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	<title>vorgänge Nr. 245/246: Klima(un)gerechtigkeit Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Editorial</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Aug 2024 12:58:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Klima]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zugegeben: Die Humanistische Union ist bisher nicht als Organisation, die sich intensiv mit dem Klimawandel und der drohenden Klimakatastrophe beschäftigt, aufgetreten. Gleichwohl betrifft der Klimawandel als existenzielle Bedrohung zahlreiche Aspekte und Probleme, die eine Bürgerrechtsorganisation behandeln muss. Gemeint sind nicht nur die von uns schon oft debattierte Frage, wie die Strafjustiz oder Kriminalisierung von Klimaaktivist*innen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-245/publikation/editorial-85/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Zugegeben: Die Humanistische Union ist bisher nicht als Organisation, die sich intensiv mit dem Klimawandel und der drohenden Klimakatastrophe beschäftigt, aufgetreten. Gleichwohl betrifft der Klimawandel als existenzielle Bedrohung zahlreiche Aspekte und Probleme, die eine Bürgerrechtsorganisation behandeln muss. Gemeint sind nicht nur die von uns schon oft debattierte Frage, wie die Strafjustiz oder Kriminalisierung von Klimaaktivist*innen zu bewerten ist, sondern das Problem ist fundamentaler. Es geht um die existenzielle Frage, wie der Klimawandel sozial- und demokratieverträglich bekämpft werden kann – kurzum: Es geht darum, Klimagerechtigkeit herzustellen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Welche Rechte haben die derzeit lebenden Menschen gegenüber der Natur, deren Teil sie sind, oder gegenüber künftigen Generationen, die gerne auf einem bewohnbaren Planeten leben würden? Ist unser individualistisches Freiheitsverständnis noch aufrechtzuerhalten im Angesicht der drohenden Klimakatastrophe? Und wenn wir wissenschaftlich gesicherte Informationen über die bedrohliche Situation haben, warum leben wir dann noch nicht klimaneutral und klimagerecht oder wenigstens nachhaltig?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dass der Klimawandel und das Ausbleiben geeigneter Maßnahmen gegen die globale Erwärmung oder das Artensterben heute schon Grundrechte bedroht, haben etwa die im Jahr 2021 erfolgreichen Verfassungsbeschwerden gegen das unzureichende deutsche Klimaschutzgesetz gezeigt. Die Humanistische Union hat den Beschwerdeführer*innen dafür 2023 den Fritz-Bauer-Preis verliehen. Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass jede Person vom Klimawandel betroffen ist und wir nicht auf Kosten von Menschen im globalen Süden oder künftigen Generationen weiter unsere natürlichen Grundlagen zerstören dürfen (vgl. hierzu auch die Dokumentation der Fritz-Bauer-Preisverleihung 2023 im <b>vor</b><i>gänge</i>-Heft Nr. 242). Dem folgen inzwischen weitere Klimaklagen in Europa. Damit stellt sich auch einer Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik die Frage, wie sich der Klimawandel grundrechtlich auswirkt und inwiefern dies mit anderen Sphären, wie Politik, Wirtschaft, Kultur und Ethik korreliert.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wenn es Rechte künftiger Generationen gibt sowie das Recht auf eine saubere Umwelt, hat dann auch die Natur Eigenrechte? Wer kann welche Rechte gegen welche Akteur*innen einklagen? Gibt es ein Recht des Individuums auf klimaschädliche Taten oder Produkte, wenn dies auf Kosten anderer geht?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das freigesetzte CO2 führt zu einer Anreicherung in der Atmosphäre und ist damit Ursache der sich abzeichnenden Temperaturerhöhungen. Wachsender Energiebedarf und Langfristigkeit der Wirkung bestärken noch den Klimawandel. Können wir überhaupt nachhaltig wirtschaften? Ist Postwachstum eine Lösung und wenn ja, wie könnte dies menschen- und bürgerrechtlich realisiert werden?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Was für Politik- und Freiheitsverständnisse sind mit der ökologischen Transformation verbunden? Hat die liberale Gesellschaftsordnung ausgedient? Wie muss/darf das Verhalten der Menschen reguliert werden, damit eine sozial-ökologische Transformation gelingt? Wie ist mit sozialen Konflikten und der wachsenden globalen sozialen Ungleichheit im Hinblick auf Klimaschäden und -kosten umzugehen? Diese und ähnliche ausgesuchte Fragen wollen wir in der vorliegenden Doppelausgabe der <b>vor</b><i>gänge</i> verhandeln. Dabei entstehen durchaus Kontroversen, da die Autor*innen dieses Themenschwerpunktes zu <i>Klima(un)gerechtigkeit </i>zu teilweise sehr unterschiedlichen Antworten und Lösungsvorschlägen kommen, sodass dieses Heft ein Ringen um Klimagerechtigkeit bedeutet.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wir beginnen den Themenschwerpunkt zu Klimagerechtigkeit und -ungerechtigkeit mit vorrangig rechtlichen Texten. Den Anfang macht <i>Felix Ekardt</i>, der in das Klimarecht einführt und einen aktuellen Stand zur juristischen Lage und zu Klimaklagen gibt. Dabei argumentiert er, dass sich die Gesetzgebung nicht nur auf Technikwandel, sondern auch auf einen Verhaltenswandel konzentrieren muss und eine Diskussion um die Eigenrechte der Natur juristisch eher abwegig sei. Indirekt schließt <i>Bernd Söhnlein</i> daran an und diskutiert, ob das Grundgesetz zu seinem 75. Jahrestag eine ökologische Erneuerung braucht, um auf die Umweltkrise demokratieverträgliche Antworten zu finden. Er argumentiert dafür, das Grundgesetz um eine ökologische Komponente über Art. 20a GG hinaus zu ergänzen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Y</i><i>i Yi Prue</i>, eine der Beschwerdeführer*innen gegen das deutsche Klimaschutzgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht, berichtet von den Naturkatastrophen in ihrer Heimat, Bangladesh, und von ihrer Motivation, sich an das deutsche Bundesverfassungsgericht zu wenden. Dabei vertritt sie den Standpunkt, dass Fragen des Klimawandels nicht den Rechten von indigenen Völkern entgegengesetzt werden sollten. Stattdessen plädiert Prue für eine intersektionale Perspektive. <i>Andreas Sanders</i>, ein weiterer Beschwerdeführer der deutschen Klimaklagen, berichtet ausführlich über seine Erfahrungen während des Klageprozesses und die damals abweisende Haltung politischer Akteur*innen. Daher hält er Klagen für das derzeit geeignetste Mittel, um für Klimarechte zu kämpfen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Darauf folgt ein politischer und sozialwissenschaftlicher Teil des Themenschwerpunktes. <i>Frank Adloff</i> kritisiert, ausgehend von der Theorie des Anthropozäns, den instrumentellen Blick auf die Natur und die Trennung von nichtmenschlicher Natur und menschlicher Kultur, die in der Moderne zum dominanten Paradigma wurde. Stattdessen versteht er das Verhältnis von Kultur und Natur als Gabenbeziehung. <i>Klaus Dörre, Oskar Butting, Nora Fülöp</i> und <i>Anna Mehlis</i> wiederum sehen in Deutschland die soziale Ungleichheit als Bremsklotz für die Verwirklichung ökologischer Nachhaltigkeitsziele. Das ließe sich nur ändern, wenn ein ökologischer Sozialstaat Transformationskonflikte und -folgen sozial abfedern würde, um so im Sinne der Klimagerechtigkeit einen Ausgleich zwischen sozialen Menschenrechten und ökologischer Nachhaltigkeit zu schaffen. <i>Philip Dingeldey</i> diskutiert aus demokratietheoretischer Perspektive das Freiheitsverständnis in Zeiten der ökologischen Krise und argumentiert dabei für ein Freiheitsverständnis eines ökologischen Republikanismus und kontrastiert dies mit liberalen Freiheitsbegriffen. Jedoch, so seine Kritik, ist der derzeitige grüne Republikanismus eine liberalisierte und reduzierte Version der republikanischen Tradition, weshalb der grüne Republikanismus (noch) keine demokratisch-ökologische Alternative zum Liberalismus bietet.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Ingolfur Blühdorn</i> ist generell skeptisch, ob <i>Degrowth, Postkapitalismus</i> oder <i>kollektive Selbstbegrenzung</i> überhaupt noch transformative Leitbegriffe sind. Die Klima- und Nachhaltigkeitsdebatte stehe vor der Notwendigkeit, sich auf eine neue Konstellation einzustellen, in der die modernistischen Normen des öko-emanzipatorischen Projekts an Kraft verlieren und auch die kritisch-transformativen Ansätze der Soziologie zunehmend ungeeignet scheinen, die Besonderheit spätmoderner nichtnachhaltiger Gesellschaften zu erfassen. Im Anschluss geht <i>Sarah Kessler</i> der Verbindung aus künstlicher Intelligenz und der Bestrebung nach sozial-ökologischer Nachhaltigkeit (Digitalisierung und Dekarbonisierung) nach und versucht dabei, ein realistisches Subjektverständnis anzubieten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im nächsten Teil des Schwerpunktes widmen wir uns der Thematik aus einer ökonomischen Perspektive, insbesondere dem Konzept des <i>Degrowth</i> für eine klimagerechte Wirtschaft. Der Postwachstumsexperte <i>Niko Paech</i> führt die physischen Wachstumsgrenzen als Grund für ein klimafreundliches Postwachstum an und konzentriert sich auf die Frage, ob demokratische Institutionen in der Lage sind, die Überlebensfähigkeit der Menschheit wiederherzustellen. Zudem widmet sich <i>Werner Bergmann</i> – ausgehend vom Energiebedarf und der von den Anhänger*innen der Theorie des Anthropozäns behaupteten geologischen Wende – der Entwicklung des Energieverbrauchs und seines Einflusses auf das Klima.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein Block zu Fragen der Klimaethik und Klimakommunikation rundet den Schwerpunkt ab. <i>Bernward Gesang</i> sieht sich moralphilosophisch die Möglichkeiten und Verantwortungen von Individuen in Bezug auf die Praxis des Spendens für den Schutz des Regenwaldes an. Dabei argumentiert er dafür, dass eine Praxis des Spendens und Ersetzens realistischer und effizienter sei als die komplette Änderung des westlichen Lebensstils, um Nachhaltigkeit und Klimagerechtigkeit (gerade im globalen Süden) herzustellen. Und <i>Thorsten Philipp</i> untersucht die kommunikative Ressource und Kulturpraxis der Popmusik in Bezug auf den Klimawandel. Popmusik, so Philipp, hat den Vorteil, dass sie ohne Expertenwissen auskommt und vielseitig interpretierbar ist, sodass es zu Aneignungspraxen und Neuschöpfungen im Rahmen der musikalischen Klimakommunikation kommt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Daneben bietet die vorliegende Ausgabe der <b>vor</b><i>gänge</i> wieder Beiträge, die sich mit aktuellen Themen abseits des Schwerpunktes befassen: <i>Alexander Lorenz-Milord</i> und <i>Alexander Steder</i> berichten, wie das Projekt Regishut zur Bildung gegen Antisemitismus für die Polizei in Berlin beiträgt. <i>Wolfram Grams</i> kritisiert, wie in den vergangenen Jahren ein Kosten-Nutzen-Kalkül wieder Einzug in den politischen Diskurs gefunden und dabei zur völligen Ökonomisierung der Sphäre des Sozialen geführt hat. <i>Ernst Fricke</i> sieht sich den § 353d StGB zum Verbot der Verbreitung von wörtlichen Zitaten aus laufenden Gerichtsverfahren an und diskutiert, ob dies eine Einschränkung der Pressefreiheit darstellt. Als Replik auf das vergangene <b>vor</b><i>gänge</i>-Heft Nr. 244 zum Thema Identitätspolitik plädiert <i>Daniel Stosiek</i> schließlich sozialtheoretisch dafür, Identitätspolitik als Aspekte der Alterität zu verstehen und so für eine intersektionale Analyse fruchtbar zu machen. Zudem finden Sie in diesem Heft eine Reihe ausführlicher Rezensionen zu Sachbüchern über zivilen Ungehorsam und den Israel-Palästina-Konflikt. Die Redaktion wünscht Ihnen eine anregende Lektüre des aktuellen Heftes.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Philip Dingeldey</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-245/publikation/editorial-85/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Klimarecht: Stand, Kritik und Perspektiven</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-245/publikation/klimarecht-stand-kritik-und-perspektiven/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Aug 2024 13:03:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Klimarecht, welches politischen Maßnahmen eine verbindliche Form gibt, beruht global auf Zielen, die weit ambitionierter sind als zumeist wahrgenommen. Seine Instrumente sind jedoch bislang ökologisch meist nicht ausreichend effektiv. Strategisch sind sie zudem zu einseitig auf Technikwandel statt auch auf Verhaltenswandel festgelegt. Instrumentell setzt das Klimarecht bislang meist zu stark auf Ordnungsrecht, Subventionen und [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-245/publikation/klimarecht-stand-kritik-und-perspektiven/">Klimarecht: Stand, Kritik und Perspektiven</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Das Klimarecht, welches politischen Maßnahmen eine verbindliche Form gibt, beruht global auf Zielen, die weit ambitionierter sind als zumeist wahrgenommen. Seine Instrumente sind jedoch bislang ökologisch meist nicht ausreichend effektiv. Strategisch sind sie zudem zu einseitig auf Technikwandel statt auch auf Verhaltenswandel festgelegt. Instrumentell setzt das Klimarecht bislang meist zu stark auf Ordnungsrecht, Subventionen und Informationen und zu wenig auf Mengen- und Preissteuerung.</em></p>
<p class="v-teaser-western"><em>In seinem Beitrag führt Felix Ekardt daher in die Grundlagen des Klimarechts ein und argumentiert dafür, dass die Mengensteuerung typische Steuerungsprobleme besser vermeiden, alle Strategien adressieren, auch verhaltenswissenschaftliche Analysen zu den Normadressaten besser berücksichtigen, kostengünstiger operieren und ergänzende soziale Ausgleichsmaßnahmen leichter ermöglichen könnte. Auf der Ebene der Klimaziele geht es zunehmend, so Ekardts Befund, auch um eine Neuinterpretation der Grundprinzipien liberaler Demokratien, vor allem des Freiheitsbegriffs, beispielsweise seit der von Ekardt initiierten erfolgreichen Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht 2018/2021. Eher auf Abwege führe dabei aber der Versuch, die rechtliche Diskussion durch Eigenrechte der Natur anzureichern.</em></p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Grund&shy;be&shy;griffe: Klimaschutz, Nachhal&shy;tig&shy;keit und Klimarecht</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Denkt man grundlegend über das Klimaschutzrecht oder auch Klimarecht nach, wirft das die Frage auf, was Recht ist – und speziell, was es im Verhältnis zur Politik ist. Recht ist ein soziales Ordnungssystem, das im Vergleich zu Konzepten moralisch-ethischer Art konkreter und überdies mit Sanktionen seitens der öffentlichen Gewalt bewehrt ist. Recht ist dabei Instrument und zugleich Grenze der Politik – es macht politische Maßnahmen erst verbindlich, und zugleich setzt es den jeweils adressierten politischen Handelnden Grenzen. Das Klimarecht stellt auf globaler, EU-, Staaten- und Regionalebene Regeln zur Bewältigung des Problems Klimawandel bereit. Das Klimarecht leistet dabei einen Ausgleich von ökologischen Zielen und den dabei einzuhaltenden Grenzen und Interessenausgleiche mit anderen Belangen – beispielsweise der Unternehmen und der Konsumierenden auf.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das Klimarecht weist dabei eine große Vielgestaltigkeit auf. Jedoch verweist es, ähnlich wie andere Umweltprobleme wie etwa der Biodiversitätsverlust, die gestörten Nährstoffkreisläufe oder die Schadstoffkrise, letztlich auf zwei zentrale Problemtreiber: zum einen die Nutzung der fossilen Energien bei Strom, Wärme, Mobilität, Landwirtschaft, Zement und Kunststoffen, zum anderen die Nutztierhaltung. Dies sind sowohl die wesentlichen Quellen diverser Schadstoffemissionen in Industrie, Verkehr, Strom- und Wärmeerzeugung als auch der allergrößte Teil der Treibhausgasemissionen. Ferner hängt auch die Naturzerstörung und damit der Biodiversitätsverlust – vermittelt durch Zersiedlung, immer weiteren Infrastrukturausbau und intensive Landwirtschaft – zentral an diesen zwei Faktoren. Da für die Erzeugung tierischer Nahrungsmittel vorher das Sieben-, Zehn- oder Fünfzehnfache an pflanzlicher Nahrung verfüttert werden muss, geht die Umwelt- und auch die Klimabelastung der Landwirtschaft weitgehend von der Intensivtierhaltung aus (die Weidehaltung weist dabei allerdings die deutlich günstigere Bilanz auf). Das bedeutet freilich nicht, dass das Klimarecht zwangsläufig bei den Problemtreibern ansetzt; häufig finden sich stattdessen Versuche, allein die Folgen wie etwa Schadstoffbelastungen zu regulieren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das Klimarecht ist in allen Staaten nur punktuell Zivilrecht, also nur punktuell auf wechselseitige Ansprüche der Menschen ohne Beteiligung einer Verwaltungsbehörde hin angelegt. Der allergrößte Teil des Klimarechts ist öffentliches Recht und besteht somit aus Instrumenten, die auf einer gesetzlichen Grundlage ein Tätigwerden einer Behörde vorsehen. Ein häufiges Beispiel ist, dass bestimmte klimarelevante Handlungen nur unter bestimmten Voraussetzungen vorgenommen werden können und eine Behörde dafür dann eine Genehmigung bei Vorliegen jener Voraussetzungen aussprechen muss. Das öffentliche Klimarecht hat dabei keine klare Grenze; häufig wird auch von Energierecht, Agrarrecht, Forstrecht und Verkehrsrecht gesprochen, um wesentliche Teile davon zu benennen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Klimarecht wird auch als Teil eines Nachhaltigkeitsrechts verstanden. Letztlich haben all diese definitorischen Zuordnungen keine rechtliche Bedeutung. Doch zutreffend ist, dass letztlich die Gesamtheit der benannten Rechtsgebiete dem übergreifenden Ziel der Nachhaltigkeit dient. Nachhaltigkeit meint das übergreifende Politikziel, so zu leben und zu wirtschaften, dass dies dauerhaft und global gut geht. Im Kontrast dazu verstehen viele unter Nachhaltigkeit einfach ein diffuses Gebot, ökologische, ökonomische und soziale Belange irgendwie in Einklang zu bringen. Doch erstens wäre dies eine triviale Aussage, dass Politik verschiedener Belange in einen Ausgleich bringen muss – dafür hätte nicht in den vergangenen 30 Jahren der Begriff <i>Nachhaltigkeit</i> neu geschöpft werden müssen. Zweitens erscheint dann letztlich jeglicher Zustand als irgendwie nachhaltig. Drittens geht die eigentliche Fragestellung, wie dauerhaft und global durchhaltbare Lebens- und Wirtschaftsweisen erreicht werden können, dann weitgehend verloren. Wie gesagt sind all dies rein definitorische Anmerkungen. Versuche, eine Art Rechtsprinzip Nachhaltigkeit herzuleiten, müssen schon deshalb scheitern, weil das Konzept dafür zu allgemein gehalten ist.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Klimaziele, Menschen&shy;rechte, Freiheit und Klimarecht</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Klimarecht auf nationaler und transnationaler Ebene bietet sowohl allgemeine Ziele als auch konkrete Mittel (Instrumente) wie etwa Ordnungsrecht oder Emissionshandel zur Verwirklichung der Ziele. Die Ziele bieten einen Maßstab, ob die Instrumente effektiv sind. Übergreifende Ziele lassen sich zum einen dem Umweltvölkerrecht entnehmen, allerdings nicht für alle Bereiche. Zum anderen kann dem Verfassungsrecht auf nationaler, EU- und internationaler Ebene ein Zielmaßstab entnommen werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es ist dabei die Intention des Klimarechts, menschliche Lebensgrundlagen zu schützen. Inwieweit generell das Umweltrecht auch Pflanzen, Tiere, Flüsse, Berge oder die Natur als Ganzes auch um ihrer selbst willen geschützt werden sollen, ist immer wieder umstritten, auch wenn sich dies bislang jenseits von Einzelfällen nie durchsetzen konnte. Je nach genauer Schutzrichtung firmieren derartige Ansätze in der Umweltethik als pathozentrisch, ökozentrisch, biozentrisch oder gar holistisch (letzteres schließt dann auch unbelebte Entitäten bis hin zu Steinen ein). Verglichen mit einem angemessen weit verstandenen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen als Freiheitsvoraussetzung (dazu sogleich) würden solche Ansätze jedoch praktisch wenig ändern. Zudem führen sie zu kaum lösbaren Anwendungsproblemen, weil „die Natur” höchst heterogen, über die Zeit veränderlich und wettbewerblich geprägt ist, so dass sich ihre Belange ohne Bezug zu einem Orientierungspunkt wie dem Menschen nur schwer gewichten lassen. Für derartige Ansätze wäre beispielsweise kaum beantwortbar, ob nun die Natur auf dem heutigen Stand, dem vor 20 Jahren, dem vor 100 Jahren, dem vor 1000 Jahren oder auf dem Stand nach der letzten Eiszeit das anzustrebende Ideal darstellt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Umweltvölkerrecht stechen besonders zwei Ziele ins Auge: jenes zum Klima und jenes zur Biodiversität. In Artikel 2 des Pariser Klima-Abkommens von 2015 werden die Staaten verpflichtet, die globale Erwärmung auf weit unter zwei Grad Celsius, und zwar möglichst auf 1,5 Grad, zu begrenzen. Dieses Ziel ist – weithin übersehen – für die Staaten dieser Welt rechtsverbindlich, wie sich mittelbar aus Artikel 3 und 4 des Paris-Abkommens ergibt, auch wenn die Staaten ihre konkreten Emissionsreduktionspfade selbst bestimmen können. Will man dieses Ziel mit 83 Prozent Wahrscheinlichkeit einhalten, bliebe der Welt nach Berechnungen des IPCC ab dem 1. Januar 2020 ein globales Restbudget von 300 Gigatonne CO2-Äquivalent (GtCO2). Teilt man dieses Budget pro Kopf auf die Weltbevölkerung auf, hätten die meisten Industriestaaten ihr Budget zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Heftes bereits überschritten. Dabei gibt es sogar naturwissenschaftliche und rechtliche Argumente dafür, dass das IPCC-Budget nur einen kleinsten gemeinsamen Nenner darstellt und eher noch geringer ausfallen müsste. So verwendet der IPCC ein Basisjahr der Berechnungen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, obwohl das Paris-Abkommen eher eine Berechnung ab 1750 nahelegt. Selbst wenn man sich einen Kauf von Emissionsrechten seitens der Industriestaaten bei Ländern des Globalen Südens vorstellt, muss die Klima-Transformation damit weit schneller bei null fossilen Brennstoffen, einer stark reduzierten Tierhaltung und – zur Kompensation verbleibender Restemissionen – einem gestärkten Moor- und Forstmanagement anlangen, als dies die übliche Rede von „2050“ suggeriert. Davon sind die politisch-rechtlichen Maßnahmen bislang – soweit erkennbar – in allen Staaten der Welt mehr oder minder weit entfernt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In ähnlicher Weise lässt sich Artikel 1 der Biodiversitätskonvention ein rechtsverbindliches Ziel entnehmen: nämlich den Biodiversitätsverlust zu stoppen. Diese Verpflichtung besteht spätestens seit Inkrafttreten der Konvention im Jahr 1993. Und auch insoweit ist zu konstatieren, dass das Artensterben ungebremst anhält, so dass mehr oder minder alle Staaten weltweit dieser Verpflichtung nicht gerecht werden dürften.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ferner lassen sich übergreifende Klimaziele auf der konstitutionellen Ebene von Rechtssystemen finden. Dabei geht es juristisch um eine Neuinterpretation vor allem der Begriffe <i>Freiheit</i> und jeder in den nationalen und internationalen Menschenrechtskatalogen. Die Prinzipien der Menschenwürde und der Unparteilichkeit – als Fundament liberaler Demokratien – fungieren dabei als Basis. Insoweit kann man letztlich den Grundsatzdiskurs in modernen Gesellschaften über Klimaschutz in geschärfter Form aufrollen. Freiheit und Klimaschutz, speziell Klimaschutz, sind Feinde: In dieser verblüffend zugespitzten Sicht sind sich einige ambitionierte Klimaschützende und -bremsende verblüffend einig. Klimaschutz gelingt vorgeblich nur mit Verboten, etwa von Gasheizungen, und das sei wenig freiheitlich und führe uns zurück in den autoritären Staat, meinen die Einen. Die Anderen meinen, dass das heutige Verständnis individueller Freiheit als schrankenlose, ressourcenintensive Selbstentfaltung die Umwelt ruiniere – durch Fernreisen, tägliche Autofahrten oder immer größere Wohnungen. Daher solle die Gemeinschaft Vorrang vor der Freiheit haben.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dabei wird die Komplexität des Problems übersehen: Sowohl eine Art Ökodiktatur, die den globalen Trend zu Autokratien weiter verschärfen würde, als auch schrankenlose Selbstverwirklichung können die Freiheit ruinieren. Das war ein zentraler Aspekt etwa der erfolgreichsten Klimaklage weltweit vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht, die der Autor dieses Beitrags 20 Jahre wissenschaftlich vorbereitet und seit 2018 anwaltlich vertreten hat<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a>. Umgekehrt heißt das freilich auch – und dieser Kernpunkt wird meist nicht klar benannt: Freiheit könnte das zentrale und in einer selbstbestimmungsorientierten Welt auch besonders einleuchtende Argument für eine ambitionierte Klimapolitik sein, die die physischen Grundlagen der Freiheit erhält – und die die nötigen Maßnahmen nicht so lange verschläft, bis irgendwann die Umweltsituation so verzweifelt ist, dass vermeintlich nur noch diktatorische Lösungen denkbar sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Warum ist Freiheitsschutz Klimaschutz? Das war auch vor dem Bundesverfassungsgericht die Kernfrage, und sie ist aktuell abermals relevant in einer Reihe von Klimaklagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen über 30 europäische Staaten, die im April 2024 teilweise erfolgreich waren. Der Kern der Antwort lautet: Die menschenrechtliche Freiheit garantiert nicht nur die Selbstentfaltung als Ausdruck unserer Autonomie, sondern auch die elementaren Freiheitsvoraussetzungen. Denn ohne Leben, Gesundheit und Existenzminimum liefe die Freiheit leer. Genau diese Freiheitsvoraussetzungen sind durch den Klimawandel massiv bedroht, und zwar besonders zu Lasten künftiger Generationen und ihrer Freiheit. Weil auch Unternehmen und Verbrauchende sich für den bisherigen Lebensstil auf ihre Freiheit berufen können, gibt es beim Klimawandel eigentlich keinen Konflikt <i>Freiheit contra Klimaschutz</i>: Der Konflikt lautet eigentlich <i>Freiheit contra Freiheit</i>.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Kritik der schrankenlosen Selbstverwirklichung mag jetzt einzuwenden, das stimme nicht. Waldspaziergänge und Zeit mit der Familie seien wahre Freiheit, der Wunsch nach immer mehr Konsum, SUVs und immer weiteren Urlaubsflügen sei dagegen falsche Freiheit und würden einen nur unglücklich machen. Also gäbe es gar keinen Freiheitskonflikt. Doch das stimmt nicht. In liberalen Demokratien werden seit der Aufklärung aus guten Gründen nur Gesetze zu Gerechtigkeitsfragen gemacht, also zum äußeren Verhalten verschiedener Menschen, wo die Autonomie des Einen und der Anderen in Konflikt gerät. Nicht staatlich normiert werden dagegen Fragen des guten, glücklichen Lebens. Denn objektive (juristische oder ethische) Maßstäbe für vermeintlich richtiges und falsches Glück gibt es nicht. Im Prinzip darf deshalb niemandem gesetzlich verboten werden, den Ferrari, Fernreisen und sonstige Formen ressourcenintensiver Selbstentfaltung für sich als Glück zu begreifen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Sehr wohl zulässig und in keiner Weise diktatorisch ist jedoch, das äußere Verhalten von Menschen zu regulieren, wenn es anderen Menschen schadet, also ihre Freiheiten und Freiheitsvoraussetzungen beeinträchtigt. Dieses Abwägen Freiheit contra Freiheit ist das, wofür Staaten und auch die EU mit ihren Parlamenten und Regierungen da sind. Und liberale Demokratien beruhen auf einer zwingenden Verknüpfung von Freiheit und Folgenverantwortung: Wer in einer bestimmten Weise lebt und wirtschaftet, muss für die Folgen und Schäden, die so entstehen, geradestehen. Man kann nicht darauf bestehen, nach Belieben weiter kostenlos andere – auch die Nachkommen und Menschen im globalen Süden, die selbst oft geringe Emissionen pro Kopf haben – durch den eigenen Lebensstil schädigen zu dürfen, zum Beispiel durch fortgesetzten Verbrauch fossiler Brennstoffe für Urlaube und Alltagsmobilität. Uns alle durch Maßnahmen, die die fossilen Brennstoffe verteuern, an unserer Folgenverantwortung festzuhalten, ist also gerade freiheitlich und nicht etwa diktatorisch.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Missachten Parlamente und Regierungen bestimmte Grenzen ihrer politischen Spielräume, die sich aus den verschiedenen Freiheiten ableiten lassen, kann man sie vor dem Verfassungsgericht verklagen: wegen zu viel oder auch zu wenig Klimaschutz. 2021 wurde beispielsweise vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht die Feststellung erreicht, dass nicht stark einseitig die Freiheit künftiger Generationen zurückgesetzt werden darf durch einen verschlafenen Klimaschutz – der dann irgendwann nur noch überstürzt und letztlich autoritär zu korrigieren ist. Deshalb hat der Deutsche Bundestag das Ambitionsniveau der deutschen Klimapolitik deutlich angehoben.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein ambitionierteres Klimarecht begreift sich im Lichte all dessen nicht als ein Kontrapunkt zu einem wie auch immer verstandenen Individualismus, sondern stärkt einen Individualismus, der daran denkt, dass alle anderen – auch generationenübergreifend und global – auch ein Recht auf Freiheit haben. Klimaschutzrecht ist damit Freiheitsschutz, so wie auch niemand das ebenfalls der Konfliktlösung zwischen freien Menschen dienende Straf- oder Baurecht als vermeintliche Verbotspolitik für unnötig erklären würde. Regeln sind allerdings, weil es letztlich um Freiheitsschutz geht, nur zulässig, wenn sich Probleme nicht auch durch freiwilliges Handeln der Menschen lösen. Dass reine Freiwilligkeit beim Klimaschutz nicht ausreicht, sieht man indes seit Jahrzehnten. Verwunderlich ist das nicht, wenn man (dazu im übernächsten Abschnitt) berücksichtigt, vor welchen Hindernissen die Transformation zur Nachhaltigkeit geprägt ist.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Regeln, auch wenn sie unser aller Freiheitsvoraussetzungen schützen sollen, müssen aber so freiheitlich wie möglich sein, also uns allen so viel Handlungsspielraum wie möglich belassen. Deshalb ist eine Steuerung etwa der fossilen Brennstoffe über Gesamtmengen wie beim Emissionshandel, der bei allen als Preisdruck ankommt, freiheitlicher, als allein auf Verbote für Gebäude, Verkehr, Strom und weitere Sektoren zu setzen. Dass die ökologische Effektivität der Instrumente (und ihre ökonomische Kosteneffizienz) in eine ähnliche Richtung weisen könnte, wird am Ende des Beitrags aufgegriffen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Strategien: Technik&shy;wandel oder Verhal&shy;tens&shy;wandel durch Klimarecht &ndash; und f&uuml;hrt Klimarecht in die Postwachs&shy;tums&shy;ge&shy;sell&shy;schaft?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Klimarechtliche Instrumente zielen – orientiert an den Zielen – auf Technikwandel und/oder Verhaltenswandel ab. Die EU ist beim Klimaschutz – wie letztlich alle Industriestaaten – von zeitnahen Nullemissionen weit entfernt. Und auch die vermeintlich positive relative Entwicklungsrichtung in vielen Staaten seit 1990 beruht auf Verzerrungen. So sind die eingesparten ökologischen Belastungen in Wirklichkeit größtenteils bloße Emissions- und Produktionsverlagerungen in die Schwellenländer. Saldiert man europäische Im- und Exporte, zeigt sich zum Beispiel, dass die heutigen Klimaemissionen nicht sehr verschieden von jenen von 1990 sind. Technikwandel zielt insoweit darauf ab, die fossilen Energien etwa durch erneuerbare Energien, grünen Wasserstoff und Power-to-X-Technologien, mehr Energieeffizienz, Stromspeicher und weitere Innovationen zu ersetzen. Verhaltenswandel zielt anders als Technikwandel nicht auf smarteres Produzieren und Konsumieren, sondern auf weniger Konsumieren und Produzieren. Technik- und Verhaltenswandel können freiwillig stattfinden, sie können aber auch durch klimarechtliche Steuerungsinstrumente herbeigeführt werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Größtenteils zielt das Klimarecht praktisch weltweit bislang auf Technikwandel ab. Beispielsweise der Emissionshandel kann bei ambitionierten Mengenzielen aber auch Verhaltenswandel auslösen (dazu unten). Gehandelt werden muss jedenfalls sofort, wie die am Zielmaßstab des Klima- und Biodiversitätsschutzes ausgerichtete Betrachtung gezeigt hat. Ein bloßer Wechsel der Importquellen für fossile Gas-, Kohle-, Öl- oder auch (mittelbar fossile) Dünger- und Tierfutterimporte kann dabei aus Umweltsicht sogar kontraproduktiv sein, weil beispielsweise Flüssiggas gegenüber konventionellem Gas ökologisch noch ineffizienter ist. Nebenbei bemerkt sind auch am friedens- und freiheitssichernden Charakter eines Importquellenwechsels deutliche Zweifel angebracht, denn erstens sind alternative Rohstoffquellen etwa zu Russland häufig selbst Diktaturen, und eine anhaltend hohe fossile Brennstoffnachfrage hält außerdem die fossilen Brennstoffpreise am Weltmarkt hoch, lässt autoritäre Rohstoffexportstaaten also weiter verdienen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Vor dem Hintergrund der bisher eher unzureichenden ökologischen Bilanz reichen rein technische Lösungen allein voraussichtlich noch nicht für eine gelingende Energie- und Klimawende aus. Um den vielfältigen Problemen, die mit der aktuellen Energieversorgung verknüpft sind, zu begegnen, bedarf es vielleicht auch der Suffizienz. Zwar erscheint es zunächst attraktiv, Umweltprobleme wie den Klimawandel rein technisch lösen zu wollen. Dennoch sprechen verschiedene Aspekte eher dagegen, dass die Transformation ohne Suffizienz gelingen kann. Dies gilt schon beim Klimawandel, erst recht aber bei Einbeziehung anderer Umweltprobleme.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der wesentliche Grund dafür ist das Problemausmaß, etwa beim Klimawandel. Gemessen an bisher bekannten Innovationsgeschwindigkeiten erscheint praktisch ausgeschlossen, allein mit erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und weiteren Ansätzen wie vermehrte Stromspeicherung oder Power-to-X innerhalb weniger Jahre – man denke an obiges Budget – zu Nullemissionen zu gelangen. Unklar ist auch, ob die Potenziale der erneuerbaren Energien von den Befürwortenden wirklich immer realistisch imaginiert werden. Wohlgemerkt geht es beim Problemausmaß um eine globale Betrachtung, also darum, inwieweit die Konsumwünsche einer auf Wirtschaftswachstum und steigenden Wohlstand eingestellten Weltgesellschaft rein technisch befriedigt werden können.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wesentlich ist zudem die nach heutigem Stand fehlende technische Lösbarkeit bestimmter Probleme, etwa im Bereich Ernährung. Die Masse der dort erzeugten Emissionen geht auf das Konto tierischer Nahrungsmittel, da wie gesehen die Umwandlung pflanzlicher in tierische Kalorien extrem ineffizient ist und daher rund vier Fünftel – oder mehr – der Weltagrarfläche für die tierische Nahrungsmittelproduktion eingesetzt wird und ergo die Hauptquelle dortiger Treibhausgasemissionen, Biodiversitätsverluste usw. ist. Dem kann man begegnen, indem der Konsum tierischer Nahrungsmittel reduziert wird. Das wäre jedoch keine technische Maßnahme, sondern eine Verhaltensänderung. Auch Erneuerbare-Energie- und Effizienzoptionen stehen nicht unendlich zur Verfügung. Erst recht ist es bei Umweltproblemen jenseits des Klimawandels (die mit ihm jedoch oft die Getriebenheit durch fossile Brennstoffe und Tierhaltung teilen und sich mit ihm auch gegenseitig verstärken) oft schlechter bestellt. Zentrale Beispiele hierfür sind die geschädigten Ökosysteme mit dem Biodiversitätsschwund, die gestörten Stickstoffkreisläufe und die Bodendegradation. Lösungen bedeuten hier zentral, dass der Mensch sich stärker aus der Fläche zurückzieht und die agrarische Produktion drosselt. Auch wird kaum die stoffliche Basis etwa der Kunststoffe vollständig auf nachwachsende (zudem mit der Nahrungsmittelerzeugung konkurrierende und an weiteren Problemen leidende) oder quasi unerschöpfliche Ressourcen umgestellt werden können.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Notwendigkeit von Suffizienz setzt die Nachhaltigkeit in ein Spannungsverhältnis zum heute alles beherrschenden Wachstumsgedanken, denn neue Technologien sind (möglicherweise) wachstumsverträglich, während eine Reduzierung der Nachfrage nach Dienstleistungen und Produkten eine große Herausforderung darstellt. Die Hoffnung, dass eine bloße „Entkopplung“ von Wirtschaftswachstum und Umweltverbrauch ausreicht, impliziert – angesichts der unzureichenden Reichweite denkbarer technischer Maßnahmen – die Inkaufnahme weitreichender Bedrohungen der Menschheit. Ein „qualitatives Wachstum“ scheinbar immaterieller Natur ist nicht geeignet, diese Probleme zu lösen. Nach aller Erfahrung ist ein solches vermeintlich nichtmaterielles Wachstum teilweise selbst materiell geprägt. Darüber hinaus erscheint die Vorstellung einer ständigen (und damit exponentiellen) Verbesserung von Musikkenntnissen, Naturgenuss, Gesundheit, Kunstgenuss und so weiter äußerst schwierig. In jedem Fall wirft der schrittweise Übergang zu einer Postwachstumsgesellschaft – nicht gewollt, sondern induziert durch einen wirksamen Umweltschutz – eine Reihe von Fragen für das Rentensystem, den Staatshaushalt, die Unternehmen, das Bankensystem und insbesondere für den Arbeitsmarkt auf. Die Konzepte hierfür stecken noch in den Kinderschuhen, noch mehr aber die Konzepte für den Prozess des Übergangs in eine Postwachstumsgesellschaft. Ob eine solche Wirtschaftsform noch als „kapitalistisch“ bezeichnet werden kann, ist fraglich, das ist letztlich aber eine mehr definitorische Frage. Notabene: Selbst wenn Suffizienz im Klimarecht wirklich notwendig ist, ist ein konsequenter Wandel in Richtung Nachhaltigkeit vermutlich immer noch wirtschaftlicher als eine Business-as-usual-Strategie, die letztlich zu katastrophalen Verwerfungen führen würde.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Kann Klimarecht steuern? Bedingungen von Wandel und Steue&shy;rungs&shy;pro&shy;bleme</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Will man konkrete klimarechtliche Steuerungsinstrumente (nicht nur für die Postwachstumsfolgen) von Suffizienz betrachten, muss ferner die verhaltenswissenschaftliche respektive gesellschaftstheoretische Frage nach den Transformationsbedingungen erörtert werden. Denn nur wer die Verhaltensmotive der Normadressierten in Gesellschaft und Unternehmen, aber auch der Handelnden in der Politik kennt, kann ein effektives Steuerungsinstrumentarium und den vorhandenen Steuerungsbedarf benennen. Auf einer pluralistischen Methodenbasis wurde andernorts in Zusammenführung diverser Disziplinen und Schulen dokumentiert, dass die mangelnde Geschwindigkeit der Transformation respektive des Technikwandels und Verhaltenswandels bei diversen Handelnden vielfältige Ursachen hat. Reines Faktenwissen erwies sich dabei als für menschliches Verhalten nur sehr bedingt ursächlich. Als vor allem wichtig erwies sich, die wechselseitige, teufelskreisartige Abhängigkeit der Handelnden in Politik, Zivilgesellschaft, Unternehmen und Konsumgesellschaft zu begreifen. Die Transformation zur Nachhaltigkeit strauchelt bislang oft an der menschlichen Motivationslage der Handelnden in Gesellschaft, Politik und Unternehmen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Faktenwissen und Werthaltungen spielen für menschliche Motivation nur eine begrenzte Rolle. Bei allen Handelnden wirken sich Eigennutzenkalküle, emotionale Aspekte (wie Bequemlichkeit, Gewohnheit, Verdrängung, die Neigung zu Ausreden, Sich-nicht-Vorstellen-Können komplexer Zusammenhänge, Auseinanderfallen von Einstellung und Verhalten), Normalitätsvorstellungen, Kollektivgutprobleme und Pfadabhängigkeiten oftmals stärker. Deshalb wird sich Nachhaltigkeit nicht von selbst ergeben, ohne dass entsprechende klimarechtliche Steuerungsinstrumente geschaffen werden – wobei die geschilderte Motivationslage zugleich erklärt, warum sich allerorten in Gesellschaft und Politik der Elan zur Schaffung wirksamer Steuerungsinstrumente eher in Grenzen hält.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wesentlich für ein wirksames politisch-rechtliches Steuerungsinstrumentarium wird damit angesichts wechselseitiger Abhängigkeiten sein, dass verschiedene Handelnde sich gleichzeitig bewegen – und die Faktoren adressiert werden, die bewegt werden können, etwa Eigennutzenkalküle oder Pfadabhängigkeiten, die über neue klimarechtliche Rahmensetzung wie eine fossile Brennstoffbepreisung beeinflussbar sind. Eine Bepreisung könnte auch das Verschieben von Normalitätsvorstellungen erleichtern. Rein durch klimarechtliche Instrumente ist ein Wandel wegen der Interdependenzen der Handelnden indes kaum zu schaffen; insbesondere muss auch jemand da sein, der die neue Politik einfordert, und es müssen Menschen beginnen, bereits anders zu leben und zu wirtschaften, weil ansonsten auch die Politik bei eher symbolischen Aktivitäten verweilen wird. Jedenfalls geht es dabei aber nicht allein um Diskurse, sondern um das Einüben neuer, stärker suffizienter Normalitäten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Aus empirischen Beobachtungen und aus den eben geschilderten verhaltenswissenschaftlichen Befunden kann man einige zentrale Steuerungsprobleme ableiten, die im Klimarecht auftauchen. Zu den Stichworten für schwerwiegende Governance-Probleme gehören <i>Rebound-Effekte</i> (zu denen auch Wohlstandseffekte gehören), <i>ressourcenbezogene, sektorale </i>und<i> räumliche Verlagerungseffekte, mangelndes Ambitionsniveau, Durchsetzungsprobleme</i> und <i>Abbildbarkeitsprobleme</i>. Diese Governance-Probleme können nur gelöst werden, wenn Nachhaltigkeitsfragen konsequent als (meist) Mengenprobleme verstanden werden, die ehrgeizige Mengenbegrenzungen erfordern. Diese müssen daher als zentrales Instrument auch des Klimarechts etabliert werden.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Klima&shy;recht&shy;liche Steue&shy;rungs&shy;in&shy;stru&shy;mente: Ordnungs&shy;recht, &ouml;konomische Instrumente, Information und weitere Steue&shy;rungs&shy;an&shy;s&auml;tze</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Klimarechtliche Steuerungsinstrumente müssen der menschlichen Motivationslage und den genannten Steuerungsproblemen gerecht werden. Drohende Verlagerungseffekte und die menschlichen Grundmotive sowie der globale Charakter etwa des Klimawandels und des Artensterbens legen dabei nahe, dass rein nationale Lösungsansätze unzureichend bleiben, zumal ökologische Verlagerungseffekte begleitet sein können von ökonomischen Wettbewerbsfähigkeitsproblemen und, darauf basierend, sinkender faktischer Akzeptanz für einen anspruchsvollen Klimaschutz. Sofern eine begrenzte Gruppe von Staaten mit ihrem Klimarecht in puncto Ambitionsniveau voranschreitet, bietet es sich an, zur Vermeidung all dessen das regional begrenzte Klimarecht mit Maßnahmen wie Border Adjustments zu kombinieren, die auch das Welthandelsrecht unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig erklärt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Klima-, Biodiversitäts- und auch andere Klimaziele wie geschlossene Stoffkreisläufe oder sauberere Umweltmedien implizieren jedenfalls zwei Kernstrategien: einen zeitnahen vollständigen Ausstieg aus den fossilen Energien bei Strom, Wärme, Mobilität, Landwirtschaft, Zement und Kunststoffen, also ihre Ersetzung durch erneuerbare Energien, mehr Energieeffizienz, mehr Suffizienz und weitere flankierende Schritte – und eine drastische Reduktion der Tierhaltung. Während der Technikwandel durchaus im Gang kommt, kann von einem Klimarecht der Suffizienz bislang noch kaum gesprochen werden. Denn in der Summe zielen die verschiedenen Regelungen des Energie-, Agrar- und Klimarechts auf eine Aufrechterhaltung bisheriger Lebens- und Wirtschaftsweisen bei gleichzeitiger technischer Optimierung, also auf technische Effizienz- und Konsistenzsteigerung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Strukturell gibt es – jenseits von Zielbestimmungen – verschiedene klimarechtliche Instrumente. Untauglich ist dabei eine häufig zu hörende Unterscheidung von „rechtlichen“ und „nicht-rechtlichen“ Instrumenten, denn mindestens in liberalen Demokratien hat jedes Instrument in irgendeinem Sinne eine rechtliche Form. Zu nennen sind beispielsweise informationelle Instrumente, die durch Vermittlung insbesondere von Faktenwissen zu wirken versuchen (und die durchaus eine rechtliche Grundlage im Sinne einer Befugnis zur Aufklärung seitens Ministerien oder Behörden haben). Ein weiteres Instrument sind finanzielle Förderungen im weitesten Sinne respektive Subventionen; darunter kann auch der Bereich der öffentlichen Beschaffung gefasst werden. Ferner kann – dies macht einen großen Teil des Klimarechts aus – durch Ge- und Verbote gesteuert werden. Oder es kann durch ökonomische Anreize gesteuert werden, insbesondere durch Abgaben (Preissteuerung) oder durch Cap-and-Trade-Systeme (Mengensteuerung), wobei sich im einen Fall Preise indirekt in Mengen und im anderen Fall Mengen indirekt in Preise übersetzen, wenn eine Ressource oder eine schädliche Substanz gezielt verknappt respektive verteuert wird. Die gegensätzlichen Steuerungsansätze lauten allerdings bei genauer Betrachtung weniger ökonomische versus ordnungsrechtliche Instrumente als vielmehr Mengensteuerung versus Detailsteuerung. Denn ein Cap and Trade könnte, weil es ein – absolutes und gerade nicht auf einzelne Produkte, Anlagen oder Tätigkeiten fokussiertes – Verbot in Gestalt des Cap enthält, letztlich auch als eine Art von „Ordnungsrecht“ empfunden werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dass die bisherige klimarechtliche Steuerung, gemessen an den genannten Zielen, nicht übermäßig erfolgreich ist, wurde bereits angesprochen. Dies deutet darauf hin, dass der bisher meist dominierende, stark auf Ordnungsrecht, Subventionen und Information setzende Steuerungsansatz an Schwächen leidet. Besonders aussichtsreich zur effektiven Durchsetzung von Nachhaltigkeitszielen wie der 1,5-Grad-Grenze könnten stattdessen Ansätze der Mengensteuerung erscheinen. Cap-and-Trade-Systeme als Mengensteuerungs-Instrumente weisen für die wirksame Erreichung von Klimazielen wie der 1,5-Grad-Grenze oder des Stopps des Biodiversitätsverlusts besondere Vorteile auf:</p>
<ol>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western">Cap-and-Trade-Ansätze können umfassend die Motivationslage der Normadressierten im oben beschriebenen aufgreifen. Sie adressieren keinesfalls nur den monetären Eigennutzen, sondern etwa auch Normalitätsvorstellungen und emotionale Faktoren wie Verdrängung.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western">Setzen Mengensteuerungsansätze ambitionierte Caps, adressieren sie leicht fassbare Steuerungsfaktoren (wie fossile Brennstoffe oder auch tierische Produkte auf der Ebene von Schlachthöfen und Molkereien) auf einer sektoral und geographisch breiten Basis (also beispielsweise auf EU-Ebene plus Klimaclubs mit anderen Ländern plus Border Adjustments), können sie Steuerungsprobleme wie Vollzugs-, Rebound-, Verlagerungs- und Abbildbarkeitsprobleme am besten von allen Steuerungsinstrumenten vermeiden. Die Orientierung an absoluten Mengen verhindert den Rebound; die wenig kleinteilige Perspektive verhindert Vollzugsprobleme; der sachlich-räumlich breite Ansatz verhindert Verlagerungseffekte; das Ansetzen an gut fassbaren Größen verhindert Abbildbarkeitsprobleme, mit denen etwa ein Gebäude-energierecht oder ein Biodiversitäts-Ordnungsrecht kämpft. Versucht man wie bislang primär mit Hilfe von Ordnungsrecht in Richtung Nachhaltigkeit zu steuern, setzt man – der ordnungsrechtlichen Detailsteuerung inhärent – an einzelnen Produkten, Tätigkeiten oder Anlagen an und ist damit insbesondere Rebound- und (sektoralen und räumlichen) Verlagerungseffekten und häufig auch Vollzugsproblemen ausgesetzt, die die erstrebte Konsumverringerung unterlaufen oder schlimmstenfalls in ihr Gegenteil verkehren können.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ferner werden durch Mengensteuerung als Strategien sowohl mehr Konsistenz als auch mehr Ressourceneffizienz und mehr Suffizienz angereizt. Denn wenn das Cap als Mengenziel rein technisch nicht erreichbar ist, gehen die Normadressierten zwangsläufig zu Suffizienzmaßnahmen über. Dies ist möglich, ohne dass der Staat wie beim Ordnungsrecht ein umfassendes Steuerungswissen und einen mehr oder minder umfassenden Überwachungsapparat für eine Vielzahl einzelner Handlungen etablieren muss, was zu erwähnten Vollzugsproblemen zu führen droht.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mengensteuerung ist zudem besonders kompatibel mit Grundprinzipien liberaler Demokratien, weil sie größtmögliche Freiheitsgrade belässt und gleichzeitig die physischen Voraussetzungen der Freiheit wirksam verteidigt.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western">Darüber hinaus lässt sich Mengensteuerung besonders gut mit – nationalen oder transnationalen – Umverteilungsmaßnahmen (als Kompensation für Verteilungseffekte etwa von Klimawandel einerseits und Klimapolitik andererseits) kombinieren. Denn durch das feste Cap wird vermieden, dass Umverteilung die ökologischen Wirkungen des Systems unterläuft, wie dies etwa bei Umweltabgaben mit Aufkommens-Rückverteilung nicht ausgeschlossen werden kann.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der bekannteste, ökologisch aber nicht direkt relevante Vorteil von Cap-and-Trade-Systemen ist, dass diese Ansätze volkswirtschaftlich ein Nachhaltigkeitsziel besonders effizient im Sinne von „zu besonders geringen Kosten“ zu erreichen versprechen. Subventionen, die in mancherlei Hinsicht ähnlich wie eine Mengensteuerung wirken, erzeugen demgegenüber wesentlich höhere Kosten.</p>
</li>
</ol>
<p class="v-absatz-einzug-western">Werden als Steuerungseinheit des Cap and Trade zentrale Treiber diverser Umweltprobleme (Klimawandel, Biodiversitätsverlust, gestörte Nährstoffkreisläufe, umweltmediale Belastungen) wie fossile Brennstoffe, tierische Produkte oder Pestizide gewählt, könnte es zu einer integrierten Lösung der meisten Umweltprobleme kommen, und zwar in einer – von der öffentlichen Gewalt nicht im Detail vorgegebenen – Kombination verschiedener Strategien einschließlich Suffizienz. Ein solcher Gesamtansatz würde in einzelnen Hinsichten immer noch Ergänzungen etwa durch Subventions- und Ordnungsrecht benötigen, die ergänzend an Stellen eingesetzt werden könnten, wo ihre Stärken zur Geltung kommen. Subventionen beispielsweise können Forschung und Entwicklung befördern und neue – bislang noch nicht kosteneffiziente – Produkte in den Markt bringen. Ordnungsrecht kann bestimmte Handlungen oder Belastungen kategorisch verbieten, sofern eine leichte Vollziehbarkeit und gute Abbildbarkeit des Steuerungsgegenstandes gegeben ist – ein Beispiel wäre ein Wiedervernässungsgebot und ein Drainageverbot für Moore. Der Mengensteuerungs-Ansatz kann als Gesamtansatz zur Lösung moderner Umweltprobleme (die Mengenprobleme sind) jedoch nicht durch jene anderen Instrumente ersetzt werden, die Steuerungs- und Motivationsprobleme nicht vergleichbar adressieren können (sich zum Beispiel also nicht gegen Rebound- und Verlagerungseffekte vergleichbar schützen können), weniger freiheitlich sind, weniger kostengünstig sind, weniger gut mit sozialem Ausgleich kombiniert werden können usw.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Generell muss bei der Wirksamkeit klimarechtlicher Instrumente unterschieden werden zwischen Betrachtung des bestmöglichen Designs eines Instruments und der Betrachtung der realen (bewusst oder versehentlich ökologisch ineffektiven) Konstruktion eines Instruments. Subventionen beispielsweise konzentrieren sich bislang meist nicht auf Forschung und Entwicklung. Ordnungsrecht adressiert häufig schwer vollziehbare und schlecht abbildbare Steuerungsgrößen – etwa im Naturschutzrecht. Und der bisherige EU-Emissionshandel arbeitet mit einem – gemessen an den Klimazielen – nicht ausreichenden Cap, belässt verfälschende Faktoren wie große Mengen an Altzertifikaten im Markt, erfasst die Tierhaltung gar nicht und baut gerade erst langsam einen hinreichenden Schutz gegen Emissionsverlagerungen nach außerhalb der EU auf.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. </strong><strong class="western">Dr. Felix</strong> <strong class="western">Ekardt,</strong> Jurist, Philosoph und Soziologe, ist Gründer und Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik (Leipzig/Berlin) und lehrt Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Rostock. Er forscht seit 1997 zu Recht, Ethik, Politik und Transformationsbedingungen der Nachhaltigkeit.</em></p>
<p class="v-zwischenüberschrift-2-western">Anmerkungen:</p>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Vgl. zum Freiheitsbegriff im ökologisch-politischen Diskurs auch den Beitrag von Philip Dingeldey in diesem Heft.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>Vgl. zu den Klimaklagen vor dem BVerfG auch die Beiträge von Andreas Sanders und Yi Yi Prue in diesem Heft.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-245/publikation/klimarecht-stand-kritik-und-perspektiven/">Klimarecht: Stand, Kritik und Perspektiven</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Braucht das Grundgesetz eine ökologische Erneuerung?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-245/publikation/braucht-das-grundgesetz-eine-oekologische-erneuerung-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Aug 2024 13:09:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Klima]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Braucht es eine veränderte Verfassungskonzeption, um der Klimaerwärmung und anderen Umweltkrisen demokratieverträglich zu begegnen? Und wenn ja, um welche Bausteine sollte das Grundgesetz ergänzt werden? Bernd Söhnlein diskutiert diese Fragen und argumentiert dafür, das Grundgesetz um eine ökologische Komponente über Art. 20a GG hinaus zu ergänzen. Denn anders als soziale und politische Systeme, die sich [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-245/publikation/braucht-das-grundgesetz-eine-oekologische-erneuerung-2/">Braucht das Grundgesetz eine ökologische Erneuerung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Braucht es eine veränderte Verfassungskonzeption, um der Klimaerwärmung und anderen Umweltkrisen demokratieverträglich zu begegnen? Und wenn ja, um welche Bausteine sollte das Grundgesetz ergänzt werden? Bernd Söhnlein diskutiert diese Fragen und argumentiert dafür, das Grundgesetz um eine ökologische Komponente über Art. 20a GG hinaus zu ergänzen. Denn anders als soziale und politische Systeme, die sich nach Katastrophen wieder erholen können, übersteigt die zeitliche Dimension, in der sich Natur und Klima regenerieren könnten, die menschliche Vorstellungskraft.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">I. 75 Jahre Grundgesetz</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Wenn wir auf 75 Jahre Grundgesetz zurückblicken, haben wir allen Grund den Müttern und Vätern unserer Verfassung dankbar zu sein. Ihnen ist es damals gelungen, die Vorschriften für den Aufbau und die Organisation staatlicher Institutionen – wie das Verhältnis von Bund und Ländern – mit inhaltlichen Vorgaben wie den Grundrechten, den Prinzipien des Rechtsstaats, der Demokratie und des Sozialstaates in eine ausgewogene Balance zu bringen. Mit einer klugen Ausgestaltung des Demokratieprinzips, einem effektiven Rechtsschutz des Einzelnen und einer klaren Ausrichtung an einem humanistischen Menschenbild hat das Grundgesetz uns mehr als zwei Generationen durch gesellschaftliche und wirtschaftliche Krisen getragen. Das Gerüst des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats hat sich als stabil erwiesen, auch wenn ihm mit Blick auf das Erstarken extremistischer Parteien in jüngster Zeit möglicherweise schwerere Bewährungsproben noch bevorstehen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der folgende Beitrag geht der Frage nach, ob es einer veränderten Verfassungskonzeption bedarf, um der absehbar auf uns zukommenden Klimaerwärmung und den anderen Umweltkrisen zu begegnen, und um welche Bausteine das Grundgesetz gegebenenfalls ergänzt werden sollte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr. Bernd Söhnlein</strong> ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht; Studium der Rechtswissenschaft in Passau und Regensburg von 1989-1991; 1997 Promotion zum Dr. iur. bei Prof. Dr. Gröschner, Friedrich-Schiller-Universität Jena, zum Thema „Landnutzung im Umweltstaat des Grundgesetzes“. 1998-2005 angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei Prof. Dr. Fricke &amp; Coll. in Landshut/Nürnberg, seit 2005 in eigener Kanzlei in Neumarkt in der Oberpfalz. Tätigkeitsschwerpunkte: Bau-, Umwelt- und Planungsrecht, Kommunalrecht und Beamtenrecht. Söhnlein ist Gründungsmitglied des Vereins Netzwerk Rechte der Natur und hat seit vielen Jahren diverse ehrenamtliche Funktionen in einem großen bayerischen Naturschutzverband inne.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift vorgänge zur Verfügung. Sie können das Heft hier <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">im Online-Shop</a> der Humanistischen Union erwerben: die Druckausgabe für 28.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 10.- €.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-245/publikation/braucht-das-grundgesetz-eine-oekologische-erneuerung-2/">Braucht das Grundgesetz eine ökologische Erneuerung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Thoughts on climate justice and the situation of indigenous communities</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-245/publikation/thoughts-on-climate-justice-and-the-situation-of-indigenous-communities/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Aug 2024 13:22:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Klima]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Bangladesch]]></category>
		<category><![CDATA[Fritz-Bauer-Preis]]></category>
		<category><![CDATA[indigene Völker]]></category>
		<category><![CDATA[Intersektionalität]]></category>
		<category><![CDATA[Klimagerechtigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Klimaklagen]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=19445</guid>

					<description><![CDATA[<p>Yi Yi Prue, a member of the Marma indigenous community in Bangladesh, has experienced the impact of the climate crisis first-hand, including landslides and ecological challenges in her home region. Motivated by these experiences, she worked on a constitutional complaint in Germany regarding insufficient climate protection measures. The complaint, accepted by Germany’s highest court, highlighted [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-245/publikation/thoughts-on-climate-justice-and-the-situation-of-indigenous-communities/">Thoughts on climate justice and the situation of indigenous communities</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western" lang="en-GB"><em>Yi Yi Prue, a member of the Marma indigenous community in Bangladesh, has experienced the impact of the climate crisis first-hand, including landslides and ecological challenges in her home region. Motivated by these experiences, she worked on a constitutional complaint in Germany regarding insufficient climate protection measures. The complaint, accepted by Germany’s highest court, highlighted the global responsibility for climate action. In her article, Prue emphasises the need for urgent climate action and raises concerns about the insufficient focus on the climate crisis at global summits. She stresses the importance of intersectionality in climate protection. By doing so, she argues for a holistic approach that combines climate and social justice.</em></p>
<p class="v-absatz-ohne-western" lang="en-GB">My name is Yi Yi Prue. I belong to the Marma indigenous community in the Chittagong Hill Tracts (CHT) in south-eastern Bangladesh. My hometown is Bandarban, but as a lawyer, I practice in Dhaka Judge Court.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" lang="en-GB">When I grew up, there was a civil war in the Chittagong Hill Tracts because indigenous communities demanded the rights over their lands and forests. Many of the eleven peoples in the region had lost their homes during the construction of the Kaptai dam in the 1960s, which did not respect their land rights.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" lang="en-GB">I also grew up already experiencing the effects of the climate crisis. As a young woman, there were catastrophic landslides in my home region during the monsoon rains. A landslide took away our neighbours’ houses in front of my eyes, and one wall of our house also fell. We were saved, but I still remember the situation very well until today.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" lang="en-GB">My personal experience of the climate crisis was one of the aspects, which motivated me to work on the constitutional complaint for Germany’s failure to legislate on sufficient climate protection measures. Germany’s population is about one percent of the world’s population and yet the country is responsible for about two percent of global emissions. At the same time, Germany as a leading industrial nation has a global responsibility to lead climate action. The debate and blame often focusses on countries like China and the USA because of their bigger share of global emissions, yet it is essential that all industrial countries drastically reduce their emissions, regardless of their size. In Germany, a new climate “protection” law had been passed in September 2019. This <i>climate disaster law</i> – as one should better call it – did not contain the necessary measures to reduce German emissions to its fair share. Therefore, it was a very suitable cause of action. Emissions do not stop at borders; so, it is clear that insufficient climate action in industrial countries affects Bangladesh, which has contributed very little to the climate crisis. With a complaint in a country of the global north by people from the global south, we wanted to underline this transnational aspect of the ecological crisis.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" lang="en-GB">In cooperation with the German lawyer Professor Remo Klinger, I developed a case with plaintiffs from Bangladesh and Nepal, who are already facing the consequences of the climate crisis today. These included members of indigenous communities in the mangrove forests, the Chittagong Hill Tracts of Bangladesh, and the Himalayas of Nepal, as well as the urban poor in Dhaka. They were all ready to make their voices heard. However, they doubted that this would be the case in a country as far away as Germany. Indigenous communities in Bangladesh and across the world have been marginalised over centuries and share an experience of being considered less valuable.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" lang="en-GB">Therefore, it was an enormous success not only for the German climate movement but for people in Bangladesh and Nepal, too, when the constitutional court (Bundesverfassungsgericht) accepted our complaint in April 2021. For us, the decision was a sign that our voices were being heard and that our struggle for survival in the middle of the climate crisis was taken seriously by Germany’s highest court.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" lang="en-GB">Nevertheless, when observing political discourses and decisions, this is not something we can take for granted. Recently, Italy hosted the G7 Summit for the 50<sup>th</sup> time. Some of the world’s most influential leaders came together to discuss current global issues. I would expect every meeting on global issues to take into account the climate crisis as it is interlinked with all other crises we are currently facing. However, at the G7 Summit, the climate topic only played a minor role.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" lang="en-GB">To me, this shows that the urgency of the climate crisis is still not taken seriously by many politicians and that our struggles are not being heard enough. Of course, there are many other current global crises, to which we must pay attention. However, we cannot do so without also addressing the climate crisis and this is not happening. We cannot wait for yet another and another G7 summit or climate conference until we see substantial action.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" lang="en-GB">Some scientists are warning that we have already crossed the 1.5-degree threshold or will do so very soon. This was something unimaginable to me until just a few years ago and when the German constitutional court declared their decision in 2021, it still seemed possible despite being very ambitious.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" lang="en-GB">However, the crossing of the 1.5-degree limit should not discourage us from action but rather be another reminder that an ecological transformation is urgently needed. The 1.5-degree limit is not an arbitrary number but is closely linked to the crossing of so-called climate tipping points. Leaders from across the world should take this very acute danger of tipping points as a warning sign that they urgently need to accelerate their climate protection efforts.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" lang="en-GB">What is crucial to this process of transformation is the need to approach it from an intersectional perspective. Social justice, racism and other discriminatory systems need to be considered when taking climate protection measures.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" lang="en-GB">The importance of this is illustrated by the case of Fosen Vind. Fosen Vind is a Norwegian company that built the Roan wind park, a part of Europe’s largest on-shore wind parks. Norway’s Supreme Court – after about nine years of legal battles – confirmed that the wind energy park violates the rights of indigenous Sami reindeer herders to enjoy their own culture under Article 27 of the United Nations’ International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR). The wind park will have to be destroyed again. This illustrates how climate action does not work if we do not listen to everyone’s voices and respect their rights.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" lang="en-GB">In Bangladesh as well as across the world, one of the main concerns of many indigenous communities is the loss of traditional knowledge – also regarding sustainable practises. This knowledge can be crucial in shaping local ecological transformation and it shows that climate measures need to be taken in cooperation with indigenous communities – and not be enforced against their will.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" lang="en-GB">With regard to the struggles of indigenous communities, there still is a long way to go: Germany only ratified the International Labour Organisation Indigenous and Tribal Peoples Convention (ILO C169) three years ago – in 2021. This is more than 30 years after it was written in 1989 and it shows how our concerns are not given enough importance to.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" lang="en-GB">At the same time, we are seeing important efforts to promote climate justice. For example, the Embassy of Sweden recently signed an agreement with the Bangladesh Environmental Lawyers Association (BELA) for the implementation of a four-year programme which aims to defend citizen’s rights to the environment, increase awareness and strengthen networks on environmental justice issues. Whilst indigenous and marginalised communities in Bangladesh do not want climate protection measures to be enforced onto them, support like this program is urgently needed to make our voices heard.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" lang="en-GB">The holistic approach of this program which takes into account climate and social justice is something I wish to see more from politicians. Governments do not represent indigenous communities anywhere in the world. As a result, we are not considered in decision-making processes and – in addition to being victims of the climate crisis – become victims of badly designed adaptation and mitigation strategies, too.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" lang="en-GB">To conclude, I can cite one of the slogans much used in the climate movement:</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" lang="en-GB">What do we want? Climate justice!</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" lang="en-GB">When do we want it? Now!</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" lang="en-GB">Are we going to fight for it? Yes!</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" lang="en-GB">And we will do so in an equitable way and take into account marginalised communities. It is essential that decision-makers across the world follow our example to achieve a just and ecological transformation.</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western"><span lang="en-GB">Yi Yi Prue</span></strong><span lang="en-GB"> is a lawyer and climate activist. She practices at Dhaka Judge Court in Bangladesh. She belongs to the Marma indigenous community in the Chittagong Hill Tracts in the south-east of Bangladesh. Her commitment aims at making indigenous voices heard since they are negatively affected by the climate crisis. In June 2020, </span><span lang="en-GB">Prue</span><span lang="en-GB"> submitted a report to the UN Special Rapporteur on the Rights of Indigenous Peoples about the impact of the COVID-19 pandemic, discrimination and climate change on indigenous communities in the coastal areas of Bangladesh. In 2021, she was a coordinator and plaintiff in the constitutional complaint about Germany’s insufficient climate action. In the past years, she has given several lectures, articles and panellist throughout Germany in order to make indigenous perspectives on climate justice being heard. </span><span lang="en-GB">In 2023, the Humanistische Union awarded her with the Fritz-Bauer-Preis.</span></em></p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western"><span lang="en-GB">Yi Yi Prue</span></strong> ist Juristin und Klimaaktivistin. Sie arbeitet am Gericht von Dhaka in Bangladesch. Sie gehört der indigenen Gemeinschaft der Marma in den Chittagong Hill Tracts im Südosten von Bangladesch an. Ihr Engagement zielt darauf ab, indigenen Stimmen Gehör zu verschaffen, da sie von der Klimakrise negativ betroffen sind. Im Juni 2020 legte Prue dem UN-Sonderberichterstatter für die Rechte indigener Völker einen Bericht über die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, der Diskriminierung und des Klimawandels auf indigene Gemeinschaften in den Küstengebieten von Bangladesch vor. Im Jahr 2021 war sie Koordinatorin und Klägerin bei der Verfassungsbeschwerde gegen die unzureichenden Klimaschutzmaßnahmen Deutschlands. In den vergangenen Jahren hat sie mehrere Vorträge, Artikel und Podiumsdiskussionen in ganz Deutschland gehalten, um indigenen Perspektiven zur Klimagerechtigkeit Gehör zu verschaffen. 2023 wurde sie von der Humanistischen Union mit dem Fritz-Bauer-Preis ausgezeichnet.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-245/publikation/thoughts-on-climate-justice-and-the-situation-of-indigenous-communities/">Thoughts on climate justice and the situation of indigenous communities</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts, Klimaschutzmangel und ein Blick über die Schwelle</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-245/publikation/der-klimabeschluss-des-bundesverfassungsgerichts-klimaschutzmangel-und-ein-blick-ueber-die-schwelle-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Aug 2024 12:42:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Klima]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Für den Genuss der Menschenrechte und als Basis für sozial-ökologische Nachhaltigkeit ist ein Bekenntnis zu den natürlichen Lebensgrundlagen unausweichlich. Dazu braucht es eine Besinnung auf die nicht verhandelbaren physikalischen Realitäten des Systems Erde. Klagen sind, so Andreas Sanders in seinem Artikel, derzeit das effektivste Mittel, dem klimaschädlichen Handeln in Politik und Wirtschaft entgegenzutreten. Der Klimabeschluss [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Für den Genuss der Menschenrechte und als Basis für sozial-ökologische Nachhaltigkeit ist ein Bekenntnis zu den natürlichen Lebensgrundlagen unausweichlich. Dazu braucht es eine Besinnung auf die nicht verhandelbaren physikalischen Realitäten des Systems Erde.</em></p>
<p class="v-teaser-western"><em>Klagen sind, so Andreas Sanders in seinem Artikel, derzeit das effektivste Mittel, dem klimaschädlichen Handeln in Politik und Wirtschaft entgegenzutreten. Der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021, zu dessen Beschwerdeführer*innen Sanders gehörte, ist eine der weitreichendsten klimabezogenen Entscheidungen eines Gerichts – auch international. Dennoch ist zu beobachten, dass die politischen Regelungen zum Klimaschutz fortgesetzt hinter den verbindlichen Maßgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zurückbleiben. Zur Einhaltung der selbstgesteckten Emissionsreduzierungsziele sowie der durch internationalen Vertrag festgelegten Begrenzung der Klimaerhitzung reichen die derzeitigen politischen Regelungen in Deutschland nicht aus. Sanders begründet folgend seinen Eindruck, der Legislative und Exekutive ginge es mehr darum, versagende Strukturen in Politik und Wirtschaft aufrecht zu erhalten, statt die Menschenrechte im Angesicht der nahenden Klimakatastrophe zu schützen.</em></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Andreas Sanders</strong> ist Diplom-Geologe, Journalist und Techniker. Sechs Jahre seines Lebens hat er in der Antarktis und in der Arktis gelebt und gearbeitet. In der Antarktis hat er ein Umweltprojekt koordiniert, welches allgemein für unmöglich gehalten wurde, nach erfolgreichem Abschluss aber zum internationalen Standard geworden ist. Seit seinem Studium bilden Mitwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsthemen Schwerpunkte seiner Arbeit. Journalistisch hat er an Publikationen der GEO-Familie mit Texten und Fotos mitgewirkt. Er war einer der erfolgreichen Erstbeschwerdeführer*innen mit der Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht. Dafür wurde er, gemeinsam mit den anderen Beschwerdeführer*innen, mit dem Fritz-Bauer-Preis 2023 der Humanistischen Union ausgezeichnet. In seinen GAIATOR©-Erlebnissen und -Beratungsangeboten für Unternehmen schöpft er aus 4,6 Milliarden Jahren Erdgeschichte und eigenen Grenzerfahrungen, wenn es in Zeiten von Klimakatastrophe, Artensterben und Ozeanversauerung sowie in den gesellschaftlichen Katastrophen um Fragen der Weiterentwicklung geht.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift vorgänge zur Verfügung. Sie können das Heft <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">hier im Online-Shop</a> der Humanistischen Union erwerben: die Druckausgabe für 28.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 10.- €.</em></p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-245/publikation/der-klimabeschluss-des-bundesverfassungsgerichts-klimaschutzmangel-und-ein-blick-ueber-die-schwelle-2/">Der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts, Klimaschutzmangel und ein Blick über die Schwelle</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Anti-Utilitarismus und die Gaben der Natur</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-245/publikation/anti-utilitarismus-und-die-gaben-der-natur-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Aug 2024 09:15:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Klima]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Spätestens seitdem das geologische Zeitalter des Anthropozäns verkündet wurde, kreisen Debatten über Klima, Umwelt und Natur wieder stärker um das Mensch-Natur-Verhältnis. In seinem Beitrag kritisiert Frank Adloff den instrumentellen Blick auf die Natur und die Trennung von nichtmenschlicher Natur und menschlicher Kultur, wie sie in der Moderne zum dominanten Paradigma wurde. Die Herausforderung besteht für [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-245/publikation/anti-utilitarismus-und-die-gaben-der-natur-2/">Anti-Utilitarismus und die Gaben der Natur</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Spätestens seitdem das geologische Zeitalter des Anthropozäns verkündet wurde, kreisen Debatten über Klima, Umwelt und Natur wieder stärker um das Mensch-Natur-Verhältnis. In seinem Beitrag kritisiert Frank Adloff den instrumentellen Blick auf die Natur und die Trennung von nichtmenschlicher Natur und menschlicher Kultur, wie sie in der Moderne zum dominanten Paradigma wurde. Die Herausforderung besteht für Adloff darin, das Verhältnis von Kultur und Natur als Gabenbeziehung zu verstehen und sich damit zu beschäftigen, wie eine solche Beziehung unter modernen Bedingungen wiederhergestellt werden könnte.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a></em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Natur und Gesellschaft befinden sich in der tiefsten Krise der Menschheitsgeschichte, wie allein der Blick auf die weiter fortschreitende Erderwärmung und das massenhafte Aussterben von Arten zeigt. Mit der anthropogenen Erderwärmung, dem massiven Schwund an Biodiversität, der Corona-Pandemie, Überschwemmungen, Mega-Feuern, Dürren usw. ist immer deutlicher geworden, wie stark menschliche Gesellschaften von nicht-menschlichen Faktoren wie dem Erdsystem mit seiner Tier- und Pflanzenwelt abhängen. Für linke kritische Theorien und politische Praktiken ist es dadurch äußerst fragwürdig geworden ist, sich alleinig auf menschliche Gesellschaften zu konzentrieren, die Natur als schützenswerte Ressource zu betrachten und sie als „Umwelt“ zu externalisieren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Frank Adloff</strong> ist Professor für Soziologie, insbesondere Dynamiken und Regulierung von Wirtschaft und Gesellschaft, im Fachbereich Sozialökonomie der Universität Hamburg. Derzeit leitet er die DFG-Kolleg-Forschungsgruppe „Zukünfte der Nachhaltigkeit“ und ist ihr stellvertretender Sprecher.</em></p>
<p align="justify">
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen:</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i</a> In dem Text greife ich auch auf Formulierungen schon erschienener Publikationen zurück, insbesondere aus Adloff 2020a.</p>
</div>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift vorgänge zur Verfügung. Sie können das Heft <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">hier im Online-Shop</a> der Humanistischen Union erwerben: die Druckausgabe für 28.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 10.- €.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-245/publikation/anti-utilitarismus-und-die-gaben-der-natur-2/">Anti-Utilitarismus und die Gaben der Natur</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>In der Hitzefalle: Klimaungerechtigkeit und die Vision eines ökologischen Sozialstaats</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-245/publikation/in-der-hitzefalle-klimaungerechtigkeit-und-die-vision-eines-oekologischen-sozialstaats/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Aug 2024 09:30:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In Deutschland wirkt soziale Ungleichheit als gewaltiger Bremsklotz für die Verwirklichung ökologischer Nachhaltigkeitsziele. Das lässt sich nur ändern, so Klaus Dörre, Oskar Butting, Nora Fülöp und Anna Mehlis in ihrem Beitrag, wenn angemessene Sicherungssysteme Transformationskonflikte und -folgen sozial abfedern: mit einem ökologischen Sozialstaat. Denn der Kampf gegen die Erderhitzung ist zwingend auch ein Kampf gegen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-245/publikation/in-der-hitzefalle-klimaungerechtigkeit-und-die-vision-eines-oekologischen-sozialstaats/">In der Hitzefalle: Klimaungerechtigkeit und die Vision eines ökologischen Sozialstaats</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>In Deutschland wirkt soziale Ungleichheit als gewaltiger Bremsklotz für die Verwirklichung ökologischer Nachhaltigkeitsziele. Das lässt sich nur ändern, so Klaus Dörre, Oskar Butting, Nora Fülöp und Anna Mehlis in ihrem Beitrag, wenn angemessene Sicherungssysteme Transformationskonflikte und -folgen sozial abfedern: mit einem ökologischen Sozialstaat. Denn der Kampf gegen die Erderhitzung ist zwingend auch ein Kampf gegen Armut und Ungleichheit. Ein ökologischer Sozialstaat könne daher einen entscheidenden Beitrag leisten, um ökologische und soziale Nachhaltigkeitsziele in eine für gesellschaftliche Mehrheiten akzeptable Balance zu bringen. Dies begründen die Autor*innen anhand eigener empirischer Forschungen zu ausgewählten Transformationskonflikten, um danach ihre Vision eines ökologischen Sozialstaats vorzustellen.</em></p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">1. In the Heat of the Night</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western"><i>In the heat of the night</i> ist ein Blockbuster mit einem fantastischen Sidney Poitier in der Hauptrolle. Was im Film nur ein Randaspekt ist – alle schwitzen jederzeit und auch bei Nacht – könnte sich dem Halbzeitbericht zur Umsetzung der 17 Sustainable Development Goals (in Folgenden SDGs) der Vereinten Nationen (Sachs et al. 2023) zufolge künftig für einen erheblichen Teil der Menschheit als Dauerzustand erweisen. Das Ziel, „[u]mgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen [zu] ergreifen“, um die durchschnittliche Erderhitzung zumindest unter zwei, möglichst aber unter 1,5 Grad zu halten (United Nations 2015), gerät zusehends außer Reichweite. Laut Synthesebericht des Weltklimarates (IPCC 2023) steuert die Welt bei Umsetzung aller bereits vereinbarten Maßnahmen bestenfalls auf ein 2,8-Grad-Szenario zu. Schon eine globale Erwärmung auf etwa 2,7 Grad bis zum Jahrhundertende könnte ein Drittel der Weltbevölkerung aus den angestammten Klima-Nischen vertreiben (Lenton 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Halbzeitbilanz der SDGs fällt jedoch nicht nur in Sachen Klimawandel ernüchternd aus. Die meisten Ziele, die sich die Vereinten Nationen für 2030 vorgenommen hatten, können kaum noch erreicht werden. Bei Kernzielen wie der Beseitigung von Armut und Hunger sowie der Reduzierung sozialer Ungleichheiten gibt es in vielen Weltregionen gar Rückschritte. Das Ziel, extreme Formen von Armut in einem globalen Maßstab bis 2030 zu überwinden, scheint völlig außer Reichweite. Aufgrund der pandemiebedingten Rezession rutschten allein 2020 etwa 124 Millionen Menschen zusätzlich unter die Einkommensschwelle von 1,90 US-Dollar pro Tag und gilt damit global als arm. Die Erwerbsarmut trifft hauptsächlich Frauen und Jugendliche (United Nations 2022: 26). Mit extremer Armut nimmt auch der Hunger wieder zu. 2020 litten bis zu 811 Millionen Menschen unter Nahrungsknappheit, das waren 161 Millionen mehr als ein Jahr zuvor (United Nations 2022: 26).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wie ist diese dramatische Fehlentwicklung zu erklären? Nach unserer Auffassung resultiert eine wichtige Ursache aus dem Spannungsverhältnis zwischen ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitszielen. Lange Zeit operierte die ökologische Aufklärung in der Annahme, das Wissen um die demokratische Allbetroffenheit durch ökologische Großgefahren werde genügen, um gesellschaftliche Mehrheiten für den Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft zu gewinnen. Die griffige Formel, Not sei hierarchisch, Smog indessen demokratisch, die einen zunehmenden Bedeutungsverlust sozialer Verteilungskämpfe signalisieren sollte (Beck 1986), hat sich jedoch als gravierende Fehldiagnose erwiesen (Otto 2023). Zwar betreffen ökologische Großgefahren wie der Klimawandel alle, aber eben nicht in gleicher Weise und sie ebnen soziale Unterschiede keineswegs ein. Im Gegenteil, der Kampf gegen die Erderhitzung ist zwingend auch ein Kampf gegen Armut und Ungleichheit. Das gilt für Länder des Globalen Südens ebenso wie für die vergleichsweise reichen Gesellschaften des Nordens.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch in Deutschland – einem Land, das beim Klimaschutz eigentlich eine Führungsrolle einnehmen müsste – wirkt soziale Ungleichheit als gewaltiger Bremsklotz für die Verwirklichung ökologischer Nachhaltigkeitsziele. Das lässt sich nur ändern, so unsere These, wenn angemessene Sicherungssysteme Transformationskonflikte und -folgen sozial abfedern. Ein ökologischer Sozialstaat (zur Diskussion vgl. Nullmeier 2023; Barth/Lessenich 2022) wäre ein Großprojekt, das, obgleich mit gehörigem utopischem Überschuss ausgestattet, doch realitätstauglich genug wäre, um gesellschaftliche Mehrheiten zu gewinnen. Nachfolgend begründen wir diese Auffassung anhand eigener empirischer Forschungen. Zunächst skizzieren wir den methodischen und theoretischen Rahmen der Ausführungen (2), analysieren sodann ausgewählte Transformationskonflikte (3) und stellen abschließend einige Überlegungen zur Vision eines ökologischen Sozialstaats an (4).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">2. Trans&shy;for&shy;ma&shy;ti&shy;ons&shy;kon&shy;flikte &ndash; ein Unter&shy;su&shy;chungs&shy;de&shy;sign</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Um unsere These zu prüfen, richten wir unser Augenmerk hauptsächlich auf Transformationskonflikte in der Arbeitswelt. Dabei gehen wir davon aus, dass die soziale (Klassen-)Achse und die Achse des ökologischen Gesellschaftskonflikts einander zwar überlappen, sich aber durch je eigene Dynamiken auszeichnen.</p>
<h4 class="">2.1 Methodik, Sample</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Wie Transformationskonflikte verlaufen, lässt sich nur empirisch klären. Wir greifen deshalb auf verschiedene Datensätze zurück, die wir methodisch qua Daten- und Forscher*innen-Triangulation (Flick 2008; Denzin 1989) aufeinander beziehen können. Dem quantitativen Datensatz, auf den wir uns beziehen, liegt eine Bevölkerungsbefragung aus dem Frühjahr 2022 zugrunde. Im Rahmen eines vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Vorhabens (h2well) wurden zwischen dem 1. März und dem 15. April 2022 1118 Erwachsene (1109 ausgewertete Fälle) bundesweit telefonisch befragt.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> Dabei ging es auch um das Umweltbewusstsein und die Gesellschaftsbilder der Befragten. Wir nutzen den Datensatz, um eine Klassenheuristik zu prüfen, die wir zuvor aufgrund theoretischer Überlegungen gebildet und anhand eines Datensatzes mit knapp 20.000 Befragten (n = 19.381) erstmals modelliert hatten (vgl. Dörre et al. 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die quantitativen Daten verbinden wir mit einem qualitativen Datensatz, der im Rahmen des DFG-Projekts „Eigentum, Ungleichheit und Klassenbildung in sozial-ökologischen Transformationskonflikten“ des Sonderforschungbereichs 294 erhoben wurde.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> Er umfasst, eine Vorstudie eingeschlossen, mehr als 300 Befragte. Untersucht wurden Transformationskonflikte im Braunkohlerevier der Lausitz, beim Logistikkonzern Deutsche Post/DHL, im Öffentlichen Personennahverkehr, in der Auto- und Zulieferindustrie sowie am Beispiel von Erwerbslosen und Nutzer*innen des Tafel-Angebots. Das Spektrum der Befragten reicht von den Werks- und Standortleitungen über mittlere Führungskräfte und Spezialist*innen, Arbeiter*innen und Auszubildenden bis hin zu prekär Beschäftigten und Langzeiterwerbslosen. Als Erhebungsinstrument dienten problemzentrierte Interviews und Expertenbefragungen, deren Leitfäden auf betriebliche Statusgruppen zugeschnitten waren (Witzel 2000). Alle Interviews wurden protokolliert, teilweise auch vollständig transkribiert. Im Anschluss an die Codierung erfolgte eine inhaltsanalytische Auswertung des Materials (Kelle/Kluge 2010: 43f.).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hervorzuheben ist, dass jede befragte Person einer Position in einem von uns eigens entwickelten Klassenmodell zugeordnet werden kann. Die theoretisch konstruierten Klassen dienen uns als Zellen, die mittels <i>theoretical sampling</i> (Glaser/Strauss 1998: 51ff.) zu besetzen sind. Gefragt haben wir zumeist in Einzel-, in geringer Zahl auch in Gruppengesprächen. Themen waren Bildungs- und Berufswege, die aktuelle Arbeitssituation, das Erleben sozial-ökologischer Transformation, Einschätzungen zu betrieblichen Interessenvertretungen und Gewerkschaften, Haltungen zu Klimawandel und Klimaprotesten sowie Gesellschaftsbilder einschließlich der Selbstverortung im sozialen Gefüge der Bundesrepublik. Im Anschluss an die Interviews wurde den Befragten ein standardisierter Fragebogen vorgelegt, der neben soziodemographischen Daten zusätzlich Einstellungen zur Gesellschaft, zu sozialen Ungleichheiten und Transformationskonflikten erfasst.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Als heuristischer Rahmen unserer empirischen Untersuchungen dient ein Klassenmodell, das wir in Anlehnung an Erik Olin Wrights synthetisierende Klassentheorie entwickelt haben. Unter Klassen verstehen wir „aus bestimmten Strukturbedingungen hervorgegangene Interessengruppierungen, die als solche in soziale Konflikte eingreifen und zum Wandel sozialer Strukturen beitragen“ (Dahrendorf 1957: VIIIf.). Im Unterschied zum deskriptiven Ordnungsbegriff <i>Schicht </i>ist<i> Klasse</i> „eine analytische Kategorie, die nur im Zusammenhang einer Klassentheorie sinnvoll sein kann“ (Dahrendorf 1957: IX). Klassen führen einen Kampf um das gesellschaftlich erzeugte Mehrprodukt – eine Auseinandersetzung, die aufgrund von Inflation, realen oder antizipierten Wohlfahrtsverlusten gegenwärtig wieder an Fahrt aufnimmt. Klassentheorien interpretieren Verteilungskämpfe allerdings in besonderer Weise. Sie operieren mit Kausalitätsvermutungen nach dem Muster ‚Der Reichtum der Reichen bedingt die Armut der Armen‘. Dabei beruhen Klassen stets auf Klassifikationen und den ihnen zugrunde liegenden Bewertungen.</p>
<h4 class="">2.2 Klassen und Klassen&shy;kon&shy;flikte</h4>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Anschluss an Erik Olin Wright (2015: 12) lassen sich drei Gruppen klassenkonstitutiver sozialer Mechanismen unterscheiden. Auf der Mikroebene individueller Lebensführung erwerben Personen klassenrelevante Eigenschaften; Distinktion wirkt als ein Kausalmechanismus, der Klassenindividuen zueinander in Beziehung setzt. Hier sind Ansätze zu verorten, die mit der Kapital- und Klassentheorie Pierre Bourdieus operieren. Auf der Mesoebene lassen sich Positionen und Chancen innerhalb von Marktbeziehungen analysieren, die durch soziale Schließung, positive oder negative Privilegierung aufeinander bezogen werden. Dies ist die Ebene weberianischer Kausalitätsvermutungen. Makrosozial geht es um Positionierungen innerhalb von Herrschafts- und Ausbeutungsverhältnissen sowie die mit ihnen verbundenen Auseinandersetzungen vor allem innerhalb der Produktion (Wright 2015: 13). Das ist die Ebene marxianischer („marxian“) Theorie. Beherrschung (<i>domination</i>) thematisiert die Fähigkeit, die Aktivitäten anderer zu kontrollieren. Ausbeutung (<i>exploitation</i>) beinhaltet die Generierung ökonomischer Vorteile aus der Arbeitstätigkeit derjenigen, die beherrscht werden. Jede Ausbeutung impliziert daher eine Art von Beherrschung, aber nicht jede Beherrschung bringt Ausbeutung mit sich (Wright 2015: 9).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wrights klassentheoretische Überlegungen sind für uns anregend; um sie auf Transformationskonflikte zu beziehen, müssen wir sie indes erheblich modifizieren. Ein wesentlicher Unterschied zu Wright ist, dass wir das Sozialeigentum von Lohnabhängigen als klassenkonstitutiven Mechanismus betrachten. Sozialeigentum ist nach Robert Castel (2005: 41) eine Eigentumsform, die Lohnabhängigen aufgrund beruflicher Fähigkeiten, sozialer Rechte, tariflicher Normen, Mitbestimmungs- und Partizipationsmöglichkeiten etwas ermöglicht, was zuvor ausschließlich an privaten Besitz gekoppelt war – die Chance zu einer längerfristigen Lebensplanung. Soziales Eigentum fungiert daher als Gegenbegriff zum kapitalistischen Besitz. Anhand der Kriterien (a) Verfügung über Produktionsmittel, (b) der in Wirtschaftsorganisationen ausgeübten oder staatlich gewährten Kontrollmacht über Personen sowie (c) dem angeeigneten Sozialeigentum differenziert unser Modell vier Erwerbsklassen – die Selbstständige und Lohnabhängige Mittelklasse (SMK, LMK) sowie die Neue und die Konventionelle Arbeiterklasse (NAK, KAK). Alle genannten Klassen bringen je eigene Exklusionsbereiche hervor, in denen die Beschäftigungs-, Arbeits- und Einkommensstandards der Grundklassen deutlich unterboten werden. Dies geschieht aufgrund sexistischer oder rassistischer Abwertungen oder auch wegen institutionalisierter Ungleichbehandlung und defizitärem Sozialeigentum. Es handelt sich um Bereiche, die von Überausbeutung und ungleichem Tausch geprägt werden. Gemeinsam bilden sie einen Exklusionssektor. Die Nichterwerbstätigen (NE) sind sozial heterogen und bilden keine Erwerbsklasse. Deshalb bleiben sie in der nachfolgenden Darstellung unberücksichtigt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Aufgrund geringer Fallzahlen werden sowohl die Herrschende Klasse (HK) als auch die Untere Klasse (UK) lediglich über den qualitativen Datensatz erfasst. Die HK zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht nur den Besitz an und/oder die Verfügung über Produktionsmittel weitgehend monopolisiert, sondern auch über erhebliche Kontrollmacht in Produktionsprozessen verfügt. Die UK ist hingegen selbst von Ausbeutung in bezahlter Erwerbsarbeit vollständig ausgeschlossen. Ihre Klassenpositionen befinden sich unterhalb einer Schwelle der Respektabilität, die signalisiert, dass die Reproduktion des eigenen Lebens nicht aus eigener Kraft gesichert werden kann.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auf der Basis unserer Bevölkerungsbefragung ergibt sich folgende Klasseneinteilung (Abb. 1):</p>
<table width="100%" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr valign="top">
<td width="41%">
<p class="v-absatz-ohne-western"><i><b>Klasse</b></i></p>
</td>
<td width="29%">
<p class="v-absatz-ohne-western"><i><b>Insgesamt</b></i></p>
</td>
<td width="30%">
<p class="v-absatz-ohne-western"><i><b>Nach Grundklasse und Exlusionsbereich getrennt</b></i></p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="41%">
<p class="v-absatz-ohne-western"><b>Selbstständige Mittelklasse</b></p>
</td>
<td width="29%">
<p class="v-absatz-ohne-western" align="right">6,7 %</p>
</td>
<td width="30%">
<p class="v-absatz-ohne-western" align="right">5,1 %</p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="41%">
<p class="v-absatz-ohne-western">Exklusionsbereich</p>
</td>
<td width="29%"></td>
<td width="30%">
<p class="v-absatz-ohne-western" align="right">1,6 %</p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="41%">
<p class="v-absatz-ohne-western"><b>Lohnabhängige Mittelklasse</b></p>
</td>
<td width="29%">
<p class="v-absatz-ohne-western" align="right">13,1 %</p>
</td>
<td width="30%">
<p class="v-absatz-ohne-western" align="right">9,5 %</p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="41%">
<p class="v-absatz-ohne-western">Exklusionsbereich</p>
</td>
<td width="29%"></td>
<td width="30%">
<p class="v-absatz-ohne-western" align="right">3,6 %</p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="41%">
<p class="v-absatz-ohne-western"><b>Neue Arbeiterklasse</b></p>
</td>
<td width="29%">
<p class="v-absatz-ohne-western" align="right">8,9 %</p>
</td>
<td width="30%">
<p class="v-absatz-ohne-western" align="right">6,1 %</p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="41%">
<p class="v-absatz-ohne-western">Exklusionsbereich</p>
</td>
<td width="29%"></td>
<td width="30%">
<p class="v-absatz-ohne-western" align="right">2,8 %</p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="41%">
<p class="v-absatz-ohne-western"><b>Konventionelle Arbeiterklasse</b></p>
</td>
<td width="29%">
<p class="v-absatz-ohne-western" align="right">28,3 %</p>
</td>
<td width="30%">
<p class="v-absatz-ohne-western" align="right">14,9 %</p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="41%">
<p class="v-absatz-ohne-western">Exklusionsbereich</p>
</td>
<td width="29%"></td>
<td width="30%">
<p class="v-absatz-ohne-western" align="right">13,4 %</p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="41%">
<p class="v-absatz-ohne-western"><b>Nicht Erwerbstätige</b></p>
</td>
<td width="29%">
<p class="v-absatz-ohne-western" align="right">43 %</p>
</td>
<td width="30%">
<p class="v-absatz-ohne-western" align="right">43 %</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p class="v-absatz-ohne-western"><i>Abb. 1: Klasseneinteilung n = 1109 ausgewertete Fälle (h2-well-Datensatz).</i></p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Die Klassen/Großgruppen wurden anhand folgender Kriterien gebildet.</i></p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Selbstständige Mittelklasse (SMK): Personen mit dem beruflichen Status Selbstständig, Freie Mitarbeiter*innen, Freiberuflich oder Landwirt.</i></p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Lohnabhängige Mittelklasse (LMK): Personen mit dem beruflichen Status Arbeiter*in, Angestellte oder Beamte, die eine Führungsposition innehaben.</i></p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Neue Arbeiterklasse: Personen mit dem beruflichen Status Arbeiter*in, Angestellte oder Beamte, die einen akademischen oder einen vergleichbaren Abschluss, aber keine Führungsposition innehaben.</i></p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Konventionelle Arbeiterklasse: Personen mit dem beruflichen Status Arbeiter*in, Angestellte oder Beamte, die keinen akademischen Abschluss und keine Führungsposition innehaben.</i></p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Nicht Erwerbstätige: Personen, die nicht in Voll- oder Teilzeit erwerbstätig sind.</i></p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Exklusionsbereiche: Personen, die sich in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis befinden, in Teilzeit arbeiten oder ein prekäres monatliches Nettoeinkommen (weniger als zwei Drittel des Medians) beziehen.</i></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Unsere Gesellschaftsbild-Batterie vermittelt einen Eindruck hinsichtlich der subjektiven Relevanz wahrgenommener Ungerechtigkeit (Abb. 2). Große Mehrheiten sind überzeugt, dass sich der gesellschaftliche Reichtum gerechter verteilen ließe (89 Prozent der Befragten stimmen der Aussage eher oder voll und ganz zu). Man sorgt sich wegen verbreiteter Ellbogenmentalität (78 Prozent) und tendiert mit knapper Mehrheit zu einem dichotomischen Gesellschaftsbild, das nur noch oben und unten kennt (52 Prozent). Mehrheitlich glaubt man, dass das heutige Wirtschaftssystem auf Dauer nicht überlebensfähig ist (69 Prozent). Immerhin 46 Prozent der Befragten sind aber auch der Meinung, die Kritik am kapitalistischen System führe nicht weiter. Die Aussage, das eigene Leben sei ein ständiger Kampf, wird mehrheitlich abgelehnt (72 Prozent), und 73 Prozent der Befragten zeigen sich überzeugt, den eigenen Lebensstandard zumindest halten oder gar verbessern zu können. Die Erhebung erfolgte allerdings zu einem Zeitpunkt, als die inflationäre Entwicklung erst eingesetzt hatte.</p>
<h4>2.3 Die &ouml;kologische Konflik&shy;tachse</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Wie lassen sich die klassenanalytischen Überlegungen auf den ökologischen Gesellschaftskonflikt und die Auseinandersetzungen um den anthropogenen Klimawandel beziehen? Trotz schlechter Datenlage vermittelt eine Studie des Ökonomen Lucas Chancel (2022) einen Eindruck, wie der individuelle Klimafußabdruck mit der jeweiligen Klassenposition variiert. So sind die klimaschädlichen Emissionen in Europa und Nordamerika zwischen 1990 und 2019 um mehr als ein Viertel zurückgegangen, während sie in den (semi-)peripheren Ländern im gleichen Ausmaß zugenommen haben. Die untere Hälfte der Einkommensgruppen – unter ihnen viele Angehörige der Konventionellen Arbeiterklasse – hat in Europa und Nordamerika Werte erreicht, die sich denen der Pariser Klimaziele für 2030 mit einer jährlichen Pro-Kopf-Emissionslast von etwa zehn Tonnen in den USA und ungefähr fünf Tonnen in europäischen Ländern annähern oder diese gar erreichen. Das wohlhabendste ein Prozent emittierte 2019 hingegen 26 Prozent mehr als vor 30 Jahren, die reichsten 0,01 Prozent legten gar um 80 Prozent zu. Hauptursache für die steigende Emissionslast sind Investitionen, nicht der individuelle Konsum. So resultierten 2019 über 70 Prozent der Emissionen des reichsten ein Prozent aus Investitionen. Parallel zum Anstieg der Ungleichheit und zur Konzentration der Vermögen hat der Anteil der Investitionen am Pro-Kopf-Fußabdruck der kapitalistischen Eliten seit den 1990er Jahren beständig zugenommen (vgl. Chancel 2022: 931–938).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es wäre dennoch grob fahrlässig, wollte man annehmen, Lohnabhängige, die auf soziale Gerechtigkeit pochen, seien unweigerlich auch Vorreiter*innen ökologischer Nachhaltigkeit. Die Sorge um Arbeitsplätze, sozialen Status, die Zukunft der Kinder und der Heimatregion kann das Gegenteil bewirken. Das hängt vor allem mit der eigensinnigen Dynamik zusammen, die der ökologische Gesellschaftskonflikt entfaltet. Diese Dynamik darf weder auf Klassenkampf reduziert werden, noch ist sie mit ihm identisch. Wie Jason Moore (2020) begründet, erzeugen die Auseinandersetzungen um die Aneignung „billiger Naturen“ eigene Konfliktdynamiken. Das auch, weil die aneignenden Gruppen Techniken anwenden, mit deren Hilfe sie sich „die Fähigkeit besagter Naturen zunutze“ machen, „unentgeltlich zu arbeiten“ (Moore 2020: 114).</p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" width="800" height="1145" class="aligncenter size-full wp-image-19461" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/08/doerre-1-e1724232262612.png" alt="" /></p>
<p class="v-absatz-ohne-western"><i>Abb. 2: Gesellschaftsbild-Batterie</i></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Arbeit der Natur ist etwas anderes als Lohnarbeit. Ihr nähert man sich, wenn Arbeit über die Erwerbstätigkeit hinaus als „lebensspendender Prozess“ (Foster et al. 2011: 381) begriffen wird.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Entscheidend ist, dass die ökologische Konfliktachse auch innerhalb sozialer Klassen spaltet. Sie trennt die Gewinner*innen sozial-ökologischer Transformation von den Verlierer*innen. Für Konflikte auf der Naturachse gilt deshalb, dass sie eigendynamisch verlaufen, aber mehr oder minder große Überlappungen mit der Kapital-Arbeit-Achse aufweisen. Marktzentrierte Klimapolitiken sind ein markantes Beispiel, denn die wichtigsten klimapolitischen Instrumente wie Kohlenstoffsteuern haben, so Chancel, wenig dazu beigetragen, die enormen Ungleichheiten bei den Kohlenstoff-Fußabdrücken zu beseitigen. Klimapolitiken, die soziale Nachhaltigkeit missachten, sind daher hochgradig konfliktträchtig, und das obwohl ökologische und Klimaziele klassenübergreifend auf große Zustimmung stoßen (Abb. 3).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Deutliche Mehrheiten der von uns Befragten sind der Ansicht, der Klimaschutz in Deutschland gehe zu langsam voran (84 Prozent); fast alle halten den Ausbau erneuerbarer Energien für sehr wichtig (98 Prozent) und drei Viertel meinen, die Politik solle der Wirtschaft strenge Vorgaben zum Schutz des Klimas machen. Eine deutliche Mehrheit ist gar bereit dazu, mehr Geld für den Schutz des Klimas auszugeben (75 Prozent). Doch Mehrheiten der Befragten (58 Prozent) meinen auch, der Klimaschutz dürfe das Wirtschaftswachstum nicht beeinträchtigen und vertreten die Ansicht, die Kosten für den Klimaschutz belasteten Menschen mit geringen Einkommen zu stark (60 Prozent „voll und ganz“, 24 Prozent „eher“).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">3. Trans&shy;for&shy;ma&shy;ti&shy;ons&shy;kon&shy;flikte</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">In den Daten deutet sich die Explosivität an, die Konflikten um ökologische und soziale Nachhaltigkeit innewohnt. Das Ziel, die klimaschädlichen Emissionen in Deutschland bis 2045, in der EU bis spätestens 2050 auf netto Null zu reduzieren, bedeutet für alle Wirtschaftsbereiche, insbesondere aber für die industriellen Karbonbranchen, eine konfliktträchtige Zäsur. Denn es wirkt ein Kausalnexus, der sich in Anlehnung an Wrights Klassentheorie anhand von drei Prinzipien beschreiben lässt. (1) Das umgekehrt interdependente Wohlfahrtsprinzip: Der auf fossiler Basis angeeignete Wohlstand herrschender Klassen mit großem Klimafußabdruck verhält sich in umgekehrter Abhängigkeit zum Wohlstand beherrschter Klassen, die eine geringe Emissionslast verursachen. (2) Das Ausschlussprinzip: Die umgekehrte Interdependenz beruht darauf, dass beherrschte Klassen von Entscheidungen über Investitionen und Innovationen ausgeschlossen sind. (3) Das Aneignungsprinzip: Der Ausschluss verschafft Klassen mit großer Entscheidungsmacht einen materiellen Vorteil, weil er ihnen ermöglicht, sich „billige Naturen“ auf Kosten beherrschter Klassen anzueignen. Dieser Kausalmechanismus entfaltet sich in komplexen Mikro-Makrodynamiken. Auf der Mikroebene von Arbeitsweise und individueller Lebensführung geht es um Spielräume für ein gutes Leben, die der Fremdbestimmung abgetrotzt werden. Auf der Mesoebene dreht sich die Auseinandersetzung um das Ausmaß von Kontrolle und Beherrschung in der Transformation. Makrosozial wird wiederum um Entscheidungen gerungen, die über das Was, das Wie und das Wozu der Produktion befinden. Nachfolgend abstrahieren wir von branchenspezifischen Besonderheiten und konzentrieren uns auf einige fallübergreifende Gemeinsamkeiten von Transformationskonflikten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><img decoding="async" width="800" height="1046" class="aligncenter size-full wp-image-19462" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/08/doerre-2-e1724232345510.png" alt="" /></p>
<p class="v-absatz-ohne-western"><i>Abb. 3: Einstellungen zum Klimaschutz</i></p>
<h4 class="">3.1 Die Mikroebene: Konflikte um symbolische Auf- und Abwertung</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Beginnen wir mit der oftmals ungesehenen Mikroebene. Wie gezeigt, sind Klima- und ökologische Nachhaltigkeitsziele klassenübergreifend subjektiv stark präsent. Deren lebenspraktische Relevanz variiert jedoch mit der individuellen Klassenposition. So finden Maßnahmen zum Klimaschutz in der Neuen Arbeiterklasse, der Lohnabhängigen Mittelklasse, mitunter aber auch bei Personen, die wir der Herrschenden Klasse zurechnen, starke Zustimmung. Teilweise sympathisieren diese Befragten gar mit der Klimabewegung. In der Regel handelt es sich allerdings um Personen in Klassenpositionen, die mit besonders hohen Emissionswerten verbunden sind. Die Reduktion des persönlichen Klimafußabdrucks betrachten Mitglieder der Herrschenden Klasse durchaus als anstrebenswertes Ziel:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Ich will, dass die Gelder in die Rettung des Klimas und in die Rettung unserer Welt gehen. Ich weiß, dass ich nur ganz, ganz wenig dazu selbst beitragen kann, aber das sind meine persönlichen Ziele. Ich würde gern irgendwas in der Richtung Photovoltaik, regenerative Energien machen, um meinen ökologischen Fußabdruck noch ein bisschen optimieren zu können für den Rest meines Lebens. Das ist wirklich mein Ziel.“ (Top-Manager Automobil, HK)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das ändert aber nichts daran, dass viele Befragte in ähnlichen Klassenpositionen aufwendige Hobbys betreiben, die denkbar ungeeignet sind, den Klimafußabdruck zu reduzieren:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Also ich habe als Hobby ein Porsche Cabrio […] und habe noch einen großen Schlepper. Das ist auch so ein kleines Hobby. Den nutze ich, um Erdbewegungen zu machen, weil ich gerne Häuser baue. Meine Kollegen lachen schon und ärgern mich damit: ‚Na, wieder ein Haus gebaut?‘ Ist nicht so, dass ich hier Großgrundbesitzer bin, ich bin einfach ein engagierter Mensch, der dabei auch Erfüllung findet, noch was richtig zu tun, auch körperlich.“ (Top-Manager Automobil, HK)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Sympathie für Klimaziele korrespondiert im konkreten Fall mit einem Lebensstil, der gesellschaftlich zwar hoch geachtet wird, strukturell aber nicht nachhaltig ist. Der Befragte dürfte zweifellos zu jenen einkommensstärksten zehn Prozent der Haushalte von vier Ländern (Deutschland, Italien, Frankreich, Spanien) gehören, die insgesamt mehr emittieren als die gesamte Bevölkerung von 16 ärmeren EU-Mitgliedsstaaten (Ivanova/Wood 2020). Betrachtet man das untere Ende der Hierarchie, ergibt sich eine umgekehrte Kausalität. Auch viele der von uns befragten armen Erwerbslosen und Tafel-Nutzenden wissen um die Bedeutung des Klimawandels. Doch ökologische Klima- und Nachhaltigkeitsziele haben für sie kaum lebenspraktische Relevanz – zumal unter Inflationsbedingungen andere Probleme drängen:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Die Menschen haben Angst um ihre Zukunft, das ist hier das brisante Thema: Wie geht das mit den Preisen weiter, Strom, Essen…? […] Die Leute gehen für sämtliche Scheiße auf die Straße demonstrieren. Geht mal einer wegen den Preisen auf die Straße, sagt ‚So geht’s nicht weiter mit dem Sprit‘? Oder mit den Nahrungsmitteln? Was ist denn mit den Deutschen los? […] Viele Deutsche sollten langsam mal ihre rosarote Brille absetzen.“ (Tafel-Nutzer, im Ehrenamt tätig, UK)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ihre Klassenposition, die sie vom Zugang zu regulärer Erwerbsarbeit faktisch ausschließt, zwingt Befragte, die wir der Unteren Klasse zurechnen, zu einem Lebensstil, der ihnen ein Überleben trotz Mangels an lebenswichtigen Gütern erlaubt. Je nahtloser die Anpassung an Mangel und Knappheit gelingt, desto stärker unterscheiden sich die Befragten vom Rest der Gesellschaft. Und je mehr sie sich von „normalen Menschen“ abheben, desto größer ist die Gefahr sozialer Stigmatisierung. Das gilt, obwohl die Mitglieder der Unteren Klasse mit größter Wahrscheinlichkeit zu jenen fünf Prozent der EU-Haushalte zählen, die sich innerhalb des Korridors der Pariser Klimaziele bewegen (Ivanova/Wood 2020).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In der Gesamtschau ergibt sich eine paradox anmutende Konstellation. Diejenigen Lebensstile, die aufgrund großer materieller und kultureller Knappheit den geringsten Klimafußabdruck verursachen, werden gesellschaftlich verachtet und wirken abschreckend. Umgekehrt zeugen Lebensentwürfe, die mit einem besonders großen Emissionsausstoß verbunden sind, von einer respektablen Klassenposition, die mit hoher gesellschaftlicher Wertschätzung verbunden ist. Personen, die der Konventionellen Arbeiterklasse zugerechnet werden können, bewegen sich zwischen diesen Polen. Einerseits fürchten sie nichts mehr, als in den Exklusionssektor oder gar in die Untere Klasse und damit unter die Schwelle sozialer Respektabilität abzurutschen. Andererseits nehmen sie die Klimaungerechtigkeit und die mit ihr verbundenen doppelten Standards besonders sensibel wahr.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Je geringer die Aufstiegschancen und je größer die Gefahr des sozialen Abstiegs ist, desto wertvoller wird das verfügbare Sozialeigentum, das eine feste Arbeitsstelle, die Zugehörigkeit zur Stammbelegschaft und eine gute Ausstattung mit sozialen Schutz- und Partizipationsrechten garantieren. So nimmt ein befragter Arbeiter, der sich selbst als „Autonarr“ bezeichnet, die mit Band- und Schichtarbeit verbundenen Zwänge vor allem deshalb in Kauf, weil er während seiner Freizeit wirklich frei sein möchte. Wie er lebt, was er nach der Arbeit macht, will er sich unter keinen Umständen vorschreiben lassen. Und das schon gar nicht von Leuten mit privilegiertem Klassenstatus, die von „Bandarbeit nichts wissen“, sich aber moralisch überlegen fühlen. Weil er solch abschätzige Haltungen bei „grüner Regierung“ und Klimabewegung wahrzunehmen glaubt, betrachtet der gewerkschaftliche Vertrauensmann beide als Gegner.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Besonders harsch fällt die Kritik an den sogenannten „Klimaklebern“ aus. Die aggressive Ablehnung erfolgt auch, weil Aktionen zivilen Ungehorsams, wie sie Mitglieder der „Letzten Generation“ insbesondere 2023 praktiziert haben, an jenen Arrangements rütteln, die ein fremdbestimmtes Leben einigermaßen lebenswert erscheinen lassen. Notgedrungen fügt man sich einem System des „Immer mehr und nie genug!“, das für den Klimawandel hauptverantwortlich zeichnet. Die Klimaproteste treffen, so die Deutung, aber nicht dieses expansive System, sondern den „kleinen Mann“, dem die Anpassung an die Zumutungen der Lohnarbeit ohnehin viel abverlangt. Die „grüne Regierung“ mache das Autofahren</p>
<blockquote class="western">
<p>„einfach so teuer, dass es sich der normale Mensch nicht mehr leisten kann. Und dann kommen wir wieder bei der Ungerechtigkeit an. Ich darf als einfacher Arbeiter mein Hobby nicht ausleben. Und der, der die Millionen auf‘m Konto hat, der kauft sich trotzdem einen Porsche.“ (Montage-Arbeiter, KAK)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Erscheinen die Aussichten gering, an dieser wahrgenommenen Ungerechtigkeit etwas zu verändern, schlagen erlebte Kränkungen leicht in Distinktionskämpfe um. Man selbst wäre durchaus bereit, für einen wirksamen Klimaschutz auf manches zu verzichten. Auf die Frage, wie man reagieren würde, wenn jemand sage „Wegen des Klimawandels müssen wir auf dies, dies und dies verzichten“, antworten selbst Brief- und Paketzusteller*innen in Teilzeitbeschäftigung mit Sätzen wie „Ich habe damit kein Problem“. Die Bedingung ist jedoch, dass Leistungsgerechtigkeit auch „nach unten“ hergestellt wird. Damit ist gemeint, dass der Abstand gegenüber Erwerbslosen im Bürgergeld-Bezug gewahrt bleiben muss. Höhere Löhne für die eigene Statusgruppe, aber auch Leistungskürzungen für Langzeiterwerbslose können subjektiv präferierte Konsequenzen sein. Im letzteren Fall wird die Konkurrenz vor allem in der sozialen Nachbarschaft verortet. Als Kausalmechanismus wirkt hier kulturelle Distinktion. Man selbst möchte sich um jeden Preis von jenen abgrenzen, die als Mitglieder des Exklusionssektors oder gar der Unteren Klasse allenfalls als „Halbbürger*innen“ mit minderem sozialen Status gelten.</p>
<h4 class="">3.2 Die Mesoebene: Konflikte um Chancen&shy;hor&shy;tung und (De-)Privi&shy;le&shy;gie&shy;rung</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Distinktionskämpfe korrespondieren auf der Mesoebene mit Konflikten, die aus sozialer Schließung und Chancenhortung („opportunity-hoarding“, Wright 2015: 3) resultieren. Hier entscheidet bürokratische Kontrollmacht mittels positiver oder negativer Privilegierung, welche Deutungen des ökologischen Gesellschaftskonflikts sich durchsetzen. Führungskräfte in mittleren Positionen haben selbst Vorgaben umzusetzen, sie sind aber auch in der Lage, unterstellten Personen unternehmenskompatible Vorstellungen von ökologisch akzeptablen Arbeits- und Lebensweisen aufzuoktroyieren. Da die Mittelklassenperspektive häufig eine ist, die ökologische Nachhaltigkeit ohne soziale Gerechtigkeit denkt, stoßen entsprechende Deutungsschemata besonders in der Arbeiterschaft, aber auch bei unteren und mittleren Angestelltengruppen auf Skepsis oder gar auf offene Ablehnung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Aufschlussreich sind in diesem Kontext die sozialen Selbstverortungen von Arbeiter*innen und vergleichbaren Angestelltengruppen, die zur Konventionellen Arbeiterklasse zählen. Mit Symbolen zur Beschreibung ihres Gesellschaftsbilds (Pyramide, Sanduhr, Zwiebel) konfrontiert, wählen Befragte, die wir solchen Klassenpositionen zurechnen, mehrheitlich die Pyramide; die Wahl der Sanduhr erfolgt mit der Betonung einer schrumpfenden sozialen Mitte und der Erwartung einer zunehmenden Polarisierung der Gesellschaft. Daraus spricht die Furcht vor Wohlstandsverlusten:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Also ich würde sagen, persönliche Meinung, gesellschaftstechnisch, die Gesellschaft geht den Bach runter. Weil einfach alles viel, viel zu teuer wird. Und die Politik, die wir momentan in Deutschland treiben, die fährt alles an die Wand. Das ist meine persönliche Meinung.“ (Briefzustellerin, KAK)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Sich selbst sehen die meisten Befragten aus der Konventionellen Arbeiterklasse in der gesellschaftlichen Mitte. Diese Selbstverortung entspricht bis zu einem gewissen Grad Realerfahrungen. Viele Befragte erleben, dass prekär Beschäftigte die gleiche Arbeit zu deutlich ungünstigeren Konditionen machen. Man selbst verkörpert, sofern zur Stammbelegschaft zählend, eher die geschützte „Oberschicht“ (Dahrendorf 1957: 144) der Konventionellen Arbeiterklasse. Zwar ist das Bild einer dichotomischen, in „oben“ und „unten“ gespaltenen Gesellschaft bei vielen Befragten präsent. Anders als in den klassischen Arbeiterbewusstseinsstudien aus den späten 1950er Jahren Westdeutschlands nachgewiesen, ist es jedoch nicht mit einer kollektiven Aufstiegshoffnung verbunden. Das aus Mittelklassenpositionen ständig artikulierte Streben nach individueller Besonderheit und Unverwechselbarkeit wird in der Konventionellen Arbeiterklasse mehrheitlich als auferlegte Norm erlebt, der man sowohl im Beruf als auch in der arbeitsfreien Zeit nur selten zu entsprechen vermag. Man sieht sich dem hegemonialen Leitbild eines Marketing-Charakters ausgesetzt, fürchtet aber, diesem Leitbild nicht entsprechen zu können. Die Leitvorstellung des Marketing-Charakters zeichnet sich durch ihre radikale Fokussierung auf die Marktgängigkeit von Produkten und Personen aus (Funk 2007: 151). Selbst Facharbeiter*innen in halbwegs geschützter Beschäftigung und Spezialist*innen mit akademischer Bildung betrachten sich jedoch überwiegend als bloße Objekte einer marktgetriebenen Flexibilisierung. Für sie sind Festanstellung und selbst die Bandarbeit in der industriellen Fertigung zu einer ständigen Bewährungsprobe geworden. Nur um den Preis des sozialen Todes scheint es den Betreffenden möglich, sich dem Zwang zu permanenter Mobilität, zu ständiger Anpassung und Umschulung zu entziehen. Gefährdet ist nicht unbedingt der Job, wohl aber die halbwegs attraktive Tätigkeit, der Arbeitsplatz am Standort, im Stammbetrieb oder in der erwünschten Abteilung und dem favorisierten Team. Oftmals gehen Veränderungen mit Leistungsintensivierung und körperlichen wie psychischen Belastungen einher, die in der medial inszenierten Job-Wunder-Welt selten öffentlich werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">„Normal zu sein“, ist demgegenüber ein Bekenntnis, das die permanenten Appelle an Einzigartigkeit und Selbstvermarktungsfähigkeit aus einer sozial erwünschten Mehrheitsperspektive heraus attackiert. Daraus erwächst eine konservierende Grundhaltung, die sich nicht ausschließlich, aber doch vorzugsweise bei Angehörigen der Konventionellen Arbeiterklasse findet. Diese Arbeiter*innen haben im Großen und Ganzen bereits erreicht, was sie mit ihrer Bildung und ihren beruflichen Fähigkeiten erreichen können. Deshalb setzen sie alles daran, ihren sozialen Status und das mit ihm verbundene Sozialeigentum zu bewahren. Transformationspostulaten aus dem Management oder seitens politischer Eliten begegnen sie hingegen mit gehörigem Misstrauen. Das Interesse an Statuserhalt kann sich unter Inflationsbedingungen in einer kämpferischen Grundhaltung und hoher Streikbereitschaft niederschlagen. „Die Deutsche Post soll uns einfach 15 Prozent mehr Lohn zahlen und alles ist gut“, lässt uns ein Paketzusteller (KAK) wissen. Damit spricht er vielen Befragten, die zur Konventionellen Arbeiterklasse zählen, aus der Seele. Wenn Top-Manager*innen indes hohe Lohnforderungen mit dem Argument ablehnen, dies verunmögliche dringend benötigte Investitionen in ökologische Nachhaltigkeit, werden die allseits vernehmbaren Appelle zugunsten eines „grünen Wachstums“ im Modus ideologisch-bürokratischer Beherrschung erlebt. Eine Verstärkung kritischer Haltungen zum sozial-ökologischen Umbau kann die Folge sein.</p>
<h4 class="">3.3 Die Makroebene: Asymme&shy;trisch verteilte Entschei&shy;dungs&shy;macht</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Das gilt umso mehr, als das Gros der Befragten fall- und branchenübergreifend von Entscheidungen über Geschäftsmodelle und Investitionen ausgeschlossen ist. In der Privatwirtschaft sind es winzige Gruppen innerhalb der Herrschenden Klasse, die solche Entscheidungen treffen. Ihre Entscheidungsmacht beruht auf kapitalistischem Eigentum und der Verfügung über Produktionsmittel; dementsprechend ist sie höchst ungleich verteilt. Mit diesem Faktum sind wir beim eigentlichen Gravitationszentrum arbeitsweltlicher Transformationskonflikte angelangt. Befragte Spitzenmanager*innen der untersuchten Fahrzeughersteller betrachten es beispielsweise als große Leistung der Autoindustrie, im PKW-Luxussegment eine Führungsposition zu behaupten, diese Strategie sichere „Einkommen und Arbeitsplätze“ (Führungskraft Stab, HK). Angehörige der beherrschten Klassen sind hingegen von Produktionsentscheidungen und deren stofflicher Implikationen weitgehend ausgeschlossen. Aus dem Ausschluss der Arbeitenden können diejenigen, deren Geschäftsmodelle auf „grünes Wachstum“ zielen, materielle, aber auch symbolische Vorteile ziehen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wie die Beispiele aus der Autoindustrie, den Niederlassungen des Logistikkonzerns Deutsche Post/DHL oder dem Braunkohlerevier in der Lausitz belegen, haben selbst starke Betriebsräte in gewerkschaftlich gut organisierten Unternehmen nur begrenzte Möglichkeiten, die asymmetrisch verteilte Entscheidungsmacht zu korrigieren. Mittelbar Einfluss nehmen können sie allenfalls über die erwartbaren Folgen der Transformation und im Rahmen jener Möglichkeiten, welche ihnen die betriebliche und die Unternehmensmitbestimmung bieten. Ausschlaggebend ist aber nicht der formale Rahmen von Mitbestimmungsregeln, sondern die Haltung, die Betriebsräte zur sozial-ökologischen Transformation beziehen. In der Lausitz agierten Geschäftsleitung des regionalen Braunkohleförderers und -verstromers LEAG, Betriebsrat und Gewerkschaft lange Zeit als große Partei für Bergbau und Arbeit, die alles daran setzte, den Kohleausstieg so lange wie möglich hinauszuzögern. Diese konservierende Haltung beginnt sich erst in der jüngeren Vergangenheit zu ändern. Bei der Post/DHL ist die Ökologisierung der Logistik und der Fahrzeugflotte in erster Linie ein Managementprojekt, das die Betriebsräte in den untersuchten Niederlassungen noch kaum zu ihrem Thema machen. Lediglich im Bereich des ÖPNV arbeiten Gewerkschaften und Klimabewegungen in einer Weise zusammen, die Transformationskonflikte in Richtung sowohl ökologischer als auch sozialer Nachhaltigkeitsziele treibt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die untersuchten Fälle in der Auto- und Zulieferindustrie bewegen sich zwischen konservierenden und transformierenden Konfliktdynamiken. Deutlich wird aber, was eine zumindest punktuelle Beeinflussung von Geschäftsmodellen und Investitionen durch organisierte Arbeitsinteressen voraussetzt. Möglich wird eine solche Korrektur ausschließlich in einer spieltheoretisch modellierbaren Konstellation, in welcher gewerkschaftliche Organisationsmacht und Konfliktfähigkeit der Belegschaft stark genug sind, um ein hohes Maß an korporatistischer Ordnung zwischen Arbeit und Kapital zu erzeugen, ohne aber so stark zu sein, dass sie grundlegende kapitalistische Eigentumsrechte bedrohen könnten (Wright 2015: 221). Nur ein solches Kompromissgleichgewicht ermöglich es unter marktwirtschaftlich-kapitalistischen Bedingungen, Konflikte transformativ zu gestalten. Der Klassenkampf wird dabei gelegentlich zum „quasi-demokratischen Streitgespräch“ (Dahrendorf 1956: 257).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wichtig bleibt aber, dass Betriebsrat und Gewerkschaft, wie im untersuchten VW-Komponentenwerk Kassel-Baunatal, ein eigenes, klar erkennbares Profil entwickeln. Während das Management des Konzerns an einem Geschäftsmodell festhält, das Gewinn hauptsächlich mit <i>financial services</i> und im Segment hochpreisiger Luxuslimousinen und SUVs ermöglicht, drängen Betriebsratsspitze und IG Metall-Fraktion auf eine nachhaltige Mobilitätswende, die eine Verringerung des individuellen PKW-Verkehrs einschließt:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Das Argument, dass ein elektrobetriebenes Auto am Ende weniger Energie verbraucht als ein Verbrenner, das stimmt, weil der primäre Energieaufwand deutlich geringer ist, um ein Drittel. Aber wenn es darum geht, das Klima zu beeinflussen: Wie viel CO2 produziere ich, bevor es überhaupt den ersten Kilometer gefahren ist, um Strom zu sparen oder Energie zu sparen? Dann haben die 20 Tonnen CO2. Und wenn ich dann 100.000 Kilometer fahren muss, bevor es sich rechnet, dann frage ich mich, was ist das für ein Quatsch?“ (Betriebsrat, LMK)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Betriebsräte, die so argumentieren, werden in Baunatal nicht <i>wegen</i>, sondern zumindest von Teilen der Belegschaft <i>trotz</i> ihrer Position zur Mobilitätswende mit über 90 Prozent der Stimmen aller Gewerkschaftsmitglieder gewählt. Für die Arbeiterschaft des Werks zählen vor allem Fachkompetenz und Glaubwürdigkeit der Interessenvertretung. Hinzu kommen langfristige Beschäftigungsgarantien des Unternehmens, die selbst bei einem drohenden Verlust von mehr als 6000 Arbeitsplätzen keine Angst vor Arbeitslosigkeit auslösen. VW-Kassel-Baunatal ist indes ein Sonderfall, den es so selbst im eigenen Konzern kein zweites Mal gibt. Im Kleinen illustriert er jedoch, was ein ökologischer Sozialstaat zu leisten hätte.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western  " align="left">4. Die Vision eines &ouml;kolo&shy;gi&shy;schen Sozial&shy;staats</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Für einen ökologischen Sozialstaat, der Transformationskonflikte demokratisch einhegen könnte, halten wir vier Überlegungen für zentral. Auf der Mikroebene muss es darum gehen, Distinktionskämpfen um eine angemessene Lebensführung die spaltende Wucht zu nehmen. Das ist nur möglich, wenn deutlich wird, dass der sozial-ökologische Umbau ein besseres Leben für alle ermöglicht. Die Bereitschaft, die eigene Arbeits- und Lebensweise an Nachhaltigkeitsgebote anzupassen, ist selbst in den beherrschten Klassen groß. Man scheut nicht einmal vor höheren Kosten zurück, die Klimaschutz und ökologisch nachhaltige Lebensstile verursachen würden. Dabei gibt es deutliche geschlechter- und generationenspezifische Unterschiede. So sind Auszubildende in der Autoindustrie durchaus dazu bereit, auf einen eigenen PKW zu verzichten, wenn sie ihren Mobilitätsbedarf auf andere Weise befriedigen können. Und weibliche Post-Beschäftigte können höheren Preisen für Lebensmittel aus regionalem Anbau durchaus etwas abgewinnen, weil das zu sorgsamem Umgang mit Nahrung animiert und den Umfang weggeworfener Lebensmittel deutlich verringert. Die Bereitschaft, Mehrkosten zu tragen, nimmt jedoch in dem Maße ab, wie Klimaungerechtigkeit und ökologisch motivierte Abwertung der eigenen Lebensstile den unmittelbaren Erfahrungshorizont prägen. Ändern lässt sich das nur, sofern sozialstaatliche Leistungen statt, wie jetzt auf den bloßen Erwerb künftig auf „Arbeit als lebensspendenden Prozess“ bezogen werden. Auch (unbezahlte) Sorgetätigkeiten und die Arbeit an der Demokratie sind förderungswürdige Leistungen, zumal, wenn sie von jenen ausgeübt werden, denen der Zugang zu regulärer Erwerbsarbeit versperrt bleibt. Dies angemessen zu berücksichtigen, würde Druck von den Schwächsten der Gesellschaft nehmen und so die zersetzende Dynamik symbolischer Distinktionskämpfe, die den Gegner primär im sozialen Nahbereich suchen, zumindest abschwächen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auf der Mesoebene könnte dazu beitragen, dass das Wechselspiel von positiver und negativer Privilegierung, das Abschottung und soziale Schließung bewirkt, durch institutionelle Anreize für sinnvolle – weil ökologisch und sozial nachhaltige – Arbeit grundlegend korrigiert wird. Statusgarantien für Beschäftigte, die in den Karbonbranchen ihre Arbeitsplätze verlieren, gehören ebenso zu den erforderlichen Maßnahmen wie die materielle und kulturelle Aufwertung aller sorgenden, pflegenden, bildenden und erziehenden Tätigkeiten, die in der Gegenwart vorwiegend von Frauen und immer häufiger von migrantischen Arbeitskräften ausgeübt werden. Nicht minder wichtig ist in diesem Zusammenhang ein „barrierefreies“ Bildungs- und Ausbildungswesen. Es hätte den Zugang zu den privilegierten beruflichen Positionen der Lohnabhängigen Mittelklasse wie auch der Neuen Arbeiterklasse für eine Arbeiterschaft zu öffnen, der solche Möglichkeiten gegenwärtig verwehrt bleiben. Eine Karenzzeit nach österreichischem Vorbild, die zuvor Berufstätigen den Einstieg in ein Studium auf der Grundlage von mindestens 60 Prozent des letzten Nettolohns im ersten Studienjahr garantiert, wäre hier ein erster wichtiger Schritt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das alles ist nur finanzierbar, wenn Wohlhabende gemäß ihres ökologischen und Klimafußabdrucks an den Kosten der sozial-ökologischen Transformation beteiligt werden. Grundsätzlich hat für die Makroebene der Verteilung zu gelten: Je größer der Klimafußabdruck, desto umfangreicher muss auch der Beitrag sein, der einen ökologischen Sozialstaat finanziert. Nur so lässt sich korrigieren, was Forschungen zum Verhältnis von sozialer Ungleichheit und klimaschädlichen Emissionen belegen – der unverhältnismäßig hohe Emissionsausstoß kapitalistischer Eliten, der vor allem zulasten der ärmeren Bevölkerung geht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Allerdings geht es nicht allein um die Kosten der Transformation. Der Ausschluss der eigentlichen Produzent*innen von Produktionsentscheidungen bewirkt relative Gleichgültigkeit der Arbeitenden gegenüber den von ihnen erzeugten Gütern. Die Trennung von Produktion und Gewissen ist die eine wesentliche Ursache für „Apokalypsenblindheit“ (Anders 2018 [1956]: 311). Dies gilt es zu verändern, wenn die Vision eines ökologischen Sozialstaats schnelle Beine bekommen soll. Dazu muss politisch ermöglicht werden, was kritische Betriebsräte, Gewerkschaftsaktive und Teile der Klimabewegungen einklagen: eine radikale Demokratisierung eigentumsbasierter Entscheidungsmacht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In einem ökologischen Sozialstaat hätte sich Wirtschaftsdemokratie auf die potenzielle Weigerung der Arbeitenden zu gründen, Produkte, die ökologisch unverantwortbare Effekte nach sich ziehen, überhaupt erst herzustellen. Wie sich dergleichen praktisch bewerkstelligen ließe, hat Luka Mesec unlängst in einem bemerkenswerten Interview verdeutlicht. Der slowenische Arbeitsminister plädiert für Belegschaftseigentum und Beschäftigtenkontrolle. Dabei bezieht er sich positiv auf den Employee Stock Ownership Plan (ESOP) in den USA. Dort existieren bereits 7.000 Betriebe mit etwa 30 Millionen Beschäftigten, in denen die Belegschaften bereits die Kontrolle übernommen haben. In der EU finden jährlich bis zu 600.000 Betriebe keine Nachfolger*innen, auch hier könnte ein solches Modell greifen (Mesec 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das Prinzip des Belegschaftseigentums ließe sich auch auf Großunternehmen ausweiten. Subventionen, die in die Privatwirtschaft fließen, könnten in Belegschaftseigentum überführt werden, das gesellschaftliche Fonds verwalten. Ein solcher Ansatz würde jenem Plan ähneln, den der Ökonom Rudolf Meidner seinerzeit für die schwedischen Gewerkschaften entworfen hatte (Hedborg/Meidner 1984; Erixson 2011). Die Stärkung des öffentlichen Sektors, etwa durch Rückführung von Post, Kliniken, Telekommunikation etc. in, wenn nicht staatlichen, so gemeinschaftlich-genossenschaftlichen Besitz, wäre ein weiterer Ansatzpunkt, um kollektive Entscheidungen zugunsten sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit zu befördern.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">5. Fazit</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Halten wir fest: Es hat schon immer einen Unterschied gemacht, ob man Hitze in der Villa eines Großgrundbesitzers oder als Baumwollpflückerin auf einer Plantage überstehen muss. Dieses Missverhältnis zu korrigieren, ist in der Gegenwart allerdings von existenzieller Bedeutung. Ein ökologischer Sozialstaat, der wirtschaftliche Entscheidungsmacht demokratisiert, könnte einen wichtigen Beitrag leisten, um ökologische und soziale Nachhaltigkeitsziele in eine für gesellschaftliche Mehrheiten akzeptable Balance zu bringen. Weil er dies für transnationale Güter und Produktionsketten zu leisten hätte, müsste er zugleich ein Inter-Nationalstaat sein (Piketty 2022: 256ff.). In seinem Bemühen, die planetarischen „Bewohnbarkeitsbedingungen“ (Latour/Schultz 2022: 26) zu bewahren, würde er ein konservatives Grundmotiv aufnehmen. Zugleich träte er das Erbe libertärer Ideen an, denn wirklich frei sein können wir nur, sofern wir Verantwortung „auch für das übernehmen, was wir erzeugen“ (Anders 1982: 369). Ein ökologischer Sozialstaat würde die Trennung von Produktion und Gewissen nicht gänzlich beseitigen. Die schrittweise Verwirklichung dieser Vision wäre jedoch ein Meilenstein auf einem Weg, der die zerstörerische „Apokalypsenblindheit“ endlich zu überwinden erlaubt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. </strong><strong class="western">Klaus Dörre</strong> ist Professor für Arbeits-, Industrie- und Wirtschaftssoziologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU). Letzte Veröffentlichung: Rethinking Socialism. Compass for a Sustainability Revolution, Cheltenham: Edward Elgar 2024.</em></p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Oskar Butting</strong> ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Zentrum Digitale Transformation Thüringen (ZeTT) an der FSU Jena. Dort ist er für die Konzeption und Auswertung quantitativer Datensätze verantwortlich.</em></p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Nora Fülöp</strong> promoviert als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bereich Arbeits-, Industrie- und Wirtschaftssoziologie der FSU Jena. Sie forscht zum Autoritarismus in Ungarn. Außerdem ist sie im ZeTT tätig.</em></p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Anna Mehlis</strong> promoviert als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bereich Arbeits-, Industrie- und Wirtschaftssoziologie. Zudem engagiert sie sich in einem Forschungsvorhaben, das sich mit dem Markthub einer grünen Wasserstoffwirtschaft beschäftigt.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Anders, G. 2018</em> [1956]: Die Antiquiertheit des Menschen, Bd. 1: Über die Seele im Zeitalter der zweiten industriellen Revolution, 4. Auflage, München.</p>
<p align="justify"><em>Barth, T./Lessenich, S.</em> 2022: Nachhaltige Arbeits- und Sozialpolitik: De-Formation des Wohlfahrtsstaats in der sozial-ökologischen Transformation? In: Betzelt, S./Fehmel, T. (Hrsg.): <em>Deformation oder Transformation?</em> Wiesbaden, S. 297–316.</p>
<p align="justify"><em>Beck, U. </em>1986: Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Castel, R. </em>2005: Die Stärkung des Sozialen. Leben im neuen Wohlfahrtsstaat, Hamburg.</p>
<p align="justify"><em>Chancel, L.</em> 2022: Global carbon inequality over 1990-2019, in: Nature Sustainability, Jg. 5, H. 11, S. 931– 938.</p>
<p align="justify"><em>Dahrendorf, R.</em> 1957: Soziale Klassen und Klassenkonflikt in der industriellen Gesellschaft, Stuttgart.</p>
<p align="justify"><em>Denzin, N. K.</em> 1989: The research act: A theoretical introduction to sociological methods, New Jersey.</p>
<p align="justify"><em>Dörre, K. et al.</em> 2023: Klasse gegen Klima? Transformationskonflikte in der Autoindustrie, in: <em>Berliner Journal für Soziologie</em>, Jg. 34, H. 9, S. 9–46, <a href="https://doi.org/10.1007/s11609-023-00514-z." rel="nofollow noopener">https://doi.org/10.1007/s11609-023-00514-z.</a></p>
<p align="justify">Erixon, L. 2011: A social innovation or a product of its time? The Rehn–Meidner model&#8217;s relation to contemporary economics and the Stockholm school, in: <em>The European Journal of the History of Economic Thought</em>, Jg. 18. H. 1, S. 85–123.</p>
<p align="justify"><em>Flick, U.</em> 2008: Qualitative Forschung. Ein Handbuch, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Foster, J. B./Clark, B./York, R.</em> 2011: Der ökologische Bruch. Der Krieg des Kapitals gegen den Planeten, New York.</p>
<p align="justify"><em>Funk, R.</em> 2007: Das Leben selbst ist eine Kunst. Einführung in das Leben und Werk von Erich Fromm, Freiburg.</p>
<p align="justify"><em>Glaser, B. G./Strauss, A. L.</em> 1998: Grounded Theory. Strategien qualitativer Forschung, Bern.</p>
<p align="justify"><em>Gowan, S.</em> 2022: Rudolf Meidner: Der radikale Reformer, in: <em>Jacobin </em>vom 23.06.2022, <a href="https://jacobin.de/artikel/rudolf-meidner-der-radikale-reformer-sozialdemokratie-meidner-plan-olof-palme">https://jacobin.de/artikel/rudolf-meidner-der-radikale-reformer-sozialdemokratie-meidner-plan-olof-palme</a>.</p>
<p align="justify"><em>Hedborg, A./Meidner, R.</em> 1984: Modell Schweden. Erfahrungen einer Wohlfahrtsgesellschaft, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Ivanova, D./Wood, R.</em> 2020: The unequal distribution of household carbon footprints in Europe and its link to sustainability, in: <em>Global Sustainability</em>, Jg. 3, S. 1–12.</p>
<p align="justify"><em>IPCC </em>2023: Weltklimabericht 2023. Sachstandsberichte der IPCC, <a href="https://www.lpb-bw.de/ipcc">https://www.lpb-bw.de/ipcc</a> (Stand: 31.08.2023).</p>
<p align="justify"><em>Kelle, U./Kluge, S. </em>2010: Vom Einzelfall zum Typus. Fallvergleich und Fallkontrastierung in der qualitativen Sozialforschung, 2. Auflage, Wiesbaden.</p>
<p align="justify"><em>Latour, B./Schultz, N.</em> 2022: Zur Entstehung einer ökologischen Klasse. Ein Memorandum, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Lenton Timothy M. et al. </em>2023: Quantifying the human cost of global warming, in: <em>Nature Sustainability</em>, Jg. 6, H. 10, S. 1237-1247.</p>
<p align="justify"><em>Mesec, L</em>. 2023: „Die Belegschaft soll die Kontrolle übernehmen“. Ein Interview von Stephan Kaufmann, in: <em>Frankfurter Rundschau</em> vom 27.11.2023.</p>
<p align="justify"><em>Moore, J. W. </em>2020: Kapitalismus im Lebensnetz. Ökologie und die Akkumulation des Kapitals, München.</p>
<p align="justify"><em>Nullmeier, F.</em> 2023: Brauchen wie eine Ökosozialversicherung? In: <em>spw Heft</em>, Nr. 257, S. 23-27.</p>
<p align="justify"><em>Otto, F.</em> 2023: Klimaungerechtigkeit. Was die Klimakatastrophe mit Kapitalismus, Rassismus und Sexismus zu tun hat, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Piketty, T.</em> 2022: Eine kurze Geschichte der Gleichheit, München.</p>
<p align="justify"><em>Sachs, J. D. et al.</em> 2023: Implementing the SDG Stimulus. Sustainable Development Report 2023, Paris/Dublin.</p>
<p align="justify"><em>United Nations</em> 2015: Transforming our World: The 2030 Agenda for Sustainable Development, <a href="https://sdgs.un.org/2030agenda">https://sdgs.un.org/2030agenda</a> (Stand: 25.01.2023).</p>
<p align="justify"><em>United Nations</em> 2022: Ziele für nachhaltige Entwicklung. Bericht 2021, <a href="https://www.un.org/depts/german/millennium/SDG%20Bericht%202021.pdf">https://www.un.org/depts/german/millennium/SDG%20Bericht%202021.pdf</a> (Stand: 31. 08. 2023).</p>
<p align="justify"><em>Witzel, A.</em> 2000: Das problemzentrierte Interview, in: F<em>orum Qualitative Sozialforschung/Forum qualitative Social Research</em>, Jg. 1, H. 1, <a href="http://www.qualitative-research.net/index.php/fqs/article/view/1132/2519">http://www.qualitative-research.net/index.php/fqs/article/view/1132/2519</a>.</p>
<p align="justify"><em>Wright, Erik O. </em>2015: Understanding Class, London.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western "><strong>Anmerkungen:</strong></h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>An der Konzeption und Datenerhebung waren Jasmin Bobka und Anna Mehlis federführend beteiligt.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>Federführend beteiligt waren Steffen Liebig und Kim Lucht. Die Erhebung wurde u.a. von Johanna Sittel und einer studentischen Lehrforschung unterstützt. Als assoziierte Wissenschaftlerin war Nicole Gonzalez/Universität Syracuse beteiligt.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-245/publikation/in-der-hitzefalle-klimaungerechtigkeit-und-die-vision-eines-oekologischen-sozialstaats/">In der Hitzefalle: Klimaungerechtigkeit und die Vision eines ökologischen Sozialstaats</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/08/vorg245-246_U1_page-0001-2-e1723813247934.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
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		<title>Eine nachhaltige Demokratie? Zum Freiheitsverständnis des grünen Republikanismus</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-245/publikation/eine-nachhaltige-demokratie-zum-freiheitsverstaendnis-des-gruenen-republikanismus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Aug 2024 09:41:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Klima]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Demokratietheorie]]></category>
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		<category><![CDATA[grüner Republikanismus]]></category>
		<category><![CDATA[Klimagerechtigkeit]]></category>
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		<category><![CDATA[Politische Theorie]]></category>
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		<category><![CDATA[Republikanismus]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unter den demokratietheoretischen Modellen zur Frage, wie demokratische Freiheit und das Bekämpfen des Klimawandels vereint werden können, gibt es derzeit eine diskursive Hegemonie von deliberativ-demokratischen Ansätzen. Dies gilt auch in Bezug auf den gegenwärtigen ökologischen Republikanismus, so Philip Dingeldey in seinem Beitrag. Dabei wäre der grüne Republikanismus für die bürgerrechtliche Positionsbildungen vor allem deswegen bedeutsam, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-245/publikation/eine-nachhaltige-demokratie-zum-freiheitsverstaendnis-des-gruenen-republikanismus/">Eine nachhaltige Demokratie? Zum Freiheitsverständnis des grünen Republikanismus</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Unter den demokratietheoretischen Modellen zur Frage, wie demokratische Freiheit und das Bekämpfen des Klimawandels vereint werden können, gibt es derzeit eine diskursive Hegemonie von deliberativ-demokratischen Ansätzen. Dies gilt auch in Bezug auf den gegenwärtigen ökologischen Republikanismus, so Philip Dingeldey in seinem Beitrag. Dabei wäre der grüne Republikanismus für die bürgerrechtliche Positionsbildungen vor allem deswegen bedeutsam, weil er das in der vorherrschende Verständnis der Grundrechte als Freiheitsrechte des Individuums gegen den Staat erweitern oder verändern könnte, um zur Bildung eines allgemeinverbindlichen demokratischen Willens zur Durchsetzung einer sozial-ökologischen Transformation beizutragen. Doch genau ein solches positives Freiheitsverständnis einer radikalen Demokratie verpasst der grüne Republikanismus, indem er seine Tradition verkürzt.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Vier staats&shy;the&shy;o&shy;re&shy;ti&shy;sche Modelle gegen die Klimakrise</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Im ökologischen politischen Denken haben sich in den vergangenen Jahrzehnten vier demokratietheoretische Ansätze entwickelt. Sie beschäftigen sich mit der Frage, ob und wenn ja, wie demokratische Staaten auf die ökologische Krise reagieren können, ohne demokratische Verfahren und subjektive Freiheiten einzuschränken oder aufzuheben.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der erste Ansatz ist der <i>Konvivialismus</i>, der auf eine gemeinschaftliche Nutzung der Umwelt, materieller und immaterieller Produkte sowie Dienstleistungen im Zusammenleben zielt. Er intendiert eine „postneoliberale“ Gesellschaft von freiwilliger Mäßigung jenseits von Staat und Markt und einer Postwachstumsgesellschaft mit einem nachhaltigem Lebensstil privater Kooperationen. Das bleibt politisch weitgehend unkonkret, denn die Konvivialist*innen kritisieren vor allem die neoliberale Wirtschaft und Politik und stellen sozialpolitische und ökologische Forderungen an den Staat. Sie behandeln die Demokratie in ihrem ersten Manifest (Les Convivialistes 2014; van Dyk 2016: 246-264; Acksel et al. 2015: 133-145) noch antiinstitutionell und beziehen sich in der Neufassung des Manifestes unkonkret auf Loskammern, deliberative Foren und Minipublics (Les Convivialistes 2020; vgl. Adloff/Caillé 2022). Eine luxusablehnende Mäßigung ist danach eine politische, öffentliche Tugend die sich nicht nur auf den privaten Umgang, sondern sich vor allem auf das politische Gemeinwesen bezieht.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das zweite, inzwischen eher marginalisierte Modell, der <i>Ökoautoritarismus</i>, plädiert – in einem elitären Affekt und einem Ressentiment gegenüber der Vernunft des <i>demos</i> – für die politische Kompetenz von Expert*innen und argumentiert gegen die Demokratie. Die Vertreter*innen des Ökoautoritarismus sehen einen Widerspruch zwischen dem Imperativ, grüne Prinzipien durchzusetzen und der demokratischen Entscheidungsfindung. Die moderne repräsentative Demokratie, verbunden mit individueller Freiheit und materieller Stabilität, habe einen anormalen Wohlstand geschaffen, der die ökologische Krisen erst verursacht hätte. Ein autoritäres System könne dagegen per Zwang die Selbstbeschränkung der Subjekte durchsetzen und mit Expert*innen an der politischen Spitze effektiver und schneller als eine Demokratie einen ökologischen Staat generieren. (Heilbroner 1974; Ophuls 1992)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das dritte Modell des <i>grünen liberalen oder deliberativ-demokratischen Staates </i>argumentiert dagegen. Ökologisches Management müsse sich nicht nur an Wissenschaft und Expertise orientieren, sondern auch demokratisch sein. Dazu wird die liberale Demokratie ökologisiert und mit größeren Kontrollmechanismen gegenüber politischen Eliten ausgestattet. Die Anhänger*innen eines ökologischen Liberalismus grenzen sich gerne vom Neoliberalismus ab und betonen neben den deliberativen Elementen, dass es Verbote auch in liberalen Systemen gab und gibt, weswegen ökologische Verbote und Beschränkungen und Liberalismus sich nicht ausschließen würden (vgl. Lepenies 2022). Die kapitalistische Wirtschaftsordnung, die die Klimakrise verursacht, wird dabei aber nicht hinterfragt. Die Output-Legitimation komme vom deliberativen Charakter begründet durch Jürgen Habermas‘ (1991: 123) Überzeugung des „zwanglosen Zwangs des besseren Arguments“ und der kooperativen Wahrheitssuche im Sinne einer kommunikativen Vernunft in einem rationalen Diskurs, womit dieser Demokratietheorie ein epistemischer Wert zugeschrieben wird. Deliberative Institutionen (wie Bürgerräte und Bürgerjurys) können in einem solchen Diskurs, so Michael Jacobs (1997: 219-227), eine Reflektion der ökologischen Normen ermöglichen. (Vgl. auch Fischer 2017: 92-117; Dobson 1996: 133-146) Dabei müsse ein Ausgleich zwischen Umweltschutz und sozialen Fragen ermittelt werden. Ingolfur Blühdorn (2013: 235-258; Blühdorn et al. 2020) sieht die Grenzen dieser Demokratietheorie darin, dass dominante Teile der Bevölkerung ihren Wohlstand, ihre Lebensstile und Selbstverwirklichungsformen beibehalten oder ausbauen wollen, anstatt eine demokratische Ökologie zu verfolgen. Emanzipatorisch-progressive Bestrebungen erzeugten eher ein Geflecht zwischen Staat, Markt und Zivilgesellschaft – mit hegemonialen Selbstimperativen, die schließlich zur postdemokratischen Nichtnachhaltigkeit führen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> Zudem bleibe die deliberative Demokratietheorie, die sich als rational und partizipatorisch darstelle, mit ihrem Verständnis einer Demokratie – als Rekrutierung der Elite durch das Wahlvolk – in der Eliteherrschaft verhaftet. Bei der Deliberation gehe es um die Rationalisierung von Meinungen und Positionen, weniger um den Eigenwert der gleichberechtigten politischen Partizipation. Deshalb gelte schon als demokratisch, was nur einen geringen Beteiligungsgrad der Bürgerschaft aufweist, wodurch, wie im herkömmlichen modernen Repräsentativsystem, die Output-Legitimation der rationalen Beschlussfassung die partizipatorische Komponente der Input-Legitimation verdränge (Jörke 2011: 15-17). Die ökologisch-liberale oder -deliberative Demokratie bleibt ein Lippenbekenntnis mit geringfügigen Anpassungen oder Simulationen von Partizipation einer klimafreundlichen Gesellschaft als Ganzes.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das vierte Modell, die <i>ökologisch-republikanischen Demokratietheorie,</i> unterscheidet sich vom Liberalismus. Für gewöhnlich zeichnet sich der Republikanismus dadurch aus, dass er von einer positiven Freiheit zur politischen Partizipation ausgeht. Er betont kollektive Autonomie, ein gemeinschaftlich gesetztes Gut und wird häufig als Mischverfassung zwischen dem Volk und den Wenigen (Reiche, ökonomische Eliten oder Adel) verstanden. Im primär angelsächsisch geprägten <i>grünen Republikanismus, ökologischen Republikanismus</i> oder <i>Nachhaltigkeitsrepublikanismus</i><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> gibt es aber eine Verengung und Reduktion traditioneller republikanischer Ansätze. Der neue ökologische (neorömische) Republikanismus betont weniger die politische Partizipation oder das gemeinsame politische Gut, wie den verantwortungsvollen Natur- und Ressourcenumgang, den Umweltschutz etc. und versteht Freiheit nicht positiv, sondern als Nichtbeherrschung (mehr dazu unten).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Unter den vier Modellen gibt es eine diskursive Hegemonie von deliberativ-demokratischen Ansätzen. Der im Folgendem behandelte grüne Republikanismus ist für die bürgerrechtliche Positionsbildungen vor allem deswegen bedeutsam, weil es das in der Bürgerrechtsbewegung vorherrschende Verständnis der Grundrechte als Freiheitsrechte des Individuums gegen den Staat um Rechte zur Bildung eines allgemeinverbindlichen Willens zur Durchsetzung der ökologischen Transformation erweitert.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Die Verengung der republi&shy;ka&shy;ni&shy;schen Tradition im gr&uuml;nen Republi&shy;ka&shy;nismus</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">In der langen ideengeschichtlichen Tradition des Republikanismus haben sich verschiedene Kernelemente des Republikanismus herausgebildet. Dazu gehören insbesondere: Kleinräumigkeit (politische Partizipation ist vor allem in kleinen politischen Gebilden möglich), soziale Homogenität (die Bürgerschaft oder das Volk hat ähnliche Interessen für die Gemeinschaft), Freihandelskritik, Frugalität, starke politische Partizipation, positive Freiheit/kollektive Autonomie, politische Gleichheit, eine Bürgertugend, das gemeinsame politische Gut und die Vulnerabilität politischer Systeme (jede Regierungsform verfällt irgendwann, wobei der Republikanismus eine relative Stabilität und politische Nachhaltigkeit verspricht). Während die Vulnerabilität sich im grünen Republikanismus sehr deutlich widerspiegelt – denn in Anbetracht der Klimakrise sind die Natur, die Menschheit und politische Ordnungsformen ausgesprochen vulnerabel –, spielen andere Kernelemente kaum noch eine Rolle oder werden abgeschwächt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Innerhalb der republikanischen Tradition gibt es konkurrierende Ansätze oder verschiedene Klassifizierungen: etwa neorömischer versus neoathenischer Republikanismus, italoamerikanischer versus französisch-deutscher Republikanismus, bürgerlicher versus demokratischer Republikanismus oder auch aristokratischer versus demokratischer Republikanismus (vgl. zu diesen Unterteilungen Dingeldey 2023). Diese Heterogenität des Republikanismus geht aber im gegenwärtigen grünen Republikanismus verloren, in dem – bis auf wenige Ausnahmen – ein neorömischer Republikanismus hegemonial ist. Als neorömisch wird ein Republikanismus bezeichnet, der sich historisch auf die antike römische Republik bezieht, aber eine Republik nach römischem Vorbild auf den Aspekt der Gesetzesherrschaft, die als Mittel gegen personalisierte Willkürherrschaft betrachtet wird und die der freiheitsverbürgenden Rolle politischer Institutionen einen zentralen Stellenwert zuweist, reduziert. Die politische Teilhabe tritt in dieser Variante hinter die Pflege der institutionellen Bestandsgarantie für die Republik zurück. Diesem Republikanismus können insbesondere Philip Pettit und Quentin Skinner zugerechnet werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese Hegemonie ist keine politiktheoretische Marginalie. Denn, so meine These, neorömische Ansätze im grünen Republikanismus reduzieren das republikanische Freiheits- und Demokratieverständnis und deklinieren stattdessen nur liberale oder deliberativ-demokratische Ansätze in einer (vermeintlich) republikanischen Version<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a>. Gerade ein republikanisches Freiheitsverständnis könnte aber in der Lage sein, starke politische Freiheiten und den Verzicht auf Wachstum, Maßlosigkeit und somit Umweltzerstörung effektiver als andere demokratische Ansätze zu vereinen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Daher sollen im Folgenden vier Dimensionen – das Freiheitsverständnis, die politische Partizipation, die Bürgertugend und das gemeinsame Gut – des gegenwärtigen Nachhaltigkeitsrepublikanismus betrachtet werden. Damit wird gezeigt, dass der grüne Republikanismus die notwendige demokratische Alternative zum Liberalismus in der Klimakrise leider nicht bietet.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Positive Freiheit versus Freiheit als Nicht&shy;be&shy;herr&shy;schung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Traditionell unterscheiden sich Liberalismus und Republikanismus durch ihr Freiheitsverständnis. Während der Liberalismus für eine negative Freiheit des Individuums (wie die Freiheit von staatlicher Repression und Willkür) steht, geht es dem Republikanismus mit einer positiven Freiheit (wie die Freiheit zur politischen Partizipation) eher um ein starkes Gemeinwesen (vgl. Berlin [1958] 2006). Der Republikanismus differenziert sich aber mit dem neorömischen Republikanismus aus, indem insbesondere Pettit (1997; 2012) für die Unterscheidung von <i>freedom as non-interference</i> und <i>freedom as non-domination</i> argumentiert. Bei Ersterer existiere zwar eine Herrschaft über das Individuum (oder auch Unterdrückung), aber die Nichtinterferenz tritt dort ein, wo die Herrschaft sich nicht in die Angelegenheiten oder die Tätigkeit des Subjekts einmischt. Ein übliches Beispiel neorömischer Republikaner*innen für die <i>freedom as non-interference</i> wären Sklav*innen, die beherrscht und geknechtet werden, aber im Falle einer Nichteinmischung des Herren in die alltägliche Arbeit sogar diese sehr reduzierte Freiheit besitzen würden. Diesem Freiheitsverständnis steht die Nichtbeherrschung gegenüber. Diese Freiheit bedeutet die Freiheit von Beherrschung und somit auch von Repressionen wie der Sklaverei, Imperialismus und Kolonialismus. (Lovett 2022) Die neorömische Freiheit als Nichtbeherrschung meint damit eine strukturelle Unabhängigkeit und nicht der Untertan von einer unkontrollierten Macht zu sein. Demnach besitzt eine Person oder Gruppe A die Freiheit als Nichtbeherrschung, wenn Person oder Gruppe B (etwa durch rechtsstaatliche Begrenzungen oder ein Machtgleichgewicht) nicht in der Lage ist, sich willkürlich in die Angelegenheiten von A einzumischen. <i>Domination</i> meint in diesem Kontext somit willkürliche und unkontrollierte Gewalt. Damit ist die <i>freedom as non-domination</i> – hergeleitet aus einer spezifischen Machiavelli-Interpretation – zwar mehr als die rein negative Freiheit, aber geht nicht so weit wie eine positive Freiheit, da es immer noch die Freiheit von Beherrschung, statt die gemeinsame Freiheit zur politischen Macht ist. Denn indem die <i>freedom as non-interference</i> eine extrem eingeschränkte Freiheitsform ist, die für ein rechtsstaatliches Verständnis schlicht nicht ausreicht und damit hinter der negativen Freiheit zurückbleibt, kann diese mit der <i>freedom as non-domination</i> kontrastiert werden, wobei die Nichtbeherrschung so auch hinter der positiven Freiheit zurückbleibt und eher die Unabhängigkeit von Individuen oder Kollektiven meint. Durch diese Kontrastierung der Freiheitsbilder der Nichteinmischung und Nichtbeherrschung kann sich der neorömische Republikanismus allgemein auch mit der <i>rule of law</i> zufriedengeben, ohne eine stärkere Partizipation betonen zu müssen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Eine dezidiert positive Freiheit als republikanische Freiheit findet sich im grünen neorömisch geprägten Republikanismus kaum. Stattdessen wird fast überall die liberale <i>freedom as non-interference</i> mit der vermeintlich republikanischen <i>freedom as non-domination</i> kontrastiert (so etwa bei Dodsworth 2023; Dodsworth 2021: 713f./718; Dodsworth/Honohan 2021: 670f.; Cannavò 2019: 72f.; Cannavò 2021: 704-706; Pellizoni 2021; Slaughter 2008: 25f.; Slaughter 2005: 211-218; Curry 2000: 1061). Genaue Argumente, warum sich die Autor*innen auf Pettits Klassifikation von Freiheiten beschränken und keine positivere Freiheit (inklusive politischer Partizipation und kollektiver Autonomie) betonen, finden sich nur selten: Jorge Pinto (2021) erklärt immerhin die positive Freiheit als politisch zu anspruchsvoll. Auch Richard Dagger (2006: 201-204) lehnt die Unterscheidung von positiver und negativer Freiheit ab, da eine Trennung in komplexen sozialen Situationen mit zahlreichen Interdependenzen nicht analytisch trennscharf durchführbar wäre und beide Freiheitsformen sich bedingen würden. Das mag zunächst plausibel wirken, da die Unterscheidung dieser Freiheitsformen natürlich vereinfacht ist. Im nächsten Schritt kommt auch er aber doch zur <i>freedom as non-domination</i>, die von der <i>freedom as non-interference</i> getrennt wird, indem er, statt negative und positive Freiheit, <i>option</i>&#8211; und <i>agency-freedom</i> unterscheidet. Eine Erklärung, warum nun diese Unterscheidungen adäquater und nicht zu vereinfacht sein sollten als die traditionelle positive und negative Freiheit, spart er aus. Ein Großteil der grün-republikanischen Literatur setzt jedoch einfach auf das neorömische Freiheitsverständnis, ohne eine Begründung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Trotz der diskursiven Hegemonie des neorömischen Denkens im grünen Republikanismus, gibt es einige Republikaner*innen, deren Freiheitsverständnis zwar nicht rein positiv ist, aber sich auch nicht ausschließlich der <i>freedom as non-domination</i> zuordnen lässt. Zu diesen Sonderfällen gehören John Barry (2012: 215-221) und Terence Ball (2006). Barry versteht eine Wirtschaftsdemokratie zumindest als kollektive positive Freiheit, obgleich er im Staatlichen die <i>freedom as non-domination</i> wiederum als ausreichend betrachtet, um ökonomische Sicherheit und wirtschaftliche Regulation durch den Staat zu ermöglichen. Ball will die menschliche Freiheit in eine Biokratie einordnen (zwischen den Interessen und Freiheiten der nichtmenschlichen Teile der Natur gegenüber denen von Menschen), will sich aber weder für die positive Freiheit noch die <i>freedom as non-domination</i> entscheiden. Eine weitere Ausnahme ist Barrys Schülerin Anne Fremaux (siehe unten). Zumindest Felix Heidenreich (2023) macht im politisch-ökologischen Diskurs einen republikanischen Punkt für die positive Freiheit, um dem Dilemma aus individueller Freiheit und ökologischer Notwendigkeit zu entgehen. Allein auf weiter Flur im grünen Republikanismus argumentiert er gegen die individuelle Ungebundenheit des Liberalismus mit einer Freiheit als kollektive Selbstbindung. Diese Freiheitsform sei selbst nachhaltig und erlaube eine ökologische Nachhaltigkeit.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dieses Freiheitsverständnis belegt die Hegemonie der neorömischen Version im ökologischen Republikanismus. Das geht einher mit weitgehender Schweigsamkeit gegenüber anderen Spielarten der republikanischen Tradition. Die Idee einer positiven Freiheit eines demokratischen Kollektivs, sich autonom Regeln der Selbstbeschränkung im Sinne des Naturschutzes zu geben, verstanden als eine sittliche Freiheit (fundiert durch eine Bürgertugend), die der negativen Freiheit à la „Freie Fahrt für freie Bürger“ entgegensteht, ist hier (wie im neorömischen Republikanismus generell) völlig marginal gegenüber der bloßen Nichtbeherrschung als Unabhängigkeit. Vereinzelte Elemente einer positiven Freiheit finden sich in nur seltenen Ausnahmefällen oder in unterschiedlichen Interpretationen der Freiheit als Nichtbeherrschung. Die Chance wird verpasst, aus der vereinfachten Dichotomie aus liberal-negativer Freiheit des Individuums versus staatlicher Repression auszubrechen und mit einer positiv-sittlichen Freiheit etwas in der Klimakrise dazwischenzusetzen, das sowohl Freiheit als auch Beschränkung egoistischer Motive für die Gemeinschaft und Natur kennt. Zwar kann man im Sinne der Nichtbeherrschung dafür argumentieren, dass unökologische Entscheidungen willkürliche Herrschaft über Menschen ausüben und die Betroffenen in ihrer Unabhängigkeit durch Vernichtung der Lebensgrundlagen verletzt werden. Aber dies sagt nichts darüber aus, wie Bürger*innen in einem ökologischen Staat partizipieren sollen. Inwiefern dies die Idee eines starken demokratischen und grünen Republikanismus unterminiert, zeigt sich beim Blick auf die demokratietheoretische Ausformulierung dieses Freiheitsverständnis: der politischen Partizipation.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Demokra&shy;ti&shy;sche Beteiligung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Wie der Freiheitsbegriff ist die politische Partizipation für den gegenwärtigen grünen Republikanismus ein zentrales Element der grünen Demokratietheorie. Selbst Autor*innen, die diese Dimensionen nicht zentral behandeln, kommen nicht umhin, irgendeine bürgerschaftliche Partizipation – im Sinne der Nichtbeherrschung – zumindest zu fordern (vgl. Dodsworth/Honohan 2021: 670; Cannavò 2019: 72-75; 2021: 702-704). Dagegen erscheint es für diese Denker*innen möglich, die räumliche Dimension von Demokratie oder die Frugalität zu verschweigen, was etwas über deren Priorisierungen aussagt. Denn gerade die Frage, auf welcher politischen Ebene in welchem Maße die Bürgerschaft welche Mitbestimmung hat und wie groß die partizipierende Bürgerschaft ist, ist ein zentrales Thema des Republikanismus und auch relevant für das ökologische politische Denken (globales Problem des Klimawandels versus besseres Verständnis der lokalen Bürgerschaft für lokale ökologische Probleme). Zudem lehnt kaum ein*e grüne*r Republikaner*in – abgesehen von Marcel Wissenburg (2021: 785f.) – eine starke politische Partizipation als republikanisches Element ab. Teilweise ergibt sich die Notwendigkeit der Partizipation hier auch aus der Kritik an internationalen Organisationen, die vielen Republikaner*innen zufolge von egoistischen Akteur*innen dominiert werden und undemokratisch sind. Hinzu kommt die Kritik grüner Republikaner*innen an technokratischen oder ökomodernistischen Lösungen. Denn generell kritisieren grüne Republikaner*innen den Kapitalismus, da er undemokratisch und inegalitär sei. (Hurell 2006: 175f.; Fremaux/Barry 2019: 13) Das republikanische Gegenmodell müsse folglich – zusammen mit der Kapitalismuskritik – die egalitäre Partizipation im politischen oder auch ökonomischen Kollektiv betonen (McIlroy/Brennan/Barry 2022: 421-423). Fraglich bleibt aber, wie sich die demokratische Mitbestimmung entfalten solle, und hier unterscheiden sich die Ansätze stärker voneinander. Ich unterscheide drei Stränge.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wird die Form der bürgerlichen Beteiligung ausformuliert, so nimmt diese im grünen Republikanismus häufig die Form einer Mischung aus Repräsentation und Deliberation in Bürgerforen an. Eine proportionale Repräsentation, die mit einer Deliberation angereichert wird, ist die Mehrheitsposition (Barry 2012). Explizit wird eine Verbindung aus deliberativer Demokratietheorie und grünem Republikanismus verdeutlicht (Bohn 2021: 761f.). So machen viele Republikaner*innen klar, dass die Mischung aus Repräsentantenwahl und öffentlichem Dialog oder Deliberation ausreichend für die <i>freedom as non-domination</i> sei. Doch auch Heidenreich (2023: insb. 144-165), der Verteidiger der positiven Freiheit im grünen Republikanismus, nennt vor allem Expertenbeiräte und Bürgerräte als mögliche Strategie der positiven Freiheit und politischen Partizipation für mehr Nachhaltigkeit und eine erhöhte Input-Legitimation durch Regelausweitungen. Somit bleibt auch diese Auslegung der positiven Freiheit, bei der Beiräte oder Bürgerräte beraten, aber deren Ergebnisse unverbindlich für politische Amtsträger*innen sind, im Ansatz der deliberativen Demokratie verhaftet und fällt hinter die demokratisch-republikanische Freiheitsvorstellung zurück.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Insbesondere bei Steven Slaughter (2005: 218-221; 2008: 27f.) schließt daran – insbesondere auf der internationalen Ebene – das <i>all-affected-principle</i> an. Diesem Prinzip zufolge sollen diejenigen, die vom Ergebnis betroffen sind, an einer politischen Entscheidung mitwirken. Dies mag eine gewisse Plausibilität haben, beinhaltet aber in der Praxis das Problem, dass sich im Einzelfall nur schwer beurteilen lässt, wer in welchem Grad betroffen sein wird und wer das verbindlich feststellt. Dies kann beim globalen Problem des Klimawandels zu einer globalen Demokratie gedacht werden – dies wäre aber mit einem Republikanismus, der die Kleinräumigkeit betont (so etwa Aristoteles, Charles de Montesquieu und Jean-Jacques Rousseau), kaum denkbar: Denn je größer die politische Entscheidungsebene wird, desto weniger wird eine bürgerschaftliche Partizipation, eine Interessensähnlichkeit der Abstimmungsberechtigten oder eine Kontrolle politischer Amtsinhaber*innen möglich (vgl. generell Jörke 2019; Dingeldey 2019; 2022: 37-61/135-142). Slaughter (2005: 207f.) zufolge hat zwar auch der neorömische Republikanismus seine Grenzen, was eine <i>global environmental governance</i> betreffe, aber in ihm liege zumindest die Möglichkeit dazu.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Eine weitere Gruppe verweilt in der politischen Repräsentation, aber ohne deliberative Elemente. Diese Autor*innen befassen sich eher mit der Frage, wie nichtmenschliche Wesen oder künftige Generationen repräsentiert werden können (Ball 2006: 141). Wie man sich bei der neorömischen Deliberation fragen kann, wo die politische Abgrenzung zur deliberativen Demokratietheorie vorliegt, so kann man sich hier fragen, wo die Abgrenzung zum Liberalismus liegt. Eher wird hier der Liberalismus erweitert. Diese Repräsentation der nichtmenschlichen Natur basiert auf einer multiplen Repräsentation mit einer neuen Interpretation der Natur, die etwas verstiegen neue Repräsentationsmodi freischalten soll. Diese neue Repräsentation, die nicht an einen Wahlakt der Repräsentierten gekoppelt sein könnte, könnte sich konkretisieren mit Bürgerjurys, lokalen Foren oder einer Parlamentskammer für künftige Generationen und die nichtmenschlichen Teile der Natur (Saward 2006: 191-197). Oder aber sie schreiben die Autonomie nur dem Menschen zu, verorten ihn aber in der Natur (Dagger 2006: 209-212)<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a>. Hier stellt sich die Frage, wie ein Naturparlament, in dem nur lebende Menschen als Ombudspersonen agieren können, rekrutiert wird und wem es rechenschaftspflichtig ist. Bei einer solchen Institution, an der die nichtmenschliche Natur weder selbst teilhaben könnte noch diese wählen könnte, würde es sich in keiner Demokratietheorie um eine demokratische Einrichtung handeln.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein letzter Strang betont die Mischung aus lokaler direkter Demokratie sowie konventioneller Repräsentation auf der Ebene des Nationalstaates. Dies erlaube dem Menschen nicht nur, politisch tätig zu sein und sich für die Natur zu engagieren, sondern ermögliche auch eine lokale grüne Kultur und Gemeinschaft (Eckersley 2006; Dobson 2006; vgl. auch Barak 2020).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">An diesen graduellen Unterschieden der drei Ansätze bezüglich der politischen Partizipation zeigt sich, dass der ökologische Republikanismus an Profil verliert, da er sich zum großen Teil an die deliberative Demokratietheorie oder den Liberalismus (trotz teils fundamentaler Kapitalismuskritik) annähert. Eine radikaldemokratische Variante des Republikanismus – ein Staat als starkes politisches Kollektiv, das sich autonom sozial-ökologische Werte, Gesetze und Verbote gibt – konzipieren die meisten grünen Republikaner*innen nicht, obwohl gerade dies ein eigenständiges politiktheoretisches und ideengeschichtlich fundiertes Profil bedeuten würde. Die demokratische Legitimation durch Beteiligung wäre hier außerordentlich hoch und erhöhte die Chancen, die sozial-ökologische Krise zu bewältigen. Der <i>demos</i> behielte seine Autonomie sowie positive Freiheit und könnte sich selbst per demokratischen Mehrheitsbeschluss beschränken und einen wachstumsbasierten Kapitalismus und dem naturausbeuterischen Egoismus deutlicher im Sinne sozial-ökologischen Nachhaltigkeit eine Absage erteilen. Momentan stärkt der grüne Republikanismus hingegen die Hegemonie von Liberalismus und Deliberationstheorie.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">B&uuml;rgertugend</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Erstaunlicherweise widmet sich die Mehrheit der grünen Republikaner*innen der Bürgertugend nicht, obwohl diese im <i>civic republicanism</i> ein essenzielles Element ist. Anders als eine private Tugend ist die Bürgertugend eine dezidiert politische Tugend, die „gute Bürger*innen“ ausmache. Die Bürgertugend soll als Verhaltensregulation wirken. Sie nimmt im grünen Republikanismus verschiedene Formen an. Als sozial-ökologische Bürgertugend soll die Natur als öffentliches Gut gelten, welches durch Habitus und Erziehung geschützt wird (Dobson 2006: 222-224; Biro 2015). Bürgertugenden sind meist relationale Werte, die sich eine Gemeinschaft gibt – im Sinne eines gemeinsam konstruierten Gemeinwohls statt des reinen Eigeninteresses. Diese Werte leben die Bürger*innen dann habituell, zum Beispiel, indem sie sich freiwillig selbst beschränken, auf Luxus verzichten, einander respektvoll begegnen, Formen der Solidarität praktizieren etc. Allgemein fungieren solche grün-republikanischen Bürgertugenden als Gegenpol zum wirtschaftlichen Egoismus und der Korrumption der Gesellschaft (Cannavò 2019: 77f.). Als politisches Ethos sind sie auch Bedingungen für diskursive Positionen, die den Klimawandel bekämpfen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bei Barry (2012: 208/225-228) etwa nimmt die Bürgertugend verschiedene Formen an: Einerseits ist sie eher auf den Menschen – statt den*die Bürger*in – gerichtet und soll einen Zustand zwischen Konsumexzess und totalem Verzicht bedeuten, und sie soll vor allem sozial-ökologisch nachhaltig sein. Im Politischen wird sie dann zur kreativen, kollektiven Leistungsfähigkeit, die zur politischen Partizipation im Umgang mit der Umwelt befähigen soll (Barry 2021: 728-732). Insgesamt steht diese Tugend gegen ein technisch-instrumentelles Naturbild. Stattdessen soll die Natur als Selbstzweck betrachtet und der menschliche Chauvinismus negiert werden (Barry 2001: 388f.).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dieser Gesamtentwurf verschiedener Tugendethiken wird von anderen Republikaner*innen nur vereinzelt übernommen. Patrick Curry (2000: 1062-1069) sieht zum Beispiel eine Tugend in der Nichtausbeutung der Natur und im Drang, die Natur durch politische Deliberation zu erhalten. Slaughter (2008: 26f.) ist damit d’accord: Die Bürgertugend sei ein öffentliches Verantwortungsgefühl für die Natur und die Gemeinschaft und könne über öffentliche Deliberation erzieherisch geformt werden. Insbesondere den Mittelweg zwischen Konsumismus und totalem Verzicht als Tugend forciert auch Fremaux (2019: 191-198/241): Diese eher private Einstellung sei keine Verhaltensregulation von außen, sondern komme vom Individuum selbst. Wesentlich weiter im tugendhaften Umgang mit der Natur geht Ball (2006: 142-144): Für ihn bestehe die Tugend in der Fähigkeit, der Natur zuzuhören und ihre Interessen durch biotische Inklusion und biophile Naturerziehung wahrzunehmen. Dabei bleibt unklar, wie dieses Zuhören bewerkstelligt und die Kommunikationshürde zwischen Mensch und Nichtmensch überbrückt werden soll. Es bleibt bei einigen Ansätzen fraglich, was ökologische Tugend als Bürgertugend konkret bedeutet. Geht es um gute Bürger*innen oder gute Menschen, geht es um eine private oder eine politische Ethik? Damit verpasst es der grüne Republikanismus, der vagen Privattugendvorstellung des Konvivialismus eine überzeugendere republikanische Bürgertugend entgegenzusetzen oder den Konvivialismus dadurch zu bereichern.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Insgesamt gilt die Bürgertugend als Befähigung zur Autonomie und zur Naturverbundenheit durch eine sozial-ökologische Erziehung zu einem öffentlichen Verantwortungsgefühl. Abgesehen von der Unklarheit der genauen Verortung der bürgerlichen Tugend, ist es erstaunlich, dass – verglichen mit den republikanischen Dimensionen der politischen Freiheit und Partizipation – die Tugend nur wenig im ökologischen Republikanismus behandelt wird. Denn dadurch zeigen die politisch partizipierenden Bürger*innen ihren (bestenfalls konsensualen) Sinn für die politische und ökologische Gemeinschaft. Gerade die Bürgertugend bietet sich also für einen grünen Republikanismus geradezu an. Denn eben eine solche Tugend kann ein sittliches Freiheitsverständnis fundieren, das dann der Freiheit zum Egoismus (verstanden als nichtaufgeklärtes Eigeninteresse) entgegenliefe. Andererseits ist die Nichtbeachtung der politischen Tugend durch viele Nachhaltigkeitsrepublikaner*innen plausibel, da wir davon sprechen, dass eine gemeinschaftlich geprägte Tugendvorstellung der Selbstbeschränkung die Solidarität für Mitmenschen und Umwelt (wie auch die positive Freiheit) bewirken soll, was von Vulgoliberalen als Paternalismus ausgelegt wird, da sie nur den Gegensatz von negativer Freiheit und staatlicher Repression kennen – und nichts dazwischen, wodurch auch jede Form von Kollektivismus, Kollektivierung oder Gemeinschaftlichkeit unter Generalverdacht steht. So jedenfalls wird das Spannungsverhältnis von positiver, sittlicher und negativer Freiheit, dass es politiktheoretisch und bürgerrechtlich im Republikanismus zu diskutieren gelte, von vielen ökologischen Republikaner*innen schlicht ignoriert.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Ein gemeinsames &ouml;ffent&shy;li&shy;ches Gut</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die gemeinsame Vorstellung vom Guten wird dagegen von vielen grünen Republikaner*innen betont. Denn gerade darin liegt die gängige republikanische Kritik am Liberalismus als wertneutral und auf das Individuum fokussiert. Insbesondere auf der lokalen Ebene in einer kleinen Gemeinschaft wird das gemeinsame Gut als möglich betrachtet (Eckersley 2006).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Jedoch besteht hier, wie Peter Cannavò (2019: 72-76) herausgearbeitet hat, eine Spannung zwischen Kommunitarismus und kontestatorischer demokratischer Politik, das heißt, ob ein gemeinsames Gut autoritär vorgegeben oder demokratisch gebildet wird oder ob das politische Gut in der Nichtbeherrschung selbst liegt. Gerade die größten Pettit-Fans erheben die <i>freedom as non-domination</i> quasireligiös zum gemeinsamen Gut. In Bezug auf den grünen Republikanismus wird die Nichtbeherrschung aber immerhin um vage Werte angereichert: ob es sich um Nichtbeherrschung und Inklusion des Nichtmenschlichen (Curry 2000: 1064-1066) oder Nichtbeherrschung und Verfassungspatriotismus (Slaughter 2005: 214) oder um Nichtbeherrschung, die auf der internationalen Ebene durchgesetzt werden muss, handelt (Hurell 2006: 170f.). Diese Freiheitsform selbst zum alleinigen gemeinsamen Gut zu machen, ist aber weder dezidiert ökologisch noch republikanisch. So würden Liberale auch ihre Freiheitsvorstellung zum gemeinsamen Gut erklären, da die Grundrechtsordnung eine gemeinsame Werteordnung ist. Damit widersprechen Liberale nicht einmal der allgemeinen Wertneutralität des liberalen Staates gegenüber den Grundrechtsträger*innen. Wenn die Freiheit als Nichtbeherrschung also das einzige gemeinsame Gut ist und darauf keine inhaltliche Bestimmung folgt, wie dies dem Gemeinwohl oder der Natur dienen soll, dann geht dieses Verständnis von Freiheit und gemeinsam gesetzten Gut so gut wie gar nicht über die liberale Demokratietheorie hinaus. Denn gerade der Liberalismus fordert als Werte eine individuelle Unabhängigkeit und Freiheit von Willkürherrschaft. Ein grüner Republikanismus, der kein ökologisch-politisches Gut setzt, ist weder sonderlich ökologisch noch republikanisch.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Für einige andere grüne Republikaner*innen ist die Nichtbeherrschung zwar die Basis, aber nicht selbst das gemeinsame Gut. Die deliberationstheoretischen Republikaner*innen sehen dabei das Gut aber nicht als vorbestimmt. Dieses müsse sich im Deliberationsprozess erst herausbilden (Cannavò 2021: 695-697). Dies sei ein gemeinsames sozial-ökologisches Weltgenerieren. (Barry 2021) Diese Verbindung aus Deliberation und republikanischen Gut ist auch ein Grund, warum die deliberative Demokratietheorie im ökologischen politischen Denken von der republikanischen Demokratietheorie rezipiert wird. Gleichwohl handelt es sich um eine Verwischung konzeptueller Unterschiede. Zudem bleibt dieses öffentliche Gut unbestimmt und könnte hypothetisch – falls das Ideal, dass sich das vernünftigste (oder moralischste) Argument in der Deliberation diskursiv durchsetzt, nicht erfüllt wird – auch unökologisch definiert werden und somit dem Sinn des gemeinsamen Guts, dem Wert für ein Gemeininteresse, verfehlen, indem es demselben und der Umwelt schadet.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Insbesondere im grünen Republikanismus wird häufig kein substanzielleres Konzept des gemeinsamen Guts vordefiniert. Dies muss aber erfüllt sein, um im politisch-ökologischen Sinne von einem gemeinsamen Gut reden zu können. Diese kommunitaristische Definitionen bleiben auch zuweilen vage. So ist das gemeinsame Gut bei Andrew Biro (2015: 20-26) lediglich das richtige Zusammenleben von Mensch und Natur im Anthropozän, und bei Andrew Dobson (2006: 222) und Cannavò (2010: 369) werden Nachhaltigkeit und Umweltschutz zum Gut. Ein wenig konkreter wird es bei Barry (2021: 730f.; 2012: 163f./258f.): Ihm geht es um Glück und Wohlbefinden des Menschen in Gemeinschaft und in der Natur, indem die Natur nicht nur zur Ressource reduziert wird, sondern auch für das Wohlbefinden durch einen ästhetischen und intrinsischen Wert bedeutsam wird (vgl. auch Gray/Curry 2020). Daraus ergibt sich eine Abkehr vom wirtschaftlichen Wachstum. In dieser Postwachstumstheorie denkt auch Fremaux (2019: 16-22). In ihrer Theorie des Postanthropozäns sind Mensch, Wirtschaft und Gesellschaft in die Natur eingebettet, weshalb letztere einen Eigenwert und einen Wert für die Menschheit – über das Ökonomische hinaus – hat. Dieser Wert wird zum gemeinsamen ökologischen (nichtkapitalistischen) Gut.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Während also die Bürgertugend im grünen Republikanismus eher marginalisiert wird, wird das gemeinsame öffentliche Gut zwar betont, aber nur wenige konkretisieren, wie dies sozial-ökologisch zu deklinieren ist, dies müsse sich erst in einem Aushandlungsprozess ergeben. Seltsam ist, dass aus einem solchen gemeinsamen Gut, das die politische Gemeinschaft sich setzen würde, nicht für alle grüne Republikaner*innen die dazugehörige Bürgertugend, die diesen Wert leben sollte, folgt. Diese wäre der Ausgangspunkt für die Verfolgung gemeinsamer Interessen, mit umfänglichen politischen Partizipationsmöglichkeiten. Dies erklärt sich aus dem widersprüchlichen Verhältnis des Republikanismus zum Liberalismus.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Ein Sonderfall: Anne Fremaux</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Wesentlich weiter in ihrer Argumentation als andere ökologische Republikaner*innen geht Anne Fremaux in ihrer Dissertation <i>After the Anthropocene</i>. Sie legt einen radikaldemokratischen Entwurf vor, der gesonderte Aufmerksamkeit verdient. Sie versucht Theoriestränge – wie die kritische Theorie, den Poststrukturalismus und den Republikanismus – zu vereinen. Die Kontroversen um den Anthropozän versus Kapitolozän, projiziert sie auf die wachsende soziale Ungleichheit und Demokratiedefizite in der Postdemokratie. Ihr Befund der Mehrfachkrise in der ökologischen Krise ist platt, aber richtig. Jedoch ist ihr theoretisches Konzept widersprüchlich. Diese Widersprüchlichkeit durchzieht das Werk insgesamt, besonders, wenn wir den Blick auf die politische Partizipation und die republikanische Freiheit richten. An dieser inneren Widersprüchlichkeit scheitert ihre radikaldemokratische Argumentation.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Trotz ihrer Kapitalismuskritik als Ausbeutung von Mensch und Natur und der Ablehnung des Menschenbilds eines <i>homo oeconomicus</i> als egoistisch, atomistisch und unökologisch, erkennt sie den politischen Liberalismus, da ihr Republikanismus postliberal, nicht antiliberal sei, zunächst als wertvoll für den grünen Republikanismus an. Gleichwohl kritisiert sie den ökonomischen Liberalismus als umweltzerstörerisch und ausbeuterisch. (Fremaux 2019: 6-10)<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a> Trotzdem trennt Fremaux das liberale vom republikanischen Freiheitsverständnis (Fremaux 2019: 10-12). Zudem kritisiert sie den ökonomischen Liberalismus als repressiven Konsumismus, der undemokratisch auch ein gemeinsames Gut diktiere (den Konsum oder das Wirtschaftswachstum). Das Gegenteil davon sei die <i>freedom as non-domination</i>, die sie mit der Gewährleistung von Autonomie und der Möglichkeit, ein gemeinsames Gut, das nicht der Freiheit widerspreche, demokratisch zu entwickeln, identifiziert (Fremaux 2019: 212-215). Diese Freiheit müsse auch die Freiheit der Natur umfassen. Dieses neorömische Verständnis konkretisiert sich in der politischen Partizipation. Die relationale <i>freedom as non-domination</i> bedeute Autonomie, in dem Sinne, dass es Selbstregierung und Selbstbeschränkung ermögliche. Diese Autonomie/Freiheit gehe vom Individuum aus. Darüber hinaus bezieht sich dies auch auf politische Systeme, die die Macht zur Regulation und zum Umweltschutz benötigen. Dadurch wird die inhaltliche Selbstbeschränkung der Individuen (per demokratischen Beschluss) im Sinne der relationalen Freiheit und dem Naturschutz zum gemeinsamen Gut. (Fremaux 2019: 223f.) Das politische System solle dazu eine <i>mixed constitution</i> werden. Das bedeutet eine lokale demokratische Partizipation mit einem republikanischen <i>constitutional framework</i> als Begrenzung des demokratisch Beschließbaren. Gleichzeitig solle es immer noch eine freie Repräsentation auf nationaler Ebene geben. Zwar sei dies die Nichtbeherrschung, aber in Fremaux‘ Theorie ist diese Freiheitsform ein Mittelweg zwischen neorömischer und neoathenischer Freiheit, die sich in der <i>mixed constitution</i> realisiere. (Fremaux 2019: 224-231) Die <i>mixed constitution</i> ist somit eine Mischung aus lokaldemokratischer Ermächtigung, aber auch motiviert von der Angst davor, dass eine reine Mehrheitsherrschaft zur Pöbelherrschaft werde. Letzteres zeigt sich insbesondere in Fremaux‘ Rezeption der <i>Federalist Papers</i>, die in der Ratifikationsdebatte der USA Ende des 18. Jahrhunderts für die Verfassung argumentierten und die die Repräsentation aus elitetheoretischen Motiven der direkten Partizipation vorzogen. (Fremaux 2019: 245)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Aus dieser Konzeption ergeben sich mehrere Probleme, die für den <i>Sonderfall Fremaux</i> stehen: Erstens ist nicht klar, wo in ihrer Staatstheorie die Machtaufteilung liegt. Welche Kompetenzen hätten lokale (direktdemokratische) Institutionen innerhalb des konstitutionellen Rahmens? Und welche Themen, vom Umweltschutz abgesehen, seien dem demokratischen Mehrheitsentscheid entzogen? Wie weit dürfe die Einschränkung der politischen Autonomie lokaler <i>demoi</i> gehen? Dies sind Fragen, die in jeder Verfassungsordnung im staatsorganisatorischen Teil minutiös geregelt sind. Wie die Staatsorganisation in einer von Fremaux gedachten idealen ökologischen Republik genau aussehe, erfahren wir aber nicht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zweitens, welche Rolle nähmen die nationalstaatlichen Repräsentant*innen ein? Wozu brauche es diese im Mehrebenensystem, wenn die Entscheidungsbefugnis bei den lokaldemokratichen Einrichtungen und der konstitutionellen Beschränkung derselben liegen solle? Kurz gesagt: Wie und wo genau läge die Kompetenzunterteilung zwischen direkter Demokratie und freier, distinktiver Repräsentation? Diese Fragen beantwortet Fremaux nicht, doch genau daran würde sich ablesen lassen, welche Macht die Bürger*innen tatsächlich in ihrer Theorie haben sollten und wieweit die politische Gleichheit und Freiheit tatsächlich ginge, wie weit ihre Lesart der Nichtbeherrschung zur positiven Freiheit führen kann. So bleibt der demokratische Gehalt aber unklar.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Daran schließt drittens das Problem an, dass eine Mischung aus verschiedenen republikanischen Traditionen vorliegt, die sich konzeptuell nicht ohne Weiteres kombinieren lassen, was zu Widersprüchlichkeit führt. Einerseits lobt sie den Federalist James Madison für seine Ablehnung des <i>demos</i>, den er als faktiös und repressiv sieht, Madison lehnt dementsprechend die Demokratie ab, etwa um Umverteilung durch das Volk zu vermeiden (was im Grunde Fremaux widerspricht) und um das Volk von inhaltlichen Entscheidungen fernzuhalten (vgl. zu dieser Madison-Interpretation beispielsweise Dingeldey 2022: 116-135). Andererseits bezieht sie sich auf einen radikalen lokaldemokratischen Republikanismus nach Rousseau, nämlich eine lokale Volksversammlung, die mit einer positiven starken politischen Freiheit des Kollektivs im Sinne des Gemeinwillens arbeitet. Diese beiden republikanischen Theorien sind schwer kombinierbar, da sie die Rolle und Fähigkeit des Volkes (und die Legitimität von Volksabstimmungen) komplett unterschiedlich interpretieren. Eine kann dem demokratischen Republikanismus zugeordnet werden (Rousseau), eine kann dem aristokratischen Republikanismus zugeordnet werden (die Federalists, welche sich auch selbst als aristokratische Republikaner klassifizierten). Diese konzeptuelle Spannung steht für die Vagheit und Unentschlossenheit von Fremaux‘ republikanischen Staatsverständnis. Traut sie dem Volk nun zu, ökologisch und gemeinwohlorientiert zu beraten und abzustimmen oder nicht?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Viertens besteht bei der Stärkung einer elitetheoretisch fundierten Repräsentation das Problem, dass sich eine Aristokratie, Expertokratie oder gar Technokratie auf nationaler Ebene bilden könne. Dieser Republikanismus könnte dorthin führen, wovon Fremaux eigentlich weg möchte: vermeintlichen technischen Lösungen für ökologische Probleme und einem Primat des Kapitals ohne demokratische Fundierung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Fremaux‘ grüner Republikanismus ist so in vielerlei Hinsicht ein Sonderfall: Erstens geht ihre Kritik am Kapitalismus und Neoliberalismus weiter als jene anderer grüner Republikaner*innen<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote7sym" name="sdendnote7anc"><sup>vii</sup></a>. Zweitens ist ihr Freiheitsverständnis zwar dem Namen nach an Pettits Konzept orientiert, stellt aber tatsächlich eine Mischung aus positiver Freiheit und <i>freedom as non-domination</i> dar und auch aus elitetheoretischen und partizipatorischen Elementen. Gerade in dieser Konzeption ergibt sich die Besonderheit, die anderen neorömischen Republikaner*innen widerspricht: Denn während andere grüne Republikaner*innen es entweder bei der Repräsentation mit freiem Mandat belassen wollen oder diese um deliberativ-demokratische Elemente anreichern wollen, sieht Fremaux tendenziell partizipatorischer eine Mischung aus Repräsentation und direkter Demokratie vor, da sich die herrschende Klasse nicht wegdeliberieren ließe. Drittens ergeben sich daraus aber weitere konzeptuelle Widersprüche.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Sicherlich ist eine Kombination aus Repräsentation mit freiem Mandat und direkter Demokratie solider als die Repräsentation alleine – wahlweise angereichert um das Feigenblatt der Deliberation – und könnte auch als Mischverfassung aus demokratischen und aristokratischen Elementen (sprich als Republik) gelesen werden. Durch die inneren Widersprüche und Ungenauigkeiten des staatstheoretischen Teils von Fremaux‘ Buch bleibt dieser Sonderfall aber an vielen Stellen vage, unklar und oberflächlich.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Fazit</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Trotz einer beschränkten Diversität der Ideen zur demokratischen Partizipation ist der grüne Republikanismus der vergangenen zwei Jahrzehnte eine neorömische Verengung der republikanischen Tradition hin zu einer Freiheit als Nichtbeherrschung im Sinne der Unabhängigkeit. Ihre Demokratietheorie ist weitgehend deliberativ oder liberal. Damit verlieren sie innerhalb der ökologischen Demokratietheorien an Profil. Sie wirken eher wie eine graue Kopie, garniert mit einigen Brisen Kapitalismuskritik und zuweilen eines Appells, ein gemeinsames Gut zu definieren, was aber nicht zum vorherrschenden politischen Liberalismus innerhalb des Republikanismus passt. Diese neorömische Betrachtung des Republikanismus als Herrschaft der Gesetze (so als ob Gesetze nicht von Menschen gemacht würden) und der Nichtbeherrschung als Unabhängigkeit von Willkürherrschaft ist bequem und symptomatisch, insofern dadurch viele grüne Republikaner*innen (etwa abgesehen von Barry oder Fremaux) keine allzu starken tugendbasierten Selbstbeschränkungen, einen Rückgang des ökonomischen Standards fordern oder illiberale Demokratieansprüche erheben müssen. Nur wird damit eine (sicherlich unbequeme) Chance verpasst, eine Theorie zu liefern, um demokratisch eine sozial-ökologische Transformation gesamtgesellschaftlich angehen zu können.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Was das ökologische Demokratieverständnis betrifft, kann man also drei Demokratieformen unterscheiden: eine <i>partizipatorische Umweltgovernance</i>, die bestehende Repräsentativsysteme um deliberative Elemente für Umweltfragen erweitert, eine <i>ökologische Demokratie</i>, in der die Repräsentation und Deliberation auf auf Nichtmenschen und künftige Generationen erweitert wird, und eine <i>direkte Umweltdemokratie,</i> in der Bürger*innen dezentral ihre eigenen ökologischen Angelegenheiten bestimmen (Gottschlich/Pichler 2022: 342f.). Der gegenwärtige Republikanismus beschränkt sich weitgehend auf die ersten beiden Varianten und beschränkt so das eigene demokratische Freiheitsverständnis.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Andrew Scerri (2023) zufolge sollen stattdessen demokratisch-republikanische Aktionen widerständige Mehrheiten mobilisieren, um unökologische Regierungsentscheidungen (republikanisch die Wenigen gegen die Vielen) anzugreifen, und dies solle einer Kritik an privatwirtschaftlichen klima- und umweltschadenden Eliten nutzen. Dies würde es einer ökologisch-republikanischen Demokratiebewegung ermöglichen, auf die oft konstatierte Krise der Demokratie und der Nichtnachhaltigkeit zu reagieren. Eine solche Spielart eines demokratischen (klassenkämpferischen) Republikanismus finden wir kaum im aktuellen grünen Republikanismus, obwohl dies eine Alternative zu liberaler oder deliberativer Demokratietheorie sein könnte, die Freiheit der Vielen, Vulnerabilität und Ökologie zusammendenkt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein weiterer denkbarer ökologisch-republikanischer Ansatz, der im neorömischen Denken nicht vorkommt, könnte eine Gesellschaft mit Interessensähnlichkeit, Gemeinwohlorientierung, bürgerlicher Tugend, eine sittlich-positiver Freiheit und eine direktere Demokratie fordern, wobei das Volk sich selbst verbindliche Werte und Gesetze gibt und dabei auf Luxus verzichtet und Ungleichheit sowie Wirtschaftswachstum kritisiert. Ein solcher demokratischer Republikanismus würde die vereinfachte Kontrastierung von individueller Freiheit versus Klimaschutz mit den Werten der positiven Freiheit und freiwilligen Selbstbeschränkung durch die kollektive Autonomie kritisieren und so versuchen, sozial-ökologische Nachhaltigkeit und demokratische Freiheit zu kombinieren, statt nur beide Werte gegeneinander abzuwägen. Das Fundament wäre hier das gemeinsame Gut des Lebens mit und in der Natur und eine entsprechende umfangreichere Solidarität, die zu einer Ordnung der Gleichheit führen würde, statt zu einer Ordnung des umweltzerstörerischen Egoismus.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dass die beiden grob skizzieren und ähnliche politische Ansätze (wie die direkte Umweltdemokratie) selten vorkommen – oder sich dabei in einem wilden Eklektizismus in Widersprüche verstrickt wird, wie bei Fremaux –, ist ein strukturelles Problem der gegenwärtigen ökologischen Demokratietheorie. Dabei ist es auch eine Aufgabe des normativen politischen Denkens, Alternativen zum Bestehenden (hier: der postdemokratischen Nichtnachhaltigkeit) zu entwickeln, was der grüne Republikanismus – auf Kosten seines eigenen Profils und einer fundamentalen Kritik einer nichtnachhaltigen Klima- und Umweltpolitik – unterlässt.</p>
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<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr. Philip Dingeldey</strong> ist seit April 2023 einer von zwei Bundesgeschäftsführer*innen der Humanistischen Union und hauptamtlicher Redakteur der <b>vor</b>gänge. Dingeldey hat in Politikwissenschaft an der Technischen Universität Darmstadt promoviert. Seine Forschungsinteressen sind Demokratietheorie, Rechtstheorie und -philosophie, kritische Theorie, Republikanismus, Liberalismus, ökologisches politisches Denken und politische Ideengeschichte. Zuletzt von ihm erschienen: Von unmittelbarer Demokratie zur Repräsentation. Eine Ideengeschichte der großen bürgerlichen Revolutionen (Transcript: Bielefeld 2022).</em></p>
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<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Acksel, Britta et al. </em>2015: Commoning. Zur Konstruktion einer konvivialen Gesellschaft, in: Adloff, Frank/Hein, Volker (Hrsg.): <em>Konvivialismus. Eine Debatte</em>, Bielefeld, S. 133-145.</p>
<p align="justify"><em>Adloff, Frank/Caillé, Alain</em> (Hrsg.) 2022: Convivial Futures. Views from a Post-Growth Tomorrow, Bielefeld.</p>
<p align="justify"><em>Ball, Terence</em> 2006: Democracy, in: Eckersley, Robyn/Dobson, Andrew (Hrsg.): P<em>olitical Theory and the Ecological Challenge</em>, Cambridge, S. 131-147.</p>
<p align="justify"><em>Barak, Nir </em>2020: Ecological city-zenship, in: <em>Environmental Politics</em>, Jg. 29, H. 3, S. 479-499</p>
<p align="justify"><em>Barry, John </em>2001: Justice, nature, and political economy, in: <em>Economy and Society</em>, Jg. 30, H. 3, S. 381-394.</p>
<p align="justify"><em>Barry, John</em> 2012: The Politics of Actually Existing Unsustainability, Human Flourishing in a Climate Changed, Carbon Constrained World, Oxford.</p>
<p align="justify"><em>Barry, John</em> 2021: Green Republicanism and a ‘Just Transition’ from the tyranny of economic growth, in: <em>Critical Review of International Social and Political Thought</em>, Jg. 24, H. 5, S. 725-742.</p>
<p align="justify"><em>Berlin, Isaiah</em> [1958] 2006: Freiheit. Vier Versuche, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Blühdorn, Ingolfur </em>2013: Simulative Demokratie. Neue Politik nach der postdemokratischen Wende, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Blühdorn, Ingolfur et al. </em>2020: Nachhaltige Nicht-Nachhaltigkeit. Warum die ökologische Transformation der Gesellschaft nicht stattfindet, Bielefeld.</p>
<p align="justify"><em>Bohn, Carolin</em> 2021: Preference transformation through ‘green political judgement formation’? Rethinking informal deliberative citizen participation processes, in: <em>Critical Review of International Social and Political Philosophy</em>, Jg. 24, H. 5, S. 761-778.</p>
<p align="justify"><em>Cannavò, Peter F.</em> 2010: To the thousandth generation: timelessness, Jeffersonian republicanism and environmentalism, in: <em>Environmental Politics</em>, Jg. 19, H. 3, S. 356-373.</p>
<p align="justify"><em>Cannavò, Peter F. </em>2019: Environmental Political Theory and Republicanism, in: Gabrielson, Teena et al. (Hrsg.): <em>The Oxford Handbook of Environmental Political Theory</em>, Oxford, S. 72-88.</p>
<p align="justify"><em>Cannavò, Peter F.</em> 2021: Vulnerability and non-domination: a republican perspective on natural limits, in: <em>Critical Review of International Social and Political Philosophy</em>, Jg. 24, H. 5, S. 693-709.</p>
<p align="justify"><em>Curry, Patrick</em> 2000: Redefining community: towards an ecological republicanism, in: <em>Biodiversity and Conversation</em>, Jg. 9, S. 1059-1071.</p>
<p align="justify"><em>Dagger, Richard</em> 2006: Freedom and rights, in: Eckersley, Robyn/Dobson, Andrew (Hrsg.): <em>Political Theory and the Ecological Challenge</em>, Cambridge, S. 200-215.</p>
<p align="justify"><em>Dingeldey, Philip </em>2019: A fourth transformation of democracy? Liquid democracy, supra-national democracy, and the fate of participation, in: <em>Law, Democracy &amp; Development</em>, Jg. 28, H. 4, S 181-201.</p>
<p align="justify"><em>Dingeldey, Philip</em> 2022: Von unmittelbarer Demokratie zur Repräsentation. Eine Ideengeschichte der großen bürgerlichen Revolutionen, Bielefeld.</p>
<p align="justify"><em>Dingeldey, Philip</em> 2023: Machiavellis populistischer Republikanismus, in: <em>vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em>, Nr. 241 = Jg. 62, H. 1, S. 151-155.</p>
<p align="justify"><em>Dobson, Andrew</em> 1996: Democratising Green Theory: Preconditions and Principles, in: Doherty, Brian/Geus, Marius de (Hrsg.): <em>Democracy and Green Political Thought. Sustainability, rights, and citizenship</em>, London/New York, S. 132-150.</p>
<p align="justify"><em>Dobson, Andrew</em> 2006: Citizenship, in: Dobson, Andrew/Eckersley, Robyn (Hrsg.): <em>Political Theory and the Ecological Challenge</em>, Cambridge 2006, S. 216-231.</p>
<p align="justify"><em>Dodsworth, Ashley/Honohan, Iseult</em> 2021: Introduction, in: <em>Critical Review of International Social and Political Philosophy</em>, Jg. 24, H. 5, S. 667-675.</p>
<p align="justify"><em>Dodsworth, Ashley</em> 2021: Republican Environmental Rights, in: <em>Critical Review of International Social and Political Philosoph</em>y, Jg. 24, H. 5, S. 710-724.</p>
<p align="justify"><em>Dodsworth, Ashley</em> 2023: Climate Change and Republicanism, in: Pellegrino, Gianfranco/Paola, Marcello Di (Hrsg.): <em>Handbook of the Philosophy of Climate Change</em>, Cham, S. 1193-1211.</p>
<p align="justify"><em>Eckersley, Robyn</em> 2006: Communitarianism, in: Eckersley, Robyn/Dobson, Andrew (Hrsg.): <em>Political Theory and the Ecological Challenge</em>, Cambridge, S. 91-108.</p>
<p align="justify"><em>Fischer, Frank</em> 2017: Climate Crisis and the Democratic Prospect. Participatory Governance in Sustainable Communities, Oxford et al.</p>
<p align="justify"><em>Fremaux, Anne/Barry, John</em> 2019: The “Good Anthropocene” and Green Political Theory: Rethinking Environmentalism, Resisting Ecomodernism, in: Biermann, Frank/Lövbrand, Eva (Hrsg.): <em>Anthropocene Encounters: New Directions in Green Political Thinking</em>, Cambridge, S. 171-190.</p>
<p align="justify"><em>Fremaux, Anne</em> 2019: After the Anthropocene. Green Republicanism in a Post-Capitalist World, London.</p>
<p align="justify"><em>Gray, Joe/Curry, Patrick</em> 2020: Ecodemocracy and Political Representation for Non-human Nature, in: Kopnina, Helen/Washington, Haydn (Hrsg.): <em>Conservation. Integrating Social and Ecological Justice</em>, Cham, S. 155-166.</p>
<p align="justify"><em>Gottschlich, Daniela/Pichler, Melanie</em> 2022: Demokratie, in: Gottschlich, Daniela et al. (Hrsg.): <em>Handbuch politische Ökologie. Theorien, Konflikte, Begriffe, Methoden</em>, Bielefeld, S. 341-350.</p>
<p align="justify"><em>Habermas, Jürgen</em> 1991: Erläuterungen zur Diskursethik, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Heidenreich, Felix</em> 2023: Nachhaltigkeit und Demokratie. Eine politische Theorie, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Heilbroner, Robert</em> 1974: An Inquiry into the Human Prospect, New York.</p>
<p align="justify"><em>Hurell, Andrew</em> 2006: The State, in: Eckersley, Robyn/Dobson, Andrew (Hrsg.): <em>Political Theory and the Ecological Challenge</em>, Cambridge, S. 165-182.</p>
<p align="justify"><em>Jacobs, Michael</em> 1997: Environmental valuation, deliberative democracy, and public decision-making institutions, in: Bellamy Foster, John (Hrsg.): <em>Valuing Nature? Economics, Ethics and Environment</em>, London/New York, S. 232-247.</p>
<p align="justify"><em>Jörke, Dirk</em> 2011: Demokratie in neuen Räumen. Ein theoriegeschichtlicher Vergleich, in: <em>Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft</em>, Jg. 40, H. 1, S. 7-19.</p>
<p align="justify"><em>Jörke, Dirk</em> 2019: Die Größe der Demokratie. Über die räumliche Dimension von Herrschaft und Partizipation, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Larmore, Charles</em> 2001: A Critique of Philip Pettit’s Republicanism, in: <em>Social, Political, and Legal Philosophy</em>, Jg. 11, S. 229-243.</p>
<p align="justify"><em>Lepenies, Philipp</em> 2022: Verbot und Verzicht. Politik aus dem Geiste des Unterlassens, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Les Convivialistes</em> 2014: Das konvivialistische Manifest. Für eine neue Kunst des Zusammenlebens, hrsg. von Adloff, Frank, Bielefeld.</p>
<p align="justify"><em>Les Convivialistes</em> 2020: Das zweite konvivialistische Manifest. Für eine post-neoliberale Welt, hrsg. von Adloff, Frank, Bielefeld.</p>
<p align="justify"><em>Lovett, Frank</em> 2022: Republicanism, in: Stanford Encyclopedia of Philosophy, <a href="https://plato.stanford.edu/entries/republicanism/">https://plato.stanford.edu/entries/republicanism/</a> (aufgerufen am 23.04.2024).</p>
<p align="justify"><em>McIlroy, Damian/Brennan, Seán/Barry, John</em> 2022: Just transition: a conflict transformation approach, in: Death, Carl (Hrsg): <em>Handbook of critical environmental politics</em>, New York, S. 415-429.</p>
<p align="justify"><em>Michéa, Jean-Claude</em> 2014: Das Reich des kleineren Übels. Über die liberale Gesellschaft, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Michelsen, Danny/Walter, Franz</em> 2015: Taking politics seriously. Gedanken zu einer republikanischen Bürgersolidarität, in: Adloff, Frank/Hein, Volker (Hrsg.): <em>Konvivialismus. Eine Debatte</em>, Bielefeld, S. 33-44.</p>
<p align="justify"><em>Ophuls, William</em> 1992: Ecology and the Politics of Scarcity Revisited: The Unraveling of the American Dream, New York.</p>
<p align="justify"><em>Pettit, Philip</em> 1997: Republicanism: A Theory of Freedom and Government, Oxford.</p>
<p align="justify"><em>Pettit, Philip</em> 2012: On the People’s Terms: A Republican Theory and Model of Democracy, Cambridge.</p>
<p align="justify"><em>Pellizzoni, Luigi</em> 2021: Reconfiguring non-domination: green politics from pre-emption to inoperosity, in: <em>Critical Review of International Social and Political Philosophy</em>, Jg. 24, H. 5, S. 743-760.</p>
<p align="justify"><em>Pinto, Jorge</em> 2021: Freedom and ecological limits, in: <em>Critical Review of International Social and Political Philosophy</em>, Jg. 24, H. 5, S. 676-692.</p>
<p align="justify"><em>Saward, Michael </em>2006: Representation, in: Eckersley, Robyn/Dobson, Andrew (Hrsg.): <em>Political Theory and the Ecological Challenge</em>, Cambridge 2006, S. 183-198.</p>
<p align="justify"><em>Scerri, Andrew</em> 2023: Green Republicanism and the ‘crises of democracy’, in: <em>Environmental Politics</em>, Jg. 33, H. 3, S. 465-485.</p>
<p align="justify"><em>Slaughter, Steven</em> 2005: The Republican State: An Alternative Foundation for Global Environmental Governance, in: Barry, John/Eckersley, Robyn (Hrsg.): <em>The State and Global Ecological Crisis</em>, Cambridge, S. 207-227.</p>
<p align="justify"><em>Slaughter, Steven</em> 2008: The Republican State and Global Environmental Governance, in: <em>The Good Society</em>, Jg. 17, H. 2, S. 25-31.</p>
<p align="justify"><em>Van Dyk, Silke</em> 2016: Vorwärts in die Vergangenheit: Postwachstum als Gemeinschaftsprojekt? Zur Wiederentdeckung des Gemeinsinns, in: AK Postwachstum (Hrsg.): <em>Wachstum – Krise und Kritik. Die Grenzen der kapitalistisch-industriellen Lebensweise</em>, Frankfurt am Main/New York, S. 245-267.</p>
<p align="justify"><em>Wissenburg, Marcel</em> 2021: The Anthropocene and the republic, in: <em>Critical Review of International Social and Political Philosophy,</em> Jg. 24, H. 5, S. 779-796.</p>
<h3 class="">Anmerkungen:</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>So wurde kritisiert, dass die Ziele des Konvivialismus mit einer republikanischen Bürgertugend kompatibler und kohärenter wären als mit der agonistisch-kapitalistischen Form (Michelsen/Walter 2015: 36-43).</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>Vgl. hierzu auch den Beitrag von Ingolfur Blühdorn in diesem Heft.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii</a> Alle drei Begriffe werden im Folgenden synonym verwendet.</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a>So kritisiert auch Charles Larmore (2001), dass Pettits Staatstheorie keine genuin republikanische sei, da sie sich nur minimal vom Liberalismus unterscheide und primär die individuelle Unabhängigkeit betone.</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v</a> Zum Sprechen für die Natur und Institutionen, die Natur und künftige Generationen repräsentieren vgl. auch den Beitrag von Bernd Söhnlein in diesem Heft.</p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi </a>Schon diese Einordnung kann man mit Jean-Claude Michéa (2014: insb. Kap. 1) kritisieren. Michéa zufolge sind der ökonomische und politische Liberalismus gleichursprünglich, und das Freiheitskonzept beider liberalen Stränge identisch. Daraus folgt für Kritiker*innen des ökonomischen Liberalismus, dass auch der politische Liberalismus (und seine negative Freiheit) problematisch werden kann, etwa wenn diese Freiheit zur ökologischen Katastrophe führt. Ein dunkelgrüner Republikanismus kann also antiliberal oder illiberal sein.</p>
</div>
<div id="sdendnote7">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote7anc" name="sdendnote7sym">vii </a>Dies geht teilweise aber so weit, dass sie neoliberalen Akteur*innen verschwörungstheoretisch die Konspiration gegen Volk und Natur attestiert, was Fremaux‘ Ideologiekritik (fundiert unter anderem durch die frühe kritische Theorie) massiv widerspricht.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-245/publikation/eine-nachhaltige-demokratie-zum-freiheitsverstaendnis-des-gruenen-republikanismus/">Eine nachhaltige Demokratie? Zum Freiheitsverständnis des grünen Republikanismus</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
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		<title>Soziologische Zeitenwende: Aufbruch aus der öko-emanzipatorischen Komfortzone</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Aug 2024 10:05:14 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Sind Degrowth, Postkapitalismus oder kollektive Selbstbegrenzung noch transformative Leitbegriffe? Werden die Fragen nach dem Recht auf eine saubere Umwelt oder dem guten Leben für alle in der Spätmoderne anachronistisch? Die Klima- und Nachhaltigkeitsdebatte steht vor der Notwendigkeit, sich auf eine neue Konstellation einzustellen, in der die modernistischen Normen des öko-emanzipatorischen Projekts an Kraft verlieren und [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-245/publikation/soziologische-zeitenwende-aufbruch-aus-der-oeko-emanzipatorischen-komfortzone/">Soziologische Zeitenwende: Aufbruch aus der öko-emanzipatorischen Komfortzone</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Sind Degrowth, Postkapitalismus oder kollektive Selbstbegrenzung noch transformative Leitbegriffe? Werden die Fragen nach dem Recht auf eine saubere Umwelt oder dem guten Leben für alle in der Spätmoderne anachronistisch? Die Klima- und Nachhaltigkeitsdebatte steht vor der Notwendigkeit, sich auf eine neue Konstellation einzustellen, in der die modernistischen Normen des öko-emanzipatorischen Projekts an Kraft verlieren und auch die kritisch-transformativen Ansätze der Soziologie zunehmend ungeeignet scheinen, die Besonderheit spätmoderner Gesellschaften zu erfassen. Unbemerkt, so Ingolfur Blühdorn in seinem Beitrag, hat das öko-emanzipatorische Projekt seine eigenen normativen Grundlagen ausgezehrt.</em></p>
<p class="v-teaser-western"><em>Seine eigene Unhaltbarkeit und die der ins Wanken geratenen gesellschaftlichen Ordnung würde einer neuen Moderne den Weg ebnen: einer Moderne jenseits des Liberalismus, der Demokratie, bürgerschaftlicher Mündigkeit und universeller Menschenrechte. Für die kritische Soziologie und die transformativ ambitionierte Nachhaltigkeitsforschung bedeute das eine schwierige Herausforderung.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a></em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">1. Einleitung</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nach Jahrzehnten der Transformationsmobilisierung, des zunächst von den Neuen Sozialen Bewegungen der 1970er Jahre ausgehenden und dann schrittweise institutionalisierten <i>Aufbruchs in eine andere Gesellschaft</i> (Brand et al. 1983), finden sich spätmoderne Gesellschaften unerwartet in einer grundlegend veränderten Konstellation. Schien noch unlängst der Punkt gekommen, an dem hartnäckige Kampagnen umweltpolitischer Aufklärung, Bewusstseinsbildung, Verantwortlichkeit und Vernunft zusammen mit den sich zuspitzenden ökologischen Problemlagen endlich eine s<i>ozial-ökologische Transformation</i> (im Folgenden: SÖT) der Gesellschaft in Gang bringen würden, so ist plötzlich parteiübergreifend die entschiedene Verteidigung der etablierten Strukturen und des gesellschaftlichen Wohlstandes das klare Prioritätsprojekt. Zwar sind die wissenschaftlichen Daten zur Klimaerwärmung, zum Artenverlust, zum Flächenverbrauch oder zur Vermüllung der Ozeane reichhaltiger und klarer denn je, aber kaum jemand glaubt noch an die Einhaltung der in Paris vereinbarten Klimaziele, die Verkehrswende, die Agrarwende, die Renaturierung zerstörter Flächen oder an den europäischen Green Deal, den Ursula von der Leyen 2019 noch als Europas <i>Man-on-the-Moon-</i>Moment gepriesen hatte. Die Win-Win-Versprechen der <i>ökologischen Modernisierung</i> – Gewinn für Wirtschaft und Wohlstand sowie Gewinn für die Umwelt – klingen zunehmend unglaubwürdig; ebenso die Erzählungen von Degrowth, Postkapitalismus und dem wahren Glück jenseits des Massenkonsums (z. B. Jackson 2021). Wer glaubt noch im Ernst an eine sozial-ökologische Transformation, die ein <i>gutes Leben für alle</i> ermöglichen wird? Vielmehr ist offensichtlich, dass die Sicherung des Erreichten ein Exklusionsprojekt ist: Grenzziehung, Abgrenzung, Ausgrenzung und Abschiebung sind innergesellschaftlich wie zwischengesellschaftlich bestimmende Themen. Konservative Stichwortgeber sprechen erleichtert vom „Ende der grünen Hegemonie“ (Rödder 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Politische Parteien von der AfD über die Unionsparteien und die FDP bis hin zum neuen Bündnis Sarah Wagenknecht machen Kampagne gegen die Agenda ökologisch-emanzipatorischer Bewegungen, die nun verbreitet als <i>elitäres</i> <i>Minderheitenprojekt</i> und grüne <i>Bevormundung</i> bekämpft wird (Kielmansegg 2023). Umfassende Lockerungen ökologischer Auflagen werden eingefordert – für die Landwirtschaft, im Verkehrssektor, in der Bauwirtschaft, bei den Lieferketten, bei Genehmigungsverfahren. Allzu ökologische und soziale Ideale, so heißt es, bedrohten den gesellschaftlichen Wohlstand, die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und seien für wesentliche Teile der Gesellschaft schlicht unbezahlbar. Öko-emanzipatorische Bewegungen haben demgegenüber immer weniger die Kraft, die etablierte Ordnung der Nicht-Nachhaltigkeit ernsthaft in Frage zu stellen und wirksam für eine Transformation zu mobilisieren. Sie werden ihrerseits zum politischen Hauptgegner weit über das rechtspopulistische Lager hinaus. Themen, von denen einmal angenommen wurde, dass sie als Gesellschafts- und Menschheitsthemen integrative und konsensstiftende Kraft hätten, werden stattdessen zu Triggerpunkten für polarisierende Debatten. Ihre Akteure werden als selbstgerecht und verlogen kritisiert (Wagenknecht 2022). Deren Selbstverständnis als aufgeklärte Avantgarde einer am Ende gesamtgesellschaftlichen Transformation wird radikal in Zweifel gezogen – eine traumatische Erfahrung für all die, die sich bisher als Vorreiter verstanden haben, als moralisch und kognitiv überlegen, als informiert, reflektiert, verantwortungsvoll und besonders mündig. Nicht nur ein Selbstverständnis bricht für sie zusammen, sondern eine ganze Welt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ökologische Bewegungen und die eher aktivistische Literatur reagieren auf die veränderte Situation, indem sie ihre Kampagnen noch einmal intensivieren und mit noch drastischeren Aktionen versuchen, ihre Themen, ihre Werte, ihre Ziele auf der Agenda zu halten – und ihre Identität zu retten: Die Datenlage ist überwältigend; die Bedrohungs- und Untergangsszenarien sind real; das Überleben der Menschheit steht auf dem Spiel! Die kritische Soziologie teilt wesentlich den normativen Horizont der öko-emanzipatorischen Bewegungen und deren Projekt des Aufbruchs in eine andere Gesellschaft. Jenseits ihrer transformativen Agenda hat sie aber auch eine diagnostisch-analytische Verpflichtung. Sie hätte zu klären, ob die veränderte Lage nur eine kurzfristige Stimmung ist oder eine sich verfestigende Konstellation, und müsste gegebenenfalls deren Ursachen und Implikationen bestimmen. Sie müsste unterscheiden zwischen dem Zusammenbruch der öko-emanzipatorischen Vorstellungswelt, der viele engagierte Bürger*innen derzeit fundamental verunsichert und politisch entwurzelt, und dem Untergang der Welt überhaupt. Sie müsste reflektieren, dass die vermeintlich absoluten Normen, die den öko-emanzipatorischen Diagnosen und Forderungen zugrunde liegen, einen historischen Kern haben und fragen, wie und warum sich die normativen Vorzeichen, unter denen umweltpolitische Fragestellung in der Spätmoderne gerahmt und verhandelt werden, so irritierend verschieben. Wenn sie stattdessen vor allem ihre vertrauten Analysen, Bekenntnisse und Forderungen wiederholt, ist das möglicherweise orientierungsstiftend und identitätssichernd, blockiert aber den Zugriff auf die faktische Transformation der spätmodernen Gesellschaft. Eine solche Soziologie kann ihrer diagnostisch-analytischen Aufgabe nicht mehr gerecht werden. Dazu bedürfte es einer <i>soziologischen Zeitenwende</i>, eines <i>Aufbruchs aus der öko-emanzipatorischen Komfortzone</i>.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Interesse einer solchen Zeitenwende wird im Folgenden zunächst die veränderte Konstellation noch einmal beleuchtet (Abschnitt 2). Abschnitt 3 führt dann aus, dass die kritische Soziologie und die transformative Nachhaltigkeitsforschung dieser neuen Konstellation im Moment noch wenig gerecht werden. Abschnitt 4 thematisiert unter dem Stichwort <i>traumatische Siegkrise</i> des öko-emanzipatorischen Projekts die besonderen Herausforderungen, denen eine spätmoderne Soziologie der Nachhaltigkeit sich stellen müsste. Und abschließend wird das Dilemma skizziert, dass die kritische Soziologie die Besonderheit der Spätmoderne nur erfassen kann, wenn sie über ihre hergebrachte Normativität hinausgeht, dass sie genau damit aber Gefahr läuft, den Maßstab ihrer Kritik zu verlieren.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">2. Unhalt&shy;bar&shy;keit</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Als Grund und Auslöser der neuen Konstellation mögen zunächst die Corona-Pandemie und Russlands Krieg gegen die Ukraine erscheinen. Im Herbst 2019 legte der durchschlagende Mobilisierungserfolg der Fridays-for-Future-Bewegung die Vermutung nahe, dass die Zeit für einschneidende Maßnahmen für den Klimaschutz nun endlich gekommen wäre. Doch dann machten die Pandemie beziehungsweise die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung, ganz ohne dass dies umweltpolitisch motiviert gewesen wäre, erstmals gesamtgesellschaftlich konkret, was Umwelt- und Klimabewegungen bereits seit Jahrzehnten gefordert hatten: ernsthafte Begrenzungen und Beschränkungen. Das war eine schmerzhafte Erfahrung und kein gutes Vorzeichen für das Projekt einer sozial-ökologischen Transformation. Kurz darauf erhob Russlands Angriff auf die Ukraine die entschiedene Verteidigung und Sicherung sogenannter <i>westlicher Werte und Interessen</i> ausdrücklich zur obersten Priorität. Bundeskanzler Olaf Scholz verkündete dafür eine Zeitenwende, die mit der von Bewegungen und Wissenschaft geforderten Transformation der Gesellschaft allerdings nichts gemein hat, sondern ihr vielmehr klar entgegensteht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Tatsächlich liegen die Ursachen für die veränderte Konstellation aber nicht nur zeitlich weit vor Corona und dem Ukrainekrieg, sondern auch sehr viel tiefer als diese Erklärungsansätze es nahelegen: Spätmoderne Gesellschaften sind sowohl strukturell als auch kulturell längst nicht mehr in der Lage, eine SÖT zu bewerkstelligen. Sie befinden sich in einem Krisenstrudel, in dem sie kaum mehr für die Zukunft planen können, sondern stark gegenwartsfixiert permanent darum bemüht sind, die jeweils unmittelbaren Folgen der immer schneller aufeinander folgenden Notlagen wenigstens halbwegs im Griff zu behalten. Dabei müssen sie immer gründlicher abwägen, ob es sich lohnt, die verfügbaren Mittel für langfristige Projekte der SÖT zu investieren oder für die kurzfristige Bekämpfung der jeweils akuten Katastrophenfolgen. Gerade in der Demokratie werden längerfristige Transformationsprojekte politisch immer schwerer umsetzbar, denn demokratische Mehrheiten für derartige Projekte sind nicht leicht zu mobilisieren und noch schwerer zu stabilisieren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Eine sozial-ökologische Transformation, die ein gutes Leben für alle sichert, würde zudem eine massive Verminderung des Konsums, eine Beschränkung der Ansprüche und Erwartungen in praktisch allen Lebensbereichen erfordern, weit hinaus über das, was heutige Bürger*innen als notfalls entbehrlichen Luxus empfinden. Doch spätmoderne Gesellschaften sind festgelegt auf Infrastrukturen und Praktiken, auf Verständnisse von Freiheit und Selbstbestimmung, und auf konsum- und erlebnisbasierte Muster der Selbstkonstitution und Selbsterfahrung, die jede Form von Reduktion zur extremen Belastung machen. Gerade durch den Siegeszug des Neoliberalismus haben sich Verständnisse von Freiheit und Selbstverwirklichung verfestigt, die jede politische Regulierung als inakzeptable Einmischung in die Sphäre des Privaten erscheinen lassen. Und nach Jahrzehnten des Marktliberalismus ist eine Nachhaltigkeitswende auch nicht nur durch staatliche Interventionen kaum mehr zu erreichen, sondern auch nicht vermittels sogenannter <i>ehrlicher Preise</i>, das heißt über die Internalisierung bisher externalisierter sozialer und ökologischer Kosten über den Markt<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a>. Denn gerade für die neue flexibilisierte und prekäre Unterschicht (Reckwitz 2019: 63ff.) wären ökologisch und sozial nachhaltige Preise unmittelbar mit einem deutlichen Abbau des Lebensstandards und mit sozialer Exklusion verbunden. Selbst für Besserverdienende würden sozial-ökologische Preise einen erheblichen Einbruch ihres gewohnten Lebensstandards bedeuten. Begrenzung, Schrumpfung und Verzicht sind jedoch ein Tabu; eine absolute Reduktion etwa des Mobilitäts-, Elektronik-, Wohnraum- oder Energiebedarfs steht jenseits sehr marginaler Gruppen nicht zur Debatte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zusätzlich erschweren die Vielfalt und innere Widersprüchlichkeit individueller Wertepräferenzen die gesamtgesellschaftliche Problembestimmung und stabile Prioritätensetzung; und die Konkurrenz zwischen den verschiedenen Logiken der gesellschaftlichen Funktionssysteme – Recht, Gesundheit, Wirtschaft, Medien, Politik etc. – bedeutet eine große Hürde für die koordinierte und konsequente Problemlösung. Die Pandemie hat das jüngst eindrucksvoll illustriert (vgl. Nassehi 2021). Und schließlich steht die Bewältigung der vielfältigen Krisen auch noch zunehmend im Schatten des neuen geopolitischen Großkonflikts zwischen China und dem Westen beziehungsweise des Wettbewerbs zwischen liberal-demokratischen und autokratisch-autoritären Systemen um die globale Vorherrschaft.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">All dies bedeutet nicht, dass es in spätmodernen Gesellschaften für ökologische Reformen keinerlei Spielraum gäbe. Doch für den grundlegenden Strukturwandel, den Klimabewegungen und viele Wissenschaftler*innen für unumgänglich halten, für ein Aussetzen der Logik von Wachstum, Wettbewerb, Ausbeutung und Zerstörung, für eine umfassende Begrenzung und Reduktion der Ansprüche, Erwartungen, Bedürfnisse, und für eine entschiedene soziale Umverteilung, die ein gutes Leben für alle ermöglichen würde, wird es tatsächlich eng. An die Stelle des einstigen Glaubens an die <i>Machbarkeit des Notwendigen</i> (Eppler 1975) tritt in der Spätmoderne das Syndrom der <i>ökologischen Unregierbarkeit</i>.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ökologische Unregierbarkeit ist das fundamentale Gegenstück zum selbstbewussten Bewegungsglauben an die vernünftige, mündige, demokratische Gestaltbarkeit und kollektive Selbstbegrenzung. Dieses Syndrom umfasst die Überforderung und Lähmung der Politik durch die funktionale Differenzierung moderner Gesellschaften ebenso wie die <i>demokratische Sklerose</i>, die sich im Zuge der Pluralisierung, Singularisierung, Dynamisierung und kompromisslosen Selbstzentrierung in der Spätmoderne stetig zuspitzt. Zu den Indikationen gehören weiter die Spannung zwischen verschiedenen Dimensionen des <i>öko-emanzipatorischen Projekts</i> (im Folgenden: ÖEP) – etwa zwischen den Idealen der Begrenzung und der Befreiung – sowie die Konkurrenz verschiedener Ziele innerhalb derselben Dimension, etwa zwischen dem Natur- und Artenschutz und dem Ausbau erneuerbarer Energien. Schließlich zielt der Begriff auch auf die Repolitisierung und systematische Diskreditierung des ÖEP und seiner Akteur*innen, wie sie im Zusammenhang mit den Aktionen von „Letzte Generation“ oder den Antisemitismusvorwürfen gegen Greta Thunberg, politische Intellektuelle und den gesamten kritischen Kulturbetrieb zu beobachten sind. In ihrem Zusammenwirken führen diese Faktoren in eine <i>Hyperpolitik</i> (Jäger 2023), die bestehende Institutionen destabilisiert und zerstört, aber kaum mehr die Ressourcen hat, die subpolitische Energie ins Konstruktive zu wenden und eine SÖT zu initiieren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Treffender noch lässt sich die neue Konstellation aber mit dem Begriff <i>Unhaltbarkeit</i> fassen. Er knüpft an das Konzept der <i>nachhaltigen Nicht-Nachhaltigkeit</i> (Blühdorn 2020a) an, erweitert die Perspektive jedoch über die ökologische Thematik hinaus, die auch beim Begriff der <i>ökologischen Unregierbarkeit</i> im Zentrum steht. Ebenso weist er über das Optionale, nötigenfalls Aufschiebbare hinaus, das dem Nachhaltigkeitsbegriff anhaftet: Unhaltbarkeit ist definitiver. Zudem bezieht der Begriff auch das ÖEP selbst mit ein und verschiebt den Fokus von der normativ geforderten Transformation der Gesellschaft auf die faktische, die sich in der Spätmoderne unübersehbar entfaltet. Unhaltbar und in einem alltagspraktisch beobachtbaren Zerfallsprozess begriffen sind in der Spätmoderne (a) die etablierte Ordnung der Nicht-Nachhaltigkeit, die bisher immer noch notdürftig stabilisiert werden konnte, (b) die Glaubenssätze und Narrative des ÖEP selbst, das die Fehlentwicklungen und Nebenwirkungen der industriellen Moderne und des Konsumkapitalismus zu korrigieren versprach, nun aber seinerseits entschieden politisiert wird, (c) die kritische Soziologie und Nachhaltigkeitsforschung, deren Krisendiagnosen und Transformationsszenarien in der Gegenwartsgesellschaft immer weniger Resonanz finden; und (d) letztlich die modernistischen Selbstverständnisse und Selbstbeschreibungen westlicher Gesellschaften insgesamt, die im Sinne Immanuel Kants davon ausgingen, dass die universalistischen Werte der europäischen Aufklärung den Weg zur <i>mündigen, kosmopolitischen Gesellschaft</i> und zum <i>ewigen Frieden</i> weisen würden. Dabei umfasst das Prädikat <i>unhaltbar</i> eine zeitliche Dimension – im Sinne von <i>veraltet, abgelaufen</i> und <i>überholt</i> –, eine wahrheitsbezogene – im Sinne von <i>aus der Luft gegriffen, haltlos</i> und <i>spekulativ</i> –, sowie auch eine moralische, im Sinne von <i>unerträglich, unzumutbar</i> und <i>inakzeptabel</i>. Öko-politisch gesprochen bedeutet die mehrfache Unhaltbarkeit, anders als die apokalyptischen Narrative nahelegen, die von aktivistischer Seite bis in die Gegenwart gepflegt werden, nicht primär den Untergang der Menschheit oder die Unbewohnbarkeit des Planeten, sondern zunächst vor allem den Zerfall der europäischen Aufklärungserzählung, die die öko-emanzipatorischen Bewegungen noch einmal aktualisiert und auf eine neue normative Grundlage gestellt hatten. Und dieser Untergang ist mit einer Metamorphose der Gesellschaft und Moderne verbunden, die mit dem Aufbruch der öko-emanzipatorischen Bewegungen seit den 1970er Jahren nicht mehr viel zu tun hat.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">3. Am sozio&shy;lo&shy;gi&shy;schen Stammes&shy;feuer</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Umweltsoziologie und die kritische Soziologie insgesamt sind einstweilen noch schlecht darauf eingestellt, diese Zeitenwende, diese Metamorphose der spätmodernen Gesellschaft, zu bearbeiten und begreifen. In guten Teilen betreiben sie weiterhin den <i>Aufbruch in eine andere Gesellschaft</i>, den emanzipatorische Bewegungen und ihre sozialwissenschaftliche Begleitung schon seit Jahrzehnten beschwören. Sie fragen – rhetorisch – <i>Wie wollen wir in Zukunft leben?</i> <i>In was für einer Welt wollen wir leben?</i> – so, als wäre die Zukunft offen, als wären sie selbst noch nicht festgelegt und als wäre die Gesellschaft frei gestaltbar. Sie verstehen sich als die Wegweiser in eine wahrhaft moderne Gesellschaft, in der die öko-politisch aktualisierten Versprechen der Moderne voll realisiert sein werden. Sie reden von präfigurativer Politik und der transformativen Kraft angeblicher Pioniere und Avantgarden, deren experimentelle Politik schon heute erprobe, was künftig zum gesamtgesellschaftlichen Standard werden könnte. Sie vertrauen auf die Demokratisierung der Demokratie, Degrowth, Postkapitalismus und kollektive Selbstbegrenzung, übergehen dabei aber, dass spätmoderne Gesellschaften sich faktisch von den Annahmen und Glaubenssätzen der öko-emanzipatorischen Bewegungen und ihrem Projekt der SÖT immer mehr verabschieden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Verängstigt und paralysiert von dem Blick in den Abgrund, der sich auftut, wenn die <i>heiligen Basisprinzipien</i> (Beck 1993; 2017) der bisherigen Moderne und Modernisierung – Freiheit, Selbstbestimmung, Mündigkeit, Demokratie, Menschenrechte, Inklusion, Rechtsstaatlichkeit – ins Wanken geraten, insistiert diese Literatur mit moralisierend-kritischer Attitüde, dass der Klimawandel „das drängendste Problem dieses Jahrhunderts“ sei, dass die Soziologie es immer noch viel zu wenig berücksichtige (vgl. Diekmann 2024), und dass insbesondere die von der Politik ergriffenen Gegenmaßnahmen bisher vollständig unzureichend seien (vgl. Radtke/Renn 2022). Dabei übergeht sie die Frage, aus welcher Perspektive und auf der Grundlage welcher Normen derartige Aussagen eigentlich gemacht werden und welche Gültigkeit sie in einer Zeit und in Gesellschaften für sich in Anspruch nehmen können, in denen es kategorische Imperative und eine transzendentale Vernunft nicht mehr gibt. Sie übersieht, dass es zwar wissenschaftliche Erkenntnisse über die Klimaerwärmung, ihre Ursachen und ihre bereits eintretenden und noch zu erwartenden Folgen gibt, nicht aber einheitliche und stabile Maßstäbe für deren Bewertung und entsprechend auch weder objektive Problemdiagnosen noch kategorische Imperative, die sich aus der wissenschaftlichen Faktenlage ableiten ließen. Sie geht darüber hinweg, dass der Klimawandel, der Artenverlust oder das Mikroplastik im Ozean und in der Nahrungskette empirisch für wesentliche Teile der Gesellschaft offensichtlich weder das größte Problem noch die oberste Priorität sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gerade die Nachhaltigkeitsliteratur verbleibt – wenn sie auf die Objektivität ihrer Diagnosen und die kategorische Gültigkeit ihrer Imperative pocht – in ihrer <i>Komfortzone</i> (vgl. Blühdorn 2022a) oder, um einen Ausdruck aus der Erdsystemwissenschaft zu adaptieren, in ihrem <i>safe operating space</i> (Rockström et al. 2009). Sie pflegt ihre Orientierung und Sicherheit gebenden Narrative vom ökologischen Kollaps, dem Untergang der Menschheit und der Unbewohnbarkeit des Planeten. Sie sieht den „Kapitalismus am Limit“, entwirft Szenarien für eine „solidarische Lebensweise“ (Brand/Wissen 2024) und erkennt bereits eine „Gesellschaft der Nachhaltigkeit“ (Neckel et al. 2018). Sie schwadroniert von <i>Rationierung</i> (Herrmann 2022), versichert, die Gesellschaft <i>könne auch anders</i> (Göpel 2022) und verspricht <i>All you need is less</i> (Folkers/Paech 2022)<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a>. Unverdrossen setzt sie auf die Ausweitung demokratischer Partizipationsmöglichkeiten und „kollektive Selbstbegrenzung“ (Brand et al. 2021). Soziologische Diagnosen der <i>Singularisierung</i> (Reckwitz 2017) und <i>Demokratiedämmerung</i> (Selk 2023) kann sie nur ignorieren. Ebenso die Thesen der öko-politischen Selbstüberforderung und der spätmodernen Ablösung der Emanzipation als gesellschaftliches Leitprinzip durch die Norm der <i>Anpassung</i> (Staab 2022). Noch weniger kann sie mit dem Verdacht umgehen, dass das öko-emanzipatorische Projekt weder nur von seinen Feinden, den Kapitalisten, unterdrückt (z. B. Herrmann 2022), noch bloß von der funktionalen Differenzierung moderner Gesellschaften blockiert (z. B. Nassehi 2021) wird, sondern dass es in der Spätmoderne gewissermaßen <i>emanzipatorisch</i> überschritten wird und aus sich selbst heraus Gegenkräfte mobilisiert, die es zu Fall bringen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Gestus der Überlegenheit und Rechtschaffenheit kritisiert diese Literatur, dass der anti-demokratische und anti-ökologische Rechtspopulismus sich in die gute alte Zeit zurückwünscht und am identitären <i>Stammesfeuer</i> (Bauman 2017) Wärme, Trost und Gemeinschaft sucht. Dabei bemerkt diese Literatur nicht, dass sie selbst es nur wenig anders hält. Denn auch sie erzählt vor allem die guten, alten Geschichten vom Aufbruch in eine andere Gesellschaft, die in der Spätmoderne aber längst ihre Kraft verloren haben und kein transformatives Feuer mehr entfachen können, sondern bestenfalls noch ein wenig Restwärme für die abgeben, die sich von den alten Bewegungsidealen noch nicht lösen mögen. An ihrem eigenen Stammesfeuer zelebriert die aktivistische Nachhaltigkeitssoziologie – in ängstlicher Verweigerungshaltung – ihre hergebrachten Normen und ihre Welt des Wünschens und Hoffens, verfehlt dabei aber weitgehend den Zugriff auf die Realität und die unterscheidenden Merkmale der Spätmoderne beziehungsweise jener ganz anderen Moderne, die sich im Zeichen von deren Krise (Reckwitz/Rosa 2022) längst herausbildet.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Eine solche Soziologie und Nachhaltigkeitsforschung wird in allen drei oben unterschiedenen Hinsichten unhaltbar: historisch überholt, empirisch unbegründet und normativ zweifelhaft. Um dem zu entgehen, müsste sie unterscheiden zwischen ihren hergebrachten Idealen einer <i>besseren</i> Gesellschaft und der faktischen Metamorphose in eine <i>andere</i> Gesellschaft. Sie müsste die Erzählung aufgeben, die Menschen entfalteten ein immer stärkeres ökologisches Bewusstsein, seien immer eher bereit, <i>ehrliche Preise</i> zu zahlen, und würden angesichts des sich beschleunigenden Klimawandels und zunehmender Umweltzerstörung letztlich ganz sicher einsehen, dass eine sozial-ökologische Wende unumgänglich ist. Die Soziologie und Nachhaltigkeitsforschung dürften sich nicht länger als die Wissenschaft vom Wandel zur befreiten, demokratischen und ökologischen, <i>wahrhaft modernen</i> Gesellschaft verstehen. Denn die <i>nächste Gesellschaft</i> und die ganz andere Moderne, die sich bereits entfalten, liegen jenseits dieses Denkhorizonts. Zu deren Verständnis trägt eine (Nachhaltigkeits-)Soziologie, die weiter das Projekt betreibt, das Ulrich Beck (1986; 1993) einst als die <i>reflexive Modernisierung</i> der modernen Gesellschaft beschrieben hatte, und das in einer <i>zweiten Moderne</i> die noch nicht erfüllten Versprechen der ersten verwirklichen sollte, wenig bei. Und mit ihren beruhigenden Geschichten von innovativen Technologien und den Pionieren des Wandels wirkt sie auch nicht im intendierten Sinne transformativ, sondern bestenfalls insofern, als sie weiter die Logik befeuert, mit der die öko-emanzipatorischen Bewegungen, ohne dies zu bemerken, ihre eigenen normativen Grundlagen zersetzen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">4. Trauma&shy;ti&shy;sche Siegkrise</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Eine Soziologie der Spätmoderne respektive der <i>nächsten Gesellschaft</i> kann daher keine Soziologie der Nachhaltigkeit mehr sein, sondern nur noch eine Soziologie der Unhaltbarkeit. Oder aus der Perspektive der Umweltsoziologie formuliert: Die Soziologie der Nachhaltigkeit kann in der Spätmoderne nur noch als Soziologie der Unhaltbarkeit fortgeführt werden. Statt zu hoffen, zu wünschen und zu träumen, statt sich als Akteurin einer SÖT zu verstehen, muss die Soziologie sich dem Syndrom der ökologischen Unregierbarkeit stellen und sich diagnostisch-analytisch mit einer Moderne und Gesellschaft befassen, die zu den Werten des ÖEP ein offen und tiefgreifend ambivalentes Verhältnis entwickelt hat. Sie muss erkunden, wie es zu dieser Ambivalenz gekommen ist, wie diese Werte nicht bloß kapitalistisch unterdrückt und strukturell marginalisiert, sondern auch emanzipatorisch überschritten, aufgegeben und rekonfiguriert worden sind. Sie muss untersuchen, wie die Bewegungen selbst im Vollzug ihrer eigenen Logik diese Werte – oft unter Beibehaltung des jeweiligen Begriffs – inhaltlich neu ausbuchstabiert haben. Aufbauend auf Boltanskis und Chiapellos <i>Der neue Geist des Kapitalismus</i> (2003) und dem eher kultursoziologischen Theorem der „Emanzipation zweiter Ordnung“ (Blühdorn 2013: 143ff.) muss sie das Zusammenspiel, die „unheilige Allianz“ (Fraser/Monticelli 2021), die „Komplizenschaft“ (Nachtwey 2016) aufarbeiten, die öko-emanzipatorische Akteure in die <i>Gesellschaft der Nicht-Nachhaltigkeit</i> (Blühdorn 2020b) verstrickt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Becks Begriff der <i>Siegkrise</i> bietet dafür einen hilfreichen Einstiegspunkt. Beck wollte mit ihm zum Ausdruck bringen, dass die <i>zweite, reflexive Moderne</i>, in der die öko-emanzipatorischen Bewegungen seit den 1970er Jahren sich daranmachten, die unerwarteten Nebenfolgen der industriellen Moderne zu adressieren und gleichzeitig die bisher noch nicht eingelösten Versprechen der Moderne durchzusetzen, nicht als Folge des Scheiterns der <i>ersten, industriellen Moderne</i> verstanden werden darf, sondern die Konsequenz von deren Erfolg ist (Beck 1993). Denn ohne die industrielle Moderne hätten sich weder die mit dem Wertewandel der <i>stillen Revolution</i> (Inglehart 1977) entstandenen neuen Maßstäbe der Wahrnehmung von ökologischen und sozialen Krisen breitenwirksam herausgebildet, noch die sogenannten Neuen Sozialen Bewegungen, also das Subjekt der öko-emanzipatorischen Politisierung und Umgestaltung der industriellen Moderne und ihrer Institutionen. Es sei „gerade die Modernisierung selbst“, schrieb Beck (1993: 31), „die die Koordinaten der Modernisierung verschiebt“, und das geschehe „unreflektiert, ungewollt, ungesehen“ – gleichwohl aber höchst folgenreich, denn „Modernisierung untergräbt Modernisierung“.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">50 Jahre später lässt sich genau das auf die öko-emanzipatorischen Bewegungen selbst und auf ihr ÖEP übertragen. Diese Bewegungen standen der industriellen Moderne kritisch gegenüber, blieben aber – entgegen dem fundamentalen Missverständnis derer, die heute erleichtert das <i>Ende der grünen Hegemonie</i> verkünden – selbst fest in der Tradition der Aufklärung, deren Programm sie ökologisch erweitern und aktualisieren wollten. Diese Bewegungen haben Großes erreicht. Sie haben ökologische und emanzipatorische Belange fest und breit im öffentlichen Bewusstsein und auf der politischen Agenda verankert, sie institutionalisiert und vielfältige Fortschritte erkämpft. Gleichzeitig haben sie aber, ganz wie Beck es beschrieb, auch ihre eigenen normativen Fundamente untergraben: „unreflektiert, ungewollt, ungesehen“, aber doch so wirkmächtig, dass die <i>Gesellschaft der Nicht-Nachhaltigkeit</i> heute fester etabliert und eine SÖT unwahrscheinlicher ist denn je. Ohne dass sie dies gewollt oder bemerkt hätten, haben die öko-emanzipatorischen Bewegungen zum spätmodernen Syndrom der ökologischen Unregierbarkeit, des „unheilbaren Unbehagen[s] an der Gesellschaft“ (Nassehi 2021: 92) und der „gekränkten Freiheit“ (Amlinger/Nachtwey 2023) selbst einen erheblichen Beitrag geleistet. Aber ebenso wie im Fall von Becks <i>Risikogesellschaft</i> war das „keine Option, die im Zuge politischer Auseinandersetzungen“ hätte „gewählt oder verworfen“ werden können, sondern die Folge „verselbständigter, folgenblinder, gefahrentauber Modernisierungsprozesse“ (Beck 1993: 36). Genau das muss eine Soziologie der Unhaltbarkeit ausleuchten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wenn man etwas vereinfachend (a) die Ökologisierung der modernen Gesellschaft, (b) die volle Demokratisierung der liberalen, repräsentativen Demokratie und (c) die Verwirklichung des <i>wahrhaft freien</i>, selbstbestimmten Subjekts als die drei wesentlichen inhaltlichen Säulen des ÖEP betrachtet,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a> lässt sich dieser öko-emanzipatorische Beitrag zur Gesellschaft der Nicht-Nachhaltigkeit und zum Syndrom der ökologischen Unregierbarkeit als eine dreifache Dialektik begreifen, die nicht nur die normativen Grundlagen des ÖEP zersetzt, sondern einer Gesellschaft den Weg ebnet, die dessen Werten radikal widerspricht und ökologische, emanzipatorische sowie demokratische Anliegen unter deutlich veränderten Vorzeichen formuliert und verhandelt. Denn in allen drei Dimensionen verkehrt die Logik des ÖEP selbst die Ausrichtung dieses Projekts in das Gegenteil dessen, worauf es ursprünglich gezielt hatte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Öko-politisch liegt die Dialektik darin, dass das mit dem Erdgipfel von Rio hegemonial gewordene umweltpolitische Leitbild der Nachhaltigkeit, von dem man sich eigentlich erhofft hatte, dass es der ökologischen Politik jenseits ihrer notorisch schwachen früheren Grundierungen – ästhetisch, religiös, verantwortungsethisch, antikapitalistisch etc. – endlich einen festen normativen Boden und einen zugkräftigen Motor verschaffen würde, vielmehr die normativen Grundlagen der SÖT zerstörte und stattdessen eine ganz andere Transformation begünstigte. Denn das auf Verwissenschaftlichung und Entpolitisierung vertrauende Nachhaltigkeitsparadigma klammerte normative Fragen – die öko-politisch gleichwohl immer der Dreh- und Angelpunkt bleiben – gezielt aus; es ließ der Entfaltung des neoliberalen Wertewandels damit freien Lauf und wurde so zum Steigbügelhalter der Gesellschaft der Nicht-Nachhaltigkeit, die ihre Freiheit, ihren Wohlstand und ihre emanzipatorischen Errungenschaften heute ungeachtet ihrer bestens bekannten sozial-ökologischen Implikationen bedingungslos verteidigt (vgl. auch Blühdorn 2022b).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In der emanzipatorischen Dimension des ÖEP liegt die Dialektik darin, dass progressive Bewegungen auf der Suche nach <i>echter</i> Emanzipation und <i>wahrhafter</i> Selbstbestimmung jede Vorstellung eines Allgemeinen und angeblich kategorisch Verpflichtenden unter Herrschaftsverdacht und kritisch in Frage gestellt haben. Sie haben sich stetig neue Subjekt- und Selbstverständnisse jenseits des disziplinierten, selbstbeherrschten Vernunftsubjekts erschlossen – auch, indem sie sich von den hoch gesteckten Ansprüchen und Anforderungen, die in den Begriffen der <i>ökologischen Vernunft, Verantwortlichkeit</i> und <i>Mündigkeit</i> liegen, befreiten. Vor allem „liberale Strömungen emanzipatorischer sozialer Bewegungen“, heißt es bei Nancy Fraser, haben „gehaltarme, meritokratische, marktfreundliche Interpretationen von Gleichheit und Freiheit übernommen“ (Fraser/Jaeggi 2020: 263). Unbemerkt hat diese kontinuierliche Aktualisierung vorherrschender Verständnisse von Autonomie und Emanzipation die Aussichten für eine gesellschaftliche Transformation im Sinne des ÖEP grundlegend verändert. Denn Freiheit und Selbstbestimmung haben in der Spätmoderne eine ganz andere Bedeutung als das ÖEP sie einst voraussetzte, und die Verständnisse von Subjektivität, Autonomie und Mündigkeit, die für das ÖEP konstitutiv waren, erscheinen in der Spätmoderne fundamentalistisch, unzumutbar, moralinsauer und reaktionär: als Grundlage für eine <i>Verbotspolitik</i> und <i>Ökodiktatur</i>. Was heute hingegen als <i>unsere Freiheit, unsere Werte</i> und <i>unsere Selbstbestimmung</i> firmiert, ist eine tragende Säule der Gesellschaft der Nicht-Nachhaltigkeit.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Dialektik der Demokratie schließlich ist eine wesentliche Ursache dessen, was aktuell als die Krise der Demokratie und die autokratisch-autoritäre Wende diskutiert wird, in aller Regel aber auf die Logik des Kapitalismus, den Rechtspopulismus oder die Globalisierung zurückgeführt wird. Die Rede von der Dialektik der Demokratie betont demgegenüber, dass die Demokratie nicht nur von außen, von ihren Feinden, bedroht wird, sondern ganz wesentlich auch von ihrer eigenen Logik und inneren Dynamik, also dem stetigen Streben nach weiterer Demokratisierung. So belastet etwa die Ausweitung partizipatorischer Möglichkeiten in verschiedener Hinsicht die Effizienz demokratischer Verfahren. Agenden der Pluralisierung und Diversität befördern die Vermehrung von Veto-Spielern und die <i>demokratische Sklerose</i>. Auch besteht in der Forschung inzwischen Einigkeit, dass die <i>partizipatorische Revolution</i> (Kaase 1982) vor allem ohnehin schon privilegierte Teile der Gesellschaft begünstigt und die politische Gleichheit zu Lasten anderer Gruppen verzerrt hat (vgl. Schäfer/Zürn 2021). Die Bemühungen um die Demokratisierung der Demokratie sind so selbst zur Ursache für eine mehrfache Dysfunktionalität der Demokratie und eine zunehmende Unzufriedenheit geworden (Manow 2020).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Tatsächlich werden entdemokratisierte Governance-Formen zunehmend als notwendig akzeptiert und – mitunter auch von Klimaaktivist*innen – geradezu eingefordert (vgl. Blühdorn 2020c). In spätmodernen Gesellschaften ist die Entproblematisierung des Demokratieverlustes und der autokratisch-autoritären Wende weit fortgeschritten. Aktuelle Demonstrationen gegen rechts mögen das Gegenteil nahelegen, aber sie signalisieren weder die plötzliche Wiederentdeckung der politischen Gleichheit, der materiellen Umverteilung und des guten Lebens für Alle noch eine neue Fähigkeit und Bereitschaft, die Belastungen, Verpflichtungen und Verantwortung zu schultern, die mit dem Ideal demokratischer Selbstregierung notwendig einhergehen. Sehr viel plausibler ist der Verdacht, dass die Gewinner der Demokratisierung – freilich ohne es selbst so zu deuten – hier die Privilegien verteidigen, die die Demokratie ihnen sichert, und dabei gleichzeitig ihre Angst vor der Rache derer artikulieren, die von der demokratisierten Demokratie an den Rand gedrängt wurden. Und wenn die, die jetzt das Ende der „grünen Diskurshoheit“ und „Deutungshegemonie“ (Rödder 2024) begrüßen, nun endlich die „Macht der Minderheit“ (Kielmansegg 2023) gebrochen sehen, wird noch einmal deutlicher, wie sich die Demokratie vom wichtigsten Mittel einer SÖT in ein Instrument der Politik der Nicht-Nachhaltigkeit verkehrt hat (Blühdorn 2020d).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gemeinsam bewirken die drei Dialektiken, die hier freilich nur angerissen werden konnten (vgl. dazu gründlicher Blühdorn 2024: 255ff.), dass das ÖEP letztlich in jeder seiner Dimensionen – und zwar in allen besprochenen Hinsichten – unhaltbar wird; es wird emanzipatorisch überholt. Im Vollzug ihres eigenen Projekts haben die Akteure des ÖEP unter Beibehaltung ihrer normativen Referenzbegriffe deren Inhalte neu ausbuchstabiert. Ohne dies intendiert und bemerkt zu haben, sind sie selbst zu einem wesentlichen Motor und Stabilisator der Nicht-Nachhaltigkeit geworden. Für die Soziologie der Nachhaltigkeit liegt dieser Gedanke nicht nur jenseits ihrer Komfortzone, sondern er ist traumatisch. Dabei geht es hier ausdrücklich nicht darum zu behaupten, dass die öko-emanzipatorischen Bewegungen nichts erreicht hätten und keine weiteren Fortschritte mehr möglich seien. Ebenso wenig geht es darum, die „die ökologische Linke kritisch ins Visier“ zu nehmen (Hartmann 2024) oder sie – womöglich gar allein – für die spätmoderne Gesellschaft der Nicht-Nachhaltigkeit und das Syndrom der ökologischen Unregierbarkeit verantwortlich zu machen. All das wäre verfehlt! Vielmehr geht es darum, eine differenziertere Erklärung für die nachhaltige Nicht-Nachhaltigkeit spätmoderner Gesellschaften anzubieten als die Soziologie der Nachhaltigkeit es einstweilen tut, zu beleuchten, wie die Akteure des ÖEP – statt der SÖT – eine ganz andere Transformation der Moderne begünstigt haben, und zu verstehen, wie und warum sich die Vorzeichen verändert haben, unter denen ökologische, emanzipatorische und demokratische Fragen in der heraufziehenden ganz anderen Moderne gerahmt und verhandelt werden.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">5. Zwischen sozio&shy;lo&shy;gi&shy;scher Redlichkeit und Affirmation</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Ära des ÖEP und der SÖT ist also vorüber. Mochte man nach der Finanzkrise und unmittelbar vor der Covid-Pandemie noch glauben, dieses mit der <i>stillen Revolution</i> gestartete Aufbruchsprojekt komme nun endlich zum Durchbruch, so ist inzwischen ein deutlicher Umbruch erkennbar, der wohl nicht nur kurzfristiger Natur ist. Zur konservativen Siegerpose gibt das allerdings keinerlei Anlass. Denn die Unhaltbarkeit des ÖEP restituiert nicht die Haltbarkeit der Ordnung, die dieses Projekt transformieren – und dadurch auch retten – wollte. Gerade das ist das Wesen der <i>doppelten</i> Unhaltbarkeit, das die Siegerpose völlig übersieht. Die Soziologie wiederum steht nun vor der Aufgabe, eine Transformation spätmoderner Gesellschaften und ihrer Naturverhältnisse theoretisieren zu müssen, die sie aus dem Horizont ihrer etablierten Normen nicht erfassen kann. Auch ihre Grundlagen werden unhaltbar. Denn die nächste Gesellschaft und die sich bereits entfaltende neue Moderne verabschieden sich von ihren hergebrachten Idealen der Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Mündigkeit, Inklusion, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit. Der kritischen Soziologie erscheint das als regressiv. Aber die <i>dritte Moderne</i> (Blühdorn 2013; 2024: 159ff./242ff.) entsteht eben nicht bloß aus der Unterdrückung und Negation dieser Ideale, sondern ganz wesentlich auch aus ihrer emanzipatorischen Überschreitung. Sie ist das Ergebnis ihrer Siegkrise.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das wirft die Frage auf: Darf und soll die Soziologie so etwas wirklich denken? Sind solche Überlegungen verantwortlich und verantwortbar? Diskreditieren sie die kritische Soziologie? Fallen sie ökologischen, demokratischen und egalitären Bewegungen in den Rücken? Ist eine Soziologie der Unhaltbarkeit nicht notwendig affirmativ und reaktionär? Trägt sie dazu bei, etwas herbeizureden oder zu beschleunigen, was zweifellos bereits erkennbar ist, was aber vielleicht wenigstens noch abgebremst oder abgemildert werden könnte? Liegt in diesem – dem eigenen Verständnis nach vor allem analytischen – Ansatz möglicherweise mehr versteckte Normativität als er explizit macht? Befördern, normalisieren und legitimieren derartige Überlegungen letztlich vielleicht die autokratisch-autoritäre Wende? Entlässt die Rede von der unkontrollierbaren Dialektik nicht all die aus der Verantwortung, die immer schon gegen Demokratisierung, Ökologisierung und Emanzipation waren? Befördert eine Soziologie der Unhaltbarkeit möglicherweise die Ansicht, es sei umweltpolitisch nun ohnehin zu spät und man könne aller Nicht-Nachhaltigkeit jetzt freien Lauf lassen?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die kritische Soziologie hat ein transformatives Bedürfnis, aber auch eine Verpflichtung zur sozialwissenschaftlichen Redlichkeit. Sie will Gesellschaft beschreiben und auch verändern. Bisher haben die Soziologie und die Nachhaltigkeitsforschung ihr transformatives Bedürfnis über die deskriptiv-analytische Verpflichtung gestellt. Sie haben die Gesellschaft und die Welt so beschrieben, wie sie sein müsste, damit sie sie verändern können: mit klaren Unterscheidungen zwischen richtig und falsch, Gut und Böse, Schuldigen und Rettern. Das war vergleichsweise komfortabel. In der Spätmoderne ist allerdings klar, dass die Diagnosen und Gesellschaftsbeschreibungen der (Nachhaltigkeits-)Soziologie falsch waren – oder zumindest unzureichend und nicht im intendierten Sinne transformativ. Die öko-emanzipatorische Komfortzone wird damit zur Ideologie. Jetzt gehört es zu den Aufgaben und zur Bringschuld der kritischen Sozialwissenschaft, dass sie nicht mehr haltbare Sinnerzählungen, Theorieangebote und Transformationsansätze klar als unhaltbar ausweist, auch wenn das ihre eigenen heiligen Basisprinzipien ins Wanken bringt. Dabei lohnt es sich, daran zu erinnern, dass der Niedergang der Demokratie und die Stabilität der Ordnung der Nicht-Nachhaltigkeit ihre Ursache nicht etwa in den Erklärungs- und Theorieangeboten der Soziologie haben, sondern darin, dass sich in der Spätmoderne die kulturellen und materiellen Bedingungen in einer Weise verändert haben, dass hergebrachte Verständnisse von Autonomie, Demokratie und Nachhaltigkeit ihre gesellschaftliche Resonanz und Anschlussfähigkeit verlieren, während sich neue Verständnisse herausbilden. Bei der Soziologie der Spätmoderne und Unhaltbarkeit geht es also nicht darum, <i>anti</i>-ökologisch, <i>anti</i>-emanzipatorisch und <i>anti</i>-demokratisch zu sein – auch diese Kategorien zerfallen. Sondern es geht darum, die Veränderung vorherrschender Verständnisse von Nachhaltigkeit, Emanzipation und Demokratie zu verstehen, aufzuzeigen, welche Implikationen diese Veränderungen in der Praxis haben, und dabei die Voraussetzungen für neue Transformationsprojekte auszuloten. Denn die Soziologie der Unhaltbarkeit ist nicht nur eine Soziologie des Zerfalls, sondern auch eine des Neuen, das aus diesem Zerfall hervorgeht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bezugnehmend auf den Terroranschlag der Hamas im Oktober 2023 sagte Judith Butler: „Historisch zu verstehen, warum es zu dieser Gewalt kam, ist nicht gleichbedeutend mit der Billigung von Gewalt. Eine Geschichte darzustellen und ein moralisches Urteil zu fällen, ist nicht dasselbe“ (Butler 2023). Unabhängig davon, wie man generell zu Butlers Aussagen über den Gaza-Konflikt und die Hamas steht und ob diese wirklich nur vom Verstehen-Wollen geprägt sind, lässt sich die zitierte Aussage uneingeschränkt auf die Soziologie der Unhaltbarkeit übertragen: Historisch zu verstehen, warum es zur nachhaltigen Nicht-Nachhaltigkeit, zur autokratisch-autoritären Wende und zur <i>dritten Moderne</i> gekommen ist, ist nicht gleichbedeutend mit der Billigung oder gar moralischen Rechtfertigung des Ergebnisses. Und Butler fährt fort: „Ich denke, dass die Philosophie eine zentrale Rolle bei der Aufdeckung der Voraussetzungen politischer und moralischer Argumentationsformen spielt, und dass wir alle die Pflicht haben, Ansichten zu vertreten, die auf nachweisbarem Wissen beruhen“. Auch diese Aussage lässt sich auf den sozial-ökologischen Kontext übertragen: Ich denke, dass die Soziologie eine zentrale Rolle bei der Aufdeckung der Voraussetzungen politischer und moralischer Argumentationsformen spielt, und dass Soziolog*innen und Nachhaltigkeitsforscher*innen die Pflicht haben, Ansichten zu vertreten, die ihre Annahmen und Voraussetzungen transparent machen und kritisch überprüfen. Nur so lassen sich die Voraussetzungen für neue normativ attraktive und politisch transformative Ideen schaffen. Die Glaubenssätze und <i>heiligen Basisprinzipien</i> der liberalen Moderne legitimieren sich nicht aus einer transzendentalen Vernunft, sondern sind unter ganz bestimmten historischen Bedingungen entstanden, von denen ihre Gültigkeit und Haltbarkeit abhängen. Wenn diese Bedingungen zerfallen, und insbesondere, wenn die emanzipatorische Logik selbst eine Ursache dafür ist, sind auch diese Ideale nicht mehr haltbar. Angesichts der fundamentalen Verunsicherung, die das bedeutet, ist es freilich kaum verwunderlich, dass (sich) in der Spätmoderne die verschiedensten gesellschaftlichen Akteure fanatisch an angeblich sicheren Werten und kategorischen Imperativen festhalten, die ihr eigenes Selbstverständnis und ihre Welt stabilisieren, und dabei alles andere als radikal, extremistisch und totalitär zurückweisen.</p>
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<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof </strong><strong class="western">Dr. </strong><strong class="western">Ingolfur Blühdorn</strong> ist Professor für soziale Nachhaltigkeit und Leiter des Instituts für Gesellschaftswandel und Nachhaltigkeit (IGN) an der Wirtschaftsuniversität Wien. Seine Forschungsschwerpunkte sind Gesellschaftswandel, Nachhaltigkeit, soziale Bewegungen, emanzipatorische Politik sowie Gesellschafts- und Demokratietheorie. Zuletzt von ihm erschienen: Unhaltbarkeit. Auf dem Weg in eine andere Moderne, Suhrkamp, Berlin 2024.</em></p>
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<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Amlinger, C./Nachtwey, O.</em> 2023: Gekränkte Freiheit. Aspekte des libertären Autoritarismus, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Bauman, Z</em>. 2017: Retrotopia, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Beck, U.</em> 1986: Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Beck, U.</em> 1993: Die Erfindung des Politischen, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Beck, U.</em> 2017: Die Metamorphose der Welt, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Blühdorn, I.</em> 2013: Simulative Demokratie. Neue Politik nach der postdemokratischen Wende, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Blühdorn, I.</em> 2020a: Nachhaltige Nicht-Nachhaltigkeit. Warum die ökologische Transformation der Gesellschaft nicht stattfindet. Mit Beiträgen von F. Butzlaff, M. Deflorian, D. Hausknost und M. Mock, Bielefeld.</p>
<p align="justify"><em>Blühdorn, I</em>. 2020b: „Die Gesellschaft der Nichtnachhaltigkeit: Skizze einer umweltsoziologischen Gegenwartsdiagnose“, in ders.: <em>Nachhaltige Nicht-Nachhaltigkeit</em>, Bielefeld, S. 83-160.</p>
<p align="justify"><em>Blühdorn, I.</em> 2020c: The legitimation crisis of democracy: Emancipatory politics, the environmental state and the glass ceiling to socio-ecological transformation, in: <em>Environmental Politics</em>, Jg. 29, H. 1, S. 38-57.</p>
<p align="justify"><em>Blühdorn, I.</em> 2020d: Demokratie der Nicht-Nachhaltigkeit: Begehung eines umweltsoziologischen Minenfeldes, in ders.: <em>Nachhaltige Nicht-Nachhaltigkeit</em>, Bielefeld, S. 303-343.</p>
<p align="justify"><em>Blühdorn, I.</em> 2022a: Planetary boundaries, societal boundaries, and collective self-limitation: Moving beyond the post-Marxist comfort zone, in: <em>Sustainability: Science, Practice, and Policy</em>, Jg. 18, H. 1, S. 576-589.</p>
<p align="justify"><em>Blühdorn, I.</em> 2022b: Sustainability: Buying time for consumer capitalism, in: Pellizzoni, L./Leonardi, E/Asara, V. (Hrsg.): <em>Handbook of Critical Environmental Politics</em>, Cheltenham, S. 141-155.</p>
<p align="justify"><em>Blühdorn, I.</em> 2023: Recreational experientialism at the abyss: Rethinking the sustainability crisis and experimental politics, in: <em>Sustainability: Science, Practice, and Policy</em>, Jg. 19, H. 1, S. 46-60.</p>
<p align="justify"><em>Blühdorn, I.</em> 2024: Unhaltbarkeit. Auf dem Weg in eine andere Moderne, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Boltanski, L./Chiapello, E.</em> 2003: Der neue Geist des Kapitalismus, Konstanz.</p>
<p align="justify"><em>Brand, K. W./Büsser, D./Rucht, D.</em> 1983: Aufbruch in eine andere Gesellschaft. Neue soziale Bewegungen in der Bundesrepublik, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Brand, U./Wissen, M.</em> 2024: Kapitalismus am Limit. Öko-imperiale Spannungen, umkämpfte Krisenpolitik und solidarische Perspektiven, München.</p>
<p align="justify"><em>Brand, U. et al.</em> 2021: From planetary to societal boundaries: an argument for collectively defined self-limitation, in: <em>Sustainability: Science, Practice and Policy</em>, Jg. 17, H. 1, S. 265–292.</p>
<p align="justify"><em>Butler, J.</em> 2023: Philosophin Judith Butler im Interview über Israel und Hamas, in: <em>Frankfurter Rundschau</em> vom 17.11.2023.</p>
<p align="justify"><em>Diekmann, A.</em> 2024: Klimawandel – Kein Thema für die Soziologie?, in: <em>Zeitschrift für Soziologie</em>, Jg. 53, H. 1, S. 3-7.</p>
<p align="justify"><em>Eppler, E.</em> 1975: Ende oder Wende. Von der Machbarkeit des Notwendigen, München.</p>
<p align="justify"><em>Folkers, M./Paech, N.</em> 2020: All you need is less. Eine Kultur des Genug aus ökonomischer und buddhistischer Sicht, München.</p>
<p align="justify"><em>Fraser, N./Jaeggi, R.</em> 2020: Kapitalismus. Ein Gespräch über Kritische Theorie, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Fraser, N./Monticelli, L.</em> 2021: Progressive Neoliberalism isn’t the solution. We need a radical counter-hegemonic and anti-capitalist alliance. A conversation with Nancy Fraser, in: <em>Emancipations: A Journal of Critical Social Analysis</em>, Jg. 1, H. 1.</p>
<p align="justify"><em>Göpel, M.</em> 2022: Wir können auch anders. Aufbruch in die Welt von morgen, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Hartmann, M.</em> 2024: „Nachhaltige Nichtnachhaltigkeit“, in: <em>Frankfurter Allgemeine Zeitung</em> vom 14.05.2024.</p>
<p align="justify"><em>Herrmann, U. </em>2022: Das Ende des Kapitalismus. Warum Wachstum und Klimaschutz nicht vereinbar sind – und wie wir in Zukunft leben werden, Köln.</p>
<p align="justify"><em>Inglehart, R. </em>1977: The Silent Revolution. Changing Values and Political Styles among Western Publics, Princeton.</p>
<p align="justify"><em>Jackson, T.</em> 2021: Wie wollen wir leben? Wege aus dem Wachstumswahn, München.</p>
<p align="justify"><em>Jäger, A.</em> 2023: Hyperpolitik. Extreme Politisierung ohne politische Folgen, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Kaase, M.</em> 1982: Partizipatorische Revolution – Ende der Parteien?, in: Raschke, J. (Hrsg.): <em>Bürger und Parteien: Ansichten und Analysen einer schwierigen Beziehung</em>, Bonn, S. 173-189.</p>
<p align="justify"><em>Kielmansegg, P.</em> 2023: Die Macht der Minderheit, in: <em>Frankfurter Allgemeine Zeitung</em> vom 25.09.2023.</p>
<p align="justify"><em>Manow, P</em>. 2020: (Ent-)Demokratisierung der Demokratie, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Nachtwey, O.</em> 2016: Die Abstiegsgesellschaft. Über das Aufbegehren in der regressiven Moderne, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Nassehi, A. </em>2021: Unbehagen. Theorie der überforderten Gesellschaft, München.</p>
<p align="justify"><em>Neckel, S. et al</em>. 2018: Die Gesellschaft der Nachhaltigkeit, Bielefeld.</p>
<p align="justify"><em>Radtke, J./Renn, O.</em> 2022: „Quo vadis, Deutschland? Stand und Perspektiven der Nachhaltigkeitspolitik“, in: Zilles, J./Drewing, E./Janik, J. (Hrsg.): <em>Umkämpfte Zukunft. Zum Verhältnis von Nachhaltigkeit, Demokratie und Konflikt</em>, Bielefeld, S. 33-62.</p>
<p align="justify"><em>Reckwitz, A.</em> 2017: Die Gesellschaft der Singularitäten. Zum Strukturwandel der Moderne, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Reckwitz, A.</em> 2019: Das Ende der Illusionen. Politik, Ökokomie und Kultur in der Spätmoderne, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Reckwitz, A./Rosa, H.</em> 2021: Spätmoderne in der Krise. Was leistet die Gesellschaftstheorie? Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Rockström, J. et al.</em> 2009: A Safe Operating Space for Humanity, in: <em>Nature</em>, Nr. 461, S. 472–475.</p>
<p align="justify"><em>Rödder, A.</em> 2024: Das Ende der grünen Hegemonie, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 07.01.2024.</p>
<p align="justify"><em>Schäfer, A./Zürn, M</em>. 2021: Die demokratische Regression, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Selk, V.</em> 2024: Demokratiedämmerung. Eine Kritik der Demokratietheorie, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Staab, P.</em> 2022: Anpassung. Leitmotiv der nächsten Gesellschaft, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Wagenknecht, S. </em>2022: Die Selbstgerechten. Mein Gegenprogramm – für Gemeinsinn und Zusammenhalt, Frankfurt am Main.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen:</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Der Beitrag vertieft Grundgedanken aus <i>Unhaltbarkeit. Auf dem Weg in eine andere Moderne</i> (Blühdorn 2024).</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>Vgl. zu ehrlichen Preisen auch den Beitrag von Andreas Sanders in diesem Heft.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a>Vgl. hierzu auch den Beitrag von Niko Paech in diesem Heft.</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a>Vgl. dazu ausführlicher Blühdorn 2024: 253ff.</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v </a>Vgl. zur Dialektik der liberalen Demokratie auch den Beitrag von Philip Dingeldey in diesem Heft.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-245/publikation/soziologische-zeitenwende-aufbruch-aus-der-oeko-emanzipatorischen-komfortzone/">Soziologische Zeitenwende: Aufbruch aus der öko-emanzipatorischen Komfortzone</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/08/vorg245-246_U1_page-0001-2-e1723813247934.jpg" medium="image"></media:content>
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		<item>
		<title>Nachhaltigkeit und künstliche Intelligenz: Das irrationale (autonome) Subjekt sitzt mit am Tisch</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-245/publikation/nachhaltigkeit-und-kuenstliche-intelligenz-das-irrationale-autonome-subjekt-sitzt-mit-am-tisch-2/</link>
		
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		<pubDate>Wed, 21 Aug 2024 10:14:43 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Ende 2019 proklamierte die Europäische Kommission im Rahmen ihres neuen europäischen Green Deals eine sogenannte duale Transformation und betonte, dass die Bemühungen zur Dekarbonisierung und Digitalisierung Europas Hand in Hand gehen müssen. Doch was machen Dekarbonisierung und Digitalisierung mit dem autonomen Subjekt? Eine Reihe an Autor*innen diagnostizieren, dass das autonome Subjekt, im kantischen Sinne als [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Ende 2019 proklamierte die Europäische Kommission im Rahmen ihres neuen europäischen Green Deals eine sogenannte duale Transformation und betonte, dass die Bemühungen zur Dekarbonisierung und Digitalisierung Europas Hand in Hand gehen müssen. Doch was machen Dekarbonisierung und Digitalisierung mit dem autonomen Subjekt? Eine Reihe an Autor*innen diagnostizieren, dass das autonome Subjekt, im kantischen Sinne als vernünftig verstanden, seine beste Zeit hinter sich hat oder gar anachronistisch ist. Ein tatsächlich vernünftiges autonomes Subjekt war jedoch, so Sarah Kessler, von jeher eine Schimäre – deshalb ist auch die Diagnose des Anachronistischwerdens fehlgeleitet. In ihrem Beitrag geht Kessler der Verbindung aus künstlicher Intelligenz und der Bestrebung nach sozial-ökologischer Nachhaltigkeit nach und versucht dabei, ein realistisches Subjektverständnis anzubieten.</em></p>
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<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr. Sarah Kessler</strong> ist Sozialwissenschaftlerin am Institut für Gesellschaftswandel und Nachhaltigkeit der Wirtschaftsuniversität Wien. Sie promovierte in der Anthropogeographie an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München und arbeitet zu Themen aus den Bereichen Umweltsoziologie, Nachhaltigkeitsforschung, Sozialtheorie, sozialer Wandel und soziale Bewegungen. Derzeit beschäftigt sie sich zudem vor allem mit den gesellschaftlichen Auswirkungen von künstlicher Intelligenz und deren Interrelation mit Nachhaltigkeitsfragen. Im März 2024 ist ihr Buch Competing Climate Cultures in Germany bei transcript erschienen.</em></p>
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