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	<title>Vorgänge Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Editorial</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/179-vorgaenge/publikation/editorial-46/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 Sep 2007 21:59:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus Vorgange 179 (Heft 3/2007), S. 1ff Editorial Spätestens mit dem vierten Sachstandsbericht des Weltklimarates kann der Klimawandel als Faktum brutum der globalen Entwicklung angesehen werden, das allenfalls noch in Zweifel zieht, wer als Wissenschaftler eigenen Eitelkeiten oder fremden Interessen dient, als Journalist spektakuläre Schlagzeilen fertigen oder als Politiker sich den Konsequenzen nicht stellen will. [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/179-vorgaenge/publikation/editorial-46/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus Vorgange 179 (Heft 3/2007), S. 1ff</p>
<p><b>Editorial</b></p>
<p>Spätestens mit dem vierten Sachstandsbericht des Weltklimarates kann der Klimawandel als Faktum brutum der globalen Entwicklung angesehen werden, das allenfalls noch in Zweifel zieht, wer als Wissenschaftler eigenen Eitelkeiten oder fremden Interessen dient, als Journalist spektakuläre Schlagzeilen fertigen oder als Politiker sich den Konsequenzen nicht stellen will. Mit der Review des ehemaligen Chefvolkswirtes der Weltbank Nicholas Stern sind die Folgekosten des Treibhauseffektes zudem auf einen Nenner gebracht, mit dem in jedem Staat gerechnet wird. Auf bis zu 5,5 Billionen Dollar, ein Fünftel der materiellen Wertschöpfung beziffert er den Schaden. Dem steht ein Prozent des globalen Bruttoinlandsproduktes gegenüber, das zu dessen Vermeidung erforderlich wäre.</p>
<p>Das ist eine vergleichsweise geringe Summe, und Sterns ökonomische Bilanz könnte den vorschnellen Eindruck erwecken, dass allein schon das ökonomische Nutzenkalkül für einen Sieg der Vernunft sorgen müsste. Doch nicht umsonst spricht Stern angesichts der Klimakatastrophe vom &#8222;größten Marktversagen, das es je gab&#8220;. Nicht nur der Markt hat versagt, so ließe sich ergänzen, auch die Politik vermochte bislang keinen Weg zu benennen, der Entwicklung angemessen effektiv zu begegnen. Und die Gesellschaft, als dritter Akteur, ist hin und her gerissen zwischen Maßhalten und Muddling through. Da-bei ist längst klar, dass der Schutz des Klimas keine technische Maßnahme ist, die dem Einzelnen lediglich einen Kostenbeitrag abverlangen würde, sondern eine Transformation der Gesellschaft bedeutet, hin zu einer nachhaltigen. Dieser nachhaltigen Gesellschaft ist diese Ausgabe der vorgänge gewidmet,` in der wir uns weniger mit den Szenarien des Untergang beschäftigen wollen, als vielmehr dem, was zu ändern und welchen Leitlinien dabei zu folgen ist.</p>
<p>Konrad Ott entwickelt das Modell eines ökologischen Ordoliberalismus, das dem Staat gegenüber der Ökonomie als auch gegenüber dem Konsumenten eine zentrale Steuerungsfunktion zur Durchsetzung einer starken Nachhaltigkeit zuweist.</p>
<p>Holger Rogall analysiert die Grenzen klassischer Wirtschaft(-stheorie), die Probleme der Nachhaltigkeit angemessen zu erfassen, sieht zwischen beiden aber keinen Widerspruch, sondern ein Bedingungsgefüge, denn bei richtiger Steuerung entfaltet starke Nachhaltigkeit auch starke wirtschaftliche Potenziale und schafft Arbeitsplätze.<br />Dass damit Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit keineswegs schon in Einklang gebracht sind, weist Stephan Elkins nach. Er zeigt die ungleichen Belastungen auf, die Umweltschutzmaßnahmen für den Einzelnen bedeuten, je nachdem, über welche finanziellen Ressourcen er verfügt. In einer Gesellschaft, in der Konsum ein zentraler Faktor der Anerkennung ist, sind damit immer auch Teilhaberechte tangiert.<br />Felix Ekardt legt dar, dass eine Gesellschaft, die ihre Vernunftsprinzipien ernst nimmt, den Interessen künftiger Generationen die gleiche Achtung zu schenken hat wie den eigenen. Das bedeutet ein Einstehen-müssen für die Folgen des eigenen Tuns. Da es damit in den gegenwärtigen Demokratien nicht immer weit her ist, plädiert Ekardt für eine Ergänzung ihrer Prinzipien durch einen treuhänderischen Sachwalter der Interessen der künftigen Generationen.</p>
<p>Uta von Winterfeld macht sich stark für einen Begriff der Suffizienz, der sich nicht in einem individual-asketischen Maßhalten erschöpft, sondern das Konsumieren-müssen als eine Zumutung der Moderne auffasst, gegen die sich zu wehren, die Belange der Umwelt ein guter Grund sind.</p>
<p>Ein starker globaler Sachwalter des Umweltschutzes ist das Anliegen von Udo E. Simonis. Er zeichnet die bisherige Entwicklung des globalen Umweltregimes nach, prüft die in der Debatte stehenden Alternativen und plädiert für eine auf Mehrheitsentscheidung beruhende, mit Sanktionsgewalt ausgestattete &#8222;Weltorganisation für Umwelt und Entwicklung&#8220;.</p>
<p>Wie dringlich ein solches starkes globales Umweltregime ist, macht der Beitrag von Cord Jakobeit und Chris Methmann über globale Erwärmung und Migrationsprozesse deutlich. Auch wenn die wissenschaftliche Kontroverse um die Frage, ab wann von Klimaflucht gesprochen werden kann, noch nicht ausgefochten ist, steht fest, dass die durch Klimaveränderungen verursachten oder verstärkten Notsituationen in Zukunft immer mehr Menschen zur Migration zwingen werden.</p>
<p>Matthias Machnig spricht angesichts der Umwälzungen und Potenziale, die eine konsequente Orientierung auf Nachhaltigkeit zeitigen würde, von einer dritten industriellen Revolution. In ihrem Zentrum steht die Steigerung der Energie- und Materialeffizienz. Gefordert ist eine ökologische Industriepolitik.</p>
<p>Wie stark diese Revolution noch in ihren Kinderschuhen steckt, macht Michael Cramer am Beispiel der europäischen Verkehrspolitik deutlich. Noch immer werden Riesenprojekte wie die Fehmarnbelt-Brücke verfolgt, obwohl sie durch die Entwicklung längst überholt sind. Noch immer werden Straßen-, Flugverkehr und Binnenschifffahrt gefördert statt deren Umweltkosten zu internalisieren. Vom revolutionären Dreiklang von Vermeidung, Verlagerung und Effizienz ist in Brüssel noch nicht viel zu hören.</p>
<p>Einen ähnlich skeptischen Blick wirft Barbara Praetorius auf die deutsche Energiepolitik. Die hat sich ergeizige Klimaziele gesteckt, doch manches bei der Einführung hochgelobte Mittel, wie die Emmissions-Zertifikate hat bislang zwar den Energiekonzernen Geld, der Luft aber keine größere Reinheit gebracht. Anderes, wie das CO2-arme Kohlkraftwerk, ist technisch nicht ausgereift und konterkariert eher sinnvolle Investitionen, wie die in Kraft-Wärme-Kopplung. Es fehlt bislang an einem Regulierungsrahmen, der Zukunftstechniken eine angemessene Chance gibt.</p>
<p>Wie sicher ist das Wissen über den Klimawandel? Petra Pansegrau untersucht an-hand der Entwicklung der letzten zwanzig Jahre das widersprüchliche Wechselspiel zwischen wissenschaftlicher Erkenntnis und seiner Perzeption in Medien und Politik.<br />Toleranz ist in den interkulturellen Auseinandersetzungen der letzten Jahre bisweilen zu einer rhetorischen Allzweckwaffe verkommen. In seinem Essay befreit Armin Pfahl-Traugbehr den Begriff von den mit ihm in Verbindung gebrachten kulturrelativistischen Zumutungen. Sein Plädoyer für einen Kulturpluralismus macht aus ihm ein sinnvolles Prinzip gesellschaftlichen Zusammenlebens.</p>
<p>Wolfgang Abendroth genoss über Jahrzehnte Reputation als ein Linker, der seine Überzeugung in Einklang mit einem starken Verfassungsbegriff formulierte. Dieses Bild hat spätestens mit der inzwischen bekannt gewordenen Ergebenheitsadresse zum Tode Walter Ulbrichts einen Riss bekommen. Eike Hennig, der bei Abendroth promoviert hat, gibt eine zeitgeschichtliche Einordnung dieses moralisch verwerflichen Wandels Abendroths, der auch ein Wandel seines Umfeldes ist. Es ist eine linke Geschichte.<br />Eine Rezension des aufgeklärten Multikulturalismus Heiner Bielefeldts von Gerd Pflaumer und des Standardwerkes &#8222;Der Klimawandel&#8220; von Stephan Rahmsdorf und Hans Joachim Schellnhuber von Udo E. Simonis runden diese Ausgabe der vorgänge ab, zu der ich Ihnen wie immer eine anregende Lektüre wünsche.</p>
<p>Ihr</p>
<p>Dieter Rulff</p>
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		<title>Filmzensur in Deutschland</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/4-1963/publikation/filmzensur-in-deutschland/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 19:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 4/1963, S. 111 &#8211; 112 (vg) Mit den Einrichtungen in der Bundesrepublik, durch die auf mehr oder weniger direkte Weise eine Filmzensur ausgeübt wird, befaßt sich ein Artikel der &#132;Neuen Zürcher Zeitung&#8220;, Fernausgabe Nr. 67, vom 9. März 1963, in dem der Korrespondent der Zeitung über eine Vortragsreihe der &#132;Studentischen Filmarbeitsgemeinschafl an [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 4/1963, S. 111 &#8211; 112</p>
<p><i>(vg) Mit den Einrichtungen in der Bundesrepublik, durch die auf mehr oder weniger direkte Weise eine Filmzensur ausgeübt wird, befaßt sich ein Artikel der &#132;Neuen Zürcher Zeitung&#8220;, Fernausgabe Nr. 67, vom 9. März 1963, in dem der Korrespondent der Zeitung über eine Vortragsreihe der &#132;Studentischen Filmarbeitsgemeinschafl an der Universität Kiel&#8220; berichtet. Wir veröffentlichen den Bericht mit freundlicher Erlaubnis der Redaktion der &#132;Neuen Zürcher Zeitung&#8220;:</i></p>
<p>F. H. Seit fünf Jahren leistet die Studentische Filmarbeitsgemeinschaft an der Christian Albrechts-Universität in Kiel unter der Leitung von Dr. Heinz Rathsack wertvolle »unsichtbare Breitenarbeit« in Sachen Filmpädagogik und Filmbildung. Die filmkundlichen Vortragsreihen, die zur festen Einrichtung der Wintersemester geworden sind, beschäftigten sich bisher mit der Filmpädagogik und Filmpsychologie, mit den Problemen der Filmwirtschaft, dem Jugendfilm und Jugendfernsehen, dem Wildwestfilm, dem Kriminalfilm und zuletzt mit der Filmzensur in der Bundesrepublik Deutschland. Das Publikum setzt sich im wesentlichen aus Studenten, Jugendgruppenleitern und Jugendpflegern zusammen. Aber auch Lehrer gehören zu den ständigen Besuchern der Vortragsreihen. Im Gegensatz zu anderen deutschen Universitätsstädten, in denen der Akzent der Filmarbeit auf den studentischen Filmclubs liegt, bringt Kiel nach systematischem »Lehrplan« in bewußt pädagogischer Form grundlegende Informationen zur Filmkunde.</p>
<p>In diesem Winter ging es um das Thema Filmzensur in Deutschland. Namhafte Vertreter waren zu Vorträgen herangezogen worden, und Filmbeispiele veranschaulichten die Problematik. Die Bundesrepublik als demokratischer Rechtsstaat hat die Meinungsfreiheit zu einem Wesensbestandteil ihrer verfassungsmäßigen Ordnung gemacht. Im Artikel 5 Absatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes heißt es: »Eine Zensur findet nicht statt.« Mit den Filmen, die in bundesrepublikanischen Kinos gezeigt werden sollen, befassen sich zwei nichtstaatliche Gremien und eine staatliche Institution. Aber die Praktiken der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) wie auch der Filmbewertungsstelle der Länder (FBW) und der Interministerielle Ausschuß (als Gutachter des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft tätig) bieten weite Angriffsflächen. Max Lippmann, seit 1958 Direktor des Deutschen Instituts für Filmkunde in Wiesbaden und vorher sieben Jahre Mitglied der FSK, betonte zwar die Notwendigkeit dieser von Curt Oertel und Erich Pommer 1949 gegründeten Institution, stellte aber die Fragwürdigkeit der oft allzu menschlich-persönlichen Entscheidungen klar heraus. Dr. Ottobert Brintzinger, Assistent am Kieler Institut für Internationales Recht, sieht die FSK jedoch als verfassungswidrig an. Die Freiheit der Meinungsbildung sei ernsthaft gefährdet, wenn der Staat Kontrollfunktionen auf nichtstaatliche Stellen übertrage und es einzelnen Gruppen in der pluralistischen Gesellschaft gestatte, ihre Auffassungen von Sitte und Moral der Öffentlichkeit aufzuzwingen. Der FSK müssen in- und ausländische Spielfilme, Werbefilme, Kultur- und Dokumentarfilme, Photos, Filmplakate und Werberatschläge für Verleihfirmen zur Prüfung vorgelegt werden. Ausgenommen sind die Wochenschauen. Drei Ausschüsse, den Arbeits-, Haupt- und Rechtsausschuß, müssen die »Prüfobjekte« passieren. Zu den Ausschußmitgliedern gehören Vertreter der Filmwirtschaft, des Bundesinnenministeriums, der Länder, der Kirchen und des Bundesjugendrings. Sie sind unabhängig und nicht weisungsgebunden. Die FSK übt eine Wirkungszensur aus, die vor allem bei sittlichen und religiösen Problemen umstritten ist und im Bereich des Jugendschutzes, den sie hoheitlich ausübt, hypothetisch gehandhabt werden muß, da es Testunterlagen als objektive Maßstäbe nicht gibt. Der Jurist Brintzinger, dessen Vortrag übrigens der brillanteste und fundierteste der gesamten Reihe war, ging sogar so weit, die Beschlüsse der FSK als Grundlage polizeifähiger Entscheidungen zu bezeichnen. Der Katalog der Verbote gehe weit über das hinaus, was als eine Gefährdung von Sicherheit und Ordnung angesehen werden könne.</p>
<p>Ein paar Beispiele mögen die katastrophale Situation verdeutlichen: »L&#8217;Aventura« läuft in Deutschland in einer um 45 Minuten gekürzten Fassung, in »Richard III. « fehlen 25 Minuten, in »Ein Gesicht in der Menge« 29 Minuten, in »Das Tagebuch der Anne Frank« 20 Minuten, in »Lohn der Angst« 27 Minuten, in »Der Mann in der Schlangenhaut« 43 Minuten. »Die sieben Samurai« wurden von einem Theaterbesitzer in Berlin um die Hälfte gekürzt, wegen der folgenden Proteste aber vom Verleih wieder in der Originallänge gezeigt. Leider fehlten in der Kieler Vortragsreihe entscheidende Beiträge der evangelischen und der katholischen Kirche zum Thema Filmzensur. Pfarrer Albig aus Wiesbaden als evangelischer Vertreter in der FSK gab lediglich verwaschene Allgemeinplätze von der »Wächter«-Position der Kirche, die den meinungsunsicheren Menschen bestimmte Richtlinien geben müsse.</p>
<p>Recht dubios sind auch die Maßstäbe der FBW (Filmbewertungsstelle der Länder), die die Steuervergünstigungen nach sich ziehenden Prädikate »wertvoll« und »besonders wertvoll« vergibt. Der Kieler Ministerialrat Dr. Laack, von 1953 bis 1955 Vorsitzender der FBW und auch heute noch zeitweilig dort tätig, scheute vor offenen Worten zurück. Das Gremium der Bewerter setzt sich aus Beamten, Kulturreferenten, Hochschullehrern, Journalisten und Berufsfilmleuten zusammen und hat für seine Entscheidungen keine gesetzlich vorgegebenen Richtlinien. Ziel ist es, so Dr. Laack, »erhebliche Erleichterungen für den guten Film zu erreichen &#8230;«</p>
<p>Ein Dorn im Auge aber ist allen deutschen Filmfreunden der Interministerielle Ausschuß, der nach dem 1961 erlassenen »Gesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote« alle Filme aus den Ostblockstaaten auf mögliche Propaganda, die gegen die freiheitlich-demokratischen Grundrechte der Bundesrepublik verstößt, nach geheimnisvollen, unbekannten Richtlinien prüft. Der Hamburger Filmkritiker Klaus Hebecker, der ebenso wie Dr. Brintzinger zu dem Schluß kam, daß es in der Bundesrepublik Deutschland praktisch eine Filmzensur gibt, nahm sich diesen höchst anfechtbaren Ausschuß vor. Weder seien seine Zusammensetzung und die genaue Arbeitsweise zu ermitteln, noch würden jemals Ablehnungsbegründungen gegeben, da sie groteskerweise als »Amtsgeheimnis« gelten.</p>
<p>Hebecker verwies aber auch auf die verheerenden Folgen, die die FSK-Schnitte und die Filmbewertungen auf die deutsche Filmproduktion haben. Die Spielfilmregisseure kennen längst die Mentalität der FSK, sie spekulieren auf die Schnitte, drehen extra gewagte Szenen, die sofort der Schere zum Opfer fallen und die in den Exportfassungen wieder auftauchen. Die Kurzfilmhersteller sind längst ihre eigenen Zensoren, da sie genau die Voraussetzungen für eine Prädikatisierung kennen. Da der Jurorenkreis im wesentlichen immer der gleiche bleibt, weiß jeder Filmhersteller in Deutschland heute, was von ihm ideologisch verlangt wird, um eine Bargeldprämie zu erhalten. Dadurch ist, wie Hebecker sehr richtig sagte, der Weg zu einer deutschen Filmkunst vorerst völlig verbaut.</p>
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		<item>
		<title>Aktion „Saubere Leinwand&#8220; und Zensurforderungen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/5-1965/publikation/aktion-saubere-leinwand-und-zensurforderungen/</link>
		
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		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Publikationen: vorgänge]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 5/1965, S. 215 &#8211; 216 (vg) Nachdem im vergangenen Jahr 2300 Schweinfurter Bürger aus Anlaß der Filme &#132;Das Schweigen&#8220; und &#132;491&#8243; mit der Aktion &#132;Saubere Leinwand&#8220; begonnen haben, sind ähnliche Aktionen mit tatkräftiger Unterstützung der Kirchen, kommunaler Behörden und von Politikern der CDU/CSU und der SPD in zahlreichen anderen Städten angelaufen. In [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 5/1965, S. 215 &#8211; 216</p>
<p>(<i>vg</i>) Nachdem im vergangenen Jahr 2300 Schweinfurter Bürger aus Anlaß der Filme &#132;Das Schweigen&#8220; und &#132;491&#8243; mit der Aktion &#132;Saubere Leinwand&#8220; begonnen haben, sind ähnliche Aktionen mit tatkräftiger Unterstützung der Kirchen, kommunaler Behörden und von Politikern der CDU/CSU und der SPD in zahlreichen anderen Städten angelaufen. In der Frage der Mittel, wie diese Aktionen einer lautstarken Minderheit den Effekt einer &#132;sauberen Leinwand&#8220; erzielen wollen, besteht unter ihnen keine Einigkeit. Die Forderungen gehen von Boykottdrohungen gegen Kinobesitzer, Pressionen gegen die FSK, Unterschriftensammlungen an den Bundespräsidenten und an Politiker, gesetzliche Einschränkungen zu schaffen, bis zu klaren Forderungen nach Einführung einer Zensur oder der Forderung verschiedener dieser Grüppchen, es solle die Aufführung aller der Filme verboten werden, die von der Katholischen Filmkommission mit 4 (&#132;Abzulehnen&#8220;) eingestuft wurden (dazu gehören so bedeutende Filme wie &#132;Außer Atem&#8220;, &#132;Scheidung auf italienisch&#8220;, &#132;Die Bienenkönigin&#8220;, &#132;Mutter Johanna von den Engeln&#8220; u. a.).</p>
<p>Im baden-württembergischen Landtag führte die Welle der Proteste gegen die sogenannte &#132;Sexualisierung der Öffentlichkeit&#8220; zu einer Großen Anfrage des CDU -Abgeordneten <i>Otto Dullenkopf </i>an die Regierung mit der Aufforderung, der &#132;Bedrohung von Anstand und Sitte&#8220; entgegenzuwirken und darauf hinzuwirken, daß die ihr unterstellten Ordnungsorgane &#132;die häufig beobachtete Zurückhaltung gegenüber eindeutig obszönen und unsittlichen Tatbeständen aufgeben&#8220;. Er war der Ansicht, die Staatsanwaltschaften und Gerichte hätten sich offensichtlich mit der Entwicklung abgefunden und seien unsicher geworden in der Beurteilung des Anstandsgefühls &#132;der normal, billig und gerecht Denkenden in unserem Volk&#8220;. Er bedauerte, daß die Abwehrbemühungen der Kirchen und anderer &#132;gesellschaftlicher Kräfte&#8220; nicht unterstützt würden. Dullenkopf fand Zustimmung bei seiner Partei und auch bei der SPD, die sich bereiterklärte, jeden &#132;vernünftigen Vorschlag&#8220; zu unterstützen. Der FDP-Abgeordnete widersprach ihm mit der Bemerkung, der Weg zum Polizeistaat werde eingeschlagen, wenn man die Grenzen zu eng ziehe. Das Begehren Dullenkopfs sei jeder Unterstützung würdig, sei aber an den falschen Adressaten gerichtet. Richtig sei es, an den einzelnen und die Gesellschaft zu appellieren, nicht aber vom Staat oder Gesetzgeber eine Entscheidung zu verlangen. Der Innenminister des Landes sicherte zu, daß die Landesregierung fest entschlossen sei, ihren Beitrag zum Schutz von Anstand und Sitte zu leisten, und teilte mit, daß die Innenministerkonferenz einen Arbeitskreis damit beauftragt habe, festzustellen, welche gesetzlichen Maßnahmen über die geltenden Regelungen hinaus ergriffen werden könnten. In seinem Ministerium werde eine Sachverständigenkommission gebildet, die sich mit den anstehenden Fragen befasse, dieser Kommission sollten auch Vertreter der Kirchen angehören. Der Landtag verabschiedete schließlich bei nur einer Stimmenthaltung einen CDU-Antrag, der bewirken soll, daß die Grundsätze der Filmselbstkontrolle so geändert werden, daß den Ländern ein allgemeines Appellationsrecht gegen die Freigabe von Filmen eingeräumt wird. (Diese Forderung, die die Einführung einer versteckten Staatszensur bedeutet, war auch schon von der Katholischen Aktion Bayerns erhoben worden.)</p>
<p>Auf der Generalversammlung des Katholischen Deutschen Frauenbundes wandte sich die Frau des Bundespräsidenten, <i>Wilhelmine Lübke</i>, gegen die Aufführung &#132;sittlich zersetzender Filme&#8220; in der Bundesrepublik. Die verschiedenen Aktionen &#132;Saubere Leinwand&#8220; hätten inzwischen die Politiker und Behörden zu &#132;entsprechenden Initiativen&#8220; veranlaßt. &#132;Es wäre ein gutes Zeichen, wenn sich der seit langem aufgestaute Zorn über die Herabsetzung menschlicher Würde Bahn zu brechen vermöchte in einem klaren, entschlossenen und allgemeinen Bekenntnis zur Durchsetzung der inneren Ordnung, in der destruktive Kräfte keine Chance mehr haben&#8220;, meinte Frau Lübke.</p>
<p>Den weitesten Vorstoß machte inzwischen der frühere Justizminister von Rheinland-Pfalz und CDU-MdB Prof. <i>Adolf Süsterhenn</i> auf einer CDU-Versammlung in Bad Kreuznach. Die Protestaktion &#132;Saubere Leinwand&#8220; müsse unwirksam bleiben, wenn nicht der Gesetzgeber eingreife. Er wolle darum gemeinsam mit anderen CDU-Abgeordneten im Bundestag noch vor den Wahlen einen Antrag auf Änderung des Grundgesetzes einbringen. Danach soll die in Artikel 5, Absatz 3 GG garantierte Freiheit der Kunst &#132;durch die ausdrückliche Bindung an das Sittengesetz&#8220; begrenzt werden. Bei der gegenwärtigen Verfassungslage zeige sich in der Rechtsprechung die Tendenz, &#132;die gröbsten Unsittlichkeiten&#8220; unbeanstandet zu lassen, &#132;wenn sie sich nur irgendwie als sogenannte Kunst präsentieren&#8220;. Um die Abgeordneten unter Druck zu setzen, will Süsterhenn für die Abstimmung über seinen Antrag namentliche Abstimmung verlangen, damit &#132;die deutsche Öffentlichkeit genau weiß, welche Abgeordneten ernsthaft bereit sind, sich für die Sauberkeit im deutschen Kulturleben einzusetzen&#8220;.</p>
<p>Gegen eine drohende Bevormundung erwachsener Filmbesucher durch die in mehreren Städten der Bundesrepublik gestartete Aktion &#132;Saubere Leinwand&#8220; wandte sich die <i>Spitzenorganisation der Filmwirtschaft </i>(SPIO) in Wiesbaden. In einer Plakataktion will die Filmwirtschaft die Angriffe der Aktion &#132;Saubere Leinwand&#8220; sachlich, aber entschieden zurückweisen. Die Plakate sollen im Saarland und in den Städten angeschlagen werden, in denen die Aktion &#132;Saubere Leinwand&#8220; Unterschriften sammelt. Unter dem Titel &#132;Bevormundung droht!&#8220; weisen die Plakate auf das garantierte Recht der freien Meinungsäußerung und das Zensurverbot des Grundgesetzes hin. Die Filmwirtschaft habe sich freiwillig ein Kontrollorgan geschaffen, das keine Filme zur öffentlichen Vorführung zuläßt, die das religiöse Empfinden verletzen, entsittlichend oder verrohend wirken oder gegen die Strafgesetze verstoßen. Diese FSK, der Delegierte des Bundes, der Länder, der Kirchen, der Landesjugendbehörden, des Bundesjugendrings und der Filmwirtschaft angehörten, werde seit fünfzehn Jahren im In- und Ausland als vorbildlich anerkannt. Der Jugendschutz im Kino werde in der Bundesrepublik besonders streng gehandhabt. Kein anderes Land der Welt kenne so viele Altersschutzgrenzen wie die Bundesrepublik. Der erwachsene Bundesbürger aber brauche keine Bevormundung.</p>
<p>Vernünftige Argumente wurden erfreulicherweise schließlich auf der Arbeitstagung des Arbeitskreises Aktion Jugendschutz der Arbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern, die auf Burg Rothenfels/Main stattfand, vorgebracht. Vor der Tagung sprach der evangelische Pfarrer Dr. <i>Heinz Hunger </i>über die Rolle der Geschlechtlichkeit in der heutigen Gesellschaft. Er wandte sich gegen kirchliche und weltliche Institutionen und Autoritäten, die die Sexualität rundweg als dubios abwerteten. Es sei unverständlich, daß z. B. eine Stadtverwaltung bei der Aktion &#132;Saubere Leinwand&#8220; gegen &#132;Schamlosigkeit und Sexualität&#8220; protestiert habe. Gegen natürliche Tatsachen ließe sich schlecht protestieren, meinte Hunger. Auch fand er, daß Masturbation oder voreheliche Beziehungen nicht unbedingt als schlecht zu werten seien. Der Sozialpädagoge <i>Hans Böttcher</i>, ebenfalls aus Münster, schlug vor, an der Pädagogischen Hochschule die Lehrer mit den Fragen der Sexualpädagogik zu befassen. Auch Eltern und Geistliche sollten über dieses Thema in Seminaren oder Lehrgängen unterrichtet werden. In Diskussionsbeiträgen wurde darauf hingewiesen, daß in Schulklassen, in denen Jungen und Mädchen gemeinsam unterrichtet würden, frühzeitige sexuelle Neugier kaum vorhanden sei, die Trennung der Geschlechter in der Schule aber verschärfe die Spannungen zwischen Jungen und Mädchen. Professor <i>Erich Wasena </i>von der Pädagogischen Hochschule München wandte sich in seinem Vortrag über das heutige Filmangebot gegen die Attacken, die ausschließlich das Ziel hätten, den Film zu kritisieren. Auch sollten sich die Proteste nicht lediglich gegen Sex-Filme, sondern auch gegen die brutalen Gangster- und Wildwestfilme richten. Zu den Absichten des Abgeordneten <i>Süsterhenn </i>meinte er, es sei wenig überzeugend, im Wahljahr den &#132;Verlust an Sitte&#8220; durch die Beschränkung von Grundrechten ausgleichen zu wollen. Den Initiatoren der Aktion &#132;Saubere Leinwand&#8220; gab er schließlich zu bedenken, daß umstrittene Filme für Jugendliche unter 18 Jahren ja grundsätzlich verboten seien. Die Jugend könne also garnicht ernsthaft gefährdet werden, wenn der Vollzug der Jugendschutzbestimmungen straff gehandhabt werde.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/5-1965/publikation/aktion-saubere-leinwand-und-zensurforderungen/">Aktion „Saubere Leinwand&#8220; und Zensurforderungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Von der „Sauberen-Leinwand&#8220;-Front</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/7-1965/publikation/von-der-sauberen-leinwand-front/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 15:26:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 7/1965, S. 316-318 (vg) Der Gesetzentwurf des CDU-Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. Adolf Süsterhenn (s. vg 6/65, 245 f, 259 ff), mit dem Wissenschaft, Forschung, Lehre und Kunst an die &#132;allgemeine sittliche Ordnung&#8220; gebunden werden sollen, ist zwar in diesem Bundestag nicht mehr behandelt worden, aber die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion billigte am 29. Juni mit [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/7-1965/publikation/von-der-sauberen-leinwand-front/">Von der „Sauberen-Leinwand&#8220;-Front</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 7/1965, S. 316-318</p>
<p>(<i>vg</i>) Der Gesetzentwurf des CDU-Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. <i>Adolf Süsterhenn </i>(s. vg 6/65, 245 f, 259 ff), mit dem Wissenschaft, Forschung, Lehre und Kunst an die &#132;allgemeine sittliche Ordnung&#8220; gebunden werden sollen, ist zwar in diesem Bundestag nicht mehr behandelt worden, aber die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion billigte am 29. Juni mit großer Mehrheit eine Erklärung des Fraktionsvorstandes, in der die Entschlossenheit der Fraktion bekräftigt wird, im nächsten Bundestag &#132;die Prüfung und Beratung aller Aspekte dieses Problems&#8220; fortzusetzen und eine erneute Vorlage einzubringen. Es sei lediglich angesichts der Zeitnot des Bundestags eine ordnungsgemäße Behandlung dieser &#132;ernsten, unser Volk bewegenden Fragen&#8220; nicht mehr möglich gewesen.</p>
<p>Inzwischen aber haben sich, vor allem auf evangelischer Seite, die Distanzierungen von Süsterhenns Initiative gemehrt. Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Präses <i>Scharf</i>, wandte sich in seiner Berliner Pfingstpredigt zwar erneut gegen eine &#132;Verwilderung der Sitten&#8220;. In Erläuterung des in der evangelischen Kirche selbst sehr umstrittenen Wortes zum Buß- und Bettag 1964, das der Rat der EKD herausgegeben hatte und das mit seiner Formulierung: &#132;Die Zeichen moralischer Entartung in unserem öffentlichen und privaten Leben mehren sich in erschreckender Weise&#8230; Wir sind in der Gefahr, unter die Diktatur der Unanständigkeit zu geraten&#8220; Süsterhenn ein wesentliches Begründungsmotiv für seinen Gesetzesantrag geliefert hatte, führte Scharf aus, die Kirche wünsche auch keine &#132;Diktatur der Anständigkeit&#8220;. Das, was sie als gut bezeichne, wolle sie weder mit Gewalt noch mit den Mitteln staatlicher Gesetzgebung durchsetzen.</p>
<p>Sie müsse lediglich &#132;Sünde präzise als Sünde bezeichnen&#8220;: Vierzehn Tage später, am 20. Juni, stellte der gesamte Rat der EKD unter Leitung von Scharf auf einer Sitzung in Berlin fest, er wünsche keine den freiheitlichen Grundsätzen der Verfassung widersprechende Einschränkung der Meinungsäußerung und des Kunstschaffens. Der Rat räumt jedoch ein, das Vorhaben der Abgeordneten, durch eine Änderung des Grundgesetzes die sittliche Bindung des Kunstschaffens zu unterstreichen, sei Ausdruck einer notwendigen Verantwortungsbereitschaft. Anerkennung zollt der Rat der EKD auch den Aktionen &#132;Saubere Leinwand&#8220; und &#132;Sorge um Deutschland&#8220; zur Bekämpfung sittlicher Verfallserscheinungen. Mit Vertretern der Aktionen will der Rat &#132;klärende Gespräche&#8220; führen.</p>
<p>Im Gegensatz zu dieser Erklärung des Rats der EKD distanziert sich die evangelische Publizistik allerdings immer deutlicher von diesen Aktionen. Entgegen Meldungen, er begrüße diese Aktionen, stellte Oberkirchenrat Dr. <i>Hermann Gerber</i>, der Filmbeauftragte der EKD, inzwischen richtig, er habe zwar in einem Vortrag in Fulda unterstrichen, daß es jedem Bundesbürger freistehe, gegen kulturpolitische Entwicklungen und Erscheinungen, die er für unerfreulich halte, öffentlich zu protestieren, er habe aber ernste Bedenken gegen die Methoden und die plakative Ausdrucksweise der genannten Aktionen erhoben.</p>
<p>Mit der evangelischen Sonderaktion &#132;Sorge um Deutschland&#8220;, die von der evangelischen Marienschwesternschaft Darmstadt ausgeht und die Sympathie einer Reihe evangelischer Bischöfe und Präsides gefunden hat, befaßt sich speziell das <i>Sonntagsblatt</i>, das von Landesbischof <i>Lilje</i> herausgegeben wird, unter dem Titel &#132;Sorge um die Besorgten&#8220;. Diese Darmstädter Aktion hatte in ihrem Aufruf folgende Sorgen formuliert:</p>
<p>&#132;Wir alle sind heute von Gewalten bedroht, deren Gefährlichkeit nur schwer zu durchschauen ist. Eine Flut dämonischer Kräfte überschwemmt unser Volk. Unzählige werden zum hemmungslosen Lebensgenuß und Ausleben ihrer Triebe verlockt. (Es folgt der Hinweis auf Filme usw.) Damit werden verderbliche Leitbilder für Millionen von Menschen geformt. Bis in unsere christlichen Familien und Gemeinden hinein ist bereits die Orientierung verlorengegangen. Durch Mißachtung des Willens Gottes stehen wir heute mitten in der Auflösung aller sittlichen Ordnungen. So wird der Mensch, das Ebenbild Gottes, in seiner Persönlichkeit zerrüttet; eine tödliche Gefahr für den Fortbestand unseres Volkes ist die Folge. Gott hat dem Ungehorsam, der Ihn verhöhnt, Sein Gericht angedroht. Wir aber haben die Katastrophe von 1945 praktisch schon vergessen. Auch damals waren Gottes Gebote mißachtet worden.&#8220;</p>
<p>Diesem erschreckend archaisierenden Text hält das <i>Sonntagsblatt </i>entgegen, &#132;blinder moralischer Geist&#8220; sei für den Fortbestand des Volkes &#132;gefährlicher als Crime und Sex&#8220;. Die gegenwärtige moralische Situation der Gesellschaft werde von den Unterhaltungschaffenden nicht erzeugt, sondern lediglich widergespiegelt. Die Aktion, die &#132;rückwärtsgewandt, aus der Sehnsucht nach einer früheren Gesellschaft&#8220; urteile, übersehe dabei, daß auch das Ethos sich geschichtlich wandeln könne. Christus komme in diesem &#132;scheinchristlichen Aufruf&#8220; nur als der Anlasser für den moralischen Motor vor. &#132;Aber ist Christus für die Moral gestorben? Galt sein Gericht nur der sexuellen Unmoral und nicht ebensosehr der Lüge und der Lieblosigkeit?&#8220; Den Initiatoren der Aktion, die unter anderem von Präses Scharf, Bischof Dietzfelbinger und Präses Wilm unterstützt wird, solle besonders der Umstand zu denken geben, &#132;daß ihre Beurteilung von Crime und Sex in der Unterhaltung von den Nationalsozialisten volle Zustimmung erhalten hätte&#8220;. Auch das von Bischof <i>Dibelius</i> herausgegebene Berliner &#132;Sonntagsblatt &#151; Die Kirche&#8220; hat inzwischen in einem Artikel &#132;Nein zur Aktion Saubere Leinwand&#8220; gesagt. Diese Aktionen, die sich als &#132;Bürgeraktionen&#8220; ausgäben, wurzelten vornehmlich in süddeutschen Kleinstädten. Es sei auch offensichtlich, daß ein gewisser Zusammenhang zu den CDU-Abgeordneten um Prof. <i>Süsterhenn</i> bestehe, die durch eine Grundgesetzänderung die Freiheit der Kunst durch eine Bindung an das Sittengesetz einzuschränken trachteten.</p>
<p>Für die Bindung des Staates an das &#132;christliche Ethos« hat sich allerdings auf einer Juristentagung des Evangelischen Dekanats München in der Evangelischen Akademie Tutzing der konservative evangelische Theologe, Prof. Dr. <i>Walther Künneth</i>, Erlangen, ausgesprochen. Künneth meinte, der Begriff der &#132;Guten Sitten&#8220;, der nicht nur im Strafrecht, sondern auch in der Verfassung der Bundesrepublik und des Freistaates Bayern eine hochbedeutsame Rolle spiele, verliere heute mehr und mehr seinen einstigen, vom christlichen Ethos getragenen Sinngehalt. Wenn der in der Präambel des Grundgesetzes und der Verfassung Bayerns genannte Name Gottes nicht zu einer &#132;Phrase oder zu einer nichtssagenden Etikette&#8220; werden solle, müsse der Staat dafür Sorge tragen, daß das christliche Ethos die Grundlage der Auffassungen von &#132;guten Sitten&#8220; bleibe. Es gebe Grenzen für die religiöse Neutralität des Staates, wenn er seine Präambel zur Verfassung ernst nehmen wolle, meinte Künneth; dabei gehe es nicht um eine konfessionelle Sondermoral, sondern um die Fundamente menschlicher Existenz und des Zusammenlebens in der Gesellschaft schlechthin.</p>
<p>In München ist die Aktion &#132;Saubere Leinwand« Anfang Juni mit sehr großem Einsatz gestartet worden, ohne daß sie allerdings bisher einen nennenswerten großen Unterschriftenerfolg melden konnte. Sie wird unterstützt von der katholischen Kirche, evangelischen Stellen und der CSU. In der Erklärung des Komitees heißt es u. a.: &#132;Die Kunst sollte nicht durch Mißbrauch ihrer Freiheit das Gemeinwohl in Frage stellen. Gesetzgebung und Kontrollorgane haben diese Entwicklung bisher nicht verhindert. Verantwortungsbewußte Staatsbürger wehren sich gegen den zersetzenden Einfluß solcher Filme. Sie lassen sich nicht mehr mit dem Hinweis auf den geänderten Zeitgeschmack belügen. Stattdessen wünschen sie als freie Bürger in Verantwortung gegenüber der Gesellschaft saubere Filme, die informieren, unterhalten und zur Besinnung anregen&#8230;&#8220; Der Sprecher des Komitees, ein Rechtsanwalt <i>Carlheinz Zimmer-mann</i>, verstieg sich in seiner öffentlichen Erklärung der Münchener Aktion zu folgenden Feststellungen: &#132;Nicht nur am Illustriertenmarkt, auch am Filmmarkt sind die Tendenzen zur Zerstörung, Leugnung, Verantwortungslosigkeit und Perversion unverkennbar in den letzten Jahren in einem Ausmaß gewachsen, deren Grund im Nihilismus und deren Absicht in der Befreiung von jedem Wert schließlich liegt. Dagegen wendet sich die Bevölkerung, weil der Frontalangriff gegen die Gesellschaft und ihre Jugend die Selbsterhaltungskräfte mobilisiert, auch wenn einzelne Persönlichkeiten oder Gruppen dieser Gesellschaft existentielle Gefahren bewußt oder unbewußt ignorieren &#8230; Wer nein zur Bürgeraktion sagt, unterstützt damit jene, welchen entweder ihr Tanz um das goldene Kalb oder ihre pseudoavantgardistische Führerschaft oder gar ihre Wühlarbeit zugunsten des Kommunismus mehr gilt als Verantwortung für unser Volk und dessen Jugend.&#8220;</p>
<p>Der <i>Bayerische Jugendring</i>, in dem alle Jugendorganisationen vereinigt sind, nahm die Münchener Erklärung Zimmermanns zum Anlaß, von der Aktion &#132;Saubere Leinwand&#8220; abzuraten. Die bisherige Zurückhaltung des Jugendringes beruhe auf der Überlegung, es sei wirkungsvoller, &#132;durch Jugendfilmveranstaltungen sowie durch die Verwendung von Filmen als Arbeitsmittel planmäßige Jugendfilmerziehung zu betreiben, als nach staatlichen Verboten zu rufen&#8220;. Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen reichten für einen wirkungsvollen Schutz vor schlechten Filmen aus. &#132;Der Bayerische Jugendring konnte deshalb den Kreisjugendringen und Jugendverbänden nicht empfehlen, sich an solchen Aktionen zu beteiligen, die auf eine Einschränkung unserer freiheitlichen Grundordnung hinauslaufen.&#8220; Auch seien die Akzente der Aktion nicht richtig gesetzt. Man wende sich vordergründig gegen den Sexfilm, während Streifen, die den Krieg und die rohe Gewaltanwendung verherrlichten, eine weit größere Jugendgefährdung darstellen könnten. Mit Genugtuung habe darum der Jugendring davon Kenntnis genommen, daß auch &#132;zahlreiche verantwortungsbewußte Filmpädagogen Bedenken sowohl gegen die ganze Protestaktion als auch gegen bestimmte Formulierungen in den Aufrufen angemeldet haben&#8220;.</p>
<p>Bei der Pressekonferenz der <i>Humanistischen Union</i>, bei der sie ihre Öffentliche Warnung vor der Aktion Saubere Leinwand (s. vg 6/65, 245) der Öffentlichkeit übergab, legte der Geschäftsführer der HU, <i>Rainer Haun</i>, Informationen vor über die einschüchternden Auswirkungen der &#132;Aktion Saubere Leinwand&#8220; auf die Spielpläne der Filmtheater in Süddeutschland. Als Maßstab treten dabei überall die Bewertungsurteile der Katholischen Filmkommission für Filme auf, die von der Freiwilligen Selbstkontrolle, teils mit Schnittauflagen, freigegeben wurden. Aufgrund der Beeinflussung durch die Aktion können danach in mehr als 150 Orten Süddeutschlands Filme nicht mehr vorgeführt werden, die von der Katholischen Filmkommission mit der Note 4 (Abzulehnen) versehen worden sind (z. B.: Immer wenn das Licht ausgeht, Das Lächeln einer Sommernacht, De L&#8217;amour, Die Bienenkönigin, Erstens, zweitens, drittens, Mutter Johanna von den Engeln, Außer Atem, Die Liebenden). In 44 Orten können darüberhinaus auch keine Filme mehr aufgeführt werden, die die Note 3 (Abzuraten) erhalten haben (z. B.: Der Diener, Tagebuch einer Kammerzofe, Die Tote von Beverly Hills, Das Mädchen Irma la Douce, Schloß Gripsholm, Die Geschichte der Nana S., Jules und Jizn, u. a.). Zu den Orten, in denen die Filmtheater nicht mehr frei über ihr Filmprogramm disponieren können, zählen u. a.: Regensburg, Amberg, Ingolstadt, Freising, Füssen, Kaufbeuren, Straubing, Eichstätt, Kronach, Dillingen, Donauwörth, Rottenburg, Altötting, Leutkirch, Markt Schwaben, Rott am Inn, Saulgau, Plattling, Berchtesgaden, Bad Wiessee, Vilsbiburg usw.</p>
<p>In Memmingen hat die Stadtpolizei die Aktion &#132;Saubere Leinwand&#8220; damit &#132;unterstützt&#8220;, daß sie an alle Filmtheaterbesitzer ohne sonstigen Anlaß die Abschrift eines Urteils des Bayerischen Obersten Landesgerichts geschickt hat mit dem Begleitschreiben: &#132;Anbei übersende ich Ihnen zu Ihrer Information eine Abschrift des Urteils des Bayerischen Obersten Landesgerichts, unterzeichnet Müller, Polizeiamtmann, Leiter der Stadtpolizei Memmingen.&#8220; Das Urteil erging gegen eine Münchener Filmtheaterbesitzerin, die ein (1) von der FSK nicht freigegebenes Foto ausgehängt hatte, deshalb gegen das GjS verstieß und zu 100 Mark Geldstrafe, ersatzweise 20 Tage Gefängnis, verurteilt wurde. Die Memminger Filmtheaterbesitzer haben auf diese polizeiliche Einschüchterung hin den Verleihfirmen mitgeteilt, sie könnten Filme, die die kirchliche Note 4 erhalten haben, nicht mehr zum Einsatz bringen.</p>
<p>Die Bundesrepublik ist das Land mit den meisten Jugendschutzgrenzen und der strengsten Filmkontrolle. Die Information der HU legte einen Vergleich zwischen der Bundesrepublik, Frankreich und England vor. Danach sind in der Bundesrepublik freigegeben ab 6 Jahren 12,1 %, ab 12 Jahren 31,8 %, ab 16 Jahren 32,2 % und ab 18 Jahren 23,8 % der Filme. In Frankreich sind 55 % der Filme uneingeschränkt frei ab 3 Jahren, für Jugendliche unter 18 Jahren sind 6 % verboten, nur für Erwachsene geeignet, aber für Jugendliche nicht verboten sind 35 % der Filme. In England sind freigegeben ab 0 Jahren 40 %, für Jugendliche in Begleitung Erziehungsberechtigter 36 %, für Erwachsene ab 16 Jahren die restlichen 24 % der Filme. Von der FSK verboten wurden wurden seit ihrem Bestehen insgesamt 63 Spielfilme. Eine Gesamtzahl der Filme, die nur mit Schnittauflagen freigegeben wurden, liegt nicht vor, es gibt erst Zahlen für 1963 und 1964. 1963 sind von 417 geprüften Filmen 109, 1964 von 424 geprüften Filmen 131 Filme nur mit Schnittauflagen freigegeben worden. Unter den beschnittenen Filmen waren 1963 42 und 1964 46 Filme, die ohnehin nur für Erwachsene ab 18 Jahren freigegeben wurden. Obwohl die Bundesrepublik ein ausgebautes System von Jugendschutzgrenzen hat (6 Jahre, 12 Jahre, 16 Jahre, 18 Jahre), will die Aktion &#132;Saubere Leinwand&#8220; noch eine fünfte Grenze, die von 21 Jahren einführen.</p>
<p>Die einzige Stellungnahme einer katholischen Stelle gegen die &#132;Aktion Saubere Leinwand&#8220; vermeldeten inzwischen die <i>Aachener Nachrichten</i> vom 25. Juni aus dem Kreis Schleiden in der Eifel. Dort hat der katholische Pfarrer der Gemeinde Marmagen, <i>Froitzheim</i>, in einem offenen Brief an den Landrat des Kreises und die Initiatoren der Aktion mitgeteilt, er könne die Aktion nicht nur nicht unterstützen, sondern sehe sich verpflichtet, ihr leidenschaftlich Widerstand entgegenzusetzen. Pfarrer Froitzheim erklärt, die Aktion &#132;Saubere Leinwand&#8220; bausche den Sachverhalt ungebührlich auf und mache damit die Lage des Films noch schwieriger, indem sie dem Bürger das Kino gänzlich verleide. Unmoral sei von eh und je eine Begleiterscheinung der Wohlstandsgesellschaft gewesen und nicht allein der Film, sondern auch andere Wirtschaftszweige verdienten an ihr. Die &#132;Aktion Saubere Leinwand&#8220; laste allein dem Film an, was  Schuld der ganzen Gesellschaft sei, sie vernebele die Situation und leiste Heuchlern und Pharisäern Vorschub. Die Ablehnungen der Katholischen Filmkommission seien nicht nur aus moralischen, sondern auch aus politischen und weltanschaulichen Gründen erfolgt. Er könne nicht feststellen, daß die Filmwirtschaft auffallend häufiger, als immer schon üblich, Filme minderen moralischen Gehalts anbiete. Die Initiatoren der Aktion seien weithin unbekannt, bekannt seien aber die Methoden, die weithin angewandt würden. Der Pfarrer verweist auf das oben zitierte Beispiel aus München und stellt dazu fest, dieser Ton sei zu bekannt, als daß er gefördert werden dürfe. Der deutsche Film habe sich in der FSK ein Organ geschaffen, das vor Auswüchsen im Filmangebot schützen solle. Man könne über manche Freigabebescheide zwar anderer Meinung sein, sicher aber sei, daß hier mit großer Verantwortung um jede Entscheidung gerungen werde. Die &#132;Aktion Saubere Leinwand&#8220; aber fege diese zwanzigjährige Arbeit einfach vom Tisch und trete mit dem Anspruch auf, die erste Hüterin der Moral zu sein. Damit betreibe sie Ehrabschneiderei und Hochstapelei. Pfarrer Froitzheim fährt fort, die Aktion habe zum Ziel, den Bundestag zu einem Gesetz gegen die Unmoral im Film zu bewegen. Es sei aber auch unter katholischen Gesellschaftswissenschaftlern umstritten, ob ein solches Gesetz nützen könne. Die Freiheit sei ein sehr diffiziles Gut, ihre Verteidigung erfordere strenge Selbstdisziplin. Das geringste Zuviel an praktischer Sorge verkehre sie im Nu in Unfreiheit. Es sei unverantwortlich, an der Aufgabe, das rechte Maß zwischen Freiheit und Gesetz zu finden, einen anonymen Volksaufstand zu beteiligen. Der Pfarrer schließt mit der Feststellung: Wer dem Kino wieder solidere Qualität geben wolle, und dies sei das einzige und entscheidende Problem, der müsse ihm das entsprechende Publikum wieder zuführen. Der kranke Film werde nicht gesund durch Proteste, sondern nur durch volle Häuser. Darum rufe er die Veranstalter der &#132;Aktion Saubere Leinwand&#8220; auf, diese sofort abzubrechen und dem Film durch regelmäßigen Besuch zu helfen. Nur dieses Beispiel könne heilend wirken.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/7-1965/publikation/von-der-sauberen-leinwand-front/">Von der „Sauberen-Leinwand&#8220;-Front</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Öffentliche Warnung der Humanistischen Union vor der „Aktion Saubere Leinwand &#8222;</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/6-1965/publikation/oeffentliche-warnung-der-humanistischen-union-vor-der-aktion-saubere-leinwand/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 15:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 6/1965, S. 245 Unter der Devise des Kampfes für eine &#132;saubere Leinwand&#8220; ist in einer Reihe von Städten eine Aktion angelaufen, die es sich zum Ziel gesetzt hat, die Aufführung von Filmen zu unterbinden, die bestimmte Bevölkerungsgruppen für unmoralisch und sittengefährdend halten. Die Humanistische Union bestreitet keiner dieser Gruppen das Recht, ihre [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 6/1965, S. 245</p>
<p>Unter der Devise des Kampfes für eine &#132;saubere Leinwand&#8220; ist in einer Reihe von Städten eine Aktion angelaufen, die es sich zum Ziel gesetzt hat, die Aufführung von Filmen zu unterbinden, die bestimmte Bevölkerungsgruppen für unmoralisch und sittengefährdend halten.</p>
<p>Die Humanistische Union bestreitet keiner dieser Gruppen das Recht, ihre Überzeugungen zu verbreiten und das Urteil und Verhalten möglichst vieler Bürger in ihrem Sinne zu beeinflussen. Die Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen Welt- und Menschenbildern ist das Lebenselement einer freiheitlichen Gesellschaft. Es ist jedoch, wo nicht die erklärte Absicht, so die zwangsläufige Konsequenz der von der &#132;Aktion Saubere Leinwand&#8220; erhobenen Forderungen, daß ihre Auffassung von Kunst und Moral nicht durch Argumente, sondern nur mit Hilfe des Staates durchgesetzt werden kann. Die inszenierte &#132;Volksbewegung&#8220; soll Anlaß und Material für einen von einer Gruppe von CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten unterstützen Antrag auf Änderung des Grundgesetzes liefern. Dieser Antrag sieht vor, die in Artikel 5 garantierte Freiheit von Kunst und Wissenschaft zukünftig an die &#132;allgemeine sittliche Ordnung&#8220; zu binden. Eine solche Einschränkung würde nach dem Wunsch und Willen der Antragsteller Polizei und Staatsanwaltschaft instand setzen, alle künstlerischen (und wissenschaftlichen) Werke zu verbieten, die mit den zur Allgemeinverbindlichkeit erhobenen Kunst- und Moralvorstellungen der zuständigen Behörden nicht in Einklang zu bringen sind. Es wäre dies der Anfang vom Ende der Bemühungen, nach den Erfahrungen der Jahre 1933 bis 1945 wenigstens im westlichen Teil Deutschlands die Spielregeln eines freiheitlichen Kulturstaates heimisch zu machen.</p>
<p>Die Entscheidung über Bejahung und Ablehnung einer wissenschaftlichen These oder eines künstlerischen Werkes, über das Anschauen oder Nichtanschauen eines Filmes, steht in einer demokratischen Gesellschaft keiner staatlichen Instanz und auch keiner Unterschriften-Kampagne, sondern allein dem einzelnen mündigen Staatsbürger zu. Für den Schutz der Minderjährigen, der immer wieder als Argument für den Feldzug herhalten muß, ist gerade in der Bundesrepublik ausreichend gesorgt. Sie zeichnet sich durch eine besonders strenge Jugendschutzgesetzgebung aus und hat unter allen westlichen Ländern den höchsten Prozentsatz von Filmen, die für Jugendliche verboten sind.</p>
<p>Die &#132;Aktion Saubere Leinwand&#8220; ist der gefährliche Versuch, aus den geschmacklichen und moralischen Neigungen eines Teiles der Bevölkerung Kapital für eine politische Aktion zu schlagen, die durch einen Eingriff in die Verfassung unser geistiges und kulturelles Leben einer Gesinnungs- und Geschmacksgleichschaltung unterwerfen will, wie sie in autoritär und totalitär regierten Ländern üblich ist. Die bisher vorliegenden Verlautbarungen der Aktion zeigen, daß wir es hier mit einer neuerlichen üblen Mobilisierung des sogenannten &#132;gesunden Volksempfindens&#8220; gegen das zu tun haben, was die Diktaturen aller Schattierungen als &#132;entartete Kunst&#8220; und &#132;zersetzende Wissenschaft&#8220; diffamieren und verfolgen.</p>
<p>Die Humanistische Union hält ein Gespräch mit den Befürwortern der &#132;Aktion Saubere Leinwand&#8220; nur für sinnvoll, soweit diese unmißverständlich erklären, daß sie bei der Diskussion um die zukünftige Entwicklung der Filmkunst und Filmindustrie nur ihre Überzeugung zur Geltung bringen, nicht aber andere Überzeugungen mit Hilfe von Polizei und Staatsanwaltschaft ausschalten wollen. Solange dieser durch viele Dokumente belegte Verdacht nicht ausgeräumt ist, rufen wir alle politischen, kulturellen und wissenschaftlichen Institutionen und Verbände und jeden einzelnen Staatsbürger auf, sich dieser Warnung anzuschließen.</p>
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		<item>
		<title>SPD gegen &#8222;Aktion Saubere Leinwand&#8220;</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/8-9-1966/publikation/spd-gegen-aktion-saubere-leinwand/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 09:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 8-9/1966, S. 343 (vg) Ohne Bekanntmachung in der Öffentlichkeit blieb ein vom Ortsverband Beuel der SPD an den Dortmunder Parteitag gestellter Antrag, der von den Delegierten mit großer Mehrheit angenommen wurde. Mit dem Beschluß verurteilt die SPD die &#132;Bürgeraktion Saubere Leinwand&#8220; als demokratiewidrig. Er hat folgenden Wortlaut: &#132;Die SPD distanziert sich von [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 8-9/1966, S. 343</p>
<p>(<i>vg</i>) Ohne Bekanntmachung in der Öffentlichkeit blieb ein vom Ortsverband Beuel der SPD an den Dortmunder Parteitag gestellter Antrag, der von den Delegierten mit großer Mehrheit angenommen wurde. Mit dem Beschluß verurteilt die SPD die &#132;Bürgeraktion Saubere Leinwand&#8220; als demokratiewidrig. Er hat folgenden Wortlaut:</p>
<p>&#132;Die SPD distanziert sich von der ,Bürgeraktion Saubere Leinwand&#8216;, da deren Ziele gegen unsere freiheitliche Demokratie gerichtet sind. Insbesondere hat die ,Bürgeraktion Saubere Leinwand&#8216; das Ziel, mündige Staatsbürger daran zu hindern, ihre im Grundgesetz verbrieften Rechte wahrzunehmen. Der Parteitag fordert die Mitglieder der Partei auf, der Aktion keinerlei Unterstützung zu gewähren.&#8220;</p>
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		<item>
		<title>Umfrage zur Aktion &#8222;Saubere Leinwand&#8220;</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/12-1965/publikation/umfrage-zur-aktion-saubere-leinwand/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 04:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 12/1965, S. 542 (vg) Das Godesberger Institut für angewandte Sozialwissenschaft veranstaltete in der gesamten Bundesrepublik eine Umfrage zur Aktion &#132;Saubere Leinwand&#8220;, die ergab, daß 70 Prozent der Bundesbürger wissen, worum es sich bei dieser Aktion handelt. 36 Prozent unterstützen die Ziele der Aktion, 50 Prozent sprachen sich dagegen aus. Das Verhältnis verschiebt [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 12/1965, S. 542</p>
<p>(<i>vg</i>) Das Godesberger Institut für angewandte Sozialwissenschaft veranstaltete in der gesamten Bundesrepublik eine Umfrage zur Aktion &#132;Saubere Leinwand&#8220;, die ergab, daß 70 Prozent der Bundesbürger wissen, worum es sich bei dieser Aktion handelt. 36 Prozent unterstützen die Ziele der Aktion, 50 Prozent sprachen sich dagegen aus. Das Verhältnis verschiebt sich wesentlich, wenn es unter dem Gesichtspunkt des regelmäßigen Kinobesuchs betrachtet wird. Von den regelmäßigen Kinobesuchern waren 81 Prozent eindeutig gegen die Aktion. Von denen, die nicht ins Kino gehen, unterstützten 44 Prozent die Absichten der Sauberkeits-Aktion.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/12-1965/publikation/umfrage-zur-aktion-saubere-leinwand/">Umfrage zur Aktion &#8222;Saubere Leinwand&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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