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	<title>Rechtspolitik Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>vorgänge im Hier und Jetzt: Weniger Demokratie wagen? – Ein Veranstaltungsbericht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2026 12:05:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>„vorgänge im Hier und Jetzt“ ist die Veranstaltungsreihe der Humanistischen Union zu den aktuellen Themen der vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik. Datum:   Dienstag, 16. Juni 2026 Uhrzeit:  19:00 Uhr Weniger Demokratie wagen? lautete der Titel einer virtuellen Podiumsdiskussion der Humanistischen Union (HU) am 16. Juni 2026. „Wie kann man die Blockade der Parteien gegenüber [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-weniger-demokratie-wagen-die-videoaufzeichnung/">vorgänge im Hier und Jetzt: Weniger Demokratie wagen? – Ein Veranstaltungsbericht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>„<strong>vor</strong><em>gänge im Hier und Jetzt</em>“ ist die Veranstaltungsreihe der Humanistischen Union zu den aktuellen Themen der <strong>vor</strong><em>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em>.</p>
<p><em>Datum:   Dienstag, 16. Juni 2026</em></p>
<p><em>Uhrzeit:  19:00 Uhr</em></p>
<p><em>Weniger Demokratie wagen?</em> lautete der Titel einer virtuellen Podiumsdiskussion der Humanistischen Union (HU) am 16. Juni 2026.</p>
<p>„Wie kann man die Blockade der Parteien gegenüber direktdemokratischen Beteiligungsformen überwinden?“ war die Kernfrage der Moderatorin Laura Schiller zu Beginn der Onlinediskussion. Außerdem wollte sie wissen, ob sich die Parteien die Demokratie unter den Nagel gerissen haben. Im Erstarken rechtsextremistischer Positionen und der AfD sieht sie auch eine Krise der repräsentativen Demokratie.</p>
<p>PD Dr. <strong>Veith Selk</strong> sieht keine Krise der Demokratie, sondern eine „Entplausibilisierung“. Die Mehrheit befürworte die Demokratie grundsätzlich, doch immer mehr Menschen hätten Zweifel am Funktionieren der bestehenden Strukturen. Als Ursache dafür hat er eine stärkere Ausdifferenzierung der Bevölkerung ausgemacht. Außer dem Erstarken bürgerschaftlichen Engagements habe das auch zu einer Art &#8222;Beteiligungsaristokratie&#8220; von Bürgerinnen und Bürgern geführt, die sich regelmäßige Mitwirkung an demokratischen Prozessen leisten könne. Hinzu komme auch eine liberalistische Egozentrik, die demokratische Mehrheitsentscheidungen gegen den eigenen Willen als Zumutung empfinde.</p>
<p>Wirtschaftliche Strukturen als Machtfaktor rückte Dr. <strong>Emily Katzenstein</strong> ins Zentrum ihrer Betrachtungen über Demokratie. Sie forderte, die politische Einflussnahme von Reichen und Überreichen beispielsweise durch Parteispenden zu begrenzen oder gar zu zerstören. Sie befürwortete eine Demokratisierung wirtschaftlicher Strukturen beispielsweise durch genossenschaftliche Betriebe und Mitbestimmung der Beschäftigten. Außerdem müsse man auch die Macht über Medien in den Blick nehmen, die gesellschaftliche Diskurse beeinflussen könne.</p>
<p>Prof. Dr. <strong>Roland Roth</strong> plädierte für eine „vielfältige Demokratie“, in der unterschiedlichste Ansätze im Zusammen-spiel miteinander wirken können. Dem gegenüber vertreten konservative Kreise die Auffassung, allein die &#8222;repräsentative Demokratie&#8220; verfüge über eine demokratische Legitimation. Darin sieht Roth einen Ausdruck von Misstrauen gegenüber der Bevölkerung. Am wirksamsten sei derzeit aber die „autoritäre Demokratie“, die aber keine wirkliche Demokratie ist, sondern nur demokratische Strukturen wie Wahlen zur Legitimierung der eigenen Macht benutzt. Roths zufolge gibt es keine Regelung, die allein die Demokratie retten kann. Vielmehr biete das Zusammenwirken unter-schiedlichster Ansätze vom Parlament über Bürgerräte und Volksentscheide bis hin zu Bürgerinitiativen und Jugendparlamenten die Chance, durch deren Zusammenspiel für jede Situation immer die passende Antwort zu finden. Dabei unterschied er zwischen „Invited Spaces“, die den Bürgerinnen und Bürgern Teilhabemöglichkeiten gewähren, und „Invented Spaces“, die sich die Menschen selber erkämpft haben. Vor allem diese erstrittenen Freiräume betrachtet er als wirksame Möglichkeiten für demokratische Diskurse.</p>
<p>Dr. <strong>Katharina Liesenberg</strong> zufolge ist die politische Arbeit der meisten Parteien noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen. Notwendig sei, möglichst vielen Menschen eine Chance auf Selbstwirksamkeit zu eröffnen und dieses Erlebnis dann noch zu duplizieren. In ihren eigenen Projekten versucht die Gewerkschafterin und frühere Mitarbeiterin der SPD, diesen Ansatz auf Wahlkreisebene umzusetzen. Die Erfahrung von Selbstwirksamkeit war in der folgenden Debatte dann einer der wichtigsten Gesichtspunkte, die für eine lebendige Demokratie nötig sind. Gerade Parteien haben ihrer Ansicht nach noch nicht verstanden, dass Bürgerräte ein Betätigungsfeld bieten, das anschließend mit einer Parteimitgliedschaft seine Fortführung finden könnte. Auf die Frage der Moderatorin, wann ein Beteiligungsformat nur pseudodemokratische Effekte habe, wurden „Selbstwirksamkeit“ und die ernsthafte Bereitschaft der politisch Verantwortlichen zur Umsetzung von Beteiligungsverfahren angeführt, wohingegen rein formale Beteiligung oft eher kontraproduktiv wirke, wenn sie am Ende zu Ohnmachtserfahrungen führe.</p>
<p>Dr. <strong>Philip Dingeldey</strong> beobachtet einen Rückgang der Demokratie. Der Bundesgeschäftsführer der HU sprach sich für Volksentscheide auf Bundesebene und Bürgerräte aus, die Volksentscheide vor-bereiten. Das könne nur dann gelingen, wenn zivilgesellschaftliche Akteure Bundestagsparteien dazu bringen könnte, einzusehen, dass sie nicht mehr in der Lage sind, die politische Willensbildung zu monopolisieren. Das Parlament, das der CDU-Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor ebenso wie später die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner als „einzigen demokratisch legitimieren Bürgerrat“ bezeichneten, erweise sich als unfähig, den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts angemessen zu begegnen. Bürgerräte und eine geloste Bürgerkammer, der Bürgerräte einsetzt, wo Fragestellungen besonders komplex oder wichtig werden, Referenden ermöglicht und Bundestag und Bundesregierung kontrollieren kann, könnten an die Seite der gewählten Abgeordneten treten. Allerdings müsse der Bundestag diese Arbeit dann auch ernst nehmen. Am Ende könnte die Arbeit von Bürgerräten dann auch in Volksentscheiden zur Abstimmung an die Bevölkerung gestellt werden.</p>
<p>Letztlich hatten die fünf Referierenden keine einfache Antwort auf die Frage, wie der Bundestag aus seiner Blockadehaltung befreit werden könnte. Übrig bleibt am Ende wohl nur, die Erweiterung der „minimalistischen Demokratie“ um direktdemokratische Elemente zu erkämpfen.</p>
<p>Hier finden Sie die Video-Aufzeichnung der Podiumsdiskussion. Die Publikumsdiskussion im Anschluss wurde nicht aufgezeichnet:</p>
<p><a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-weniger-demokratie-wagen-videoaufzeichung/">https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-weniger-demokratie-wagen-videoaufzeichung/</a>.</p>
<p>Lektüreempfehlung zum Thema: <strong>vor</strong><em>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> Nr. 252 (= 4/2025): <em>Demokratisierung</em>:</p>
<p><a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/">https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/</a>.</p>
<p>Dort können Sie auch einige der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Beiträge zum Thema Demokratisierung kostenlos lesen. Sie können diese Ausgabe auch im Onlineshop der HU kaufen:</p>
<p><a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/</a>.</p>
<p>Mehr zu unseren Vorschlägen zur Demokratisierung, finden Sie auch in unserer Broschüre <em>Demokratisierung: Vorschläge zur Rettung der Demokratie</em>:</p>
<p><a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/hu-schriften/publikation/demokratisierung-vorschlaege-zur-rettung-der-demokratie/">https://www.humanistische-union.de/publikationen/hu-schriften/publikation/demokratisierung-vorschlaege-zur-rettung-der-demokratie/</a>.</p>
<p>Weitere Aktivitäten der HU zur Weiterentwicklung demokratischer Mitwirkungsstrukturen werden folgen.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Franz-Josef Hanke</em></p>
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		<item>
		<title>Soll die AfD verboten werden? &#8211; Eine Podiumsdiskussion</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/soll-die-afd-verboten-werden-eine-podiumsdiskussion/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2026 08:41:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit Valentina Chiofalo, Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Juristin, Co-Autorin des AfD-Gutachtens Lukas Theune, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), Rechtsanwalt, Geschäftsführer RAV am Montag, den 24. August 2026, um 19:00 Uhr in der Stadtwerkstatt, Karl-Liebknecht-Straße 11 (direkt am Alexanderplatz). &#8222;Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/soll-die-afd-verboten-werden-eine-podiumsdiskussion/">Soll die AfD verboten werden? &#8211; Eine Podiumsdiskussion</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit</p>
<ul>
<li><strong>Valentina Chiofalo</strong>, <a href="https://freiheitsrechte.org">Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)</a>, Juristin, Co-Autorin des AfD-Gutachtens</li>
<li><strong>Lukas Theune</strong>, <a href="https://www.rav.de/start">Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)</a>, Rechtsanwalt, Geschäftsführer RAV</li>
</ul>
<p>am <strong>Montag, den 24. August 2026, um 19:00 Uhr in der Stadtwerkstatt</strong>, Karl-Liebknecht-Straße 11 (direkt am Alexanderplatz).</p>
<blockquote>
<p>&#8222;Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.&#8220; (GG Art. 21 Abs. 2)</p>
</blockquote>
<p>Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurden vom Bundesverfassungsgericht zwei Parteien verboten: die SRP (Sozialistische Reichspartei), eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, am 23. Oktober 1952 und die KPD (Kommunistische Partei Deutschlands) am 17. August 1956. Weitere Verbotsanträge scheiterten aus verschiedenen Gründen. So konnte das Gericht bei der NPD keine Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer Ziele erkennen.</p>
<p>Das sieht bei der AfD (Alternative für Deutschland) anders aus. Angesichts ihrer Wahlerfolge besteht die Möglichkeit, dass sie ihre Ziele erreicht. Aber was sind diese Ziele?</p>
<p>Ausgehend von dem von der Gesellschaft für Freiheitsrechte erstellten 1500-seitigem Gutachten zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD diskutieren wir an dem Abend mit Valentina Chiofalo (GFF), Co-Autorin des AfD-Gutachtens, und Lukas Theune (RAV) über die Positionen und Ansichten der AfD und ein mögliches AfD-Verbotsverfahren.</p>
<p>Seit der Gründung der sich immer weiter nach rechts radikalisierenden, inzwischen von mehreren Verfassungsschutzämtern beobachtenden und bei Wahlen immer erfolgreicheren Alternative für Deutschland wird auch über ein mögliches Verbotsverfahren diskutiert. Ist die AfD ‚verfassungswidrig‘? Was fordert sie genau? Wer sind ihre Mitglieder? Kann sie ihre Forderungen durchsetzen? Wäre ein Verbotsverfahren nicht der Versuch der anderen Parteien, politische Konkurrenz auszuschalten? Käme, mit dem Blick auf eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt nach der dortigen Landtagswahl am 6. September, ein Verbot nicht viel zu spät?</p>
<p>–</p>
<p>Die Gesellschaft für Freiheitsrechte schreibt über ihr Ende Juni veröffentlichtes Rechtsgutachten <em>Ist die „Alternative für Deutschland“ verfassungswidrig? – Gutachten zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Partei „Alternative für Deutschland“ nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes</em>:</p>
<blockquote>
<p>„Ein Parteiverbot der AfD wird seit Jahren diskutiert. Doch bestand bis zuletzt Unklarheit darüber, welche Erfolgsaussichten ein mögliches Verfahren in Karlsruhe hätte. Wir haben diese Erkenntnis-Lücke geschlossen: Unser rund 1500-seitiges AfD-Gutachten ist die erste juristische Untersuchung, die Verhalten und Ziele der gesamten AfD mit einer strengen wissenschaftlichen Methodik bewertet. Es ist die bislang umfangreichste und wissenschaftlich anspruchsvollste Untersuchung der Partei und bietet damit eine neue belastbare Grundlage für die Debatte um ein Verbotsverfahren.</p>
<p>Unser Ergebnis ist eindeutig: Die AfD ist von einem rassistischen Weltbild geprägt und arbeitet planmäßig auf eine Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hin. Das Gutachten stellt fest, dass die AfD politische Gegner*innen strafrechtlich verfolgen will und jetzt schon einschüchtert. Das verletzt das Demokratieprinzip. Wir identifizieren außerdem vier Gruppen, deren Menschenwürde durch Ziele und Verhalten der Partei verletzt würden, käme sie an die Macht: Deutsche mit Migrationsgeschichte, Muslim*innen, Schutzsuchende sowie trans- und nicht-binäre Personen. Für ein Parteiverbot auch notwendig: Die Partei verfügt nachweislich über das strategische Konzept und die Mittel, um ihre Ziele potenziell umzusetzen.</p>
<p>Das AfD-Gutachten ist ein Mammutwerk: Mit acht Expert*innen für Verfassungsrecht, Rechtsextremismus und Datenanalyse haben wir über 13 Monate mehr als 3 Millionen Texteinheiten gesammelt, individuell analysiert und juristisch bewertet. Dabei haben wir ausschließlich öffentlich zugängliche Quellen herangezogen und die restriktiven Maßstäbe angelegt, die das Bundesverfassungsgericht in vergangenen Verbotsverfahren angewendet hat. Zwei unabhängige Zweitgutachter*innen, die renommierten Staatsrechtler*innen Prof. Dr. Christoph Möllers (HU Berlin) und Prof. Dr. Sophie Schönberger (FU Berlin) bestätigten die strengen wissenschaftlichen Standards und die Ergebnisoffenheit.“</p>
</blockquote>
<p>–</p>
<p>Eine Veranstaltung der Humanistischen Union Berlin-Brandenburg im Rahmen ihrer Aktionen zur Wahl des Abgeordnetenhauses am 20. September 2026</p>
<p>–</p>
<p><strong>Hinweise</strong></p>
<ul>
<li>Humanistische Union – Berlin-Brandenburg: <a href="https://berlin.humanistische-union.de/">https://berlin.humanistische-union.de/</a></li>
<li>Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein: <a href="https://www.rav.de/start">https://www.rav.de/start</a></li>
<li>Gesellschaft für Freiheitsrechte: <a href="https://freiheitsrechte.org/">https://freiheitsrechte.org/</a></li>
<li>Gutachten der GFF zur AfD: <a href="https://freiheitsrechte.org/themen/starke-grundrechte-fuer-eine-lebendige-demokratie/afd-gutachten">https://freiheitsrechte.org/themen/starke-grundrechte-fuer-eine-lebendige-demokratie/afd-gutachten</a></li>
<li>Stadtwerkstatt: <a href="https://www.berlin.de/stadtwerkstatt/die-stadtwerkstatt/">https://www.berlin.de/stadtwerkstatt/die-stadtwerkstatt/</a></li>
</ul>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/soll-die-afd-verboten-werden-eine-podiumsdiskussion/">Soll die AfD verboten werden? &#8211; Eine Podiumsdiskussion</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Mecklenburg-Vorpommern: SPD, Linke und Grüne scheitern mit ihrem Versuch, das Recht zu schützen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/mecklenburg-vorpommern-spd-linke-und-gruene-scheitern-mit-ihrem-versuch-das-recht-zu-schuetzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Jul 2026 08:31:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Neonazis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Schweriner Landtag scheiterte am 1. Juli 2026 ein gemeinsamer Vorschlag von SPD, Linken und Grünen zum Schutz des Verfassungsgerichts vor Übergriffen durch die AfD an der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Initiatoren des Vorschlags reflektierten deutsche Geschichte und die jüngsten Erfahrungen mit den Regierungsübernahmen extrem rechter Parteien in anderen Staaten. Im Kontrast dazu hatten die Landtagsfraktionen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/mecklenburg-vorpommern-spd-linke-und-gruene-scheitern-mit-ihrem-versuch-das-recht-zu-schuetzen/">Mecklenburg-Vorpommern: SPD, Linke und Grüne scheitern mit ihrem Versuch, das Recht zu schützen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Schweriner Landtag scheiterte am 1. Juli 2026 ein gemeinsamer Vorschlag von SPD, Linken und Grünen zum Schutz des Verfassungsgerichts vor Übergriffen durch die AfD an der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Initiatoren des Vorschlags reflektierten deutsche Geschichte und die jüngsten Erfahrungen mit den Regierungsübernahmen extrem rechter Parteien in anderen Staaten. Im Kontrast dazu hatten die Landtagsfraktionen von CDU und AfD angekündigt, nicht für die Änderungsvorschläge zu votieren.</p>
<p>Die Gefahren für Demokratie und Bürgerrechte erkennend, die mit Mehrheiten für eine rechtsextreme Partei einhergehen, hatte die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern aus SPD und Linken angestrebt, in der Landesverfassung festzuschreiben, dass die Wahl von Richterinnen und Richtern für das Landesverfassungsgericht nicht im Landtag blockiert werden kann. Gemeinsam mit den Grünen hatte die Koalition angeführt, dies schütze das Verfassungsgericht vor politischer Einflussnahme für den Fall eines Erstarkens der AfD beziehungsweise einer Machtübernahme durch die AfD.</p>
<p>Die von SPD und Linken gemeinsam mit den Grünen geplante Verfassungsänderung zum Schutz des Landesverfassungsgerichts ist an den Gegenstimmen von AfD <em>und</em> CDU gescheitert. Das Vorhaben verfehlte nämlich die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. 45 Abgeordnete stimmten für das Vorhaben, 26 votierten dagegen. Enthaltungen gab es keine. Damit wird es voraussichtlich vor der Landtagswahl im September keine weitere Schutzfunktion vor dem Risiko des Demokratieabbaus durch die AfD geben.</p>
<p>Hintergrund der Debatte ist das aktuelle Wahlverfahren: Bislang werden die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit vom Landtag gewählt. SPD, Linke und Grüne befürchteten, dass bei &#8222;schwierigen Mehrheitsverhältnissen&#8220; eine Sperrminorität der AfD die Wahl neuer Richterinnen und Richter verzögern oder komplett blockieren könnte. Um dem vorzubeugen, sah der Entwurf einen &#8222;Ersatzwahlmechanismus&#8220; vor: Im Falle einer andauernden Blockade im Landtag sollte das Landesverfassungsgericht selbst drei Kandidatinnen und/oder Kandidaten vorschlagen, von denen anschließend eine Person mit absoluter Mehrheit gewählt werden kann.</p>
<p>Die SPD spricht dabei von einer &#8222;Notbremse&#8220;. Die CDU sieht dagegen in der aktuellen politischen Situation im Mecklenburg-Vorpommern keine Notwendigkeit des Handelns, um den Rechtsstaat vor autoritären Tendenzen zu schützen und zu bewahren. Die Brandmauer gegen die extreme Rechte scheitert anscheinend an der Furcht der CDU vor einer Berührung mit der Partei Die Linke. Oder werden in Schwerin so bereits neue Kooperationen vorbereitet?</p>
<p>Der stellvertretende Vorsitzende der Bürgerrechtsorganisation Humanistischen Union, Dr. Wolfram Grams, bringt seine große Sorge angesichts dieser Entwicklung zum Ausdruck.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Wolfram Grams für den Bundesvorstand</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/mecklenburg-vorpommern-spd-linke-und-gruene-scheitern-mit-ihrem-versuch-das-recht-zu-schuetzen/">Mecklenburg-Vorpommern: SPD, Linke und Grüne scheitern mit ihrem Versuch, das Recht zu schützen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>vorgänge im Hier und Jetzt: Weniger Demokratie wagen? &#8211; Die Videoaufzeichung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-weniger-demokratie-wagen-videoaufzeichung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Jul 2026 09:03:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Bund: Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundestag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>&#8222;Haben sich die Parteien die Demokratie unter den Nagel gerissen?&#8220; So lautete eine Frage der Moderatorin Laura Schiller bei der Onlinediskussion &#8222;Weniger Demokratie wagen?&#8220; der Humanistischen Union (HU). Stattgefunden hat die virtuelle Podiumsdiskussion über die Zukunft der Demokratie am 16. Juni 2026 im Rahmen der Veranstaltungsreihe &#8222;vorgänge im Hier und Jetzt&#8220;. PD Dr. Veith Selk [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-weniger-demokratie-wagen-videoaufzeichung/">vorgänge im Hier und Jetzt: Weniger Demokratie wagen? &#8211; Die Videoaufzeichung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>&#8222;Haben sich die Parteien die Demokratie unter den Nagel gerissen?&#8220; So lautete eine Frage der Moderatorin Laura Schiller bei der Onlinediskussion &#8222;Weniger Demokratie wagen?&#8220; der Humanistischen Union (HU). Stattgefunden hat die <strong>virtuelle Podiumsdiskussion über die Zukunft der Demokratie am 16. Juni 2026</strong> im Rahmen der Veranstaltungsreihe &#8222;<strong>vor</strong><em>gänge im Hier und Jetzt&#8220;.</em></p>
<p>PD Dr. <strong>Veith Selk</strong> sieht nicht nur eine Krise der Demokratie, sondern vor allem eine &#8222;Entplausibilisierung&#8220; der Demokratie. Die Mehrheit befürworte die Demokratie grundsätzlich, doch immer mehr Menschen hätten Zweifel am Funktionieren der bestehenden Strukturen.</p>
<p>Wirtschaftliche Strukturen als Machtfaktor rückte Dr. <strong>Emily Katzenstein</strong> ins Zentrum ihrer Betrachtungen über Demokratie. Sie forderte, die politische Einflussnahme von Reichen und Überreichen beispielsweise durch Parteispenden zu begrenzen oder gar zu zerstören. Dabei führt sie auch in aktuelle Ideen der Wirtschaftsdemokratie ein.</p>
<p>Prof. Dr. <strong>Roland Roth</strong> plädierte für eine &#8222;vielfältige Demokratie&#8220;, in der unterschiedlichste Ansätze im Zusammenspiel miteinander wirken können. Demgegenüber vertreten konservative Kreise die Auffassung, allein die &#8222;minimalistische Demokratie&#8220; verfüge über eine demokratische Legitimation. Darin sieht Roth darin einen Ausdruck von Misstrauen gegenüber der Bevölkerung. Am wirksamsten sei derzeit aber die &#8222;autoritäre Demokratie&#8220;, die jedoch keine wirkliche Demokratie sei, sondern nur demokratische Strukturen wie Wahlen zur Legitimierung der eigenen Macht benutzt.</p>
<p>Dr. <strong>Katharina Liesenberg</strong> zufolge ist die politische Arbeit der meisten politischen Parteien noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen. Notwendig sei, möglichst vielen Menschen eine Chance auf Selbstwirksamkeit zu eröffnen und dieses Erlebnis dann noch zu duplizieren. In ihren eigenen Projekten versucht die Gewerkschafterin und frühere Mitarbeiterin der SPD, diesen Ansatz auf Wahlkreisebene umzusetzen.</p>
<p>Dr. <strong>Philip Dingeldey</strong> beobachtet einen Rückgang der Demokratie. Der Bundesgeschäftsführer der Humanistischen Union sprach sich für Volksentscheide auf Bundesebene und Bürgerräte, die Volksentscheide vorbereiten, aus. Dies könne nur dann gelingen, wenn zivilgesellschaftliche Akteure Bundestagsparteien dazu bringen könnte, einzusehen, dass sie nicht mehr in der Lage sind, die politische Willensbildung zu monopolisieren.</p>
<p><em>Hier finden Sie die Video-Aufzeichnung der Podiumsdiskussion. Die Publikumsdiskussion im Anschluss wurde nicht aufgezeichnet.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><video controls="controls" width="100%" height="150"><source src="https://cloud.humanistische-union.de/index.php/s/qSiCKJsmHDaepNm/download" type="video/mp4" />Ihr Browser unterstützt dieses Videoformat nicht.</video></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Lektüreempfehlung zum Thema: </em><a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/"><strong>vor</strong><em>gänge</em></a> Nr. 252 (= 4/2025): <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/">Demokratisierung</a>.<em> Dort können Sie auch einige der </em><strong>vor</strong><em>gänge-Beiträge zum Thema Demokratisierung kostenlos lesen. Sie können diese Ausgabe auch im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Onlineshop der HU</a> kaufen.</em></p>
<p><em>Mehr zu unseren Vorschlägen zur Demokratisierung, finden Sie auch in unserer Broschüre: <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/hu-schriften/publikation/demokratisierung-vorschlaege-zur-rettung-der-demokratie/">Demokratisierung: Vorschläge zur Rettung der Demokratie</a>.</em></p>
<p>Weitere Aktivitäten der HU zur Weiterentwicklung demokratischer Mitwirkungsstrukturen werden folgen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-weniger-demokratie-wagen-videoaufzeichung/">vorgänge im Hier und Jetzt: Weniger Demokratie wagen? &#8211; Die Videoaufzeichung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
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		<title>30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2026 09:58:11 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Heute, am 21. Mai 2026, wurde der „Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Jubiläumsausgabe des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Heute, am <strong>21. Mai 2026</strong>, wurde der <em>„Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“</em> in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt.</p>
<p>Die <strong>Jubiläumsausgabe</strong> des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den Waffen“: Zum einen bewaffnet sich der Staat durch Sondervermögen mit Rekordausgaben für Militär und durch eine Stärkung der Bundeswehr – und greift dabei in Grundrechte der Bürger*innen ein. Zum anderen weiten Bund und Länder ihre Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse für Polizei, Geheimdienste und andere Behörden aus, von Staatstrojanern über Datenanalysen mit Palantirs „Gotham“ bis zu biometrischen Abgleichen und automatischer Gesichtserkennung. Daneben verschärfen sich die Krisen für die Menschenrechte mit Blick auf den Wohnungsmangel, den Klimawandel, die Rechte von Geflüchteten und Menschen am Rande des Existenzminimums.</p>
<p>Der Report versteht sich als <strong>„alternativer Verfassungsschutzbericht“</strong> und bespricht Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Er wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p><strong>Herta Däubler-Gmelin</strong>, Rechtsanwältin, frühere Bundesministerin der Justiz und langjährige Bundestagsabgeordnete, präsentierte den Grundrechte-Report. Sie hob die aktuell immense Bedeutung des Grundrechtsschutzes hervor: „In unserer Zeit ist Sorge um die Wirksamkeit der Grund- und Menschenrechte besonders geboten. Nicht allein wegen der Aggressionskriege, Konflikte und immer noch zunehmenden autoritären Tendenzen, sondern auch, weil globale – technische – Standards, z.B. in KI-Systemen, trotz ihrer Nützlichkeit und Bequemlichkeit immer häufiger unsere Freiheitsrechte einengen – oder auch die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefährden.“</p>
<p><strong>Leo D’Andola</strong>, Schüler, berichtete über die Schulstreiks gegen die Wehrpflicht: „Oft redet die Bundesregierung, wenn sie beispielsweise über das Wehrdienstmodernisierungsgesetz spricht, über Sicherheit. Aber wir Jugendliche fühlen uns nicht sicher – nicht, wenn wir einen Fragebogen bekommen, den wir für die Bundeswehr ausfüllen müssen; nicht, wenn wir der Bundesregierung mitteilen müssen, wenn wir für längere Zeit ins Ausland gehen; und nicht, wenn wir über die kommenden Maßnahmen nachdenken – über Musterung, Sammlung unserer persönlichen Daten und die mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht.&#8220;</p>
<p><strong>Ahmad Mosamem Rahimi</strong>, der vor den Taliban fliehen musste, berichtete über den Umgang der Bundesregierung mit ihm und anderen Afghan*innen, denen Deutschland Schutz zugesagt hatte: „Obwohl ich alle meine Unterlagen hatte und mir versprochen worden war, dass ich nach Deutschland kommen dürfe, wartete ich in Pakistan fast zwei Jahre lang auf mein Visum. Während dieser Zeit wusste ich nicht, ob und wann ich nach Deutschland einreisen könnte oder ob die pakistanische Polizei mich nach Afghanistan zurückschicken würde, wo ich der Verfolgung durch die Taliban ausgesetzt wäre. Während dieser ganzen Zeit musste ich Ausbeutung, Misshandlung und einen tiefen Mangel an Respekt erdulden.“</p>
<p><strong>Athena Möller</strong>, Jura-Studentin und Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte, führte für die Redaktion durch die Veranstaltung. Sie stellte fest: „Es ist zunehmend anmaßend, von der Bevölkerung und insbesondere der jüngeren Generation Loyalität gegenüber dem deutschen Staat zu erwarten, während dieser ihre Grundrechte nicht ausreichend wahrt. Obwohl die Grundrechte 2025 besorgniserregend oft und intensiv verletzt wurden, scheinen Politik und Staatsapparat diesbezüglich kaum Konsequenzen tragen zu müssen. Der Grundrechte-Report nimmt sie in die Pflicht und stellt klar, welche Vorgehensweisen aus welchen Gründen zu beanstanden und zu verurteilen sind.“</p>
<p>Das Buch ist ab dem <strong>27. Mai 2026</strong> über den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen (<a href="http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/">http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/</a>). Rezensionsexemplare (auch als pdf) zu Pressezwecken können über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interview-Wünsche wenden Sie sich bitte an Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey unter 030/2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2026 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Nina Diarra, Franziska Görlitz, Rolf Gössner, Max Putzer, Rainer Rehak, Theresa Tschenker, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2026, ISBN: 978-3-596-71370-7, 240 Seiten, 15,00 Euro.</p>
<p><img decoding="async" width="160" height="243" class="size-full wp-image-20538 alignleft" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/grr2026-e1779113755894.jpeg" alt="" /></p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2026 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Vorgänge im Hier und Jetzt: Weniger Demokratie wagen?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-weniger-demokratie-wagen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 May 2026 11:25:02 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Viele Bürgerinnen und Bürger machen sich Sorgen um den Zustand der bundesdeutschen Demokratie. Eine Vielzahl von Initiativen und Vereinen versucht, auf das allgemeine Unbehagen mit erstarrten Parteien zu reagieren und Demokratie in der Bevölkerung zu verankern. Dabei  verzweifeln sie oft an der sturen Ablehnung entsprechender Vorschläge und an der Blockade der Regierungsparteien. Daher drängt sich die [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v1MsoNormal">Viele Bürgerinnen und Bürger machen sich Sorgen um den Zustand der bundesdeutschen Demokratie. Eine Vielzahl von Initiativen und Vereinen versucht, auf das allgemeine Unbehagen mit erstarrten Parteien zu reagieren und Demokratie in der Bevölkerung zu verankern. Dabei  verzweifeln sie oft an der sturen Ablehnung entsprechender Vorschläge und an der Blockade der Regierungsparteien. Daher drängt sich die Frage auf: Wie kann die Blockade der Regierungsparteien gegenüber einem Zuwachs an Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bürgerinnen überwunden werden?</p>
<p class="v1MsoNormal">In diesem Kontext ist an das Böckenförde-Paradox des Staatsrechtlers Ernst-Wolfgang Böckenförde zu erinnern: &#8222;Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.&#8220; Eine funktionierende Demokratie benötigt mündige Bürgerinnen und Bürger, die sich solidarisch verhalten und politische Verantwortung übernehmen; der Staat kann diese moralischen Werte und Einstellungen nicht verordnen oder erzwingen.</p>
<p class="v1MsoNormal">Die Realität der Parteiendemokratie in Deutschland zeigt mittlerweile einen beunruhigenden Zustand: In den vergangenen 50 Jahren hat die SPD zwei Drittel ihrer Mitglieder verloren, im Zeitraum von 1990 bis 2023 verzeichneten die im Bundestag vertretenen Parteien einen Mitgliederverlust von 54 Prozent.</p>
<p class="v1MsoNormal">Diese Entwicklungen verweisen auf ein CDU-Paradox: Angesichts zunehmender AfD-Wahlerfolge und der gefährdeten Demokratie reagiert die CDU in Regierungsverantwortung nicht mit &#8222;revitalisierenden&#8220; Maßnahmen wie beispielsweise bundesweiten Bürgerräten (samt Befassungspflicht des Bundestags mit den Empfehlungen des Bürgerräte) oder bundesweiten verbindlichen Volksentscheiden, sondern agiert so, als ob es einen Generalverdacht gegenüber dem gemeinnützigen Sektor beziehungsweise der demokratisch engagierten und sich einmischenden Zivilgesellschaft gibt. So stellte im Februar 2025 die damals noch oppositionelle Unionsfraktion der rot-grünen Bundesregierung <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/551-messerstiche-gegen-eine-demokratische-zivilgesellschaft/">551 Fragen zur staatlichen Förderung von zivilgesellschaftlichen NGOs und Verbänden</a>.</p>
<p class="v1MsoNormal">Das Thema <em>Demokratie</em> wollen wir deshalb nicht den Parteien überlassen: Für den <strong>16. Juni 2026, 19 Uhr,</strong> lädt die Humanistische Union (HU) zu einer <strong>virtuellen Podiumsdiskussion mit Zuschauerbeteiligung</strong> ein. Auf dem Podium diskutieren:</p>
<ul>
<li class="v1MsoNormal"><strong>Dr. Katharina Liesenberg</strong>: Gewerkschaftssekretärin bei ver.di und Vorstand von Demokratie Innovation e.V.</li>
<li class="v1MsoNormal"><strong>Dr. Emily Katzenstein</strong>: Gerda-Henkel Postdoctoral Fellow und Lecturer für politische Theorie und Sozialtheorie an der Technischen Universität München.</li>
<li class="v1MsoNormal"><strong>PD Dr. Veith Selk</strong>: Verwaltung der Universitätsprofessur Wissenschaft von der Politik der Universität Vechta.</li>
<li><strong>Prof. Dr. Roland Roth</strong>: Bis 2014 Professor für Politikwissenschaft am Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen der Hochschule Magdeburg-Stendal, Mitbegründer des Instituts für Protest- und Bewegungsforschung<span id="mwHw"> </span>(ipb).</li>
<li class="v1MsoNormal"><strong>Dr. <a href="https://www.humanistische-union.de/dr-philip-dingeldey/">Philip Dingeldey</a></strong>: Bundesgeschäftsführer der Humanistischen Union und verantwortlicher Redakteur der <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/"><strong>vor</strong><em>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em></a>.</li>
<li class="v1MsoNormal">Moderation: <strong>Laura Schiller</strong>.</li>
</ul>
<p><em>Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Um an der Videokonferenz teilzunehmen, klicken Sie einfach, wenn es soweit ist, <a href="https://vk1.minuskel.de/b/hub-3hq-f9q-jbs">hier</a>. Um eine Anmeldung zur Veranstaltung per e-Mail an die <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a> wird gebeten; diese ist aber nicht obligatorisch.</em></p>
<p><em>Lektüreempfehlung zum Thema: </em><a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/"><strong>vor</strong></a><em>gänge Nr. 252 (= 4/2025): <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/">Demokratisierung</a>. Dort können Sie auch einige der </em><strong>vor</strong><em>gänge-Beiträge zum Thema Demokratisierung kostenlos lesen. Mehr zu unseren Vorschlägen zur Demokratisierung, finden Sie auch in unserer Broschüre: <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/hu-schriften/publikation/demokratisierung-vorschlaege-zur-rettung-der-demokratie/">Demokratisierung: Vorschläge zur Rettung der Demokratie</a>.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-weniger-demokratie-wagen/">Vorgänge im Hier und Jetzt: Weniger Demokratie wagen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-zur-einengung-oeffentlicher-diskursraeume/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 May 2026 09:19:27 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Coronakrise und Grundrechte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer neuen Ausgabe der vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik zur Einengung der öffentlichen Diskursräume veranstaltet die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten. Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum findet per [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-zur-einengung-oeffentlicher-diskursraeume/">Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer neuen Ausgabe der <strong>vor</strong><em>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> zur <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><em>Einengung der öffentlichen Diskursräume</em></a> veranstaltet die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten.</p>
<p><em>Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum findet per Videokonferenz am 15. Juni 2026, 19 Uhr statt. Sie ist Teil der neuen HU-Veranstaltungsreihe &#8222;</em><strong>vor</strong><em>gänge im Hier und Jetzt&#8220;.</em></p>
<p>Die wachsende Einengung und Verschiebung öffentlicher Diskursräume sowie die Einschränkung von Äußerungsfreiheiten lassen sich vielerorts feststellen. Dies zeigt sich rechtlich anhand zunehmender strafrechtlicher Konsequenzen für bestimmte Äußerungen, der Kriminalisierung ganzer Gruppen oder Demonstrationen, aber auch gesellschaftlich in der abnehmenden Diskursfähigkeit, durch Polarisierung, Emotionalisierung, Hassrede, Rechtsruck und soziale Verwerfungen. Die Ironie des Ganzen ist, dass die Einschränkung von Diskursfreiheiten oft im Namen eines (antiwoken) Kampfes für die Redefreiheit erfolgt.</p>
<p>Es diskutieren:</p>
<ul>
<li><strong>Prof. Dr. Jörg Arnold</strong>: Strafrechtswissenschaftler; er war bis zum Ruhestand Forschungsgruppenleiter am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht; Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li><strong>Dr.</strong> <a href="https://www.humanistische-union.de/ueber-uns/vorstand/#dr-wolfram-grams-stellvertrender-vorsitzender"><strong>Wolfram Grams</strong></a>: Oberstudiendirektor a. D., Sozialpädagoge, Politikwissenschaftler und Philosoph; stellvertretender Vorsitzender der HU und Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li>Moderation: <strong>Dr. Daniela Dahn</strong>: freie Schriftstellerin und Publizistin.</li>
</ul>
<p><em>Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Um an der Videokonferenz teilzunehmen, klicken Sie einfach, wenn es so weit ist, <a href="https://vk1.minuskel.de/b/hub-3hq-f9q-jbs">hier</a></em><em>. Um eine Anmeldung zur Veranstaltung per E-Mail an die </em><a href="mailto:info@humanistische-union.de"><em>info@humanistische-union.de</em></a><em> wird gebeten; diese ist jedoch nicht obligatorisch.</em></p>
<p><em>Lektüreempfehlung zum Thema: <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><strong>vor</strong>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik Nr. 253 (= 1/2026): Einengung der öffentlichen Diskursräume</a></em><em>. Dort können Sie auch einige der <strong>vor</strong>gänge-Beiträge des Heftschwerpunktes kostenlos lesen, unter anderem denjenigen der Referenten. Um den Beitrag von Jörg Arnold und Wolfram Grams zu lesen, klicken Sie bitte <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/">hier</a>.</em><em> Sie können diese Ausgabe auch im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Onlineshop der HU</a> kaufen</em><em>.</em></p>
<p><em>Der Beitrag von Jörg Arnold und Wolfram Grams wurde in aktualisierter Fassung auch im Overton Magazin publiziert, dort in zwei Teilen:</em></p>
<p><em><a href="https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/">https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/</a>.</em></p>
<p><em><a href="https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/weiter-im-gleichschritt-eingehegte-diskurse/">https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/weiter-im-gleichschritt-eingehegte-diskurse/</a>.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-zur-einengung-oeffentlicher-diskursraeume/">Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>&#8222;Verfassungsschutz&#8220;-Wächter gegen Rechts oder Problemfall der Demokratie?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/verfassungsschutz-waechter-gegen-rechts-oder-problemfall-der-demokratie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 May 2026 09:10:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ hat die AfD auf Basis eines offiziell geheimen Gutachtens als „gesichert rechtsextrem“ hochgestuft – unter starkem öffentlichen Beifall. Wann endlich folgt auf diese Hochstufung ein AfD-Parteiverbotsverfahren, fragen sich viele und unterzeichnen entsprechende Petitionen. Schließlich ist diese vom „Verfassungsschutz“ beobachtete Partei mit ihren teils rassistisch-menschenfeindlichen Positionen – Stichwort: Remigration – schon stärkste Oppositionskraft [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ hat die AfD auf Basis eines offiziell geheimen Gutachtens als „gesichert rechtsextrem“ hochgestuft – unter starkem öffentlichen Beifall. Wann endlich folgt auf diese Hochstufung ein AfD-Parteiverbotsverfahren, fragen sich viele und unterzeichnen entsprechende Petitionen. Schließlich ist diese vom „Verfassungsschutz“ beobachtete Partei mit ihren teils rassistisch-menschenfeindlichen Positionen – Stichwort: Remigration – schon stärkste Oppositionskraft in deutschen Parlamenten und womöglich bald an Regierungen beteiligt. Und wie kann der Öffentliche Dienst vor solchen „rechtsextremen Verfassungsfeinden“ wirksam geschützt werden? Braucht es da nicht bundesweite „Verfassungstreue-Checks“ und Regelanfragen an den „Verfassungsschutz“, wie sie in einigen Bundesländern bereits eingeführt wurden?</p>
<p>Solche oder ähnliche Fragen stellen sich deutschlandweit viele Menschen. Sie hoffen auf rasche Antworten und befürworten harte Maßnahmen des Staates zur Lösung der Probleme. Der Ruf nach dem wehrhaften, dem starken und autoritären Staat wird immer lauter. Doch so einfach ist es leider nicht. Denn die Folgen staatsautoritärer „Lösungen“ können rasch nach hinten losgehen. Oder anders ausgedrückt: sich grundrechts-, freiheits- und demokratieschädigend auswirken und sich doch wieder hauptsächlich altgewohnt gegen „Links“ richten. Gerade in der Berufsverbotspraxis, wie sie seit geraumer Zeit wieder auflebt, zeigt sich diese Tendenz und erinnert fatal an vergangen geglaubte Zeiten.</p>
<p>Angesichts dieser Entwicklung und ihrer Folgen wollen wir Antworten finden etwa auf die Fragen, weshalb die AfD überhaupt so groß werden konnte, ob es sich bei den geforderten Repressionsmaßnahmen um kluge Lösungsansätze handelt oder eher um hilflose Symptombehandlung mit gravierenden „Nebenwirkungen“. Begeben wir uns auf die Suche nach Ursachen, Versäumnissen und Fehlentwicklungen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft sowie nach verfassungs-, demokratie- und sozialverträglichen Lösungsansätzen.</p>
<p>Zum Referenten: Dr. <strong>Rolf Gössner</strong> studierte Jura und Politologie an der Uni Freiburg, ist Mitherausgeber des <em>Grundrechte-Reports</em> und Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte. Er war Rechtsanwalt und stellv. Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen. Autor zahlreicher Bücher zu Innerer Sicherheit, demokratischer Rechtsstaat, Grund- und Freiheitsrechten. Mehrfach ausgezeichnet für sein demokratisches Engagement, zuletzt mit dem Hans-Litten-Preis der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ).</p>
<p><em>Der Vortrag von Rolf Gössner wird auf Video aufgenommen, um den am Vortrag Interessierten zu einem späterem Zeitpunkt im Netz zugänglich zu machen.</em></p>
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		<title>Präsentation des Grundrechte-Reports 2026</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/praesentation-des-grundrechte-reports-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 May 2026 08:49:14 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Grundrechte-Report 2026 thematisiert die aktuelle Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Anhand von 42 Einzelbeiträgen berichtet der Report über eine Auswahl relevanter grundrechtlicher Streitfragen. Im Berichtszeitraum 2025 führten internationale und nationale Krisen, Konflikte und Unsicherheiten zu einer staatlichen wie gesellschaftlichen Militarisierung. Der Staat bewaffnet sich mit Rekordausgaben für Militär und einer Stärkung der [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Grundrechte-Report 2026 thematisiert die aktuelle Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Anhand von 42 Einzelbeiträgen berichtet der Report über eine Auswahl relevanter grundrechtlicher Streitfragen. Im Berichtszeitraum 2025 führten internationale und nationale Krisen, Konflikte und Unsicherheiten zu einer staatlichen wie gesellschaftlichen Militarisierung. Der Staat bewaffnet sich mit Rekordausgaben für Militär und einer Stärkung der Bundeswehr – und greift dabei in Grundrechte der Bürger*innen ein. Gleichzeitig weiten Bund und Länder ihre Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse für Polizei, Geheimdienste und andere Behörden aus, von Staatstrojanern über Datenanalysen mit Palantirs „Gotham“ bis zu biometrischen Abgleichen und automatischer Gesichtserkennung. Daneben verschärfen sich die Krisen für die Menschenrechte mit Blick auf den Wohnungsmangel, den Klimawandel, die Rechte von Geflüchteten und Menschen am Rande des Existenzminimums.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vorgestellt wird der Report in diesem Jahr von der Rechtsanwältin <strong>Herta Däubler-Gmelin</strong>. Die ehemalige Bundesministerin der Justiz und langjährige Bundestagsabgeordnete lehrt an mehreren Universitäten im In- und Ausland (u.a. Freie Universität Berlin) und engagiert sich auch heute aktiv für die Einhaltung des Völkerrechts, für Menschenrechte und Mitbestimmung.</p>
<p><strong>Leo D’Andola</strong> ist Schüler und beim Schulstreik gegen die Wehrpflicht aktiv. An seiner Schule ist er in der Schülermitverantwortung und Schülersprecher. In seiner Stadt ist er zudem im stadtweiten Schulstreikkomitee gegen die Wehrpflicht aktiv und hat mitgeholfen, dieses aufzubauen. Er spricht über seine Erfahrungen damit, wie die Bundesrepublik mit den Schulstreiks gegen die Wehrpflicht umgeht.</p>
<p>Weiterer Gast wird<strong> Ahmad Mosamem Rahimi </strong>sein. Er wurde in der Nähe von Kabul, Afghanistan geboren. Nachdem die dortige Regierung zusammengebrochen ist, mussten er und seine Familie über lange Zeit im Untergrund leben. Trotz der Zusicherung der deutschen Regierung, über das Aufnahmeprogramm einreisen zu können, mussten sie über fast zwei Jahre in Pakistan das Visumverfahren durchlaufen und kamen dadurch erst im Dezember 2025 in Deutschland an.</p>
<p>Für die Redaktion des Grundrechte-Reports wird <strong>Athena Möller</strong> sprechen und durch die Veranstaltung führen. Sie studiert Jura in Leipzig und ist Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Grundrechte-Report 2026 ist eine <strong>Jubiläumsausgabe</strong>: Er erscheint seit nunmehr <strong>30 Jahren</strong> „zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“. Seine 42 Einzelbeiträge widmen sich aktuellen Gefährdungen der Grundrechte und zentraler Verfassungsprinzipien anhand konkreter Fälle des Jahres 2025. Der Report analysiert und kritisiert Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Der Report wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p>Die Vorstellung des Reports wird live übertragen und kann verfolgt werden unter: <a href="https://www.fiff.de/veranstaltungen/grundrechtereport2026">https://www.fiff.de/veranstaltungen/grundrechtereport2026</a></p>
<p><strong>Darüber hinaus steht für die Presse die Möglichkeit für Fragen an das Podium. </strong>Bei Interesse an einer Teilnahme an der Videokonferenz oder vor Ort in den Räumen der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe melden Sie sich bitte <strong>bis zum 20. Mai 2026</strong> an unter <a href="mailto:grr@humanistische-union.de">grr@humanistische-union.de</a>.</p>
<p><strong>Rezensionsexemplare </strong>(auch als PDF) zu Pressezwecken können vorab über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interviewwünsche wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführer*innen der HU, Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey, unter 030/2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-20525 alignleft" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1.jpg" alt="" width="201" height="306" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1.jpg 394w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1-296x450.jpg 296w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1-222x337.jpg 222w" sizes="(max-width: 201px) 100vw, 201px" /></p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2026 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Nina Diarra, Franziska Görlitz, Rolf Gössner, Max Putzer, Rainer Rehak, Theresa Tschenker, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2026, ISBN: 978-3-596-71370-7, 240 Seiten, 15,00 Euro</p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2026 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/praesentation-des-grundrechte-reports-2026/">Präsentation des Grundrechte-Reports 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Gemeinsame Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit u.a.</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/gemeinsame-stellungnahme-zu-den-gesetzentwuerfen-zur-staerkung-digitaler-ermittlungsbefugnisse-in-der-polizeiarbeit-u-a/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Apr 2026 08:00:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitische Gutachten]]></category>
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		<category><![CDATA[Gutachten]]></category>
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		<category><![CDATA[Massenüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Palantir]]></category>
		<category><![CDATA[PimEyes]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Privatsphäre]]></category>
		<category><![CDATA[Stellungnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Terrorismus]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gemeinsame Stellungnahme im Rahmen der Verbändebeteiligung zu den Gesetzentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit sowie zum Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zu den Gesetzentwürfen betreffend §§ 98d, 98e StPO sowie §§ 9a, 9b, 22a,39a, 39b, 63b, 63c BKAG, §§ 46, 58a, 58b BPolG, § 15b AsylG [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/gemeinsame-stellungnahme-zu-den-gesetzentwuerfen-zur-staerkung-digitaler-ermittlungsbefugnisse-in-der-polizeiarbeit-u-a/">Gemeinsame Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit u.a.</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class=""><em>Gemeinsame Stellungnahme im Rahmen der Verbändebeteiligung zu den Gesetzentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit sowie zum Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zu den Gesetzentwürfen betreffend §§ 98d, 98e StPO sowie §§ 9a, 9b, 22a,39a, 39b, 63b, 63c BKAG, §§ 46, 58a, 58b BPolG, § 15b AsylG</em></p>
<h3 class="">I. Einleitung und Gegenstand der Stellung&shy;nahme</h3>
<p>Die unterzeichnenden Verbände nehmen gemeinsam Stellung zu den zwei vorliegenden Gesetzentwürfen, die einen automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich verfügbaren Internetdaten sowie die automatisierte Datenanalyse &#8211; wie etwa durch Systeme wie PimEyes und von Palantir &#8211; für Bundes- und Landespolizeibehörden ermöglichen sollen. Das Vorhaben umfasst einen Entwurf des Bundesinnenministeriums zum Gefahrenabwehrrecht sowie einen Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Strafverfolgung. Wir lehnen die Regelungen aus grundsätzlichen verfassungs- und menschenrechtlichen Erwägungen ab – und zwar sowohl für den strafprozessualen als auch für den gefahrenabwehrrechtlichen Bereich.</p>
<p>Die Bundesregierung trägt Verantwortung dafür, dass die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger auch im Zeitalter automatisierter Massenüberwachung wirksam geschützt bleiben. Die vorgesehene Einführung dieser Überwachungsinstrumente steht dieser Verantwortung diametral entgegen.</p>
<h3 class="">II. Grund&shy;s&auml;tz&shy;liche Ablehnung der Vorhaben</h3>
<p>Der automatisierte biometrische Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten – wie er durch Systeme wie PimEyes oder Clearview AI ermöglicht wird – stellt einen qualitativen Sprung in der Überwachungsinfrastruktur dar. Mit enormer Streubreite greift er in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller Menschen ein, die im Internet Fotos, Videos und andere Inhalte mit biometrischen Merkmalen veröffentlichen, ohne dass diese dafür einen Anlass gegeben hätten. Betroffen sind ferner Personen, die auch ohne ihr Wissen und Wollen etwa im Hintergrund auf einem Foto abgebildet sind. Auch &#8222;Nicht-Treffer&#8220; stellen einen Grundrechtseingriff dar. [1] Da Meinungs- und Versammlungsfreiheit heute wesentlich auch im digitalen Raum ausgeübt werden – etwa über die Publikation von Aufnahmen von Versammlungen in den sozialen Medien, um auf das eigene Anliegen aufmerksam zu machen – geht mit der Befugnis zudem auch ein möglicher Abschreckungseffekt auf die Ausübung dieser Rechte einher.</p>
<p>Der biometrische Abgleich erlaubt die Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum und im Netz auf der Grundlage biometrischer Merkmale und schafft damit die technischen Voraussetzungen für eine flächendeckende Verfolgbarkeit der Bevölkerung. Dies ist mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) sowie dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten (Art. 8 GRCh und Art. 8 EMRK) aus unserer Sicht unvereinbar. Eine zusätzliche Gefährdung des Diskriminierungsverbots (Art. 3 Abs. 3 GG) ergibt sich aus der zahlreich empirisch belegten erhöhten Fehleranfälligkeit biometrischer Systeme insbesondere bei People of Colour. Diese könnten häufiger zu Unrecht von polizeilichen Folgemaßnahmen betroffen sein.</p>
<p>Gleiches gilt für die automatisierte Datenanalyse mittels Systemen wie denen von Palantir. Die in den Regelungen vorgesehene Zusammenführung und algorithmische Auswertung massenhafter Datenbestände erlaubt die Erzeugung tiefgreifender Persönlichkeitsprofile. Sie ermöglicht Schlussfolgerungen, die weit über die ursprünglichen Erhebungszwecke der analysierten Daten und auch über das Ziel der eigentlichen Suchanfrage an das Analysesystem hinausgehen. Solche Systeme sind strukturell fehleranfällig, intransparent und diskriminierungsfördernd. Dies gilt in verstärktem Maße für KI-Systeme, die auch nach Einführung weiterhin selbstlernend sind und in den Entwürfen nicht ausgeschlossen werden. Ihre Funktionsweise ist für Betroffene und möglicherweise auch Anwendende nicht nachvollziehbar. Für die Bevölkerung ist auch nicht vorhersehbar, welche grundrechtlich geschützten Verhaltensweisen Datenspuren hinterlassen könnten, die zu einem verdachtserzeugenden &#8222;Treffer&#8220; führen (etwa eine Anzeige zu erstatten; eine Versammlung zu besuchen, bei der es zu einer Identitätsfeststellung kommt; Kontakt zu bestimmten Personen; Social-Media-Aktivitäten u.v.m). Dies kann zu einschüchternden Auswirkungen auf die Grundrechtsausübung führen.</p>
<p>Besonders problematisch ist der Umfang der in die automatisierte Datenanalyse einbezogenen Daten. So ist etwa in § 9b BKAG-E ausdrücklich vorgesehen, dass das BKA alle Daten, auf die es im Rahmen seiner Aufgabe als Zentralstelle zugreifen darf, zur automatisierten Datenanalyse einbeziehen kann. Dies setzt ausweislich der Gesetzesbegründung voraus, dass die entsprechenden Datenbestände weitgehend zusammengeführt und in einem einheitlichen Format und vom Einzelfall unabhängig vorliegen und aufbereitet sind. Angesichts der schieren Masse dieser Daten &#8211; sämtliche im polizeilichen Informationsverbund vorliegenden Fall- und Vorgangsdaten, Daten aus Asservaten und Telekommunikations- Verkehrs- und Nutzungsdaten sowie im Einzelfall auch automatisiert abzurufende Registerdaten und Daten aus dem Internet &#8211; entsteht eine umfassende &#8222;Super-Datenbank&#8220;. Diese würde neben den Daten von Beschuldigten und Verdächtigen auch die Daten von Opfern, Zeugen und sogar gänzlich unbeteiligten Personen enthalten und zum Objekt einer automatisierten Datenanalyse werden.</p>
<p>Die Einführung dieser Systeme bedeutet einen fundamentalen Eingriff in Grundrechte und eine Gefahr für rechtsstaatliche Grundsätze wie Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und effektiven Rechtsschutz, der durch die im Entwurf vorgesehenen Zwecke nicht gerechtfertigt wird.</p>
<p>Ferner führen die Regelungen die Möglichkeit ein, sensible personenbezogene Daten der Bevölkerung zum Testen und Trainieren von IT-Produkten, einschließlich Künstlicher Intelligenz, zu verwenden. Die ermöglichte Verwendung des nahezu gesamten Datenbestandes, auch in nicht anonymisierter Form, ist unverhältnismäßig. Dieser umfasst u.a. Daten von Zeug*innen, aus Maßnahmen mit großer Streubreite wie etwa aus Funkzellendatenabfragen, persönliche Informationen aus Asservaten oder Telekommunikationsüberwachung und besonders sensible Daten wie biometrische Informationen.</p>
<p>Die Entwürfe lassen die Nutzung personenbezogener Daten bereits zu, wenn der Aufwand einer Anonymisierung oder Pseudonymisierung als unverhältnismäßig hoch angesehen wird – und zwar selbst dann, wenn für das Training gar keine unveränderten Daten benötigt würden (§ 22 BKAG-E, § 46 BPolG-E). Da einerseits unbestimmt ist, wann ein Aufwand als unverhältnismäßig gilt, und dies andererseits der Selbsteinschätzung der Behörden überlassen ist, besteht das Risiko, dass häufig nicht anonymisierte Daten zur Verwendung kommen werden.</p>
<p>Zudem ist die Sicherheit der genutzten Daten und die Einhaltung ihrer Löschfristen gefährdet. Wie wissenschaftliche Arbeiten belegen [2], konnten Trainingsdaten oftmals wieder aus KI-Anwendungen extrahiert werden. Belegt ist die erfolgreiche Rekonstruktion von Text- und Bilddaten, etwa Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Bildern. Nutzer*innen können sogenanntes &#8222;Data Leakage&#8220; auch unabsichtlich auslösen. Es besteht daher ein grundsätzliches, in der konkreten Ausprägung vom jeweiligen KI-System abhängiges Risiko, dass sensible personenbezogene Daten selbst nach Ablauf ihrer Löschvorschriften und durch Unbefugte (darunter auch private Unternehmen, die das Training durchführen dürfen, § 22Abs. 4 BKAG-E, § 46 Abs.4 BPolG-E) rekonstruierbar sind.</p>
<h3 class="">III. Keine verfas&shy;sungs&shy;kon&shy;forme Ausge&shy;stal&shy;tung m&ouml;glich</h3>
<p>Die von BMI und BMJV vorgeschlagene konkrete Ausgestaltung der Eingriffsbefugnisse verschärft die grundrechtliche Problematik weiter. Im Einzelnen:</p>
<ul>
<li><strong>Kein Richtervorbehalt:</strong> Weder §§ 98d, 98e StPO noch die parallelen Regelungen im BKAG, BPolG und AsylG sehen einen Richtervorbehalt vor. Angesichts der Eingriffstiefe der biometrischen Identifizierung und der automatisierten Massenauswertung ist dies mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und dem Schutz der Grundrechte nicht vereinbar. Dies gilt erst recht, wenn die Polizei solche Maßnahmen bei &#8211; selbst definierter &#8211; &#8222;Gefahr im Verzug&#8220; selbst anordnet.</li>
<li><strong>Ungenügende Transparenz für Betroffene:</strong> Die Entwürfe sehen zwar [teilweise] eine Benachrichtigungspflicht gegenüber den von dem biometrischen Abgleich betroffenen Personen vor. Ohne Kenntnis eines Eingriffs ist es den Betroffenen faktisch unmöglich, ihre Rechte geltend zu machen. Angesichts der enormen Streubreite der vorgesehenen Maßnahmen ist davon auszugehen, dass das Problem der unzureichenden Benachrichtigung Betroffener [3] sich weiter verschärfen wird. In Bezug auf die vorgesehene automatisierte Datenanalyse ist eine Benachrichtigung der betroffenen Personen gar nicht erst vorgesehen. Beides verletzt das Recht auf effektiven Rechtsschutz.</li>
<li><strong>Unzureichende Dokumentation:</strong> Zwar sehen die Entwürfe im Grundsatz Protokollierungspflichten nach § 76 BDSG vor. Allerdings wird der Vorgang der automatisierten Datenanalyse respektive des biometrischen Abgleichs dadurch nicht aktenkundig. Es wird offenbleiben, wie genau die eingesetzten Programme arbeiten; das Black-Box-Problem, das mit derartigen Systemen einhergeht, wird nicht gelöst. Ohne belastbare Dokumentation sind parlamentarische, gerichtliche und unabhängige datenschutzrechtliche Kontrolle strukturell ausgehöhlt.</li>
<li><strong>Kaum Einschränkung von Art und Umfang der in die automatisierte Analyse einbezogenen Daten:</strong> Wie das BVerfG festgestellt hat, stellt die Verarbeitung bereits erhobener Daten im Rahmen einer automatisierten Datenanalyse einen eigenen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar. Dieser wiegt umso schwerer, je weniger die in die Analyse einbezogenen Daten ihrer Art und ihrem Umfang nach eingeschränkt werden. [4] Die Entwürfe erlauben die automatisierte Analyse kaum eingeschränkter, enormer Datenmengen. Dazu gehören Daten aus Eingriffen mit großer Streubreite wie Funkzellenabfragen, besonders sensible Daten wie biometrische Daten, Daten von Personen, die keinen Anlass zu polizeilicher Beobachtung gegeben haben wie Zeug*innen aus Vorgangsdaten, Daten persönliche Natur aus Telekommunikationsüberwachung oder Asservaten oder gesondert hinzugefügte Daten aus Social Media u.v.m. Positiv zu werten ist, dass nach § 98e Abs.2 StPO-E einige Datenbestände explizit ausgewählt werden müssen, um in die Analyse einbezogen zu werden, und dies nur zulässig ist, &#8222;soweit dies erforderlich ist&#8220;. Diese Regelung findet sich in den Entwürfen zu BPolG und BKAG jedoch nicht und hat ohnehin keinen tatsächlich einschränkenden Charakter. Im Umkehrschluss zeigt sich zudem, dass die umfangreichen sonstigen Datenbestände offenbar auch dann in die Analyse einbezogen werden, wenn dies nicht erforderlich ist und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die einzubeziehenden Daten in Verbindung zum konkreten Suchanlass stehen könnten. Die Einführung der automatisierten Datenanalyse birgt im polizeilichen Alltag die Gefahr, dass Daten weniger verdachtsgeleitet und deutlich zahlreicher ausgewertet werden, da dies in sehr kurzer Zeit mit geringem Aufwand automatisiert möglich ist.</li>
<li><strong>Unzureichende Einschränkung der Analysemethode:</strong> Neben Art und Umfang der einbezogenen Daten wird das Eingriffsgewicht auch durch die zugelassene Methode der Datenanalyse bestimmt. [5] Zwar gibt es eine abschließende Aufzählung der erlaubten Analyseschritte, doch erlauben diese maschinelle Sachverhaltsbewertungen und gehen weit über einen einfachen Datenabgleich hinaus (z.B. automatisierte qualitative und quantitative Klassifizierung und Analyse von Beziehungen und Zusammenhängen). Dabei ist auch die Nutzung von nach ihrer Einführung im behördlichen Einsatz weiter selbstlernender KI nicht ausgeschlossen. Der Einsatz solcher KI-Systeme stellt ein inakzeptables Risiko für die Rechte auf Nicht-Diskriminierung und effektiven Rechtsschutz dar. Durch die insoweit fehlende Einschränkung stellen sich die Regelungen auch als evident unverhältnismäßig dar.</li>
<li><strong>Schwerwiegende Grundrechtseingriffe durch private Unternehmen:</strong> Erkennbar wurde sich darum bemüht, den Grundrechtseingriff beim biometrischen Abgleich durch die Vorgabe zu verringern, dass hierfür aus dem Internet erhobene Daten anschließend zu löschen sind. Dieses Bemühen konterkariert, dass der Abgleich auch durch andere öffentliche und nichtöffentliche Stellen &#8211; also insbesondere auch private Unternehmen &#8211; und (außer im Asylverfahren) sogar Stellen in nichteuropäischen Drittstaaten durchgeführt werden darf. Es bleibt offen, ob und wie die Löschpflichten durch Dritte sichergestellt werden sollen oder ob diese durch die Auslagerung der Maßnahme umgangen werden können. Die Übermittlung biometrischer Daten an private Unternehmen birgt zudem ein Risiko für die Datensicherheit. Bereits aus grundsätzlichen Erwägungen sollten derart schwerwiegende Grundrechtseingriffe auch nicht an private Unternehmen ausgelagert werden. Dies gilt auch für das durch die Regelungen ermöglichte Training von IT-Produkten mit personenbezogenen Daten durch private Unternehmen.</li>
<li><strong>Unzureichende Sicherstellung menschlicher Entscheidungsfindung und mangelnder Schutz vor nachteiligen Folgen automatisierter Entscheidungen:</strong> Die Regelungen zur automatisierten Datenanalyse sehen jeweils vor, dass &#8222;eine ausschließlich auf der Maßnahme (…) beruhende automatisierte Entscheidungsfindung, die unmittelbar eine nachteilige Rechtsfolge für die betroffene Person hat oder diese erheblich beeinträchtigt&#8220;, unzulässig ist (§§ 9b Abs.5, 39b Abs.5, 63c Abs.5 BKAG-E, § 58b Abs.5 BPol-GE). Eine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung ist aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten jedoch per se inakzeptabel. Dies gilt auch, wenn diese zusätzlich auf anderen automatisierten Maßnahmen beruhen sollte, nur eine mittelbar nachteilige Rechtsfolge für Betroffene hätte oder diese nur in einer Weise beeinträchtigt, die noch nicht als erheblich gilt.</li>
</ul>
<p>Wir betonen, dass eine grundrechtskonforme Ausgestaltung dieser Befugnisse auch durch Nachbesserungen im Verfahrensrecht nicht erreichbar wäre. Die genannten Mängel sind keine bloßen Ausgestaltungsfehler, sondern symptomatisch für das strukturelle Defizit des gesamten Regelungsvorhabens. Schon dem Grunde nach fehlt es an einem verfassungsrechtlich tragfähigen Fundament.</p>
<h3 class="">IV. Besondere Kritik: &sect; 15b AsylG</h3>
<p>§ 15b AsylG gibt Anlass zu besonderer Besorgnis. Asylsuchende befinden sich in einer strukturellen Schutzlosigkeit: Sie sind auf staatliche Verfahren angewiesen, verfügen häufig über eingeschränkte Möglichkeiten zur Rechtswahrnehmung und sind besonders vulnerabel gegenüber staatlichem Missbrauch. Die Erstreckung biometrischer Massenabgleiche auf diesen Personenkreis verschärft ihre vulnerable und exponierte Situation. Sie birgt das ernste Risiko, dass biometrisch erhobene Daten für Zwecke genutzt werden, die dem Schutzzweck des Asylrechts diametral widersprechen.</p>
<p>Gegenüber dem derzeitigen § 15b AsylG entfallen bisher explizit im Wortlaut des Gesetzes aufgenommene Schutzmaßnahmen. Auch insofern sich diese aus anderweitigen gesetzlichen Vorgaben ergeben, verstieße die Streichung der Schutzvorschriften aus der Norm selbst aus unserer Sicht gegen das Gebot der Normenklarheit und ist daher abzulehnen.</p>
<p>Problematisch ist weiterhin der extrem weite Identitätsbegriff, der der Regelung zugrunde liegt. Zur Identität, zu deren Feststellung der biometrische Abgleich genutzt werden darf, gehören ausweislich der Begründung &#8222;Merkmale, die einen Menschen von anderen Menschen unterscheidet [sic] und damit zu einer individuellen Persönlichkeit macht&#8220;. Nicht abschließend werden Merkmale aufgezählt, &#8222;die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität der Person sind&#8220;, außerdem &#8222;Geburtsland, das Land des gewöhnlichen Aufenthalts, der Familienstand, die Volks- und Religionszugehörigkeit sowie die Sprachkenntnisse des Ausländers.&#8220; Dies erlaubt, sofern keine Identitätsdokumente vorliegen, den biometrischen Abgleich als Standardmaßnahme. Es ermöglicht das &#8222;Weitersuchen&#8220; und zahlreiche weitere Abgleiche auch dann, wenn zentrale Fragen bereits beantwortet und Angaben der Schutzsuchenden, wie sie sich aus einem Identitätsdokument ergeben hätten, bereits bestätigt sind. Eine derart umfassende Ausforschung von Asylsuchenden ist für die Durchführung eines Asylverfahrens nicht erforderlich und mit dem Recht auf Privatsphäre nach Art. 7 GRCh sowie Art. 8 EMRK nicht vereinbar. Der Entwurf reiht sich damit in eine lange Kette von Maßnahmen zum Abbau der Rechte von Schutzsuchenden ein.</p>
<h3 class="">V. Empfeh&shy;lungen</h3>
<p>Wir empfehlen:</p>
<ul>
<li>die Rücknahme der Gesetzentwürfe;</li>
<li>ein grundsätzliches gesetzliches Verbot des Einsatzes biometrischer Massenerkennungssysteme;</li>
<li>eine transparente parlamentarische und gesamtgesellschaftliche Debatte über den Einsatz algorithmischer Datenanalysesysteme sowie verbindliche Regelungen zu Transparenz, Kontrolle und Haftung;</li>
<li>die Stärkung des Richtervorbehalts sowie effektiver Benachrichtigungs- und Protokollierungspflichten bei allen Befugnissen zur digitalen Überwachung;</li>
<li>umfassende Transparenz über den Einsatz Künstlicher Intelligenz durch Sicherheitsbehörden, die über die Anforderungen der EU KI-Verordnung hinausgeht, da diese Transparenzausnahmen für die Bereiche Strafverfolgung und Asyl vorsehen.</li>
</ul>
<h4 class="">Unter&shy;zeich&shy;nende Organi&shy;sa&shy;ti&shy;o&shy;nen:</h4>
<ul>
<li>AG Kritis</li>
<li>Algorithm Watch</li>
<li>Amnesty International</li>
<li>Chaos Computer Club</li>
<li>D64 Zentrum für Digitalen Fortschritt</li>
<li>Digitale Gesellschaft</li>
<li>Humanistische Union</li>
<li>LOAD e.V.</li>
<li>Komitee für Grundrechte und Demokratie</li>
<li>Neue Richter*innenvereinigung</li>
<li>Pro Asyl Bundesarbeitsgemeinschaft BAG</li>
<li>Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein</li>
<li>Seebrücke</li>
<li>Vereinigung Demokratischer Jurist*innen</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Hier können Sie die Stellungnahme als PDF herunterladen: </strong><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/04/2026-04-01_Gemeinsame-Stellungnahme-gegen-Lex-Palantir.pdf"><strong>https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/04/2026-04-01_Gemeinsame-Stellungnahme-gegen-Lex-Palantir.pdf</strong></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>[1] BVerfG, Urteil vom 18. Dezember 2018, 1 BvR 142/15, Rn. 51.</p>
<p>[2] Vgl. etwa Shokri et. al., Membership Inference Attacks Against Machine Learning Models, 2017 IEEE Symposium on Security and Privacy, 2017, S. 3-18; Ahmed et. al., Extracting Books from Production Language Models, 2026, online abrufbar: <a href="https://arxiv.org/abs/2601.02671">https://arxiv.org/abs/2601.02671</a>; verschiedene Studien von Nicholas Carlini, online abrufbar: <a href="https://nicholas.carlini.com/papers/">https://nicholas.carlini.com/papers/</a>.</p>
<p>[3] Vgl. dazu nur Kahmen, Die Vorschriften zur Benachrichtigungspflicht gemäß § 101 IV-VI StPO und ihre praktische Umsetzung, 2017</p>
<p>[4] BVerfG, Urteil vom 16. Februar 2023, 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20, Rn. 78 ff.</p>
<p>[5] BVerfG, Urteil vom 16. Februar 2023, 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20, Rn. 77, 90ff.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/gemeinsame-stellungnahme-zu-den-gesetzentwuerfen-zur-staerkung-digitaler-ermittlungsbefugnisse-in-der-polizeiarbeit-u-a/">Gemeinsame Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit u.a.</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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