Beitragsbild Tacheles: Zweifelhaftes Demokratieverständnis? Der strafrechtliche Umgang mit der
Termine / Innere Sicherheit

Tacheles: Zweifel­haftes Demokra­tie­ver­ständ­nis? Der straf­recht­liche Umgang mit der "Letzen Generation"

17. Januar 2024
Ort:Universität Freiburg, Kollegiengebäude KG III, Hörsaal 3219
Datum: Donnerstag, 18. Januar 2024
Uhrzeit:19:15 Uhr

Klimaaktivist*innen der „Letzten Generation“ kämpfen weltweit dafür, dass politische Akteur*innen weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und des Klimas ergreifen. Ihre Aktionen haben den gesellschaftlichen und juristischen Diskurs der letzten Monate geprägt. Sie versuchen mittels medienwirksamer Protestaktionen, verbunden mit bewussten Regelübertretungen, die Aufmerksamkeit von Politik und Gesellschaft für sich zu gewinnen. Damit haben sie nicht nur ein Mehr an Debatten über den Klimaschutz entfacht, sondern auch verfassungsrechtliche, demokratische sowie strafrechtsdogmatische Grundsatzfragen aufgeworfen.

Die konkreten Antworten der Justiz auf die Störaktionen wie etwa die Sitzblockade waren bisher leider sehr uneinheitlich. Einerseits gab es deutschlandweit einige Freisprüche. Überwiegend kam es allerdings zu Geld- und Haftstrafen. Auch vor einem Einsatz des rechtsstaatlich ohnehin extrem bedenklichen Präventivgewahrsams schreckte die Polizei mancherorts nicht zurück. Seit Dezember 2022 ist auch die Frage, ob die „Letzte Generation“ als eine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 StGB zu bewerten ist, gar Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen.

Dass sich sowohl Medien als auch der gesellschaftliche Diskurs in erster Linie auf die potenzielle strafrechtliche Relevanz stürzen und so den Aktionen ihre Legitimität abzusprechen versuchen, statt sich inhaltlich mit den Forderungen auseinander zu setzen und sich über die Untätigkeit im Hinblick auf das Kernproblem des Klimawandels zu echauffieren, steht symptomatisch für das Problem.

Und so wollen wir gemeinsam mit der Strafverteidigerin Christina Gröbmayr und der Aktivistin der „Letzten Generation“ Zoë Ruge, die auch schon in zahlreichen Strafverfahren als Laienverteidigerin aufgetreten ist, darüber diskutieren, wie sich der strafrechtliche Umgang mit der Klimabewegung vor Gericht bisher gestaltet hat, welchen Einfluss der öffentliche Diskurs in Politik und Medien auf diese Strafverfahren hat, und ob es der Verteidigung gelingen kann, den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 und durch diesen geschützte elementare Grundrechte stark machen kann.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist wie immer kostenfrei.

Wir freuen uns über jede Spende.

nach oben