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	<title>Ulrich Finckh Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Das Ende der Wehrpflicht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 May 2011 01:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 12]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2011, Seiten 120 &#8211; 124 Eine Forderung der FDP ist 2010 überraschend von CDU und CSU übernommen worden. Die Wehrpflicht soll zusammen mit dem Zivildienst zum 1. Juli 2011 auslaufen. Zugleich soll die Bundeswehr von 240 000 auf 180 000 Soldatinnen und Soldaten verkleinert werden. Künftig wird die Bundeswehr nur noch aus Freiwilligen bestehen, [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2011, Seiten 120 &#8211; 124</p>
<p>Eine Forderung der FDP ist 2010 überraschend von CDU und CSU übernommen worden. Die Wehrpflicht soll zusammen mit dem Zivildienst zum 1. Juli 2011 auslaufen. Zugleich soll die Bundeswehr von 240 000 auf 180 000 Soldatinnen und Soldaten verkleinert werden. Künftig wird die Bundeswehr nur noch aus Freiwilligen bestehen, aus Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit für eine bestimmte Anzahl von Jahren und Freiwilligen, die sich für 12 bis 23 Monate verpflichten. Wenn die Wehrpflichtigen wegfallen, soll der Anteil der Ausbildungseinheiten mit ihren relativ vielen Kadern so verringert werden, dass letztlich &#8211; auch<br />mit anderen organisatorischen Änderungen &#8211; mehr Leute für<br />Auslandseinsätze zur Verfügung stehen. Um aber die Wehrpflicht relativ schnell wieder einführen zu können, soll sie als Möglichkeit in Artikel 12a, 1 GG nicht gestrichen werden, und weiterhin sollen die Männer der jeweiligen Geburtsjahrgänge erfasst werden.</p>
<p>Der Grund für den Übergang auf eine Freiwilligenarmee sind die Auslandseinsätze. Sie werden vor allem mit Aufträgen der Vereinten Nationen (UN) begründet. Aber schon in Verteidigungsminister Volker Rühes Verteidigungspolitischen Richtlinien wurden Aufgaben genannt, die im Grundgesetz nicht vorgesehen sind: Sicherung des freien Welthandels, freie Kommunikation und freier Zugang zu wichtigen Ressourcen. Sie wurden von seinen Nachfolgern übernommen, auch im<br />Weißbuch 2006, und gelten für den amtierenden Verteidigungsminister<br />Karl-Theodor zu Guttenberg als Selbstverständlichkeit. Dass die Empörung über die Anwendung auf Afghanistan Bundespräsident Horst Köhler zum Rücktritt veranlasste, war überraschend, zeigte aber, wie unbekannt die kriegerische Praxis der Bundeswehr ist. Der Versuch des ehemaligen Verteidigungsministers Peter Struck, den Einsatz in Afghanistan noch als »Verteidigung« am Hindukusch darzustellen, war verfehlt. Das anfängliche Mitmachen beim Krieg gegen den Terror (OEF<br />= »Operation Enduring Freedom«) wurde verheimlicht, weil ein entsprechender Auftrag der UN fehlte und die OEF noch von den USA mit »Selbstverteidigung« begründet wurde, als sich der Sicherheitsrat längst mit der Situation in Afghanistan beschäftigte und damit die Selbstverteidigung eigentlich enden musste. Inzwischen gibt es aber die Legitimation des Sicherheitsrates sowohl für die NATO-Mission ISAF als auch für deren Zusammenarbeit mit OEF.</p>
<h2 class="auto-created">Das Grundgesetz und der Vertei&shy;di&shy;gungs&shy;auf&shy;trag</h2>
<p>Die Abkehr von der Verteidigung (Artikel 73 Absatz 1 und Artikel 87a Absatz 1 GG) und den im Grundgesetz ausdrücklich vorgesehenen Aufgaben (Artikel 87a Absatz 2 GG) ist eine Folge von kleinen unauffälligen Schritten. Da wurde ein Lazarettschiff nach Vietnam entsandt, dann ein Lazarett nach Kambodscha, Logistik nach Somalia, ein Versorgungsschiff zu den Tsunamiopfern nach Indonesien, um nur die wichtigsten Etappen zu nennen, aber nur in Jugoslawien und in Afghanistan wurde ein kriegerischer Einsatz daraus. Vorher konnten die Einsätze, auch die Beobachtungsmissionen, als humanitäre Hilfeleistungen dargestellt werden. Das schien einleuchtend. Wer wollte nicht helfen, wenn Hilfe dringend gebraucht wird. Verschwiegen wird dabei, dass zivile Hilfe preiswerter und wirksamer geleistet werden kann. Aber die militärische Hilfe war ein Propagandamittel, um vom reinen Verteidigungsauftrag der Bundeswehr wegzukommen. Der entscheidende Erfolg in dieser Richtung war das Karlsruher Urteil zu Somalia, mit dem sogar NATO-Aktionen gebilligt wurden, weil sie durch<br />Artikel 24 Absatz 2 GG gedeckt seien. Nötig ist dann nur ein qualifizierter Bundestagsbeschluss.</p>
<p>Für Berlin waren die von Karlsruhe weit ausgedehnten Möglichkeiten des Grundgesetzes nicht ausreichend. Im Weißbuch wurde zusätzlich auf die Responsibility to Protect (»R2P«) hingewiesen, eine Möglichkeit, die nach dem Beschluss der UN-Vollversammlung zwar bei schwersten Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie bei Völkermord auch als Eingriff in die inneren Angelegenheiten von Mitgliedsstaaten der UN möglich sein soll, aber den Vereinten Nationen vorbehalten ist. Ein<br />erstes Beispiel für den Einsatz an der UN vorbei war der Krieg gegen Jugoslawien zugunsten der separatistischen Kosovoalbaner, der allein schon durch die Luftangriffe auf zivile Ziele völkerrechtswidrig war. Aber er wurde mit dem angeblichen Hufeisenplan (Rudolf Scharping) und der Suggestion eines neuen Auschwitz (Joschka Fischer) humanitär begründet.<br /><b></b></p>
<h2 class="auto-created">Armee im Einsatz</h2>
<p>Was bisher eher verschämt als humanitäre Aktion propagiert wurde oder als Hilfestellung für UN- oder NATO-Missionen daherkam, ist jetzt der eigentliche Zweck der Bundeswehr geworden, der internationale Einsatz. Dafür wird die Freiwilligenarmee umgebaut. Deshalb wird beim Eid, der im ersten Teil nicht auf das Grundgesetz sondern vage auf »Recht und Freiheit des deutschen Volkes« verpflichtet, nun der zweite<br />Teil des Eides betont, »der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen«. Was bisher unter der Hand durch den ständigen Abbau des Wehrpflichtigenanteils der Bundeswehr vorbereitet wurde, wird jetzt offen organisiert, eine Profiarmee. Allerdings bleiben wichtige Möglichkeiten der zivilen Kontrolle erhalten. Der Oberbefehl liegt bei einer parlamentarisch kontrollierten Instanz, im Frieden beim Verteidigungsminister, im Krieg beim Bundeskanzler. Der Verteidigungsausschuss hat das Recht, sich jederzeit in einen Untersuchungsausschuss zu verwandeln. Der Wehrbeauftragte des Bundestages hat weitgehende Kontrollrechte und kann von Soldatinnen und Soldaten ohne den üblichen Dienstweg auf Missstände hingewiesen werden. Und schließlich soll auch die Innere Führung der »Bürger in<br />Uniform« weiterhin der demokratischen und rechtstaatlichen Struktur der Armee den nötigen Rahmen bieten. Auf der Strecke bleiben aus Präambel und Artikel 1 GG der Friedensauftrag des Grundgesetzes und die Grundrechte, die schon durch die Wehrverfassung von 1955 massiv eingeschränkt, teilweise &#8211; wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 GG) &#8211; ganz beseitigt wurden. In<br />welcher Weise das Recht der Kriegsdienstverweigerung künftig in der Freiwilligenarmee praktiziert werden wird, bleibt abzuwarten.</p>
<p>Für die Freiwilligenarmee muss jetzt verstärkt geworben werden. Das Verteidigungsministerium hat deshalb mit mehreren Bundesländern Verträge geschlossen, die den Jugendoffizieren den Zugang zu Schulen und Lehreraus- und -Fortbildung sichern. Problematisch wird dies durch die Einseitigkeit der Beeinflussung und &#8211; was verschiedentlich geschehen ist &#8211; durch Besuche von Schulklassen in Bundeswehreinrichtungen, bei denen die Jugendlichen Waffen und Gerät bestaunen dürfen. Ob und wo gegebenenfalls die Grenzen überschritten werden, die durch das Erziehungsrecht der Eltern auch der Bundeswehr gesetzt sind, bleibt abzuwarten.<br /><b></b></p>
<h2 class="auto-created">Folgen im sozialen Bereich</h2>
<p>Mit dem Zwang der Wehrpflicht endet der Zivildienst und andere Ersatzdienstmöglichkeiten können nicht mehr damit werben, dass man bei ihnen der Wehrpflicht entgeht. Das wird Rotes Kreuz, Technisches Hilfswerk, freiwillige Feuerwehren und andere zwingen, mehr um Helferinnen und Helfer zu werben und diese auch besser zu behandeln, damit sie freiwillig mitmachen. Die, die bisher Zivildienstleistende als billige zusätzliche Hilfskräfte einsetzen konnten, müssen andere Lösungen suchen. Da in den letzten Jahren der Zivildienst schon um ca. 100 000 Stellen geräuschlos verringert wurde, dürfte das auch für die restlichen ca. 45 000 Stellen gelingen. Problematischer ist, dass das Aussetzen der Wehrpflicht mit einem starken Ansturm auf Hochschulen und Ausbildungsstätten zusammenfällt, weil 2011 wiederum in vielen Gymnasien die ersten G-8- und letzten G-9-Klassen gleichzeitig Abitur machen.</p>
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		<title>Manipulierte Demokratie: Undemokratische Wahlgesetze</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 May 2011 00:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 20]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2011, Seiten 144 &#8211; 145 Entscheidend für das Funktionieren einer parlamentarischen Demokratie sind die Wahlen, durch die das Wahlvolk seinen Willen kundtut. Das gerechte Funktionieren dieser Wahlen wurde in der Bundesrepublik in den letzten Jahren an verschiedenen Stellen zum Problem. Am 30. August 2010 hat das Verfassungsgericht des Landes Schleswig-Holstein das Wahlgesetz des Landes [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2011, Seiten 144 &#8211; 145</p>
<p>Entscheidend für das Funktionieren einer parlamentarischen Demokratie sind die Wahlen, durch die das Wahlvolk seinen Willen kundtut. Das gerechte Funktionieren dieser Wahlen wurde in der Bundesrepublik in den letzten Jahren an verschiedenen Stellen zum Problem. Am 30. August 2010 hat das Verfassungsgericht des Landes Schleswig-Holstein das Wahlgesetz des Landes beanstandet, weil es dazu geführt hatte, dass eine Minderheit der Wählenden über die Mehrheit im Parlament bestimmt hat. Die CDU hatte bei der Landtagswahl elf Überhangmandate errungen, aber nur acht waren für die anderen Parteien ausgeglichen worden, was zu dem ungerechten »Sieg« der Koalition aus CDU und FDP geführt hatte. Jetzt muss das<br />Wahlgesetz bis 31. Mai 2011 geändert und dann bis 30. September 2012 der Landtag neu gewählt werden.</p>
<p>Überhangmandate hatten schon bei der Bundestagswahl 2005 zu Beanstandungen geführt. Im Wahlkreis 160 in Dresden war eine Kandidatin ausgefallen. Deshalb wurde dort die Wahl verschoben. Nach Kenntnis des Ergebnisses im Bundesgebiet ergab sich die merkwürdige Situation für die Wahl in Dresden, dass bei vielen CDU-Stimmen ein Überhangmandat der CDU weggefallen wäre. Also warb die CDU darum, nicht CDU sondern FDP zu wählen. Nach der Wahl gab es verschiedene Wahlbeanstandungen. Das Bundesverfassungsgericht hat<br />dann am 3. Juli 2008 entschieden, dass bis 30. Juni 2011 das<br />Bundeswahlgesetz geändert werden muss, damit solche Effekte unmöglich werden. Bei der Bundestagswahl 2009 errangen die<br />Unionsparteien noch mehr Überhangmandate. Diese im Prinzip<br />beanstandeten Mandate und die aus Schleswig-Holstein haben nach dem überraschenden Rücktritt von Bundespräsident Köhler die Wahl des neuen Bundespräsidenten am 23. Mai 2010 entscheidend beeinflusst.</p>
<p><b>Wahlen mit Mängeln</b></p>
<p>Wenn Wahlen an Mängeln leiden, droht die demokratische und<br />parlamentarische Kultur Schaden zu nehmen. Formal sind die<br />Wahlergebnisse nicht beanstandet worden, sondern es wurden nur Besserungen für die Zukunft von den zuständigen Verfassungsgerichten<br />verlangt. Damit wurden unnötige Turbulenzen vermieden. Aber nun kommt es darauf an, dass die Wahlen keinen Anlass mehr zu Beanstandungen bieten. Und sicher ist es hilfreich, wenn bei Wahlen auch generell überlegt wird, wie dem Willen der Wählerschaft mehr Raum gegeben werden kann. Das Land Bremen hat gerade ein neues Wahlgesetz beschlossen, das im Jahr 2011 den Einfluss der Parteien dadurch zurückdrängen soll, dass jeder Wählende fünf Stimmen hat, die beliebig verteilt werden können. Schließlich sollen die Parteien nach Artikel 21 Absatz 1 GG nur an der politischen Willensbildung mitwirken,<br />und Artikel 38 Absatz 1 GG bezieht die Wahl der Bundestagsabgeordneten ausdrücklich auf die einzelnen Personen, nicht auf Parteien oder andere Gruppierungen. Nach Artikel 28 Absatz 1 GG muss die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne des Grundgesetzes entsprechen. Faire und gerechte Wahlen gehören ohne Zweifel dazu.</p>
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		<title>Das Wahlrecht muss geändert werden</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/191-vorgaenge/publikation/das-wahlrecht-muss-geaendert-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 15:29:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 191, Heft 3/2010, S. 129-132 Schon 2008 hat das Bundesverfassungsgericht verfügt, dass das Gesetz zur Wahl des Deutschen Bundestages bis 30. Juni 2011 geändert werden muss. (Urteil vom 3. 7. 2008 2 BvC 1/07 und 2 BvC 7/07) Die beanstandete Regelung wirkte sich nach dem Rücktritt von Bundespräsident Köhler auf die Zusammensetzung [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 191, Heft 3/2010, S. 129-132</p>
<p>Schon 2008 hat das Bundesverfassungsgericht verfügt, dass das Gesetz zur Wahl des Deutschen Bundestages bis 30. Juni 2011 geändert werden muss. (Urteil vom 3. 7. 2008 2 BvC 1/07 und 2 BvC 7/07) Die beanstandete Regelung wirkte sich nach dem Rücktritt von Bundespräsident Köhler auf die Zusammensetzung der Bundesversammlung aus, die einen Nachfolger für den Bundespräsidenten zu wählen hatte. Die 24 Überhangmandate der Union im Bundestag gaben der schwarz-gelben Koalition eine satte Mehrheit, die sie ohne die Überhangmandate nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen nicht mehr hatte. Eine ähnliche Problematik brachte die letzte Landtagswahl in Schleswig-Holstein. Die CDU errang 11 Überhangmandate, von denen nach einer Entscheidung der Landeswahlleiterin aber drei nicht für die anderen Parteien ausgeglichen wurden. Das führte dazu, dass die CDU/FDP-Koalittion im Landtag eine Mehrheit hatte, die nicht dem Wahlergebnis entsprach.</p>
<p>Das Landesverfassungsgericht hat deshalb mit Urteil vom 30.08.2010 entschieden: Bis zum 31. 5. 2011 muss das Wahlgesetz überarbeitet und bis 30.09.2012 neu gewählt werden. Die Verfassungsgerichtsurteile zeigen, wie nötig die Neuregelung der Wahlverfahren generell ist.</p>
<p><b>Eine Nachwahl offenbart ein Problem</b> <br />Die Problematik zeigte eindrücklich die Neuwahl des deutschen Bundestages am 18.09.2005. Im Dresdener Wahlkreis 160 war eine Kandidatin gestorben. Die Wahl in diesem Wahlkreis musste um 14 Tage verschoben werden. Das hatte nicht nur die Problematik des Ausfalls einer Kandidatin mit den hohen Kosten für die Nachwahl und den Unsicherheiten über die Bekanntgabe des Wahlergebnisses gezeigt, sondern auch die Problematik der zwei Stimmen, speziell in Kenntnis des übrigen Wahlergebnisses. Der CDU drohte der Verlust eines Mandates bei gutem Abschneiden, weil das Überhangmandat mit der Liste verrechnet worden wäre. Sie hat deshalb mit Erfolg dafür geworben, FDP zu wählen, was dann bundesweit zu Verschiebungen bei den Mandaten führte. Nicht gewählt brachte ein zusätzliches Mandat!</p>
<p><b>Die Problematik der Überhangmandate <br /></b>Bei Wahlen zum Bundestag hat man eine &#8222;Erststimme&#8220; im Wahlkreis für den Wahlkreisabgeordneten und eine &#8222;Zweitstimme&#8220; für die Parteilisten, nach deren Ergebnis die Mandate berechnet werden. Gibt es mehr Direktmandate, als nach Zweitstimmen der Partei zustehen, bleiben Überhangmandate. Dann sind für ein Mandat unterschiedlich viele Stimmen nötig und im Falle von Nachwahlen Manipulationen möglich, um die Überhangmandate nicht zu verlieren. Die Ungleichheit durch Überhangmandate kann man an vergangenen Bundestagswahlen studieren:</p>
<p>1994 gab es 12 Überhangmandate für die Union. Dadurch reichten ihr für ein Mandat im Schnitt knapp 66.000 Stimmen. Die anderen Parteien benötigten für einen Sitz im Bundestag mindestens 68.000 (SPD mit 4 Überhangmandaten) oder gar 68.500 Stimmen (alle anderen Parteien ohne Überhangmandate).</p>
<p>1998 gab es 13 Überhangmandate für die SPD. Dadurch reichten 67.700 Stimmen für ein Mandat, die anderen Parteien benötigten 70.000 Stimmen.</p>
<p>2005 gab es 7 Überhangmandate für die Union, 9 für die SPD. Beiden reichten knapp 73.000 Stimmen für einen Sitz im Bundestag. Die anderen Parteien benötigten mindestens 75.000 Stimmen.</p>
<p>2009 gab es 21 Überhangmandate für die CDU, 3 für die CSU. Die CDU bekam für knapp 61.000 Stimmen ein Bundestagsmandat, die CSU für knapp 63.000, die anderen Parteien benötigten knapp 68.000 Stimmen.</p>
<p><b>Was sagt Karlsruhe?</b> <br />Das Bundesverfassungsgericht hat sich schon einmal mit Überhangmandaten befasst. 1987 ging es nur um ein Mandat, und das hatte weniger Auswirkungen als die unterschiedliche Größe der Wahlkreise, so dass das Überhangmandat nicht beachtet wurde, sondern Karlsruhe auf die gleiche Größe der Wahlkreise drängte. Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht im Lissabon-Urteil dem Europäischen Parlament abgesprochen, demokratisch zu sein, weil in den verschiedenen Ländern unterschiedliche Stimmenzahlen für ein Mandat ausreichen, und im Fall der Dresdner Nachwahl hat das Gericht auch die fehlende Gleichheit der Wahl beanstandet. In Schleswig-Holstein haben die Überhangmandate sogar das Wahlergebnis umgedreht. Von welchen Unterschieden an die Ungleichheit bei Überhangmandaten problematisch ist, hat das Bundesverfassungsgericht nicht gesagt. Mit der Forderung, dass weniger Stimmen nicht zu mehr und mehr Stimmen nicht zu weniger Mandaten führen dürfen, hat Karlsruhe de facto aber die Überhangmandate generell beanstandet.</p>
<p><b>Das Problem der zwei Stimmen</b> <br />Es lohnt sich, die bisherigen Überhangmandate zu analysieren. Dass die SPD 1998 so gut abschnitt, lag an der Erwartung einer rot-grünen Koalition. Die Erststimmen von Grünwählern halfen der SPD, Zweitstimmen von Wählern der SPD den Grünen. 2009 war es umgekehrt. Union und FDP haben von vornherein eine Koalition angestrebt, während diesmal die anderen Parteien für sich allein warben. CDU und CSU erhielten dadurch mit Hilfe der FDP über die Erststimmen 24 Überhangmandate, die FDP über die Zweitstimmen ihr bisher bestes Ergebnis. Natürlich wehrte sich die FDP gegen die Aussage, sie habe ihr gutes Ergebnis Leihstimmen von Unionswählern zu verdanken. Es waren nicht Leihstimmen sondern die Zweitstimmen von Unionswählern, die ihr zugute kamen. Dass es kein ähnliches rot-grünes Stimmensplitting gab, lag am betont getrennt geführten Wahlkampf und wohl auch an der Koalition der Grünen mit der CDU in Hamburg. Wie die Situation der FDP ohne feste Koalitionspläne in Wirklichkeit ist, hat inzwischen die Wahl in Nordrhein-Westfalen gezeigt.</p>
<p>Die Beispiele zeigen die Problematik. Der Wähler, der splittet, kann seinen Einfluss verdoppeln, hat sozusagen zwei Stimmen im Widerspruch zu Artikel 38 Absatz 1 GG, wo gleiche Wahlen vorgeschrieben sind. Wer die Erststimme für die Kandidatin oder den Kandidaten einer Partei, aber die Zweitstimme für die Liste einer anderen Partei abgibt, erreicht diese Verdoppelung. Das kann erhebliche Ausmaße annehmen, wenn Koalitionen zu erwarten sind.</p>
<p>Man kann das an Beispielen aufzeigen. Nehmen wir an, die Parteien haben unterschiedliche Anteile der Wählerschaft hinter sich: Partei A 35 Prozent, Partei B 30 Prozent, Partei C 10 Prozent, Partei D 10 Prozent, Partei E ebenfalls 10 Prozent, Sonstige 5 Prozent. Wirbt jede Partei nur für sich, werden A und B fast alle Direktmandate unter sich ausmachen, C, D und E fast nur Listenmandate bekommen. A und B würden sicher Überhangmandate bekommen. Tun sich aber Parteien zusammen und werben um Erststimmen für die größere und Zweitstimmen für die kleinere Partei, wird der Effekt stärker. Die größere Partei würde dann vermutlich mehr Direktmandate und damit Überhangmandate erhalten, die kleinere dank der Zweitstimmen wesentlich mehr Mandate, als ihrer Größe entspricht. Im Extremfall, wenn alle Anhänger mitmachen, könnten so die Parteien B und C zusammen 2/3 der Direktmandate allein für die größere Partei bekommen. Das ergäbe mindestens eine satte absolute Mehrheit für nur 40 Prozent der Wählenden.</p>
<p>Ausgleichen könnten die anderen Parteien das, wenn sie sich auch verbündeten, immer vorausgesetzt, dass die Wählerinnen und Wähler solche Spielchen mitmachen. Solange keine Koalitionen angekündigt sind, wird das Splitten nicht viel ausmachen, allenfalls bei den größeren Parteien in den Wahlkreisen den besseren Leuten und bei den kleineren Parteien vielleicht den Listen mit den bekannteren Spitzenleuten helfen. Aber wenn offen für eine Koalition geworben wird, während die anderen Parteien getrennt antreten, kann das Splitten durch die getrennt eingesetzten Stimmen zu nicht gerechtfertigten Überhangmandaten führen.</p>
<p><b>Was ist zu tun?</b> <br />Das scheinbar so gerechte Wahlsystem, das mit den Listen die Ungerechtigkeit des reinen Mehrheitswahlsystems ausgleichen soll, erfüllt die Forderung nach gleichen Wahlen nicht. Ganz einfach sind die Alternativen aber nicht. Ein reines Verhältniswahlrecht würde den Parteigremien, die die Listen der Kandidatinnen und Kandidaten zusammenstellen, so viel Einfluss geben, dass das auch problematisch ist. Ein reines Mehrheitswahlrecht würde andererseits Mehrheiten an Mandaten bringen, die nicht den Anteilen in der Wählerschaft entsprechen, und würde deshalb als ungerecht empfunden. Die kleinen Parteien hätten dann wie in Großbritannien kaum Chancen. Es geht also um wichtige Entscheidungen bei der verlangten Neuregelung des Wahlverfahrens.</p>
<p>Für ein neues Wahlgesetz sollte m. E. auch die 5-Prozent-Klausel in Frage gestellt werden, die schon immer Gleichheit bei den Wahlen verhindert hat. 1990 war sie für den Osten aufgehoben. Das half den Bürgerrechtlern, denn sie erhielten immerhin acht Mandate, während die Grünen, die noch getrennt antraten, mit der dreifachen Stimmenzahl kein Mandat errangen. Als die PDS 2002 zwei Direktmandate errang, aber unter 5 Prozent der Zweitstimmen blieb, benötigte sie für ein Mandat über 95.800 Stimmen, 20.000 mehr als die anderen Parteien! Bei der Wahl 2009 schließlich hatte die Piratenpartei fast 850.000 Stimmen (= 2 Prozent) erhalten, aber das ergab keinen Sitz im Bundestag, obwohl es für 11 oder 12 Mandate gereicht hätte. Bei über 43 Millionen gültigen Stimmen sind 5 Prozent sehr viel, m. E. zu viel verlangt. Der Gesetzgeber ist nicht gehindert, bei der Neufassung des Wahlgesetzes wegen der veränderten Situation seit der deutschen Vereinigung auch diese Regelung zu ändern.</p>
<p><b>Lösungsmöglichkeiten</b> <br />Die Aufzählung der Probleme ist natürlich noch keine Lösung. Karlsruhe hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es um ein komplexes Problem geht. Der Gesetzgeber muss auf jeden Fall bis 30. 6. 2011 zwei Bereiche neu regeln: Den Ausfall von Direktkandidatinnen/Direktkandidaten und den Ausgleich von Überhangmandaten. Darüber hinaus kann und sollte er m. E. auch eine Überprüfung der 5-Prozent-Klausel aufgreifen.</p>
<p>Denkbar sind verschiedene Lösungsmöglichkeiten. Beim Ausfall von Direktkandidatinnen/Direktkandidaten könnte es helfen, für die Kandidatur im Wahlkreis (Erststimme) Ersatzleute vorzusehen oder beim Ausfall von Kandidatinnen/Kandidaten vorzusehen, dass auf die Landesliste zurückgegriffen wird. Dann wäre keine Nachwahl nötig. <br />Gegen Überhangmandate können Ausgleichsmandate für die benachteiligten Parteien helfen oder ein völliges Abgehen von dem derzeitigen komplizierten System (Erststimme im Wahlkreis, Zweitstimme für eine Liste) zu Gunsten einer Listenwahl mit mehreren Stimmen und eventuell sogar der Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens. Für Beides gibt es Beispiele in den Bundesländern.</p>
<p>Bei Abschaffung der 5 Prozent-Klausel ist zu prüfen, ob ein geringerer Mindestprozentsatz angesichts der neuen Größenordnung und der gewachsenen Unterschiedlichkeit der Länder seit der deutschen Vereinigung angemessener ist oder ob schon ein einzelnes Direktmandat ausreicht, um die 5-Prozent-Hürde zu überspringen. <br />Bei der Bedeutung, die das Wahlsystem für die demokratische Repräsentanz hat, sollten die Probleme jedenfalls endlich öffentlich diskutiert werden, im Bund wie in Schleswig-Holstein.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/191-vorgaenge/publikation/das-wahlrecht-muss-geaendert-werden/">Das Wahlrecht muss geändert werden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Verständnis Fehlanzeige</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/publikation/verstaendnis-fehlanzeige-die-4-berliner-gespraeche-zum-thema-die-privilegien-der-kirchen-und-das-gr/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Jul 2010 13:58:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berliner Gespräche]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen: Berichte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die 4. Berliner Gespr&#228;che zum Thema &#8222;Die Privilegien der Kirchen und das Grundgesetz&#8220; &#8211; ein R&#252;ckblick. Mitteilungen Nr. 208/209 (1+2/2010), S. 25f. Die Humanistische Union und die der FDP nahe stehende Friedrich-Naumann-Stiftung f&#252;r die Freiheit hatten f&#252;r den 22. und 23. Januar zu den &#8222;4. Berliner Gespr&#228;chen &#252;ber das Verh&#228;ltnis von Staat, Religion und Weltanschauung&#8220; [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die 4. Berliner Gespr&auml;che zum Thema &#8222;Die Privilegien der Kirchen und das Grundgesetz&#8220; &#8211; ein R&uuml;ckblick. Mitteilungen Nr. 208/209 (1+2/2010), S. 25f.</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/bg4-gruppe-1.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-3475 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/bg4-gruppe-1.jpg" alt="Verst&auml;ndnis Fehlanzeige" width="600" height="399" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/bg4-gruppe-1.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/bg4-gruppe-1-450x299.jpg 450w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></span></p>
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<p>Die Humanistische Union und die der FDP nahe stehende Friedrich-Naumann-Stiftung f&uuml;r die Freiheit hatten f&uuml;r den 22. und 23. Januar zu den &#8222;4. Berliner Gespr&auml;chen &uuml;ber das Verh&auml;ltnis von Staat, Religion und Weltanschauung&#8220; eingeladen und ein gutes Echo gefunden. Der Saal in der Urania war voll, das Gespr&auml;ch lebhaft, die Referenten und Referentinnen gute Sachkenner &#8211; und doch war die Veranstaltung trotz vieler interessanter Hinweise recht unbefriedigend. Man redete weithin aneinander vorbei. Die kirchlichen und kirchennahen Diskutanten fanden die besonderen Rechte der Kirchen gar nicht besonders und die unkirchlichen Diskutanten wiederum konnten das nicht verstehen und z&auml;hlten auf, was nach ihrer Meinung alles an Privilegien der Kirchen der grunds&auml;tzlichen Trennung von Staat und Kirche widerspricht.</p>
<p>F&uuml;r mich begann die Tagung schon mit einer &Uuml;berraschung. Die fr&uuml;here Staatsministerin Dr. Irmgard Schwaetzer vom Vorstand der Friedrich-Naumann-Stiftung f&uuml;r die Freiheit und bekannte FDP-Politikerin sprach in ihrer Begr&uuml;&szlig;ung von der wachsenden Bedeutung der Religion und der wichtigen Rolle der Kirchen. Diese seien sinnstiftend f&uuml;r den Staat, was keine andere Organisation so leisten k&ouml;nne. Ebenso endete die Tagung mit einer &Uuml;berraschung, als der FDP-Bundestagsabgeordnete Pascal Kober ebenfalls problemlos in seinem Schlusswort die wichtige Rolle der Kirchen betonte. Ich hatte immer gemeint, die FDP sei den Kirchen gegen&uuml;ber viel neutraler, ja zur&uuml;ckhaltender. Neutraler war die Begr&uuml;&szlig;ung von Frau Will, die die Offenheit f&uuml;r die Problematik betonte und einen guten Meinungsaustausch erhoffte. Sie sah die Berliner Gespr&auml;che in Konkurrenz zu &auml;hnlichen kirchlichen Gespr&auml;chen.</p>
<p>Die erste gemeinsame Gespr&auml;chsrunde zeigte schon die ganze Problematik. W&auml;hrend Herr Haupt von der Humanistischen Union die vielfachen kirchlichen Privilegien aufz&auml;hlte, fanden der fr&uuml;here Bundesrichter van Schewick vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken und der Abgeordnete und evangelische Pfarrer Kober die Rechtssituation der Kirchen normal und n&uuml;tzlich, weil sie die staatliche Gemeinschaft moralisch st&uuml;tzt. Eine kleine Unsicherheit ergab sich allerdings, als Frau Nahed Samour als Muslima darauf hinwies, dass Moslems gar keine K&ouml;rperschaftsrechte haben und haben k&ouml;nnen, deshalb also prinzipiell benachteiligt sind. Ihr einfach zu sagen, das sei halt eigene Schuld, man k&ouml;nne sich doch entsprechend organisieren, war keine angemessene Antwort. Im &Uuml;brigen gebe es auch andere religi&ouml;se Gemeinschaften, die sich bewusst nicht so organisieren, dass sie ihre Beitr&auml;ge vom Staat einziehen lassen. Was f&uuml;r ein Freiheitsverst&auml;ndnis diese Freikirchen gegen&uuml;ber dem Staat haben, wurde nicht angesprochen. Sie wurden nur als Beispiele daf&uuml;r zitiert, dass es eben Freiheit gibt, sich als K&ouml;rperschaft zu organisieren oder das zu lassen. Dass es f&uuml;r Nichtkirchliche keine solche M&ouml;glichkeit gibt, war nach Meinung der Kirchenvertreter deren eigene Wahl, nicht Folge der staatlichen Privilegien f&uuml;r die Kirchen.</p>
<p>Die ersten Fachreferate belegten die gegenseitige Verst&auml;ndnislosigkeit. Der M&uuml;nchner Professor Korioth referierte &uuml;ber die staatliche Einziehung der Kirchensteuern f&uuml;r die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die als K&ouml;rperschaften des &ouml;ffentlichen Rechts organisiert sind. Das K&ouml;rperschaftsrecht sei eine legale und legitime Rechtsgrundlage, zumal die Kirchen sinnstiftend f&uuml;r den Staat seien, der sein Recht nicht aus sich habe. Sein Koreferent, der M&uuml;nchner Rechtsanwalt Dr. Wasmuth, widersprach und berief sich darauf, dass Voraussetzung der staatlichen Erhebung der Kirchensteuern die Offenlegung der eigenen religi&ouml;sen Zugeh&ouml;rigkeit sei, die den Arbeitgeber nichts angehe. Das folgende Gespr&auml;ch zeigte beispielhaft, was die ganze Tagung charakterisierte. Die kirchliche Seite konnte oder wollte nicht verstehen, dass diese Darlegung der eigenen Konfession je nach gesellschaftlicher Umgebung unangenehm sein kann und ihre Nichtpreisgabe auch durch das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung und durch die Religionsfreiheit grundrechtlich gesch&uuml;tzt wird. Die nichtkirchlichen Diskutanten dagegen betonten, dass sie die Pflicht, ihre Konfession zu offenbaren, als Unrecht empfinden. Au&szlig;erdem wiesen sie auf die Problematik hin, dass von Arbeitgebern verlangt wird, Aufgaben zu &uuml;bernehmen, die eigentlich nicht zu ihrem Aufgabenbereich geh&ouml;ren. Beide Seiten f&uuml;hlten sich ohne jedes Verst&auml;ndnis f&uuml;r die jeweils andere Seite im Recht, sch&uuml;ttelten, bildlich gesprochen, den Kopf &uuml;ber die Vertreter der gegenteiligen Meinung.</p>
<p>Das n&auml;chste Fachgespr&auml;ch fragte nach den Staatsleistungen an die Kirchen. Professor de Wall erl&auml;uterte die ins Grundgesetz &uuml;bernommenen Kirchenartikel der Weimarer Reichsverfassung. Das Gebot, die Staatsleistungen abzul&ouml;sen, sei allerdings nicht erf&uuml;llt. Wegen der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes w&auml;re das auch schwierig. Dass die Staatsleistungen auch auf andere Religionsgemeinschaften &uuml;bertragen wurden, sei nicht von alten Rechten abzuleiten, sondern eine Frage der Gleichbehandlung. Was so sch&ouml;n als Verfassungsrecht mit kleinen Problemen erschien, wurde von dem Publizisten Dr. Frerk radikal zerpfl&uuml;ckt. Er erl&auml;uterte, wie weder die S&auml;kularisationen der Reformation noch der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 die Staatsleistungen begr&uuml;nden, die heute noch gezahlt werden. Kaiserliche Lehen waren nicht kirchliches Eigentum, und die Garantie eines angemessenen Lebensstandards auf Lebenszeit f&uuml;r geistliche W&uuml;rdentr&auml;ger, die ihrer L&auml;nder verlustig gegangen sind, k&ouml;nnen keine Rechtsgrundlage f&uuml;r dauernde Bezahlung der Bisch&ouml;fe und Domkapitel sein. Ich fand diese Darstellung &uuml;berzeugend und war entt&auml;uscht &uuml;ber die schwache Antwort des Professors de Wall.</p>
<p>Das dritte Hauptthema waren die Konkordate und Kirchenvertr&auml;ge. Professor Ehlers berichtete vorsichtig &uuml;ber die Rechtsprechung, die deren G&uuml;ltigkeit akzeptiert. Dagegen wies der Richter im Ruhestand Dr. Czermak darauf hin, wie ungew&ouml;hnlich Inhalt und Form der Vertr&auml;ge sind: Keine K&uuml;ndigungsklauseln au&szlig;er &Auml;nderungen im gegenseitigen Einvernehmen, zudem kirchliche Vetorechte bei Berufungen, die der Freiheit der Wissenschaft an den theologischen Fakult&auml;ten (in Bayern sogar dar&uuml;ber hinaus bei den &#8222;Konkordatslehrst&uuml;hlen&#8220;) ebenso widersprechen wie den Grundrechten auf freien Zugang zu &ouml;ffentlichen &Auml;mtern und dem Gleichheitsartikel des Grundgesetzes. Durch die Garantie der theologischen und der Konkordats-Lehrst&uuml;hle werden an den Universit&auml;ten Mittel gebunden, die an anderer Stelle fehlen, was den Universit&auml;ten und Hochschulen schadet. Praktisch sind die Konkordate ein Unterlaufen der Trennung von Staat und Kirche, au&szlig;erdem der inhaltlichen parlamentarischen Diskussion weitgehend entzogen, weil den Parlamenten am Ende nur ein Ja oder Nein blieb. Sie hatten keinen Einfluss auf die Verhandlungen.</p>
<p>Wenn ich die Plenumsdiskussionen &uuml;berdenke, so waren kritische Stimmen im Blick auf die gro&szlig;en kirchlichen Privilegien sehr stark vertreten. Warum Steuerfreiheit? Warum bei Grundst&uuml;cksgesch&auml;ften Befreiung von Notariatsgeb&uuml;hren? Warum &Uuml;bernahme von Baulasten &uuml;ber das f&uuml;r Kunstdenkm&auml;ler &Uuml;bliche hinaus? Warum garantierte Mitsprache in Rundfunkr&auml;ten und vielen anderen staatlichen Gremien? Warum staatliche Zusch&uuml;sse f&uuml;r kirchliche Kinderg&auml;rten, Schulen und Hochschulen? Warum Sonderrechte gegen&uuml;ber den Angestellten in Kirchen und kirchlichen Einrichtungen? Warum Berufung auf legend&auml;re Rechte, die es in der Realit&auml;t so gar nicht gab? Die Fragen und Statements gegen alles, was als kirchliches Privileg angesehen wurde, waren zahlreich. Man fragt sich, was zu dieser F&uuml;lle von Kritik gef&uuml;hrt hat. Ist sie berechtigt? Schaden die Vorrechte jemand?</p>
<p>In der Diskussion spielte eine gro&szlig;e Rolle, dass viele staatliche Leistungen aus den allgemeinen Steuern, also auch von denen bezahlt werden, die in keiner Kirche sind und an der F&ouml;rderung der Kirchen kein Interesse haben. Manche waren offensichtlich sogar der Meinung, dass kirchlicher Einfluss sch&auml;dlich ist, wobei sie nicht nur an religi&ouml;sen Fundamentalismus, aber besonders nat&uuml;rlich an den dachten. Das Problem der ganzen Veranstaltung war, dass die kritischen Anfragen nicht Ernst genommen und erst recht nicht angemessen beantwortet wurden. Trotzdem habe ich einiges gelernt. Dazu geh&ouml;ren eine ganze Reihe von Fakten zur Kritik der so genannten alten Rechte. Ich habe einen guten Eindruck bekommen vom Denken derer, die den Kirchen kritisch gegen&uuml;berstehen und deshalb sich gegen ihre Beitr&auml;ge zur Unterst&uuml;tzung kirchlicher Arbeit wenden. Ich habe auch einen neuen Blick auf die &uuml;bertriebene Selbstsicherheit derer gewonnen, die im Vollgef&uuml;hl der sicheren und bisher vom Verfassungsgericht akzeptierten Stellung der Kirchen Kritik und Anfragen einfach an sich abprallen lassen. Wenn die Christenheit so mit Andersdenkenden umgeht, darf sie sich nicht wundern, wenn immer mehr sich von den Kirchen abwenden.</p>
<p>Das i-T&uuml;pfelchen auf diese Taubheit war das Schlusswort des FDP-Abgeordneten und Pfarrers Kober von der Gruppe &#8222;Christen in der FDP-Bundestagsfraktion&#8220;. Er sprach, als h&auml;tte es alle kritischen Anfragen nicht gegeben. Wenigstens von einem Kollegen h&auml;tte ich mehr Einf&uuml;hlungsverm&ouml;gen f&uuml;r Andersdenkende erwartet. Aber anscheinend ist die FDP der Meinung, die Kirchen seien noch so gro&szlig;e Institutionen, dass man sich mit ihnen gut stellen muss und sich keine Kritik leisten kann. F&uuml;r liberal halte ich das nicht. Zumindest bei den Anfragen nach Grundrechten und der prinzipiellen Trennung von Staat und Kirche h&auml;tte ich im Resum&eacute; nicht nur kirchlich, sondern auch politisch mehr erwartet.</p>
<p><i>Ulrich Finckh <br />ist Pfarrer i. R. und Mitglied des Beirates der Humanistischen Union<br /></i></p>
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		<title>Zwei Bomben zuviel</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2010/publikation/zwei-bomben-zuviel/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 23 May 2010 05:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 2]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2010, Seite 52 Tarnen und Täuschen gehören ebenso zur militärischen Taktik wie Geheimhaltung und überraschender Angriff. Das gilt im Blick auf Gegner im Krieg. Die Bundeswehr hat diese Taktik aber scheinbar so verinnerlicht, dass sie sie auch gegenüber dem eigenen Minister, dem Kanzleramt und dem Bundestag anwendet. Dabei ist die Bundeswehr ein Parlamentsheer unter [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2010, Seite 52</p>
<p>Tarnen und Täuschen gehören ebenso zur militärischen Taktik wie Geheimhaltung und überraschender Angriff. Das gilt im Blick auf Gegner im Krieg. Die Bundeswehr hat diese Taktik aber scheinbar so verinnerlicht, dass sie sie auch gegenüber dem eigenen Minister, dem Kanzleramt und dem Bundestag anwendet. Dabei ist die Bundeswehr ein Parlamentsheer unter zivilem Kommando, über dessen Einsatz das Parlament entscheidet. Zur Kontrolle der Armee gibt es einerseits den Wehrbeauftragten des Bundestages, der das Recht hat, sich bei allen Einheiten unangemeldet umzusehen und umzuhören. Und es gibt den Verteidigungsausschuss des Bundestages, der sich jederzeit in einen Untersuchungsausschuss verwandeln kann.</p>
<p>Alle Sicherungen haben versagt, als in der Nacht zum 4. September 2009 in der Nähe von Kundus zwei von Aufständischen gekaperte Tanklastwagen bombardiert und dabei viele Zivilisten getötet oder verletzt wurden, auch Kinder. Was seither berichtet wird, ist widersprüchlich und beinhaltet offensichtlich auch Fehlinformationen. Die Tatsachen werden nur scheibchenweise durch Recherchen der Medien bekannt. Dabei hatte das Massaker am Kundusfluss bereits jetzt beachtliche Folgen. Ein Bundesminister trat zurück, ein Staatssekretär und der Generalinspekteur wurden entlassen, der Verteidigungsausschuss verwandelt sich in einen Untersuchungsausschuss, der neue Verteidigungsminister muss sich korrigieren und gerät zunehmend unter Druck. Selbst die erste Erklärung der Bundeskanzlerin, die Aufklärung versprach und sich forsch Kritik verbat, wird öffentlich angegriffen.</p>
<h2 class="auto-created">Die Fakten und ihre Darstellung</h2>
<p>Was ist passiert? Am 3. September 2009 kaperten Aufständische in der Nähe von Kundus zwei Tanklastwagen. Die blieben in einer Sandbank stecken. Menschen aus der Umgebung kamen, um sich mit Benzin zu versorgen. Der örtliche deutsche Kommandeur forderte US-Kampfflieger an, um die Tanklastwagen zu bombardieren. Bei dem Luftangriff wurden viele Menschen getötet oder verletzt.</p>
<p>Die Vorgänge wurden anfangs so dargestellt, dass nur aufständische Taliban an Ort und Stelle gewesen seien. Das sei von einem Gewährsmann mitgeteilt worden. Der Kommandeur vor Ort sei wegen eines möglichen Angriffs mit den Tanklastwagen als rollenden Bomben besorgt gewesen und habe deshalb Kampfflugzeuge zur Hilfe angefordert. Weitere Einzelheiten kamen erst nach und nach heraus. Unbestritten ist demnach, dass die neuen Einsatzregeln von ISAF zur Rücksichtnahme auf Zivilisten nicht beachtet und unrichtige Auskünfte über eine angebliche Feindberührung der Truppe gegeben wurden. Außerdem erfolgte die vorgeschriebene Rückfrage an höherer Stelle nicht.</p>
<p>Wenig später gab es weitere Neuigkeiten. Trotz mehrfacher Rückfragen der Piloten wurde auf Tiefflüge zur Warnung der vielen Menschen verzichtet, so dass zwar die Tanklaster mit zwei Bomben zerstört, aber gleichzeitig zahlreiche Zivilisten, auch Kinder und Jugendliche, getötet oder verletzt wurden. Das Bombardement wurde von Verteidigungsminister Jung zunächst gerechtfertigt mit der drohenden Gefahr, die von den auf der Sandbank festsitzenden Tanklastwagen hätte ausgehen können. Es seien nur Taliban und keine Zivilisten umgekommen, behauptete er noch, als die Bilder verletzter Kinder im Krankenhaus schon um die Welt gingen. Außerdem erklärte er, der Luftangriff sei militärisch angemessen gewesen, obwohl ihm schon der Bericht der ISAF und eine Feldjägerermittlung vorlagen, die beide zivile Opfer erwähnten. Er musste als Minister zurücktreten.</p>
<h2 class="auto-created">Die Fehlin&shy;for&shy;ma&shy;tion geht weiter</h2>
<p>Auch sein Nachfolger Karl Theodor zu Guttenberg ging schneidig an die Geschichte heran und erklärte ebenfalls zunächst, der Luftangriff sei &#8222;militärisch angemessen&#8220;, ja zwingend notwendig gewesen. Erst als mehr Einzelheiten aus dem ersten kritischen Untersuchungsbericht der ISAF öffentlich bekannt wurden, korrigierte er sich mit der Entschuldigung, er sei nicht vollständig informiert worden, obwohl der Bericht ihm schon bekannt war. Weil ihm Berichte vorenthalten worden seien, entließ er den Generalinspekteur und einen Staatssekretär. Nun erklärte er das Vorgehen bei Kundus als &#8222;militärisch nicht angemessen&#8220;, fügte aber entschuldigend hinzu, der Kommandeur habe nach bestem Wissen und Gewissen zum Schutz der ihm anvertrauten Soldaten gehandelt. Ob das mit den vorenthaltenen Berichten stimmt, soll der Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss ebenso klären wie den Hergang überhaupt, der von ISAF als fehlerhaft und vom Roten Kreuz als völkerrechtswidrig bezeichnet wurde. Die entlassenen Spitzenleute bestreiten die Darstellung des Ministers.</p>
<p>Inzwischen gibt es neue Hinweise, dass bei den Tankfahrzeugen mehrere Anführer der aufständischen Taliban gewesen seien. Der verantwortliche Oberst habe dem Generalinspektor sofort mitgeteilt, der Luftangriff sei ohne die von den Piloten angebotene Warnung angeordnet worden, weil diese Führer nicht hätten gewarnt sondern vernichtet werden sollen. Außerdem soll an deren Verfolgung eine zum Teil aus Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) bestehende Spezialeinheit beteiligt gewesen sein, die für den Schutz des Lagers in Kundus sorgen sollte. Diese habe den Luftangriff veranlasst. Das Parlament war dagegen informiert worden, die geheimen Operationen des KSK in Afghanistan seien beendet.</p>
<h2 class="auto-created">Was ist milit&auml;risch angemessen?</h2>
<p>Die Diskussion über den fatalen Einsatz am Kundusfluss entzündete sich zunächst am Begriff &#8222;militärisch angemessen&#8220;. Die Richtlinien für den ISAF-Einsatz wurden erst vor kurzem so geändert, dass sie polizeiähnlicher wurden. Zivilisten sollen nach Möglichkeit geschont, Luftangriffe nur im Notfall geflogen werden, weil getötete Zivilisten, sogar getötete Taliban den Aufständischen in die Hände arbeiten. Nun tobt der Streit. Ist das Töten von Gegnern militärisch angemessen? Intern hat die Bundeswehr ihren Soldaten seit April 2009 frei gegeben, Aufständische gezielt zu bekämpfen. Die Taschenkarte, die die Richtlinien zusammenfasst, wurde im Sommer  entsprechend verändert. Welche Rechtsgrundlage hat das Vernichten von Aufständischen? Gilt Artikel 2 Absatz 2 &#8222;jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit&#8220; in Afghanistan nicht? Kann man die &#8222;kriegsähnlichen Zustände&#8220; als Begründung dafür nehmen, dass Soldaten nicht mehr nur zur Verteidigung berechtigt sind, sondern Gegner ohne eigene Gefahr töten dürfen? Welches Gesetz interpretiert den Gesetzesvorbehalt, in welchen Fällen das Recht auf Leben nicht gilt? Oder ist das einfach die archaische Ansicht &#8222;im Krieg wird eben getötet?&#8220; Rechtfertigt das das Massaker und muss der Einsatz nach Völkerstrafrecht beurteilt werden? Die Staatsanwaltschaft Dresden hält das für möglich und hat den Fall an die Bundesanwaltschaft abgegeben.</p>
<h2 class="auto-created">Parla&shy;ments&shy;heer ohne Parla&shy;ments&shy;in&shy;for&shy;ma&shy;tion?</h2>
<p>Über den Luftangriff am Kundusfluss wurde nicht einmal der Verteidigungsausschuss des Bundestages umfassend informiert, geschweige denn das ganze Parlament. Die Regierung <br />hat nur die Obleute des Verteidigungsausschusses geheim und nur teilweise informiert. Sie hat im Übrigen nichts getan, die Sache aufzuklären. Fakten wurden verheimlicht, obwohl die Bundeskanzlerin, der frühere Außenminister und der neue Verteidigungsminister betonen, wie wichtig ihnen Aufklärung sei. Diese leistete nur die Presse. Die eigentliche Frage nach dem Recht, Aufständische zu vernichten, wird von der Regierung überhaupt nicht beantwortet.</p>
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		<title>Toleranz auf Hessisch &#8211; Keine staatliche Neutralität in Glaubensfragen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2010/publikation/toleranz-auf-hessisch-keine-staatliche-neutralitaet-in-glaubensfragen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 23 May 2010 04:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 3]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2010, Seite 77 Der hessische Kulturpreis 2009, verliehen für Toleranz, sollte Vertreter der protestantischen und katholischen Kirche, der Synagoge und der Moschee gemeinsam auszeichnen. Es war ein schönes Bild geplant. Nebeneinander würden bei der Preisverleihung stehen: Der Mainzer Bischof Karl Kardinal Lehmann, der ehemalige hessen-nassauische Kirchenpräsident Professor Dr. Peter Steinacker, der Vizepräsident des Zentralrates [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2010, Seite 77</p>
<p>Der hessische Kulturpreis 2009, verliehen für Toleranz, sollte Vertreter der protestantischen und katholischen Kirche, der Synagoge und der Moschee gemeinsam auszeichnen. Es war ein schönes Bild geplant. Nebeneinander würden bei der Preisverleihung stehen: Der Mainzer Bischof Karl Kardinal Lehmann, der ehemalige hessen-nassauische Kirchenpräsident Professor Dr. Peter Steinacker, der Vizepräsident des Zentralrates der Juden Dr. Salomon Korn und der islamische Schriftsteller Dr. Navid Kermani. Doch daraus wurde nichts. Das Kuratorium unter Vorsitz des hessischen Ministerpräsidenten Koch änderte den Beschluss und entzog dem vorgesehenen muslimischen Preisträger den Preis. Warum? Kardinal Lehmann und Professor Steinacker hatten sich geweigert, den Preis gemeinsam mit Dr. Kermani anzunehmen, weil dieser ihren christlichen Glauben missachte.</p>
<p>Anlass war eine Bildbetrachtung Kermanis in der Neuen Züricher Zeitung. Es ging um ein Kreuzigungsbild von Guido Reni in der römischen Kirche San Lorenzo in Lucina. Kermani beginnt mit der überlieferten Ablehnung der Kreuzigung Jesu im Islam und seinen entsprechenden Emotionen &#8222;Gotteslästerung&#8220;, &#8222;Idolatrie&#8220;. Er erläutert seine Ablehnung auch mit der Ablehnung der Bewunderung des Schmerzes in seiner eigenen Tradition, der Schia, die er &#8222;fast pornografisch&#8220; findet. Andererseits weist er darauf hin, wie viel er an christlichen Traditionen mitmachen und auch seiner Tochter in der Schule zugestehen konnte. Aber beim Kreuz Jesu sieht er eine Grenze, weil die Kreuzigung des Gesandten Gottes aus Achtung vor der Ehre und Würde Gottes nicht sein kann. Trotzdem rührt das Bild Renis ihn an. Er stellt zur eigenen Verwunderung fest, dass dieses Bild ihn zunehmend anspricht, da es nach seinem Eindruck nicht den Schmerz sondern den menschlichen Tod ins Zentrum rückt.<br /> </p>
<h2 class="auto-created">Christ&shy;li&shy;cher Protest &hellip;</h2>
<p>Diese Bildbetrachtung haben die vorgesehenen christlichen Preisträger zum Anlass genommen, hart zu protestieren. Sie könnten nicht zusammen mit jemand einen Preis annehmen, der das Zentrum ihres Glaubens, das Kreuz Jesu, als gotteslästerlich beschreibe. Sie lehnen aber nicht nur die gemeinsame Verleihung des Preises ab, verzichten nicht persönlich, was sie natürlich jederzeit könnten, sondern erwarten, dass Ministerpräsident Koch und das Kuratorium nun handeln. Und das geschieht. Das Kuratorium entzieht Dr. Kermani den Preis, wie es die Oberhirten offensichtlich erwarten. Haben die Theologen nie gelesen, wie Paulus schon schreibt, dass das Kreuz den Juden ein Ärgernis und den Griechen eine Torheit ist? Haben sie nie zur Kenntnis genommen, wie die frühe Christenheit sich bemüht hat, ihren Glauben trotzdem den Menschen, die ihn zunächst ablehnten, verständlich zu machen? Haben sie nie über den Paulustext gepredigt und wissen sie nicht, wie viele Menschen bis heute mit dem Kreuz ihre Schwierigkeiten haben? Und haben sie sich auch nicht bemüht, andere Texte von Dr. Kermani zur Kenntnis zu nehmen, die sein Bemühen um das Gespräch unter den abrahamitischen Religionen zeigen?</p>
<h2 class="auto-created">&hellip; und der Staat weicht zur&uuml;ck</h2>
<p>Das eigentliche Ärgernis ist aber die staatliche Reaktion. Statt den ganzen Artikel von Kermani zur Kenntnis zu nehmen, sein Bemühen um Verständnis trotz der entgegenstehenden eigenen Tradition zu würdigen, wird einfach der christliche Wink befolgt und der Moslem ausgeschlossen. Was hat ein solches Verhalten mit Kultur, mit Toleranz zu tun? Es ist das genaue Gegenteil. Im Grundgesetz heißt es in Artikel 3, dass niemand wegen  &#8222;&#8230;seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf.&#8220; Reicht ein bischöflicher Brief  an den Ministerpräsidenten, die christliche Seite zu bevorzugen und die muslimische zu benachteiligen? Ist das die viel gerühmte hessische Toleranz? Oder ist es die Fortsetzung der ausländerfeindlichen Politik des Ministerpräsidenten gegen doppelte Staatsbürgerschaft und die Zustimmung zu einer christlichen Vorherrschaft, die in Hessen manche Blüten trieb (Ernstnehmen der Kreationisten  durch die frühere Kultusministerin und Stellvertreterin des Ministerpräsidenten, bischöfliche Ablehnung von Sexualaufklärung im Bistum Fulda) und alles andere als preiswürdige Kultur und Toleranz? Noch haben wir keinen christlichen Wächterrat nach persischem Muster, aber ein wenig erinnert der Vorgang daran.</p>
<h2 class="auto-created">Glaubens&shy;kriege geh&ouml;ren der Vergan&shy;gen&shy;heit an</h2>
<p>Dabei hat es in unserem Land solche Schrecken der Glaubenskriege, der Inquisition und der Verfolgung Andersdenkender gegeben, dass wir allen Grund haben, die schließlich erreichte staatliche Neutralität und Toleranz sorgsam zu hüten. Es gibt nicht mehr den Landesherrn, der von seinen Landeskindern verlangen kann, dass sie seiner Konfession folgen. Und es gibt auch nicht mehr die Übereinkunft des Westfälischen Friedens, dass selbst für die Landesherren nur drei Konfessionen zulässig sind: Katholisch, lutherisch und reformiert. Dass daneben in einzelnen deutschen Ländern Juden im Ghetto geduldet, in anderen wie in Bremen ganz ausgeschlossen waren, Mennoniten selbst im angeblich so toleranten Preußen nur gegen zusätzliche Steuern von militärischen Aushebungen befreit waren, gehört glücklicher Weise vergangenen Zeiten an. Der Rückfall der NS-Zeit in mörderische Unduldsamkeit mahnt zu sehr sorgsamem Umgang mit den Unterschieden zwischen Religionen und Weltanschauungen. Davon konnte beim hessischen Kulturpreis 2009 keine Rede sein.</p>
<p>Nach den ersten empörten öffentlichen Reaktionen wurde die Verleihung des hessischen Kulturpreises verschoben. Den drei vorgesehenen und dem einen nicht mehr vorgesehenen Preisträger sollte Gelegenheit zum klärenden Gespräch gegeben werden. Es war etwas spät, dass man anfing nachzudenken. Das Kind ist in den Brunnen gefallen. Der Toleranz und dem Gespräch zwischen den Konfessionen hat man einen Bärendienst erwiesen. Dass das Grundgesetz von staatlicher Neutralität ausgeht und staatliche Preise das zur Grundlage haben müssen, ist eine Sache. Dass man Leuten, die zum Gespräch und wohlwollenden Verstehen Andersdenkender unfähig sind, keinen Kulturpreis verleihen kann, müsste allerdings auch klar sein. Da reicht Verschieben nicht, da muss darauf bestanden werden, dass unser Staat weltanschaulicher Neutralität verpflichtet ist.</p>
<p>Inzwischen wurden Lösungen gesucht. Zunächst wurde ein muslimischer Ersatzpreisträger gefragt, Fuat Sezgin. Aber der lehnte wegen Aussagen des jüdischen Preisträgers Korn zu Israel ab. Wieder nichts mit der Toleranz! Dann kam es zu einem privaten Gespräch der ursprünglich vorgesehenen Preisträger, bei dem die Bedenken ausgeräumt wurden, und zu einem Kontakt des Vorsitzenden des Kuratoriums Ministerpräsident Koch mit Navid Kermani. Nun kann der Preis, wenn auch verspätet, verliehen werden, wie ursprünglich vorgesehen. Aber blamabel bleibt diese Spielart hessischer Toleranz doch.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Suche nach gerechtem Frieden</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/189-vorgaenge/publikation/die-suche-nach-gerechtem-frieden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Mar 2010 14:36:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 189, Heft 1/2010, S. 121-122 Das Friedensgutachten 2009 hat neben wichtigen Einzelanalysen eine recht negative Bilanz der UN-geführten Interventionen erstellt (Heinemann-Grüder, S. 175 ff.) und auf die Notwendigkeit der Mitwirkung der zivilen lokalen und benachbarten Akteure für die Friedensentwicklung verwiesen. Am Schluss steht als eigenes Kapitel ein Ausblick auf zivile Konfliktbearbeitung (S. [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 189, Heft 1/2010, S. 121-122</p>
<p>Das Friedensgutachten 2009 hat neben wichtigen Einzelanalysen eine recht negative Bilanz der UN-geführten Interventionen erstellt (Heinemann-Grüder, S. 175 ff.) und auf die Notwendigkeit der Mitwirkung der zivilen lokalen und benachbarten Akteure für die Friedensentwicklung verwiesen. Am Schluss steht als eigenes Kapitel ein Ausblick auf zivile Konfliktbearbeitung (S. 267 ff.), der deutlich macht, dass hier deutlich mehr Möglichkeiten bestehen, als derzeit genutzt werden.</p>
<p><i>Jochen Hippler u. a. </i>2009: Friedensgutachten 2009, Lit. Verlag Berlin, 336 S., 12,90 &#128;. <i>Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden</i> 2008: Gewaltfrei streiten für einen gerechten Frieden. Plädoyer für zivile Konflikttransformation, Publik-Forum, Oberursel, 320 S. 15,80 &#128;.</p>
<p><i>Christine Schweitzer </i>2009: Erfolgreich gewaltfrei. Professionelle Praxis in ziviler Friedensförderung, ifa, Stuttgart, 89 S.</p>
<p>Die Frage der zivilen Konfliktbearbeitung wird angesichts des Scheiterns militärischer Interventionen selbst in Fällen großen Militäreinsatzes wie in Somalia, Ex- Jugoslawien, Irak und Afghanistan immer mehr gestellt. Offensichtlich ist es nicht möglich, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie von außen zu etablieren oder Frieden mit Waffen zu schaffen. Allenfalls die Verhinderung von Völkermord, Vertreibung und Hilfe bei Katastrophen sind mit militärischer Unterstützung möglich. So ist es zu begrüßen, dass immer mehr nach zivilen Möglichkeiten gesucht wird. Frieden und Demokratie sind nur möglich, wenn sie von der Bevölkerung bejaht und getragen werden. Auf zwei Untersuchungen dazu soll hier besonders hingewiesen werden.</p>
<p>Bekanntlich haben die großen Kirchen der Lehre vom gerechten Krieg eine Absage erteilt und werben nun für gerechten Frieden. Eine ausführliche Übersicht dazu hat die Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF) vorgelegt, die Dachorganisation der evangelischen Friedensdienste:</p>
<p>&#8222;Gewaltfrei streiten für einen gerechten Frieden&#8220;. Ausführlich werden Begriffe geklärt und die wichtigsten Bereiche erläutert. Angesprochen wird natürlich zunächst die Kirche, dann sind es die zivilgesellschaftlichen Akteure (NRO, Friedens- und Entwicklungsdienste und lokale Betroffene) und die staatlichen Akteure (Staaten und internationale Organisationen). In weiteren Kapiteln geht es um Methoden und Instrumente ziviler Konfliktbearbeitung und um die Haltungen und Werte, die dabei eine Rolle spielen. Eine kritische Auseinandersetzung mit den militärischen Interventionen schließt den Band ab. Insgesamt ergibt das eine breite Übersicht der zivilen Engagements zur Förderung gerechten Friedens im kirchlichen Bereich und Umfeld, allerdings mit einer über die Denkschrift der EKD hinausgehenden Betonung der friedlichen Möglichkeiten, die mit dem Stichwort &#8222;Vorrang für Zivil&#8220; gekennzeichnet werden können.</p>
<p>Eine Studie des Instituts für Auslandsbeziehungen (ifa) schließt daran gut an, weil sie Methoden und Beispiele ziviler Friedensförderung begrifflich klar und umfassend, auch mit der gebotenen Skepsis in manchen Fällen, darstellt: Christine Schweitzer &#8222;Erfolgreich gewaltfrei. Professionelle Praxis in ziviler Friedensförderung&#8220;. Schweitzer, Vorstandsmitglied des Bundes für soziale Verteidigung, erläutert unter den vier Hauptthemen Prävention, Regelung gewaltsamer Konflikte (Peacemaking), Schutz vor Gewalt und Verletzung der Menschenrechte (Peacekeeping) und Bearbeitung der Ursachen und Folgen von Gewalt (Peacebuilding) die vielen, oft nicht annähernd ausgeschöpften Möglichkeiten ziviler Friedensförderung. Sie schließt aus Überzeugung alle militärischen und anderen gewalttätigen Lösungsversuche aus und stellt stark ab auf die Möglichkeiten und die Unterstützung derjenigen, die selbst betroffen sind und deshalb ein Interesse an funktionierenden Lösungen haben.</p>
<p>Interessant sind Schweitzers Überlegungen, welchen Einfluss Bereiche auf die Friedensförderung haben, die man normalerweise unter anderen Gesichtspunkten betrachtet, so die Entwicklungshilfe und die humanitäre Hilfe bei Katastrophen, aber auch der Einfluss der Wirtschaft. Je nachdem, wie Hilfe und Entwicklung organisiert werden, kann das Frieden fördern oder vorhandene Konflikte verschärfen. Diskutiert werden auch die Probleme der friedlichen Lösungen im Wege stehenden brutalen Kriegswirtschaft und ihrer Überwindung, zum Beispiel des Kampfes gegen &#8222;Blutdiamanten&#8220;. Über die geschilderten Methoden der Vermittlung und Friedensdienste hinaus wird deutlich, wie umfassend jedes Engagement für Frieden sein muss, wenn es nachhaltig wirken soll. Einleuchtend wird an vielen Beispielen gezeigt, wie unterschiedliche Aktivitäten von örtlichen Gruppen und Meinungsführern wie Älteste, Imame, Bischöfe, Elder Statesmen den Einsatz der Staaten und internationalen Organisationen ergänzen können. Zu der Studie gehören ein ausführliches Literaturverzeichnis und viele Beispiele, so dass eine umfassende Übersicht über die Möglichkeiten ziviler Friedensförderung gegeben wird und jede Hilfe für weitere Information.</p>
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		<title>Gewissensfreiheit gegen Wehrpflicht &#8211; Wieder Totalverweigerer einberufen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2009/publikation/gewissensfreiheit-gegen-wehrpflicht-wieder-totalverweigerer-einberufen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 23 May 2009 03:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 4]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2009, Seite 99 Einige radikale Kriegsdienstverweigerer lehnen jeden Kriegs- und Kriegsersatzdienst total ab. Diese Totalverweigerer hat das Verteidigungsministerium mehrere Jahre lang stillschweigend umgangen. Das hat sich ge&#228;ndert. 2007 und 2008 wurden jeweils drei F&#228;lle bekannt, in denen Totalverweigerer einberufen, gewaltsam in die Kasernen gebracht und dann mit Arreststrafen sanktioniert wurden. 2008 waren es Matthias [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2009, Seite 99</p>
<p>Einige radikale Kriegsdienstverweigerer lehnen jeden Kriegs- und Kriegsersatzdienst total ab. Diese Totalverweigerer hat das Verteidigungsministerium mehrere Jahre lang stillschweigend umgangen. Das hat sich ge&auml;ndert. 2007 und 2008 wurden jeweils drei F&auml;lle bekannt, in denen Totalverweigerer einberufen, gewaltsam in die Kasernen gebracht und dann mit Arreststrafen sanktioniert wurden. 2008 waren es Matthias Schirmer, Silvio Walther und Jan-Patrick Ehlert. Die F&auml;lle sind brisant, weil das Disziplinarrecht der Bundeswehr erzieherische Ma&szlig;nahmen, jedoch keine eigentlichen Strafen vorsieht. Totalverweigerer mehrfach mit Arreststrafen zu belegen, kann aber nur den Sinn haben, sie zu bestrafen und ihre Gewissensentscheidung zu brechen, also die nach Artikel 1 Absatz 1 GG besonders gesch&uuml;tzte Menschenw&uuml;rde zu missachten. So geht der Staat mit denen um, die gewaltlos leben wollen, es mit Artikel 2 Absatz 2 GG ablehnen, anderen Menschen Leben und k&ouml;rperliche Unversehrtheit zu nehmen, sich auf die in Artikel 4 Absatz 1 GG garantierte Gewissensfreiheit berufen und jeden Kriegsdienst f&uuml;r so verbrecherisch halten, dass sie deshalb auch den Ersatz daf&uuml;r ablehnen. Die in Artikel 12a Abs&auml;tze 1 und 2 GG nachtr&auml;glich erlaubte Wehr- und Ersatzdienstpflicht setzt praktisch das wichtige Grundrecht der Gewissensfreiheit au&szlig;er Kraft.</p>
<h2 class="auto-created">Arrest f&uuml;r Gewis&shy;sens&shy;ent&shy;schei&shy;dungen</h2>
<p>In drei rechtskr&auml;ftig abgeschlossenen Prozessen aus dem Jahr 2008 wegen Fahnenflucht (bzw. Dienstflucht) und Befehlsverweigerung verurteilten zivile Strafgerichte Totalverweigerer, die Wehr- oder Ersatzdienst radikal verweigern, zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, die zur Bew&auml;hrung ausgesetzt wurden. Der vorher in der Bundeswehr verh&auml;ngte Disziplinararrest erscheint als Versuch, wenigstens ein Mindestma&szlig; an Freiheitsstrafe zu exekutieren. Um das zu erm&ouml;glichen, wird die Wehrdisziplinarordnung bis zur Unkenntlichkeit gedehnt. Die Disziplinarvorgesetzten k&ouml;nnen in aller Regel erkennen, dass der Totalverweigerer nicht umzustimmen ist, sondern bei seiner einmal getroffenen Gewissensentscheidung bleibt. Trotzdem versuchen sie, ihn mit dem Disziplinararrest zur Aufgabe seiner &Uuml;berzeugung zu bringen. Sie verh&auml;ngen, jeweils mit der Zustimmung eines Richters am Truppendienstgericht, erst sieben Tage, dann zehn oder 14 Tage und schlie&szlig;lich 21 Tage Arrest, obwohl der Totalverweigerer seine Gewissensentscheidung nat&uuml;rlich nicht &auml;ndert. Erst dann wird ein Dienstverbot erteilt und die Entlassung aus der Truppe eingeleitet. So war es auch bei den Genannten.</p>
<p>Die Truppendienstgerichte greifen erst ein, wenn offensichtlich nicht mehr mit erzieherischer Wirkung zu rechnen ist, zum Beispiel wenn w&auml;hrend des vierten Arrestes schon der f&uuml;nfte Arrest beantragt wird. Das geschah bei Silvio Walther und war zuviel. So zeigte der Vorgesetzte, dass er gar nicht mehr mit einer Wirkung des Arrestes rechnete. Damit wurde die Disziplinarma&szlig;nahme vollends Unrecht. Der Richter des Truppendienstgerichts verbot den weiteren Arrest und sorgte f&uuml;r Dienstverbot und Entlassung.</p>
<h2 class="auto-created">Gesetz&shy;wid&shy;rige Weisung</h2>
<p>Es bleibt die Frage, warum Disziplinarvorgesetzte gegen Totalverweigerer mehrfach Arreste verh&auml;ngen, von denen sie wissen m&uuml;ssen, dass sie nichts bewirken. Der Grund ist eine Weisung des Verteidigungsministers, Entlassungen erst nach 42 Tagen Arrest vorzunehmen. Er greift damit gesetzwidrig in die alleinige Zust&auml;ndigkeit der Disziplinarvorgesetzten ein. Offensichtlich halten sich auch die Truppendienstgerichte der Bundeswehr an diese problematische Weisung. Sie ist zwar ein Fortschritt gegen&uuml;ber der Praxis vor l&auml;ngerer Zeit, als bis zu 84 Tage Arrest verh&auml;ngt und sogar vom Bundesverfassungsgericht gebilligt wurden. Aber angemessen ist diese Praxis auf keinen Fall. Mit dem Trick, den Arrest als Erziehungsma&szlig;nahme zu werten und jede Verweigerung eines Befehls als neue Tat, umgehen sie Artikel 103 Absatz 3 GG, das Verbot der Doppelbestrafung. Da Totalverweigerer nat&uuml;rlich bei ihrer ein f&uuml;r allemal getroffenen Gewissensentscheidung bleiben und sie mit ihrem weiteren Verhalten nur best&auml;tigen, geht es um ein und dieselbe Tat. Wer das leugnet, will nicht sehen, was klar vor Augen ist.</p>
<h2 class="auto-created">Das Problem ist die Wehrpflicht</h2>
<p>Die wenigen Totalverweigerer erinnern an die Problematik der Wehrpflicht. Von den ca. 430.000 M&auml;nnern eines Geburtsjahrganges ben&ouml;tigt die Bundeswehr nach ihrer derzeitigen Planung nur noch jeden Sechsten, ca. 70.000, von denen sich ca. 30.000 freiwillig melden (freiwillig l&auml;nger Dienende, Zeit- und Berufssoldaten). Sie sucht deshalb nach Tricks, um das Unrecht der fehlenden Wehrgerechtigkeit zu vertuschen. Etwa 45 Prozent der Wehrpflichtigen werden schon bei den Musterungen willk&uuml;rlich als &bdquo;nicht wehrdienstf&auml;hig&ldquo; aussortiert. Fr&uuml;her waren es zehn bis zw&ouml;lf Prozent, und in anderen L&auml;ndern, die noch eine Wehrpflicht haben, sind es auch nicht mehr.</p>
<p>Um die Ungerechtigkeit zu verschleiern, machen die Kreiswehrersatz&auml;mter schon fast Werbung f&uuml;r die Kriegsdienstverweigerung. Sie fragen vor der Musterung, wer verweigern will, bieten gleich den Text zum Unterschreiben an und erreichen so, dass viele wenigstens zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden k&ouml;nnen. Aber auch das beseitigt die Ungerechtigkeit nicht, denn ca. 85.000 Zivildienstleistende und ca. 15.000 Ersatzdienstleistende im Katastrophenschutz und anderen Ersatzdiensten verhindern nicht, dass &uuml;ber die H&auml;lfte eines Jahrgangs &uuml;berhaupt nicht einberufen wird.</p>
<p>Es ist pervers, dass manche Kreiswehrersatz&auml;mter in dieser Situation ausgerechnet Totalverweigerer einberufen und die Truppe mit Arreststrafen auf sie losgeht. Vielleicht soll demonstriert werden, dass angeblich nicht gen&uuml;gend Wehrpflichtige zur Verf&uuml;gung stehen, so dass man selbst Totalverweigerer einberufen muss. Das Bundesverfassungsgericht hat ja noch nicht &uuml;ber den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts K&ouml;ln entschieden, das Einberufungen wegen der fehlenden Wehrgerechtigkeit f&uuml;r verfassungswidrig h&auml;lt. Es w&auml;re nichts Neues, wenn das Verteidigungsministerium versuchte, den Karlsruher Richtern etwas vorzumachen. Dabei ist die Wehrpflicht im Grundgesetz nur erlaubt, nicht geboten, und Karlsruhe hat Wehrgerechtigkeit f&uuml;r sie zur Bedingung gemacht. Der Verteidigungsminister k&ouml;nnte mit einem einfachen Erlass die Wehrpflicht sofort aussetzen.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p>Detlev Beutner: Milit&auml;rjustiz und Wehrdisziplinarordnung der Bundeswehr, in Arbeitsstelle Frieden und Abr&uuml;stung (Hrsg.): Am Hindukusch und anderswo, K&ouml;ln 2005</p>
<p>Ralf Siemens: Wehrpflicht, die gro&szlig;e Lotterie &#8211; Zahlen und Fakten zur Willk&uuml;rpraxis, in: Forum Praxis 19, III/2008</p>
<p><a href="http://tkdv-zittau.blogspot.com/" target="_blank" rel="noopener">http://tkdv-zittau.blogspot.com/</a> (Dokumentation des Strafverfahrens gegen den Totalverweigerer Andreas Reuter)</p>
<p>Siemens, Ralf/Glenewinkel, Werner, &#8222;Totale Kriegsdienstverweigerung <br />und Gewissensfreiheit. Offener Rechtsbruch im Umgang mit radikalen <br />Antimilitaristen&#8220;, in: Forum Pazifismus 20, IV/2008, S. 22 &#8211; 24.</p>
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		<title>In Verruf geraten</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2008/publikation/in-verruf-geraten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 May 2008 23:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 20]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2008, Seite 20 Im November 2007 hat Dick Marty einen Bericht ver&#246;ffentlicht, der auf die Terrorlisten des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und der Europ&#228;ischen Union hinweist. Der Bericht listet sorgf&#228;ltig die verschiedenen Beschl&#252;sse auf, mit denen Einzelne oder Gruppen im Zuge des Kampfes gegen den Terror benannt und damit im wortw&#246;rtlichen Sinne in Verruf [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2008, Seite 20</p>
<p>Im November 2007 hat Dick Marty einen Bericht ver&ouml;ffentlicht, der auf die Terrorlisten des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und der Europ&auml;ischen Union hinweist. Der Bericht listet sorgf&auml;ltig die verschiedenen Beschl&uuml;sse auf, mit denen Einzelne oder Gruppen im Zuge des Kampfes gegen den Terror benannt und damit im wortw&ouml;rtlichen Sinne in Verruf gebracht wurden. Es begann mit Beschl&uuml;ssen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen nach dem 11. September 2001, als zun&auml;chst die Taliban, dann bald danach Osama bin Laden als Terroristen bezeichnet und sozusagen ge&auml;chtet wurden. Inzwischen wurden die Listen deutlich erweitert.</p>
<p>Dick Marty schildert, was das bedeutet. Die Betroffenen werden nicht verst&auml;ndigt, sondern erfahren davon, wenn sie eine Grenze &uuml;berschreiten oder &uuml;ber ihr Bankkonto verf&uuml;gen wollen. Es gibt keine Anklage, kein rechtliches Geh&ouml;r, keine offizielle Benachrichtigung, keine zeitliche Begrenzung und keine Rechtsmittel gegen diese Ma&szlig;nahme. Zu Recht weist Dick Marty darauf hin, dass damit die grundlegenden Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und wichtige Menschenrechtskonventionen verletzt sind. Marty ist davon &uuml;berzeugt, dass auch v&ouml;llig Unschuldige betroffen sind, obwohl das ohne f&ouml;rmliche Verfahren kaum bewiesen werden kann. An die Stelle der Unschuldsvermutung tritt eine Schuldvermutung, die sofort einschneidende Konsequenzen hat.</p>
<h2 class="auto-created">Keine Rechts&shy;mittel gegen Fehler und Verleumdung </h2>
<p>Nat&uuml;rlich sind derartige Beschl&uuml;sse fehleranf&auml;llig. Bei Einzelpersonen sind Verwechslungen m&ouml;glich und falsche Anschuldigungen, gegen die man sich ohne ein geordnetes Verfahren nicht wehren kann. Bei Gruppierungen ist die Bewertung als Freiheitsbewegung oder Terrorgruppe von politischen (Vor-)Urteilen abh&auml;ngig, die alles andere als objektiv und rechtsstaatlich einwandfrei sind. Vor allem aber werden mit den Terrorlisten ohne gerichtliche Verfahren und Widerspruchsm&ouml;glichkeiten alle Prinzipien des Rechtsstaates und des Internationalen Rechts &uuml;ber Bord geworfen. Klagen k&ouml;nnen schon daran scheitern, dass bei in Frage kommenden Gerichten h&ouml;chstens die Staaten zur Klage berechtigt sind, die den Verruf selbst beschlossen haben. Marty beklagt, dass sich keine Staaten gegen dieses Vorgehen gewandt haben. Gegen Terrorlisten der Europ&auml;ischen Union k&ouml;nnen aber auch direkt Betroffene klagen. Allerdings wird diese M&ouml;glichkeit durch die Sperrung ihrer Konten sehr erschwert.</p>
<h2 class="auto-created">Der Europ&auml;ische Gerichtshof korrigiert, aber ohne Erfolg </h2>
<p>Immerhin sind inzwischen einige F&auml;lle vor dem Europ&auml;ischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) verhandelt worden. Der Gerichtshof hat festgestellt, dass grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien, insbesondere der Anspruch auf rechtliches Geh&ouml;r, missachtet wurden. Das hat dazu gef&uuml;hrt, dass einige betroffene Gruppen und Terrorverd&auml;chtige nachtr&auml;glich angeh&ouml;rt wurden. Aber Abhilfe geschaffen wurde nicht. Die Verfemten blieben verfemt, weil die Stellen, die die Listen aufstellen, in dem demokratisch weder legitimierten noch kontrollierten Listungsverfahren bei ihrer Beurteilung blieben. Letzten Endes muss festgestellt werden, wie es Marty tut, dass grundlegende Menschenrechte und demokratische Regeln verletzt werden, dass Terroristen auf diese Weise nicht erfolgreich bek&auml;mpft werden k&ouml;nnen, sondern geradezu einen Sieg davontragen, wenn die Einhaltung von Menschenrechten als Sch&ouml;nwetterrecht erscheint. Wer Rechtsstaat und Menschenrechte verteidigen will, kann das nur, wenn er deren Grundlagen auch selbst achtet.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p>Der Bericht des Europarat-Ermittlers Dick Marty steht in englischer und franz&ouml;sischer Sprache im Internet unter:<br /><a href="http://assembly.coe.int/ASP/APFeaturesManager/defaultArtSiteView.asp?ID=717" target="_blank" rel="noopener">http://assembly.coe.int/ASP/APFeaturesManager/defaultArtSiteView.asp?ID=717</a>; dort auch die Angaben &uuml;ber einschl&auml;gige Urteile.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2008/publikation/in-verruf-geraten/">In Verruf geraten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Völkerrecht selbst gestrickt? &#8211; Eine Kritik des Weißbuchs 2006 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2008/publikation/voelkerrecht-selbst-gestrickt-eine-kritik-des-weissbuchs-2006-zur-sicherheitspolitik-deutschlands-u/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 May 2008 22:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 25]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/voelkerrecht-selbst-gestrickt-eine-kritik-des-weissbuchs-2006-zur-sicherheitspolitik-deutschlands-u/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2008, Seite 184 &#8222;It&#8217;s the economy, stupid.&#8220; Die Parole aus dem Wahlkampf von Bill Clinton in den USA könnte auch über dem Weißbuch stehen. Die deutsche Sicherheitspolitik hat (S. 10) u. a. das Ziel, &#8222;die Interessen unseres Landes zu wahren und (&#8230;) den freien und ungehinderten Welthandel als Grundlage unseres Wohlstands zu fördern und [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2008/publikation/voelkerrecht-selbst-gestrickt-eine-kritik-des-weissbuchs-2006-zur-sicherheitspolitik-deutschlands-u/">Völkerrecht selbst gestrickt? &#8211; Eine Kritik des Weißbuchs 2006 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2008, Seite 184</p>
<p>&#8222;It&#8217;s the economy, stupid.&#8220; Die Parole aus dem Wahlkampf von Bill Clinton in den USA könnte auch über dem Weißbuch stehen. Die deutsche Sicherheitspolitik hat (S. 10) u. a. das Ziel, &#8222;die Interessen unseres Landes zu wahren und (&#8230;) den freien und ungehinderten Welthandel als Grundlage unseres Wohlstands zu fördern und dabei die Kluft zwischen armen und reichen Weltregionen überwinden zu helfen.&#8220; &#8222;Deutschland hat aufgrund seiner immer engeren Verflechtung in der Weltwirtschaft besonderes Interesse an internationaler Stabilität und ungehindertem Warenaustausch. Wie viele andere Länder ist es in hohem Maße von einer gesicherten Rohstoffzufuhr und sicheren Transportwegen in globalem Maßstab abhängig und auf funktionierende Informations- und Kommunikationssysteme angewiesen.&#8220; (S. 26)</p>
<p>Unsere Freiheit wird deshalb bei den riesigen Gas- und Erdölvorkommen Mittelasiens am Hindukusch verteidigt und vor den Küsten der Erdölstaaten im Nahen Osten. Freiheit des Handels mit Hilfe der Bundeswehr? Welches Recht erlaubt das?</p>
<h2 class="auto-created">Verquickung von milit&auml;&shy;ri&shy;schem und zivilem Engagement</h2>
<p>Gegner sind vor allem der &#8222;internationale Terrorismus&#8220;, auch Migrationsbewegungen und die organisierte Kriminalität. Wie kommt man dem Terrorismus bei? Wenn man in Freund-Feind-Kategorien denkt, wird das Militär zum Mittel der Auseinandersetzung. Krieg führt die &#8222;Armee im Einsatz&#8220; angeblich nicht (S. 4), wenn sie für &#8222;internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus&#8220; tätig ist (S. 13). Doch anders sehen das der amerikanische Präsident, der im Krieg gegen den Terrorismus in Afghanistan und Irak Krieg führt, sowie die NATO, die den Bündnisfall ausgerufen hat. Die Bundeswehr dagegen macht Propaganda mit ihren zivilen Aktivitäten und zivil-militärischer Zusammenarbeit (ZMZ). Dabei sind die nur ein Bruchteil ihres Einsatzes und betreffen Aufgaben, die in Deutschland Militär niemals wahrnehmen dürfte, sondern zivilen Fachleuten überlassen müsste. Verschwiegen wird, dass durch die Verquickung der Aufgaben alle zivilen Helferinnen und Helfer gefährdet werden, weil der Unterschied zwischen Militär und Hilfsorganisationen durch ZMZ und PRT (Provincial Reconstruction Team) verwischt wird.</p>
<h2 class="auto-created">F&uuml;hren wir doch Krieg?</h2>
<p>Von Krieg sprechen ebenfalls die als Terroristen abgewerteten Gegner. Manche Vorschläge von Ministern sind auch nur noch als Kriegsrecht verständlich. Flugzeuge abschießen, Gegner einfach töten oder ohne Strafverfahren gefangen nehmen darf man nur im Krieg. Immerhin spricht das Weißbuch von Kampf und fordert weltweit, den Risiken und Bedrohungen müsse &#8222;mit einem abgestimmten Instrumentarium begegnet werden. Dazu gehören diplomatische, wirtschaftliche, entwicklungspolitische, polizeiliche und militärische Mittel, wenn geboten, auch bewaffnete Einsätze&#8220; (S. 29). Und dann folgert es: &#8222;Angesichts der wachsenden Bedrohung des deutschen Hoheitsgebietes durch terroristische Angriffe gewinnt der Schutz der Bevölkerung und der Infrastruktur an Bedeutung. Er stellt zusätzliche Anforderungen an die Bundeswehr bei der Aufgabenwahrnehmung im Inland und damit an ihr Zusammenwirken mit den für die innere Sicherheit zuständigen Stellen des Bundes und der Länder&#8220; (S. 70).</p>
<p>Das Weißbuch fordert somit, dass die Bundeswehr auch im Innern stärker eingesetzt wird, als das in Artikel 87 a Absatz 4 GG vorgesehen ist. Obwohl in der Wortwahl sorgfältig darauf geachtet wird, bei den Auslandseinsätzen nicht von Krieg zu sprechen, herrscht Kriegslogik. Die Interventionen haben Kriegssituationen geschaffen. Wenn man in fremden Ländern auf Gegner schießt, darf man sich nicht wundern, dass die auch schießen und, wenn sie militärisch unterlegen sind, zu Mitteln des Guerillakampfes greifen. Der Westen nennt das Terrorismus, weil unbeteiligte Zivilisten betroffen sind. Aber ist das bei den kriegerischen Interventionen der NATO anders? Die Luftangriffe unserer Verbündeten haben viele zivile Opfer zur Folge. Frauen, Kinder, alte Menschen, ganze Hochzeitsgesellschaften werden umgebracht. Die Guerillaaktionen der Terroristen führen außerdem dazu, dass auch im eigenen Land eine de-facto-Kriegssituation herrscht. Die Regierung und der Bundestag betonen zwar, dass alles &#8222;rechtsstaatlich&#8220;, d. h. durch Gesetze, geregelt wird. Aber auch Gesetze können Unrecht regeln, den Rechtsstaat beschädigen.</p>
<h2 class="auto-created">Grundgesetz und V&ouml;lkerrecht passend gemacht</h2>
<p>Das Grundgesetz fordert, dass jede Staatsgewalt, auch der Gesetzgeber, sich an die Grundrechte und das Völkerrecht hält. Besondere Kriegsartikel gibt es nur zur Verteidigung (Artikel 80a, 87a, 115a-l GG) und indirekt bei internationalen Organisationen (Artikel 24 GG). Der frühere Verteidigungsministert Struck hat wohl deshalb die Verteidigung am Hindukusch erfunden, aber diese Verteidigung nicht Krieg genannt, was nur der Bundestag dürfte. Das böse Wort lässt man lieber weg und spricht von Einsatz, als ob es um das Schleppen von Sandsäcken an der Elbe ginge. Wie in den verteidigungspolitischen Richtlinien, zu denen das Weißbuch sich ausdrücklich bekennt, wird die Sicherung wirtschaftlicher Interessen als militärische Aufgabe genannt. Mit der im Grundgesetz gemeinten Verteidigung, die Krieg rechtfertigen würde, hat das nichts mehr zu tun und erst recht nichts mit dem Recht der Selbstverteidigung im Sinne der UN-Charta. So wird ein Eiertanz aufgeführt. Richtig Krieg soll nicht sein, aber Truppen &#8222;verteidigen&#8220; am Hindukusch, und wie im Krieg werden &#8211; dazu noch zeitlich unbegrenzt &#8211; Grundrechte abgebaut. Militärische Interventionen werden mit völkerrechtlichen Hilfskonstruktionen gerechtfertigt, von denen im Weißbuch zugegeben werden muss, dass sie nicht allgemein anerkannt sind. Es wird nur vermutet, dass sie sich vielleicht einmal in Zukunft durchsetzen werden (S. 57 f). Darauf wird jedoch nicht gewartet, sondern es wird schon nach dem selbst gestrickten internationalen Recht gehandelt. Bisher gilt: Der ISAF-Einsatz im UN-Auftrag in Afghanistan (International Security Assistance Force) entspricht dem Völkerrecht, OEF (Operation Enduring Freedom) nicht. Beides wird jedoch immer mehr verquickt vom gemeinsamen amerikanischen Oberkommandierenden für ISAF und OEF und den weitgehend verheimlichten Einsätzen des KSK (Kommando Spezialkräfte) bis zu den Aufklärungsflügen deutscher Tornados in Afghanistan. Der Kampf gegen den Terrorismus, bei dem die Kriegsgegner zu Verbrechern erklärt werden, hat zu einem Rechtsdenken geführt, das vorgibt, mit militärischen Interventionen die Menschen zu schützen und den freiheitlichen Rechtsstaat zu verteidigen. In Wahrheit wird Krieg geführt und das Völkerrecht gebrochen.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p>Weißbuch 2006 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr, herausgegeben vom Bundesministerium der Verteidigung</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2008/publikation/voelkerrecht-selbst-gestrickt-eine-kritik-des-weissbuchs-2006-zur-sicherheitspolitik-deutschlands-u/">Völkerrecht selbst gestrickt? &#8211; Eine Kritik des Weißbuchs 2006 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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