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	<title>Rechtspolitik Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Die Menschen im Land befinden sich dann in einem Panoptikum: Die schlimmsten Grundrechtseingriffe im Reformvorhaben der Nachrichtendienste</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/die-menschen-im-land-befinden-sich-dann-in-einem-panoptikum-die-schlimmsten-grundrechtseingriffe-im-reformvorhaben-der-nachrichtendienste/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Sep 2026 12:20:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett die Reform des Rechts der Nachrichtendienste beschlossen. Das Kabinett selbst spricht davon, dass der Gesetzentwurf die umfangreichste und grundlegendste Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) in der bundesdeutschen Geschichte darstelle.[1] Das ist nicht untertrieben. Jedoch sorgt die Gesetzneufassung weniger für eine [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/die-menschen-im-land-befinden-sich-dann-in-einem-panoptikum-die-schlimmsten-grundrechtseingriffe-im-reformvorhaben-der-nachrichtendienste/">Die Menschen im Land befinden sich dann in einem Panoptikum: Die schlimmsten Grundrechtseingriffe im Reformvorhaben der Nachrichtendienste</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett die Reform des Rechts der Nachrichtendienste beschlossen. Das Kabinett selbst spricht davon, dass der Gesetzentwurf <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeskabinett-beschliesst-reform-des-rechts-der-nachrichtendienste-2449432">die umfangreichste und grundlegendste Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) in der bundesdeutschen Geschichte darstelle</a>.<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a></p>
<p class="">Das ist nicht untertrieben. Jedoch sorgt die Gesetzneufassung weniger für eine Modernisierung oder eine bessere Kontrolle von Nachrichtendiensten als vielmehr für einen massiven Umbau unseres Staates hin zu einem Überwachungsstaat.</p>
<p class="">Bevor der Bundestag über das mehr als 700 Seiten umfassende Paket entscheidet (BT-Drucksache 21/7868), appelliert die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) an die Abgeordneten, gegen die Reform zu entscheiden, da sie in weiten Teilen verfassungswidrig ist und bürgerliche Freiheiten sowie Grundrechte angreift. Es wäre besser, lediglich die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angemahnten Punkte bis Jahresende zu reformieren, statt <a href="https://verfassungsblog.de/geheimdienstreform-rundumschlag/">einen Paradigmenwechsel</a> einzuläuten, der deutlich mehr Autoritarismus und Grundrechtseingriffe bedeutet. Dazu haben wir die problematischsten Aspekte des Reformpakets hier gesammelt:</p>
<p class="">Die bislang im Artikel 10-Gesetz (G 10) geregelten Befugnisse zur Überwachung von Post und Telekommunikation unter Eingriff in Art. 10 GG werden nun in den einschlägigen Gesetzen der jeweiligen Nachrichtendienste geregelt. Die Überwachungsbefugnisse werden erheblich erweitert. Zudem erhalten sie operative Befugnisse, das heißt aktive Eingriffs- und Abwehrrechte. Die Kontrolle der Nachrichtendienste wird beim Unabhängigen Kontrollrat (UKRat) zentralisiert; die G-10-Kommission wird gleichzeitig aufgelöst, und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) verliert ihre Kontrollbefugnisse für die geheimdienstlichen Tätigkeiten der Nachrichtendienste.</p>
<p class="">In weiten Teilen halten wir den Entwurf für verfassungswidrig, in allen Teilen aber für demokratieschädlich. Der Entwurf ignoriert häufig die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung, insbesondere, was Eingriffsschwellen und -befugnisse betrifft. Dies ist unverhältnismäßig. Am schwersten wiegt – und dies hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) als seine Intention öffentlich hervorgehoben –, dass aus den Nachrichtendiensten „echte“ Geheimdienste gemacht werden sollen, Das bundesverfassungsgerichtliche Trennungsgebot zwischen überwachenden, aber nicht operierenden Nachrichtendiensten und der Polizei würde dadurch aufgehoben. Das würde zu einer Verpolizeilichung der Nachrichtendienste führen. Als ob es nicht schon schlimm genug wäre, dass die Bevölkerung vom intransparenten „Verfassungsschutz“ überhaupt überwacht werden kann und ihre verfassungsmäßigen Grundrechte vor dem „Verfassungsschutz“ nicht ausreichend geschützt werden können: Nun sollen beide Nachrichtendienste im Inland überwachen dürfen, mehr Überwachungs- und polizeiliche Befugnisse erhalten. Somit wird die undemokratische Herrschaftsgewalt von immer schwerer zu kontrollierenden Geheimdiensten in einem heraufziehenden Autoritarismus erhöht. Ein Ausgleich zwischen Sicherheit und Freiheitsrechten wird so nicht erreicht. Die Dienste konnten diesen Ausgleich schon zuvor nicht gewährleisten – mit dem neuen Entwurf ist dies aber noch weniger gegeben. Zudem wird die Pressefreiheit – als für die Demokratie konstitutive Freiheit – gefährdet.</p>
<h3 class="">Verpolizeilichung</h3>
<p>BND und BfV sollen also operative Befugnisse erhalten. Das soll der Vermeidung von Schutzlücken dienen. Tatsächlich entzieht ein solcher Paradigmenwechsel aber die Grundlage für die bisherigen Anforderungen an nachrichtendienstliches Handeln. Ein operativ tätiger Geheimdienst darf nämlich verfassungsrechtlich nicht, wie die deutschen Nachrichtendienste es jetzt schon können, unter geringeren Voraussetzungen als die Polizei bereits im Gefahrenvorfeld überwachen. Bisher wurden die Grundrechtseingriffe der Nachrichtendienste werden damit begründet, dass Nachrichtendienste eben keine operativen Befugnisse haben. Entscheidend ist nämlich für das Bundesverfassungsgericht, dass Nachrichtendienste höhere Datenerhebungsbefugnisse, aber dafür keine polizeilichen Eingriffsrechte haben (BVerfG, Urteil vom 26.04.2022 &#8211; 1 BvR 1619/17, BVerfGE 162, 1, Rn. 154-156). Dies ist das verfassungsrechtliche <em>Trennungsgebot</em>. Wenn die Nachrichtendienste nun operative Befugnisse bekommen sollen, müssten die Eingriffsschwellen für die Überwachung deutlich angehoben werden. Der Entwurf sieht aber sogar niedrigere Schwellen vor.</p>
<p>Bei den operativen Befugnissen geht es unter anderem darum, dass das BfV „selbst Schutzmaßnahmen bei einer Gefährdung für ein besonders gewichtiges Rechtsgut“ vornehmen kann, „um hierdurch im Interesse wirksamen Rechtsgüterschutzes Schutzlücken zu schließen“ (§ 59 BVerfG-E), wenn die dafür nötigen Informationen nicht an die Polizei als dritte Partei – im Sinne der Geheimhaltung – weitergegeben werden dürfen oder wenn ein Eingriff durch andere Sicherheitsbehörden nicht rechtzeitig erfolgen würde. Die neuen operativen Befugnisse des „Verfassungsschutzes“ sind in §§ 59ff. BVerfSchG-E geregelt. Die vorgesehenen Regelungen enthalten umfangreiche Eingriffsbefugnisse für solche Fälle. <a href="https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Digital/GFF_Stellungnahme_Entwurf_Reform_Nachrichtendienstrecht.pdf">Dadurch wird das Trennungsgebot unterlaufen und damit das verfassungsrechtliche Gefüge und die jeweiligen Zuständigkeiten der Sicherheitsbehörden generell in Frage gestellt</a>. Das hält die HU für verfassungswidrig und gefährlich.</p>
<p>Denn auch wenn die Begründung angibt, dass die Kompetenzen im nicht polizeitypischen nachrichtendienstlichen Gefüge verblieben, dürfen sie polizeilich handeln. Es handelt sich nicht um geringfügige Ergänzungsmaßnahmen der Kompetenzen, die bereits jetzt ausufern, <a href="https://verfassungsblog.de/nachrichtendienste-reform-operativ-bka/">sondern um operative Befugnisse</a>. Der „Verfassungsschutz“ darf dem Entwurf zufolge weitläufig „auf Gegenstände, die für die Bedrohung gegenwärtig oder künftig eingesetzt werden“, sowie auf „Güter, die im Rahmen einer Bedrohung ausgeführt werden sollen“, einwirken (§ 59 BVerfSchG-E). Der Anwendungsbereich erschöpft sich folglich mitnichten in einigen wenigen Sonderfällen. Dass die Anwendung von Zwang immerhin erst einmal nur auf Dinge und nicht auf Personen bezogen wird (§ 59 Abs. 2 Satz 2 BVerfSchG-E), darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass dies dennoch weitreichende grundrechtsintensive Maßnahmen darstellen kann, die polizeilichen Befugnissen gleichkommen.</p>
<p>Die vorgesehenen Maßnahmen des BfV sind darüber hinaus kaum konkretisiert, was insbesondere für § 59 Abs. 2 Nr. 1 BVerfSchG-E zutrifft, der die möglichen Maßnahmen nicht begrenzt. Notwendig für eine operative Maßnahme des „Verfassungsschutzes“ ist lediglich, dass der Gegenstand für die Bedrohung gegenwärtig oder absehbar eingesetzt wird. Die daran anschließende Auflistung in lit. a)-d) ist nicht abschließend, kann also ausgeweitet werden. Somit kann auf sämtliche Gegenstände, inklusive digitaler Datenbestände, Software, digitale Infrastrukturen etc. eingewirkt werden, wenn diese für eine Bedrohung eingesetzt werden. Bei einer zweckoffenen digitalen Infrastruktur (wie einem sozialen Netzwerk) dürfte eine solche Bedrohung schnell gegeben sein. Eine solche Regelung würde automatisch auch unbeteiligte Dritte in ihren Grundrechten betreffen. <a href="https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Digital/GFF_Stellungnahme_Entwurf_Reform_Nachrichtendienstrecht.pdf">Das ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Rechte Unbeteiligter</a>, und die genannten Schutzmaßnahmen genügen nicht dem Anspruch an die verfassungsrechtliche Normenklarheit. Anstatt Schutzvorschriften zu erfüllen, ermöglicht der neue operative Anwendungsbereich weitere Grundrechtseingriffe gegen Dritte, die sich nicht ausreichend dagegen schützen können.</p>
<p>Weiter noch gehen die Reformideen für den BND, denn der Entwurf weitet dessen Aufgaben durch eine neue, zu unbestimmte Bedrohungsdogmatik erheblich aus. Die vorgesehenen Rechtsgüter und Qualifikationsstufen (§§ 2ff. BNDG-E) sind zu unbestimmt formuliert und lassen die Zuständigkeit des BND bei faktisch jedem Auslandsbezug uferlos werden. Teilweise ist das nicht einmal mehr durch die Gesetzgebungskompetenz des Bundes gedeckt.</p>
<p>Der BND soll faktisch operative Kompetenzen erhalten, um Gefahren abzuwenden, wenn nur der BND dazu in der Lage ist und die Bedrohungslage von einer fremden Macht ausgeht oder die Geheimhaltung verhindert, dass eine andere Behörde aktiv wird. Unter anderem kann er im Cyberbereich eingreifen, aber auch der Einsatz mit kinetischen Mitteln ist möglich (wie dem Einsatz von Sprengstoff). Diese Maßnahmen sind in §§ 49ff. BNDG-E geregelt. Auch umfassende digitale Maßnahmen im Rahmen von Hackbacks sollen für den BND möglich werden. Die Feststellung des <a href="https://netzpolitik.org/2019/geheimes-bundestagsgutachten-attackiert-hackback-plaene-der-bundesregierung/">Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags</a> von 2019, dass Hackbacks ineffizient und gefährlich sind, wird ignoriert. Der Entwurf weitet zusätzlich die Inlandstätigkeit des BND aus. Dadurch erhält der BND polizeiliche Befugnisse zur Gefahrenabwehr. Sowohl die Begründung des Entwurfs (beispielsweise im Bereich der Cybersicherheit) als auch § 49 Abs. 1 Nr. 2 im Allgemeinen führen an, dass es der Polizei – im Gegensatz zum BND – an entsprechenden Fähigkeiten fehle oder der BND aktiv werden dürfe, wenn nur er über die erforderlichen Fähigkeiten verfüge. Ein Mangel an Fähigkeiten der Polizei kann aber doch nicht begründen, die Kompetenzen eines Nachrichtendienstes deswegen auszuweiten. <a href="https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Digital/Stellungnahme_BND-Gesetz_2026_final.pdf">Stattdessen müssten die Fähigkeiten der Polizei ihren tatsächlichen Amtsbefugnissen und neuen Bedrohungssituationen angepasst werden</a>. Dies darf das Trennungsgebot nicht aushebeln.</p>
<p>Als operative Kompetenzen des BND sollen das „aktive Einwirken mit dem Ziel der Abwendung oder Einschränkung“ einer Gefährdung gelten (§ 49 Abs. 1 S. 1 BNDG-E). Das darf sich nur gegen eine fremde Macht richten und nicht gezielt physisch gegen eine Person (§ 51 Abs. 3 BNDG-E). Das schließt immerhin absichtliche Tötungen – vom Verteidigungsfall abgesehen (§ 129 Abs. 3 BNDG-E) – aus; Tötungen oder Verletzungen von Menschen als Kollateralschäden sind aber möglich. Zudem bedeuten solche Befugnisse, dass der Gesetzgeber dem BND erlaubt, im Ausland Taten zu begehen, die dort Straftaten sind. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Grund- und Menschenrechte nicht auf deutsches Territorium oder deutsche Staatsbürger begrenzt sind. Die Art der einzusetzenden Mittel ist indes nicht eingegrenzt. Das gewählte Mittel muss bloß erforderlich und angemessen sein (§ 51 Abs. 1 und Abs. 4 BNDG-E). Dem Einsatz solcher (insbesondere kinetischer) Mittel ist ein zweistufiges Verfahren vorgelagert: Erstens muss eine spezifische Gefährdungslage – tatsächliche Anhaltspunkte, dass besonders gewichtige Rechtsgüter in besonderem Maße durch das anhaltende und planvolle Handeln einer fremden Macht gefährdet sind – festgestellt werden (§ 49 Abs. 1 S.1 und Abs. 2 BNDG-E). Zweitens müssen Art und Umfang der Maßnahmen in einer Grundanordnung vom BND-Präsidenten angeordnet werden (§ 50 BNDG-E).</p>
<p>Obgleich die operativen Tätigkeiten des BND sich gegen fremde Mächte richten würden, ist die Betroffenheit von Grundrechtstragenden auch hier keinesfalls ausschließbar, zumal der BND diese durchaus signifikanten Mittel auch subsidiär im Inland einsetzen darf. Man kann außerdem nicht ausschließen, dass die Folgen einer solchen Maßnahme einer militärischen Maßnahme vergleichbar sind (wie dem Einsatz von Sprengstoff). Das birgt die Gefahr, dass es im Falle des BND nicht nur zur <em>Verpolizeilichung</em>, sondern sogar zur <em><a href="https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Digital/Stellungnahme_BND-Gesetz_2026_final.pdf">Militarisierung</a> </em>kommt. Damit könnte der Parlamentsvorbehalt in einem bewaffneten Konflikt ausgehebelt werden.</p>
<p>Die Verpolizeilichung der Geheimdienste und die Inlandsbefugnisse des BND stellen das Sicherheitsgefüge prinzipiell in Frage. Zudem ist es verfassungswidrig, wenn die Dienste operative Befugnisse erhalten, aber deutlich niedrigere Eingriffsschwellen bei der Überwachung haben als die Polizei. Auch wenn sich die operativen Befugnisse vor allem auf Objekte beziehen, ist der massenhafte Grundrechtseingriff gegen Unbeteiligte (etwa im Internet) enorm. Zudem steht eine Slippery Slope zu befürchten, dass, wenn die Nachrichtendienste erst einmal zu „echten“ Geheimdiensten gemacht sind, eine künftige operative Kompetenzerweiterung sehr wahrscheinlich wird.</p>
<h3 class="">Ausnah&shy;me&shy;zu&shy;stand per Besonderem Feststel&shy;lungs&shy;fall</h3>
<p>Im Falle bewaffneter Konflikte wird die Militarisierung des BND in Bezug auf Ausnahmezustände besonders grundrechtseinschränkend: §§ 125ff. BNDG-E führen die Möglichkeit eines Ausnahmezustands in das deutsche Sicherheitsrecht in Bezug auf den Spannungs- und Verteidigungsfall (Art. 80a und Art. 115a GG) sowie den Besonderen Feststellungsfall ein. Letzterer soll eintreten, wenn der Verteidigungs- oder Spannungsfall direkt bevorstünde und ein Eingreifen des BND zur Landesverteidigung zwingend notwendig sei. Mit Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums kann die Bundesregierung diesen Fall mit einfacher Mehrheit und ohne öffentliche Diskussion feststellen (§ 125 Abs. 3  BNDG-E). Dann können entscheidende Verfahrens-, Datenschutz- und grundrechtliche Sicherungen wegfallen.</p>
<p>Grundrechte sind jedoch auch in Krisen- und Konfliktfällen weiterhin gültig. Allgemein gesprochen kann ein Ausnahmezustand in Grundrechte eingreifen oder in manchen Fällen sogar suspendieren.<a href="#_ftn2" name="_ftnref1">[2]</a> Gerade ein Spannungsfall könnte bei hybriden Bedrohungen lange bestehen. Die Hürden für den Zustimmungsfall wiederum sind ausgesprochen niedrig. Das eröffnet die Möglichkeit eines permanenten oder lang anhaltenden Ausnahmezustands, in dem die Ausnahme zur Regel wird.</p>
<p>Nach § 132 BNDG-E gelten zudem die Kontrollregelungen in solchen besonderen Krisenlagen nur in abgeschwächter Form. Im Verteidigungsfall entfällt insbesondere die Grundanordnung aus § 97 BNDG-E und damit die dort vorgesehene Kontrolle von Art und Umfang der Maßnahmen, während die weiteren Kontrollvorgaben nach Maßgabe der Abs. 3 und 4 modifiziert werden.</p>
<p>Zudem können Prüf-, Lösch- und Protokollierungspflichten während bestimmter Krisenlagen ausgesetzt und Benachrichtigungen aufgeschoben oder im Verteidigungsfall ausgeschlossen werden (§§ 126 Abs. 6, 130 Abs. 3f. BNDG-E). Die Begründung bestätigt, dass diese Pflichten für die Dauer des Verteidigungs-, Spannungs- oder Besonderen Feststellungsfalls ausgesetzt werden können (BR-Drs. 453/26). Besonders alarmierend ist daran der Wegfall der Protokollierung. Wo Protokollierungspflichten ausgesetzt werden, fehlt der nachträglichen Kontrolle die Dokumentationsgrundlage. Insbesondere bei heimlichen Eingriffen kann damit die Überprüfung ihrer Rechtmäßigkeit im Nachhinein erheblich erschwert oder verunmöglicht werden. Auch bei Gefahr im Verzug kann eine eigentlich erforderliche Vorabkontrolle nach § 31 UKRatG-E zunächst entfallen und erst nachträglich erfolgen. § 31 Abs. 1 UKRatG-E erlaubt die sofortige Vollziehbarkeit einer grundsätzlich vorabkontrollpflichtigen Anordnung; anschließend ist sie unverzüglich dem UKRat zur Bestätigung vorzulegen (§ 31 Abs. 1 und 2 UKRatG-E). Damit werden gerade in Situationen, in denen weitreichende Befugnisse besonders relevant werden, mehrere Kontrollmechanismen zurückgenommen oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, sodass die Kontrolle dann noch weniger im Verhältnis zu den anwachsenden Kompetenzen steht. Der Besondere Feststellungsfall verschärft dieses Problem noch einmal, weil dessen Ausnahmeregelungen bereits in einer vorgelagerten und möglicherweise länger andauernden Bedrohungslage greifen können.</p>
<h3 class="">&Uuml;berwachung und biome&shy;tri&shy;scher Abgleich</h3>
<p>Auch die Überwachung nimmt im Entwurf zu. Besonders ausufernd, unverhältnismäßig und verfassungswidrig sind die Videoüberwachung und der biometrische Datenabgleich des gesammelten Bildmaterials. Sowohl das BfV als auch der BND dürfen auch diverse öffentliche und nichtöffentliche Stellen zu Auskünften und teilweise sogar zur aktiven Mitwirkung bei Überwachungsmaßnahmen verpflichten (§§ 10-15 BVerfSchG-E und §§ 10-17 BNDG-E).</p>
<p>So müssen zum Beispiel Anbieter von Telekommunikationsdiensten auf Verlangen die ihnen zur Übermittlung anvertrauten Kommunikationsinhalte ausleiten. Sollten diese Anbieter Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung haben, oder falls die verlangte Mitwirkung technisch nicht erfüllbar ist, haben sie in einigen Fällen keine Möglichkeit, ihre Mitwirkungspflicht gerichtlich überprüfen zu lassen, denn nach § 13 Abs. 7 BVerfSchG-E ist bis zur Mitteilung an die betroffene Person der Rechtsweg ausgeschlossen. Auch an den UKRat können sie sich nicht zur Überprüfung wenden.</p>
<p>Die Geheimdienste können dem Entwurf zufolge aber auch Verfügungsberechtigte privater und öffentlicher Videoüberwachungseinrichtungen verpflichten, die Mitnutzung ihrer Videoüberwachung zu ermöglichen, Daten (auch in Echtzeit) an den „Verfassungsschutz“ und den BND auszuleiten und gespeicherte Bild- und Tonaufzeichnungen zu übermitteln (§ 15 Abs. 1 BVerfG-E und § 11 Abs. 4, § 15 und § 16 Abs. 2 BNDG-E). Das sind ausufernde Kompetenzen, da sie sich auf die Überwachung des gesamten öffentlichen Raums beziehen, wodurch <a href="https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Digital/GFF_Stellungnahme_Entwurf_Reform_Nachrichtendienstrecht.pdf">alle Menschen in Deutschland von den Nachrichtendiensten videoüberwacht werden können</a>. Insbesondere bei der niedrigen Eingriffsschwelle zeigt sich eine große Unverhältnismäßigkeit.</p>
<p>Öffentlich zugängliches Bild- und Videomaterial (wie Videos aus dem Netz) dürfen beide Dienste außerdem zum biometrischen Datenabgleich nutzen (§ 8 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVerfSchG-E und § 5 Abs. 3 BNDG-E). Dies wird an gar keine Eingriffsschwellen geknüpft, obwohl es ein schwerwiegender Grundrechtseingriff ist. Als ausreichende Legitimation des Eingriffs gilt dem Entwurf schon die extrem niedrige Zugriffshürde der Erforderlichkeit. Offenbar sieht der Entwurf Internetdaten als nicht schützenswert an. Doch die Streubreite biometrischer Abgleiche ist riesig und betrifft massenhaft Unbeteiligte, in deren Grundrechte dadurch eingegriffen wird, dass sie biometrisch erfasst werden. <a href="https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Digital/GFF_Stellungnahme_Entwurf_Reform_Nachrichtendienstrecht.pdf">Das ist keine Lappalie, sondern betrifft teils sehr sensibles oder intimes Material oder solches, das ohne Zustimmung der Dargestellten online gestellt wurde</a>. Das können so unterschiedliche Inhalte und Daten sein wie Daten von Dating-Plattformen, Videos, die sexualisierte Gewalt zeigen, Deep Fakes oder Aufnahmen von Versammlungen.</p>
<p>Da eine solche Maßnahme nicht einmal auf einer besonderen Bedrohung fußen muss, ist dies völlig unverhältnismäßig. Zudem widerspricht sie dem <em>Flächendeckungsverbot</em> des BVerfG. Demzufolge dürfen Kontrollen nur räumlich begrenzt durchgeführt werden, wenn dies erfolgversprechend ist, jedoch nicht um „kontrollfreie Bewegungen möglichst weiträumig oder gar im gesamten Zuständigkeitsbereich der Behörde auszuschließen“ (BVerfG, Beschluss vom 18.12.2018, 1 BvR 142/15, BVerfGE 150, 244, Rn. 115). Da dieses Verbot verhindern soll, dass der Staat ohne ausreichenden Anlass den gesamten öffentlichen analogen Raum nach möglichen Treffern durchsucht, muss dies im Sinne der grundrechtlichen Intention des BVerfG auch für digitale offen zugängliche Räume gelten.</p>
<p>Der Entwurf schafft die Möglichkeit der völligen Überwachung der Gesellschaft in Deutschland. Denn als ob nur eines dieser Instrumente nicht schon eine überbordende Überwachung bedeuten würde, entfalten sie in Kombination ihr volles „Potenzial“ der massenhaften Überwachung der analogen und virtuellen Öffentlichkeit. Denn die automatische Datenanalyse (§ 37 BVerfSchG-E) – dort als „qualifizierte Auswertung“ versteckt – sieht das Zusammenführen faktisch aller Daten des „Verfassungsschutzes“ sowie deren Analyse vor. Hier kommt auch künstliche Intelligenz zum Einsatz, wie die Sachverhaltsbeurteilung durch (fehlerhafte oder mit Biases im Algorithmus versehene) KI (siehe unten). Die Zahl der Stellen, die bei geringen Eingriffsschwellen umfassend auskunfts- und zusammenarbeitsverpflichtet werden, wird zudem deutlich steigen. Hinzu kommt die Möglichkeit, im öffentlichen Raum jede Videokamera mitnutzen zu können und so weitestgehende Übermittlungsmöglichkeiten zu erhalten. Kurz gesagt, sieht der Entwurf also eine massenhafte Überwachung von nahezu der gesamten Bevölkerung im Land vor – und dies ist nicht einmal an eine Vorabkontrolle des Unabhängigen Kontrollgremiums gebunden. Dieses Zusammenspiel der Überwachungsbefugnisse wäre eine Katastrophe für die Grundrechte und würde einen großen Schritt in Richtung Überwachungsstaat markieren. Die Menschen im Land befinden sich dann in einem Panoptikum.</p>
<h3 class="">K&uuml;nstliche Intelligenz</h3>
<p>Insbesondere der Einsatz von KI ist in dem Grad und der Art, wie er im Entwurf vorgesehen ist, in vielerlei Hinsicht weder grundrechtlich noch mit dem EU-Recht (etwa im Hinblick auf Datenschutz oder den AI Act) vereinbar.</p>
<p>KI-Systeme dürfen unbegrenzt auf alle personenbezogenen Daten zugreifen, die beim „Verfassungsschutz“ gespeichert sind, unabhängig davon, ob sie beispielsweise rechtmäßig erhoben wurden oder wie sensibel diese Daten sind. Fehler, die unter anderem zu Diskriminierung führen können, sind beim biometrischen Datenabgleich mit KI wahrscheinlich. Größer wird das Problem dadurch, dass BND und BfV ausländische private oder staatliche KI-Software verwenden können. Es besteht so die Gefahr, dass kommerzielle außereuropäische Anbieter genutzt werden, deren Tätigkeit nicht im Einklang mit dem deutschen und EU-Recht steht. Mit KI-unterstützten Auswertungsmöglichkeiten wird es außerdem wahrscheinlich, dass Daten generiert und qua Übermittlung mit allen geteilt werden.</p>
<p>37 Abs. 6 BVerfSchG-E sieht vor, dass automatisierte Auswertungen sogar „automatisiert veranlassen“, das heißt selbst unmittelbar Entscheidungen treffen können, die wiederum automatisch operative Maßnahmen nach sich ziehen. So dürfen auf Veranlassung einer KI direkt Daten gelöscht oder manipuliert werden, ohne dass ein Mensch davon zuvor auch nur Kenntnis nehmen müsste. Auf diese Weise wird die Entscheidung nicht nur dem Menschen abgenommen, sondern auch Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Entscheidung erheblich gestört. Im Namen der Sicherheit soll also eine unkontrollierte KI die Menschen überwachen und weitere grundrechtseinschränkende Entscheidungen treffen, ohne dass ein Mensch diese Entscheidung überprüfen würde.</p>
<h3 class="">Berufsgeheimnis</h3>
<p>Problematisch sind auch die Regelungen zur Datenerhebung von Berufsgeheimnisträgern wie Anwältinnen und Anwälten sowie Journalistinnen und Journalisten, weil sie unter Umständen, die für die Berufsträger nicht notwendigerweise vorhersehbar sind, dennoch eine Überwachung zulassen. Das wäre für Professionen, deren elementarer Bestandteil die Verschwiegenheit ist, fatal. Dadurch sind etwa der rechtsstaatliche Mandantenschutz und die Pressefreiheit bedroht. Es ist auch völlig unverständlich, warum zahlreiche weitere Berufsgeheimnisträgerprofessionen (wie Heilberufe, Soziale Arbeit etc.) im BNDG-E nicht einmal aufgeführt werden. Sinnvoll wäre es, allen Professionen, denen der Strafprozessordnung zufolge ein Berufsgeheimnis (und damit ein Zeugenverweigerungsrecht) zustehen, auch im BNDG-E einen absoluten Schutz dieses Rechts zu gewährleisten.</p>
<p>Dass für die Beteiligung (§ 3 Abs. 5 BVerfSchG-E) bereits jede direkte und mittelbare Unterstützung genügen soll, weitet die Regelung deutlich aus. Im Bereich der Rechtsanwältinnen und -anwälte beschränkt der Entwurf die Möglichkeiten auf vertrauliche Rechtsberatung, da Personen, die politisch oder ideologisch motiviert handeln, häufig jemanden, der bestrebungsnah ist, als Rechtsbeistand mandatieren. Bei nachrichtendienstlicher Überwachung im Vorfeld konkretisierter Gefahren und ohne strafrechtlichen Anfangsverdacht sind solche Einschränkungen des Vertraulichkeitsschutzes völlig unverhältnismäßig.</p>
<p>22 BNDG-E hebt zudem die Differenzierung zwischen Inland und Ausland für den BND auf, senkt die Schutzniveaus und weitet die Ausnahmeregelungen aus. Internationale Kontakte der Presse führen dazu, dass diese für den BND ausgesprochen interessant sind. Dies gilt auch für Clouds von Redaktionen, Medienbetreibenden sowie Reporterinnen und Reportern. Es ist schon ironisch, dass sich der Quellenschutz im Entwurf nur beim BND selbst findet, der seine verdeckten Ermittlerinnen und Ermittler schützt. Die Eingriffsschwellen und die fehlende Abwägung in Bezug auf Journalistinnen und Journalisten dürften verfassungswidrig sein. Die erhebliche Gefahr für ein besonders gewichtiges Rechtsgut als Eingriffsschwelle wird nämlich in § 22 Abs. 2 Nr. 1. lit. b BNDG-E eingeschränkt. Eine Abwägung, der zufolge das öffentliche Interesse an der Information das Interesse der Diskretion des Berufsgeheimnisträgers im Einzelfall überwiegen muss, ist nirgends vorgesehen, obwohl das BVerfG eine solche Abwägung verlangt.</p>
<p><a href="https://www.djv.de/fileadmin/user_upload/DJV/INFORMATIONEN/medienpolitik/2020-12-03_gemeinsame_stn_ref_e_gesetzes_zur_aenderung_des_bndg.pdf">Der Schutz für Journalistinnen und Journalisten ist auch in Bezug auf den „Verfassungsschutz“ lediglich relativ</a> (§ 32 Abs. 2 BVerfSchG-E), während er beispielsweise für Geistliche, Anwältinnen und Anwälte sowie Parlamentsmitglieder absolut gilt: Im Falle des Journalismus reicht aus, das öffentliche Interesse an der Wahrnehmung ihrer Aufgabe und das Geheimhaltungsinteresse besonders zu berücksichtigen. Abs. 2 Satz 2 erklärt, dass die Abwägung ab der Eingriffsschwelle der erheblichen Beobachtungsbedürftigkeit der Bedrohung stets zugunsten des Aufklärungsinteresses ausfällt, und konkretisiert die Abwägung. Eine Schutzlücke besteht, wenn die Maßnahme Journalistinnen und Journalisten indirekt als Dritte erfasst. Zudem wählt der Entwurf hier für die Feststellung der Erheblichkeitsschwellen unklare und dehnbare Termini. Eine Stufe unterhalb der erheblichen Beobachtungsbedürftigkeit wird nicht einmal definiert. Liegt eine erhebliche Beobachtungsbedürftigkeit vor, gelten Maßnahmen gegen journalistische Berufsgeheimnisträger als zulässig, sofern sie keinen Nachteil verursachen, der unverhältnismäßig zum versprochenen Maßnahmenerfolg steht. Eine solche vage Ermessensfrage erfüllt nicht die Anforderungen an die vom BVerfG vorgeschriebene Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall, da hier das Redaktionsgeheimnis als zentraler Bestandteil der Pressefreiheit angegriffen wird. Begründet wird § 32 Abs. 5 BVerfSchG-E damit, dass Folgeregelungen des Berufsgeheimnisträgerschutzes nicht auf Maßnahmen beschränkt seien, die direkt gegen den Berufsgeheimnisträger gerichtet sind. Einbezogen wird auch die Informationsgewinnung, die gegen andere gerichtet sind, wenn auch Berufsgeheimnisträger in die Angelegenheit involviert sind. Faktisch ist damit das Berufsgeheimnis gekippt.</p>
<h3 class="">Kontrolle der Dienste</h3>
<p>Je stärker Nachrichtendienste operativ in Geschehensabläufe eingreifen, desto weniger trägt die traditionelle (aus unserer Sicht fragwürdige) Begründung für ihre besonderen Vorfeldbefugnisse. Umso höher sind die Anforderungen an eine entsprechend dichte und unabhängige Kontrolle (vgl. BVerfG, Urteil vom 26.04.2022 – 1 BvR 1619/17, Rn. 153–166).</p>
<p>Wesentliche Kontrollzuständigkeiten sollen beim Unabhängigen Kontrollrat zusammengeführt werden; er übernimmt insbesondere die Aufgaben der G-10-Kommission und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) (§ 3 Abs. 1 UKRatG-E). Entscheidend ist jedoch, ob die Kontrolle mit der Ausweitung der Befugnisse Schritt hält. Gelinde gesagt bestehen daran – etwa in Anbetracht der Vorgaben des BVerfG – erhebliche Zweifel.</p>
<p>Das BVerfG verlangt, dass die Anforderungen an heimliche Überwachungsmaßnahmen nach ihrem Eingriffsgewicht bestimmt werden. Bei besonders intensiven Maßnahmen kann deshalb eine unabhängige Vorabkontrolle erforderlich sein (BVerfG, Urteil vom 26.02.2022 – 1 BvR 1619/17, Rn. 160–166, 213–214).</p>
<p>Der Entwurf sieht dazu unterschiedliche Eingriffsstufen vor. Eine individuelle Vorabkontrolle durch den UKRat setzt aber teilweise erst bei besonders eingriffsintensiven Maßnahmen an. Auch darunter können aber bereits Maßnahmen liegen, die für Betroffene erhebliches grundrechtliches Gewicht haben. Damit klaffen materielle Eingriffsschwellen und Kontrollschwellen auseinander, wenn weitreichende Überwachungsbefugnisse mit unzureichenden Eingriffsschwellen und Kontrollmechanismen kombiniert werden. Etwa führt dies zu einer erheblichen Schwächung der bisherigen Aufsicht. Denn je größer die Streubreite und je stärker die automatisierte Verarbeitung durch die Dienste, desto weniger genügt es, nur einzelne Verarbeitungsschritte nachträglich zu kontrollieren. Mindestens erforderlich wäre vielmehr eine Kontrolle, die auch Reichweite, Auswahl und Einsatz solcher Verfahren insgesamt erfassen kann. Gerade bei Videoüberwachung und öffentlich verfügbaren Internetdaten trägt der Entwurf dieser großen Streubreite jedoch nicht erkennbar durch eine entsprechend verdichtete Kontrolle Rechnung.</p>
<p><a href="https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Stellungnahmen/2026/Stgn_Reform-Nachrichtendienst.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=5">Wichtig ist auch die Übernahme von Aufgaben der G-10-Kommission und der BfDI durch den UKRat</a>. Dies ist zunächst nur eine Verlagerung und Bündelung von Zuständigkeiten (§ 3 Abs. 1 UKRatG-E). Sie ersetzt jedoch nicht automatisch die unterschiedlichen Perspektiven und Fachkompetenzen der bisherigen Kontrollstellen. Die BfDI kann komplexe Datenverarbeitungssysteme und Datenflüsse behördenübergreifend betrachten. Gerade bei automatisierten Datenanalysen ist diese Perspektive wichtig, weil solche Verfahren große Datenbestände zusammenführen und daraus neue Zusammenhänge oder Verdachtsmomente abgeleitet werden können. Ihre Kontrolle erfordert neben juristischer auch technische und datenschutzrechtliche Sachkunde. Dies wird im Entwurf aber weitgehend ausgeblendet.</p>
<p>Hinzu kommt der behördenübergreifende Gesamtblick. Werden Daten etwa vom „Verfassungsschutz“ erhoben, in einem gemeinsamen Informationsverbund verarbeitet und anschließend von einer Polizeibehörde verwendet, können sich die Grundrechtswirkungen erst aus dem Zusammenspiel der einzelnen Verarbeitungsschritte ergeben. Der damalige BfDI Ulrich Kelber hat deshalb im Zusammenhang mit gemeinsamen Zentren <a href="https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Stellungnahmen/2023/StgN_Reform-Nachrichtendienstrecht.html">auf die besonderen Risiken solcher Informationsverbünde</a> hingewiesen. Der vorgesehene Austausch zwischen UKRat und BfDI (§ 37 Abs. 3 UKRatG-E) ersetzt diese eigenständige Kontrollperspektive keinesfalls. Gerade weil der Entwurf die automatisierte und behördenübergreifende Verarbeitung von Daten ausweitet, ist der Verlust dieser Perspektive umso problematischer.</p>
<p>Ein weiterer Aspekt betrifft die Benachrichtungspflichten gegenüber von Überwachung Betroffenen und deren individuellen Rechtsschutz. Von geheimen Überwachungsmaßnahmen Betroffene wissen für gewöhnlich weder vom Eingriff noch von den erhobenen Informationen oder sollen – es soll ja ein Ausschnüffeln der Menschen <em>im Geheimen</em> sein – es auch zunächst gar nicht. Individueller Rechtsschutz wird dadurch erheblich erschwert oder gar unmöglich. Die im Entwurf vorgesehenen Benachrichtigungspflichten enthalten zudem zahlreiche Ausnahmen; Benachrichtigungen können zurückgestellt oder ausgeschlossen werden (§ 35 BVerfSchG-E; §§ 100, 101 BNDG-E).</p>
<p>Als ob die vorgesehene Überwachung noch keine hohe Eingriffsintensität hätte, kann das Auskunftsrecht den oben beschriebenen Mangel nicht zuverlässig ausgleichen. Bereits jetzt schon muss eine Person für ein Auskunftsersuchen an den „Verfassungsschutz“ auf einen konkreten Sachverhalt hinweisen und ein besonderes Interesse an der Auskunft darlegen (§ 15 Abs. 1 BVerfSchG). Diese Voraussetzung bleibt im Regierungsentwurf bestehen (§ 70 Abs. 1 BVerfSchG-E). Es ist aber davon auszugehen, dass die betroffene Person von der <em>heimlichen</em> Maßnahme für gewöhnlich nichts weiß. Das Auskunftsrecht bietet deshalb dort, wo Betroffene besonders auf nachträgliche Aufklärung angewiesen sind, keinen verlässlichen Zugang zu den über sie gespeicherten Informationen.</p>
<p>Darum verlangt das BVerfG bei heimlicher Nachrichtendiensttätigkeit eine kontinuierliche und umfassende unabhängige objektivrechtliche Kontrolle. Diese muss einen umfassenden Kontrollzugriff ermöglichen und über ausreichende Entscheidungsbefugnisse, Informationen, Personal und Mittel verfügen (BVerfG, Urteil vom 19.05.2020 – 1 BvR 2835/17, Rn. 267–288, insb. Rn. 272, 275–276, 287–288). Die unabhängige Kontrolle muss damit eine Kontrollfunktion übernehmen, die Betroffene selbst meist nicht wahrnehmen können. Je weniger sie von einem Eingriff wissen und je schwerer sie nachträglich feststellen können, welche Informationen über sie erhoben und verarbeitet wurden, sprich, wo überhaupt in ihre Grundrechte eingegriffen wurde, desto größer muss doch die Verantwortung des UKRats sein, die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen eigenständig und effektiv zu überprüfen. Diese unabhängige Kontrolle ersetzt indes nicht die Möglichkeit der Betroffenen, die Rechtmäßigkeit einer ihnen bekannt gewordenen Maßnahme selbst gerichtlich überprüfen zu lassen.</p>
<p>Doch es bestehen noch weitere Kontrolllücken. Beispielsweise kann der UKRat zwar die Rechtmäßigkeit deutscher Übermittlungsentscheidungen im Sinne der internationalen Zusammenarbeit mit ausländischen Geheim- und Nachrichtendiensten kontrollieren, nicht aber die Nutzung der Informationen und Daten durch die ausländischen Dienste. Umso wichtiger sind strenge Vergewisserungs- und Übermittlungsvoraussetzungen. Das Bundesverfassungsgericht verlangt für Übermittlungen ins Ausland unter anderem einen datenschutzrechtlich angemessenen und mit Menschenrechtsgewährleistungen zu vereinbarenden Umgang mit den übermittelten Informationen im Empfängerstaat sowie eine entsprechende Vergewisserung (BVerfG, Urteil vom 26.02.2022 – 1 BvR 1619/17, Rn. 276–285; BVerfG, Urteil vom 19.05.2020 – 1 BvR 2835/17, Rn. 263ff., 276–285).</p>
<p>Bestimmte neue nachrichtendienstliche Mittel können außerdem bis zu vier Jahre praktisch erprobt werden, bevor ihre dauerhafte gesetzliche Ausgestaltung feststeht (§ 4 Abs. 4 BVerfSchG-E und § 19 Abs. 1 BNDG-E). <a href="https://verfassungsblog.de/nachrichtendienstreform-kontrolle-unabhangigerkontrollrat/">Damit werden grundrechtsrelevante Entscheidungen teilweise aus dem Gesetz in die exekutive Praxis verlagert</a>.</p>
<p>Wer schützt dann noch die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verfassung ausreichend vor dem „Verfassungsschutz“ und dem BND?</p>
<h3 class="">Fazit</h3>
<p>Ohne Rechtsstaat und Demokratie wirkliche Resilienz zu verleihen, sorgt der Entwurf somit für eine massive Ausweitung der Kompetenzen der Nachrichtendienste. Diese soll nicht nur deutlich leichter alle Menschen in Deutschland und wesentlich leichter im Ausland überwachen dürfen – womit ein weiterer Schritt in Richtung Überwachungsstaat geschaffen ist –, sondern die Dienste sollen auch mit operativen Befugnissen ausgestattet werden, obwohl sie bereits frühzeitig überwachen dürfen. Das widerspricht dem Trennungsgebot und schafft Unklarheiten im institutionellen Gefüge der Sicherheitsbehörden.</p>
<p>Gleichzeitig sollen diese Geheimdienste de facto schlechter politisch kontrolliert werden. Besonders problematisch ist daran der eingeschränkte individuelle Rechtsschutz bei heimlichen Maßnahmen. Betroffene erfahren häufig nichts von einem Eingriff und können deshalb ihre Rechte vielfach nicht selbst wirksam wahrnehmen. Eben deshalb kommt der unabhängigen Kontrolle von Amts wegen besondere Bedeutung zu. In besonderen Krisenlagen werden zudem Kontroll-, Dokumentations- und Benachrichtigungsmechanismen teilweise zurückgenommen (siehe oben). Das Bundesverfassungsgericht verlangt für geheime Nachrichtendiensttätigkeit jedoch eine dauerhafte und umfassende unabhängige Kontrolle. Eingriffsvoraussetzungen und Kontrolldichte müssen zudem am jeweiligen Eingriffsgewicht ausgerichtet sein. Gewiss, es ist ohnehin unmöglich, Geheimdienste <em>demokratisch und transparent zu kontrollieren</em> – dies widerspricht dem Prinzip eines <em>Geheimdienstes</em> –, was solche Dienste per se undemokratisch macht. Nun aber die wenigen Möglichkeiten der teilweisen Kontrolle nicht entsprechend dem Zuwachs an Kompetenzen der Dienste zu stärken, würde für Geheimdienste sprechen, deren Leine so lang wird, dass es fraglich ist, inwiefern diese zum Schutze der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit beitragen. Stattdessen scheinen sie beide eher zu bedrohen.</p>
<p>Das zeigt einmal mehr, dass der „Verfassungsschutz“ nicht im rechtsstaatlichen und demokratischen Sinne reformiert wird (und wohl auch nicht reformiert werden kann), weswegen er ersatzlos abgeschafft gehört. Dies zeigt einen generellen Mangel an Transparenz, der sich auch an anderen Stellen zeigt. Denn während das Informationsfreiheitsgesetz, das Transparenz von Staat und Behörden gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, geschliffen wird, wird die Intransparenz der Dienste ausgebaut.</p>
<p>Das Reformpaket, das die Freiheit der Menschen auf deutschem Boden bedroht, sollte daher abgelehnt werden. Wenn der „Verfassungsschutz“ schon nicht abgeschafft werden wird, so würde es bis Jahresende reichen, die vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Punkte zu reformieren, anstatt einen Paradigmenwechsel der Überwachung und Gewalt einzuführen.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Philip Dingeldey &amp; Carola Otte</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h4 class="">Anmerkungen</h4>
<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> Die Reform des Militärischen Abschirmdienstes gilt bereits seit 16. Januar 2026.</p>
<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[2]</a> Nun kann man rechtsphilosophisch kritisieren, dass eine rechtlich festgehaltene Möglichkeit der Suspension, Einschränkung oder starken Eingriffe in Grundrechte im Namen des Rechts oder der Sicherheit die Kraft des Gesetzes (durch die Staatsgewalt) im schlimmsten Fall noch wirkt, aber nicht mehr das Gesetz (und seine grundrechtlichen Abwehrrechte gegenüber der Staatsgewalt) selbst. Solche Szenarien, obgleich im Entwurf nicht die Rede von Rechtssuspension ist, gilt es als Bedrohung (einer Slippery Slope) im Hinterkopf zu behalten, insbesondere wenn solche Zustände über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben oder sich perpetuieren.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/die-menschen-im-land-befinden-sich-dann-in-einem-panoptikum-die-schlimmsten-grundrechtseingriffe-im-reformvorhaben-der-nachrichtendienste/">Die Menschen im Land befinden sich dann in einem Panoptikum: Die schlimmsten Grundrechtseingriffe im Reformvorhaben der Nachrichtendienste</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
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		<title>Soll die AfD verboten werden? &#8211; Die Videoaufzeichnung der Podiumsdiskussion</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Sep 2026 09:46:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Neonazis]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[AfD]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Mitschnitt von dem gut besuchten Informations- und Diskussionsabend der Humanistischen Union Berlin-Brandenburg vom 24. August 2026 in der Stadtwerkstatt (Berlin) zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren ist online: HU-BB-&#173;Ge&#173;spr&#228;&#173;che: Soll die AfD verboten werden? Hier können Sie sich die Video-Aufzeichnung der Podiumsdiskussion ansehen und/oder herunterladen: &#160; Ihr Browser unterstützt dieses Videoformat nicht. &#8222;Parteien, die nach ihren [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div align="left"><span dir="ltr">Der Mitschnitt von dem gut besuchten Informations- und Diskussionsabend der Humanistischen Union Berlin-Brandenburg vom 24. August 2026 in der Stadtwerkstatt (Berlin) zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren ist online:</span></div>
<h3 class="" align="left"></h3>
<h3 class="" align="left"><strong><span dir="ltr">HU-BB-&shy;Ge&shy;spr&auml;&shy;che: Soll die AfD verboten werden?</span></strong></h3>
<p><em>Hier können Sie sich die Video-Aufzeichnung der Podiumsdiskussion ansehen und/oder herunterladen:</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><video controls="controls" width="100%" height="150"><source src="https://cloud.humanistische-union.de/index.php/s/MQcM37aA3LBCrnX/download" type="video/mp4" />Ihr Browser unterstützt dieses Videoformat nicht.</video></p>
<div align="left"></div>
<div align="left"></div>
<div align="left"></div>
<div align="left"></div>
<p class="indent" align="left"><em><span dir="ltr">&#8222;Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.&#8220; </span></em><span dir="ltr">Grundgesetz Artikel 21 (2)</span></p>
<div align="left"><span dir="ltr">Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurden vom Bundesverfassungsgericht zwei Parteien verboten: die SRP (Sozialistische Reichspartei), eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, am 23. Oktober 1952 und die KPD (Kommunistische Partei Deutschlands) am 17. August 1956. Weitere Verbotsanträge scheiterten aus verschiedenen Gründen. So konnte das Gericht bei der NPD keine Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer Ziele erkennen.</span></div>
<div align="left"><span dir="ltr">Das sieht bei der AfD (Alternative für Deutschland) anders aus. Angesichts ihrer Wahlerfolge besteht die Möglichkeit, dass sie ihre Ziele erreicht. Aber was sind diese Ziele? Und sind diese wirklich verfassungswidrig?</span></div>
<div align="left">Es diskutierten:</div>
<ul>
<li><strong><span dir="ltr">Valentina Chiofalo</span></strong><span dir="ltr"> (Gesellschaft für Freiheitsrechte [GFF]), Co-Autorin des AfD-Gutachtens, stellt das von der GFF erstellte 1500-seitige Gutachten zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD vor.</span></li>
<li><strong>Lukas Theune</strong><span dir="ltr"> (Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein [RAV]) erklärt, warum der RAV für ein AfD-Verbotsverfahren ist.</span></li>
</ul>
<div align="left"></div>
<div align="left"><span dir="ltr">Die Gesellschaft für Freiheitsrechte schreibt über ihr Ende Juni veröffentlichtes Rechtsgutachten „Ist die „Alternative für Deutschland“ verfassungswidrig? – Gutachten zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Partei „Alternative für Deutschland“ nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes“:</span></div>
<p class="indent" align="left"><span dir="ltr">„Ein Parteiverbot der AfD wird seit Jahren diskutiert. Doch bestand bis zuletzt Unklarheit darüber, welche Erfolgsaussichten ein mögliches Verfahren in Karlsruhe hätte. Wir haben diese Erkenntnis-Lücke geschlossen: Unser rund 1500-seitiges AfD-Gutachten ist die erste juristische Untersuchung, die Verhalten und Ziele der gesamten AfD mit einer strengen wissenschaftlichen Methodik bewertet. Es ist die bislang umfangreichste und wissenschaftlich anspruchsvollste Untersuchung der Partei und bietet damit eine neue belastbare Grundlage für die Debatte um ein Verbotsverfahren.</span></p>
<p class="indent" align="left"><span dir="ltr">Unser Ergebnis ist eindeutig: Die AfD ist von einem rassistischen Weltbild geprägt und arbeitet planmäßig auf eine Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hin. Das Gutachten stellt fest, dass die AfD politische Gegner*innen strafrechtlich verfolgen will und jetzt schon einschüchtert. Das verletzt das Demokratieprinzip. Wir identifizieren außerdem vier Gruppen, deren Menschenwürde durch Ziele und Verhalten der Partei verletzt würden, käme sie an die Macht: Deutsche mit Migrationsgeschichte, Muslim*innen, Schutzsuchende sowie trans- und nicht-binäre Personen. Für ein Parteiverbot auch notwendig: Die Partei verfügt nachweislich über das strategische Konzept und die Mittel, um ihre Ziele potenziell umzusetzen.</span></p>
<p class="indent" align="left"><span dir="ltr">Das AfD-Gutachten ist ein Mammutwerk: Mit acht Expert*innen für Verfassungsrecht, Rechtsextremismus und Datenanalyse haben wir über 13 Monate mehr als 3 Millionen Texteinheiten gesammelt, individuell analysiert und juristisch bewertet. Dabei haben wir ausschließlich öffentlich zugängliche Quellen herangezogen und die restriktiven Maßstäbe angelegt, die das Bundesverfassungsgericht in vergangenen Verbotsverfahren angewendet hat. Zwei unabhängige Zweitgutachter*innen, die renommierten Staatsrechtler*innen Prof. Dr. Christoph Möllers (HU Berlin) und Prof. Dr. Sophie Schönberger (FU Berlin) bestätigten die strengen wissenschaftlichen Standards und die Ergebnisoffenheit.“</span></p>
<div align="left"></div>
<div align="left"><span dir="ltr"><em>Schnitt und Kamera</em>: <strong>Dennis Gerecke</strong></span></div>
<div align="left"><span dir="ltr"><em>Moderation</em>: <strong>Axel Bussmer</strong> (Humanistische Union Berlin-Brandenburg)</span></div>
<div align="left"></div>
<h3 class="" align="left"><span dir="ltr">Weiter&shy;f&uuml;h&shy;rende Infor&shy;ma&shy;ti&shy;o&shy;nen:</span></h3>
<div align="left"><span dir="ltr">Gutachten der GFF zur AfD: <a href="https://freiheitsrechte.org/themen/starke-grundrechte-fuer-eine-lebendige-demokratie/afd-gutachten">https://freiheitsrechte.org/themen/starke-grundrechte-fuer-eine-lebendige-demokratie/afd-gutachten</a></span></div>
<div align="left"><span dir="ltr">Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein: <a href="https://www.rav.de/start">https://www.rav.de/start</a></span></div>
<div align="left"><span dir="ltr">Gesellschaft für Freiheitsrechte: <a href="https://freiheitsrechte.org/">https://freiheitsrechte.org/</a></span></div>
<div align="left"><span dir="ltr">Stadtwerkstatt: <a href="https://www.berlin.de/stadtwerkstatt/die-stadtwerkstatt/">https://www.berlin.de/stadtwerkstatt/die-stadtwerkstatt/</a></span><span dir="ltr">&#8211;</span></div>
<div align="left"></div>
<h3 class="" align="left"><span dir="ltr">Unsere Wahlpr&uuml;f&shy;steine</span></h3>
<div align="left"></div>
<div align="left"><span dir="ltr">Wer sich über die Positionen der im Abgeordnetenhaus in Fraktionsstärke vertretenen Parteien zu ausgewählten innenpolitischen Themen informieren möchte, sollte unsere für die AGH-Wahl erstellten Wahlprüfsteine durchlesen: <a href="https://wahl26.berlin/">https://wahl26.berlin/</a></span></div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/soll-die-afd-verboten-werden-die-videoaufzeichnung-der-podiumsdiskussion/">Soll die AfD verboten werden? &#8211; Die Videoaufzeichnung der Podiumsdiskussion</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>vorgänge im Hier und Jetzt: Weniger Demokratie wagen? – Ein Veranstaltungsbericht</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-weniger-demokratie-wagen-die-videoaufzeichnung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2026 12:05:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Verein]]></category>
		<category><![CDATA[Beteiligung]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgerrat]]></category>
		<category><![CDATA[Emily Katzenstein]]></category>
		<category><![CDATA[Entdemokratisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Katharina Liesenberg]]></category>
		<category><![CDATA[Laura Schiller]]></category>
		<category><![CDATA[Oligarchie]]></category>
		<category><![CDATA[Partizipation]]></category>
		<category><![CDATA[Philip Dingeldey]]></category>
		<category><![CDATA[Repräsentation]]></category>
		<category><![CDATA[Roland Roth]]></category>
		<category><![CDATA[Veith Selk]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltung: Video]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen: Berichte]]></category>
		<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Volksentscheide]]></category>
		<category><![CDATA[Vorgänge im Hier und Jetzt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>„vorgänge im Hier und Jetzt“ ist die Veranstaltungsreihe der Humanistischen Union zu den aktuellen Themen der vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik. Datum:   Dienstag, 16. Juni 2026 Uhrzeit:  19:00 Uhr Weniger Demokratie wagen? lautete der Titel einer virtuellen Podiumsdiskussion der Humanistischen Union (HU) am 16. Juni 2026. „Wie kann man die Blockade der Parteien gegenüber [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>„<strong>vor</strong><em>gänge im Hier und Jetzt</em>“ ist die Veranstaltungsreihe der Humanistischen Union zu den aktuellen Themen der <strong>vor</strong><em>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em>.</p>
<p><em>Datum:   Dienstag, 16. Juni 2026</em></p>
<p><em>Uhrzeit:  19:00 Uhr</em></p>
<p><em>Weniger Demokratie wagen?</em> lautete der Titel einer virtuellen Podiumsdiskussion der Humanistischen Union (HU) am 16. Juni 2026.</p>
<p>„Wie kann man die Blockade der Parteien gegenüber direktdemokratischen Beteiligungsformen überwinden?“ war die Kernfrage der Moderatorin Laura Schiller zu Beginn der Onlinediskussion. Außerdem wollte sie wissen, ob sich die Parteien die Demokratie unter den Nagel gerissen haben. Im Erstarken rechtsextremistischer Positionen und der AfD sieht sie auch eine Krise der repräsentativen Demokratie.</p>
<p>PD Dr. <strong>Veith Selk</strong> sieht keine Krise der Demokratie, sondern eine „Entplausibilisierung“. Die Mehrheit befürworte die Demokratie grundsätzlich, doch immer mehr Menschen hätten Zweifel am Funktionieren der bestehenden Strukturen. Als Ursache dafür hat er eine stärkere Ausdifferenzierung der Bevölkerung ausgemacht. Außer dem Erstarken bürgerschaftlichen Engagements habe das auch zu einer Art &#8222;Beteiligungsaristokratie&#8220; von Bürgerinnen und Bürgern geführt, die sich regelmäßige Mitwirkung an demokratischen Prozessen leisten könne. Hinzu komme auch eine liberalistische Egozentrik, die demokratische Mehrheitsentscheidungen gegen den eigenen Willen als Zumutung empfinde.</p>
<p>Wirtschaftliche Strukturen als Machtfaktor rückte Dr. <strong>Emily Katzenstein</strong> ins Zentrum ihrer Betrachtungen über Demokratie. Sie forderte, die politische Einflussnahme von Reichen und Überreichen beispielsweise durch Parteispenden zu begrenzen oder gar zu zerstören. Sie befürwortete eine Demokratisierung wirtschaftlicher Strukturen beispielsweise durch genossenschaftliche Betriebe und Mitbestimmung der Beschäftigten. Außerdem müsse man auch die Macht über Medien in den Blick nehmen, die gesellschaftliche Diskurse beeinflussen könne.</p>
<p>Prof. Dr. <strong>Roland Roth</strong> plädierte für eine „vielfältige Demokratie“, in der unterschiedlichste Ansätze im Zusammen-spiel miteinander wirken können. Dem gegenüber vertreten konservative Kreise die Auffassung, allein die &#8222;repräsentative Demokratie&#8220; verfüge über eine demokratische Legitimation. Darin sieht Roth einen Ausdruck von Misstrauen gegenüber der Bevölkerung. Am wirksamsten sei derzeit aber die „autoritäre Demokratie“, die aber keine wirkliche Demokratie ist, sondern nur demokratische Strukturen wie Wahlen zur Legitimierung der eigenen Macht benutzt. Roths zufolge gibt es keine Regelung, die allein die Demokratie retten kann. Vielmehr biete das Zusammenwirken unter-schiedlichster Ansätze vom Parlament über Bürgerräte und Volksentscheide bis hin zu Bürgerinitiativen und Jugendparlamenten die Chance, durch deren Zusammenspiel für jede Situation immer die passende Antwort zu finden. Dabei unterschied er zwischen „Invited Spaces“, die den Bürgerinnen und Bürgern Teilhabemöglichkeiten gewähren, und „Invented Spaces“, die sich die Menschen selber erkämpft haben. Vor allem diese erstrittenen Freiräume betrachtet er als wirksame Möglichkeiten für demokratische Diskurse.</p>
<p>Dr. <strong>Katharina Liesenberg</strong> zufolge ist die politische Arbeit der meisten Parteien noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen. Notwendig sei, möglichst vielen Menschen eine Chance auf Selbstwirksamkeit zu eröffnen und dieses Erlebnis dann noch zu duplizieren. In ihren eigenen Projekten versucht die Gewerkschafterin und frühere Mitarbeiterin der SPD, diesen Ansatz auf Wahlkreisebene umzusetzen. Die Erfahrung von Selbstwirksamkeit war in der folgenden Debatte dann einer der wichtigsten Gesichtspunkte, die für eine lebendige Demokratie nötig sind. Gerade Parteien haben ihrer Ansicht nach noch nicht verstanden, dass Bürgerräte ein Betätigungsfeld bieten, das anschließend mit einer Parteimitgliedschaft seine Fortführung finden könnte. Auf die Frage der Moderatorin, wann ein Beteiligungsformat nur pseudodemokratische Effekte habe, wurden „Selbstwirksamkeit“ und die ernsthafte Bereitschaft der politisch Verantwortlichen zur Umsetzung von Beteiligungsverfahren angeführt, wohingegen rein formale Beteiligung oft eher kontraproduktiv wirke, wenn sie am Ende zu Ohnmachtserfahrungen führe.</p>
<p>Dr. <strong>Philip Dingeldey</strong> beobachtet einen Rückgang der Demokratie. Der Bundesgeschäftsführer der HU sprach sich für Volksentscheide auf Bundesebene und Bürgerräte aus, die Volksentscheide vor-bereiten. Das könne nur dann gelingen, wenn zivilgesellschaftliche Akteure Bundestagsparteien dazu bringen könnte, einzusehen, dass sie nicht mehr in der Lage sind, die politische Willensbildung zu monopolisieren. Das Parlament, das der CDU-Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor ebenso wie später die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner als „einzigen demokratisch legitimieren Bürgerrat“ bezeichneten, erweise sich als unfähig, den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts angemessen zu begegnen. Bürgerräte und eine geloste Bürgerkammer, der Bürgerräte einsetzt, wo Fragestellungen besonders komplex oder wichtig werden, Referenden ermöglicht und Bundestag und Bundesregierung kontrollieren kann, könnten an die Seite der gewählten Abgeordneten treten. Allerdings müsse der Bundestag diese Arbeit dann auch ernst nehmen. Am Ende könnte die Arbeit von Bürgerräten dann auch in Volksentscheiden zur Abstimmung an die Bevölkerung gestellt werden.</p>
<p>Letztlich hatten die fünf Referierenden keine einfache Antwort auf die Frage, wie der Bundestag aus seiner Blockadehaltung befreit werden könnte. Übrig bleibt am Ende wohl nur, die Erweiterung der „minimalistischen Demokratie“ um direktdemokratische Elemente zu erkämpfen.</p>
<p>Hier finden Sie die Video-Aufzeichnung der Podiumsdiskussion. Die Publikumsdiskussion im Anschluss wurde nicht aufgezeichnet:</p>
<p><a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-weniger-demokratie-wagen-videoaufzeichung/">https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-weniger-demokratie-wagen-videoaufzeichung/</a>.</p>
<p>Lektüreempfehlung zum Thema: <strong>vor</strong><em>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> Nr. 252 (= 4/2025): <em>Demokratisierung</em>:</p>
<p><a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/">https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/</a>.</p>
<p>Dort können Sie auch einige der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Beiträge zum Thema Demokratisierung kostenlos lesen. Sie können diese Ausgabe auch im Onlineshop der HU kaufen:</p>
<p><a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/</a>.</p>
<p>Mehr zu unseren Vorschlägen zur Demokratisierung, finden Sie auch in unserer Broschüre <em>Demokratisierung: Vorschläge zur Rettung der Demokratie</em>:</p>
<p><a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/hu-schriften/publikation/demokratisierung-vorschlaege-zur-rettung-der-demokratie/">https://www.humanistische-union.de/publikationen/hu-schriften/publikation/demokratisierung-vorschlaege-zur-rettung-der-demokratie/</a>.</p>
<p>Weitere Aktivitäten der HU zur Weiterentwicklung demokratischer Mitwirkungsstrukturen werden folgen.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Franz-Josef Hanke</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-weniger-demokratie-wagen-die-videoaufzeichnung/">vorgänge im Hier und Jetzt: Weniger Demokratie wagen? – Ein Veranstaltungsbericht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Soll die AfD verboten werden? &#8211; Eine Podiumsdiskussion</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/soll-die-afd-verboten-werden-eine-podiumsdiskussion/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2026 08:41:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit Valentina Chiofalo, Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Juristin, Co-Autorin des AfD-Gutachtens Lukas Theune, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), Rechtsanwalt, Geschäftsführer RAV am Montag, den 24. August 2026, um 19:00 Uhr in der Stadtwerkstatt, Karl-Liebknecht-Straße 11 (direkt am Alexanderplatz). &#8222;Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/soll-die-afd-verboten-werden-eine-podiumsdiskussion/">Soll die AfD verboten werden? &#8211; Eine Podiumsdiskussion</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit</p>
<ul>
<li><strong>Valentina Chiofalo</strong>, <a href="https://freiheitsrechte.org">Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)</a>, Juristin, Co-Autorin des AfD-Gutachtens</li>
<li><strong>Lukas Theune</strong>, <a href="https://www.rav.de/start">Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)</a>, Rechtsanwalt, Geschäftsführer RAV</li>
</ul>
<p>am <strong>Montag, den 24. August 2026, um 19:00 Uhr in der Stadtwerkstatt</strong>, Karl-Liebknecht-Straße 11 (direkt am Alexanderplatz).</p>
<blockquote>
<p>&#8222;Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.&#8220; (GG Art. 21 Abs. 2)</p>
</blockquote>
<p>Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurden vom Bundesverfassungsgericht zwei Parteien verboten: die SRP (Sozialistische Reichspartei), eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, am 23. Oktober 1952 und die KPD (Kommunistische Partei Deutschlands) am 17. August 1956. Weitere Verbotsanträge scheiterten aus verschiedenen Gründen. So konnte das Gericht bei der NPD keine Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer Ziele erkennen.</p>
<p>Das sieht bei der AfD (Alternative für Deutschland) anders aus. Angesichts ihrer Wahlerfolge besteht die Möglichkeit, dass sie ihre Ziele erreicht. Aber was sind diese Ziele?</p>
<p>Ausgehend von dem von der Gesellschaft für Freiheitsrechte erstellten 1500-seitigem Gutachten zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD diskutieren wir an dem Abend mit Valentina Chiofalo (GFF), Co-Autorin des AfD-Gutachtens, und Lukas Theune (RAV) über die Positionen und Ansichten der AfD und ein mögliches AfD-Verbotsverfahren.</p>
<p>Seit der Gründung der sich immer weiter nach rechts radikalisierenden, inzwischen von mehreren Verfassungsschutzämtern beobachtenden und bei Wahlen immer erfolgreicheren Alternative für Deutschland wird auch über ein mögliches Verbotsverfahren diskutiert. Ist die AfD ‚verfassungswidrig‘? Was fordert sie genau? Wer sind ihre Mitglieder? Kann sie ihre Forderungen durchsetzen? Wäre ein Verbotsverfahren nicht der Versuch der anderen Parteien, politische Konkurrenz auszuschalten? Käme, mit dem Blick auf eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt nach der dortigen Landtagswahl am 6. September, ein Verbot nicht viel zu spät?</p>
<p>–</p>
<p>Die Gesellschaft für Freiheitsrechte schreibt über ihr Ende Juni veröffentlichtes Rechtsgutachten <em>Ist die „Alternative für Deutschland“ verfassungswidrig? – Gutachten zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Partei „Alternative für Deutschland“ nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes</em>:</p>
<blockquote>
<p>„Ein Parteiverbot der AfD wird seit Jahren diskutiert. Doch bestand bis zuletzt Unklarheit darüber, welche Erfolgsaussichten ein mögliches Verfahren in Karlsruhe hätte. Wir haben diese Erkenntnis-Lücke geschlossen: Unser rund 1500-seitiges AfD-Gutachten ist die erste juristische Untersuchung, die Verhalten und Ziele der gesamten AfD mit einer strengen wissenschaftlichen Methodik bewertet. Es ist die bislang umfangreichste und wissenschaftlich anspruchsvollste Untersuchung der Partei und bietet damit eine neue belastbare Grundlage für die Debatte um ein Verbotsverfahren.</p>
<p>Unser Ergebnis ist eindeutig: Die AfD ist von einem rassistischen Weltbild geprägt und arbeitet planmäßig auf eine Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hin. Das Gutachten stellt fest, dass die AfD politische Gegner*innen strafrechtlich verfolgen will und jetzt schon einschüchtert. Das verletzt das Demokratieprinzip. Wir identifizieren außerdem vier Gruppen, deren Menschenwürde durch Ziele und Verhalten der Partei verletzt würden, käme sie an die Macht: Deutsche mit Migrationsgeschichte, Muslim*innen, Schutzsuchende sowie trans- und nicht-binäre Personen. Für ein Parteiverbot auch notwendig: Die Partei verfügt nachweislich über das strategische Konzept und die Mittel, um ihre Ziele potenziell umzusetzen.</p>
<p>Das AfD-Gutachten ist ein Mammutwerk: Mit acht Expert*innen für Verfassungsrecht, Rechtsextremismus und Datenanalyse haben wir über 13 Monate mehr als 3 Millionen Texteinheiten gesammelt, individuell analysiert und juristisch bewertet. Dabei haben wir ausschließlich öffentlich zugängliche Quellen herangezogen und die restriktiven Maßstäbe angelegt, die das Bundesverfassungsgericht in vergangenen Verbotsverfahren angewendet hat. Zwei unabhängige Zweitgutachter*innen, die renommierten Staatsrechtler*innen Prof. Dr. Christoph Möllers (HU Berlin) und Prof. Dr. Sophie Schönberger (FU Berlin) bestätigten die strengen wissenschaftlichen Standards und die Ergebnisoffenheit.“</p>
</blockquote>
<p>–</p>
<p>Eine Veranstaltung der Humanistischen Union Berlin-Brandenburg im Rahmen ihrer Aktionen zur Wahl des Abgeordnetenhauses am 20. September 2026</p>
<p>–</p>
<p><strong>Hinweise</strong></p>
<ul>
<li>Humanistische Union – Berlin-Brandenburg: <a href="https://berlin.humanistische-union.de/">https://berlin.humanistische-union.de/</a></li>
<li>Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein: <a href="https://www.rav.de/start">https://www.rav.de/start</a></li>
<li>Gesellschaft für Freiheitsrechte: <a href="https://freiheitsrechte.org/">https://freiheitsrechte.org/</a></li>
<li>Gutachten der GFF zur AfD: <a href="https://freiheitsrechte.org/themen/starke-grundrechte-fuer-eine-lebendige-demokratie/afd-gutachten">https://freiheitsrechte.org/themen/starke-grundrechte-fuer-eine-lebendige-demokratie/afd-gutachten</a></li>
<li>Stadtwerkstatt: <a href="https://www.berlin.de/stadtwerkstatt/die-stadtwerkstatt/">https://www.berlin.de/stadtwerkstatt/die-stadtwerkstatt/</a></li>
</ul>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/soll-die-afd-verboten-werden-eine-podiumsdiskussion/">Soll die AfD verboten werden? &#8211; Eine Podiumsdiskussion</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
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		<title>Mecklenburg-Vorpommern: SPD, Linke und Grüne scheitern mit ihrem Versuch, das Recht zu schützen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/mecklenburg-vorpommern-spd-linke-und-gruene-scheitern-mit-ihrem-versuch-das-recht-zu-schuetzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Jul 2026 08:31:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Neonazis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Schweriner Landtag scheiterte am 1. Juli 2026 ein gemeinsamer Vorschlag von SPD, Linken und Grünen zum Schutz des Verfassungsgerichts vor Übergriffen durch die AfD an der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Initiatoren des Vorschlags reflektierten deutsche Geschichte und die jüngsten Erfahrungen mit den Regierungsübernahmen extrem rechter Parteien in anderen Staaten. Im Kontrast dazu hatten die Landtagsfraktionen [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Schweriner Landtag scheiterte am 1. Juli 2026 ein gemeinsamer Vorschlag von SPD, Linken und Grünen zum Schutz des Verfassungsgerichts vor Übergriffen durch die AfD an der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Initiatoren des Vorschlags reflektierten deutsche Geschichte und die jüngsten Erfahrungen mit den Regierungsübernahmen extrem rechter Parteien in anderen Staaten. Im Kontrast dazu hatten die Landtagsfraktionen von CDU und AfD angekündigt, nicht für die Änderungsvorschläge zu votieren.</p>
<p>Die Gefahren für Demokratie und Bürgerrechte erkennend, die mit Mehrheiten für eine rechtsextreme Partei einhergehen, hatte die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern aus SPD und Linken angestrebt, in der Landesverfassung festzuschreiben, dass die Wahl von Richterinnen und Richtern für das Landesverfassungsgericht nicht im Landtag blockiert werden kann. Gemeinsam mit den Grünen hatte die Koalition angeführt, dies schütze das Verfassungsgericht vor politischer Einflussnahme für den Fall eines Erstarkens der AfD beziehungsweise einer Machtübernahme durch die AfD.</p>
<p>Die von SPD und Linken gemeinsam mit den Grünen geplante Verfassungsänderung zum Schutz des Landesverfassungsgerichts ist an den Gegenstimmen von AfD <em>und</em> CDU gescheitert. Das Vorhaben verfehlte nämlich die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. 45 Abgeordnete stimmten für das Vorhaben, 26 votierten dagegen. Enthaltungen gab es keine. Damit wird es voraussichtlich vor der Landtagswahl im September keine weitere Schutzfunktion vor dem Risiko des Demokratieabbaus durch die AfD geben.</p>
<p>Hintergrund der Debatte ist das aktuelle Wahlverfahren: Bislang werden die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit vom Landtag gewählt. SPD, Linke und Grüne befürchteten, dass bei &#8222;schwierigen Mehrheitsverhältnissen&#8220; eine Sperrminorität der AfD die Wahl neuer Richterinnen und Richter verzögern oder komplett blockieren könnte. Um dem vorzubeugen, sah der Entwurf einen &#8222;Ersatzwahlmechanismus&#8220; vor: Im Falle einer andauernden Blockade im Landtag sollte das Landesverfassungsgericht selbst drei Kandidatinnen und/oder Kandidaten vorschlagen, von denen anschließend eine Person mit absoluter Mehrheit gewählt werden kann.</p>
<p>Die SPD spricht dabei von einer &#8222;Notbremse&#8220;. Die CDU sieht dagegen in der aktuellen politischen Situation im Mecklenburg-Vorpommern keine Notwendigkeit des Handelns, um den Rechtsstaat vor autoritären Tendenzen zu schützen und zu bewahren. Die Brandmauer gegen die extreme Rechte scheitert anscheinend an der Furcht der CDU vor einer Berührung mit der Partei Die Linke. Oder werden in Schwerin so bereits neue Kooperationen vorbereitet?</p>
<p>Der stellvertretende Vorsitzende der Bürgerrechtsorganisation Humanistischen Union, Dr. Wolfram Grams, bringt seine große Sorge angesichts dieser Entwicklung zum Ausdruck.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Wolfram Grams für den Bundesvorstand</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/mecklenburg-vorpommern-spd-linke-und-gruene-scheitern-mit-ihrem-versuch-das-recht-zu-schuetzen/">Mecklenburg-Vorpommern: SPD, Linke und Grüne scheitern mit ihrem Versuch, das Recht zu schützen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>vorgänge im Hier und Jetzt: Weniger Demokratie wagen? &#8211; Die Videoaufzeichung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-weniger-demokratie-wagen-videoaufzeichung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Jul 2026 09:03:41 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>&#8222;Haben sich die Parteien die Demokratie unter den Nagel gerissen?&#8220; So lautete eine Frage der Moderatorin Laura Schiller bei der Onlinediskussion &#8222;Weniger Demokratie wagen?&#8220; der Humanistischen Union (HU). Stattgefunden hat die virtuelle Podiumsdiskussion über die Zukunft der Demokratie am 16. Juni 2026 im Rahmen der Veranstaltungsreihe &#8222;vorgänge im Hier und Jetzt&#8220;. PD Dr. Veith Selk [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>&#8222;Haben sich die Parteien die Demokratie unter den Nagel gerissen?&#8220; So lautete eine Frage der Moderatorin Laura Schiller bei der Onlinediskussion &#8222;Weniger Demokratie wagen?&#8220; der Humanistischen Union (HU). Stattgefunden hat die <strong>virtuelle Podiumsdiskussion über die Zukunft der Demokratie am 16. Juni 2026</strong> im Rahmen der Veranstaltungsreihe &#8222;<strong>vor</strong><em>gänge im Hier und Jetzt&#8220;.</em></p>
<p>PD Dr. <strong>Veith Selk</strong> sieht nicht nur eine Krise der Demokratie, sondern vor allem eine &#8222;Entplausibilisierung&#8220; der Demokratie. Die Mehrheit befürworte die Demokratie grundsätzlich, doch immer mehr Menschen hätten Zweifel am Funktionieren der bestehenden Strukturen.</p>
<p>Wirtschaftliche Strukturen als Machtfaktor rückte Dr. <strong>Emily Katzenstein</strong> ins Zentrum ihrer Betrachtungen über Demokratie. Sie forderte, die politische Einflussnahme von Reichen und Überreichen beispielsweise durch Parteispenden zu begrenzen oder gar zu zerstören. Dabei führt sie auch in aktuelle Ideen der Wirtschaftsdemokratie ein.</p>
<p>Prof. Dr. <strong>Roland Roth</strong> plädierte für eine &#8222;vielfältige Demokratie&#8220;, in der unterschiedlichste Ansätze im Zusammenspiel miteinander wirken können. Demgegenüber vertreten konservative Kreise die Auffassung, allein die &#8222;minimalistische Demokratie&#8220; verfüge über eine demokratische Legitimation. Darin sieht Roth darin einen Ausdruck von Misstrauen gegenüber der Bevölkerung. Am wirksamsten sei derzeit aber die &#8222;autoritäre Demokratie&#8220;, die jedoch keine wirkliche Demokratie sei, sondern nur demokratische Strukturen wie Wahlen zur Legitimierung der eigenen Macht benutzt.</p>
<p>Dr. <strong>Katharina Liesenberg</strong> zufolge ist die politische Arbeit der meisten politischen Parteien noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen. Notwendig sei, möglichst vielen Menschen eine Chance auf Selbstwirksamkeit zu eröffnen und dieses Erlebnis dann noch zu duplizieren. In ihren eigenen Projekten versucht die Gewerkschafterin und frühere Mitarbeiterin der SPD, diesen Ansatz auf Wahlkreisebene umzusetzen.</p>
<p>Dr. <strong>Philip Dingeldey</strong> beobachtet einen Rückgang der Demokratie. Der Bundesgeschäftsführer der Humanistischen Union sprach sich für Volksentscheide auf Bundesebene und Bürgerräte, die Volksentscheide vorbereiten, aus. Dies könne nur dann gelingen, wenn zivilgesellschaftliche Akteure Bundestagsparteien dazu bringen könnte, einzusehen, dass sie nicht mehr in der Lage sind, die politische Willensbildung zu monopolisieren.</p>
<p><em>Hier finden Sie die Video-Aufzeichnung der Podiumsdiskussion. Die Publikumsdiskussion im Anschluss wurde nicht aufgezeichnet.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><video controls="controls" width="100%" height="150"><source src="https://cloud.humanistische-union.de/index.php/s/qSiCKJsmHDaepNm/download" type="video/mp4" />Ihr Browser unterstützt dieses Videoformat nicht.</video></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Lektüreempfehlung zum Thema: </em><a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/"><strong>vor</strong><em>gänge</em></a> Nr. 252 (= 4/2025): <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/">Demokratisierung</a>.<em> Dort können Sie auch einige der </em><strong>vor</strong><em>gänge-Beiträge zum Thema Demokratisierung kostenlos lesen. Sie können diese Ausgabe auch im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Onlineshop der HU</a> kaufen.</em></p>
<p><em>Mehr zu unseren Vorschlägen zur Demokratisierung, finden Sie auch in unserer Broschüre: <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/hu-schriften/publikation/demokratisierung-vorschlaege-zur-rettung-der-demokratie/">Demokratisierung: Vorschläge zur Rettung der Demokratie</a>.</em></p>
<p>Weitere Aktivitäten der HU zur Weiterentwicklung demokratischer Mitwirkungsstrukturen werden folgen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-weniger-demokratie-wagen-videoaufzeichung/">vorgänge im Hier und Jetzt: Weniger Demokratie wagen? &#8211; Die Videoaufzeichung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2026 09:58:11 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Heute, am 21. Mai 2026, wurde der „Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Jubiläumsausgabe des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Heute, am <strong>21. Mai 2026</strong>, wurde der <em>„Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“</em> in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt.</p>
<p>Die <strong>Jubiläumsausgabe</strong> des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den Waffen“: Zum einen bewaffnet sich der Staat durch Sondervermögen mit Rekordausgaben für Militär und durch eine Stärkung der Bundeswehr – und greift dabei in Grundrechte der Bürger*innen ein. Zum anderen weiten Bund und Länder ihre Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse für Polizei, Geheimdienste und andere Behörden aus, von Staatstrojanern über Datenanalysen mit Palantirs „Gotham“ bis zu biometrischen Abgleichen und automatischer Gesichtserkennung. Daneben verschärfen sich die Krisen für die Menschenrechte mit Blick auf den Wohnungsmangel, den Klimawandel, die Rechte von Geflüchteten und Menschen am Rande des Existenzminimums.</p>
<p>Der Report versteht sich als <strong>„alternativer Verfassungsschutzbericht“</strong> und bespricht Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Er wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p><strong>Herta Däubler-Gmelin</strong>, Rechtsanwältin, frühere Bundesministerin der Justiz und langjährige Bundestagsabgeordnete, präsentierte den Grundrechte-Report. Sie hob die aktuell immense Bedeutung des Grundrechtsschutzes hervor: „In unserer Zeit ist Sorge um die Wirksamkeit der Grund- und Menschenrechte besonders geboten. Nicht allein wegen der Aggressionskriege, Konflikte und immer noch zunehmenden autoritären Tendenzen, sondern auch, weil globale – technische – Standards, z.B. in KI-Systemen, trotz ihrer Nützlichkeit und Bequemlichkeit immer häufiger unsere Freiheitsrechte einengen – oder auch die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefährden.“</p>
<p><strong>Leo D’Andola</strong>, Schüler, berichtete über die Schulstreiks gegen die Wehrpflicht: „Oft redet die Bundesregierung, wenn sie beispielsweise über das Wehrdienstmodernisierungsgesetz spricht, über Sicherheit. Aber wir Jugendliche fühlen uns nicht sicher – nicht, wenn wir einen Fragebogen bekommen, den wir für die Bundeswehr ausfüllen müssen; nicht, wenn wir der Bundesregierung mitteilen müssen, wenn wir für längere Zeit ins Ausland gehen; und nicht, wenn wir über die kommenden Maßnahmen nachdenken – über Musterung, Sammlung unserer persönlichen Daten und die mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht.&#8220;</p>
<p><strong>Ahmad Mosamem Rahimi</strong>, der vor den Taliban fliehen musste, berichtete über den Umgang der Bundesregierung mit ihm und anderen Afghan*innen, denen Deutschland Schutz zugesagt hatte: „Obwohl ich alle meine Unterlagen hatte und mir versprochen worden war, dass ich nach Deutschland kommen dürfe, wartete ich in Pakistan fast zwei Jahre lang auf mein Visum. Während dieser Zeit wusste ich nicht, ob und wann ich nach Deutschland einreisen könnte oder ob die pakistanische Polizei mich nach Afghanistan zurückschicken würde, wo ich der Verfolgung durch die Taliban ausgesetzt wäre. Während dieser ganzen Zeit musste ich Ausbeutung, Misshandlung und einen tiefen Mangel an Respekt erdulden.“</p>
<p><strong>Athena Möller</strong>, Jura-Studentin und Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte, führte für die Redaktion durch die Veranstaltung. Sie stellte fest: „Es ist zunehmend anmaßend, von der Bevölkerung und insbesondere der jüngeren Generation Loyalität gegenüber dem deutschen Staat zu erwarten, während dieser ihre Grundrechte nicht ausreichend wahrt. Obwohl die Grundrechte 2025 besorgniserregend oft und intensiv verletzt wurden, scheinen Politik und Staatsapparat diesbezüglich kaum Konsequenzen tragen zu müssen. Der Grundrechte-Report nimmt sie in die Pflicht und stellt klar, welche Vorgehensweisen aus welchen Gründen zu beanstanden und zu verurteilen sind.“</p>
<p>Das Buch ist ab dem <strong>27. Mai 2026</strong> über den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen (<a href="http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/">http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/</a>). Rezensionsexemplare (auch als pdf) zu Pressezwecken können über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interview-Wünsche wenden Sie sich bitte an Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey unter 030/2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2026 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Nina Diarra, Franziska Görlitz, Rolf Gössner, Max Putzer, Rainer Rehak, Theresa Tschenker, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2026, ISBN: 978-3-596-71370-7, 240 Seiten, 15,00 Euro.</p>
<p><img decoding="async" width="160" height="243" class="size-full wp-image-20538 alignleft" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/grr2026-e1779113755894.jpeg" alt="" /></p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2026 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Vorgänge im Hier und Jetzt: Weniger Demokratie wagen?</title>
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		<pubDate>Wed, 13 May 2026 11:25:02 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Viele Bürgerinnen und Bürger machen sich Sorgen um den Zustand der bundesdeutschen Demokratie. Eine Vielzahl von Initiativen und Vereinen versucht, auf das allgemeine Unbehagen mit erstarrten Parteien zu reagieren und Demokratie in der Bevölkerung zu verankern. Dabei  verzweifeln sie oft an der sturen Ablehnung entsprechender Vorschläge und an der Blockade der Regierungsparteien. Daher drängt sich die [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v1MsoNormal">Viele Bürgerinnen und Bürger machen sich Sorgen um den Zustand der bundesdeutschen Demokratie. Eine Vielzahl von Initiativen und Vereinen versucht, auf das allgemeine Unbehagen mit erstarrten Parteien zu reagieren und Demokratie in der Bevölkerung zu verankern. Dabei  verzweifeln sie oft an der sturen Ablehnung entsprechender Vorschläge und an der Blockade der Regierungsparteien. Daher drängt sich die Frage auf: Wie kann die Blockade der Regierungsparteien gegenüber einem Zuwachs an Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bürgerinnen überwunden werden?</p>
<p class="v1MsoNormal">In diesem Kontext ist an das Böckenförde-Paradox des Staatsrechtlers Ernst-Wolfgang Böckenförde zu erinnern: &#8222;Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.&#8220; Eine funktionierende Demokratie benötigt mündige Bürgerinnen und Bürger, die sich solidarisch verhalten und politische Verantwortung übernehmen; der Staat kann diese moralischen Werte und Einstellungen nicht verordnen oder erzwingen.</p>
<p class="v1MsoNormal">Die Realität der Parteiendemokratie in Deutschland zeigt mittlerweile einen beunruhigenden Zustand: In den vergangenen 50 Jahren hat die SPD zwei Drittel ihrer Mitglieder verloren, im Zeitraum von 1990 bis 2023 verzeichneten die im Bundestag vertretenen Parteien einen Mitgliederverlust von 54 Prozent.</p>
<p class="v1MsoNormal">Diese Entwicklungen verweisen auf ein CDU-Paradox: Angesichts zunehmender AfD-Wahlerfolge und der gefährdeten Demokratie reagiert die CDU in Regierungsverantwortung nicht mit &#8222;revitalisierenden&#8220; Maßnahmen wie beispielsweise bundesweiten Bürgerräten (samt Befassungspflicht des Bundestags mit den Empfehlungen des Bürgerräte) oder bundesweiten verbindlichen Volksentscheiden, sondern agiert so, als ob es einen Generalverdacht gegenüber dem gemeinnützigen Sektor beziehungsweise der demokratisch engagierten und sich einmischenden Zivilgesellschaft gibt. So stellte im Februar 2025 die damals noch oppositionelle Unionsfraktion der rot-grünen Bundesregierung <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/551-messerstiche-gegen-eine-demokratische-zivilgesellschaft/">551 Fragen zur staatlichen Förderung von zivilgesellschaftlichen NGOs und Verbänden</a>.</p>
<p class="v1MsoNormal">Das Thema <em>Demokratie</em> wollen wir deshalb nicht den Parteien überlassen: Für den <strong>16. Juni 2026, 19 Uhr,</strong> lädt die Humanistische Union (HU) zu einer <strong>virtuellen Podiumsdiskussion mit Zuschauerbeteiligung</strong> ein. Auf dem Podium diskutieren:</p>
<ul>
<li class="v1MsoNormal"><strong>Dr. Katharina Liesenberg</strong>: Gewerkschaftssekretärin bei ver.di und Vorstand von Demokratie Innovation e.V.</li>
<li class="v1MsoNormal"><strong>Dr. Emily Katzenstein</strong>: Gerda-Henkel Postdoctoral Fellow und Lecturer für politische Theorie und Sozialtheorie an der Technischen Universität München.</li>
<li class="v1MsoNormal"><strong>PD Dr. Veith Selk</strong>: Verwaltung der Universitätsprofessur Wissenschaft von der Politik der Universität Vechta.</li>
<li><strong>Prof. Dr. Roland Roth</strong>: Bis 2014 Professor für Politikwissenschaft am Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen der Hochschule Magdeburg-Stendal, Mitbegründer des Instituts für Protest- und Bewegungsforschung<span id="mwHw"> </span>(ipb).</li>
<li class="v1MsoNormal"><strong>Dr. <a href="https://www.humanistische-union.de/dr-philip-dingeldey/">Philip Dingeldey</a></strong>: Bundesgeschäftsführer der Humanistischen Union und verantwortlicher Redakteur der <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/"><strong>vor</strong><em>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em></a>.</li>
<li class="v1MsoNormal">Moderation: <strong>Laura Schiller</strong>.</li>
</ul>
<p><em>Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Um an der Videokonferenz teilzunehmen, klicken Sie einfach, wenn es soweit ist, <a href="https://vk1.minuskel.de/b/hub-3hq-f9q-jbs">hier</a>. Um eine Anmeldung zur Veranstaltung per e-Mail an die <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a> wird gebeten; diese ist aber nicht obligatorisch.</em></p>
<p><em>Lektüreempfehlung zum Thema: </em><a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/"><strong>vor</strong></a><em>gänge Nr. 252 (= 4/2025): <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/">Demokratisierung</a>. Dort können Sie auch einige der </em><strong>vor</strong><em>gänge-Beiträge zum Thema Demokratisierung kostenlos lesen. Mehr zu unseren Vorschlägen zur Demokratisierung, finden Sie auch in unserer Broschüre: <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/hu-schriften/publikation/demokratisierung-vorschlaege-zur-rettung-der-demokratie/">Demokratisierung: Vorschläge zur Rettung der Demokratie</a>.</em></p>
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		<title>Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume</title>
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		<pubDate>Tue, 12 May 2026 09:19:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer neuen Ausgabe der vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik zur Einengung der öffentlichen Diskursräume veranstaltet die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten. Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum findet per [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer neuen Ausgabe der <strong>vor</strong><em>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> zur <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><em>Einengung der öffentlichen Diskursräume</em></a> veranstaltet die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten.</p>
<p><em>Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum findet per Videokonferenz am 15. Juni 2026, 19 Uhr statt. Sie ist Teil der neuen HU-Veranstaltungsreihe &#8222;</em><strong>vor</strong><em>gänge im Hier und Jetzt&#8220;.</em></p>
<p>Die wachsende Einengung und Verschiebung öffentlicher Diskursräume sowie die Einschränkung von Äußerungsfreiheiten lassen sich vielerorts feststellen. Dies zeigt sich rechtlich anhand zunehmender strafrechtlicher Konsequenzen für bestimmte Äußerungen, der Kriminalisierung ganzer Gruppen oder Demonstrationen, aber auch gesellschaftlich in der abnehmenden Diskursfähigkeit, durch Polarisierung, Emotionalisierung, Hassrede, Rechtsruck und soziale Verwerfungen. Die Ironie des Ganzen ist, dass die Einschränkung von Diskursfreiheiten oft im Namen eines (antiwoken) Kampfes für die Redefreiheit erfolgt.</p>
<p>Es diskutieren:</p>
<ul>
<li><strong>Prof. Dr. Jörg Arnold</strong>: Strafrechtswissenschaftler; er war bis zum Ruhestand Forschungsgruppenleiter am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht; Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li><strong>Dr.</strong> <a href="https://www.humanistische-union.de/ueber-uns/vorstand/#dr-wolfram-grams-stellvertrender-vorsitzender"><strong>Wolfram Grams</strong></a>: Oberstudiendirektor a. D., Sozialpädagoge, Politikwissenschaftler und Philosoph; stellvertretender Vorsitzender der HU und Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li>Moderation: <strong>Dr. Daniela Dahn</strong>: freie Schriftstellerin und Publizistin.</li>
</ul>
<p><em>Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Um an der Videokonferenz teilzunehmen, klicken Sie einfach, wenn es so weit ist, <a href="https://vk1.minuskel.de/b/hub-3hq-f9q-jbs">hier</a></em><em>. Um eine Anmeldung zur Veranstaltung per E-Mail an die </em><a href="mailto:info@humanistische-union.de"><em>info@humanistische-union.de</em></a><em> wird gebeten; diese ist jedoch nicht obligatorisch.</em></p>
<p><em>Lektüreempfehlung zum Thema: <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><strong>vor</strong>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik Nr. 253 (= 1/2026): Einengung der öffentlichen Diskursräume</a></em><em>. Dort können Sie auch einige der <strong>vor</strong>gänge-Beiträge des Heftschwerpunktes kostenlos lesen, unter anderem denjenigen der Referenten. Um den Beitrag von Jörg Arnold und Wolfram Grams zu lesen, klicken Sie bitte <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/">hier</a>.</em><em> Sie können diese Ausgabe auch im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Onlineshop der HU</a> kaufen</em><em>.</em></p>
<p><em>Der Beitrag von Jörg Arnold und Wolfram Grams wurde in aktualisierter Fassung auch im Overton Magazin publiziert, dort in zwei Teilen:</em></p>
<p><em><a href="https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/">https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/</a>.</em></p>
<p><em><a href="https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/weiter-im-gleichschritt-eingehegte-diskurse/">https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/weiter-im-gleichschritt-eingehegte-diskurse/</a>.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-zur-einengung-oeffentlicher-diskursraeume/">Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>&#8222;Verfassungsschutz&#8220;-Wächter gegen Rechts oder Problemfall der Demokratie?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/verfassungsschutz-waechter-gegen-rechts-oder-problemfall-der-demokratie/</link>
		
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		<pubDate>Mon, 11 May 2026 09:10:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
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		<category><![CDATA[Rolf Gössner]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ hat die AfD auf Basis eines offiziell geheimen Gutachtens als „gesichert rechtsextrem“ hochgestuft – unter starkem öffentlichen Beifall. Wann endlich folgt auf diese Hochstufung ein AfD-Parteiverbotsverfahren, fragen sich viele und unterzeichnen entsprechende Petitionen. Schließlich ist diese vom „Verfassungsschutz“ beobachtete Partei mit ihren teils rassistisch-menschenfeindlichen Positionen – Stichwort: Remigration – schon stärkste Oppositionskraft [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ hat die AfD auf Basis eines offiziell geheimen Gutachtens als „gesichert rechtsextrem“ hochgestuft – unter starkem öffentlichen Beifall. Wann endlich folgt auf diese Hochstufung ein AfD-Parteiverbotsverfahren, fragen sich viele und unterzeichnen entsprechende Petitionen. Schließlich ist diese vom „Verfassungsschutz“ beobachtete Partei mit ihren teils rassistisch-menschenfeindlichen Positionen – Stichwort: Remigration – schon stärkste Oppositionskraft in deutschen Parlamenten und womöglich bald an Regierungen beteiligt. Und wie kann der Öffentliche Dienst vor solchen „rechtsextremen Verfassungsfeinden“ wirksam geschützt werden? Braucht es da nicht bundesweite „Verfassungstreue-Checks“ und Regelanfragen an den „Verfassungsschutz“, wie sie in einigen Bundesländern bereits eingeführt wurden?</p>
<p>Solche oder ähnliche Fragen stellen sich deutschlandweit viele Menschen. Sie hoffen auf rasche Antworten und befürworten harte Maßnahmen des Staates zur Lösung der Probleme. Der Ruf nach dem wehrhaften, dem starken und autoritären Staat wird immer lauter. Doch so einfach ist es leider nicht. Denn die Folgen staatsautoritärer „Lösungen“ können rasch nach hinten losgehen. Oder anders ausgedrückt: sich grundrechts-, freiheits- und demokratieschädigend auswirken und sich doch wieder hauptsächlich altgewohnt gegen „Links“ richten. Gerade in der Berufsverbotspraxis, wie sie seit geraumer Zeit wieder auflebt, zeigt sich diese Tendenz und erinnert fatal an vergangen geglaubte Zeiten.</p>
<p>Angesichts dieser Entwicklung und ihrer Folgen wollen wir Antworten finden etwa auf die Fragen, weshalb die AfD überhaupt so groß werden konnte, ob es sich bei den geforderten Repressionsmaßnahmen um kluge Lösungsansätze handelt oder eher um hilflose Symptombehandlung mit gravierenden „Nebenwirkungen“. Begeben wir uns auf die Suche nach Ursachen, Versäumnissen und Fehlentwicklungen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft sowie nach verfassungs-, demokratie- und sozialverträglichen Lösungsansätzen.</p>
<p>Zum Referenten: Dr. <strong>Rolf Gössner</strong> studierte Jura und Politologie an der Uni Freiburg, ist Mitherausgeber des <em>Grundrechte-Reports</em> und Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte. Er war Rechtsanwalt und stellv. Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen. Autor zahlreicher Bücher zu Innerer Sicherheit, demokratischer Rechtsstaat, Grund- und Freiheitsrechten. Mehrfach ausgezeichnet für sein demokratisches Engagement, zuletzt mit dem Hans-Litten-Preis der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ).</p>
<p><em>Der Vortrag von Rolf Gössner wird auf Video aufgenommen, um den am Vortrag Interessierten zu einem späterem Zeitpunkt im Netz zugänglich zu machen.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/verfassungsschutz-waechter-gegen-rechts-oder-problemfall-der-demokratie/">&#8222;Verfassungsschutz&#8220;-Wächter gegen Rechts oder Problemfall der Demokratie?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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