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	<title>vorgänge Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Editorial</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Jul 2026 10:44:07 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>&#8222;Bei uns in Rheinland-Pfalz ist nicht viel mit der Einigkeit. Den meisten Pfälzern ist das egal, denn die leben weit entfernt.&#8220; Prägnant beschrieb 1991 ein siebzehnjähriger Hauptschüler in einem Schulaufsatz die westdeutsche Perspektive auf die damalige innerdeutsche Konstellation. Wolfgang Engler, seit geraumer Zeit wichtiger soziologischer Stichwortgeber für die ostwestlichen Selbstverständigungsdiskurse, hat in seinem Buch Die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-161/publikation/editorial-100/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>&#8222;Bei uns in Rheinland-Pfalz ist nicht viel mit der Einigkeit. Den meisten Pfälzern ist das egal, denn die leben weit entfernt.&#8220; Prägnant beschrieb 1991 ein siebzehnjähriger Hauptschüler in einem Schulaufsatz die westdeutsche Perspektive auf die damalige innerdeutsche Konstellation. Wolfgang Engler, seit geraumer Zeit wichtiger soziologischer Stichwortgeber für die ostwestlichen Selbstverständigungsdiskurse, hat in seinem Buch <em>Die Ostdeutschen als Avantgarde</em> noch einmal anhand alter Schulaufsätze aus der Nachwendezeit an die Stereotype erinnert, welche die Deutschen in den 1990er Jahren voneinander hegten. Viel geändert daran hat sich bis heute nicht &#8211; nur spricht man nicht mehr darüber, was die Deutschen in Ost und West voneinander trennt.</p>
<p>Von der vielbeschworenen inneren Einheit scheint das Land nach wie vor weit entfernt zu sein. Auf die Frage, ob zwischen Ost- und Westdeutschen die Unterschiede oder die Gemeinsamkeiten überwiegen, antworten 39 Prozent der Westdeutschen mit &#8222;die Unterschiede überwiegen&#8220;, nur 22 Prozent sehen in erster Linie die Gemeinsamkeiten. Im Osten sind sogar 58 Prozent der Menschen der Meinung, dass die Unterschiede überwiegen. Nach wie vor existieren zwei deutsche Teilgesellschaften, die in ihren Wertgefügen und politischen Orientierungen nur punktuell übereinstimmen.</p>
<p>Allerdings scheinen sich mittlerweile beide Seiten an die wechselseitige Fremdheit und Andersartigkeit gewöhnt zu haben. Vielleicht sind diese Unterschiede ja tatsächlich für die deutsche Normalität 2003 kein wirkliches Problem mehr? Der Diskurs in und über Ostdeutschland hat sich jedenfalls in den letzten Jahren spürbar verändert: Trotz oder gerade wegen dauerhaft fehlender &#8222;blühender Landschaften&#8220; und mittlerweile gesamtdeutsch gewordener Krisenerfahrungen geht es nicht mehr darum, dem Traum von der inneren Einheit politisch und publizistisch nachzujagen. Stattdessen hat sich ein ostdeutsches Eigenleben entwickelt, das paradoxerweise erst in jenem Moment voll sichtbar wurde, als die PDS bei der letzten Bundestagswahl an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterte. Plötzlich öffnete sich der Vorhang und selbst in den westlich dominierten Medien wurde hinter der lange Zeit alles andere absorbierenden PDS-Debatte ein Stück der neuen ostdeutschen Realität sichtbar. Vielleicht hat damit auch ein weiteres Kapitel im innerdeutschen Verhältnis begonnen: das des ostdeutschen Selbstbewusstseins. Die Zeit der Alibi-Ostler jedenfalls scheint nunmehr auch in der Politik vorbei zu sein: In den beiden westlichsten deutschen Parteien sitzen nunmehr jeweils ostdeutsche Frauen an den Schalthebeln der Macht &#8211; Angela Merkel als Parteivorsitzende der CDU und Katrin Göring-Eckardt als Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag. Und in der SPD bereitet sich der Brandenburger Ministerpräsident Matthias Platzeck auf die Nach-Schröder-Ära vor. Gregor Gysi, der Ost-Star des Westens, landete dagegen unsanft auf dem Altenteil: Als Politrentner kann er nun seiner Talkshowleidenschaft frönen.</p>
<p>Die neue Lust am Osten schlägt sich jenseits der Politik in den Verkaufszahlen der <em>Zonenkinder</em> von Jana Hensel ebenso nieder wie in den journalistischen Karrieren von Maybritt Illner oder Alexander Osang. Die Verlage publizieren unablässig junge ostdeutsche Literatur. Gesellschaftlich und kulturell ist die Renaissance Ostdeutschlands also schon weit fortgeschritten; Englers <em>Ostdeutsche als Avantgarde</em> können dafür als Chiffre dienen &#8211; auch wenn man seinen Thesen nicht zustimmen mag.</p>
<p>All diese Befunde relativieren mitnichten das dauerhafte Desinteresse des Westens am Osten. Dort, wo der Osten nicht exotisch ist, existiert er auch nicht. Nach wie vor findet Ostdeutschland in den Medien vorwiegend auf Skandal- oder Katastrophen-Basis statt. Die Oder- und Elbefluten lösten hier die Stasi-Debatten ab. Ostdeutsche Normalität ist hingegen kein Thema. Dabei gäbe es viel zu entdecken. Denn der Osten hat sich verändert, auch angeglichen &#8211; und ist doch anders geblieben, wie diese <em>vorgänge</em>-Ausgabe belegt. <em>Detlef Pollack</em> schildert die ostdeutschen Anerkennungskämpfe nach 1989 auf der Grundlage eigener Erfahrungen, um diese (Selbst)wahrnehmungen am Ende dem Säurebad soziologischer Relativierung auszusetzen. Eine Selbstanalyse anderer Art betreibt <em>Wolfgang Engler:</em> Er versucht, seinen Kritikern mit einer Reflexion über seine sich wandelnden Forschungsmotive Paroli zu bieten. Ohne ehrliche, selbstkritische Erinnerung keine ostdeutsche Zukunft: <em>Marianne Birthler,</em> die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, plädiert vehement dafür, sich auch weiterhin mit der DDR-Geschichte auseinanderzusetzen und keinesfalls die Akten über ihr zu schließen. Die Integrationsleistungen der ostdeutschen Verbände und Kommunen seit 1989/90 nimmt <em>Alexander Thumfart</em> in den Blick: Die Unterschiede zum Westen sind unverändert groß &#8211; nicht zuletzt in Sachen ostdeutscher Demokratiezufriedenheit. Nach der Zukunft ostdeutscher Städte fragen <em>Achim Schröer, Sascha Vogler</em> und <em>Thilo Lang</em>: Konzepte einer alternativen Urbanität könnten für die von Abwanderung und demographischer Krise geplagten Städte eine Perspektive bieten. Hat die PDS nach der Niederlage bei der letzten Bundestagswahl noch eine Zukunft?<em> Gero Neugebauer</em> untersucht, warum die West-Ausdehnung der PDS gescheitert ist und welche Rückwirkungen dies auf die Handlungsfähigkeit der Partei im Osten hat. In einem Kommentar spricht sich Benjamin Hoff, selbst junger Reformer innerhalb der PDS, dafür aus, die jüngsten Wahlniederlagen parteiintern als Ermutigung für einen konsequenten Modernisierungskurs zu begreifen. <em>Peter Bender</em> reflektiert den schwierigen Prozess der inneren Einheit und zeigt Wege auf, wie sich die &#8222;innerdeutschen Beziehungen&#8220; besser gestalten ließen. <em>Thomas Ahbe</em> weist am Beispiel Arnulf Barings nach, welche Stereotypen nach wie vor das Bild vieler Westdeutschen von ihren ostdeutschen Landsleuten prägen. <em>Mareike Dittmer</em> untersucht die besonderen Probleme zeitgenössischer Kunst in Ostdeutschland, während <em>Alexander Cammann</em> einen Deutungsversuch des gegenwärtigen Booms junger ostdeutscher Literatur und Essayistik unternimmt. Der Dichter und Georg-Büchner-Preisträger Durs Grünbein weitet im Gespräch die Perspektive: Es geht um den Zusammenhang zwischen dem Überzeitlichen und der Gegenwart als Voraussetzung moderner Lyrik. Wie immer rundet unser <em>Literaturbericht</em> den Thementeil ab.</p>
<p>Im <em>Essay</em> beklagt <em>Matthias Zimmer</em> den Zustand der politischen Klasse. Unser Autor ist überzeugt, dass im Gestrüpp von Koalitionsrücksichten, Bund-Länder-Kompetenzen und dem Druck organisierter Interessen auch die jetzt projektierten Reformen bis zur Unkenntlichkeit und Unwirksamkeit verwässert werden. Eine veritable Theoriedebatte liefern sich <em>Friedhelm Grützner</em> und <em>Herfried Münkler</em> zu Beginn unserer <em>Kommentare und Kolumnen:</em> Ausgehend von Münklers Essay über die Bürgergesellschaft in der<em> vorgänge-Ausgabe 158</em> kritisiert Grützner die seines Erachtens gefährlichen tugendgemeinschaftlichen Visionen des Berliner Politikwissenschaftlers, während dieser in Grützners Replik sozialkonservative Abwehrreflexe am Werke sieht. <em>Hartmut Aden</em> untersucht, welche Hindernisse einer freiheitssichernden Reform des deutschen Polizeisystems im Wege stehen, während <em>Jan Patjens</em> sich mit dem endlosen Gezerre vor dem Bundesverfassungsgericht um das Verbot der NPD auseinandersetzt. <em>Eike Hennig</em> kommentiert die Wahlen in Hessen und Niedersachsen. Rezensionen runden das Heft ab.</p>
<p>Eine (freilich rein ideell) gewinnbringende Lektüre wünschen wie immer</p>
<p><em>Thymian Bussemer und Alexander Cammann</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-161/publikation/editorial-100/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Editorial</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/editorial-102/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Sep 2026 09:21:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
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		<category><![CDATA[Wertschöpfungsketten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Maßnahmen, die Unternehmen freiwillig einführen, machen globale Liefer- und Wertschöpfungsketten bisher nicht in ausreichendem Maße menschenrechtskonform und klimaverträglich. Die Regulierung solcher Ketten ist nicht nur eine ökonomische, sondern auch eine menschenrechtliche und ökologische Angelegenheit, für die Staaten Mitverantwortung tragen. Daher hat beispielsweise Deutschland vor fünf Jahren das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/editorial-102/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Maßnahmen, die Unternehmen freiwillig einführen, machen globale Liefer- und Wertschöpfungsketten bisher nicht in ausreichendem Maße menschenrechtskonform und klimaverträglich. Die Regulierung solcher Ketten ist nicht nur eine ökonomische, sondern auch eine menschenrechtliche und ökologische Angelegenheit, für die Staaten Mitverantwortung tragen. Daher hat beispielsweise Deutschland vor fünf Jahren das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Unternehmen dazu zu verpflichten, ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in Bezug auf Lieferketten zu erfüllen, ihnen Maßnahmen dafür an die Hand zu geben und Beschwerdemöglichkeiten und Rechtswege für weltweit Betroffene einzuführen. Gleichwohl gibt es in weltweiten Lieferketten weiterhin Ausbeutung, Unterdrückung, die Behinderung gewerkschaftlicher Organisation und zahlreiche andere Verstöße gegen wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Vielfach wurde etwa von zivilgesellschaftlicher Seite die Ineffektivität der deutschen Beschwerdestrukturen moniert.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Verbesserungen, die das LkSG dennoch gebracht hat, stehen allerdings inzwischen zur Disposition. So wird dem Gesetz insbesondere von konservativer Seite vorgeworfen, ein „Bürokratiemonster“ zu sein, das deswegen abgeschafft gehöre – ganz so, als ob die Reduktion eines bürokratischen Aufwandes schwerer wiege als die Menschenrechte von Arbeiter*innen (insbesondere aus dem Globalen Süden) und der Umweltschutz. Hinzu kommt, dass 2024 die Europäische Union (EU) zwar eine Richtlinie über Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf ihre Wertschöpfungsketten verabschiedet hat: die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Noch bevor diese Richtlinie von den Mitgliedstaaten umgesetzt worden war, wurde sie Anfang 2026 jedoch im Zuge der „Omnibus“-Gesetzgebungsinitiativen deutlich abgeschwächt, da die konservativen Europäischen Volksparteien (EVP) mit anderen rechtsgerichteten Parteien im Europäischen Parlament paktiert hatten – so viel zur Brandmauer.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Während also zahlreiche Menschenrechts- und Umweltprobleme in Lieferketten fortbestehen, stehen entsprechende gesetzliche Regelungen inzwischen wieder zur Debatte oder werden abgeschwächt. In Anbetracht dessen widmet sich die vorliegende Ausgabe der <b>vor</b><i>gänge</i> dem Zustand der Menschenrechte in globalen Lieferketten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das Heft beginnt mit einem einführenden Beitrag von <i>Hartmut Aden</i>, der die zentralen Entwicklungslinien und Streitthemen der zurückliegenden Jahrzehnte beim Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten nachzeichnet. <i>Stefanie Lorenzen</i> betrachtet die EU-Ebene und liefert eine kritische Bestandsaufnahme des Änderungsprozesses des angesprochenen Omnibus-I-Pakets. In seinem Beitrag zieht <i>Daniel Schönfelder</i> eine Zwischenbilanz zum LkSG und würdigt die Errungenschaften in Bezug auf Menschenrechts- und Umweltschutz, kritisiert aber auch fehlgeleitete Umsetzungsansätze. <i>Petra Dünhaupt, Hansjörg Herr</i> und <i>Zeynep Nettekoven</i> argumentieren, dass Verstöße gegen Arbeits- und Umweltstandards nicht allein auf individuelles Fehlverhalten zurückzuführen sind, sondern in den strukturellen Bedingungen globaler Wertschöpfungsketten wurzeln, was sie anhand von Fallbeispielen plausibilisieren. Nachhaltige Verbesserungen, so die Autor*innen, erfordern daher neben Due-Diligence-Gesetzen Veränderungen der ökonomischen und institutionellen Rahmenbedingungen globaler Wertschöpfungsketten. <i>Maximilian Pichl</i> analysiert die Gesetzgebung zu Menschenrechten in Lieferketten als Kämpfe um das Recht im Kontext konfligierender Interessen, wobei er die Bestrebungen zur Reduktion von Unternehmenspflichten als Teil eines autoritären Staatsprojekts versteht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die beiden folgenden Beiträge blicken aus der Perspektive von Nichtregierungsorganisationen auf den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten. <i>Gisela Burckhardt</i> betrachtet die Rolle von Frauen in der Bekleidungsindustrie und deren Rolle in globalen Lieferketten. Sie kommt zu dem Schluss, dass die Bekleidungsindustrie von einer Handvoll westlicher Marken dominiert wird, die Beschaffungspreise diktieren und Produktionszyklen festlegen, wodurch Diskriminierung ökonomisch produziert werde. <i>Steffen Vogel</i> beschreibt anhand der Arbeitsbedingungen auf Bananenplantagen in Costa Rica und Ecuador, wie Betroffene von Menschenrechtsverletzungen zusammen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen in Deutschland ihre Rechte mit Hilfe des Instrumentariums der deutschen und EU-Lieferkettengesetzgebung durchzusetzen versuchen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Einen Fokus auf Sicherheitspolitik bietet der Artikel von <i>Tamara Dangelmaier</i> und <i>Daniela Hunold</i>: Im Zusammenhang mit globalen Lieferketten analysieren sie Situationen, in denen globale ökonomische Verflechtungen lokal in konflikthaften sozialen und politischen Auseinandersetzungen sichtbar werden, wobei Brasilien als aufschlussreiches Beispiel fungiert, weil sich dort Konflikte um Logistik, Land, Infrastruktur, indigene Rechte und wirtschaftliche Projekte in verdichteter Form überlagern. <i>Roxana Zimmermann, Martina Martinovic, Andrea Pelzeter</i> und <i>Silke Bustamante</i> untersuchen, wo Akteure der Medizintechnik-Industrie Herausforderungen und Risiken sehen, um Fortschritte in der sozialökologischen Nachhaltigkeitstransformation ihrer Branche zu erreichen und welche Lösungsmöglichkeiten diese Akteure erkennen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Des Weiteren finden sich auch in dieser Ausgabe wieder Hintergrundbeiträge zu aktuellen bürgerrechtlichen und gesellschaftspolitischen Themen. <i>Simon Egbert</i> rekonstruiert die politischen, technischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen um Palantir in Deutschland und ordnet sie in die breitere Debatte um digitale Souveränität ein. <i>Lisa Marie Borrelli</i> skizziert die aktuelle europäische Grenzkontrollpraxis an den Binnengrenzen sowie die Entwicklungen an den Außengrenzen der EU – unter Berücksichtigung der politischen Begründungen für solche Kontrollen. Diese Formen der Kontrolle haben erhebliche menschenrechtliche Konsequenzen. <i>Stefan Piasecki </i>rekonstruiert die politischen, militärischen und gesellschaftlichen Probleme des Irans und skizziert vier Szenarien wie eine iranische Nachkriegsgesellschaft aussehen könnte. <i>Clemens Oswald</i> stellt die Grundzüge der athenischen Demokratie dar sowie deren heutige Bedeutung. Denn bezüglich politischer Teilhabe sei die attische Demokratie unerreicht und sollte als historisches Vorbild für heutige Demokratien fungieren. <i>Jörg Arnold</i> liefert eine kritische Würdigung von Wolfgang Kalecks neuem Buch <i>Die Stärke des Rechts vs. Das Recht des Stärkeren</i> aus einer völkerrechtlichen und friedenspolitischen Perspektive. Die jüngsten Angriffe auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) behandelt die vorliegende Ausgabe dokumentarisch: mit dem Abdruck des offenen Briefs von über 110 Organisationen (inklusive der Humanistischen Union), die gegen die geplante Abschaffung des IFG protestieren. In der kommenden Ausgabe wollen wir eine tiefere Analyse des Sachverhalts bieten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In eigener Sache: Bekanntlich ist ein Abonnement der <b>vor</b><i>gänge</i> für Mitglieder der Humanistischen Union (HU) im Mitgliedsbeitrag inkludiert. Ab 2026 bietet die HU das erste Jahr der Mitgliedschaft für Schüler*innen, Studierende und Auszubildende kostenlos an.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Namen der Redaktion wünschen wir Ihnen eine anregende Lektüre der neuen <b>vor</b><i>gänge</i>-Ausgabe. Wir freuen uns auch stets über Feedback.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western" style="text-align: right;"><i>Hartmut Aden &amp; Philip Dingeldey</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/editorial-102/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Editorial</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/editorial-98/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2026 13:24:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Diskurs]]></category>
		<category><![CDATA[Diskursräume]]></category>
		<category><![CDATA[Einengung der öffentlichen Diskursräume]]></category>
		<category><![CDATA[Meinungsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Redefreiheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Argumente für die möglichst breite und weitgehend ungehinderte Ausübung von Äußerungsfreiheiten (gemeint sind etwa Rede-, Meinungs-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit) gibt es viele, und eigentlich waren sie in Gesellschaften, die sich als liberal oder demokratisch verstehen wollen, früher auch Grundkonsens. Etwa führte im 19. Jahrhundert John Stuart Mill an, dass Redefreiheit für freie Diskurse elementar ist, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/editorial-98/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Argumente für die möglichst breite und weitgehend ungehinderte Ausübung von Äußerungsfreiheiten (gemeint sind etwa Rede-, Meinungs-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit) gibt es viele, und eigentlich waren sie in Gesellschaften, die sich als liberal oder demokratisch verstehen wollen, früher auch Grundkonsens. Etwa führte im 19. Jahrhundert John Stuart Mill an, dass Redefreiheit für freie Diskurse elementar ist, damit diese rational verlaufen und sich aus möglichst vielen Stimmen vernünftige Entscheidungen treffen lassen. Dabei seien auch fragwürdige, falsche oder dumme Aussagen wichtig, um einen gemeinsamen Lerneffekt im Austausch zu erzeugen. Gerade, was Grenzfälle betrifft, in denen fraglich ist, ob die bürgerliche Freiheit einer Person einer anderen Person schadet (das <i>no-harm-principle</i>), unterscheidet Mill auch konsequentialistisch Diskurskontexte: So könne eine aufrührerische Aussage bei einem Stammtisch eine andere Wirkung entfalten als auf einer Kundgebung oder in einer Parlamentsrede und sei deswegen kontextabhängig zu bewerten – wobei hier fraglich ist, wie heute die hohe Reichweite von auf sozialen Medien getätigten Aussagen zu werten wäre. Die Frage, ob und wann aber jemand oder ein Rechtsgut durch Äußerungen von anderen zu Schaden kommt, sorgt regelmäßig für Debatten darum, ob und ab welchem Punkt die freie Rede und freie Diskurse eingeschränkt werden sollten – man denke nur Karl Poppers viel diskutiertes <i>Toleranzparadoxon</i>, demzufolge zu viel gesellschaftliche Toleranz gegenüber intoleranten Akteuren und Aussagen die Toleranz selbst gefährde. Jedoch gibt es auch Argumente, die den Selbstzweck von Äußerungsfreiheiten betonen, da diese dem Einzelnen ermöglichen, sich frei zu entfalten – unabhängig davon, wie viel Wahrheit und Vernunft in einer Aussage stecken. So betont auch das Bundesverfassungsgericht, dass Äußerungsfreiheiten ebenso Meinungen rechtlich schützen, die von der gesellschaftlichen Mehrheit als ekelhaft betrachtet werden. Dem sieht sich auch die Humanistische Union seit jeher verpflichtet.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In Zeiten des digitalen Kapitalismus und von Inhaltsfluten, die es erschweren, Information, Falschinformation, Desinformation, massenhaft vervielfältigte Verschwörungsnarrative und Meinungen auseinanderzuhalten, stellt sich nicht nur die Frage, ob die traditionell-liberalen Argumente, die auf rationale Diskurse zielen, so noch Gültigkeit besitzen, sondern auch, wie sich Diskursräume verändern, wie sie algorithmisch manipuliert oder faktisch eingeengt werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Einengung und Verschiebung von Diskursräumen und damit auch die Einschränkung von Äußerungsfreiheiten lassen sich vielerorts ausmachen, wobei wir uns im vorliegenden Heft auf öffentliche Diskursräume konzentrieren. Disclaimer: Das ist kein Lamentieren à la „Nichts darf man mehr sagen“, wie es gerade die (extreme) Rechte gegen jede Form von öffentlicher Kritik anführt. Dabei bekommen Rechte doch dauernd eine Bühne, auf der sie bejammern, nicht mehr das sagen zu dürfen, was sie gerade eben frei und öffentlich sagen. Kritik an Geäußertem gehört auch zur Redefreiheit und ist elementar für freie Diskurse. Es geht vielmehr darum, wie Diskurse rechtlich und gesellschaftlich konstituiert sind und wie sie sich transformieren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Einerseits erleben wir eine Emotionalisierung und Totalisierung moralischer Affekte, sodass eine emotivistische oder totale Moral öffentliche Diskurse bestimmt und viele dann bestimmte Akteure oder abweichende und verdächtige Positionen mit Hinweis auf persönliche Empfindungen disqualifizieren oder gar nicht erst hören wollen, etwas für indiskutabel halten und den Diskurs abbrechen. In der Tat sollte sich niemand verpflichtet fühlen, mit Faschist*innen zu diskutieren oder diese anhören zu müssen; das ist nicht der Punkt. In solchen emotional und moralisch aufgeladenen Konstellationen werden (nicht nur antidemokratische) Meinungen ausgeschlossen und oft die Person/Gruppe, die die fragwürdige Meinung geäußert hat, fortan unter Generalverdacht gestellt. Das betrifft nicht ausschließlich Debatten um die sogenannte <i>Wokeness</i>. Dies zeigt sich generell bei Triggerthemen in einer polarisierten Gesellschaft, in der die gesellschaftlichen Widersprüche vereindeutigt und verstetigt werden, anstatt an ihrer Auflösung zu arbeiten. Eine solche „Moral“ erhebt einen absoluten Geltungsanspruch, stützt sich auf die Evidenz moralischer Gefühle, verweigert die Auseinandersetzung mit abweichenden Positionen und Perspektiven und unterläuft institutionalisierte Formen der Konfliktregelung. Sie ersetzt Institutionen durch Affekte, Verhandlung durch Verurteilung, Diskurs durch Mobilisierung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zum einen nimmt so die gesellschaftliche Diskursfähigkeit ab. Besonders im Bereich <i>Social Media</i> zeigt sich dies auch daran, wie etwa progressive Akteure, Frauen oder vulnerable Minderheiten durch Hassrede zum Schweigen gebracht werden (<i>s</i><i>ilencing</i>). Es zeigt sich aber auch in der politischen Verschiebung von Sagbarkeitsgrenzen nach rechts. Dies erweitert oder öffnet gerade nicht öffentliche Diskurse, sondern führt zur <i>Cancel Culture</i> durch rechte Akteure und zur Aufwiegelung gegen subalterne, linke, progressive, feministische, antifaschistische Akteure oder sexuelle und kulturelle Minderheiten und somit zu reaktionär begrenzten öffentlichen Diskurs(räum)en. Kurz: Es führt zur Verengung von Diskursräumen, indem diese links geschlossen werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zum anderen treten neben diese gesellschaftlichen Probleme auch rechtliche Einschränkungen von Diskursräumen. Personen, die Äußerungen treffen, die politisch unliebsam sind, werden dann nicht nur von gesellschaftlichen Gruppen verurteilt, sondern juristisch verfolgt. Das betrifft die Ausweitung des Strafrechts in Bezug auf zahlreiche Äußerungen – wie die geplante Verschärfung der Volksverhetzung –, aber auch die Rückkehr von Berufsverboten – gerade dann, wenn Kapitalismuskritiker*innen eine Karriere im öffentlichen Dienst anstreben oder auch bereits gemacht haben. Deutlich zeigte sich eine gesellschaftliche und juristische Einengung während der Corona-Pandemie. Nicht nur wurde hier die Versammlungsfreiheit – die Diskurse als urdemokratisches Recht öffentlich sichtbar machen soll – eingeschränkt. Es wurde polarisiert zwischen Querdenker*innen und Maßnahmenbefürworter*innen. Etwas dazwischen wurde im öffentlichen Diskurs zeitweise kaum akzeptiert beziehungsweise die Herausbildung einer solchen Meinung unterminiert. Doch bei Corona ist es nicht geblieben; Repressalien nehmen zu, nicht nur, um einzelne Stimmen zu kriminalisieren, sondern auch, um andere abzuschrecken, sich zu äußern. Die Ironie des Ganzen ist, dass die Einschränkung von Diskursfreiheiten oft im Namen eines (antiwoken) Kampfes für die Redefreiheit erfolgt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Da die Humanistische Union Äußerungsfreiheiten als elementar ansieht und stets dafür plädiert, dass pluralistische Gesellschaften auch moralisch beziehungsweise politisch fragwürdige oder verurteilenswerte Aussagen ertragen müssen, betrachtet sie die direkten und indirekten Verengungen von öffentlichen Diskursräumen sehr kritisch. Davon handelt das vorliegende Heft.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der erste Block des Heftschwerpunktes zu den gesellschaftstheoretischen und juristischen Grundlagen wird mit einem einleitenden Beitrag von <i>Jörg Arnold</i> und <i>Wolfram Grams</i> eröffnet. Sie kontextualisieren gesellschaftstheoretisch und medienkritisch, was die Einengung bedingt. Dabei machen sie auch aktuell relevante Diskursarenen aus, in denen es zu solchen massiven Einengungen kommt. <i>Andreas Fisahn</i> analysiert die rechtlichen und gesellschaftlichen Veränderungsprozesse im Neoliberalismus und erkennt eine neue polarisierte Kultur der Intoleranz. <i>Martin Seeliger</i> fragt nach der Entstehung internationaler politischer Öffentlichkeit und betont die Schwierigkeit, dass Nationalstaatlichkeit internationale Diskursräume verengt und so verhindert, dass auf internationaler Ebene Betroffene die Diskurse führen. <i>Katrin Gierhake</i> macht eine Ausweitung der Strafbarkeit bestimmter Äußerungen nach politischen Kriterien in jüngster Zeit aus, was zu Zensur führen kann, und sie kontextualisiert dies rechtshistorisch. Da die rechtlichen Ausnahmen des erlaubten Äußerbaren zunehmen, untersucht <i>Philip Dingeldey</i> die Theorie des Ausnahmezustandes von Giorgio Agamben, der einen latenten dauerhaften Ausnahmezustand behauptet, in dem der Unterschied zwischen Ausnahme und Rechtsnorm verwischen würde. Neben einer kritischen Würdigung wird diese Philosophie auf die Frage der Einengung öffentlicher Diskursräume bezogen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein weiterer Block widmet sich einer Auswahl an Diskursarenen und Themen, in denen es zu einer sozialen oder rechtlichen Einschränkung von Diskursräumen gekommen ist. <i>Eric Hilgendorf</i> untersucht die Mechanismen der Diskursverengung während der Corona-Pandemie. Die neuen Berufsverbote kritisiert <i>Rolf Gössner</i>. Er arbeitet heraus, wie sie in den Bundesländern wiederentdeckt, begründet und angewandt werden und gegen wen sich diese Politik richtet. <i>Peter Ullrich</i> erkennt in den Debatten um Antisemitismus seit dem Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 einen neuen autoritären Anti-Antisemitismus, der sich nicht nur gegen Antisemitismus wendet, sondern gegen Kritiker*innen der israelischen Regierung per se. Vor allem bestärke diese Entwicklung illiberale, demokratiegefährdende Tendenzen im Namen der Staatsräson. <i>Jürgen Rose</i> schreibt über die Einengung von Äußerungsfreiheiten und Diskursverweigerung in Bezug auf Positionen zum Ukrainekrieg, wobei er auch auf eigene Erfahrungen zurückgreift.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Da die digitale Sphäre noch einmal besondere Diskursmodi und Probleme aufweist, die auch in die analoge Realität hineinwirken, folgt ein weiterer Block zu digitalen Räumen und sozialen Medien. <i>Mandy Tröger</i> umreißt die Bedeutung und Anwendung von allen möglichen sogenannten kritischer Theorien (insbesondere der kritischen politischen Ökonomie) anhand der kommunikationswissenschaftlichen Analyse von Big-Tech-Konzernen. Das mag man für einen wilden Theorieeklektizismus halten, es zeigt aber auf, wie Big-Tech-Konzerne aus ökonomischen Gründen Diskursräume einschränken. <i>Hannah Schimmele</i> und <i>Richard Schwenn</i> werten in ihrem Beitrag aus, wie die rechte digitale Kampagne gegen Frauke Brosius-Gersdorf während ihrer Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht Falschinterpretationen und Desinformation genutzt und amplifiziert hat, dadurch anschlussfähig für konservative Kräfte wurde und eine politische Diskursmacht erzeugt hat, die die Diskursräume deutlich nach rechts verschoben hat. <i>Katharina Mosene</i> klassifiziert soziale Netzwerke als Räume der Exklusion, Machtasymmetrie und digitaler Gewalt – insbesondere gegen Frauen, marginalisierte Gruppen und vulnerable Minderheiten –, was digitale Diskursräume verengt. Um dem zu begegnen, schlägt sie einen feministisch-intersektionalen Ansatz vor. <i>Lara Franke</i> untersucht, wie das soziale Netzwerk TikTok demokratiefeindliche Inhalte fördert und damit demokratische Diskurse verunmöglicht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In dieser Ausgabe haben wir auch wieder einen dicken Block mit Hintergrundbeiträgen zu aktuellen bürgerrechtlichen und gesellschaftspolitischen Themen. <i>Christoph Butterwegge</i> analysiert und kritisiert den Herbst der Reformen. <i>Ute Finckh-Krämer</i> stellt dar, wo die deutsche Friedensbewegung in Zeiten des Ukraine- und Gaza-Kriegs steht, wie sie sich entwickelt hat und worin heutige Herausforderungen bestehen. <i>Norman Paech</i> fragt sich Anbetracht des Gaza-Krieges, wie man völkerrechtlich eine Terrororganisation von einer (gewalttätigen) Befreiungsbewegung unterscheidet. <i>Hartmut Aden</i> und weitere Rechtswissenschaftler*innen kommentieren gemeinsam die Novelle des Polizeigesetzes des Landes Berlin (ASOG) und arbeiten zahlreiche grundrechtliche Probleme heraus. <i>Johann Albrecht-Haupt</i> präsentiert die nicht-zweckgebundenen Staatsleistungen der Bundesländer an die Kirchen im Jahr 2026: Sie sind auf 666 Millionen Euro gestiegen, obwohl die Anzahl an Kirchenmitgliedern weiter sinkt und seit über 100 Jahren der Verfassungsauftrag besteht, die Staatsleistungen abzulösen. Rezensionen runden die Rubrik ab.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Noch ein Hinweis in eigener Sache: Bekanntlich ist ein Abonnement der <b>vor</b>gänge für Mitglieder der Humanistischen Union im Mitgliedsbeitrag inkludiert. Ab 2026 bietet die Humanistische Union das erste Jahr der Mitgliedschaft für Schüler*innen, Student*innen und Auszubildende kostenlos an. Wer einer dieser Gruppen angehört und gerne die <b>vor</b>gänge beziehen (und andere Vorteile der Mitgliedschaft nutzen) möchte, wird dieses Angebot reizvoll finden.</i></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Namen der Redaktion wünsche ich Ihnen eine anregende Lektüre. Wie immer freuen wir uns auch über kritisches Feedback.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western"><i>Philip Dingeldey</i></p>
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		<title>Ostdeutsche Anerkennungsprobleme</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-161/publikation/ostdeutsche-anerkennungsprobleme/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Jul 2026 11:19:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Es begann am 9. November Wer über den sozialen Wandel in Ostdeutschland in den letzten Jahren sprechen will, ist gut beraten, mit dem 9. November 1989 zu beginnen. Dieser Tag bezeichnet den entscheidenden Einschnitt, der die Geschichte der DDR von dem Prozess ihrer Inkorporierung in das größere Deutschland trennt. Wenn ich mich an diesen Tag [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="">Es begann am 9. November</h3>
<p>Wer über den sozialen Wandel in Ostdeutschland in den letzten Jahren sprechen will, ist gut beraten, mit dem 9. November 1989 zu beginnen. Dieser Tag bezeichnet den entscheidenden Einschnitt, der die Geschichte der DDR von dem Prozess ihrer Inkorporierung in das größere Deutschland trennt. Wenn ich mich an diesen Tag zurückerinnere, muss ich gestehen, dass ich das Ereignis dieses Tages genaugenommen verpasst habe: Am Abend des 9. November besuchte ich einen Vortrag in der Universität und ging anschließend, ohne noch einmal das Radio anzustellen, ins Bett. Als ich am nächsten Morgen die Nachrichten hörte, erfuhr ich, dass die SED-Führung die Grenze geöffnet und sich bereits Tausende von DDR-Bürgern auf den Weg in den Goldenen Westen gemacht hatten. Im Fernsehen sah ich, wie wildfremde Menschen sich umarmten und nicht fassen konnten, was geschehen war. Die Menschen tanzten auf der Mauer, öffneten Sektflaschen und prosteten sich zu. Vielen von ihnen liefen Tränen über die Wangen.</p>
<p>Ich war an diesem Morgen allein in meiner Wohnung, und mit dem Verlassen der Wohnung hatte sich auf einmal alles verändert. Ich schlug denselben Weg zur Universität ein, den ich auch sonst immer genommen hatte. Die Straßen boten das bekannte Bild. Die Häuser sahen so grau aus wie eh und je, die Straßenbahn quietschte in denselben Kurven, und dennoch war alles anders. Nun würden wir dazugehören; nun wären wir nicht mehr die armen Schwestern und Brüder im Osten, die man bemitleiden, die man ermuntern und denen man Pakete schicken musste. Nun wären wir nicht mehr ausgeschlossen von dem Leben, das man im Westen führte, von der glitzernden Welt des Konsums, von den Büchern, die es nur dort zu kaufen gab, den wissenschaftlichen Diskussionen an den Universitäten, den neuesten spanischen und französischen Filmen, den Zeitschriften und Zeitungen mit ihrer freien Meinungsäußerung. New York, Paris, Bielefeld, Mailand &#8211; all das stand uns jetzt offen. Selbst die wunderbaren Frauen, die jeder von uns schon in der Werbung gesehen hatte und die sich so elegant und natürlich bewegen konnten, dass einem ganz schwindelig wurde, waren nun nicht mehr unerreichbar. Ich gebe zu: Ich war stolz auf uns und dankbar. Damit hatte ich, ehrlich gesagt, nicht mehr gerechnet. Alles würde anders werden.</p>
<p>Und in der Tat, vieles in meinem Leben wurde anders. Auf einmal fing ich an, Artikel in Zeitschriften zu veröffentlichen, die ich früher kaum zu sehen bekommen hatte. Ich nahm an Konferenzen teil, die in Bonn, Bremen oder Frankfurt am Main stattfanden, hielt Vorträge vor westdeutschen Studenten, traf Wissenschaftler, deren Namen ich bislang nur aus der Literatur kannte. Ich diskutierte mit Kollegen in Princeton, Oxford und Tübingen. Natürlich war das alles ziemlich anstrengend. Schließlich musste man, wenn man einigermaßen mithalten wollte, sich erst einmal mit den westlichen Standards vertraut machen, Neues lernen und sich das Fach, das man gewählt hatte, ein zweites Mal erschließen. Daneben aber war es auch erforderlich, die eigene Stelle zu verteidigen, Evaluationen und Umstrukturierungen zu überstehen und die alltäglichen beruflichen Pflichten von der universitären Gremienarbeit bis zur Durchführung von Lehrveranstaltungen zu erfüllen. Außerdem musste man die Gelegenheit nutzen und ins Ausland gehen, Englisch lernen und internationale Standfestigkeit erlangen. Und natürlich musste man publizieren. Auch wenn das mehr oder weniger eine Überforderung darstellte und man sich als eingeschüchterter Ossi den Herausforderungen des neuen Lebens nicht immer gewachsen fühlte, war das alles doch in hohem Maße aufregend, interessant und wichtig. Mein berufliches Leben erfuhr eine völlige Veränderung. Endlich hatte ich das Gefühl, beruflich wirklich etwas erreichen zu können.</p>
<h3 class="">Erste Irrita&shy;ti&shy;onen</h3>
<p>Die erste Irritation setzte ein, als ich im Mai 1990 mit einem westdeutschen Kollegen durch die Straßen von Leipzig ging und dieser mir erklärte, das hier, &#8211; und dabei wies er auf die Mixtur von renovierungsbedürftigen Altbauten und hässlichen Neubauten &#8211; würde ich in zwei Jahren nicht mehr wiedererkennen: &#8222;Wenn erst einmal die D-Mark rollt; dann bleibt hier nichts mehr, wie es war.&#8220; Seit Jahren verspürte ich das erste Mal das Bedürfnis, das verfallende Leipzig in Schutz zu nehmen und für seine Schönheit zu werben. Es war merkwürdig: Noch vor kurzem hatte ich selber den Verfall der Stadt beklagt und mich bei den gemeinsamen Spaziergängen durch Leipzig vor meinen westdeutschen Besuchern geschämt. Und nun wehrte ich mich dagegen, dass alles anders werden sollte. Dabei war es doch genau dies, was ich wollte: Ja, es sollte anders werden. Aber ich wollte es selber sagen. Ich wollte derjenige sein, der den Veränderungsbedarf definiert, aber nicht derjenige, den man von den erforderlichen Änderungen zu überzeugen hat.</p>
<p>Die nächste Irritation erlebte ich, als ich eine westdeutsche Familie, die ich schon vor 1989 kannte, in Braunschweig besuchte. Ich wurde gefragt, warum wir in der DDR denn alles so hätten verkommen lassen, die Straßen, die Häuser, die Gärten, ja selbst die Zäune vor den Gärten. Ich versuchte meinen Bekannten klarzumachen, dass es in einer Mangelwirtschaft nicht einfach sei, die Häuser zu erhalten. Aber warum wir denn nicht wenigstens die Türen und die Fenster gestrichen hätten. Farbe hätte es doch auch bei uns gegeben. Ich entgegnete, dass die Häuser zwar äußerlich in einem schlechten Zustand, die Wohnungen in den Häusern oft aber sehr gut eingerichtet waren. In der DDR habe man zwischen öffentlich und privat streng getrennt. Für das Nicht-Private habe sich keiner zuständig gefühlt. Es habe sich einfach nicht gelohnt, da zu investieren. Aber in der Tschechoslowakei seien die Straßen in einem viel besseren Zustand als bei uns; die hätten das doch auch hingekriegt, warum nicht wir?</p>
<p>Mit meinem ersten westdeutschen Verleger erlebte ich die nächste Irritation. Als wir bei einem unserer Gespräche im Frühsommer 1990 auf die Staatssicherheit zu sprechen kamen, erklärte er mir, da würde noch viel nach oben kommen. Wer weiß, wer nicht alles dazugehört habe. Was einer auch immer behaupte, man könne sich auf niemanden verlassen. Dann beschwerte sich ein wildfremder Mensch im Zug, der irgendwie mitbekommen hatte, wo ich herkam, darüber, dass es sich angesichts der allgemeinen Verrottung für ihn überhaupt nicht lohne, sein in der DDR befindliches Erbe &#8211; ein Mietshaus &#8211; anzutreten: &#8222;Da habt ihr euch ja was Schönes geleistet!&#8220; Als sich im Frühherbst 1990 abzeichnete, dass nicht die SPD die Bundestagswahl gewinnen, sondern Kohl wiedergewählt werden würde, erklärte mir eine Frau aus Frankfurt am Main in vorwurfsvollem Ton: &#8222;Das haben wir nur euch zu verdanken. Wir hätten den Wechsel zur SPD geschafft. Ihr bringt uns um all unsere Erfolge.&#8220;</p>
<p>Mein anfänglicher Enthusiasmus hatte es schwer, sich angesichts von so viel Ablehnung, Geringschätzung und Kollektivhaftung zu behaupten. Skeptische Vorsicht und der zunehmende Wille zur Verleugnung meiner ostdeutschen Identität oder, wo dies nicht gelang, gerade umgekehrt zur Selbstverteidigung ergriffen mich. Immer häufiger war ich froh, wenn ich mich unter Ostdeutschen bewegte und nicht auf die Angriffe der Westdeutschen reagieren musste. Unter uns erzählten wir uns Witze über die Westdeutschen und bestätigten uns in unseren Erfahrungen, die jeder auf seine Weise mit ihnen, sei es im Betrieb, auf der Straße oder auch in der eigenen Verwandtschaft, gemacht hatte. Wir machten uns lustig über ihre Art, alles besser zu wissen, über ihr selbstinszenatorisches Auftreten und ihren abschätzigen Umgang mit uns Ostdeutschen und waren uns einig in unserer Verurteilung ihrer Arroganz.</p>
<h3 class="">Entt&auml;uschte Hoffnungen</h3>
<p>Die Geschichte der Kommunikation der Ostdeutschen mit ihren westdeutschen Landsleuten ist eine Geschichte enttäuschter Hoffnungen, eine Geschichte der Zurückweisung, des Aufrechnens und der Stigmatisierung. Die von drüben nahmen uns nicht auf als die verloren geglaubten Brüder und Schwestern, die doch eigentlich schon immer dazugehört hatten, die nur durch den Zufall ihrer Geburt auf die falsche Seite geraten waren und durch einen unerwarteten Glücksfall der Geschichte wieder zurückkehren durften und auf die daher jetzt besondere Rücksicht zu nehmen war. Wir wurden vielmehr zu Eindringlingen, denen man ihre Verfehlungen und ihre Inkompetenz, ihre Zurückgebliebenheit und Beschränktheit, ihre Trägheit und Wettbewerbsunfähigkeit vorzuhalten hatte. Als ob wir um unsere fachliche Unterlegenheit und unsere moralischen Fehltritte nicht selbst genug und übergenug gewusst hätten! Das war es doch, was den Ostdeutschen fehlte: Selbstbewusstsein. Schon die Jahre unter Ulbricht und Honecker waren nicht dazu angetan, das Selbstwertgefühl der Ostdeutschen zu stärken. Nun wurden wir schon wieder in unserer Selbstachtung verletzt. So trat bei vielen Ostdeutschen Selbstrechtfertigung an die Stelle von ehrlichem Bekenntnis, Verdrängung an die Stelle von Vergangenheitsaufarbeitung, Verweigerung an die Stelle von Dialog, denn die Bedingung für die Bereitschaft, sich mit der eigenen, möglicherweise schuldhaften Vergangenheit wahrhaftig auseinander zu setzen, ist die Fähigkeit, über die Inhalte und Formen dieses Diskurses selbst zu bestimmen.[1]</p>
<p>In der Tat, die Euphorie hielt nur für einen Moment. Innerhalb kürzester Zeit sahen sich die Ostdeutschen in den westlichen Medien, im Kontakt mit westdeutschen Bekannten, ja im Kreis der eigenen Verwandtschaft mit einem Bild von sich konfrontiert, das sie mit ihrem Selbstbild nicht in Übereinstimmung zu bringen vermochten. Dieses Bild zeigte die Ostdeutschen nicht nur als naiv und zurückgeblieben &#8211; so sahen sie sich teilweise vielleicht selbst -, sondern auch als obrigkeitshörig, unmündig, unterindividualisiert, harmoniesüchtig, kollektiviert, innovationsschwach, inkompetent und faul. Selbst wenn sie auf sich selbst möglicherweise durchaus skeptisch blickten, so war es für sie doch unerträglich, von denen, deren Überlegenheit sie bereitwillig zu akzeptieren bereit waren, derart schlecht beurteilt zu werden. Zur materiell ungünstigeren Lage kam das Gefühl, nicht geachtet zu sein. Als dann die Zahl der Arbeitslosen stieg, in der DDR erworbene Berufsabschlüsse und Diplome nicht anerkannt wurden, mehr und mehr Westdeutsche in Führungspositionen einrückten und Ostdeutsche minderqualifizierte Arbeit anzunehmen hatten, stellte sich bei vielen der Eindruck ein, Bürger zweiter Klasse zu sein. Sowohl ihre materielle Schlechterstellung als auch ihre Stigmatisierung und Stereotypisierung in der westlich dominierten Öffentlichkeit brachte viele Menschen in Ostdeutschland dazu, sich als zurückgesetzt wahrzunehmen. Der Kampf um Anerkennung, den seither viele Ostdeutsche führen, resultiert aus diesem Gefühl der allgemeinen Benachteiligung und der Entwertung der Ostdeutschen und ihrer Herkunft.</p>
<h3 class="">Strategien im Kampf um Anerkennung</h3>
<p>Dabei kann man diesen Kampf auf verschiedene Weise austragen. Viele antworteten auf die Erfahrung der Unterprivilegierung mit Überanpassung. Sie sind vor allem daran interessiert, zu zeigen, dass sie nicht obrigkeitshörig, innovationsschwach, faul und harmoniesüchtig sind, sondern fleißig, politisch mündig und streitbar. Sie wollen so sein, wie sie sich die Wessis vorstellen &#8211; erfolgreich und selbstbewusst &#8211; und ihre Vergangenheit so schnell wie möglich abstreifen. Im extremen Fall geht die Identifikation mit dem Westen so weit, dass sie anfangen, sich über die Unbeholfenheit und Trägheit der Ostdeutschen zu mokieren, und ihnen gegenüber genau diejenige Perspektive einnehmen, die sie von der westdeutschen Seite auf sich gerichtet sehen. Dann beginnen sie, den Ostdeutschen zu erklären, wie wenig sie von der Marktwirtschaft und Demokratie bislang begriffen hätten und wie viel sie noch lernen müssten. Ihre persönliche Geschichte erzählen sie als eine Geschichte der Befreiung von den beengten Verhältnissen in der DDR &#8211; eine Befreiung, die ihnen zur Findung ihres wahren Selbst verholfen habe, die aber eben manchen Ostdeutschen überfordere, da er die Unfreiheit gewohnt und daher der Freiheit nicht gewachsen sei.</p>
<p>Eine andere Möglichkeit, auf die Erfahrung der Demütigung und Benachteiligung zu reagieren, besteht im Rückzug aus der Politik. Politik und Öffentlichkeit, insbesondere die Massenmedien, die politischen Parteien sowie Staat und parlamentarische Arbeit werden als eine schmutzige Angelegenheit betrachtet, mit der man nichts zu tun haben möchte. Einmal habe man sich vielleicht auf politische Versprechungen eingelassen. Einmal habe man politischen Führern vertraut. Nie wieder &#8211; das ist die Parole. Der heutige Rechtsstaat und die Demokratie werden als genau so verderbt angesehen wie die ihrer ideologischen Hüllen entkleidete DDR. Allem, was von oben kommt, müsse man misstrauen. Der kleine Mann auf der Straße sei doch immer der Betrogene.</p>
<p>Nostalgie &#8211; die wirklichkeitsverzerrende Verklärung der DDR-Vergangenheit &#8211; ist eine dritte Möglichkeit des Reagierens auf die Entwertungs- und Ungleichheitserfahrungen nach 1989. Die allgemeine Verurteilung der DDR-Vergangenheit wird hellwach zur Kenntnis genommen, aber nicht akzeptiert. &#8222;Es war nicht alles so schlecht in der DDR, wie es jetzt dargestellt wird&#8220; &#8211; das ist die Devise der Nostalgiker. Sie versuchen, zu ihrer Herkunft aus der DDR zu stehen und sie gegen ihre Desavouierung zu verteidigen. Je ferner das DDR-System rückt, desto schöner wird es und desto kritischer wird der Blick auf den Westen. Auch wenn wir Ossis sind, so können wir euch doch das Wasser reichen. Ihr seid vielleicht erfolgreicher, dafür sind wir solidarischer. Ihr seid vielleicht wettbewerbsfähiger, dafür sind wir friedliebender. Ihr seid vielleicht durchsetzungsfähiger, dafür sind wir improvisationsfreudiger usw. Die DDR-Nostalgie erreichte Mitte der 1990er Jahre ihren Höhepunkt, und sie war in dieser Zeit mit einer starken Reserve gegenüber dem westlichen System und gegenüber den Menschen in Westdeutschland verbunden. Außerdem ging sie einher mit einer Ausgrenzung der Westdeutschen. &#8222;Über das Leben in der DDR kann nur mitreden, wer selbst dort gelebt hat&#8220;, so lautete das Motto (Der Spiegel Nr. 27/3. Juli 1995: 49). So wie man sich selbst ausgegrenzt fühlte, schottete man sich auch vom Westen ab. Die DDR-Nostalgie war nicht die Fortschreibung einer gewachsenen DDR-Identität, sondern eine Reaktion auf Probleme der sozialen Akzeptanz und ökonomischen Integration der Ostdeutschen im wiedervereinigten Deutschland. Die sogenannte DDR-Identität entstand überhaupt erst, nachdem die DDR untergegangen war (anders Engler 2002: 22). Es handelt sich um eine nachträgliche Identität, die von der Verklärung der Vergangenheit und aus der Abwehr ihrer Stigmatisierung lebt. Die DDR-Vergangenheit ist nicht tot. Sie ist ein höchst umstrittenes Gut. Lebendig aber ist sie nicht deshalb, weil die Menschen im Osten Deutschlands noch immer an der Vergangenheit kleben und sich gegenüber der Gegenwart verweigern, sondern deshalb, weil sie der Macht der Gegenwart ausgesetzt sind, in der das Leben in der DDR keinen sozial anerkannten Wert besitzt. Es ist der gegenwärtige Streit um die DDR, ihre öffentliche Verurteilung und ihre spiegelbildliche, vor allem privat vorgetragene Verteidigung, die die Vergangenheit am Leben hält.</p>
<p>Der Nostalgie eng verwandt ist die Empörung über die gegenwärtigen Zustände, das Jammern und Klagen über die gegenwärtig erlebbaren Ungerechtigkeiten und Zumutungen. Sie unterscheidet sich von der Nostalgie dadurch, dass es ihr nicht vorrangig um die Rettung der DDR geht, sondern um Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Fairness. Insofern aber stellt sie ebenso wie die Nostalgie eine Reaktion auf die erfahrene Abwertung und Schlechterstellung der Ostdeutschen im gesamtdeutschen Kontext dar. Viele der Ostdeutschen suchen regelrecht danach, beleidigt und herabgesetzt zu werden. Sie wollen gedemütigt werden, da ihnen dies einen allgemein anzuerkennenden Grund gibt, sich zu verteidigen. Je größer die Ungerechtigkeit, desto stärker die Legitimation, sich zu empören. Die erfahrene und in ihrer Gefühlsqualität hier auch gar nicht in Abrede zu stellende Demütigung ist nämlich schwer zu greifen. So richtig schlecht geht es den meisten ja nicht; und schreiende Ungerechtigkeiten lassen sich auch kaum nachweisen. Da braucht man Gelegenheiten, um sich Genugtuung verschaffen zu können. Die Opferrolle ist ein geeignetes Instrument, um mit guten Gründen klagen und anklagen zu können. Und man kann auf Berücksichtigung hoffen, denn wer will schon einen Beleidigten nochmals zurücksetzen? Das Jammern und Klagen der Ostdeutschen erweist sich insofern nicht nur als ein Ausdruck ihrer Deprivilegierung, sondern auch als eine geschickte Strategie, die eigenen nicht beachteten Interessen einzubringen und durchzusetzen. Sie ist eine Form der Sprachfindung, der partiellen Überwindung erfahrener Ohnmacht, der Gemeinschaftsbildung und wechselseitigen Bestärkung sowie ein Mittel der Erpressung. Man zeigt die Ungerechtigkeiten in der Verteilung des nationalen Reichtums zwischen Ost und West auf und fordert Umverteilung ein. So wie man sich selbst nicht anerkannt fühlt, ist man auch nicht bereit, das westliche System und seine Leistungen anzuerkennen. Es wird als ineffektiv und menschenunwürdig, als bürokratisch und erstarrt, vor allem aber als ungerecht und unsozial charakterisiert. Man führt Klage über die hohe Zahl der Arbeitslosen, über die steigende Kriminalität, über die Reformunfähigkeit der Bundesregierung, über die Beteiligung Deutschlands an Militäreinsätzen der NATO sowie am Konsumismus des westlichen Lebensstils. Man möchte Schlechtes an der politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Ordnung des Westens finden, denn man sieht sich selber schlecht bewertet. Die Unzufriedenheit mit der Markwirtschaft, dem Rechtsstaat und der Demokratie ist insofern auch eine Form der Kompensation für die erfahrene Abwertung und Zurücksetzung (vgl. Pollack 1997: 10).</p>
<h3 class="">Der Ostdeutsche &mdash; ein Produkt der geschei&shy;terten Integration</h3>
<p>Sollte diese Beschreibung etwas Richtiges treffen, dann wäre das Aufkommen des nörgelnden, sich verweigernden, sich beschwerenden und empörenden Ossis nicht so sehr das Produkt einer in der DDR durchlaufenen Sozialisation, die es dem Ostdeutschen erschwert, sich dem Westen zu öffnen. Vielmehr erscheint er als Produkt der weitgehend misslungenen Integration der Ostdeutschen in das wiedervereinigte Deutschland. Hinter der Unzufriedenheit der Ostdeutschen, ihrer Kritik am Westen und ihrer Distanz gegenüber dem westlichen Institutionensystem und ihren Vertretern stände dann weniger das weiterwirkende Erbe des obrigkeitlichen und paternalistischen Staatssystems der DDR als die Erfahrung der Abwertung und Schlechterstellung der Ostdeutschen im wiedervereinigten Deutschland. In gewisser Weise ist der trotzig seine Identität behauptende Ossi das Ergebnis des Blicks der Westdeutschen auf die Ostdeutschen und der Umwertung der ihm zugeschriebenen Merkmale.</p>
<p>Tatsächlich haben sich die als typisch ostdeutsch angesehenen Einstellungen erst im Laufe der Zeit herausgebildet. Unmittelbar nach dem Umbruch war die Zufriedenheit der Ostdeutschen mit der Demokratie oder der Marktwirtschaft weitaus höher als nur wenige Jahre danach (Noelle-Neumann/Köcher 1997: 670). Ebenso haben sich auch die Akzeptanz von leistungsbedingten sozialen Unterschieden, von individueller Eigenverantwortlichkeit und persönlicher Leistungsbereitschaft erst im Laufe der Zeit negativ entwickelt (vgl. IPOS 1990-1995). Das DDR-System wurde im Vergleich zu Westdeutschland 1990 noch weitaus schlechter eingeschätzt als zum Beispiel Mitte der 1990er Jahre. Und die Fixierung auf den Staat und die Erwartungen an ihn haben sich auch erst im Laufe der Jahre erhöht. In diesen als charakteristisch für die Ostdeutschen angesehenen Einstellungen und Orientierungen drückt sich in erster Linie nicht ein Fortwirken in der DDR erfahrener Prägungen aus, sondern eine Reaktion auf im wiedervereinigten Deutschland gemachte Erfahrungen. Zur DDR will kaum einer zurück. Wohl aber dient die DDR so manchem als Symbol der Identitätskonstruktion und der Selbstverteidigung.</p>
<p>Dass es so kam, hätte man wissen können, denn asymmetrische Sozialverhältnisse tendieren zur Umkehrung der in ihnen installierten Machtungleichgewichte. Gerade dort, wo Macht sich als überlegen inszeniert, wo sie Deutungshoheit beansprucht und Entscheidungen an sich reißt, provoziert sie Verweigerung, Rückzug, Abwehr, ja Protest. Macht ist eine soziale Relation, in der die eine Seite trotz ihrer komfortablen Ausstattung mit Ressourcen und Befugnissen auf die Anerkennung der anderen angewiesen bleibt. In modernen Gesellschaften gibt es keinen Ausstieg aus der Reziprozität der Sozialverhältnisse. Weder Autorität noch Geld, weder Rhetorik noch Wahrheit lösen sie auf. Die Zulassung asymmetrischer sozialer Beziehungen musste daher früher oder später zwangsläufig zur Einklagung von Symmetrie und zur Selbstbehauptung des Entwerteten führen. Das heißt natürlich nicht, dass es notwendig zu Veränderungen, wohl aber, dass es unvermeidlich zu Konflikten kommt.</p>
<h3 class="">Die Relati&shy;vie&shy;rung funkti&shy;o&shy;naler Eindeu&shy;tig&shy;keiten</h3>
<p>Auch wenn die hier angestellten Überlegungen hie und da überzeugen sollten, ist ihnen gegenüber Skepsis geboten &#8211; vor allem deshalb, weil die verfolgte Argumentationslinie so schön aufgeht, irgendwie zu glatt ist und die Dinge zu sehr auf den Punkt zu bringen versucht. Das Problem dieser Art des Argumentierens besteht darin, dass es sich um eine funktionale Analyse handelt, die alle Phänomene auf ein einziges Bezugsproblem bezieht &#8211; auf das Problem der Schlechterstellung und Abwertung der Ostdeutschen &#8211; und daraus alle relevanten Verhaltensweisen der Ostdeutschen zu erklären versucht: die Überanpassung, den Rückzug, die Nostalgie, die Empörung sowie das Klagen und Jammern. Gegenüber einer solchen funktionalistischen Perspektive müssen jedoch zumindest drei Differenzierungen angebracht werden.</p>
<p>Erstens lässt sich neben dem herausgestellten Gleichberechtigungs- und Anerkennungsproblem eine Vielzahl weiterer Bezugsprobleme denken, die das Handeln der Ostdeutschen vielleicht ebenso oder noch stärker bestimmen. Zu nennen wären hier etwa Probleme des beruflichen Aufstiegs oder der Ausbildung, Probleme in den Beziehungen mit Nachbarschaft und Freunden, Familienprobleme, Probleme der Kindererziehung oder Möglichkeiten des Reisens, des Konsums, der Erlebnissteigerung und der Selbstverwirklichung usw. Das Anerkennungsproblem ist nur eines unter vielen, und welchen Stellenwert es im Leben der Ostdeutschen hat, dürfte von Fall zu Fall variieren.</p>
<p>Zweitens bedarf das in der funktionalen Analyse ausfindig gemachte Bezugsproblem vielleicht gar nicht der Lösung. Es mag durchaus richtig sein, dass viele Ostdeutsche sich als Bürger zweiter Klasse definieren, sich nicht gleichberechtigt und anerkannt fühlen und der Meinung sind, dass es ihnen schlechter als den Westdeutschen geht. Aber daraus folgt nichts. Weder werden die meisten Ostdeutschen zu Nostalgikern noch ziehen sie sich in die Schmollecke zurück, weder empören sie sich noch versuchen sie, die besseren Wessis zu sein. Auch wenn die Menschen in Ostdeutschland vielleicht ein Anerkennungs- und Gleichberechtigungsproblem haben, streben sie nicht nach seiner Lösung. Die Sozialwissenschaften begehen den Fehler, einen zu hohen Bedarf an Konsistenz in der individuellen Lebensführung vorauszusetzen. Die Menschen können auch mit ungelösten Problemen leben. Die Tatsache, dass es ihnen materiell nicht schlecht geht, wie auch die, dass es zum Leben in der westlichen Gesellschaft ohnehin keine ernsthafte Alternative gibt, dürfte ihnen dabei helfen, sich in den gegenwärtigen Verhältnissen einzurichten. In der Tat erwecken die neuesten Berichte und Umfragedaten den Eindruck, als seien die Ostdeutschen in der Bundesrepublik angekommen. Die Zufriedenheit der Ostdeutschen mit der Demokratie hat sich erhöht (Allbus 2000). Das Vertrauen in die politischen Institutionen ist gestiegen (Priller 1999: 16; Statistisches Bundesamt 2000: 433). Mehr als die Hälfte der Ostdeutschen sagt, dass es ihnen heute besser geht als vor 1989 (INRA 2000). Nur 15 Prozent bevorzugen die DDR vor der BRD. Auch wenn die meisten Ostdeutschen kaum die Hoffnung haben, dass die wirtschaftlichen Probleme Ostdeutschlands demnächst gelöst werden, auch wenn sie nach wie vor zwischen Ost und West keine Gleichberechtigung sehen, auch wenn sie der Meinung sind, die Ostdeutschen würden als Bürger zweiter Klasse behandelt, denken sie, dass es sich in der Bundesrepublik ganz gut leben lässt, akzeptieren sie die bundesrepublikanische Ordnung und wollen kein anderes politisches oder wirtschaftliches System als das gegenwärtige (vgl. ebd. sowie Emnid 1998). Die Ostdeutschen werden auf Jahre und Jahrzehnte schlechter gestellt sein als die Westdeutschen &#8211; das denkt die Mehrheit der Ostdeutschen, aber sie hat sich damit abgefunden. Euphorie gibt es im Osten Deutschlands natürlich nicht, inzwischen aber ein beachtliches Maß an Gelassenheit und Loyalität.</p>
<p>Drittens tendiert die funktionale Analyse dazu, zu unterstellen, dass die Menschen ganz unterschiedliche Möglichkeiten besäßen, auf das ausgemachte Bezugsproblem zu reagieren. Ob sie sich zurückziehen oder protestieren, ob sie sich beklagen oder anpassen, ob sie der schönen alten Zeit nachtrauern oder ihre Unzufriedenheit instrumentell zur Durchsetzung ihrer Interessen benutzen &#8211; all diese Möglichkeiten werden von dieser Analyse als funktional gleichwertige Alternativen behandelt, zwischen denen der Einzelne zu wählen vermag. Das Individuum wird damit als rationaler Akteur aufgefasst, der strategisch entscheidet, welche Handlungsalternative ihm am meisten nützt und die geringsten Kosten verursacht. Wenn er sich verweigert oder empört oder jammert und sich nicht anpasst, so wird er dafür seine rationalen Gründe haben. Diese Perspektive, die den Osttrotz des Einzelnen nicht einfach als irrational abtut, hat viel für sich, denn sie verzichtet darauf, eine opake Größe, etwa das kulturelles Erbe des Staatssozialismus oder die ostdeutsche Mentalität oder Identität der ehemaligen DDR-Bürger, einzuführen, um alles abweichende Verhalten der Ostdeutschen darauf zurückzuführen. Gewöhnlich nämlich werden Verhaltensweisen und Einstellung der Ostdeutschen, die unverständlich erscheinen oder auch nur dem westlichen Muster nicht entsprechen, auf das Weiterwirken der in der DDR-Zeit angeeigneten kulturellen Bestände zurückgeführt. Um Kultur handelt es sich, wenn etwas rational nicht erklärt werden kann. Demgegenüber erlaubt die funktionale oder utilitaristische Perspektive, auch auf den ersten Blick unverständliche Einstellungen und Verhaltensweisen noch auf ihre rationalen Gründe hin zu befragen.</p>
<h3 class="">Die Normalit&auml;t des kognitiven Grabens zwischen Ost und West</h3>
<p>Dennoch muss überprüft werden, ob das menschliche Handeln nicht weitaus stärker durch frühere Prägungen restringiert ist, als das die funktionalistische oder rationalistische Analyse zulassen will. Natürlich ist es ein Gewinn an analytischer Genauigkeit, wenn nicht überall dort, wo Ost- und Westdeutsche nicht übereinstimmen, die DDR-Vergangenheit bemüht wird, um die Differenzen zu erklären. Aber auch wenn man die Eigenlogik des Handelns rationaler Akteure ernst nimmt, muss man doch damit rechnen, dass sich frühere Prägungen als persistent erweisen und auch heutige Verhaltens- und Einstellungsmuster noch bestimmen. Worin diese Prägungen bestehen, dies wird genau zu prüfen sein. Funktionale und rationale Analysen vermeiden jedenfalls eindimensionale Erklärungen, wie sie immer wieder von kulturalistischen Ansätzen, etwa auch von der politischen Kulturforschung, vorgelegt werden. Aber sie stehen selbst in der Gefahr, ein zu hohes Maß an Eindeutigkeit in ihren Erklärungen hervorzubringen, wenn sie versuchen, Handeln als ausschließlich interessenbestimmt oder ausschließlich als Problemlösungsverhalten zu interpretieren. Insofern ist es dann doch erforderlich, auf kulturelle Prägungen einzugehen, sofern sie denn stets zu situativen Gelegenheitsstrukturen sowie zu individuellen Interessenkalkülen ins Verhältnis gesetzt werden. Dies ist kein Plädoyer für einen reinen, sondern für einen gemäßigten Konstruktivismus, denn auch soziale Konstruktionen müssen, wenn sie wirksam sein wollen, an Traditionen und kulturelle Bestände anschließen und auf ihnen aufbauen.</p>
<p>Die wirksamen Traditionslinien, die aus der Vergangenheit in die Gegenwart führen, müssen also sorgfältig herausgearbeitet werden und auf gegenwärtige Interessenkonflikte und Situationserfordernisse bezogen werden. Die oftmals unterschätzte DDR-Forschung und die Transformationsforschung haben hier vieles bereits geleistet. In der Öffentlichkeit allerdings sind die Ergebnisse dieser Forschungen bislang nur teilweise angekommen. Dort gilt der Ostdeutsche, sofern man sich für ihn überhaupt interessiert, noch immer als das kaum verständliche, schwierige Wesen, dem man sich nur mit Kopfschütteln nähern kann: &#8222;Der Ossi &#8211; das unbekannte Wesen&#8220; titelte beispielsweise der <em>Stern</em> im vergangenen Jahr (<em>Stern</em> Nr. 18/25. April 2002). Die Ostdeutschen hingegen nehmen das Unverständnis, das man ihnen entgegenbringt, inzwischen gelassen. Sie rechnen nicht mehr damit, dass es zwischen Ost und West zu einer wirklichen Verständigung kommt und dass sie einen gleichberechtigten Platz in der deutschen Vereinigungsgesellschaft einnehmen. Die Hoffnungen, die sie einst in die Wiedervereinigung setzten, sind vergangen. Mit ihnen aber auch die Frustration über die misslingende Kommunikation mit den Menschen aus dem andern Teil Deutschlands. Der kognitive Graben, der Ost und West nach wie vor trennt, ist zur Normaljtät geworden. Wenige nehmen ihn noch wahr, jedenfalls leidet kaum noch einer unter ihm. Man ist angekommen in der westdeutschen Gegenwart und hat genug anderes zu tun, als sich noch um seine ostdeutschen Empfindlichkeiten zu kümmern.</p>
<p>1 So hat die Kollektivschuldthese der Alliierten auch schon nach dem Zweiten Weltkrieg die Bereitschaft der Deutschen, sich ihrer Verantwortung und Schuld im Dritten Reich zu stellen, nachdrücklich beeinträchtigt (Vgl. Greschat 2002: 174ff.).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Literatur</p>
<p><em>Allbus</em> 2000: Allgemeine Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften (Allbus)</p>
<p><em>Emnid</em> 1998: Sozialer und kultureller Wandel in Ost- und Westdeutschland. Eine Befragung, durchgeführt im Auftrag des Lehrstuhls für vergleichende Kultursoziologie an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder, Bielefeld</p>
<p><em>Engler, Wolfgang</em> 2002: Die Ostdeutschen als Avantgarde, Berlin</p>
<p><em>Greschat, Martin</em> 2002: Die evangelische Christenheit und die deutsche Geschichte nach 1945: Weichenstellungen in der Nachkriegszeit, Stuttgart</p>
<p><em>INRA</em> 2000: Political Culture in Central and Eastern Europe. Befragung in elf ausgewählten mittelosteuropäischen Ländern, durchgeführt im Auftrag des Lehrstuhls für vergleichende Kultursoziologie an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder, Frankfurt/Oder</p>
<p><em>IPOS</em> 1990-1995: Einstellungen zu aktuellen Fragen der Innenpolitik. Studie des IPOS-Instituts, Mannheim</p>
<p><em>Noelle-Neumann, Elisabeth/Köcher, Renate</em> (Hg.) 1997: Allensbacher Jahrbuch der Demoskopie 19931997, München</p>
<p><em>Pollack, Detlef 1997:</em> Das Bedürfnis nach sozialer Anerkennung: Der Wandel der Akzeptanz von Demokratie und Marktwirtschaft in Ostdeutschland; in: Aus Politik und Zeitgeschichte B 13/1997, S. 3-12</p>
<p><em>Priller, Eckhard 1999</em>: Demokratieentwicklung und gesellschaftlioche Mitwirkung in Ostdeutschland: Kontinuitäten und Veränderungen. Arbeitspapier des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung F III 99-410, Oktober</p>
<p><em>Statistisches Bundesamt</em> (Hg.) 2000: Datenreport 1999. Zahlen und Fakten über die Bundesrepublik Deutschland, Bonn</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-161/publikation/ostdeutsche-anerkennungsprobleme/">Ostdeutsche Anerkennungsprobleme</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Menschenrechte in Lieferketten – Entwicklungslinien und Perspektiven eines politischen Streitthemas</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/menschenrechte-in-lieferketten-entwicklungslinien-und-perspektiven-eines-politischen-streitthemas/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Sep 2026 09:58:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Eu]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Globaler Süden]]></category>
		<category><![CDATA[Globalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Lieferketten]]></category>
		<category><![CDATA[LkSG]]></category>
		<category><![CDATA[Sorgfaltspfrlichtgesetze]]></category>
		<category><![CDATA[soziale Menschenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Wertschöpfungsketten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>1. Menschen&#173;rechts&#173;schutz als Unter&#173;neh&#173;mens&#173;pflicht Nicht nur Staaten können für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sein. Auch nichtstaatliche Akteure wie Unternehmen oder ihre Zulieferer weltweit können Menschen zu gesundheitsschädigenden, unfairen oder ausbeuterischen Bedingungen beschäftigen, Bevölkerungsgruppen diskriminieren, zur Unterdrückung unliebsamer Oppositionsgruppen beitragen oder die Umwelt (der Menschen) belasten oder sogar zerstören (Beispiele bei Mares 2008: 97ff.; Woodroffe 1999: 131). Einige [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="">1. Menschen&shy;rechts&shy;schutz als Unter&shy;neh&shy;mens&shy;pflicht</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Nicht nur Staaten können für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sein. Auch nichtstaatliche Akteure wie Unternehmen oder ihre Zulieferer weltweit können Menschen zu gesundheitsschädigenden, unfairen oder ausbeuterischen Bedingungen beschäftigen, Bevölkerungsgruppen diskriminieren, zur Unterdrückung unliebsamer Oppositionsgruppen beitragen oder die Umwelt (der Menschen) belasten oder sogar zerstören (Beispiele bei Mares 2008: 97ff.; Woodroffe 1999: 131).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Einige für Unternehmen besonders relevante Menschenrechte wurden 1966 von der UN-Generalversammlung im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (englisch International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, ICESCR) aufgeführt. Für Staaten wie Deutschland, die diesen Pakt ratifiziert haben,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> sind die Inhalte verbindlich, unter anderem die Regelungen zu Arbeitsentgelt und Arbeitsbedingungen (Art. 7), das Recht auf gewerkschaftliche Betätigung sowie das Streikrecht (Art. 8), das Recht auf soziale Sicherheit einschließlich Sozialversicherung (Art. 9), auf Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit (Art. 12), auf Bildung (Art. 13) und auf Teilhabe am kulturellen Leben (Art. 15).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In privatwirtschaftlich organisierten kapitalistischen Systemen können diese Rechte nur verbindlich gewährleistet werden, wenn die Staaten Unternehmen und andere öffentliche wie private Akteure entsprechend verpflichten. Völkerrechtliche Vereinbarungen wie der ICESCR werden jedoch zwischen Staaten, gegebenenfalls unter Beteiligung internationaler Organisationen getroffen und können Unternehmen nicht unmittelbar verpflichten. Sollen verbindliche Regelungen für Unternehmen und andere nichtstaatliche Akteur*innen getroffen werden, so müssen diese von Staaten – in Europa je nach Materie auch von der Europäischen Union (EU) – geschaffen werden. Zivilgesellschaftliche Forderungen, etwa des World Development Movement (WDM, vgl. Woodroffe 1999: 133ff.), unmittelbar verbindliche transnationale Regelungen für multinationale Unternehmen zu schaffen, konnten sich bisher nicht durchsetzen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bei Menschenrechten in Lieferketten kommt eine weitere Besonderheit hinzu: Lieferketten können über viele Länder verteilt sein. Mit den Globalisierungstendenzen der zurückliegenden Jahrzehnte haben globale Lieferketten über lange Distanzen stark an Bedeutung gewonnen. Unternehmen in Ländern des Globalen Nordens wissen oftmals nicht im Detail, wo die Komponenten oder Rohstoffe herkommen, die sie als Bestandteile ihrer Produkte verkaufen. Folglich wissen sie oft auch wenig darüber, unter welchen Bedingungen die verwendeten Rohstoffe abgebaut und (Vor-)Produkte hergestellt wurden. Hier setzt die seit den 2010er Jahren etablierte Lieferkettenregulierung an: Unternehmen werden in die Pflicht genommen, ihre Lieferketten für sich selbst und andere transparenter zu machen und tätig zu werden, wenn ihnen Missstände bekannt werden (<i>due dilligence</i>/Sorgfaltspflichten). Der Sitzstaat des Unternehmens trifft hierzu Regelungen, nicht allein der Staat, in dem die Menschenrechte verletzt werden. Hier ist somit ein neuer Typus von Regelungen entstanden, dessen Reichweite über das Territorium des gesetzgebenden Staates hinausgeht, indem Unternehmen entlang der Lieferketten indirekt mit in die Verantwortung genommen werden (<i>foreign corporate accountability</i>, vgl. Gustafsson et al. 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein zentraler Ausgangspunkt für diese Sorgfaltspflichten sind die 2011 durch die Vereinten Nationen verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (Guiding Principles on Business and Human Rights, UNGP; UN 2011).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> Dieses Dokument ist allerdings kein verbindlicher völkerrechtlicher Vertrag, sondern für die beteiligten Staaten nichtverbindliches <i>soft law</i>. Seit der Verabschiedung der UNGP wird in vielen Ländern darüber diskutiert, wie die dort niedergelegten Prinzipien in verbindliche Vorgaben für Unternehmen weiterentwickelt werden können. In Deutschland wurde im Juli 2021 – noch von der damaligen CDU/CSU-SPD-Regierungsmehrheit unter Bundeskanzlerin Angela Merkel – das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet. Auch Frankreich und andere europäische Staaten verabschiedeten verbindliche Regelungen. Im Juni 2024 folgte in der EU die Richtlinie EU 2024/1760 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD). Die Mitgliedstaaten haben die Richtlinienziele durch verbindliche Regelungen umzusetzen, bestehende Regelungen wie das LkSG müssen entsprechend angepasst werden. Allerdings blieben die deutschen und EU-Regelungen politisch höchst umstritten. Durch Änderungen wurden sie 2025 und 2026 vorgeblich im Interesse des Bürokratieabbaus abgeschwächt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der vorliegende Beitrag beschreibt die wesentlichen Entwicklungslinien von freiwilligen Standards zu verbindlichen Regelungen und zurück zu deren Abschwächung. Darauf aufbauend zeigt er Grenzen der bisherigen Regelungsansätze und zukünftige Perspektiven auf.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">2. Der lange Weg zu inter&shy;na&shy;ti&shy;o&shy;nalen Regelungen zum Schutz der Menschen&shy;rechte in Liefer&shy;ketten</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die internationale Diskussion über Unternehmenspflichten für den Menschenrechtsschutz entlang ihrer Lieferketten wird nicht erst seit den 2010er Jahren geführt. Die heutigen Kontroversen über Unternehmenspflichten zum Menschenrechtsschutz gehen auf jahrzehntelange Debatten zu diesem Thema zurück.</p>
<table width="100%" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr valign="top">
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western"><b>Zeitpunkt</b></p>
</td>
<td width="75%">
<p class="v-absatz-ohne-western"><b>Ereignis</b></p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western">1966</p>
</td>
<td width="75%">
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Vereinte Nationen) [in Deutschland ratifiziert 1973].</p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western">2008</p>
</td>
<td width="75%">
<p class="v-absatz-ohne-western">Bericht des UN-Sonderbeauftragten für Unternehmen und Menschenrechte, John Ruggie, an die UN-Generalversammlung.</p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western">2011</p>
</td>
<td width="75%">
<p class="v-absatz-ohne-western">UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschrechte (UN Guid-ing Principles on Business and Human Rights).</p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western">24.04.2013</p>
</td>
<td width="75%">
<p class="v-absatz-ohne-western">Einsturz der Raza-Plaza-Textilfabriken in Bangladesh mit 1135 Toten und vielen Verletzten.</p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western">2017</p>
</td>
<td width="75%">
<p class="v-absatz-ohne-western">Veröffentlichung des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 2016 bis 2020 durch die deutsche Bundesregierung.</p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western">Juli 2021</p>
</td>
<td width="75%">
<p class="v-absatz-ohne-western">Verabschiedung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (Inkrafttreten Januar 2023).</p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western">2023</p>
</td>
<td width="75%">
<p class="v-absatz-ohne-western">OECD Guidelines for Multinational Enterprises on Responsible Business Conduct.</p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western">Juni 2024</p>
</td>
<td width="75%">
<p class="v-absatz-ohne-western">Verabschiedung der EU-Lieferketten-Richtlinie CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760) und Neuwahl des Europäischen Parlaments mit geänderten Mehrheiten.</p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western">2024</p>
</td>
<td width="75%">
<p class="v-absatz-ohne-western">Draghi-Report zur Wettbewerbsfähigkeit der EU.</p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western">2025</p>
</td>
<td width="75%">
<p class="v-absatz-ohne-western">„Omnibus“-Initiativen der Europäischen Kommission, unter anderem zur Lieferkettenregulierung, zum Datenschutz und zur Regulierung Künstlicher Intelligenz.</p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western">Februar 2026</p>
</td>
<td width="75%">
<p class="v-absatz-ohne-western">Verabschiedung der „Omnibus“-Regelungen für das Lieferkettenrecht als Richtlinie (EU) 2026/470.</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p class="v-absatz-ohne-western"><i>Tab. 1: Ausgewählte Stationen der Entwicklung von Regelungen zum Menschenrechtsschutz in Lieferketten. Eigene Darstellung.</i></p>
<h4 class="">2.1 Die UN-Leit&shy;prin&shy;zi&shy;pien f&uuml;r Wirtschaft und Menschen&shy;rechte</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die UNGP umfassen die Komponenten Schutz, Achtung und Abhilfe (englisch: <i>protect, respect, remedy</i>). Zentral für die Unternehmenspflichten in Lieferketten ist das Leitprinzip Nr. 11:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Wirtschaftsunternehmen sollten die Menschenrechte achten. Dies heißt, dass sie vermeiden sollten, die Menschenrechte Anderer zu beeinträchtigen, und dass sie nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen, an denen sie beteiligt sind, begegnen sollten.“</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Stil gleicht einem Appell und unterstreicht damit den <i>soft-law</i>-Charakter auch dieses Leitprinzips.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bereits 1974 hatten die UN eine Commission on Transnational Corporations eingerichtet. Das Vorhaben, einen Verhaltenscodex für transnationale Unternehmen zu etablieren, scheiterte aber letztlich am Widerstand einiger Staaten (ECOSOC 1974). 1976 legte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD) <i>Guidelines for Multinational Enterprises</i> vor (OECD 1976), die seither mehrfach aktualisiert wurden und bei denen Umwelt, Arbeitsbedingungen und Menschenrechte zunehmend in den Fokus rückten, so in den 2023 veröffentlichten <i>Guidelines for Multinational Enterprises on Responsible Business Conduct</i> (OECD 2023). 1977 initiierte das UN Centre for Transnational Corporations (UNCTC) einen Prozess zur Etablierung eines Codex für transnationale Unternehmen – dieser wurde allerdings 1992 ergebnislos aufgegeben (vgl. Bernaz 2016; Mares 2008; Voiculescu 2011: 12ff.; International Council on Human Rights Policy 2002).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Neben Akteur*innen, die hohe Schutzstandards für die Menschenrechte befürworten, unterstützen auch manche Unternehmen Initiativen für verbindliche Menschenrechtspflichten im Hinblick auf den Markt, auf dem sie tätig sind. Hier seien Pensions- und Investmentfonds genannt, die ihren Kund*innen die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards versprechen (Mares 2008: 150ff.) sowie eine Reihe von Handelsunternehmen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> Bei vielen Initiativen ging und geht es vorrangig um die Rechte der Beschäftigten in Lieferketten – auch die Internationale Arbeitsorganisation (International Labour Organisation, ILO) ist bereits seit den 1970er Jahren auf diesem Feld aktiv, so mit ihrer Tripartite Declaration of Principles concerning Multinational Enterprises and Social Policy, die sich an Regierungen, Unternehmen und Arbeitnehmendenvertretungen richtet und die seither mehrfach aktualisiert wurde (ILO 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Jahr 2005 setzte die UN-Menschenrechtskommission durch Resolution 2005/69 einen Sonderbeauftragten des Generalsekretärs für Unternehmen und Menschenrechte ein. Der Politikwissenschaftler John Ruggie, der sich bereits in seiner wissenschaftlichen Arbeit mit diesem Themenfeld befasst hatte (vgl. Karp 2023), übte diese Funktion bis 2011 aus und trug dabei maßgeblich zur Vorbereitung der UN-Leitprinzipien bei, etwa mit seinem im April 2008 veröffentlichten Bericht an die UN-Generalversammlung (Ruggie 2008). Die Globalisierung führte seit Mitte des 20. Jahrhunderts zu einer starken Ausweitung des weltweiten Handels mit langen Lieferketten, in denen Rohstoffe und Produkte aus dem Globalen Süden möglichst kostengünstig in den Globalen Norden verkauft werden sollten. Multinationale Unternehmen wurden in diesem Kontext einflussreicher und mächtiger. Ruggie (2008: 3) schrieb hierzu in seinem Bericht an die UN-Generalversammlung:</p>
<blockquote class="western">
<p>„The root cause of the business and human rights predicament today lies in the governance gaps created by globalization &#8211; between the scope and impact of economic forces and actors, and the capacity of societies to manage their adverse consequences. These governance gaps provide the permissive environment for wrongful acts by companies of all kinds without adequate sanctioning or reparation. How to narrow and ultimately bridge the gaps in relation to human rights is our fundamental challenge.“</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der mit den UNGP gewählte Ansatz blieb umstritten, auch unter Befürworter*innen verbindlicher Regelungen zu den Menschenrechtspflichten von Unternehmen. Kritisiert wurde unter anderem, die UNGP seien zu sehr durch ihren Entstehungskontext in einer stark neoliberal geprägten Phase beeinflusst (vgl. Karp 2023). Die Bestrebungen für einen verbindlichen völkerrechtlichen Vertrag wurden nach der Veröffentlichung der UNGP weiter betrieben, kamen aber bisher nicht über Entwürfe hinaus, die weder von den USA noch von den beteiligten EU-Staaten unterstützt wurden (vgl. de Schutter 2016; Bernaz 2021).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Immer wieder prägten auch schwere Unglücksfälle und Skandale die Diskussionen über Menschenrechtspflichten in Lieferketten, so der schwere Unfall 1984 in einer Chemiefabrik im indischen Bhopal (vgl. Broughton 2005) sowie der Staudammbruch von Brumadinho in Brasilien im Januar 2019, der zum Austritt giftiger Bergbauabfälle aus einer stillgelegten Mine führte (vgl. Scheper/Engelhardt 2024). Besonders prägend für die jüngeren Diskussionen über Menschenrechte in Lieferketten war der Einsturz eines Gebäudes im April 2013, in dem in Rana Plaza (Bangladesh) mehrere Textilfabriken untergebracht waren. Hierbei kamen 1.130 Menschen ums Leben, zahlreiche weitere wurden verletzt (vgl. zu den Auswirkungen auf die internationalen Diskussionen Trebilcock 2020; Steen Knudsen/Moon/Shabnam Rahman 2025).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a> Diese und zahlreiche weitere Vorfälle machten deutlich, dass Unternehmen mit ihren Lieferketten Ursachen für gravierendste Menschenrechtsverletzungen setzen können, deren Verhinderung adäquate präventive Maßnahmen und Verantwortung weit über das Unternehmen hinaus erfordert, in dem die Verletzung stattfindet.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a></p>
<h4 class="">2.2 Kopplung von Menschen&shy;rechts&shy;schutz und anderen Nachhal&shy;tig&shy;keits&shy;zielen</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Menschenrechtsverletzungen im Kontext globaler Lieferketten betreffen oft, aber längst nicht nur jene Menschen, die für die beteiligten Unternehmen arbeiten. Unzulängliche Produktionsanlagen und Rohstoffabbau können auch die Gesundheit der Menschen in der Umgebung und die Umwelt erheblich belasten; Unfälle können zu Toten und Verletzten in der Umgebung von Produktions- und Minenanlagen führen. Veraltete Produktionsanlagen und lange Lieferketten sind zudem Faktoren, die in erheblichem Maße Treibhausgase emittieren und damit zum globalen Klimawandel beitragen. Daher liegt es nahe, dass die Initiativen für Menschenrechte in Lieferketten zunehmen mit Umwelt- und Klimaschutzzielen gekoppelt wurden (vgl. Zimpelmann/ Wülbers 2025; Schilling-Vacaflor/Gustafsson 2024).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a> Auch die Entwicklung sektorübergreifender Strategischer Entwicklungsziele (<i>Sustainable Development Goals</i>, SDGs) legt diese Kopplung nahe.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Allerdings ist unter zivilgesellschaftlichen Akteur*innen umstritten, ob Initiativen für Menschenrechte in Lieferketten thematisch enger fokussiert oder breit aufgestellt sein sollten. Denn thematisch breit aufgestellte Unternehmenspflichten erhöhen die Zahl der beteiligten Akteur*innen und der von ihnen repräsentierten Gegeninteressen und tragen daher zu einer kompromisshaften Ausgestaltung bei (vgl. Karp 2023). Dies zeigen nicht zuletzt die erheblichen Widerstände gegen verbindliche Regelungen in Deutschland und in der EU sowie die zahlreichen Kompromisse, die diesen Regelungen zugrunde liegen. Diese werden im folgenden Abschnitt behandelt.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">3. Der schwierige Weg zu verbind&shy;li&shy;cheren Regelungen in Deutschland und der Europ&auml;&shy;i&shy;schen Union</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Verabschiedung der UNGP im Jahr 2011 löste in vielen Staaten kontroverse Diskussionen darüber aus, wie diese Prinzipien so umgesetzt werden können, dass sie trotz ihrer fehlenden Verbindlichkeit zu praktischen Verbesserungen führen. In einigen Staaten – darunter Deutschland – führte diese Diskussion zu verbindlicheren Regelungen, die allerdings auch nach ihrer Verabschiedung umstritten blieben und schnell wieder relativiert wurden (3.1), ebenso in der EU (3.2).</p>
<h4 class="" align="justify">3.1 Verbind&shy;liche Umsetzung auf nationaler Ebene: Das deutsche Liefer&shy;ket&shy;ten&shy;sorg&shy;falts&shy;pflich&shy;ten&shy;ge&shy;setz</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">In Deutschland löste die Verabschiedung der UN-Leitprinzipien umfangreiche zivilgesellschaftliche Initiativen aus. Menschenrechtsorganisationen, Gewerkschaften und Umweltverbände betonten die Chancen verbindlicher Vorgaben und setzten sich für gesetzliche Regelungen ein. Viele – allerdings nicht alle – Unternehmen und ihre Verbände machten Bedenken geltend. Sie favorisierten freiwillige Standards und argumentierten mit Wettbewerbsnachteilen gegenüber Konkurrenten aus anderen Ländern, in denen solche Vorgaben nicht gelten, sowie mit aus ihrer Sicht unnötigem bürokratischem Aufwand (vgl. zu den Akteurskonstellationen: Weihrauch/Carodenuto/Leipold 2023: 914).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein zentraler Schritt für die Umsetzung der UN-Leitprinzipien sind Nationale Aktionspläne (NAP). In Deutschland erarbeiteten mehrere Bundesministerien ab 2014 unter Federführung des Auswärtigen Amtes einen solchen NAP für die Jahre 2016 bis 2020 und legten ihn im Dezember 2016 dem Bundeskabinett vor. Er sah unter anderem eine Prüfung vor, inwieweit deutsche Unternehmen bis 2020 auf freiwilliger Basis Maßnahmen einleiteten, um das Risiko von Menschenrechtsverletzungen in ihren globalen Lieferketten besser in den Blick zu nehmen (Bundesregierung 2017: 28; vgl. zum politischen Kontext Weihrauch/Carodenuto/Leipold 2023: 914f.). Das Ergebnis war ernüchternd: Weniger als ein Fünftel der betroffenen Unternehmen hatten bis dahin geeignete Maßnahmen eingeleitet (Ernst &amp; Young et al. 2020: 9).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Jahr 2019 gründeten die auf dem Themenfeld organisierten zivilgesellschaftlichen Organisationen die Initiative Lieferkettengesetz,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote7sym" name="sdendnote7anc"><sup>vii</sup></a> um gemeinsam Strategien für die Durchsetzung verbindlicher Regelungen zu entwickeln. Nach dem erwartbaren Scheitern freiwilliger Selbstverpflichtungen bildete sich eine ungewöhnliche Durchsetzungskoalition für verbindliche Vorgaben: In der letzten Amtszeit von Bundeskanzlerin Merkel waren nun der damalige Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) ebenso wie das von Hubertus Heil (SPD) geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales für verbindlichere gesetzliche Regelungen. Dies war die „Geburtsstunde“ des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), das 2021 noch von dieser Regierungsmehrheit beschlossen wurde (vgl. Weihrauch/Carodenuto/Leipold 2023: 917f.).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das im Januar 2023 in Kraft getretene Gesetz enthält verbindliche Vorschriften für Sorgfaltspflichten, die größere Unternehmen für ihre Lieferketten zu beachten haben. Zunächst fielen Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland und mindestens 3.000 Beschäftigten (in Deutschland oder aus Deutschland ins Ausland entsandt) in den Anwendungsbereich des Gesetzes; ab 2024 wurde die Mindestzahl an Mitarbeitenden auf 1.000 gesenkt. Für die Überprüfung der Einhaltung dieser Regelungen wurde im sächsischen Borna eine neue Abteilung des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingerichtet, das mit risikobasierten Prüfungen beauftragt wurde (§ 14 LkSG). Betroffene können Beschwerden beim BAFA einreichen. Nichtregierungsorganisationen unterstützen seither Betroffene aus dem Globalen Süden.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote8sym" name="sdendnote8anc"><sup>viii</sup></a> Die von den gesetzlichen Pflichten erfassten Unternehmen hatten regelmäßig Berichte zu erstellen und zu veröffentlichen (§ 10 LkSG). Vollzogen wurden diese Pflichten allerdings nur in ersten Ansätzen (vgl. zu den Gesetzesinhalten und ihren Auswirkungen Beile/Vitols 2024). Bereits die „Ampelkoalition“ aus SPD, Grünen und FDP (2021 bis 2025) verschob und relativierte die Pflichten. Im Wahlkampf für die vorgezogenen Bundestagswahlen im Februar 2025 versprach die CDU/CSU, die das Gesetz 2021 maßgeblich mit eingeführt hatte, seine Abschaffung. Die Berichtspflichten für Unternehmen wurden faktisch ausgesetzt; die behördliche und zivilgesellschaftliche Kontrolle wurde damit geschwächt (vgl. zur Kritik: Hoffmann/Aden/Kinoo 2026). Vor dem Hintergrund dieser „halbherzigen“ Umsetzung verwundert es nicht, dass ein 2025 von zivilgesellschaftlichen Organisationen veröffentlichter Bericht konstatierte, es seien erste Erfolge, aber auch erhebliche Defizite bei der Umsetzung des Gesetzes festzustellen (Brüggemann 2025).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote9sym" name="sdendnote9anc"><sup>ix</sup></a></p>
<h4 class="" align="justify">3.2 Verbind&shy;liche Umsetzung in der Europ&auml;&shy;i&shy;schen Union: Die Liefer&shy;ket&shy;ten&shy;richt&shy;linie und ihre &bdquo;Verw&auml;s&shy;se&shy;rung&ldquo;</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ebenso wie das LkSG geht auch die EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) auf die UNGP zurück. Die UN-Leitprinzipien führten parallel in zahlreichen Staaten zu Diskussionen über eine verbindliche Umsetzung, so in Frankreich und weiteren EU-Mitgliedstaaten (vgl. Schilling-Vacaflor/ Gustafsson 2024). Daher lag es nahe, dass sich die Initiativen für verbindliche Regelungen schnell auf die EU-Ebene ausweiteten, auch im Hinblick auf einheitliche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen aus verschiedenen EU-Staaten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In ihrer ursprünglichen Fassung verpflichtete die CSDDD die Mitgliedstaaten, verbindliche Sorgfaltspflichten für größere Unternehmen einzuführen. Diese betrafen ähnliche Themen wie das LkSG, gingen aber unter einigen Aspekten darüber hinaus, zum Beispiel hinsichtlich der zivilrechtlichen Haftung bei einer Verletzung der Sorgfaltspflichten (Art. 29 CSDDD). Die 2026 verabschiedeten Änderungen überlassen den Mitgliedstaaten hier allerdings weitreichende Spielräume (vgl. Hoffmann/Aden/ Kinoo 2026).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote10sym" name="sdendnote10anc"><sup>x</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Verabschiedung der CSDDD führte indes auch in der EU nicht zu einem Ende der politischen Kontroversen. Noch vor Ablauf der Frist für die Umsetzung der Richtlinieninhalte in das mitgliedstaatliche Recht wurde die Debatte über die Lieferketten-Sorgfaltspflichten wieder eröffnet. Zwei Faktoren trugen dazu bei:</p>
<ol>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><i>Debatten über die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft</i>. Hierzu hatte die Europäische Kommission Mario Draghi, den früheren Präsidenten der Europäischen Zentralbank, mit der Erstellung eines Berichts beauftragt, der im September 2024 vorgelegt wurde. Dieser forderte weitreichende Reformen des EU-Rechts, um die Wettbewerbschancen europäischer Unternehmen auf globalen Märkten zu verbessern. Der Bericht empfahl eine höhere Priorisierung der Versorgung der EU mit Rohstoffen als Thema der „Wirtschaftsaußenpolitik“ (Draghi 2025: 57). Die Berichtspflichten, so Draghi (2025: 69) sollten um ein Viertel, für kleinere sowie für mittlere Unternehmen sogar um die Hälfte reduziert werden (vgl. zur Kritik Hoffmann/Aden/Kinoo 2026). Die Europäische Kommission konkretisierte diese Vorschläge in einer Serie umfangreicher Gesetzesvorschläge, die sie als „Omnibus“-Initiativen bezeichnete. Für die Lieferkettenregulierung führen die „Omnibus“-Änderungen, die im Februar 2026 als Richtlinie (EU) 2026/470 verabschiedet wurden, zu einer starken Relativierung der ursprünglichen Regelungsziele der CSDDD. Erwähnt sei hier insbesondere die starke Beschränkung der Anzahl an Unternehmen, für die diese Regelungen überhaupt gelten (geänderter Art. 2 Abs. 1; vgl. Hoffmann/Aden/Kinoo 2026).</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Die ungewöhnliche Änderung einer EU-Richtlinie wurde bereits im laufenden Umsetzungsprozess <i>durch die geänderten Mehrheitsverhältnisse im Europäischen Parlament seit den Wahlen von 2024 ermöglicht</i>. Nicht nur die CSDDD-Änderungen zeigen eine gewachsene Bereitschaft der Europäischen Volkspartei (EVP), ihre Anliegen gemeinsam mit den rechtsextremen Fraktionen im Parlament durchzusetzen.</p>
</li>
</ol>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die CSDDD ist bereits in ihrer Grundkonzeption so angelegt, dass ihre Wirkung über die EU hinausreicht. Bei dieser Form von <i>corpororate external accoutability </i>(Gustafsson et al., 2023; vgl. Hoffmann/Aden/Kinoo 2026) wird verantwortliches Handeln nicht nur von den erfassten Unternehmen innerhalb der EU erwartet, sondern auch von ihren Lieferanten weltweit. Insofern ist die Lieferkettenregulierung eine spezifische Variante dessen, was seit einigen Jahren als der „Brüssel-Effekt“ (Bradford 2020) diskutiert wird: Die EU erlässt Regeln auf Feldern wie Datenschutz, Künstliche Intelligenz und hier zu den Menschenrechten in Lieferketten, die beanspruchen, auch für Firmen aus Drittstaaten verbindliche Wirkung zu entfalten, wenn sie Kund*innen oder Abnehmer*innen in der EU haben. Inwieweit ein solcher „Brüssel-Effekt“ eintritt, hängt allerdings auch davon ab, wie stark die jeweiligen Firmen darauf angewiesen sind, ihre Produkte oder Dienstleistungen auch auf dem EU-Markt zu verkaufen. Können sie ihre Produkte ebenso gut in andere Weltregionen verkaufen, in denen keine entsprechenden Regelungen gelten, so laufen die europäischen Vorschriften möglicherweise ins Leere (vgl. Bastos Lima/Schilling-Vacaflor 2024 am Beispiel brasilianischer Sojabohnen).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mit den „Omnibus“-Initiativen und den damit verbundenen weniger weitreichenden und weniger ambitionierten Regelungsinstrumenten schwächt die EU ihren weltweiten Einfluss. Ob dies am Ende Firmen aus der EU in ihrer Wettbewerbsposition stärkt, ist zu hinterfragen. Denn die Bindung an hohe rechtliche Standards kann auch ein Qualitätsausweis und damit ein Wettbewerbsvorteil gerade für europäische Unternehmen sein, nicht nur auf den Märkten innerhalb der EU. Mit Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte lässt sich zwar nicht unmittelbar Geld verdienen – Firmen, die dies als Verpflichtung oder freiwillig tun, können damit aber durchaus Vorteile erzielen, von einem Reputationsgewinn bei (potentiellen) Kund*innen bis zur Stärkung solider Lieferbeziehungen und damit verlässlicherer Lieferungen auch in Krisenzeiten.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">4. Der weite Weg zu einem effektiven Menschen&shy;rechts&shy;schutz in globalen Liefer&shy;ketten</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die bisherigen Initiativen für den Schutz der Menschenrechte in Lieferketten auf der Basis der UN-Leitprinzipien UNGP zeigen, dass der Weg bis zu einem effektiven und umfassenden Menschenrechtsschutz in allen Lieferketten noch weit ist. Der folgende Abschnitt diskutiert einige zentrale Ursachen hierfür.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein Ursachenbündel für die Langsamkeit der Entwicklung liegt in der <i>Stärke von ablehnenden Interessengruppen</i>. Gegenläufige Interessen und das „Erbe“ kolonialistischer Herrschaftsstrukturen prägen die Weltwirtschaft und damit auch den Schutz von Menschenrechten in Lieferketten. Auf kurzfristige Gewinne ausgerichtete Unternehmen und sie unterstützende Akteur*innen der politischen Systeme haben ein primäres Interesse an kostengünstigen Lieferungen von Rohstoffen und Produkten aus dem Globalen Süden. Vorkehrungen für die Einhaltung von Menschenrechten, eine menschenwürdige Bezahlung der Beschäftigten und hohe Umweltschutz-Standards sind in dieser Perspektive störende Kostenfaktoren. Gerade die großen Unternehmen, die von der Lieferkettenregulierung erfasst werden, richten ihre Geschäftsstrategien oftmals eher auf kurzfristige Gewinne als auf die langfristige und nachhaltige Sicherung ihres Unternehmens aus. Die Dominanz großer Unternehmen bei der Abnahme von Gütern aus dem Globalen Süden verursacht zudem strukturelle Machtasymmetrien in den Lieferbeziehungen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote11sym" name="sdendnote11anc"><sup>xi</sup></a> In dieser Perspektive führt das heutige System globaler Lieferketten Abhängigkeits- und Ausbeutungsverhältnisse, die teils auf die Zeit des Kolonialismus zurückgehen, in abgewandelter Form fort. Existenzsichernde Löhne in den Ursprungsländern von Rohstoffen und Produkten bleiben dabei ein zentrales Thema und oftmals ein nicht eingelöstes Versprechen. Der Klimawandel und die Anforderungen der sozial-ökologischen Transformation sind als Herausforderungen hinzugekommen (vgl. Zimpelmann/Wülbers 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein weiteres Ursachenbündel für die Langsamkeit der Entwicklung liegt in der <i>Fragmentierung der Schutzregelungen</i> für die Menschenrechte in Lieferketten. Ein umfassender Menschenrechtsschutz besteht aus zahlreichen Einzelaspekten: Neben Arbeitsbedingungen entlang globaler Lieferketten, die den Beschäftigten zumindest ein menschenwürdiges Leben ermöglichen, zählen hierzu insbesondere Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen und auf die Umwelt. Neben der CSDDD gibt es in der EU (und in der Folge auch in Deutschland und den anderen EU-Staaten) Regelungen zu zahlreichen weiteren Themen mit Auswirkungen auf die Menschenrechte in Lieferketten, wie die Verordnung (EU) 2024/3015 über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten, die Verordnung (EU) 2024/1252 zur sicheren und nachhaltigen Versorgung mit Rohstoffen und die ebenfalls stark umstrittene Verordnung (EU) 2023/1115 gegen Entwaldung und Waldschädigung. Die EU-Gesetzgebung ist nicht nur thematisch, sondern auch hinsichtlich der dahinterstehenden Akteur*innen und Interessen fragmentiert. Bei der Europäischen Kommission sind teils unterschiedliche Generaldirektionen zuständig, in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Ministerien und in den Parlamenten verschiedene Ausschüsse. Je nach Themenfeld melden sich andere Interessengruppen mit Bedenken zu Wort. Initiativen für einen verbesserten Menschenrechtsschutz für einzelne Branchen, Lieferketten oder Unternehmen tragen ebenfalls zu dieser Fragmentierung bei. So gibt es beispielsweise Dialogstrukturen für Branchen und Vereinbarungen mit einzelnen Unternehmen (vgl. etwa BMAS 2022 zur Automobilindustrie; Bündnis Nachhaltige Textilien 2018 und Steen Knudsen/Moon/Shabnam Rahman 2025 zur Textilindustrie). Diese Fragmentierung ist einer der Gründe dafür, dass der Weg hin zu einem umfassenden Menschenrechtsschutz auf diesem Feld noch weit ist. Zugleich bietet die Fragmentierung allerdings auch Chancen, neue Instrumentarien zu erproben und exemplarisch für bestimmte Lieferketten, Branchen oder Unternehmen zu zeigen, dass mehr getan werden kann und sollte als in der Vergangenheit.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein drittes Ursachenbündel für die Langsamkeit und Begrenztheit des Menschenrechtsschutzes in globalen Lieferketten geht darauf zurück, dass <i>regulatorische Ansätze nur die Wirtschaft</i><i>sbereiche</i><i> erfassen, die der jeweilige Staat auch beeinflussen kann</i>. Informelle Ökonomie in Form von „Schwarzarbeit“ und anderen Varianten der Schattenwirtschaft sowie kriminellen Aktivitäten gibt es auch im Globalen Norden. In manchen Staaten des Globalen Südens ist der informelle Sektor deutlich größer als der formelle – etwa in Indien.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote12sym" name="sdendnote12anc"><sup>xii</sup></a> Ein Großteil der Bevölkerung geht weitgehend nicht regulierten, quasi-selbständigen Tätigkeiten nach. Nationale und internationale Regelungen zu Menschenrechten, etwa das Verbot von Kinderarbeit, laufen hier weitgehend ins Leere (vgl. zur Ambivalenz im indischen Kontext: Bhattacharya/Kesar 2020).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">5. Perspek&shy;tiven f&uuml;r einen besseren Menschen&shy;rechts&shy;schutz in Liefer&shy;ket&shy;ten: Schluss&shy;fol&shy;ge&shy;rungen und Ausblick</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Zusammenschau der Faktoren, die einen verbesserten Menschenrechtsschutz in globalen Lieferketten erschweren, führt schlussfolgernd zur Frage, ob die bisherigen Initiativen nicht nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sind und damit der überwiegende Teil der Menschenrechtsdefizite unbearbeitet bleibt. Selbst wenn diese Vermutung wahrscheinlich zutrifft, liefert sie allerdings kein triftiges Argument gegen die bisherigen Initiativen. Vielmehr bestätigt dies, dass der Weg zu hohen Standards für den Menschenrechtsschutz in globalen Lieferketten weit ist und die Initiativen als Beitrag „zum Bohren dicker Bretter“ angesehen werden können.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wie lang der Weg ist, bleibt somit auch davon abhängig, welches politische Gewicht Befürworter*innen hoher Menschenrechtsstandards und ihre Argumente haben. Der weitere Auf- und Ausbau einer regelbasierten internationalen Ordnung mit einem weithin respektierten Völkerrecht würde die Durchsetzung von Menschenrechten in globalen Lieferketten erleichtern. Insofern hängt auch auf diesem Themenfeld die weitere Entwicklung von größeren geopolitischen Trends ab. Selbst wenn allerdings künftig die europäischen und anderen Staaten, die eine regelbasierte internationale Ordnung befürworten, wieder an Gewicht und Einfluss gewinnen sollten, wird dies nicht automatisch zu hohen Menschenrechts-Schutzstandards in Lieferketten führen. Denn diese setzen zusätzlich ein Mindestmaß an Bereitschaft der maßgeblichen Akteur*innen des Globalen Nordens voraus, Reichtum fair mit den Menschen im Globalen Süden zu teilen und sie zugleich wirksam vor den Auswirkungen des Klimawandels und anderen Risiken zu schützen.</p>
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<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. </strong><strong class="western">Hartmut Aden</strong> ist Jurist und Politikwissenschaftler. Er ist Professor für Öffentliches Recht, Europarecht, Politik- und Verwaltungswissenschaft am Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin), stellvertretender Direktor des Forschungsinstituts für Öffentliche und Private Sicherheit (FÖPS Berlin) und Sprecher des HWR-Forschungskompetenzzentrums Challenges and Resilience of Global Supply and Value Chains. Seit 2014 gehört er der Redaktion der <b>vor</b>gänge an. Webseite: <a href="http://www.hwr-berlin.de/prof/hartmut-aden">www.hwr-berlin.de/prof/hartmut-aden</a>. <a href="https://www.gsvc-research.org/">https://www.gsvc-research.org/</a>.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Bastos Lima, Mairon G./Schilling-Vacaflor, Almut</em> 2024: Supply chain divergence challenges a ‘Brussels effect’ from Europe’s human rights and environmental due diligence laws, in: <em>Global Policy</em>, Jg. 15, S. 260–275.</p>
<p align="justify"><em>Beile, Judith/Vitols, Katrin</em> 2024: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Einfluss und Auswirkungen von Mitbestimmung auf Due Diligence in der Lieferkette (= Working Paper Forschungsförderung Nr. 320, Hans-Böckler-Stiftung), Düsseldorf; <a href="https://www.econstor.eu/bitstream/10419/283001/1/1880415577.pdf">https://www.econstor.eu/bitstream/10419/283001/1/1880415577.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Bernaz, Nadia</em> 2016: Business and Human Rights: History, Law and Policy &#8211; Bridging the Accountability Gap, London; <a href="https://doi.org/10.4324/9781315626055">https://doi.org/10.4324/9781315626055</a>.</p>
<p align="justify"><em>Bernaz, Nadia</em> 2021: Conceptualizing Corporate Accountability in International Law: Models for a Business and Human Rights Treaty, in: <em>Human Rights Review</em>, Jg. 22, S. 45–64; <a href="https://doi.org/10.1007/s12142-020-00606-w">https://doi.org/10.1007/s12142-020-00606-w</a>.</p>
<p align="justify"><em>Bhattacharya, Snehashish/Kesar, Surbhi</em> 2020: Precarity and Development: Production and Labor Processes in the Informal Economy in India, in: <em>Review of Radical Political Economics</em>, Jg. 52, H. 3, S. 387–408; <a href="https://doi.org/10.1177/0486613419884150">https://doi.org/10.1177/0486613419884150</a>.</p>
<p align="justify"><em>BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)</em> 2022: Die Achtung der Menschenrechte entlang der globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten der deutschen Automobilindustrie: Handlungsanleitung zum Kernelement Grundsatzerklärung, Berlin; <a href="https://www.csr-in-deutschland.de/SharedDocs/Downloads/DE/NAP/Branchendialoge/handlungsanleitung-grundsatzerklaerung.pdf;jsessionid=011F074F4A9795F47442DB29BC002FA8.delivery1-master?__blob=publicationFile">https://www.csr-in-deutschland.de/SharedDocs/Downloads/DE/NAP/Branchendialoge/handlungsanleitung-grundsatzerklaerung.pdf;jsessionid=011F074F4A9795F47442DB29BC002FA8.delivery1-master?__blob=publicationFile</a>.</p>
<p align="justify"><em>Bradford, Anu</em> 2020: The Brussels Effect. How the European Union rules the World, Oxford.</p>
<p align="justify"><em>Broughton, Edward</em> 2005: The Bhopal disaster and its aftermath: a review, in: <em>Environmental Health: A Global Access Science Source</em>, Jg. 4, H. 1; doi:10.1186/1476-069X-4-6.</p>
<p align="justify"><em>Brüggemann, Annabell</em> (unter Mitarbeit von Armin Paasch, Lisa Pitz, Maren Leifker, Miriam Saage-Maaß und Viktoria Schmidt) 2025: Zwei Jahre Lieferkettengesetz: Ein Erfahrungsbericht (European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR); Brot für die Welt; Misereor), Berlin/Aachen; <a href="https://www.ecchr.eu/fileadmin/Publikationen/20250512_2JahreLkSG_FINAL.pdf">https://www.ecchr.eu/fileadmin/Publikationen/20250512_2JahreLkSG_FINAL.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Bundesregierung</em> 2017: Nationaler Aktionsplan: Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 2016–2020, Berlin; <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/297434/8d6ab29982767d5a31d2e85464461565/nap-wirtschaft-menschenrechte-data.pdf">https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/297434/8d6ab29982767d5a31d2e85464461565/nap-wirtschaft-menschenrechte-data.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Bündnis für nachhaltige Textilien</em> 2018: Ein effektives Monitoringsystem für die eigene Lieferkette aufsetzen: Sorgfaltspflichten verstehen und umsetzen, Bonn; <a href="https://textil-mode.de/media/documents/BnT_Ein_effektives_Monitoring-System_f%C3%BCr_die_eigene_Lieferkette_aufsetzen_" rel="nofollow noopener">https://textil-mode.de/media/documents/BnT_Ein_effektives_Monitoring-System_f%C3%BCr_die_eigene_Lieferkette_aufsetzen_</a> 10-2018.pdf.</p>
<p align="justify"><em>De Schutter, Oliver</em> 2016: Towards a New Treaty on Business and Human Rights, in: <em>Business and Human Rights Journal</em>, Jg. 1, H. 1, S. 41-67; doi:10.1017/bhj.2015.5.</p>
<p align="justify"><em>Draghi, Mario</em> 2025: The future of European competitiveness. Part A: A competitiveness strategy for Europe (September 2024), Luxembourg; <a href="https://commission.europa.eu/topics/competitiveness/draghi-report_en">https://commission.europa.eu/topics/competitiveness/draghi-report_en</a>.</p>
<p align="justify"><em>ECOSOC (United Nations Economic and Social Council)</em> 1974: The impact of transnational corporations on the development process and on international relations. (5 December 1974), E/RES/1913(LVII).</p>
<p align="justify"><em>Ernst &amp; Young/adelphi/systain/focus right</em> 2020: Abschlussbericht: Monitoring des Umsetzungsstandes der im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte 2016-2020 beschriebenen menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen, <a href="https://www.csr-in-deutschland.de/SharedDocs/Downloads/DE/NAP/nap-monitoring-abschlussbericht.pdf?__blob=publicationFile">https://www.csr-in-deutschland.de/SharedDocs/Downloads/DE/NAP/nap-monitoring-abschlussbericht.pdf?__blob=publicationFile</a>.</p>
<p align="justify"><em>Gustafsson, Maria-Therese/Schilling-Vacaflor, Almut/Lenschow, Andrea</em> 2023: Foreign corporate accountability: The contested institutionalization of mandatory due diligence in France and Germany, in: <em>Regulation &amp; Governance</em>, Jg. 17, H. 4, S. 891–908; <a href="https://doi.org/10.1111/rego.12498">https://doi.org/10.1111/rego.12498</a>.</p>
<p align="justify"><em>Hoffmann, Jelena/Aden, Hartmut/Kinoo, Bhaviska</em> 2026: Reporting Obligations in Supply Chain Regulation: Tensions between Accountability, Transparency and Bureaucracy, in: <em>Proceedings of the EURAM 2026</em> (European Academy of Management) Conference; <a href="https://www.researchgate.net/publication/407296669_Reporting_Obligations_in_Supply_Chain_Regulation_Tensions_between_Accountability_Transparency_and_Bureaucracy">https://www.researchgate.net/publication/407296669_Reporting_Obligations_in_Supply_Chain_Regulation_Tensions_between_Accountability_Transparency_and_Bureaucracy</a>.</p>
<p align="justify"><em>ILO (International Labour Organization)</em> 2024: Tripartite Declaration of Principles concerning Multinational Enterprises and Social Policy (MNE Declaration), <a href="https://www.ilo.org/about-ilo/organizational-structure-international-labour-office/ilo-department-sustainable-enterprises-productivity-and-just-transition/tripartite-declaration-principles-concerning-multinational-enterprises-and">https://www.ilo.org/about-ilo/organizational-structure-international-labour-office/ilo-department-sustainable-enterprises-productivity-and-just-transition/tripartite-declaration-principles-concerning-multinational-enterprises-and</a>.</p>
<p align="justify"><em>International Council on Human Rights Policy</em> 2002: Beyond Voluntarism. Human rights and the developing international legal obligations of companies, Versoix.</p>
<p align="justify"><em>Karp, David Jason</em> 2023: Business and Human Rights in a Changing World Order: Beyond the Ethics of Disembedded Liberalism, in: <em>Business and Human Rights Journal</em>, Jg. 8, S. 135–150; doi:10.1017/bhj.2023.10.</p>
<p align="justify"><em>Mares, Radu</em> 2008: The Dynamics of Corporate Social Responsibilities, Leiden/Boston.</p>
<p align="justify"><em>OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development)</em> 1976: Guidelines for Multinational Enterprises, Paris; <a href="https://jusmundi.com/en/document/rule/en-oecd-organisation-for-economic-co-operation-and-development-guidelines-for-multinational-enterprises-1976-oecd-guidelines-for-multinational-enterprises-1976-monday-21st-june-1976">https://jusmundi.com/en/document/rule/en-oecd-organisation-for-economic-co-operation-and-development-guidelines-for-multinational-enterprises-1976-oecd-guidelines-for-multinational-enterprises-1976-monday-21st-june-1976</a>.</p>
<p align="justify"><em>OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development)</em> 2023: OECD Guidelines for Multinational Enterprises on Responsible Business Conduct, Paris; <a href="https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/publications/reports/2023/06/oecd-guidelines-for-multinational-enterprises-on-responsible-business-conduct_a0b49990/81f92357-en.pdf">https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/publications/reports/2023/06/oecd-guidelines-for-multinational-enterprises-on-responsible-business-conduct_a0b49990/81f92357-en.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Ruggie, John</em> 2008: Protect, Respect and Remedy: A Framework for Business and Human Rights: Report of the Special Representative of the Secretary-General on the issue of human rights and transnational corporations and other business enterprises (A/HRC/8/5); <a href="https://digitallibrary.un.org/record/625292?v=pdf">https://digitallibrary.un.org/record/625292?v=pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Scheper, Christian/Engelhardt, Anne</em> 2024: Neue Sorgfaltspflichtengesetze in Europa: Effektive Regulierung von Nachhaltigkeit und Menschenrechten in globalen Lieferketten? (Global Governance Spotlight, Nr. 1, Stiftung Entwicklung und Frieden (SEF)), Bonn; <a href="https://www.econstor.eu/bitstream/10419/300082/1/1894418417.pdf">https://www.econstor.eu/bitstream/10419/300082/1/1894418417.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Schilling-Vacaflor, Almut/Gustafsson, Maria-Therese </em>2024: Towards more sustainable global supply chains? Company compliance with new human rights and environmental due diligence laws, in: Environmental Politics, Jg. 33, H. 3, S. 422–443; <a href="https://doi.org/10.1080/09644016.2023.2221983">https://doi.org/10.1080/09644016.2023.2221983</a>.</p>
<p align="justify"><em>Steen Knudsen, Jette/Moon, Jeremy/Shabnam Rahman, Sharmin</em> 2025: Worker voice initiatives in the post Rana Plaza Bangladesh garments industry: collective and individual approaches, in: Olsen, Tricia D./Schrempf-Stirling, Judith/Van Buren III, Harry J. (Hrsg.): <em>A Research Agenda for Business and Human Rights</em>, Cheltenham, S. 37-55.</p>
<p align="justify"><em>Trebilcock, Anne</em> 2020: The Rana Plaza disaster seven years on: Transnational experiments and perhaps a new treaty? In: <em>International Labour Review</em>, Jg. 159, H. 4, S. 545-568; <a href="https://doi.org/10.1111/ilr.12183">https://doi.org/10.1111/ilr.12183</a>.</p>
<p align="justify"><em>UN (United Nations)</em> 2011: Guiding Principles on Business and Human Rights. Implementing the United Nations ‘Protect, Respect and Remedy’ Framework, Geneva.</p>
<p align="justify"><em>Voiculescu, Aurora</em> 2011: Human rights and the normative ordering of global capitalism, in: Voiculescu, Aurora/Yanacopulos, Helen (Hrsg.): <em>The Business of Human Rights. An Evolving Agenda for Corporate Responsibility</em>, London/New York, S. 10-28.</p>
<p align="justify"><em>Weihrauch David/Carodenuto, Sophia/Leipold, Sina</em> 2023: From voluntary to mandatory corporate accountability: The politics of the German Supply Chain Due Diligence Act, in: <em>Regulation &amp; Governance</em>, Jg. 17, H. 4, S. 909-926.</p>
<p align="justify">Woodroffe, Jessica 1999: Regulating Multinational Corporations in a World of Nation States, in: Addo, Michael K. (Hrsg.): <em>Human Rights Standards and the Responsibility of Transnational Corporations</em>, Den Haag, S. 131-142.</p>
<p align="justify"><em>Zimpelmann Beate/Wülbers, Shazia</em> 2025: Unternehmen im Spannungsfeld internationalen Wettbewerbs und sozial-ökologischer Anforderungen, in: Zimpelmann Beate/Wülbers, Shazia/Eichner, Tobias (Hrsg.): <em>Von Freiwilligkeit zur Verpflichtung. Sozial-ökologische Transformation in den Lieferketten der deutschen Industrie?</em> Wiesbaden, S. 207-221.</p>
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Von Deutschland ratifiziert durch Gesetz vom 23.11.1973, BGBl. 1973, II, S. 1569.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>Deutschsprachige Fassung: <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/266624/b51c16faf1b3424d7efa060e8aaa8130/un-leitprinzipien-de-data.pdf">https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/266624/b51c16faf1b3424d7efa060e8aaa8130/un-leitprinzipien-de-data.pdf</a>; englischsprachige Fassung: <a href="https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/publications/guidingprinciplesbusinesshr_en.pdf">https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/publications/guidingprinciplesbusinesshr_en.pdf</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a>Siehe hierzu den Beitrag von Daniel Schönfelder in diesem Heft.</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a>Zum Fall Rana Plaza siehe auch den Beitrag von Gisela Burckhardt in diesem Heft.</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v </a>Zu dieser Kritik siehe auch den Beitrag von Maximilian Pichl in diesem Heft.</p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi </a>Siehe hierzu auch den Beitrag von Roxana Zimmermann et al. in diesem Heft.</p>
</div>
<div id="sdendnote7">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote7anc" name="sdendnote7sym">vii </a><a href="https://www.lieferkettengesetz.de/">https://www.lieferkettengesetz.de/</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote8">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote8anc" name="sdendnote8sym">viii </a>Für Beispiele siehe auch die Beiträge von Gisela Burckhardt und Steffen Vogel in diesem Heft.</p>
</div>
<div id="sdendnote9">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote9anc" name="sdendnote9sym">ix </a>Zu diesem Befund siehe auch den Beitrag von Gisela Burckhardt in diesem Heft sowie für eine optimistischere Beurteilung den Beitrag von Daniel Schönfelder.</p>
</div>
<div id="sdendnote10">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote10anc" name="sdendnote10sym">x </a>Zur Kritik an der Änderung des CSDDD siehe auch die Beiträge von Stefanie Lorenzen und Maximilian Pichl in diesem Heft.</p>
</div>
<div id="sdendnote11">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote11anc" name="sdendnote11sym">xi </a>Zu dieser Machtasymmetrie siehe auch den Beitrag von Petra Dünhaupt et al. in diesem Heft.</p>
</div>
<div id="sdendnote12">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote12anc" name="sdendnote12sym">xii </a>Zur Schattenwirtschaft in Indien und deren Rolle in globalen Lieferketten siehe auch den Beitrag von Petra Dünhaupt et al. in diesem Heft.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/menschenrechte-in-lieferketten-entwicklungslinien-und-perspektiven-eines-politischen-streitthemas/">Menschenrechte in Lieferketten – Entwicklungslinien und Perspektiven eines politischen Streitthemas</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/09/vorg254_U1-1-scaled-e1789982597624.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Im Gleichschritt: Behinderung und Einschränkung gesellschaftlicher Diskurse</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2026 14:19:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>I. Ausgangs&#173;lage In den vergangenen Jahren wurde eine Reihe von Sachbüchern publiziert, die das Thema des vorliegenden Heftes aus unterschiedlichen Perspektiven und Fachrichtungen beleuchtet: beispielhaft aus juristischer Sicht sind die Arbeiten von Elisa Hoven (2025) sowie Frauke Rostalski (2024), philosophisch hat sich dazu unter anderem Julian Nida-Rümelin (2025) geäußert, und in demokratie- beziehungsweise politikwissenschaftlicher Hinsicht [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/">Im Gleichschritt: Behinderung und Einschränkung gesellschaftlicher Diskurse</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">I. Ausgangs&shy;lage</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">In den vergangenen Jahren wurde eine Reihe von Sachbüchern publiziert, die das Thema des vorliegenden Heftes aus unterschiedlichen Perspektiven und Fachrichtungen beleuchtet: beispielhaft aus juristischer Sicht sind die Arbeiten von Elisa Hoven (2025) sowie Frauke Rostalski (2024), philosophisch hat sich dazu unter anderem Julian Nida-Rümelin (2025) geäußert, und in demokratie- beziehungsweise politikwissenschaftlicher Hinsicht haben sich etwa Ulrike Guérot (2025) sowie Rainer Mausfeld (2025) zu Wort gemeldet. Alle diese Beiträge analysieren und kritisieren ein gravierendes Syndrom der Gefährdung von Demokratie und Rechtsstaat: die Einschränkung öffentlicher Diskursräume. Die Gefährlichkeit dieser Einschränkung besteht darin, dass damit das Freiheitsverständnis des Grundgesetzes in Frage gestellt wird. Die Angriffe auf die Freiheitsrechte erfolgen in paradoxer Weise unter Berufung auf diese Rechte. Die Einschränkung der öffentlichen Diskursräume diene dem Schutz der Freiheitsrechte: insbesondere der Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit und der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 GG), der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4 GG), sowie der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG). Es sind dies Freiheiten, die in letzter Instanz ihren Ursprung in der Aufklärung haben und universelle Geltung beanspruchen. Am „Projekt der Aufklärung, der Schärfung der Urteilskraft durch Dialog, durch öffentlichen Vernunftgebrauch, durch wechselseitige Anerkennung als Gleiche, Freie und Vernunftfähige“ ist festzuhalten (Nida-Rümelin 2025: 141).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Vor diesem Hintergrund sollen hier einige grundlegende Zusammenhänge und einzelne Aspekte, worin die Einschränkung der öffentlichen Debatten- und Diskursräume sichtbar werden, aufgezeigt werden, wobei der zeitliche Ausgangspunkt dafür in der Pandemiezeit gesehen wird, fortgeführt bis heute in den Zeiten der Kriege in der Ukraine und in Gaza, verstärkt durch den ausgreifenden „Trumpismus“ seit 2025. Freilich gab es bereits zuvor Anzeichen staatlicher und medialer Diffamierung, aber auch Kriminalisierung gesellschaftlicher Kräfte. Diese Anzeichen sowie die wachsenden Freiheitsbeschränkungen befinden sich in einem Wechselspiel mit einer „Cancel Culture“ oder „Verbotskultur“, die von Teilen der Zivilgesellschaft selbst betrieben wird.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">II. Gesell&shy;schafts&shy;po&shy;li&shy;ti&shy;sche Verortungen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Im Zusammenhang mit dem Rechtsruck, vor allem in seinen spezifischen Ausformungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (Heitmeyer 1994; 2018) beziehungsweise eines „demokratischen Faschismus“ (Nachtwey/Amlinger 2025) ist Folgendes zu sehen: So umfasst eine Liste rechter Gewaltakte gegen Kulturbetriebe 20 kleingedruckte Seiten und stellt den Abschluss eines Berichts zur Bedrohungslage der Kulturarbeit durch rechts dar (Laudenbach 2023). Dem entspricht, dass die „Neue Rechte“ Kultur als Konfliktfeld für sich entdeckt hat und „mit einigem Aufwand kontinuierlich bearbeitet“ (Laudenbach 2022: 104).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Angriffslust im medialen Diskurs wächst generell – besonders in den „sozialen“ Netzwerken, die diesen Entwicklungsprozess spiegeln. „Hier agiert man aus der Distanz, überzieht missliebige Personen mit Shitstorms, stellt sie bloß, zerstört ihren Ruf, ihre Existenz [&#8230;].“ (Engler 2025: 21) Gleichwohl darf folgende „Dialektik“ nicht übersehen werden: Diese Art von Rechtsruck erhält Auftrieb gerade durch staatliche und leitmediale „Cancel Culture“ sowie dementsprechende Einschränkung von Diskurs- und Debattenräumen, sofern diese als vorrangige oder gar alleinige staatliche Mittel im Kampf gegen rechte politische gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und „demokratischen Faschismus“ angewandt werden. Juli Zeh hält vor allem „gute Politik und guten Journalismus“ für adäquat, um die hohen Zustimmungswerte für die AfD zu reduzieren, eine Politik und einen Journalismus, an denen es seit Jahren fehle (Lang-Lengdorff/Unfried/Zeh 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Denn in der aktuellen Situation einer neoliberalen Gesellschaft, einer besonders aggressiven Phase des Kapitalismus, werden soziale Versprechen nicht mehr eingehalten. Die Menschen erleben eine Abwertung ihrer Fähigkeiten; Solidarität geht verloren. Zunehmend sind Menschen der Missachtung ausgesetzt. Die Rechte abhängig Beschäftigter werden beschnitten, die Zahl prekär existierender Menschen wächst. Die Infrastruktur verkommt, Konkurrenzen um Wohnraum, medizinische Versorgung, Schul- und Studienplätze werden größer. Es kristallisiert sich ein erhebliches Maß an Armut heraus.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gerade in solcher gesellschaftlichen Phase rückt das politische Spektrum nach rechts, mithin erfolgt eine Verschiebung des Diskurses nach rechts. Begriffe, Rhetorik, Sprache der Rechten werden von liberaler, konservativer und auch sozialdemokratisch orientierter Politik sowie den Mainstreammedien übernommen. Damit gehen Prozesse der Normalisierung des <i>democratic backsliding</i> einher – des schleichenden Verfalls demokratischer Verfahrensweisen und Institutionen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Verursacht wird dieser Prozess durch die sich verschärfenden gesellschaftlichen Widersprüche, durch krisenhafte sozioökonomische und ökologische Entwicklungen im lokalen und globalen Maßstab und die sich daraus ergebenden Narrative jener, die im Besitz der hegemonialen Kräfte sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Tatsächlich handelt es sich also nicht ausschließlich um eine Diskursverschiebung nach rechts, sondern um eine Polarisierung im Kampf um politische und weltanschauliche Hegemonie verschiedener Diskurse. Die staatlichen Reaktionen auf diese Widersprüche begünstigen ein gravierendes Erstarken der gesellschaftlichen Rechten und deren Position im bürgerlichen Spektrum.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ausnahmezustände wie die Coronapandemie, die durch den Krieg in der Ukraine entstehenden atomaren Gefahren und den im Anschein eines Völkermordes stattfindenden Krieg Israels in Gaza, zunehmende Armut und soziale Verwerfungen, eine ökologische Krise etc. werden sukzessive zum Dauerzustand. Giorgio Agamben ([1995] 2021) geht davon aus, dass der Ausnahmezustand in der Demokratie bereits zum Dauerzustand geworden ist und dadurch Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erheblichen Gefährdungen und permanent erfolgenden Einschränkungen ausgesetzt sind, sei es auf schleichende, sei es auf eskalierende Weise.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">III. Gesell&shy;schafts&shy;the&shy;o&shy;re&shy;ti&shy;sche Verortungen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Aber es ist nicht allein der gesellschaftspolitische Zustand, der sich berechtigter Kritik ausgesetzt sieht. Auch in gesellschaftstheoretischer Hinsicht gilt es, bestimmte Zusammenhänge zu betrachten. Etwa weist Susan Neiman (2023) nach, dass sich linke Bewegungen mit einer identitätspolitischen Kritik an der Aufklärung der Konzepte beraubt, die gegen den Rechtsruck dringend gebraucht werden (vgl. Fallois 2026).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dem liegt folgende gesellschaftliche Entwicklung zugrunde: Während auf der Seite der Kapitalkonzentration und seiner Akkumulation nur die historisch anhaltende Zuspitzung zu beobachten ist, vollzieht sich ein Prozess der Veränderung der Strukturen der gesellschaftlichen Zwischenschichten. Besonderen Veränderungen ist das Kleinbürgertum unterworfen. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts verschob sich seine Struktur vom kleinen Gewerbetreibenden und Handwerker zur „Professional Managerial Class“. Der Begriff beschreibt die Gruppe akademisch gebildeter Funktionsträger*innen, die nun die Gruppe zwischen Kapital und Arbeit bilden. Wie es einst die Aufgabe des Kleinbürgertums war, kommt auch ihnen nun eine gesellschaftliche Disziplinierungsfunktion zu (Schlaudt/Burnfin 2025), die sie als stetig wachsende gesellschaftliche Gruppe gegenüber der traditionellen Arbeiterklasse inne hat, die jedoch angesichts der Entwicklung der Produktivkräfte kleiner wird.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zwischen diesen Schichten entsteht ein Konflikt: Die neue „Professional Managerial Class“ setzt gegenwärtig auf Libertinage, Diversifizierung, Political Correctness, Antirassismus und Antidiskriminierung (Dingeldey 2025: 384-386). Die traditionelle Arbeiterklasse driftet als Gegenbewegung nach rechts.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Diskurs zwischen den in ihrer sozialen und ökonomischen Abhängigkeit vereinten Schichten ist nachhaltig gestört, die Kommunikation wegen der Entfremdung voneinander nur schwer möglich. Die politische Rechte greift dies mittels diffamierender Zuschreibungen auf, die die Entfremdung zwischen den Gruppen zum Ausdruck bringen und sich in verrohten politischen Debatten widerspiegeln.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nida-Rümelin (2025: 140) bescheinigt bestimmten linken politischen Theoretiker*innen, wie Chantal Mouffe, dass sie unter Bezug auf Carl Schmitt eine politische Praxis kritisieren, die sich um Verständigung bemüht. Zu beobachten sei eine Schmitt-Renaissance, deren politische Zuschreibung übergreifend ist. Nicht zuletzt der mit dem Machtantritt von Donald Trump erfolgende autoritäre Staatsumbau in den USA (Solty 2025) und die Negierung des Völkerrechts, zu der er sich klar bekennt (im Originalton Trumps: „Ich brauche kein Völkerrecht“, wobei eine Ergänzung wie „Ich bin das Recht“ nur konsequent erscheint), legen davon Zeugnis ab. Dessen ausstrahlende internationale Wirkung zeigt sich nicht zuletzt auch an dem Erstarken von politisch rechten Kräften in Europa. Damit einher geht nicht nur eine Renaissance des Freund-Feind-Denkens bei Schmitt, sondern auch die missbräuchliche Aneignung der linken Staatstheorie von Antonio Gramsci. Der bürgerliche Staat sieht sich immer weniger in der Lage, „Hegemonie [als Zustimmung] gepanzert mit Zwang“ zu gewährleisten, in der die integrativen, auf Zustimmung und Loyalität gerichteten Momente die Oberhand behalten (Gramsci [1929-1935] 2012: 783; vgl. Buckel/Fischer- Lescano 2007).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese Unfähigkeit macht sich die „Neue Rechte“ zu eigen, indem sie versucht, Gramscis Hegemonie-Theorie zu usurpieren und dabei Werte wie nationale Identität, Hierarchie und Tradition in den Mittelpunkt zu stellen. Für Gramsci hingegen war das Ziel eine Gesellschaft, die auf Pluralität und sozialer Gerechtigkeit basiert, kulturelle Hegemonie war für ihn ein Werkzeug der Befreiung (Fachstelle Extremismusdistanzierung 2025). Die gesellschaftliche Linke muss sich Gramsci in genau solchem Sinne aneignen. Voraussetzung dafür ist das Ringen um das Verständnis der Aufklärung und die Verständigung darüber. Oder auch – um einen pointierten Beitrag von Michael Jäger (2026) aufzugreifen: <i>Wie wir mit Gramsci die Demokratie gegen Trump und Thiel verteidigen können</i>. Verständigung, so Nida-Rümelin (2025: 140ff.),</p>
<blockquote class="western">
<p>„setzt die wechselseitige Anerkennung zumindest als Gesprächspartner voraus. Mit Personen, die ich hasse, oder die ich mit Gewalt bekämpfe, gehe ich nicht in den Dialog. Es ist das dialogische Verständnis politischer Kommunikation in der Demokratie, die ihre Gegner ablehnen. […] Im Gegensatz zwischen einem dialogischen und einem polemischen Verständnis des politischen Diskurses liegt die tiefere Problematik einer Praxis des Zum-Verstummen-Bringens, des Cancelns unliebsamer Auffassungen, der Unterdrückung abweichender Meinungen, der Formatierung des politischen Diskurses. Treten wir als Feinde in den öffentlichen Raum der Gründe, mit dem Ziel, den anderen zu vernichten, ihn jedenfalls zum Schweigen zu bringen, oder sind wir bereit, im Geiste des Fallibilismus die eigene Position kritischen Einwänden auszusetzen und sie gegebenenfalls zu revidieren?“</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hier wird die Idee eines offenen Diskurses verteidigt, der auf Jürgen Habermas zurückgeht, wonach jede*r mitsprechen darf. Was wir in der Wirklichkeit erleben, sei jedoch eine <i>Diskursvulnerabilität</i>. Das heißt, dass sich eine Vielzahl von Menschen gegenüber bestimmten Themen, Argumenten, Personen als extrem verletzlich zeigten und das als Grund gelte, nicht zuzuhören oder zu diskutieren. So aber funktioniere Demokratie nicht. Man solle genau dorthin gehen, „wo es schmerzt, auch um Brücken zu bauen“. Die Alternative sei, dass sich Lager bilden und nur noch innerhalb dieser Lager miteinander gesprochen werde (Beer/Rostalski 2025). Es sind jedoch Politik und Medien, die diese <i>Diskursvulnerabilität</i> mit erzeugen, statt die Freiheiten des Grundgesetzes realiter zu verteidigen und sich damit in der Praxis zum Erbe der Aufklärung zu bekennen. Denn die Verschränkung von identitätspolitischen Debatten, linker Selbstkritik und rechter Vereinnahmung ereignet sich im Rahmen einer affektiven Moralisierung (Dingeldey/Sheplyakova 2025: 358f.). So praktizieren auch die herrschende Politik und viele Leitmedien das Gegenteil von guter Politik und gutem Journalismus, sondern zeigen eine <i>totale Moral</i>, auch wenn es sich bei den konkreten repressiven Folgen, wie zu zeigen sein wird, oftmals um den Anschein von Einzelfällen handelt. Doch jeder Einzelfall beinhaltet ein gewolltes einschüchterndes Bedrohungs- und Abschreckungspotential, das Demokratie und Rechtsstaat gefährdet. Dabei lässt sich nicht einmal mehr das geflügelte Wort <i>Wehret den Anfängen</i> benutzen, da dieses sich auf ein frühzeitiges Stadium von Gefahren bezieht. Dieses Stadium indes ist längst überschritten. Wie fortgeschritten dieser Prozess ist, zeigen nicht nur wissenschaftliche Untersuchungen, sondern auch empirische Erhebungen von Nichtregierungsorganisationen, wie jene des Civicus-Monitors, der der Zivilgesellschaft Deutschlands bescheinigt, dass diese nicht mehr frei arbeiten könne (Nowak 2025; Strittmatter 2026).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es bedurfte keiner hellseherischen Gabe, um vorauszusehen, dass die Prüfungen der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungs- und Äußerungsfreiheit, Irene Khan, die vom 26. Januar bis zum 6. Februar 2026 in Deutschland für verschiedene Bereiche des Rechts stattfanden – darunter Medienfreiheit, Meinungsfreiheit im Internet und Hassrede, Meinungsfreiheit im Rahmen der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie Teilhabe am öffentlichen Leben – zu einem ähnlichen Ergebnis führen würden. Nach Abschluss der Untersuchungen stellte Khan so auch fest, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland zunehmend schwinde und durch mehrere negative Trends untergraben werde. Deutschland befinde sich an einem „Scheideweg“ (Grigutsch 2026). Der schriftliche Bericht wird dem UN-Menschenrechtsrat im Juni 2026 vorgelegt.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">IV. Frage&shy;stel&shy;lungen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Für die Auswahl der Beiträge in dem vorliegenden Heft spielten neben den aufgezeigten grundlegenden Zusammenhängen und Einzelaspekten die konkrete Realität der Einschränkung von Diskursräumen eine Rolle, wobei mit der vorliegenden Ausgabe nicht vollumfänglich die Thematik abgedeckt werden kann. Bei einer ganzen Reihe von Fragen handelt es sich um nach wie vor bestehende programmatische Aufgabenstellungen, die wir aber zumindest angedeutet haben wollen, nicht ohne zuvor darauf hinzuweisen, dass dabei bedeutende Probleme der Einschränkung von Diskursräumen mit einem Kampf um Deutungshoheit verbunden sind, der seinerseits die Meinungsfreiheit gefährdet. Auf zwei besonders virulente Beispiele kann hier leider nicht näher eingegangen werden, weil für ihre Erörterungen notwendiger Tiefe in einem Überblickbeitrag wie dem vorliegenden nicht genügend Platz zur Verfügung steht. Wenigstens genannt aber seien zum einen die völlig unterschiedlichen Auseinandersetzungen um die einseitigen und negativen Berichterstattungen über Ostdeutschland in den Leitmedien (Schirrmeister 2026), und zum anderen die öffentlichen Interpretationen der veröffentlichten Epstein-Files (Schäfer 2026). Nicht unerwähnt soll schließlich der neueste „Coup“ von Bundeskanzler Merz bleiben, der eine Klarnamenpflicht im Internet fordert, worin ein Frontalangriff auf gleich mehrere Grundrechte zum Ausdruck kommt (Reuter 2026).</p>
<h4 class="">a) Corona</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Immer mehr hat sich herausgestellt, dass herrschende Politik mit Unterstützung weiter Teile der Medien grundlegende Verfassungsrechte missachtet und eingeschränkt hat, dass Maßnahmenkritiker*innen als mitunter rechtsoffene Verschwörungstheoretiker*innen und „Querdenker“ pauschal verunglimpft und auch verfolgt wurden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Derzeit besteht weitgehend Konsens bei der Forderung, diese Defizite bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie aufzuarbeiten, auch, um das schwerwiegend gestörte Vertrauensverhältnis zwischen Bevölkerung und Staat zu befrieden. Die Umsetzung steht jedoch vor Schwierigkeiten. Seien es die Forderungen nach parlamentarischen Untersuchungsausschüssen oder der Aufklärung der Rolle der Medien – es existieren bewusst herbeigeführte politische und mediale Widerstände.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Was die Untersuchungsrichtungen der Einengung von Diskursräumen betrifft, ist Folgendes zu sehen:</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zum einen geht es um die retrospektive Untersuchung,</p>
<ul>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">inwieweit durch die Corona-Politik und die unterstützenden Medien Diskursräume für die Bevölkerung eingeschränkt wurden, insbesondere hinsichtlich der Einschränkung der persönlichen Freiheit wie auch der Meinungsfreiheit, nicht selten verbunden mit staatlichen Repressalien, Stigmatisierungen und Diffamierungen,</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">zugleich aber auch darum, welche politischen Diskursräume betroffen waren, welche Intransparenz der Staat an den Tag legte, um die Bevölkerung über bestimmte Fragen und Zusammenhänge, wie auch virologische Feststellungen und Einschätzungen im Unklaren zu lassen,</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">oder konkrete Gefährdungssituationen in einer Weise darzustellen, die nicht den Tatsachen entsprachen und nicht im Einklang mit den Warnungen von Wissenschaftler*innen, Psycholog*innen und Mediziner*innen waren, aber für Einschränkungen von Verfassungsrechten genutzt worden sind.</p>
</li>
</ul>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zum anderen betrifft das Thema der Einengung von Diskursräumen die politische und mediale Aufarbeitung, was sich an den Widerständen gegen die Art und Formen der Aufarbeitung, die mit Rechtfertigungen und politischen Verharmlosungen einhergehen, zeigt.</p>
<h4 class="">b) Im Krieg sterben zuerst Wahrheit und freie Diskurse</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der völkerrechtswidrige Krieg Russlands gegen die Ukraine, der wohl als provoziert betrachtet werden muss, mündete in einen Stellvertreterkrieg des Westens gegen Russland. Dabei sind wir Zeug*innen eines geostrategischen Veränderungsprozesses. Die bipolare Weltordnung wankt zugunsten einer neuen Ordnung, die zugleich das aktuelle Machtgefüge gefährdet. Dem wird mit einer Politik der Hochrüstung begegnet, die den Weltfrieden bedroht. In der Durchsetzung dieses Versuchs des Erhalts der Bipolarität wird im öffentlichen Diskurs zunehmend die Sprache des Krieges strapaziert. Die Rede von der Kriegstüchtigkeit, von der russischen Gefahr für Europa und das Geschacher um den Anteil der Rüstungsausgaben am Bruttosozialprodukt mögen als Beispiele genügen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diskurse, die das Friedensstreben in den Mittelpunkt stellen, wurden angesichts dieser Gemengelage angegriffen, ihre Vertreter*innen oft diffamiert und ausgegrenzt. Die Zuspitzung erlaubte kein Fairplay im Sinne eines offenen Diskurses. Die Bedrohungslage spaltet die Gesellschaft (Zick 2016: 214) und führt zur Verrohung politischer Debatten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gegenwärtig scheint jedoch die Tendenz zu entstehen, dass vor dem Hintergrund stärkerer diplomatischer Bemühungen, den Krieg zu beenden, die Debattenräume wieder etwas größer werden, was keine nennenswerten Auswirkungen auf die Aufhebung der Sanktionen hat, die gegenüber Personen ausgesprochen wurden, deren Kritik an der Kriegsunterstützung der Ukraine durch den Westen als besonders nachhaltig gelten. Doch scheint deren Sanktionierung vor allem eine Abschreckungsfunktion gegenüber anderen Kriegskritiker*innen erfüllen zu sollen. Genannt sei der Fall des Schweizer Militäranalysten und Autors Jacques Baud, der von der Europäischen Union (EU) bis zur Gefährdung seiner Existenz sanktioniert wurde. Bereits ein Jahr zuvor wurden die Journalistin Alina Lipp und der Journalist Thomas Röper von der EU mit Einreiseverboten belegt und ihre Konten eingefroren. Die offizielle Begründung lautet, dass beide „systematisch russische Desinformation verbreitet“ hätten. Zu Recht wird daran kritisiert, dass die EU damit eine rote Linie überschreitet, denn es gebe „kein Verfahren, keine Verteidigung, kein Urteil, nur eine politische Bewertung. Meinungsäußerung wird zum politischen Delikt“ (Burbach 2025). Genannt seien aber auch die beruflichen innerstaatlichen Repressalien gegenüber dem Journalisten Patrick Baab durch die Berliner Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft sowie die Universität Kiel (Hett 2024). Gegen beide setzte sich Baab juristisch erfolgreich zur Wehr.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Einschränkung der Diskursräume im Rahmen des Ukraine-Krieges ist zugleich gekennzeichnet durch eine beispiellose Russophobie. Abgesagt werden Auftritte russischer Künstler*innen; geduldet werden russische Künstler*innen in Deutschland zumeist nur dann, wenn sie sich in aller Öffentlichkeit gegen den russischen Angriffskrieg wenden. Öffentliche Personen in Deutschland, die sich gegen Waffenlieferungen an die Ukraine aussprachen, wurden und werden zum Teil noch durch die von Staat und Medien befeuerte öffentliche Meinung als „Putinversteher“ oder „Putinknechte“ diffamiert. Diese Diffamierung galt auch Pazifist*innen, die vor allem durch Medienvertreter*innen als „Lumpenpazifisten“ beschimpft wurden. So entstand ein gesellschaftspolitisches antirussisches Klima, das an die reaktionäre Zeit in der Bundesrepublik der 1950er und 1960er Jahre erinnert.</p>
<h4 class="">c) Bedin&shy;gungs&shy;lose Solidarit&auml;t mit Israel als deutsche Staatsr&auml;son</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Anders als im Ukrainekrieg gestaltet sich die Zerstörung des Diskurses angesichts des Krieges im Gazastreifen. Die Solidarität mit Israel war angesichts des terroristischen Überfalls der Hamas auf Unschuldige allumfassend. Nachdem Israel in putativer Notwehr den Gazastreifen angriff, scheinbar wahllos tötete und die Infrastruktur nachhaltig zerstörte, kam die Frage nach einem genozidalen Vorgehen Israels gegenüber Palästinenser*innen auf. Die Opferzahlen auf palästinensischer Seite erhärten diese Vermutung, der sofort mit dem Antisemitismusvorwurf begegnet wurde. <i>Antisemitismus</i> wurde zum Kampfbegriff, der darauf abzielte, das palästinensische Leid unaussprechbar zu machen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das führte dazu, dass Israel und die deutsche Staatsräson den Antisemitismus und das jüdischen Menschen in der deutschen Geschichte angetane Leid instrumentalisierten und es in Stellung brachten gegen das Leid, das die rechtsextreme israelische Regierung Palästinenser*innen antut. Etwa wurde der Journalist Hüseyin Doğru für seine israelkritische Haltung von der EU sanktioniert. Das traf ihn unmittelbar in seiner Existenz.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nicht übersehen werden darf, dass die Einschränkung der Debattenräume im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg auch jüdische Intellektuelle betraf, die sich kritisch mit jenen auseinandersetzen, die eine einseitige Solidarität mit der palästinensischen Seite bekunden würden und ihnen deshalb Israel-Hass unterstellt wird. Diese kritischen Stimmen wurden durch linke Palästina-Aktivist*innen unterbunden, wie das Beispiel Eva Illouz zeigt, was die „Diagnose eines autoritär wirkenden linken Antisemitismus zu bestätigen [scheint]“ (Hanloser 2026).</p>
<h4 class="">d) Politisches Strafrecht und andere staatliche Repres&shy;sa&shy;lien</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Einengung der Diskursräume erfolgt auch durch die Anwendung politischen Strafrechts und durch andere staatliche Repressalien. Derartiges bezieht sich dabei etwa auf:</p>
<ul>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Widerstand gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen und Teilnahme an Versammlungen und Demonstrationen;</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Erfindung der Formel „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ als trojanisches Pferd zur Konstruktion von strafbarem Verhalten;</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">öffentliche Äußerungen oder Bekundungen zur Legitimierung des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine;</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">öffentlich bekundeter Widerstand gegen den Gaza-Krieg Israels, auch durch Äußerung der Formel „From the river to the sea, Palestine will be free“, selbst wenn diese sich nicht gegen das Existenzrecht Israels richtet;</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">abgesagte öffentliche Veranstaltungen von israelkritischen, selbst jüdischen Personen des öffentlichen Lebens, wie Wissenschaftler*innen, Politiker*innen sowie Autor*innen; Beispiele dafür sind die Absagen von deutschen Veranstaltungen mit Francesca Albanese, der UN-Sonderberichterstatterin für das besetzte palästinensische Gebiet;</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Abschiebung von Personen in ihre Herkunftsländer, die an propalästinensischen Demonstrationen teilgenommen haben, ohne dass diesen kriminelles Verhalten vorgeworfen werden kann;</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Verfolgung vermeintlicher Beleidigungen von Politiker*innen; hier spielt die Strafvorschrift des § 188 StGB eine unrühmliche Rolle („Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“).</p>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Gewichtige Stimmen sprechen sich für die Abschaffung dieses Paragrafen der „Politikerbeleidigung“ aus, zumal er ausgeweitet und zu einem relativen Antragsdelikt wurde, was bedeutet, dass der Staat von sich aus aktiv werden kann, das heißt, die Staatsanwaltschaften können öffentliches Interesse an der Strafverfolgung geltend machen, ohne dass der vermeintlich Beleidigte einen privaten Strafantrag von sich aus stellen muss, wie das zuvor zwingend der Fall war (Beer/ Rostalski 2025). Auch der Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) wurde in den vergangenen Jahren erweitert, was zu Gefahren für die Meinungsfreiheit führte, beispielsweise zu jener, dass Historiker*innen nicht mehr ohne Strafbarkeitsrisiko solche „Forschungsergebnisse veröffentlichen, wenn diese die Feststellung enthielten, dass ein bestimmtes historisches Ereignis entgegen der in Politik, Justiz und Gesellschaft vorherrschenden Ansicht kein Völkermord oder kein Kriegsverbrechen gewesen sei“ (Mitsch 2023: 17). Mittlerweile wurden erneute Gesetzesinitiativen ergriffen, um § 130 StGB noch weiter zu verschärfen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist offenbar bereits darauf ausgerichtet (Hörnle 2025a). Überhaupt ist die Debatte zu führen, ob und inwieweit mittels Strafrechtsausweitung Hass und Hetze wirksam bekämpft werden kann (Hörnle 2025b);</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">unverhältnismäßige Ermittlungsmaßnahmen wie Untersuchungen von Verdächtigen und Beschuldigten sowie Beschlagnahmungen beim Verdacht derartiger Straftaten;</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Strafverfolgung oder Kündigungen von kritischen Professor*innen als Mittel der Disziplinierung, die eklatante Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit darstellen (Egner/Uhlenwinkel 2025);</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Verweigerung der Anstellung/Verbeamtung von kapitalismuskritischen, Bewerber*innen. Auf den ersten Blick existiert hier kein Unterschied zur Verweigerung von Anstellung/Verbeamtung oder Entfernung aus dem öffentlichen Dienst von Bewerber*innen mit rechtsextremer Gesinnung. Doch unter Anwendung der antikommunistischen Totalitarismustheorie führt das dazu, dass die „neuen Berufsverbote“ eher Personen mit linker Weltanschauung betreffen und in Wirklichkeit damit die „alten Berufsverbote“ Urstände „feiern“;</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Festzustellen sind auch Repressalien gegenüber besonders gesellschaftskritischen Vereinen und Organisationen wie die Sperrung von Bankkonten der Roten Hilfe sowie der DKP.</p>
</li>
</ul>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es sei hinzugefügt, dass in einer ganzen Reihe dieser Fälle die Instanzgerichte auf Freisprüche entschieden oder dem Ausspruch von Strafmaßnahmen der vielfach geringen Tatschwere Rechnung trugen. Hinsichtlich eher geringer strafrechtlicher Maßnahmen muss jedoch unterschieden werden zwischen jenen, die gerechtfertigt sind, und solchen, die zur Abschreckung und Bedrohung anderen gegenüber ausgesprochen werden. Letzteres gilt beispielsweise für den Fall der Entscheidung des Freiburger Amtsgerichts, dem Abiturienten Bentik wegen Memes gegen die Bundeswehr 15 gemeinnützige Arbeitsstunden aufzuerlegen. Hier wurde der legitime Schülerprotest gegen die Militarisierung der Gesellschaft als Beleidigung der Bundeswehr kriminalisiert (Dreyer 2026). Bemerkenswert und so nicht unbedingt erwartbar sind neueste Entscheidungen des BVerfG, mit denen die Meinungsfreiheit nachhaltig geschützt wird, indem die Instanzgerichte ermahnt werden, die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Sinnermittlung von vermeintlichen Beleidigungen sowie die Kontextbezogenheit der Äußerungen zu beachten (Kolter 2026).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Hinblick auf bestimmte verwaltungsrechtliche und arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen Kritiker*innen im Kontext der genannten Symptomatik wurden solche von den Fachgerichten mitunter korrigiert. Dazu gehört auch die Aufhebung des staatlichen Verbots bestimmter Medienerzeugnisse. Allerdings fällt auch die Unterschiedlichkeit der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen auf, insbesondere im Strafrecht. Nicht zu übersehen ist ferner, dass in Bezug auf Restriktionen im Zusammenhang mit staatlichen Corona-Maßnahmen sowohl der Bundesgerichtshof wie auch das Bundesverfassungsgericht trotz des in Anspruch genommenen Weges dorthin selbst offensichtlich rechtswidrige Maßnahmen kaum einmal aufgehoben haben. Mit dieser Feststellung soll nicht geleugnet werden, dass Tatgeschehen, das sich auf Gewalt oder auch schwerwiegende Beleidigungen und Hass gründete, zu Recht der strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt war und ist. Ob und inwieweit hinsichtlich von verhängten freiheitsentziehenden Strafen bei Umgehung von Corona-Maßnahmen durch Straftaten wie Betrug und Urkundenfälschungen jedoch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt wird, dürfte weiter für öffentlichen Gesprächsstoff sorgen und das letzte juristische Wort noch nicht gesprochen sein (Becchi 2026).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein weiterer unrühmlicher „Höhepunkt“ des politischen Strafrechts im Kontext der Einschränkung von Diskursräumen entsteht durch das vom Deutschen Bundestag am 15. Januar 2026 verabschiedete Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen EU-Restriktionsmaßnahmen. Strafbar ist dann, wer sanktionierten Personen finanzielle Zuwendungen zukommen lässt, oder wer sie bei der Einreise in ein anderes EU-Land unterstützt (Monroy 2026).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Generell wird an diesem Gesetz kritisiert, dass es sich dabei um ein spezifisches neu geschaffenes Strafrecht durch die Hintertür handele, mit dem die Unschuldsvermutung umgekehrt werde und dass aus Ordnungswidrigkeiten Straftaten werden, ohne dass dafür der Rechtsweg vorgesehen sei (Hermann 2026). EU-Parlamentarier*innen fordern vom Europäischen Parlament, sich dem entgegenzustellen. Es ist bezeichnend, dass darüber in den deutschen Leitmedien bisher kaum berichtet wird. Am 17. Februar 2024 ist zudem der Digital Services Act (kurz: DSA) in Kraft getreten. Damit kann die EU festlegen, was Plattformen wie Meta, TikTok, X etc. von ihren Seiten streichen müssen und was nicht. Darüber hinaus gibt es einen „Krisenmechanismus“, der der EU noch weitreichendere Eingriffsrechte gibt. Es gibt Bestrebungen innerhalb der EU, auf dieser Grundlage ein orwellianisch anmutendes „Wahrheitsministerium“ zu gründen (Friedrich 2024; Braungart 2025; Boehme-Neßler 2026).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">V. Rolle der Medien</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Im Hinblick auf die aufgezeigten Gefährdungen der verfassungsrechtlichen Grundfreiheiten in Rechtsstaat und Demokratie erweisen sich insbesondere viele Leitmedien nicht als Hüter der Grundrechte, wenn sie beispielsweise Kriegspropaganda betreiben, Kriegstüchtigkeit (Arnold/Diestel 2025; Scheidler 2025) fordern und alle möglichen Akteure diffamieren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Demgegenüber gelten als kritische Medien heute bestimmte „alternative“ Medien, die sich jenseits des Mainstreams bewegen und jene Einschränkungen der Diskurs- und Debattenräume zu Recht anprangern, die vorstehend aufgezeigt wurden. Dazu gehören etwa solche Plattformen wie Nachdenkseiten, Overton oder Printmedien wie der Freitag und die junge Welt. Auch die Berliner Zeitung erweist sich als ein aufgeklärtes kritisches Medium, das sich ähnlich wie der Freitag einer solchen Verständigung verschrieben hat. Einige Leitmedien versuchen sich darin, kritische Medien – gerade wie die Berliner Zeitung – auf ihre Weise zu diffamieren (Müller 2026).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es mag sein, dass Mainstreammedien ihre Berichterstattung als Ausfluss der Pressefreiheit betrachten; sie seien eben so frei, ihre Staatsnähe zu dokumentieren. Richard David Precht und Harald Welzer gehen in ihrem Buch <i>Die vierte Gewalt. Wie Mehrheitsmeinung gemacht wird, auch wenn sie keine ist</i> der Beobachtung nach, warum der Vertrauensverlust der Bürger*innen gegenüber solchen Medien so hoch ist. Sie gelangen zu dem Ergebnis, wie es auch unserem Eindruck zu Grunde liegt: Die Mainstreammedien erfüllen nur mangelhaft ihre Aufgabe der Stärkung der Demokratie und der Kontrolle des Staates, denn die Meinungsvielfalt ist deutlich geringer, als es der Pluralismus in einer demokratischen Gesellschaft verlangt (Precht/Welzer 2024). Es nimmt deshalb nicht Wunder, dass das Buch bei seinem Erscheinen in den Leitmedien fast nur auf negatives Echo stieß. Das kritisiert auch Hoven (2025: 28), indem sie feststellt, dass darauf eine grundlegende öffentliche Debatte über die Verantwortung der Medien im öffentlichen Diskurs hätte stattfinden müssen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Immerhin sahen sich Precht und Welzer im Unterschied zu Michael Meyen oder die Zeitung junge Welt keinen staatlichen Repressalien ausgesetzt (Milkow 2026). Es ist die Berliner Zeitung, die sich kritisch zum „Fall Meyen“ geäußert hat. Und diese Zeitung ist es auch, die sich auf die Seite der jungen Welt stellt, die immer wieder im Verfassungsschutzbericht erscheint und dort als vermeintlich verfassungsfeindlich abgestempelt wird (Tröger 2024). Nicht nur, dass das Verwaltungsgericht Berlin am 18. Juli 2024 entschied, dass die marxistisch orientierte junge Welt weiterhin in den jährlichen Berichten des sogenannten Verfassungsschutzes als „linksextremistisch“ und folglich verfassungsfeindlich aufgeführt werden darf, womit die Todeserklärung der Pressefreiheit jedenfalls insoweit juristisch abgesegnet wurde; jener Richter, der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Berlin, Wilfried Peters, der so entschied, wurde ein Jahr später zum Leiter des „Verfassungsschutzes“ Brandenburgs ernannt. Das ist ein Grund mehr, dass nicht die Verfassung vor der jungen Welt zu schützen ist, sondern die junge Welt vor dem „Verfassungsschutz“.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Welche Rolle der „Verfassungsschutz“ gegenüber vermeintlichem Linksextremismus aktuell spielt, zeigt sich auch daran, dass er die Einbürgerung des linken Gewerkschafters Danial Bamdadi verhindert (Scholz 2026). Einmal mehr erweist sich, dass die kritische Position der Humanistischen Union gegenüber dem „Verfassungsschutz“ bedeutsam und berechtigt ist (Humanistische Union/Internationale Liga für Menschenrechte/Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen 2013).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Eine kritische Betrachtung verdienen schließlich auch die sozialen Medien. Angestoßen wurde eine berechtigte Debatte darüber, wie die sozialen Medien am Beispiel von Instagram die Politik beeinflussen. Die sozialen Medien würden immer mehr zum Austragungsort für politische Debatten.</p>
<blockquote class="western">
<p>„Und je lauter diese Debatten auf den Plattformen werden, desto mehr überträgt sich die gesellschaftliche Polarisierung auf die dortigen Communitys. Andererseits leisten die sozialen Medien aktuell selbst einen Beitrag zur Polarisierung. Dass die Plattformen besonders stark emotionalisierenden Content priorisieren, fördert Echokammern.“ (Schulz/Giglinger 2026)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hinzu kommt der unter anderem von Hoven (2025: 51ff.) notwendigerweise geführte Diskurs über „Soziale Netzwerke und Wahrheit“ und was gegen Fake News hilft (vgl. Hörnle 2025b).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">VI. Fazit</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Wir sehen keine Patentlösung, den beschriebenen Gleichschritt bei der Behinderung und Einschränkung gesellschaftlicher Diskurse zum Stoppen zu bringen. Dass dieser Gleichschritt der Demokratie und des Rechtsstaates wegen gestoppt werden muss, ergibt das Ergebnis des Versuchs vorstehender Bestandsaufnahme, worin dieser Gleichschritt besteht. Letztlich deuten die dabei vorgenommenen gesellschaftspolitischen sowie gesellschaftstheoretischen Verortungen darauf hin, worin das eigentliche Problem besteht. So banal es klingen mag, bedarf es einer konsequent anderen Politik und einer anderen Medienwelt, die in der Praxis die Freiheiten des Grundgesetzes ernst nehmen, die sich dem fortschrittlichen Erbe der Aufklärung und der Mitmenschlichkeit verpflichtet fühlen. Eine Analyse der gesellschaftlichen und medialen Wirklichkeit, die vorstehend nur angedeutet werden konnte und notwendigerweise an der Oberfläche bleiben musste, zeigt aber dennoch die Verwerfungen einer realen Politik und Medienwelt, die Freiheit, Frieden, Rechtsstaat und Demokratie gern in den Mund nehmen, in Wirklichkeit aber den Kurs auf eine gefährliche Entwicklung von Staat und Gesellschaft genommen haben. Es gibt eine ganze Reihe von partikularen Gegenbewegungen, die zwar ernsthaft auf die Erhaltung von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat ausgerichtet sind, sei es parteipolitisch, politisch außerparlamentarisch, zivilgesellschaftlich, medial – aber es kann nicht von einer sich an relativer Geschlossenheit orientierenden politischen und sozialen Gegenmacht gesprochen werden. Einer solchen aber bedarf es, um die herrschende Politik und die Leitmedien an dem immer weiter voranschreitenden Gleichschritt zu hindern.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Ein letzter Gedanke: </i>Der Kampf für die Erhaltung von Frieden, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat ist nichts Geringeres als der Kampf um einen humanistischen bürgerlichen Staat, und zwar unabhängig von der wichtigen Frage, ob es einen solchen kapitalistischen Staat überhaupt geben kann (Arnold 2016: 84). Diese Frage wird in dem Moment zweitrangig, wenn die Errungenschaften des bürgerlichen Staates existentiell gefährdet erscheinen, was bei der derzeitigen Einschränkung von Debattenräumen und den damit zusammenhängenden gesellschaftlichen Zuständen der Fall ist. Eine antikapitalistische reale Zukunftsvision – wozu sich die Autoren dieses Beitrages bekennen – kann erst von einem rechtsstaatlichen, demokratischen bürgerlichen Staat aus gedacht werden. Gerade auch deshalb ist er zu verteidigen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><strong class="western">Prof. Dr. </strong><strong class="western">Jörg Arnold</strong> ist Strafrechtswissenschaftler und war bis zum Ruhestand Forschungsgruppenleiter am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht. Er ist habilitierter Honorarprofessor an der Universität Münster sowie Rechtsanwalt in Freiburg; ferner Mitglied der Redaktion der <b>vor</b><i>gänge</i>. Einer seiner Forschungsschwerpunkte ist nach wie vor das Thema „Frieden durch Recht“. Zuletzt von ihm dazu erschienen: <i>Kriegstüchtig. Nein danke. Plädoyer für Frieden und Völkerrecht, </i>Das Neue Berlin, Berlin 2025 (mit Peter-Michael Diestel).</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><strong class="western">Dr. Wolfram Grams</strong> ist Oberstudiendirektor a. D. Er hat Sozialpädagogik, Politik und Philosophie in Hildesheim, Hannover und Marburg studiert und bei Reinhard Kühnl mit einer Arbeit zur Kontinuität nazistischer Eliten im Bildungswesen von BRD und DDR promoviert. Er war langjährig als Lehrbeauftragter an Hochschulen, in der öffentlichen Verwaltung und in der gewerkschaftlichen Arbeit. Zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge zur Allgemeinen Pädagogik, Sozialarbeit, Schule und Bildungspolitik. Langjährige Tätigkeit als Direktor beruflicher Schulen mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik. Grams ist stellvertretender Vorsitzender der Humanistischen Union und Mitglied der Redaktion der <b>vor</b><i>gänge</i>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Agamben, Giorgio</em> [1995] 2021: Homo sacer. Die souveräne Macht und das nackte Leben, 13. Aufl., Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Arnold, Jörg</em> 2016: Wohin sind wir unterwegs? Nachdenken über Christa Wolfs „Stadt der Engel“, in: Plöse, Michael/Fritsche, Thomas/Kuhn, Michaela/Lüders, Sven/Kuhn, Michael (Hrsg.): <em>„Worüber reden wir eigentlich?“ Festgabe für Rosemarie Will</em>, unter Mitarbeit von Rosemarie Will, Berlin, S. 62–86.</p>
<p align="justify"><em>Arnold, Jörg/Diestel, Peter-Michael</em> 2025: Kriegstüchtig. Nein danke. Plädoyer für Frieden und Völkerrecht, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Beer, Maximilian/Rostalski, Frauke</em> 2025: „Das führt zu Selbstzensur“. Ethikrat-Mitglied kritisiert staatliche Eingriffe in Meinungsfreiheit, in: <em>Berliner Zeitung</em> vom 03.05.2025, <a href="https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/das-fuehrt-zu-selbstzensur-ethikrat-mitglied-kritisiert-staatliche-eingriffe-in-meinungsfreiheit-li.2320958">https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/das-fuehrt-zu-selbstzensur-ethikrat-mitglied-kritisiert-staatliche-eingriffe-in-meinungsfreiheit-li.2320958</a>.</p>
<p align="justify"><em>Becchi, Franz</em> 2026: Trotz Warkens Aussagen zu Therapiefreiheit: Ärztin muss wegen Corona-Attesten erneut ins Gefängnis, in: <em>Berliner Zeitung</em> vom 27.01.2026, <a href="https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/hausaerztin-aus-sachsen-muss-wegen-corona-attesten-erneut-ins-gefaengnis-li.10015922">https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/hausaerztin-aus-sachsen-muss-wegen-corona-attesten-erneut-ins-gefaengnis-li.10015922</a>.</p>
<p align="justify"><em>Boehme-Neßler, Volker</em> 2026: Verfassungsrechtler: „Wir sind auf dem Weg in einen Einschüchterungsstaat“, in: <em>Berliner Zeitung</em> vom 28.01.2026, <a href="https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/verfassungsrechtler-volker-boehme-nessler-wir-sind-auf-dem-weg-in-einen-einschuechterungsstaat-li.10016009">https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/verfassungsrechtler-volker-boehme-nessler-wir-sind-auf-dem-weg-in-einen-einschuechterungsstaat-li.10016009</a>.</p>
<p align="justify"><em>Braungart, Eva Maria</em> 2025: Koalition will Lügen verbieten? „Kann nicht sein, dass sich der Staat zum Wahrheitsministerium aufschwingt“, in: <em>Berliner Zeitung</em> vom 28.03.2025, <a href="https://www.berliner-zeitung.de/news/koalition-will-luegen-verbieten-kann-nicht-sein-dass-der-staat-sich-zum-wahrheitsministerium-aufschwingt-li.2311481">https://www.berliner-zeitung.de/news/koalition-will-luegen-verbieten-kann-nicht-sein-dass-der-staat-sich-zum-wahrheitsministerium-aufschwingt-li.2311481</a>.</p>
<p align="justify"><em>Buckel, Sonja/Fischer-Lescano, Andreas</em> (Hrsg.) 2007: Hegemonie gepanzert mit Zwang. Zivilgesellschaft und Politik im Staatsverständnis Antonio Gramscis, Baden-Baden.</p>
<p align="justify"><em>Burbach, Günther</em> 2025: Demokratie unter Druck, in: <em>Overton Magazin</em> vom 03.06.2025, <a href="https://overton-magazin.de/hintergrund/politik/demokratie-unter-druck/">https://overton-magazin.de/hintergrund/politik/demokratie-unter-druck/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Dingeldey, Philip</em> 2025: „Erst kommt das Fressen, dann kommt die Identität“. Zwei Formen der Intersektionalität im Spannungsfeld von totaler Moral und Solidarität, in: <em>Rechtsphilosophie</em>, Jg. 11, H. 4, S. 384-395.</p>
<p align="justify"><em>Dingeldey, Philip/Sheplyakova, Tatjana</em> 2025: Totale Mortal. Zur politischen Funktionalisierung der moralischen Effekte, in: <em>Rechtsphilosophie</em>, Jg. 11, H. 4, S. 357–362.</p>
<p align="justify"><em>Dreyer, Ruta</em> 2026: Der Bundeswehr ein Dorn im Auge, in: <em>Neues Deutschland</em> vom 07.01.2026, <a href="https://www.nd-aktuell.de/artikel/1196661.antimilitarismus-der-bundeswehr-ein-dorn-im-auge.html">https://www.nd-aktuell.de/artikel/1196661.antimilitarismus-der-bundeswehr-ein-dorn-im-auge.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Engler, Wolfgang</em> 2025: Stand der Zivilisation, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Fachstelle Extremismusdistanzierung</em> 2025: Kulturelle Hegemonie Neue Rechte. Warum das Weltbild der neuen Rechten für ihre eigenen Anhänger unattraktiv sein müsste – und welche Gefahr die Begriffsübernahme birgt, in: <em>Fachstelle Extremismusdistanzierung</em> vom 06.01.2025, <a href="https://fexbw.de/kulturelle-hegemonie-neue-rechte/">https://fexbw.de/kulturelle-hegemonie-neue-rechte/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Friedrich, Marc</em> 2024: Das Wahrheitsministerium ist da – der Digital Services Act, in: <em>Wirtschaft TV</em> vom 23.02.2024, <a href="https://wirtschaft-tv.com/wissen/das-wahrheitsministerium-ist-da-der-digital-services-act.html">https://wirtschaft-tv.com/wissen/das-wahrheitsministerium-ist-da-der-digital-services-act.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Gramsci, Antonio</em> [1929-1935] 2012: Gefängnis-Hefte, Bd. 4: Hefte 6-7, Hamburg.</p>
<p align="justify"><em>Grigutsch, Max</em> 2026: Deutschland am Scheideweg, in: <em>Junge Welt</em> vom 09.02.2026, <a href="http://www.jungewelt.de/artikel/517097.deutschland-am-scheideweg.html">http://www.jungewelt.de/artikel/517097.deutschland-am-scheideweg.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Guérot, Ulrike</em> 2025: ZeitenWenden. Skizzen zur geistigen Situation der Gegenwart, Neu-Isenburg.</p>
<p align="justify"><em>Hanloser, Gerhard </em>2026: Vernarrt in Narrative, in: <em>Junge Welt</em> vom 05.02.2026, <a href="https://www.jungewelt.de/artikel/516948.antisemitismusvorwürfe-vernarrt-in-narrative.html">https://www.jungewelt.de/artikel/516948.antisemitismusvorwürfe-vernarrt-in-narrative.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Heitmeyer, Wilhelm</em> 1994: Das Desintegrations-Theorem. Ein Erklärungsansatz zu fremdenfeindlich motivierter, rechtsextremistischer Gewalt und zur Lähmung gesellschaftlicher Institutionen, in: Ders. (Hrsg.): <em>Das Gewalt-Dilemma. Gesellschaftliche Reaktionen auf fremdenfeindliche Gewalt und Rechtsextremismus</em>, Frankfurt am Main, S. 29–72.</p>
<p align="justify"><em>Heitmeyer, Wilhelm</em> 2018: Autoritäre Versuchungen. Signaturen der Bedrohung, Bd. 1, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Hermann, Jana</em> 2026: Scharfe Kritik an EU-Sanktionen: Neues Strafrecht ohne Richter? In: <em>Berliner Zeitung</em> vom 10.02.2026, <a href="https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/von-der-ordnungswidrigkeit-zur-straftat-bundestag-setzt-eu-sanktionsrecht-um-eu-sanktionen-schaerfer-durchgesetzt-bundestag-verschaerft-strafrahmen-li.10018143">https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/von-der-ordnungswidrigkeit-zur-straftat-bundestag-setzt-eu-sanktionsrecht-um-eu-sanktionen-schaerfer-durchgesetzt-bundestag-verschaerft-strafrahmen-li.10018143</a>.</p>
<p align="justify"><em>Hett, Julian</em> 2024: Die Lizenz zum Lügen, in: <em>Overton Magazin</em> vom 17.04.2024, <a href="https://overton-magazin.de/hintergrund/kultur/die-lizenz-zum-luegen/">https://overton-magazin.de/hintergrund/kultur/die-lizenz-zum-luegen/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Hörnle, Tatjana</em> 2025a: Übertriebene absurde Politsatiren als Volksverhetzung bestrafen? BGH. Beschluss v. 04.02.2025 &#8211; 3 StR468/24 (LG Köln), in: <em>Juristenzeitung</em>, Jg. 80, H. 15, S. 732.</p>
<p align="justify"><em>Hörnle, Tatjana</em> 2025b: „Hass und Hetzes bekämpfen“. Über die Versuchung mit Strafrecht Sprache zu zivilisieren, in: <em>Verfassungsblog </em>vom 22.08.2025, <a href="https://verfassungsblog.de/hass-und-hetze-bekampfen/">https://verfassungsblog.de/hass-und-hetze-bekampfen/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Hoven, Elisa</em> 2025: Das Ende der Wahrheit? Wie Lügen, Fake News und Framing unsere Gesellschaft bedrohen &#8211; und was wir dagegen tun müssen, Köln.</p>
<p align="justify"><em>Humanistische Union/Internationale Liga für Menschenrechte/Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen</em> 2013: Brauchen wir den Verfassungsschutz? Nein! Memorandum, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Jäger, Michael</em> 2026: Wie wir mit Gramsci die Demokratie gegen Trump und Thiel verteidigen können, in: <em>Der Freitag</em> vom 26.01.2026, <a href="https://www.freitag.de/autoren/michael-jaeger/gegen-donald-trump-und-peter-thiel-die-demokratie-verteidigen">https://www.freitag.de/autoren/michael-jaeger/gegen-donald-trump-und-peter-thiel-die-demokratie-verteidigen</a>.</p>
<p align="justify"><em>Kolter, Max</em> 2026: Gerichte dürfen Meinungsfreiheit nicht vergessen, in <em>Legal Tribune Online</em> vom 25.02.2026, <a href="https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-1bvr98625-1bvr58124-beleidigung-meinungsfreiheit-abwaegung">https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-1bvr98625-1bvr58124-beleidigung-meinungsfreiheit-abwaegung</a>.</p>
<p align="justify"><em>Lang-Lengdorff, Antje/Unfried, Peter/Zeh, Juli</em> 2025: „Ich bin nicht der Heldinnen-Typ“. Juli Zeh über Nachbarn, die AfD wählen, in: <em>taz </em>vom 27.12.2025, <a href="https://taz.de/Juli-Zeh-ueber-Nachbarn-die-AfD-waehlen/!6137251/">https://taz.de/Juli-Zeh-ueber-Nachbarn-die-AfD-waehlen/!6137251/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Laudenbach, Peter</em> 2022: „Die Entsiffung des Kulturbetriebs“. Der rechte Angriff auf Kunst und Medien, in: <em>Blätter für deutsche und internationale Politik</em> , Jg. 67, H. 8, S. 103–110.</p>
<p align="justify"><em>Laudenbach, Peter</em> 2023: Volkstheater. Der rechte Angriff auf die Kunstfreiheit, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Mausfeld, Rainer</em> 2025: Hegemonie oder Untergang. Die letzte Krise des Westens? Neu-Isenburg.</p>
<p align="justify"><em>Radio München</em> 2026: Der Umstrittene &#8211; Erfahrungen mit dem Medienkritiker Prof. Michael Meyen, in: <em>YouTube</em> vom 07.01.2026, <a href="https://www.youtube.com/watch?v=BIAzOELEcSw">https://www.youtube.com/watch?v=BIAzOELEcSw</a>.</p>
<p align="justify"><em>Mitsch, Wolfgang</em> 2023: Die Erweiterung des § 130 StGB, in: <em>Kriminalpolitische Zeitschrift</em>, H. 1, S. 17-22.</p>
<p align="justify"><em>Monroy, Matthias</em> 2026: Am langen Arm der EU verhungert, in: <em>Neues Deutschland</em> vom 21.01.2026, <a href="https://www.nd-aktuell.de/artikel/1197010.russland-sanktionen-am-langen-arm-der-eu-verhungert.html">https://www.nd-aktuell.de/artikel/1197010.russland-sanktionen-am-langen-arm-der-eu-verhungert.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Müller, Michael</em> 2026: Die Bewertung Gerhard Schröders in der Süddeutschen Zeitung ist reine Demagogie, in: <em>Berliner Zeitung</em> vom 11.02.2026, <a href="https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/die-bewertung-gerhard-schroeders-in-der-sueddeutschen-zeitung-ist-reine-demagogie-li.10018416">https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/die-bewertung-gerhard-schroeders-in-der-sueddeutschen-zeitung-ist-reine-demagogie-li.10018416</a>.</p>
<p align="justify"><em>Nachtwey, Oliver/Amlinger, Carolin</em> 2025: Zerstörungslust. Elemente des demokratischen Faschismus, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Neiman, Susan</em> 2023: Links ≠ woke, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Nida-Rümelin, Julian</em> 2025: „Cancel Culture“ – Ende der Aufklärung? Ein Plädoyer für eigenständiges Denken, München.</p>
<p align="justify"><em>Nowak, Peter</em> 2025: Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Deutschland hat sich verschlechtert. Peter Nowak, in: <em>Overton Magazin</em> vom 17.12.2025, <a href="https://overton-magazin.de/top-story/meinungs-und-versammlungsfreiheit-in-deutschland-hat-sich-verschlechtert/">https://overton-magazin.de/top-story/meinungs-und-versammlungsfreiheit-in-deutschland-hat-sich-verschlechtert/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Precht, Richard David/Welzer, Harald </em>2024: Die vierte Gewalt. Wie Mehrheitsmeinung gemacht wird, auch wenn sie keine ist, München.</p>
<p align="justify">Reuter, Markus 2026: Eine Klarnamenpflicht schadet der Demokratie, in: <em>Netzpolitik</em> vom 19.02.2026, <a href="https://netzpolitik.org/2026/autoritaeres-instrument-eine-klarnamenpflicht-schadet-der-demokratie/">https://netzpolitik.org/2026/autoritaeres-instrument-eine-klarnamenpflicht-schadet-der-demokratie/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Rostalski, Frauke</em> 2024: Die vulnerable Gesellschaft. Die neue Verletzlichkeit als Herausforderung der Freiheit, München.</p>
<p align="justify"><em>Schäfer, Velter</em> 2026: Chomsky, Mette Marit, Oprah und der ewige Putin: Was lehren uns die Epstein-Akten? In: <em>Der Freitag</em> vom 12.02.2026, <a href="https://www.freitag.de/autoren/velten-schaefer/noam-chomsky-mette-marit-oprah-winfrey-was-lehren-uns-die-epstein-akten">https://www.freitag.de/autoren/velten-schaefer/noam-chomsky-mette-marit-oprah-winfrey-was-lehren-uns-die-epstein-akten</a>.</p>
<p align="justify"><em>Scheidler, Fabian </em>2025: Friedenstüchtig. Wie wir aufhören können, unsere Feinde selbst zu schaffen, Wien.</p>
<p align="justify"><em>Schirrmeister, Johannes</em> 2026: „So isser, der Besserwessi“, in: <em>Berliner Zeitung</em> vom 12.02.2026, <a href="https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/so-isser-der-besserwessi-li.10018448">https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/so-isser-der-besserwessi-li.10018448</a>.</p>
<p align="justify"><em>Schlaudt, Oliver/Burnfin, Daniel</em> 2025: Die Geburt der woken Falken, in: <em>Der Freitag</em> vom 09.01.2025, S. 14–15.</p>
<p align="justify"><em>Scholz, Nina</em> 2026: Zu links für Deutschland? Danial Bamdadi erhält im Prozess prominenten Beistand, in: <em>Der Freitag</em> vom 22.01.2026, S. 5.</p>
<p align="justify"><em>Schulz, Sophie-Marie/Giglinger, Marion</em> 2026: „Attacke ist der bessere Content“ &#8211; wie soziale Medien die Politik verändern, in: <em>Berliner Zeitung</em> vom 01.02.2026, <a href="https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/wachstum-durch-zuspitzung-warum-instagram-politische-extreme-belohnt-li.10016744">https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/wachstum-durch-zuspitzung-warum-instagram-politische-extreme-belohnt-li.10016744</a>.</p>
<p align="justify"><em>Solty, Ingar</em> 2025: Trumps Triumph? Gespaltene Staaten von Amerika, autoritärer Staatsumbau, neue Blockkonfrontation, Hamburg.</p>
<p align="justify"><em>Strittmatter, Judka</em> 2026: Wie geht es unserer Meinungsfreiheit? UN-Sonderberichterstatterin inspiziert Deutschland, in: <em>Berliner Zeitung</em> vom 25.01.2026, <a href="https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/wie-ist-es-um-die-meinungsfreiheit-bestellt-un-sonderberichterstatterin-inspiziert-deutschland-li.10015549">https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/wie-ist-es-um-die-meinungsfreiheit-bestellt-un-sonderberichterstatterin-inspiziert-deutschland-li.10015549</a>.</p>
<p align="justify"><em>Tröger, Mandy</em> 2024: Junge Welt: Warum steht diese Zeitung überhaupt im Verfassungsschutzbericht? In: <em>Berliner Zeitung</em> vom 09.07.2024, <a href="https://www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/linke-zeitung-junge-welt-warum-steht-sie-ueberhaupt-im-verfassungsschutzbericht-li.2232688">https://www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/linke-zeitung-junge-welt-warum-steht-sie-ueberhaupt-im-verfassungsschutzbericht-li.2232688</a>.</p>
<p align="justify"><em>Zick, Andreas</em> 2016: Polarisierung und radikale Abwehr – Fragen an eine gespaltene Gesellschaft und Leitmotive politischer Bildung, in: Ders./Küpper, Beate/Krause, Daniela: <em>Gespaltene Mitte &#8211; feindselige Zustände. Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland</em>, Bonn, S. 203–218.</p>
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		<title>Die östliche Erfahrung im theoretischen Diskurs</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-161/publikation/die-oestliche-erfahrung-im-theoretischen-diskurs/</link>
		
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		<pubDate>Tue, 07 Jul 2026 12:26:55 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Öffentlich über den eigenen Arbeitsprozess zu reflektieren, ist nicht ungefährlich: Die narzisstische Versuchung, sich ungebührlich in den Vordergrund zu spielen, lauert bei einem solchen Unterfangen gleich hinter der nächsten Kurve, und dass ihr einige Große des Fachs versiert auswichen, ist ermutigend, aber keine Garantie. Zum Beispiel Pierre Bourdieu. Dessen Dauerreflexion auf die intellektuelle Produktion, in [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-161/publikation/die-oestliche-erfahrung-im-theoretischen-diskurs/">Die östliche Erfahrung im theoretischen Diskurs</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Öffentlich über den eigenen Arbeitsprozess zu reflektieren, ist nicht ungefährlich: Die narzisstische Versuchung, sich ungebührlich in den Vordergrund zu spielen, lauert bei einem solchen Unterfangen gleich hinter der nächsten Kurve, und dass ihr einige Große des Fachs versiert auswichen, ist ermutigend, aber keine Garantie.</p>
<p>Zum Beispiel Pierre Bourdieu.</p>
<p>Dessen Dauerreflexion auf die intellektuelle Produktion, in kollektiver wie in eigener Sache, zuletzt noch einmal &#8222;postum&#8220; in seinem <em>Soziologischen Selbstversuch</em> (Bourdieu 2002), sucht in der jüngeren Sozialwissenschaft ihresgleichen und ist doch nicht ohne Weiteres generalisierbar.</p>
<p>Bourdieus Problem war der <em>Homo academicus</em> (Bourdieu 1988), eingelassen in ein universitäres Feld, dessen immanenten Kräften und Kämpfen ausgesetzt und vor die Notwendigkeit gestellt, Autonomie gegenüber diesen vielfältigen Feld- und Positionseffekten genau dadurch zu erringen, daß er sie ins Kalkül zog &#8211; die Tradition und Macht der &#8222;Fakultäten&#8220;; die Denkgebote, Sprachroutinen und Jargons; den kulturellen Korpsgeist; die habitualisierte Geringschätzung, wenn nicht Verachtung des Alltäglichen und Gewöhnlichen.</p>
<p>Ich selbst habe das Innere dieses Feldes frühzeitig verlassen, zu Beginn der 1980er Jahre, um eine Position ganz an seinem Rande einzunehmen &#8211; die eines Theoriedozenten an einer kleinen Kunsthochschule in Ostberlin, die seit Jahrzehnten mit großem Erfolg für Nachwuchs am deutschsprachigen Theater sorgt.</p>
<p>Die Konsequenzen dieser Entscheidung, ihre Auswirkungen auf die eigene Arbeit, traten mir erst nach und nach ins Bewusstsein.</p>
<p>Künstlerische Produktionsprozesse sind nicht weniger traditionslastig als wissenschaftliche, entwickeln Strukturen und Methoden wie diese, sind aber weit stärker und unentrinnbarer zur Welt hin geöffnet, auf sie verwiesen. Wahrnehmung, Beobachtung und Nachahmung, die Techniken der Mimesis, sind speziell für die darstellenden Künste von herausragender Bedeutung; die Realität wird gefiltert, aber die Filter selbst sind plastischer und durchlässiger als im Fall der institutionalisierten Theorieproduktion.</p>
<p>Arbeitet man als Soziologe längere Zeit in einer solchen Umgebung, dann geraten auch die mitgebrachten Standards, die theoretischen nicht minder als die empirischen, unter ihren Einfluss. Das theoretische Interesse verlagert sich in die kulturelle und ästhetische Sphäre, woraus es zunehmend seine Anregungen bezieht und im selben Zuge gewinnen die dort zirkulierenden Themen und Gegenstände dokumentarische Aussagekraft. Der akademische Jargon schleift sich ab und nähert sich dem Essay, Kunstwerke verschiedenster Zeiten und Genres treten gleichberechtigt neben die harten soziologischen Fakten und dienen als &#8222;Evidenzen&#8220; für theoretische Einsichten.</p>
<p>Lasse ich meine Arbeiten von den frühen achtziger Jahren bis, in die jüngste Zeit Revue passieren, dann referieren sie genau diese Akzentverschiebung; noch die beiden Aufsatzsammlungen aus der ersten Hälfte der neunziger Jahre (Engler 1992; 1995) wirken verglichen mit den späteren Büchern über die Ostdeutschen wie Mischlinge: halb akademische Abhandlung, halb soziologische Erzählung.</p>
<h3 class="">Distanz zum univer&shy;si&shy;t&auml;ren Feld</h3>
<p>&#8222;Es ist eine alte Einsicht der Interpretationslehre, dass (wissenschaftliche) Schriften nicht ohne die Bezüge zu verstehen sind, die sie in zeitbedingten gesellschaftlichen Diskursen finden.&#8220;</p>
<p>Mit diesen Worten eröffnete der Berliner Soziologe Sighard Neckel seine Grundsatzkritik an meinem jüngsten Buch über die Ostdeutschen (Engler 2002), dem er vorwarf, alles vergessen und verdrängt zu haben, was die vorangegangenen Analysen gegen den DDR-Sozialismus vorzubringen wussten (Neckel 2002).</p>
<p>Ich greife seine Kritik um so bereitwilliger auf, weil ich ihre Voraussetzung teile und keineswegs der Ansicht bin, dass die schrittweise Lösung aus spezifisch universitären Abhängigkeiten allein schon gleichbedeutend mit dem Aufbruch in geistige Freiheit ist.</p>
<p>Die Befreiung vom akademischen Fremdzwang, sofern sie überhaupt gelingt, geht, dessen bin ich mir wohl bewusst, mit neuen Zwängen und Abhängigkeiten einher. Wer gegenüber dem universitären Feld auf Distanz geht, verliert auch dessen Schutz gegenüber den Mächten der Welt und wo sich das Denken stärker zur &#8222;Wirklichkeit&#8220; öffnet, droht es zugleich, deren Strömungen, selbst Stimmungen anheimzufallen.</p>
<p>Die vier Arbeiten über den Staatssozialismus im allgemeinen, über die Ostdeutschen im besonderen, über die ich hier hauptsächlich berichte, entstanden im Bannkreis dieser Gefahr und tragen unverkennbar ihre Spuren.</p>
<p>Um mit dem ersten Text zu beginnen (Engler 1992), so wüsste ich seinen Entstehungskontext nicht besser zu beschreiben als wiederum mit Neckels Worten:</p>
<p>&#8222;Der zeitgeschichtliche Impuls dieses bemerkenswerten &#8218;Versuches&#8216; war der gerade überwundene paternalistische Polizeistaat der SED, deren Lebenswelt Engler wenig Gnade gewährte.&#8220;</p>
<p>Das <em>war</em> der Impuls, kein Zweifel, und ihm nachzugeben lag insofern nahe, als die eigene, randständige Position im kulturellen Spektrum, die institutionell eher schwache Abgrenzung zur Normalität des Alltagslebens in der DDR das gleichsam spontane Mitdenken und Mitfühlen mit dem gesellschaftlichen Durchschnitt, mit der Mehrheit, überaus begünstigte. Ich teilte den massenhaften Wunsch, mit der Vergangenheit konsequent zu brechen und verspürte kein Bedürfnis, das sozialistische Projekt in Gestalt des &#8222;Dritten Weges&#8220; wiederaufleben zu lassen.</p>
<h3 class="">Die Antwort der Gesell&shy;schaft auf das politische System</h3>
<p>Diesem Bruch-Impuls gemäß konzentrierte ich mich in dieser Studie auf jene Realitätsausschnitte, für die dieser Sinne und Gedanken schärfte, auf den staatssozialistischen Herrschaftsmechanismus, und thematisierte das soziale und alltägliche Leben innerhalb jener Grenzen, die er ihm zu ziehen gedachte bzw. tatsächlich zog. Mit Elias Zivilisationstheorie und Foucaults Machtanalysen gewappnet, untersuchte ich die wechselseitige Durchdringung und Komplizenschaft von staatlicher Disziplinierung und Alltagsleben.</p>
<p>Davon abzurücken, sehe ich auch gegenwärtig keinen Grund.</p>
<p>Mein erstes Buch über die Ostdeutschen (Engler 1999) reservierte dem Überwachungsstaat ein eigenes Kapitel, das dessen Zugriff auf die sozialen und persönlichen Beziehungen bis in die umgangssprachlich privat genannten Lebensbezirke hinein verfolgte, was selbst einstige DDR-Oppositionelle wie Ehrhard Neubert bei aller sonstigen Kritik positiv vermerkten: &#8222;Engler schenkt der Herrscherkaste der DDR nichts.&#8220; (Neubert 1999)</p>
<p>Was ich an <em>Die zivilisatorische Lücke</em> heute kritisch sehe, ist ihr methodischer Reduktionismus; die einseitige Konzentration auf die Herrschaftsverhältnisse; die Analyse der sozialen, beruflichen und persönlichen Beziehungen fast nur aus dieser Perspektive; die vorrangige Behandlung der Gesellschaft als ein vom Staat geschaffenes Wesen, als <em>natura naturata</em> und nicht (auch) als zeugende Substanz, <em>als natura naturans.</em> Kritikwürdig ist der wiederholte Fehlschluss unmittelbar vom politischen System auf den gesellschaftlichen Zusammenhang sowie die tendenziell unhistorische Betrachtung, die der mal schritt-, mal schubweisen Emanzipation der Gesellschaft vom staatlichen Machtdiktat höchst ungenügend gerecht wurde.</p>
<p>Mit diesen Einseitigkeiten und Auslassungen unzufrieden, fügte ich dem Text ein Schlusskapitel an, <em>Die ungewollte Moderne</em> überschrieben, das im gedanklichen Eilschritt all das einsammelte, was die Untersuchung bis dahin liegengelassen hatte: Individualisierung und machtkritische Gemeinschaftsbildung; Räume und Formen der persönlichen wie interpersonellen Autonomie; Umschlag der von oben eingeleiteten Enttraditionalisierung in effektive Modernisierung; Fortbildung staatlich verordneter Freizügigkeit innerhalb der Grenzen der DDR zu über sie hinausweisenden Freiheitsansprüchen.</p>
<p>Dieser Schlussteil, der auf der methodischen Einsicht beruhte, hinfort genauestens zwischen politischem System, auch dem rigidesten, und der <em>Antwort</em> zu unterscheiden, die es gesellschaftlich und individuell auslöst, bahnte den weiteren Arbeiten zu diesem Gegenstand den Weg.</p>
<h3 class="">Vom Analytiker zum Protago&shy;nisten ostdeut&shy;scher Selbs&shy;t&shy;eth&shy;ni&shy;sie&shy;rung?</h3>
<p>Zunächst in einer Aufsatzsammlung, die dieses Fazit gleich im Titel führte &#8211; <em>Die zivilisatorische Lücke</em> (Engler 1995) -, von heute aus gesehen Übungen, Vorstudien für die beiden folgenden Bücher, um Differenzierung und Prozesshaftigkeit bemüht, aber zu skizzenhaft und episodisch, um im Rückblick befriedigen zu können.</p>
<p>In der Sache weiterzukommen, setzte größeren zeitlichen Abstand zum Objekt der Untersuchung voraus, und indem die Zeit verging, veränderte sich zugleich der mentale Kontext der Analyse, die gesellschaftliche Stimmungslage.</p>
<p>Der Einheitsprozess, schreibt Neckel, &#8222;[veränderte] den Bezugsrahmen des ostdeutschen Diskurses über sich selbst grundsätzlich [&#8230;] Statt Kritik an der vergangenen Autokratie überwog jenseits der Elbe nun die Selbstbehauptung gegenüber der triumphierenden Bundesrepublik. Das &#8218;Staatsvolk der DDR&#8216;, das in all seiner &#8218;Einheit&#8216; nur in der Fiktion von SED-Ideologen existierte, geriet zum Objekt eines ostdeutschen &#8218;Gemeinsamkeitsglaubens&#8216; (Max Weber), der die Bewohner der neuen Bundesländer als eigene deutsche Ethnie verstand. Die westdeutsche Vereinnahmung näherte ihn ebenso wie das politische Kalkül ostdeutscher Akteure, im gesamtdeutschen Staat Mobilisierungschancen zu wahren.&#8220;</p>
<p>Was folgt, ist der Vorwurf eines halt- und richtungslosen Abdriftens in geistigen Populismus:</p>
<p>&#8222;Die Erwartung an Soziologen ist es, solche Metamorphosen mit kritischer Distanz zu begleiten. Doch spätestens mit seinem Buch <em>Die Ostdeutschen</em> von 1999 dürfte Engler auf die Seite jener gewechselt haben, die sich als Protagonisten der ostdeutschen Selbstethnisierung verstehen [&#8230;]. So verschwand der an Elias geschulte Blick auf die Wechselwirkung von Macht und Alltagskultur [&#8230;]. Wo einst &#8218;zivilisatorische Lücken&#8216; klafften, erwuchs nunmehr der Retrokult der &#8218;arbeiterlichen` DDR, an dem auch westdeutsche Leser ihre kitschigen Vorstellungen vom ostdeutschen &#8218;Land der kleinen Leute&#8216; (Günter Gaus) aufwärmen durften.&#8220;</p>
<p>Es ist mir hier nicht um eine detaillierte Replik zu tun. Mehr als die Ausführung im einzelnen verdient der Ansatzpunkt des Vorwurfs eine nähere Erörterung &#8211; der vermeintliche Verlust an kritischer Distanz.</p>
<p>Ich komme nicht umhin zuzugestehen, dass sich mein Blick auf die Ostdeutschen, auf ihre Vorgeschichte als DDR-Bürger ebenso wie auf ihre Haltung im neuen Staatswesen im selben Maße veränderte, in dem der Blick der Ostdeutschen auf sich selbst sich veränderte. Als die Ostdeutschen ihre Vergangenheit mehrheitlich am liebsten rückstandslos entsorgt hätten, sah und beurteilte auch ich die DDR-Gesellschaft äußerst kritisch, und ich sprach ihr verstärkt Eigensinn und Eigenleben zu, als dieselbe Mehrheit ähnlich zu denken und zu empfinden begann.</p>
<p>Ist das nicht ein geradezu klassischer Ausweis intellektueller Heteronomie?</p>
<p>Das hängt davon ab, wie man den gesellschaftlichen Stimmungswandel beurteilt.</p>
<p>So lange man darin nicht mehr und anderes entdeckt als das Bedürfnis, die DDR-Geschichte zu verklären, den Einigungsprozess im Ganzen zu diskreditieren, sticht der Vorwurf geistiger Dienstbarkeit. Versteht man ihn dagegen als ein noch unabgeschlossenes Ringen um ein vielschichtigeres und realitätsnäheres Bild der Vergangenheit, das auch die ostdeutsche Lebenswirklichkeit nach dem Umbruch vom Makel minderen Seins befreit, dann liegen die Dinge komplizierter.</p>
<h3 class="">Jenseits der Extreme: eine realis&shy;ti&shy;sche Erz&auml;hlung der DDR-Ge&shy;sell&shy;schaft</h3>
<p>Und so scheint es mir.</p>
<p>Ich begreife den mentalen Umschwung als Kern eines gesellschaftlichen Erkenntnisprozesses hin zu mehr Tiefenschärfe und stärkerer Konturierung und schreibe ihm eine Logik zu, von deren Analyse die soziologische Erkenntnis nur profitieren kann; ich sage und meine &#8222;Analyse&#8220;, nicht schlichten Nachvollzug.</p>
<p>Fraglos gewinnt die DDR-Vergangenheit in der Retrospektive von Einzelnen und ganzen Gruppen oftmals beschönigende Züge, die die Widersprüche des Systems glätten, seine Unverträglichkeiten kaschieren, seine Härten und Grausamkeiten überspielen. Diese Trivialliteratur, in Nachwendezeiten entstanden, ist für die Zwecke einer realistischen Gesellschaftsgeschichte völlig unbrauchbar und sich ihrer zu bedienen, käme auf dieselbe ideologische Verzerrung hinaus, die entstünde, wollte man die Französische Revolution aus der Perspektive der aristokratischen Exilliteratur des frühen neunzehnten Jahrhunderts beurteilen.</p>
<p>Bestrebt, eine wirklichkeitsnahe Erzählung der DDR-Gesellschaft zu verfassen, enthielt ich mich dieser trüben Quellen ebenso wie ihres durchaus erhellenderen Pendants, der Oppositionsliteratur, weil ich an den Überzeugungen und Erfahrungen der Mehrheit interessiert war, und diese Mehrheit stand der Funktionärsschicht nicht minder reserviert gegenüber als deren Gegenspielern.</p>
<p>In der für mich entscheidenden Frage &#8211; der nach dem &#8222;Grund&#8220; für 1989, im doppelten Sinne des Wortes &#8211; fand ich weder in den Rechtfertigungsschriften der einstmals Begünstigten des Systems noch in den Verdammungstexten ihrer Widersacher hinreichenden Aufschluss. Die Regierenden samt der Masse der Parteigänger und Nutznießer des DDR-Sozialismus betrachteten den 89er Herbst als eine Art historischen Irrtum, als einen Akt der Konterrevolution; für sie hätte er gar nicht kommen <em>dürfen</em>. Für die Weitsichtigeren unter ihnen hätte er nicht kommen <em>müssen</em>, wenn rechtzeitig Reformen eingeleitet worden wären. Für die Ausgeschlossenen und Ausgegrenzten wiederum hätte das Ereignis gar nicht eintreten <em>können</em>, wenn sie selber nicht den Weg dazu gewiesen hätten. Die einen geißelten die Mehrheit der Ostdeutschen als politisch Verführte, die den Versprechungen der westlichen Konsumgesellschaft erlagen, die anderen hielten ihr Langmut und Ängstlichkeit, wo nicht gar Feigheit vor.</p>
<p>Wie Geduld und Furcht mehr und mehr wichen, um schließlich in radikales Aufbegehren umzuschlagen, warum die Ostdeutschen plötzlich konnten, was sie so lange wollten, aber nicht wagten &#8211; darüber schwiegen sich Oppositions- und Rechtfertigungsliteratur gleichermaßen aus.<br />
<em>Die Ostdeutschen. Kunde von einem verlorenen Land</em> (Engler 1999) zeichnete diesen Prozess, in dessen Verlauf die Gesellschaft im Wartestand, die Gesellschaft an sich zur Gesellschaft für sich wurde, zum sprach- und handlungsfähigen Akteur, entlang der dafür maßgeblichen politisch-historischen Zäsuren und Erfahrungen nach und erfüllte damit ein unabweisbares Bedürfnis der &#8222;Aufständischen von 1989&#8220;.</p>
<h3 class="">Ein Blick auf die Scharniere zwischen alter und neuer Ordnung</h3>
<p>Die geistige Selbstverpflichtung auf die Mitte der Gesellschaft, die Mehrheit der Ostdeutschen, birgt die schon angesprochene Gefahr in sich, das Peridel zu weit zu der dem Machtpol gegenüberliegenden Seite hin ausschlagen zu lassen, Maß und Reichweite gesellschaftlicher Autonomie zu übertreiben, dem Staat rückblickend abzusprechen, was des Staates war und fast bis zu seinem Ende blieb &#8211; die Vorherrschaft über das soziale Leben.</p>
<p>Mehr noch als das erste Buch über die Ostdeutschen setzte sich sein Nachfolger (Engler 2002) dieser Gefahr aus und so konnte es nicht verwundern, dass die Kritik diesen neuralgischen Punkt der Darstellung ins Visier nahm.</p>
<p>&#8222;Zwar ist es eine allzu simple soziologische Konzeption, von einem Herrschaftssystem direkt auf das Alltagsverhalten zu schließen. Aber Engler lanciert die ebenso naive Idee, dass sich ostdeutsche Lebenswelt und SED-Autokratie weitgehend widersprachen&#8220;, wandte Neckel ein.</p>
<p>Andere sahen es ähnlich: &#8222;Bestrebt, den platten Determinismus seiner Kritiker zu widerlegen, übertreibt er jedoch&#8220; (David 2002). &#8222;Ein ins Heroische überzeichnetes Bild von den Ostdeutschen&#8220; (Bisky 2002). &#8222;Das ist eine Geschichte aus der Bibel, ein Märchen, Stoff für einen Kaurismäki-Film&#8220; (Schubert 2002). &#8222;Viele Thesen des Buches klingen verrückt unhaltbar.&#8220; (P[ergande] 2002)</p>
<p>Ohne dieser Kritik auszuweichen, möchte ich sie zunächst mit der Problemstellung konfrontieren, die der &#8222;Avantgarde&#8220; die Richtung wies.</p>
<p>Sie nahm die Frage des Vorläufers &#8211; Was ermöglichte den Ostdeutschen, mit ihrer Vergangenheit zu brechen? &#8211; auf und überführte sie in eine andere: Worauf konnten die Ostdeutschen bei ihrem Versuch, in und mit der neuen Gesellschaft zurechtzukommen, zurückgreifen; auf welche Ressourcen, Verhaltenseigenschaften, Gewohnheiten konnten sie sich dabei stützen?</p>
<p>Mich interessierte nicht oder doch nicht in erster Linie, welche Fähigkeiten und Einsichten der alte Staat unterdrückt oder an ihrer Entfaltung gehindert hatte, sondern welche Vermögen in der Auseinandersetzung mit ihm und seinem Machtanspruch gereift waren, woran sich im Umstellungsprozess anknüpfen, was von dem Erbe sich benutzen oder mindestens umfunktionieren ließ. Ebenso verfuhr ich mit der Periode nach dem Vollzug der deutschen Einheit. Interessanter als im einzelnen aufzulisten, welche Erfahrungen durch den Beitritt der Ostdeutschen zur Bundesrepublik entwertet, welche Praktiken entfunktionalisiert wurden, schien mir der umgekehrte Zugang &#8211; herauszufinden, welche Aspekte der mentalen Überlieferung durch die neuen Verhältnisse unterstützt oder sogar erst in vollem Maße entwickelt wurden. Die Repressionshypothese, schon in bezug auf die DDR viel zu grob und vereinfachend, kam für die neuen Gegebenheiten erst recht nicht in Betracht.</p>
<p>Ein selektiver Blick, gewiss; ein Blick, der auf die Anschlussstücke, auf die Scharniere zwischen der alten und der neuen Ordnung gerichtet war und bei der Recherche oft genug ins Staunen darüber geriet, wie sich einstige Laster in Tugenden verwandelten, Rückständigkeit in Zeitgenossenschaft.</p>
<p>So konservierte gerade der Mangel an technisch-technologischer Rationalisierung der DDR-Wirtschaft einen ökonomischen Typus, der an die gewandelten Arbeitsverhältnisse gleichsam voradaptiert war, weil er sich auf Improvisation verstand, auf Basteln und Erfinden, auf Zufälle und jähe Situationswechsel, und damit ebenso ungewollt wie exakt jenen Anforderungen entsprach, die flexible Betriebswirtschaften ihren Mitarbeitern auferlegen.</p>
<p>Ähnliches ließe sich über die Kollektive sagen, diese kleinen sozialen Ökosysteme, die zu DDR-Zeiten höchst unterschiedliche Funktionen erfüllten, individuelle Leistung eher bremsten als förderten, die einzelnen aber stets auf die Gruppe als quasi-natürlichen Bezugsrahmen ihres Denkens und Verhaltens orientierten und dadurch zeitig auf das Grundprinzip moderner Fertigungsprozesse, das Teamwork, einstimmten.</p>
<h3 class="">Irritierend provo&shy;zie&shy;rend: die Zukunft der ostdeut&shy;schen Erfahrung</h3>
<p>Die Ostdeutschen waren nicht die besseren Menschen und schon gar keine Heroen, und wenn ich auch nicht ausschließen kann, daß der selektive Fokus meiner Untersuchung diese Vorstellung genährt hat, so lag mir doch nichts ferner als eine derartige Idealisierung.</p>
<p>&#8222;Wer sich an die Vorstellung gewöhnt, dass unter dem simpel strukturierten &#8218;SED-Regime&#8216; eine moderne, an Gemeinsamkeiten und Autonomie orientierte Gesellschaft lebte, der wird auch die kleinen Leute im heutigen Osten verstehen&#8220;, faßte Jens Bisky in seiner schon zitierten Kritik eine der beiden Hauptabsichten des Buches in einem Satz zusammen.</p>
<p>Die andere, durchaus provozierend gemeinte, fand ihren Niederschlag in einer Internet-Besprechung: &#8222;Bei allen Rezensionen, die zum Buch geschrieben wurden, fällt auf, mit wie viel Unverständnis die Schreiber in Westdeutschland ans Werk herangingen [&#8230;]. Vielleicht kommt der Text für Westdeutschland ein paar Jahre zu früh.&#8220; (http:// www.konnetti.de/aktuell/buchtipps.html)</p>
<p>Zwar gab es durchaus wohlwollende Besprechungen der <em>Avantgarde</em> durch westdeutsche Kritiker; aber mehrheitlich empfanden sie seinen Titel und seine Anlage als verstörend, als ärgerlich und deplatziert. Der ostdeutschen Erfahrung seit 1990 Aussagekraft und Relevanz auch für Westdeutsche und Westeuropäer zuzuerkennen irritierte eine Meinungsbildung, die sich seit längerem darauf verständigt hat, dass der Osten zur Nachahmung, zur Reproduktion westlicher Standards bestimmt ist, dass er nachholt, aufholt, aber keinesfalls überholt.</p>
<p>Nun behaupte ich an keiner Stelle, dass die Ostdeutschen die Westdeutschen bereits überholt hätten, ihnen schon vorauseilten, sage ich nicht, die Ostdeutschen <em>sind</em> die Avantgarde; ich fordere lediglich dazu auf, sie und ihre kollektive Erfahrung als in die Zukunft weisend <em>anzusehen</em>, sich <em>vorzustellen</em>, daß das ostdeutsche Grossexperiment mit (aufgezwungenen) Lebensweisen jenseits der Arbeitsgesellschaft im Maßstab von Millionen auch den Menschen im Westen eine mögliche Perspektive weist.</p>
<p>Wer sich diese Vorstellung nicht zu eigen machen, wer die Perspektive nicht wechseln kann oder will, dem muss das Buch tatsächlich wie &#8222;ein Märchen&#8220; erscheinen, bestenfalls als &#8222;Denkstoff für eine Welt von übermorgen, für die von morgen gewiss noch nicht&#8220;, wie Peter Jakobs schrieb (Jakobs 2002).</p>
<p>Wer dazu oder immerhin bereit ist, sich irritieren zu lassen, liest das Buch vielleicht wie Warnfried Dettling &#8211; mit intellektueller Reserve, in die sich unversehens Verführung mischt: &#8222;Es könnte aber wohl sein, dass ein Wandel der Mentalitäten viele Entwicklungen erst möglich macht, nicht nur wirtschaftliche, sondern auch kulturell-zivile, nicht nur im Osten, sondern auch im Westen, nicht nur in der Gegenwart, sondern auch für Englers Zukunftsprojekt.&#8220; (Dettling 2002)</p>
<p>&#8222;Haarsträubend, doch grundverkehrt ist Englers Streitschrift nicht&#8220;, schrieb Michael Pilz (Pilz 2002) und einen derart gespaltenen Eindruck hervorzurufen, war ein wesentlicher Zweck der Übung.</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p><em>Bisky, Jens</em> 2002: Traumbilder vom Osten in den Farben des Westens; in: <em>Süddeutsche Zeitung</em> vom 9. Oktober</p>
<p><em>Bourdieu, Pierre</em> 1988: Homo academicus, Frankfurt/Main</p>
<p><em>Bourdieu, Pierre</em> 2002: Ein soziologischer Selbstversuch, Frankfurt/Main</p>
<p><em>David, Wolfgang</em> 2002: Etwas viel Avantgarde; in: <em>Sächsische Zeitung</em> vom 5./6. Oktober</p>
<p><em>Dettling, Warnfried</em> 2002: Das Richtige im Falschen; in: Die <em>Zeit</em>-Literaturbeilage, Oktober</p>
<p><em>Engler, Wolfgang 1992:</em> Die zivilisatorische Lücke. Versuche über den Staatssozialismus, Frankfurt/Main</p>
<p><em>Engler, Wolfgang 1995:</em> Die ungewollte Moderne. Ost-West-Passagen, Frankfurt/Main</p>
<p><em>Engler, Wolfgang 1999:</em> Die Ostdeutschen. Kunde von einem verlorenen Land, Berlin</p>
<p><em>Engler, Wolfgang 2002:</em> Die Ostdeutschen als Avantgarde, Berlin</p>
<p><em>Jakobs, Peter 2002:</em> Die Ostdeutschen als Avantgarde; in:<em> Wirtschaft und Markt</em>, 11/2002</p>
<p><em>Neckel, Sighard 2002:</em> Liebenswerter Volksstamm im Stande der Unschuld; in: <em>Frankfurter Rundschau</em> vom 9. Oktober</p>
<p><em>Neubert, Ehrhard 1999:</em> Königskinder der DDR; in: <em>Süddeutsche Zeitung</em> vom 24. März</p>
<p><em>P[ergande], F[rank] 2002:</em> Verrückt unhaltbar; in: <em>Frankfurter Allgemeine Zeitung</em> vom 4. Dezember</p>
<p><em>Pilz, Michael 2002:</em> Generation Zone; in: <em>Die Welt</em> vom 2. Oktober</p>
<p><em>Schubert, Kai 2002:</em> Der Osten als Experimentierfeld; in: <em>Scheinschlag.</em> Berliner Stadtzeitung, 11/2002</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-161/publikation/die-oestliche-erfahrung-im-theoretischen-diskurs/">Die östliche Erfahrung im theoretischen Diskurs</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Wohin ist die EU–Lieferkettenrichtlinie mit dem Omnibus I gefahren (worden)?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/wohin-ist-die-eu-lieferkettenrichtlinie-mit-dem-omnibus-i-gefahren-worden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Sep 2026 10:14:45 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>I. Einleitung Mit dem Green Deal von 2019 hat die Europäische Union (EU) einen großen Wurf zur nachhaltigen Transformation und Klimaneutralität beschlossen. Die Nachhaltigkeitsbestrebungen wurden als Wettbewerbsvorteil für die europäische Wirtschaft angesehen. Im Kontext dieses Strategien- und Gesetzespakets spielten die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Corporate Sustainability Reporting Directive (EU) 2022/2464 (CSRD) als Instrument nachhaltiger Finanzierung für Kapitalmarkttransparenz [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">I. Einleitung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Mit dem Green Deal von 2019 hat die Europäische Union (EU) einen großen Wurf zur nachhaltigen Transformation und Klimaneutralität beschlossen. Die Nachhaltigkeitsbestrebungen wurden als Wettbewerbsvorteil für die europäische Wirtschaft angesehen. Im Kontext dieses Strategien- und Gesetzespakets spielten die Nachhaltigkeitsberichterstattung der <i>Corporate Sustainability Reporting Directive</i> (EU) 2022/2464 (CSRD) als Instrument nachhaltiger Finanzierung für Kapitalmarkttransparenz und die menschen- und umweltbezogene Sorgfalt beim Wirtschaften in globalen Wertschöpfungsketten (Due Diligence) eine wichtige Rolle. Im Februar 2022 legte die Kommission den Entwurf einer Lieferkettensorgfaltsrichtlinie vor, <i>Corporate Sustainability Due Diligence Directive</i> (CSDDD) (EU Kommission 2022). Im Nachgang der Corona-Krise und durch zunehmende geopolitische Spannungen wurden die Nachhaltigkeitsbestrebungen ab 2023 vermehrt als (bürokratisches) Hindernis betrachtet (Baumüller 2026: 40; Cai 2026: 534; Voland/Nowalder 2026: 43; BusinessEurope 2025). Die Kohärenz der verschiedenen EU Nachhaltigkeitsgesetze und Initiativen sei nicht von Anfang an ersichtlich (Healy et al. 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Für einen Richtungswechsel der Europäischen Kommission sorgten wohl die Berichte von Letta (2024) und Draghi (2024), die die Wettbewerbsfähigkeit der EU grundlegend in Frage stellten. Hierauf schlug die Kommission zehn Änderungs-Gesetzespakete (sogenannte Omnibus Pakete) vor, mit denen unter anderem die Nachhaltigkeitsgesetze vereinfacht, kleine und mittlere Unternehmen geschützt und ein Entlastungseffekt in Höhe von 15 Milliarden Euro eintreten sollte.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> Im Februar 2025 öffnete die Kommission mit dem Omnibus I Paket auch das kontroverse Dossier CSDDD 2024 (Corporate Sustainability Due Diligence Directive (EU) 2024/1760). erneut Dabei war die Richtlinie erst im Vorjahr verabschiedet worden, noch nicht umgesetzt und der Prozess bis zur Unterzeichnung durch den Rat stark politisiert. Die umfangreichen Revisionsvorschläge zur CSDDD 2024 wurden in der Omnibus I Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 nun im Februar 2026 verabschiedet.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> Der Gesetzgebungsprozess war abermals politisch aufgeheizt und wurde bemerkenswert intensiv von externen Akteuren mit Wirtschaftsinteressen beeinflusst, die Elemente von <i>Regulatory capture</i> aufweisen. Gemäß der <i>Regulatory Capture</i>-Theorie besteht für staatliche Regulierung ein Markt, in dem einerseits Unternehmen oder gut organisierte wirtschaftliche Interessengruppen wie Branchenverbände und ähnliche Allianzen bestimmte (De-)Regulierung anstreben. Während sich staatliche Akteure politische Vorteile erhoffen, sind die Nachteile für das öffentliche Interesse oder den Einzelnen weniger klar messbar. Um eine für sie vorteilhafte Kosten-Nutzen-Verteilung zu erreichen, üben die Wirtschaftsakteure Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren aus (Levine/Forrence 1990).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Folgenden weist der Beitrag auf die Einflussnahme von Unternehmensinteressen auf das Omnibus-I-Gesetzgebungsverfahren hin (II.), nimmt das Axiom in den Blick, dass Due-Diligence-Gesetze wie die CSDDD sich nachteilig auf den Wettbewerb auswirken (III.) und geht der Frage nach, ob die Änderungen der CSDDD 2024 durch den Omnibus I die unternehmerischen Sorgfaltspflichten nur vereinfachen, ohne den Gesetzeszweck verbesserter Menschen- und Umweltrechte in globalen Wertschöpfungsketten zu gefährden; oder ob sie zugunsten der Wirtschaft dereguliert wurden, wodurch sich Kosten und Risiken für Unternehmen reduzieren, gleichzeitig aber die Qualität menschen- und umweltrechtlicher Sorgfalt zur Disposition steht (IV.).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">II. Unter&shy;neh&shy;mens&shy;in&shy;ter&shy;essen im Omnibus I-Gesetz&shy;ge&shy;bungs&shy;ver&shy;fahren</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Wirtschaftsverbände, inner- und außereuropäische Regierungsvertreter*innen, Unternehmen und andere Akteure forderten bereits vor dem Omnibus-I-Entwurf und danach bis zur letzten Trilogabstimmung, die CSDDD weitgehend abzuschwächen oder gar abzuschaffen. Anfang 2025 veröffentlichte beispielsweise der europäische Arbeitgeber- und Wirtschaftsdachverband BusinessEurope den Bericht <i>Reducing Regulatory Burden to Restore the EU’s Competitive Edge</i> mit 68 Empfehlungen, um „Komplexität“ und „unverhältnismäßigen Kosten“ durch die Nachhaltigkeitsgesetzgebung zu reduzieren (BusinessEurope 2025: 24/27). Noch klarer formulierten die Wirtschaftsverbände BDI (Deutschland), Confindustria (Italien) und Mouvement des Entreprises de France (Frankreich) in einem Brief an die Kommission zehn Wünsche, wie die CSDDD geändert werden solle, von denen sich sieben fast deckungsgleich im anschließenden Kommissionsentwurf wiederfinden (Aufschieben der Umsetzungsfrist, Begrenzung der Reichweite der Sorgfaltspflichten auf unmittelbare Geschäftspartner, Streichen der zivilrechtlichen Haftung, Streichen/Klären des Klimaplans, Vollharmonisierungsklausel, Streichen der Aussetzungs- beziehungsweise Beendigungspflicht und Ausnahme des Finanzsektors). Zwei weitere Anliegen, die Begrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs auf Unternehmen mit mehr als 5000 Arbeitnehmenden und mehr als 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz sowie reduzierte umsatzabhängige Bußgelder fanden es über Ratspositionen in die verabschiedete Omnibus-I-Richtlinie. Außer der Forderung, die menschen- und umweltbezogenen Schutzgüter zu reduzieren, und dem Tier-1-Ansatz gestufter Sorgfaltspflichten wurden alle Anliegen in die neue CSSDDD übernommen (BDI/Confindustria/Mouvement des Entreprises de France 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Nichtregierungsorganisation SOMO wurden zudem Dokumente zugespielt, die nahelegen, dass eine Koalition aus elf überwiegend in den USA ansässigen multinationalen Unternehmen vor allem der Fossilindustrie gezielt die EU-Gesetzgebungsinstitutionen beeinflusst haben, um die CSDDD zu entschärfen. Unter dem unverfänglichen Format eines „Competitiveness Roundtable“, koordiniert von der US-PR- und -Beratungsfirma Teneo, sollte demzufolge der Lobbyismus möglichst unsichtbar bleiben. Die Dokumente sprechen davon, dass gegenüber dem Rat der EU eine „Teile-und-herrsche-Strategie“ eingesetzt werden sollte, mit der in verteilten Rollen gezielt Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten für Abschwächungen der CSDDD gewonnen werden sollten, insbesondere die Streichung des Klimaplans.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> Außerdem sollten „sture“ Generaldirektionen der EU-Kommission umgangen, einzelne Mitglieder des Europäischen Parlaments isoliert und die Fraktion der Europäischen Volksparteien (EVP) gedrängt werden, sich möglichst stark auf die Seite der rechtsgerichteten Parteien zu stellen (Leth 2025). Obwohl die Aktivitäten nicht rechtswidrig sind, spiegeln sie doch wider, wie die Begriffe <i>bürokratische Vereinfachung</i> und <i>Wettbewerbsfähigkeit</i> genutzt wurden, gezielt die Positionen außereuropäischer Wirtschaftsakteure in den Prozess der EU zu kanalisieren. Sogar außereuropäische staatliche Akteure übten Druck aus, damit die europäische Lieferkettenrichtlinie abgeschafft würde. In einem gemeinsamen Brief der Energieminister der USA und Qatars etwa drohten diese ansonsten mit Handels- und Investitionskonsequenzen sowie Einschränkungen von LNG Lieferungen in die EU (Smyth/Hancock 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Demgegenüber fanden unterstützende Stimmen weniger Gehör. Zivilgesellschaftliche Organisationen und einige Unternehmen sprachen sich dafür aus, die Due–Diligence-Gesetze voll beizubehalten und machten Vorschläge zur Vereinfachung ohne inhaltliche Abstriche (Healy et al. 2025; Reiter 2025). Im beschleunigten Gesetzgebungsverfahren zur Omnibus-I-Richtlinie fand ferner kein Impact Assessment der vorgeschlagenen Änderungen statt und Expert*innen und Interessengruppen wurden nur verkürzt konsultiert.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">III. Wettbe&shy;werbs&shy;nach&shy;teile durch Sorgfalts&shy;pflich&shy;ten&shy;ge&shy;setze?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Für die CSDDD 2024 ist fraglich, ob es notwendig war, sie für Unternehmen zu vereinfachen, da einiges dafür spricht, dass sich die („bürokratischen“) Kosten nicht nachteilig für Unternehmen auswirken. Einige Auffassungen prognostizieren negative makroökonomisch Effekte durch Sorgfaltspflichtengesetzen für gesetzeserlassende Staaten (Wissenschaftlicher Beirat BMWK 2022). Andere erwarten dagegen positive Effekte (Jäger/Durán/Schmidt 2023). Belastbare Analysen hierzu liegen noch nicht vor, weil die CSDDD noch nicht umgesetzt war und ist. Die Kostenschätzungen auf Unternehmensebene divergieren ebenfalls. So präsentierten Wirtschaftsverbände zum Teil sehr hohe Zahlen (vgl. Gesamtmetall 2023). Vielfache Untersuchungen deuten jedoch darauf hin, dass Due-Diligence-Gesetze wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder die CSDDD 2024 keine Wettbewerbsnachteile für sie mit sich bringen. Eine Kostenanalyse zur französischen Loi de Vigilence von 2017 ergab, dass anfängliche Compliance-Kosten stiegen, diese sich aber mit der Zeit abbauten, während sich die operative Effizienz konstant steigerte (Durach/Wang 2025). Zum LkSG ergaben frühe Studien Kostenbelastungen von 0,005 bis 0,1 Prozent des Umsatzes bei beliebigen Unternehmen, höchstens aber 0,06 bis 0,6 Prozent bei LkSG befürwortenden Unternehmen (HRI 2021). Jüngst untersuchte eine UNDP-Studie für europäische und außereuropäische Unternehmen mit den Schwellenwerten der CSDDD 2024 (über 1000 Arbeitnehmende und mehr als 450 Millionen Euro Jahresumsatz), ob die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfalt Unternehmen im Wettbewerb zurücksetzt. Es ergab sich ein eindeutig positiver „Business Case“ für die menschen- und umweltbezogene Sorgfaltspflicht. Die finanzielle Performance der Unternehmen verbesserte sich. In Bezug auf die <i>market valuation</i>, die Anerkennung durch Investoren beziehungsweise den Zugang zu Kredit, ergab sich eine neutrale bis positive Wirkung, jedenfalls aber keine Verschlechterung (Milatović/Uvarova/Vynokurov 2025).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">IV. &Auml;nderungen der CSDDD &ndash; verein&shy;fachte Umsetzung oder Unter&shy;neh&shy;mens&shy;vor&shy;teile?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die wichtigsten Änderungen an der CSDDD 2024 durch die Omnibus-I-Richtlinie werden im Folgenden analysiert und danach bewertet, ob sie die Umsetzung für Unternehmen sinnvoll vereinfachen, das Due-Diligence-Niveau aber beibehalten, oder ob sie Kosten und Risiken vor allem zugunsten von Unternehmen verteilen und die Due-Diligence-Qualität leidet, sodass der Gesetzeszweck, die Menschenrechts- und Umweltsituation für Betroffene vor allem in produzierenden Ländern zu verbessern, erschwert wird.</p>
<h4 class="" align="justify">1. Reduzierung der Anzahl verpflich&shy;teter Unternehmen</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Einer der wohl bedeutendsten Eingriffe in die CSDDD 2024 ist die Verengung des persönlichen Anwendungsbereichs. Hier sollen nunmehr nur noch Unternehmen erfasst sein, die mindestens 5000 Arbeitnehmende zählen und mindestens 1,5 Milliarden Euro weltweiten Jahresumsatz erzielen. Da die Werte mit wenigen Ausnahmen auf Einzelunternehmensebene erhoben werden und Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU sie innerhalb der EU erreichen müssen, erfüllen Schätzungen zufolge nur noch die größten etwa 995 Unternehmen diese Vorgaben.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a> Die verabschiedete CSDDD von 2024 (über 1000 Arbeitnehmende, mehr als 450 Millionen Euro Jahresumsatz) erfasste circa 5000 Unternehmen. Bereits hier war der persönliche Anwendungsbereich quasi in letzter Sekunde noch nach dem Trilogsergebnis (über 500 Arbeitnehmende, mehr als150 Millionen Euro Jahresumsatz) durch den Rat ungefähr um zwei Drittel verkleinert worden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der beschnittene Anwendungsbereich gewährleistet nicht, dass Unternehmen Sorgfaltspflichten einfacher umsetzen können. Vielmehr schränkt er die Breitenwirkung der CSDDD erheblich ein. Innerhalb der EU schafft sie kein weites Level-Playing-Field für Unternehmen, die sich menschen- und umweltrechtlicher Sorgfalt widmen. Außerhalb der EU dürfte die Signalwirkung abgeschwächt sein, als produzierendes Land dem sozial-ökologischen Standard des Wirtschaftsraums EU zu genügen. Außerdem knüpfen die nun verabschiedeten Schwellenwerte nicht erkennbar an andere EU-Richtlinien an und haben keine empirische Rechtfertigung, da die CSDDD 2024 noch nicht umgesetzt war und kein stichhaltiges Impact Assessment für den Omnibus I stattfand. Aus Unternehmenssicht kann dies zudem einzelne – stark vertikal organisierte – Branchen besonders belasten, ohne dass auf ihre soziale oder umweltbezogene Nachhaltigkeit abgestellt wird (Baumüller 2026: 41). Ferner entfällt die harmonisierende Wirkung des Gesetzes. Europäische Zulieferer nun nicht mehr erfasster Unternehmen werden mit deren unterschiedlichen ESG-Standards konfrontiert, was unter anderem den Ruf nach Vereinfachung erst ausgelöst hat. Aus Sicht der Rechteinhabenden ist die enge Begrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs ein Rückschritt. Es bestehen Hinweise, dass Menschen- und Umweltrechtsrisiken vor allem in verzweigten, tieferen Wertschöpfungskettenstufen entstehen. Global arbeitsteilige Produktion nutzen indes auch Unternehmen, die die jetzigen Schwellenwerte nicht erreichen, sodass sich eine klare Korrelation von Unternehmensgröße und Menschenrechtsverstößen nicht herstellen lässt. Gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNLP) wäre die Unternehmensgröße durchaus zu berücksichtigen, jedoch erst beim Umfang der Sorgfaltspflichten.</p>
<h4 class="">2. Risikoer&shy;mitt&shy;lung durch den Filter &ndash; der risiko&shy;ba&shy;sierte Ansatz gem&auml;&szlig; Art. 8 CSDDD</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Anders als beim persönlichen Anwendungsbereich hat der Omnibus I den materiellen Anwendungsbereich nicht verändert. Die Liste der beim globalen Wirtschaften zu beachtenden Menschen- und Umweltrechte ist trotz Verbandsforderungen unverändert (BDI/Confindustria/Mouvement des Entreprises de France 2025). Andererseits sind die Sorgfaltspflichten insbesondere, was die Risikoanalyse, die Abhilfe in Bezug auf eine Beendigung von Geschäftsbeziehungen und die Rechte von Stakeholdern betrifft, abgeändert. Bereits einzeln betrachtet beeinflusst dies die Qualität der erforderlichen menschenrechtlichen Sorgfalt, umso mehr in der Zusammensicht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Obwohl der Kommissionsentwurf den Vorschlag hierzu enthielt, wiederholt der Omnibus I nicht das sogenannte gestufte Sorgfaltspflichtenmodell des LkSG, demzufolge vorrangig Menschenrechts- und Umweltrisiken im eigenen Geschäftsbereich und bei direkten Vertragspartnern auf Tier 1 ermittelt und adressiert werden sollen, bei mittelbaren Geschäftspartnern jedoch nur bei substantiierter Kenntnis. Dieser Ansatz ist nicht mit dem breiten risikobasierten Ansatz der UNLP vereinbar und hat viele Ressourcen statt in die tiefere Lieferkette auf wenig riskante (zum Teil heimische) unmittelbare Zulieferer gelenkt (Lorenzen 2025). Gemäß Art. 8 CSDDD bleibt es bei einem risikobasierten Ansatz. Die Reichweite der Risikoermittlungspflicht, sowie die der Folgemaßnahmen bleibt unverändert auf die gesamte Aktivitätskette bezogen. Allerdings wird ein zweistufiges Verfahren der Risikoermittlung eingeführt sowie Vorgaben zur Art und Weise der Informationsbeschaffung, die in der Praxis die Prüfintensität der Unternehmen erheblich mindern und sich wie ein mehrfacher Filter vor die zu ergreifenden Maßnahmen legen könnten (Voland/Nowalder 2026: 46f.; Jelonek 2026: 257).</p>
<h5 class="" align="justify">a) Scoping &bdquo;allge&shy;meiner Bereiche&ldquo; und zumutbare Infor&shy;ma&shy;ti&shy;ons&shy;be&shy;schaf&shy;fung &ndash; Art. 8 Abs. 2 a) und b) CSDDD</h5>
<p class="v-absatz-ohne-western">Bislang mussten Unternehmen zur Risikoermittlung angemessene („appropriate“, „geeignete“) Maßnahmen ergreifen, um ein Risiko-<i>Mapping</i> durchzuführen. Dies bedeutete, Risiken in der gesamten Aktivitätskette zu erheben, die eigene Geschäftstätigkeit sowie die von Tochterunternehmen, unmittelbaren und mittelbaren Geschäftspartnern zu erforschen. Diese Risikolandkarte hatte bereits eine hohe Detaildichte. Insbesondere wies sie meist bereits „risikobehaftete“ Tochterunternehmen und Zulieferer einzeln aus. Anhand des <i>Mapping</i> sollten die Risiken, sprich die Umstände in den genannten Einheiten, eingehend bewertet werden (in der englischen Fassung: „in-depth assessment“), bei denen sich die schwerwiegendsten Menschen- und Umweltrechtsrisiken am wahrscheinlichsten verwirklichen könnten, unabhängig davon, ob dies mittelbare Geschäftspartner betraf. Wie die eingehende Bewertung stattfand, war nicht geregelt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dem neuen Art. 8 Abs. 2 CSDDD zufolge soll nunmehr ein stärker ausgeformtes zweistufiges Verfahren gelten. Gemäß Abs. 2 lit. a) findet auf Stufe eins ein sogenanntes <i>Scoping</i> statt, das dem Wortlaut zufolge nicht viel anders formuliert ist als das <i>Mapping</i>. Erwägungsgrund 39 führt allerdings aus, dass Unternehmen bei „der Durchführung der <i>Scoping</i>-Untersuchung […] nicht verpflichtet [sind], negative Auswirkungen systematisch auf Unternehmensebene zu ermitteln, sondern […] vielmehr allgemeine Bereiche erfassen“ müssen. Offen bleibt, was nunmehr mit „allgemeinen Bereichen“ gemeint ist und wie abstrakt das <i>Scoping</i>-Ergebnis sein darf. Zweck des <i>Scoping</i> ist es, die wichtigsten Risiken aufgrund eigenen Handelns, das von Töchtern oder Geschäftspartnern aufzudecken. Gemäß Einleitungssatz zu Art. 8 Abs. 2 CSDDD setzen geeignete Maßnahmen für die Risikoanalyse voraus, dass bestimmte Risikofaktoren berücksichtigt werden. Hierzu zählen neben Branchenrisiken die Geschäftstätigkeit, Produkte und Dienstleistungen. Eine Sektor-Länder-Rohstoffrisiken Analyse, die jeder Dritte anhand öffentlicher Informationen erstellen könnte, reicht demzufolge für das <i>Scoping</i> nicht aus. Vielmehr müssen Unternehmen den Spezifika der Aktivitätsketten ihrer Geschäftsmodelle bereits auf dieser Stufe so nachgehen, dass sie vielleicht keine einzelnen Geschäftspartner, aber Risiko-Knotenpunkte, das heißt riskante Töchter, Geschäftspartnertypen oder -Cluster ihrer Produkte etc. erfassen. Beispiele könnten das Cluster aller Lieferanten von speziellen Produktrohstoffen sein, die in bestimmten Gegenden unter menschen- und umweltrechtlich riskanten Bedingungen gewonnen werden, oder Zulieferer-Knotenpunkte wie Textilfabriken, auf deren Wertschöpfungsstufe/n in bestimmten Regionen riskante Tätigkeiten ausgeführt werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die zweite Einschränkung des <i>Scopings</i> gegenüber dem <i>Mapping</i> bezieht sich auf die Art der Informationserlangung und die nutzbaren Erkenntnisquellen, in Art. 8 Abs. 2 lit. a) CSDDD. Unternehmen sollen ausschließlich auf nach vernünftigem Ermessen verfügbare, das heißt in zumutbarer Weise verfügbare Informationen zurückgreifen dürfen. Erwägungsgrund 39 ergänzt, dass dies „in der Regel ausschließt, dass Informationen von Geschäftspartnern angefordert werden“. Nachgelagerte Unternehmen sollen durch den Vorrang öffentlich zugänglicher und eigener Unternehmensinformationen vor dem beklagten <i>t</i><i>rickle down</i> der Informationspflichten geschützt werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Fraglich bleibt, was genau als zumutbar verfügbare Information gilt. Maßgeblich dürften neben der Risikoschwere auch der Aufwand der Informationsbeschaffung sein und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Unternehmen. Da nur noch sehr große Unternehmen erfasst sind und es bereits viele digitale Recherchetools auf dem Markt gibt, darf der Zumutbarkeitsmaßstab hier nicht zu eng gezogen werden. Als zumutbar dürften auch die in Art. 8 Abs. 3 CSDDD genannten „angemessenen Ressourcen“ gelten, auf die Unternehmen zurückgreifen können – etwa unabhängige Berichte, digitale Lösungen, Industrieinitiativen oder Multi-Stakeholder-Initiativen sowie Informationen, die im Rahmen des Meldemechanismus und des Beschwerdeverfahrens gemäß Art. 14 gesammelt werden. Außerdem scheint der Gesetzgeber davon auszugehen, dass Anfragen im eigenen Geschäftsbereich und bei Tochterunternehmen zumutbar sind, da Erwägungsgrund 39 sie nicht ausklammert (Voland/Nowalder 2026: 47). Bei vertraglich verknüpften Geschäftspartnern – selbst direkten – stellt dieser Erwägungsgrund die Anfragemöglichkeit dagegen ins Ermessen der Unternehmen.</p>
<h5 class="" align="justify">b) Eingehende Bewertung und reduzierte Interaktion mit Gesch&auml;fts&shy;part&shy;nern &ndash; Art. 8 Abs. 2 lit b) iVm Abs. 2a CSDDD</h5>
<p class="v-absatz-ohne-western">Auf Stufe zwei der Risikoermittlung soll – nur in den zuvor bestimmten „allgemeinen Bereichen“, das heißt Geschäftspartner-Clustern – einer eingehenden Bewertung erfolgen (Art. 8 Abs. 2 lit b) CSDDD), wo negative Auswirkungen am wahrscheinlichsten und schwerwiegendsten sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch die Art der eingehenden Bewertung ist nunmehr beschränkt (Art. 8 Abs. 2a CSDDD). Einer der häufigsten Einwände im Omnibus-I-Gesetzgebungsverfahren beruhte auf der Praxis mancher LkSG-pflichtiger Unternehmen, die Informationsbeschaffung zur Risikoermittlung – und zusätzlich potenzielle Haftungsfolgen – vollständig auf Geschäftspartner abzuwälzen. Art. 8 Abs. 2a CSDDD begrenzt deshalb die Interaktion mit Geschäftspartnern erheblich. Unternehmen dürfen nur erforderliche, zielgerichtete Informationen einholen. Sofern der Geschäftspartner weniger als 5000 Beschäftigte hat, müssen gemäß Art. 8 Abs. 2a lit a) vorrangig andere Informationsquellen genutzt werden. Nur wo dies nicht zumutbar ist, sollen Geschäftspartner Auskunft geben. Art. 8 Abs. 2a lit b) und c) eröffnen Unternehmen eine Priorisierungsmöglichkeit der Informationsbeschaffungswege. Lit b) entspricht dem früheren Art. 8 Abs. 4 CSDDD 2024, wonach erforderliche Informationen vorrangig direkt von den Geschäftspartnern angefordert werden sollen, bei denen die negativen Auswirkungen am schwersten und wahrscheinlichsten sind, sofern sie von verschiedenen Geschäftspartnern eingeholt werden können. Neu ist lit c): Sollten Risiken in mehreren Clustern als gleich wahrscheinlich oder schwerwiegend eingestuft werden, dürfen Unternehmen vorrangig solche Bereiche bewerten dürfen, an denen unmittelbare Geschäftspartner beteiligt sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese Regelungen sind für die Gewährleistung menschen- und umweltrechtlicher Sorgfalt problematisch. Die eingehende Bewertung dient dazu, unter den erfassten allgemeinen Bereichen im Sinne von Geschäftspartner-Clustern und risikobehafteten Töchtern, herauszufinden, welche nicht zu menschen- und umweltrechtlichen Risiken beitragen, ansonsten wie schwer sie beitragen und auf welche Art, damit hieran angemessene Folgemaßnahmen knüpfen können.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mit dem Rasierschnitt, dass Informationsanfragen grundsätzlich nur bei den größten Zulieferern mit über 5000 Beschäftigten zulässig sind, wird dies grundsätzlich stark erschwert. Selbst große Zulieferer mit bis zu 4999 Beschäftigten könnten Informationsanfragen erst einmal ablehnen. Steht allerdings fest, dass sich eine spezifische Risikolage kaum über andere, wohl aber vom Geschäftspartner aufklären lässt, bleibt die Nachfrage zulässig. Sie ist gemäß lit b) gegenüber Hochrisikogeschäftspartnern sogar geboten, dürfte sich aber auch in der Praxis als Regelfall etablieren (Jelonek 2026: 257). Vorausgesetzt wäre, dass die <i>Scoping</i>-Recherche diese tieferen Geschäftspartner-Knotenpunkte oder -Cluster ausleuchtet hat. Gleichzeitig schafft lit c) einen Gegenanreiz, sich „vorrangig“ Tier-1-Zulieferern zu widmen. Richtigerweise ist dies jedoch nur als zeitlicher Aufschub im Sinne schrittweisen Vorgehens zu verstehen, sonst würden besonders schwere und wahrscheinliche Risiken aussortiert.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ferner wurde das reguläre jährliche Risikoanalyseintervall auf alle fünf Jahre erhöht. Dies reduziert die interne Manangementbefassung und den externen Aufsichtsnachdruck empfindlich, denn Unternehmen werden weniger motiviert, Ressourcen in den fortwährenden Sorgfaltsprozess zu stecken, sondern gegebenenfalls erst auf den Kontrollzeitpunkt hin aktiv zu werden (Cai 2026: 544). Schließlich schafft Erwägungsgrund 40 einen <i>safe harbour</i>, demzufolge Unternehmen, die regelgerechtes <i>Scoping</i> und eingehende Bewertung durchgeführt haben, keine Sanktionen drohen, wenn Menschen- oder Umweltbeeinträchtigungen in ihren Lieferketten be- oder entstehen, die sie nicht selbst ermittelt haben. Der Wunsch nach einer Haftungserleichterung ist vor dem Hintergrund dieser komplex geratenen Vereinfachungen verständlich. Damit die neuen Regelungen zur Risikoanalyse in der Gesamtsicht jedoch keinen Anreiz liefern, drängendste Risikobereiche außerhalb der Scoping-Cluster zu legen und/oder die genaueren Umstände bei indirekten Geschäftspartnern wegen Art. 8 Abs. 2a CSDDD nicht zu erforschen, sollten nationale Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden an den Detaillierungsgrad des <i>Scoping</i> und die Erforschungsnotwendigkeit einen ambitionierten Maßstab legen, damit die Sorgfaltspflichten nicht mit generischen Risikodossiers erfüllt werden können, die keine Handlungspflichten auslösen, denn das widerspräche dem Gesetzeszweck und reduzierte die CSDDD auf einen weiteren Berichtsstandard.</p>
<h5 class="" align="justify">c) Priori&shy;sie&shy;rung mit safe harbour gem&auml;&szlig; Art. 9 CSDDD</h5>
<p class="v-absatz-ohne-western">Art. 9 CSDDD 2024 sieht als letzten Schritt der Risikoermittlung eine Priorisierungsmöglichkeit vor. Sofern es Unternehmen nicht möglich ist, alle ermittelten potentiellen und tatsächlichen negativen Auswirkungen „gleichzeitig in vollem Umfang“ zu adressieren, dürfen sie die Reihenfolge nach „Schwere und Wahrscheinlichkeit“ priorisieren und zuerst die schwerwiegendsten und wahrscheinlichsten Auswirkungen angehen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gemäß Erwägungsgrund 43 sind die festgestellten Auswirkungen weiterhin schrittweise zu bearbeiten. Allerdings schützt der der Omnibus I in Art. 9 Abs. 4 CSDDD erfasste Unternehmen abermals mit einem <i>safe harbour</i>. Sofern sie ordnungsgemäß priorisiert haben, dürfen sie nicht dafür sanktioniert werden, dass nachrangige Auswirkungen noch nicht angegangen wurden. Die UNLP legen nahe, dass sich Auswirkungen auf bestimmte bedeutsame Schutzgüter nicht depriorisieren lassen, und etwa Leben, Gesundheit und Risiken für vulnerable Gruppen wie Kindern, Frauen, Indigene, ethnischen oder anderen Minderheiten eher als schwer einzustufen sind.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a> Auch die Menschenrechte in der Arbeit – Koalitionsfreiheit, Freiheit von Kinder- und Zwangsarbeit, Diskriminierungsfreiheit und angemessener Arbeitsschutz – dürften durch ihre besondere Stellung nicht ohne weiteres depriorisierbar sein. Auch hier wird die Praxis der Aufsichtsbehörden wichtig, damit nicht schwere Risiken auf die lange Bank geschoben oder mehrfach herabpriorisiert werden.</p>
<h5 class="" align="justify">d) Folge&shy;ma&szlig;&shy;nahmen &ndash; Ende der Beendi&shy;gungs&shy;pflicht</h5>
<p class="v-absatz-ohne-western">Während der Omnibus die Folgemaßnahmen zur Prävention und zur Behebung in Art. 10 und 11 CSDDD 2024 weitgehend belässt, schafft er die Ultima-ratio-Vorschrift zur Beendigung unkorrigierbarer riskanter Geschäftsbeziehungen ab. Stattdessen wird eine Aussetzungspflicht eingefügt (Art. 10 Abs. 6/Art. 11 Abs. 6 CSDDD).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Obwohl das Ansinnen verständlich ist, Unternehmen zu unterstützen, die in hohem Maße auf Vorleistungen bestimmter Zulieferer angewiesen sind, klingt die Konsequenz widersinnig. Sofern alle Möglichkeiten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten erfolglos ausgeschöpft wurden, darf ein Unternehmen die Geschäftsbeziehung aussetzen, um einen verstärkten Präventions- oder Korrekturaktionsplan anzunehmen und umzusetzen, „sofern berechtigterweise davon auszugehen ist, dass diese Bemühungen erfolgreich sein werden“ und soweit die Aussetzung sich für Betroffene nicht schädlicher auswirkt als die Fortsetzung. Solange dies der Fall ist, dürfen Unternehmen für das Aussetzen nicht belangt werden. In vielen Fällen dürfte die Ausschöpfung der Möglichkeiten zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht allerdings bereits indizieren, dass ein verstärkter Maßnahmenplan nicht erfolgversprechend ist. Leider regelt der Omnibus I die Folgen diesbezüglich nicht explizit. Es würde jedenfalls dem Gesetzeszweck zuwiderlaufen, wenn ohne menschen- oder umweltrechtliche Verbesserungen die Geschäfte einfach wieder anlaufen dürften. Vielmehr muss die Konsequenz dann sein, dass es bei der Aussetzung bleibt, die eventuell in eine Beendigung übergeht.</p>
<h4 class="">3. Reduzierte Stake&shy;hol&shy;der&shy;be&shy;tei&shy;li&shy;gung</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die CSDDD 2024 räumte der Beteiligung von Stakeholdern einen hohen Stellenwert ein (Jelonek 2026: 258). Die Stakeholderdefinition (in der deutschen Fassung: „Interessenträger“) war breit und umfasste eigene Beschäftigte und diejenigen von Tochterunternehmen und Geschäftspartnern, außerdem Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter*innen, Verbraucher*innen und andere, sofern deren Rechte oder Interessen beeinträchtigt werden (könnten).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Omnibus I schließt in Art. 3 Abs. 1 lit n) CSDDD nun einige wichtige Stakeholder aus, da sie „direkt“ betroffen sein müssen. Aus der exemplarischen Liste der CSDDD 2024 fallen deshalb etwa nationale Menschenrechtsorganisationen und Nichtregierungsorganisationen weg, sofern nicht ihre eigenen Rechte betroffen sind oder sie als Vertreter direkt Betroffener benannt sind. Dies ist angesichts der häufig fragmentierten Gewerkschaftsszene in vielen Ländern problematisch, da auf bestimmte Branchen oder Themen spezialisierte Organisationen häufig die Vertretungslücke schließen. Hier bleiben Unternehmen allerdings subsidiär verpflichtet, Expert*innen – auch aus Nichtregierungsorganisationen – zu konsultieren (Abs. 4).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Art. 13 CSDDD 2024 fordert eine „sinnvolle Einbeziehung“ („meaningful engagement“), wonach Stakeholder wirksam und transparent konsultiert werden müssen. Hierfür legt die Norm sowohl einige verfahrensrechtliche Vorgaben fest, etwa dass die Unternehmensleitung Stakeholdern sachdienliche und umfassende Informationen bereitstellen und gegebenenfalls nachliefern muss. Im Vergleich zur CSDDD 2024 reduziert der Omnibus I die verpflichtenden Konsultationen von sechs auf vier Stadien des Sorgfaltsprozesses. Konsultationspflichtig bleiben die Erstellung der Due Diligence Policy aus Art. 7 Abs. 2 CSDDDD, die Informationsbeschaffung zur Risikobewertung und -priorisierung aus Art. 8 und 9 CSDDD, die Entwicklung von Präventions- und Korrekturmaßnahmenplänen aus Art. 10 und 11 CSDDD sowie die Auswahl und Umsetzung geeigneter Abhilfemaßnahmen aus Art. 12 CSDDD. In Zukunft nicht beteiligt werden müssen Stakeholder bei der Entscheidung eine Geschäftsbeziehung auszusetzen und bei der Festlegung von Indikatoren zur Überwachung des Sorgfaltsprozesses gemäß Art. 15 CSDDD. Trotz dieser Streichungen beruht Art. 13 CSDDD weiterhin auf dem umfassenden Stakeholder-Beteiligungskonzept der UNLP nach LP 18. Danach dienen Stakeholder einerseits als Wissensquelle; andererseits legitimiert ihre Konsultation die menschenrechtliche Sorgfalt durch Teilhabe. Insofern müssen die verbleibenden Konsultationspflichten so ausgelegt werden, dass zweckdienliche Annexschritte, wie Einsicht in alle vom Unternehmen als geeignet festgelegten Folgemaßnahmen beziehungsweise Einsicht in die Umsetzung der Präventions- und Korrekturpläne und die Ausführung der Wiedergutmachungsmaßnahmen gewährleistet werden müssen. Ohne diese Informationen von Stakeholder*innen wäre eine behördliche Kontrolle stark erschwert. Es bliebe weitgehend unhinterfragt, was Unternehmen über ihre Maßnahmen berichten. Gerade dies entspricht aber nicht dem gesetzgeberischen Willen, der mit der CSDDD keine reinen Berichts-, sondern Handlungspflichten statuiert.</p>
<h4 class="">4. Zivil&shy;recht&shy;liche Haftung &ndash; Streichen der EU-weiten Anspruchs&shy;grund&shy;lage</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die heiß diskutierte zivilrechtliche Haftung für Verletzungen bestimmter Sorgfaltspflichten wurde als neue Anspruchsgrundlage in Art. 29 Abs. 1 CSDDD 2024 normiert. Nach wiederum hitzigen Debatten wird die Vorschrift durch den Omnibus I gestrichen. Somit setzt sich die Sorge von Unternehmen vor unüberschaubaren Haftungsrisiken durch (BDI/Confindustria/Mouvement des Entreprises de France 2025; Voland/Nowalder 2026: 48). Begründet wird die Streichung inkonsistenter Weise mit dem Subsidiaritätsprinzip (Erwägungsgrund 49), obwohl ansonsten die unionsweite Harmonisierung des Schutzniveaus angestrebt wird (Art. 4 CSDDD).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mit Abs. 1 fällt die EU-weite Anspruchsgrundlage, das „Ob“ einer zivilrechtlichen Haftung, weg. Allerdings bleiben die weiteren Absätze des Art. 29 CSDDD zum „Wie“ seiner Umsetzung mit einigen Anpassungen erhalten. Hieraus ergeben sich verschiedene rechtliche Anschlussfragen. Bezugspunkt für sorgfaltspflichtbezogene Schadensersatzansprüche ist nun das nationale Recht der Mitgliedstaaten. Erwägungsgrund 49 hält das „Ob“ solchen Zugangs zur Justiz für völker- und unionsrechtlich geboten. Auch Abs. 2 setzt entsprechende nationale Rechtsgrundlagen voraus (Voland/ Nowalder 2026: 48; a. A. Velte/Wulf 2026: 73; Jelonek 2026: 258).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In Deutschland – wie wahrscheinlich auch in anderen Mitgliedstaaten – kommen für verschiedene Schutzgüter der CSDDD unterschiedliche Anspruchsgrundlagen des Delikts-, Arbeitsschutz- oder etwa des Produkthaftungsrechts in Betracht. Offen bleibt aber, ob nicht sogar neue nationale Anspruchsgrundlagen geschaffen werden müssen, um die Anforderungen aus Art. 29 Abs. 2-6 CSDDD umzusetzen. Sinn der Absätze ist abzusichern, dass nationale Schadensersatzansprüche effektiven Rechtsschutz bieten. So verbrieft Abs. 2 weiterhin, dass „die betreffenden Personen Anspruch auf vollständige Entschädigung haben“. Abgesichert wird dies zudem durch die erhaltenen Vorschriften in Abs. 3, zur Verjährung, die mindestens fünf Jahre betragen muss (lit a.), zur Verhältnismäßigkeit der Kosten für Kläger (lit b.), zu Unterlassungsklagen im Eilverfahren (lit c.) und der Offenlegung von Beweismitteln (lit e.). Schließlich verbleibt auch die Regelung in Abs. 4, wonach – richtigerweise – die bloße Teilnahme an Industrie- oder Multi-Stakeholder-Initiativen respektive Audits und Zertifizierungen durch Dritte oder Vertragsklauseln zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nicht ausschließt, dass Unternehmen dem nationalem Recht entsprechend haften können. Konsequenterweise müssten diese Absicherungen in alle bereits bestehenden nationalen Anspruchsgrundlagen eingepflegt werden, was etwa in Bezug auf das Deliktsrecht übermäßig viele Schadensersatzansprüche betreffen würde, die keine Lieferkettensorgfalt betreffen oder zu sehr komplizierten Regelungszusätzen führen würde. Gerade unterschiedliche Schutzniveaus und mögliches <i>Forum shopping</i> zwischen EU-Staaten sprechen dafür, dass Mitgliedstaaten neue, sorgfaltsbezogene Anspruchsgrundlagen schaffen müssen, um den Richtlinienzweck zu verwirklichen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gestrichen wird die Möglichkeit der Prozessstandschaft (lit d.), mit der Gewerkschaften, Menschenrechts-, Umwelt- oder andere Nichtregierungsorganisationen sowie nationale Menschenrechtsinstitutionen Klagen zur Durchsetzung der Rechte mutmaßlich Geschädigter erheben konnten. Die Begründung mit unterschiedlichen Rechtstraditionen zu Verbandsklagen kann indes nicht überzeugen, da die Richtlinien unterschiedliche Schutzniveaus der Mitgliedstaaten gerade harmonisieren soll. Die Änderung beruht wohl eher auf politisch-wirtschaftlichen „Warnungen“ vor Klagewellen (Voland/Nowalder 2025: 49), die bezogen auf das LkSG und die Loi de Vigilence nicht eingetreten sind.</p>
<h4 class="">5. Absenkung der Bu&szlig;gelder, Streichung des Klimaplans</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Art. 27 CSDDD 2024 sah Bußgelder für Verletzungen zentraler Sorgfaltspflichten vor in Höhe von <i>mindestens</i> fünf Prozent des konsolidierten weltweiten Jahresumsatzes auf Ebene der obersten Muttergesellschaft. Die Begrenzung auf nunmehr <i>maximal</i> drei Prozent des entsprechenden Umsatzes stellt eine erhebliche Risikoentlastung für Unternehmen dar.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die CSDDD 2024 verpflichtete Unternehmen einen Klimatransformationsplan zu verfassen und umzusetzen. Sie mussten Maßnahmen ergreifen, um ihr Geschäftsmodell mit den Zielen des Pariser Abkommens in Einklang zu bringen, die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem Stand von 1990 zu begrenzen. Diese Handlungsverpflichtung setzte auf die bereits zuvor bestehenden Berichtspflichten auf, die in der EU zu Emissionen bestanden. Dabei schuf Art. 22 CSDDD 2024 mit seiner „Bemühenspflicht“ Rechtssicherheit für Unternehmen. Wissenschaftler*innen haben früh angemerkt, dass Transparenzregeln ohne klare Handlungspflichten zur Fragmentierung der Ansätze und für Unternehmen letztlich zu erhöhtem Haftungspotential führt. Auch Investor*innen und Unternehmen, die bereits Maßnahmen trafen, merkten an, dass abermals die Untätigen belohnt werden (Agostini et al. 2025; kritisch Jelonek 2026: 258f.). Faktisch werden die meisten der noch erfassten Unternehmen Klimapläne erstellen. Die Chance auf eine gleichförmige Praxis ist allerdings vertan, was der Vereinfachungsmaxime des Omnibus I genau entgegensteht. Sie wird auch nicht etwa durch die CSRD aufgefangen. Diese verpflichtet ebenfalls nicht zur Erstellung eines Klimatransitionsplans. Nur Unternehmen, die solche Pläne bereits erstellt haben, bleiben gemäß den Berichtsstandards ESRS (E1) verpflichtet darüber zu berichten. Für alle anderen gilt eine Anzeigepflicht, dass kein Plan erstellt wurde sowie ob und bis wann dies gegebenenfalls geplant ist.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die veröffentlichte Fassung der Omnibus-I-Richtlinie verschiebt die Umsetzungsfrist für Mitgliedstaaten gegenüber der CSDDD um zwei Jahre auf den 26. Juli 2028 (Art. 5 Abs. 2 Richtlinie 2026/470/EU), die Sorgfaltspflichten gelten final ab 26. Juli 2029. Dass hiermit sechs Jahre nach dem ersten Impact Assessment der Kommission (EU Kommission 2020), wachsender ESG-Praktiken und anhaltender öffentlicher Aufmerksamkeit ausgerechnet die Interessen von Unternehmen geschützt werden, die noch immer Aufschub für die Umsetzung dieser Nachhaltigkeitsregeln benötigen, ist sachlich nicht nachvollziehbar.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">V. Schluss</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Keine der Änderungen kann als rein vereinfachend angesehen werden. Alle verschlechtern die Bedingungen dafür, dass menschen- und umweltbezogene Risiken und Beeinträchtigungen aufgedeckt und adressiert werden. Jedenfalls liefern sie Unternehmen Anreize, dies nicht mehr ganz so ernsthaft zu verfolgen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Schrumpfung des persönlichen Anwendungsbereichs ist keine Vereinfachung bei der Umsetzung der Sorgfaltspflichten, sondern vor allem eine Behinderung ihrer Breitenwirkung. Insbesondere die an sich begrüßte Regelung zur Beibehaltung des risikobasierten Ansatzes definiert keinen Referenzstandard, was als angemessene (Ermittlungs-)Maßnahmen, als <i>Scoping</i>-Ergebnis und als zumutbare Erkenntnisquelle zu verstehen ist. So könnten bereits beim <i>Scoping</i> wichtige Risikobereiche ausgeklammert werden. In Zusammensicht mit dem Schutz der weiteren Lieferkettenteilnehmenden vor Informationsanfragen entsteht ein Filtersystem, das Unternehmen verleitet, nur selbstgewählte – vielleicht aber nicht besonders riskante – Risikobereiche auf Tier 1 zu beleuchten und zu behandeln, während die schwersten Risiken in der tieferen Lieferkette opak und unadressiert bleiben. <i>Safe harbours</i>, die Unternehmen vor Sanktionen bezüglich Risikoermittlung und Priorisierung schützen, und das fünfjährige Risikoermittlungsintervall könnten diesen Effekt verstärken. Um oberflächlicher Due Diligence mit einem fragmentierten Methodenmix auf niedrigem Ambitionsniveau vorzubeugen, sollte die Kommission im Rahmen des Art. 19 CSDDD klare Leitlinien entwickeln, was für bestimmte Sektoren und Risikoniveaus als angemessene Maßnahmen gelten. Harmonisierend wäre es etwa, bestehende Standards wie die OECD Branchen Guidances, das ILO Better Work Programm etc. als Leitlinien anzuerkennen, die dann von den Aufsichtsbehörden geprüft werden können. Nimmt man die Aussetzungsmöglichkeit und die reduzierte Stakeholderkonsultationspflicht hinzu, die Unwägbarkeiten nationaler zivilrechtlicher Haftung, den gestrichenen Klimaplan, die abgesenkten Bußgelder und das wieder verschobene Inkrafttreten der Sorgfaltspflichten, bleibt festzustellen, dass die Vorteile dieser neuen Regelungen fast ausschließlich bei Unternehmen liegen. Indes sind sie nicht bloß vereinfachend. Vielmehr bleibt zwar der Kern der menschen- und umweltrechtlichen Sorgfalt erhalten, Sorge mit welcher Qualität Unternehmen sie umsetzen werden, und was bei Betroffenen ankommt, ist jedoch angebracht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Stefanie Lorenzen</strong><strong class="western">,</strong> ist Professorin für Arbeitsrecht, Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Regulierung Globaler Wertschöpfungsketten, Mitbestimmung und internationales Arbeitsrecht.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify"><em>Agostini, Federica et al.</em> 2025: Legal Scholars Concerned about the Weakening of Article 22 CSDDD on Climate Transition Plans, <a href="https://www.smithschool.ox.ac.uk/sites/default/files/2025-05/Letter_Legal_Scholars_EU_Art_22_CSDDD_2025.pdf">https://www.smithschool.ox.ac.uk/sites/default/files/2025-05/Letter_Legal_Scholars_EU_Art_22_CSDDD_2025.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Baumüller, Josef </em>2026: Omnibus I. Finale Änderungen in der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung, in: <em>Zeitschrift für Corporate Governance</em>, H. 1, S. 40-47.</p>
<p align="justify"><em>BDI/Confindustria/Mouvement des Entreprises de France</em> 2025: Schreiben an Kommissionspräsidentin von der Leyen vom 22. Januar 2025, n.v.</p>
<p align="justify"><em>BusinessEurope</em> 2025: Reducing regulatory burden to restore the EU’s competitive edge, Brüssel, <a href="https://www.businesseurope.eu/wp-content/uploads/2025/02/2025-01-22_businesseurope_mapping_of_regulatory_burden-d55-1.pdf">https://www.businesseurope.eu/wp-content/uploads/2025/02/2025-01-22_businesseurope_mapping_of_regulatory_burden-d55-1.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Cai, Yujie</em> 2026: The Omnibus Simplification Package: Burden Release at the Cost of Transparency? In: <em>European Journal of Sustainable Development</em>, Jg. 15, H. 1, S. 533-548; Doi: 10.14207/ejsd.2026. v15n1p533.</p>
<p align="justify"><em>Draghi, Mario 2024</em>: The Future of European Competitiveness, in: European Commission, <a href="https://commission.europa.eu/topics/competitiveness/draghi-report_en#paragraph_47059">https://commission.europa.eu/topics/competitiveness/draghi-report_en#paragraph_47059</a>.</p>
<p align="justify"><em>Durach, Christian/Wang, Yimin</em> 2025: Mandatory Supply Chain Due Diligence and Firm Performance: Evidence from the French Loi De Vigilance, <a href="https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=5946834">https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=5946834</a>.</p>
<p align="justify"><em>European Commission</em> 2020: Study on due diligence requirements through the supply chain. Final Report, Brüssel, <a href="https://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/plmrep/COMMITTEES/DROI/DV/2020/06-22/Studyonduediligencerequirements_EN.pdf">https://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/plmrep/COMMITTEES/DROI/DV/2020/06-22/Studyonduediligencerequirements_EN.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>European Commission</em> 2022: Proposal for a Directive on corporate sustainability due diligence and annex, in: <em>European Commission</em> vom 23.02.2022, <a href="https://commission.europa.eu/publications/proposal-directive-corporate-sustainability-due-diligence-and-annex_en">https://commission.europa.eu/publications/proposal-directive-corporate-sustainability-due-diligence-and-annex_en</a>.</p>
<p align="justify"><em>European Commission</em> 2023: SME Relief Package. Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs, in: <em>Single Market Economy</em>, <a href="https://single-market-economy.ec.europa.eu/access-finance/investeu/investeu-fund-sme-window/sme-relief-package_en">https://single-market-economy.ec.europa.eu/access-finance/investeu/investeu-fund-sme-window/sme-relief-package_en</a>.</p>
<p align="justify"><em>Gesamtmetall </em>2023: Lieferkettengesetz: Umfrage zeigt erhebliche Kosten und Bürokratiebelastungen für Unternehmen, in: <em>Gesamtmetall</em> vom 01.06.2023, <a href="https://www.gesamtmetall.de/erhebliche-kosten-und-buerokratiebelastungen-fuer-unternehmen/">https://www.gesamtmetall.de/erhebliche-kosten-und-buerokratiebelastungen-fuer-unternehmen/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Healy, Paul/Bing, Jualiane/Schufft, Finn Robin/Kleemann, Eva</em> 2025: Towards a Balanced Omnibus Proposal. Simplifying the CSDDD and CSRD While Upholding Human Rights and Environmental Standards, Bonn/Berlin, <a href="https://www.germanwatch.org/sites/default/files/2025-10/Germanwatch_Towards%20a%20Balanced%20Omnibus%20Proposal_September%202025.pdf">https://www.germanwatch.org/sites/default/files/2025-10/Germanwatch_Towards%20a%20Balanced%20Omnibus%20Proposal_September%202025.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Jelonek, Mariusz</em> 2026: Die Omnibus I-Richtlinie zur Revision der CSRD und der CSDDD. Die Nachhaltigkeitsreform schreitet voran, in: <em>Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht</em>, Jg. 29, H. 6, S. 252-259.</p>
<p align="justify"><em>Jäger, Johannes/Durán, Gonzalo/Schmidt, Lukas </em>2023: Expected Economic Effects of the EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), Wien.</p>
<p align="justify"><em>Leth, David Olivier de</em> 2025a: The secretive cabal of US polluters that is rewriting the EU’s human rights and climate law, in: <em>SOMO </em>vom 03.12.2025, <a href="https://www.somo.nl/the-secretive-cabal-of-us-polluters-that-is-rewriting-the-eus-human-rights-and-climate-law/">https://www.somo.nl/the-secretive-cabal-of-us-polluters-that-is-rewriting-the-eus-human-rights-and-climate-law/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Letta, Enrico</em> 2024: Much more than a Market. Speed, Security, Solidarity, <a href="https://european-research-area.ec.europa.eu/sites/default/files/documents/2024-05/LETTA%20Report%20-%20Much%20more%20than%20a%20market_April%202024.pdf">https://european-research-area.ec.europa.eu/sites/default/files/documents/2024-05/LETTA%20Report%20-%20Much%20more%20than%20a%20market_April%202024.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Levine, Michael E./Forrence, Jennifer L.</em> 1990: Regulatory Capture, Public Interest, and the Public Agenda: Toward a Synthesis, in: <em>Journal of Law, Economics, and Organization</em>, Jg. 6 (special), S. 167–198; <a href="https://doi.org/10.1093/jleo/6.special_issue.167">https://doi.org/10.1093/jleo/6.special_issue.167</a>.</p>
<p align="justify"><em>Lorenzen, Stefanie </em>2025: Reform der EU-Lieferkettenrichtlinie – Notwendige Entbürokratisierung oder Sozialabbau? In: <em>WSI-Mitteilungen</em>, Jg. 78, H. 6, S. 479-48; DOI: 10.5771 /0342-300X-2025-6-479.</p>
<p align="justify"><em>Milatović, Siniša/Uvarova, Olena/ Vynokurov, Dmytro</em> 2025: Human Rights vs. Competitiveness &#8211; A False Dilemma? New York.</p>
<p align="justify"><em>Reiter, Florian</em> 2025: Merz will Bürokratiemonster abschaffen, doch selbst die Wirtschaft will es behalten, in: <em>Focus-Online</em> vom 05.06.2025, <a href="https://www.focus.de/earth/lieferkettengesetz-selbst-die-wirtschaft-will-es-behalten_169be04e-40a9-49ad-b9a0-7c89cbbc7127.html">https://www.focus.de/earth/lieferkettengesetz-selbst-die-wirtschaft-will-es-behalten_169be04e-40a9-49ad-b9a0-7c89cbbc7127.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Smyth, Jamie/Hancock, Alice</em> 2025: US and Qatar issue energy and trade threats to EU over climate rules, in: <em>Financial Times</em> vom 22.10.2025, <a href="https://www.ft.com/content/05ecdd19-a779-4b69-8609-c7f04ca49314?syn-25a6b1a6=1">https://www.ft.com/content/05ecdd19-a779-4b69-8609-c7f04ca49314?syn-25a6b1a6=1</a>.</p>
<p align="justify"><em>Velte, Patrick/Wulf, Inge</em> 2026: Der EU-Omnibus-I zur CSRD, CSDDD und Taxonomie-Verordnung: Eine Bestandsaufnahme und kritische Würdigung der Deregulierung, in: <em>Der Betrieb</em>, Jg. 79, H. 3, S. 67-75.</p>
<p align="justify"><em>Voland, Thomas/Nowalder, Louisa</em> 2026: Ankunft des ersten „Omnibus“: Die Änderungen an CSDDD und CSRD, in: <em>ESG</em>, S. 43-54.</p>
<p align="justify"><em>Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz </em>2022: Menschenrechte und unternehmerische Sorgfaltspflichten. Gutachten, Berlin.</p>
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a><a href="https://commission.europa.eu/law/law-making-process/better-regulation/simplification-implementation-enforcement/simplification_en">https://commission.europa.eu/law/law-making-process/better-regulation/simplification-implementation-enforcement/simplification_en</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>Die bislang geltende Fassung der CSDDD vom wird im Folgenden als CSDDD 2024 bezeichnet. Die vom Omnibus I geänderte und zukünftig geltende Richtlinie als CSDDD. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Manuskripts war nur die vom Rat unterzeichnete Omnibus-I-Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 vom 26. Februar 2026 erschienen, nicht jedoch eine konsolidierte Neufassung der CSDDD.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a>In dem Zusammenhang ist wahrscheinlich der „Evian-Brief“ entstanden, in dem 46 Unternehmen von Bundeskanzler Friedrich Merz und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron unter anderem die Abschaffung der CSDDD forderten (<a href="https://commission.europa.eu/law/law-making-process/better-regulation/simplification-and-implementation/simplification_en">https://commission.europa.eu/law/law-making-process/better-regulation/simplification-and-implementation/simplification_en</a>. Hiervon nahmen später einige unterzeichnende Unternehmen Abstand).</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a><a href="https://www.somo.nl/csddd-datahub/">https://www.somo.nl/csddd-datahub/</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v </a>Interpretive Guide UNGP, answer to Question 88, S. 83 seq.</p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi </a>Art. 29 Abs. 2 CSDDD: „Wird ein Unternehmen nach nationalem Recht für Schäden haftbar gemacht, die einer natürlichen oder juristischen Person durch die Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten im Rahmen dieser Richtlinie entstanden sind […].“</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/wohin-ist-die-eu-lieferkettenrichtlinie-mit-dem-omnibus-i-gefahren-worden/">Wohin ist die EU–Lieferkettenrichtlinie mit dem Omnibus I gefahren (worden)?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/09/vorg254_U1-1-scaled-e1789982597624.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Neue Intoleranz – Rückkehr zum Freund-Feind-Denken</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/neue-intoleranz-rueckkehr-zum-freund-feind-denken/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2026 14:29:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Neonazis]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsschutz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=20428</guid>

					<description><![CDATA[<p>1. Nach der repressiven Toleranz Viele waren zurecht erschrocken, mit welcher Rigorosität seitens der staatlichen Gewalt gegen pro-palästinensische Demonstrationen vorgegangen wurde. Andere sind entsetzt darüber, dass antifaschistische Menschen, die in Ungarn Nazis gejagt und verprügelt hatten, nach Ungarn ausgeliefert wurden, wo ihnen der Prozess gemacht werden soll, an dessen Fairness zurecht gezweifelt wird. Viel berichtet [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/neue-intoleranz-rueckkehr-zum-freund-feind-denken/">Neue Intoleranz – Rückkehr zum Freund-Feind-Denken</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">1. Nach der repressiven Toleranz</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Viele waren zurecht erschrocken, mit welcher Rigorosität seitens der staatlichen Gewalt gegen pro-palästinensische Demonstrationen vorgegangen wurde. Andere sind entsetzt darüber, dass antifaschistische Menschen, die in Ungarn Nazis gejagt und verprügelt hatten, nach Ungarn ausgeliefert wurden, wo ihnen der Prozess gemacht werden soll, an dessen Fairness zurecht gezweifelt wird. Viel berichtet wurde über Maja T., deren Auslieferung vom Kammergericht Berlin genehmigt, vom Bundesverfassungsgericht aber als rechts- und verfassungswidrig beurteilt wurde, weil die Haftumstände nicht hinreichend aufgeklärt waren (BVerfG, Beschluss vom 24.1.2025 &#8211; 2 BvR 1103/24). Groß war die Aufregung auch, als der israelische Dirigent Lahav Shani im September 2025 von einem belgischen Musikfestival ausgeladen wurde. Dessen Vorstand fand, dass er sich nicht ausreichend von Netanjahu distanziert habe (Deutschlandfunk Kultur 2025). Weniger aufgeregt reagierte der mediale Mainstream, als die Stadt München den Chefdirigenten der Philharmoniker, Waleri Gergijew, entließ, weil dieser sich nicht ausreichend von Putin distanziert und den Angriff auf die Ukraine verurteilt habe (BR 2022). Doppelte Standards lassen auf eine unterschiedliche Beziehung schließen, einer ist Freund, der andere Feind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ist die Bundesrepublik auf dem Weg zurück zu repressiver Verfolgung politischer und kultureller Abweichung, gibt es ein Zurück zur Verfolgung von „Staatsfeinden“? Aber wieso zurück? Spätestens seit 1970 wird der Weg in den Sicherheitsstaat, den Überwachungsstaat, den Polizeistaat, den autoritären Staat oder den tiefen Staat konstatiert. Verbunden wird diese Kritik der rechtsstaatlichen Entwicklung meist mit einem Abgesang auf die Demokratie. Schon 1967 meinte Johannes Agnoli die Transformation der Demokratie feststellen zu können. Andere sprachen später von Zuschauerdemokratie, von der Demokratie in der Globalisierungsfalle, der Postdemokratie oder der Fassadendemokratie (Überblick bei Fisahn 2022, 81ff).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es ist in der Tat problematisch, die Entwicklung von Rechtsstaat und Demokratie in der Bundesrepublik als Verfallsgeschichte zu rekonstruieren, bei der man sich seit fast 50 Jahren auf dem Weg in eine Postkonstellation begibt – Postrechtsstaat und Postdemokratie. Es lässt sich vielmehr zeigen, dass der Rechtsstaat in der fordistischen Periode repressiver war als in der neoliberalen Ära, in der sich eine eigenartige Mischung aus Repressivität und Toleranz, also <i>repressive Toleranz</i>, entwickelt hat. Dagegen war die Demokratie der fordistischen Periode inklusiver und offener als in der neoliberalen Periode (Fisahn 2022: 25).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zur kulturellen Liberalisierung des Rechtsstaates ein Beispiel: Homosexualität zwischen erwachsenen Männern war bis 1973 gemäß § 175 StGB strafbar. Danach gab es unterschiedliche Altersgrenzen für heterosexuelle und homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Heranwachsenden. Erst 1994 wurde der Paragraph aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Das BVerfG befand 1957, dass die Strafbarkeit von männlicher Homosexualität mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Im Jahre 2002 befand das Gericht, dass die Lebenspartnerschaft zwischen Homosexuellen verfassungskonform ist, inzwischen auch die Ehe und ein Adoptionsrecht. Im Text des Grundgesetzes hatte sich mit Blick auf diese Frage kein Wort geändert. Die politische Kultur war schlicht liberaler geworden. Die Gegentendenzen dürfen dabei aber nicht außer Acht gelassen werden. Sie lassen sich vor allem in einer massiven, insbesondere informationellen Aufrüstung der Polizei und ihrer Zentralisierung erkennen. Das führt zum Paradoxon der repressiven Toleranz.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Umgekehrt wurde die Demokratie exklusiver, indem informelle Verhandlungsmechanismen formalisiert wurden, das heißt es wurden Gremien etabliert, in denen der Staat weitgehend exklusiv mit „der Wirtschaft“ über zukünftige Entwicklungen berät. Die Teilnahme anderer gesellschaftlicher Gruppen hat eher eine Feigenblattfunktion. Ein Beispiel für diese Entwicklung sind die neueren Wasserräte, die sich in der Zusammensetzung deutlich unterscheiden von den alten, pluralistisch besetzten Rundfunkräten (Fisahn 2022: 449ff.).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">2. Entdeckung der Billigung von Straftaten</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Nun also scheint – nicht nur mit Blick auf die Ökologie, sondern auch mit Blick auf rechtsstaatliche Liberalität – ein Backlash eingesetzt zu haben. Es sind die jüngeren Entwicklungen zu betrachten, die Anlass für diese Diagnose geben: Das Strafgesetzbuch stellt die „Billigung von Straftaten“ (§ 140 StGB) unter Strafe. Die Vorschrift fristete bis 2022 ein Nischendasein. Im Jahre 2018 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik, in der Ermittlungsverfahren aufgelistet werden, insgesamt 40 Fälle registriert.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> Die Zahl stieg bis 2021 leicht an, als 146 Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> und schnellte 2022 in die Höhe auf 2041 Ermittlungsverfahren.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> Diese Zahl wurde gehalten: So wurden 2024 insgesamt 2045 dieser Straftaten gemeldet.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a> In der überwiegenden Zahl der Fälle wurde wegen der Billigung eines Angriffskrieges, also wegen Rechtfertigung des russischen Überfalls auf die Ukraine ermittelt. Dabei reichte es oftmals, wenn der Tatverdächtige ein „Z“ zeigte. Nach dem Morden der Hamas in Israel und dem Kriegsbeginn in Gaza gesellten sich pro-palästinensische Äußerungen hinzu. Anfang 2024 durchsuchte die Berliner Polizei die Wohnung einer Frau und beschlagnahmte Handys, Computer und eine Festplatte. Die Frau soll „From the river to the sea“ in „sozialen Medien“ gepostet und dadurch Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet haben, (Brockhaus/Düsberg/Göllner 2024) wobei umstritten ist, ob und ab wann die Meinungsfreiheit bei solchen Äußerungsdelikten nicht mehr schützt.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">3. Die neue kriminelle Vereinigung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Gegen die Mitglieder der „Letzten Generation“ wurden Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung eingeleitet. Die entsprechende Strafvorschrift (§ 129 StGB) wird schon sehr lange kritisiert, weil die Strafbarkeit weit nach vorn verlagert wird, bevor also überhaupt ein Schaden an einem Rechtsgut eingetreten ist. Die Behörden ersparen sich so den Tatnachweis für einzelne Tatpersonen. Nach der Logik der neuen Praxis hätten die Mitglieder der NSDAP alle wegen Bildung einer kriminellen oder gar terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) angeklagt und verurteilt werden müssen, was natürlich nicht geschah. Bis in die jüngste Zeit wurde die Vorschrift eher restriktiv verwendet, vor allem bei Verfahren gegen die organisierte Kriminalität.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nun entdeckte vor allem die Bayerische Staatsanwaltschaft, wie weit die Vorschrift ausgelegt werden kann: Aus Bayern kam die Initiative, bei Mitgliedern der „Letzten Generation“ Hausdurchsuchungen durchzuführen und das Telefon ihrer Pressestelle abzuhören. Zu Recht regten sich Medien mit Verweis auf den besonderen Quellenschutz in der Pressefreiheit auf. (Beck-aktuell 2024) Nicht erwähnt wurde meist, dass die Telefonüberwachung (§ 100a StPO) und die Hausdurchsuchung nur bei Verdacht einer schweren Straftat<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a> angeordnet werden dürfen. Dazu gehört nicht die Nötigung durch das Festkleben auf einer Straße. Als schwere Straftat gilt allerdings die Bildung einer kriminellen Vereinigung. Bisher hat sich aber – so weit ersichtlich – kein Gericht dazu durchgerungen, die „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung zu verurteilen. Die strafprozessualen Maßnahmen wurden allerdings vom LG München gebilligt. Das LKA-Bayern schämte sich nicht einmal, seine Homepage mit einem Hinweis zu versehen, dass Spenden an die „Letzte Generation“ als Unterstützung einer kriminellen Vereinigung strafbar seien. Die Beschlagnahme einer Website der „Letzten Generation“ sei allerdings ein Fehler gewesen, räumte die Staatsanwaltschaft München ein. (Engert 2023)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wie auch immer: Der Zweck der Aktionen liegt wohl nicht in der Verfolgung von Straftaten, sondern in der politischen Einschüchterung und Diskreditierung. Ein typischer Fall von politischer Justiz, wie Otto Kirchheimer (1972; 1985) sie definiert hat. Es geht darum, einen politischen Gegner oder ein System über die Justiz moralisch zu desavouieren. Dazu passen die Ausfälle von Unionspolitikern. Alexander Dobrindt warnte vor einer Klima-RAF (Höhne 2022) und Friedrich Merz pflichtete bei: Gewalt gegen Sachen sei der Ursprung des Terrorismus. Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Haldenwang, übernahm die Rolle des Besonnenen und wies auf die Differenz zwischen Terrorismus und den Aktionen der Letzten Generation hin, die er nicht als extremistisch einstuft (Anastasiadis 2022).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nun sind nicht alle Maßnahmen der Strafverfolgung im Bereich politischer Delikte als Indiz für das Schwinden von Liberalität und für eine Einschränkung von Äußerungsfreiheiten und Versammlungsfreiheit zu werten. Wenn etwa selbsterklärte „Reichsbürger“, die vermutlich – wenn auch dilettantisch – einen Umsturz planten, vor Gericht gestellt werden oder wenn Personen auf Pegida- oder AfD-Demonstrationen den Hitlergruß zeigen und ein Bußgeld kassieren, dann entspricht das der Gesetzeslage und der Absicht des Gesetzgebers, ein entsprechendes Verhalten zu ahnden. Vereinsverbote werden seitens des Bundesinnenministeriums (BMI) seit längerer Zeit vor allem gegenüber Nazi-Gruppen oder islamistischen Gruppen ausgesprochen. Seltener erwischte es − in den vergangenen Jahren − linke Gruppen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Lina E. befand sich von November 2020 bis Juni 2023 in Untersuchungshaft. Zur Last gelegt wurde ihr und den Mitangeklagten Körperverletzung oder schwere Körperverletzung und die Bildung einer kriminellen Vereinigung. Sie und die Mitangeklagten hatten Nazis oder vermeintliche Nazis aufgelauert und brutal verprügelt. Das ist selbstverständlich strafbar und auch moralisch nicht zu rechtfertigen. Aber: Wegen einer Körperverletzung wird in der Regel keine Untersuchungshaft angeordnet. Anders ist dies bei der Bildung einer kriminellen Vereinigung, was das Problem der Strafvorschrift, nämlich die unbestimmte Weite, verdeutlicht. Die in diesem Fall politische Straftat führte bei den Behörden zu einem besonderen Verfolgungsinteresse und zu einer mehrjährigen Untersuchungshaft. Das OLG Dresden verurteilte Lina E. im Juni 2023 zu fünf Jahren Haft, setzte die Untersuchungshaft allerdings aus (Schmidt 2023). Die Rechnung ist einfach: Nach Verbüßung der halben Strafe werden viele Strafgefangene auf Bewährung entlassen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">4. Gegen die Meinungs- und Versamm&shy;lungs&shy;frei&shy;heit</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Auch nach dem Urteil zeigte die Staatsmacht ihre Werkzeuge. Solidaritätsdemonstrationen in Leipzig wurden bis auf eine Ausnahme verboten. Teile dieser Demonstration wurden stundenlang eingekesselt. Das BVerfG hat in mehreren Urteilen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14.2.2017 &#8211; 1 BvR 2639/15 -, Rn. 1-25; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8.3.2011 &#8211; 1 BvR 142/05 -, Rn. 1-29; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8.3.2011 &#8211; 1 BvR 47/05 -, Rn. 1-33) Polizeikessel für verfassungswidrig erklärt und nur in einem Fall (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2.11.2016 &#8211; 1 BvR 289/ 15 -, Rn. 1-28) anders entschieden. Auf diese Entscheidung, bei der es um Personen ging, die sich bei einer Demonstration vermummt und mit Feuerwerkskörpern geworfen hatten, berief sich die Polizei in Leipzig.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Einkesselung ist immer wieder beliebt bei der Polizei und rechtlich hoch problematisch. Am 30. August 2025 veranstaltete das Bündnis „Rheinmetall entwaffnen“ eine Demonstration in Köln, die von der Polizei am frühen Abend eingekesselt wurde. Die Berichte sind sehr unterschiedlich, im Neuen Deutschland heißt es:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Die Attacke der Polizei richtete sich vor allem gegen den revolutionären und pro-palästinensischen Block. Faktisch gab es dazu zwei Kessel. Ein Teil, darunter der Solibus, durfte die Maßnahme nach einigen Stunden verlassen. Alle übrigen sollten nach über einen Lautsprecherwagen mitgeteilten Polizeiangaben ‚der Strafverfolgung zugeführt‘ werden. Gegen 22 Uhr begann die Polizei, die Eingeschlossenen einzeln abzuführen – teils unter erheblicher Gewaltanwendung, mit Schlägen und Tritten. Menschen wurden am Kopf oder an den Haaren gepackt, herausgezogen und zu einer ‚Bearbeitungsstraße‘ gebracht.“ (Monroy 2025)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Erst am frühen Morgen des nächsten Tages wurde der Kessel aufgelöst. Die Polizei räumte selbstkritisch ein: Die ab etwa 19:30 Uhr Eingekesselten hätten erst spät Getränke bekommen, auch mobile Toiletten seien „nicht in einem angemessenen Zeitrahmen“ bereitgestellt worden. Zudem sei die Ansprache Minderjähriger und eventuell Hilfsbedürftiger in der Gruppe zu spät erfolgt (WDR 2025). Es liegt der Verdacht nahe, dass das Einkesseln von Demonstrationen gelegentlich strategisch eingesetzt wird und der Rechtsverstoß billigend in Kauf genommen wird.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In den Räumen der Universität Hamburg sollte im April 2023 eine Konferenz mit dem Titel <i>We want our world back</i> stattfinden, die von linken Organisationen ausgerichtet wurde. Das Amt für Verfassungsschutz – vorgeblich immer gut informiert – setzte die Universitätsleitung davon in Kenntnis, dass bei Teilen der Teilnehmenden eine Nähe zur PKK anzunehmen sei. Darauf verweigerte die Universitätsleitung die Nutzung der Räume (Universität Hamburg 2023). Die PKK wird von der EU als Terrororganisation eingestuft. Die Bundesrepublik, die zur Flüchtlingsabwehr einen Pakt mit Erdogan geschlossen hat, verfolgt angebliche PKK-Mitglieder strafrechtlich wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129b StGB). Die Vorschrift ist ähnlich weit und unpräzise wie die Strafbarkeit wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Sie wurde 2002 als Antwort auf die islamistischen Anschläge in den USA und das Erstarken des islamischen Terrors eingeführt. Es wurde schon damals kritisiert, dass „sie ihrem Wortlaut nach auch die Mitgliedschaft in Vereinigungen unter Strafe stellt, die als legitime Opposition gegen diktatorische Systeme angesehen werden können“ (Petri/Kremer 2021: Rnr 33).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Jahre 2017 hat das BMI die Plattform Indymedia verboten und sie vom Netz nehmen lassen. Zur Begründung wurde angegeben, es handle sich um ein Organ der gewaltbereiten autonomen Szene, die unter anderem für Ausschreitungen während des G20-Gipfels in Hamburg verantwortlich gewesen sei. Zudem werde auf der Webseite öffentlich zur Begehung von Gewaltstraftaten gegen Polizeibeamte und politische Gegner sowie zu Sabotageaktionen gegen staatliche und private Infrastruktureinrichtungen aufgerufen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Geschichte hat ein Nachspiel, das Anlass zur Kritik gibt. Die Legal Tribune Online berichtete, dass beim Radio Dreyeckland aus Freiburg Hausdurchsuchungen stattgefunden haben und ein Journalist wegen Billigung von Straftaten angeklagt wird. Sein Vergehen: Er hatte einen Link zu Indymedia ins Netz gestellt. Der Journalist blieb am Ende in Freiheit, weil die Staatsanwaltschaft eine angekündigte Revision gegen den Freispruch nicht rechtzeitig begründete (LTO 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Bayerische Landesregierung hat sich auf den schlechten, alten Radikalenerlass aus dem Jahre 1972 besonnen und gegen Lisa Poettinger und Benjamin Ruß ein Beschäftigungsverbot beim Freistaat erlassen. Poettinger durfte ihre Referendarstelle als Lehrerin nicht antreten, weil sie eine Marxistin sei (Wangerin 2025). Ruß durfte als Linksradikaler nicht an der TU München arbeiten (Nowak 2024). Luca Schäfer erging es in Hessen ähnlich, auch er durfte nicht Referendar werden (Frielinghaus 2025). Die Berufsverbote waren in den 1990ern stillschweigend begraben oder vergessen worden – die politische Kultur hatte sich liberalisiert. Das wird wieder zurückgedreht, aber nicht etwa gegen die (verkappten) Nazis in der AfD, sondern meist gegen links. Zwar hat das Land Rheinland-Pfalz angeordnet, dass AfD-Mitglieder vor der Einstellung in den öffentlichen Dienst auf Verfassungstreue geprüft werden, andere Bundesländer wollen folgen. Aber ein negatives Ergebnis der Prüfung ist bislang nicht bekannt geworden.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a> Der AfD-Abgeordnete und Richter Jens Maier bleibt so eher eine Ausnahme. Nach rassistischen Ausfällen als Abgeordneter durfte er nicht wieder in den Justizdienst zurückkehren, sondern wurde in den Ruhestand versetzt – bei vollen Ruhestandsbezügen allerdings (MDR Sachsen 2024).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">5. Speziell: Umgang mit der &bdquo;Pal&auml;s&shy;ti&shy;na-&shy;So&shy;li&shy;da&shy;rit&auml;t&ldquo;</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Im Kontext des Krieges in Gaza und der Hamas-Morde in Israel reagierten die deutschen Behörden zunächst höchst repressiv auf pro-palästinensische Aktivitäten. Demonstrationen und Solidaritäts-Camps wurden verboten oder aufgelöst. Amnesty International (2024) fasst zusammen: „Wer in Deutschland auf die Straße geht, um sich mit Palästina zu solidarisieren, muss mit Repression rechnen: Seit Oktober 2023 überwachen Behörden diese Proteste mit beispielloser Härte, verbieten sie häufig oder erlassen strenge Auflagen.“ Zwischen Oktober 2023 und März 2024 seien – so die Zählung einer Forschungsgruppe – mindestens 89 Demonstrationen mit pro-palästinensischem Hintergrund verboten worden (Zengerling/Biallas 2024). Die Gerichte hoben einige Verbotsverfügungen wieder auf.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Freie Universität Berlin hat im Februar 2025 einen Vortrag der UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese als Präsenzveranstaltung abgesagt und in den digitalen Raum verwiesen, weil die Sicherheit nicht gewährleistet werden könne, was leider eine häufige Begründung ist, wenn umstrittene Veranstaltungen abgesagt werden. Hier wäre es umgekehrt Aufgabe der Behörden, die Sicherheit zu gewährleisten. Diskutiert wird über ein Verbot des sogenannten Palästinenser-Tuches (Kufiya). Der Berliner Senat hat es im September 2023 den Schulen gestattet, ein solches Verbot auszusprechen (Memarnia 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im April 2024 sollte in Berlin ein Palästina-Kongress stattfinden. Eingeladen waren als Redner unter anderem Yanis Varoufakis, ehemaliger griechischer Finanzminister, und Ghassan Abu Sitteh. Gegen beide erließ die Bundespolizei Einreiseverbote,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote7sym" name="sdendnote7anc"><sup>vii</sup></a> die beide gerichtlich aufgehoben wurden – aber nachträglich, also nach dem Ende des Kongresses (Steinke 2024). Der Kongress wurde außerdem nach wenigen Stunden von der Polizei aufgelöst, weil eine Videobotschaft eines Mannes gezeigt worden sei, der ein politisches Betätigungsverbot habe. Berühmt ist ein Reiseverbot aus den 1950er Jahren geworden, nämlich das gegen Wilhelm Elfes, dem untersagt wurde, im Ausland Reden gegen die Wiederbewaffnung zu halten. Das BVerfG hat das Verbot mit einer Begründung passieren lassen, die heute nicht mehr möglich wäre: Es gehe um das Ansehen der Bundesrepublik (BVerfGE 6, 32.). Auch die Verweigerung der Ausreise erlebt fröhliche Urständ: Die Bundespolizei hat zwischen 2018 und 2022 insgesamt 131 Deutschen die Ausreise verweigert, wobei es überwiegend um Personen ging, die von Erdogan als Staatsfeinde eingestuft werden (Pehlivan 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Liste repressiver Maßnahmen des Staates ließe sich beliebig lang fortsetzen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">6. Intoleranz in der Zivil&shy;ge&shy;sell&shy;schaft</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Werfen wir einen Blick auf die Zivilgesellschaft – die Intoleranz wächst auch dort. Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit bekämpft nach eigenem Bekunden alle „Bestrebungen, die Freiheit von Forschung und Lehre aus ideologischen Motiven einzuschränken“. Gemeint sind das „Gendern“ und antirassistische oder antisexistische Codizes, denen Ideologie und nicht Wissenschaftlichkeit bescheinigt wird. Wer andere Meinungen als Ideologie abqualifiziert, achtet die Freiheit der Wissenschaft selbst nicht. Wie dem auch sei, umgekehrt zeigte der arbeitskreis kritischer jurist*innen (akj) Berlin wenig Toleranz, als er zu einer Protestveranstaltung gegen einen Vortrag der Biologin Marie Vollbrecht aufrief, die im Rahmen der Langen Nacht der Wissenschaft 2021 an der Humboldt-Universität zu Berlin einen Vortrag halten wollte mit dem Titel <i>Geschlecht ist nicht gleich (Ge)schlecht. Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt</i>. Das sei transfeindlich, meinten die Jura-Studierenden, und es sei skandalös, dass dieser Vortrag erlaubt worden sei (AKJ Berlin 2021). Die Universität sagte den Vortrag daraufhin ab.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Während hier die Wissenschaftsfreiheit tangiert war, ging es bei der Diskussion um das antisemitische Kunstwerk, das auf der documenta in Kassel 2022 gezeigt wurde, um die Kunstfreiheit – oder eben gerade nicht. Die Kunstfreiheit wurde zunächst nicht diskutiert und mit dem möglicherweise antisemitischen Gehalt des Bildes – die Wenigsten haben es gesehen, ich auch nicht – abgewogen. Von vornherein stand fest, dass das Bild abgehängt werden muss und die documenta-Generaldirektorin Sabine Schormann zurücktreten müsse. Die einst liberale Grüne Claudia Roth begrüßte den Rücktritt explizit (Berins 2022). Erst gut ein halbes Jahr später, im Februar 2023, wurde aufgrund eines Gutachtens des Rechtswissenschaftlers Christoph Möllers, der auf die schwierige Abwägung mit der Kunstfreiheit hingewiesen hatte, dieser Aspekt überhaupt diskutiert.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote8sym" name="sdendnote8anc"><sup>viii</sup></a></p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">7. Unsicher&shy;heit und neue Feindbilder</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Es wurde davon ausgegangen, dass sich der Rechtsstaat in der Geschichte der Bundesrepublik in dem Sinne liberalisiert hat, dass seit den 1980er Jahren politisch und kulturell größere Spielräume eröffnet wurden, als beispielsweise in den Jahrzehnten von 1950 bis 1970 bestanden. Das heißt nicht, dass nicht gleichzeitig neue Formen der Repression wie die Überwachung oder beispielsweise das Racial Profiling entstanden sind (Fisahn 2022: 159ff.). Ende der 1980er Jahre war der Feind, der Ostblock, weggefallen und die fordistische Massengesellschaft hatte sich zugunsten einer individualistischen, neoliberalen Gesellschaft gewandelt. Die neue Form der Individualisierung wurde gefeiert, von den Neoliberalen als Aufbruch in eine neue Freiheit verkündet. Die Normen und Zwänge der Disziplinargesellschaft (Foucault [1973] 2003: 117) wurden angeblich abgelegt und überwunden zugunsten einer neuen Freiheit bei der Arbeit und im Leben. Mit dieser Änderung der ökonomischen und gesellschaftlichen Bedingungen musste das Recht Schritt halten. Es wurde teils verändert, das heißt liberalisiert, oder anders ausgelegt, nämlich liberaler.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mit dem russischen Angriff auf die Ukraine ist der Feind zurück und damit die verhängnisvolle Bestimmung der Politik als „Freund-Feind-Verhältnis“, das in der politischen Rechten ohnehin geläufig ist. Andersdenkende werden zu Feinden erklärt; Toleranz und Liberalität sind nicht gefragt. Die Diskursräume werden eng gezogen, sodass der öffentliche Diskurs verschwindet und die veröffentlichte Meinung linienförmig wird und gleichsam wie Propaganda wirkt. Mit dem Gaza-Krieg erhielt das Freund-Feind-Denken eine neue Dimension, indem der Freund über die Staatsräson definiert wurde. Die kollektive Schuld der Deutschen, die aus dem Nazi-Terror gegen jüdische Menschen in ganz Europa resultiert, ist sicherlich Grund genug, auf der Seite jüdischen Lebens zu stehen und Israel zu unterstützen. Nur ist das kein Grund, andere Meinungen, auch wenn sie überspitzt vorgetragen werden, auszuschließen. Das Bild wandelte sich mit der Brutalität des Vorgehens der israelischen Armee in Gaza.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nun lässt sich einwenden, dass die mögliche Trendwende älter ist. Die Diskussion um Corona führte von beiden Seiten oft in eine ähnliche Freund-Feind-Situation. Aber weiterdenkenden Menschen war klar, dass der Virus-Spuk irgendwann ein Ende hat. Der Liberalität nützte das wenig, weil auch das alte Feindbild, „der Russe“, wiederbelebt wurde; es gibt einen repressiven oder autoritären Backlash. Nun ist es auffällig, dass sich diese Trendwende in mehr oder weniger allen entwickelten kapitalistischen Staaten finden lässt – mal stärker, mal weniger stark ausgeprägt und nicht immer oder nur unter rechtsautoritären Regierungen. Die USA sind hier möglicherweise wieder mal Vorreiter oder Trendsetter. Eine Erklärung für den Trend zu neuer Repression und Intoleranz muss also tiefer ansetzen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Erläuterung der Ursachen kann an dieser Stelle nicht erfolgen. Grundsätzlich lässt sich allerdings eine große Verunsicherung der Gesellschaft und in der Folge auch der Politik konstatieren, die zur Flucht in scheinbare Sicherheiten und die angebliche Normalität führt. Die Unsicherheit ist keineswegs nur Ausdruck der veränderten Weltlage. Genannt seien der Aufstieg Chinas und die Abstiegskämpfe von Russland und den USA, welche die Stellung der EU oder ganz Europas unsicher machen. Gemeint ist auch eine Unsicherheit im Inneren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Freiheitsversprechungen des Neoliberalismus haben sich in Luft aufgelöst: Die gefeierte Individualisierung wurde zur Atomisierung und Entsolidarisierung, die ökologische Krise hat sich verschärft und die ökonomischen Unsicherheiten oder Irrwege des neoliberalen Umbaus der Gesellschaft liegen offen zutage, ohne dass der Markt von sich aus zu einer ökologischen Transformation in der Lage wäre. Da klammern sich Viele an das Alte. Die Bauern haben die antiökologische Wende eingeleitet – verunsichert über ihre Perspektiven, wenn sie in einer globalen Marktwirtschaft ökologisch produzieren sollen. Die Diskussionen um das Verbrenner-Aus oder um die Renaissance der Atomkraft zeigen nur die Verunsicherung, die zum kontrafaktischen Festhalten am Alten führt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Verunsicherung ergibt sich auch aus der Gesamtschau dieser unterschiedlichen Krisenmomente, weil – wohl nicht ganz zu Unrecht – das Gefühl verbreitet ist, dass es eher bergab geht, nicht besser, sondern deutlich schlechter wird. Das Alte und die Anlehnung an die starke Führungsperson erscheinen da als Ausweg. Im Osten der Republik kann sich die Hälfte in einer Befragung nicht dazu durchringen, einer starken Führerperson eine Absage zu erteilen: „Jeder zweite Person wünscht sich eine ‚starke Partei‘, die die ‚Volksgemeinschaft‘ insgesamt verkörpert. Statt pluralistischer Interessensvielfalt wird eine völkische Gemeinschaft gewünscht“, ergab eine Studie der Universität Leipzig (Doering 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die neue Sehnsucht nach Autorität, dem „starken Mann“ oder starken Staat, schlägt durch auf das politische Klima und die Kräfteverhältnisse in Teilen der Staatsmacht. Der Diskurs wird hysterisch oder mutiert zum Kulturkampf und das bekanntlich nicht nur in Deutschland. Die Verschiebungen dürften also tief verwurzelt sein und einen Umbruch signalisieren, der auf allen Seiten zu Unsicherheit und gleichzeitig zur Sehnsucht nach (altem) Sicherem, der scheinbaren Normalität führt, die im Zweifel repressiv hergestellt wird.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. </strong><strong class="western">Andreas Fishan</strong> hat den Lehrstuhl für öffentliches Recht, Umwelt- und Technikrecht und Rechtstheorie an der Universität Bielefeld inne. Zuletzt von ihm erschienen: &#8222;Ökologische Demokratie&#8220; (Springer, 2025).</em></p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>AKJ Berlin</em> 2021: Studierende geschlossen gegen Transfeindlichkeit. Gegenprotest gegen Marie-Luise Vollbrecht, in: <em>AKJ Berlin</em>, <a href="https://akj.rewi.hu-berlin.de/index.php?post=studierende-geschlossen-gegen-transfeindlichkeit-n-gegenprotest-gegen-marie-luise-vollbrecht">https://akj.rewi.hu-berlin.de/index.php?post=studierende-geschlossen-gegen-transfeindlichkeit-n-gegenprotest-gegen-marie-luise-vollbrecht</a>.</p>
<p align="justify"><em>Amnesty International</em> 2024: Einschränkung der Versammlungsfreiheit in Deutschland: „Jetzt ist der Moment, um aktiv zu werden“, in: <em>Amnesty International Deutschland</em> vom 13.11.2024, <a href="https://www.amnesty.de/aktuell/deutschland-proteste-palaestina-gaza-israel-einschraenkung-meinungsfreiheit-interview-rechtswissenschaftlerin-nahed-samour">https://www.amnesty.de/aktuell/deutschland-proteste-palaestina-gaza-israel-einschraenkung-meinungsfreiheit-interview-rechtswissenschaftlerin-nahed-samour</a>.</p>
<p align="justify"><em>Anastasiadis, Georg</em> 2022: Präventivhaft für „letzte Generation“: Keine Märtyrer, keine Terroristen – sondern schlicht Wiederholungstäter, in: <em>Merkur </em>vom 18.11.2022, <a href="https://www.merkur.de/politik/klima-proteste-letzte-generation-in-praeventivhaft-opfer-bayerns-91922764.html">https://www.merkur.de/politik/klima-proteste-letzte-generation-in-praeventivhaft-opfer-bayerns-91922764.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Beck-Aktuell</em> 2024: Nach Abhöraktion gegen Letzte Generation: Beschwerden in Karlsruhe eingegangen, in: <em>Beck-Aktuell</em> vom 11.09.2024, <em><a href="https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/pressegepraeche-letzte-generation-verfassbeschwerden-abhoeraktion" rel="nofollow noopener">https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/pressegepraeche-letzte-generation-verfassbeschwerden-abhoeraktion</a></em>.</p>
<p align="justify"><em>Berins, Lisa</em> 2022: documenta 15: Claudia Roth begrüßt Rücktritt von Sabine Schormann, in: <em>Frankfurter Rundschau</em> vom 16.07.2022, <a href="https://www.fr.de/kultur/kunst/documenta-antisemitismus-kassel-direktorin-ruecktritt-claudia-roth-news-91671309.html">https://www.fr.de/kultur/kunst/documenta-antisemitismus-kassel-direktorin-ruecktritt-claudia-roth-news-91671309.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>BR Klassik</em> 2022: Münchner Philharmoniker trennen sich von Putin-Freund Gergiev, in: <em>BR Klassik</em> vom 04.03.2022, <a href="https://www.br-klassik.de/gergiev-dirigent-muenchner-philharmoniker-reiter-ukraine-krieg-trennung-100.html">https://www.br-klassik.de/gergiev-dirigent-muenchner-philharmoniker-reiter-ukraine-krieg-trennung-100.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Brockhaus, Robert/Düsberg, Benjamin/Göllner, Nikolas</em> 2024: Zwischen Fluss, Meer und Strafbefehl, in: <em>Verfassungsblog</em> vom 26.03.2024, <a href="https://verfassungsblog.de/zwischen-fluss-meer-und-strafbefehl/">https://verfassungsblog.de/zwischen-fluss-meer-und-strafbefehl/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Deutschlandfunk Kultur</em> 2025: Das Flanders Festival Gent lädt israelischen Dirigenten aus, in: <em>Deutschlandfunk Kultur</em> vom 12.09.2025, <a href="https://www.deutschlandfunkkultur.de/lahav-shani-muenchner-philharmoniker-gent-antisemitismus-100.html">https://www.deutschlandfunkkultur.de/lahav-shani-muenchner-philharmoniker-gent-antisemitismus-100.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Doering, Kai</em> 2023: Studie der Uni Leipzig: Darum ist die AfD in Ostdeutschland so stark, in: <em>Vorwärts</em> vom 28.06.2023, <a href="https://www.vorwaerts.de/inland/studie-der-uni-leipzig-darum-ist-die-afd-ostdeutschland-so-stark">https://www.vorwaerts.de/inland/studie-der-uni-leipzig-darum-ist-die-afd-ostdeutschland-so-stark</a>.</p>
<p align="justify"><em>Engert, Marcus</em> 2023: Behördenfehler bei Razzia gegen „Letzte Generation“, in: <em>Tagesschau </em>vom 24.05.2023, <a href="https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/letzte-generation-website-behoerden-bayern-100.html">https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/letzte-generation-website-behoerden-bayern-100.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Fisahn, Andreas</em> 2022: Repressive Toleranz und marktkonforme Demokratie, Köln.</p>
<p align="justify"><em>Foucault, Michel</em> [1973] 2003: Die Wahrheit und die juristischen Formen, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Frielinghaus, Jana</em> 2025: Lisa Poettinger und andere: Die neue Welle gegen Linke, in: <em>Neues Deutschland</em> vom 11.02.2025, <a href="https://www.nd-aktuell.de/artikel/1188897.berufsverbote-lisa-poettinger-und-andere-die-neue-welle-gegen-linke.html">https://www.nd-aktuell.de/artikel/1188897.berufsverbote-lisa-poettinger-und-andere-die-neue-welle-gegen-linke.html</a><em>.</em></p>
<p align="justify"><em>Höhne, Valerie</em> 2022: „Staat muss klare Kante zeigen“: Union fordert Mindestfreiheitsstrafe für radikale Klimaaktivisten, in: <em>Tagesspiegel</em> vom 06.11.2022, <a href="https://www.tagesspiegel.de/politik/union-will-radikale-proteste-hart-bestrafen-dobrindt-warnt-vor-entstehung-einer-klima-raf-8839504.html">https://www.tagesspiegel.de/politik/union-will-radikale-proteste-hart-bestrafen-dobrindt-warnt-vor-entstehung-einer-klima-raf-8839504.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Hotstegs, Robert</em> 2025: Mehr als eine Frage des Charakters, in: <em>LTO </em>vom 13.05.2025, <a href="https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/afd-verfassungsschutz-rechtsextrem-parteimitglied-oeffentlicher-dienst-beamte%20">https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/afd-verfassungsschutz-rechtsextrem-parteimitglied-oeffentlicher-dienst-beamte%20</a>.</p>
<p align="justify"><em>Kirchheimer, Otto</em> 1985: Politische Justiz, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Kirchheimer, Otto</em> 1972: Politische Justiz, in: Ders.: <em>Funktionen des Staates und der Verfassung – 10 Analysen</em>, Frankfurt am Main, S. 143ff.</p>
<p align="justify"><em>LTO </em>2024: Freispruch für Radio-Dreyeckland-Journalisten rechtskräftig, in: <em>LTO </em>vom 25.09.2024, <a href="https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/landgericht-karlsruhe-revision-begruendung-frist-staatsanwaltschaft-verstrichen-kienert-dreyeckland">https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/landgericht-karlsruhe-revision-begruendung-frist-staatsanwaltschaft-verstrichen-kienert-dreyeckland</a>.</p>
<p align="justify"><em>MDR Sachsen</em> 2024: Nach Disziplinarklage: AfD-Politiker Jens Maier behält Pensionsansprüche, in: <em>MDR </em>vom 28.11.2024, <em><a href="https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/afd-richter-maier-klage-ruhestand-rechtsextremist-100.html" rel="nofollow noopener">https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/afd-richter-maier-klage-ruhestand-rechtsextremist-100.html</a></em>.</p>
<p align="justify"><em>Memarnia, Susanne</em> 2023: Nicht im Sinne des Schulfriedens, in: <em>taz </em>vom 01.11.2023, <a href="https://taz.de/Nahost-Konflikt-in-Berlin/!5967030/">https://taz.de/Nahost-Konflikt-in-Berlin/!5967030/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Monroy, Matthias</em> 2025: Anti-Kriegs-Demo in Köln: Brutaler Polizeikessel, in: <em>Neues Deutschland</em> vom 01.09.2025, <a href="https://www.nd-aktuell.de/artikel/1193688.rheinmetall-entwaffnen-anti-kriegs-demo-in-koeln-brutaler-polizeikessel.html">https://www.nd-aktuell.de/artikel/1193688.rheinmetall-entwaffnen-anti-kriegs-demo-in-koeln-brutaler-polizeikessel.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Nowak, Peter </em>2024: Benjamin Ruß: Antikapitalismus als Ausschlusskriterium, in: <em>Neues Deutschland</em> vom 01.08.2024, <a href="https://www.nd-aktuell.de/artikel/1184159.berufsverbot-benjamin-russ-antikapitalismus-als-ausschlusskriterium.html">https://www.nd-aktuell.de/artikel/1184159.berufsverbot-benjamin-russ-antikapitalismus-als-ausschlusskriterium.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Pehlivan, Erkan</em> 2023: Zahlen steigen: Bundesrepublik untersagt immer mehr Deutschen die Ausreise, in: <em>Frankfurter Rundschau</em> vom 18.01.2023, <a href="https://www.fr.de/politik/immer-mehr-deutsche-duerfen-nicht-mehr-ausreisen-92008671.html">https://www.fr.de/politik/immer-mehr-deutsche-duerfen-nicht-mehr-ausreisen-92008671.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Petri, Thomas/Kremer, Karsten</em> 2021: Rnr. 33, in: Lisken, Hans/Denninger, Erhard (Hrsg.): <em>Handbuch des Polizeirechts. Gefahrenabwehr, Strafverfolgung, Rechtsschutz</em>, 7. Aufl. München.</p>
<p align="justify"><em>Schmidt, Joel</em> 2023: Verbot der Tag-X-Demo für Lina E.: Deeskalation auf Sächsisch, in:<em> Neues Deutschland</em> vom 02.06.2023, <a href="https://www.nd-aktuell.de/artikel/1173693.leipzig-verbot-der-tag-x-demo-fuer-lina-e-deeskalation-auf-saechsisch.html">https://www.nd-aktuell.de/artikel/1173693.leipzig-verbot-der-tag-x-demo-fuer-lina-e-deeskalation-auf-saechsisch.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Steinke, Ronen</em> 2024: Einreiseverbot war rechtswidrig, in: <em>Süddeutsche Zeitung</em> vom 15.05.2024, <a href="https://www.sueddeutsche.de/politik/palaestina-einreiseverbot-1.7251504">https://www.sueddeutsche.de/politik/palaestina-einreiseverbot-1.7251504</a>.</p>
<p align="justify"><em>Universität Hamburg</em> 2023: Zum Widerruf der Genehmigung der Veranstaltung „We want our world back“, in: <em>Universität Hamburg</em> vom 05.04.2023, <a href="https://www.uni-hamburg.de/newsroom/im-fokus/2023/0405-stellungnahme-tagung.html">https://www.uni-hamburg.de/newsroom/im-fokus/2023/0405-stellungnahme-tagung.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Wangerin, Claudia</em> 2025: Lisa Poettinger will das Berufsverbot verhindern, in: <em>Neues Deutschland</em> vom 02.02.2025, <a href="https://www.nd-aktuell.de/artikel/1188707.klimaaktivismus-lisa-poettinger-will-das-berufsverbot-verhindern.html">https://www.nd-aktuell.de/artikel/1188707.klimaaktivismus-lisa-poettinger-will-das-berufsverbot-verhindern.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>WDR </em>2025: Nach Gewalt bei Anti-Kriegs-Demo: Bericht rechtfertigt Polizei-Einsatz, in: <em>WDR </em>vom 11.09.2025, <a href="https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/protestmarsch-rheinmetall-entwaffnen-100.html">https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/protestmarsch-rheinmetall-entwaffnen-100.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Zengerling, Zita/Biallas, Manuel</em> 2024: Weniger als ein Prozent verboten, in: <em>Tagesschau </em>vom 22.11.2024, <a href="https://www.tagesschau.de/investigativ/funk/demonstrationsverbote-100.html">https://www.tagesschau.de/investigativ/funk/demonstrationsverbote-100.html</a>.</p>
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p><a href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a><a href="https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2018/Standardtabellen/Faelle/STD-F-01-T01-Faelle_excel.xlsx">https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2018/Standardtabellen/Faelle/STD-F-01-T01-Faelle_excel.xlsx</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p><a href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a><a href="https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2021/Bund/Faelle/BU-F-01-T01-Faelle_xls.xlsx">https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2021/Bund/Faelle/BU-F-01-T01-Faelle_xls.xlsx</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p><a href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a><a href="https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2022/Bund/Faelle/BU-F-01-T01-Faelle_xls.xlsx">https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2022/Bund/Faelle/BU-F-01-T01-Faelle_xls.xlsx</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p><a href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a><a href="https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2024/Bund/Faelle/BU-F-01-T01-Faelle_xls.xlsx">https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2024/Bund/Faelle/BU-F-01-T01-Faelle_xls.xlsx</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p><a href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v </a>Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, auch wenn kein Straftatenkatalog für Durchsuchungen existiert.</p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p><a href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi </a>Eine Referendarin für das Lehramt wurde in Brandenburg aus dem Dienst entfernt. Sie war nicht nur Mitarbeiterin bei Compact, dem rechten Magazin, sondern hatte über diese Mitgliedschaft auch arglistig getäuscht (Hotstegs 2025).</p>
</div>
<div id="sdendnote7">
<p><a href="#sdendnote7anc" name="sdendnote7sym">vii </a>Dem Grundgesetz zufolge existiert dies überhaupt nicht und es gibt auch keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes, welche nur für das Bundeskriminalpolizeiamt besteht. Im GG gibt es immer noch den Bundesgrenzschutz, den es allerdings faktisch nicht mehr gibt.</p>
</div>
<div id="sdendnote8">
<p><a href="#sdendnote8anc" name="sdendnote8sym">viii </a><a href="https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw06-pa-kultur-medien-929282">https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw06-pa-kultur-medien-929282</a>.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/neue-intoleranz-rueckkehr-zum-freund-feind-denken/">Neue Intoleranz – Rückkehr zum Freund-Feind-Denken</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Ohne Erinnerungskultur kein Selbstbewusstsein</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-161/publikation/ohne-erinnerungskultur-kein-selbstbewusstsein/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Jul 2026 13:04:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>&#160; Sprache ist verräterisch &#8211; nehmen wir zum Beispiel den Begriff &#8222;Vergangenheitsbewältigung&#8220;: Für mich hört er sich immer wie ein Kraftakt an, wie eine Anstrengung, die man unternimmt, um etwas zu besiegen. Er macht die Vergangenheit zu einem Feind, mit dem man es aufnehmen muss und gegen den man siegen muss, damit er endlich klein [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-161/publikation/ohne-erinnerungskultur-kein-selbstbewusstsein/">Ohne Erinnerungskultur kein Selbstbewusstsein</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sprache ist verräterisch &#8211; nehmen wir zum Beispiel den Begriff &#8222;Vergangenheitsbewältigung&#8220;: Für mich hört er sich immer wie ein Kraftakt an, wie eine Anstrengung, die man unternimmt, um etwas zu besiegen. Er macht die Vergangenheit zu einem Feind, mit dem man es aufnehmen muss und gegen den man siegen muss, damit er endlich klein und unbedeutend wird. Was bewältigt wurde, landet im allerbesten Fall zur Besichtigung in der Vitrine der Geschichte, als Trophäe vielleicht; meistens aber im Mülleimer der Geschichte. Und manche meinen, da gehöre es auch hin. Der Begriff &#8222;Vergangenheitsbewältigung&#8220; verrät den Wunsch nach einem Schlussstrich: früher oder später, vielleicht nicht sofort, ein bisschen muss man noch tun bis dahin, ein bisschen bewältigen &#8211; aber dann ist die Angelegenheit erledigt. Endlich.</p>
<p>Aber das Leben ist anders. Wir <em>sind</em> umgeben, durchsetzt und durchtränkt mit Geschichten; jede und jeder von uns besteht im Grunde aus Geschichten und Geschichte. Wir sind also Geschichte. Und deswegen ist es ein Unsinn zu sagen, was vergangen ist, sei nicht wichtig. Die Vergangenheit zu verleugnen, heißt, sich selbst zu verleugnen. Wer also die Vergangenheit verachtet, gering schätzt oder diffamiert, verachtet, diffamiert auch immer sich selbst.</p>
<p>Das menschliche Repertoire von Möglichkeiten, mit der Vergangenheit umzugehen, ist groß: Erinnern. Erzählen. Trauern. Scham empfinden. Erklären. Beichten. Erforschen. Beweinen. Hymnen singen. Darüber Streiten. Tagebuch führen. Memoiren schreiben. Orden verleihen. Bäume zum Gedenken pflanzen. Es gibt Gedenkstätten, Museen, Heldenlegenden, Archive, Befreiungsmythen, Therapien, Geschichtswettbewerbe, Straßennamen, Gedenktage und den Streit der Historiker.</p>
<p>Selbst-Bewusstsein schließt die eigene Geschichte und die eigenen Geschichten immer ein. Das gilt für Individuen ebenso wie für Gesellschaften. Deshalb heißt die Demokratie zu stärken und demokratische Tugenden und Verhalten zu fördern immer auch, sich der Geschichte(n), der Vergangenheit zu stellen. Die Mächtigen aller Zeiten wissen, welche Bedeutung es hat, auf welche Ereignisse in der Vergangenheit sich eine Gesellschaft bezieht, wie sie bewertet werden, mit welchen Begrifflichkeiten eine Epoche in das kollektive Gedächtnis eingeht. Die Definition des Vergangenen entfaltet große Kraft &#8211; nicht zuletzt deshalb wird zum Beispiel so erbitterter Widerstand dagegen geleistet, die DDR einen &#8222;Unrechtsstaat&#8220; zu nennen. Wolf Biermann hat es in einem seiner Lieder auf den Punkt gebracht: &#8222;Die Zukunft wird entschieden im Streit um die Vergangenheit&#8220;.</p>
<p>Vielleicht aber wird der Begriff &#8222;Erinnerungskultur&#8220; nicht ganz dem gerecht, was eine Gesellschaft nach einer vergangenen Diktatur zu leisten hat. &#8222;Aufarbeitung&#8220; lässt ahnen, dass es um einen mühsamen Prozess geht. Und mühsam und schmerzhaft ist es ohne Zweifel, sich der Vergangenheit zu stellen, nicht zu verdrängen, nicht der Verlockung von Lügen und Legenden zu folgen. Mit Bezug auf die Aufarbeitung der SED-Diktatur sollen im Folgenden einige sehr unterschiedliche Aspekte benannt werden.</p>
<h3 class="">Der Versuch, Gerech&shy;tig&shy;keit herzu&shy;stellen</h3>
<p>Zu diesem Versuch, die Ungerechtigkeiten auszugleichen und Gerechtigkeit herzustellen, gehören verschiedene Dinge. Sie müssen zum Teil gesetzlich geregelt werden. Im Vordergrund steht dabei die Idee, den Opfern Genugtuung zu verschaffen.</p>
<p><em>a) Rehabilitierung und Entschädigung</em><br />
Das kann immer nur annäherungsweise geschehen. Es gibt Rehabilitierungsgesetze und Entschädigungsgesetze, die weit hinter dem zurückbleiben, was die Betroffenen erhofft haben. Aber es gibt sie immerhin. Und es geht dabei nicht nur um Geld. Die betroffenen Menschen werden dadurch rehabilitiert, dass öffentlich zum Ausdruck kommt: Ihnen ist Unrecht geschehen. Das ist manchmal viel wichtiger als ein paar hundert Mark Entschädigung.</p>
<p><em>b) Strafrechtliche Aufarbeitung</em><br />
Zur Gerechtigkeit gehört auch die juristische bzw. die strafrechtliche Aufarbeitung von Verbrechen in der DDR. Das ist seit 1990 in vielen Fällen geschehen, aber besonders auf diesem Gebiet sind sehr viele Hoffnungen enttäuscht worden. Opfern, die Jahre ihres Lebens im Lager oder hinter Gittern verbracht haben, leuchtet es nicht ein, dass sich Erich Mielke, der frühere Minister für Staatssicherheit, zwar wegen eines fünfzig Jahre zurückliegenden Deliktes vor Gericht verantworten musste, aber nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde für die Verbrechen der Staatssicherheit. Das ist ein sehr bitteres Kapital für viele Opfer.</p>
<p>Die 1991 gegründete <em>Zentrale Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität</em> (ZERV) hatte bis zum 28. Dezember 2000 insgesamt über 20.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bei der Staatsanwaltschaft II in Berlin wurden rund 23.000 Verfahren geführt. Nur in 2,6 Prozent der Fälle kam es überhaupt zur Anklageerhebung. Nach jüngsten statistischen Angaben der Berliner Senatsjustizverwaltung sind 122 Angeklagte rechtskräftig verurteilt worden. Freiheitsstrafen erhielten sechs Mitglieder der politischen Führung, 17 Spitzenmilitärs und zwei Soldaten der Grenztruppen, die anderen kamen mit Bewährungsstrafen davon.</p>
<p>Mit dem rechtlichen Instrumentarium einer Demokratie das Unrecht einer Diktatur aufzuarbeiten, ist, als versuchte man, mit einem filigranen Besteck ein zähes Steak zu zerschneiden. Für die Aufarbeitung von Verbrechen einer Diktatur ist das Instrumentarium eines demokratischen Rechtsstaats nicht gemacht worden. Deswegen musste die juristische Aufarbeitung des DDR-Unrechts so unzulänglich bleiben. Nach dem Rückwirkungsverbot dürfen Taten, die zu DDR-Zeiten nicht unrecht waren, heute nicht strafrechtlich verfolgt werden. Für dieses Prinzip gibt es gute Gründe. Trotzdem ist es schwer zu akzeptieren.</p>
<p><em>c) personelle Erneuerung</em><br />
Zur Gerechtigkeit gehört auch die personelle Erneuerung. Nach dem Ende der DDR bestand beispielsweise darüber Konsens, dass Inoffizielle Mitarbeiter der Stasi nicht in Vertrauensfunktionen oder in politischen Funktionen arbeiten dürfen. Dieser Punkt ist umstritten. Viele betrachten heute die Überprüfungen auf IM-Tätigkeit als Ungerechtigkeit, für andere aber gehört sie zu dem Versuch, nach der Diktatur Gerechtigkeit herzustellen. Auch die Abwicklung von Strukturen und Institutionen gehört dazu; zum Beispiel die ersatzlose Auflösung des Ministeriums für Staatssicherheit.</p>
<p><em>d) Beweise zugänglich machen</em><br />
Auch die Erhaltung der MfS-Archive und die Öffnung der Akten dient der Gerechtigkeit: indem Beweise gesichert und dokumentiert werden. Die Menschen in der DDR, die im Gefängnis waren, bekamen keine Unterlagen zur Hand, aus denen hervorging, warum sie einsitzen mussten. Auch Zersetzungsmaßnahmen waren natürlich ohne die Stasi-Unterlagen überhaupt nicht nachvollziehbar. Zersetzung bedeutete in der Sprache des MfS, Menschen psychologisch, sozial, beruflich, mental oder familiär zu zerstören. Die Menschen, die solchen Zersetzungsmaßnahmen ausgesetzt wurden, waren doppelt gestraft. Zum einen hatten sie unter diesen Maßnahmen zu leiden, zum anderen konnten sie sie nicht identifizieren. Es konnte passieren, dass jemand plötzlich alle Freunde verloren hatte, weil die Stasi in seinem Umfeld verbreitet hatte, er arbeite angeblich für die Stasi. Die Maßnahmepläne, mit denen die Aktionen im Einzelnen festgelegt und angewiesen wurden, finden wir in den Akten. Dass diese Beweise gesichert worden sind, anstatt ein für alle Mal weggesperrt oder vernichtet worden zu sein, ist für die Wiederherstellung von Gerechtigkeit und Würde in vielen Fällen von großer Bedeutung.</p>
<h3 class="">Die Stasi-Akten als Instrument der Vers&ouml;hnung</h3>
<p>Aber die geöffneten Stasi-Archive sind auch umstritten. Würden sie nicht, so wurde und wird häufig gefragt, einer innergesellschaftlichen Versöhnung und der Herausbildung eines demokratischen Konsenses im Wege stehen? Gibt es möglicherweise einen überschießenden Aufklärungswillen, der mehr verletzt als heilt? Besteht nicht die Gefahr eines politischen Voyeurismus, der nicht der Demokratie, sondern dem Sensationshunger dient? Die Erfahrung mit der Nazi-Diktatur hat uns jedoch gelehrt, dass die Aufarbeitung der Vergangenheit nie zu viel, höchstens zu wenig betrieben werden kann. Die langen Schatten des NS-Regimes belegen dies. Bis heute ist die Opferfrage nicht zur Ruhe gekommen und immer wieder neu keimen nationalsozialistische Ideologien auf.</p>
<p>Ich zögere deshalb nicht, die Öffnung der Stasi-Akten als ein Instrument der Versöhnung zu betrachten. Seit 1991 haben Hunderttausende Menschen Einsicht in ihre Akte genommen, haben Aufschluss darüber erhalten, wie die Stasi versucht hat, ihr Leben auszuspähen und ihr Schicksal zu beeinflussen. Viele haben Enttäuschungen erlebt angesichts des Verrats durch Menschen, denen sie vertraut haben, andere waren froh, ihren Verdacht nicht bestätigt zu sehen. Und nicht wenige erfuhren Genugtuung dadurch, dass sie für sich selbst und für andere endlich den Nachweis führen konnten, dass ihnen Unrecht geschehen ist.</p>
<p>Dieses Wissen hat den Menschen Souveränität zurückgegeben, hat sie in die Lage versetzt, selber zu entscheiden, wie sie mit diesen Wahrheiten umgehen. Die einen haben die Dinge auf sich beruhen lassen, andere haben ein klärendes Gespräch gesucht, einige wenige haben Anzeige erstattet. Von Racheakten und Vergeltungsschlägen ist nichts bekannt geworden. Das Wissen-Dürfen und Wissen-Wollen hat Versöhnung gestiftet, denn Versöhnung ist nur möglich auf der Grundlage von Wahrheit und von freier Entscheidung. Sie kann nur von den Opfern und Benachteiligten ausgehen; sie braucht Zeit, Mut, Aufrichtigkeit und Trauer und verlangt allen Beteiligten viel ab. Ich wende mich deshalb entschieden dagegen, dass der Wunsch nach Versöhnung missbraucht wird, um Unrecht zu verharmlosen oder den Mut und den aufrechten Gang ungezählter Menschen gering zu schätzen.</p>
<p>Auch das öffentliche Erzählen seiner eigenen Geschichte gehört zu dieser Genugtuung. Wir sollten diesen Aspekt der Wiedergutmachung nicht aus den Augen verlieren: Die Berichte der Augenzeugen dienen nicht nur dazu, uns ins Bild zu setzen. Unsere Aufmerksamkeit für die Opfer von Diktaturen ist auch gelebte Solidarität.</p>
<h3 class="">Repression und Verf&uuml;hrung: Wie Diktaturen funktio&shy;nieren</h3>
<p>Nach &#8222;Gerechtigkeit herstellen&#8220; lautet die zweite Aufgabe &#8222;Wissen, was war&#8220;. Damit meine ich die vielen Möglichkeiten und Methoden, Wissen zu bergen, Dinge in Erfahrung zu bringen, verstehen zu lernen, wie eine Diktatur funktioniert. Wer das am Beispiel der DDR verstanden hat, wird feststellen, dass es &#8211; bei allen gravierenden Unterschieden &#8211; eine ganze Menge Analogien zu allen anderen Diktaturen gibt. Welcher Art waren die Strukturen, wie funktionierte die Machtgewinnung, wie wurde die Macht gesichert, welche Rolle hatten Polizei, Parteien, wie lief die Zusammenarbeit zwischen Partei, Staatssicherheit, Staatsorganen? Wir brauchen, um zu verstehen, viele Bausteine des Wissens.</p>
<p>Dafür haben wir die Stasi-Unterlagen und wichtige Quellen aus anderen Archiven. Aber es genügt nicht, dass die Quellen vorhanden sind, es muss auch die Möglichkeit geben, damit zu arbeiten, und das zeitnah. Die Stasi-Unterlagen standen gleich ab 1991 zur Verfügung, wir mussten nicht zwanzig, dreißig Jahre warten, bis irgendwann einmal Unterlagen wieder freigegeben werden. Als der Bundestag 1991 das Stasi-Unterlagengesetz verabschiedete, war dem eine heftige Kontroverse vorausgegangen. Dieses weltweit und historisch einmalige Gesetz wurde trotz mancher Warnungen verabschiedet -nicht zuletzt mit Verweis auf die Versäumnisse der Deutschen nach der nationalsozialistischen Diktatur.</p>
<p>Die Stasi-Unterlagen und andere gleichermaßen zur Verfügung stehende Quellen helfen uns, auf wichtige Fragen Antworten zu finden: Wie hat die Manipulation, die Entmündigung, die Indoktrination der Menschen funktioniert? Und mit welchem Erfolg? Hat fast die ganze Bevölkerung strikt marxistisch-leninistisch gedacht oder haben die Leute einfach nur pariert und sich ihren Teil gedacht &#8211; ganz nach dem Motto &#8222;Ich denke, was ich will und was mich beglücket, doch alles in der Still und wie es sich schicket&#8220;? Wie sind Menschen eingeschüchtert worden? Wie schafft es ein Regime, dass Millionen Menschen, wenn sie einen politischen Witz erzählen, plötzlich mit ganz leiser Stimme reden? Oder ihren Kindern am Frühstückstisch sagen: &#8218;Darüber dürft ihr in der Schule reden, aber darüber nicht&#8216;? Wie macht man es, dass erwachsene und normale Leute nicht protestieren, wenn aus Schulen, aus Universitäten, aus den Medien das freie Wort verbannt ist? Menschen, die nicht verbogen worden sind, gehen hinaus und beschweren sich. Wenn sie es nicht tun, sind sie daran gehindert worden, hat man sie massenhaft eingeschüchtert: außen die Mauer, damit die Leute nicht weglaufen, innen die Stasi, damit sie den Mund halten. Ohne dies hätte die DDR nicht einmal zwanzig Jahre existiert.</p>
<p>Aus den Akten geht auch hervor, wie überdimensional groß der MfS-Apparat war, sehr viel größer übrigens als der Apparat der Gestapo. 1989 arbeiteten 90.000 Hauptamtliche und 174.000 IM´s (Inoffizielle Mitarbeiter) für das Ministerium für Staatssicherheit. Auch war die DDR alles andere als eine &#8218;Diktatur light&#8216;, wie manche meinen. Es gerät allzu oft in Vergessenheit, dass die DDR im Lauf ihrer vierzigjährigen Existenz 250.000 politische Gefangene hatte und Millionen Menschen aus dem Land getrieben wurden. Ohne den Exodus von etwa 4 Millionen Menschen in vierzig Jahren wäre die Zahl der politischen Gefangenen wahrscheinlich wesentlich größer gewesen. Der Schaden, der in einer Gesellschaft durch den Verlust so vieler Menschen entsteht, ist nie gemessen worden.</p>
<p>Auch lässt sich die zerstörerische Wirkung von Diktaturen auf Gesellschaften keineswegs nur mit Zahlen von Repression und Haft beschreiben. Der zivilisatorische Schaden besteht im massenhaften Kadaver-Gehorsam, in der Kontrolle der Öffentlichkeit, im Verlust an der Freiheit des Worts in Schulen, Universitäten und Medien. Wenn die Menschen aber funktionieren, dann braucht man sie auch nicht ins Gefängnis zu stecken.</p>
<p>Wenn wir verstehen wollen, wie Diktaturen funktionieren, müssen wir auch ihre verführerische Seite kennen lernen: Ordnung, Sicherheit, Rundum-Fürsorge, sozialer Ausgleich, wenig Verantwortung und damit auch wenig Risiken, Fehler zu machen, keine zeitraubenden und nervenaufreibenden Debatten &#8211; das ist für viele Menschen verlockend. Wenn eine politische Entscheidung getroffen wurde, dann wird nicht lange gefackelt, da wird das eben gemacht. Diktaturen haben für nicht wenige Menschen durchaus etwas Attraktives und Verführerisches. Und manchmal bieten sie viel Sicherheit, weniger Kriminalität, vielleicht sogar garantiert bezahlbare Wohnungen und Vollbeschäftigung. Wenn man Diktaturen verstehen will, reicht es also nicht, nur auf die Seite der Repression und der Bespitzelung zu schauen. Mindestens so gefährlich ist ihre verführerische, faszinierende Seite.</p>
<h3 class="">Noch ganz am Anfang: Die DDR-Ge&shy;schichte im Streit</h3>
<p>Die Phase der Begriffsbildung über die DDR ist noch lange nicht abgeschlossen. Historische Epochen werden irgendwann im Gedächtnis der nachfolgenden Generationen auf nicht viel mehr als ein Dutzend Begriffe reduziert. Fragt man heute, was den Menschen zuerst beim Thema Nationalsozialismus einfällt, so hört man als Antwort die Topoi &#8218;Zweiter Weltkrieg&#8216;, &#8218;Holocaust&#8216;, &#8218;KZ&#8216;, &#8218;Autobahn&#8216; und noch zehn, zwölf weitere Wörter &#8211; insgesamt relativ wenige Schlüsselbegriffe für eine ganze Epoche, Begriffe, auf die man sich irgendwann verständigt hat &#8211; oder die umstritten bleiben.</p>
<p>Die Frage, auf welche Begriffe irgendwann einmal die DDR reduziert wird, wenn unsere Urenkel sich über sie unterhalten, ist noch lange nicht entschieden. Was wird dazugehören? &#8218;Vollbeschäftigung&#8216;? &#8218;Kita-Plätze&#8216;? &#8218;Mauer&#8216; ganz sicher, auch &#8218;Schießbefehl&#8216;. Auch mit welcher Bewertung diese Begriffe in unser kollektives Gedächtnis eingehen werden ist noch nicht entschieden. Darum wird der Begriff &#8218;Unrechtsstaat&#8216; von Teilen der ostdeutschen Bevölkerung so gefürchtet. Statt dessen flüchtet man sich in Formeln wie &#8218;ein Staat, in dem es sowohl Recht als auch Unrecht gab&#8216;. Aber &#8218;Unrechtsstaat&#8216;? Nein, das geht für viele einfach nicht.</p>
<p>Der öffentliche Raum als Streitforum wird erst ganz allmählich wieder erobert. Wir machen in unserer Behörde die Erfahrung, dass das Interesse an öffentlichen Debatten eher zu- als abnimmt. Gelegentlich wird der Eindruck erweckt, als sei das Interesse jetzt am Abklingen. Aber es gibt durchaus neue Impulse, neue Nachfragen. Unsere Ausstellungen werden gut besucht, aus den Schulen kommen mehr Anfragen als früher, Veranstaltungen und Vorträge sind gefragt. 2003 und 1989/90: Vierzehn Jahre sind nicht viel. Im Jahre 1959, also vierzehn Jahre nach 1945, waren die wichtigsten Fragen zum Nationalsozialismus noch nicht einmal gestellt, geschweige denn beantwortet. Die Vorstellung, dass wir jetzt schon irgendwie am Ende dieser Aufarbeitung wären, ist ausgesprochen naiv und zum Glück auch unrealistisch.</p>
<h3 class="">Kein Volk von Spitzeln und Verr&auml;tern</h3>
<p>Zum Erinnern gehört die Frage nach den immer wieder zu treffenden Entscheidungen in der DDR, zwischen Anpassung, Widerstand, Opposition, und natürlich die Frage nach den Inoffiziellen Mitarbeitern des MfS, den Menschen, die von der Stasi angeworben werden sollten. Das hat sich die Stasi nicht einfach gemacht &#8211; die betreffenden Personen wurden sorgfältig ausgewählt. Trotzdem hat mehr als die Hälfte dieser Menschen nein gesagt. Heute wissen wir, dass ihnen deswegen nichts passiert ist, aber das konnte damals natürlich niemand ahnen. Viele schlaflose Nächte hat das manche gekostet, bis sie sich gesagt haben: &#8218;Nein, ich mache ja viel mit, aber Spitzel werde ich nicht!&#8216; Die meisten waren keine Helden, sondern ganz normale Leute, manche von ihnen auch in der Partei. Es gab offenbar eine Schamgrenze für viele Menschen. In den Stasi-Unterlagen finden wir nicht nur Geschichten von Schande und Verrat, sondern auch von Mut und Anstand, aber auch von Witz und Geschicklichkeit.</p>
<p>Gibt es ein gutes Leben in der Diktatur? Wir waren doch kein Volk von Spitzeln und Verrätern, wir waren doch auch glücklich, wir haben doch auch gelebt und geliebt und gelacht. Mir ist es bis heute ein Rätsel, warum sich die Ostdeutschen in eine Art Geiselhaft nehmen lassen, bloß weil irgendwelche ehemaligen IM zu ihrer eigenen Verteidigung sagen, wir mussten uns ja alle irgendwie arrangieren, und es sei normal gewesen, mit dem MfS zusammenzuarbeiten. Wir mussten eben nicht, und in Wahrheit tat das nur ein ganz kleiner Teil der Bevölkerung. Weniger als zwei Prozent der Bevölkerung arbeiteten für die Stasi. Sie war natürlich da am stärksten, wo die Situation aus der Sicht des MfS am unsichersten war: Die allermeisten Spitzel gab es deshalb in den Oppositionsgruppen. In der <em>Initiative Frieden und Menschenrechte</em> waren 30 oder 40 Prozent der Mitglieder IM. In den Zeitungsredaktionen dagegen gab es relativ wenige &#8211; sie waren dort offenbar nicht nötig.</p>
<p>Ich bin deshalb der Überzeugung, dass die Stasi-Unterlagen die Ostdeutschen nicht beschämen. Vielmehr sind sie dafür geeignet, die Würde der Ostdeutschen wieder herzustellen, weil sie beweisen, dass wir kein Volk von Spitzeln und Verrätern waren, weil sie beweisen, dass die große Mehrheit sich geweigert hat, Spitzel zu werden.</p>
<h3 class="">Schmerzhaft und befreiend: eine ostdeutsche Erinne&shy;rungs&shy;kultur</h3>
<p>Aufarbeitung oder gar Bewältigung ist, wenn wir über Vergangenheiten reden, keine hinreichende Beschreibung für das, was wir nötig haben. Es geht vielmehr um eine Erinnerungskultur, um einen Prozess, der den ganzen Menschen betrifft, um eine zivilisatorische Leistung.</p>
<p>Deshalb bedeutet Leben mit der Vergangenheit mehr als die Aneignung von Wissen. Dazu gehört auch Begegnung und Gefühl, das Betrauern von Schuld und Schmerz, das Besingen von Mut und Anständigkeit, der Streit um die Bedeutung von Ereignissen, die Mühe des Ringens um die Wahrheit, die Konfrontation und das Zuhören und Schweigen.</p>
<p>Nur wenn es uns gelingt, auch die Schattenseiten unserer Geschichte zu integrieren und nicht auszusperren, werden wir die Freiheit gewinnen, uns auch auf die positiven Traditionen zu beziehen und sie zu nutzen. Was lehren uns die vielen kleinen Geschichten? Sie können uns helfen, etwas darüber herauszufinden, wie es sich unter Bedingungen lebt, in denen die Entscheidungsspielräume sehr eng sind, in denen man Angst hat, in denen man zur Anpassung gezwungen wird. Was macht einen da stark, was braucht man da?</p>
<p>In diesem Zusammenhang ist das Wahrnehmen von Biographien wichtig. Wann immer Menschen aufgeschlossen sind, versuche ich Zeitzeugen zu vermitteln, biete das insbesondere auch Schulen an. Mit Zeitzeugen meine ich nicht so sehr uns jüngere, die wir in den 1980er Jahren unter vergleichsweise komfortablen Bedingungen Oppositionsarbeit betrieben haben. Wir hatten Nachteile, manche wurden auch verfolgt, aber wir mussten weder Angst um Leib und Leben haben, noch mussten wir befürchten, auf Jahre hinter Zuchthausmauern zu verschwinden. Aber die, die in den 1950er und 1960er Jahren opponierten, lebten unter anderen Bedingungen.</p>
<p>Bei der mentalen und psychologischen Verarbeitung der Vergangenheit spielen Stichworte wie Zorn, Trauer und Schmerz eine große Rolle. Das sind alles Begriffe, bei denen Menschen zurückzucken. Denn wer setzt sich solchen Gefühlen ohne Not aus?</p>
<p>Auch Scham ist ein wichtiges Thema. Nicht nur die Scham der Täter: Ich meine die Scham der großen Mehrheit der DDR-Bürger. Es ist etwas Beschämendes, so viele Jahrzehnte in einem solchen System gelebt zu haben, die Entmündigung hingenommen zu haben, eingesperrt gewesen zu sein. Über Beschämung spricht niemand gerne, man denke an die Opfer von Vergewaltigungen, die zum Teil ihr Leben lang nicht darüber reden, was ihnen angetan wurde, weil sie sich schämen, vergewaltigt worden zu sein. Die Scham derer, die in einer Diktatur gelebt haben, ist ein Phänomen, das möglicherweise in der richtigen Dimension noch gar nicht hinreichend erfasst wurde. Was haben wir mit uns geschehen lassen und wie haben wir darauf reagiert? Mit Rückzug und Migräne vielleicht &#8211; oder haben wir protestiert?</p>
<p>Diese Auseinandersetzung kann nicht von Kollektiven, von Organisationen, von Parteien geleistet werden. Die Durchdringung von Vergangenheit, das Aufarbeiten, das Sich-dem-Schmerz-stellen, das ist ein sehr individueller Prozess. Das klappt nicht im Kollektiv, da muss jeder allein hindurch.</p>
<h3 class="">F&uuml;r die W&uuml;rde der Ostdeut&shy;schen: die Selbst&shy;be&shy;freiung feiern</h3>
<p>Wichtig für die mentale Verarbeitung ist auch die Frage: &#8222;Worauf können wir eigentlich stolz sein?&#8220; Das ist nicht ganz einfach. Bin ich stolz darauf, Ostdeutsche zu sein? Sicher nicht. Aber was ist eigentlich das, worauf wir als Ostdeutsche unser Selbstbewusstsein gründen können? Wovon können wir mit Stolz sagen: &#8222;Das bringen wir mit, das sind wir.&#8220; Wie viele erfolgreiche, gar friedliche Revolutionen gab es denn in Deutschland? Leider wird die friedliche Revolution im Herbst 1989 von vielen Ostdeutschen überhaupt nicht als etwas gesehen, das ihnen Würde verleiht und auf das sie stolz zurück blicken können. Ich habe Versammlungen im Osten erlebt, bei denen gezischt wurde, als ich das Wort Revolution benutzt habe. Weil es angeblich keine Revolution war, allenfalls eine &#8218;Wende&#8216;. Was heißt eigentlich &#8218;Wende&#8216;? Was ist das für ein merkwürdiges Wort? Egon Krenz hat es im Oktober 1989 erfunden, seither ist es in aller Munde. Es ist schon sehr eigenartig, wie die Ostdeutschen mit diesem Begriff ihre eigene Leistung abwerten.</p>
<p>Ich glaube, dass die Würde und das Selbstbewusstsein der Ostdeutschen dauerhaft gestärkt werden müssen. Beides sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass sich die Ostdeutschen als Bürgerinnen und Bürger und damit auch als Demokraten fühlen &#8211; und verhalten. Da braucht es Selbstbewusstsein, das sich auch auf etwas gründen kann. Man darf nicht immer das Gefühl haben, in die Ecke gestellt zu werden. Und es gibt etwas, das uns Würde verleiht: Uns selber befreit zu haben. Die Stasi-Akten der Vernichtung entrissen zu haben. Als einziges Ostblock-Land den Geheimdienst demontiert zu haben. Das sind große Leistungen, die noch im Sommer 1989 so unwahrscheinlich schienen wie eine Landung auf dem Mars. Unser Selbstbewusstsein sollte sich darauf gründen.</p>
<p>* Der Beitrag basiert auf einem Vortrag, der am 17. November 2002 auf der Tagung &#8222;Wir sind das Volk&#8220; in der Evangelischen Akademie Tutzing gehalten wurde.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-161/publikation/ohne-erinnerungskultur-kein-selbstbewusstsein/">Ohne Erinnerungskultur kein Selbstbewusstsein</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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