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	<title>Thomas von Zabern Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Landesverband Bremen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-245/publikation/landesverband-bremen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 11 Dec 2021 23:22:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zum Lachen &#8211; oder? Karikaturen zu Datenschutz und Daten&#173;sam&#173;mel&#173;wut. Eine Ausstellung des Landes&#173;ver&#173;bandes Bremen der Humanis&#173;ti&#173;schen Union Unsere persönlichen Daten auf dem Markt, Privatsphäre gegen Datenhandel, Datenschutz, Digitalisierung, Überwachung – ergiebige Stoffe für Karikaturist*innen. Da bleibt das Lachen im Halse stecken. Gerade auch weil Daten und somit Privatsphäre oft freiwillig preisgeben werden. Der HU Landesverband [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-245/publikation/landesverband-bremen/">Landesverband Bremen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3>Zum Lachen &ndash; oder? Karikaturen zu Datenschutz und Daten&shy;sam&shy;mel&shy;wut. Eine Ausstellung des Landes&shy;ver&shy;bandes Bremen der Humanis&shy;ti&shy;schen Union</h3>
<p>Unsere persönlichen Daten auf dem Markt, Privatsphäre gegen Datenhandel, Datenschutz, Digitalisierung, Überwachung – ergiebige Stoffe für Karikaturist*innen. Da bleibt das Lachen im Halse stecken. Gerade auch weil Daten und somit Privatsphäre oft freiwillig preisgeben werden.</p>
<p>Der HU Landesverband Bremen zeigte und zeigt in Kooperation mit der Bremer Landeszentrale für Politische Bildung in einer Ausstellung Karikaturen und Cartoons, die Probleme und Entwicklungen der Digitalisierung prägnant beleuchten. Zu „Worte kommen“ Arbeiten von Bettina Bexte, Ralf Böhme, Peter Butschkow, Kostas Konfogirgos, Christiane Pohlmann, Klaus Stuttmann, Freimut Woessner und Miriam Wurster. Die Vernissage zur Ausstellung fand am 08.10.2021 im Alten Fundamt in Bremen statt. Es sprach Frau Dr. Imke Sommer, die Bremische Landesbeauftragte für Datenschutz.</p>
<p>Die Ausstellung konnte bis zum 29.10.2021 täglich besucht werden und wird gegenwärtig in Bremen Mahndorf im Bürgerhaus gezeigt . Danach können Bremer Schulen die Ausstellung anfordern, und sie steht selbstverständlich auf Anforderung auch anderen Landesverbänden der HU zur Verfügung.</p>
<p>Der Gegenstand der Ausstellung selbst – die mit der Digitalisierung einhergehenden Probleme – entspricht dem etymologischen Ursprung des Begriffs der Karikatur: Der überladene Karren. Wenn wir den Karren als unsere demokratisch verfasste Gesellschaft beschreiben, droht er an der Last von Facebook, Google &amp; Co. zu zerbrechen.Facebook, Google &amp; Co. sind gefährlich, und ihre Krakenarme greifen nicht nur nach unserer Privatsphäre: Unter den fünf Unternehmen mit den höchsten Lobbyausgaben sind mit Google, Microsoft und Facebook drei Digitalkonzerne. Google gibt mit knapp sechs Millionen Euro das meiste Geld aus für die Beeinflussung von Abgeordneten oder anderen Vertreterinnen und Vertretern offizieller Stellen. Etwa die Hälfte aller Google-Lobbyisten in Brüssel sei zuvor im EU-Parlament tätig gewesen. Die Welt schreibt dazu am 31.08.21: &#8222;Weltweit wächst die Sorge angesichts der Macht der großen Techkonzerne. Brüssel will jetzt mit harten Regeln durchgreifen, aber die Giganten aus den USA und China stemmen sich mit Millionenaufwand dagegen und spinnen ein dichtes Lobby-Netz..&#8220;</p>
<p>Dem feudalen Staat wurde in den bürgerlichen Revolutionen des 18. Und 19. Jahrhunderts das Postgeheimnis abgerungen. Es darf nicht ohne Not preisgegeben werden. Auch deshalb wird es ein wesentliches politisches Ziel der Bürgerrechtsarbeit der HU sein müssen, dafür einzutreten, dass Facebook, Google und Co. aus dem Öffentlichen Dienst verschwinden.</p>
<p>Thomas von Zabern, Bremen</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-245/publikation/landesverband-bremen/">Landesverband Bremen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Bremen &#8211; Debatte um die Zukunft des öffentlich rechtlichen Rundfunks</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/244/publikation/bremen-debatte-um-die-zukunft-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Sep 2021 10:25:41 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 244 (01/2021), S. 27 &#8211; 29 Der Rundfunkrat von Radio Bremen hat in seiner Sitzung am 08. Juli 2021 Thomas von Zabern, Vertreter der Humanistischen Union im Rundfunkrat von Radio Bremen, für weitere drei Jahre in den Programmbeirat von ARTE-Deutschland entsandt. Leider müssen wir aber auch zur Kenntnis nehmen, dass im verkleinerten WDR-Rundfunkrat [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/244/publikation/bremen-debatte-um-die-zukunft-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks/">Bremen &#8211; Debatte um die Zukunft des öffentlich rechtlichen Rundfunks</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 244 (01/2021), S. 27 &#8211; 29</p>
<p>Der Rundfunkrat von Radio Bremen hat in seiner Sitzung am 08. Juli 2021 Thomas von Zabern, Vertreter der Humanistischen Union im Rundfunkrat von Radio Bremen, für weitere drei Jahre in den Programmbeirat von ARTE-Deutschland entsandt.</p>
<p>Leider müssen wir aber auch zur Kenntnis nehmen, dass im verkleinerten WDR-Rundfunkrat ab Dezember keine Vertreter mehr von kirchenkritischen Vereinigungen vertreten sein wird.</p>
<p>Bisher hatten im WDR-Rundfunkrat der Humanistische Verband Nordrhein-Westfalen, der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten sowie die Giordano Bruno-Stiftung gemeinsam einen Sitz und Ingrid Matthäus-Maier als Vertreterin dorthin entsandt. Sie verliert diesen Sitz nun im Dezember. Auch nicht mehr vertreten sein wird unter anderem der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller, der Deutsche Kinderschutzbund und die Deutsche Initiative für den Nahen Osten. Unter den vier Verbänden, die nun vom NRW-Landtag mit CDU/FDP Mehrheit in den Rundfunkrat entsandt werden, ist dafür neben anderen der Verband der kinderreichen Familien Deutschland &#8211; streng konservativ.</p>
<p>So bleibt es dabei, dass nur im Rundfunkrat von Radio Bremen eine Bürgerrechtsorganisation, die auch eine Verfechterin der strikteren Trennung von Kirche und Staat ist, vertreten sein wird.</p>
<p>Zur Zeit wird in verschiedenen Gremien und der Politik eine medienpolitische Debatte um die Zukunft des öffentlich rechtlichen Rundfunks geführt. In der Mehrzahl der Medien, insbesondere in Rundfunk und Fernsehen, wird dieser Debatte bisher kein größerer Raum eingeräumt. FAZ, SZ, Tagesspiegel und Fachpublikationen berichteten dagegen ausführlicher und dokumentierten den Sachstand der Diskussionen.</p>
<p>Seit Juni wird von dem neuen Führungstrio der ARD-Programmdirektion mit Christine Strobl, Programmdirektorin, Florian Hager, Stellvertretender Programmdirektor und Oliver Köhr, Chefredakteur, der Veränderungsprozess mit zahlreichen Vorschlägen vorangetrieben.</p>
<p>Diese betreffen unter anderem die politischen Magazine wie Monitor und Panorama, aber auch den Weltspiegel und auch Kultursendungen (ttt). Ziel der neuen Programmdirektion ist, die Mediatheken zu stärken und die finanziellen Mittel dafür aus dem linearen Fernsehen abzuziehen/umzuwidmen (drei-stelliger Millionenbetrag). Damit steht vieles, was im linearen Fernsehen angeblich nicht mehr &#8222;funktioniert&#8220;, d.h. bei dem die Einschaltquoten nicht den Erwartungen entsprechen, ein jüngeres Publikum angeblich nicht erreicht wird, zur Disposition. Einige Kritiker sprechen von &#8222;Jugend- und Digitalisierungswahn&#8220; &#8211; vergessen wird dabei, dass auch die über 45-Jährigen Anspruch auf ein umfassendes Fernsehprogramm guter Qualität haben.</p>
<p>Würden die Vorschläge des Direktoriums von den Intendanten befürwortet, wäre das gleichbedeutend mit einer Schwächung und Qualitätseinbußen des Programms für das lineare Fernsehen &#8211; was Wasser auf die Mühlen der Kritiker des ÖRR wäre, deren vornehmlichstes Ziel die Stärkung des Privaten Fernsehens ist.</p>
<p>Inzwischen haben sich eine Reihe von Vereinigungen aus dem Kreativbereich, wie die Drehbuchautoren, die Hörspielautoren und die Fernsehfim-Regisseure in offenen Briefen an das neue Führungsgremium und die Intendanten der ARD-Anstalten mit ihren Sorgen und Befürchtungen über die vorgeschlagenen Entwicklungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewandt. Sie äußern darin nicht nur ihre Sorgen um ihre Arbeitsmöglichkeiten und -bedingungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern befürchten insgesamt eine &#8222;Trivialisierung&#8220; des Programms.</p>
<p>In einer Stellungnahme der Auslandskorrespondent*innen der ARD zur geplanten Verlegung des Weltspiegels auf Montag nach 22 Uhr schreiben sie: &#8222;über verschiedene Wege erreichen uns Details über das geplante neue Sendeschema im Ersten, Informationen, die uns schockieren.&#8220; Thomas v. Zabern, Mitglied im Rundfunkrat von Radio Bremen, hatte anlässlich einer Entschließung des Rundfunkrates von Radio Bremen zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Sitzung vom 08. 07. 21 einen Ergänzungsantrag für den Entschließungstext eingebracht, der auf der Website der HU abzurufen ist. Leider wurde nur dem ersten Satz des Antrages zugestimmt. Der zweite Satz, mit dem die Stärkung der Politikmagazine vorgeschlagen wurde, fand keine Mehrheit.</p>
<p>An der hier beschriebenen und kurz umrissenen Debatte müsste sich neben den zuständigen Gremien auch eine breitere Öffentlichkeit, dazu gehören auch die Bürgerrechts- und Menschenrechtsorganisation zu Wort melden.</p>
<p>Thomas von Zabern, Bremen</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/244/publikation/bremen-debatte-um-die-zukunft-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks/">Bremen &#8211; Debatte um die Zukunft des öffentlich rechtlichen Rundfunks</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Bremen: Ein neues Polizeigesetz für Bremen, der zweite Versuch</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/243/publikation/bremen-ein-neues-polizeigesetz-fuer-bremen-der-zweite-versuch-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Oct 2020 08:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Klagen gegen Polizeigesetze]]></category>
		<category><![CDATA[Bremen]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 243 (03/2020), S. 25 &#8211; 26 Im Fr&#252;hjahr 2018 legte der bremische Innensenator M&#228;urer (SPD) einen Entwurf f&#252;r eine Novellierung des Bremischen Polizeigesetzes vor. Das Gesetz, ausgerichtet an den schon zuvor in anderen Bundesl&#228;ndern novellierten Polizeigesetzen, stie&#223; nicht nur bei der HU und zahlreichen anderen NGO&#8217;s, wie z.B. dem Bremer B&#252;ndnis &#8222;Brementrojaner&#8220; auf [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 243 (03/2020), S. 25 &#8211; 26</p>
<p>Im Fr&uuml;hjahr 2018 legte der bremische Innensenator M&auml;urer (SPD) einen Entwurf f&uuml;r eine Novellierung des Bremischen Polizeigesetzes vor. Das Gesetz, ausgerichtet an den schon zuvor in anderen Bundesl&auml;ndern novellierten Polizeigesetzen, stie&szlig; nicht nur bei der HU und zahlreichen anderen NGO&#8217;s, wie z.B. dem Bremer B&uuml;ndnis &#8222;Brementrojaner&#8220; auf Kritik, sondern auch bei dem Koalitionspartner, B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen. Letztendlich verweigerten die Gr&uuml;nen ihre Zustimmung und&nbsp; das Gesetz verschwand von der Tagesordnung.</p>
<p>Jetzt zweieinhalb Jahre sp&auml;ter, in Bremen regiert inzwischen eine Rot/Rot/Gr&uuml;ne Koalition, wurde Ende Juni ein sehr umfangreicher neuer Entwurf f&uuml;r ein bremisches Polizeigesetz vorgelegt und in erster Lesung in die politische Debatte eingebracht.</p>
<p>Angesichts des Umfangs des Gesetzentwurfs konnten wir selber noch keine rechtliche W&uuml;rdigung des Gesetzes vornehmen. Wir ver&ouml;ffentlichen hier aber schon einmal eine kurze &Uuml;bersicht, die uns Rolf G&ouml;ssner (Internationale Liga f&uuml;r Menschenrechte) zugeschickt hat. Daraus l&auml;sst sich folgern, dass viele Kritikpunkte aufgenommen wurden und der Entwurf mit Vorsicht positiv bewertet werden kann, vergleicht man ihn mit den in anderen L&auml;nderpolizeigesetzen, die der Polizei sehr viel weiterreichende Befugnisse&nbsp; zugestehen.</p>
<p>Positiv zu bewerten ist insbesondere, dass in Bremen die Stelle eines unabh&auml;ngigen Polizeibeauftragten als Beschwerdestelle eingerichtet werden soll.</p>
<p>Hier die kurze &Uuml;bersicht von Rolf G&ouml;ssner:&nbsp; &#8222;Wichtig schien mir, dass der Gesetzentwurf jene Regelungen nicht enth&auml;lt, die wir in Bezug auf die anderen Gesetzesversch&auml;rfungen in Bund und L&auml;ndern scharf kritisiert hatten. Zu diesen nicht im Bremer Gesetzentwurf aufgenommenen Instrumenten und Befugnissen geh&ouml;ren:</p>
<ul>
<li>keine Staatstrojaner, keine Quellen-TK&Uuml;, keine Online-Durchsuchung (entgegen den meisten anderen Polizeigesetzen in Bund und L&auml;ndern)</li>
<li>keine elektronischen Fu&szlig;fesseln (dto.), </li>
<li>keine Ausweitung des polizeilichen Gewahrsams (Pr&auml;ventivhaft),</li>
<li>keine Ausweitung der anlasslosen Video&uuml;berwachung im &ouml;ffentlichen Raum, </li>
<li>weitgehende Abschaffung verdachtsunabh&auml;ngiger Personenkontrollen an sog. Gefahrenorten (eine wichtige Korrektur, da Einfallstor f&uuml;r Racial Profiling)</li>
<li>und keine neuen Polizeiwaffen (z.B. Taser). <br />Als neue Regelungen sollen aufgenommen werden: </li>
<li>&#8222;Gegenw&auml;rtige Gefahr&#8220; statt &#8222;drohender Gefahr&#8220; als Ausl&ouml;ser von Polizeibefugnissen, insbesondere der TK&Uuml;</li>
<li>Verbot von Racial Profiling (bislang m.W.n. bundesweit erstmalig), </li>
<li>bessere Kontrolle von V-Leuten, </li>
<li>besonderer Schutz von Berufsgeheimnistr&auml;ger*innen, </li>
<li>Kennzeichnungspflicht f&uuml;r die Polizei wird gesetzlich verankert, </li>
<li>Zuverl&auml;ssigkeits&uuml;berpr&uuml;fung von Polizei-Bewerber*innen, </li>
<li>weitreichende Datenschutzbestimmungen nach EU-Vorgaben, </li>
<li>Einrichtung einer unabh&auml;ngigen Beschwerdestelle/Polizeibeauftrage/r, eine alte Forderung aus B&uuml;rgerrechtskreisen</li>
<li>Dar&uuml;ber hinaus sollen die Auskunftsrechte von Betroffenen gest&auml;rkt und </li>
<li>bessere Kontrollm&ouml;glichkeiten der B&uuml;rgerschaft und von ihr beauftragter Dritter/Sachverst&auml;ndige/r eingef&uuml;hrt werden (auch zu geheimen Verschlusssachen).</li>
</ul>
<p>Das klingt zun&auml;chst recht positiv und ist im Vergleich zu den meisten anderen Polizeigesetzen in Bund und L&auml;ndern streckenweise ohne Beispiel. Selbstverst&auml;ndlich kommt es auf die einzelnen Bestimmungen an, die man noch genauer unter die Lupe nehmen m&uuml;sste.</p>
<p>* Auch die Einf&uuml;hrung/Neufassung der (pr&auml;ventiven) Telekommunikations&uuml;berwachung durch die Polizei (zur Abwehr einer gegenw&auml;rtigen Gefahr f&uuml;r Leben oder kritische Infrastruktur oder bei besonders schweren Straftaten) ist noch genau zu untersuchen und kritisch zu bewerten.</p>
<p>Die Bremer Linksfraktion konnte einiges Sinnvolle aushandeln und etliche hoch problematische Regelungen verhindern, musste allerdings &#8211; in einer Regierungskoalition selbstverst&auml;ndlich &#8211; auch Kompromisse machen, die man sicherlich kritisieren kann oder muss:</p>
<p><a href="https://www.linksfraktion-bremen.de/buergerschaft/startseite/detail-neu/news/neufassung-des-polizeigesetzes/" target="_blank" rel="noopener">https://www.linksfraktion-bremen.de/buergerschaft/startseite/detail-neu/news/neufassung-des-polizeigesetzes/</a></p>
<p>Die Kritik von Seiten der Opposition war zu erwarten: &#8222;Das Gesetz ist nicht f&uuml;r die Polizei, sondern f&uuml;r Polizeikritiker&#8220;, so die Gewerkschaft der Polizei (GdP); die CDU sieht ein &#8222;grundlegend ideologisch und politisch motiviertes Misstrauen gegen&uuml;ber der Arbeit der Polizei&#8220; und auch nach Auffassung der FDP atme der Gesetzentwurf den &#8222;Geist des Misstrauens&#8220; gegen&uuml;ber der Polizei.&#8220;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/243/publikation/bremen-ein-neues-polizeigesetz-fuer-bremen-der-zweite-versuch-1/">Bremen: Ein neues Polizeigesetz für Bremen, der zweite Versuch</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Humanistische Union trauert um Wolf-Dieter Narr</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/240/publikation/die-humanistische-union-trauert-um-wolf-dieter-narr-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Dec 2019 14:45:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Humanistische Union trauert um ihr Mitglied Wolf-Dieter Narr In: Mitteilungen 240 (3/2019), S. 12-13 Nach langer schwerer Krankheit ist unser Mitglied Wolf-Dieter Narr am 12. Oktober 2019 in Berlin gestorben. Wolf-Dieter Narr war Professor an der Freien Universität, engagierter Politikwissenschaftler und über all dies hinaus ein Aktivist für Bürger-und Menschenrechte, ein Kämpfer gegen die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/240/publikation/die-humanistische-union-trauert-um-wolf-dieter-narr-2/">Die Humanistische Union trauert um Wolf-Dieter Narr</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Humanistische Union trauert um ihr Mitglied Wolf-Dieter Narr</p>
<p>In: Mitteilungen 240 (3/2019), S. 12-13</p>
<p>Nach langer schwerer Krankheit ist unser Mitglied Wolf-Dieter Narr am 12. Oktober 2019 in Berlin gestorben. Wolf-Dieter Narr war Professor an der Freien Universität, engagierter Politikwissenschaftler und über all dies hinaus ein Aktivist für Bürger-und Menschenrechte, ein Kämpfer gegen die Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten. Mit dem Jura-Professor Uwe Wesel hat er das 4. Russel-Tribunal 1978 initiiert, das sich mit der Situation der Berufsverbote – dem Radikalenerlass – und deren Folgen befasste, die der damalige Bundesvorstand der HU weniger kritisch gesehen hatte.<br />
Seit 1978 arbeitete an der Freien Universität unter seiner Leitung die Forschungsgruppe „Das staatliche Monopol physischer Gewalt und der liberale Rechtsstaat“, sprich ‘Polizei und Bürgerrechte‘. Ein Kind dieses Forschungsprojektes ist die bis heute in der 120. Ausgabe erscheinende  Zeitschrift „Bürgerrechte und Polizei/CILIP“. Im März 1978 erschien die erste Ausgabe mit dem ‚Motto: „Wer bewacht die Wächter“, dem die Zeitschrift bis heute verpflichtet ist. Ziel war und ist es, zuverlässige und aussagekräftige Daten über die Polizei und die Geheimdienste zu liefern, über ihre Strukturen und Instrumente und ihre Vorgehensweise zu informieren und allgemein das Spannungsfeld zwischen innerer Sicherheit und den Bürgerrechten zu beleuchten. So widmet sich das aktuelle Heft dem Thema „ Der Zoll – nicht nur eine Finanzpolizei“. Wolf-Dieter Narr gründete das „Institut für Bürgerrechte &amp; öffentliche Sicherheit e.V.“ an der Freien Universität Berlin, das die Arbeit der Forschungsprojekte nach 1982 fortführt und die Zeitschrift bis heute als Herausgeber trägt.<br />
Die Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt und die Veröffentlichungen in CILIP waren wichtige Grundlagen für die Forderungen der Humanistischen Union zur Politik der Inneren Sicherheit, gegen die Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten und gegen die Ausweitung der Befugnisse für Polizei und Geheimdienste. Sie wurden von Mitarbeitern des Forschungsprojekts in die Humanistische Union getragen.<br />
Wolf-Dieter Narr war 1980 Mitbegründer und Sprecher des Komitees für Grundrechte und Demokratie, das sich für die Einhaltung der Menschenrechte insgesamt einsetzte. Thematisch fanden sich Grundrechte-Komitee und HU immer wieder auf der gleichen Seite, sei es im Widerstand gegen die Volkszählung von 1981, oder bis zum heutigen Tage in der Herausgabe des Grundrechte-Reports. Mitglied der Humanistischen Union war Wolf-Dieter Narr in seinem Leben zweimal: Einmal von 1964 bis 1974 und dann wieder über seine Mitgliedschaft in der Gustav Heinemann-Initiative nach ihrer Vereinigung mit der HU im Jahre 2009 bis zu seinem Tod.<br />
Narr war nicht nur Vordenker, er war ein Akteur und Aktivist für die Grundrechte und Ermutiger. Er wird immer ein Vorbild bleiben, was seine analytische Klarheit, seinen Mut und seine Unbeirrbarkeit anbelangt. Einschüchtern ließ er sich von Nichts und Niemanden. Wer immer sich ein Unbehagen an Macht und Staat bewahrt hat, dem sei Wolf-Dieter Narrs 2017 erschienene Summe „Niemands-Herrschaft. Eine Einführung in die Schwierigkeiten, Herrschaft zu begreifen“ empfohlen.</p>
<p>Wolf-Dieter Narr<br />
<i>Niemands-Herrschaft. Eine Einführung in die Schwierigkeiten, Herrschaft zu begreifen<br />
</i>Herausgegeben von Uta v. Winterfeld<br />
VSA, 320 Seiten | 2015 | EUR 26.80<br />
ISBN 978-3-89965-600-8</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/240/publikation/die-humanistische-union-trauert-um-wolf-dieter-narr-2/">Die Humanistische Union trauert um Wolf-Dieter Narr</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Humanistische Union trauert um Wolf-Dieter Narr</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/240/publikation/die-humanistische-union-trauert-um-wolf-dieter-narr/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Dec 2019 14:45:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Nachrufe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Humanistische Union trauert um ihr Mitglied Wolf-Dieter Narr In: Mitteilungen 240 (3/2019), S. 12-13 Nach langer schwerer Krankheit ist unser Mitglied Wolf-Dieter Narr am 12. Oktober 2019 in Berlin gestorben. Wolf-Dieter Narr war Professor an der Freien Universität, engagierter Politikwissenschaftler und über all dies hinaus ein Aktivist für Bürger-und Menschenrechte, ein Kämpfer gegen die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/240/publikation/die-humanistische-union-trauert-um-wolf-dieter-narr/">Die Humanistische Union trauert um Wolf-Dieter Narr</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Humanistische Union trauert um ihr Mitglied Wolf-Dieter Narr</p>
<p>In: Mitteilungen 240 (3/2019), S. 12-13</p>
<p>Nach langer schwerer Krankheit ist unser Mitglied Wolf-Dieter Narr am 12. Oktober 2019 in Berlin gestorben. Wolf-Dieter Narr war Professor an der Freien Universität, engagierter Politikwissenschaftler und über all dies hinaus ein Aktivist für Bürger-und Menschenrechte, ein Kämpfer gegen die Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten. Mit dem Jura-Professor Uwe Wesel hat er das 4. Russel-Tribunal 1978 initiiert, das sich mit der Situation der Berufsverbote &#150; dem Radikalenerlass &#150; und deren Folgen befasste, die der damalige Bundesvorstand der HU weniger kritisch gesehen hatte. <br />Seit 1978 arbeitete an der Freien Universität unter seiner Leitung die Forschungsgruppe &#132;Das staatliche Monopol physischer Gewalt und der liberale Rechtsstaat&#147;, sprich &#145;Polizei und Bürgerrechte&#145;. Ein Kind dieses Forschungsprojektes ist die bis heute in der 120. Ausgabe erscheinende  Zeitschrift &#132;Bürgerrechte und Polizei/CILIP&#147;. Im März 1978 erschien die erste Ausgabe mit dem &#130;Motto: &#132;Wer bewacht die Wächter&#147;, dem die Zeitschrift bis heute verpflichtet ist. Ziel war und ist es, zuverlässige und aussagekräftige Daten über die Polizei und die Geheimdienste zu liefern, über ihre Strukturen und Instrumente und ihre Vorgehensweise zu informieren und allgemein das Spannungsfeld zwischen innerer Sicherheit und den Bürgerrechten zu beleuchten. So widmet sich das aktuelle Heft dem Thema &#132; Der Zoll &#150; nicht nur eine Finanzpolizei&#147;. Wolf-Dieter Narr gründete das &#132;Institut für Bürgerrechte &#038; öffentliche Sicherheit e.V.&#147; an der Freien Universität Berlin, das die Arbeit der Forschungsprojekte nach 1982 fortführt und die Zeitschrift bis heute als Herausgeber trägt.<br />Die Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt und die Veröffentlichungen in CILIP waren wichtige Grundlagen für die Forderungen der Humanistischen Union zur Politik der Inneren Sicherheit, gegen die Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten und gegen die Ausweitung der Befugnisse für Polizei und Geheimdienste. Sie wurden von Mitarbeitern des Forschungsprojekts in die Humanistische Union getragen.<br />Wolf-Dieter Narr war 1980 Mitbegründer und Sprecher des Komitees für Grundrechte und Demokratie, das sich für die Einhaltung der Menschenrechte insgesamt einsetzte. Thematisch fanden sich Grundrechte-Komitee und HU immer wieder auf der gleichen Seite, sei es im Widerstand gegen die Volkszählung von 1981, oder bis zum heutigen Tage in der Herausgabe des Grundrechte-Reports. Mitglied der Humanistischen Union war Wolf-Dieter Narr in seinem Leben zweimal: Einmal von 1964 bis 1974 und dann wieder über seine Mitgliedschaft in der Gustav Heinemann-Initiative nach ihrer Vereinigung mit der HU im Jahre 2009 bis zu seinem Tod. <br />Narr war nicht nur Vordenker, er war ein Akteur und Aktivist für die Grundrechte und Ermutiger. Er wird immer ein Vorbild bleiben, was seine analytische Klarheit, seinen Mut und seine Unbeirrbarkeit anbelangt. Einschüchtern ließ er sich von Nichts und Niemanden. Wer immer sich ein Unbehagen an Macht und Staat bewahrt hat, dem sei Wolf-Dieter Narrs 2017 erschienene Summe &#132;Niemands-Herrschaft. Eine Einführung in die Schwierigkeiten, Herrschaft zu begreifen&#147; empfohlen. </p>
<p>Wolf-Dieter Narr<br /><i>Niemands-Herrschaft. Eine Einführung in die Schwierigkeiten, Herrschaft zu begreifen<br /></i>Herausgegeben von Uta v. Winterfeld<br />VSA, 320 Seiten | 2015 | EUR 26.80 <br />ISBN 978-3-89965-600-8</p>
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		<title>Bremen: Novellierung des Polizeigesetzes vorerst gestoppt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/236/publikation/bremen-novellierung-des-polizeigesetzes-vorerst-gestoppt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 May 2018 08:30:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>in: HU-Mitteilungen Nr. 236 (2/2018), S. 12/13 Im Januar 2018 legte Innensenator M&#228;urer einen Entwurf f&#252;r ein neues Bremisches Polizeigesetz vor, das eine Reihe von erweiterten Befugnissen f&#252;r die Polizei enth&#228;lt, wie z.B. zur Aufenthaltsanordnung / Kontaktverbot, Elektronische Aufenthalts&#252;berwachung (Fu&#223;fessel), Telekommunikations&#252;berwachung / Quellen-Telekommunikations&#252;berwachung und die&#160; Ausweitung der Video&#252;berwachung. Von den in der Bremischen B&#252;rgerschaft (Landtag) [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: HU-Mitteilungen Nr. 236 (2/2018), S. 12/13</p>
<p>Im Januar 2018 legte Innensenator M&auml;urer einen Entwurf f&uuml;r ein neues Bremisches Polizeigesetz vor, das eine Reihe von erweiterten Befugnissen f&uuml;r die Polizei enth&auml;lt, wie z.B. zur Aufenthaltsanordnung / Kontaktverbot, Elektronische Aufenthalts&uuml;berwachung (Fu&szlig;fessel), Telekommunikations&uuml;berwachung / Quellen-Telekommunikations&uuml;berwachung und die&nbsp; Ausweitung der Video&uuml;berwachung.</p>
<p>Von den in der Bremischen B&uuml;rgerschaft (Landtag) vertretenen Parteien lehnte nur die Linke diesen Gesetzesvorschlag ab. Die Gr&uuml;nen wollten als Koalitionspartner der SPD Verhandlungen f&uuml;hren, um die im Gesetz vorgesehenen&nbsp; Grundrechtseinschr&auml;nkungen abzuschw&auml;chen. Dies ist letztlich nicht gelungen, die Bedenken der Gr&uuml;nen konnten in den Verhandlungen nicht ausger&auml;umt werden, sie verweigerten letztlich ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf.</p>
<p>Damit ist der Gesetzgebungsprozess vorerst gestoppt.</p>
<p>Gegen den Gesetzentwurf hatte sich in Bremen eine gro&szlig;e Anzahl von zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammengeschlossen und das B&uuml;ndnis &#8222;Brementrojaner&#8220; ins Leben gerufen; beteiligt daran ist auch die Humanistische Union &#8211; LV Bremen.</p>
<p>Zum Umdenkungsprozess der Gr&uuml;nen haben die Aktivit&auml;ten des B&uuml;ndnisses &#8222;Brementrojaner&#8220; sicher nicht unerheblich beigetragen, auch eine Diskussionsveranstaltung der Humanistischen Union in Kooperation mit dem B&uuml;ndnis. Im voll besetzten Saal des Gewerkschaftshauses diskutierten Prof. Clemens Arzt, Prof. Ingeborg Zerbes, die Datenschutzbeauftragte Frau Dr. Sommer und Dr. Hendrik W&uuml;bbenhorst als Vertreter des Innensenators &uuml;ber die problematischen Regelungen des Polizeigesetzentwurfes unter der Moderation von Kirsten Wiese.</p>
<p>Nach dem vorl&auml;ufigen Stopp des Gesetzentwurfes wird sich das B&uuml;ndnis &#8222;Brementrojaner&#8220; nicht gem&uuml;tlich zur&uuml;cklehnen. In einer Reihe von Bundesl&auml;ndern wie Bayern, Niedersachsen, Sachsen und NRW stehen Versch&auml;rfungen der jeweiligen L&auml;nderpolizeigesetze an. Innenminister Seehofer hat dar&uuml;ber hinaus einen &#8222;Musterentwurf f&uuml;r eine einheitliches Polizeigesetz&#8220; nach dem Vorbild des Entwurfes f&uuml;r das Bayerische Polizeiaufgaben-Gesetz, angek&uuml;ndigt.</p>
<p>Uns scheint es wichtig, dass es zu einer Vernetzung der Organisationen und Gruppen in den verschiedenen Bundesl&auml;ndern kommt, die sich gegen die Polizeigesetzversch&auml;rfungen engagieren. Das wird eines unserer Vorhaben sein, aber auch die Weiterf&uuml;hrung einer &ouml;ffentlichen Diskussion &uuml;ber die Sinnhaftigkeit erweiterter Polizeibefugnisse, die Angstdebatte, die der Bev&ouml;lkerung ein Unsicherheitsgef&uuml;hl suggerieren soll und so die Akzeptanz weiterer freiheitseinschr&auml;nkender Gesetze&nbsp; zu erreichen. Eine gemeinsame Stellungnahme der bundesweit agierenden B&uuml;rgerrechtsorganistionen konnte hierbei sehr hilfreich sein.</p>
<p>F&uuml;r das B&uuml;ndnis Brementrojaner gilt: Wer Freiheit f&uuml;r Sicherheit aufgibt, wird beides verlieren!</p>
<p>Das erfreulich breite Medienecho des B&uuml;ndnisses Brementrojaner findet sich unter: <a href="https://brementrojaner.de/index.php/medienecho/" target="_blank" rel="noopener">https://brementrojaner.de/index.php/medienecho/</a></p>
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		<title>Der öffentlich-rechtliche Rundfunk  ein demokratischer Schatz</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/235/publikation/der-oeffentlich-rechtliche-rundfunk-ein-demokratischer-schatz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Jan 2018 09:33:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Erfahrungen und Erkenntnisse aus eineinhalb Jahren im Rundfunkrat von Radio Bremen. Aus: HU-Mitteilungen Nr. 235 (Heft 1/2018), S. 3-6 Themen, die in fast jeder Rundfunkratsitzung zur Sprache kommen: der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) und seine Berechtigung / Rundfunkbeitrag versus Zwangsbeitrag / Staatsfunk versus Meinungsvielfalt / analoges Fernsehen versus digitale Verbreitung des Programms. Seit meiner Mitgliedschaft im [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Erfahrungen und Erkenntnisse aus eineinhalb Jahren im Rundfunkrat von Radio Bremen. Aus: HU-Mitteilungen Nr. 235 (Heft 1/2018), S. 3-6</p>
<p><i>Themen, die in fast jeder Rundfunkratsitzung zur Sprache kommen: der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) und seine Berechtigung / Rundfunkbeitrag versus Zwangsbeitrag / Staatsfunk versus Meinungsvielfalt / analoges Fernsehen versus digitale Verbreitung des Programms.</i></p>
<p>Seit meiner Mitgliedschaft im Runfunkrat ab Juni 2016 wurde die Diskussion dort bestimmt durch die Themen: Welche Berechtigung hat der ÖRR heute noch? Ist die Höhe des Rundfunkbeitrages gerechtfertigt? Wird bei der Berichterstattung über die maßgeblichen innen- und außenpolitischen Themen nicht zu sehr die Meinung der regierenden Parteien verbreitet (Staatsfunk)? Reicht eine Verbreitung der öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Hörfunkprogramme über den terrestrischen Weg (analoges Fernsehen) aus? Verursacht die digitale Verbreitung der Programme über das Internet (Mediatheken, Live-Streams, zeitversetztes Sehen) nicht zusätzliche Kosten und ist zudem ein &#8222;unzulässiges&#8220; Angebot, das den privaten Medien-Unternehmen, die nicht über Gebühren finanziert werden, unzulässige Konkurrenz macht?</p>
<p>Für mich stellt sich die Frage: Warum wird diese Diskussion im Augenblick so vehement geführt, und warum wird diese Diskussion in einer Weise geführt, die den ÖRR abwertet und beschädigt, garniert mit den Begriffen &#8222;Staatsfunk und Zwangsgebühren&#8220;, um nur zwei Beispiele zu nennen.</p>
<p>Ein Blick auf die Geschichte des ÖRR kann hierbei vielleicht einen Erklärungsansatz liefern, vor allem aber aufschlussreiche Erkenntnisse bringen über die leider in Vergessenheit geratenen Versuche und Versuchungen deutscher Nachkriegspolitiker, schon in der Gründungsphase der Bundesrepublik politischen Einfluss über den Rundfunk zu bekommen. Diese Versuche und Versuchungen haben nie aufgehört, nur werden sie heute nicht mehr so direkt in Szene gesetzt, sondern verschleiert  über Nebenschauplätze wie Rundfunkgebühren, Internetauftritt etc. geführt.</p>
<h2 class="auto-created">Kurso&shy;ri&shy;scher &Uuml;berblick zur Geschichte und Entwicklung des &Ouml;RR in der Bundes&shy;re&shy;pu&shy;blik [1]</h2>
<p>Über die Rundfunkstruktur nach dem Zusammenbruch des Nazi-Regimes wurde schon vor der Gründung der Rundfunkanstalten im Deutschland der Nachkriegszeit heftig gestritten. Wem sollte dieser Rundfunk gehören? Wer sollte ihn kontrollieren, wer soll ihn überwachen? Was sollte er zu tun und zu lassen haben? Wer sollte seine grundsätzliche Ausrichtung bestimmen?</p>
<p>Ziel der Alliierten war ein freies, demokratisches und friedliebendes Deutschland. Der Rundfunk sollte zur &#8222;Förderung der menschlichen Ideale von Wahrheit, Toleranz, Gerechtigkeit, Freiheit und Achtung vor den Rechten der individuellen Persönlichkeit&#8220; [2] beitragen. Dazu sollte er unabhängig sein von den Wünschen oder dem Verlangen irgendeiner Partei, eines Glaubens, eines Bekenntnisses oder bestimmter Weltanschauungen, er sollte kein Werkzeug der Regierung, einer besonderen Gruppe oder Persönlichkeit sein.</p>
<p>Diese Vorgaben wurden dem neuen Rundfunk von den Alliierten ins Stammbuch geschrieben, nicht ohne erhebliche Gegenwehr der deutschen Politiker. Selbst liberale Abgeordnete waren der Auffassung, dass die gewählten Vertreter des Volkes auch die Kontrolle über den Rundfunk ausüben und seine grundsätzliche Ausrichtung zu bestimmen haben.</p>
<p>Dezentral und staatsfern, das waren die beiden Diktate der westlichen Besatzungsmächte. Die gesellschaftlichen Gruppen und Kräfte (Rundfunkräte) sollten den Rundfunk, der allen gemeinsam oder aber niemandem gehöre, kontrollieren. Diese Vorgaben prägen bis heute den ÖRR.</p>
<p>Nach dem Wegfall der alliierten Vorbehaltsrechte 1955 wurde immer wieder versucht, auch mit Erfolg, entsprechend dem ursprünglichen deutschen Interesse die Alliierten-Vorgaben zurück zu schrauben. Die heftigen Auseinandersetzungen über Organisation, Finanzierung und Kontrolle des Rundfunks  zeigen sich auch in bislang vierzehn großen Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes.</p>
<p>Ein grundlegendes Urteil zum Rundfunk und über die Zuständigkeit für den Rundfunk fällte das BVerfG bereits 1961. Konrad Adenauer war die von den Alliierten verordnete Rundfunkordnung zuwider. Für ihn war Rundfunk ein &#8222;politisches Führungsmittel&#8220;. Er wollte ein 2. Fernsehprogramm mit gesetzlichen Vorgaben des Bundes und mit Hilfe interessierter Zeitungsverlegerkreise und der privaten Wirtschaft aufbauen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete 1959 das Bundeskabinett.</p>
<p>Der Konflikt entstand, weil einige Ministerpräsidenten die von den Alliierten verordnete föderale Struktur des Rundfunks lieb gewonnen hatten und auf ihre Zuständigkeit für die Rundfunkorganisation nicht mehr verzichten wollten. Sie zogen vor das BVerfG. Dieses verkündete am 28.02.1961 das erste Fernsehurteil. Darin wurde die alleinige Kompetenz der Länder und damit die föderale Organisation für den Rundfunk festgeschrieben. Adenauer unterlag mit seinem Vorhaben, ein von der Bundesregierung gelenktes Fernsehen zu schaffen.</p>
<p>Der Staatsvertrag über die Errichtung des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) folgte dann auch dem Prinzip für die Landesrundfunkanstalten mit einem Fernsehrat, der sich aus Vertretern der Allgemeinheit zusammensetzte. Damit wurde nur zum Teil das Ziel erreicht, neben dem &#8222;linken&#8220; ersten Deutschen Fernsehen ein &#8222;rechts-konservatives&#8220; staatlich kontrolliertes Fernsehprogramm zu etablieren.</p>
<p>Ein weiteres wichtiges Urteil vom 25. März 2014 (ZDF-Urteil) betraf insbesondere die &#8222;Staatsnähe&#8220; in den Aufsichtsgremien. Vorausgegangen war die Entlassung des ZDF-Intendanten durch politische Einflussnahme (Causa Brender). Die zentrale Aussage des Gerichts war: &#8222;Der Einfluss der staatlichen und staatsnahen Mitglieder in den Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist konsequent zu begrenzen. Ihr Anteil darf ein Drittel der gesetzlichen Mitglieder des jeweiligen Gremiums nicht übersteigen.&#8220;[3]</p>
<p>Nach diesem Urteil mussten die Rundfunkgesetze der einzelnen Länder entsprechend geändert werden, so auch das Radio-Bremen-Gesetz. Dies führte dazu, dass die Humanistische Union als entsendeberechtigte zivilgesellschaftliche Organisation ins Gesetz aufgenommen wurde und seitdem einen Vertreter im Rundfunkrat stellt.</p>
<h2 class="auto-created">Fazit </h2>
<p>Für mich ist eine Schlussfolgerung aus der hier kursorisch beschriebenen Entwicklungsgeschichte des ÖRR, dass die oben beschriebenen Diskussionen über den ÖRR eigentlich nur vorgeschobene Themen sind, hinter denen sich wie früher  eine Unzufriedenheit mit der eingeschränkten politische Einflussnahmen auf die Struktur und Sendungsinhalte des ÖRR verbirgt.</p>
<p>In diesem Zusammenhang kann man auch die Äußerungen von Rainer Robra im Oktober 2017 im Vorfeld einer Tagung der Ministerpräsidenten zur Strukturdebatte beim ÖRR sehen. Er ist Sachsen-Anhalts Minister für Kultur und Medien, Chef der Magdeburger Staatskanzlei (CDU), auch Mitglied im Fernsehrat des ZDF und dem Programmbeirat von Arte. Er schlug vor, die ARD solle sich künftig auf die regionale Berichterstattung in seinen Dritten Programmen beschränken; die nationale Berichterstattung solle weitgehend in die Hände des ZDF gelegt werden. [4]</p>
<p>Eine Rolle spielt auch die &#8222;Eigentumsstruktur&#8220; des ÖRR, die nicht in das neoliberal geprägte Weltbild vieler Politiker/innen passt. Ein Rundfunk, der niemanden gehört, oder auch allen Rundfunkbeitragszahlern, das passt nicht ins kapitalistische System und dessen Denkstrukturen.</p>
<p>#Für meine Mitwirkung im Rundfunkrat heißt dies, dass die Wahrung der Unabhängigkeit  des Rundfunks ein oberstes Ziel sein muss und dies auch von den Rundfunkräten gegen die Begehrlichkeit von Politikern offensiver verteidigt werden müsste. Mit dem ÖRR besitzen wir eine Perle, die gepflegt und bewacht werden muss, die wichtiger Bestandteil unserer Demokratie ist und dessen Beschädigung auch unsere Demokratie beschädigen würde.</p>
<p>Ein weiterer wichtiger Punkt, der bei der derzeit geführten Diskussion über neue Strukturen zur Kosteneinsparung zu wenig Beachtung findet, sind die Macher des ÖRR, die Journalisten. Wer gutes Programm haben will, braucht eine ausreichende Zahl von gut ausgebildeten und gut bezahlten Journalist/innen. Diesen muss man aber auch die notwendige Zeit zubilligen, die sie für ihre wichtigste Arbeit, die Recherchen, benötigen. In einer Zeit der grassierenden Fake-News ist diese Arbeit besonders wichtig.</p>
<p>Journalisten kosten Geld &#8211; und damit sind wir wieder bei den Rundfunkbeiträgen. Um den Programmauftrag des ÖRR zu erfüllen, was letztendlich nur durch die Arbeit der  Journalisten geschehen kann, müssen auch ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden. Ob die derzeitige Personalausstattung mit festen Mitarbeitern im journalistischen Bereich bei Radio Bremen ausreichend ist, müsste genauer betrachtet werden.</p>
<p>Dass der ÖRR nicht perfekt ist, und dass es an einzelnen Programmen und Sendungen  auch berechtigte Kritik gibt, soll hier nicht klein geredet werden &#8211; im Gegenteil. Aber gerade die Struktur des ÖRR mit Rundfunkräten, Publikumsbeauftragten etc. bietet vielfältige Möglichkeiten, sachliche Kritik zu üben, die auch gehört wird, auf die die jeweiligen Redaktionen auch eingehen und entsprechende Schreiben beantworten müssen. Letztlich kann sich jeder mit einer Beschwerde auch direkt an den Rundfunkrat wenden.</p>
<p>Wie die Arbeit im Rundfunkrat und seinen Ausschüssen konkret vonstatten geht, wie der Austausch mit den Redaktionen und den Mitarbeitern der verschiedenen Organisationsebenen aussieht, darüber berichte ich in einer der nächsten Ausgaben der vorgänge.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/235/publikation/der-oeffentlich-rechtliche-rundfunk-ein-demokratischer-schatz/">Der öffentlich-rechtliche Rundfunk  ein demokratischer Schatz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Bremen: Film &#038; Diskussion zu Predictive Policing</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/234/publikation/bremen-film-diskussion-zu-predictive-policing/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Nov 2017 16:37:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>aus: HU-Mitteilungen Nr. 234 (4/2017), S. 9 Das City&#160;46 zeigt am 18. Januar 2018 um 20&#160;Uhr in Kooperation mit der Humanistischen Union LV-Bremen den Film &#8222;Pre-Crime &#8211; Willkommen in Deinem Minority Report&#8220;. Im Anschluss der Filmvorf&#252;hrung findet eine Publikumsdiskussion mit Experten zu dem Thema statt. Der Dokumentarfilm beleuchtet das Thema &#8222;predictive policing&#8220; und algorithmusgest&#252;tzte Polizeiarbeit, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/234/publikation/bremen-film-diskussion-zu-predictive-policing/">Bremen: Film &amp; Diskussion zu Predictive Policing</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: HU-Mitteilungen Nr. 234 (4/2017), S. 9</p>
<p>Das City&nbsp;46 zeigt am 18. Januar 2018 um 20&nbsp;Uhr in Kooperation mit der Humanistischen Union LV-Bremen den Film &#8222;Pre-Crime &#8211; Willkommen in Deinem Minority Report&#8220;. Im Anschluss der Filmvorf&uuml;hrung findet eine Publikumsdiskussion mit Experten zu dem Thema statt.</p>
<p>Der Dokumentarfilm beleuchtet das Thema &#8222;predictive policing&#8220; und algorithmusgest&uuml;tzte Polizeiarbeit, die nicht selten in Racial Profiling und fataler Ungerechtigkeit m&uuml;nden kann und die in vielen Gro&szlig;st&auml;dten bereits getestet wird.</p>
<p>Die Filmemacher stellen aktuell brennende Fragen: Wie viel Freiheit sind wir bereit aufzugeben f&uuml;r das Versprechen von absoluter Sicherheit? K&ouml;nnen wir uns auf das Urteil von Computern und Algorithmen wirklich verlassen? Der Film reist um die halbe Welt und stellt Menschen vor, die t&auml;glich mit solchen Technologien arbeiten und sie weiter entwickeln. Aber auch Menschen, die zu den Opfern dieser Technologie wurden. Mehr Informationen auf der Webseite zum Film unter: <a href="http://precrime-film.de/" target="_blank" rel="noopener">http://precrime-film.de</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/234/publikation/bremen-film-diskussion-zu-predictive-policing/">Bremen: Film &amp; Diskussion zu Predictive Policing</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>„Sicherheitsgefühle haben mit der realen Sicherheitslage nichts zu tun“</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/232/publikation/sicherheitsgefuehle-haben-mit-der-realen-sicherheitslage-nichts-zu-tun/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 May 2017 13:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anti-Terror-Kampf]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Offener Brief des Landesverbandes Bremen, in: Mitteilungen Nr. 232 (2/2017), S. 5-10   Die Bremer Senatoren Ulrich Mäurer (Inneres) und Martin Günthner (u.a. Justiz) haben im Januar diesen Jahres ein Positionspapier zu &#8222;sozialdemokratische[n] Antworten in der Sicherheitsdebatte auf Hass und Terror&#8220; vorgelegt. Sie konzentrieren sich dabei fast ausschließlich auf repressive Instrumente der Antiterrorpolitik, u.a. fordern [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/232/publikation/sicherheitsgefuehle-haben-mit-der-realen-sicherheitslage-nichts-zu-tun/">„Sicherheitsgefühle haben mit der realen Sicherheitslage nichts zu tun“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Offener Brief des Landesverbandes Bremen, in: Mitteilungen Nr. 232 (2/2017), S. 5-10</p>
<p> <br /> <i>Die Bremer Senatoren Ulrich Mäurer (Inneres) und Martin Günthner (u.a. Justiz) haben im Januar diesen Jahres ein Positionspapier zu &#8222;sozialdemokratische[n] Antworten in der Sicherheitsdebatte auf Hass und Terror&#8220; vorgelegt. Sie konzentrieren sich dabei fast ausschließlich auf repressive Instrumente der Antiterrorpolitik, u.a. fordern sie bzw. kündigen für ihr Bundesland an den Ausbau polizeilicher Überwachungsbefugnisse (u.a. präventive Telefonüberwachung), den verstärkten Einsatz von Fußfesseln, von Videoüberwachung u.a.m. Der HU-Landesverband Bremen hat unter der Federführung von Johannes Feest und Thomas von Zabern darauf mit einem offenen Brief geantwortet, den wir hier (unter Kürzung der Quellenangaben) wiedergeben.</i></p>
<h5>Zu I. Lagebild </h5>
<p>&#8222;Die derzeit größte Gefahr im Bereich Internationaler Terrorismus geht derzeit vom IS und anderen islamisch-dschihadistischen Gruppen aus. Im letzten Jahr ist dabei zunehmend Europa und auch Deutschland in den Fokus der Terroristen gerückt&#8220; (Mäurer/Günthner).</p>
<p>Diese Einschätzung teilt die HU-LV Bremen. Die grausamen Attentate in den letzten beiden Jahren belegen das. Ob allerdings Bremen wirklich ein &#8222;Hot-Spot der salafistischen und radikal-islamistischen Szene in Deutschland&#8220; ist, wird durch die mitgeteilten Zahlen nicht ausreichend belegt. Begriffe wie &#8222;radikalislamistisch&#8220; sind wenig geeignet, belastbare Statistiken zu erstellen geeignet. Wir schlagen vor, genauer zwischen gewaltorientierten und friedfertigen fundamentalistisch religiösen Strömungen zu unterscheiden. Nur auf diese Weise kann eine rationale öffentliche Diskussion geführt und dem Unsicherheitsgefühl der Bevölkerung entgegengewirkt werden.</p>
<p>Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen, welche die terroristische Gefahr reduzieren, ist zweifellos sinnvoll. Allerdings muss dabei stets bedacht werden, ob die vorhandenen Instrumente nicht ausreichen und nur konsequenter angewendet werden müssten Wir haben uns die vorgeschlagenen Maßnahmen angesehen und möchten unsere Überlegungen und unsere Kritik an einigen dazu darlegen.</p>
<h5>Zu II. Pr&auml;vention </h5>
<h2 class="auto-created">1. Extre&shy;mis&shy;muspr&auml;&shy;ven&shy;tion: </h2>
<p>&#8222;Wer die Kette von Gewalt und Extremismus durchbrechen will, der muss das Nachwachsen von neuen Extremisten und Fanatikern verhindern, wir müssen den Terrororganisationen den Nachwuchs nehmen &#8230; Bei Menschen, die aus anderen Ländern und Kulturen zu uns gekommen sind, steht das Erfordernis einer schnellen und wirksamen Integration im Vordergrund&#8220; (Mäurer/Günthner).</p>
<p>Den hier genannten Zielen stimmen wir voll und ganz zu. Die HU &#8211;LV Bremen begrüßt die Aufstockung des Präventionsprojekts Kitab um 4 Stellen. Wir fordern aber ergänzend dazu, dass Fortbildungen geschaffen werden, welche die Lehrkräfte in die Lage versetzen, das Thema sinnvoll in den Unterricht einzubinden, eine Radikalisierung verlässlich erkennen ggf. darauf reagieren zu können.</p>
<p>Grundsätzlich stellen wir fest: Nur eine angemessene personelle Ausstattung wird die Schulen in die Lage versetzen, die dringend notwendige Projekte gegen die insgesamt zunehmenden Gewalt (verbal wie körperlich) und nicht nur gegen religiösen Fundamentalismus und Extremismus anzubieten.</p>
<p>Die vorgeschlagenen &#8222;Ergänzungen&#8220; bei der Meldepflicht der Schulleitungen halten wir für einen sehr problematischen Weg. Erfolgreiche Präventionsarbeit erfordert den Aufbau von Vertrauen, Denunziation stört diese Vertrauensbildung und sollte daher nur in gravierenden Ausnahmefällen von den pädagogisch Verantwortlichen verlangt werden.</p>
<h2 class="auto-created">3. Forschungs&shy;stelle Salafis&shy;mus/Is&shy;la&shy;mis&shy;mus/Ter&shy;ro&shy;rismus </h2>
<p>Die Einrichtung einer Forschungsstelle für Extremismusforschung ist grundsätzlich zu begrüßen. Sie sollte jedoch nicht beim Senator für Inneres geschaffen werden, sondern als eine unabhängige, wissenschaftliche Einrichtung an der Universität. Der Tendenz zur nicht-öffentlichen Eigenforschung der Bremer Ressorts sollte entgegengewirkt werden. Die Humanistische Union LV-Bremen hat schon vor einigen Jahren im Zusammenhang mit der Diskussion über die Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes vorgeschlagen an der Universität eine &#8222;Forschungsstelle Extremismus&#8220; einzurichten, damit dort unabhängig und basierend auf wissenschaftlichen Methoden alle Arten von Extremismus und extremistischen Strömungen erforscht und öffentlich dokumentiert werden. Diese Forschung darf nicht wie in dem Papier vorgeschlagen von den Interessen von Polizei und Sicherheitsstrategen maßgeblich beeinflusst werden. Die angewandten Methoden müssen überprüfbar sein, die Ergebnisse ohne Einschränkungen veröffentlicht werden.</p>
<p>Wenn sich die Sicherheitsbehörden jetzt (endlich) dazu entscheiden, ihre Arbeit auch zu evaluieren, dann begrüßen wir das. Diese Evaluation kann ja unabhängig von der universitären Forschungsstelle behördenintern organisiert werden.</p>
<h5>Zu III. Aufkl&auml;rung und &Uuml;berwachung </h5>
<h2 class="auto-created">1. Polizei-&shy;Ge&shy;fah&shy;re&shy;n&shy;ab&shy;wehr-TK&Uuml; </h2>
<p>Eine Regelungslücke bei der Abfrage der Telekommunikationsdaten oder der Überwachung der Telekommunikation sehen wir nicht. Dass und wo die bestehenden Regelungen nicht ausreichen, müsste daher genauer dargelegt werde, bevor das Bremer Polizeigesetz geändert wird.</p>
<h2 class="auto-created">2. Gef&auml;hr&shy;der-&shy;Fu&szlig;&shy;fessel </h2>
<p>2.1 Der Begriff &#8222;Gefährder&#8220; ist juristisch problematisch, weil er auch im Polizei- und Ordnungsrecht nicht &#8222;legaldefiniert&#8220; ist. Ein Gefährder, also eine Person, die als solche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet, gibt es so im Gesetz nicht. Mit der Einführung des Begriffs in das Strafrecht würde einem Präventivstrafrecht (&#8222;pre-crime&#8220;) Tür und Tor geöffnet. Das ist grundsätzlich abzulehnen. Dort, wo von Personen eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit eine &#8222;auf Tatsachen gestützte Prognose&#8220; ausgeht, bestehen auch heute schon polizeiliche Möglichkeiten der Überwachung und des Einschreitens (bei Ausländern: ausländerrechtliche Maßnahmen). Hinzukommen die Möglichkeiten des § 129 B StGB zum Vorgehen gegen ausländische kriminelle und terroristische Vereinigungen. Soweit von Personen keine konkrete Gefahr ausgeht, muss die Öffentlichkeit darüber aufgeklärt werden, dass auch Nicht-Störer unerwartet gefährlich werden können und dass dagegen keine rechtsstaatlich zulässigen Maßnahmen möglich sind.</p>
<h2 class="auto-created">2.2 Fu&szlig;fesseln </h2>
<p>Die Bundesminister für Justiz und Inneres haben sich darauf verständigt die Anwendung der Fußfessel auf extremistische Straftäter auszuweiten. Dazu brachten sie am 14.02.2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches &#8211; Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftaten &#8211; in den Bundestag ein (Drucksache 18/11162).</p>
<p>Bisher gibt es keine Belege dafür, dass durch den Einsatz der Fußfessel Straftaten verhindert werden können. Der Attentäter, der in Frankreich letztes Jahr einen Priester tötete, trug eine Fußfessel.</p>
<p>Der Bericht des Kriminologischen Instituts der Universität Tübingen zu einer bundesweiten Studie über die elektronische Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der Führungsaufsicht weist darauf hin, dass eine Aufenthaltsüberwachung die Begehung von Straftaten letztlich nicht verhindern kann.</p>
<p>Ebenso bezweifelt der Bund Deutscher Kriminalbeamten (BDK) die Wirksamkeit der Fußfessel bei der Verhinderung von Straftaten. Er plädiert dafür, die Mittel zur Überwachung, die bei einer Ausweitung notwendig würden, stattdessen in Planstellen für Kriminalbeamte zu investieren. </p>
<p>Schon zu den heute geltenden rechtlichen Regelungen zum Einsatz der Fußfessel gibt es verfassungsrechtliche Bedenken, ob nach der Verbüßung einer Strafe die Fußfessel angeordnet werden darf. Es gibt dazu mehrere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, über die noch nicht verhandelt wurde.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund ist für uns die von Mäurer und Günthner vertretene Position, dass die Ausweitung des Rechtsrahmens für den Einsatz der Fußfessel &#8222;gut und sinnvoll&#8220; ist, nicht nachvollziehbar und vertretbar.</p>
<p>Das weitergehende Vorhaben, den Einsatz von Fußfesseln für sogenannte Gefährder auch ohne einen Richterspruch anwenden zu können, lehnen wir ab.</p>
<p>Es erscheint daher verfrüht, hierfür bereits einen genau bezifferten Personalbedarf für die Beantragung, Auswertung und Kontrolle solcher Maßnahmen vorzusehen. Diese Stellen könnten aber angesichts des Personalmangels bei der Bremer Polizei dem allgemeinen Polizeidienst &#8211; z.B. zur intensiveren Bekämpfung der organisierten Kriminalität- zugeschlagen werden.</p>
<h2 class="auto-created">3. LfV &ndash; G10 und Observation </h2>
<p>Die von Mäurer/Günthner vorgeschlagenen zusätzlichen Stellen für das Landesamt für Verfassungsschutz lehnen wir ab. Die Aufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz ist nämlich nicht die Terrorismusbekämpfung, sondern der Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung (also unseres staatlichen Systems). Terrorangriffe gefährden Menschenleben, aber im seltensten Fall die freiheitlich demokratische Grundordnung. Der Schutz von Menschenleben ist Aufgabe der Polizei. Eine Vermischung der Kompetenzen führt lediglich dazu, dass die eine Behörde nicht mehr weiß was die andere macht und damit zu mehr Unsicherheit (siehe NSU und wahrscheinlich auch Fall Amri).</p>
<h5>IV. Schutz des &ouml;ffent&shy;li&shy;chen Raums </h5>
<h2 class="auto-created">1. Video&shy;&uuml;ber&shy;wa&shy;chung </h2>
<p>Wie von Mäurer/Günthner selbst eingestanden wird, führt Videoüberwachung nicht zur Verhinderung von terroristischen Anschlägen, allenfalls zur Identifikation der Täter. </p>
<p>Allein das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, kann verfassungsrechtlich kein Argument für die vermehrte Installation von Videokameras im öffentlichen Raum sein. Bei Sicherheitsgefühlen geht es um Gefühle die mit der realen Sicherheitslage nichts zu tun haben. Hier ist Aufklärung der Bevölkerung geboten anstelle von Überwachung von einer Vielzahl zufälliger Passanten, die keinerlei Straftat verdächtigt werden. Eine Ausweitung der Videoüberwachung stellt einen nicht unerheblichen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht (Art. 2 I iVm 1 I GG) zahlreicher Bürgerinnen und Bürger dar. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich viele Menschen dieser Videoüberwachung in ihrem täglichen Leben nicht entziehen können, weil sie in der Nähe der überwachten Orte wohnen oder arbeiten oder weil sie auf die Benutzung überwachter Verkehrsknotenpunkte zur Bewältigung ihres Alltages angewiesen sind. Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals in seinem Volkszählungsurteil klargestellt, dass jede/r ein Recht darauf hat, selbst darüber entscheiden zu können, welche persönlichen Daten erhoben werden. Es hat seitdem mehrfach deutlich gemacht, dass dieses Recht deshalb von elementarer Bedeutung ist, weil es nicht nur der individuellen Freiheit einzelner Personen dient, sondern darüber hinaus ein wesentliches Element unseres demokratischen Gemeinwesens darstellt. Bei Eingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gelten daher strenge Anforderungen an den mit der Maßnahme verfolgten Zweck. Allein die Verbesserung des Sicherheitsgefühls ist kein hinreichender Zweck, der einen solchen Eingriff unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes rechtfertigen kann. Im Übrigen sei auch darauf hingewiesen, dass es fraglich ist, ob Kameras überhaupt geeignet sind, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen oder ob sie den Menschen nicht vielmehr signalisieren, dass sie sich gerade an einem Ort befinden, der als gefährdet eingestuft wird. Spätestens jedenfalls, wenn Bilder von Straftaten in Printmedien und auf den Fernsehbildschirmen erscheinen, dürfte dem Sicherheitsgefühl nicht mehr gedient sein.</p>
<p>Soweit das vorgelegte Papier auf die Zweckdienlichkeit der Kameras zur Strafverfolgung abstellt, weisen wir darauf hin, dass die Identifizierung bei den vergangenen terroristischen Straftaten in Deutschland das geringste Problem darstellte. So sind die Täter entweder bei ihrem Anschlag ums Leben gekommen oder haben absichtlich Identifikationspapiere hinterlassen. Damit stellt sich die Frage der Erforderlichkeit der Kameras. Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass im Bereich der Strafverfolgung gemäß Art. 74 Absatz 1 Nr. 1 GG die Gesetzgebungskompetenz beim Bundesgesetzgeber liegt.</p>
<p>Auch der mögliche Missbrauch in der Zukunft durch Einsatz von fortgeschrittener Gesichtserkennungssoftware sollte nicht außer Acht gelassen werden.</p>
<p>Die Notwendigkeit von zusätzlichen 12 Personalstellen für die Rund-um-die-Uhr-Überwachung muss in Frage gestellt werden. Die &#8222;verbesserten einsatztaktischen Möglichkeiten der Reaktion&#8220; sind eine Worthülse ohne konkreten Inhalt. Hier ist auch darzulegen, wie viel Beamten für diesen Bereich bisher schon tätig sind.</p>
<h5>V. Straf&shy;ver&shy;fol&shy;gung &ndash; Straf&shy;voll&shy;stre&shy;ckung </h5>
<h2 class="auto-created">1. Straf&shy;ver&shy;fol&shy;gung </h2>
<p>Für die Gewährleistung der Sicherheit ist es unerlässlich, dass Straftaten, die das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung massiv beeinflussen, konsequent verfolgt und von den Gerichten zeitnah geahndet werden&#8220; (Mäurer/ Günthner).</p>
<p>Muss die konsequente Verfolgung nicht für alle schweren Straftaten gelten? Insbesondere für solche aus dem Bereich Organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität, da die Schadenssummen hier meist weit über der von &#8222;Alltagskriminalität&#8220; liegen, auch wenn diese von der Bevölkerung nicht als direkte Bedrohung ihres Alltagslebens wahrgenommen werden. Dass die Personalausstattung der Staatsanwaltschaft sowie der Gerichte zu gering ist, wird seit Jahren in Bremen diskutiert. Für diesen Bereich nun Abhilfe zu schaffen ist geboten, allerdings sollte dies nicht nur für den Bereich politischer Delikte geschehen.</p>
<h2 class="auto-created">2. Justiz&shy;vollzug </h2>
<p>&#8222;Um die Sicherheit in der JVA weiterhin gewährleisten zu können, werden wir auf die gestiegenen Fallzahlen bei Polizei und Strafjustiz, aber auch auf die bereits in 2016 stark gestiegenen Belegungszahlen im Justizvollzug, mit einer spürbaren Verstärkung der Sicherheitsabteilung der JVA reagieren&#8220; (Mäurer/Günthner).</p>
<p>Die Schwierigkeiten, im Strafvollzug das Vollzugsziel der Resozialisierung der Strafgefangenen zu erreichen, sind bekannt. Dem ist mit einer &#8222;spürbaren Verstärkung der Sicherheitsabteilung&#8220; nicht zu begegnen. Schon jetzt ist der Vollzug für die meisten Gefangenen übersichert. Bei der Einstellung von neuem Personal nur auf Gefangene aus den &#8222;islamistischen Umfeld&#8220; oder &#8222;radikal-islamistische Gefangen&#8220; abzustellen, wird dem Gesamtsystem Strafvollzug das insgesamt ein höchst problematisches System struktureller Gewalt ist, nicht gerecht.</p>
<p>In erster Linie müsste erreicht werden, dass der Strafvollzug von Gefangenen entlastet wird, welche dort fehlplatziert sind (Ersatzfreiheitsstrafen, Drogenabhängige u.ä.) und deren Resozialisierung besser außerhalb geschlossener Anstalten erreicht werden kann. Das gilt für deutsche wie für ausländische Gefangene.</p>
<p>Ein besonderes Problem besteht darin, dass die Zahl der Strafgefangenen die wenig oder kein Deutsch sprechen, ansteigt. In erster Linie sollten daher Kurse &#8222;Deutsch für Ausländer&#8220; angeboten werden. Die HU unterstützt daher auch die geplante Einstellung weiterer Sprachmittler. Darüber hinaus erscheint es uns erforderlich, für das Personal in der JVA kontinuierliche Fortbildungen zur Steigerung der interkulturellen Kompetenz vorzusehen. Nur auf diese Weise werden auch die in Bremen geplanten Programme der Ent-Radikalisierung zu bewältigen sein.</p>
<h5>VI. Ausl&auml;n&shy;der&shy;recht&shy;liche Ma&szlig;nahmen </h5>
<p>&#8222;Das Ausländerrecht ist in den letzten Monaten mehrfach verschärft worden&#8220; (Mäurer/Günthner).</p>
<p>Wie wenig dies in der Praxis zur Gefahrenabwehr gebracht hat, zeigt der Fall des Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri. In einem ausführlichen Gutachten zu diesem Fall konnte gezeigt werden, dass aufgrund der vorliegenden Informationen sowohl Überwachungsmaßnahmen und strenge Meldeauflagen möglich gewesen wären, aber auch Untersuchungshaft, eine Ausweisungsverfügung, Abschiebungshaft und letztlich sogar eine Abschiebung in sein Heimatland selbst.</p>
<h2 class="auto-created">1. Abschie&shy;bungs&shy;haft f&uuml;r &bdquo;Gef&auml;hrder&ldquo; </h2>
<p>Abschiebungshaft ist nach § 62 AufentG in vielen Fällen möglich, insbesondere, wenn der betreffende Ausländer &#8222;auf Grund einer unerlaubten Einreise vollziehbar ausreisepflichtig ist&#8220; oder &#8222;die Ausreisefrist abgelaufen ist und der Ausländer seinen Aufenthaltsort gewechselt hat, ohne der Ausländerbehörde eine Anschrift anzugeben, unter der er erreichbar ist&#8220; (§ 62 Abs. 3 Nr.1 bzw. Nr. 3 AufenthG). Es ist auch nicht richtig, wie von Mäurer/Günthner behauptet, dass die 3-Monats-Frist des § 62 Abs. 2 Satz 2 AufenthG &#8222;eine unüberwindliche Hürde&#8220; in Fällen darstellt, in denen die Herkunftsländer nicht kooperieren. Vielmehr kann diese Frist nach § 62 Abs. 4 AufenthG bereits jetzt im Einzelfall auf sechs bzw. zwölf Monate verlängert werden.</p>
<p>Auf keinen Fall sollte Abschiebungshaft dazu genutzt werden, das menschenrechtliche Verbot von Präventivhaft zu umgehen. Diese Bestrebungen der der Bundesregierung sollten daher auf keinen Fall unterstützt werden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/232/publikation/sicherheitsgefuehle-haben-mit-der-realen-sicherheitslage-nichts-zu-tun/">„Sicherheitsgefühle haben mit der realen Sicherheitslage nichts zu tun“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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