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	<title>50 Jahre HU Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Ein besserer Strafvollzug &#8211; oder etwas, das besser ist als Strafvollzug?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/6-1969/publikation/ein-besserer-strafvollzug-oder-etwas-das-besser-ist-als-strafvollzug/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Apr 2019 21:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[50 Jahre HU]]></category>
		<category><![CDATA[Strafen]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 6/1969, S. 201-205 Fritz Bauer, der verstorbene Hessische Generalstaatsanwalt, hat einmal geschildert, wieviel die Rechtsvorstellungen von Gustav Radbruch und insbesondere seine &#8222;Einführung in die Rechtswissenschaft&#8220; für seine Berufswahl und sein Rechtsdenken bedeutet haben, wie er, erfüllt von Begeisterung, als junger Student mit jenem schmalen Buch über den Heidelberger Philosophenweg gelaufen sei. Sein [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/6-1969/publikation/ein-besserer-strafvollzug-oder-etwas-das-besser-ist-als-strafvollzug/">Ein besserer Strafvollzug &#8211; oder etwas, das besser ist als Strafvollzug?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 6/1969, S. 201-205</p>
<p><i>Fritz Bauer</i>, der verstorbene Hessische Generalstaatsanwalt, hat einmal geschildert, wieviel die Rechtsvorstellungen von <i>Gustav Radbruch </i>und insbesondere seine &#8222;Einführung in die Rechtswissenschaft&#8220; für seine Berufswahl und sein Rechtsdenken bedeutet haben, wie er, erfüllt von Begeisterung, als junger Student mit jenem schmalen Buch über den Heidelberger Philosophenweg gelaufen sei.</p>
<p>Sein Strafrechtsprogramm formulierte <i>Gustav Radbruch </i>am eindeutigsten in dem Satz: &#8222;Nicht Verbesserung des Strafrechts, sondern Ersatz des Strafrechts durch Besseres.&#8220; Das ist ein revolutionäres Programm, das <i>Fritz Bauers </i>heftiges, auf großzügige und radikale Gedankengänge ärasprechendes Temperament in hohem Maße anziehen mußte. Denn es bedeutet nicht kompromißreiche Reform an der Oberfläche, sondern Radikalität von der Wurzel her, Umdenken in bezug auf die Grundlagen des Strafrechts, weg von Schuld und Tatvergeltung &#8211; nach einem anderen Wort <i>Radbruchs</i>: &#8222;nicht die Tat, sondern der Täter, nicht der Täter, sondern der Mensch&#8220; hin zu Sichern, Helfen und Heilen des Menschen.</p>
<p>Die praktische Konsequenz solchen Umdenkens umfaßt zweierlei: Humanisierung von Strafe und Strafvollzug und Effektivität durch eine Gestaltung des Strafvollzuges, die durch Sozialisation des Täters auf wissenschaftlicher (nicht moralisch wertender) Grundlage die Sicherung der Gesellschaft zu verwirklichen trachtet. Schon der Weg zur Humanisierung der Strafe war lang und ist noch nicht zurückgelegt. Er fordert Respekt vor dem Menschen, Berücksichtigung von Würde und Eigenart des Rechtsbrechers und das solidarische Gespräch mit ihm. Von der Länge dieses Weges sagte <i>Goethe </i>vor etwa zweihundert Jahren: &#8222;Welchen Weg mußte nicht die Menschheit machen, bis sie dahin gelangte, auch gegen Schuldige gelind, gegen Verbrecher schonend, gegen Unmenschliche menschlich zu sein?&#8220; Und wer möchte behaupten, daß dieses Ziel heute erreicht ist? Der Weg begann mit brutalen Leibes-und Lebensstrafen, in 48 verschiedenen Abstufungen, damit nur ja recht vergolten werde. Er führte über das Nebeneinander von Lebens- und Freiheitsstrafen, die ihrerseits, wenngleich sie wenigstens zunächst auch unter humanen, auf Erziehung (,&#130;Zucht&#8220;) gerichteten Gesichtspunkten eingeführt worden waren, durch Vergeltungs- und psychologiefremde Abschreckungsgedanken geprägt und entsprechend abgestuft wurden. Auch hatten recht handfeste ökonomische Rentabilitätserwägungen zu einer in bezug auf die inneren und äußeren Bedingungen unmenschlichen Vollzugspraxis geführt.</p>
<p>Eine solche langdauernde und trotz der schon zu Ende des 18. Jahrhunderts von <i>John Howard </i>begonnenen Reformbestrebungen noch nicht wirklich überwundene unmenschliche Praxis war und ist umso mehr möglich, als es sich bei den passiv Betroffenen immer um &#8222;die anderen&#8220; handelt. Sie stehen ohnehin im Dunkeln und sind von denen, die das alles aktiv gestalten, kaum zu sehen und in ihrem &#8222;Betteln und Schlafen unter den Brücken&#8220; nur schwer zu begreifen. Von vorneherein fehlt ihnen fast alles, was sie zu Partnern der Gesetzgebung machen könnte, und sie sind zumeist nicht einmal in der Lage, ihren egoistisch angestrebten Vorteil in der Weise wahrzunehmen, daß er ihnen nicht langfristig und im Endergebnis doch nur zum Nachteil wird. Mit anderen, in einer günstigeren Klassenlage gegebenen Entwicklungsmöglichkeiten wären sie nicht so weit ins Dunkel geraten und wären sie wohl auch trotz ihres Fehlverhaltens bürgerlich akzeptabler geblieben. Da niemand sie zur rechten Zeit lehrte, Selbstachtung und lebensnotwendige Kontrolltechniken auszubilden, verfallen sie ihren ungebändigten Bedürfnissen zu kompensierender Triebbefriedigung. Und wenn dann die Folgen eingetreten sind, so werden sie nicht, wie es bei denen mit den besseren Ausgangschancen üblich war und auch heute durchaus oft noch ist, durch die schützenden Wände einer bürgerlichen Solidarität vor ihnen &#8211; dumpfen ökonomischen und seelischen Frustrationen oft woyzeckschen Ausmaßes &#8211; gerettet. Humanität im Bereich der staatlichen Strafe bedeutet vor allen Dingen, daß nicht eine aus starken und schwachen Gliedern bestehende Gesellschaft den Armen schuldig werden läßt, um ihn dann in seiner Pein zu verlassen, daß sie nicht &#8222;straft&#8220;, sondern hilft, die zur rechten Zeit nicht ermöglichte gute Entwicklung nachzuholen.</p>
<p>Aus einer solcherart humanen Grundhaltung ergibt sich unmittelbar die zweite Konsequenz strafrechtlichen Umdenkens, auf der heute der reformerische Schwerpunkt liegen muß: die nüchterne Effektivität eines Kriminalrechts, von dem <i>Fritz Bauer </i>sagt, es stehe &#8222;der Bekämpfung der Seuchen oder der Regelung des Gas- und Wasserwesens näher als dem, was gemeinhin als Ethik und Moral bezeichnet wird&#8220;. Effektivität bedeutet rückfallverhütende Behandlung des Rechtsbrechers auf wissenschaftlicher Grundlage und mit wissenschaftlichen Behandlungsmitteln. Immer mehr breitet sich die Erkenntnis aus, daß vor allem hier angesetzt werden muß, wenn Verbrechen wirksam bekämpft werden soll.</p>
<p>Das soeben reformierte Strafrecht hat die Strafe nicht durch Neues ersetzt. Es knüpft nach wie vor bei der moralischen Schuld an und fordert also auch die moralisierende Reaktion. Immerhin enthält es Ansätze, neben die oder anstelle von Strafe Sicherung und Heilung zu setzen, wie z.B. den Strafverzicht, sobald Resozialisierung mithilfe der Strafaussetzung gelungen ist, oder den Schuldspruch mit Strafvorbehalt und das Absehen von Strafe bei schweren Folgen. In den Bemühungen vollends, den Strafvollzug zu reformieren, wird immer ausschließlicher die Sozialisation als Zweck des Vollzuges der Freiheitsstrafe anerkannt. Dazu gehört aber auch, daß Sozialisation nicht als bloße Anpassung an die bestehende Gesellschaft, wie immer diese sei, verstanden wird, sondern als aktive und ggf. auch kritische Beteiligung an einer akzeptablen Rechtsgemeinschaft. Denn diese kann den Rechtsbrecher ihrerseits nur dann vor Rückfall bewahren, wenn sie human, demokratisch, gerecht und sozial ist. So verstanden bedeutet Kriminalitätsbekämpfung nicht nur Resozialisierung des Rechtsbrechers, sondern auch Resozialisierung der Gesellschaft selbst.</p>
<p>Doch auch in seinem unmittelbaren Anliegen der Reaktion auf den einzelnen Rechtsbruch muß der Strafvollzug von seiner Stelle aus am Gesamtanliegen einer demokratischen und sozialen Gesellschaft teilnehmen, ihre einzelnen Glieder in ein verantwortliches Verhältnis zur Gesamtheit und zu einem sozialen und demokratischen Verhalten zu führen. Auch der Rechtsbrecher ist berechtigter und verpflichteter Bürger. Artikel 1 des Grundgesetzes, daß die Würde des Menschen unantastbar ist, gilt auch im Rahmen des Freiheitsentzuges. Darüber hinaus stehen dem Verurteilten grundsätzlich alle Grundrechte der Verfassung zu, auch ihm gegenüber dürfen sie nur insoweit und nur aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden, wie es für die Durchführung der Behandlung bei Freiheitsentzug unumgänglich ist. Es bedarf also einer gesetzlichen Grundlage, in der die Rechtsstellung des Verurteilten klar umrissen und für jeden erkennbar ist und aus der sich die Möglichkeit der Abwehr gegen Rechtsverletzungen auf einem geordneten Rechtswege ergibt.</p>
<p>Dem sozialstaatlichen Anliegen des Grundgesetzes entspricht die Verpflichtung zur sozialen und innerpersönlichen Hilfe. Ihm kann nur durch eine zweckgerichtete Behandlung entsprochen werden, mit dem Ziel, den Rechtsbrecher und die Gesellschaft, deren Teil er ist, von seinen kriminellen Belastungen zu befreien. Sein Versagen liegt ja nicht allein in der Verantwortung des &#8222;Verbrechers&#8220;, sondern in der gemeinsamen Schuld aller, die mit ihrer Hilfe für die schwachen Glieder der Gesellschaft hinter ihrer demokratischen Solidaritätspflicht zurück-geblieben sind. Allerdings besteht mit gleicher Eindeutigkeit der Anspruch gegen den Rechtsbrecher, daß er aufhört, sich narzißtisch und rücksichtslos Vorteile zu Lasten anderer zu verschaffen und daß er sich notfalls einer Behandlung zur Herstellung seiner Gesellschaftsfähigkeit, ggfs. bis zur Wiedergutmachung des von ihm angerichteten Schadens, gefallen lassen muß. In diesem Zusammenhang setzen jedoch Humanität und Rechtsstaatlichkeit die Grenze für den, wenn auch hilfreich gemeinten, Eingriff in den internen Lebensbereich, damit pädagogischer Perfektionismus vermieden und ein der menschlichen Würde entsprechender Freiheitsbereich gewahrt wird.</p>
<p>Ein solches Behandlungsprogramm wird sich sicherlich nicht rascher durchsetzen als die Humanität gegenüber der Brutalität von Leibes- und Freiheitsstrafen. Einen Anfang machten einige hilfreiche Vorentscheidungen des neuen Strafensystems, wie die Beseitigung der resozialisierungsfeindlichen Zuchthausstrafe und die Einschränkung, auch wenn leider nicht Beseitigung der kurzfristigen Freiheitsstrafe. Daß die kurzen Strafen ganz beseitigt werden müssen, ist für alle an einem Behandlungsvollzug Interessierten selbstverständlich, weil in weniger als 6 Monaten Behandlung nicht einmal in Gang gesetzt werden kann. Hinzu kommen muß aber auch bei der Auslese der Bestraften eine Beschränkung der Freiheitsstrafe auf die, die einer stationären Behandlung bedürftig sind. Das schließt die nicht aus, die zwar behandlungsbedürftig sind, denen aber mit den heutigen Methoden sehr oft noch nicht geholfen werden kann und die deshalb nicht selten als &#8222;nicht behandlungsfähig&#8220; bezeichnet werden, die schweren Rückfalltäter. Ihnen gegenüber geht es darum, bessere, intensivere Methoden der Einwirkung auf ihre schweren psychischen Störungen zu entwickeln.</p>
<p>Die lebenslange Freiheitsstrafe hingegen, die nur in seltenen Fällen einem Bedürfnis nach andauernder Behandlung entspricht, ist immer dann, wenn sie nicht durch die höherwertigen Interessen des Schutzes einer unaufhörlich gefährdeten Gesellschaft gedeckt wird, ein Relikt reinen Vergeltungsdenkens. Sie zu beseitigen muß das Ziel weiterer Reformbestrebungen sein. Wer je persönlich miterlebt hat, was lebenslanger Freiheitsentzug für Körper und Seele eines Menschen bedeutet, der muß zu der Überzeugung kommen, daß diese Maßnahme nicht nur sinnlos ist, sondern auch dem Art. 1 GG widerspricht. Nach 5 Jahren Freiheitsstrafe ist im allgemeinen, selbst bei einem relativ humanen, auf Behandlung ausgerichteten Vollzug, das Optimum der Behandlungsmöglichkeit erreicht. Nach 10 Jahren spätestens beginnt jede nur denkbare positive Entwicklung in negative Richtung umzuschlagen, und nach 15 Jahren tritt langsam der seelische Tod ein. Was bleibt, ist leere Hoffnungslosigkeit auf seiten der die Strafe Erleidenden und qualvolles Erbarmen auf seiten derer, die eine solche unsinnige Aufgabe fortzuführen verpflichtet sind.</p>
<p>Auch die Einschränkung der Freiheitsstrafe auf die Gruppe der Behandlungsbedürftigen hat &#8211; neben der Beseitigung der kurzen Freiheitsstrafen &#8211; in den Strafrechtsänderungsgesetzen dieses Jahres eine zwar noch nicht ausreichende, aber doch begrüßenswerte Förderung erfahren, z.B. durch Ausweitung der rechtlichen Möglichkeiten, Strafen im Urteil oder nach Verbüßung ihrer Hälfte auszusetzen. Die unverhältnismäßig harte Maßnahme der fast immer erfolglosen Verwahrung Soziallästiger im Arbeitshaus wurde aufgegeben und die Einführung einer sozialtherapeutischen Anstalt für besonders intensive Behandlungsmethoden gegenüber häufig Rückfälligen und schwer gestörten Tätern beschlossen.</p>
<p>Die entscheidenden Aufgaben der Verwirklichung eines Behandlungs- anstelle eines &#8222;Straf&#8220;vollzuges liegen jedoch in der inneren Organisation des Vollzuges selbst. Strafanstalten brauchen keine &#8222;Baumschulen des Verbrechens&#8220; zu sein, wie <i>Sebastian Haffner </i>annimmt (<i>Stern</i> 1969/21). Sie können Stätten einer sinnvollen und sogar erfolgversprechenden Behandlung kriminellen Fehlverhaltens werden, wenn die Gesellschaft bereit ist, dafür wirklich etwas zu investieren. Das erfordert allerdings den Einsatz beträchtlicher finanzieller und personeller Mittel. Zunächst einmal müssen statt der &#8222;Zwingburgen für praesumptive Ausbrecher&#8220; (<i>Radbruch</i>) in den Anstalten räumliche Verhältnisse geschaffen werden, unter denen Menschen nicht nur leben, sondern sich auch in kleinen Gruppen unter zielgerichteter Einwirkung zu tüchtigeren, glücklicheren und harmonischeren Persönlichkeiten entwickeln können. Also: Mauern und Gitter nur soweit wie unumgänglich, räumliche Gliederung der Gebäude in kleine Wohneinheiten, dadurch Ausschaltung negativer Einflüsse und Übung sozialen Verhaltens im täglichen Miteinander und in gruppendynamischer Behandlung, brauchbare Arbeits- und Ausbildungsstätten, angemessene Freizeiträume zu Fortbildung, Entwicklung von Hobbies für die arbeitsleere Zeit nach der Entlassung und zu musischer Beschäftigung im Hinblick auf Charakter- und Gemütsbildung, angegliederte Heime für die Kleinstkinder gefangener Frauen, damit Mütter und Kinder zusammenleben und sidi zum Nutzen beider aneinander binden können. Die äußere Gestaltung dieser Heime muß jedoch alle dunklen, unheimlichen, bedrückenden Einflüsse auf die freie und gesunde Entwicklung der Kinder verhindern.</p>
<p>In so beschaffenen Räumen müssen Menschen mit den Verurteilten sich verbinden, die ihnen sachlich und menschlich helfen können, ihre inneren und äußeren Schwierigkeiten zu überwinden. Das stellt Anforderungen an Zahl, Auslese und Ausbildung. Alle, sowohl die Mitarbeiter des täglichen und stündlichen Umgangs in den Wohn- und Arbeitsbereichen wie die Spezialisten, die besondere therapeutische Methoden anwenden, müssen für ihre spezifischen kriminalpädagogischen Aufgaben vorbereitet sein.</p>
<p>Eines der brennendsten Probleme der Strafvollzugsreform liegt in der Unsicherheit über die anzuwendenden Behandlungsmethoden im einzelnen. Sowenig bisher exakt über die konkreten Ursachen des kriminellen Verhaltens und insbesondere der Rückfallneigung bekannt ist, so wenig weiß man auch über effektive Methoden der Rückfallbekämpfung. Viele Straffällige leiden wirklich und möchten sich von der Kriminalität befreien, sie haben alle Bereitschaft für ein neues, tüchtiges, ungetriebenes Leben, aber immer wieder bricht buchstäblich das Elend einer neuen Straftat über sie herein. Der folgende Satz berührt vielleicht auch einen Fernstehenden: &#8222;Aller gute Wille hat nichts geholfen, alles Arbeiten an mir war umsonst, das Böse und Dunkle ist stärker als ich, es erstickt das Gute. Ich bin zu der Überzeugung gelangt, daß es für mich und die anderen Menschen besser ist, wenn ich in einer geschlossenen Anstalt lebe. Sicher werde ich dieses Mal SV bekommen, ich finde es ganz richtig. Die Wahrheit ist bitter, aber ich werde mich daran gewöhnen müssen, mit ihr zu leben.&#8220; Dieser Satz verurteilt die Möglichkeiten des heutigen Strafvollzuges. Nach dem Stand des heutigen Wissens war relativ viel für die Schreiberin getan worden: Berufsausbildung, Gruppenpädagogik und psychotherapeutische Behandlung. Auch Vertrauen und Zusammenarbeit schienen perfekt. Doch die wirkliche Hilfe &#8211; nach einem fast zwanzigjährigen Versagen &#8211; konnte ihr auch in mehrmaligen Strafperioden nicht mehr gegeben werden.</p>
<p>Es ist daher die dringendste Aufgabe einer Zusammenarbeit von Wissenschaft und Praxis zu erkennen, wie Menschen, in deren Jugend fast alles versäumt wurde, nachträglich zur Einsicht, vor allem aber zur Fähigkeit reflektierter Selbstkontrolle gegenüber Triebüberflutung, überwältigenden Schuldgefühlen, neurotischen Wiederholungszwängen und Resignation verholfen, wie also ein erfolgreicher Heilungsprozeß eingesetzt werden kann.</p>
<p>Was wir jetzt schon tun können? Wir kennen einige Methoden der Arbeitstherapie, die die Arbeitshaltung beeinflussen, berufliche Aus- und Fortbildung, schulische Förderung, notfalls mit Sonderschulmethodik; wir besitzen Kenntnis über allgemeine Behandlungsmethoden in der modernen Sozialarbeit (Einzelfallhilfe, Gruppenpädagogik, Mitbestimmung), man weiß etwas von den aus der Psychoanalyse abgeleiteten Methoden der Heilpädagogik, Psychagogik, des &#8222;schöpferischen Trainings&#8220; und der psychoanalytischen Einzel- und Gruppentherapie. Sie alle sind für andere Sozialbereiche entwickelt und noch wenig bei der Behandlung der Kriminalität erprobt worden. Wir ahnen, daß das Heil in einer auf den Einzelfall zugeschnittenen Kombination der verschiedenen Methoden liegen muß. Es wäre dringend erforderlich, durch wissenschaftliche Untersuchungen und praktische Erprobung, mit Hilfe sachlicher Einrichtungen und personellen Könnens, zu einer intensiven Überprüfung jeder einzelnen Methode und ihrer Kombination innerhalb des Vollzuges zu kommen.<br />Etwas ist heute schon absolut sicher: allen Bemühungen muß eine einheitliche Haltung zugrunde liegen, und das ist vor allem der Ansatz dessen, was &#8222;besser ist als Strafvollzug&#8220;; die Zielsetzung, zu heilen statt zu strafen, die partnerschaftliche Zusammenarbeit bei der Ersetzung von Befehlsempfang und bloßer Gewöhnung durch gemeinsame Bemühung um Erkenntnis in Einzel- und Gruppengesprächen und durch Übung des Zusammenlebens unter gruppenpädagogischen Gesichtspunkten und in gemeinsamer Verantwortung auch für das Ganze. Demokratisches Zusammenleben, Toleranz, Respekt vor dem Gesprächspartner und Solidarität müssen die Vokabeln dessen sein, was im Strafvollzug, in dem es um Behandlung und nicht um Strafe geht, an die Stelle von &#8222;Ordnung, Sicherheit, Gewöhnung&#8220; treten muß. Und solche Bemühungen müssen auch dorthin reichen, wo die Aufgabe der Sicherung in erhöhtem Maße gegeben ist. Wahrscheinlich wird sich zeigen, daß in einem therapeutischen Klima mit dem Primat der Behandlung die Sicherungsnotwendigkeit geringer wird; ausländische Beispiele deuten eindringlich darauf hin.</p>
<p>Es ist zu wünschen, daß das künftige Strafvollzugsgesetz auch der BRD die Möglichkeit zu einem zugleich humaneren wie effektiveren Vollzug der Freiheitsstrafe gibt, in dem moralisierendes Schulddenken durch wissenschaftliche Behandlungsgesichtspunkte abgelöst wird. Es wäre schön gewesen, wenn ein so leidenschaftlicher Verfechter dieser Haltung wie <i>Fritz Bauer </i>das noch miterlebt hätte. Nicht nur durch gedankliche Vorbereitung, sondern auch in der praktischen Realität hat er jedoch seinen Beitrag zu einer solchen Entwicklung bereits geleistet, indem er durch die Macht seiner kompromißlosen Persönlichkeit und ihre Ausstrahlungskraft im Sinne der Rationalisierung des Kriminalrechts auf das öffentliche Bewußtsein eingewirkt hat. Und damit wäre hier zum Schluß noch die Rede von der dritten notwendigen Konsequenz strafrechtlichen Umdenkens: Alle Bemühung um eine bessere, zweckentsprechende Behandlung des Rechtsbrechers bleibt erfolglos, wenn das zum Teil tiefenpsychologisch bedingte pharisäerhafte Unwerturteil der Öffentlichkeit gegenüber dem Rechtsbrecher nicht abgebaut werden kann. Solidarität gegenüber dem Schwachen entspricht dem demokratischen Gesellschaftsideal und muß zur grundsätzlich vorbehaltlosen Wiederaufnahme dessen führen, der die kriminalpädagogische Behandlung bestanden hat. Grundlage einer solchen Bereitschaft könnte in einem durch Aufklärung vermittelten Wissen liegen, daß beim chronischen Rechtsbrecher fast immer in der Jugend Versäumtes nachzuholen ist, oder wie <i>Radbruch </i>es ausdrückt: &#8222;daß es des Strafrechts fragwürdige Aufgabe ist, <i>gegen </i>den Verbrecher nachzuholen, was die Sozialpolitik <i>für</i> ihn zu tun versäumt hat.&#8220;</p>
<p>Darüber hinaus jedoch müßte jeder, der sich einer ernsthaften Selbsterforschung unterzieht, zu der Klarheit finden, daß kein &#8222;Unbescholtener&#8220; schuldlos und daß daher niemand berechtigt ist, sich pharisäerhaft über andere zu erheben. Wenn Männer vom Format <i>Gustav Radbruchs</i> und <i>Fritz Bauers </i>ihr Wissen von der allgemeinen Unzulänglichkeit der Gesellschaft und ihrer Gerechtigkeit und ihr Wissen von der eigenen Unzulänglichkeit zur Grundlage ihrer solidarischen Bereitschaft mit solchen, die strafbare Handlungen begehen, machen konnten, sollten wir anderen uns dann weniger unzulänglich fühlen?</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Memorandum der Humanistischen Union zum Sympathisanten Begriff</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/29-vorgaenge/publikation/memorandum-der-humanistischen-union/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Feb 2012 13:48:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[50 Jahre HU]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Offener Brief an den Bundespräsidenten aus: vorgänge Nr. 29 (Heft 5/1977), S. 128-30 (vg) Die Bezeichnung &#132;Sympathisant&#148; dient heute manchen Politikern, Beamten und Publizisten dazu, politische Gegner &#132;fertigzumachen&#148;. Das vergiftet das politische Klima in der Bundesrepublik, führt möglicherweise mehr zur Aushöhlung der Demokratie und des Rechtsstaats wie der mörderische Wahnwitz der Terroristen. Die HU versucht [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Offener Brief an den Bundespräsidenten</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 29 (Heft 5/1977), S. 128-30</p>
<p><i>(vg) Die Bezeichnung &#132;Sympathisant&#148; dient heute manchen Politikern, Beamten und Publizisten dazu, politische Gegner &#132;fertigzumachen&#148;. Das vergiftet das politische Klima in der Bundesrepublik, führt möglicherweise mehr zur Aushöhlung der Demokratie und des Rechtsstaats wie der mörderische Wahnwitz der Terroristen. Die HU versucht dazu in einem Brief an Bundespräsident Walter Scheel ein klärendes Wort zu sprechen. Der Brief wurde im Vorstand der HU vor dem Kölner Attentat vom 5. September verabschiedet. Er wurde abgeschickt, weil gerade in dieser Situation die Offenheit der geistigen Auseinandersetzung ein Gut ist, das unseren demokratischen Rechtsstaat erhalten hilft.</i></p>
<p>9. September 1977</p>
<p>Sehr geehrter Herr Bundespräsident!</p>
<p>Dieser Brief wurde vom Vorstand der Humanistischen Union vor der Bluttat in Köln formuliert und verabschiedet. Wir sind der Auffassung, daß er durch die jüngsten Ereignisse eine von uns unerwartete besondere Bedeutung bekommen hat.</p>
<p>Seit 1971 wird zur Bekämpfung des Terrorismus der sowohl vom Wort her als auch unter juristischen Kategorien unpräzise Begriff des Sympathisanten verwandt. Zwar grenzen sich verantwortungsbewußte Politiker, Beamte und Publizisten auch heute noch hier und da von dem Begriff ab. Dennoch ist das Wort &#132;Sympathisant&#148; zu einem Kampfbegriff in der politischen Auseinandersetzung geworden und zu einem Instrument, das dazu dient, politische Gegner zu stigmatisieren, und das &#150; das ist unsere These &#150; mehr dazu beiträgt, die &#132;Terrorszene&#148; auszuweiten als einzugrenzen.<br />Die Humanistische Union hält eine rationale Überprüfung des Sympathisanten-Begriffes für geboten und bittet Sie &#150; eventuell nach Anforderung von Stellungnahmen der verantwortlichen Instanzen &#150; einen Beitrag zur Abschaffung dieser Kategorie im offiziellen Sprachgebrauch der Staatsorgane zu leisten und damit der gegenwärtigen Vergiftung des politischen Klimas entgegenzutreten. Es darf nicht dazu. kommen, daß aus Berührungsangst die geistige Auseinandersetzung mit gefährdeten jungen Leuten unterbleibt.<br />Das Wort &#132;Sympathisant&#148; ist als Bezeichnung gewählt worden, um die angebliche oder tatsächlich vorhandene Operationsbasis von Terroristen in der Bevölkerung zu fassen. Dabei wird der Anspruch der Terroristen, als Stadtguerilla zu kämpfen, unbesehen übernommen. Solche &#132;Partisanen&#148;, so heißt es, können nur dann erfolgreich operieren, wenn ein Teil der Bevölkerung sie unterstützt. Der Kampf gegen &#132;Sympathisanten&#148; soll das Wasser ableiten oder austrocknen, das Terroristen &#132;wie Fische&#148; brauchen. Schon vor fünfeinhalb Jahren konnte man in diesem Sinne in der FAZ (21. 1. 1972) lesen, die Sympathisanten sind &#132;der bisher noch viel zu selten genannte harte Kern des Problems&#148;.<br />In der Konzentration auf die Bekämpfung sogenannter Sympathisanten als Voraussetzung für eine Beendigung des politischen Terrorismus wurden nicht nur die politisch-gesellschaftlichen Ursachen dieses internationalen Phänomens ausgeklammert, sondern auch die Möglichkeit einer grundsätzlichen Veränderung der Taktik der Terroristen. So registrierte der Präsident des Bundeskriminalamtes, Horst Herold, bereits vor einem Jahr ein &#132;Ausweichen&#148; der Terroristen ins Ausland (Die Polizei 12/1976); in der FAZ (2. 8. 1977) wurde die These vertreten, daß die Terroristen eine &#132;Strategie der verbrannten Erde&#148; betreiben, das heißt, wie andere kriminelle Organisationen auch ohne Unterstützung in der Bevölkerung auskommen und von Stützpunkten im Ausland aus operieren.<br />Eine rationale Überprüfung des Sympathisanten-Begriffes muß die Möglichkeit einer solchen &#132;Strategie der verbrannten Erde&#148; in die Untersuchung einbeziehen. Zu fragen ist auch, ob das Terrorismus-Problem mit einer Verschwörungstheorie zu fassen ist. Die Humanistische Union will in diesem Schreiben auf einen anderen Gesichtspunkt hinweisen:</p>
<p>Der Sympathisanten-Begriff wird in der Bundesrepublik seit 1971 verwendet. Seit beinahe sechs Jahren wird mit diesem Begriff eine Strategie der Bekämpfung des politischen Terrorismus verbunden. Nach so langer Zeit ist es zumindest geboten, eine solche Strategie zu überprüfen. Die Humanistische Union ist der Auffassung, daß die mit dem Sympathisanten-Begriff verknüpfte Strategie gescheitert ist und zugleich zu einer Vergiftung des politischen Klimas in der Bundesrepublik geführt hat. Diejenigen, die morden, Geiseln nehmen, Bomben legen und Banken überfallen, sind nicht in die Isolierung gedrängt worden, sondern haben durch eine verfehlte Abstemplung junger Leute neue Aktivisten und neue Helfer erhalten.<br />Die Gründe des Scheiterns dieser Strategie sind unseres Erachtens folgende:</p>
<p>1. Beim Sympathisanten-Begriff wird nicht unterschieden zwischen denjenigen, die sich durch Attentate oder ähnliches strafbar gemacht haben, solche Straftaten aktiv unterstützen, dazu auffordern oder solche Straftaten billigen, und jenen, die aufgrund rechtsstaatlicher Erwägungen für einen fairen Prozeß &#150; ohne Verurteilung im voraus &#150; und für strikte Einhaltung der auch für die Gegner der Verfassung geltenden Verfahrensgrundsätze eintreten oder die aus Sensibilität Mitleid haben (Sympathie) nicht nur mit den Opfern des Terrorismus, sondern die auch gegenüber den Akteuren selbstverschuldeter Verstrickung Humanität wahren wollen. Politiker, Instanzen der Strafverfolgung und Publizisten verkennen oder verwischen bewußt den Unterschied zwischen politischer Solidarität mit den terroristischen Straftätern und dem Plädoyer, daß auch für solche Täter die rechtsstaatlichen Schutzpositionen gelten müssen und auch für sie Menschenwürde und Humanität zu wahren ist. Das führt dazu, daß in den Medien gegenwärtig die Rede ist von 15 000 &#132;Sympathisanten&#148;, während das Bundeskriminalamt die Zahl der Gewalttäter und ihrer aktiven Helfer mit 1200 bis 1500 angibt. Der unpräzise Sympathisanten-Begriff macht &#132;Übertreibungen&#148; (Die Zeit, 19. 8. 1977) möglich und führt dazu, daß sich der &#132;harte Kern&#148; bestärkt fühlen kann.<br />Der Anwalt, der darauf besteht, daß auch gegenüber Terroristen (wie bei anderen Taten) Motive berücksichtigt werden und der &#132;politische Motive&#148; zur Verteidigung vorträgt, ist kein &#132;Sympathisant&#148;; er wirbt weder für eine kriminelle Vereinigung, noch unterstützt er eine solche. Wer öffentlich durch Unterschriften, Demonstrationen oder Eingaben für die Wahrung der in Verfassung und Gesetzen festgelegten Verfahrensvorschriften eintritt oder wer vor der Preisgabe rechtsstaatlicher Errungenschaften des Strafprozesses warnt, ist kein &#132;Sympathisant&#148; und leistet keine Beihilfe. Wer Menschlichkeit auch gegenüber Verursachern selbstverschuldeten Leidens wahrt, ist kein &#132;Sympathisant&#148; und kein Förderer der Position der Terroristen. Mitgefühl und Protest gegen Rechtsverletzungen können dem Terrorismus nur dann und solange nützen, wie jeder, der für die Position des Rechtsstaates und für Humanität auch gegenüber Terroristen eintritt, zum &#132;Sympathisanten&#148; gestempelt werden kann. Der falsche Begriff verleitet die Terroristen zu dem falschen Eindruck, ihre Ziele und Methoden fänden verbreitet Zustimmung.</p>
<p>2. Beim Sympathisanten-Begriff wird von den für Terroristen-Bekämpfung zuständigen Instanzen nicht genügend unterschieden zwischen denjenigen, die als Terroristen Gewalttaten begehen und jenen, die solchen Terror eindeutig ablehnen, aber beispielsweise gesellschaftliche Veränderungen für zwingend notwendig halten oder zum symbolischen Akt der Besetzung von Häusern oder Bauplätzen greifen (in der Meinung nur da-durch ein öffentliches Übel öffentlich bekanntmachen zu können). Angehörige von Gruppierungen, die sich zwar als revolutionär verstehen, aber jedes Gewaltverbrechen entschieden ablehnen, oder Buchhändler, die zum Bei-spiel Literatur der revolutionären Arbeiterbewegung verkaufen oder Texte anbieten, in denen von &#132;Gegengewalt&#148; die Rede ist, werden immer häufiger zu &#132;Sympathisanten&#148; gestempelt und in Fahndungsaktionen einbezogen. Zwar muß jedem Tatverdacht nachgegangen werden. Doch wenn in solchen Fällen bei Hausdurchsuchungen nicht die Mindestanforderungen rechtsstaatlicher Ermittlung und Fahndung gewahrt werden und Türen und Einrichtungsgegenstände unnötig zerschlagen werden, dann ist das objektiv geeignet, aus unschuldigen Betroffenen heimliche Befürworter des Terrorismus zu machen.<br />Terrorismusbekämpfung muß scheitern, wenn sie aufgrund falscher Kategorien mit dem Kampf gegen alles, was als links gilt, verbunden wird.</p>
<p>3. Der unscharfe Sympathisanten-Begriff macht es seit sechs Jahren möglich, die Auseinandersetzung mit tatsächlichen Helfern und Förderern der Terroristen auszunutzen zu politischer Agitation und zur Denunzierung des politischen Gegners. Aus agitatorischen Gründen wird von Politikern und Journalisten ohne Gefühl für die gefährlichen Konsequenzen behauptet, die Unterstützung der Gewalttäter reiche bis in die Reihen der Koalitionsparteien. Seit Jahren muß die SPD das &#132;Baader-Meinhof-Etikett&#148; (Die Welt, 5. 2. 1972) fürchten. Leute wie Heinrich Albertz, Heinrich Böll oder Helmut Gollwitzer, die alle viel dazu getan haben, unter Linken falsche Solidarisierung mit Gewalttätern zu verhindern, müssen dazu herhalten, um die angeblichen Zusammenhänge zwischen Sozialisten und Terroristen zu belegen.<br />Der Sympathisanten-Begriff wird zu Agitationszwecken immer mehr ausgeweitet. Es gibt inzwischen publizistische Angriffe, die den Kernbereich des Rechtsstaates in Frage stellen. So schreibt Friedrich Karl Fromme in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (2. 8. 1977): &#132;Diese Sympathisanten, die nie einem Terroristen Nachtlager und Reisegeld gegeben haben, sind die wirklich gefährlichen. Sie haben zwar ,nichts getan&#8216;, sie haben nur ihre Meinung gesagt, sie haben nur nachgedacht.&#148; Diejenigen, die &#132;das Strafrecht und sogar das Disziplinarrecht zu achten&#148; gewöhnt sind, nichts &#132;zu tun haben mit einer ,Sympathisantenszene&#148;, die den &#132;Mord an Ponto nicht verherrlichen, aber ihn auf umwegige Weise als subjektiv verständlich und damit auch objektiv jedenfalls verstehbar darstellen könnten&#148;: &#132;Sie können dafür&#148;. &#150; Hans Habe fordert in der Welt am Sonntag (7. 8. 1977) den &#132;Kampf gegen die Sympathisanten&#148;; die Terroristen &#132;zu jagen, als handelte es sich um triviale Fassadenkletterer, ist vollkommen sinnlos, solange sich ganze deutsche Hochschulen in den Händen der marxistischen Staats- und Gesellschaftsfeinde befinden&#8230; Wer auf die Spitze des Eisbergs zielt, kann ebensogut auf den Jahrmarkt gehen und auf Papierrosen zielen. Der Eisberg sind die Sympathisanten.&#8220;<br />In einer Göttinger Studentenzeitung erschien jener &#132;Mescalero&#8220;-Artikel , der von Studenten, Hochschullehrern und von einem Gericht als Absage an den politischen Terrorismus verstanden wurde und der in einem auf den Adressatenkreis möglicher Terroristen abgestellten Jargon im Ergebnis Gewalttaten verurteilt. Unbeanstandet blieb, daß Zitate aus diesem Artikel sinnentstellend wiedergegeben wurden, sodaß sie als Aufforderung zum Mord oder zur Geiselnahme mißdeutet werden konnten. Wer dieser Fehldeutung und der dadurch möglichen Verbreiterung der Terroristenszene durch die vollständige Veröffentlichung des Textes entgegentrat, wurde hingegen als Lobredner des Terrors und des Mordes beschuldigt oder sogar disziplinarrechtlich belangt. Wenn der Präsident des Bundeskriminalamtes, Horst Herold, eine starke Zunahme der Terroristen- und Sympathisantenszene in den letzten Monaten meint feststellen zu können, dann ist zu prüfen, ob nicht auch die unspezifizierte Hatz auf &#132;Sympathisanten&#148; dazu beigetragen hat.<br />Wenn es das vordringlichste Ziel ist, dafür zu sorgen, daß dem Terrorismus in der Bundesrepublik ein Ende gesetzt wird, dann ist es geboten, zugunsten dieses Zieles die Verfolgung und Diffamierung derjenigen abzubrechen, die ohne Gewalt und Blutvergießen die Gesellschaft verändern wollen. Jeder macht sich in der gegenwärtigen Situation schuldig, der die Morde in Berlin, Stockholm, Karlsruhe und Oberursel zur Agitation oder zur Abrechnung mit einem politischen Gegner benutzt.</p>
<p>Der Sympathisanten-Begriff ist unscharf und beliebig erweiterbar. Selbst der Kritiker des Sympathisanten-Begriffs und der Sympathisant des Sympathisanten kann zum &#132;Sympathisanten&#148; gestempelt werden. Mit dieser Kategorie wurde das Tor aufgestoßen zu ungerechtfertigten Verdächtigungen. Der Sympathisanten-Begriff ist geeignet, die Struktur der Bundesrepublik Deutschland als eines demokratischen Verfassungsstaates, der auf der strikten Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien beruht, auszuhöhlen und umzuwandeln in einen anderen Staat, in dem Denken und bloßer Kontakt &#151; unabhängig von der Absicht &#151; zu existenzbedrohenden Sanktionen führen kann.<br />Die Geschichte zeigt, daß auch ein Staat, der wichtige rechtsstaatliche Prinzipien aufgibt, nicht gegen Terrorismus gefeit ist, sondern umgekehrt gerade diejenigen provoziert, die Attentate als Politik ausgeben. In diesem Zusammenhang erinnert die Humanistische Union an die historischen Erfahrungen sozialer Bewegungen. Wo solche Bewegungen &#151; wie etwa auch die bürgerlich-demokratische &#151; nicht aktiv um reale Alternativen kämpfen konnten, wurden sie in den Untergrund gedrängt. Damit wächst die Gefahr, die angestrebten Ziele gewaltsam erreichen zu wollen.<br />Das beste Rezept gegen Terrorismus ist eine offene und zum Dialog fähige Gesellschaft. Es muß in der Bundesrepublik möglich sein, ohne Berührungsangst mit möglichen Terroristen zu reden, ehe sie zu jenen stoßen, die Morden für ein Mittel der Politik halten.<br />Die Humanistische Union ist der Auffassung, daß Sie, Herr Bundespräsident, das Gewicht Ihres Amtes und Ihrer Person in diesem Sinne einsetzen sollten für die Bewahrung der politischen und geistigen Freiheit in der Bundesrepublik Deutschland.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen.</p>
<p>Für den Bundesvorstand der Humanistischen Union</p>
<p><i>Dr. Charlotte Maack</i></p>
<p>PS: Wir glauben Ihr Verständnis voraussetzen zu können, wenn wir diesen ein so wichtiges öffentliches Thema betreffenden Brief in einer Kopie auch dem Bundeskanzler zuschicken und in angemessener Frist der Öffentlichkeit bekanntmachen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/29-vorgaenge/publikation/memorandum-der-humanistischen-union/">Memorandum der Humanistischen Union zum Sympathisanten Begriff</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Gewaltfreies Widerstehen ist ein Bürgerrecht</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/62-63/publikation/gewaltfreies-widerstehen-ist-ein-buergerrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Feb 2012 13:40:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[50 Jahre HU]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Entschließung der Delegiertenkonferenz vom 12. Juni 1983 aus: vorgänge Nr. 62/63 (Heft 2-3/1983), S. 187 Die Humanistische Union ist der Auffassung, daß es in der Bundesrepublik gegenwärtig darauf ankommt, im Unterschied zum verfassungsrechtlichen Widerstandsbegriff nach Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz wie in den Vereinigten Staaten Aktionen des gewaltfreien Widerstehens im Sinne des zivilen Ungehorsams anzuerkennen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Entschließung der Delegiertenkonferenz vom 12. Juni 1983</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 62/63 (Heft 2-3/1983), S. 187</p>
<p>Die Humanistische Union ist der Auffassung, daß es in der Bundesrepublik gegenwärtig darauf ankommt, im Unterschied zum verfassungsrechtlichen Widerstandsbegriff nach Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz wie in den Vereinigten Staaten Aktionen des gewaltfreien Widerstehens im Sinne des zivilen Ungehorsams anzuerkennen oder zu dulden. Das gewaltfreie Widerstehen ist ein Bürgerrecht. Soweit dabei Ordnungswidrigkeiten erfolgen oder die verwaltete Normalität beispielsweise durch einen Hungerstreik gestört wird, kann darin ebensowenig ein »Angriff gegen den Rechtsstaat« gesehen werden, wie dann, wenn bei einer Großkundgebung oder einer Prozession die öffentliche Ordnung in dieser oder jener Form tangiert wird (Straßen oder Plätze werden unpassierbar, Verkehr muß umgeleitet werden etc.). Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit rechtfertigen solche Verletzung niederrangigen Rechts, bei der spontanen Demonstration sogar ohne vorherige Anmeldung.</p>
<p>In den Vereinigten Staaten ist es der Bürgerrechtsbewegung gelungen, neben und im Unterschied zum Widerstandsrecht die rechtliche Konstruktion des zivilen Ungehorsams durchzusetzen oder zu erreichen, daß solche Aktionen nicht mehr öffentlich diskriminiert werden. In der Bundesrepublik dagegen wird der Unterschied zwischen einem gewaltfreien Widerstehen im Sinn des zivilen Ungehorsams und dem Widerstandsrecht im Sinne des Grundgesetzes teilweise bewußt verwischt. Dabei wird die Doppeldeutigkeit des Wortes »Widerstand« als Widerstehen, Standhalten oder Opponieren in Ausübung des Demonstrationsrechts einerseits sowie als legitime Gegenwehr zur Wiederherstellung der von den Regierenden gebrochenen Legalität im Sinne des Widerstandsrechts andererseits ausgenutzt. Sogar das gewattfreie Widerstehen in der Form des Ungehorsams als Hungerstreik wird als Angriff auf den Staat interpretiert, um auf diese Weise diese unbequeme Form des Opponierens zu diskriminieren, zu illegalisieren und zu eliminieren. Die Verkehrung geht bereits so weit, daß das gewaltfreie Widerstehen, weil es unzweifelhaft eine Aktion ist, von Politikern, Polizeiinstanzen und sogar Gerichten als Widerstand und Gewalt interpretiert und nahezu ebenso bestraft wird, wie die Anwendung physischer Gewalt. Man strebt Abschreckung an, produziert aber Gewalttätigkeit, wenn bereits das gewaltfreie Widerstehen zur Gewaltanwendung erklärt wird.</p>
<p>Allerdings gibt es auch eine Romantik des Widerstandes und der Militanz, die den gewaltfreien Widerstand zur Vorstufe oder Einübung zum »wirklichen« Widerstand zu machen sucht. Wer daran festhält, Aktionen des gewaltfreien Widerstehens in die Nähe des verfassungsrechtlichen Widerstands zu rücken, muß daher wissen, daß er sich damit in eine Frontstellung nach zwei Seiten begibt.</p>
<p>Das gewaltfreie Widerstehen im Sinn des zivilen Ungehorsams ist eine Gegenwehr, die mehr Mut, Disziplin und Selbstüberwindung kostet als die Reaktionen der Gewalttätigkeit. Deshalb ist die Anwendung dieser spezifischen Aktionsform an besondere Voraussetzungen gebunden: Das gewaltfreie Widerstehen ist keine Allzweckwaffe; es ist vielmehr ein allerletztes Mittel für den Fall, daß andere Formen eines Protestes, der auf Gewissensgründen beruht, nicht zur Kenntnis genommen werden; der hohe persönliche Einsatz wird erbracht, um einer partiellen Rechtsverletzung entgegenzutreten, um fundamentale Rechte durchzusetzen oder um Leben, Gesundheit und Lebenssphäre zu schützen.</p>
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		<title>Katalysator und intellektuelle Stichwortgeberin &#8211; Perspektiven für die Zukunft der Humanistischen Union?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2011/katalysator-und-intellektuelle-stichwortgeberin-perspektiven-fuer-die-zukunft-der-humanistischen-un/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 24 Sep 2011 18:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[50 Jahre HU]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungsberichte: Audio]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gespräch zur Zukunft der Bürgerrechtsbewegung, mit Prof. Dr. Susanne Baer (Richterin am Bundesverfassungsgericht) und Daniela Dahn (Journalistin und Autorin), moderiert von Dr. Christian Rath (Journalist). Mit welchem Politikstil, welchem Grad an Professionalisierung l&#228;sst sich B&#252;rgerrechtsarbeit erfolgreich betreiben? Was kann die Humanistische Union aus der Arbeit der nordamerikanischen B&#252;rgerrechtsbewegung lernen, oder aus den Erfahrungen der ostdeutschen [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><i>Gespräch zur Zukunft der Bürgerrechtsbewegung, mit Prof. Dr. Susanne Baer (Richterin am Bundesverfassungsgericht) und Daniela Dahn (Journalistin und Autorin), moderiert von Dr. Christian Rath (Journalist).</i></p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/www03_1799.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-5508 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/www03_1799-600x400.jpg" alt="Katalysator und intellektuelle Stichwortgeberin - Perspektiven f&uuml;r die Zukunft der Humanistischen Union?" width="600" height="400" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/www03_1799-600x400.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/www03_1799-768x512.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/www03_1799-800x534.jpg 800w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/www03_1799-450x300.jpg 450w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/www03_1799.jpg 1000w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Mit welchem Politikstil, welchem Grad an Professionalisierung l&auml;sst sich B&uuml;rgerrechtsarbeit erfolgreich betreiben? Was kann die Humanistische Union aus der Arbeit der nordamerikanischen B&uuml;rgerrechtsbewegung lernen, oder aus den Erfahrungen der ostdeutschen B&uuml;rgerbewegung? Diese Fragen standen im Zentrum des intellektuellen Streitgespr&auml;chs beim Festakt zum 50-j&auml;hrigen Jubil&auml;um der Humanistischen Union.</p>
<p>Sie k&ouml;nnen das Gespr&auml;ch vom 24. September 2011 in der Berliner Akademie der K&uuml;nste hier nachh&ouml;ren:</p>
<p>Dauer: 61 Minuten</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Die Zukunft erinnern</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2011/die-zukunft-erinnern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 24 Sep 2011 17:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[50 Jahre HU]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungsberichte: Audio]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Rede zum Festakt anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Humanistischen Union Die Humanistische Union (HU) findet sich gegenw&#228;rtig in einer ambivalenten Situation: Sie hat in den 50 Jahren ihres Bestehens viel erreicht, zahlreiche ihrer Forderungen wurden oder werden gegenw&#228;rtig erf&#252;llt, und seit 5 Jahren verzeichnet sie nach Jahrzehnten des Mitgliederschwunds ein leichtes Wachstum. Zugleich ist die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2011/die-zukunft-erinnern/">Die Zukunft erinnern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><i>Rede zum Festakt anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Humanistischen Union</i></p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/www02.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-5507 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/www02-450x450.jpg" alt="Die Zukunft erinnern" width="450" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/www02-450x450.jpg 450w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/www02-150x150.jpg 150w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/www02-768x768.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/www02-750x750.jpg 750w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/www02-600x600.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/www02-337x337.jpg 337w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/www02-250x250.jpg 250w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/www02.jpg 1000w" sizes="(max-width: 450px) 100vw, 450px" /></a></span></p>
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</div>
<p>Die Humanistische Union (HU) findet sich gegenw&auml;rtig in einer ambivalenten Situation: Sie hat in den 50 Jahren ihres Bestehens viel erreicht, zahlreiche ihrer Forderungen wurden oder werden gegenw&auml;rtig erf&uuml;llt, und seit 5 Jahren verzeichnet sie nach Jahrzehnten des Mitgliederschwunds ein leichtes Wachstum.</p>
<p>Zugleich ist die HU in den modernen Medien- und Politikabl&auml;ufen in mancher Hinsicht ein Anachronismus: Sie hat sich dem Trend zur Spezialisierung ebenso wie der Professionalisierung innerhalb der NGO-Szene bisher verweigert; sie ist wenig kampagnenf&auml;hig, hat manche ihrer Forderungen zum Teil seit 30 Jahren auf der Agenda; ihre klassischen Instrumente sind das intellektuelle Argument und der &ouml;ffentliche Appell; sie ist nach wie vor auf die nationale Politik fokussiert.</p>
<p>Wie soll sich die Humanistische Union den Herausforderungen der digitalen, fragmentierten &Ouml;ffentlichkeit und der globalisierten Politik stellen? Soll sie sich an diese neuen Bedingungen anpassen oder w&uuml;rde sie damit nur ihr Profil verlieren? Dieser Frage geht Rosemarie Will in ihrer Rede zum Festakt am 24. September 2011 nach. Sie k&ouml;nnen die Rede aus der Berliner Akademie der K&uuml;nste hier nachh&ouml;ren:</p>
<p>Dauer: 20 Minuten</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2011/die-zukunft-erinnern/">Die Zukunft erinnern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Grußwort zum 50-jährigen Jubiläum der Humanistischen Union</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2011/grusswort-zum-50jaehrigen-jubilaeum-der-humanistischen-union/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 24 Sep 2011 17:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[50 Jahre HU]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungsberichte: Audio]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>verlesen auf dem Festakt am 24. September 2011 in der Berliner Akademie der Künste Der Bundesbeauftragte f&#252;r Datenschutz und Informationsfreiheit gratulierte der Humanistischen Union zu ihrem 50. Geburtstag. In seinem Gru&#223;wort hebt er den Stellenwert der B&#252;rgerrechtsorganisation hervor: &#8222;Mit Fug und Recht l&#228;sst sich sagen, dass die Humanistische Union in Fragen des Datenschutzes und der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2011/grusswort-zum-50jaehrigen-jubilaeum-der-humanistischen-union/">Grußwort zum 50-jährigen Jubiläum der Humanistischen Union</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><i>verlesen auf dem Festakt am 24. September 2011 in der Berliner Akademie der Künste</i></p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/www01.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-5505 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/www01-450x450.jpg" alt="Gru&szlig;wort zum 50-j&auml;hrigen Jubil&auml;um der Humanistischen Union" width="450" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/www01-450x450.jpg 450w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/www01-150x150.jpg 150w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/www01-768x768.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/www01-750x750.jpg 750w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/www01-600x600.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/www01-337x337.jpg 337w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/www01-250x250.jpg 250w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/www01.jpg 1000w" sizes="(max-width: 450px) 100vw, 450px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Der Bundesbeauftragte f&uuml;r Datenschutz und Informationsfreiheit gratulierte der Humanistischen Union zu ihrem 50. Geburtstag. In seinem Gru&szlig;wort hebt er den Stellenwert der B&uuml;rgerrechtsorganisation hervor: &#8222;Mit Fug und Recht l&auml;sst sich sagen, dass die Humanistische Union in Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit zur politischen Avantgarde z&auml;hlt.&#8220;</p>
<p>Da Peter Schaar aus pers&ouml;nlichen Gr&uuml;nden seine Teilnahme am Festakt kurzfristig absagen musste, wurde das Gru&szlig;wort von Werner Koep-Kerstin auszugsweise verlesen. Sie k&ouml;nnen den Text hier nachh&ouml;ren bzw. nachlesen:</p>
<p>Dauer: 3 Minuten</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2011/grusswort-zum-50jaehrigen-jubilaeum-der-humanistischen-union/">Grußwort zum 50-jährigen Jubiläum der Humanistischen Union</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>DIE HUMANISTISCHE UNION UND DIE FRAUEN</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2011/die-humanistische-union-und-die-frauen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Jul 2011 14:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[50 Jahre HU]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungsberichte]]></category>
		<category><![CDATA[Frauen]]></category>
		<category><![CDATA[Frauenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Südbayern: Veranstaltungsberichte]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: HU-Geschichte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Heide Hering redet &#252;ber Aktionen der HU zum Thema &#8222;Emanzipation von Frau und Mann&#8220; beim Empfang des RV M&#252;nchen-S&#252;dbayern zum 50. Geburtstag der Humanistischen Union am 8.Juli 2011 Heide Hering spricht &#252;ber die HU und die Frauen Heide Hering spricht &#252;ber die HU und die Frauen Ich rede &#252;ber die Humanistische Union und die Frauen. [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Heide Hering redet &uuml;ber Aktionen der HU zum Thema &#8222;Emanzipation  von Frau und Mann&#8220; beim Empfang des RV M&uuml;nchen-S&uuml;dbayern zum 50. Geburtstag der Humanistischen Union am 8.Juli 2011</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/08heide_IMG_2356edit.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-5947 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/08heide_IMG_2356edit-600x400.jpg" alt="DIE HUMANISTISCHE UNION UND DIE FRAUEN" width="600" height="400" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/08heide_IMG_2356edit-600x400.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/08heide_IMG_2356edit-1000x667.jpg 1000w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/08heide_IMG_2356edit-768x512.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/08heide_IMG_2356edit-1536x1024.jpg 1536w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/08heide_IMG_2356edit-2048x1365.jpg 2048w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/08heide_IMG_2356edit-800x533.jpg 800w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/08heide_IMG_2356edit-450x300.jpg 450w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a>Heide Hering spricht &uuml;ber die HU und die Frauen</span></p>
<p class="news-single-imgcaption">Heide Hering spricht &uuml;ber die HU und die Frauen</p>
</div>
<p>Ich rede &uuml;ber die Humanistische Union und die Frauen. Ich werde eine W&auml;scheklammer erw&auml;hnen, falsche B&auml;uche, die Zahl 3, etwas in Lila und etwas Peinliches und das Ganze soll nur 10 Minuten dauern &#8211; also auf geht&#8217;s.</p>
<p>Ich fange gleich mit dem Peinlichen an. Es ist Ende der 60er Jahre &#8211; die Referendarin Heide Hering wird von Kollegen &uuml;berredet, mit nach Frankfurt zu einer Demo gegen die Notstandsgesetze zu fahren. Dort tritt J&uuml;rgen Seifert auf. Sie ist begeistert und versucht zuhause, ihren Gef&auml;hrten zu &uuml;berzeugen, da&szlig; diese HU doch eine wichtige Organisation ist und da&szlig; ER da beitreten muss. ER, sie selbst sah sich dort nicht.<br />So war eben der Zeitgeist. Als die HU vor 50 Jahren gegr&uuml;ndet wurde, war sie ein M&auml;nnerverein wie alle anderen.</p>
<p><b>Mit der Frauenbewegung wehte ein neuer Wind &#8211; auch in der HU.</b> Klammer auf: inzwischen war auch ich diesem Verein beigetreten &#8211; Klammer zu.<br />Die HU suchte einen neuen Vorsitzende, zum ersten Mal kandidierte eine Frau. Charlotte Maack stellte als Bedingung: eine weitere Frau in den Vorstand, das wurde ich, eine absolute Quotenfrau &#8211; und kurz darauf gab es sogar eine weibliche Gesch&auml;ftsf&uuml;hrerin, Helga Killinger, die den Verein dann bis zum Umzug nach Berlin so erfolgreich und kompetent organisiert hat.</p>
<p>Unser <b>Arbeitskreis in M&uuml;nchen hie&szlig; &#8222;Emanzipation von Frau und Mann&#8220;</b>, die M&auml;nner waren also von vornherein mit im Boot. Es war uns klar, da&szlig; die Ver&auml;nderung der Frauenrolle auch den Mann und seine Rolle ver&auml;ndern w&uuml;rde. Salopp haben wir es damals so formuliert: die M&auml;nner machen Platz f&uuml;r die Frauen im Beruf und die Frauen machen Platz f&uuml;r die M&auml;nner im Haushalt und bei den Kindern. Ja &#8211; &#8211; heute pfeifen das die Spatzen von den D&auml;chern &#8211; aber damals &#8211; unerh&ouml;rt !<br />Folgerichtig organisierten wir 1975 in M&uuml;nchen den ersten <b>M&auml;nnerkongress</b>. Der Button f&uuml;r diesen Kongress war eine W&auml;scheklammer, auf die wir in Handarbeit gestempelt hatten: auch der Mann geh&ouml;rt ins Haus. das Wort Genderpolitik gab es noch lange nicht &#8211; wir haben diese Politik damals vorweggenommen.</p>
<p>Bei den Frauengruppen ging es damals vor allem um Selbsterfahrung und Bewusstsein und das ja total zu Recht. <b>F&uuml;r die HU geht es immer um die politische Durchsetzung und hier also : um Gesetze f&uuml;r Frauen.</b> 1976 war das Jahr der Frau. England gab sich &#8211; nach amerikanischem Vorbild, ein <b>Antidiskriminierungsgesetz</b>. in Deutschland wurde das weder von der Parteien noch von den Medien wahrgenommen. Wir beschlossen im Vorstand, ein solches Gesetz auch f&uuml;r Deutschland zu fordern. wir haben es nicht nur als erste gefordert, wir haben es auch mit Experten erarbeitet und ver&ouml;ffentlicht. Besonders umstritten waren damals die darin vorgesehenen Frauenf&ouml;rderpl&auml;ne und die <b>Quotierung </b>in allen Bereichen und auf allen Ebenen (immer gleiche Qualifikation vorausgesetzt). Pikanterweise wurde damit argumentiert, dass so etwas &#8211; Quotierung und F&ouml;rderung &#8211; verfassungswidrig sei. Die Konsequenz w&auml;re also, dann muss man eben die Verfassung &auml;ndern &#8211; und genau das haben wir erreicht &#8211; aber davon sp&auml;ter. Um ein Haar w&auml;re ein solches ADG aber damals zustande gekommen. 1979 plante der damalige FDP-Innenminister Baum ein umfassendes Diskriminierungsverbot und die HU wurde zur Beratung gebeten. Leider platzte dann diese Regierung, und das Thema war f&uuml;r Jahrzehnte vom Tisch.<br />Unser Entwurf sah neben dem Gesetz eine Beh&ouml;rde oder eine Kommission vor, f&uuml;r Beschwerden und mit eigenem Klagerecht . Die damalige SPD hat aus dieser Idee die Frauenbeauftragten entwickelt, die dann trotz fehlenden Gesetzes f&uuml;r die Durchsetzung der Gleichberechtigung in Deutschland unentbehrlich wurden.</p>
<p>Gleichzeitig tobte der Kampf um <b>die Abschaffung des &sect; 218</b>. Hier war die HU wieder Avantgarde &#8211; sie forderte die ersatzlose Streichung des Abtreibungsverbots. Wir HU &#8211; Frauen in M&uuml;nchen haben uns falsche Schwangerschaftsb&auml;uche ausgestopft und standen auf dem Stachus mit unseren Kleinkindern, die waren echt, unter dem Transparent &#8222;wir sind gerne M&uuml;tter, aber freiwillig&#8220;. Der Kampf endete &uuml;ber die Zwischenstufen Indikation, dann Fristen und schlie&szlig;lich im heute g&uuml;ltigen faulen Kompromiss.</p>
<p>Als sich abzeichnete, da&szlig; Deutschland vereinigt werden w&uuml;rde, war uns klar, jetzt muss <b>eine neue &#8211; gemeinsame &#8211; Verfassung </b>erarbeitet werden, wie es die Pr&auml;ambel des Grundgesetzes vorsah. Ich setzte mich mit zwei Feministinnenfreundinnen zusammen und an unserem Esstisch in Neubiberg heckten wir die Frauenforderungen an eine neue Verfassung aus. wir nannten das ganze <b>&#8222;Frauen in bester Verfassung&#8220;</b>, der HU &#8211; Vorstand machte sich diese Initiative zu Eigen. Es wurde eine echte Erfolgsstory.<br />Die verschieden en Frauenorganisationen schlossen sich an, die Gr&uuml;nen, die SPD &#8211; Frauen. Wir tagten &#8211; als Antwort auf die Verfassungsversammlung von Herrenchiemsee auf Frauenchiemsee. Unz&auml;hlige lila Postkarten mit den Forderungen wurden gedruckt, und landeten schlie&szlig;lich in Waschk&ouml;rben beim Hearing der Verfassungskommission in Bonn. Zuvor waren alle Verfassungsinitiativen im Kuratorium f&uuml;r einen demokratisch verfassten Bund deutscher L&auml;nder zusammengefasst worden.<br />Eine neue Verfassung gab es letztenendes nicht. <b>Das alte GG wurde aber in einigen Punkten erg&auml;nzt </b>&#8211; und der Artikel&nbsp;3 &#8211; der Gleichheitsartikel &#8211; lautet jetzt zus&auml;tzlich: &#8222;der Staat f&ouml;rdert die tats&auml;chliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und M&auml;nnern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin&#8220;. Viola ! Jetzt haben wir also die gesetzliche Grundlage, nein, die Verpflichtung des Staates zu solchen Ma&szlig;nahmen wie Frauenf&ouml;rderpl&auml;ne und Quotierung. <br />Ich bin nicht sicher, ob unsere Regierung sich dessen bewusst ist &#8211; die Nutzung dieser M&ouml;glichkeit ist ja wohl momentan ja eher sparsam.</p>
<p>Ich komme zum Schluss. Jubil&auml;en erfordern ja auch <b>Visionen</b>. ich nenne drei Anregungen, wie die HU auch in Zukunft die Gleichberechtigung vorantreiben k&ouml;nnte. Da w&auml;re<br /><b>1.&nbsp;die Abschaffung des Ehegattensplittings </b>&#8211; ein Thema der HU schon lange<br /><b>2.&nbsp;</b>die brandneue Idee aus Frankreich, den <b>Vaterschaftsurlaub f&uuml;r Arbeitgeber ebenso verpflichtend zu machen, wie bisher den Mutterschaftsurlaub.<br /></b>3.&nbsp;und in weiter Ferne &#8211; <b>eine saubere L&ouml;sung des &sect; 218</b>. Es muss eines Tages ein neues Grundrecht geben, das lautet: jede Frau hat das Recht zu entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft austr&auml;gt oder nicht. In den USA nennt man das reproductive freedom. Das w&auml;re ein Novum. Ein Menschenrecht, das einleuchtenderweise nur f&uuml;r Frauen gilt. Es ist der HU w&uuml;rdig, die sich immer auch f&uuml;r die Selbstbestimmung am Ende des Lebens eingesetzt hat, die Selbstbestimmung auch beim Beginn des Lebens zu fordern.</p>
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		<item>
		<title>Wehret dem „Lauschangriff gegen Wohnungen!</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/120-vorgaenge/publikation/wehret-dem-lauschangriff-gegen-wohnungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 1982 12:19:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[50 Jahre HU]]></category>
		<category><![CDATA[Lauschangriff]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 120 (Heft 6/1982), S. 113/114 1. In einer Entschließung des Deutschen Bundestages vom 4.6.1992 heißt es, daß der Bundestag nach der Sommerpause &#132;Möglichkeit und Notwendigkeit einer verfassungsrechtlich einwandfreien und praxisgerechten Regelung des Einsatzes technischer Mittel&#148; in fremden Wohnungen prüfen wird. Dieses Vorhaben, den &#132;Lauschangriff&#148;, durch eine Verfassungsänderung zu realisieren, wird im Bundestag [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 120 (Heft 6/1982), S. 113/114</p>
<p>1. In einer Entschließung des Deutschen Bundestages vom 4.6.1992 heißt es, daß der Bundestag nach der Sommerpause &#132;Möglichkeit und Notwendigkeit einer verfassungsrechtlich einwandfreien und praxisgerechten Regelung des Einsatzes technischer Mittel&#148; in fremden Wohnungen prüfen wird. Dieses Vorhaben, den &#132;Lauschangriff&#148;, durch eine Verfassungsänderung zu realisieren, wird im Bundestag von der CDU/CSU sowie einigen Liberalen und Sozialdemokraten unterstützt; es gibt allerdings sowohl in der FDP als auch in der SPD erhebliche Widerstände dagegen, die räumliche Privatsphäre des Menschen dem polizeilichen Zugriff auszuliefern.</p>
<p>2. Vorkämpfer der Forderung, angesichts der zunehmenden &#132;Organisierten Kriminalität&#148; dürfe der durch das Grundgesetz geschützte Freiraum der Wohnung &#132;nicht tabu sein&#148;, ist der Präsident des Bundeskriminalamtes Hans-Ludwig Zachert. Er verweist auf den Erfolg von Überwachungsmaßnahmen dieser Art in den Vereinigten Staaten. Der Kampf gegen die Organisierte Kriminalität könne nur bestanden werden, &#132;wenn es gelingt, an die Verantwortlichen im Hintergrund heranzukommen&#148;. Dabei wird verschwiegen, daß vor zehn Jahren die Innenministerkonferenz mit derselben Begründung die Einführung des &#132;verdeckten Ermittlers&#148; als sicheres und notwendiges Mittel zur Verfolgung der organisierten Kriminalität gegen alle Widerstände durchgesetzt hat. Heute bestätigen Polizeiexperten die Auffassung damaliger Kritiker, auf diese Weise sei an die Hintermänner nicht heranzukommen.</p>
<p>3. Im Bereich der Gefahrenabwehr kann die Polizei bereits heute &#132;zur Abwehr einer gemeinen Gefahr&#148; oder &#132;einer Lebensgefahr für einzelne Personen&#148; aufgrund der Polizeigesetze der Länder in besonderen Situationen mit technischen Mitteln auch den elementaren Lebensraum der Wohnung ausforschen. Sieht dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und der Organisierten Kriminalität (OrgKG) in diesem Jahr darf die Polizei unter Einschluß des Bundeskriminalamtes zur Verfolgung schwerer Straftaten (§ 100a StPO) außerhalb der Wohnung das &#132;nichtöffentlich gesprochene Wort mit technischen Mitteln&#148; abhören und aufzeichnen, wenn die &#132;Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Täters auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre&#148; (§ 100c Abs. l StPO).</p>
<p>4. Eine Befugnis der Polizei, in die Wohnung mit &#132;Wanzen&#148; Richtmikrophonen, Infrarotkameras und Sensoren einzudringen, verändert deren Rolle. Sie erhält damit Befugnisse zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, die in diesem Ausmaß sogar den Geheimdiensten der Bundesrepublik verwehrt sind. Höchst zweifelhaft ist, ob solch schwerwiegende Eingriffe wirklich greifen. Die Mafia wird sich schnell darauf einstellen. Gespräche werden im Freien geführt werden oder so, wie Diplomaten es gelernt haben: in abhörsicheren Räumen, gesichert durch Störsender oder einfach bei lauter Musik oder Wasserrauschen. Betroffen sind dagegen nicht nur diejenigen, für die es tatsächliche Anhaltspunkte für Verbrechen nach § l0oa StPO gibt, sondern auch deren Kontaktpersonen: Ehen und Familien, Freund oder Freundin, Lebensgefährte oder Verwandte, Arbeitskollegen, Rechtsanwalt oder Geistlicher, potentiell jeder. Es genügt die Annahme, man könne dadurch den Täter oder seinen Aufenthalt ermitteln.</p>
<p>5. Die gegenwärtigen Entwürfe sehen vor, daß der &#132;Lauschangriff&#148; auf die Wohnung nur durch einen Richter angeordnet werden darf. Ein Richter vermag in solchen Fällen nicht die Balance im Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit zu halten. Ihm ist es verwehrt, die Gegenseite, d.h. den Betroffenen anzuhören; er ist deshalb der Einschätzung der Strafverfolgungsbehörden weitgehend ausgeliefert. Die Erfahrung mit der Telefonüberwachung nach § 100b StPO zeigt, daß Richter solchen Anträgen fast ausnahmslos stattgegeben haben. (Die Zahl dieser Telefonüberwachungen ist von 1 532 im Jahre 1986 auf 2 797 im Jahre 1991 gestiegen.)</p>
<p>6. Der &#132;Lauschangriff&#148; auf die Wohnung als elementaren Lebensraum des Menschen verletzt den Kernbereich der Persönlichkeit und des materiellen Rechtsstaates. Der Kernbereich der freien Entfaltungsmöglichkeit der Persönlichkeit ist Teil der Menschenwürde, die nach Art. 1 Grundgesetz unantastbar ist. Der &#132;Lauschangriff&#148; berührt zugleich die Voraussetzungen der rechtsstaatlichen Demokratie, weil die freie Kommunikation in der räumlichen Privatsphäre der Wohnung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsmöglichkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen und demokratischen Gemeinwesens ist. Dem Menschen muß, &#132;um der freien und selbstverantwortlichen Entfaltung seiner Persönlichkeit willen ein &#130;Innenraum` verbleiben &#8230; in dem er ,sich selbst besitzt` und ,in den er sich zurückziehen kann, zu dem die Umwelt keinen Zutritt hat, in dem man in Ruhe gelassen wird`&#148; (BVerfGE 27,6; 75,328). Zum Verbot des Eindringens in die Wohnung gehören &#132;etwa der Einbau von Abhörgeräten und ihre Benutzung in der Wohnung&#148; (BVerfGE 65,40).</p>
<p>7. Wir appellieren an Bundestag und Bundesrat, nicht wegen eines vermeintlichen Sachzwanges grundlegende Prinzipien unserer Verfassung preiszugeben. Sicherheitspolitik, die fundamentale Freiheitsrechte beseitigt, verändert den demokratischen Verfassungsstaat.</p>
<p>Oktober 1992</p>
<p>Prof. Dr. Erhard Denninger</p>
<p>Prof. Dr. Gerald Grünwald</p>
<p>Prof. Dr. Hans-Peter Schneider</p>
<p>Prof. Dr. Jürgen Seifert</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Für einen vorbehaltlosen Auskunftsanspruch des Bürgers gegenüber der Verwaltung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/fuer-einen-vorbehaltlosen-auskunftsanspruch-des-buergers-gegenueber-der-verwaltung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 31 Aug 1980 08:38:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[50 Jahre HU]]></category>
		<category><![CDATA[Informationsfreiheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Forderungskatalog der Humanistischen Union, Landesverband Berlin. Aus: vorgänge Nr. 46, S. 137/138 I. Seit 14 Jahren ist in den USA der Anspruch des Bürgers auf Einsicht in die Unterlagen &#8211; Akten, Gutachten, Datenbanken &#8211; der öffentlichen Verwaltung geltendes und vielfach in Anspruch genommenes Recht. In einer Reihe westeuropäischer Demokratien gibt es entsprechende parlamentarische Initiativen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><i>Ein Forderungskatalog der Humanistischen Union, Landesverband Berlin. Aus: vorgänge Nr. 46, S. 137/138</i></p>
<p>I. Seit 14 Jahren ist in den USA der Anspruch des Bürgers auf Einsicht in die Unterlagen &#8211; Akten, Gutachten, Datenbanken &#8211; der öffentlichen Verwaltung geltendes und vielfach in Anspruch genommenes Recht. In einer Reihe westeuropäischer Demokratien gibt es entsprechende parlamentarische Initiativen oder bereits schon geschaffene Rechtsgrundlagen. Die Humanistische Union, Landesverband Berlin, fordert auch für die Bundesrepublik einen gesetzlich garantierten, vorbehaltlosen Auskunftsanspruch des Bürgers auf Einsicht in Akten und Datenbestände staatlicher und kommunaler Behörden.</p>
<p>II. Dieses Informationsrecht des Bürgers entspricht einem Modell demokratischer Verwaltung, die durch Transparenz ihrer Entscheidungen und Entscheidungsgrundlagen dem Bürger eine reale Chance gibt, in Kenntnis der Information und Daten der Verwaltung Maßnahmen und Entscheidungen der Verwaltung zu kontrollieren, zu kritisieren und gegebenenfalls bereits im Entscheidungsprozeß zu korrigieren.</p>
<p>III.  Von daher begrüßt die HU entsprechende Beschlüsse der parlamentarischen Versammlung des Europa-Rates und der FDP, in denen auch für die Bundesrepublik ein nicht nur die personenbezogenen Daten betreffender Auskunftsanspruch des Bürgers gegenüber der öffentlichen Verwaltung gefordert wird. Zugleich bedauert die HU, daß weder die deutschen Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europa-Rates noch die FDP sich bisher in der deutschen Öffentlichkeit nachhaltig hierfür eingesetzt haben.</p>
<p>IV. Um zu verhindern, daß ein gesetzlich garantierter Auskunftsanspruch durch Detailregelung sich de facto in ein Auskunftsverweigerungsrecht der Verwaltung verkehrt, gilt es nach Ansicht der HU, LV Berlin, folgende Kriterien zu erfüllen:</p>
<p>1. der Auskunftsanspruch hat sowohl für personenbezogene Daten, die den unmittelbar anfragenden Bürger betreffen, zu gelten wie für Daten und Informationen, die den Anfragenden in seiner Rolle als Bürger, der vom Verwaltungshandeln generell betroffen ist, interessieren;<br />2. der Auskunftsanspruch ist gegenüber Bundes-, Länder- und kommunalen Behörden und Verwaltungen zu garantieren;<br />3. entsprechend der amerikanischen Regelung sind die staatlichen Sicherheitsorgane in dieses Auskunftsrecht einzuschließen;<br />4. durch klare und kurz terminierte Fristen-Regelungen &#8211; die amerikanische Regelung schreibt eine Beantwortung innerhalb von 10 Tagen und Bescheidung eines Widerspruchs innerhalb von 20 Tagen vor &#8211; ist zu garantieren, daß der Auskunftsanspruch nicht durch uferloses Hinauszögern  der  Auskünfte  durch  die  Behörden entwertet wird.<br />5. Durch eine klare Kostenregelung ist sicher zu stellen, daß Behörden nicht über hohe Gebühren den Auskunftsanspruch zum Privileg finanzkräftiger Personen einengen.<br />6. Ausnahmeregelungen sind möglichst eng und eindeutig zu formulieren. Ausnahmeregelungen dürfen keinesfalls pauschal ganze Behörden- oder Verwaltungsgebiete ausgrenzen, wie dies für personenbezogene Daten in den geltenden deutschen Datenschutzgesetzen vorexerziert ist.<br />7. Im Streitfall hat die Entscheidung bei einem unabhängigen Kontrollorgan (Gericht) zu liegen, dem vorbehaltlos Einsicht in die strittigen Akten und Daten zu geben ist. Die Beweislast bei einer behördlichen Auskunftsverweigerung unter Bezug auf diese Ausnahmeregelungen hat ausschließlich bei den Behörden zu liegen, die für den  konkreten  Fall   die  Geheimhaltungserfordernis nachweisen müssen.<br />8. Nach amerikanischem Vorbild ist den Parlamenten der Länder bzw des Bundes jährlich ein öffentlicher Bericht über die Handhabung des Auskunftsrechts vorzulegen, der ua die Art und Anzahl der Anträge und Ablehnungen einschließlich der Ablehnungsbegründungen zu enthalten hat.<br />9. Die  rechtswidrige  Ablehnung  eines  Auskunftsanspruchs durch den verantwortlichen Beamten ist ausdrücklich unter disziplinarrechtliche Sanktionsdrohung zu stellen.<br />10. Es ist sicher zu stellen, daß der Schutz persönlicher Daten Dritter garantiert ist, ohne daß über diesen berechtigten Schutz der Privatsphäre der generelle Auskunftsanspruch unterlaufen werden kann. Zu übernehmen ist auch hier die amerikanische Regelung, nach der in den betreffenden Schriftsätzen entsprechende Daten Dritter unkenntlich gemacht werden, um so unter Wahrung der Privatsphäre angeforderte Akten etc zugänglich zu machen.<br />11. Die Einlösung eines Auskunftsanspruchs verlangt vorab die Kenntnis darüber, welche Behörden personenbezogene Datenbestände und andere Akten und Entscheidungsunterlagen führen und anlegen. Deshalb ist jährlich ein Bundes- bzw Landesregister (wie dies schon für personenbezogene Datenbestände, allerdings unter Ausschluß der Sicherheitsbehörden, nach dem geltenden Datenschutzrecht der Fall ist) zu veröffentlichen, das das Auskunft darüber gibt, welche Behörden zu welchen (spezifizierten) Themen- und Sachbereichen Unterlagen und Datenbestände anlegen und verwalten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/fuer-einen-vorbehaltlosen-auskunftsanspruch-des-buergers-gegenueber-der-verwaltung/">Für einen vorbehaltlosen Auskunftsanspruch des Bürgers gegenüber der Verwaltung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Humanistische Union fordert Richtlinien für die Sterbehilfe</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/36-vorgaenge/publikation/humanistische-union-fordert-richtlinien-fuer-die-sterbehilfe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 16 Dec 1978 13:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[50 Jahre HU]]></category>
		<category><![CDATA[Sterbehilfe: Positionen]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/humanistische-union-fordert-richtlinien-fuer-die-sterbehilfe/</guid>

					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge 36 (Heft 6/1978), S. 108 Im Anschluss an eine Fachtagung der Humanistischen Union in Bremen am 3. und 4. Juni 1978, an der neben medizinischen und juristischen Experten sowie Publizisten auch der Bremer Gesundheitssenator Herbert Bruckner, Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz, teilnahm, fordert die HU unter Hinweis auf den Europaratsbeschluss von 1976 über die Rechte [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/36-vorgaenge/publikation/humanistische-union-fordert-richtlinien-fuer-die-sterbehilfe/">Humanistische Union fordert Richtlinien für die Sterbehilfe</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge 36 (Heft 6/1978), S. 108</p>
<p>Im Anschluss an eine Fachtagung der Humanistischen Union in Bremen am 3. und 4. Juni 1978, an der neben medizinischen und juristischen Experten sowie Publizisten auch der Bremer Gesundheitssenator Herbert Bruckner, Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz, teilnahm, fordert die HU unter Hinweis auf den Europaratsbeschluss von 1976 über die Rechte der Kranken und Sterbenden die Bundesregierung auf, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um nach dem Vorbild der Schweiz Richtlinien für ein menschenwürdiges Sterben auch in der Bundesrepublik zu ermöglichen.<br />Die HU appelliert an die Gesundheitsminister der Länder, angesichts der mangelhaften Aufklärung von Patienten und Ärzten, die Rechte des Patienten in einem Brief zu formulieren, der den Patienten, die sich bei Krankenhauseinweisung oft einer anonymen Maschinerie ausgeliefert fühlen, bei der Aufnahme ausgehändigt wird. Dadurch soll die Unsicherheit und Angst der Kranken vermindert werden.<br />Auch die Unsicherheit der Ärzte in der Erfüllung des Willens von Sterbenden muss abgebaut werden. Hierzu ist Straflosigkeit bei der Erfüllung eines sogenannten Sterbetestaments notwendig. Seit den Beschlüssen des Europarates 1976 haben Experten in der Fachliteratur vermehrt dazu Stellung genommen. Die Initiative der HU hat darüber hinaus eine breit angelegte öffentliche Diskussion in Gang gesetzt, die inzwischen von verschiedenen Medien aufgegriffen wurde. In die Reflexion über die Menschenwürde von Kranken und Sterbenden ist die Frage einer Änderung des § 216 StGB (Tötung auf Verlangen) einzuschließen. Die Menschlichkeit muss Vorrang vor wissenschaftlichen Interessen bei der Betreuung von Patienten im Krankenhaus haben. Da zum menschenwürdigen Leben auch das Recht auf einen menschenwürdigen Tod gehört, muss die Enthumanisierung durch gedankenlosen Einsatz medizinisch-technischer Geräte zurückgedrängt werden auf ein unvermeidbares schonungsvolles Ausmaß. Gesundheitspolitisch sollte die Information und Aufklärung von Pflegern, Schwestern, Ärzten und Sozialarbeitern wie auch der Patienten und ihrer Angehörigen über alle Rechte und Verpflichtungen Vorrang haben vor den Fortschritten medizinischer Erfolgsbestrebungen. Bei hoffnungslos auf den Tod kranken Patienten sind vorrangig die seelischen und körperlichen Beschwerden zu lindern statt alle der Lebensverlängerung dienenden Möglichkeiten auszuschöpfen. Dem Sterbenden soll im Sinne des Wortes Beistand geleistet werden. Dazu muss auch für Angehörige und/oder Freunde in angemessenem Rahmen die Möglichkeit geschaffen werden. Ähnlich dem § 185b der Reichsversicherungsordnung (RVO) muss ein finanzieller Ausgleich auch bei häuslicher Pflege Sterbender gefordert werden.<br />Die Humanistische Union wendet sich an</p>
<ul>
<li>Die Gesundheits-, Innen- und Justizministerien</li>
<li>Ärztekammern und -verbände</li>
<li>die Freien Wohlfahrtsverbände</li>
<li>Die Organisationen von Schwestern, Pflegern und alle Mitarbeiter im Gesundheitswesen konfessionelle Einrichtungen</li>
<li>Gesundheitsämter</li>
<li>und Gewerkschaften</li>
</ul>
<p>mit dem Appell, zur Verwirklichung dieser Erkenntnisse beizutragen und ersucht alle Verantwortlichen, die Europaratsbeschlüsse von 1976 durchzusetzen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/36-vorgaenge/publikation/humanistische-union-fordert-richtlinien-fuer-die-sterbehilfe/">Humanistische Union fordert Richtlinien für die Sterbehilfe</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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