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	<title>vorgänge 6-1969 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Thema: Humanisierung des Stafvollzugs</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Apr 2019 21:45:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 6/1969, S. 201 Dieses Heft ist in einer Reihe von Artikeln dem Problem der Reform des Strafvollzugs gewidmet. Anlaß für diese Schwerpunktsetzung ist die erstmalige Verleihung des Fritz-Bauer-Preises durch die Humanistische Union an Frau Dr. Helga Einsele, Leiterin der Hessischen Straf- und Untersuchungshaftanstalt für Frauen in Frankfurt-Preungesheim und &#8211; wegen ihrer jahrzehntelangen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 6/1969, S. 201</p>
<p>Dieses Heft ist in einer Reihe von Artikeln dem Problem der Reform des Strafvollzugs gewidmet.</p>
<p>Anlaß für diese Schwerpunktsetzung ist die erstmalige Verleihung des <i>Fritz-Bauer-Preises </i>durch die <i>Humanistische Union </i>an Frau Dr. <i>Helga Einsele</i>, Leiterin der Hessischen Straf- und Untersuchungshaftanstalt für Frauen in Frankfurt-Preungesheim und &#8211; wegen ihrer jahrzehntelangen Bemühungen um &#132;etwas Besseres als Strafvollzug&#8220; &#8211; von <i>Heinemann</i> berufenes Mitglied der Großen Strafvollzugskommission, die eine Vorlage zur Reform des Strafvollzugs erarbeiten soll.</p>
<p>Der <i>Fritz-Bauer-Preis</i>, den die <i>Humanistische Union </i>nach dem plötzlichen Tode ihres Mitbegründers, des Hessischen Generalstaatsanwaltes <i>Fritz Bauer</i>, am 30. Juni 1968 stiftete, wird <i>Helga Einsele</i> am 16. Juli, dem Geburtstag Bauers, im Rahmen einer Veranstaltung in der Frankfurter Frauenstrafanstalt selbst überreicht werden.</p>
<p>Dieses Heft enthält u. a. einen Beitrag von <i>Helga Einsele </i>selbst, in dem sie ihre revolutionierenden Vorstellungen davon, was als Resozialisierungssystem für Gesetzesbrecher anstelle des bisherigen Strafvollzugs treten soll, entwickelt. Aus dem Nachlaß von <i>Fritz Bauer </i>können wir einen Aufsatz &#132;Im Kampf um des Menschen Rechte&#8220; veröffentlichen, der 1955 zwar bereits in einem Sammelband verschiedener Autoren &#132;Wegweiser in der Zeitwende&#8220; im Ernst-Reinhardt-Verlag München/Basel erschienen, aber doch weitgehend unbekannt geblieben ist. Er hat den Vorzug, vielleicht die einzige publizistische Äußerung Bauers zu sein, die seinen Weg zum Vorkämpfer einer Erneuerung, einer Humanisierung des Rechtssystems autobiographisch motiviert. Der Aufsatz erscheint jetzt zusammen mit drei anderen Nachlaßtexten in einem Paperback des <i>Verlags C. F. Müller</i>, Karlsruhe, die &#8211; mit einem Vorwort von Prof. <i>Herbert Jäger </i>&#8211; unter dem Titel &#132;Vom kommenden Strafrecht&#8220; vereint wurden. Die trotz ihrer Schmalheit bedeutende Broschüre macht begierig auf eine kommende Gesamtausgabe der Schriften Fritz Bauers. <i>Manfred Amend</i>, dem Nachlaßverwalter und Herausgeber des Bändchens, dem C.F. Müller-Verlag und dem Reinhardt-Verlag danken wir für die Abdruckrechte.</p>
<p><i>Heinz Brakemeier</i> versucht eine kritische Würdigung von Helga Einseles Engagement. Weitere Beiträge zur Sache werden von <i>Birgitta Wolf</i>, <i>Gerhard Deimling</i>, einer Schülergruppe von <i>Amnesty International </i>und der Berliner Arbeitsgruppe Strafvollzug der <i>Humanistischen Union </i>beigesteuert. Die Dokumentation wird in den folgenden Heften fortgesetzt.</p>
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		<title>Ein besserer Strafvollzug &#8211; oder etwas, das besser ist als Strafvollzug?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/6-1969/publikation/ein-besserer-strafvollzug-oder-etwas-das-besser-ist-als-strafvollzug/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Apr 2019 21:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[50 Jahre HU]]></category>
		<category><![CDATA[Strafen]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 6/1969, S. 201-205 Fritz Bauer, der verstorbene Hessische Generalstaatsanwalt, hat einmal geschildert, wieviel die Rechtsvorstellungen von Gustav Radbruch und insbesondere seine &#8222;Einführung in die Rechtswissenschaft&#8220; für seine Berufswahl und sein Rechtsdenken bedeutet haben, wie er, erfüllt von Begeisterung, als junger Student mit jenem schmalen Buch über den Heidelberger Philosophenweg gelaufen sei. Sein [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 6/1969, S. 201-205</p>
<p><i>Fritz Bauer</i>, der verstorbene Hessische Generalstaatsanwalt, hat einmal geschildert, wieviel die Rechtsvorstellungen von <i>Gustav Radbruch </i>und insbesondere seine &#8222;Einführung in die Rechtswissenschaft&#8220; für seine Berufswahl und sein Rechtsdenken bedeutet haben, wie er, erfüllt von Begeisterung, als junger Student mit jenem schmalen Buch über den Heidelberger Philosophenweg gelaufen sei.</p>
<p>Sein Strafrechtsprogramm formulierte <i>Gustav Radbruch </i>am eindeutigsten in dem Satz: &#8222;Nicht Verbesserung des Strafrechts, sondern Ersatz des Strafrechts durch Besseres.&#8220; Das ist ein revolutionäres Programm, das <i>Fritz Bauers </i>heftiges, auf großzügige und radikale Gedankengänge ärasprechendes Temperament in hohem Maße anziehen mußte. Denn es bedeutet nicht kompromißreiche Reform an der Oberfläche, sondern Radikalität von der Wurzel her, Umdenken in bezug auf die Grundlagen des Strafrechts, weg von Schuld und Tatvergeltung &#8211; nach einem anderen Wort <i>Radbruchs</i>: &#8222;nicht die Tat, sondern der Täter, nicht der Täter, sondern der Mensch&#8220; hin zu Sichern, Helfen und Heilen des Menschen.</p>
<p>Die praktische Konsequenz solchen Umdenkens umfaßt zweierlei: Humanisierung von Strafe und Strafvollzug und Effektivität durch eine Gestaltung des Strafvollzuges, die durch Sozialisation des Täters auf wissenschaftlicher (nicht moralisch wertender) Grundlage die Sicherung der Gesellschaft zu verwirklichen trachtet. Schon der Weg zur Humanisierung der Strafe war lang und ist noch nicht zurückgelegt. Er fordert Respekt vor dem Menschen, Berücksichtigung von Würde und Eigenart des Rechtsbrechers und das solidarische Gespräch mit ihm. Von der Länge dieses Weges sagte <i>Goethe </i>vor etwa zweihundert Jahren: &#8222;Welchen Weg mußte nicht die Menschheit machen, bis sie dahin gelangte, auch gegen Schuldige gelind, gegen Verbrecher schonend, gegen Unmenschliche menschlich zu sein?&#8220; Und wer möchte behaupten, daß dieses Ziel heute erreicht ist? Der Weg begann mit brutalen Leibes-und Lebensstrafen, in 48 verschiedenen Abstufungen, damit nur ja recht vergolten werde. Er führte über das Nebeneinander von Lebens- und Freiheitsstrafen, die ihrerseits, wenngleich sie wenigstens zunächst auch unter humanen, auf Erziehung (,&#130;Zucht&#8220;) gerichteten Gesichtspunkten eingeführt worden waren, durch Vergeltungs- und psychologiefremde Abschreckungsgedanken geprägt und entsprechend abgestuft wurden. Auch hatten recht handfeste ökonomische Rentabilitätserwägungen zu einer in bezug auf die inneren und äußeren Bedingungen unmenschlichen Vollzugspraxis geführt.</p>
<p>Eine solche langdauernde und trotz der schon zu Ende des 18. Jahrhunderts von <i>John Howard </i>begonnenen Reformbestrebungen noch nicht wirklich überwundene unmenschliche Praxis war und ist umso mehr möglich, als es sich bei den passiv Betroffenen immer um &#8222;die anderen&#8220; handelt. Sie stehen ohnehin im Dunkeln und sind von denen, die das alles aktiv gestalten, kaum zu sehen und in ihrem &#8222;Betteln und Schlafen unter den Brücken&#8220; nur schwer zu begreifen. Von vorneherein fehlt ihnen fast alles, was sie zu Partnern der Gesetzgebung machen könnte, und sie sind zumeist nicht einmal in der Lage, ihren egoistisch angestrebten Vorteil in der Weise wahrzunehmen, daß er ihnen nicht langfristig und im Endergebnis doch nur zum Nachteil wird. Mit anderen, in einer günstigeren Klassenlage gegebenen Entwicklungsmöglichkeiten wären sie nicht so weit ins Dunkel geraten und wären sie wohl auch trotz ihres Fehlverhaltens bürgerlich akzeptabler geblieben. Da niemand sie zur rechten Zeit lehrte, Selbstachtung und lebensnotwendige Kontrolltechniken auszubilden, verfallen sie ihren ungebändigten Bedürfnissen zu kompensierender Triebbefriedigung. Und wenn dann die Folgen eingetreten sind, so werden sie nicht, wie es bei denen mit den besseren Ausgangschancen üblich war und auch heute durchaus oft noch ist, durch die schützenden Wände einer bürgerlichen Solidarität vor ihnen &#8211; dumpfen ökonomischen und seelischen Frustrationen oft woyzeckschen Ausmaßes &#8211; gerettet. Humanität im Bereich der staatlichen Strafe bedeutet vor allen Dingen, daß nicht eine aus starken und schwachen Gliedern bestehende Gesellschaft den Armen schuldig werden läßt, um ihn dann in seiner Pein zu verlassen, daß sie nicht &#8222;straft&#8220;, sondern hilft, die zur rechten Zeit nicht ermöglichte gute Entwicklung nachzuholen.</p>
<p>Aus einer solcherart humanen Grundhaltung ergibt sich unmittelbar die zweite Konsequenz strafrechtlichen Umdenkens, auf der heute der reformerische Schwerpunkt liegen muß: die nüchterne Effektivität eines Kriminalrechts, von dem <i>Fritz Bauer </i>sagt, es stehe &#8222;der Bekämpfung der Seuchen oder der Regelung des Gas- und Wasserwesens näher als dem, was gemeinhin als Ethik und Moral bezeichnet wird&#8220;. Effektivität bedeutet rückfallverhütende Behandlung des Rechtsbrechers auf wissenschaftlicher Grundlage und mit wissenschaftlichen Behandlungsmitteln. Immer mehr breitet sich die Erkenntnis aus, daß vor allem hier angesetzt werden muß, wenn Verbrechen wirksam bekämpft werden soll.</p>
<p>Das soeben reformierte Strafrecht hat die Strafe nicht durch Neues ersetzt. Es knüpft nach wie vor bei der moralischen Schuld an und fordert also auch die moralisierende Reaktion. Immerhin enthält es Ansätze, neben die oder anstelle von Strafe Sicherung und Heilung zu setzen, wie z.B. den Strafverzicht, sobald Resozialisierung mithilfe der Strafaussetzung gelungen ist, oder den Schuldspruch mit Strafvorbehalt und das Absehen von Strafe bei schweren Folgen. In den Bemühungen vollends, den Strafvollzug zu reformieren, wird immer ausschließlicher die Sozialisation als Zweck des Vollzuges der Freiheitsstrafe anerkannt. Dazu gehört aber auch, daß Sozialisation nicht als bloße Anpassung an die bestehende Gesellschaft, wie immer diese sei, verstanden wird, sondern als aktive und ggf. auch kritische Beteiligung an einer akzeptablen Rechtsgemeinschaft. Denn diese kann den Rechtsbrecher ihrerseits nur dann vor Rückfall bewahren, wenn sie human, demokratisch, gerecht und sozial ist. So verstanden bedeutet Kriminalitätsbekämpfung nicht nur Resozialisierung des Rechtsbrechers, sondern auch Resozialisierung der Gesellschaft selbst.</p>
<p>Doch auch in seinem unmittelbaren Anliegen der Reaktion auf den einzelnen Rechtsbruch muß der Strafvollzug von seiner Stelle aus am Gesamtanliegen einer demokratischen und sozialen Gesellschaft teilnehmen, ihre einzelnen Glieder in ein verantwortliches Verhältnis zur Gesamtheit und zu einem sozialen und demokratischen Verhalten zu führen. Auch der Rechtsbrecher ist berechtigter und verpflichteter Bürger. Artikel 1 des Grundgesetzes, daß die Würde des Menschen unantastbar ist, gilt auch im Rahmen des Freiheitsentzuges. Darüber hinaus stehen dem Verurteilten grundsätzlich alle Grundrechte der Verfassung zu, auch ihm gegenüber dürfen sie nur insoweit und nur aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden, wie es für die Durchführung der Behandlung bei Freiheitsentzug unumgänglich ist. Es bedarf also einer gesetzlichen Grundlage, in der die Rechtsstellung des Verurteilten klar umrissen und für jeden erkennbar ist und aus der sich die Möglichkeit der Abwehr gegen Rechtsverletzungen auf einem geordneten Rechtswege ergibt.</p>
<p>Dem sozialstaatlichen Anliegen des Grundgesetzes entspricht die Verpflichtung zur sozialen und innerpersönlichen Hilfe. Ihm kann nur durch eine zweckgerichtete Behandlung entsprochen werden, mit dem Ziel, den Rechtsbrecher und die Gesellschaft, deren Teil er ist, von seinen kriminellen Belastungen zu befreien. Sein Versagen liegt ja nicht allein in der Verantwortung des &#8222;Verbrechers&#8220;, sondern in der gemeinsamen Schuld aller, die mit ihrer Hilfe für die schwachen Glieder der Gesellschaft hinter ihrer demokratischen Solidaritätspflicht zurück-geblieben sind. Allerdings besteht mit gleicher Eindeutigkeit der Anspruch gegen den Rechtsbrecher, daß er aufhört, sich narzißtisch und rücksichtslos Vorteile zu Lasten anderer zu verschaffen und daß er sich notfalls einer Behandlung zur Herstellung seiner Gesellschaftsfähigkeit, ggfs. bis zur Wiedergutmachung des von ihm angerichteten Schadens, gefallen lassen muß. In diesem Zusammenhang setzen jedoch Humanität und Rechtsstaatlichkeit die Grenze für den, wenn auch hilfreich gemeinten, Eingriff in den internen Lebensbereich, damit pädagogischer Perfektionismus vermieden und ein der menschlichen Würde entsprechender Freiheitsbereich gewahrt wird.</p>
<p>Ein solches Behandlungsprogramm wird sich sicherlich nicht rascher durchsetzen als die Humanität gegenüber der Brutalität von Leibes- und Freiheitsstrafen. Einen Anfang machten einige hilfreiche Vorentscheidungen des neuen Strafensystems, wie die Beseitigung der resozialisierungsfeindlichen Zuchthausstrafe und die Einschränkung, auch wenn leider nicht Beseitigung der kurzfristigen Freiheitsstrafe. Daß die kurzen Strafen ganz beseitigt werden müssen, ist für alle an einem Behandlungsvollzug Interessierten selbstverständlich, weil in weniger als 6 Monaten Behandlung nicht einmal in Gang gesetzt werden kann. Hinzu kommen muß aber auch bei der Auslese der Bestraften eine Beschränkung der Freiheitsstrafe auf die, die einer stationären Behandlung bedürftig sind. Das schließt die nicht aus, die zwar behandlungsbedürftig sind, denen aber mit den heutigen Methoden sehr oft noch nicht geholfen werden kann und die deshalb nicht selten als &#8222;nicht behandlungsfähig&#8220; bezeichnet werden, die schweren Rückfalltäter. Ihnen gegenüber geht es darum, bessere, intensivere Methoden der Einwirkung auf ihre schweren psychischen Störungen zu entwickeln.</p>
<p>Die lebenslange Freiheitsstrafe hingegen, die nur in seltenen Fällen einem Bedürfnis nach andauernder Behandlung entspricht, ist immer dann, wenn sie nicht durch die höherwertigen Interessen des Schutzes einer unaufhörlich gefährdeten Gesellschaft gedeckt wird, ein Relikt reinen Vergeltungsdenkens. Sie zu beseitigen muß das Ziel weiterer Reformbestrebungen sein. Wer je persönlich miterlebt hat, was lebenslanger Freiheitsentzug für Körper und Seele eines Menschen bedeutet, der muß zu der Überzeugung kommen, daß diese Maßnahme nicht nur sinnlos ist, sondern auch dem Art. 1 GG widerspricht. Nach 5 Jahren Freiheitsstrafe ist im allgemeinen, selbst bei einem relativ humanen, auf Behandlung ausgerichteten Vollzug, das Optimum der Behandlungsmöglichkeit erreicht. Nach 10 Jahren spätestens beginnt jede nur denkbare positive Entwicklung in negative Richtung umzuschlagen, und nach 15 Jahren tritt langsam der seelische Tod ein. Was bleibt, ist leere Hoffnungslosigkeit auf seiten der die Strafe Erleidenden und qualvolles Erbarmen auf seiten derer, die eine solche unsinnige Aufgabe fortzuführen verpflichtet sind.</p>
<p>Auch die Einschränkung der Freiheitsstrafe auf die Gruppe der Behandlungsbedürftigen hat &#8211; neben der Beseitigung der kurzen Freiheitsstrafen &#8211; in den Strafrechtsänderungsgesetzen dieses Jahres eine zwar noch nicht ausreichende, aber doch begrüßenswerte Förderung erfahren, z.B. durch Ausweitung der rechtlichen Möglichkeiten, Strafen im Urteil oder nach Verbüßung ihrer Hälfte auszusetzen. Die unverhältnismäßig harte Maßnahme der fast immer erfolglosen Verwahrung Soziallästiger im Arbeitshaus wurde aufgegeben und die Einführung einer sozialtherapeutischen Anstalt für besonders intensive Behandlungsmethoden gegenüber häufig Rückfälligen und schwer gestörten Tätern beschlossen.</p>
<p>Die entscheidenden Aufgaben der Verwirklichung eines Behandlungs- anstelle eines &#8222;Straf&#8220;vollzuges liegen jedoch in der inneren Organisation des Vollzuges selbst. Strafanstalten brauchen keine &#8222;Baumschulen des Verbrechens&#8220; zu sein, wie <i>Sebastian Haffner </i>annimmt (<i>Stern</i> 1969/21). Sie können Stätten einer sinnvollen und sogar erfolgversprechenden Behandlung kriminellen Fehlverhaltens werden, wenn die Gesellschaft bereit ist, dafür wirklich etwas zu investieren. Das erfordert allerdings den Einsatz beträchtlicher finanzieller und personeller Mittel. Zunächst einmal müssen statt der &#8222;Zwingburgen für praesumptive Ausbrecher&#8220; (<i>Radbruch</i>) in den Anstalten räumliche Verhältnisse geschaffen werden, unter denen Menschen nicht nur leben, sondern sich auch in kleinen Gruppen unter zielgerichteter Einwirkung zu tüchtigeren, glücklicheren und harmonischeren Persönlichkeiten entwickeln können. Also: Mauern und Gitter nur soweit wie unumgänglich, räumliche Gliederung der Gebäude in kleine Wohneinheiten, dadurch Ausschaltung negativer Einflüsse und Übung sozialen Verhaltens im täglichen Miteinander und in gruppendynamischer Behandlung, brauchbare Arbeits- und Ausbildungsstätten, angemessene Freizeiträume zu Fortbildung, Entwicklung von Hobbies für die arbeitsleere Zeit nach der Entlassung und zu musischer Beschäftigung im Hinblick auf Charakter- und Gemütsbildung, angegliederte Heime für die Kleinstkinder gefangener Frauen, damit Mütter und Kinder zusammenleben und sidi zum Nutzen beider aneinander binden können. Die äußere Gestaltung dieser Heime muß jedoch alle dunklen, unheimlichen, bedrückenden Einflüsse auf die freie und gesunde Entwicklung der Kinder verhindern.</p>
<p>In so beschaffenen Räumen müssen Menschen mit den Verurteilten sich verbinden, die ihnen sachlich und menschlich helfen können, ihre inneren und äußeren Schwierigkeiten zu überwinden. Das stellt Anforderungen an Zahl, Auslese und Ausbildung. Alle, sowohl die Mitarbeiter des täglichen und stündlichen Umgangs in den Wohn- und Arbeitsbereichen wie die Spezialisten, die besondere therapeutische Methoden anwenden, müssen für ihre spezifischen kriminalpädagogischen Aufgaben vorbereitet sein.</p>
<p>Eines der brennendsten Probleme der Strafvollzugsreform liegt in der Unsicherheit über die anzuwendenden Behandlungsmethoden im einzelnen. Sowenig bisher exakt über die konkreten Ursachen des kriminellen Verhaltens und insbesondere der Rückfallneigung bekannt ist, so wenig weiß man auch über effektive Methoden der Rückfallbekämpfung. Viele Straffällige leiden wirklich und möchten sich von der Kriminalität befreien, sie haben alle Bereitschaft für ein neues, tüchtiges, ungetriebenes Leben, aber immer wieder bricht buchstäblich das Elend einer neuen Straftat über sie herein. Der folgende Satz berührt vielleicht auch einen Fernstehenden: &#8222;Aller gute Wille hat nichts geholfen, alles Arbeiten an mir war umsonst, das Böse und Dunkle ist stärker als ich, es erstickt das Gute. Ich bin zu der Überzeugung gelangt, daß es für mich und die anderen Menschen besser ist, wenn ich in einer geschlossenen Anstalt lebe. Sicher werde ich dieses Mal SV bekommen, ich finde es ganz richtig. Die Wahrheit ist bitter, aber ich werde mich daran gewöhnen müssen, mit ihr zu leben.&#8220; Dieser Satz verurteilt die Möglichkeiten des heutigen Strafvollzuges. Nach dem Stand des heutigen Wissens war relativ viel für die Schreiberin getan worden: Berufsausbildung, Gruppenpädagogik und psychotherapeutische Behandlung. Auch Vertrauen und Zusammenarbeit schienen perfekt. Doch die wirkliche Hilfe &#8211; nach einem fast zwanzigjährigen Versagen &#8211; konnte ihr auch in mehrmaligen Strafperioden nicht mehr gegeben werden.</p>
<p>Es ist daher die dringendste Aufgabe einer Zusammenarbeit von Wissenschaft und Praxis zu erkennen, wie Menschen, in deren Jugend fast alles versäumt wurde, nachträglich zur Einsicht, vor allem aber zur Fähigkeit reflektierter Selbstkontrolle gegenüber Triebüberflutung, überwältigenden Schuldgefühlen, neurotischen Wiederholungszwängen und Resignation verholfen, wie also ein erfolgreicher Heilungsprozeß eingesetzt werden kann.</p>
<p>Was wir jetzt schon tun können? Wir kennen einige Methoden der Arbeitstherapie, die die Arbeitshaltung beeinflussen, berufliche Aus- und Fortbildung, schulische Förderung, notfalls mit Sonderschulmethodik; wir besitzen Kenntnis über allgemeine Behandlungsmethoden in der modernen Sozialarbeit (Einzelfallhilfe, Gruppenpädagogik, Mitbestimmung), man weiß etwas von den aus der Psychoanalyse abgeleiteten Methoden der Heilpädagogik, Psychagogik, des &#8222;schöpferischen Trainings&#8220; und der psychoanalytischen Einzel- und Gruppentherapie. Sie alle sind für andere Sozialbereiche entwickelt und noch wenig bei der Behandlung der Kriminalität erprobt worden. Wir ahnen, daß das Heil in einer auf den Einzelfall zugeschnittenen Kombination der verschiedenen Methoden liegen muß. Es wäre dringend erforderlich, durch wissenschaftliche Untersuchungen und praktische Erprobung, mit Hilfe sachlicher Einrichtungen und personellen Könnens, zu einer intensiven Überprüfung jeder einzelnen Methode und ihrer Kombination innerhalb des Vollzuges zu kommen.<br />Etwas ist heute schon absolut sicher: allen Bemühungen muß eine einheitliche Haltung zugrunde liegen, und das ist vor allem der Ansatz dessen, was &#8222;besser ist als Strafvollzug&#8220;; die Zielsetzung, zu heilen statt zu strafen, die partnerschaftliche Zusammenarbeit bei der Ersetzung von Befehlsempfang und bloßer Gewöhnung durch gemeinsame Bemühung um Erkenntnis in Einzel- und Gruppengesprächen und durch Übung des Zusammenlebens unter gruppenpädagogischen Gesichtspunkten und in gemeinsamer Verantwortung auch für das Ganze. Demokratisches Zusammenleben, Toleranz, Respekt vor dem Gesprächspartner und Solidarität müssen die Vokabeln dessen sein, was im Strafvollzug, in dem es um Behandlung und nicht um Strafe geht, an die Stelle von &#8222;Ordnung, Sicherheit, Gewöhnung&#8220; treten muß. Und solche Bemühungen müssen auch dorthin reichen, wo die Aufgabe der Sicherung in erhöhtem Maße gegeben ist. Wahrscheinlich wird sich zeigen, daß in einem therapeutischen Klima mit dem Primat der Behandlung die Sicherungsnotwendigkeit geringer wird; ausländische Beispiele deuten eindringlich darauf hin.</p>
<p>Es ist zu wünschen, daß das künftige Strafvollzugsgesetz auch der BRD die Möglichkeit zu einem zugleich humaneren wie effektiveren Vollzug der Freiheitsstrafe gibt, in dem moralisierendes Schulddenken durch wissenschaftliche Behandlungsgesichtspunkte abgelöst wird. Es wäre schön gewesen, wenn ein so leidenschaftlicher Verfechter dieser Haltung wie <i>Fritz Bauer </i>das noch miterlebt hätte. Nicht nur durch gedankliche Vorbereitung, sondern auch in der praktischen Realität hat er jedoch seinen Beitrag zu einer solchen Entwicklung bereits geleistet, indem er durch die Macht seiner kompromißlosen Persönlichkeit und ihre Ausstrahlungskraft im Sinne der Rationalisierung des Kriminalrechts auf das öffentliche Bewußtsein eingewirkt hat. Und damit wäre hier zum Schluß noch die Rede von der dritten notwendigen Konsequenz strafrechtlichen Umdenkens: Alle Bemühung um eine bessere, zweckentsprechende Behandlung des Rechtsbrechers bleibt erfolglos, wenn das zum Teil tiefenpsychologisch bedingte pharisäerhafte Unwerturteil der Öffentlichkeit gegenüber dem Rechtsbrecher nicht abgebaut werden kann. Solidarität gegenüber dem Schwachen entspricht dem demokratischen Gesellschaftsideal und muß zur grundsätzlich vorbehaltlosen Wiederaufnahme dessen führen, der die kriminalpädagogische Behandlung bestanden hat. Grundlage einer solchen Bereitschaft könnte in einem durch Aufklärung vermittelten Wissen liegen, daß beim chronischen Rechtsbrecher fast immer in der Jugend Versäumtes nachzuholen ist, oder wie <i>Radbruch </i>es ausdrückt: &#8222;daß es des Strafrechts fragwürdige Aufgabe ist, <i>gegen </i>den Verbrecher nachzuholen, was die Sozialpolitik <i>für</i> ihn zu tun versäumt hat.&#8220;</p>
<p>Darüber hinaus jedoch müßte jeder, der sich einer ernsthaften Selbsterforschung unterzieht, zu der Klarheit finden, daß kein &#8222;Unbescholtener&#8220; schuldlos und daß daher niemand berechtigt ist, sich pharisäerhaft über andere zu erheben. Wenn Männer vom Format <i>Gustav Radbruchs</i> und <i>Fritz Bauers </i>ihr Wissen von der allgemeinen Unzulänglichkeit der Gesellschaft und ihrer Gerechtigkeit und ihr Wissen von der eigenen Unzulänglichkeit zur Grundlage ihrer solidarischen Bereitschaft mit solchen, die strafbare Handlungen begehen, machen konnten, sollten wir anderen uns dann weniger unzulänglich fühlen?</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Im Kampf um des Menschen Rechte</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/6-1969/publikation/im-kampf-um-des-menschen-rechte/</link>
		
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		<pubDate>Mon, 01 Apr 2019 21:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 6/1969, S. 205-210 Als meine Schulzeit zu Ende ging, lobte mein Rektor den Entschluß, Rechtswissenschaft zu studieren. Als guter Mathematiker hätte ich bestimmt die Veranlagung, logisch zu denken, und auch meine Schulaufsätze seien ganz gewandt. Das war recht schmeichelhaft, aber nichts von alledem war mir jemals durch den Kopf gegangen. Schon als [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/6-1969/publikation/im-kampf-um-des-menschen-rechte/">Im Kampf um des Menschen Rechte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 6/1969, S. 205-210</p>
<p>Als meine Schulzeit zu Ende ging, lobte mein Rektor den Entschluß, Rechtswissenschaft zu studieren. Als guter Mathematiker hätte ich bestimmt die Veranlagung, logisch zu denken, und auch meine Schulaufsätze seien ganz gewandt. Das war recht schmeichelhaft, aber nichts von alledem war mir jemals durch den Kopf gegangen. Schon als Elfjähriger hatte ich die nicht ungewöhnliche Frage, was ich einmal werden möchte, mit der Zeichnung eines großen Firmenschilds beantwortet, auf dem unter meinem Namen als Beruf &#132;Oberstaatsanwalt&#148; stand. Einige kommentierende Sätzchen wurden beigefügt. Ich habe diesen Schulaufsatz nicht vergessen, weil ich eine ungewöhnlich schlechte Note für ihn bekam. Das Firmenschild war denen der Rechtsanwälte nachgeahmt; Oberstaatsanwalt war in meiner Vorstellung so etwas wie ein besserer Rechtsanwalt. So ganz schief war dies nicht, und wenn ich heute in der Lage wäre, die juristischen Berufsbezeichnungen selbstherrlich zu ändern, würde ich bestimmt die Staatsanwälte Rechtsanwälte nennen. Die aus autoritären Zeiten stammende Bezeichnung Staatsanwalt paßt nicht; der Staatsanwalt vertritt nicht den Staat, er ist nicht der Anwalt irgendwelcher Staatsräson oder irgendwelcher Staatsinteressen, sondern des Rechts der Menschen und ihrer sozialen Existenz gegen private und staatliche Willkür. Er ist an die Gesetze gebunden, deren wichtigste die Menschenrechte sind.</p>
<p>Das Berufsbild, das ich mir als Elfjähriger machte, hatte seine Geschichte. Der &#132;staatliche Rechtsanwalt&#148;, der mir damals vorschwebte, entsprach dem Polizisten mit Pickelhaube, Schleppsäbel und martialischem Schnurrbart, der mir noch einige Jahre zuvor als das Großartigste auf Erden erschienen war, aber meinen sozialen Ansprüchen nun nicht mehr genügte. Warum ich aber Polizist werden wollte, weiß ich heute noch ganz genau. Als ich einige Wochen in die &#132;Elementarschule&#148; ging, zeigte der Lehrer eine kleine Büchse und fragte, was wohl drinnen sei. Wir riefen &#132;Schreibfedern&#148;, &#132;Schwamm&#148; und alles mögliche andere. Alles war falsch. Endlich antwortete ich &#132;Luft&#148; und bekam die Büchse. Einige meiner Kameraden waren sehr böse und nach der Schule fielen sie über mich her. Sie wollten die Büchse. Dabei schrie einer (und andere folgten ihm nach) : Du und deine Eltern, Ihr habt Christus umgebracht! Nach einigen Minuten wurde es ihnen zu dumm und zu langweilig, sie hörten damit auf. Bei meiner Mutter suchte ich Trost. Sie bemühte sich redlich. Trotzdem war ich sehr unglücklich. Damals wollte ich Polizist werden, weil man ihm mit seinem Säbel nichts anhaben konnte. Aber es ging doch noch einiges mehr in meinem Kopfe herum. Die Polizisten sind dazu da, daß niemandem Unrecht geschieht, und ich hatte das Gefühl, es geschehe mir Unrecht. Daß Unrecht geschehen könne, war mir eine neue Erfahrung. Ich war auch über Christus, den Prozeß gegen ihn und die Kreuzigung, erschrocken. Das sei damals gewesen, sagte mir meine Mutter, heute würde dergleichen bestimmt nicht mehr vorkommen. Damals, so resümierte ich, hat es noch keine Polizisten gegeben; sie hätten sicher verhütet, daß etwas Verkehrtes geschehe.</p>
<p>Das Kindheitserlebnis steht mir noch heute deutlich vor Augen, als wäre es gestern geschehen. Was der junge ABC-Schütze an Leid und Enttäuschung damals erfuhr, sein unklares Aufbegehren gegen Unrecht, wo immer es geschehe, sein Widerstandswille und sein Tagtraum von einer besseren, einer guten Welt, hat sich, um mit <i>Goethes </i>Urworten zu sprechen, &#132;lebend entwickelt&#148;.</p>
<p>Das Leitbild vom Polizisten, auf dessen Schleppsäbel ich jedoch bald verzichtete und den ich auch in Gedanken nie mit dem fürchterlichen Richtschwert der Justitia vertauschte, hat mich nicht nur zum Juristen, sondern auch zum politisch interessierten und aktiven Menschen gemacht. &#132;Politisch Lied, ein garstig Lied&#148; galt auch in meiner väterlichen Familie, aber meine Mutter hatte mir schon früh von ihrem Vater erzählt, der &#132;Politiker&#148; sei. Was das sei, fragte ich, und meine Mutter erklärte, er sorge für Bänke im Walde und neue Wege, auf denen wir spazierengehen könnten. Dieser kommunale Verschönerungsverein, personifiziert in meinem Großvater, hat mir sehr imponiert, und da ich meinen Großvater und seine weitausholenden Erörterungen vieler Dinge zwischen Himmel und Erde bewunderte und sah, wie er Hinz und Kunz mit Rat und Tat beistand, war der Bann gebrochen, der sonst einen braven Bürgersohn von den Bereichen des Politischen abhält. Mit fünfzehn Jahren erlebte ich, wie unser Philosophieprofessor, der meinen geisteswissenschaftlichen Durst stillte, plötzlich Kultusminister der ersten republikanischen Regierung in Württemberg wurde. Die liberalen Ideale der schwäbischen 48er schlugen blitzartig ein. Wilhelm Meisters Wanderjahre, die ich damals las, wurden mir zu einem sozialen Vorbild; vor mir sah ich eine fruchtbare Kameradschaft tätiger Genossen im Dienste der Forderung des Tages. Wenige Jahre später habe ich Kurt Schumacher getroffen, der einarmig vom Kriege zurückkehrte. Als junger Assessor und Richter war ich viel mit ihm zusammen. In den Tagen der Weimar-Republik, später nach dem Zusammenbruch des NS-Staates, nicht zuletzt aber im Konzentrationslager habe ich seinen bergeversetzenden Glauben und seinen Mut bewundert. Ich erinnere mich noch, wie er 1933, als er von der spalierbildenden Wachmannschaft des Lagers mit Brennesseln blutig geschlagen war und der Lagerleiter höhnisch die Frage an ihn richtete: &#132;Warum, Schumacher, sind Sie hier?&#148;, ohne Zögern antwortete: &#132;Weil ich zur besiegten Partei gehöre&#148;. Die freimütige Antwort hat sogar dem Lagerleiter die sonst übliche ordinäre Schimpfrede verschlagen. Ich, der kleinmütig die Stunde der Freiheit ersehnte, habe ihn dann gefragt, wie lange dies alles wohl daure. Ohne mit der Wimper zu zucken, meinte er: &#132;Ich bleibe hier 10 bis 12 Jahre, dann ist der Spuk vorbei.&#148; Diese Gewißheit ließ ihn überleben.</p>
<p>Die Verbindung von juristischer, auch richterlicher Tätigkeit mit politischer Arbeit ist mir nie widersinnig erschienen. Sie ergänzen sich. Selbstverständlich ist jeder Jurist verpflichtet, ohne Ansehen der Person das Recht zu pflegen. Das wäre ein trauriger Jurist, der einen anderen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Herkunft, seines Glaubens oder seiner politischen Anschauung wegen benachteiligen oder bevorzugen wollte. Es geht um etwas ganz anderes. Es gibt keinen politikleeren Raum. Wenn einer seine Kinder prügelt, ein anderer die Prügel läßt, wenn einer Rembrandt liebt, ein anderer Picasso, so ist dies Politik; man kann keinen Nagel in die Wand schlagen, ohne Politik zu treiben. Der Jurist weiß, daß jedes Gesetz unvermeidbar Lücken hat, er muß sie schließen. Tausenderlei Zweifelsfragen melden sich, er muß sie beantworten. Hier tritt er an die Stelle des Gesetzgebers. Seine schöpferische Entscheidung ist notwendigerweise von seinem Rechtsgefühl diktiert, das einmalig wie alles Menschliche ist, sie ist undenkbar ohne sein Bild vom Staat und Einzelnen, von Freiheit und Gleichheit, Krieg und Frieden. Der Jurist, der dies leugnen wollte, etwa sich einbildete, seine Urteile seien frei von diesen Erdenresten unvermeidlicher Subjektivität, betrügt sich selbst und andere. Es fehlt ihm schon jene Selbstkritik, welche die notwendige Grundlage jeden Willens zur Objektivität ist. Hier wie überall tut Offenheit und Aufrichtigkeit not, alles andere ist Nebelbildung. Es gibt noch ein Weiteres und Wichtigeres. &#132;Es erben sich Gesetz und Rechte wie eine ewige Krankheit fort, sie schleppen von Geschlecht sich zu Geschlechte und rücken sacht von Ort zu Ort.&#148; Gesetz und Recht sind immer reformbedürftig, immer geht es um das Recht, das mit uns geboren ist. Die Forderungen des Tages melden sich; Hexenprozesse sind nicht ausgestorben; menschliche und soziale Not gibt es überall, bei uns, in Übersee. Nur eine Trägheit des Herzens kann dies leugnen. Wer ist mehr als der Jurist, der sich dem Kampf ums Recht verschrieben hat, berufen, hier seine Stimme zu erheben? In seiner akademischen Antrittsrede hat <i>Schiller</i> die Frage aufgeworfen, warum so leicht &#132;dem Rechtsgelehrten seine Rechtswissenschaft entleide&#148;. Seine Antwort lautet: &#132;Er fühlt sich abgeschnitten, herausgerissen aus dem Zusammenhang der Dinge, weil er unterlassen hat, seine Tätigkeit an das große Ganze der Welt anzuschließen.&#148; Das muß nicht sein. Statt seine Passivität, die bequeme Haltung eines politischen &#132;ohne-mich&#148;, als Objektivität, die sie in Wahrheit gar nicht ist, auszugeben, sollte er mit gutem Beispiel vorangehen und sich seiner staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten besinnen, die nicht nur darin bestehen, bisweilen geheim zu wählen. Demokratie ist kein Dampfer, dessen Kapitän man sich anvertraut, sondern ein Boot, in dem wir alle mitrudern müssen.</p>
<p>Bloße Gesetzeshörigkeit macht den Juristen leicht zum reinen Techniker, der durch logische Operationen, Auslegungen und Unterlegungen zum Kern der Dinge vorzustoßen sucht. Dann arbeiten die Gesetze und ihre Techniker wie eine Maschine; ihre Leistungen mögen standardisiert und berechenbar sein, aber dahinter steht das erbarmungslose Pathos des kalten Satzes: es lebe das Gesetz, mag auch die Welt untergehen. Gerade in unserer technisierten Zeit sollte aber kein Raum mehr für solch juristisches Technokratentum sein. Dem menschlichen Faktor eine Gasse zu bahnen, ist die Aufgabe aller Berufe, vor allem der Juristen, denn Gesetze sind nun einmal nicht auf Pergament, sondern auf empfindliche Menschenhaut geschrieben. Vom Gesetzesfetischismus führt ein schnurgerader Weg zu den Konzentrationslagern von Auschwitz und Buchenwald. Der knechtische Respekt vor allem, was formal als Gesetz auftritt, hat einem bedeutenden deutschen Juristen an der Jahrhundertwende den Satz in die Feder diktiert, der Staat sei rechtlich durch keine Schranke gebunden; selbst brutale Gewaltakte würden, wenn sie in der Form des Gesetzes aufträten, formell Recht sein und Gerichte, Verwaltungsbehörden und Untertanen binden. Eine Justiz, die zu einer solchen bloßen Gesetzestechnik entartete, war dann auch dem Ansturm des nazistischen Unrechtsstaates, der Unrecht in Gesetzesform schuf, nicht gewachsen.</p>
<p>Mit 18 Jahren kam ich nach Heidelberg, um zu studieren. Ich kaufte mir das Corpus juris und <i>Gustav Radbruchs </i>wunderbare &#132;Einführung in die Rechtswissenschaft&#148;. Das Corpus juris war zu dick, um in die Frühjahrslandschaft Heidelbergs mitgenommen zu werden, aber Radbruchs Einführung las ich bewegt, begeistert in den Wäldern rings um das Schloß. Hier unterscheidet Radbruch zwischen zwei Juristentypen, dem Juristen aus Ordnungssinn und dem aus Freiheitssinn. Der &#132;Neigung zur Reglementierung und Rationalisierung ein Gegengewicht zu bieten, ist die historische Aufgabe des Juristen aus Freiheitssinn, vom Amtsrichter, der Übergriffe der polizeilichen Verordnungsgewalt als solche kennzeichnet, bis zum Verteidiger, der die Kunst gegen unzüchtige Betrachter schützt. Diese Juristen sind die Vorposten des Rechtsstaats gegen unseren angeborenen Hang zum Polizeistaat. Rechtsstaat ist aber für uns nicht nur ein politischer, sondern ein kultureller Begriff. Er bedeutet die Wahrung der Freiheit gegen die Ordnung, des Lebens gegen den Verstand, des Zufalls gegen die Regel, der Fülle gegen das Schema.&#148; Die Worte sind von mir dick unterstrichen worden; ich habe gewußt, wohin ich gehören möchte.</p>
<p>In Mitteleuropa, vor allem in Deutschland, war das Recht des Einzelnen zum Widerstand gegen staatliches Unrecht seit den Tagen des absoluten Staates in Vergessenheit geraten. Das war um so überraschender, als dieses Recht auf germanischem Boden erwachsen ist. Manegold von Lautenbach und der Sachsenspiegel haben ihm im Mittelalter beredten Ausdruck verliehen. Schiller hat ihm im Wilhelm Teil ein unsterbliches Denkmal gesetzt. Dort spricht Stauffacher von den ew&#8217;gen Rechten, die droben hangen unveräußerlich und unzerbrechlich wie die Sterne selbst, und die, wenn kein anderes Mittel mehr verfangen will, selbst mit dem Schwert verteidigt werden dürfen. Im nazistischen Unrechtsstaat war die Brüchigkeit eines juristischen Formalismus, für den Gesetz Gesetz und Befehl Befehl ist, deutlich geworden, aber auch die Begrenztheit bloß nationaler Normen. Es gibt ein Recht, das allen nationalen Gesetzgebungen vorgelagert und übergeordnet ist und durch keine Beschlüsse eines Parlaments oder den Befehl eines &#132;Führers&#148; außer Kraft gesetzt werden kann. Es ist durch eine Art Plebiszit des modernen Menschen geschaffen; es hat durch den griechischen Humanismus, die biblische Ethik, durch die Kämpfe erst der Bürger, später der Arbeiter um Freiheit und Gleichheit Gestalt gewonnen. Vieles mag hier noch strittig sein, vieles mag kommenden Geschlechtern noch zu tun übrig bleiben, aber es steht fest, daß menschliche Gemeinschaft, Friede und Gerechtigkeit auf der Welt nicht denkbar sind ohne den Respekt vor der Würde eines jeden Menschen. Daraus folgt auch der verbrecherische Charakter eines jeden Angriffskriegs, auch der Verzicht auf die Heiligerklärung der Vaterländer.</p>
<p>Im deutschen Widerstandskampf 1933&#151;1945 war diese Rechtsauffassung Wirklichkeit geworden. Als ausgerechnet Remer, der mitgewirkt hat, am 20. Juli 1944 den Kampf um Ritterlichkeit, Recht und Menschlichkeit niederzuschlagen, durch die deutschen Lande zog und die Widerstandskämpfer Hoch- und Landesverräter schalt, galt es zuzugreifen, nicht nur um des Andenkens der Männer und Frauen willen, die für die Erhaltung der Menschenrechte in den Tod gegangen waren, sondern vor allem auch, um das Widerstandsrecht, das in der deutschen Rechtslehre und Praxis völlig verkümmert und in das Raritätenkabinett der Rechtsgeschichte verbannt war, erneut zu sanktionieren. Dies ist denn auch geschehen. Remer wurde nach einer langen Verhandlung, in der evangelische und katholische Theologen sich aus ihrer religiösen Sicht zum Widerstandsrecht, ja zur Widerstandspflicht gegen Unrecht bekannten, zu einer Gefängnisstrafe von einigen Monaten verurteilt, deren Verbüßung er sich übrigens durch Flucht entzog. Ob die Strafe hoch oder niedrig war, war dem Staatsanwalt ganz gleichgültig; es ging allein um das Prinzip, um die Feststellung dessen, was Recht und was Unrecht war. Auch in vielen anderen Prozessen ist diese Feststellung allein wichtig.</p>
<p>Der Widerstand der &#151; nicht zuletzt auch germanischen &#151; Völker gegen die Tyrannei ihrer treulosen Herrscher, der Widerstand der Kirchen und Stände gegen Eingriffe in ihre wohlerworbenen Rechte, der unerschrockene Kampf einzelner Unentwegter wie <i>Voltaire</i>, der sich zeitlebens für religiös und politisch Verfolgte eingesetzt hat, nachdem er selber die Prügel eines hochadligen Herrn des alten Frankreich einstecken mußte, hat geschaffen, was wir heute Europa und die abendländische Kultur nennen. Ihre Bejahung bleibt .ein leeres Lippenbekenntnis, wenn die Bedeutung des jahrhundertalten Protests gegen alle Gleichmacherei und gegen alle angeblich alleinseligmachenden Heilslehren verschwiegen und wenn nicht in der Resistance aller Zeiten ein die Gegenwart und Zukunft verpflichtendes Erbe gesehen wird.</p>
<p>Die Industrialisierung unserer Zeit schafft ein Netz von Abhängigkeiten, in dem wir oft vergeblich nach Luft schnappen. Im modernen Massenstaat werden die zwischenmenschlichen Beziehungen organisiert; dies ist oft unvermeidlich. Aber die Organisationen haben ein Eigenleben, sie wachsen und wuchern. Wir sind oft kaum mehr Herr der Werkzeuge, die wir selber schufen. Die eigene Verantwortung schwindet, es wird uns schwer gemacht, unseren Lebensinhalt selbst zu bestimmen. Oft sind auch die Menschen allzu gerne bereit, innere und äußere Unfreiheit auf sich zu nehmen und sich den Sachverständigen und Managern aller Art zu verschreiben. Sie suchen Rückhalt in der Gleichförmigkeit und Disziplin und unterwerfen sich willig und kritiklos den Mächten und Parolen der Stunde. Menschliche und mitbürgerliche Tugenden leiden Not; es erlahmt das Gefühl für Treue, Vertrauen und Toleranz. Das Leben regelt sich von oben nach unten, vertikal. Das Wir, die horizontalen Bindungen lösen sich auf. Wenn wir die Demokratie wirklich ernst nehmen, bedarf es eines günstigen Klimas für jede Behauptung und Verteidigung staatsbürgerlicher Rechte; jedem ist der Rücken zu stärken und Mut zu machen, der häufig nichts anderes ist als ein kleines Atom in irgendeinem Großbetrieb irgendeines Großstaates, aber in der Tretmühle des Alltags sich gegen Übergriffe staatlicher oder privater Machtkonzentrationen zur Wehr setzt und, da nicht die Völker, wohl aber die Individuen ohne Raum sind, um jeden Quadratmeter seines privaten Eigenlebens streitet. Die privaten Existenzen geben in der Demokratie dem Staat Gesicht und Gepräge, nicht umgekehrt. Da wir das Ruhebedürfnis der Besitzenden und Satten und den Herdentrieb, den geheimen und offenen Hang der Menschen zur Ein- und Unterordnung, zur Uniformität und Konformität kennen, brauchen wir nicht zu fürchten, daß diese Aufforderung zur Resistance in Wissenschaft, Politik, Kunst und Gesellschaft zur Anarchie und permanenten Revolution führt.</p>
<p>Die Pflege nonkonformistischer Gesinnung und Tätigkeit nicht nur im Kampf gegen Unrechtsstaaten, sondern auch gegen alle gefährliche Gleichschaltungsbestrebungen von oben und unten ist ein Teilaspekt staatlicher Sozialhygiene unserer Zeit. Andere Aufgaben kommen hinzu. Die Menschen fühlen sich nicht wohl. Kriege und Arbeitslosigkeit liegen hinter ihnen. Wasserstoff- und Kobaltbomben drohen, deren radioaktive Stoffe Kontinente verseuchen. Ein Selbstmord unseres ganzen Globus ist technisch möglich. Die Arbeitsstätten, die Gemeinden und Staaten wachsen, alles wird großräumig; die sozialen Beziehungen erstarren, und menschliche Bindungen kühlen ab. Die Räderwerke funktionieren, die Menschen stehen an laufendem Band. Aber ein Räderwerk und ein Fließband ist keine menschliche Gemeinschaft. Die Menschen haben Angst, sie fürchten auch die anonyme Gewalt der Staaten und ihrer Bürokratien, auch wenn es demokratische Staaten sind. Sie lieben die Staaten nicht, obwohl sie doch einiges für sie tun. Kein Jurist kann überhören, daß es der tägliche Wunsch sehr vieler anständiger Bürger ist, nur nichts mit den Gerichten zu tun zu haben. Der ganze Betrieb unserer Zivil- und Strafjustiz jagt ihnen Furcht und Schrecken ein. Der Ausweg aus der verängstigten Gejagtheit ist die Flucht in die kollektivierte Freizeit, aber kein Sport, Film oder Radio, keine Massenpresse ersetzt das Wir, nach dem sich die Menschen sehnen.</p>
<p>Politiker und Beamte können nie genug von dem wissen, was außerhalb ihrer Mauern gefühlt und gedacht wird. Akten sind ein dürftiges Informationsmittel. Dem hohen Politiker mag vielleicht ein Verfassungsschutzamt oder eine Gallupuntersuchung zur Verfügung stehen; in den Korridoren der Politiker mögen die Vertreter der verschiedenartigsten Interessengruppen jammern und klagen. Der Beamte hat in aller Regel nicht einmal sie, seine Mitarbeiter sind in der Regel Schleusen, die mehr zurückhalten als weiterleiten. Hier bleibt nur der alte Weg des Harun al Raschid, der seine Kalifenwürde zu Hause ließ und anonym auf den Märkten und in den Kneipen Bagdads nach der Wahrheit forschte. Der Weg des Kalifen ist auch heute möglich. Wer sich etwa auf den Autobahnen unserer &#132;Anhalter&#148; annimmt, wird bald Bescheid bekommen, was deutsche und europäische Jugend meint. An Erlebnissen fehlt es mir nicht. Ich treffe einen jungen Menschen, der auf dem Weg nach Arbeit im Ruhrgebiet ist. Bald weiß ich, daß er neulich aus einem Gefängnis entlassen wurde. Ich erfahre viel von dem, was dort vor sich ging. Im Laufe des Gesprächs erzähle ich ihm, wer den letzten Fußballkampf beim Sportfest des Gefängnisses gewann. Dies und manche andere Andeutung machen ihn stutzig und zuletzt ahnt er, wer ich bin. Wir bleiben aber trotzdem Kameraden und finden auch eine Arbeit an seinem Heimatort. Oder ein Fürsorgezögling ist auf dem Weg nach Hamburg; er will als blinder Passagier nach Amerika. Er hat soeben seinen freien Sonntag dazu benutzt, &#132;abzuhauen&#148;. Es ist nicht ganz einfach, ihn zur Umkehr zu bewegen; es kostet auch nicht wenig Mühe, einigermaßen rechtzeitig wieder in seinem Heim zu sein und eine glaubwürdige Entschuldigung vorzubringen. Ich glaube aber, wir haben es vereint geschafft!</p>
<p>Ein anderes Erlebnis hat mir manches zu denken gegeben, und ich glaube, es paßt hierher. Es war auf einem der kleinen Dampfer des Canal Grande. Neben mir stehen drei deutsche Studenten und eine Studentin. Sie waren soeben auf verschiedenen Wegen &#132;per Anhalter&#148; nach Venedig gekommen, das sie nicht kennen. Sie unterhalten sich und sind glücklich, sich getroffen zu haben. Venedig imponiert ihnen nicht, sie ignorieren es. Als die ersten Gondeln auftauchen, meint einer beiläufig: &#132;Die machen in Lyrik&#148;. Keine Ca&#8217;d&#8217;Oro, kein Palazzo wird beachtet; nur an der Rialtobrücke murmelt einer: &#132;Das sollte ich doch kennen.&#148; Sie erzählen von dem Autofahren und den; Autofahrern, die sie mitgenommen haben; es waren viele. Ich ahnte nicht, wie interessant Autofahrer sein können. Aber ich höre, daß sie gute Erfahrungen machten, der eine oder andere Autobesitzer war sogar großartig gewesen. Die Wahrheit gebietet zu schreiben, daß sie einige Minuten lang sich auch der Frage widmeten, ob es nicht hygienischer wäre, die Kanäle Venedigs trockenzulegen. Bald aber sprachen sie wieder von ihren Autofahrern, und als sie am Markusplatz angekommen waren, war das Thema noch immer nicht erschöpft. Einige Monate später erzählte ich mein etwas schockierendes venezianisches Erlebnis einem anderen Studenten, der ebenfalls mit ein paar Mark in der Tasche auf dem Weg ins Ausland war. Er schüttelte den Kopf und gab mir unrecht. Bildungserlebnisse hin, Bildungserlebnisse her, meinte er. Entscheidend sei nicht die Ca&#8217;d&#8217;Oro, sondern das Menschliche. Eine gute Reisebekanntschaft sei auch ihm wichtiger als Architektur. Er sagte noch viel, aber dies war das Wichtigste. Hiernach habe ich meinen Vier von Venedig verziehen.</p>
<p>Nach so viel Härte, so vielen Unmenschlichkeiten aller Spielarten, die wir in diesem Jahrhundert erlebt haben, sehnen wir uns nach gegenseitiger Hilfe und etwas Bruderschaft im Herzen. Glaube an den Menschen und jene bescheidene Menschlichkeit, die wir im Getriebe des Alltags zu beweisen imstande sind, kann Berge versetzen. Damit soll nicht gesagt sein, daß ein Händedruck genügt. So billig kommen wir nicht davon. Auch ein Händedruck kann die Wirklichkeit nicht überspringen; es müssen auch die realen Lebensmöglichkeiten verbessert werden. Das gerade ist die Wirksamkeit des Marxschen Ethos und der sozialistischen Bewegung, das bleibend Bedeutende an ihnen, daß ihr Humanismus nicht nur eine große und schöne Geste im Allgemeinen und Privaten war und ist, sondern daß es ihnen immer zugleich um die wirtschaftliche und gesellschaftliche Ordnung geht, die allen einen angemessenen Teil an den materiellen und geistigen Leistungen sichern muß, welche in der Gemeinschaft hervorgebracht werden. Humanismus ohne Wirtschafts-, Sozial-und Erziehungspolitik ist bloße Don-Quichotterie. Aber auch der äußerste Perfektionismus eines Wohlfahrtsstaates, den wir noch lange nicht haben, bliebe unzulänglich. Es geht ohne jene Liebe nicht, von der geschrieben steht, daß einer mit Menschen- und Engelszungen reden könnte, und ohne sie doch nur ein tönendes Erz und eine klingende Schelle wäre. Sozialismus ist nicht nur eine wirtschaftliche und politische Bewegung, sondern, was gerade auch dem jungen Karl Marx deutlich vor Augen stand, eine Bewegung von Menschen, denen es um den Menschen geht, um die Vermenschlichung der Menschen in der Gesellschaft. Von hier bekommen auch Strafrecht und Strafrechtspflege neue Impulse. Sie sind der Reform bedürftig; freilich gilt auch hier der Satz &#132;men, not measures&#148;, und nicht nur manche Juristen, sondern auch die breite Öffentlichkeit sollte versuchen, die Dinge neu zu überdenken.</p>
<p>Unser Strafrecht entstand, bevor die modernen Natur-und Sozialwissenschaften begannen, unser ganzes Denken und Handeln zu prägen. Von moderner Kriminalstatistik, von der Psychiatrie unserer Zeit, von der Psychologie des Bewußten und Unbewußten weiß es wenig. Sicher ist auch unser heutiges Wissen vom menschlichen Handeln dürftig genug, über Bruchstücke kommen wir nicht hinaus. Dies zwingt zu Bescheidenheit und Vorsicht, zu unermüdlichen Bemühungen, mehr und mehr zu erfahren. &#132;Wir müssen mit dem Verbrecher bekannt werden, ehe er handelt&#148;, lesen wir schon bei <i>Schiller</i>. &#132;Wir müssen ihn sein Handeln nicht bloß vollbringen, sondern auch wollen sehen. An seinen Gedanken liegt uns unendlich mehr als an seinen Taten und noch weit mehr an den Quellen dieser Gedanken als an den Folgen der Tat. Man hat das Erdreich des Vesuvs untersucht, sich die Entstehung seines Brandes zu erklären. Warum achtet man nicht in eben dem Grade auf die Beschaffenheit und Stellung der Dinge, welche einen Menschen umgaben?&#148; Schiller fragt nach dem Charakter und dem Milieu des Täters. Die Schwierigkeiten der Fragestellung und die Begrenztheit menschlichen Wissens haben nicht nur die vergangenen Jahrtausende verleitet, sondern verführen auch gerne die Gegenwart dazu, statt den Menschen aus Fleisch und Blut und die Gesellschaft, der er entstammt und die ihn umgibt, zu erforschen, in eine Welt konstruierter Begriffe zu flüchten, die logisch denkbar, aber nicht psychologisch und soziologisch fundiert sind. Plato hat gemeint, wer nach oben gaffend oder nach unten blinzelnd versuche, etwas sinnlich Wahrnehmbares zu erfassen, treibe wissenschaftlichen Unfug, auch seine Seele blicke nicht hinauf zur Höhe, sondern in die Tiefe hinab. Wir lächeln heute über seine Forderung, der Physiker solle auf Beobachtungen verzichten und der Astronom seine Augen von den Sternen abwenden. Die Welt, die sich <i>Plato</i> und alle seine philosophischen Nachfolger mit der reinen Vernunft als Quelle ausdachten, war zwar eines logischen und mathematischen Gottes würdig, sie hat nur der Erfahrung nicht standgehalten. Beobachtungen führen zu keiner Gewißheit (diese ist uns Menschen versagt), nur zu Wahrscheinlichkeiten, aber sie sind keine bequeme und feige Flucht aus der unangenehmen Wirklichkeit, sie sind nachprüfbar und dem Wandel unserer Erkenntnis unterworfen.</p>
<p>Im Strafrecht scheut man viel zu oft die Realität, obwohl es seinem Wesen nach Menschenbehandlung wie die Medizin und Pädagogik ist. Man operiert mit der Tat, nicht dem Täter, seinen Vorzügen und Schwächen. Manchmal hat man den Eindruck, als seien A und B, die in unseren mathematischen Schulaufgaben um die Wette graben, noch mehr aus Fleisch und Blut als die Angeklagten in der Strafrechtspflege; dort gräbt A wenigstens doppelt so viel wie B. Mit Worten wie Schuld und Sühne, an die sich trefflich glauben läßt, wird ein System bereitet. Dabei hat schon Kant, wenn er die jenseitigen Bereiche reiner und praktischer Vernunft mit dem Diesseits vertauschte, gewußt, daß &#132;Verdienst und Schuld uns gänzlich verborgen bleiben&#148;, weil wir nicht wissen, was mit freiem Willen, was kraft Natur, etwa infolge unverschuldeter Fehler des Temperaments, geschieht. Öffentlichkeit und Justiz moralisieren gerne, das ist billig und selbstgerecht. Das Gesetz verbietet, wie <i>Anatole France </i>so schön von dieser blinden Gerechtigkeit meinte, in seiner majestätischen Gleichheit dem Reichen wie dem Armen, unter Brücken zu schlafen, auf der Straße zu betteln und Brot zu stehlen. Es ist einfach, dem Jähzornigen zu sagen, er möge die Gesetze halten; die schwere Aufgabe, die uns gestellt ist, heißt, aus den Jähzornigen Sanftmütige zu machen. Das fordert mehr als den bloßen Klingklang großer Worte. Die Öffentlichkeit reagiert heftig, wenn furchtbare Verbrechen geschehen; der primitive Schrei nach der Todesstrafe ertönt, obwohl ihre Überflüssigkeit nicht nur durch die Kriminalstatistik, sondern auch die Erkenntnis gelehrt wird, daß der Täter an eine Strafe, gleichgültig ob Todes- oder Freiheitsstrafe, in aller Regel überhaupt nicht denkt, sei es, daß er in einem Affekt handelt oder überzeugt ist, seine Tat werde nie entdeckt werden. Stammt die Reaktion der Öffentlichkeit, auch der Ruf nach dem blutigen Henker nicht teilweise daher, daß wir unklar ein Versagen von uns selbst fühlen und bewußt oder unbewußt ein Problem simplifizieren, dem wir nicht gewachsen sind? Noch Xerxes ließ wütend das Meer peitschen, weil es für seine Schiffe zu unruhig war. Wir sollten an die Stelle blinder Leidenschaft ein Bemühen um Verständnis für die Wirksamkeit menschlicher Triebe und für soziale Mechanismen setzen.</p>
<p>Einige reden von Humanitätsduselei und andere jammern, alles verstehen heiße alles verzeihen. Lassen wir uns nicht bange machen. Weder Humanität noch Verzeihen sind teuflische Laster. Aber darauf kommt es gar nicht an. Niemand ist berechtigt, auf ein Verstehen, das ihm möglich ist, zu verzichten, mögen die Folgen sein, wie sie wollen. Das Wissen um die Ursachen der Krankheiten führt zur Vorbeugung und Heilung. Dasselbe gilt für die Kriminalität. Die Maßnahmen, die erforderlich sind, werden noch hart genug sein müssen. Entscheidend muß aber sein, sie dürfen nicht über das Notwendige hinausgehen, sie müssen den Ursachen angepaßt werden. &#132;Die Einstellung der Öffentlichkeit zu Verbrechen und Verbrechern ist einer der unfehlbarsten Tests für die Zivilisation eines Landes. Unermüdliche Anstrengungen, heilende und pädagogische Maßnahmen zu entdecken, und ein nie versagender Glaube, daß, wenn wir nur suchen, im Herzen eines jeden Menschen ein Schatz begraben liegt, sind Zeichen und Beweise für die lebenden Tugenden eines Volkes.&#148; Das Wort stammt von <i>Winston Churchill</i>.</p>
<p>Es ist den Ärzten nicht gelungen, alle Erkrankungen zu heilen, auch Psychopathen sind nicht eben leicht zu normalen Menschen zu machen. Vieles, was an Schrecklichem geschieht, ist aber die Folge von Lieblosigkeiten, die ein Mensch in der Jugend oder auch später erfährt. Manches kann hier gut gemacht werden. Soziale Not kann gebannt, Erziehung und Lehrzeit können nachgeholt werden. Unmenschliche Maßnahmen schaden nur; geprügelte Kinder prügeln wieder; Mord und Todesstrafe sind Zwillinge, sie heben sich nicht auf, sondern pflanzen sich fort.</p>
<p>Es gehört zu den schönsten Erlebnissen meiner Arbeit, daß es gelungen ist, einen Kreis uneigennütziger Männer und Frauen aller Altersklassen und Berufe zu finden, die bereit sind, Menschen, die strauchelten, dabei behilflich zu sein, in der Gemeinschaft wieder Wurzeln zu schlagen. Das erfordert kein Studium großer Wissenschaften, nur das Herz muß auf dem rechten Fleck sein. Gibt es etwas Schöneres, als zu wissen, daß ein junger heimatloser Gefangener am Gefängnistor von einem Menschen erwartet wird, der Vertrauen schenkt und Vertrauen empfangen will, der Kamerad und Freund sein möchte. Er wird für den entlassenen Gefangenen antworten, wenn der Arbeitgeber fragt: Wo sind Sie zuletzt gewesen? Er wird da sein, wenn jene Schwierigkeiten mit der Familie, den Arbeitskameraden und den Ämtern auftauchen, die oft auch einen Menschen, der besten Willens ist, mutlos machen und wieder in die alte Welt zurücktreiben, die er für immer aufgeben wollte. Vor mir liegt der Brief eines jungen Strafgefangenen, der kaum je die Nestwärme einer Familie gespürt, in den Wirren der Kriegs- und Nachkriegszeit Schlimmes gesehen und gehört und zuletzt eine furchtbare Tat begangen hat. Der Brief lautet: &#132;Lieber Herr Generalstaatsanwalt! Sie wissen, wir haben viel Zeit, auch ich habe viel Zeit. In den letzten Tage habe ich mir überlegt, wie ich Sie anreden soll. Sie sind mir sicher nicht böse, wenn ich die obige Überschrift gewählt habe. So ist&#8217;s mir ums Herz. Sie haben mir Mut zu machen versucht, und wie Sie von der Welt und den Menschen gesprochen haben, war sehr schön. Aber Sie müssen mir weiterhelfen. Es gibt so viele Dinge, die ich nicht klarbekomme. Warum hat Gott mich auf die Welt kommen lassen? Warum hat er die Tat, meine Tat geschehen lassen? Warum hat er zugelassen, daß Kinder ihren Vater verloren haben? Ich frage und frage . . .&#148; Der Fragen des jungen Hiob sind viele. Ich kann sie nicht beantworten. Ich habe sie dunkel kommen sehen, als ich Jurist wurde. Vielleicht habe ich damals geglaubt, ihrer Herr zu werden. Ich bin es nicht geworden. Wir können aus der Erde keinen Himmel machen, aber jeder von uns kann etwas tun, daß sie nicht zur Hölle wird.</p>
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		<title>Grundgesetz und Strafvollzug</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Apr 2019 20:30:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Vergleichsversuch an Hand von Beispielen aus: vorgänge Heft 6/1969, S. 211-215 Am 23. Mai 1969 jährte sich zum zwanzigsten Mal das Inkrafttreten unseres Grundgesetzes. Dieses Jubiläum gab Anlaß zu zahlreichen Betrachtungen in Rundfunk und Presse und zu einer feierlichen Rede des Bundeskanzlers im Fernsehen. Hier, an Hand von belegbaren Beispielen, die Frage: funktioniert dieses [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Vergleichsversuch an Hand von Beispielen</p>
<p>aus: vorgänge Heft 6/1969, S. 211-215</p>
<p>Am 23. Mai 1969 jährte sich zum zwanzigsten Mal das Inkrafttreten unseres Grundgesetzes. Dieses Jubiläum gab Anlaß zu zahlreichen Betrachtungen in Rundfunk und Presse und zu einer feierlichen Rede des Bundeskanzlers im Fernsehen. Hier, an Hand von belegbaren Beispielen, die Frage: funktioniert dieses Grundgesetz, das uns Menschenwürde und soziale Gerechtigkeit garantiert, auch, wenn es eine kleine Minderheit betrifft, eine Minderheit, die in der direkten Obhut des Staates steht: die Inhaftierten? Hört das Grundgesetz vor dem Gefängnistor auf? Und wenn es sich zeigen würde, daß dies der Fall ist, ist dann diese Verletzung des Grundgesetzes nicht verhängnisvoller und schwerwiegender und im Grunde genau so strafbar wie die Gesetzesübertretung des Diebes und des Betrügers? Stiehlt der Staat dem Dieb ein Stück Menschenwürde &#8211; betrügt er den Betrüger um ein Grundrecht?</p>
<p>Der Gefangene ist als Folge seiner Tat und des Urteilsspruches laut geltendem Strafgesetz &#8211; nehmen wir an zu recht &#8212; zu einem Freiheitsentzug verurteilt worden. Die Frage, die so lange und immer eindringlicher erhoben werden muß, bis sie beantwortet wird, lautet: Bestehen innerhalb dieses Freiheitsentzuges die jedem Bürger gesetzlich garantierten Grundrechte weiter?</p>
<h2 class="auto-created">Informationsfreiheit</h2>
<p>Ich zitiere aus dem Brief eines Gefangenen in Amberg/ Oberpfalz vom 3. Juni 1968:[1]<br /><i>&#8222;Wenn ich mich heute mit einer erneuten Bitte an Sie wende, so seien Sie bitte nicht böse, aber irgendein Herr des Bayer. Staatsministeriums der Justiz hat wieder einmal eine Anordnung erlassen, die Ungerechtigkeit, Intoleranz, Unfähigkeit und eine völlig veraltete Lebensanschauung deutlich an den Tag legt.<br />Zur Sachlage: Seit Januar 68 bin ich mit Erlaubnis der Anstaltsleitung Abonnent der Zeitschrift ,Eltern</i>&#8218; <i>vom Kindler u. Schiermeyer Verlag München. Weil nun besagter Herr ,Eltern&#8216; als Illustrierte gekennzeichnet hat, wandern sämtliche Exemplare ab Juni 68 in meine persönlichen Effekten, obwohl ich für 1 Jahr im Voraus dafür bezahlt habe. Da ich den genauen Anordnungstext nicht kenne, kann ich nur Vermutungen aussprechen. Vermutungen, welche sich mir nach Gesprächen mit einem Herrn der Anstaltsleitung und dem Herrn Oberlehrer aufdrängten. Angeblich wäre die Zeitschrift für Gefangene sittlichkeitsgefährdend.</i><br /><i>(&#8230;) Ich bin 24, wie Sie wissen, und war schon immer bestrebt, die oft so schwierigen zwischenmenschlichen Beziehungen der Geschlechter zu vereinfachen, daß mir das meistens nicht gelungen ist, mag an meiner Jugend und Unerfahrenheit gelegen haben. Diese Erkenntnis und die Unmöglichkeit, altbewährte Verhaltensmuster zu praktizieren, das Fehlen neuer; allgemeingültiger Verhaltensmuster., Unsicherheit darüber, was denn nun zu tun, was richtig und was falsch sei und ungestilltes Bedürfnis nach wegweisender Information waren die Faktoren, die mich zum Leser der ,Eltern` gemacht haben. Aber ich glaube nicht nur mir geht das so, belasten nicht diese Umstände das Gemüt der meisten Menschen von heute, führen sie nicht zu Fehlhandlungen und Fehlreaktionen bei allen, sogar bis hin in die Angstneurosen? Liegt es nicht im Sinne der Resozialisierung, sicherzustellen, daß der Straffällige bei seiner Rückkehr in die Gesellschaft nicht nur den Willen, sondern auch die Fähigkeit besitzt, ein gesetzmäßiges und selbständiges Leben zu führen? Und das erstreckt sich doch nicht bloß darauf ,Dein und Mein` auseinander zu halten, der Bereich der Liebe ist doch da nicht ausgenommen.&#8221;</i></p>
<p>Er ist es anscheinend im deutschen Beamtendenken. Ich riet dem Mann zu einem Grundsatzprozeß und Rechtsanwalt Dr. <i>Hans H. Heldmann </i>stellte sich auf meine Bitte hin kostenlos zur Verfügung. Daraufhin ein weiterer Brief vom 28. 7. 68. Zitat: <i>&#8222;Vor einigen Tagen waren verschiedene Herren vom Justizministerium im Haus, wobei beschlossen wurde, sämtliche Elternabonnements ablaufen zu lassen, die eintreffenden Exemplare jedoch an uns auszuhändigen. Aus Freude über diesen Teilerfolg (und das war mein Fehler) nahm ich dann auf Antrag der Anstaltsleitung die Forderung eines gerichtlichen Entscheides zurück.&#8221;</i></p>
<p>Weitere Beispiele zu der Nichtbeachtung des Artikel 5, Abs. 1 im Grundgesetz, der das Informationsrecht &#8211; ohne Ausnahme für Gefangene &#8211; garantiert.</p>
<p>Aus Norddeutschland schrieb mir ein junger Gefängnisgeistlicher, er hätte zu seiner Empörung feststellen müssen, sämtliche Artikel, die meine Arbeit für Reformen im Strafvollzug oder für Gefangene und Entlassene betrafen, seien herausgeschnitten worden, bevor man die Zeitungen an die Gefangenen auslieferte. Aus Vechta kam ein Brief von einem jungen Gefangenen, der mich bat, ihm meinen Vortrag &#8222;Von der Strafe zur Konsequenz-Maßnahme&#8221; zu senden, den ich vor der &#8222;Deutschen Kriminologischen Gesellschaft&#8221; in Frankfurt gehalten hatte. Dieser Vortrag war in der Fachzeitschrift <i>&#8222;Kriminalistik&#8221;</i> veröffentlicht worden. Ich erfüllte seine Bitte, aber der Artikel wurde mir vom zensie-renden Fürsorger zurückgesandt. Nicht erlaubt.</p>
<p>Wie das Grundrecht der Informationsfreiheit in anderen demokratischen Ländern aufgefaßt wird, zeigte mir in der gleichen Woche der Brief des Anstaltsleiters in Saxerriet in der Schweiz. Er schrieb, daß er meinen Artikel, den er ebenfalls in der <i>&#8222;Kriminalistik&#8221; </i>gelesen hatte und den er als &#8222;großartig&#8221; bezeichnete, nun gerne in seiner Gefängniszeitschrift &#8222;Bausteine&#8221; veröffentlichen möchte, <i>damit ihn jeder Gefangene lesen könne!</i> Aber in der Bundesrepublik sind anscheinend Artikel über Aufklärung, Strafrechts- und Strafvollzugs-Reformen so gefährlich wie Dynamit und deshalb dem Gefangenen strengstens zu verbieten. Die Zensurbestimmungen sind willkürlich, da es in dieser Hinsicht keine exakten Vorschriften gibt. Ein Strafvollzugs-Gesetz, das das Grundrecht aufhebt, gibt es nicht. Bewegen sich die verantwortlichen Beamten bei dieser Beschränkung des Informationsrechtes nicht &#8222;etwas außerhalb der Legalität&#8221;?</p>
<p>Die deutsche Dienst- und Vollzugsordnung wiederum, durch die sich der Gefangene über seine Rechte und <i>die Grenzen der Rechte der Beamten </i>orientieren könnte, wird wie ein Staatsgeheimnis gehütet. Als ein Konflikt in einem Hamburger Gefängnis entstand und einem Gefangenen von der Anstaltsleitung der Einblick in die Vollzugsordnung verwehrt wurde, wandte er sich an den Eingaben-Ausschuß der Kanzlei der Bürgerschaft im Senat. Die Antwort vom 25. 6. 1968: <i>&#8222;Der Wortlaut der Dienst-und Vollzugs-Ordnung kann den Gefangenen und Verwahrten nicht zur Verfügung gestellt werden, weil darin zahlreiche Vorschriften enthalten sind, die sich nur an die Beamten richten.&#8221; Ober diese Vorschriften wollte sich ja gerade der Gefangene informieren! Wo bleibt hier das Informationsrecht?</i></p>
<p>Doch der eklatanteste Fall, den ich in Bezug auf den Artikel 5 Abs. 1 kenne, ist folgendes Beispiel aus Celle. Ein Lebenslänglicher kämpft um ein Wiederaufnahmeverfahren. Der Wahlverteidiger lehnt ab, weil der Gefangene durch Unterbezahlung seiner Arbeit im Gefängnis nicht genügend Geld für ein Honorar hat. Das Armenrecht wird dem Mann nicht zugestanden. Der. Gefangene soll also den Antrag beim Urkundsbeamten selbst formulieren. Nun gehört das Wiederaufnahmerecht zu den schwierigsten Gebieten unserer Strafprozeß-Ordnung. Der Gefangene ist Schlosser von Beruf und hat nur Volksschulbildung. Er verlangt die Kommentare zum Strafgesetzbuch und zu der Strafprozeß-Ordnung, um überhaupt einen Antrag auf Zulassung der Wiederaufnahme korrekt ausarbeiten zu können. Abgelehnt. Daraufhin bittet er, die Bücher kaufen zu dürfen. Er will sie von seiner Rücklage zahlen, eine Rücklage, die für ihn als Lebenslänglichen sinnlos ist, wenn der Wiederaufnahmeantrag nicht durchgeht. Wieder Ablehnung. Wortlaut des Artikels 5 Abs. 1 des Grundgesetzes: &#8222;Jeder hat das Recht (&#8230;) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.&#8221;</p>
<h2 class="auto-created">Aufrecht&shy;er&shy;hal&shy;tung der Ehe</h2>
<p>Ich zitiere aus dem Brief einer Frau, deren Mann seit 8 Jahren &#8212; zu 12 Jahren verurteilt&#8212; in der Anstalt Werl einsitzt:</p>
<p><i>&#8222;Bitte helfen Sie mir und meinem Mann, damit er Strafurlaub bekommt. Im Anfang, als mein Mann in Haft war, da glaubte ich, daß es für mich kein Problem sei, die ganze Zeit treu auf meinen Mann zu warten.Ich kann ihn aber nur alle sechs Wochen für eine Viertelstunde besuchen und selbstverständlich ist immer ein Beamter dabei. Um meinen Mann das Herz nicht noch schwerer zu machen, verbeiße ich das Weinen meistens tapfer. Ich gerate aber immer mehr in einen Strudel von Verzweiflung, Angst, Ratlosigkeit und Nervosität, daß ich immer mehr das Gefühl habe, das Leben nicht mehr ertragen zu können. In den früheren Jahren war ich nur an den Besuchstagen verdreht. Die andere zeit hatte ich mich immer in der Gewalt. Nun verfolgt mich aber das Alleinsein immer öfter, sogar bis in den Schlaf. Ich träume davon, daß mein Mann bei mir ist und daß wir zusammensein können. Aber immer ist jemand da, der das Zusammensein verhindert. Ich bin dann den ganzen Tag wie zerschlagen.&#8220;[2]</i></p>
<p>Der &#8222;Jemand&#8221; ist der Staat. Der allgewaltige Staat in der Gestalt seiner Justiz. Alle meine Bitten bei Gericht und im Ministerium, alle unsere Gesuche um Strafunterbrechung zur Rettung der bedrohten Ehe, wurden abgelehnt, ebenfalls das Gesuch auf Entlassung zur Bewährung, da der Mann bereits über zwei Drittel seiner Strafe verbüßt hat, so daß diese Möglichkeit besteht. Die Frau schrieb weiter:<i> &#8222;Oft geht es mir auch so, daß sich meine Gedanken wie von selbst mit irgend einem anderen Mann befassen, da mir mein eigener Mann für so lange zeit unerreichbar scheint. Aber ich möchte meinen Mann nicht betrügen, weil ich mit ihm eines Tages wieder glücklich werden möchte und weil meine beiden Töchter so sehr an ihrem Vater hängen.&#8221;</i> Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes: &#8222;Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.&#8221; Tun sie es wirklich im Machtbereich der staatlichen Institutionen?</p>
<p>Hier gebührt große Anerkennung Pfarrer <i>Rolf Ehrfurth </i>in Amberg, der die Möglichkeit zu einem ehelichen Intimverkehr für langjährige Inhaftierte, gestützt auf das Grundgesetz, fordert. Ihm erscheint die abweisende Haltung des Bayerischen Justizministeriums zu seiner &#8222;vor-geschlagenen Lösung zur Erhaltung bestehender Ehen&#8221; vom rechtlichen und auch sittlichen Standpunkt aus &#8222;unverständlich und auch unhaltbar&#8221;.</p>
<h2 class="auto-created">Menschenw&uuml;rde</h2>
<p>Ein Gefangener schickte mir die Abschrift seiner Eingabe an das Landgericht in Wuppertal vom 6.</p>
<p>4. 1968. Ich zitiere:</p>
<p><i>&#8222;Die Gefangenen &#8212; ich wurde mit 20 Mann eingeliefert &#8212; werden alle in einen langen Flur getrieben, wo mehrere Hocker und Fußmatten stehen. Dort müssen sie sich nackt ausziehen, die Kleidung auf dem Hocker legen und splitternackt mehrere Schritte im ausgestreckten Arm-Abstand vom Nebenmann zurücktreten. Alsdann müssen sie nackt in dem kalten Flur (der noch im Keller liegt) stehen bleiben, bis die Kleidungsstücke durchsucht sind. Dann bekommen alle den Befehl die Arme über den Kopf zu heben, anschließend abwechselnd das Bein und die Fussolen zu zeigen. Ist dies geschehen, müssen die Gefangenen die Köpfe neigen und man wühlt ihnen im Haar herum (&#8230;) Alsdann haben sich alle Gefangenen vornüber zu beugen und die Afteröffnung auseinander zu reissen, damit man ihnen so weit wie möglich im Arsch schauen kann. Wie widersinnig dies ist, zeigt dies: alle Gefangenen, die in der Strafanstalt Lüttringhausen eingeliefert wurden, kamen aus anderen Gefängnissen, alle waren Strafgefangene aus anderen Anstalten, und es wurde nie ein Neuling von draußen oder ein U-häftling eingeliefert. Da frage ich, was hätten diese Gefangenen, die aus anderen Anstalten kamen, wo sie vorher &#8211; bevor sie nach Lüttringhausen kamen &#8211; vor dem Transport ebenfalls ,gefilzt` wurden von der Kammer bei der Umkleidung und also gar nichts versteckt haben konnten, wohl noch einschmuggeln sollen oder können? Und warum war diese unwürdige Körpervisitation mit einer Afterkontrolle überhaupt notwendig &#8211; ohne Schamwand, ohne Abdeckung, ohne alles, vor den Augen der Mitgefangenen? (&#8230;) Aber das ist noch nicht alles: nachdem die Prozedur der Körpervisitation vorbei ist, können sich die Gefangenen im Keller wieder anziehen und &#8212;. gehen ein Weilchen später zur Kleiderkammer, wo sie sich ebenfalls nackt ausziehen müssen und ,gefilzt` werden bei der Umkleidung.  Warum zweimal hintereinander diesen Nudismus, diese Körpervisitation?&#8221;</i></p>
<p>Der 21jährige junge Mann, dessen Eingabe an das Gericht ich zitierte, ist in streng katholischen Heimen erzogen worden und durch diese prüde Erziehung außerordentlich scheu, will nicht mit den anderen nackt duschen &#8211; anderseits ist er sexuell fixiert, weil alles, was Sexualität, Onanie und Homosexualität betrifft, bei angedrohten Höllenstrafen und ausgeführten Prügelstrafen als schwere Sünde gegen Gott verboten wurde, so daß dieser hinein geprügelte Komplex nunmehr sein Denken und seine Gefühlswelt übermäßig beschäftigt und erregt. In allen Gefängnissen, wo er war, war es das gleiche: er wollte einfach nicht seine Genitalien und seinen After vor Mitgefangenen und Beamten zeigen.</p>
<p>So kam es, daß der gleiche Gefangene sich einmal weigerte, in einer Absonderungszelle, in die er zur Strafe gebracht wurde, bei der Umkleidung seine Unterhose in Gegenwart von drei Beamten und bei offener Tür auszuziehen, wenn er nicht vorher das neue Hemd anziehen konnte. Auch verlangte er für die Afterkontrolle die Hinzuziehung eines Arztes, was ihm verweigert wurde. Um das gewaltsame Hinunterziehen der Unterhose durch den Verwalter K. zu verhindern, hatte er einen Knoten in die Hose gemacht. Als man doch versuchte, mit Gewalt die Hose herunter zu reißen, kam es zu Tätlichkeiten. Wer zuerst schlug &#8211; darüber variieren die Angaben. Der Gefangene, der sehr schmächtig und unterernährt ist, rief laut um Hilfe, so daß der ganze Bau rebellisch wurde und einige Gefangene, die die klatschenden Schläge auf den nackten Körper und die Schreie hörten, laut riefen, daß man doch den Jungen in Ruhe lassen solle. Anschließend ließ man ihn dann alleine in der Absonderungszelle, zusammengeschlagen, blutend und splitternackt, weil die Unterhose total zerrissen war und man seine andere Kleidung fort genommen hatte. Mehrere Stunden hockte er wie ein Tier, frierend und nackt, auf der betonierten Pritsche in der Zelle. Dann brachte man ihn in eine andere Zeile, die unterhalb des Krankenreviers lag. Dieser Raum wurde die Totenzelle genannt. Früher warteten dört die zum Tode Verurteilten auf die Hinrichtung. Nach 1948 wurden die Gefangenen, die sich aufgehängt oder sonst vor Verzweiflung auf andere Art Selbstmord verübt hatten, dort aufbewahrt. Kein richtiges Fenster &#8211; nur ein Kellergitter. Alles feucht, kalt und dunkel, voller düsterer Erinnerungen. In dieser Gruselzelle ließ man den Jungen fast drei Tage und Nächte dahinvegetieren. Die Matratze, die er für die Nacht zum Schlafen bekam, war mit Urin und Kot beschmutzt. Sie stank so sehr, daß er es vorzog, sich direkt auf den Boden zu legen. Die Notdurft mußte er im Dunkeln verrichten und zwar in einen Kübel, der schlimmer stank und noch schmutziger war als alles andere. Anschließend bekam er 21 Tage verschärften Arrest. Und das alles, weil er sich zuerst mit Worten und dann tätlich gewehrt hatte, als man ihn mit Gewalt zwingen wollte, sich vor mehreren Personen und bei offener Tür in den After sehen zu lassen.</p>
<p>Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes: &#8222;Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.&#8221;</p>
<h2 class="auto-created">K&ouml;rperliche Unver&shy;sehrt&shy;heit</h2>
<p>Körperliche Tortur ist verboten. Körperliche Unversehrtheit ein Grundrecht. Wie wird der &#8222;verschärfte Arrest&#8221; in den bundesrepublikanischen Gefängnissen durchgeführt?</p>
<p>Ich habe selbst Arresträume im Keller gesehen, wo &#8222;renitente&#8221; Gefangene gehalten wurden. Eine verschärfte Arreststrafe kann &#8211; ohne gerichtliches Urteil &#8211; schon ein Gefangener erhalten, der einem Beamten gegenüber eine beleidigende Äußerung tut. Beleidigende Äußerungen müssen wir im freien Leben immer wieder ertragen können, ohne daß deshalb nach einer mittelalterlichen Kerkerstrafe gerufen wird. In diesen &#8211; oder auch in moderneren, aber genau so kahlen &#8211; Arrestzellen, nur mit Pritsche und Kübel ausgestattet, werden also Menschen ohne Gerichtsurteil eingesperrt. Wenn bei schwereren Fällen später auch nur ein Gerichtsurteil mit Strafe erfolgt, ist es eine für meine Begriffe unzulässige, aber oft praktizierte Doppelbestrafung für die gleiche Tat.</p>
<p>In den Arrestzellen werden dem Gefangenen an den Hungertagen nur fünf Scheiben Brot und Malzkaffee gereicht &#8211; sogar einen kranken Gefangenen, der sonst Kostzulage hatte, fand ich in einer nordrhein-westfälischen Hungerzelle. An diesen Tagen werden bewußt Schlafstörungen herbeigeführt, indem man den Gefangenen auf der harten Pritsche ohne Matratze schlafen läßt. Jeden dritten Tag Normalkost, jeden dritten Tag eine Matratze, die oft verschmutzt von Urin und Sperma ist. Am vierten Tag wieder Hunger, wieder hartes Lager. Jede Stunde in dieser Zelle wird zur seelischen Tortur: hungrig, völlig isoliert, übermüdet, mit gereizten Nerven &#8211; keine Zigarette, die beruhigt, keine Post, kein Besuch, kein Buch (außer der Bibel, die somit später immer an die Strafe erinnert, ja, in Gedanken zur Strafe gehören wird). Viele Gefangene schildern das gleiche: die einzige Entspannung ist Onanie bis zur völligen Erschöpfung.</p>
<p>Meiner Ansicht nach sind bewußt herbeigeführte Schlafstörungen auf einer harten Pritsche ohne Matratze, damit am nächsten Morgen jeder Knochen weh tut und die Nerven durch die Schlaflosigkeit und den sich immer mehr komprimierenden Haß völlig überreizt sind, eine nicht nur seelische, sondern auch körperliche Tortur. Hinzu kommt, daß man ausgerechnet in dieser Situation dem Raucher auch plötzlich das Nikotin entzieht, was sogar in einer Normalsituation eine außerordentliche Nervenbelastung bedeutet. Dazu der Hunger &#8211; der raffiniert dosierte Hunger, damit der Mann weiterleben kann und die Magennerven immer wieder gereizt werden.</p>
<p>Was würde mit einem Normalbürger geschehen, wenn er jemanden, der sich in seiner Obhut befindet, in einen Kellerraum sperrt, ihn hungern läßt, ihm keine Matratze zum Schlafen gibt und nur jeden dritten Tag die Quälerei unterbricht, um sie am vierten Tag wieder fortzuführen? Dieser Sadist würde mit Gefängnis bestraft werden.</p>
<p>Was würde mit einem Menschen geschehen, der seinen Hund so behandelt? Die Nachbarn würden ihn wegen Tierquälerei anzeigen und der Tierschutzverein würde eingreifen.</p>
<p>Über die Verhältnisse in der Arrestzelle im Untersuchungsgefängnis in Hamburg, eine Einrichtung, die trotz Veröffentlichung der Tatsachen, die zum Tode des Häftlings Haase führten, noch heute existiert und in Gebrauch ist, zitiere ich <i>E. Evers</i>, der darüber berichtet:</p>
<p>&#8222;Die ,Glocke&#8216; im Sprachgebrauch der Gefängnisbehörde, ,Beruhigungszelle&#8216; genannt, ist ein völlig leerer, rundherum auszementierter Raum von etwa 8 qm Bodenfläche, 4.30 m Höhe und rund 29 cbm Rauminhalt. In den Fußboden eingelassen ist ein Rost aus rohen Holzbalken, 2 Meter mal 70 Zentimeter, auf dem der nackt hier eingesperrte Häftling liegen &#8211; und auch schlafen muß. (Nachts wird ihm eine derbe Wolldecke in die Zelle geworfen.) In einer Ecke des zementierten Fußbodens befindet sich ein Loch, in das der Häftling, sofern er dazu in der Lage ist, seine Notdurft verrichten kann. Es gibt keinen Wasseranschluß &#8211; weder zum Nachspülen noch zum Trinken. Ein winziges Fenster aus Glas-Steinen spendet Licht; dahinter brennt Tag und Nacht eine elektrische Glühbirne. An der Decke sieht man ein Loch für Zuluft und ein Beobachtungsfenster. Schwer gepolsterte Doppeltüren verhindern, daß irgendein Geräusch aus diesem Verließ die Ruhe der Anstalt stört: weder die Schläge der Peiniger noch die Schreie der Gepeinigten. Ärztliche Aufsicht ist laut Gefängnisbehörde gewährleistet (&#8230;) Am 29. Juni 1964 wird der Untersuchungshäftling Ernst Haase, ein in Hamburg geborener, in den USA eingebürgerter und sich auf Heimaturlaub befindlicher Tourist, offensichtlich geistesgestört und nicht mehr voll orientierungsfähig, in der sogenannten Beruhigungszelle tot aufgefunden. Sein Gesäß ist zu einem blutigen Brei zerschlagen. Der Körper war von blauen Flecken bedeckt. (&#8230;) Ernst Haase starb am Zusammenwirken von innerem Blutverlust durch die erlittenen Schläge sowie an Verlust von Blutflüssigkeit infolge Austrocknung. Das zusammen bewirkte den tödlichen Kreislaufkollaps. Die Hitze in der ,Glocke` steigt auf 40 Grad Celsius und mehr. Das entspricht einem Wüstenklima um die Mittagszeit im Schatten.&#8220;</p>
<p>Soweit ein Auszug. Eine ausführliche Beschreibung des Falles enthält mein Buch <i>&#8222;Aussagen&#8221; (Langewiesche-Brandt-Verlag). </i>Selbst habe ich in Freiburg im Keller eine Arrestzelle gesehen, die wie ein Bärenkäfig aus dicken Gittern gebaut war. Der Raum war dunkel, da vor dem Kellerfenster eine Treppe herlief, die das Tageslicht wegnahm. Einzige Einrichtung: eine harte Pritsche und ein stinkendes Klosett.</p>
<p>Im Klingelpützprozeß kam heraus, daß in vier Jahren nicht weniger als 121 Ermittlungsverfahren auf Grund von Beschwerden von Gefangenen von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurden. Nie gab es eine Anklage. Die Aussage des Beamten wog immer schwerer als die Aus-sage des Gefangenen. Erst der Tod eines Häftlings setzte die Untersuchungen in Gang[3].</p>
<p>Mögen alle diese Beispiele nur Ausnahmefälle sein im Vergleich zu der großen Zahl durchaus ordentlicher Beamter, die sich völlig korrekt benehmen &#8211; eines steht für mich fest, nachdem ich die Behandlung in den Arrestzellen miterlebt habe und das System an sich kenne: Diese Art Menschenbehandlung beim sogenannten verschärften Arrest mit Hungertagen und bewußt herbeigeführten Schlafstörungen ist ein kriminelles Delikt, das außerhalb des Strafvollzuges als solches geahndet werden müßte und würde. Innerhalb des Strafvollzuges ist sie ebenso gesetzeswidrig, da sie ohne Zweifel, durch psychische und physische Schädigung des Gefangenen, durch systematische Quälerei Tag und Nacht und die in vielen Anstalten menschenunwürdige Unterbringung, sowohl gegen Artikel 1 Abs. 1 wie gegen Artikel 2 Abs. 2 GG verstößt. Nicht nur die Menschenwürde, sondern auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird hier offenbar mißachtet. Ausdrücklich vermerkt das Grundgesetz: &#8222;In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.&#8221; Der Gefangene ist aber nach dem Strafgesetz lediglich zu einem Freiheitsentzug verurteilt. Kein deutsches Gesetz erlaubt Menschenquälerei &#8211; nach der Vollzugs-Ordnung jedoch wird sie durchgeführt. Also ist die menschenunwürdige Behandlung des Gefangenen im verschärften Arrest ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz und somit eine kriminelle Tat.</p>
<p>1 Sämtliche zitierten Briefe sind exakt abgeschrieben, ohne orthographische Verbesserungen.</p>
<p>2 Siehe Birgitta Wolf: &#8222;Aussagen&#8221;, Langewiesche-Brandt-Verlag, Seite 235 und 155.</p>
<p>3 Siehe Bericht Wüllenweber in der Anthologie &#8222;Strafvollzug in Deutschland&#8221; von D. Rollmann.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/6-1969/publikation/grundgesetz-und-strafvollzug/">Grundgesetz und Strafvollzug</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Arbeit Helga Einseles für die Humanisierung des Strafvollzugs</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/6-1969/publikation/die-arbeit-helga-einseles-fuer-die-humanisierung-des-strafvollzugs/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Apr 2019 19:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Versuch einer kritischen Würdigung Aus: vorgänge Heft 6/1969, S. 217-219 Man kann Helga Einseles mühselige Praxis für die humanisierende Liquidierung des Strafvollzuges nicht darstellen, ohne den ganzen Menschen, und das heißt, die Entwicklung des politischen Menschen Helga Einsele zu würdigen. Wie nur selten ist in ihrem Bewusstsein die Anstrengung einer kritisch-resozialisierenden Arbeit mit dem inhaftierten [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Versuch einer kritischen Würdigung</p>
<p>Aus: vorgänge Heft 6/1969, S. 217-219</p>
<p>Man kann <i>Helga Einseles</i> mühselige Praxis für die humanisierende Liquidierung des Strafvollzuges nicht darstellen, ohne den ganzen Menschen, und das heißt, die Entwicklung des politischen Menschen <i>Helga Einsele</i> zu würdigen. Wie nur selten ist in ihrem Bewusstsein die Anstrengung einer kritisch-resozialisierenden Arbeit mit dem inhaftierten Gesetzesbrecher verbunden mit einem politischen Sozialismus, mit dem sie sich auch dann offen und selbstlos identifizierte, wenn diese Haltung nicht auf breite Akklamation hoffen konnte.</p>
<p><i>Helga Einsele</i>, geb. Hackmann, entstammt der bildungsbürgerlichen Schicht, die heute kaum noch als quantitativ gewichtige abgrenzbare Gruppe auszumachen ist. Beide Elternteile, westfälischer Abstammung, setzten eine pädagogische Familientradition fort. Dem Vater standen sowohl eine wissenschaftliche Laufbahn als Altphilologe und Historiker wie eine schulpraktische Karriere offen. Er entschied sich für die Schule. Aus seiner Tätigkeit an den Franckeschen Stiftungen in Halle/Saale wurde er durch den Kriegsdienst 1914 herausgerissen. In diesen Krieg ging er als patriotischer Konservativer. Als kritischer, linksbürgerlich orientierter Politiker kam er zurück. Noch vor Kriegsende übernahm er die Leitung eines Gymnasiums in Torgau. Nach einigen Jahren wurde er zur Leitung einer &#8211; in Norddeutschland bekannten &#8211; gymnasialen Doppelanstalt nach Lüneburg berufen. Politisch engagierte er sich in der damaligen linksbürgerlichen Demokratischen Partei, in der er auch Leitungsfunktionen übernahm.</p>
<p>Die kritische, linksliberale, tolerante Atmosphäre ihres Elternhauses, in einer Zeit hochgradiger politischer Mobilisierung aller sozialen Schichten, hat sehr früh das Denken von <i>Helga Einsele </i>geprägt. Das wurde. umso mehr gefördert, als die besonders konservativ-reaktionäre Haltung des Bürgertums in den norddeutschen Mittelstädten (zwischen den Kriegen und noch heute spürbar) ihr schon in der Schulzeit die alternative Entscheidung zu Anpassung oder zu kritischer Opposition aufzwang. Gewisse Reformideen gegenüber den autoritären Zivilisationsphänomenen der wilhelminisch-bürgerlichen Tradition hatte <i>Helga Einsele </i>zunächst in Verbindung mit der Jugendbewegung gebracht. Mit dem Großteil des Bürgertums vollzog jedoch die Hauptströmung gerade der norddeutschen Jugendbewegung die endgültige Wendung zum irrationalen, völkischen Denken. In der damit notwendigen Differenzierung und Auflösung der Jugendbewegung wandte sich <i>Helga Einsele </i>mehr und mehr nach links. Nach langen inneren Konflikten (wie sie selbst sagte) trat sie als Studentin, 19jährig, in die SPD ein.</p>
<p>Das Studium der Rechtswissenschaft wählte sie &#8211; wie zwei Jahre später ihre jüngere Schwester, heute Leiterin des Hessischen Landesjugendamtes &#8211; schon damals mit der Absicht einer späteren sozialpolitischen Tätigkeit.</p>
<p>Nach Anfangssemestern in Königsberg und Breslau studierte sie in Heidelberg, wohin sie die Lehrtätigkeit <i>Gustav Radbruchs  </i>zog, des letzten großen deutschen bürgerlichen Rechtsphilosophen und Rechtswissenschaftlers, der sich der Sozialdemokratie und dem Sozialismus zugewandt hatte. Von ihm war sie schon literarisch durch seine &#132;Kulturlehre des Sozialismus&#8220;, seine &#132;Einführung in die Rechtswissenschaft&#8220; und seine &#132;Rechtsphilosophie&#8220; beeindruckt worden.</p>
<p>Der junge Naturwissenschaftler Wilhelm Einsele hatte von der Columbia-Universität in New York einen zweijährigen Forschungsauftrag bekommen. Mit ihm ging sie in die USA und arbeitete dort an einer von <i>Radbruch</i> inaugurierten Dissertation über Probleme des amerikanischen Strafprozesses. Wer damals, wie die Einseles, bewußt in den Stadtteil Harlem zog, den mußte der akute Anblick der allgemeinen Krisenhaftigkeit des Kapitalismus, des Elends der Massenarbeitslosigkeit und der sozialen Diskriminierung von Negern, Italienern und Juden politisch weiter nach links treiben. Hinzu kamen die immer katastrophaleren Nachrichten aus Deutschland, wohin die Einseles erst Ende 1932 zurückkehrten.</p>
<p>Die ökonomische Krise, die immer gewaltigere Treibsandbewegung des Faschismus und die lähmende Unfähigkeit der kleinmütigen und kleinbürgerlichen, anpassungsbeflissenen Sozialdemokratie, der Katastrophe Einhalt zu gebieten, diese Entwicklung drängte damals wie heute die linken Intellektuellen zum Votum für eine revolutionäre, sozialistische Lösung der damals akuten, den Massen bewußten, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Krise, die für die Massen lebensbedrohlich geworden war.</p>
<p>Im engsten Umkreis führte der Machtantritt des grausam-methodischen Wahnsinns dazu, daß der Vater trotz seines pädagogischen Rufs entlassen und die Schwester, von gleicher linker Gesinnung, von der Universität relegiert wurde. Radbruch wurde entlassen und mußte schweigen, Wilhelm Einsele, dem seine Lehrer hohe produktive wissenschaftliche Qualifikation zusprachen, konnte an der Universität nicht weiter arbeiten. <i>Helga Einsele</i>, wegen des Namenswechsels und der späten Rückkehr aus den USA in Heidelberg nicht mehr allzu bekannt, konnte ihr Staatsexamen unter strenger Kontrolle der NS-Studentenschaft noch ablegen, wurde aber, da aus der voramerikanischen Zeit als Sozialdemokratin und Studentenvertreterin des Sozialistischen Studentenbundes im ASTA noch in Erinnerung, anschließend aus der juristischen Berufslaufbahn ausgeschlossen.</p>
<p>Die Einseles vergruben sich in kleinen Orten Süddeutschlands und später Österreichs, wo es wenigstens, wenn auch schlecht bezahlte naturwissenschaftliche Forschungsarbeit gab. Nach dem Kriege als Experte in Österreich geblieben, leitete Wilhelm Einsele bis zu seinem Tode ein hydrochemisches und -biologisches Lehr- und Forschungsinstitut, in dem er wissenschaftlichen Ruf über Europa hinaus erlangt hatte.</p>
<p><i>Helga Einsele </i>kam Ende 1947 nach Deutschland zurück, weil sie &#8211; wie viele Deutsche damals &#8211; glaubte, am Wiederaufbau mit den ihr eigenen Gaben mitarbeiten zu müssen. Auf Vorschlag <i>Radbruchs</i> bewarb sie sich um die Leitung der hessischen Frauenstrafanstalt, weil sich hier offenbar sozialreformerische mit allgemein-politischen Anliegen verbinden ließen. 1950 fand sie in der organisatorischen Mitarbeit in einem Freundes- und Fördererkreis für den Sozialistischen Studentenbund und etwas später innerhalb der Sozialdemokratischen Partei auch ein politisches Betätigungsfeld. 1961 allerdings wurde sie mit dem Studentenverband und dem Kreis der &#132;Sozialistischen Förderergesellschaft&#8220; aus der SPD ausgeschlossen, nachdem bereits vorher wegen der Unterstützung der Ostermarschbewegung ein Parteiverfahren gegen sie eingeleitet und eine Bundestagskandidatur aufgehoben worden war. Angesichts der Entwicklung der sozialistischen Studentenbewegung hat sich diese Entscheidung, sich aus der SPD ausschließen zu lassen, wohl eher als realpolitisch erwiesen als der Rat vieler &#132;Linker&#8220; in der SPD, sich taktisch der Unterwerfungsaufforderung zu beugen. Der seit 1958 einsetzende Aufbruch sozialistischen Bewußtseins an den Universitäten wäre vielleicht entscheidend geschwächt worden, hätte man den jungen sozialistischen Studenten damals diesen moralischen Bruch zugemutet.</p>
<p>Obwohl ihr sozialistischer Nonkonformismus so zu einem Bruch mit dem &#132;Establishment&#8220; führte und ihre Arbeitsmöglichkeiten hätte belasten können, suchte <i>Helga Einsele </i>mit intensiver Anstrengung gegenüber Unzulänglichkeiten und Hemmnissen ihrer selbstgesetzten, primären Aufgabe gerecht zu werden, nicht einen besseren Strafvollzug, sondern etwas, das besser ist als Strafvollzug zu schaffen. Nach <i>Radbruch hat </i>&#132;das Strafrecht sein gutes Gewissen verloren&#8230;; wie sollte es sich sein gutes Gewissen auch wohl wahren können in einer klassenmäßig geschichteten Gesellschaft, in der noch das gerechteste Strafrecht immer nur ein relativ gerechtes Strafrecht sein kann, in der die Gerechtigkeit und Gleichheit des Strafrechts unentrinnbar von jener Art ist, wie sie <i>Anatole France </i>kennzeichnet: &#132;Das Gesetz in seiner majestätischen Gleichheit verbietet dem Reichen wie dem Armen unter den Brücken zu schlafen, auf den Straßen zu betteln und Brot zu stehlen&#8230;&#8220;</p>
<p>Für eine rechtswissenschaftliche Tradition, die noch immer eigenartig-metaphysisch im Strafrecht mit der Kategorie der Tatvergeltung operierte, um danach die Strafzumessung mit der Rechenhaftigkeit von Warentauschbeziehungen einzurichten, war es ein unerhörter Bruch, wenn <i>Radbruch</i> kritische Gefängniskunde betrieb: &#132;&#8230;aber vermag die Strafe, insbesondere die Freiheitsstrafe&#8230; der Erziehung, der Resozialisierung überhaupt zu dienen? &#8230;Es bleibt der Zweifel, ob nicht Freiheitsstrafe ihrem Wesen nach für den Erziehungszweck ungeeignet ist. Gefängnisbauten, diese Zwingburgen für lauter präsumptive Ausbrecher, Behälter, die dem Gefangenen auf Schritt und Tritt Mißtrauen bekunden, sind Hindernisse für eine Erziehung, die nur in einer Atmosphäre des Vertrauens gedeihen kann&#8230;&#8220;</p>
<p>Wer, wie <i>Helga Einsele,</i> in einer noch immer &#132;klassenmäßig geschichteten Gesellschaft&#8220; eine freiheitsberaubende staatliche Haftanstalt leitet, dazu in Deutschland unter dem Druck der legalen Sühne-Ideologie und der Rachebedürfnisse der Gesellschaft, wer außerdem weitgehend bar der Mittel ist, die heute selbst bürgerlich humanisierende Einsicht oder rationales Kalkül in liberalen kapitalistischen Industriestaaten für den Strafvollzug haben (Schweden, Holland), der wird gerade in jüngster Zeit mit der Frage konfrontiert, wie man als Sozialist überhaupt eine solche Funktion wahrnehmen könne. Die neue linke sozialistische Bewegung der Studenten in ihrem antiautoritären Selbstverständnis etwa sieht in den Insassen der Haftanstalten eine doppelt unterdrückte, entrechtete Gruppe: einmal im individuellen Schicksal, das zum staatlich verordneten Freiheitsentzug führte, und dann wegen der Art dieses Entzuges und seiner bedrückenden Begleitumstände: sie sind beidemal Opfer der Gesellschaft! Diese &#132;unterdrückte&#8220; Gruppe soll deshalb &#8211; mangels eines anderen aktivierbaren gesellschaftlichen Subjekts der Revolution &#8211; besonders empfänglich sein für eine Agitation, die sie zur antiautoritären Auflehnung bis hin zur offenen Häftlingsrevolte führen soll.</p>
<p><i>Radbruch</i> hatte im Freiheitsentzug mittels geschlossener Anstalten dort ein legitimes Mittel gesehen, wo der Schutz der Gesellschaft vor gefährlichen Wiederholungstätern nicht anders zu leisten ist. Unter dem leitenden Gesichtspunkt des Schutzes der Gesellschaft, dem <i>Radbruch</i> neben dem der Achtung der Würde und damit der Freiheit des Einzelmenschen Beachtung zu schenken hatte, konnte er freiheitsentziehende Anstalten dort für legitim halten, wo diese von ihrer dinglichen Ausstattung und rechtspolitischen Intention her mittels pädagogischer Eingriffe in die psychische Disposition des Inhaftierten Sozialisationsvorgänge nachholen konnten, die unter allen sozialen Ordnungen zu leisten sind, die überhaupt erst die humane Natur des Menschen konstituieren könnten, die jedoch nicht zuletzt durch die Schuld der Gesellschaft dem Inhaftierten bisher nicht möglich gemacht waren.</p>
<p>Unter solchen Gesichtspunkten schrieb <i>Radbruch</i>: &#132;Zwar wissen wir, wie eine moderne Strafanstalt auszusehen hätte&#8230; Pavillonsystem, Einzelhäuser für sorgfältig gesichtete Erziehungsgruppen, möglichste Unsichtbarmachung der Freiheitsbeschränkung, keine Festungsmauern und keine Gitterfenster, feste Häuser nach Art der heutigen Gefängnisse nur für die kleine Zahl der wirklichen Ausbrecher&#8230; Woher (jedoch) die Menschen (nehmen) zur Arbeit an den Gefangenen? Denn für den Strafvollzug genügt nicht das Pflichtbewußtsein tüchtiger Versorgungsanwärter. Er fordert wahrhaft mönchische Hingabe und Entsagung, fast den Verzicht auf jedes Eigenleben um des Lebens in der Gefangenengemeinschaft willen&#8230; und es gehört zu einem wirksamen Vollzug der Freiheitsstrafe eine Gesamtgesellschaft, die ihm Verständnis entgegenbringt&#8230;&#8220; Das bis heute mangelnde Verständnis der Parteien, Parlamente und Regierungen an einem pädagogisch bestimmten Freiheitsentzug und damit an durchgreifenden Reformen und noch mehr Investitionen aber reproduziert nur das mangelnde Verständnis dieser Gesamtgesellschaft, obwohl es nach den proklamierten Maximen angeblich &#132;um den Menschen geht&#8220;, der &#132;im Mittelpunkt steht&#8220;.</p>
<p><i>Helga Einsele</i> war bereit, Radbruchs Programm realisieren zu helfen und dabei strapazierende persönliche Anstrengungen auf sich zu nehmen. Trotzdem wird sie zugestehen, daß sie vielleicht vor der zermürbenden, vielfach frustrierenden und nun 20jährigen Belastung zurückgeschreckt wäre, hätte sie deren ganzes bisher erlebtes Ausmaß gekannt, als sie ihren Beruf wählte.</p>
<p>Sie fand und findet noch immer vor: miserable materielle Bedingungen, alte Häuser, primitive Einrichtungen, Mangel an speziell qualifiziertem Personal, starre, mehr auf Repression denn auf Edukation zielende Vorschriften, die oft nur dadurch für die Humanisierung durchlässig gemacht werden können, daß sie so extensiv menschlich wie gerade noch legal interpretierbar angewendet werden. Bewußte und regelmäßige Überschreitung aber würde mit bürokratischer Zwangsläufigkeit zur Liquidierung ihrer Arbeit führen. 12- bis 14stündige Arbeite-. tage und Aufopferung der meisten Wochenenden sind für Helga Einsele die Konsequenz dieser Mängel. Das ist der Einsatz für die fehlenden Bedingungen für einen humanisierbaren, pädagogisch intendierten Freiheitsentzug, der hohen persönlichen Einsatz aller Mitarbeiter verlangt.</p>
<p>Die Mittel? Kollegiale Teamarbeit und Vertrauenswerbung bei den Gefangenen. Das hochgradig autoritäre System des Strafvollzuges konnte nur dadurch gelockert werden, daß Mitarbeiter und Gefangene &#8211; jenseits der vom Gesetz und anderen Vorschriften auferlegten Arbeitszwänge &#8211; vor allem im persönlichen Kontakt der pädagogisch gerichteten Einwirkung zusammenarbeiteten. <i>Helga Einseles </i>Ziel ist es heute vor allem, legalen Raum für weitgehende Selbstverwaltung im Rahmen des Erziehungsvollzuges zu schaffen, der sich auf humane Autonomie der Inhaftierten richtet. Dem dienen auch ihre Vorträge und literarischen Arbeiten, die sie nebenher absolviert.</p>
<p>Mangels ausreichender psychoanalytischer, psychotherapeutischer und psychiatrischer Kräfte richtete sie mit ihren Mitarbeitern die Vollzugspraxis darauf aus, auf die persönlichen Probleme der Gefangenen in intensiven Einzelgesprächen, berufsausbildenden und musisch wie intellektuell fortbildenden Unterricht einzugehen, weitgehend übrigens mit Hilfe ehrenamtlicher Kräfte und auf Versuche, psychologisch-analysierende Gruppentherapie neben gruppenpädagogischer Zusammenarbeit der Gefangenen zu entwickeln. Beides zu Zeiten, als dergleichen in deutschen Haftanstalten noch unüblich war. Die Gefangenen schließlich ließ sie mitbestimmen über die individuellen und gruppendynamisch orientierten Programme; außerdem setzte sie die Einrichtung eines eigenen Säuglings- und Kinderheims durch, das der Sozialisation der gefangenen Mütter und deren zumeist vaterlosen Kindern dient. Schließlich betrieb sie die Weiterbetreuung der Gefangenen bei und auch noch nach der Entlassung.</p>
<p><i>Helga Einsele</i> erklärt oft, wieviel ihr bei dieser Bemühung die innere Verbindung zu einem Vorgesetzten wie <i>Fritz Bauer </i>bedeutet hat, dem sie sich in den Auffassungen verbunden fühlt und der jederzeit zu einem Gespräch über die Probleme einzelner Gefangener bereit sei.</p>
<p>Man darf bezweifeln, ob <i>Radbruch</i> &#8211; weniger als <i>Fritz Bauer </i>&#8211; sich schon des fundamentalen Antagonismus des Erziehungsstrafvollzuges ganz klarwerden konnte, der in einer &#132;klassenmäßig geschichteten&#8220; Warentauschgesellschaft privater Eigentümer besteht. Die Erziehung muß den Gefangenen notwendig an eine Gesellschaft anpassen, die doch im Verständnis von <i>Gustav Radbruch </i>und <i>Helga Einsele</i> abzulehnen und zu verändern ist. Gerade auch unter dem Einfluß der Frankfurter Schule der kritischen Sozialtheorie ist sich <i>Helga Einsele </i>der gleichzeitigen Reproduktion von unnötiger Herrschaft klargeworden, die heute notwendig jeden Sozialisationsprozeß begleitet.</p>
<p>Sie hat leider nie die Zeit finden können, eine bündige, wenn auch konfliktreich vollzugspraktikable dialektische Theorie des Erziehungsvollzugs zu entwerfen, die ihren eigenen intellektuellen Ansprüchen genügt, indem sie eine tendenzielle Lösung dieses Antagonismus aufzeigt. Gleichwohl reflektiert sie dieses Problem seit Jahren und besonders seit der politischen &#132;Mobilisierungsstrategie&#8220; sozialistischer Studenten, die auf die Opposition der Gefangenen als Ansatzpunkt allgemeiner politischer Revolutionierungsprozesse zielt.</p>
<p><i>Helga Einseles </i>pädagogisches Grundprinzip läßt sich (im Sinne der Frankfurter Schule) wohl als das der kritischen Aufklärung begrifflich fixieren. Die psychologische Aufhellung der Umstände, die die psychische Disposition der Gefangenen bedingt haben, hat darin ebenso ihre heilende und zugleich sensibilisierende Funktion wie die Perspektive einer humanen Gesellschaft.</p>
<p>Einer unvermittelten antiautoritären Auflehnungsstrategie setzt <i>Helga Einsele </i>jedoch ihre erfahrungsträchtige Skepsis in bezug auf ihr humanes Ziel entgegen, eine Skepsis, die von denen geteilt wird, die als Sozialisten <i>lehrend</i> oder auch als politische Gefangene längere Zeit unter Gefangenen <i>politisierend</i> zu wirken versucht haben.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/6-1969/publikation/die-arbeit-helga-einseles-fuer-die-humanisierung-des-strafvollzugs/">Die Arbeit Helga Einseles für die Humanisierung des Strafvollzugs</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Polizeistaatliches Urteil gegen Demonstranten in München</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/6-1969/publikation/polizeistaatlisches-urteil-gegen-demonstranten-in-muenchen/</link>
		
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		<pubDate>Mon, 01 Apr 2019 16:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 6/1969, S. 221 Ein Münchener Schöffengericht unter dem Vorsitz des AGRats Günter Fruh verurteilte am 27. Mai den 27jährigen Rechtsreferendar Rolf Pohle, früher zeitweise ASTA-Vorsitzender der münchener Universität und später Organisator der &#132;Rechtshilfe&#148; für Demonstranten in München, wegen &#132;schweren Landfriedensbruchs und Nötigung&#148; zu 15 Monaten Gefängnis. Es entsprach damit voll dem Strafantrag [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/6-1969/publikation/polizeistaatlisches-urteil-gegen-demonstranten-in-muenchen/">Polizeistaatliches Urteil gegen Demonstranten in München</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 6/1969, S. 221</p>
<p>Ein Münchener Schöffengericht unter dem Vorsitz des AGRats <i>Günter Fruh </i>verurteilte am 27. Mai den 27jährigen Rechtsreferendar <i>Rolf Pohle</i>, früher zeitweise ASTA-Vorsitzender der münchener Universität und später Organisator der &#132;Rechtshilfe&#148; für Demonstranten in München, wegen &#132;schweren Landfriedensbruchs und Nötigung&#148; zu 15 Monaten Gefängnis. Es entsprach damit voll dem Strafantrag des Staatsanwalts <i>Dieter Emrich </i>und verwarf das Plädoyer des Verteidigers <i>Alfred Minar </i>auf Freispruch.</p>
<p>Das Gericht übernahm die Darstellung des Staatsanwalts, der als erwiesen darstellte, was die Verfolgungsbehörde als Tathergang ermittelt zu haben meinte: <i>Rolf Pohle </i>habe sich am Karfreitag 1968 an einer Demonstration gegen den Springer-Verlag vor der Ausfahrt des Buchgewerbehauses in der münchener Barer Straße beteiligt. Dabei sei es zu Ausschreitungen gekommen und eine Barriere errichtet worden, mit dem Ziel, die Auslieferung der &#132;Bild-Zeitung&#148; zu verhindern. Demonstranten, darunter auch der Angeklagte Pohle, hätten sich auf der Barer Straße niedergesetzt, Polizisten hätten sie durch eine Raumkette wegdrängen müssen, und nur durch Einsatz von Wasserwerfern hätten Ausschreitungen verhindert werden können.</p>
<p>Staatsanwalt<i> Emrich </i>hielt seine Darstellung für nachgewiesen durch Zeugenaussagen und Vorführung von Foto- und Filmmaterial der Polizei und des ZDF. Daß der Angeklagte am Barrikadenbau beteiligt gewesen sei, kombinierte Emrich, da er dafür keine Zeugen hatte, aus ungenauen Fotos und aus der Mitteilung Pohles vor einem Studenten-Convent, er habe auch schon Barrikaden gebaut (allerdings ohne Angabe von Zeit und Ort).</p>
<p>So hielt der Staatsanwalt die Beteiligung am Barrikadenbau für erwiesen; Pohle habe sich damit des schweren Landfriedensbruchs schuldig gemacht. Pohle wäre aber auch, meinte Emrich, auch ohne tätliche Beteiligung Mittäter im Sinne des Paragraphen, weil er &#132;die Tat als seine eigene gewollt hat&#148;. Außerdem liege Nötigung vor, weil er durch sein Hinsetzen vor die Barrikade die Auslieferung der &#132;Bildzeitung&#148; habe verhindern wollen. Eine solche Handlungsweise sei auch durch kein politisches Motiv entschuldigt, sondern als verwerflich anzusehen.</p>
<p>Der Verteidiger, Rechtsanwalt <i>Minar</i>, sah schon in tatsächlicher Hinsicht die Anklage als nicht erwiesen an. Der Film des ZDF, der vom Staatsanwalt erst während der Verhandlung -eingeführt worden sei, sei als Beweismittel nicht verwendbar, weil er Szenen zeige, die nicht am Tatort und zur Tatzeit aufgenommen worden seien, weil er außerdem nicht chronologisch den Ablauf zeige, sondern geschnitten sei. Auch lasse sich nicht sicher nachweisen, ob es der Angeklagte sei, den man auf den Fotos und Filmen erkannt haben wolle.</p>
<p>Zum Tatvorwurf selbst &#8211; wenn das Gericht der Ansicht sei, die Beteiligung Pohles sei erkennbar &#8211; müsse das Gericht aber prüfen, ob sein Mandant nicht bei <i>verfassungskonformer </i>Auslegung der Gesetze freigesprochen werden müsse. Der Anwalt wies auf den Entscheid eines Esslinger Amtsgerichts in einem ganz ähnlichen Fall &#8211; ebenfalls die Blockade einer Springer-Druckerei während der Osterunruhen 1968 &#8211; hin, das die Demonstration als verfassungskonform und die Demonstrationsforin als sozialadäquat bezeichnet hatte. Sollte das Gericht aber diese Auffassung nicht teilen, so müsse es zumindest prüfen, ob <i>Pohle</i> nicht in einem Verbotsirrtum gehandelt habe.</p>
<p>Nun, das Gericht ließ sich durch nichts anfechten, es folgte dem Staatsanwalt und verurteilte <i>Pohle </i>zu 15 Monaten Gefängnis. Dieses Urteil ist fürwahr ein justizieller Exzeß, ein Terrorurteil fast, eine Abschreckungsdemonstration der Staatsmacht, daß sie die Staatsräson rücksichtslos durchsetzen wolle.</p>
<p>Als wirkliches &#132;Verbrechen&#148; nachgewiesen kann allenfalls gelten, daß Rolf Pohle sich am Karfreitag 1968 vor dem Münchener Buchgewerbehaus auf die Straße gesetzt hat. Außerdem soll er, ohne stringenten Beweis, einen Balken zum Barrikadenbau herbeigetragen haben. Die Fotos, die zum Beweise dienen sollten, wurden der Presse im Gerichtssaal nicht gezeigt. Auf den vorgeführten ZDF-Filmen konnte niemand Pohle sehen, aber das Gericht ließ sich von einem Polizeibeamten bestätigen, er habe Pohle erkannt. Bemerkenswert für das Verfahren ist schließlich noch eine Äußerung des Staatsanwalts <i>Emrich</i>, die das Gericht ungerügt durchgehen ließ, als sich während der Verhandlung aus dem Zuschauerraum ein Zeuge meldete. Emrich gab zu hören: &#132;Ich muß seiner Vernehmung zustimmen, dazu bin ich verpflichtet, auch auf die Gefahr hin, daß der Zeuge Entlastendes sagt.&#148;</p>
<p>Selbst wenn schließlich das Gericht der Meinung war, es müsse den geltenden Paragraphen folgen, so hat es doch versäumt zu berücksichtigen, a) daß die Rechtsprechung, wie unterschiedliche Urteile zeigen, selbst unsicher und in Verwirrung ist; b) daß der Bundestag seit einiger Zeit bemüht ist, den antiquierten Tatbestand des Landfriedensbruchs im Lichte der verfassungsmäßigen Grundrechte zu revidieren; und c) daß zwischen einer Tat und ihrer Bestrafung ein vernünftiges Verhältnis bestehen muß. 15 Monate Gefängnis aber für einen bisher unbescholtenen, nicht vorbestraften 27jährigen Mann (ein solches Strafmaß schließt Aussetzung und Bewährung aus) widersprechen vollständig dem elementaren Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ein solches Urteil ist staatstotalitär und terroristisch.</p>
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		<title>Zum Tode Theodor W. Adornos</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/6-1969/publikation/zum-tode-theodor-w-adornos/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 05 Sep 1970 20:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 6/1969, S. 298/299 Eben diese Assimilation des Geistes an das herrschende Prinzip ist von der philosophischen Reflexion zu durchschauen. Das traditionelle Denken und die Gewohnheiten des gesunden Menschenverstandes, die es hinterließ, nachdem es philosophisch verging, fordern ein Bezugssystem, ein frame of reference, in dem alles seine Stelle finde. Nicht einmal allzuviel Wert [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 6/1969, S. 298/299</p>
<p><i>Eben diese Assimilation des Geistes an das herrschende Prinzip ist von der philosophischen Reflexion zu durchschauen. Das traditionelle Denken und die Gewohnheiten des gesunden Menschenverstandes, die es hinterließ, nachdem es philosophisch verging, fordern ein Bezugssystem, ein frame of reference, in dem alles seine Stelle finde. Nicht einmal allzuviel Wert wird auf die Einsichtigkeit des Bezugssystems gelegt &#8211; es darf sogar in dogmatischen Axiomen niedergelegt werden -, wofern nur jede Überlegung lokalisierbar wird und der ungedeckte Gedanke ferngehalten. Demgegenüber wirft Erkenntnis, damit sie fruchte, à fond perdu sich weg an die Gegenstände. Der Schwindel, den das erregt, ist ein index veri; der Schock des Offenen, die Negativität, als welche es im Gedeckten und Immergleichen notwendig erscheint, Unwahrheit nur fürs Unwahre.<br />Adorno, Negative Dialektik</i></p>
<p>Beginnen wir mit einer Phrase: ein großer Aufklärer ist tot! Was ist Aufklärung? Wie ist sie heute zu definieren, nachdem Kants Bezug auf die Mündigkeit, der sozialen Implikationen nicht bewußt, so offensichtlich zu kurz geraten ist? Der Positivismus hätte ebenso eine Definition zu bieten wie die idealistische Systemphilosophie. Adorno hätte die Frage zurückgewiesen, hätte die Möglichkeit der Definition selbst in Frage gestellt. Und wenn Aufklärung irgend möglich ist, dann so, als Prozeß.</p>
<p>Es ist eine der abstrusen Merkwürdigkeiten in unserem sogenannten Geistesleben, daß ausgerechnet diesem Mann Mythologie, wenn nicht gar philosophischer Obskurantismus vorgeworfen wurde. Dabei gibt es keine philosophische Bemühung, die die Möglichkeiten des Begriffs und die Unmöglichkeit eines irgendwie konkretisierbaren Absoluten im Begriff bis an die Grenze des Denkbaren präziser ausgelotet hätte.</p>
<p>Die immanent dialektische Schwierigkeit der Philosophie, so sagte er in einer seiner Vorlesungen, bestünde in dem Versuch, das Unaussagbare zu sagen. Das Wittgensteinsche Verdikt mißachtend, wandte er sich kritisch genau dem Problem zu, das dem Positivismus bei Strafe seiner Auflösung kein Problem sein darf: der Dialektik von Begriff und Sache. Daß wir die Welt nur in Begriffen haben, aber die Begriffe nicht mit der Welt identisch sind, diese sich ihnen immer wieder entzieht, diese lapidare Einsicht ist eine der entscheidenden methodologischen Bedingungen dialektischen und auch jedes konsequent kritischen Denkens (was bei näherem Zusehen auf dasselbe hinausläuft). Dieser Evidenz kann sich nur entziehen, wer sich gegen die Voraussetzungen seines eigenen Denkens blind macht. Solcher Blindheit galt ein wesentlicher Teil Adornoscher Auseinandersetzung.</p>
<p>Wer allerdings den Begriff zum Fetisch erhebt, ihm gar in der Form des steril isolierten logistischen Zeichens a priori apodiktische und generelle Realitätsgültigkeit zuspricht, dem mochte die dialektische Analyse begrifflicher Erkenntnis, wie sie etwa in der &#132;Negativen Dialektik&#8220; mühsam unternommen wird, allerdings mythologisch erscheinen. Doch wird so nur die Anstrengung des Begriffs als Mythologie verketzert.</p>
<p>Der Philosoph Adorno, der so sehr um die Unsicherheit fester Ausgangspunkte wußte, mochte sich auch als Soziologe nicht mit einem unreflektierten Instrumentarium zufriedengeben. Soziologische Aussagen sind immer theoretisch-begriffliche Aussagen. Selbst sozialempirische Statistik ist keine reine Objektivität, sondern resultiert auch aus begrifflich formulierten, subjektiven Auswahlvoraussetzungen. Sollen die soziologischen Arbeitsmethoden nicht über kurz oder lang zu einer Sammlung realitätsfremder Dogmenvorschriften erstarren, bedürfen sie der permanenten Selbstreflexion. Für Adorno hieß das, die Grenze zwischen Philosophie und Soziologie ständig zu überschreiten, was einer weiteren Verletzung eines Verbots vordergründiger Wissenschaftsgläubigkeit gleichkam.</p>
<p>Solche Kritik an der Adornoschen Arbeitsweise übersieht freilich, daß nur die kritische Selbstreflexion des Denkens, die zum Wesentlichen vorstoßende kritische Reflexion der Gesellschaft ermöglicht. Adornos Sorge galt nicht zuletzt jener empiristischen Scheinaufklärung, die immer noch von den Verdiensten zehrt, die sie sich im Kampf gegen den mittelalterlichen Dogmatismus und die idealistische Metaphysik erwarb. Emphatisch sich auf sich beziehende Erfahrung half gewiß die Götter stürzen mit deren Hilfe im Diesseits so leicht zu herrschen war. Doch wenn versucht wird, &#132;den Abgrund, in dem die Wahrheit wohnt, einfach wegzureden&#8220; (Niels Bohr), wenn nur das positiv Gegebene gelten soll, dann verkommt die aufklärerische Intention selbst zur Ideologie. Die Anerkennung des Existenten und die Verketzerung des Möglichen als utopistischer Spekulation, ist heute eine stärkere ideologische Stütze des Bestehenden als es irgendein dogmatisches System sein könnte. Dabei hat Adorno sehr wohl gewußt, welche latente Gefährdung dem in solcher Kritik sich dokumentierenden offenen Denken innewohnt. Sein gespanntes Verhältnis zur studentischen Revolte ist genau von diesem Punkt aus zu begreifen.</p>
<p>Diesen Mann in die Nähe idealistischer Systemspekulation zu rücken, beweist schon ein erhebliches Maß an Ignoranz. Wird seine Ontologiekritik denn nicht zur Kenntnis genommen? Dem dogmatischen Idealismus und Materialismus stand er genauso fern wie der positivistischen Selbstverstümmelung der Erkenntnis. Seine Freiheit beruhte im Verzicht auf unantastbare Fixierungen, sein Denken ist am schwindelerregenden Abgrund angesiedelt, in dem die Wahrheit zu suchen und nur in dialektischen Monaden zu finden ist. So deutet sich heute Aufklärung an: in der Bereitschaft, bis an den Rand des Denkbaren vorzustoßen, ohne von der Erkenntnis her Realität dogmatisch zu verformen, aber auch ohne sich von fixierter Wortgläubigkeit aufhalten zu lassen; im Bewußtsein des Abgrunds sich selbst zu bestimmen und dieser Bestimmung doch zu mißtrauen. Eine rezeptive Moral ist aus solchem Denken nicht ableitbar. &#132;Alle Einzelnen sind in der vergesellschafteten Gesellschaft des Moralischen unfähig, das gesellschaftlich gefordert ist, wirklich jedoch nur in einer befreiten Gesellschaft wäre. Gesellschaftliche Moral wäre einzig noch, einmal der schlechten Unendlichkeit, dem verruchten Tausch der Vergeltung sein Ende zu bereiten. Dem Einzelnen indessen bleibt an Moralischem nicht mehr übrig, als wofür die Kantische Moraltheorie, welche den Tieren Neigung, keine Achtung konzediert, nur Verachtung hat: versuchen, so zu leben, daß man glauben darf, ein gutes Tier gewesen zu sein.&#8220;</p>
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		<title>Die Entlohnung von Strafgefangenen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/6-1969/publikation/die-entlohnung-von-strafgefangenen-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 05 Sep 1970 19:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Anmerkung zu einer Entscheidung des OLG Frankfurt (3 VAs 58/67) Aus: vorgänge Heft 6/1969, S. 299/300 Die erste Konferenz der Vereinten Nationen über &#132;Verbrechensverhütung und -behandlung&#8220; in Genf 1955 verfolgte laut Präambel den Zweck, &#132;auf der Grundlage der allgemein anerkannten gegenwärtigen Auffassung&#8230; die allgemein als gut anerkannten Grundsätze&#8230; für die Behandlung der Gefangenen aufzustellen&#8220;. Die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/6-1969/publikation/die-entlohnung-von-strafgefangenen-1/">Die Entlohnung von Strafgefangenen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Anmerkung zu einer Entscheidung des OLG Frankfurt (3 VAs 58/67)</p>
<p>Aus: vorgänge Heft 6/1969, S. 299/300</p>
<p>Die erste Konferenz der <i>Vereinten Nationen </i>über &#132;Verbrechensverhütung und -behandlung&#8220; in Genf 1955 verfolgte laut Präambel den Zweck, &#132;auf der Grundlage der allgemein anerkannten gegenwärtigen Auffassung&#8230; die allgemein als gut anerkannten Grundsätze&#8230; für die Behandlung der Gefangenen aufzustellen&#8220;. Die Nr. 76 dieser Grundsätze lautet[1]: &#132;Es muss ein System einer angemessenen Entlohnung für die Arbeit der Gefangenen vorgesehen werden. Unter diesem System müssen die Gefangenen die Erlaubnis haben, wenigstens einen Teil ihres Verdienstes&#8230; zum eigenen Gebrauch auszugeben und einen Teil ihres Verdienstes an ihre Familien zu senden&#8230;&#8220; Der zweite Kongreß der <i>Vereinten Nationen </i>über &#132;Gefangenenarbeit&#8220; in London 1960 bekräftigte diese Grundsätze und statuierte: &#132;Die Gewährung einer reinen Anerkennungsbelohnung an Gefangene, die praktische Arbeit leisten, ist mit der gegenwärtigen Auffassung vom Strafvollzug unvereinbar. Die Festsetzung eines Mindestlohns würde bereits einen Schritt vorwärts bedeuten. Das Endziel ist die Bezahlung einer normalen Entlohnung, die der des freien Arbeiters entspricht, vorausgesetzt, daß die Arbeitsleistung nach Menge und Güte die gleiche ist&#8220;[2].</p>
<p>Deutschland gehört den Vereinten Nationen nicht an, rechnet sich aber zu den Kulturstaaten, deren Organisation die Vereinten Nationen sind, hat auch an den genannten Kongressen teilgenommen. Deshalb ist zu prüfen, ob die Empfehlungen tatsächlich keinerlei rechtliche Wirkung für die deutschen Strafgefangenen haben, so daß diese sich weiterhin mit einem Spottgeld von höchstens 1,50 DM pro Tag, noch nicht einmal eine Anerkennungsbelohnung, abfinden müssen. Das <i>OLG Frankfurt </i>macht sich diese Prüfung zu leicht, wenn es die Ergebnisse der Kongresse der Vereinten Nationen einfach für Empfehlungen an den Landesgesetzgeber ohne unmittelbare völkerrechtliche Verbindlichkeit hält, indem es <i>Blau </i>unvollständig zitiert. <i>Blau </i>stellt ausdrücklich fest[3], daß die meisten Kulturnationen die &#132;Minima&#8220; als verbindliche Empfehlung betrachten.</p>
<p>Wenn die Empfehlungen für den Gesetzgeber völkerrechtlich nicht verbindlich sind, so können sie es gleichwohl für Verwaltung und Rechtsprechung sein. Die völkerrechtliche Unverbindlichkeit folgt aus der Souveränität des Gesetzgebers. Der Gesetzgeber ist völkerrechtlich frei, Verwaltung und Rechtsprechung aber sind an Gesetz und Recht gebunden. Die Präambel bezeichnet die Grundsätze ausdrücklich als Ausfluß der allgemein anerkannten gegenwärtigen Auffassung, das ist soviel wie eine allgemeine Rechtsüberzeugung der Kulturnationen. Es wäre zu prüfen gewesen, ob nicht diese Rechtsüberzeugung von der Art ist, daß sie unabhängig von positiver Satzung für alle Kulturstaaten verbindlich ist, wie es die Rechtsprechung für Überzeugungen von solchen Rechtsgrundsätzen ausgesprochen hat, die mit Wert und Würde der Persönlichkeit zusammenhängen[4]. Selbst wenn das zu verneinen gewesen wäre &#8211; ich sehe nicht weshalb -, so bestünde ein zweiter Grund für die Verbindlichkeit der Empfehlungen: die Bestimmung des Art. 20 III GG, die die Rechtsprechung außer an das Gesetz auch an das Recht bindet. Was nach der Auffassung aller Kulturnationen Recht ist, muß es auch in Deutschland sein. Kultur verpflichtet[5].</p>
<p>Wenn der Gesetzgeber seine Stunde versäumt, ist es an den Gerichten, dem Recht Geltung zu verschaffen. Dieser Verfassungsauftrag muß endlich ernst genommen werden, zeigt sich doch der Gesetzgeber durch sein schwerfälliges Verfahren hoffnungslos überlastet und immer weniger imstande, die notwendigen Reformen des Rechts auch nur in Angriff zu nehmen, solange sich keine mächtige Interessentengruppe dafür stark macht &#8211; dafür aber werden die Strafgefangenen, mögen sie auch eine Gewerkschaft gründen, wohl immer zu schwach bleiben. Dieser Schritt ist für die Rechtsprechung um so mehr geboten, als es kein entgegenstehendes positives Gesetz gibt, sondern nur eine gesetzliche Lücke auszufüllen ist. Der Ruf nach dem Gesetzgeber ist nur eine Flucht aus der eigenen durch Art. 20 III GG begründeten Verantwortung.</p>
<p>Wenig überzeugend ist auch die Argumentation, mit der das <i>OLG Frankfurt </i>das Vorliegen einer entschädigungspflichtigen Enteignung verneint. Schutzwürdiges Eigentum im Sinne des Art. 14 GG ist nicht nur der sächliche Besitz des Menschen, der in aller Regel das Produkt seiner Erwerbstätigkeit ist, sondern in erster Linie die Arbeitskraft als Grundlage seiner Erwerbstätigkeit selbst. Eine Auffassung, die formalistisch den Eigentumsbegriff auf erworbene vermögenswerte Rechte einengt, den in der Person des Menschen liegenden Quell des Erwerbs aber ohne Schutz ließe, entspricht einer liberal- kapitalistischen Staatsauffassung, nicht aber der eines demokratischen und sozialen Staates, der Deutschland nach Art. 20 I GG sein soll. Für diese ist der Schutz des Eigentums nur eine Konsequenz des Schutzes der Menschenwürde: Art. 1 GG. Die Menschenwürde wird aber durch unbelohnte Zwangsarbeit schwerer verletzt als durch entschädigungslose Eingriffe in sächliches Eigentum; die Zwangsarbeit zieht den Menschen selbst in Mitleidenschaft, die Enteignung nur seinen Besitz. Deshalb mußte Art. 12 III GG die Zulässigkeit einer Zwangsarbeit ausdrücklich anordnen. Mehr hat dieser Artikel aber nicht getan; er hat keineswegs die <i>unbezahlte </i>Zwangsarbeit für zulässig erklärt oder den Art. 14 III GG eingeschränkt.</p>
<p>Die vom OLG Frankfurt gezogene Folgerung aus dem Schweigen des Gesetzgebers ist methodisch nicht mehr haltbar[6]. Das Schweigen beweist gar nichts, insbesondere nicht, daß der Gesetzgeber daran gedacht hat, eine unbezahlte Zwangsarbeit sei entgegen Art. 14 III GG zulässig, denn wenn der Gesetzgeber das gedacht hätte und hätte sagen wollen, so hätte er es mit Worten statt mit Schweigen gesagt. Der Gesetzgeber hat ja den Eigentumsbegriff nicht näher bestimmt und mußte deshalb keineswegs notwendig erkennen, daß unbezahlte Zwangsarbeit eine entschädigungspflichtige Enteignung sein könne, weil eventuell die menschliche Arbeitskraft vom Eigentumsbegriff umfaßt werden würde. Jede Annahme, daß der Gesetzgeber an die Frage gedacht und sie schweigend hätte lösen wollen, ist eine vom Ergebnis her bestimmte Unterstellung.</p>
<p>Es gibt nur einen gewichtigen Einwand gegen eine gerechte Entlohnung der Strafgefangenen, und der lautet: die Gefängnisverwaltungen sind zur Zeit technisch nicht in der Lage, die notwendige Lohnbuchhaltung (es müßten Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden) einzurichten. Diesen Einwand hat aber das OLG Frankfurt mit Recht weggelassen, denn er ist rechtlich nicht gültig. Gerade die Gerichte vermögen die Justizverwaltung zu den nötigen Investitionen zu zwingen. Es ist noch nicht lange her, dass ein OLG unter Berufung auf die Menschenwürde der Justizverwaltung die Belegung von Gefängniszellen mit drei Mann verbot, eine Übung, die bis dahin ebenfalls als unvermeidbar gegolten hatte. Das angeblich Unvermeidbare erweist sich sehr schnell als vermeidbar, wenn erst eine klare Sprache gesprochen wird. Das OLG Frankfurt wäre gut beraten gewesen, wenn es im Geist jenes anderen OLGs geurteilt hätte. Es kostet die Gerichte nicht viel, den Strafgefangenen und ihren Familien das zu geben, was ihnen nach der Auffassung aller Kulturvölker von Rechts wegen zusteht und was sie in vielen Ländern schon haben, nicht nur in demokratischen Staaten wie Schweden, Italien oder Finnland, sondern auch in Portugal und Jugoslawien, &#8211; selbst die DDR zahlt mehr als wir.</p>
<p>1 Abgedruckt in: Strafvollzug in Deutschland, Fischer-Bücherei Nr. 841, S. 11.</p>
<p>2 aaO. S. 226.</p>
<p>3 aaO. S.75.</p>
<p>4 OGHSt, 2, 271; BGHZ 3, 94; BVerfG 1, 32; vgl. dazu Naturrecht oder Kulturrecht? in Rasehorn/Ostermeyer/Huhn/Hasse: Im Namen des Volkes? Neuwied 1968 S. 109 ff.</p>
<p>5 aaO. S.115.</p>
<p>6 Huhn in: Im Namen des Volkes? S. 83 ff.</p>
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		<title>vorgänge Heft 6/1969</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Mar 1970 15:49:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Inhaltsverzeichnis: N.N., Thema : Humanisierung des Strafvollzuges (6/69), S. 201-204 Einsele, Helga, Ein besserer Strafvollzug &#8211; oder etwas, das besser ist als Strafvollzug? (6/69), S. 201-205 Bauer, Fritz, Im Kampf um des Menschen Rechte (6/69), S. 205-211 Wolf, Birgitta, Grundgesetz und Strafvollzug. Ein Vergleichsversuch an Hand von Beispielen (6/69), S. 211-215 Skriver, Ansgar, Das Ansehen [weiterlesen]</p>
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</div>
<p>Inhaltsverzeichnis:</p>
<p><b>N.N.</b>, Thema : Humanisierung des Strafvollzuges (6/69), S. 201-204</p>
<p><b>Einsele, Helga</b>, Ein besserer Strafvollzug &#8211; oder etwas, das besser ist als Strafvollzug? (6/69), S. 201-205</p>
<p><b>Bauer, Fritz</b>, Im Kampf um des Menschen Rechte (6/69), S. 205-211</p>
<p><b>Wolf, Birgitta</b>, Grundgesetz und Strafvollzug. Ein Vergleichsversuch an Hand von Beispielen (6/69), S. 211-215</p>
<p><b>Skriver, Ansgar</b>, Das Ansehen der Justiz. Zum Fall Hetzel (6/69), S. 216</p>
<p><b>Robinsohn, Hans</b>, Geld und Zeit, wof&uuml;r? (6/69), S. 216-217</p>
<p><b>Brakemeier, Heinz</b>, Die Arbeit Helga Einseles f&uuml;r die Humanisierung des Strafvollzuges. Versuch einer kritischen W&uuml;rdigung (6/69), S. 217-219</p>
<p><b>Werres, Johannes</b>, Nach dem 9. Mai. Gro&szlig;e Freiheit f&uuml;r die Homosexuellen? (6/69), S. 219-220</p>
<p><b>N.N.</b>, Polizeistaatliches Urteil gegen Demonstranten in M&uuml;nchen (6/69), S. 221</p>
<p><b>N.N.</b>, Ermittlungseinstellung gegen Polizisten in M&uuml;nchen (6/69), S. 221-222</p>
<p><b>N.N.</b>, Betrifft Polizeikennzeichnung (6/69), S. 222</p>
<p><b>N.N.</b>, Amtsgericht l&auml;&szlig;t Pressephotos beschlagnahmen (6/69), S. 222</p>
<p><b>N.N.</b>, Skandal&ouml;ses Verfahren bei der Bildung der bayerischen &#8222;Bekenntnisklassen&#8220; (6/69), S. 222-223</p>
<p><b>N.N.</b>, Kirchen gegen Formulierung eines Erlasses &uuml;ber Religionsunterricht in NRW (6/69), S. 223</p>
<p><b>N.N.</b>, HU gegen k&ouml;rperliche Z&uuml;chtigung in den Schulen (6/69), S. 223</p>
<p><b>N.N.</b>, Oberster Sittenw&auml;chter r&uuml;gt Richter und Staatsanw&auml;lte (6/69), S. 223-224</p>
<p><b>Putmans, Hans</b>, Grundgesetzwidrige Beschlagnahmung &#8222;unz&uuml;chtiger Schriften&#8220; (6/69), S. 224-226</p>
<p><b>Knoche, Wolfgang</b>, Gleichheits- und Legalit&auml;tsprinzip im Strafverfahren (6/69), S. 226-228</p>
<p><b>Preuss-Lausitz, Ulf</b>, Begabung und Lernen. Zu Gutachten des Deutschen Bildungsrates (6/69), S. 228-229</p>
<p><b>Derrik, Leo</b>, Unaufgekl&auml;rte Aufkl&auml;rung (6/69), S. 229-230</p>
<p><b>Gr&auml;nzer, Rainer</b>, Ma&szlig;nahmerecht und Verj&auml;hrung (6/69), S. 230</p>
<p><b>Pohl, Gerhard, Ebbinghaus, Norbert &amp; Herzmann, Albert</b>, Aktueller Bericht &uuml;ber Amnesty International (6/69), S. 231-234</p>
<p><b>Diemling, Gerhard</b>, Mentalit&auml;t und Ansichten der Beamten im Strafvollzug (6/69), S. 235-240</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/6-1969/publikation/vorgaenge-heft-61969/">vorgänge Heft 6/1969</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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