebige-organisationen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Nov 2024 14:09:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anti-Terror-Kampf]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Klima]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
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		<category><![CDATA[PKK]]></category>
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		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Ungehorsamsdelikte]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltung: Baden-Württemberg]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltung: Freiburg]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn sich der Staat auch durch das Strafrecht gegen seine Feinde wappnet, geraten nicht nur besonders wirkmächtige Individuen in den sicherheitsbehördlichen Fokus, sondern schnell auch Vereinigungen, in die sie eingebunden sind oder die sie mitgestalten. Die RAF ist ein Beispiel für beide Facetten, während bei PKK und Letzter Generation der Fokus primär auf der Organisation [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2024/tacheles-von-der-raf-ueber-die-pkk-bis-zur-letzten-generation-das-strafrecht-im-kampf-gegen-missliebige-organisationen/">Tacheles: Von der RAF über die PKK bis zur Letzten Generation &#8211; Das Strafrecht im Kampf gegen missliebige Organisationen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn sich der Staat auch durch das Strafrecht gegen seine Feinde wappnet, geraten nicht nur besonders wirkmächtige Individuen in den sicherheitsbehördlichen Fokus, sondern schnell auch Vereinigungen, in die sie eingebunden sind oder die sie mitgestalten. Die RAF ist ein Beispiel für beide Facetten, während bei PKK und Letzter Generation der Fokus primär auf der Organisation liegt.</p>
<p>Die insoweit herangezogenen Straftatbestände der §§ 129 ff. StGB sowie die in sich selbst entlarvender Weise so bezeichneten Ungehorsamsdelikte der §§ 84 ff. StGB erwecken Argwohn, mag die Einbindung in eine Vereinigung auch aus ihr heraus begangenen Straftaten den Weg erleichtern.</p>
<p>Vergleichsweise wenig skrupulös ist auch im verfassungsrechtlichen Kontext von einer Strafrechtswidrigkeit von Vereinigungen die Rede, womit die Kautelen von Rechtsgut und Deliktsstruktur marginalisiert werden und der Boden bereitet wird, den dann politischen Kampf auf schlicht missliebige Organisationen auszudehnen.</p>
<p>Prof. Dr. Roland Hefendehl wird diesen ambivalenten Bekämpfungsstrategien nachgehen. Sodann folgt die Suche nach möglichen Schranken. Im Anschluss bleibt noch ausreichend Zeit für Fragen, Diskussionen und Austausch zu der Thematik.</p>
<p>Die Veranstaltung richtet sich an rechtspolitisch interessierte Studierende sowie an in der Politik Engagierte, Aktivist:innen oder schlicht neugierige Bürger:innen.</p>
<p><strong>Zur Person:</strong> Prof. Dr. Roland Hefendehl ist Lehrstuhlinhaber und Leiter des Instituts für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Er befasst sich immer wieder mit Fragen im Schnittfeld von Strafrecht, Kriminologie und Kriminalpolitik.</p>
<p>Wir freuen uns auf Ihren Besuch und über jede Spende.</p>
<p>Der Besuch der Veranstaltung ist kostenfrei.</p>
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		<item>
		<title>Tacheles: Zweifelhaftes Demokratieverständnis? Der strafrechtliche Umgang mit der &#8222;Letzen Generation&#8220;</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2024/tacheles-zweifelhaftes-demokratieverstaendnis-der-strafrechtliche-umgang-mit-der-letzen-generation/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Jan 2024 09:00:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Klima]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Demokratie]]></category>
		<category><![CDATA[Klimaaktivismus]]></category>
		<category><![CDATA[Letzte Generation]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Klimaaktivist*innen der „Letzten Generation“ kämpfen weltweit dafür, dass politische Akteur*innen weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und des Klimas ergreifen. Ihre Aktionen haben den gesellschaftlichen und juristischen Diskurs der letzten Monate geprägt. Sie versuchen mittels medienwirksamer Protestaktionen, verbunden mit bewussten Regelübertretungen, die Aufmerksamkeit von Politik und Gesellschaft für sich zu gewinnen. Damit haben sie nicht [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2024/tacheles-zweifelhaftes-demokratieverstaendnis-der-strafrechtliche-umgang-mit-der-letzen-generation/">Tacheles: Zweifelhaftes Demokratieverständnis? Der strafrechtliche Umgang mit der &#8222;Letzen Generation&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Klimaaktivist*innen der „Letzten Generation“ kämpfen weltweit dafür, dass politische Akteur*innen weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und des Klimas ergreifen. Ihre Aktionen haben den gesellschaftlichen und juristischen Diskurs der letzten Monate geprägt. Sie versuchen mittels medienwirksamer Protestaktionen, verbunden mit bewussten Regelübertretungen, die Aufmerksamkeit von Politik und Gesellschaft für sich zu gewinnen. Damit haben sie nicht nur ein Mehr an Debatten über den Klimaschutz entfacht, sondern auch verfassungsrechtliche, demokratische sowie strafrechtsdogmatische Grundsatzfragen aufgeworfen.</p>
<p>Die konkreten Antworten der Justiz auf die Störaktionen wie etwa die Sitzblockade waren bisher leider sehr uneinheitlich. Einerseits gab es deutschlandweit einige Freisprüche. Überwiegend kam es allerdings zu Geld- und Haftstrafen. Auch vor einem Einsatz des rechtsstaatlich ohnehin extrem bedenklichen Präventivgewahrsams schreckte die Polizei mancherorts nicht zurück. Seit Dezember 2022 ist auch die Frage, ob die „Letzte Generation“ als eine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 StGB zu bewerten ist, gar Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen.</p>
<p>Dass sich sowohl Medien als auch der gesellschaftliche Diskurs in erster Linie auf die potenzielle strafrechtliche Relevanz stürzen und so den Aktionen ihre Legitimität abzusprechen versuchen, statt sich inhaltlich mit den Forderungen auseinander zu setzen und sich über die Untätigkeit im Hinblick auf das Kernproblem des Klimawandels zu echauffieren, steht symptomatisch für das Problem.</p>
<p>Und so wollen wir gemeinsam mit der Strafverteidigerin <strong>Christina Gröbmayr</strong> und der Aktivistin der „Letzten Generation“ <strong>Zoë Ruge</strong>, die auch schon in zahlreichen Strafverfahren als Laienverteidigerin aufgetreten ist, darüber diskutieren, wie sich der strafrechtliche Umgang mit der Klimabewegung vor Gericht bisher gestaltet hat, welchen Einfluss der öffentliche Diskurs in Politik und Medien auf diese Strafverfahren hat, und ob es der Verteidigung gelingen kann, den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 und durch diesen geschützte elementare Grundrechte stark machen kann.</p>
<p>Die Teilnahme an der Veranstaltung ist wie immer kostenfrei.</p>
<p>Wir freuen uns über jede Spende.</p>
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		<item>
		<title>Die Welt geht zugrunde und das Strafrecht schaut zu?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2022/die-welt-geht-zugrunde-und-das-strafrecht-schaut-zu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Jan 2022 17:44:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Klima]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Klimawandel]]></category>
		<category><![CDATA[Kriminologie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Referent: Prof. Dr. Roland Hefendehl, Leiter des Instituts für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Freiburg Dass das Klima in vielen Bereichen unumkehrbar verloren ist, scheint traurige Gewissheit zu sein. Dahilft als letzter verzweifelter Versuch nur noch das Strafrecht! Ein Straftatbestand des Ökozids muss her. Wir wollen uns dieser Forderung von der grundsätzlichen Aufgabe und [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2022/die-welt-geht-zugrunde-und-das-strafrecht-schaut-zu/">Die Welt geht zugrunde und das Strafrecht schaut zu?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><span id="page3R_mcid52" class="markedContent"></span><span id="page3R_mcid53" class="markedContent"><span dir="ltr" role="presentation">Referent:</span> <span dir="ltr" role="presentation">Prof. Dr. Roland Hefendehl</span><span dir="ltr" role="presentation">, Leiter des Instituts für Kriminologie und Wirtschafts</span><span dir="ltr" role="presentation">straf</span><span dir="ltr" role="presentation">recht an der Universität Freiburg</span></span><span id="page3R_mcid54" class="markedContent"></span><span id="page3R_mcid55" class="markedContent"><br role="presentation" /></span></p>
<p><span id="page3R_mcid55" class="markedContent">D</span><span id="page3R_mcid65" class="markedContent"><span dir="ltr" role="presentation">ass das Klima in vielen Bereichen unumkehrbar verloren ist, scheint traurige Gewissh</span><span dir="ltr" role="presentation">eit zu sein. Da</span><span dir="ltr" role="presentation">hilft als letzter verzweifelter Versuch nur noch das Strafrecht! Ein Straftatbestand des Ökozids muss </span><span dir="ltr" role="presentation">her. </span></span><span id="page3R_mcid66" class="markedContent"></span><span id="page3R_mcid67" class="markedContent"><span dir="ltr" role="presentation">Wir wollen uns dieser Forderung von der grundsätzlichen Aufgabe und den Zwecken des Strafrechts </span><span dir="ltr" role="presentation">her nähern und sodann die Spezifika</span> <span dir="ltr" role="presentation">des Umweltstrafrechts in den Blick nehmen. Denn ein </span><span dir="ltr" role="presentation">kategorisches Verbot der Nutzung der Umweltgüter kann es nicht geben, es bedarf eines </span></span><span id="page3R_mcid68" class="markedContent"></span><span id="page27R_mcid0" class="markedContent"><span dir="ltr" role="presentation">Verteilungsprozesses, bei dem fairerweise auch künftige Generationen ein Wörtchen mitreden </span><span dir="ltr" role="presentation">sollten. Hieran anknüpfen</span><span dir="ltr" role="presentation">d stellt sich die schwierige Frage, wie ein Straftatbestand des Ökozids</span><br role="presentation" /><span dir="ltr" role="presentation">konkret auszugestalten wäre, um erstens Wirkmacht zu entfalten und zweitens den Bedingungen </span><span dir="ltr" role="presentation">des Strafrechts gerecht zu werden.</span></span><span id="page27R_mcid1" class="markedContent"></span><span id="page27R_mcid2" class="markedContent"><br role="presentation" /></span></p>
<p><span id="page27R_mcid2" class="markedContent"><span dir="ltr" role="presentation">Hier können wir sowohl auf nationale Vorbilder als auch</span> <span dir="ltr" role="presentation">auf einen Vorschlag der Ecocide Foundation </span><span dir="ltr" role="presentation">Bezug nehmen und zudem auf die durchaus ambivalente Geschichte des Völkerstrafrechts blicken. </span><span dir="ltr" role="presentation">Und die generelle Frage bleibt: Ist der Ruf nach dem Strafrecht in einer solch prekären Situation </span><span dir="ltr" role="presentation">legitim, wenn man ans</span><span dir="ltr" role="presentation">onsten wenig von ihm hält?</span></span><span id="page27R_mcid3" class="markedContent"></span><span id="page27R_mcid4" class="markedContent"></span></p>
<p><span id="page27R_mcid4" class="markedContent"><br role="presentation" /><span dir="ltr" role="presentation">Zur Person:</span> <span dir="ltr" role="presentation">Prof. Dr. Roland Hefendehl ist seit 2004 Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie und </span><span dir="ltr" role="presentation">Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Freiburg und Leiter des gleichnamigen Instituts, aus dem </span><span dir="ltr" role="presentation">eine Vielzahl von Forschungsarbei</span><span dir="ltr" role="presentation">ten und Projekten zu Grund und Grenzen des Strafrechts sowie </span><span dir="ltr" role="presentation">dessen gesellschaftlicher Bedeutung hervorgegangen ist.</span></span><span id="page27R_mcid5" class="markedContent"></span><span id="page27R_mcid6" class="markedContent"><br role="presentation" /></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em><span id="page27R_mcid6" class="markedContent"><span dir="ltr" role="presentation">Die Teilnahme an der Veranstaltung ist wie immer kostenfrei. Bitte bringen Sie einen 2G</span><span dir="ltr" role="presentation">&#8211;</span><span dir="ltr" role="presentation">Plus</span><span dir="ltr" role="presentation">&#8211; </span><span dir="ltr" role="presentation">Nachweis (geimpft oder genesen sowie zusätzli</span><span dir="ltr" role="presentation">ch negatives Schnelltestergebnis; von der Testpflicht </span><span dir="ltr" role="presentation">ausgenommen sind Geimpfte mit Auffrischungs</span><span dir="ltr" role="presentation">&#8211;</span><span dir="ltr" role="presentation">/Boosterimpfung) mit, wenn Sie die Veranstaltung </span><span dir="ltr" role="presentation">im Hörsaal besuchen wollen. Alternativ können Sie sich in den Livestream unter dem Link</span></span><a href="https://strafrecht-online.org/tacheles/"><span id="page27R_mcid7" class="markedContent"> <span dir="ltr" role="presentation">strafrecht</span>&#8211;<span dir="ltr" role="presentation">online.org/tacheles</span></span></a><span id="page27R_mcid8" class="markedContent"> <span dir="ltr" role="presentation">einwählen. Der Stream wird am Veranstaltungstag ab 19.00 Uhr verfügbar sein. </span></span></em></p>
<p><em><span id="page27R_mcid8" class="markedContent"><span dir="ltr" role="presentation">Wir freuen uns über Ihren Besuch und über jede Spende.</span></span></em></p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2022/die-welt-geht-zugrunde-und-das-strafrecht-schaut-zu/">Die Welt geht zugrunde und das Strafrecht schaut zu?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Baden-Württemberg &#8211; Veranstaltungswoche zum Verfassungsschutz in Freiburg</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/244/publikation/baden-wuerttemberg-veranstaltungswoche-zum-verfassungsschutz-in-freiburg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Sep 2021 10:14:21 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 244 (01/2021), S. 20 &#160; Der LV Baden-Württemberg plant in Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen (u.a. dem DGB Freiburg und der VVN) vom 04.10. &#8211; 08.10.2021 eine Veranstaltungswoche in Freiburg. Vorgesehen sind Vortragsveranstaltungen mit Martin Kutscha (bereits 20.09.), Rolf Gössner, Till Müller-Heidelberg. Die Veranstaltungen finden im Präsentationsraum des Öko-Weingut A. Dilger statt. Dort zeigen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/244/publikation/baden-wuerttemberg-veranstaltungswoche-zum-verfassungsschutz-in-freiburg/">Baden-Württemberg &#8211; Veranstaltungswoche zum Verfassungsschutz in Freiburg</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><i>In: Mitteilungen 244 (01/2021), S. 20</i></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der LV Baden-Württemberg plant in Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen (u.a. dem DGB Freiburg und der VVN) vom 04.10. &#8211; 08.10.2021 eine Veranstaltungswoche in Freiburg. Vorgesehen sind Vortragsveranstaltungen mit Martin Kutscha (bereits 20.09.), Rolf Gössner, Till Müller-Heidelberg.</p>
<p>Die Veranstaltungen finden im Präsentationsraum des Öko-Weingut A. Dilger statt. Dort zeigen wir während der Veranstaltungswoche die vom Forum für kritische Rechtsextremismusforschung (FKR-Projekt Weiterdenken der Heinrich-Böll-Stiftung Dresden) erarbeitete Wanderausstellung (24 Banner)</p>
<p>&#8222;Versagen mit System. Ausstellung zu Geschichte und Wirken des Verfassungsschutzes&#8220;</p>
<p>Das (inoffizielle) Motto der Ausstellung ist: &#8222;Verfassungsschutz schützt die Verfassung wie ein Zitronenfalter Zitronen faltet&#8220;. Die Vortragswoche versteht sich als ein Auftakt zur Erinnerung an die Einführung des unseligen Radikalenerlasses, die sich am 18.02.2022 zum 50sten Mal jährt.</p>
<p>Ort: Weingut und Brennerei Andreas Dilger Urachstraße 3</p>
<p>Udo Kauß, Freiburg</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/244/publikation/baden-wuerttemberg-veranstaltungswoche-zum-verfassungsschutz-in-freiburg/">Baden-Württemberg &#8211; Veranstaltungswoche zum Verfassungsschutz in Freiburg</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Baden-Württemberg: Digitalpakt Schule</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/242/publikation/baden-wuerttemberg-digitalpakt-schule/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Aug 2020 14:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[BaWü: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/baden-wuerttemberg-digitalpakt-schule/</guid>

					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 242 (12/2020), S. 27 &#8211; 28 Für die HU LV Baden-Württemberg führt Vorstandsmitglied Britta Schinzel kritischen Austausch mit dem Kultusministerium des Landes. Zusammen mit Vorstandsmitglied Robin Krahl wird hierbei insbesondere kritisiert, dass ganz offenbar microsoft-Produkte in der Gunst des Ministeriums stehen und strukturgebend das Terrain beherrschen, obwohl vielfältige Bedenken gegen deren Einsatz im [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/242/publikation/baden-wuerttemberg-digitalpakt-schule/">Baden-Württemberg: Digitalpakt Schule</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 242 (12/2020), S. 27 &#8211; 28</p>
<p>Für die HU LV Baden-Württemberg führt Vorstandsmitglied Britta Schinzel kritischen Austausch mit dem Kultusministerium des Landes. Zusammen mit Vorstandsmitglied Robin Krahl wird hierbei insbesondere kritisiert, dass ganz offenbar microsoft-Produkte in der Gunst des Ministeriums stehen und strukturgebend das Terrain beherrschen, obwohl vielfältige Bedenken gegen deren Einsatz im Schulbereich erhoben werden. Der Nürnberger Rechtsanwalt und Datenschutzfachmann Oliver Rosbach hat die auch in Bayern bestehende gleiche Problemlage untersucht und hierzu ein &#8222;Audit</p>
<p>Microsoft Office 365 unter Windows 10&#8220; mit Stand Mai 2020 erarbeitet. Wer sich aus anderen Landesverbänden mit diesem brisanten Thema beschäftigen will, wende sich bitte an den LV Baden Württemberg, wo das Audit und weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt werden können.</p>
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		<title>Baden-Württemberg: Behördentransparenz? Nicht bei Corona-Daten.</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/242/publikation/baden-wuerttemberg-behoerdentransparenz-nicht-bei-corona-daten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Aug 2020 13:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[BaWü: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 242 (12/2020), S. 29 &#8211; 30 Der Vorsitzende des LV BaWü, Udo Kauß, hat Ende März in eigenem Namen nach dem Landesinformationsgesetz BaWü (LIFG) anonymisierte Auskünfte aus den beim Gesundheitsamt Freiburg/Breisgau Hochschwarzwald seit Februar 20 eingegangenen ärztlichen Mitteilungen von Todesfällen beantragt, bei denen eine Coronainfektion vorgelegen hat. Zu Wissen: Im sog. Vertraulichen Teil [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 242 (12/2020), S. 29 &#8211; 30</p>
<p>Der Vorsitzende des LV BaWü, Udo Kauß, hat Ende März in eigenem Namen nach dem Landesinformationsgesetz BaWü (LIFG) anonymisierte Auskünfte aus den beim Gesundheitsamt Freiburg/Breisgau Hochschwarzwald seit Februar 20 eingegangenen ärztlichen Mitteilungen von Todesfällen beantragt, bei denen eine Coronainfektion vorgelegen hat. Zu Wissen: Im sog. Vertraulichen Teil der ärztlichen Todesbescheinigungen sind verpflichtend Angaben zu vorhandenen Erkrankungen und den ärztlicherseits angenommenen Todesursachen zu machen. Und zu wissen: Das Robert-Koch-Institut (RKI) macht bei den öffentlich gemachten Zahlen von &#8222;Coronatoten&#8220; keinen Unterschied, ob die Person &#8222;an&#8220; oder &#8222;mit&#8220; einer Coronainfektion verstorben ist. Genauso gehen auch die Gesundheitsämter vor, die nur von Toten &#8222;im Zusammenhang mit Corona&#8220; berichten und deren Zahlen die Grundlage derer des RKI bilden.</p>
<p>Das Motiv für die Anfrage war und ist, größtmögliche Transparenz bei den Zahlen zu erreichen, die eine wesentliche Grundlage für die Gefährdungseinschätzung der Covid 19-Pandemie sind. Damit sollte von vorneherein den sich bereits ankündigenden Verschwörungsmythen und &#8222;Coronaleugnern&#8220;, und auch und immer stärker dabei, der rechtsextremen Kritik an der &#8222;Lügenpresse&#8220; jedenfalls insoweit entgegen gewirkt werden.</p>
<p>Das Freiburger Gesundheitsamt hat allen Erwartungen zuwider alle und nur anonymisierte Daten verweigert, die eine Unterscheidung von &#8222;an&#8220; und &#8222;mit&#8220; einer Covid-19-Infektion Verstorbenen zulassen könnten. Zudem mache das Amt eine solche Unterscheidung in seinen Meldungen an das RKI nicht.</p>
<p>Das im Eilverfahren angerufene Verwaltungsgericht Freiburg bestätigte die Ablehnung des Gesundheitsamtes. Das Bestattungsgesetz, das die Pflicht zur Erstellung der ärztlichen Todesbescheinigungen regelt, sehe keine, auch keine anonymisierte Herausgabe an Dritte vor. Für eine Anwendung des LIFG sei daher kein Raum. Das dagegen angerufene höchste Gericht im Lande, der Verwaltungsgerichtshof Mannheim, bestätigte in seiner Entscheidung vom 06.08.2020 (10 S 1856/20) die ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes. Kernsatz der Entscheidung: &#8222;Die besondere Sensibilität ist ferner darin begründet, das auch eine Anonymisierung, die etwa Namen, Geburtsdatum und Wohnort des Verstorbenen unkenntlich macht, nicht ausschließen kann, dass der Auskunftssuchende auf Grund von bestimmten Kenntnissen, die für die informationspflichtige Stelle nicht ohne weiteres zu erkennen sind, die anonymisierten Daten einem ganz bestimmten Verstorbenen zuordnen kann.&#8220;</p>
<p>Der Landesvorstand BaWü hatte bis zuletzt auf eine zufriedenstellende Auskunft gehofft und deshalb extra von einer weiteren Öffentlichmachung des Rechtsstreits abgesehen, um nicht Wasser auf die Mühlen von Verschwörungstheoretikern jeglicher Couleur zu gießen. Man kann sich nur über diese Art von Geheimniskrämerei in der Informationspolitik von RKI und Gesundheitsämtern wundern, die bereits am 18. Mai 2020 in einem Offenen Brief von 45 DatenjournalistInnen kritisiert worden ist. Und die jetzt sogar gerichtlich &#8211; wenn auch nur in einem vorläufigen und summarischen Eilverfahren &#8211; rechtskräftig bestätigt worden ist. Die Chancen für eine Verfassungsbeschwerde müssen wir noch prüfen und sehen diese kritisch. Denn ein allgemeines Recht auf Zugang zu Verwaltungsdaten ist bisher nicht in das Grundgesetz aufgenommen worden.</p>
<p>Immerhin: Es war die Humanistische Union, die in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts von Berlin aus das Recht auf freien Zugang zu Verwaltungsdaten erstmals in Deutschland einforderte. Ein langer Atem ist erneut gefragt, länger wohl als der Coronavirus und seine Interpreten das Maß der öffentlichen Freiheitsrechte bestimmen.</p>
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		<title>Digitalpakt Schule</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/241/publikation/lesestoff-aus-der-ortenaubaden-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 May 2020 18:08:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[BaWü: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Umsetzung in Coronazeiten In: Mitteilungen 241 (1/2020), S. 10 &#8211; 11 Anfang Februar warnte die Humanistische Union Baden-Württemberg in einer Presseerklärung vor den daten-schutzrechtlichen Mängeln des zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen geschlossenen &#132;Digitalpakt Schule.&#147; Weder der &#132;Digitalpakt Schule&#147;, noch die vom Kultus-ministerium Stuttgart hierzu heraus-gegebenen Anwendungshinweise, verlören ein Wort zu der einzusetzen-den Software. Bei [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Umsetzung in Coronazeiten</p>
<p>In: Mitteilungen 241 (1/2020), S. 10 &#8211; 11</p>
<p>Anfang Februar warnte die Humanistische Union Baden-Württemberg in einer Presseerklärung vor den daten-schutzrechtlichen Mängeln des zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen geschlossenen &#132;Digitalpakt Schule.&#147; Weder der &#132;Digitalpakt Schule&#147;, noch die vom Kultus-ministerium Stuttgart hierzu heraus-gegebenen Anwendungshinweise, verlören ein Wort zu der einzusetzen-den Software. Bei den Anschaffungsempfehlungen in Baden-Württemberg würde jedoch &#132;aus Kostengründen&#147; Microsoft präferiert. Dies führe u.a. dazu, dass seit dem 14.01.2020 Schülerdaten über eine Cloud außer-halb des deutschen Rechtsraumes verwaltet werden würden.</p>
<p>Die HU kritisierte den Einsatz von Office 365 Education im Rahmen des &#132;Digitalpakt Schule&#147; u.a., weil damit der Schutz der Daten von Schülerin-nen und Schülern, ebenso wie der von Lehrenden, nicht hinreichend gesichert werden kann. Die Kritikpunkte der HU, die unter maßgeblicher Mit-wirkung der Informatikerin Britta Schinzel erarbeitet worden sind, sind im Einzelnen in der Presseerklärung auf der Website der HU nachzulesen (<a href="http://www.humanistische-uni-on.de/nc/presse/2020/pressedetail_2020/back/presse-2020/article/mit-dem-digitalpakt-schulen-sehenden-auges-in-den-datenschutzrechtlichen-abgrund/." rel="nofollow noopener">http://www.humanistische-uni-on.de/nc/presse/2020/pressedetail_2020/back/presse-2020/article/mit-dem-digitalpakt-schulen-sehenden-auges-in-den-datenschutzrechtlichen-abgrund/.</a></p>
<p>Am 28. Februar antwortet die Ministerin und räumt namentlich in der Favo-risierung von Microsoft einen &#132;redaktionellen&#147; Fehler ein, und betonte, dass auch ihr persönlich der Schutz der personenbezogenen Daten der Schüler und Schülerinnen sowie der Lehrpersonen sehr wichtig sei. Die wenig erhellende Antwort der Kultusministerin hat erneute Fragen aufgeworfen. Mit Schreiben vom 26.03. warnte die HU davor, die mit der Corona-Pandemie einhergehende Digitalisierung des Schulbetriebes zum Anlass von &#132;Notlösungen&#147; zu nehmen, die später nicht zu korrigieren sind. Denn einmal beschlossen, werden in der Krise in Kauf genommene Lockerungen des Datenschutzes und damit verbundene Eingriffe in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte erfahrungsgemäß allein schon aus Kostengründen kaum mehr zurückgenommen.</p>
<p>Die HU hakt insbesondere nach bei der faktisch favorisierten Verwendung von Microsoft Azure Active Directory, die die Ministerin in ihrem Schreiben in Abrede stellte: Denn Azure Active Directory würde bisher mit der billigen aber datenschutzrechtlich völlig unzureichenden Lizenz A1 betrieben, deren Daten über die Cloud von Microsoft verwaltet werden. Die Aussage der Ministerin, es bestünde keine Gefahr, dass Schülerdaten nach dem 14. Januar 2020 über eine Cloud außerhalb des deutschen Rechtsraumes verwaltet würden, will die HU schon genau bestätigt sehen und fragt nach: &#132;Dürfen wir Ihre Antwort so interpretieren, dass in Abkehr von früheren Planungen nicht mehr die für Microsoft Office 365 Education datenschutzrechtlich völlig ungenügende Lizenz A1 verwendet werden soll, sondern Ihr Haus jetzt die Anwendung der Lizenzen A3 oder A5, und ggf. welche der beiden, aus-gewählt hat?&#147;</p>
<p>Als ob Microsoft die Ministerin Lügen strafen will, bietet Microsoft in einer Situation, in der die Landesregierungen durch die Schließung der Schulen unter größtem Druck sind, als &#132;Retter in der Not&#147; den Einsatz von &#132;Microsoft Teams&#147; an, die kostenlos bei der Installierung aushelfen sollen. Dieses Angebot beinhaltet den Einsatz von Office 365 unter der Lizenz A1. Damit ist wiederum die Datenverwaltung in der Microsoft-Cloud verbunden und die Anwendung von Microsoft Outlook als E-Mail-System grundlegend. Die HU kommt zu dem Schluss: Gerade diese uralte Systemkomponente ist bei der gegebenen rasanten Entwicklung von IT-Infrastrukturen völlig ungeeignet, um den Anforderungen eines zeitgemäßen Datenschutzes auch nur annähernd zu genügen. Sie dennoch einzusetzen, um weitere Dienste wie MicrosoftTeams aus Microsoft Office 365 zu integrieren, ist sowohl für die IT-Sicherheit, wie auch den Daten-schutz, höchst gefährlich und geradezu fahrlässig.</p>
<p>Die Antwort der Kultusministerien wird mit Spannung erwartet: Abschließend fordert die HU die Ministerin auf, wenn schon mit Microsoft gearbeitet werden soll, den Hersteller zu veranlassen, die Softwarequalität seiner Dienste in Office 365, insbesondere der empfohlenen zentralen Systemkomponente Outlook, deutlich zu verbessern. Und gemäß dem baden-württembergische Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) die Ent-scheidungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Digitalpaktes Schulen und den zugrunde zu legenden datenschutzrechtlichen Anforderungen zeitnah öffentlich zur Diskussion zu stellen.</p>
<p>Udo Kauß, Freiburg</p>
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		<title>Corona-Splitter aus Baden-Würtemberg</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/241/publikation/die-menschenwuerde-doch-antastbar-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 May 2020 18:06:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Coronakrise und Grundrechte]]></category>
		<category><![CDATA[BaWü: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Empfingen im Corona-Modus/Mortalitätsstatistik Corona In: Mitteilungen 241 (1/2020), S. 14-15 Empfingen im Corona-Modus In der SüdwestPresse, Neckar-Chronik vom 21.03.2020, war zu lesen, dass die kleine Gemeinde Empfingen eine private Sicherheitsfirma beauftragt hat, &#8222;die öffentliche Ordnung im Zuge der aktuellen Corona-Krisensituation zu wahren. Dabei sollen die Wachleute, die sonst für private Auftraggeber tätig sind, die ab [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Empfingen im Corona-Modus/Mortalitätsstatistik Corona</p>
<p>In: Mitteilungen 241 (1/2020), S. 14-15</p>
<p>Empfingen im Corona-Modus</p>
<p>In der SüdwestPresse, Neckar-Chronik vom 21.03.2020, war zu lesen, dass die kleine Gemeinde Empfingen eine private Sicherheitsfirma beauftragt hat, &#8222;die öffentliche Ordnung im Zuge der aktuellen Corona-Krisensituation zu wahren. Dabei sollen die Wachleute, die sonst für private Auftraggeber tätig sind, die ab dem heutigen Samstag verschärfte Verordnung des Landes Baden-Württemberg über infektions-schützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 durchsetzen.&#8220;</p>
<p>Wir haben den Bürgermeister angeschrieben und um nähere Darlegung gebeten. Seine Antwort kam per Email: Es sei nur ein mündlicher Auftrag gegeben worden. Auf der Facebook-Seite der Gemeinde wird eingeräumt, dass die dafür entstehenden Kosten von der Gemeinde getragen werden. Auch eine nur auf einer mündlichen Anordnung beruhende Beauftragung privater Security-Leute ist ein bisher für Baden-Württemberg beispielloser Vorgang. Das Beispiel könnte im Schatten der Corona-Krise Schule machen und damit private Hilfsscheriffs salonfähig machen. Hier-durch würde in unseren Augen eine grundlegende Verschiebung bei der Wahrnehmung der öffentlichen Si-cherheit im Lande vorgenommen. Deshalb ist die HU mit der Gewerk-schaft der Polizei (GdP) in Kontakt getreten, die sich seit Jahrzehnten gegen jede Privatisierung von Polizei-gewalt ausgesprochen hat.</p>
<p>Mortalitätsstatistik Corona</p>
<p>Wenn bei einer verstorbenen Person eine Corona-Infektion nachgewiesen wurde, dann gilt dies dem Robert Koch-Institut (RKI) zufolge als Corona-Todesfall. Auch wenn die verstorbene Person vorerkrankt war und möglicherweise wegen einer anderen Ursache gestorben ist. Lothar Wieler, der Prä-sident des RKI, sagte dazu Ende März in einem seiner aktuellen Corona-Lageberichte: &#8222;Bei uns gilt jemand als Corona-Todesfall, bei dem eine Corona-Infektion nachgewiesen wur-de.&#8220; Das RKI zählt laut Angaben einer Sprecherin als Corona-Todesfälle alle Menschen, die mit einer COVID-19-Erkrankung in Verbindung stehen. Dazu gehören Menschen, die direkt &#8222;an Corona verstorben&#8220; sind, aber auch Patienten mit Grundkrankheiten, die mit COVID-19 infiziert waren und bei denen nicht erweislich ist, dass die Infektion mit Corona die eigentliche Todesursache war (&#8222;mit Corona-infiziert gestorben&#8220;).</p>
<p>Es geht uns darum, die Unsicherheiten in der Statistik da zu vermeiden, wo sie vermeidbar sind. Durch vermeidbar falsche Zahlen, wie sie regelmäßig in der Presse berichtet werden (&#8222;&#8230;ist die Zahl der Corona-Opfer auf über 1000&#8230;&#8220;), wird erst recht Unsicherheit geschürt und gerade jetzt wichtiges Vertrauen verspielt. Wir haben uns daher u.a. an das regionale Gesundheitsamt in Freiburg gewandt und nähere Angaben zu der Corona-Mortalität eingefordert. Denn die offizielle europaweite Mortalitätsstatistik (<a href="https://www.euromomo.eu/)" rel="nofollow noopener">https://www.euromomo.eu/)</a> lässt auch in der 13. Kalenderwoche keine Werte erkennen, die die international in etwa gleichen Erhöhungskurven signifikant übersteigen. In der Statistik gibt es ein, zwei Wochen Verzögerung bei der Erfassung. Das heißt nicht, dass die Gefahr nicht ganz real besteht, aber bitte nicht mit falschen Zahlen.</p>
<p>Das Thema der Mortalitätsstatistik und die Kritik an den veröffentlichten Zahlen hat z.B. in der Badischen Zei-tung vom 04./05.04.2020 endlich Früchte getragen. Es wurden erstmals die Sterbezahlen nicht mit der vermeidbar irreführenden Wortwahl von &#8222;an Corona Verstorbenen&#8220; veröffentlicht, sondern &#8222;mit Corona-Infektion verstorben&#8220;. Das heißt nicht, die Gefahr kleinzureden. Aber wir erleben zu Zeit eine nie für möglich gehaltene Beschränkungen der Bewegungsfreiheit und der darauf angewiesenen Grundrechte wie der Versammlungs-freiheit, mit ihren Berührungspunkten zur Meinungsfreiheit, aber auch Religionsfreiheit. Da gilt es genau hinzusehen, zumal die Novelle des Infektionsschutzgesetzes genau zu dem gesetzestechnischen Mitteln gegriffen hat Mitteln gegriffen hat, das als Notverordnungsrecht des Reichspräsidenten (Art.48, II WRV) die parlamentarische Demokratie an ihr Ende gebracht hat (sog. Gesetzesvertretende Verord-nungsgewalt). Nur ist es heute die des Bundesgesundheitsministers.</p>
<p>Udo Kauß, Freiburg</p>
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		<title>Revision der Bundesregierung: Immer noch keine Rechtssicherheit im Verfahren Gössner ./. Bundesamt für Verfassungsschutz</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/revision-der-bundesregierung-immer-noch-keine-rechtssicherheit-im-verfahren-goessner-bundesamt-f/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Jun 2018 10:21:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/presse/revision-der-bundesregierung-immer-noch-keine-rechtssicherheit-im-verfahren-goessner-bundesamt-f/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Bundesregierung und Bundesamt für Verfassungsschutz haben kürzlich Revision gegen das Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen eingelegt. Mit diesem Urteil war die über 38jährige geheimdienstliche Überwachung und Ausforschung des Rechtsanwalts, Publizisten und Bürgerrechtlers Dr. Rolf Gössner auch in zweiter Instanz für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig erklärt worden (Az. 16 A 906/11). Mit seiner Entscheidung bescheinigt das OVG, wie [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><i>Bundesregierung und Bundesamt für Verfassungsschutz haben kürzlich Revision gegen das Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen eingelegt. Mit diesem Urteil war die über 38jährige geheimdienstliche Überwachung und Ausforschung des Rechtsanwalts, Publizisten und Bürgerrechtlers Dr. Rolf Gössner auch in zweiter Instanz für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig erklärt worden (Az. 16 A 906/11). Mit seiner Entscheidung bescheinigt das OVG, wie schon das Verwaltungsgericht erster Instanz, dem beklagten Verfassungsschutz einen dauerhaften, schweren Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit und gegen essentielle Grundrechte des Klägers. Aufgrund der &#8222;jahrzehntelangen, gezielt auf seine Person bezogenen Informationssammlung, -auswertung und -speicherung in Form einer Personenakte und der damit verbundenen Grundrechtseingriffe&#8220;, so das OVG, stehe dem Kläger ein &#8222;Rehabilitationsinteresse&#8220; zu.</i></p>
<p>Auch die neue Bundesregierung mit ihrem zust&auml;ndigen Innen- und Heimatminister Horst Seehofer (CSU) sieht sich offenbar nicht verpflichtet, diesen skandal&ouml;sen &Uuml;berwachungsfall endlich abzuschlie&szlig;en und die notwendigen Konsequenzen daraus zu ziehen. Im Gegenteil: Trotz eindeutiger Urteile in erster und zweiter Instanz zugunsten des Kl&auml;gers, mit denen dem &#8222;Verfassungsschutz&#8220; geh&ouml;rig die Leviten gelesen werden, legte sie Revision gegen das Berufungsurteil ein. Damit landet diese kafkaeske &Uuml;berwachungsgeschichte nach insgesamt 48 Jahren, und bisher zw&ouml;lf Jahren Verfahrensdauer, vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig &#8211; mit ungewissem Ausgang. Das bedeutet: Der vom Bundesinlandsgeheimdienst &#8222;Verfassungsschutz&#8220; praktisch zum &#8222;Staats- und Verfassungsfeind&#8220; erkl&auml;rte Kl&auml;ger muss noch immer auf Rechtssicherheit und seine rechtskr&auml;ftige Rehabiltierung warten &#8211; voraussichtlich wiederum jahrelang.</p>
<p>Die fr&uuml;here Bundesjustizministerin <b>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger </b>(FDP) hatte bereits nach der Berufung in einem Presse-Interview zu diesem Fall gesagt: &#8222;<i>Ich habe daf&uuml;r null Verst&auml;ndnis. Die Beh&ouml;rde sollte die Gerichtsentscheidung endlich akzeptieren.</i>&#8220; Dieser Fall rufe geradezu nach politischen Konsequenzen. Doch offensichtlich wollen Bundesregierung und Bundesamt auch dieses Urteil nicht auf sich sitzen lassen, mit dem ihnen ein fast vier Jahrzehnte langer Grundrechtsbruch zur Last gelegt wird. Tats&auml;chlich ist ein so lang w&auml;hrender Grundrechtsbruch gegen&uuml;ber einem B&uuml;rger dieses Landes bislang wohl keinem anderen staatlichen Sicherheitsorgan gerichtlich bescheinigt worden; im &Uuml;brigen h&auml;tte dieses Urteil, w&uuml;rde es denn rechtskr&auml;ftig, Auswirkungen auf gesetzliche Regelungen und k&uuml;nftige &Uuml;berwachungst&auml;tigkeit: die schier uferlose Gesinnungsschn&uuml;ffelei m&uuml;sste jedenfalls erheblich eingeschr&auml;nkt und parteilose Einzelpersonen und Berufsgeheimnistr&auml;ger m&uuml;ssten k&uuml;nftig vor geheimdienstlicher Ausforschung weit besser gesch&uuml;tzt werden. Genau dies wollen Bundesinnenminister und Bundesregierung offenkundig vermeiden und setzen mit ihrer Revision zumindest auf Zeit.</p>
<p><b>Rolf G&ouml;ssner </b>sieht im Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG), dessen Begr&uuml;ndung mittlerweile vorliegt, einen &#8222;<i>gerichtlichen Sieg &uuml;ber geheimdienstliche Verleumdungen und Willk&uuml;r sowie &uuml;ber antidemokratische Denk-, Interpretations- und Handlungsmuster eines staatlichen Sicherheitsorgans. Das ist eine erfreulich klare Entscheidung zugunsten der Meinungs-, Presse- und Berufsfreiheit und der informationellen Selbstbestimmung. Tats&auml;chlich liest sich die Urteilsbegr&uuml;ndung wie Nachhilfe-Unterricht f&uuml;r das Bundesamt f&uuml;r Verfassungsschutz: gerichtliche Nachhilfe in Sachen Demokratie, B&uuml;rgerrechte, Verfassung und Rechtsstaat.</i>&#8220;</p>
<p><b>Rechtsanwalt Dr. Udo Kau&szlig;</b>: &#8222;<i>Die beiden Urteile des Verwaltungsgerichts K&ouml;ln und des OVG Nordrhein-Westfalen sind Meilensteine im Kampf gegen einen &uuml;bergriffigen Inlandsgeheimdienst, dessen Gesinnungsschn&uuml;ffelei und -kontrolle endlich rechtsstaatlich unterbunden werden m&uuml;ssen. Das gilt insbesondere auch hinsichtlich des Schutzes von Berufsgeheimnissen, die unter &Uuml;berwachungsbedingungen nicht mehr zu gew&auml;hrleisten sind.</i>&#8220;</p>
<h2 class="auto-created">Hintergrundinformationen:</h2>
<p>* Im Anhang finden sich Hintergrund-Informationen zur <b>&Uuml;berwachungs- und Verfahrensgeschichte </b>sowie die Pers&ouml;nliche <b>Erkl&auml;rung von Rolf G&ouml;ssner</b>, die er in der m&uuml;ndlichen Verhandlung am 13.03.2018 vor dem OVG M&uuml;nster abgegeben hat. Daraus kann gerne zitiert werden. Vollst&auml;ndiger oder teilweise Abdruck nach R&uuml;cksprache.</p>
<p>* <b>Grundaussagen des OVG-Berufungsurteils </b>vom 13.03.2018 (Az. 16 A 906/11), gegen das sich die Revision der beklagten Bundesrepublik, vertreten durch das Bundesamt f&uuml;r Verfassungsschutz wendet:</p>
<p>(1) Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hat mit seiner Entscheidung vom 13.03.2018 die Berufung des beklagten Bundesamts f&uuml;r Verfassungsschutz (BfV) gegen dass Urteil des Verwaltungsgerichts K&ouml;ln zur&uuml;ckgewiesen. Das Gericht stellt ausdr&uuml;cklich fest, dass der Kl&auml;ger &#8211; entgegen den verleumderischen Behauptungen des Verfassungsschutzes &#8211; weder selbst verfassungsfeindliche Positionen vertreten habe, noch habe er &#8222;linksextremistische&#8220; Parteien oder Organisationen in deren verfassungsfeindlichen Zielen unterst&uuml;tzt. Der Kl&auml;ger fordere, so das Gericht, in vielen seiner publizistischen Beitr&auml;ge gerade die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards und grundrechtlicher Freiheiten. Somit lagen im gesamten Be&shy;obachtungszeitraum keine &#8222;ausreichenden tats&auml;chlichen Anhaltspunkte f&uuml;r eine Be&shy;obachtung des Kl&auml;gers&#8220; vor. Die zielgerichtete Beobachtung des Kl&auml;gers und die damit verbundene F&uuml;hrung einer &uuml;ber 2.000seitigen Personenakte &uuml;ber ihn seien deshalb von Anfang an rechtswidrig und unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig.</p>
<p>(2) Die Richterinnen und Richter des OVG stellen fest, dass auch scharfe, provokante oder polemische Kritik an staatlicher Sicherheitspolitik und Sicherheitsorganen wie Polizei, Geheimdiensten oder Justiz kein Grund f&uuml;r eine geheimdienstliche &Uuml;berwachung sein darf, genauso wenig wie G&ouml;ssners substantiierte Kritik (das BfV verleumdet diese als &#8222;Agitation&#8220; und &#8222;Diffamierung&#8220;) etwa am KPD-Verbot, an Berufsverboten, an der Polizeientwicklung oder am &#8222;Verfassungsschutz&#8220; (VS) selbst. Dies geh&ouml;re zu der von Art. 5 GG gesch&uuml;tzten &#8222;Machtkritik&#8220; und zum politischen Meinungskampf in einer Demokratie.</p>
<p>(3) Das OVG hat deutlich gemacht und anerkannt, dass die jahrzehntelange geheimdienstliche &Uuml;berwachung des Kl&auml;gers mehrere grundrechtlich gesch&uuml;tzte Freiheiten schwer beeintr&auml;chtigte: das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Meinungs-, Presse-, Wissenschafts- und Lehrfreiheit sowie die Berufsfreiheit. Wegen der mit einer &Uuml;berwachung verbundenen Stigmatisierung (&#8222;Extremistenstempel&#8220;) seien besonders seine beruflichen T&auml;tigkeiten als Publizist und Rechtsanwalt betroffen. So sei er immer der Gefahr ausgesetzt gewesen, dass ihm aus der staatlichen Beobachtung berufliche und existentielle Nachteile erwachsen. Au&szlig;erdem waren Berufsgeheimnisse wie Mandatsgeheimnis und Informantenschutz unter den Bedingungen der gezielten &Uuml;berwachung nicht zu gew&auml;hrleisten, die verfassungsrechtlich gesch&uuml;tzten Vertrauensverh&auml;ltnisse zwischen Anwalt und Mandant sowie zwi&shy;schen Journalist und Informant also mehr als ersch&uuml;ttert.</p>
<p>(4) Das OVG befasst sich ausdr&uuml;cklich mit dem von fremdem Geheimwissen (des Verfassungsschutzes) ausgehenden Effekt, sich dadurch einsch&uuml;chtern und von der Aus&uuml;bung seiner Grundrechte abschrecken zu lassen. Dieser Effekt m&uuml;sse nicht nur im Interesse des betroffenen Einzelnen vermieden werden, sondern auch im Interesse der Allgemeinheit: &#8222;Auch das Gemeinwohl wird hierdurch beeintr&auml;chtigt, weil die informationelle Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsf&auml;higkeit seiner B&uuml;rger gegr&uuml;ndeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist.&#8220;</p>
<p>(5) Das OVG hatte in seinem Urteil die Revision wegen &#8222;grunds&auml;tzlicher Bedeutung&#8220; der Rechtssache zugelassen; dabei werden in einem Revisionsverfahren nicht noch einmal die tats&auml;chlichen Umst&auml;nde des Falles untersucht, sondern lediglich das Urteil der vorherigen Instanz auf m&ouml;gliche Rechtsfehler &uuml;berpr&uuml;ft. Das Vorliegen solcher Rechtsfehler behauptet nun die Gegenseite mit ihrer Revision &#8211; w&auml;hrend aus Kl&auml;gersicht solche nicht zu erkennen sind. Deshalb ist die gesamte &Uuml;berwachungsgeschichte mitsamt dem enormen Verfahrensaufwand nach Auffassung des Kl&auml;gers weniger ein Fall f&uuml;r das Bundesverwaltungsgericht, als vielmehr f&uuml;r den Bundesrechnungshof &#8211; wegen enormer Verschwendung &ouml;ffentlicher Gelder.</p>
<p>* Die <b>Urteilsbegr&uuml;ndung (PDF) </b>kann gern beim Kl&auml;ger bzw. seinem Rechtsbeistand (s.u.) abgerufen werden.</p>
<h2 class="auto-created">F&uuml;r R&uuml;ckfragen:</h2>
<p>* Dr. Udo Kau&szlig;, Rechtsanwalt in Freiburg, Vorsitzender der Humanistischen Union/Landesverband Baden-W&uuml;rttemberg, die den Prozess gegen den Verfassungsschutz unterst&uuml;tzt. Kontakt: <a href="mailto:ra%40rechtsanwalt-kauss.de">ra@rechtsanwalt-kauss.de</a></p>
<p>* RA Dr. Rolf G&ouml;ssner, Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga f&uuml;r Menschenrechte, die zusammen mit weiteren B&uuml;rgerrechtsorganisationen, zahlreichen Politikern, Schriftstellern und K&uuml;nstlern mehrfach gegen seine geheimdienstliche &Uuml;berwachung protestierte und diesen Prozess ebenfalls unterst&uuml;tzt: <a href="mailto:goessner%40uni-bremen.de">goessner@uni-bremen.de</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/revision-der-bundesregierung-immer-noch-keine-rechtssicherheit-im-verfahren-goessner-bundesamt-f/">Revision der Bundesregierung: Immer noch keine Rechtssicherheit im Verfahren Gössner ./. Bundesamt für Verfassungsschutz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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