Editorial
Argumente für die möglichst breite und weitgehend ungehinderte Ausübung von Äußerungsfreiheiten (gemeint sind etwa Rede-, Meinungs-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit) gibt es viele, und eigentlich waren sie in Gesellschaften, die sich als liberal oder demokratisch verstehen wollen, früher auch Grundkonsens. Etwa führte im 19. Jahrhundert John Stuart Mill an, dass Redefreiheit für freie Diskurse elementar ist, damit diese rational verlaufen und sich aus möglichst vielen Stimmen vernünftige Entscheidungen treffen lassen. Dabei seien auch fragwürdige, falsche oder dumme Aussagen wichtig, um einen gemeinsamen Lerneffekt im Austausch zu erzeugen. Gerade, was Grenzfälle betrifft, in denen fraglich ist, ob die bürgerliche Freiheit einer Person einer anderen Person schadet (das no-harm-principle), unterscheidet Mill auch konsequentialistisch Diskurskontexte: So könne eine aufrührerische Aussage bei einem Stammtisch eine andere Wirkung entfalten als auf einer Kundgebung oder in einer Parlamentsrede und sei deswegen kontextabhängig zu bewerten – wobei hier fraglich ist, wie heute die hohe Reichweite von auf sozialen Medien getätigten Aussagen zu werten wäre. Die Frage, ob und wann aber jemand oder ein Rechtsgut durch Äußerungen von anderen zu Schaden kommt, sorgt regelmäßig für Debatten darum, ob und ab welchem Punkt die freie Rede und freie Diskurse eingeschränkt werden sollten – man denke nur Karl Poppers viel diskutiertes Toleranzparadoxon, demzufolge zu viel gesellschaftliche Toleranz gegenüber intoleranten Akteuren und Aussagen die Toleranz selbst gefährde. Jedoch gibt es auch Argumente, die den Selbstzweck von Äußerungsfreiheiten betonen, da diese dem Einzelnen ermöglichen, sich frei zu entfalten – unabhängig davon, wie viel Wahrheit und Vernunft in einer Aussage stecken. So betont auch das Bundesverfassungsgericht, dass Äußerungsfreiheiten ebenso Meinungen rechtlich schützen, die von der gesellschaftlichen Mehrheit als ekelhaft betrachtet werden. Dem sieht sich auch die Humanistische Union seit jeher verpflichtet.
In Zeiten des digitalen Kapitalismus und von Inhaltsfluten, die es erschweren, Information, Falschinformation, Desinformation, massenhaft vervielfältigte Verschwörungsnarrative und Meinungen auseinanderzuhalten, stellt sich nicht nur die Frage, ob die traditionell-liberalen Argumente, die auf rationale Diskurse zielen, so noch Gültigkeit besitzen, sondern auch, wie sich Diskursräume verändern, wie sie algorithmisch manipuliert oder faktisch eingeengt werden.
Die Einengung und Verschiebung von Diskursräumen und damit auch die Einschränkung von Äußerungsfreiheiten lassen sich vielerorts ausmachen, wobei wir uns im vorliegenden Heft auf öffentliche Diskursräume konzentrieren. Disclaimer: Das ist kein Lamentieren à la „Nichts darf man mehr sagen“, wie es gerade die (extreme) Rechte gegen jede Form von öffentlicher Kritik anführt. Dabei bekommen Rechte doch dauernd eine Bühne, auf der sie bejammern, nicht mehr das sagen zu dürfen, was sie gerade eben frei und öffentlich sagen. Kritik an Geäußertem gehört auch zur Redefreiheit und ist elementar für freie Diskurse. Es geht vielmehr darum, wie Diskurse rechtlich und gesellschaftlich konstituiert sind und wie sie sich transformieren.
Einerseits erleben wir eine Emotionalisierung und Totalisierung moralischer Affekte, sodass eine emotivistische oder totale Moral öffentliche Diskurse bestimmt und viele dann bestimmte Akteure oder abweichende und verdächtige Positionen mit Hinweis auf persönliche Empfindungen disqualifizieren oder gar nicht erst hören wollen, etwas für indiskutabel halten und den Diskurs abbrechen. In der Tat sollte sich niemand verpflichtet fühlen, mit Faschist*innen zu diskutieren oder diese anhören zu müssen; das ist nicht der Punkt. In solchen emotional und moralisch aufgeladenen Konstellationen werden (nicht nur antidemokratische) Meinungen ausgeschlossen und oft die Person/Gruppe, die die fragwürdige Meinung geäußert hat, fortan unter Generalverdacht gestellt. Das betrifft nicht ausschließlich Debatten um die sogenannte Wokeness. Dies zeigt sich generell bei Triggerthemen in einer polarisierten Gesellschaft, in der die gesellschaftlichen Widersprüche vereindeutigt und verstetigt werden, anstatt an ihrer Auflösung zu arbeiten. Eine solche „Moral“ erhebt einen absoluten Geltungsanspruch, stützt sich auf die Evidenz moralischer Gefühle, verweigert die Auseinandersetzung mit abweichenden Positionen und Perspektiven und unterläuft institutionalisierte Formen der Konfliktregelung. Sie ersetzt Institutionen durch Affekte, Verhandlung durch Verurteilung, Diskurs durch Mobilisierung.
Zum einen nimmt so die gesellschaftliche Diskursfähigkeit ab. Besonders im Bereich Social Media zeigt sich dies auch daran, wie etwa progressive Akteure, Frauen oder vulnerable Minderheiten durch Hassrede zum Schweigen gebracht werden (silencing). Es zeigt sich aber auch in der politischen Verschiebung von Sagbarkeitsgrenzen nach rechts. Dies erweitert oder öffnet gerade nicht öffentliche Diskurse, sondern führt zur Cancel Culture durch rechte Akteure und zur Aufwiegelung gegen subalterne, linke, progressive, feministische, antifaschistische Akteure oder sexuelle und kulturelle Minderheiten und somit zu reaktionär begrenzten öffentlichen Diskurs(räum)en. Kurz: Es führt zur Verengung von Diskursräumen, indem diese links geschlossen werden.
Zum anderen treten neben diese gesellschaftlichen Probleme auch rechtliche Einschränkungen von Diskursräumen. Personen, die Äußerungen treffen, die politisch unliebsam sind, werden dann nicht nur von gesellschaftlichen Gruppen verurteilt, sondern juristisch verfolgt. Das betrifft die Ausweitung des Strafrechts in Bezug auf zahlreiche Äußerungen – wie die geplante Verschärfung der Volksverhetzung –, aber auch die Rückkehr von Berufsverboten – gerade dann, wenn Kapitalismuskritiker*innen eine Karriere im öffentlichen Dienst anstreben oder auch bereits gemacht haben. Deutlich zeigte sich eine gesellschaftliche und juristische Einengung während der Corona-Pandemie. Nicht nur wurde hier die Versammlungsfreiheit – die Diskurse als urdemokratisches Recht öffentlich sichtbar machen soll – eingeschränkt. Es wurde polarisiert zwischen Querdenker*innen und Maßnahmenbefürworter*innen. Etwas dazwischen wurde im öffentlichen Diskurs zeitweise kaum akzeptiert beziehungsweise die Herausbildung einer solchen Meinung unterminiert. Doch bei Corona ist es nicht geblieben; Repressalien nehmen zu, nicht nur, um einzelne Stimmen zu kriminalisieren, sondern auch, um andere abzuschrecken, sich zu äußern. Die Ironie des Ganzen ist, dass die Einschränkung von Diskursfreiheiten oft im Namen eines (antiwoken) Kampfes für die Redefreiheit erfolgt.
Da die Humanistische Union Äußerungsfreiheiten als elementar ansieht und stets dafür plädiert, dass pluralistische Gesellschaften auch moralisch beziehungsweise politisch fragwürdige oder verurteilenswerte Aussagen ertragen müssen, betrachtet sie die direkten und indirekten Verengungen von öffentlichen Diskursräumen sehr kritisch. Davon handelt das vorliegende Heft.
Der erste Block des Heftschwerpunktes zu den gesellschaftstheoretischen und juristischen Grundlagen wird mit einem einleitenden Beitrag von Jörg Arnold und Wolfram Grams eröffnet. Sie kontextualisieren gesellschaftstheoretisch und medienkritisch, was die Einengung bedingt. Dabei machen sie auch aktuell relevante Diskursarenen aus, in denen es zu solchen massiven Einengungen kommt. Andreas Fisahn analysiert die rechtlichen und gesellschaftlichen Veränderungsprozesse im Neoliberalismus und erkennt eine neue polarisierte Kultur der Intoleranz. Martin Seeliger fragt nach der Entstehung internationaler politischer Öffentlichkeit und betont die Schwierigkeit, dass Nationalstaatlichkeit internationale Diskursräume verengt und so verhindert, dass auf internationaler Ebene Betroffene die Diskurse führen. Katrin Gierhake macht eine Ausweitung der Strafbarkeit bestimmter Äußerungen nach politischen Kriterien in jüngster Zeit aus, was zu Zensur führen kann, und sie kontextualisiert dies rechtshistorisch. Da die rechtlichen Ausnahmen des erlaubten Äußerbaren zunehmen, untersucht Philip Dingeldey die Theorie des Ausnahmezustandes von Giorgio Agamben, der einen latenten dauerhaften Ausnahmezustand behauptet, in dem der Unterschied zwischen Ausnahme und Rechtsnorm verwischen würde. Neben einer kritischen Würdigung wird diese Philosophie auf die Frage der Einengung öffentlicher Diskursräume bezogen.
Ein weiterer Block widmet sich einer Auswahl an Diskursarenen und Themen, in denen es zu einer sozialen oder rechtlichen Einschränkung von Diskursräumen gekommen ist. Eric Hilgendorf untersucht die Mechanismen der Diskursverengung während der Corona-Pandemie. Die neuen Berufsverbote kritisiert Rolf Gössner. Er arbeitet heraus, wie sie in den Bundesländern wiederentdeckt, begründet und angewandt werden und gegen wen sich diese Politik richtet. Peter Ullrich erkennt in den Debatten um Antisemitismus seit dem Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 einen neuen autoritären Anti-Antisemitismus, der sich nicht nur gegen Antisemitismus wendet, sondern gegen Kritiker*innen der israelischen Regierung per se. Vor allem bestärke diese Entwicklung illiberale, demokratiegefährdende Tendenzen im Namen der Staatsräson. Jürgen Rose schreibt über die Einengung von Äußerungsfreiheiten und Diskursverweigerung in Bezug auf Positionen zum Ukrainekrieg, wobei er auch auf eigene Erfahrungen zurückgreift.
Da die digitale Sphäre noch einmal besondere Diskursmodi und Probleme aufweist, die auch in die analoge Realität hineinwirken, folgt ein weiterer Block zu digitalen Räumen und sozialen Medien. Mandy Tröger umreißt die Bedeutung und Anwendung von allen möglichen sogenannten kritischer Theorien (insbesondere der kritischen politischen Ökonomie) anhand der kommunikationswissenschaftlichen Analyse von Big-Tech-Konzernen. Das mag man für einen wilden Theorieeklektizismus halten, es zeigt aber auf, wie Big-Tech-Konzerne aus ökonomischen Gründen Diskursräume einschränken. Hannah Schimmele und Richard Schwenn werten in ihrem Beitrag aus, wie die rechte digitale Kampagne gegen Frauke Brosius-Gersdorf während ihrer Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht Falschinterpretationen und Desinformation genutzt und amplifiziert hat, dadurch anschlussfähig für konservative Kräfte wurde und eine politische Diskursmacht erzeugt hat, die die Diskursräume deutlich nach rechts verschoben hat. Katharina Mosene klassifiziert soziale Netzwerke als Räume der Exklusion, Machtasymmetrie und digitaler Gewalt – insbesondere gegen Frauen, marginalisierte Gruppen und vulnerable Minderheiten –, was digitale Diskursräume verengt. Um dem zu begegnen, schlägt sie einen feministisch-intersektionalen Ansatz vor. Lara Franke untersucht, wie das soziale Netzwerk TikTok demokratiefeindliche Inhalte fördert und damit demokratische Diskurse verunmöglicht.
In dieser Ausgabe haben wir auch wieder einen dicken Block mit Hintergrundbeiträgen zu aktuellen bürgerrechtlichen und gesellschaftspolitischen Themen. Christoph Butterwegge analysiert und kritisiert den Herbst der Reformen. Ute Finckh-Krämer stellt dar, wo die deutsche Friedensbewegung in Zeiten des Ukraine- und Gaza-Kriegs steht, wie sie sich entwickelt hat und worin heutige Herausforderungen bestehen. Norman Paech fragt sich Anbetracht des Gaza-Krieges, wie man völkerrechtlich eine Terrororganisation von einer (gewalttätigen) Befreiungsbewegung unterscheidet. Hartmut Aden und weitere Rechtswissenschaftler*innen kommentieren gemeinsam die Novelle des Polizeigesetzes des Landes Berlin (ASOG) und arbeiten zahlreiche grundrechtliche Probleme heraus. Johann Albrecht-Haupt präsentiert die nicht-zweckgebundenen Staatsleistungen der Bundesländer an die Kirchen im Jahr 2026: Sie sind auf 666 Millionen Euro gestiegen, obwohl die Anzahl an Kirchenmitgliedern weiter sinkt und seit über 100 Jahren der Verfassungsauftrag besteht, die Staatsleistungen abzulösen. Rezensionen runden die Rubrik ab.
Noch ein Hinweis in eigener Sache: Bekanntlich ist ein Abonnement der vorgänge für Mitglieder der Humanistischen Union im Mitgliedsbeitrag inkludiert. Ab 2026 bietet die Humanistische Union das erste Jahr der Mitgliedschaft für Schüler*innen, Student*innen und Auszubildende kostenlos an. Wer einer dieser Gruppen angehört und gerne die vorgänge beziehen (und andere Vorteile der Mitgliedschaft nutzen) möchte, wird dieses Angebot reizvoll finden.
Im Namen der Redaktion wünsche ich Ihnen eine anregende Lektüre. Wie immer freuen wir uns auch über kritisches Feedback.
Philip Dingeldey