Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 245/246: Klima(un)gerechtigkeit

Braucht das Grundgesetz eine ökologische Erneuerung?

Braucht es eine veränderte Verfassungskonzeption, um der Klimaerwärmung und anderen Umweltkrisen demokratieverträglich zu begegnen? Und wenn ja, um welche Bausteine sollte das Grundgesetz ergänzt werden? Bernd Söhnlein diskutiert diese Fragen und argumentiert dafür, das Grundgesetz um eine ökologische Komponente über Art. 20a GG hinaus zu ergänzen. Denn anders als soziale und politische Systeme, die sich nach Katastrophen wieder erholen können, übersteigt die zeitliche Dimension, in der sich Natur und Klima regenerieren könnten, die menschliche Vorstellungskraft.

 

I. 75 Jahre Grundgesetz

Wenn wir auf 75 Jahre Grundgesetz zurückblicken, haben wir allen Grund den Müttern und Vätern unserer Verfassung dankbar zu sein. Ihnen ist es damals gelungen, die Vorschriften für den Aufbau und die Organisation staatlicher Institutionen – wie das Verhältnis von Bund und Ländern – mit inhaltlichen Vorgaben wie den Grundrechten, den Prinzipien des Rechtsstaats, der Demokratie und des Sozialstaates in eine ausgewogene Balance zu bringen. Mit einer klugen Ausgestaltung des Demokratieprinzips, einem effektiven Rechtsschutz des Einzelnen und einer klaren Ausrichtung an einem humanistischen Menschenbild hat das Grundgesetz uns mehr als zwei Generationen durch gesellschaftliche und wirtschaftliche Krisen getragen. Das Gerüst des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats hat sich als stabil erwiesen, auch wenn ihm mit Blick auf das Erstarken extremistischer Parteien in jüngster Zeit möglicherweise schwerere Bewährungsproben noch bevorstehen.

Der folgende Beitrag geht der Frage nach, ob es einer veränderten Verfassungskonzeption bedarf, um der absehbar auf uns zukommenden Klimaerwärmung und den anderen Umweltkrisen zu begegnen, und um welche Bausteine das Grundgesetz gegebenenfalls ergänzt werden sollte.

 

Dr. Bernd Söhnlein ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht; Studium der Rechtswissenschaft in Passau und Regensburg von 1989-1991; 1997 Promotion zum Dr. iur. bei Prof. Dr. Gröschner, Friedrich-Schiller-Universität Jena, zum Thema „Landnutzung im Umweltstaat des Grundgesetzes“. 1998-2005 angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei Prof. Dr. Fricke & Coll. in Landshut/Nürnberg, seit 2005 in eigener Kanzlei in Neumarkt in der Oberpfalz. Tätigkeitsschwerpunkte: Bau-, Umwelt- und Planungsrecht, Kommunalrecht und Beamtenrecht. Söhnlein ist Gründungsmitglied des Vereins Netzwerk Rechte der Natur und hat seit vielen Jahren diverse ehrenamtliche Funktionen in einem großen bayerischen Naturschutzverband inne.

 

Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift vorgänge zur Verfügung. Sie können das Heft hier im Online-Shop der Humanistischen Union erwerben: die Druckausgabe für 28.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 10.- €.

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